der zivilschutz - grundlagen, auftrag, einsatz · 2020. 2. 13. · schweiz. sie beschreibt auftrag...

144
Der Zivilschutz Grundlagen.  Auftrag. Einsatz. 1222-1-d Ausgabe 2015

Upload: others

Post on 30-Mar-2021

3 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Page 1: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Der Ziv

ilschutz

Gru

ndlagen.  A

uftrag.

Einsa

tz.

1222-1-d

Ausgabe 2

015

Der

Ziv

ilsch

utz

Gru

ndla

gen.

  Auf

trag

. Ein

satz

. A

usga

be 2

015

Page 2: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Impressum

Herausgeber Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Ausbildung, 3003 Bern

Premedia Zentrum elektronische Medien ZEM, 88.040 d

Vertrieb BBL, Vertrieb Bundespublikationen, CH-3003 Bern http://www.bundespublikationen.admin.ch

Bestellnummer 506.070.d

Copyright Bundesamt für Bevölkerungsschutz, 3003 Bern Alle Rechte vorbehalten

Auflage 03.15 30 000 860352641

Page 3: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3

Der Zivilschutz erfüllt für unser Land eine wichtige Aufgabe. Katast-

rophen und Notlagen, wie z. B. eine Überschwemmung oder eine Pan-

demie, können sich jederzeit ereignen. Der Zivilschutz hilft mit, sol-

che Ereignisse zu bewältigen. Für den Schutz der Bevölkerung und

ihrer Lebensgrundlagen deckt der Zivilschutz ein breites Aufgaben-

spektrum ab. Er betreut schutzsuchende Personen, stellt die Schutz-

infrastruktur sowie die Mittel zur Alarmierung bereit und schützt die

Kulturgüter. Zudem unterstützt der Zivilschutz die Führungsorga-

ne und Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes, ins-

besondere Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen.

Die vorliegende Publikation ist eine Ausbildungshilfe für

die Angehörigen des Zivilschutzes in der ganzen

Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be-

völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es,

den Angehörigen des Zivilschutzes ein allge-

meines Grundwissen zu vermitteln und sie

mit den vielfältigen Aufgaben der verschie-

denen Fachgebiete des Zivilschutzes

vertraut zu machen.

Weitere Informationen und Aktuel-

les zum Bevölkerungsschutz und

Zivilschutz finden Sie unter

www.bevoelkerungsschutz.

admin.ch

Page 4: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

1 Sicherheits politik Seite 6

1.1 Ziel der schweizerischen Sicherheitspolitik

1.2 Sicherheitspolitische Strategie1.2.1 Grundsätzliche Ausrichtung1.2.2 Sicherheitsverbund Schweiz1.3 Sicherheitspolitische Instrumente1.3.1 Aussenpolitik

1.3.2 Armee1.3.3 Nachrichtendienst1.3.4 Wirtschaftspolitik1.3.5 Zollverwaltung1.3.6 Polizei1.3.7 Zivildienst1.3.8 Bevölkerungsschutz

2 Bevölkerungs schutz Seite 10

2.1 Aufbau und Auftrag des Bevölkerungsschutzes

2.2 Partner im Bevölkerungsschutz und ihre Aufgaben

2.2.1 Polizei2.2.2 Feuerwehr2.2.3 Gesundheitswesen 2.2.4 Technische Betriebe2.2.5 Zivilschutz2.3 Gefährdungsannahmen

im Bevölkerungsschutz2.3.1 Gefährdungs- und Risiko analysen

2.3.2 Von Alltagsereignissen zu Katastrophen und Notlagen

2.3.3 Bevölkerungsschutz und kritische Infrastrukturen

2.4 Zivile Führung2.4.1 Aufgabe2.4.2 Struktur einer Führungsorganisa-

tion auf Stufe Gemeinde oder Region

2.4.3 Führungsorganisation auf Stufe Region/Kanton

2.5 Warnung und Alarmierung der Bevölkerung

2.5.1 Warnung2.5.2 Alarmierung

3 Zivilschutz Seite 22

3.1 Aufgaben3.2 Organisation3.3 Zivilschutzkommando3.4 Führungsunterstützung3.4.1 Lage3.4.2 Telematik

3.4.3 ABC-Schutz3.4.4 Logistische Koordination3.5 Schutz und Betreuung3.6 Kulturgüterschutz3.7 Unterstützung3.8 Logistik

4 Ereignis bewältigung Seite 36

4.1 Verhalten bei einem Ereignis4.2 Notrufnummern4.3 Aufgebot und Einsatzmittel4.4 Aufgebot des Zivilschutzes für

einen Einsatz

4.5 Die Einsatzleitung bei Schaden-ereignissen

4.6 Die Organisation eines Schaden-raumes

Page 5: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

INhALTSVERZEIChNIS 5

5 Grundwissen Seite 44

5.1 Grundtechniken Orientierung5.1.1 Orientieren im Gelände5.1.2 Distanzen schätzen5.1.3 Beobachten und Melden5.2 Telekommunikation5.2.1 Grundlagen Funk5.2.2 Sicherheitsfunk POLYCOM5.2.3 Leitungsbau5.2.4 Weitere Telematikmittel5.3 Schutz und Betreuung5.3.1 Evakuierung eines gefährdeten

Gebietes 5.3.2 Stress5.4 Kulturgüterschutz5.4.1 Kulturgüter5.4.2 Gefahren5.4.3 Schutzmassnahmen5.4.4 Internationales Schutzzeichen5.5 Feuer5.5.1 Bekämpfung von Entstehungs-

bränden

5.5.2 Löschen eines Brandes5.5.3 Brandklassen5.5.4 Verhalten im Brandfall5.5.5 Löschmittel5.5.6 Löschregeln5.6 Knoten5.7 Zeichengebung5.7.1 Verkehrsregelung5.7.2 Zeichengebung der Verkehrs-

helfer5.8 Schutzräume5.8.1 Grundsätzliches5.8.2 Der Schutzraum und seine

Elemente5.8.3 Inbetriebnahme des Schutz-

raumes bei überraschender Gefahr

5.9 Schutzanlagen5.9.1 Grundsätzliches5.9.2 Der Kommandoposten (KP)5.9.3 Die Bereitstellungsanlage (BSA)5.10 helikopter Einsatz

6 Rechte und Pflichten Seite 85

6.1 Grundsätzliches6.1.1 Schutzdienst

6.1.2 Rechte6.1.3 Pflichten

Anhang Seite 88

A FunktionenB GradabzeichenC Signaturen (Auszug)D MeldezettelE Verhalten bei UnfällenF Nothilfe (BLS-AED)

G Ausbildungsgänge im Zivilschutzh Bundesgesetz über den

Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

I Verordnung über den Zivilschutz

Page 6: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

1 Sicherheits­

politik

Page 7: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

SIChERhEITSPOLITIK 7

1.1 Ziel der schweizerischen Sicherheitspolitik

Die schweizerische Sicherheitspolitik hat zum Ziel, die handlungsfähig-

keit, Selbstbestimmung und Integrität der Schweiz und ihrer Bevölkerung

gegen Bedrohungen und Gefahren zu schützen.

1.2 Sicherheitspolitische Strategie

1.2.1 Grundsätzliche AusrichtungDie sicherheitspolitische Strategie der Schweiz lässt sich folgendermas-

sen beschreiben:

Es geht darum, mit einem effizienten und wirksamen Zusammenspiel der

sicherheitspolitischen Mittel bestehenden und für die Zukunft bereits er-

kennbaren oder sich abzeichnenden Bedrohungen und Gefahren vorzu-

beugen, sie abzuwehren und zu bewältigen.

Die beiden hauptkomponenten zur Umsetzung der sicherheitspoliti-

schen Strategie der Schweiz sind die Zusammenarbeit von Bund, Kan-

tonen, Gemeinden und Dritten innerhalb der Schweiz und mit dem grenz-

nahen Ausland sowie die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und

internationalen Organisationen.

1.2.2 Sicherheitsverbund SchweizDas Prinzip der vernetzten Sicherheit und Zusammenarbeit innerhalb der

Schweiz und mit dem grenznahen Ausland wird in Form des Sicherheits-

verbunds Schweiz (SVS) umgesetzt.

Ziel und Zweck des SVS ist es, Bedrohungen und Gefahren umfassend

zu erkennen und unter Beteiligung der verschiedenen Partner und si-

cherheitspolitischen Instrumente koordiniert abzuwehren und zu be-

wältigen.

hauptpartner im SVS sind der Bund und die Kantone. Sie tragen die Ein-

satzverantwortung und verfügen über die nötigen Mittel, Führungsorga-

ne und Führungsinfrastrukturen. Weitere Partner sind die Gemeinden

(vor allem die grossen Städte) und Dienstleistungserbringer, insbeson-

dere im Bereich der kritischen Infrastruktur wie Energie, Wasserversor-

gung, Entsorgung, Verkehr und Kommunikationsinfrastruktur.

Page 8: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

1.3 Sicherheitspolitische Instrumente

Für die Bewältigung der sicherheitspolitischen Aufgaben stehen acht si-

cherheitspolitische Instrumente zur Verfügung:

1.3.1 AussenpolitikDie Aussenpolitik ist ein zentrales Instrument um die sicherheitspoli-

tischen Ziele zu erreichen. Die konkreten Aufgaben der Aussenpolitik

lauten:

� Zivile Friedensförderung

� Menschenrechtspolitik

� humanitäres Völkerrecht

� Abrüstung und Rüstungskontrolle

� Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre hilfe

� Neutralität

1.3.2 ArmeeDie Armee beschränkt sich nicht nur auf die Abwehr eines militärischen

Angriffs, sondern trägt auch zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Le-

bensgrundlagen bei, wenn diese bedroht sind. Die zentralen Aufgaben

der Armee umfassen:

� Verteidigung

� Unterstützung der zivilen Behörden

� Friedensförderung

1.3.3 NachrichtendienstDer Nachrichtendienst des Bundes ist das Kompetenzzentrum für sämt-

liche nachrichtendienstlichen Belange der inneren und äusseren Sicher-

heit. Zu seinen Aufgaben gehören:

� Aufklärung, Beschreibung und Beurteilung der aktuellen Situation und

die Früherkennung möglicher Bedrohungen

� Bearbeitung von Informationen der inneren Sicherheit (Staatsschutz)

� Beschaffung und Auswertung sicherheitspolitischer Informationen

über das Ausland

Page 9: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

SIChERhEITSPOLITIK 9

1.3.4 WirtschaftspolitikDie Wirtschaftspolitik stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der schweizeri-

schen Volkswirtschaft und fördert dadurch Wohlstand, politische Stabi-

lität und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum.

1.3.5 ZollverwaltungDie Zollverwaltung erbringt sowohl mit dem zivilen Zoll als auch mit dem

Grenzwachtkorps (GWK) einen Beitrag zur Sicherheitspolitik. Sie leistet

für die Sicherheit der Schweiz folgende Aufgaben:

� Bekämpfung von Schmuggel und illegaler Migration

� Kontrolle in Bereichen wie Betäubungsmittel, Waffen, Kriegs material,

gefährliche Güter, Kulturgüter, Markenartikel

� Mithilfe bei der Personen-, Fahrzeug- und Sachfahndung

1.3.6 PolizeiZu den Aufgaben der Polizei gehören im Wesentlichen die Gefahrenab-

wehr zur Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger so-

wie die Strafverfolgung zur Ahndung begangener Straftaten.

Die Kantone tragen die primäre Verantwortung für die Sicherheit auf ih-

rem Territorium und üben daher die Polizeihoheit aus. Jedoch gibt es

eine enge Zusammenarbeit unter den Kantonen sowie zwischen Bund

und Kantonen, beispielsweise im Bereich interkantonaler Polizeieinsät-

ze, der Ausbildung oder der hooliganismusbekämpfung.

1.3.7 ZivildienstDer Zivildienst setzt sich mit gemeinnütziger Arbeit für Staat und Ge-

sellschaft ein und leistet Beiträge, um die natürlichen Lebensgrundla-

gen zu schützen und zu erhalten. Der Zivildienst ist kein Mittel der Sofort-

und Nothilfe; vielmehr kann er zur längerfristigen Schadensbehebung

und Instandstellung sowie zur Unterstützung der Zivilbevölkerung ein-

gesetzt werden.

1.3.8 Bevölkerungsschutz(siehe Kapitel 2)

Page 10: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

2 Bevölkerungs­

schutz

Page 11: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

BEVöLKERUNGSSChUTZ 11

Gemeinsames Führungsorgan

Ges

un

dheitswesen Polizei

Feuerwehr

Zivilschutz

Tec

hnis

che

Bet

rieb

e

Führungsorgan

Gemeinsames

2.1 Aufbau und Auftrag des Bevölkerungsschutzes

Der Bevölkerungsschutz stellt eines der acht Instrumente der schweize-

rischen Sicherheitspolitik dar. Er ist ein ziviles Verbundsystem der fünf

Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, techni-

sche Betriebe und Zivilschutz. Die Partnerorganisationen tragen dabei

die Verantwortung für ihre Aufgabenbereiche und unterstützen sich ge-

genseitig.

Verbundsystem Bevölkerungsschutz

Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung

und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im

Fall eines bewaffneten Konflikts. Der Bevölkerungsschutz stellt Führung,

Schutz, Rettung und hilfe zur Bewältigung solcher Ereignisse sicher. Er

trägt dazu bei, Schäden zu begrenzen und zu bewältigen.

Page 12: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Alltagsereignisse werden von den Ersteinsatzmitteln Polizei, Feuerwehr

und sanitätsdienstliches Rettungswesen in der Regel allein bewältigt.

Der Bevölkerungsschutz kommt erst dann zum Tragen, wenn ein Ereig-

nis die Partnerorganisationen gemeinsam betrifft und diese von den Füh-

rungsorganen (Krisenstäben) im Verbund eingesetzt werden. Dies ist

hauptsächlich bei natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen und

Notlagen der Fall.

Zuständig sind grundsätzlich die Kantone, die den Bevölkerungsschutz

in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Regionen nach den jewei-

ligen Bedürfnissen und Gefährdungen gestalten. Zusätzlich hat auch

der Bund bestimmte Aufgaben (z. B. Koordination, Forschung, Ausbil-

dung) zu erfüllen.

Die Armee ist nicht Teil des Verbundsystems Bevölkerungsschutz. Die

Armee kann jedoch bei Katastrophen und in Notlagen subsidiär zum Ein-

satz kommen, wenn die zivilen Mittel in personeller, materieller oder zeitli-

cher hinsicht ausgeschöpft sind oder wenn Ressourcen (z. B. Transport-

kapazitäten, schweres Rettungsgerät) fehlen. Die Armee erhöht dadurch

die Durchhaltefähigkeit des Verbundsystems Bevölkerungsschutz.

Page 13: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

BEVöLKERUNGSSChUTZ 13

2.2 Partner im Bevölkerungsschutz und ihre Aufgaben

2.2.1 Polizei: Sicherheit und Ordnung

Die Polizei ist für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu-

ständig. Die Mittel dazu sind die kantonalen und kommunalen Polizei-

korps. Die Polizei ist ein Ersteinsatzmittel. Die Zusammenarbeit mit der

Feuerwehr und mit dem sanitätsdienstlichen Rettungswesen ist einge-

spielt.

2.2.2 Feuerwehr: Rettung und allgemeine Schadenwehr

Die Feuerwehr ist für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr inkl.

Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung zuständig. Sie

löst zusätzliche Aufgaben wie öl-, Chemie- und Strahlenwehr. Als Er-

steinsatzmittel ist die Feuerwehr innert Minuten einsatzbereit und leis-

tet Einsätze, welche Stunden bis Tage dauern. Das Feuerwehrwesen ist

kantonal geregelt.

2.2.3 Gesundheitswesen: Medizinische Versorgung

Das Gesundheitswesen, einschliesslich des sanitätsdienstlichen Ret-

tungswesens, stellt die medizinische Versorgung der Bevölkerung und

der Einsatzkräfte sicher. Dies umfasst auch vorsorgliche Massnahmen

und die psychologische Betreuung. Das sanitätsdienstliche Rettungs-

wesen ist ein Ersteinsatzmittel und arbeitet eng mit der Polizei und Feu-

erwehr zusammen.

2.2.4 Technische Betriebe: Versorgung, Entsorgung, technische Infrastruktur

Zu den technischen Betrieben gehören Elektrizitäts- und Wasserwer-

ke wie auch Transport- und Kommunikationsunternehmen oder Abwas-

serreinigungsanlagen. Sie stellen sicher, dass kritische Infrastrukturen

(z. B. Verkehr, Telekommunikation, Strom-, Wasser- und Gasversorgung

oder Entsorgung) funktionieren bzw. nach Notmassnahmen wieder nor-

malisiert werden.

Page 14: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

2.2.5 Zivilschutz: Schutz, Betreuung und Unterstützung

Eine besondere Rolle im Verbundsystem Bevölkerungsschutz hat der

Zivilschutz, da er als einzige Partnerorganisation in der Bundesverfas-

sung verankert ist und auf einer nationalen Dienstpflicht basiert. Der Zi-

vilschutz ist die einzige zivile Organisation, die bei lange andauernden

und schweren Ereignissen die Durchhaltefähigkeit gewährleisten und

die anderen Organisationen längerfristig unterstützen, verstärken und

entlasten kann. Zudem erbringt er spezialisierte Leistungen wie die Füh-

rungsunterstützung für die Krisenstäbe der Kantone und Gemeinden, die

Alarmierung der Bevölkerung, die Bereitstellung der Schutzinfrastruktur,

die Betreuung von Schutz suchenden und obdachlosen Personen, den

Schutz von Kulturgütern, die Durchführung schwerer Rettungen sowie

Instandstellungsarbeiten.

Mit diesem Leistungsprofil und seiner Durchhaltefähigkeit ist der Zivil-

schutz ein unverzichtbares Mittel des Bevölkerungsschutzes. Er muss

seine Leistungen praktisch ohne Vorbereitungszeit und teilweise sogar

aus dem Stand erbringen, da viele der heute wahrscheinlichen Ereignis-

se ohne Vorwarnzeit eintreten.

2.3 Gefährdungsannahmen im Bevölkerungsschutz

2.3.1 Gefährdungs- und Risiko analysenGefährdungs- und Risikoanalysen bilden die Grundlage zur Massnah-

menplanung für die Prävention und Vorsorge zur Bewäl tigung von Ka-

tastrophen und Notlagen. Mit den Analysen werden relevante Gefähr-

dungen identifiziert und die daraus resultierenden Risiken anhand der

Eintrittswahrscheinlichkeit und des Scha dens ausmasses bewertet.

Zu den wichtigsten Gefährdungs- und Risikoanalysen im Bevölkerungs-

schutz gehören:

� «Risiken Schweiz»Mit der nationalen Gefährdungsanalyse «Risiken Schweiz» wird eine

Auslegeordnung von relevanten Gefährdungen und deren Risikopoten-

tial vorgenommen. Die nationale Gefährdungsanalyse wird als Grundla-

ge in weiterführende Arbeiten (z. B. Übungsszenarien, Einsatzplanun-

gen) verwendet.

Page 15: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

BEVöLKERUNGSSChUTZ 15

� KATAPLANJe nach Kanton ist von unterschiedlichen Gefährdungen auszugehen. So

müssen Gebirgskantone mit anderen Gefährdungen (z. B. Steinschlag,

Lawinen) rechnen als Mittellandkantone (z. B. Ausfall grösserer Ver-

kehrsinfrastrukturen). Der Leitfaden KATAPLAN unterstützt die Kanto-

ne bei der Durchführung einer umfassenden Gefährdungsanalyse. Um

auch die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen zu erleichtern, sind

das Vorgehen und die Methoden zur Ermittlung von Gefährdungen und

Risiken in den Kantonen aufeinander abgestimmt.

2.3.2 Von Alltagsereignissen zu Katastrophen und NotlagenDer Einsatz des Bevölkerungsschutzes lässt sich eskalieren und ist an

die Intensität der Ereignisse anpassbar.

Alltagsereignis: Schadenereignis welches von den lokalen oder regi-

onalen Ersteinsatzmitteln Polizei, Feuerwehr und sanitätsdienstliches

Rettungswesen selbstständig bewältigt werden kann (z. B. Autounfall,

Brand).

Grossereignis: örtlich begrenztes Schadenereignis, dessen Bewälti-

gung ein Zusammenwirken mehrerer Partnerorganisationen erforder-

lich macht, jedoch überschaubar bleibt (z. B. Grossbrand, Zugunglück,

Massenkarambolage).

Katastrophe: Natur- oder zivilisationsbedingtes Schadenereignis, das so

viele Schäden und Ausfälle verursacht, dass die personellen und materi-

ellen Mittel der betroffenen Gemeinschaft überfordert sind.

Notlage: Situation die aus einer gesellschaftlichen Entwicklung oder ei-

nem technischen Ereignis entsteht und mit den ordentlichen Abläufen

nicht bewältigt werden kann.

Aufgrund ihrer Topografie ist die Schweiz gegenüber Naturgefahren

stark exponiert. Zudem hat die hohe Siedlungs- und Infrastrukturdichte

der Schweiz zur Folge, dass durch Katastrophen und Notlagen grosse

Schäden entstehen können.

Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz kommt deshalb insbesonde-

re bei Katastrophen und Notlagen zum Einsatz. Es ist zu unterscheiden

zwischen natur-, technischen- und gesellschaftsbedingten Katastro-

phen und Notlagen.

Page 16: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Der Bevölkerungsschutz kann im Weiteren auch zum Tragen kommen

� bei der Bewältigung eines Terroranschlages und

� im Falle eines bewaffneten Konflikts (Krieg im nahen Ausland oder krie-

gerische Ereignisse in der Schweiz selber). Die Wahrscheinlichkeit ei-

nes bewaffneten Konflikts ist für die absehbare Zukunft gering. Bei

einem bewaffneten Konflikt würde die Vorwarnzeit mehrere Jahre be-

tragen.

Für Partner des Bevölkerungs schutzes auf lokaler bis kantonaler Stufe relevante Gefährdungen

Für das Verbundsystem des Bevölkerungs-schutzes relevante Gefährdungen

Alltagsereignisse und Grossereignisse

� Lokal begrenzte Ereignisse hausbrand, Berufsunfall, Verkehrsunfall, Amoklauf, Störungen im öffentlichen Raum, …

� Örtlich begrenzte Ereignisse Einsturz Kunstbauten, Massenkarambolage, Zugsunglück, Chemieunfall, …

Katastrophen und Notlagen

� Natur Erdbeben, Sturm, Kältewelle, hochwasser, hitzewelle, …

� Technik Erhöhte Radioaktivität, Stau anlagen, Versor-gungsengpässe, Ausfall kritischer Infrastruk-turen, …

� Gesellschaft Terrorismus, grossflächige soziale Unruhen, Infektionskrankheiten, schwere Mangellage, …

Page 17: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

BEVöLKERUNGSSChUTZ 17

2.3.3 Bevölkerungsschutz und kritische InfrastrukturenDie Schweiz ist in hohem Masse angewiesen auf ein möglichst störungs-

freies Funktionieren von kritischen Infrastrukturen. Diese stellen die Ver-

fügbarkeit von unverzichtbaren Gütern und Dienstleistungen sicher. Ne-

ben Energie, Kommunikation oder Verkehr gehören auch die Partner des

Bevölkerungsschutzes (u.a. Baulichtorganisationen und Zivilschutz) zu

den kritischen Infrastrukturen. Störungen von kritischen Infrastrukturen

haben schwerwiegende Auswirkungen auf Bevölkerung und Wirtschaft

und können dominoartig auf andere kritische Infrastrukturen übergreifen.

Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (SKI) umfasst Strategien und

Massnahmen, welche schwerwiegende Ausfälle nach Möglichkeit ver-

hindern, und das Schadensausmass im Ereignisfall reduzieren.

2.4 Zivile Führung

2.4.1 AufgabeEine zentrale Rolle im Verbundsystem Bevölkerungsschutz spielt das

Führungsorgan. Es übernimmt die Koordination und die Führung, wenn

mehrere Partnerorganisationen während längerer Zeit gemeinsam im

Einsatz stehen.

