das amtsdeutsch der reichsfinanzverwaltungby müller-hillebrecht

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Das Amtsdeutsch der Reichsfinanzverwaltung by Müller-Hillebrecht Review by: Felix Boesler FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 7, H. 3/4 (1940), pp. 583-584 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40910088 . Accessed: 18/06/2014 09:14 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 188.72.126.88 on Wed, 18 Jun 2014 09:14:48 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

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Das Amtsdeutsch der Reichsfinanzverwaltung by Müller-HillebrechtReview by: Felix BoeslerFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 7, H. 3/4 (1940), pp. 583-584Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40910088 .

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Literatur. 588

Müller-Hilleb recht, Das Amtsdeutsch der Eeichsfinanzver- waltung. Leipzig 1938/9. Julius Klinkhardt, Verlagsbuchhandlung.

Der Präsident des Rechnungshofes des Deutschen Reichs und Chef präsident der Preußischen Oberrechnungskammer, Staatsminister a. D. Dr. Heinz Müller und der Regierungsrat beim Rechnungshof des Deutschen Reichs. Diplomvolkswirt Dr. Dr. Arno Hillebrecht haben die vorliegende, von ihnen gemeinsam verfaßte Schrift dem Staatssekretär im Reichsfinanzministe- rium FritzReinhardt„als einen Beitrag zu seinem Ringen um die Läute- rung der sprachlichen Ausdrucksformen in der Reichsfinanzverwaltung" gewid- met. Sie stellen mit ihren Darlegungen ein Problem heraus, das unter den ver- schiedensten Gesichtspunkten von Bedeutung ist und nicht nur die unmittelbare Praxis der Finanzbehörden, sondern darüber hinaus alle finanzrechtlich und finanzpolitisch Interessierten angeht. Denn eine klare, allgemein verständliche und saubere Sprache des Gesetzgebers und der Behörden ist nicht nur ein allge- meines kulturelles Erfordernis bzw. Kulturzeugnis, sondern ebenso eine der not- wendigsten und unbedingten Voraussetzungen für eine den Willen des Gesetz- gebers wirklich erfüllende Finanz- und Steuerpraxis, insbesondere aber für eine gute Steuermoral. Man kann von niemandem verlangen, daß er seine Steuer- pflichten ehrlich erfüllt, wenn ihm Gesetz und Verwaltung nicht klar und deut- lich zu sagen vermögen, was sie von ihm begehren.

Die Verfasser gehen davon aus, daß die Reichfinanz ver waltung, nachdem sie sich lange in sprachlichen Anleihen - besonders bei der Betriebswirtschafts- lehre - gefallen hat, heute wieder durchaus der gebende Teil ist. Diese Ent- wicklung ist das Verdienst des Staatssekretärs Reinhardt; er hat ,,das Amtsdeutsch vereinfacht, die Gesetze knapper und verständlicher gefaßt, Schnör- kel und Fremdwörter ausgemerzt, neue Begriffe geschaffen und den sprachlichen Wirkungsbereich der Reichsfinanzverwaltung über das Abgabenrecht hinaus auf das Buchführungs- und Bilanz wesen ausgedehnt und hier sprachlich neuschöpfe- risch gewirkt." Angesichts des ständig zunehmenden sprachlichen Einflusses der Reichfinanzverwaltung gelte es um so mehr, über der gesunden Entwicklung ihrer Amtssprache zu wachen. Als die eine Aufgabe erscheine, dafür zu sorgen, daß der Fachausdrücke nicht zu viele werden, und daß sie den Gesetzen der Wortbildung nicht zuwiderlaufen; die andere Aufgabe sei, daß auch im Amt lebendige „Sprache" gesprochen wird.

Im einzelnen behandelt die Schrift den Wortschatz, die Wortbildung, die Rechtschreibung, die Wortfügung sowie den Schriftverkehr. Im Anhang bringt sie Zusammenstellungen der gesetzlichen Begriffsbestimmungen, der amtlichen Verdeutschungen sowie der amtlichen Abkürzungen (für den gesamten Geschäfts- verkehr, für die Bücher nach der Buchungsordnung, für die Kassenbücher, für die Zollabfertigung und für die Statistik des Warenverkehrs). Schon diese sorg- fältigen Zusammenstellungen machen das Buch für die Praxis unentbehrlich, vermögen aber auch der Wissenschaft gute Dienste zu leisten. Darüber hinaus erhält der wissenschaftlich Arbeitende aus der Schrift eine Fülle von Anregungen und Belehrungen, deren Beachtung die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis wesentlich zu fördern vermag. So ist der „Wortschatz" dargelegt im Rah- men einer kurzen, aber sehr klaren und übersichtlichen Darstellung des Auf baus und der Aufgaben der Reichsfinanzverwaltung, die vor allem auch den Studie- renden ausgezeichnete Dienste zu leisten vermag.

