2013_einleitung: macht und spiegel der macht

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Deutsches Historisches Institut Warschau Quellen und Studien Herausgegeben von Eduard Mühle Band 27 2013 Harrassowitz Verlag · Wiesbaden

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Deutsches Historisches Institut Warschau Quellen und Studien

Herausgegeben von Eduard Mühle

Band 27

2013

Harrassowitz Verlag · Wiesbaden

r

Macht und Spiegel der Macht

Herrschaft in Europa im 12. und 13. Jahrhundert vor dem Hintergrund der Chronistik

Herausgegeben von Norbert Kersken und Grischa Vercamer

2013

Harrassowitz Verlag · Wiesbaden

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsc he Nationalbibliothek ve rzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

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© Otto Harrassowitz GmbH & Co. K G, Wiesbaden 2013 Das Werk ein schließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen jeder Art, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung in elektronische Systeme. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier. Druck und Verarbeitung: Memminger MedienCentrum AG Printed in Germany I SSN 0947- 4226 ISBN 978 -3- 447- 06886 - 4

Inhalt

GRISCHA VERCAMER Macht und Spiegel der Macht – Herrschaft in Europa im 12. und 13. Jahrhundert vor dem Hintergrund der Chronistik – Einleitung ............................................................ 9 JOACHIM EHLERS Machtfragen. Aspekte der historiographischen Literatur im lateinischen Europa des Hochmittelalters .......................................................................................................... 23 NORBERT KERSKEN Geschichtsschreibung und Macht. Beobachtungen zu Texten des 7.-11. Jahrhunderts ... 41 HANS-WERNER GOETZ Herrschaft und Geschichte. Legitimation und Delegitimation von Herrschaft mittels historischer Argumentation in der Geschichtsschreibung des 12. Jahrhunderts ............... 65 MIA MÜNSTER-SWENDSON „Auf das Gesetz sei das Land gebaut“. Zum Zusammenhang rechtlicher und historischer Diskurse im hochmittelalterlichen Dänemark ............................................... 85 THOMAS FOERSTER „...um in der Gerechtigkeit nicht weniger stark wie in der Schlacht zu erscheinen“. Königtum und Recht in den Gesta Danorum des Saxo Grammaticus .............................. 103 BJÖRN WEILER Machtstrukturen und Machtvorstellungen in England ...................................................... 119 ALHEYDIS PLASSMANN Bedingungen und Strukturen von Machtausübung bei Wilhelm von Malmesbury und Heinrich von Huntingdon .................................................................................................. 145

Inhalt

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GEORG JOSTKLEIGREWE Gewalt – Konsens – Recht. Grundstrukturen politischer Kommunikation im französischen Königreich des 12. und 13. Jahrhunderts .............................................. 173 JULIAN FÜHRER Französisches Königreich und französisches Königtum in der Wahrnehmung der zeitgenössischen Historiographie: Suger von Saint-Denis und Guillaume de Nangis ..... 199 JULIA BECKER Strenuitas et rex consultus – Herrscherattribute und Darstellung von Herrschaft bei Gaufredus Malaterra und ‚Hugo Falcandus‘ ............................................................... 219 CLAUDIA GARNIER Die Macht des Machbaren: Staufische Politik im Spannungsfeld königlicher Herrschaft und fürstlicher Partizipation ............................................................................ 235 HEINZ KRIEG Zur Spiegelung Friedrich Barbarossas in der stauferzeitlichen Historiographie .............. 255 SŁAWOMIR GAWLAS Das Problem der Fürstenmacht zur Zeit von Vincentius Kadłubek .................................. 273 GRISCHA VERCAMER Vorstellung von Herrschaft bei Magister Vincentius von Krakau (um 1150-1223) ......... 309 MARTIN WIHODA Macht und Struktur der Herrschaft im Herzogtum Böhmen. Grundlagen, Legitimierung und zeitgenössische Vorstellungen ........................................................... 341 MARIE BLÁHOVÁ Macht und Machtausübung im Licht der böhmischen Geschichtsschreibung des 12. Jahrhunderts ......................................................................................................... 359

Inhalt 7

LÁSZLÓ VESZPRÉMY Umwälzungen im Ungarn des 13. Jahrhundert: Vom "Blutvertrag" zu den ersten Ständeversammlungen ...................................................................................................... 383 DÁNIEL BAGI Herrscherporträts in der ungarischen Hagiographie ......................................................... 403 MAŁGORZATA DĄBROWSKA Die Herrschaft des Kaisers Manuel I. Kommenos in den Augen von Johannes Kinnamos .................................................................................................... 419 RALPH-JOHANNES LILIE Byzantinische Geschichtsschreibung im 12. Jahrhundert. Anna Komnene und Niketas Choniates ............................................................................................................. 433 MARIE-LUISE FAVREAU-LILIE Machtstrukturen und Historiographie im Königreich Jerusalem: Die Chronik Wilhelms von Tyrus ..................................................................................... 447 KAY PETER JANKRIFT Hinter dem Spiegel der Macht. Das Bild des Herrschers im Kitāb al-I‘tibār des Usāma ibn Munqid (1095-1188) ................................................................................ 463 Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................... 475 Register ............................................................................................................................. 477 Verzeichnis der Autoren ................................................................................................... 489

Macht und Spiegel der Macht – Herrschaft in Europa im 12. und 13. Jahrhundert vor dem Hintergrund der Chronistik

– Einleitung

Grischa Vercamer

Die in diesem Tagungsband versammelten Aufsätze beschäftigen sich allesamt mit Herrschaft und Herrschaftsbeschreibung im europäischen Kulturraum im Hoch-mittelalter. Der Grundgedanke bei der konzeptionellen Planung war, dass das Be-schreiben von Herrschern und Herrschaftsverhältnissen bestimmten Regeln unter-liegt. Es sei betont, dass es um konkrete Herrschaftshandlungen geht, z.B. Be-schreibung des Herrschers als Krieger oder in seiner Funktion als Richter, und keinesfalls um theoretisch-abstrahierende Überlegungen zur Herrschaft. Diese ‚Regeln’ sind zeit- und raumgebunden – je nachdem in welchen Verhältnissen der Autor lebte. Schon lange hat man erkannt, dass Geschichtsbetrachtung und -inter-pretation immer ein ‚Kind seiner Zeit’1 ist/war. Weniger hat man sich allerdings darum gekümmert, dass auch Räume, großen Einfluss auf die Geschichtsbetrachtung haben.2 Vielleicht war dieser Strang nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht

1 Vgl. z.B. die verschiedenen Beiträge in: Die Deutschen und ihr Mittelalter. Themen und

Funktionen moderner Geschichtsbilder vom Mittelalter, hg. v. GERD ALTHOFF, Darmstadt 1992; ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE, Die deutsche verfassungsgeschichtliche Forschung im 19. Jahrhundert. Zeitgebundene Fragestellungen und Leitbilder, Berlin 21995.