Das Führungsorgan ist zuständig für: � die Sicherstellung der Information der Bevölkerung über

Gefährdungen, Schutzmöglichkeiten und Schutzmassnahmen

� die Warnung und Alarmierung sowie Erteilung von

Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung

� die Sicherstellung der Führungstätigkeit

� die Koordination der Vorbereitungen und der Einsätze

der Partnerorganisationen

� die Sicherstellung einer zeit- und lagegerechten Bereitschaft sowie

der personellen und materiellen Verstärkung des

Bevölkerungsschutzes im hinblick auf bewaffnete Konflikte

Page 18: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

2.4.2 Struktur einer Führungsorganisation auf Stufe Gemeinde oder Region

Das Führungsorgan besteht: � aus Behördenmitgliedern, dem Stabschef und dessen Stellvertreter,

Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung

� sowie den Ressortchefs (Vertreter der Partnerorganisationen) und den

Sachbereichchefs Führungsunterstützung (primär Lage und

Telematik). Diese Mitglieder sind bezeichnet und für ihre Funktion

ausgebildet.

� Der für die Einsatzleitung Verantwortliche nimmt fallweise Einsitz im

Führungsorgan. Ausserdem können Spezialisten beigezogen werden.

Die Führungsunterstützung umfasst die Sachbereiche Information, Lage,

Telematik, ABC-Schutz und logistische Koordination. Sie wird durch Per-

sonal der Ersteinsatzmittel, der Verwaltung sowie weiterer Partnerorga-

nisationen, insbesondere des Zivilschutzes, gewährleistet.

Führungsorgan

Polizei FeuerwehrGesundheits-

wesenTechnische

BetriebeZivilschutz

StellvertreterFührungsunter-

stützung

Stabschef

Verwaltung

Exekutive

Ressortvertreter

Page 19: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

BEVöLKERUNGSSChUTZ 19

2.4.3 Führungsorganisation auf Stufe Region/KantonSind mehrere Gemeinden bzw. Regionen von einem Ereignis betroffen,

tritt ein regionales oder kantonales Führungsorgan in Aktion.

Es übernimmt die Führung, koordiniert die Mittel und trifft Massnahmen

zur Bewältigung der Lage.

2.5 Warnung und Alarmierung der Bevölkerung

Katastrophen und Notlagen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarn-

zeit eintreten. Umso wichtiger ist der rasche Informationsfluss. Es wird

unterschieden zwischen Warnung und Alarmierung.

2.5.1 WarnungEine Gefahr wird möglichst frühzeitig durch eine Warnung den zuständi-

gen Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gemeldet. Die-

se sorgen dafür, dass rechtzeitig die Einsatzbereitschaft für eine späte-

re Alarmierung erstellt werden kann.

Warnung der Bevölkerung bei NaturgefahrenWenn eine Naturgefahr, z. B. ein Unwetter oder hochwasser, als «gross»

oder «sehr gross» eingeschätzt wird, warnen die zuständigen Fachstel-

len nicht nur die Behörden, sondern auch die Bevölkerung. Ziel ist es,

dass sich die Bevölkerung besser vor Naturgefahren schützt und dass

Personen- und Sachschäden vermieden oder begrenzt werden. Die War-

nung der Bevölkerung vor anstehenden Naturgefahren geschieht – ohne

vorgängigen Sirenenalarm – über Radio und TV. Die Gefahrenhinweise

sind dabei eindeutig als Warnungen des Bundes erkennbar und werden

über alle Kanäle in einheitlicher Form verbreitet.

Ab heute Nachmittag ist in den Einzugsgebieten von Thur und Limmat sowie entlang des Rheins zwischen Boden-see und Basel mit sehr starkem Hochwasser zu rechnen. Vorsicht vor Überflutungen und Dammbrüchen. Meiden Sie insbesondere den Aufenthalt in der Nähe

Gefahr: Hochwasser

WARNUNNGdes Bundes

www.naturgefahren.ch

Page 20: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

2.5.2 AlarmierungBei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte

soll die Bevölkerung rechtzeitig alarmiert und mit Verhaltensanweisun-

gen und Informationen versorgt werden, die zu ihrem Schutz, zur Scha-

denminderung und zu sinnvollem handeln nötig sind. Die Schweiz verfügt

über ein flächendeckendes Netz von stationären und mobilen Sirenen,

über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann. Unterhalb

von Stauanlagen wird der Wasseralarm eingesetzt, für alle übrigen Ge-

fahren der Allgemeine Alarm.

Allgemeiner AlarmMit einem regelmässig auf- und absteigenden Ton wird der Allgemeine

Alarm ausgelöst. Der Allgemeine Alarm ertönt bei stationären Sirenen

eine Minute lang und wird in den folgenden 5 Minuten einmal wieder-

holt. Ausgelöst wird der Allgemeine Alarm, wenn eine Gefährdung der

Bevölkerung möglich ist. Er kündigt Verhaltensanweisungen oder amt-

liche Mitteilungen an, die über Radio verbreitet werden. Der Allgemei-

ne Alarm soll also die Bevölkerung dazu bewegen, umgehend das Ra-

dio einzuschalten.

Nachbarninformieren

3

Anweisungenbefolgen

2

Radio hören

11 Min.

5 Min.1 Min.

ALLGEMEINER ALARM

Im gefährdetenGebiet: VorgängigAnweisungen und Merkblätter beachten

20 Sek. 20 Sek. 12 x10 Sek. 10 Sek.

Radiohören

2

Gefährdetes Gebiet sofort verlassen

1

WASSERALARM

Page 21: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

BEVöLKERUNGSSChUTZ 21

WasseralarmDer Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unter-

halb von Stauanlagen zur Anwendung. Er besteht aus zwölf tiefen Dau-

ertönen von je 20 Sekunden Dauer in Abständen von je zehn Sekunden.

Bei einem Wasseralarm muss das gefährdete Gebiet sofort verlassen

werden.

Nachbarninformieren

3

Anweisungenbefolgen

2

Radio hören

11 Min.

5 Min.1 Min.

ALLGEMEINER ALARM

Im gefährdetenGebiet: VorgängigAnweisungen und Merkblätter beachten

20 Sek. 20 Sek. 12 x10 Sek. 10 Sek.

Radiohören

2

Gefährdetes Gebiet sofort verlassen

1

WASSERALARM

Aufgaben und ZuständigkeitenDer Bund sorgt für die Sicherstellung der Systeme zur Alarmierung der

Bevölkerung. Die Kantone müssen jederzeit in der Lage sein, Meldungen

und Aufträge entgegenzunehmen und an die zuständigen Stellen weiter-

zuleiten. Die Kantone und die Gemeinden stellen sicher, dass die Bevöl-

kerung jederzeit alarmiert werden kann.

Jährlicher SirenentestDie Alarmierungssysteme müssen jederzeit betriebsbereit sein. Darum

wird einmal jährlich schweizweit ein Sirenentest durchgeführt, bei dem

die Funktionsbereitschaft der stationären wie der mobilen Sirenen kon-

trolliert wird. Der Sirenentest findet jeweils am ersten Mittwoch im Fe-

bruar statt.

Page 22: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3 Ziv

ilschutz

Page 23: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ZIVILSChUTZ 23

3.1 Aufgaben

Der Zivilschutz hat im Katastrophen- und im Kriegsfall folgende, weitge-

hend gleich bleibenden Aufgaben:

� Leistungen bei Elementarschäden (z. B. Rettungen aus Trümmerlagen,

technische Sicherungsarbeiten zur Schadensbegrenzung, Instandstel-

lungsarbeiten)

� Leistungen beim Ausfall kritischer Infrastrukturen (z. B. logistische Un-

terstützung der betroffenen Bevölkerung)

� Leistungen bei ABC-Ereignissen (z. B. Messung der Ortsdosisleistung

bei erhöhter Radioaktivität, Aufbau und Betrieb von Dekontaminations-

stellen)

� Betreuung von schutzsuchenden und obdachlosen Personen

� Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik

� Schutz der Kulturgüter (in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr)

� Bereitstellung von Mitteln zur Alarmierung der Bevölkerung

� Bereitstellung von Kommunikationsinfrastruktur

� Bereitstellung und Betrieb der Schutzinfrastruktur

� Unterstützung der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz

Page 24: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3.2 Organisation

Es ist die Aufgabe von Kanton und Gemeinde, ihre Risiken und Gefah-

ren zu kennen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. So richtet

sich auch die Organisation des Zivilschutzes nach der Gefährdungsana-

lyse sowie nach topographischen Gegebenheiten und Strukturen in ei-

nem Kanton, einer Region oder einer Gemeinde. Die Organisation kann

also unterschiedlich sein.

Dabei legen die Kantone und Gemeinden im Rahmen des zur Verfügung

stehenden Rekrutierungspotentials den Personalbedarf fest. Die Perso-

nalbewirtschaftung und -kontrolle ist Sache des Kantons.

Grundsätzlich wird von folgendem Organisationsmodell ausgegangen.

1 Die Mittel der Führungsunterstützung stehen in rechtlichen, administrativen, finanziellen und ausbildungsbezogenen Belangen in der Verantwortung des Zivilschutzkommandan-ten. Im Einsatz können die Mittel der Führungsunterstützung einem zivilen Führungsorgan unterstellt sein oder, wo dies gegeben ist, zugunsten eines Zivilschutzstabes wirken.

Führungs- unterstützung 1

LogistikSchutz und Betreuung

Kulturgüter-schutz

Unter- stützung

Lage

Telematik

ABC-Schutz

LogistischeKoordination

Zivilschutz- kommando

Page 25: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ZIVILSChUTZ 25

3.3 Zivilschutzkommando

Das Zivilschutzkommando ist das Organ, welches den Zivilschutz führt.

Es besteht in der Regel aus dem Zivilschutzkommandanten und seinen

Stellvertretern.

Kernaufgaben: � Führen von Einsätzen

� Führen des Zivilschutzes in organisatorischer, personeller,

materieller und administrativer hinsicht

� Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der

Wiederholungskurse

� Sicherstellen der Einsatzbereitschaft von Schutzbauten,

Material und Alarmierungsinfrastruktur

� Vertreten der Belange des Zivilschutzes gegenüber Behörden, Part-

nerorganisationen, Führungsorganen und der Bevölkerung

Personal und Tätigkeiten:

Zivilschutzkommandant

� Führen des direkt unterstellten Kaders

� Erstellen und Nachführen von Planungen

� Vorbereiten und Durchführen von Besprechungen und Rapporten

� Vorbereiten und Durchführen von Ausbildungen

� Beraten der Behörden, Partnerorganisationen, Führungsorgane und der Bevölkerung im Bereich Zivilschutz

Zivilschutzkommandant Stellvertreter

� Vertreten des Zivilschutzkommandanten bei dessen Abwesenheit

� Entlasten des Zivilschutzkommandanten in bestimmten Aufgabenbe-reichen

Page 26: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3.4 Führungsunterstützung

Ein Führungsorgan kann seine Aufgaben nur mit hilfe der Führungsun-

terstützung erfüllen. Dazu stellt der Zivilschutz Personal für die Sachbe-

reiche Lage, Telematik, ABC-Schutz und Logistische Koordination zur

Verfügung.

3.4.1 LageOhne Kenntnis der aktuellen Lage und deren Entwicklung keine Führung!

Es gilt, Informationen zu beschaffen, auszuwerten und zu verbreiten. Die

Informationen werden in verschiedenen Formen vermittelt, etwa durch

Führungskarten, Lageberichte, Nachrichtenkarten, Einsatzjournale, Dis-

positive, Mittelübersichten oder mittels Lagevorträgen.

Kernaufgaben: � Einrichten und Betreiben eines Lagezentrums

� Erarbeiten und Präsentieren von Lagebild und Lagebeurteilung

� Erarbeiten, Führen und Präsentieren von Lageprodukten

� Mitwirken in einem Lageverbund oder Führen eines Lageverbundes

Personal und Tätigkeiten:

Chef Lage

� Beraten der Mitglieder des Führungsorgans im Bereich Lage

� Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen

� Aktive Nachrichtenbeschaffung

� Sicherstellen der Lagedarstellung und Lagebeurteilung

� Koordinieren des Lagewesens innerhalb des Bevölkerungsschutzes

Stabsassistent

� Verfassen von Meldungen

� Führen von Karten und Übersichten

� Betreiben von Informationsstellen

Page 27: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ZIVILSChUTZ 27

3.4.2 TelematikOhne Telematik keine Kommunikation! Die Telematik unterstützt die Füh-

rungsorgane durch Planung, Aufbau, Betrieb und Unterhalt von Telema-

tikverbindungen. Der Zivilschutz verfügt für diese Aufgaben über geeig-

netes Material und ist ins Sicherheitsnetz Funk der Schweiz (POLYCOM)

eingebunden, das die Kommunikation zwischen allen Partnern des Be-

völkerungsschutzes ermöglicht.

Kernaufgaben: � Erstellen, Betreiben und Unterhalten von Kommunikationsnetzen

� Betreiben und Unterhalten von Telematikmitteln am Führungsstandort

� Auslösung der Alarmierung

Personal und Tätigkeiten:

Chef Telematik

� Beraten der Mitglieder des Führungsorgans im Bereich Telematik

� Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen

� Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen

Gruppenführer Telematik

� Führen der Stabsassistenten in der Ausbildung und im Einsatz

� Sicherstellen der Einsatzbereitschaft aller Übermittlungs- und Tele-matikmittel

� Sicherstellen von Betrieb und Unterhalt sämtlicher interner und externer Verbindungen

Stabsassistent

� Verfassen von Meldungen

� Aufbauen, Betreiben und Unterhalten von Kommunikationsnetzen (Draht und Funk)

� Unterstützen und Anleiten von Einsatzkräften bezüglich handhabung der Telematikmittel

Page 28: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3.4.3 ABC-SchutzBei ABC-Ereignissen ist es wichtig, diese rasch zu erkennen, kompe-

tent zu beurteilen und richtig darauf zu reagieren. Der Bereich ABC-

Schutz nimmt in der Führungsunterstützung eine wichtige, beratende

Stellung ein.

Kernaufgaben: � Im Falle erhöhter Radioaktivität: Messen der Ortsdosisleistung und

Nachweis von radioaktiver Kontamination. Unterstützen der ABC-Er-

eignisdienste beim Messen von Schadstoffen.

� Unterstützen der ABC-Ereignisdienste bei der Bewältigung von ABC-

Grossereignissen und ABC-Katastrophen

� Aufbauen oder Übernehmen einer ABC-Dekontaminationsstelle für

Personen, Geräte und Fahrhaben sowie anschliessendes Betreiben

derselben. Dekontamination von Oberflächen

� Unterstützung der ABC-Ereignisdienste beim Sicherstellen von Boden,

Wasser- und Luftproben

Personal und Tätigkeiten:

Chef ABC-Schutz

� Beraten der Mitglieder des Führungsorgans im Bereich ABC-Schutz

� Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen

� Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen

Sachkundiger Strahlenschutz

� Instruieren verpflichteter Personen/Formationen bezüglich Strahlen-schutzmassnahmen

� Beraten einsatzverantwortlicher Personen bezüglich Strahlenschutz-massnahmen

A-Spürer

� Messen der Ortsdosisleistung und der radioaktiven Kontamination bei erhöhter Radioaktivität

� Erstellen zugehöriger Meldungen

� Mithilfe bei Dekontamination

Page 29: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ZIVILSChUTZ 29

3.4.4 Logistische KoordinationOhne Logistik kein Einsatz! Koordinationsbedarf in der Logistik des Be-

völkerungsschutzes besteht, wenn mehrere Partnerorganisationen über

längere Zeit im Einsatz stehen und die gleichen oder ähnlichen logisti-

schen Bedürfnisse haben.

Ziel der logistischen Koordination ist es, die Fachlogistik (Logistik der

einzelnen Partnerorganisationen) der Partnerorganisationen zu unter-

stützen, Doppelspurigkeiten im Bereich der Logistik zu vermeiden und

Kosten zu senken.

Kernaufgaben: � Koordinieren logistischer Massnahmen. Erbringen logistischer Leistungen

� Erstellen von Planungen im Bereich der Logistik

� Beraten der Führungsorgane in logistischen Belangen

Personal und Tätigkeiten:

Chef Logistische Koordination

� Beraten der Mitglieder des Führungsorgans im Bereich Logistik

� Koordinieren der logistischen Massnahmen und Mittel

� Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen

Page 30: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3.5 Schutz und Betreuung

Bei Katastrophen und Notlagen muss in erster Linie der gefährdeten

oder hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden. Unter Betreuung

werden all jene Massnahmen verstanden, welche bezwecken, Menschen

aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen und

für deren Wohlergehen zu sorgen.

Die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der schutzsuchenden

Menschen soll unterstützt und gefördert werden.

Kernaufgaben: � Betreuen von schutzsuchenden Personen

� Unterstützen der Einsatzkräfte

� Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens

Personal und Tätigkeiten:

Zugführer Betreuung

� Führen eines Betreuungszuges in der Ausbildung und im Einsatz

� Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen

� Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen

Gruppenführer Betreuung

� Führen der Betreuer in der Ausbildung und im Einsatz

� Einrichten und Betreiben von Betreuungsstellen

� Sicherstellen von Empfang, Registrierung und Betreuung von schutz-suchenden Personen

Gruppenführer Sanität

� Führen der Sanitäter in der Ausbildung und im Einsatz

� Sicherstellen der Nothilfe auf dem Schadenplatz

� Organisieren und Überwachen von Pflegemassnahmen unter Anleitung von medizinischem Fachpersonal

Page 31: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ZIVILSChUTZ 31

Sanitäter

� Leisten von Nothilfe auf dem Schadenplatz

� Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens

Psychologischer Nothelfer

� Psychologische Betreuung der Einsatzkräfte des Zivilschutzes

Betreuer

� Betreiben von Betreuungsstellen

� Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens

Page 32: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3.6 Kulturgüterschutz

Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kultu-

relle Erbe von grosser Bedeutung sind, wie z. B. Denkmäler, Kunstwer-

ke, Bücher und andere Gegenstände.

Der Zivilschutz hilft mit, einen wirksamen Schutz des Kulturgutes sicher-

zustellen. Neben kriegerischen Ereignissen sind Kulturgüter durch na-

tur- und technikbedingte Gefahren sowie durch Diebstahl, Vandalenak-

te, unsachgemässe Lagerung und Unkenntnis bedroht.

Kernaufgaben � Erstellen von Planungen und Basisdokumentationen

� Erstellen von Einsatzplänen in Zusammenarbeit

mit der Feuerwehr

� Umsetzen von Schutzmassnahmen (Evakuierung,

Lagerung usw.) für Kulturgüter im Ereignisfall

� Beraten der Führungsorgane, Einsatzdienste und Besitzer

von Kulturgut

Personal und Tätigkeiten

Chef Kulturgüterschutz

� Beraten der Gemeindebehörden und Partner im Bevölkerungsschutz in allen relevanten Fragen des KGS

� Erstellen von Einsatzdokumentationen und Einsatzplänen in Zusam-menarbeit mit der Feuerwehr

Kulturgüterschutz-Spezialist

� Mithilfe beim Erstellen und Aktualisieren eines Inventars der Kultur-güter in der Gemeinde

� Durchführen von Sofortmassnahmen zur Schadenbegrenzung an Kulturgütern nach der Anleitung des Chefs KGS oder von Fachexperten

� Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen

Page 33: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ZIVILSChUTZ 33

3.7 Unterstützung

Bei natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen geht es in erster Linie

um Personenrettung, Schadenbegrenzung und Instandstellungsarbei-

ten – Aufgaben, die gemeinsam mit der Feuerwehr angegangen werden.

Kernaufgaben � Orten und Retten aus Trümmerlagen inklusive Bauen von Stollen

� Ausführen von behelfsmässigen, technischen

Sicherungsarbeiten zur Schadenbegrenzung oder zur Abwehr

von Folgeschäden

� Erstellen von temporären, technischen Infrastrukturen

auf Schadenplätzen oder für wichtige Objekte

� Ausführen von behelfsmässigen, technischen Instandstellungs- oder

Präventivarbeiten an Schutzsystemen, Bauwerken oder natürlichen

Objekten für eine erste Wiederherstellung der Schutzfunktion und der

elementaren Lebensgrundlagen

� Ausführen von speziellen Kernaufgaben der

Partnerorganisationen zur Unterstützung oder Ablösung

Personal und Tätigkeiten

Zugführer Unterstützung

� Führen eines Unterstützungszuges in der Ausbildung und im Einsatz

� Sicherstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen in seinem Be-reich

� Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen

Gruppenführer Unterstützung

� Führen der Pioniere in der Ausbildung und im Einsatz

� Vorbereiten und Durchführen von Ausbildungssequenzen in Wieder-holungskursen

Pionier

� Durchführen von Rettungen aus Trümmerlagen

� Ausführen technischer Sicherungs- und Instandstellungsarbeiten

� Unterstützen der Polizei und Feuerwehr

Page 34: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3.8 Logistik

Unter Logistik versteht man die Sicherstellung des Betriebs von Stand-

orten, das Verfügbarmachen von Versorgungsgütern, den Transportmit-

tel- und Baugeräteeinsatz, die Wartung und Bereitstellung des Materi-

als sowie die Verpflegung.

Diese Leistungen werden nicht nur für den Zivilschutz, sondern im Be-

darfsfall auch für die Partnerorganisationen und die Bevölkerung er-

bracht.

Kernaufgaben � Unterhalten und Betreiben von Standorten

� Verfügbarmachen von Versorgungsgütern und Sicherstellen der haus-

haltführung

� Sicherstellen der Administration und Rechnungsführung von Dienst-

leistungen

� Bereitstellen und Instandhalten von Material

� Sicherstellen von Transporten

Personal und Tätigkeiten

Chef Logistisches Element (Feldweibel)

� Planen, Organisieren und Leiten des Dienstbetriebes

� Einrichten einer Transportzentrale und Organisieren von Fahrzeugen

� Planen und Organisieren von Unterhalt und Werterhaltung der Schutz-anlagen

� Planen und Organisieren der Instandhaltung des Materials

Rechnungs- und Haushaltführer (Fourier)

� Sicherstellen der Rechnungsführung

� Sicherstellen der haushaltführung

� Organisieren der Güterbeschaffung und -verteilung

Page 35: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ZIVILSChUTZ 35

Küchenchef

� Leiten des Küchenbetriebes

� Zubereiten von Mahlzeiten für eine grössere Anzahl von Personen

� Übernahme und Rückgabe einer Küche

� Anwenden und Durchsetzen der hygiene-, Umwelt- und Sicherheits-vorschriften in der Küche

Fahrer

� Selbstständiges und korrektes Übernehmen und Abgeben von Fahrzeugen und Anhängern

� Sicheres Führen und Bedienen von Fahrzeugen und Anhängern

� Korrektes Verhalten in Unfallsituationen

Koch

� Zubereiten von Mahlzeiten

� Sicherstellen der hygiene- und Qualitätssicherung

� Betreiben von stationären sowie mobilen Küchen

Anlagewart

� Ausführen von Unterhaltsarbeiten

� Sicherstellen der Einsatzbereitschaft der technischen Einrichtungen

� Gewährleisten des technischen Betriebes

� Beheben von Störungen

Materialwart

� Inventarisierung

� Zweckmässige Materiallagerung

� Instandhaltungsarbeiten

� Bereitstellen des Materials

� Ausleihe und Rücknahme des Materials

Page 36: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

4 Ereignis­

bewältigung

Page 37: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

EREIGNISBEWäLTIGUNG 37

4.1 Verhalten bei einem Ereignis

Jedes Ereignis führt zu einer sehr hohen Anspannung, weil Minuten den

Unterschied zwischen Leben oder Tod ausmachen können und weil die

ersten Reaktionen entscheiden, wie die Sache für die Betroffenen aus-

geht.

Vom Verhalten und Eingreifen der Ersthelfer können Menschenleben ab-

hängen. Nothilfe und Alarmierung der Rettungskräfte stellen in jedem Fall

die wichtigsten Massnahmen dar.

