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Günter Baumann war fast 50 Jahre in der Bad Hersfelder Steuerbera- ter-Kanzlei Daschke und Partner tätig. In dieser Zeit entwickelte sich das Büro zu einer renommierten und überregional tätigen Steuerbera- tungskanzlei mit 23 Mitarbeitern. Im Rahmen einer Nachfolgeplanung ist es Baumann jetzt gelungen, mit Matthias Knöppler, einen erfahrenen Steuerberater nach Bad Hersfeld zu holen. Knöppler war zuvor in verschiedenen Kanzleien tätig, zuletzt als Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft in Gießen. Bau- mann hat jetzt seinen Mehrheitsanteil auf Knöppler übertragen. Das neue Führungsduo, Klaus Daschke und Matthias Knöppler, steht für die Fortsetzung der erfolgreichen Kanzlei- entwicklung. Neben Buchhaltungs- und Lohnservice so- wie der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärun- gen bietet die Kanzlei vielfältige Beratungs- leistungen für Privat- personen und Unter- nehmen. Steuerprofis: Klaus Daschke, Günter Bau- mann und Matthias Knöppler (von links). Neuigkeiten aus der Kanzlei · Erstellen von Steuererklärungen für Arbeitnehmer und alle weiteren Privatpersonen, Freiberufler, Gewerbetreibende und Gesellschaften · Jahresabschlüsse / Gewinnermittlungen · Lohn- und Finanzbuchhaltung · Existenzgründungsberatung · Erbschaft- und Nachfolgeplanung · Betriebswirtschaftliche Beratung · Individuell und persönlich · Tel.: 06621 13725 Fax: 06621 79275 weitere Beratungsstelle Tel.: 06631 6066 Fax: 06631 3811 Ulrike Heiderich www.u-heiderich.de Der Bau oder Kauf eigener vier Wände ist ein Traum vie- ler Menschen, denn in Deutschland ist die Eigen- tumsquote beim Wohnen noch vergleichsweise niedrig. Der Staat hat ein Interesse an der Bildung von privatem Wohneigentum. Deshalb för- dert er jetzt auch das Bauspa- ren mit Zulagen und Steuer- vorteilen wieder stärker. Ge- währt werden 154 Euro Grundzulage jährlich für Al- leinstehende. Verheiratete können mit dem Doppelten rechnen. 185 Euro Kinderzula- ge jährlich gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro. Der Mindest- eigenbetrag inklusive Zulagen liegt bei 4 Prozent des Vorjah- resbruttoeinkommens. Bis zu 2100 Euro können jährlich ge- fördert werden. Zahlt man we- niger, fällt auch die Zulage ge- ringer aus. Das Finanzamt prüft, ob sich neben der Zula- ge eine zusätzliche Steuerer- sparnis durch Abzug der Bei- träge als Sonderausgaben er- gibt. Unmittelbar Förderbe- rechtigte erhalten einmalig ei- ne um 200 Euro erhöhte Grundzulage, wenn sie vor Vollendung des 25. Lebensjah- res einen Riester-Vertrag ab- schließen. Auch ohne „Wohn- Riester“ lohnt sich Bausparen. Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie (ab dem 16. Lebensjahr) besteht, wenn das Einkommen die Grenzen nicht übersteigt. Sie liegen für Ledige bei 25600 Euro, für Ver- heiratete bei 51200 Euro zu versteuerndem Einkommen. 8,8 Prozent Prämie gibt es auf höchstens 512 Euro jährlich für Alleinstehende (bei Verhei- rateten auf 1024 Euro) jährli- che Sparleistung. Für die zusätzliche Arbeit- nehmer-Sparzulage gelten nie- drigere Einkommensgrenzen: 17900 Euro für Alleinstehende und 35800 Euro für Verheira- tete. Bei ab 2009 abgeschlosse- nen Verträgen erhalten Bau- sparer die Wohnungsbauprä- mie nur dann, wenn das Gut- haben nachweislich wohnwirt- schaftlich verwendet wird. Neue Förderung nutzen Richtig „riestern“ mit Bausparen und Steuervorteilen Förderung des Wohneigentums Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Steuerbera- ter wie andere, die eine Dienstleistung anbieten, auch Anspruch auf eine übliche Vergütung (Honorar) für die von ihnen erbrachten Leistun- gen. Um die Bestimmung dieser Vergütung zu vereinfachen, gibt es die Steuerberaterge- bührenverordnung (STBGebV) für Steuerberater, Steuerbe- vollmächtigte und