ein opferdepot aus der raetischen villa von marktoberdorf-kohlhunden. in: a. schäfer/m. witteyer...

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IX

InHALtSVeRzeICHnIS

Advancing the systematic study of ritual deposition in the Greco-Roman World . . . . . . . . . . . . . . 7Ian Haynes

Bemerkungen zu bothros und fauis(s)a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21John Scheid

Individuelle Religion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Jörg Rüpke

Des espaces et des rites Archéologie des cultes de l’époque romaine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35William Van Andringa

Zu einigen rituellen Deponierungen im Heiligtum von Artemis und Apollon bei Kalapodi in der antiken phokis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Rainer Felsch

Deponierte Heiligtümer ? Archäologische Beobachtungen zur rituellen Schließung von Thesmophorien . . . . . . . . . . . . . . . . . 69Lorenz E. Baumer

Müllhalden statt Marmortempel? Zum phänomen der Aschehügel auf dem Gebiet des Bosporanischen Reiches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79Ivonne Ohlerich

Votivdeponierungen im Oxos-Tempel (Baktrien) – Tradierung griechischer Kultpraxis ? . . . . . . . 97Gunvor Lindström

Rituelle Deponierungen: phönizisch-punische Bauopfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115Karin Mansel

Rome. The Anna perenna Fountain, Religious and Magical Rituals Connected with Water . . . . 151Marina Piranomonte

Eine begehbare Votivgrube mittelrepublikanischer Zeit in Gabii . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167Gabriel Zuchtriegel

Stelenfelder und Deponierungen in Saturnheiligtümern Nordafrikas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171Günther Schörner

Gruben als rituelle Räume : Das Fallbeispiel eines bakchischen Versammlungslokals in der Colonia Aurelia Apulensis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183Alfred Schäfer

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X

Rituelle Deponierungen im Domnus und Domna-Heiligtum von Sarmizegetusa (Dakien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199Manuel Fiedler, Constanze Höpken

Deponierungen in römischen Heiligtümern: Thun-Allmendingen und Loreto Aprutino . . . . . . 215Stefanie Martin-Kilcher

Offrandes rituelles et dépôts de consécration en vallis poenina (Grand Saint-Bernard, Martigny, Leytron, Massongex) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233François Wiblé

Die Grube G 11 im Heiligtum des Iuppiter Heliopolitanus in den Canabae von Carnuntum – Zeugnis eines großen Festes oder „sacred rubbish“ ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259Verena Gassner

Bemerkenswerte Deponierungen aus den Heiligtümern von Aventicum /Avenches (CH) . . . . . . 279Daniel Castella, Sabine Deschler-Erb, Marie-France Meylan Krause

Deponierung mit Hirschgeweih in einem römischen Gebäude bei Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau – Fallbeispiel einer clausura zur Zeit des Limesfalls ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299Alexander Heising

Rituelle Niederlegungen im Heiligtum für Isis und Magna Mater in Mainz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317Marion Witteyer

Ein Gastmahl mit Göttern in Notzeiten – Das Opferdepot am Rand der römischen Villa rustica bei Marktoberdorf-Kohlhunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353Wolfgang Czysz, Markus Scholz

Rituelle Deponierungen in Germanien – die Funde und Befunde vom Martberg an der Mosel (Kreis Cochem-Zell) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369Claudia Nickel

« Deponere » und « votum dissolvere » in der christlichen Glaubenspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383Maike Berchtold-Rettenbeck

Inhaltsverzeichnis

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353

1. Der grabungsbefund

Im Jahre 2002 führte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, eine Rettungsgrabung im Bereich eines römischen Gutshofes durch, der durch die Trasse einer Umge-hungsstraße gefährdet war. Die Ausgrabungen mussten sich auf den Trassenbereich selbst konzent-rieren, doch konnte der Gesamtplan der Siedlung mittels geophysikalischer Prospektionen vervoll-ständigt werden. Der Gutshof liegt auf einer Moränenkuppe, die sich zwischen ein Moorgelände und ein Toteisloch (See) schiebt (Abb. 1). Das Wohngebäude vom Typ der Risalitvilla nahm die höchste Stelle ein. Die Siedlung bestand rund 100 Jahre lang zwischen der Mitte des 2. und der Mitte des 3. Jahrhunderts .1

Am Nordabhang der Moränenkuppe, aber noch innerhalb des Streubereichs der Befunde lag eine fast kreisförmige Verfärbung von 125–140 cm Dm, die sich als Opferdepot entpuppte.2 Obwohl das vor allem aus vollständigen Gefäßen bestehende Ensemble auf Anhieb wie ein Brandgrab aussah, schied diese Interpretation mangels Leichenbrand aus. Vielmehr wiesen die unten zu besprechenden Ritzinschriften auf eine rituelle Niederlegung anderen Charakters hin. Die Grube war kaum 20 cm in den anstehenden Kies eingetieft. Da das Planum praktisch unter der Humusunterkante lag, dürfte wenig verloren sein, was sich bei der nachträglichen Durchsuchung der Abraumhalde bestätigte. Aller-dings kann die Grube ursprünglich auch kaum mehr als knietief, höchstens 40 cm eingegraben gewe-sen sein. Bei der Anlage von Planum 1 fanden sich nur wenige Sigillata- und andere Keramik fragmente, so dass die Bedeutung des Befundes zunächst unerkannt blieb. Als die Osthälfte für das Profil ausge-nommen wurde, kamen die ersten Gefäße zum Vorschein (Abb. 2–3). Nach der Dokumentation des Profils wurde die Westhälfte der Grubenverfüllung sorgfältig ausgeschält, wobei zwei weitere Plana dokumentiert wurden. Die flachmuldenförmige Sohle zeigte keine Anzeichen einer längeren Nut-zung wie einen festgetretenen Boden, eingetretene Asche/Holzkohle oder sonstige Anzeichen von Schichtbildung. Die Verfüllung war vielmehr homogen und bestand aus buntgemischtem, lehmig-sandigen bis lehmighumosen, mit Kies durchsetztem Material. Vereinzelt enthielt sie Holzkohlebröck-chen und wenig verziegelten Lehm, der bei der Ausschachtung mit dem Humus in den Boden gelangt war, jedoch keinerlei Abfall. Spuren eines organischen Behälters (z. B. eines Korbes oder einer Holz-kiste) fehlten. Die Gefäße standen teilweise ineinander gestapelt und mit Ausnahme eines Sigillata-tellers und einer Irdenware-Reibschüssel ursprünglich aufrecht auf dem Grubenboden (Abb. 4–5). Zwischen den Gefäßen befanden sich die übrigen Funde aus Metall und Bein.

Die Grube war eigens für die Niederlegung der Objekte ausgehoben und in einer Aktion verfüllt und zugedeckt worden. Sie erfüllt damit alle Eigenschaften eines „geschlossenen Fundes“.