4.2 Notrufnummern

Ersteinsatzmittel, auch Blaulichtorganisationen genannt, können rund

um die Uhr über die Notrufnummern alarmiert werden und sind jeder-

zeit einsatzbereit.

Sanität

144

Rega

1414

Polizei

117

Tox-Zentrum

145

Feuerwehr

118

EU-Notruf

112

4 Ereignis­

bewältigung

Page 38: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

4.3 Aufgebot und Einsatzmittel

Bei einem Alltagsereignis erfolgt das Aufgebot der Ersteinsatzmittel in

der Regel durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei.

Der Einsatzdisponent übermittelt die notwendigen Informationen in

strukturierter Form mittels Telefon, Funk, Pager, SMS usw. an die Ein-

satzkräfte.

Einsatz-zentrale

Feuerwehr

Gesundheitswesen

Polizei

Notruf

Page 39: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

EREIGNISBEWäLTIGUNG 39

Bei einem Grossereignis bietet der Gesamteinsatzleiter über die Ein-

satzzentrale der Kantonspolizei bei Bedarf weitere Mittel auf. Dies kön-

nen sein:

� Zusätzliche Mittel der Polizei

� Nachbarfeuerwehr, Stützpunktfeuerwehr, Chemiewehr

� Zusätzliche Mittel aus dem Gesundheitswesen

� Elemente des Zivilschutzes

� Technische Betriebe wie Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke,

Verkehrs-, Entsorgungs- und Telematikbetriebe

� Teile des Gemeinde- bzw. regionalen Führungsorgans

Gesamteinsatzleiter

Einsatz-zentrale

Gesundheitswesen

Feuerwehr

Technische Betriebe

Zivilschutz

Polizei

Page 40: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Bei Katastrophen oder Notlagen koordinieren

die Gemeinde-, regionalen und kantonalen Führungsorgane

die weiter benötigten Mittel wie:

� Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes

� Private Organisationen und Unternehmen

� Armee

Private Unternehmen

ArmeeKantonales

Führungsorgan

Regionales Führungsorgan

Ges

un

dheitswesen Polizei

Feuerwehr

Zivilschutz

Techni

sche

Bet

rieb

e

Page 41: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

EREIGNISBEWäLTIGUNG 41

4.4 Aufgebot des Zivilschutzes für einen Einsatz

Je nach Ereignis und den zur Verfügung stehenden technischen Mitteln,

erfolgt das Aufgebot über die Einsatzzentrale der Kantonspolizei oder

über das Zivilschutzkommando. Dies kann mittels Telefon, Funk, Pager,

SMS, E-Mail usw. geschehen. Wenn genügend Zeit vorhanden ist, kann

das Aufgebot auch per Post erfolgen.

Das Aufgebot enthält folgende Informationen:

� Datum/Zeit

� Einrückungsort (wenn nicht schon vorausbestimmt)

� Ausrüstung

� Wenn möglich Einsatzdauer

4.5 Die Einsatzleitung bei Schaden ereignissen

Bei Alltagsereignissen, liegt die Einsatzleitung in der Regel bei der Poli-

zei oder Feuerwehr. Bei einem Grossereignis obliegt die Führung einem

Gesamteinsatzleiter. Die beteiligten Partnerorganisationen werden von

eigenen Einsatzleitern geführt. Diese sind dem Gesamteinsatzleiter un-

terstellt. Der Gesamteinsatzleiter trägt die Verantwortung für alle bei ei-

nem solchen Ereignis ausgeführten Aktionen.

Einsatzzentrale

Zivilschützer Einrückungsort Einsatzraum

Page 42: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

4.6 Die Organisation eines Schadenraumes

Bei einem Schadenereignis, insbesondere aber bei einem Grossereig-

nis oder bei einer Katastrophe müssen alle auf einem Schadenplatz oder

im Schadenraum vorhandenen Mittel sinnvoll koordiniert und organisiert

eingesetzt werden.

Hinweis:Im Anhang C (Seite 91) findet sich ein Auszug der von den Partnern

im Bevölkerungsschutz gemeinsam verwendeten Signaturen.

Absperrung Verkehrsumleitungszone

Absperrung Gefahrenzone

Absperrung Sperrzone

Rettungsachse

C

C

Page 43: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

EREIGNISBEWäLTIGUNG 43

Page 44: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5 Grundw

issen

Page 45: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 45

5.1 Grundtechniken Orientierung

5.1.1 Orientieren im GeländeEs wird hauptsächlich mit den Karten der Landestopografie gearbei-

tet. Die gebräuchlichsten Massstäbe, um sich im Gelände orientieren

zu können, sind:

� 1:25 000, 1 cm auf Karte = 250 m in Wirklichkeit

� 1:50 000, 1 cm auf Karte = 500 m in Wirklichkeit

� 1:100 000, 1 cm auf Karte = 1 km in Wirklichkeit

Es gibt auch grössere Massstäbe, d. h. das Gelände wird auf der Karte

gross dargestellt, dies z. B. bei Plänen (z. B. M 1 :5000) einer Gemeinde,

damit möglichst viele Details ersichtlich werden.

Page 46: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

KoordinatennetzUm jeden Punkt in der Schweiz bestimmen zu können, werden die Karten

mit einem rechtwinkligen Kilometernetz, dem Koordinatennetz, überzo-

gen. Der Abstand zwischen den benachbarten Koordinatenlinien beträgt

auf der topografischen Landeskarte (1 :100 000, 1 :50 000, 1 :25 000) je-

weils einen Kilometer.

Die Alte Sternwarte Bern wurde als genau definierter Punkt gewählt.

Die Koordinaten dieses Punktes lauten: 600 000 / 200 000. Der Punkt

000 000 / 000 000 liegt somit in der Nähe von Bordeaux (F). Das Ko-

ordinatennetz wurde so festgelegt und nummeriert, dass keine negati-

ven Zahlen vorkommen und dadurch keine Verwechslungen entstehen

können.

Bern 600 000 / 200 000

000.000 / 000.000

Bordeaux

100 km

0 km0 km 200 km 400 km 600 km

Norden

Osten

800 km

200 km

300 km

400 km

Page 47: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 47

Neue Koordinaten für die SchweizDie heute noch benutzten Koordinaten der Landesvermessung von 1903

weisen zwischen Genf und dem Unterengadin Ungenauigkeiten von zwei

bis drei Metern auf. Dank satellitengestützten Messmethoden wie GPS

konnte die Landesvermessung verbessert werden. Daraus sind präzi-

se Koordinaten für die Vermessungsfixpunkte hervorgegangen. Um die

neu bestimmten Koordinaten von den alten unterscheiden zu können,

wird den bisherigen 6-stelligen Koordinaten nun eine siebte Zahl voran-

gestellt: In der Nord-Süd-Richtung ist es eine 1, in der West-Ost-Rich-

tung eine 2.

In den Landeskarten ändert sich nur die Beschriftung der Koordinaten

am Kartenrand. Bedeutender sind hingegen die änderungen für Vermes-

sungs- und Baufachleute und für alle Personen, die hohe Ansprüche an

die Genauigkeit ihrer Geodaten stellen.

Die Koordinatenachsen tragen neu die Bezeichnungen E (East statt y)

und N (North statt x).

1 200 000

2 600 000

N

E

P1 (E1 / N1)

Page 48: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Bestimmen eines Punktes mit KoordinatenUm einen Punkt mit Koordinaten zu bestimmen, wird wie folgt vor-

gegangen:

Schritt 1

Im Koordinatenraster wird dort, wo sich der gesuchte Punkt

befindet, der Schnittpunkt in der linken unteren Ecke be-

stimmt; Nord-Süd und West-Ost Schnittpunkt.

644 ___ / 228 ___

Schritt 2

Mit dem Kartenmassstab wird die Distanz in Metern von der

bestimmten Koordinate Richtung Osten (rechts) gemessen.

644 700 / 228 ___

Schritt 3

Mit dem Kartenmassstab wird die Distanz in Metern von der

bestimmten Koordinate Richtung Norden (oben) gemessen.

644 700 / 228 200

228

644

228

644

+700m

228

644

+200m

228

644

228

644

+700m

228

644

+200m

228

644

228

644

+700m

228

644

+200m

Page 49: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 49

Übertragen der Koordinaten auf die KarteUm eine Koordinate auf die Karte zu übertragen, wird wie folgt vor-

gegangen:

Schritt 1

Auf der Karte wird der Koordinatenschnittpunkt unten links (644

und 228) gesucht und gekenn-zeichnet.

Schritt 2

Von der Koordinate 644 werden mit dem Kartenmassstab 700 m

abgemessen. Dort wird senkrecht eine Linie gezogen.

Schritt 3

Von der Koordinate 228 werden 200 m abgemessen. Dort wird

waagrecht eine Linie gezogen.

Schritt 4

Der gesuchte Punkt befindet sich auf dem Schnittpunkt der bei-

den Linien.

228

644

228

644

+700m

228

644

+700m

+200m228

644

228

644

228

644

+700m

228

644

+700m

+200m228

644

228

644

228

644

+700m

228

644

+700m

+200m228

644

228

644

228

644

+700m

228

644

+700m

+200m228

644

Page 50: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.1.2 Distanzen schätzenUm im Gelände grob die Distanz schätzen zu können, gibt es fol gende

Faustregeln:

� Eingabelungsverfahren:

Man schätzt, wie weit ein Objekt mindestens, anschliessend wie weit

es höchstens entfernt ist. Der Durchschnitt beider Resultate entspricht

der ungefähren Distanz.

� Daumensprung:

Mit ausgestrecktem Arm und erhobenem Daumen wird

ein Objekt im Gelände anvisiert. Nun wird zuerst nur mit

dem rechten, anschliessend nur mit dem linken Auge über

den Daumen geschaut. Die Distanz des Daumensprungs

am horizont wird geschätzt. Die geschätzte Distanz mul-

tipliziert mit 10 ergibt die ungefähre Distanz zum Objekt.

5.1.3 Beobachten und MeldenUm ihre Aufgaben erfüllen zu können, ist die Führung auf Ergebnisse

aus Beobachtung, Erkundung und Aufklärung angewiesen. Die Beob-

achtungen müssen in einer korrekten, vereinheitlichten Form weiterge-

leitet werden.

Der Beobachter meldet � mündlich, schriftlich, durch vorgängig definierte sichtbare oder

hörbare Zeichen,

� unaufgefordert, klar und verständlich, zeitgerecht.

� Wahrnehmungen bezüglich drohender Gefahren sind sofort zu melden.

MeldeschemaAlle Partner im Bevölkerungsschutz sollten ihre Meldungen nach dem

gleichen Schema übermitteln. Musterbeispiel eines Meldezettels siehe

Anhang D (Seite 92).

Page 51: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 51

OrientierungszifferblattDas Orientierungszifferblatt erleichtert die rasche Orientierung im nä-

heren Umkreis und am horizont. Man stellt sich ein grosses, kreisförmi-

ges Zifferblatt vor, das horizontal im Gelände liegt. Der eigene Standort

oder ein markanter Geländepunkt bilden das Zentrum des Zifferblatts.

Eine andere Möglichkeit ist, im Gelände 12 Uhr mit einem markanten

Merkpunkt zu bestimmen und das Zifferblatt darunterzulegen.

Die Fahrtrichtung eines Fahrzeuges ist immer 12 Uhr.

SkizzierenEine mögliche Ergänzung zur Meldung ist die Skizze. hierbei kann zwi-

schen der Planskizze und der Ansichtskizze unterschieden werden:

� Planskizze: Zeigt einen klar begrenzten Teil

der Gegend von oben (1-dimensional), ähnlich

einer Karte

� Ansichtsskizze: Zeigt einen klar begrenzten

Teil der Gegend aus der Sicht des Betrach-

ters (2-dimensional), ähnlich einem Foto

Page 52: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.2 Telekommunikation

5.2.1 Grundlagen Funk

Sprechregeln

� Antworten fordert die Gegenstation zum Sprechen auf.

� Verstanden bestätigt den vollständigen Empfang einer Übermittlung.

� Richtig bestätigt die fehlerfreie Quittierung.

� Falsch dient zur Einleitung eines falsch übermittel-ten Teils.

� Nicht verstanden bedeutet, dass die Übermittlung nicht oder nicht vollständig empfangen wurde.

� Wiederholen fordert die Gegenstation auf, den Text zu wiederholen.

� Falsch, ich wiederhole zeigt an, dass ein falsch quittierter Teil wie-derholt wird.

� Ich buchstabiere leitet das Buchstabieren des vorgegange-nen (besonders wichtigen oder schwer verständlichen) Textteils ein.

� Warten fordert die Gegenstation auf, auf Empfang zu bleiben.

� Stop kann zur Unterteilung eines Textes oder zur Trennung von Wörtern verwendet werden.

� Schluss beendet die Übermittlung und gibt die

Verbindung frei.

Sender Empfänger

An Informationsstelle von KP Front,

antworten

verstanden,

antworten

verstanden Meldung (Gespräch),

antworten

verstanden Meldung,

antworten

verstanden,

(Richtig, Schluss)

Page 53: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 53

Internationale Buchstabiertabelle

A Alfa J Juliett S Sierra

B Bravo K Kilo T Tango

C Charlie L Lima U Uniform

D Delta M Mike V Victor

E Echo N November W Whiskey

F Foxtrott O Oscar X X-Ray

G Golf P Papa Y Yankee

H Hotel Q Quebec Z Zulu

I India R Romeo

Ä Alfa-Echo Ö Oscar-Echo Ü Uniform-Echo

1 one 5 five 9 nine

2 two 6 six 0 zero

3 three 7 seven

4 four 8 eight

Page 54: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.2.2 Sicherheitsfunk POLYCOM

FunkDer Zivilschutz ist als einer der Partner des Bevölkerungsschutzes am

Sicherheitsnetz Funk der Schweiz POLYCOM beteiligt und verfügt über

die entsprechenden Endgeräte. Normalerweise werden diese Endge-

räte durch die speziell dafür ausgebildeten Stabsassistenten bedient.

In Ausnahmefällen kann nicht ausgebildetes Personal beigezogen und

nach einer Sofortausbildung, durch einen als Ausbilder POLYCOM be-

rechtigten Gruppenführer Telematik, für zeitlich befristete Funkeinsät-

ze eingesetzt werden.

MaterialumfangJede Organisation besitzt ein oder mehrere Endgeräte-Sets Zivilschutz

03/09 mit je 4 Endgeräten inklusive Zubehör. Bei einem Einsatz werden

nebst Funkgerät und Zubehör Schreib- und Notizmaterial sowie ein Re-

serveakku mitgegeben. Das Laden der Akkus erfolgt zuvor auf dafür ge-

eigneten Stationen.

FunknetzplanFür jeden Funkeinsatz wird allen Funkgerätebenützern ein Funknetzplan

mit den aktuellen Informationen ausgehändigt und erläutert. Insbeson-

dere die benutzten Rufnamen, die Operationsgruppen, die Relaiskanäle

und die direkten Kanäle müssen daraus ersichtlich sein.

FunktionskontrolleDas Gerät meldet sich nach dem Einschalten automatisch an der be-

vorzugten Basisstation an. Dabei wird die Empfangsstärke und der mo-

mentane Akkuladezustand angezeigt. Zusätzlich ist das Gurtzeug auf

festen Sitz zu prüfen.

Page 55: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 55

5.2.3 LeitungsbauDer Leitungsbau hat gegenüber andern Telefoniemöglichkeiten den Vor-

teil, dass die Verbindungen ohne Abhängigkeit von einem Anbieter selber

betrieben und unterhalten werden können. Solche Verbindungen funk-

tionieren auch dann noch, wenn das öffentliche Telefonnetz überlastet

oder ausgefallen ist.

Diese Leitungen werden durch Stabsassistenten unter Berücksichti-

gung der Sicherheits- und Bauvorschriften aufgebaut und unterhalten.

5.2.4 Weitere TelematikmittelBei Bedarf sind die Stabsassistenten in der Lage, die Telematikmittel der

übrigen Partner im Bevölkerungsschutz zu bedienen und zu ihren Guns-

ten zu betreiben und zu unterhalten. Zusätzlich stehen für die Vermitt-

lung von Verbindungen an geschützten Führungsstandorten moderne

automatische Telefonzentralen, sogenannte Teilnehmervermittlungsan-

lagen (TVA), zur Verfügung.

Aus diesen Führungsstandorten können z. B. Verbindungen über Lei-

tungsbau oder POLYCOM hergestellt werden. In den meisten Führungs-

standorten ist auch der Betrieb der Mobiltelefone sichergestellt.

Page 56: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.3 Schutz und Betreuung

5.3.1 Evakuierung eines gefährdeten Gebietes Bei grösseren Schadenereignissen müssen häufig Personen aus ihren

Wohnungen in Sicherheit gebracht, also evakuiert werden. Die Behörden

und Einsatzdienste können je nach Grad der Gefährdung eine Evakuie-

rung empfehlen oder anordnen.

Es wird unterschieden zwischen vertikaler und horizontaler Evakuierung :

Vertikal bedeutet, Verschiebung von

der Wohnung in den Keller oder den

Schutzraum.

horizontal bedeutet, Verschiebung

aus einem Gebäude in eine an ei-

nem sicheren Ort gelegene Sam-

melstelle

Sammelstelle

Betreuungs-stelle

Die horizontale Evakuierung wird in

der Regel durch die Einsatzdienste

vorgenommen. Den Betrieb der

Sammelstelle können sie aber nur

in den seltensten Fällen sicherstel-

len. Ab hier beginnt die Arbeit der

Betreuer des Zivilschutzes.

Bei sich über längere Zeit entwickelnden potenziellen Gefährdungen

(z. B. Lawinengefahr) können Evakuierungen vorsorglich angeordnet

werden. In diesen Fall können Betreuer die Einsatzdienste bei der Durch-

führung der eigentlichen Evakuierung unterstützen.

Page 57: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 57

5.3.2 StressIn Einsätzen kann der Angehörige des Zivilschutzes grossem Stress aus-

gesetzt sein, der ihn bis an seine Leistungsgrenzen oder sogar darüber

hinaus bringt. Stress löst im Menschen körperliche, gedankliche, emoti-

onale und verhaltensmässige Reaktionen aus.

Der Anblick eines grossen Unglücks kann den Betrachter völlig überfor-

dern. Diese Reaktionen sind jedoch normal. Auch Reaktionen der Trau-

er und Verzweiflung nach einem Ereignis sind normal.

Stressreaktionen sind:

körperlich

� Kopfschmerzen

� Erschöpfungsgefühle

� Krampfanfälligkeit

� Angespanntheit

� Nervosität, motorische

Unruhe

� Körperliche Tiefs

� Erhöhte herzfrequenz

� Blutdrucksteigerung

gedanklich/emotional

� Konzentrations- und Gedächtnisstörungen

� ängstlichkeit

� Gereiztheit

� Unsicherheit

� Reduziertes Selbst-wertgefühl

� Depressive Verstim-mung

� Aggressivität

� Beklemmung

verhaltensmässig

� Vermehrter Nikotin-, Alkohol-, Tabletten-konsum

� Konzentrations-schwierigkeiten

� Leistungsschwankung

� Fehlzeiten (Krankheitstage)

� Konflikte

� Streit, Aggression gegen andere

� Rückzug

� Isolierung

Beim Vorliegen von Stress bestehen zwei Möglichkeiten, diesen abzu-

bauen: Interventionen, die auf die Person (den Gestressten), und/oder

Massnahmen, die auf die Ursache des Stresses gerichtet sind.

Im Zivilschutz unterstützen in solchen Situationen die Psychologischen

Nothelfer ihre Kameraden.

Page 58: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.4 Kulturgüterschutz

5.4.1 KulturgüterInternationale Grundlage des Kulturgüterschutzes bildet das haager

Abkommen von 1954. Dieses fordert von den Staaten, die dem Abkom-

men beigetreten sind, die Sicherung der Kulturgüter in Friedenszeiten

(erfassen, dokumentieren, geschützt unterbringen) und deren Respek-

tierung durch die Armeen im Kriegsfall. 1999 wurde das haager Abkom-

men um ein zweites Protokoll ergänzt. Die Schweiz ist dem Abkommen

1962, dem zweiten Protokoll 2004 beigetreten und hat 1966 ein eigenes

Bundesgesetz erlassen.

5.4.2 GefahrenNeben kriegerischen Ereignissen sind Kulturgüter durch natur- und tech-

nikbedingte Gefahren sowie durch Diebstahl, Vandalenakte, unsachge-

mässe Lagerung (Feuchtigkeit) und Unkenntnis bedroht.

5.4.3 SchutzmassnahmenDie wichtigsten Objekte sind im Schweizerischen Inventar der Kulturgü-

ter von nationaler und regionaler Bedeutung erfasst. Dieses bildet ne-

ben den rechtlichen Grundlagen einen ersten Schritt zu deren Schutz.

Dank Kenntnis von Standort und Bezeichnung können weitere Schutz-

massnahmen geplant werden.

Ziel dieser Massnahmen ist es, im Falle einer Beschädigung oder Zerstö-

rung Grundlagen für den Wiederaufbau eines Gebäudes zu haben. Mög-

liche Gefahrenquellen für das Kulturgut werden erfasst und mit entspre-

chenden Massnahmen ihre Auswirkungen auf das Kulturgut möglichst

minimiert. Ist bei beweglichem Kulturgut mit einer Auslagerung zu rech-

nen, wird eine Evakuationsplanung erstellt, welche auch die Menge der

Kulturgüter sowie deren Raum- und Einrichtungsbedarf einschliesst. Für

bedeutende Sammlungen und Archivbestände von nationaler Bedeutung

wurden spezielle Schutzräume, die Kulturgüterschutzräume, erstellt.

Tritt trotz aller getroffenen Vorsichtsmassnahmen ein Brand- oder Was-

serschaden ein, gilt es, die Feuerwehr sowie weitere Partner zu beraten.

Dazu werden geeignete Einsatzpläne für die bedeutendsten Kulturgü-

ter vorbereitet.

Page 59: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 59

5.4.4 Internationales SchutzzeichenDas geschützte Kulturgut kann zwecks besserer Wahrnehmung gekenn-

zeichnet werden. Das Kennzeichen besteht aus einem nach unten hin

spitzen Schild in Ultramarinblau und Weiss.

Auf Anordnung des Bundesrates wird das Kulturgüterschild an alle Kul-

turgüter von nationaler Bedeutung sowie an Schutzräume für Kulturgü-

ter angebracht. Nur Einzelobjekte können mit diesem Emblem verse-

hen werden.

5.5 Feuer

5.5.1 Bekämpfung von EntstehungsbrändenZur Brandbekämpfung oder Brandverhütung ist es notwendig, die Grund-

lagen des Verbrennungsvorganges zu kennen. Für die Entstehung eines

Feuers sind drei Voraussetzungen nötig:

� Damit ein Feuer brennen kann, muss ein brennbarer Stoff (fest, flüssig oder gasförmig) vorhanden sein.

� Es muss ihm laufend Sauerstoff zugeführt werden. Dieser

stammt in der Regel aus der Umgebungsluft.

� Damit ein brennbarer Stoff sich selbst entzündet, muss seine Zünd-temperatur erreicht sein. Die Zündtemperatur beträgt beispiels weise

für holz 280 – 340° C und für Alkohol 425° C. Je niedriger die Zündtem-

peratur, desto feuergefährlicher ist ein Stoff.

Brennsto�

Saue

rsto

Temperatur

Page 60: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.5.2 Löschen eines BrandesBeim Löschen sorgt man dafür, dass mindestens eine der drei Voraus-

setzungen, die zur Verbrennung nötig sind, nicht mehr gegeben ist.

� Brennstoffentzug: Dies ist in der Regel nicht einfach durchzufüh-

ren; beim Beseitigen können neue Brände ent-

facht werden.

� Sauerstoffentzug: Die meisten brennbaren Stoffe können nicht wei-

terbrennen, wenn der Sauerstoffgehalt der Luft

gesenkt wird. Durch Schliessen von Fenstern

und Türen oder durch Zudecken der Brandquel-

le mit einer Löschdecke wird die Luftzufuhr ein-

geschränkt.

