die einbeziehung der entwicklungsländer in das klimaregime von britta horstmann
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Die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime von Britta Horstmann. Gliederung 1.Derzeitige Verpflichtungen der Vertragsparteien im Klimaregime 1.1 Welche Verpflichtungen übernehmen alle Staaten? 1.2 Zusätzliche Verpflichtungen für Annex I und II Staaten - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
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Die Einbeziehung der
Entwicklungsländer
in das Klimaregime
von Britta Horstmann
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Gliederung
1. Derzeitige Verpflichtungen der Vertragsparteien im Klimaregime
1.1 Welche Verpflichtungen übernehmen alle Staaten? 1.2 Zusätzliche Verpflichtungen für Annex I und II Staaten
2. Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von derzeitigen Verpflichtungen
2.1 Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten?
2.2 Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ?
2.3 Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und Emissionsreduktionszielen?
3. Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime
3.1 Voraussetzungen für die stärkere Einbeziehung von Entwicklungsländern
3.1.1 Erfüllung der Vorleistungspflicht
3.1.2 Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll
3.1.3 Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten
3.2 Offene Fragen hinsichtlich der zweiten Verpflichtungsperiode
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Annex I Länder
Non-Annex I Länder
Artikel 4.1, UNFCCC • Erstellung und Veröffentlichung einer nationalen Treibhausgasinventur
• Erstellung und Umsetzung von Programmen mit Maßnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen
• Entwicklung, Anwendung, Verbreitung und Weitergabe von Technologien, Methoden und Verfahren zur Bekämpfung von THG
• Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Bewahrung von Senken und Speichern aller Treibhausgase
• Integration von Fragen des Klimawandels in Politik und Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt
• Förderung und Kooperation bei klimarelevanten Forschungsfragen
• Zusammenarbeit und Austausch von klimarelevanten Informationen
Verpflichtungen aller Vertragsparteien
• Kooperation bei der Vorbereitung für Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels
• Bildung, Ausbildung und öffentliches Bewußtsein auf dem Gebiet der Klimaänderung fördern, NROs beteiligen
• Vertragsparteien Informationen über die Durchführung des Übereinkommens zuleiten (vgl. Art. 12)
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Zusätzliche Verpflichtungen der Annex I und II Staaten
Annex I Länder 5,2 % Treibhausgasreduktion (Kyoto-Protokoll)
Finanzielle Verpflichtungen:
Annex II Länder
Finanzielle Versprechen(Bonner Erklärung) :
• vereinbarte Zusatzkosten für die Umsetzung der Verpflichtungen der Non-Annex I Länder
• vereinbarte volle Kosten für die Nationalberichte (UNFCCC: 4.3, KP: 11.2)
• ein Prozentteil der Transaktionskosten des CDM geht in den adaptation fund
- adaptation fund
- special climate change fund
- least developed countries fund
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• Spezielle Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer berücksichtigen
• Prinzip der Gerechtigkeit zum Wohl heutiger und zukünftiger Generationen
• Gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung; Vorleistungspflicht der Industrieländer
• Recht auf nachhaltige Entwicklung
Art. 3, UNFCCC
• Zusammenarbeit für ein tragfähiges und offenes int. Wirtschaftssystem
• Vorsorgeprinzip
Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von Verpflichtungen
Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten?
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Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ?
Annex I Länder
Liechtenstein; Monaco, Türkei
Annex II (OECD, 1992)
Australien, EG, Island, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA
Transformationsländer
Russische FöderationWeißrußland
KroatienKasachstan
Ukraine
Non-Annex I Länder
Israel
EU
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Italien
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Portugal
Spanien
Schweden
EU Anwärter
Bulgarien
Estland
Lettland
Litauen
Rumänien
Slovenien
Tschechien
Ungarn
Polen
Slowakei
G 77 / China
Südkorea, Mexiko
OPEC
Least Developed Countries
AOSIS
Zentralasien
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Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und Emissionsreduktionszielen?
procedural equity consequential equity
• Verhandlungsbasis
• bottom up
EQUITY
• keines der Prinzipien ist operationalisiert worden
=> Aufteilung der Lasten nach politischen Gruppierungen
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Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer
in das Klimaregime - Voraussetzungen
1. Erfüllung der Vorleistungspflicht der Annex I Länder
Beitrag zur globalen Erwärmung -CO2 Emissionen 1900-1999Quelle: WRI; eigene Darstellung
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2. Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll
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3. Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten
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adaptation
Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der
Entwicklungsländer
mitigation
System der Verantwortungsübernahme• Wie wird das übergeordnete Klimaschutz Ziel
der Konvention definiert?
• Fähigkeit, dazu beizutragen?
• wie kann das Verursacherprinzip (besser) umgesetzt werden?
• wer soll warum welche Maßnahme finanzieren und wieviel?
• wer soll warum Gelder bekommen, für was und wieviel?
• wie soll das Verhältnis von mitigation und adaptation Maßnahmen aussehen?
• wie können nationalstaatliche Interessen u. Bedürfnisse mit globalen Erfordernissen des Klimaschutzes bestmöglich u. im Sinne der Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden? (Problemfall:Gruppe G77+China)
• welche neuen politischen Allianzen sind hierfür notwendig?
Artikel 2, UNFCCC
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Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der
Entwicklungsländermitigation • welche Entwicklungsländer sollen Verpflichtungen übernehmen?
• welche Kriterien werden für weitere Verpflichtungen/ Maßnahmen angelegt?
• welche Kriterien werden für die Errechnung des Reduktionszieles angelegt?=> soll der Kyoto Ansatz fortgeführt werden?=> welche alternativen Kriterien gibt es?(Pro-Kopf Emissionen, Sektoransatz, Energieintensität etc.)
• auf welche Gase soll sich das Reduktionsziel beziehen?
• soll zwischen „Luxus-“ und „Überlebensemissionen“ unterschieden werden?
• in welchem Zeitraum sollen Emissionen reduziert werden?
• sollen flexible Mechanismen erlaubt werden?
• wie soll die Erfüllungskontrolle aussehen?
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Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der
Entwicklungsländer
adaptation • wie sehen Maßnahmen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel aus?
• wie können Entwicklungsländer hinsichtlich ihrer Anfälligkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem Klimawandel unterschieden werden (Indikatoren? Kriterien?)
• welche Rolle kann ein Versicherungssystem spielen?
• wer übernimmt die Kosten für entstandene Schäden durch den Klimawandel?
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www.klimaausbadekampagne.de
oder bei:
Britta HorstmannGermanwatchKaiserstr. 20153113 [email protected]
Dieses Projekt wird gefördert vom
Weitere Informationen:
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• 1991 gegründet• ca. 500 Mitglieder• 15 MitarbeiterInnen in Büros in Bonn und Berlin• Arbeitsschwerpunkte:
– RioKonkret: Klimaschutz und -verantwortung, Emissionshandel, Verkehr, nachhaltiges Investment
– TradeWatch: Ernährungssicherung, Agrarhandel und Leitsätze für multinationale Unternehmen
– Entwicklungspolitik: Informations- und Lobbyarbeit in der "klassischen" Entwicklungszusammenarbeit und globalen Strukturpolitik
Politik braucht Weitblick!
Ziel: Strukturen im "Norden" verändern, um Lebensbedingungen der Menschen im "Süden" zu verbessern
GERMANWATCH e.V.
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