2 Interessanterweise wird bis heute bei der Bewertung des Inhalts eines historiographischen Werkes zwar auf die Interessen und die sozialen Hintergründe, die Institution (also Kloster, Stadt oder ähnliches) eines Chronisten eingegangen, auch auf die angenommene Ethnizität (vgl. z.B. MARIA E. DORNINGER, Gottfried von Viterbo: ein Autor in der Umgebung der frühen Staufer, Stuttgart 1997, S. 185ff.; HANS-WERNER GOETZ, Geschichtsschreibung und Geschichtsbewusstsein im hohen Mittelalter, Berlin 22008, S. 336-410), aber dabei wird der Sitz des Autoren, also ganz grundlegend das Herrschaftsgebilde (Fürstentum, Königtum usw.) kaum thematisiert. Wiederholt wurde in den letzten Jahren auf das ‘Eigen–Fremd’-Prinzip hingewiesen (GOETZ, Geschichtsschreibung, S. 381ff.; VOLKER SCIOR, Das Eigene und das Fremde. Identität und Fremdheit in den Chroniken Adams von Bremen, Helmolds von Bosau und Arnold von Lübeck, Berlin 2002; CHRISTIAN LÜBKE, Fremde im östlichen Europa. Von Gesellschaften ohne Staat zu verstaatlichten Gesellschaften (9. – 11. Jahrhundert), Köln u.a. 2001 – jeweils mit weiterführender Literatur), d.h. also auf die Unvertrautheit und stereotypen Wahrnehmungen, die man bei Wahrnehmungen von fremden Gesellschaften hatte. Andererseits fehlt es an stringenten Arbeiten, die ‘proto-staatliche’ Elemente bei Historiographen heraus-arbeiten. NORBERT KERSKEN, Geschichtsschreibung im Europa der nationes. National-geschichtliche Gesamtdarstellungen im Mittelalter, Marburg 1995, hier S. 736ff., hat darauf hingewiesen, dass die Historiographen (mit einigen Ausnahmen in England) meist eine große

Grischa Vercamer

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so sehr gewollt – Unterschiede der Geschichtsbetrachtung in verschiedenen Ländern herauszuarbeiten, sei es auch nur in der mittelalterlichen Geschichte, konnte schnell als ‚Wertung’ zu einer bestimmten nationalen Betrachtungen wahrgenommen werden. Dennoch wird heutzutage niemand wirklich abstreiten, dass moderne Historiker in England, Deutschland, Frankreich oder Polen aus unterschiedlichen Wissenstraditionen kommen und daher – selbstverständlich: mit Abstufungen und Überschneidungen, die hier nicht weiter erörtert werden müssen – eine bestimmte Tradition beim Verfassen ihrer Werke weiterverfolgen.3 Das muss sich in früheren Zeiten ebenso verhalten haben. Um sich aber auf die Unterschiedlichkeit von Herr-schaftsbeschreibungen in verschiedenen Räumen konzentrieren zu können, war es wichtig, eine ‚relativ’ einheitliche zeitliche Ebene zu gewährleisten: Daher sollten nur historiographische Werke des 12./13. Jahrhunderts untersucht werden. Die Forschung ist sich seit längerem für diese Zeit (speziell das 12. Jahrhundert) einig, dass es sich hierbei um eine Umbruchs- und Entfaltungsperiode handelt.4

Ein weiterer Grundgedanke war bei der Konzeption, die Grenzen traditionell gepflegter europäischer Großregionen (westliches Europa, Ostmitteleuropa, nörd-

Nähe zu den herrschenden Geschlechtern bzw. zur ‘Zentralgewalt’ hatten und dass die in seiner Terminologie ‘Nationalgeschichten’ genannten Werke eben jeweils regionale Unterschiedlichkeiten aufweisen, wenn es um das Geschichtsbild geht. Es wurde aber nicht der Versuch unternommen, diese unbestreitbaren Charakteristika der proto-staatlichen Herrschaftsgebilde mit den Herrschaftsbeschreibungen in historiographischen Werken in Einklang zu bringen. Auch für die neuzeitliche Geschichte gibt es hierzu kaum Studien, aber immerhin findet man in dem Sammelband ‚Die Nation schreiben. Geschichtswissenschaft im internationalen Vergleich’, hg. v. CHRISTOPH CONRAD / SEBASTIAN CONRAD, Göttingen 2002, recht interessante Ansätze hierzu (bes. im einleitenden Artikel von den Herausgebern: Wie vergleicht man Historiographien, S. 11-48). Im Grunde handelt es sich aber bei um das Husserlsche und von Alfred Schütz sowie später Jürgen Habermas weiterentwickelte Konzept der ‘Lebenswelt’, einer Welt in der wir leben und die von uns nicht in Frage gestellt wird, unbewusst aber weitertransportiert wird. – Vgl. ROLAND GIRTLER, Methoden der Feldforschung, Wien 2001, S. 39-43. Der jeweilige Historiograph stellt also Macht/Herrschaft auf eine bestimmte Weise (bewusst/unbewusst) dar, die in seinem Umfeld oder am Herrscherhof so ‘gelebt’ oder als Ideal ‘gewollt’ wurde.

3 Besonders schön geht KARL FERDINAND WERNER, Historisches Seminar - Ecole des Annales. Zu den Grundlagen einer europäischen Geschichtsforschung, in: DERS., Einheit der Geschichte, hg. v. WERNER PARAVICINI, Sigmaringen 1998, S. 48-85, auf die unterschiedlichen Traditionen in Frankreich und Deutschland ein.

4 CHARLES HOMER HASKINS, The Renaissance of the Twelfth Century, Cambridge/Mass. 1927 [ND New York 1957]; Probleme des 12. Jahrhunderts: Reichenau-Vorträge 1965 - 1967, hg. v. THEODOR MAYER, Konstanz u.a. 1968; Die Renaissance der Wissenschaften im 12. Jahrhundert, hg. v. PETER WEIMAR, Zürich 1981; OPLL, FERDINAND, Stadt und Reich im 12. Jahrhundert : (1125 - 1190), Wien u.a. 1986; GILES CONSTABLE, The Reformation of the Twelfth century, Cambridge 1985; Europa an der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert : Beiträge zu Ehren von WERNER GOEZ, hg. v. KLAUS HERBERS, Stuttgart 2001; recht kompakt: ANDREAS NIEDERBERGER / ALEXANDER FIDORA, Der Streit um die Renaissance im 12. Jahrhundert. Eine Gesellschaft im Spannungsfeld zwischen Humanismus, Wissenschaft und Religiosität, in: Convenit 3 (2000), S. 7-26.