� Energieentzug (Temperaturentzug): Eine Verbrennung kann nur stattfinden, wenn die

stoffabhängige Zündtemperatur erreicht wird.

Durch Abkühlen (Wasser) wird versucht, diese

Temperatur zu unterschreiten.

Saue

rsto

Brennsto�

Saue

rsto

Temperatur

Brennsto�

Saue

rsto

� Temperatur

Brennsto�

Saue

rsto

Temperatur

Page 61: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 61

5.5.3 BrandklassenBrände verschiedener Stoffe werden in Brandklassen ( A, B, C, D, F ) ein-

geteilt. Diese Brandklasseneinteilung dient dazu, bestimmten Gruppen

von Stoffen geeignete Löschmittel zuordnen zu können.

Brandklassen Brennstoff Beispiele Löschmittel

Brände fester Stof-fe, hauptsächlich or-ganischer Natur, die normalerweise unter Flammen- und Glut-bildung verbrennen.

holz, Papier, heu, Stroh, Textilien, Kohle, Kunststoffe usw.

Wasser, wässrige Lösungen, Schaum, ABC-Pulver, Gase, Löschdecke (Schaumlöscher).

Brände von flüssi-gen oder flüssig werdenden Stoffen.

Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe, Ether, Lacke, harz, Lö-sungsmittel usw.

Schaum, ABC- Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid, Lösch decke.

Brände von Gasen Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Methan, Propan, Butan, Stadtgas usw.

ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlen-stoffdioxid nur in Ausnahmefällen, Gaszufuhr durch Schliessen der Zu leitungen unterbinden.

Brände von Metal-len

Aluminium, Magnesium, Natri-um, Kalium, Lithium und der Legierungen usw.

Löschsand, Lösch-pulver mit Metall-brandlöschpulver.

Niemals Wasser als Löschmittel verwen-den!

Brände von Speise-ölen/-fetten pflanz-liche oder tierische öle und Fette in Frit-tier- und Fettback-geräten und anderen Kücheneinrichtun-gen und -geräten

Speiseöle und Speisefette

Fettbrandlöscher mit Speziallöschmit-tel (zur Verseifung), Pulver löscher (be-dingt).

Niemals Wasser als Löschmittel verwen-den.

Page 62: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.5.4 Verhalten im Brandfall

Alarmieren � Wer ruft an? (Name, Vorname, Telefonnummer)

� Wo ist etwas passiert? (Strasse, hausnummer, Stockwerk)

� Was ist passiert? (Feuer, Explosion)

� Wie viele Personen sind betroffen/verletzt?

� Warten Sie auf mögliche Rückfragen der Alarmzentrale

Retten � Menschen und Tiere retten

� Fenster und Türen schliessen

� Brandstelle über Fluchtwege verlassen (keine Aufzüge benützen!)

� Bei verrauchten Treppenhäusern und Korridoren im Zimmer bleiben,

Türen abdichten und auf die Feuerwehr warten (sich am geschlosse-

nen Fenster bemerkbar machen)

Löschen � Brand mit vorhandenen Mitteln (handfeuerlöscher, Löschdecke,

Eimerspritze, Wandhydrant) bekämpfen

� Versuchen Sie nie Brände zu löschen, wenn Sie dabei selbst in Gefahr

sind

� eintreffende Feuerwehr einweisen

Brand im Tunnel � Gasse bilden – Fahrzeug seitlich am Tunnelrand anhalten

� Den Motor abstellen und den Zündschlüssel stecken lassen

� Sofort Fluchtweg suchen – das Fahrzeug unverzüglich verlassen und

sich in Sicherheit bringen: Jede Sekunde zählt!

Niemals dem Rauch entgegenlaufen!

� Nicht in Panik geraten – an der Tunnelwand entlang gehen, um Schutz-

raum/Notausgang zu finden – Angaben der hinweis tafeln folgen

� Niemals mit Fahrzeug wenden oder rückwärts fahren!

Page 63: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 63

5.5.5 LöschmittelMit einfachen Mitteln und Massnahmen ist es möglich, Entstehungsbrände

rechtzeitig zu löschen.

� EimerspritzeDie Eimerspritze ist ein Gerät zum Löschen von Entstehungs- und Klein-

bränden. Im Einsatz Eimerspritze so aufstellen, dass die Person, welche

sie bedient, zum Feuer vorrücken kann, ohne dass die Bedienung durch

Rauch und hitze erschwert wird. Wenn möglich Löschtrupp von mindes-

tens 3 Personen bilden.

� Löschdecke Die Löschdecke rasch ausbreiten, hände durch Einrollen in die Ecken

der Decke vor dem Feuer schützen und sie langsam vom Körper Rich-

tung Brandherd (in einer Abrollbewegung) ablegen. Löschdecke nicht

über das Feuer werfen. Löschdecke so halten, dass nicht darauf getre-

ten werden kann (Stolpergefahr). Weitere Luftzufuhr verhindern. Lösch-

decke so lange liegen lassen, bis Brandherd endgültig erstickt bzw. ab-

gekühlt oder bis die gerufene Feuerwehr erschienen ist.

� HandfeuerlöscherNicht jeder Feuerlöscher kann jeden Brand löschen. Geeignet bei Ent-

stehungsbränden. Löschmittelkapazität bzw. Einsatzdauer ist begrenzt.

Zu beachten ist der hinweis über die Einsatzmöglichkeiten auf dem Ge-

rät (Brandklassen). Das richtige Funktionieren eines Feuerlöschers ist

nur garantiert, wenn die Feuerlöscher periodisch vom Vertreter des Fa-

brikanten überprüft werden. Vor dem Einsatz des Löschers die Funktion

mittels kurzem Test in gesicherter Stellung überprüfen.

Page 64: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.5.6 Löschregeln

Flächenbrände von vorne und unten löschen

Tropf- und Fliessbrände von oben nach unten löschen

Brand in Windrichtung angreifen

Page 65: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 65

Wandbrände von unten nach oben löschen

Mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen,

nicht nacheinander!

An der Brandstelle auf Rückzündung achten

Leere Löscher nach dem Einsatz auf den Boden legen. Eingesetzte Löscher befül-

len lassen.

Page 66: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.6 Knoten

Gerader Knoten (Samariterknoten/Reffknoten)Wird hauptsächlich als Bindeknoten eingesetzt.

Achtung: Die beiden losen Enden (Bild 4) müssen auf der gleichen Seite

des Knoten liegen!

1

3

2

4

Page 67: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 67

MaurerknotenDer Maurerknoten ist für Seilbefestigungen an dickeren Bäumen und

Pfosten die beste und einfachste Lösung. Er lässt sich auch nach gros-

ser Belastung leicht wieder lösen. Wichtig ist, dass das Seil der Schlau-

fe mindestens drei Viertel zurückgewickelt wird, damit es sich bei allfäl-

ligen Bewegungen nicht wieder lösen kann.

1

3

2

4

NasenbandDient zum Schleppen und hochziehen von hölzern.

Page 68: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

WeberknotenDient der Verbindung von Seilen und Leinen sowie als Abschluss von

Bünden.

1

3

2

4

Page 69: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 69

MastwurfBeide Arten des Mastwurfes gehören zu den gebräuchlichsten Bin-

deknoten (z. B. um einen Pfosten binden, um ein Gebiet abzugrenzen).

Mastwurf zum Überstülpen Mastwurf an Endlosgegenständen

1 1

2 2

3 3

4

Page 70: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

FuhrmannsknotenDient zum Festbinden von Lasten auf Fahrzeugen und zum

Spannen von Seilen.

1

3

2

4

Page 71: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 71

5.7 Zeichengebung

5.7.1 VerkehrsregelungIm Einsatz stehende Zivilschutzangehörige sind verpflichtet, bei der Ver-

ursachung eines Verkehrshindernisses den Verkehr an der Gefahren-

stelle zu regeln.

Grundsätze � Mit der Verkehrsregelung darf nur beauftragt werden, wer entspre-

chend ausgebildet worden ist.

� Die Verkehrsregelung durch einen Verkehrshelfer des Zivilschutzes

erfasst den gesamten Verkehr, d. h. alle Strassenbenützer.

� Die Dauer der Verkehrsregelung muss so lange gewährleistet sein, bis

entweder das hindernis beseitigt ist oder die Polizei diese Aufgabe

übernimmt.

� Die Zeichen und Weisungen der Verkehrshelfer des Zivilschutzes sind

für alle Verkehrsbenützer verbindlich.

Die Verkehrshelfer sind mit reflektierenden Arm- und Beinstulpen, Warn-

weste und nachts, oder wenn es die Witterung erfordert, mit einer Stab-

lampe mit weissem oder gelbem Licht ausgerüstet.

Page 72: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.7.2 Zeichengebung der Verkehrs helfer

Verlangsamen der Fahrt(Auf- und Abbewegen des Armes)

Zeichen zum Gehen für Fussgänger

Verlangsamen des Verkehrs von vorne: Anwinkeln des linken, seitlich

ausgedrehten Unterarmes

Verlangsamen des Verkehrs von links: Anwinkeln des linken Unter-

armes seitlich am Körper

Verlang samen des Verkehrs von rechts: Anwinkeln des rechten Un-

terarmes seitlich am Körper

Gehen für die Fuss gänger von rechts und von links: Mit dem gestreckten Arm

vor dem Körper pendeln,

ohne oder mit hochhalten

des anderen Armes

(hochhalten des Armes gibt

mehr Sicherheit)

Page 73: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 73

Freie Fahrt in der entsprechenden Richtung, Halt für den Verkehr von hinten und vorne: Seitliches Ausstrecken beider Arme

Freie Fahrt in der entsprechenden Richtung:heranwinken von links oder von rechts

Freie Fahrt

Page 74: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Halt für den Verkehr von rechts und von hinten:Ausstrecken beider Arme in

einem Winkel

Freie Fahrt nach links:Winken nach links

Freie Fahrt geradeaus und nach rechts:Winken geradeaus

Abbiegen nach links vor dem Verkehrshelfer(linke Schulter dem Linksabbieger zuwenden)

Page 75: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 75

Halt vor der Verzweigung für alle Richtungen:hochhalten eines Armes

Halt für den Verkehr von hinten und vorne:Seitliches Ausstrecken beider Arme

Halt für den Verkehr von hinten:Seitliches Ausstrecken eines Armes

Halt

Page 76: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Zeichengebung beim Manövrieren mit Motorfahrzeugen

Richtungsänderungen:Seitliches Ausstrecken des linken bzw. des rechten Armes:Steuerrad so lange nach links bzw. nach rechts drehen, bis der Arm gesenkt

wird

Vorwärtsfahren:Bewegen der Unterarme (handfläche

gegen Fahrzeug) von der Waagrech-

ten bis über die Schultern

Rückwärtsfahren:Bewegen der Unterarme (handfläche

gegen Fahrzeug) aus gesenkter haltung

höchstens bis in die Waagrechte

Vorwärts- und Rückwärtsfahren

Page 77: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 77

Seitliches Ausstrecken der Hände: Angabe der Distanz durch

langsames Zusammenfüh-

ren der hände

Geschlossene Hände über den Kopf: halt (Stopp)

Anhalten

Page 78: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.8 Schutzräume

5.8.1 GrundsätzlichesDie Schutzräume sind für den Schutz der Bevölkerung im Fall eines be-

waffneten Konflikts, insbesondere mit Massenvernichtungswaffen, kon-

zipiert worden. Sie gewähren einen Basisschutz gegen ein breites Spek-

trum direkter und indirekter Waffeneinwirkungen.

Darüber hinaus können die Schutzräume auch bei Katastrophen und in

Notlagen, z. B. im Fall erhöhter Radioaktivität, eines Erdbebens oder aku-

ter Lawinengefahr, als Notunterkünfte genutzt werden.

5.8.2 Der Schutzraum und seine Elemente

SchleuseBei laufendem Ventilationsaggregat stellt die Schleuse sicher, dass wäh-

rend des Ein- und Austretens keine Aussenluft in den Schutzraum ein-

dringt. Dadurch ist es möglich, den Schutzraum auch dann noch zu be-

treten oder zu verlassen, wenn die Aussenluft kontaminiert ist.

Schutzraum

Schleuse

Panzertüre

Gasfilter

ÜberdruckventilÜberdruckventil

Explosionsschutzventilund Vorfilter

BelüftungsgerätLiegestellen

Luftfassung

Notausstieg

Page 79: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 79

Schutzraumhülle und AbschlüsseDer Schutzraum verdankt seine mechanische Widerstandsfähigkeit der

Schutzraumhülle (Boden, Wände und Decke), die aus 25 bis 30 cm di-

ckem Stahlbeton besteht. öffnungen werden mit Panzertüren und Pan-

zerdeckeln, die ebenfalls aus armiertem Beton bestehen, verschlossen.

Der Schutzraum verfügt dadurch über einen Schutzgrad von mindestens

einem Bar (= 10 t pro m2). Dazu kommt, dass die Intensität einer allfälli-

gen von aussen einwirkenden radioaktiven Strahlung durch die massiven

Wände auf höchstens noch einen Fünfhundertstel abgeschwächt wird.

NotausgängeDamit der Schutzraum auch dann noch verlassen werden kann, wenn

der Eingang wegen äusseren Einwirkungen nicht mehr benutzbar ist,

verfügt er über einen Notausgang in Form eines Notausstiegs oder ei-

ner Fluchtröhre. Der Notausstieg führt direkt der Gebäudefassade ent-

lang ins Freie. Bei Gebäuden mit einer Traufhöhe von über 4 Metern muss

eine Fluchtröhre gebaut werden. So ist sichergestellt, dass das Gebäude

ausserhalb des bei einer Zerstörung zu erwartenden Trümmerbereichs

verlassen werden kann.

BelüftungseinrichtungDamit die Zufuhr frischer Atemluft gewährleistet ist, verfügt der Schutz-

raum über eine Belüftungseinrichtung. Sie umfasst

� die Luftfassung (in der Regel im «Fensterrahmen» des Panzer deckels

angeordnet)

� das Explosionsschutzventil und den Vorfilter

� das Ventilationsaggregat (abgekürzt: VA)

� den Gasfilter

� das Überdruckventil

Page 80: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

AborteGrundsätzlich ist pro 30 Schutzplätze ein Abort vorgesehen. In der Re-

gel werden Trockenklosetts verwendet. Teilweise existieren auch Was-

serklosetts und Duscheinrichtungen.

5.8.3 Inbetriebnahme des Schutz raumes bei überraschender GefahrWenn bei überraschender Gefahr die Bevölkerung über Radio aufge-

fordert wird, im Schutzraum (der normalerweise als Keller genutzt wird)

Zuflucht zu suchen, sind folgende Massnahmen zu treffen:

1. Ständig Radio hören (SRF 1 oder Lokalradio)Verhaltensanweisungen, die über Radio verbreitet werden, befolgen

Hinweise

Geeigneten Standort mit günstigem Radioempfang im Schutzraum

(Nähe Panzertüre oder Ventilationsaggregat) ermitteln. Unter Umstän-

den kann der Empfang nur ausserhalb des Schutzraums im Gebäude

sichergestellt werden.

2. Platz schaffenLeicht entfernbare Gegenstände ausserhalb des Schutzraums lagern

Hinweise � Zugang zum Schutzraum freihalten

� Auf Bedienbarkeit von Panzertüre, Panzerdeckel und Ventilationsag-

gregat achten

3. Weitere Massnahmen � Panzerdeckel schliessen

� haustiere in Nebenraum zum Schutzraum unterbringen

� Überprüfen, ob alle anwesenden hausbewohner im Schutzraum sind

� Nur sofern über Radio angeordnet: Panzertüre schliessen und

Ventilationsaggregat gemäss Bedienungsanleitung (beim Aggregat

angeschlagen) in Betrieb nehmen

� Bei Bedarf kann die dem Schutzraum nächstgelegene Toilette aufge-

sucht werden

Alles Weitere wird über Radio bekannt gegeben

Page 81: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 81

5.9 Schutzanlagen

5.9.1 GrundsätzlichesSchutzanlagen sind für die Organisationen des Bevölkerungsschutzes

bestimmt und umfassen Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen und

geschützte Sanitätsstellen. Mit den Schutzanlagen können primär die

Führungsfähigkeit und die Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungs-

schutzes sichergestellt werden. Die Kommandoposten dienen der Füh-

rung und der Führungsunterstützung. Die Bereitstellungsanlagen ste-

hen für das Personal und für einen Teil des Materials der Formationen

zur Verfügung.

5.9.2 Der Kommandoposten (KP)Der Kommandoposten ist als geschützter Führungsstandort für kanto-

nale und regionale Führungsorgane sowie für die Leitung des Zivilschut-

zes vorgesehen. Er ist mit den für die Führung notwendigen Telematik-

einrichtungen ausgerüstet.

Page 82: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

5.9.3 Die Bereitstellungsanlage (BSA)Die Bereitstellungsanlage dient primär den Unterstützungszügen des Zi-

vilschutzes als Stützpunkt für Mannschaft und Material. In der Bereitstel-

lungsanlage ist das Material einsatzbereit eingelagert; der Einsatz kann

aus der Schutzanlage erfolgen. Die Bereitstellungsanlage hat eine wich-

tige Funktion als Organisationsstandort des Zivilschutzes und als Zent-

rum für die logistische Unterstützung.

Page 83: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

GRUNDWISSEN 83

5.10 Helikopter Einsatz

Bezeichnung des HelikopterlandeplatzesDie Bezeichnung von helikopterlandeplätzen erfolgt immer mittels Ko-

ordinaten (Ausnahme bildet die helikopter-Rettung z. B. REGA, Air Zer-

matt).

Im Besonderen ist zu beachten:a. hindernisfreier Anflug (frei von Leitungen und Antennen) in zwei Rich-

tungen mit Anflugwinkel 45°

b. Die Bodenbeschaffenheit sollte fest sein

c. Lockeren Schnee gut festtreten

d. Keine losen und aufrechtstehenden Gegenstände beim Landeplatz

Verhalten am LandeplatzAusser dem Einweiser müssen alle Personen mindestens 20 m vom Lan-

deplatz entfernt sein. Der Einweiser steht mit dem Rücken zum Wind,

Blick gegen helikopterlandeplatz, Arme erhoben. Beim Einschweben

des helis muss der Einweiser unbedingt seinen Standplatz halten, even-

tuell kauern. Annäherung zum heli erst bei stehendem Rotor und immer

von vorn.

20m

Wind

Page 84: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

6 Rechte

und Pflichten

Page 85: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

REChTE UND PFLIChTEN 85

6.1 Grundsätzliches

Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

(Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG, SR 520.1) vom 4.10.2002

sowie die Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV,

SR 520.11) vom 5.12.2003 regeln die Rechte und Pflichten des Schutz-

dienstpflichtigen. Eine Übersicht der wichtigsten Gesetzesartikel finden

Sie in der nachfolgenden Zusammenstellung.

Die SR-Nummern erleichtern den direkten Zugriff zu den einzelnen Er-

lasstiteln und -texten im Internet.

www.admin.ch

6 Rechte

und Pflichten

Page 86: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

6.1.1 Schutzdienst

Artikel BZG ZSV

� Schutzdienstpflichtige Personen Art. 11

� Ausnahmen von der Schutzdienstpflicht Art. 12

� Dauer der Schutzdienstpflicht Art. 13

� Erweiterte Schutzdienstpflicht für den Fall bewaffneter Konflikte Art. 14

� Freiwilliger Schutzdienst Art. 15 Art. 1

� Personalreserve Art. 18

� Vorzeitige Entlassung Art. 20 Art. 2

� Ausschluss Art. 21 Art. 3

� Maximale Dauer der Schutzdienstleistung pro Jahr Art. 25a

6.1.2 Rechte

Artikel BZG ZSV

� Sold, Verpflegung, Transport und Unterkunft Art. 22

� Sold Art. 4

� Erwerbsausfallentschädigung Art. 23

� Anrechnung an Wehrpflichtersatzabgabe Art. 24

� Versicherung Art. 25

6.1.3 Pflichten

Artikel BZG ZSV

� Pflichten Art. 26

� Einrückungspflicht Art. 7

� Orientierung bei Erkrankungen und Unfällen vor dem Einrücken Art. 8

Page 87: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

REChTE UND PFLIChTEN 87

Page 88: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

AnhangAnhang

Page 89: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 89

A Funktionen

Funktion Grad

Kader Zivilschutzkommandant Oberst, Oberstleutnant, Major, hauptmann

Zivilschutzkommandant Stv Major, hauptmann, Oberleutnant

Chef Lage Oberleutnant, Leutnant

Chef Telematik

Chef ABC-Schutz

Chef Logistische Koordination

Chef Kulturgüterschutz

Zugführer Betreuung

Zugführer Unterstützung

Chef Logistisches Element Feldweibel

Rechnungs- und haushaltführer Fourier

Gruppenführer Telematik Wachtmeister, Korporal

Gruppenführer Betreuung

Gruppenführer Sanität

Gruppenführer Unterstützung

Küchenchef

Spezialisten A-Spürer Gefreiter, Soldat

Sachkundiger Strahlenschutz

Psychologischer Nothelfer

KGS-Spezialist

Sanitäter

Fahrer

Mannschaft Stabsassistent Soldat

Betreuer

Pionier

Anlagewart

Materialwart

Koch

Page 90: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

B Gradabzeichen

Soldat Leutnant

Gefreiter Oberleutnant

Korporal hauptmann

Wachtmeister Major

Fourier Oberstleutnant

Feldweibel Oberst

Page 91: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 91

C Signaturen (Auszug)

ABC Dekontaminationsstelle Pforte

Achse für Einsatz, Rettung, Versorgung usw.

Sanitätshilfsstelle

Betreuungsstelle Sammelstelle

Einsatzleitung Standort ziviles Führungsorgan

Gefahr durch Chemikalien Streugutsammelstelle

Fahrzeugplatz Totensammelstelle

helikopterlandeplatz Umleitung

Informationsstelle Überwachung (Absperrungen)

Informationszentrum Verletztennest

Kadaversammelstelle Verpflegungsabgabestelle

Materialdepot Windrichtung

Page 92: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

D Meldezettel

3. Meldezettel

MeldungEingang Absender: Datum: Meldungs-Nr:

Ausgang Empfänger: Zeit: Klassifizierung:

Kommunikation Telefon Fax Funk SMS/MMS E-Mail KurierNummer/Kanal

Meldungstyp

Frageschema: Wann? Wer? tut Was? Wie? Wo? Wie ist die Umwelt?

Mitteilung Nachricht Anfrage Antwort Auftrag Vollzug

Betre�:

Meldungsinhalt:

Visum (Meldungsverfasser)

Verarbeitung Schlüsselnachricht Rohinformation/Nachricht

Meldefluss GEL/SC FO Ei-Journal Na-Karte RC/FB Ei-Journal Na-Karte ThemenkarteVisum

Visum (Meldungsverarbeiter)

Page 93: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 93

E Verhalten bei Unfällen

Die 3 entscheidenden Verhaltensschritte kann man sich wie eine Ver-

kehrsampel vorstellen. Ergibt sich aus der Unfallsituation eine Gefähr-

dung für den helfer, z. B. Autobahn, Strom, Silos usw. soll keine Nothil-

fe geleistet werden. Die Alarmierung der Rettungskräfte stellt in diesem

Fall die wichtigste Massnahme dar.

Verhalten im Notfall

1 Schauen

� Situation überblicken

� Was ist geschehen?

� Wer ist beteiligt?

� Wer ist betroffen?

2 Denken

� Gefahr für helfende ausschliessen

� Gefahr für andere Personen ausschliessen

� Gefahr für Patienten ausschliessen

3 Handeln

� Selbstschutz

� Unfallstelle absichern und signalisieren z. B. Pannen-dreieck, Warnblinker

� Maschinen abschalten

� Nothilfe leisten

Notruf (117/144)

Meldeschema

1. Wo befindet sich die Unfallstelle?

2. Wer telefoniert?

3. Was ist passiert?

4. Wann ist der Unfall geschehen?

5. Wie viele Personen sind verletzt oder erkrankt?

6. Weiteres?

7. Rückmeldung

Page 94: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

F Nothilfe (BLS-AED)

� BLS: Basic Life Support (Lebensrettende Basismassnahmen)

� AED: Automated External Defibrillation (Automatische externe

Defibrillation)

nein

Alarmierung Tel. 144 AED holen oder anfordern

Atmung normal?

