Der ÖREB-Kataster
Das neue Informationssystem im Bereich des Grundeigentums
Referent
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3. Oktober 2014 2
Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen
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3. Oktober 2014
Wir sind von ÖREB umgeben …Ortstermin in Ursenbach BE, Freitag, 20. August 2004
101 Gesetze, Verordnungen und Vorschriften müssen allein in dieser Alltagszene beachtet werden (Quelle: FACTS, 02.09.2004)
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Privates Recht – öffentliches Recht
Privatrechtliche Bestimmungenwerden zwischen zwei Parteien vereinbart.Beispiel: der Kauf eines Grundstücks
Sie sind im Grundbuch eingetragen und be-reits heute öffentlich und zentral zugänglich.
Öffentlich-rechtliche Bestimmungen kommen durch einen Entscheid des
Gesetzgebers oder der Behörden zustande.Beispiel: Verfügung einer Lärmschutzzone
Sie können seit Januar 2014 in ausgewähl-ten Gebieten der Kantone Bern, Genf*, Jura*, Neuenburg, Ob- und Nidwalden, Thurgau und Zürich via kantonales ÖREB-Katasterportal abgerufen werden.
4* Achtung: aktualisieren
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Was sind ÖREB?
• Behördliche Einschränkungen mit Auswirkung auf die Grundeigentümer.
• Das Interesse der Öffentlichkeit wird höher gewichtet als private Belange, Beispiele:
• Für die im öffentlichen Interesse liegende Grundwasserfassung wird eine Schutzzone ausgeschieden
• Der Gesetzgeber legt im Zonenplan fest, welche Art der Bodennutzung gestattet ist.
In der Schweiz gibt es mehr als 150 verschiedene ÖREB.
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Die 17 wichtigsten ÖREB
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Raumplanung•Nutzungsplanung (kantonal / kommunal)
Nationalstrassen•Projektierungszonen Nationalstrassen•Baulinien Nationalstrassen
Eisenbahnen•Projektierungszonen Eisenbahnanlagen•Baulinien Eisenbahnanlagen
Flughäfen•Projektierungszonen Flughafenanlagen•Baulinien Flughafenanlagen•Sicherheitszonenplan
Belastete Standorte•im Bereich des Militärs•im Bereich der zivilen Flugplätze •im Bereich des öffentlichen Verkehrs
Grundwasserschutz •Grundwasserschutzzonen •Grundwasserschutzareale
Lärm•Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen)
Wald•Waldgrenzen (in Bauzonen) •Waldabstandslinien
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Verständliche Informationen dank Plan und Text
Eine ÖREB besteht aus:
• RechtsvorschriftenVerfügung, welche die Einschränkung und deren Auswirkungen definiert
• PlanFestlegen für welches Gebiet eine ÖREB gilt
• gesetzliche GrundlagenRechtserlasse auf den die Verfügung basiert
• zusätzliche Informationen wie Namen und Adressen der für weitere Auskünfte zuständigen Stellen
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Der ÖREB-Kataster, ein amtliches Informationssystem
Das amtliche Informationssystem der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, der ÖREB-Kataster :
•ist systematisch aufgebaut,
•enthält klar abgegrenzte und amtlich anerkannte Objekte,
•informiert über rechtswirksame und gegenüber Dritten wirksame ÖREB,
•gilt mit seinem Inhalt als bekannt,
•informiert vollständig und flächendeckend über Geobasisdaten des Bundesrechts, die vom Bundesrat als ÖREB festgelegt werden.
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Der ÖREB-Kataster nützt Vielen
Das Grundeigentum der Schweiz ist mit Hypotheken von über 889 Milliarden Franken (Stand April 2014) belastet – entsprechend hoch ist der Stellenwert von rasch verfügbaren, rechtsverbindlichen Grundstücksinformationen.
Nutzen
•Einfacher Zugang zu verbindlichen Grundstücksinformationen
•Rechtssicherheit wird dank verbindlicher Informationen erhöht
•Vereinfachte Entscheidungswege der öffentlichen Verwaltung
Nutzer
•Grundeigentümer
•Akteure des Immobilienmarktes
•öffentliche Verwaltungen
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Einfacher Zugang zu ÖREB-Informationen
• Abfragesystem, das die Informationssuche wesentlich vereinfacht
• Informationen aus ganz unterschiedlichen Bereichen werden darin zusammengeführt: vollständig, zuverlässig und verständlich
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www.cadastre.ch/chZugang zu den ÖREB-Informationen
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Verbindliche Grundstücksinformationen aus einer HandIm ÖREB-Kataster sind die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zuverlässig zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt.
