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Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Datum: 26.04.2019
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Aktenzeichen:
53.01.04.04-123/2019-Z
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Frau Zimmerhofer
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0211 475-9344
Telefax:
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kirsten.zimmerhofer@
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Bezirksregierung Düsseldorf
Per elektronischer Post Stadt Essen Der Oberbürgermeister Amt für Stadtplanung und Bauordnung Lindenallee 10 (Deutschlandhaus) 45127 Essen mailto: [email protected] Bebauungsplan Nr. 02/19 Kesselstr. / Bocholder Str. Beteiligung als TöB gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) Ihre E-Mail/Schreiben vom 01.04.2019, Az: 61-3-4/70019-2017
Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie mich beteiligt und um Stel-lungnahme gebeten.
Hinsichtlich der Belange des Verkehrs (Dez. 25) ergeht folgende Stel-lungnahme:
Die Belange des Dezernates sind nicht berührt.
Hinsichtlich der Belange des Luftverkehrs (Dez. 26) ergeht folgende Stellungnahme:
Die Belange des Dezernates sind nicht berührt.
Hinsichtlich der Belange der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung (Dez. 33) ergeht folgende Stellungnahme:
Die Belange des Dezernates sind nicht berührt.
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Hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten (Dez. 35.4) ergeht folgende Stellungnahme:
Gegen die o.g. Planung bestehen aus meiner Sicht keine Bedenken, da sich im Planungsgebiet meines Wissens keine Bau- oder Bodendenk-mäler befinden, die im Eigentum oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes stehen. Da meine Zuständigkeiten nur für Denkmäler im Eigentums- oder Nut-zungsrecht des Landes oder Bundes gegeben sind, empfehle ich -falls nicht bereits geschehen- den LVR-Amt für Denkmalpflege im Rhein-land/Pulheim und den LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rhein-land/Bonn, sowie die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange zu beteiligen.
Hinsichtlich der Belange des Landschafts- und Naturschutzes (Dez. 51) ergeht folgende Stellungnahme:
Die Belange des Dezernates sind nicht berührt.
Hinsichtlich der Belange der Abfallwirtschaft (Dez. 52) ergeht folgende Stellungnahme:
Die Belange des Dezernates sind nicht berührt.
Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes (Dez. 53) ergeht fol-gende Stellungnahme:
Stellungnahme SG 53.01 - Luftreinhalteplanung
Die mir vorliegenden Unterlagen der Stadt Essen zum Bebauungsplan Nr. 02/19 wurden aus Sicht der Luftreinhalteplanung geprüft.
Der Bebauungsplan liegt im Einzugsgebiet des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet - Teilplan West und innerhalb der ausgewiesenen Umwelt-zone Ruhrgebiet - Stufe 3.
Der Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 07.02.2019 ist unter Punkt VII. Umweltauswirkungen zu entnehmen, dass von einer Zunahme der Verkehrsbelastung auf der Bocholder Straße und Otto-Brenner-Straße auszugehen ist. In der weiteren Planung sollen sowohl ein Umweltbericht, als auch ein Fachgutachten zur Verkehrsentwicklung erstellt werden.
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Bezirksregierung Düsseldorf
Unter Vorbehalt der Ergebnisse dieser Berichte in Bezug auf luftverun-reinigende Stoffe (PM2,5, PM10, NO2) und unter Berücksichtigung des in der Begründung aufgezeigten Bebauungs- und Nutzungskonzepts bestehen gegen das o.g. Verfahren aus Sicht des SG 53.01 – Luftrein-halteplanung –keine Bedenken.
Hinsichtlich der Belange des Gewässerschutzes (Dez. 54) ergeht fol-gende Stellungnahme:
Es bestehen seitens des Dezernates - Abwasserbeseitigung - keine Be-denken gegen die Planung.
