colectie instructiuni de lucru ssm

97
D 100 07/2010 Glas- und Fassadenreinigung 1 Fensterreinigung von innen Fensterbänke nur betreten, wenn sie tragfähig und mindestens 0,25 m breit sind. Gegebenenfalls Trittaufsätze benutzen . Bei einer Absturzhöhe von mehr als 5 m nach außen Absturzsicherung, z.B. mobiles Schutzgeländer anbringen, wenn die Reinigung der Fenster- flächen und -rahmen vom Boden aus nicht möglich ist oder wenn fest installierte Geländer oder Brüstungen fehlen, oder persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden, wenn Anschlagpunkte vorhanden sind . Diese müssen mind. für eine statische Einzellast von 6 kN mit einem Teilsicherheitsbeiwert yF = 1,25 nachgewiesen sein. Fenster- und Fassaden- reinigung von außen Bei Standplätzen ab 5 m Höhe Hebebühnen oder Gerüste verwenden, wenn fest installierte Einrichtungen fehlen (z.B. Reini- gungsbalkone, Fassadenbefahr- anlage). Ist auf Reinigungsbalkonen der Aufstieg auf Leitern oder Tritte erforderlich, persönliche Schutz- ausrüstung gegen Absturz benutzen . Reinigungslaufstege müssen mind. 0,5 m breit sein. Öffnun- gen in Laufstegen max. 35 mm. Vorsorgeuntersuchungen Bei Arbeiten mit Absturzgefahr wird eine spezielle arbeitsmedizi- nische Vorsorgeuntersuchung empfohlen. Zusätzliche Hinweise für die Reinigung von Glasdächern (bedingte Betretbarkeit) Glasdächer nur betreten, wenn – Stoßsicherheit und Resttrag- fähigkeit versuchstechnisch belegt ist, oder eine allgemeine bauaufsichtli- che Zulassung vorliegt und keine Gegenstände > 4 kg mitgeführt werden (Ausnahme: wassergefüllter Kunststoff- eimer mit max. 10 l). Absturzsicherungen anbringen an Öffnungen, Lichtkuppeln, Lichtbändern, wenn diese weni- ger als 0,5 m aus der Fläche herausragen. An der Dachaußenkante Absturzsicherungen anbringen bei einer Absturzhöhe von mehr als 3,0 m oder Bei Flachdächern < 20° Absperrungen in mind. 2,0 m Entfernung von der Absturzkante errichten. Zusätzliche Hinweise für die Reinigung von geneigten Glasflächen Ab einer Neigung von mehr als 5° Einrichtungen vorsehen, die ein Abrutschen beim Betreten verhindern. Laufstege mit Trittleisten, wenn die Neigung mehr als 1 : 5 (ca. 11°) beträgt. Ist die Glasfläche steiler als 1 : 1,75 (ca. 30°), Laufstege mit Stufen verwenden. 2 Zusätzliche Hinweise für die Reinigung von nicht betretbaren Glasflächen Für Lichtplatten, Staubdecken und Verglasungen, die beim Betreten brechen können, beson- dere Arbeitsplätze und Verkehrs- wege (z.B. Laufstege) schaffen. Nutzbare Laufbreite mind. 0,5 m, nutzbares Lichtraumprofil mind. 0,5 x 2,0 m. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwenden. Verwendung von Leitern Anlegeleitern bei der Fenster- reinigung nur dann verwenden, wenn – der Standplatz auf der Leiter max. 7,0 m hoch ist, – die Dauer der Arbeiten auf der Leiter nicht mehr als 2 Stun- den beträgt bei einer Höhe des Standplatzes über 2,0 m, – das Gewicht der mitzuführen- den Arbeitsmittel nicht mehr als 10 kg beträgt, – keine Stoffe oder Geräte benutzt werden, von denen zusätzliche Gefahren ausge- hen (z.B. Hochdruckreiniger). Anlege- und Stehleitern stand- sicher aufstellen. Gebäudereinigerleitern nur bis zu der vom Hersteller angege- ben Länge zusammenstecken. Auf sichere Verbindung der Leiter-Steckanschlüsse achten. Kopfpolster bzw. Anlegeklotz nur an sichere Stützpunkte anlehnen . Weitere Informationen: BGV C 22 „Bauarbeiten“ BGV D 36 „Leitern und Tritte“ BGR 198 „Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ BGI 694 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ GS-BAU-18 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- und Instand- setzungsarbeiten“ DIN 4426 „Einrichtungen zur Instand- haltung baulicher Anlagen“ TRBS 2121 „Gefährdung von Personen durch Absturz“ „Glas- und Fassadenreinigung“ Abr.Nr. 670 2,0 m 4 3 5

Upload: valexmar

Post on 01-Dec-2015

338 views

Category:

Documents


26 download

TRANSCRIPT

D 100

07/2010

Glas- und Fassaden reinigung

1

Fensterreinigung von innen

● Fensterbänke nur betreten,wenn sie tragfähig und min destens 0,25 m breit sind. Gegebenenfalls Trittaufsätzebenutzen �.● Bei einer Absturzhöhe vonmehr als 5 m nach außenAbsturzsicherung, z.B. mobilesSchutzgeländer � anbringen,wenn die Reinigung der Fenster-flächen und -rahmen vom Bodenaus nicht möglich ist oder wennfest installierte Geländer oderBrüstungen fehlen, oder● persönliche Schutzausrüstunggegen Absturz verwenden, wennAnschlagpunkte vorhanden sind�. Diese müssen mind. für einestatische Einzellast von 6 kN miteinem Teilsicherheitsbeiwert yF = 1,25 nachgewiesen sein.

Fenster- und Fassaden -reinigung von außen

● Bei Standplätzen ab 5 m Höhe Hebebühnen oder Gerüste verwenden, wenn fest installierteEinrichtungen fehlen (z.B. Reini-gungsbalkone, Fassadenbefahr-anlage).● Ist auf Reinigungsbalkonen derAufstieg auf Leitern oder Tritteerforderlich, persönliche Schutz -ausrüstung gegen Absturz benutzen �.● Reinigungslaufstege müssenmind. 0,5 m breit sein. Öffnun-gen in Laufstegen max. 35 mm.

Vorsorgeuntersuchungen

● Bei Arbeiten mit Absturzgefahrwird eine spezielle arbeitsmedizi-nische Vorsorgeuntersuchungempfohlen.

Zusätzliche Hinweise für dieReinigung von Glasdächern(bedingte Betretbarkeit)

● Glasdächer nur betreten, wenn– Stoßsicherheit und Resttrag-

fähigkeit versuchstechnischbelegt ist, oder

– eine allgemeine bauaufsichtli-che Zulassung vorliegt undkeine Gegenstände > 4 kgmitgeführt werden (Ausnahme:wassergefüllter Kunststoff -eimer mit max. 10 l).

● Absturzsicherungen anbringenan Öffnungen, Lichtkuppeln,Lichtbändern, wenn diese weni-ger als 0,5 m aus der Flächeherausragen. ● An der DachaußenkanteAbsturzsicherungen anbringenbei einer Absturzhöhe von mehrals 3,0 m oder● Bei Flachdächern < 20°Absperrungen in mind. 2,0 mEntfernung von der Absturzkanteerrichten.

Zusätzliche Hinweise für die Reinigung von geneigtenGlasflächen

● Ab einer Neigung von mehr als 5° Einrichtungen vorsehen,die ein Abrutschen beim Betretenverhindern.● Laufstege mit Trittleisten, wenn die Neigung mehr als 1 : 5(ca. 11°) beträgt. ● Ist die Glasfläche steiler als 1 : 1,75 (ca. 30°), Laufstege mitStufen verwenden.

2

Zusätzliche Hinweise für die Reinigung von nichtbetret baren Glasflächen

● Für Lichtplatten, Staubdeckenund Verglasungen, die beimBetreten brechen können, beson-dere Arbeitsplätze und Verkehrs-wege (z.B. Laufstege) schaffen.● Nutzbare Laufbreite mind. 0,5 m, nutzbares Lichtraumprofilmind. 0,5 x 2,0 m.● Persönliche Schutzausrüstunggegen Absturz verwenden.

Verwendung von Leitern

● Anlegeleitern bei der Fenster-reinigung nur dann verwenden,wenn – der Standplatz auf der Leiter

max. 7,0 m hoch ist,– die Dauer der Arbeiten auf der

Leiter nicht mehr als 2 Stun-den beträgt bei einer Höhedes Standplatzes über 2,0 m,

– das Gewicht der mitzuführen-den Arbeitsmittel nicht mehrals 10 kg beträgt,

– keine Stoffe oder Gerätebenutzt werden, von denenzusätzliche Gefahren ausge-hen (z.B. Hochdruckreiniger).

● Anlege- und Stehleitern stand-sicher aufstellen.● Gebäudereinigerleitern nur biszu der vom Hersteller angege-ben Länge zusammenstecken.● Auf sichere Verbindung derLeiter-Steckanschlüsse achten.● Kopfpolster bzw. Anlegeklotznur an sichere Stützpunkte anlehnen �.

Weitere Informationen:

BGV C 22 „Bauarbeiten“BGV D 36 „Leitern und Tritte“BGR 198 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“BGI 694 „Handlungsanleitung für denUmgang mit Leitern und Tritten“GS-BAU-18 „Grundsätze für die Prüfungund Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheitvon Bauteilen bei Bau- und Instand -setzungs arbeiten“DIN 4426 „Einrichtungen zur Instand -haltung baulicher Anlagen“TRBS 2121 „Gefährdung von Personendurch Absturz“„Glas- und Fassadenreinigung“ Abr.Nr. 670

2,0 m

4

3

5

D 101

07/2010

Gebäudeinnenreinigung

2

1

● Beschäftigte vor der erstenArbeitsaufnahme objektbezogenund im Hinblick auf das anzuwen-dende Arbeitsverfahren unterwei-sen. Unterweisung mindestenseinmal jährlich wiederholen.● Ausländische Beschäftigtegegebenenfalls in ihrer Landes-sprache unterweisen.● Im Objekt einsatzbereite Tele-fone ausweisen. Rufnummernvon Feuerwehr, Notarzt, Ret tungs -dienst und Polizei deutlich sichtbarangeben.● Während der Betriebsruhe des auftraggebenden BetriebesFunktionsfähigkeit von Aufzügen, automatisch öffnenden Türen,Beleuchtungssteuerung usw.vereinbaren.● Beschäftigte verpflichten,nur Anweisungen von betrieblichVorgesetzten entgegenzunehmen.● Glattböden nur abschnittsweisebearbeiten �. Nicht durch dieReinigungsflotte laufen. Bearbei-tete Flächen erst nach Absaugenoder Abtrocknen desFlüssigkeitsfilmes betreten.● Bei Publikumsverkehr Ver-kehrswege von den Arbeitsbe-reichen trennen. Warnschilderaufstellen �.

● Während der Arbeit flache,fersenumschließende Schuhe mitrutschfester Sohle tragen.● Bei Nassreinigung gegebenen-falls wasserdichte Schutzkleidungbenutzen, z. B. Handschuhe,Schürze, Anzüge, Stiefel,Gesichts schutz.● Hautschutz beachten: Vor der Arbeit gezielter Haut-schutz, nach der Arbeit richtigeHautreinigung, nach der Reini-gung sorgsame Hautpflege.● Leitern und Tritte in ausrei-chender Anzahl in den einzelnenArbeitsbereichen bereitstellen.Lange Transportwege vermeiden.Nicht auf Stühle und anderesMobiliar steigen.● Herde, Öfen und Grills recht-zeitig vor Beginn der Reinigungs-arbeiten abschalten. Abkühlenabwarten.

Vorsorgeuntersuchungen

● Bei Feuchtarbeit von 2,0 bis4,0 Stunden/Tag sind Vorsorge-untersuchungen anzubieten. BeiFeuchtarbeit über 4,0 Stunden/Tag sind Vorsorgeuntersuchun-gen zu veranlassen.

Zusätzliche Hinweise für Abfallbeseitigung

● Beim Entleeren der Abfallbe-hälter und Papierkörbe nicht hineingreifen. Behältnisse aus -schütten bzw. mit der Einweg -tüte entnehmen �.● Abfall in den Behältnissen nichtvon Hand zusammen drücken.

Zusätzliche Hinweise für Baureinigung

● Werden im Objekt noch Bau-arbeiten ausgeführt, Reinigungs-arbeiten nur in Absprache mitdem koordinierenden Bauleitervornehmen.● Besteht die Gefahr von Fuß-verletzungen, sind Sicherheits-schuhe (Kennzeichnung: S 3) zurVerfügung zu stellen und von denBeschäftigten zu tragen.● Staubentwicklung durch Spren-gen mit Wasser eindämmen.Gegebenenfalls Atemschutz benutzen.

3

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR 181 „Fußböden in Arbeitsräumenund Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr“

● Dosierangaben des Her stellersgenau beachten.● Bodenbeläge regelmäßig aufoptisch erkennbare Schädenuntersuchen.

Anforderungen an die Rutschhemmung von Bodenbelägen in ausgewählten Arbeiträumen, -bereichen und betrieblichen Verkehrswegen mit Rutschgefahr (Auszug aus BGR 181)R = Bewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe), V = Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen

Hinweise zur Rutschhemmungvon Fußböden

In Arbeitsräumen und -bereichenmit Rutschgefahr müssen rutsch -hemmende Bodenbeläge einge -setzt werden.● Bei der Auswahl der Boden -beläge auch die spätere Art desReinigungsverfahrens berück -sichtigen.● In Bereichen, die nicht betretenwerden können (entlang derWand in einem Abstand von ca.

15 cm, in Ecken, unter fest ein-gebauten Einrichtungen), zurErleich terung der Reinigung einen ebenen und unprofilierten Belagvorsehen.● Bei der Auswahl der Reini -gungs- und Pflegemittel und beideren Dosierung darauf achten,dass die Rutschhemmung nichtgemindert wird.● Beim Einsatz von Wischpflege -mitteln mit rutschhemmendenEigenschaften Bodenbelag nichtnachpolieren.

Nr. Arbeitsräume, -bereiche R Vund betriebliche Verkehrswege

0 Allgemeine Arbeitsräume und -bereiche

0.1 Eingangsbereiche, innen R 90.2 Eingangsbereiche, außen R 11 oder

R 10 V 40.3 Treppen, innen R 90.4 Außentreppen R11 oder

R 10 V 40.5 Sanitärräume (z.B. Toiletten, R 10

Umkleide- und Waschräume)

Pausenräume (z.B. Aufent- R 9haltsraum, Betriebskantinen)

Sanitätsräume R 9

16 Lackierereien16.1 Nassschleifbereiche R 12 V 10

17 Keramische Industrie17.3 Pressen (Formgebung) R 11 V 6

Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, Kunstharzen

17.4 Gießbereiche R 1217.5 Glasierbereiche R 12

18 Be- und Verarbeitung von Glas und Stein

18.1 Steinsägerei, Steinschleiferei R 1118.2 Glasformung von Hohlglas,

Behälterglas, Bauglas R 1118.3 Schleifereibereiche für R 11

Hohlglas, Flachglas18.4 Isolierglasfertigung R 11 V 6

Umgang mit Trockenmittel18.5 Verpackung, Versand von R 11 V 6

Flachglas18.6 Ätz- und Säurepolieranlagen R 11

für Glas

19 Betonwerke19.1 Betonwaschplätze R 11

20 Lagerräume20.1 Lagerräume für Öle und R 12 V 6

Fette 20.2 Lagerräume für verpackte R 10

Lebensmittel20.3 Lagerbereiche im Freien R 11 oder

R 10 V4

Nr. Arbeitsräume, -bereiche R Vund betriebliche Verkehrswege

23 Werkstätten für Fahrzeug-Instandhaltung

23.1 Instandsetzungs- und R 11Wartungsräume

23.2 Arbeits- und Prüfgrube R 12 V 423.3 Waschhalle, Waschplätze R 11 V 4

27 Geldinstitute27.1 Schalterräume R 9

28 Parkbereiche28.1 Garagen, Hoch- und R 10

Tiefgaragen ohne Witterungseinfluss

28.2 Garagen, Hoch- und R 11 oderTiefgaragen mit R 10 V 4 Witterungseinfluss

28.3 Parkflächen im Freien R 11 oderR 10 V 4

29 Schulen und Kindergärten29.1 Eingangsbereiche, Flure, R 9

Pausenhallen29.2 Klassenräume, R 9

Gruppenräume29.3 Treppen R 929.4 Toiletten, Waschräume R 1029.5 Lehrküchen in Schulen R 10

(siehe auch Nummer 9)29.6 Küchen in Kindergärten R 10

(siehe auch Nummer 9)29.7 Maschinenräume für Holz- R 10

bearbeitung29.8 Fachräume für Werken R 1029.9 Pausenhöfe R 11 oder

R 10 V 4

30 Betriebliche Verkehrswegein Außenbereichen

30.1 Gehwege R 11 oderR 10 V 4

30.2 Laderampen30.2.1 überdacht R 11 oder

R 10 V 430.2.2 nicht überdacht R 12 V 430.3 Schrägrampen R 12

(z.B. für Rollstühle,Ladebrücken)

30.4.1 Betankungsbereiche R 1230.4.2 Betankungsbereiche R 11

überdacht

D 102

07/2008

Krankenhausreinigung

● Vom Krankenhaus aufge -stellten Hygieneplan einhalten.● Sicherheitsmaßnahmen zwischen dem Krankenhaus unddem Reinigungsunternehmen ent-sprechend der Infektions-gefährdung koordinieren.● Beschäftigte regelmäßigunterweisen und über Gefahrenaufklären.● Staubsauger mit Schwebstoff-filtern oder zentrale Absauganlagebenutzen.● Umkleideräume zur Verfügungstellen,wenn bei der Tätigkeit be -sondere Arbeitskleidung getragenwerden muss.

● Für Arbeitskleidung undStraßen kleidung getrennte Aufbe -wahrungsmöglichkeiten schaffen,wenn die Beschäftigten infek -tiösen, giftigen, gesundheits -schädlichen, ätzenden, reizendenoder stark geruchsbelästigendenStoffen ausgesetzt sind.● Waschräume zur Verfügungstellen, wenn die Art der Tätig-keit es erfordert.● Die hygienisch erforderlichenMittel zum Reinigen und Desin-fizieren sowie zum Abtrocknender Hände zur Verfügung stellen.

● Dosierungsverhältnisse derReinigungs- und Desinfektions-lösungen nach Hygieneplan einhalten.● Hautschutz beachten:Vor der Arbeit gezielter Haut-schutz, nach der Arbeit richtigeHautreinigung, nach der Reini-gung sorgsame Hautpflege.● Pausenräume den Beschäftig-ten zur Verfügung stellen, wennsie Gefahrstoffen und Infektions-gefahren ausgesetzt sind (Verein-barung mit dem Krankenhaustreffen).

● Zusätzliche Schutzkleidungnach Bedarf zur Verfügung stellen, z.B. flüssigkeitsdichteHandschuhe, Schürzen, Fuß-bekleidung, Mundschutz.● Für Desinfektion, Reinigung,Instandhaltung und getrennteAufbewahrung der Schutzkleidungsorgen. Gebrauchte und ver -schmutzte Schutzkleidung ist wie Krankenhauswäsche zubehandeln.● Vor Betreten der Aufenthalts-und Speiseräume die Schutz -kleidung ablegen.● Schutz gegen Schmierinfektiondurch Unterbrechung der Infek-tionswege sicherstellen, z.B.durch Händedesinfektion, persön -liche Schutzausrüstung. Schleim -häute und offene Wunden dürfenmit infektiösem Material nicht inBerührung kommen.● Zum Händetrocknen Einmal-gebrauchshandtücher oderWarmlufttrockner verwenden.● Bei möglichen Kontakten mitBlut, Sekreten und Körpergewe-ben Handschuhe und Schutz -kleidung tragen.● Das Essen, Trinken, Rauchensowie das Tragen von Schmuck-stücken (auch Uhren und Eherin-ge) ist in diesen Arbeitsbereichennicht erlaubt.● Nach Verletzung durch Instru mente (z.B. Nadelstich -verlet zung) umgehend einen D-Arzt auf suchen.

Zusätzliche Hinweise für den Umgang mit Krankenhauswäsche

● Benutzte Wäsche unmittelbarin widerstandsfähigen, dichtenund gekennzeichneten Behält-nissen (z.B. Container, Textil- oder Kunststoffsäcke) entspre-chend dem Reinigungsverfahrenerfassen.● Wäschesäcke nur geschlos-sen transportieren, nicht werfenoder stauchen.● Direktes Berühren der Wäschevermeiden.

2

1

Zusätzliche Hinweise für Arbeitsbereiche mit erhöhter Infektionsgefährdung (z.B. Dialyse-, Infektionseinheiten)

● Nur Personen beschäftigen,deren Gesundheitszustand regel-mäßig überwacht wird. Arbeits-medizinische Vorsorgeunter -suchungen für die Beschäftigten veranlassen. Eine Schutzimpfunggegen Hepatitis-B- und Hepatitis-A-Viren wird empfohlen.● Keine werdenden und stillen -den Mütter in diesen Bereichenein setzen.● Jugendliche nur unter Aufsichtund zur Erreichung des Ausbil-dungszieles in diesen Bereicheneinsetzen.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR 208 „Reinigungsarbeiten mit In fek -tionsgefahr in medizinischen Bereichen“BGR 209 „Umgang mit Reinigungs- undPflegemitteln“ BGR 250 „Biologische Arbeitsstoffe imGesundheitswesen und in der Wohlfahrts-pflege“Richtlinien für Krankenhaushygiene undInfektionsprävention des Robert-Koch-InstitutesMutterschutzgesetzBiostoffverordnungTRGS 401 „Gefährdung durch Hautkon-takt“

● Infektiöse Wäsche desinfi-zieren, infektionsverdächtigeWäsche desinfizierend waschen.

Zusätzliche Hinweise für dieAbfallentsorgung

● Spitze, scharfe und zerbrech-liche Gegenstände (z.B. Sprit-zen, Kanülen) nur in geschlosse-nen Behältern, die nicht durch-stoßen werden können, in denAbfall geben �.● Infektiösen Abfall von demübrigen Abfall getrennt erfassenund vor dem Transport desinfi-zieren oder in geeigneten Trans-portbehältnissen, z.B. Kunst-stoffsäcken oderSpezialbehältern,sicher verschließen und kenn-zeichnen.● Abfälle unmittelbar in wider-standsfähigen, dichten undfeuchtigkeitsbeständigen Ein-wegbehältern sammeln und vordem Transport verschließen (Verschlusszange benutzen) �.● Abfallsäcke nur auf Trans-portwagen befördern, nicht vonHand tragen oder über den Fußboden ziehen.

Vorsorgeuntersuchungen

Spezielle arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen gegenInfektionskrankheiten (z.B. Virus-hepatitis) und Hauterkrankungenwerden empfohlen.

D 103

07/2010

Holzschutzmittel

3 6

45

Holzschutzmittel enthalten bio-zide Wirkstoffe:– Insektizide gegen Schadinsekten– Fungizide gegen zerstörendeoder verfärbende Pilze

● Fixierende Holzschutzmittelkönnen sensibilisierende Chrom-(VI)-Verbindungen enthalten.

● Für tragende Konstruktionennur zugelassene, gekennzeichne-te Holzschutzmittel verwenden �● Für nichttragende Konstruk-tionen möglichst Holzschutz-mittel mit RAL-Gütezeichen ver-wenden �.

Technische Maßnahmen

Vorbeugender Holzschutz:● Möglichst kesseldruckimpräg-niertes Holz verwenden, sonst inTrogtränkanlagen oder stationä-ren Anlagen imprägnieren �.● Handauftrag nur mit Pinsel,Walze o. Ä.Achtung: Spritzen und Sprühenist unzulässig.● Abtropfbereiche für frischimprägniertes Holz einrichten.Bekämpfender Holzschutz:● Bei Verwendung lösemittelhal-tiger Holzschutzmittel auf guteRaumbe- und -entlüftung achten.Lösemitteldämpfe sind schwererals Luft, sinken auf den Bodenund verdrängen dabei die Atem-luft nach oben. Außerdem kanneine explosionsfähige Atmosphä-re entstehen. Darum technischeLüftungsmaßnahmen durchfüh-ren – z. B. ex-geschützte Absau-gung – oder Dachraum durchEntfernen der unteren Dachzie-gelreihen auf beiden Seiten desDaches belüften.● Wirksamkeit der Lüftung durch Konzentrationsmessungenständig überwachen.

Persönliche und organisato-rische Maßnahmen

● Bekämpfender Holzschutz nurdurch Fachbetriebe mit Sachkun-denachweis.● Hautkontakt mit Holzschutz-mitteln und frisch imprägniertemHolz vermeiden. GeeigneteSchutzhandschuhe � und ggf.Schutzschürze � auswählen.● Hautschutzplan beachten.● Schutzbrille benutzen �. Beifluorhaltigen Produkten Brille mitKunststoffgläsern verwenden.● Bei Spritzern in die Augensofort mit viel Wasser spülen undumgehend Augenarzt aufsuchen.● Atemschutz benutzen, z. B.– beim Umgang mit lösemittel-haltigen Produkten, wenn keineausreichende Lüftung möglichist (Kombinationsfilter A2–P2),

– bei der Entnahme von frischimprägniertem Holz aus Kes-seldruckanlagen (P2–SL oderFFP2) �.

21

Mate

rialprüfungsa

mt

B

r a n d e n bu r

gVMPA

Z-58.1-1350

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Schutz der Umwelt

● Unter Imprägnieranlagen flüs-sigkeitsdichte Auffangeinrichtun-gen (Wannen, Tröge) vorsehen.● Beim Handauftrag Folien aufdem Boden auslegen.● Holzschutzmittelreste undschutzmittelbehandelte Hölzerals Sonderabfälle umweltgerechtentsorgen.

