grosser rat des kantons basel-stadt einberufung des

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Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Einberufung des Grossen Rates Basel, 28. November 2014 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 09.00 Uhr, 15.00 Uhr und ev. 20.00 Uhr sowie am Mittwoch, 17. Dezember 2014, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr (Budget) mit Fortsetzung am Donnerstag, 18. Dezember 2014, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr in ordentlicher Sitzung zur Behandlung der vorliegenden Geschäfte im Rathaus versammeln. Der Präsident: Christian Egeler Tagesordnung für die Sitzung vom 10. Dezember 2014 Der Präsident schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor: 1. Mitteilungen und Genehmigung der Tagesordnung 2. Entgegennahme der neuen Geschäfte 3. Wahl eines Mitglieds der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (Nachfolge Samuel Wyss, SVP) 4. Wahl eines Mitglieds der Begnadigungskommission (Nachfolge Samuel Wyss, SVP) 5. Wahl eines Mitglieds der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (Nachfolge Murat Kaya, FDP) 6. Wahl eines Mitglieds der Kommission für Denkmalsubventionen (Nachfolge Francisca Schiess, SP) Ratschläge und Berichte (nach Departementen geordnet) 7. Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission betreffend Kantonale Volksinitiative für bezahlbare Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt GSK GD 12.1639.03 8. Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag zum Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) BKK ED 14.0743.02 9. Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an den Verein Le Bon Film (Stadtkino Basel/Landkino/Kinemathek) für die Jahre 2015 – 2018 BKK PD 14.1336.01

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Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt

Einberufung des Grossen Rates

Basel, 28. November 2014 Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt wird sich am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 09.00 Uhr, 15.00 Uhr und ev. 20.00 Uhr sowie am Mittwoch, 17. Dezember 2014, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr (Budget) mit Fortsetzung am Donnerstag, 18. Dezember 2014, 09.00 Uhr und 15.00 Uhr in ordentlicher Sitzung zur Behandlung der vorliegenden Geschäfte im Rathaus versammeln. Der Präsident: Christian Egeler

Tagesordnung für die Sitzung vom 10. Dezember 2014 Der Präsident schlägt im Einvernehmen mit dem Regierungsrat folgende Tagesordnung vor:

1. Mitteilungen und Genehmigung der Tagesordnung

2. Entgegennahme der neuen Geschäfte

3. Wahl eines Mitglieds der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (Nachfolge Samuel Wyss, SVP)

4. Wahl eines Mitglieds der Begnadigungskommission (Nachfolge Samuel Wyss, SVP)

5. Wahl eines Mitglieds der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (Nachfolge Murat Kaya, FDP)

6. Wahl eines Mitglieds der Kommission für Denkmalsubventionen (Nachfolge Francisca Schiess, SP)

Ratschläge und Berichte (nach Departementen geordnet)

7. Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission betreffend Kantonale Volksinitiative für bezahlbare Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt

GSK GD 12.1639.03

8. Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag zum Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

BKK ED 14.0743.02

9. Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an den Verein Le Bon Film (Stadtkino Basel/Landkino/Kinemathek) für die Jahre 2015 – 2018

BKK PD 14.1336.01

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt 2

10. Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die Stiftung Haus für elektronische Künste Basel (HeK) für die Jahre 2015 – 2018

BKK PD 14.1337.01

11. Ratschlag betreffend Rahmenausgabenbewilligung für den Kunstkredit des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2015 bis 2018/21

BKK PD 14.1462.01

12. Ausgabenbericht betreffend Rahmenausgabenbewilligung für den gemeinsamen Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2015 bis 2018/21

BKK PD 14.1465.01

13. Ausgabenbericht betreffend Rahmenausgabenbewilligung für die Kulturpauschale des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2015 bis 2018/21

BKK PD 14.1464.01

14. Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die GGG Ausländerberatung für die Jahre 2015 bis 2017

JSSK PD 14.1288.01

15. Ausgabenbericht betreffend Ausrichtung der baselstädtischen Jungbürgerfeier 2015 bis 2018 und Bericht zu einem Anzug

JSSK PD 14.1436.02 11.5055.03

16. Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die Stiftung Frauenhaus für die Jahre 2015 bis 2016

JSSK JSD 14.1388.01

17. Ratschlag betreffend Neubau Primarschule und Doppelturnhalle Schoren und Fotovoltaikanlage

BRK / BKK

BVD 14.0691.01

18. Ausgabenbericht für die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke. Finanzielle Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an den Kosten der Entwurfs- und Genehmigungsplanung

RegioKo BVD 14.1350.01

Neue Vorstösse

19. Neue Interpellationen. Behandlung am 10. Dezember 2014, 15.00 Uhr

20. Anzüge 1 – 10 (siehe Seiten 16 bis 19)

1. Peter Bochsler und Konsorten betreffend Fernbuslinien in Basel BVD 14.5510.01

2. Remo Gallacchi und Konsorten betreffend Beschränkung der Anzahl Vorstösse pro Sitzungstag

Rats-büro

14.5520.01

3. Andrea Knellwolf und Konsorten betreffend Demografiebericht Basel-Stadt PD 14.5521.01

4. Annemarie Pfeifer und Konsorten betreffend Schaffung von flexiblen Wohngruppen für Hochbetagte

PD 14.5522.01

5. Rolf von Aarburg und Konsorten zum Thema: Wohnraum für Familien PD 14.5523.01

6. Helen Schai-Zigerlig und Konsorten betreffend aufgeschobene Pensionierung von Mitarbeitenden der Öffentlichen Verwaltung

FD 14.5524.01

7. Ursula Metzger und Konsorten betreffend Aufwertung des Margarethenparks

BVD 14.5529.01

8. Alexander Gröflin und Konsorten betreffend weniger Verkehrsschilder im Strassenverkehr

BVD 14.5530.01

9. Sarah Wyss und Konsorten betreffend Wahl- und Abstimmungsunterlagen für Ausländerinnen und Ausländer

PD 14.5531.01

10. Jürg Meyer und Konsorten betreffend Besserstellung von Eltern mit Besuchsrechten ihrer Kinder bei der sozialen Wohnförderung

WSU 14.5532.01

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt 3

Schreiben und schriftliche Beantwortung von Interpellationen (nach Departementen geordnet)

21. Beantwortung der Interpellation Nr. 65 Otto Schmid betreffend 50-Meter-Schwimmbecken

ED 14.5380.02

22. Beantwortung der Interpellation Nr. 70 Beatriz Greuter betreffend der Kündigung des Staatsvertrages für das Therapie Schulzentrum Münchenstein (TSM)

ED 14.5397.02

23. Beantwortung der Interpellation Nr. 73 Eduard Rutschmann betreffend Aufhebung der Sicherheitsmassnahmen (Verkehrslotsendienst) für die Sicherheit unserer Schulkinder bei den Fussgängerstreifenkreuzungen Rauracher-, Niederholz- und Gotenstrasse und allgemein im Gebiet Friedhof Hörnli

ED 14.5402.02

24. Beantwortung der Interpellation Nr. 81 Salome Hofer betreffend Bildungslandschaften in Basel-Stadt

ED 14.5411.02

25. Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Thomas Gander und Konsorten betreffend Nutzung von schulischen Sportanlagen (Sporthallen, Schwimmbäder, Aussenplätze) für den Vereins- und Breitensport während den Schulferien und ausserschulischen Zeiten

ED 14.5132.02

26. Beantwortung der Interpellation Nr. 83 Annemarie Pfeifer betreffend Verbesserung der integrativen Volksschule und Einführung des Lehrplans 21

ED 14.5443.02

27. Beantwortung der Interpellation Nr. 89 Felix Meier gegen unnötige Beschränkung der Schul-Freizügigkeit mit dem Baselland

ED 14.5499.02

28. Beantwortung der Interpellation Nr. 91 Kerstin Wenk betreffend Lehrplan 21 und die Situation in Baselland

ED 14.5502.02

29. Beantwortung der Interpellation Nr. 95 Alexander Gröflin betreffend attraktivem Förderunterricht für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler

ED 14.5512.02

30. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Esther Weber Lehner und Konsorten betreffend Schulsozialarbeit an der Volksschule Basel

ED 07.5358.04

31. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug der Regiokommission betreffend (sprach)grenzüberschreitende Praktikas zur Talentförderung in der Berufsbildung

ED 12.5318.02

32. Beantwortung der Interpellation Nr. 108 Joël Thüring betreffend Platzverbot für die Klingedal-Waggis auf dem Buschweilerhof

ED 14.5549.02

33. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Lukas Engelberger und Konsorten betreffend Simulation eines Kantons Basel

PD 10.5014.03

34. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Jörg Vitelli und Konsorten betreffend öffentliches Veloverleihsystem

BVD 07.5326.04

35. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Salome Hofer und Konsorten betreffend Ausbau der Veloroute Riehen – Basel auf Stadtgebiet

BVD 10.5107.03

36. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Aufbau eines Velobahn-Netzes

BVD 10.5111.03

37. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Helen Schai-Zigerlig und Konsorten betreffend Öffnung der Kornhausgasse und Cityring-Querung für Velos

BVD 10.5290.03

38. Beantwortung der Interpellation Nr. 106 Kerstin Wenk betreffend Auslagerung der Parkreinigung

BVD 14.5547.02

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt 4

39. Beantwortung der Interpellation Nr. 109 Sarah Wyss betreffend Zustände bei den Standplätzen der TaxifahrerInnen

BVD 14.5550.02

40. Beantwortung der Interpellation Nr. 102 Jürg Meyer betreffend Chancen und Gefahren der Arbeitsintegration

WSU 14.5539.02

41. Beantwortung der Interpellation Nr. 105 Eveline Rommerskirchen betreffend unterschiedliche Sanierungsprojekte bei der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen

WSU 14.5546.02

42. Beantwortung der Interpellation Nr. 110 Toya Krummenacher betreffend Tolerierung nicht rechtskonformer Arbeitsverhältnisse im Taxigewerbe Basel-Stadt

WSU 14.5551.02

43. Beantwortung der Interpellation Nr. 113 Salome Hofer betreffend Gesundheitsaspekten im Taxigewerbe

WSU 14.5555.02

44. Beantwortung der Interpellation Nr. 115 Ursula Metzger betreffend Kartellbildung bei den Taxi-Einsatzzentralen

WSU 14.5557.02

45. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Oskar Herzig und Konsorten betreffend steuerliche Anreize für Unternehmen, welche sich neu im Kanton Basel-Stadt ansiedeln wollen

FD 12.5303.02

46. Beantwortung der Interpellation Nr. 107 Patrizia Bernasconi betreffend IBS-Formulare für Mietinteressentinnen

FD 14.5548.02

47. Beantwortung der Interpellation Nr. 114 Brigitta Gerber betreffend Roche-Areal-Ausbau, zweite Phase

FD 14.5556.02

Tagesordnung für die Sitzung vom 17. und 18. Dezember 2014 (Budget)

48. Bericht der Finanzkommission zum Budget des Kantons Basel-Stadt für das Jahr 2015 und Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission sowie Bericht des Regierungsrates zu zwei Vorgezogenen Budgetpostulaten sowie einem Planungsanzug

FKom BKK UVEK

FD 14.0084.03 14.0084.01

Fortsetzung der Sitzung mit den unerledigten Geschäften der Tagesordnung vom 10. Dezember 2014

Traktandierte Geschäfte nach Dokumenten-Nr. sortiert:

07.5326.04 34 12.5318.02 31 14.1388.01 16 14.5402.02 23 14.5547.02 38 07.5358.04 30 14.0084.03 48 14.1436.02 15 14.5411.02 24 14.5548.02 46 10.5014.03 33 14.0691.01 17 14.1462.01 11 14.5443.02 26 14.5549.02 32 10.5107.03 35 14.0743.02 8 14.1464.01 13 14.5499.02 27 14.5550.02 39 10.5111.03 36 14.1288.01 14 14.1465.01 12 14.5502.02 28 14.5551.02 42 10.5290.03 37 14.1336.01 9 14.5132.02 25 14.5512.02 29 14.5555.02 43 12.1639.03 7 14.1337.01 10 14.5380.02 21 14.5539.02 40 14.5556.02 47 12.5303.02 45 14.1350.01 18 14.5397.02 22 14.5546.02 41 14.5557.02 44

5

Geschäftsverzeichnis Neue Ratschläge, Berichte und Vorstösse Tagesordnung Komm. Dep. Dokument

1. Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission betreffend Kantonale Volksinitiative für bezahlbare Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt

GSK GD 12.1639.03

2. Ratschlag betreffend Rahmenausgabenbewilligung für den Kunstkredit des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2015 bis 2018/21

BKK PD 14.1462.01

3. Ausgabenbericht betreffend Rahmenausgabenbewilligung für den gemeinsamen Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2015 bis 2018/21

BKK PD 14.1465.01

4. Ausgabenbericht betreffend Rahmenausgabenbewilligung für die Kulturpauschale des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2015 bis 2018/21

BKK PD 14.1464.01

5. Bericht des Regierungsrates zu zwei Vorgezogenen Budgetpostulaten sowie zu einem Planungsanzug

FD 14.0084.01 14.5015.02 13.5524.02 06.5327.04

6. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Oskar Herzig und Konsorten betreffend steuerliche Anreize für Unternehmen, welche sich neu im Kanton Basel-Stadt ansiedeln wollen

FD 12.5303.02

7. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Jörg Vitelli und Konsorten betreffend öffentliches Veloverleihsystem

BVD 07.5326.04

8. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Salome Hofer und Konsorten betreffend Ausbau der Veloroute Riehen – Basel auf Stadtgebiet

BVD 10.5107.03

9. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Aufbau eines Velobahn-Netzes

BVD 10.5111.03

10. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Helen Schai-Zigerlig und Konsorten betreffend Öffnung der Kornhausgasse und Cityring-Querung für Velos

BVD 10.5290.03

11. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Esther Weber Lehner und Konsorten betreffend Schulsozialarbeit an der Volksschule Basel

ED 07.5358.04

12. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug der Regiokommission betreffend (sprach)grenzüberschreitende Praktikas zur Talentförderung in der Berufsbildung

ED 12.5318.02

Überweisung an Kommissionen

13. Ratschlag Staatsbeitrag an den Verein für Kinderbetreuung Basel betreffend Mütter- und Väterberatung Basel-Stadt für die Jahre 2015 bis 2018

BKK ED 14.1151.01

14. Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an das Zentrum Selbsthilfe für die Jahre 2015 bis 2018

GSK GD 14.0960.01

15. Petition P332 "Für Massnahmen gegen die Wohnungsnot" PetKo 14.5571.01

16. Ratschlag zur Erstellung des öffentlichen Platzes „Stadtterminal“ auf der Erlenmatt mit Räumlichkeiten für Jugendliche

UVEK BVD 14.1083.01

17. Ratschlag Areal Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Zonenänderung, Bebauungsplan

BRK BVD 14.1588.01

18. Ratschlag Nr. 14.1463.01 Rahmenausgabenbewilligung für den gemeinsamen Fachausschuss Audiovision und Multimedia der Kantone BS und BL für die Jahre 2015 bis 2018/21

BKK PD 14.1463.01

An den Parlamentsdienst zur späteren Traktandierung

19. Motionen:

1. Stephan Mumenthaler und Konsorten betreffend der Einführung von Kinderbetreuungsgutscheinen (Modell Luzern)

14.5564.01

6

2. Alexander Gröflin und Konsorten betreffend gesetzliche Grundlage im Sozialhilfegesetz zur Benützung von Fahrzeugen

14.5565.01

3. Mark Eichner und Konsorten Erhöhung der Abzugsfähigkeit der familien-ergänzenden Kinderbetreuungskosten

14.5642.01

4. André Auderset und Konsorten betreffend konsequente Bestrafung von Verletzungen der Toleranzzonen

14.5643.01

20. Anzüge:

1. Beatrice Isler und Konsorten betreffend Bau Parking Erdbeergraben 14.5566.01

2. Erich Bucher und Konsorten betreffend effektive und kosteneffiziente Tagesstrukturen

14.5563.01

3. André Auderset betreffend Verlegung der Toleranzzonen 14.5644.01

21. Bericht der Petitionskommission zur Petition P320 "Verkehrtes Verkehrskonzept Gundeli – nein danke!"

PetKo 13.1672.02

22. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Rolf von Aarburg und Konsorten betreffend Numerus clausus trotz Ärztemangel

ED 10.5078.03

23. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Tanja Soland und Konsorten betreffend Nutzung des Sparpotentials der Tagesschulen

ED 12.5121.02

Kenntnisnahme

24. Schreiben des Regierungsrates zu den Anzügen Stephan Gassmann und Konsorten betreffend Einrichtung einer S-Bahn-Haltestelle Solitüde sowie Christian Egeler und Konsorten betreffend S-Bahnhaltestelle Morgartenring-Allschwil (stehen lassen)

BVD 07.5322.04 08.5023.04

25. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Kerstin Wenk und Konsorten betreffend Kauf der Jäger- und Sandgrubenstrasse im Rosental-Areal sowie deren Öffnung für den Fuss- und Veloverkehr (stehen lassen)

BVD 12.5258.02

26. Schreiben des Regierungsrates zum Anzug Markus Lehmann und Konsorten betreffend Teil-Verglasung der Dreirosenbrücke (stehen lassen)

BVD 12.5315.02

27. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Samuel Wyss betreffend Verkehrsleitmassnahmen

BVD 14.5383.02

28. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Beatrice Isler betreffend Reinacherstrasse

BVD 14.5387.02

29. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Otto Schmid betreffend schädigendem Insektizid

GD 14.5381.02

30. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Toya Krummenacher betreffend Auswirkungen der Nothilfestrukturen auf Kinder und Jugendliche

WSU 14.5382.02

31. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Samuel Wyss betreffend Straftäter, welche aufgrund renitenten Verhaltens weder in Haft noch in der psychiatrischen Behandlung betreut werden, sondern auf freien Fuss gesetzt werden

JSD 14.5384.02

32. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage André Auderset betreffend „Unort“ Claraplatz

PD 14.5376.02

33. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend stadtteilbezogene Lärmschutzmassnahmen

WSU 14.5360.02

34. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend Einzelhandel fördern – Spielstättenflut stoppen

WSU 14.5361.02

35. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend warum werden kriminelle Ausländer in Basel zu Schweizern gemacht?

JSD 14.5359.02

36. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend Eindämmung der Asylantenflut

JSD 14.5362.02

7

37. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend Populismus der immer stärker wird, was meint die Regierung dazu?

PD 14.5329.02

38. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend hat der einfache Bürger ein Anrecht auf eine Antwort?

PD 14.5332.02

39. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend Wohnen im Alter im Kanton Basel-Stadt

PD 14.5369.02

40. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend Interessenkonflikt in der Basler Politik

PD 14.5363.02

41. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend wie können die Stadtteile gestärkt werden

PD 14.5371.02

42. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend Kurse für Migrantinnen und Migranten 2014. Warum nur Kurse für Ausländer?

PD 14.5373.02

43. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend Demokratie statt Arroganz

PD 14.5374.02

44. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend wen gehört das Geld im Rathausbrunnen

PD 14.5368.02

45. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend wie viele Pressesprecher gibt es beim Kanton

PD 14.5467.02

46. Schreiben des Regierungsrates zur Schriftlichen Anfrage Eric Weber betreffend Vermietung des Rathauses

PD 14.5364.02

47. Rücktritt von Murat Kaya als Mitglied der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission per 9. Dezember 2014

14.5573.01

48. Wiederbesetzung einer Grossratsstelle (Rudolf Vogel anstelle von Samuel Wyss)

14.5572.02

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt

Gesundheits- und Sozialkommission (GSK)

An den Grossen Rat 12.1639.03

Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 6. November 2014 Kommissionsbeschluss vom 6. November 2014 Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission betreffend Kantonale Volksinitiative für „bezahlbare Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt“

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 14. November 2014 Seite 1/10

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission

Inhalt

1. Ausgangslage ............................................................................................................ 3

2. Vorgehen der Kommission ....................................................................................... 3

3. Erwägungen der Kommission .................................................................................. 4

4. Änderungsanträge .................................................................................................... 7

5. Antrag der Kommission ............................................................................................ 7 Beschlussantrag .............................................................................................................. 8 Anhang: Synoptische Darstellung

Seite 2/10

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission

1. Ausgangslage Am 3. Oktober 2012 hat die Staatskanzlei festgestellt, dass die kantonale Volksinitiative für „bezahlbare Krankenkassenprämien in Basel-Stadt“ mit 3'498 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Der Grosse Rat erklärte an seiner Sitzung vom 6. Februar 2013 die unformulierte Initiative mit Beschluss Nr. 13706723G vom 6. Februar 2013 für rechtlich zulässig und beantragte, die Initiative dem Regierungsrat zu überweisen. Die Initiative hat folgenden Wortlaut: «Der Kanton Basel-Stadt sorgt dafür, dass die Krankenkassenprämien in Basel-Stadt im Vergleich zu anderen Regionen mit ähnlicher Struktur stabilisiert und auf ein ähnliches Niveau gesenkt werden. Dazu schöpft der Kanton konsequent sämtliche ihm zur Verfügung stehende Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten aus, ohne die Qualität der Grundversorgung zu verschlechtern. Der Regierungsrat erstattet diesbezüglich dem Grossen Rat jährlich Bericht über sämtliche Massnahmen in seinem Einflussbereich, über die Ausschöpfung und Umsetzung dieser Massnahmen sowie über die erzielten Ergebnisse. Er setzt sich zudem für einen besseren finanziellen Ausgleich zwischen den Kantonen ein.» Die unformulierte Initiative hat zum Ziel, dass im Kanton Basel-Stadt die Krankenkassenprämien entsprechend anderen Regionen mit vergleichbaren Strukturen stabilisiert und gesenkt werden. So fallen die Krankenkassenprämien in der Zwischenzeit für viele Haushalte jährlich höher aus, als die Steuern. Zur Erreichung des Ziels einer Senkung oder Stabilisierung der Krankenkassenprämien soll der Kanton alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, ohne dabei die Qualität der Grundversorgung zu verschlechtern. Der Regierungsrat soll dem Grossen Rat jährlich Bericht über Entwicklungen und Massnahmen erstatten. Im Weiteren soll sich der Regierungsrat für einen besseren finanziellen Ausgleich zwischen den Kantonen einsetzen. Das Initiativkomitee schlägt Massnahmen wie Angebotskonzentration, Kooperation, Verbesserung der Abläufe sowie Präventionsmassnahmen vor. Die Initianten überlassen dem Regierungsrat durch die Nichtausformulierung der Initiative grossen Handlungsspielraum bezüglich der Umsetzung der Initiative. Der Regierungsrat teilt die Sorge der Initianten um die hohen Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt und ist bereit, neben den vielen bereits getroffenen und sich in Umsetzung befindenden Massnahmen, weitere zusätzliche Massnahmen gegen die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu prüfen und umzusetzen. In einem Grundlagenbericht zu Fakten und Finanzierung des Gesundheitswesens des Kantons Basel-Stadt erläutert das Gesundheitsdepartement detailliert, welche Massnahmen und Projekte bereits heute im Kanton Basel-Stadt Umsetzung finden.1 Am 20. August 2013 hat der Regierungsrat dem Grossen Rat den Ratschlag Nr. 12.1639.02 mit einer Ausformulierung zur Volksinitiative „bezahlbare Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt“ überwiesen. In diesem Ratschlag beantragt der Regierungsrat einen neuen Absatz 1 und 2 in § 67 im Gesundheitsgesetz (GesG; SG 300.100) vom 21. September 2011. Für Details wird auf den Ratschlag verwiesen.

2. Vorgehen der Kommission Der Grosse Rat hat den Ratschlag Nr. 12.1639.02 betreffend der kantonalen Volksinitiative für „bezahlbare Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt“ am 11. September 2013 seiner Gesundheits- und Sozialkommission überwiesen. Die Kommission hat dieses Geschäft an vier

1 Grundlagenbericht zu Fakten und Finanzierung des Gesundheitswesens des Kantons Basel-Stadt, Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Basel 2013.

Seite 3/10

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Gesundheits- und Sozialkommission

Sitzungen behandelt (Sitzungsdaten: 15.05.2014, 19.06.2014, 28.08.2014, 11.09.2014). Im Zuge dieser Sitzungen liess sich die Kommission auch ausführlich von dem Vorsteher des Gesundheitsdepartements, Herr Regierungsrat Carlo Conti, sowie, nach der Neuwahl des Regierungsrates im Sommer 2014, von Herr Regierungsrat Lukas Engelberger und von Herr Peter Indra, Bereichsleiter Gesundheitsversorgung, informieren. An der Sitzung vom 28. August 2014 wurden zudem Frau Brigitte Hollinger und Herr Pascal Pfister als Vertretende des Initiativkomitees angehört.

3. Erwägungen der Kommission Die Gesundheits- und Sozialkommission beantragt dem Grossen Rat, der durch den Regierungsrat vorgelegten Ausformulierung der unformulierten Volksinitiative, mit einer ergänzenden Änderung in Absatz 2 in § 67, zuzustimmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Diskussionspunkte der Kommission ausgeführt. Die Kommission teilt die Grundintention der Initiative, eine Stabilisierung und/oder Senkung der Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt zu erzielen. Die Gesundheitskosten des Kantons Basel-Stadt liegen im kantonalen Vergleich an der Spitze aller Kantone, wobei die Situation des Basler Gesundheitswesens viele Besonderheiten aufweist und deswegen nicht direkt mit anderen Regionen und Städten in der Schweiz vergleichbar ist. So sind die Ursachen für die hohen Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten des Kantons Basel-Stadt vielschichtig. Die Hauptgründe dafür liegen vor allem in den für Basel spezifischen soziodemographischen Strukturen, so verfügt der Kanton Basel-Stadt über die schweizweit höchsten Bevölkerungsdichte wie auch über den höchsten Altersquotienten, über die höchste Zahl an Einpersonenhaushalten und über einen hohen Anteil an Migrantinnen und Migranten. Im Weiteren ist im Kanton Basel-Stadt die Angebotsdichte medizinischer Leistungserbringer beinahe doppelt so hoch wie der für die eigene Bevölkerung notwendige Bedarf. Dieser Umstand liegt auch in der Zentrumsfunktion der Stadt Basel begründet, aufgrund welcher eine sehr hohe Zahl an Spezialärztinnen und -Ärzten sowie medizinischen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Ein weiterer Grund für die hohen Krankenkassenprämien ist die starke Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen durch die Stadtbevölkerung. Im Kanton Basel-Stadt werden im Vergleich mit den anderen Schweizer Kantonen überdurchschnittlich viele Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch genommen, die Krankenkassenprämien des Kantons sind auch daher die schweizweit höchsten. Der Regierungsrat argumentiert in seinem Ratschlag, dass die vorgeschlagenen Massnahmen des Initiativkomitees nicht umsetzbar seien, ohne zugleich die Qualität oder den Zugang zur Grundversorgung zu verschlechtern. Nicht zuletzt wäre mit Blick auf mögliche Massnahmen im Bereich der Angebotskonzentration zu befürchten, dass es aufgrund der engen Kantonsgrenzen zu einer Ausweichbewegung der Patientinnen und Patienten in den Kanton Basel-Landschaft und/oder weitere Kantone kommen würde. Dies hätte für den Kanton Basel-Stadt ungewünschte wirtschaftliche Konsequenzen, ohne dass mit einer solchen Massnahme eine Reduktion der Krankenkassenprämie garantiert werden könnte. Der Regierungsrat führt weiter an, dass im Gesundheitswesen der Handlungsspielraum der Kantone eingeschränkt sei, so liegen in vielen Bereichen die Kompetenzen beim Bund. Die Prämien berechnen sich nach dem Territorialitätsprinzip (jeweils für eine Prämienregion) pro Krankenversicherer und berücksichtigen damit zwingend auch regionale Unterschiede von Kosten und Inanspruchnahme von Leistungen. Grundsätzlich gilt für jeden Versicherer, dass er seine Prämie über alle seine Versicherten in der ganzen Schweiz berechnet. Zulässig sind aber regionale Prämienabstufungen eines Versicherers (Art. 61 Abs. 2 KVG), da die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen regional sehr unterschiedlich ausfallen kann und von diversen Faktoren wie beispielsweise der Angebotsdichte oder der sozidemographischen Struktur abhängig ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt diese Regionen für alle Krankenversicherer verbindlich

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fest. Da der Kanton Basel-Stadt für mehrere Prämienregionen zu klein ist, gibt es im Kanton nur eine Prämienregion (städtisch). Das Gesundheitsdepartement verfasste in Ergänzung zum Ratschlag der Regierung einen umfassenden Grundlagenbericht zu Fakten und Finanzierung des Gesundheitswesens des Kantons Basel-Stadt (siehe hierzu auch Punkt 1). Der Bericht liefert einen detaillierten Überblick über die aktuelle Situation im Schweizer Gesundheitswesen, mit Schwerpunkt auf dem Bereich der obligatorischen Krankenversicherung (OKP). Abbildung findet die schweizweite Kosten- und Prämienentwicklung, wie auch die möglichen Steuerungskompetenzen von Bund und Kantonen. Auch werden die soziodemographischen und regionalen Besonderheiten des Kantons Basel-Stadt erläutert. In einem zweiten Bericht werden die verschiedenen Tätigkeiten und Projekte im Rahmen der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung dargestellt. Der Kanton Basel-Stadt engagiert sich bereits in vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung, in welchen er gegenüber dem Bund über die notwendigen Steuerungskompetenzen verfügt. So werden mit Blick auf einzelne Forderungen der Initiative bereits einige Massnahmen umgesetzt. Diese haben zum Ziel, die Gesundheitsversorgung zu optimieren und die Gesundheitskosten zu stabilisieren. Im Bericht werden aber auch noch weitere Handlungsoptionen erwähnt, mit welchen im Kanton Basel-Stadt eine mögliche zukünftige Reduktion der Krankenkassenprämien erzielt werden könnte. Die möglichen Massnahmen für eine Stabilisierung der kantonalen Gesundheitskosten lassen sich drei Handlungsoptionsgruppen zuordnen: Massnahmen zur Steigerung der Effizienz, Massnahmen im Bereich der kantonalen Finanzierung, Massnahmen zur Beeinflussung der Nachfrage. Die Gesundheits- und Sozialkommission begrüsst und anerkennt den Ratschlag der Regierung und zeigt sich mit der Ausformulierung der Initiative durch den Regierungsrat grundsätzlich einverstanden. Der dem Ratschlag beigelegte Grundlagenbericht zu Fakten und Finanzierung des Gesundheitswesens des Kantons Basel-Stadt vermittelt einen ausführlichen Überblick über den Zustand des basel-städtischen Gesundheitswesens. Mit diesem Bericht hat das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt somit eine umfassende Grundlage geschaffen. Dem Grossen Rat soll in Zukunft jährlich ein kürzerer, schriftlicher Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, in welchem auch die geplanten und angewandten Kostendämpfungsmassnahmen erläutert werden (neuer § 67 Abs. 2 GesG). Hingegen zeigt der Ratschlag mit Blick auf das Kernanliegen der Initiative keinerlei Massnahmen zu einer Stabilisierung oder Reduktion der Krankenkassenprämien in Basel-Stadt auf. Der Regierungsrat führt an, dass neben den bereits initiierten Projekten und Tätigkeiten viele der möglichen weiteren Massnahmen nur sehr begrenzt realisierbar seien oder einen hohen Initialisierungsaufwand benötigen würden. Die Gesundheits- und Sozialkommission ist überzeugt, dass in den Bereichen einer besseren Koordination der Spitäler und dem Abbau von Doppelspurigkeiten durchaus noch Optimierungspotential vorhanden ist, ohne dass dadurch die Versorgungsqualität eine Einschränkung erfahren würde. Hier sollte das Gesundheitsdepartement spezifische Massnahmen treffen. Auch scheint beispielsweise im Bereich der Prävention und Information eine weitere Optimierungsmöglichkeit zu bestehen, denn gerade dieser Bereich erweist sich – wie dies auch der Ratschlag der Regierung darlegt – als nachweislich wirksam. Mit der Erhöhung des Präventionsbudgets könnte in Zukunft eine mögliche Senkung der Krankenkassenprämien erzielt werden. Die im Anschluss an die Anhörung des Initiativkomitees erfolgende Diskussion machte deutlich, dass sich eine Steuerung von Angebot und Nachfrage im Gesundheitswesen aufgrund seiner Komplexität als sehr schwierig erweist. Seit dem 1. Januar 2012 ist die gesamtschweizerisch

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einheitliche Tarifstruktur (SwissDRG) der Fallpauschalen in Kraft. Wichtiger Bestandteil dieser neuen Spitalfinanzierung ist die „freie Spitalwahl“ für Patienten und Patientinnen. Neu können Grundversicherte für die stationäre Behandlung akuter Krankheiten (Somatik oder Psychiatrie) oder für die stationäre Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation das Spital frei wählen, unabhängig davon, ob es sich um ein inner-oder ausserkantonales Spital bzw. um ein öffentliches oder privates Spital handelt. Folglich kann jeder Patient und jede Patientin aus Basel seine/ihre Behandlung auch in anderen medizinischen Institutionen der Schweiz durchführen lassen. Die Kommission stellt fest, dass es sich bei dieser gesundheitspolitischen Diskussion letztlich auch um ein nationales Thema handelt, für welches sich nicht allein auf kantonaler Ebene Lösungen finden lassen. Das Gesundheitssystem der Schweiz bewegt sich auf einem sehr hohen und guten Standard, eine zukünftige Senkung oder – realistischerweise – eine Stabilisierung des Anstieges der Gesundheitskosten ist jedoch für die gesamte Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Dichte an medizinischen Leistungserbringern ist in der Stadt Basel aufgrund der Zentrumsfunktion sehr hoch und liegt deutlich über dem Bedarf der eigenen Bevölkerung. Annähernd die Hälfte aller medizinischen Behandlungen wird von Patientinnen und Patienten aus den umliegenden Kantonen wie auch der Grenzregion in Anspruch genommen.2 Die Kosten diese Behandlungen werden nicht den Krankenkassenprämien von Basel-Stadt belastet, sondern den jeweiligen Heimatkantonen der Patientinnen und Patienten. Die kantonale Bevölkerung profitieren somit im Bereich der Gesundheitsversorgung von einer gut ausgebauten Infrastruktur und einem hochspezialisierten Angebot. Auch generiert das Gesundheitswesen der Stadt Basel einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Nachteilig wirkt sich das grosse Angebot medizinischer Leistungserbringer insofern aus, als dass ein leichterer Zugang zu diesem Angebot auch eine grössere Nachfrage und damit auch höhere Gesundheitskosten generiert. Keine Lösung sieht die Kommission hierbei in einer durch die Initianten vorgeschlagenen Rationierung der medizinischen Leistungen und Angebote, mit welcher eine Reduktion der Krankenkassenprämien erzielt werden könnte. Der Regierungsrat führt aus, dass evtl. eine Kosteneinsparung durch eine zahlenmässige Beschränkung der medizinischen Leistungen erreicht werden könnte. Jedoch würde dies ein starker Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit der Basler Spitäler bedeuten und zugleich könnte wohl kaum verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten aus Basel-Stadt in ausserkantonale Spitäler ausweichen würden. Aus Sicht der Kommission müssen letztlich die Qualität und der Zugang zu medizinischen Leistungen zwingend gewahrt werden, Einsparungen dürfen nicht zu einem gesundheitlichen Risiko für die Patientinnen und Patienten führen. Der Problematik einer hohen Nachfrage könnte stattdessen durch die bereits erwähnte Förderung von Information und Prävention begegnet werden. Eine mögliche Stabilisierung und/oder Senkung würde mit dieser Massnahme dadurch erzielt werden, indem auf die hohe Nachfrage Einfluss genommen würde, statt das Angebot einer Rationierung zu unterwerfen. Die Diskussionen der Gesundheits- und Sozialkommission machen deutlich, dass die Kommissionsmitglieder die Sorgen der Initianten um die hohen Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt teilen. Die Kommission begrüsst aus diesem Grund die von der Regierung bereits getroffenen und sich in Umsetzung befindenden Massnahmen gegen die weitere Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Aufgrund vielschichtiger Faktoren stellt die Umsetzung von Massnahmen zur Stabilisierung und Senkung der Krankenkassenprämien aber eine grosse Herausforderung dar. Deshalb erachtet die Kommission es als zwingend notwendig, dass in der jährlichen Berichterstattung durch das Gesundheitsdepartement jeweils möglichst konkrete Massnahmen hinsichtlich einer potentiellen Kostenreduktion im Gesundheitswesen aufgezeigt werden.

2 Rund 46 % aller stationären und ambulanten Behandlungen in basel-städtischen Spitälern und rund 43 % aller Behandlungen in den ärztlichen Praxen werden von ausserkantonalen Patientinnen und Patienten in Anspruch genommen. Siehe hierzu Ratschlag, Seite 7.

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Der jährlichen Berichterstattung durch den Regierungsrat soll weiter zusätzliches Gewicht verliehen werden, indem der Bericht jeweils dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Auf diese Weise werden gesundheitspolitische relevante Fragestellungen einmal im Jahr im Grossen Rat zur Diskussion gestellt. Zugleich wird dadurch der Berichterstattung der Regierung eine grössere Aufmerksamkeit entgegengebracht. Die Gesundheits- und Sozialkommission heisst aus diesem Grund den ergänzenden Änderungsvorschlag zu Absatz 2 in §67 bezüglich der vom Regierungsrat vorgelegten Ausformulierung der Initiative gut.

4. Änderungsanträge In der Gesundheits- und Sozialkommission wurde nach langen Diskussionen ein Änderungsvorschlag zur Abstimmung gebracht, um der jährlichen Berichterstattung durch den Regierungsrat zusätzliches Gewicht zu verleihen. Diese Änderung sieht eine Anpassung in Bezug auf den von der Regierung ausformulierten Grossratsbeschluss in Absatz 2 in § 67 vor: „Der Regierungsrat erstattet legt dem Grossen Rat jährlich einen Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten zur Kenntnisnahme vor.“ Die Kommission stimmte diesem Vorschlag an der Sitzung vom 11. September 2014 einstimmig (mit 10 Stimmen) zu.

5. Antrag der Kommission Gestützt auf diese Ausführungen beantragt die Gesundheits- und Sozialkommission dem Grossen Rat dem nachstehenden Entwurf zum Grossratsbeschluss zur kantonalen Volksinitiative für „bezahlbare Krankenkassenprämien im Kanton Basel-Stadt“ zuzustimmen. Die Kommission hat diesen Bericht am 6. November 2014 einstimmig mit 11 Stimmen ohne Enthaltungen verabschiedet und die Kommissionspräsidentin zur Sprecherin bestimmt. Im Namen der Gesundheits- und Sozialkommission

Beatriz Greuter, Präsidentin

Beilage Entwurf Grossratsbeschluss

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Grossratsbeschluss zur Kantonalen Volksinitiative für „bezahlbare Krankenkassenprämien in Basel-Stadt“ (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 12.1639.02 vom 20. August 2013 und in den Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission Nr. 12.1639.03 vom 6. November 2014, beschliesst: I. Volksinitiative In Ausformulierung der von 3‘498 im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten eingereichten unformulierten Volksinitiative "bezahlbare Krankenkassenprämien in Basel-Stadt" mit dem folgenden Wortlaut:

"Der Kanton Basel-Stadt sorgt dafür, dass die Krankenkassenprämien in Basel-Stadt im Vergleich zu anderen Regionen mit ähnlicher Struktur stabilisiert und auf ein ähnliches Niveau gesenkt werden. Dazu schöpft der Kanton konsequent sämtliche ihm zur Verfügung stehende Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten aus, ohne die Qualität der Grundversorgung zu verschlechtern. Der Regierungsrat erstattet diesbezüglich dem Grossen Rat jährlich Bericht über sämtliche Massnahmen in seinem Einflussbereich, über die Ausschöpfung und Umsetzung dieser Massnahmen sowie über die erzielten Ergebnisse. Er setzt sich zudem für einen besseren finanziellen Ausgleich zwischen den Kantonen ein."

wird beschlossen: 1. Das Gesundheitsgesetz (GesG) vom 21. September 2011 wird wie folgt geändert: Der Kapiteltitel X. erhält folgende neue Fassung: X. Statistik und Bericht über die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Prämienentwicklung Der Titel X.2. erhält folgende neue Fassung: X.2. Berichterstattung § 67 neu: 1 Aufgrund der Statistik und der weiteren Indikatoren im Sinne von §66 erstellt das zuständige Departement regelmässig zu veröffentlichende Berichte über die Versorgung und die Gesundheit der Bevölkerung. 2 Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat jährlich einen Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten zur Kenntnisnahme vor. II. Weitere Behandlung Die Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG) vom 21. September 2011 ist, sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, der Gesamtheit der Stimmberechtigten zum definitiven Entscheid vorzulegen.

Bei Annahme der Vorlage wird die entsprechende Gesetzesänderung sofort wirksam.

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Wenn das Initiativbegehren zurückgezogen wird, ist die Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG) vom 21. September 2011 nochmals zu publizieren. Sie unterliegt dann dem fakultativen Referendum. Nach Eintritt der Rechtskraft bestimmt der Regierungsrat den Zeitpunkt der Wirksamkeit.

III. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren.

IV. Rechtsmittel Dieser Beschluss kann gemäss § 22a IRG durch Beschwerde beim Verfassungsgericht angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung im Kantonsblatt schriftlich beim Verfassungsgericht anzumelden. Innert 30 Tagen vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die schriftliche Begründung einzureichen, welche die Anträge, die Angabe der Tatsachen und Beweismittel und eine kurze Rechtserörterung zu enthalten hat.

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Synoptische Darstellung der Anpassungen des Gesundheitsgesetzes (GesG) vom 21. September 2011

Gesundheitsgesetz (GesG) (Stand 1. Januar 2012)

Regierungsrat Gesundheits- und Sozialkommission

X. Statistik und Bericht über die Gesundheit der Bevölkerung

X. Statistik und Bericht über die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Prämienentwicklung

X. Statistik und Bericht über die Gesundheit der Bevölkerung sowie die Prämienentwicklung

X.2. Bericht über die Gesundheit der Bevölkerung

X.2. Bericht über die Gesundheit der Bevölkerung X.2. Berichterstattung

X.2. Berichterstattung

§ 67. 1 Aufgrund der Statistik und der weiteren Indikatoren im Sinne von § 66 erstellt das zuständige Departement regelmässig einen zu veröffentlichenden Bericht über die Gesundheit der Bevölkerung.

§ 67. 1 Aufgrund der Statistik und der weiteren Indikatoren im Sinne von § 66 erstellt das zuständige Departement regelmässig einen zu veröffentlichenden Bericht über die Gesundheit der Bevölkerung. 2 Der Regierungsrat erstattet dem Grossen Rat jährlich Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten.

§ 67. 1 Aufgrund der Statistik und der weiteren Indikatoren im Sinne von § 66 erstellt das zuständige Departement regelmässig einen zu veröffentlichenden Bericht über die Gesundheit der Bevölkerung. 2 Der Regierungsrat erstatte legt dem Grossen Rat jährlich einen Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten zur Kenntnisnahme vor.

ANHANG zum Bericht 12.1639.03 der Gesundheits- und Sozialkommission

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Bildungs- und Kulturkommission

An den Grossen Rat 14.0743.02

Bildungs- und Kulturkommission Basel, 20. Oktober 2014 Kommissionsbeschluss vom 20. Oktober 2014 Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag zum Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 24. Oktober 2014 Seite 1/12

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Inhalt

1. Auftrag und Vorgehen ............................................................................................... 3 2. Ausgangslage ............................................................................................................ 3 3. Kommissionsberatung .............................................................................................. 3

3.1 Allgemeine Beratung ...................................................................................................................... 3 3.2 Paragraphenweise Beratung ......................................................................................................... 5

4. Antrag ......................................................................................................................... 8

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1. Auftrag und Vorgehen Der Grosse Rat hat die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) mit Beschluss vom 10. September 2014 mit der Vorberatung des Ratschlags zum Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) beauftragt. Die BKK hat den vorliegenden Bericht in drei Sitzungen behandelt. An der Beratung haben seitens des Erziehungsdepartements der Leiter Bereich Jugend, Familie und Sport und der Leiter Abteilung Jugend- und Familienförderung teilgenommen.

2. Ausgangslage Mit dem Ratschlag Nr. 14.0743.01 zum Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) beantragt der Regierungsrat, das Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe vom 17. Oktober 19841 (Jugendhilfegesetz) aufzuheben und dem neuen Gesetz betreffend Förder und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) zuzustimmen. Der Regierungsrat berichtet zum Inhalt der Vorlage wie folgt: Der Gesetzesentwurf nimmt den Geist des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 (Kinderrechtskonvention, KRK) auf und bildet das Kind stärker als Rechtssubjekt ab. Er regelt neben dem Zweck auch die Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe. Die wesentlichen Schwerpunkte umfassen die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz ist auf das neue, am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz abgestimmt. Neu werden das Kindeswohl, die Gewährung der Chancengleichheit, die Mitwirkung und die Subsidiarität als wichtigste Grundsätze festgelegt. Zu den Revisionspunkten gehört zudem die detaillierte Auflistung von Leistungen, die von Kanton und Gemeinden erbracht werden. Neu enthält das Gesetz auch präzisierte Grundlagen zur Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe durch Kanton und Gemeinden. Schliesslich werden die Organisation und Zusammenarbeit sowie die Planung und Datenbearbeitung der Kinder- und Jugendhilfe ausgeführt. Die detaillierten Ausführungen sind dem Ratschlag 14.0743.01 zu entnehmen.

3. Kommissionsberatung

3.1 Allgemeine Beratung Leistungskatalog, Umsetzung / Verordnung Die Paragraphen 9 und 10 zum Leistungskatalog stehen im Zentrum des Gesetzes und fanden auch in der Kommissionsberatung besondere Aufmerksamkeit. Die Verordnungen zur Umsetzung des Gesetzes stehen noch in Ausarbeitung. Sie konnten der Kommission nicht vorgelegt werden. Vorgelegt wurde zumindest ein Katalog der Verordnungen, welche die Umsetzung regeln werden (Verordnung betreffend Kommission für Jugendfragen, Kinderbetreuungsverordnung, Verordnung über die Aufnahme von Kindern in Heimen und Pflegefamilien, eidgenössische Pflegekinderverordnung). Aus der Kommission kam die Kritik, dass die Gesetzesebene abstrakt ist und dies zu Fragen der Kompetenzallokation zwischen Legislative und Exekutive führt. Die Diskussion über die Vorlage muss dazu dienen, das Verständnis der Legislative über die Umsetzung zu schärfen, wie das Parlament ohnehin eine spezifische Kenntnis zur Planung und Umsetzung benötigt, um seine Aufgabe wahrzunehmen. Transparenz und Aufzeigen von Schnittstellenproblemen sind von hohem Interesse. Das Departement erklärte, dass es die Konkretisierung für den hier vorliegenden Bereich der Jugendhilfe und -förderung für genügend ausgeführt erachte, insbesondere durch den Leistungskatalog in den Paragraphen 9 (allgemein zugängliche Leistungen, auf Gemeindeebene)

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und 10 (Leistungen gemäss Indikation, auf Kantonsebene). Schon das Finanzhaushaltsgesetz verlange für Finanzhilfen und Abgeltungen viel genauere Angaben als früher. Der Leistungskatalog in der Vorlage und die Massnahmenplanung bilde das ab, was heute schon gelte. Basel-Stadt habe einen sehr dichten Leistungskatalog und habe auf eidgenössischer Ebene Vorbildcharakter. Es sei schwer zu sehen, wo noch neue Angebote kommen könnten. Was aber geschehe, seine laufende Anpassungen. Finanzwirksame Veränderungen kämen ohnehin vor das Parlament. Die Ausarbeitung der bestehenden Verordnungen stelle also keine grundsätzliche Neuerung der bestehenden Vorgaben dar, sondern eine technische Revision zur Aktualisierung. Die Verordnungen wirkten insgesamt auf einer technischen Umsetzungsebene und hätten keinen Gesetzescharakter. Neu komme eine Verordnung zu ambulanten Leistungen, auch für sie gelte, dass es sich um die technische Umsetzungsebene der gesetzlichen Vorgaben handle. Schliesslich sei der Kanton auch zur Umsetzung über die Vorgaben der eidgenössischen Pflegekinderverordnung verpflichtet. Hier ändere sich nichts. Durch den Leistungskatalog werde der Kanton verpflichtet, bestimmte Leistungen anzubieten. Wie viel Geld in welche konkrete Leistung fliesse, darüber entscheide zudem letztlich das Parlament durch die Grossratsbeschlüsse. Finanzierung (Abgeltung, Finanzhilfe) Der Kanton geltet Leistungen ab, nicht Institutionen. Diese müssen entweder beauftragt werden oder Gesuche stellen. Das Departement hat angemerkt, dass es für das Parlament eine politische Entscheidungsfreiheit bei der Entscheidung über finanzielle Zuwendungen als Abgeltungen und Finanzhilfen wahrnehme. Die Kommission ist hingegen der Ansicht, dass das Gesetz bereits für die Behördenebene klar festlegt, was eine kantonale Leistung ist. Eine kantonale Leistung führt zu Abgeltungen, wenn sie bei Privaten eingekauft wird. Finanzhilfen wiederum werden für originäre private Leistungen gezahlt werden, von denen der Staat erkennt, dass sie in seinem Interesse liegen. Planung, Berichterstattung, Einsicht Das Departement hat der skeptischen Diskussion über den Leistungskatalog bzw. dessen "Flughöhe" entnommen, dass die Legislative eine genauere Einsicht in die Umsetzung d.h. auch Planung wünscht. Die Kommission wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beispielsweise hinsichtlich Umsetzung des Kulturfördergesetzes periodisch mit dem Kulturleitbild informiert wird. Das Departement wies seinerseits auf den Umstand hin, dass im Gegensatz zu Förderleistungen Leistungen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes gemäss § 10 weniger planbar seien und mehr auf Einzel- und Familiensituationen reagiert werde. Es erklärte zwar auch die Wünschbarkeit eines eigentlichen Planungsberichts, sieht diesen aber aufgrund der sehr verschiedenartigen Angebote als nicht zu leisten an, wenigstens nicht ohne erheblichen bürokratischen Aufwand. Es schlug deshalb eine Ergänzung von § 19 (siehe unten) mit einem dritten Absatz vor, der die periodische Berichterstattung zu Angeboten und Leistungen festlegt. Mitwirkung und Mitverantwortung von Kindern und Jugendlichen Die Einbindung der Kinder und Jugendlichen in die Behördenmassnahmen, die Fragen zu deren Wahrnehmung von Verantwortung sowie zum Themenkomplex der Prävention und Repression (Alkoholkonsum, Littering) beschäftigten die Kommission ebenfalls eingehend. Es bestehen diverse Mitwirkungsstrukturen, in Tagesheimen, beim Kinderbüro, der Jugendrat im Waisenhaus, die aufgrund der Vernehmlassung mit expliziter gesetzlicher Grundlage versehene Kinder- und Jugendkommission. Auf der interdepartementalen Ebene vertreten die zwei Kinder- und Jugendbeauftragten die Anliegen der Kinder und Jugendlichen. Zum Thema der Vertretung in der Kinder- und Jugendkommission wurde die Kritik geäussert, dass diese durch den Jungen Rat geschehe und so eine einseitige politische Ausrichtung die Folge sei. Das Departement verwies auf die Frage der Auswahl dieser schon länger bestehenden Vertretung der Jugendlichen in der Kommission. Im Jugendrat könnten immerhin alle Jugendlichen mitmachen. Die Kinder- und Jugendkommission lasse es aber auch zu, dass noch mehr Jugendliche daran teilnehmen

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dürften, hier sei nichts festgelegt. Die Mitwirkung von Kindern wiederum erfolge besser in geeigneteren Strukturen wie dieser Kommission. Das Departement hat die Mitwirkung als eine wichtige Motivation für Ausformulierung des neuen Gesetzes erklärt. Ältere Kinder und Jugendliche würden in allen Punkten, die sie betreffen, angehört. In Scheidungsfällen sei die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde zuständig. Die Entscheide zu den notwendigen Abklärungen erfolgten aber durch das WSU und die Justiz. Anhörungen geschähen altersgemäss. Auch seitens der Kommission wurde betont, dass die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen zu fördern sei – und ebenfalls die Mitverantwortung. Bei allen Rechten und liberalen Grundsätzen brauche es auch Pflichten. In diesem Zusammenhang wurden Alkoholkonsum und damit verbundenes Littering angesprochen. Die Antwort auf die Frage, wie diese Probleme in den Griff zu bekommen seien, steht aus. Das Departement wies darauf hin, dass die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, um die es hier gehe, in der Regel volljährig seien, und es gebe keine gesetzliche Handhabe gegen deren Alkoholkonsum. Das Departement werde kaum von sich aus aktiv und führe auch keine Kontrollen durch. Rückmeldungen ergingen primär an das Gesundheitsdepartement, da es um Suchtfragen gehe. Koordinationsgefässe seien von den zuständigen Behörden eingerichtet. Es erklärte aber auch, dass präventive Aktionen unterstützt würden und dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die in Freizeitlokalen und im öffentlichen Raum geschehe, auf das Verantwortungsgefühl formend einwirke und Jugendlichen aufzeige, wie Partizipation gelinge. Dabei müsse mit Rücksicht vorgegangen werden. Jugendliche wollten und sollten auch unbetreut sein können, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten seien. Eine umfassende Verbotskultur lehnt die Kommission ab. Über die situative Anwendung und Erfolgsaussichten von Repression, um ortsbezogene, akute Probleme mit Littering, Gewalt oder Lärmbelästigung anzugehen, sind die Meinungen gespalten. Einbezug Gemeinden Gemäss § 9 erfolgen Leistungen auch durch die Gemeinden. Das Departement erklärte, dass die Gemeinden während der Erarbeitung der Vorlage auf technischer Ebene und während der Vernehmlassung auf politischer Ebene begrüsst worden seien. Die Zusammenarbeit führte zu Anpassungen, die Vorlage sei konsensual. Seitens Riehen liege schriftlich vor, dass die Zusammenarbeit zur Zufriedenheit der Gemeinde ausgefallen ist. Die Gemeinde bietet die meisten der genannten Leistungen heute schon selbstständig an. Hinsichtlich der Abgeltungen für die kommunalen Leistungen geschehen entsprechende Verhandlungen über Anpassungen in den kommenden zwei Jahren. Die für das Zentrum Basel wichtige Zusammenarbeit mit den ausserkantonalen Gemeinden ist gemäss Auskunft des Departements ungenügend. Hier schauten die Gemeinden zu sehr jede für sich. Orientierung am Bund Die Nomenklatur bzw. die Begrifflichkeiten sollen möglichst einheitlich und über den Kanton hinaus klar sein. In den Kantonen entwickelt sich gemäss Departement das Bemühen, eine gemeinsame Sprache zu finden. Der Leistungskatalog und der Zweckparagraph orientierten sich stark am Bund, der diese angestrebte Klarheit selbst wünsche, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Es gibt das eidgenössische Kinder- und Jugendfördergesetz, eine Bestimmung in der Bundesverfassung wurde abgelehnt. Der Einheitlichkeit dienten auch Absprachen mit den anderen Departementen (vor allem GD und WSU).

3.2 Paragraphenweise Beratung § 3. Kindeswohl Die Kommission begrüsst diesen Grundsatz ausdrücklich. § 4. Förderung Die hier genannte Prävention ist nicht die Suchtmittel-Prävention.

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§ 6. Chancengleichheit Mit dem Argument, dass der Begriff „sorgen für die Chancengleichheit“ eine Garantie impliziere wurde der Antrag gestellt, § 6 zu streichen. Dem wurde entgegen gehalten, dass „sorgen“ und „garantieren“ rechtlich gesehen keinen Unterschied machten und dass dies ein schlechtes Signal nach aussen gäbe bzw. einen Streit über einen weiterführenden Inhalt auslöse, der gar nicht im Gesetz stehe. Die Kommission lehnte den Antrag mit 7 gegen 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. § 8. Subsidiarität Aus der Kommission kam die Kritik, dass § 8 durch die Einführung des Subsidiaritätsbegriffs gegenüber dem bisherigen § 5 weniger klar sei. Das Departement erklärte, dass § 8 einem ausdrücklichen Verlangen der Vernehmlassung entspreche. Die bisherige Formulierung sei nicht mehr zeitgemäss und erlaube auch nicht mehr; § 8 sei an sich schon immer implizit Inhalt des Kinder- und Jugendschutzes gewesen. Grundsätzlich sollen private Initiativen keinesfalls verunmöglicht werden, der Staat ist hier nur subsidiär tätig. Zu § 8 kamen zwei Anträge. Einerseits wurde mit dem Hinweis auf den Titel „Subsidiarität“ eine Verkürzung vorgeschlagen: „In Ergänzung zu anderen Angeboten sorgen Kanton und Gemeinden für ein angemessenes Angebot von Leistungen zur Förderung und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.“ Andererseits wurde beantragt, den Satz umzustellen, also wegen der Subsidiarität des Staates die Leistungen der Familien und Privaten an den Anfang zu stellen: „Soweit entsprechende Leistungen nicht von den Familien oder privaten Leistungserbringern erbracht werden können, sorgen Kanton und Gemeinden für ein angemessenes Angebot von Leistungen zur Förderung und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.“ Damit werde auch verdeutlicht, dass die Obhuts- und Förderungspflicht in der Familie anfange und zuerst diese in der Pflicht gegenüber den Kindern stehe. Dagegen wurde argumentiert, dass diese Umstellung eine merkwürdige Gewichtsverlagerung darstelle: Das Gesetz drehe sich um die Kinder und Jugendlichen, nicht um die Familie. Es komme damit unvermittelt eine Leistungserwartung und ein Auftrag an die Familien zum Ausdruck, der mit dem Gesetz nichts zu tun habe. Nichtsdestotrotz sei die Familie ein sehr wichtiger Faktor für das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Gesagt wurde auch, dass von einer Umstellung keine wesentliche Auswirkung zu erwarten wäre; es handle sich um eine Verbeugung vor der Familie und nur um eine äusserliche Änderung am Gesetzestext. Die Kommission sprach sich in einer Eventualabstimmung zuerst mit 5 gegen 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen für den Antrag zur Satzumstellung gegen die Satzverkürzung aus. Mit 6 gegen 5 Stimmen lehnte sie dann den Antrag zur Satzumstellung ab. § 9. Allgemeine Förderung, Information und Beratung (siehe auch Ausführungen in 3.1.) Beantragt wurde zu § 9 Abs. 1 Zif. 2, „Information und Beratung zur Bewältigung allgemeiner Herausforderungen und schwieriger Lebenslagen„ die Formel „allgemeine Herausforderung“ zu streichen. Dies sei eine unnötige und problematische staatliche Leistung, da es nicht überall den Staat brauche, der zur Hilfe eilt. Man könne Jugendförderung auch mit dem Mut zur Lücke erfolgreich ausüben. Dem wurde entgegen gehalten, dass die offene Formel „allgemeine Herausforderung“ flexible Reaktionen erlaube und letztlich die konkreten Indikationen und Definitionen Massnahmen auslösten. Mit 7 gegen 3 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte die Kommission den Antrag ab. Um das Anliegen des Antrags gleichwohl zu signalisieren, beschloss die Kommission mit 5 gegen 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgende Änderung an § 9 Abs. 1 Zif. 2: Ratschlag Kommissionsbericht Information und Beratung zur Bewältigung allgemeiner Herausforderungen und schwieriger Lebenslagen

Information und Beratung zur Bewältigung besonderer Herausforderungen und schwieriger Lebenslagen

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§ 10. Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Abklärungen und Gutachten (siehe auch Ausführungen in 3.1.) Auf die Frage nach dem Grund, warum die Einzelheiten der ergänzenden Hilfen nicht auf Regierungsebene mittels Verordnung, sondern vom zuständigen Departement bestimmt werden, erhielt die Kommission zur Auskunft, dass das bisherige Gesetz keine Regelung kannte über die Zuständigkeit, bzw. welche Stellen eine „Indikation“ (also den Bedarf für eine Massnahme) festlegen können. Das Spektrum der angesprochenen Leistungen ist besonders bei den pädagogisch-therapeutischen Spezialangeboten sehr breit. Dazu zählen beispielsweise die Multisystemische Therapie, ein Anti-Agressions-Training oder eine Mediation. Nicht selten müssen diese Hilfen zur Erziehung an den Einzelfall angepasst und individuell bestellt werden. Andere Leistungen, wie etwa die sozialpädagogische Familienbegleitung, werden häufig in ähnlicher Weise beansprucht, kommen oft vor und eignen sich daher eher dazu, ein Mengengerüst über eine Leistungsvereinbarung zu bestellen. Das Finanzhaushaltsgesetz regelt, ab welcher Menge beziehungsweise Summe der Regierungsrat respektive der Grosse Rat bei einer Leistungsvereinbarung einbezogen werden muss. Um dem Spektrum der Angebote unterhalb dieser Schwellen entsprechen zu können, soll die Zuständigkeit in diesem Gesetz beim Departement bleiben. Das Departement weist darauf hin, dass § 10 Abs. 2 die Sicherheit gebe, dass der Staat nicht Leistungen in einem Umfang und in einer Art erbringen muss, zu denen er nicht fähig ist. § 13. Weitere Bestimmungen zu den Leistungen Die Kommission weist darauf hin, dass die Übertragung von Leistungen, die der Gesetzgeber schafft, an Dritte mittels Abgeltungen finanziert werden, nicht mittels Finanzhilfen. § 18. Vollzug Hier sind Private deswegen nicht erwähnt, weil die Grundverantwortung und die Durchsetzung – selbst wenn Leistungen tatsächlich durch Drittanbieter erfolgen können – bei den Behörden liegen. § 19. Planung (siehe auch Ausführungen in 3.1.) Das bereits in der allgemeinen Diskussion vertieft behandelte Anliegen der Kommission, dem Parlament bereits in der Planungsphase eine Einsicht in die Zielsetzungen der Leistungsperiode zu geben, führte seitens Departement zu einem Vorschlag für einen zusätzlichen Absatz 3, dem die Kommission einstimmig zustimmte. Ratschlag Kommissionsbericht 3

Der Regierungsrat berichtet periodisch über die Entwicklung der Angebote und Leistungen.

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4. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt die Bildungs- und Kulturkommission mit 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Grossen Rat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes. Die Bildungs- und Kulturkommission hat diesen Bericht mit 9 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet. Im Namen der Bildungs- und Kulturkommission Martin Lüchinger Vizepräsident

Beilage Entwurf Grossratsbeschluss

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Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG) (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 sowie auf § 11 Abs. 1 lit. f und § 17 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 14.043.01 und in den Bericht Nr. 14.043.02 der Bildungs- und Kulturkommission, beschliesst: I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN § 1. Zweck und Gegenstand 1 Dieses Gesetz bezweckt die Förderung und den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt durch

a) die Sicherstellung von Leistungen, b) die Finanzierung dieser Leistungen und c) die Regelung der Organisation und Zuständigkeiten.

2 Vorbehalten bleiben die bundesrechtlichen und kantonalen Bestimmungen zum zivilrechtlichen

Kindesschutz. § 2. Begriffe 1 Im Sinne dieses Gesetzes

a) wird «Kinder- und Jugendhilfe» verstanden als Handlungsbereich, welcher zusätzlich zu privaten Leistungen in Familien und zur Schule die sozialen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen gestaltet,

b) sind «Kinder und Jugendliche» Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und c) «junge Erwachsene» Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

II. GRUNDSÄTZE § 3. Kindeswohl 1 Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder und Jugendliche betrifft, ist deren Wohl vorrangig zu

berücksichtigen. § 4. Förderung 1 Kanton und Gemeinden schaffen Rahmenbedingungen, die zu einer Entwicklung von Kindern

und Jugendlichen als eigenständige, sozial verantwortliche Personen und zu deren sozialer, kultureller und politischer Integration beitragen. 2 Sie unterstützen insbesondere die Schaffung und Erhaltung von kinder-, jugend- und

familienfreundlichen Lebensbedingungen sowie die Prävention von besonderen Risiken. 3 Sie bieten Hilfen zur Erziehung.

§ 5. Schutz 1 Kanton und Gemeinden schützen Kinder und Jugendliche inner- und ausserhalb ihrer Familie

vor Gefährdungen. 2 Die zuständigen Behörden treffen Vorkehrungen insbesondere zum Schutz vor Gewalt,

Ausbeutung und Vernachlässigung.

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§ 6. Chancengleichheit 1 Kanton und Gemeinden sorgen für die Chancengleichheit aller Kinder und Jugendlichen.

§ 7. Mitwirkung 1 Kanton und Gemeinden informieren Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ihre

Eltern und Erziehungsberechtigten über die sie besonders betreffenden Angelegenheiten. 2 Sie beziehen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ihre Eltern und

Erziehungsberechtigten auf geeignete Weise in ihre Meinungs- und Willensbildung ein. § 8. Subsidiarität 1 Kanton und Gemeinden sorgen für ein angemessenes Angebot von Leistungen zur Förderung

und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, soweit entsprechende Leistungen nicht von den Familien oder privaten Leistungserbringern erbracht werden können. III. LEISTUNGEN DER KINDER- UND JUGENDHILFE § 9. Allgemeine Förderung, Information und Beratung 1 Kanton und Gemeinden sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ein angemessenes Angebot

von folgenden Leistungen: 1. Allgemeine Förderung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien:

a) Familienergänzende Kinderbetreuung; b) offene Kinder- und Jugendarbeit; c) kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen; d) Elternbildung.

2. Information und Beratung zur Bewältigung besonderer Herausforderungen und schwieriger Lebenslagen:

a) Information und Beratung für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene; b) Information und Beratung für Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Personen, die den

Kindern und Jugendlichen nahe stehen; c) soziale Arbeit an Schulen; d) Leistungen zur Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Arbeitswelt.

2 Die Leistungen können beschränkt werden. Das zuständige Departement beziehungsweise die

zuständige Stelle der Gemeinden bestimmen die Einzelheiten der Leistungen, insbesondere den Umfang und den Zugang. § 10. Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Abklärungen und Gutachten 1 Der Kanton gewährleistet ein ausreichendes Angebot von Hilfen zur Erziehung. Er sorgt für

Abklärungen und Gutachten. 1. Ergänzende Hilfen zur Erziehung:

a) Pädagogische und therapeutische Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene;

b) aufsuchende Familienarbeit; c) Unterbringung und Betreuung in Pflegefamilien und Institutionen; d) Entlastungsangebote für Eltern in Erziehungsverhältnissen mit besonderen Belastungen

und Anforderungen. 2. Abklärungen und Gutachten:

a) Abklärungen des Hilfebedarfs; b) Gutachten zuhanden von Behörden und Gerichten.

2 Ergänzende Hilfen zur Erziehung müssen von einer zuständigen und anerkannten Fachstelle

zugewiesen oder bewilligt werden. Das zuständige Departement bestimmt die Einzelheiten der Leistungen, den Umfang und den Zugang. 3 Abklärungen und Gutachten bedürfen einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung.

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§ 11. Leistungen bis zum vollendeten 25. Altersjahr 1 Jugendlichen, denen aufgrund dieses Gesetzes im Zeitpunkt des Erreichens der Mündigkeit

Hilfe gewährt wird, kann diese weiterhin gewährt werden, solange dies erforderlich ist, jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres. § 12. Anrecht auf Beratung ohne Information der Eltern 1 Kinder und Jugendliche können im Einzelfall beraten werden, ohne dass die Eltern darüber

informiert werden, sofern sonst die Beratung oder der Beratungszweck beeinträchtigt würden. § 13. Weitere Bestimmungen zu den Leistungen 1 Das zuständige Departement beziehungsweise die zuständige Stelle der Gemeinden

informieren auf die Zielgruppe abgestimmt über die Leistungen im Sinne dieses Gesetzes. 2 Sie können die Erfüllung von Leistungen im Sinne dieses Gesetzes Dritten übertragen.

3 Sie bestimmen die Einzelheiten.

IV. AUFGABENTEILUNG UND FINANZIERUNG § 14. Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden 1 Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Finanzierung der Leistungen

richten sich nach den spezialgesetzlichen Regelungen oder werden zwischen dem zuständigen Departement und den Gemeinden vertraglich geregelt. 2 Aufgaben der Einwohnergemeinde der Stadt Basel werden durch die kantonalen Organe und

Behörden besorgt. § 15. Finanzierung der Leistungen durch Beiträge der Leistungsbezüger 1 Für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe können von den Leistungsbezügern Kostenbeiträge

erhoben werden. Die Kostenbeiträge richten sich in der Regel nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die massgebliche wirtschaftliche Haushaltseinheit und die Berechnung des massgeblichen Einkommens richten sich nach dem Gesetz über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen (Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen, So-HaG) vom 25. Juni 2008. 2 Das zuständige Departement beziehungsweise die zuständige Stelle der Gemeinden bestimmen

die Einzelheiten. V. ORGANISATION UND ZUSAMMENARBEIT § 16. Zusammenarbeit 1 Das zuständige Departement beziehungsweise die zuständige Stelle der Gemeinden stellen die Leistungen in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen, den Stellen der Gemeinden und den Leistungserbringern sicher. Sie nutzen die Möglichkeit einer regionalen Zusammenarbeit. § 17. Kinder- und Jugendkommission 1 Der Regierungsrat wählt eine Fachkommission zum Zweck der Beratung und der Förderung der

Zusammenarbeit. Die Kinder- und Jugendkommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, der Leistungserbringer sowie der zuständigen kantonalen Fachstellen.

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§ 18. Vollzug 1 Das zuständige Departement beziehungsweise die zuständige Stelle der Gemeinden vollziehen

die Aufgaben des vorliegenden Gesetzes, sofern sie nicht ausdrücklich einer anderen Behörde zugeordnet sind. 2 Der Regierungsrat erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen.

VI. PLANUNG UND DATENBEARBEITUNG § 19. Planung 1 Das zuständige Departement beziehungsweise die zuständige Stelle der Gemeinden planen

und entwickeln die Leistungen im Sinne dieses Gesetzes und stellen eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Angebots sicher. 2 Sie beziehen die Leistungserbringer und weitere betroffene Kreise ein.

3 Der Regierungsrat berichtet periodisch über die Entwicklung der Angebote und Leistungen.

§ 20. Datenbearbeitung 1 Das zuständige Departement beziehungsweise die zuständige Stelle der Gemeinden sowie die

weiteren in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen öffentlichen Stellen können zum Zweck der Planung, der Information, der Wirksamkeitsprüfung und der Kontrolle Personendaten bearbeiten. 2 Sie können Personendaten privaten Leistungserbringern zur Bearbeitung weiterleiten, die diese

zur Erfüllung der öffentlich finanzierten Leistungen im Sinne dieses Gesetzes benötigen. § 21. Schweigepflicht 1 Personen, die Leistungen im Sinne dieses Gesetzes erbringen, sind zur Verschwiegenheit über

alle ihnen aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. 2 Sie dürfen vertrauliche Informationen nur in Erfüllung einer ausdrücklichen gesetzlichen Pflicht

oder mit Zustimmung der betreffenden Personen austauschen. 3 Die Schweigepflicht besteht nicht gegenüber Fachpersonen und Institutionen im Rahmen der

fachlich erforderlichen Zusammenarbeit. Vorbehalten bleiben spezialgesetzliche Bestimmungen zum Berufsgeheimnis. VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 22. Aufhebung des bisherigen Rechts 1 Das Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe vom 17. Oktober 1984 wird aufgehoben.

Schlussbestimmung Dieses Gesetz ist zu publizieren; es unterliegt dem Referendum. Es wird nach Eintritt der Rechtskraft am 1. Januar 2015 wirksam.

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Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. Oktober 2014. Seite 1/16

An den Grossen Rat 14.1336.01

PD/P141336 Basel, 1. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 30. September 2014

Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an den Verein Le Bon Film (Stadtkino Basel/Landkino/Kinemathek) für die Jahre 2015–2018

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Inhalt

1. Begehren .................................................................................................................... 3

2. Begründung ............................................................................................................... 3

2.1 Das Stadtkino Basel – Aufgabe, Profil und Leistungen ................................................................ 3 2.1.1 Mehr als 80 Jahre Le Bon Film – die wichtigsten Entwicklungsschritte .............................3 2.1.2 Innovatives Programm mit starken Spezialveranstaltungen ..............................................4

2.2 Zusammenarbeit mit Basler Bildungseinrichtungen und Kulturinstitutionen ................................. 5

2.3 Die aktuelle Kinosituation in Basel ................................................................................................ 5

2.4 Die kulturpolitische Notwendigkeit von subventionierten Spielstellen .......................................... 6

2.5 Kinemathek Le Bon Film ............................................................................................................... 7 2.5.1 Porträt der Kinemathek ......................................................................................................7 2.5.2 Positive Auswirkungen und Kooperationen .......................................................................8

2.6 Bildrausch...................................................................................................................................... 8 2.6.1 Das Basler Festival im Grenzbereich von Arthouse-Kino und Kunst .................................8 2.6.2 Entwicklung und Organisation ............................................................................................8

2.7 Die Betriebsfelder der Vereins Le Bon Film, ihre Synergien und deren Wirkung – intern und extern 9

2.8 Bericht über die laufende Staatsbeitragsperiode 2011–2014 ..................................................... 10 2.8.1 Künstlerische Entwicklung .............................................................................................. 10 2.8.2 Finanzielle Situation ........................................................................................................ 11

2.9 Antrag Verein Le Bon Film auf Erhöhung des Staatsbeitrags .................................................... 12

2.10 Verhandlungsmandat und Antrag des Regierungsrats ............................................................... 12

2.11 Konsequenzen des Antrags für das Stadt/Landkino ................................................................... 13 2.11.1 Reduktion des Spielbetriebs und Verzicht auf Lohnanpassungen ................................. 13 2.11.2 Umstellung der Kinemathek auf eine passive Verwaltung der Bestände ....................... 13

2.12 Beitrag des Kantons Basel-Landschaft ....................................................................................... 13

2.13 Höhe und Dauer des künftigen Staatsbeitrages ......................................................................... 14

3. Beurteilung nach § 3 des Staatsbeitragsgesetzes ............................................... 14

Öffentliches Interesse des Kantons an der erbrachten Leistung (§ 3 Abs. 2 lit. a Staatsbeitragsgesetz): ........................................................................................................................................... 14

Nachweis, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann (§ 3 Abs. 2 lit. b Staatsbeitragsgesetz): ........................................................................................................................... 14

Zumutbare Eigenleistung und Nutzung der übrigen Finanzierungsmöglichkeiten durch den Staatsbeitragsempfänger (§ 3 Abs. 2 lit. c Staatsbeitragsgesetz): ....................................................... 14

Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung (§ 3 Abs. 2 lit. d Staatsbeitragsgesetz): ....... 14

4. Antrag ....................................................................................................................... 14

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1. Begehren

Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen, dem Verein Le Bon Film (Stadtkino Ba-

sel/Landkino/Kinemathek) für die Jahre 2015–2018 folgende Ausgabe zu bewilligen.

Betriebsbeitrag 2015–2018 355'000 Franken p. a.

Die Ausgabe ist im Budget 2015 eingestellt. Rechtsgrundlage bilden die Paragraphen 1 und 4

des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (SG 494.300).

2. Begründung

2.1 Das Stadtkino Basel – Aufgabe, Profil und Leistungen

Das Stadtkino Basel ist eine öffentliche Kulturinstitution; Trägerschaft ist der traditionsreiche Ver-

ein Le Bon Film. Vergleichbar einem Museum, das seine Sammlungen erforscht und vermittelt,

reflektiert das Stadtkino in umfangreichen Reihen die Filmgeschichte, stellt Bezüge zur Gegen-

wart her und vermittelt neue Tendenzen in der 7. Kunst. Es ermöglicht dem Publikum damit eine

vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen audiovisuellen Kunstformen und leistet einen

nachhaltigen Beitrag an die Kulturvielfalt und an die urbane Lebensqualität in Basel.

Die 2009 in Betrieb genommene Kinemathek Le Bon Film ermöglicht dem Stadtkino Basel mit

umfangreichen eigenen Beständen und neuen Kooperationsmöglichkeiten eine noch facettenrei-

chere und vielfältigere Programmation sowie eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Medium

Film.

Bildrausch – Filmfest Basel präsentiert seit 2011 innovative Filme im Grenzbereich von Arthouse

und Kunst und bereichert das Programm des Stadtkinos um den Aspekt der Avantgarde. Seit

2012 wird Bildrausch durch den Verein Bildrausch verantwortet, der den Verein Le Bon Film mit

der Durchführung des Festivals betraut.

Das Stadtkino Basel, die Kinemathek Le Bon Film und Bildrausch – Filmfest Basel ergänzen und

bereichern sich: Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft des Films werden abgebildet, reflektiert

und vermittelt.

Das cineastische Kompetenzzentrum Le Bon Film ist mit eigenen Veranstaltungen und Koopera-

tionen zu einer Schnittstelle der unterschiedlichen Disziplinen der zeitgenössischen Kunst und zu

einem regelmässigen Partner von auf diesem Gebiet aktiven Institutionen geworden (ART Basel,

Schaulager, Fondation Beyeler, Eikones, Institut für Medienwissenschaften, HeK), es bietet ihnen

und einem vielfältigen Publikum ein wichtiges Forum.

2.1.1 Mehr als 80 Jahre Le Bon Film – die wichtigsten Entwicklungsschritte

Das Stadtkino Basel ist eine Initiative des Vereins Le Bon Film (LBF). Im Oktober 2011 konnte

der älteste noch aktive Filmclub der Schweiz seinen 80. Geburtstag feiern und dabei auf eine

wechselvolle Geschichte zurückblicken: In den langen Jahren seines Wirkens hat der Verein –

teils getragen von Persönlichkeiten wie dem späteren Direktor des Basler Kunstmuseums Georg

Schmidt – die Basler Filmlandschaft entscheidend bereichert. Retrospektiven und Reihen zum

aktuellen Filmschaffen wurden auf hohem ästhetischem Niveau und mit internationaler Ausstrah-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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lung präsentiert und die wichtigsten Regisseure ihrer Zeit in die Vorstellungen des Bon Film ge-

holt. Wegweisende frühe Initiativen des Vereins waren unter anderem die Gründung der Basler

Filmarchive (1943), deren Bestände die Grundlage für die heutige Cinémathèque Suisse bilden,

und die Durchführung der renommierten Basler Filmwochen (1939–1945), eines der ersten inter-

nationalen Festivals überhaupt. War das Programm zu Beginn noch den Mitgliedern vorbehalten,

so hat der Verein seit den Siebzigerjahren immer wieder öffentliche Sonderveranstaltungen

durchgeführt. Diese öffentlichen Vorstellungen fanden ab 1982 unter dem Namen Stadtkino Basel

tageweise oder in ein- bis zweiwöchigen Blöcken in Untermiete im Kino Camera statt. Während

der Camera-Zeit wurden jährlich rund 100 Filme in bis zu 250 Vorstellungen gezeigt.

Nach jahrelangen Bemühungen konnte Le Bon Film im September 1998 einen eigenen Kinosaal

eröffnen, zentral gelegen zwischen Kunsthalle und Theater. Das Stadtkino Basel hat sich dank

dieses attraktiven Kinos, eines engagierten Programms und seiner guten Vernetzung im Basler

Kulturleben schnell etabliert.

Seit Januar 2004 hat das Stadtkino zudem die Leitung und Programmation des Landkinos in

Liestal übernommen. Das Ressort kulturelles.bl, das dieses «Programmfenster» im Kino Sputnik

bis Ende 2003 als Eigenproduktion betrieben hat, stellt dem Stadtkino die dafür nötigen Mittel im

Rahmen eines Leistungsauftrags zur Verfügung.

Im Sommer 2007 wurde das Foyer des Stadtkino Basel komplett neu gestaltet, nicht zuletzt als

Reaktion auf das sich verschlechternde Marktumfeld durch den DVD-, Video-on-Demand- und

Heimkinomarkt. Die Räumlichkeiten sind vielfältig bespielbar: sei es als täglicher Treffpunkt und

Diskussionsort vor und nach dem Kinobesuch oder für gelegentliche Konzerte, Partys und

Events.

Im Sommer 2013 stellte sich das Stadtkino Basel einer weiteren Herausforderung: Innerhalb kür-

zester Zeit hat in der Schweiz der digitale Roll-out stattgefunden. Um auch weiterhin das aktuelle

Filmschaffen in seiner ganzen Bandbreite präsentieren zu können, hat das Stadtkino Basel seine

Projektionskabine um einen digitalen Projektor bereichert und die gesamte Eventtechnik moder-

nisiert. Dieses elementare Projekt konnte wie schon der Foyerumbau dank der Unterstützung

zahlreicher zugewandter Stiftungen und Publikumsspenden durchgeführt werden.

Das Programmangebot präsentiert sich heute umfangreich und vielfältig: Aktuell werden 300 Fil-

me in rund 800 Vorstellungen gezeigt (zuzüglich 45 Vorstellungen in Liestal), die jährlich bis

26’000 Zuschauer ins Kino locken. Sie setzen sich aus einem festen Stammpublikum und einer

angebotsbezogenen wechselnden Laufkundschaft zusammen. Die Anzahl Mitglieder liegt bei

rund 900.

2.1.2 Innovatives Programm mit starken Spezialveranstaltungen

Das Stadtkino Basel/Landkino zählt zu den vier wichtigsten Programmkinos der Schweiz. Es ver-

steht Film als Kunstform und präsentiert in monatlich wechselnden Reihen ihre Geschichte. In

umfassenden Retrospektiven, thematischen Reihen und Hommagen werden zentrale Persönlich-

keiten aus der Filmgeschichte vorgestellt sowie formal und inhaltlich innovative Werke aktueller

Filmschaffender präsentiert. Die Filme werden im Original bzw. in der bestmöglichen Kopie ge-

zeigt.

Mit Vorträgen, Festivals oder musikalisch begleiteten Filmvorführungen prägen Stadt- und Land-

kino eine anregende Basler Filmkultur. Regelmässig werden bedeutende Filmschaffende einge-

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laden und wird dem Publikum so die Möglichkeit geboten, sich direkt mit AkteurInnen auszutau-

schen. Gerade in Zeiten des boomenden DVD-Marktes und von Video-on-Demand ist diese Ver-

mittlerfunktion eine zentrale Aufgabe.

Das Stadtkino/Landkino präsentiert sein Programm in einer 30-seitigen, monatlich erscheinenden

Publikation, die nicht nur die einzelnen Filme beschreibt, sondern die gewählten Themen und

Persönlichkeiten mit Essays vertieft und in einen Kontext stellt. Das innovative Design erhielt be-

reits mehrere Auszeichnungen. Das Programm wird auch mittels einer Homepage kommuniziert,

die ein stetig wachsendes Bild- und Audioarchiv enthält. Facebook und ein YouTube-Kanal rich-

ten sich vor allem an ein jüngeres Publikum.

Das mit viel Engagement kuratierte Programm findet breite Beachtung und Anerkennung: Dies

belegen die stabil hohen Zuschauerzahlen in einem schwierigen Marktumfeld, aber auch die zahl-

reichen Kooperationsangebote von Hochschulen und renommierten Basler Kulturinstitutionen.

Ein regelmässiges, auch überregionales Presseecho sowie mehrere Auszeichnungen (Pro-

grammpreis der DEFA-Stiftung, Verleihung des französischen Kultur-Ehrenordens) und Einberu-

fungen der Direktion in nationale und internationale Gremien sind zudem Zeichen einer Ausstrah-

lung, die über die Kantonsgrenzen hinausgeht.

2.2 Zusammenarbeit mit Basler Bildungseinrichtungen und Kulturinstitutio-nen

Der Verein Le Bon Film hat es sich zum Ziel gesetzt, junge Menschen in seinen beiden Spielstel-

len an die Filmgeschichte heranzuführen und für das Medium Film in all seinen Facetten zu be-

geistern. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit Schulen, Hochschulen und Universitäten zentral.

Mit den verschiedenen Abteilungen der Fachhochschulen und den Instituten der Universität Basel

werden regelmässig Reihen und wissenschaftliche Tagungen organisiert. Neben der filmhistori-

schen Auseinandersetzung, die mit der Konzeption einer Reihe verbunden ist, erhalten die Stu-

dierenden vertieft Einblick in die organisatorischen Bereiche der Kinoarbeit.

Das Stadtkino Basel ist zudem ein geschätzter Kooperationspartner für viele kulturelle Institutio-

nen der Stadt Basel. Von den Bereichen bildende Kunst über Musik und Theater bis hin zur Ar-

chitektur erhält das Stadtkino Basel jährlich zahlreiche Anfragen. Ziel solcher gemeinsamer Ver-

anstaltungen ist es, dass die beteiligten Institutionen ihre je eigene künstlerische Position zu

einem Thema einbringen, damit dem Publikum ein möglichst grosser Mehrwert geboten werden

kann. Kooperationen sind aber nicht nur ein zusätzliches Angebot für Besucher, sie erschliessen

allen beteiligten Partnern neue Kommunikationskanäle und Publikumsgruppen.

Eine zusätzliche Bereicherung für Publikum und Spielplan sind finanziell und organisatorisch ei-

genständige Veranstaltungen, die in den Räumlichkeiten des Stadtkinos durchgeführt werden.

Viele dieser Kooperationen sind aus dem Basler Kulturleben nicht mehr wegzudenken, so die

immer wichtiger werdende Sektion «Art Film» der Art Basel. Schliesslich finden in regelmässiger

Folge auch die Filmvorstellungen der Kunsthalle im Stadtkino statt. Diesen und weiteren Partnern

bietet das Stadtkino eine optimale Infrastruktur zu angemessenen Konditionen und erschliesst

ihnen zudem über seine Informationskanäle sein Publikum.

2.3 Die aktuelle Kinosituation in Basel

Gegenwärtig wird der Kinoplatz Basel von drei Kinofirmen bestimmt: der Pathé-Gruppe, der Kitag

und der kult.kino AG. Diese Kinos zeigen praktisch ausschliesslich Premieren aus dem Schwei-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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zer Verleihangebot in En-suite-Programmation1; je nach Saal handelt es sich dabei eher um US-

amerikanische Mainstream-Produktionen oder Autorenfilme verschiedenster Provenienz.

Die kommerzielle Kinobranche befindet sich seit Jahren unter Druck. Daran hat auch die Eupho-

rie in Zusammenhang mit der Revolution in der 3-D-Technik wenig geändert. Sie hat ohnehin fast

ausschliesslich die Erfolgsrechnung der Kitag und der Pathé-Gruppe positiv beeinflusst. Nach

dem kurzen Aufatmen befindet sich die gesamte Branche bereits wieder auf Sinkflug. Erschwe-

rend kommt hinzu, dass Basel im schweizerischen Vergleich eher schlecht abschneidet: Die

Boxoffice-Einnahmen liegen in der Regel um etliche Prozent hinter denen vergleichbar grosser

Städte zurück.

In diesem schwierigen Umfeld gelingt es dem Stadtkino Basel seit Jahren, hohe Zuschauerzah-

len, ja sogar immer wieder Rekorde mit bis zu 26’000 Zuschauern auszuweisen. Mit einem Zu-

schauerschnitt von 30 Personen pro Vorstellung lässt es zudem vergleichbare Kinos in anderen

Städten (Xenix, Kino Kunstmuseum Bern, KinoK St. Gallen) weit hinter sich zurück.

Bis 2009 war das Stadtkino Basel der einzige Anbieter einer Jahreskarte auf dem Platz Basel.

Nun bieten auch die Pathé-Kinos und die Kultkinos eine ähnliche, wenn auch teurere, Mitglied-

schaft an, die ihre Kunden binden soll. Da die Zuschauer in der Regel zwischen den verschiede-

nen Angeboten wählen und sie nicht ergänzend nutzen, ist ein leichter Rückgang bei den Mit-

gliedschaften spürbar. Oft kehren ehemalige Mitglieder nach einem Ausflug zur Konkurrenz aber

wieder zum Angebot des Stadtkinos zurück.

2.4 Die kulturpolitische Notwendigkeit von subventionierten Spielstellen

Die privaten Kinos sind darauf angewiesen, ihre Programme gewinnbringend oder zumindest

kostendeckend zu spielen. Darum widmen sie sich vorwiegend jenem Filmangebot, das nach

bewährten Rezepten arbeitet und damit erfolgversprechend ist. Wie jede Kunstgattung erneuert

sich aber auch der Film vorwiegend im nicht kommerziellen Bereich. Daher braucht es neben den

kommerziell operierenden Organisationen auch solche, die sich in den Dienst eines umfassenden

Kulturangebots stellen. Diese können ihre Aufgabe nur mit der Unterstützung der öffentlichen

Hand wahrnehmen.

Das audiovisuelle Angebot hat durch die unterschiedlichsten Distributionsformen bis hin zum

Filmdownload auf dem Handy in den letzten Jahren markant zugenommen; die vertiefte Ausei-

nandersetzung wird zunehmend wichtiger. Vor diesem Hintergrund ist es eine Aufgabe der primär

künstlerisch ausgerichteten Spielstellen, eine vertiefte, konzentrierte Beschäftigung mit Original-

versionen im Medium Film zu ermöglichen und die Filme in einen weiteren Kontext zu stellen.

Institutionen wie das Stadtkino Basel unterscheiden sich aber nicht nur in der Filmauswahl von

primär kommerziellen Kinos, sondern auch dadurch, dass sie die Einzelwerke innerhalb eines

bestimmten thematischen oder stilistischen Programms präsentieren und durch Einführungen,

Dokumentationen usw. zu einem vertieften Verständnis führen. Dadurch verstärken sie das Inte-

resse am Film, leisten auch für das kommerzielle Kino wichtige Sensibilisierungs- und Informati-

onsarbeit und tragen nicht zuletzt zur Bildkompetenz kommender Generationen bei.

Von der öffentlichen Hand mitunterstützte Kinos bestehen seit gut 30 Jahren; in der Schweiz

machten Zürich und Genf den Anfang. Mit der Eröffnung des Stadtkinos hat Basel im September

1998 nachgezogen. Vom Programmkonzept und ihren Zielen her sind sich diese Kinos ähnlich.

1 d. h. so lange, bis der Film eine mit dem Filmverleiher ausgehandelte Mindestzuschauerzahl nicht unterschreitet.

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Sie basieren jedoch auf unterschiedlichen Organisationsformen, von der städtischen Institution

(Filmpodium der Stadt Zürich) bis zum Verein (Stattkino Luzern, Xenix Zürich, Kino Kunstmuseum

Bern) und haben – je nach Grösse der Stadt, Organisationsform des Kinos, Entstehungsge-

schichte und Auftrag – auch sehr unterschiedliche Budgets. In verschiedenen Städten stellt die

öffentliche Hand neben Betriebsmitteln in Form von Geld auch Räumlichkeiten (Büros und/oder

Vorführsaal) zur Verfügung. Ein direkter Vergleich ist daher nur bedingt möglich und aufschluss-

reich.

2.5 Kinemathek Le Bon Film

2.5.1 Porträt der Kinemathek

Mit der Gründung der verleihorientierten Kinemathek Le Bon Film und ihrer Eröffnung im Sep-

tember 2009 hat der Verein Le Bon Film als wichtige Ergänzung zu den beiden Spielstellen

Stadtkino Basel und Landkino ein drittes, zukunftsweisendes Betätigungsfeld eröffnet. Den

Grundstock der Kinemathek bildet eine Sammlung von 500 Filmen, die das Stadtkino Basel von

einem befreundeten Sammler angekauft hat. Mit der Unterstützung der Kantone Basel-Stadt und

Basel-Landschaft ist es gelungen, nicht nur die nötigen Mittel für den Kauf der hochwertigen

Sammlung und den Aufbau der Kinemathek zu akquirieren, sondern auch deren Betrieb bis Ende

2014 zu sichern.

Der Verein kann damit seine jahrelangen Bemühungen um die Erhaltung und Vermittlung des

Kulturguts Film weiter vertiefen. Um das Synergiepotenzial, das die Kinemathek bietet, optimal

nutzen zu können, wurden Backoffice von Kino und Kinemathek in unmittelbarer Nähe zur Basler

Spielstelle in der städtischen Liegenschaft Engelsburg untergebracht. Mit Immobilien Basel-Stadt

konnte ein Mietvertrag über zehn Jahre (mit Verlängerungsoption auf weitere fünf Jahre) ausge-

handelt werden.

Der neue Betriebszweig hat sich inzwischen entwickelt. Eine Verleihdatenbank wurde konzipiert,

die Filme erfasst und auf ihren Zustand hin überprüft. Potenzielle Spielstellen wurden über das

Angebot informiert und erhalten regelmässig Filmempfehlungen. Highlights aus dem Archiv wer-

den zudem auf der Homepage präsentiert. Die Kinemathek ist für kommunale Kinos in der

Schweiz, Deutschland und Österreich ein beliebter Partner für die Filmausleihe geworden. Aber

auch im Kreis der Filmmuseen konnte der Bekanntheitsgrad der Basler Institution verbessert

werden. Sie steht inzwischen im regen Austausch mit bedeutenden Kinematheken weltweit. Meh-

rere Schweizer Verleiher konnten in den letzten Jahren überzeugt werden, ihre abgelaufenen

Titel in der Kinemathek zu deponieren.

Die Kinemathek Le Bon Film erhält immer wieder Filme zum Kauf angeboten von Regisseuren

und Sammlern. Aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel konnte sie aber bisher nur wenige

gezielte Neuankäufe tätigen. Daher ist es sehr erfreulich, dass die GGG, die schon den Aufbau

der Kinemathek mit einer grosszügigen Summe unterstützt hat, den finanziellen Spielraum mit

einem Ankaufskredit in der Höhe von 50'000 Franken erweitert hat.

Der Filmkatalog der Kinemathek Le Bon Film ist in den letzten vier Jahren auf über 900 Titel an-

gewachsen, mit bedeutenden Werken aus Europa, den USA und Südamerika. Einen Schwer-

punkt der Sammlung bilden das deutsche Filmschaffen von 1929 bis heute, das französische

Kino der 30er- und 40er-Jahre sowie Filme aus der Ära des klassischen und New Hollywood.

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2.5.2 Positive Auswirkungen und Kooperationen

Für das Stadtkino Basel und das Landkino stellt das Angebot der Kinemathek in mehrfacher Hin-

sicht einen Glücksfall dar: Einerseits kann die Sammlung direkt für das Stadtkino Basel und das

Landkino verwendet werden und ermöglicht so eine höhere Qualität der Programmgestaltung mit

vollständigeren Reihen. Zugleich wertet das Filmarchiv das Stadtkino auf. Es wird von Filmmuse-

en als Partner akzeptiert und erhält deren filmische Raritäten im Tausch gegen die eigenen Ko-

pien. In einer Zeit, in der Programmkinos in ganz Europa mit einer sich stetig verschlechternden

Kopien-Erhältlichkeit kämpfen, ist ein erleichterter Zugang zu den Kopien dank eigener Samm-

lung überlebensnotwendig. Gleichzeitig ist es dem Stadtkino gelungen, mit einigen Archiven

günstige Konditionen oder gar kostenfreie Ausleihe auszuhandeln. Dies trug dazu bei, dass die

explodierenden Kosten im Kopien- und Rechtebereich zumindest zu einem Teil aufgefangen

werden konnten.

Eine weitere positive Folge sind spannende Projekte, in die das Stadtkino Basel involviert ist oder

die es selber initiiert. So ist es wiederholt im Gespräch als Aufführungsort für internationale Rei-

hen, die vorher in der Schweiz nur für das Filmpodium in Zürich zugänglich waren – auch dies ein

Gewinn für die cinéphile Basler Bevölkerung.

Für die Region Basel stellt die Kinemathek Le Bon Film mit regionaler, nationaler und internatio-

naler Ausstrahlung ein wichtiges Prestigeprojekt dar, das sich bestens mit den derzeitigen kultur-

politischen Bemühungen vereinen lässt, den Filmstandort Nordwestschweiz aufzuwerten.

2.6 Bildrausch

2.6.1 Das Basler Festival im Grenzbereich von Arthouse-Kino und Kunst

Bildrausch präsentiert Filme im Grenzbereich von Arthouse-Kino und Kunst. Es holt Filme, die an

internationalen Festivals wegen ihrer innovativen Bildsprache und Narration für Aufsehen sorgen,

in der Schweiz aber nicht zu sehen sind, nach Basel.

Bildrausch fasst die sorgfältig ausgewählten Werke im internationalen Wettbewerb «Cutting

Edge» zusammen. Eine aus Fachleuten zusammengesetzte Jury prämiert den «Besten Bild-

rausch-Film». Neben Cutting Edge zeigt das Festival weitere Sektionen. Auch die Spezialpro-

gramme entstehen aus Brisanz und Notwendigkeit heraus: wenn sich beispielsweise in einem

Land ein filmischer Aufbruch abzeichnet, ein junger Regisseur bereits mit wenigen Filmen für Fu-

rore sorgt oder eine filmhistorische Bewegung neue Relevanz erhält. Die Spezialprogramme ver-

tiefen den Bildrausch-Gedanken von filmischer Innovation und Avantgarde.

Das Festival ist in Basels aufblühender Filmlandschaft gut positioniert und kann als wichtige Er-

gänzung zu anderen Schweizer Filmfestivals bezeichnet werden.

2.6.2 Entwicklung und Organisation

Die erste Ausgabe von Bildrausch – Filmfest Basel wurde im Mai 2011 vom Verein Le Bon Film

als Pilotprojekt durchgeführt. Das Echo war ausgesprochen positiv. Auch die Kulturabteilung des

Kantons Basel-Stadt begrüsste eine Wiederholung und bestärkte mit der Aufnahme ins Kulturleit-

bild (2012–2017) ihre Absicht, das Festival bei der Etablierung und einer sorgfältigen Vergrösse-

rung zu begleiten. Bereits die Bildrausch-Ausgabe 2012 wurde daher durch den Swisslos-Fonds

des Kantons Basel-Stadt unterstützt. Seit 2013 unterstützen die Swisslos-Fonds beider Basel das

Festival massgeblich.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Bildrausch – Filmfest Basel ist es dank dieser Rückendeckung gelungen, sich innerhalb weniger

Jahre zu etablieren und seinen Bekanntheitsgrad stetig zu erweitern. 2014 verzeichnete das Fes-

tival mit knapp 2000 Besucherinnen im Vergleich zum Vorjahr einen Publikumszuwachs von 30%.

Sämtliche Hauptabendvorstellungen waren ausverkauft. Fast alle Regieführenden waren nach

Basel gereist, um ihre Werke persönlich vorzustellen. Das Publikum ist gut durchmischt: Alt und

Jung lassen sich für das vielfältige Programm, das in Kooperation mit verschiedenen Basler Kul-

tur-Institutionen und Bildungsreinrichtungen präsentiert wird, begeistern. Bildrausch wird inzwi-

schen nicht nur regional, sondern auch national und international wahrgenommen.

2.7 Die Betriebsfelder der Vereins Le Bon Film, ihre Synergien und deren Wir-kung – intern und extern

Im Auftrag der Abteilung Kultur Basel-Stadt hat der Verein Le Bon Film im Herbst 2011 einen

Masterplan verfasst, der das Synergiepotenzial zwischen den drei Geschäftsfeldern Stadtki-

no/Landkino, Kinemathek Le Bon Film und Bildrausch – Filmfest Basel analysiert, daraus erga-

ben sich die nachstehenden Schlussfolgerungen:

Kompetenzzentrum Film: Die drei Geschäftsfelder von Bon Film setzen sich mit Film und Film-

geschichte in unterschiedlichsten Bereichen und auf sich ergänzende Weise auseinander. Im

Dispositiv Kino wird Filmgeschichte präsentiert und aus der Gegenwart heraus neu reflektiert.

Das Festival Bildrausch ergänzt diese Auseinandersetzung um die filmische Avantgarde und be-

obachtet in aktueller Form, wie sich das Kino bzw. das Medium Film entwickelt. Die Kinemathek

Le Bon Film fügt diesen kuratorischen und vermittelnden Bereichen die physische Komponente

hinzu. Das Wissen um die Beschaffenheit des Trägermaterials steht hier im Zentrum. Film wird

archiviert und gleichzeitig für die Arbeit im Kino zur Verfügung gestellt. Seit Herbst 2013 werden

die drei Geschäftsfelder von einem Direktionsteam geleitet (Direktion und Stv. Direktor), das die

neu geschaffene 80%-Stelle für Bildrausch und die bestehenden 120 Stellenprozente für Kino

und Kinemathek unter sich aufteilt. Dies ermöglicht, dass Wissen und Kompetenzen optimal ein-

gesetzt und Synergien genutzt werden können.

Vernetzung: Der Verein Le Bon Film und seine Spielstätte Stadtkino pflegt als kultureller Akteur

mit einer 80-jährigen Geschichte ein grosses Beziehungsnetz: lokal zu anderen Kulturinstitutio-

nen und Bildungsstätten, auf nationaler und internationaler Ebene zu kommunalen Kinos. Die

Kinemathek Le Bon Film steht auf lokaler Ebene in Kontakt mit wissenschaftlichen Instituten, de-

nen sie in Praktika oder Führungen ihr Wissen weitergibt. Auch Bildrausch steht in engem Kon-

takt zu Bildungsstätten wie Gymnasien, Universitäten und Hochschulen.

Ausstrahlung: In der öffentlichen Wahrnehmung hat das Stadtkino Basel durch die neuen Bon-

Film-Geschäftsfelder Kinemathek und Festival und das damit verbundene Engagement und

Know-how an Gewicht gewonnen. Die Präsenz in den Medien hat sich vervielfacht, die Wahr-

nehmung mit Kinemathek und vor allem auch Bildrausch von regional und punktuell überregional

zu überregional und international erweitert.

Schnittstelle Film und zeitgenössische Kunst: Das bewegte Bild hat sich in den letzten Jahren

über das Dispositiv Kino hinaus zu einem eigentlichen Taktgeber der zeitgenössischen Kunst und

ihrer Positionen entwickelt. Das Kompetenzzentrum Le Bon Film ist mit eigenen Veranstaltungen

und Kooperationen zu einer Schnittstelle der unterschiedlichen Disziplinen und der sie vertreten-

den Institutionen geworden (ART Basel, Schaulager, Fondation Beyeler, Eikones, Museum für

Gegenwartskunst, Institut für Medienwissenschaften, HEK). Es bietet ein Forum, schafft Öffent-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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lichkeit und bildet so das Nervenzentrum eines Netzwerks, das der Region Basel im Bereich bil-

dende Kunst grosse internationale Bedeutung verleiht.

Film und Kulturstandort Theaterplatz: Mit dem Ausbau des kultkino.atelier zum Kinokomplex

entsteht rund um den Theaterplatz ein Ort des gehobenen Films. Das Stadtkino spielt dabei eine

zentrale Rolle. Eine Stabilisierung der Institution ist daher auch im Zusammenhang mit der ange-

strebten Aufwertung des Theaterplatzes und als Massnahme gegen die Verwahrlosung der eins-

tigen Kulturmeile von Bedeutung.

2.8 Bericht über die laufende Staatsbeitragsperiode 2011–2014

2.8.1 Künstlerische Entwicklung

Der Verein Le Bon Film, der in der Berichtsperiode sein 80-jähriges Bestehen feiern konnte, blickt

auf eine erfolgreiche erste Hälfte der Staatsbeitragsperiode 2011ff. zurück. Es ist ihm gelungen,

seine Geschäftsfelder Stadtkino Basel/Landkino und Kinemathek Le Bon Film in einem schwieri-

gen Umfeld zu stärken und als Basler Kompetenzzentrum für den Film mit internationaler Aus-

strahlung zu etablieren.

Das Stadtkino Basel kann entgegen der allgemeinen Tendenz im Kinobereich stabil hohe Zu-

schauerzahlen und mit 26’145 Zuschauern in der Saison 2010/11 sogar einen Rekord ausweisen.

Das facettenreiche Programm reflektiert Filmgeschichte im Bezug zur Gegenwart und sucht nach

Zeichen der Zukunft in den Werken herausragender zeitgenössischer Regisseure. Dank seines

Engagements hat es sich als eines der führenden Schweizer Filmkunsthäuser etabliert. Mit Gäs-

ten wie Carlos Saura, Abbas Kiarostami, Bruno Ganz, Claude Goretta und Eliseo Subiela konnte

es in der Berichtsperiode Filmschaffende von Weltrang nach Basel holen. Aber auch neue filmi-

sche Strömungen und politische Bewegungen beobachtet es wachsam und präsentierte so bei-

spielsweise im Oktober 2011, nur wenige Monate nach dem Beginn des Arabischen Frühlings,

ein Programm mit den Werken junger Regisseure aus dem arabischen Raum. Die Filmschaffen-

den reisten persönlich nach Basel, um mit dem Publikum über ihre Arbeiten, in denen sich die

politischen Umwälzungen manifestieren, zu diskutieren. Solch aufwändige Reihen entstehen

nicht selten in Kooperation mit verschiedenen Instituten der Universität Basel und haben unter

anderem zum Ziel, junge Menschen an das Medium Film heranzuführen und ihre Bildkompetenz

zu stärken. In der Berichtsperiode führte das Stadtkino als Kooperationspartner des Instituts für

Medienwissenschaften zudem zwei internationale filmwissenschaftliche Tagungen durch. Als

„Kompetenzzentrum für Film und bewegtes Bild“ ist das Stadtkino darüber hinaus eine wichtige

Schnittstelle zu Institutionen der bildenden Kunst.