Einleitung: Macht und Spiegel der Macht

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liches Europa, byzantinischer Kulturkreis) zu überbrücken bzw. zu durchbrechen. Nicht die verbindenden Gemeinsamkeiten der jeweiligen Großregionen, die ihrer-seits oftmals von Historikern der beiden letzten vergangenen Jahrhunderte künstlich geschaffen wurden,5 sondern besonders die Unterschiede in der Herrschaftsbe-trachtung sollten uns interessieren. Wie kommen diese Unterschiede in der his-torischen Betrachtung zustande? Es kommen bestimmte Herrscher-Topoi zur Anwendung, die sich im kollektiven Gedächtnis in einem Fürstentum festgesetzt haben. Hinzu kommen tatsächliche Eigenschaften des jeweiligen Herrschers sowie individuelle Zugänge/Prägungen des Chronisten bei der Herrscherbeschreibungen. Diese drei Formen vermischen sich miteinander und sind sehr schwierig voneinan-der zu trennen. Dennoch lässt sich festhalten: Manch ein Herrscher wird sehr kriegerisch dargestellt, ein Anderer zeigt sich durch die Augen des Chronisten fast demokratisch (indem er sich andauernd mit seinen Räten abstimmt), der Schwer-punkt eines Dritten liegt vor allem auf dem außenpolitisch-diplomatischen Element. Die Prägung des Chronisten durch die Strömungen in seinem Umfeld/seinem Land sollte hierbei als bedeutend und wichtig angesehen werden.

Hier setzt der duale Aufbau von jeweils zwei Beiträgen zu einem jedem Fürstentum/Königreich/Imperium des Tagungsbandes an: jedes ‚Herrschaftsgebilde’ nahm eine spezifische Entwicklung in der Zeit des 12./13. Jahrhunderts – mit eigenen Problemen, eigenen charakteristischen Eigenschaften. Das spiegelte sich in der Historiographie wider. Es soll dabei allerdings nicht der Eindruck entstehen, dass hier im ‚Rankeschen Sinne’ versucht werden sollte, darzustellen ‚wie es eigentlich gewesen’ ist – aber es sollte versucht werden, in einem vom jeweils historiographischen Beitrag unabhängigen Aufsatz zu ergründen, in welch einem Setting der Autor schrieb. Was also können wir über ein gegebenes Fürstentum / eine bestimmte Herrschaftsbildung aus den Blickwinkel der aktuellen Forschung sagen. Was könnte einen bestimmten Autoren des 12./13. Jahrhunderts, der seinen Fürsten beschreiben wollte und in einem bestimmten Kulturraum beheimatet ist, beschäftigt haben? Ohne den Anspruch einer absoluten Vollständigkeit entsprechen zu können, aber doch mit einer repräsentativen Schnittmenge europäischer Fürsten-tümer und Reiche, wurden die ‚Herrschaftsgebilde’ in Dänemark, in England, in Frankreich, in Sizilien, im Reich, in Polen, in Böhmen, in Ungarn, im byzantini-schen Reich und im Heiligen Land in den Blick genommen.

Nun soll aber noch über den theoretischen Hintergrund, der durch die Termini im Titel des Bandes wie ‚Macht’, ‚Herrschaft’, ‚Spiegel’ und ‚Chronistik’ bereits vorgegeben ist, reflektiert werden.

Ich will daher in den drei kurzen, folgenden Abschnitten zunächst auf das Begriffspaar ‚Macht’ und ‚Herrschaft’ (I) eingehen, dann auf das Verhältnis der mittelalterlichen Geschichtsschreibung zur Herrschaft (II) und schließlich auf die Spiegel-Metapher (III).

5 Für einen Umbruch dieser Denkform im nördlichen Europa (Skandinavien) für das

Hochmittelalter siehe den Beitrag von MIA MÜNSTER-SWENDSON in diesem Band.

Grischa Vercamer

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I. Herrschaft / Macht

Zunächst gilt rein begriffsgeschichtlich festzuhalten, das im Lateinischen eine Tren-nung von den Wortfeldern ‚Macht’ und ‚Herrschaft’ nicht möglich ist. Häufig werden Wörter wie auctoritas, potestas, potentia, imperium, vis, magnae opes, ops, opulentia, dicio, dominium6 in lateinischen Fachwörterbüchern – neben anderen, mehr spezifischen Bedeutungen – sowohl mit Macht als auch mit Herrschaft über-setzt. In modernen Fremdsprachen wie im Englischen (power), im Französischen (pouvoir) oder etwa im Polnischen (władztwo) wird auch nicht deutlich differenziert. In der deutschen Wissenschaftstradition haben wir dagegen seit Max Weber eine deutliche Trennung: 7 ‚Macht’ ist nach ihm doch „jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Chance beruht“8. Spätere Soziologen folgten ihm darin, unterstrichen den positiven Effekt von Macht als das Machbare im Sinne von ‚verändern können’9 bzw. betonen auch die freie und ungebundene Kraft der Macht, welche ‚institutionsunabhängig’ agieren kann, indem mehrere Menschen mit dem einem gleichen Ziel sich kurzfristig zusammenschließen um etwas zu erreichen.10 Die Betonung liegt auf der Ungebundenheit und Kurzzeitigkeit.11

‚Herrschaft’ hingegen ist etwas institutionell stärker Gebundenes, was auf Dau-erhaftigkeit angelegt ist und die Gesellschaft grundlegend ordnet, indem sie

6 Dieses sei kurz stellvertretend für die anderen aufgeschlüsselt: im Mediae Latinitatis Lexicon

Minus, hg. v. J.F. NIERMEYER, Leiden – Boston 2004 (CD-Rom Version), wird dominium mit ‚Befehlsgewalt, Macht’ aber auch mit ‚Grundherrschaft’ übersetzt (neben weiteren Übersetzungen wie ‚Domäne’ oder ‚Salland’).

7 Allgemein zu theoretischen Ansätzen zur Macht/Herrschaft: HANS HAFERKAMP, Soziologie der Herrschaft. Analyse von Struktur, Entwicklung und Zustand von Herrschaftszusammenhängen, Opladen 1983, S. 196-223; OTWIN MASSING, Herrschaft – kritische Bestandsaufnahme der Funktionen einer komplexen Kategorie, in: Herrschaftstheorien und Herrschaftsphänomene, hg. v. HARTMUT ADEN, Wiesbaden 2004, S. 25-38; ANDREA MAURER, Herrschaftssoziologie. Eine Einführung, Frankfurt/M., New York 2004, S. 7-13; DIES., Herrschaft und soziale Ordnung. Kritische Rekonstruktion und Weiterführung der individualistischen Theorietradition, Opladen, Wiesbaden 1999, S. 13-22; Peter IMBUSCH, Macht und Herrschaft in der Diskussion, in: Macht und Herrschaft, Sozialwissenschaftliche Konzeptionen und Theorien, hg. v. DERS., Opladen 1998, S. 9-26; MICHAEL MANN, Geschichte der Macht, 3 Bde., Frankfurt/M. 1991-2001; HEINRICH POPITZ, Phänomene der Macht, Tübingen 21992.

8 MAX WEBER, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie, 1. Halbband, Tübingen 51985, S. 28.

9 POPITZ, Phänomene (wie Anm. 7), S. 11ff. 10 HANNAH ARENDT, Macht und Gewalt, München 152003, S. 41. 11 Auf die Spielarten oder Durchsetzungsformen der Macht nach POPITZ, Phänomene (wie Anm.