Beim Erstellen der Betriebsanweisung ist Ihre Berufsgenossenschaft behilflich.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS 618)BetriebssicherheitsverordnungTechnische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)BGR 195 „Benutzung von Schutzhand -schuhen“BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BGI 868 „Chemikalienschutzhandschuhe“DIN 68800–4

7

D 110

07/2010

GrundierungenKlebstoffeVersiegelungen

1

2

Bei der Fußbodenverlegung wer-den Voranstriche, Klebstoffe,Grundierungen und Versiegelun-gen auf der Basis von Kunsthar-zen, Neoprenen, Epoxid- undPolyurethanharzen verwendet.Nahezu alle Produkte sind miteinem GISCODE versehenen.Hierzu können Sie Informationendirekt von Ihrer Berufsgenossen-schaft erhalten.● In den meisten Fällen könnenungefährliche Produkte wie Dis -persionsklebstoffe oder Wasser-lacke verwendet werden.● Geeignete Körperschutzmittelbenutzen, z.B. Schutzhandschu-he �, Schutzbrillen, Gesichts-schutz und Schürzen.

● Stark lösemittelhaltigeProdukte nur noch dort einset-zen, wo dieses technisch unbe-dingt erforderlich ist.

Zusätzliche Hinweise beimUmgang mit stark lösemittel -haltigen Produkten (Ausnahme GISCODE S0,5)

● Atemschutz mit Gasfilter A2,bei Niedrigsiedern – z.B. Metha-nol und Methylacetat –umgebungsluftunabhängigeAtemschutzgeräte (Isolier- oderSchlauchggeräte) verwenden.● Zündquellen, wie Lichtschal-ter, Kühlschränke oder Elektro-herde ausschalten, ex-geschütz te

Elektrogeräte einsetzen sowieelektrostatische Aufladung ver-hindern.● Arbeitsbereiche absperrenund Warnschilder aufstellen �.● Auf gute Raumbe- und -entlüf-tung achten. Lösemitteldämpfesind schwerer als Luft, sinkenauf den Boden und verdrängendie Atemluft. Sofern keine ausrei-chende natürliche Lüftung mög-lich ist, muss technische Lüftungvorhanden sein.

GISCODE für Verlegewerkstoffe

GISCODE für Oberflächenbehandlungsmittel(Versiegelungen und Holzkitte)

GISCODE

D 1D 2D 3

RE 1RE 2RE 3

CP 1

RU 1

S 0,5S 1

S 2S 3

Gruppenbezeichnung

GISCODE

W 1W 2+W 3+W 1/DDW 2/DD+

W 3/DD+

W 2W 3W3/DD

G 1G 2G 3

KH 1KH 2

DD 1DD 2

SH 1

Gruppenbezeichnung

I. Dispersions-Klebstoffe/-Vorstriche

II. Stark lösemittelhaltige Klebstoffe/-Vorstriche

III. Epoxidharz-Produkte

IV. Polyurethan-Klebstoffe/-Vorstriche

VI. Spachtelmassen

VII. Zementhaltige Produkte

Lösemittelfreie Dispersions-Klebstoffe/-VorstricheLösemittelarme Dispersions-Klebstoffe/-Vorstriche, aromatenfreiLösemittelarme Dispersions-Klebstoffe/-Vorstriche, toluolfrei

Stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe, emissionsreduziertStark lösemittelhaltige Klebstoffe/-Vorstriche, aromaten- und methanolfreiStark lösemittelhaltige Klebstoffe/-Vorstriche, toluol- und methanolfreiStark lösemittelhaltige Klebstoffe/-Vorstriche, aromatenfrei

Epoxidharz-Produkte, lösemittelfreiEpoxidharz-Produkte, lösemittelarmEpoxidharz-Produkte, lösemittelhaltig

Polyurethan-Klebstoffe/-Voranstriche, lösemittelfrei

auf Basis von Calciumsulfat

RS 10

V. MS-Polymere

Silanmodifizierte Polymere, methoxysilanhaltig

ZP 1 chromatarm

I. Wasserverdünnbare Oberflächenbehandlungsmittel(Wassersiegel, wasserverdünnbare Grundsiegel und Holzkitte)

II. Stark lösemittelhaltige Ölkunstharzsiegel und Holzkitte

III. Stark lösemittelhaltige Ölkunstharzsiegel

IV. Stark lösemittelhaltige Polyurethansiegel

V. Stark lösemittelhaltige säurehärtende Siegel

Stark lösemittelhaltige säurehärtende Siegel

Wassersiegel, lösemittelfreiWassersiegel, Lösemittelgehalt bis 5 %, N-MethylpyrrolidonfreiWassersiegel, Lösemittelgehalt bis 15 %, N-MethylpyrrolidonfreiWassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, lösemittelfreiWassersiegel mit isocyanathaltigem Härter,Lösemittelgehalt bis 5 %, N-MethylpyrrolidonfreiWassersiegel mit isocyanathaltigem Härter,Lösemittelgehalt bis 15 %, N-MethylpyrrolidonfreiWassersiegel, Lösemittelgehalt bis 5 %Wassersiegel, Lösemittelgehalt bis 15 %Wassersiegel mit isocyanathaltigem Härter, Lösemittelgehalt bis 15 %

entaromatisiert und niedrigsiederfreientaromatisiert und niedrigsiederhaltigaromaten- und niedrigsiederhaltig

entaromatisiert aromatenhaltig

entaromatisiert (TRGS 404 Gruppe 1) aromatenhaltig

Zusätzliche Hinweise beimUmgang mit Epoxid- undPolyurethanharzen

● Epoxid- und Polyurethanharze(Isocyanate) sind reizend undsensibilisierend. Gerade Epoxid-harze lösen häufig schwere Haut -erkrankungen aus.● Unbedingt Hautkontakt ver -meiden und Schutzhandschuhetragen.● Geschlossene Schutzbrillebenutzen.● Gebinde getrennt undgeschlossen lagern.● Harz und Härter nur nach An-gaben des Herstellers mischen.Vorsicht vor unkontrollierterReaktion beim Anmischen.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeun-tersuchungen nach Ergebnis derGefährdungsbeurteilung veran-lassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Beim Erstellen der Betriebsanweisung ist Ihre Berufsgenossenschaft behilflich.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)TRGS 610 „Ersatzstoffe und Ersatzverfah-ren für stark lösemittelhaltige Vorstricheund Klebstoffe für den Bodenbereich“TRGS 617 „Ersatzstoffe und Ersatz-verfahren für stark lösemittelhaltige Ober-flächenbehandlungsmittel für Parkett undandere Holzfußböden“BGI 868 „Chemikalienschutzhandschuhe“

D 111

07/2010

Holzstäube

Holzstäube treten bei allen spanabhebenden Verfahren, z.B.an Holzbearbeitungsmaschinen,Handmaschinen und Handschleif-arbeitsplätzen auf. Weiterhin mussbeim Reinigen von Arbeitsstättenund Arbeitsmitteln sowie bei War-tungsarbeiten und Tätigkeitenzur Störungsbeseitigung (z.B. inFilteranlagen und Silos) mit demFreiwerden von Holzstaub in dieAtemluft gerechnet werden.

Technische Maßnahmen

● Absaugung grundsätzlich not-wendig bei allen spanabheben-den Bearbeitungsverfahren, z.B.an Holzbearbeitungsmaschinen,Handmaschinen und Handschleif-Arbeitsplätzen, wenn nicht in derGefährdungsbeurteilung eine ge -ringe Exposition festgestellt wird.Weitere Ausnahmen:– für Ständerbohrmaschinen beiVerwendung üblicher Spiralboh-rer (bei Verwendung von Topf-bandbohrern ist jedoch eineAbsaugung erforderlich)

– für Maschinen, die im Freienoder in teilweise offenen Räumen, Werkhallen betriebenwerden (z.B. Baustellenkreis-sägen, Motorkettensägen,mobile Sägen, Zimmereihand-maschinen)

– für Furnierkreissägen, Astloch-fräsen, Kettenstemmmaschi-nen, Langloch-, Dübel- und Rei-henbohrmaschinen wegen dersehr geringen Zerspanungs -leistung

– für Ausleger- und Gehrungs-kappkreissägen, Tischband-sägen, Tischoberfräsen, Mon-tagekreissägen bei geringenMaschinenlaufzeiten bis maxi-mal einer Stunde pro Schicht.

● Beim Anschluss mehrerer Maschinen an einen AbsaugstrangSchieber an jedem Absaugstutzeneinbauen. Bei nicht benutztenMaschinen Schieber schließen.Schieber müssen automatischöffnen und schließen, wenn diejeweilige Maschine ein- bzw. aus -geschaltet wird. Ausnahme hier -von für Anlagen, die vor 1993 inBetrieb genommen worden sind,soweit sie mit Handschiebernausgerüstet sind oder wenn derAbsaugvolumenstrom vonMaschinen so gering ist, dass erden Gesamtvolumenstrom nichtwesentlich beeinflusst.● Für regelmäßige Handschleif-arbeiten Tische mit Absaugungverwenden.● Fußbodenschleifmaschinenmüssen mit einer geprüften Absaugung ausgerüstet seinoder an eine Absauganlage ange-schlossen werden können. BeimEinschalten der Maschine mussdie Absaugung zwangsläufig anlaufen. Betriebsanleitungbeachten. ● Handmaschinen an geprüfteIndustriestaubsauger der Staub-klasse M und H (früher Verwen-dungskategorie C oder K1)anschließen.● Ortsveränderliche Entstauber,die die Luft in den Arbeitsbereichzurückführen, müssen nach DINEN 60335-2-69 mit StaubklasseM oder dem Prüfzeichen des

Fachausschusses „Holz“ mit derZusatzbezeichnung H2 oder H3gekennzeichnet sein.

Organisatorische und persönliche Maßnahmen

● Wirksamkeit der Absaugungenund Absauganlagen durchArbeitsbereichsanalyse überprü-fen. Für Holzstaub gilt ein Exposi-tionsgrenzwert von 2 mg/m3,gemessen als einatembarerStaub. ● Reinigung grundsätzlich durchAufsaugen, z.B. durch geprüfteIndustriestaubsauger.Ausnahme:Kombination aus Absaugen undAbblasen möglich z.B. beiMaschinen, die mit Vakuums pann -elementen ausgerüstet sind. Wichtig hierbei:Bei eingeschalteter Absaugungvom Beschäftigten weg in dieErfassungselemente blasen.● Verschmutzte Arbeitskleidungabsaugen und nicht abblasen.● Messung der Luftgeschwindig-keiten an den Absauganschlüs-sen vor der erstenInbetriebnahme und nachwesentlichen Änderungen.● Prüfen von Absaug-, Aufsaug-und Abscheideeinrichtungen ein-mal täglich auf offensichtlicheMängel, einmal monatlich aufFunktionsfähigkeit, z.B. durchKon trolle der – Erfassungselemente aufBeschädigung,

– der Förderleitungen und Filterauf Beschädigungen und Verstopfungen,

– der Abreinigungs- und Austragseinrichtungen aufFunktion.

● Prüfung auf Funktionsfähigkeiteinmal jährlich dokumentieren.● Gehörschutz � verwenden.● In Arbeitsbereichen mit hoherStaubbelastung Atemschutz-geräte � mindestens mit Partikelfiltern P2 bzw. filtrierendeMasken FFP2 S benutzen. Trage-zeitbegrenzung beachten.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeun-tersuchungen nach Ergebnis derGefährdungsbeurteilung veran-lassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“Verordnung zur ArbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“BGI 739-1 „Holzstaub“ Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV) TRGS 553 „Holzstaub“

Holzstaub ist störend bei derArbeit und kann– z.B. Krebserkrankungen (z.B.

Nasenschleimhautkrebs), Haut -erkrankungen, Atemwegser-

krankungen, allergische Reaktionen verursachen,

– zusammen mit Luftsauerstoffbrennbare oder explosions -fähige Gemische bilden.

21

D 112

07/2010

Geböschte Gräben

1 0,60 m b

t 1,25

m

● Vor Beginn der Aushubarbei-ten prüfen, ob erdverlegte Leitungen vorhanden sind.● Bei Aushubarbeiten sind alleEinflüsse zu berücksichtigen, diedie Standsicherheit der Graben-wände beeinträchtigen können.Das sind z.B.:– Störungen des Bodengefüges(Klüfte, Verwerfungen)

– Aufschüttungen– Grundwasserabsenkungen– Zufluss von Schichtenwasser– starke Erschütterungen (Verkehr, Rammarbeiten)

● Gräben dürfen ohne Verbaumit senkrechten Wänden bis1,25 m Tiefe hergestellt werden,wenn– Fahrzeuge und Baumaschinendie zulässigen Abstände ein -halten,

– keine besonderen Einflüsse dieStandsicherheit gefährden,

– keine baulichen Anlagengefährdet werden,

– die Neigung des Geländes beinichtbindigen Böden 1:10,bei bindigen Böden 1:2beträgt,

– beidseitig ein unbelasteterSchutzstreifen von 0,60 mfreigehalten wird �.

Bei Grabentiefen bis 0,80 m kannauf einer Seite auf den Schutz-streifen verzichtet werden. ● Gräben dürfen ohne Verbau inmindestens steifen, bindigen Bö-den bis 1,75 m Tiefe hergestellt

werden, wenn – die Neigung des Geländes

1:10 beträgt,– beidseitig ein unbelasteterSchutzstreifen von 0,60 mfreigehalten wird,

– die Grabenwände abgeböschtwerden � oder der mehr als1,25 m über der Sohleliegende Bereich der Graben-wand entweder unter 45°abgeböscht � oder gemäßAbb.� gesichert wird.

● Unverbaute Gräben über 1,75m Tiefe müssen vom Fußpunktder Sohle abgeböscht werden.Beidseitig ist ein unbelasteterSchutzstreifen von 0,60 mfreizuhalten �. Der Böschungs-winkel richtet sich nach der an-stehenden Bodenart �.● Die Standsicherheit der Grabenböschungen ist nachzu-weisen, wenn z.B.– die Böschung höher als5,00 m ist,

– die Böschungswinkel nachTabelle 4 überschritten werden,

– vorhandene Leitungen oderbauliche Anlagen gefährdetwerden können.

● Grabenbreite entsprechendder auszuführenden Arbeit fest-legen und einhalten. Für Abwas-serleitungen und -kanäle giltTabelle 1 (DIN EN 1610).

Für alle übrigen Leitungen giltTabelle 2 (DIN 4124). Für Gräben ohne Arbeitsraum (z.B. Kabelgräben) gilt Tabelle 3.● Bei Gräben mit einer Breitevon > 0,80 m sind Übergängeerforderlich; die Übergänge müs-sen mindestens 0,50 m breit sein.● Bei einer Grabentiefe von > 2,00 m müssen die Übergän-ge beidseitig mit dreiteiligem Sei-tenschutz versehen sein.● Bei Grabentiefen > 1,25 msind als Zugänge Bautreppenoder Bauleitern zu benutzen.● Verkehrssicherung vorneh-men, wenn Gräben im Bereichdes öffentlichen Straßenver-kehrs hergestellt werden. Ab-sprache mit den zuständigenStraßenverkehrsbehörden,Tief-bauämtern und Polizeibehörden.● Sicherheitsabstände zwischenBöschungskante und Straßen -fahr zeugen, Baufahrzeugen, Bau -maschinen, Hebezeugen usw.ein halten �.

Tabelle 3

Tabelle 2

Tabelle 1

Lichte Mindestbreiten für Gräbenmit Arbeitsraum gemäß DIN 4124

Äußerer Lei-tungs- bzw. Rohr-schaft-Ød in m

Lichte Mindestbreiteb in m

GeböschterGraben

b = d + 0,40

� 60°

b = d+ 0,40

über 0,40 bis 0,80

über 0,80 bis 1,40

über 1,40

Regelverlegetiefe t

Lichte Mindestbreite b

Lichte Mindestbreiten für Gräben ohne Arbeitsraum gemäß DIN 4124

bis 0,40

225>225 bis 350>350 bis 700>700 bis 1200>1200

mm

DN

DN: Nennweite in mmOD: Außendurchmesser in m

Mindestgrabenbreite für Abwasserleitungengemäß DIN EN 1610m

OD + 0,40OD + 0,50OD + 0,70OD + 0,85OD + 1,00

� > 60°

b = d+ 0,70

� > 60°

bis 0,70 m

0,30 m 0,40 m 0,50 m 0,60 m

über 0,70 mbis 0,90 m

über 0,90 mbis 1,00 m

über 1,00 mbis 1,25 m

2

5

b 0,60 m a 0,60 m

t 1,75

m

a t – 1,25 m

0,60 m b 0,60 m

d

≥ 0,60 m

1,25

m

t 1,75

m≤ 45 O

5 cm

d

b

tBöschungs-winkel �

� Böschungswinkel

1,00 m

2,00 m

bis 12 t Gesamtgewicht

bei mehr als 12 t bis 40 t Gesamtgewicht

Sicherheitsabstände von Fahrzeugen, Baumaschinen oder Baugeräten bei Baugruben und Gräben mitBöschungen

Ohne Nachweis der Standsicherheit dürfen folgendeBöschungswinkel nicht überschritten werden:a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden..� = 45O

b) bei steifen oder halbfesten bindigen Böden........ � = 60O

c) bei Fels............................................................. � = 80O

� �

Tabelle 4

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ DIN 4124, DIN EN 1610

m

OD + 0,40OD + 0,40OD + 0,40OD + 0,40OD + 0,40

� 60°

t 1,25

m

3

4

D 113

07/2010

Verbaute Gräben –Waagerechter und senkrechter Verbau

2

1

Achtung: Bei einem Abstand der Brusthölzer in Längsrichtung von < 1,50 m innerhalbeiner Bohlenlänge gilt als Mindestgrabenbreite b der lichte Abstand zwischen den Brusthölzern b1

Böden müssen mindestensauf der Höhe einer Bohlenbreite frei stehen

Brusthölzer(mind. 8 x 16 cm

Rundholzsteifen oder Kanalstreben

Waagerechter Verbau

mind.5 cm

��

� �d

t

� �b

� �b1

� �≥ 60 cm

Achtung: Als Mindestgrabenbreite b gilt der lichte Abstand zwischen denGurtträgern b2, wenn d ≥ 0,60 m und h1 < 1,75 m

d ≥ 0,30 m und h2 < 0,50 m

Kanaldielen

Aufhängung(Hängeeisen, Kette o. Ä.)

Rundholzsteifen oder Kanalstreben

Senkrechter Verbau

mind.5 cm �

��

� �d

t

� �b

� �b2

� �≥ 60 cm

Gurtträger(Stahlprofile mind. IPB 100 oderKanthölzer mind. 12 x 16 cm)

Holzbohlen(mind. 5 cm)

��

h1

��

h2

Waagerechter Verbau � undsenkrechter Verbau � kann ausHolzbohlen oder Kanaldielenausgebildet werden.● Vor Beginn der Aushubarbei-ten prüfen, ob erdverlegte Lei-tungen vorhanden sind.● Art des Verbaus auswählennach:– anstehender Bodenart– Höhe des Grundwasserspiegels– Vorhandensein von Schichten-wasser

– Verlauf der Geländefläche– Lage von Ver- und Entsor-gungsleitungen

● Die Mindestgrabenbreite ist inAbhängigkeit von der Nennweitebzw. vom Rohrdurchmesser undvon der Grabentiefe festzulegen.Die jeweils größere Mindestgra -ben breite ist maßgebend. FürAbwasserleitungen und -kanälegilt Tabelle 1 (DIN EN 1610).Für alle übrigen Lei tungen giltTabelle 2 (DIN 4124).

● Leitungsgräben normgerechtnach DIN 4124 verbauen. Wirdvon den Maßen in den Tabellenabgewichen, ist der Verbau statisch nachzuweisen.● Zwischen Verbau und Boden entstandene Hohlräume sind zuverfüllen und auszustopfen.● Der Verbau muss auf der ge-samten Fläche dicht am Bodenanliegen und mindestens 5 cmüber die Geländeoberfläche über-stehen. Durch Fugen und Stößedarf kein Boden austreten. ● Die Stirnseiten von Gräbensind ebenfalls lückenlos zu ver-bauen oder abzuböschen.● Am oberen Rand ist beidseitigein mindestens 0,60 m breiterSchutzstreifen freizuhalten.● Mit den Verbauarbeiten spätes -tens bei 1,25 m Grabentiefebeginnen.● Alle Teile des Verbaus über-prüfen:– nach starken Regenfällen – bei wesentlichen Änderungender Belastung

– bei einsetzendem Tauwetter– nach längeren Arbeitsunter-brechungen

– nach Sprengungen ● Steifen gegen Herabfallensichern.● Stählerne Kanalstreben undSpindelköpfe müssen geprüftsein.● Die Mindestdicke von Holz-bohlen beträgt 5 cm.● Rundholzsteifen dürfen keinengeringeren Durchmesser be -sitzen als:– 10 cm bei waagerechtem Verbau,

– 10 cm bei senkrechtem Verbau

● Der Rückbau hat schrittweisemit dem Verfüllen zu erfolgen.

b=OD+0,70

b=OD+0,85

Äußerer Leitungs-bzw. Rohrschaft-ØODin m

Lichte Mindestbreiteb in m

Regelfall Umsteifung

Graben-tiefe

t in m

Lichte Mindest-breiteb in m

bis 0,40 bis 1,75 0,60 bzw. 0,70

0,80

1,00

b=OD+0,40

b=OD+1,00

b=OD+0,70

über 0,40 bis 0,80

über 0,80 bis 1,40

über 1,75bis 4,00

über 1,40 über 4,00

Übergänge – Zugänge

● Bei Gräben mit einer Breitevon > 0,80 m sind Übergängeerforderlich; die Übergänge müs-sen mindestens 0,50 m breitsein.● Bei einer Grabentiefe von > 2,00 m müssen die Übergän-ge beidseitig mit dreiteiligemSeiten schutz versehen sein.● Bei Grabentiefen > 1,25 msind als Zugänge Treppen oderLeitern zu benutzen.

Verkehrssicherung

● Verkehrssicherung vorneh-men, wenn Gräben im Bereichdes öffentlichen Straßenver-kehrs hergestellt werden.Absprache mit den zuständigenStraßenverkehrsbehörden, Tief-bauämtern und Polizeibehörden.● Sicherheitsabstände zwischenGrabenkanten und Baufahrzeu-gen, Baumaschinen, Hebezeu-gen usw. einhalten.

Rohrdurchmesser Grabentiefe

Lichte Mindestbreiten für verbaute Gräben mit betretbarem Arbeitsraumgemäß DIN 4124 in Abhängigkeit von

Tabelle 1

≤225>225 bis ≤350>350 bis ≤700>700 bis ≤1200>1200

<1,00≥1,00, ≤1,75>1,75, ≤4,00>4,00

keine Vorgabe0,800,901,00

mmDN

DN: Nennweite in mmOD: Außendurchmesser in m

Mindestbreite Grabentiefe t Mindestbreite

Mindestgrabenbreite für Abwasserleitungen und -kanäle gemäß DIN EN 1610 in Abhängigkeit

b in m

OD + 0,40OD + 0,50OD + 0,70OD + 0,85OD + 1,00

der Nennweite der Grabentiefe

in m b in m

Tabelle 2

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ DIN 4124 DIN EN 1610

D 114

07/2008

Geböschte Baugruben

1

4

0,60 m

� 0,50 m

Böschungswinkel

● Standsicherheit der an dieBaugrube angrenzenden Bau-werke gewährleisten.● Vorhandene Ver- und Entsor-gungsleitungen (Gas, Wasser,Abwasser, Strom, Telefon usw.)gegen Beschädigungen undLageabweichungen sichern.● Baugrubenbreite entspre-chend den auszuführenden Ar-beiten festlegen. Arbeitsraum-breiten 0,50 m �.● Baugrubenwände der Boden-art und den örtlichen Verhältnis-sen entsprechend abböschen.Böschungswinkel einhalten (Tab.).● Standsicherheit nachweisen,wenn– die Böschung höher als5,00 m ist,

– die in der Tabelle genanntenBöschungswinkel überschrittenwerden,

– vorhandene Leitungen oder

bauliche Anlagen gefährdet werden können,

– die in � genannten Abständevon Fahrzeugen, Baumaschi-nen und Baugeräten nicht ein-gehalten werden können.

● Einfluss von Lasten aus Kra-nen, Fahrzeugen und Baumaschi-nen berücksichtigen und Sicher-heitsabstände einhalten � �.● Am oberen Baugrubenrandeinen mindestens 0,60 m breitenSchutzstreifen freihalten �.● Bei Baugrubentiefen > 2,00 m und Böschungswinkel> 60° den oberen Baugruben-rand in > 2,00 m von der Ab-sturzkante fest absperren �oder dreiteiligen Seitenschutz ander Absturzkante anbringen.● Zum Betreten und Verlassenvon Baugruben mit mehr als1,25 m Tiefe Treppen oder Lauf -stege vorsehen.

● Verkehrssicherung vorneh-men, wenn Baugruben im Be-reich des öffentlichen Straßen-verkehrs hergestellt werden.Absprache mit den zuständigenStraßenverkehrsbehörden, Tief-bauämtern und Polizeibehörden.

3

� Böschungswinkel

� 1,00 m

� 2,00 m

bis 12 t Gesamtgewicht

bei mehr als 12 t bis 40 t Gesamtgewicht

Sicherheitsabstände von Fahrzeugen, Baumaschinen oder Baugeräten bei Baugruben und Gräben mit Böschungen

Ohne Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:

a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden.....................� = 45°,b) bei steifen oder halbfesten bindigen Böden........................... � = 60°,c) bei Fels................................................................................� = 80°.

Tabelle

� �

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ DIN 4124

2� 1,00 m bis 12 t Gesamtgewicht� 2,00 m bei mehr als 12 t bis 40 t Gesamtgewicht� �

Böschungswinkel �

D 116

07/2010

SpritzbetonarbeitenTrockenspritzen

2

1

4

3

Technische und orga nisa to -rische Maßnahmen

● Elektrisch betriebene Maschi-nen nur über einen besonderenSpeisepunkt mit Schutzmaß -nahme anschließen, z.B. Bau -stromverteiler mit Fl-Schutz ein -richtung (RCD).● Förderleitungen so verlegen,dass Beschädigungen, Knickeund Schlauchverengungen ver-mieden werden.● Förderleitungen nur mit gutgesäuberten Sicherheitskupp-lungen verbinden.● Vor dem Lösen von Förder -leitungen Druckluftzufuhr unter -brechen und das System druck -los machen.● Verstopfer nur nach Angabender Betriebsanleitung beseitigen.Personen müssen sich dabei so aufstellen, dass sie nicht vomSpritzgut getroffen werden können.● Im Gefahrbereich der Spritz-stelle darf sich außer demDüsenführer niemand aufhalten.● Während der Spritzbeton -arbeiten muss sich eine zweitePerson in Ruf- oder Sichtweitedes Düsenführers befinden oderBetonspritzmaschine mit Fern-steuerung ausrüsten.● Der Düsenführer bestimmtBeginn und Ende der Material-förderung.● Beim Arbeiten von Gerüstenoder Arbeitsbühnen zusätzlicheBelastungen durch Förder-lei tungen und Spritzbetonrück-prall berücksich tigen.● Fördereinrichtung regel mäßigwarten und reinigen.● Arbeitsplätze und Verkehrs-wege freihalten und regelmäßigvon Spritzbetonrückprall säubern.