30 Thoraxkompressionen gefolgt von 2 Beatmungsstössen

oder mind. 100 Thoraxkompressionen pro Minute

ohne Beatmung bis AED eintrifft

AED trifft ein

Rhythmus? nicht defibrillierbar defibrillierbar

1 Defibrillation

BLS sofort wieder aufnehmen 30 : 2 während 2 Minuten

oder mind. 100 Thoraxkompressionen pro Minute ohne Beatmung

BLS sofort wieder aufnehmen, 30 : 2 während 2 Minuten

oder mind. 100 Thoraxkompressionen

pro Minute ohne Beatmung.

Mit BLS weiterfahren bis professionelle Helfer

übernehmen oder die Person sich bewegt

ja Seitenlagerung

Bewusstlose Person Bewegungs- /reaktionsloses Kind

Nach Hilfe rufen

BLS + AED Erwachsene, Kinder und Säuglinge (ab 1 Monat) Reanimations-Richtlinien 2010 Swiss Resuscitation Council (SRC) nach ILCOR Empfehlungen

Page 95: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 95

G Ausbildungsgänge im Zivilschutz

Die Schutzdienstleistungen nach den Artikeln 27a und 33 – 37 dürfen ins-

gesamt 40 Tage pro Jahr nicht überschreiten.

Rekrutierung Grundausbildung Schutzdienstpflichtige BZG, Art. 33

Stellungs pflichtige

Stabsassistent

Betreuer

Pionier

Anlagewart

Materialwart

Koch

2 – 3 Tage 10 – 19 Tage

Zusatzausbildung für Spezialisten BZG, Art. 33

Kaderausbildung BZG, Art. 34

Kaderausbildung Kommandant BZG, Art. 34

A-Spürer Sachkundiger Strahlenschutz Psychologischer Nothelfer Sanitäter Fahrer Kulturgüterschutz-Spezialist

Chef Zugführer Feldweibel Fourier Gruppenführer

Kommandant/ Kommandant Stellvertreter

bis 5 Tage 5 – 12 Tage 15 – 24 Tage

Wiederholungskurs BZG, Art. 36 und 37

Weiterbildungskurs BZG, Art. 35

Einsätze zugunsten der Gemeinschaft BZG, Art. 27a

Mannschaft 2 – 7 Tage –

21 Tage

Anlagewart MaterialwartSpezialisten Kader

2 – 19 Tage

12 Tageinnerhalb von 4 Jahren

Kommandant Kommandant Stellvertreter

2 – 26 Tage

Page 96: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

H Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz

(Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)

vom 4. Oktober 2002 (Stand am 1. Februar 2015)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, ge-

stützt auf Artikel 61 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft

des Bundesrates vom 17. Oktober 2001,

beschliesst:

1. Titel: Gegenstand

Art. 1

Dieses Gesetz regelt:

a. die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bevölkerungsschutz;

b. den Zivilschutz.

2. Titel: Bevölkerungsschutz1. Kapitel: Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz

Art. 2 ZweckZweck des Bevölkerungsschutzes ist es, die Bevölkerung und ihre

Lebensgrund lagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle be-

waffneter Konflikte zu schützen sowie zur Begrenzung und Bewältigung

von Schadenereignissen beizu tra gen.

Art. 3 PartnerorganisationenIm Bevölkerungsschutz arbeiten als Partnerorganisationen zusammen:

a. die Polizei zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung;

b. die Feuerwehr für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr;

c. das Gesundheitswesen, einschliesslich des sanitätsdienstlichen

Rettungs wesens, zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung;

d. die technischen Betriebe zur Gewährleistung der technischen Infra-

struktur, insbesondere der Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung,

der Entsorgung sowie der Verkehrsverbindungen und der Telematik;

e. der Zivilschutz zum Schutz der Bevölkerung, zur Betreuung von Schutz

suchenden Personen, zum Schutz der Kulturgüter, zur Unterstützung

der Führungsorgane und der andern Partnerorganisationen sowie für

Instand stellungsarbeiten und für Einsätze zu Gunsten der Gemein-

schaft.

Page 97: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 97

Art. 4 Führungsorgane

Die zuständigen Behörden bilden Führungsorgane für die folgenden

Aufgaben bereiche:

a. Sicherstellung der Information der Bevölkerung über Gefährdungen,

Schutz möglichkeiten und Schutzmassnahmen;

b. Warnung und Alarmierung sowie Erteilung von Verhaltensanweisungen

an die Bevölkerung;

c. Sicherstellung der Führungstätigkeit;

d. Koordination der Vorbereitungen und der Einsätze der Partnerorgani-

sa tionen;

e. Sicherstellung einer zeit- und lagegerechten Bereitschaft sowie der

perso nellen und materiellen Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im

hinblick auf bewaffnete Konflikte.

Art. 5 Aufgaben des Bundes1 Im Einvernehmen mit den Kantonen kann der Bund die Koordinati-

on und allen falls die Führung bei Ereignissen übernehmen, die mehre-

re Kantone, die ganze Schweiz oder das grenznahe Ausland betreffen.

2 Er unterstützt die Kantone mit spezialisierten Einsatzmitteln.

3 Der Bundesrat sorgt für die Koordination im Bevölkerungsschutz und

für dessen Koordination mit anderen sicherheitspoliti schen Instrumen-

ten.

4 Er überprüft die Zusammenarbeit des Bevölkerungsschutzes mit den

anderen sicherheitspolitischen Instrumenten und regelt die Ausbildungs-

zusammenarbeit.

5 Er regelt die Warnung und Alarmierung der Behörden und der Bevöl-

kerung bei drohenden Gefahren.

6 Er trifft Massnahmen zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im

hinblick auf bewaffnete Konflikte.

Art. 6 Aufgaben der Kantone1 Die Kantone regeln insbesondere die Ausbildung, die zeit- und lage-

gerechte Füh rung sowie den Einsatz der Partnerorganisationen im Be-

völkerungsschutz.

2 Sie regeln die interkantonale Zusammenarbeit.

Art. 7 Zusammenarbeit von Bund und KantonenIm Rahmen ihrer Zuständigkeiten arbeiten der Bund und die Kantone zu-

sammen, namentlich in den Bereichen der konzeptionellen Weiterent-

wicklung des Bevölke rungsschutzes, der Information und der internati-

onalen Zusammenarbeit.

Page 98: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Art. 8 Forschung und Entwicklung

1 Der Bund sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Forschung

und Ent wicklung im Bevölkerungsschutz, insbesondere in den Bereichen

der Gefährdungs analyse und der Bewältigung von Katastrophen und

Notlagen sowie der macht politisch bedingten Gefährdungen.

2 Er unterstützt die nationale und internationale Zusammenarbeit in der

Forschung und Entwicklung im Bevölkerungsschutz.

2. Kapitel: Ausbildung im Bevölkerungsschutz

Art. 9 Ausbildung der Führungsorgane1 Für die Grundausbildung und die Weiterbildung (Ausbildung) der Ange-

hörigen der Führungsorgane gelten die Vorschriften der Kantone.

2 Der Bundesrat regelt die Ausbildung der Führungsorgane im Zusam-

menhang mit der Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im hinblick auf

bewaffnete Konflikte.

Art. 10 Unterstützung durch den BundDer Bund:

a. koordiniert die Zusammenarbeit in der Ausbildung zwischen:

1. den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes,

2. dem Bevölkerungsschutz und der Armee,

3. dem Bevölkerungsschutz und Dritten;

b. unterstützt die Kantone bei der Ausbildung der Führungsorgane;

c. bietet Ausbildungen für die Führungsorgane an;

d. kann die Durchführung von Ausbildungen mit den Kantonen vereinba-

ren; für Ausbildungen im Zuständigkeitsbereich der Kantone sind die

ent spre chenden Kosten von diesen zu übernehmen;

e. stellt die Ausbildung des Lehrpersonals für die Führungsorgane sicher;

f. ermöglicht dem Lehrpersonal der Partnerorganisationen die Teilnahme

an Ausbildungsangeboten;

g. betreibt eine Ausbildungsinfrastruktur.

3. Titel: Zivilschutz1. Kapitel: Schutzdienstpflicht1. Abschnitt: Grundsätze

Art. 11 Schutzdienstpflichtige PersonenMänner mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung

tauglich sind, sind schutzdienstpflichtig.

Page 99: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 99

Art. 12 Ausnahmen von der Schutzdienstpflicht

1 Militär- und Zivildienstpflichtige sind nicht schutzdienstpflichtig.

2 Männer, die aus der Militärdienstpflicht ausscheiden, werden nicht

schutzdienst pflichtig, wenn sie mindestens 50 Militärdiensttage geleis-

tet haben.

3 Wer aus der Zivildienstpflicht ausscheidet, wird nicht schutzdienst-

pflichtig.

Art. 12a Dienstbefreiung von BehördenmitgliedernFolgende Personen müssen, solange sie ihre Funktion ausüben, keinen

Schutzdienst leisten:

a. die Mitglieder des Bundesrates;

b. der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und die Vizekanzler und

Vize kanzlerinnen;

c. die Mitglieder der Bundesversammlung;

d. die Mitglieder der eidgenössischen Gerichte;

e. die Mitglieder der kantonalen Exekutiven;

f. die hauptamtlichen Mitglieder der kantonalen Gerichte;

g. die Mitglieder der kommunalen Exekutiven.

Art. 13 Dauer1 Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen

20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40

Jahre alt werden.

2 Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht:

a. höchstens so weit ausdehnen, dass sie bis zum Ende des Jahres dau-

ert, in dem die Schutzdienstpflichtigen 50 Jahre alt werden;

b. höchstens so weit verkürzen, dass sie nur bis zum Ende des Jahres

dauert, in dem die Schutzdienstpflichtigen 35 Jahre alt werden.

Art. 14 Erweiterte Schutzdienstpflicht für den Fall bewaffneter Konflikte

Für den Fall bewaffneter Konflikte kann der Bundesrat zusätzlich der

Schutzdienst pflicht unterstellen:

a. Wehrpflichtige, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind;

b. Männer, die aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen sind.

Art. 15 Freiwilliger Schutzdienst1 Folgende Personen können freiwillig Schutzdienst leisten:

a. Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind;

Page 100: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

b. Wehrpflichtige, die nicht mehr militärdienstpflichtig oder zivildienst-

pflichtig sind;

c. Männer, die aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen sind;

d. Schweizerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden;

e. in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen mit Be-

ginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden.

2 Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Es besteht kein Rechts-

anspruch.

3 Personen, welche freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und

Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt.

4 Sie sind auf Gesuch hin aus der Schutzdienstpflicht zu entlassen. Sie

haben jedoch in der Regel mindestens drei Jahre Schutzdienst zu leisten.

5 Sie werden von Amtes wegen aus der Schutzdienstpflicht entlassen,

wenn sie das 65. Altersjahr vollendet haben.

Art. 16 RekrutierungDie Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam

durch geführt.

2 Nicht rekrutiert werden Stellungspflichtige, die:

a. infolge eines Strafurteils nach Artikel 21 Absatz 1 des Militärgesetzes

vom 3. Februar 1995 für die Armee untragbar geworden sind; oder

b. den Anforderungen des Militärdienstes aus psychischen Gründen inso-

weit nicht genügen, als sie Auffälligkeiten zeigen, die auf ein Gewaltpo-

tenzial schliessen lassen.

Art. 17 Einteilung der Schutzdienstpflichtigen1 Die Schutzdienstpflichtigen stehen grundsätzlich dem Kanton, in wel-

chem sie Wohnsitz haben, zur Verfügung.

2 Im Einvernehmen mit den betroffenen Kantonen können Schutzdienst-

pflichtige ausserhalb des Wohnsitzkantons eingeteilt werden.

3 Der Wohnsitzkanton entscheidet über die Einteilung der Schutzdienst-

pflichtigen.

Art. 18 Personalreserve1 Die Kantone können Schutzdienstpflichtige in die Personalreserve ein-

teilen.

2 Die in die Personalreserve Eingeteilten müssen nicht ausgebildet wer-

den und haben keinen Anspruch darauf, Schutzdienst zu leisten.

Art. 19

Page 101: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 101

Art. 20 Vorzeitige Entlassung

1 Schutzdienstpflichtige, die in einer Partnerorganisation benötigt wer-

den, können vorzeitig aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden.

2 Der Bundesrat regelt das Verfahren.

3 Die Kantone entscheiden über die vorzeitige Entlassung.

Art. 21 AusschlussSchutzdienstpflichtige, die zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von

mindestens 30 Tagessätzen verurteilt werden, können vom Schutzdienst

ausgeschlossen werden.

2. Abschnitt: Rechte und Pflichten

Art. 22 Sold, Verpflegung, Transport und Unterkunft1 Schutzdienstleistende haben Anspruch auf Sold und unentgeltliche

Verpflegung.

2 Sie haben ausserdem Anspruch auf:

a. unentgeltlichen Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln für das Ein-

rücken und die Entlassung sowie für den Transport zwischen dem

Dienst- und dem Wohn ort während des Urlaubs;

b. unentgeltliche Unterkunft, sofern sie nicht zu hause Unterkunft neh-

men können.

Art. 23 ErwerbsausfallentschädigungSchutzdienstleistende haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädi-

gung nach den Bestimmungen des Erwerbsersatzgesetzes vom 25. Sep-

tember 1952.

Art. 24 WehrpflichtersatzabgabeSchutzdienstleistenden werden bei der Berechnung der Wehrpflichter-

satzabgabe nach dem Bundesgesetz vom 12. Juni 1959 über den Wehr-

pflichtersatz alle Ausbil dungsdienste und Einsätze angerechnet, die

besoldet sind und für die Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung

besteht.

Art. 25 VersicherungSchutzdienstleistende sind nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992

über die Militärversicherung (MVG) versichert.

Page 102: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Art. 25a Dauer der Schutzdienstleistungen

Die Schutzdienstleistungen nach den Artikeln 27a und 33–37 dürfen ins-

gesamt 40 Tage pro Jahr nicht überschreiten.

Art. 26 Pflichten1 Die Schutzdienstpflichtigen haben den dienstlichen Anordnungen Fol-

ge zu leisten.

2 Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen

zu überneh men und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfül-

len. Sie haben auch aus serdienstliche Pflichten zu erfüllen, insbesonde-

re zur Vorbereitung von Aus bil dungsdiensten und von Einsätzen des Zi-

vilschutzes.

3. Abschnitt: Aufgebot und Kontrollaufgaben

Art. 27 Aufgebot für Einsätze bei Katastrophen und in Notlagen, im Fall bewaffneter Konflikte sowie für Instandstellungsarbeiten

1 Die Schutzdienstpflichtigen können vom Bundesrat aufgeboten wer-

den:

a. bei Katastrophen und in Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze

Schweiz betreffen;

b. bei Katastrophen und in Notlagen, die das grenznahe Ausland betreffen;

c. im Fall bewaffneter Konflikte;

d. ….

2 Sie können von den Kantonen aufgeboten werden:

a. bei Katastrophen und in Notlagen, die das Kantonsgebiet, andere Kan-

tone oder das grenznahe Ausland betreffen;

b. für Instandstellungsarbeiten;

c. ….

2bis Der Einsatz für Instandstellungsarbeiten muss innerhalb von drei

Jahren nach Eintritt des Ereignisses abgeschlossen sein. Schutzdienst-

pflichtige dürfen für höchstens 21 Tage pro Jahr für Instandstellungsar-

beiten aufgeboten werden. Die Frist beziehungsweise die zeitliche Ober-

grenze kann in Ausnahmefällen verlängert werden. Der Bundesrat legt

die Kriterien fest.

3 Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebots.

Art. 27a Aufgebot für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft1 Die Schutzdienstpflichtigen können für Einsätze zugunsten der Ge-

meinschaft aufgeboten werden:

Page 103: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 103

a. vom Bundesrat für Einsätze auf nationaler Ebene;

b. von den Kantonen für Einsätze auf kantonaler, regionaler oder kommu-

naler Ebene.

2 Die gesamte Einsatzdauer beträgt höchstens 21 Tage pro Jahr.

3 Das Aufgebot ist den Schutzdienstpflichtigen mindestens 42 Tage vor

Einsatz beginn zuzustellen.

4 Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen und das Bewilligungsver-

fahren.

5 Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebots.

Art. 28 Kontrollaufgaben1 Die Kantone führen die Kontrolle über die Schutzdienstpflichtigen.

2 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) überwacht:

a. die Einhaltung der zeitlichen Obergrenzen nach den Artikeln 25a, 27

Absatz 2bis, 27a Absatz 2 und 33–36 sowie der Frist nach Artikel 27

Absatz 2bis;

b. die Übereinstimmung der Instandstellungsarbeiten nach Artikel 27 Ab-

satz 2 Buchstabe b, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Ein-

tritt des Ereignisses abgeschlossen werden können, sowie der Einsät-

ze zugunsten der Gemeinschaft nach Artikel 27a Absatz 1 Buchstabe b

mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes.

3 Die Kantone informieren das BABS vorgängig über:

a. Instandstellungsarbeiten, die nicht innerhalb von drei Monaten nach

Eintritt des Ereignisses abgeschlossen werden können;

b. Einsätze zugunsten der Gemeinschaft.

4 Werden die zeitlichen Obergrenzen nach den Artikeln 25a, 27 Absatz

2bis, 27a Absatz 2 und 33–36 überschritten, so weist das BABS den be-

treffenden Kanton an, die betreffenden Schutzdienstpflichtigen nicht auf-

zubieten, und informiert die Zentrale Ausgleichsstelle.

5 Wird die Frist nach Artikel 27 Absatz 2bis nicht eingehalten, so weist

das BABS den betreffenden Kanton an, die Instandstellungsarbeiten

nicht durchzuführen.

6 Entsprechen die Instandstellungsarbeiten oder der Einsatz zugunsten

der Gemeinschaft nicht dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes,

so weist das BABS den betreffenden Kanton an, die Instandstellungsar-

beiten beziehungsweise den Einsatz nicht durchzuführen oder die nöti-

gen Anpassungen vorzunehmen.

7 Der Bundesrat regelt das Überwachungsverfahren. Er legt insbeson-

dere fest, bis wann die Information an das BABS nach Absatz 3 sowie

eine allfällige Anweisung des BABS nach den Absätzen 4–6 spätestens

zu erfolgen haben.

Page 104: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

2. Kapitel: Pflichten von Dritten

Art. 29 Einzelpersonen1 Jede Person ist verpflichtet, die Alarmierungsanordnungen und

Verhaltensanwei sungen zu befolgen.

2 Wer beim Einsatz des Zivilschutzes hilfe leistet, ist nach dem MVG

versichert.

Art. 30 Hauseigentümer und -eigentümerinnen, Mieter und Mieterinnen

1 Die hauseigentümer und -eigentümerinnen sowie die Mieter und Mie-

terinnen sind verpflichtet, für die Vorbereitung und den Vollzug der ihnen

vorgeschriebenen Massnahmen zu sorgen.

2 Wird der Bezug der Schutzräume angeordnet, so müssen sie nicht be-

nötigte Schutzplätze unentgeltlich dem Zivilschutz zur Verfügung stellen.

Art. 31 Inanspruchnahme von Eigentum in FriedenszeitenEigentümer und Eigentümerinnen sowie Mieter und Mieterinnen sind

verpflichtet, dem Zivilschutz dienende technische Einrichtungen auf ih-

ren Grundstücken zu dul den. Eine allfällige Wertminderung wird ange-

messen entschädigt.

Art. 32 Inanspruchnahme von Eigentum bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte

Bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflik-

te hat der Zivilschutz das Requisitionsrecht zu den gleichen Bedingun-

gen wie die Armee.

3. Kapitel: Ausbildung im Zivilschutz

Art. 33 Grundausbildung1 Schutzdienstpflichtige, die nach der Rekrutierung eingeteilt werden,

absolvieren bis zum Ende des Jahres, in dem sie 26 Jahre alt werden,

eine Grundausbildung von 10–19 Tagen. Schutzdienstpflichtige, die für

eine Spezialistenfunktion vorgesehen sind, können überdies zu einer Zu-

satzausbildung von höchstens 5 Tagen aufgeboten werden.

2 Schutzdienstpflichtige, die ohne Grundausbildung in die Personalre-

serve eingeteilt werden, können bis zum Ende des Jahres, in dem sie 30

Jahre alt werden, zur Grundausbildung aufgeboten werden.

3 Personen, die bei ihrer Einbürgerung älter als 25 Jahre alt sind, wer-

den durch die Kantone zur Rekrutierung angemeldet. Sie absolvieren

Page 105: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 105

die Grundausbildung bis spätestens zum Ende des Jahres, in dem sie

30 Jahre alt werden.

4 Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, absolvieren die Grundaus-

bildung innerhalb von 3 Jahren nach der Rekrutierung. Verfügt eine Per-

son bereits über eine gleichwertige Ausbildung, so bestimmt der Kan-

ton, ob sie die Grundausbildung absolvieren muss.

Art. 34 Kaderausbildung1 Schutzdienstpflichtige, die für die Kommandantenfunktion vorgesehen

sind, absolvieren einen Kaderkurs für Kommandantinnen und Komman-

danten von 15–24 Tagen. Sie werden vom Bund zu 10–12 Tagen und von

den Kantonen zu 5–12 Tagen aufgeboten. Die Kantone tragen die ihnen

anfallenden Kosten.

2 Schutzdienstpflichtige, die für eine andere Kaderfunktion vorgesehen

sind, absolvieren einen Kaderkurs von 5–12 Tagen.

Art. 35 Weiterbildung1 Schutzdienstpflichtige in Kader- und Spezialistenfunktionen sowie

Schutzdienstpflichtige, die der Grundfunktion Materialwartin oder Ma-

terialwart oder Anlage wartin oder Anlagewart zugeteilt sind, können in-

nerhalb von 4 Jahren zu Weiterbildungskursen von insgesamt höchstens

12 Tagen aufgeboten werden.

2 Schutzdienstpflichtige nach Artikel 39 Absatz 2 können innerhalb ihrer

Weiterbildung nach Absatz 1 bis zu höchstens 5 Tage von den Kantonen

aufgeboten werden. Die Kantone tragen die ihnen anfallenden Kosten.

Art. 36 Wiederholungskurse1 Schutzdienstpflichtige werden nach der Grundausbildung jährlich zu

Wiederho lungskursen von 2–7 Tagen aufge boten.

2 Kommandantinnen und Kommandanten sowie deren Stellvertreterin-

nen und Stellvertreter können jährlich zu höchstens 19 weiteren Tagen

aufgeboten werden.

3 Schutzdienstpflichtige in den übrigen Kaderfunktionen und in

Spezialisten funktionen sowie Schutzdienstpflichtige, die der Grundfunk-

tion Materialwartin oder Materialwart oder Anlagewartin oder Anlage-

wart zugeteilt sind, können jährlich zu höchstens 12 weiteren Tagen auf-

geboten werden.

4 Wiederholungskurse können auch im grenznahen Ausland absolviert

werden.

Page 106: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Art. 37 Dienst in der Zivilschutzverwaltung

1 Bei zwingendem Bedarf können Schutzdienstpflichtige zum Dienst in

der Zivil schutzverwaltung aufgeboten werden.

2 Der Dienst in der Zivilschutzverwaltung gilt als Wiederholungskurs

nach Artikel 36.

Art. 38 Aufgebot zur Ausbildung1 Die Kantone regeln das Aufgebot für Dienstleistungen nach den Arti-

keln 33–37.

2 Das BABS regelt das Aufgebot für die Aus- und Weiterbildungsdiens-

te nach Artikel 39 Absatz 2.