7), S. 43ff. (also Aktionsmacht, Instrumentelle Macht, Autoritative Macht und Datensetzende Macht) wird hier nicht eingegangen.

Einleitung: Macht und Spiegel der Macht

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Hierarchien vorgibt: Die Unterscheidung nach Weber in charismatische, traditionelle und rationale oder legale Herrschaft zeigt die Unterschiede auch für unseren Anlass sehr treffend. Ein charismatischer Führer, der seine Fähigkeiten bei einer gegebenen historischen Situation nutzbringend einbringt, wird von den anderen anerkannt wer-den. Als Beispiele hierfür könnte man historische Gestalten eines Neuanfangs oder einer Umbruchphase nennen: Sie übernahmen Führung noch ohne deutliches, allseits anerkanntes Mandat und mussten diese durch ihre diplomatisches Geschick, ihren kriegerischen Erfolg oder durch ihr charismatisches Wesen immerfort unter Beweis stellen. Wollten sie nun ihren Nachkommen die bleibende und nicht zu hin-terfragende Herrschaft sichern, mussten sie dafür sorgen, dass ihre Dynastie- oder Familienherrschaft sich dauerhaft in das ‚kollektive Gedächtnis’12 ihrer Untertanen einschreiben würde. Erst dadurch konnten die Nachkommen dieser charismatischen Herrscher vor anderen, konkurrierenden Geschlechtern den Kampf um die Herr-schaft für sich, entscheiden oder zumindest ihren Anspruch darauf beweisen. Erst dadurch wurde ‚charismatische Herrschaft’ zu ‚traditioneller Herrschaft’. Da wir es aber im Mittelalter noch nicht mit einer ‚legaler Herrschaft’ zu tun haben, deren reinste Form unsere heutigen parlamentarischen Demokratien darstellen, war auch die ‚traditionelle Herrschaft’ immer wieder sehr starken Repräsentations- und Legitimierungszwängen unterworfen. Regelmäßig musste die formal bestehende Herrschaft über mächtiges Auftreten, mächtige Gesten, mächtiges Handeln bewiesen werden.13 Ein Beispiel: Was passierte, als Kaiser Friedrich I. Barbarossa in der Veroneser Klause, einer engen Schlucht in den Bergen, von gewöhnlichen Räubern überfallen wurde und nicht weiter ziehen konnte, förmlich gefangen war: Otto von Freising lässt ihn sprechen: „ ‚Diese Lage ist ziemlich hart, hart ist es für einen Fürsten einem Räuber Tribut zu zahlen’. Was sollte er machen? Wohin sich wen-den?“14 – Er musste ‚Macht’ (also die kurzzeitige und reale) beweisen und nicht nur auf seinen Herrschertitel vertrauen. Das tat Barbarossa auch und besiegte und be-strafte die Räuber. Es lässt sich hierbei gut beobachten: Die Historiographen inte-ressierten sich (in den meisten Fällen) gerade nicht für den routinierten Ablauf der Herrschaft durch tagtägliche Verwaltung, sondern gaben meist Ereignisse wieder, die konfliktbeladen waren und den Herrscher dazu zwangen, zu zeigen, was in

12 Zu diesem Komplex vgl. etwa die Texte in: Kontexte und Kulturen des Erinnerns: Maurice

Halbwachs und das Paradigma des kollektiven Gedächtnisses, hg. v. GERALD ECHTERHOFF / MARTIN SAAR (mit einem Geleitwort von JAN ASSMANN), Konstanz 2002.

13 BERNHARD JUSSEN, Diskutieren über Könige im vormodernen Europa: Einleitung, in: Die Macht des Königs. Herrschaft in Europa vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit, hg. v. DEMS., München 2005, S. XI-XXIV, hier S. XV.

14 Dura est’, inquit, ‚hec conditio, durum est latroni principem tributa persolvere’. Quid faceret? Quo se verteret? – Ottonis et Rahewini Gesta Friderici I. imperatoris, hg. v. GEORG WAITZ / EDUARD V. SIMSON (MGH SS rer. Germ. [46]), Hannover 1912, S. 147; Otto von Freising und Rahewin, Die Taten Friedrichs oder richtiger Cronica, übersetzt von ADOLF SCHMIDT, hg. v. FRANZ-JOSEF SCHMALE (FSGA 17), Darmstadt 42000, II, 40, S. 367.

Grischa Vercamer

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seiner ‚Macht’ stand, was er also erreichen konnte.15 Dennoch sprechen wir in der deutschen Sprache von ‚Herrschern’ und nicht von ‚Machthabern’ ; le tz te rer Begr i f f ist eher negativ belegt. Der ‚Spiegel’, zu dem wir noch kommen werden, zeigt also die ‚Machbarkeit’ von oftmals noch nicht klar definierter, nicht immer allseits anerkannter Herrschaft aufgrund von Machtdemonstrationen. Diese Dichotomie von ‚Macht’ und ‚Herrschaft’ ist wichtig und daher befinden sich beide Termini im Titel.

II. Verhältnis von Herrschaft zur Geschichtsschreibung

Für den Übergang zur traditionellen Herrschaft spielt die Historiographie eine große Rolle. Gewiss war sie nur ein Mittel unter vielen, um die eigene Herrschaft zu be-festigen – verwiesen sei hier beispielsweise auf das Stiftungswesen und die Memoria16, auf sinnstiftende Rituale,17 auf Kunst, Architektur,18 Namenstradierung19 usw. als Herrschaftsinstrumente. Während aber Namen geändert, Bauten abgerissen, Gemälde zerstört, Rituale neu kodiert werden konnten, war eine gute Geschichte der Vorfahren, die sich in das ‚kulturelle Gedächtnis’ einer Gesellschaft eingeschrieben hatte, schwer wieder ausradierbar.20 Diese guten Geschichten beruhten natürlich auf moralisch anerkannten und in der Gesellschaft akzeptierten Werten; der Leser be-kam einen Spiegel vorgehalten, wie die Welt funktionieren konnte und weiter funktionieren kann, wenn der richtige Herrscher unterstützt würde.21 Besonders stark

15 Hierzu stellvertretend mit weiterführender Literatur: GERD ALTHOFF, Königsherrschaft und

Konfliktbewältigung im 10. und 11. Jahrhundert, in: FMSt 23 (1989), S. 265-290; KNUT GÖRICH, Die Ehre Friedrich Barbarossas. Kommunikation, Konflikt und politisches Handeln im 12. Jahrhundert, Darmstadt 2001; STEFFEN KRIEB, Vermitteln und Versöhnen. Konfliktregelung im deutschen Thronstreit 1198-1208, Köln u.a. 2008.

16 OTTO GERHARD OEXLE, Memoria in der Gesellschaft und in der Kultur des Mittelalters, in: Modernes Mittelalter. Neue Bilder einer populären Epoche, hg. v. JOACHIM HEINZLE, Frankfurt a.M. - Leipzig 1994, S. 297–323.