Die Kinemathek Le Bon Film hat sich als wichtiges Betriebsfeld etabliert, das in idealer Synergie

zum Kino operiert: Jeden Monat können zahlreiche Titel für das eigene Programm genutzt und

Kosten gespart werden. Zugleich wertet der Aufstieg vom Programmkino zum Filmarchiv das

Stadtkino international auf: Es wird von Filmmuseen global als Partner akzeptiert und erhält deren

Raritäten im Tausch gegen die eigenen Kopien. Die grosse Technicolor-Reihe im Herbst 2012,

die wegen der seltenen Werke auch international Aufmerksamkeit erregte, war beispielsweise nur

dank der Kontakte der Kinemathek zu anderen Archiven durchführbar. Seit Frühjahr 2011 vermit-

telt die Kinemathek ihr Wissen auch weiter: Sie bietet Studierenden der Universität Basel eine

Praktikumsstelle an und führt Besichtigungsrundgänge für verschiedene universitäre Institute und

Schulen durch. Dank der Kopienschenkung zahlreicher Verleiher sind die Bestände des Archivs

von 500 Werken auf 900 attraktive Titel angestiegen. Die GGG gewährte der Kinemathek 2012

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 11/16

einen Ankaufskredit in der Höhe von 50'000 Franken. Mit einem Teil dieser Mittel konnten wichti-

ge Klassiker-Kopien des Verleihs Columbus erstanden werden, der seine Arbeit eingestellt hat.

Mit Bildrausch – Filmfest Basel hat Le Bon Film 2011 ein Festival im Grenzbereich von Arthouse-

Kino und Kunst initiiert. Innerhalb von nur drei Ausgaben ist es dem Festival gelungen, sich in

Basel zu etablieren und international wahrgenommen zu werden. Es erweitert die Tätigkeit des

Vereins Le Bon Film um den Aspekt der Avantgarde und begeistert dank seinem Eventcharakter

junge Menschen für anspruchsvolles Kino. Seit 2012 wird das Festival vom Verein Bildrausch

verantwortet, durchgeführt wird es vom Verein Le Bon Film.

2.8.2 Finanzielle Situation

Ein Rückblick auf die letzte Staatsbeitragsperiode zeigt folgendes Bild (Beilagen 2–6):

Rechnungsperiode Ertrag Fr. Aufwand Fr. Gewinn Fr. Verlust Fr.

2010/11 909‘080 905‘170 3‘910

2011/12 962‘635 963‘721 1‘086

2012/13 928‘971 940‘775 11‘804

2013/14 885959 920273 - 34’277

Das Stadtkino Basel, das Landkino und die Kinemathek Le Bon Film haben gegenwärtig (Stand

2014) ein Jahresbudget von 960'000 Franken. Der Beitrag des Kantons Basel-Stadt liegt bei

310'000 Franken p. a. Die Kinemathek Le Bon Film wird vom Swisslos-Fonds BS mit 90’000

Franken unterstützt; der Beitrag wird für die Jahre 2013 und 2014 mit je 45’000 Franken ins Be-

triebsbudget eingesetzt. Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt das Landkino und die Kinema-

thek mit einem Betrag von 100'000 Franken.

Die finanzielle Situation der ablaufenden Staatsbeitragsperiode war geprägt durch zwei Faktoren:

Eine angesichts des städtischen Sparszenarios nicht gewährte Staatsbeitragserhöhung für die

Jahre 2011ff. und das gleichzeitige Scheitern der für diesen Zeitpunkt geplanten Integration der

Kinemathek Le Bon Film.

Angesichts der seit Jahren bekannten strukturellen Defizite hatte der Verein Le Bon Film 2009

beantragt, den Staatsbeitrag ab 1. Januar 2011 auf 335'000 Franken p. a. anzuheben und so

einerseits die aufgelaufene Teuerung auszugleichen und andererseits nach der Anschubfinanzie-

rung durch den Swisslos-Fonds Basel-Stadt die mit den Kulturabteilungen der beiden Kantone

vereinbarte Überführung der Kinemathek in den ordentliche Staatsbeitrag zu ermöglichen. Nach

Ablehnung des Antrags und der Einfrierung des Betrags auf der Höhe der Vorperiode (270'000

Franken p. a.) wurde Departements übergreifend eine Übergangslösung geschaffen, mit der der

Kollaps des Vereins Le Bon Film verhindert werden konnte. Die Elemente dieser Rettungsaktion

waren:

ein strikter interner Sparkurs des Vereins Le Bon Film,

eine – wenn auch reduzierte – Fortführung der Beiträge aus dem Swisslos-Fonds BS an die

Kinemathek

eine leichte Erhöhung des Staatsbeitrags in der Mitte der Vertragsdauer ab 1. Januar 2013

um 40’000 Franken p. a., der der Grosse Rat am 12. Dezember 2012 zustimmte.

In der Summe haben die hier geschilderten Bemühungen dazu geführt, dass die Beiträge der

beide Kantone, gespeist aus verschiedenen Quellen (Grundsubvention, ausserordentliche

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 12/16

Staatsbeitragserhöhung, Swisslos-Fonds), in etwa auf der Höhe von 2009 stabilisiert werden

konnten.

Der Verein Le Bon Film bewegt sich daher auch in der laufenden Staatsbeitragsperiode in einem

tendenziell schmalen Budgetkorsett: Er sieht sich bedrängt durch steigenden Kostendruck, der

auch durch die Anstrengungen von Vorstand, Direktion und Personal, die Eigenerträge zu stei-

gern und das Sparpotenzial auszureizen, nicht aufgefangen werden kann. Hinzu kommt ein struk-

turelles Defizit, das seit der Gründung des eigenen Kinos 1998 mitgeschleppt wird und auf das

der Verein Le Bon Film wiederholt und mit Nachdruck hingewiesen hat. Die angespannte Situati-

on spiegelt sich in der Entwicklung der Erfolgsrechnung: In neun von insgesamt 13 Jahren wies

der Betrieb Defizite auf, die durch private Spenden gedeckt wurden. Dies trifft auch auf die ersten

beiden Abschlüsse der Berichtsperiode zu. Das Defizit der Saison 2012/13 konnte nicht aufge-

fangen werden. Die Defizitgarantie ist ausgelaufen. Das Vereinsvermögen wurde im Verlauf der

letzten Jahre aufgebraucht.

Trotz dieser prekären Lage konnte der Verein Le Bon Film – unterstützt durch Stiftungen und

Spenden von Mitgliedern und Freunden – im Sommer 2012 die dringend notwendige Digitalisie-

rung des Kinos und die Modernisierung der Eventtechnik durchführen. Das grosse Engagement

verschiedener Stiftungen hat allerdings dazu geführt, dass weitere Zuwendungen an das Be-

triebsbudget nicht mehr möglich waren. Insbesondere die ausgelaufene Defizitgarantie der

L. & Th. La Roche Stiftung konnte aus diesem Grund nicht erneuert werden.

2.9 Antrag Verein Le Bon Film auf Erhöhung des Staatsbeitrags

Um die vereinbarten kulturellen Leistungen auch in Zukunft erbringen und seine Betriebsfelder

angemessen und nachhaltig führen zu können, beantragte der Verein Le Bon Film für die kom-

mende Subventionsperiode 2015ff. vom Kanton Basel-Stadt einen Subventionsbeitrag von insge-

samt 440'000 Franken. Dieser setzt sich aus einer Erhöhung der Betriebsmittel gegenüber der

Vorperiode um 85'000 Franken sowie der geplanten Integration der Kinemathek Le Bon Film auf

dem aktuellen Niveau (45'000 Franken) zusammen. Das Gesamtbudget beläuft sich auf

1’046'000 Franken.

2.10 Verhandlungsmandat und Antrag des Regierungsrats

Der Regierungsrat unterstützt eine substanzielle Erhöhung angesichts der nachhaltigen Qualität

und des insgesamt sehr positiven Leistungsausweises des Stadt-/Landkinos in den letzten Jah-

ren aus inhaltlicher Sicht und aus der Überzeugung, dass insbesondere die Kinemathek für einen

erfolgreichen Betrieb in die Subvention integriert werden muss. Aus grundsätzlichen finanzpoliti-

schen Erwägungen ist jedoch eine Erhöhung im gewünschten Umfang nicht möglich – nicht zu-

letzt auch begründet mit der ausserordentlichen Erhöhung der Betriebsbeiträge um 40‘000 Fran-

ken im 2012. Er schlägt vor, nur der gewünschten Erhöhung um 45‘000 Franken p. a. für die

Kinemathek zu entsprechen. Die restliche Erhöhung sollte die Trägerschaft im Rahmen von Ei-

geneinnahmen wie Billettverkäufen usw. anderweitig aufbringen können. Zudem müsste der Kan-

ton Basel-Landschaft bei allfälligen Beitragserhöhungen beigezogen werden.

Mit Beschluss vom 20. Mai 2014 wurde das Präsidialdepartement ermächtigt, mit dem Verein Le

Bon Film (Stadtkino Basel/Landkino/Kinemathek) Verhandlungen über Staatsbeiträge in Höhe

von 1‘420‘000 Franken für die Jahre 2015–2018 (355‘000 Franken p. a.) zu führen. Dies beinhal-

tet eine Erhöhung um 45‘000 Franken p. a. gegenüber dem laufenden Staatsbeitrag. Diese Erhö-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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hung wurde vom Regierungsrat im Rahmen der Budgetvorgaben 2015 genehmigt und ist im

Budget 2015 eingestellt.

2.11 Konsequenzen des Antrags für das Stadt/Landkino

Das Stadt-/Landkino hat den Entscheid zur Kenntnis genommen und hält fest, dass dies künftig

folgende Konsequenzen für Betrieb und Programm des Stadt./Landkinos haben könnte:

2.11.1 Reduktion des Spielbetriebs und Verzicht auf Lohnanpassungen

Der Spielbetrieb würde um 14.85 Prozent reduziert. Diese 14.85 % setzen sich wie folgt zusam-

men:

1.) Aus einer um vier Wochen verlängerten Sommerpause resultiert eine Kürzung des Spielbe-

triebs um 8.25% Prozent. Der Spielbetrieb wird zusätzlich durch Streichung von Nachmittagsvor-

stellungen und Nocturnes reduziert. Diese Kürzungen belaufen sich auf 6.6% Prozent.

2.) Darüber hinaus sieht sich das Stadtkino gezwungen, auf die im Subventionsgesuch begründe-

ten Lohnanpassungen zu verzichten. Die Summe aller Einsparungen, die sich aus der Reduktion

des Spielbetriebs sowie des Verzichts auf Lohnanpassungen ergeben würden, beträgt 43'000

Franken pro Jahr.

Es ist davon auszugehen, dass das Stadtkino an Kontinuität, Publikumsbindung und Präsenz in

der Stadt verlieren wird, wenn es sich aus seinem Hauptgeschäft teilweise zurückziehen müsste.

Es wird diesen Schritt nur mit den grössten Bedenken unternehmen und warnt davor, eine Nega-

tivspirale in den Bedeutungsverlust in Gang zu setzen.

2.11.2 Umstellung der Kinemathek auf eine passive Verwaltung der Bestände

Als weitere Massnahme würde sich das Stadtkino leider gezwungen sehen, die Konzeption der

Kinemathek grundlegend zu ändern. Die Kinemathek wurde als aktiver Verleihbetrieb konzipiert.

Auf der Basis dieses Betriebsmodells haben die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-

Landschaft und private Stiftungen mit hohen Summen den Ankauf der Sammlung, die Gründung

der Kinemathek und ihren Betrieb unterstützt. Falls der Betrieb von den beiden Kantonen nicht

mehr adäquat getragen wird, müsste das Stadtkino den aktiven Verleih einstellen. Die Kinema-

thek würde künftig lediglich ihre Bestände verwalten und passiv auf Anfragen reagieren können.

Mittelfristig werden die Kopien der Sammlung dadurch nicht beschädigt. Längerfristig kann das

nicht ausgeschlossen werden. Als weitere Massnahme müsste ein Teil der eben als Kulturgüter

angekauften Bestände verschenkt oder vernichtet werden. Die Massnahme wäre darüber hinaus

mit der Kündigung eines Mitarbeiters verbunden. Durch diese Massnahme würden 29’000 Fran-

ken pro Jahr eingespart.

Die Reduktion des Spielbetriebs, der Verzicht auf Lohnanpassungen und das "Einfrieren" der

Kinemathek ergeben ein Sparpotenzial von 72'000 Franken pro Jahr. Hinzu kommen 13'000

Franken, die sich aus einer Reihe kleinerer Massnahmen, wie weniger Untertitel, das Streichen

von Sonderveranstaltungen, weniger Stummfilmvorführungen usw. zusammensetzen.

2.12 Beitrag des Kantons Basel-Landschaft

Bis Ende 2015 erhält das Stadt-/Landkino Beiträge aus dem ordentlichen Budget des Kantons-

Basel-Landschaft in der Höhe von 100‘000 Franken p. a. Eine Weiterführung bzw. Erhöhung da-

nach ist angestrebt.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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2.13 Höhe und Dauer des künftigen Staatsbeitrages

Der Staatsbeitrag soll wie bisher für eine vierjährige Laufzeit bewilligt werden. Damit hat der

Staatsbeitragsnehmer einerseits Planungssicherheit, andererseits kann der Staatsbeitrag innert

nützlicher Frist vom Kanton wieder überprüft und ggf. neu beurteilt werden.

3. Beurteilung nach § 3 des Staatsbeitragsgesetzes

Öffentliches Interesse des Kantons an der erbrachten Leistung (§ 3 Abs. 2 lit. a Staatsbeitragsgesetz):

Das Stadtkino als kommunale Filmspielstelle ist die notwendige Ergänzung zum kommerziellen

Filmangebot in der Stadt Basel. Als Spielstelle mit kultureller Ausrichtung fördert sie eine ästheti-

sche, inhaltlich kritische und differenzierte Betrachtungsweise zu den kommerziellen Spielstellen

mit ihrem eher zur Vereinheitlichung neigenden Angebot. Der Nachweis eines öffentlichen Inte-

resses des Kantons zur Erfüllung dieser Aufgaben ist somit erbracht.

Nachweis, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann (§ 3 Abs. 2 lit. b Staatsbeitragsgesetz):

Ohne staatliche Unterstützung ist der Betrieb eines öffentlichen, nicht-kommerziellen Kinos nicht

möglich. Dies belegt zum einen die Jahresrechnung bzw. das Budget des Stadtkinos, zum an-

dern der Vergleich mit anderen nicht-kommerziellen Spielstellen in der Schweiz (z. B. Zürich und

Genf), welche ein Vielfaches an Subventionen im Vergleich zum Stadtkino erhalten.

Zumutbare Eigenleistung und Nutzung der übrigen Finanzierungsmöglichkeiten durch den Staatsbeitragsempfänger (§ 3 Abs. 2 lit. c Staatsbeitragsgesetz):

Mit einem budgetierten Eigenfinanzierungsgrad von rund 50% hat das Stadtkino einen über-

durchschnittlich hohen Anteil an Eigenleistungen durch Billettverkäufe, Mitgliederbeiträge, Wer-

beeinahmen und Beiträge Dritter. Es wird also eine angemessene Eigenleistung erbracht, und die

Ertragsmöglichkeiten werden durch den Subventionsempfänger genutzt.

Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung (§ 3 Abs. 2 lit. d Staatsbei-tragsgesetz):

Dem Stadtkino gelingt es alljährlich, ein abwechslungsreiches, anspruchsvolles und auch unter-

haltendes Programm anzubieten. Die Publikumszahlen haben sich seit dem Betrieb des eigenen

Saales auf 20'000–26'000 p. a. eingependelt. Die Anerkennung durch andere Kulturinstitutionen

wird durch die Zusammenarbeit mit so renommierten Exponenten wie der Fondation Beyeler, Art

Basel, Kunsthalle usw. belegt. Als Anerkennung für seine wertvolle Arbeit erhielt das STADTKI-

NO im Jahr 2003 den Kulturpreis der Stadt Basel. Die sachgerechte Erfüllung der Aufgabe ist

somit gegeben.

Die Ausrichtung der Subvention erfüllt somit alle Voraussetzungen des Staatsbeitragsgesetzes.

4. Antrag

Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ausgabenbericht gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachste-henden Beschlussentwurfes.

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Beilagen 1. Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht 2010/20112. Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht 2011/20123. Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht 2012/20134. Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht 2013/20145. Musterbudget 2015 ff.

Die Beilagen 1 - 5 finden sich auf Seite 17 - 27 des Ausgabenberichts (ca 4 MB)www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100378/000000378909.pdf

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 16/16

Grossratsbeschluss

Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an den Verein Le Bon Film (Stadtkino Basel/Landkino/Kinemathek) für die Jahre 2015–2018

(vom [Datum eingeben])

Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ausgabenbericht des Re-gierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der Bildungs- und Kulturkommission vom [Datum eingeben], beschliesst:

1. Als Staatsbeiträge an den Verein Le Bon Film (Stadtkino Basel/Landkino/Kinemathek)für die Jahre 2015–2018 werden Ausgaben von Fr. 1‘420‘000 (jährlich Fr. 355'000) be-willigt.

Dieser Beschluss ist zu publizieren.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. Oktober 2014. Seite 1/18

An den Grossen Rat 14.1337.01

PD/P141337 Basel, 1. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 30. September 2014

Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die Stiftung Haus für elektronische Künste Basel (HeK) für die Jahre 2015–2018

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Inhalt

1. Begehren .................................................................................................................... 3

2. Begründung ............................................................................................................... 3

2.1 Das HeK (Haus für elektronische Künste Basel) .......................................................................... 3 2.1.1 Rückblick – Geschichte und Gründungsphase ..................................................................3 2.1.2 Trägerschaft, Personal- und Organisationsstruktur ...........................................................4 2.1.3 Neustart 2015 im Gebäude Freilager-Platz 9 ....................................................................5 2.1.4 Das nationale Kompetenzzentrum für Medienkunst der Schweiz .....................................6

2.2 Konzept ......................................................................................................................................... 7 2.2.1 Präsentieren: Interdisziplinarität als Programm .................................................................7 2.2.2 Produzieren: das Haus als Partner für Künstler .................................................................7 2.2.3 Vermitteln: aktive Teilhabe für ein breites Publikum ..........................................................8 2.2.4 Sammeln/Erhalten/Verhandeln: wissenschaftliche Aufarbeitung und Diskurs ..................9

2.3 Programm.................................................................................................................................... 10 2.3.1 Ausstellungen .................................................................................................................. 10 2.3.2 Veranstaltungen .............................................................................................................. 11 2.3.3 Leuchtturmprojekte.......................................................................................................... 12 2.3.4 Vermittlung ...................................................................................................................... 13

2.4 Bericht über die laufende Staatsbeitragsperiode 2011–2014 ..................................................... 14 2.4.1 Künstlerische Entwicklung .............................................................................................. 14

2.5 Finanzielle Situation .................................................................................................................... 14

2.6 Antrag Haus für elektronische Künste Basel (HeK) auf Erhöhung des Staatsbeitrags .............. 15

2.7 Verhandlungsmandat und Antrag des Regierungsrats ............................................................... 15

2.8 Höhe und Dauer des künftigen Staatsbeitrages ......................................................................... 16

2.9 Beitrag des Kantons Basel-Landschaft ....................................................................................... 16

3. Beurteilung nach § 3 des Staatsbeitragsgesetzes ............................................... 16

Öffentliches Interesse des Kantons an der erbrachten Leistung (§ 3 Abs. 2 lit. a Staatsbeitragsgesetz): ........................................................................................................................................... 16

Nachweis, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann (§ 3 Abs. 2 lit. b Staatsbeitragsgesetz): ........................................................................................................................... 16

Zumutbare Eigenleistung und Nutzung der übrigen Finanzierungsmöglichkeiten durch den Staatsbeitragsempfänger (§ 3 Abs. 2 lit. c Staatsbeitragsgesetz): ....................................................... 16

Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung (§ 3 Abs. 2 lit. d Staatsbeitragsgesetz): ....... 16

4. Antrag ....................................................................................................................... 17

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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1. Begehren Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen, der Stiftung Haus für elektronische Künste

Basel (HeK) für die Jahre 2015–2018 folgende Ausgabe zu bewilligen.

Betriebsbeitrag 2015–2018 220'000 Franken p.a. Die Ausgabe ist im Budget 2015 eingestellt. Rechtsgrundlage bilden die Paragraphen 1 und 4 des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (SG 494.300).

2. Begründung

2.1 Das HeK (Haus für elektronische Künste Basel)

2.1.1 Rückblick – Geschichte und Gründungsphase

Das HeK wurde 2011 als Zentrum für zeitgenössische Kunst gegründet, die elektronische Medien

bzw. Technologien verwendet und die kulturellen sowie gesellschaftlichen Auswirkungen des all-

täglichen Mediengebrauchs thematisiert. Das neue Haus führte die Aktivitäten des Forums für

neue Medien plug.in und des Festivals der elektronischen Künste Shift unter einem Dach zu-

sammen. Das Haus wurde mit dem Ziel gegründet, ein Kompetenzzentrum für Medienkunst der

Schweiz mit internationaler Ausstrahlung aufzubauen und das jahrelange, kontinuierliche Enga-

gement des Kantons Basel-Stadt und der Christoph Merian Stiftung für die Medienkunst nachhal-

tig zu verankern und weithin sichtbar zu machen.

Die Fusion der beiden Vorgängerinstitutionen blieb zunächst den ursprünglichen Aufgabengebie-

ten verhaftet. Zu Ganzjahresbetrieb und Festival kam als weiterer Aspekt der Aufbau einer

Sammlung, der zunächst stark auf dem Konzept und Engagement der beiden Gründer Annette

Schindler und Reinhard Storz und der von ihnen ins Leben gerufenen „DA Collection/Store“ be-

ruhte. In der Gründungs- und Findungsphase 2011–2013 fand eine inhaltliche Neupositionierung

statt, die einhergehend mit personellen Veränderungen und einem Wechsel in der Leitung, die

Handlungsfelder des Hauses als Kompetenzzentrum für Medienkunst der Schweiz neu definierte

und neue Schwerpunkte setzte. Zentral für diese Neupositionierung sind erstens das Erlangen

einer substantiellen Subvention des Bundesamtes für Kultur ab 2014 (420'000 Franken) und

zweitens der Umzug in das neue Gebäude Freilager-Platz 9 im November 2014, der dem HeK

neue Handlungsfelder ermöglicht.

Neben Ausstellungs- und Veranstaltungsaktivitäten versteht sich das Haus in Zukunft auch als

Produktionspartner für Künstlerinnen und Künstler, die eingeladen werden, neue Arbeiten zu

entwickeln. Beginnend mit 2013 wurden die Vermittlungsaktivitäten kontinuierlich ausgebaut. So

werden nun auch gezielt Schulen angesprochen und in die Vermittlungsarbeit eingebunden. Ne-

ben der Anbindung an die regionale Szene gelang es dem HeK ebenfalls, internationale Partner-

schaften und Vernetzungen aufzubauen. Die Idee des Servicegedankens und der aktiven Ver-

marktung von Kunst im Rahmen eines Shops wurde zugunsten einer fokussierten

wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Fragen des Erhalts medialer Kunst und des digitalen

Erbes aufgegeben. An den Sammlungsaktivitäten hält das HeK weiter fest und stellt hier enge

Verbindungen zur Programmplanung und zu einem spezifischen Fokus auf netzbasierte Kunst-

praktiken her. Geplant sind in diesem Bereich eine enge Zusammenarbeit mit anderen Häusern

und ein entsprechender Austausch von Kompetenzen und Strategien. Die inhaltliche Neuausrich-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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tung und die neuen räumlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten führten auch dazu, dass das

HeK sich vom Festival Shift verabschiedet, welches 2011 zum letzten Mal stattfand, um dafür

neue Leuchtturmprojekte zu entwickeln, die über die Landesgrenzen hinaus Strahlkraft entwi-

ckeln sollen. Statt der bisherigen Trennung von Jahresprogramm und Festival, wird ein stärkerer

interdisziplinärer Ansatz gepflegt, der die Energie und Dynamik eines Festivals in neuen Forma-

ten am neuen Ort umsetzen wird.

Die Entscheidungen, die zur Neupositionierung des HeK führten, beruhen auf einer betriebswirt-

schaftlichen und kulturellen Analyse und wurden vom Stiftungsrat intensiv begleitet und be-

schlossen.

Das HeK hat sich in seiner engagierten Arbeit in den ersten Jahren seit seiner Gründung bereits

eine beachtliche Reputation im Umgang und in der Präsentation der Kunst der Neuen Medien

erworben. Diese Vorreiterrolle gilt es auszubauen, damit das HeK sich als das Kompetenzzent-

rum für Medienkunst der Schweiz weiter etablieren kann.

Temporäres Domizil in der Oslostrasse 10

2.1.2 Trägerschaft, Personal- und Organisationsstruktur

Trägerin ist die Stiftung Haus für elektronische Künste Basel, die Anfang 2011 von den Vereinen

der Vorgängerinstitutionen ins Leben gerufen wurde. Das Präsidium der Stiftung hat Dr. Beat von

Wartburg, Direktor der Christoph Merian Stiftung, inne. Des Weiteren gehören dem Stiftungsrat

an: Philippe Bischof, Leiter Abteilung Kultur des Präsidialdepartements Kanton Basel-Stadt; Lud-

wig Furger, Wirtschaftsprüfer, Cuentax AG; Hedy Graber, Leiterin Direktion Kultur und Soziales

des Migros-Genossenschafts-Bund; Christoph Rudin, Advokat und ehem. Landrat; Annette

Schönholzer.

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Finanziell getragen wird das HeK an erster Stelle durch jene Geldgeber und Mittel, auf die bereits

die Vorgängerinstitutionen im Wesentlichen bauen konnten. Die Christoph Merian Stiftung, die

Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie neu das Bundesamt für Kultur sind die wich-

tigsten Förderer. Weiter rechnet das HeK mit projektbezogenen Beiträgen der Pro Helvetia oder

von Engagement Migros sowie von weiteren Stiftungen und Institutionen. Auch Partnerschaften

mit Wirtschaftsunternehmen sind angestrebt.

Die Geschäftsleitung des Hauses besteht aus einer Direktorin (100%), die den Vorsitz der Ge-

schäftsleitung innehat und einer Geschäftsführerin (50%). Das Team setzt sich weiter zusammen

aus einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin (100%), die sammlungsrelevante und kuratorische

Aufgaben wahrnimmt, einer Kuratorenstelle für den Veranstaltungs- und Musikbereich (50%),

einer Kommunikations- und Pressestelle (80%), einer Technikerstelle (50%), die 2015 aufgrund

eines größeren Bedarfs (Betreuung Ausstellungen und regelmäßige Veranstaltungen im neuen

Veranstaltungsraum) auf 100% erhöht wird und seit 2014 einer Stelle für Vermittlungsarbeit

(40%). Finanziert über Drittmittel wird die Stelle für Vermittlung temporär über die nächsten 3 Jah-

re auf 100% erhöht. Weitere Aufgaben wie Netzwerksupport und -struktur werden als Mandate

vergeben. Die inhaltliche Kompetenz des Teams wird zudem projektbezogen durch das Hinzu-

ziehen von Gastkuratoren unterstützt.

2.1.3 Neustart 2015 im Gebäude Freilager-Platz 9

Im November 2014 findet der Umzug des HeK in das endgültige Domizil am Freilager-Platz 9 auf

dem Dreispitz statt. Von den Architekten Rüdisühli Ibach wird das bestehende Industriegebäude

umgebaut, um den Bedingungen eines Medienkunsthauses gerecht zu werden und optimale Prä-

sentationsmöglichkeiten für die Kunst zu schaffen. Das Gebäude ist im Besitz der Christoph Me-

rian Stiftung und das Bauvorhaben wird grösstenteils von ihr getragen. Die Stiftung Haus für

elektronische Künste mietet die Räumlichkeiten von der Christoph Merian Stiftung zu einem sehr

moderaten Mietzins von 75'000 Franken p.a. (ohne NK) mit einem Mietnachlass in Höhe von

147'000 Franken. Dem HeK steht damit zu gleichbleibenden Kosten eine fast doppelt so große

Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche zur Verfügung.

Neben der Ausstellungsfläche von ca. 600 m2 inkl. Projektraum entsteht dabei auch ein großzügi-

ges Foyer mit Café und Shop, Lager- und Depotflächen, ein Workshop-Raum für Vermittlungsan-

gebote und ein multifunktionaler Veranstaltungsraum von ca. 200m2 für Konzerte, Performances,

Vorträge oder auch Partys. Die gesamte Nutzfläche beträgt über 1300 m2.

Im 1. OG des Gebäudekomplexes Oslo Süd werden acht internationale Gastkünstlerateliers von

iaab, dem Internationalen Austausch- und Atelierprogramm der Region Basel, gebaut. Im Rah-

men der inhaltlichen Neuausrichtung von iaab auf unterschiedliche Kunstsparten wurde eine

erste Partnerschaft mit dem HeK auf den Weg gebracht. Unter dem Titel Electronic Intersections

findet ein Austausch von Medienkünstlern aus Basel und Montreal statt, der vom HeK betreut

wird.

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Visualisierung des Gebäudes Freilager-Platz 9 nach dem Umbau

Im Foyer des neuen Gebäudes soll ein attraktives Café entstehen, welches die Aufenthaltsquali-

tät erhöht und dem Besuchererlebnis eine zusätzliche Dimension verleiht. Essen und Trinken

sind kulturelle Leistungen und zentral für das gesellschaftliche Leben. Ein Café bedeutet für das

HeK mehr als nur die Bedienung von Verpflegungsbedürfnissen der Gäste. Es ist vielmehr eine

Chance, Menschen jeglicher Herkunft (Besucher, Bewohner, Nachbarn, Kunstschaffende, Studie-

rende, Gewerbetreibende usw.) auf niederschwellige und sympathische Weise mit einer kulturel-

len Botschaft zu erreichen.

Die Gestaltung von Foyer, Café/Bar, Shop und Veranstaltungsraum wird von einem Designteam

realisiert. So kann sichergestellt werden, dass die inhaltliche Positionierung des HeK – Innovati-

on, Offenheit, die Verbindung von Technologie und Sozialem – eine Spiegelung in der innenarchi-

tektonischen Ausgestaltung der öffentlichen Bereiche erfährt.

Mit dem Campus des Bildes der Hochschule für Gestaltung und Kunst der Fachhochschule

Nordwestschweiz in unmittelbarer Nachbarschaft entsteht damit ein lebendiger Kunstort. Am

neuen Ort wird das HeK seine vielfältigen Aufgaben der Präsentation, Produktion, Sammlung und

Vermittlung von Medienkunst wahrnehmen können. Mit einer entsprechenden technischen Infra-

struktur wird das HeK optimale Präsentations- und Produktionsbedingungen bieten und sein Po-

tential der Vermittlungsarbeit voll ausschöpfen können.

Mit dem digitalen Campus der HGK/FHNW und dem neu entstehenden Media Lab des Instituts

für Design und Kunstforschung und dem HeK als Partner wird auf dem Dreispitzareal ein neuer

Exzellenz-Cluster im Bereich der Auseinandersetzung von Kunst – Kultur – Technologie entste-

hen.

2.1.4 Das nationale Kompetenzzentrum für Medienkunst der Schweiz

Per 2014 erhielt das HeK eine zweijährige institutionelle Förderung des Bundes in Höhe von

420'000 Franken. Mit dieser Förderung, die auf der aktuellen Kulturbotschaft des Bundes zur digi-

talen Kultur aufbaut, wird dem Alleinstellungsmerkmal des HeK als zentrale Kultureinrichtung für

Medienkunst der Schweiz Rechnung getragen. Der Fokus liegt dabei auf dem Aspekt des Kom-

petenzzentrums. So nimmt das HeK neben seinen Präsentationsaufgaben auch Aspekte der

Wissensbildung und -vermittlung wahr, indem am Aufbau und Erhalt einer Sammlung gearbeitet

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und zu Fragen des Erhalts von Medienkunst wissenschaftlich geforscht wird. In der Kulturbot-

schaft des Bundes für die Jahre 2016–2019 ist das HeK mit gleichbleibender Förderung genannt.

Auch im Leitbild des Kantons Basel-Stadt wird auf die zentrale Bedeutung der digitalen Kultur

hingewiesen. In der Schweiz gibt es keine vergleichbare Institution, weshalb auch im neuen För-

derprogramm für Medienkunst der Pro Helvetia das HeK als wichtiger Knotenpunkt der Schweizer

Medienkunstszene eine zentrale Rolle spielen wird.

2.2 Konzept

Das HeK ist ein Zentrum für zeitgenössische Kunst, welches die Schnittstelle von Kunst, Kultur

und Technologie in den Fokus seiner inhaltlichen Arbeit nimmt. Präsentiert werden Werke, die

elektronische Medien verwenden oder die ihren Gebrauch reflektieren. Medial inszenierte Kunst

schafft neue ästhetische Erfahrungen und liefert Kriterien, die die Komplexität unserer heutigen

Welt widerzuspiegeln vermögen. Sie ist gleichsam ein ästhetisches Labor gesellschaftlicher Ent-

wicklungen. Dieses Potential aufzuzeigen ist der Anspruch des HeK, um in seinem Programm

und Aktivitäten auch kulturpolitische Perspektiven zu skizzieren. Dem passiven Konsum von Me-

dien werden aktives Erleben und Verstehen entgegengesetzt.

2.2.1 Präsentieren: Interdisziplinarität als Programm

Geplant sind Ausstellungen zu gesellschaftlich relevanten wie auch alltags basierten Themenfel-

dern der Medien und ihrer Ästhetik, die die zunehmende Medialisierung, Digitalisierung und Vir-

tualisierung unserer Welt aufzeigen. Ein interdisziplinär angelegtes Veranstaltungsprogramm,

welches die Themen der Ausstellungsprojekte vertieft und die unterschiedlichen Formate media-

ler Kunst wiederspiegelt, zeigt die Vielfalt der Medienkunst (Performances, Konzerte, interaktive

Installationen, Auseinandersetzungen mit Biotechnologien oder Robotik usw.). Die Ausstellungen

und Veranstaltungen haben einen internationalen Anspruch.

2.2.2 Produzieren: das Haus als Partner für Künstler

Das HeK möchte sich auch als innovativer Produktionsort etablieren, der Künstlerinnen und

Künstlern die Möglichkeit gibt, im Rahmen von Ausstellungen und Festivals neue Arbeiten zu

realisieren. Im Rahmen der aktuellen Ausstellungstätigkeit wurden hier bereits erste Auftragsar-

beiten realisiert, die einen Fokus auf das Dreispitzareal legten und den Besucher neben dem Be-

such der Ausstellung auch einluden, das Quartier neu zu erleben.

Mit dem Umzug in das neue Domizil möchte das HeK auch die Zusammenarbeit mit iaab, dem

Internationalen Austausch- und Atelierprogramm der Region Basel, intensivieren. Die Nutzung

von Ateliers bietet die Möglichkeit, eigene Künstlerresidenzen einzurichten und damit die Gele-

genheit, Produktionen vor Ort weiter zu erleichtern und auszubauen. Eine weitere Schnittstelle ist

die Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGK/FHNW), die im Rahmen des digitalen Campus

mehrere Forschungslabore und Werkstätten einrichten wird und die Zusammenarbeit mit dem

HeK anstrebt. Bereits jetzt sind gemeinsame Projekte in Planung. Neben den bestehenden

Werkstätten der einzelnen Institute wird neu ein Media Lab entstehen, das vom Institut für Design

und Kunstforschung konzipiert wird und welches auch vom HeK und seinen Gästen genutzt wer-

den kann.

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Das Haus wird so zu einem Raum für partnerschaftliche Projekte, zu einem Treffpunkt für Aus-

tausch und Auseinandersetzung und zu einer Schnittstelle von künstlerischer Forschung und

Praxis.

Christina Kubisch, Electrical Walks Basel, 2012, elektromagnetische Spaziergänge im Dreispitzareal Auftragsarbeit entstanden im Kontext der Ausstellung Sensing Place

2.2.3 Vermitteln: aktive Teilhabe für ein breites Publikum

Die Vermittlung von noch unbekannten und experimentellen künstlerischen Positionen und Stra-

tegien ist eine wesentliche Aufgabe des HeK. Das Haus möchte sein Programm für verschiedene

Zielgruppen öffnen, verstärkt in den Dialog mit dem Publikum treten und die Teilnahme an kultu-

rellen Produktionsprozessen ermöglichen.

Aus der Verbindung von Kunst und neuen Technologien sind künstlerische Strategien entstan-

den, die in allen Disziplinen weitergehende Fragen aufwerfen und zu einem neuen künstlerischen

Selbstverständnis geführt haben. In den Arbeiten der Medienkünstler spiegeln sich auf ästheti-

sche Weise Veränderungen wieder, die unser Alltag durch die neuen Technologien erfährt. Digi-

tale Medien werden bereits auf selbstverständliche Weise angewendet, neu definiert und in ver-

änderten Erfahrungszusammenhängen reflektiert.

Möchte man dem Publikum die Kunstwerke nicht nur erklären, sondern auch Einblicke in das

künstlerische Arbeiten, in mediale Formate und Kontexte geben, dann genügen die traditionellen

Formen der Kunstvermittlung, allen voran die klassische Publikumsführung, nicht mehr. Das

Vermittlungsangebot beinhaltet deshalb die praktische Auseinandersetzung mit Neuen Medien

ebenso wie Projekte, die die Strategien und Formate der Medienwelt untersuchen und verständ-

lich machen. Mit einer kontinuierlichen Vermittlungsarbeit können so neue Publikumsgruppen für

die Medienkunst begeistert werden – in unterschiedlichen Formaten, von der Ausstellungsfüh-

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rung, bis hin zu Seminaren oder Künstlerworkshops. Der Ausbau des Vermittlungsangebots in

einem eigens dafür konzipierten Workshopraum ist aus diesem Grund ein zentraler Punkt der

Aktivitäten im neuen Gebäude.

Workshop in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Mechatronische Kunst während der Museumsnacht 2013

2.2.4 Sammeln/Erhalten/Verhandeln: wissenschaftliche Aufarbeitung und Diskurs

Das Sammeln von medial basierter Kunst stellt Museen vor neue Aufgaben und Herausforderun-

gen. Von 2010 bis 2012 war das HeK in Nachfolge von plug.in Teilnehmer des Interreg-Projekts

„Digitale Medienkunst am Oberrhein. Konservierung – Restaurierung – Zukunftssicherung“. Im

Rahmen dieses Projekts konnten im Auftrag des Bundesamtes für Kultur, des Kunstkredits Basel-

Stadt und von kulturelles.bl bereits erste Ankäufe für eine Sammlung von Medienkunst getätigt

und die wissenschaftlichen Fragestellungen für Erhalt und Konservierung medialer Kunst ge-

meinsam mit Experten aus der Trination bearbeitet werden. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen

setzt das HeK seine Sammlungstätigkeit kontinuierlich fort. Geplant sind eine enge Zusammen-

arbeit und Austausch mit Schweizer Museen und die Ausbildung spezifischer Kompetenzen wie

den Ausbau von Serverstrukturen, die das Hosting von netzbasierten Projekten ermöglichen.

Neben dem langfristig geplanten Aufbau einer eigenen Sammlung steht der wissenschaftliche

Diskurs zum Thema digitales Erbe im Vordergrund. In Vorträgen, Tagungen und Textbeiträgen in

wissenschaftlichen Publikationen soll die Erforschung, Förderung und Verbreitung von Techniken

für den Erhalt und die Restaurierung von Medienkunstwerken weiter vorangetrieben werden.

Der Aufbau eines Archivs soll weiter die eigene Arbeit dokumentieren und Zugang für wissen-

schaftliche Forschung schaffen. Mit dem Einrichten einer Volontärstelle soll ebenfalls in die Aus-

bildung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte investiert werden.

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2.3 Programm

2.3.1 Ausstellungen

Das Ausstellungsprogramm des HeK sieht einen Wechsel von Einzelpräsentationen und Grup-

penausstellungen vor. Geplant sind zwei bis vier Ausstellungen pro Jahr. Der internationale Fo-

kus ist gekoppelt mit einer lokalen Verankerung. Das HeK ist beispielsweise Partner der jährlich

stattfindenden Regionale mit künstlerischer Beteiligung aus dem Dreiland und hat sich bereits in

anderen regionalen Projekten wie Urban Sounds mit interessanten Partnern aus Basel, Frank-

reich und Deutschland vernetzt. In den Themenausstellungen werden gesellschaftsrelevante

Fragestellungen und technologische Entwicklungen und ihre soziologischen und kulturellen Aus-

wirkungen erörtert. In Einzelausstellungen werden herausragende Künstlerpositionen vorgestellt,

deren Werk exemplarisch ist für neue Wege und Formen der Kunst.

Zwei separat bespielbare Räume ermöglichen die Präsentation von aktuellen Projekten junger

Künstlerinnen und Künstler und erlauben dem Haus ein dynamisches Reagieren auf aktuelle Er-

eignisse oder die Präsentation von Einzelprojekten.

In Zukunft sollen Ausstellungsprojekte vermehrt in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern

entstehen, um dabei auch gemeinsame finanzielle Ressourcen aufwenden zu können. Bereits in

der Gründungsphase konnte das Haus in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia internationale Koope-

rationsprojekte, wie Media Intersections mit Partnern aus Polen und Lettland realisieren und Ei-

genproduktionen auf internationalen Festivals vorstellen. Aktuell ist das Haus mit mehreren inter-

nationalen Partnern im Gespräch bzgl. Kooperationen und gemeinschaftlich organisierten

Ausstellungsprojekten. Als Beispiele seien das MediaArtLab Moscow (Swiss Made in Russia

2014), die Fundacion Telefonica in Madrid, oder MU in Eindhoven genannt. Mit dem MU wurde

bereits 2014 im Rahmen eines Tourings der Ausstellung Art & Arcade zusammengearbeitet.

Die Ausstellungsaktivitäten des HeK sollen nicht nur den physischen Raum bespielen, sondern

auch den virtuellen Raum des Internets reflektieren. Mit dem Relaunch der Website zur Neueröff-

nung im November 2014 soll dort auch Raum für virtuelle Projekte, „featured artists“ oder reine

Netzausstellungen und Projekte entstehen.

Die Ausstellungstätigkeit wird von begleitenden Publikationen abgerundet. Jedes Jahr ist zumin-

dest ein Katalog geplant, der dem Haus durch internationalen Vertrieb, Schriftentausch und Ver-

kauf zusätzliche Sichtbarkeit generiert. Da neben der Werkdokumentation auch theoretische Bei-

träge zum Thema der jeweiligen Ausstellung veröffentlicht werden, dient die Publikationstätigkeit

dem HeK auch für die eigenen Forschungsaktivitäten und ermöglicht den wissenschaftlichen Mit-

arbeiterinnen und Mitarbeitern eine Plattform für die Veröffentlichung ihrer Recherchen und Stu-

dien. Zentral ist auch hier der Austausch mit den Forschungsinstituten der HGK/FHNW und des

medienwissenschaftlichen Seminars der Universität Basel bzw. Instituten wie EIKONES.

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Fabian Chiquet, Beyoncé by Fabian Chiquet, 2013 Auftragsarbeit für die Projektreihe HeK@Keck-Kiosk im Keck-Kiosk auf dem Kasernenareal

2.3.2 Veranstaltungen

2.3.2.1 Der neue Veranstaltungsraum

Im neuen Gebäude steht dem HeK neben dem Ausstellungsraum auch ein multifunktional nutz-

barer Veranstaltungsraum mit ca. 220 m2 Fläche zur Verfügung. Mit der notwendigen technischen

Infrastruktur dauerhaft ausgestattet, bietet der Raum Möglichkeiten für ein vielfältiges Angebot,

das Konzerte, Performances, Vorträge, Künstlerpräsentationen bis hin zu Partys gleichermaßen

umfasst. Die vorhandene Infrastruktur ermöglicht eine regelmäßige Bespielung, die am bisheri-

gen temporären Ort nicht möglich war. Da der Raum über eine massive Betondecke verfügt, kön-

nen Schallemissionen auf ein Minimum reduziert werden.

2.3.2.2 Kooperationspartner / Vermietungen

Der Veranstaltungsraum bietet dem HeK zusätzliche Möglichkeiten der lokalen Vernetzung einer-

seits und Potential für die Vermietung und dem Generieren von Einnahmen andererseits. Tech-

nisch gut ausgestattet kann der Raum – auch zusammen mit dem attraktiven Foyer und Café für

Fremdvermietungen an Firmen und Events genutzt werden.

In der Bespielung des Raumes setzt das HeK neben den eigenen Programmschienen auch auf

die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern, mit denen neue Formate entwickelt werden. Konkrete

Pläne für die Zusammenarbeit bestehen bereits mit dem Elektronischen Studio Basel der Musik-

akademie, welches das Haus auch in der technischen Ausgestaltung des Veranstaltungsraumes

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unterstützt. Weiter gibt es großes Interesse für eine Zusammenarbeit mit dem Verein Klappfon

und selbstverständlich mit der Hochschule für Gestaltung und Kunst.

2.3.2.3 Veranstaltungsformate

Die genuin interdisziplinäre Ausrichtung des HeK wurde bereits beschrieben und spiegelt sich in

den Veranstaltungsformaten. Die Programmschienen, die für die vielfältigen Möglichkeiten im

neuen Gebäude entwickelt werden, richten sich sowohl an ein breites Publikum und sprechen

punktuell auch ein informiertes Fachpublikum an. Neben Vorträgen, Diskussionen, Künstlerprä-

sentationen, Musikveranstaltungen, Konzerten und Clubevents werden vor allem auch Formate

erprobt, die künstlerische Strategien verschiedener Gattungen wie beispielsweise Kunst und De-

sign, Kunst und Theater und Kunst und Mode zusammenbringen. Diese Ausrichtung entspricht

auch einem neuen Förderansatz der Pro Helvetia, die 2013 im Rahmen der Projektförderung der

Digitalen Kultur eine Ausschreibung zur Unterstützung interdisziplinärer Projekte auf den Weg

gebracht hat. Hier werden neue Wege beschritten, die die Vielfältigkeit medialer Kunst und ihre

spartenübergreifenden Strategien zum Thema machen.

Das Haus beteiligt sich auch aktiv an Basler Veranstaltungshighlights wie der Museumsnacht

oder dem landesweiten Festival Culturescapes.

Als Identitätsstiftender Event für das Dreispitzareal hat das HeK gemeinsam mit den Kulturakteu-

ren der Oslostrasse die Oslo Night ins Leben gerufen, die mit einem facettenreichen Programm

ein breites Publikum anspricht und als „Straßenfest der Kunst“ mit Aktivitäten in den Häusern und

auch im urbanen Raum des Dreispitz-Quartiers angelegt ist.

2.3.3 Leuchtturmprojekte

Um zusätzliche internationale Strahlkraft zu entwickeln sind im zweijährigen Rhythmus Leucht-

turmprojekte geplant, die über das normale Programmangebot hinausgehen und ein breites Pub-

likum bündeln. Dies kann ein Festivalformat mit spezifischem Fokus sein oder eine konzentrierte

und auf mehrere Tage verdichtete Programmstruktur im Bereich der elektronischen Musik.

Ein erstes Beispiel ist die bereits erwähnte Oslo Night, die vom HeK 2012 initiiert wurde und ge-

meinsam mit den Kulturinstitutionen an der Oslostrasse als „Straßenfest der Künste“ ausgerichtet

wird. Mit einem vielfältigen Programm konnte hier bereits 2013 ein großes Publikum angespro-

chen werden. Die Oslo Night versteht sich als identitätsstiftender Event für das Dreispitz-Areal

und soll einmal jährlich stattfinden. Auch die Hochschule für Gestaltung und Kunst wird sich nach

dem Umzug auf das Areal an der Veranstaltung beteiligen.

Denkbar sind auch Großprojekte im öffentlichen Raum. Das HeK hat hier bereits in kleinerem

Rahmen schon in den letzten Jahren Akzente setzen können.

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Oslo Night, Live-Übertragung der Webserie Tricks auf ARTE, 24. August 2013

2.3.4 Vermittlung

Die Vermittlungsarbeit ist ein zentraler Aspekt der Arbeit am HeK und wurde bereits in den Grün-

dungsjahren punktuell über Projektmittel finanziert. 2015 wird mit dem Einzug in das neue Ge-

bäude mit einem eigenen Raum für die Vermittlungsarbeit eine weitere Stelle für die nächsten

drei Jahre geschaffen, die allein über Drittmittel finanziert wird.

Besonders Vermittlungsaktivitäten, welche auf die Institution Schule ausgerichtet sind, erfordern

relativ lange Planungsphasen, eine hohe Kontinuität und Verlässlichkeit und im Hinblick auf die

sich vollziehenden Änderungen in der Bildungslandschaft zudem eine stetige Anpassung an die

neu entstehenden Strukturen.

Um die Arbeit des Hauses auch im unmittelbaren lokalen Kontext zu verankern werden Aktivitä-

ten mit Institutionen und Organisationen am Dreispitz-Areal und der Umgebung anvisiert.

Die Tätigkeitsbereiche der Kunstvermittlerin werden hauptsächlich in der Konzeption und Realisa-

tion von Vermittlungsaktivitäten für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, aber auch für

Kinder und Jugendliche aus außerschulischen Bildungseinrichtungen und nicht institutionalisiert

gebundene Hintergründe, bestehen. Abgerundet wird das Programm mit Führungen und Aktivitä-

ten für Erwachsene und Senioren unter dem Aspekt des intergenerationalen Lernens. Ein Fami-

liensonntag während jeder Ausstellung bietet zudem ein offenes Programm, das eine Vielfalt ver-

schiedener Interaktions- und Kommunikationsangebote für Besucherinnen und Besucher jeden

Alters bietet.

Wesentlicher Bestandteil des Vermittlungsprogramms wird eine eigene künstlerische Auseinan-

dersetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Mitteln der Neuen Medien sein. Kreativi-

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tät und „vernetzendes Denken“ sind die hier stets geforderten Strategien für alternative, mediale

Problemlösungen. Ziele der Vermittlungsprogramme sind immer auch Lernen in kommunikativer

Projektarbeit und die Vermittlung von konzeptionellen, inhaltlichen und formal-ästhetischen

Kenntnissen. Ein besonderes Augenmerk liegt herbei auf Workshops mit Künstlerinnen und

Künstlern, die besonders ein junges Publikum zum kritischen Umgang mit neuen Technologien

inspirieren und alternative Nutzungsmöglichkeiten jenseits eines rein konsumorientierten Ge-

brauchs ermöglichen sollen.

2.4 Bericht über die laufende Staatsbeitragsperiode 2011–2014

2.4.1 Künstlerische Entwicklung

Das HeK wurde 2011 als Zentrum für zeitgenössische Kunst gegründet, die elektronische Medien

bzw. Technologien verwendet und die kulturellen sowie gesellschaftlichen Auswirkungen des all-

täglichen Mediengebrauchs thematisiert. Das neue Haus führte die Aktivitäten des Forums für

neue Medien plug.in und des Festivals der elektronischen Künste Shift unter einem Dach zu-

sammen. Das Haus wurde mit dem Ziel gegründet, ein Kompetenzzentrum für Medienkunst der

Schweiz mit internationaler Ausstrahlung aufzubauen und das jahrelange, kontinuierliche Enga-

gement des Kantons Basel-Stadt und der Christoph Merian Stiftung für die Medienkunst nachhal-

tig zu verankern und weithin sichtbar zu machen.

Die Fusion der beiden Vorgängerinstitutionen blieb zunächst den ursprünglichen Aufgabengebie-

ten verhaftet. Zu Ganzjahresbetrieb und Festival kam als weiterer Aspekt der Aufbau einer

Sammlung, der zunächst stark auf dem Konzept und Engagement der beiden Gründer Annette

Schindler und Reinhard Storz und der von ihnen ins Leben gerufenen „DA Collection/Store“ be-

ruhte. In der Gründungs- und Findungsphase 2011–2013 fand eine inhaltliche Neupositionierung

statt, die einhergehend mit personellen Veränderungen und einem Wechsel in der Leitung, die

Handlungsfelder des Hauses als Kompetenzzentrum für Medienkunst der Schweiz neu definierte

und neue Schwerpunkte setzte. Zentral für diese Neupositionierung sind erstens das Erlangen

einer substantiellen Subvention des Bundesamtes für Kultur ab 2014 (420'000 Franken p.a.) und

zweitens der Umzug in das neue Gebäude Freilagerplatz 9 im November 2014, der dem HeK

neue Handlungsfelder ermöglicht. Neben Ausstellungs- und Veranstaltungsaktivitäten versteht

sich das Haus in Zukunft auch als Produktionspartner für Künstlerinnen und Künstler. Seit 2013

werden die Vermittlungsaktivitäten kontinuierlich ausgebaut.

2.5 Finanzielle Situation

Ein Rückblick auf die letzte Staatsbeitragsperiode zeigt folgendes Bild (Beilagen 2–4):

Rechnungsperiode Ertrag Fr. Aufwand Fr. Zuweisungen Gewinn Fr. Verlust Fr.

2011 1‘443‘613 1‘322‘664 118‘000 2‘949

2012 883‘971 830‘193 50‘000 3‘778

2013 976‘448 975‘227 0 1‘221

Zuweisungen: 2011 in Stiftungskapital und Projektfonds, 2012 Projektfonds

Die Rechnungen 2011 und 2012 schliessen mit einem kleinen Gewinn ab, nachdem vom Er-

tragsüberschuss jeweils Zuweisungen in Stiftungskapital und/oder Projektfonds gemacht wurden.

Im 2011 ist die Zuweisung an den Projektfonds und das Stiftungskapital aufgrund der erhaltenen

Zuwendung von Plugin entsprechend hoch ausgefallen. Das biennale Festival Shift fand im 2012

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nicht statt, dadurch erklärt sich der gegenüber 2011 deutlich geringere Ertrag (Einnahmen und

einmalige Einnahmen durch Konstitution HeK) und Aufwand (Projekte, Kommunikation, Betrieb).

Im 2013 resultierte lediglich ein kleiner Ertragsüberschuss, ohne vorgängige Zuweisung an den

Projektfonds. Das HeK begründet dies wie folgt: 2013 war ein Jahr der personellen und inhaltli-

chen Umstrukturierung. Zuweisungen in Stiftungskapital und/oder Projektfonds sind nur in Aus-

nahmefällen vorgesehen. Im Regelfall wird mit einer ausgeglichenen Jahresrechnung geplant.

Das Musterbudget bildet die Jahre 2015 und 2017 ohne Leuchtturmprojekt ab. Die zusätzlichen

Mittel für das Leuchtturmprojekt in den Jahren 2016 und 2018 sollen durch mehr Ticketverkäufe

und Mehreinnahmen bei den Projektbeiträgen generiert werden. Die ab 2014 gesprochenen Bei-

träge des Bundesamtes für Kultur verbessern die Ertragsseite spürbar, sie machen durchschnitt-

lich rund 26% des Gesamtertrags aus. Basel-Stadt und Basellandschaft erbringen zusammen

durchschnittlich rund 20% des Ertrags. Bei den Ausgaben machen Personal (zwischen 29% und

40%) und Projekte (zwischen 30% und 36%) die grössten Posten aus. Für Details verweisen wir

auf die Beilage 5.

2.6 Antrag Haus für elektronische Künste Basel (HeK) auf Erhöhung des Staatsbeitrags

Das HeK bittet in seinem Gesuch vom Oktober 2013 um Fortsetzung des bisherigen Staatsbei-

trags und um eine Erhöhung um 60'000 Franken p.a. auf neu 280'000 Franken p.a. für die Jahre

2015–2018 durch den Kanton Basel-Stadt. Gleichzeitig soll der Beitrag des Kantons Baselland-

schaft aus der Kulturvertragspauschale um 20'000 Franken p.a. auf neu 120'000 Franken p.a.

erhöht werden.

Diese Erhöhung wird primär mit einem gewünschten Ausbau der Vermittlungsarbeit begründet.

Die Vermittlungsarbeit ist ein zentraler Aspekt der Arbeit am HeK und wurde bereits in den Grün-

dungsjahren punktuell über Projektmittel finanziert. 2015 soll mit dem Einzug in das neue Gebäu-

de Freilager-Platz 9 – mit einem eigenen Raum für die Vermittlungsarbeit – die bestehende Stelle

für Vermittlung verstetigt und kontinuierlich weiter ausgebaut werden (seit 2014 40%, ab 2015 auf

100% erhöht – die Finanzierung erfolgt allein über Drittmittel). Besonders Vermittlungsaktivitäten,

welche auf die Institution Schule ausgerichtet sind, erfordern relativ lange Planungsphasen, eine

hohe Kontinuität und Verlässlichkeit und im Hinblick auf die sich vollziehenden Änderungen in der

Bildungslandschaft zudem eine stetige Anpassung an die neu entstehenden Strukturen.

2.7 Verhandlungsmandat und Antrag des Regierungsrats

Der Regierungsrat anerkennt die intensive Aufbau- und Professionalisierungsphase des HeK,

welches sich damit in den letzten drei Jahren erfolgreich als nationales Kompetenzzentrum für

Medienkunst positionieren konnte. Aus finanzpolitischen Gründen und angesichts der erfolgrei-

chen nationalen Unterstützung für das HeK ist er jedoch nicht bereit, einer Erhöhung der Staats-

beiträge zuzustimmen und schlägt eine Weiterführung der Beiträge in bisheriger Höhe vor. Mit

Beschluss vom 27. Mai 2014 wurde das Präsidialdepartement ermächtigt, mit dem Haus für elekt-

ronische Künste Basel (HeK) Verhandlungen über Staatsbeiträge in Höhe von 880‘000 Franken

für die Jahre 2015–2018 zu führen.

In den Verhandlungen mit dem HeK hat sich gezeigt, dass die Institution mit diesem Vorgehen

einverstanden ist, da unterdessen weitere private Mittel für das geplante Vermittlungsprogramm

aquiriert werden konnten. Diese Mittel stammen aus einer privaten Stiftung, die anonym bleiben

will, aber der Abteilung Kultur im Präsidialdepartement bekannt ist. Zudem hat der Grosse Rat

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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des Kantons Basel-Stadt im Juni 2014 einem namhaften Investitionsbeitrag an das neue Gebäu-

de auf dem Dreispitz in der Höhe von 520‘000 Franken zugestimmt.

2.8 Höhe und Dauer des künftigen Staatsbeitrages

Der Staatsbeitrag in der Höhe von 220‘000 Franken p.a. soll für die Dauer von vier Jahren 2015–

2018 ausgerichtet werden. Dies ermöglicht der Institution die notwendige Planungssicherheit.

Gleichzeitig kann der Staatsbeitrag innert nützlicher Frist vom Beitragsgeber wieder überprüft und

neu beurteilt werden.

2.9 Beitrag des Kantons Basel-Landschaft

Mit Entscheid vom Frühling 2014 wurde beschlossen, dass der Beitrag an das HeK aus der Kul-

turvertragspauschale KVP 2014–2015 bei 100‘000 Franken p.a. auf bisheriger Höhe bleibt.

3. Beurteilung nach § 3 des Staatsbeitragsgesetzes

Öffentliches Interesse des Kantons an der erbrachten Leistung (§ 3 Abs. 2 lit. a Staatsbeitragsgesetz):

In den letzten drei Jahren hat sich das HeK zur schweizweit einmaligen und reputierten Kulturin-

stitution entwickelt und ist weiterhin auf dem Weg, sich als lokal eng vernetztes, nationales und

innovatives Zentrum mit Bundesunterstützung zu etablieren. Das öffentliche Interesse des Kan-

tons ist damit gerechtfertigt.

Nachweis, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann (§ 3 Abs. 2 lit. b Staatsbeitragsgesetz):

Die Jahresrechnungen des HeK zeigen auf, dass der Auftrag nicht selbsttragend erfüllt werden

kann. Angesichts der grossen künstlerischen Qualität mit internationaler Ausstrahlung ist ein Bei-

trag der öffentlichen Hand eine kulturpolitisch sinnvolle Investition. Ohne die Staatsbeiträge wäre

es nicht möglich, private Geldgeber in der bestehenden Grössenordnung gewinnen zu können.

Der Nachweis der Notwendigkeit einer Finanzhilfe ist damit gegeben.

Zumutbare Eigenleistung und Nutzung der übrigen Finanzierungsmöglichkeiten durch den Staatsbeitragsempfänger (§ 3 Abs. 2 lit. c Staatsbeitragsgesetz):

Bei einem Gesamtaufwand von rund 1‘600‘000 Franken p.a. sollen rund 350‘000 Franken p.a.

nicht von der CMS oder der öffentlichen Hand stammen. Damit wird eine angemessene Eigen-

leistung erbracht und die Ertragsmöglichkeiten werden durch die Staatsbeitragsempfängerin ge-

nutzt. Insbesondere ist die erfolgreiche Akquise von Bundesmitteln zu erwähnen.

Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung (§ 3 Abs. 2 lit. d Staatsbei-tragsgesetz):

Die Zusammensetzung des Stiftungsrats bietet Gewähr dafür, dass die Stiftung ihren Zweck effi-

zient und nachhaltig verfolgen wird. Die künstlerische und betriebliche Leitung sind zudem aus-

gewiesene Fachleute auf ihrem Gebiet. Die sachgerechte Erfüllung der Aufgabe ist damit gege-

ben.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Die Ausrichtung des Staatsbeitrags erfüllt somit alle Voraussetzungen des Staatsbeitragsgeset-

zes.

4. Antrag

Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ausgabenbericht gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft.

Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachste-henden Beschlussentwurfes.

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Beilagen 1. Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht 20112. Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht 20123. Bilanz, Erfolgsrechnung, Revisionsbericht 20134. Musterbudget 2015-2018

Umfassende Projekt-Dokumentation (Seiten 19-44 des Ausgabenberichts, ca. 10 MB) siehe www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100378/000000378910.pdf

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Grossratsbeschluss

Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die Stiftung Haus für elektronische Künste Basel (HeK) für die Jahre 2015–2018

(vom [Datum eingeben])

Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ausgabenbericht des Re-gierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der Bildungs- und Kulturkommission vom [Datum eingeben], beschliesst:

1. Als Staatsbeiträge an die Stiftung Haus für elektronische Künste Basel (HeK) für die Jah-re 2015–2018 werden Ausgaben von Fr. 880‘000 (jährlich Fr. 220'000) bewilligt.

Dieser Beschluss ist zu publizieren.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 31. Oktober 2014 Seite 1/12

An den Grossen Rat 14.1462.01

PD/P141462 Basel, 29. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 28. Oktober 2014

Ratschlag

betreffend Rahmenausgabenbewilligung für den Kunstkredit des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2015 bis 2018/21

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Inhalt

1. Begehren .................................................................................................................... 3

2. Begründung ............................................................................................................... 3

2.1 Bedeutung des Kunstkredit Basel-Stadt ....................................................................................... 3

2.2 Gesetzliche Grundlage .................................................................................................................. 4

2.3 Verwaltung, Organisation und Zuständigkeiten ............................................................................ 5 2.3.1 Kuratorium ..........................................................................................................................5 2.3.2 Kunstkreditkommission ......................................................................................................5

2.4 Tätigkeit des Kunstkredits in den Jahren 2011 bis Mitte 2014 ..................................................... 6 2.4.1 Kunstförderung ...................................................................................................................6 2.4.2 Ausstellung und Vermittlung ..............................................................................................7 2.4.3 Kunstsammlung..................................................................................................................9

2.5 Kunstförderung durch den Kunstkredit Basel-Landschaft ............................................................ 9

2.6 Finanzierung des Kunstkredits ab 2015 ........................................................................................ 9

3. Finanzielle Auswirkungen ...................................................................................... 10

4. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung. ................................ 10

5. Antrag ....................................................................................................................... 11

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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1. Begehren

Mit diesem Ratschlag beantragen wir Ihnen die Erneuerung der Rahmenausgaben für den Kunst-kredit von jährlich 520'000 Franken als Rahmenausgabenbewilligung von insgesamt 2‘080‘000 Franken zu Lasten der Rechnungen der Jahre 2015 bis 2018. Bei diesen Rahmenausgaben han-delt es sich um Staatsbeiträge, im Sinne von Finanzhilfen gemäss §3 des Staatsbeitragsge-setzes. Die Ausgabe ist im Budget 2015 eingestellt. Rechtsgrundlage bilden die Paragraphen 2, 4, 5, 6, 7, 9 und 11 des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (SG 494.300) sowie die Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits vom 11. Juni 1991 (SG 484.800).

2. Begründung

2.1 Bedeutung des Kunstkredit Basel-Stadt

Unter der Bezeichnung „Kunstkredit“ leistet der Kanton seit fast 100 Jahren Finanzhilfen zur För-derung der zeitgenössischen bildenden Kunst in der Region Basel. Mit dem Begriff wird deshalb der gesamte Tätigkeitsbereich der projektbezogenen regionalen Förderung der bildenden Kunst, die sammlungsbezogenen Aktivitäten sowie die Vermittlung von zeitgenössischer Kunst identifi-ziert. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, diese Bezeichnung zu verändern, auch wenn es sich ab 2015 nicht mehr um einen „Kredit“ sondern um eine Rahmenausgabenbewilligung han-delt. Der überwiegende Teil der zur Verfügung stehenden Mittel wird im Rahmen von jährlichen Ausschreibungen als Direktbeiträge an Künstlerinnen und Künstler vergeben und für Ankäufe von Kunstwerken für die kantonale Kunstsammlung eingesetzt. Der andere Teil der Mittel wird für die Sammlungspflege und den Leihverkehr, die Jahresausstellung und die Vermittlung des Basler Kunstschaffens gegenüber einer interessierten Öffentlichkeit aufgewendet. Darüber hinaus um-fasst der Tätigkeitsbereich des Kunstkredits die Durchführung von Kunst-am-Bau-Wettbewerben, in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt im Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Der Kunstkredit verfolgt seit 1919 konsequent und erfolgreich das Ziel, das regionale Kunstschaf-fen zu fördern und die Wahrnehmung der zeitgenössischen bildenden Kunst im öffentlichen Le-ben in der Region zu erhöhen. Zur Zeit der Gründung des Kunstkredits wurden diese Ziele vor-rangig durch Kunst-am-Bau-Wettbewerbe und durch Ankäufe von Kunstwerken zur Ausstattung von öffentlichen Gebäuden verfolgt. Beides wird bis heute fortgeführt, wobei die Ausführung der Kunstwerke an öffentlichen Gebäuden aus den jeweiligen Baukrediten, die in der Verantwortung des Bau- und Verkehrsdepartements liegen, finanziert wird. Der Kunstkredit ist nur für die Wett-bewerbsverfahren zuständig. Die Ankäufe für die Sammlung des Kunstkredits werden seit den 1990er Jahren ergänzt durch die Vergabe von Werk- und Projektbeiträgen an Kunstschaffende. Seit 2013 richtet der Kunstkredit sporadisch einen Anerkennungspreis aus. Übergeordnetes Ziel ist eine zeitgenössische Kunstförderung, welche die zur Verfügung stehen-den Mittel aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien vergibt, dabei gleichermassen Impulse aus der Kunstszene aufnimmt und eigene Impulse setzt. Damit soll die Ausstrahlung des qualitativ hochstehenden Basler Kunstschaffens befördert werden. Die Arbeit des Kunstkredits geniesst in Basel und darüber hinaus grosse Beachtung. Als Förder-instanz nimmt er mit neuen Förderschwerpunkten und -konzepten im nationalen Vergleich immer wieder eine Pionierrolle ein. Das international vielbeachtete, innovative Pilotprojekt zur Kunst im öffentlichen Raum, „Nordtangente – Kunsttangente“ (2002–2010) im St. Johann-Quartier wurde

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u.a. aus den inhaltlichen Diskussionen der Kunstkreditkommission entwickelt. Als eine der ersten Förderstellen in der Schweiz, bereits ab 2000, förderte der Kunstkredit Medienkunst. Seit 2011 wird in einer Zusammenarbeit zwischen mehreren Kantonen und Städten der nationale Wettbe-werb Performancepreis Schweiz ausgeschrieben. Ziel dieser Kooperation, die vom Kunstkredit Basel-Stadt initiiert wurde, ist, die Performancekunst einer breiten Öffentlichkeit näherzubringen. Seit seiner Entstehung hat der Kunstkredit im Basler Kulturleben wesentliche Akzente gesetzt, die gelegentlich auch zu kontroversen öffentlichen Diskussionen führten. Die aktive Förderung des regionalen Kunstschaffens durch den Kunstkredit geniesst hohes Ansehen in der Stadt und findet breite Akzeptanz unter den Kunstschaffenden.

2.2 Gesetzliche Grundlage

Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeiten des Kunstkredits bilden das Kulturfördergesetz vom 21. Oktober 2009 (SG 494.300) sowie die Verordnung über die Verwendung des Kunstkre-dits vom 11. Juni 1991(SG 484.800). Die Verordnung wurde im Laufe des Jahres 2013 unter Einbezug von verwaltungsexternen Ex-perten überarbeitet. Die revidierte Version wurde am 5. November 2013 vom Regierungsrat ver-abschiedet, sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Die Überarbeitung der Verordnung war im Kulturleitbild Basel-Stadt 2012–2017 als eine Massnahme definiert worden. Als Aufgaben für die Überarbeitung wurden dort die Definition von zeitgemässen Förderinstrumenten, die Festlegung der Mitgliederanzahl der Kunstkreditkommission und die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwi-schen Präsidialdepartement und Kunstkreditkommission gefordert. Als Ziel der Verordnungsän-derung wurden grössere Vermittlungs-, Dialog- und Handlungsspielräume definiert. Mit der Über-arbeitung der Verordnung und dem bereits 2012 von der Kunstkreditkommission ausgearbeiteten Leitbild konnten diese Punkte weitgehend geklärt werden. Darüber hinaus wurde die Sammlung des Kunstkredits neu in die Verordnung aufgenommen. Im Folgenden fassen wir die wesentlichen Inhalte der revidierten Verordnung zusammen: Auch mit der revidierten Verordnung bleibt die grundsätzliche Verwendung des Kunstkredits zur Förderung der bildenden Kunst in der Region Basel bestehen. Die Entscheidung über die Ver-wendung der Fördermittel des Kunstkredits (Wettbewerbsausschreibungen, Ankäufe usw.) obliegt wie bis anhin der Kunstkreditkommission. Diese setzt sich wie bisher aus zwei Vertretern der Verwaltung, Kunstschaffenden und unabhängigen Kunstsachverständigen zusammen. Die Grös-se der vom Regierungsrat gewählten Kommission wurde auf insgesamt neun Mitglieder festge-legt. Auf eine strenge Quotierung bei der Verteilung der Sitze zwischen Kunstschaffenden und Kunstsachverständigen wurde zugunsten einer grösseren Flexibilität verzichtet. In der Praxis wird allerdings sehr darauf geachtet, dass mehrere Kunstschaffende, die unterschiedliche Gruppie-rungen der Szene und verschiedene Kunstgenres vertreten, in der Kommission Einsitz haben. Die Verordnungsänderung vollzog insgesamt zu einem beträchtlichen Teil eine Anpassung an die bestehende Praxis, die sich bereits seit längerer Zeit entsprechend den Bedürfnissen des aktuel-len Kunstschaffens weiterentwickelt hatte. Dies betrifft etwa die Festlegung der Kommissions-grösse wie auch die Beschreibung der Förderinstrumente. Letztere wurden 2012 in mehreren Workshops der Kunstkreditkommission auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit hin überprüft. Erkannt wurde dabei, dass ältere Kunstschaffende im Förderprogramm zu wenig berücksichtigt werden. Daraus resultierte als neues Förderinstrument die Vergabe eines Anerkennungspreises. An den Ausschreibungen teilnahmeberechtigt sind wie bis anhin Kantonsbürgerinnen und Kan-tonsbürger sowie Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens einem Jahr in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhaft sind. Auch Künstlerinnen und Künstler, deren Werk in engem Bezug zur Region Basel steht oder die sich regelmässig an Basler Veranstaltungen beteiligen, sind wie bisher zugelassen. Auf Anregung der Kunstkreditkommission wurde mit der Verordnungsänderung per 1. Januar 2014 die Teilnahmeberechtigung für Projektbeiträge auf Ku-

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ratoren und Vermittler ausgeweitet. Damit wird den aktuellen Entwicklungen in der Kunstszene Rechnung getragen, die dahin gehen, dass Kunstschaffende und Vermittler häufig Projekte ge-meinsam entwickeln und durchführen. Des Weiteren wurden mit der Verordnungsänderung Prä-zisierungen und Nachträge an Formulierungen vorgenommen, die in der Vergangenheit zu Recht kritisiert wurden. So wird neu festgehalten, dass das Präsidialdepartement über die Mittel zur Pflege der Sammlung sowie zur Veröffentlichung der Förderaktivitäten entscheidet. Gewährleis-tung von Bestand und Betreuung der Sammlung aus den Mitteln des Kunstkredits wurden festge-legt, womit die Sammlung erstmals in ihrer Geschichte eine gesetzliche Grundlage erhält. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten des Kunstkredits von denen des Bau- und Verkehrsdepar-tements im Hinblick auf Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum wurde präzisiert.

2.3 Verwaltung, Organisation und Zuständigkeiten

Die Leitung des Kunstkredits und die Verwaltung der Staatsbeiträge liegen in der Verantwortung der Abteilung Kultur im Präsidialdepartement Basel-Stadt. Von 2000 bis Mai 2014 wurden sämtliche Verwaltungsaufgaben und Projekte von zwei Kuratoren gemeinsam ausgeführt. Dies beinhaltete auch alle Sekretariatsarbeiten. Seit Juni 2014 sind die administrativen Aufgaben ausgegliedert und werden von einer Sachbearbeiterin erledigt. Alle Mit-arbeiter/innen des Kunstkredits arbeiten in Teilzeitpensen.

2.3.1 Kuratorium

Für Aufbau, Dokumentation, Erforschung und Vermittlung der über 5300 Werke umfassenden Sammlung des Kunstkredits sind eine Kuratorin und ein Kurator gemeinsam zuständig. Sie wer-den dabei von einer Restauratorin unterstützt. Die Aufgaben des Kuratoriums umfassen darüber hinaus die Mitarbeit in der Kunstförderung, die Projektleitung der Jahresausstellung des Kunst-kredits, das Erstellen von Publikationen, die Verwaltung des Archivs und die Beratung von Kunst-schaffenden bei Fragen zur Kunstförderung. Der Arbeitsplatz des Kuratoriums befindet sich im Verwaltungsbau des Kunstmuseums, wo auch die Kunstwerke, die den staatlichen Institutionen und Verwaltungen als Leihgabe zur Verfügung stehen, in einem Schaudepot aufbewahrt werden. Angeschlossen ist ein Atelier, wo konservatori-sche und restauratorische Arbeiten ausgeführt werden. Da nicht alle Kunstwerke in diesen Räu-men Platz finden, bewirtschaftet der Kunstkredit zusätzliche externe Depoträume.

2.3.2 Kunstkreditkommission

Die Kunstkreditkommission ist die kantonale Fachkommission für bildende Kunst, sie entscheidet über die Vergabe der Fördermittel. Die Kommission setzt sich aus einer Vertreterin des Präsidial-departements (Vorsitz), einem Vertreter des Bau- und Verkehrsdepartements, Kunstschaffenden und unabhängigen Kunstsachverständigen zusammen. Die Kommission wird vom Regierungsrat gewählt und untersteht dem Präsidialdepartement. Sie hat beratende Funktion, die Amtsdauer der gewählten Mitglieder ist auf vier Jahre beschränkt. Für die Jurierungen der einzelnen Wett-bewerbe werden regelmässig weitere Juroren beigezogen.

Das Jahresprogramm der Ausschreibungen wird von der Kunstkreditkommission erarbeitet und basiert auf der engen Zusammenarbeit von Kunstschaffenden, Kunstsachverständigen und Ver-tretern der Verwaltung. Es bedarf der Genehmigung durch den Regierungsrat. Die zentralen Auf-gaben und Werte der Kunstkreditkommission wurden 2012 in einem Leitbild festgehalten. Im Rahmen von Juryberichten legt die Kunstkreditkommission Rechenschaft über die Verwendung der Fördermittel ab, sie unterbreitet diese dem Regierungsrat und macht sie der Öffentlichkeit auf

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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der Internetseite der Abteilung Kultur und mittels Medienmitteilungen zugänglich. Die Gesuchsta-tistik und die Jahresrechnung werden im Jahresbericht der Abteilung Kultur publiziert.

2.4 Tätigkeit des Kunstkredits in den Jahren 2011 bis Mitte 2014

Vom Gesamtbudget des Kunstkredits Basel-Stadt stehen der Kunstkreditkommission jährlich zwi-schen 320'000 und 370‘000 Franken als Fördermittel zur Verfügung. Sie vergibt davon Werkbei-träge und weitere Direktbeiträge an Künstlerinnen und Künstler aus der Region für Ankäufe für die kantonale Kunstsammlung, für Auszeichnungen, für Wettbewerbe und Ausführungen. Die verschiedenen Ausschreibungen sind im Jahresprogramm des Kunstkredits aufgeführt. Der Rest des Kredits, zwischen 150‘000 und 200‘000 Franken p.a., wird durch die Leitung des Kunstkredits verwaltet und für Organisation, Verwaltung, Vermittlung sowie für die Sammlungspflege und die jährlich stattfindende Ausstellung des Kunstkredits verwendet.

2.4.1 Kunstförderung

In den vergangenen drei Jahren waren die Förderung von Kunst im öffentlichen Raum und die Förderung von Performancekunst zwei Schwerpunkt des Förderprogramms. Aus den Mitteln des Kunstkredits wurden temporäre künstlerische Interventionen und Installationen im öffentlichen Raum realisiert. Die Förderung der Performancekunst erfolgte bis 2013 in einer Partnerschaft mit dem Kanton Aargau und der Stadt Genf durch den Schweizer Performancepreis. Ab 2014 wird sie in einer erneuerten und um den Kanton Basel-Landschaft und den Kanton Luzern erweiterten Partnerschaft fortgeführt. Die Überprüfung der Förderinstrumente zeigte, dass ältere Kunstschaf-fende in der Kunstförderung kaum berücksichtigt werden. Die Kunstkreditkommission führte des-halb 2013 den Basler Kunstpreis ein, mit dem ein langjähriges, qualitativ hochstehendes Schaffen gewürdigt wird. Der Basler Kunstpreis wird sporadisch vergeben. In Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt im Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt führt der Kunstkredit Kunst-am-Bau-Wettbewerbe durch. Die Organisation der Wettbewerbe ist Aufgabe des Kunstkredits. Die Gelder für die Ausführung der ausgewählten Werke stammen jeweils aus den Baukrediten, die in der Verantwortung des Bau- und Verkehrsdepartements lie-gen. Die Kosten des Wettbewerbsverfahrens werden aus dem Kunstkredit und/oder aus dem Baukredit gedeckt. Die Kostenteilung wird von Fall zu Fall entschieden, sie bemisst sich nach der Höhe der Aufwände und der zur Verfügung stehenden Mittel.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Bewerbungen und Fördersummen bei Wettbewerben

2011

Wettbewerb bzw. Fördergefäss

Ausschreibungen offen

Ausschreibungen eingeladen

Ausführungen* Förder- beträge

Werkbeiträge 67 8 120‘000 Freies Kunstprojekt 16 2 49‘000 Kunst am Bau** 42 5 3 26‘000 Kunst im öff. Raum 17 1 58‘000 Atelierbesuche 2 2 49‘000 Ankäufe in Ausstellungen 8 38‘852 Performancepreis Schweiz 62 7 25‘000

204 7 31 365‘852

2012

Ausschreibungen offen

Ausschreibungen eingeladen

Ausführungen* Förder- beträge

Werkbeiträge 76 7 120‘000 Freies Kunstprojekt 15 3 49‘000 Kunst am Bau** 21 15 4 32‘000 Kunst im öff. Raum 12 1 58‘000 Atelierbesuche 2 2 50‘000 Ankäufe in Ausstellungen 6 41‘720 Performancepreis Schweiz 48 7 25‘000

172 17 30 375‘720

2013

Ausschreibungen offen

Ausschreibungen eingeladen

Ausführungen* Förder- beträge

Werkbeiträge 71 8 120‘000 Freies Kunstprojekt 17 3 54‘000 Kunst am Bau** 55 21 6 8‘000 Kunst im öff. Raum 1 1 50‘000 Atelierbesuche 2 2 47‘000 Ankäufe in Ausstellungen 10 37‘112 Performancepreis Schweiz 86 7 29‘504 Basler Kunstpreis 1 1 25‘000

229 25 38 370‘616 *entspricht der Anzahl begünstigter Künstler/-innen oder Teams ** die Summen bezeichnen den Anteil aus dem Kunstkredit an den Entschädigungen für die Projektausarbeitung; die Ausführungen werden aus den jeweiligen Baukrediten finanziert, die in der Verantwortung des Bau- und Verkehrsdepartements liegen.

2.4.2 Ausstellung und Vermittlung

Die jährliche Kunstkreditausstellung ist eine wichtige Plattform für das regionale Kulturschaffen. Bis 2012 zeigte sie alle Arbeiten und Projektvorschläge aus Wettbewerben, Aufträgen und An-käufen. Sie dokumentierte somit die Juryentscheide. Im Rahmen der Überprüfung der Vermitt-lungstätigkeit des Kunstkredits wurde 2013 eine Neuausrichtung der Ausstellung entschieden. Die Ausstellung soll in Zukunft als zusätzliche Fördermassnahme für die mit Werkbeiträgen und Atelierankäufen ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstler wirksam werden. Ziel ist es, die breite Wahrnehmung des qualitativ hochstehenden Basler Kunstschaffens in der Bevölkerung und beim Fachpublikum zu erhöhen. Entscheidend hierfür ist, dass die Ausstellung neu in einer renommierten Institution für zeitgenössische Kunst, der Kunsthalle Basel, stattfindet und von ei-ner externen Kuratorin oder einem externen Kurator betreut wird. Die erste Ausgabe der neu konzipierten Ausstellung fand im Spätsommer 2014 statt. Begleitend zur Ausstellung erschien erstmals ein Jahresrückblick des Kunstkredits, der die Förderentscheide des vergangenen Jahres sowie die mit Unterstützung aus den Mitteln des Kunstkredits realisierten Projekte dokumentiert

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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und einem interessierten Publikum vorstellt. Entsprechend den im Kulturleitbild Basel-Stadt 2012–2017 festgehaltenen übergeordneten för-derstrategischen Zielen verstärkt der Kunstkredit seit 2012 kontinuierlich seine Vermittlungstätig-keit. So finden seit 2013 jeweils öffentliche Einweihungen von fertiggestellten Kunstwerken an öffentlichen Gebäuden statt. Im Zentrum steht dabei, dass der Anlass ein symbolischer Akt der Übergabe des Kunstwerks an die Bevölkerung und insbesondere an die Nutzer des Gebäudes ist. Veranstaltungen des Kunstkredits von 2011 bis August 2014 Jahresausstellung des Kunstkredits Ausstellungshalle Oslo 12 (Dreispitzareal) 19. November bis 4. Dezember 2011 Performancepreis Schweiz: Echo Basel Kaserne Basel 25. April 2012 Jahresausstellung des Kunstkredits Depot Basel, BLG-Halle (Erlenmattareal) 29. September bis 14. Oktober 2012 Kunst im Öffentlichen Podiumsgespräch zur Kunst im öffentlichen Raum in Basel mit Andrea Hofmann und Andreas Bader (Raumlaborberlin) Depot Basel, BLG-Halle, Basel 12. Oktober 2012 Präsentation des Kunstkredit-Leitbildes Ausstellungsraum Klingental 31. Oktober 2012 Peter Brunner-Brugg Schwimmhalle Rittergasse, Rittergasse 5, Basel Kunst-am-Bau-Wettbewerb 2012, Einweihung 16. Mai 2013 Saskia Edens, MAGMA Brunnmattschulhaus, Ingelsteinweg 6, Basel Kunst-am-Bau-Wettbewerb 2011, Einweihung 6. September 2013 Performancepreis Schweiz Kaserne Basel 28. September 2013 Miriam Cahn, Basler Kunstpreis Kunsthalle Basel 21. Oktober 2013 Reto Leibundgut, Wiesentransform Wiese-Ufer beim Freiburgersteg, Basel Wettbewerb Kunst im öffentlichen Raum – Standort 2012, Einweihung 24. Oktober 2013

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Neue Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits Informationsveranstaltung im Ausstellungsraum Klingental 8. Dezember 2013 Yvonne Müller, ZeitRaum Berufsfachschule Basel, Kohlenberggasse 10, Basel Kunst-am-Bau-Wettbewerb 2011, Einweihung 1. Juli 2014 Jahresausstellung des Kunstkredits Kunsthalle Basel 31. August bis 7. September 2014

2.4.3 Kunstsammlung

Der Kunstkredit verwaltet die kantonale Kunstsammlung, die als Förderinitiative entstanden ist. Sie umfasst heute über 5‘300 Gemälde, Skulpturen, Objekte, Installationen und Videos von 899 Künstlerinnen und Künstlern und vermittelt damit eine eindrückliche Übersicht über die künstleri-sche Entwicklung in der Region Basel seit Beginn des 20. Jahrhunderts. Die zentrale Samm-lungsaufgabe besteht darin, diesen grössten Bestand regionaler Kunst zu konservieren, zu er-gänzen, zu erforschen und zu vermitteln. Die durch den Kunstkredit angekauften Werke stehen den staatlichen Institutionen und Verwaltungen und ihren Angestellten als Leihgaben zur Ausstat-tung von Büros, öffentlichen Räumen und Gebäuden (Schulen, Spitäler, Altersheime usw.) zur Verfügung. Der Leihverkehr der mobilen Werke wird rege genutzt und sehr geschätzt (Vermitt-lung und Transport von rund 400 Werken pro Jahr). Darüber hinaus werden die Werke überregi-onal an Ausstellungshäuser und Museen ausgeliehen.

2.5 Kunstförderung durch den Kunstkredit Basel-Landschaft

Der Kunstkredit Basel-Stadt wird vom Kanton Basel-Landschaft finanziell nicht direkt unterstützt. Der Kanton Basel-Landschaft unterhält im Bereich der bildenden Kunst eine eigene Fachkom-mission, welche Kunstschaffende aus der ganzen Region ebenfalls mit Ankäufen und mit der Vergabe von Wettbewerbsarbeiten unterstützt. Für Ankäufe durch die beratende Fachkommissi-on Kunst des Kantons Basel-Landschaft steht pro Jahr ein Kredit in Höhe von 190'000 Franken des Kantons Basel-Landschaft zur Verfügung. Für die Teilnahmeberechtigung an den Ausschreibungen des Kantons Basel-Landschaft gelten die gleichen Regeln wie für den Kanton Basel-Stadt – mit entsprechend umgekehrten Vorzei-chen: Künstlerinnen und Künstler aus der Stadt können in gleichem Mass vom Kunstkredit Basel-Landschaft profitieren, wie dies für Kunstschaffende aus der Landschaft bezüglich des basel-städtischen Kunstkredits möglich ist. Ein verstärktes gemeinsames Vorgehen der beiden Kantone ist aufgrund der daraus entstehenden Problematik der Eigentümerschaft an den angekauften Kunstwerken nicht möglich.

2.6 Finanzierung des Kunstkredits ab 2015

Um sowohl die Kontinuität in der Förderung des regionalen Kunstschaffens als auch die Präsenz der regionalen Kunst im öffentlichen Leben zu gewährleisten, bedarf der Kunstkredit weiterhin eigener Mittel in adäquatem Umfang.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Die Fördertätigkeit des Kunstkredits geniesst in Basel und darüber hinaus grosse Wertschätzung und Beachtung. Wir erachten seine Relevanz für Basel als Produktionsort für zeitgenössische Kunst als unumstritten und beantragen Ihnen deshalb, dem Kunstkredit für die Jahre 2015 bis 2018 einen Beitrag von 520'000 Franken jährlich als Rahmenausgabenbewilligung von insgesamt 2‘080‘000 Franken zur Verfügung zu stellen. Die Arbeiten des Kunstkredits erstrecken sich regelmässig über längere Zeiträume. Dabei erfolgt die Programmgestaltung in der Regel anfangs Jahr, die entsprechende Jurierung gegen Jahres-ende und die Ausführung oft erst in den Folgejahren. Auch für die Pflege der Kunstsammlung und den damit verbundenen Projekten ist eine gewisse Flexibilität erforderlich. Um eine höhere Flexi-bilität bei der Quantität und Qualität der Projektanträge und der Sammlungspflege zu gewährleis-ten, ist es notwendig, den Kunstkredit als Rahmenausgabenbewilligung zu behandeln. Nur so kann ein sorgfältiger, qualitätsorientierter Einsatz der finanziellen Mittel im Interesse der Kunst-schaffenden und zur Betreuung des Sammlungsbestands gewährleistet werden.

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Staatsbeiträge für den Kunstkredit von jährlich 520'000 Franken werden als Rahmenausga-benbewilligung von insgesamt 2‘080‘000 Franken zu Lasten der Rechnungen der Jahre 2015 bis 2018 erneuert. Die Ausgabe ist im Budget 2015 eingestellt. Rechtsgrundlage bilden die Paragraphen 2, 4, 5, 6, 7, 9 und 11 des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (SG 494.300) sowie die Verordnung über die Verwendung des Kunstkredits vom 11. Juni 1991 (SG 484.800).

Bei diesen Rahmenausgaben handelt es sich um Staatsbeiträge, im Sinne von Finanzhilfen ge-mäss §3 des Staatsbeitragsgesetzes (SG 610.500)

4. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung.

Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ratschlag gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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5. Antrag

Mit diesem Ratschlag beantragen wir Ihnen die Erneuerung der Staatsbeiträge für den Kunstkre-dit des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2015–2018/21 als Rahmenausgabenbewilligung von insgesamt 2‘080‘000 Franken zu Lasten der Rechnungen der Jahre 2015 bis 2018. Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachste-henden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrats des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Barbara Schüpbach-Guggenbühl Präsident Staatsschreiberin Beilage: Entwurf Grossratsbeschluss

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Grossratsbeschluss

Rahmenausgabenbewilligung für den Kunstkredit des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2015 bis 2018/21 (vom [Hier Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungs-rates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der der Bildungs- und Kulturkommission vom [Datum eingeben], beschliesst: ://: Für Staatsbeiträge an den Kunstkredit für die Jahre 2015–2018/21 wird eine Rahmenausgabenbewilligung von Fr. 2‘080‘000 erteilt, wobei Projekte im Zeitraum von 2015 bis 2018 bewilligt werden können. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am31. Oktober 2014 Seite 1/7

An den Grossen Rat 14.1465.01

PD/ 141465 Basel, 29. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 28. Oktober 2014

Ausgabenbericht betreffend Rahmenausgabenbewilligung für den gemeinsamen Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2015 bis 2018/21

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 2/7

Inhalt

1. Begehren .................................................................................................................... 3

2. Begründung ............................................................................................................... 3

2.1 Förderung des Literaturschaffens in der Region Basel ................................................................ 3

2.2 Aufgaben und Verfahren des gemeinsamen Fachausschusses .................................................. 3

2.3 Verfahren für die Bearbeitung der Gesuche ................................................................................. 4

2.4 Tätigkeit des Fachausschusses in den Jahren 2011 bis 2014 ..................................................... 4 2.4.1 Anzahl Gesuche .................................................................................................................4 2.4.2 Verteilung der geförderten Projekte ...................................................................................4 2.4.3 Zunahme an Anfragen um Autorenförderung ....................................................................5

2.5 Erneuerung der Staatsbeiträge für den gemeinsamen Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2015 bis 2018 .................................................. 5

3. Formelle Prüfung und Regulierungsfolgeabschätzung ......................................... 6

4. Antrag ......................................................................................................................... 6

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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1. Begehren

Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen die Erneuerung der Rahmenausgaben für den gemeinsamen Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die von bisher jährlich 80‘000 Franken auf neu jährlich 110‘000 Franken, als Rahmenausgabenbewilli-gung von insgesamt 440‘000 Franken, zu Lasten der Rechnungen der Jahre 2015 bis 2018 an-gehoben werden sollen. Bei dieser Rahmenausgabenbewilligung handelt es sich um Staatsbei-träge im Sinne von Finanzhilfen gemäss §3 des Staatsbeitragsgesetzes (SG 610.500). Die Bewilligung der jährlichen Beiträge steht unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Landschaft seine Beiträge an den gemeinsamen Fachausschuss Literatur ebenfalls von jährlich 80‘000 Franken auf jährlich 95‘000 Franken erhöht. Die Ausgabe ist im Budget 2015 eingestellt. Rechtsgrundlage bilden die Paragraphen 1, 2, 4 und 6 des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (SG 494.300) sowie die Vereinbarung über die gemeinsamen Fachausschüsse in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die pro-jektorientierte Kunst- und Kulturförderung vom 5. /19. August 2008 (SG 494.830).

2. Begründung

2.1 Förderung des Literaturschaffens in der Region Basel

Im Jahre 1921 wurde der Literaturkredit Basel-Stadt geschaffen und somit die Basis für eine Bas-ler Literaturförderung durch die öffentliche Hand gelegt. Der Kredit der Literaturförderung wird heute vom gemeinsamen Fachausschuss Literatur Basel-Stadt und Basel-Landschaft verwaltet, welcher aus sieben Mitgliedern besteht. Die Zielsetzung des Literaturkredits besteht darin, die Basler Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie lokale Verlage zu fördern, das Interesse der Öffentlichkeit an der Literatur zu stärken und die Bevölkerung mit Basels literarischem Schaffen vertraut zu machen. Dies geschieht heute durch Autorenförderungen, durch Druckkostenbeiträge sowie durch die Unterstützung von literarischen Vermittlungsprojekten. Seit 2011 wird innerhalb des Literaturförderprogrammes auch ein Mentoringmodell für Basler Autorinnen und Autoren an-geboten, das auf gute Resonanz stösst. Die frühere Literaturkredit-Kommission Basel-Stadt wurde per 1. April 1998 in den heutigen ge-meinsamen Fachausschuss beider Basel überführt. Mit der Vereinbarung über den gemeinsamen Fachausschuss Literatur in der Region Basel vom 24. März 1998 (SG 494.850) haben die Regie-rungen der beiden Kantone die Konstituierung eines „Fachausschusses BS/BL zur Förderung der zeitgenössischen Literatur in der Region Basel“, mithin die Fusion der „Literaturkreditkommission Basel-Stadt“ und der „Fachgruppe Literatur Basel-Landschaft“ per 1. April 1998 beschlossen. Ab 1. Januar 1999 wurde der gemeinsame Fachkredit definitiv eingerichtet in der Höhe von 160'000 Franken p.a.

2.2 Aufgaben und Verfahren des gemeinsamen Fachausschusses

Die aktuellen und öffentlich publizierten Schwerpunkte des Fachausschusses Literatur BS/BL sind folgende:

Die Kreation und die Verbreitung von literarischen Texten sollen, im Kontext der re-gionalen Förderpolitik, wie in anderen Kunstbereichen, mit Staatsbeiträgen gefördert wer-den.

Das Konzept der gemeinsamen Literaturförderung BS/BL trägt den Tendenzen der regio-nalen Literaturszene Rechnung und entwickelt sich gemäss deren Bedürfnis.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Im Sinne einer möglichst adäquaten Förderung werden die Kreations- und Vertriebsbe-dingungen für die „einheimische“ Literaturproduktion auch über die Grenzen der Region Basel hinweg miteinbezogen.

Das Literaturfördermodell BS/BL berücksichtigt in seinen Grundsätzen, dass auch nicht deutschsprachige Literaturkreation bzw. -produktion der Region gefördert werden soll/kann.

Die qualitätsorientierte Förderung steht mit prioritären Beiträgen an erster Stelle. Der Fachausschuss Literatur BS/BL kann im Bereich der öffentlichen Literaturvermittlung mit den regionalen Schriftsteller- und Literaturorganisationen sowie den entsprechenden Institutionen zusammenarbeiten.

2.3 Verfahren für die Bearbeitung der Gesuche

Das Verfahren für die Bearbeitung der Gesuche um finanzielle Beiträge durch den Fachaus-schuss Literatur BS/BL sieht vor, dass die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller eine ausführli-che Dokumentation mit Leseproben, Inhaltsangaben und Projektbeschrieb, detailliertem Budget und Finanzierungsplan einreichen müssen. Die Anträge der Gesuchstellenden werden in speziell dafür vorgesehenen Sitzungen besprochen und gemäss der Förderkriterien des Fachausschus-ses evaluiert. Die Beitragssprechungen variieren zwischen 3'000 Franken (minimale Produktions-förderung) bis 25'000 Franken (maximale Autorenförderung). Die Abteilung Kultur des Präsidial-departements Basel-Stadt führt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Fachausschusses und verwaltet die zur Verfügung stehenden Fördermittel. Die Öffentlichkeit wird regelmässig über die Vergabe der Beiträge durch Medienmitteilungen und Veröffentlichungen auf der Website der Abteilung Kultur informiert. Die Gesuchstatistik und die Jahresrechnung werden im Jahresbericht der Abteilung Kultur publiziert.

2.4 Tätigkeit des Fachausschusses in den Jahren 2011 bis 2014

2.4.1 Anzahl Gesuche Jahr Anzahl Gesuche Bewilligte Gesuche Abgelehnte Gesuche 2011 36 20 16 2012 39 17 22 2013 48 18 30 2014 57 15 42 2.4.2 Verteilung der geförderten Projekte Jahr Autorenförderungen Produktionsförderungen Vermittlungsprojekte 2011 9 7 4 2012 8 4 5 2013 8 8 2 2014 9 6 0

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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2.4.3 Zunahme an Anfragen um Autorenförderung Jahr

Gesuche

Anfragen um Autorenförderung

2011 36 14 2012 39 19 2013 48 31 2014 57 34

2.5 Erneuerung der Staatsbeiträge für den gemeinsamen Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2015 bis 2018

Die bisherige Arbeit des Fachausschusses hat gezeigt, dass ein beachtliches Potenzial von Auto-rinnen und Autoren sowie von Literaturvermittelnden in der Region vorhanden ist. Die geförderten Talente, Texte und Projekte rechtfertigen es, auch in den kommenden Jahren eine aktive Förde-rung des Literaturschaffens in der Region Basel zu betreiben. Zusätzlich machte sich in den letz-ten drei bis fünf Jahren auch in Basel eine vielversprechende jüngere Autorengeneration be-merkbar, die eine akademische Ausbildung im Bereich „Literarisches Schreiben“ am 2006 neu gegründeten Schweizerischen Literaturinstitut in Biel absolviert hat. Daneben boomt Basel als Poetryslam-Stadt mit national renommierten Slampoeten und kann auf Grund seiner vitalen Sze-ne im 2014 erstmals die Poetryslam-Schweizermeisterschaft ausrichten. Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, dass der Kanton Basel-Stadt zusammen mit dem Kan-ton Basel-Landschaft auch in Zukunft das literarische Schaffen im Rahmen der staatlichen Kultur-förderung berücksichtigt und gemäss seinen Bedürfnissen und Entwicklungen unterstützt. Die Impulse, die durch die Schaffung des gemeinsamen Literaturkredites gegeben werden konnten, tragen in verschiedener Hinsicht Früchte und sollen weiterhin eine aktive Rolle in der Literatur-szene Basel spielen können. Aufgrund der steigenden Gesuchszahlen (vgl. 2.4.1), insbesondere im Bereich Autorenförderung (vgl. 2.4.3) und der zunehmend hohen Qualität der eingereichten Manuskripte, plädiert der Regie-rungsrat für eine leichte Aufstockung der Staatsbeiträge um 30'000 Franken (von 80‘000 Franken p.a. auf 110‘000 Franken p.a.). Baselland ist bereit, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten, ab 2015 ebenfalls eine moderate Erhöhung seines Anteils zu erwirken: In Aussicht gestellt wer-den 95'000 Franken p.a. anstelle von 80'000 Franken p.a. Auf diese Weise könnten insbesondere die Autorenförderungen des Fachausschuss Literatur BS/BL substanzieller ausfallen und neue Förderinstrumente wie Werkbeiträge oder Atelieraufenthalte auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Da die Verwendung der finanziellen Mittel von der jeweiligen Gesuchslage abhängt und nie im Vorfeld der Eingaben geplant werden kann, bedarf es für den Fachausschuss eines gewissen budgetären Handlungsspielraums. Auch erstrecken sich die geförderten Projekte regelmässig über eine Jahresfrist hinaus. Um eine höhere Felxibilität bei der Quantität und Qualität der Pro-jektbeiträge zu gewährleisten, ist es notwendig, die Beiträge an den FA Literatur als Rahmenaus-gabenbewilligung zu behandeln. Die Bewilligung der Erhöhung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Landschaft sei-ne Beiträge an den gemeinsamen Fachausschuss Literatur ebenfalls von jährlich 80‘000 Franken auf jährlich 95‘000 Franken erhöht.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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3. Formelle Prüfung und Regulierungsfolgeabschätzung

Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ratschlag gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft.

4. Antrag

Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen die Erneuerung der Rahmenausgaben für den gemeinsamen Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die von bisher jährlich 80‘000 Franken auf neu jährlich 110‘000 Franken, als Rahmenausgabenbewilli-gung von insgesamt 440‘000 Franken, zu Lasten der Rechnungen der Jahre 2015 bis 2018 an-gehoben werden sollen. Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachste-henden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Barbara Schüpbach-Guggenbühl Präsident Staatsschreiberin Beilage: Entwurf Grossratsbeschluss

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Grossratsbeschluss

betreffend Rahmenausgabenbewilligung für den gemeinsamen Fach-ausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die Jahre 2015 bis 2018/21

[Hier Untertitel eingeben] (vom [Hier Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ausgabenbericht des Re-gierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der [Kommission eingeben] vom [Datum eingeben], beschliesst: ://: Für Staatsbeiträge an den Fachausschuss Literatur BS/BL für die Jahre 2015–2018/21 wird

eine Rahmenausgabenbewilligung von Fr. 440‘000 erteilt, wobei Projekte im Zeitraum von 2015 bis 2018 bewilligt werden können.

Dieser Beschluss ist zu publizieren.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 31. Oktober 2014 Seite 1/7

An den Grossen Rat 14.1464.01

PD/P 141464 Basel, 29. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 28. Oktober 2014

Ausgabenbericht betreffend Rahmenausgabenbewilligung für die Kulturpauschale des Kantons Basel-Stadt für die Jahre 2015 bis 2018/21

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Inhalt

1. Begehren .................................................................................................................... 3

2. Begründung ............................................................................................................... 3

2.1 Förderung einzelner kultureller Projekte und Veranstaltungen..................................................... 3

2.2 Verwendung der Kulturpauschale 2011 bis 2013 ......................................................................... 4

2.3 Verfahren für die Bearbeitung der Gesuche ................................................................................. 4

2.4 Erneuerung der Staatsbeiträge für die Kulturpauschale für die Jahre 2015 bis 2018 .................. 4

2.5 Finanzierung der Kulturpauschale ab 2015 .................................................................................. 5

3. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung ................................... 5

4. Antrag ......................................................................................................................... 6

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 3/7

1. Begehren

Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen die Erneuerung der Rahmenausgaben für die Kulturpauschale von jährlich 300'000 Franken als Rahmenausgabenbewilligung von insgesamt 1‘200‘000 Franken zu Lasten der Rechnungen der Jahre 2015 bis 2018. Die Ausgabe ist im Budget 2015 eingestellt. Rechtsgrundlage bilden die Paragraphen 1, 2, 4 und 6 des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (SG 494.300).

Bei der Rahmenausgabenbewilligung handelt es sich um Staatsbeiträge im Sinne von Finanzhil-

fen gemäss §3 des Staatsbeitragsgesetzes (SG 610.500).