Steuerbera- tungsgesellschaften in der Fas- sung von 2007. In den Paragra- phen 1 bis 14 dieser Verord- nung finden sich allgemeine Regeln über deren Anwen- dung, Vergütungs- und Pau- schalvereinbarungen, Vor- schüsse, Fälligkeit und den notwendigen Inhalt einer Ge- bührenrechnung sowie Be- stimmungen über Gebühren im Einzelfall und die Zeitge- bühr. Für Tätigkeiten im Sin- ne des Steuerberatergesetzes (StBerG), insbesondere das Führen der Buchhaltung, das Erstellen von Bilanzen und Jahresabschlüssen, die Ermitt- lung der Einkünfte und das Er- stellen von Steuererklärungen für ihre Mandanten sind Steu- erberater auch an die Gebüh- renverordnung gebunden. Das gilt nicht für den Bereich von vereinbarten Tätigkeiten nach § 57 StBerG. Deshalb richtet sich die Vergütung nach den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, wenn der Steu- erberater beispielsweise be- triebswirtschaftliche Beratun- gen erbringt oder als Insol- venzverwalter, Liquidator, Se- quester und Treuhänder tätig wird. Grundlage für die Be- rechnung von Leistungen ist meist der Gegenstandswert, es gibt aber auch einen Zeitfak- tor, etwa bei besonderem Auf- wand. Steuerberater-Gebühren Wildwest ist ausgeschlossen Tätigkeiten der Steuerberater kosten Gebühren. Nach dem Einkommen- steuerrecht liegt doppelte Haushaltführung vor, wenn ein(e) Steuerpflichtige(r) außerhalb des Ortes, an dem er/sie einen eigenen Hausstand (als Lebensmittelpunkt) unter- hält, beruflich tätig ist und auch am Ort der Berufstätig- keit (in der Zweitwohnung) übernachtet. Notwendige Mehraufwendungen, die ei- nem abhängig Beschäftigten (Arbeiter oder Angestellten) wegen einer beruflich begrün- deten doppelten Haushaltsfüh- rung entstehen, sind Wer- bungskosten gemäß § 9 Ein- kommensteuergesetz. Gewer- betreibende und sonstige Selb- ständige machen die doppelte Haushaltsführung gemäß §§ 4 und 9 Einkommensteuerge- setz als Betriebsausgabe gel- tend. Entscheidend ist die be- rufliche Begründung des dop- pelten Haushalts. In der Folge- zeit ist es unerheblich, aus welchen Gründen dieser wei- ter aufrechterhalten bleibt. Ei- ne zeitliche Begrenzung des Werbungskostenabzugs gibt es derzeit nicht. Ein eigener Hausstand liegt bei Arbeitneh- mern nicht vor, die in den Haushalt der Eltern eingeglie- dert sind oder in der Wohnung der Eltern ein Zimmer bewoh- nen. Nicht erheblich ist der Familienstand der Steu- erpflichtigen. Es können somit auch Lebenspartner oder Ledi- ge ohne Partner einen doppel- ten Haushalt begründen. Als Zweitwohnung kommt jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unter- kunft in Betracht, zum Bei- spiel eine Eigentums- oder Mietwohnung, ein möbliertes Zimmer oder eine Hotelunter- kunft. Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsfüh- rung können die Pauschalen für den Verpflegungsmehrauf- wand, welche bei Dienstreisen angesetzt werden, als Wer- bungskosten abgezogen wer- den. Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit von der Fami- lienwohnung oder dem Ort des Lebensmittelpunkts. Doppelte Haushaltsführung Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand Auch Ledige können profitieren. Grüner Weg 2a 36272 Niederaula Telefon 0 66 25/72 66 Telefax 0 66 25/70 97 stbweikert @gmx.net Mitglied der STEUERBERATERKAMMER HESSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts Hans - Peter Hanisch Steuerberater Vereidigter Buchprüfer - Jahresabschlüsse - Beratung in steuerlicher u. betriebswirtschaftlicher Hinsicht - Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende - Gründungs- und Unternehmensnachfolgeplanungen - Lohn- und Finanzbuchhaltungen für alle Branchen - Beratung in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen Kaplangasse 4 • 36251 Bad Hersfeld Telefon 06621 / 75025 Telefax 06621 / 42477 E- Mail: steuerberater-hanisch@web.de