● Nur gekennzeichnete, mit einem Fabrikschild verseheneGeräte verwenden und standsicheraufstellen. Das Fabrikschild enthält z.B. Angaben über den zulässigen Betriebsüberdruck.● Betriebsanleitung des Herstel-lers beachten.

● Betonspritzmaschine undVerdichter bezüglich der Druck -höhen aufeinander abstimmen.Luftmenge an der Maschine aufdie vorgegebene Förderleistungeinstellen, dabei Fördermengeund Förderlänge beachten.● Schläuche, Rohre und derenVerbindungen müssen geprüftund zugelassen sein.

Persönliche Schutzausrüstung

Neben Schutzhelm und Sicher-heitsschuhen sind zu benutzen:– Atemschutz mit PartikelfilterP2 oder filtrierende Halbmas-ken FFP2 gegen mineralischenStaub �

– Gesichtsschutz (Schutzbrillen,Schutzschirme) � gegen rück-prallendes Spritzgut

– Schutzkleidung und splitter -sicherer Gesichtsschutz beiStahlfaser-Spritzbeton

– Schutzhandschuhe � gegenVerätzungen

– Gehörschutz gegen Lärm �

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BetriebssicherheitsverordnungBGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“Technische Regeln Druckbehälter (TRB) BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“

● Durchmesser der Förder leitungund Spritzmaschinenleistung aufdie Körnung des Spritzgutesabstimmen.

Prüfungen

● Art, Umfang und Fristen erfor-derlicher Prüfungen fürBetonspritzmaschinen undSchläuche festlegen(Gefährdungsbeurteilung) und ein-halten, z.B. je nach Belastung,mind. 1 x jährlich durch einebefähigte Person (z.B. Sachkundi-ger).● Prüffristen für wiederkehrendePrüfungen von Verdichtern,Druckbehältern (auch wenn dieseBestandteile der Betonspritz -maschine sind) gemäß Hersteller-vorgaben, Gefährdungsbeurtei-lung und Betriebssicherheitsver-ordnung festlegen.● Ergebnisse der regelmäßigenPrüfung dokumentieren.

D 117

10/2006

Gasinstallation

1

● Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren.● Vor Beginn der Arbeiten zuge-hörige Absperreinrichtungenschließen und gegen unbefugtesÖffnen sichern, z.B. durch Ab-nehmen des Handrades, Schlüs-sels, Ventilgriffes.● Absperreinrichtung auf gas-dichtes Schließen prüfen.

● Gasleitungen an den Ein- undAuslässen gasdicht verschließen,z.B. mit Sicherheitsstopfen bzw.Sicherheitskappen �, die nurmit Sonderwerkzeug geöffnetwerden können, wenn– ein unbeabsichtigtes, mutwilliges oder leichtfertigesÖffnen von Absperreinrichtun-gen nicht ausgeschlossen werden kann oder

– die Arbeitsstelle auch nur kurz-fristig verlassen werden muss.

● Bei unkontrolliertem Gas aus-tritt besteht höchste Gefahr. Die wichtigsten Sofortmaß nah-men sind:– Gaszufuhr absperren– Raum oder Bereich durchlüften– Zündquellen beseitigen oderfernhalten

– Zündfunken vermeiden; keineSchalter, Klingeln oder Tele-fone benutzen, keine Steckerziehen

– Elektroinstallation freischalten,jedoch außerhalb des Gefahr-bereiches

– evtl. Polizei, Feuerwehr undGasversorgungsunternehmenbenachrichtigen

– Gefahrbereich gegen den Zu-tritt Unbefugter sichern

● Nach dem Absperren ist daszu bearbeitende Leitungsteil zuentspannen. Das dabei austreten-de Gas ist über Schläuche ge-fahrlos ins Freie abzuleiten.● Vor dem Trennen, Stilllegenund Entfernen von Gasleitungenist die Trennstelle zum Schutzgegen Berührungsspannung undFunkenbildung zu überbrücken.● Überbrückung mit hochflexib-lem, isoliertem Kupferseil (Ø ≥ 16 mm2) vornehmen. Fürguten Übergangswiderstand sorgen, z.B. durch blanke Kon-taktflächen. Keine Haftmagneteverwenden.● Stillgelegte und außer Betriebgesetzte Leitungen an den Ein- und Auslässen gasdicht ver -schließen, z.B. durch Stopfen,Kappen, Steckscheiben, Blindflansche.

23

● Sämtliche Öffnungen ausge-bauter Gaszähler unverzüglichverschließen �.● Vor dem Reinigen von Gas -leitungen Gasgeräte, Druck -regler, Gaszähler und Armaturenausbauen. Das Ausblasen mussgrundsätzlich ins Freie erfolgen.● Besteht die Gefahr des Aus-strömens von brennbaren Ga-sen, muss sichergestellt sein, dass der Arbeitsplatz schnell und ge-fahrlos verlassen werden kann.Fluchtwege sind freizuhalten.● Zum Lokalisieren von Undich-tigkeiten möglichst Gasspürge-räte einsetzen �. Beim Abpin-seln oder Einsprühen mit Schaumbildenden Mitteln können Hanf-dichtungen kurzfristig aufquellenund somit die Undichtigkeitennicht anzeigen.● Niemals offene Flammen zumLokalisieren von Undichtigkeitenverwenden.

● Nach Abschluss der ArbeitenDichtheitsprüfung durchführen.Dabei dürfen die Gasleitungen – nicht verdeckt und die Verbin-dungen nicht beschichtet sein,

– nicht mit Gas führenden Leitungen verbunden sein.

● Vor WiederinbetriebnahmeGasleitungen mit Betriebsgas entlüften und so lange ausbla-sen, bis die vorhandene Luft inder Leitung verdrängt ist. Austre-tendes Gas-Luft-Gemisch gefahr-los ins Freie ableiten.● Beschäftigte mindestens ein-mal jährlich unterweisen. Die Teil-nahme ist schriftlich festzuhalten.● Besteht bei Arbeiten an Gas-leitungen Gesundheits-, Brand-oder Explosionsgefahr, muss derUnternehmer eine zuverlässigeund besonders unterwiesenePerson mit der Aufsicht beauf-tragen. Die Aufsichtspersonmuss ständig an der Baustelleanwesend sein.

Weitere Informationen:

BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln für Gasinstallation(DVGW-TRGI)

D 118

07/2010

Gashausanschluss -leitungen

2

1

4

3

5

6

Ströme, elektrostatische Aufla-dung, vorbeifahrendeFahrzeuge

● Im Gefahrbereich dürfen sichnur die Beschäftigten aufhalten,die für die Beseitigung und Ein-dämmung der Gefahr erforder-lich sind.● Gruben und Gräben nicht mitZelten o. ä. überbauen. ZumSchutz gegen Witterungsein-flüsse sind nurSchweißerschirme erlaubt.● Zum Trennen von Gasleitun-gen keine Funken reißenden Ge-räte und Maschinen einsetzen. In Frage kommen z. B. Druckluft-rohrsägen, Rohrschneider undFunken hemmendes Werkzeug.● Vor dem– Trennen oder Verbinden vonLeitungen,

– Ein- und Ausbauen von Leitungs - teilen, Armaturen, Gaszählern,Gasdruckregelgeräten,

– Ziehen von SteckscheibenTrennstelle mit einem flexiblenKupferseil überbrücken.

Querschnitt des Kupferseils:bis 10 m Länge 25 mm2

bis 20 m Länge 50 mm2

bei Hausanschlussleitungen:bis 3 m Länge 16 mm2 (hoch-flexibel)● Geeignete Löschmittel bereit-halten, z. B.– an kleineren Baustellen (mitLeitungen DN 200):2 Stück 12 kg-ABC-Pulver-Löscher (neue Bezeichnung43A 183 BC),

– an größeren Baustellen:fahrbare Feuerlöscher.

● Brandbekämpfung im Einzel-fall festlegen. Der Aufsichtfüh-rende entscheidet, wann und wiegelöscht wird.● Beschäftigte in der Brandbe-kämpfung und Handhabung derFeuerlöscher unterweisen.● Bei Arbeiten in RohrgräbenLeitern bereitstellen. Fluchtwegefreihalten. ● Stillgelegte Leitungen gasfreimachen und verschließen.

● Arbeiten an Gasanschluss -leitungen sind von sachkundigenUnternehmen des Gashand -werkes auszuführen.● Gefährdungsbeurteilung erstel-len und dokumentieren.● Vor Beginn Arbeitsbereich aufausströmendes Gas überprüfen.● Bei unkontrolliertem Gasaus-tritt sofort folgende Maßnahmeneinleiten:– sofort den Netzbetreiber undggf. Polizei, Feuerwehr undGasversorgungsunternehmenbenachrichtigen

– Gefahrbereich durch Gas-konzentrationsmessungen feststellen

– Gefahrbereich durch Abschran-kungen, Warnbänder oderWarnposten absperren

– Gaszufuhr absperren oderdrosseln

– Zündquellen beseitigen oderfernhalten, z. B. Löschen offener Flammen, Vermeidungvon Funken durch elektrische

● Feuerarbeiten, z. B. Schweiß-und Isolierarbeiten, erst nachGenehmigung des Betreibersdurchführen.● Beim Ausströmen größererGasmengen besteht Brand- undExplosionsgefahr, außerdemErstickungsgefahr.● Atemschutz in Form von Iso-lier- � oder Schlauchgeräteneinsetzen, wenn der Sauerstoff-gehalt < 17 % betragen kann.Keine Fluchtmasken (Filtergeräte)verwenden.● Flammen hemmende und anti-statische Schutzkleidung benut-zen. Darüber hinaus können inFrage kommen:– Schutzhelm �– Nacken- und Gesichtsschutz �– Schutzhandschuhe �– separater Schutzanzug, z. B.Nomex-III-Anzug �

– Sicherheitsschuhe ● Unter der Schutzkleidung keine leicht schmelzenden Tex-tilien (Kunststoffhemden usw.)tragen.● Besteht bei Arbeiten an Gas-leitungen Gesundheits-, Brand-oder Explosionsgefahr, muss derUnternehmer eine zuverlässigeund besonders unterwiesenePerson mit der Aufsicht beauf-tragen. Die Aufsichtspersonmuss ständig an der Baustelleanwesend sein.● Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterweisen. DieTeilnahme ist schriftlich festzu - halten.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Zusätzliche Hinweise bei Arbeiten unter kontrollierterGasausströmung

● Ausströmende Gasmengedurch Absenken des Gasdru-ckes begrenzen.● Verbleibenden Gasdruck kon-trollieren, um das Eindringen vonLuft in die Leitung zu verhindern.● Austretende Gasmengen ge-fahrlos ins Freie ableiten.● Beim Anbohren von Leitungenmöglichst gasdichte Anbohrge-räte verwenden.● Beim Trennen von Leitungen– DN 65 die gasführenden Leitungen sofort verschließen,

– DN 80 vorher Blasen oderStopfen in die Leitungen ein-bringen

Achtung! Die Verwendung vonBlasen ist abhängig von Betriebs-druck und Rohrdurchmesser.● Sperrsysteme einsetzen,wenn Betriebsdruck und Rohr-durchmesser die Verwendungvon Hand gesetzter Blasen nichtzulassen.● Sitz und Dichtheit der Blasenständig überprüfen.● Bei Arbeiten an Leitungen inGebäuden Gaszufuhr vor demGebäude absperrren, z. B. durchPresskolbengeräte, Trennen undVerschließen der Leitungen mitSteckscheiben, Abquetschen vonHDPE-Leitungen �. Blasen mög-lichst nicht verwenden. Beim Plat-zen besteht durch ausströmen-des Gas Explosionsgefahr.

Zusätzliche Hinweise bei Arbeiten an Leitungen ingasfreiem Zustand

● Gas führende Leitungen gas-dicht absperren, z. B. durchBlindflansch, Steckscheibe oderAbsperrarmatur mit zwischen-liegender Entlüftung.● Zu bearbeitendes Leitungs-teil drucklos machen und mitInertgas, Kohlendioxyd oderWasserdampf spülen. Die dabeiaustretenden Gase gefahrlosableiten.

Weitere Informationen:

BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“BetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BGR 189 „Benutzung von Schutzkleidung“BGR 133 „Ausrüstung von Arbeits-stätten mit Feuerlöschern“

● Gasfreien Zustand vor Beginnund während der Arbeit durchMessungen überwachen.● Vor Wiederinbetriebnahme Gasleitungen mit Betriebsgas entlüften und so lange ausblasen,bis die vorhandene Luft in der Leitung verdrängt ist. Austreten-des Gas-Luft-Gemisch gefahrlosins Freie ableiten.

07/2008

Weitere Informationen:

„Ladungssicherung auf Fahr zeugen derBauwirtschaft“ Straßenverkehrsordnung (StVO)Straßenverkehrszulassungsordnung(StVZO)VDI-Richtlinie 2700

● Gewicht des Ladegutes ermitteln.● Ladungsschwerpunkt auf derLängsmittellinie der Ladeflächedes Transportfahrzeuges ausrichten.● Zulässige Achslasten nichtüberschreiten.● Mindestachslast derLenkachse nicht unterschreiten.● Lastverteilungsplan des Fahr-zeuges beim Beladen berück -sichtigen �.● Zurrmittel, z.B. Gurte, nachdem Gewicht der zu sicherndenLadung auswählen.

D 123Ladungssicherung

● Reibbeiwerte zwischen Ladungund Transportfläche aus Tabelle1 ermitteln. Bei nicht aufgeführ-ten Materialkombinationen ist –sofern möglich – eine vergleichs-weise reale Zuordnung vorzuneh-men; sollte dies jedoch nichtmöglich sein, so ist entsprechenddem jeweiligen Zustand (trocken,nass, fettig) der niedrigste in derSpalte aufgeführte Reibbeiwert zuverwenden.● Aus der Tabelle 2 erforderlicheAnzahl der Zurrgurte unter Berück -sichtigung des Reib bei wertes,des Zurrwinkels und der Vor -span n kraft der Ratsche ablesen.● Zurrmittel an Zurrpunkten desTransportfahrzeuges anbringenund nicht überlasten �. ● Zurrmittel nicht über die Lade-bordwand legen und unterhalbder Ladefläche befestigen.● Fahrgeschwindigkeit je nachLadung auf Straßen- und Ver -kehrs verhältnissen abstimmen.

SHF = HandzugkraftSTF = Vorspannkraft der RatscheLC = Zulässige Zugkraft im

geraden Zug

● Nur gekennzeichnete Zurr -mittel verwenden �.● Pro Ladegut immer mindestenszwei Zurrmittel verwenden.● Zurrmittel prüfen– vor jeder Benutzung auf augen-

scheinliche Mängel– i.d.R. jährlich durch eine

befähigte Person (z.B. Sach-kundiger).

● Winkelbereich der Zurrmitteleinhalten. ● α 30° beim Nieder zurren �.

Beispiel Kennzeichnung �

Lastverteilungsplan

SHF = Normale Handkraft = 50 daN

STF = Normale Vorspannkraft

LC 2500 daNSHF = 50 daN

STF = 250 daN

EN 12195-2Werkstoff: PESHerstelljahr 2006

MUSTERMANNVDI 2701DD / AV-Nr.: xxxxx

LC 2500 daN

LC 5000 daNNicht heben, nur zurren!

Dehnung < 5%

Länge derLadefläche (m)

0 1 2 3 4 5 6Last(t)

10

8

6

4

Tabelle 1: Reibbeiwerte

Material- Zustandkombination trocken nass fettig

Holz auf Holz 0,20 – 0,50 0,20 – 0,25 0,05 – 0,15

Metall auf Holz 0,20 – 0,50 0,20 – 0,25 0,02 – 0,10

Metall auf Metall 0,10 – 0,25 0,10 – 0,20 0,01 – 0,10

Beton auf Holz 0,30 – 0,60 0,30 – 0,50 0,10 – 0,20

Tabelle 2: Einfachmethode Niederzurren (Anzahl der erforderlichen Zurrgurte)

Gewicht der Ladung 1t 2t 3t 4t 6tZurrwinkel α 35 60 90 35 60 90 35 60 90 35 60 90 35 60 90

Vorspann- Reib-kraft beiwert µ

0,2 14 10 8 28 19 16 42 28 24 56 37 32 84 56 48250 daN 0,3 8 6 5 16 11 9 24 16 14 31 21 18 47 31 27

0,6 2 2 2 4 3 2 5 4 3 7 5 4 10 7 6

0,2 7 5 4 14 10 8 21 14 12 28 19 16 42 28 24500 daN 0,3 4 3 3 8 6 5 12 8 7 16 11 9 24 16 14

0,6 2 2 2 2 2 2 3 2 2 4 3 2 5 4 3

0,2 5 4 3 10 7 6 14 10 8 19 13 11 28 19 16750 daN 0,3 3 2 2 6 4 3 8 6 5 11 7 6 16 11 9

0,6 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 2 2 4 3 2

Beispiel:Ladung Palette Steine = 1,0 tReibbeiwerte µ = 0,3Winkelbereich eingehalten = 60°Vorhandene Ratschen: STF = 250 daN

Nach der Tabelle:Erforderlich sechs Zurrgurte miteiner Ratsche, die 250 daN Vorspannkraft in den Gurt einbringen kann.

Wichtiger Hinweis: Bei Reibbeiwerten von weniger als µ = 0,2 erhöhtsich die Anzahl der erforder -lichen Zurrgurte extrem.α

1000 daN

2000 daN

30° min.

30° min.

4

Zurrpunktschild nach DIN EN 12640(Mindestgröße 200/150 mm)

D 124

10/2006

Fertigteile aus Beton und Mauerwerk

2

5

1

Montage

● An der Baustelle muss eineMontageanweisung vorliegen.● Fertigteile möglichst nichtüber Personen hinwegführen.● Hebezeuge mit geringer Hub- und Senkgeschwindigkeitverwenden.● Sicherheitsabstände zu elek-trischen Freileitungen einhalten.● Großflächige bzw. lange Fer-tigteile mit Leitseilen führen �.● Fertigteile vor dem Lösen derLastaufnahmemittel so sichern,dass sie nicht umkippen, abstür-zen oder sonst ihre Lage ver-ändern können. Wechselnde Stabilitätsbedingun-gen berücksichtigen.● Anzahl der erforderlichen Montagestreben statisch nach -weisen. Mindestens 2 Streben jeFertigteil anbringen �.● Neigung der Montagestrebenzwischen 30° und 60°.● Nicht an übereinander liegen-den Stellen gleichzeitig arbeiten.Gefahrbereiche unterhalb derMontagestelle absperren undkennzeichnen.● Werkzeuge und Kleinmaterialin Behältern mitführen.

Absturzsicherung

● Absturzsicherungen nachGefährdungsbeurteilung vor -sehen, z.B. Seitenschutz�,Absperrungen.● Seitenschutz möglichst vorder Montage anbringen.

Lagerung

● Fertigteile nur auf ebenen und tragfähigen Lagerplätzenkipp- und rutschsicher absetzen.● Sicherheitsabstand von minde-stens 0,50 m zu beweg-lichen Teilen, z.B. zu Kranen, einhalten.

Lastaufnahmeeinrichtungen

● Nur auf das Fertigteil abge-stimmte Transportankersysteme,Lastaufnahmemittel und Anschlag -mittel verwenden �.● Bei TransportankersystemenVerwendungsanleitung des Her-stellers beachten. Die Tragfähig-keit muss nachgewiesen sein.

● Sicherheitsgeschirre nur antragfähigen Bauteilen bzw. An-schlageinrichtungen befestigen.Sie müssen – bei einem Benut-zer – eine Stoßkraft (Auffang-kraft) von 7,5 kN aufnehmen können.● Der Vorgesetzte hat die An-schlageinrichtungen festzulegenund dafür zu sorgen, dass dieSicherheitsgeschirre benutztwerden.

Arbeitsplätze und Verkehrswege

● Zum Festlegen von Bauteilenoder Lösen von Anschlagmittelnmöglichst Hubarbeitsbühnen �verwenden.● Bauteile als Zugang für kurz-fristige Tätigkeiten müssen min-destens 20 cm breit sein. Beischmaleren Bauteilen Handläufevorsehen, die ein sicheres Fest-halten ermöglichen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Bei Arbeiten mit Absturzge-fahr werden spezielle arbeits-medizinische Vorsorgeunter-suchungen empfohlen.

Zusätzliche Hinweise für Deckenplatten aus Beton

● Hartschaumverfüllte Ausspa-rungen in Deckenplatten beimVerlegen öffnen sowie durch-trittsicher und unverschieblichabdecken.

Zusätzliche Hinweise für Fertigteile aus Mauerwerk

● Bei mehr als zwei Aufhänge-punkten Ausgleichstraverse �verwenden.● Fertigteile nur in Einbaulagezwischenlagern, eine Teilauf -lagerung der Fertigteile ver -meiden.● Mauerwerksöffnungen (z.B. Tür- und Fensteröffnungen)besonders sichern �.

● Auf Seitenschutz bzw. Ab-sperrungen kann nur verzichtetwerden, wenn sie aus arbeits-technischen Gründen nicht mög-lich und stattdessen Auffangein-richtungen (Fanggerüste/Dach-fanggerüste/Auffangnetze) vor-handen sind. Nur wenn auch Auf-fangeinrichtungen unzweckmäßigsind, darf persönliche Schutzaus-rüstung gegen Absturz (Anseil-schutz) verwendet werden.

4

3

7

6

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ BGV D6 „Krane“ BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“BGR 198 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“ BGR 106 „Transportanker und -systemevon Betonfertigteilen“

D 138

10/2006

Montage von Holzbauteilen

2

4

3

● Holzbauteile vor dem Lösender Lastaufnahmemittel sosichern, dass sie nicht umkippen,abstürzen oder sonst ihre Lageverändern können.● Während der Montagearbeitenwechselnde Stabilitätsbedingun -gen berücksichtigen.● Nicht an übereinander liegen-den Stellen gleichzeitig arbeiten.● Gefahrbereiche unterhalb derMontagestelle absperren undkennzeichnen.● Werkzeuge und Kleinmaterialin Behältern mitführen.

Arbeitsplätze und Verkehrswege

● Zusammenfügen und Befestigender Holzbauteile von sicherenStandplätzen ausführen, z.B. vonArbeitskörben, Hubarbeitsbühnen�, mechanischen Leitern.● Absturzsicherungen vorsehen.● Anseilschutz nur verwenden,wenn– Absturzsicherungen (Seiten-schutz) aus arbeitstechnischenGründen nicht möglich und Auf-fangeinrichtungen (Fang-

– gerüste, Dachfanggerüste, Auf -fangnetze) unzweckmäßig sind

– Sicherheitsgeschirre � nur an tragfähigen Bauteilen bzw.Anschlageinrichtungen befes-tigen. Sie müssen – bei einemBenutzer – eine Stoßkraft (Auf-fangkraft) von 7,5 kN aufneh-men können.

● Der Vorgesetzte hat die An-schlageinrichtungen festzulegenund dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsgeschirre benutztwerden.● Bei kurzzeitigen Tätigkeiten(Festlegen der Bauteile, Lösender Anschlagmittel) müssen ein-gebaute Bauteile, die als Zugangbenutzt werden, mindestens 20cm breit sein. Bei schmalerenBauteilen müssen entwederstraff gespannte Stahlseile �oder Handläufe im Handbereichvorhanden sein, die ein sicheresFesthalten ermöglichen.● Geländerpfosten � von Stahl-seilen und Handläufen, an denenSicherheitsgeschirre befestigtwerden, müssen die evtl. auftre-tende Stoßkraft von 7,5 kN auf-nehmen und in die Holzbauteileableiten können.● Straff gespannte Stahlseilezum Befestigen der Sicherheits-geschirre vor der Montage an-bringen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Bei Arbeiten mit Absturzge-fahr wird eine spezielle arbeits-medizinische Vorsorgeuntersu-chung empfohlen.

Weitere Informationen:

BGV D6 „Krane“ BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln“BGV C22 „Bauarbeiten“ BGV D36 „Leitern und Tritte“ BGR 179 „Einsatz von Schutznetzen“BGR 159 „Hochziehbare Personenauf -nahmemittel“BGR 198 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“Betriebssicherheitsverordnung

Sorgfältige Planung und Orga ni -sation sind wichtige Voraus -setzungen für einen reibungs -losen und sicheren Ablauf derArbeiten.

Lagerung

● Bei Zwischenablagerung Holz-bauteile kipp- und rutsch sicherabsetzen.

● Sicherheitsabstand zu beweg-lichen Teilen, z.B. zu Kranen, ein-halten.

Lastaufnahmeeinrichtungen

● Nur auf das Holzbauteil abge-stimmte Lastaufnahmeeinrich-tungen verwenden. Die Tragfähig -keit muss nachgewiesen sein.

Montage

● An der Baustelle muss eineMontageanweisung vorliegen. Sie muss Angaben enthalten über:– Gewicht und Lagerung der Teile– Lage der Anschlagpunkte– Anschlagen der Teile an Hebezeuge

– einzuhaltende Transportlage– erforderliche Hilfskonstruktionen,z. B. Aussteifungen, Abspan -nungen

– Standsicherheit der Bauteilewährend der einzelnen Mon tagezustände

– Reihenfolge der Montage– Reichweite und Tragfähigkeitder Hebezeuge

– Arbeitsplätze und Zugänge– Sicherung der Beschäftigtengegen Absturz

– Schutz vor herabfallendenGegenständen

● Hebezeuge mit geringer Hub-und Senkgeschwindigkeit ver -wenden.● Sicherheitsabstände zu elek -trischen Freileitungen einhalten.● Holzbauteile vor dem Einbauauf Mängel überprüfen, die dieTragfähigkeit beeinträchtigenkönnen.● Nur an den vorgesehenenAnschlagpunkten anschlagen.● Großflächige bzw. lange Holz-bauteile mit Leitseilen führen.