2. Begründung

2.1 Förderung einzelner kultureller Projekte und Veranstaltungen

Durch die Kulturpauschale werden Kunst- und Kulturprojekte professioneller Kulturschaffender gefördert, die durch ihren Aufführungsort und/oder durch ihre Akteurinnen und Akteure in einem direkten Bezug zur Region Basel stehen. Bewilligt werden können Gesuche um Beiträge an ein-zelne kulturelle Projekte und Veranstaltungen. Über die spezifische Verwendung der Kulturpau-schale entscheidet die Abteilung Kultur des Präsidialdepartements gemäss publizierten Förder-schwerpunkten. Die Kulturpauschale ist, neben dem Swisslos-Fonds des Kantons Basel-Stadt (Verwaltung durch das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt, Entscheide durch den Gesamtregierungsrat) das wichtigste Förderinstrument für pluridisziplinäre Förderung. Aus ihr werden kulturelle Projekte wie beispielsweise Konzerte, Tourneebeiträge, Gastspiele im Bereich Theater und Tanz, Ausstel-lungen in nicht subventionierten Räumen oder Kataloge von bildenden Künstlerinnen und Künst-lern mit öffentlichen Geldern unterstützt. Durch die Kulturpauschale werden Projekte gefördert, die für die Entwicklung der freien Kulturszene Basels wichtig sind und für das Basler Publikum eine attraktive Ergänzung zum Angebot der subventionierten Kulturinstitutionen bilden. Die För-derung durch die Kulturpauschale ergänzt die spartenbezogene Projektförderung (Kunstkredit, Fachausschüsse Literatur, Musik, Tanz und Theater und Audiovision und Multimedia) um wichti-ge, eigenständige Bereiche. In den letzten Jahren wurden durch die Mittel der Kulturpauschale in der Regel kleinere kulturelle Projekte mit Beiträgen bis 5'000 Franken unterstützt; finanziell umfangreiche Kulturprojekte wie z.B. Festivals fielen in die Förderzuständigkeit des Swisslos-Fonds des Kantons Basel-Stadt. Diese Praxis soll weiterhin beibehalten werden. Die Entscheide der Kulturpauschale werden von den Beauftragten für Kulturprojekte der Abteilung Kultur des Präsidialdepartements nach Prüfung der Unterlagen mit genauem Projektbeschrieb, detailliertem Budget und Finanzierungsplan ge-fällt. Die Beiträge können als Barauszahlung oder als Defizitgarantie bewilligt werden. Wie im Vorjahr 2014 sollen der Kulturpauschale für die Jahre 2015 bis 2018 300'000 Franken p.a. zur Verfügung gestellt werden.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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2.2 Verwendung der Kulturpauschale 2011 bis 2013

In den Jahren 2011 bis 2013 wurden insgesamt 721 Gesuche um Beiträge aus der Kulturpau-schale an das Präsidialdepartement eingereicht. Die zugehörige Statistik sieht folgendermassen aus:

2011 2012 2013

Anzahl Gesuche 220 259 242

bewilligt 151 152 132

abgelehnt 69 107 110

Aufteilung nach Sparten in Franken in Franken in Franken

Audiovision & Multimedia 13‘000 8‘750 4‘000

Bildende Kunst 134‘400 142‘900 149‘050

Crossover 22‘000 19‘000 17‘000

Literatur 7‘000 13‘500 14‘000

Musik 96‘400 78‘418 85‘312

Tanz & Theater 43‘950 38‘311 36‘700

Total 316‘750 300‘879 306‘062

2.3 Verfahren für die Bearbeitung der Gesuche

Jedes eingegangene Gesuch wird von den zuständigen Fachpersonen gemäss kommunizierten Förderschwerpunkten geprüft und auf Grund seines professionellen Standards, seiner künstleri-schen Qualität, des vorgelegten Budgets und des Finanzierungsplans beurteilt. In zahlreichen Fällen werden Referenzen eingeholt, oder das Gesuch wird zusätzlich Mitgliedern von Fach-kommissionen (Kunstkreditkommission, Fachausschüsse Audiovision und Multimedia, Literatur Musik und Tanz und Theater BS/BL) zur Begutachtung unterbreitet. Die Abteilung Kultur des Prä-sidialdepartements trifft sich zudem regelmässig zu Besprechungen mit der Abteilung kulturel-les.bl der Bildungs-, Kultur- & Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, um bezüglich der Gesuche, die an beide Kantone gerichtet wurden, ein koordiniertes Vorgehen zu vereinbaren. Die Öffentlichkeit wird regelmässig über die Vergabe der Beiträge durch Medienmitteilungen und Veröffentlichungen auf der Website der Abteilung Kultur informiert. Die Gesuchstatistik und die Jahresrechnung werden im Jahresbericht der Abteilung Kultur publiziert.

2.4 Erneuerung der Staatsbeiträge für die Kulturpauschale für die Jahre 2015 bis 2018

Der Kulturpauschale standen ab 1994 jährlich 300'000 Franken zur Verfügung. Nach einer tem-porären Erhöhung in den Jahren 2002 und 2003 (um 100'000 Franken p.a.) und einer vorüberge-henden Kürzung in den Jahren 2004 bis 2005, wurde die Kulturpauschale seit dem Jahr 2006

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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konstant mit Mitteln in Höhe von 300'000 Franken p.a. alimentiert, die jeweils voll ausgeschöpft wurden. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Kulturpauschale, ergänzend zu den anderen öffentlichen Vergabeeinrichtungen im Kultursektor (Swisslos-Fonds, Kunstkredit Basel-Stadt, Fachausschüsse Audiovision und Multimedia, Literatur, Musik und Tanz und Theater BS/BL) ein flexibles und wirkungsvolles Mittel der staatlichen Kulturförderung darstellt: Sie erfüllt die Zielset-zung, kulturelle Projekte, die in einem nicht institutionellen Rahmen stattfinden, in einem einfa-chen, unbürokratischen Verfahren wirkungsvoll zu unterstützen. Mit den Mitteln der Kulturpau-schale werden in erster Linie Restfinanzierungen und die Übernahme von kleineren Defizitgarantien von privat initiierten Projekten verschiedenster Sparten ermöglicht. Die Kultur-pauschale hat eine wichtige kulturpolitische Funktion, denn sie unterstützt kulturelle Aktivitäten, die von privaten Geldgebern eher selten gefördert und nicht durch die Angebote der subventio-nierten Kulturinstitutionen abgedeckt werden. Durch die Bewilligung von Beiträgen aus der Kulturpauschale können einerseits kurzfristig ge-plante kulturelle Aktivitäten durch ein administrativ einfaches Verfahren gefördert werden, ande-rerseits können dort gezielt finanzielle Mittel eingesetzt werden, wo sie in einer Restfinanzierung fehlen. Aus der Kulturpauschale werden ausschliesslich Projekte gefördert, die aus anderen För-dermitteln im Projektbereich nicht gefördert werden können, jedoch für die Vielfalt des kulturellen Lebens Basels von Bedeutung sind. Die „freie“ Basler Kulturszene hat sich in den vergangenen Jahren in vielfältiger Hinsicht entwi-ckelt und erhält im Vergleich zur „etablierten“ Kultur nach wie vor wenig Fördergelder. Neben den prestigeträchtigen Institutionen braucht es in Basel Mittel zur punktuellen Förderung von Projek-ten ausserhalb des institutionellen Rahmens, damit die Vielfalt des kulturellen Schaffens und da-mit die Lebendigkeit der Basler Kulturlandschaft gefördert werden kann. Dieser Notwendigkeit trägt die Kulturpauschale Rechnung.

2.5 Finanzierung der Kulturpauschale ab 2015

Um die Basler Kulturszene auch weiterhin mit angemessenen Mitteln nachhaltig zu fördern, bean-tragen wir Ihnen die Erneuerung der Rahmenausgaben für die Kulturpauschale, in gleicher Höhe wie seit 2006, von 300'000 Franken p.a. zu Lasten der Rechnungen der Jahre 2015 bis 2018. Die Ausgabe ist im Budget 2015 eingestellt. Rechtsgrundlage bilden die Paragraphen 1,2, 4 und 6 des Kulturfördergesetzes vom 21. Oktober 2009 (SG 494.300). Da die Verwendung der finanziellen Mittel von der jeweiligen Gesuchslage abhängt und nie im Vorfeld der Eingaben geplant werden kann, bedarf es für die Kulturpauschale eines gewissen budgetären Handlungsspielraums. Insbesondere werden aus der Kulturpauschale auch Defizitga-rantien gesprochen, die Beiträge werden erst nach Projektabschluss und vorliegender Endab-rechnung ausbezahlt. Um zudem eine höhere Flexibilität bei der Quantität und Qualität der Pro-jektbeiträge zu gewährleisten, ist es notwendig, die Beiträge an die Kulturpauschale als Rahmenausgabenbewilligung zu behandeln.

3. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung

Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ausgabenbericht gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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4. Antrag

Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen die Erneuerung der Rahmenausgaben für die Kulturpauschale von jährlich 300‘000 Franken, als Rahmenausgabenbewilligung von insgesamt 1‘200‘000 Franken, zu Lasten der Rechnungen der Jahre 2015 bis 2018. Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachste-henden Beschlussentwurfes Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Beilage Entwurf Grossratsbeschluss

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 7/7

Grossratsbeschluss

Rahmenausgabenbewilligung für die Kulturpauschale für die Jah-re 2015 bis 2018/21 (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ausgabenbericht des Re-gierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der Bildungs- und Kulturkommission vom [Datum eingeben], beschliesst: ://: Für Staatsbeiträge an die Kulturpauschale für die Jahre 2015–2018/21 wird eine

Rahmenausgabenbewilligung von Fr. 1‘200‘000 erteilt, wobei Projekte im Zeitraum von 2015 bis 2018 bewilligt werden können.

Dieser Beschluss ist zu publizieren.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 26. September 2014. Seite 1/14

An den Grossen Rat 14.1288.01

PD/P141288 Basel, 24. September 2014 Regierungsratsbeschluss vom 23. September 2014

Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die GGG Ausländerberatung für die Jahre 2015-2017

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 2/14

Inhalt

1. Begehren .................................................................................................................... 3

2. Begründung ............................................................................................................... 3

2.1 Ausgangslage ............................................................................................................................... 3

2.2 Entwicklung von Nachfrage und Leistungen ................................................................................. 4

3. Laufende Subventionsperiode ................................................................................. 7

3.1 Entwicklung der Finanzen ............................................................................................................. 8

3.2 Bilanzen und Erfolgsrechnungen .................................................................................................. 9

4. Antrag auf Weiterführung des Vertrags mit Beitragserhöhung .......................... 10

4.1 Antrag der GGG Ausländerberatung .......................................................................................... 10

4.2 Begründung der Beitragserhöhung ............................................................................................. 11

5. Beurteilung nach § 4 des Staatsbeitragsgesetzes ............................................... 12

5.1 Rechtsgrundlage für die Übertragung der Aufgabe .................................................................... 12

5.2 Nachweis sachgerechter und kostengünstiger Aufgabenerfüllung ............................................. 12

5.3 Teuerungsausgleich .................................................................................................................... 12

6. Formelle Prüfung und Antrag ................................................................................. 13

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 3/14

1. Begehren Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen, der GGG Ausländerberatung für die Jahre 2015 – 2017 folgende Ausgabe zu bewilligen: Abgeltung (indexiert) Fr. 390‘000 p.a. Teuerungsausgleich gemäss § 12 Staatsbeitragsgesetz Fr. 3‘458 p.a. Finanzhilfe für Projekte und Veranstaltungen (nicht indexiert) Fr. 40‘000 p.a. Gesamtbeitrag (inkl. Teuerungsausgleich) Fr. 433‘458 p.a Kostenstelle 3505030 Kostenart 363600 Statistischer Auftrag 350503090000 Die Ausgabe ist im Budget 2015 eingestellt. Rechtsgrundlagen bilden Art. 56 des Bundesgeset-zes über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16.12.2005 (AuG; SR 142.20) und § 7 des Ge-setzes über die Integration der Migrationsbevölkerung vom 18. 04. 2007 (Integrationsgesetz; SG 122.500).

2. Begründung

2.1 Ausgangslage

Der aktuelle Subventionsvertrag mit der GGG Ausländerberatung (GGG AB) in der Höhe von 345‘000 Franken p.a. umfasst eine Laufzeit von 2011 – 2014. Die GGG Ausländerberatung (GGG AB) ist eine neutrale sowie religiös und politisch unabhängige Institution der GGG, der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige Basel. Sie wird von einer Kommission geleitet, die durch den Vorstand der GGG gewählt wird. Die Leitung besteht zurzeit aus folgenden Mitgliedern: Mustafa Atici (Präsident), Dr. Gabriel Barell (Kassier), Natalie Berger Kofmel, Hansjürg Dolder, Monika Hungerbühler und Dominik O. Straumann. Geschäftsleiter der GGG Ausländerberatung ist Robert Weller. Die GGG AB gliedert sich in die drei Arbeitsbereiche «Beratungsstelle», «Informationsstelle In-tegration» und den nicht subventionierten «Übersetzungsdienst». Sie engagiert sich seit 1962 im Integrationsbereich und ist die älteste und grösste Anlaufstelle für Migrantinnen und Migranten im Kanton Basel-Stadt. Als kantonales Kompetenzzentrum für Integration wird die GGG AB auch von Behörden, sozialen Institutionen sowie Privatpersonen sehr geschätzt, und ihr Dienstleis-tungsangebot wird rege genutzt. Mit ihren Kernkompetenzen Beratung und Informationsvermitt-lung leistet die GGG AB einen wichtigen Beitrag zur kantonalen Integrationsförderung. Die GGG AB wird neben dem Staatsbeitrag, die der Kanton Basel-Stadt seit Mitte der Siebziger Jahre ge-währt, durch die GGG, den Bund sowie gewerbliche und private Spender finanziert. Die aktuelle Subventionsvereinbarung zwischen der GGG AB und dem Kanton Basel-Stadt (Präsidialdepar-tement) läuft per 31. Dezember 2014 aus. Mit ihrer «Beratungsstelle» bietet die GGG AB im Kanton Basel-Stadt wohnhaften Auslän-der/innen sowie Schweizer/innen qualifizierte und professionelle Beratung und stellt mit ihrem Angebot sicher, dass fremdsprachige Personen alle integrationsrelevanten Informationen verste-hen. Ratsuchenden kann bei rechtlichen und sozialen Fragen in mindestens 15 verschiedenen Sprachen Auskunft gegeben werden. Bei spezifischen Problemstellungen (z.B. Asylverfahren) wird die Kundschaft an die entsprechenden Fachstellen weitervermittelt.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 4/14

Mit ihrer niederschwelligen Informationsvermittlung, Beratung und Triage fördert die Beratungs-stelle die Integrationsfähigkeit der ausländischen Bevölkerung. Das Beratungsangebot richtet sich aber auch an fremdsprachige Schweizer/innen oder an Deutschschweizer/innen mit Fragen zum Zusammenleben mit Ausländer/innen. Die «Informationsstelle Integration» wurde 2001 aufgebaut. Sie übernimmt für den Kanton Basel-Stadt in den Bereichen Beratung/Information, Öffentlichkeitsarbeit, Projektberatung und Vernet-zung verschiedene operative Aufgaben und entlastet damit die Verwaltung. Ein Kerngeschäft der Informationsstelle ist die Projektberatung, welche Personen oder Organisationen in Anspruch nehmen können, die beim Kanton Integrationsprojekte eingeben wollen. Weitere Aufgaben sind die Pflege der Integrationsdatenbank, die Sensibilisierung von Arbeitgebenden für die Integrati-onsförderung, die Organisation von Informationsanlässen und die Unterstützung des Kantons bei den offiziellen Anlässen für Neuzugezogene. Die Informationsstelle ist ein kantonales Kompe-tenzzentrum für Integration, wie es vom Bund definiert wird. Für den Betrieb der Informationsstel-le erhält die GGG AB vom Bundesamt für Migration (BFM) seit 2005 120'000 Franken p.a.; ab 2014 fliessen diese Bundesmittel auf Grundlage der Programmvereinbarung des Kanton Basel-Stadts mit dem Bund zum Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) über «Integration Basel» an die GGG AB.

2.2 Entwicklung von Nachfrage und Leistungen

Aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung ist die Zielgruppe der GGG AB in den letzten Jah-ren weiter gewachsen (Abb. 1). Ende 2012 wohnten 65'527 Ausländer/ innen in Basel-Stadt. Das sind 21% mehr als zehn Jahre zuvor.

Abbildung 1: Ausländische Wohnbevölkerung 2001 – 2012

Entsprechend dem Zuwachs der ausländischen Wohnbevölkerung wächst auch die Nachfrage nach den Dienstleistungen der Beratungsstelle. Nach einem starken Wachstum Anfang des

0

10'000

20'000

30'000

40'000

50'000

60'000

70'000

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Ausländische Wohnbevölkerung in Basel-Stadt (am Jahresende)

Übrige

Deutschland

Frankreich

Italien

Portugal

Spanien

Ex-Jugoslawien

Türkei

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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0%

20%

40%

60%

80%

100%

2009 2010 2011 2012

Kurzberatungen 3'535 3'495 3'183 2'951

Beratungsgespräch 4'448 4'450 4'557 4'946

Konsultationen

Jahrtausends hat sich die Zahl der beratenen Personen bei rund 8‘500 eingependelt und steigt inzwischen wieder deutlich an (Abb. 2).

In den letzten vier Jahren hat sich das Verhältnis zwischen ausführlichen Bera-tungsgesprächen und Kurzberatungen am Telefon oder Empfang deutlich ver-ändert. Die Zahl der personal-intensiven Beratungsgespräche, die im Schnitt 40 Minuten dauern, nahm zwischen 2009 und 2012 um 11% zu. Dies zeigt, dass die Komplexität der Fälle und die Notwendigkeit einer aus-führlichen Beratung stark zugenommen haben (Abb. 3).

Die Kundinnen und Kunden werden grundsätzlich in ihrer Herkunftssprache beraten. Das Ange-bot umfasst derzeit Albanisch, Bosnisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Italienisch, Mazedonisch, Portugiesisch, Kroatisch, Serbisch, Spanisch, Tamilisch, Tigrinya und Türkisch. Während die Beratungen in Türkisch zurückgingen, stiegen die Gespräche mit Personen aus den ehemaligen Balkanstaaten (+63%) und der iberischen Halbinsel (+80%). Die Zahl der Beratungen in deutscher Sprache erhöhte sich in den letzten vier Jahren um 50%. Bei allen Beratungsthemen sind die Zahlen zwischen 2009 und 2012 deutlich gestiegen. Die Fra-gen zum Thema Arbeit und Arbeitslosigkeit haben sich mehr als verdoppelt. Die Themen Finan-zen, Aufenthalt, Aus- und Weiterbildung sowie Deutschkurse wurden 2012 um ein Drittel mehr angesprochen als 2009. Bei der Sozialversicherung betrug die Zuwachsrate 24%, bei Familien-fragen und Sozialem 42%. Ebenfalls zugenommen hat die Zahl der Erstberatungen gemäss Art. 56 des AuG. Ausländerinnen und Ausländer werden bei der Erstberatung über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten sowie über be-stehende Angebote zur Integrationsförderung informiert.

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Kurzberatungen 2'723 3'165 3'761 3'776 3'703 4'215 3'501 3'957 3'535 3'495 3'183 2'951

Beratungsgespräche 4'949 4'867 5'854 6'230 5'709 5'711 5'612 5'615 5'057 4'951 5'063 5'599

0

1'000

2'000

3'000

4'000

5'000

6'000

7'000

8'000

9'000

10'000

Beratene Personen

Abbildung 2: Entwicklung der Beratungszahlen

Abbildung 3: Entwicklung Konsultationen

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Diesem Auftrag entsprechend hat die GGG Ausländerberatung die Zahl der Erstberatungen kon-tinuierlich gesteigert, damit sich Zugezogene schnell im neuen Umfeld zurechtfinden (Abb. 4).

Abbildung 4: Entwicklung Beratungsthemen

Dass die Gesamtzahl der besprochenen Themen noch stärker gestiegen ist als die Zahl der Be-ratungsgespräche, zeigt die Zunahme der Komplexität in der Beratung. Während früher oft nur ein Thema besprochen wurde, sind es heute oft mehrere Themen, die Anlass für ein ausführli-ches Beratungsgespräch geben. Auch bei der Informationsstelle Integration ist die Beratungs- und Informationstätigkeit im Be-richtszeitraum um 40% gestiegen. Im Unterschied zur Beratungsstelle erteilt die Informationsstel-le ihre Auskünfte nicht nur intern im Beratungssetting sondern zu einem grossen Teil extern an Neuzuzügeranlässen, Themenabenden, Standaktionen und Informationsveranstaltungen für Mig-rantinnen und Migranten oder Fachpersonen. Dazu gehört auch die zielgruppenspezifische Ver-teilung von Informationsmaterial.

Abbildung 5: Entwicklung Personenkontakte Informationsstelle Integration

2009 2010 2011 2012

Erstberatung 99 348 620 711

Diverses 494 451 444 396

Aus-/Weiterbildung, Deutschkurs 232 292 296 319

Familienfragen und Soziales 402 450 512 570

Sozialversicherung 574 622 552 709

Arbeit, Arbeitslosigkeit 361 426 553 785

Aufenthalt 650 678 740 892

Steuern 955 1'037 1'043 1'052

Finanzielle Anliegen 1'072 1'041 1'182 1'425

0

1'000

2'000

3'000

4'000

5'000

6'000

7'000

Beratungsthemen

2009 2010 2011 2012

Öffentlichkeitsarbeit 101 99 241 110

Zusammenarbeit / Vernetzung 378 313 288 395

Projektberatung 95 81 73 85

Beratung und Information 302 321 290 420

0200400600800

1'000

Kontakte Infostelle

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Ihre aufsuchende Informations- und Beratungsarbeit richtet sich an eine sehr diverse Zielgruppe (Abb. 5). Mit Stellenpräsentationen, Schulungen, Referaten, Podiumsdiskussionen oder Informa-tionsveranstaltungen bei Migrantenorganisationen, sozialen Organisationen, Lehrpersonen und Behörden betreibt die Informationsstelle eine aktive Grundlagen- und Öffentlichkeitsarbeit und sensibilisiert damit ein breites Zielpublikum für die Integrationsförderung.

Abbildung 6: Zielgruppe der Informationsstelle Integration

Die GGG AB ist nahe am Puls der (Migrations-)Bevölkerung und kennt die Herausforderungen der Integrationsarbeit. Sie arbeitet eng mit anderen sozialen Institutionen und Behörden zusam-men und unterstützt diese mit ihrem Know-how. Durch ihre neutrale Rolle ist es der GGG AB zu-dem möglich andere Akteure zu vernetzen und eine vermittelnde Rolle einzunehmen. So erstellt sie zum Beispiel für Basler Sprachkursanbieter, die eigentlich in Konkurrenz zueinander stehen, die Broschüre „Deutsch in der Region Basel“, welche wiederum ein wichtiges Instrument für die Deutschkursberatung darstellt. Wenn neue Herausforderungen oder Angebotslücken erkannt werden, entwickelt die Informati-onsstelle in Absprache mit der kantonalen Fachstelle eigene Projekte. Diese hat die GGG AB bisher im Rahmen der kantonalen Projektförderung bei der Fachstelle eingegeben und für den Erhalt kantonaler Projektfördermittel auch jeweils einzelne Verträge abgeschlossen. In den neuen Vertrag werden die Projektmittel neu integriert. Damit wird der administrative Aufwand, den die zusätzlichen Verträge verursacht haben, abgebaut.

3. Laufende Subventionsperiode

In der laufenden Subventionsperiode hat die GGG AB alle Zielvorgaben gemäss Subventionsver-trag erfüllt. Die Qualitätssicherung war aus kantonaler Sicht ein besonders wichtiges Ziel und ent-sprechend hat die GGG AB diesen Bereich stark ausgebaut (interne Qualitätskontrolle, Schulun-gen, Rückmeldemanagement und Kundenumfragen). Die Qualitäts- und Koordinationsgespräche mit der Fachstelle waren stets sehr konstruktiv und lösungsorientiert. Als Massnahme zur Ver-besserung der Kundenfreundlichkeit hat die GGG AB 2011 ihren Webauftritt komplett erneuert und das Online-Beratungsangebot erweitert.

Soziale Institutionen 32%

Privatpersonen 16%

Behörden 15%

Migranten-/ Religions-

Gemeinschaften 10%

Andere Vereine, Stiftungen 10%

Firmen 7%

Medien 6% Diverse 4%

Zielgruppen Infostelle 2012

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Die GGG AB hat sich auch bei ausservertraglichen Unterstützungsanfragen der Fachstelle sehr kooperativ und flexibel gezeigt. So hat sie zum Beispiel den Ausbau des kantonalen Neuzuzü-gerangebots unterstützt, indem sie die Präsenz der Berater/innen der höheren Frequenz der An-lässe angepasst hat. Die GGG AB hat den Kanton mit hoher Dienstleistungsbereitschaft bei der Integrationsförderung unterstützt und hat jeweils unbürokratisch auf neue Herausforderungen reagiert. So hat sie in der laufenden Subventionsperiode ihr Beratungsangebot auf Personen aus Eritrea ausgeweitet, nachdem mit der Sozialhilfe (80% der Eritreer/innen erhalten Sozialhilfe) der Handlungsbedarf (Integrationsprobleme und hoher Beratungsbedarf in der Muttersprache) be-sprochen wurde. Beratungen in der Muttersprache durch interkulturell kompetente Berater/innen wirken für viele Dienststellen der Verwaltung als Entlastung und werden immer mehr nachgefragt. Die erfolgreich in Angriff genommenen Massnahmen sollen in den nächsten Jahren weitergeführt werden. Dazu gehört eine zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Ver-netzung sowie die Fortführung der Qualitätssicherung und Personalentwicklung, um das hohe Niveau der Beratungen und qualifiziertes Personal halten zu können.

3.1 Entwicklung der Finanzen

Die GGG AB erhält seit Mitte der Siebziger Jahre eine Subvention des Kantons Basel-Stadt. Zwi-schen 2006 und 2010 betrug der Kantonsbeitrag 300‘000 Franken. Dieser wurde für die aktuelle Subventionsperiode (2011 - 2014) um 45‘000 Franken auf insgesamt 345‘000 Franken p.a. er-höht. Davon sind jeweils 230‘000 Franken p.a. an die «Beratungsstelle» und 115‘000 Franken p.a. an die «Informationsstelle Integration» geflossen. Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag hat sich wie folgt entwickelt:

Tabelle 1: Entwicklung Aufwand und Ertrag

Mit rund 50% Eigenmitteln hat die GGG AB einen im Vergleich zu anderen subventionierten Insti-tutionen hohen Eigenfinanzierungsgrad aufgewiesen. Die finanzielle Situation der Institution hat sich in der laufenden Subventionsperiode jedoch angespannt. Im Jahr 2011 wurde die Subventi-on zwar um Franken 45‘000 p.a. erhöht, da aber im Folgejahr die kantonalen Projektbeiträge re-duziert wurden (Kap. 3.2. Tabelle 3: Projektbeiträge Kanton) und in den vorhergehenden Jahren die Teuerung nicht ausgeglichen worden war, konnte der Erhöhungsbetrag die Erweiterung des Dienstleistungsangebots und der Qualitätssicherung nicht angemessen ausgleichen. Die GGG AB hat die entstandenen Mehrkosten vor allem über Eigenleistungen und Abbau von vorhande-nem Kapital finanziert (Tabelle 3: Auflösung Rückstellung/Fonds). Die Dienstleistungen der GGG AB wurden im Berichtszeitraum regelmässig den veränderten Rahmenbedingungen angepasst und in Absprache mit den Subventionsgebern auch ausgebaut. Der Personalaufwand stieg entsprechend von 2009 bis 2012 um 8%, auch um der steigenden Nachfrage Rechnung zu tragen und die vereinbarten Massnahmen zur Qualitätssicherung, Wei-terbildung und besseren Erreichbarkeit (Beratung in Randstunden) umzusetzen. Während der Aufwand von 2009 bis 2012 um 8% stieg, sank der Gesamtertrag um 1% (ohne Berücksichtigung der Rückstellungen). 2011 wurde der ordentliche Beitrag des Kantons zwar um 15% erhöht, durch die Reduktion der Projektbeiträge in den letzten vier Jahren stiegen die Kan-tonsbeiträge von 2009 bis 2012 aber letztendlich nur um 5%, was nur die in den letzten 8 Jahren aufgelaufene Teuerung ausglich.

Jahr Ertrag CHF Aufwand CHF Gewinn CHF Verlust CHF

2010 1‘127‘356 1‘122‘300 5‘057 0

2011 1‘093‘618 1‘088‘657 4‘961 0

2012 1‘115‘557 1‘122‘538 0 6‘980

2013 1‘117‘973 1‘122‘977 0 5‘004

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Gleichzeitig gingen die Spenden um 50% zurück (Tabelle 3: Spenden). Hauptgründe hierfür sind die schlechten Wertschriftenerträge bei juristischen Personen und die Tatsache, dass Anliegen der ausländischen Bevölkerung in der Spendenhierarchie ganz hinten stehen. Ab 2015 werden die bisher vor allem vom Bund geleisteten Beiträge zum Projekt Zwangsheirat wegfallen, was eine weitere Minderung des Ertrags zur Folge hat.

3.2 Bilanzen und Erfolgsrechnungen

Tabelle 2: Bilanzen

Tabelle 3: Erfolgsrechnung und Budget

31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013

Flüssige Mittel 328'400 324'981 349'729 218'037 210'241

Forderungen 13'946 33'862 30'629 30'111 11'661

Rechnungsabgrenzung 29'502 4'093 2'559 7'948 5'377

Total Aktiven 371'847 362'936 382'917 256'096 227'279

Verbindlichkeiten 123'147 127'021 142'187 67'665 42'705

Rechnungsabgrenzung 39'912 34'564 39'417 34'098 35'245

Rückstellungen 55'000 45'000 40'000 0 0

Dotationskapital 153'789 156'352 161'313 154'333 149'329

Total Passiven 371'847 362'936 382'917 256'096 227'279

Bilanzen

A K

T I V

E N

P A

S S

I V

E N

2009 2010 2011 2012 20132014

(Budget)

2015(Budget)

Beitrag Kanton 300'000 300'000 345'000 345'000 345'000 345'000 430'000

Projektbeiträge Kanton 67'981 53'000 53'000 40'000 42'443 40'000 0

Beitrag Bund 120'000 120'000 120'000 120'000 120'000 120'000 120'000

Projektbeiträge Bund 15'750 35'448 36'333 15'000 23'500 17'000 0

Total Staatsbeiträge 503'731 508'448 554'333 520'000 530'943 522'000 550'000

Beiträge GGG 350'000 365'600 360'000 360'000 385'000 370'000 360'000

Spenden 67'435 52'170 40'220 35'751 32'255 40'000 35'000

Ertrag aus Leistungen 153'382 157'116 131'083 158'442 169'074 155'000 155'000

Total Eigenleistungen 570'817 574'886 531'303 554'193 586'329 565'000 550'000

Sonstiger Ertrag 7'051 1'529 2'983 1'365 701

Auflösung Rückstellung/Fonds 10'000 42'493 5'000 40'000 25'000

Total Ertrag 1'091'600 1'127'356 1'093'618 1'115'557 1'117'973 1'112'000 1'100'000

Personalaufwand 875'937 917'621 912'242 944'973 950'796 965'300 972'000

Projekte 15'894 25'918 32'119 19'664 19'224 25'000

Raumaufwand 50'599 50'905 52'175 52'444 52'988 52'200 53'000

Verwaltungsaufwand 56'960 69'600 45'362 58'090 89'649 49'000 55'000

Öffentlichkeitsarbeit 30'270 27'159 44'476 47'243 10'036 20'000 20'000

Sonstiger Aufwand 1'591 1'097 2'283 124 284 500

Rückstellungen 45'000 30'000

Total Aufwand 1'076'250 1'122'300 1'088'657 1'122'538 1'122'977 1'112'000 1'100'000

Gewinn (+) / Verlust (-) +15'349 +5'057 +4'961 -6'980 -5'004 +0 +0

E R

T R

A G

A U

F W

A N

D

Rechnungen 2009-2013

Budgets 2014-2015

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4. Antrag auf Weiterführung des Vertrags mit Beitragserhöhung

Die GGG AB hat am 20. Dezember 2013 fristgerecht ihr Gesuch um Weiterführung des Subven-tionsvertrags eingereicht. Sie beantragt eine Erhöhung des Kantonsbeitrags um 85‘000 Franken p.a., was einem jährlichen Gesamtbeitrag von 430‘000 Franken entspricht. Hinzu kommt der Ausgleich der jährlichen Teuerung. Die Erhöhung wird wie folgt begründet:

4.1 Antrag der GGG Ausländerberatung

Die GGG AB begründet den Erhöhungsantrag um 85‘000 Franken p.a. wie folgt:

1. Steigende Nachfrage: Aufgrund der anhaltend hohen Zuwanderung steigt die direkte Nachfrage durch die Ziel-gruppe. Aber auch die indirekte Nachfrage über die Dienststellen der Verwaltung nimmt zu, indem die ausländische Kundschaft vermehrt weitergeleitet wird, wenn diese misstrau-isch gegenüber staatlichen Stellen sind oder sich aufgrund mangelnder Deutschkenntnis-se nicht verständigen können. Aber auch bei länger ansässigen Personen und Einheimi-schen steigt das Informations- und Beratungsbedürfnis in Zusammenhang mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung, Zusammenleben und Integration. Im Auftrag des Kan-tons (§ 4 Abs. 6 IntG) sensibilisiert die GGG AB zudem Arbeitgebende, so dass auch von dieser Seite die Nachfrage nach Information und Beratung immer stetig zunimmt.

2. Verkürzung der Wartezeiten und bessere Erreichbarkeit: Kundenumfragen haben gezeigt, dass die Wartezeiten als zu lange empfunden werden. Teilweise betragen diese bis zu drei Wochen. Berater/innen müssen Überstunden leisten, um die Wartezeit auf ein erträgliches Mass zu senken. Das Problem kann aber nur durch zusätzliche Stellenprozente nachhaltig gelöst werden. Entsprechend wird mit der Bei-tragserhöhung der Headcount der Beratungsstelle um 20-25% erhöht. Damit kann die GGG AB auch den Bedürfnissen der Kundschaft besser entgegenkommen und die Öff-nungszeiten während der Randzeiten (über Mittag und am Abend oder samstags) sowie das Online-Beratungsangebot ausbauen.

3. Qualitätssicherung und Personalentwicklung: Die steigenden Erwartungen (v.a. von Seiten gut qualifizierter Ausländer/innen) und die zunehmende Komplexität der Beratungen, erfordert eine breite Fach-, Sozial- und Metho-denkompetenz der Mitarbeitenden. Dies verlangt eine fortlaufende Qualitätssicherung, In-vestitionen in fachspezifische Aus- und Weiterbildungen sowie in die Begleitung durch ex-terne Fachpersonen. Bei Mitarbeitenden, die sich entsprechend qualifizieren oder zusätzliche Aufgaben übernehmen, sind Lohnanpassungen notwendig. Ein Teil der Bei-tragserhöhung soll deshalb in Lohnanpassungen fliessen.

Mit RRB vom 20. Mai 2014 wurde das Präsidialdepartement ermächtigt, mit der GGGG AB über die Fortführung des Staatsbeitrags in der Höhe von 345‘000 Franken p.a. sowie über eine Netto-Erhöhung von 45‘000 Franken p.a. für die Jahre 2015 – 2017 zu verhandeln. Zusammen mit den neu in den Vertrag integrierten Projektfördergeldern (bisher separate Verträge) entspricht dies einem Gesamtbetrag von 430‘000 Franken p.a.

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4.2 Begründung der Beitragserhöhung

Das Präsidialdepartement erachtet die Entwicklungsziele der GGG AB als unverzichtbares Ele-ment für die kantonale Integrationsförderung. Um die kantonalen und gesetzlich verankerten In-tegrationsziele konsequent verfolgen zu können, muss die wichtigste Integrationspartnerin auf steigende Nachfrage eingehen und ihr Angebot unkompliziert und ohne lange Wartezeiten zur Verfügung stellen können. Die Qualitätssicherung sowie die Personalentwicklung sind wichtige Voraussetzungen für ein professionelles Angebot, und faire Löhne müssen damit einhergehen. Die gesellschaftlichen Herausforderungen rund um das Thema Integration werden weiter zuneh-men. Durch eine Stärkung der GGG AB profitiert der Kanton auf verschiedenen Ebenen. Als neutrale Anlaufstelle geniesst die GGG AB ein hohes Vertrauen bei ihrer Kundschaft. Dadurch kann sie als Vermittlerin wirken und den Informationstransfer zwischen Behörden und ausländi-scher Kundschaft sicherstellen. Die GGG AB baut Sprachbarrieren und Misstrauen gegenüber dem Staat ab und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag, dass ausländische Kundinnen und Kunden Regeln und Entscheide von Behördenseite nicht nur verstehen, sondern akzeptieren können. Durch eine langfristige Sicherung der finanziellen Basis, stärkt der Kanton zudem die Flexibilität und Reaktionsfähigkeit der GGG AB, was wiederum den Dienststellen der Verwaltung (z.B. Sozi-alhilfe, Migrationsamt, Steuerverwaltung etc.) zu Gute kommt. Die GGG AB kann als NGO mit direktem Kontakt zur Zielgruppe in Absprache mit der zuständigen Fachstelle schnell auf neue Herausforderungen reagieren (z.B. Anpassung des Beratungs- und Sprachangebots bei neuer Flüchtlingswelle), währendem die Verwaltung aufgrund mehrstufiger Entscheidungsprozesse oft länger braucht, um neue Massnahmen zu ergreifen. Die GGG AB ist zudem politisch und medial weniger exponiert. Der Regierungsrat ist der Meinung, dass der Kanton mit dieser Erhöhung ein wichtiges Signal an die GGG sendet. Diese hat ihren finanziellen Beitrag an die GGG AB in den vergangenen Jahren laufend erhöht und den Kanton damit massgeblich bei seinem gesetzlich verankerten Integrati-onsauftrag unterstützt. Es liegt im Interesse des Kantons, dass die GGG AB mit einer Beitragser-höhung, ihre finanzielle Situation stabilisieren und damit ihren Betrieb langfristig sichern kann. Aus diesen Gründen unterstützt der Regierungsrat eine Erhöhung der Abgeltung um 45‘000 Franken p.a. Vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage ist es wichtig, dass der Entwicklung von wachsenden Überstunden und Kompensationsengpässen durch eine Aufstockung des Headcounts entgegengewirkt werden kann. Die GGG AB erhält damit wieder den nötigen Spiel-raum, um Wartezeiten zu verkürzen und die Erreichbarkeit auszubauen. Es ist auch wichtig, dass die Löhne von Mitarbeitenden, die sich in den vergangen Jahren weitergebildet und zusätzliche Aufgaben übernommen haben, angepasst werden. Die GGG AB muss konkurrenzfähige Löhne bezahlen können, um ihre leistungsstarken und motivierten Mitarbeitenden halten zu können. Indem 40‘000 Franken p.a., welche die GGG AB bisher jährlich in Form von Projektfördergeldern bezogen hat, in den Vertrag integriert werden, kann zusätzlicher administrativer Aufwand für die separate Projektberichterstattung abgebaut werden. Die zentrale Steuerung über einen Vertrag mit präzisen Leistungszielen bringt sowohl für die GGG AB als auch den Kanton Vorteile. Die 40‘000 Franken p.a. werden budgetneutral kompensiert. Das Präsidialdepartement sieht für die kommende Abgeltungsperiode eine Vertragsdauer von nur drei Jahren vor, um die kantonale Abgeltung zeitlich an die Laufdauer des Kantonalen Integrati-onsprogramms (KIP) anzupassen, über welches die GGG AB für den Betrieb der Informations-stelle Integration von 2014 - 2017 Bundesbeiträge in der Höhe von 120‘000 Franken p.a. erhält (genehmigt per RRB Nr. 13/18/1 vom 18. Juni 2013).

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5. Beurteilung nach § 4 des Staatsbeitragsgesetzes

5.1 Rechtsgrundlage für die Übertragung der Aufgabe

Mit ihrem Dienstleistungsangebot unterstützt die GGG AB den Kanton bei seiner Pflicht gemäss Art. 56 AuG, Ausländerinnen und Ausländer angemessen über ihre Rechte und Pflichten, über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz sowie über bestehende Angebote zur Integ-rationsförderung zu informieren. Die bundesrechtliche Bestimmung wird in § 7 des Integrations-gesetzes wiederholt. Konkret werden die relevanten Informationen je nach Kontext in den jeweili-gen Fremdsprachen vermittelt und bei Bedarf in einem Beratungssetting vertieft erklärt. Ob die Beratungstätigkeit auch unter diese gesetzliche Grundlage fällt, kann offen gelassen werden, da die Abgrenzung zwischen Information und Beratung schwierig ist und die Informationstätigkeit der GGG AB im Vordergrund steht. Für die Informationstätigkeit liegt eine gesetzliche Grundlage vor. Zudem ist die Übertragung der Aufgabe gemäss § 6 des Integrationsgesetzes zulässig, weshalb im vorliegenden Fall von einer Abgeltung im Sinne des Staatsbeitragsgesetzes ausgegangen wird.

5.2 Nachweis sachgerechter und kostengünstiger Aufgabenerfüllung

Die GGG AB hat in der laufenden Subventionsperiode alle Zielvorgaben gemäss Vertrag erfüllt und alle geforderten Nachweise erbracht. Gemäss Kundenumfrage aus dem Jahr 2013 sind rund 90% aller Kundinnen und Kunden mit der Qualität der Beratung und Informationsvermittlung so-wie der Fachkompetenz der Mitarbeitenden zufrieden. Entsprechend würden 90% der Kundinnen und Kunden die GGG AB uneingeschränkt weiterempfehlen. Diese Umfragewerte sprechen für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung. Die Effizienz der Beratung inklusive Vor- und Nachberei-tung konnte in den vergangen vier Jahren gesteigert werden, wodurch die Kosten pro Fall und Beratungsstunde entsprechend zurückgegangen sind. Mit der Abgeltung der GGG AB kauft der Kanton kostengünstig Erfahrung und Leistung ein, die er mit bestehenden Ressourcen selbst nicht leisten könnte.

5.3 Teuerungsausgleich

Gemäss § 12 des Staatsbeitragsgesetzes wird bei Abgeltungen auf den Personalkosten entspre-chend dem Finanzierungsanteil des Kantons jährlich ein Teuerungsausgleich gewährt, welcher sich nach der Personalteuerung beim Kanton richtet. Gemäss Teuerungsprognosen (basierend auf der Prognose vom Juli 2014) sieht die Berechnung für die Jahre 2015-2017 wie folgt aus: (Tabelle 4.)

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Tabelle 4: Teuerungsberechnung

In der kommenden Staatsbeitragsperiode wäre ein prognostizierter Teuerungsausgleich von ins-gesamt 10‘374 Franken zu leisten. Der tatsächlich gewährte Teuerungsausgleich richtet sich nach der wirklichen Teuerungsentwicklung, die jeweils per Ende November des Vorjahres vor-liegt.

6. Formelle Prüfung und Antrag

Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ausgabenbericht gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft. Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachste-henden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Beilage Entwurf Grossratsbeschluss

Teuerungsberechnungen2015 2016 2017 Total

Teuerungsprognosen 0.0% 0.7% 1.6%

(Prognose Juli 2014)

GGG Ausländerberatung

Anteil Personalkosten

Betriebskosten (BK) 1'100'000 1'100'000 1'100'000

Teuerung Vorjahr - - 2'412

Betriebskosten (BK) mit Teuerung Vorjahr('e) 1'100'000 1'100'000 1'102'412

Personalkosten (PK) 972'000 972'000 972'000

Teuerung Vorjahr - - 2'412

Personalkosten (PK) mit Teuerung Vorjahr('e) 972'000 972'000 974'412

Finanzierungsanteil Kanton

Betriebskosten (BK) mit Teuerung Vorjahr('e) 1'100'000 1'100'000 1'102'412

Anteil Abgeltung (AG) 390'000 390'000 392'412

Anteil AG an BK 35.5% 35.5% 35.6%

Ausgleich Teuerung - 2'412 5'550

Abgeltung gesamt inkl. Teuerung 390'000 392'412 397'962 1'180'374 über alle drei Jahre gesamt (kummuliert)

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Grossratsbeschluss

Ausgabenbericht

betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die GGG Ausländerberatung für die Jahre 2015-2017 (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ausgabenbericht des Re-gierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der [Kommission eingeben] vom [Datum eingeben], beschliesst: Für den Staatsbeitrag an die GGG Ausländerberatung werden für die Jahre 2015 – 2017 Ausga-ben in der Höhe von Fr. 1‘300‘374 (inkl. Teuerungsausgleich basierend auf der Prognose vom Juli 2014) bewilligt. Der jährliche Staatsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

1. Abgeltung Fr. 390‘000 p.a.

2. Teuerungsausgleich auf Abgeltung (gemäss Prognose) Fr. 3‘458 p.a.

3. Finanzhilfe für Projekte und Veranstaltungen (nicht indexiert) Fr. 40‘000 p.a.

Gesamtbeitrag (inkl. Teuerungsausgleich) Fr. 433‘458 p.a.

Dieser Beschluss ist zu publizieren.

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Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 24. Oktober 2014. Seite 1/9

An den Grossen Rat 14.1436.01 11.5055.03

PD/P141436/P115055 Basel, 22. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 21. Oktober 2014

Ausgabenbericht betreffend Ausrichtung der baselstädtischen Jungbürgerfeier 2015 – 2018 und

Bericht zum Anzug Emmanuel Ullmann und Konsorten betreffend „Jungbürgerfeier für 18-jährige Ausländer, die in Basel geboren und aufgewachsen sind“

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Inhalt

1. Begehren .................................................................................................................... 3

2. Zusammenfassung .................................................................................................... 3

3. Ausgangslage ............................................................................................................ 3

3.1 Entwicklung der Basler Jungbürgerfeier ....................................................................................... 3

3.2 Politisch geforderte Neuausrichtung ............................................................................................. 4

3.3 Erkenntnisse und Erwartungen ..................................................................................................... 5

4. Neuausrichtung der Jungbürgerfeier ab 2015 ........................................................ 5

4.1 Ziel der Feier ................................................................................................................................. 5

4.2 Zielgruppe ..................................................................................................................................... 5

4.3 Organisation .................................................................................................................................. 6

4.4 Kosten ........................................................................................................................................... 6

4.5 Begründung der Beitragserhöhung ............................................................................................... 7

5. Beurteilung nach § 3 des Staatsbeitragsgesetzes ................................................. 7

5.1 Öffentliches Interesse des Kantons an der erbrachten Leistung .................................................. 7

5.2 Nachweis, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann ................. 7

5.3 Zumutbare Eigenleistung und Nutzung übriger Finanzierungs-möglichkeiten ............................. 7

5.4 Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung .............................................................. 7

6. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung ................................... 8

7. Antrag ......................................................................................................................... 8

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1. Begehren

Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen, für die Realisierung und Sicherung der Jung-bürgerfeier in den Jahren 2015 bis 2018 Ausgaben in der Höhe von 100’000 Franken p.a. zu be-willigen. Dies entspricht einer Erhöhung um 40‘000 Franken p.a. Kostenstelle 3505030 Kostenart 363600 Statistischer Auftrag 350503090012 Die Ausgabe ist im Budget 2015 eingestellt. Ausserdem beantragen wir Ihnen den Anzug Emmanuel Ullmann und Ko. betreffend „Jungbür-gerfeier für 18-jährige Ausländer, die in Basel geboren und aufgewachsen sind“ abzuschreiben.

2. Zusammenfassung

Die „Jungbürgerfeier“ in Form eines fröhlich-feierlichen Anlasses mit Bezug zum Staat soll die Teilnehmenden in einem feierlichen Rahmen gebührend als mündige Mitglieder des Gemeinwe-sens willkommen heissen. 18-jährige Jugendliche, welche die Wohnsitzfrist als Einbürgerungskri-terien erfüllen, sollen ebenso wie ihre Schweizer Altersgenossen eingeladen werden. Ihnen soll signalisiert werden, dass ihre Einbürgerung und die damit einhergehende Integration ins politi-sche Gemeinwesen erwünscht ist. Die Zünfte und Gesellschaften konnten als bisherige Veran-stalter wieder für die Organisation der Feier gewonnen werden. Dies unter Berücksichtigung der im Anzug E. Ullmann geforderten Kriterien: dem Einbezug von ausländischen Jugendlichen. Die-ser Ausgabenbericht orientiert über die Inhalte und Form der geplanten Feier und gibt Aufschluss über die dazu benötigten finanziellen Mittel. Überdies zeigt er das weitere Vorgehen zur Umset-zung des Anlasses auf.

3. Ausgangslage

3.1 Entwicklung der Basler Jungbürgerfeier

Im Kanton Basel-Stadt richteten die Zünfte und Gesellschaften (Z&G) von 1984 bis 2013 im Auf-trag des Regierungsrats die Jungbürgerfeier aus. Das Konzept wurde mehrfach überarbeitet und laufend den Bedürfnissen der Jugendlichen angepasst. Durch die effiziente Organisation, in der neben den Zünften und Gesellschaften auch engagierte Jugendliche und andere Freiwillige mit-arbeiteten, konnte die Teilnahmequote von 12% auf bis zu 50% gesteigert werden. Im schweiz-weiten Vergleich ist das ein ausserordentlich gutes Ergebnis. Während über 25 Jahren basierte diese Zusammenarbeit zwischen Z&G und dem Kanton nur auf einem Regierungsratsbeschluss und einigen wenigen Schreiben. Es existierte weder ein Grob-konzept noch ein Leistungsbeschrieb. Erst 2009 wurden die Staatskanzlei und das Erziehungs-departement von der Regierung beauftragt, mit den Z&G der Stadt Basel einen Aufgabenbe-schrieb zur Ausrichtung der Jungbürgerfeier auszuarbeiten. Diese Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und den Zünften und Gesellschaften der Stadt Basel lief per 31. Dezember 2013 ab.

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3.2 Politisch geforderte Neuausrichtung

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 19. April 2011 den nachstehenden Anzug Emmanuel Ullmann und Konsorten dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen:

„Der Kanton Basel-Stadt hat einen hohen Anteil an Ausländerinnen und Ausländern. Dies ist auf- grund der Grenzlage, der dynamischen Wirtschaft, der Urbanität und weiteren Faktoren auch nicht erstaunlich und historisch immer so gewesen. Ein grosser Teil der Ausländerinnen und Ausländer hätte eigentlich das Recht, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen. Es ist sehr zu begrüs- sen, wenn Zugewanderte das Bürgerrecht erwerben, damit Rechte und Pflichten zugesprochen er- halten und sich mit unserem Staat und der Gesellschaft identifizieren. Insbesondere Personen ohne Schweizer Pass, die hier geboren und bis zur Volljährigkeit aufgewachsen sind, sind Teil unserer Gesellschaft, die Gesellschaft trägt eine Verantwortung für sie und umgekehrt sollen sie Verantwor- tung hier mittragen. In aller Regel erfüllen diese jungen Menschen auch problemlos die An- forderungen für eine Einbürgerung, schliesslich haben sie in Basel die Schulen besucht, Lehren ab solviert und sind vollkommen integrierte Mitglieder der Basler Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es erstrebenswert, dass jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger mit aus- ländischem Pass, die in Basel geboren und aufgewachsen sind, signalisiert wird, dass sie un- besehen der formalen Nationalität dazu gehören und eine Einbürgerung erwünscht ist. Die Jung- bürgerfeier ist eine gute Gelegenheit dazu, zumal an diesem Anlass auch über Rechte und Pflichte des Bürgerrechts informiert wird. Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und wie Jungbürgerinnen und Jung- bürger ohne Schweizer Pass, die in Basel geboren und aufgewachsen sind, zur Jungbürgerfeier eingeladen werden und an dieser teilnehmen können. Emmanuel Ullmann, David Wüest-Rudin, Bülent Pekerman, Aeneas Wanner, Guido Vogel, Christoph Wydler, Mustafa Atici, Beat Jans, Atilla Toptas” Im September 2013 hat der Grosse Rat basierend auf dem Anzug Emmanuel Ullmann und Kon-sorten entschieden, dass die Zielgruppe der Jungbürgerfeier ab 2015 gemäss diesem Begehren auf 18-jährige Ausländer/innen aller Gemeinden des Kantons erweitert werden soll. In einem in-haltlichen Teil sollten neben den Themen Bürgerrechte und -pflichten auch das Thema Einbürge-rung behandelt werden. Die Regierung sollte prüfen, wie dies konkret umzusetzen wäre. Die Entscheidung des Grossen Rates für die Ausweitung der Zielgruppe auf 18-jährige Auslän-der/innen hatte zur Folge, dass sich die Z&G als bisherige Veranstalter vorübergehend zurückge-zogen haben. Entsprechend wurde für das Jahr 2014 kein neuer Vertrag abgeschlossen und kein Kantonsbeitrag für die Durchführung der Jungbürgerfeier eingesetzt. Die Jungbürgerfeier 2014 wurde von den Z&G auf eigene Kosten in kleinem Rahmen nur für Basler Bürger/innen durchge-führt. Bei einem klärenden Gespräch zwischen Kanton und Z&G hat sich gezeigt, dass unterschiedliche Meinungen in Bezug auf die genaue Umsetzung der politischen Forderung bestanden. Der Vor-schlag des Kantons ausländische Jugendliche, welche die Wohnsitzfrist als Einbürgerungskriteri-um erfüllen, als erweiterte Zielgruppe anzusprechen, wurde von den Z&G als nachvollziehbare Umsetzung gutgeheissen. Ebenso offen wurde der Wunsch nach einer Stärkung des inhaltlich-staatsbürgerlichen Teils der Jungbürgerfeier aufgenommen. Aus Sicht der Z&G ist es zudem wünschenswert, das Thema Einbürgerung aktiv in den Anlass einzubauen. Nach dieser inhaltlichen Klärung hat das Meisterbott am 29. April 2014 entschieden, dass die Z&G ab 2015, die Organisation und Durchführung der Jungbürgerfeier wieder übernehmen wer-den. Fazit: Mit dem vorliegenden Ausgabenbericht und dem zwischen Präsidialdepartement und dem Meisterbott der Z&G ausgehandelten Vertrag wurde dem Begehren der Anzustellenden Rech-nung getragen. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat, den Anzug abzuschreiben.

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3.3 Erkenntnisse und Erwartungen

Die Fachstelle Diversität und Integration der Kantons- und Stadtentwicklung hat neu die Themen-verantwortung für die Jungbürgerfeier und ist zuständig für die Leistungsvertrag mit den Z&G. Als erste Massnahme hat die Fachstelle Anfang Januar 2014 eine Ideen-Werkstatt durchgeführt, an der 10 Vertreter/innen unterschiedlicher Basler Organisationen und Institutionen teilnahmen, die mit Jugendlichen zusammenarbeiten und/oder von ihnen vertreten werden. Dabei wurden erste Ideen und Vorschläge für eine Neugestaltung der Feier zusammengetragen, welche den politisch geforderten Kriterien entsprechen und vermehrt auch berufstätige 18-Jährige ansprechen sollen. Neuerungsvorschläge betrafen vor allem das Begleitprogramm und mögliche partizipative Aktivi-täten. Der Programmablauf, den die Z&G über die letzten Jahre entwickelt haben, wurde positiv bewertet, und es gab diesbezüglich kaum Änderungsvorschläge. Die Z&G haben erwähnte Erkenntnisse wohlwollend aufgenommen und sich interessiert gezeigt, motivierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ideen-Werkstatt in ein neu zu bildendes OK auf-zunehmen. Es sind sich alle einig, dass in der neuen Vertragsperiode bisherige Erfolgsfaktoren beibehalten werden und gleichzeitig neue Elemente entwickelt werden sollen.

4. Neuausrichtung der Jungbürgerfeier ab 2015

4.1 Ziel der Feier

Mit der Veranstaltung einer Jungbürgerfeier soll den 18-jährigen Jugendlichen signalisiert wer-den, dass der Kanton sie als mündige Mitglieder unseres Gemeinwesens erachtet. Ausländische Jugendliche sollen mit der Einladung an diesen Anlass die gleiche Wertschätzung erfahren und feierlich dazu ermuntert werden, sich einzubürgern. Vordergründig soll die Veranstaltung als fröhlich-feierlicher Anlass wahrgenommen werden, bei welchem die Jugendlichen im Mittelpunkt stehen und diesen in guter Erinnerung behalten. Inhaltlich soll das Veranstaltungsprogramm an die Thematik „Partizipation“ im Sinne der politi-schen, sozialen und kulturellen Teilhabe an der Gesellschaft anknüpfen. Hierunter fällt somit auch das Thema der Einbürgerung. Gleichzeitig soll die Veranstaltung jedoch unbeschwert, zeitge-mäss und kurzweilig vonstattengehen und die inhaltlichen Themen dementsprechend aufgegrif-fen werden.

4.2 Zielgruppe

Gemäss dem Wortlaut des Anzugs Emmanuel Ullmann sollte geprüft werden, ob und wie auslän-dische Jungbürger/innen, die in Basel geboren und aufgewachsen sind, zur Feier eingeladen werden können. Aufgrund des erwünschten staatspolitischen Inhalts, den die Feier vermitteln soll, kann diesem Anliegen am sinnvollsten Folge geleistet werden, wenn zusätzlich zu den Schweizer Jugendlichen alle Jugendlichen eingeladen werden, welche die gesetzliche Wohnsitzfrist als Ein-bürgerungskriterien erfüllen. Dies bedeutet, dass all jene zusätzlich eingeladen werden, die seit mindestens zwölf Jahren in der Schweiz leben und seit mindestens zwei Jahren und zum Zeit-punkt ihrer Volljährigkeit in BS wohnhaft sind. Diese Bedingungen berücksichtigen das im Anzug formulierte Kriterium des Geburtsortes Basel nicht. In staatspolitischer und gesellschaftlicher Hin-sicht macht es denn auch wenig Sinn, einbürgerungswillige Jugendliche von dieser Feier auszu-schliessen, nur weil sie möglicherweise in einer Gemeinde ausserhalb des Stadtkantons geboren wurden. Daher erscheint das Erfüllen der Wohnsitzfrist als geeignetes Selektionskriterium für die Teilnahme an der Jungbürgerfeier, weil damit gewährleistet ist, dass die Jugendlichen die für die Integration prägende Schulzeit in der Schweiz absolviert haben. Mit der Ausweitung der Zielgruppe auf ausländische Jugendliche, welche die Wohnsitzfrist erfül-len, werden zu den voraussichtlich 1030 Personen, die im Jahr 2015 die Volljährigkeit erreichen, rund 250 ausländische 18-jährige hinzukommen, welche die erwähnten Anforderungen erfüllen.

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4.3 Organisation

Die thematische Zuständigkeit für die Jungbürgerfeier wurde dem Präsidialdepartement bzw. der Fachstelle Diversität und Integration zugeordnet. Für die Organisation und Durchführung der Ver-anstaltung wurde mit dem Meisterbott der Z&G ein Vertrag über vier Jahre ausgehandelt.

4.4 Kosten

Die Z&G haben zwischen 2004 und 2013 vom Kanton Basel-Stadt einen Beitrag von 60‘000 Franken p.a. an die Organisation und Durchführung der Jungbürgerfeier erhalten. Die Gemeinden Riehen und Bettingen haben sich jeweils anteilsmässig (entsprechend der Teilnehmerzahl aus den Gemeinden) an den Kosten der Feier beteiligt. Da die Kantons- und Gemeindebeiträge die Kosten der Veranstaltung nicht deckten, haben die Z&G die Fehlbeträge jeweils mit gezieltem Fundraising ausgeglichen. In folgender Tabelle wird das Verhältnis von Aufwand und Ertrag der vergangen vier Jahre dargestellt.

Tabelle 1: Aufwand und Ertrag

Jahr Aufwand CHF Beitrag Kanton CHF

Beitrag Gemeinden CHF

Einnahmen Fundraising CHF

Gewinn/Verlust

2010 84‘000 60‘000 16‘000 8‘000 - 2011 97‘000 60‘000 11‘000 26‘000 - 2012 97‘000 60‘000 16‘000 21‘000 - 2013 91‘000 60‘000 12‘000 19‘000 -

Da die Z&G keine Vollkostenrechnung erstellt haben, wird aus der Tabelle nicht ersichtlich, wie hoch die Eigenleistung war. Sowohl bei der Planung und Vorbereitung als auch bei der Durchfüh-rung waren bis zu 100 Zunftmitglieder ehrenamtlich im Einsatz. Aufgrund des grossen Netzwerks und guter Beziehungen konnten die Z&G zudem Sonderkonditionen aushandeln, was die Ausga-ben niedrig gehalten hat. Das Präsidialdepartement hat drei Offerten von Eventagenturen eingeholt, um eine realistische Aufwandschätzung zu erhalten. Durch die Zielgruppenerweiterung wird mit einer Teilnehmerzahl von 700 Personen am offiziellen Teil und über 1‘000 Personen am anschliessenden Fest gerech-net. Auf dieser Basis sind in Tabelle 2 die durchschnittlichen Kosten pro Ausgabenposten aufge-führt. Das Präsidialdepartement geht entsprechend davon aus, dass die Z&G zusätzlich zu den Fundraisingeinnahmen Eigenleistungen in einen Gegenwert von mindestens 100‘000 Franken erbracht haben.

Tabelle 2: Aufwandschätzung

Ausgabenposten Stück Betrag

Location 30‘000.00

Essen und Getränke (Apéro, Buffet Dinner, Getränke)

700 57‘000.00

Technik (Beleuchtung, Tonregie, Ab- und Aufbau, Transport etc.)

40‘000.00

Mobiliar und Dekoration 8‘000.00

Künstler 5‘500.00

Logistik / Transporte (Fahrzeuge / Transporte, Auf- und Abbau Techniker und Eventsupporter)

6‘000.00

Kommunikation / Grafik (Einladung, Versand, Medien und Öffentlichkeitsarbeit)

1300 12‘940.00

Agenturleistung 31‘500.00

Total ohne MwSt.

Total mit MwSt.

190‘940.00

206‘215.20

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4.5 Begründung der Beitragserhöhung

Für die Z&G ist die Erhöhung des Kantonsbeitrags um 40‘000 Franken p.a. eine Voraussetzung für den Wiedereinstieg als Veranstalter. Der Beitrag des Kantons wurde in den vergangen zehn Jahren nicht erhöht, obwohl die Kosten für die Veranstaltung stetig gestiegen sind. Die Z&G sind nach wie vor bereit mit eigenem Fundraising und ehrenamtlichem Engagement die Kosten der Veranstaltung niedrig zu halten. Da es aber immer schwieriger wird an Sponsorengel-der zu kommen und Freiwillige zu mobilisieren, benötigen die Z&G ein realistisches Budget. Be-sonders im Hinblick auf die Erweiterung der Zielgruppe auf ausländische Jugendliche, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Damit wächst der Kreis der Einzuladenden um rund ein Viertel1. Neben den direkten Kosten, die aufgrund einer höheren Teilnehmerzahl ansteigen werden, muss zudem mit Mehrausgaben für den Veranstaltungsort gerechnet werden

5. Beurteilung nach § 3 des Staatsbeitragsgesetzes

5.1 Öffentliches Interesse des Kantons an der erbrachten Leistung

Die Basler Z&G erbringen mit der Organisation und Durchführung der Jungbürgerfeier eine für den Kanton wichtige und im öffentlichen Interesse stehende Dienstleistung. Gemäss Art. 41 Abs. 1 lit. g der Bundesverfassung setzen sich Bund und Kantone in Ergänzung zu per-sönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer so-zialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden. Der traditionsreiche Anlass „Jungbürgerfeier“ trägt zur Erfüllung dieses Ziels bei. Er symbolisiert die offizielle Begrüssung der Jugendlichen in der Welt der Erwachsenen, fördert die soziale, kul-turelle und politische Integration durch generationenübergreifende Begegnung und ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Jugendlichen, die nun als vollwertige Mitglieder der Gesell-schaft behandelt werden. Diese Tradition wird in den meisten Gemeinden der Schweiz praktiziert.

5.2 Nachweis, dass die Leistung ohne Finanzhilfe nicht hinreichend erfüllt werden kann

Die Aufwandschätzung in Kapitel 4.4 zeigt klar auf, wie hoch die Kosten für einen Anlass in dieser Grössenordnung sind. Die Z&G könnten die Jungbürgerfeier ohne kantonale Finanzhilfe nicht für die vom Kanton gewünschte Zielgruppe durchführen.

5.3 Zumutbare Eigenleistung und Nutzung übriger Finanzierungs-möglichkeiten

Die Z&G haben als Veranstalter der Jungbürgerfeier bisher ein hohes Mass an Eigenleistung er-bracht und erfolgreich Eigenmittel generiert. Sie werden diese Praxis auch in Zukunft weiterfüh-ren.

5.4 Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung

Durch den grossen Einsatz von freiwilligem Engagement und erfolgreichem Fundraising ermögli-chen die Z&G eine kostengünstige Umsetzung der Jungbürgerfeier. Der Kanton müsste bei einer Auftragsvergabe an eine Eventagentur mindestens doppelt so hohe Kosten in Kauf nehmen.

1 2015 müssen gemäss neuer Zielgruppendefinition zu den 1‘033 Schweizer Jugendlichen 253 ausländische Jugendliche eingeladen werden.

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6. Formelle Prüfungen und Regulierungsfolgenabschätzung

Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ausgabenbericht gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft. Da die Realisierung der „Jungbürgerfeier“ ab 2015 weder eine Belastung von Unternehmen noch eine Verschlechterung der Standortattraktivität des Kantons Basel-Stadt zur Folge hat, kann auf eine Regulierungsfolgenabschätzung gemäss § 2a des Standortförderungsgesetzes vom 29. Ju-ni 2006 (SG 910.200) verzichtet werden.

7. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen stellt der Regierungsrat dem Grossen Rat folgende Anträge: 1. Dem nachstehenden Beschlussentwurf wird zugestimmt. 2. Der Anzug Emmanuel Ullmann und Konsorten betreffend „Jungbürgerfeier für 18- jährige Ausländer, die in Basel geboren und aufgewachsen sind“ wird abgeschrieben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Beilage Entwurf Grossratsbeschluss

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Grossratsbeschluss

Ausgabenbericht betreffend die Realisierung der „Jungbürgerfei-er“ ab 2015

[Untertitel eingeben] (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ausgabenbericht des Re-gierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der [Kommission eingeben] vom [Datum eingeben], beschliesst:

1. Für die Ausrichtung der baselstädtischen Jungbürgerfeier von 2015 bis 2018 werden Ausgaben in der Höhe von Fr. 400‘000 (Fr. 100‘000 p.a.) bewilligt.

Dieser Beschluss ist zu publizieren.

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Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. Oktober 2014. Seite 1/10

An den Grossen Rat 14.1388.01

JSD/P141388 Basel, 1. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 30. September 2014

Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die Stiftung Frauenhaus für die Jahre 2015 bis 2016

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Inhaltsverzeichnis

1. Begehren .................................................................................................................... 3

2. Ausgangslage ............................................................................................................ 3

2.1 Institution ....................................................................................................................................... 3

2.2 Aktueller Subventionsvertrag ........................................................................................................ 3

2.3 Gesuch .......................................................................................................................................... 4

3. Finanzielle Situation .................................................................................................. 4

3.1 Finanzierungsmodell ..................................................................................................................... 4

3.2 Verteilschlüssel zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ...................................................... 4

3.3 Kennzahlen ................................................................................................................................... 5

3.4 Personal ........................................................................................................................................ 5

3.5 Spenden ........................................................................................................................................ 5

4. Erhöhung der Finanzhilfe ......................................................................................... 5

4.1 Grundsatz ...................................................................................................................................... 5

4.2 Personalkosten ............................................................................................................................. 6

4.3 Dolmetsch- und Sicherheitskosten ............................................................................................... 6

4.4 Fazit ............................................................................................................................................. 7

5. Finanzhilfe für die Jahre 2015 und 2016 .................................................................. 7

6. Beurteilung nach § 3 Staatsbeitragsgesetz ............................................................ 7

6.1 Öffentliches Interesse (§ 3 Abs. 2 lit. a.) ....................................................................................... 7

6.2 Ohne Finanzhilfe nicht erbringbar (§ 3 Abs. 2 lit. b.) .................................................................... 8

6.3 Zumutbare Eigenleistung (§ 3 Abs. 2 lit. c.) .................................................................................. 8

6.4 Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung (§ 3 Abs. 2 lit. d.) ................................. 8

7. Prüfung des Finanzdepartements ............................................................................ 8

8. Antrag an den Grossen Rat ...................................................................................... 9

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1. Begehren

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, der Stiftung Frauenhaus beider Basel zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder (nachfolgend Stiftung Frauenhaus), für den Betrieb des Frauenhauses Basel Ausgaben von 1'000’000 Franken (500'000 Franken pro Jahr, zuzüglich allfälliger Teuerung) für die Jahre 2015 und 2016 zu bewilligen. Ein allfälliger Teuerungsausgleich wird vom Regierungsrat jährlich beschlossen. Die Ausgaben sind im Budget eingestellt. Beim Beitrag an die Stiftung Frauenhaus handelt es sich um einen Finanzhilfe gemäss § 3 Staatbei-tragsgesetz.

2. Ausgangslage

2.1 Institution

1981 wurde als Massnahme gegen Gewalt an Frauen und Kinder im sozialen Nahraum das Frauenhaus in Basel gegründet. Die «Stiftung Frauenhaus beider Basel zum Schutz misshandel-ter Frauen und Kinder» (nachfolgend Stiftung Frauenhaus genannt) ist Trägerschaft des Frauen-hauses. Seit Ende 2008 ist das Frauenhaus in einer neuen stiftungseigenen Liegenschaft unter-gebracht. Das Haus entspricht den Standards für stationäre Einrichtungen für Frauen in Krisensituationen. Kauf, Umbau und Einrichtung der neuen Liegenschaft hat die Trägerstiftung vollumfänglich aus eigenen Mitteln und Spendengeldern finanziert. In der Liegenschaft ist eine klare Trennung der Funktionsbereiche (Büros und Beratungsräume/Wohnbereich Frauen und Kinder) möglich, was die betriebliche Effizienz grundsätzlich erhöht. Das Frauenhaus ist ein 24-Stunden-Betrieb. Aufnahmen und telefonische Beratung finden zu jeder Tages- und Nachtzeit statt. Das Haus bietet in zehn Zimmern 17 Betten. Es gibt spezielle Mutter-Kind-Zimmer. Die Aufenthaltsdauer ist unterschiedlich und kann bis zu mehreren Monaten dauern, die durchschnittliche Verweildauer im Jahr 2013 betrug 38 Tage. Der Aufenthalt bietet den betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich in einem gewaltfreien Raum mit ihrer Situation auseinanderzusetzen und allenfalls neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Einige der Frauen beginnen ein Leben ohne den gewalttätigen Partner, andere kehren zum Part-ner zurück. Solange sie im Frauenhaus sind, steht jeder Frau und jedem Kind eine Bezugsperson zur Seite. Die Beratungsarbeit ist in zwei Fachbereiche aufgeteilt: Frauenberatung sowie Mütter- und Kinderberatung. Das Frauenhaus bietet Zuflucht für Frau und Kind vor Gewalt. Damit stellt es ergänzend zur polizeilichen Wegweisung eine Möglichkeit zur Deeskalation von Gewaltsituatio-nen dar. Das Frauenhaus Basel ist nicht eine Opferberatungsstelle im Sinne des Opferhilfegesetzes. Zwi-schen dem Frauenhaus Basel und der Opferhilfe beider Basel findet aber eine enge Zusammen-arbeit statt, um den spezifischen Bedürfnissen von gewaltbetroffenen Frauen Rechnung zu tra-gen.

2.2 Aktueller Subventionsvertrag

Die finanzielle Unterstützung der Stiftung Frauenhaus zwecks Betriebs des Frauenhauses Basel erfolgt partnerschaftlich mit dem Kanton Basel-Landschaft. Insgesamt erhält das Frauenhaus Basel von den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusammen 880'000 Franken als jährlichen Betriebsbeitrag. Aktuell teilen sich die Kantone die Betriebskosten hälftig, das heisst, die jährlichen Betriebskosten zu Lasten des Kantons Basel-Stadt betragen gemäss Sub-ventionsvertrag für die Betriebsjahre 2011 – 2014 jeweils 440'000 Franken.

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2.3 Gesuch

Die Stiftung Frauenhaus stellte mit Schreiben vom 9. Mai 2014 das Begehren um Erneuerung des Vertrages für weitere vier Jahre (2015 – 2018) und gleichzeitig um Aufstockung des Be-triebsbeitrages auf 1'020'000 Franken pro Jahr (Mehrforderung von 140'000 Franken). Die Erhö-hung des Finanzhilfebeitrags wird mit gestiegen Personal-, Übersetzungs- und Sicherheitskosten sowie dem Rückgang der Belegung durch ausserkantonale Bewohnerinnen begründet.

3. Finanzielle Situation

3.1 Finanzierungsmodell

Anfang 2011 wurde die unterschiedliche Gewährung von Kantonsbeiträgen an die Stiftung Frau-enhaus durch ein einheitliches Finanzierungsmodell der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft abgelöst. Im neuen Finanzierungsmodell entfallen die Kostgelder für Nutzerinnen aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu Lasten eines Globalbeitrages der Kantone. Ebenfalls durch den Globalbeitrag der Kantone gedeckt werden die mit dem Frauenhausaufenthalt direkt verbun-denen Kosten der Nutzerinnen wie Taschengeld, Übersetzungskosten, Transportkosten etc. Aus-ser-kantonale Klientinnen hingegen entrichten weiterhin Kostgelder. Kantonseinwohnerinnen, die über Einkommen und Vermögen verfügen, müssen sich nach 21 Tagen Aufenthalt im Frauen-haus ebenfalls angemessen an den Kosten ihres Aufenthalts beteiligen.

3.2 Verteilschlüssel zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Das Frauenhaus Basel ist eine von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft mitgetrage-ne Institution. Im Innenverhältnis der Kantone ergibt sich der Verteilschlüssel des aktuellen Fi-nanzierungsmodells aus der durchschnittlichen Auslastung des Frauenhauses durch die Bewoh-nerinnen der beiden Kantone in den vergangenen vier Jahren (2010 – 2013). Die Belegung des Frauenhauses durch Kantonsbewohnerinnen der jeweils letzten vier Jahre gilt als Schlüssel für die Kostenverteilung zwischen den beiden Basel. Die untenstehende Tabelle zeigt die Belegung aufgeschlüsselt nach Kantonseinwohnerinnen und Auswärtige.

Nächte Total Frauen und Kinder

BS (%) BL (%) Ausserkantonale Klientinnen (%)

BS hochgerechnet auf 100%

BL hochgerechnet auf 100%

2010 4738 43% 46% 11% 48.32% 51.68%

2011 4312 46% 38% 16% 54.76% 45.24%

2012 4864 50% 38% 12% 56.82% 43.18%

2013 4550 49.71% 41.19% 9.10% 54.69% 45.31%

2010 - 2013 4616 47.18% 40.80% 12.02% 53% 47%

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3.3 Kennzahlen

Die detaillierten Zahlen zu den Erfolgsrechnungen und die Abschlussbilanzen sind den Beilagen zu entnehmen (vgl. Beilagen Nr. 2 und 3). Ein Rückblick auf die letzten vier Jahre zeigt folgende Resultate aus der Erfolgsrechnung:

Rechnungsperiode 2010 2011 2012 2013

Betriebsertrag 1'330'948 1'231'243 1'198'273 1'235'550

Betriebsaufwand 1'249'129 1'247'853 1'284'700 1'295'659

Liegenschaftserfolg 106'730 52'050 33'692 -58'753

Ausserordentlicher Ertrag -13'832 – 3'000 9'762

Jahresergebnis 174'716 35'440 -49'734 -109'099

Das überarbeitete Budget des Betriebs Frauenhaus präsentiert sich für die Jahre 2015 und 2016 wie untenstehend. Die Details zu den Planrechnungen sind in der Beilage Nr. 4 ersichtlich.

Planrechnungen 2015 2016

Betriebsertrag 1'232’640‚ 1'232’640

Betriebsaufwand 1'417'110 1'428’210

Liegenschaftserfolg 134’824 134’824

Betriebsergebnis vor Zuweisung aus Stiftungskapital -49’646 -60’746

Zuweisung aus Stiftungskapital 49’646 60’746

Jahresergebnis 0 0

3.4 Personal

Aufgrund der finanziellen Kennzahlen des Betriebes (vgl. Beilage Nr. 2) kann errechnet werden, dass der Personalaufwand über 70% des gesamten Betriebsaufwandes erreicht. Im 2013 machte der Personalaufwand (928'650 Franken) im Verhältnis zum Gesamtaufwand (1'295'658 Franken) 71.6% aus. Bei Finanzhilfen kann neuerdings gemäss § 12 Abs. 2 Staatsbeitragsgesetz auf den Personalkosten – wenn diese mindestens 70% der gesamten Betriebskosten ausmachen – ent-sprechend dem Finanzierungsanteil des Kantons jährlich ein Teuerungsausgleich gewährt wer-den. Ein allfälliger Teuerungsausgleich richtet sich nach der Entwicklung der Personalteuerung beim Kanton Basel-Stadt.

3.5 Spenden

Als Empfängerin von Finanzhilfen ist die Trägerschaft gemäss § 3 Abs. 2 lit. c Staatsbeitragsge-setz angehalten, zumutbare Eigenleistungen zu erbringen respektive übrige Finanzierungsmittel zu nutzen. Für die Kostgelder und Spenden wird auf das nachstehende Kapitel 6.3 verwiesen.

4. Erhöhung der Finanzhilfe

4.1 Grundsatz

Die Erneuerung bzw. Weiterführung der finanziellen Unterstützung durch den Kanton ist grund-sätzlich unbestritten. Vorliegend hatte der Regierungsrat das Begehren der Stiftung Frauenhaus um Erhöhung des jährlichen Betriebsbeitrages um 140'000 Franken aus verschiedenen Gründen auf insgesamt 1'020'00 Franken zu beurteilen.

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4.2 Personalkosten

Das Pensum der Betriebsleiterin des Frauenhauses Basel soll von 70% auf 80% erhöht werden. Diese beantragte Aufstockung begründet sich vor allem dadurch, dass die Personalführung der insgesamt rund 25 Mitarbeiterinnen zeitintensiver ist als angenommen. Nebst dem Betreu-ungsteam am Tag ist aufgrund des 24-Stunden-Betriebes ein 10- bis 15-köpfiges Nachtfrauen-Team hinzugekommen. Für die Betriebsleiterin gibt es keine Stellvertretung; sie deckt auch den telefonischen Pikettdienst ab. Die Führungsspanne erstreckt sich auf bis zu 25 Mitarbeiterinnen. Die Betriebsleiterin hat zudem in diversen Fachgremien Einsitz. Die ursprüngliche Reduktion des Leitungspensums zugunsten einer Fundraising- und PR-Stelle erbrachte nicht die erhoffte Entlas-tung der Betriebsleiterin bzw. wurde durch die Umstellung auf einen 24-Stunden-Betrieb wieder neutralisiert. Dem Jahresbericht 2013 ist zu entnehmen, wie sich die Anzahl Kinder im Frauenhaus entwickelt hat. Wohnten im Jahr 2010 noch 43 Kinder im Frauenhaus, waren es in den drei darauffolgenden Jahren immer mindestens 64. Davon sind etwa die Hälfte noch nicht schulpflichtig und sind somit ganztags mit ihren Müttern im Frauenhaus. Die konstant hohe Kinderzahl und die Heterogenität der Gruppen mache das Spielangebot zeitaufwendiger und anspruchsvoller. Die Mütter können ihre Beratungsgespräche und Termine nur wahrnehmen, wenn ihre Kinder beschäftigt sind. Die Stiftung Frauenhaus will aus diesem Grund das Spielangebot erweitern. Schliesslich soll auch das Pensum der Fundraising- und PR-Verantwortlichen auf ein 40%-Pensum ausgebaut werden. Das Spendenziel steht in einem realistischen Verhältnis zu den dafür einzusetzenden Personal-ressourcen. Für Personalkosten macht die Stiftung Frauenhaus insgesamt zusätzliche 92'018 Franken gel-tend. Hierzu gehören neben den oben aufgeführten Erhöhungen der Stellenprozente auch Lohn-erhöhungen und Lohnstufenanstiege für die Betriebsleitung sowie für das Betreuungs- und Nachtteam. Insgesamt bewertet der Regierungsrat die drei Stellenaufstockungen (Betriebsleiterin, Spielgrup-penbetreuerin sowie Fundraising- und PR-Verantwortliche) als nachvollziehbar. Die zusätzlichen Vollkosten für diese Pensenerhöhung belaufen sich auf rund 45'000 Franken pro Jahr. Zu be-merken bleibt aber, dass die Staatsbeitragsgeber sich nicht in die Einzelheiten von Lohn- und Personalpolitik der Trägerschaft einmischen. Die Kantone kaufen eine Leistung im öffentlichen Interesse bei einem privaten Anbieter und führen die Trägerschaft nicht wie eine kantonseigene Dienststelle. Die Trägerschaft muss darum allfällige Dispositionen wie Lohnerhöhungen oder Stu-fenanstiege aus dem Globalbeitrag entnehmen.

4.3 Dolmetsch- und Sicherheitskosten

Viele Bewohnerinnen des Frauenhauses sind fremdsprachig. Einerseits verfügt der Betrieb über einen Stamm von eigenen Übersetzerinnen, die im Stundenlohn zu 70 Franken brutto arbeiten. Anderseits beauftragt das Frauenhaus Dolmetscherinnen des HEKS, die einen Stundenansatz von 91 Franken, inkl. Wegspesen, verrechnen. In den letzten drei Jahren waren jeweils rund 20 Frauen aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft auf die Hilfe von Dolmetscherinnen angewiesen, in den Jahren 2012 und 2013 kamen so 240 bzw. 280 Stunden Übersetzungsarbeit zusammen. Aufgrund der multikulturellen Zusammensetzung der Bewohnerinnen ist der Bedarf an Übersetzungsdiensten offensichtlich. Die Mehrforderung hierfür von jährlich 15'000 Franken entspricht den tatsächlichen Kosten. Sicherheitsmassnahmen wie Postumleitungen, neue SIM-Karten, Schlüsselkopien oder derglei-chen sind mit 2'500 Franken vernachlässigbar und müssen durch die Globalbeiträge der Kantone gedeckt werden.

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4.4 Fazit

Nach kritischer Prüfung aller gestellten Anträge und angeführten Argumente sowie Analyse der finanziellen Kennzahlen der Stiftung Frauenhaus kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass eine Erhöhung des Staatsbeitrags um 60'000 Franken pro Jahr (insgesamt 940'000 Franken pro Jahr) angezeigt ist.

5. Finanzhilfe für die Jahre 2015 und 2016

Die Parteien sind übereingekommen, sich auf Wunsch der Stiftung Frauenhaus vorerst nur für zwei Jahre vertraglich zu binden. Folglich soll die Stiftung Frauenhaus vom Kanton Basel-Stadt gemäss Verteilschlüssel für die Jahre 2015 und 2016 einen Betriebsbeitrag von jährlich 500'000 Franken erhalten. Im Gegenzug erbringt das Frauenhaus seine Leistungen und sein Angebot unverändert in bekanntem Umfang. Ziel ist es, in den kommenden zwei Jahren eine nachhaltige Finanzierung des Betriebs sicherzustellen sowie die Wirtschaftlichkeit des Betriebs und seinen Dienstleistungs-katalog zu überprüfen. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement wird das Frauenhaus dabei im Sinne einer kostenlosen Dienstleistung unterstützen. Der Regierungsrat beabsichtigt mit der Stif-tung Frauenhaus ab dem Jahr 2017 erneut in ein reguläres vierjähriges Vertragsverhältnis zu treten; eine weitere Erhöhung des staatlichen Betriebsbeitrags ist derzeit allerdings nicht vorge-sehen. Somit steigt der gemeinsame Betriebsbeitrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an das Frauenhaus Basel von 880'000 Franken auf 940'000 Franken pro Jahr. Der neue Gesamtbe-triebsbeitrag von jährlich 940'000 Franken geht aufgrund des Verteilschlüssels mit 500'000 Fran-ken (53%) zu Lasten des Kantons Basel-Stadt und mit 440'000 Franken (47%) zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft. Über einen allfälligen Teuerungsausgleich auf der zu entrichtenden Finanzhilfe entscheidet der Regierungsrat jährlich separat. Bei einer Teuerung würde sich die Finanzhilfe um rund 4'000 Franken pro einem Prozent erhöhen. Der Kanton Basel-Landschaft schliesst sich bezüglich Teuerungsklausel der Vorgabe des Kantons Basel-Stadt an.

6. Beurteilung nach § 3 Staatsbeitragsgesetz

6.1 Öffentliches Interesse (§ 3 Abs. 2 lit. a.)

Die Notunterkunft und Betreuung im Frauenhaus steht Frauen und ihren Kindern aus dem Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft offen und damit über der Hälfte der hiesigen Bevölkerung. Beim Frauenhaus Basel handelt es sich um eine seit 33 Jahren bestehende anerkannte Instituti-on zum Schutze von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern. Die hohe Auslastung zeigt deutlich auf, dass trotz der Möglichkeit der polizeilichen Wegweisung von gewaltausübenden Personen noch immer viele Frauen und Kinder aus Sicherheitsgründen oder wegen der notwendigen Be-treuung auf eine Platzierung im Frauenhaus angewiesen sind. Es besteht somit noch immer ein erhebliches öffentliches Interesse am Aufrechterhalten des Betriebs eines kantonalen Frauen-hauses.

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6.2 Ohne Finanzhilfe nicht erbringbar (§ 3 Abs. 2 lit. b.)

Massgebliche Grundlage zur Beurteilung der Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhil-fen bildet der Jahresbericht der gesuchstellenden Organisation, bestehend aus Bilanz, inklusive Anhang, Erfolgsrechnung und Revisionsbericht. Um den Betrieb des Frauenhauses sicherzustel-len, ist neben den Spendeneinnahmen und den Kostgeldern der Nutzerinnen weiterhin eine fi-nanzielle Unterstützung durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erforderlich. Die finanziellen Kennzahlen des Frauenhauses werden im Kapitel 0 besprochen, die Jahresrechnun-gen 2010 – 2013 und Budgets 2015 und 2016 finden sich in den Beilagen.

6.3 Zumutbare Eigenleistung (§ 3 Abs. 2 lit. c.)

Nutzerinnen des Frauenhauses, deren Einkommens- und Vermögenssituation es zulässt, bezah-len Kostgelder für den Aufenthalt im Frauenhaus. Auswärtige Nutzerinnen haben pro Tag ein Kostgeld als Pauschale zu bezahlen. Der Tagestarif beträgt dabei für eine Frau 260 Franken und für ein Kind 185 Franken. Diesen Tarif stellt das Frauenhaus den jeweiligen Wohnkantonen der Frauen in Rechnung, er deckt knapp die Vollkosten. Dieses Inkasso liegt im Interesse der Kanto-ne. Umbauarbeiten an der neuen Liegenschaft gingen nicht zu Lasten der Kantone, sondern wur-den mit Spendengeldern finanziert. Gemäss Staatsbeitragsgesetz ist die Empfängerin einer Finanzhilfe verpflichtet, eine Eigenleis-tung einzubringen. Hierzu gehört auch die Spendenakquisition. Als Bindeglied zwischen Stiftung und Betrieb fungiert das Stiftungssekretariat. Das Stiftungssekretariat betreibt Fundraising für den Betrieb und übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit. Nach dem Umzug des Frauenhauses in die neue Liegenschaft wurde auf einen 24-Stunden-Betrieb umgestellt. Damals wurde das Pensum der Betriebsleiterin um 10% verkleinert und dafür jenes des Stiftungssekretariats um 10% verstärkt. Idee dahinter war, die Betriebsleiterin von Aufgaben wie Fundraising und PR zu entlasten, damit sie sich ganz auf das Management des Hauses konzentrieren kann. Aus der Jahresrechnung 2013 geht hervor, dass Spenden in Höhe von 247'789 Franken einge-gangen sind, was im Vergleich mit den Vorjahren ein ausserordentlich gutes Spendenjahr dar-stellt. Damit machten die Spenden im vergangenen Jahr rund 19% und die staatlichen Beiträge 68% des gesamten Betriebsaufwandes aus.

6.4 Sachgerechte und kostengünstige Leistungserbringung (§ 3 Abs. 2 lit. d.)

Für die Erfüllung der verschiedenen Aufgaben stehen dem Frauenhaus heute – exklusive Be-triebsleitung mit 70% – 580 Stellenprozente im Tagdienst zur Verfügung, davon sind 80% Admi-nistration, 290% Frauenberatung, 180% Mütter- und Kinder-Beratung sowie 30% Hauswirtschaft. Die Qualitätssicherung der Arbeit wird durch den Stiftungsrat sichergestellt. Je eine staatliche Delegierte aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben Einsitz im Stiftungsrat. Der Betriebsbeitrag wird an die Stiftung Frauenhaus ausgerichtet, die ihrerseits dem Frauenhaus die notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung stellt. Die Stiftung ist auch Eigentümerin der Lie-genschaft, in der sich das Frauenhaus befindet. Soweit ersichtlich, erfüllen die Betreiberinnen des Basler Frauenhauses ihre Aufgabe sachgerecht und effizient.

7. Prüfung des Finanzdepartements

Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Bericht hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen und der wirtschaftlichen Tragweite gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaus-halt (Finanzhaushaltsgesetz, FHG; SG 610.100) geprüft.

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8. Antrag an den Grossen Rat

Gestützt auf unsere obigen Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Beilagen: - Entwurf Grossratsbeschluss - Erfolgsrechnungen der Jahre 2010 – 2013 des Betriebes Frauenhaus Basel - Bilanzen per 31. Dezember 2010 – 2013 des Betriebes Frauenhaus Basel - Budget für die Jahre 2015 – 2016 des Betriebes Frauenhaus Basel

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Grossratsbeschluss

Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen an die Stiftung Frauenhaus für die Jahre 2015 bis 2016 (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ausgabenbericht des Re-gierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission vom [Datum eingeben], beschliesst:

://:

1. Für Staatsbeiträge an die Stiftung Frauenhaus für die Jahre 2015 bis 2016 werden Aus-

gaben von Fr. 1'000'000 (Fr. 500'000 pro Jahr, zuzüglich allfälliger Teuerung) bewilligt. Dieser Beschluss ist zu publizieren.

Stiftung Frauenhaus beider Basel Budget 2015/2016

Bezeichnung Budget 2015 Budget 2016

Betriebsertrag aus Lieferung & LeistungKostgelder ausserkantonal 92'350.00 92'350.00 Eigenbeteiligung 3'000.00 3'000.00 Subventionen BS 500'000.00 500'000.00 Subventionen BL 440'000.00 440'000.00 übriger Ertrag 10'290.00 10'290.00 Spenden 187'000.00 187'000.00 Total Betriebsertrag Lieferung & Leistung 1'232'640.00 1'232'640.00

Aufwand Material, Waren & DienstleistungMiete und Unterhalt -88'049.00 -88'049.00 Infrastruktur -7'550.00 -7'550.00 Haushalt/Lebensmittel -56'600.00 -56'600.00 Total Kost & Logis -152'199.00 -152'199.00

Miete und Unterhalt -39'599.00 -39'599.00 Aktivitäten und Infrastruktur -11'300.00 -11'300.00 Direktkosten Frauen und Kinder -58'000.00 -58'000.00 Total Betreuung & Beratung -108'899.00 -108'899.00 Total Aufwand für Material, Waren & Dienstleistung -261'098.00 -261'098.00

PersonalaufwandLohnaufwand/Sozialleistungen Dienstleistungen -839'600.00 -849'600.00 übriger Personalaufwand Dienstleistungen -24'100.00 -24'100.00 Total Personalaufwand Dienstleistungen -863'700.00 -873'700.00

Lohnaufwand/Sozialleistungen Verwaltung -148'300.00 -150'400.00 übriger Personalaufwand Verwaltung -3'800.00 -3'800.00 Total Personalaufwand Verwaltung -152'100.00 -154'200.00 Total Personalaufwand -1'015'800.00 -1'027'900.00

Sonstiger BetriebsaufwandMiete und Unterhalt -53'322.00 -53'322.00 Versicherungen, Abgaben, Gebühren -2'300.00 -2'300.00 Verwaltungs- und Informatikaufwand -35'850.00 -35'850.00 Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit -37'240.00 -36'240.00 Finanzerfolg 500.00 500.00 Abschreibungen -12'000.00 -12'000.00 Total Sonstiger Betriebsaufwand -140'212.00 -139'212.00

Gesamtaufwand -1'417'110.00 -1'428'210.00

Betriebsergebnis -184'470.00 -195'570.00

Liegenschaftserfolg (Stiftung)Total Ertrag Liegenschaft 174'624.00 174'624.00 Total Aufwand Liegenschaft -39'800.00 -39'800.00 Total Liegenschaftserfolg 134'824.00 134'824.00

Jahresergebnis -49'646.00 -60'746.00

Zuweisung Stiftungskapital 49'646.00 60'746.00 Jahresergebnis nach Entnahme Stiftungskapital - - Stiftungskapital per 31.12. 329'775.21 269'029.21

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Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 13. Juni 2014 Seite 1/12

An den Grossen Rat 14.0691.01

BVD/P140691 Basel, 11. Juni 2014 Regierungsratsbeschluss vom 10. Juni 2014

Ratschlag

zum Neubau Primarschule und Doppelturnhalle Schoren und Fotovoltaikanlage

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Inhalt

1. Begehren .................................................................................................................... 3

2. Begründung ............................................................................................................... 3

3. Ausgangslage ............................................................................................................ 3

3.1 Machbarkeitsstudie ....................................................................................................................... 4

3.2 Projektierungskredit ...................................................................................................................... 5

3.3 Projektwettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil ......................................................................... 5

3.4 Genossenschaftswohnungen ........................................................................................................ 6

3.5 Grundstück .................................................................................................................................... 6

4. Pädagogisches Konzept ........................................................................................... 6

5. Bauprojekt .................................................................................................................. 6

5.1 Vorbereitungsarbeiten ................................................................................................................... 7

5.2 Zugang und Raumverteilung ......................................................................................................... 7

5.3 Primarschule ................................................................................................................................. 7

5.4 Turnhalle ....................................................................................................................................... 7

5.5 Tagesstruktur und Kindergarten ................................................................................................... 8

5.6 Umgebung und öffentlicher Raum ................................................................................................ 8

5.7 Fotovoltaik ..................................................................................................................................... 8

5.8 Energie/Nachhaltigkeit .................................................................................................................. 8

6. Kosten und Finanzierung ......................................................................................... 9

6.1 Kostenschätzung ........................................................................................................................... 9

6.2 Kennzahlen ................................................................................................................................... 9

6.3 Finanzierung ............................................................................................................................... 10

6.4 Folgekosten, Betrieb und Unterhalt ............................................................................................ 10

7. Terminplan ............................................................................................................... 10

8. Projektorganisation ................................................................................................. 11

9. Antrag ....................................................................................................................... 11

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1. Begehren

Der Grosse Rat bewilligte am 9. November 2011 einen Projektierungskredit von 1,34 Mio. Fran-ken (GRB 11/45/13.1G – P111058) für den Neubau einer Primarschule am Schorenweg. Mit die-sen Mitteln wurde ein offener Projektwettbewerb veranstaltet und mit dem beauftragten Planer-team das vorliegende Neubauprojekt ausgearbeitet. Mit dem vorliegenden Ratschlagsentwurf beantragen wir beim Grossen Rat, für den Neubau der Primarschule Schoren einmalige Ausgaben von 23,10 Mio. Franken zu bewilligen. Diese Ausga-ben teilen sich wie folgt auf: Fr. 21,79 Mio. für die Erstellung des Neubaus zu Lasten Investitionsbereich 4 „Hochbauten im

Verwaltungsvermögen, Teil Bildung“ (Baupreisindex Nordwestschweiz Hoch-bau, April 2013 103.2 Pkte.)

Fr. 0,14 Mio. für die Projektierung und Erstellung von Fotovoltaikanlagen zu Lasten Investiti-

onsbereich 4 „Hochbauten im Verwaltungsvermögen, Teil Bildung“ Fr. 1,17 Mio. neues Mobiliar der Schulanlage zu Lasten Investitionsbereich 6 „Bildung“

2. Begründung

Mit Beschluss 10/18/4G vom 5. Mai 2010 genehmigte der Grosse Rat den Beitritt zur Interkanto-nalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schulen (HarmoS). Damit wur-de der Grundstein für eine neue Schulstruktur an der Primar- und Sekundarschule gelegt. Es hat sich gezeigt, dass das bestehende Primarschulhaus am Schorenweg 81 den Schulraumbedarf im Hinblick auf das neue Schulsystem im Quartier nicht wird decken können und dass ein Neubau am bestehenden Standort nicht realisierbar ist. In der Sachplanung Schulraum des Erziehungsdepartementes vom 27. Mai 2010 wurde, neben der Zuteilung der Schulstufen auf die bestehenden Schulhäuser, der Bedarf für vier neue Schul-standorte nachgewiesen. Es handelt sich um drei neue Primarschulhäuser (Erlenmatt, Schoren, Volta) und ein neues Sekundarschulhaus (Sandgrube). Das neue Primarschulhaus Schoren wird mit sechs Klassen und einem Kindergarten sowie der Doppelturnhalle der neue Standort für die Schülerinnen und Schüler des Hirzbrunnen-Quartiers sein. Im Rahmen des Neubaus soll eine Fotovoltaikanlage auf den Dächern des Gebäudes integriert werden. Der Standort ist für den Einsatz von Fotovoltaik geeignet.

3. Ausgangslage

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im Januar 2006 das von der Novartis Pharma AG (Novartis) und vom Regierungsrat gemeinsam vorgeschlagene Vorgehen zur Neunutzung des Hafens St. Johann und zur Erweiterung des Campus Novartis Areals gutgeheissen (GRB 06/03/18G vom 18. Januar 2006). Im Rahmen des Gesamtprojektes „Neunutzung Hafen St. Jo-hann – Campus Plus“ wurde ein Vorkaufsrecht des Areals der Novartis am Schorenweg 35 zu Gunsten des Kantons vereinbart. Die Umnutzung des Areals war als Kompensation für die weg-gefallenen siebzig Wohneinheiten an der Elsässer-/Hüningerstrasse vorgesehen. Als Grundlage für eine Neunutzung des Areals Schoren lud Novartis zusammen mit dem Bau- und Verkehrsdepartement im Januar 2007 sechs Teams zu einem städtebaulichen Studienauf-trag ein. Das Resultat diente als Grundlage für die Ausarbeitung eines Bebauungsplans, mit dem

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die baurechtlichen Rahmenbedingungen für eine Neuordnung des Areals zu Wohnbauzwecken festgesetzt werden konnten. Die Einwohnergemeinde der Stadt Basel hat die Parzelle 508 im 2009 erworben. Der Kaufvertrag wurde am 4. August 2009 vom Regierungsrat genehmigt. Er sieht vor, dass Novartis das beste-hende Bürogebäude zurückbauen und das Areal mit einer gesicherten Baugrube der Einwohner-gemeinde per 30. September 2014 übergeben wird. Der Kanton hat sich insbesondere aus drei Gründen für den Kauf entschieden: 1. Der Arealteil B eignet sich aufgrund der im Bebauungsplan festgelegten baurechtlichen Rah-

menbedingungen am besten für genossenschaftlichen Wohnungsbau. 2. Auf dem Arealteil besteht ausreichend Raum für einen Schulhausneubau. 3. Auf dem Arealteil können die Anliegen und Bedürfnisse des Quartiers angemessen umgesetzt

werden. Mit Beschluss vom 10. März 2010 hat der Grosse Rat den Bebauungsplan Nr. 13329 beschlos-sen. Der Bebauungsplan unterscheidet vier Teilbereiche. Teilbereich B umfasst die Parzelle 508, Sektion 7, auf der sich das bestehende Verwaltungsgebäude der Firma Novartis befindet.

3.1 Machbarkeitsstudie

In einer Machbarkeitsstudie wurden im Jahr 2011 zwei Teams beauftragt, die Realisierung von achtzig genossenschaftlichen Wohnungen, einer Primarschule und quartierdienlichen Nutzungen im Teilbereich B des Areals Schoren zu überprüfen. Hierbei wurde eine Variante Neubau und eine Variante mit der Umnutzung des bestehenden Verwaltungsgebäudes untersucht. In beiden Varianten konnte die Machbarkeit nachgewiesen werden. Mit Beschluss 11/39/47 vom 20. De-zember 2011 hat der Regierungsrat die Arealstrategie genehmigt und das Finanzdepartement beauftragt, die Neubauvariante weiter zu entwickeln. Ein Teil der Parzelle 508 sollte für den Schulhausneubau abparzelliert, der andere Teil im Baurecht zur Realisierung von Genossen-schaftswohnungen an eine Baugenossenschaft abgegeben werden.

Abb. 1: Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 13329 Areal Schoren

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3.2 Projektierungskredit

Im Ratschlag „Neu- und Erweiterungsbauten für die Schulharmonisierung, Kreditbegehren für die Projektierung“ vom Juni 2011 wurde der Bedarf für den Neubau einer Primarschule mit sechs Klassen, einem Kindergarten, Tagesstrukturen und einer Doppelturnhalle am Standort Schoren dargelegt. Am 9. November 2011 bewilligte der Grosse Rat diesen Ratschlag (GRB 11/45/13.1G – P111058). Darin enthalten sind 1,34 Mio. Franken für das Projekt Neubau Primarschule Scho-ren zu Lasten der Rechnungen 2011 bis 2013. Mit diesem Kredit wurden die Kosten für das Wettbewerbsverfahren, die Erarbeitung des Kostenvoranschlags sowie die Weiterbearbeitung des Bauprojekts abgedeckt.

3.3 Projektwettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil

Im Herbst 2012 wurde ein offener Projektwettbewerb für Generalplaner mit städtebaulichem Ideenteil ausgeschrieben. Der städtebauliche Ideenteil der Wettbewerbsaufgabe beinhaltete den Entwurf eines neuen städtischen Quartiers mit einer Schule, Genossenschaftswohnungen, priva-ten und öffentlichen Freiräumen. Der Projektteil umfasste das Programm für den Neubau eines Kindergartens, einer Primarschule mit sechs Klassen, einer Aula, einer Doppelturnhalle und Räumen für die Tagesbetreuung (Tagesstrukturen). Als quartierdienliche Nutzungen wurden die Aula, die Doppelturnhalle und die Schaffung eines Quartiersplatzes definiert. Es wurden insge-samt 25 Projektbeiträge eingereicht. Das Projekt des Generalplanerteams von Matthias Lorenz Architekt wurde im Februar 2013 von der Jury einstimmig zur Weiterbearbeitung empfohlen. Der Regierungsrat hat von der Empfeh-lung Kenntnis genommen und die Projektorganisation beauftragt, Vertragsverhandlungen mit dem Generalplaner aufzunehmen und die Planung der Primarschule auf dem südlichen Grund-stücksteil zu starten.

Abb. 2: Situationsplan Siegerentwurf Lorenz Architekt, Projektwettbewerb 2013

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3.4 Genossenschaftswohnungen

Zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Wohnbaugenossenschaftsverband Nordwest (WGN) wurde die Abgabe des nördlichen Grundstücksteils von Parzelle 508 im Baurecht zur Realisie-rung von Genossenschaftswohnungen vereinbart. Auf der Basis des siegreichen Wettbewerbs-entwurfs von Matthias Lorenz Architekten führt die WGN ein eigenes Planerevaluationsverfahren für die Planung und Realisierung dieser Wohnungen durch. Die Weiterentwicklung der Genos-senschaftswohnungen ist nicht Gegenstand dieses Ratschlags.