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Page 1: Doppelte Haushaltsführung - Hersfelder Zeitung · für die Fortsetzung der erfolgreichen Kanzlei-entwicklung. ... steuerrecht liegt doppelte Haushaltführung vor, wenn ein(e) Steuerpflichtige(r)

Günter Baumann war fast 50 Jahre in der Bad Hersfelder Steuerbera-ter-Kanzlei Daschke und Partner tätig. In dieser Zeit entwickelte sichdas Büro zu einer renommierten und überregional tätigen Steuerbera-tungskanzlei mit 23 Mitarbeitern.

Im Rahmen einer Nachfolgeplanung ist es Baumann jetzt gelungen, mitMatthias Knöppler, einen erfahrenen Steuerberater nach Bad Hersfeldzu holen. Knöppler war zuvor in verschiedenen Kanzleien tätig, zuletztals Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft in Gießen. Bau-mann hat jetzt seinen Mehrheitsanteil auf Knöppler übertragen.

Das neue Führungsduo, Klaus Daschke und Matthias Knöppler, stehtfür die Fortsetzung dererfolgreichen Kanzlei-entwicklung.

Neben Buchhaltungs-und Lohnservice so-wie der Erstellung vonJahresabschlüssenund Steuererklärun-gen bietet die Kanzleivielfältige Beratungs-leistungen für Privat-personen und Unter-nehmen.

Steuerprofis: Klaus Daschke, Günter Bau-mann und Matthias Knöppler (von links).

Neuigkeiten

aus der Kanzlei

· Erstellen von Steuererklärungenfür Arbeitnehmer und alle weiterenPrivatpersonen, Freiberufler, Gewerbetreibendeund Gesellschaften

· Jahresabschlüsse / Gewinnermittlungen· Lohn- und Finanzbuchhaltung· Existenzgründungsberatung· Erbschaft- und Nachfolgeplanung· Betriebswirtschaftliche Beratung

· Individuell und persönlich ·

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weitere Beratungsstelle���#$ %�� �� � &'��(���) ��Tel.: 06631 6066Fax: 06631 3811

Ulrike Heiderich+,-�. �)�,/�0,�),� 1 2)3�/��)�,�

www.u-heiderich.de

■ Der Bau oder Kauf eigenervier Wände ist ein Traum vie-ler Menschen, denn inDeutschland ist die Eigen-tumsquote beim Wohnennoch vergleichsweise niedrig.Der Staat hat ein Interesse ander Bildung von privatemWohneigentum. Deshalb för-dert er jetzt auch das Bauspa-ren mit Zulagen und Steuer-vorteilen wieder stärker. Ge-währt werden 154 EuroGrundzulage jährlich für Al-leinstehende. Verheiratetekönnen mit dem Doppeltenrechnen. 185 Euro Kinderzula-ge jährlich gibt es für jedeskindergeldberechtigte Kind,für ab 2008 geborene Kindersogar 300 Euro. Der Mindest-eigenbetrag inklusive Zulagenliegt bei 4 Prozent des Vorjah-resbruttoeinkommens. Bis zu2100 Euro können jährlich ge-fördert werden. Zahlt man we-niger, fällt auch die Zulage ge-ringer aus. Das Finanzamtprüft, ob sich neben der Zula-ge eine zusätzliche Steuerer-

sparnis durch Abzug der Bei-träge als Sonderausgaben er-

gibt. Unmittelbar Förderbe-rechtigte erhalten einmalig ei-

ne um 200 Euro erhöhteGrundzulage, wenn sie vorVollendung des 25. Lebensjah-res einen Riester-Vertrag ab-schließen. Auch ohne „Wohn-Riester“ lohnt sich Bausparen.Anspruch auf die staatlicheWohnungsbauprämie (ab dem16. Lebensjahr) besteht, wenndas Einkommen die Grenzennicht übersteigt. Sie liegen fürLedige bei 25600 Euro, für Ver-heiratete bei 51200 Euro zuversteuerndem Einkommen.8,8 Prozent Prämie gibt es aufhöchstens 512 Euro jährlichfür Alleinstehende (bei Verhei-rateten auf 1024 Euro) jährli-che Sparleistung.