Ansprechpartner:
• Belange der Denkmalangelegenheiten (Dez. 35.4) Herr Hecker, Tel. 0211/475-3599, E-Mail: [email protected]
• Belange des Immissionsschutzes (Dez. 53.1 LRP) Frau Möller, Tel. 0211/475-3043, E-Mail: [email protected]
• Belange des Gewässerschutzes (Dez. 54) Frau Dr. Wöllecke, Tel.: 0211/475-2431, E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Diese Stellungnahme erfolgt im Zuge der Beteiligung der Bezirksregie-rung Düsseldorf als Träger öffentlicher Belange.
Insofern wurden lediglich diejenigen Fachdezernate beteiligt, denen die-se Funktion im vorliegenden Verfahren obliegt. Andere Dezernate/Sach-gebiete haben die von Ihnen vorgelegten Unterlagen daher nicht ge-prüft.
Dies kann dazu führen, dass von mir z.B. in späteren Genehmigungs- oder Antragsverfahren auch (Rechts-)Verstöße geltend gemacht werden können, die in diesem Schreiben keine Erwähnung finden.
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Bezirksregierung Düsseldorf
Bitte beachten Sie die Anforderungen an die Form der TÖB-Beteiligung: http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/DieBezirksregierung/04_TOEB.html und http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/DieBezirksregierung/04_TOEB_Zu-staendigkeiten.html
Im Auftrag
gez.
Kirsten Zimmerhofer
Hauptsitz: Seibertzstr. 1,59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
[email protected] www.bra.nrw.de
Servicezeiten: Mo-Do 08:30 — 12:00 Uhr
13:30 — 16:00 Uhr Fr 08:30 — 14:00 Uhr
Landeshauptkasse NRW bei der Helaba: IBAN: DE27 3005 0000 0004 0080 17 BIC: WELADEDD •
Umsatzsteuer ID: DE123878675
Bezirksregierung Arnsberg
Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 44025 Dortmund
Stadt Essen ,Stadtamt 61-3 45121 Essen
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Amt für Stacriplanung und Bauordnung
End.: i 7, Awit 2019
Deterll Kopie
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Datum: 09.04.2019 Seite .1 von 4
Aktenzeichen: 65.52.1-2019-181 bei Antwort bitte angeben
L Auskunft erteilt: Julia Baginski
ii julia.baginski@bezreg- arnsberg.nrw.de
..eTelefon: 02931/82-3581 Fax: 02931/82-3624
i
BP „Kesselstraße Bocholder Straße" Dienstgebäude: Goebenstraße 25
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Bauleit- 44135 Dortmund planverfahren gem. § 4(1) BauGB
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Ihre Schreiben vom: 01.04.2019 Ihr Zeichen: 61-3-4/70019-2017
• Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie folgende Hinweise:
das Vorhaben liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Wolfsbank 2" im Eigentum der Krupp Hoesch Stahl GmbH, Thyssen-
Krupp Allee 1 in 45143 Essen, sowie über dem auf Eisenerz verliehenen
Bergwerksfeld „Neu Essen" im Eigentum der MAN SE in München, ver-
treten durch die MAN GHH Immobilien GmbH, Sterkrader Venn 2 in
46145 Oberhausen.
Im Grundstücksbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen um-
fangreicher Altbergbau im oberflächennahen BereiCh vor dem Jahr 1900
dokumentiert bzw. nicht auszuschließen.
Wichtiger Hinweis.(wegen weiterer digitaler Postbearbeitung): Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben und möglichst im DIN-A4-Format senden.
Bezirksregierung Arnsberg
Im Grundstücksbereich sind danach bergbauliche Einwirkungen (Sen-
kung, Setzung) nicht auszuschließen.
Hinsichtlich einer gutachterlichen Einschätzung der bergbaulichen Ver-
hältnisse einschließlich einer Entscheidung über ggf. erforderlicher ge-
eigneter Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen ist bei Baumaß-
nahmen die Einschaltung eines Sachverständigen zu empfehlen.