Die Erdfüllung einer Reibschüssel unterschied sich jedoch von der Grubenverfüllung deutlich durch ihre schwarze Farbe und mehrere, z. T. angebrannte Tierknochenfragmente. Es handelt sich um Rippenstücke eines ca. zweijährigen Schweins („spareribs“), verbrannte Knochenstücke von Schaf/Ziege („Ziegenbraten“) sowie um eine Hunderippe (Abb. 6). Vermutlich fassen wir hier Rückstände des Opfermahls.

1 Vorbericht: W. Czysz/D. Tschocke, Die Römervilla am Kühstallweiher bei Kohlhunden. Arch. Jahr Bayern 2002, 72–74.2 Vorbericht: W. Czysz/M. Scholz, Götterspeise – Ein Opferdepot am Rand der Römervilla von Kohlhunden. Arch. Jahr

Bayern 2002, 74–78.

Ein gAstMAhl Mit göttERn in notzEitEn

Das opferdepot am Rand der römischen Villa rustica bei Marktoberdorf-kohlhunden

Wolfgang Czysz, Markus Scholz

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354 Wolfgang Czysz, Markus Scholz

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Opferdepot

20 m

Kühstall-Weiher

M o o r

Abb. 1: Grundriss der villa rustica am Kühstall-Weiher bei Marktoberdorf-Kohlhunden mit Wohngebäude (1), Badehaus (2), Wirtschaftsgebäuden (3–11),

dem Steinbrunnen (8) und dem Opferdepot Befund 7 südlich des Baurests 7.

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355Ein Gastmahl mit Göttern in Notzeiten

Abb. 2: Das Opferdepot Befund 7 von Marktoberdorf-Kohlhunden im Befund des Planums 2.

Abb. 3: Das Opferdepot Befund 7 von Marktoberdorf-Kohlhunden im Befund des Planums 3.

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766,55 mNN

A B

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50cm

N

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Abb. 4: Das Opfer-depot Befund 7 von Marktober- dorf-Kohlhunden in den zusammen gezeich neten Plana.

Abb. 5: Terra Sigillata-Gefäße des Opferdepots von Marktober- dorf-Kohlhunden.

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357Ein Gastmahl mit Göttern in Notzeiten

Für die Rekonstruktion des Vorgangs ist eine weitere Beobachtung von großer Bedeutung: eine im Bereich des Haupthauses gefundene Randscherbe einer Sigillata-Reibschüssel teilt alle makrosko-pischen Merkmale (Beschaffenheit von Ton und Glanztonüberzug, Verlauf und Abfolge der Drehril-len, Maße) mit den Bruchstücken einer Sigillata-Reibschüssel aus dem Depot. Obwohl ein Anpass-versuch noch nicht erfolgen konnte – die Reibschüssel aus dem Depot war vor der Erkenntnis die-ses Sachverhalts ergänzt worden – spricht alles dafür, dass es sich um die Reste ein und desselben Gefäßes handelt. Daraus ergibt sich ein gewichtiges Indiz dafür, dass die Opferprozedur im Wohn-haus stattfand, bevor man ihre Hinterlassenschaft in rund 60 m Luftlinie Entfernung vergrub.

Welche Gründe für die Wahl des Deponierungsortes ausschlaggebend waren, wissen wir nicht. Die nördlich des Befundes beobachteten Mauerreste eines ansonsten aberodierten Gebäudes als Tem-pel anzusprechen ist verlockend, aber nicht zu beweisen. Der historische Wert des Depots liegt vor allem in der Vergesellschaftung von Votivinschriften mit rituell niedergelegten Objekten sowie in sei-ner „späten“ Zeitstellung um 250 n. Chr. Es gehört damit zu den jüngsten nachweisbaren Kultprak-tiken nach paganem Ritus in der Provinz Raetia.

Da der Befund an anderer Stelle ausführlich vorgelegt wird 3, können typologische Herleitungen des Fundmaterials an dieser Stelle unterbleiben. Hier interessiert die Analyse des Ensembles und der daraus ableitbaren Kulthandlungen.

3 W. Czysz/A. Faber, mit Beiträgen von F. Herzig, R. Holzer, H. Obermaier und M. Scholz, Die villa rustica am Kühstall-weiher bei Marktoberdorf-Kohlhunden. Jahresber. Bayerischen Bodendenkmalpfl. 49, 2008, 227–365, bes. 244 ff.

Abb. 6: Terra-Sigillata-Reibschüssel der Form Drag. 43 / glatt mit Tierknochenresten.

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358 Wolfgang Czysz, Markus Scholz

2. Die zusammensetzung des Depots

Ohne die erwähnten organischen Reste umfasst das Depot insgesamt 53 Positionen, die wahrschein-lich mit ebenso vielen Objektindividuen gleichzusetzen sind. Grundsätzlich zerfällt der Depotbe-stand in Objekte, die vollständig und in solche, die in zerstörtem Zustand oder nur als Teile (pars pro toto) niedergelegt wurden. Im Falle einiger weniger Einzelscherben lässt sich ihre bewusste Auswahl nicht mit letzter Sicherheit erweisen, da sie theoretisch auch als Streumaterial von der antiken Ober-fläche unabsichtlich in die Verfüllung der Grube hineingeraten sein könnten. Wegen der abseitigen Lage dürften zufällige „Irrläufer“ aber die Ausnahme bilden. Es wird zu zeigen sein, dass die in der Grube gefundenen Objekte vielmehr als Bestandteil des Opferdepots ernst zu nehmen sind.

Die vollständigen objekte

Insgesamt 14 Objekte sind vollständig und in gebrauchsfähigem Zustand vergraben worden. Darun-ter befindet sich ein „Set“ von Schreibutensilien, das aus einem verzinnten bronzenen Tintenfass, einem eisernen Wachsspachtel und einem eisernen Messer besteht (Abb. 7). Dem Tintenfass fehlt, von Korrosionsschäden absehen, nur die Eintauchabdeckung, die ursprünglich in einem kleinen Scharnierdeckel bestand. Möglicherweise war dieser bereits vor der Auswahl des Behälters für das Depot verloren gegangen und durch einen organischen Abdichtungsstopfen ersetzt worden. Die funk-tionale Zusammengehörigkeit dieser drei Metallobjekte unterstreicht ihre Fundlage nahe beieinan-der auf der Grubensohle. Auch bei dem Messer handelt es sich um ein Schreibutensil, und zwar um einen Schreibfeder-(calamus-)Spitzer bzw. um einen Pergamentschaber. Charakteristisch für diesen Messertyp ist der zur Spitze hin gebogene Klingennacken.4 Von den möglicherweise einst mit depo-nierten Schriftträgern hat sich freilich keine Spur erhalten. Nach Maßgabe der Schreibwerkzeuge darf man vielleicht eine Pergamentrolle und ein hölzernes Schreibtäfelchen erwarten.