Für die zusätzliche Arbeit-nehmer-Sparzulage gelten nie-drigere Einkommensgrenzen:17900 Euro für Alleinstehendeund 35800 Euro für Verheira-tete. Bei ab 2009 abgeschlosse-nen Verträgen erhalten Bau-sparer die Wohnungsbauprä-mie nur dann, wenn das Gut-haben nachweislich wohnwirt-schaftlich verwendet wird.

Neue Förderung nutzenRichtig „riestern“ mit Bausparen und Steuervorteilen

Förderung des Wohneigentums

■ Nach dem BürgerlichenGesetzbuch haben Steuerbera-ter wie andere, die eineDienstleistung anbieten, auchAnspruch auf eine üblicheVergütung (Honorar) für dievon ihnen erbrachten Leistun-gen.

Um die Bestimmung dieserVergütung zu vereinfachen,gibt es die Steuerberaterge-bührenverordnung (STBGebV)für Steuerberater, Steuerbe-vollmächtigte und Steuerbera-tungsgesellschaften in der Fas-sung von 2007. In den Paragra-phen 1 bis 14 dieser Verord-nung finden sich allgemeineRegeln über deren Anwen-dung, Vergütungs- und Pau-schalvereinbarungen, Vor-schüsse, Fälligkeit und dennotwendigen Inhalt einer Ge-bührenrechnung sowie Be-stimmungen über Gebühren

im Einzelfall und die Zeitge-bühr. Für Tätigkeiten im Sin-ne des Steuerberatergesetzes(StBerG), insbesondere dasFühren der Buchhaltung, dasErstellen von Bilanzen undJahresabschlüssen, die Ermitt-lung der Einkünfte und das Er-stellen von Steuererklärungenfür ihre Mandanten sind Steu-erberater auch an die Gebüh-renverordnung gebunden. Dasgilt nicht für den Bereich vonvereinbarten Tätigkeiten nach§ 57 StBerG. Deshalb richtetsich die Vergütung nach denallgemeinen zivilrechtlichenGrundsätzen, wenn der Steu-erberater beispielsweise be-triebswirtschaftliche Beratun-gen erbringt oder als Insol-venzverwalter, Liquidator, Se-quester und Treuhänder tätigwird. Grundlage für die Be-rechnung von Leistungen ist

meist der Gegenstandswert, esgibt aber auch einen Zeitfak-

tor, etwa bei besonderem Auf-wand.

Steuerberater-GebührenWildwest ist ausgeschlossen

Tätigkeiten der Steuerberater kosten Gebühren.

■ Nach dem Einkommen-steuerrecht liegt doppelteHaushaltführung vor, wennein(e) Steuerpflichtige(r)außerhalb des Ortes, an demer/sie einen eigenen Hausstand(als Lebensmittelpunkt) unter-hält, beruflich tätig ist undauch am Ort der Berufstätig-keit (in der Zweitwohnung)übernachtet. NotwendigeMehraufwendungen, die ei-nem abhängig Beschäftigten(Arbeiter oder Angestellten)wegen einer beruflich begrün-deten doppelten Haushaltsfüh-rung entstehen, sind Wer-bungskosten gemäß § 9 Ein-kommensteuergesetz. Gewer-betreibende und sonstige Selb-ständige machen die doppelteHaushaltsführung gemäß §§ 4und 9 Einkommensteuerge-setz als Betriebsausgabe gel-tend. Entscheidend ist die be-rufliche Begründung des dop-pelten Haushalts. In der Folge-zeit ist es unerheblich, auswelchen Gründen dieser wei-ter aufrechterhalten bleibt. Ei-ne zeitliche Begrenzung desWerbungskostenabzugs gibt es

derzeit nicht. Ein eigenerHausstand liegt bei Arbeitneh-mern nicht vor, die in denHaushalt der Eltern eingeglie-dert sind oder in der Wohnungder Eltern ein Zimmer bewoh-nen. Nicht erheblich ist der Familienstand der Steu-erpflichtigen. Es können somitauch Lebenspartner oder Ledi-ge ohne Partner einen doppel-ten Haushalt begründen. AlsZweitwohnung kommt jedeentgeltlich oder unentgeltlichzur Verfügung stehende Unter-kunft in Betracht, zum Bei-spiel eine Eigentums- oderMietwohnung, ein möbliertesZimmer oder eine Hotelunter-kunft.