Sofern diese Auskunft über die bergbaulichen Verhältnisse in tatsächli-
cher Hinsicht nicht ausreicht, um eine Einschätzung vorzunehmen, be-
steht für Sie die Möglichkeit, eine Grubenbildeinsichtnahme durchzufüh-
ren und sich selbst über die bergbauliche Situation in Bezug auf das
Baugrundstück zu informieren. Die Einsichtnahme ist hier zu beantra-
gen. Die Grubenbildeinsichtnahme kann, da diese markscheiderische
Fachkenntnisse erfordert, auch von einem beauftragten Sachverständi-
gen durchgeführt werden.
Soweit eine entsprechende Abstimmung nicht bereits erfolgt ist, empfeh-
le ich, grundsätzlich dem o.g. Feldeseigentümer Gelegenheit zur Stel-
lungnahme zu geben in Bezug auf mögliche zukünftige bergbauliche
Planungen, zu bergbaulichen Einwirkungen aus bereits umgegangenem
Bergbau, zu dort vorliegenden weiteren Informationen bzgl. bergscha-
densrelevanter Fragestellungen sowie zum Erfordernis von Anpas-
sungs- oder Sicherungsmaßnahmen.
Die letztgenannte Fragestellung ist grundsätzlich privatrechtlich zwi-
schen Grundeigentümer/ Vorhabensträger und Bergwerksunterneh-
mer/Feldeseigentümer zu regeln.
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
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Bezirksregierung Arnsberg
Wie aus Ihrer Begründung unter Punkt 9. „Bergbau" zu entnehmen ist,
wurde bereits für die Flurstücke 150 und 300 eine Bergschadenstechni-
sche Gefahrenanalyse durchgeführt. Die bergbaulichen Verhältnisse
scheinen Ihnen daher bekannt zu sein.
Von hier aus werden daher zu diesen Flurstücken keine weiteren Hin-
weise oder Anregungen gegeben, sofern den Hinweisen und Anregun-
gen eines geeigneten Sachverständigen gefolgt wird.
Bearbeituncishinweis:
Diese Stellungnahme wurde bezüglich der bergbaulichen Verhältnisse
auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet. Die Bezirksre-
gierung Arnsberg hat die zugrunde liegenden Daten mit der zur Erfül-
lung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt erhoben und
zusammengestellt. Die fortschreitende Auswertung und Überprüfung der
vorhandenen Unterlagen sowie neue Erkenntnisse können zur Folge
haben, dass es im Zeitverlauf zu abweichenden Informationsgrundlagen
auch in Bezug auf den hier geprüften Vorhabens- oder Planbereich
kommt. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit
der Daten kann insoweit nicht übernommen werden.
Soweit Sie als berechtigte öffentliche Stelle Zugang zur Behördenversi-
on des Fachinformationssystems „Gefährdungspotenziale des Unter-
grundes in NRW" (FIS GDU) besten, haben Sie hierdurch die Möglich-
keit, den jeweils aktuellen Stand der hiesigen Erkenntnisse zur bergbau-
lichen Situation zu überprüfen. Details über die Zugangs- und Informati-
onsmöglichkeiten dieses Auskunftssystems finden Sie auf der Homepa-
ge der Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de) mithilfe des Such-
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
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Bezirksregierung Arnsberg
begriffs „Behördenversion GDU". Dort wird auch die Möglichkeit erläu-
tert, die Daten neben der Anwendung ebenfalls als Web Map Service
(WMS) zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
Im Auftrag:
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
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EMSCHERGENOSSENSCHAFT • Postfach 10 11 61 45011 Essen
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l 61
Amt für Stadtplanung und Bauordnung
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Stadt Essen
Stadtamt 61-3
45121 Essen
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EMSCHER EGLvDE GENOSSENSCHAFT
EMSCHERGENOSSENSCHAFT Kronprinzenstraße 24, 45128 Essen Telefon (02 01) 104 -0 Telefax (02 01) 104 -22 77 http://www.emschergenossenschaft.de
Commerzbank Essen IBAN: DE71 3604 0039 0120 0039 00 BIG: COBADEFFXXX
Sparkasse Essen IBAN: DE14 3605 0105 0000 2037 29 BIG: SPESDE3D00<
USt-IdNr.: DE 119 823 752
Ihr Zeichen
61-3-4/ 70019-2017
Ihre Nachricht vom
01.04.2019 Unser Zeichen
12-LI 10 Bearbeiter
Walter Ruf I e-mail Tag
104-2371 25.04.2019 [email protected]
Bebauungsplan Nr. 2/19 „Kesselstraße / Bocholder Straße"
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Bedenken. Die folgenden Hinweise bitten wir jedoch zu beachten.