1

D 147

07/2010

2

1

3

Trägerbohlwände und Spundwän -de sind keine Normverbaue nachDIN 4124 und deshalb ist dieStandsicherheit nachzuweisen.Hierbei sind insbesondere dieBau grund- und Grundwasser ver -hält nisse, angrenzende Bebau -ung, vorhandene Leitungen so -wie der Einfluss von Lasten ausKranen, Fahrzeugen und Bau -ma schinen zu berücksichtigen.

● Vor Beginn von Bohr-, Ramm-und Aushubarbeiten prüfen, obAnlagen oder Stoffen vorhandensind, durch die Personen gefähr -det werden können.● Schutzstreifen von 0,60 mam Baugrubenrand freihalten.● Abstände von Baumaschinen,Hebezeugen und Fahrzeugenvom Baugrubenrand sind in derstatischen Berechnung zu be -rücksichtigen.

● Zugang zur Baugrube überTreppen oder Rampen.● Der obere Verbaurand mussdie Geländeoberfläche mindes -tens um 5 cm überragen.● Arbeitsräume in der Baugrubemüssen mindestens 0,50 m lich te Breite haben.● Bei Baugrubentiefen über2,00 m ist eine Absturzsicherunganzu brin gen (z.B. dreiteiliger Seitenschutz).● Verkehrssicherung vorneh men,wenn Baugruben im Bereich desöffentlichen Straßenverkehrs hergestellt werden. Absprachemit den zuständigen Behörden,z.B. Straßenverkehrsbehörden.

Zusätzliche Hinweise für Trägerbohlwände

● Der Verbau muss in jedemBauzustand, beim Einbau undbeim Rückbau bis zur vollständi-gen Verfüllung standsicher sein.● Vor Beginn des Aushubs: Infor -mationen, die aus der Baugrund -erkundung und aus dem Träger -bohren/-rammen gewonnen wer den konnten, einholen undbei der Planung des Bauablaufsberücksichtigen (z.B. Roll kies -lagen).● Die Ausfachung muss stetsmit dem Aushub fortschreitendeingebracht werden, beginnendspätestens bei einer Tiefe von1,25 m.

● Die Ausfachung darf hinterdem Aushub zurückbleiben– höchstens um die Einzelteil -höhe der Ausfachung bei wenigstandfesten Böden,

– höchstens um 0,50 m beivorüber gehend standfestennichtbin digen Böden,

– höchstens um 1,00 m bei stei-fen oder halbfesten bindi genBöden,

– entsprechend bodensta tischemGutachten.

● Der Verbau muss vollflächigund dicht anliegen. Ausfachun-gen so einbauen, dass ein sattesAnliegen des Verbaues amBoden erreicht wird �.● Mehraushub über das Sollmaßhinaus ist zu vermeiden bzw.durch Hinterfüllen und Verdichtenmit Bodenmaterial zu beheben.● Einbau der Abstützungen(Anker oder Steifen), sobald dieAushubtiefe 0,50 m bis 0,80 munter der geplanten Abstützungliegt.● Einzelteile der Ausfachung (beiVerwendung von Holz) müssen– mindestens auf 1/5 derFlansch breite aufliegen,

– fest und unverschiebbar gegenden Boden gepresst werden,z.B. durch Keile, die zwischenTrägerflansch und Ausfachunggeschlagen werden �,

– gegen Lockern und Abrutschengesichert sein, z.B. durch Auf -nageln von Laschen oder Hän -ge stangen.

● Steifen müssen gegen Herab-fallen und Keile gegen unbeab-sichtigtes Lösen gesichert sein,z.B. durch Keilleisten �.● Bei Holzausfachung muss dasverwendete Holz mindestens der Sortierklasse S 7 (nach DIN4074-1 für Holzbohlen und Kant -hölzer bzw. nach DIN 4074-2 fürRundhölzer) entsprechen.Mindestdicken für– Holzbohlen = 5 cm– Rundhölzer = 10 cm

● Es muss möglich sein, einzel-ne Verbauteile (Keile, Anker,Spann-schlösser) nachzuspannen odernachzuziehen.● Alle Teile des Verbaues regel-mäßig überprüfen, insbesonderenach– längeren Arbeitsunter -brechungen,

– wesentlichen Veränderungender Belastung,

– starken Regenfällen,– einsetzendem Tauwetter,– Sprengungen.● Beim Rückbau sind die beimEinbau gewählten Ausfachungs -höhen zu berücksichtigen.● Vor Beginn des Rückbaus:Informationen, die beim Einbaudes Verbaus und während derNutzungsdauer gewonnen wer -den konnten, einholen und beider Planung des Bauablaufs be -rücksichtigen (z.B. Rollkies lagen,Nach rutschungen)● Verbau im Boden belassen,wenn er nicht gefahrlos entferntwerden kann.

Zusätzliche Hinweise für Spundwände

● Vor Einbringen der Spund -wände ist die Rammfähigkeit desUntergrundes zu prüfen. Im Zwei -fel sind Proberammungen bis zurgeplanten Rammtiefe durchzu -führen.● Bei unterschiedlichen Grund-wasserständen innerhalb undaußerhalb der Baugrube ist dieSicherheit gegen hydraulischenGrundbruch nachzuweisen.● Das Aufbrechen der Baugru-bensohle infolge des Strömungs -druckes kann durch größere Ein-bindetiefen der Spundbohlenoder durch eine Grundwasser -absenkung auch außerhalb derBaugrube verhindert werden.

TrägerbohlwändeSpundwände

Weitere Informationen:

BGV C 22 „Bauarbeiten“ BGR 161 „Arbeiten im Spezialtiefbau“DIN 4124

● Bei ausgesteiften oder veran-kerten Spundwänden ist eine ein-wandfreie Kraftübertragung vonden Einzelbohlen auf die Stützun-gen (Anker oder Steife) erforder-lich.● Wenn nicht mindestens jedeDoppelbohle gestützt ist, müs-sen hierzu Zangen oder Gurte, z.B. Stahlprofile oder Stahlbe-ton, eingebaut und die Lastüber-tragung nachgewiesen werden. ● Zwischenräume aus Ramm -ungenauigkeiten mit Blechen, Keilen oder Beton ausgleichen.

D 148

07/2010

Arbeiten in Bohrungen

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungBGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGV C22 „Bauarbeiten“ BGR 161 „Arbeit im Spezialtiefbau“BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“BGR 159 „Hochziehbare Personenauf -nahmemittel“BGI 594 „Einsatz von elektr. Betriebs-mitteln bei erhöhter elektrischer Gefähr-dung“

2

1

● Während der Arbeit in der Boh-rung muss am oberen Bohr-lochrand ständig ein Sicherungs-posten anwesend sein, der mitden Beschäftigten in Kontaktsteht (Sichtverbindung, Sprech-verbindung, Signalleine). Er darfnicht mit anderen Arbeiten beauf-tragt werden und muss jederzeitHilfe herbeiholen können.● Bei Unregelmäßigkeiten Bohrung sofort verlassen, z.B. bei– steigendem Wasserzufluss,– Veränderungen im Gestein,– Auftreten gesundheitsgefähr -licher Gase,

– Antreffen von Versorgungs- lei-tungen,

– Ausfall der Energieversorgung,– Schäden an elektrischen Anlagen oder Kabeln,

– Ausfall der Belüftung,– Ausfall der Wasserhaltung.● Flüssiggas und Verbrennungs-Kraftmaschinen nicht in Bohrun-gen einsetzen.● Bohrungen gelten als engeund feuchte Räume. Wegen gastechnischer und elektrischerGefährdung dürfen Schweiß- undSchneidarbeiten nur unter Ein -haltung der Schutzmaßnah mengemäß Betriebsanweisung aus-geführt werden.

Sicherung der Bohrlöcher

● Standsicherheit von Bohrloch-wandungen gewährleisten, z.B.durch Verrohrung, Injektionenoder Vereisung.● Bohr- und Schutzrohre gegenAbrutschen sichern.● Bohrlöcher mit dichten, min-destens 20 cm hohen Schutz-kragen versehen �.● Bei ArbeitsunterbrechungenBohrlöcher abdecken �.● Bei Ausbrucharbeiten Bodendurch Verrohrung, Verbau oderähnliche Maßnahmen gegen Her-einbrechen sichern. Auch beisteifem oder halbfestem bindi-gem Boden darf die Höhe derungesicherten Wand max. 1,0 mbetragen.

Zugang zum Arbeitsplatz

● Leitergänge müssen bei Ein-fahrtiefen über 20 m im Abstandvon 5 m mit Ruhebühnen oderRuhesitzen ausgerüstet sein.● Bei Einfahrtiefen über 5 mmüssen Sicherungen gegenAbstürzen von Personen, z.B.Sicherheitsgeschirr, vorhandensein, sofern der lichte Abstandzwischen Leiter und gegenüber-liegender Seite mehr als 0,7 mbeträgt.● Der Einsatz von hochzieh-baren Personenaufnahmemittelnoder hängenden Arbeitsbühnenist der Berufsgenossenschaftvorher schriftlich anzuzeigen.

Lastentransport

● Lastaufnahmemittel in Bohrun-gen führen, z.B. durch Spurlatten,Schienen, gespannte Seile.● Lasten gegen Herabfallensichern.

Hebezeuge

● Bei Personentransport darf diezulässige Fördergeschwindigkeit0,5 m/s nicht überschreiten.● Bei Ausfall der Antriebsener-gie muss das Personenaufnahme-mittel in die Ausgangsstellungzurückgebracht werden können.

Belüftung

● Beschäftigte in Bohrungen mit einwandfreier Atemluft ver-sorgen. Atemschutzgeräte nur inNot- und Rettungsfällen verwen-den.● Durch kontinuierliche Mes -sungen ist zu überwachen, dassder Sauerstoffgehalt der Atemluftmindestens 19 Vol.-% beträgtund die zulässige Konzentrationvon Gefahrstoffen nichtüberschritten wird.

Elektrische Anlagen

● Elektrische Betriebsmittel undLeuchten nur über Schutzklein-spannung, Schutztrennung oder Fl-Schutzschaltung mit Fehler-stromschutzschalter ≤ 0,03 Abetreiben.● Ex-Schutz beachten.● Notstromaggregate müssenvorhanden sein, falls es durchStromausfall zu Gefährdungenfür die Beschäftigten kommenkann.● Stromerzeuger und Vertei-lungen außerhalb der Bohrungaufstellen.

Beleuchtung

● Beleuchtung muss mindestens60 Lux betragen.● Offenes Licht ist verboten.● Jeder Beschäftigte muss einenetzunabhängige Lampe (Stollen-leuchte) mit sich führen.

Rettungsmittel

● An der Bohrstelle müssen Ret-tungsmittel vorhanden sein, dieein Bergen von Beschäftig-ten ohne deren Zutun ermög -lichen, z.B. Rettungsgurte oderEinfahrhosen. Haltegurte sindnicht zulässig.

● Arbeitsplätze und Verkehrs-wege in Bohrungen müssen einMindestlichtmaß von 0,80 mDurchmesser aufweisen.

● Vor Beginn der Arbeiten Befah-rungsanweisungen festlegen undwährend der Arbeiten überwachen.

● Der Aufsichtführende mussständig auf der Baustelle anwe-send sein.

D 149

07/2010

Arbeiten im Bereich von Abwasseranlagen

1

Maßnahmen,– Reihenfolge und Ablauf derArbeiten,

– notwendige persönliche Schutz-ausrüstungen,

– Maßnahmen bei Störfällen,– Fluchtwege und Rettungsaus-rüstungen.

● Lüftungsmaßnahmen durch-führen. Bei technischer Lüftungmuss– in Kanälen ein Luftstrom

600 m3/Std. und m2 Kanal-querschnitt,

– in sonstigen Bauwerken einetwa 6- bis 8facher Luftwech-sel pro Stunde erreicht werden.

● Nicht mit Sauerstoff belüften.● Sofern eine Gefährdung duchGas besteht und ein Be- und Ent-lüften nicht möglich ist, nur vonder Umgebungsluft unabhängigeAtem schutzgeräte benutzen.● Beschäftigte in Theorie undPraxis der Handhabung vonAtemschutzgeräten unterweisen.● Falls erforderlich, schriftlicheErlaubnis vom Betreiber einholen(Erlaubnisschein).● Arbeitsstellen im Bereich desöffentlichen Straßenverkehrsnach den Forderungen der verkehrsrechtlichen Anordnungabsichern.● Zum Anheben und Wiederein-setzen von Schachtabdeckungendafür vorgesehene Werkzeugeverwenden. ● Geöffnete Einstiege gegenHineinstürzen sichern, z.B. durchAbsperrung, gegen Verschiebengesicherte Roste.● Darauf achten, dass genügendgroße Zugangs- oder Einstiegs-öffnungen vorhanden sind, um imGefahrfall die Anlage jederzeitschnell verlassen und Verunglück-te retten zu können. Fluchtwegefreihalten.● Bewegliche Teile oder Einbauten, z.B. Schnecken,Absperrschieber und -klappen,Rührwerke, vor Beginn der Arbeitstillsetzen und gegen Wieder -einschalten sichern. ● Schutzmaßnahmen gegen starkeWasserführung vorsehen, z.B.– Sperrung bzw. Umleitung derAbwasserzuflüsse,

– Benachrichtigung der Einleiter,– Beachtung der Wetterlage,– Zu- bzw. Abschalten von Pumpen.

Technische und organisato-rische Maßnahmen

● Vor Beginn der Arbeiten prüfen, ob eine Gefährdung durchGase, z.B. Methan, Schwefel-wasserstoff, Kohlenmonoxid oderKohlendioxid, und/oder zu gerin-ger Sauerstoffkonzentration besteht.● Messungen von gesicherterPosition aus vornehmen. Nurzugelassene und geeigneteMessgeräte verwenden �.● Betriebsanweisung aufstellen.Sie muss Angaben enthalten über– erforderliche organisatorische,technische und hygienische

● Bei Arbeiten, bei denen Er trin -kungsgefahr besteht, entspre -chen de Absturzsicherungen vor-sehen.● Rettungswesten benutzen.● In Räumen/Bereichen mit leit - fähiger Umgebung ortsver än der -liche elektrische Betriebs mit telnur mit der Schutzmaß nahme – Schutzkleinspannung oder– Schutztrennung oder– Schutz durch Abschalten durchFehlerstromschutzeinrichtung(RCD) mit I�N 30 m A

betreiben.● Ortsveränderliche Stromquel-len, Trenntrafos und Baustrom-verteiler grundsätzlich außerhalbdes Raumes/Bereiches mit leitfähiger Umgebung aufstellen.● In Räumen/Bereichen mit leit-fähiger Umgebung und zusätzlichbegrenzter Bewegungsfreiheitortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur mit der Schutz -maßnahme– Schutzkleinspannung(nur Betriebsmittel der Schutz-klasse III anschließen)

oder– Schutztrennung (nur einen Verbraucher anschließen. BeiBetriebsmitteln der Schutz-klasse I Potentialausgleich mitder leitfähigen Umgebung herstellen) betreiben.

● Bei möglichem Antreffenexplosionsfähiger Atmosphäredürfen keine Arbeiten mit Zünd-gefahren ausgeführt und nurexplosionsgeschützte Geräteverwendet werden.● Beschäftigte beim Einsteigenin Schächte mit Dreibock, Auffanggurt oder Rettungshosesichern. Sicherheitsposten mitSichtkontakt an der Einstiegs-stelle.

Schutzklasseneinteilung der Elektrowerkzeuge

Schutzklasse I – Schutzleitersystem

Schutzklasse II – schutzisoliert

Schutzklasse III – Schutzkleinspannung III

● Zur Rettung aus Rohrleitungenund Schächten geeignetes Ret tungshubgerät in der Nähe derEinstiegsstelle bereithalten �.● In Betrieb befindliche Kanälenur begehen, wenn deren lichteHöhe 1,00 m beträgt.● Bei Einstiegtiefen > 5,0 msind die Beschäftigten mit persönlichen Schutzausrüstun-gen gegen Absturz zu sichern.● Bei starker WasserführungSicherheitsseil nicht lösen.● Mitführen einer Rettungs-ausrüstung für den Notfall,bestehend aus– Atemschutzgerät bzw. Selbstretter,

– Messgerät,– betriebsfertiger explosions-geschützter Handleuchte.

● Persönliche Schutzaus-rüs tungen vor der Verwendung kontrollieren und nach Gebrauchreinigen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Persönliche und hygienischeMaßnahmen

● Kein Einsatz bei offenen Haut-wunden.● Bei Verletzungen und Gesund-heitsstörungen sofort den Arztaufsuchen.● Während der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor der Einnahme von Speisenund Getränken gründliche Haut -reinigung.● Die Beschäftigten über die Risiken von Infektionskrankheiteninformieren.● Hautschutz beachten:– vor der Arbeit gezielter Haut-schutz

– nach der Arbeit gründliche Hautreinigung

– nach der Reinigung richtigeHautpflege

● Für Arbeitskleidung und Straßenkleidung getrennte Aufbe-wahrungsmöglichkeiten schaffen.● Waschmöglichkeiten zur Verfügung stellen sowie Reini-gungs-, Desinfektions- und Pflege -mittel bereitstellen.

Beschäftigungsbeschränkun-gen

● Jugendliche ab 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert inabwassertechnischen Anlagenbeschäftigt werden.

2

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungBGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BGV C22 „Bauarbeiten“BGR 236 „Rohrleitungsbauarbeiten“BGR 126 „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“BGI 594 „Einsatz von elektrischenBetriebsmitteln bei erhöhter elektrischerGefährdung“BGR 190 „Benutzung von Atem schutz -geräten“BGR 198 „Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“

D 150

07/2010

Arbeiten in kontaminierten Bereichengemäß BGR 128

Arbeitsstoffen bei Arbeiten aufDeponien und bei der mikro-biologischen Bodensanierung

– vorausgehende Arbeiten zurErkundung von Gefahrstoffen

– Arbeiten zur Brandschaden -sanierung

– Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,die aus Kampfmitteln stammen

– Arbeiten zur Sanierung vonGebäudeschadstoffen.

● Werden bei Bauarbeiten zuvorunbekannte Kontaminationenangetroffen, sind unverzüglichfolgende Maßnahmen zu treffen: – Arbeiten sofort einstellen

– Gefahrenbereich verlassenund sichern

– ggf. Abdecken der kontami -nierten Bereiche

– Aufsichtführenden verständigen– Auftraggeber und zuständige

Berufsgenossenschaft infor -mieren.

● Arbeiten erst wieder aufneh-men, wenn durch den Bauherrndie Situation geklärt ist bzw. der Arbeits- und Sicherheitsplanvorliegt.

Planungsaufgaben des Bauherrn

● Erarbeiten eines Arbeits- undSicherheitsplans (A+S-Plan) durchSachkundigen nach BGR 128:– Angaben zu Art und Konzen -

tration der Gefahrstoffe bzw.biologischen Arbeitsstoffe

– Ermittlung der zu erwartendenGefahren (Mobilität, gefährli-che Eigenschaften, Wirkungen)

– Ermittlung der auszuführendenTätigkeiten

– Gefährdungsbeurteilung– Festlegung geeigneter Schutz-

maßnahmen– A+S-Plan mit Fach- und Auf-

sichtsbehörden abstimmen– Ausschreibung lt. A+S-Plan● Wenn keine ausreichendenInformationen über Stoffe unddie von ihnen ausgehendenGefahren vorliegen, Maßnahmenauf den ungünstigsten Fall aus-richten.● Gefährdungsbeurteilung fürErkundungsarbeiten auf derGrundlage der gemäßhistorischer Erkundung zu ver-mutenden Stoffe durchführen.● Sind Beschäftigte mehrererUnternehmen im kontaminiertenBereich tätig: ➭

– nach BGR 128 sachkundigenKoordinator bestellen

– Koordinator mit Weisungs -befugnis gegenüber allenUnternehmern und derenBeschäftigten ausstatten.

Baustelleneinrichtung

● Baustelle in Schwarz- undWeißbereiche einteilen.● Bei der Sanierung von Gebäu-deschadstoffen ggf. Abschottun-gen (Folienwände, -schleusen)und Unterdruckhaltung vorsehen.● Baustelle und Schwarzbereichedurch Einzäunung oder gleich-wertige Maßnahmen gegen un -befugtes Betreten sichern.● Dekontaminationseinrich -tungen vorsehen:– Schwarz-Weiß-Anlage– Stiefelwaschanlagen– Reifenwaschanlagen für Fahrzeuge.

● Verständigungsmöglichkeitzwischen Schwarz- und Weiß -bereich gewährleisten.● Sozialräume, Unterkünfte usw.nur im Weißbereich.● Für kontaminierte Geräte etc.Lagerraum innerhalb desSchwarzbereiches vorsehen.

Schutzmaßnahmen(A+S-Plan)

Rangfolge der Schutzmaßnahmenbeachten:

1. Arbeitsverfahren:● Möglichst emissionsarmes Verfahren auswählen.

2. Technische und organisa-torische Schutzmaßnahmen:● Emission an der Austrittstelleerfassen bzw. für ausreichendeBelüftung des Arbeitsbereichessorgen.● Einsatz von Fahrzeugen undErdbaumaschinen, die mit Anla-gen zur Atemluftversorgung (Filter- oder Druckluftanlagen)ausgestattet sind.● Besondere Baustelleneinrich-tung vorsehen.

● Messkonzept erstellen.

3. Persönliche Schutz -ausrüstung festlegen: ● Schutzhandschuhe,Fußschutz, Schutzkleidung undAtemschutz nach Eigenschaftender Gefahr-/Biostoffe und zuerwartender Exposition.● Tragezeitbegrenzungen in der Planung berücksichtigen(Auswirkung auf Bauzeit beachten!).

Aufgaben des ausführendenUnternehmens

● Gefährdungsbeurteilung aufder Grundlage des A+S-Plansdes Auftraggebers durchführen.● Arbeitsverfahren festlegen.● Schutzmaßnahmen und Aus -rüstungen bereitstellen.● Rangfolge der Schutzmaß -nahmen (s.o.) beachten.● Bei Tragen von Schutzkleidungund Atemschutz Tragezeit -begrenzungen beachten.● Für Arbeiten unter Atemschutzgerätespezifische Unterwei sungengemäß BGR 190 durchführen.● Alleinarbeit vermeiden.● Tätigkeitsbezogene Betriebs-anweisungen erstellen.● Beschäftigte vor Beginn der Arbeiten über besondereGefahren und den Gebrauch derSchutzausrüstungen unterweisen.● Unterweisung schriftlichbestätigen lassen.● Erste Hilfe bereitstellen: in jeder Gruppe (zwei oder mehrBeschäftigte) mindestens einErsthelfer.

● Hautreinigung und -pflegesicherstellen durch Bereitstellengeeigneter Hautmittel.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Anzeigepflichten

● Arbeiten spätestens 4 Wochenvor Beginn der zuständigenBerufsgenossenschaft schriftlichanzeigen (Inhalte der Anzeigesiehe BGR 128 Anhang 1).

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“BGR 190 „Benutzung von Atemschutz-geräten“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)TRGSBiostoff-Verordnung und TRBAwww.dguv.de k BGVR-DatenbankGESTIS-Datenbankwww.baua.de k Themen von A bis Zwww.gisbau.de (WINGIS, Handlungs-anleitungen, Sicherheitsdatenblätter)

● Arbeiten in kontaminiertenBereichen sind Bau- bzw. Sanie-rungsarbeiten inkl. der vorberei-tenden Arbeiten in Bereichen, diemit Gefahrstoffen oder biologi-schen Arbeitsstoffen verunreinigtsind.● Dies können z.B. sein:– Bauarbeiten auf Altlasten,

Deponien oder entsprechendbelasteten Industrie- oderGewerbeflächen

– Rückbau von Industrieanlagenund entsprechend belasteterGebäude

– Tätigkeiten mit biologischen

D 151

07/2008

Kampfmittelräumung

Weitere Informationen:

Sprengstoffgesetz BGR 114 Anhang 5 der „Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregeln“ BGI 833 „Kampfmittelräumung“ Arbeitshilfen zur Kampfmittelräumung (AH-KMR)www.arbeitshilfen-kampfmittel -raeumung.de

– physikalisch-chemische Verhält-nisse im umgebenden Medium(Boden, Wasser)

– Veränderung der Lageverhält-nisse (bei Bauarbeiten)

– Veränderungen der Lagerungs-bedingungen (Temperatur,Feuchtigkeit, Sonnenein -strahlung)

● Wichtiger Bestandteil derArbeitsvorbereitung ist das Räum-konzept und der daraus resultie-rende Arbeits- und Sicherheits-plan (Auftraggeber). ● Dieser beinhaltet unter ande-rem Angaben zu den zu erwarten-den Kampfmitteln:– Art, Sorte und Menge – Fundtiefe und Verteilung

(Belastungsdichte)– Zustand– grundlegende Standortsituation– kontaminierte Bereiche– bereits früher durchgeführte

Kampfmittelräumung

Arbeitsvorbereitung

● Aufsichtspersonal verfügt überdie erforderlichen gültigen behörd -lich ausgestellten Befähigungs-scheine.● Anforderungen an das Räum-personal:– speziell qualifiziert – körperlich und geistig geeignet – zuverlässig – mit langjähriger Erfahrung in

den Räumverfahren und – im Umgang mit Sondiergeräten

sowie mit Baumaschinen● Rettungskette aufstellen:– Material für Erste Hilfe – Telefon- bzw. Funkverbindung– Information an Krankenhaus– Beschilderung der Rettungs -

wege– Hubschrauberlandeplatz– evtl. Nummer Giftnotrufzentrale

● Kampfmittelräumarbeiten sindArbeiten zur gezielten Untersu-chung und Räumung kampfmittel-belasteter Flächen, sie findenstatt im Rahmen– der Erstellung der Baureife,– der Sanierung einer Verdachts-

fläche,– einer beabsichtigten Nutzungs-

änderung einer Fläche/einesGrundstückes und

– im Rahmen der Gefahren -abwehr.