Für die ersten drei Monateder doppelten Haushaltsfüh-rung können die Pauschalenfür den Verpflegungsmehrauf-wand, welche bei Dienstreisenangesetzt werden, als Wer-bungskosten abgezogen wer-den. Die Höhe der Pauschalenrichtet sich nach der Dauerder Abwesenheit von der Fami-lienwohnung oder dem Ortdes Lebensmittelpunkts.

Doppelte HaushaltsführungPauschalen für den Verpflegungsmehraufwand

Auch Ledige können profitieren.

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Gewerbetreibende- Gründungs- und Unternehmensnachfolgeplanungen- Lohn- und Finanzbuchhaltungen für alle Branchen- Beratung in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen

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Buchenauer Weg 6a Telefon 06673/919205Buchenauer Weg 6a Telefon 06673/919205Buchenauer Weg 6a Telefon 06673/919205Buchenauer Weg 6a Telefon 06673/91920536166 Haunetal Telefax 06673/91920736166 Haunetal Telefax 06673/91920736166 Haunetal Telefax 06673/91920736166 Haunetal Telefax 06673/919207

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Matthias KnöpplerSteuerberater

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Wir sind für Sie da: Montag bis Freitag, von 7.00 bis 17.00 Uhroder nach Vereinbarung.

Als regional und überregional tätige Steuerberatungskanzlei beratenund betreuen wir unsere Mandanten ganzheitlich in allen Gebieten desSteuerrechts und der Betriebswirtschaft zielorientiert und kompetent:

– Nadine Becker– Sascha Diedenhofen– Dip.-Kfm. Thomas Diedenhofen– Matthias Gleitsmann– Jessica Klossek– Melanie Röth– Torsten Schmölz

Ihr Erfolg ist unser Ziel!

August-Gottlieb-Str. 12 I 36251 Bad HersfeldTelefon 06621/9593-0 I Telefax 06621/9593-40

eMail: [email protected]

Joachim Friedrichvereidigter Buchprüfer I Steuerberater

Günter H. PöhlmannBjörn Pöhlmann

SteuerberaterBetreuung von natürlichen Personen, Freiberuflern

und Gewerbetreibenden aller Branchen und Rechtsformenvon der Gründung bis Nachfolgeregelung

Güldene Kammer 14b, 36251 Bad HersfeldTel.: 0 66 21 / 9 21 00 · Fax 0 66 21 / 92 10 49

■ Beziehen beide Ehepart-ner Arbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis oder einePension/Betriebsrente, kön-nen sie wählen: Enweder er-halten beide die SteuerklasseIV oder der Partner mit demhöheren Verdienst wählt dieSteuerklasse III. Dann erhältder andere die Steuerklasse V.Die Steuerklasse III berück-sichtigt alle Vergünstigungenfür Eheleute, insbesondereden günstigen Steuertarif,während Steuerklasse IV prak-tisch den Steuertarif für Un-verheiratete anwendet.

Aus einem Merkblatt desBundesfinanzministeriumszur Steuerklassenwahl gehthervor, bis zu welchem Brut-tolohn die Steuerklassen III / Vbei einem bestimmten Brutto-lohn des Hauptverdienersgünstiger als IV für beide Part-ner sind. Bei einem Bruttoein-kommen bis etwa 40 Prozentdes gemeinsamen Bruttolohnsist die Steuerklasse V für den

geringer verdienenden Part-ner günstiger als Steuerklasse

IV. Je mehr sich die Bruttover-dienste der 50:50-Grenze nä-

hern, desto günstiger ist dieWahl von IV und IV. Wählenbeide die Steuerklasse IV, wirdauf das ganze Jahr bezogenkeine Nachzahlung an Ein-kommensteuer, sondern ofteine Steuererstattung nachAntragsveranlagung erfolgen.

