das wichtigste in kürze - hss.de · oktober 2016 ist visafreiheit für reisen von türkischen...

15
1 November 2015 Dr. Ekkehard Rohrer / Christian Forstner / Angelika Renz Ausgewählte Vorgänge auf europäischer und internationaler Ebene vom 23. bis 29. November 2015 Das Wichtigste in Kürze EU und Türkei beschließen Eindämmung von Flüchtlingsandrang Die EU-Staats- und Regierungschefs trafen sich am 29.11. auf einem Sondergipfel in Brüssel mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu. Beide Seiten kamen überein, den am 15.10. ausgehandelten Aktionsplan zur Eindämmung des Flüchtlingsstroms zu aktivieren. Personen ohne Anrecht auf internationalen Schutz werden an der Einreise in die Türkei und der Weiterreise in die EU gehindert bzw. in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Die Türkei erhält zunächst 3 Mrd. EUR zur Betreuung von 2,2 Millionen syrischen Flüchtlingen. Die EU bekennt sich zu einer Lastenteilung. Beide Seiten vertiefen ihre Zusammenarbeit. Hierzu gehören zwei jährliche Gipfeltreffen und regelmäßige Gespräche auf hoher Ebene. Die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Türkei erhalten neuen Schwung. Am 14.12. wird das Kapitel 17 (Wirtschafts- und Währungspolitik) geöffnet. Weitere Kapitel folgen im Frühjahr 2016. Das Rückführungsabkommen der EU mit der Türkei wird ab Juni 2016 angewandt. Für Oktober 2016 ist Visafreiheit für Reisen von türkischen Staatsbürgern in den Schengenraum geplant. Ende 2016 sollen Gespräche über die Vertiefung der Zollunion aufgenommen werden. http://www.consilium.europa.eu/press-releases- pdf/2015/11/40802205539_en_635844256200000000.pdf http://ec.europa.eu/priorities/migration/docs/20151016-eu-revised-draft-action- plan_en.pdf (Aktionsplan)

Upload: ngothuy

Post on 16-Aug-2019

212 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

1

November 2015 Dr. Ekkehard Rohrer / Christian Forstner / Angelika Renz Ausgewählte Vorgänge auf europäischer und internationaler Ebene vom 23. bis 29. November 2015

Das Wichtigste in Kürze EU und Türkei beschließen Eindämmung von Flüchtlingsandrang Die EU-Staats- und Regierungschefs trafen sich am 29.11. auf einem Sondergipfel in Brüssel mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu. Beide Seiten kamen überein, den am 15.10. ausgehandelten Aktionsplan zur Eindämmung des Flüchtlingsstroms zu aktivieren. Personen ohne Anrecht auf internationalen Schutz werden an der Einreise in die Türkei und der Weiterreise in die EU gehindert bzw. in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Die Türkei erhält zunächst 3 Mrd. EUR zur Betreuung von 2,2 Millionen syrischen Flüchtlingen. Die EU bekennt sich zu einer Lastenteilung. Beide Seiten vertiefen ihre Zusammenarbeit. Hierzu gehören zwei jährliche Gipfeltreffen und regelmäßige Gespräche auf hoher Ebene. Die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Türkei erhalten neuen Schwung. Am 14.12. wird das Kapitel 17 (Wirtschafts- und Währungspolitik) geöffnet. Weitere Kapitel folgen im Frühjahr 2016. Das Rückführungsabkommen der EU mit der Türkei wird ab Juni 2016 angewandt. Für Oktober 2016 ist Visafreiheit für Reisen von türkischen Staatsbürgern in den Schengenraum geplant. Ende 2016 sollen Gespräche über die Vertiefung der Zollunion aufgenommen werden. http://www.consilium.europa.eu/press-releases-pdf/2015/11/40802205539_en_635844256200000000.pdf http://ec.europa.eu/priorities/migration/docs/20151016-eu-revised-draft-action-plan_en.pdf (Aktionsplan)

2

I. Institutionelle Angelegenheiten 1. Rat unterstützt Strategie der EU für den Alpenraum (EUSALP) In seiner Entschließung vom 27.11. weist der Rat darauf hin, dass die Strategie rund 80 Mio. Menschen in 48 Regionen in sieben Ländern betreffen wird, von denen fünf Mitgliedstaaten der Union (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Slowenien) und zwei Drittstaaten (Liechtenstein und die Schweiz) sind; billigt die in der Mitteilung der Kommission erläuterte Strategie und nimmt Kenntnis von dem beigefügten Aktionsplan, den die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation mit den teilnehmenden Ländern und Regionen unter Einbeziehung aller einschlägigen Partner und Akteure auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ausgearbeitet hat. Der Rat erkennt ausdrücklich den Mehrwert makroregionaler Strategien an. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13528-2015-INIT/de/pdf http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52015DC0366&rid=1 (Mitteilung) 2. EU-Haushalt 2016 endgültig verabschiedet Am 25.11. hat das EU-Parlament, nach einstimmiger Zustimmung des Rates, den EU-Haushalt 2016 verabschiedet. Der EU-Haushalt 2016 sieht 155,00 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen insgesamt vor. Damit bleibt eine Marge von 2,3 Mrd. EUR im Vergleich zur Ausgabenobergrenze gemäß dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020, so dass die EU auf unvorhergesehene Erfordernisse reagieren kann. Die Mittel für Zahlungen belaufen sich insgesamt auf 143,89 Mrd. EUR. Dies bedeutet eine Steigerung um 1,8 % gegenüber dem EU-Haushalt 2015 unter Berücksichtigung der acht Berichtigungshaushaltspläne. Das EU-Parlament konnte die meisten vom Rat beschlossenen Kürzungen rückgängig machen und zusätzliche Mittel für die Flüchtlingskrise, KMU, Studenten und das Forschungsprogramm „Horizont 2020“ sichern. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/11/24-2016-budget-approved/ http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151120IPR03610/html/EU-Haushalt-2016-endg%C3%BCltig-verabschiedet http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0407+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 3. Kommission kündigt Flüchtlingsfazilität für die Türkei an Vor dem EU-Türkei-Gipfel am 29.11. hat die Europäische Kommission eine Flüchtlingsfazilität in Höhe von insgesamt 3 Mrd. EUR angekündigt. Damit sollen die im gemeinsamen Aktionsplan der EU mit der Türkei vorgesehenen Finanzmittel zur humanitären Unterstützung der Flüchtlinge in der Türkei besser koordiniert werden. Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15.10. hatten die europäischen Staats- und Regierungschefs den von der EU-Kommission ausgehandelten Aktionsplan mit der Türkei begrüßt und eine signifikante finanzielle Unterstützung für Flüchtlinge in der Türkei zugesagt. Die Flüchtlingsfazilität soll ab dem 01.01.2016 finanzielle Hilfen bereitstellen. Die Fazilität wird in Zusammenarbeit von Rat und EU-Parlament eingerichtet. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6162_de.htm