4 D. Božič, Über den Verwendungszweck einiger römischer Messerchen. Bull. Instrumentum 13, 2001, 28 f.

Abb. 7: Schreibzeug, bestehend aus einem verzinntem Tintenfass aus Bronze, einem eisernen Federmesser und einem eisernen Wachsspachtel.

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359Ein Gastmahl mit Göttern in Notzeiten

Bei den übrigen vollständigen Gegenständen handelt es sich um Keramikgefäße. Unter ihnen ragen fünf gleichgroße Terra Sigillata-Kugelbecher mit Graffiti heraus.5 Drei Becher tragen Ritzin-schriften, zwei weitere je eine „V“-Ritzung. Da die Lesungs- und Deutungsspielräume an anderer Stelle ausführlich diskutiert werden6, wird hier nur die jeweils wahrscheinlichste Variante vorgestellt (Abb. 8):

HIIRC(uli) . V(otum) S(uum oder –usceptum) VIIROS LIACI (filius oder libertus/servus) SOL(vit).„Dem Hercules hat Veros, Sohn (?) des Liacus, sein (gegebenes) Gelübde erfüllt“.

STVRILLIIS NVM(in)IBVS CIINABIONIS (?).„Sturilles (erfüllte sein Gelübde gegenüber) den in Cenabiona (?) wirksamen göttlichen Mächten“.

DVC(c?)VS <v=N>OT(u)M (solvit) „Duccus (hat sein) Gelübde (erfüllt)“.

Der individuelle Ductus jeder der drei Ritzinschriften spricht dafür, dass die genannten Personen ihren Votivbecher jeweils selbst beschriftet haben. Ein auffälliges Merkmal der Ritzinschriften 1–2 sind die überlangen, bewusst ausgeführten Abstriche einiger Buchstaben. Solche „Schnörkel“ finden sich bei kaiserzeitlichen Kursivinschriften häufiger und rühren von einem bestimmten Kalligraphie-geschmack her. Den Namen nach zu urteilen, dürfte es sich am ehesten um Einheimische handeln. Hinter Veros verbirgt sich das lateinische cognomen Verus mit gallischer Endung –os. Dies ist im 3. Jh. kein Einzelfall und zeigt, dass die gallische(n) Sprache(n) unter der lateinischen Oberfläche der Inschriften im Alltag nicht erloschen war(en). Das mutmaßliche Patronym ist schwieriger zu beur-teilen, da das Namenssuffix –iacus sowohl gallischen als auch lateinischen Ursprungs sein kann. In beiden Fällen drückt es den Bezug zu einem Ort aus und kann „geboren in“ bedeuten. Da der eigent-liche, ortsbezeichnende Wortstamm fehlt bzw. reduziert ist (L…?), ist hier vielleicht ein familiärer Ruf- oder „Spitzname“ anzunehmen. Die zweite Ritzinschrift bereitet die meisten Lese- und Inter-pretationsschwierigkeiten. So ist der Personenname Sturilles zwar gut lesbar, doch steht er einstwei-len ohne Paral lelen dar.7 Man mag auf einen einheimischen Namen zu schließen geneigt sein, doch findet der Wortstamm auch Parallelen im Germanischen.8 Das zweite Wort ist wegen der Ligaturen besonders knifflig. Wir möchten num(in)ibus zu lesen vorschlagen. Folglich erwarten wir im dritten Wort eine Benennung dieser göttlichen Kräfte. Bei der grammatikalischen Form kann je nach Dekli-nation eine adjektivische Bildung im Dativ Plural, ein Genitiv Singular oder ein Ablativus Locativus Plural vorliegen. Mangels Vergleich ist derzeit weder eine sichere Entscheidung zwischen diesen Alter-nativen zu treffen noch lässt sich überhaupt mit Bestimmtheit sagen, ob es sich um den Namen einer lokalen Gottheit (etwa Cenabio) handelt oder um einen Ortsnamen (vgl. Cenabum = Orléans). Für die zuletzt genannte Alternative könnte sprechen, dass in Rätien Ortsnamen im Neutrum Plural häu-figer bezeugt sind, z. B. ( castra) Biriciana, Mediana, Phoebiana, Quintana, Vetoniana usw. In der Tabula Peutingeriana sind sie im Ablativus locativus mit Biricianis, Medianis usw. wiedergeben.9 Mög-licherweise liegt hier eine analoge Bildung vor. Gutshöfe pflegte man zwar meistens mit dem Namen ihrer Besitzer zu bezeichnen10, doch müssen die mediterranen Beispiele nicht zwangsläufig auf Rätien

5 Einer der Becher ist erst sekundär durch den Druck der über den Befund rollenden Baumaschinen zerbrochen, so dass er ebenfalls als vollständig niedergelegt erachtet werden kann.

6 Siehe Anm. 3. 7 Die Vergleichssuche in einschlägigen onomastischen und epigraphischen Sammelwerken (z. B. OPEL; Epigraphische

Datenbank von Manfred Clauss) verlief ergebnislos. 8 Plinius nat. hist. liber IV, pars 101, vol. 1, pagina 347, linea 11 nennt die Bewohner einer Insel in der Rheinmündung

Sturii. Nach H. Reichert, Lexikon der altgermanischen Namen (Wien 1987) 628 könnte es sich um ein Wort germani-schen Ursprungs handeln. – Zu Styria/Sturia = Steiermark lässt sich keine Verbindung herstellen, da dieser Ortsname für die Antike noch nicht bezeugt ist.

9 G. Rasch, Antike geographische Namen nördlich der Alpen. Ergänzungsbde. RGA 47 (Berlin/New York 2005) 126–129 u. 147–151.

10 Z. B. Fundus Bassianus (AE 1903, 114; Africa); Fundus Baianus (CIL II 5042; Baetica); Fundus Fimbrianus (CIL VI 1732; Roma) und Fundus Banorensis (AE 1935, 31; Africa).

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360 Wolfgang Czysz, Markus Scholz

übertragbar sein. Obwohl uns letzte Gewissheit versagt bleibt, haben wir immerhin einen neuen Göt-ter- oder Orts namen entdeckt.

