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1 Die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime von Britta Horstmann

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Die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime von Britta Horstmann. Gliederung 1.Derzeitige Verpflichtungen der Vertragsparteien im Klimaregime 1.1 Welche Verpflichtungen übernehmen alle Staaten? 1.2 Zusätzliche Verpflichtungen für Annex I und II Staaten - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Die Einbeziehung der Entwicklungsländer  in das Klimaregime von Britta Horstmann

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Die Einbeziehung der

Entwicklungsländer

in das Klimaregime

von Britta Horstmann

Page 2: Die Einbeziehung der Entwicklungsländer  in das Klimaregime von Britta Horstmann

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Gliederung

1. Derzeitige Verpflichtungen der Vertragsparteien im Klimaregime

1.1 Welche Verpflichtungen übernehmen alle Staaten? 1.2 Zusätzliche Verpflichtungen für Annex I und II Staaten

2. Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von derzeitigen Verpflichtungen

2.1 Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten?

2.2 Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ?

2.3 Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und Emissionsreduktionszielen?

3. Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer in das Klimaregime

3.1 Voraussetzungen für die stärkere Einbeziehung von Entwicklungsländern

3.1.1 Erfüllung der Vorleistungspflicht

3.1.2 Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll

3.1.3 Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten

3.2 Offene Fragen hinsichtlich der zweiten Verpflichtungsperiode

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Annex I Länder

Non-Annex I Länder

Artikel 4.1, UNFCCC • Erstellung und Veröffentlichung einer nationalen Treibhausgasinventur

• Erstellung und Umsetzung von Programmen mit Maßnahmen zur Abschwächung der Klimaänderungen

• Entwicklung, Anwendung, Verbreitung und Weitergabe von Technologien, Methoden und Verfahren zur Bekämpfung von THG

• Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Bewahrung von Senken und Speichern aller Treibhausgase

• Integration von Fragen des Klimawandels in Politik und Maßnahmen in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt

• Förderung und Kooperation bei klimarelevanten Forschungsfragen

• Zusammenarbeit und Austausch von klimarelevanten Informationen

Verpflichtungen aller Vertragsparteien

• Kooperation bei der Vorbereitung für Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels

• Bildung, Ausbildung und öffentliches Bewußtsein auf dem Gebiet der Klimaänderung fördern, NROs beteiligen

• Vertragsparteien Informationen über die Durchführung des Übereinkommens zuleiten (vgl. Art. 12)

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Zusätzliche Verpflichtungen der Annex I und II Staaten

Annex I Länder 5,2 % Treibhausgasreduktion (Kyoto-Protokoll)

Finanzielle Verpflichtungen:

Annex II Länder

Finanzielle Versprechen(Bonner Erklärung) :

• vereinbarte Zusatzkosten für die Umsetzung der Verpflichtungen der Non-Annex I Länder

• vereinbarte volle Kosten für die Nationalberichte (UNFCCC: 4.3, KP: 11.2)

• ein Prozentteil der Transaktionskosten des CDM geht in den adaptation fund

- adaptation fund

- special climate change fund

- least developed countries fund

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• Spezielle Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer berücksichtigen

• Prinzip der Gerechtigkeit zum Wohl heutiger und zukünftiger Generationen

• Gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung; Vorleistungspflicht der Industrieländer

• Recht auf nachhaltige Entwicklung

Art. 3, UNFCCC

• Zusammenarbeit für ein tragfähiges und offenes int. Wirtschaftssystem

• Vorsorgeprinzip

Prinzipien und Kriterien für die Übernahme von Verpflichtungen

Warum zählen einige dieser Verpflichtungen nur für Annex I und II Staaten?

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Was sind die Zuordnungskriterien für Annex I und Non-Annex I Staaten ?