2

3

II. Internationales, Außenhandel, Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe a) Internationales 1. EU-Parlament für größere Rolle der EU im System der Vereinten Nationen Das EU-Parlament verabschiedete am 24.11. eine nichtbindende Entschließung zum Thema „Die Rolle der EU innerhalb der Vereinten Nationen: Wie können die außenpolitischen Ziele der EU besser verwirklicht werden?“. Das EP erinnert daran, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 21 Absatz 1 EUV die Werte und die Grundsätze der VN-Charta teilen. Das EP ist der Ansicht, dass die EU zur Durchsetzung ihrer außenpolitischen Ziele vor allem in den Bereichen Frieden und Sicherheit, Terrorismus, organisiertes Verbrechen, regionale Konflikte, Staatsversagen und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen globale Partner benötigt. Das EP ist der Überzeugung, dass sich die EU für eine Stärkung der Weltordnungspolitik im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen einsetzen sollte. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0403+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 2. EU unterstützt Reformen in Georgien mit 100 Mio. EUR Die EU-Kommission will mit Finanzhilfen in Höhe von 100 Mio. EUR den Modernisierungsprozess in Georgien vorantreiben. Johannes Hahn, EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, sprach am 27.11. in der georgischen Hauptstadt Tiflis über den weiteren Schritt zu vertieften Nachbarschaftsbeziehungen. "Mit dem Assoziierungsabkommen sind die EU-Georgien-Beziehungen auf einer anderen Stufe angekommen. Das Finanzpaket wird zentrale Elemente in diesen immer engeren Beziehungen fördern", sagte Hahn. Die Mittel helfen Georgien bei den Reformanforderungen vor allem in den Bereichen öffentlicher Dienst, Entwicklung der ländlichen Region sowie Erleichterungen bei der technischen Kooperation und nachhaltige Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13820_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6182_en.htm b) Außenhandel 1. EU-Handelsminister für freien Außenhandel und Investorenschutz Der Rat verabschiedete am 27.11. Schlussfolgerungen zum Außenhandel. Darin sprechen sich die Minister für ein regelbasiertes multilaterales System im Rahmen der WTO aus. Sie begrüßen das ehrgeizige Programm der Kommission für bilaterale Freihandelsabkommen in Ergänzung zu den WTO-Regelungen. Notwendig seien auch globale Regelungen für digitalen Handel. Wichtig sei auch der Investorenschutz. Die Minister begrüßten den von der Kommission in den Verhandlungen mit den USA zu TTIP eingebrachten Vorschlag für eine gerichtliche Streitschlichtung. Die Minister lehnen Protektionismus ab und sprechen sich für einen fairen Freihandel im Geiste der Gegenseitigkeit und unter Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer aus. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2015/11/27/