Bei der Wahl der Steuer-klassen III und V besteht fürdie Ehegatten eine Verpflich-tung zur Abgabe der Steuerer-klärung, da sich aufgrund derSystematik der Steuerklasse Vein Guthaben oder eine Nach-zahlung ergeben kann. Willman die Verpflichtung zur Ab-gabe einer Steuerklärung miteiner möglichen Nachzahlungan Einkommensteuer vermei-den, bleibt nur die Wahl derSteuerklasse IV für beide Part-ner. Bezogen auf das ganzeJahr führt die freiwillige Ab-gabe einer Steuererklärungbei IV und IV nicht automa-tisch zu einem Nachteilgegenüber den SteuerklassenIII und V.

Wahl der LohnsteuerklasseWichtig für Ehepaare: Die richtige Steuerklasse wählen

Für Ehegatten interessant: Wahl der Steuerklasse

■ Im Rahmen des Konjunk-turpakets der Bundesregierungsind die Freibeträge für dieLohn- und Einkommensteuerab 2009 gesenkt und die Ab-setzmöglichkeiten bestimmterLeistungen erhöht worden.

So gelten ab 2010 neueGrundfreibeträge. Für Allein-stehende liegt er bei 8004 Eu-ro, für Verheiratete bei 16009Euro. Neue Grenzen geltenauch für steuerpflichtige Rent-ner.

Als Werbungskosten werdenAufwendungen bezeichnet, diedem Erwerb, der Sicherungund Erhaltung von Einnahmendienen. Zur Vereinfachungsieht das Steuerrecht bestimm-

te Pauschbeträge vor, die abge-zogen werden, wenn nur ge-ringe oder gar keine Kostenangefallen sind.

Die tatsächlichen Kostenwirken sich bei der Einkünf-teermittlung nur aus, wennder Pauschbetrag überschrit-ten wird. Bei Einkünften ausaktiver nichtselbständiger Ar-beit beträgt der Arbeitnehmer-pauschbetrag 920 Euro proJahr.

Durch die Wiederanwen-dung der Entfernungspauscha-le (im Volksmund Pendlerpau-schale) für alle Fahrten zwi-schen Wohnung und regelmä-ßiger Arbeitsstätte ergebensich weitere Entlastungen.

Entlastungen 2010Steuerregelungen mit Pendlerpauschale

Entlastungen auch für Rentner und Pensionäre

klick tuell■ Steuerberaterinnen undSteuerberater sind Fachleutefür Steuerfragen. Ihre Tätigkeitgeschieht branchenübergrei-fend und für alle Berufsgrup-pen. Es gibt jedoch Spezialge-biete, für die weitere Qualifi-zierungen notwendig sind. Mitamtlichen Bezeichnungen, dievon den Steuerberaterkam-mern verliehen werden, kön-nen Steuerberater auf eine sol-

che Spezialisierung hinweisen.Der Erwerb einer entsprechen-den Bezeichnung erfordertüberdurchschnittliche prakti-sche und theoretische Kennt-nisse, die sich interessierteSteuerberater in einem 120Stunden umfassenden Lehr-gang aneignen und zusätzlichdurch den Nachweis zahlrei-cher Fälle aus ihrer Praxis bele-gen. Wer die Fachbezeichnungerworben hat, ist zur ständigenFortbildung verpflichtet undhat die Teilnahme an entspre-chenden Veranstaltungengegenüber der Steuerberater-kammer nachzuweisen. Fürdie Verleihung der Fachbe-zeichnung „Fachberater fürinternationales Steuerrecht“müssen die Bewerber zum Bei-spiel umfangreiche Kenntnissedes nationalen Außensteuer-rechts, des Doppelbesteue-rungsrechts sowie ausländi-scher Steuerrechtsordnungennachweisen. Wichtig ist auchFachwissen bezüglich der Be-steuerung inländischer Steuer-pflichtiger im Ausland und derSteuerausländer im Inland.