3 Das Aufgebot ist den Schutzdienstpflichtigen mindestens sechs Wo-

chen vor Dienstbeginn zuzustellen.

4 Gesuche um Verschiebung von Dienstleistungen sind durch den

Schutzdienst pflichtigen an die aufbietende Stelle zu richten.

Art. 39 Unterstützung durch den Bund1 Der Bund schafft in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Grundla-

gen für eine einheitliche Ausbildung.

2 Er bildet die Kommandantinnen und Kommandanten, deren Stellvertre-

terinnen und Stellvertreter sowie für die Füh rungsunterstützung und für

den Kulturgüterschutz Kadermitglieder und bestimmte Speziali stinnen

und Spezialisten aus.

3 Er kann die Durchführung von Ausbildungen mit den Kantonen verein-

baren. Für Ausbildungen im Zuständigkeitsbereich der Kantone sind die

entsprechenden Ko s ten von diesen zu übernehmen.

Art. 40 Ausbildung von Lehrpersonal1 Der Bund stellt die Ausbildung des Lehrpersonals für den Zivilschutz

sicher.

2 Er ermöglicht dem Lehrpersonal der Partnerorganisationen die Teil-

nahme an Aus bildungsangeboten.

Art. 41 AusbildungsinfrastrukturDer Bund betreibt eine Ausbildungsinfrastruktur.

Art. 42 Aufhebung von Zivilschutz-Ausbildungszentren1 Werden Zivilschutz-Ausbildungszentren aufgehoben und zweckent-

fremdet genutzt oder veräussert, so sind die Bundesbeiträge zurück-

zuerstatten.

2 Werden Zivilschutz-Ausbildungszentren infolge von Reformen oder

Page 107: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 107

neuen Orga nisationsstrukturen aufgehoben, so sind keine Bundesbei-

träge zurückzuerstatten. Bundesbeiträge, die an Landerwerbskosten

geleistet wurden, sind zurückzuerstatten, sofern das Land gewinnbrin-

gend veräussert wird.

3 Die Kantone melden dem BABS die Aufhebung von Zivilschutz-

Ausbildungs zentren.

4. Kapitel: Alarmierungs- und Telematiksysteme sowie Material

Art. 43 Bund1 Der Bund sorgt für:

a. die Sicherstellung der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung;

b. die Sicherstellung der Telematiksysteme des Zivilschutzes;

c. die Ausrüstung und das Material der Schutzanlagen;

d. das standardisierte Material des Zivilschutzes.

2 Der Bundesrat legt Art und Umfang des standardisierten Materials fest.

Art. 43a Kantone1 Die Kantone sorgen für das Einsatzmaterial und die persönliche Aus-

rüstung der Schutzdienstpflichtigen.

2 Das BABS erarbeitet im Einvernehmen mit den Kantonen Empfehlun-

gen, um die Einheitlichkeit des Einsatzmaterials und der persönlichen

Ausrüstung zu gewähr leisten.

Art. 43b Wasseralarmsystem1 Die Werkeigentümer von Stauanlagen sorgen für die Erstellung, den

Unterhalt und die Erneuerung der zum Wasseralarmsystem gehören-

den baulichen Einrichtungen.

2 Der Bundesrat legt die technischen Anforderungen an die Wasser-

alarmsysteme sowie an die notwendigen baulichen Einrichtungen fest.

Art. 44

5. Kapitel: Schutzbauten1. Abschnitt: Schutzräume

Art. 45 GrundsatzFür jeden Einwohner und jede Einwohnerin ist in zeitgerecht erreichba-

rer Nähe des Wohnortes ein Schutzplatz bereitzustellen.

Page 108: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Art. 46 Baupflicht

1 Sind in einer Gemeinde zu wenig Schutzplätze vorhanden, so hat

die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Wohnhauses bei dessen

Bau Schutzräume zu erstellen und auszurüsten. Muss sie oder er kei-

ne Schutzräume erstellen, so hat sie oder er einen Ersatzbeitrag zu ent-

richten.

2 Die Eigentümerin oder der Eigentümer eines heims oder Spitals hat

bei dessen Bau Schutzräume zu erstellen und auszurüsten. Ist dies aus

technischen Gründen nicht möglich, so hat sie oder er einen Ersatzbei-

trag zu entrichten.

3 Die Gemeinden sorgen in Gebieten mit zu wenig Schutzplätzen da-

für, dass eine genügende Anzahl ausgerüsteter öffentlicher Schutzräu-

me vorhanden ist.

4 Die Kantone können die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie die

Besitzerin oder den Besitzer unbeweglicher und beweglicher Kulturgü-

ter von nationaler Bedeutung verpflichten, bauliche Massnahmen zu de-

ren Schutz zu treffen oder zu dulden.

5 Der Bundesrat bestimmt die Mindestanforderungen an bauliche Mass-

nahmen zum Schutz von Kulturgütern sowie an Kulturgüterschutzräume.

Art. 47 Steuerung, Ersatzbeiträge1 Zur Gewährleistung eines ausgewogenen Schutzplatzangebots steu-

ern die Kantone den Schutzraumbau.

2 Die Ersatzbeiträge nach Artikel 46 Absätze 1 und 2 dienen in erster Li-

nie zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden und

zur Erneuerung privater Schutzräume. Die verbleibenden Ersatzbeiträge

können für weitere Zivil schutzmassnahmen verwendet werden.

3 Die Ersatzbeiträge gehen an die Kantone.

4 Der Bundesrat legt die Rahmenbedingungen fest für die Steuerung

des Schutz raumbaus und für die höhe der Ersatzbeiträge und regelt

deren Verwendung.

Art. 48 Baubewilligungen1 Baubewilligungen dürfen erst erteilt werden, wenn die zuständigen

Stellen über die Schutzraumbaupflicht entschieden haben.

2 Um die ordnungsgemässe Ausführung der Schutzräume zu gewähr-

leisten, können die Kantone vom Bauherrn Sicherheitsleistungen ver-

langen.

Page 109: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 109

Art. 48a Unterhalt

Der Unterhalt der Schutzräume obliegt der Eigentümerin oder dem Ei-

gentümer.

Art. 49 Aufhebung1 Schutzräume können von den Kantonen aufgehoben werden.

2 Der Bundesrat legt die Voraussetzungen fest; er regelt bei Aufhebung

öffentlicher Schutzräume die Rückerstattung der Bundesbeiträge.

2. Abschnitt: Anlagen

Art. 50 SchutzanlagenSchutzanlagen sind:

a. Kommandoposten;

b. Bereitstellungsanlagen;

c. geschützte Sanitätsstellen;

d. geschützte Spitäler.

Art. 51 BundDer Bund regelt zur Erreichung einer ausgewogenen Bereitschaft die Er-

stellung, die Ausrüstung, den Unterhalt, die Erneuerung und die Umnut-

zung der Schutzanlagen.

Art. 52 Kantone1 Die Kantone legen den Bedarf an Schutzanlagen fest.

2 Sie sorgen für die Erstellung, die Ausrüstung, den Unterhalt und die

Erneuerung der Kommandoposten, der Bereitstellungsanlagen und der

geschützten Sanitäts stellen.

3 Der Bundesrat legt die Rahmenbedingungen für die Bedarfsplanung

fest.

Art. 53 Spitalträgerschaften1 Die Spitalträgerschaften sorgen für die Erstellung, die Ausrüstung, den

Unterhalt und die Erneuerung der geschützten Spitäler.

2 Der Bundesrat legt die Rahmenbedingungen für die Bedarfsplanung

sowie die technischen Anforderungen fest.

Art. 54

Page 110: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Art. 55 Aufhebung

1 Schutzanlagen dürfen nur mit Genehmigung des BABS aufgehoben

werden.

2 Werden Schutzanlagen aufgehoben, welche den Mindestanforderun-

gen entspre chen (Art. 56), so sind die Bundesbeiträge zurückzuerstat-

ten.

3 Werden Schutzanlagen infolge von Reformen oder neuen Organisa-

tionsstrukturen aufgehoben, so sind keine Bundesbeiträge zurückzuer-

statten.

4 Werden geschützte Sanitätsstellen oder geschützte Spitäler aufge-

hoben, so ist die vorgegebene Mindestzahl Patientenplätze zu gewähr-

leisten.

3. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen

Art. 56 MindestanforderungenDer Bundesrat bestimmt die Mindestanforderungen an die Schutzbau-

ten.

Art. 57 BetriebsbereitschaftDie Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die Besitzer und Besitzerin-

nen haben dafür zu sorgen, dass die Schutzbauten auf Anordnung des

Bundes betriebsbereit gemacht werden können.

Art. 58 ErsatzvornahmeFühren die Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die Besitzer und Be-

sitzerinnen von Schutzbauten die vorgeschriebenen Massnahmen nicht

durch, so sind diese auf ihre Kosten von der zuständigen Behörde des

Bundes oder des Kantons anzuordnen.

6. Kapitel: Internationales Schutzzeichen und Ausweis des Zivilschutzes

Art. 59

1 Das Personal und das Material des Zivilschutzes sowie die Schutz-

bauten werden mit dem internationalen Schutzzeichen des Zivilschut-

zes gekennzeichnet.

2 Mit dem Schutzzeichen können auch gekennzeichnet werden:

a. Einzelpersonen, die einem Aufruf der zuständigen Behörden Folge leis-

ten und unter deren Leitung Zivilschutzaufgaben wahrnehmen;

b. während ihrer Verwaltungstätigkeit Personen von Stellen des Bundes,

Page 111: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 111

der Kantone und der Gemeinden, die mit Zivilschutzaufgaben betraut

sind.

3 Die Schutzdienstpflichtigen erhalten den Ausweis für das Personal

des Zivil schutzes.

4 Die Gestaltung des Schutzzeichens und des Ausweises richtet sich

nach dem Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen

vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaff-

neter Konflikte (Protokoll I).

7. Kapitel: Haftung für Schäden

Art. 60 Grundsätze1 Bund, Kantone und Gemeinden haften für alle Schäden, die das Lehr-

personal sowie Schutzdienstpflichtige in Ausbildungsdiensten oder bei

sonsti gen Verrichtungen Dritten widerrechtlich zufügen, sofern sie nicht

beweisen, dass der Schaden durch höhere Gewalt oder durch Verschul-

den des Geschädigten oder Dritter verursacht wurde.

2 Sind Bund, Kantone und Gemeinden schadenersatzpflichtig, so haf-

ten sie solida risch. Der Bundesrat regelt die Kostenverteilung unter den

Ersatzpflichtigen.

3 Geschädigte können gegen das fehlbare Lehrpersonal sowie gegen

Schutzdienst pflichtige keine Ansprüche geltend machen.

4 Bei gemeinsamen Übungen des Zivilschutzes mit den Partnerorgani-

sationen und der Armee richtet sich die haftung nach den Bestimmun-

gen dieses Kapitels.

5 Beim Einsatz des Zivilschutzes im Falle bewaffneter Konflikte sind die

Bestim mungen dieses Kapitels über die haftung für Schäden nicht an-

wendbar.

6 Bei Tatbeständen, die unter andere haftpflichtbestimmungen fallen,

gehen diese dem vorliegenden Gesetz vor.

Art. 61 Rückgriff und Schadloshaltung1 haben Bund, Kantone und Gemeinden Schadenersatz geleistet, so

steht ihnen der Rückgriff auf das Lehrpersonal sowie auf die Schutz-

dienstpflichtigen zu, die den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig

verursacht haben.

2 Wer um einen Einsatz des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft

auf natio naler Ebene ersucht, muss Bund, Kantone und Gemeinden im

Schadensfall für Leistungen an Dritte schadlos halten und hat gegen-

über diesen Gemeinwesen keine Schadenersatzansprüche für ihr oder

ihm direkt zugefügte Schäden. Vorbehalten bleiben Ansprüche aus grob-

Page 112: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenszufügung.

Art. 62 Haftung für Schädigungen gegenüber Bund, Kantonen und Gemeinden

1 Das Lehrpersonal sowie die Schutzdienstpflichtigen haften für den

Schaden, den sie Bund, Kantonen oder Gemeinden durch vorsätzliche

oder grobfahrlässige Ver letzung ihrer Pflichten unmittelbar zufügen.

2 Sie sind für das ihnen übergebene Material verantwortlich und haften

für vorsätz lich oder grobfahrlässig verursachte Schäden oder Verluste.

3 Die Rechnungsführer und -führerinnen sind für die Rechnungsführung,

die ihnen anvertrauten Gelder und Mittel sowie deren vorschriftsgemäs-

se Verwendung ver antwortlich. Sie haften für vorsätzlich oder grobfahr-

lässig verursachten Schaden.

4 In gleicher Weise haften die Kontrollorgane für das Rechnungswesen,

wenn sie ihre Kontrollpflichten verletzen.

Art. 63 Bemessung der Entschädigung1 Bei der Festsetzung der Entschädigung gelten die Artikel 42, 43 Ab-

satz 1, 44 Absatz 1, 45–47, 49, 50 Absatz 1 und 51–53 des Obligationen-

rechts (OR) sinngemäss.

2 Bei der haftung des Lehrpersonals oder von Schutzdienstpflichtigen

werden aus ser dem ihr Verhalten im Dienst, ihre finanziellen Verhältnis-

se und die Art des Diens tes angemessen berücksichtigt.

Art. 64 Beschädigung oder Verlust von persönlichem Eigentum1 Das Lehrpersonal sowie die Schutzdienstpflichtigen müssen für Ver-

lust und Beschädigung ihres Eigentums selbst aufkommen. Bund, Kan-

tone und Gemeinden richten ihnen eine angemessene Entschädigung

aus, wenn der Schaden durch einen dienstlichen Unfall oder unmittelbar

durch die Ausführung eines Befehls verursacht wurde.

2 Bei Selbstverschulden kann die Entschädigung angemessen herabge-

setzt werden. Dabei wird auch berücksichtigt, ob die Verwendung des

privaten Gegenstandes dienstlich geboten war.

Art. 65 Verjährung1 Schadenersatzansprüche gegenüber Bund, Kantonen und Gemeinden

nach den Artikeln 60 und 64 verjähren nach Ablauf eines Jahres, nach-

dem der Geschädigte vom Schaden Kenntnis erhalten hat, auf alle Fäl-

le nach fünf Jahren seit dem Tag, an dem das Schadenereignis einge-

treten ist.

2 Der Anspruch des Bundes, der Kantone und der Gemeinden auf Rück-

Page 113: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 113

griff nach Artikel 61 verjährt nach Ablauf eines Jahres seit der Kenntnis

des Schadens und der ersatzpflichtigen Person, auf alle Fälle nach fünf

Jahren seit dem Tag, an dem das Schadenereignis eingetreten ist.

3 Wird der Anspruch auf Schadenersatz oder auf Rückgriff aus einer

strafbaren handlung hergeleitet, für die das Strafrecht eine längere Ver-

jährung vorsieht, so gilt diese.

4 Für die Unterbrechung und Geltendmachung der Verjährung gelten

die Artikel 135–142 des OR sinngemäss. Als Klage gilt auch die schrift-

liche Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs bei Bund, Kanto-

nen und Gemeinden.

8. Kapitel: Beschwerderecht und Verfahren1. Abschnitt: Nicht vermögensrechtliche Ansprüche

Art. 66 Beurteilung der Schutzdiensttauglichkeit1 Gegen Entscheide der medizinischen Untersuchungskommission Re-

krutierung sowie der anderen medizinischen Untersuchungskommissi-

onen über die Beurteilung der Schutzdiensttauglichkeit kann bei einer

anderen medizinischen Untersuchungskommission Beschwerde geführt

werden. Diese entscheidet endgültig.

2 Beschwerdeberechtigt sind:

a. die beurteilte Person oder deren gesetzliche Vertretung;

b. die Militärversicherung;

c. die medizinische Leitung der psychiatrischen Kliniken und Spitäler, der

Anstalten für Epilepsiekranke, der heilanstalten für Alkoholkranke so-

wie der Drogentherapiestationen;

d. die ärztinnen und ärzte des militärärztlichen Dienstes.

3 Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des

Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfah-

ren.

Art. 66a Zuteilung einer FunktionWer mit der Zuteilung einer Funktion im Zivilschutz nicht einverstanden

ist, kann beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölke-

rungsschutz und Sport (VBS) Beschwerde führen.

Art. 66b Beschwerden gegen letztinstanzliche kantonale Verfügungen

1 In Streitigkeiten nicht vermögensrechtlicher Natur kann gegen letztins-

tanzliche kantonale Verfügungen beim Bundesverwaltungsgericht Be-

schwerde geführt werden.

Page 114: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

2 Das VBS kann gegen letztinstanzliche kantonale Verfügungen beim

Bundes verwaltungs gericht Beschwerde führen. Die letztinstanzlich ver-

fügenden kantonalen Behör den stellen dem VBS auf Verlangen ihre Ver-

fügungen sofort und unentgeltlich zu.

2. Abschnitt: Vermögensrechtliche Ansprüche

Art. 67 Zuständigkeiten und Beschwerde1 Die Kantone bezeichnen die Behörden, die auf Stufe Kanton und Ge-

meinde über Schadenersatzansprüche und Rückgriffsforderungen

für Schäden entscheiden, die während kantonalen oder kommunalen

Schutzdienstleistungen entstanden sind. Deren Entscheide können an

des BABS weitergezogen werden.

2 Das BABS entscheidet über Schaden ersatzansprüche und Rückgriffs-

forderungen für Schäden, die während Schutz dienstleistungen entstan-

den sind, welche der Bund organisiert oder durchgeführt hat.

3 Über Ansprüche vermögensrechtlicher Natur des Bundes oder ge-

gen den Bund, die sich auf das Zivilschutzrecht stützen, jedoch nicht die

Schadenhaftung betreffen, entscheidet das BABS.

4 …

Art. 67a Einsprache1 Lehnt das BABS die Übernahme der Mehrkosten nach Artikel 71 Absät-

ze 2 und 2bis ganz oder teilweise ab oder lehnt es die Leistung des Pau-

schalbeitrags nach Artikel 71 Absatz 3 ab, so begründet es dies.

2 Gegen den Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung

Einsprache erhoben werden.

9. Kapitel: Strafbestimmungen

Art. 68 Widerhandlungen gegen das Gesetz1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft,

wer vorsätzlich:

a. als schutzdienstpflichtige Person einem Aufgebot nicht Folge leistet,

den Dienst ohne Bewilligung verlässt, nach einer bewilligten Abwesen-

heit nicht mehr zurückkehrt, einen Urlaub überschreitet oder sich auf

andere Weise der Schutzdienstleistung entzieht;

b. Ausbildungsdienste oder Einsätze des Zivilschutzes stört oder

Schutzdienst leistende behindert oder gefährdet;

c. öffentlich dazu auffordert, Schutzdienstleistungen oder amtlich ange-

ordnete Massnahmen zu verweigern.

Page 115: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 115

2 Mit Busse wird bestraft, wer in den Fällen nach Absatz 1 fahrlässig

handelt.

3 Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich:

a. als schutzdienstpflichtige Person sich weigert, die im Zivilschutz über-

tra gene Aufgabe und Funktion zu übernehmen;

b. als schutzdienstleistende Person dienstliche Anordnungen nicht be-

folgt;

c. mit der Alarmierung verbundene Anordnungen und Verhaltensanwei-

sungen nicht beachtet;

d. das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes oder den Ausweis

für das Personal des Zivilschutzes missbräuchlich verwendet.

4 Mit Busse bis 5000 Franken wird bestraft, wer in den Fällen nach Ab-

satz 3 fahrläs sig handelt.

5 Sind Schuld und Tatfolgen geringfügig, so kann die zuständige Behör-

de auf die Erstattung einer Strafanzeige oder die Einleitung eines Straf-

verfahrens verzichten; sie kann die betreffende Person verwarnen.

6 Die Strafverfolgung und zivilrechtliche Forderungen nach anderen Ge-

setzen blei ben vorbehalten.

Art. 69 Widerhandlungen gegen Ausführungserlasse1 Mit Busse wird bestraft, wer den in Ausführung dieses Gesetzes erlas-

senen Vor schriften, deren Übertretung unter hinweis auf die Strafdro-

hung dieser Bestimmung für strafbar erklärt ist, vorsätzlich zuwiderhan-

delt. In schweren Fällen oder bei Rückfall kann eine Busse bis 20 000

Franken verhängt werden.

2 Mit Busse bis 5000 Franken wird bestraft, wer fahrlässig handelt.

3 Sind Schuld und Tatfolgen geringfügig, so kann die zuständige Behör-

de auf die Erstattung einer Strafanzeige oder die Einleitung eines Straf-

verfahrens verzichten; sie kann die betreffende Person verwarnen.

Art. 70 Strafverfolgung1 Verfolgung und Beurteilung der in diesem Gesetz mit Strafe bedrohten

hand lun gen obliegen den Kantonen.

2 …

4. Titel: Gemeinsame Bestimmungen1. Kapitel: Finanzierung

Art. 71

1 Der Bund trägt die Kosten für:

a. die Rekrutierung der Schutzdienstpflichtigen;

Page 116: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

b. die gemäss diesem Gesetz von ihm durchzuführende Ausbildung und

die dazu erforderliche Ausbildungsinfrastruktur;

c. Einsätze der Schutzdienstpflichtigen beim Aufgebot durch den Bun-

desrat;

d. die eigenen Aufwendungen für die Bereiche gemäss Artikel 7;

e. die eigenen Aufwendungen für die Forschung und Entwicklung;

f. die Massnahmen gemäss Artikel 43;

g. die Verstärkung des Zivilschutzes im hinblick auf bewaffnete Konflikte;

h. Einsätze im Falle bewaffneter Konflikte.

2 Er trägt die anerkannten Mehrkosten für die Erstellung, die Ausrüs-

tung, die Erneu erung, die Umnutzung sowie, bei einer Aufhebung, den

notwendigen Rückbau der technischen Schutzbausysteme von Schutz-

anlagen. Fällt aufgrund der Aufhebung einer geschützten Sanitätsstel-

le oder eines geschützten Spitals die Anzahl Patienten plätze unter die

vorgegebene Mindestzahl, so übernimmt der Bund diese Kosten nicht.

2bis Er trägt die anerkannten Mehrkosten für die Erstellung und die Er-

neuerung von Kulturgüterschutzräumen für die kantonalen Archive und

die Sammlungen von nationaler Bedeutung sowie die Kosten für die Aus-

rüstung der Kulturgüterschutz räume der kantonalen Archive.

3 Er leistet einen jährlichen Pauschalbeitrag zur Sicherstellung der

Betriebsbereit schaft der Schutzanlagen für den Fall bewaffneter Kon-

flikte.

4 Er kann Tätigkeiten öffentlicher oder privater Organisationen im Be-

reich des Zivil schutzes finanziell unterstützen.

5 Er beteiligt sich nicht an:

a. Landerwerbskosten sowie Entschädigungen für die Inanspruchnahme

von öffentlichem und privatem Grund;

b. kantonalen und kommunalen Gebühren;

c. Kosten für den ordentlichen Unterhalt der Schutzanlagen.

2. Kapitel: Bearbeitung von Personendaten

Art. 72 Bearbeitung von Daten1 Das BABS bearbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Ge-

setz Per sonendaten von Schutzdienstpflichtigen im Zentralen Zivilschutz-

Informations system. Es kann dabei folgende besonders schützenswer-

ten Personendaten und Persönlichkeitsprofile bearbeiten:

a. Daten über die Gesundheit;

b. Persönlichkeitsprofile:

1. für Entscheide über die Zuteilung der Grundfunktion,

2. zur Abklärung des Kaderpotenzials.

Page 117: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 117

1bis Es bearbeitet die Personendaten von Kursteilnehmenden zur Durch-

führung der Ausbildungen im Veranstaltungsadministratorsystem. Es

kann dabei folgende besonders schützenswerten Personendaten und

Persönlichkeitsprofile bearbeiten:

a. Daten über die Gesundheit;

b. Persönlichkeitsprofile zur Beurteilung des Kader- oder

Spezialistenpoten zials.