● Kampfmittelräumarbeiten dürfen nur von dafür besondersqualifizierten Firmen ausgeführtwerden.

Gefahren für Mensch undUmwelt

● Gefahren bestehen durch– Druckwelle und Splitterwirkung

explodierender Munition,– Verbrennungen,– Gefahrstoffe aus Sprengstof-

fen, Brand- bzw. Leuchtmitteln, – chemische Kampfmittel,– radioaktive Stoffe.Der zu erwartende Erhaltungs -zustand der Munition kann unteranderem von folgenden Kriterienabhängen:– Alter – Bauart– Art der Einbringung

(Verschluss, Vergrabung …)– Liegezeit im Boden bzw. in

Wasser

● Maßnahmen zum Schutz unbeteiligter Personen oderangrenzender Gebäude treffen:– Hinweisschilder, Zutritts -

verbote– ausreichender Sicherheits -

abstand– gegebenenfalls Aufschüttung

von Erdwällen bzw.– Errichtung von Splitterschutz -

wänden

Besondere Maßnahmen

● Beim Antreffen anderer Kampf-mittel als vermutet, sofort– die Arbeiten an dieser Stelle

unterbrechen,– Bereich absperren,– Verantwortliche Person

benachrichtigen.● Weiterhin mit dem Auftraggeber– Ergänzung des Arbeits- undSicherheitsplanes und

– Ergänzung der Gefährdungs -beurteilung abstimmen.

● Geeignete Persönliche Schutz -ausrüstung für unvorhergeseheneMaßnahmen vor Ort vorhalten,z.B.– Splitterschutzwesten,– Gesichts- und Augenschutz,– Atemschutz,– Körperschutz.● Personal über die Besonderhei-ten der Räumstelle unter weisen.

Räumarbeiten

● Räumarbeiten müssen vonfachlich geeignetem Personalbeaufsichtigt werden.● Anzahl der Sondiereinheitenabhängig von der Beschaffenheitund dem Bewuchs des Geländes.● Ständiger Sicht- und Rufkontakt.● Rauch-, Ess- und Trinkverbot.● Arbeiten sind von zwei Per -sonen auszuführen (Räumpaar).● Sicherheitsabstand zwischenden einzelnen Räumpaaren nachörtlichen Gegebenheiten bestimmen.

Maschineneinsatz

● Geeignete Schutzeinrichtungbei ausschließlicher Gefährdungvon vorn:– spezielle Sicherheitsver glasung

der bzw. vor der Frontscheibe – verstärkte Stahlplatten im Fuß-

bereich● Geeignete Schutzeinrichtungbei einer Gefährdung von allenSeiten:– spezielle Sicherheitsver gla -

sung aller oder bzw. vor allenGlasscheiben

– geeignete Verstärkung allerMetallwände

● Durch die zusätzlichen Schutz -einrichtungen darf die Betriebs -sicherheit der Maschine nichtbeeinträchtigt werden.● Einsatz von Separieranlagennur zulässig, wenn– Explosivstoffmenge pro Muni -

tionsstück 100 g nicht über-steigt,

– Kampfmittel nicht aus größererHöhe fallen (max. 0,50 m),

– Auslaufrutschen mit Holzsteg,Wasserbecken, Plastikbahnenbenutzt werden.

● Die Separieranlage ist durcheine entsprechende Schaltungstillzusetzen, wenn der Anlagen-fahrer den gesicherten Arbeits-platz verlässt.

Bereitstellen und Transportvon Kampfmitteln

● Geborgene Kampfmittel inbereitgestellte Behälter legen undgegen Rollen und Verrut schensichern.● Weitere Faktoren berück-sich tigen:– Bereitstellungsmengen– Tageslagermengen– Zwischentransporte● Zum Schutz der Beschäftigtenvor Ort ist das Tagesbereitstel-lungslager mit ausreichendemAbstand anzulegen.● Behälter im Fahrzeug gegenUmkippen und Verrutschensichern (Ladungssicherung).● Die Übergabe zur Vernichtungoder Entsorgung erfolgt an denstaatlichen Kampfmittelbesei ti -gungsdienst bzw. an entsprechendbeauftragte Personen oder Unter-nehmen.

HALT!

Gefährdungsgebiet(explosivstoffverseucht)

Betreten und Befahren verboten

D 152

07/2010

Erdverlegte Leitungen

21

3

● Vor Baubeginn Informationenüber Lage und Schutzabständevon den Leitungseigentümern, z.B. Stadtwerke, Deutsche Tele-kom, Tiefbauamt, einholen undbeteiligte Mitarbeiter und Firmeninformieren.

● Zum Auffinden von LeitungenSuchgräben herstellen oderOrtungsgeräte � einsetzen. Im vermuteten Leitungsbereich in Handschachtung arbeiten(Schaufel).

● Vorhandenen Leitungsverlaufeindeutig kennzeichnen undSchutzstreifen von 1,0 m inLängsachse berücksichtigen.● Telefonnummern von Leitungs-betreibern (Störungsdienste),Behörden (Umweltamt, Wasser-behörde, Tiefbauamt), Polizeiund Feuerwehr bereithalten.● Beim Antreffen unbekannterLeitungen, sofort Arbeiten ein-stellen und Auftraggeber oderLeitungsbetreiber informieren.● Beim Aushub auf Schutzab-deckung oder Warnbänder,sowie auf Schiebeschilder,Kabelmerksteine u.Ä. im Bodenachten �.● Maschinellen Aushub nur biszu einem Abstand anwenden, dereine Gefährdung der Leitung aus-schließt. ● Frei legen der Leitung in Hand-schachtung �. ● Schutzabstände und Kabel -schutzanweisungen der jeweiligenLeitungsbetreiber beachten.● Vorsicht mit horizontalen Bohrungen, Pressungen undRammungen (auch bei Verdrän -gungshämmern [Durchschlags -raketen]). Bei Hindernissen imBoden (Steine, Fels, Beton oderStahl) besteht Gefahr der Rich -tungsabweichung. Sicherheitsab-stand zu vorhandenen Leitungeneinhalten.● Vorhandene Schachtdeckel,Schieberkappen usw. stets frei-halten. ● Beim Beschädigen einer Leitung Arbeiten sofort einstellen,wenn erforderlich den Gefahrbe-reich absperren und zuständigeStellen (Leitungsbetreiber, Poli zei, Feuerwehr) informieren.Pas santen, Hausbewohner warnen und unbefugte Personenfernhalten. ➭

Zusätzliche Hinweise für kreuzende Leitungen

● Rohre, Kabel, Isolierungen und Anschlüsse sichern und vorBeschädigungen durch Bagger -greifer, Werkzeug, pendelndeRohre, herabfallende Gegen -stände, z.B. Steinbrocken, Stahl-träger, Verbauteile, schützen.● Vorsicht bei stillgelegten Leitungen! Alte Gasleitungen ausblasen. Alte Stromleitungenprüfen lassen.

Zusätzliche Hinweise für Telefon- und Elektroleitungen

● Nicht näher als 10 cm (Tele-fon) bzw. 30 cm (Elektro) mitspitzem oder scharfem Werk-zeug an das Kabel herangehenoder „stumpfe Geräte“ (Schaufeln) einsetzen.● Abfangungen, Unterstützun-gen und Umverlegungen von Elektroleitungen nur vomVerteilungsnetzbetreiber (VNB),ehemals Energieversorgungsun-ternehmen durchführen lassen.● Beim Stromübertritt im Schadensfall ist Folgendes zubeachten:– Gerät aus dem Gefahrbereichbringen.

– Sollte dies nicht möglich sein,darf der Geräteführer den Führerstand nicht verlassen.

– Außenstehende auffordern,Abstand zu halten.

– Veranlassen, dass der Stromabgeschaltet wird.

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“Merkblätter der Leitungsbetreiber

Zusätzliche Hinweise für Gasleitungen

● Bei Beschädigungen (auchgeringsten Verformungen) oderGasgeruch– Feuer und Funkenbildung vermeiden,

– Zündquellen beseitigen,– Motoren abstellen,– keine elektrischen Schalterbetätigen,

– keine Kabelstecker ziehen.● Arbeitsbereich auf ausströ-mendes Gas überprüfen lassen.

Zusätzliche Hinweise fürWasserleitungen

● Vor Baubeginn Lage der Absperrschieber ermitteln.

D 153

07/2010

Vorspannarbeiten

1

● Zusätzliche Angaben in denBewehrungsplänen beachten,und zwar:– Reihenfolge des Einbaues derBetonbewehrung und derSpannglieder

– Lage von Betonieröffnungenund Rüttelgassen

– Konstruktion, Lage und Befesti-gung der Montageböcke undTrageisen zum Fixieren derSpannglieder

– Sicherung von Betonkanten, andenen Spannglieder verankertoder gekrümmte Spanngliederdicht vorbeilaufen

– Abstände der Verankerungs-punkte untereinander, zu Hüll-rohren und zu freien Beton-rändern

● Spann-Nischen so ausbilden,dass die Spannpresse ohneQuetschgefahr für das Bedie-nungspersonal aufgesetzt, be-dient und vom gespannten Stahlwieder abgenommen werdenkann �.● Spannglieder vor dem Einbauauf mechanische Beschädigun-gen überprüfen. Stähle mit Ker-ben, Rostnarben usw. ausson-dern.● Spannglieder vor Feuchtigkeitund Chemikalien geschützt lagernund einbauen. Evtl. anhaftendeÖle und Fette entfernen.● Bei Arbeiten an scharfen Stahlteilen, z.B. Hüllrohren undSpannstählen, Schutzhand -schuhe tragen.

Transport/Lagerung

● Beim Be- und Entladen sowiebeim Transport von ausgerolltenSpanngliedern auf der BaustelleTraversen benutzen, um Biegun-gen zu vermeiden.● Zulässige Spannstahlradien(Biegeradien) nicht unterschrei-ten.● Zum Anschlagen von Litzen-coils möglichst Faserseile (keineBaumwoll- und Polyäthylenseile)oder Textilhebebänder verwen-den. Bei Verwendung von Stahl-seilen Kantenschoner verwenden.● Beim Verladen von aufgetrom-melten Fertigspanngliedern ge-eignete Lastaufnahmemittel ver-wenden.● Spannstahltrommeln gegenUmfallen und Wegrollen gesichertlagern.

Vorspannen mit Spannverfahren

● Einlegen der Spannglieder nurmit Hilfseinrichtungen wie Trom-meln, Traversen oder Rollen vor-nehmen.● Kein Aufenthalt hinter Pres-sen, Widerlagern und zwischenSpanngliedern.● Hüll- und Entlüftungsrohre vordem Verpressen kontrollierenund säubern.● Freie Spannstahlüberlänge aufdie zum Ansetzen der Pressegeforderte Mindestüberlängebeschränken.● Arbeitsplätze mit solcher Mindesttiefe vorsehen, dass diePresse gefahrlos aufgesetzt werden kann und bestehendeAbsturzsicherungen verbleibenkönnen.● Beim Verpressen maximal zu-lässigen Einpressdruck beachten.

Vorspannen im Spannbett

● Beim Abtrommeln von derSpanndrahtrolle Ausschlagendes Spanndrahtendes durchSchutzeinrichtungen verhin-dern �.● Die Geräte zum mechanischenEinschieben der Spanndrähtemüssen mit einer Totmannschal-tung ausgerüstet sein. Spann-drahtspitzen während des Ein-schiebens mit Schutzkappeabdecken.● Hinter der Spannvorrichtungund dem Widerlager Fangwändeaus Weichholz oder Auffangkäs-ten anordnen �.● Freiliegende, gespannteSpannglieder gegen seitlichesAusschlagen bei Spannglied-bruch sichern.● Spannglieder nur im span-nungslosen Zustand trennen.

Prüfungen

● Art, Umfang und Fristen erfor-derlicher Prüfungen festlegen(Gefährdungsbeurteilung) undeinhalten, z.B. Spannvorrichtun-gen 1/2-jährlich durch einebefähigte Person (z.B. Sachkun-diger).● Ergebnisse dokumentieren.

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungBGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“DIN 4227

3

2

● Zum Transport von Spann-stahl in Hüllrohren Gurte oderBandseile benutzen, damit Hüll-rohre nicht eingedrückt werden.

D 155

07/2010

Bohren und Sägen von Beton und Asphalt

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungBGV C22 „Bauarbeiten“BGV A3 „Elektrische Anlagen undBetriebsmittel“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BGR 118 „Umgang mit beweglichenStraßenbaumaschinen“BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BGI 594 „Einsatz von elektrischenBetriebsmitteln bei erhöhter elektrischerGefährdung“BGI 608 „Auswahl und Betrieb elektri -scher Anlagen und Betriebsmittel auf Bau-und Montagestellen“EN 500-1 Bewegliche Straßenbau -maschinen, Sicherheit – Allgemeine Anfor-derungen

● Abzutrennende Bauteile durchUnterstützung, Aufhängung oderAbspannung sichern. Lage derBewehrung und statisches System beachten.● Gefahrbereiche, in die abge-trennte Teile fallen können, ab-sperren oder durch Warnpostensichern.● Bei Arbeiten über Bodenhöhegeräumige und tragfähige Stand-flächen schaffen, ggfs. Absturz-sicherungen anbringen.

● Führungsschienen und Grund-platten von Maschinen sicherbefestigen. Biegebeanspruchungvon Befestigungsbolzen durchwinkelrechten Einbau der Dübelvermeiden.● Elektrisch betriebene Maschi-nen und Geräte nur über einenbesonderen Speisepunkt mitSchutzmaßnahme anschließen,z.B. Baustromverteiler mit Fl-Schutzeinrichtung.

● Bei frequenzgesteuertenBetriebsmitteln sind besondereMaßnahmen, z.B. allstrom -sensitive FI-Schutzeinrichtungen,erforderlich.● Bei Nassschneid- und Bohr -arbeiten müssen handgeführteMaschinen und Geräte betriebenwerden mit:– Schutzkleinspannung( 50 V AC/ 120 V DC) oder

– SchutztrennungIn nicht engen leitfähigen Räu-men ist FI-Schutzeinrichtung (RCD)mit I�N 30 mA zulässig.● Trenntransformator und Kleinspannungstransformatorgrundsätzlich außerhalb des Nas-sbereiches aufstellen.● Nur gekennzeichnete Werk-zeu ge (Trennscheiben, Säge blät -ter bzw. Bohrer) verwenden. An -gegeben sein müssen Her stel leroder Vertreiber, max. Umdre -hungs zahl, Laufrichtung, Durch -

messer und Einsatz bedin gungen(Nass- oder Trockenschnitt).● Nassschnittverfahren anwen -den, ansonsten Staubabsaugungoder Atemschutz verwenden.● Drehzahl der Maschine mithöchstzulässiger Umdrehungs-zahl des Werkzeuges vergleichen.Die Umdrehungszahl der Maschi -ne darf nicht höher sein als diedes Werkzeuges.● Schutzhaube über Werkzeugmuss vorhanden und richtig ein -gestellt sein.● Funktion der Wasserfangein-richtung regelmäßig überprüfen. ● Werkzeuge vor Arbeitsbeginnüberprüfen. Fehlerhafte Werkzeu-ge mit Rissen, Brandflecken oderBeschädigungen aussondern.● Vor Schneidbeginn Werkzeugleer laufen lassen. Nur laufendesWerkzeug auf das zu bearbeiten-de Material ansetzen.● Gehörschutz benutzen, ggfs.auch Schutzbrille oder Schutz-schirm und Atemschutz.

● Vor Beginn der ArbeitenArbeitsbereich auf Vorhanden -sein und Verlauf von Leitungen,Kanälen und nicht tragfähigenBauteilen überprüfen.● Schutzmaßnahmen im Einver-nehmen mit Auftraggeber undggfs. Eigentümer, Betreiber, zu-ständigen Behörden festlegen.● Standsicherheit der Bauteilejederzeit gewährleisten.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

D 159

10/2006

BootslagerungBootstransport

Lagerung

● Boote standsicher abstellen.Windeinflüsse und Hochwasserberücksichtigen.● Tragfähigkeit des Untergrun-des überprüfen. Hiervon hängtdie Größe der Auflagerfläche(Pallhölzer) ab.● Einzelteile von Abstützungeneinschließlich der Pallhölzer mit-einander verschwerten.● Einzelabstützungen vermeiden.● Möglichst dem Schiffstyp an-gepasste Lagerstelle verwenden.● Teleskopierbare Stützen soeinstellen, dass die Boote keinenSchaden nehmen. Für gleich -mäßige Belastung sorgen.

Transport mit Bootslift

● Ränder (Kai) von Hafenbeckenmüssen die Lasten aus demBootslift einschließlich max.Boots gewicht aufnehmen können.● Darauf achten, dass die Ränder mit hohen Radabweisernals Sicherung gegen Abrutschenausgerüstet sind.● Fahrwege des Bootsliftesmüssen tragfähig und frei vonHindernissen sein.● Nur Gurte verwenden, die dasGewicht des zu transportieren-den Bootes aufnehmen können.Gurte gegen Ab- und Verrutschensichern.● Boote möglichst dicht überdem Boden transportieren.● Bei längeren Transporten Hubwagen einsetzen. Boote aufden Hubwagen mit stabilenAbstützböcken sichern.

Transport mit Trailer

● Sliprampen für Straßenfahr-zeuge sollten keine größere Neigung als 6° (ca. 1:10) haben.● Zugfahrzeuge nicht zu weit aufdie Sliprampe fahren. Gegebe-nenfalls Zwischenseile einsetzen.Vorsicht bei glitschigen Slip -rampen.● Bei steiler Slipbahn Talje alsAblaufstopper einsetzen.

Transport mit Slipwagen

● Gleise von Slipbahnen müsseneinen tragfähigen Untergrundhaben.● Zum Boot passende Slipwa-gen verwenden. Lagerung desBootes auf dem Slipwagen vordem Herausziehen aus dem Wasser überprüfen.● Sicherheitsabstand zwischenSlipwagen und festen Teilen derUmgebung von mindestens 0,50 m einhalten.● Seile und Anschlagmittel vorBenutzung auf augenscheinlicheMängel prüfen.● Der Bedienungsmann an derSlip- bzw. Verholwinde muss diegesamte Seilführung und denSlipvorgang beobachten.● Im Bereich der Seilumlenkun-gen dürfen sich keine Personenaufhalten.● An Bord befindliche Personenmüssen während des Slipvor -ganges Rettungswesten tragen.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ BGV D8 „Winden, Hub- und Zuggeräte“ Betriebssicherheitsverordnung

D 161

07/2010

Bootsbau

● Arbeitsverfahren und derenReihenfolge schriftlich festlegen,wenn verschiedene Arbeiten anBord ausgeführt werden.● Koordinator bestimmen.● Vor der probeweisen Inbetrieb-nahme– notwendige besondere Sicher-heitsmaßnahmen festlegen,

– Beschäftigte über die mit derArbeit verbundenen Gefahrenunterrichten,

– Gefahrbereiche kennzeichnenund ggfs. absperren,

– Rettungswege festlegen undkennzeichnen,

– Feuerlöscheinrichtungen vorhalten.

● Rettungsplan festlegen.● Rettungs- und Fluchtwege unter Deck unbedingt freihalten.● Arbeitsplätze unter Deck ausreichend beleuchten.● Unter Deck für ständige Be- und Entlüftung sorgen.● Stäube und lösemittelhaltigeDämpfe an der Entstehungs-stelle absaugen. Bei explosions-gefährlichen Stäuben und Dämpfen ex-geschützte Geräteeinsetzen. Explosionsgrenzenbeachten.● Atemschutz benutzen, wenntechnische Maßnahmen zurStaubvermeidung nicht möglichsind.

● Bei Beschichtungsarbeiten der Außenhaut nur schadstofffreieProdukte verwenden.● Beim Verarbeiten von Epoxid-harzen Schutzhandschuhe ausNitril- oder Buthylkautschuk tragen, bei lösemittelhaltigenProdukten zusätzlich Atemschutzverwenden.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge -untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Besondere Hinweise für denHolz-Bootsbau

● Nur zugelassene schadstoff-arme Leime verwenden.● Bei Verarbeitung von Hart -hölzern Krebsgefährdung vonStäuben beachten.

Besondere Hinweise für denMetall-Bootsbau

● Schweißrauche an der Entstehungsstelle absaugen.● Erhöhte Gesundheitsgefähr-dung beim Schweißen von hoch legierten Stählen beachten.● Gasansammlung unter Deckunbedingt vermeiden.● Gasschläuche so verlegen,dass Beschädigungen ausge-schlossen sind. Kurze Verbindun-gen zwischen Gasflaschen undBrenner. Schlauchbruchsiche-rungen bzw. Leckgassicherun-gen einsetzen.● Nach Beendigung der Arbeits-schicht sämtliche Gasanlagenvon Bord nehmen.● In Räumen/Bereichen mit leit-fähiger Umgebung ortsveränder-liche elektrische Betriebsmittelnur mit der Schutzmaßnahme – Schutzkleinspannungoder– Schutztrennung (mit einemoder mehreren Verbrauchern)

oder– Schutz durch Abschalten durchFehlerstromschutzeinrichtung(RCD) mit I�N 30 m A

betreiben.● Ortsveränderliche Stromquel-len, Trenntrafos und Baustrom-verteiler grundsätzlich außerhalbdes Raumes/Bereiches mit leit -fähiger Umgebung aufstellen.

● In Räumen/Bereichen mit leit-fähiger Umgebung und zusätzlichbegrenzter Bewegungsfreiheitortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nur mit derSchutzmaßnahme– Schutzkleinspannung(nur Betriebsmittel der Schutz-klasse III anschließen)

oder– Schutztrennung (nur einen Ver-braucher anschließen. Bei Be-triebsmitteln der Schutzklasse IPotentialausgleich mit der leit-fähigen Umgebung herstellen)betreiben.

Besondere Hinweise für die Faserverbundtechnik

● Bei der Verarbeitung von Glasfasermatten und -gewebeAtemschutz benutzen.● Hautkontakt beim Umgang mitHarzen und Härtern vermeiden(Allergiegefahr).● Brandgefahr bei vorbe -schleunigtem Material.● Bei Verarbeitung von PU-Schaum nur FCKW-freieSchäume verwenden. BeimAbbund ent ste hendeAmindämpfe direkt absaugen.● Hautschutz beachten: Vor derArbeit gezielter Hautschutz, nachder Arbeit richtige Hautreinigung,nach der Reinigung sorgsameHautpflege.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BetriebssicherheitsverordnungBGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“

Schutzklasseneinteilung der Elektro-werkzeugeSchutzklasse I – SchutzleitersystemSchutzklasse II – schutzisoliertSchutzklasse III – Schutzkleinspannung III

D 163

07/2010

GlaslagerungGlastransport

1

2

3

5

4

6

Tragegurte

● Handtragegurte nur für kurz-zeitiges Anheben von Glasschei-ben verwenden.● Möglichst Kreuzgurte benutzen.Gegenüber den Schultergurtenbewirken sie eine gleichmäßigereaxiale Belastung.● Gurte vor jedem Einsatz aufBeschädigungen kontrollieren.

Handtragegestell

● Vor dem Einsatz festen Sitzder Glasscheibe im Glasaufnah-meprofil (Gummieinlage) kontrol-lieren �.

Handsaugheber

● Vor Verwendung von Hand-saughebern � Tragfähigkeit kontrollieren.● Gummi der Hebersaug - scheiben ständig auf Beschä -digungen hin überprüfen undggfs. auswechseln.● Zur Reinigung der Gummi -fläche Brennspiritus verwenden.Andere Reinigungsmittel könnenevtl. den Gummi beschädigen.● Die Scheibe muss an der An-saugstelle sauber und trockensein.● Handsaugheber ohne Vakuum -kontrolle nur bei kurzfristigenArbeiten einsetzen, z.B. beimEinheben und Positionieren.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGR 195 „Benutzung von Schutzhand -schuhen“BetriebssicherheitsverordnungBGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“,Kap. 2.8TRBS 2111 „Schutz vor mechanischenGefährdungen“DIN EN 13155

Hinweise für die Glaslagerung

● Glasscheiben so lagern, dasssie nicht umfallen, kippen, verrut-schen oder brechen können �.● Glaslager,Regale u. Ä. gegenAnprall von Fahrzeugen und Lasten schützen �.

Zusätzliche Hinweise für die Glaslagerung auf der Baustelle

● Glasscheiben auf tragfähigemund ebenem Untergrund und außerhalb von Verkehrswegen lagern.● Sicherheitsabstand von 0,50 mgegenüber kraftbewegten Teilender Umgebung, z.B. von Kranen,einhalten.● Gerüste für die Aufnahme vonGlaspaketen überprüfen. Last -klasse des Gerüstes beachten.

Hinweise für den Transportvon Hand

● Beim manuellen Transport Verwendung von:– griffigen, schnittfesten Hand-schuhen oder Handlappen �

– Unterarmschutz (Pulsschoner)– Fußschutz● Einsatz von technischen Tra-gehilfen nach Möglichkeit bevor-zugen �.● Vor dem Stürzen der Scheibenuntere Ecken gegen Beschädi-gungen schützen, z.B. durch Eck-schuh oder Hartgummimatte.

Hinweise für den Transportmit Hebezeugen auf Baustellen

● Beim Transport von Glas schei -ben und -elementen nur Last auf -nahme mittel mit formschlüssigenHalteeinrichtungen verwenden. Istdies nicht möglich, Vakuum hebermit einer zusätzlichen form schlüs -sigen Halteeinrichtung oder miteinem zweifachen Reservevakuumeinschließlich Rückschlagventilverwenden �. Jedes Reserve -vakuum muss mit einem getrenntenSatz von Va kuumtellern verbundensein. Jeder dieser Sätze mussmindes tens die zweifache Trag -fähig keit besitzen.● Formschlüssige Halte ein rich -tun gen gelten nur dann als aus-reichende Sicherung, wenn sieerst gelöst werden, wenn die Lastdurch Abstellen bei der Zwischen -lagerung oder durch die endgül -tige Befestigung am Bau werkgegen Umstürzen oder Absturzgesichert ist.

