Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 1
BrandschutzordnungenTeil ATeil BTeil C
Arten der Brandschutzordnungen
Brandschutzordnung A
richtet sich an alle Personen in der baulichen Anlage.
(Bewohner, Beschäftigte, Besucher)
Brandschutzordnung B
richtet sich an Personen, die nicht nur
vorübergehend in der baulichen Anlage
aufhalten.
(Bewohner, Beschäftigte)
Brandschutzordnung C
gilt für Personen, denen besondere
Brandschutzaufgaben übertragen worden sind.
(Brandschutzbeauftragte, Sicherheits-
beauftragte oder –Ingenieure)
Brände verhüten
Verhalten im Brandfall
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
Notruf 112
Gefährdete Personen warnenHilflose mitnehmen
Aufzug nicht benutzen
Handfeuermelder betätigenOrt:
Ruhe bewahren
Brand melden
In Sicherheitbringen
Löschversuchunternehmen
Türen schließen
Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
Auf Anweisungen achten
Feuerlöscher benutzen
Wandhydrant benutzen
Brandschutzordnung nach D IN 14096-1: 2000-01
Einrichtungen zur Brandbekämpfungbenutzen (z.B. Löschdecke)Beratende Ingenieure
+ M ediz iner
Tel.
Fax .
e-m ail
0391 / 59727 - 0
0391 / 59727 -25
info@ s idiblume.de
Teil B
Teil C
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 2
Brände verhüten
Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten
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Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
Brand melden Notruf 112
________________________________________________________________________
Gefährdete Personen warnen/
In Sicherheit
bringen Hausalarm betätigen
Hilflose mitnehmen
Türen schließen
Aufzug nicht benutzen
Sammelstelle aufsuchen
Auf Anweisungen achten
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Löschversuch Feuerlöscher benutzen
unternehmenLöschschlauch benutzen
Brandschutzordnung B
Die Brandschutzordnung wird als Merkblatt oder als Broschüre an die Beschäftigten oder Bewohner ausgehändigt.
Die Brandschutzordnung B enthält zunächst immer die Brandschutzordnung A.
Die Brandschutzordnung B gibt folgende Hinweise:
zur Brandverhütung
zur Brand- und Rauchausbreitung
zu den Flucht- und Rettungswegen
zu den Melde- und Löscheinrichtungen
zum Verhalten im Brandfall
zum Notruf
Alarmsignale und Anweisungen beachten
Löschversuche
Besondere Verhaltensmaßregeln
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 3
Brandschutzordnung B
Brandverhütung
Vorbeugender Brandschutz muss auch während der Bau-und Instandsetzungsarbeiten sowie bei Nutzungsänderungen gewährleistet sein
In gefährdeten Bereichen:
Kein Umgang mit offenen Feuer
Rauchen ist nur an den dafür
zugelassenen Orten gestattet
Elektrische Geräte und Anlagen sind entsprechend den Betriebsanweisungen zu betreiben
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten nur in dafür bestimmten Räumen
Mengen brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz auf das für den Produktionsvorgang erforderliche Minimum begrenzen
Brandschutzordnung B
Brennbare Abfälle unverzüglich entsorgen
Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen nicht verstellen
Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten bzw. nicht einzuengen
Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten in dazu bestimmten Räumen durchführen (Schweißerlaubnisschein)
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 4
Brandschutzordnung B
Spezielle Vorschriften zur Brandverhütung (z.B. Lagerung von leicht entzündlichen Gasen)
In der Schutzzone (z.B. in Lagerräumen) dürfen keine Kelleröffnungen, Bodenabläufe, Kanalabläufe, Luft- und Lichtschächte vorhanden sein
Vorhandensein von ebenen und festen Böden in Lagerräumen, die einen sicheren Stand der Behälter gewährleisten
Flüssiggas nicht mit anderen brennbaren Stoffen zusammen lagern
Abstand von Flüssiggasflaschen zu Heizkörpern (min. 0,5 m)
Lagerräume durch selbstschließende feuerhemmende Türen (T 30) verschließen
Brandschutzordnung B
> 0,5 m
Lüftung
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 5
Brandschutzordnung B
Spezielle Vorschriften zur Brandverhütung (z.B. Lagerung von leicht entzündlichen Gasen)
undichte Flüssiggasflaschen sind sofort ins Freie an eine gut belüftete Stelle zu bringen und für das Füllwerk zu kennzeichnen
betreten des Lagerraumes durch Unbefugte ist untersagt
ein Hinweisschild muss vorhanden sein:
„Feuer- und Explosionsgefahr!