Bei der Erörterung der Fragen der Wortbildung weisen die Verfasser mit Recht darauf hin, daß Mehrdeutigkeit eine Gefahr für die Rechtssicherheit ist. Eine Reihe von noch gebräuchlichen kanzleimäßigen Wortableitungen werden scharf kritisiert. So führen die Verfasser u. a. aus: „Erweiterungssucht führt zu Wörtern wie ,anmieten' statt , mieten', »anmahnen' und ,Anmahnung' statt mah- nen und Mahnung, , zurückerstatten' und , Beitragsrückerstattung' an Stelle von erstatten und Beitragserstattung. Übergenauigkeit veranlaßt Ausdrücke wie , Voranmeldung' und »Voranschlag'. Dabei folgt auf die Umsatzsteuer- Voranmel- dungen gar keine Umsatzsteueranmeldung, sondern eine Umsatzsteucrerklärung. Das Wort Voranschlag für sich allein mag angehen, weil Anschlag mehrdeutig

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584 Literatur.

ist. Aber warum Haushaltsvoranschlag und Kostenvoranschlag statt Haushalts - anschlag und Kostenanschlag ? Ängstlich genau redet man auch da von einzahlen, Einzahler, Einzahlung, auszahlen usw., wo das einfache Wort zahlen genügt. Sogar in den neuen Steuergesetzen finden wir so übergenaue Unterscheidungen wie zwischen ,Nachzahlung' und jNachentrichtung'." Auch die Frage des Bin- de-s wird ausführlich behandelt; hier bestehen allerdings zwischen Praxis und Schrifttum noch ziemlich weitgehende Unterschiede, deren Angleichung zweifel- los notwendig ist. Die Praxis der Gesetzessprache überzeugt nicht in allen Fällen ; vor allem muß hierbei auch auf die Notwendigkeit einer allgemein gleich- mäßigen Gesetzessprache in allen Zweigen der Gesetzgebung hingewiesen werden.

Überzeugend ist die Auffassung der Verfasser, daß die Abkürzung AO. für Reichsabgabenordnung nicht gut gewählt ist, weil sie den wichtigen Bestandteil „Reichs" nicht kenntlich macht. Vor allem aber wirken die Ausführungen über die Wortfügung erfrischend, so z. B. wenn an den vom Reichsfinanzhof gebrauch- ten Ausdrücken „beitreibliche Forderung", „beschwerdegegnerische Eheleute", „nicht unbeachtliche Erwägungen", „ersatzlose Aufhebung" usw. Kritik geübt wird. Für den Schriftverkehr werden schließlich drei sehr vernünftige Grund- regeln aufgestellt: 1. „Sprache schreiben!" 2. „Sich in die Lage des Empfängers versetzen!" 3. „Die Form dem Inhalt anpassen!" Man kann nur hoffen, daß diese Grundregeln sich bei allen Behörden durchsetzen mögen, denn es geht hier um mehr als um schulmeisterliche Gesichtspunkte. Die Sprache ist eine der wesentlichsten Ausdrucksformen des Volksgeistes, wie W. v. Humboldt sagte: seine „Weltansicht", und nicht umsonst soll J. Grimm erklärt haben: „Der Mensch spricht, weil er denkt. Felix Boesler.

Wage mann, Ernst, Die Zahl als Detektiv. Heifcere Plauderei über gewichtige Dinge. Hamburg (1939), Hanseatische Verlags- anstalt. 219 S. Dieses im leichten Plauderton, dazu geistvoll und witzig geschriebene Buch

kann als eine nachgeborene Schwester des einige Jahre zuvor erschienenen „Narrenspiegels der Statistik" gelten, und es ist ihm eine ähnliche, oder richtiger ergänzende Aufgabe zugedacht: war der Narrenspiegel mehr den Fachleuten und unter ihnen vor allem den Praktikern vorgehalten, so wendet sich dieser „Detek- tivbericht" darüber hinaus an weite Kreise, um ihnen eine rechte Wertschätzung der Statistik und der auf ihr aufbauenden Forschungsarbeit einzuflößen; begann dort die mancherorts immer noch als Aschenbrödel behandelte Schätzungs- methodik sich bereits „als Königstochter zu entpuppen", so zieht sie nunmehr im vollen Glänze ihres Hofstaates auf und entfaltet alle ihre Reize. Denn diese ganze Schrift ist ihr gewidmet. „Lob der Schätzung" heißt daher der erste große Abschnitt, und dieses Lob gipfelt im Bekenntnis des „streng wissenschaft- lichen Charakters der Schätzungsmethoden". Damit diese Wissenschaftlichkeit auch sichtbar demonstriert werde, schlägt Wagemann verschiedene Zeichen (Symbole) vor, die den geschätzten Zahlen beigesetzt werden sollen, womit zu- gleich deren seriöser Charakter beglaubigt und, durch hinzugefügte kleine Zah- len, die Spanne der Fehlergrenzen nach oben und unten angezeigt werden könne. Der Vorschlag ist eingehender Beachtung und Prüfung wert. Man wird sich zwar fragen, ob nicht die Übersichtlichkeit zu sehr leidet in solchen Darstellungen, in denen sich die geschätzten Zahlen häufen, besonders wenn etwa das Symbol auch noch untergliedert und damit selbst schon kompliziert werden sollte, wie das auf S. 56 dargestellte. Vielleicht müßte solches auf Ausnahmefälle beschränkt blei- ben, für gewöhnlich aber ein ganz einfaches und wenig Raum beanspruchendes Zeichen genügen. Auf dieses wird man sich dann auch leichter allgemein einigen, was ja eine unbedingte Voraussetzung dafür ist, daß es mit Nutzen in Veröffent- lichungen verwendet werden kann.

Grundsätzlich ist dem, was der Verfasser über Wert und Wichtigkeit der statistischen Schätzungsarbeit sagt, voll zuzustimmen. Es ist in der Wirtschaft

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