3

4

2. EP für Beitritt Ecuadors zu Handelsabkommen der EU mit Andenstaaten Das EU-Parlament verabschiedete am 26.11. eine nichtbindende Entschließung zum Beitritt Ecuadors zu dem zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits geschlossenen Handelsübereinkommen. Das EP begrüßt den Abschluss der Verhandlungen mit Ecuador über das Protokoll für den Beitritt des Landes zu dem Handelsübereinkommen zwischen der EU, Kolumbien und Peru, und stellt fest, dass hierdurch ein erheblicher Nutzen für die Ausfuhren Ecuadors in die EU entsteht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Land nicht mehr in den Genuss des unilateralen Allgemeinen Präferenzsystems der EU kommt. Das EP fordert, dass dieses Übereinkommen zügig und uneingeschränkt in Kraft gesetzt und durchgeführt wird. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0416+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE c) Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe 1. Erste Projekte des Aktionsplans für Afrika ausgewählt Die Europäische Kommission hat am 25.11. neun Projekte für ihren auf dem EU-Afrika-Gipfel in Valletta beschlossenen afrikaweiten Aktionsplan vorgestellt, mit dem die Migration gesteuert und die Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern gefördert werden sollen. Die Projekte erhalten zusammen 150 Mio. EUR, um eine bessere Regierungsführung, Achtung der Menschenrechte sowie Innovationen und Wissensvermittlung in ganz Afrika voran zu bringen. So zielt ein mit 5 Mio. EUR gefördertes Projekt auf die verstärkte Bekämpfung von Genitalverstümmelung bei Frauen, während 10 Mio. EUR in ein Projekt zur Eindämmung von Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen fließen. Vorgesehen sind auch Projekte, die organisierte Kriminalität bekämpfen oder den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen weiterentwickeln. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6158_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6159_en.htm 2. EU leistet 3,6 Mrd. EUR für Entwicklungszusammenarbeit mit AKP-Staaten Die Europäische Union stellt 3,6 Mrd. EUR für die Stabilisierung und bessere wirtschaftliche Perspektiven in den Ländern Afrikas und des karibischen und pazifischen Raums bereit. Neven Mimica, Kommissar für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung und Mpeo Mahase-Moiloa, die Präsidentin des Botschafterausschusses dieser Länder, besiegelten am 26.11. in Brüssel die Kooperation. Damit werden Programme aus dem 11. Europäischen Entwicklungsfonds in den Bereichen gesellschaftliche Entwicklung Umwelt, Klimawandel, Sicherheit und Privatwirtschaft finanziell unterstützt. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6173_de.htm 3. EP verlangt besseren Zugang zur Bildung für Kinder in Notsituationen Das EU-Parlament ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, das Ziel der EU-Kommission zu unterstützen, bis zum Jahr 2019 4 % der EU-Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe für die Bildung von Kindern in Notsituationen aufzuwenden, so der Text einer am 26.11. verabschiedeten Entschließung. Die Abgeordneten fordern zudem von den Aufnahmeländern, Flüchtlingskinder in die nationalen Bildungssysteme zu integrieren, und betonen, dass Bildung das Risiko der Radikalisierung junger Menschen mindert. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151120IPR03619/html/Parlament-verlangt-besseren-Zugang-zur-Bildung-f%C3%BCr-Kinder-in-Notsituationen http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0418+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

4

5

4. EU hilft palästinensischen Flüchtlingen mit 10 Millionen Euro Die Europäische Union setzt ihre Hilfe für die palästinensische Bevölkerung mit weiteren Finanzmitteln in Höhe von 10 Mio. EUR fort. Damit der Schulbetrieb und die öffentliche Verwaltung für palästinensische Flüchtlinge aufrecht erhalten bleiben können, hat sie am 23.11. das Geld dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zur Verfügung gestellt http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13802_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6142_en.htm

III. Arbeit, Soziales, Chancengleichheit, Gesundheit a) Arbeit und Soziales 1. Kommission gibt Ausblick auf Vorschläge zur Arbeitskräftemobilität In einer Rede am 13.11. in Dublin präzisierte Kommissarin Marianne Thyssen erstmals ihre Vorstellungen für faire Arbeitskräftemobilität. Die Kommission will noch vor Weihnachten eine Mitteilung dazu vorlegen. Es gebe Klarstellungsbedarf bei den Rechten von Beschäftigten und Arbeitssuchenden. Das Recht auf Auszahlung der heimischen Arbeitslosenunterstützung in einem anderen EU-Staat sollte von derzeit drei auf sechs Monate ausgeweitet werden. Die-EuGH-Rechtsprechung zu den Rechten inaktiver Zuwanderer soll kodifiziert werden. Langzeitpflegeleistungen müssten geklärt werden. Grenzgänger sollten nach einem Jahr nicht mehr die Unterstützung seitens des Wohnsitzstaates, sondern vom Staat des letzten Arbeitsortes, in dem sie ihre Beiträge entrichtet haben, ausgezahlt bekommen. http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-6074_en.htm 2. Im Jahr 2014: Sieben von 10 Personen in der EU leben in Wohneigentum Mit einem Anteil von über zwei Dritteln (70,1 %) lebte die Mehrheit der Personen in der EU in einem Eigenheim bzw. in einer Eigentumswohnung, während 29,9 % zur Miete wohnten. Die höchsten Anteile der Bevölkerung, die in einem Eigenheim bzw. einer Eigentumswohnung leben, verzeichneten Rumänien (96,1 %), die Slowakei (90,3 %), Litauen (89,9 %), Kroatien (89,7 %) und Ungarn (89,1 %). Hingegen lebten weniger als zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland (52,5 %) und Österreich (57,2 %) in einem Eigenheim bzw. einer Eigentumswohnung, gefolgt von Dänemark (63,3 %), dem Vereinigten Königreich (64,8 %) und Frankreich (65,1 %). Im Jahr 2014 waren 11,4 % der Bevölkerung der EU von einer Überbelastung durch Wohnkosten (mehr als 40 % ihres Einkommens für Wohnen) betroffen, in Deutschland 15.9 %. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7086104/3-23112015-AP-DE.pdf/b0d93d73-4285-47f5-a1f8-643eb3c12f90