Steuerberater aus EU-Staa-ten dürfen Mandanten grenz-überschreitend auch inDeutschland beraten, soferndies auf vorübergehenderGrundlage geschieht, also oh-ne feste Niederlassung. Dabeimüssen sie mit ihrer ausländi-schen Berufsbezeichnung auf-treten. Wird eine dauerhafteNiederlassung angestrebt, isteine Eignungsprüfung (verein-fachte Steuerberaterprüfung)abzulegen.

SteuerfachberatungVerleihung durch die Kammern

A.d. Pfarrwiesen 15 · 36251 Bad Hersfeld · Goethestr. 46 · 35447 ReiskirchenTel.: 06621-204935 · Fax: 06408-504102

[email protected]

SEBASTIAN WINKLERRechtsanwalt

Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht,Wirtschaftsrecht u.a.

GÜNTER WEISS & MATTHIAS SCHNEIDERSteuerberatungsgesellschaft

Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse,Lohnabrechnung u.a.

RECHTSANWALT – STEUERBERATER

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SteuerstrafrechtErbschaftssteuer- undTestamentsberatung

Robert-Heil-Straße 8 · 36251 Bad HersfeldTelefon 0 66 21 / 7 20 82 · Telefax 0 66 21 / 5 14 85E-Mail: [email protected] · Web: www.herklotz-schuss.de

Steuerberater · Vereidigter BuchprüferRechtsbeistand für Zivil- und Handelsrecht

Steuerberater · Diplom-Kaufmann

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Bewährt seit JahrenBewährt seit JahrenHarald Ries

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Hainstraße 18 A Auswärtige Beratungsstelle36251 Bad Hersfeld Tulpenweg 2aTelefon 06621/75041 36286 NeuensteinFax 06621/51757 Tel. 06677/919393

mail: [email protected] • www.kanzleiries.de

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36251 Ludwigsau-Mecklar Tel. 0 66 21 / 7 70 71Gebrüder-Grimm-Straße 2 Tel. 0 66 21 / 40 08 50

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■ Die seit 2009 geltende Ab-geltungssteuer ist eine Quellen-steuer, die von Banken, Spar-kassen und Bausparkassen so-wie der Bundesfinanzagenturdirekt abgeführt wird. Sie giltfür Zinsen, für Dividenden ausWertpapieren und Geschäfts-anteilen, für Veräußerungsge-winne aus Wertpapieren undfür Gewinne aus Terminge-schäften. Verluste könnengegengerechnet werden.

Die Regelung des Halbein-

künfteverfahrens für Dividen-den aus Aktien sowie die Baga-tellgrenze für geringe Zinser-träge bei einmaligen Zinszu-flüssen sind entfallen. Gibt esab 2010 keinen Freistellungs-auftrag mehr? Doch, vor demlaufenden Jahr gestellte Frei-stellungsaufträge bleiben gül-tig, sofern sie nicht befristetwaren.

Wer noch keinen Auftrag ge-stellt hat, sollte das 2010 recht-zeitig vor dem Zufließen des

Kapitalertrages in ausreichen-der Höhe tun. Auf diese Weisekann die pauschale Abgeltungs-steuer in Höhe von 25 Prozentplus 5,5 Prozent Solidaritätszu-schlag und ggf. Kirchensteuervermieden werden. Der Sparer-Pauschbetrag liegt für Ledigebei 801 Euro und für steuerlichnicht getrennt veranlagte oderdauerhaft getrennt lebendeVerheiratete bei 1602 Euro. Erbeinhaltet bereits alleWerbungskosten. Somit sind

höhere Depotgebühren nichtmehr von der Steuer absetzbar.

Im Rahmen dieser Höchst-grenzen können die Freistel-lungsaufträge aufgeteilt, dasheißt bei verschiedenen Insti-tuten eingereicht werden. Vonden Regelungen ebenfalls be-troffen sind Konten bei Reprä-sentanzen ausländischer Ban-ken sowie Spareinrichtungen(von Genossenschaften) miteingeschränkter Finanztätig-keit.