3.5 Grundstück

Wie eingangs erwähnt erfolgte der Kauf der Parzelle 508 von der Novartis AG im Finanzvermö-gen im August 2009 mit der Absicht, eine Schulanlage und Genossenschaftswohnungen zu er-möglichen. Nach Vorliegen des Bauprojekts kann innerhalb der Parzelle 508 für die zukünftige Schulanlage eine Fläche 5‘645 m2 abparzelliert werden. Die verbleibende Fläche der Parzelle 508 wird in eine Allmendparzelle und ein Baurecht für Genossenschaftswohnungsbau unterteilt . Gemäss Finanzhaushaltgesetz § 39 sind Liegenschaften, die auf längere Zeit unmittelbar der Erfüllung öffentlich-rechtlich festgelegter Verwaltungs- bzw. Staatsaufgaben dienen (z.B. Schul-häuser, Gerichtsgebäude), ins Verwaltungsvermögen zu übertragen. Aus diesem Grund wird mit dem vorliegenden Ratschlag die Umwidmung der künftigen Schulhausparzelle ins Verwaltungs-vermögen per 1. Juli 2014 beantragt. Gemäss § 29 Abs. 2 des Finanzhaushaltgesetzes unterliegen Beschlüsse des Grossen Rates betreffend Erwerb von und Verfügungen über Liegenschaften im Verwaltungsvermögen dem fa-kultativen Referendum, sofern sie das Dreifache der Wertgrenze für einmalige Ausgaben über-steigen. Deshalb ist der Verkehrswert der einzelnen Liegenschaften in Bezug auf die Referen-dumsgrenze von 4,5 Mio. Franken zu überprüfen. Der Verkehrswert wurde aufgrund des Verkaufspreises festgelegt und liegt über der Referendumsgrenze.

4. Pädagogisches Konzept

Die Schule ist gedacht für Kinder vom 5. bis 13. Lebensjahr. Sie ist ein Lebens- und Lernort für Kinder ohne sowie auch für Kinder mit Behinderung. Die Kinder durchlaufen die ganze Primarstu-fe in diesem Gebäude. Sie starten in diesem Gebäude ihre Schullaufbahn mit dem Kindergarten und verbleiben dort bis zum Ende des 8. Schuljahres1. Kinder dieser Altersstufen lernen am besten, wenn der Unterricht konkret, handlungsorientiert und vielseitig ausgestaltet ist. Verschiedene Schul- und Unterrichtsformen haben nebeneinander Platz. Die Schul- und Unterrichtsentwicklung wird gefördert und kann jederzeit stattfinden. Die Kinder verbringen einen wesentlichen Teil ihrer Lebenszeit in diesem Gebäude. Hier lernen sie – alleine, im Team, in der Gruppe, in Klassen, klassen- und stufenübergreifend und im Ple-num. Das Lernen ist entdeckend und übend, es ist bewegtes Lernen wie auch stilles Lernen. Ler-nen findet auch über Wissensvermittlung statt. Es ist selbstbestimmtes Lernen wie auch angelei-tetes Lernen. Das Lernen findet sowohl drinnen wie auch draussen statt.

5. Bauprojekt

Auf der Basis des Wettbewerbsresultats und mit den Empfehlungen der Jury wurde das Vorpro-jekt von den Planern unter Einhaltung der verschiedenen Vorgaben (Kosten, Termine, Raum-standards, Layout, gesetzliche Vorgaben usw.) weiter ausgearbeitet. Dabei wurden organisatori-sche Verbesserungen und technisch notwendige Anpassungen vorgenommen.

1 Zwei Kindergartenjahre und sechs Primarschuljahre.

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Die Baukommission genehmigte das Vorprojekt mit Sitzung vom 13. November 2013 und löste die weitere Bearbeitung zum Bauprojekt mit Auflagen zur Kostenoptimierung aus. Am 5. Februar 2014 verabschiedete die Baukommission das optimierte Projekt, das die Basis für den vorliegen-den Ratschlag bildet.

5.1 Vorbereitungsarbeiten

In dem zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Firma Novartis geschlossenen Kaufvertrag wurde die Übergabe einer gesicherten Baugrube an den Kanton nach Abbruch des bestehenden Gebäudes vereinbart. Die Übergabe der Baugrube im Oktober 2014 und ein unmittelbar an-schliessender Baubeginn der Schule sind zwingend erforderlich, um hohe Kosten in Zusammen-hang mit der Baugrubensicherung und der Grundwasserabsenkung zu vermeiden und den Fer-tigstellungstermin der Schule per 2016 zu ermöglichen.

5.2 Zugang und Raumverteilung

Der Haupteingang der Schule befindet sich am neu zu schaffenden Quartiersplatz am Schoren-weg. Im Untergeschoss befinden sich die Doppelturnhalle, Nebenräume und die Technik, die ge-schickt einen Teil der vorhandenen Baugrube nach Abriss des Novartis-Gebäudes nutzen. Im Erdgeschoss liegen Aula, Kindergarten und Tagesstruktur. Der Kindergarten besitzt einen eige-nen direkten Eingang vom Aussenbereich. Im 1. Obergeschoss befinden sich alle Räume für den Unterricht der Primarschule sowie für die Schulleitung auf einer Ebene.

5.3 Primarschule

Von der Eingangshalle mit Blick in die Turnhalle erreicht man über das Haupttreppenhaus die Räume der Primarschule im 1. Obergeschoss. Die Schule ist für den Unterricht in sechs Klassen à maximal 25 Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Hinzu kommen die Spezialräume für NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft), Gestalten und Musik sowie das Förderzentrum mit den Spezial-zimmern für den Förderunterricht, die Schulbibliothek und der Lehrkraftbereich. Die Aula liegt neben dem Haupteingang und ist vom Quartiersplatz aus einsehbar. Sie kann se-parat erschlossen werden und ist darum gut für Schul- und Quartiersveranstaltungen nutzbar. Die pädagogischen Anforderungen werden in einem klar zonierten Grundriss beispielhaft umge-setzt. Im Osten schliessen die Spezialräume an das Haupttreppenhaus an. Im Süden sind die Schulleitung, der Lehrerbereich und das Förderzentrum auf kurzem Weg erreichbar. In der Mittel-zone liegen, über Innenhöfe belichtet, Sammlungs- und Materialräume sowie die Schülerbiblio-thek und die Garderoben. Sechs Klassenzimmer wurden in drei Lernfamilien aufgeteilt. Jede hat ihre eigene Garderobe. Je zwei Klassenzimmer werden durch einen grossen, offenen Gruppenraum und einen kleinen, ge-schlossenen Gruppenraum ergänzt und bilden die Lernfamilie. Der Pausenplatz ist auch direkt vom 1. Obergeschoss über das nördliche Treppenhaus erreichbar.

5.4 Turnhalle

Die Doppelturnhalle wird für den Sportunterricht der Primarschule, der kaufmännischen Schule2 und für den Vereinssport genutzt. Die Halle, die in zwei einzelne Hallen unterteilt werden kann, liegt im Untergeschoss kann aber über seitliche Fenster natürlich belichtet werden. Ausserhalb der Schulzeiten kann sie über den Haupteingang der Schule separat erreicht werden.

2 Ersatz Theaterturnhalle. Keine Erhöhung der Stundenzahlen.

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5.5 Tagesstruktur und Kindergarten

Sowohl Tagesstruktur als auch Kindergarten sind nach Süden ausgerichtet und haben einen ei-genen Aussenbereich. Der Kindergarten hat zwei Räume für je ca. zehn Kinder mit dazuge-hörenden Nebenräumen. Die Tagesstruktur beinhaltet eine Regenerierküche, zwei Ess- und Auf-enthaltsräume sowie einen Ruheraum für ca. 35 Schülerinnen und Schüler.

5.6 Umgebung und öffentlicher Raum

Die Umgebungsgestaltung der Primarschule Schoren verfolgt die Idee einer Schule im Grünen. Im Bereich Kindergarten wird ein „Waldsaum“ entwickelt, wo sich Dickicht und Lichtung abwech-seln. Im schlanken Grünraum hinter der Schule bildet sich eine bunte Artenvielfalt, ein Grünlabor mit Licht und Schatten. Im aktiven Bereich, wo Spiel und Bewegung dominieren, wird die Vegeta-tion als „Sommerlichtung“ flexibel und beweglich auf die Nutzung reagieren. Dabei sollen die aus einem Partizipationsprojekt stammenden Ideen und Wünsche der Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung mit einbezogen werden. Das extensiv begrünte Dach wird zum weiteren Trittstein für Flora und Fauna zwischen den Bio-topen der Erlenmatte und Langen Erlen. Für die Planung und Realisierung der öffentlichen Erschliessungs- und Grünflächen zwischen dem Schulgebäude und den Genossenschaftswohnungen wurde unabhängig von dem vorliegen-den Ratschlag ein Beitrag aus dem Mehrwertabgabefonds beantragt.

5.7 Fotovoltaik

Eine im Rahmen des Vorprojekts durchgeführte Vorstudie zur Installation einer PV-Anlage ergab folgende Kennwerte: Dach Fläche Leistung Investition Produktion (m2) (kWp) (Fr.) (kWh/a) Flachdach 270 41.57 140’000 42’345 kWh In der Rahmenausgabenbewilligung für die Projektierung und Erstellung von Fotovoltaikanlagen (GRB 13/02/09G vom 9. Januar 2013) sind die Neubau- und Erweiterungsprojekte der Schulen nicht berücksichtigt worden. Deshalb sollen die Anlagen auf Neu- und Erweiterungsbauten sepa-rat beantragt werden, sofern sie zu der gemäss den gleichen Kriterien der Rahmenausgabenbe-willigung geforderten Gesamtwirtschaftlichkeit beitragen. Unter Annahme eines Zinssatzes von 3% entspricht die Anlage den gleichen Kriterien; die erwarteten Unterhalts- und Betriebskosten von 2‘400 Franken pro Jahr werden beim Neubau Primarschulhaus Schoren durch die prognosti-zierten Erträge von 11‘000 Franken (Basis: Einspeisevergütung von 0.2785 Fr./kWh) pro Jahr abgedeckt.

5.8 Energie/Nachhaltigkeit

Das Schulhaus soll den Richtlinien von MINERGIE-P-ECO entsprechen und muss somit hohe energetische und bauökologische Anforderungen erfüllen. Die teilweise unterirdische Sporthalle entspricht wegen zu geringem Tageslicht- und Grauenergieanteil nicht den Richtlinien, soll aber bezüglich der übrigen Nachhaltigkeitskriterien den Richtlinien entsprechen. Bei der Materialisie-rung wird auf Robustheit und geringen Unterhaltsaufwand geachtet. Die Schule wird mit einer Lüftungsanlage ausgestattet, um die erforderliche Luftqualität und einen energetisch optimierten Standard zu erreichen. Eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle, die kompakte Gesamtform sowie die Lüftung mit Wärme-rückgewinnung ergeben einen sehr tiefen Wärmebedarf, der zudem durch den Anschluss ans

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Fernwärmenetz der IWB mit geringer Kohlendioxidemission gedeckt werden kann. Die Schulan-lage erfüllt die energetischen Vorgaben der klimaneutralen Verwaltung.

6. Kosten und Finanzierung

6.1 Kostenschätzung

Die Kostenschätzung wurde vom beauftragten Generalplaner auf der Basis der erweiterten Vor-projektplanung BKP 3-stellig erstellt. Die wichtigsten Gewerke wurden mit Richtofferten überprüft, um die notwendige Kostensicherheit zu erreichen. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

BKP Arbeitsgattung TOTAL [Fr.] %

Angaben in Franken gerundet

1 Vorbereitungsarbeiten 1'185'840 4.9%

2 Gebäude 18'723'720 76.6%

20 Baugrube 501'733 2.1%

21 Rohbau 1 5'310'187 21.7%

22 Rohbau 2 2'514'240 10.3%

23 Elektroanlagen 1'392'520 5.7%

24 HLK 1'226'880 5.0%

25 Sanitäranlagen 734'400 3.0%

26 Transportanlagen 64'800 0.3%

27 Ausbau 1 1'585'440 6.5%

28 Ausbau 2 1'682'640 6.9%

29 Honorare 3'710'880 15.2%

3 Betriebseinrichtungen 123'200 0.5%

4 Umgebung 1'334'240 5.5%

5 Baunebenkosten 671'000 2.7%

6 Reserven BK 1'092'000 4.5%

7 Fotovoltaik 140'000 0.6%

9 Ausstattung 1'170'000 4.8%

Total Investitionskosten inkl. 8% MWST 24'440'000 100.0%

Kostengenauigkeit +/- 10%

Index 103.2 Punkte, Stand April 2013, BINW (Basis Okt. 2010)

6.2 Kennzahlen

Grundmengen nach SIA 416:

GF Geschossfläche m2 5‘490

HNF Hauptnutzfläche m2 2‘804

NF Nutzfläche m2 3‘151

GV Gebäudevolumen m3 28‘852

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EBF Energiebezugsfläche (SIA 180.4) m2 5‘490

GGF Gebäudegrundfläche m2 2‘264

Kosten BKP 2 in Franken 18'724’000

Die Kostenkennwerte im Vergleich zu anderen Neubauten3

Kennwerte in Franken:

Neubau

Schoren

(KV 2013)

Neubau

Erlenmatt

(KV 2013)

Neubau

Sandgruben

(KV 2013)

Neubau

Birch ZH

(Abrechn. 2004)

Neubau

Leutschenbach

(Abrechn. 2009)

BKP 2 / GF Fr./m2 3‘411 3’041

3’166 3’295 5’123

BKP 2 / HNF Fr./m2 6‘677 5’427 5’306 5’380 6’785

BKP 2 / KL-Einheit4 1‘428‘300 1'394’400 1'458’600 1'520’100 1'782’700

Die Kostenkennwerte zeigen, dass der Neubau Schoren im Rahmen der ursprünglichen gerech-neten Kosten liegen wird. Die Abweichung zur Ausgangslage beim Projektierungskredit (3‘000 BKP 2 Franken/m2 GF) und den aktuellen Schulprojekten Erlenmatt und Sandgruben liegt haupt-sächlich in der Grösse des Projekts, ist doch die neue Primarschule Schoren ein kleineres Ge-bäude mit nur sechs Klassen und kann darum nicht von den Skaleneffekten der grösseren Ver-gleichsobjekte (Erlenmatt: 9‘315 m2 GF und Sandgruben: 15‘162 m2 GF) profitieren.

6.3 Finanzierung

Die Finanzierung für den Neubau Primarschule Schoren setzt sich wie folgt zusammen: Total Investitionskosten 24’440'000 Fr. Davon Projektierungskredit (GRB 11/45/13.1G): 1'340'000 Fr.

Total beantragte Ausgabenbewilligungen: 23'100'000 Fr.

- Neubau Schulanlage 21'790'000 Fr. - Photovoltaik 140'000 Fr. - Mobiliarkreditantrag ED 1’170’000 Fr.

6.4 Folgekosten, Betrieb und Unterhalt

Durch die Integration von Sporthalle, Kindergarten, Tagesstrukturen und Primarschule in einem Gebäude wie auch durch die effiziente nachhaltige Bauweise können die Betriebskosten tenden-ziell tief gehalten werden. Die robuste Materialisierung des Schulhauses ist generell auf optimier-te Lebenszykluskosten und geringe Unterhaltskosten ausgelegt.

7. Terminplan

- Projektierungskredit November 2011 - Wettbewerb bis März 2013 - Vorprojekt und Kostenschätzung bis Dezember 2013 - Bauprojekt und Kostenvoranschlag bis Juni 2014 - Ausgabenbewilligung Realisierung 3. Quartal 2014

3 Die abgerechneten Zahlen wurden von Basler&Hofmann, Zürich auf Basis einer Kostenvergleichsstudie aktualisiert, indexiert und in Bezug auf Flächen

und Kostenvergleichbarkeit nachgerechnet. 4 Um Baukosten unterschiedlicher Schulen vergleichen zu können haben B&H die „Klassen-Einheit“ entwickelt. Diese Zahl umfasst alle in der Schule

angebotenen Nutzungen (Schule, Sport, Betreuung, Kindergarten usw.) und rechnet diese entsprechend um.

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- Bewilligungsverfahren 3. Quartal 2014- Ausführung ab 4. Quartal 2014 - Inbetriebnahme August 2016- Abrechnung 4. Quartal 2016

8. Projektorganisation

Die Projektorganisation erfolgt gemäss dem Konzept für den Investitionsablauf der Zentralen Raumdienste Kanton Basel-Stadt (ZRD) nach dem 3-Rollenmodell. Dabei fungiert das Hochbau-amt im Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) im Auftrag der Eigentümervertreter als zentrales Baufachorgan, die Abteilung Raum und Anlagen im Erziehungsdepartement (ED) ist als Nutzerin vertreten und Immobilien Basel-Stadt (IBS) im Finanzdepartement (FD) nimmt die Eigentümerin-teressen wahr.

Die Baukommission als strategisches Kontrollorgan setzt sich aus dem FD (Immobilien Basel-Stadt, ff), dem BVD (Hochbauamt) und dem ED (Raum & Anlagen) zusammen.

Einem Lenkungsausschuss Schulraum für alle Projekte im Rahmen der Schulharmonisierung obliegen die Steuerung und das Controlling über alle Projekte. Er berichtet direkt der regierungs-rätlichen Delegation mit Vertretungen der drei involvierten Departemente ED (RR Dr. Chr. Ey-mann), FD (RR Dr. E. Herzog) und BVD (RR Dr. H.-P. Wessels).

9. Antrag

Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ratschlag gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft.

Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme der nachste-henden Beschlussentwürfe.

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Beilagen - Entwürfe Grossratsbeschlüsse - Projektdokumentation

Umfassende Projekt-Dokumentation (Seiten 13-24 des Ratschlags, ca. 23 MB) siehe www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100378/000000378224.pdf

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Grossratsbeschluss

Ratschlag

zum Neubau Primarschule, Doppelturnhalle Schoren und

Fotovoltaikanlage

(vom [Datum eingeben])

Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungs-rates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem mündlichen Antrag der [Kommission eingeben] vom [Datum eingeben], beschliesst:

://: 1. Für den Neubau Primarschule Schoren und Doppelturnhalle, für die Projektierungund Erstellung einer Fotovoltaikanlage sowie für die Möblierung werden einmaligeAusgaben in der Höhe von Fr. 23'100’000 bewilligt. Diese Ausgaben teilen sich wiefolgt auf:

- Fr. 21’790'000 für den Neubau der Schulanlage zu Lasten Investitionsbe-reich 4 „Hochbauten im Verwaltungsvermögen, Teil Bildung“ (Immobilien Basel-Stadt, Pos. 4201.484.26001, Baupreisindex Nordwest-schweiz Hochbau, April 2013 103.2 Pkte.)

- Fr. 140'000 für die Projektierung und Erstellung von Fotovoltaikanlagen zu Lasten Investitionsbereich 4 „Hochbauten im Verwaltungsvermögen, Teil Bildung“ (Immobilien Basel-Stadt, Pos. 4201.484.26001)

- Fr. 1’170'000 neues Mobiliar der Schulanlage zu Lasten Investitionsbereich 6 „Bildung“ (Erziehungsdepartement, Pos. 2018.620.00024)

2. Eine Fläche von rund 5‘645 m2 auf der Parzelle 508 in Sektion 7 am Schorenweg istvom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zu übertragen (Inkraftsetzung per 1. Juli2014).

Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er untersteht dem Referendum.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. Oktober 2014. Seite 1/9

An den Grossen Rat 14.1350.01

BVD/P141350

Basel, 1. Oktober 2014

Regierungsratsbeschluss vom 30. September 2014

Ausgabenbericht

für die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke; Finanzielle Beteiligung

des Kantons Basel-Stadt an den Kosten der Entwurfs- und Genehmigungs-planung

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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1. Begehren

Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir dem Grossen Rat Ausgaben von maximal 1,4 Mio. Franken zu bewilligen als Beitrag des Kantons Basel-Stadt in Höhe von max. 10% an die Ge-samtkosten der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.

2. Ausgangslage

2.1 Regio-S-Bahn Basel

Die trinationale Regio-S-Bahn Basel ist ein sich kontinuierlich weiterentwickelndes Modell grenz-überschreitender Abstimmung und Finanzierung. Die Fahrgastzahlen steigen seit Jahren stetig und stark. Hierbei garantieren die drei deutschen Bahnstrecken am Oberrhein, am Hochrhein und im Wiesental zum einen die Erschliessung und Verknüpfung dieser Teilräume, andererseits sind sie bedeutende Zubringerstrecken zur Agglomeration Basel. Gerade auf diesen grenzüberschrei-tenden Relationen ist der ÖV-Anteil aber noch deutlich steigerbar, wie die seit 2006 bis Basel SBB durchgebundene Linie S6 aus dem südbadischen Wiesental zeigt. Die Strecken am Ober- und besonders am Hochrhein entsprechen aber noch nicht dem S-Bahn-Standard bezüglich Fahrplan und vor allem in Hinblick auf die Infrastruktur.

2.2 Die Hochrheinstrecke

Die Hochrheinstrecke Basel – Waldshut (D) – Schaffhausen – Singen (D) – Konstanz (D) erfüllt als Zulaufstrecke zum Knoten Basel eine wichtige Funktion im Netz der trinationalen Regio-S-Bahn Basel. Zusätzlich ist sie eine wichtige Verbindung für den interregionalen Verkehr. Zum ei-nen ermöglicht sie bereits heute attraktive Fahrzeiten ab Basel an den Bodensee, nach Ulm oder München. Zum anderen bietet sie die einzige Direktverbindung zwischen Basel und Schaffhau-sen. Die Fahrzeit (eine Stunde) ist rund 45 Minuten kürzer als die Umsteigebeziehung via Zürich. Die Hochrheinstrecke ist eine logische Fortsetzung der sogenannten "Ostschweizer Spange" St. Gallen – Konstanz/Schaffhausen, kann diese Funktion aber nicht erfüllen, so lange sie nicht voll-ständig elektrifiziert ist. Die Vervollständigung der Elektrifizierung zwischen Basel und Schaffhau-sen ist deshalb ein gemeinsames Ziel des Landes Baden-Württemberg, des Bundesamtes für Verkehr, der Landkreise Lörrach und Waldshut sowie der Kantone Basel-Stadt und Schaffhau-sen. Sie bildet auch das grösste A-Projekt im Agglomerationsprogramm Basel zweite Generation, auch wenn eine Mitfinanzierung durch den Bund aus den entsprechenden Mitteln aufgrund der Umstellung der Bahnfinanzierung durch FABI inzwischen nicht mehr in Frage kommt. Eine elektrifizierte Hochrheinstrecke ist Voraussetzung für eine Durchbindung von Zügen bis Ba-sel SBB bzw. weiter Richtung Nordwestschweiz oder ins Südelsass. Solche Durchbindungen sind heute kaum möglich, da am Hochrhein nur Züge mit Dieseltraktion verkehren können. Die Stre-cke ist ein Fremdkörper im Netz der Regio-S-Bahn Basel, hier verkehren die einzigen Personen-züge auf Schweizer Gebiet mit Dieselantrieb. Wird das Herzstück realisiert, würde eine nicht elektrifizierte Hochrheinstrecke endgültig zur Insel- und Stumpfstrecke, die auf Dauer im Badi-schen Bahnhof enden müsste. Damit würde die Linie an Bedeutung verlieren und hätte keine positive Auswirkung auf den Modal Split des Pendlerverkehrs vom Hochrhein Richtung Basel bzw. in die Nordwestschweiz.

2.3 Die Infrastruktur

Die Hochrheinstrecke mit einer Gesamtlänge von 144 km führt von Basel Badischer Bahnhof über Waldshut (D), Schaffhausen und Singen (D) nach Konstanz (D). Seit 1987 ist die Strecke ausser im Abschnitt Waldshut – Erzingen zweigleisig und besitzt damit eine noch nicht ausge-

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schöpfte Kapazität für den Personenverkehr, d.h. der Takt könnte weiter verdichtet werden. Im Bahnhof Waldshut (D) zweigt die elektrifizierte Schweizer Strecke nach Koblenz ab. Seit Ende 2013 ist auch der Streckenabschnitt zwischen Erzingen (D) und Schaffhausen elektrifiziert, was die vollständige Integration in das S-Bahnnetz Schaffhausen erlaubt, da der östlich anschliessen-de Streckenabschnitt bis Konstanz bereits elektrifiziert war. Durch diesen Ausbau konnte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 in der grenzüberschreitenden Agglomeration Schaffhausen das bis dahin stündliche Grundangebot zum Halbstundentakt, in den Hauptverkehrszeiten sogar zum Viertelstundentakt verdichtet werden. Das Projekt Hochrheinelektrifizierung umfasst damit den verbleibenden Streckenabschnitt von 74 km zwischen Basel Bad. Bahnhof und Erzingen (D). Der Streckenanteil auf Grund und Boden des Kantons Basel-Stadt beträgt knapp 3 km, vom Badischen Bahnhof bis zum Grenzacher Horn. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Bahnstrecke im Besitz des deutschen Eisenbahnver-mögens, d.h. der Bundesrepublik Deutschland, die in Teilen auf Schweizer Grund verläuft. Rechtsgrundlage für Planung und Bau stellen die Staatsverträge von 18521 und 18582 sowie die Vereinbarung von 19533 dar. Infrastrukturbetreiberin ist die Deutsche Bahn (DB AG).

2.4 Das Angebot

Derzeit fahren von Basel bis Waldshut bzw. Lauchringen Regionalbahnen (RB) meist im 30-Minutentakt (am Wochenende und in den Randzeiten stündlich), die alle Halte bedienen. Zwi-schen Basel und Schaffhausen bzw. Singen verkehren stündlich (am Wochenende teilweise zweistündlich) aufgrund der Neigetechnik bis zu 160 km/h schnelle InterRegioExpress-Züge (IRE), die nur die grossen Stationen bedienen; zweistündlich werden diese Züge als Direktver-bindungen bis Ulm durchgebunden. Alle ab Basel verkehrenden Züge werden vom Land Baden-Württemberg bestellt, der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich nicht an der Finanzierung dieser Leis-tungen. Verkehrsunternehmen ist bis zum Auslaufen der aktuellen Verkehrsvertrages mit dem Land Ba-den-Württemberg im September 2016 die DB Regio AG. Tarifarisch liegt die Hochrheinstrecke im Gebiet mehrerer Tarif- bzw. Verkehrsverbünde, deren Binnentarife neben jenem der DB AG für die Gesamtstrecke angewandt werden. Die DB AG wurde gemeinsam von Landkreisen Waldshut und Lörrach sowie den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen und Aargau auf-gefordert, die nötigen Verfahren in die Wege zu leiten, damit auf der Strecke zukünftig auch Schweizer Fahrausweise anerkannt werden. Diese Tarifintegration wird auch vom Bundesamt für Verkehr und dem baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur unterstützt. Im Rahmen der „Langfristplanung Hochrhein“ wurde in den Jahren bis 2010 zwischen dem Land Baden-Württemberg, den Landkreisen Lörrach, Waldshut und Konstanz sowie den Kantonen Ba-sel-Stadt, Schaffhausen und Aargau die für nach der Elektrifizierung geplante Angebotskonzepti-on abgestimmt. Vorgesehen sind im ausgewählten „Zielkonzept+“ eine Verdichtung des Angebots der RB Basel – Waldshut auf einen Halbstundentakt mit stündlicher Verlängerung nach Erzingen und eine Verdoppelung des Angebots der IRE-Züge Basel – Schaffhausen – Singen auch auf einen Halbstundentakt. Dieses Angebot stellt die Basis der geplanten Ausschreibung des Landes Baden-Württemberg dar, die noch für 2014 vorgesehen ist, wobei in einer Option sowohl die kommende Elektrifizierung als auch Durchbindungen über Basel Bad Bf. hinaus berücksichtigt werden sollen.

1 Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum Baden, betreffend die Weiter-

führung der badischen Eisenbahnen über schweizerisches Gebiet vom 27. Juli und 11. August 1852 (954.510) 2 Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft bzw. dem Kanton Schaffhausen und dem Grossherzogtum

Baden betreffend die Weiterführung der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahn durch den Kanton Schaffhausen, abgeschlossen am 30. Dezember 1858 (954.520) 3 Vereinbarung über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet vom 25. August 1953 (954.560)

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Eine derartige annähernde Verdoppelung des Angebotes auf der Hochrheinstrecke mit der mittel- bis langfristigen Möglichkeit von Durchmesserlinien nach der Elektrifizierung sowie entsprechen-des, grenzüberschreitend einsetzbares Rollmaterial würde die Attraktivität der Hochrheinstrecke und damit die Nachfrage deutlich steigern. Dies folgt sowohl der Zielformulierung der Agglomera-tion Basel eines Viertelstundentaktes für die Regio-S-Bahn im Kernbereich der Agglomeration, stellt aber auch gleichzeitig eine wichtige Massnahme dar, um die Strassen von Pendlerverkehr aus dem grenznahen Ausland zu entlasten und damit, den Autoverkehr in Basel zu reduzieren („Gegenvorschlag Städteinitiative“).

3. Das Projekt Elektrifizierung der Hochrheinstrecke

3.1 Planungsstand

Seit 2012 liegen die Ergebnisse der Vor- und Grundlagenplanung (Leistungsphasen 1 und 2 ge-mäss HOAI4) vor. Dieser Planungsstand entspricht in der Schweiz in etwa einer Vorstudie. Die Kosten für diese Planungsschritte betrugen 3,25 Mio. Euro. 1,4 Mio. Euro deutsche Bundesmittel wurden für die Untersuchung der Variante eine Elektrifizierung nach dem Schweizer Standard („Schweizer Zickzack“) verwendet. Die verbleibenden 1,85 Mio. Euro finanzierten je hälftig der Kanton Schaffhausen und die deutschen Behörden (25% Land Baden-Württemberg und je 12.5% die Landkreise Waldshut und Lörrach) Der Kanton Basel-Stadt hat bisher keine Planungskosten übernommen. Die bisherigen Planun-gen wurden von einem Lenkungskreis begleitet, in dem neben den Finanzierern auch die Kanto-ne Basel-Stadt und Aargau ihre Interessen einbringen konnten. Die im Rahmen der Vorplanungen auch untersuchte Elektrifizierungsvariante nach Schweizer Standard wurde aufgrund deutlich höherer Baukosten (Mehrkosten ca. 10 Mio. Euro) einver-nehmlich verworfen. Die Durchbindung von Linien ins Schweizer Netz muss daher durch in-teroperable und grenzüberschreitend zugelassene Fahrzeuge (d.h. Fahrzeuge, die mit beiden Stromsystemen fahren können) gewährleistet werden. Dies verursacht für Basel-Stadt keine Mehrkosten, weil das Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Rollmittelbeschaffung verantwort-lich ist. Als Resultat der Vorstudie wurde folgende nach wie vor aktuelle Kostenschätzung (+/- 30%; Stand August 2012) vorgelegt:

In Mio. Euro Baukosten DB Netz 110,325 Baukosten DB Energie 21,500 Planungskosten5 28,500 Total 160,325

3.2 Gesamtfinanzierung des Projektes

Mit der Unterzeichnung der Basler Erklärung am 18. Januar 2013 (siehe Beilagen) legte die grenzüberschreitende Region gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg erstmals einen Vorschlag für eine Gesamtfinanzierung vor. Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 15. Januar 2013 (RRB 13/01/85) den Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartementes zur Unter-zeichnung ermächtigt. Damit wurde auch die Erwartung einer Mitfinanzierung der Eidgenossen-schaft und der Bundesrepublik Deutschland formuliert. Neben einer – selbstverständlich unter

4 Die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) regelt grundsätzlich die Vergütung der

Planungsleistungen in den Bereichen der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens, und damit auch implizit, welche Planungsleistungen erbracht werden müssen. 5 Incl. der abgeschlossenen Planungsphasen

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dem Vorbehalt einer parlamentarischen Bestätigung stehenden – Absichtserklärung zur Mitfinan-zierung der regionalen Partner haben sich die Unterzeichnenden dabei verpflichtet, darauf hinzu-wirken, dass weitere erforderliche Mittel von den jeweiligen Bundesebenen kommen. Zwischenzeitlich wurde (und wird) das Projekt leider stark belastet durch eine Verknüpfung mit anderen grenzüberschreitenden, strittigen und blockierten Dossiers wie z.B. dem Züricher Flug-lärmstreit oder dem Steuerabkommen CH – D. Die in diesem Zusammenhang propagierten so-genannten Paketlösungen verknüpfen dabei Projekte, die keinen inhaltlichen Zusammenhang haben und führen zu einer Blockade eines politisch unbestrittenen Projektes – der Hochrheine-lektrifizierung – ohne zu einem Fortschritt bei den anderen zu führen und werden daher in der Region Basel von den weiteren regionalen Partnern beiderseits der Grenze entschieden abge-lehnt. Für die Umsetzung der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke fehlt trotz des Vorstosses der Basler Erklärung bisher noch eine endgültige Vereinbarung zur Gesamtfinanzierung. Allerdings konnte durch die entsprechenden Initiativen der grenzüberschreitenden Region zwischenzeitlich erreicht werden, dass nun unter gemeinsamer Federführung des Eidgenössischen Bundesamtes für Ver-kehr und des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur eine Projekt-organisation geschaffen wurde, die Angebotsverbesserungen und eine mögliche Finanzierung der hierfür erforderlichen Massnahmen bearbeitet. Dort haben BAV und MVI vereinbart, die recht-liche Machbarkeit und Zulässigkeit einer Finanzierung von Infrastrukturausbau und gegebenen-falls auch Angebotsverbesserungen über eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) noch im Jahr 2015 prüfen zu lassen. Neben der Basler Erklärung und der Einreichung als Projekt im Agglomerationsprogramm Basel der 2. Generation ist insbesondere die parlamentarische Initiative des Schaffhauser Nationalrates Thomas Hurter vom 5. Juni 2013 zu nennen. Diese verlangt, die Elektrifizierung über im FinöV-Fonds verbliebene Restmittel für den Anschluss der Schweiz an das europäische Hochgeschwin-digkeitsnetz (HGV-Kredit) zu finanzieren. Durch die dadurch im Bundesparlament angestossene Diskussion wurden in beiden Verkehrskommissionen inhaltlich identische Postulate eingebracht, die direkte Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg zur Prüfung von Angebotsverbes-serungen fordern. Gleichzeitig fordern die Postulate bei erfolgreichen Verhandlungen eine finan-zielle Beteiligung von Bund und Kantonen an der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke bzw. den Angebotsverbesserungen. Nach der Annahme der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) am 9. Februar 2012 durch das Stimmvolk ist eine Finanzierung über den neuen BIF (Bahninfrastruk-turfonds) prinzipiell möglich, wobei der Bund aktuell noch keine Lösung für ausserhalb der Schweiz aber z.B. im Perimeter einer Schweizer Agglomeration liegende S-Bahnprojekte hat, die bisher über den Infrastrukturfonds als Agglomerationsprojekt förderfähig waren. Allerdings ist eine Berücksichtigung der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke frühestens für den zweiten STEP-Ausbauschritt (Strategisches Entwicklungsprogramm) bis 2030 möglich. Dies bedingt allerdings, dass entsprechende Angebotsvorstellungen im Rahmen des Schweizer FABI-Prozesses bis No-vember 2014 in Bern vorgelegt werden. Daher ist die Weiterentwicklung der Hochrheinstrecke bei der derzeit laufenden Erarbeitung eines trinationalen Angebotskonzeptes für die Regio-S-Bahn selbstverständlich mit einbezogen.

3.3 Nächste Planungsschritte

Seit Vorliegen der Resultate der Vorstudien Ende 2012 herrscht ein Planungsstopp. Dies ist keine Folge der Planungsergebnisse, sondern eine der Diskussion über den Abschluss einer Gesamtfi-nanzierungsvereinbarung, die das Land Baden-Württemberg zeitweise als Voraussetzung für eine Weiterplanung angesehen hat (siehe auch Kapitel 3.2. Gesamtfinanzierung).

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Auf Initiative der Landkreise sowie des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee wurde nun je-doch erreicht, dass die nächste Planungsphase der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leis-tungsphasen 3 und 4 nach HOAI, nach Schweizer Terminologie etwas mehr als ein Vorprojekt) nach einvernehmlichen Willen aller Projektpartner ab Anfang 2015 fortgesetzt werden soll. Die Entwurfsplanung vertieft und konkretisiert die Ergebnisse der Vorplanungen und umfasst eine erneute Kostenberechnung, mit der sich die Kostengenauigkeit auf +/-20% steigert. Gleichzeitig werden die gemäss deutschem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zuwendungsfähigen Kos-ten ermittelt. Die Resultate der Entwurfsplanung werden daher in der Regel dazu genutzt, einen entsprechenden Förderantrag zu erarbeiten. Aus den Planungsergebnissen werden zudem die Unterlagen für die erforderlichen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit erstellt. Eine weitere Voraussetzung für die Bezuschussung auf deutscher Seite ist der Nachweis eines positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses, ermittelt nach dem vorgeschriebenen Verfahren der „standardisierten Bewertung“. Da es sich um die Vorleistung für die deutsche Förderung handelt, werden voraussichtlich die beiden Landkreise diese Nutzen-Kosten-Untersuchung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphase 3 in Auftrag geben. Bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit und damit Förderfähigkeit sowie dem Entscheid zur Um-setzung, würden sich die weitere Projektierung (Leistungsphasen 5 bis 7) sowie vor Baubeginn die Vorbereitung und Durchführung der Vergaben anschliessen. Von der DB AG liegt für die Leistungsphasen 3 und 4 eine vorläufige Offerte von Ende 2012 in Höhe von rund 10 Mio. Euro vor, der Zeitbedarf wurde mit ca. 2,5 Jahren angegeben. Der Entwurfs- und Genehmigungsplanung kommt neben der weiteren Konkretisierung des Pro-jektes gleichzeitig eine sehr hohe Bedeutung in Hinblick auf die Realisierung zu, da sie mit dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit und der Förderfähigkeit entscheidende Grundlagen für eine Ge-samtfinanzierung legt.

3.4 Mitfinanzierung Entwurfs- und Genehmigungsplanung durch den Kanton Basel-Stadt

Für die Finanzierung der anstehenden Planungsarbeiten wird von den Partnern folgende Kosten-aufteilung angestrebt:

Finanzierer Kostenanteil

EU 5 Mio. Euro (bei 50%-Förderung)

Land Baden-Württemberg 2 Mio. Euro (max.)

Landkreis Lörrach 1 Mio. Euro

Landkreis Waldshut 1 Mio. Euro

Kanton Basel-Stadt 1 Mio. Euro

Die EU-Mitfinanzierung wird dadurch gesichert, dass für das Projekt im INTERREG V A-Programm des Programmgebietes Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein mit einem Antrag Ende 2014/Anfang 2015 entsprechende Mittel beantragt werden. Das Projekt wurde von den Projektpartnern unter Beilage einer vorläufigen Projektskizze bereits beim zuständigen INTERREG-Sekretariat vorangemeldet. Das inoffizielle Feedback ist sehr posi-tiv, so dass von einer entsprechenden Förderung ausgegangen werden kann. Voraussetzung für die EU-Förderung ist eine Kofinanzierung mindestens in gleicher Höhe durch die Projektpartner. Diese muss zum Zeitpunkt der endgültigen Antragseinreichung (Ende 2014/Anfang 2015) gesichert vorliegen, so dass bereits jetzt die entsprechenden politischen bzw.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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parlamentarischen Prozesse gestartet werden müssen. Dies gilt für alle mitfinanzierenden Pro-jektpartner. Bereits mit Beschluss vom 31. August 2010 (RRB 10/26/54) hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Franken für Planungskosten des Projektes Hoch-rheinelektrifizierung ins Investitionsprogramm aufgenommen. Diese Mittel wurden bis jetzt nicht in Anspruch genommen, da die bisherigen Planungskosten von den anderen Projektpartnern getragen wurden. So finanzierte unter anderem der Kanton Schaff-hausen einen grossen Teil der Planungskosten der ersten beiden Leistungsphasen. Mit der nun vorgesehenen 10%igen Mitfinanzierung an der Entwurfs- und Genehmigungsplanung kann der Kanton Basel-Stadt einen angemessenen und entscheidenden Beitrag zur Fortsetzung des Pro-jektes leisten und auch gegenüber dem Bund seine Unterstützung des Projektes erstmals über reine Erklärungen hinausgehend verdeutlichen. Die Wiederaufnahme der Planungen für die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke nach dem Pla-nungsstopp seit Ende 2012 ist nötig, um mittelfristig eine Umsetzung zu erreichen. Die Planungs-ergebnisse mit ihrer höheren Kostengenauigkeit stellen die Grundlagen für einen Entscheid zur Umsetzung, nationalstaatlichen Förderung in der Schweiz und Deutschland und gemeinsamen grenzüberschreitenden Finanzierung dar. An Planungskosten hat sich der Kanton Basel-Stadt als einziger der regionalen Partner und im Gegensatz zum Kanton Schaffhausen bisher noch über-haupt nicht beteiligt. Der Regierungsrat schlägt daher vor, dass der Kanton Basel-Stadt maximal 10% der Gesamtkos-ten der Leistungsphasen 3 und 4 wie in Kapitel 3.23 beschrieben übernimmt und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hierfür die im Investitionsprogramm vorgesehenen Mittel bis zu einem Maximalbetrag von 1,4 Mio. Franken bzw. max. 10% der Kosten für diese Planungsschritte frei-gibt. Entsprechend der vorliegenden Offerte und auf Grundlage der Abschätzung der EU-Förderung ist vom Kanton Basel-Stadt eine Beteiligung von ca. 1,2 Mio. Franken erforderlich. Zur Absicherung allfälliger Unsicherheiten wie Währungsrisiko, und um Kostensteigerungen im Laufe der Planung vorausschauend zu begegnen, schlägt der Regierungsrat vor, den Rahmen der bereits im Investi-tionsprogramm vorgesehenen Mittel weitgehend auszuschöpfen, ohne sich mehr als erforderlich finanziell zu binden. Mit einer Begrenzung auf maximal 10% der Gesamtkosten für die nächsten beiden Planungspha-sen wird gleichzeitig den mitfinanzierenden Partnern gegenüber deutlich gemacht, dass eine all-fällige Kostensteigerung nicht einseitig zu Lasten des Kantons Basel-Stadt geht. Sollten sich bis zum Zeitpunkt der erforderlichen Antragsstellung für die INTERREG-Förderung weitere Finanzie-rungspartner oder -töpfe erschliessen lassen, bietet ein dementsprechender Beschluss zudem die Möglichkeit, den Finanzierungsanteil des Kantons Basel-Stadt anteilig zu reduzieren. Über eine allfällige Finanzbeteiligung des Kantons Basel-Stadt an der weiteren Projektierung und Umsetzung wird der Grosse Rat auf der Grundlage von höheren Kostengenauigkeit und im Rah-men eines Konzeptes zur Gesamtfinanzierung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden können.

4. Finanzielle Prüfung

Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ratschlag gemäss § 8 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 14. März 2012 überprüft.

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5. Beschlussantrag

Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachste-henden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Beilage Entwurf Grossratsbeschluss

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Grossratsbeschluss

Ausgabenbericht Für die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke; Finanzielle Beteiligung

des Kantons Basel-Stadt an den Kosten der Entwurfs- und Genehmigungs-planung (vom [Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel Stadt, nach Einsichtnahme in die Ausgabenbewilligung des Regierungsrates Nr. [Nummer eingeben]vom [Datum eingeben] und nach dem Antrag der UVEK vom [Datum eingeben], beschliesst:

1. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich mit maximal 10% an den Gesamtkosten der Ent-wurfs- und Genehmigungsplanung. Dafür werden Ausgaben von maximal Fr. 1‘400‘000 zu Lasten des Investitionsbereichs „Öffentlicher Verkehr“ bewilligt. (Bau- und Verkehrsdepartement, Mobilität, Pos. 6618.510.20002)

2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, eine entsprechenden Interreg-Vereinbarung wie auch

eine Planungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Beauftragung der DB-Gesellschaften

für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Namen des Kantons Basel-Stadt zu un-

terzeichnen.

Basler Erklärung zur Gesamtfinanzierung der Elektrifizierung der Hochrheinbahn

zwischen Basel (CH) und Erzingen (D)

zwischen

dem Land Baden-Württemberg vertreten durch den Minister für Verkehr und Infrastruktur

dem Kanton Basel-Stadt vertreten durch den Verkehrsminister

(Baudirektor)

dem Kanton Schaffhausen vertreten durch den Verkehrsminister

(Baudirektor)

dem Landkreis Waldshut vertreten durch den Landrat

dem Landkreis Lörrach vertreten durch die Landrätin

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Präambel

Die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke stellt ein zentrales Projekt zur nachhaltigen Opti-

mierung des Schienennahverkehrs in Baden-Württemberg mit erheblicher grenzüberschrei-

tender Bedeutung dar. Für die Hochrheinregion ist die trinationale Regio-S-Bahn im Raum

Basel ein herausragendes Erfolgsmodell grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Bereich

des öffentlichen Nahverkehrs.

Die Fahrgastzahlen steigen seit Jahren kontinuierlich in erheblichem Umfang. Die Elektrifi-

zierung der Hochrheinstrecke ist daher eines der Schlüsselprojekte in den Agglomerations-

programmen Basel und Schaffhausen. Am Hochrhein stellt sie einen notwendigen Lücken-

schluss des südbadischen Netzes dar. In der Agglomeration Basel ist sie Voraussetzung für

eine vollständige Einbindung in das Netz der Regio-S-Bahn und damit unverzichtbar für die

Mobilität tausender deutscher Grenzgänger und für die Standortgunst des ganzen grenz-

überschreitenden Wirtschaftsraums.

Die Elektrifizierung der Hochrheinstrecke hat eine weit über den "bloßen infrastrukturellen Ef-

fekt" hinausreichende Dimension. Sie eröffnet mit ihren Synergien und positiven Wirkungen

vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen entlang der Strecke. Vor allem ermög-

licht die Elektrifizierung attraktive Durchbindungen im grenzüberschreitenden Schienenver-

kehr. Mit diesem Projekt kann ein wichtiges Zeichen für die grenzüberschreitende Entwick-

lung der deutsch-schweizerischen Beziehungen gesetzt werden, welches weit über den un-

mittelbaren Grenzraum hinaus reicht.

Im Raum Schaffhausen wurde mit den Bauarbeiten an der Elektrifizierung des Abschnitts

Schaffhausen-Erzingen begonnen. Für die Kosten der Elektrifizierung dieser Teilstrecke

kommt der Kanton Schaffhausen zusammen mit der Schweizer Eidgenossenschaft auf. Für

den Abschnitt zwischen Basel und Erzingen ist die Einleitung der weiteren Planungsphasen

notwendig. Für die weitere Planung, und insbesondere für die Gesamtrealisierung, ist nun

ein Konzept zur Gesamtfinanzierung zu entwickeln.

§ 1 Ziel

Es besteht der gemeinsame politische Wille, die Hochrheinstrecke zwischen Basel und Er-

zingen zu elektrifizieren. Die beteiligten Partner verpflichten sich mit dieser Erklärung, alle

Anstrengungen zu unternehmen, um die Voraussetzung für die Realisierung dieses grenz-

überschreitenden Vorhabens zu schaffen, insbesondere dessen Finanzierung.

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§ 2 Streckenabschnitte

Die Strecke ist in folgende Abschnitte unterteilt:

Abschnitt 1: Schaffhausen-Erzingen Abschnitt 2: Basel-Waldshut Abschnitt 3: Waldshut-Erzingen

§ 3 Trägerschaft/Stand des Projektes

Beim Abschnitt 1 zwischen Schaffhausen und Erzingen ist der Kanton Schaffhausen Projekt-

träger.

Der Streckenabschnitt 1 befindet sich derzeit im Bau und soll Ende 2013 abgeschlossen

werden. Der Kanton Schaffhausen ist Projektträger und hat dafür 2011 einen Betrag von

rund 30 Mio. Euro bewilligt.

Für die Planung der Streckenabschnitte 2 und 3 konnten im Herbst 2012 die Leistungspha-

sen 1 und 2 nach HOAI erfolgreich abgeschlossen werden (CH Vorstudie/Vorprojekt). Die

Federführung lag beim Land Baden-Württemberg sowie beim Kanton Schaffhausen. Die

Leistungsphasen 3 und 4 (CH Bau- und Ausführungsprojekt) befinden sich derzeit in Vorbe-

reitung und sollen baldmöglichst ausgelöst werden. Voraussetzung hierfür ist ein Konzept für

die Gesamtfinanzierung.

Die Federführung für die Streckenabschnitte Basel-Waldshut (Abschnitt 2) und Waldshut-

Erzingen (Abschnitt 3) sowie für die Leistungsphasen 3 und 4 soll beim Land Baden-

Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und bei der

grenzüberschreitenden Agglomeration Basel liegen.

§ 4 Kosten

In den Leistungsphasen 1 und 2 wurden für die Elektrifizierung der Strecke Basel-Erzingen

Gesamtkosten von rund 160 Mio. Euro ermittelt.

§ 5 Finanzierung

Es wird angestrebt, die Gesamtfinanzierung der Elektrifizierung von Basel bis Erzingen zu

etwa gleichen Teilen auf die deutschen und Schweizer Partner zu verteilen.

Für den Streckenabschnitt 2 von Basel bis Waldshut wurden im Rahmen des Agglomerati-

onsprogramms Basel der 2. Generation 100 Mio. Euro (120 Mio. CHF) zur Mitfinanzierung

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beantragt. Der Entscheid von Seiten der Schweizer Eidgenossenschaft steht noch aus. Bei

einer Berücksichtigung durch das Agglomerationsprogramm (Infrastrukturfonds) würde der

Beitragssatz voraussichtlich zwischen 30 und 50% betragen.

Das Land Baden-Württemberg wird in Absprache mit der DB Netz AG für den Abschnitt Ba-

sel/Grenze bis Waldshut schnellstmöglich die Aufnahme in das Bundes-GVFG-Programm

beantragen. Das Land wird, vorbehaltlich einer Aufnahme in das Bundes-GVFG-Programm,

sowie der Zustimmung des Ministerrats und des Haushaltsgesetzgebers im Rahmen der Ko-

finanzierung das Projekt mit bis zu 20 Mio. Euro fördern.

Grenzüberschreitende Region 32 Mio. Euro (Kanton Basel-Stadt, Landkreis Lörrach, Landkreis Waldshut) Antrag für deutsche Bundesgelder und Kofinanzierung des Landes 64 Mio. Euro Antrag für Schweizer Bundesgelder 64 Mio. Euro

§ 6 Weiteres Vorgehen/Vergaben

Mit dem weiteren Vorgehen dokumentieren die Projektpartner den gemeinsamen politischen

Willen, das Gesamtprojekt so rasch als möglich weiter voranzubringen. Dies manifestiert sich

u. a. in den folgenden Meilensteinen:

- Unverzügliche Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 HOAI durch das Land Baden-

Württemberg nach Abstimmung mit der Schweizer Seite.

- Unverzügliche Beauftragung einer Standardisierten Bewertung für die zu elektrifizierende

Strecke durch die Landkreise Waldshut und Lörrach.

- Zum weiteren Voranbringen des Projektes ist eine enge Abstimmung zwischen dem ba-

den-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und den zuständigen

Schweizer Bundesbehörden notwendig.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, bei der anstehenden Ausschreibung/Vergabe der Schienen-

verkehrsleistungen auf dieser Strecke den Aspekt der Elektrifizierung zu berücksichtigen.

Basel / Schaffhausen / Aarau / Lörrach /Waldshut-Tiengen /Stuttgart, 18. Januar 2013

Winfried Hermann Verkehrsminister (MVI) Land Baden-Württemberg

Regierungsrat Kanton Schaffhausen

Tilman Bollacher Landrat Landkreis Waldshut Vorsitzender Regionalverband Hochrhein­Bodensee

Dr. Hans-Peter Wessels Regierungsrat Kanton Basel-Stadt

Marion Dammann Landrätin Landkreis Lörrach Präsidentin der Hochrheinkommission

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Anzug betreffend Fernbuslinien in Basel 14.5510.01

Seit Januar 2013 ist der Fernbusmarkt in Deutschland liberalisiert. Innert Jahresfrist entstanden zahlreiche neue Angebote. Wie aus der Studie "IGES Kompass Mobilität- Fokus Fernbus" hervorgeht, können Fahrgäste aktuell aus 5'100 innerdeutschen Fahrten pro Woche wählen.

Die Liberalisierung des Fernbusmarktes zeigt, wie auch ohne öffentliche Mittel bestehende Mobilitätsbedürfnisse bedient werden können. Das Potenzial zeigt sich am deutlichsten an der Zahl der klassischen Städte-Fernbuslinien, die von 62 auf 138 zugenommen haben. Fernbusse richten sich klar am Markt aus. Es werden keine Linien betrieben, die sich nicht lohnen. Mit anderen Worten: Die Verbindungen entsprechen klar einem Bedürfnis von vielen Reisenden.

Laut Studie profitieren von Fernbusangeboten vor allem mittelgrosse Städte (z.B. in BadenWürttemberg und Bayern), die vorher keine direkten Verbindungen hatten. Derzeit agieren knapp 40 Betreiber von klassischen Städte-Fernbuslinien auf dem deutschen Markt. Der Branchenführer "MeinFernbus" bietet unter anderem Verbindungen nach Lörrach an, die möglicherweise nach Basel verlängert würden, und bedient mit 82 Linien 219 Halte in 8 Ländern (Deutschland, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Tschechische Republik, Niederlande und Italien).

Linienbus-Verbindungen zwischen Städten werden an Bedeutung gewinnen. Basel würde von einem Anschluss an das deutsche Fernbus-Netz profitieren und neue Direktverbindungen erhalten. Die Schaffung eines zeitgemässen Bus-Terminals würde für die Anbieter einen zusätzlichen Anreiz schaffen, Basel in ihr Streckenprogramm aufzunehmen.

Wir bitten, den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie Basel an das deutsche Fernbus-Netz angeschlossen werden kann und wo mit guter Innenstadt- und öV-Anbindung ein Bus-Terminal geschaffen werden könnte, der den Bedürfnissen des Marktes genügt?

− ob ein längst überfälliger öV-Busbahnhof mit dem Fernbus-Anliegen gekoppelt werden könnte?

− ob zusammen mit den SBB ein solcher Busbahnhof über den Geleisen am Bahnhof eingerichtet werden könnte?

− ob andere Standorte, wie z. B. neues Parkhaus der Messe Basel realisiert werden könnten?

Peter Bochsler, Erich Bucher, Andreas Zappalà, Christophe Haller, Joël Thüring, Remo Gallacchi, Michel Rusterholtz, Conradin Cramer, Patricia von Falkenstein

Anzug betreffend Beschränkung der Anzahl Vorstösse pro Sitzungstag 14.5520.01

Mit den verschiedenen Arten von Vorstössen (Schriftliche Anfrage, Interpellation, Anzug und Motion) kann jedes Ratsmitglied seine politischen Rechte wahrnehmen. Die Anzahl der Vorstösse ist je nach Art des Vorstosses unterschiedlich geregelt. Eine einheitliche Regelung ist aus meiner Sicht anzustreben. Damit es keine übermässige Flut von Vorstössen einzelner Mitglieder des Grossen Rates geben kann, soll die Anzahl pro Art des Vorstosses beschränkt werden. Ohne die politischen Rechte des einzelnen Ratsmitgliedes wirklich einzuschränken, soll die Anzahl Vorstösse pro Sitzungstag und Art des Vorstosses auf 2 oder 3 limitiert werden.

Ich bitte das Büro des Grossen Rates, dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung vorzulegen.

Remo Gallacchi, Helen Schai-Zigerlig, Sibel Arslan, Andreas Ungricht, Samuel Wyss, Atilla Toptas, Helmut Hersberger, Roland Vögtli, André Auderset, Rolf von Aarburg, Andrea Knellwolf, Pasqualine Gallacchi, Beatrice Isler, Annemarie Pfeifer, Felix Meier

Anzug betreffend Demografiebericht Basel-Stadt 14.5521.01

Für Kanton und Stadt Basel stellen sich aufgrund der demografischen Entwicklung spezifische Herausforderungen, welche frühzeitig antizipiert werden müssen. Insbesondere die Grenzlage, die begrenzten räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten und die Attraktivität für Zuzügerinnen und Zuzüger aus dem In- und Ausland (städtische Zentrumsfunktionen, Hochschulen, Life-Science Industrie, usw.) stellen für Basel besondere Elemente dar, welche bei der Prognostizierung der demografischen Entwicklung mitberücksicht werden müssen. Dazu braucht es möglichst verlässliche Prognosen und Zahlen. Im Kanton Basel-Landschaft wurde 2011 ein umfangreicher Demografiebericht erstellt.

In Basel-Stadt existiert kein solcher Bericht.

Die Anzugstellerin bittet den Regierungsrat deshalb um Erststellung eines umfassenden Demografieberichts, welcher die Bevölkerungsentwicklung bis 2035 prognostiziert und namentlich auch die oben beschriebenen Basel-spezifischen Elemente der Bevölkerungsentwicklung abbildet.

Andrea Knellwolf, Remo Gallacchi, Leonhard Burckhardt, Stephan Mumenthaler, Georg Mattmüller, Helen Schai-Zigerlig, Rolf von Aarburg

Anzug betreffend Schaffung von flexiblen Wohngruppen für Hochbetagte 14.5522.01

Die Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung zeigen auf, dass vor allem das Segment der Hochbetagten noch weiter zunehmen wird.

Der Kanton Basel-Stadt hat gemeinsam mit privaten Anbietern grosse Anstrengungen unternommen, um genügend Pflegeplätze mit einer guten Qualität anzubieten. Etliche Bauprojekte sind in Planung, im Bau oder schon fertiggestellt.

Viele betagte Menschen haben Mühe mit dem Gedanken an den Eintritt in eine grosse Institution. Zu sehr müssen sie sich dem streng geregelten Heimalltag anpassen. Es werden deshalb vermehrt alternative Wohnformen gesucht.

In anderen Städten und Gemeinden werden deshalb vermehrt Wohnungen mit Serviceangebot im Bereich der Pflege oder heimexterne Pflegewohngruppen angeboten. In Zürich etwa werden an Pflegezentren externe Wohngruppen angegliedert. In einer Weisung des Zürcher Stadtrats ist zu lesen: "Der Aufenthalt in Pflegewohngruppen ist attraktiv, entsprechend gross ist die Nachfrage. Diese betreuten Pflegewohngruppen sind in kleine Einheiten (sechs bis max. dreizehn Bewohnende) organisiert. Mit dieser Wohnform kann offen und flexibel auf die persönlichen Bedürfnisse eingegangen werden". Solche Wohngruppen können bei Bedarf in bestehende Überbauungen eingefügt und flexibel auch wieder aufgehoben werden.

Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie er das Angebot von externen betreuten Wohngruppen vergrössern und somit ein persönliches und flexibles Wohnen im Alter fördern kann.

Annemarie Pfeifer, Helen Schai-Zigerlig, Christine Wirz-von Planta, Felix W. Eymann, Urs Müller-Walz, Andreas Zappalà, Nora Bertschi, Peter Bochsler, Katja Christ, Heinrich Ueberwasser, Kerstin Wenk, Rolf von Aarburg, Remo Gallacchi, Sarah Wyss, Andrea Knellwolf

Anzug zum Thema: Wohnraum für Familien 14.5523.01

Die Bevölkerungszunahme in der Schweiz im Allgemeinen und in Basel-Stadt im Speziellen führt dazu, dass der Wohnraum insbesondere für Familien immer knapper wird. Grosse und trotzdem bezahlbare Wohnungen sind Mangelware und in Basel braucht man sehr viel Glück, um als Familie mit Kindern eine solche Wohnung zu finden und mieten zu können.

Ursache für diese Misere ist hauptsächlich die Tatsache, dass es für Investoren im Wohnungsbau deutlich rentabler ist, Wohnhäuser mit vielen kleinen als mit wenigen grossen Wohnungen zu bauen und zu vermieten. Damit sich die prekäre und angespannte Lage auf dem städtischen Wohnungsmarkt von Basel-Stadt ändern kann, braucht es nach der Meinung der CVP-Fraktion gezielte Massnahmen.

Im Zentrum unserer Forderungen stehen die Förderung von Wohnbaugenossenschaften, die Vereinfachung von Bauvorschriften, Anreize zum verdichteten Bauen und die Förderung des Bausparens für junge Personen und Familien. Konkret soll die öffentliche Hand vermehrt Bauparzellen für den Bau von Genossenschaftswohnungen bereitstellen, die Ausnutzungsziffer im städtischen Gebiet abschaffen und die administrativen Hürden für den Wohnungsbau senken.

Vor diesem Hintergrund bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:

− ob sich der Regierungsrat der Tatsache bewusst ist, dass durch die Bevölkerungszunahme der Wohnraum insbesondere für Familien immer knapper wird?

− was der Regierungsrat zur Lösung dieses Problems bis jetzt bereits unternommen hat?

− ob der Regierungsrat die konkrete Forderung, dass vermehrt Bauparzellen für den Bau von für Familien geeignete Genossenschaftswohnungen bereitgestellt werden müssen, unterstützt?

− ob der Regierungsrat bereit ist, die administrativen Hürden für den Wohnungsbau zu senken und die Ausnutzungsziffer auf dem Kantonsgebiet von Basel-Stadt abzuschaffen?

Rolf von Aarburg, Remo Gallacchi, Pasqualine Gallacchi, Felix Meier, Annemarie Pfeifer, Andrea Knellwolf, Beatrice Isler, Helen Schai-Zigerlig

Anzug betreffend aufgeschobene Pensionierung von Mitarbeitenden der Öffentlichen Verwaltung

14.5524.01

Vor wenigen Monaten hat der Grosse Rat das neue Pensionskassengesetz verabschiedet. Dabei beschloss er - auf Antrag des Regierungsrates sowie seiner Wirtschafts- und Abgabenkommission - u.a. auch eine Änderung des Personalgesetzes. Dessen neu formulierter § 35 sieht in Abs. 2 vor, dass eine "aufgeschobene Pensionierung bis Alter 70" möglich ist, ferner, dass eine "Pensionierung -. auch in Teilschritten erfolgen" kann.

Diese neue Bestimmung stellt eine bemerkenswerte Chance dar, die es möglichst rasch zu nutzen gilt: Unsere Gesellschaft wird immer älter und ein Grossteil der Arbeitnehmenden erreicht das Pensionierungsalter bei guter oder gar ausgezeichneter körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit. Und erfahrungsgemäss wären auch immer wieder Mitarbeitende bereit, über die übliche Limite hinaus noch einige Zeit weiter zu arbeiten. Auf der anderen Seite leiden manche Bereiche der Privatwirtschaft, aber auch öffentliche Betriebe und Verwaltungen, an einem Mangel an Fachkräften, der nach Meinung kompetenter Sachverständiger die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz zu beeinträchtigen droht.

Geeignete Arbeitnehmende, die sich - natürlich bei entsprechendem Bedarf auf Seiten des Arbeitgebers - für einen weiteren Einsatz über das reguläre Pensionierungsalter hinaus entschliessen, können zu einer Entspannung der geschilderten Situation beitragen. Bei der Umsetzung der neuen Regel in die Praxis werden einige Probleme kreativ zu lösen sein, die sich bis anhin bei öffentlichen Arbeitsverhältnissen in gleicher Form kaum stellten (z.B. individuelle vertragliche Regelung des Arbeitsverhältnisses, inbegriffen die Kündigung, eventuell Definition eines gestaffelt abnehmenden Arbeitspensums, Lohnentwicklung, neuartige Stellung gegenüber der Pensionskasse etc. etc.). Es wird darum gehen, flexible Lösungen zu entwickeln, die allen Beteiligten angemessene Anreize für die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses bieten.

Die Unterzeichnenden bitten demzufolge den Regierungsrat, zu prüfen, wie die aufgeschobene Pensionierung sinnvoll gefördert werden kann, und dem Grossen Rat hierüber zu berichten.

Helen Schai-Zigerlig, Remo Gallacchi, Helmut Hersberger, Heiner Vischer, Thomas Müry, Michel Rusterholtz, Urs Müller-Walz, Andreas Zappalà, Felix Meier, Andrea Knellwolf, Jörg Vitelli, Dieter Werthemann, Beatrice Isler, Pasqualine Gallacchi, Annemarie Pfeifer, Rolf von Aarburg

Anzug betreffend Aufwertung des Margarethenparks 14.5529.01

Der Pavillon im Schützenmattpark ist während schönen Tagen zu einem wichtigen Treffpunkt von Familien mit Kindern geworden. Auch der Kannenfeldpark wird von einem kleinen Kaffee belebt.

Auf dem neuen Spielplatz vor dem Thiersteinerschulhaus betrieb die Robi Spielaktion in den vergangenen Monaten ein kleines Kaffee, welches viel genutzt wurde von Eltern, die ihre Kinder auf den Spielplatz begleiteten.

Der Margarethenpark verfügt als grösster Park im Quartier über zwei attraktive Spielplätze. Im Sommer wird auch das Kleinkinderbad viel genutzt. Viele Familien und Kinder halten sich gerne und häufig in diesem grossen Park auf. Leider fehlt ein Angebot, welches das gemütliche Zusammensein vor allem von Erwachsenen unterstützt, welche ihre Kinder auf den Spielplatz begleiten, vollkommen.

Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat daher zu berichten und zu prüfen

− ob und wie ein Kaffee mit kleinem Verpflegungsangebot für Kinder und Erwachsene im Margarethenpark in Betrieb genommen werden kann

− ob eine Ausschreibung für ein derartiges Projekt schnellstmöglich stattfinden kann, damit das Kaffee im nächsten Sommer in Betrieb genommen werden kann,

− welche weiteren Massnahmen ergriffen werden können, um die Attraktivität des Margarethenparks zu steigern,

− ob die Dampfbahn Basel, die das Gelände der upk bald verlassen muss, im Margarethenpark dauerhaft installiert werden kann.

Ursula Metzger, Sibylle Benz Hübner, Otto Schmid, Beatriz Greuter, René Brigger

Anzug betreffend weniger Verkehrsschilder im Strassenverkehr 14.5530.01

Um sich sicher im Strassenverkehr fortzubewegen, muss jeder Verkehrsteilnehmer gleichzeitig auf viele verschiedene Einflüsse achten. Sei es eine Schule mit spielenden Kindern oder Hindernisse auf der Strasse selbst - es gibt viele Situationen, bei denen man sich besonders achtsam verhalten muss. Dabei stellt sich die Frage, ob es der Verkehrssicherheit zuträgt, Verkehrsteilnehmer mit unzähligen redundanten Verkehrstafeln zu konfrontieren.

Selbst Neuropsychologen warnen vor zu vielen Schildern im Strassenverkehr. Denn je mehr Verkehrsschilder pro Zeiteinheit auftauchen, umso mehr wird die Wahrnehmungskapazität der einzelnen Verkehrsteilnehmer auf diese Verkehrsschilder gezogen. Deswegen bleibt für den Rest, also z.B. spielende Kinder, weniger übrig. Problematisch ist nicht nur die Anzahl der Schilder, sondern auch deren Klarheit. Ab einem bestimmten Punkt löst die Fülle an Information eine Kurzschlussreaktion aus, als wäre kein Verkehrsschild vorhanden (Jäncke 2008).

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat sich mit diesem Thema kritisch auseinandergesetzt und kam zum Schluss, dass tatsächlich ein Überfluss an Verkehrsschildern bestand. Anhand eines Kriterienkatalogs konnte das zuständige Amt zahlreiche überflüssige Verkehrsanordnungen identifizieren. Daraufhin wurden unter dem Titel "Tafel weg" rund 2'000 Verkehrsanordnungen (Signalisationstafeln) auf aargauischen Kantonsstrassen entfernt; ohne dass die Verkehrssicherheit gelitten hätte.

Deshalb wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob anhand eines Kriterienkatalogs eine Reduktion von überflüssigen Verkehrsanordnungen (Signalisationstafeln) im Kanton Basel-Stadt erzielt werden kann.

Alexander Gröflin, Christophe Haller, Franziska Roth-Bräm, Heidi Mück, Patricia von Falkenstein, Remo Gallacchi, Aeneas Wanner

Anzug betreffend Wahl- und Abstimmungsunterlagen für Ausländerinnen und Ausländer

14.5531.01

In Anlehnung an die Interpellation von Talha Ugur Camlibel betreffend Abgabe von Abstimmungs- und Wahlunterlagen für interessierte Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Basel-Stadt und der Motion 07.5210.01 bitten die Anzugsstellenden, dass man nach dem Vorbild der Stadt Bern interessierten niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern die Abstimmungs- und Wahlunterlagen in Zukunft zukommen lassen soll. Über diese Möglichkeit sollen in einem Abstand von fünf lahren alle niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer in einem Brief informiert werden.

In der Motionsbeantwortung 07.5210.02 war darauf hingewiesen worden, dass auf einen Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen an nicht stimmberechtigte Ausländer aus ökologischen und zeitlichen Gründen verzichtet werden sollte; hingegen sollte es allen interessierten nicht Stimmberechtigen möglich sein, durch Ausfüllen eines Online-Formulares dafür zu sorgen, dass man die Wahlunterlagen zugeschickt erhaltet.

In der Beantwortung der Interpellation 14.5148.02 wird erwähnt, dass dieses Formular existiere. (www.staatskanzlei.bs.ch/politische-rechte/wahlen-abstimmungen/informationen.html). Die Tatsache, dass bisher nur eine Person sich eingeschrieben habe beweise angeblich, dass offenbar kein Interesse an diesem Angebot bestehe. Die Erfahrungen in Bern jedoch zeigen ein ganz anderes Bild. Es ist offensichtlich, dass das Angebot nicht genutzt wird, weil es nicht bekannt ist und nicht, weil keine Nachfrage besteht.

Da die Motion 07.5210.02 bereits 7 Jahre alt ist, bitten die Anzugsstellenden den Regierungsrat zu prüfen, ob man in dieser Sache nicht doch analog der Stadt Bern vorgehen sollte. Alle niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer sollten auf das bestehende Angebot für nicht Stimmberechtigte, sich die Abstimmungs- und Wahlunterlagen zuschicken zu lassen, aufmerksam gemacht werden. Die Anzugstellenden denken, dass dadurch ein wichtiger Beitrag zur Integrationsförderung und zum besseren Verständnis der direkten Demokratie und zur politischen Kultur der Schweiz geleistet werden kann.

Sarah Wyss, Alexander Gröflin, Talha Ugur Camlibel, Toya Krummenacher, Pascal Pfister, Sibel Arslan

Anzug betreffend Besserstellung von Eltern mit Besuchsrechten ihrer Kinder bei der sozialen Wohnförderung

14.5532.01

Können Väter oder Mütter, beispielsweise wegen Trennung, Scheidung oder Fremdplazieung, nicht mit ihren Kindern zusammenleben, so haben sie in der Regel das Besuchsrecht. Dies bedeutet, dass die Kinder regelmässig zu ihnen auf Besuch kommen. Ein grosser Teil der Besuche sind mit Übernachtungen an Wochenenden oder während Ferienzeiten verbunden. Die besuchsberechtigten Eltern brauchen dann genügend Wohnraum, damit sich die Kinder bei ihnen wohlfühlen können. Oft sind die Beziehungen zu den Kindern durch Konflikte zwischen den Eltern gefährdet.

Leider sind bezüglich der Besuchsrechte die baselstädtischen Richtlinien zur Unterstützung von Wohnverhältnissen einkommensschwacher Eltern eng. So gestattet die Verordnung über Wohnraum vom 17. Juni 2014 für Wohnungen auf gemeinnütziger Basis gemäss § 18/19 bei alleinerziehenden Eltern ein Zimmer mehr als Haushaltsmitglieder, abgesehen von Ausnahmefällen. Wenn zwei Lebenspartner zusammenleben, darf die Zahl der Zimmer die Zahl der Familienmitglieder nicht überschreiten. Eine ähnliche Regelung enthält § 4 der Verordnung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern vom 25. November 2008. Alleinlebende Eltern mit Besuchsrechten bleiben zudem unberücksichtigt. Bei solchen Regelungen haben die besuchenden Kinder normalerweise kein separates Zimmer. In den Richtsätzen der Sozialhilfe Basel mit relativ knappen Mietzinsansätzen wird immerhin in Ziffer 4.1.3 festgehalten: "Bei ausgewiesenem und ausgeübtem Besuchsrecht wird gemäss Ziffer 10.5.2, sofern der Bedarf nachgewiesen ist, ein zusätzliches Zimmer gewährt und der Grenzwert entsprechend erhöht." Immerhin werden damit die Bedürfnisse der besuchenden Kinder berücksichtigt.

Die Unterzeichnenden ersuchen den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten,

1. Wie im Rahmen der sozialen Wohnpolitik, unter anderem bei der Festsetzung der Mietzinszuschüsse und bei der Ausgestaltung der gemeinnützigen Wohnförderung, den Bedürfnissen der Eltern mit Besuchsrechten ihrer Kinder besser entsprochen werden kann,

2. Ob den besuchenden Kindern nicht der Anspruch auf mindestens ein separates Zimmer gewährt werden kann,

3. Wie sich verhindern lässt, dass enge Wohnverhältnisse die Beziehungen von Eltern zu ihren besuchenden Kindern belasten.

Jürg Meyer, Atilla Toptas, Patrizia Bernasconi, Pascal Pfister, Danielle Kaufmann, Beatriz Greuter, Sibel Arslan, Brigitte Heilbronner, Andrea Bollinger, Toya Krummenacher, Heidi Mück, Mustafa Atici, Georg Mattmüller, Urs Müller-Walz, Ursula Metzger, Kerstin Wenk, Talha Ugur Camlibel, Sarah Wyss, Gülsen Oeztürk, Thomas Gander, Stephan Luethi-Brüderlin, Christian von Wartburg, Sibylle Benz Hübner, René Brigger, Seyit Erdogan

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. Oktober 2014 Seite 1/3

ED

An den Grossen Rat 14.5380.02

ED/ Präsidialnummer: P145380 Basel, 1. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 30. September 2014

Interpellation Nr. 65 von Otto Schmid betreffend «50-Meter-

Schwimmbecken» (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 10. September 2014)

„Seit Jahren wird von Seite der Sportvereine ein 50-Meter-Schwimmbecken für ein regi-onales Training und Wettkämpfe gefordert. Die Regierungen der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben nun entschieden, sich aus dem Projekt des Schwimmbads „Aquabasilea“ in Pratteln zurückzuziehen. Vorgeschlagen wurde, dass der Bau über eine Anlagestiftung finanziert wird und die beiden Kantone die Betriebskos-ten übernehmen sollten. Das Projekt im „Aquabasilea“ wäre kostengünstiger gewesen, als wenn die beiden Kantone selbst eine Schwimmhalle hätten bauen müssen, denn das neue Schwimmzentrum hätte von der gesamten Infrastruktur des „Aquabasilea“ profitie-ren können. Da die Ballonhalle im Schwimmbad Eglisee nur als Übergangslösung ge-nutzt wird, fehlt der Region Basel weiterhin eine Schwimmhalle mit einem 50-Meter-Becken. In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fra-gen:

1. Wird die Regierung das Projekt betreffend einem gedeckten 50-Meter-Schwimmbecken überhaupt noch weiter verfolgen?

2. Ist die Regierung bereit, weitere Verhandlungen mit dem Freizeitbad „Aquabasilea“ zu führen?

3. Wäre der Regierungsrat bereit, die Hälfte der Investitionsbeiträge zu übernehmen, wenn die laufenden Betriebskosten anderweitig finanziert werden könnten?

4. Wie stellt sich die Regierung nach diesem Entscheid zu den Forderungen nach einer 50-Meter-Schwimmhalle bei der zu sanierenden Sporthalle St. Jakob?

5. Welche weiteren Schritte sind geplant um ein eine Halle mit einem 50-Meter-Olympia-becken in der Region Basel zu realisieren? Otto Schmid“

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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1. Frage 1: Wird die Regierung das Projekt betreffend einem 50-Meter-Schwimmbecken überhaupt noch weiterverfolgen?

Der Regierungsrat hat in seinen Antworten auf mehrere vorangehende parlamentarische Vor-stösse und Anfragen jeweils darauf hingewiesen, dass die Nachfrage nach einem gedeckten 50-Meter-Schwimmbeckens für den Schwimm- und Wassersport in erster Linie ein regionales, wenn nicht sogar überregionales Bedürfnis ist. Zurzeit wird die Errichtung einer Ballonhalle über dem 50-Meter-Becken des Schwimmbads Egli-see im Zuge der anstehenden Sanierung der Kunsteisbahn Eglisee geplant. Die Errichtung einer temporären Schwimmhalle in den Wintermonaten ermöglicht den Schwimmsportvereinen und auch den Schulen somit zusätzliche Wassernutzung. Zudem wurde im Juli 2014 publik, dass die Finanzierung des geplanten 50-Meter-Olym-piabeckens auf dem Campus Sursee (LU) gesichert ist und der Bau im Jahr 2016 beginnen kann. Das 45-Millionen-Projekt wird zu 100% über eine Stiftung finanziert. Das geplante Schwimmzent-rum mit nationaler Ausstrahlung ist somit auch für den regionalen Schwimmsport Nordwest-schweiz von grosser Bedeutung. Sursee ist mit dem öffentlichen Verkehrsmittel in weniger als einer Stunde Fahrzeit erreichbar.

2. Frage 2: Ist die Regierung bereit, weitere Verhandlungen mit dem Freizeitbad „Acquabasilea“ zu führen?

Das Freizeitbad Acquabasilea in Pratteln (BL) hat im Rahmen einer Machbarkeitsprüfung die Möglichkeit zur Realisierung eines Schwimmsportzentrums mit einem 50-Meter-Schwimmbecken abgeklärt. Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind dabei – unter der Berücksichtigung der aktuellen finanzpolitischen Lage und der gesetzlichen Rahmenbedingun-gen – gemeinsam zum Entscheid gekommen, dass Beiträge an die Investitionen eines Schwimm-sportzentrums durch die beiden Kantone nicht möglich sind. Eine Beteiligung an den Betriebskos-ten stand seitens der beiden Kantone nie zur Diskussion, was auch frühzeitig den Eigentümern des Freizeitbads Acquabasilea mitgeteilt wurde. Zudem lässt es die Finanzlage des Kantons nicht zu, ein solches Vorhaben zur Zeit prioritär zu verfolgen. Diese Entscheide wurden den Verantwortlichen des Freizeitbads Acquabasilea in einem Schrei-ben vom 2. Juli 2014 nochmals und offiziell mitgeteilt. Somit sind die Verhandlungen mit dem Freizeitbad in Pratteln von Seiten Kanton Basel-Stadt abgeschlossen.

3. Frage 3: Wäre der Regierungsrat bereit, die Hälfte der Investiti-onsbeiträge zu übernehmen, wenn die laufenden Betriebskos-ten anderweitig finanziert werden könnten?

Eine hälftige Beteiligung von Seiten des Kantons Basel-Stadt ohne finanzielle Beteiligung von anderen Kantonen aus der Region würde dem angesprochenen regionalen Bedürfnis im Schwimmsportbereich nicht gerecht werden und auch den Rahmen der oben angesprochenen finanzpolitischen Lage bei weitem sprengen. Es kann – wie mehrfach dargelegt – nicht die Auf-gabe des Kantons Basel-Stadt sein, allein eine private Schwimmhalle mit einem 50-Meter-Olympiabecken mitzufinanzieren.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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4. Frage 4: Wie stellt sich die Regierung nach diesem Entscheid zu den Forderungen nach einer 50-Meter-Schwimmhalle bei der zu sanierenden Sporthalle St. Jakob?

Die Forderung nach einer 50-Meter-Schwimmhalle bei der zu sanierenden St. Jakobshalle wurde vom Regierungsrat bereits eingehend geprüft und entsprechend beantwortet. Der Anzug André Weissen und Konsorten betreffend 50-Meter-Schwimmbecken in der St. Jakobshalle wurde vom Parlament am 19. Dezember 2013 als erledigt abgeschrieben (Geschäft 11.5084.03, den Mitglie-dern des Grossen Rates zugestellt am 25. Oktober 2013). Die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an der St. Jakobshalle sind dringend und erlauben keinen Aufschub.

5. Frage 5: Welche weiteren Schritte sind geplant um eine Halle mit einem 50-Meter-Olympiabecken in der Region Basel zu rea-lisieren?

Der Regierungsrat wird weiterhin die Entwicklung des Schwimm- und Wassersports in der Region mit grossem Interesse beobachten. Auch wird die künftige Nutzung der temporären Ballonhalle über dem 50-Meter-Becken im Gartenbad Eglisee die Bedürfnisse des regionalen Schwimm-sports im Trainingsbereich verbessern. Den Bau des 50-Meter-Olympiabeckens in Sursee nimmt der Regierungsrat mit Freude zu Kenntnis, wird dies doch zu einer merklichen Entlastung im Wettkampfbereich auch für die Nordwestschweiz führen. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. Oktober 2014 Seite 1/5

An den Grossen Rat 14.5397.02

ED/P145397 Basel, 1. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 30. September 2014

Interpellation Nr. 70 von Beatriz Greuter betreffend „Kündigung des Staatsvertrags für das Therapie Schulzentrum Münchenstein (TSM)“ (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 10. September 2014)

„Laut verschiedenen Zeitungsberichten hat der Kanton Basel-Stadt den Staatsvertrag für das Therapie Schulungszentrum Münchenstein (TSM) gekündigt. Die Kündigung erfolgt auf Sommer 2016.

Webseite TSM: „Das TSM Schulzentrum gewährleistet eine umfassende Schulung, Therapie und Betreuung von der Früherziehung bis zur Berufsvorbereitung für Kinder und Jugendliche mit Sehschädigung, Körperbehin-derung und Mehrfachbehinderung. Auf dem Hintergrund der kantonalen Regelschullehrpläne und eng vernetzt mit therapeutischen Massnahmen werden den Kindern und Jugendlichen das mögliche Wissen vermittelt und die in ihrer Reichweite liegenden Fertigkeiten und Fähigkeiten angeeignet. Die Persön-lichkeit der Kinder und Jugendlichen soll entwickelt und entfaltet werden, damit sie möglichst optimal am Leben unserer Gesellschaft teilnehmen können.“

Dies bedeutet das die Schule sich auch um Schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche kümmert wel-che diese Einrichtung bis zu ihrer Volljährigkeit ganztätig besuchen können. Es besteht auch ein IVB Transport welcher, wenn nötig, die Kinder und Jugendliche in die Schule und wieder zurück nach Hause bringen. Diese Kinder und Jugendliche werden mehrheitlich durch die Eltern und Geschwister betreut, zum Teil mit einem sehr grossen Betreuungsaufwand. Die ganztägige Betreuung und Schulung sind für diese Familien wichtig um ihren Familiären und Beruflichen Alltag längerfristig meistern zu können.

Basel-Stadt setzt zu recht auf eine hohe Integration in Regelklassen von Behinderten Kindern und Ju-gendlichen. Momentan ist die Integration in Regelklassen auf die reguläre Pflichtschulzeit von 9 Jahren ausgelegt. Dies bedeutet dass die Jugendlichen mit 16 Jahren eine Anschluss Lösung brauchen. Auch ist die ganztägige Betreuung in den Regelklassen heute noch nicht möglich.

In der TSM können die jugendlichen bis zu ihrer Volljährigkeit unterrichte und betreut werden.

Leider gibt es Behinderungen welche eine Integration in Regelklassen verunmöglichen und es stellen sich, durch den durch den Kanton Basel-Stadt geplanten Wegfall der Zusammenarbeit mit der TSM, verschieden Fragen.

Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele Kinder und Jugendliche wohnhaft im Kanton Basel-Stadt besuchen momentan die TSM?

In welchem Alter befinden sich diese Kinder und Jugendliche?

Wie viele Kinder und Jugendliche haben in den Jahren 2004 bis 2014 die TSM besucht?

In welchem Alter befanden sich diese Kinder und Jugendliche bei Austritt?

Geht die Regierung davon aus, dass zukünftig alle behinderten Kinder und Jugendliche welche im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, die obligatorische Schulzeit von 9 Jahren, in Regelklassen inte-griert werden können?

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Ab wann besteht bei der Integration von Behinderten Kindern und Jugendlichen in Regelklassen, ein ganztätiges Betreuungsangebot?

Wie und Wo plant die Regierung die weitere Schulische Betreuung von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen nach dem Sommer 2016?

Wurden die Eltern der heutigen in der TSM eingeschulten Kinder und Jugendlichen durch den Kan-ton über die Änderungen ab Sommer 2016 direkt informiert?

Wenn Ja wie?

Beatriz Greuter“

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Ausgangslage

Schülerinnen und Schüler mit einer schweren Körperbehinderung, einer Mehrfachbehinderung oder einer schweren Sehschädigung haben einen besonderen Bildungsbedarf. In der Regel ist damit auch ein hoher Betreuungsaufwand verbunden. Um diese Schülerinnen und Schüler ihrem Bedarf entsprechend zu schulen, wurde gemeinsam mit dem Kanton-Basel-Landschaft das TSM-Schulzentrum für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Münchenstein gegründet. In ei-nem Staatsvertrag aus dem Jahr 2002 haben die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die gemeinsame Führung und Steuerung des TSM als öffentlich-rechtliche Anstalt vereinbart.

In den folgenden Jahren haben die beiden Kantone im Bereich der Sonderpädagogik und in der gemeinsamen Führung des TSM zusammengearbeitet. Im Jahr 2010 haben beide Kantone ein gemeinsames sonderpädagogisches Konzept erarbeitet, in dem die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Ausgestaltung der Sonderschulung beschrieben wird. Dieses Konzept wurde er-forderlich, nachdem im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung (NFA) die Aufgaben der Sonderschulung den Kantonen übertragen wurden. Als wesentliche Neuerungen in diesem Konzept wurde die Eingliederung der Sonderschulung in die Volksschule vorgenommen.

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz wurden beide Kantone aufgefordert, die Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung in die Regelschule zu fördern. Integrative Schulung soll dort geprüft werden, wo sie dem Bedarf der Schülerin oder des Schülers und den Möglichkeiten des schulischen Umfeldes entspricht. Beide Kantone haben sich mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichtet, integrative Schulformen gegenüber den separati-ven zu bevorzugen.

Durch die zunehmende Integration von Schülerinnen und Schülern in die Volksschule ist die An-zahl der Schülerinnen und Schüler im TSM in den letzten Jahren erwartungsgemäss gesunken. Zugenommen hat hingegen ihr Förderbedarf. Der Rückgang der Schülerzahlen, die gleichzeitige Zunahme des Förderbedarfs und die dadurch erforderliche Schulentwicklung stellen hohe Anfor-derungen an die strategische Führung des TSM. Es zeigte sich zunehmend, dass die bikantonale Steuerung des TSM sowohl für beide Kantone als auch für das TSM selbst extrem schwerfällig ist, weil dadurch kontinuierliche und aufwendige Abstimmungen zwischen den Verantwortlichen beider Kantone unumgänglich sind und alle bedeutenden Beschlüsse in den Gremien beider Kan-tone beraten werden müssen. Dies verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand in beiden Kan-tonen. Unter bikantonaler Führung ist die Schule kaum handlungs- und entwicklungsfähig, weil die Kommunikations- und Entscheidungswege zu lang sind. Hinzu kommt, dass die beiden Kan-tone in Bezug auf die Regulierung der Sonderpädagogik eine unterschiedliche Geschwindigkeit haben: Im Kanton Basel-Stadt wurden als gesetzliche Grundlage das revidierte Schulgesetz und die Sonderpädagogikverordnung 2010 verabschiedet, wohingegen im Kanton Basel-Landschaft eine dementsprechende gesetzliche Grundlage noch nicht besteht.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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In aller Regel werden Sonderschulen nur von einem Kanton geführt. Der Standortkanton über-nimmt üblicherweise die strategische Führung der Sonderschule.

Vor diesem Hintergrund haben beide Kantone die bikantonale Trägerschaft des TSM bereits seit geraumer Zeit gemeinsam infrage gestellt. Der Regierungsrat hat unter dem Vorbehalt der Ge-nehmigung durch den Grossen Rat den Antrag gestellt, das schwerfällige Konstrukt der bikanto-nalen Führung aufzulösen, und hat den Staatsvertrag im Juli 2014 auf Sommer des Jahres 2016 gekündigt. Mit dieser Kündigung ist die Absicht verbunden, die extrem aufwendigen Verwaltungs-Strukturen zu vereinfachen und dem Kanton Basel-Landschaft die Trägerschaft des TSM als Standortkanton zu übergeben. Es ist das erklärte Ziel des Kantons Basel-Stadt, die Leistungen des TSM auch nach der Auflösung des Staatsvertrages in Anspruch zu nehmen. Schülerinnen und Schüler mit schweren Behinderungen, die einen so hohen Betreuungsbedarf haben, der in der Regelschule in integrativen Schulungsformen nicht abgedeckt werden kann, sollen auch wei-terhin zur bedarfsgerechten Schulung und Förderung dem TSM zugewiesen werden.

Schülerinnen und Schüler mit einer schweren Behinderung können über die obligatorische Schul-zeit hinaus auch weiterhin geschult werden, wenn sie eine Behinderung haben, aufgrund derer sie Anspruch auf die Leistungen der Invalidenversicherung haben, die jedoch noch nicht zur Ver-fügung stehen. Diese Möglichkeit besteht längstens bis zur Vollendung des 20. Altersjahres. Für diese Zielgruppe besteht auch zukünftig ein Betreuungsangebot am Nachmittag, unabhängig da-von, ob sie separativ oder integrativ geschult werden.

2. Beantwortung der Fragen

Wie viele Kinder und Jugendliche wohnhaft im Kanton Basel-Stadt besuchen momentan die TSM?

Im Schuljahr 2014/15 werden 23 Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Basel-Stadt im TSM geschult.

In welchem Alter befinden sich diese Kinder und Jugendliche?

Das Durchschnittsalter aller Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Basel-Stadt im TSM be-trägt aktuell 10 Jahre. Von den 23 derzeit geschulten Schülerinnen und Schülern sind 19 jünger als 16 Jahre, ein Schüler ist 16 Jahre alt, eine Schülerin und ein Schüler sind jeweils 17 Jahre alt und ein Schüler ist 18 Jahre alt.

Wie viele Kinder und Jugendliche haben in den Jahren 2004 bis 2014 die TSM besucht?

In den letzten zehn Schuljahren ging die Schülerzahl von 41 (Schuljahr 2004/05) bis auf 23 (Schuljahr 2014/15) zurück. Nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl von Schülerinnen und Schülern in den letzten Schuljahren:

Schuljahr Anzahl Schülerinnen und Schüler

2004/05 41

2005/06 43

2006/07 40

2007/08 39

2008/09 34

2009/10 33

2010/11 31

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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2011/12 28

2012/13 29

2013/14 25

2014/15 23

In welchem Alter befanden sich diese Kinder und Jugendliche bei Austritt?

In den zehn Schuljahren von 2004/05 bis 2013/14 sind insgesamt 54 Schülerinnen und Schüler aus dem TSM ausgetreten. Davon sind 24 Schülerinnen und Schüler während der obligatori-schen Schulpflicht oder unmittelbar danach ausgetreten. 3 Austritte erfolgten jeweils mit 16 Jah-ren und 17 Jahren, 15 Austritte mit 18 Jahren und 9 Schülerinnen und Schüler sind mit 19 Jahren aus dem TSM ausgetreten.

Geht die Regierung davon aus, dass zukünftig alle behinderten Kinder und Jugendliche welche im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, die obligatorische Schulzeit von 9 Jahren, in Regelklassen integriert werden können?

Beim gegenwärtigen Stand der Schulangebote in den Regelschulen ist es nicht möglich, alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen integrativ zu schulen. Die Möglichkeiten zur inte-grativen Schulung und Förderung werden in jedem Einzelfall differenziert geprüft. Dabei werden das Kindeswohl, der individuelle Bildungs- und Betreuungsbedarf und die zur Verfügung stehen-den Angebote berücksichtigt.

Inwiefern die Volksschule langfristig so ausgestaltet werden kann, dass auch innerhalb der Volksschule die Schulung und bedarfsgerechte Förderung aller Schülerinnen und Schüler mit schweren Behinderungen möglich ist, kann derzeit nicht beantwortet werden.

Ab wann besteht bei der Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in Regelklassen ein ganztätiges Betreuungsangebot?

Im Kanton Basel-Stadt steht mit den Tagesstrukturen ein Betreuungsangebot zur Verfügung, das den obligatorischen Unterricht in der Schule ergänzt. Tagesstrukturen sind in Modulen aufgebaut und beinhalten Verpflegung, Zeit für Hausaufgaben sowie Freizeitgestaltung mit Aktivität und Er-holung. Die Betreuung in den Tagesstrukturen besteht an 5 Tagen in der Woche von 12–18 Uhr und steht auch Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung, die in Regelklassen geschult werden, zur Verfügung.

Wie und Wo plant die Regierung die weitere Schulische Betreuung von schwerstbehinderten Kin-dern und Jugendlichen nach dem Sommer 2016?

Gegenwärtig bestehen Zusammenarbeitsverträge und Leistungsvereinbarungen mit dem TSM und mit einer weiteren Sonderschule in Basel (Heilpädagogische Schule Jufa-Rägeboge), in der Schülerinnen und Schüler mit einer schweren Behinderung oder mit Mehrfachbehinderungen ge-schult und gefördert werden. Der Kanton Basel-Stadt wünscht die Weiterführung der Zusammen-arbeit mit beiden Schulen auch über den Sommer 2016 hinaus.

In dieser Zusammenarbeit ist allerdings auch ein hoher Investitionsbedarf bei den nichtstaatlichen Sonderschulen zu bedenken, der durch bauliche Anforderungen zur Erhaltung der Schulgebäude und durch steigende Anforderungen in der Schulentwicklung bei kleiner werdenden Schulen be-steht.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Wurden die Eltern der heutigen in der TSM eingeschulten Kinder und Jugendlichen durch den Kanton über die Änderungen ab Sommer 2016 direkt informiert?

Derzeit erfolgen gemeinsame Abstimmungen mit dem Kanton Basel-Landschaft zur Planung der zukünftigen Entwicklung des TSM. Die Information der Erziehungsberechtigten soll gemeinsam mit den Verantwortlichen im Kanton Basel-Landschaft erfolgen, sobald die Perspektiven für die Zeit ab dem Sommer 2016 geklärt sind. Eine erste Information unter Beteiligung beider Kantone wird aktuell vorbereitet.

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. Oktober 2014 Seite 1/3

An den Grossen Rat 14.5402.02

ED/P145402 Basel, 1. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 30. September 2014

Interpellation Nr. 73 von Eduard Rutschmann betreffend „Aufhebung der Sicherheitsmassnahmen (Verkehrslotsendienst) für die Sicherheit unserer Schulkinder bei den Fussgängerstrei-fenkreuzung Rauracher-, Niederholz- und Gotenstrasse und all-gemein im Gebiet Friedhof Hörnli“ (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 10. September 2014) „Seit Beginn der Sanierungsarbeiten an der Grenzacherstrasse wird der Individualverkehr vom Grenzübergang Hörnli (Grenzach-Wyhlen) her in die Rauracherstrasse mit durchschnittlich 5‘700-6‘000 Fahrzeugen pro Tag in Richtung Schweiz zusätzlich belastet. Die einseitig geführte Ver-kehrsumleitung durch Riehen Süd betrifft auch den Schulweg vieler Kindergarten- und Primar-schüler des Niederholzschulhauses. Deren Schulweg-Sicherheit ist durch den enormen Ver-kehrszuwachs weitgehend nicht mehr gewährleistet. Auf mehrmaliges Drängen von besorgten Eltern, Schulleitung und Schulrat (Niederholzschule) bei der Projektleitung beschloss diese, an den kritischen Fussgängerstreifen (Strassenkreuzung Rauracherstrasse-Niederholzstrasse-Gotenstrasse) temporär (Einlaufzeit zwischen 07.00-08.30 Uhr) einen Verkehrssicherheitsdienst (Verkehrslotsen) zum sicheren Überqueren der Rauracherstrasse einzuführen. Dies funktionierte bis anhin zuverlässig.

Nun beschloss die Projektleitung, diese wichtige Massnahme zum Wohle und zur Sicherheit un-serer Kindergarten- und Primarschüler nach den Herbstferien aufzuheben.

Für die betroffenen Eltern, Schulleitung und Schulrat (Niederholzschule) ist dies eine unfassbare Massnahme, steht doch mit der unbegründeten Aufhebung die Sicherheit unserer Schulkinder auf dem Spiel. Muss zuerst ein gravierendes Unfallereignis (mit Kinderbeteiligung) passieren, um den bis anhin gut funktionierenden Verkehrslotsendienst wieder einzuführen!?

Ich ersuche den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Was sind die Gründe die zur Aufhebung dieser Sicherheitsmassnahmen für Schulkinder führten?

2. Stehen monetäre Sparmassnahmen im Vordergrund?

3. Ist der Regierungsrat gewillt, zum Schutz unserer Kindergarten- und Primarschüler auf dem Schulweg diesen Verkehrslotsendienst bis zum voraussichtlichen Bauende der Sanierung Grenzacherstrasse im Juli 2015 unmittelbar bei Schulbeginn nach den Herbstferien 2014 wieder vollumfänglich einzuführen?

Eduard Rutschmann“

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

Ausgangslage

Die Umleitung des vom Grenzübergang Hörnli kommenden Individualverkehrs durch die Raura-cherstrasse löst ab der Kreuzung Rauracherstrasse/Bäumlihofstrasse einen Rückstau aus, der über den von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) Nie-derholz benutzten Fussgängerstreifen über die Raucherstrasse im Bereich Niederholzstras-se/Gotenstrasse reicht. Zu Beginn der Verkehrsumleitung wurde vom Triefbauamt ein Lotsen-dienst zur sichereren Überquerung des Fussgängerstreifens für zwei Wochen, bis sich die Verkehrssituation eingependelt habe, in Auftrag gegeben. Als Entgegenkommen an die durch den zusätzlichen Verkehr belasteten Anwohnerinnen und Anwohner mit schulpflichtigen Kindern entschied die Projektleitung Tiefbauamt zweimal, den Lotsendienst zu verlängern. Die erste Ver-längerung wurde bis zum Beginn der Schulsommerferien 2014 in Auftrag gegeben. Die zweite Verlängerung deckt den Zeitraum zwischen den Sommer- und Herbstferien 2014 ab, um die Schulanfänger besser zu schützen. Zusätzlich wurde als temporäre Massnahme auf der Strecke Bahnunterführung bis Niederholzstrasse/Gotenstrasse eine Mittellinie auf die Rauracherstrasse aufgetragen, um ein Überholen der stehenden Fahrzeugkolonne vor der Ampelanlage Raura-cherstrasse/Bäumlihofstrasse in Richtung Gotenstrasse rechtlich zu unterbinden. Das Tiefbauamt kündigte die Aufhebung des Lotsendienstes auf Beginn der Herbstferien 2014 an, da sich die Verkehrssituation im Bereich des genannten Fussgängerstreifens durch die Ver-kehrsumleitung nicht mehr wesentlich vom ‚Normalzustand‘ unterscheide. Eltern schulpflichtiger Kinder haben sich bei der Schulleitung sowie beim Schulrat der Primar-schule Niederholz gemeldet und eine weitere Verlängerung des Lotsendienstes bis zum Ab-schluss des Bauvorhabens gefordert.

Beantwortung der Fragen

Was sind die Gründe, die zur Aufhebung dieser Sicherheitsmassnahmen für Schulkinder führten? Der vom Tiefbauamt beauftragte Lotsendienst wurde zweistufig verlängert. Die letzte Verlänge-rung der Massnahme bis zum Beginn der Herbstferien beim 4. Oktober 2014 erfolgte als präven-tive Massnahme für die Schulanfänger. Flankierend wurde die Verkehrssituation am besagten Fussgängerstreifen von den Verantwortlichen des Tiefbauamts begutachtet und neu beurteilt. Die Verkehrssituation habe sich mittlerweile eingependelt, so dass es zu keinen grösseren Rückstau-bildungen mehr komme. Die Abflussproblematik an der Kreuzung Rauracherstrasse/Bäumlihof-strasse habe sich wie erwartet normalisiert. Es entstünden keine gefährlicheren Situationen an der Strassenquerung mit Fussgängerstreifen als im ‚Normalzustand‘ ohne die bestehende Ver-kehrsumleitung. Stehen monetäre Sparmassnahmen im Vordergrund? Dies ist nicht der Fall. Die angekündigte Beendigung des Lotsendienstes steht im Zusammen-hang mit der Beurteilung der aktuellen Situation (siehe Antwort zu vorhergehender Frage).

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Ist der Regierungsrat gewillt, zum Schutz unserer Kindergarten- und Primarschüler auf dem Schulweg diesen Verkehrslotsendienst bis zum voraussichtlichen Bauende der Sanierung Grenzacherstrasse im Juli 2015 unmittelbar bei Schulbeginn nach den Herbstferien 2014 wieder vollumfänglich einzuführen? Die Sicherheit der Schulkinder auf dem Schulweg ist sehr wichtig. Diese wird verschieden wahr-genommen und entsprechend gibt es unterschiedliche Beurteilungen. Die Sorge der betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten sowie der Schulbehörden nimmt der Regierungsrat ernst. Die Arbeitsgruppe Schulwegsicherheit, bestehend aus Mitarbeitenden des Bau- und Verkehrsde-partements, des Erziehungsdepartements und des Justiz- und Sicherheitsdepartements, wird die Schulwegsituation an der besagten Fussgängerquerung überprüfen und eine Einschätzung zur geforderten Verlängerung der Massnahme ausarbeiten. Mindestens bis zum Vorliegen dieser Beurteilung soll der Lotsendienst aufrechterhalten bleiben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 3. Oktober 2014 Seite 1/3

10. Septe

An den Grossen Rat 14.5411.02

ED/P145411 Basel, 1. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 30. September 2014

Interpellation Nr. 81 von Salome Hofer betreffend „Bildungsland-schaften in Basel-Stadt“ (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 10. September 2014) „Seit 2013 werden an drei Schulstandorten in Basel-Stadt Bildungslandschaften im Rahmen des nationa-len Programmes der Jacobs Foundation, mit einer Laufzeit von max. 4 Jahren aufgebaut. Ab 2015 können, gemäss Ausschreibung des Erziehungsdepartementes zwei zusätzliche Basler Schulstandorte in das Pro-gramm aufgenommen werden. Der Kanton Basel- Stadt hat sich, im Gegensatz zu anderen, im Programm mitwirkenden Kantonen dazu entschieden, die Schule als Ausgangspunkt der Bildungslandschaft zu wäh-len und nicht das ausserschulische Umfeld. Die Pilotprojekte laufen nun seit einem Jahr und ab 2015 wer-den, wie erwähnt zwei weitere Schulstandorte Bildungslandschaften aufbauen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Wie beurteilt der Regierungsrat den Stand der Pilotprojekte und wie weit konnten die Bildungsland-schaften im ersten Jahr aufgebaut werden?

2. Wieso hat sich Basel-Stadt dazu entschieden, die Schule und nicht das ausserschulische Umfeld als Ausgangspunkt der Bildungslandschaften zu wählen?

3. Hat sich dieser Entscheid bis anhin bewährt?

4. Wäre eine Koordination der Bildungslandschaften durch externe Institutionen, die im Quartier gut verankert sind, nicht effektiver (Beispiel Netzwerk 4057)?

5. Was geschieht mit den aufgebauten Bildungslandschaften nach Ablauf der Projektphase und wie kann der Austausch zwischen den Schulen und dem ausserschulischen Umfeld langfristig sicherge-stellt werden?

6. Ist der Regierungsrat nicht auch der Auffassung, dass die Bildungslandschaften langfristig innerhalb von Quartieren, über einen einzelnen Schulstandort hinaus, sichergestellt werden müssen?

Salome Hofer“

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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1. Ausgangslage

Im Jahr 2011 wandte sich die Jacobs Foundation mit dem Vorschlag einer Kooperation beim Auf-bau von Bildungslandschaften u.a. an die kantonalen Bildungsdirektionen. Gesucht wurden Kan-tone, die den Aufbau von Bildungslandschaften unterstützen und bereit waren, eine Co-Finanzierung einzugehen. Das Erziehungsdepartement zeigte sich interessiert und trat in ent-sprechende Verhandlungen, die schliesslich in einer Zusammenarbeitsvereinbarung von Jacobs Foundation und dem Erziehungsdepartement mündeten. Bildungslandschaften stellen die Kinder in den Mittelpunkt: Ihre Bildungschancen sollten verbes-sert werden – insbesondere dann, wenn sie aufgrund der sozialen Situation oder aufgrund der Migrationsgeschichte ihrer Familie weniger günstige Startbedingungen mitbringen. Übergänge im Bildungsweg sind zentrale Momente, bei denen insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien nicht immer die nötige Unterstützung und Begleitung erfahren. Besonderes Augenmerk verdient der Übergang vom Frühbereich in die Schule. Aus diesen Gründen richtet sich die Ausschreibung der Projekte im Kanton Basel-Stadt an „Brennpunktschulen“ auf Primarstufe. Bildungslandschaf-ten streben eine Verbesserung der horizontalen (= Institutionen um ein Kind herum, z.B. Quartier-treffpunkte, Jugendzentren) und vertikalen (= Spielgruppen, Tagesheime) Vernetzung an. Im Zentrum stehen allerdings die Bedürfnisse des einzelnen Kindes, und nicht die Entwicklung des Quartiers.