Die Ritzinschrift auf dem dritten Kugelbecher unterscheidet sich von den beiden anderen durch ihre Kürze und offenkundige Unsicherheit des Graveurs. Im Gegensatz zu den beiden anderen Graf-fiti ist sie zart, geradezu „schüchtern“ in die Oberfläche gekratzt worden. Einige Buchstaben wirken zittrig und wie von einem illiteraten Urheber „abgemalt“. In das Wort votum haben sich gleich meh-rere Fehler eingeschlichen. Der Personenname Ducus (nicht unübliche Haplographie für Duccus) könnte einheimisch-keltischen Ursprungs sein, auch wenn Etymologie und Bedeutung offenbar nicht vollständig geklärt sind .11

Die beiden übrigen vollständig erhaltenen Kugelbecher tragen je ein eingeritztes „V“, einmal auf der Unterseite des Stängelfußes, einmal unterhalb des Bauches. Die von den Ritzinschriften der ande-ren Kugelbecher abweichenden, eher versteckten Positionen dieser Graffiti sind eigentlich für Besit-zermarken typisch. Ob diese beiden Becher dem profanen Haushaltsgeschirr entnommen wurden, bleibt Spekulation. In der Vergesellschaftung dieses Opferdepots ist man aber durchaus V(otum) zu lesen berechtigt. Wurden auch sie von illiteraten Personen eingeritzt?

Vollständig sind ferner drei Sigillata-Teller. Sie weisen mit Randdurchmessern von 17,5 cm und zwei-mal 19,4 cm eine annähernd gleiche Größe auf, die ihrer Interpretation als Tafelgeschirr nicht im Wege steht. Ein weiterer Sigillata-Teller mit nur 13,4 cm Randdurchmesser kann hingegen als „Mini-aturgefäß“ gelten. Ihm entspricht mit nur 12 cm Gesamthöhe der winzige Einhenkelkrug aus Sigil-lata mit Weißbarbotine-Verzierung. Beide Objekte dürften im Rahmen des Rituals als Kultgefäße Verwendung gefunden haben. Der kleine Krug eignet sich aufgrund seines schlanken Halses zum langsamen bzw. tropfenweisen Ausgießen des Weins (guttus), das Tellerchen als zugehörige Spende-schale (patera).12 Nach Reliefdarstellungen zu urteilen gehörte zu diesen Libationsgefäßen ein Hand-tuch (mappa), das sich nicht erhalten hat. Der Bestand an vollständigen Gefäßen besteht also aus reduzierten Tafel geschirrsätzen (Becher und Teller) für drei Personen. Sie entsprechen den drei in den

11 X. Delamarre/P.-Y. Lambert, Dictionnaire de la langue Gouloise. Une approche linguistique du vieux-celtique conti-nental (Paris 2001) 128 f. Vgl. Ferner K. H. Schmidt, Die Komposition in gallischen Personennamen. Zeitschr. Celt. Philol. 26, 1957, 33-301, bes. 198. – Zur weitgehend gallischen Verbreitung vgl. OPEL II (1999) 110.

12 Siebert 1999, 32 f. u. 40–44.

Abb. 8: Ritzinschriften auf den kugeligen Sigillata-Bechern.

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361Ein Gastmahl mit Göttern in Notzeiten

Ritzinschriften genannten Personen. Hinzu kommen die mit „V“ markierten Kugelbecher für zwei weitere Personen oder für die in den Ritzinschriften angerufenen beiden „Götter-Parteien“ (Hercu-les und numina), ferner das beschriebene Spendegeschirr sowie eine vollständige Reibschüssel evtl. als pars pro toto für das übrige Küchen- und Auftragegeschirr.

Die unvollständigen objekte

Die übrigen Keramikgefäße sind in bereits zerstörtem Zustand deponiert worden. Bei den Fragmen-ten der Sigillata-Schüsseln fällt auf, dass man offensichtlich gezielt die Böden abschlug, ein rituelles Vorgehen, das nicht ohne Beispiel ist.13 Vielleicht mit Ausnahme eines Sigillata-Bechers mit Barbo-tinedekor, der bei der Niederlegung bewusst zerbrochen worden war und aus Scherben wieder voll-ständig zusammengesetzt werden konnte, sind etliche Gefäße zwar zu großen Teilen, aber eben nicht vollständig dem Boden übergeben worden (Abb. 9):

1 Glaskännchen (ca. 2⁄3 erhalten),1 Mündungsstück eines weiteren Glaskännchens,5 Trinkbecher aus Sigillata und Glanztonkeramik (einschließlich Barbotine-Becher),3 Teller von Irdenware (max. 2⁄3 erhalten),2 Sigillata-Näpfe Drag. 33 (max. 2⁄3 erhalten),3 Sigillata-Reliefschüsseln Drag. 37 (max. 2⁄3 erhalten), 1 Sigillata-Kragenschüssel,1 Sigillata-Schüssel mit Barbotinedekor (Niederbieber 19),1 Sigillata-Reibschüssel Lud RSa (ca. 2⁄3 erhalten), 2 Reibschüsseln von Irdenware,1 Keramikkrug oder Keramikflasche (ca. ½ erhalten),1 Bruchstück eines Dachziegels (weniger als ½ erhalten) und einige Einzelscherben, die keinem

der genannten Gefäße zugeordnet werden können.

Es fällt auf, dass das gesamte (aus Sigillata-Gefäßen bestehende) Auftragegeschirr in zerbrochenem Zustand niedergelegt wurde. Das gilt mit der oben erwähnten Ausnahme einer Reibschüssel auch für die Küchen- und Vorratsgefäße. Beim individuellen Tafelgeschirr, den Trinkbechern und Tellern, ist die Verdopplung des Bestandes an vollständigen Gefäßen zu konstatieren: den fünf vollständigen Kugelbechern entsprechen Scherben von fünf bis sechs weiteren Trinkbechern. Allerdings setzt sich das Ensemble zerbrochener Becher im Gegensatz zu dem der vollständigen aus unterschiedlichen Typen und unterschiedlich großen Exemplaren zusammen. Den drei vollständigen Sigillata-Tellern stehen die Scherben dreier Irdenware-Teller gegenüber. Dem vollständigen Weißbarbotine-Minia-turkrug entsprechen die Scherben eines Glaskännchens vergleichbarer Größe. Hinzu kommt aller-dings noch die Randscherbe eines weiteren Glaskännchens. Wurde ein Glaskrüglein wiederum als guttus verwendet, der andere vielleicht als urceus für die rituelle Handwaschung ?14 Die „Verdopplung“ geht in diesem Falle allerdings nicht ganz auf, weil sich unter den Scherben keine patera sicher iden-tifizieren lässt. Gleichwohl deutet die weitgehend doppelte Ausstattung ein zweigeteiltes Ritual an. In diesem Zusammenhang ist an die zugehörige Scherbe aus dem Haupthaus zu erinnern. Hier fand offenbar das kultische Gastmahl statt (zerbrochenes Geschirr). Möglicherweise kam es unter Verwen-dung der vollständigen Gefäße am Deponierungsort zu einer zweiten Kulthandlung (Trankopfer?).