1ter Es bearbeitet zur Überwachung der Einhaltung der zeitlichen Ober-

grenzen nach den Artikeln 25a, 27 Absatz 2bis, 27a Absatz 2 und 33–36

die Einsatzdaten der Schutzdienstpflichtigen im Personalinformations-

system der Armee.

2 Die Kantone dürfen die Daten von Schutzdienstpflichtigen bearbeiten,

soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz notwen-

dig ist. Insbesondere dürfen sie die für die Beurteilung der Dienstfähig-

keit notwendigen sanitätsdienst lichen Daten der Schutzdienstpflichti-

gen bearbeiten.

3 Die Daten nach Absatz 2 sind spätestens ein Jahr nach der Entlassung

aus der Schutzdienstpflicht zu vernichten.

4 Das BABS hat durch ein Abrufverfahren Zugriff auf die Daten der

Schutzdienstpflichtigen im Personalinformationssystem der Armee.

5 Das BABS und die Kantone sind berechtigt, die AhV-Versicherten-

nummer zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben systematisch zu ver-

wenden.

Art. 73 Bekanntgabe von Daten1 Die kontrollführenden Stellen der Kantone geben dem BABS die Da-

ten über Schutzdienstpflichtige weiter, soweit sie zur Erfüllung von Auf-

gaben nach diesem Gesetz benötigt werden.

2 Sie geben zudem die Daten der Militärversicherung weiter, welche die-

se für die Erledigung ihrer Aufgaben nach dem MVG benötigt.

2bis Das BABS kann den für die Ausbildung zuständigen Stellen der Kan-

tone die Beurteilungen des Kader- oder Spezialistenpotenzials der an

Ausbildungen des Bundes teilnehmenden Personen zur Verfügung stel-

len.

3 Es kann den zuständigen Stellen des Bundes und den für den Zivil-

schutz zuständi gen Stellen der Kantone die Daten des Zentralen Zivil-

schutz-Informationssystems bekannt geben oder durch ein Abrufverfah-

ren zugänglich machen.

Page 118: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3. Kapitel: Gewerbliche Leistungen

Art. 73a

1 Das BABS kann Dritten gewerbliche Leistungen erbringen, wenn die-

se Leistungen:

a. mit den hauptaufgaben der Stelle in einem engen Zusammenhang ste-

hen;

b. die Erfüllung der hauptaufgaben nicht beeinträchtigen; und

c. keine bedeutenden zusätzlichen sachlichen und personellen Mittel er-

fordern.

2 Gewerbliche Leistungen sind auf der Grundlage einer Kosten- und

Leistungsrechnung zu mindestens kostendeckenden Preisen zu erbrin-

gen. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-

schutz und Sport kann für bestimmte Leistungen Ausnahmen vorsehen,

wenn dadurch die Privatwirtschaft in keiner Weise konkurrenziert wird.

4. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 74 AufsichtDer Bundesrat übt die Aufsicht aus.

Art. 75 Ausführungsbestimmungen1 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.

2 Er kann dem BABS Rechtsetzungs kompetenzen übertragen.

3 Der Vollzug ist im Übrigen Aufgabe der Kantone.

Art. 76 Aufhebung bisherigen RechtsFolgende Erlasse werden aufgehoben:

1. Bundesgesetz vom 17. Juni 1994 über den Zivilschutz;

2. Bundesgesetz vom 4. Oktober 1963 über bauliche Massnahmen im

Zivil schutz.

Art. 77 Referendum und Inkrafttreten1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2004

Page 119: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 119

I Verordnung über den Zivilschutz

(Zivilschutzverordnung, ZSV) vom 5. Dezember 2003

(Stand am 1. Februar 2015)

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 75 Absatz 1 des Be-

völkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 2002 (BZG), ver-

ordnet:

1. Kapitel: Schutzdienstpflicht1. Abschnitt: Grundsätze

Art. 1 Freiwillige Übernahme des Schutzdienstes (Art. 15 BZG)

1 Wer den Schutzdienst freiwillig übernehmen will, reicht bei der für den

Zivilschutz zuständigen Stelle des Kantons ein schriftliches Gesuch ein.

2 Personen, deren Gesuch für die Übernahme des freiwilligen Schutz-

dienstes ange nommen worden ist, sind nach der Verordnung vom 10. Ap-

ril 2002 über die Rekrutie rung stellungspflichtig. haben sie bereits an der

Rekrutierung teilgenom men, so werden sie zu einem medizinischen Un-

tersuchungs- und Beurteilungstag aufge boten.

3 Die freiwillige Übernahme des Schutzdienstes gilt nur im Kanton, der

über die Aufnahme entschieden hat.

4 Freiwillige können durch den Kanton zu einem Orientierungstag ein-

geladen wer den.

5 Wer für schutzdienstuntauglich erklärt wurde, kann nicht freiwillig

Schutzdienst leisten.

Art. 2 Vorzeitige Entlassung (Art. 20 BZG)

1 Aus der Schutzdienstpflicht können auf Gesuch von Partnerorgani-

sationen und unter Vorbehalt von Absatz 3 vorzeitig entlassen werden:

a. hauptberufliche Angehörige der Partnerorganisationen;

b. für den Einsatz bei Katastrophen und in Notlagen unentbehrliche wei-

tere An gehörige der Partnerorganisationen.

2 Das Gesuch um vorzeitige Entlassung ist von den Partnerorganisatio-

nen bei der für den Zivilschutz zuständigen Stelle des Kantons einzurei-

chen. Dem Gesuch ist das Einverständnis des Schutzdienstpflichtigen

beizulegen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) legt die Vo-

raussetzungen für eine vorzeitige Entlassung fest und bestimmt, welche

Berufsgruppen die Partnerorganisationen umfassen.

Page 120: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3 Wer von den Partnerorganisationen nicht mehr benötigt wird, wird wie-

der in den Zivilschutz eingeteilt.

Art. 3 Ausschluss (Art. 21 BZG)

1 Von der Schutzdienstleistung wird ausgeschlossen, wer wegen eines

Verbrechens verurteilt worden ist.

2 Von der Schutzdienstleistung kann ausgeschlossen werden, wer für

den Zivilschutz untragbar wird, weil er oder sie:

a. wegen eines Vergehens verurteilt worden ist;

b. sich weigert, Schutzdienst zu leisten oder übertragene Aufgaben zu

überneh men und deswegen zu Freiheitsstrafen von insgesamt mindes-

tens 30 Tagen, zu Geldstrafen von insgesamt mindestens 30 Tages-

sätzen oder zu gemein nütziger Arbeit von insgesamt mindestens 120

Stunden verurteilt worden ist.

3 Bei einwandfreier Lebensführung kann die ausgeschlossene Person

auf Gesuch hin frühestens vier Jahre nach dem Vollzug der Strafe wie-

der zur Schutzdienstleistung zugelassen werden, bei teilbedingtem oder

bedingtem Vollzug frühestens nach der Probezeit. Die für den Zivilschutz

zuständige Stelle des Kantons kann für die Wie derzulassung polizeiliche

Führungsberichte über die betroffene Person einholen.

Art. 3a Personal der für den Zivilschutz zuständigen kanto-nalen und kommunalen Stellen

Als Personal der für den Zivilschutz zuständigen kantonalen und kommu-

nalen Stellen nach Artikel 1a Absatz 3 des Erwerbsersatzgesetzes vom

25. September 1952 gelten folgende Personen, die in einem Voll- oder

Teilzeitarbeitsverhältnis mit einer staatlichen Stelle stehen:

a. Zivilschutzkommandantinnen und -kommandanten und ihre Stellvertre-

terinnen und Stellvertreter;

b. Zivilschutzinstruktorinnen und -instruktoren.

2. Abschnitt: Sold (Art. 22 BZG)

Art. 4 …1 Anspruch auf Sold besteht für:

a. Schutzdienstleistungen nach einem Aufgebot nach den Artikeln 27 und

27a BZG;

b. Schutzdienstleistungen nach den Artikeln 33–37 BZG;

c. die Ausbildung nach Artikel 39 Absatz 2 BZG.

Page 121: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 121

2 Die Soldansätze richten sich nach den Graden; sie bewegen sich im

Rahmen der Soldansätze der Armee. Das Departement für Verteidigung,

Bevölkerungsschutz und Sport (Departement) legt die Funktionen, die

Grade und die Soldansätze fest.

3 Anspruch auf Sold für einen Diensttag besteht, wenn mindestens acht

Stunden Dienst geleistet werden. Vorzeitig aus dem Dienst Entlassene

sind bis und mit dem Tag ihrer Entlassung soldberechtigt.

4 Schutzdienstleistungen, die aufgrund ein und derselben Bestimmung

des BZG erbracht werden und die je mindestens zwei Stunden dauern,

werden am Ende des Kalenderjahres vergütet; je acht Stunden oder ein

Rest von mindestens zwei Stunden geben Anrecht auf einen Tagessold.

5 Beurlaubte gemäss Artikel 10 und über das Wochenende Beurlaubte

sind sold berechtigt.

6 Während des Urlaubs Entlassene sind bis und mit dem Tag des Urlaub-

santritts soldberechtigt.

7 Der Anspruch auf Sold verjährt ein Jahr nach Ende der betreffenden

Dienstleis tung.

2. Kapitel: Aufgebot und Kontrollaufgaben

Art. 5 Rekrutierungsbestände (Art. 16 BZG)

Der Kanton meldet dem für ihn zuständigen Kommando des Rekrutie-

rungszentrums jährlich die Anzahl der benötigten Schutzdienstpflich-

tigen nach den Grundfunk tionen sowie den Zeitpunkt und den Ort der

Grundausbildung.

Art. 6 Erfüllung von AusbildungsdienstenEin Ausbildungsdienst gilt als geleistet, wenn 90  Prozent der im

Ausbildungspro gramm festgelegten Ausbildungszeit absolviert worden

sind.

Art. 6a Verschiebung von Ausbildungsdiensten (Art. 38 Abs. 4 BZG)

1 Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens

zehn Tage vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung

des Ausbildungsdienstes einreichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein

Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.

2 Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch.

3 Solange das Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht

weiter.

Page 122: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Art. 6b Meldung und Überprüfung der Instandstellungs-arbeiten (Art. 27 Abs. 2bis, 28 Abs. 7 und 73 Abs. 1 BZG)

1 Die Kantone melden dem BABS folgende Daten betreffend Instand-

stellungs arbeiten, die nicht innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des

Ereignisses abgeschlossen werden können:

a. das Ereignis, das die Instandstellungsarbeiten erforderlich macht;

b. die erforderlichen Instandstellungsarbeiten;

c. die Einsatzorte und -daten.

2 Die Daten sind spätestens zwei Monate vor Einsatzbeginn zu melden.

In begründeten Ausnahmefällen können sie bis zwei Wochen vor Einsatz-

beginn gemeldet werden.

3 Entsprechen die Instandstellungsarbeiten nicht dem Zweck und den

Aufgaben des Zivilschutzes, so weist das BABS den betreffenden Kan-

ton innert zwei Wochen nach Eingang der Meldung an, den Einsatz nicht

durchzuführen oder die nötigen Anpassungen vorzunehmen. In begrün-

deten Ausnahmefällen beträgt die Frist eine Woche.

4 Wird die Dreijahresfrist nach Artikel 27 Absatz 2bis BZG nicht einge-

halten, so weist das BABS den betreffenden Kanton innert zwei Wochen

nach Eingang der Meldung an, den Einsatz nicht durchzuführen. In be-

gründeten Ausnahmefällen beträgt die Frist eine Woche.

Art. 6c Verlängerung der Frist oder der zeitlichen Obergrenze bei Instandstellungsarbeiten (Art. 27 Abs. 2bis BZG)

Das BABS kann auf begründetes Gesuch hin eine Verlängerung der Frist

oder der zeitlichen Obergrenze nach Artikel 27 Absatz 2bis BZG gewäh-

ren, wenn das Ereignis von erheblichem Ausmass ist.

Art. 6d Erfassung der Diensttage und Überprüfung der zeitlichen Obergrenzen (Art. 28 Abs. 7, 72 Abs. 1ter und 73 Abs. 1 BZG)

1 Die Kantone erfassen die Diensttage im Personalinformationssystem

der Armee und des Zivilschutzes (PISA).

2 Die Daten sind spätestens im Zeitpunkt des Aufgebots zu erfassen und

laufend zu aktualisieren.

3 Wird eine zeitliche Obergrenze nach den Artikeln 25a, 27 Absatz 2bis,

27a Absatz 2 und 33–36 BZG überschritten, so weist das BABS den

Kanton an, die betreffenden Schutzdienstpflichtigen nicht aufzubieten.

Page 123: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 123

Art. 6e Aufgebot für Einsätze (Art. 27 und 27a BZG)

Für Einsätze dürfen nur Schutzdienstpflichtige aufgeboten werden, die

mindestens die Grundausbildung nach Artikel 33 BZG absolviert haben

oder über eine gleichwertige Ausbildung verfügen.

Art. 6f Aufgebot für Ausbildungsdienste nach der Grundausbildung (Art. 33–37 BZG)

Für Ausbildungsdienste nach der Grundausbildung dürfen nur Schutz-

dienstpflichtige aufgeboten werden, die mindestens die Grundausbil-

dung nach Artikel 33 BZG absolviert haben oder über eine gleichwerti-

ge Ausbildung verfügen.

Art. 7 Einrückungspflicht (Art. 27, 27a und 38 BZG)

Bei einem Aufgebot haben die Schutzdienstpflichtigen gemäss den An-

ordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken.

Art. 8 Erkrankungen und Unfälle vor dem EinrückenWer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat die aufbie-

tende Stelle unverzüglich zu orientieren und ihr das Dienstbüchlein und

ein ärztliches Zeugnis in verschlossenem Umschlag zuzustellen.

Art. 9

Art. 10 Urlaub1 Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens

zehn Tage vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Urlaub ein-

reichen. Das Gesuch ist zu begründen. Ein Anspruch auf Urlaub besteht

nicht.

2 Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch.

3 Über schriftliche Gesuche, die während des Dienstes eingereicht wer-

den, entschei det der Leiter des Dienstanlasses.

Art. 11 Dienstleistungen zugunsten des Arbeitgebers1 Schutzdienstpflichtige dürfen nicht zu Schutzdienstleistungen zuguns-

ten ihres eigenen Arbeitgebers eingesetzt werden; ausgenommen ist der

Einsatz des haupt beruflichen Personals der für den Zivilschutz zustän-

digen kantonalen und kommu nalen Stellen.

2 Im Rahmen von Einsätzen des Zivilschutzes zugunsten der Gemein-

Page 124: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

schaft dürfen Schutzdienstpflichtige in keinem Falle zugunsten ihres ei-

genen Arbeitgebers einge setzt werden.

Art. 12 Dienst in der Zivilschutzverwaltung (Art. 37 BZG)

1 Ein zwingender Bedarf liegt vor, wenn die Zivilschutzverwaltung eine

ausser ordentliche Mehrbelastung bewältigen muss oder wenn die Tätig-

keiten besonderes Fachwissen verlangen.

2 Beim Dienst in der Zivilschutzverwaltung des Bundes trägt dieser

sämtliche Kos ten.

Art. 13 DatenbekanntgabeDas BABS stellt den für den Zivilschutz zuständigen Stellen der Kanto-

ne die Rekrutierungsdaten des zentralen Zivilschutz-Informationssys-

tems (ZEZIS) zur Verfügung.

2a. Kapitel: Ausbildung

Art. 13a

Art. 13b Aufhebung von Zivilschutz-Ausbildungszentren (Art. 42 BZG)

1 Für die Berechnung der zurückzuerstattenden Bundesbeiträge, die an

die Erstel lung der Gebäude geleistet wurden, werden Abschreibungen

an den Gebäuden angemessen berücksichtigt.

2 Bundesbeiträge, die an die Landerwerbskosten geleistet wurden, sind

vollumfäng lich zurückzuerstatten.

3. Kapitel: Material

Art. 14 Material im Zuständigkeitsbereich des Bundes (Art. 43 BZG)

1 Das BABS ist für die Beschaffung, die Finanzierung und den Ersatz

des Materials nach Artikel 43 BZG zustän dig. Es erlässt die nötigen Wei-

sungen.

2 Die Kantone regeln die Verteilung des Materials an den Zivilschutz.

3 Das Material geht in das Eigentum des Empfängers über. Dieser stellt

sicher, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

4 Das BABS verwaltet das Material nach Absatz 1, das für Ausbildungs-

zwecke den Kantonen ausgeliehen wird.

5 Standardisiertes Material umfasst:

Page 125: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 125

a. das ABC-Schutzmaterial;

b. das zusätzlich für den Fall eines bewaffneten Konflikts benötigte Mate-

rial.

Art. 14a Material im Zuständigkeitsbereich der Kantone (Art. 43a BZG)

Das BABS kann mit einzelnen oder mit allen Kantonen Vereinbarungen

treffen über das Erbringen von Dienstleistungen betreffend Einsatzma-

terial und persönliche Ausrüstung der Schutzdienstpflichtigen.

Art. 15–16

4. Kapitel: Schutzbauten1. Abschnitt: Schutzräume

Art. 17 Anzahl der Schutzplätze (Art. 46 BZG)

1 Die Anzahl der zu erstellenden Schutzplätze bei Neubauten beträgt:

a. für Wohnhäuser ab 38 Zimmern: zwei Schutzplätze pro drei Zimmer;

b. für Spitäler, Alters- und Pflegeheime: ein Schutzplatz pro Patienten-

bett.

2 halbe Zimmer werden nicht mitgezählt. Bei der Ermittlung der Schutz-

platzzahl werden Bruchteile von Schutzplätzen nicht berücksichtigt.

3 Bei der für Neubauten gemäss Absatz 1 erforderlichen Schutzplatz-

zahl werden die überzähligen Schutzplätze in Schutzräumen, die den

Mindestanforderungen entspre chen, in bestehenden Gebäuden auf dem

Areal des gleichen Eigentümers angerech net.

4 Bei der Festlegung der Schutzplatzzahl auf dem Areal des gleichen Ei-

gentümers werden ermittelt:

a. vorhandene, den Mindestanforderungen entsprechende Schutzplätze;

b. die Anzahl der Schutzplätze, für welche Ersatzbeiträge geleistet wor-

den sind.

5 Übersteigen die anerkannten Mehrkosten des vorgeschriebenen

Schutzraums 5 Prozent der Gebäudekosten, so ist die Zahl der Schutz-

plätze entsprechend herabzu setzen. Fällt damit deren Zahl unter 25, so

hat der Eigentümer oder die Eigen tümerin einen Ersatzbeitrag nach Ar-

tikel 46 Absatz 1 BZG zu entrichten.

6 Die Kantone können anordnen, dass in Gemeinden oder Beurteilungs-

gebieten mit weniger als 1000 Einwohnern und Einwohnerinnen auch bei

Wohnhäusern mit weniger als 38 Zimmern Schutzräume erstellt wer-

den müssen.

Page 126: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Art. 18 Ausnahmen

1 Die Kantone können festlegen, dass in besonderen Fällen keine Schutz-

räume erstellt werden. Dies gilt insbesondere für Gebäude in besonders

stark gefährdeten Gebieten, die beispielsweise dicht überbaut oder stark

brandgefährdet sind.

2 Die Kantone können anordnen, dass in abgelegenen Gebäuden, in de-

nen sich nur zeitweise Menschen aufhalten, keine Schutzräume erstellt

werden müssen. Die Kantone können die Eigentümer dieser Gebäude

von der Schutzraumbaupflicht befreien.

Art. 19 Gemeinsame Schutzräume1 Die Kantone können anordnen, dass die gemäss Artikel 17 Absatz 1

Buchstabe a vorgeschriebenen Schutzplätze für einzelne Gebäude zu

gemeinsamen Schutzräu men zusammengelegt werden.

2 Die gemeinsamen Schutzräume müssen spätestens drei Jahre nach

Baubeginn des ersten betroffenen Bauvorhabens erstellt werden.

3 Für jedes einzelne Gebäude ist vor dessen Baubeginn eine Sicherheits-

leistung im Umfang des Ersatzbeitrags zu entrichten.

Art. 20 Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisung der Bevölkerung (Art. 47 Abs. 1 BZG)

1 Die Kantone sorgen dafür, dass jedem Einwohner und jeder Einwoh-

nerin ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnsitzes zur Verfügung steht.

2 Zur Steuerung des Schutzraumbaus und für die Zuweisung der stän-

digen Wohnbe völkerung legen sie nach den Vorgaben des BABS jeweils

ein oder mehrere Beurteilungsgebiete fest.

3 Der Schutzplatzbedarf innerhalb einer Gemeinde oder eines Beurtei-

lungsgebiets gilt als gedeckt, wenn für die gesamte ständige Wohnbe-

völkerung Schutzplätze in Schutzräumen vorhanden sind, die den Min-

destanforderungen nach Artikel 37 entsprechen. Die Schutzplätze nach

Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b werden nicht angerechnet.

Art. 21 Ersatzbeiträge (Art. 46 BZG)

1 Die Ersatzbeiträge sind spätestens drei Monate nach Baubeginn zu

entrichten.

2 Sie betragen 400 bis maximal 800 Franken pro nicht erstellten Schutz-

platz. Die Kantone bestimmen die höhe der Ersatzbeiträge innerhalb

dieser Bandbreite. Die aktuellen Ersatzbeiträge werden periodisch ver-

öffentlicht.

Page 127: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 127

3 Wird ein Wohnhaus, ein heim oder ein Spital veräussert, so geht eine

noch nicht beglichene Ersatzbeitragsschuld auf den Erwerber oder die

Erwerberin über.

Art. 22 Verwendung der Ersatzbeiträge (Art. 47 BZG)

1 Die Ersatzbeiträge sind zweckgebunden in nachstehender Reihenfol-

ge zu verwen den für:

a. die Erstellung, die Ausrüstung, den Betrieb, den Unterhalt und die

Erneue rung von öffentlichen Schutzräumen;

b. die Erneuerung von privaten Schutzräumen, sofern die Eigentümer und

Eigentümerinnen ihren Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Schutzräu-

me nachgekommen sind;

c. weitere Massnahmen des Zivilschutzes, insbesondere für periodische

Schutz raumkontrollen oder die Beschaffung von Zivilschutzmaterial.

2 Die Kantone führen über die verfügten und verwendeten Ersatzbeiträ-

ge eine Kon trolle. Sie regeln die Verwaltung der Ersatzbeiträge. Die zur

Verfügung stehenden Mittel werden von ihnen auf Antrag freigegeben.

Art. 23 Verjährung der Erhebung von Ersatzbeiträgen1 Das Recht zur Erhebung von Ersatzbeiträgen verjährt nach Ablauf von

zehn Jahren seit Baubeginn.

2 Die Verjährung beginnt nicht und steht still während der Dauer eines

Einsprache- oder Beschwerdeverfahrens und solange keiner der Zah-

lungspflichtigen im Inland Wohnsitz hat.

3 Die Verjährung wird unterbrochen durch:

a. jede einem Zahlungspflichtigen zur Kenntnis gebrachte Amtshandlung,

die auf Feststellung oder Geltendmachung des Ersatzbeitrages gerich-

tet ist;

b. jede ausdrückliche Anerkennung der Ersatzbeitragsforderung durch

den Zah lungspflichtigen.

4 Das Recht zur Erhebung von Ersatzbeiträgen ist in jedem Fall 15 Jah-

re nach Bau beginn verjährt.

Art. 24 Verjährung von Ersatzbeitragsforderungen1 Ersatzbeitragsforderungen verjähren nach Ablauf von zehn Jahren,

nachdem deren Verfügung rechtskräftig geworden ist.

2 Stillstand und Unterbrechung richten sich nach Artikel 23 Absätze 2

und 3.

3 Ersatzbeitragsforderungen sind in jedem Fall 15 Jahre, nachdem de-

ren Verfügung rechtskräftig geworden ist, verjährt.

Page 128: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Art. 25 Genehmigung von Schutzraumprojekten

1 Die Kantone regeln die Genehmigung von Projekten für Schutzräume.

2 Sie prüfen die Projekte zur Erstellung oder Erneuerung von Kulturgü-

terschutzräumen für die kantonalen Archive und die Sammlungen von

nationaler Bedeutung und reichen beim BABS das Gesuch um Geneh-

migung ein.