Annex I Länder

Liechtenstein; Monaco, Türkei

Annex II (OECD, 1992)

Australien, EG, Island, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA

Transformationsländer

Russische FöderationWeißrußland

KroatienKasachstan

Ukraine

Non-Annex I Länder

Israel

EU

Belgien

Dänemark

Deutschland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Großbritannien

Irland

Italien

Luxemburg

Niederlande

Österreich

Portugal

Spanien

Schweden

EU Anwärter

Bulgarien

Estland

Lettland

Litauen

Rumänien

Slovenien

Tschechien

Ungarn

Polen

Slowakei

G 77 / China

Südkorea, Mexiko

OPEC

Least Developed Countries

AOSIS

Zentralasien

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Was sind die Kriterien für die Verteilung von Lasten und Emissionsreduktionszielen?

procedural equity consequential equity

• Verhandlungsbasis

• bottom up

EQUITY

• keines der Prinzipien ist operationalisiert worden

=> Aufteilung der Lasten nach politischen Gruppierungen

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Die zukünftige Einbeziehung der Entwicklungsländer

in das Klimaregime - Voraussetzungen

1. Erfüllung der Vorleistungspflicht der Annex I Länder

Beitrag zur globalen Erwärmung -CO2 Emissionen 1900-1999Quelle: WRI; eigene Darstellung

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2. Teilnahme der USA am Kyoto-Protokoll

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3. Verbindung von Klimaschutz und Entwicklungsmöglichkeiten

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adaptation

Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der

Entwicklungsländer

mitigation

System der Verantwortungsübernahme• Wie wird das übergeordnete Klimaschutz Ziel

der Konvention definiert?

• Fähigkeit, dazu beizutragen?

• wie kann das Verursacherprinzip (besser) umgesetzt werden?

• wer soll warum welche Maßnahme finanzieren und wieviel?

• wer soll warum Gelder bekommen, für was und wieviel?

• wie soll das Verhältnis von mitigation und adaptation Maßnahmen aussehen?

• wie können nationalstaatliche Interessen u. Bedürfnisse mit globalen Erfordernissen des Klimaschutzes bestmöglich u. im Sinne der Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden? (Problemfall:Gruppe G77+China)

• welche neuen politischen Allianzen sind hierfür notwendig?

Artikel 2, UNFCCC

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Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der

Entwicklungsländermitigation • welche Entwicklungsländer sollen Verpflichtungen übernehmen?

• welche Kriterien werden für weitere Verpflichtungen/ Maßnahmen angelegt?

• welche Kriterien werden für die Errechnung des Reduktionszieles angelegt?=> soll der Kyoto Ansatz fortgeführt werden?=> welche alternativen Kriterien gibt es?(Pro-Kopf Emissionen, Sektoransatz, Energieintensität etc.)

• auf welche Gase soll sich das Reduktionsziel beziehen?

• soll zwischen „Luxus-“ und „Überlebensemissionen“ unterschieden werden?

• in welchem Zeitraum sollen Emissionen reduziert werden?

• sollen flexible Mechanismen erlaubt werden?

• wie soll die Erfüllungskontrolle aussehen?

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Offene Fragen für die zukünftige Einbeziehung der

Entwicklungsländer

adaptation • wie sehen Maßnahmen und Strategien zur Anpassung an den Klimawandel aus?

• wie können Entwicklungsländer hinsichtlich ihrer Anfälligkeit (Vulnerabilität) gegenüber dem Klimawandel unterschieden werden (Indikatoren? Kriterien?)

• welche Rolle kann ein Versicherungssystem spielen?

• wer übernimmt die Kosten für entstandene Schäden durch den Klimawandel?

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www.klimaausbadekampagne.de

oder bei:

Britta HorstmannGermanwatchKaiserstr. 20153113 [email protected]

Dieses Projekt wird gefördert vom

Weitere Informationen:

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• 1991 gegründet• ca. 500 Mitglieder• 15 MitarbeiterInnen in Büros in Bonn und Berlin• Arbeitsschwerpunkte:

– RioKonkret: Klimaschutz und -verantwortung, Emissionshandel, Verkehr, nachhaltiges Investment

– TradeWatch: Ernährungssicherung, Agrarhandel und Leitsätze für multinationale Unternehmen

– Entwicklungspolitik: Informations- und Lobbyarbeit in der "klassischen" Entwicklungszusammenarbeit und globalen Strukturpolitik

Politik braucht Weitblick!

Ziel: Strukturen im "Norden" verändern, um Lebensbedingungen der Menschen im "Süden" zu verbessern

GERMANWATCH e.V.

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