Die Zweiteilung in vollständig und unvollständig lässt sich auch bei den übrigen Opfergaben aus Metall und Bein durchhalten. Während das Schreibzeug wie gesagt als vollständig gelten kann, lässt sich dies von den beiden dreieckigen Webbrettchen aus Bein15 nicht ohne weiteres behaupten, denn für ein funktionierendes Gespann zum Weben von Gürteln, Bändern oder Bordüren wären

13 Tuffreau-Libre 1994, 131 (Abschlagung von Hälsen und Böden von Keramikgefäßen).14 Siebert 1999, 39.15 H. Mikler, Die römischen Funde aus Bein im Landesmuseum Mainz. Instrumentum Monogr. 1 (Montagnac 1997) 54

u. Taf. 39, 10 mit Parallelen aus dem 2.–4. Jh.

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362 Wolfgang Czysz, Markus Scholz

Abb. 9: Übersicht über das Depot - in ventar; linke Spalte vollständige, rechte Spalte unvoll-ständige Gegenstände.

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363Ein Gastmahl mit Göttern in Notzeiten

deutlich mehr (ca. 10–20) Webbrettchen nötig.16 Darf man sie folglich als eine Art pars pro toto-Bei-gabe ansprechen oder bestanden die übrigen Brettchen etwa aus Holz, das sich nur nicht erhalten hat? Für eine pars pro toto-Beigabe könnte sprechen, dass die beiden (erhaltenen) Brettchen unfunk-tional weit voneinander entfernt an verschiedenen Stellen im Depot lagen.

Der übrige Bestand an Metallobjekten lässt sich am ehesten unter den Begriffen Werkzeug und Hausrat zusammenfassen. Zweifellos eine pars pro toto-Beigabe stellt der eiserne Schlossriegel (clau-strum) eines Holzkästchens (?) dar 17, was auch im Falle eines Eisenrings zu überlegen ist (Trensen-ring? Teil einer Kette?). Zwei vollständigen Nägeln stehen zwei zerbrochene T-Nägel gegenüber, von denen mindestens einer antik beschädigt ist. Auch hierfür ist die Ansprache als pars pro toto überle-genswert. Wie der größte Teil der Keramik dürfte auch ein Messer, dessen Klingenbruchstück sich fand, rituell zerstört worden sein. Vermutlich kam es ebenfalls bei dem Opfermahl zum Einsatz. Besondere Aufmerksamkeit verdient ein 12,5 cm langes, eisernes Hobelblatt (plana).18 Ob der Hobel vollständig oder wiederum nur dessen Klinge als pars pro toto in die Grube gegeben wurde, bleibt fraglich, da der Hobelschlitten ganz oder teilweise aus Eisen, aber auch vollständig aus Holz bestan-den haben kann. Die meisten antiken Hobel dürften mit Ausnahme der planae ganz aus Holz bestan-den haben.19

Man könnte vermuten, dass das Dachziegelfragment (tegula) zufällig in das Depot hineingera-ten sei. Die Verwendung von Dachziegeln bzw. deren Bruchstücken lässt sich im Kontext ritueller Deponierungen aber durchaus belegen. Die Fundlage des Bruchstücks im Bereich von Planum 1, also an der Oberfläche der Verfüllung, könnte dafür sprechen, es als – symbolische – Abdeckung zu deu-ten wie sie von kultischen clausurae her bekannt ist, z. B. des Isis-Heiligtums von Mainz20, des Mithrä-ums von Martigny21 oder der flächigen Deponierung von Longueil-Sainte-Marie.22 Im Apollon-Hei-ligtum von Phoebiana/Faimingen und im Liber Pater-Heiligtum von Sarmizegetusa hat man auch einzelne Opfermahl-Depots mit Steinen oder Dachziegeln abgedeckt.23 Vielleicht eröffnet der Befund des Heiligtums von Châteauneuf noch eine weitere Deutungsmöglichkeit. Dort fand man insgesamt 18 Fragmente von Dachziegeln mit sekundär eingeritzten Graffiti, von denen die meisten als Votivin-schriften zu entziffern sind.24 Aus der Fundstelle wird geschlossen, dass sie möglicherweise zu Füßen einer Statue niedergelegt zu werden pflegten. Sollte etwa auch das Kohlhundener Ziegelbruchstück einen – mit Tusche oder einem anderen vergänglichem Stoff geschriebenen – Votivtext getragen haben? Die Niederlegung der Schreibutensilien könnte also mit der Aufnahme neuer vota und deren schriftlicher Formulierung zusammenhängen.

Schließlich steht auch die sonderbare, gegossene Bronzescheibe mit Loch in der Mitte nicht ganz ohne Vergleich da. Man könnte sie zunächst für die Heftplatte eines weiteren rituell zerstörten Mes-sers oder Werkzeugs halten. Für eine Griffangel scheint die Lochung jedoch zu schmal zu sein. Mit dem Verweis auf runde Marken, die z. B. in einigen der Opferdepots von Dorchester 25, in Karden an der Mosel26 oder in den Tempelbezirken von Cannebières27 in der Gallia Narbonensis sowie

16 J. P. Wild, Textiles. In: D. Strong/D. Brown (edd.), Roman Crafts (London 1976) 173.17 Selbst wenn das mutmaßliche Kästchen ganz aus Holz konstruiert war, so muss die Schlosskonstruktion doch wenigs-

tens eine metallene Spannfeder für die Fallbolzen gehabt haben.18 M. Pietsch, Die römischen Eisenwerkzeuge von Saalburg, Feldberg und Zugmantel. Saalburg-Jahrb. 39, 1983, 5–132,

bes. 45–47 u. Taf. 15, 349–351.19 W. Gaitzsch/H. Matthäus, Runcinae – römische Hobel. Bonner Jahrb. 181, 1981, 205–247, bes. 214 f. mit Hinweis auf

einen vollständig erhaltenen hölzernen Hobel von der Saalburg.20 Versiegelung durch eine mächtige Ziegelpackung um 130 n. Chr.: M. Witteyer, Verborgene Wünsche. Befunde antiken

Schadenzaubers aus Mogontiacum-Mainz. In: K. Brodersen/A. Kropp (Hrsg.), Fluchtafeln. Neue Funde und neue Deu-tungen zum antiken Schadenzauber (Frankfurt a. M. 2004) 41–50, bes. 50.

21 Wiblé 2004, 138.22 Gaudefroy/Lepetz 2000, 177 (18 kg = 259 Ziegelfragmente).23 Eingartner/Eschbaumer/Weber 1993, 42; Fiedler/Höpken 2005, 318.24 Mermet 1993, 126–133. Im Rahmen der dort praktizierten Variante des Roma et Augustus-Kultes entsprechend z. B.