2. Beantwortung der Fragen

(1) Wie beurteilt der Regierungsrat den Stand der Pilotprojekte und wie weit konnten die Bil-

dungslandschaften im ersten Jahr aufgebaut werden?

Zurzeit gibt es drei Schulen, die im Rahmen des Programms „Kantonale Schulentwicklungprojek-te Basel-Stadt“ eine Bildungslandschaft aufbauen (Laufzeit 2013 – 2017). Es sind dies die Pri-marstufen Thierstein, Wasgenring und St. Johann/Volta. In der Anfangsphase ging es darum, Kontakte zu anderen Bildungsakteuren insb. im Vorschulbereich und im ausserschulischen Um-feld zu knüpfen. Schon jetzt sind erste ganz konkrete Ergebnisse feststellbar (z.B. Rückmeldun-gen von Eltern, konkret gelebter Austausch und Wissensweitergabe beim Eintritt von Kindern in den Kindergarten). Bisherige Erfahrungen zeigen, dass es weniger zentral ist, Neues aufzubau-en, als vielmehr Bestehendes miteinander zu verbinden und Menschen in Kontakt zu bringen. Trotz des allgemein als hoch wahrgenommenen Reformdrucks will sich neu auch das Bläsi-Schulhaus in Richtung einer Bildungslandschaft entwickeln und hat entsprechend Gelder bean-tragt. (2) Wieso hat sich Basel-Stadt dazu entschieden, die Schule und nicht das ausserschulische

Umfeld als Ausgangspunkt der Bildungslandschaften zu wählen?

Bildungslandschaften sind von der Zielsetzung her im Bildungsbereich und nicht in der Quartier-entwicklung anzusiedeln. Wichtig ist, dass diejenigen Institutionen einbezogen werden, mit denen die Kinder täglich in Kontakt sind; in einem urbanen Umfeld, wie es der Kanton Basel-Stadt bietet, kann dies auch der Robi-Spielplatz im Nachbarsquartier sein. Die Voraussetzungen im der Stadt präsentieren sich grundsätzlich anders als in ländlich geprägten Gegenden, wo die Gemeinde-struktur das Zusammenleben stärker prägt. (3) Hat sich dieser Entscheid bis anhin bewährt?

Ja. Die laufenden Projekte gelten im interkantonalen Vergleich als vorbildlich. Deshalb kann vo-raussichtlich auch die Primarschule Bläsi einbezogen werden.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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(4) Wäre eine Koordination der Bildungslandschaften durch externe Institutionen, die im Quartier

gut verankert sind, nicht effektiver (Beispiel Netzwerk 4057)?

Nein. Wie bereits dargelegt, geht es in Bildungslandschaften um die Förderung des einzelnen Kindes und nicht darum, die Freizeit der Schülerinnen und Schüler über ein möglichst breites, umfassendes Angebot (mit-)zugestalten. Die Schulen kennen ihre Schülerinnen und Schüler und sollten ihre gelebte Praxis innerhalb des Schulhauses, im Miteinander mit andern Akteuren und mit den Eltern weiterentwickeln. Schulexternen Institutionen fehlt der systematische Zugang zu den Familien. Die Vernetzung des Quartiers steht bei den Bildungslandschaften nicht im Vorder-grund.

(5) Was geschieht mit den aufgebauten Bildungslandschaften nach Ablauf der Projektphase und wie kann der Austausch zwischen den Schulen und dem ausserschulischen Umfeld langfristig sichergestellt werden?

Die Schulen bewerben sich im Wissen, dass die Kosten nur für die Dauer der Projektphase gesi-chert sind und dass sie für Kosten, die nach Projektende anfallen, im Rahmen ihrer Teilautono-mie selbst aufkommen müssen. Sie müssen bereit sein, diesem Engagement langfristig eine ho-he Priorität einzuräumen. Im Zentrum steht nicht die Weiterfinanzierung von Angeboten und Infrastruktur, sondern eine angepasste gelebte Praxis, Haltungs-, und Organisationsfragen. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass häufig wenig und manchmal gar kein Geld benötigt wird, um Ver-besserungen zu erreichen.

(6) Ist der Regierungsrat nicht auch der Auffassung, dass die Bildungslandschaften langfristig innerhalb von Quartieren, über einen einzelnen Schulstandort hinaus, sichergestellt werden müssen?

Nein, dies entspricht nicht den Zielsetzungen der Bildungslandschaften. Diese funktionieren, so-lange die Schule sich aus einer Selbstverpflichtung heraus engagiert und dafür sorgt, dass die Menschen in Verbindung bleiben. Diese Vernetzung kann nicht von einem externen Büro aus am Leben erhalten werden. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 22. August 2014 Seite 1/7

An den Grossen Rat 14.5132.02

ED/P145132 Basel, 20. August 2014 Regierungsratsbeschluss vom 19. August 2014

Motion Thomas Gander betreffend «Nutzung von schulischen Sportanlagen (Sporthallen, Schwimmbäder, Aussenplätze) für den Vereins- und Breitensport während den Schulferien und ausser-schulischen Zeiten» Stellungnahme Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2014 die nachstehende Motion Thomas Gan-der und Konsorten dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen:

Laut Sportgesetz (Art. 3.) gehört es zu den Aufgaben des Kantons, die sportlichen Ak-tivitäten von privaten Vereinen und Verbände und den Breitensport zu fördern. Explizit genannt ist die Förderung des freiwilligen Sports in der Schule (Art.3. Ziff.4). Verschiedene Sportvereine beklagen sich darüber, dass während den Schulferien die schulischen Sporthallen aus organisatorischen Gründen geschlossen bleiben und ein Training nicht möglich ist. Fast alle baselstädtischen Schulsportanlagen (Hallen, Bäder und Aussenplätze) bleiben während der Schulferien-Zeit für den Vereins- und Breiten-sport bzw. für eine öffentliche Nutzung geschlossen. D.h. während insgesamt eines Viertels des Jahres stehen ein grosser Teil der Schulsportanlagen leer, was sich un-weigerlich auf die Sportförderungsabsicht des Kantons und die Gesundheitsförderung auswirkt und nicht im Interesse der baselstädtischen Steuerzahler sein kann. Auch an Wochenenden und bestimmten ausserschulischen Zeiten gestaltet sich die Bele-gungsabsicht des freiwilligen Sports als äusserst schwierig, da von der Norm abwei-chende Belegungspraktiken in einer seit Jahren traditionell gelebten Bewilligungsstruk-tur schwieriger umzusetzen sind und vom sog. „Courant normal“ abhängig sind. Schulhallenbädern (ausser das Schulhallenbad Kleinhüningen) bleibt eine öffentliche Nutzung verwehrt, obwohl die vorhandene Infrastruktur an öffentlichen Schwimmhallen in Basel-Stadt klein ist. Eine gesetzlich vorgesehene Nutzungsmöglichkeit der Schulsportanlagen ausserhalb der Unterrichtszeit hätte verschiedene Vorteile:

Erhöhte Belegungsdichte: Minimierung von leerstehenden und trotzdem vom Kanton unterhaltenen Schulliegenschaften

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Verbesserung der Kosten/Nutzen Verhältnisse durch höhere Belegungsraten und zu-sätzlichen Einnahmen für Unterhalt und Infrastruktur - Schliessung von Angebotslü-cken

Verbesserte Voraussetzungen für projektorientierte ausserschulische Sport- und Frei-zeitangebote

Gesundheitsförderung durch mehr Bewegungsangebote resp. Möglichkeiten

Höhere Trainingsfrequenz und Spielpraxis wirkt sich positiv auf Sportresultate aus Die Motionäre fordern daher vom Regierungsrat eine gesetzliche Regelung zu erarbei-ten, welche den Zugang und die Nutzung der Schulsportanlagen während den Schulfe-rien, Wochenenden und ausserschulischen Zeiten für den Vereins- und Breitensport bzw. für eine öffentliche Nutzung ermöglicht und die Zuständigkeiten definiert. Thomas Gander, Otto Schmid, Atilla Toptas, Pascal Pfister, Schweizer Karl, Peter Bochsler, Helmut Hersberger, Elias Schäfer, Murat Kaya, Rudolf Rechsteiner, Mirjam Ballmer, Franziska Reinhard, Lukas Engelberger, Heinrich Ueberwasser, Emmanuel Ullmann, Urs Müller-Walz

Wir nehmen zu dieser Motion wie folgt Stellung:

1. Zur rechtlichen Zulässigkeit der Motion

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement legt im Folgenden einen Mitbericht über die rechtliche Zulässigkeit der Motion vor: § 42 des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rates bestimmt über die Motion:

§ 42. Inhalt und Eintretensbeschluss 1.In der Form einer Motion kann jedes Mitglied des Grossen Rates oder eine ständige Kommission

den Antrag stellen, es sei der Regierungsrat zu verpflichten, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung der Verfassung oder zur Änderung eines bestehenden oder zum Erlass eines neuen Gesetzes oder eines Grossratsbeschlusses zu unterbreiten. 2 Motionen können sich nicht auf den ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates

oder den an ihn delegierten Rechtssetzungsbereich beziehen. 3

Tritt der Rat auf die Motion ein, so gibt er dem Regierungsrat Gelegenheit, innert drei Monaten dazu Stellung zu nehmen, insbesondere zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Begehrens.

Mit der vorliegenden Motion soll der Regierungsrat beauftragt werden, einen Vorschlag für eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, die es ermöglichen soll, dass Schulsportanlagen (z.B. Schulturnhallen, Schulschwimmbäder, Schulaussenplätze) ausserhalb der Schulzeiten für allgemeine Sportaktivitäten genutzt werden können (z.B. für Vereine, Breitensport). Die gesetzli-che Grundlage soll auch die entsprechenden Zuständigkeiten festlegen. Mit der Motion wird vom Regierungsrat die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beantragt. Der Erlass von Gesetzesbestimmungen fällt in die Zuständigkeit des Grossen Rates, daher kann ein solches Anliegen nach § 42 GO Gegenstand einer Motion sein. Die bestehenden kantonalen gesetzlichen Grundlagen zur vorliegenden Thematik sehen folgen-dermassen aus: Gestützt auf § 36 der Kantonsverfassung vom 23. März 2005 (SG 111.100), der vorschreibt, dass der Staat die sportliche Betätigung fördert, wurde am 18. Mai 2011 das Sport-gesetz (SG 371.100) erlassen. Im Sportgesetz wird das in § 3 unter anderem dadurch verdeut-licht, dass der Kanton nach dem Prinzip der Subsidiarität die sportlichen Aktivitäten von privaten Verbänden und Vereinen sowie den Individualsport zu fördern hat (Abs. 2). Er hat sportliche Tä-tigkeiten von Schulen, Verbänden, Vereinen und anderen Organisationen zu koordinieren, zu

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unterstützen und dafür Anlagen und Material zur Verfügung zu stellen (Abs. 3). Gleichzeitig wird als Abgrenzung für den Geltungsbereich des Sportgesetzes festgehalten, dass für den obligatori-schen Schulsport primär das Schulgesetz zur Anwendung kommt (Abs. 4) und somit das Sport-gesetz für den freiwilligen Schul-, Kinder- und Erwachsenensport gilt. In § 6 Abs. 1 Sportgesetz wird vorgeschrieben, dass der Kanton Sportanlagen erstellt und betreibt und diese Vereinen und dem Breitensport zur Verfügung stellt. Mit Sportanlagen im Sinne des Sportgesetzes sind sowohl eigentliche Sportanlagen als auch Schulsportanlagen während der ausserschulischen Zeiten ge-meint (Ratschlag Nr. 10.0433.01 betreffend Sportgesetz, Ziff. 7.3.4 zu § 6). Nach § 6 Abs. 3 Sportgesetz erlässt das zuständige Departement (Erziehungsdepartement) die Benutzungsvor-schriften für die Anlagen und die Vorschriften für allfällige Benutzungsgebühren. Die Regelung entspricht dem allgemeiner und schon länger geltenden § 138 Schulgesetz vom 4. April 1929 (SG 410.100), der für die Benutzung von Schulräumlichkeiten und Schulplätzen durch Private, Vereine und Gesellschaften auf die Bewilligungserteilung aufgrund besonderer Vorschriften durch das Erziehungsdepartement verweist. Daraus folgt, dass bereits die heutigen gesetzlichen Regelungen vorschreiben, dass Schulsport-anlagen ausserhalb der für die Schule benötigten Zeiten für den Vereins- und Breitensport bzw. für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollen. Wie auf der abstrakteren Geset-zesstufe üblich, ist die detaillierte Regelung der konkreten Nutzungsmöglichkeiten vom Gesetz-geber letztmals beim Erlass des Sportgesetzes im Jahre 2011 delegiert worden und zwar im vor-liegenden Fall an das zuständige Departement, womit sich die gesetzlichen Grundlagen bereits heute auch über die Zuständigkeit aussprechen. Für die Umsetzung der mittels der Motion bezweckten Ziele wäre demnach nicht unbedingt eine neue gesetzliche Grundlage nötig. Diese Anliegen können bereits mit den bestehenden gesetzli-chen Grundlagen umgesetzt werden. Die Motion zielt letztlich auch eher auf die Umsetzungspra-xis bzw. die Modalitäten des Gesetzesvollzugs ab als auf die gesetzlichen Grundlagen an sich. Nichtsdestoweniger wäre es grundsätzlich möglich, die genannten bestehenden gesetzlichen Grundlagen im Sinne einer Verdeutlichung abzuändern und zu ergänzen, und damit die Forde-rung der Motion nach Erlass einer gesetzlichen Regelung zu erfüllen. Es spricht auch kein höherrangiges Recht wie Bundesrecht oder kantonales Verfassungsrecht gegen den Motionsinhalt. Die Motion ist aufgrund dieser Erwägungen als rechtlich zulässig anzusehen.

2. Zum Inhalt der Motion

2.1 Sportgesetz

Gemäss § 3 Abs. 3 Sportgesetz koordiniert und unterstützt der Kanton die von Schulen, Verbän-den, Vereinen und weiteren Organisationen durchgeführten sportlichen Tätigkeiten. Er stellt An-lagen und Material zur Verfügung und kann Beiträge gewähren. Ferner regelt das Schulgesetz den obligatorischen Schulsport. Der Kanton fördert darüber hinaus den freiwilligen Sport in der Schule (Abs. 4). Der Regierungsrat unterstützt eine möglichst flächendeckende Sport- und Bewegungsförderung für alle Bewohnerinnen und Bewohner. Unter verschiedenen Aspekten ist es wertvoll, wenn ein grosser Teil unserer Bevölkerung Sport treibt. Er schätzt die Arbeit ausserordentlich, welche aus-serhalb der Schulen in den Sportvereinen und weiteren Organisationen geleistet wird. Insbeson-dere für Kinder und Jugendliche zeigen sportliche Aktivitäten mehrfach positive Folgen.

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2.2 Zuständigkeiten

Zuständig für die Bewirtschaftung aller kantonalen Sportanlagen ist das Sportamt. Eine Ausnah-me bilden die Schulsportanlagen während der Schulzeit (Montag bis Freitag jeweils bis 18 Uhr). Für die Sportanlagen der Gemeinden Riehen und Bettingen sind die Gemeinden zuständig. Während der Schulzeiten obliegt die Belegungshoheit der Schulsportanlagen den Schulen. Im Schulgesetz § 138 ist zudem die Lokalbenützung der Schulhäuser (Abs. 1) folgendermassen ge-regelt:

§ 138. Lokalbenützung 1 Bewilligungen zur Benützung von Schulräumlichkeiten und Schulplätzen durch Private, Vereine und

Gesellschaften erteilt das Erziehungsdepartement aufgrund besonderer Vorschriften.

Der freiwillige Schulsport steht den Basler Schülerinnen und Schülern zur Verfügung und wird vom Sportamt organisiert und betreut. Er umfasst die Sportkurse ausserhalb des obligatorischen Schulsports, findet aber während der angesprochenen Schulzeiten statt. Ausserhalb der Schul-zeiten, an Wochenenden oder während der Schulferien finden keine Kurse statt.

2.3 Nachfrage und Angebot

Bereits heute stellt das Sportamt Sportvereinen und weiteren Organisationen Schulsportanlagen an den Wochenenden und während der Schulferien zur Verfügung. Eine im Jahr 2011 vom Sportamt durchgeführte Vereinsbefragung kam zum Schluss, dass Engpässe bei der Belegung vorwiegend von montags bis freitags an den Abenden zwischen 18.00 und 22.00 Uhr bestehen. Ein Drittel der befragten Vereine kann sich jedoch auch Trainingszeiten an den Wochenenden (Samstag/Sonntag) vorstellen. Die Nachfrage nach Trainingszeiten während der Schulferien ist bei den Sportvereinen jedoch nur vereinzelt vorhanden, da offensichtlich auch Mitglieder und Vereinsverantwortliche in dieser Zeit ferienabwesend sind. Von vielen Vereinen ist bekannt, dass sie ihre Trainings während der Schulferien nicht durchführen, obwohl Trainingsflächen zur Verfü-gung stehen.

2.3.1 Turnhallen (Sporthallen)

Bereits heute besteht die Möglichkeit, zum Beispiel in den Turnhallen des Gymnasiums Bäum-lihof während der Schulferien Trainings durchzuführen. Für die Sportprojekte der Stiftung «idée-sport», welche ausschliesslich ausserhalb der Schulzeiten am Abend oder an den Wochenenden stattfinden, stellt der Kanton dem Anbieter die benötigten Schulsporthallen für die Sportprojekte bereits seit einigen Jahren zu den gängigen Konditionen zur Verfügung. Als Beispiele sind die Projekte «midnight sports» in den Quartieren Gundeldingen (Brunnmatt Turnhalle) und St. Jo-hann (Pestalozzi und St. Johann), die „Bärenacht“ des BC Bären Kleinbasel in der Drei-Rosen-Turnhalle, «open Sunday» in der Brunnmatt Turnhalle oder «mini-move» in der Bläsi-Turnhalle oder im Schulhaus Thierstein genannt.

2.3.2 Schulschwimmbäder

Die Schulschwimmbäder werden bereits heute sowohl von den Schulen als auch von Vereinen und privaten Institutionen (Schwimmschulen, Aquafitanbieter usw.) genutzt. Die Schulen (alle Stufen) nutzen die Schwimmhallen während der Schulzeiten, die Vereine und privaten Institutio-nen sind am Abend und an den Wochenenden, vereinzelt auch in den Schulferien, in den Schul-schwimmhallen Bäumlihof, St. Alban und Kirschgarten eingemietet. Eine zusätzliche gänzlich öffentliche Nutzung der Schulschwimmbäder ist in erster Linie aus in-frastruktureller Sicht (Anzahl der Garderoben, Zugang zum Schwimmbad, Grösse und Tiefe der Schwimmbecken, ausreichende Platzverhältnisse) nicht möglich. Das Schulschwimmbad Klein-hünigen erfüllt die Kriterien für eine öffentliche Nutzung am besten und wird darum seit Herbst 2012 in den Wintermonaten für die Bevölkerung jeweils an den Wochenenden geöffnet

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und entsprechend beworben. Die relativ geringe Zahl der Besuchenden in den Jahren 2013/14 zeigt jedoch klar auf, dass das Angebot zwar geschätzt, aber nur von einer kleinen Anzahl Besu-chenden genutzt wird. Der Versuch, das Schulschwimmbad Bäumlihof in derselben Weise öffent-lich zugänglich zu machen, wurde bereits vor einigen Jahren mangels Nachfrage wieder abge-brochen.

2.3.3 Rasenfelder/Pausenplätze

Bereits heute stehen der Öffentlichkeit die Rasenfelder Luftmatt, Wasgenring und St. Alban nach dem Schulunterricht, an den Wochenenden und in den Ferien zur Benützung zur Verfügung. Die-se werden zum Teil auch rege genutzt, wobei dadurch leider auch Littering, Vandalismus und Lärm-Reklamationen stark zugenommen haben. Zudem wurden mit dem Projekt «Öffnung der Pausenplätze» versuchsweise die Pausenhöfe der Schulanlagen Kleinhüningen, Wasgenring, Gundeldingen und Thomas Platter/Wettstein an den Wochenenden und während der Ferien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Weitere Schulanlagen sind nicht umzäunt und damit der Öf-fentlichkeit nach dem Schulunterricht und an den Wochenenden sowie in den Ferien zugänglich. Allerdings ist die Reinigung sämtlicher offener Pausenhöfe zum Teil sehr aufwendig und kosten-intensiv. Es kommt überdies häufig zu Lärm-Reklamationen durch Anwohnerinnen und Anwoh-ner.

2.4 Optimierung

Das Sportamt hat die Aufgabe, die Nutzungsmöglichkeiten der staatlichen Infrastruktur für den Vereins- und Breitensport im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ständig zu optimieren. Dies erfolgt durch Verbesserung der Belegungspläne, Änderungen im Wartungs- und Reinigungs-rhythmus und im direkten Kontakt mit den Nutzerinnen und Nutzern der Sportanlagen, deren Be-dürfnissen möglichst entsprochen werden soll. Namentlich bei den Schulschwimmhallen hat die-se Bewirtschaftung zu einer Verbesserung der Ausnutzung geführt. Schwierigkeiten ergaben sich bei den Schulsportanlagen vor allem im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, die Anlagen an Wochenenden und in den Ferien für die Sportlerinnen und Sportler zu öffnen und anschliessend wieder abzuschliessen und zu reinigen. Eine intensivere Nutzung führt zu einer zusätzlichen Be-lastung des Hauswartungs- und Reinigungspersonals am entsprechenden Schulstandort und zu entsprechenden Mehrkosten.

2.5 Anpassung der Verordnung betreffend Zulagen gemäss § 15a Lohngesetz (Zulagenverordnung)

An den Wochenenden und während der Schulferien ist das Hauswartungs- und Reinigungsper-sonal der Schulsportanlagen nicht in gleicher Weise verfügbar wie während den Schulzeiten. Das für die Schulstandorte inkl. Schulsportanlagen zuständige Personal (Schulhauswarte und Reini-gungsperson) ist bei den Zentralen Diensten des Erziehungsdepartements angestellt und nicht beim Sportamt im Bereich Jugend, Familie und Sport. Für die zusätzlichen Abend- und Wochen-enddienste wurden sie bis anhin über die sogenannte Vereinszulage zusätzlich vergütet, welche jedoch nicht in der Zulagenverordnung des Kantons geregelt war. Anlässlich der Überarbeitung und Anpassung der «Verordnung betreffend Zulagen gemäss § 15a Lohngesetz (Zulagenverord-nung)» vom 3. Dezember 2013 (wirksam per 1. Januar 2014) wurde neu § 12 betreffend Vereins-zulage in die Zulagenverordnung aufgenommen:

§ 12. Vereinszulage 1 Mitarbeitende, die Hauswartsfunktionen inne haben, werden für die ausserhalb des ordentlichen

Schulbetriebs geleistete Arbeit (insbesondere Schliessdienst, Kontrollgänge und Reinigung), die durch die Benutzung der Anlagen durch Vereine oder sonstige Dritte entsteht (Semesterbelegun-gen), mit einer Zulage entschädigt. 2 Basierend auf Grösse und Nutzungsintensität werden die Schulhausanlagen in die Kategorien A–D

eingeteilt, wobei mehrere Schulhausanlagen zu einer Anlage zusammengefasst werden können.

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3 In der Zulage enthalten ist eine Entschädigung für allfällige Einsätze in der Nacht und an schul-

freien Tagen. 4 Das Erziehungsdepartement führt eine Liste, welcher die Einteilung der Schulhausanlagen in die

einzelnen Kategorien entnommen werden kann. Diese Einteilung wird vom Erziehungsdepartement jährlich überprüft. 5 Das Erziehungsdepartement bestimmt die Schulhausanlagen, bei denen die Semesterbelegungen

nicht mittels einer Zulage entschädigt, sondern von Dritten übernommen werden. Die Liste der Schulhausanlagen, welche nicht zulagenberechtigt sind, wird vom Erziehungsdepartement perio-disch überprüft.

Neu ist gemäss Abs. 5 auch möglich, mit externen Anbietern eine entsprechende Angebotserwei-terung vornehmen zu können. Damit können Schulsportanlagen auch dann zugänglich gemacht werden, wenn den örtlichen Mitarbeitenden mit Hauswartsfunktion keine zusätzlichen Einsätze zugemutet werden können. Das erhöht die nutzbaren Kapazitäten an den Wochenenden und während der Schulferien. Eine flächendeckende Öffnung aller Schulsportanlagen während der Schulferien steht jedoch momentan nicht zur Diskussion, da die Nachfrage nicht gegeben ist. Die neuen Rahmenbedingungen erlauben eine flexible und an die jeweilige Situation optimal an-gepasste Regelung. Das spart Kosten und ermöglicht, auch bisher nicht zugängliche Schulsport-anlagen zugänglich zu machen.

2.6 Kosten

Mit einer intensiveren Belegung von Sportanlagen werden zwar die Investitionen in die Anlagen besser genutzt, allerdings entstehen auch höhere Betriebskosten. Damit die Sportanlagen zu vertretbaren Gebühren abgegeben werden können, werden nicht alle Betriebskosten an die Ver-eine verrechnet. Mit Blick auf die äusserst moderaten Kosten, welche den Vereinen in Rechnung gestellt werden (eine Halle im Gymnasium Bäumlihof für ein Training von zwei Stunden pro Wo-che kostet den gesuchstellenden Verein insgesamt 285 Franken pro Semester), ist klar, dass dieser bescheidene Preis nicht den Vollkosten für Raummiete, Hauswartung, Reinigung, Licht, Heizung und den übrigen Unterhalt entspricht. Die vorgesehene Finanzplanung erlaubt in den nächsten Jahren keine Vorgabenerhöhung, um Betriebskosten auszugleichen, die durch eine intensivere Nutzung der Sportanlagen entstehen. Bei einer weiter zunehmenden Nutzung von Sportanlagen ist eine generelle Erhöhung der Ge-bühren daher nicht ausgeschlossen, um die zusätzlichen Kosten zu decken.

2.7 Schlussfolgerung

Mit dem Sportgesetz verfügt das Sportamt bereits über ausreichende rechtliche Grundlagen zur Bewirtschaftung der Sportanlagen und Schulsportanlagen. Die Sportanlagen und Schulsportanla-gen ausserhalb der Schulzeiten werden im Kanton Basel-Stadt zentral durch das Sportamt be-wirtschaftet. Das ermöglicht eine intensive Nutzung der Anlagen und erlaubt, auf Bedürfnisse der Sportlerinnen und Sportler an den Abenden, den Wochenenden und in den Ferien einzugehen. In den Sportzentren (Rankhof, Schützenmatte, St. Jakob usw.) können die Aussenanlagen überdies jederzeit von der Bevölkerung genutzt werden, sofern sie nicht an Vereine vermietet sind. In Anbetracht der angepassten Zulagenverordnung, welche seit dem 1. Januar 2014 in Kraft ist und der damit einhergehenden positiven Auswirkungen, wird in den nächsten Jahren das Ange-bot für eine Nutzung der Schulsportanlagen ausserhalb der Schulzeiten und in den Schulferien weiter verbessert werden können. Wo heute noch keine befriedigende Zugänglichkeit zu Schul-sportanlagen besteht, handelt es sich in der Regel um organisatorische Herausforderungen. Da-her erwartet der Regierungsrat keine Vorteile aus einer engeren rechtlichen Regelung, zumal keine Aussicht besteht, mehr finanzielle Mittel für Zielsetzungen der Motion erhältlich zu machen.

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3. Antrag

Der Regierungsrat hat Verständnis für das Anliegen der Motionärinnen und Motionäre. Der Re-gierungsrat sieht jedoch keine Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und weist auf den nicht zu leistenden finanziellen Mehraufwand hin. Die Zuständigkeiten sind bereits jetzt klar definiert und eine Nutzung der Schulsportanlagen ausserhalb der Schulzeiten ist grundsätzlich möglich. Weitere Verbesserungen erwartet der Regierungsrat vor allem von den angesprochenen Neure-gelungen im Lohngesetz. Der Regierungsrat ist deshalb bereit, die Motion als Anzug entgegen-zunehmen, um über den weiteren Verlauf berichten zu können. Aufgrund dieser Stellungnahme wird beantragt, die Motion Thomas Gander und Konsorten betref-fend «Nutzung von schulischen Sportanlagen (Sporthallen, Schwimmbäder, Aussenplätze) für den Vereins- und Breitensport während den Schulferien und ausserschulischen Zeiten» dem Re-gierungsrat als Anzug zu überweisen. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

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Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 24. Oktober 2014. Seite 1/6

10. Septe

An den Grossen Rat 14.5443.02

ED/P145443 Basel, 22. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 21. Oktober 2014

Interpellation Nr. 83 von Annemarie Pfeifer betreffend „Verbesse-rung der integrativen Volksschule und Einführung des Lehrplans 21“ (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 22. Oktober 2014)

„Die Volksschulen Basel-Stadt durchlaufen zur Zeit eine beispiellose Reformphase rund um die Schulharmonisierung: Neue Schulstandorte für Kinder und Lehrpersonen, zahlreiche Bauprojekte, ein Ausbau von Tagesstrukturen, ein neuer Volksschulabschluss, kompetenzorientierte Leistungs-tests, neuer Fremdsprachenunterricht und ab 2015 die Einführung des Lehrplan 21 nebst entspre-chender Stundentafel. Ein grosser Eingriff stellt der integrative Unterricht in der Regelklasse dar, welcher die Abläufe in den Klassen deutlich verkompliziert.

Im Juni 2014 wurde die Evaluation der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik „Systemevalu-ation der integrativen Volksschule Basel-Stadt“ publiziert. Die Autoren zeigen einen deutlichen Ver-besserungsbedarf auf.

Ich erlaube mir deshalb die folgenden Fragen zu stellen:

1. Zahlreiche Unterstützungsangebote wie Fachstellen und Fachzentren seien wenig bekannt bei Schulleitungen und Lehrpersonen. Grundsätzlich sei der Bekanntheitsgrad vieler auch unmit-telbar relevanter Unterstützungsangebote gering. Wie beurteilt der Regierungsrat dies und welche Verbesserungen werden getroffen? In der Evaluation wird zudem festgestellt, dass „die schiere Menge der Papiere, die rund um die integrative Schule in Verteilung sind“, von den Ad-ressaten nicht in vernünftiger Qualität bearbeitbar sei, die meisten Papiere zudem mehrdeuti-ge Botschaften aussenden würden. Wie beurteilt der Regierungsrat dies und wie will er die Si-tuation verbessern?

2. Weiter wurde bemängelt, dass die Funktion individueller Lernziele im Hinblick auf die Schul-laufbahn unstimmig sei, denn für einen Übertritt in eine höhere Schule seien einheitliche An-forderungen zu erfüllen. Wie wird dies beurteilt? Wie wird diese Thematik weiter bearbeitet?

3. Die Evaluation empfiehlt den Schulen unter anderem wenige strategische Leitplanken immer wieder klar zu kommunizieren. Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Empfehlungen und welche Massnahmen werden geprüft?

4. Viele Kantone verschieben die Umsetzung des Lehrplans 21 mehrere Jahre nach hinten, da dieser in der Vernehmlassung von vielen Seiten kritisiert wurde und noch immer in der Bear-beitungsphase steckt. In BS ist die Einführung auf 2015 geplant. Ist dies überhaupt noch mög-lich, wenn andere Kantone nicht mitziehen? Welche Lehrmittel werden für die beginnende Se-kundarstufe 1 bereitstehen, insbesondere für die neuen Kombifächer "Natur und Technik" sowie "Räume, Zeiten, Gesellschaften"? Gibt es schon eine Ausbildung dazu? Wie viel kostet die Entwicklung der Lehrmittel, da diese Kombination anscheinend im deutschen Sprachraum einzigartig ist? Wie beurteilt der Regierungsrat diese Fächergruppen? Welche Alternativen zieht man allenfalls in Betracht, falls der Zeitplan nicht eingehalten werden kann? Wie sieht der Regierungsrat die Zukunft des Bildungsraumes Nordwestschweiz? Welche Möglichkeiten

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sieht er, die Schulen wenigstens in unserer Region gemeinsam mit den Nachbarn zu entwi-ckeln?

Annemarie Pfeifer“

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Ausgangslage

Die Interpellantin bezieht sich auf den Bericht „Systemevaluation der integrativen Volksschule Basel-Stadt“, den die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) im vergangenen Juni im Auftrag des Erziehungsdepartements verfasst hat. Der Evaluation lag die Fragestellung zugrunde, ob der Weg, den Basel-Stadt mit der Umsetzung des vom Grossen Rat beschlossenen Sonderpädagogik-Konkordats eingeschlagen hat, der richtige ist oder ob es Korrekturen braucht. Es sollte festgestellt werden, wie erfolgreich das Erziehungsdepartement die Umsetzungsorgani-sation und die Steuerung, die Regelungen und die Kommunikation rund um die Unterstützung der Schulen gestaltet hat. Die Autoren kamen insbesondere zu folgenden, positiv zu wertenden Kern-aussagen:

- Die Entscheidung für die integrative Volksschule besitzt langfristige Gültigkeit und ist im Grundsatz breit akzeptiert. Die Ausrichtung, dass die Volksschule Basel-Stadt integrativ sein soll, wird von praktisch allen Akteuren als gegeben und langfristig gültig angesehen.

- Die Ressourcen, die für die integrative Schule bereitgestellt werden, sind überall gut und

ausreichend.

- Tempo und Umfang der Reformen sind sehr hoch. Integration wirkt inmitten der Reformen jedoch nicht als stärkste Belastung. Im Gesamt der Reformen drängt sich der Anteil, der auf die integrative Schule zurückzuführen ist, für die Schulen nicht in den Vordergrund.

- Die Schulen haben innert kürzester Zeit hinreichend funktionale Integrationsprozesse auf-

gebaut. Dies betrifft die Umsetzung, die Ressourcierung, die Konzepte, das Handlungs-wissen, die Zustimmung und das Engagement vieler Beteiligter. Würde Basel-Stadt die in-tegrative Schulentwicklung aussetzen oder verlangsamen, würde dies Qualitätseinbussen nach sich ziehen.

Die Aussage der Interpellantin, der integrative Unterricht stelle einen grossen Eingriff dar, welcher die Abläufe in den Klassen deutlich verkompliziere, bestätigt der Bericht nicht in dieser Absolut-heit. Die Herausforderung scheint vor allem darin zu liegen, dass sich Lehrpersonen, die mit dem integrativen Unterrichten beginnen, oftmals neu mit ihrer Rolle und ihrem Berufsalltag auseinan-dersetzen müssen. Handlungsbedarf orten die Autoren im Bereich der schulischen Unterstützungsangebote. Einige Fachstellen und Fachzentren würden ihre Funktion für die Schulen besser oder angemessener wahrnehmen als andere. Nicht immer sei ersichtlich, welche Stelle welche Unterstützung anbiete. Es ist zentral, dass die Schulen in ihrem anspruchsvollen Arbeitsalltag die bestmögliche Unter-stützung in möglichst kurzer Zeit erhalten. Deshalb sollen die Unterstützungsangebote der Fach-stellen und Schuldienste noch besser auf die Bedürfnisse der Schulen ausgerichtet sowie allfälli-ge Lücken und Doppelspurigkeiten entfernt werden. Eine Arbeitsgruppe der Volksschulleitung wird bis Ende Jahr unter Einbezug von Schulleitungen und Lehrpersonen den Bedarf der Schulen

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mit dem bestehenden Unterstützungsangebot der Fachstellen und Schuldienste abgleichen und im Dialog mit den Anbietern Anpassungen vorschlagen. Die Schulen sollen sich ohne grossen Aufwand einen Überblick über das gesamte Unterstützungsnetz verschaffen und nötige Informa-tionen einholen können. Schliesslich soll dafür gesorgt werden, dass die Angebote leicht zugäng-lich sind. Verbesserungsbedarf besteht nach Ansicht der Autoren auch in Bezug auf die Menge der Papie-re rund um die integrative Schule. Die Arbeitsgruppe erhielt deshalb den Auftrag, die umfangrei-che Dokumentensammlung zu prüfen und zu reduzieren. Die Prüfung betrifft nicht nur Dokumen-te rund um die integrative Schule, sondern sämtliche Volksschuldokumente (rechtliche Grund-lagen ausgenommen) und hat zum Ziel, den Sichtungs- und Leseaufwand für Schulleitungen sowie Lehr- und Fachpersonen deutlich zu verringern. Nach Abschluss der Überprüfung sollen die Texte so formuliert sein, dass die strategischen Leitlinien der Volksschulen deutlicher hervor-treten, Detail- und Prozessregelungen, welche die Teilautonomie unnötig einschränken, wegfallen und der Status der Dokumente klar ist. Die Evaluation bestätigt, dass die Dokumente viel Wissen enthalten und eine gute fachliche Qualität aufweisen. Deshalb dürfen die wesentlichen Ziele und Inhalte der Papiere nicht verändert werden.

2. Beantwortung der Fragen

(1) Zahlreiche Unterstützungsangebote wie Fachstellen und Fachzentren seien wenig be-

kannt bei Schulleitungen und Lehrpersonen. Grundsätzlich sei der Bekanntheitsgrad vieler auch unmittelbar relevanter Unterstützungsangebote gering. Wie beurteilt der Regierungsrat dies und welche Verbesserungen werden getroffen? In der Evaluation wird zudem festgestellt, dass „die schiere Menge der Papiere, die rund um die integrative Schule in Verteilung sind“, von den Adressaten nicht in ver-nünftiger Qualität bearbeitbar sei, die meisten Papiere zudem mehrdeutige Botschaften aussenden würden. Wie beurteilt der Regierungsrat dies und wie will er die Situation verbessern?

Diese Kritik ist berechtigt. Eine Arbeitsgruppe wird bis Ende 2014 entsprechende Massnahmen erarbeiten (s. Ausgangslage). (2) Weiter wurde bemängelt, dass die Funktion individueller Lernziele im Hinblick auf die

Schullaufbahn unstimmig sei, denn für einen Übertritt in eine höhere Schule seien ein-heitliche Anforderungen zu erfüllen. Wie wird dies beurteilt? Wie wird diese Thematik weiter bearbeitet?

Unstimmige Funktion individueller Lernziele im Hinblick auf die Schullaufbahn Die Autoren schlagen vor, beim Übertritt neben dem zu erreichenden Notenwert bzw. Noten-durchschnitt bei allen Schülerinnen und Schülern (und nicht nur bei den Schülerinnen und Schü-lern mit individuellen Lernzielen) ein prognostisches Element im Hinblick auf die zukünftig zu be-suchende Schule zu berücksichtigen. Der Grosse Rat hatte bei der der Schullaufbahnverordnung zugrunde liegenden Bestimmung im Schulgesetz festgelegt, dass die Übertritte aufgrund einer Promotionsordnung erfolgen müssen (vgl. § 57b Schulgesetz). Den Voten zum Entwurf des Regierungsrats konnte zweierlei entnom-men werden: Die Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier wollte (A) Übertrittskrite-rien, die auf Leistung basieren und wenig Spielraum lassen und (B) keine Rückkehr zu einem Empfehlungsverfahren mit Elternentscheid. Der Regierungsrat hat diese Vorgaben des Parla-

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ments umgesetzt, indem nun der Übertritt auf der Grundlage von Noten und einer Formel mit ei-nem zu erreichenden Notenwert bzw. Notendurchschnitt erfolgt. Ein prognostisches Element, wie es heute beim Übertritt von der OS ins Gymnasium und in die WBS berücksichtigt wird, war vom Parlament ausdrücklich nicht mehr gewollt. Diese strenge Übertrittsregelung muss aber für bestimmte Schülerinnen und Schüler durchbro-chen werden. Bei Schülerinnen und Schülern mit individuellen Lernzielen macht das Lehrperso-nenteam beim Übertritt eine Gesamtbeurteilung in persönlicher und leistungsmässiger Hinsicht und unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsperspektive (vgl. § 72 SLV). Bei diesen Schülerinnen und Schülern mit individuellen Lernzielen - und nur bei diesen - kommt mit der Be-rücksichtigung der Entwicklungsperspektive ein prognostisches Element hinzu. Beurteilung durch den Regierungsrat Die Forderung, für alle Schülerinnen und Schüler ein prognostisches Element zu berücksichtigen, widerspricht den Vorgaben des Grossen Rates beim Erlass der entsprechenden Bestimmung im Schulgesetz. Der Regierungsrat sieht keine Veranlassung, diese Vorgabe des Grossen Rates in Frage zu stellen. Es war aber allen Beteiligten klar, dass es bei dieser Ausgangslage für Schüle-rinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf spezielle Lösungen braucht. Die Regelung, bei Schülerinnen und Schülern mit individuellen Lernzielen auch die Entwicklungsperspektive zu berücksichtigen, gilt bereits seit dem Schuljahr 2011/12; sie wurde in die Schullaufbahnverord-nung übernommen. Die Bestimmungen zur Festlegung der individuellen Lernziele wurde im Juli 2014 angepasst und in Bezug auf die fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler präzisiert (vgl. § 70a SLV). Diese Präzisierung konnten die Autoren in ihrer Evaluation nicht mehr umfassend berücksichtigen.

Weitere Bearbeitung der Thematik Die Möglichkeit, individuelle Lernziele zu setzen, gibt es schon seit dem Schuljahr 2011/2012. Mit der vermehrten Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf wer-den die individuellen Lernziele wichtiger. Die Volksschulleitung informiert die Schulen im Rahmen ihrer Veranstaltungen zur neuen Schullaufbahnverordnung über die Regelung und stellt den Schulen einen Ablauf und Vorlagen zur Verfügung. Die Schulen können zudem beim Fachzent-rum Förderung und Integration Unterstützung anzufordern. (3) Die Evaluation empfiehlt den Schulen unter anderem wenige strategische Leitplanken

immer wieder klar zu kommunizieren. Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Empfehlungen und welche Massnahmen werden geprüft?

Mit der Empfehlung, wenige strategische Leitplanken immer wieder klar zu kommunizieren, weist der Bericht auch auf die Notwendigkeit hin, den Schulen in Bezug auf die Umsetzung der Strate-gien den benötigten operativen Gestaltungsraum zuzugestehen. Diese Empfehlung ist nachvoll-ziehbar und stimmt mit den Zielen der 2009 in Basel-Stadt eingeführten Leitungsreform überein, die den einzelnen Schulen die teilautonome Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben überlässt. Sowohl die Volksschul- und Schulkreis- als auch die Schulleitungen sollen vermehrt durch strate-gische Zielsetzung führen und keine unnötigen und die Teilautonomie der einzelnen Schulen be-schneidenden Detail- und Prozessregelungen formulieren. Die Schulen sollen den ihnen kraft Gesetz und Verordnung zugewiesenen Gestaltungsraum künftig noch besser nutzen und indivi-duelle Wege finden können, um den gesetzlich verankerten Auftrag umzusetzen. Wie eingangs erwähnt sollen Konzeptpapiere, die sich an die Schulen richten, strategisch ausge-richtet sein und Dokumente sollen von Detailregelungen entschlackt werden.

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(4) Viele Kantone verschieben die Umsetzung des Lehrplans 21 mehrere Jahre nach hin-

ten, da dieser in der Vernehmlassung von vielen Seiten kritisiert wurde und noch im-mer in der Bearbeitungsphase steckt. In BS ist die Einführung auf 2015 geplant. Ist dies überhaupt noch möglich, wenn andere Kantone nicht mitziehen? Welche Lehrmittel werden für die beginnende Sekundarstufe 1 bereitstehen, insbeson-dere für die neuen Kombifächer "Natur und Technik" sowie "Räume, Zeiten, Gesell-schaften"? Gibt es schon eine Ausbildung dazu? Wie viel kostet die Entwicklung der Lehrmittel, da diese Kombination anscheinend im deutschen Sprachraum einzigartig ist? Wie beurteilt der Regierungsrat diese Fächergruppen? Welche Alternativen zieht man allenfalls in Betracht, falls der Zeitplan nicht eingehalten werden kann? Wie sieht der Regierungsrat die Zukunft des Bildungsraumes Nordwestschweiz? Wel-che Möglichkeiten sieht er, die Schulen wenigstens in unserer Region gemeinsam mit den Nachbarn zu entwickeln?

Zeitpunkt der Einführung des Lehrplans 21 Die Kantone bestimmen den Zeitpunkt der Einführung des Lehrplans 21 autonom. Die meisten haben die Einführung von Anfang an ab dem Schuljahr 2017/2018 vorgesehen, weil in einigen Fächern und Fachbereichen erst zu diesem Zeitpunkt auf dem neuen Lehrplan basierende Lehr-mittel zur Verfügung stehen werden. Es trifft nicht zu, dass andere Kantone den Zeitpunkt der Einführung aufgrund aufkommender Kritik nach hinten verschoben haben. Im Kanton Basel-Stadt wird das Erziehungsdepartement dem Erziehungsrat beantragen, den Lehrplan und die Stundentafel im August 2015 in Kraft zu setzen. Dies aus folgenden Gründen: − Basel-Stadt stellt im Rahmen von HarmoS auf die neue Schulstruktur mit sechsjähriger Pri-

marschule und dreijähriger Sekundarschule um. Im August 2015 beginnt die neue Sekundar-schule. Die kantonale Entwicklung eines eigenen Lehrplans nur für eine kurze (zweijährige) Zwischenzeit, bis die anderen Kantone den Lehrplan 21 einführen, wird als nicht sinnvoll er-achtet. Die Lehrpersonen müssten zweimal umstellen und die Kosten für die Entwicklung ei-nes Übergangslehrplans wären unangemessen hoch.

− Die gesamte Schulraumplanung für 40 Schulen und die Personalplanung für rund 1000 Lehr-personen ist auf den Schulstrukturwechsel und auf die neue Stundentafel ausgerichtet. Letz-tere ist eng mit dem Lehrplan verknüpft. Eine Verschiebung ist nicht mehr möglich, weil die Umsetzung schon läuft und die Schulen Planungssicherheit und Verlässlichkeit brauchen.

Die frühe Einführung des Lehrplans 21 ist möglich, weil den Schulen eine grosszügige Einfüh-rungsfrist zugestanden wird: Nach Inkraftsetzung haben sie für die pädagogische Umsetzung des Lehrplans sechs Jahre Zeit. In dieser Einführungsphase werden die Schulen mit einem Bera-tungs- und Weiterbildungsangebot und schriftlichen, adressatengerechten Umsetzungshilfen un-terstützt. Lehrmittel Tatsächlich werden auf Herbst 2015 noch nicht in allen Fächern kompetenzorientierte Lehrmittel zur Verfügung stehen. Nach Einschätzung der interkantonalen Lehrmittelzentrale besteht in Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch kein Handlungsbedarf – dort setzen die Schulen bereits obligatorische, lehrplankompatible Lehrmittel ein. In den Fächern und Fachgruppen, die noch nicht über neue Lehrmittel verfügen, werden die Lehrpersonen nach Schulstufe und Schul-jahr differenzierte Empfehlungen zum Lehrmitteleinsatz erhalten. Grundsätzlich werden die bishe-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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rigen Lehrmittel weiter eingesetzt. Lehrpersonen können über die kantonalen Fachkonferenzen Unterrichtsmaterialien austauschen oder solche beim Pädagogischen Zentrum beziehen. Kosten Entwicklung Lehrmittel Die Entwicklung neuer, auf den Lehrplan abgestützter Lehrmittel ist Sache der Schulverlage. Die Kantone sind zur sprachregionalen Kooperation verpflichtet. Aus- und Weiterbildung Langfristig passt die PHFHNW die Ausbildung den Erfordernissen des Lehrplans 21 an. Kurzfris-tig haben die Lehrpersonen nebst dem Besuch eines mehrteiligen, schulinternen Einführungsan-gebots die Möglichkeit, individuelle fachdidaktische Weiterbildungskurse zu belegen. Im Rahmen von speziell für die Schulharmonisierung geplanten Nachqualifikationen können sie ihren Fächer-kanon erweitern. Sekundarlehrpersonen können sich für einen ganzen Fachbereich im Lehrplan 21 nachqualifizieren (Natur und Technik, Wirtschaft-Arbeit-Haushalt, Räume-Zeiten-Gesellschaft, Ethik-Religionen-Gemeinschaft). In Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft sind dar-über hinaus vertiefende Zusatzqualifikationen mit CAS-Abschluss für ebendiese Fachbereiche geplant. Beurteilung Fächergruppen

Die Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone haben anlässlich ihrer Plenarversammlung vom 18. März 2010 die Grundlagen für den Lehrplan 21 und damit die Lehrplanstruktur inkl. Fächer und Fächergruppen verabschiedet. Der Regierungsrat stützt diesen Entscheid. Bildungsraum Nordwestschweiz Die Bundesverfassung verpflichtet die Kantone zur Zusammenarbeit in Bildungsfragen. Beim Lehrplan 21 ist die Zusammenarbeit im Bildungsraum besonders im Bereich der Aus- und Wei-terbildung von Bedeutung. Die engste Zusammenarbeit besteht mit dem Kanton Basel-Land-schaft. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 7. November 2014. Seite 1/4

An den Grossen Rat 14.5499.02

ED/P145499 Basel, 5. November 2014 Regierungsratsbeschluss vom 4. November 2014

Interpellation Nr. 89 Felix Meier «gegen unnötige Beschränkung der Schul-Freizügigkeit aus dem Baselland» (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 22. Oktober 2014)

„Ab 2015 soll versuchsweise für die Schülerinnen und Schüler aus beiden Basel die Freizügigkeit über die Kantonsgrenzen hinweg eingeführt werden. Schülerinnen und Schüler aus dem Baselbiet können sich an baselstädtischen Gymnasien anmelden und umgekehrt. Grenzen sind durch die Ka-pazitäten der jeweiligen Schulen gegeben. Wenn zu viele Schülerinnen und Schüler sich für ein be-stimmtes Gymnasium bewerben, so haben diejenigen des Standortkantons Priorität. Im Übrigen ent-scheidet darüber hinaus der Wohnsitzkanton mittels Los.

Baselland wollte schon länger eine zusätzliche Freizügigkeitssperre einbauen. Baselbieter Schüler sollten Angebote, die nur an baselstädtischen Gymnasien angeboten werden, nicht wählen dürfen. Davon betroffen wären das Gymnasium Bäumlihof (GBplus), das Gymnasium Leonhard (Leo2) und das Gymnasium am Münsterplatz (PPP, IB und Englischschwerpunkt), die den Baselbieter Schülern damit mit ihren speziellen Schwerpunkten und Zusatzangeboten nicht zugänglich wären.

Diese Sperrklausel des Baselbiets ist völlig unnötig und sachlich unhaltbar. Wie nun seit kurzem be-kannt geworden ist, haben sich Basel-Stadt und Baselland nun darauf geeinigt, dass einzig die Schwerpunkte PPP und Englisch sowie das Zusatzangebot 18 des GM nicht zugelassen sind, der Zugang zu den Zusatzangeboten des GB (GBplus) und des Leonhard (Le02) jedoch frei gewährt wird.

Diese einzig und gezielt das GM einschneidend treffende Abmachung widerspricht jeder Fairness, wird doch dadurch absichtlich und zielgerichtet der Zugang zum GM eingeschränkt, und eine diskri-minierende Ungleichbehandlung zwischen den baselstädtischen Gymnasien selbst eingeführt.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist zutreffend, dass die Freizügigkeit gezielt und ausschliesslich für die Angebote PPP, 18 sowie Schwerpunktfach Englisch, also genau die Fächerkombination des GM, gesperrt wird?

2. In welchem Verfahren wurde diese Diskriminierung festgelegt?

3. Wer war auf der baselstädtischen Seite in die Gespräche in welcher Rolle und zu welchem. Zeitpunkt beteiligt und wie haben sich die involvierten Stellen geäussert?

4. Trifft es zu, dass andere Rektoren der baselstädtischen Gymnasien es begrüsst haben, dass einzig das GM beschränkt wird? Was war und ist die Haltung der Abteilungskonferenz Mittelschulen (AKOM) zur Frage?

5. Welche Gesprächsposition hat der Bereich Mittelschulen und Berufsbildung eingenommen, deren neuer Leiter als ehemaliger Baselbieter Schulrektor beste Beziehungen zum Baselland hat?

6. Hat der Regierungsrat gegen diese einseitige, unnötige und diskriminierende Beschränkung interve-niert und was wird der Regierungsrat unternehmen, damit diese Diskriminierung fallen gelassen wird?

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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7. Ist die Nichtzulassung speziell der Angebote des Gymnasiums am Münsterplatz der Preis, dass Ba-selland GBplus und Leo2 zugelassen hat?

Felix Meier“

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Ausgangslage

Der Regierungsratsausschuss des Bildungsraums Nordwestschweiz (RRA) hat im Rahmen des Programms Mittelschulen im März 2012 beschlossen, die beschränkte Wahlfreiheit an den Mittel-schulen innerhalb des Bildungsraums Nordwestschweiz einzuführen und die Leitungskonferenz Mittelschulen mit der Umsetzung beauftragt. Damit soll im Zuge der Harmonisierung der Schul-systeme ein Schulbesuch über die Kantonsgrenzen hinaus vereinfacht werden. Dies spezifisch auch in Anbetracht der geographischen Eigenheit der Region, in der bereits jetzt viele Schülerin-nen und Schüler über die Kantonsgrenzen hinweg ein schulisches Angebot besuchen, woraus regionale Spezialrechte für einzelne Bezirke und Gemeinden entstanden sind. So haben bei-spielsweise die Bewohner der Gemeinden Allschwil und Schönenbuch von jeher das Recht auf den Schulbesuch in den Mittelschulen von Basel-Stadt besessen. Als Grundsatz für die beschränkte Wahlfreiheit gilt, dass diese im Rahmen der verfügbaren Raum- und Personalressourcen erfolgt. Es soll keine Schule ausgebaut werden, während andere halb leer stehen. Angestrebt wird eine möglichst gute räumliche Auslastung und Konstanz im Personalbestand der Schulen. In der Praxis bedeutet das, dass die Wahlfreiheit eben erheblichen Beschränkungen unterliegt. Daher gilt, gestützt auf die Verfahrensregeln des Regionalen Schul-abkommens (RSA), dass der abgebende Kanton die Bedingungen festlegt, nach denen Schüle-rinnen und Schüler in einem anderen Kanton eine Mittelschule besuchen können. Einführend gilt es auch festzuhalten, dass der Bereich Mittelschulen und Berufsbildung ein Regu-lativ erarbeitet hat, in dem festgelegt wird, welche Bandbreiten bezüglich der Anzahl Klassen an den fünf baselstädtischen Gymnasialstandorten erreicht werden sollen, so dass die eingangs er-wähnten Ziele bezüglich Raumauslastung und Stabilität der Personalbestände erreicht werden können. Durch ein zentrales Anmeldeverfahren, bei welchem zukünftige Gymnasiastinnen und Gymnasiasten zwei Prioritäten bezüglich Schwerpunktfach und Schulort angeben, können Schü-lerströme gesteuert werden. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, allen fünf Gymnasi-en im Rahmen der beschränkten Wahlfreiheit die nötige Standortsicherheit zu geben. Der Regie-rungsrat hat diese Strategie in seiner Beantwortung des Anzugs Heidi Mück und Konsorten betreffend Überprüfung der Organisationsform und Struktur der fünf Basler Gymnasien mit Be-schluss vom 27. Mai 2014 bestätigt. Die im Zuge der Schulharmonisierung vorgenommenen baulichen Massnahmen sind auf der Ba-sis eines mit den einzelnen Gymnasien im Rahmen der Gesamtplanung abgesprochenen Alloka-tionsplans erfolgt. Die erheblichen Investitionen in die schulische Infrastruktur wurden im Wissen um die beschränkte Wahlfreiheit eingeleitet und garantieren ein ausgewogenes und qualitativ gesichertes Angebot aller baselstädtischen Gymnasien. Diese Vorgaben sind durch die einseitig vom Nachbarkanton beschlossenen Einschränkungen nicht gefährdet.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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2. Beantwortung der Fragen

1. Ist zutreffend, dass die Freizügigkeit gezielt und ausschliesslich für die Angebote PPP, IB sowie Schwerpunktfach Englisch, also genau die Fächerkombination des GM, gesperrt wird?

Der Kanton Basel-Landschaft hat sich entschieden, die Wahl der Schwerpunktfächer PPP und Englisch sowie das Zusatzangebot IB für seine Schülerinnen und Schüler nicht zuzulassen. Die Einschränkungen treffen nicht «einzig und gezielt» das Gymnasium Münsterplatz, sondern auch das Wirtschaftsgymnasium (PPP) und das Gymnasium Bäumlihof (IB), genauso wie die aargaui-schen Gymnasien mit den entsprechenden Angeboten. 2. In welchem Verfahren wurde diese Diskriminierung festgelegt? Der Kanton Basel-Landschaft hat den Entscheid, die Wahlmöglichkeit ausserkantonaler Angebo-te einzuschränken, in seiner Kompetenz selbstständig gefällt. Es trifft nicht zu, dass die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sich «darauf geeinigt» hätten, die Wahl der Schwer-punktfächer PPP und Englisch sowie die Wahl des Zugsatzangebots IB für Schülerinnen und Schüler aus Basel-Landschaft nicht zuzulassen. Der stipendienrechtliche Wohnsitz der Eltern ist ausschlaggebend dafür, welcher Kanton die Kompetenz zur Einschränkungen der Wahlfreiheit für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler besitzt. Der Entscheid, welche ausserkantonalen Angebote den Schülerinnen und Schülern des Kantons Basel-Landschaft offen stehen, obliegt somit allein den basellandschaftlichen Behörden. 3. Wer war auf der baselstädtischen Seite in die Gespräche in welcher Rolle und zu welchem

Zeitpunkt beteiligt und wie haben sich die involvierten Stellen geäussert? Im Rahmen der regelmässigen gemeinsamen Sitzungen zwischen den Mittelschulleitungen Ba-sel-Stadt und Basel-Landschaft wurde im August 2014 von Seiten der basellandschaftlichen Ver-tretung das Vorhaben, die Wahl der Schwerpunktfächer PPP und Englisch sowie die Wahl des Zusatzangebots IB, nicht aber der Zusatzangebote GBplus und LeO2, einzuschränken, bekannt gegegeben. Dabei wurden von verschiedenen Rektoren aus Basel-Stadt und vom Leiter Mittel-schulen und Berufsbildung Bedenken geäussert, ob ein solcher Beschluss sinnvoll und ange-messen sei. Die basellandschaftliche Vertretung hat darauf hin beschlossen, mögliche Ein-schränkungen nochmals in ihrem Gremium zu traktandieren und den Entscheid danach mitzu-teilen, was am 11. September 2014 erfolgte. 4. Trifft es zu, dass andere Rektoren der baselstädtischen Gymnasien es begrüsst haben, dass

einzig das GM beschränkt wird? Was war und ist die Haltung der Abteilungskonferenz Mittel-schulen (AKOM) zur Frage?

Das trifft in keiner Weise zu. Die AKOM hat im Rahmen ihrer Klausursitzung vom 20. September 2014 den Entscheid des Kantons Basel-Landschaft diskutiert und als Reaktion nochmals festge-halten, dass Schülerinnen und Schüler aus Basel-Stadt bei der Wahl der Zusatzangebote IB, GBplus und LeO2 und Immersion Vorrecht geniessen und ausserkantonale Schüler und Schülerin-nen nur dann zum Zug kommen, wenn in den entsprechenden Angeboten noch freie Plätze vor-handen sind.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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5. Welche Gesprächsposition hat der Bereich Mittelschulen und Berufsbildung eingenommen, deren neuer Leiter als ehemaliger Baselbieter Schulrektor beste Beziehungen zu Baselland hat?

Der Leiter Mittelschulen und Berufsbildung hat in diesen Diskussionen einzig die Interessen der baselstädtischen Gymnasien vertreten. Eine Einmischung in die Gremien seines ehemaligen Ar-beitgeberkantons hat er bewusst vermieden. 6. Hat der Regierungsrat gegen diese einseitige, unnötige und diskriminierende Beschränkung

interveniert und was wird der Regierungsrat unternehmen, damit diese Diskriminierung fallen gelassen wird?

Der Regierungsrat ist in dieses Thema nicht involviert. Die Leitung Mittelschulen und Berufsbil-dung und der Departementsvorsteher des Erziehungsdepartements werden die verantwortlichen Stellen in Basel-Landschaft von dieser Interpellation in Kenntnis setzen. Die Einschränkung der Wahl der Angebote an den städtischen Gymnasien für Schülerinnen und Schüler aus dem Kan-ton Basel-Landschaft wird bedauert, kann aber nicht als Diskriminierung bezeichnet werden. 7. Ist die Nichtzulassung speziell der Angebote des Gymnasiums am Münsterplatz der Preis,

dass Baselland GBplus und Leo2 zugelassen hat? Dieser Zusammenhang besteht aus Sicht des Regierungsrates nicht und er hat dafür auch keine Anhaltspunkte. Die Frage suggeriert eine Beteiligung der baselstädtischen Behörden am fragli-chen Entscheid, welche nicht gegeben ist. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 7. November 2014. Seite 1/3

An den Grossen Rat 14.5502.02

ED/P145502 Basel, 5. November 2014 Regierungsratsbeschluss vom 4. November 2014

Interpellation Nr. 91 Kerstin Wenk betreffend „Lehrplan 21 und die Situation in Baselland“ (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 22. Oktober 2014)

„Am 2.10.2014 entschied der Landrat des Kantons Baselland über zwei Parlamentarische Initiativen. Einerseits wurde die Kompetenz zur Einführung des Lehrplans 21 dem Bildungsrat entzogen und dem Landrat übertragen und andererseits wurde die Initiative „Verzicht auf Sammelfächer“ überwie-sen.

Zahlreiche Lehrpersonen sind dem Lehrplan 21 gegenüber kritisch eingestellt. Zu viele Probleme sind noch ungelöst. Während die Situation im Kanton Baselland nun dazu führt, dass die Diskussion öffentlich wird und sich die Einführung des Lehrplans verzögert, hält Basel-Stadt an einer sehr ambi-tionierten Einführung auf Sommer 2015 fest.

1. Was bedeutete diese veränderte Ausgangslage in Baselland für die Schulsituation in Basel-Stadt?

2. Welche Folgen hat es für die Volksschule im Kanton Basel-Stadt, wenn der Lehrplan 21 im Kan-ton Baselland gar nicht bzw. erst mit grosser Verspätung eingeführt wird?

3. Hält Basel-Stadt an der Einführung des Lehrplans 21 im Sommer 2015 fest, auch wenn die an-deren Kantone die Einführung viel später planen?

4. Wenn der Kanton Basel-Stadt am Lehrplan in dieser Form festhält, dann brauchen die Lehrper-sonen dringend Weiterbildungsmöglichkeiten. Werden diese vor der Einführung im Sommer 2015 durchgeführt?

5. Wie gestaltet, resp. verändert sich die Ausbildung der Lehrpersonen an der PH FHNW, wenn die Differenzen bezüglich der Einführung des Lehrplans in den Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz derart gross sind?

6. Ist eine angepasst auf unsern Kanton zugeschnittene Ausbildung gewährleistet?

7. Auch sind in Bezug auf den Lehrplan 21 noch viele Fragen offen: Wie werden die Kompetenzen beurteilt und benotet? Sind die kompetenzorientierten Lehrmittel vorhanden? Wie sieht es mit den formulierten Grundanforderungen für berufliche Ausbildungen aus? Wie löst man das Prob-lem, dass die Kompetenzen für den 3. Zyklus (Sekundarstufe) nicht entsprechend den Niveaus dieser Stufe (allgemein, erweitert, progymnasial) formuliert sind?

Kerstin Wenk“

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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1. Ausgangslage

Der gegenwärtig laufende Veränderungsprozess im Rahmen der Schulharmonisierung in Basel-Stadt basiert in auf einem Ratschlag, den der Grosse Rat am 5. Mai 2010 genehmigt hat. Mit dem Ratschlag wurden der Beitritt zum HarmoS-Konkordat und eine entsprechende Revision des Schulgesetzes sowie die Anpassung der Strukturen und der Bildungsziele beschlossen. Mit der

Schulharmonisierung wird die Schulstruktur bis im Jahr 2022 schrittweise angepasst. Gleichzei-

tig stärkt der Kanton die Schulen durch pädagogische Reformen und erneuert die Schulbauten. Die Bildungsreform in Basel-Stadt geht damit über die Minimal-Vorgaben des HarmoS-Konkordates hinaus. Ziel ist, die Bildungschancen für alle zu verbessern und die Schulleistungen insgesamt zu erhöhen. Wichtige Projekte dazu sind die Einführung des Lehrplans 21 und der Stundentafel (letztere weitestgehend identisch mit dem Kanton Basel-Landschaft) sowie der in-tegrativen Schule. Mit der Schulharmonisierung hat das Erziehungsdepartement zudem die Chance genutzt, alle Laufbahnentscheide vom Kindergarten bis zu den weiterführenden Schulen altersgerecht zu gestalten und aufeinander abzustimmen. Die pädagogischen Erneuerungen werden innerhalb des Kantons sorgfältig aufeinander abgestimmt und so weit wie möglich mit den Erneuerungen der Nachbarkantone im Bildungsraum Nordwestschweiz (Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn) koordiniert.

In diesem Kontext wird die Einführung des Lehrplans 21 geplant. Dem Erziehungsrat wird bean-tragt, den Lehrplan 21 und die Stundentafel auf den 1. August 2015 rechtlich in Kraft zu setzen. Dieser Zeitpunkt ist durch die laufende Schulstrukturanpassung sowie durch die eng daran ge-knüpfte Personal- und Schulraumplanung vorgegeben. Ab dann sollen die Schulen sechs Jahre Zeit haben für die pädagogische Einführung des Lehrplans. Der Zeitpunkt der rechtlichen Wirk-samkeit kann somit – wie bei verschiedenen anderen Bildungsreformen – als Startpunkt der pä-dagogischen Einführung betrachtet werden. Die Schulen haben also genug Zeit für die Einfüh-rung. Ziel ist es, an allen Volksschulen eine kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung anzustossen oder weiterzuführen und die Unterrichtsqualität zu erhöhen. Dazu werden die Lehre-rinnen und Lehrer der teilautonomen Schulen mit adressaten- und bedürfnisgerechten Beratun-gen, Weiterbildungen und Umsetzungsmaterialien unterstützt.

2. Beantwortung der Fragen

(1) Was bedeutete diese veränderte Ausgangslage in Baselland für die Schulsituation in Basel-

Stadt?

Die Diskussion im Kanton Basel-Landschaft hat glücklicherweise wenig Einfluss auf den Umset-zungsprozess im Stadtkanton. Die Planung und Umsetzung der Schulharmonisierung läuft bereits seit vier Jahren − unter engem Einbezug der Schulleitungen, der Kantonalen Schulkonferenz so-wie weiteren Anspruchsgruppen. Diese tragen die Erneuerungen konstruktiv mit und sprechen sich für die Umsetzung der Reformen aus.

(2) Welche Folgen hat es für die Volksschule im Kanton Basel-Stadt, wenn der Lehrplan 21 im Kanton Baselland gar nicht bzw. erst mit grosser Verspätung eingeführt wird?

Eine zeitliche Verzögerung der Umsetzung im Nachbarkanton sowie inhaltliche Anpassungen würden sehr bedauert. Unabhängig von der Diskussion im Kanton Basel-Landschaft muss die Umsetzung in Basel-Stadt früher erfolgen, da die Orientierungs- und die Weiterbildungsschule aufgehoben werden und für die neue Sekundarschule kein Lehrplan, auch kein Übergangslehr-plan, besteht. Müsste ein Übergangslehrplan ausgearbeitet werden, wäre dies kosten- und zeitin-tensiv. Die Planungsarbeiten werden nach wie vor so weit als möglich mit dem Kanton Basel-Landschaft koordiniert.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 3/3

Hält Basel-Stadt an der Einführung des Lehrplans 21 im Sommer 2015 fest, auch wenn die ande-ren Kantone die Einführung viel später planen?

Ja, weil der Zeitpunkt durch die laufende Schulstrukturanpassung sowie durch die eng daran ge-knüpfte Personal- und Schulraumplanung vorgegeben ist. Eine zeitliche Verzögerung würde beim Personal Unsicherheiten auslösen. Da OS und WBS auflaufen, müsste ein Übergangslehrplan erarbeitet werden, der bereits nach zwei Jahren vom Lehrplan 21 abgelöst werden würde. Prob-leme wären auch bei der Stundentafel zu erwartet, da diese bereits auf den neuen Lehrplan aus-gerichtet ist. Wie erwähnt, haben die Schulen ab dem Zeitpunkt der rechtlichen Inkraftsetzung sechs Jahre Zeit für eine pädagogische Einführung des Lehrplans. Die Einführung soll im Früh-ling 2015 beginnen.

(3) Wenn der Kanton Basel-Stadt am Lehrplan in dieser Form festhält, dann brauchen die Lehr-personen dringend Weiterbildungsmöglichkeiten. Werden diese vor der Einführung im Som-mer 2015 durchgeführt?

Zur Einführung des Lehrplans gibt es ein mit dem Pädagogischen Zentrum PZ.BS und der Päda-gogischen Hochschule PH FHNW sorgfältig geplantes Angebot an Beratung und Weiterbildung. Die Weiterbildungsangebote stehen ab dem Dreitageblock 2015 zur Verfügung.

(4) Wie gestaltet, resp. verändert sich die Ausbildung der Lehrpersonen an der PH FHNW, wenn die Differenzen bezüglich der Einführung des Lehrplans in den Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz derart gross sind?

Die Ausbildung an der PH FHNW erfolgt nach EDK-anerkannten Normen, die auf HarmoS ausge-richtet sind. Bereits heute beziehen sich die Fachdidaktiken auf die Bildungsstandards und auf Konzeptionen des Lehrplans 21. Abweichende Kantone müssen allfällige zusätzliche Elemente selbst bestellen.

(5) Ist eine angepasst auf unsern Kanton zugeschnittene Ausbildung gewährleistet?

Die vier Bildungsdirektoren des Bildungsraums werden laufend in die Planung der PH FHNW einbezogen und können ihre gemeinsamen Anliegen einbringen. Die Studiengänge müssen von der EDK akkreditiert werden. In diesem Zusammenhang werden sie auf die Fächer und Fach-gruppen des Lehrplans 21 ausgerichtet.

(6) Auch sind in Bezug auf den Lehrplan 21 noch viele Fragen offen: Wie werden die Kompeten-zen beurteilt und benotet? Sind die kompetenzorientierten Lehrmittel vorhanden? Wie sieht es mit den formulierten Grundanforderungen für berufliche Ausbildungen aus? Wie löst man das Problem, dass die Kompetenzen für den 3. Zyklus (Sekundarstufe) nicht entsprechend den Niveaus dieser Stufe (allgemein, erweitert, progymnasial) formuliert sind?

Alle diese Fragen und noch viele weitere sind Gegenstand der Einführungsplanung. Diese wird in enger Zusammenarbeit mit der Kantonalen Schulkonferenz, den Schulleitungen sowie den Lehr-plan-Beauftragten an jeder Schule erstellt. Der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand kann dem Internet entnommen werden. Nach dem Entscheid des Erziehungsrats werden die An-spruchsgruppen im Detail informiert. Der Beginn der Einführungsarbeiten an den Schulen ist ab dem „Dreitageblock“ im Frühling 2015 vorgesehen.

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 7. November 2014 Seite 1/3

An den Grossen Rat 14.5512.02

ED/P145512 Basel, 5. November 2014 Regierungsratsbeschluss vom 4. November 2014

Interpellation Nr. 95 von Alexander Gröflin betreffend „attraktivem Förderunterricht für leistungsschwache Schülerinnen und Schü-ler“ (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 22. Oktober 2014) „Individuelle Förderunterrichtsangebote an Basler Schulen sind für SchülerInnen von grosser Be-deutung. Insbesondere Leistungsschwache profitieren von dem freiwilligen Angebot an schul-freien Nachmittagen.

Trotzdem zeigen noch immer zahlreiche SchülerInnen in der WBS schwache Schulleistungen. Das grosse Angebot an pädagogischen Massnahmen motivieren die SchülerInnen offenbar zu wenig stark, um ihre Schulleistungen aus eigenem Interesse zu verbessern. Zwar gibt es den freiwilligen Förderungsunterricht für alle SchülerInnen, doch wird dieser leider nur von Wenigen aus eigenem Antrieb tatsächlich genutzt. Obwohl die SchülerInnen es nötig hätten und die Res-sourcen da wären.

Der Interpellant bittet den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie können Schülerinnen und Schüler der WBS mit schwachen Schulleistungen besser animiert werden an freiwilligen Förderprogrammen teilzunehmen?

2. Könnte ein Anreizsystem geschaffen werden, um SchülerInnen besser für das freiwillige Angebot zu motivieren? (Als Beispiel sei ein Projekt erwähnt, bei dem SchülerInnen am Nachmittag ihre Hausaufgaben erledigen und danach gemeinsam Fussball spielen).

3. Gibt es weitere bewährte Modelle und Projekte mit dieser Zielsetzung, die auf andere WBS-Standorte übertragen werden könnten?

4. Ist der Regierungsrat gewillt ein solches Konzept verträglich für alle Anspruchsgruppen auszuarbeiten?

Alexander Gröflin“

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Seite 2/3

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Ausgangslage

Seit nunmehr drei Jahren sind alle Schulen der Volksschulen Basel-Stadt so genannt geleitete Schulen, das heisst, sie haben eine eigene Schulleitung vor Ort. Lernvoraussetzungen und För-derbedarf der Schülerinnen und Schüler sind nicht an jedem Standort gleich. Deshalb soll es den Schulen möglich sein, ihre Schulpraxis im Rahmen der kantonalen Vorgaben so zu gestalten, wie es für ihren Standort sinnvoll ist. Lehrpersonen, Kinder bzw. Jugendliche und ihre Eltern bringen ihre Bedürfnisse, ihre Ideen sowie ihr Engagement ein und identifizieren sich mit ihrer Schule. Teamarbeit, Unterrichts- und Schulentwicklung erhalten positive Impulse. An geleiteten Schulen gestalten pädagogische Teams, bestehend aus Lehr- und Fachpersonen, gemeinsam den Unter-richt, die Führung der Klassen sowie die Förderung. Übergeordnetes Ziel der Teilautonomie ist die bestmögliche Erfüllung des Bildungsauftrages. Die Schulgesetzänderung vom Juni 2010 und die Verordnung Sonderpädagogik bilden die Grundlage der integrativen Volksschule im Kanton Basel-Stadt. Sie ist konform mit den HarmoS- und Sonderpädagogik-Konkordaten der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungs-direktoren EDK sowie dem Sonderpädagogischen Konzept für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Die Volksschule Basel-Stadt hat den Anspruch, Ort der Bildung und Förderung für alle Kinder und Jugendlichen zu sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen wenn möglich integrativ geschult und gefördert werden; Ausnahmen bedürfen der Begründung. Über das Förderangebot am Standort und dessen Ausgestaltung entscheidet innerhalb des kantonal vorgegebenen Rahmens jede ein-zelne Schule. Sie kann ihre Schulpraxis so gestalten, wie es für ihren Standort sinnvoll ist. Dazu entwickelt sie ein auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnittenes Förderkonzept. Die Förderung in der Volksschule Basel-Stadt basiert auf drei Pfeilern: Das Grundangebot um-fasst alle Lektionen für den Unterricht gemäss Stundentafel. Der Unterricht erfolgt in der Klasse. Methodik und Didaktik berücksichtigen die individuellen Förderbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler und fördern gleichzeitig die Gemeinschaftsbildung. Förderangebote sind als Erweiterung des Grundangebotes zu verstehen. Sie tragen zur Differenzierung der Förderung überall dort bei, wo die Möglichkeiten des Grundangebots nicht ausreichen. Die Ressourcen für das Grund- und das Förderangebot sind im sogenannten Unterrichtslektionendach enthalten. Sie werden den Schulen aufgrund der Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie eines definierten Sozialindexes zugeteilt und von diesen selbstständig verwaltet. Den Entscheid über Vergabe und Umfang der Förderangebote berät der runde Tisch mit den zuständigen Lehr- und Fachpersonen zuhanden der Schulleitung. Die verstärkten Massnahmen schliesslich werden für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf auf der Basis einer standardisierten Abklärung gesprochen. Zur Förderung dieser Schülerinnen und Schüler stehen zusätzliche, individuelle Ressourcen bereit. Im Zuge der Weiterentwicklung der Schule als Lebensraum soll das Angebot an Tagesstrukturen an der neuen Sekundarschule stark ausgebaut werden. In diesen Angeboten können die Haus-aufgaben während des Mittags-, Hausaufgaben- oder Nachmittagsmoduls erledigt werden. Die Betreuungspersonen sorgen für eine ruhige und anregende Atmosphäre und achten darauf, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben erledigen können. Bei Fragen und Unklarheiten unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler. Die Verbindung von Unterricht, Betreuung und Erziehung in den Tagesstrukturen fördert speziell auch Kinder und Jugendliche mit einem schwa-chen Fundament beim Erwerb von Selbst-, Sozial- und Fachkompetenzen. Entwicklungsbedingt können Schülerinnen und Schüler der fraglichen Altersgruppe im Allgemeinen nur mit Mühe für freiwillige Angebote gewonnen werden.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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2. Beantwortung der Fragen

(1) Wie können Schülerinnen und Schüler der WBS mit schwachen Schulleistungen besser ani-

miert werden an freiwilligen Förderprogrammen teilzunehmen?

Regelmässige Angebote, die in der Freizeit stattfinden, finden in dieser Altersgruppe erfahrungs-gemäss wenig Anklang. Gerade Schülerinnen und Schüler mit schwachen Schulleistungen benö-tigen eine individuelle, kontinuierliche Begleitung beim Übergang von der Schule in eine An-schlusslösung. Eine enge Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ist zentral. Als besonders wertvoll erweisen sich gerade bei Schülerinnen und Schülern mit Motivationsproblemen prakti-sche Einblicke in die Berufswelt. Die Fachstelle Berufliche Orientierung organisiert in Zusammen-arbeit mit der Berufsberatung verschiedene Anlässe, die den Schülerinnen und Schülern vertiefte Einblicke in verschiedene Berufe ermöglichen und ihnen Gelegenheit bieten, in Kontakt mit Ler-nenden und/oder Lehrmeistern zu kommen.

(2) Könnte ein Anreizsystem geschaffen werden, um SchülerInnen besser für das freiwillige An-gebot zu motivieren? (Als Beispiel sei ein Projekt erwähnt, bei dem SchülerInnen am Nach-mittag ihre Hausaufgaben erledigen und danach gemeinsam Fussball spielen)?

Wie erwähnt, ist es Aufgabe jeder neuen Sekundarschule, ein auf ihre Schülerinnen und Schüler zugeschnittenes Förderkonzept zu erstellen. Die teilautonomen Schulen haben dabei auch die Möglichkeit, eine Hausaufgabenhilfe wie in der Interpellation vorgeschlagen, einzurichten.

(3) Gibt es weitere bewährte Modelle und Projekte mit dieser Zielsetzung, die auf andere WBS-Standorte übertragen werden könnten?

Wie erwähnt, unterscheidet sich der Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler von Standort zu Standort. Deshalb verfügt jede teilautonome Schule im Rahmen der kantonalen Vorgaben über den nötigen Spielraum zur standortspezifischen Ausgestaltung ihres Förderkonzepts. OS und WBS laufen zudem per Ende Schuljahr 2014/15 aus. Es macht wenig Sinn, für nur kurze Zeit ein neues Modell zu lancieren.

(4) Ist der Regierungsrat gewillt ein solches Konzept verträglich für alle Anspruchsgruppen aus-zuarbeiten?

s. Beantwortung Frage 3. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 14. November 2014. Seite 1/3

An den Grossen Rat 07.5358.04

ED/P075358 Basel, 12. November 2014 Regierungsratsbeschluss vom 11. November 2014

Anzug Esther Lehner und Konsorten betreffend „Schulsozialarbeit an der Volksschule Basel“ Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2008 den nachstehenden Anzug Esther Weber Lehner und Konsorten dem Regierungsrat überwiesen. In seinen Sitzungen vom 14. April 2010 und vom 9. Mai 2012 hat er von Zwischenberichten des Regierungsrates Kenntnis genom-men und den Anzug stehen gelassen.

„Wenn sich die sozialen Probleme im ausserschulischen Bereich negativ auf die Lernfähigkeit und das Verhalten des Kindes auswirken oder die Eltern die Zusammenarbeit mit der Schule nicht wahrzunehmen vermögen, sind Aufgabenbereiche angesprochen, die in vielen Fällen die fachliche und berufliche Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer übersteigen. Bereits bestehende ausserschulische Hilfsangebote können offensichtlich nicht genügend genutzt werden. Eine Unterstützung durch Schulsozialarbeit könnte hier Abhilfe leisten.

Die nationale Kampagne "Stark durch Erziehung" des Schweiz. Bundes für Elternbildung, welche im September 2006 gestartet ist, macht deutlich, dass sowohl auf Bundes- wie auf Kantonsebene Handlungsbedarf im Bereich Erziehung erkannt worden ist.

An der WBS besteht bereits das Angebot von Schulsozialarbeit in Form von 80 Stellenprozent pro Standort, die Berufsfachschulen (AGS und BFS) bieten Lernberatung an. Die Sozialarbeitenden arbeiten niederschwellig und sind vor Ort in den Schulhäusern an einem wichtigen Lebensmittelpunkt der Jugendlichen präsent. Niemand der involvierten Personen (Schülerinnen, Eltern, Lehrpersonen, Lehrbetriebe) möchte dieses Angebot missen und wertet die Auswirkungen dieser Arbeit als sehr positiv und unterstützungswürdig.

Seit Oktober 2006 besteht an der Primarschule Basel ein Pilotprojekt "Schulsozialarbeit" für das St. Johann-Schulhaus. Eine Sozialarbeiterin mit einem 70 % Pensum (Jahresarbeitszeit) ist täglich im Schulhaus präsent und Ansprechperson für Schülerinnen, Lehrpersonen und Eltern. Durch die Beratungstätigkeit der SSA kann sie positiv auf das Erziehungsumfeld des einzelnen Kindes eingehen, präventiv absehbare Schwierigkeiten ansprechen und bei der Erarbeitung von Lösungen mitwirken. Obwohl das Pilotprojekt auf drei Jahre befristet ist und extern evaluiert wird, kann schon nach einem Jahr eine sehr positive Bilanz gezogen werden.

Aufgrund dieser durchwegs positiven Reaktionen und in Anbetracht der fortschreitenden Entwicklung zur Volksschule stellt sich die Frage, ob nicht flächendeckend an allen Schulstandorten der Volksschule (Kindergarten bis Sekundarstufe I) ein Angebot an Schulsozialarbeit eingerichtet werden kann. Auch die GPK hat sich bereits mehrfach in positiver Weise zur SSA geäussert und fordert in ihrem Bericht für das Jahr 2005 (p. 24, 06.5251.01) folgendes: "Die GPK wünscht, dass die SSA dort, wo Handlungsbedarf besteht, auch auf OS- und Primarschulstufe ausgedehnt wird.“

Wir bitten deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, ob

- das Pilotprojekt Schulsozialarbeit in der Primarschule Basel schon jetzt auf alle Standorte erweitert werden kann

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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- die Schulsozialarbeit flächendeckend an der gesamten Volksschule eingeführt werden kann. Der konkrete Bedarf kann an die quartierspezifischen Verhältnisse angepasst werden.

Esther Weber Lehner, Maria Berger-Coenen, Gisela Traub, Doris Gysin, Roland Engeler-Ohnemus, Ruth Widmer Graff, Dominique König-Lüdin, Brigitte Hollinger, Guido Vogel, Annemarie Pfeifer, Helen Schai-Zigerlig, Heidi Mück“

Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt:

1. Ausgangslage

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat bereits zweimal zum vorliegenden Anzug berichtet. Mit Blick auf den Stand der Umsetzung der Schulreform und aufgrund noch nicht gefällter strategi-scher Entscheidungen in Sachen Schulsozialarbeit (SSA) beantragte er dem Grossen Rat beide Male, den Anzug stehen zu lassen. Die Geschichte der SSA in der Schweiz und im Kanton Basel-Stadt wurde im Zwischenbericht vom 25. Februar 2010 ausführlich dargelegt.

2. Ziele der Schulsozialarbeit

Die Schule ist ein einem grösseren Ausmass als früher mit Erziehungsdefiziten bei Eltern und mit Verhaltensproblemen bei Kindern und Jugendlichen konfrontiert. Deren Bearbeitung belastet Lehrpersonen und Schulleitungen und konkurriert den Bildungsauftrag. Daher konnte sich die SSA in der Schweiz seit den 1990er Jahren als neues Berufsfeld etablieren. Die Schulsozialarbeit verfolgt im Kanton Basel-Stadt folgende Ziele:

- die Entlastung der Schule bei der Bewältigung aussergewöhnlicher Problemsituationen, welche die Ausführung des Bildungs-, und Erziehungs- und Betreuungsauftrag behindern,

- die Stärkung der Lehrpersonen bei der Erarbeitung von Lösungswegen in schwierigen Situationen mit Schülerinnen und Schülern,

- die Integration der Kinder und Jugendlichen in den Lebensraum Schule, - die Förderung der sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, - die Stärkung von Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit, - das Heranführen der Eltern, Kinder und Jugendlichen an entsprechende Fachstellen bei

sozialen und schulischen Problemlagen, - die frühzeitige Bearbeitung von Gefährdungssituationen, um die Einleitung allfälliger

Kindesschutzmassnahmen zu vermindern.

Sie hat den Auftrag,

- Kinder, Jugendliche und Eltern/Erziehungsberechtigte zu beraten,

- Lehrpersonen bei der Bearbeitung sozialer Fragen oder Probleme an der Schule oder im

Umfeld der Schule zu beraten,

- Lehrpersonen beim Erkennen und der Früherfassung von Gefährdungen zu unterstützen

- an Elterngesprächen teilzunehmen,

- die Eltern zur Zusammenarbeit mit der Schule zu motivieren,

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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- die Eltern an geeignete Fachstellen weiter zu vermitteln,

- präventive Angebote zu klassenrelevanten sozialen Themen durchzuführen,

- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme und der Zusammenarbeit der Schule mit der

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zu leisten.

Die SSA versteht sich als eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe an der Schule und damit als eigene Fachdisziplin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen der Schweigepflicht.

3. Aufbau von Schulsozialarbeit im Kanton Basel-Stadt

Im Kanton Basel-Stadt wurde die SSA zuerst an den sechs Standorten der Weiterbildungsschule eingeführt. Weil das Angebot auf dieser Stufe auch im neuen Schulsystem beibehalten werden sollte, kündigte der Regierungsrat im Zwischenbericht zum vorliegenden Anzug vom 9. Mai 2012 an, an allen zehn Standorten der künftigen dreijährigen Sekundarschule und der Spezialangebote SSA einzurichten und in das schulische Konzept zu integrieren. Das bedeutet, dass künftig alle Schülerinnen und Schüler des 9., 10. und 11. Schuljahres das Angebot der SSA beanspruchen können. Die Detailplanung ist zurzeit im Gang, so dass der Ausbau wie vorgesehen ab Schuljahr 2015/16 bis 2017/18 erfolgen wird. Im Mai 2012 hat die Staatliche Schulsynode SSS eine Resolution an den Vorsteher des Erzie-hungsdepartements mit der Forderung einer Erweiterung des Angebots der SSA auf alle Standorte der Volksschule verabschiedet. In seiner Stellungnahme zum vorgezogenen Budget-postulat Dominique König-Lüdin betreffend Dienststelle Nr. 220 / Leitung Bildung / Personal-aufwand / ED (P125371) erklärte sich der Regierungsrat bereit, das Budget für SSA im Jahre 2014 zu erhöhen. Dies war der Startschuss zur Ausweitung der SSA auch auf Primarstufe. Auf Primarstufe stellen die Schulleitungen bei der Volksschulleitung Antrag zur Einführung der SSA an ihrer Schule. Nach diesem Antragsprinzip erhalten im laufenden Schuljahr (zusätzlich zu den bisherigen Pilotstandorten St. Johann/Volta) zehn Schulen in Basel und eine Schule in Riehen (Niederholz) neu Schulsozialarbeit. Die weitere Implementierung der SSA auf Primarstufe erfolgt etappenweise.

4. Antrag

Aufgrund dieses Berichts beantragen wir, den Anzug Esther Weber Lehner und Konsorten betref-fend „Schulsozialarbeit an der Volksschule Basel“ als erledigt abzuschreiben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 14. November 2014. Seite 1/8

An den Grossen Rat 12.5318.02

ED/P125318 Basel, 12. November 2014 Regierungsratsbeschluss vom 11. November 2014

Anzug der Regiokommission betreffend «(sprach)grenzüber-schreitende Praktikas zur Talentförderung in der Berufsbildung» Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2012 den nachstehenden Anzug der Regiokommission dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen:

„Globalisierung, Strukturwandel und die wachsende Bedeutung internationaler Erfahrungen stel-len die Schweizer Berufsbildung vor neue Herausforderungen. Handlungsbedarf zeigt sich dabei insbesondere beim Thema Fachkräfteknappheit. Statt den wachsenden Fachkräftebedarf wie in den vergangenen Jahren vor allem durch Rekrutierung im Ausland abzudecken, sollten unsere Lernenden in der Schweiz laufend besser gemäss den Bedürfnissen der (exportorientierten) Wirt-schaft qualifiziert werden und selbst Auslandserfahrungen erwerben können. So die Einschätzung des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) an der vergangenen Maitagung zum Thema Berufsbildung.

Mit einer Stärkung der Berufsmaturität, der Entwicklung neuer Berufe (z.B. im Bereich Cleantech), der Förderung von Berufsmeisterschaften und einer Erhöhung der beruflichen Mobilität durch Auslandpraktika für Lernende sollen Talente gefördert werden.

Die Regiokommission des Grossen Rates ist davon überzeugt, dass Auslandspraktika und solche in einem anderssprachigen Landesteil sowohl für Unternehmen wie auch für die Auszubildenden grosse Chancen sind. Die Azubis lernen die berufliche Praxis in einem anderen Land(esteil) ken-nen, sie erweitern ihre Fach und Fremdsprachenkenntnisse, sie beweisen Flexibilität, Moblität, Lern- und Einsatzbereitschaft und erhöhen durch die neuen Erfahrungen ihre Arbeitsmarktchan-cen. Die Ausbildungsbetriebe können mit einem solchen Angebot hoch motivierte und lernstarke Lernende ansprechen, gute Ausbildende belohnen, Kontakte aufbauen und ihre Lernende als "Türöffner" einsetzen sowie neben der Imagepflege neue Impulse und Ideen erhalten.

Die Regiokommission hat sich vom Amt für Berufsberatung, Berufs- und Erwachsenenbildung BS informieren lassen, welche Möglichkeiten für Lernende der Berufsbildung bereits heute bestehen, in einem französisch sprechenden Kanton der Schweiz oder im Ausland Praktika namentlich auch zum vertieften Erwerb einer Fremdsprache zu absolvieren. Die Regiokommission begrüsst das bestehende Angebot, hat aber auch zur Kenntnis genommen, dass dieses zu wenig bekannt und entsprechend noch kaum genutzt wird.

Sie bittet deshalb den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,

- welche Angebote für einen Lernenden/eine Lernende für ein Praktikum in einem fremdspra-chigen Gebiet während der Lehrzeit bestehen und wer Arbeitgebende und Lernende bei der Suche eines solchen Praktikumplatzes unterstützt

- in welchen Berufsbereichen solche Praktika zusätzlich wünschenswert, jedoch noch nicht rea-lisiert sind

- wie er die Schaffung von Praktika in diesen Berufsfeldern ermöglichen kann

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- wie er Arbeitgebende und Lernende vermehrt und regelmässig über das Angebot an Praktika im Ausland oder in der Welschschweiz informieren will

- welche Anreize er für Lernende und Ausbildungsbetriebe (zusätzlich) schaffen will, damit ver-mehrt solche Praktika absolviert werden

- in welcher Form die Absolvierung solcher Praktika beurkundet werden, resp. durch den Kan-ton bescheinigt werden können, wenn dies nicht von anderer Seite erfolgt

- ob zusätzliche personelle Ressourcen nötig sind, um solche Lehrlingsaustausche zu fördern und ob dazu z.B. vom Bund oder aus grenzüberschreitenden Fonds Mittel zur Verfügung ste-hen

- wie der Austausch von Lernenden der kantonalen Verwaltung mit solchen aus welschen Kan-tonen (z.B. dem Kanton Jura) intensiviert werden kann.

Die Regiokommission hat diesen Kommissionsanzug am 15. Oktober 2012 mit grosser Mehrheit beschlossen.

Für die Regiokommission: Heinrich Ueberwasser“

Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt:

1. Ausgangslage

Lernende in der Berufsbildung absolvieren ihre jeweilige Ausbildung im Rahmen der bundesge-setzlichen Vorgaben. Diese sind von den Kantonen umzusetzen und auf die einzelnen Ausbil-dungsverhältnisse entsprechend in Anwendung zu bringen. Zur Beantwortung der vorgelegten Fragen ist deshalb vorgängig notwendig, eine ausführliche Klärung der Gewichtung und Rolle von Praktika im Rahmen der Berufsbildung vorzunehmen. Mit dem 2004 in Kraft getretenen nationalen Berufsbildungsgesetz unterstehen alle beruflichen Grundbildungen (und auch die formalen Weiterbildungen, welche aber nicht Thema dieses An-zugs sind) ab diesem Zeitpunkt einem einzigen Gesetz. Ziel dieses Gesetzes war und ist es, die inhaltlichen Grundlagen der inzwischen rund 250 verschiedenen Berufe im Rahmen der berufli-chen Grundbildung zu vereinheitlichen und die anzustrebenden Abschlüsse bzw. Diplome zu standardisieren. Konkret soll es für jeden Beruf eine individuelle Bildungsverordnung (BiVo) und daraus abgeleitet einen Bildungsplan (BiPla) geben, welche die Lernziele und die damit verbun-denen Inhalte einer Ausbildung gesamtschweizerisch vorgeben. Verantwortlich für Ausgestaltung von BiVo/BiPla sind die zuständigen nationalen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zusammen mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, ehemals BBT). Die Quali-tätssicherung bei der Implementierung dieser Vorgaben liegt in der Verantwortung der Kantone. Die Palette der eidgenössisch anerkannten Abschlüsse wurde im neuen Gesetz auf das vorher schon bestehende «Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ)» und das neue «Eidgenössische Berufsattest (EBA)» begrenzt. Ergänzend zum EFZ kann die Berufsmaturität (BM) entweder lehr-begleitend (BM1) oder nach Abschluss der Berufslehre (BM 2) erlangt werden.

1.1 Vorgaben der Bildungsverordnungen und -pläne

Die Bildungsverordnungen und –pläne geben sämtliche ausbildungs- und prüfungsrelevanten Lernziele verbindlich vor und definieren auch, in welchem Zeitraum und an welchem Lernort die-se Lernziele bearbeitet werden müssen. Die drei Lernorte Lehrbetrieb, überbetrieblicher Kurs (üK) und Berufsfachschule sind also verpflichtet, die Vorgaben von BiVo und BiPla umfassend umzusetzen und ihre jeweiligen Ausbildungs- bzw. Lehrpläne inhaltlich und zeitlich aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck bilden die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bikantona-le berufsspezifische Umsetzungsgruppen, in welchen alle in die Ausbildung von Lernenden invol-vierten Verbundpartner Einsitz nehmen und gemeinsam die nationalen Vorgaben umsetzen.

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1.2 Praktika

Der Begriff «Praktikant/Praktikantin» ist im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes eindeutig defi-niert. Praktikant bzw. Praktikantin ist, wer sich vorübergehend zum Erwerb praktischer Kenntnis-se und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung (ausserhalb einer systematischen, national anerkannten Berufsausbildung) unterzieht. Praktika sind abzugrenzen von reinen Sprachaufenthalten, da bei letzteren das Element einer betrieblichen Tätigkeit fehlt. Sowohl die nationale als auch die kantonale Gesetzgebung verzichten bewusst auf eine detaillier-te Reglementierung von Praktika, um so eine möglichst bedürfnisgerechte Abwicklung derselben im Einzelfall zu gewährleisten.

1.2.1 Praktika in Abgrenzung zur beruflichen Grundbildung

Praktika im Sinne von «Anwenden und Üben von Gelerntem» werden im Berufsbildungsgesetz im Kontext spezifischer Umsetzungsfragen zwar erwähnt, sind aber explizit nicht Bestandteil von dualen beruflichen Grundbildungen. Folglich sind grenzüberschreitende Praktika zur Talentförde-rung in der Berufsbildung per se fakultative Ausbildungselemente in Ergänzung zu den obligato-risch vorgegebenen Elementen. Um den Ausbildungserfolg der Lernenden nicht zu gefährden, dürfen sie die Umsetzung der Vorgaben von Bildungsverordnungen und Bildungsplänen weder konkurrenzieren noch behindern, dies sowohl inhaltlich wie auch zeitlich. Sowohl die Lernenden als auch der Lehrbetrieb können nicht verpflichtet werden, einem Praktikum zuzustimmen. Vorhe-rige Absprachen vorausgesetzt, können sie jedoch sehr wohl der zielgerichteten Ergänzung der betrieblichen Ausbildung dienen.

1.2.2 Voraussetzung für Praktika im Rahmen einer beruflichen Grundbildung

Damit ein Lernender im Rahmen seiner beruflichen Grundbildung ein Praktikum im Sinne der Anzugstellenden antreten kann, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Das Praktikum kann nur in Zeiträumen ausserhalb der zwingend vorgegebenen Ausbildungs-aktivitäten erfolgen. Eine Dispensation von Schule und/oder üK ist nur sehr restriktiv zulässig.

In praktisch allen Berufen sehen die Bildungspläne vor, dass der Unterricht an den Berufs-fachschulen an ein bis zwei Tagen pro Woche stattfindet und die verbleibenden drei bis vier Tage zur Ausbildung im Lehrbetrieb verwendet werden. Blockunterricht an Schulen, kombiniert mit schulfreien Betriebsfenstern, gibt es nur in einigen wenigen Berufsfeldern. Folglich be-schränkt sich der mögliche Zeitraum weitgehend auf die schulfreie Ferienzeit, da das gleich-zeitige Absolvieren eines Praktikums ausserhalb der Region und der Besuch der Berufsfach-schule hier vor Ort sowohl logistisch wie auch finanziell eine grosse Belastung darstellen.

Auf Grund der bereits angeführten Freiwilligkeit und der damit verbundenen Tatsache, dass das Absolvieren eines Praktikums in keinem direkten Zusammenhang mit einem erfolgreichen Lehrabschluss steht, sind die Kantone formell nicht in dieses Verfahren involviert. Die Suche nach geeigneten Stellen und die Regelung der finanziellen Aspekte ist – rechtlich gesehen – Sache der direkt involvierten Parteien (Lernende und Lehrbetriebe).

2. Grenzüberschreitende Praktika von Lernenden, deren Lehrbe-trieb sich in Basel-Stadt befindet

2.1 Trinationale Zusammenarbeit und Koordination

Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen am Oberrhein sind im Expertenausschuss Be-rufsbildung der Oberrheinkonferenz zusammengeschlossen. Er ist die Anlaufstelle für alle Fragen der Berufsbildung. Dazu gehören namentlich der Aufbau eines Netzwerks, das die Vergleichbar-keit der Berufsabschlüsse in allen drei Ländern erleichtert sowie die Betreuung der grenzüber-

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schreitenden Praktika im Oberrheingebiet. Das Projekt hat mehrere Entwicklungsstadien hinter sich und existiert bereits seit 1996. Seit 1976 engagiert sich die ch-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit für den Austausch innerhalb und ausserhalb der Schweiz. Sie ist sowohl die Ansprechpartnerin für das europäische Programm für die Berufsbildung und Lebenslanges Lernen wie auch für die im Expertenaus-schuss Berufsbildung vertretenen Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Aargau und So-lothurn. Lehrbegleitende Praktika im Ausland, welche den regionalen Rahmen überschreiten, wären grundsätzlich auch mit der ch-Stiftung möglich, finden aber kaum statt.

2.2 Projekt Euregio-Zertifikat

Die Regierung teilt die Ansicht der Anzugstellenden, dass der beste Weg, fachliche, fremdsprach-liche und interkulturelle Kompetenzen bereits während der Ausbildung zu erweitern, ein Aufent-halt im Ausland ist. Die Nordwestschweiz ist hierbei privilegiert, liegt das Ausland doch unmittel-bar «vor der Tür», und nutzt diesen Vorteil durch aktive Mitwirkung beim Projekt Euregio-Zertifikat. Die interessierten Lernenden des Kantons Basel-Stadt können bereits während ihrer Ausbildung ein mindestens vierwöchiges Praktikum in einem deutschen oder französischen Un-ternehmen im Oberrheingebiet absolvieren. Der Bereich Mittelschulen und Berufsbildung des Erziehungsdepartements vertritt den Kanton Basel-Stadt im Expertenausschuss Berufsbildung und koordiniert alle Aktivitäten rund um das Projekt Euregio-Zertifikat. Dies beinhaltet neben den für das Praktikum notwendigen Informatio-nen und Kontakte auch die finanzielle Förderung der Praktika durch Mittel des europäischen LE-ONARDO DA VINCI Programms.

3. Zu den einzelnen Forderungen der Anzugsteller

3.1 Welche Angebote für einen Lernenden/eine Lernende für ein Praktikum in einem fremdsprachigen Gebiet während der Lehrzeit bestehen und wer-den Arbeitgeber, Lehrbetriebe und Lernende bei der Suche eines solchen Praktikumsplatzes unterstützt?

Unter Abschnitt 2 unserer Ausführungen haben wir die entsprechenden Angebote aufgelistet und beschrieben. Im Weiteren kommen in Frage

Freiwillige Sprachaufenthalte (z.B. während den Sommerferien)

Obligatorische Sprachaufenthalte bei BM zur Erlangung der internationalen Sprach-Zertifikate.

Die kantonale Lehraufsicht gibt auf Anfrage hin Auskunft zu Kontaktpersonen in anderen Kanto-nen, eine institutionalisierte Unterstützung durch den Kanton gibt es jedoch aus den in 1.2.2 auf-geführten Gründen nicht. Aus Sicht der Regierung ist die Vermittlung von freiwilligen Praktikums-stellen, welche in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem angestrebten Berufsabschluss stehen, keine vordringliche Aufgabe des Kantons. Es gibt keine Informationsplattform mit ent-sprechenden Praktikumsstellen oder Kontakten, was, resultierend aus der Tatsache, dass solche Praktika nicht Bestandteil der systematischen beruflichen Qualifikation darstellen, einen besonde-ren Aufwand bedeuten würde, da kaum autorisierte Ansprechpartner existieren und somit eine Fülle von Einzelkontakten gepflegt werden müsste.

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3.2 In welchen Berufsbereichen sind solche Praktika zusätzlich wünschens-wert, jedoch noch nicht realisiert?

Den kantonalen Behörden liegen derzeit keine Informationen oder Anfragen von Berufs- bzw. Branchenverbänden vor, welche ein konkretes Interesse an solchen Praktika dokumentieren. Aus Sicht der branchennahen Fachstelle Lehraufsicht und der Bereichsleitung Mittelschulen und Be-rufsbildung lassen sich auch keine Berufsfelder identifizieren, die besonders geeignet wären. Vielmehr ist wenig Bereitschaft und Interesse auf Seiten der Ausbildungsbetriebe und Branchen-verbände erkennbar, die Lernenden zusätzlich von den betrieblichen Aufgaben freizustellen.