D 164

07/2010

GlasbearbeitungGlasverarbeitung

● Bei der Handhabung von Glasgriffige, schnittfeste Handschuhebenutzen.● Zur Bearbeitung von Glas-oberflächen nur quarzfreie Stoffeverwenden.● Maschinelles Bearbeiten, z.B.Bohren, Schleifen oder Polieren,von Glas nur unter Wasserspülungdurchführen.● Hand-Nassschleifmaschinen nur mit der SchutzmaßnahmeSchutzkleinspannung oderSchutztrennung betreiben.● Am Arbeitsplatz (z.B. Bodenund Bearbeitungstisch) anfallen-den Glasbruch, Glassplitter und -reste umgehend beseitigen.Arbeitsplatz stets sauber halten.

● Glasbruch und Glasreste instich- und schnittfesten Behältern,z.B. Metallcontainern, sammeln.● Beim Entfernen von Glas -res ten und -splittern Schutzbrilletragen und Hemdkragengeschlos sen halten.● Lärmbereiche kennzeichnen,Gehörschutz benutzen.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge -untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“DIN VDE-BestimmungenVerordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“BGR 195 „Benutzung von Schutzhand -schuhen“

.

D 165

07/2010

Steinbearbeitung

Handwerkzeuge – Meißel �

● Handschutz und Schutzbrille tragen● Meißel mit Fangkorb undHandgriff verwenden.● Grate am Meißelkopf müssenentfernt werden (Splitter gefahr).

● Keine stumpfen oder schad -haften Meißel benutzen.● Meißel beim Nachschleifennicht überhitzen.

Zusätzliche Hinweise für druckluftbetriebene Meißelhämmer

Bei Druckluftwerkzeugen könnendie Vibrationen zu Gelenkverän-derungen und zu Gefäßschädenan den Händen führen (Weiß -fingerkrankheit), deshalb nachMöglichkeit vibrationsgeminderteWerkzeuge verwenden.● Bewegliche Anschlussleitungengegen mechanische Beschädi-gungen schützen und so verle-gen, dass keine Stolpergefahrentsteht.

● Schlauchverbindungen gegenunbeabsichtigtes Lösen sichern.● Vor dem Trennen Schlauch-verbindung drucklos machen.● Beim Ablegen des GerätesMeißel entfernen oder gegenunbeabsichtigten Ausstoßsichern.● Gehörschutz verwenden.● Schutzbrille tragen.

Hinweise für Arbeiten mitquarzhaltigen Materialien

Bei der Bearbeitung quarz -haltiger Materialien vor allem mitMaschinen zum Sägen, Fräsen,Schleifen, Polieren kann gesund-heitsschädlicher Feinstaub auftreten.● Für Belüftung sorgen und Stauban der Entstehungs stelle direktoder durch Saug trichter �erfassen und absaugen.● Saugtrichter regelmäßig derEmissionsquelle nachführen undin Richtung des Saug trichtersarbeiten.● Trennschleifer direkt ab -saugen � und nur dafür zuge -lassene und gekennzeichneteTrennscheiben verwenden.● Soweit lüftungstechnischeMaßnahmen nicht ausreichen,Atemschutz mit Partikelfilter P2bzw. filtrierende Halb maskenFFP2 benutzen.● Schutzbrille verwenden.● Werkstück nicht abblasenoder abkehren,sondern absaugen. Grobe Stücke mitRechen einsammeln.● Für Reinigungsarbeiten nurgeprüfte Sauggeräte der Staub-klasse M oder höherwertig ver-wenden.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ BGI 5047 „Mineralischer Staub“ BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“BGR 192 „Benutzung von Augen- undGesichtsschutz“BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“Gefahrstoffverordnung TRGS 559 „Mineralischer Staub“BetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz -verordnungTRBS 2111 „Mechanische Gefährdungen“

Steinbearbeitungsmaschinen

● Quetsch- und Scherstellen anMaschinen absichern �.�● Verkleidungen/Abdeckungennicht entfernen.● Art, Umfang und Fristen er -forderlicher Prüfungen festlegen(Gefährdungsbeurteilung) undeinhalten.

3

2

1

5

4

● Lärmarme Maschinen, Geräteund Werkzeuge auswählen, z.B. geräuscharme Säge blätterverwenden.● Lärmintensive Maschinen kapseln und abschirmen.● Lärmbereiche kennzeichnenund durch bauliche Maßnahmenvon anderen Arbeits plätzen trennen.

● Gehörschutzmittel benutzen,wenn die technischen Maß -nahmen zur Lärmminderungnicht ausreichen.

Zusätzliche Hinweise für nassbetriebene Säge-, Fräs- undSchleifmaschinen

● Stationär elektrisch betriebeneMaschinen müssen mindes tensder Schutzart IP 54 entsprechen.● Handmaschinen für Nass be -trieb dürfen nur mit der Schutz-maßnahme „Schutzkleinspan nung“oder „Schutztrennung“ betriebenwerden.● Feinstaub an der Entstehungs-quelle durch Wasserzuführungbinden und Sprüh- bzw. Schleif - nebel niederschlagen �.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge -untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt

D 168

07/2010

Steinstäube

Enthält der Feinstaub freie kristal -line Kieselsäure, die bei der Be -arbeitung quarzhaltiger Gesteinefreigesetzt wird, besteht dieGefahr einer Quarzstaublungen-erkrankung (Silikose) bzw. einerLungenkrebserkrankung in Ver-bindung mit einer Silikose.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“BGI 5047 „Mineralischer Staub“BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“BGR 121 „Arbeitsplatzlüftung – Luft tech -nische Maßnahmen“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)TRGS 559 „Mineralischer Staub“

Bei der Bearbeitung entstehtneben Grobstaub auch Feinstaub.Feinstaub (Partikel < 1/5000 mm)ist mit dem Auge nicht mehrsichtbar und kann beim Einatmenbis in die Lunge gelangen. Erkran-kungen der Atemorgane wie z.B.Entzündungen oder Bronchitiskönnen die Folge sein.

Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)

Allgemeiner Staubgrenzwert:● Alveolengängiger (lungen gän -giger) Staub (A-Staub) 3 mg/m3.● Einatembarer Staub (E-Staub)10 mg/m3.

● Für Quarzstaub besteht der zeitkein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW).Den früheren Luftgrenzwert von0,15mg/m3 so weit wie möglichunterschreiten (Minimierungsge-bot). Tätigkeiten oder Verfahren,bei denen lungengängiger Quarz-staub auftritt, sind als kreb s -erzeugend zu bewerten. ➭

OrganisatorischeMaßnahmen

● Staubbelastende Arbeitsberei-che oder Tätigkeiten ermitteln.Beim Auftreten von Quarzstaubprüfen, ob Materialien mit gerin-gerem Quarzgehalt verwendetwerden können.● Gefährdungsbeurteilung erstellen, Schutzmaßnahmenfestlegen, dokumentieren.● Betriebsanweisung erstellenund Mitarbeiter unterweisen.● Wirksamkeit der getroffenenMaßnahmen regelmäßig über -prüfen.

Technische Maßnahmen

● Mindestraumbedarf von 30 m3

pro Person nicht unterschreiten.● Staubgefährdete Arbeits -bereiche von den übrigen Arbeits-plätzen durch bauliche Maß -nahmen trennen.● Für gute Raumbelüftung sorgen.● Staubarme Arbeitsverfahrenund direkt abgesaugte Geräteverwenden.● Stauberzeugende Maschinennur mit wirksamer Absaugungbetreiben.● Staub möglichst an der Ent-stehungsstelle direkt absaugen(Punktabsaugung) oder durchSaugtrichter erfassen. Saugtrich-ter kontinuierlich der Staubquellenachführen und in Richtung desSaugtrichters arbeiten.● Abgesaugte Luft reinigen undins Freie führen.● Absauganlagen regelmäßigwarten und mindestens ein maljährlich durch befähigte Person(z.B. Sachkundiger) prüfen las-sen. Prüfung dokumen tieren.● Arbeitsräume, Maschinen und Geräte regelmäßig vonStaubablagerungen reinigen. Bei Reinigungsarbeiten nichttrocken kehren oder mit Druck-luft ab blasen, sondern saugen.Grobe Stücke mit Rechen einsammeln.

● Für Reinigungsarbeiten nurgeeignete und geprüfte Indus trie -sauger der Staubklasse M oderhöherwertiger verwenden.● Zum Absaugen von Hand -maschinen Entstauber der Staub-klasse M oder höherwertiger verwenden.● Generell gilt: Staubschutzmaß-nahmen nicht auf eine Möglich-keit begrenzen. Häufig führennur parallele Maßnahmen zumErfolg.

Zusätzliche Hinweise für Nassbearbeitung

Werden Werkstücke nass bearbeitet, kann der Staubanfallerheblich gemindert werden.Trotzdem ist eine Staubgefähr-dung nicht gänzlich ausgeschlos-sen, da insbesondere bei schnell-laufenden Maschinen der Staubmit dem Wasser verwirbelt wird(Aerosolbildung).● Wasser direkt auf die Schnitt-stelle leiten.● Ausbreitung des Sprühnebelsverhindern, z.B. durch Bürsten-vorgänge, am Werkstück auf -liegende Schutz hauben.● Umlaufwasser regelmäßig rei-nigen/wechseln, bei Maschinenohne Aufbereitung mindestenstäglich.● Beim Schleifen, Polieren nurquarzfreie Mittel verwenden.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeun-tersuchungen nach Ergebnis derGefährdungsbeurteilung veran-lassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

D 170

07/2010

Betontrennmittel

1

Als Betontrennmittel werden folgende Produkte angeboten:Mineralöle, Pflanzenöle, Emul-sionen, Wachse, Pasten, Lacke.● Betontrennmittel dünn undsparsam auftragen. Beim Auf-sprühen Verlängerungsrohr verwenden, um das Einatmen von Sprühnebeln zu begrenzen.● Zündquellen fernhalten, offeneFlammen vermeiden.● Vorratsmenge am Arbeitsplatzauf Schichtbedarf beschränken.

BTM 10BTM 15

BTM 20BTM 30BTM 40BTM 50BTM 60

nicht gekennzeichnetkennzeichnungsfrei, entaromatisiertdünnflüssigentaromatisiertaromatenarmentzündlich, entaromatisiertentzündlich, aromatenarm

● Gefäße geschlossen halten.● Beim Verarbeiten in RäumenLüftungsmaßnahmen durchfüh-ren (Fenster und Türen öffnen).● Bei lösemittelhaltigen Produk-ten Atemschutz mit Kombinati-onsfilter A2-P2 benutzen, wennLüftungsmaßnahmen nicht aus-reichen und Trennmitteldämpfeund -nebel eingeatmet werdenkönnen.Bei lösemittelfreien Produk-ten Partikelfilter P2 bzw. FFP2benutzen (bei Spritzverfahren).

● Unbedeckte Körperteile mitfettfreier Hautschutzsalbe ein-cremen.● Geeignete Körperschutzmittelbenutzen, z. B. Gesichtsschutz,Schutzbrille �, Schutzhandschu-he aus Nitril oder Buthylkautschuk.● Bei Spritzern in die Augen so -fort mit viel Wasser spülen und um -gehend den Augenarzt aufsuchen.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeun-tersuchungen nach Ergebnis derGefährdungsbeurteilung veran-lassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BGR 195 „Benutzung von Schutzhand -schuhen“BGI 868 „Chemikalienschutzhandschuhe“

Beim Erstellen derBetriebsanweisung ist Ihre Berufsgenossenschaft behilflich.

Produkt-Code für Betontrennmittel

.

D 172

07/2010

Verarbeiten großformatigerMauersteine

2

3

● Bei Einhand-Mauersteinen darfdas Verarbeitungsgewicht*) beieiner Greifspanne– von mindestens 40 mm undhöchstens 75 mm nicht mehrals 7,5 kg,

– von mindestens 75 mm undhöchstens 115 mm nicht mehrals 6 kg betragen.

● Bei Zweihand-Mauersteinendarf das Verarbeitungsgewicht*)nicht mehr als 25 kg betragen.● Zweihand-Mauersteine müssenGriffhilfen (Grifflöcher, Griffta-schen) haben bzw. so gestaltetsein, dass sie mit Zweihand-Greif-werkzeugen verarbeitet werdenkönnen. ● Möglichst in der Höhe stufen-los verstellbare Arbeitsplätze(Gerüste) mit zwei verschiedenenEbenen verwenden, um unnöti-ges Bücken zu ersparen �. DieGreifhöhe der Steine sollte ca.40–50 cm über der Standhöhedes Beschäftigten liegen. ● Mauersteine mit einem Verar-beitungsgewicht*) von mehr als25 kg dürfen nur mit Hilfe vonVersetzungsgeräten oder -maschinen verarbeitet werden.● Steinpakete, bei denen dasVerarbeitungsgewicht*) der einzelnen Mauersteine mehr als 25 kg beträgt, müssen gekenn-zeichnet sein.

Vorsorgeuntersuchungen

● Empfehlung arbeitsmedizini-scher Vorsorgeuntersuchungennach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung. Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Montage- und Betriebsanleitungdes Herstellers beachten.● Geschossdecken nicht über-lasten.● In der GefährdungsbeurteilungAbsturzsicherungen vorsehen,z.B. Seitenschutz. ● Zugänge für einen sicherenAuf- und Abstieg vorsehen.● Gefährdungen durch Quetsch-oder Scherstellen nebeneinander

Hinweise für Maurer arbeitsbühnen �,Mauersteinversetzgeräte und -maschinen

● Mauersteinversetzgeräte und -maschinen dürfen nur zum Ver-setzen von Mauersteinen ver -wendet werden �.● Bei der Aufstellung der Geräteund Maschinen unbedingt die

2

Verarbei-tungs-gewicht*

Greif-spannederHand

50 60 70 80 90 100110

40 mm 75 mm 115 mm

max.7,5 kg

max.6 kg

max.25 kg

max.>25 kg

1

oder übereinander angeordneterMaurerarbeitsbühnen ausschlie -ßen, ggf. Absperrungen oderAbgrenzungen vorsehen.● Auf ausreichenden Abstand zuWandöffnungen, Deckenkantenund -durchbrüchen achten. Ggf.feste Absperrungen oder trag -fähige Abdeckungen anbringen.● Elektrisch betriebene Geräteund Maschinen nur über einenbesonderen Speisepunkt an-schließen, z.B. Baustromverteilermit Fl-Schutzschalter (RCD).● Nur unterwiesene Geräteführereinsetzen.● Prüfungen durch eine befä hig tePerson (z.B. Sachkundigen):– vor der ersten Inbetriebnahme– mindestens einmal jährlich– nach Instandsetzung an tragen-den Teilen vor Wiederinbetrieb-nahme

● Prüfung durch Geräteführer:– arbeitstäglich ● Prüfergebnisse in ein Prüfbucheintragen.

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungBGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“BGI 695 „Handhaben von Mauersteinen“ DIN 4420-1

*) Verarbeitungsgewicht ist das vorhandeneMauersteingewicht einschließlich normalerproduktions- und witterungsbedingter Feuchtigkeit.

D 180

07/2010

Transport von Gefahrgüternin kleinen Mengen

● Gefahrgüter werden in denGefahrgutvorschriften in die Klassen 1 – 9 eingeteilt. Die inder Bauwirtschaft am häufigstenbeförderten Gefahrgüter sind inder Tabelle 1 aufgeführt.● Für die Beförderung gefähr -licher Güter bestehen zwarumfangreiche und teilweise komplizierte Vorschriften – sofernjedoch nur kleine Mengen beför-dert werden, können erleich -ternde „Freistellungsreg elungen“in Anspruch genommen werden.Die für die Betriebe der Bauwirt-schaft wichtigste Regelung istdie Kleinmengenregelung.● Die Kleinmengenregelung(1.000-Punkte-Regel) darf ange-wandt werden, wenn bei derBeförderung eines einzelnenStoffes/Produkts die in derTabelle 1 angegebene Höchst-menge nicht überschritten wird.Wenn unterschiedliche Gefahr -güter zusammen auf einem Fahr-zeug befördert werden, so mussdie transportierte Menge mit demzugehörigen Faktor multi pliziertwerden. Die berechnete Summe

darf dabei „1.000 Punkte“ nichtüberschreiten. Bei Überschreitunggelten alle anzuwendenden Gefahr -gutbeförderungsvorschriften.● Beispiel:Dachisolierer transportieren miteinem Klein-LKW sechs 11-kg- Flaschen Propan (Klasse 2, UN1965), 120 l Voranstrich (Klasse3, UN 1263) und Werkzeuge. 6 Stück 11-kg-Flaschen = ca. 66 kg x 3 = 198120 kg Voranstrich =ca. 120 l x 3 = 360Summe = 558 < 1.000 Punkte,also Kleinmengenbeförderungzulässig!● Beispiel:Rohrleitungsbauer transportierenauf der Ladefläche eines Doppel-kabinen-Transporters40 l Sauerstoff (Klasse 2, UN 1072) x 1 = 408 kg Acetylen (Klasse 2, UN 1001) x 3 = 2433 kg Propan (Klasse 2, UN 1965) x 3 = 99180 l Diesel (Klasse 3, UN 1202)x 1 = 180Summe = 343 < 1.000 Punkte,

also Kleinmengenbeförderungzulässig !● Für die Kleinmengenbeförde-rung gelten u.a. folgende Anfor-derungen:– Der Fahrer ist im Umgang mit

Gefahrgut unterwiesen.– Ladungssicherung, sichere

Verstauung (z.B. Verzurren)– Verbot von offenem Licht,

Rauchverbot in der Nähe derVersandstücke sowie beiLadearbeiten

– Meldepflicht bei Unfällen oderZwischenfällen (Tel. 110/112)

– Gefahrzettel und UN-Nummernauf jedem Versandstück. Die Verpackungen müssen bauart -ge prüft sein. Behälter für Diesel benötigen z.B. die Auf-schrift „UN 1202“

– Bei Beförderung von Gasender Klasse 2 in geschlossenenFahrzeugen (möglichst ver -meiden) ist für ausreichendeLüftung zu sorgen. In Ausnah-mefällen kann an der Lade -raum tür stattdessen folgenderWarnhinweis angebracht werden: „Achtung – KeineBelüftung – Vorsichtig öffnen.“

● Mitführen eines Feuerlöschersder Brandklassen ABC (z.B. 2 kgPulver); Prüffrist min. alle 2 Jahre● Versandstücke nicht öffnen.Ein Beförderungspapier (z.B.Frachtbrief) ist mitzuführen, ausdem die Menge der Gefahrgüterund die berechnete Zahl hervor-gehen.● Weitere Freistellungsregelungenkönnen unter bestimmten Voraus -setzungen in Anspruch genom-men werden; dies sind u.a.:– Kleinmengenregelung im

Rahmen der Haupttätigkeit– Kleinmengenbeförderungen in

begrenzten Mengen (LQ)➭

Tabelle 1: Höchstmengen und Faktoren für KleinmengentransporteZur Ermittlung der richtigen Faktoren werden die UN-Nummer und die Verpackungsgruppe des Gefahrgutesbenötigt. Diese Angaben können z.B. dem Sicherheitsdatenblatt des Produktes entnommen werden.

Stoffe/Zubereitungen Höchstmengen*(Faktoren)

Gefahr-zettel

Klasse UN-Nr.

Verpackungs-

gruppe

Bezeichnung

2 1001 Acetylen, gelöst ●

Gase 1072 Sauerstoff verdichtet ●

(z.B. Flüssiggas, 1965 Kohlenwasserstoffgas, Gemisch, verflüssigt,Acetylen, Sauer- N.A.G. Gemisch C (Propan), ●

stoff, Spraydosen) 1950 Druckgaspackungen ●

(Treibgas z.B. Kohlendioxid)1950 Druckgaspackungen, feuergefährlich ●

3 1133 II Klebstoff ●

Entzündbare 1133 III Klebstoff ●

flüssige Stoffe 1202 III Dieselkraftstoff ●

(z.B. Benzin, 1203 II Benzin ●

Diesel, brenn- 1263 II Farbe ●

bare Lacke) 1263 III Farbe ●

1306 III Holzschutzmittel ●

1866 II Harzlösung ●

4.1 3175 II Feste Stoffe, die entzündliche flüssige Stoffe ●

Entzündbare enthalten, N.A.G.feste Stoffe(z.B. Klebstoffe)5.2 3106 Organisches Peroxid Typ D, fest ●

OrganischePeroxide (z.B. Härter für Styrol)6.1 1593 III Dichlormethan ●

Giftige Stoffe 2810 III Giftiger organischer flüssiger Stoff, N.A.G. ●

(z.B. fluoridhaltige 3287 III Giftiger anorganischer flüssiger Stoff, N.A.G. ●

Holzschutzmittel, Trichlorethan, Isocyanate)8 1719 II Ätzender alkalischer flüssiger Stoff, N.A.G. ●

Ätzende Stoffe 1719 III Ätzender alkalischer flüssiger Stoff, N.A.G. ●

(z.B. saure oder 1824 II Natriumhydroxidlösung ●

alkalische Reiniger, 1824 III Natriumhydroxidlösung ●

Epoxidharzhärter) 2289 III Isophorondiamin ●

9 3077 III Umweltgefährdender Stoff fest, N.A.G ●

Verschiedene 3082 III Umweltgefährdender Stoff, flüssig, N.A.G. ●

Stoffe (z.B. Asbest,heißflüssigerBitumen)

333(3)

1.000(1)

Weitere Informationen:

Straßenverkehrsordnung (StVO)Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO)Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnund Binnenschifffahrt (GGVSEB)Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)

*) Höchstmenge bedeutet

n für feste Stoffe, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase: die Nettomasse in kg;n für verdichtete Gase: der nominale Fassungsraum (Nenninhalt) des Gefäßes in Liter;n für Gegenstände: die Bruttomasse in kg (für Gegenstände der Klasse 1, die Nettomasse

des explosiven Stoffes in kg);n für flüssige Stoffe: der tatsächliche Inhalt (Füllung) in Liter.

6

D 182

D 182

07/2010

Schornsteinfegearbeiten

Über oder innerhalb der Dach -kon struktion für dieVerkehrswege und ArbeitsplätzeBauteile aus korrosionsbeständi-gen Metallen verwenden.

Verkehrswege

● Auf glatten Oberflächen vonDächern (z.B. Metall, Kunststoff)mit einer Neigung von 5° bis 20°Einrichtungen, z.B. Geländer,rutschhemmende Matten vorse-hen, die ein Abrutschen beimBetreten verhindern.

● Ab mehr als 20° DachneigungLaufstege, Trittflächen, Einzel-tritte oder fest installierte Leiternnach DIN EN 12951 vorsehen.● Mindestbreite der Laufstegeund Trittflächen 25 cm �.● Abstand zwischen den einzel-nen Flächen von Laufstegen nichtmehr als 5 cm.● Trittflächen unter Durchsteigöff-nungen mindestens 25 x40 cm �.● Abstand der Trittflächen � inAbhängigkeit von der Dach -neigung. Nach Einbauanleitungdes Her stel lers übereinanderanordnen �:– Trittflächen auf Dächern bis45° Neigung höchstens 75 cm

Abstand – Trittflächen auf Dächern über45° Neigung höchstens 50 cmAbstand

– Einzeltritte bis höchstens 60°Dachneigung höchstens40 cm Abstand �

● Dachleiter nach Einbauanlei-tung des Herstellers einbauen.● Dachleiter nur von einer Personeinschließlich Werkzeug benutzen.● Keine Dachdeckerauflegeleiterverwenden.● Anlegeleitern als Zugang zuVerkehrswegen auf dem Dach nurdann verwenden, wenn eine stand-sichere Aufstellung gewährleistet

und ein seitliches Verrutschendurch konstruktive Einrichtungenan Bauwerk oder Leiter ausge-schlossen ist. Maximaler Höhen-unterschied 5,00 m.● Mindestbreite von Holzlauf ste-gen unter Dach 25 cm. Die Holz-dicke ergibt sich aus der maxima-len Stützweite (Tabelle).

Standflächen

● Standflächen � an der Mün-dung von Abgasleitungen nichttiefer als 1,10 m unterhalb derMündung. Mindestgröße 25 x 40 cm.● Sie müssen folgende waage-rechte Abstände aufweisen:– zwischen Abgasanlage undAußenkante Standfläche: minde-stens 40 cm

1

Dicke in cmmax. Stützweite in m

3,001,25

3,501,75

4,002,25

4,502,50

5,002,75

Holzabmessungen für Laufstege unter Dach

– zwischen Innenkante Stand-fläche und Außenkante Abgas-anlage: höchstens 30 cm

– zwischen Standfläche und Ab-gasanlage bei zwischenliegen-dem First: höchstens 60 cm

– Innenkante Standfläche undMitte Zug der Abgasanlage:höchstens 1,0 m

● Standflächen an Reinigungs-öffnungen mindestens 50 x 50cm. Bewegungsfreiraum mind.1,8 m3, wobei die Unterkante derReinigungsöffnung sich in einemBereich von 40 cm bis 1,40 müber der Standfläche befindenmuss.

Absturzsicherungen

● Einseitigen Geländerholm in 1,10 m Höhe bei seitlichem Abstand von 15 cm zur Flächevorsehen:– an Standflächen und Verkehrs-wegen auf Dächern mit einerNeigung von mehr als 60°

– an Standflächen und Verkehrs-wegen bei mehr als 2,00 mAbsturzhöhe oberhalb einertragfähigen Dachfläche.