Freistellungsauftrag stellenSparerpauschbetrag beinhaltet Werbungskosten

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Tel. 0 66 21/1 61-1 82

■ Vor der Beauftragung eines Steuerberaters oder ei-ner Steuerberaterin mit denSteuerangelegenheiten stehtin der Regel ein erstes Ge-spräch. Dabei kann man sich einen persönlichenEindruck vom Steuerberaterund der Kanzlei verschaffen.Es wird aber ebenso um denvoraussichtlichen Umfang desAuftrags und die Höhe der an-fallenden Gebühren gehen.Auch ein erstes Gespräch kanneine Tätigkeit des Steuerbera-ters sein, wenn er bereits steu-erlich relevante Informationenfür eine erste steuerliche Ein-schätzung entgegennimmt. Indiesem Sinne liegt wahr-scheinlich eine Erstberatungim Sinne von § 21 StBGebVvor, für die eine Gebühr be-rechnet werden kann. Für eineErstberatung darf er laut Ge-bührenverordnung aber höch-stens 180,00 Euro berechnen.In größeren Kanzleien oder beipersönlicher Empfehlung wird

eine Erstberatung, die ja auchdem gegenseitigen Kennenler-nen dient, meist gar nicht be-

rechnet. Vorher nachfragensollte man allerdings trotz-dem, um nicht bei Erhalt der

Gebührenrechnung eine ärger-liche Überraschung zu erle-ben. Die Beauftragung desSteuerberaters mit einer Steu-ersache kann mündlich oderschriftlich erfolgen.

Für die Vertretung gegenü-ber Finanzämtern und Steuer-gerichten benötigt der Steuer-berater vorab eine schriftlicheVollmacht der Mandantschaft.Es kann auch eine Zustel-lungsvollmacht erteilt wer-den. In diesem Fall können Be-scheide und sonstige Schrei-ben der Finanzämter direkt an die Steuerberaterkanzlei ge-sandt werden. Verzögerungenund Fristüberschreitungenmit steuerlichen und recht-lichen Nachteilen werden ver-mieden.

Die Kammern empfehlen,einen schriftlichen Steuerbera-tungsvertrag abzuschließen,der den Auftragsumfang, Kün-digungsmöglichkeiten undHaftungsgrenzen des Steuerbe-raters definiert.

BeauftragungAuf Vertrauen beruht das Verhältnis Steuerberater – Mandant

Beratungsgespräch in zwangloser Atmosphäre

■ Ab dem Fiskaljahr 2009werden Kapitalerträge bei Pri-vatpersonen nicht mehr in dasVeranlagungsverfahren beimFinanzamt einbezogen undbrauchen daher in der Steuer-erklärung 2010 nicht mehr an-gegeben zu werden. Gemäß §32 Einkommensteuergesetzkann aber die Einbeziehungder Kapitalerträge in die Ver-anlagung beantragt werden.

Sofern eine Steuererklärungnicht obligatorisch abzugebenist, können Steuerbürger die-sen Antrag mit der freiwilli-gen Abgabe der Steuererklä-rung einreichen. Eine solchefreiwillige Abgabe kommtzum Beispiel für Rentner undPensionäre in Frage, derenEinnahmen bei Ledigen undVerwitweten unter 20000 Eu-ro jährlich, bei Verheiratetenunter 40000 Euro liegen, diesonst keine weiteren Einkünf-te außer Zinsen und Dividen-

den haben und deren Renten-beginn vor 2005 liegt. Die2009 eingeführte Abgeltungs-steuer beträgt pauschal 25Prozent auf die Kapitalerträge,zuzüglich Solidaritätszuschlag(dieser wiederum vorbehalt-lich der Entscheidung desBundesverfassungsgerichtsüber die Rechtmäßigkeit derFortschreibung des Zuschlags)und gegebenenfalls Kirchen-steuer.

Die Abführung derAbgeltungssteuer auf Kapital-erträge kann vermieden wer-den, wenn dem die Vermö-genswerte verwaltenden Insti-tut ein Freistellungsauftragoder eine beim Finanzamt zubeantragende Nichtveranla-gungsbescheinigung (NV-Be-scheinigung) vorgelegt wird.

Steuerbescheinigungen derBanken sollte man zwecksspäterer Einreichung beim Fi-nanzamt sorgfältig aufheben.

Abgeltungssteuer Erstattung auch für Rentner und Pensionäre möglich

Senioren haben oft „schlummernde“ Steuerguthaben.