5

6

3. Deutschland mit höchstem Durchschnittsalter in der EU Die europäische Bevölkerung altert – 2014 war die Hälfte der Bevölkerung älter als 42,2 Jahre. Die älteste Bevölkerung haben Deutschland (45,6 Jahre), Italien (44,7 Jahre), Bulgarien (43,2 Jahre), Portugal (43,1 Jahre) und Griechenland (43,0 Jahre); die jüngste Irland (36,0 Jahre), Zypern (36,8 Jahre), die Slowakei (38,6 Jahre), Luxemburg und Polen (jeweils 39,2 Jahre) und das Vereinigten Königreich (39,9 Jahre). Dies geht aus der am 27.11. von Eurostat vorgelegten Veröffentlichung "People in the EU: who are we and how do we live?" hervor. Die Publikation liefert in sieben Kapiteln ein ausführliches Bild der Bevölkerung, der Familien, der Haushalte und der Wohnverhältnisse. Der demografische Wandel gilt zusammen mit Migration, Globalisierung und Klimawandel als eine der wichtigsten Herausforderungen der EU. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13818_de.htm http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7088504/3-27112015-AP-DE.pdf/07210fd7-8e83-4dc3-ae9b-1ff8c405cc7e b) Gesundheit 1. EU-Parlament gegen recyceltes Plastik mit Weichmacher DEHP In einer am 25.11. verabschiedeten nichtbindenden Entschließung spricht sich das EU-Parlament gegen eine Genehmigung für recyceltes Weich-PVC, das DEHP enthält, aus. DEHP ist ein Weichmacher, der in Konsumgütern des täglichen Gebrauchs wie Textilien, Möbeln und Baumaterialien verwendet wird und als fortpflanzungsgefährdender Stoff die Gesundheit von Arbeitnehmern, die damit umgehen, ernsthaft beeinträchtigen könnte. Der Rat muss noch über den Vorschlag der EU-Kommission abstimmen. Er muss die Genehmigung mit qualifizierter Mehrheit billigen oder ablehnen. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, liegt die Entscheidung, die Genehmigung in Kraft treten zu lassen, bei der Kommission. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151120IPR03616/html/Parlament-fordert-Verbot-von-recyceltem-Plastik-mit-giftigem-Weichmacher http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0409+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 2. Kommissionsvorschlag zur Produktsicherheit von Kerzen Die Kommission hat den Entwurf für eine Verordnung der Kommission zu Sicherheitsanforderungen für Kerzen, Kerzenhalter, Kerzenbehälter und Kerzenzubehör gemäß der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit unterbreitet. Die Experten der Mitgliedstaaten hatten den Entwurf im Oktober einhellig gutgeheißen. Die Kommission kann diese Verordnung annehmen, wenn weder der Rat noch das EU-Parlament Einwände erheben. Nach Kritik in der Bild-Zeitung (25.11.) gab die Vertretung der Kommission in Deutschland am 25.11. jedoch bekannt, dass die Kommission noch keine Entscheidung getroffen habe. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker habe den Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans gebeten, der Sache nachzugehen und an das Kollegium zu berichten. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13807_de.htm http://www.bild.de/politik/inland/europaeische-kommission/kerzen-sollen-reguliert-werden-43535600.bild.html

6

7

IV. Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei 1. Landwirtschaftlich genutzte Fläche in der EU konstant, weniger Betriebe In der Europäischen Union (EU) gab es 2013 10,8 Millionen landwirtschaftliche Betriebe, die insgesamt 174,6 Millionen Hektar Boden bewirtschafteten (landwirtschaftlich genutzte Fläche). Im Zeitraum von 2003 bis 2013 ging die Zahl der Betriebe in der EU um etwas mehr als 4 Millionen zurück; die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche blieb jedoch fast unverändert. Das bedeutet, dass der Konzentrationsprozess in der Landwirtschaft voranschreitet: Die durchschnittliche landwirtschaftliche Fläche je Betrieb nahm um 38 % zu – von 11,7 Hektar 2003 auf 16,1 Hektar 2013. Fast ein Drittel der Betriebsleiter ist mindestens 65 Jahre alt. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7089771/5-26112015-AP-DE.pdf/67b6207e-fb96-4398-97ac-3281e233cbda 2. Ausnahmen von Kartellrecht für Olivenöl, Rindfleisch und Kulturpflanzen Die Europäische Kommission hat am 27.11. neue Leitlinien angenommen, in denen ausgeführt wird, wie bestimmte für die Landwirtschaft geltende Ausnahmen von den kartellrechtlichen Vorschriften der EU auf den gemeinsamen Verkauf von Olivenöl, Rindfleisch und Kulturpflanzen anzuwenden sind. Danach müssen Erzeugerorganisationen durch Bereitstellung von nicht verkaufsbezogenen Unterstützungstätigkeiten (z. B. Lagerung, Transport, Vertrieb) erhebliche Effizienzgewinne der Landwirte bewirken und die von ihnen vermarkteten Mengen dürfen bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten (20 % des relevanten Marktes bei Olivenöl und 15 % des nationalen Marktes bei Rindfleisch und Kulturpflanzen). http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6187_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6188_de.htm 3. EU-Parlament fordert Tierschutzstrategie für Zeitraum 2016-2020 Das EU-Parlament verabschiedete am 26.11. eine nichtbindende Entschließung zu einer neuen Tierschutzstrategie für den Zeitraum 2016–2020. Darin fordert das EP die Kommission mit Nachdruck auf, unverzüglich die noch ausstehenden Elemente der Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012–2015 umzusetzen und eine neue und ehrgeizige Strategie für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren für den Zeitraum 2016–2020 auszuarbeiten. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0417+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