Rauchen oder Umgang
mit offenen Licht oder Feuer ist verboten“
Brandschutzordnung B
Brand- und Rauchausbreitung
Feuerschutzabschlüsse
•Wände
• Türen
• Rolltore
Rauchschutzabschlüsse
• Rauchschutztüren
• Rauchschürzen
Rauch-und Wärmeabzugsanlagen
Lüftungs- und Klimaanlagen
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 6
Brandschutzordnung B
Rauchschürze
Brandschutzordnung B
Flucht- und Rettungswege
Fluchtwege
Rettungswege
Flächen für die Feuerwehr
Schilder für Flucht- und Rettungswege
Flucht- und Rettungspläne
Gebäude A Erdgeschoß
Flucht- und Rettu
ngsplan
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
1. Brandl melden
2. In Sicherheit
bringen
3. Löschversuch
unternehmen
Verhalten bei Unfällen
Ruhe bewahren
1. Unfall m
elden
2. Erste Hilfe
3. Weite
re
Maßnahmen
Lageplan
Legende :
Sammelpunkt
Rettungsweg
Erste Hilfe
Löschdecke
Brandmelder
Feuerlösch-
einrichtung
Hydrant
Standort
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 7
Brandschutzordnung B
Melde- und Löscheinrichtungen
Feuermelder
Telefon/Handy
Meldestellen
Meldungen innerhalb der Betriebszeit
Wandhydranten
Feuerlöscher
Löschdecken
Notduschen
Verhalten im Brandfall
Ruhe bewahren
Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden
Mitarbeiter/in warnen
Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten, Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen ggf. spannungsfrei schalten
Gefahrenbereiche sofort über Treppenräume sowie über gekennzeichneten Flucht- und Rettungsweg verlassen
Aufzüge nicht mehr benutzen
Gebückt gehen (Schutz vor Rauch und Hitze)
Festgelegte Maßnahmen nach Brandschutzordnung durchführen
Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung
Brandschutzordnung B
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 8
Brandschutzordnung B
Der Notruf erfolgt nach dem 5-W-Schema
WER meldet?
WAS ist passiert?
WIE VIELE sind betroffen/verletzt?
WO ist etwas passiert?
WARTEN auf Rückfragen!
Brandschutzordnung B
Alarmsignale und Anweisungen beachten
Alarmsignale
•Akustisch
•Optisch
•Akustisch und optisch
Bedeutung der Alarmsignale
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 9
Brandschutzordnung C
Der Inhalt der Brandschutzordnung C gliedert sich in nachstehende Reihenfolge:
Brandverhütung
Alarmplan
Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
Löschmaßnahmen
Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
Nachsorge der
gebrauchten
Gerätschaften
Sofortmaßnahmen
Betriebsleiter
112
Erste Hilfe :
Verbandskasten :
Nächster Arzt :
Krankenhaus :
Elektr. Hauptschalter :
Löschwasseranschluss:
Hpt. Wasseranschluss :
Feuerlöschgeräte :
Abte ilungsleiterWerksta tt-Meister
weiter an
110
UnfallFeuer
ÜberfallEinbruch
Hilfe holen - Personen retten - Brand bekämpfen -Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten
AlarmplanBetrieb/Abt.
bei
Brandschutzordnung C
Brandverhütung
Es ist eine Verantwortliche Person
(z.B. Brandschutzbeauftragter) zu benennen, der für die nachstehend aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten zuständig ist:
Einhaltung der Brandschutzstimmungen, auch bei Neubauten bzw. Nutzungsänderungen
Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen und Überwachen von Prüffristen
Anbringen, Überwachen und Aktualisieren von Hinweis- und Sicherheitsschildern
Genehmigen von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z.B. feuergefährliche Arbeiten; Schweißerlaubnisschein)
Überwachen des Rauchverbotes
Fortschreiben von Feuerwehrplänen und Rettungsplänen sowie der Brandschutzordnung
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 10
Brandschutzordnung C
Brandverhütung
Brandschutzunterweisung für Beschäftigte (auch für Fremdfirmen)
Planung und Durchführung von Brandschutz- und Rettungsübungen
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Schadenversicherer pflegen
Brandschutzordnung C
Alarmplan
Sofortmaßnahmen
Be trieb sleiter
112
Erste Hilfe :
Verbandskasten :
Nächster Arzt :
Krankenhaus :
Elektr. Hauptschalter :
Löschwasseranschluss:
Hpt. Wasseranschluss :
Feuerlöschgeräte :
Ab te ilung sleiterWe rksta tt-Meiste r
we ite r a n
110
UnfallFeuer
ÜberfallEinbruch
Hilfe holen - Personen retten - Brand bekämpfen -Strom abschalten - Verkehrswege und Zufahrten freihalten
AlarmplanBetrieb/Abt.
bei
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 11
Brandschutzordnung C
Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
Räumung durchführen und überwachen
Ortsunkundige, Behinderte oder verletzte Personen betreuen
Betriebsunterbrechungen anordnen
Bestimmte Sachwerte bergen
Mechanische Rauchabzugsanlagen in Betrieb nehmen, bestimmte Anlagen abschalten
Brandschutzordnung C
Löschmaßnahmen
Selbsthilfekräfte, Brandschutzhelfer, Hausfeuerwehr oder Betriebsfeuerwehr einsetzen
nichtautomatische Löschanlagen in Betrieb nehmen
Löschwasserrückhaltevorrichtungen schließen
Absperrventilfür
Löschwasser-rückhaltung
Brandschutzordnungen
LFS SH 04/13 12
Brandschutzordnung C
Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr
Brandstelle und Umgebung freimachen
Flächen für die Feuerwehr und Wasserentnahmestellen freihalten
Lotsen aufstellen
Schlüssel, Übersichtspläne und notwendiges Informationsmaterial bereitstellen
Für die Einsatzleitung der Feuerwehr verfügbar bleiben
Brandschutzordnung C
Nachsorgearbeiten
Sicherung der Brandstelle veranlassen
Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Brandschutz-einrichtungen veranlassen
Maßnahmen der Schadenminderung treffen
( Gebrauchte Feuerlöschtechnik füllen lassen )