August(o), Romae vslm, Cae(sari) vsl(m) und C(olonia) I(ulia) V(ienna).25 P. u. A. Woodward, Dedicating the town: urban foundation deposits in Roman Britain. World Archaeology 36, 2004,

68–86, bes. 73.26 Nickel 1999, 153–156.27 J. Chausserie-Laprée (ed.), Le temps des Gaulois en Provence (Ville de Martigues 2000) 161 f.

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auf dem Martberg 28 bei Pommern an der Mosel gefunden wurden, lässt sich eine Deutungsalterna-tive anbieten. Am besten vergleichbar sind zwei mittig gelochte „Rundel“ (rondelles) aus der Depo-nierung von Longueil-Sainte-Marie.29 Einschränkend ist jedoch zu betonen, dass all diese genann-ten Marken aus Blei, und nicht aus Bronze gefertigt sind. Häufiger kommen in Sakralkontexten aus Keramikscherben zurechtgefeilte und gelochte Rundel vor .30

3. Ein Ritus in zwei Akten?

Die rituelle Zerstörung und „Beisetzung“ von im Kult verwendeten Objekten, die dadurch dem profanen Gebrauch für immer entzogen werden sollten, ist für rituelle Deponierungen ebenso cha-rakteristisch wie die Niederlegung vollständiger Gefäße und Gegenstände, ohne dass sich beim der-zeitigen Forschungsstand zu Kulthandlungen immer klar erkennen lässt, wann die eine oder andere Variante gewählt oder bevorzugt wurde .31

Die teilweise Verdopplung der Gefäße und Votivobjekte bzw. ihre Zweiteilung in vollständige und unvollständige (pars pro toto) Gaben scheint auf ein zweiteiliges Ritual hinzuweisen. Hierfür kommen nun verschiedene Interpretationsmuster in Betracht. Zunächst zerfiel das Ritual der voti/votorum solutio selbst grundsätzlich in zwei Teile: dem eigentlichen Opfer von Wein, Weihrauch (vino et ture) und des Blutes des/der Opfertier(es), das über den Altar gegossen zu werden pflegte, sowie der Eingeweideschau mit anschließender Verbrennung der Innereien folgte als abschließender Höhe-punkt das Kultmahl der opfernden Gemeinschaft (convivium, cena) – sofern jedenfalls die Opfer-handlung nach überlieferten römischen Vorstellungen durchgeführt wurde.32 Dafür scheint die For-mel v(otum) s(usceptum) in der Hercules-Weiheinschrift als Hinweis auf die voti/votorum nuncupatio zu sprechen. Die Zusammensetzung aus zerstörten und unzerstörten Gefäßen könnte man auf diese Weise zu erklären versuchen.

Alternativ dazu bietet sich die Überlegung an, ob man sich an die inschriftlich bezeugten Gott-heiten, Hercules und jene (lokalen) numina, in separaten, kurz hintereinander durchgeführten Opfer-handlungen wandte. Oder haben wir es mit zwei Opferhandlungen unterschiedlicher Zielsetzung zu tun, indem sich an das inschriftlich bezeugte Dankesopfer (voti/votorum solutio) vielleicht die fei-erliche Aufnahme eines neuen Votums (voti/votorum nuncupatio) anschloss ? 33

Die funktionale Zweiteilung der Votivgaben aus Metall und Bein lässt vielleicht noch einen ande-ren Gedankengang zu: beziehen sich die Opferhandlung auf zwei verschiedene Personenkreise unter den Gutshofbewohnern, etwa auf Männer und Frauen? Hierauf könnten die einerseits mit dem All-tag der Männer (Werkzeug), andererseits die mit dem Alltag der Frauen (Webbrettchen) verknüpf-ten Objekte hindeuten. Jedenfalls spiegelt die Zusammenstellung der Gaben eine Auswahl von Tätig-keiten im Gutshofalltag wider, die mit der Anrufung göttlichen Schutzes für Haus und Hof durch-aus vereinbar wäre. Der Nothelfer Hercules, der die Menschheit in seinen 12 Taten von schlimmen Plagen befreit hatte, war hierfür sicherlich die richtige Adresse. In den unruhigen Zeiten der Mitte und der 2. Hälfte des 3. Jahrhunderts, als Bürgerkriege, Germaneneinfälle, Steuerdruck und Wirt-schaftskrise der rätischen Provinzbevölkerung erheblich zusetzten, dürfte es an Anlässen hierfür kaum gemangelt haben. Dauerhafter Schutz resultierte daraus wohl kaum, denn nicht lange nach dem Opfer dürften die Bewohner ihre Villa rustica endgültig verlassen haben.

28 Vgl. den Beitrag von C. Nickel in diesem Band.29 Gaudefroy/Lepetz 2000, 177 u. 175 Abb. 21, 158. – Vgl. ferner Orakellos-Votive (sortes): G. Gorini/A. Mastrocinque

(eds.), Stipi votive delle Venezie: Altichiero, Monte Altare, Musile, Garda, Riva (Roma 2005) 131–142; RIB 2435. – Unter den Votivgaben für den Tempel des Gutshofs bei Dietikon (CH) befindet sich eine mittig gelochte Gewichtsscheibe aus Blei, die sekundäre, radiale Einritzungen zieren. Hypothetisch wird das Objekt als umfunktioniertes Rad-Votiv ange-sprochen [Chr. Ebnöther, Der römische Gutshof in Dietikon (Zürich 1995) 194].

30 Tuffreau-Libre 1994, 128 u. 130; B. Galsterer, Eine neue Weihung an Isis aus Köln. Kölner Jahrb. 32, 1999, 301–303.31 M. Tuffreau-Libre, La ceramique en Gaule Romaine (Paris 1992) 132 f.; Nickel 1999, 184.32 Derks 1995, 113 f.; Derks 1998, 219.33 Ein solcher Vorgang wäre nicht völlig ungewöhnlich, bei den Fratres Arvales war er sogar die Regel (Derks 1998, 218).

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365Ein Gastmahl mit Göttern in Notzeiten

4. kohlhunden im Vergleich

Im Vergleich mit anderen Kultdepots (vgl. die Beiträge in diesem Band) weist das Kohlhundener einige Besonderheiten auf.