● Steigleitern an Abgasanlagenmit einer Aufstiegshöhe

– bis 5,00 m im Mündungs-bereich mit einem Ruhebügelausrüsten,

– von mehr als 5,00 m über Dach bis zur Mündung mit einerSteigschutzeinrichtung nachDIN 18799-3 ausrüsten, dieauch für die Standfläche wirk-sam sein muss.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeun-tersuchungen nach Ergebnis derGefährdungsbeurteilung veranlas-sen (Pflichtuntersuchungen) oderanbieten (Angebotsuntersuchun-gen). Hierzu Beratung durch denBetriebsarzt.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“DIN EN 516DIN EN 12951DIN 18160 Teil 5DIN 4426BGR 218 „Schornsteinfegerarbeiten“BGI 691 „Regeln für das Nachrüsten vonSteigeisen- und Steigleitergängen mitSteigschutzeinrichtungen an Schornsteinen“

2

3Einzeltritte

Trittflächen

4

D 183

D 183

07/2010

Arbeiten unter Hitze -einwirkung im Feuerfestbau(Hitzearbeiten)

Die Hitzebelastung des Menschenhängt von der Lufttemperatur,aber auch von der Luftfeuchtig-keit, der Luftgeschwindigkeit undder Wärmestrahlung ab. Weiter-hin sind die Schwere der körper -lichen Arbeit, die Dauer der Arbeitund die Bekleidung wichtig. ● Man kann im Allgemeinen davonausgehen, dass eine Hitzebelas -tung vorliegt, – wenn bei einer Temperatur

über 30°C eine Tätigkeit länger als 1 Stunde ausgeführtwird,

– wenn bei kurzer Expositions-zeit bis 30 Minuten und leichterkörperlicher Arbeit die Tempe-ratur bei 36°C liegt.

● Mit den Arbeiten erst begin-nen, wenn gesundheitsschädlicheHitzeeinwirkungen so weit wiemöglich ausgeschlossen sind.

Technische und organisa -to rische Maßnahmen

● Arbeitsplätze durch örtlicheBelüftung oder Allgemeinbelüf-tung kühlen.● Oberflächentemperatur durchKühlung, Drosselung der Ener-giezufuhr oder Dämmung herab-setzen.● Heiße Oberflächen durch Um-wehrung oder Absperrung gegenBerühren sichern.● Wärmestrahlung durch Hitze-schutzschirme, Drahtgewebe oderReflexionsanstriche abschirmen.● Möglichst automatisierte oderferngesteuerte Arbeitsverfahrenanwenden.● Arbeiten unter Hitzeeinwirkungauf ein Minimum beschränken.● Bei schwerer körperlicherArbeit muss nach 60 Minuten

eine Pause eingelegt werden.● Je nach Hitzebelastung häufigeAbkühlungspausen von mindes-tens 10 Minuten Dauer einhalten.● Bei Hitzearbeiten muss derAufsichtführende ständig anwe-send sein.

Persönliche Maßnahmen

● Bei Hitzearbeiten – je nach Artund Intensität der Einwirkung – Hitzeschutzkleidung benutzen.● Erforderlichenfalls zusätzlich – Sicherheitsschuhe mit wärme-isolierendem Unterbau (Hitze-schuhe) und

– Schutzhelme mit Schale ausDuro plasten und hitzebeständi-ger Innenausstattung benutzen.

● Keine Wäschestücke und Klei-dung aus Kunststoff-Fasern tragen.● Durch Schwitzen verursachteVerluste an Flüssigkeit und Mine-ralsalzen durch ausreichende Ein-nahme ungekühlter, kohlen säure -armer, alkohol- und koffeinfreierGetränke ausgleichen.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeun-tersuchungen nach Ergebnis derGefährdungsbeurteilung veranlas-sen (Pflichtuntersuchungen) oderanbieten (Angebotsuntersuchun-gen). Hierzu Beratung durch denBetriebsarzt.

Weitere Informationen:

BGR 188 „Feuerfestbau“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“BGI 504-30 Auswahlkriterien nach Grundsatz G 30

D 184

D 184

07/2010

Feuerfestbauarbeiten in Behältern und engenRäumen

Eine Gefährdung besteht z.B. in – Schächten,– Rohrleitungen,– Kesseln,– Brennkammern,– Rauchgaskanälen,– Wärmetauschern,– Schmelzöfen und– Zyklonen.

Vorbereitende Arbeiten

● Befahrerlaubnis des Betreiberseinholen, in der festgelegt ist,welche Schutzmaßnahmen undAbstimmungen zusätzlich zu treffen sind. ● Betriebsanweisung aufstellen.Sie muss Angaben enthalten über– erforderliche organisatorische,technische und hygienische

Maßnahmen,– Reihenfolge und Ablauf derArbeiten,

– notwendige persönliche Schutz-ausrüstungen,

– Maßnahmen bei Störfällen,– Fluchtwege und Rettungsausrü-stungen,

– Alarm-/Rettungsplan.● Arbeiten in Behältern und engenRäumen erst beginnen, wennBetriebsanweisung und Befahrer-laubnis vorliegen.● Vor Beginn und während derArbeiten prüfen, ob eine Gefähr-dung durch – Gase,– zu geringe Sauerstoff -konzentration,

– elektrischen Strom besteht.● Anbackungen und Verbren-nungsrückstände vor Arbeits -beginn entfernen.● Mitarbeiter regelmäßig überdie besonderen Gefahren und ent-sprechenden Schutz- und Rettungs-maßnahmen unterweisen.● Benennung eines zuverlässigen(besonderen) Aufsichtführenden,der die Einhaltung der Schutzmaß -nahmen überwacht und stän digauf der Baustelle anwe send ist.● Arbeiten Beschäftigte verschie-dener Unternehmer gleichzeitignebeneinander, müssen die Arbei-ten zur Vermeidung gegenseitigerGefährdung durch einen weisungs -befugten Koordinator aufeinan derabgestimmt werden.

Lüftungsmaßnahmen

● Lüftungsmaßnahmen durch-führen. Es müssen immer mindes-tens 19 Vol.-% Sauerstoff vorhan-den sein. Der Wert ist messtech-nisch zu überwachen, z.B. durchdirekt anzeigende Messgeräte.

2

1

3

● Nicht mit Sauerstoff belüften.● Bei Vorhandensein von Schad-stoffen ist durch eineGefährdungsbeurteilung dieSchutzstufe gemäß Gefahrstoff-verordnung zu ermitteln, und essind die erforderlichen Schutz-maßnahmen festzulegen (ebenfalls messtech-nische Überwachung).● Sofern eine gastechnischeGefährdung besteht, Atemschutz-geräte bereitstellen.● Ist eine ausreichende Lüftungnicht sichergestellt, sind von derUmgebungsatmosphäre unabhän-gig wirkende Atemschutzgeräte(Isoliergeräte) zu benutzen.

Arbeitsausführung

● In Behältern und engen Räu-men des Feuerfestbaues ist esunzulässig,– gefährliche Zubereitungen herzustellen, soweit dies nichtarbeitstechnisch erforderlich ist,

– Reinigungsarbeiten mit brenn-baren Flüssigkeiten (z.B. Löse-mitteln) auszuführen,

– Innenwände oder Einbauten so stark zu erwärmen, dass dadurch gesundheitsgefährlicheZersetzungsprodukte entstehenkönnen,

– Druckgasbehälter, ausge-nommen Feuerlöscher undAtemschutzgeräte, mit hinein -zunehmen,

– zu rauchen und offenes Licht zuverwenden.

● An einer ZugangsöffnungSicherungsposten einsetzen, dermit den innen Beschäftigten imKontakt steht (Sichtverbindung,Sprechverbindung) und der jeder-zeit Hilfe herbeirufen kann, ohneseinen Posten zu verlassen.● Fluchtwege freihalten.● Ofenkammergerüste � stand-sicher ausführen:– seitliche Abstützungen an Ofen-kammerwänden

– Auflagerung der Gerüstbelägeauf Kanthölzern mindestens20 x 10 cm

– soweit erforderlich, Lastvertei-lung und Höhenausgleich unter

Fußplatten– Prüfung des Gerüstes nach Fertigstellung durch befähigtePerson (z.B. Sachkundigen).

● Elektrowerkzeuge, Leuchten undHandleuchten nur mit der Schutz-maßnahme Schutzkleinspannung,Schutztrennung oder – wenn die Bewegungsfreiheit gemäß BGI 594 nicht begrenzt ist – Fehlerstromschutzschaltung mitNenn aus lösestrom 30 mA betreiben.●Trafos grundsätzlich außerhalbelektrisch leitfähiger Behälter undenger Räume aufstellen.● Bei Schutzkleinspannung oderSchutztrennung jeweils nur einenVerbraucher anschließen.● Bei erhöhter elektrischer Gefährdung (Nassarbeiten, Spritz -arbeiten, Elektroschweißarbeiten)sind ggf. zusätzliche Maßnahmenerforderlich, z.B.:– Verwendung isolierender Zwischenlagen

– schwer entflammbare undtrockene Schutzkleidung

– unbeschädigte Sicherheitsschuhe– Verwendung besonders ge-kennzeichneter Maschinen undSchweißstromquellen

● Schweißstromquellen nur au-ßerhalb von Behältern und engenRäumen aufstellen.● Ersatzstromerzeuger vorhal-ten, falls durch einen Stromaus-fall Gefahren für die Beschäftig-ten entstehen.

PersönlicheSchutzausrüstungen

● Persönliche Schutzausrüstun-gen bereitstellen und benutzen.Grundaustattung:– Schutzhelm �– Sicherheitsschuhe– Schutzhandschuhe �

Hautschutz

● Vor der Arbeit gezielter Hautschutz.● Nach der Arbeit richtige Hautreinigung.● Nach der Reinigung sorgsameHautpflege.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeun-tersuchungen nach Ergebnis derGefährdungsbeurteilung veranlas-sen (Pflichtuntersuchungen) oderanbieten (Angebotsuntersuchun-gen). Hierzu Beratung durch denBetriebsarzt.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGR 117-1 „Behälter, Silos und engeRäume“BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“BGR 188 „Feuerfestbau“BGI 594 „Einsatz von elektrischenBetriebsmitteln bei erhöhter elektrischerGefährdung“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ Technische Regeln für Gefahrstoffe(TRGS)

185

D 185

07/2010

Keramikfaserprodukte

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)Technische Regeln GefahrstoffeTRGS 619 „Substitution für Produkte ausAluminiumsilikatwolle“ BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“

Keramikfaserprodukte werdenhäufig im Hochtemperaturbe-reich zur thermischen Isolierungvon Öfen und Kesseln verwendet.Aus Keramikfaserprodukten kön-nen bei der Verarbeitung krebs-erzeugende Faserstäube freige-setzt werden.

Technische und organisato rische Maßnahmen

● Für eine Reihe von Anwen - dung s fällen liegen ungefährlichereErsatzstoffe (z. B. Hochtempe -ra turglasfasern) vor. Vor der Verwendung von Keramikfasernprüfen, ob weniger gefährliche Fasern verwendet werden kön-nen.● Betriebsanweisung erstellenund Beschäftigte vor Beginn derArbeiten, mindestens jedoch ein-mal jährlich über die Gefahren und möglichen Schutzmaßnah-men unterweisen.

● Vorkonfektionierte Keramik -faser produkte bevorzugen.● Verpackte Produkte erst amArbeitsplatz auspacken. Materialnicht werfen.● Für gute Belüftung am Arbeits-platz sorgen. Aufwirbeln vonStaub vermeiden.● Keramikfaserprodukte miteinem scharfen Handwerkzeug auf einer flachen, festen Unter-lage schneiden. Sägearbeiten nur unter Absaugung!● Arbeitsplatz sauber halten undregelmäßig reinigen.

● Anfallenden Staub nicht zusam-menfegen und nicht mit Druck-luft abblasen. Für Absaugung und Reinigung nur zugelasseneStaubsauger der Kategorie H (K 1) verwenden.● Verschnitte, Abfälle und Staub-saugerinhalte in verschließbarenBehältnissen, z. B. Tonnen oderPlastiksäcken, sammeln. BeimVerschließen der Plastiksäcke dieLuft nicht herausdrücken.● Beim Entfernen thermisch be-lasteter Keramikfasern besonde-re Sorgfalt aufwenden. Arbeits-bereiche abtrennen. Materialanfeuchten oder Verwendung vonFaserbindemitteln. Auf wirksameAbsaugung achten.

2 13

Persönliche und hygienischeSchutzmaßnahmen

● Persönliche Schutzausrüstungbenutzen:– Schutzhandschuhe �– ggf. Schutzbrille (möglichstKorbbrille)

– locker sitzende, langärmeligeSchutzkleidung � (vorzugswei-se Einwegschutzanzüge Typ 5)

– Halbmaske mit Partikelfilter P 3oder filtrierender HalbmaskeFFP 3 �

● Bei Arbeiten geringen Um-fangs (z. B. Zuschneiden einzel-ner Platten, Entfernen einzelnerSchnüre) Halb-/Viertelmasken mitFilter P 2 bzw. filtrierende Halb-maske FFP 2. Empfohlen wirdAtemschutz mit Gebläseunter-stützung (Typ TM2 P), fallweiseauch gebläseunterstützte Helme(Typ TH3 P).● Arbeitskleidung vor Verlassender Baustelle ausziehen.● Arbeits- und Straßenkleidunggetrennt aufbewahren.● Arbeitskleidung separatwaschen.● Vor Aufnahme der Arbeiten fettende, gerbstoffhaltige Haut-schutzcreme benutzen.● Nach der Arbeit gründlich waschen oder duschen.● Im Arbeitsbereich nicht essen,trinken oder rauchen.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeun-tersuchungen nach Ergebnis derGefährdungsbeurteilung veranlas-sen (Pflichtuntersuchungen) oderanbieten (Angebotsuntersuchun-gen). Hierzu Beratung durch denBetriebsarzt.

Entsorgung

Zur ordnungsgemäßen Beseiti-gung Verschnitt und Abfälle sowieStaubsaugerinhalt in dicht ver-schließbaren Behältern undSäcken sammeln.

D 186

07/2010

Bearbeiten und Montagevon feuerfesten Fertigteilen

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“BGR 188 „Feuerfestbau“BGR 500 „ Betreiben von Arbeitsmitteln“Lastenhandhabungsverordnung

Bearbeiten

● Beim Schneiden möglichstNassschnittsteinsäge mit ent-spanntem Wasser einsetzen. ● Schallgedämpfte Trennscheibenbevorzugen.● Schleifmaschinen mit Staub-absaugung verwenden.● Persönliche Schutzausrüstungeneinsetzen und benutzen (Tabelle).

Transport – Lagerung Montage

● Fertigteiltransport und -ver-legung durch frühzeitige und lang-fristige Planung und Organisationgewährleisten.

2

1

Persönliche Schutzausrüstungen beim Bearbeiten von feuerfesten Steinen

Schutz-helm

Bandsäge

Trockenschnittsteinsäge

Nassschnittsteinsäge 2)

Schleifmaschine

Pendelschleifmaschine

Scharrierhammer

Fuchsschwanz

Maurerhammer

Scharriereisen u. Fäustel

Steinspaltmaschine

Sicher-heits-schuhe

Schutz-hand-schuhe

Schutz-brille

Gehör-schutz

Atem-schutz

Gummi-schürzeund -schuhe

Bein- und Knie-schützer1)

● 4)

(●) 3)

(●) 3)

1) Bei Arbeiten in knieender Stellung 2) Auf die Zugabe von Netzmitteln im Wasser ist zu achten

3) Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung 4) Partikelfilter

2

1

● Schriftliche Montageanleitungan der Einbaustelle vorhalten.Sie beinhaltet u.a. – sicherheitstechnische Angabendes Herstellers,

– Übersichtszeichnungen und Skizzen,

– spezielle Hinweise über Transport, Lagerung und Einbau.

● Feuerfeste Fertigteile bis zurMontage durch Positionsnummerndeutlich erkennbar kennzeichnen�.● Vor dem Transport und EinbauFertigteile auf sichtbare Beschä-digungen prüfen.● Fertigteile so lagern, transpor-tieren und einbauen, dass Beschä-digungen vermieden werden.● Bei Fertigteilgewichten > 25 kgVersetzhilfen (z.B. Hebezeuge)einsetzen.

Standsicherheit

● Standsicherheit der Fertigteileauch während der einzelnen Mon-tagezustände gewährleisten.● Fertigteile vor dem Lösen derLastaufnahmemittel so sichern,dass sie nicht umkippen, abstür-zen oder sonst ihre Lage verän-dern können.

Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeun-tersuchungen nach Ergebnis derGefährdungsbeurteilung veranlas-sen (Pflichtuntersuchungen) oderanbieten (Angebotsuntersuchun-gen). Hierzu Beratung durch denBetriebsarzt.

Lastaufnahmeeinrichtungen

● Nur auf das Fertigteil abge-stimmte Lastaufnahmemittel mitnachgewiesener Tragfähigkeitverwenden.● Für Transportanker die Ein-bau- und Verwendungsanleitungdes Herstellers beachten �.● Beim Verwenden von Vakuum-hebern oder Spreizankern dasFertigteil zusätzlich gegen Herab-fallen sichern.● Nicht unter schwebendenLasten hindurchgehen bzw. sichdort nicht aufhalten.

D 187

D 187

07/2010

Trocknen, Anheizen undAufheizen im Feuerfestbau

● Sicherstellen, dass die Heiz- oder Rauchgase in dieAtmosphäre abgeleitet werden.● Schutzgitter vorsehen, sofernheiße Bauteile berührt werdenkönnen, z.B. wenn Dämmschich-ten erst später fertiggestellt werden können.

Arbeitsausführung

● Unbeabsichtigtes Ausströmenvon unverbranntem Gas oderunbeabsichtigtes Austropfen vonflüssigen Brennstoffen verhin-dern, z.B. durch Verschließen derAbsperrventile vor Inbetrieb-nahme der Brenner oder bei Un-terbrechung der Heizvorgänge.● Entstehen von explosionsfä-higen Gasgemischen verhindern,z.B. nach Gasmangel oder durchEintreten von Gas und Luft in Luft-oder Gasleitungen, durch soforti-ges Absperren der Gaszufuhr.● Nach Unterbrechungen desAufheizprozesses Anlagenteil erst„gasfrei“ machen, bevor ein neu-er Zündvorgang eingeleitet wird. Achtung:Erst Feuer, dann Gas!● Fluchtwege freihalten.● Am Arbeitsplatz nicht rauchenund keine offenen Flammen ver-wenden. Keine Schweißarbeitenund Trennschleifarbeiten aus-führen.

Weitere Informationen:

BGR 188 „Feuerfestbau“DIN EN 746-2

Vorbereitende Arbeiten

● Mit dem Trocknen oder Anhei-zen erst beginnen, wenn– der Betreiber der Anlage demAufsichtführenden die Freigabeschriftlich bestätigt hat,

– eine schriftliche Betriebsan -weisung an der Arbeitsstellevorliegt,

– der Aufsichtführende ständiganwesend ist,

– eine arbeitsplatzbezogeneUnterweisung über möglicheGefahren und entsprechendeSchutzmaßnahmen sowie dasVerhalten im Gefahrfall durch-geführt wurde,

– der Gefahrbereich abgesperrtist und dort keine Personenmehr vorhanden sind.

D 189

07/2010

Fahrzeuginstandhaltung

2

3

● Reinigungsarbeiten nicht mitbrennbaren oder gesundheits-schädlichen Flüssigkeiten aus-führen, sondern wasserlöslicheWaschmittel, z.B. flüssige Seife,verwenden. ● Brennbare Flüssigkeiten, z.B. Kraftstoffe, in bruchfesten,verschließbaren und gekennzeich-neten Behältern sammeln. ● Ausgelaufene oder verschütteteFlüssigkeiten sofort entfernen �und sachgerecht entsorgen.● Benutzte Putzlappen und -wolle in dicht schließenden, nicht brennbaren Behältern sammeln(Gefahr der Selbstentzündung).● Hautschutz beachten. Vor derArbeit und nach den Pausen gezielter Hautschutz, nach derArbeit und vor den Pausen richtigeHautreinigung und am Arbeits -ende Hautpflegemittel verwenden.

● Abgase ins Freie ableiten oderabsaugen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungenoder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Werkstatträume

● Fußböden müssen eben undrutschhemmend sein. Benzin undÖl dürfen nicht in Böden eindringen.● Notausgänge kennzeichnenund freihalten.

Arbeitsgruben

● Arbeitsgruben und Unterflur -anlagen müssen über mindestens2 Treppen betreten werden können. ● Zugänge nicht verstellen.● Öffnungen deutlich kennzeich-nen, z.B. schwarz-gelber Warn-anstrich �.● Beim Auftreten gesundheits-schädlicher Gase und Dämpfetechnische Lüftungsmaßnahmenvorsehen, die einen mindestens6fachen Luftwechsel/Stunde,bezogen auf den Rauminhalt derArbeitsgrube, sicherstellen.● Unbenutzte Gruben � abde-cken, umwehren oder absperren.

Hebebühnen

● Hebebühne nicht überlasten.● Bedienungspersonen müssenunterwiesen sein.● Sicherheitsabstand von min-destens 50 cm zur Vermeidungvon Quetschgefahren einhalten.● Fahrzeuge mittig und gleich-mäßig beladen auf die Hebe -bühne auffahren.● Hebebühnen gegen unbefugteBenutzung sichern, z.B. durchabschließbaren Hauptschalter.

Prüfungen

● Art, Umfang und Fristen erfor-derlicher Prüfungen festlegen(Gefährdungen) und einhalten, z.B.– arbeitstäglich mit Funktions -proben,– mind. 1 x jährlich durch einebefähigte Person (z.B. Sachkun -diger).● Ergebnisse der regelmäßigenPrüfungen im Prüfbuch dokumen-tieren. ➭

1

6

4

5

7

Sichern von Fahrzeugen

● Abgestellte Fahrzeuge gegenWegrollen sichern, z.B. durchFeststellbremse, Unterlegkeile �.● Kraftbetätigte Fahrzeugteile (z.B. Ladeschaufeln, gekippteFührerhäuser, Pritschen) gegenunbeabsichtigte Bewegungenoder Absinken formschlüssigsichern �.● An und unter angehobenenFahrzeugen nur arbeiten, wenndiese gegen Abrollen oder Um-kippen durch Unterstellböcke �gesichert sind.

Umgang mit Batterien

● Beim Befüllen der BatterienFüll ein richtungen benutzen.● Laden der Batterien nur inbesonderen Räumen.● Batterieladeräume müssentrocken, kühl und belüftet sein.● Künstliche Belüftungsanlagensind vor Beginn des Ladevor-gangs einzuschalten und müssenmindestens 1 Stunde länger alsder Ladevorgang eingeschaltetbleiben.● Funken reißende Einrichtungen(z.B. Schalter, Steckdosen, elek-trische Betriebsmittel) müssenmind. 1 m von den zu ladendenBatteriezellen entfernt sein.● Ladestellen sind von entzünd-baren Stoffen fernzuhalten.● Batterien nicht unter Strom-fluss abklemmen.

● Wagenheber nur zum Rad-wechsel benutzen.

Arbeiten im öffentlichen Verkehr

● Bei InstandsetzungsarbeitenSchutzmaßnahmen gegen Gefahren durch vorbeifließendenVerkehr treffen �:– Sicherungsposten einsetzen – Warnkleidung tragen – Arbeitsbereich kennzeichnenbzw. absperren

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“BGR 157 „Fahrzeug-Instandhaltung“Präventionsleitlinie Hautschutz

D 196

07/2008

Arbeiten am Wasser

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“BGR 201 „Einsatz von PSA gegen Ertrin-ken“ EN 711EN 1914EN 14144

● Arbeiten auf dem Wasser nurvon Wasserfahrzeugen, schwim-menden Geräten und Anlagen,Pontons und Flößen ausführen.● An Arbeitsplätzen am und überdem Wasser Absturzsicherungenunabhängig von der Absturzhöhevorsehen.

Rettungsmittel

● Nur geprüfte, automatisch auf-blasbare Rettungswesten benut-zen �.● Genormte, dem notwendigenAuftrieb entsprechende Westenbenutzen.

● Anlegen von Rettungswesten – bei allen Arbeiten bei denen einSturz ins Wasser möglich ist,

– bei allen Arbeiten an Deck,wenn keine Absturz sicherunggemäß EN 711 vor handen ist,

– bei allen Arbeiten außenbordsund bei Benutzung des Beiboo-tes.

● Rettungswesten vor dem An -legen auf Körpermaß einstellenund immer über der Kleidung tra-gen.● Bei Schweißarbeiten nur Ret -tungswesten mit Alu-bedampfterOberfläche verwenden.● Rettungswesten gemäß Her -steller angaben säubern, pflegenund lagern.

● Unabhängig von der Benutzungvon Rettungswesten sind Ret -tungsstangen und Rettungs ringedeutlich sichtbar und leicht zu -gänglich bereitzuhalten �.● Rettungsringe nach EN 14144müssen mit einer schwimm fä hi genRettungsleine verbunden sein.● Zusätzlich sind einsatzbereiteund geprüfte Beiboote als Ret -tungsboote (gemäß EN 1914)bereitzuhalten �.● Rettungsboote müssen beistark strömenden Gewässern (v > 3,0 m/s) mit einem Motor -antrieb ausgerüstet sein.

3

1 2

Prüfung von Rettungsmitteln

● Vor jedem Anlegen einer Ret -tungsweste ist ein Kurz-Checkdurchzuführen:– Patrone auf Unversehrtheit prü-fen

– Patrone gefüllt und handfesteingeschraubt?

– Automatik gespannt?– Mundventil gesichert?● Vorstehende Hinweise müssenan der Rettungsweste gut lesbarund erkennbar angebracht sein.● Rettungsmittel sind bei Bedarf,mindestens jedoch einmal jähr -lich, von einer befähigten Person(z.B. Sachkundigem) zu prüfen.● Rettungswesten müssen unterBerücksichtigung der Hersteller -angaben in festen Zeitab ständen(i.d.R. im Abstand von 2 Jahren)einer Wartungsmaß nahme zuge -führt werden.● Die abschließende Überprüfungdurch eine befähigte Person (z.B.Sachkundigen) ist schriftlich zubestätigen.● Rettungsboote sind auf voll -ständige Ausrüstung zu über -prüfen:– ein Satz Riemen– Schöpfkelle– Festmacher (Seil oder Draht)

D 204

07/2010

Arbeiten in der Nähe von Funkanlagen

Weitere Informationen:

BGV B11 „Elektromagnetische Felder“BGR B11 „Elektromagnetische Felder“ DIN VDE 0848 „Gefährdung durch elektromagnetische Felder“EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur,www.bundesnetzagentur.de

1

1

2

Elektromagnetische Strahlungkann zu Gesundheitsschädenführen.