7

8

V. Binnenmarkt, Steuern, Wettbewerbsrecht a) Binnenmarkt und Verbraucherschutz 1. Kommission schlägt europäische Einlagensicherung vor Die Kommission unterbreitete am 24.11. den Vorschlag für eine Verordnung für einen Europäischen Einlagensicherungsfonds unter der Verwaltung des Europäischen Abwicklungsausschusses (SRM). Danach sollen in einer 1. Phase (2017-2020) nur die Banken aus Euro-Ländern, die keinen Sicherungsfonds aufgefüllt haben, einzahlen. Dieser EU-Fonds (European Deposit Insurance Scheme, EDIS) bietet bei nationalen Zahlungsausfällen eine begrenzte Rückversicherung. Ein Zugriff auf die nationalen Einlagensysteme anderer Staaten besteht noch nicht. In einer 2. Phase (2020 bis 2024) werden die nationalen Fonds schrittweise vergemeinschaftet und ab 2024 gibt es nur noch den EU-Fonds. Die Kommission geht davon aus, dass die Verordnung im Rat mit Mehrheitsentscheidung (Art. 114 AEUV) beschlossen werden kann. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6152_de.htm http://ec.europa.eu/finance/general-policy/banking-union/european-deposit-insurance-scheme/index_de.htm (Link zu Gesetzesvorschlag) 2. Kommission: Vorhaben zur Verringerung der Risiken im Bankensektor Parallel zum Vorschlag für ein Einlagensicherungssystem legte die Kommission am 24.11. eine Mitteilung über geplante Vorschläge zum Abbau von Risiken im Bankensektor vor. Wesentliche Punkte sind: (i) Angemessene Verteilung der Risikopositionen der Banken in Anleihen einzelner Staaten; (ii) Abbau nationaler Spielräume bei der Bankenaufsicht; (iii) Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme; (iv) Umsetzung des internationalen Regulierungsrahmens für Banken (insbesondere zur Begrenzung der Verschuldungsquote von Banken, zur Sicherung einer stabilen Bankenfinanzierung und zur Verbesserung der Vergleichbarkeit risikogewichteter Aktiva, sowie zur Ermöglichung der Umsetzung der Empfehlungen des Rates für Finanzstabilität (FSB) zur Gesamt-Verlustabsorptionskapazität der Banken bis 2019). http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6152_de.htm http://ec.europa.eu/finance/general-policy/banking-union/european-deposit-insurance-scheme/index_de.htm (Link zur Mitteilung) 3. Genossenschaftsbanken und Sparkassen in allgemeiner Einlagensicherung Der Vorschlag der Kommission für eine europäische Einlagensicherung folgt der Logik der Bankenunion, wonach alle unter die derzeitige Einlagensicherungsrichtlinie fallenden Banken in das EDIS (European Deposit Insurance Scheme) eingeschlossen werden. Dies betrifft auch die deutschen Genossenschaftsbanken und Sparkassen. In der zweiten Phase des EDIS, der so genannten „Mitversicherungsphase‟ (2020-2024) werden die Beiträge der Banken danach ausgerichtet welche Risiken ein Institut nicht nur im Vergleich zu den anderen Banken seines Landes, sondern im Vergleich zu allen anderen Banken im Euroraum eingeht. Die derzeitigen institutsspezifischen Sicherungssysteme können auch in der Phase der Vollversicherung (ab 2024) beibehalten werden. http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13805_de.htm

8

9

4. Bundesbank/Dombret gegen europäische Einlagensicherung In einem Interview mit der der Neuen Osnabrücker Zeitung am 26.11. hielt Bundesbankvorstandsmitglied Andreas Dombret die aktuellen Pläne der EU eindeutig für verfrüht. „Denn: Der Zustand der nationalen Bankensysteme hängt trotz der gemeinsamen europäischen Bankenaufsicht immer noch stark von der Finanz- und Wirtschaftspolitik des jeweiligen Landes ab. Bei einer gemeinsamen Einlagensicherung könnten die Folgen falscher nationaler Politikentscheidungen auf alle Sparer in der Währungsunion abgewälzt werden. Das kann ich nicht unterstützen.“ http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Interviews/2015_11_26_dombret_osnabruecker_zeitung.html?startpageId=Startseite-DE&startpageAreaId=Teaserbereich&startpageLinkName=2015_11_26_dombret_osnabruecker_zeitung+353606 5. Neue EU-Regeln zur Versicherungsvermittlung Das EU-Parlament billigte am 24.11., nach informeller Einigung mit dem Rat, die Richtlinie zur Versicherungsvermittlung. Der Rat muss noch förmlich zustimmen. Die Umsetzungsfrist beträgt zwei Jahre. Die Neuregelung soll die Vergleichbarkeit von Policen erhöhen und Verbrauchern mehr Schutz gewähren. Vor Abschluss eines Vertrags über Versicherungsprodukte (die keine Lebensversicherungsprodukte sind) sollte der Kunde ein Informationsblatt mit standardisierten Informationen zur Art der Versicherung, zu den vertraglichen Verpflichtungen, den abgedeckten und ausgeschlossenen Risiken und zu anderen Elementen in klarer Sprache erhalten. Ähnliche Vorschriften gelten bereits für komplexe Lebensversicherungsprodukte. Versicherungsvermittler müssen ausreichende Kompetenz nachweisen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151120IPR03614/html/Neue-EU-Regeln-zur-Versicherungsvermittlung-f%C3%BCr-besseren-Verbraucherschutz http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0400+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE b) Steuern 1. Anzeigepflicht für Konten ausländischer Zweigstellen In Deutschland muss ein Kreditinstitut beim Tod eines inländischen Kunden dessen Vermögensgegenstände, die es verwaltet, dem zuständigen Finanzamt anzeigen, damit dieses den etwaigen Anfall von Erbschaftsteuer prüfen kann. Diese Anzeigepflicht gilt auch in Bezug auf Vermögensgegenstände, die von einer rechtlich unselbständigen Zweigniederlassung im Ausland verwaltet werden. Das Finanzamt Kempten wies die Sparkasse Allgäu dementsprechend an, ab dem 01.01.2001 alle von ihrer unselbständigen österreichischen Zweigstelle verwalteten Vermögensgegenstände inländischer Erblasser bis zum 30.01.2009 anzuzeigen. Nach Auffassung des Generalanwalts beim EuGH, Maciej Szpunar, verstößt diese Maßnahme nicht gegen EU-Recht, sofern sie auf das für die Besteuerung erforderliche Minimum beschränkt ist. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=172102&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=144191