17 GERD ALTHOFF, Macht der Rituale, Darmstadt 2003. 18 Verschiedene instruktive Texte zur ‚Kunst’ und ‚Architektur’ in: Kunst als

Herrschaftsinstrument: Böhmen und das Heilige Römische Reich unter den Luxemburgern im europäischen Kontext, hg. v. JIŘÍ FAJT, Berlin 2009.

19 Dieses Konzept wurde für die frühen Piasten in der Habilitationsschrift von PRZEMYSŁAW WISZEWSKI, Domus Bolezlai. Values and Social Identity in Dynastic Traditions of Medieval Poland (c. 966-1138), Leiden 2010, angewendet.

20 Hier sei an das Konzept der lieux de mémoire erinnert: Diese ‚Orte’ schrieben sich ja in das prä-nationale/nationale Gedächtnis nicht unbedingt ein, weil sie ‚geschehen’ waren, sondern weil sie aktiv ‚erinnert’ wurden. – Vgl. in verschiedenen Beiträgen zuletzt das dreibändige Werk Europäische Erinnerungsorte, hg. v. PIM DEN BOER u.a., München 2012.

21 So schrieb KRZYSZTOF POMIAN, Przeszłość jako przedmiot wiary. Historia i filozofia w myśli średniowiecza [Vergangenheit als Gegenstand des Glaubens. Geschichte und Philosopie im mittelalterlichen Gedankengut], Wrocław 1968, S, 114: „ [...] die Hauptaufgabe der

Einleitung: Macht und Spiegel der Macht

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mussten die aufstrebenden Fürsten des nördlichen und östlichen Europas im 12. Jahrhundert bemerkt haben, dass die Chronistik, durch Intensivierung von den rein annalistischen Aufzeichnung, ihre Herrschaft über Traditionen herleiten und so legitimieren konnte.22 Wir sprechen hier von einem bestimmten Typus des mittelalterlichen Historiographen, der dem Herrscher, der Dynastie und dem Hof nahe stand und diese oft positiv beschrieb.23 Für die Komposition einer solchen Chronik, deren Zweck also (wenigstens teil-weise) die Legitimierung der Herrschaft24 war, musste der Chronist zwangsläufig mehrere Dinge beachten, die der heutige Historiker ebenfalls für die Interpretation von Herrschaftsbeschreibungen in Chroniken/historiographischen Werken im Hin-terkopf haben sollte:25

Die (a) Selektion: Der Chronist musste sich gut überlegen, wie er sein Werk komponiert, um einen möglichst großen Effekt zu erzielen. Er konnte gar nicht den ganzen ihm zur Verfügung stehenden Stoff unterbringen; zumal wenn er den zu beschreibenden Herrscher oder die Herrschaft über Jahre oder sogar Jahrzehnte als Zeitzeuge am Hof oder in der weiteren Umgebung des Hofes selbst ‚erlebt’ hatte. Er musste also selektieren; nicht nur nachdem was erinnerungswürdig erschien, son-dern vor allem was ihm und durch ihn den geistigen und weltlichen Eliten eines

Historiografie war nicht etwa das genaue Informieren über vergangene Zeiten, sondern die Erteilung von Morallehre und Inspiration für das Verhalten gemäß den christlichen Regeln” [Übers. GV] – Hinzufügen ließe sich, dass dieses nicht nur aus moralisch-christlichen Gesichtspunkten geschah, sondern auch um dem Auftraggeber oder sich selbst zu überstützen.

22 Vgl. zur historiographischen Welle des 12. Jahrhunderts in diesen Regionen: NORBERT KERSKEN, Mittelalterliche Geschichtsentwürfe in Alt- und Neueuropa, in: Die Geschichtsschreibung in Mitteleuropa. Projekte und Forschungsprobleme, hg. v. JAROSŁAW WENTA, Toruń 2009, S. 111-134.

23 Auch wenn der Weg zum Hofgeschichtsschreiber noch weit war: Vgl. für die spätmittelalterliche Zeit: JEAN-MARIE MOEGLIN, Dynastisches Bewußtsein und Geschichtsschreibung. Zum Selbstverständnis der Wittelsbacher, Habsburger und Hohenzollern im Spätmittelalter, in: Historische Zeitschrift 256 (1993) S. 593-635; PETER JOHANEK, Hofhistoriograph und Stadtchronist, in: Autorentypen, hg. v. WALTER HAUG / BURGHART WACHINGER, Tübingen 1991, S. 50-68; NORBERT KERSKEN, Auf dem Weg zum Hofhistoriographen. Historiker im Umfeld spätmittelalterlicher Fürstenhöfe, in: Mittelalterliche Fürstenhöfe und ihre Erinnerungskulturen, hg. v. CAROLA FEY u.a., Göttingen 2007, 107-139.

24 Interessanterweise scheinen diese Legitimationsfragen im Zusammenhang mit der Geschichtsschreibung in der deutschsprachigen Mediävistik vor allem für das Frühmittelalter gestellt zu sein, vgl. MARTINA GIESE, Die Historiographie im Umfeld des ottonischen Hofes, in: Die Hofgeschichtsschreibung im Mittelalterlichen Europa, hg. v. RUDOLF SCHIEFFER u.a., Toruń 2006, S. 19-37, hier: S. 22.

25 Wir blenden hier theoretische Ansätze zur Herrschaft, wie sie für das 12./13. Jahrhundert existiert haben, aus. Selbstverständlich müssen diese auch mitgedacht werden: Siehe hierzu: KARL UBL, Art. ‚Herrschaft’, in: Enzyklopädie des Mittelalters, hg. v. GERD MELVILLE, Darmstadt 2008, S. 9-44; DERS., The Concept of princeps in Late Medieval Political Thought: A Preliminary Survey, in: Princely rank in late medieval Europe: trodden paths and promising avenues, hg. v. THORSTEN HUTHWELKER, Ostfildern 2011, S. 259-280.

Grischa Vercamer

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gegebenen Fürstentums als erinnerungswürdig erschien. Bestimmte Dinge betonte er, bestimmte ließ er weg.26

Die (b) Gefälligkeit: Der Chronist versuchte in seiner Chronik häufig den An-sprüchen des Herrschers oder des Hofes oder der stellvertretenden Auftraggeber nachzukommen.27 Er musste davon ausgehen, dass sein Werk bei Hof rezipiert oder sogar vorgelesen werden würde. Daher musste er um seinen eigenen Ruf und um den Unterhaltungswert der Lektüre besorgt sein. Der adelige Rezipientenkreis er-forderte eine narrative und unterhaltende Lektüre – theoretische Ausführungen zur Herrschaftslegitimationen waren trocken und nicht erwünscht. Man muss darüber hinausgehend festhalten, dass die übergreifende Erzählung oftmals an den Bedürf-nissen des Hofes orientiert war. Auf diese Weise kann man - vorausgesetzt, man berücksichtigt wenigstens für die zeitgenössischen Geschehnisse die gesamte Chronik - eine Art von ‚Schwerpunktkatalog’ von Aktivitäten und politischen Er-rungenschaften des jeweiligen Herrschers erhalten. Im hohen Maße können wir also von den zeitgenössischen Teilen der Chroniken, so sie denn herrschernahe ge-schrieben sind, schließen, in welchem Licht sich der Herrscher selbst gerne sehen wollte. Nicht nur die Vorstellungswelt28 des Chronisten, sondern auch die des Hofes oder sogar der ganzen Gesellschaft scheint also durch, ohne dass dieses extra er-wähnt wird.29

26 Dieses wird sehr schön durch die Kölner Königschronik anlässlich des fehlgeschlagenen

Zweiten Kreuzzugs reflektiert: Ergo quia omnia, que hac via gesta sunt, plena sunt luctus et miseriae et nullius victoriae, melius est inde silere et Romano parcere pudori nec tradere cognitioni futurorum. – Chronica Regia Coloniensis (MGH SS rer. Germ. [18]), hg. v. GEORG WAITZ, Hannover 1880, S. 84.