Beim Kultmahl verzehrte man stets das Fleisch eines oder mehrerer Opfertiere; in Kohlhunden servierte man Schweinespareribs und Schaf- oder Ziegenbraten. Im Unterschied zu vielen anderen Deponierungen sind im Kohlhundener Material nur die Tierknochen, d. h. die Speisen selbst ver-brannt, nicht aber die Gedecke. Eine Besonderheit des Kohlhundener Küchengeschirrensembles sind die Reibschüsseln (mortaria) anstelle der häufiger in Kultdepots anzutreffenden Kochtöpfe. Dies dürfte jedoch kaum mit voneinander abweichenden Riten erklärbar sein, sondern eher mit der Aus-wahl regionaler „Götterspeise“-Spezialitäten. Sieben von 15 Opferdepots im Apollon-Heiligtum von Phoebiana/Faimingen beinhalten Reibschüsseln.34 Fassen wir hier vielleicht sogar ein regionales, „räti-sches“ Gericht, das der Gottheiten als würdig erachtet wurde? Wie in vielen anderen „Bestattungen“ von Kultgeschirr bzw. Überresten von Kultmahlzeiten enthält auch das Kohlhundener Depot Mini-aturgefäße, und zwar in der mutmaßlichen Funktion von Libationsgefäßen. Andernorts wurden jedoch meist Trinkgefäße en miniature geopfert (Becher, calices und kantharoi).

Ein markanter Unterschied zu den meisten anderen Depots besteht im Fehlen von Räucherkel-chen, da Weihrauch neben Wein (ture et vino) zu den regelhaft dargebotenen Gaben gehörte. Auch Lampen oder andere Beleuchtungskörper vermisst man im Kohlhundener Ensemble. Man könnte freilich annehmen, dass ausschließlich Kerzen in Holzständern zum Einsatz kamen35, die sich nicht erhalten haben. Münzen, die allenthalben zu den geläufigen Gaben an die Götter zählen, fehlen hier ebenfalls. Schließlich ist noch auf das Fehlen von Götterfiguren (z. B. Terrakotten) hinzuweisen, auch wenn diese nicht so regelmäßig geopfert wurden wie Lampen, Räuchergefäße oder Münzen. Den andernorts öfter niedergelegten Fibeln könnten in Kohlhunden die beinernen Webbrettchen entspre-chen, sofern man den Blick nicht auf das archäologische Material an sich beschränkt, sondern diese Funde in der Ausstattungskategorie „Kleidung“ zusammenfasst.

Andererseits überrascht der Kohlhundener Befund unter den rituellen Deponierungen mit eini-gen „Alleinstellungsmerkmalen“. Diese sind vielleicht als individuelle Opfergaben einzelner Dedi-kanten einzustufen. Neben den Werkutensilien und Nägeln ist hier vor allem das Schreibzeug zu nen-nen. Graffiti – mehrheitlich auf Trinkbecher geritzt – sind als individuelle „Ansprache“ an die Gott-heiten in kultischen Kontexten üblich.36 Die Niederlegung von Schreibgeräten kennt man hingegen u. W. nur als Beigaben in reich ausgestatteten Gräbern der Oberschicht.37 Dabei waren Schrift und Schriftlichkeit in der antiken Religion allgegenwärtig. Auf Reste von Schreibzeug stößt man im Kon-text römischer Heiligtümer daher keinesfalls selten, allerdings meist in Gestalt von Einzelfunden. So zeugen Siegelkapseln und Ringe mit Ritzinschriften aus einem Heiligtum in Great Walsingham38, Siegelkapseln aus dem Tempelbezirk „les Bolards“ bei Nuits-Saint-Georges (Burgund)39 und dem

34 Eingartner/Eschbaumer/Weber 1993, 157–167.35 Vgl. die Kerzenständer in einem Opferdepot von Avenches: M.-F. Meylan Krause, Un dépôt votif découvert en 1905.

Bulletin de l’Association Pro Aventico 38, 1996, 23–34, bes. 31). Gesamtaufnahme des Befundes in: A. Furger u. a., Die Schweiz zur Zeit der Römer. Multikulturelles Kräftespiel vom 1. bis 5. Jahrhundert (Zürich 2001) 203 Abb. 148.

36 Der Verweis auf einige Beispiele möge hier genügen: Tuffreau-Libre 1994, 130: Schüssel mit Graffito vergobretos readdas (Opfer eines ranghohen Priesters in Gallien); Le Gall/Sénéchal 1974, 209; Wiblé 2004, 139 f.; Eingartner/Eschbaumer/Weber 1993, 43; Nickel 1999, 141–145; Scholz 1999 Nr. 34–35 u. 121 (DIM); J. Krier, Räucherkelch mit Weiheinschrift. In: Reuter/Scholz 2004, 66 f.; L. Schwinden, Mithraskultgefäß mit Ritzzeichnungen. In: Reuter/Scholz 2004, 68 f.; RGA 12 (1998) s. v. Graffiti (M. Scholz): überdurchschnittlich große Sigillata-Reliefschüssel mit „repräsentativem“ Graffito: [---] Aufanis [Matronibus ---]; J. Hahn/S. Mratschek, Erycina in Rätien. Fundber. Baden-Württemberg 10, 1985, 147–154.

37 Für Rätien vgl. R. Ambs/A. Faber, Ein Bestattungsplatz der provinzialen Oberschicht Raetiens an der Donausüdstraße bei Nersingen-Unterfahlheim. Ber. RGK 79, 1998, 383–478, bes. 401 Abb. 13 u. 462 f. (silberne stili). – Eine Zusam-menstellung von Schreibgeräten in Gräber bietet B. Paeffgen, Die Ausgrabungen in St. Severin zu Koeln, Teil 1. Koelner Forsch. 5,1 (Mainz 1992) 244–246. – Zu Tintenfässern vgl. ferner I. Bilkei, Römische Schreibgeräte aus Pannonien. Alba Regia 18, 1980, 61–90.

38 J. B. Smith, Votive Objects and Objects of Votive Significance from Great Walsingham. Britannia 30, 1999, 21–26.39 C. Pommeret (ed.), Le sanctuaire antique des Bolards à Nuits-Saint-Georges (Côte-d’Or). Rev. Arch. de l’Est (Dijon

2001) 371.

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366 Wolfgang Czysz, Markus Scholz

Tempel von Empel (NL)40 vermutlich von einer oberirdischen Aufbewahrung schriftlich abgefasster „Gebete“ bzw. von vota suscepta an einem locus religiosus. Die Niederlegung von Fluchtäfelchen in Heiligtümern oder an heiligen Orten (z. B. in Quellen) legt als semilegale Variante ein beredtes Zeug-nis von dieser Praxis ab. In diese Richtung weisen auch rund 30 hölzerne (Schreib- oder Bild-) Täfel-chen aus einem Wasserbassin bei einem Heiligtum von Montlay-en-Auxois (Burgund).41 Ferner ist in diesem Zusammenhang auf das Heiligtum von Châteauneuf in Savoyen hinzuweisen, wo zahlrei-che persönliche Votivinschriften mehr oder weniger öffentlich sichtbar in den Verputz der Außen-wand des Tempels geritzt wurden.42 Die antike(n) Religion(en) war(en) eben grundsätzlich (eine) Schriftreligion(en). Über die Opferhandlungen pflegte man bisweilen regelrecht Buch zu führen wie eine Auflistung von Lebensmitteln (?), die in Trier ad templum Iovis gespendet wurden, andeutet.43 Umgekehrt wurden Opferrituale nach Textvorgaben gestaltet. Als Beleg dessen mag ein Verweis auf die Befragung der Sibyllinischen Bücher sowie auf die griechischen Zauberpapyri mit ihren Anwei-sungen für magische Praktiken genügen.44 Andere Kulthandlungen wurden schriftlich protokolliert.45