9

10

2. EU-Parlament fordert Überarbeitung der Regeln für Körperschaftssteuer Die EU-Abgeordneten verabschiedeten am 25.11. den Abschlussbericht des Sonderausschusses zu Steuervorbescheiden. Dieser besagt, dass multinationale Unternehmen ihre Steuern am Ort der Wertschöpfung zahlen sollen. Der Bericht umfasst Empfehlungen für eine Überarbeitung der Vorschriften für die Körperschaftssteuer. Die Abgeordneten fordern eine länderbezogene Berichterstattung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen und die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage sowie mehr Transparenz bei den - bisher geheimen - Vereinbarungen zwischen EU-Ländern und multinationalen Unternehmen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151120IPR03607/html/Parlament-fordert-%C3%9Cberarbeitung-der-Vorschriften-f%C3%BCr-K%C3%B6rperschaftssteuer http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0408+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

VI. Wirtschaft, Energie, Währung und Finanzen a) Wirtschaft 1. Jahreswachstumsbericht: Kommission setzt Prioritäten für 2016 Mit dem an 26.11. vorgelegten Jahreswachstumsbericht leitet die Europäische Kommission den jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung ein. Darin legt die Kommission die wirtschafts- und sozialpolitischen Prioritäten für die EU dar und gibt an die Mitgliedstaaten allgemeine politische Leitlinien für das Folgejahr aus. Um die Erholung weiter voranzutreiben und die Konvergenz zu fördern, empfiehlt die Kommission, auf den drei wesentlichen Säulen aufzubauen, die im vergangenen Jahr für die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU identifiziert wurden: Wiederbelegung der Investitionstätigkeit, Vorantreiben von Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6069_de.htm 2. Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets Im Zentrum der „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet für 2016“ stehen Themen, die für das reibungslose Funktionieren des Euro-Währungsgebiets wichtig sind. Außerdem werden Konzepte für konkrete Umsetzungsmaßnahmen vorgeschlagen. Im Vordergrund stehen Politiken welche die Erholung, die Konvergenz, die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und die Anpassungsfähigkeit fördern. Länder mit hoher privater und öffentlicher Verschuldung sollten Reformen durchführen, um die Produktivität zu erhöhen. Mitgliedstaaten mit hohen Außenhandelsüberschüssen (insbesondere Deutschland und die Niederlande) sollten überschüssige Ersparnisse in Investitionen umlenken. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6069_de.htm http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2016/ags2016_euro_area_recommendations.pdf

10

11

3. Warnmechanismus-Bericht: Überprüfung von 18 Mitgliedstaaten Der Warnmechanismus-Bericht bildet den Auftakt des jährlichen Verfahrens zur Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte. Im Warnmechanismus-Bericht werden diejenigen Mitgliedstaaten ermittelt, die einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen sind. Im Semesterzyklus des Jahres 2016 betrifft dies 18 Länder. Bei 16 Ländern wurde bereits im Vorjahr ein Ungleichgewicht festgestellt (Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Kroatien, Italien, Ungarn, Irland, Niederlande, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich). Darüber hinaus werden auch Österreich und Estland einbezogen. Griechenland und Zypern unterliegen als Programmländer einer besonderen Überwachung. Die Kommission stellt die Ergebnisse der Überprüfung im Februar 2016 vor. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6069_de.htm http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/2016/ags2016_alert_mechanism_report.pdf 4. Eurostat veröffentlicht Indikatoren für makroökonomische Ungleichgewichte Eurostat veröffentlichte am 26.11. die Indikatoren des Scoreboards für das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten. Für Deutschland wird bei drei von 14 Indikatoren ein Ungleichgewicht festgestellt: zu hoher Außenhandelsüberschuss (6,9 %), Rückgang des Anteils an den weltweiten Exporten – 5-Jahres-Veränderung – um 8,3 % und zu hohe Staatsverschuldung (74,9 %/BIP). Bei Frankreich und Italien wird ein zu hoher Rückgang der Exportanteile festgestellt (13,1 bzw. 14,0 %), eine zu hohe Staatsverschuldung (95,6 bzw. 132,3 %/BIP), eine zu hohe Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit. Frankreich hat ferner einen zu hohen Schuldenstand im privaten Sektor (143,2 %/BIP). http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7089791/2-26112015-BP-DE.pdf/001f85fe-b4d2-432b-a299-2ecb53612915 b) Griechenland Griechenland erhält neue Hilfstranchen über bis zu 12 Mrd. EUR Die Euro-Gruppe begrüßte am 23.11. die Einschätzung der Kommission und der Europäischen Zentralbank, dass die griechische Regierung die ersten wichtigen Etappenziele umgesetzt und die für eine erfolgreiche Rekapitalisierung des griechischen Bankensektors erforderlichen Maßnahmen im Finanzsektor eingeleitet hat. Nach dieser positiven Bewertung hat der Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wie im Programm vorgesehen die Auszahlung von 2 Mrd. EUR an finanzieller Unterstützung für Griechenland förmlich genehmigt. Darüber hinaus können nun auch Mittel in Höhe von bis zu 10 Mrd. EUR für die Rekapitalisierung der griechischen Banken zur Verfügung gestellt werden. Sie werden nach Bedarf auf Einzelfallbasis an den Hellenischen Finanzstabilitätsfonds (HFSF) überwiesen. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2015/11/23/ http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/23-eurogroup-statement-greece/ (Erklärung) http://esm.europa.eu/press/releases/esm-board-of-directors-approves-2-billion-disbursement-to-greece.htm http://ec.europa.eu/economy_finance/assistance_eu_ms/greek_loan_facility/index_en.htm (Kommission