27 Vgl. JOACHIM BUMKE, Mäzene im Mittelalter. Die Gönner und Auftraggeber der höfischen Literatur in Deutschland 1150 - 1300, München 1979.

28 Dieser Begriff wurde für die Historiographie, obgleich schon zuvor vorhanden, wurde maßgeblich durch HANS-WERNER GOETZ, "Vorstellungsgeschichte". Menschliche Vorstell-ungen und Meinungen als Dimension der Vergangenheit. Bemerkungen zu einem jüngeren Arbeitsfeld der Geschichtswissenschaft als Beitrag zu einer Methodik der Quellenauswertung, in: Archiv für Kulturgeschichte 61 (1979), S. 253-271 [ND: DERS., Vorstellungsgeschichte. Gesammelte Schriften zu Wahrnehmungen, Deutungen und Vorstellungen im Mittelalter, hg. v. ANNA AURAST u.a., Bochum 2007, S. 3-17], geprägt. Kürzlich nochmals zusammengefasst und mit weiterer Forschungsliteratur: HANS-WERNER GOETZ, Gott und die Welt. Religiöse Vorstellungen des frühen und hohen Mittelalters. Teil 1, Band 1: Das Gottesbild, Berlin 2011, S. 15-30.

29 Diese Sichtweise wird u.a. von der objektiven Hermeneutik vertreten: Sie unterstellt den Autoren nicht, wie die traditionellen Hermeneutiker, einen intendierten Sinn, sondern geht von einem latenten Sinn aus, wodurch der Autor eben keine individuelle Sichtweise transportiert, sondern eine ‚intersubjektive’, unbewusste Interpretation einer bestimmten Struktur (hier Herrschaft) vorbringt. – Vgl. ULRICH OEVERMANN, Die objektive Hermeneutik als unverzichtbare methodologische Grundlage für die Analyse von Subjektivität. Zugleich eine Kritik der Tiefenhermeneutik, in: "Wirklichkeit" im Deutungsprozess: Verstehen und Methoden in den Kultur- und Sozialwissenschaften, hg. v. THOMAS JUNG / STEFAN MÜLLER-DOOHM, Frankfurt am Main 1993, S. 106–189, hier bes. S. 112ff.

Einleitung: Macht und Spiegel der Macht

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Die (c) Selbstverständlichkeit: Der Chronist war in seiner ‚Lebenswelt’30 ge-fangen. Bestimmte Annahmen oder Einstellungen, hier in Bezug auf ‚Herrschafts-legitimation’ oder ‚Herrschaftsstruktur’ wurden von ihm vorausgesetzt und mussten so nicht thematisiert werden. Die Sinninhalte, die er in seiner Chronik transportierte, konnten bei den Eliten der konkreten Gesellschaft und Zeit, in der er lebte, auf Ver-ständnis stoßen.

Die (d) literarischen Darstellungsmittel/Topoi:31 Der Chronist entwarf ein Bild von Herrschaft, das nicht in einzelnen Zitaten oder Topoi, zum Beispiel zum Charakter oder Körperbau eines Herrschers, gesucht werden darf. Dieses ist zwar sehr verführerisch, weil man doch ein konkretes Bild eines Herrschers vorgestellt bekommt, kann aber schnell in die Irre führen, da hier womöglich direkt über-nommene Zitate älterer, zu dieser Zeit viel gelesener Autoren übernommen wurden, so z.B. bei der langen Beschreibung Friedrich Barbarossas durch Rahewin.32 Bei der Darstellung von Herrschaftspraxis verhält es sich hingegen anders. Zumindest bei den zeitgenössischen Ereignissen hatte der Chronist genügend Stoffe33 und kom-ponierte ein ‚individuelles’ oder auch ‚protonational-kollektives’ Bild, welches Vorlagen nicht einfach kopierte. Selbstverständlich benutzte der Chronist zum Er-gänzen seines Erzählflusses, zum Unterstreichen bestimmter ihm wichtiger Passagen analoge Ereignisse aus der biblischen oder antiken Tradition.34 Er wählt die

30 Einem Begriff nach Edmund Husserl der u.a. von Jürgen Habermas weiterentwickelt wurde

(vgl. Anm. 2). 31 Vgl. etwa LOTHAR BORNSCHEUER, Topik, Frankfurt/M 1976; PETER VON MOOS, Geschichte

als Topik. Das rhetorische Exemplum von der Antike zur Neuzeit und die historiae im „Policraticus“ des Johanns von Salisbury, Hildesheim 21996; LARS HAGENEIER, Jenseits der Topik: die karolingische Herrscherbiographie, Husum 2004.

32 Ottonis et Rahewini (wie Anm. 14), S. 342ff. Gesta Friderici (wie Anm. 14), S. 708ff. Stark kopierten Otto sowie Rahewin aus der Gotengeschichte von Jordanes und aus der Lebensbeschreibung Karls des Großen von Einhard.

33 Über die Zerrissenheit, alles unterbringen zu wollen Otto von Freising: „Ich bin mir bewusst, zu Zierde der Kaiser und Könige, wenn ich nun versuche, die Herrlichkeit deiner Taten zu schildern, dann muss infolge der Häufung deiner Siege meine Darstellung der Fülle des Stoffs erliegen. Bei der Wahl zwischen zwei Übeln, wie ich es einmal nennen will, habe ich es aber für besser gehalten, dass ich weniger rede und dass meine Darstellung von der Stofffülle erdrückt wird, als dass ich alles verschweige und so deine großartigen Taten unbekannt bleiben und dem Gedächtnis entschwinden.“ (Non sum nescius, imperatorum seu regum decus, dum gestorum tuorum magnificentiam prosequi conor, crebrescentibus victoriis stilum materiae succubiturum. Inter duo tamen, ut ita dixerim, mala melius fore iudi cavi minus dicendo a materia opus superari quam cuncta tacendo h gloriosa facta silentio tecta deperire), Gesta Frederici (wie Anm. 14), II, Praefacio, S. 283. (Ottonis et Rahewini [wie Anm. 14], S. 102.)