3.3 Wie kann der Regierungsrat die Schaffung von Praktika in diesen Berufs-feldern ermöglichen?

Wie aus obigen Ausführungen ersichtlich wird, kommen auf Grund der nationalen Vorgaben le-diglich Kurzpraktika, welche während der berufsschulfreien Zeit durchgeführt werden, in Frage. Lernende, welche ein derartiges Praktikum absolvieren wollen, müssen dies also während den Schulferien tun und gleichzeitig darauf achten, dass sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ferien einhalten. Diese nationalen Vorgaben sind für alle verbindlich. Das Absolvieren von Praktika in einer anderen Sprachregion ausserhalb der Ferienzeit setzt vo-raus, dass die Lernenden in dieser Zeit die Berufsfachschule besuchen. Da die Lehrpläne der einzelnen Berufsfachschulen weder kantons- noch landesübergreifend deckungsgleich sind, be-deutet dies, dass die Lernenden jeweils an den Berufsschultagen hierher zurückkehren, ein Be-such einer anderen Berufsfachschule am Ort des Praktikums ist nicht möglich. Folglich müsste das Praktikum mehrfach unterbrochen werden, was aus pädagogischer Sicht wenig Sinn macht und zudem mit grossen finanziellen und logistischen Aufwendungen verbunden ist. Eine Dispen-sation vom Unterricht für die Dauer des Praktikums lässt das Gesetz nicht zu. Berufsfachschulen hätten theoretisch die Möglichkeit, in Absprache mit den übrigen Lehrorten mehrwöchigen Blockunterricht einzuführen und so berufsfachschulfreie Zeitfenster zu schaffen, welche dann für Aufenthalte im Ausland oder einem anderen Sprachraum genutzt werden könn-ten. Dies wird jedoch – mit wenigen Ausnahmen – von allen involvierten Ausbildungsparteien abgelehnt. Der Kanton hat hier kaum Einflussmöglichkeiten.

3.4 Wie will der Regierungsrat Arbeitgebende und Lernende vermehrt und re-gelmässig über das Angebot an Praktika im Ausland oder in der Welsch-schweiz informieren?

Die Regierung erachtet es nicht als primäre Aufgabe des Kantons, hier aktiv eine zusätzliche Plattform mit offenen Stellen für kurzfristige Praktika im Ausland zur Verfügung zu stellen. Auf die Schwierigkeit der Aufgabe wurde bereits unter 3.1. hingewiesen. Es handelt sich – wie schon mehrfach erwähnt – nicht um einen obligatorischen und damit abschlussrelevanten Teil der Grundbildung und folglich liegt es in der Hoheit aber auch in der Verantwortung der Wirtschafts- und Branchenverbände darzulegen, ob in ihrem Umfeld eine entsprechende Nachfrage besteht, und dann bei ihren Mitgliedsfirmen ein entsprechendes Angebot aufzubauen. Wie die nachfol-genden Beispiele zeigen, kann der Kanton hier höchstens eine mitwirkende Rolle einnehmen. Folgende bestehende Gefässe funktionieren nach diesem Grundmuster: Euregio Zertifikat: Das Angebot «Euregio-Zertifikat», durchgeführt von den in der Berufsausbil-dung zuständigen Stellen am Oberrhein, fördert und vermittelt seit vielen Jahren erfolgreich Prak-tika für Jugendliche in der Erstausbildung ins benachbarte Ausland. Den Internetauftritt des Eure-gio-Zertifikats finden Sie auf www.mobileuregio.org.

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Durch das ergänzende Projekt ProMOA sollen Unternehmen informiert und motiviert werden, sich mit ihren Auszubildenden am Projekt «Euregio-Zertifikat» zu beteiligen. Das Projekt wird aus Mitteln der EU über das Netzwerk EURES-T Oberrhein von den Arbeitgeberverbänden am Ober-rhein gefördert. visite – Lernende besuchen Lernende: visite, ein Verein des Rotary Clubs, organisiert für Ler-nende aus sämtlichen Berufsfeldern und aus der ganzen Schweiz die mindestens dreiwöchigen Aufenthalte in Deutschland, Österreich, Dänemark und innerhalb der Schweiz. Der geeignete Austauschbetrieb wie auch die Unterkunft wird von visite gesucht, um die berufliche und persönli-che Weiterentwicklung der Lernenden sicherzustellen. GO – Grenzen überschreiten (LEONARDO DA VINCI, Teil des EU Programms Erasmus+), Dauer des Auslandsaufenthalts ein bis zwei Jahre

3.5 Welche Anreize will der Regierungsrat für Lernende und Ausbildungsbe-triebe (zusätzlich) schaffen, damit vermehrt solche Praktika absolviert werden?

Es kann nicht Aufgabe des Kantons sein, für ein freiwilliges, ergänzendes Element zusätzliche Anreize zu schaffen. Vorrangig gilt es sicherzustellen, dass die vorgegebenen, obligatorischen Elemente der beruflichen Grundbildung korrekt und umfassend umgesetzt werden. Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Anzugstellenden, dass eine erweiterte sprachliche Ausbildung im Sprachgebiet dazu beitragen kann, die persönliche Entwicklung des/der Einzelnen zu fördern und deren Arbeitsmarktfähigkeit zu steigern. Angesichts der stetig steigenden Komple-xität der einzelnen Berufsfelder und den damit verbundenen stetig wachsenden Anforderungen an die Lernenden muss jedoch in Zweifel gezogen werden, ob es wünschenswert und sinnvoll ist, das ohnehin schon volle Ausbildungsprogramm der Lernenden mit zusätzlichen Bildungselemen-ten weiter anzureichern, ohne dass auf Seite der betrieblichen oder schulischen Ausbildung Ab-striche gemacht werden, um den Lernenden entsprechende Freiräume zu geben.

3.6 In welcher Form kann die Absolvierung solcher Praktika beurkundet wer-den bzw. durch den Kanton bescheinigt werden, wenn dies nicht von an-derer Seite erfolgt?

Wie bereits ausgeführt, existieren grundsätzlich keinerlei standardisierte Vorgaben zu Art, Inhalt und Dauer eines Praktikums. Die Ausgestaltung des Praktikums erfolgt in Verantwortung des Anbieters (allenfalls in Absprache mit weiteren Involvierten) und folglich kann nur er eine Be-scheinigung über den Verlauf des Praktikums erstellen. Lernende, welche im Rahmen ihrer erfolgreichen Lehre ein mindestens vierwöchiges Praktikum in einem Unternehmen im benachbarten Ausland des Oberrheingebiets absolviert haben, erhal-ten das Euregio-Zertifikat. Das Praktikum kann im Bildungspass des Schweizerischen Verbands für Erwachsenenbildung eingetragen werden.

3.7 Sind zusätzliche personelle Ressourcen nötig, um solche Lehrlingsaus-tausche zu fördern und stehen dazu z.B. vom Bund oder aus grenzüber-schreitenden Fonds Mittel zur Verfügung?

Die Akquisition von Praktikumsplätzen ist – mit einer Ausnahme – nicht Aufgabe der Kantone. Die Ausnahmen betreffen die obligatorischen Praktika im Rahmen von «Schulisch organisierten Grundbildungen (SOG)», hier erfolgt die Rekrutierung von Praktikumsplätzen durch die jeweiligen Schulen und sie werden hierbei durch den Kanton im Rahmen von Leistungsvereinbarungen fi-nanziell unterstützt.

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Der Aufbau einer zusätzlichen Lehrlingsaustauschplattform setzt personelle und finanzielle Res-sourcen für die kantonale Verwaltung voraus. Potenzielle finanzielle Hilfe von Dritten (z.B. vom Bund) kann nicht erwartet werden. Einen entsprechenden «grenzüberschreitenden Fonds» gibt es nicht. Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wäre aufgrund der schwierigen Konstellation und der unbestrittenen Freiwilligkeit von Praktikumsangeboten wohl sehr gering.

3.8 Wie kann der Austausch von Lernenden der kantonalen Verwaltung mit solchen aus welschen Kantonen (z.B. dem Kanton Jura) intensiviert wer-den?

In der Vergangenheit gab es verschiedentlich Kontakte primär mit dem Kanton Jura, im Rahmen welcher die Möglichkeiten und Interessen eines Austauschs von Lernenden erörtert wurden. Ziel war, die Sprachfertigkeit in einer zweiten Landessprache zu fördern und eine positive Verbindung zu anderssprachigen Landesteilen zu schaffen.

Es zeigte sich jedoch, dass die Ausbildungsbetriebe der Kantone wenig Interesse an einem Aus-tausch bekundeten: Die Ausbildungsstellen zeigten wenig Bereitschaft, auf die Arbeitsleistung der Lernenden zu verzichten. Selbst Grossbetriebe, die in beiden Kantonen Lehrstellen anbieten, waren nicht zu einem Austausch zu bewegen. Zuviel Unruhe, Einarbeitungsaufwand für eine rela-tiv kurze Zeit und der entsprechende Betreuungsaufwand waren die Hauptargumente gegen ei-nen Austausch. Auch die Lernenden in Basel-Stadt zeigten kein Interesse an einem Praktikum im Jura oder ei-nem anderen Landesteil, dies sowohl aus beruflichen wie auch aus privaten Gründen. Das Lehr-stellenangebot im Kanton Jura ist nicht so vielfältig wie im Kanton Basel-Stadt, das Freizeitange-bot erschien den Jugendlichen zu dürftig und der Gewinn durch einen Aufenthalt wurde als zu gering erachtet.

Nach unserer Einschätzung hat sich seit der letzten Kontaktnahme grundsätzlich nichts an dieser Problemlage geändert. Es gibt keinerlei entsprechende Signale weder von Lehrbetrieben noch von Lernenden. Auch wenn aus übergeordneter Sicht der Mehrwert einer Austauschkultur unbe-stritten ist, so muss hier doch anerkannt werden, dass erhebliche Vorbehalte und Hindernisse bestehen, die nicht überwindbar erscheinen.

4. Fazit

Der Regierungsrat muss feststellen, dass trotz der unbestrittenen Wünschbarkeit einer Förderung von grenzüberschreitenden Praktika und Austauschmöglichkeiten mit den Nachbarländern und -kantonen erhebliche organisatorische und bildungssystematische Grenzen bestehen. Die kanto-nalen Stellen können dann unterstützen, wenn von Seiten der Berufs- und Branchenverbände und der Ausbildungsbetriebe Anstrengungen zur Förderung von Austausch und Praktika unter-nommen werden. Dies ist jedoch zumindest bisher in konzertierter Form nicht der Fall. Eine Füh-rungsrolle des Kantons scheint daher nicht opportun und würde sogar die Gefahr mit sich brin-gen, dass die generelle Ausbildungsbereitschaft von Betrieben Schaden nehmen könnte, da bereits heute die Anforderungen bezüglich der Ausbildungsvorgaben und Ausbildungsqualität im Rahmen der beruflichen Grundbildung erheblich sind.

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5. Antrag

Aufgrund dieses Berichts beantragen wir, den Anzug der Regiokommission betreffend «(sprach)grenzüberschreitende Praktikas zur Talentförderung in der Berufsbildung» abzuschrei-ben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 5. Dezember 2014 Seite 1/4

An den Grossen Rat 14.5549.02

ED/P145549 Basel, 3. Dezember 2014 Regierungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2014

Interpellation Nr. 108 Joël Thüring betreffend «Platzverbot für die Klingedal-Waggis auf dem Buschweilerhof» (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 12. November 2014)

«Diversen Medien (u.a. Radio Basilisk, Telebasel) war in den vergangenen Tagen zu entnehmen, dass die „Klingedal-Waggis" ihren geschützten Standplatz resp. Unterstand auf dem Buschwei-lerhof (Heimstätte FC Black Stars) für die Herrichtung ihres Waggis-Wagens (jeweils von Novem-ber bis zur Fasnacht) nach fast 30 Jahren verlieren, da das Erziehungsdepartement Basel-Stadt ihnen keine Bewilligung mehr erteilt hat. Gemäss Mediensprecher des Erziehungsdepartements sei die Entscheidung nach Absprache mit dem Platzwart gefällt worden, welcher noch im letzten Jahr mit der Beherbergung einverstanden war. In diesem Jahr sei ein „Miteinander" zwischen Sportvereinen und der Wagenclique nicht mehr möglich gewesen, weshalb der Negativ-Entscheid gefällt wurde. Eine nähere Begründung wurde nicht gegeben. Ich bitte den Regierungsrat daher um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Was sind die konkreten Gründe für das Platzverbot für die „Klingedal-Waggis"? 2. Dem Interpellanten wurde zugetragen, dass es keinerlei Reklamationen gab und sich niemand

auf dem Platz über dieses Winterdomizil störte - auch die Junioren des FC Black Stars nicht. Ist diese Information korrekt?

3. Weshalb konnten die „Klingedal-Waggis" seit 1985 problemlos dieses Winterdomizil nutzen, ohne das es Reklamationen gab und nun - im Jahr 2 nach Übernahme der Verwaltung durch den Kanton - wird ein Platzverbot durch das Erziehungsdepartement ausgesprochen?

4. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass insbesondere das Club-Restaurant in den fussballlosen Wintermonaten ausserordentlich dankbar um diesen zusätzlichen Betrieb war und nun mit Umsatzeinbussen rechnen muss?

5. Haben die „Klingedal-Waggis" in der Vergangenheit Platzmiete bezahlt? 6. Falls ja, wie kompensiert das Erziehungsdepartement diesen Mietausfall? 7. Falls nein, wäre das Erziehungsdepartement bereit, den „Klingedal-Waggis" allenfalls wieder

Domizil zu gewähren, wenn diese für die Nutzung einen klei-nen Mietbeitrag leisten würden? 8. Ist es aus Sicht des Regierungsrates nicht sinnvoll, dass - im Zeitalter der Platzverknappung -

auch Sportplätze einer Mischnutzung zugeführt werden können? 9. Setzt der Regierungsrat mit diesem Platzverbot nicht ein falsches Zeichen, da damit sinnvolle

Mischnutzungen auf Sportplätzen unterbunden werden, welche zudem zwei wichtige Volkskul-turen (Fussball und Fasnacht) verbindet?

10. Ist es für den Regierungsrat nicht ein Widerspruch, wenn die Fasnacht gleich-zeitig auf die Lis-te der bundesrätlichen Vorschläge für das immaterielle Unesco-Weltkulturerbe gesetzt wird

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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und die Ausübung fasnächtlicher Tätigkeiten ausgerechnet auf Plätzen des Kantons behindert wird?

11. Ist der Regierungsrat bereit, den Entscheid des Sportamtes rückgängig zu machen? Joël Thüring»

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Einleitende Bemerkung

Es ist bekannt und unbestritten, dass Verwaltung und Regierungsrat die Basler Fasnacht nach Möglichkeit unterstützen. Diese Unterstützung ist nicht nur auf die drei Fasnachtstage be-schränkt. Zahlreiche Cliquen nutzen Schulhäuser für die regelmässigen Übungsstunden. Aktuell verzeichnet das Sportamt 248 Semesterbelegungen von Fasnachtcliquen, die in Schulhäusern ihre regelmässigen Übungsstunden abhalten. Hinzu kommen einige Cliquen, die Räume fest ge-mietet haben und zahlreiche Einzelbelegungen für spezielle Übungen. Auch gibt es einige Cli-quenkeller in staatlichen Liegenschaften. Am Cortège 2014 haben 466 Einheiten teilgenommen. Es ist unmöglich, alle räumlichen Wünsche dieser Vielzahl von Cliquen, Guggemusiken, Einzel-masken und Wagencliquen zu erfüllen. Damit soll deutlich werden, dass von allen Seiten grosses Engagement in die Fasnachtsvorbereitung gesteckt wird, und die Cliquen auch hier Kreativität benötigen, damit alles rechtzeitig für den Cortège vorbereitet ist.

2. Antworten auf die Fragen der Interpellation

Die einzelnen Fragen beantworten wir wie folgt:

1. Was sind die konkreten Gründe für das Platzverbot für die “Klingedal-Waggis“ Im letzten Winter konnte das neue Kunstrasenfeld sowie der Neubau des zusätzlichen Garderobengebäudes in Betrieb genommen werden. Der rundum sanierte Buschweiler-hof präsentiert sich im Vergleich zum früheren Zustand seit eineinhalb Jahren als moder-ne und leistungsfähige Anlage, deren Nutzungspotential neu uneingeschränkt einen Ganzjahresbetrieb erlaubt. Die Präsenzzeit des Aufbaus des Waggiswagens tangierte demnach vor einem Jahr erstmals die neuen Betriebszeiten der Anlage auch in den Win-termonaten. Die von den Waggis früher benutzte Räumlichkeit wurde im Einvernehmen mit dem FC Black Stars im Rahmen eines Umnutzungsverfahrens neu dem Gastrobetrieb zugeschlagen. Die Clique benutzte daher ohne entsprechende Vereinbarung den Theo-riesaal im neuen Gebäude als Lagerraum. Zudem präsentierte sich der zentral gelegene Standplatz teilweise in verschmutztem und unaufgeräumtem Zustand. Weil die Anlage in erster Linie dem Sport zur Verfügung stehen muss, wurde keine Nutzungsvereinbarung für den Wagenaufbau abgeschlossen. Ein Platzverbot besteht nicht. Ein solches wird nur nach schwerwiegender Verletzung der Benutzungsordnung ausgesprochen.

2. Dem Interpellanten wurde zugetragen, dass es keinerlei Reklamationen gab und sich niemand auf dem Platz über dieses Winterdomizil störte – auch die Junioren des FC Black Stars nicht. Ist diese Information korrekt? Von Vereinsseite wurden keine Reklamationen vorgebracht. Die für den Wagenbau ver-antwortliche Person ist Vereinsmitglied.

3. Weshalb konnten die “Klingedal-Waggis“ seit 1985 problemlos dieses Winterdomizil nut-zen, ohne dass es Reklamationen gab und nun – im Jahr 2 nach Übernahme der Verwal-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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tung durch den Kanton – wird ein Platzverbot durch das Erziehungsdepartement ausge-sprochen? Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, wurde der alte Buschweilerhof (mit einem eher maroden Naturrasenfeld) während der Wintermonate an Wochenenden nicht genutzt, d.h., die Anlage war jeweils ausser Betrieb. Mit der Sanierung und dem Kunstrasenfeld wurde die Nutzung intensiviert.

4. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass insbesondere das Club-Restaurant in den fussball-losen Wintermonaten ausserordentlich dankbar um diesen zusätzlichen Betrieb war und nun mit Umsatzeinbussen rechnen muss? Aufgrund der bereits ausgeführten zusätzlichen Nutzung mit Sportveranstaltungen auch in den Wintermonaten kann das Clubrestaurant mit erheblichen Zusatzeinnahmen rechnen.

5. Haben die “Klingedal Waggis“ in der Vergangenheit Platzmiete bezahlt? Nein.

6. Falls ja, wie kompensiert das Erziehungsdepartement diesen Mietausfall? Es gibt keinen Mietausfall.

7. Falls nein, wäre das Erziehungsdepartement bereit den “Klingedal-Waggis“ allenfalls wie-der Domizil zu gewähren, wenn diese für die Nutzung einen kleinen Mietbeitrag leisten würden? Wie bereits ausgeführt wird die Sportanlage auch in den Wintermonaten für ihren eigentli-chen Zweck genutzt, daran ändert sich auch durch die Bereitschaft, eine Mietgebühr zu bezahlen, nichts. Zudem hat die Wagenclique, wie Medienberichten zu entnehmen war, bereits ein neues Domizil gefunden.

8. Ist es aus Sicht des Regierungsrates nicht sinnvoll, dass – im Zeitalter der Platzverknap-pung – auch Sportplätze einer Mischnutzung zugeführt werden? In erster Linie müssen die Sportanlagen ihrem eigentlichen Nutzungsweck dienen. Be-steht darüber hinaus Kapazität und ist eine Zusatznutzung zonenrechtlich unbedenklich, unterstützt das Sportamt seit Jahren entsprechende Initiativen. Beispielsweise nutzt das Broadway Variété Teile des Gartenbads St. Jakob oder Festivals und Konzerte finden im Sommer auf der Kunsteisbahn Margarethen oder im Bereich der Sportanlagen St. Jakob statt. Neu nutzt auch das Jugendfest Gundeldingen/Aeschen die Kunsteisbahn Marga-rethen.

9. Setzt der Regierungsrat mit diesem Platzverbot nicht ein falsches Zeichen, da damit sinn-volle Mischnutzungen auf Sportplätzen unterbunden werden, welche zudem zwei wichtige Volkskulturen (Fussball und Fasnacht) verbindet? Auf dem alten, im Winter nicht genutzten Buschweilerhof war eine Mischnutzung noch möglich. Wie erwähnt vermietet das Sportamt seit vielen Jahren diverse Schullokalitäten für Cliquenaktivitäten. Zahlreiche Sportlerinnen und Sportler sind auch in Cliquen enga-giert. Fasnacht und Sport begegnen sich mannigfaltig, auch ist der Sport ein beliebtes Fasnachtssujet. An dem wird sich kaum etwas ändern, auch wenn eine Wageclique neu ihren Wagen an einem anderen Standort aufbaut.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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10. Ist es für den Regierungsrat nicht ein Widerspruch, wenn die Fasnacht gleichzeitig auf der Liste der bundesrätlichen Vorschläge für das immaterielle Unesco-Weltkulturerbe gesetzt wird und die Ausübung fasnächtlicher Tätigkeiten ausgerechnet auf Plätzen des Kantons behindert wird. Die Entscheidung wurde unabhängig von der Bedeutung der Fasnacht gefällt und schränkt diese Bedeutung auch nicht ein. Alleine das Nutzungspotenzial des Sportplatzes war dazu ausschlaggebend.

11. Ist der Regierungsrat bereit den Entscheid des Sportamts rückgängig zu machen? Der Regierungsrat betrachtet die Nutzung eines Sportplatzes für den Sport als richtig und sieht keine Veranlassung, etwas anderes zu entscheiden.

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 24. Oktober 2014. Seite 1/3

An den Grossen Rat 10.5014.03

PD/P105014 Basel, 22. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 21. Oktober 2014

Anzug Lukas Engelberger und Konsorten betreffend „Simulation eines Kantons Basel“ Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 10. März 2010 den nachstehenden Anzug Lukas En-gelberger und Konsorten dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen:

„Seit über 175 Jahren ist der eidgenössische Stand Basel geteilt in Basel-Landschaft und Basel-

Stadt. Seither existieren auf engstem Raum zwei Gemeinwesen, je mit vollständig ausgebauten

Institutionen und Verwaltungsapparaten, und je mit eigenem Gerichts-, Schul-, und Steuersystem,

um nur einige wichtige Ausprägungen kantonaler Eigenstaatlichkeit zu erwähnen. Es ist fraglich,

ob derartig kleinräumige Strukturen angesichts der heutigen Verhältnisse dem Alltag der hier le-

benden Menschen noch entsprechen und zeitgemäss sind. Vor diesem Hintergrund bitten die Un-

terzeichneten den Regierungsrat, gemeinsam mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-

Landschaft, im Sinne eines Zukunftsmodells das Szenario eines gemeinsamen Kantons Basel zu

simulieren oder für eine derartige Simulation eine geeignete Institution zu mandatieren (etwa ein

Institut der Universität oder der FHNW oder eine private Organisation wie beispielsweise die Re-

gio Basiliensis oder Avenir suisse) und dem Grossen Rat darüber zu berichten. Ziel ist, die lang-

fristige Politikoption der Basler "Wiedervereinigung" neutral und möglichst bürgernah zu simulie-

ren, d.h. darzustellen, fassbar zu machen und Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Im Einzelnen sind

etwa die folgenden Fragen zu bearbeiten:

1. Welche langfristigen wirtschaftlichen und finanziellen Vor- und Nachteile hätte ein gemeinsa-

mer Kanton Basel gegenüber dem Status Quo?

2. Inwiefern würde sich die Stellung der Region Basel im schweizerischen und internationalen po-

litischen, wirtschaftlichen und kulturellen Umfeld durch eine Kantonsfusion verändern?

3. Welche Kosten würde eine Kantonsfusion kurzfristig verursachen?

4. Welche institutionellen Fragen wären zu klären, wie könnten sie evtl. gelöst werden (bspw. Be-

zirksgliederung, Gemeindeautonomie, Kantonsbehörden, Hauptort(e), Stellung der Einwoh-

nergemeinde der Stadt Basel)?

5. Welche Auswirkungen hätte eine Kantonsfusion für die Einwohnerinnen und Einwohner, aufzu-

zeigen an möglichst repräsentativen Beispielen (etwa: Mittelständischer Unternehmer im

Oberbaselbiet; Doppelverdienerehepaar mit Arbeitsort Basel und Wohnort Binningen resp.

umgekehrt; 4-köpfige Familie eines Gymnasiallehrers in Basel; Stellensuchender in Pratteln,

etc.)

Die Unterzeichneten würden in einer derartigen Simulation die Chance sehen, die in letzter

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Zeit eher polemisch geführte Diskussion über das Verhältnis zwischen den beiden Basel zu

versachlichen und zu veranschaulichen.

Ein gleichlautender Vorstoss wird im Landrat des Kantons Basel-Landschaft eingereicht.

Lukas Engelberger, Helen Schai-Zigerlig, André Weissen, Oswald Inglin, Balz Herter, Conradin

Cramer, Sebastian Frehner, Dominique König-Lüdin, Sibylle Benz Hübner, Thomas Grossenba-

cher, Baschi Dürr, Aeneas Wanner, Daniel Stolz, Doris Gysin, Patricia von Falkenstein, Rolf von

Aarburg, Andreas Burckhardt, Markus Lehmann, Salome Hofer, Urs Schweizer, Christine Heuss,

Emmanuel Ullmann, Dieter Werthemann“

Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt:

1. Ausgangslage

Die Beantwortung des Anzugs Lukas Engelberger und Konsorten betreffend Simulation eines Kantons Basel vom 10. März 2010 wurde aufgrund des Anliegens des Anzugstellers, dass die Simulation gemeinsam durch die beiden Regierungen durchgeführt werden solle, zunächst durch den Lenkungsausschuss „Partnerschaftsverhandlungen BL/BS“ vorbereitet. Dieser hat eine Ar-beitsgruppe mit je zwei Vertretern BL/BS eingesetzt.

Im Juli 2012 wurden die umfangreichen Vorarbeiten zu einer Simulation abgeschlossen und zur Prüfung an die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft übergeben. An-schliessend sollte der Regierungsrat berichten können, wie er zu einer Simulation steht und unter welchen Prämissen eine solche allenfalls durchzuführen ist. Dem Grossen Rat wurde beantragt, den Anzug stehen zu lassen, um den Entscheid des Landrates abzuwarten, um einen definitiven Beschluss fassen zu können. Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2012 von dieser Ausgangslage Kenntnis genommen und – dem Antrag des Regierungsrates folgend – den Anzug Lukas Engelberger und Konsorten stehen lassen. Der Anzug wurde zur erneuten Bericht-erstattung mit Frist 24. Oktober 2014 an das Präsidialdepartement überwiesen.

In der Zwischenzeit kam die Fusionsinitiative zustande, worauf von der Regiokommission des Grossen Rates und der Justiz- und Sicherheitskommission des Landrates ein Gegenvorschlag erarbeitet wurde, der die Einsetzung eines Verfassungsrates gemäss der Bevölkerungszahl von Basel-Stadt und Basel-Landschaft forderte. Als Folge wurde die Fusionsinitiative zurückgezogen, worauf am 28. September 2014 über den Gegenvorschlag abgestimmt wurde. Die Stimmberech-tigten in Basel-Stadt sprachen sich dafür, diejenigen in Basel-Landschaft dagegen aus, was zu einer Ablehnung des Gegenvorschlags führte.

2. Beurteilung

In den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft konnten die Stimmberechtigten am 28. September 2014 über den Gegenvorschlag zur Fusionsinitiative abstimmen. Der Gegenvor-schlag wurde im Kanton Basel-Stadt angenommen, im Kanton Basel-Landschaft abgelehnt. So-mit wird kein Verfassungsrat eingesetzt, der die Rahmenbedingungen für eine Fusion vorbereitet. Zum heutigen Zeitpunkt ist deshalb die Simulation eines Szenarios eines gemeinsamen Kantons Basel weder zielführend noch im Sinne des Stimmvolkes.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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3. Antrag

Aufgrund dieses Berichts beantragen wir, den Anzug Lukas Engelberger und Konsorten betref-fend „Simulation eines Kantons Basel“ abzuschreiben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 31. Oktober 2014. Seite 1/3

An den Grossen Rat 07.5326.04

BVD/P075326 Basel, 29. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 28. Oktober 2014

Anzug Jörg Vitelli und Konsorten betreffend „öffentliches Velover-leihsystem“ Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2012 den nachstehenden Anzug Jörg Vitelli und Konsorten dem Regierungsrat zur erneuten Berichterstattung überwiesen:

„Zu einer attraktiven Velostadt und zur Veloförderung gehören nicht nur ausgebaute Radwege und Abstellplätze sondern auch weitere Einrichtungen, die die Velonutzung erhöhen. Hierzu gehört ein attraktiver Veloverleih. Derzeit können in Basel nur ca. 40 Velos am Bahnhof gemietet werden. Bestrebungen im grösseren Rahmen ein Veloverleihsystem aufzubauen gab es vor ein paar Jahren mit „Basel rollt". Doch dies wurde nicht weiter geführt, weil es unter anderem am staatlichen Support fehlte. Ein Blick in andere europäische Städte zeigt, dass mit einem professionell aufgebauten und automatisierten Veloverleihsystem ein grosser Erfolg und eine grosse Akzeptanz erzielt werden kann. Das hervorragendste Beispiel ist die Stadt Paris mit dem Velib. Dort wurde Mitte Juli 2007 mit 10'638 Velo gestartet. Dank dem durchschlagenden Erfolg wird die Anzahl der Velos bis Ende 2007 auf 20'600 erhöht, verteilt auf 1451 Stationen. Die Verleihstationen sind mit dem öffentlichen Verkehr (Bus, Tram, RER, SNCF) verknüpft. Bei dem einfach zu handhabenden gebührenpflichtigen Vermietsystem ist die erste halbe Stunde gratis. Das gleiche Verleihsystem gibt es in Frankreich auch in Lyon und Aix-en-Provence. Im Oktober 2007 hat unsere Nachbarstadt Mulhouse das gleiche System mit 200 Velos, verteilt auf 20 Stationen, in Betrieb genommen. In unserer vielgepriesenen Velostadt Basel kann ein öffentliches Veloverleihsystem einen wichtigen Beitrag zur vermehrten Velonutzung im Nahverkehr leisten. Nebst dem Nutzen für Touristen wird es in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr oder mit Park and Ride einen Umsteigeeffekt für Pendler bewirken. Mit der Aufhebung der weissen Parkplätze in der Stadt ist ein öffentliches Veloverleihsystem für die motorisierten Pendler eine konkrete Alternative um schnell an den Arbeitsplatz zu gelangen. Mit dem Umlagerungseffekt werden andere schon längst anvisierte Ziele, wie Reduktion der Luftbelastung und verminderte Klimabelastung erreicht. Die Unterzeichnenden bitten die Regierung zu prüfen und zu berichten: – Ob in Basel ein öffentliches Veloverleihsystem, analog zu anderem europäischen Städten,

eingerichtet werden kann? Jörg Vitelli, Michael Wüthrich, Roland Engeler-Ohnemus, Christine Keller, Ruth Widmer, Maria Berger-Coenen, Andrea Bollinger, Stephan Ebner, Martin Lüchinger, Esther Weber Lehner, Hermann Amstad, Eveline Rommerskirchen, Urs Müller-Walz, Beat Jans, Peter Howald, Loretta Müller, Anita Lachenmeier-Thüring, Christoph Wydler, Dominique König-Lüdin, Brigitte Strondl, Christian Egeler, Thomas Baerlocher“

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat bereits am 16. März 2010 und am 8. Mai 2012 zum An-zug Jörg Vitelli berichtet:

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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1. Ausgangslage

Öffentliche Veloverleihsysteme dienen sowohl der allgemeinen Förderung des Velos als auch der Entlastung des in Spitzenstunden überlasteten öffentlichen Verkehrs. Die Systeme unterstützen insbesondere die Fortbewegung auf kurzen Strecken, stellen aber auch eine grosse Chance dar, dass der Veloverkehr im urbanen Raum sichtbarer wird und daher mehr Bedeutung in der Mobilitätskette erhält. Das velofreundliche Image einer Stadt kann damit verbessert werden. Der Bevölkerung stehen mehr Optionen der Mobilität zur Verfügung, was zu einer Reduktion des motorisierten Verkehrs führen kann. Seit Mitte der 2000er Jahre wurden bis heute weltweit in über 500 Städten in 49 Ländern Verleih-systeme mit über 500'000 Velos in Betrieb genommen. Dies sowohl in Städten mit Velokultur als auch in solchen ohne langjährige Veloförderung.

2. Erkenntnisse von bestehenden Systemen

Wirkung und Nutzen

In Länder mit etablierter Fahrradkultur (Holland und Dänemark) und einer guten Infrastruktur ist grundsätzlich nur eine moderate Änderung des Anteils des Veloverkehrs am Gesamtverkehr festzustellen. Die Verleihsysteme werden ebenfalls nur mässig genutzt. In Ländern, die als Fahrradneulinge gelten (Frankreich, Spanien) hingegen kann der Anteil des Veloverkehrs durch Veloverleihsysteme markant zunehmen. Die relativ geringe Zahl der Velobesitzenden gereriert eine hohe Nutzung der Veloverleihsysteme. Diverse Studien zeigen auch, dass Veloverleihsysteme für sich alleine nur eine geringe direkte Umlagerung von Autofahrten bewirken. Die grosse Mehrheit der Nutzenden kommt, kurzfristig betrachtet, vom öffentlichen Verkehr und vom Fussverkehr. Der Nutzen für den Umweltschutz entsteht durch das Zusatzangebot und den Imagegewinn für den gesamten Umweltverbund (ÖV und Langsamverkehr), der dadurch gestärkt wird und mittelfristig im Stadtverkehr weitere Weganteile des motorisierten Individualverkehrs (MIV) übernehmen kann.

Kosten

Die Kostenentwicklung ist stark systemabhängig. Bei den grösseren Systemen wie „vélib“ in Paris zeigen sich immer mehr finanzielle Probleme durch Vandalismus und Diebstahl, grossen Unterhaltsaufwand und Wünsche von Randbezirken nach Einbezug in den Perimeter des Verleihsystems. Bei lokalen Systemen ist die Kostenentwicklung überschaubarer und bringt zudem eine höhere Identifikation mit sich. Die Verleihsysteme können aber nicht kostendeckend betrieben werden, die jährlichen Betriebskosten sind meist beträchtlich.

Voraussetzungen für den Erfolg

Veloverleihsysteme sollten ein integrierender Bestandteil des gesamten Mobilitätsangebots sein. Insbesondere die Wechselwirkung mit dem ÖV ist von grosser Bedeutung. Für die Attraktivität und Funktion eines Veloverleihsystems sind genügend gut auffindbare Stationen mit einer ausreichenden Menge an verfügbaren Velos unerlässlich. Sind die Abstände zu gross oder sind zu wenig Velos vorhanden, wird ein Verleihsystem weniger in den täglichen Mobilitätsroutinen berücksichtigt und entsprechend weniger genutzt und ausgelastet.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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3. Aktivitäten und Stand in Basel-Stadt

Im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Ideen für Basel“ der Basler Kantonalbank BKB hat die Jury im 2010 ein Projekt für ein Veloverleihsystem prämiert. Das Projekt „velopass“ Basel durfte mit einer Startfinanzierung der BKB für zwei Stationen rechnen. Ziel des Projekts war es mit etwa fünf Stationen zu starten. Der Regierungsrat hat im Februar 2012 einen Beitrag von je 50'000 Franken für die Jahre 2012 und 2013 zur Unterstützung eines Pilotbetriebs dieses Projekts beschlossen, um eine Auswertung bezüglich Akzeptanz und Nutzen eines Veloverleihsystems in Basel zu ermöglichen. Der Regierungsrat hat in seiner Anzugsbeantwortung vom 8. Mai 2012 über dieses geplante Vorgehen berichtet. „velopass“ wurde noch in der Planungsphase von der Postauto AG übernommen und in deren Projekt „publiBike“ integriert. Einerseits wegen der veränderten Ausgangslage für die BKB nach Übernahme von „velopass“ durch Postauto AG und andererseits aufgrund fehlender langfristiger Finanzierungssicherung, Problemen bei der Standortsuche für feste Stationen sowie dem zu grossen Aufwand für nur zwei Jahre wurde das Projekt noch in der Planungsphase gestoppt. Der Regierungsrat anerkennt den Nutzen eines Veloverleihsystems, besonders in Städten mit geringer Velonutzung und fehlender Velokultur. Bei Velostädten wie Basel mit hohem Eigenbesitz an Velos und langjähriger Velokultur geht er davon aus, dass ein Veloverleihsystem vor allem den Touristinnen und Touristen sowie Besucherinnen und Besuchern dient. Den unmittelbaren Nutzen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt erachtet er als gering. Die erneute Planung und Durchführung eines Pilotbetriebs mit wenigen Stationen auf Initiative des Kantons macht wenig Sinn, da sich aufgrund der genannten Voraussetzungen für ein erfolg-reiches System (Kap. 2.3) nur wenig Rückschlüsse auf die Nutzung eines flächendeckenden Veloverleihsystems ziehen lassen würden. Da bereits die Umsetzung einer zweckmässigen grösseren, ersten Etappe Investitionen in Millionenhöhe voraussetzen würde, müssten die Bereit-stellung der Infrastruktur und allenfalls der Betrieb eines Veloverleihsystems ausgeschrieben werden. Der Aufwand für eine Submissionsvorbereitung und -durchführung für einen zeitlich beschränkten Pilotbetrieb ist nicht gerechtfertigt, ebensowenig wie ein System zu testen, das nachher nicht sicher in die Umsetzung gelangen würde.

4. Antrag

Aus Sicht des Regierungsrats stehen dem als eher gering eingeschätzten Nutzen eines öffentlichen Veloverleihsystems in Basel überproportionale Investitionen für Infrastruktur und Betrieb eines solchen Systems gegenüber, weshalb er auf die Einrichtung eines öffentlichen Veloverleihsystems verzichtet. Aufgrund dieses Berichts beantragen wir, den Anzug Jörg Vitelli und Konsorten betreffend „öffentliches Veloverleihsystem“ abzuschreiben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 10. August 2012.

An den Grossen Rat 10.5107.02

BVD/P105107 Basel, 8. August 2012 Regierungsratsbeschluss vom 7. August 2012 Anzug Salome Hofer und Konsorten betreffend Ausbau der Veloroute Riehen – Basel

auf Stadtgebiet

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2010 den nachstehenden Anzug Salome Hofer und Konsorten dem Regierungsrat überwiesen:

„Der Veloweg, den Riehen vor etwa 20 Jahren gebaut hat, erfreut sich grosser Beliebtheit und stellt einen schnellen Weg zur Stadtgrenze und damit eine nützliche und notwendige Ergänzung zur Achse entlang der Äusseren Baslerstrasse dar. Die aufwendige Ausgestaltung ermöglicht den Velofahrenden eine bequeme Fahrt entlang der Bahnlinie. Dies ändert sobald man auf städ-tisches Gebiet kommt beim Gymnasium Bäumlihof. Von dort an müssen sich die Velofahrenden durch Quartiersträsschen schlängeln, oder auf die stark befahrene Bäumlihofstrasse auswei-chen. Erst bei der Bahnunterführung Bäumlihofstrasse beginnt der Velostreifen, der eine sichere und bequeme Weiterfahrt Richtung Stadt ermöglicht. Anfangs der Neuzigerjahre wurde ein Pro-jekt erarbeitet, das die Weiterführung des Veloweges vom Gotenweglein via Hirzbrunnenprome-nade vorsah. Dieses Projekt wurde dann aber vom Baudepartement sistiert und nie mehr weiter bearbeitet. Die Velorouten sind gemäss dem Basler-Richtplan Verkehr die Hauptverbindungen für die Velofahrenden. Dies erfordert, wie bei den Hauptverkehrsachsen des motorisierten Ver-kehrs, einen entsprechenden Ausbaustandard damit auf diesen direkt, schnell und sicher gefah-ren werden kann. Die Unterzeichnenden bitten deshalb die Regierung: - die Weiterführung der Veloroute vom Gotenweglein entlang dem Bahndamm über die

Rankstrasse bis zur Bäumlihofstrasse zu projektieren und mögliche Ausgestaltungen auszu-arbeiten

- dem Grossen Rat möglichst bald einen Ratschlag für den Ausführungskredit vorzulegen. Salome Hofer, Jörg Vitelli, Brigitte Hollinger, Thomas Grossenbacher, Franziska Reinhard, Tan-ja Soland, Sabine Suter, Atilla Toptas, Gülsen Oeztürk, Guido Vogel, Loretta Müller, Doris Gysin, Daniel Goepfert, Mirjam Ballmer, Ursula Metzger Junco P., Urs Müller-Walz, Mustafa Atici, Beat Jans“

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 2

Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt:

1. Ausgangslage

Der im Anzug benannte Abschnitt erstreckt sich zwischen der Gemeinde Riehen und dem baselstädtischen Hirzbrunnenquartier. Im Bereich Gotenwegli und Bäumlihofstrasse verläuft die Strecke über eine Länge von ca. 1.2 km entlang des Bahndamms. Zwischen dem Go-tenwegli und der Rankstrasse spricht man von der Hirzbrunnen-Promenade. An die Prome-nade schliesst sich westlich der Rankstrasse ein Bereich mit Familiengärten bis zum Mag-denweglein an.

Die Hirzbrunnen-Promenade ist heute eine attraktive Fusswegverbindung. Insbesondere zwischen Allmendstrasse und Rankstrasse hat die Promenade mit Rasenflächen und locke-rem Baumbestand einen parkähnlichen Charakter. Dieser Eindruck wird durch die Sitzbän-ke, den Mergelbelag und den geschwungenen Verlauf des Weges unterstützt. An den Zu-gängen zur Hirzbrunnen-Promenade am Gotenwegli und an der Rankstrasse ist ein „Allge-meines Fahrverbot in beiden Richtungen“ signalisiert. Die Velofahrenden werden heute zwischen der Bäumlihofstrasse und dem Gotenwegli indi-rekt über verkehrsarme Strassen und z.T. im Gegenverkehr von Einbahnstrassen geführt. Für die Velofahrenden sind mehrere Abbiegevorgänge notwendig, die Route ist jedoch ein-deutig signalisiert. Der Umweg gegenüber einer direkten Veloführung beträgt ca. 300 m (1.5 km gegenüber 1.2 km bei einer direkten Führung am Bahndamm).

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 3

Der Abschnitt zwischen Rankstrasse und Magdenweglein (Bereich mit Familiengärten) ist nicht öffentlich zugänglich. Die Route für den Fuss- und Veloverkehr führt durch das Wittlin-gerweglein.

2. Prüfung und Bericht

Fuss- und Veloverkehr haben das Bedürfnis nach direkten, attraktiven und zusammenhän-genden Wegen sowie subjektiver und objektiver Sicherheit. Mit einer Veloverbindung zwi-schen dem Gotenwegli und der Bäumlihofstrasse entlang des Bahndamms können der Um-weg verringert und die Orientierung erleichtert werden. Zudem wird so die Führung der Ve-los gegen Einbahnstrassen (Wittlingerstrasse), mit zum Teil beengten Verhältnissen, ver-mieden. Für die Fussgänger kann mit der Freigabe für den Veloverkehr bereits bei wenigen Velofah-renden ein deutlicher Attraktivitätsverlust verbunden sein. Insbesondere bei älteren Men-schen erzeugen nah vorbeifahrende Velofahrende das Gefühl von Unsicherheit. Die aus der Freigabe des Veloverkehrs auf der Solitude-Promenade im Jahr 2000 resultierenden Ver-hältnisse und die Reaktionen seitens der Bevölkerung zeigen diesen Interessenkonflikt sehr deutlich. 2012 hat das Bau- und Verkehrsdepartement die Arbeiten zu einer Vorstudie für die im An-zug beschriebene Veloroute aufgenommen. Die Zielsetzungen einer Umgestaltung umfas-sen neben der Schliessung der Netzlücken im bestehenden Velonetz auch die Vermeidung von Sicherheitsrisiken zwischen Velofahrenden und Zufussgehenden und die bestmögliche Erhaltung der bestehenden Qualitäten. Bei einer Öffnung der Abschnitte für den Veloverkehr und einer gemeinsamen Nutzung im Mischverkehr steigen die Anforderungen an die Weg-breiten sehr deutlich. Grundsätzlich sollten immer zwei Fussgänger nebeneinander gehen können, ohne dass bei Kreuzungs- oder Überholmanövern von Velofahrenden die Fussgän-ger gezwungen werden hintereinander zu gehen. Eine Verbreiterung der bestehenden Flächen macht somit einseitige oder beidseitige Anpas-sungen des Querschnitts erforderlich. Diese betreffen direkt die angrenzenden Nutzungen, namentlich die Familiengärten, die Böschungen an den Gleisanlagen, den Baumbestand und die Kunstbauten an der Allmendstrasse. Neben einer grundsätzlichen Interessensabwä-gung sind daher im Rahmen der weiteren Planung auch detaillierte Abklärungen zu den bau-lichen und finanziellen Auswirkungen erforderlich und in die Bewertung einzubeziehen bevor ein definitives Projekt ausgearbeitet werden kann.

3. Fazit

Für die Projektierung einer Veloroute vom Gotenweglein entlang des Bahndamms über die Rankstrasse bis zur Bäumlihofstrasse und die Erarbeitung der möglichen Ausgestaltung be-darf es im Vorfeld neben einer grundsätzlichen Interessenabwägung auch detaillierter Abklä-rungen zu baulichen und finanziellen Konsequenzen und damit zur Verhältnismässigkeit der Eingriffe. Der Regierungsrat ist interessiert an einer Verbesserung der Veloverbindung zwi-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 4

schen Basel und Riehen und ist bereit, die Machbarkeit der im Anzug beschriebenen Route im Rahmen einer vertieften Planung zu prüfen.

4. Antrag

Auf Grund dieses Berichts beantragen wir, den Anzug Salome Hofer und Konsorten betref-fend Ausbau der Veloroute Riehen – Basel auf Stadtgebiet stehen zu lassen. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Barbara Schüpbach-Guggenbühl Präsident Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 31. Oktober 2014. Seite 1/4

An den Grossen Rat 10.5111.03

BVD/P105111 Basel, 29. Oktober 2014 Regierungsratsbeschluss vom 28. Oktober 2014

Anzug David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Aufbau eines Velobahn-Netzes Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2012 den nachstehenden Anzug David Wüest-Rudin und Konsorten dem Regierungsrat zur erneuten Berichterstattung überwiesen:

„Fahrrad fahren ist unbestrittenermassen umwelt- und ressourcenschonend, gesundheitsfördernd, und für den Staat langfristig günstig. Deshalb, und mit Blick auf das kantonale Ziel der "2000-Watt-Gesellschaft", ist der Anteil des Veloverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen zu steigern. Die Verkehrsplanung und Lenkung der Verkehrsströme geht aber in der Regel noch vom heute dominierenden motorisierten Verkehr aus. Velofahrer fristen auf der Strasse im wahrsten Sinne des Wortes eine prekäre Randexistenz. Zu ihrem Schutz, und um den motorisierten Verkehr nicht zu behindern, verweist man sie auf umständliche Umwege. Will man das Radfahren erfolgreich fördern, müssen die Verkehrswege aus Sicht der Radfahrenden geplant werden. Den Radfahrenden sind also nicht nur sichere, sondern auch schnelle und direkte Verbindungen durch die Stadt und die Agglomeration zur Verfügung zu stellen. Dies würde mit einem Netz von für Fahrräder reservierten "Velobahnen" erreicht, welche als Magistralen des regionalen Veloverkehrs dienten. Solche speziell markierten Velobahnen würden parallel zu den Hauptverkehrsachsen oder in zweispurigen Einbahnstrassen neben der Autospur angelegt, oder durch dafür ausgeschiedene Strassen geführt (mit Zulassung eines langsamen Autoverkehrs für Anwohner oder Zubringer). Analog zum Netz der Autobahnen wären Velobahnen möglichst hindernisfrei anzulegen und breit genug für sicheres Überholen. Wo dies nicht mittels das Velo bevorzugender Markierung oder Signalisation erreicht werden kann, sollten auch Brücken bzw. Unter- oder Überführungen in Betracht gezogen werden. Zur Entwicklung, Planung und Einführung wären Pilotprojekte sinnvoll, zum Beispiel auf der Strassenlinie Leimenstrasse-Oberwilerstrasse oder auf der Hammerstrasse. Andere europäische Städte investieren übrigens gezielt und erfolgreich in Veloweg-Netze; so er-reicht Amsterdam mit seinem "Hoofdnet Fiets" (Velo-Hauptnetz) 2010 37% Veloverkehrsanteil und die Stadt Paris hat mir ihrer Umwandlung von zweispurigen Strassen mit Gegenverkehr zu Ein-bahnstrassen mit getrennter Spur für Velofahrer viel an Attraktivität gewonnen. Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, – ob ein oben skizziertes „Velobahn-Netz" in der Stadt Basel eingerichtet werden könnte,

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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– bis wann dieses geplant und umgesetzt werden könnte, – welche Pilotprojekte er als sinnvoll erachten würde, – welche Kostenfolgen daraus entstehen würden und welche Finanzierungsmöglichkeit er sieht, z.B. durch die Nutzung des bestehenden 6 Mio. Rahmenkredits für das Veloroutennetz. David Wüest-Rudin, Martina Bernasconi, Stephan Luethi-Brüderlin, Christoph Wydler, Helen Schai-Zigerlig, Mirjam Ballmer, Jörg Vitelli, Aeneas Wanner, Rolf von Aarburg, Sibel Arslan, Brigitte Heilbronner“

Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt: Der Regierungsrat hat bereits in seinem Bericht vom 29. August 2012 zum Anzug David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Aufbau eines Velobahn-Netzes Stellung genommen. Nach-stehende Erläuterungen stellen eine Ergänzung dazu dar.

1. Ausgangslage

Dem Regierungsrat ist es ein grosses Anliegen, sichere und auch den Nutzeranforderungen entsprechende Verkehrsinfrastrukturen für den Fuss- und Veloverkehr anzubieten. Deshalb investiert er in entsprechende Projekte zum Ausbau und zur Optimierung des Veloroutennetzes. Unter den Velofahrenden gibt es verschiedene Nutzergruppen mit unterschiedlichen Anforde-rungen und Bedürfnissen an eine Veloroute. Dementsprechend eignen sich nicht alle Veloinfra-strukturen gleich gut für alle Velofahrenden. So bevorzugen etwa die einen möglichst direkte Routen, ggf. auch entlang von Tramachsen oder Hauptverkehrsstrassen, während andere durchaus etwas längere und dafür sicherere Verbindungen abseits der Hauptachsen auf ruhigen Quartierstrassen bevorzugen. Mit der Festlegung eines dichten Basisroutennetzes und eines ausgewählten Pendlerrouten-netzes will der Kanton Basel-Stadt deshalb sicherstellen, dass für alle potenziellen Nutzer-gruppen geeignete Velorouten umgesetzt werden. Dies hat der Regierungsrat in seiner ersten ausführlichen Beantwortung in Aussicht gestellt.

2. Aktuelle Arbeiten

Mit Erlass des Teilrichtplans Velo 2013 (TRP Velo 2013, Beschluss vom 28. Oktober 2014) trägt der Regierungsrat diesem Anliegen gebührend Rechnung, indem er zwei gleichwertige, jedoch unterschiedlich dichte Routennetze mit folgenden Hauptmerkmalen behördenverbindlich definiert:

- Die Basisrouten sollen eine sichere Erschliessung aller Ziele des Alltagsverkehrs und des Frei-

zeitverkehrs ermöglichen. Sie werden deshalb möglichst abseits der stark befahrenen Haupt-

verkehrsstrassen geführt. Um die zahlreichen Ziele des Alltags- und des Freizeitverkehrs opti-

mal zu erschliessen, ist ein dichtes Netz notwendig.

- Die Pendlerrouten sollen eine rasche Verbindung ohne Umwege auch über grössere Strecken

von A nach B anbieten. Diese Routen sind primär auf geübte und schnelle Zweiradfahrende

ausgelegt, für die der Zeitfaktor entscheidend ist. Um dem Zeitfaktor genügend Rechnung zu

tragen, werden diese Routen, wo zweckmässig, parallel zum motorisierten Individualverkehr

auf den Hauptverkehrsachsen geführt.

Im Agglomerationsprogramm Basel zweite Generation wurde für den gesamten Perimeter des Agglomerationsprogramms Basel erstmals ein regionales Velo-Hauptroutennetz definiert, das die grossen Zentren miteinander verbindet. In Basel sind diese Verbindungen im Teilrichtplan Velo mit den geplanten Pendlerrouten sichergestellt.

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In der Erarbeitung der 3. Generation des Agglomerationsprogramms wird dieses Hauptroutennetz weiterentwickelt. Darauf aufbauend sollen die Gemeinden innerhalb der Korridore ein fein-maschigeres Radnetz definieren, das die Gemeinden verbindet und Wohn-, Arbeits- und Freizeit-gebiete für Radfahrende erschliesst. In einem späteren Schritt werden die vorhandenen Lücken dieses Netzes eruiert und allfällige Massnahmen daraus den Schweizerischen Bundesbehörden zur Mitfinanzierung vorgeschlagen.

3. Beantwortung der Fragen

Frage 1: Kann ein oben skizziertes „Velobahn-Netz" in der Stadt Basel eingerichtet werden? Wie in Kapitel 2 erläutert, ist seit der ersten Beantwortung im Rahmen der Überarbeitung des Teilrichtplans Velo ein Pendlerroutennetz ausgewiesen worden, das die Anforderungen an ein direktes und schnelles Vorwärtskommen des Veloverkehrs erfüllen soll. Die Pendlerrouten sind vorwiegend entlang den direkten Hauptverkehrsachsen vorgesehen. Strassen, die ausser Zubringerverkehr dem Veloverkehr vorbehalten sind und zur Kategorie der Erschliessungsstrassen zählen, kommen verkehrsrechtlich nur beschränkt in Frage und sind in der Praxis nur sehr schwer kontrollierbar. So bedeutet Zubringerdienst für motorisierte Fahrzeuge einzuführen, dass gemäss einem Bundesratsentscheid sämtliche Parkplätze mit Anwohnerprivi-legierungen, die ja vorwiegend der Quartierbevölkerung dienen, aufgehoben werden müssen. Andere Lösungen, wie sie das Ausland teilweise kennt – mit Vortrittsrecht des Veloverkehrs und erlaubtem Nebeneinander fahren –, sind im Bundesrecht leider (noch) nicht vorgesehen. Basel beabsichtig, ein entsprechendes Pilotprojekt für sog. Velostrassen durchzuführen und die ent-sprechende Zustimmung des Bundes dazu zu erhalten.

Frage 2: Bis wann kann dieses geplant und umgesetzt werden? Mit dem Erlass des TRP Velo liegt die Grundlage zur Erarbeitung eines Umsetzungsprogramms vor. Dieses sieht als ersten Schritt eine Analyse des festgelegten Veloroutennetzes in Bezug auf die neuen Anforderungen vor. In der Folge wird für Verbindungen, welche die Anforderungen noch nicht erfüllen, eine Priorisierung bzw. Etappierung vorgenommen. Diese stützt sich u.a. auf anstehende Erhaltungsmassnahmen, die ein koordiniertes und damit kosteneffizientes Bauen ermöglichen. Auch Abhängigkeiten zu anderen Grossprojekten werden in der Terminierung der Umsetzung berücksichtigt. Zudem werden die wichtigsten unabhängig realisierbaren Massnah-men definiert sowie kleinere betrieblichen Anpassungen geplant.

Frage 3: Welche Pilotprojekte erachtet der Regierungsrat als sinnvoll? Zurzeit sind noch keine prioritären Einzelprojekte auf den Pendlerrouten definiert. Diese werden im Rahmen der zu Frage 2 erläuterten Umsetzungsplanung festgelegt. Das Bau- und Verkehrs-departement legt zudem für einen Pilotversuch „Velostrassen“ geeignete Veloroutenabschnitte fest und leitet das nötige Verfahren zur Genehmigung des Versuchs beim Bund ein.

Frage 4: Welche Kostenfolgen würden daraus entstehen und welche Finanzie-rungsmöglichkeit sieht der Regierungsrat, z.B. durch die Nutzung des bestehenden 6 Mio. Rahmenkredits für das Veloroutennetz? Die Kostenfolge einer allfälligen Umsetzung eines Pendlerroutennetzes ist ohne die Erarbeitung konkreter Projekte in den nächsten Projektphasen der Planung und der Projektierung nicht abschätzbar. Die Finanzierung der Umsetzung erfolgt bei kleineren Massnahmen ab 2015 grundsätzlich über das ordentliche Budget. Bis voraussichtlich 2015 stehen zudem noch die beiden Rahmenaus-gabenbewilligungen (RAB) zur Förderung des Veloverkehrs bzw. des Langsamverkehrs zur Verfügung. Anstelle eines Folgeausgabenbewilligung für diese RABs ist geplant, das ordentliche

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Budget entsprechend aufzustocken, weil nach neuem Finanzhaushaltgesetz Mittel aus einer RAB nicht für Kleininvestitionen (<300‘000 Franken) eingesetzt werden dürfen. Grossprojekte (>300‘000 Franken) werden als eigenständige Investitionen behandelt, wofür eine entsprechende Ausgabenbewilligung beim Grossen Rat beantragt wird. Velomassnahmen, die als Bestandteil von grösseren Projekten mit einer vom Grossen Rat bewilligten Ausgabe umgesetzt werden können, gehen ebenfalls nicht zulasten der beiden Rah-menausgabenbewilligungen bzw. des ordentlichen Budgets, sondern werden dem Hauptkosten-träger belastet. Basis für die entsprechenden Anträge auf eine Ausgabenbewilligung an den Grossen Rat ist die Prüfung nach Finanzhaushaltgesetz.

4. Antrag

Mit dem Erlass des Teilrichtplans Velo 2013 durch den Regierungsrat ist das Anliegen des Anzugstellers in einem für die städtische Situation angebrachten Pendlerroutennetz behördenver-bindlich geworden. Im Agglomerationsprogramm Basel, 3. Generation soll mit einem regionalen Velohauptroutennetz mit direkten schnellen Routen die Idee auch in der Region weiterentwickelt werden. Aufgrund dieses Berichts beantragen wir Ihnen, den Anzug David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Aufbau eines Velobahn-Netzes als erledigt abzuschreiben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 31. Oktober 2014. Seite 1/3

An den Grossen Rat 10.5290.03

BVD/P105290

Basel, 29. Oktober 2014

Regierungsratsbeschluss vom 28. Oktober 2014

Anzug Helen Schai-Zigerlig und Konsorten betreffend Öffnung der Kornhausgasse und Cityring-Querung für Velos Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2013 den nachstehenden Anzug Helen Schai-Zigerlig und Konsorten dem Regierungsrat zur erneuten Berichterstattung überwiesen:

„Während den Umbauarbeiten auf der Lyss wurde der Veloverkehr stadtauswärts im Gegenverkehr durch die Kornhausgasse und mittels einer Veloampel über den Cityring zur Leimenstrasse geleitet. Beobachtungen zeigten, dass diese Umfahrung rege benützt wurde. Interessant ist festzustellen, dass viele Velofahrende von der Mostackerstrasse her den Cityring parallel zum Fussgängerstreifen queren um in die Kornhausgasse und weiter Richtung Petersgraben in die Innenstadt zu gelangen. Aber auch stadtauswärts ist die Querung des Cityrings mit Hilfe der Veloampel beliebt, kann doch mit dieser Verbindung über verkehrsarme Strassen von der Innenstadt beispielsweise via Eulerstrasse ins Hegenheimer- und Gotthelfquartier gefahren werden. Die Unterzeichnenden bitten die Regierung, zu prüfen und zu berichten:

- ob der Velo-Gegenverkehr in der breiten Kornhausgasse beibehalten werden kann,

- ob die provisorische Veloampel zur Cityring-Querung in eine definitive Lösung umgewandelt werden kann,

- ob für die Cityring-Querung von der Kornhausgasse in die Mostackerstrasse eine dauerhafte Lösung gefunden werden kann.

Helen Schai-Zigerlig, David Wüest-Rudin, Oswald Inglin, André Weissen, Martina Bernasconi, Brigitte Heilbronner, Esther Weber Lehner, Stephan Luethi-Brüderlin, Emmanuel Ullmann, Christoph Wydler, Jörg Vitelli, Brigitta Gerber, Heiner Vischer, Andreas Ungricht, Christian Egeler, Maria Berger-Coenen“

Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt: Der Regierungsrat hat bereits in seinem Bericht 28. November 2012 zum Anzug Helen Schai-Zigerlig und Konsorten betreffend Öffnung der Kornhausgasse und Cityring-Querung für Velos genommen. Nachstehende Erläuterungen stellen eine Ergänzung dazu dar.

1. Ausgangslage

Während den Bauarbeiten auf der Lyss im Jahr 2010 wurde die Kornhausgasse – in Absprache mit der Feuerwehr – temporär für den Veloverkehr gegen die bestehende Einbahnstrasse geöffnet. Dies ermöglichte während den Bauarbeiten ein Verzweigen vom Petersgraben in den

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Cityring. Die meisten Radfahrenden verwendeten diese Beziehung jedoch auch zur Weiterfahrt – über den Fussgängerstreifen und den Fussgängerwartebereich – in die Mostackerstrasse. Die Kornhausgasse führt relativ direkt vom Petersgraben zum Cityring. Sie hat ihre abgewinkelte Fortsetzung stadtauswärts in der Mostackerstrasse. Diese führt jedoch nicht direkt weiter stadt-auswärts sondern trifft rechtwinklig auf die Eulerstrasse und stellt deshalb für den Veloverkehr keine direkte und leicht auffindbare Verbindung her. Auch eine Weiterfahrt in der Nebenfahrbahn des Cityrings anstelle der Mostackerstrasse stellt keine direkte Verbindung Richtung Leimen-strasse oder Eulerstrasse dar und bringt zudem bei der Schützenmattstrasse eine komplexe Knoteneinfahrt mit sich. Deshalb hat das Bau- und Verkehrsdepartement im Rahmen der Überarbeitung des Teilrichtplans Velo geprüft, welche Verbindung für das Veloroutennetz eine sinnvollere und direktere Alternative darstellt.

2. Abklärungen

Im Teilrichtplan Velo 2013 werden die Achsen Petersgraben–Auf der Lyss–Leimenstrasse und Petersgraben–Spalenvorstadt–Schützenmattstrasse als Velorouten definiert.

Stadtauswärts funktionieren diese Verbindungen bereits und sind relativ direkt und mit einer mini-malen Anzahl Abbiegemanövern verbunden. Stadteinwärts funktioniert sie auf der Achse Leimen-strasse–Petersgraben. Auf der Achse Schützenmattstrasse–Petersgraben sind eine Anpassung der Lichtsignalanlage am Knoten Cityring/Schützenmattstrasse sowie die Einführung von Velogegenverkehr im innersten Abschnitt der Schützenmattstrasse von Cityring bis Spalenvor-stadt und in der Spalenvorstadt Richtung Petersgraben notwendig. Letzteres soll spätestens mit der Umsetzung des Projektes auf der Achse Burgfelderstrasse–Missionsstrasse–Spalenvorstadt realisiert werden, das in der gesamten Spalenvorstadt Velogegenverkehr ermöglichen soll (siehe auch P085297 Anzug Heiner Vischer und Konsorten betreffend Befahren der Spalenvorstadt für Fahrradfahrer stadteinwärts). Mit Erlass des Teilrichtplans Velo 2013 (Beschluss vom 28. Oktober 2014) hat der Regierungsrat das genannte Veloroutennetz zur behördenverbindlichen Planungsgrundlage gemacht. Ziel wird es sein, die wichtigsten Lücken im Netz möglichst zeitnah zu schliessen.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Aufgrund der geringen Netzbedeutung der Kornhausgasse und Mostackerstrasse, der umständ-lichen und wenig attraktiven Knotenführung über den City-Ring sowie der Konflikte mit der Feuer-wehrausfahrt und dem Fussverkehr im Knotenbereich sieht der Regierungsrat von einer dauerhaften Öffnung dieser Verbindung für den Veloverkehr ab.

3. Antrag

Mit dem Erlass des Teilrichtplans Velo 2013 durch den Regierungsrat wird eine gegenüber dem Anliegen der Anzugstellerin direktere alternative Veloführung behördenverbindlich. Der Regie-rungsrat unterstützt eine rasche Umsetzung dieser Alternativführung. Aufgrund dieses Berichts beantragen wir Ihnen, den Anzug Helen Schai-Zigerlig und Konsorten betreffend Öffnung der Kornhausgasse und Cityring-Querung für Velos als erledigt abzu-schreiben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 5. Dezember 2014 Seite 1/2

An den Grossen Rat 14.5547.02

BVD/P145547 Basel, 3. Dezember 2014 Regierungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2014

Interpellation Nr. 106 (November 2014) von Kerstin Wenk betref-fend „Auslagerung der Parkreinigung“ (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 12.11.2014) Die Stadtgärtnerei Basel will gemäss Artikel der Basler Zeitung vom 3.11.2014 die Parkreinigung auslagern und auch noch gleich privatisieren.

Die Stadtgärtnerei plant eine Auslagerung der Wochenend- und Feiertagsreinigung der öffentli-chen Parkanlagen. Dies begründet sie mit der Zunahme des Abfalls. Sie hat den Auftrag bereits im Kantonsblatt vom 29. Oktober 2014 ausgeschrieben.

Die Reinigung der öffentlichen Parkanlagen ist jedoch Teil des Unterhaltsauftrags der Stadtgärt-nerei, den sie heute schon teilweise an die Stadtreinigung übergeben hat. Die Stadtreinigung, welche seit letztem Jahr zusammen mit der Kehrichtentsorgung das Konzept „Sauberkeit aus einer Hand“ umsetzt, wird in den kommenden Jahren rund 22 Stellen verlieren. Dies weil die Keh-richtentsorgung mittels Unterflurcontainer weniger Personal braucht.

Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:

- Warum soll die Parkreinigung an Wochenenden und Feiertagen ausgelagert werden? Was sind die Gründe / Kriterien für solch eine Auslagerung?

- Wurden die betroffenen Mitarbeitenden und ihre Vertreter dabei einbezogen oder zumindest vorgängig informiert, wie dies §6 des kantonalen Personalgesetzes verlangt?

- Kommt es infolge der Auslagerung zu einem Abbau von Stellen bei der Stadtgärtnerei?

- Wurde geprüft, die wegfallenden Arbeitsplätze der Kehrichtentsorgung in die Stadtgärtnerei umzulagern um so die Auslagerung der Wochenendreinigung der Parkanlagen zu vermei-den?

- Laut Ausschreibung gilt betreffend Arbeits- und Lohnbedingungen §5 des Beschaffungsge-setzes. Ist dem Regierungsrat bewusst, dass die darin geforderte GAV-Pflicht Löhne und Arbeitsbedingungen sich krass von denjenigen des Kantons unterscheiden?

- Wie gross ist die Einsparung durch die Auslagerung der Parkreinigung?

- Ist dem Regierungsrat bewusst, dass mit der Privatisierung der Wochenendreinigung von Parkanlagen Steuergelder, die für den kantonalen Service public vorgesehen sind, für pri-vate Unternehmen mit notorisch prekären Arbeits- und Lohnbedingungen zweckentfremdet werden?

Kerstin Wenk

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Wir beantworten diese Interpellation wie folgt: Die Verschmutzung von Parkanlagen hat besonders an schönen Sommerwochenenden stark zugenommen. Vor allem „Hotspots“ wie Claramatte, Kaserne, Dreirosenanlage, Solitude und Hor-burgpark werden an Wochenenden mit schönem Wetter stark beansprucht – mit entsprechenden Abfallmengen und leider auch mit erheblichem Littering auf den Grünflächen. Um die Sauberkeit in den Parkanlagen jederzeit gewährleisten zu können, hat die Stadtgärtnerei anfangs 2012 die 7-Tage-Reinigung eingeführt. Anfänglich wurde diese Arbeit mit eigenem Personal geleistet. Im Sommer 2013 erfolgte versuchsweise ein Auftrag an eine externe Firma. Würde die Stadtgärtne-rei den Personalbestand darauf ausrichten, zu Spitzenzeiten mit eigenem Personal die volle Leis-tung erbringen zu können, wären die Mitarbeitenden in der restlichen Zeit unterbeschäftigt. Auf-grund der Erfahrungen mit dem zweijährigen Pilotversuch sollte ein entsprechender Auftrag ex-tern vergeben werden. Zwischenzeitlich hat sich allerdings eine verwaltungsinterne Lösung erge-ben, indem die Wochenendreinigung durch das Tiefbauamt (Stadtreinigung) übernommen wird. Eine externe Vergabe der Wochenend- und Feiertagsreinigung entfällt damit. Zu den einzelnen Fragen: Warum soll die Parkreinigung an Wochenenden und Feiergagen ausgelagert werden? Was sind die Gründe / Kriterien für solch eine Auslagerung?

Die Parkreinigung an Wochenenden und Feiertagen wird nicht ausgelagert, sondern der Stadtrei-nigung übertragen. Wurden die betroffenen Mitarbeitenden und ihre Vertreter dabei einbezogen oder zumindest vor-gängig informiert, wie dies §6 des kantonalen Personalgesetzes verlangt?

s. erste Antwort Kommt es infolge der Auslagerung zu einem Abbau von Stellen bei der Stadtgärtnerei?

s. erste Antwort

Wurde geprüft, die wegfallenden Arbeitsplätze der Kehrichtentsorgung in die Stadtgärtnerei um-zulagern um so die Auslagerung der Wochenendreinigung der Parkanlagen zu vermeiden?

s. erste Antwort

Laut Ausschreibung gilt betreffend Arbeits- und Lohnbedingungen §5 des Beschaffungsgesetzes. Ist dem Regierungsrat bewusst, dass die darin geforderte GAV-Pflicht Löhne und Arbeitsbedin-gungen sich krass von denjenigen des Kantons unterscheiden?

s. erste Antwort

Wie gross ist die Einsparung durch die Auslagerung der Parkreinigung?

s. erste Antwort Ist dem Regierungsrat bewusst, dass mit der Privatisierung der Wochenendreinigung von Parkan-lagen Steuergelder, die für den kantonalen Service public vorgesehen sind, für private Unterneh-men mit notorisch prekären Arbeits- und Lohnbedingungen zweckentfremdet werden?

s. erste Antwort Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 5. Dezember 2014 Seite 1/3

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An den Grossen Rat 14.5550.02

BVD/P145550 Basel, 3. Dezember 2014 Regierungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2014

Interpellation Nr. 109 von Sarah Wyss betreffend Zustände bei den Standplätzen der Taxifahrerinnen (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 12.11.2014)

„Die Taxis sind ein Teil des öffentlichen Verkehrs und gelten auch als Visitenkarte Basels. Das Taxigesetz, das total revidiert werden soll und zurzeit in der WAK beraten wird, soll laut Regierungsrat an das FZA und an das Binnenmarktgesetz angepasst werden. Gleichzeitig soll das Image der Taxibetriebe verbessert werden. Neben den gesetzgeberischen Mass-nahmen müssen nach Ansicht der lnterpellantin auch die Standplatzbedingungen verbessert werden. Allenfalls ist eine Regelung auf Verordnungsebene notwendig.

Die lnterpellantin bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Standplatz badischer Bahnhof: Die Standplätze vor dem Badischen Bahnhof stehen so-wohl in einer unbefriedigenden Reihenfolge und die Beschilderung erscheint ungenü-gend. Wie gedenkt der Regierungsrat diese Situation unter Berücksichtigung der freien Taxiwahl umzugehen?

2. Standplatz Bahnhof SBB: Die Standplätze am Bahnhof SBB sind für Gäste schwer zu finden. Immer wieder warten deshalb Taxifahrerinnen im Fahrverbot vor dem Hauptge-bäude auf ihre Gäste. Damit erschleichen sie sich einen gewerblichen Vorteil gegenüber jenen Taxifahrerinnen, die sich an das Gesetz halten und am Taxistandplatz oft vergeb-lich auf Gäste warten.

a) Wie gedenkt der Regierungsrat diesem Problem zu begegnen?

b) Wäre der Regierungsrat bereit, die Taxistandplätze besser auszuschildern (auch innerhalb des Bahnhofs)?

3. Andere Standplätze: An Messen und Grossanlässen werden (u.a. bei der Kaserne) Standplätze aufgehoben und nicht durch andere ersetzt. Diese Massnahme erfolgt aus-gerechnet zu Zeiten, in denen am meisten Taxis gebraucht würden. Wie gedenkt der Regierungsrat diesem Problem in Zukunft zu begegnen?

Sarah Wyss“

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Wir beantworten diese Interpellation wie folgt: 1. Standplatz badischer Bahnhof: Die Standplätze vor dem Badischen Bahnhof stehen sowohl

in einer unbefriedigenden Reihenfolge und die Beschilderung erscheint ungenügend. Wie gedenkt der Regierungsrat diese Situation unter Berücksichtigung der freien Taxiwahl um-zugehen?

Auf den Fahrplanwechsel im Winter 2011 wurde die vom Grossen Rat gemäss Ratschlag „Erlen-matt Erschliessung Ost und ÖV 1. Etappe“ (09.0082.01) beschlossene Verlegung der Buslinie 30 mit Wendeschlaufe am Bad. Bahnhof umgesetzt. Dazu wurden die Taxistandplätze und die Bus-haltestelle vor dem Bahnhofsgebäude in ihrer Lage getauscht. Die Busse der Linie 30 halten nun direkt vor dem Badischen Bahnhof, während sich die Taxistandplätze neu nördlich des Hauptein-gangs befinden. Dies erlaubt kurze und sichere Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Tram bzw. Bus und Bahn. Zudem ist der neue Standort der einzige im Bereich des Bahnhofs, an dem zwei Gelenkbusse hintereinander stehen können. Eine Veränderung der Situation wäre mit be-trächtlichen Verschlechterungen für den ÖV verbunden.

Die Taxistandplätze befinden sich unmittelbar beim Haupteingang des Bahnhofgebäudes und sind auch ohne spezielle Wegweisungen gut ersichtlich. Am Taxistandplatz selber befindet sich eine Informationstafel, die nebst Angaben über die ungefähren Fahrkosten zu den Hauptzielen auch den Hinweis über die freie Taxiwahl enthält. 2. Standplatz Bahnhof SBB: Die Standplätze am Bahnhof SBB sind für Gäste schwer zu fin-

den. Immer wieder warten deshalb Taxifahrerinnen im Fahrverbot vor dem Hauptgebäude auf ihre Gäste. Damit erschleichen sie sich einen gewerblichen Vorteil gegenüber jenen Ta-xifahrerinnen, die sich an das Gesetz halten und am Taxistandplatz oft vergeblich auf Gäste warten.

a) Wie gedenkt der Regierungsrat diesem Problem zu begegnen?

b) Wäre der Regierungsrat bereit, die Taxistandplätze besser auszuschildern (auch innerhalb des Bahnhofs)?

Der Weg zum Taxistandplatz vor dem östlichen Bahnhofausgang ist gut signalisiert. Über den beiden Ausgängen zum Centralbahnplatz sind Taxi-Piktogramme angebracht, die Taxikunden den Weg zum Standplatz in der östlichen Centralbahnstrasse weisen. Auf dem Centralbahnplatz steht zudem unmittelbar beim westlichen Ausgang ein sehr grosser Wegweiser, der ebenfalls zum Taxistandplatz beim Ostausgang führt. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die beste-hende Wegweisung auf Allmend zum Taxistandplatz in der östlichen Centralbahnstrasse aus-reicht; die Taxis sind zudem auf dem Platz sehr gut sichtbar. Leider haben die SBB auf der Pas-serelle sowie in der Schalterhalle früher vorhandene Taxi-Piktogramme entfernt. Das Bau- und Verkehrsdepartment wird die SBB auf die negativen Folgen ansprechen und versuchen, die SBB zur Montage von zusätzlichen Taxi-Piktogrammen im Bereich der Rolltreppen zwischen Passerel-le und Schalterhalle zu bewegen.

Das Erschleichen des Vorteils vor dem westlichen Bahnhofausgang ist wahrscheinlich eher ein Ausdruck gegenseitiger Konkurrenz. Der Regierungsrat will mit der Revision des Taxigesetzes solche Unrechtmässigkeiten eindämmen. 3. Andere Standplätze: An Messen und Grossanlässen werden (u.a. bei der Kaserne) Stand-

plätze aufgehoben und nicht durch andere ersetzt. Diese Massnahme erfolgt ausgerechnet zu Zeiten, in denen am meisten Taxis gebraucht würden. Wie gedenkt der Regierungsrat diesem Problem in Zukunft zu begegnen?

Die Aussage der Interpellantin trifft nicht zu: Zwar müssen bei Grossveranstaltungen aufgrund der grossen Personenströme oder des Belegungsplans Taxistandplätze temporär aufgehoben wer-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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den. Es werden jedoch jeweils ausserhalb der Sperrzonen Taxistandplätze in unmittelbarer Nähe und in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt. Dies ist auch beim Standplatz Kaserne der Fall, wenn er während der Basel Tattoo Street und der Fasnacht aufgehoben werden muss.

Bei Grossmessen («Basel World», «Art Basel», «Swissbau» etc.) werden im Rahmen spezifi-scher Verkehrskonzepte sogar zusätzliche Taxistandplätze angeboten. Bei Veranstaltungen mit kurzer Dauer (z.B. «Vogel Gryff») werden die Taxistandplätze zwar kurzzeitig aufgehoben; wäh-rend dieser Zeit sind jedoch die Zu- und Wegfahrten in der Regel gewährleistet. Im Vergleich zum öffentlichen Verkehr werden die Taxifahrenden dadurch sogar bevorzugt behandelt Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 5. Dezember 2014 Seite 1/5

An den Grossen Rat 14.5539.02

WSU/P145539 Basel, 3. Dezember 2014 Regierungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2014

Interpellation Nr. 102 von Jürg Meyer betreffend „Chancen und Gefahren der Arbeitsintegration“ (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 12.11.2014)

Die praxisnahe duale schweizerische Berufsbildung wird heute oft als ein "Königsweg" vorgestellt. Denn die Kombination von konkreten Ausbildungszielen, Ausbildung und praktischer Arbeit zur Erprobung des Gelernten bringt besondere Chancen. Ähnliche Chancen müssten auch in den arbeitsmarktlichen Massnahmen zur Wiedereingliederung von Menschen, die aus dem Arbeitsmarkt hinausgeworfen wurden, bestehen. Zu berücksichtigen bleibt dabei, dass viele Berufe im Zuge der beschleunigten technologischen Entwicklung dahinfallen oder mit veränderten Anforderungen fortbestehen. Wie unter anderem von Betroffenen, teilweise auch kürzlich in den Medien, zum Ausdruck gebracht wird, werden bei der Ausgestaltung und Durchführung der Integrationsprogramme trotz positiver Ansätze diese Chancen noch zu wenig genutzt. Die Betroffenen könnten Inhalt und Ziele der Arbeitsintegration zu wenig mitbestimmen, wird eingewendet. Deren Fähigkeiten würden zu wenig wahrgenommen. Zu oft läge das Hauptgewicht der Integrationsarbeit auf der blossen Tagesstruktur. Haltungen des Widerspruchs würden zu leichthin mit Sanktionen belegt. Damit könnten die Arbeitsprogramme den Charakter von Zwangsarbeit erhalten. Für die geleistete Arbeit müssten vor allem bei lange dauernder Arbeitslosigkeit die Verdienstanteile der Betroffenen in der Sozialhilfe verbessert werden. Die Freibeträge für Erwerbseinkommen von maximal 400 Franken pro Monat gemäss Unterstützungsrichtlinien müssten erhöht werden. Führt die Arbeitsintegration in normalerweise gemeinnützig strukturierten Institutionen nicht zum Erfolg, so folgt heute immer mehr die zeitlich nicht befristete Arbeit in einer Sozialfirma, unter anderem in der Dock Gruppe AG. Da werden vor allem Arbeiten ausgeführt, die sonst niemand verrichten will. In der Website der Dock Gruppe ist von einem durchschnittlichen Bruttolohn von 14 Franken pro gearbeitete Stunde die Rede. Arbeitnehmende verpflichten sich zu einem festen Pensum, beispielsweise 50 Prozent, sind aber nur auf Abruf im Einsatz und werden nur dafür bezahlt. Es sollte auf der Einhaltung der zwingenden arbeitsrechtlichen Vorschriften bestanden werden. Zu leichthin wird im weiteren beim Einsatz in Dock Gruppe AG angenommen, dass alle beruflichen Weiterbildungs- und Integrationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Dock-Gruppe AG bezeichnet sich als "unternehmerisch geführte" Sozialfirma. Wenn schon die Löhne der eingestellten Arbeitslosen aus öffentlichen Mitteln stammen, sollten auch Jahresberichte und Jahresrechnungen öffentlich zugänglich gemacht werden. Damit könnte die Transparenz der Einkünfte der Sozialfirmen verbessert werden. Im Sinne dieser Ausführungen stelle ich folgende Fragen:

1. Hansjörg Dolder, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit, erklärte in einem Interview mit Aaron Agnolazza und Nina Jecker in der Basler Zeitung vom 4. Oktober 2014: "Generell lässt sich sagen, dass die Erfolgsquote von arbeitsmarktlichen Massnahmen im

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Schnitt 15 bis 60 Prozent beträgt." Warum gibt es diese grosse Bandbreite? Welche Programme zeichnen sich durch relativ hohe Erfolgsquoten aus?

2. Wie kann die Bereitschaft der Arbeitgebenden verbessert werden, Arbeitslose einzustellen? Wie lässt sich damit die Erfolgsquote verbessern?

3. Sollte nicht trotz der Fortschritte der vergangenen Jahre noch mehr Gewicht auf nachholende Schul- und Berufsbildung mit anerkannten Abschlüssen gelegt werden? Sollte nicht weiterhin in vermehrtem Masse der Abschluss von Berufslehre und Berufsattest angestrebt werden?

4. Wie lässt sich die Mitbestimmung der Betroffenen in den Standortbestimmungen und der Wahl der Integrationsprogramme erweitern? Welchen Spielraum gibt es für genossenschaftlich strukturierte Programme der gemeinsamen Selbsthilfe?

5. Immer wieder kann es zu Differenzen zwischen den zuständigen Sachbearbeitenden und den Betroffenen kommen. Wie kann erreicht werden, dass die Probleme ausdiskutiert und weniger Sanktionen verfügt werden?

6. Muss es nicht auch bei langer Arbeitslosigkeit im Rahmen der Arbeit in Sozialfirmen Handlungsspielräume für nachholende Schul- und Berufsbildung geben?

7. Sollten nicht vor allem bei lange dauernder Arbeitslosigkeit die Erwerbseinkommensfreibeträge in der Sozialhilfe, unter anderem zur Stärkung der Motivation, verbessert werden? Sollten nicht auch die Möglichkeiten verbessert werden, durch den Einsatz in einer Sozialfirma die Sozialhilfe abzulösen?

8. Wie werden die Arbeitsverträge der Sozialfirmen auf ihre Vereinbarkeit mit zwingenden Vorschriften des Arbeitsrechts überprüft? Sollten die vorgesehenen Arbeitszeiten nicht auch für die Sozialfirmen als Arbeitgebende verbindlich sein?

9. Wie kann die Transparenz der "unternehmerisch geführten" Sozialfirmen verbessert werden? Könnten deren Jahresberichte und Jahresrechnungen nicht als Anhänge zu den Berichten von Sozialhilfe und Amt für Wirtschaft und Arbeit publiziert werden?

10. Wie lässt sich vermeiden, dass das Arbeitsprogramm Passage von einem Monat unmittelbar vor Beginn des Sozialhilfebezugs die dringende Standortbestimmung und die Erarbeitung von Zukunftsperspektiven verzögert? Sollte in diesem Programm nicht über blosse Tagesstruktur mit relativ einfachen Arbeiten hinaus in vermehrtem Masse weiterbildende Arbeiten in der mutmasslichen zukünftigen Berufsorientierung angeboten werden?

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Einleitende Bemerkungen

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass Integrationsmassnahmen für arbeitslose Menschen gute Mittel sind, Arbeitslosigkeit mittelfristig zu senken, indem Integrationen in den ersten Ar-beitsmarkt dauerhafter werden oder überhaupt ermöglicht werden; Im Falle von Personen, wel-che von der Sozialhilfe unterstützt werden, kann auch eine soziale Integration das Hauptziel der Bemühungen sein. Die Verwaltung von Basel-Stadt betreibt dafür auch einen erheblichen Aufwand und es werden namhafte Mittel der Arbeitslosenversicherung, des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und des Budgets der Sozialhilfe dafür eingesetzt. Alle Qualifikations- und Beschäftigungsmassnahmen sind dann am erfolgreichsten, wenn die be-troffene Person auch vom Nutzen dieser Unterstützung überzeugt ist und auch daran teilnehmen will. Dementsprechend werden diese in den Entscheidungsprozess einbezogen mit dem Resultat, dass die allermeisten Personen auch freiwillig und motiviert die Integrationsmassnahme besu-chen. Der Regierungsrat nutzt die Gelegenheit, einen hier offensichtlich entstandenen Irrtum zu korri-gieren: Bei Dock werden nicht Arbeiten ausgeführt, die sonst niemand verrichten will. Vielmehr hat Dock für die Beschäftigten Arbeit gesucht und besorgt, welche die schweizerische Wirtschaft

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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nicht konkurrenzieren. Man hat somit nicht Menschen für unbeliebte Arbeit gesucht, sondern für arbeitslose Menschen geeignete Arbeit. Ausserdem ist das Ziel von Dock Basel-Stadt nicht das Training oder die Erlangung beruflicher Qualifikationen zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt wie das in sonstigen Niederlassungen der Firma Dock und auch in anderen Sozialfirmen der Fall ist. Dock Basel-Stadt ist eine der Institutionen, die soziale Integration ermöglichen soll. Es werden Personen aus der Sozialhilfe motiviert teilzunehmen, die aufgrund ihres Alters und ihrer Qualifika-tionen kaum mehr eine Chance auf Ablösung haben. Die Teilnahme ist freiwillig und wird deshalb bei einem Abbruch auch nicht sanktioniert. Dock gibt älteren Menschen in der Sozialhilfe eine Tagesstruktur, schafft soziale Kontakte und ermöglicht Erfolgserlebnisse bei der Ausübung einer Tätigkeit.

2. Beantwortung der einzelnen Fragen

Frage 1: Hansjörg Dolder, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit, erklärte in einem Interview mit Aaron Agnolazza und Nina Jecker in der Basler Zeitung vom 4. Oktober 2014: "Generell lässt sich sagen, dass die Erfolgsquote von arbeitsmarktlichen Massnahmen im Schnitt 15 bis 60 Pro-zent beträgt." Warum gibt es diese grosse Bandbreite? Welche Programme zeichnen sich durch relativ hohe Erfolgsquoten aus? Als Erfolg gilt, wenn eine Person eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt gefunden hat. Die Er-folgsquote der einzelnen Massnahmen hängt von mehreren Faktoren ab, so insbesondere von der Qualifikation und der Persönlichkeit der betroffenen Person, den Zielen der Massnahme und der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes. Beispielsweise wird ein Beschäftigungsprogramm, an welchem mehrheitlich unqualifizierte Personen, welche schon lange arbeitslos sind, teilnehmen, eine eher geringe Erfolgsquote ausweisen. Hingegen hat ein Coachingprogramm, welches auf gut qualifizierte Arbeitslose spezialisiert ist, eine viel höhere Erfolgsquote. Frage 2: Wie kann die Bereitschaft der Arbeitgebenden verbessert werden, Arbeitslose einzustel-len? Wie lässt sich damit die Erfolgsquote verbessern? Dazu können und werden verschiedene Mittel und Methoden eingesetzt. An erster Stelle steht sicher der Eindruck, welcher die zu vermittelnde Person bei den Arbeitgebenden macht. Dann ist ebenfalls ein persönlicher und glaubwürdiger Kontakt zwischen der vermittelnden Person und Arbeitgebenden von Nutzen. Schnuppertage, kurze Praktika’s, Temporäreinsätze und Einarbei-tungszuschüsse der Arbeitslosenversicherung sind weitere Mittel, um die Vermittlungschancen und damit auch die Erfolgsquoten zu erhöhen. Frage 3: Sollte nicht trotz der Fortschritte der vergangenen Jahre noch mehr Gewicht auf nachho-lende Schul- und Berufsbildung mit anerkannten Abschlüssen gelegt werden? Sollte nicht weiter-hin in vermehrtem Masse der Abschluss von Berufslehre und Berufsattest angestrebt werden? Der Regierungsrat teilt in diesem Punkt die Meinung des Interpellanten. Eine Person mit einem Berufsabschluss oder einer noch höheren Ausbildung wird viel weniger häufig arbeitslos als eine Person ohne Ausbildung. Dementsprechend gross sind die Bemühungen in Basel-Stadt, dass möglichst alle Jugendlichen nach dem Abschluss der Schule zumindest eine Berufsausbildung machen. Für bereits nicht mehr ganz junge Stellensuchende hat der Regierungsrat vor rund ei-nem Jahr ein Pilotprojekt für Nachholbildungen beschlossen. In diesem Pilotprojekt können sozi-alhilfeabhängige Menschen ohne Berufsabschluss einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis oder ein Attest nachholen. Die ersten Teilnehmenden haben Ihre Ausbildung letzten August auf-genommen, weitere werden im August 2015 folgen.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Frage 4: Wie lässt sich die Mitbestimmung der Betroffenen in den Standortbestimmungen und der Wahl der Integrationsprogramme erweitern? Welchen Spielraum gibt es für genossenschaftlich strukturierte Programme der gemeinsamen Selbsthilfe? Bei Standortbestimmungen steht die betroffene Person im Mittelpunkt und bestimmt entschei-dend mit. Sowohl die Resultate einer Standortbestimmung als auch die sich daraus allenfalls er-gebenden Integrationsmassnahmen werden mit der betroffenen Person besprochen; dadurch ist die Mitbestimmung gewahrt. Selbstverständlich sind auch Einsätze in Programmen „der gemein-samen Selbsthilfe“ möglich, sofern mit einer solchen Institution, bzw. Genossenschaft eine Leis-tungsvereinbarung besteht. Frage 5: Immer wieder kann es zu Differenzen zwischen den zuständigen Sachbearbeitenden und den Betroffenen kommen. Wie kann erreicht werden, dass die Probleme ausdiskutiert und weniger Sanktionen verfügt werden? Unterschiedliche Beurteilungen und daraus Differenzen kann es durchaus geben. Diese werden in aller Regel von den Sachbearbeitenden der Ämter gegenüber den betroffenen Personen offen gelegt. Wird vom Arbeitslosenversicherungsgesetz oder vom Sozialhilfegesetz gar eine Sanktion verlangt, so ist den Betroffenen das rechtliche Gehör gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Es ist aber nicht möglich und auch nicht zulässig, dass ein Sachverhalt, welcher eine gesetzlich vorgeschriebene Sanktion verlangt, „aus- oder gar wegdiskutiert“ wird, damit keine Sanktion vorgenommen würde. Frage 6: Muss es nicht auch bei langer Arbeitslosigkeit im Rahmen der Arbeit in Sozialfirmen Handlungsspielräume für nachholende Schul- und Berufsbildung geben? Sollte das in Antwort 3 genannte Pilotprojekt zur Nachholbildung erfolgreich verlaufen und in ein Regelangebot überführt werden, so kann eine Nachholbildung eine Alternative zur Arbeit in einer Sozialfirma sein. Ob eine Nachholbildung auch in einer Sozialfirma absolviert werden kann, müsste noch geprüft und mit den entsprechenden Firmen besprochen werden. Eine entspre-chende Ausweitung der Leistungsvereinbarung mit diesen Firmen wäre nicht à priori auszu-schliessen. Frage 7: Sollten nicht vor allem bei lange dauernder Arbeitslosigkeit die Erwerbseinkommensfrei-beträge in der Sozialhilfe, unter anderem zur Stärkung der Motivation, verbessert werden? Sollten nicht auch die Möglichkeiten verbessert werden, durch den Einsatz in einer Sozialfirma die Sozi-alhilfe abzulösen? Die maximale Höhe des Einkommensfreibetrages in der Sozialhilfe liegt bei CHF 400. Dieser Be-trag soll einen Anreiz schaffen für arbeitstätige Personen in der Sozialhilfe. Gleichzeitig soll er diese aber nicht bevorteilen gegenüber Personen, die ohne Unterstützung der Sozialhilfe knapp über dem Existenzminimum leben. Die Höhe des maximalen Einkommensfreibetrages ist zudem abgestimmt auf die harmonisierten Sozialleistungen in Basel-Stadt. Wird der Betrag erhöht, besteht die Schwierigkeit, dass bei einer Ablösung von der Sozialhilfe, der sogenannte Schwelleneffekt grösser wird und somit mit einer spürbaren Einkommenseinbusse gerechnet werden muss. Erst wenn deutlich mehr verdient wird, hat ein Haushalt Ende Monat wieder gleich viel Geld zur Verfügung wie mit Unterstützung der Sozialhilfe. Dies kann die Motivation zur Ablösung von der Sozialhilfe mindern und zielt damit an der Idee des Einkommensfreibetrages vorbei.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Frage 8: Wie werden die Arbeitsverträge der Sozialfirmen auf ihre Vereinbarkeit mit zwingenden Vorschriften des Arbeitsrechts überprüft? Sollten die vorgesehenen Arbeitszeiten nicht auch für die Sozialfirmen als Arbeitgebende verbindlich sein? Zwingendes Arbeitsrecht gilt selbstverständlich auch für Sozialfirmen. Welcher Sachverhalt hier tatsächlich vorliegt und ob dieser eine Verletzung von Arbeitsrecht darstellt, lässt sich aus den Ausführungen des Interpellanten nicht eindeutig beurteilen. Dem Regierungsrat und der Verwaltung ist es aber ein Anliegen, dass auch Sozialfirmen – und somit Subventionsnehmer - die Gesetze einhalten. Daher gehen die hier zuständigen Ämter So-zialhilfe und Amt für Wirtschaft und Arbeit den vorhandenen Hinweisen gerne nach. Der Regie-rungsrat bittet den Interpellanten, sich für weitere Informationen und Hinweise an eines der ge-nannten Ämter zu wenden. Frage 9: Wie kann die Transparenz der "unternehmerisch geführten" Sozialfirmen verbessert werden? Könnten deren Jahresberichte und Jahresrechnungen nicht als Anhänge zu den Berich-ten von Sozialhilfe und Amt für Wirtschaft und Arbeit publiziert werden? Die zuständigen Ämter schliessen auch mit den „unternehmerisch geführten“ Sozialfirmen Leis-tungsvereinbarungen ab. Darin ist jeweils auch geregelt, worüber die Sozialfirma Rechenschaft ablegen muss und was eingesehen werden kann. Die verantwortlichen Ämter können damit überprüfen, ob die Leistungsvereinbarungen eingehalten sind. Bezüglich der Firma Dock kann bestätigt werden, dass die dafür notwendige Transparenz vorhanden ist. Eine wie hier gewünsch-te Veröffentlichung von Jahresberichten und Jahresrechnungen ist in den Leistungsvereinbarun-gen nicht vorgesehen. Dies zu verlangen, wäre auch nicht üblich und kaum zweckdienlich. Nicht einmal das kantonale Staatsbeitragsgesetz verlangt von Subventionsnehmern eine solche Offen-legung. Frage 10: Wie lässt sich vermeiden, dass das Arbeitsprogramm Passage von einem Monat un-mittelbar vor Beginn des Sozialhilfebezugs die dringende Standortbestimmung und die Erarbei-tung von Zukunftsperspektiven verzögert? Sollte in diesem Programm nicht über blosse Tages-struktur mit relativ einfachen Arbeiten hinaus in vermehrtem Masse weiterbildende Arbeiten in der mutmasslichen zukünftigen Berufsorientierung angeboten werden? Das Projekt Passage verzögert eine allenfalls notwendige Standortbestimmung nicht. Bei Perso-nen, die sich bei der Sozialhilfe anmelden, wird aufgrund einer Kurzanalyse der persönlichen Si-tuation eine erste Einschätzung vorgenommen, ob eine schnelle Ablösung in der Ersten Arbeits-markt realistisch ist. Dies abzuschätzen kann aber schwierig sein, gerade wenn jemand schon lange Zeit arbeitslos ist. Mit dem Einsatz in Passage werden erste Erkenntnisse zu beruflichen und persönlichen Neigungen und Fähigkeiten gewonnen und in einem Bericht zusammengefasst, welcher dann wiederum Teil einer möglichen Standortbestimmung ist. Dies beschleunigt den an-schliessenden Integrations- und/oder Qualifikationsprozess im Arbeitsintegrationszentrum AIZ. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 5. Dezember 2014 Seite 1/4

An den Grossen Rat 14.5546.02

WSU/ P145546 Basel, 3. Dezember 2014 Regierungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2014

Interpellation Nr. 105 Eveline Rommerskirchen betreffend unter-schiedliche Sanierungsprojekte bei der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 12. November 2014)

Vor einiger Zeit haben die beiden verantwortlichen Firmen für die Sanierung der Chemiemülldeponie Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen, die Roche und die BASF, unterschiedliche Sanierungsvarianten vorgelegt. Die Roche will ihren Teil der Grube vollständig ausheben und den Inhalt fachgerecht entsorgen. Gleich angrenzend will die BASF ihren Teil der Deponie nur einkapseln und die Abfälle im Boden belassen, obwohl ein unabhängiges Gutachten zeigt, dass der Totalaushub die nachhaltigere Variante darstellt (Nachhaltigkeitsgutachten zu den Sanierungsvarianten unter: www.grenzachwyhlen.de/de/Aktuelles/Nachrichten/Nachricht?view=publish&item=article&id=1037). Damit verlagert die BASF das Risiko einer Rhein- und Trinkwasserverschmutzung weit in die Zukunft, denn ca. 2.5 km unterhalb der Kesslergrube fasst die IWB Rheinwasser, das sie in ihren Versickerungsanlagen in den Langen Erlen zu Trinkwasser aufbereitet, welches von ca. 230'000 Personen in der Agglomeration Basel konsumiert wird. Diese unterschiedliche Vorgehensweise der beiden Firmen zur Sanierung der Kesslergrube sorgt für Unverständnis bei der direkten Anwohnerschaft und in Fachkreisen. Nur in Basel scheint das Thema wenig zu bewegen. In der bzBasel vom 9. Oktober sprach Peter Donath, ehemaliger Um-weltverantwortlicher der Ciba, in einem Interview über die Altlastenproblematik in der Region Basel (bzBasel vom 9.10.2014 unter: http://zukunftsforum-gw.de/wp-content/uploads/2013/09/lnterview-Donath.pdf). Obwohl der Riehe-ner Gemeinderat sich für einen Totalaushub der Kesslergrube ausgesprochen hat (Badische Zeitung vom 20.08.2014 unter: www.badische-zeitung.de/grenzach-wyhlen/riehen-stellt-sich-gegen-die-einkapselung--88937226.html), meint Herr Donath, dass die Schweizer Behörden bisher wenig alarmiert seien. So hat das AUE Basel-Stadt gegenüber der Tageswoche lediglich mitgeteilt, dass es die Schadstoffkonzentrationen im Rhein im Auge behalten werde (Tageswoche vom 22.07.2014 unter: www.tageswoche.ch/de/2014_28/basel/664252/15'000-Tonnen-Chemiemüll-direkt-am-Rhein.htm). Peter Donath führt im Interview weiter aus, dass bei einer Bewilligung der Einkapselung des BASF-Teils durch das Landratsamt Lörrach der Rechtsweg beschritten werden könnte, und dass bei einem Rechtsgutachten auch die Interessen der Schweiz berücksichtigt werden müssen. Der Entscheid des Landratsamts zu den Sanierungsvarianten soll per Mitte November erfolgen. Ich bitte den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

Wie kontrolliert der Kanton die möglichen Emissionen der Chemiemülldeponie Kesslergrube?

Ist der Kanton im Gespräch mit den deutschen Behörden zu den Risiken der Deponie?

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Wie beurteilt die Regierung die Gefahr, dass aus der Kesslergrube nach einer eventuellen Einkapselung auch in Zukunft Giftstoffe austreten können, die die Trinkwasserfassung der IWB gefährden?

Wie beurteilt die Regierung die Aussage von Herrn Donath, dass die Schweizer Behörden bisher kaum reagierten? Hat die Regierung zu den beiden Sanierungsvarianten eine Meinung gebildet?

Teilt der RR die Meinung des Riehener Gemeinderats, dass ein Aushub besser ist als eine Einkapselung?

Wie kann der Regierungsrat die Trinkwasserqualität garantieren, wenn die Kesselgrube nur eingekapselt wird?

Wird sich der Regierungsrat juristisch für die Erwirkung eines Aushubs einsetzen?

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt: Frage 1: Wie kontrolliert der Kanton die möglichen Emissionen der Chemiemülldeponie Kesslergru-be? Das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt hat zusammen mit den Industriellen Werken Basel IWB vom Landratsamt Lörrach und vom Regierungspräsidium Freiburg die Erarbeitung eines Al-arm- und Massnahmenplans mit den Vorgaben einer wirkungsvollen und abgestimmten Störfall-kommunikation für den Havariefall verlangt. Neben der frühzeitigen Information der Umweltbehör-den und der IWB über geplante Arbeiten, die zu einer Gewässerverschmutzung führen können, wurde auch ein geeignetes Überwachungsprogramm des gereinigten Grundwassers vor der Einlei-tung in den Rhein verlangt. Das Überwachungsprogramm muss die geeigneten Überwachungspa-rameter sowie die Alarmwerte bei Konzentrationsüberschreitungen beinhalten. Zudem findet unter Beteiligung des Lufthygieneamtes beider Basel und unter Einbezug der betroffenen Gemeinden (u.a. Birsfelden) die Festlegung der Kontrollmessungen der Umgebungsluft statt. Frage 2: Ist der Kanton im Gespräch mit den deutschen Behörden zu den Risiken der Deponie? Die kantonalen Behörden wurden im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung bei umweltre-levanten Vorhaben über den Sanierungsplan der Kesslergrube informiert und mit allen wesentlichen Informationen und Untersuchungen dokumentiert. Die basel-städtischen Fachbehörden haben die vorliegenden Berichte kritisch geprüft und zu den geplanten Aushub- und Einkapselungsmassnah-men Stellung genommen (vgl. Antwort zu Frage 4). Frage 3: Wie beurteilt die Regierung die Gefahr, dass aus der Kesslergrube nach einer eventuellen Einkapselung auch in Zukunft Giftstoffe austreten können, die die Trinkwasserfassungen der IWB gefährden? Grosse Teile des BASF-Areals sind mit Industriegebäuden sowie der industriellen und kommunalen Abwasserreinigungsanlage bebaut. Das übrige Freigelände wird durch einen dichten Belag gegen eindringendes Niederschlagswasser gesichert. Das seitliche Zuströmen von Grundwasser in den Deponiekörper wird durch eine Dichtwand, die 9 m in den Fels eingebunden wird, unterbunden. Sollte trotzdem in den eingekapselten Deponiebereich Wasser eindringen (z.B. bei Undichtigkeiten der unterirdischen Dichtwand, Zutritt aus dem Fels usw.), wird dieses innerhalb der Kapsel mittels neun Brunnen abgepumpt und in der Chemiekläranlage gereinigt. Es findet ein permanentes Grundwassermonitoring an 34 Kontrollstellen statt. Bei der Einkapselung handelt es sich somit um eine Kombination von drei Sicherungsmassnahmen: Dichtwand, Oberflächenabdichtung und hyd-raulische Sicherung. Die Gefährdung der Trinkwasserfassungen der IWB kann in diesem Fall höchstwahrscheinlich ausgeschlossen werden.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Frage 4: Wie beurteilt die Regierung die Aussage von Herrn Donath, dass die Schweizer Behörden bisher kaum reagierten? Hat sich die Regierung zu den beiden Sanierungsvarianten eine Meinung gebildet? Die kantonale Umweltbehörde hat sich sowohl mit den Sanierungsuntersuchungen als auch mit den Sanierungsvarianten eingehend befasst. Sie wurde von den Behörden des Landkreises Lörrach sowie vom Regierungspräsidium Freiburg in grenzüberschreitenden Behördengesprächen ausführ-lich zu den geplanten Massnahmen informiert und konnte dazu mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Zudem wurde mit dem Regierungspräsidium Freiburg vereinbart, im Fortgang der Sanie-rungsmassnahmen jederzeit Behördeninformationen mit den Schweizer Behörden durchzuführen. Frage 5: Teilt der RR die Meinung des Riehener Gemeinderats, dass ein Aushub besser ist als eine Einkapselung? Selbstverständlich stellt ein Aushub die bessere und vor allem nachhaltigere Lösung dar, als die von BASF vorgesehene Einkapselung. Da aber der BASF-Deponieteil zurzeit mit Industriegebäu-den und zwei laufenden Kläranlagen bebaut ist, muss zur Sicherung des Grund- und Rheinwassers die zweitbeste Methode gewählt werden. Ausserdem weist der BASF-Deponieteil verglichen mit dem Roche-Deponieteil (der ausgehoben wird) die kleineren Schadstoffmengen und eine geringere Schadstoffintensität auf. Die fehlende Nachhaltigkeit der Einkapselungsmethode wurde beim Be-hördengespräch mit den deutschen Behörden von den Umweltbehörden Basel-Stadt und Basel-Landschaft klar zum Ausdruck gebracht. Es sei darauf hingewiesen, dass die Einkapselung nach BAFU-Richtlinien in der Schweiz nicht zulässig wäre. Gemäss geltendem Recht muss eine solche Altlast innerhalb von zwei Generationen (= 50 Jahren) so saniert werden, dass sie sich selbst über-lassen werden kann. Dies ist aber bei dieser Art der Belastung nicht möglich, da sich diese kaum von selbst abbaut. Eine solche Einkapselung wäre demnach in der Schweiz nur als temporäre Massnahme zulässig und die Altlasten müssten, z.B. nach der Stilllegung der ARAs, ausgehoben und fachgerecht entsorgt werden. Frage 6: Wie kann der Regierungsrat die Trinkwasserqualität garantieren, wenn die Kesslergrube nur eingekapselt wird? Zurzeit ist die Kesslergrube weder eingekapselt noch speziell gesichert: Das Grundwasser wird als Brauchwasser von der BASF auf dem Areal gepumpt, womit ein Abströmen von belastetem Grundwasser in den Rhein zu einem grossen Teil verhindert wird. Bis anhin war die Trinkwasser-qualität der IWB nicht beeinträchtigt. Vor Beginn der Sanierungsarbeiten wurden seitens der Umweltbehörden und IWB vom Landrats-amt Lörrach und vom Regierungspräsidium Freiburg folgende Massnahmen zum Schutz des Rheinwassers gefordert: 1. Überprüfung der Auswirkung der eingeleiteten Abwässer auf die Trinkwassergewinnung unter-

halb der Einleitstelle. 2. Erarbeitung eines Alarm- und Massnahmenplans insbesondere mit den Vorgaben einer wir-

kungsvollen und abgestimmten Störfallkommunikation für den Havariefall gemeinsam mit den Umweltbehörden Basel-Stadt und dem Trinkwasserversorger (IWB).