11

12

c) Energie 1. Eckpunkte des Rates zum Governance-System der Energieunion Im Vorfeld der Arbeiten der Kommission für eine Energieunion bekräftigte der Rat am 26.11., dass die EU für die Schaffung einer Energieunion eintritt, deren fünf Dimensionen (Energieversorgungssicherheit, Solidarität und Vertrauen; ein vollständig integrierter europäischer Energiemarkt; Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage; Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft; Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit) eng miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken. Kernkomponenten des Governance-Systems seien: (i) nationale Energie- und Klimapläne mit Sachstandsberichten aufgrund standardisierter Vorlagen, (ii) konstruktive Dialoge zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten und (iii) Überwachung und Bewertung insbesondere aufgrund von Schlüsselindikatoren. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/11/26-conclusions-energy-union-governance/ 2. Umgestaltung des Energiemarkts und neue Rechte für Verbraucher Der Rat für Energie führte am 26.11. eine Aussprache über die Mitteilungen der Kommission „zur Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts“ und „Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher“. Hintergrund ist die Umstellung auf mehr erneuerbare Energien und neue Technologien. Die Minister waren sich darüber einig, dass der reformierte Strommarkt den Investoren die richtigen Signale senden muss damit sie langfristig planen könnten. Der Marktzugang für neue Anbieter sollte erleichtert werden. Netzbetreiber sollten neutral und flexibel sein. Neue Technologien sollten Endnutzern die Steuerung des Verbrauchs erleichtern. Die Ergebnisse der Aussprache werden von der Kommission bei ihren für 2016 geplanten Gesetzesvorlagen berücksichtigt. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/tte/2015/11/26/ http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11018-2015-INIT/de/pdf http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11017-2015-INIT/de/pdf 3. Neuer Rahmen für die Energieeffizienzkenzeichnung Der Rat legte am 26.11. seinen Standpunkt zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung fest. Er kann nunmehr im kommenden Jahr in Gespräche mit dem EU-Parlament eintreten. Hauptziel des Vorschlags ist es, zu Innovation und zur Herstellung immer effizienterer Produkte anzuregen. Kunden erhalten die Möglichkeit, beim Kauf sachkundige Entscheidungen in Bezug auf Energieeffizienz und -verbrauch zu treffen. Ausgehend von den Grundsätzen des derzeitigen Rechtsrahmens ergibt sich aus dem Vorschlag insbesondere, dass die Etiketten den technischen Entwicklungen entsprechend regelmäßig neu skaliert werden können, die Marktüberwachung verbessert wird und die Pflichten der einschlägigen Marktakteure klargestellt werden. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13917-2015-INIT/de/pdf

12

13

VII. Justiz und Inneres 1. Aktueller Stand: Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise Nach dem Anzeiger der Kommission vom 25.11. sind die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen erheblich im Rückstand. Bei den finanziellen Zusagen (2,8 Mrd. EUR) klafft eine Lücke von 2,2 Mrd. EUR. Von den 374 für das Flüchtlingsbüro (EASO) zugesagten Experten sind 177 zugesagt und von 775 Grenzschützern für Frontex 441. 14 Mitgliedstaaten haben 3.216 Plätze für 160.000 umzusiedelnde Flüchtlinge zugesagt. Aus Italien sind 129 von 39.600 umzusiedelnden Flüchtlingen in anderen Ländern aufgenommen worden und in Griechenland von 68.400 lediglich 30 (alle von Luxemburg). Deutschland muss noch 27.525 Flüchtlinge übernehmen. Die Bundesrepublik hat ferner 14 Asylexperten und 50 Grenzschützer bereit gestellt. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6134_de.htm 2. EU-Parlament fordert EU-Strategie zur Bekämpfung der Radikalisierung Die Terroranschläge in Paris haben einmal mehr gezeigt, dass koordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union dringend notwendig sind, damit Radikalisierung vermieden und der Terrorismus bekämpft werden kann. So steht es in einer am 25.11. verabschiedeten Resolution des EU-Parlaments mit Empfehlungen für eine gemeinsame umfassende EU-Strategie gegen Extremismus, die insbesondere online, in Gefängnissen und durch Bildung und soziale Inklusion zur Anwendung kommen soll. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151120IPR03612/html/Parlament-verlangt-gemeinsame-EU-Strategie-zur-Bek%C3%A4mpfung-der-Radikalisierung http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2015-0410+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE 3. Neue EU-Regelungen für Wissenschaftler und Studierende aus Drittstaaten Am 26.11. hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat eine mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über den Entwurf einer Richtlinie gebilligt, durch die die Europäische Union für Studierende und Wissenschaftler aus Drittstaaten attraktiver werden soll. Durch den Richtlinienentwurf werden die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Wissenschaftlern, Studenten, Praktikanten und Teilnehmern des europäischen Freiwilligendienstes aus Drittstaaten in der EU einheitlich geregelt. Hierzu gehört bessere Mobilität innerhalb der EU und die Möglichkeit zum Familiennachzug. Die Mitgliedstaaten können diese neue EU-Regelung auch auf Teilnehmer an einem Schüleraustausch oder auf Au-pairs erstrecken. Der Rat wird die Einigung voraussichtlich am 04.12. bestätigen und das EP im Dezemberplenum. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/11/26-third-country-students-researchers/