34 BORNSCHEUER, Topik (wie Anm. 31), S. 21. Er sieht die mittelalterliche Topik in ihrem Kern als Arsenal, dessen sich jeder Autor für seine politisch-religiöse Panegyrik bedienen konnte, die er in den Dienst eines monarchisch-aristokratischen Herrschaftssystems stellte. So drückt es auch CZESŁAW DEPTUŁA, Galla Anonima mit genezy Polski. Studium z historiozofii i hermeneutyki symboli dziejopisarstwa średniowiecznego, Lublin ²2000 [Gallus Anonymus’ Mythos der Entstehung Polens. Studium der historiographischen und hermeneutischen Symbolik der mittelalterlichen Geschichtsschreibung], S. 30, aus: „Wszechobecne w

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Parallelen aber dabei bewusst passend zu seiner Narration, zu seinem Schema aus und nicht andersherum, indem er etwa die zeitgenössisch herrschaftliche Praxis an die Vorlagen anpasste hätte. Das gilt nicht immer für die Vorgeschichte einer Dynastie oder eines Volkes, wo mangels konkreter Informationen vieles erdichtet werden musste; hier griff man gerne auf anerkannte Vorlagen oder Topoi zurück.35 Aber ebenso ist es – mit aller gebotenen Vorsicht – legitim, zeit-genössische poli-tische Strömungen und Ereignisse in der fiktiven Vergangenheits-konstruktion des Autoren zu suchen.36 Aus diesen Punkten resultiert, dass wir es einerseits mit einem individuellen Zugang zur Herrschaftsbeschreibung zu tun haben, aber andererseits die Inter-Subjektivität der Chroniken, die in einem bestimmten Raum und zu einer be-stimmten Zeit geschrieben worden sind, keinesfalls übersehen werden darf.

III. Spiegel-Metapher

Die schon erwähnte Inter-Subjektivität, die den Chronisten als Mitglied seines Kulturraums (oder Herrschaftsraums) auszeichnet, macht einen wichtigen Bestand-teil der Chroniken aus. Es entstand also langsam, wohlbemerkt sicherlich nur unter den adeligen Eliten, ein ‚protonationales’ Bewusstsein.37 Wenn nun beispielsweise

piśmiennictwie średniowiecza »topoi« (»loci comunes«) przekraczały tu stale ramy czystej konwencji, stając się w pełni funkcjonalnym środkiem wyrazu i przekazu sensów.“ [Allgegenwärtig im mittelalterlichen Schriftgut überschreiten die Topoi den reinen Rahmen der Konvention und bilden vollauf ein funktionales Instrument der Sinnübermittlung, Übers. GV].

35 Siehe zum Trojamythos beispielsweise: KORDULA WOLF, Troja – Metamorphosen eines Mythos. Französische, englische und italienische Überlieferungen des 12. Jahrhunderts im Vergleich. Berlin 2008, mit langer Einführung generell zum Mythos. Auch ALHEYDIS PLASSMANN, Origo gentis: Identitäts- und Legitimitätsstiftung in früh- und hochmittelalterlichen Herkunftserzählungen, Berlin 2006, S. 152-154.

36 ROSAMOND MCKITTERICK, Constructing the Past in the Early Middle Ages: The Case of the Royal Frankish, Annals, in: Transactions of the Royal Historical Society, IV, 7 (1997), S. 101-129; SCHIEFFER, Geschichtsschreibung (wie Anm. 24), S. 14; JOACHIM EHLERS, Historiographische Literatur, in: Neues Handbuch der Literaturwissenschaft 7. Europäisches Hochmittelalter, Wiesbaen 1981, S. 425-460, hier: S. 446; GRISCHA VERCAMER, Origo gentis – the origins of the Polish Piast-dynasty according to Bishop Vincentius of Kraków, in: Bonds, Links and Ties in Medieval and Renaissance Chronicles (Konferenzband des Oxford/Cambridge International Chronicles Syposium 2012) (im Druck).

37 Norbert KERSKEN, Geschichtsschreibung (wie Anm. 3); verkürzt: NORBERT KERSKEN, Die Anfänge nationaler Geschichtsschreibung im Hochmittelalter: Widukind von Corvey, Gallus Anonymus, Cosmas von Prag, Gesta Hungarorum, in: Europas Mitte um 1000, Bd. 2. Beiträge zur Geschichte, Kunst und Archäologie, hg. v. ALFRIED WIECZOREK u.a., Stuttgart 2000, S. 863-867. Ob man von protonational/prä-national oder national sprechen will, ist für unsere Belage nicht so wichtig, da aus den Chroniken des Hochmittelalters eine zunehmende Identifikation mit dem Herrschaftsgebilde (‘Land’) in dem man lebt, bzw. dem Volk, dem man angehört, de facto herauszulesen ist.

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Polen von Vincentius, dem Krakauer Bischof, in stolzer Manier als unabhängiges imperium oder als res publica beschrieben wird38 und doch wohl faktisch kaum mit großen Herrschaftsgebilden wie Byzanz oder dem Reich konkurrieren konnte, dann ist nach einem ‚Zerrspiegel’ zu fragen. Ein Spiegel sollte im günstigsten Falle ein-fach abbilden, die Wirklichkeit eben spiegeln.39 Indem man ihn dehnt und zerrt, kann man die Wirklichkeit aber auch beeinflussen, es entsteht ein Wunschbild. An dieser Stelle sei an die bekannte Gattung der Fürstenspiegel erinnert,40 in denen schließlich auch ein Wunschbild des guten Herrschers nach biblischen Vorgaben entwickelt wurde.

Der Chronist greift in die historischen Geschehnisse ein – sein Spiegel zeigt die Wirklichkeit nur noch teilweise und ausgewählt nach bestimmten Kriterien. Eigent-lich formt er die Wirklichkeit sogar neu: In dem Spiegel sollte schließlich kein stärkerer, mutigerer, gerechterer oder besserer Herrscher abgebildet werden als der fürstliche Hauptakteur der Chronik. Das Bild aus dem bekannten Grimm’schen Märchen von der bösen Königin und Schneewittchen drängt sich auf: Der Spiegel sagt der königlichen Stiefmutter die Wahrheit über ihre zweitrangige Schönheit. Die Königin kann diese Wahrheit nicht ertragen und versucht Schneewittchen umzubrin-gen. Man stelle sich die Folgen für einen Chronisten vor, der am Hof oder in der Umgebung vom Fürsten etwas erreichen wollte und dennoch wirklichkeitsgetreu schreiben wollte; das ging nicht, er musste förmlich eine verzerrte Form der Be-trachtung wählen: Bestimmte Sachverhalte wurden ganz ausgelassen, andere wurden auf raffinierte neu angeordnet oder verschleiert. Dem Spiegel kommt also eine sehr gewichtige Position zu und die Forschung könnte dieses nutzen, um zwischen dem Spiegel und der Realität, sofern sie anderweitig (Urkunden, Rechnungsbücher, andere Berichte usw.) feststellbar ist, zu unterscheiden.