3 Das BABS genehmigt das Projekt, wenn:

a. der Platzbedarf des einzulagernden Kulturgutes gegeben ist;

b. der Standort des Schutzraums gemäss Gefahrenkarte als sicher gilt;

und

c. ein Notfallkonzept vorliegt.

Art. 25a Übernahme der Mehrkosten bei Projekten für Kulturgüterschutzräume für die kantonalen Archive und die Sammlungen von nationaler Bedeutung (Art. 71 Abs. 2bis BZG)

1 Die Kantone reichen gleichzeitig mit dem Genehmigungsgesuch ein

Gesuch um Übernahme der Mehrkosten ein.

2 Zur Ermittlung der anerkannten Mehrkosten sind von den Gesamtkos-

ten des Kulturgüterschutzraumes die Kosten für die Erstellung eines Kel-

lers gleicher Fläche und Raumhöhe abzuziehen.

3 Das BABS kann die Mehrkosten pauschalisieren.

4 Es übernimmt die Mehrkosten nur teilweise oder lehnt deren Übernah-

me ganz ab, wenn:

a. die Übernahme gestützt auf einen anderen Erlass beantragt oder be-

reits genehmigt wurde; oder

b. Bedingungen und Auflagen der Projektgenehmigung nicht eingehalten

worden sind.

5 Der Anspruch auf Übernahme der Mehrkosten durch den Bund ist ver-

wirkt, wenn die Realisierung des Bauvorhabens nicht innerhalb von zwei

Jahren, nachdem das Gesuch um Übernahme der Mehrkosten bewilligt

wurde, begonnen wird.

6 Die Zusicherung kann vor Ablauf der Frist auf begründetes Gesuch hin

um zwei Jahre verlängert werden. In diesem Fall sind die zum Zeitpunkt

der Verlängerung gültigen Vorgaben massgebend.

Page 129: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 129

Art. 26 Ausrüstung der Schutzräume (Art. 46 BZG)

1 Die Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnhäusern haben ihre

Schutzräume mit dem für einen längeren Schutzraumaufenthalt erfor-

derlichen Material auszurüs ten. Schutzräume, die vor dem 1. Januar 1987

erstellt worden sind und den Mindest anforderungen entsprechen, müs-

sen erst auf Anordnung des Departements ausge rüstet werden.

2 Die Eigentümer und Eigentümerinnen von Spitälern, Alters- und Pfle-

geheimen haben ihre Schutzräume nach den Vorgaben des BABS aus-

zurüsten.

3 Das für einen längeren Schutzraumaufenthalt erforderliche Materi-

al ist im Ge bäude oder auf dem Areal, in dem sich der Schutzraum be-

findet, zu lagern.

Art. 27 Schlusskontrollen bei neuen und erneuerten Schutz-räumen und Kulturgüterschutzräumen

1 Die Kantone regeln die Schlusskontrollen für neue und erneuerte

Schutzräume.

2 Das BABS regelt die Schlusskontrollen für die neuen und erneuerten

Kulturgüterschutzräume für die kantonalen Archive und die Sammlun-

gen von nationaler Bedeutung.

Art. 28 Periodische Kontrollen der bestehenden SchutzräumeDie Kantone sorgen nach Vorgaben des BABS für die periodische Kon-

trolle der Betriebsbereitschaft und des Unterhalts der den Mindestan-

forderungen entsprechenden bestehenden Schutzräume und der be-

stehenden Kulturgüterschutzräume für die kantonalen Archive und die

Sammlungen von nationaler Bedeutung.

Art. 29 Aufhebung (Art. 49 BZG)

1 Die Kantone können die Aufhebung von Schutzräumen, die den

Mindestanforde rungen nicht mehr entsprechen, bewilligen.

2 Sie können die Aufhebung von Schutzräumen, die den Mindestanfor-

derungen entsprechen, unter Berücksichtigung der Vorgaben des BABS

bewilligen, wenn:

a. ein Umbau in bestehenden Gebäuden durch den Schutzraum

unverhältnismäs sig erschwert oder verunmöglicht würde;

b. der Schutzraum in einem stark gefährdeten Gebiet liegt;

c. ein Schutzplatzüberangebot besteht; oder

d. die Erneuerung unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würde.

Page 130: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

3 Werden öffentliche Schutzräume aufgehoben, die den Mindestanfor-

derungen entsprechen, so sind die für deren Bau empfangenen Bundes-

beiträge zurückzuer statten.

4 Das BABS entscheidet über die Aufhebung von Kulturgüterschutz-

räumen für die kantonalen Archive und die Sammlungen von nationa-

ler Bedeutung.

5 Wird ein Schutzraum ohne Bewilligung aufgehoben, so setzt der Kan-

ton dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Wiederherstellung.

Wird die Frist nicht genutzt, so ordnet der Kanton auf Kosten des Eigen-

tümers die Wiederherstellung des Schutzraumes an.

2. Abschnitt: Schutzanlagen

Art. 30 Bedarfsplanung sowie Art, Grösse und Verwendung der Schutzanlagen (Art. 52 BZG)

Das BABS legt die Rahmenbedingungen für die kantonale Bedarfspla-

nung fest und erlässt die nötigen Weisungen bezüglich Art, Grösse und

Verwendung der Schutzanlagen.

Art. 31 Geschützte Spitäler und geschützte Sanitätsstellen (Art. 53 BZG)

1 Die Kantone stellen für mindestens 0,6 Prozent der ständigen Wohn-

bevölkerung Patientenplätze und Behandlungsmöglichkeiten in ge-

schützten Spitälern und in geschützten Sanitätsstellen bereit. Fällt der

Deckungsgrad der Patientenplätze unter 0,6 Prozent, so gilt eine Frist

von zehn Jahren für die Wiederherstellung eines Deckungsgrades von

0,6 Prozent.

2 Der Bund kann auf Antrag der Kantone finanzielle Leistungen für ge-

schützte Spitäler und geschützte Sanitätsstellen bis zu einem Versor-

gungsgrad von höchstens 0,8 Prozent erbringen.

3 In begründeten Fällen, namentlich wenn dies aufgrund der verwal-

tungsmässigen Gliederung des Kantons oder der topografischen oder

logistischen Situation des Objekts nötig ist, kann der Bund finanzielle

Leistungen auch bei einem Versor gungsgrad von über 0,8 Prozent er-

bringen.

4 Wird im Rahmen eines Bauprojekts ein geschütztes Spital oder eine

geschützte Sanitätsstelle aufgehoben und fällt dadurch der Deckungs-

grad der Patientenplätze unter 0,6 Prozent, so ist im Gesuch um Aufhe-

bung der Realersatz aufzuzeigen. Der Realersatz hat im Zusammenhang

mit der Planung des kantonalen koordinierten Sanitätsdienstes zu erfol-

Page 131: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 131

gen. Er muss spätestens zehn Jahre nach der Aufhebung geleistet sein.

Art. 32 Kombinierte Schutzanlagen für KantonsregierungenFür die kombinierten Schutzanlagen für Kantonsregierungen gelten die

gleichen technischen und finanziellen Bestimmungen wie für die übri-

gen Schutzanlagen.

Art. 33 Genehmigung von Schutzanlagenprojekten1 Die Kantone prüfen die Projekte von Schutzanlagen und reichen beim

BABS das Gesuch um Genehmigung ein.

2 Das BABS genehmigt die Projekte für Neubauten, Erneuerungen, än-

derungen, Umnutzungen oder Aufhebungen von Schutzanlagen.

3 Es legt fest, welche technischen Schutzbausysteme bei Aufhebungen

zwingend rückzubauen sind.

Art. 33a Übernahme der Mehrkosten bei Schutz-anlagenprojekten

1 Die Kantone reichen gleichzeitig mit dem Genehmigungsgesuch ein

Gesuch um Übernahme der Mehrkosten ein.

2 Das BABS kann die Mehrkosten pauschalisieren.

3 Es übernimmt die Mehrkosten nur teilweise oder lehnt deren Übernah-

me ganz ab, wenn:

a. die Übernahme gestützt auf einen anderen Erlass beantragt oder be-

reits genehmigt wurde; oder

b. Bedingungen und Auflagen der Projektgenehmigung nicht eingehalten

worden sind.

4 Der Anspruch auf Übernahme der Mehrkosten durch den Bund ist ver-

wirkt, wenn die Realisierung des Bauvorhabens nicht innerhalb von zwei

Jahren, nachdem das Gesuch um Übernahme der Mehrkosten bewilligt

wurde, begonnen wird.

5 Die Zusicherung kann vor Ablauf der Frist auf begründetes Gesuch hin

um zwei Jahre verlängert werden. In diesem Fall sind die zum Zeitpunkt

der Verlängerung gültigen Vorgaben massgebend.

Art. 34 Schlusskontrollen bei neuen und erneuerten Schutzan-lagen

1 Das BABS kontrolliert die neuen und erneuerten Schutzanlagen.

2 Es kann diese Kontrolle ganz oder teilweise den Kantonen übertragen.

Art. 35 Periodische Kontrollen der bestehenden Anlagen1 Die Kantone kontrollieren gemäss den Technischen Weisungen des

Page 132: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

BABS, welche das Verfahren umschreiben, periodisch die Betriebsbe-

reitschaft und den Unterhalt der bestehenden Schutzanlagen.

2 Sie unterhalten ihre kombinierte Schutzanlage für die Kantonsregie-

rung und sor gen für deren Betriebsbereitschaft. Das BABS führt perio-

disch Kontrollen durch.

Art. 36 Pauschalbeitrag (Art. 71 Abs. 3 BZG)

1 Das BABS legt den jährlichen Pauschalbeitrag zur Sicherstellung der

Betriebsbereit schaft der Schutzanlagen für den Fall bewaffneter Kon-

flikte fest.

2 Ergibt die periodische Anlagekontrolle Mängel, so kann die Ausrich-

tung des Pauschalbeitrags bis zur Behebung der Mängel ausgesetzt

werden.

3 Das BABS kann den Pauschalbeitrag verweigern, wenn:

a. der Kanton seinen Verpflichtungen nach Artikel 35 nicht nachkommt;

b. die Eigentümer und Eigentümerinnen ihren Verpflichtungen nach Arti-

kel 38 nicht nachkommen;

c. Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten werden; die Nichteinhal-

tung muss mit einem rechtskräftigen Entscheid festgestellt werden.

4 und 5 …

Art. 36a Technische Schutzbausysteme (Art. 71 Abs. 2 BZG)

1 Die technischen Schutzbausysteme umfassen:

a. die Elektroanlagen;

b. die heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen;

c. die Sanitäranlagen;

d. den baulichen Teil.

2 Das BABS legt fest, welche Komponenten die Anlagen und der bauli-

che Teil umfassen.

3. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen

Art. 37 Mindestanforderungen an Schutzbauten (Art. 56 BZG)

1 Neue Schutzbauten müssen einen Basis-Schutz gegen die Wirkungen

moderner Waffen gewährleisten, insbesondere gegen:

a. alle Wirkungen nuklearer Waffen in einem Abstand vom

Explosionszent rum, in dem der Luftstoss auf ungefähr 100 Kilopascal

(kPa) abgenommen hat;

Page 133: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 133

b. Nahtreffer konventioneller Waffen;

c. das Eindringen von chemischen und biologischen Kampfstoffen.

2 Bei der Erneuerung von Schutzbauten können die Anforderungen nach

Absatz 1 Buchstabe a herabgesetzt werden.

3 Das BABS legt die Mindestanforderungen für die Ausrüstung und Be-

schaffenheit der Schutzbauten in den technischen Weisungen fest.

Art. 38 Unterhalt (Art. 48a BZG)

Die Eigentümer und Eigentümerinnen unterhalten die Schutzbauten

nach Vorgaben des BABS.

Art. 39 Zivilschutzfremde NutzungSchutzbauten dürfen nur so weit zivilschutzfremd genutzt werden, als sie

spätestens unmittelbar nach einem Entscheid zur Verstärkung des Be-

völkerungsschutzes im hinblick auf einen bewaffneten Konflikt betriebs-

bereit gemacht werden können.

Art. 39a Aufhebung von öffentlichen Schutzräumen oder Schutzanlagen (Art. 49 und 55 BZG)

Werden öffentliche Schutzräume oder Schutzanlagen aufgehoben, so

werden bei der Berechnung des zurückzuerstattenden Bundesbeitra-

ges Abschreibungen angemessen berücksichtigt.

5. Kapitel: Haftung für Schäden

Art. 40 Kostenverteilung (Art. 60 Abs. 2 BZG)

1 Bund und Kantone tragen je zur hälfte die Kosten für Schäden nach

Artikel 60 Absatz 2 BZG.

2 Die Kantone regeln die Kostenverteilung zwischen ihnen und den Ge-

meinden.

6. Kapitel: Informationssysteme und Datenschutz1. Abschnitt: Zentrales Zivilschutz-Informationssystem (Art. 72 Abs. 1 BZG)

Art. 40a Verantwortliches OrganDas BABS betreibt das zentrale Zivilschutz-Informationssystem (ZEZIS).

Page 134: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Art. 40b Im ZEZIS erfasste Daten

In Anhang 1 ist aufgeführt, welche Daten im ZEZIS erfasst werden.

Art. 40c DatenbeschaffungDas BABS beschafft die Daten für das ZEZIS beim Kommando Rekru-

tierung sowie bei den Schutzdienstpflichtigen.

Art. 40d DatenbekanntgabeDas BABS übermittelt die Daten des ZEZIS den für den Zivilschutz

zuständi gen Stellen der Kantone. Die Daten können auch durch Ab-

rufverfahren zugänglich gemacht werden.

Art. 40e DatenaufbewahrungDie Personendaten des ZEZIS werden nach der Entlassung aus der

Schutzdienst pflicht während zehn Jahren aufbewahrt.

2. Abschnitt: Veranstaltungsadministratorsystem (Art. 72 Abs. 1bis BZG)

Art. 40f Verantwortliches OrganDas BABS betreibt das Veranstaltungsadministratorsystem.

Art. 40g Im Veranstaltungsadministratorsystem erfasste DatenIn Anhang 2 ist aufgeführt, welche Daten im Veranstaltungsadministra-

torsystem erfasst werden.

Art. 40h DatenbeschaffungDas BABS beschafft die Daten für das Veranstaltungsadministratorsys-

tem bei den für den Zivilschutz zuständigen Stellen der Kantone sowie

bei den Kursteilneh menden.

Art. 40i DatenaufbewahrungDie Personendaten des Veranstaltungsadministratorsystems werden

nach dem Ende eines Kurses während zehn Jahren aufbewahrt.

3. Abschnitt: Computerunterstützte Objekt-Bewertung Schutz kritischer Infrastrukturen

Art. 40j Verantwortliches Organ und ZweckDas BABS betreibt das Informationssystem «Computerunterstützte Ob-

Page 135: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 135

jekt-Bewertung Schutz kritischer Infrastrukturen» (COBE SKI). In diesem

werden Bauten und Anlagen erfasst, die auf Objekt-Ebene als kritische

Infrastrukturen identi fiziert worden sind.

Art. 40k Im COBE SKI erfasste Daten:Folgende Daten werden im COBE SKI erfasst:

a. Name, Geschäftsadresse, Geschäftstelefonnummer, Koordinaten, hö-

henlage und Arealumfang des kritischen Objekts;

b. Name, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer

des Objekt-Betreibers;

c. Name, Vornamen, Arbeitgeber, berufliche Funktion, Geschäftsadresse,

Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer der sicherheitsbeauftrag-

ten Person;

d. Name, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer

des Eigentümers oder der Eigentümerin des Objekts;

e. Name, Vornamen, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftste-

lefonnummer der Kontaktperson des Expertenkomitees;

f. Name, Vornamen, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftste-

lefonnummer der Person, die Detailangaben zum Objekt geliefert hat.

Art. 40l DatenbeschaffungDas BABS beschafft die Daten für das COBE SKI bei den Betreibern kri-

tischer Infrastrukturen, den Verbänden und den zuständigen Stellen des

Bundes und der Kantone. Die Betreiber und Verbände sind nicht ver-

pflichtet, die Daten zu liefern.

Art. 40m DatenbekanntgabeDas BABS übermittelt die Daten des COBE SKI den Betreibern kritischer

Infrastrukturen, den Verbänden und den für den Schutz kritischer Infra-

strukturen zuständigen Stellen der Kantone und des Bundes.

Art. 40n Datenaufbewahrung1 Die Daten natürlicher Personen des COBE SKI werden mindestens so

lange aufbewahrt, wie die betreffende Person ihre Funktion im Zusam-

menhang mit dem Schutz kritischer Infrastrukturen innehat, längstens

jedoch bis zwei Jahre nach Ausübung dieser Funktion.

2 Die Daten der Objekte des COBE SKI werden mindestens so lange auf-

bewahrt, wie das betreffende Objekt als kritische Infrastruktur bezeich-

net wird, längstens jedoch bis vier Jahre nach Aufhebung der Bezeich-

nung als kritische Infrastruktur.

Page 136: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

4. Abschnitt: Bekanntgabe von Ausbildungsbeurteilungen

Art. 40o BeurteilungDie an Ausbildungen des Bundes teilnehmenden Personen werden am

Ende einer Ausbildung von mindestens fünf Tagen auf ihre Eignung als

Kadermitglied, Spezia list oder Spezialistin beurteilt.

Art. 40p

Das BABS stellt den für die Ausbildung zuständigen Stellen der Kanto-

ne die Beurteilung nach Artikel 40o zur Verfügung.

6a. Kapitel: Strafbestimmung (Art. 69 BZG)

Art. 40q

Widerhandlungen gegen die Artikel 7 und 8 dieser Verordnung sind straf-

bar nach Artikel 69 BZG.

7. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 41 Vollzug, Erlass von Vorschriften, Kontrollen (Art. 75 Abs. 2 BZG)

1 Das BABS vollzieht diese Verordnung, soweit der Vollzug nicht Sache

der Kantone oder der Gemeinden ist.

2 Soweit der Erlass von Ausführungsbestimmungen nicht dem Depar-

tement übertra gen worden ist, erlässt das BABS die notwendigen Aus-

führungsbestimmungen rechtsetzender, administrativer und technischer

Art.

3 Es übt die Aufsicht gegenüber Kantonen und Gemeinden im Bereich

des Zivil schutzes aus.

Art. 42 Aufhebung bisherigen RechtsEs werden aufgehoben:

a. die Zivilschutzverordnung vom 19. Oktober 1994;

b. die Verordnung vom 29. November 1996 über die Personalreserve im

Zivilschutz;

c. die Verordnung vom 19. Oktober 1994 über die Pauschalierung von

Bun desbeiträgen im Zivilschutz;

d. die Schutzbautenverordnung vom 27. November 1978;

e. die Verordnung vom 19. Oktober 1994 über Schutzumfang und Schutz-

grad der Zivilschutzbauten;

Page 137: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 137

f. die Verordnung vom 19. Oktober 1994 über die Funktionsstufen und

Soldan sätze im Zivilschutz;

g. die Verordnung vom 19. Oktober 1994 über das Kontrollwesen im Zivil-

schutz;

h. die Verordnung vom 19. Oktober 1994 über die Befreiung von der

Schutz dienstleistung;

i. die Verordnung vom 19. Oktober 1994 über die Materialliste des

Zivilschut zes.

Art. 42a Übergangsbestimmung zur Änderung vom 17. Dezember 2014

Die Umsetzung des Artikels 6d erfolgt stufenweise entsprechend den

technischen Anpassungen des PISA, spätestens aber bis zum 30. Juni

2017.

Art. 43 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

Page 138: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Anhang 1 (Art. 40b)

Im ZEZIS enthaltene DatenDas ZEZIS enthält folgende Daten:

Personalien

1. AhV-Versichertennummer (neu)

2. AhV-Nummer (alt)

3. Name

4. Vornamen

5. Geburtsdatum

6. Geschlecht

7. Staatsangehörigkeit

8. Beruf

9. Wohnadresse

10. Wohnort

11. heimatort

12. Kanton

13. Muttersprache

14. Linkshänder/in

Rekrutierungsdaten

15. Rekrutierungsdatum

16. Tauglichkeit

Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung und Dienstleistungen

17. Zivilschutzorganisation / Kanton

18. Truppengattung

19. Funktion

20. Kaderempfehlung

21. Schule

22. Einrückungsdatum Kurs

23. Entlassungsdatum Kurs

24. Einrückungsort

25. Punktzahl Sport

26. Sportauszeichnung

Medizinische Daten

27. hebereduktion

28. Marschreduktion

29. Tragereduktion

30. Brillenträger/in

31. Kontaktlinsenträger/in

32. Farbsehen

33. Nachtsehen

Page 139: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANhANG 139

34. Stereosehen

Anhang 2 (Art. 40g)Im Veranstaltungsadministratorsystem enthaltene Daten

Das Veranstaltungsadministratorsystem enthält folgende Daten:

Personalien

1. AhV-Versichertennummer (neu)

2. AhV-Nummer (alt)

3. Name

4. Vornamen

5. Geburtsdatum

6. Geschlecht

7. Staatsangehörigkeit

8. Beruf

9. Qualifikationen

10. Wohnadresse

11. Wohnort

12. heimatort

13. Kanton

14. Fax-, Telefonnummer und E-Mailadresse

15. Muttersprache

Zivilschutzrelevante Daten

16. Grad/Funktion

17. Zuständiges kantonales Amt

18. Kurshistorie inkl. Qualifikationen

19. Geleistete Diensttage

20. Abgegebenes Material

Kursrelevante Daten

21. Korrespondenzadresse

22. Rechnungsadresse

23. Unterkunftskategorie

24. In Notfällen zu benachrichtigende Personen

25. Art der Anreise

26. Status

27. Arbeitgeber/in

28. Tätigkeit in der Sicherheitspolitik / im Bevölkerungsschutz

29. Post- oder Bankverbindung

30. Status innerhalb Kursablauf

31. ärztlich dispensiert

32. ärztlich entlassen

Page 140: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Evaluationen

33. Veranstaltungsbeurteilung

34. Kundenzufriedenheit

Page 141: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen
Page 142: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen
Page 143: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

ANHANG 143

VerfügbarkeitOnline-Angebot

Internet

� Download im Acrobat-Reader-Format Copyright beachten

http://www.bevoelkerungsschutz. admin.ch

Print-AusgabeAnzahl Exemplare

Verteilung und Kontrollführung

Persönliche Exemplare

� Alle neu Schutzdienstpflichtige anlässlich der Rekrutierung

1 Rekrutierungs- zentren

� Haupt- und Nebenberufliches Lehrpersonal 1 Für den Zivil- schutz zuständi- ges kantonales Amt

� Moderatoren der Orientierungstage 1

VerwaltungsexemplareFür den Zivilschutz zuständiges kantonales Amt Zivilschutzausbildungszentrum

15 1 50

Für den Zivil- schutz zuständi- ges kantonales Amt

Informationsexemplare

� Generalsekretariate der Eidg. Departemente 3

� GS VBS, Sicherheitspolitik 2

� Verband Schweizerischer Polizeibeamter 2

� Feuerwehr Koordination Schweiz 2

� Sekretariat Koordinierter Sanitätsdienst 2

� Schweizerischer Samariterbund 2

� Schweizerisches Rotes Kreuz 2

� Schweizerischer Gemeindeverband 2

� Schweizerischer Zivilschutzverband 2

� VBS, Bibliothek am Guisanplatz 2

� Schweizerisches Bundesarchiv 1

1 Für sich und weitere kantonale Stellen nach freiem Ermessen

Page 144: Der Zivilschutz - Grundlagen, Auftrag, Einsatz · 2020. 2. 13. · Schweiz. Sie beschreibt Auftrag und Aufbau des Be - völkerungsschutzes und Zivilschutzes. Ziel ist es, den Angehörigen

Der

Ziv

ilsch

utz

Gru

ndla

gen.

  Auf

trag

. Ein

satz

. A

usga

be 2

015