3. Die frühzeitige Information des Trinkwasserversorgers (IWB) sowie der Umweltbehörden Basel-Stadt über geplante Arbeiten, welche zu einer Gewässerverschmutzung führen könnten.

4. Zur Erfassung der Gesamtschadstofffracht und zur Überwachung der Anlagefunktion wird die verbindliche Festschreibung der dafür geeigneten Überwachungsgrössen gefordert, sowie auch Online-Parameter an der Einleitstelle bzw. am Austritt der Abwasserbehandlungsanlage. Zudem müssen zwingend Alarmwerte für verschiedene Parameter festgelegt werden.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Frage 7: Wird sich der Regierungsrat juristisch für die Erwirkung eines Aushubs einsetzen? Die Sanierung wird gemäss geltendem deutschem Recht durchgeführt. Eine allfällige Einsprache dürfte kaum Aussicht auf Erfolg haben und würde zudem das Projekt auf längere Zeit verzögern. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 5. Dezember 2014 1/3

An den Grossen Rat 14.5551.02

JSD/P145551 Basel, 3. Dezember 2014 Regierungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2014

Interpellation Nr. 110 von Toya Krummenacher betreffend «Tole-rierung nicht rechtskonformer Arbeitsverhältnisse im Taxigewerbe Basel-Stadt» (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 12. November 2014)

«Taxifahrende verdienen in unserem Kanton gemäss Umfrage der Gewerkschaft Unia zwischen 14 und 17 Franken brutto pro Stunde. Erschwerend kommt häufig hinzu, dass viele diesen Lohn vollständig erarbeiten müssen, also im Sinne von Selbstständigerwerbenden. Allerdings haben viele von ihnen - im Gegensatz zu Selbstständigewerbenden - einen arbeitsrechtlichen Vertrag. Damit gelten für sie wie auch für ihre Arbeitgeber die Rechte und Pflichten des Ar-beitsrechtes.

Gemäss einem Rechtsgutachten (basierend auf anerkannter Lehre und Rechtssprechung) der Gewerkschaft Unia, welches dem zuständigen Departement vorliegt, müssen die Anstellungsverhältnisse vieler angestellter Taxifahrenden in unserem Kanton als nicht rechtskonform bezeichnet werden. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass arbeitsrecht-liche Anstellungsverhältnisse auf Provision, die keine branchenüblichen bzw. existenzsichernden Löhne ergeben, unzu-lässig sind.

Erschwerend kommt hinzu, dass scheinbar nun die Ausgleichskasse echte selbstständige Taxifahrende nicht mehr als solche anerkennt. Die Abhängigkeit von den Einsatzzentralen sei entsprechend der Abhängigkeit und Weisungsbefug-nis eines Arbeitgebers im Angestelltenverhältnis. Diese Aussage schafft Verwirrung, denn die Einsatzzentralen werden kaum die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.

Offensichtlich fehlen eindeutige Definitionen: einerseits die Regierung, welche Anstellungsverhältnisse, die nach Gut-achten als nicht rechtskonform zu bewerten sind, toleriert und damit legitimiert. Andererseits die Ausgleichskasse, die selbstständige Taxifahrende auf Grund der Anschlusspflicht an Zentralen bzw. deren Abhängig davon als Arbeitnehmer deklariert.

Es scheint absurd, dass ohne Klärung dieser Fragen ein Ratschlag zur Totalrevision des Taxigesetztes vorgelegt wur-de.

Daher bitte ich die Regierung um die Klärung folgender Fragen:

1. Ist sich die Regierung bewusst, dass sie zur Zeit nicht rechtskonforme, wenn nicht gar illegale Arbeitsverhältnisse toleriert?

2. Wenn ja, mit welcher Begründung werden solche rechtswidrigen Arbeitsverhältnisse legitimiert?

3. Wenn nein, was gedenkt die Regierung dagegen zu tun bzw. welche Massnahmen will sie dagegen ergreifen, ganz unabhängig von der Gesetzesrevision?

4. Hat die Regierung Kenntnis der Haltung der Ausgleichskasse?

5. Wenn ja, wie gedenkt die Regierung, das allfällige Problem fehlender Arbeitgeberbeiträge zu lösen?

6. Wenn ja, sieht die Regierung einen Widerspruch in der Frage des sogenannt freien Marktes und der Anschluss-pflicht an Zentralen, welche von der Ausgleichskasse quasi als Arbeitgeber angesehen werden in Bezug auf ihre Kompetenzen?

7. Wenn nein, gedenkt die Regierung diesen Sachverhalt aufzuklären und wie?

Toya Krummenacher»

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Allgemeine Bemerkungen

Mit Beschluss vom 25. März 2014 hat der Regierungsrat den Ratschlag zu einem neuen Taxige-setz verabschiedet (Schreiben 12.0218.02). Wir verweisen ergänzend auf das entsprechende Dokument. Das Geschäft wird derzeit in der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates behandelt. Wie im Ratschlag beschrieben, wird das bestehende Taxigesetz fortgeschrie-ben und auf eine generelle Neustrukturierung von Gesetz und Branche verzichtet. Die zahlrei-chen konkreten Änderungen sollen dennoch ermöglichen, das Spannungsfeld innerhalb einer grundsätzlich privat organisierten Branche, die aber öffentliche Privilegien geniesst, zwar nicht aufzulösen, aber doch abzubauen.

2. Zu den einzelnen Fragen

1. Ist sich die Regierung bewusst, dass sie zur Zeit nicht rechtskonforme, wenn nicht gar

illegale Arbeitsverhältnisse toleriert? 2. Wenn ja, mit welcher Begründung werden solche rechtswidrigen Arbeitsverhältnisse

legitimiert? Aus dem Ingress und den vorgenannten Fragen ergibt sich nicht genau, welche Arbeitsverhält-nisse illegal sein sollen. Insofern es um arbeitsrechtliche Anstellungsverhältnisse auf Provision geht, die keine branchenüblichen bzw. existenzsichernden Löhne ergeben, ist Folgendes zu be-merken: Grundsätzlich ist die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses Sache der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und basiert auf dem Schweizerischen Obligationenrecht. Da es im Taxige-werbe zurzeit keinen Gesamtarbeitsvertrag und damit auch keinen allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag gibt, kommen ausschliesslich die Bestimmungen des Obligationenrechtes zur Geltung. Ansprüche, die sich auf das Obligationenrecht stützen, müssen von den betroffenen Vertragsparteien direkt bei den zuständigen Zivilgerichten geltend gemacht werden. Dies ergibt sich auch klar aus dem von der Interpellantin erwähnten Gutachten der UNIA vom 23. Juli 2014. Danach ist es Sache des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, Ansprüche aus einem unzuläs-sigen Provisionsarbeitsvertrag geltend zu machen. Es obliegt nicht dem Regierungsrat, privat-rechtliche Regelungen zu kontrollieren oder gar durchzusetzen. 3. Wenn nein, was gedenkt die Regierung dagegen zu tun bzw. welche Massnahmen will

sie dagegen ergreifen, ganz unabhängig von der Gesetzesrevision? Es bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob im Taxigewerbe ein existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann. Der Regierungsrat hat die Tripartite Kommission Arbeitsbedin-gungen ersucht, eine Lohnerhebung im Taxigewerbe zu machen. Die entsprechenden Lohnerhe-bungen sind zurzeit noch im Gange. Sobald die Erhebung abgeschlossen ist, wird die Tripartite Kommission Arbeitsbedingungen – voraussichtlich im Dezember 2014 – festlegen, welcher Lohn im Taxigewerbe orts- und branchenüblich ist und beurteilen, ob dieser wiederholt in missbräuchli-cher Weise unterboten worden ist. Sollte dies der Fall sein, wird die Tripartite Kommission Ar-beitsbedingungen die erforderlichen Verständigungsverfahren einleiten. Sollten diese nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen, kann die Tripartite Kommission Arbeitsbedingungen dem Regierungsrat einen befristeten Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen beantragen. 4. Hat die Regierung Kenntnis der Haltung der Ausgleichskasse?

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Die sozialversicherungsrechtliche Stellung (selbständig oder unselbständig) wird nicht von der Ausgleichskasse sondern von der SUVA vorgenommen. Sind Taxifahrer von der Funkzentrale abhängig und an deren Weisungen gebunden und tragen sie praktisch kein Unternehmerrisiko, werden sie gemäss konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts als unselbständig erwerbend qualifiziert (neuestes Urteil vom 17. Juni 2014, 8C_357/2014). Selbständig erwerbend sind sie für Aufträge, die sie neben denjenigen der Taxizentrale akquirieren. Die Ausgleichskasse übernimmt lediglich den Entscheid der SUVA und weicht aus Gründen der Rechtssicherheit auch nicht da-von ab. 5. Wenn ja, wie gedenkt die Regierung, das allfällige Problem fehlender Arbeitgeberbeiträ-

ge zu lösen? Die von den Ausgleichskassen erfassten Taxizentralen müssen für die ihnen angeschlossenen und als unselbständig erwerbend qualifizierten Taxifahrer (im Umfang der über sie vermittelten Fahrten) abrechnen. Es ist Sache der Ausgleichskassen, für die korrekte Abrechnung zu sorgen und diese zu überwachen. 6. Wenn ja, sieht die Regierung einen Widerspruch in der Frage des sogenannt freien

Marktes und der Anschlusspflicht an Zentralen, welche von der Ausgleichskasse quasi als Arbeitgeber angesehen werden in Bezug auf ihre Kompetenzen?

7. Wenn nein, gedenkt die Regierung diesen Sachverhalt aufzuklären und wie? Eine Anschlusspflicht – wie sie ja bereits besteht – wird klar als zulässig erachtet. Fest steht aber auch, dass gewisse Taxibetreiber gemäss der in der Antwort zu Frage 4 erwähnten Rechtspre-chung damit rechnen müssen, von der SUVA nicht als Selbständigerwerbende anerkannt zu wer-den. Letzten Endes handelt es sich um eine politische Frage. Der Regierungsrat erachtet die An-schlusspflicht, wie im Ratschlag begründet, vor allem zum Schutz der Taxichauffeusen/-chauffeure weiterhin als sinnvoll. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 5. Dezember 2014 Seite 1/3

An den Grossen Rat 14.5555.02

JSD/P145555 Basel, 3. Dezember 2014 Regierungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2014

Interpellation Nr. 113 von Salome Hofer betreffend «Gesundheits-aspekten im Taxigewerbe» (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 12. November 2014) «In den vergangenen Monaten wurde in Medienberichten immer wieder über Missstände im Taxigewerbe und insbe-sondere tiefe Löhne, immer mehr Taxis und schlechte Arbeitsbedingungen berichtet. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen zu den Arbeitsbedingungen und deren Folgen für die Gesundheit der Taxifahrenden:

1. Taxifahrer haben einen durchschnittlichen Stundenlohn von 15.- brutto. Um auf einen Lohn von 4000.- zu kom-men bedeutet dies eine Wochenarbeitszeit von rund 60 Stunden. Das Arbeitsgesetz verbietet grundsätzlich sol-che Wochenarbeitszeiten. Sind dem Regierungsrat diese Missstände bewusst und welche Massnahmen werden dagegen unternommen?

2. Den Taxifahrenden stehen heute nur begrenzt Toiletten zur Verfügung. Sieht der Regierungsrat eine Möglich-keit, die Toilettensituation der Taxifahrenden zu verbessern, so dass die Chauffeure die gleichen Toiletten nut-zen dürfen, die auch den BVB-Chauffeuren zur Verfügung stehen?

3. Die bereits angesprochenen langen Arbeits- und Präsenzzeiten der Taxichauffeure sind gesundheitsgefähr-dend. Inwiefern und wie oft werden die Ruhezeiten von Seiten Verwaltung kontrolliert?

4. Auf Grund der schlechten Einkommenssituation nehmen die Taxichauffeure oftmals lange Nächte (höhere Tari-fe) und damit verbunden langes Sitzen in schlechter Position und Kälte in Kauf. Bei z.B. lndustrieschichtarbei-tenden müssen laut Gesetz regelmässig Gesundheitschecks durchgeführt werden sowie Massnahmen zur Ge-sundheitsförderung vorgesehen werden. Warum werden im Taxigewerbe nicht ähnliche Gesundheitschecks und Kontrollen durchgeführt, die zu einer Verbesserung der Gesundheitssituation der Chauffeure beitragen würden?

Salome Hofer»

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Allgemeine Bemerkungen

Mit Beschluss vom 25. März 2014 hat der Regierungsrat den Ratschlag zu einem neuen Taxige-setz verabschiedet (Schreiben 12.0218.02). Wir verweisen ergänzend auf das entsprechende Dokument. Das Geschäft wird derzeit in der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates behandelt. Wie im Ratschlag beschrieben, wird das bestehende Taxigesetz fortgeschrie-ben und auf eine generelle Neustrukturierung von Gesetz und Branche verzichtet. Die zahlrei-chen konkreten Änderungen sollen dennoch ermöglichen, das Spannungsfeld innerhalb einer grundsätzlich privat organisierten Branche, die aber öffentliche Privilegien geniesst, zwar nicht aufzulösen, aber doch abzubauen.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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2. Zu den einzelnen Fragen

1. Taxifahrer haben einen durchschnittlichen Stundenlohn von 15.- brutto. Um auf einen

Lohn von 4000.- zu kommen bedeutet dies eine Wochenarbeitszeit von rund 60 Stun-den. Das Arbeitsgesetz verbietet grundsätzlich solche Wochenarbeitszeiten. Sind dem Regierungsrat diese Missstände bewusst und welche Massnahmen werden dagegen un-ternommen?

Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn von 4'000 Franken. Zudem ist die Höchstarbeitszeit der Taxichauffeusen/-chauffeure in der ARV 2 (Art. 5 ff.) geregelt. 2. Den Taxifahrenden stehen heute nur begrenzt Toiletten zur Verfügung. Sieht der Regie-

rungsrat eine Möglichkeit, die Toilettensituation der Taxifahrenden zu verbessern, so dass die Chauffeure die gleichen Toiletten nutzen dürfen, die auch den BVB-Chauffeuren zur Verfügung stehen?

Die BVB bewirtschaften auf ihrem Streckennetz 24 Toiletten, die heute ausschliesslich dem BVB-Fahrpersonal zur Verfügung stehen. Diese sind mit einem Schliesssystem gesichert. Es handelt sich dabei nicht nur um sanitäre Anlagen, sondern oft um eine Mischnutzung, die bei einem Kurzaufenthalt auch den Wasser- und Kaffeebezug ermöglicht. Da der Aufenthalt des Fahrpersonals an den Endhaltestellen oft nur wenige Minuten beträgt, muss ein sofortiger und ungehinderter Zugang zu den Toiletten zwingend gewährleistet sein.Der hindernisfreie Zugang zu den Toiletten für das BVB-Fahrpersonal ist bei einer Mitbenutzung durch Dritte nicht mehr ausreichend sichergestellt. Es bedürfte zudem einer klaren, vertraglich basierten Bestimmung über die Nutzung der Räumlichkeiten durch die Taxichauffeure. Dies und die zusätzliche Schlüsselverwaltung und -ausgabe an die Chauffeure würde einen hohen Verwal-tungsaufwand bedeuten.Neben der operativen Umsetzung müssten ferner die Fragen der Haf-tung und der Übernahme der durch die Mitbenutzung entstehenden Zusatzkosten (Reinigung, Instandhaltung, Verwaltung) geregelt werden. Ebenfalls geklärt werden müssten die prozessua-len und rechtlichen Schritte bei allfälligem Vandalismus und Zweckentfremdung. Der Regierungsrat empfiehlt interessierten Taxiunternehmen, direkt mit den BVB Kontakt aufzu-nehmen. 3. Die bereits angesprochenen langen Arbeits- und Präsenzzeiten der Taxichauffeure sind

gsundheitsgefährdend. Inwiefern und wie oft werden die Ruhezeiten von Seiten Verwal-tung kontrolliert?

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat im Jahr 2014 bisher anlässlich von 16 Schwerpunkt-Strassenkontrollen (13 VP Ressort Kontrollen, 2 Einsatzzug, 1 VP Ressort Tourendienst) insge-samt 135 Taxi und deren Chauffeure kontrolliert. Weitere Taxikontrollen, die im normalen Polizei-dienst erfolgen, werden nicht gesondert dokumentiert und sind in dieser Auswertung nicht einge-flossen. Anlässlich der Strassenkontrollen erfolgt auch die Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeit-verordnung im Umfang der mitgeführten Kontrollmittel (i.d.R. 28 Tage). Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat im Jahr 2014 bisher anlässlich von 38 Betriebskontrollen ins-gesamt 68 Chauffeure betreffend der Arbeits- und Ruhezeitverordnung kontrolliert. Üblicherweise erfolgt bei Betriebskontrollen der Einzug der Kontrollmittel für den Zeitraum eines Monats. Die Kontrollinstanz hat jedoch die Möglichkeit, den Betrachtungszeitraum auszudehnen. Die Strassenkontrollen richten sich nach Art. 21 SKV. Die Betriebskontrollen nach Art. 22 SKV.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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4. Auf Grund der schlechten Einkommenssituation nehmen die Taxichauffeure oftmals

lange Nächte (höhere Tarife) und damit verbunden langes Sitzen in schlechter Position und Kälte in Kauf. Bei z.B. lndustrieschichtarbeitenden müssen laut Gesetz regelmässig Gesundheitschecks durchgeführt werden sowie Massnahmen zur Gesundheitsförde-rung vorgesehen werden. Warum werden im Taxigewerbe nicht ähnliche Gesundheit-schecks und Kontrollen durchgeführt, die zu einer Verbesserung der Gesundheitssitua-tion der Chauffeure beitragen würden?

Gemäss Art. 44 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) haben Arbeitnehmer und Arbeit-nehmerinnen, die 25 und mehr Nachteinsätze pro Jahr leisten, auf Verlangen Anspruch auf medi-zinische Untersuchungen und Beratungen. Dieser Anspruch kann alle zwei Jahre geltend ge-macht werden. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres steht den Arbeitnehmenden dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Aus der Verordnungsbestimmung ergibt sich, dass die Ar-beitnehmenden zwar einen Anspruch haben, diesen aber selber geltend machen müssen. Die Voraussetzungen für obligatorische medizinische Untersuchungen und Beratungen gemäss Art. 45 ArGV 1 sind nicht gegeben. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 5. Dezember 2014 Seite 1/3

An den Grossen Rat 14.5557.02

JSD/P145557 Basel, 3. Dezember 2014 Regierungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2014

Interpellation Nr. 115 von Ursula Metzger betreffend «Kartellbil-dung bei den Einsatzzentralen» (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 12. November 2014) «Um eine Taxibetriebsbewilligung zu erhalten, muss der betreffende Taxibetreiber an einer Einsatzzentrale ange-schlossen sein. Nur so darf er und die bei ihm angestellten Taxifahrerinnen und Taxifahrer die öffentlichen Standplätze benutzen.

Gemäss dem Ratschlag des Regierungsrates zum neuen Taxigesetz (12.0218.02) gibt es zurzeit 460 sog. A-Taxibetriebsbewilligungen, die zur Benützung eines öffentlichen Standplatzes ermächtigen. Diese Taxibetriebsbewilli-gung ist jeweils an ein bestimmtes Fahrzeug gekoppelt und - wie oben ausgeführt - an den Anschluss an eine Einsatz-zentrale gebunden.

Des Weiteren gibt es 340 Taxichauffeure und Taxichauffeusen, die die Bewilligung besitzen, Taxi zu fahren. Diese sind entweder selbständig und in Besitz der Taxibetriebsbewilligung oder sie sind Angestellte von Besitzern der Taxibe-triebsbewilligungen.

Auffällig ist, dass es in Basel-Stadt nur 6 Taxi-Einsatzzentralen gibt. Diese geben die Aufträge an die einzelnen ihnen angeschlossenen Taxis weiter und teilen sich somit den „Kuchen" von 460 Taxis unter sich auf. Das neue Taxigesetz sieht keine Änderung dieser Ausgangslage vor, lediglich soll die Einsatzzentrale neu behördlich bewilligt werden.

Es macht stark den Anschein, dass zwischen den Taxi-Einsatzzentralen Absprachen getroffen werden, die dem freien Wettbewerb widersprechen. Es besteht keine Kontrolle, wie die einzelnen Aufträge zu den angeschlossenen Taxibe-treibern gelangen, es ist nicht kontrollierbar, ob einzelne Taxibetreiber bevorzugt mit Aufträgen bedient werden. Zudem kann nicht kontrolliert werden, ob Preisabsprachen zwischen den Taxibetreibern und insbesondere auch zwischen den Einsatzzentralen gemacht werden.

Ferner wird von den Einsatzzentralen scheinbar eine sog. Schwarze Liste geführt, die es den Taxibetreibern verunmög-licht, einzelne Taxifahrer anzustellen, die den Einsatzzentralen nicht genehm sind. Dies geschieht dadurch, dass dem Taxibetreiber von der Einsatzzentrale mitgeteilt wird, dass man dem Taxifahrer XY keine Aufträge erteilen werde, was natürlich dazu führt, dass kein Taxibetreiber diesen bestimmten XY einstellen wird, da sein Taxi dann keine Aufträge erhalten würde. Dies geschieht aktuell in Basel, obwohl der betreffende Taxichauffeur in Besitz einer Taxifahrbewilli-gung ist, sich nichts zuschulden hat kommen lassen, was ihm die Ausführung des Berufs verbieten würde, sondern sich lediglich im Rahmen von gewerkschaftlichen Aktivitäten für die Verbesserung der Arbeitsstation von Taxifahrerin-nen und Taxifahrer eingesetzt hat.

Ich bitte die Regierung daher die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Birgt die Tatsache, dass es nur wenige Taxi-Einsatzzentralen gibt und eine Anschlusspflicht der Taxibetreiber be-steht nicht die Gefahr, dass unlauterer Wettbewerb betrieben wird und Absprachen analog von Kartellen getroffen werden?

2. Wie wird kontrolliert, ob zwischen den Taxi-Einsatzzentralen und den Taxibetreibern Preisabsprachen getroffen werden?

3. Wie wird kontrolliert, wie die Auftragserteilung an die einzelnen Taxis geschieht? Wie wird sichergestellt, dass nicht einzelne Taxibetreiber von den Einsatzzentralen bevorzugt werden?

4. Ist die Regierung der Ansicht, dass kein Verstoss gegen das Kartellgesetz vorliegt, wenn auch in Zukunft die Taxi-betriebsbewilligung an den Anschluss an eine Einsatzzentrale geknüpft wird und nur diejenigen Taxibetreiber die öf-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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fentlichen Standplätze benützen dürfen, wenn sie einer Taxi-Einsatzzentrale angeschlossen sind? Wie begründet die Regierung dieses Vorgehen?

5. Gedenkt die Regierung Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass es auch in Zukunft nur wenige grosse Einsatzzentralen gibt? Oder ist die Regierung der Ansicht, dass dies absolut unproblematisch ist, wenn der freie Markt des Taxibetriebs von einigen wenigen kontrolliert und gehandhabt wird?

6. Ist den Behörden bekannt, dass eine sog. schwarze Liste besteht, aufgrund derer, die Einsatzzentralen einzelne Taxifahrer nicht mit Aufträgen bedienen wollen?

7. Ist die Regierung der Ansicht, dass, wenn die Taxi-Einsatzzentralen dies tatsächlich so handhaben, dies einem faktischen Berufsverbot für einzelne Taxifahrer gleichkommt?

8. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, dass derartige Machenschaften in Zukunft verhindert werden?

Ursula Metzger»

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Allgemeine Bemerkungen

Mit Beschluss vom 25. März 2014 hat der Regierungsrat den Ratschlag zu einem neuen Taxige-setz verabschiedet (Schreiben 12.0218.02). Wir verweisen ergänzend auf das entsprechende Dokument. Das Geschäft wird derzeit in der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates behandelt. Wie im Ratschlag beschrieben, wird das bestehende Taxigesetz fortgeschrie-ben und auf eine generelle Neustrukturierung von Gesetz und Branche verzichtet. Die zahlrei-chen konkreten Änderungen sollen dennoch ermöglichen, das Spannungsfeld innerhalb einer grundsätzlich privat organisierten Branche, die aber öffentliche Privilegien geniesst, zwar nicht aufzulösen, aber doch abzubauen.

2. Zu den einzelnen Fragen

1. Birgt die Tatsache, dass es nur wenige Taxi-Einsatzzentralen gibt und eine Anschluss-

pflicht der Taxibetreiber besteht nicht die Gefahr, dass unlauterer Wettbewerb betrieben wird und Absprachen analog von Kartellen getroffen werden?

Der Regierungsrat kann nicht voraussehen, wie viele Einsatzzentralen es nach dem neuen Ta-xigesetz geben wird; jedenfalls ist nicht vorgesehen, deren Anzahl zu limitieren. Die Gefahr von Kartellabsprachen im Taxigewerbe unterscheidet sich wohl nicht von derjenigen in anderen Wirt-schaftszweigen. 2. Wie wird kontrolliert, ob zwischen den Taxi-Einsatzzentralen und den Taxibetreibern

Preisabsprachen getroffen werden? Gemäss Erlassentwurf soll der Regierungsrat weiterhin Höchsttarife festlegen. 3. Wie wird kontrolliert, wie die Auftragserteilung an die einzelnen Taxis geschieht? Wie

wird sichergestellt, dass nicht einzelne Taxibetreiber von den Einsatzzentralen bevor-zugt werden?

Dies wird nicht kontrolliert, da es sich zwischen Taxibetreiber und Einsatzzentrale um ein privat-rechtliches Vertragsverhältnis handelt.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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4. Ist die Regierung der Ansicht, dass kein Verstoss gegen das Kartellgesetz vorliegt, wenn auch in Zukunft die Taxibetriebsbewilligung an den Anschluss an eine Einsatz-zentrale geknüpft wird und nur diejenigen Taxibetreiber die öffentlichen Standplätze benützen dürfen, wenn sie einer Taxi-Einsatzzentrale angeschlossen sind? Wie begrün-det die Regierung dieses Vorgehen?

Der Regierungsrat erachtet die Anschlusspflicht als eindeutig zulässig. 5. Gedenkt die Regierung Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass es auch in

Zukunft nur wenige grosse Einsatzzentralen gibt? Oder ist die Regierung der Ansicht, dass dies absolut unproblematisch ist, wenn der freie Markt des Taxibetriebs von eini-gen wenigen kontrolliert und gehandhabt wird?

Der Regierungsrat sieht keinen Grund, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Ausserdem sind Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit nur unter engen, klar definierten Voraussetzungen zuläs-sig. 6. Ist den Behörden bekannt, dass eine sog. schwarze Liste besteht, aufgrund derer, die

Einsatzzentralen einzelne Taxifahrer nicht mit Aufträgen bedienen wollen? 7. Ist die Regierung der Ansicht, dass, wenn die Taxi-Einsatzzentralen dies tatsächlich so

handhaben, dies einem faktischen Berufsverbot für einzelne Taxifahrer gleichkommt? 8. Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, dass derartige Machenschaften in Zukunft

verhindert werden? Auch dies sind in erster Linie privatwirtschaftliche Fragestellungen. Die Taxibetreiber sind grund-sätzlich frei, sich einer Zentrale anzuschliessen, selber eine Zentrale zu gründen oder die Zent-ralendienstleistungen extern ausführen zu lassen. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 7. November 2014. Seite 1/3

An den Grossen Rat 12.5303.02

FD/125303

Basel, 5. November 2014 Regierungsratsbeschluss vom 4. November 2014

Anzug Oskar Herzig und Konsorten betreffend „steuerliche Anrei-ze für Unternehmen, welche sich neu im Kanton Basel-Stadt an-siedeln wollen“

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2012 den nachstehenden Anzug Oskar

Herzig und Konsorten dem Regierungsrat zur Stellungnahme überwiesen:

„Das Nein zur Unternehmensgewinnsteuersenkung ist zu akzeptieren, dennoch ist dieser Entscheid bedauerlich und für den Standort Basel sicherlich kein Vorteil. Die Wirtschaftsregion Basel ist jedoch darauf angewiesen, dass sich neue Unternehmungen hier niederlassen. Dies schafft einerseits neues Steuersubstrat und andererseits neue Arbeitsplätze und damit Wohlstand für die Gesellschaft. Neue Unternehmungen sind oftmals auf die Hilfe von lokalen Wirtschaftsförderungsprogrammen - wie bspw. jenen von Basel Area - angewiesen und nehmen diese Unterstützung gerne in Anspruch. Auch Unternehmen, welche bereits seit Längerem existieren und sich hier in der Region niederlas-sen wollen, sind an Anreizsystemen interessiert. Dabei ist insbesondere eine steuerliche und admi-nistrative Entlastung ein willkommener Effekt für diese Firmen. Die Anzugssteller bitten den Regierungsrat daher zu prüfen und zu berichten, wie dafür gesorgt wer-den kann, dass für Unternehmungen, welche sich im Kanton Basel-Stadt niederlassen wollen, steu-erliche Anreize geschaffen werden können (bspw. in einer Phase von zwei bis drei Jahren ab Sitz-nahme im Kanton).

Oskar Herzig, Lorenz Nägelin, Heinrich Ueberwasser, Sebastian Frehner“

Wir berichten zu diesem Anzug wie folgt:

1. Regelung im kantonalen Steuergesetz

Gemäss Art. 5 bzw. Art. 23 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten

Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) können die Kantone auf dem Wege der Gesetzge-

bung für Unternehmen, die neu eröffnet werden und dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons

dienen, für das Gründungsjahr und die neun folgenden Jahre Steuererleichterungen vorsehen.

Eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit kann einer Neugründung gleichgestellt

werden.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Von der Möglichkeit zur Gewährung von Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen

hat der Kanton Basel-Stadt, wie alle anderen Kantone auch, Gebrauch gemacht und entspre-

chende Bestimmungen in sein Steuergesetz (StG) aufgenommen.

Gemäss § 67 StG kann der Regierungsrat für Unternehmen juristischer Personen, die neu eröff-

net werden oder deren betriebliche Tätigkeit wesentlich geändert wird und die dem wirtschaftli-

chen Interesse des Kantons dienen, Steuererleichterungen für das Gründungsjahr und die neun

folgenden Jahre gewähren. Der Regierungsrat setzt in seinem Entscheid die Bedingungen der

Steuererleichterungen fest. Er kann die Steuererleichterungen auf den Zeitpunkt der Gewährung

widerrufen, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden. Der Regierungsrat hört die Land-

gemeinden an, wenn sie vom Entscheid betroffen sind. Der Entscheid des Regierungsrates ist

endgültig.

Eine analoge Bestimmung sieht § 16 StG für Personenunternehmen (Einzelfirmen, Kollektiv- und

Kommanditgesellschaften) vor.

Die Möglichkeit zur Gewährung von Steuererleichterungen wurde 1994 eingeführt (Grossratsbe-

schluss vom 18. Mai 1994). Im Ratschlag des Regierungsrates (Ratschlag Nr. 8848 vom

15. März 1994 S. 5 f.) heisst es dazu: „… Da der Wohlstand der Bevölkerung letztlich vom Wohl

ihrer Wirtschaft abhängig ist, liegt die Gewährung von Erleichterungen an Unternehmen mit er-

folgversprechenden Zukunftsaussichten und hohem Wertschöpfungspotential im Interesse des

Kantons. Aus diesen Überlegungen schlägt der Regierungsrat die Einführung einer Bestimmung

im Steuergesetz vor, die dem Kanton die Befugnis zur Gewährung von Steuererleichterungen in

besonderen Einzelfällen gibt. … Der Begriff des wirtschaftlichen Interesses kann nicht abschlies-

send definiert werden. In Frage kommen etwa Unternehmen, die sich mit zukunftsträchtigen und

innovativen Technologien befassen, beispielsweise auf den Gebieten der Informatik, der Umwelt-

technik oder der Biotechnologie. Von Interesse sind Unternehmen, die zur Schaffung und Erhal-

tung von Arbeitsplätzen beitragen oder für das Zuliefergewerbe von Bedeutung sind. Auch ist auf

die Umweltverträglichkeit einer Unternehmung zu achten. Andererseits ist auch zu beachten,

dass bestehende Unternehmen nicht konkurrenziert werden, da eine Privilegierung auf deren

Kosten nicht im Interesse des Kantons liegt. Förderungswürdig sind hingegen exportorientierte

Unternehmen. Zu würdigen sind schliesslich auch die Zukunftsaussichten einer Unternehmung

…“.

2. Gewährung von Steuererleichterungen

Zur Praxis bei der Gewährung von Steuererleichterungen hat die Steuerverwaltung ein Merkblatt

vom 20. Januar 2009 (in: www.steuerverwaltung.bs.ch) publiziert und darin verschiedene Hinwei-

se bekannt gegeben:

Als neu eröffnete Unternehmen gelten Neugründungen oder Zuzüge aus dem Ausland. In

Ausnahmefällen können auch Zuzüge aus der Schweiz darunter fallen. Im wirtschaftlichen In-

teresse des Kantons stehen insbesondere neu gegründete oder zuziehende Unternehmen,

die auf dem Gebiet zukunftsorientierter Technologien tätig sind und die mit ihrer Tätigkeit das

bereits im Kanton ansässige Gewerbe nicht konkurrenzieren. Die Steuererleichterung kann

sowohl auf der Gewinnsteuer als auch auf der Kapitalsteuer gewährt werden. Für die Zumes-

sung des Umfangs der Steuererleichterung spielen insbesondere die Anzahl und die Qualität

der zu schaffenden Arbeitsplätze, der Investitionsbedarf sowie die erwartete Gewinnentwick-

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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lung eine grosse Rolle. Die Steuerermässigung ist in der Regel nach oben auf 60-80% be-

grenzt und wird meist degressiv, d.h., in Schritten mit abnehmenden Prozentsätzen oder in

Abhängigkeit von der Entwicklung der Gesellschaft (Anzahl der tatsächlich neu geschaffenen

Arbeitsplätze, Gewinnentwicklung) gewährt. Als Holding- oder Domizilgesellschaften (Verwal-

tungsgesellschaften und gemischte Gesellschaften) privilegiert besteuerte Gesellschaften er-

halten keine zusätzliche Ermässigung in Form von Steuererleichterungen.

Eine Steuererleichterung wird nur auf Antrag hin gewährt. Der Antrag kann an den Gesamtre-

gierungsrat oder direkt an die Vorsteherin des federführenden Finanzdepartements einge-

reicht werden. Der Antrag wird vom Finanzdepartement und vom Wirtschafts- und Sozialde-

partement zuhanden des Gesamtregierungsrates bearbeitet. Der Antrag sollte folgende

Unterlagen umfassen: Umschreibung der unternehmerischen Zielsetzung sowie der genauen

Tätigkeit; Planbilanzen und Planerfolgsrechnungen (Budgets) für die ersten Jahre; Investiti-

onsplan für die ersten Jahre; Angaben über die zu schaffenden Arbeitsplätze (Anzahl, Ausbil-

dungsanforderungen, Entlöhnung); Angaben über die Konkurrenzsituation in der Nordwest-

schweiz und insbesondere im Kanton Basel-Stadt; Angaben über die Besitzverhältnisse;

Angaben über den Umfang der gewünschten Steuererleichterung.

Nach dem Gesagten rennen die Anzugsteller mit ihrem Anliegen um privilegierte Besteuerung für

neu im Kanton sich ansiedelnde Unternehmen offene Türen ein. Mit den §§ 16 und 67 verfügt das

kantonale Steuergesetz bereits über ein derartiges Instrument. Der Anzug ist daher unnötig. In-

wiefern eine darüber hinausgehende Regelung angestrebt wird, lässt sich dem Anzug nicht ent-

nehmen. Sollten die Anzugsteller über das Steuergesetz hinausgehende Steuererleichterungen

verlangen oder bspw. Steuererleichterungen für bereits ansässige Unternehmen fordern, so wäre

ihnen dies nach dem Steuerharmonisierungsrecht des Bundes verwehrt.

3. Antrag

Wir beantragen Ihnen, den Anzug Oskar Herzig und Konsorten betreffend „steuerliche Anreize für

Unternehmen, welche sich neu im Kanton Basel-Stadt ansiedeln wollen“ als erledigt abzuschrei-

ben.

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin

Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl

Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 5. Dezember 2014 Seite 1/4

An den Grossen Rat 14.5548.02

FD/ Präsidialnummer: P145548 Basel, 3. Dezember 2014 Regierungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2014

Interpellation Nr. 107 von Patrizia Bernasconi betreffend „IBS Formulare für Mietinteressentinnen“ (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 12. November 2014)

Der Vermieter darf auf Anmeldeformularen grundsätzlich Daten von MietinteressentInnen erheben. Indes darf er nur jene Angaben verlangen, die er nach objektiven Kriterien zur Auswahl geeigneter MieterInnen tatsächlich benötigt.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat hierzu Empfehlungen ausgegeben. So dürfen die nachfolgen-den Angaben erfragt werden:

- Name/Adresse des gegenwärtigen Vermieters, - Arbeitsort, - Referenzen.

Selbst diese Angaben darf der Vermieter nur erfragen, sofern die Rubriken im Formular selber ausdrücklich als "fakultativ" bezeichnet sind. Daraus folgt, dass MietinteressentInnen nicht verpflichtet sind, diese drei Rubriken auszufüllen. Anders gesagt sollen sie keine Nachteile erleiden, falls sie einzelne oder alle Rubriken nicht ausfül-len.

Ferner sind gemäss dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Referenzen erst dann einzuholen, wenn bestimmte MietinteressentInnen aus Sicht der Immobilien BS für die zu vermietende Wohnung ernsthaft in Fra-ge kommen. Weiter ist es nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig, nach dem Einkommen zu fragen:

- in festgelegten Einkommenskategorien (in 10‘000-Schritten bis zur Limite von 100'000), - oder eingeschränkt auf das Verhältnis zwischen Mietzins und Einkommen.

Generell zulässig ist die Frage nach Schweizer oder ausländischer Nationalität. Genauere Angaben indes wie die Kategorie einer Aufenthaltsbewilligung dürfen lediglich bei Vorliegen einer Meldepflicht erfragt werden - und auch dies erst beim Abschluss eines Mietvertrags, nicht schon bezüglich eines Formulars für MietinteressentIn-nen.

Beim Formular der Immobilien BS jedoch werden die Fragen zu Referenzen, zum Arbeitsort und zum Namen des gegenwärtigen Vermieters nicht als fakultativ bezeichnet. Im IBSFormular werden zudem Einkommensbele-ge der letzten zwei Monate verlangt. Gegenüber Schweizerinnen wird eine Kopie des Reisepasses oder der Identitätskarte verlangt, bei Ausländerlnnen eine Kopie ihrer Aufenthaltsbewilligung. Zudem wird am Schluss des Formulars und im Begleitbrief ausdrücklich festgehalten, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen auf-geführten Beilagen versehene Formulare überhaupt bearbeitet werden.

Das alles widerspricht diametral sämtlichen Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.

Deshalb bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten.

1. Kennen die Immobilien BS die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten? 2. Wieso setzen sie sie nicht um? 3. Wie behandeln sie Formulare, die nicht wie von ihr gewünscht, jedoch in Übereinstimmung mit den

Empfehlungskriterien des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ausgefüllt sind?

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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4. Wie werden MietinteressentInnen, die aus Sicht der IBS das Formular "unvollständig" ausgefüllt haben, informiert, dass sie nicht für das Mietobjekt berücksichtigt werden?

5. Werden Referenzen (die ja im Formular zwingend verlangt werden) nachgeprüft, um mögliche Miete-rInnen "auszusondern" - oder geschieht dies erst dann, wenn jemand für eine IBS-Mietwohnung ernst-haft in Frage kommt?

6. Werden arbeitslose Personen oder Personen mit Sozialhilfebezügen, da sie ja keine Einkommensbele-ge vorlegen können, in Übereinstimmung mit dem IBS-eigenen Formular gar nicht erst berücksichtigt?

7. Werden die erhobenen Personendaten gesammelt? Falls ja: von den IBS? Oder einer anderen Amts-stelle? Werden sie lückenlos gelöscht und vernichtet? Falls ja: nach welcher Dauer? Erhalten die Miet-interessentInnen sie zurückgesandt?

8. Ist der Regierungsrat bereit, die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu be-folgen? Oder duldet er den jetzigen rechtswidrigen Umgang mit Personendaten von MietinteressentIn-nen weiterhin?

Patrizia Bernasconi

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Kennen die Immobilien BS die Empfehlungen des Eidgenössi-schen Datenschutzbeauftragten? Wieso setze sie sie nicht um?

Um Interessenten und Interessentinnen für Mietwohnungen rasch und unkompliziert die Möglich-keit zu geben, ihr Interesse an einer freien Wohnung anzumelden, stellt Immobilien Basel-Stadt auf ihrer Website das Formular „Anmeldung für eine Mietwohnung“ zur Verfügung. Dieses Formu-lar wurde im Frühjahr 2013 vom Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt auf die Zu-lässigkeit der von Immobilien Basel-Stadt erhobenen Daten geprüft. Der Datenschutzbeauftragte stellte dabei fest, dass das Formular, mit welchem sich Mietinteres-sentInnen bei Immobilien Basel-Stadt um eine Mietwohnung bewerben können, mehr Informatio-nen erhebe, als vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten in seinem Merkblatt vorgesehen. Immobilien Basel-Stadt konnte jedoch darlegen, weshalb diese Informati-onen für den Auswahlprozess von Mieterinnen und Mietern geeignet und erforderlich sind. Der Datenschutzbeauftragte kam daher zum Schluss, dass das Anmeldeformular von Immobilien Ba-sel-Stadt aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sei. Bei den von Immobilien Basel-Stadt erhobenen Daten stehen die Gleichbehandlung aller Interes-sentInnen und die gegenüber den Eigentümern zu verantwortenden sorgfältigen Abklärungen zur Auswahl der künftigen Mieterinnen und Mieter im Zentrum. Massgebend bei der Definition der zu erhebenden Personendaten war dabei das Bestreben, die Auskünfte beim Mietinteressenten oder der Mietinteressentin selbst einzuholen – und bspw. nicht beim Arbeitgeber – um eben gerade die Persönlichkeitsrechte der MietinteressentInnen zu schützen. Referenzen des ehemaligen oder gegenwärtigen Vermieters sowie der Arbeitsort sind für den Vermietungsentscheid wichtig, ebenfalls Auskünfte zur Solvenz eines Mietinteressenten. Für den Mietentscheid genügt die Selbstdeklaration zum Einkommen eines Mietinteressenten nicht, es müssen Belege zur Solvenz eingeholt werden. Würde Immobilien Basel-Stadt das Einkommen über eine Skala erfragen, wäre es unumgänglich, die Angaben des Mietinteressenten beim Ar-beitgeber zu verifizieren. Die im Anmeldeformular von Immobilien Basel-Stadt geforderten Ein-kommensbelege hingegen geben dem Mietinteressenten die Möglichkeit, den Nachweis selbst zu erbringen. Dies kann in unterschiedlicher Form erfolgen: Beilegen eines Lohnausweises, Bestäti-gung der Arbeitgebers zur Solvenz ohne Angabe des Lohnes, Bestätigung der Bank, Bestätigung der Arbeitslosenkasse und weitere.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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2. Wie behandeln sie Formulare, die nicht wie von ihr gewünscht, jedoch in Übereinstimmung mit den Empfehlungskriterien des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ausgefüllt sind? Wie werden MietinteressentInnen, die aus Sicht der IBS das Formular "unvollständig" ausgefüllt haben, informiert, dass sie nicht für das Mietobjekt berücksichtigt werden?

Unvollständig ausgefüllte Anmeldeformulare für eine Mietwohnung werden mit allen Beilagen an die InteressentInnen zurückgesandt. Dabei werden die InteressentInnen darauf aufmerksam ge-macht, dass sie bei fortbestehendem Interesse an der Wohnung ihre vollständigen Unterlagen noch einmal einsenden können.

3. Werden Referenzen (die ja im Formular zwingend verlangt wer-den) nachgeprüft, um mögliche MieterInnen "auszusondern" - oder geschieht dies erst dann, wenn jemand für eine IBS-Mietwohnung ernsthaft in Frage kommt?

Referenzen werden erst dann eingeholt, wenn ein Mietinteressent oder eine Mietinteressentin ernsthaft zur Miete einer freien Wohnung in Frage kommt. Sie werden nur beim Vermieter oder bei gekündigtem Vertrag beim ehemaligen Vermieter eingeholt.

4. Werden arbeitslose Personen oder Personen mit Sozialhilfebezü-gen, da sie ja keine Einkommensbelege vorlegen können, in Übereinstimmung mit dem IBS-eigenen Formular gar nicht erst berücksichtigt?

Die geforderten Einkommensbelege dienen der Bestätigung, dass ein Mietinteressent oder eine Mietinteressentin den Mietzins bezahlen kann. Personen mit Sozialhilfebezügen oder arbeitslo-sen Personen entstehen durch diese Praxis keine Nachteile. Ihre Zahlungsfähigkeit wird durch die Sozialhilfe respektive die Arbeitslosenkasse bestätigt.

5. Werden die erhobenen Personendaten gesammelt? Falls ja: von den IBS? Oder einer anderen Amtsstelle? Werden sie lückenlos gelöscht und vernichtet? Falls ja: nach welcher Dauer? Erhalten die MietinteressentInnen sie zurückgesandt?

Die Personendaten der Mietinteressenten, welche den Zuschlag für die Wohnung erhalten, wer-den in ihrem MieterInnendossier von Immobilien Basel-Stadt aufbewahrt. Alle anderen ausgefüllten Formulare für MietinteressentInnen werden für etwaige Rückfragen der MietinteressentInnen selbst ein Jahr lang aufbewahrt. Danach werden sie vernichtet. Die dem Formular beigelegten Personendaten werden weder erfasst, gesammelt noch aufbewahrt, sie werden den MietinteressentInnen mit dem negativen Bescheid zurückgesandt.

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6. Ist der Regierungsrat bereit, die Empfehlungen des Eidgenössi-schen Datenschutzbeauftragten zu befolgen? Oder duldet er den jetzigen rechtswidrigen Umgang mit Personendaten von Mietinte-ressentInnen weiterhin?

Das Anmeldeformular für eine Mietwohnung von Immobilien Basel-Stadt wurde vom Daten-schutzbeauftragten des Kantons Basel-Stadt im Frühjahr 2013 geprüft, und er ist zum Schluss gekommen, dass das Formular (mit einer Anpassung, die sogleich vorgenommen wurde) nicht zu beanstanden sei. Immobilien Basel-Stadt konnte darlegen, weshalb die im Formular geforderten Informationen für den Auswahlprozess von Mieterinnen und Mietern geeignet und erforderlich sind. Falls der Datenschutzbeauftragte des Kantons Basel-Stadt der Ansicht ist, das Formular müsse aus datenschutzrechtlichen Gründen noch weiter angepasst werden, werden er und Immobilien Basel-Stadt die entsprechenden Punkte diskutieren. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 5. Dezember 2014 Seite 1/2

An den Grossen Rat 14.5556.02

FD/ Präsidialnummer: P145556 Basel, 3. Dezember 2014 Regierungsratsbeschluss vom 2. Dezember 2014

Interpellation Nr. 114 von Brigitta Gerber betreffend Roche-Areal – zweite Phase (Eingereicht vor der Grossratssitzung vom 12.11.2014)

Der Regierungsrat hat im vergangenen Monat veröffentlicht, dass sie die Pläne der Roche zu Arealentwicklung und Ausbau am Standort Basel unterstützt. Hoffmann-La Roche plant in den kommenden zehn Jahren weitere bauliche Investitionen an ihrem Hauptsitz in Basel. Sie umfassen auch den Bau eines neuen Forschungszent-rums und Büroarbeitsplätzen sowie die Erneuerung und Modernisierung von bestehenden Gebäuden. Der Regierungsrat ist sich aber offensichtlich auch bewusst - so schreibt er in seiner Medienmitteilung vom 22.10.2014, dass die geplante Arealentwicklung eine städtebauliche Herausforderung darstellt und schreibt „umso wichtiger wird es sein, dass bei der Erarbeitung des für den vorgesehenen Ausbau des Areals nötigen Bebauungsplans mit der gebotenen Umsicht vorgegangen wird.“ Der Hoffmann-La Roche AG wurde im Zusammenhang mit ihren erweiterten - im und mit dem Grossen Rat lei-der nicht diskutierten - Plänen, bereits eine an die Roche-Areal angrenzende Parzelle verkauft. Diese grenzt an private, genossenschaftliche Häuserzeilen der Bergalingerstrasse und ist momentan begrünt. In den Visualisie-rungen der Roche zeigt sich hier keine Begrünung mehr. In diesem Zusammenhang bittet die Unterzeichnende den Regierungsrat zu folgenden Fragen Stellung zu neh-men: 1. Warum hat die Regierung die betreffende Parzelle verkauft, noch bevor der Grosse Rat über die neuen Be-

bauungspläne informiert und darüber abgestimmt hat? 2. Die angrenzenden Häuser und Wohnungen werden neu durch die erhöhten Gebäude 10, 8 & 11, sowie 3

massiv beeinträchtigt. Wird sich die Regierung aktiv dafür einsetzen, dass die Firma La Roche zumindest mit einer möglichst schlauen Begrünung um die Erhaltung einer möglichst hohen Wohnqualität bemüht?

Brigitta Gerber

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt:

1. Zur Frage 1

Die länglich geschnittene Parzelle Zum Bischofstein 2, 4, 10 mit 1‘361 m2 (Zone 3) ist bisher deutlich unternutzt mit einem Garagengebäude – im Baurecht bis Ende 2016 der angrenzenden Wohngenossenschaft abgegeben – sowie mit einem dreistöckigen Gebäude, in welchem sich Lagerräume des Grundbuch- und Vermessungsamts und ein Magazin der Stadtreinigung des BVD befinden, welche per Herbst 2016 an einen neuen Standort des BVD verlagert werden. Zu-dem befindet sich auf der Parzelle ein einstöckiges Gebäude, in welchem zwei private Gewerbe-betriebe eingemietet sind.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

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Die Parzelle ist für sich selber aufgrund ihrer Form und direkt angrenzend an die bestehenden Bauten der Roche kaum sinnvoll neubebaubar. Die Firma Hoffmann-La Roche AG hingegen hat-te mit ihren für Basel-Stadt erfreulichen Ausbauplänen einen dringenden Bedarf für den Einbezug des Grundstücks in ihre Arealentwicklung. So ist konkret u.a. ein neues Servicegebäude der Ro-che geplant, welches aufgrund der engen Platzverhältnisse auf dem Nordareal die Parzellen-grenze überschritten hätte. Aufgrund dieser Überschreitung der Parzellengrenze durch das Ser-vicegebäude wäre eine Abgabe der Parzelle Zum Bischofstein 2, 4, 10 im Baurecht nicht möglich gewesen, denn bei einer Baurechtsparzelle muss die Parzellengrenze gewahrt bleiben. Die Aus-baupläne der Roche können folglich nur mit Eigentum an der Parzelle Zum Bischofstein 2, 4, 10 realisiert werden. Die konkreten Pläne der Roche wurden dem Regierungsrat für diesen Arealteil im Vorfeld darge-legt. Für die Roche ist ein Eigentum an der Parzelle essentiell für ihre Planungssicherheit auf dem Nordareal. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zeigt sich erfreut über die Ausbaupläne der Roche und das Bekenntnis zum Standort Basel, das sie damit aussendet.

2. Zur Frage 2

Die von der Interpellantin dargestellte Situation betreffend Begrünung verhält sich genau anders herum: heute ist die Parzelle Zum Bischofstein 2, 4, 10 mit Ausnahme einer Hecke im vorderen Bereich der privaten Mieter vollflächig asphaltiert und mit den einstöckigen Garagen, dem drei-stöckigen Zweckbau und den einstöckigen Gewerbebauten wenig attraktiv. Die Pläne der Roche hingegen gehen von einem Abbruch der bestehenden Bauten aus. Eine Ecke des neuen Ser-vicegebäudes wird auf diese Parzelle ragen und der Rest der Parzelle anschliessend begrünt. Damit wird die Situation gegenüber heute optisch deutlich aufgewertet. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Dr. Guy Morin Präsident

Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt

Finanzkommission

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 26. November 2014 Seite 1/43

An den Grossen Rat 14.0084.03

Finanzkommission Basel, 24. November 2014 Kommissionsbeschluss vom 20. November 2014

Bericht der Finanzkommission zum Budget 2015 und Bericht der Kommissionsminderheit

Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Budget 2015 der fünf kantonalen Museen

Thomas Daehler
Textfeld
Der Budget-Bericht des Regierungsrates (6 MB, 337 Seiten) ist im Internet verfügbar unter www.regierungsrat.bs.ch/budget-2015.pdf

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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Inhalt 1. AUFTRAG UND VORGEHEN 4 2. BUDGET 2015 DES REGIERUNGSRATS 5 2.1 Überblick 5 2.2 Ertrag 7 2.3 Aufwand 8 2.4 Zweckgebundenes und nichtzweckgebundenes Betriebsergebnis 9 2.5 Investitionsrechnung 10 2.6 Finanzierung und Verschuldung 11 3. PARLAMENTARISCHE BERATUNG 12 3.1 Nachträgliche Aufnahme von Vorhaben ins Investitionsprogramm 12 3.2 Gemeinsame Anträge der Finanzkommission 13 3.3 Budgetdebatte im Grossen Rat 13 3.3.1 Vorgehen 13 3.3.2 Vorgezogene Budgetpostulate 14 3.3.3 Planungsanzüge 15 4. EINSCHÄTZUNG UND AUSBLICK DER KOMMISSIONSMEHRHEIT 16 4.1 Kritikpunkt 1: Kostenwachstum / Headcount 16 4.2 Kritikpunkt 2: Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) 17 4.3 Kritikpunkt 3: Funktion des Budgets 17 4.4 Fazit der Mehrheit der Finanzkommission 17 5. FESTSTELLUNGEN ZU EINZELNEN DEPARTEMENTEN 19 5.1 Präsidialdepartement 19 5.1.1 Erweiterungsbau Kunstmuseum 19 5.2 Bau- und Verkehrsdepartement 20 5.2.1 Verkehrspolitik in Basel – Stadtverkehr 2020 21 5.2.2 Pendlerfonds 21 5.2.3 Auflösung des Vereins „TGV via Basel“ 21 5.2.4 Anwendung von Swiss GAAP FER bei den BVB 21 5.2.5 Mehrwertabgabefonds 22 5.3 Erziehungsdepartement 22 5.3.1 Umbauten für die Tagesstrukturen, Harmos und Sanierungen der Schulhäuser 23 5.3.2 Stellenwachstum und Schülerzahlen 23 5.3.3 Deutsch als Zweitsprache (DaZ) 24 5.4 Finanzdepartement 24 5.4.1 Projekt Systempflege 25 5.4.2 WorkplaceBS 25 5.4.3 Schuldenbewirtschaftung - Inkassostelle 25 5.5 Gesundheitsdepartement 26 5.5.1 Via sicura 26 5.5.2 Weiterbildung FMH Facharzt 27 5.6 Justiz- und Sicherheitsdepartement 28 5.6.1 Swisslos-Fonds 28 5.6.2 Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) 29 5.6.3 Projekt Via sicura bei der Verkehrsabteilung der Kantonspolizei 29 5.6.4 Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung bei der Verkehrsabteilung der Kantonspolizei 30 5.6.5 Angespannte Situation bei der Rettung 30 5.6.6 Hohes Kostenniveau im Bereich Bevölkerungsdienste und Migration sowie Strafvollzug 30 5.7 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt 31 5.7.1 Sozialleistungen 32 5.8 Gerichte 33 5.9 Behörden und Parlament 33 5.10 Regierungsrat 33 6. ANTRAG DER KOMMISSIONSMEHRHEIT 35

BERICHT DER KOMMISSIONSMINDERHEIT

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Abkürzungen ABES Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz Abs. Absatz BKB Basler Kantonalbank BVB Basler Verkehrs-Betriebe bzw. beziehungsweise CHF Schweizer Franken DaZ Deutsch als Zweitsprache Dep. Departement FHNW Fachhochschule Nordwestschweiz FKom Finanzkommission GAP Generelle Aufgabenüberprüfung GO Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates HRM Harmonisiertes Rechnungsmodell IBS Immobilien Basel-Stadt IT Informationstechnik IWB Industrielle Werke Basel KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherung Mio. Million(en) MIV motorisierter Individualverkehr OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ÖV Öffentlicher Verkehr PK Pensionskasse SGRM Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin TGV train à grande vitesse (französisch für Hochgeschwindigkeitszug) vgl. vergleiche VV Verwaltungsvermögen ZBE Zweckgebundenes Betriebsergebnis ZID Zentrale Informatikdienste

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1. Auftrag und Vorgehen

Die Finanzkommission legt dem Grossen Rat gemäss § 68 Abs. 1 des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rates jeweils einen schriftlichen Bericht zum Budget des Kantons Basel-Stadt vor. Darin fasst sie ihre wichtigsten Erkenntnisse zusammen. Die Sachkommissio-nen haben die Möglichkeit, Mitberichte zu verfassen. Davon Gebrauch gemacht hat die Bildungs- und Kulturkommission (vgl. Beilage).

Am 18. September 2014 hat das Finanzdepartement der Finanzkom-mission einen Vorabdruck des Budgets 2015 sowie sämtliche sechsstel-ligen Kontopositionen der Erfolgsrechnung aller Dienststellen zukommen lassen. Die Finanzkommission prüfte das Budget 2015 am 25. und 26. September 2014 im Rahmen einer Klausur. Dabei standen ihr vom Fi-nanzdepartement Eva Herzog (Vorsteherin), Peter Schwendener (Leiter Finanzverwaltung) und Kaspar Sutter (Generalsekretär) für Erläuterun-gen zur Verfügung Auf Basis schriftlich beantworteter Fragen führte die Finanzkommission zwischen dem 20. und 27. Oktober 2014 Hearings mit allen sieben Departementen sowie den Gerichten zum Budget durch. Sie dankt den Mitgliedern des Regierungsrats und den Beteiligten aus der Verwaltung für die konstruktive und offene Zusammenarbeit.

Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Berichts setzte sich die Finanz-kommission wie folgt zusammen (mit Departementsverantwortlichkeit):

Patrick Hafner Präsident Elisabeth Ackermann Vizepräsidentin; Erziehungsdepartement Mustafa Atici Gesundheitsdepartement Peter Bochsler Finanzdepartement Patricia von Falkenstein Dep. für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Georg Mattmüller Justiz- und Sicherheitsdepartement Felix Meier Finanzdepartement Eveline Rommerskirchen Bau- und Verkehrsdepartement Michel Rusterholtz Justiz- und Sicherheitsdepartement Tanja Soland Erziehungsdepartement Heinrich Ueberwasser Präsidialdepartement und Gerichte Dieter Werthemann Bau- und Verkehrsdepartement Sarah Wyss Gesundheitsdepartement

Niklaus Wunderle Kommissionssekretär

Prüfung des Budgets 2015 durch

Finanzkommission

Zusammensetzung der Kommission

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2. Budget 2015 des Regierungsrats

2.1 Überblick Das regierungsrätliche Budget 2015 des Kantons Basel-Stadt weist mit einem Minus von knapp CHF 31 Mio. beim Gesamtergebnis zum ersten Mal seit dem Jahr 2010 ein Defizit auf. Der Trend schlechter werdender Ergebnisse der letzten Jahre setzt sich damit fort. Der Verlust von CHF 224.8 Mio. im Betriebsergebnis kann 2015 durch den Überschuss von CHF 193.9 Mio. im Finanzergebnis nicht kompensiert werden. Die Bud-gets 2013 und 2014 verzeichneten mit Überschüssen von CHF 6.8 Mio. bzw. CHF 2.2 Mio. nahezu ausgeglichene Gesamtergebnisse.

Die Nettoinvestitionen des Kantons steigen zwischen Budget 2014 und Budget 2015 deutlich um CHF 97.2 Mio. auf rekordhohe CHF 445.8 Mio. Die Nettoschulden erhöhen sich um den negativen Finanzierungssaldo von CHF 326.2 Mio. auf CHF 2‘539.9 Mio. Ende 2013 haben sie noch bei CHF 2‘034.2 Mio. gelegen. Entsprechend steigt die für die Schul-denbremse massgebende Nettoschuldenquote von 3.4 Promille Ende 2013 auf 4.0 Promille Ende 2015.

Tabelle 2-1 gibt eine Übersicht über die wichtigsten Kennzahlen des Budgets 2015 im Vergleich zum Budget 2014 und zur Rechnung 2013.

Schlechter werdende Ergebnisse führen zu

Defizit im Budget 2015

Neuverschuldung wegen rekordhoher

Investitionen

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Tabelle 2-1: Finanzielle Eckwerte

in Mio. CHF Rechnung 2013

Budget 20141

Budget 20152

Veränderung Budget 15 zu Budget 14 Rechnung 13

Erfolgsrechnung

Betriebsertrag 3 3‘479.4 3‘447.2 3‘550.9 +3.0% +2.1%

Betriebsaufwand 3 3‘602.9 3‘612.8 3‘775.7 +4.5% +4.8%

Betriebsergebnis -123.4 -165.5 -224.8 -35.8% -82.1% Finanzergebnis 208.8 167.8 193.9 +15.6% -7.2%

Gesamtergebnis 85.4 2.2 -30.9

Betriebsergebnis 123.4 165.5 224.8 -35.8% -82.1% Abschreibungen Grossinvestitionen und In-vestitionsbeiträge 4

-174.7 -134.1 -174.7 30.3% 0.0%

Nichtzweckgebundenes Betriebsergebnis 2‘527.8 2‘564.9 2‘571.4 0.3% 1.7%

Zweckgebundenes Betriebsergebnis 2‘476.5 2‘596.3 2‘621.4 1.0% 5.8%

Finanzierungsrechnung

Gesamtergebnis 85.4 2.2 -30.9 -1‘504.5% -136.2%

Abschreibungen Gross- und Kleininvestitio-nen sowie Investitionsbeiträge 4

166.7 139.6 178.3 +27.8% 7.0%

Amortisation PK-Spezialfinanzierung Desti-natäre

0.0 54.2 0.0 0.0%

Wertberichtigung Darlehen, Beteiligungen 11.9 0.0 2.5 +100.0% -79.0%

Veränderung Eigenkapital 0.2 0.0 0.0 0.0%

Selbstfinanzierung 264.2 196.0 149.9 -23.5% -43.3%

Investitionsrechnung

Investitionsausgaben 291.6 359.6 472.5 +31.4% +62.0%

Investitionseinnahmen 135.1 11.0 26.7 +142.7% -80.2%

Nettoinvestitionen 156.6 348.6 445.8 +27.9% +184.7%

Veränderung Darlehen / Beteiligungen VV 91.0 27.2 30.3 11.4% -66.7%

Saldo Investitionsrechnung 247.6 375.8 476.1 +26.7% +92.3%

Finanzierungssaldo 16.6 -179.8 -326.2 81.4% -2065.1%

Selbstfinanzierungsgrad 106.7% 52.2% 31.5%

Nettoschulden 2‘034.2 2‘213.8 2‘539.9 +14.7% +24.9%

Nettoschuldenquote (in Promille) 3.4 3.6 4.0

1 Vom Grossen Rat verabschiedetes Budget (zum Budget 2014 hat der Grosse Rat keine Budgetpostulate gutgeheissen) 2 Vom Regierungsrat verabschiedetes Budget exklusive Änderungsanträge der Finanzkommission (vgl. Kapitel 3.1) 3 Exklusive interne Verrechnungen (Rechnung 2013: CHF 241.8 Mio.; Budget 2014: CHF 228.2 Mio.; Budget 2015: CHF 264.1 Mi-

o.), Finanzertrag bzw. Finanzaufwand 4 Grossinvestitionen sind Ausgaben für ein Anlagengut ab CHF 300'000, Kleininvestitionen solche zwischen CHF 50'000 und CHF

300'000 in den Bereichen Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtungen und Informatik. Investitionsbeiträge sind monetäre Leis-tungen, mit denen beim Empfänger der Beiträge dauerhafte Vermögenswerte mit Investitionscharakter begründet werden.

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2.2 Ertrag in Mio. CHF Rechnung 13 Budget 14 Budget 15 Budget 15 /

Budget 14 Budget 15 /

Rechnung 13

Betriebsertrag 3‘712.7 3‘672.7 3‘807.2 +3.7% +2.5%

Finanzertrag 384.9 303.6 292.0 -3.8% -24.1%

Der budgetierte Betriebsertrag des Kantons Basel-Stadt steigt 2015 um CHF 134.4 Mio. auf CHF 3‘807.2 Mio., der Finanzertrag reduziert sich um CHF 11.5 Mio. auf CHF 292.0 Mio.1 Die wichtigsten Ertragsquellen des Kantons sind in dieser Reihenfolge die Steuereinnahmen (Fiskaler-trag), der Transferertrag und die Entgelte.

Der Fiskalertrag bleibt seit 2012 trotz diverser Steuersenkungen bei rund CHF 2.5 Mrd. nahezu stabil. 2015 nimmt er gemäss Voranschlag des Regierungsrats um 0.7% oder CHF 17.5 Mio. auf CHF 2‘511.1 Mio. ab. Während die meisten Steuerkategorien höher veranschlagt sind, budge-tiert der Regierungsrat die Einkommenssteuern von natürlichen Perso-nen, die ziemlich genau die Hälfte des gesamten Fiskalertrags ausma-chen, um CHF 92.3 Mio. tiefer. Er berücksichtigt damit Erkenntnisse aus der Rechnung 2013, in der die Einkommenssteuern um CHF 117.7 Mio. unter dem Budget geblieben sind. Die Unternehmenssteuerreform II führt seit 2013 nachhaltig zu einem Rückgang um rund CHF 70 Mio. Sie hat zu einer Teilbesteuerung von Dividenden, einem Rückgang der An-zahl selbständig Erwerbender und zur Einführung des Kapitaleinlage-prinzips geführt. Demgegenüber steht bei den Vermögenssteuern ein geplantes Wachstum von CHF 11.0 Mio. Eine Zunahme um insgesamt CHF 7.0 Mio. wird bei den Quellen- sowie den Nach- und Strafsteuern erwartet. Insgesamt resultiert bei den Steuern von natürlichen Personen ein Rückgang um CHF 74.3 Mio. Höher fallen dafür die Steuereinnah-men von juristischen Personen aus. Bei den Gewinnsteuern budgetiert der Kanton einen Anstieg um 8.6% auf CHF 569.0 Mio., bei den Kapital-steuern einen solchen um 10.0% auf CHF 128.0 Mio.

Der Transferertrag steigt um 3.1% auf CHF 548.5 Mio. Die Beiträge von anderen Gemeinwesen und Dritten machen davon über 40% aus. Allei-ne vom Bund erwartet der Kanton 2015 in dieser Kategorie fast CHF 200 Mio. Der Bund beteiligt sich an den Ausgaben im Sozialbereich (vgl. Kapitel 2.3, Transferaufwand). Der Ertragsanteil des Kantons an der di-rekten Bundessteuer steigt um 3.5% auf CHF 190.0 Mio., aus dem eid-genössischen Finanz- und Lastenausgleich fliessen ihm CHF 55.3 Mio. (+1.5%) zu. Netto bedeutet der eidgenössische Finanzausgleich aller-dings eine Belastung von CHF 92.1 Mio. (Vorjahr CHF 102.6 Mio.).

Dass die Entgelte mit CHF 460.8 Mio. um 23.7% höher veranschlagt sind als im Budget 2014, hat in erster Linie technische Gründe. Die um CHF 10.0 Mio. höheren Ersatzabgaben gehen auf die erstmalige Budge-tierung der Einnahmen des Fonds Mehrwertabgabe (vgl. Kapitel 5.2.5) zurück. Seit Einführung einer neuen Fachapplikation für Ergänzungsleis-tungen im Jahr 2013 werden die Rückforderungen nach dem Bruttoprin-zip ausgewiesen, was die Entgelte und den Transferaufwand um den

1 Sofern nicht anders vermerkt, beziehen sich alle Veränderungen auf das vom Grossen Rat verabschiedete Budget 2014 (inklusive beschlossener Budgetpostulate).

Steigender Betriebsertrag

Weniger Einkommens-steuern wegen Unter-nehmenssteuerreform

Transferertrag von fast CHF 550 Mio.

Sondereffekte bei Entgelten

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gleichen Betrag steigen lässt. Bedingt durch die neue Rechnungslegung (HRM2) wird zudem die Gewährsträgerabgeltung der BKB nicht mehr im Finanzergebnis, sondern unter dem nichtzweckgebundenen Betriebser-gebnis ausgewiesen. Dies erhöht im Budget 2015 die übrigen Entgelte um CHF 19.4 Mio. Die erwarteten Busseneinnahmen bleiben mit CHF 24.6 Mio. trotz Einführung der neuen Parkraumbewirtschaftung (vgl. Ka-pitel 5.6.4) praktisch unverändert.

Aus Regalien und Konzessionen budgetiert der Kanton nur noch CHF 25.9 Mio. (Vorjahr CHF 33.5 Mio.). Weil unsicher ist, ob die Schweizeri-sche Nationalbank 2015 einen Gewinn ausschüttet, enthält das Budget mit CHF 7.8 Mio. nur die Hälfte der gemäss geltender Vereinbarung bei einem genügend hohen Gewinn zu erwartenden Ausschüttung. Die Ein-nahmen aus Konzessionen bleiben mit CHF 18.1 Mio. fast unverändert.

Der Finanzertrag von insgesamt CHF 292.0 Mio. stammt zu etwa 46% aus den Liegenschaften im Finanzvermögen und zu etwa 36% aus dem Ertrag öffentlicher Unternehmungen. Letzterer sinkt um Sondereffekte bereinigt um CHF 9.8 Mio., in erster Linie wegen der um CHF 8 Mio. tie-fer veranschlagten Gewinnablieferung der BKB. Deren effektive Höhe hängt vom Jahresabschluss 2014 der Bank ab. Um keine börsenrele-vante Prognose über den Geschäftsverlauf der BKB zu machen, budge-tiert der Regierungsrat jeweils die Höhe der Gewinnablieferung des letz-ten Rechnungsjahrs. Der Gewinnanteil von den Schweizerischen Rheinhäfen ist auf CHF 2.9 Mio. veranschlagt.

Die Zinserträge auf dem Dotationskapital der BKB reduzieren sich um CHF 1.5 Mio., der Ertragsanteil von den IWB erhöht sich um CHF 1.9 Mio. Sondereffekte sind die bereits erwähnte Verschiebung der Ge-währsträgerabgeltung der BKB in das nichtzweckgebundene Betriebser-gebnis sowie die Rückerstattung von in den letzten Jahren zu hohen Abgeltungen für Abschreibungen durch die BVB. Letztere erhöht den Fi-nanzertrag um CHF 31.7 Mio.

2.3 Aufwand in Mio. CHF Rechnung 13 Budget 14 Budget 15 Budget 15 /

Budget 14 Budget 15 /

Rechnung 13

Betriebsaufwand 3‘602.9 3‘612.8 3‘775.7 +4.5% +4.8%

Finanzaufwand 176.1 135.8 98.2 -27.7% -44.3%

Der Betriebsaufwand des Kantons steigt 2015 um 4.5% auf CHF 3‘775.7 Mio. Die mit CHF 1‘950.5 Mio. mit Abstand grösste Aufwandkategorie ist auch 2015 der Transferaufwand. Die deutlichste Steigerung verzeichnen unter diesem mit fast CHF 110 Mio. die Beiträge an private Haushalte. Hauptgrund dafür ist die Umstellung der Verbuchungspraxis bei den Rückforderungen (vgl. Kapitel 2.2, Entgelte). Ebenfalls technischer Natur ist die Einführung des Bruttoprinzips beim Swisslos-Fonds, die die Bei-träge an private Haushalte um CHF 7.2 Mio. steigen lässt.

Effektiv nehmen – um insgesamt CHF 10.4 Mio. – unter dem Transfer-aufwand die Aufwendungen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Prä-mienverbilligungen und Behindertenhilfe zu. Netto – unter Abzug der im Transferertrag verbuchten Rückvergütungen des Bundes und von Drit-ten – wird das Budget 2015 durch Sozialkosten von CHF 615.6 Mio. (+

Gewinnausschüttung der Nationalbank

unsicher

Hoher Finanzertrag dank Liegenschaften im Finanzvermögen

BVB zahlen zu hohe Abgeltungen für Ab-

schreibungen zurück

Technische Umstel-lungen erhöhen Trans-

feraufwand deutlich

Sozialkosten netto bei über CHF 600 Mio.

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CHF 21.7 Mio.) belastet. Die grössten Positionen sind die Sozialhilfe mit CHF 164.7 Mio., die Pflegefinanzierung mit CHF 100.4 Mio., die Ergän-zungsleistungen mit CHF 97.8 Mio., die Prämienverbilligungen mit CHF 91.9 Mio. und die Behindertenhilfe mit CHF 86.5 Mio.

Die Aufwandsteigerung um CHF 7.9 Mio. bei den Entschädigungen an öffentliche Unternehmungen hängen hauptsächlich mit den vom Regie-rungsrat vorgesehenen Schwerpunktmassnahmen im öffentlichen Ver-kehr zusammen. Für den Ausbau des Tagesstrukturangebots und die Mütter- und Väterberatung sind zusätzlich CHF 4.1 Mio. budgetiert.

Der Personalaufwand verzeichnet 2015 einen Anstieg um 2.5% auf CHF 1‘216.9 Mio. Ein gutes Drittel der Zunahme um CHF 31.0 Mio. geht auf das Projekt Systempflege (vgl. Kapitel 5.4.1) zurück, das per 1. Februar 2015 seine Wirkung entfaltet. Aufgrund von höheren Schülerzahlen und Lektionenkosten steigen die Personalkoten für die Lehrkräfte um rund CHF 5.0 Mio. (vgl. Kapitel 5.3.2). Etwa CHF 15 Mio. CHF macht der steigende Personalbestand aus. Teuerungsausgleich ist unter Berück-sichtigung der aufgelaufenen Negativteuerung von 0.7% aus den Vor-jahren keiner budgetiert.

Der Sach- und Betriebsaufwand nimmt um 4.3% auf CHF 430.9 Mio. ab. Etwa zwei Drittel des Rückgangs ist auf die technische Verschiebung von aktivierbaren Unterhaltsausgaben in die Nettoinvestitionen des Ver-waltungsvermögens zurückzuführen. Tiefer budgetiert sind im Weiteren der Sachaufwand für den Straf- und Massnahmenvollzug, Instruktions-kurse sowie Gutachten und Expertisen.

Die Abschreibungen im Verwaltungsvermögen nehmen markant um 24.1% auf CHF 177.4 Mio. zu. Betraglich fallen vor allem die Abschrei-bungen auf Grossinvestitionen ins Gewicht. Deren Zunahme ist haupt-sächlich auf den Bereich Hochbauten im Verwaltungsvermögen zurück-zuführen. Hier führen die steigenden Investitionen und die im Rahmen der Einführung von HRM2 erfolgten Aufwertungen zu einem deutlich hö-heren Abschreibungsbedarf.

Der Finanzaufwand nimmt 2015 um 38.3% ab und beläuft sich noch auf CHF 98.2 Mio. Der Liegenschaftsaufwand im Finanzvermögen nimmt nach Abschluss einer Altlastensanierung in Riehen um CHF 22.2 Mio., der Zinsaufwand wegen tieferer Zinsen, Aufschlägen auf Staatsanleihen und Festgelddepots sowie weniger hohen Gutschriftzinsen für Steuervo-rauszahlungen um CHF 16.8 Mio. ab. Die relative Zinsbelastung – das Verhältnis von Passivzinsen zu Steuererträgen und nicht zweckgebun-denem Transferertrag – reduziert sich ein weiteres Mal, und zwar von 2.3% auf rekordtiefe 1.7%.

2.4 Zweckgebundenes und nichtzweckgebundenes Betriebsergebnis

in Mio. CHF Rechnung 13 Budget 14 Budget 15 Budget 15 / Budget 14

Budget 15 / Rechnung 13

Zweckgebundenes Betriebsergebnis

-2‘476.5 -2‘596.3 -2‘621.4 -1.0% -5.8%

Nichtzweckgebundenes Betriebsergebnis

2‘527.8 2‘564.9 2‘571.4 0.3% 1.7%

Schwerpunkte ÖV und Tagesstrukturen

Höherer Personalauf-wand wegen System-pflege, Schülerzahlen

und Headcount

Abnehmender Sachaufwand

Aufwertungen und In-vestitionen erhöhen

Abschreibungen

Liegenschafts- und Zinsaufwand rückläufig

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Als zweckgebunden gilt der in den Dienststellen anfallende Aufwand und Ertrag. In der Einschränkung auf das betriebliche Ergebnis und ohne Abschreibungen auf Grossinvestitionen und grossen Investitionsbeiträ-gen wird vom zweckgebundenen Betriebsergebnis (ZBE) gesprochen. Dieses stellt für die Dienststellen die verbindliche Budgetvorgabe dar. Es gibt aggregiert die strukturelle Ausgabenentwicklung des Kantons wie-der und steigt 2015 um 1.0% auf CHF 2‘621.4 Mio. Für die Jahre 2015 bis 2017 strebt der Regierungsrat ein Wachstum des ZBE um insgesamt 1.5% an. Er weicht damit von seinem langfristigen Wachstumspfad von 1.5% pro Jahr ab. Der Finanzplan sieht für das Jahr 2016 ein Wachstum von 0.0% und für 2017 ein solches von 0.5% vor. Das Minderwachstum von 3% in dieser Periode kommt einer nachhaltigen Reduktion des ZBE um rund CHF 70 Mio. gleich.

Zwischen Rechnung 2013 und Budget 2015 beträgt das Wachstum des ZBE CHF 144.9 Mio. oder 5.8%. Davon sind CHF 57.7 Mio. oder 2.3% auf entlastende Sonderfaktoren in der Rechnung 2013 zurückzuführen. Ohne diese Sonderfaktoren wäre das Budget 2013 um CHF 17.8 Mio. oder 0.7% unterschritten worden. Netto belastende Sonderfaktoren in den Budgets 2014 und 2015 erklären rund CHF 6.5 Mio. oder 0.2% des Wachstums. Der Saldo von 2.5% ist auf das vom Regierungsrat zuge-lassene Wachstum (Budget 2014: 1.5%; Budget 2015: 1.0%) zurückzu-führen.

Der nicht zweckgebundene Aufwand und Ertrag ist für die Steuerung der Dienststellen, in denen er anfällt, nicht von Relevanz. In der Einschrän-kung auf das betriebliche Ergebnis und ohne Abschreibungen auf Grossinvestitionen und grossen Investitionsbeiträgen wird vom nicht-zweckgebundenen Betriebsergebnis (NZBE) gesprochen. Zu diesem gehören der Steuer-, Vermögens- und Liegenschaftsertrag, die Anteile an Bundessteuern und Nationalbankgewinn, der Zinsaufwand auf den Staatsschulden und der Aufwand für die Bewirtschaftung des Finanz-vermögens.

Im Budget 2015 beträgt das NZBE CHF 2’571.4 Mio., was 0.3% besser ist als im Budget 2014. Bedingt durch die neue Rechnungslegung wird die Gewährsträgerabgeltung der BKB neu im NZBE ausgewiesen. Diese technische Anpassung führt zu einer Verbesserung um CHF 19.4 Mio. Auch die um CHF 10.5 Mio. tiefere Nettozahlung des Kantons in den eidgenössischen Finanzausgleich und der um CHF 6.0 Mio. steigende Anteil an den direkten Bundessteuern verbessert das NZBE. Negativ wirken sich die um insgesamt CHF 17.5 Mio. tiefer ausfallenden Steu-ererträge aus (vgl. Kapitel 2.2). Auch der tiefer veranschlagte Anteil am Nationalbankgewinn reduziert das NZBE.

2.5 Investitionsrechnung in Mio. CHF Rechnung 13 Budget 14 Budget 15 Budget 15 /

Budget 14 Budget 15 /

Rechnung 13

Nettoinvestitionen 156.6 348.6 445.8 +27.9% +184.7%

Die Nettoinvestitionen ins Verwaltungsvermögen betragen gemäss Budget 2015 CHF 445.8 Mio. – gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 27.9%. Seit 2010 verzeichnet der Kanton jedes Jahr ein nochmals

Regierungsrat reduziert Wachstum

des ZBE

ZBE zwischen 2013 und 2015 auf langfris-tigem Wachstumspfad

Nicht steuerungsrele-vanter Aufwand und

Ertrag im NZBE

Technische Anpas-sung verbessert NZBE

Nochmals deutlich höhere Investitionen

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höheres Investitionsniveau. Den mit Abstand höchsten Plafond weist mit CHF 270 Mio. wie schon in den letzten Jahren der Investitionsbereich Hochbauten im Verwaltungsvermögen auf. Für Stadtentwicklung und Allmendinfrastruktur stehen CHF 70 Mio., den Öffentlichen Verkehr CHF 45 Mio., die Informatik CHF 17 Mio., die Bildung CHF 7 Mio., die Kultur CHF 3 Mio. und alle übrigen Investitionen CHF 35 Mio. zur Verfügung.

Acht der zehn Vorhaben mit den höchsten Ausgaben betreffen den Be-reich Hochbauten im Verwaltungsvermögen. Neben dem Erweiterungs-bau des Kunstmuseums (netto CHF 18 Mio.) und den vorgezogenen Massnahmen beim Altbau (gut CHF 15 Mio.), der Sanierung von St. Ja-kobshalle (CHF 19 Mio.) und Theater / Schauspielhaus (CHF 13 Mio.) fallen auch diverse Investitionen in Schulhäuser ins Gewicht. Der Rah-menausgabenbewilligung für die Schulharmonisierung werden darüber hinaus knapp CHF 32 Mio. entnommen. Zu den grössten Posten zählen weiter die Rahmenausgabenbewilligungen für den Unterhalt der Gleis-anlagen (CHF 30 Mio.) und der Strassen (CHF 15 Mio.).

Auf der Investitionsübersichtsliste befinden sich (ohne Budgetnachträge, vgl. Kapitel 3.2) Vorhaben mit Ausgaben von insgesamt 113.8% des budgetierten (maximalen) Investitionsplafonds von CHF 447.0 Mio. Der Regierungsrat kann Vorhaben bis zu einem Total von 130% der budge-tierten Plafonds ins Investitionsprogramm aufnehmen und so die ge-sprochenen Mittel eher ausschöpfen, wenn geplante Vorhaben entfallen oder sich verzögern.

2.6 Finanzierung und Verschuldung in Mio. CHF Rechnung 13 Budget 14 Budget 15 Budget 15 /

Budget 14 Budget 15 /

Rechnung 13

Nettoschulden 2‘034.2 2‘213.8 2‘539.9 +14.7% +24.9%

Nettoschuldenquote (in ‰) 3.4 3.6 4.0

Die für 2015 geplanten Nettoinvestitionen übersteigen den prognostizier-ten kantonalen Mittelfluss wie bereits in den Vorjahren. Der Selbstfinan-zierungsgrad fällt mit 31.5% allerdings nochmals deutlich tiefer aus. Als Folge dessen nimmt die Nettoverschuldung des Kantons – Bruttoschul-den abzüglich Finanzvermögen – um den negativen Finanzierungssaldo von CHF 326.2 Mio. zu. Die Nettoschuldenquote – definiert als Netto-schuld des Kantons relativ zum Bruttoinlandprodukt der Schweiz – bleibt per Ende 2015 mit 4.0 Promille trotzdem noch deutlich unter dem ge-mäss Schuldenbremse zulässigen Maximalwert von 6.5 Promille. Der Grosse Rat kann das Budget 2015 deshalb mit einfachem Mehr geneh-migen. Bei einer Nettoschuldenquote von über 6.5 Promille dürfte das betriebliche Ergebnis vor Abschreibungen (ohne nicht zweckgebunde-nen Aufwand und Ertrag) gemäss Finanzhaushaltgesetz nur mit der No-vemberteuerung 2014 wachsen, ausser der Grosse Rat würde mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen etwas anderes beschliessen.

Höchste Ausgaben bei Hochbauten im Ver-waltungsvermögen

Regierungsrat schöpft 130%-Plafond bei In-vestitionen nicht aus

Tiefer Selbstfinanzie-rungsgrad und wach-sende Nettoschulden

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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3. Parlamentarische Beratung

Die Finanzkommission hat das Budget 2015 intensiv diskutiert. Eine Kommissionsmehrheit ist dabei zum Schluss gekommen, das vom Re-gierungsrat vorgelegte Budget sei nicht akzeptabel. Sie beantragt dem Grossen Rat deshalb Rückweisung des Budgets verbunden mit einem Sparauftrag (vgl. Kapitel 4). Die Kommissionsminderheit hält hingegen am Budget des Regierungsrats fest und beantragt dem Grossen Rat, dieses unverändert zu genehmigen. Ihre Erwägungen hat sie in einem eigenen Bericht (vgl. Beilage) festgehalten.

Zur Kommissionsmehrheit gehören: Peter Bochsler, Patricia von Fal-kenstein, Patrick Hafner, Felix Meier, Michel Rusterholtz, Heinrich Ueberwasser, Dieter Werthemann.

Zur Kommissionsminderheit gehören: Elisabeth Ackermann, Mustafa Atici, Georg Mattmüller, Eveline Rommerskirchen, Tanja Soland, Sarah Wyss.

3.1 Nachträgliche Aufnahme von Vorhaben ins Investiti-onsprogramm

Der Regierungsrat hat der Finanzkommission am 7. November 2014 ei-ne Ergänzung der in seinem Budgetbericht abgedruckten Investitions-übersichtsliste zugestellt (vgl. Anhang). Zudem hat er in Folge Anpas-sung der Anteile verschiedener Vorhaben die Plafonds von zwei Investi-tionsbereichen gegenüber dem ursprünglichen Budget angepasst: Der Plafond des Bereichs Informatik reduziert sich um CHF 3.1 Mio. auf CHF 13.9 Mio., jener des Bereichs Übrige erhöht sich um CHF 3.1 Mio. auf CHF 38.1 Mio. werden. Weil sich der Investitionsrahmen insgesamt nicht ändert und die Investitionsbereiche Informatik und Übrige beide im Ge-neralsekretariat des Finanzdepartements verbucht sind, braucht es dafür keinen Änderungsantrag der Finanzkommission an den Grossen Rat.

Die Finanzkommission hat die 18 zusätzlich ins Investitionsprogramm aufgenommenen Vorhaben an ihrer Sitzung vom 13. November 2014 betreffend finanzrechtlicher Status überprüft. Sie weist darauf hin, dass die nachträglichen Aufnahmen zu einer unvollständigen Investitions-übersichtsliste und unkorrekten Bruttoausgaben pro Investitionsbereich im gedruckten Budgetbericht führen. Auch die Ausschöpfung einiger In-vestitionsplafonds ändert sich gegenüber den Angaben im Budgetbe-richt. Über alle Bereiche gerechnet liegt die Quote neu bei 119.3% (vgl. Rekapitulation in Anhang).

Auf der Investitionsübersichtsliste werden jeweils Vorhaben im Umfang von bis zu 130% des Plafonds eingestellt. Dieser Wert wird 2015 im In-vestitionsbereich Stadtentwicklung und Allmendinfrastruktur mit 132.8% sogar übertroffen. Ohne Berücksichtigung jener Vorhaben, die über den Fonds Mehrwertabgabe (über die Bilanz) finanziert werden, beträgt die Ausschöpfung 115.2%. Die tiefste Ausschöpfung erreicht mit 99.1% der Investitionsbereich Übrige.

Mehr- und Minder-heitsantrag

Ergänzung der Investi-tionsübersichtsliste

Budgetbericht auf-grund nachträglich

eingereichter Vorha-ben unvollständig

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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Seit der Totalrevision des Finanzhaushaltgesetz ist nicht mehr massge-bend, ob ein Vorhaben auf der Investitionsübersichtsliste steht, sondern nur noch, ob es in den vom Grossen Rat bewilligten Investitionsplafonds Platz hat. Der Regierungsrat kann im Verlauf eines Jahres weitere Vor-haben ins Investitionsprogramm aufnehmen. Voraussetzung dafür ist immer die Prüfung des finanzrechtlichen Status durch die Finanzkom-mission. Auch 2014 hat der Regierungsrat der Finanzkommission alle ins Investitionsprogramm aufgenommenen Vorhaben vorgelegt. Diese war mit den ihr bis Redaktionsschuss des vorliegenden Berichts unter-breiteten Anträgen ohne Ausnahme einverstanden, teilweise allerdings erst nach längerer Diskussion und zusätzlichen Abklärungen.

3.2 Gemeinsame Anträge der Finanzkommission In den Vorjahren hat die Finanzkommission dem Grossen Rat jeweils Anträge zum Budget unterbreitet, die auf Anliegen des Regierungsrats zurückgehen. Nur die Finanzkommission kann in der Budgetdebatte An-träge auf Verschlechterung des Budgets stellen (vgl. Kapitel 3.3.1). Zum Budget 2015 hat der Regierungsrat der Finanzkommission keine Anträ-ge unterbreitet.

Eine Erhöhung des Personalaufwands würde die Finanzkommission wie immer direkt in der Budgetdebatte beantragen. Dies wäre dann der Fall, wenn die Teuerung Ende November 2014 unter Anrechnung der aufge-laufenen negativen Teuerung von insgesamt 0.7% aus den Jahren 2011 bis 2013 positiv wäre. Bei Redaktionsschluss dieses Berichts war aller-dings bereits klar, dass es 2014 allenfalls eine leicht positive Jahresteu-erung geben wird, diese aber sicher nicht über der in den letzten Jahren aufgelaufenen Teuerung liegen wird.

3.3 Budgetdebatte im Grossen Rat 3.3.1 Vorgehen

Mit der Überweisung von vorgezogenen Budgetpostulaten kann der Grosse Rat dem Regierungsrat beantragen, Veränderungen im nächst-folgenden Budget vorzunehmen. Mit der Genehmigung eines Budgets sind die sich darauf beziehenden vorgezogenen Budgetpostulate auto-matisch erledigt. Sie werden nicht explizit abgeschrieben, da sie nicht stehen gelassen werden können. Ist der Grosse Rat mit der vom Regie-rungsrat vorgeschlagenen Umsetzung eines vorgezogenen Budgetpos-tulats nicht einverstanden, kann er das Budget in der Budgetdebatte entsprechend anpassen.

Für das Budget 2015 sind zwei vorgezogene Budgetpostulate einge-reicht worden (vgl. Kapitel 3.3.2 und Budgetbericht Kapitel 2.5). In der Budgetsitzung diskutiert der Grosse Rat auch die an den Regierungsrat überwiesenen Planungsanzüge, zu denen eine Antwort vorliegt (vgl. Ka-pitel 3.3.3 und Budgetbericht Kapitel 2.4). Er hat dabei zu entscheiden, ob er diese abschreiben oder stehen lassen will.

Konkret auf das Budget 2015 einwirken können die Mitglieder des Gros-sen Rats wie folgt:

Verschlechterung des Budgets: Anträge auf Budgetverschlechterung (eine Verminderung der Einnahmen oder eine Erhöhung der Ausga-

Finanzkommission prüft finanzrechtlichen

Status aller Investitionsvorhaben

Keine Anträge des Re-gierungsrats an FKom

Kein Antrag auf Teuerungsausgleich

Vorgezogene Budget-postulate und

Planungsanzüge

Möglichkeiten zur Verschlechterung...

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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ben), die in der Budgetsitzung abschliessend behandelt werden, kann gemäss § 36 Abs. 2 des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) nur die Finanzkommission stellen. Mit einem Budgetpostulat gemäss § 49 GO können auch die Mitglieder des Grossen Rats und die ständigen Kommissionen eine Budgetver-schlechterung anregen. Das Budgetpostulat ist dem Ratspräsidium bis zum Schluss der Budgetsitzung schriftlich einzureichen. Der Grosse Rat entscheidet an der nächstfolgenden ordentlichen Sitzung, ob er es an den Regierungsrat überweisen will.

Verbesserung des Budgets: Anträge auf Budgetverbesserung (eine Erhöhung der Einnahmen oder eine Verminderung der Ausgaben) kann gemäss § 36 Abs. 2 GO an der Budgetsitzung jedes Mitglied des Grossen Rats stellen. Diese Anträge werden unmittelbar und ab-schliessend behandelt. Will jemand eine Position der Erfolgsrechnung kürzen, muss er Bezug auf eine der im Budgetbericht grau hinterleg-ten Beschlussgrössen nehmen. Ist eine Kürzung der Investitionsaus-gaben beabsichtigt, ist das entsprechende Vorhaben in der Investiti-onsübersichtsliste zu benennen.

Finanzrechtlich neue Ausgaben heisst der Grosse Rat mit dem Budget erst vorbehältlich der späteren Genehmigung eines Ratschlags oder Ausgabenberichts gut. Trotzdem lassen sich auch neue Ausgaben be-reits in der Budgetdebatte bestreiten.

3.3.2 Vorgezogene Budgetpostulate

Der Grosse Rat hat dem Regierungsrat am 12. Februar 2014 zwei vor-gezogene Budgetpostulate überwiesen. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat seine Stellungnahme dazu mit Schreiben 14.0084.01 vom 10. September 2014 zugestellt. Sie findet sich auch in Kapitel 2.5 des Budgetberichts.

Vorgezogenes Budgetpostulat Patricia von Falkenstein betreffend Präsidialdepartement, Dienststelle 370 Abteilung Kultur

Das vorgezogene Budgetpostulat von Patricia von Falkenstein fordert eine Förderung der „Freunde alter Musik Basel“ in Höhe von CHF 28‘000 und der „Internationalen Gesellschaft für Neue Musik“ in Höhe von CHF 50‘000. Damit soll sichergestellt werden, dass die kulturelle Förderungs- und Forschungsarbeit der beiden Institutionen nicht redu-ziert oder verunmöglicht wird.

Der Regierungsrat teilt die Meinung der Postulantin bezüglich der Quali-tät und Bedeutung der beiden Institutionen. Er möchte die Subventions-verhältnisse aber aus grundsätzlichen Erwägungen beenden: Künftig sollen Konzertveranstalter nicht mehr in Form von Subventionen unter-stützt werden. Eine projektbezogene Förderung aus anderer Quelle (z.B. dem Swisslos-Fonds) ist damit aber nicht ausgeschlossen. Aus kulturpo-litischer Gesamtsicht will er sich zudem vorbehalten, bestehende Sub-ventionsverhältnisse zu hinterfragen oder Prioritäten anders zu setzen. Deshalb lehnt er die Erfüllung des vorgezogenen Budgetpostulats ab.

... und zur Verbesse-rung des Budgets

Regierungsrat erfüllt vorgezogene Budget-

postulate nicht

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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Vorgezogenes Budgetpostulat Heidi Mück betreffend Erziehungs-departement, Dienststelle 290 Jugend, Familie und Sport

Das vorgezogene Budgetpostulat von Heidi Mück verlangt eine Budget-erhöhung für die mobile Jugendarbeit um CHF 50‘000, um Problemen und sozialen Spannungen in den Quartieren Klybeck und Kleinhüningen begegnen zu können.

Der Regierungsrat will dem Anliegen aus inhaltlichen und finanziellen Erwägungen nicht entsprechen. Der Grosse Rat hat an die offene Kin-der- und Jugendarbeit für die Jahre 2012 bis 2015 Betriebskostenbeiträ-ge von CHF 5’860’500 pro Jahr gesprochen und ist damit bereits über den Antrag des Regierungsrats hinausgegangen. Bei den Beiträgen handelt es sich um Finanzhilfen. Die Trägerschaften sind dabei frei, ihre Angebote dort zu erbringen, wo sie entsprechenden Bedarf sehen. Die offene Kinder- und Jugendarbeit parallel zum Ausbau der Tagesstruktu-ren zu erweitern empfindet er als nicht nötig und auch familienpolitisch nicht sinnvoll. Deshalb lehnt er das vorgezogene Budgetpostulat ab.

3.3.3 Planungsanzüge

Die Finanzkommission hat den Regierungsrat in ihren Berichten zu den Budgets 2012, 2013 und 2014 jeweils gebeten, seine Stellungnahmen zu Planungsanzügen dem Grossen Rat wie jene zu den vorgezogenen Budgetpostulaten nicht erst mit dem Budgetbericht, sondern vorab sepa-rat zur Kenntnis zu bringen. Sie nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, dass dies mit Schreiben 14.0084.01 vom 10. September 2014 nun erst-mals geschehen ist. Der Regierungsrat nimmt darin Stellung zum derzeit einzigen hängigen Planungsanzug.

Planungsanzug Tanja Soland betreffend Einrichtungen für jugend-liche Beschuldigte und Straffällige

Der Planungsanzug von Tanja Soland fordert eine von Erwachsenen ge-trennte Unterbringung von jugendlichen Beschuldigten und Straffälligen und eine ihrem Alter entsprechende Behandlung. Der Grosse Rat hat ihn an der Sitzung vom 14. Dezember 2011 gegen den Antrag des Re-gierungsrats und an den Sitzungen vom 19. Dezember 2012 und vom 18. Dezember 2013 mit dessen Einverständnis stehen gelassen. Der Regierungsrat hat im Dezember 2012 versprochen, im Rahmen des Budgets 2014 ausführlicher zum Anliegen Stellung zu beziehen. Im De-zember 2013 hat er mitgeteilt, es liege entgegen der ursprünglichen An-nahme noch kein Beschluss des Konkordats vor. Die Konkordatskonfe-renz habe weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. Nun hält er fest, der definitive Entscheid über die erforderlichen Kapazitäten für den Jugend-strafvollzug liege gemäss Konkordatsplanung Ende 2014 vor. Er ver-spricht, im Rahmen des Budgets 2016 erneut zu berichten.

Die Finanzkommission enthält sich usanzgemäss inhaltlichen Stellung-nahmen zu Planungsanzügen.

Vorabzustellung auch der Stellungnahmen zu

Planungsanzügen

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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4. Einschätzung und Ausblick der Kommissionsmehrheit

Eine Mehrheit der Finanzkommission empfiehlt dem Grossen Rat, das Budget nicht wie vom Regierungsrat vorgelegt zu genehmigen, sondern Kürzungen in einem Mass zu verlangen, sodass ein ausgeglichenes Budget resultiert.

Der Hintergrund dieses Entscheids ist ein dreifacher: das ständige Wachstum der Ausgaben bzw. des Headcounts, der Umgang der Regie-rung mit der gesetzlichen Verpflichtung der Generellen Aufgabenüber-prüfung (GAP) und die seit Längerem zu grosszügigen Budgets, nicht aber die Tatsache an sich, dass das vorgelegte Budget negativ ist. Es ist der Mehrheit der Finanzkommission wohl bewusst, dass es unter gewis-sen Bedingungen richtig sein kann, ein negatives Budget vorzulegen.

In der Einschätzung der Mehrheit der Finanzkommission ist das für den Kanton Basel-Stadt für das Jahr 2015 aber nicht angezeigt. Sie begrüsst denn auch die vom Regierungsrat angekündigten Massnahmen – Re-duktion des ZBE um CHF 60 bis 80 Mio. – ist aber überzeugt, dass die-se Reduktion nicht erst bis Ende 2017 erfolgen soll, sondern zum Teil schon auf 2015 vorgezogen werden muss.

4.1 Kritikpunkt 1: Kostenwachstum / Headcount Die Mehrheit der Finanzkommission stellt fest, dass die Kosten der Ver-waltung stetig gestiegen sind, obwohl die Inflation im Schnitt der letzten Jahre null betrug. So steigt das Zweckgebundene Betriebsergebnis (ZBE) gegenüber Rechnung 2013 um CHF 145 Mio. (5.8%), obwohl im Budget 2015 das ZBE durch aktivierbare Massnahmen auf Kosten der Investitionsrechnung zusätzlich um CHF 15 Mio. entlastet wird. Ein der-artiges Ausgabenwachstum kann nicht einfach hingenommen werden. Unter Berücksichtigung eines Wachstums von 1.5% pro Jahr dürfte das Wachstum gegenüber Rechnung 2013 lediglich CHF 75 Mio. betragen.

Selbstverständlich anerkennt die Kommissionsmehrheit, dass die Ver-waltung – nicht zuletzt durch Entscheide des Parlaments oder Änderun-gen auf Bundesebene – mehr und/oder komplexere Aufgaben überneh-men musste. Es ist ihr weiter auch bewusst, dass ein in der Privatwirt-schaft beobachtbarer Effizienzgewinn von bis zu drei Prozent pro Jahr in vielen Teilen der Verwaltung nur schwer realisierbar ist. Was die Mehr-heit der Finanzkommission aber weitgehend vermisst, sind Anstrengun-gen der Verwaltung selbst, die Kosten zu reduzieren oder wenigsten nicht zu erhöhen. Insbesondere stellt sie fest, dass der Headcount zum Teil auch mit sehr mageren Begründungen erhöht wird, zum Teil zwar nur marginal, aber auch kleine Erhöhungen summieren sich. Die Kom-missionsmehrheit erwartet vom Regierungsrat in Zukunft einen bewuss-teren Umgang mit dem Headcount (sogenannte Plafonds nur noch nach Notwendigkeit, wenn sich über einen bestimmten Zeitraum herausstellt, dass die Arbeit auch mit einer Unterschreitung des Plafonds geleistet werden kann, müssen die Reserven gestrichen werden).

Mehrheit beantragt Rückweisung mit Kürzungsauftrag

Drei Gründe für Rückweisung

Angekündigte Spar-massnahmen sollen

teilweise vorgezogen werden

Nicht akzeptables Ausgabenwachstum

Kommissionsmehrheit vermisst

Sparbemühungen

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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4.2 Kritikpunkt 2: Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) Die Mehrheit der Finanzkommission weist seit Jahren auf die gesetzli-che Verpflichtung des Regierungsrats hin, mindestens einmal pro Legis-latur eine GAP durchzuführen – nicht ohne Grund: Eine solche GAP er-möglicht es, Teile der Verwaltung ohne Druck auf Effizienzver-besserungsmöglichkeiten und Einsparungen zu überprüfen. Die Mehr-heit der Finanzkommission erwartet nicht, dass sich die Verwaltung ständig selbst beschäftigt mit Aufgabenüberprüfungen, empfindet die Beschränkung des Regierungsrats auf das Minimum2 aber als fragwür-dig, vor allem vor dem Hintergrund, dass nach vielen Jahren erstmals wieder ein defizitäres Budget vorgelegt wird.