13

14

4. Programm über Interoperabilitätslösungen für Verwaltungen (ISA 2 ) Der Rat verabschiedete am 23.11., nach Zustimmung des EU-Parlaments, das Programm über Interoperabilitätslösungen und gemeinsame Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger („Programm ISA2 “) für den Zeitraum vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2020. Ziele dieses Programms sind die Erleichterung einer effizienten und wirkungsvollen grenz- und sektorenübergreifenden elektronischen Interaktion zwischen europäischen öffentlichen Verwaltungen einerseits und zwischen diesen und Unternehmen und Bürgern andererseits sowie Beiträge zur Schaffung leistungsfähigerer, vereinfachter und nutzerfreundlicher elektronischer Behördendienste auf der nationalen, der regionalen und der lokalen Ebene der öffentlichen Verwaltung. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/11/23-support-for-interoperable-digital-services/ http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13952-2015-ADD-1-REV-1/de/pdf (Beschluss)

VIII. Umwelt und Verkehr Standpunkt der EU für die VN-Klimakonferenz in Paris vom 30.11. bis 11.12. Die Europäische Kommission hat am 25.11. ihren Standpunkt und ihre Ziele für die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris vom 30.11. bis 11.12. vorgelegt. Sowohl Kommissionspräsident Juncker als auch der für Klimapolitik und Energie zuständige Kommissar Arias Cañete werden zusammen mit der luxemburgischen Ratspräsidentschaft die Verhandlungen für die EU führen. Ziel sei ein ehrgeiziges und rechtsverbindliches Abkommen wodurch der Anstieg der globalen Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Wert unter 2 °C gehalten werden kann. Die EU ist auch nach wie vor entschlossen, ihren Anteil beizusteuern, damit das gemeinsame Ziel der Industrieländer erreicht wird, bis 2020 100 Mrd. USD pro Jahr für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern zu mobilisieren http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6160_de.htm http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6161_de.htm

IX. Bildung, Forschung, Kultur und Medien 1. Entschließung des Rates zu EU-Arbeitsplan für die Jugend (2016-2018), Die EU-Bildungsminister vereinbarten am 23.11., den Mitgliedstaaten und der Kommission, folgenden Themen Vorrang zu geben: (i) bessere soziale Inklusion aller jungen Menschen; (ii) stärkere Teilhabe aller jungen Menschen am demokratischen und bürgerlichen Leben in Europa; (iii) einfacherer Übergang junger Menschen vom Jugend- ins Erwachsenenalter, insbesondere Integration in den Arbeitsmarkt; (iv) Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens junger Menschen, einschließlich der psychischen Gesundheit; (v) Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen des digitalen Zeitalters in Bezug auf Jugendpolitik, Jugendarbeit und junge Menschen; und (vi) Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen aufgrund der wachsenden Zahl junger Migranten und Flüchtlinge in der EU. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13631-2015-INIT/de/pdf

14

15

15

2. Beitrag der Jugendpolitik zur Bewältigung der Flüchtlingskrise Laut Eurostat waren von den 689.000 Personen, die in diesem Jahr (bis August) in den Ländern der EU förmlich Asyl beantragt haben, 81 % jünger als 35; mehr als die Hälfte (55 %) waren im Alter zwischen 18 und 34. Die EU-Jugendminister waren sich am 23.11. auf der Basis eines Papiers der Präsidentschaft einig, dass der Jugendsektor eine wichtige Rolle bei der Herausforderung spielen kann, junge Migranten bei ihrem Integrationsprozess zu begleiten. Um eine erfolgreiche Integration der neu Angekommenen zu gewährleisten, sei es entscheidend, interkulturellen Dialog und Verständnis zu fördern. Durch an die Bedürfnisse junger Menschen angepasste Methoden des nicht-formalen Lernens und des Peer-Learnings sei die Jugendarbeit in der Lage, Brücken zwischen jungen Einheimischen und jungen Migranten zu bauen. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13640-2015-INIT/de/pdf 3. Förderung der Kultur in der Entwicklungszusammenarbeit der EU Der Rat verabschiedete am 24.11. Schlussfolgerungen zur Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU und insbesondere in der Entwicklungszusammenarbeit. Damit das Potenzial der Kultur für die Entwicklungszusammenarbeit ausgeschöpft werden kann, sollte ein stärker integriertes Konzept entwickelt werden, das die durchgängige Berücksichtigung der kulturellen Dimension in den Entwicklungsprogrammen und eine angemessene Unterstützung der Kulturakteure nicht nur mit einmaligen Interventionen, sondern längerfristig umfasst. Der Rat ersucht daher die Mitgliedstaaten und die Kommission, sich an einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu beteiligen, deren Sitzungen von Luxemburg ausgerichtet werden. Diese Gruppe soll an der Ausarbeitung eines Konzepts für Kultur und Entwicklungszusammenarbeit mitwirken. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14443-2015-INIT/de/pdf