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Per Mausklick zu den ÖREB-Informationen www.cadastre.ch/ch
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Mehr Rechtssicherheit dank dem ÖREB-Kataster
Die Schweiz errichtet als eines der ersten Länder der Welt einen Kataster, in dem die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) systematisch dokumentiert und zentral veröffentlicht werden.
Dies festigt die Rechtssicherheit im Bereich des Grundeigentums.
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Hier kommt das neue Logo ÖREB-KATASTERHier kommt das neue Logo ÖREB-KATASTER
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Ein amtliches Informationssystem von Bund und Kantonen – Führung
Bund und Kantone teilen sich in der Führung des ÖREB-Katasters:
•Der Bund legt die strategische Ausrichtung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) fest.
•Die Kantone regeln die Organisation für die Führung des Katasters und bestimmen die verantwortlichen Organe.
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Ein amtliches Informationssystem von Bund und Kantonen – Kosten
Bund und Kantone tragen die Kosten gemeinsam:
•Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten des ÖREB-Katasters.
• 1/5 wird zu gleichen Teilen auf die Kantone verteilt. Dieser Anteil entspricht einer Grundinfrastruktur, die jeder Kanton, unabhängig von seiner Grösse oder der Anzahl verwalteter öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen, zu leisten hat.
• 3/5 bemessen sich nach der Einwohnerzahl des Kantons.
• 1/5 werden nach der Fläche des Kantons verteilt.
•Die Nachführungskosten tragen die zuständigen Fachstellen.
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Trennlinie zwischen dem Grundbuch und dem ÖREB-Kataster
• Grundbuch: Im Einzelfall angeordnete ÖREB, die nur eine Parzelle betrifft (mit individuell-konkreten Rechtsakten)
• ÖREB-Kataster: ÖREB, die sich aus Allgemeinverfügungen oder als Beschlüsse für einen bestimmten Perimeter ergeben
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ÖREB-Katasterauszug
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Verbindliche Informationen in übersichtlicher Form zu den
wichtigsten ÖREB eines Grundstücks
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Statischer ÖREB-Katasterauszug
Der statische Auszug: die Entscheidungsgrundlage
•Er enthält detaillierte Informationen über die einzelnen ÖREB eines bestimmten Grundstücks.
•Er ist auf Papier oder als PDF-Datei erhältlich
•Er umfasst mehrere Seiten.
•Er ist ein amtliches Dokument, das bei Bedarf beglaubigt werden kann.
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Dynamischer ÖREB-Katasterauszug
Der dynamische Auszug: das visuelle Entscheidungshilfsmittel
•Er ist abrufbar über die kantonalen ÖREB-Katasterportale. Interessierte können sich über ÖREB informieren und diese visualisieren.
•Mehrere ÖREB können gleichzeitig, also auf verschiedenen Ebenen einander überlagernd dargestellt werden.
•Im Vordergrund stehen nicht einzelne Grundstücke, sondern ganze Gebiete.
•Der dynamische Auszug ist ein wertvolles Entscheidungshilfsmittel bei Fragen und Diskussionen mit räumlichem Bezug.
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Acht Kantone leisten Pionierarbeit
Folgende Kantone (Pilotkantone) werden den ÖREB-Kataster bis 2015 ganz oder in Teilgebieten einführen:
Die anderen Kantone sollen von diesen Vorarbeiten profitieren und den Kataster ab 2016 bis spätestens Ende 2019 ebenfalls einführen.
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Eine Investition, die sich lohnt!
Den Kosten für Aufbau, Betrieb und Nachführung des ÖREB-Katasters steht ein Nutzen
•für den Hypothekarbereich,
•für die Eigentümer von Immobilien,
•für die Immobilienbewertungsbranche sowie
•für private Ingenieurunternehmen
•Für die öffentliche Verwaltung
von jährlich rund 100 Millionen Franken gegenüber.
Vermehrte Transparenz über die Rechtslage im Immobilienbereich Verminderung des Risikos und somit zu tiefere Hypothekarzinsen.
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