In der Hoffnung, etwas mehr von der nun offenbar bevorstehenden Auf-gabenüberprüfung zu erfahren, hat sich die Finanzkommission im Rah-men der Behandlung des Budgets 2015 beim Regierungsrat erkundigt, welches Vorgehen geplant sei und ob schon Schwerpunkte absehbar seien. Der Regierungsrat hat mit Verweis auf den laufenden Prozess jegliche Auskunft verweigert und damit auch die Chance verpasst, Mas-snahmen zu entwickeln, welche durch die Vorprüfung und allfällige Un-terstützung der Finanzkommission entsprechend bessere Resonanz im Parlament finden würden.

4.3 Kritikpunkt 3: Funktion des Budgets Die Finanzkommission hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Budget mit eingebauten Reserven seiner Funktion nicht gerecht wird. Leider setzt der Regierungsrat aber zum Teil nach wie vor auf die-se Methode, die zwar ein relativ unproblematisches Erreichen der (fi-nanziellen) Ziele ermöglicht, jedoch weiteren Aspekten der Budgetierung keine Rechnung trägt: So geht insbesondere der Aspekt der Herausfor-derung verloren, welcher für Effizienzsteigerungen ein wichtiger Motiva-tor wäre. Dass der Regierungsrat mit Reserven budgetiert, ist keine An-nahme der Mehrheit Finanzkommission, sondern kann einerseits durch den Vergleich von bisherigen Budgets mit den entsprechenden Jahres-rechnungen belegt werden, andererseits wurde das im Rahmen der Hearings von einigen Departementen explizit erwähnt („vorsichtig bud-getiert“). Die Mehrheit der Finanzkommission geht davon aus, dass die im Budget 2015 eingerechneten Reserven insgesamt bis zu CHF 50 Mi-o. betragen könnten.

4.4 Fazit der Mehrheit der Finanzkommission Die Mehrheit der Finanzkommission akzeptiert die Erklärungen des Re-gierungsrats, wonach das jetzige negative Budget in erster Linie durch stark reduzierte Steuereinnahmen (Unternehmenssteuerreform II), höhe-re Abschreibungen, hohe Gesundheits- und Sozialkosten zustande ge-kommen ist. Sie begrüsst die Massnahmen des Regierungsrats aus-drücklich, dass dieser Kosteneinsparungsmassnahmen prüfen und die Terminierung von Investitionen im Auge behalten will. Sie weist aber

2 Gemäss § 7 Abs. 1 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) hat die Regierung die kantonalen Tätigkeiten mindes-tens einmal pro Legislatur auf ihre staatliche Notwendigkeit, ihre Wirksamkeit und die Effizienz ihrer Erbringung sowie auf die Tragbarkeit ihrer finanziellen Auswirkungen zu überprüfen; dabei kann sie gem. Abs. 2 Schwerpunk-te bilden.

Regierungsrat tut betreffend GAP nur

das Minimum

Keine Auskunft über laufenden Prozess

Budgets stellen keine Herausforderung dar

Steigender Headcount erschwert Spar-

bemühungen

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ebenso ausdrücklich darauf hin, dass ein stetig steigender Headcount Kosteneinsparungsmassnahmen enorm erschwert, und dass es bedeu-tend einfacher wäre, solche Massnahmen regelmässig zu prüfen und fallweise zu ergreifen, als erst nach dem Vorlegen eines negativen Bud-gets.

Angesichts des steigenden internationalen Drucks auf das Schweizer Steuersystem (Unternehmenssteuerreform III) erwartet die Mehrheit der Finanzkommission keine substantielle Entlastung des Staatshaushalts durch erhöhte Steuereinnahmen (im Sinne von Steueraufkommen mal Steuersatz) – ganz abgesehen davon, dass Steuererhöhungen (im Sin-ne von Satzerhöhungen) das Steuersubstrat bei den Unternehmens-steuern gefährden könnten. Umso wichtiger ist es aus Sicht der Mehr-heit der Finanzkommission, dass Kosteneinsparungsmöglichkeiten im Kanton mit entsprechender Konsequenz geprüft und wo immer möglich ergriffen werden.

Die Mehrheit der Finanzkommission hat daher beschlossen, dem Gros-sen Rat zu empfehlen, das Budget in der vom Regierungsrat vorgeleg-ten Fassung nicht zu genehmigen, sondern die Regierung aufzufordern, ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Daraus resultiert ein Kürzungs-auftrag um nicht ganz CHF 31 Mio. Angesichts der gemäss Regierungs-rat ohnehin per 2016/2017 vorgesehenen Kürzungen um CHF 60 bis 80 Mio. geht die Mehrheit der Finanzkommission davon aus, dass sich die-se Kürzung vom Regierungsrat ohne weiteres umsetzen lässt. Der Be-trag ist gemessen am Gesamtbudget gering und zudem ist der Regie-rungsrat ohnehin daran, Massnahmen zu Einsparungen zu erarbeiten. Ein Vorziehen solcher Massnahmen im geforderten Umfang ist dem Re-gierungsrat auf jeden Fall zuzumuten. Die Kommissionsmehrheit kann sich unter diesen Umständen darauf beschränken, dem Regierungsrat den Rahmen vorzugeben, den der Regierungsrat für ein revidiertes Budget zu beachten hat und die Frage, wo genau die Einsparungen ge-macht werden können und bei welchem der Departemente dem Regie-rungsrat zu überlassen. Es ist denn auch eine der Hauptführungsaufga-ben des Regierungsrates die Verwaltung so zu organisieren, dass der vom Grossen Rat gesetzte Finanzrahmen eingehalten werden kann.

Unternehmenssteuer-reform III als zusätzli-

ches Damoklesschwert

Mehrheit der FKom wünscht ausge-

glichenes Budget

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5. Feststellungen zu einzelnen Departementen

5.1 Präsidialdepartement in Mio. CHF Rechnung 2013 Budget 2014 Budget 2015

Betriebsaufwand 167.6 176.2 174.9

Betriebsertrag 17.4 17.8 17.2

Betriebsergebnis -152.6 -163.4 -160.3

Gesamtergebnis -152.4 -163.3 -160.3

Ende 2014 Ende 2014 Differenz

Headcount (Plafond) 404 407 + 3

Das Budget des Präsidialdepartements geht von einem um 0.8% tiefe-ren Betriebsaufwand aus. Hauptgründe dafür sind die vorübergehende Schliessung des Kunstmuseums sowie die einmalige Belastung des Budgets 2014 durch den Auftritt des Kantons am Marché Concours des Cheveaux sowie die OSZE-Ministerratskonferenz. Auch der um 3.5% tiefere Betriebsertrag geht in erster Linie auf die Schliessung des Kunstmuseums zurück.

Der Headcount-Plafond steigt im Präsidialdepartement um drei auf 407 Stellen. Zwei davon betreffen das Kunstmuseum, wo es zwecks Vorbe-reitung und Organisation des 2016 öffnenden Erweiterungsbaus bereits 2015 zusätzliche personelle Ressourcen braucht (vgl. Kapitel 5.1.1). Für das Management des Kasernenareals ist gemäss Departement eine zu-sätzliche Stelle permanent. Der geplante Umbau des Hauptgebäudes und die Sanierung der Nebengebäude sind mit grossen Auswirkungen auf die Nutzenden verbunden. Weitere kleinere Headcount-Erhöhungen werden aufgefangen durch die Verschiebung von 1.5 Stellen an das Fi-nanzdepartement.

5.1.1 Erweiterungsbau Kunstmuseum

Der Headcount des Präsidialdepartements steigt gemäss Budgetentwurf um 3.4 Vollzeitäquivalente. Zwei davon entfallen auf den Erweiterungs-bau des Kunstmuseums. Mit der Neueröffnung des Museums kommt die vom Grossen Rat bewilligte Vorgabenerhöhung um CHF 2.45 Mio. zum Tragen. Die Vergrösserung des Museums bedingt zusätzliche Betriebs-mittel. Von den CHF 2.45 Mio. stehen CHF 1.85 Mio. bereits im Budget 2015, um in der Übergangsphase die Einnahmeausfälle und den Auf-wand für die Planung der Neueröffnung zu decken. Das Budget 2016 wird den gesamten Mehrbedarf von CHF 2.45 Mio. enthalten. In der Fi-nanzplanung ist diese gestaffelte Erhöhung berücksichtigt. Neben den erwähnten zwei Vollzeitstellen wird es, so die Auskunft des Regierungs-präsidenten, nach Eröffnung des Erweiterungsbaus weitere Stellen brauchen, steigt doch die Ausstellungsfläche um 30%.

Der Ratschlag zum Erweiterungsbau des Kunstmuseums hat Mehrkos-ten beim Betrieb in Aussicht gestellt. Der Kanton übernimmt mit CHF 2.45 Mio. die Hälfte. Die andere Hälfte wird privat finanziert. Der Regie-rungsrat hat dem Kunstmuseum 2011 den Auftrag für eine Betriebsana-lyse inklusive Betriebskonzept erteilt. Die Analyse zeigt nach Angaben

Sondereffekte führen bei Präsidialdeparte-

ment zu Ergebnisver-besserung

Stellenaufbau beim Kunstmuseum schon

ab 2015

Vorgabenerhöhung für Kunstmuseum

Zusätzlicher Betriebs-aufwand zur Hälfte

privat finanziert

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des Präsidialdepartements, dass die Betriebskosten minim unter der im Ratschlag genannten Summe liegen werden. Das Präsidialdepartement legt Wert auf die Feststellung, dass das Kunstmuseum seine „Struktur verschlanken und dynamischer“ werde. Es habe nicht einfach aus den zusätzlichen Flächen einen personalen Mehrbedarf hochgerechnet, sondern habe evaluiert, wie der Betrieb optimal aufgestellt werden kann.

Das Kunstmuseum benötigt insgesamt 22 zusätzliche Stellen. Das Budget 2015 enthält bereits einen Mehraufwand von CHF 1.8 Mio. Das Einrichten des Museums wird inklusive Abnahme durch die Versiche-rung sieben bis acht Monate dauern. Die Publikumseröffnung ist für April 2016 geplant.

Das Präsidialdepartement weist darauf hin, dass es zwei ab 2015 gel-tende, hochgradige Sponsoringverträge abgeschlossen worden sind. Mit einer Eigenfinanzierung von 40% erreiche das Kunstmuseum Basel in-ternational gesehen einen Spitzenwert.

Die Finanzkommission hat in ihrem Hearing zum Budget auch die an-stehenden Sanierungen des bestehenden Teils des Kunstmuseums thematisiert. Das Präsidialdepartement bestätigt, dass in den Sanie-rungskosten keine finanzrechtlich neuen Elemente enthalten seien. Die neuen Elemente seien Bestandteil des Ratschlags zum Erweiterungs-bau. Mit CHF 115 Mio. würden nur Sanierungsmassnahmen ergriffen – u.a. die Erdbebenertüchtigung und klimatische Verbesserungen. Die Fi-nanzkommission legt Wert darauf, die weiteren Sanierungsmassnahmen zügig zur Beurteilung der Frage vorgelegt zu erhalten, ob es sich tat-sächlich neue oder gebundene Ausgaben handelt.

5.2 Bau- und Verkehrsdepartement in Mio. CHF Rechnung 2013 Budget 2014 Budget 2015

Betriebsaufwand 270.3 274.8 289.7

Betriebsertrag 121.3 100.7 115.2

Betriebsergebnis -196.9 -223.2 -227.7

Gesamtergebnis -197.4 -220.8 -225.3

Ende 2014 Ende 2015 Differenz

Headcount (Plafond) 950 950 -

Das budgetierte Betriebsergebnis des Bau- und Verkehrsdepartements liegt im Bereich des Vorjahres. Zu verdanken hat das Departement dies der als Folge der neuen Rechnungslegung erstmaligen Budgetierung der Einnahmen von geschätzten CHF 10.0 Mio. aus der Mehrwertabga-be (vgl. Kapitel 5.2.5). Ebenfalls zum ersten Mal budgetiert werden Ein-nahmen von CHF 1.5 Mio. aus dem Verkauf von Pendler- und Besu-cherparkkarten. Gleichzeitig stehen Finanzierungsbeiträge von CHF 1.0 Mio. für Projekte zu Gunsten eines umweltverträglichen Pendlerverkehrs an (vgl. Kapitel 5.2.2).

Auf der Aufwandseite am stärksten ins Gewicht fällt die in Folge der Be-schaffung der neuen Flexity-Trams um CHF 9.3 Mio. steigende Abgel-tung an die BVB für Abschreibungen und Zinsen. Die Betriebskosten für die Verlängerung der Tramlinie 8 nach Weil am Rhein erhöhen den Auf-wand um CHF 0.8 Mio., die Neubewertung der Anlagen und die Ände-

22 zusätzliche Stellen nach Eröffnung

Erweiterungsbau

Hohe Eigen-finanzierung

Sanierungsmassnah-men finanzrechtlich

gebunden

Erstmalige Budgetie-rung der Einnahmen

aus Mehrwertabgabe

Höhere Abgeltung an BVB

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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rung der Abschreibungsvorschriften den Abschreibungsaufwand um CHF 4.1 Mio.

Der Headcount des Bau- und Verkehrsdepartements bleibt beim einen Plafond von 950 unverändert. Netto – unter Berücksichtigung der in Fol-ge des Projekts WorkplaceBS an das Finanzdepartement abgegebenen Stellenprozente – liegt der Anstieg bei 0.8 Stellen.

5.2.1 Verkehrspolitik in Basel – Stadtverkehr 2020

Die Finanzkommission liess sich vom Leiter Mobilität über die Verkehrs-politik in Basel informieren. Diese basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. So schreibt beispielsweise das Umweltschutzgesetz (USG) die Förderung von Fussgänger- und Veloverkehr und von öffentlichem Verkehr vor, ausserdem die Reduktion des motorisierten Individualver-kehrs (MIV) um 10% bis 2020. Die bisher eingeleiteten Massnahmen reichen aber allenfalls für eine Stabilisierung des MIV, nicht aber für eine Reduktion. Dafür bräuchte es mehr einschränkende Massnahmen beim MIV selber. Bis heute ist die Politik vor allem auf die Förderung von ÖV und Langsamverkehr ausgerichtet. Im von der Abteilung Mobilität erar-beiteten verkehrspolitischen Leitbild werden strategische Schwerpunkte und Massnahmen aufgeführt, die sehr hohe Kostenfolgen haben werden (Investitionskosten). Die Verkehrspolitik Basel ist ein Schwerpunktthema des Regierungsrats.

5.2.2 Pendlerfonds

Zusammen mit der Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirt-schaftung wurde auch der Pendlerfonds eingerichtet. In diesen fliessen 80% der Einnahmen aus Pendler- und Besucherparkkarten. Das Geld steht für Projekte im Perimeter der trinationalen Agglomeration Basel zur Verfügung, die zu einer Reduktion des MIV in Basel beitragen. So konn-ten in diesem Jahr bereits sechs Projekte mitfinanziert werden. Mit CHF 2 Mio. mit Abstand den grössten Beitrag erhalten hat die Verlängerung der Tramlinie 3 nach St. Louis für ungedeckte Kosten auf französischer Seite.

Die bisherige Umsetzung im Sinne einer Förderung des Umsteigens von Pendlerinnen und Pendlern vom MIV auf den ÖV ausserhalb des Stadt-gebiets ist zu begrüssen.

5.2.3 Auflösung des Vereins „TGV via Basel“

Auf Nachfrage der Finanzkommission wird der Verein „TGV via Basel“ per Ende 2014 aufgelöst. Der Zweck des Vereins hat sich seit Jahren er-ledigt. Die Finanzkommission begrüsst diesen Schritt. Die Mittel des Vereins stammten von mehreren Kantonen. Insgesamt geht es um einen sechsstelligen Betrag, welcher bei Auflösung an diese Kantone zurück-fliessen.

5.2.4 Anwendung von Swiss GAAP FER bei den BVB

Im Rahmen der Konsolidierung der Staatsrechnung 2013 stellte die Fi-nanzkontrolle fest, dass die Konsolidierung der BVB mit Schwierigkeiten verbunden ist, weil deren Rechnungslegung nicht nach dem Standard

Unveränderter Headcount

Verkehrspolitisches Leitbild in Erarbeitung

Erste Projekte aus Pendlerfonds

unterstützt

Verein „TGV via Basel“ wird aufgelöst

Modernere Rech-nungslegung bei BVB

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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Swiss GAAP FER erfolgt. Ein Wechsel auf Swiss GAAP FER wird vor al-lem auf Abschreibungen, aber beispielsweise auch auf die stillen Reser-ven einen Einfluss haben. Das Bau- und Verkehrsdepartement versi-chert der Finanzkommission, dass die Umstellung bei den BVB auf Swiss GAAP FER bis 2017 erfolgen wird. Die Finanzkommission hat angeregt, diese Umstellung etwas zügiger vorzunehmen, weil damit bei-spielsweise die Abschreibung für die neu erworbenen Flexity-Trams möglichst von Anfang an nach Swiss GAAP FER erfolgen und so neu geschaffene stille Reserven vermieden werden. Das Bau- und Ver-kehrsdepartement wird deshalb bei den BVB darauf hinwirken, dass die Umstellung schon im 2016 realisiert wird, was die Finanzkommission sehr begrüsst.

5.2.5 Mehrwertabgabefonds

Der Mehrwertabgabefonds wurde zum ersten Mal in der Staatsrechnung 2013 abgebildet und deren Einnahmen erreichten etwa CHF 20 Mio. Im Budget 2015 werden die Einnahmen mit CHF 10 Mio. budgetiert. Die Fi-nanzkommission wundert sich über diese aus ihrer Sicht pessimistische Budgetierung. Dass diese Einnahmen stark variieren können ist zwar nachvollziehbar, aber ob deren Volatilität gerade mit 50% angenommen wird, darf in Frage gestellt werden. Auf Grund einer nachgefragten Jah-resendschätzung 2014 basierend auf den Einnahmen bis Mitte Jahr, zeigen, dass die CHF 10 Mio. für dieses Jahr höchst wahrscheinlich gut übertroffen werden.

5.3 Erziehungsdepartement in Mio. CHF Rechnung 2013 Budget 2014 Budget 2015

Betriebsaufwand 1‘063.8 1‘078.7 1‘092.2

Betriebsertrag 161.6 157.8 157.9

Betriebsergebnis -905.4 -925.1 -939.6

Gesamtergebnis -905.1 -924.9 -939.4

Ende 2014 Ende 2014 Differenz

Headcount (Plafond) 3‘122 3‘221 + 99

Das Erziehungsdepartement veranschlagt einen um 1.2% steigenden Betriebsaufwand und einen nahezu gleichbleibenden Betriebsertrag. Der Personalaufwand steigt um CHF 8.1 Mio. oder 1.7%. Höhere Schüler-zahlen und Lektionenkosten verursachen einen Mehraufwand von CHF 2.6 Mio. bzw. CHF 1.8 Mio. (vgl. Kapitel 5.3.2). Bei den Volksschulen erhöhen der Ausbau der Tagesstrukturen (CHF 1.0 Mio.), der Schulso-zialarbeit (CHF 0.6 Mio.), zusätzliche integrative Angebote der verstärk-ten Massnahmen (CHF 0.6 Mio.) sowie höhere Stellvertretungskosten (CHF 0.4 Mio.) das Budget. Das Abwarts- und Reinigungswesen für die zusätzlichen Standorte der Kindergärten und Tagesstrukturen und die Verstärkung der Badeaufsicht erhöhen den Personalaufwand um je CHF 0.4 Mio. Die Verlängerung der Primarschule entlastet den Personalauf-wand um weitere CHF 2.3 Mio. zu Lasten der Gemeinden Riehen und Bettingen. Bereits mit dem Budget 2014 sind CHF 4.7 Mio. an die bei-den Gemeinden überwälzt worden.

Pessimistische Budge-tierung der Einnahmen

aus Mehrwertabgabe

Personalaufwand steigt bei Erziehungs-departement parallel

zu Headcount

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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Für die Betriebskosten der Schulhausneubauten und den weiteren Aus-bau des Tagesstrukturangebotes veranschlagt das Erziehungsdeparte-ment einen Mehraufwand von CHF 1.4 Mio. Bei den Volksschulen erhö-hen sich die internen Mieten wegen zusätzlicher Standorte um CHF 1.3 Mio. Für die Schulharmonisierung sind Mehrausgaben von CHF 1.4 Mio. veranschlagt. Der Bereich Jugend, Familie und Sport verzeichnet Mehr-ausgaben von CHF 1.2 Mio.

Beim Transferaufwand erhöht sich der Beitrag an das Globalbudget der Universität Basel um CHF2.2 Mio. Dafür reduziert sich der Globalbeitrag an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) um CHF 2.1 Mio. Ein Mehraufwand von CHF 1.7 Mio. verzeichnet die Tagesbetreuung, für den Ausbau der Mütter- und Väterberatung und die Jugendhilfe sind je CHF 0.2 Mio. zusätzlich veranschlagt.

Die teilweise Schliessung der St. Jakobshalle reduziert zwar den Auf-wand um CHF 1.2 Mio., ist aber gleichzeitig mit Mindereinnahmen von CHF 2.8 Mio. verbunden.

Der um 99 Stellen höhere Headcount-Plafond betrifft verschiedene Be-reiche, wovon hier nur die massgebendsten erwähnt seien: Steigenden Schülerzahlen erhöhen den Bedarf an Lehrpersonen um 38.6 Stellen (vgl. Kapitel 5.3.2). Die Lehrpersonen der Musikalischen Grundkurse sind ab Schuljahr 2015/16 beim Erziehungsdepartement statt der Mu-sikakademie der Stadt Basel angestellt. Diese kostenneutrale Änderung erhöht den Plafond um 27.0 Stellen. Der Ausbau der Tagesstrukturen um 250 Plätze führt zu einem Stellenwachstum von 19.7. Weitere 5.8 Stellen sind für den Ausbau der Schulsozialarbeit, 3.0 für das Angebot „Deutsch als Zweitsprache“ (vgl. Kapitel 5.3.3) veranschlagt. Der Mehr-bedarf von 2.3 Stellen für die Aufsicht in den Gartenbädern soll durch eine Erhöhung der Eintrittspreise finanziert werden.

5.3.1 Umbauten für die Tagesstrukturen, Harmos und Sanierun-gen der Schulhäuser

Der Regierungsrat nimmt den Ausbau der Tagesstrukturen nach der Nachfrage und der Finanzierbarkeit vor. Gemäss derzeitigem Planungs-stand kann die Rahmenausgabenbewilligung über CHF 39 Mio. für Baumassnahmen zugunsten von Tagesstrukturen eingehalten werden. An allen Schulstandorten werden Tagesstrukturen entsprechend dem Bedarf eingerichtet.

Das Erziehungsdepartement erklärte weiter, dass auch die Rahmenaus-gabenbewilligung über CHF 93 Mio. für die Baumassnahmen für die Schulharmonisierung gemäss derzeitigem Planungsstand eingehalten werden kann.

5.3.2 Stellenwachstum und Schülerzahlen

Das Erziehungsdepartement erhöht den Headcount im Budget um 99.3 Vollzeitstellen gegenüber dem Budget 2014 und um 152 gegenüber der dem Ist-Zustand in der Rechnung 2013. Von den zusätzlichen Stellen gehen die meisten auf den Anstieg der Schülerzahlen und ein weiterer grosser Teil auf den Ausbau der Tagesstrukturen zurück.

Beitrag an Global-budget bei Uni höher,

bei FHNW tiefer

Headcount-Plafond steigt um 99

Nachfrageabhängiger Ausbau der Tages-

strukturen

Rahmenausgabenbe-willigungen werden

eingehalten

Stellenwachstum in Folge höherer

Schülerzahlen und Tagesstrukturen

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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Da die Schulen mit dem Unterrichtslektionendach (fixe Anzahl Unter-richtslektionen pro Schüler/in und Schulstufe) gesteuert werden, steigen die Unterrichtslektionen und damit automatisch auch die Kosten für den Unterricht, wenn die Anzahl der Schüler/innen steigt. Die durchschnittli-chen Kosten pro Lektion sind langfristig konstant und bilden die Kosten für die Lehrpersonen ab. Die Kostenentwicklung bei den Schülerzahlen steht daher in keinem Zusammenhang mit der Entwicklung bei den Kos-ten pro Unterrichtslektion.

Bei der Klassenbildung muss auf der Primarschulstufe das Nachbar-schaftsprinzip berücksichtigt werden. Je nach Verteilung der schulpflich-tigen Kinder in den Wohnquartieren ist eine bessere oder ungünstigere Annäherung an die maximale Klassengrösse möglich. Die Kosten kön-nen aber nur gesenkt werden, wenn das Unterrichtslektionendach pro Schüler verkleinert und damit indirekt die Klassen vergrössert würden.

5.3.3 Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Die neuzuziehenden, fremdsprachigen Kinder werden in ihre Nachbar-schaftsschule eingeschult und erhalten dort DaZ-Anfangsunterricht. Ziel des DaZ-Aufbauunterrichts ist die Weiterentwicklung und Vertiefung der Deutschkenntnisse nach Ablauf des Anfangsunterrichts. Die maximale Dauer beträgt drei Jahre. Die Schätzung und die Erfahrungen der letzten Jahre ergeben einen Bedarf von CHF 1‘250‘000 für das DaZ-Angebot in der Primarschule. Das Fördersystem der Fremdsprachenklassen kostete vorher ca. CHF 780‘000. Die Differenz von mehr als CHF 450‘000 resul-tiert daraus, dass nun alle Standorte in den Quartieren DaZ-Schülerinnen und -Schüler aufnehmen und die Sprachförderung nun über einen längeren Zeitraum hinweg und nach individuellem Bedarf systematisch möglich wird.

5.4 Finanzdepartement in Mio. CHF Rechnung 2013 Budget 2014 Budget 2015

Betriebsaufwand 111.9 119.9 118.3

Betriebsertrag 67.1 73.3 69.5

Betriebsergebnis -52.2 -55.2 -57.9

Gesamtergebnis -52.6 -55.3 -58.3

Ende 2014 Ende 2015 Differenz

Headcount (Plafond) 517 520 + 3

Das um CHF 2.7 Mio. unter dem Vorjahresbudget liegende Betriebser-gebnis des Finanzdepartements setzt sich aus einer Aufwandminderung um CHF 1.6 Mio. und einer Ertragsminderung um CHF 3.8 Mio. zusam-men.

Die über den Sachaufwand finanzierte Massenmigration der Websites der kantonalen Verwaltung ist abgeschlossen. Auch der Parallelbetrieb der neuen WebBS Infrastruktur und der bisherigen LiveLink Infrastruktur entfällt 2015. Der Sach- und Betriebsaufwand reduziert sich deshalb um CHF 1.8 Mio. Die vereinnahmten Entgelte nehmen aufgrund einer An-passung des internen Verrechnungsmodells für die Leistungen der Zent-ralen Informatikdienste (ZID) um CHF 3.8 Mio. ab.

Ausbau der Sprachför-derung für fremd-sprachige Kinder

Finanzdepartement mit weniger Aufwand und

Ertrag

Abgeschlossene IT-Projekte

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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Das Finanzdepartement plant zwei zusätzliche Stellen im Bereich SAP und eine zur professionellen Unterstützung der grossen Beteiligungen bei Finanzierungsgeschäften. Die zusätzliche 80%-Stelle in der E-Government-Fachstelle wird von der Kantons- & Stadtentwicklung des Präsidialdepartements ins Finanzdepartement transferiert. Weil der Auf-wand zur Bearbeitung von Themen im Bereich Diversity (Alter, Herkunft, Religion, sexuelle Ausrichtung etc.) steigt, ist dafür eine Erhöhung um eine halbe Stelle vorgesehen. Entlastend wirken sich eingeplante, nun aber doch nicht notwendige 1.5 Stellen beim Projekt WorkplaceBS aus.

5.4.1 Projekt Systempflege

Es sind bis dato rund 4‘500 Stellen-Zuschlagsvorschläge erstellt und dem Regierungsrat und den acht Sozialpartnern der Arbeitsgemein-schaft der baselstädtischen Personalverbände im September unterbrei-tet worden. In der Periode von September bis Anfang Dezember 2014 werden die allfälligen Rückmeldungen des Regierungsrats und der So-zialpartner beurteilt und mit der Projektleitung (ZPD) besprochen. Der Regierungsrat entscheidet schliesslich im Dezember 2014 über die defi-nitive Zuordnung, die per 1. Februar 2015 gilt. Damit ist die Nachvoll-ziehbarkeit und Transparenz der Lohnanpassung per Ende Januar 2015 (ordentlicher Stufenanstieg, eventuell Teuerungsausgleich und mögliche Anpassungen der Sozialversicherungen) gewährleistet. Die Systempfle-ge führt zu wiederkehrenden Mehrkosten von rund CHF 18 Mio. im Jahr. Im Finanzplan eingestellt werden CHF 12 Mio.; CHF 6 Mio. müssen die Departemente intern kompensieren. Da die Systempflege im Jahr 2015 nur elf Monate betrifft, beträgt der Mehraufwand im Budget CHF 11 Mio.

5.4.2 WorkplaceBS

Die von der Regierung beschlossene weitgehende Vereinheitlichung der IT-Arbeitsplätze im Rahmen des Projekts WorkplaceBS ist in der Um-setzungsphase. Die IT-Arbeitsplätze werden standardisiert und Skalen-effekte realisiert. So hat sich der Headcount bei den ZID im 2014 erhöht. Bei den Departementen sollte er sich aber im 2015 reduzieren. Mittelfris-tig sollte aus dem Projekt WorkplaceBS eine Kostenreduktion dank Ska-leneffekten und der Vereinfachung bei gesamtkantonalen Projekten er-reicht werden. Exakte Zahlen können allerdings nicht genannt werden, da die IT einem ständigen Wandel unterworfen ist und der Anspruch auf höhere Qualitäts-Standards (IT-Arbeitsplätze, IT-Plattformen, IT-Government, IT-Projekte) allfällige Einsparungen kompensiert oder gar überkompensiert.

5.4.3 Schuldenbewirtschaftung - Inkassostelle

Die vor zwei Jahren eingeführte Inkassostelle arbeitet erfolgreich. Ziel sollte es sein, in Zusammenarbeit mit den Betroffenen die dem Staat geschuldeten Beträge erhältlich zu machen. Der Staat hat auf eine nachhaltige Sanierung der Verhältnisse der Betroffenen hinzuwirken und zu beachten, dass die Betroffenen nicht in die Sozialhilfe abrutschen.

Stellenmehr- und -minderbedarf

Mehrkosten von CHF 12 Mio. durch

Systempflege

Kostenreduktion durch Standardisierung der

IT-Arbeitsplätze

Erfolgreiche Inkassostelle

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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5.5 Gesundheitsdepartement in Mio. CHF Rechnung 2013 Budget 2014 Budget 2015

Betriebsaufwand 575.8 569.2 564.9

Betriebsertrag 22.3 23.1 23.9

Betriebsergebnis -554.1 -546.6 -541.4

Gesamtergebnis -554.2 -546.7 -541.4

Ende 2014 Ende 2015 Differenz

Headcount (Plafond) 311 320 + 9

Das Budget 2015 des Gesundheitsdepartements zeigt sich wie schon im Vorjahr vergleichsweise stabil. Das budgetierte Betriebsergebnis fällt um 1.0% besser aus. Der insgesamt um CHF 5.0 Mio. abnehmende Trans-feraufwand geht auf den rückläufigen Bedarf beim Kantonsanteil für sta-tionäre Spitalbehandlungen (CHF 2.9 Mio.) und auf die plangemäss wei-ter abnehmenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen an die Spitäler (CHF 7.4 Mio.) zurück. Gegenläufig ist mit einem Plus von CHF 3.8 Mio. die Entwicklung bei den Ergänzungsleistungen in der Langzeitpflege aufgrund der fortschreitenden demographischen Alterung und der Rest-finanzierung der Pflegeheime.

Der Personalaufwand erhöht sich hauptsächlich wegen des Ausbaus der Verkehrsmedizin am Institut für Rechtsmedizin. Von neun zusätzlichen Stellen entfallen deren sieben auf das Institut für Rechtsmedizin. Die damit verbundenen Ausgaben werden allerdings durch Mehreinnahmen kompensiert (vgl. Kapitel 5.5.1). Zur Umsetzung des revidierten eidge-nössischen Epidemiegesetzes und für das Tierversuchswesen benötigt das Gesundheitsdepartement je eine zusätzliche Stelle.

5.5.1 Via sicura

„Via sicura“ ist ein Umsetzungspaket des Bundes, das darauf abzielt, dass nur noch gut ausgebildete und voll fahrfähige Menschen in siche-ren Fahrzeugen auf Fehler verzeihenden Strassen verkehren sollen. Die Gesetzesänderungen der „Via sicura“ bedingen laut Regierungsrat zwingend eine Verschärfung der administrativen Massnahmen. Der Kan-ton habe seine Verwaltung so zu organisieren, dass die Verfahren in-nerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen werden.

Seit dem 1. Juli 2014 werden Fahreignungsuntersuchungen angeordnet, wenn eine Fahrzeuglenkerin oder ein Fahrzeuglenker mit einer Blutalko-holkonzentration von 1.6 Promille und mehr im Strassenverkehr kontrol-liert worden ist. Der bisherige Wert für die Anordnung einer Fahreignung lag bei 2.5 Promille. Diese Herabsetzung wird zu einer Zunahme von verkehrsmedizinischen Abklärungen führen. Das Institut für Rechtsme-dizin rechnet mit einer Zunahme der Fallzahlen (Begutachtungen inkl. Verlaufskontrollen) von heute 300 Fällen auf zukünftig 800. Einfache verkehrsmedizinische Gutachten kosten rund CHF 1‘350, umfassendere rund CHF 2‘100.

Diese Fahreignungsabklärungen beinhalten neben der verkehrsmedizi-nischen Untersuchung auch eine Haaruntersuchung auf das Alkoholab-bauprodukt Ethylglucuronid. Das Institut für Rechtsmedizin rechnet mit 300 bis 600 zusätzlichen Haaranalysen pro Jahr. Haaranalysen werden

Gesundheitsdeparte-ment mit stabilem

Budget

Ausbau bei Verkehrs-medizin budgetneutral

Via sicura für mehr Si-cherheit auf Strassen

Zunahme der ver-kehrsmedizinischen

Abklärungen

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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auch bei anderen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Suchtproblematik, auf Betäubungsmittel oder Medikamentenwirk-stoffe hin durchgeführt. Sie kosten je nach Anzahl zu untersuchenden Substanzgruppen zwischen CHF 400 und CHF 1‘200.

Hinzu kommt die Begutachtung bei besonderen Fragestellungen zu Al-ters- und somatischen Erkrankungen, die gemäss Art. 28 Verkehrszu-lassungsverordnung (VZV) seit November 2013 nur noch durch von der Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) zertifizierten Verkehrsmedizinern bearbeitet werden dürfen. Bis anhin konnten diese Begutachtungen von niedergelassenen Vertrauensärzten, in der Regel Hausärzten, vorgenommen werden.

Die Umsetzung von „Via sicura“ bringt sowohl im Gesundheitsdeparte-ment, wie auch im Justiz-und Polizeidepartement finanzielle Verände-rungen mit sich. Das Gesundheitsdepartement rechnet mit einem Ge-samtaufwand von rund CHF 1 Mio. Die insgesamt sieben neuen Stellen im Gesundheitsdepartement seien jedoch kostendeckend nach dem Verursacherprinzip finanziert und die Aufstockung des Personals werde nach Bedarf stufenweise erhöht. Diese Kostendeckung gilt jedoch nicht für den Mehraufwand im Justiz- und Sicherheitsdepartement (vgl. Kapi-tel 5.6.3). Der Bedarf der Stellen beim Institut für Rechtsmedizin be-gründet sich zum einen durch den Wegfall einer privaten Begutach-tungsstelle und der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), die ab Frühjahr 2014 keine neuen Fälle mehr bearbeiteten. Zum liegt es wie bereits erwähnt am Verkehrssicherheitsprogramm „Via sicura“, das vorsieht, bestimmte verkehrsmedizinische Begutachtungen zukünftig nur noch durch Verkehrsmediziner SGRM, das heisst speziell ausgebildete Ärzte und Ärztinnen, vornehmen zu lassen.

Einige Mitglieder der Finanzkommission zweifeln an der Deckung dieser Mehrkosten im Bereich der Gesundheitsversorgung. Die Kommission wird diese Thematik weiterhin beobachten.

5.5.2 Weiterbildung FMH Facharzt

Die Weiterbildung zum Facharzt schliesst an das Staatsexamen an der Universität an und beinhaltet die Weiterbildung der Assistenzärztinnen und -ärzte an den Spitälern gemäss dem Curriculum des angestrebten Facharzttitels. Weil diese Ausbildung nach dem universitären Abschluss stattfindet, ist die Universität nicht für die Finanzierung der Kosten zu-ständig. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass diese Ausbildungskosten auch nicht in die Tarife der Krankenversicherer eingeschlossen werden dürfen. Dadurch entsteht für die Spitäler eine Finanzierungslücke, die derzeit von den Standortkantonen der Spitäler getragen werden. Die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) ist zurzeit be-strebt, eine interkantonale Vereinbarung auszuarbeiten, welche einen nationalen Finanzierungsmechanismus für die ärztliche Weiterbildung bis zum eidgenössischen Facharzttitel regelt. Das erarbeitete Modell sieht Ausgleichszahlungen zwischen den Kantonen vor, die auf der Grösse der Kantonsbevölkerung und den interkantonalen Patienten-ströme basieren. Die Standortkantone sollen den Spitälern pro Jahr und Ärztin und Arzt in Weiterbildung pauschal CHF 15‘000 (Vollzeitäquiva-lent) ausrichten, sofern die betreffende Ärztin oder der betreffende Arzt zum Zeitpunkt der Erlangung des Universitätszulassungsausweises ih-

Strengere Verkehrszu-lassungsverordnung

Keine Mehrbelastung für Kanton dank

Verursacherprinzip

Konkordat für Finanzierung der uni-versitären ärztlichen

Weiterbildung

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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ren/seinen Wohnsitz in einem der Vereinbarung beigetretenen Kanton hatte.

Die Finanzkommission unterstützt diese interkantonale Aufteilung der Kosten, damit diese Kosten nicht alleine von den Universitätskantonen getragen werden müssen.

5.6 Justiz- und Sicherheitsdepartement in Mio. CHF Rechnung 2013 Budget 2014 Budget 2015

Betriebsaufwand 340.4 350.1 355.5

Betriebsertrag 103.8 111.2 118.5

Betriebsergebnis -240.7 -245.2 -242.9

Gesamtergebnis -241.1 -245.5 -243.2

Ende 2014 Ende 2015 Differenz

Headcount (Plafond) 1‘680 1‘716 + 36

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement verzeichnet ein um 0.9% bes-seres Betriebsergebnis als im Vorjahresbudget. Der um CHF 4.2 Mio. tiefere Sachaufwand geht in erster Linie auf den Wegfall von Einmalef-fekten aus der Durchführung der OSZE-Ministerratskonferenz und tiefe-re Kosten im Massnahmenvollzug zurück. Dass der Personalaufwand lediglich um CHF 2.1 Mio. steigt, ist ebenfalls auf die OSZE-Ministerratskonferenz zurückzuführen, für die 2014 ein Personalaufwand von CHF 2.5 Mio. budgetiert war. Der Ausbau des Polizeibestands, die Umsetzung der neuen Parkraumbewirtschaftung (vgl. Kapitel 5.6.4) und Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mass-nahmenpakets „Via sicura“ (vgl. Kapitel 5.6.3) lassen den Personalauf-wand 2015 um CHF 1.6 Mio., CHF 1.5 Mio. bzw. CHF 0.8 Mio. steigen.

Die OSZE-Ministerratskonferenz wirkt sich auch um CHF 5.4 Mio. er-tragsmindernd aus. Steigende Einnahmen erwartet das Justiz- und Si-cherheitsdepartement u.a. aus den Einsätzen der Sanität Basel (CHF 1.0 Mio.), dem Bundesbeitrag an die Sicherheitskosten für das Asylemp-fangs- und -verfahrenszentrum (CHF 0.4 Mio.) und der Gewinnbeteili-gung an der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel (CHF 0.5 Mio.). Stei-gende Fallzahlen im Justizvollzug führen zu Mehreinnahmen von CHF 1.6 Mio. aus Kostgeldverrechnungen.

Dass der Headcount deutlich um 36 Stellen steigt, geht auf die nochma-lige Vergrösserung des Polizeikorps (11 Stellen), die neue Parkraumbe-wirtschaftung (13 Stellen), Via sicura (5.5 Stellen) und den Strafvollzug (7 Stellen) zurück.

5.6.1 Swisslos-Fonds

Am 19. August 2014 wurde eine neue Verordnung für den Swisslos-Fonds im Amtsblatt publiziert. Insbesondere wurden die Abschnitte II Bewilligungsgrundsätze und III Projekte der aktuellen Vergabepraxis an-gepasst. Das Bundesamt für Justiz ist der Ansicht, dass die Vergabe-praxis bzw. die Verordnung nicht bundesrechtskonform ist. In seiner Stellungnahme urteilt es, die Basler Regierung dehne den Begriff „ge-meinnützig“ über Gebühr aus.

Steigender Personal-aufwand bei Justiz-

und Sicherheitsdepar-tement

Neue Swisslos-Fonds-Verordnung in Kritik

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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Die Basler Regierung hatte ihre Idee, kommerzielle Veranstaltungen mit Swisslos-Geldern zu unterstützen damit gerechtfertigt, das geschehe, wenn „die Unterstützung eines Projektes im Interesse der Allgemeinheit liegt“, wie die Regierung es in ihrer Erklärung zur neuen Verordnung formulierte. „Damit wird der Begriff der gemeinnützigen Verwendung in einer Art und Weise ausgedehnt, die aus unserer Sicht nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist“, sagt das Bundesamt dazu. Insbesondere wurden kommerziell orientierte Projekte wie die Produktion „The Lion King“, das „Musikantenstadl“ oder die „Baloise Session“ moniert.

Die Finanzkommission hat in den letzten Jahren genau solche Projekte explizit bezüglich der rechtmässigen Vergabung hinterfragt. Der Regie-rungsrat hat jeweils die Rechtmässigkeit deklariert und hat auf Veran-lassung der Finanzkommission die Verordnung an seine Praxis ange-passt. Nun zeigt sich, dass diese Praxis möglicherweise nicht bundes-rechtskonform ist. Die Finanzkommission fordert die Regierung deshalb auf, die Verordnung Swisslos-Fonds rechtskonform zu gestalten sowie die Vergabepraxis entsprechend anzupassen.

5.6.2 Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP)

2014 wurde im Generalsekretariat des Justiz- und Sicherheitsdeparte-ments eine GAP durchgeführt. Als Ergebnis der GAP resultierte, dass der Headcount von aktuell 12.1 auf 10.7 Stellen reduziert werden kann. Es ergibt sich somit eine Reduktion um 10%. Die Untersuchungen wur-den aufgrund einer objektivierten Methodik durchgeführt. Laut Aussagen des Justiz- und Sicherheitsdepartements war das Resultat allerdings nicht überraschend. Die Finanzkommission beurteilt die angewandte Methodik als sehr sinnvoll und praktikabel. Insbesondere möchte die Fi-nanzkommission das Justiz- und Sicherheitsdepartement für seine vor-bildliche Handhabung der GAP lobend erwähnen. Zurzeit ist bereits das zweite GAP Projekt in der Abteilung Services am Laufen. Es ist den üb-rigen Departementen zu empfehlen, die Methodik des Justiz- und Si-cherheitsdepartements möglichst bald zu übernehmen und ebenfalls mit der GAP zu beginnen.

5.6.3 Projekt Via sicura bei der Verkehrsabteilung der Kantonspolizei

Die Verkehrsabteilung der Kantonspolizei ist der Auffassung, dass im Rahmen der schrittweisen Umsetzung von Via sicura eine Erhöhung des Personalbestandes von 5.5 Stellen nicht zu vermeiden ist. Im Ressort Administrativmassnahmen sollen aufgrund der seit dem 1. Juli 2014 ver-schärften Vorschriften bezüglich der obligatorischen Fahreignungsunter-suchung bei Fahrten mit einer Blutalkohol-Konzentration ab 1.6 Promille (bisher 2.5 Promille) 4.5 Neustellen geschaffen werden. Weiter wird eine Stelle im Strafbefehlsdezernat geschaffen. Es wird mit einer beträchtli-chen Erhöhung der Fallzahlen gerechnet. Deshalb müsse der Personal-bestand an die neue Ausgangslage angepasst werden. Weiter muss hier auch mit einmaligen Investitionen sowie höheren, wiederkehrenden Sachauslagen budgetiert werden. Ein Anteil dieser Mehrkosten wird durch die den Delinquenten auferlegten Verfahrenskosten gedeckt wer-den. Dies wird aber mit Sicherheit nicht die gesamten Mehrkosten de-cken können. Die Finanzkommission stellt hier in Frage, ob durch eine

Unterstützung von kommerziell orientier-

ten Projekten

Finanzkommission erwartet rechtskonfor-

me Verordnung

Erfolgreiche GAP im Generalsekretariat

Via sicura erfordert mehr Personal

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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höhere Effizienz des bereits bestehenden Ressorts Administrativmass-nahmen der Verkehrsabteilung, nicht verrechenbare Mehrkosten ver-mieden werden können. Weiter schlägt die Finanzkommission vor, die vorgesehenen Stellen nur schrittweise aufzubauen, um eine rechtzeitige Reaktion bei Ausbleiben der entsprechenden Fallzahlen zu ermöglichen.

5.6.4 Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung bei der Verkehrs-abteilung der Kantonspolizei

Die Verkehrsabteilung benötige 30 zusätzliche Stellen für die Umset-zung der Parkraumbewirtschaftung. Weiter ist mit zusätzlichen, wieder-kehrenden Sachkosten von CHF 815‘000 (IT, zusätzliche Büroräume, Drucksachen etc.) zu rechnen. Insgesamt ist mit Mehrkosten von CHF 4.7 Mio. zu rechnen. Dieser Mehraufwand wird gemäss Justiz- und Si-cherheitsdepartement grösstenteils durch Mehreinnahmen im Einzelpos-ten-Bereich (Bussen aus ruhendem Verkehr, Einnahmen Parkkarten) kompensiert. Tatsächlich wurde das Einnahmenbudget für Bussen um CHF 3.65 Mio. erhöht im Vergleich zur Rechnung 2013. Gemäss Aus-sagen der Verkehrsabteilung liegt das Bussensoll jedes Mitarbeiters bei ca. CHF 120‘000. Es müssten also etwa 90‘000 zusätzliche Bussen aus dem ruhenden Verkehr generiert werden. Dies beurteilt die Finanzkom-mission als eher unwahrscheinlich. Die budgetierten Bussenmehrein-nahmen dürften mindestens als fragwürdig zu bezeichnen sein.

5.6.5 Angespannte Situation bei der Rettung

Gegenüber der Rechnung 2013 weist das Budget ein Plus von neun Stellen aus, was zu einer Erhöhung des Personalaufwandes bei der Ret-tung von rund CHF 1.28 Mio. führt. Die Erhöhung des Headcounts war allerdings auf Grund der Beschlusslage schon im Budget 2014 bekannt. Die Rekrutierung von Rettungssanitätern gestaltet sich nach wie vor schwierig, auf Grund des ausgetrockneten Arbeitsmarktes müssen Va-kanzen (ca. 10% des Stellensolls) weiterhin durch den Einkauf von tem-porären Arbeitskräften besetzt werden. Insgesamt sei aber entgegen der öffentlichen Kritik nicht von einem strukturellen Unterbestand beim Per-sonal auszugehen und somit keine Anpassung am Budget notwendig. Engpässe insbesondere bei Spitzenzeiten erfolgen weiterhin unabhän-gig von der Budgetierung mit Einsätzen externer Dienstleister. Die kol-portierten Unstimmigkeiten bei der Berufsfeuerwehr können ebenfalls nicht auf eine mangelhafte Dotierung des Headcounts zurückgeführt werden und sind insofern nicht budgetrelevant.

5.6.6 Hohes Kostenniveau im Bereich Bevölkerungsdienste und Migration sowie Strafvollzug

Gegenüber der Rechnung 2013 steigt der Headcount im Bereich Bevöl-kerungsdienste und Migration insgesamt um neun, gegenüber Budget 2014 um sieben Stellen. Dies ist auf den konstant ansteigenden Ge-schäftsanfall zurückzuführen, der auch mittelfristig nicht abnehmen wird, da auf Bundesebene verschiedene grössere Vorhaben (neue Auslän-derausweise, Revision Bürgerrechtsgesetz) mit erheblichem Ausmass auf den Vollzug in den Kantonen in Arbeit sind. Die Ausgaben im Straf-vollzug fallen unverändert hoch aus und werden auch in den kommen-den Jahren auf konstant hohem Niveau verharren. Dies ist durchaus be-

Zusätzliche Ressour-cen für Parkraum-

bewirtschaftung

Kein personeller Un-terbestand in Rettung

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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dingt durch deutlich angestiegene Ansprüche an die öffentliche Sicher-heit. Es ist nicht anzunehmen, dass sich die Kriminalität in wesentlichem Ausmass verändert und die Zahl der inhaftierten Personen in den nächs-ten Jahren nicht abnimmt. Der Ausbau der Kapazitäten in diesem Be-reich erfolgt massgebend über die Rechnung 2014, weshalb der Ge-samtaufwand im Budget 2015 rund CHF 1.3 Mio. über der Rechnung 2013, jedoch CHF 1.1 Mio. unter dem Budget 2014 zu liegen kommt.

5.7 Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt in Mio. CHF Rechnung 2013 Budget 2014 Budget 2015

Betriebsaufwand 786.9 769.9 875.8

Betriebsertrag 317.4 271.8 356.2

Betriebsergebnis -475.6 -504.4 -525.8

Gesamtergebnis -473.8 -504.4 -525.9

Ende 2014 Ende 2015 Differenz

Headcount (Plafond) 682 714 + 32

Das budgetierte Ergebnis des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt verschlechtert sich um 4.2% oder CHF 21.4 Mio. Zurückzufüh-ren ist dies in erster Linie auf den Sozialbereich. Der Personalaufwand nimmt um 5.2% auf CHF 116.8 Mio. zu, u.a. weil es aufgrund höherer Fallzahlen im Bereich Migration der Sozialhilfe sowie im Amt für Bei-standschaften zusätzliche Personalressourcen braucht. In der klassi-schen Sozialhilfe ist ein Ausbau des Personalbestands im Rahmen des Projekts „nachhaltige Sozialhilfe“ (vgl. Kapitel 5.7.1) geplant. Mit einem netto um CHF 10.4 Mio. steigenden Aufwand rechnet das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt bei Ergänzungsleistungen, Prämi-enverbilligungen und Sozialhilfe. Auch bei der Behindertenhilfe setzt sich die Kostenzunahme im Budgetjahr voraussichtlich fort.

Der steigende Aufwand im Sozialbereich schlägt sich auch im Headcount nieder. Er nimmt um 32 Stellen auf 714 zu. Über 23 davon entfallen auf die Sozialhilfe. Aufgrund der zunehmenden Fallzahlen im Bereich Migration wird der Personalbestand entsprechend der bei der Sozialhilfe geltenden dynamischen Steuerung um 8.26 Stellen erhöht. Zur Umsetzung des Projekts „nachhaltige Sozialhilfe“ sind 15 zusätzli-che Stellen vorgesehen. In den Bereichen Familienmietzinsbeiträge und Alimentenhilfe erfolgt ein Stellenaufbau von 1.5, in der Kindes- und Er-wachsenenschutzbehörde eine von 1.0 Stellen. Im Amt für Beistand-schaften und Erwachsenenschutz (ABES) muss der Rückbau der beste-henden hausinternen Bank aufgrund einer als Teil des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts erlassenen neuen Bundesverordnung voran-getrieben werden. Um sämtliche Anlagen und Vermögen der betreuten Klienten zu analysieren und rechtskonform umzuschichten, wird eine zusätzliche befristete Stelle benötigt. Ausserdem ist das ABES mit einer Zunahme von Beistandsfällen konfrontiert, was zusätzlich 7.0 befristete Stellen nach sich zieht.

Ergebnisverschlechternd wirkt sich der Umstand aus, dass der Gewinn-anteil des Kantons an den Schweizerischen Rheinhäfen von CHF 2.9 Mio. neu bei der Finanzverwaltung unter den nichtzweckgebundenen Positionen verbucht wird. Etwas tiefer veranschlagt das Departement für

Kostenwachstum im Sozialbereich

23 neue Stellen bei Sozialhilfe

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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Wirtschaft, Soziales und Umwelt dafür den Aufwand für Projekte, die aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit finanziert werden.

5.7.1 Sozialleistungen

Die Finanzkommission hat sich eingehend mit dem Themenbereich So-zialleistungen befasst. Mit Blick auf den Finanzhaushalt unseres Kan-tons bereitet der Anstieg der Ausgaben für Unterstützungsleistungen und zusätzliches Personal Sorgen. Es scheint, dass nur bedingt gesteu-ert werden kann, weil externe Faktoren wie Fallzahlen, Vorschriften des Bundes und Konjunkturlage mitentscheidend sind. Dennoch stellen sich Fragen nach möglichen Ausgabensenkungen. Insbesondere der Ver-gleich mit anderen Gemeinwesen zeigt da und dort noch Spielraum.

Es ist einleuchtend, dass zur Bewältigung von mehr Gesuchen mehr Personal benötigt wird. Ob allerdings zur Erfüllung der „Nachhaltigen Sozialhilfe“ eine Erhöhung in dem vom Departement vorgeschlagenen Ausmass erfolgen muss, ist fraglich. Man hätte auch einen gestaffelten Personalanstieg beschliessen können. Die Absicht, mit mehr Dienstlei-tungen des Personals Bezügerinnen und Bezüger rascher wieder beruf-lich eingliedern zu können, ist zur Kenntnis genommen worden. Dem-nach müssten sich die Ausgaben abgesehen vom Mengenwachstum reduzieren. Ob die erhoffte Reduktion der Sozialleistungen die zusätzli-chen Personalkosten kompensieren können, kann das WSU zum heuti-gen Zeitpunkt nicht mit Bestimmtheit sagen.

Entgegen früher Aussagen des Departementes haben sich die Fallzah-len im Bereich Migration nicht reduziert, sondern steigen nach wie vor. Der Zielwert der Fälle pro Mitarbeiter (Soll) wird seit Jahren um rund ein Fünftel überschritten. Als Folge davon konnten keine Stellen reduziert werden, da sich dadurch der Referenzwert zusätzlich verschlechtert hät-te. Um die realistischerweise auf höherem Niveau verharrenden Fallzah-len bearbeiten zu können, müssen unter Berücksichtigung des Soll-Referenzwertes die Stellen im Budget 2015 erhöht werden.

Wie schon in den Vorjahren bildeten die Verbilligungen der Krankenkas-senprämien Gegenstand von Fragen und Abklärungen der Kommission. Die budgetierten Mehrausgaben von CHF 4.7 Mio. sind sehr viel Geld. In anderen Kantonen besteht kein Automatismus, die Prämienverbilli-gungen exakt im Ausmass des Prämienanstieges jährlich anzupassen. Die Diskussion im Kanton Basel-Landschaft hat dies gezeigt. Die Bewer-tung des Automatismus wird in der Kommission unterschiedlich einge-schätzt. Die Kommission ortet in diesem Bereich einen finanziellen Spielraum, den es im Sinne der Kantonsfinanzen auszuloten gilt.

Die Finanzkommission hat zur Kenntnis genommen, dass im Departe-ment für Wirtschaft, Soziales und Umwelt das Ausgabenwachstum auf Grund nicht beeinflussbarer Faktoren deutlich höher ist als der vom Re-gierungsrat vorgegebene Wachstumspfad von 1.5% pro Jahr. Diese Entwicklung ist entsprechend im Auge zu behalten.

Benchmarks zeigen Handlungsspielraum bei Sozialausgaben

FKom hinterfragt zu-sätzliche Stellen im

Bereich Migration der Sozialhilfe

Regierungsrat erhöht Prämienverbilligungen

parallel zu Prämien-wachstum

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5.8 Gerichte in Mio. CHF Rechnung 2013 Budget 2014 Budget 2015

Betriebsaufwand 64.2 63.7 65.1

Betriebsertrag 25.6 26.0 25.8

Betriebsergebnis -38.6 -38.0 -39.3

Gesamtergebnis -38.6 -38.0 -39.3

Ende 2014 Ende 2015 Differenz

Headcount (Plafond) 246 247 + 1

Die Gerichte budgetieren einen um CHF 1.3 Mio. höheren Betriebsauf-wand und einen um CHF 0.2 Mio. tieferen Betriebsertrag. Die Rechnung der Gerichte besteht traditionell aus einem hohen Anteil an nicht direkt beeinflussbaren Einzelposten. Dies gilt sowohl für die Aufwand- wie für die Ertragsseite. Die Gerichte orientieren sich bei der Budgetierung des-halb jeweils am Ergebnis der letzten abgeschlossenen Rechnung. Der Anstieg des Headcounts um eine Stelle betrifft das Appellationsgericht (0.7 Stellen) und das Zivilgericht (0.3 Stellen).

5.9 Behörden und Parlament in Mio. CHF Rechnung 2013 Budget 2014 Budget 2015

Betriebsaufwand 9.4 10.6 11.2

Betriebsertrag 0.0 0.0 0.0

Betriebsergebnis -9.3 -10.5 -11.2

Gesamtergebnis -9.3 -10.5 -11.2

Ende 2014 Ende 2015 Differenz

Headcount (Plafond) 28.5 28.7 + 0.2

Behörden und Parlament umfassen den Grossen Rat und die ihm unterstellten Abteilungen Finanz-kontrolle, Ombudsstelle, Parlamentsdienst und Datenschutzbeauftragter

Das Ergebnis des Grossen Rates und der ihm unterstellten Abteilungen verschlechtert sich im Budgetvergleich um rund sechs Prozent. Der Sach- und Betriebsaufwand steigt um knapp 40%, zum grossen Teil weil die nicht-AHV-pflichtige Grundentschädigung der Parlamentsmitglieder von CHF 652‘000 nicht mehr im Personal-, sondern im Sachaufwand verbucht wird. Der Personalaufwand nimmt über alle vier dem Grossen Rat unterstellten Abteilungen leicht ab. Die einzige Veränderung beim Headcount verzeichnet der Datenschutzbeauftragte (+ 0.2 Stellen).

5.10 Regierungsrat in 1‘000 CHF Rechnung 2013 Budget 2014 Budget 2015

Betriebsaufwand 3‘171.2 2‘856.2 3‘282.2

Betriebsertrag 2.6 3.0 3.0

Betriebsergebnis -3‘168.6 -2‘853.2 -3‘279.2

Gesamtergebnis -3‘168.6 -2‘853.2 -3‘279.2

Ende 2014 Ende 2015 Differenz

Headcount (Plafond) 7 7 0

Viele Einzelposten in Budget der Gerichte

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Zeitverschobene Rückverrechnungen von Nebeneinkünften von rund CHF 100’000 und voraussichtliche Mehrkosten von rund CHF 320‘000 bei den Ruhegehältern infolge Wechsel im Regierungsrat erhöhen den Personal- bzw. Betriebsaufwand des Regierungsrats.

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6. Antrag der Kommissionsmehrheit

Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat mit 7:0 Stimmen, das Budget 2015 des Kantons Basel-Stadt an den Regie-rungsrat zurückzuweisen. Sie hat diesen Bericht an ihrer Sitzung vom 20. November 2014 einstimmig verabschiedet und Patrick Hafner zu ih-rem Sprecher bestimmt.

Die Kommissionsmehrheit hat den Bericht der Kommissionsminderheit zur Kenntnis genommen.

Im Namen der Mehrheit der Finanzkommission

Patrick Hafner Präsident

Beilagen Anhang: Änderungen Investitionsübersichtsliste Bericht der Kommissionsminderheit Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission zu den Globalbud-

gets der fünf kantonalen Museen für das Jahr 2015

Antrag auf Rückweisung

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Anhang: Änderungen Investitionsübersichtsliste

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Rekapitulation (max. 130% Plafond)

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Bericht der Kommissionsminderheit zum Budget 2015

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1. Einschätzung und Ausblick der Kommissionsminderheit

Die Kommissionsminderheit – bestehend aus Elisabeth Ackermann, Mustafa Atici, Georg Mattmüller, Eveline Rommerskirchen, Tanja So-land, Sarah Wyss – verweist abgesehen vom Kapitel 4 auf den Bericht der Kommissionsmehrheit bzw. der gesamten Finanzkommission. Im Folgenden legt sie ihre Einschätzung zum Budget 2015 dar.

1.1 Nachhaltige Finanzpolitik im Kanton weiterführen Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass der Kanton Basel-Stadt seit Jahren eine nachhaltige Finanzpolitik verfolgt. Dies zeigt sich insbesondere an der Reduktion der Nettoschulden von CHF 3.5 Mrd. im Jahr 2004 auf CHF 2.0 Mrd. Franken im Jahr 2013. Damit wurden in knapp zehn Jahren CHF 1.5 Mrd. Nettoschulden abgebaut. Zudem hat sich der Regierungsrat selbst ein kontrolliertes Ausgabenwachstum auf-erlegt mit einem maximalen Wachstum von 1.5% des zweckgebundenen Betriebsergebnisses (ZBE) pro Jahr.

In den letzten Jahren wurde die Pensionskasse Basel-Stadt mehrmals nachhaltig saniert. Zudem gibt es aufgrund der beschlossenen Steuer-senkungen wiederkehrende Einnahmenausfälle um jährlich CHF 150 Mio. bei den Einkommenssteuern und jährlich CHF 100 Mio. bei den Gewinnsteuern. Der Kanton tätigt ausserdem rekordhohe, vom Grossen Rat beschlossene Investitionen, wie beispielsweise die Erweiterung des Kunstmuseums (CHF 100 Mio. gesamthaft), die Erhaltung und die nachhaltige Investitionen in die Bildung – darunter fallen insbesondere die Schulhausneubauten und -umbauten (CHF 790 Mio. gesamthaft). Die grössten Investitionsvorhaben alleine im Jahre 2015 sind mit CHF 270 Mio. die Hochbauten im Verwaltungsvermögen (Kunstmuseum Er-weiterungsbau, Schulharmonisierung, St. Jakobshalle Sanierung), der Bereich Stadtentwicklung und Allmendinfrastruktur mit CHF 70 Mio. und der öffentliche Verkehr mit CHF 45 Mio. (vgl. Budgetbericht S. 292 ff.). Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass diese Investitionen nicht nur wünschenswert, sondern für den Standort Basel zwingend notwendig sind.

1.2 Leichtes Defizit in der Erfolgsrechnung von CHF 31 Mio. ernst nehmen

Die Kommissionsminderheit ist trotzdem beunruhigt über das geplante leichte Defizit im Budget 2015 und insbesondere über die prognostizier-ten Defizite in der Finanzplanung 2015 bis 2018. Auch wenn die Gründe des Defizits hauptsächlich aus den unvorhergesehene Folgen der Un-ternehmenssteuerreform II (jährlich minus CHF 70 Mio.) resultieren, ist es der Kommissionsminderheit ein grosses Anliegen, dass der Kanton kein strukturelles Defizit aufbaut. Das Defizit des Budgets 2015 kann ausdrücklich nicht direkt auf das Personalwachstum zurückgeführt wer-den, dennoch ist die Kommissionsminderheit der Ansicht, dass das Per-

Kanton verfolgt nach-haltige Finanzpolitik

PK-Sanierungen, Steuersenkungen

und nachhaltige Investitionen

Kanton darf kein strukturelles Defizit

aufbauen

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sonalwachstum kritisch beobachtet werden muss und in einem soliden Verhältnis zum Wachstum der Staatsausgaben stehen sollte.

1.3 Entlastungsmassnahmen wirksam ab 2016 Der Regierungsrat hat bereits notwendige Korrekturen ergriffen, indem er ein reduziertes Wachstum des ZBE im Budget 2015 von nur 1.0% plant (nicht 1.5% wie in der mittelfristigen Planung). Der Regierungsrat möchte weiter, dass das ZBE in den Jahren 2016 und 2017 durch-schnittlich nur um 0.25% wächst - dies ist aus Sicht der Kommissions-minderheit quasi ein Nullwachstum.

Im Rahmen der kommunizierten aktuellen Generellen Aufgabenprüfung (GAP) erarbeitet der Regierungsrat zurzeit ein Entlastungspaket im Um-fang von jährlich CHF 60 bis 80 Mio. Die Kommissionsminderheit geht davon aus, dass damit gezielt und sinnvoll gespart wird, ohne dass wichtige Leistungen abgebaut werden müssen. Diese Massnahmen sol-len gemäss Regierungsrat im Frühling 2015 kommuniziert werden und wirken bereits ab dem Jahr 2016. Die Kommissionsminderheit fordert den Regierungsrat diesbezüglich auf, sobald als möglich zu den Entlas-tungsmassnahmen zu kommunizieren. Damit soll einerseits eine Klä-rung und Verbesserung der aktuell defizitären Finanzplanung erfolgen und andererseits die öffentliche Diskussion zu den einzelnen Massnah-men ermöglicht werden.

1.4 Genehmigung des Budgets 2015 Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die finanzielle Steue-rung des Kantons weiterhin nachhaltig und langfristig erfolgen soll. Temporäre Defizite der laufenden Rechnung sollen zulässig sein. Ein Defizit von CHF 31 Mio. bedeutet für das Budget mit einem zweckge-bundenen Betriebsergebnis des Kantons in der Höhe von CHF 2‘621 Mio. praktisch eine rote Null. Hohe finanzielle Kennzahlen und schwer beinflussbare externe Faktoren wie die unklare Höhe der Gewinnaus-schüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) oder Auswirkungen bundesrechtlicher Steuerpolitik erschweren die Budgetierung stark. Das Budgetdefizit von 31 Mio. entspricht lediglich 1% des ZBE bzw. 0.8% des gesamten Staatshaushaltsaufwands. Ausserdem muss berücksich-tigt werden, dass es finanzpolitisch unsichere Grundlagen gibt. Niemand kann genau voraussagen, wie die Rechnung 2014 abschliessen wird und wie sich die Steuereinnahmen im 2014/2015 entwickeln werden. Das Defizit von 31 Mio. Franken liegt innerhalb der normalen Schwan-kungen. Die Kommissionsminderheit möchte, dass die Finanzpolitik mit-tel- bis langfristig erfolgt.

Es ist weiter darauf hinzuweisen, dass eine Restriktion der Budgetierung durch die Schuldenbremse, die sich an der Nettoschuldenquote orien-tiert und nicht an den Budgetwerten der laufenden Rechnung, gegeben ist. Die Nettoschuldenquote lag Ende 2013 bei 3,4‰ und beläuft sich im Budget 2015 auf 4‰ und liegt damit sehr deutlich unter dem gesetzli-chen Grenzwert von 6.5‰.

Die Kommissionsminderheit ist dezidiert der Meinung, dass eine kurz-fristige und unüberlegte Kürzung oder gar Rückweisung des Budgets

Reduziertes ZBE-Wachstum von 2015

bis 2017

Regierungsrat bereitet Entlastungspaket vor

Budgetiertes Defizit entspricht „roter Null“

Schuldenbremse als langfristige Vorgabe

Rückweisung wäre unüberlegtes und fal-

sches Signal

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2015 nicht nur ein vollkommen falsches Signal an die Bevölkerung, son-dern auch ein untaugliches Mittel für eine nachhaltige Finanzpolitik ist. Der Kanton hat einen grossen finanzpolitischen Handlungsspielraum er-arbeitet und kann daher die weitere Planung nachhaltig und gezielt in Angriff nehmen. Nach einer Kürzung oder Rückweisung müsste der Re-gierungsrat sehr kurzfristig bereits Geplantes streichen. Diese unüber-legten Mittel sind auch überflüssig, da der Regierungsrat bereits ange-kündigt hat, dass notwendige Massnahmen ergriffen werden. Eine Rückweisung des Budgets ist zudem nur kontraproduktiv und dient der politischen Diskreditierung der Gesamtregierung.

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2. Antrag der Kommissionsminderheit

Die Minderheit der Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat mit 6:0 Stimmen, das Budget 2015 des Kantons Basel-Stadt gemäss dem Entwurf des Grossratsbeschlusses auf Seite 43 zu genehmigen. Sie hat diesen Bericht an ihrer Sitzung vom 20. November 2014 einstimmig ver-abschiedet und Tanja Soland zu ihrer Sprecherin bestimmt.

Die Kommissionsminderheit hat den Bericht der Kommissionsmehrheit zur Kenntnis genommen.

Im Namen der Minderheit der Finanzkommission

Elisabeth Ackermann Vizepräsidentin der Finanzkommission

Beilage Entwurf Grossratsbeschluss

Antrag auf Genehmi-gung des regierungs-

rätlichen Budgets

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Finanzkommission

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Grossratsbeschluss

betreffend

Budget 2015 des Kantons Basel-Stadt

(vom [Hier Datum eingeben])

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt beschliesst nach Einsicht in den Budgetbericht 2015 des Regierungsrats und den Bericht Nr. 14.0084.03 der Finanzkommission:

1. Das gesamtkantonale Budget 2015 wird wie folgt genehmigt:

Erfolgsrechnung Total Aufwand Fr. 4‘137‘928‘300 Total Ertrag Fr. 4‘107‘030‘500 Gesamtergebnis Fr. -30'897'800

Investitionsrechnung

Total Ausgaben Fr. 560‘477‘760 Total Einnahmen Fr. 84‘407‘193 Saldo Investitionsrechnung Fr. 476‘070‘567

2. Die Soll-Werte 2015 der Wirkungs- und Leistungsziele der fünf kantonalen Museen und der

Produktgruppen des Globalbudgets Öffentlicher Verkehr werden genehmigt.

3. Von den Änderungen auf der Investitionsübersichtsliste (IÜL) wird Kenntnis genommen. [siehe Anhang zum Bericht der Kommissionsmehrheit]

Dieser Beschluss ist zu publizieren.

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt

Bildungs- und Kulturkommission

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 26. November 2014 Seite1/14

Bildungs- und Kulturkommission Basel, 17. November 2014 Kommissionsbeschluss vom 17. November 2014

Mitbericht der Bildungs- und Kulturkommission zu den Budgets der fünf kantonalen Museen für das Jahr 2015

zuhanden der Finanzkommission

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bildungs- und Kulturkommission

Seite2/14

1. Auftrag und Vorgehen Gemäss § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) vom 19. Juni 1999 erfolgt in „der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen Rats (...) die Vorberatung zu Globalbudget und Leistungsteil (Definitionen und übergeordnete Ziele der Produktgruppen)“. Die Ergebnisse der Beratung werden seit 2011 dem Grossen Rat als Mitbericht zuhanden der Finanzkommission vorgelegt. Zuvor wurde ein eigenständiger Bericht abgegeben. In fünf Subkommissionen haben die Mitglieder der Bildungs- und Kulturkommission im Oktober und November 2014 mit den Direktionen sowie den Verwaltungsleitungen der kantonalen Museen die Budgets behandelt. Der vorliegende Bericht fasst die Erkenntnisse der Subkommissionen zusammen. Die Museen schätzen die Besuche der Subkommissionen sehr. Sie geben Gelegenheit, die Anliegen der Museumsleitung mit den Vertretungen der Legislative unmittelbar zu besprechen. Im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise verwendet die Bildungs- und Kulturkommission einen Frageraster, anhand dessen die Gespräche über die Budgets 2015 geführt worden sind. Die Antworten wurden schriftlich festgehalten. Die Subkommissionen setzen sich wie folgt zusammen: Subkommission Antikenmuseum (AMB): Andrea Bollinger

Oskar Herzig Joël Thüring

Subkommission Historisches Museum (HMB): Sibylle Benz Hübner

Martin Lüchinger Ernst Mutschler

Subkommission Kunstmuseum: (KMB) Sibylle Benz Hübner

Martina Bernasconi Franziska Reinhard

Subkommission Museum der Kulturen (MKB): Oswald Inglin

Joël Thüring Christine Wirz-von Planta

Subkommission Naturhistorisches Museum (NMB): Heidi Mück

Annemarie Pfeifer-Eggenberger N.N.

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bildungs- und Kulturkommission

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2. Budgets der Museen

2.1 Kennzahlen im Überblick

AMB HMB KMB MKB NMB

Aufwand 7'487'600 10'718'700 17'925'200 9'481'200 8'656'300

Ertrag 2'285'000 971'300 2'670'100 1'280'100 913'500

Betriebsergebnis vorAbschreibung 5'202'600 9'747'400 15'255'100 8'201'100 7'742'800

Personalaufwand 3'854'500 6'262'100 10'049'600 5'091'800 5'165'200

0

4

8

12

16

20M

illio

nen

Kennzahlen in Franken B 2015

AMB HMB KMB MKB NMB

Aufwand 1'579'700 -134'800 -3'396'500 74'000 -499'000

Ertrag 1'740'500 169'300 -5'063'200 170'400 207'100

Betriebsergebnis vorAbschreibung -160'900 -304'000 1'666'700 -96'400 -706'100

Personalaufwand 222'800 39'600 -198'700 140'400 77'500

-6

-4

-2

0

2

4

Mill

ion

en

Abweichung in Franken zwischen B 2015 und B 2014

AMB HMB KMB MKB NMB

Aufwand 26.7 -1.2 -15.9 0.8 -5.5

Ertrag 319.7 21.1 -65.5 15.4 29.3

Betriebsergebnis vorAbschreibung -3.0 -3.0 12.3 -1.2 -8.4

Personalaufwand 6.1 0.6 -1.9 2.8 1.5

-100.0

0.0

100.0

200.0

300.0

400.0

Abweichung in Prozent zwischen B 2015 und B 2014

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Detailerläuterungen und -begründungen

Ertrag AMB Siehe auch die Ausführungen zum Aufwand.

Die Ausstellung Griechenland (Antikythera) startet im Herbst 2015. Das AMB erwartet ca. 75‘000 Besuchende, wobei ein Teil dieser Besucherzahlen für das Jahr 2016 budgetiert ist.

HMB Es wird mit einem Mehrertrag gerechnet: Eine bewusst ehrgeizige Budgetierung im Sinne „sportlicher Ertragsziele“. Es gibt eine gute Dichte attraktiver Sonderausstellungen („Fussball – Glaube, Liebe, Hoffnung“, „Glanz“ / Silberausstellung).

KMB Dem KMB entgehen vor allem durch die Schliessung des Hauptbaus Erträge aus Eintritten und Führungen von rund Fr. 1.4 Mio., aus Umsätzen der Buchhandlung/Shop und übrigen Dienstleistungen rund Fr. 1.9 Mio. Weiterhin führt das reduzierte Ausstellungsprogramm auch zu geringeren Beiträgen von Stiftungen, Unternehmen und Privaten. Das KMB rechnet hier mit einer Reduktion von rund Fr. 1.8 Mio. Gesamthaft ergibt sich damit eine Abnahme des Ertrags 2015 zu 2014 von Fr. 5.1 Mio. Der Betrag (Differenz zum Aufwand) von Fr. 1.6 Mio. wurde vom Grossen Rat bereits bewilligt.

MKB Der Ertrag ist insgesamt Fr. 170‘400 höher budgetiert. Dabei wichtige Faktoren sind: Bezahlung Kulturdialog über Drittmittel (neu budgetiert) und ein höherer Finanzierungsgrad der Ausstellungen über Drittmittel.

Betriebsergebnis vor Abschreibung HMB Ein besseres Ergebnis ergibt sich vor allem durch höher budgetierte Drittmittel. KMB Da die Abnahme des Ertrags um Fr. 5.1 Mio. nicht die Abnahme des Aufwands

um Fr. 3.4 Mio. ausgleicht, wird sich das zweckgebundene Betriebsergebnis vor Abschreibungen (ZBE) 2015 im Vergleich zu 2014 um Fr. 1.7 Mio. erhöhen.

Aufwand AMB Es gibt keine signifikanten Abweichungen für den Normalbetrieb. Abweichungen

sind ausschliesslich durch Sonderausstellungen verursacht, welche zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden werden. Dies ist in einem Museum, welches viele internationale Partner hat (Ministerien anderer Länder, Museen etc.), normal und keine aussergewöhnliche Situation. Dieser Umstand erschwert eine Jahresplanung hinsichtlich der Zahlen.

HMB Ein Minderaufwand ergibt sich durch div. Kürzungen von Einzelpositionen (IT, Büromaterial, Inserate, Energie etc.). Die Budgetwerte wurden dem tatsächlichen Aufwand 2014 angepasst.

KMB Hier wie in den weiteren Erläuterungen zum KMB muss darauf hingewiesen werden, dass sich durch die temporäre Schliessung des Kunstmuseums eine ausserordentliche Situation ergibt, die mit den anderen Jahren nicht vergleichbar ist. Durch die Schliessung des Hauptbaus ergeben sich Kostenreduktionen für Werbung, Einrichtung, Leihverkehr und Versicherung von Ausstellungen über Fr. 2.7 Mio. Weiterhin führen tiefere Umsätze in Buchhandlung/Shop zu geringeren Einkäufen von Fr. 400’000. Die restliche Reduktion von Fr. 100’000 sind auf geringere Betriebs- und Verwaltungskosten zurückzuführen. Zusammen mit der Reduktion beim Personalaufwand von Fr. 200'000 (siehe Begründung) ergibt sich eine Abnahme des Aufwands 2015 zu 2014 von Fr. 3.4 Mio.

NMB Der budgetierte Aufwand reduziert sich gegenüber 2014 deutlich, da im Budget 2014 eine einmalige Vorgabenerhöhung (Fr. 760’000) für den Umzug ins externe Lager berücksichtigt wurde.

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MKB Eine Reduktion um Fr. 96‘365 wird budgetiert. Die IVR-IT-Kosten werden um diesen Betrag tiefer sein.

NMB Die grosse Abweichung kommt aufgrund der im 2014 eingestellten Umzugskosten zustande.

Personalaufwand AMB Abweichung gegenüber 2014 +Fr. 222‘800 (6.1%).

Mit dem Ertrag von Sonderausstellungen muss ein Teil der steigenden Fixkosten (Stufenanstieg, Lieferantenlöhne) des Normalbetriebes abgedeckt werden (ca. Fr. 50‘000). Abweichung gegenüber 2014 ergeben sich durch die Faktoren Aushilfe Sonderausstellung (überwiegender Anteil der Abweichung) und den Stufenanstieg. Die Aufsicht, welche 2013/2014 nach Pensionierung nicht ersetzt worden ist, muss wieder ersetzt werden. Die Technik in der Skulpturenhalle wird im 2015 zum ersten Mal voll budgetiert (im 2014 nur einige Monate).

HMB Die Veränderung liegt unterhalb der Schwelle der Erhöhungen, welche alleine der automatische Stufenanstieg erzeugt. Laufende Optimierung des Personaleinsatzes und Verschlankung von Prozessen

KMB Befristete Arbeitsverträge werden per Ende 2014 nicht verlängert. Früh- und Normalpensionierungen 2015 werden hauptsächlich erst 2016 ersetzt. Ein Teil der Neueintritte im 2015 sind auf einen späteren Zeitpunkt geplant. Aufträge mit externen Dienstleistern sind per Ende 2014 gekündigt. Diese Massnahmen entlasten das Personalbudget 2015 im Vergleich zu 2014 nur um Fr. 200’000.

MKB 2015 um Fr. 140‘402 höher, da bereits bei Erstellung des Budget klar war, dass

die Kulturdialog-Personalkosten durch Dritte finanziert werden. NMB Der budgetierte Personalaufwand steigt um rund Fr. 80‘000, da für die

kommenden Jahre externe Unterstützungen für den anstehenden Neubau zugesichert wurden.

Rechnung2013

Budget 2015 Budget 2016

CHF Gesamtaufwand inMio. 20.4 18 27

CHF Personalaufwand inMio. 11 10 12.5

% AnteilPersonalaufwand 54 56 46

0

10

20

30

40

50

60

Verhältnis Gesamt zu Personalaufwand 2014–2016

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2.2 Personal (Vgl. auch vorige Tabellen betreffend Personalaufwand in Franken absolut und prozentual)

AMB HMB KMB MKB NMB Lernende 2015 1 1 2 3.5 2 Lernende 2014 1 1 2 2 1 Praktikumsstellen 2015

2 1 6 2

Praktikumsstellen 2014

2 2 1 5 1.5

Detailerläuterungen und -begründungen Lernende AMB 1 Attestlernende im Büro. Keine Veränderung gegenüber Vorjahr. KMB 1 Lernende Buchhandel, Austritt per 31.7.2015, wird erst im 2016 ersetzt.

1 Lernende EBA. MKB Ab August 2015: 1 Kaufm. Bereich und 2-3 Polydesign 3D. NMB 1 Praktikant Fachmatur (Öffentlichkeitsarbeit). Praktikumsstellen AMB 2-3 Personen. Keine Veränderung gegenüber Vorjahr. HMB Nicht budgetiert. MKB Ca. 5 Personen + 1 Volontärin (2 Jahre).

AMB HMB KMB MKB NMB

Stellenprozente inHundert 2015 30 50 82 38 36

Stellenprozente inHundert 2014 30 50 81 38 36

Anzahl Mitarbeitende2015 47 100 140 80 58

Anzahl Mitarbeitende2014 47 100 145 83 54

020406080

100120140160

Anzahl Stellen 2015 und 2014

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2.3 Eigenfinanzierungsgrad

Detailerläuterungen und -begründungen AMB Die starke Zunahme zwischen 2014 und 2015 resultiert daher, dass das AMB

2015 eine grosse Sonderausstellung mit einem hohen Drittmittelanteil und höheren Einnahmen (Eintritte, Shop, etc.) plant.

HMB Grund der Zunahme: Die Drittmittel werden von Fr. 190’000 auf Fr. 418’000 mehr als verdoppelt budgetiert. Für einen Teil bestehen bereits fixe Zusagen.

KMB Da die Reduktion der Erträge höher ausfällt als die der Kosten, ergibt sich für 2015 nur noch ein Eigenfinanzierungsgrad von 15%. Im Vorjahresbudget lag dieser bei 36%. Vor allem der Rückgang der Erträge aus Eintritten, Führungen, Verkäufen der Buchhandlung/Shop und weiteren Dienstleistungen von Fr. 3.3 Mio. und geringere Beiträge von Stiftungen, Unternehmen und Privaten von Fr. 1.8 Mio. sind die Gründe dafür.

MKB Erhöhung, da mehr Drittmittel für die Ausstellungen generiert werden. NMB Der budgetierte Eigenfinanzierungsgrad erhöht sich im 2015 von 7.72% auf

10.55%. Im 2015 wird mit höheren Drittmitteln gerechnet, da diverse Veranstaltungen, die laufende sowie die kommende Sonderausstellung Sponsorengelder generieren wird. Zudem wird eine weitere Sonderausstellung im Herbst eröffnet, welche entsprechende Eintritte bringen wird.

2.4 Generierung von Drittmitteln

AMB Für die im Herbst 2015 beginnende grosse Antikythera-Ausstellung müssen rund 1.5 Millionen Franken generiert werden. Sponsoren der Ausstellung sind die Novartis, die Stavros Niarchos Fondation, die BIZ sowie private Mäzene. Als weitere potentielle Sponsoren sind die Hublot SA und die Onassis Foundation im Gespräch, gerade auch im Hinblick auf die BaselWorld 2016.

HMB Drittmittelgeber sind: Swisslos, div. Stiftungen, Mäzene für die „Glanz-„ / Silber-Ausstellung. Inskünftig geplant ist ein systematisches, professionelles Fundraising und

AMB HMB KMB MKB NMB

2015 30.5 9.1 15 13.5 10.6

2014 9.2 7.4 36 11.8 7.7

0

5

10

15

20

25

30

35

40

Eigenfinanzierungsgrad 2015 und 2014

Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt, Bildungs- und Kulturkommission

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Crowdfunding. Drittmittel 2015: Fr. 418'000. KMB Durch Sponsoring von Unternehmen, Donationen von Privaten, Beiträge fremder

Stiftungen und Beiträge der Stiftung für das Kunstmuseum werden im Budgetjahr rund 1,2 Mio. Drittmittel bereitgestellt. Da mit den Drittmitteln in der Hauptsache das Ausstellungsprogramm finanziert wird, variiert der Betrag von Jahr zu Jahr stark. In einzelnen Jahren war das Budget für die Drittmittel doppelt so hoch wie im Budgetjahr 2015.

MKB Drittmittel werden projektbezogen (Ausstellungen, Vermittlungsformate) und zielgruppenspezifisch generiert, z.B. für Menschen mit einer Behinderung.

NMB Es ergehen Anträge an interne und externe Stiftungen und an den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. Die Sponsorensuche läuft über das Netzwerk des Direktors und der Geschäftsleitung. Vermehrt hat das NMB damit begonnen, „Produkte“ den Sponsoren zu verkaufen. Bsp. Filmfestival, Familiensonntag etc. Dies hat sich sehr bewährt.

2.5 Leistungsziele, Leistungsausweitung und Leistungsabbau

AMB HMB KMB MKB NMB

2015 51'370 150'000 75'000 75'000 70'000

2014 42'000 165'000 220'000 75'000 60'000

0

50'000

100'000

150'000

200'000

250'000

Anzahl individuelle Besuche 2015 und 2014

AMB HMB KMB MKB NMB

Gruppen 2015 250 450 200 180 250

Gruppen 2014 200 350 500 180 250

Schulklassen 2015 350 450 350 150 1000

Schulklassen 2014 380 400 1000 150 800

0

200

400

600

800

1000

1200

Anzahl kollektive Besuche 2015 und 2014

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Signifikante Änderungen in den Leistungszielen HMB Die Leistungsziele wurden mehr oder weniger unverändert übernommen.

Die Budgetierung Anzahl Schulklassen mit 150 ist ein Schreibfehler. Effektiv werden 450 erwartet.

KMB Im Jahr 2015 ergeben sich durch die Schliessung des Kunstmuseums folgende Änderungen: Leistungsindikator Soll 2014 Soll 2015 Änderung Anzahl Besucher 220’000 75’000 -125’000 Anzahl geführte Gruppen 500 200 -300 Anzahl Schulklassen 1000 350 -650 EDV-Inventar Sammlung % 100 100 0 EDV-Inventar Kupferstichkabinett % 5 6 1 Anzahl Anfragen für Ausleihen 500 200 -300 Vermittlungsstellenprozente: Insgesamt verteilen sich im 2015 140% auf 3 Personen: 2 x 50% in der Bildung und Vermittlung, plus 1 x 40% in der Führungskoordination. Das sind 30% weniger als dieses Jahr. Diese Person arbeitet während des 2015 nicht in der Führungskoordination, kommt aber 2016 wieder.

Leistungsausbau und Leistungsabbau AMB Keine grundsätzlichen Veränderungen, aber weiterer Ausbau der Vermietung der

Räumlichkeiten und Sonderveranstaltungen ist geplant. Die Unsicherheiten betreffend Renovation des bestehenden Standortes und den möglichen Umzug in einigen Jahren, erschwert die grundsätzliche Diskussion über eine Leistungsausweitung.

HMB Neue, zusätzliche Angebote im Bereich eCulture sind geplant: Blogs, Tweetups, Trailer, hohe Aktivität in den sozialen Medien. Das Sortiment des Museumsshop wird laufend ausgebaut. Weitere Vermittlungsangebote sind Kindergeburtstage, neue szenische Führungen, Koffer der Erinnerung (Objektkoffer für Altersheime), Kutschendialoge (Audioinstallation im Merianpark), Serious Game zum Merianplan u.a.m.

KMB Umfassende Bestände der Öffentlichen Kunstsammlung Basel werden einerseits in Basel gezeigt – im Museum für Gegenwartskunst und im Museum der Kulturen – andererseits in Madrid – im Museo Nacional Centro de Arte Reina Sofía und im Museo Nacional del Prado. In Basel bietet das KMB insbesondere im Museum für Gegenwartskunst ein reichhaltiges Ausstellungsprogramm an (6 Ausstellungen), das von verschiedenen Bildungs- und Vermittlungsaktivitäten (im MGK Studio) begleitet wird. Die Öffnungszeiten sind von 10–18 Uhr. Die Buchhandlung/Shop befindet sich in der Liegenschaft gegenüber dem MGK sowie temporär im Eingangsbereich der Bibliothek. Das Bistro des KMB ist bis Mai und wieder ab Oktober dauerhaft geöffnet, von Mai bis Oktober wird auf dem Vorplatz des MGK ein Buvettenbetrieb eingerichtet (Bewilligung Allmendverwaltung vorausgesetzt).

2.6 Strukturelle Änderungen

HMB Strukturelle Änderungen ergeben sich durch die Umsetzung des Personalpools Technik und Sicherheit und das Projekt Organisationsentwicklung 2015–2022. Die Organisationsentwicklung ist aber aktuell gestoppt bis zum Vorliegen eines integralen Modells gemäss Auftrag der Abteilung Kultur, PD.

KMB Teilweise müssen neue Arbeitsprozesse aufgebaut (Baustellenaufsicht, Kunstdepotverschiebungen, Inbetriebnahme des Neubaus) und die Organisationsstruktur für 2016 (Aufbau Abteilung Exhibitions & Collections,

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Abteilung Besucherservice) mit insgesamt ca. 42 neuen Stellen angepasst werden.

2.7 Finanzielle Herausforderungen

AMB Finanzielle Herausforderungen sind die Finanzierung der Sonderausstellung Antikythera, die Finanzierung einer kleinen Sonderausstellung in der Skulpturhalle (Frauen-Schleier) und die Finanzierung einer kleinen Sonderausstellung im Antikenmuseum (Bachofen). Nach Ablehnung des Investitionskredits für den Umbau der Dauersammlung im Antikenmuseum (vorgesehen für das Jahr 2016) durch den Regierungsrat muss die Neuausrichtung des AMB zurückgestellt bzw. die Finanzierung im Rahmen von Sonderausstellungen neu geklärt werden (Junior-Museum, Lounge, Schaulager). Die Kommission erachtet es als suboptimal, dass diesbezügliche intensive Vorarbeiten unter Einbindung verschiedener Departemente und des AMB keine zufriedenstellende Lösung erreichen konnten. Ab Januar/Februar 2016 ist in der Skulpturhalle eine neue grössere Ausstellung zum Thema „Gewalt“ vorgesehen. Die Finanzierung dieses Projektes muss im Laufe des Jahres 2015 gesichert werden.

HMB Das allgemeine Fundraising stellt sich als anspruchsvollste Aufgabe dar. Vorgesehen ist auch eine Aktion „Crowdfunding Fussballfest“.

KMB Finanziell herausgefordert sein wird das KMB durch die Einhaltung der Ausgaben für Personal und Sachaufwand in allen Bereichen, durch die Sicherstellung der Eigenfinanzierung mittels genügend Einnahmen von Dritten und durch die Einhaltung der geplanten Zusatzkosten für Miete Aussenlager, Transporte (inkl. Personal), Versicherungen und zusätzliche Sicherheitsmassnahmen während der Bauzeit. Dazu kommen die Beschaffung neuer, übergreifender oder kompatibler Betriebssysteme (z. B. für Warenbewirtschaftung, Kasse, Sicherheit), digitale Anwendungen (z. B. Homepage), Mobiliar (zusätzliche Büros im Laurenzbau) und weitere Massnahmen.

MKB Die Sanierung des Nebengebäudes / Veranstaltungshaus wurde nicht bewilligt: Ein Konzept zur Erhaltung der Bausubstanz und Gewährleistung der Sicherheit ist auszuarbeiten. Es ist noch offen, mit welchen Mitteln die Räume so hergerichtet werden können, dass diese nutzbar sind. Die Sanierung ist aus Sicherheitsgründen angezeigt.

NMB Das NMB muss das bestehende strukturellen Defizit (Sparrunde rund Fr. 200’000) verarbeiten. Sonderausstellungen werden mit minimalen Eigenmitteln realisiert. Es kommt zu Einsparungen im laufenden Budget, da dem Antrag auf Erhöhung des Budgets für laufende Betriebsmittel (Betrieb neue Werkstätten, Notleuchten) nicht stattgegeben wurde (rund Fr. 50'000).

2.8 Inhaltliche Herausforderungen

AMB Eine Machbarkeitsstudie soll den Umzug in den Berri-Bau, Augustinergasse darstellen. Die Bauplanung Parking „Kunstmuseum“ am St. Alban-Graben wird begleitet (heikles Thema, womöglich mit einer längeren Schliessung des AMB gekoppelt. Jedenfalls wird die Ausstellungsplanung 2016-2018 dadurch erschwert). Eine Sponsoring-Vision bzw. ein Sponsoring-Konzept wird erarbeitet.

HMB Die Porzellansammlung (Pauls-Eisenbeiss-Stiftung) wird umziehen. Im Juni 2015 wird ein Fussball-Fest organisiert.

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KMB Das KMB steht vor der Herausforderung, die Schliessung, die externen Ausstellungen und die dichte Bespielung des Museums für Gegenwartskunst zu organisieren. Daneben wird der reduzierte Museumsbetrieb mit dem Baustellenbetrieb (Erweiterungsbau und Sanierung Hauptbau) koordiniert werden. Des Weiteren stehen Planung und Umsetzung der Personal- und Organisationsentwicklung an (Personalgewinnung, Einschulung, Aufbau neuer Arbeitsstrukturen und -prozesse). Die Inbetriebnahme des Neu- und Hauptbaus erfolgt ab Oktober 2015. Die Eröffnung und Ausstellungen 2016 müssen entsprechend geplant werden.

MKB Das MKB will das bisherige, hohe Niveau in Bezug auf die Ausstellungstätigkeit erhalten.

NMB Das NMB beschäftigt sich mit der Planung und Umsetzung neuer Dauerausstellungen, dem Sonderausstellungsraum und der Garderobe/Picknickraum. Eine neue Website wird geplant und umgesetzt, die Sammlungsdatenbank Bio Office 3 wird implementiert. Die wesentlichen inhaltlichen Herausforderungen werden die Vorprüfung und Wettbewerb inklusive Jurierung Neubau / Vorprojekt Neubau NMB/StaBS sein.

2.9 Ausstellungstätigkeit

AMB Bis Mitte Januar 2015: eventuelle Verlängerung Ausstellung „Roma Eterna“ Bis 1. Februar 2015: Ausstellung „Blumenreich“ Oktober 2015 bis März 2016: Ausstellung „Antikythera“ Dezember 2015 bis März 2016: Ausstellung „Bachofen“ im Antikenmuseum Februar 2015 bis Mai 2015: Ausstellung „Frauen/Schleier“ in der Skulpturhalle

HMB Museum für Geschichte (Barfüsserkirche) Bis 15. Februar 2015: „14/18 – Die Schweiz und der Grosse Krieg“ Bis 8. Februar 2015: „Flimmerkiste – 60 Jahre Fernsehen zwischen Illusion und Wirklichkeit“ 13. März 2015 bis 16. August 2015: „Fussball – Glaube, Liebe, Hoffnung“ Ab 8. März 2015: Fred Spillmann (kleine Kabinettausstellung)

Musikinstrumentenmuseum (Lohnhof) 16. Januar 2015 bis 26. April 2015: „Guitarorama – Gitarren von Stradivari bis Stratocaster“

Museum für Wohnkultur (Kirschgarten) 18. April 2015 bis Ende August 2015: „Museum of broken relationships“ 27. November 2015 bis 31. März 2016: „Glanz“ (Arbeitstitel für Silberausstellung)

KMB Museum für Gegenwartskunst 11. Oktober 2014 bis 6. April 2015: „One Million Years – System und Symptom“ Ab 19. Dezember 2014: „Joseph Beuys“ 14. Februar 2015 bis 21. Februar 2016: „Cézanne bis Richter Meisterwerke aus dem Kunstmuseum Basel“ 25. April 2015 bis 16. August 2015: „Martin Boyce“ 09. Mai 2015 bis 30. August 2015: „Frank Stella Malerei & Zeichnung“ 29. August 2015 bis 10. Januar 2016: „Von Bildern Strategien der Aneignung“

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12. September 2015 bis 31. Januar 2016: “Cy Twombly Malerei & Skulptur“

Museum der Kulturen 11. April 2015 bis 28. Februar 2016: „Holbein. Cranach. Grünewald Meisterwerke aus dem Kunstmuseum Basel“

Madrid 2015 (Museo Nacional del Prado, Museo Nacional Centro de Arte Reina Sofia) 18. März 2015 bis 13. September 2015

MKB Neue Ausstellungen / Vernissagen: 7. Januar 2015: Fassbar Neutral? Kolonial? Die Basler „Sammlung für Völkerkunde“ und der 1. Weltkrieg 19. März 2015: Opium 10. April 2015: Holbein Cranach Grünewald. Alte Meister 21. Mai 2015: Mission possible? 19. November 2015: 111 Jahre Abt. Europa (Tessel, Topf Trachten)

Dauerausstellungen: Expeditionen. Und die Welt im Gepäck StrohGold: kulturelle Transformationen sichtbar gemacht. Mehrmals jährlich Neubespielung des 1. Raumes sowie ein Teil des letzten Raumes (Juni 2015).

Kooperationen: Hermes Juni 2015 NMB Bis 26. April 2015: Sonderausstellung „Parasiten - life under cover“ des

Naturkundemuseums Berlin mit dem Schweizerischen Tropeninstitut als Partner und mit Fokus auf Forschung in Basel Ab November 2015: Sonderausstellung "Wildlife Photographer of the Year"

Weiteres: Vorbereitung der Sonderausstellung 2016 „Mumien“ Abschluss Renovation „Tintenfisch & Schmetterling“ Crossover: Culturescape Basel After Hours – Slam Poetry – Szenische Führungen Naturfilmfestival Tagung „Natur & Technik“ Museumsnacht 2015

2.10 Was noch gesagt werden sollte...

AMB Die Kommission muss erneut feststellen, dass die Kommunikation zwischen der Verwaltung und dem AMB verbesserungswürdig ist. So wurde das AMB nicht über den vorgesehenen Neubau des Kunstmuseums-Parkings informiert und auch nicht in die entsprechende Planung des Baus involviert. Dies ist insofern bedenklich, als dass die Auswirkungen auf das AMB durch die Erschütterungen während der Bautätigkeit erheblich sein könnten und eine Schliessung des AMB für einen längeren Zeitraum in Betracht gezogen werden muss. Dies verunmöglicht eine mittelfristige Planung des AMB für Ausstellungen und schlägt sich entsprechend auch auf die Sponsorensuche und die Finanzen aus. Die Kommission findet es zudem schwierig, dass das AMB für eine umfangreiche Renovation des bestehenden Standortes – im notwendigen Bereich wie bspw. den sanitären Installationen – erhebliche Vorarbeiten geleistet hat und das Projekt im Anschluss gestoppt wurde, allerdings zu einem sehr späten Zeitpunkt. Die Kommission hat für den Entscheid des Regierungsrates, angesichts der sich

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abzeichnenden schlechteren Finanzlage, grundsätzlich Verständnis, erachtet aber für die Aufrechterhaltung des Museumsbetriebs einige wichtige Sanierungen für unumgänglich. Das AMB darf nun nicht für viele Jahre unsaniert am St. Alban-Graben verbleiben, nur weil ein Auszug in den Berri-Bau in ca. zehn Jahren vorgesehen ist. Abschliessend hat die Kommission die Erwartung, dass das AMB in die weitere Planung des Umbaus des Berri-Baus weiterhin intensiv eingebunden wird.

HMB Haus zum Kirschgarten: Die Finanzierung der Neu-Nutzung ist offen (Totalsanierung und teilweise Umnutzung von Räumen, Machbarkeitsstudie abgeschlossen). Bis dahin gilt das Projekt „Zwischennutzung“, welches 2015 umgesetzt werden soll (zusätzliche Toiletten, Umnutzung Räume Porzellansammlung, Brandschutztüren, ev. Glas-Einfassung der Eingänge Kutschendurchfahrt). Eine Neunutzung ist frühestens ab 2020 möglich. Die Depotsituation muss mittelfristig verbessert werden. Insbesondere im Hinblick auf die geplante Sanierung des Kirschgarten.

KMB Die dauerhafte Erhöhung des Staatsbeitrags ab 2016 ist nach wie vor Grundvoraussetzung für den Betrieb des erweiterten KMB. Die folgenden Sanierungsetappen 2018–2022 mit dem, in der Investitionsplanung berücksichtigten, Budget von Fr. 75 Mio. müssen in Form eines Masterplans definiert und die Ausführungsplanung der nächsten Etappe beauftragt werden.

MKB Für die Sanierung des Nebengebäudes liegt ein Nutzungskonzept vor; ein Konzept, welches „nur“ die Sicherheit gewährleistet, ist auszuarbeiten. Die strategische Ausrichtung ist laufend zu überprüfen und bei widersprüchlicher Ausrichtung sind Änderungen im Museumsgesetz zu beantragen. Es ist darauf zu achten, dass Massnahmen zu Bildung & Vermittlung, die von Seiten der Abteilung Kultur vorgeschlagen werden, mit dem Bildungs- und Vermittlungskonzept des MKB in Einklang gebracht werden können. Die Idee eines „freien Eintritts“ in die Dauerstellungen wäre für das MKB mit einem finanziellen und zeitlichen Mehraufwand verbunden (Zugangskontrollen etc.); damit entfielen nicht nur Eintrittseinnahmen, sondern es entstünden auch zusätzliche Kosten. Es wäre zu überlegen, ob das MKB einen Teil seiner Ausstellungen als Dauerausstellungen bezeichnen soll.

NMB Die schwierige, nicht planbare Situation des Eingangs des NMB im Aussenbereich (Baustellen und Baustellendepots Haupteingang und Martinsgasse etc.) und im Hof des Berri-Baus bleibt leider bestehen. Permanente Bau- und Materialumschlagplätze direkt vor dem Haupteingang setzen die Attraktivität des NMB als offenen Ort mit Empfangsfunktion massiv herab. Was bereits 2013 bemerkt wurde bleibt immer noch aktuell: Das NMB wird in den kommenden Jahren zu einem Abbau von Stellen gezwungen sein. Das strukturelle Defizit, eine Folge der Sparmassahmen, konnte trotz mehrfachem schriftlichem Wunsch nach Budgetantragserhöhung nicht ausgeglichen werden. Zusätzliche Betriebskosten, wie diejenigen der neuen Werkstätten und der Ersatz der Notleuchten – beides erhebliche Beiträge – müssen zusätzlich aus dem laufenden Budget beglichen werden (Erhöhung abgelehnt). Die Veränderung der Aussenkommunikation durch die digitalen Medien – eine Forderung des Kulturleitbilds – benötigt eine dringende Aufstockung der

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Ressourcen, dieser wurde nicht stattgegeben. Zusammen ergibt sich daraus ein strategischer Handlungsbedarf, der zwingend zu einem Stellen- und Leistungsabbau in den folgenden Jahren führt. Nach interner Analyse ergibt sich für das Jahr 2016 ein Personalabbau über natürliche Fluktuationen.

3. Generelle Bemerkungen zum Budgetjahr 2015

Die Kommission begrüsst, dass die Handlungsfreiheit der Museen innerhalb der gegebenen Strukturen diskutiert wird. Insbesondere die Vorgaben Headcount, Bonus-Malus und Versicherung für Sonderausstellungen bedürfen, in Abstimmung mit den grossen staatlichen Museen, einer Anpassung. Hier gehen die involvierten Stellen von PD und FD offenbar aufeinander zu. Als Thema bleibt zu klären, inwiefern sich das Erziehungsdepartement finanziell an den für Schulen kostenlosen Museumsführungen beteiligen soll.

4. Beschluss

Die Bildungs- und Kulturkommission empfiehlt der Finanzkommission, dem Grossen Rat folgenden Antrag zu stellen: Den Bericht zu den Globalbudgets der fünf kantonalen Museen zur Kenntnis zu nehmen. Gemäss Vorlage des Regierungsrates für das Jahr 2015 gleichzeitig mit den

Globalbudgets der fünf kantonalen Museen die Definition und die übergeordneten Ziele ihrer Produktgruppe zu beschliessen.

Die Bildungs- und Kulturkommission hat diesen Mitbericht zuhanden der Finanzkommission am 17. November 2014 einstimmig genehmigt und den Kommissionspräsidenten zu ihrem Sprecher bestimmt. Im Namen der Bildungs- und Kulturkommission Dr. Oswald Inglin Präsident