Hinweise
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Entwicklung des Gebietes Aspekte der Klimaanpassung wie die Begrünung der Dächer und die Bepflanzungen von Gebäudeteilen zur Abflussreduzierung und Verdunstungssteigerung berücksichtigt.
Unseres Erachtens sollten allerdings die folgenden Aspekte bei der weiteren Entwicklung des Entwässerungskonzeptes mit betrachtet werden:
• Mit der Dimensionierung des Rückhaltebeckens auf Tn=30 wird den Anforderungen der Überflutungsprüfung gem. DIN 1986-100 vollumfänglich Rechnung getragen. Diesen Anforderungen wird aber bereits entsprochen, wenn die bei dieser Jährlichkeit anfallenden Abflussmengen schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten werden können. Es ist nicht zwingend notwendig, dass dies in der Entwässerungsanlage selber geschieht.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob durch Profilierung der Grünflächen in unmittelbarer Umgebung der Rückhaltung die Anforderungen des Überflutungsschutzes nicht ebenso sicher und gleichzeitig mit größeren gestalterischen erfüllt werden können. Die künftigen Eigentums- und Betreiberverhältnisse für die Entwässerungsanlagen
Vorsitzender des Genossenschaftsrates: Ullrich Sierau Vorstand: Dr. Uli Paetzel (Vorsitzender), Dr. Emanuel Grün, Raimund Echterhoff
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gehen aus den Planungen nicht so detailliert hervor, dass dies von unserer Seite beurteilt werden kann. Eventuell bestehen hier auch Lösungsmöglichkeiten, ähnlich des für den Sportplatz an der Levinstraße geplanten Entwässerungskonzeptes, mit einer Übernahme der entsprechenden Entwässerungseinrichtungen durch Grün und Gruga. In diesem Zusammenhang wäre es sehr zu begrüßen, wenn durch eine entsprechend geänderte Konzeption die Notwendigkeit der Einzäunung entfallen könnte.
• Die vorgesehene gedrosselte Weiterleitung der Niederschlagsabflüsse über einen Regenwasserkanal im Schölerpad führt voraussichtlich zu hohen Baukosten. Sofern nicht im Vorfeld geschehen, sollte geprüft werden, ob alternativ eine Führung durch den im Süden angrenzenden Grünzug zum Borbecker Mühlenbach machbar und sinnvoll ist. Hier könnte zudem eine teilweise offene Führung zusätzliches Retentionsvolumen schaffen und zur gestalterischen Aufwertung des Grünzugs eingesetzt werden.
• Die vorgesehene Kapazität des Regenwasserkanals im Schölerpad ist im Sinne der Überflutungsvorsorge nicht notwendig. Sofern es in der weiteren Planung bei dieser Trasse bleibt, sollten die Eigentümer der angrenzenden Flächen (insbesondere Allbau AG) zum Anschluss ihrer Regenentwässerung an den neuen Kanal motiviert werden. Für entsprechende Informationen und ggf. die Gewährung von Fördermitteln stehen wir gerne unterstützend zur Verfügung.
Die geplante Einleitungsstelle des Oberflächenwassers an den Borbecker Mühlenbach ist frühzeitig mit unserer Planungs- und Betriebsabteilung abzustimmen sowie mit den Baumaßnahmen der Emschergenossenschaft zu korrdinieren.
Mit freundlichen Grüßen
(Kurre)
k)(tbf
i.A.
(Walter)