Bislang waren überblicksartige, vergleichende Forschungsarbeiten zur mittel-alterlichen Herrschaft, deren plastische Beschreibungen sich seit ehedem stark an Chroniken anlehnen, eher eklektisch und gingen weniger intensiv auf den konkreten Autoren ein. Man kann – soviel ist klar – oft auch nicht einen Autoren in den Mittelpunkt stellen, um zu einer konkreten Fragestellung zu arbeiten, sondern braucht ein breites Vergleichsfeld.41 Daraus resultiert aber: Die Frage nach über-

38 Magistri vincentii Dicti Kadłubek, Chronica Polonorum, hg. v. MARIANUS PLEZIA (Monumenta

Poloniae Historica, Nova Series XI), Kraków 1994 – immer wird wieder besonders die Begrifflichkeit res publica benutzt. Vgl. dazu auch den Text von SŁAWOMIR GAWLAS, Das Problem der Fürstenmacht zur Zeit von Vincentius Kadłubeks, S. 281.

39 So schon FRANZ-JOSEF SCHMALE, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter. Vom Tode Kaiser Heinrichs des V. bis zum Ende des Interregnum, Bd. 1, Darmstadt 61976, S. XIX: „In Wirklichkeit ist es doch vielmehr so, daß die Geschichtsschreibung auch des Mittelalters in erster Linie Erzählung oder – wenn man so will – auch Abbild und Spiegel des konkreten Geschehens sein soll, etwa des Geschehens im Reich oder in Bezug auf ein Kloster oder eine bedeutende Person.“

40 Zusammenfassend: HANS HUBERT ANTON, Einleitung, in: Fürstenspiegel des frühen und hohen Mittelalters, hg. v. DEMS. (FSGA 45), Darmstadt 2006, S. 3-37.

41 Teilweise werden auch einfach andere Ansätze verfolgt. Beispielsweise fragt HEINZ KRIEG,

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greifenden Unterschieden sowie Parallelen bezüglich einzelner Autoren des Hoch-mittelalters bzw. bezüglich Tendenzen einer proto-nationalen Geschichtsschreibung wurden, obgleich sehr interessant, bislang kaum gestellt. Übrigens auch in der neueren Geschichte erst seit einigen Jahren.42

Herrscherdarstellung in der Stauferzeit. Friedrich Barbarossa im Spiegel staufischer Geschichtsschreibung und der Urkundensprache der Reichskanzlei, Ostfildern 2003, nach bestimmten herrscherlichen Tugenden wie fortitudo, virtus, gloria und honor und deren Darstellungen in Chroniken, aber eben auch Urkunden und Dokumenten der Kanzlei. In ihrer philologischen Dissertation verfolgte ANDREA SOMMERLECHNER, Stupor mundi?: Kaiser Friedrich II. und die mittelalterliche Geschichtsschreibung, Wien 1999, aber bereits den Ansatz, die Historiographen getrennt auf ihre Darstellung von Friedrich II. zu analysieren. Sie kritisiert bei modernen Darstellungen genau das, was auch mir als kritikwürdig erscheint: „Die mittelalterliche Geschichtsschreibung ‚transportiert’ [...], ohne es sich zu eigen zu machen, was moderne Historiographen aus dem Zusammenhang nehmen und auf ein Podest stellen: [...]“, ebd., S. 479. Ansonsten trifft man in der Forschungsliteratur eben meist auf konkrete Einzelprobleme, die dann unter Hinzuziehung der zeitgenössischen Historiographen/Chronisten analysiert werden. So z.B. THOMAS SCHARFF, Der rächende Herrscher. Über den Umgang mit besiegten Feinden in der ottonischen Historiografie, in: FMSt 36 (2002), S. 241-253. Auf wenigen Seiten geht er auf Widukind von Corvey, Thietmar von Merseburg und Luitprand von Cremona ein. Es werden von Scharff die exponiertesten Quellenstellen zum ‘rächenden Herrscher’ ausgewählt. Das Vorgehen ist selbstverständlich völlig legitim, geht aber bei den einzelnen Autoren in Bezug auf ihre allgemeinen Herrschaftsvorstellungen nicht so sehr in die Tiefe – es wird also nur ein Teilaspekt abgedeckt. Eine Ausnahme bildet hier der Beitrag von JÁNOS M. BAK, Legitimization of Rulership in Three Narratives from the Twelfth-Century Central Europe, in: Majestas 12, 2004, S. 42-60. Nach der Analyse vor allem von Gallus Anonymus und der Gesta Hungarorum kommt er zu dem Schluss, S. 60: “It might be tempting to jump to the conclusion that the author of the Polish gesta reflects a thinking in which legitimacy is based on strong rulership and exceptional qualities of the rulers, while the Hungarian authors emphasize more or less the “contractual” foundations of power an echo ideas about a polity with strong noble power balancing that of the king. However, such a differentiation would not stand up to scrutiny.” – In seinem Eingangsabstract hatte er noch geschrieben: “[…] it is being proposed that the various discourses of legitimization do not necessarily reflect different types of lordship, but rather demonstrate the wide palette of political ideas in twelfth century Central Europe.”, S. 43. Genau bei dieser Erkenntnis endet er auch wieder auf S. 60: “In good old medieval fashion, the one tradition, placing more weight on decent and the other on the sovereign’s virtues, the one on the noble retainers and the other on powerful lordship, could live well together without necessarily indicating different styles of power and authority.” Obgleich also Bak eigentlich Unterschiede herausgearbeitet hatte, will er diese abschließend selbst nicht gelten lassen, sondern betont die Bandbreite von Herrscherlegitimation in der mittelalterlichen Historiographie. Warum er das tut, wird nicht klar, da die beiden Chroniken doch in der Tat verschiedene Ansätze von Legitimation bieten. Man könnte es allerhöchstens damit erklären, dass sich Bak nicht der Kritik aussetzen wollte, künstlich zu konstruieren oder hineinzu interpretieren. An diesem Beispiel lässt sich gut er-sehen, dass ein eklektisches oder stichprobenartiges Vorgehen in Bezug auf Herrschafts-beschreibungen auch nur zu einem vagen Ergebnis führen kann.

42 Siehe Anm. 1.

Einleitung: Macht und Spiegel der Macht

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Dank

Dank gebührt in erster Linie den Autoren, die sich auf ein Experiment eingelassen haben, welches nicht ganz alltäglich ist, so mussten sie sich doch a) auf ein sehr eng gefasstes Konzept für den eigenen Beitrag einlassen und b) sollten sie im Team mit dem jeweils anderen ‚Landes’-Partner arbeiten. Auch soll dem DHI Warschau und seinem Direktor, Eduard Mühle, gedankt werden. Die Durchführung der Tagung, die Übersetzung einiger Beiträge und die Druckkosten für den Tagungsband wurden durch das Institut finanziert. Bei der Organisation der Tagung stand uns Frau Johanne Hoffmann und bei der Redaktion an den Texten Herr Sascha Heider, Frau Kathrin Paszek sowie Herr Julian Krause als Praktikanten/innen hilfreich zur Seite. Auch Ihnen ein herzliches Danke!