Einen Rückschluss auf die verehrten Gottheiten hätte man ohne die Graffiti allein aus der Zusam-mensetzung der Gaben heraus nicht ableiten können.

literatur

Derks 1995 T. Derks, The ritual of the vow in gallo-roman religion. In: J. Metzler/M. Millet/N. Roymans/

J. Slofstra (eds.), Integration in the Early Roman West. Doss. Arch. Mus. Nat. Hist. et Art 4 (Luxembourg 1995) 111–127.

Derks 1998 T. Derks, Gods, Temples and Ritual Practices. The Transformation of Religious Ideas and Values

in Roman Gaul (Amsterdam 1998).Eingartner/Eschbaumer/Weber 1993 J. Eingartner/P. Eschbaumer/G. Weber, Der römische Tempelbezirk in Faimingen-Phoebiana.

Limesforsch. 24 (Mainz 1993).Fiedler/Höpken 2005 M. Fiedler/C. C. C. Höpken, Becher und Lampe: Weihegaben von einem römischen Opferplatz

in Sarmizegetusa. Rei Cretariae Romanae Fautorum Acta 39, 2005, 317–320.Gaudefroy/Lepetz 2000 St. Gaudefroy/S. Lepetz, Le dépôt sacrificiel de Longueil-Sainte-Marie « L’Orméon „ (Oise). Un

culte de tradition locale sous l’Empire? In: W. Van Andringa (ed.), Archéologie des sanctuaires en gaule romaine (Saint-Étienne 2000) 157–192.

40 Derks 1998, 230.41 J. Dupont/J. Bénard, Le sanctuaire gallo-romain à bois votifs de la fontaine Segrain, à Montlay-en-Auxois (Côte-d’Or).

Rev. Arch. Est 46, 1995, 59–78, bes. 64. Leider wurden die Holztäfelchen in einem derart schlechten Erhaltungszustand angetroffen, dass etwaige Schriftreste nicht mehr erkannt wurden.

42 Mermet 1993, 107–110.43 Hinweis auf diesen Fund bei H.-P. Otten, Graffiti auf römischen Wandmalereien. Jahresber. Augst u. Kaiseraugst 11,

1990, 139 f.44 Die Verwendung von Textvorlagen für die Anfertigung von Fluchtäfelchen wird eindrucksvoll durch eine lamina aus

Groß-Gerau und eines aus dem Tempel für Isis und Magna Mater in Mainz unterstrichen, deren Götteranrufung bis in eine seltene orthographische Devianz hinein gleich lautet: M. Scholz/A. Kropp, „Priscilla, die Verräterin“. Ein bleiernes Fluchtäfelchen mit Rachegebet aus Gross-Gerau. In: G. Seitz (Hrsg.), Im Dienste Roms. Festschrift H. U. Nuber (Rems-halden 2006) 181–191. Die Publikation des Mainzer Fluchtäfelchens durch U. Blänsdorf steht kurz bevor.

45 So wurde in den Akten der Fratres Arvales die Ablage von tönernen Töpfen als Opfergabe im Tempel anlässlich eines jährlichen Festes schriftlich vermerkt: … in aedem intraver(unt) et / ollas precati sunt et osteis apertis per clivum iactaver-unt (Act. Arv. A 29, 218 n. Chr.); Eingartner/Eschbaumer/Weber 1993, 43; J. Rüpke, Die Religion der Römer. Eine Ein-führung (München 2001) 47 f.

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367Ein Gastmahl mit Göttern in Notzeiten

Le Gall / Sénéchal 1974 J. Le Gall/R. Sénéchal, Dépôts d’offrandes auprès du principal temple d’Alésia. Académie des

inscriptions et belles-lettres comptes rendus 1974, 207–215.Martens / De Boe 2004 M. Martens /G. De Boe (eds.), Roman Mithraism. The Evidence of the Small Finds (Brussel

2004).Mermet 1993 C. Mermet, Le sanctuaire gallo-romain de Châteauneuf (Savoie). Gallia 50, 1993, 95–138.Nickel 1999 C. Nickel, Gaben an die Götter. Der gallorömische Tempelbezirk von Karden (Kr. Cochem-Zell,

D). Arch. et Hist. Romaine 3 (Montagnac 1999).OPEL B. Lőrincz (ed.), Onomasticon Provinciarum Europae Latinarum I (Budapest 1994), II (Wien

1999), III (Wien 2000), IV (Wien 2002).Reuter /Scholz 2004 M. Reuter/M. Scholz, Geritzt und Entziffert. Schriftzeugnisse der römischen Informationsgesell-

schaft. Schr. Limesmus. Aalen 57 (Stuttgart 2004) = dies., Alles Geritzt. Botschaften aus der Antike (München 2005).

Scholz 1999 M. Scholz, Graffiti auf römischen Tongefässen aus NIDA-Heddernheim. Schr. Frankfurter Mus.

Vor- u. Frühgesch. 16 (Frankfurt/Main 1999).Siebert 1999 A. V. Siebert, Instrumenta Sacra. Untersuchungen zu römischen Opfer-, Kult- und Priestergerä-

ten (Berlin/New York 1999).Tuffreau-Libre 1994 M. Tuffreau-Libre, La ceramique dans les sanctuaires gallo-romains. In: Chr. Goudineau/I.

Fauduet/G. Coulon (eds.), Les sanctuaires de tradition indigène en Gaule Romaine. Actes du colloque d’Argentomagus (Argenton-sur-Creuse / Saint-Marcel, Indre) 1992 (Paris 1994) 128–137.

Wiblé 2004 F. Wiblé, Les petits objects du mithraeum de Martigny/Forum Claudii Vallensium. In: Martens/

De Boe 2004, 135–145.

Abbildungsnachweis

Abb. 1: D. Tschocke, graf. bearb. V. Babucke. Abb. 2–3, 5–7: W. Czysz. Abb. 4: D. Tschocke, graf. bearb. V. Babucke, S. Köglmeier. Abb. 8, 9: M. Scholz, grsf. bearb. S. Köglmeier

Univ.-Doz. Dr. Wolfgang Czysz Dr. Markus ScholzBayerisches Landesamt für Denkmalpflege Römisch-Germanisches Zentralmuseum Klosterberg 8 Ernst-Ludwig-Platz 286672 Thierhaupten 55116 Mainz

[email protected] [email protected]

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