● Angaben über einzuhaltendeSicherheitsabstände beim Auf-traggeber bzw. beim Betreiberder Anlage einholen.● Liegen Angaben über Sicher-heitsabstände nicht oder nur unzureichend vor, den Auftrag -geber auffordern, Messungen zuveranlassen.● Können Sicherheitsabständenicht eingehalten werden, denAuftraggeber auffordern, durchden Betreiber das Abschaltender Anlage zu veranlassen bzw.die Sendeleistung zu mindern.

● Ist das Abschalten, die Min de rung der Sendeleistung derAnlage oder die Abschirmungnicht möglich, Expositions- undGefahrbereiche nach Angabendes Betreibers festlegen und mitWarn- und Verbotszeichen kenn-zeichnen �.● Für Arbeiten im Expositions-bereich Betriebsanweisung auf-stellen.● Beschäftigte anhand der Be-triebsanweisung vor Arbeitsein-satz, mindestens jedoch einmaljährlich unterweisen.● Träger von Herzschrittmachern,Insulinpumpen, Hörgeräten oderImplantaten aus Metall nicht ein-setzen.

● Im Bereich erhöhter Expositio-nen nur zwei Stunden je Arbeits-schicht aufhalten.● Innerhalb vom Gefahrenbe-reich nur mit persönlicher Schutz-ausrüstung (z.B. Schutzkleidungfür hochfrequente elektromag-netische Felder) � arbeiten.

Kurzzeitbereich2h

Vorsorgeuntersuchungen

● Beim Auftreten von Gesund -heitsstörungen arbeits medizini-sche Vorsor ge unter suchungenanbieten.

D 207

07/2010

Ausschachtungen neben Gebäuden

● Nicht fachgerecht geplanteund ausgeführte Ausschach tungs -arbeiten im Einflussbereichbestehender Gebäude könnendie Standsicherheit des Gebäudesund der Baugrube/des Grabensbeeinträchtigen.● Standsicherheit des Gebäudes/von Gebäudeteilen ist abhängigvon Setzungen im Bereich derFundamente.● Setzungen können hervorge -rufen werden durch:– nicht fachgerechte Böschun-

gen (zu steil/zu dicht)– verbaubedingte Bodenbewe-

gungen �.

Voraussetzungen (Gebäude,Boden und Grundwasser)

● Gründung auf Streifenfunda-menten oder biegesteifer Stahl-betonplatte.

Planung und Bauvorbereitung

● Örtliche Gegebenheiten, Bau-grund, vorhandene Fundament -unterkanten, Standsicherheit desGebäudes, im Baugrund wirkendeKräfte (z.B. waagerechte Kraft -einleitung aus Gewölbe- oderRahmenwirkung) erkunden undprüfen.● Beweissicherung (z.B. Doku-mentation bereits vorhandenerRisse).● Zusammenstellung der erforderlichen Informationen inbautechnischen Unterlagen(z.B. Pläne).

Bauleitung

● Bauleiter oder fachkundigerVertreter muss für die ordnungs-gemäße Ausführung der Arbeitensorgen und während der Arbei-ten auf der Baustelle anwesendsein.● Zur Kontrolle Setzungs- undggf. Verschiebungsmessungenwährend der Bauphase durch-führen und dokumentieren.● Beobachtung von Rissen, z.B. durch Gipsmarken.● Arbeitstägliche Dokumentationder Arbeiten.

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ DIN 1054DIN 4017DIN 4123DIN 4124

● Vertikale Fundamentlast 250 kN/m (i.d.R. 5 Vollge -schosse).● Einhaltung der zulässigenBodenpressungen nach DIN 1054bzw. Nachweis der Grundbruch -sicherheit nach DIN 4017.● In den Baugrund werden über -wiegend lotrechte Lasten einge -leitet.

● Es wirken keine maßgebendenhorizontalen Kräfte, z.B. ausGewölbewirkung �.● Grundwasserspiegel währendder Bauführung mindestens 0,50 m unterhalb neuer Gründungsebene.● Mindestens mitteldicht gela-gerter nichtbindiger oder mindes -wtens steifer bindiger Boden.

4,0 m

2,0 m

geplante Baugruben -sohle

alte Geländeoberfläche

Böschu

ngsneig

ung ≤

1:2

Grundwasser

BestehendesGebäude

0,50 m

0,50 m

Kellerfußboden

Bodenaushubgrenzen

● Gebäude nicht bis zu seinerFundamentunterkante oder tieferfreischachten.● Standsicherheit der beste -henden Fundamente durch Ein-haltung der Bodenaushubgrenzegem. DIN 4123 sicherstellen �.

Maßnahmen bei Nicht einhalten der Boden aushub grenzen

● Verformungsarme Verbau -weisen wählen.● Verbau statisch nachweisen.● Verformungsnachweis für Verbau führen.● Auswirkungen von möglichenSetzungen auf das Gebäude prüfen/nachweisen �.● Ggf. Sicherungsmaßnahmenerforderlich.

Sicherungsmaßnahmen anbestehenden Gebäuden

● Instandsetzen von Mauerwerkoder Beton.● Rückverankern oder Abstützengefährdeter Gebäudeteile.● Versteifen von Wänden, z.B.durch Ausmauern von Öffnungen.● Verbesserung des Verbundeszwischen Außen- und Quer -wänden.

�Seitliche Kräfte aus Gewölbe

StützendeKräfte aus Erddruck

� Bodenaushubgrenzenach DIN 4123

D 208

10/2006

Gründungen neben FundamentenUnterfangungen

● Bei Gründungsarbeiten direktneben einer bestehenden Bebau-ung kann es erforderlich werden,Fundamente kurzfristig bis zurFundamentunterkante freizulegen.● Bei direkt neben dem beste-henden Bauwerk hergestelltenBaugruben oder bei nachträglichunter ein Gebäude gebauten Kellergeschossen müssen dievorhandenen Fundamente unter-fangen werden.● Bei nicht fachgerechter Aus-führung dieser Arbeiten kann dieStandsicherheit der vorhandenenGebäude gefährdet werden.

Allgemeine Voraussetzungen

● Sofern keine Spezialtiefbau-verfahren eingesetzt werden,dürfen diese Arbeiten nurabschnittweise nach DIN 4123ausgeführt werden.● Die Randbedingungen der DIN 4123 für Ausschachtungenneben Gebäuden gelten auch beiden hier beschriebenen kurzfris -tigen Fundamentfreilegungen undUnterfangungen. Die Vorgabenhinsichtlich folgender Punktemüssen erfüllt sein:

● Zwischen zeitgleich ausgeführ-ten Unterfangungsabschnittenimmer die 3-fache Abschnitts -breite Abstand halten �.● Stichgräben immer kraft -schlüssig verbauen.● Dauerhafte seitliche Stütz -wirkung des Verbaus durch Wiederverfüllen oder Umsteifensicherstellen.● Keine beeinträchtigendenErschütterungen während derUnterfangungsarbeiten.

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ DIN 4123DIN 4124

– Gebäude, Boden und Grund-wasser

– Planung und Bauleitung– Bautechnische Unterlagen– Bodenaushubgrenzen– Bauleitung– Sicherungsmaßnahmen an

bestehenden Gebäuden.

Ausschachtung bis zur Fundamentunterkante

● Zunächst nur bis zu denBodenaushubgrenzen der DIN 4123 ausschachten.● Restaushub abschnittweiseherstellen (4 Arbeitstakte) � �. ● Nicht tiefer als Unterkante vorhandenes Fundamentausschachten.● Aushubabschnitte nicht breiterals 1,25 m.● Zwischen zeitgleich ausge -führten Hubabschnitten immerdie 3-fache AbschnittsbreiteAbstand halten �.● Nach dem Herstellen einesAushubabschnittes neues Fundament betonieren.

Herstellen von Unterfangungen

Zusätzliche Voraussetzungen fürUnterfangungen● Standsicherheitsnachweis für den Endzustand der Unter -fangung, ggf. auch für Zwischen -bauzustände.● Unterfangungswanddicke entsprechend Standsicherheits-nachweis, mindestens gleich derDicke des vorhandenen Funda-ments.● Vorhandene Nutzlast auf Kellerfußböden hinter dem Streifenfundament 3,5 kN/m2.● Die Unterhöhlung des vorhan-denen Fundaments ist auf dieWanddicke der Unterfangung zubegrenzen.● Die bestehende Wand wirkt alsScheibe.

Vorgehensweise

● Ausschachtung zunächst nurbis zur Bodenaushubgrenzegem. DIN 4123.● Unterfangungswandabschnittsweise herstellen (4 Arbeitstakte) � � � � �.● Unterfangungsabschnitte nichtbreiter als 1,25 m.

Reihenfolge und Ausführungder Arbeitstakte

● Der Verbau eines jeden Stich-grabens wird nach der Fertig -stellung eines Segmentes zurück -gebaut.● Der Graben wird provisorischtemporär wiederverfüllt undleicht verdichtet. Die seitlicheStützwirkung kann alternativauch durch Umsteifung aufrechterhalten werden �.

Sonderregelung für Unter -fangungstiefen bis 2,0 m

● Der Verbau muss nur bis Vor-derkante des zu unterfangendenFundaments hergestellt werden,

wenn folgende Voraussetzungenerfüllt sind:● Mindestens steifer bindigerBoden.● Fertigstellung einer Unterfan-gungslamelle innerhalb einesTages.● Es dürfen keine losen Teile(Fundament, Boden) heraus -brechen.

Zusätzliche Maßnahmen zurBegrenzung von Setzungen

● Zusätzlich zu Setzungsmes-sungen erforderlichenfalls Ver-schiebungsmessungen durch-führen und dokumentieren.● Rissebeobachtung, z.B. durchGipsmarken oder Rissmonitore.● Bei Gründungen und Unterfan-gungen: Auswirkungen durchneue Belastung des Baugrundesauf die alte Bausubstanz berück-sichtigen.● Altes und neues Bauwerkdurch vertikale Bewe gungs fugetrennen.

1. Bauabschnitt

FolgenderBauabschnitt

1. Bauabschnitt

Stichgraben

Keller-wand

b 1

,25

m 3

bb

1,2

5 m

Geländeoberfl äche

Kellerfußboden

GrundwasserVorhandene Gründungsebene

Bodenaushubgrenzenach DIN 4123

Bestehendes Gebäude

0,50 m

0,5

0 m

0,5

0 m

Vorgesehenes Gebäude

Kellerwandbzw. Fundament

b ≤ 1,25 m ≥ 3b b ≤ 1,25 m

Schacht immer verbauen. Sonderregelungen beachten

Takt 1 Takt 3 Takt 2 Takt 4 Takt 1

BestehendesGebäude

≥ 0,50 m

≥ 0,50 m

≥ 0,50 m

≥ 0,50 m

Bodenaushubgrenze

neues Fundament

Schacht immer verbauen.Sonderregelungen beachten

Baugrubensohle nach Fertig -stellung der Unterfangung

Kellerfußboden

alte Geländeoberfläche

Unterfangung

Grundwasser

2,00m

1. Bauabschnitt

FolgenderBauabschnitt

1. Bauabschnitt

Stichgraben

Keller-wand

b 1

,25

m 3

bb

1,2

5 m

Geländeoberfl äche

Kellerfußboden

GrundwasserVorhandene Gründungsebene

Bodenaushubgrenzenach DIN 4123

Bestehendes Gebäude

0,50 m

0,5

0 m

0,5

0 m

Vorgesehenes Gebäude

1 2

3 4 5

76

8

D 213

07/2008

Taucherarbeiten

Weitere Informationen:

BGV C23 „Taucherarbeiten“ BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“BGI 897 „Tauchereinsätze mit Mischgas“BGI 898 „Tauchereinsätze in kontaminier-tem Wasser“ BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“

SignalmannAls Signalmann dürfen Personeneingesetzt werden, die● mindestens 18 Jahre alt,● körperlich und geistig geeignetsind und● eine Prüfung durch die zustän-dige Berufsgenossenschaft durcheinen Befähigungsschein nach-weisen können.

TaucherhelferDer Taucherhelfer muss● mindestens 18 Jahre alt,● körperlich und geistig geeignet,● in der Bedienung und Wartungder Luftversorgungsanlage unter-wiesen sein.

Mindestausrüstung

Für jeden Taucher● Schlauchversorgtes Tauch -gerät mit Luftversorgungsanlageoder autonomes Tauchgerät,

Taucherarbeiten sind Arbeiten inWasser bzw. flüssigen Medien,bei denen die Taucher überTauch geräte mit Druckluft ver-sorgt werden. Der Einsatz vonTauchern erfolgt im Rahmen vonz.B. Bauarbeiten, Inspektions undWartungsarbeiten.Taucherarbei-ten dürfen nur von vollständigenTauchergruppen durchgeführtwerden.

Die Tauchgruppe

● Die Tauchgruppe besteht aus– Taucheinsatzleiter

(ständig anwesend),– 2 Taucher,– Signalmann,– Taucherhelfer.● Auf den Taucherhelfer darf nurverzichtet werden, wenn mit auto-nomen Tauchgeräten getauchtwird, oder wenn sich die Regel-

einrichtung der Luftversorgungs-anlage im Griffbereich des Signal-manns befindet (keine Kompres-sorbedienung, kein Flaschenwechsel).

Anforderungen

TaucherTaucherarbeiten dürfen nur vonPersonen durchgeführt werden, ● die mindestens 21 Jahre altsind,● die Prüfung nach der „Verord-nung über die Prüfung zum aner-kannten Abschluss geprüfter Tau-cher“ durch ein Zeugnis nachge-wiesen haben,● nach der Prüfung in jeweils 6Monaten 6 Tauchstunden nach-weisen können,● eine gültige arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchung (G 31 –Taucherarbeiten) nachweisen kön-nen, die nicht älter ist als 12Monate.

● Signal/Telefonleine mit Sprech -verbindung zwischen Taucher undSignalmann,● Tauchermesser,● Schutzkleidung.

Für jede Tauchgruppe● Gut ablesbare Uhr,● Austauchtabelle nach Anh.1der BGV C23,● Sprechverbindung und Signal-leine zur Verständigung zwischenSignalmann und Taucher.

An jeder Tauchstelle● Geeignete Leiter zum Einstiegins Wasser,● Sauerstoff-Atemstelle,● Einrichtungen zum sicherenErreichen des Arbeitsplatzesunter Wasser und der für dasAustauchen erforderlichen Aus-tauchstufen,● beheizbarer Umkleideraum.

Aushänge

● Erste-Hilfe-Maßnahmen,● Namen der Ersthelfer,● nächster (Taucher-)Arzt,● nächstgelegene betriebs -bereite Druckkammer.

Taucherdruckkammer

Das Vorhalten einer Taucher -druck kammer ist erforderlich bei● Tauchgängen mit Austauchzei-ten >35 min,● Tauchtiefen >10 m, wenn einTransport zur nächsten Taucher-druckkammer innerhalb von 3 Stunden nicht möglich ist.

Tauchgangsplanung

Bevor mit den Taucharbeitenbegonnen wird, sind folgendePunkte zu beachten:● Qualifikation der Tauchgruppe● Planung der Rettungskette● Tauchplan mit – Luftmengenberechnung, – max. Tauchtiefe,– Beginn und Ende des Tauch-

ganges,

– Haltestufen und -zeiten beibesonderen Erschwernissenund bei Tauchtiefen > 10 m.

● Tauchplan muss vom Signal-mann gut einsehbar sein.● Gefährdungsbeurteilung unterBerücksichtigung von:– Personalauswahl– Tauchausrüstung– Tauchstelleneinrichtung– Besonderheiten der Tauch -

stelle– Arbeits-/Bauverfahren– eingesetzte Maschinen– Kontamination im Wasser– sonstige Gefährdungen

Tauchgang

Folgende Bedingungen sind einzuhalten:● Einsatz bis max. 50 m Tiefebei Versorgung mit Druckluft alsAtemluft● Jeweils nur ein Taucher im Wasser● Der zweite Taucher ist an derTauchstelle einsatzbereit● Sicherung gegen Einschaltenvon Anlagen im Bereich derTauchstelle, die den Tauchergefährden können, z.B. Saug -rohre, Wehre, Schleusen, Durch-lässe, Anker, Ruder, Schiffs -schrauben● Keine anderen Arbeiten durch-führen, die den Tauchganggefährden

Abbruch des Tauchganges

Der Tauchgang ist abzubrechen:– auf Verlangen des Tauchers– wenn Signale vom Taucher

nicht beantwortet werden– wenn die Tauchgruppe nicht

mehr vollständig ist– wenn das Telefon bei Arbeiten

mit besonderen Erschwernis-sen ausfällt

– bei Schäden an wichtigen Ausrüstungsgegenständen

– wenn Veränderungen an derTauch stelle den Tauchganggefährden können

Besondere Erschwernisse

Besondere Erschwernisse sind z.B.:– Unterwassersprengarbeiten– eine Strömung >1,5 m/s

(zusätzliche Maßnahmen sinderforderlich)

– Arbeiten in/unter Wracks, Bauwerken u.Ä.

– Tauchgänge mit Gefahr des Verhakens

– Tauchgänge tiefer als 30 m

Aufzeichnungen

● Arbeitstäglich durch den Taucher im Taucherdienstbuchaufzeichnen:– Datum– Tauchstelle– Tauchtiefe– Beginn, Ende und Gesamtzeit

des Tauchganges– erforderliche Austauchstufen– ausgeführte Arbeiten– verwendetes Tauchgerät– besondere Vorkommnisse und

Erschwernisse– Name und Unterschrift des

Taucheinsatzleiters● Durch den Taucheinsatzleitersind im Taucherdienstbuch desTauchers zusätzlich einzutragen:– Oberflächendekompression

(mit Begründung)– Abbruch des Tauchganges

(mit Begründung)– Behandlung von Taucher -

erkrankungen

D 214

07/2008

GerüstbauarbeitenSicherung gegen Absturz beim Auf-,Um- und Abbau

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungTRBS 1203 „Befähigte Personen“TRBS 2121 „Absturz“BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGR 198 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“BGR 199 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen zum Retten ausHöhen und Tiefen“BGI 663 „Handlungsanleitung für denUmgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“

2

1

3

Beurteilung von Gefährdungen

● Beim Auf-, Um- und Abbauunterliegen Beschäftigte insbe-sondere der Gefährdung durchAbsturz.● Gefährdungen durch dieArbeitsmittel und -verfahrensowie aus der Arbeitsumgebungermitteln und beurteilen, umdurch geeignete MaßnahmenSicherheit undGesundheitsschutz bei der Arbeitzu gewährleisten.

Gefährdungen durch Absturz

● Bei der Ermittlung der Gefähr-dung feststellen, ob Beschäftigteüber Kanten (Außen-, Innen- undStirnseiten) abstürzen können.● Bei der Bewertung der Gefähr-dung beachten:– Absturzhöhe– horizontaler Abstand zu festen

Bauteilen– Beschaffenheit der Aufschlag-

fläche

Maßnahmen zum Schutzgegen Absturz

● Technische Maßnahmen vor -rangig vor individuellen Schutz-maßnahmen treffen.● Rangfolge der Schutzmaß-nahmen:1. Absturzsicherungen als

tech nische Maßnahmen, z.B.Montagesicherheitsgeländer(MSG) � oder Seitenschutz.

2. Lassen sich aus arbeitstech -nischen Gründen Absturzsiche-rungen nicht verwenden,Schutzeinrichtungen zum Auf-

fangen abstürzender Beschäf-tigter einsetzen z.B. Schutz-netze.

3. Können Absturzsicherungenund Auffangeinrichtungennicht angewendet werden,Persönliche Schutzausrüstunggegen Absturz verwenden �.

● Wenn Eigenart und Fortgangder Tätigkeit und Besonderheitendes Arbeitsplatzes die vorge -nann ten Schutzmaßnahmennicht zu lassen, darf nur dannauf die Anwendung von Persön -licher Schutzausrüstung gegenAbsturz im Einzelfall verzichtet

werden �, wenn– die Arbeiten von fachlich

qua li fizierten und körperlichgeeig neten Beschäftigtendurchgeführt werden,

– der Arbeitgeber für denbegründeten Ausnahmefalleine besondere Unterweisungdurchgeführt hat,

– die Absturzkante für dieBeschäftigten deutlich erkenn-bar ist.

● Ausgewählte Maßnahmen zumSchutz gegen Absturz bei derErstellung des Planes für Auf-,Um- und Abbau konkretisieren.

Muster einer Montageanweisung für Arbeits- und Schutzgerüste– gilt in Verbindung mit den beigefügten Anlagen

Firma (Stempel) Baustelle:

Auftraggeber:

Befähigte Person:

Montagezeitraum: Gerüstart:❒ Fassadengerüst ❒ Raumgerüst ❒ Treppenturm/Gerüsttreppe❒ Fanggerüst ❒ Dachfanggerüst ❒ Schutzdach❒ Sondergerüst

Aufbau nach:❒ Regelausführung ❒ Typenprüfung ❒ Standsicherheitsnachweis

Lastklasse (gleichmäßig verteilte Last):❒ 2 (1,5 kN/m2) ❒ 3 (2,0 kN/m2) ❒ 4 (3,0 kN/m2)❒ ( kN/m2)

Breitenklasse:❒ W06 ❒ W09 ❒ W

Aufstandsfläche:❒ tragfähige feste Fläche ❒ lastverteilende Unterlage ❒

Technische Daten:horizontaler Abstand vom Belag zum Gebäude mhorizontaler Abstand von der Traufe zum Seitenschutz/Schutzwand mvertikaler Abstand von der Traufe zum obersten Belag m

Bekleidung/Anbauteile:❒ Netze ❒ Vollholzbeläge ❒ innen liegender Seitenschutz❒ Planen ❒ Stahlbeläge ❒ Konsolen❒ Gitterträger Stahl ❒ Kombibeläge ❒ Aufzug❒ Gitterträger Alu ❒ ❒

Verankerung:❒ am inneren Ständer ❒ freistehendes Gerüst ❒ Abspannung❒ über beide Ständer ❒ Ballastierung ❒ ❒ V-Anker (Dreieck) ❒ Abstützung ❒

Zugang:❒ Treppe ❒ Leitergang ❒ Leiter

Vertikaltransport:❒ von Hand, von Lage bis ❒ mit Aufzug, von Lage bis

Horizontaltransport:❒ mit Geländer in der Transport-/Montageebene ❒ mit PSA gegen Absturz ❒ ohne Geländer und ohne PSABeschäftigter:

Besonderheiten:❒ Gefahrstoffe ❒ elektrische Freileitungen ❒ öffentlicher Verkehrsraum❒ ❒ ❒

Kennzeichnung:❒ Gefahrenbereich Art: ❒ fertig gestelltes Gerüst Art: Ort:

Anlagen: ❒ A+V des Herstellers ❒ ❒ Ergänzende Detailangaben zur A+V❒ Grundmaße Objekt ❒ ❒ Material-/Stückliste ❒

Datum Unterschrift des Gerüsterstellers

D 215

07/2010

GerüstbauarbeitenPlan für Auf-, Um- und Abbau/Montageanweisung

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungTRBS 1203 „Befähigte Personen“TRBS 2121 „Absturz“BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGI 663 „Handlungsanleitung für denUmgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“DIN EN 12811-1DIN 4420-1,-3

Allgemeines

● Plan für Auf-, Um- und Abbau/Montageanweisung durch den fürdie Gerüstbauarbeitenverantwortlichen Arbeitgeberoder eine von ihm bestimmte,hierzu befähigte Person erstel-len.● Abhängig von der zu errich-tenden Gerüstkonstruktion kannes sich um eine allgemeine Auf-bau- und Verwendungsanleitungdes Herstellers der Gerüste handeln, die durch Detailangabenfür das zu errichtende Gerüstergänzt wird.

Plan für Auf-, Um- undAbbau/Montageanweisung

● Dieser Plan dokumentiert dieAuswahl der– konstruktiven Lösungen auf

der Basis der Aufbau- und Verwendungsanleitung und der

– geeigneten Maßnahmen aufder Basis der Gefährdungs -beurteilung, z. B. Gefährdungdurch Absturz

● Auf der Grundlage dieses Planes die fachlich geeignetenBeschäftigten unterweisen.● Diesen Plan demAufsichtführenden zur Verfügungstellen. ➭

Grundriss und Ansicht (vereinfachte Darstellungen ohne Maße)

Che

cklis

te

Übe

rprü

fung

Ger

üstb

aute

ileAu

gens

chei

nlic

h un

besc

hädi

gt

Stan

dsic

herh

eit

Trag

fähi

gkei

t der

Auf

stan

dsflä

che

Fußs

pind

el –

Auszugslänge

Vers

treb

unge

n/D

iago

nale

nLä

ngsr

iege

l – in Fußpunkthöhe

Gitt

ertr

äger

– Aussteifungen

Vera

nker

unge

n – nach Montageanweisung/

Aufbau- und Verwendungsanleitung

Bel

äge

Ger

üstla

gen

– voll ausgelegt/Be

lagssicherung

Syst

embe

läge

– einschließlich Ko

nsolenbelag

Ecka

usbi

ldun

g – in voller Breite herum

geführt

Ger

üstb

ohle

n – Querschnitt, Auslagerung

Öff

nung

en –

zwischen den Belägen

Arbe

its- un

dSe

itens

chut

z – einschließlich Stirnseitenschutz

Bet

rieb

ssic

herh

eit

Wan

dabs

tand

≤ 0,30 m

inne

n lie

gend

er S

eite

nsch

utz

Aufs

tiege

, Zug

änge

– Abstand ≤ 50 m

Trep

pent

urm

, Ger

üstt

repp

e, L

eite

rgan

gAn

lege

leite

r ≤ 5 m

Schu

tzw

and

Schu

tzda

chVe

rkeh

rssi

cher

ung

– Be

leuchtung

Fahr

gerü

ste

Fahr

rolle

nBal

last

/Ver

brei

teru

ngen

Ken

nzei

chnu

ngG

erüs

tken

nzei

chnu

ng –

an den Zugängen

Sper

rung

Nic

ht fe

rtig

ges

tellt

e Ber

eich

e ab

gegr

enzt

und

Verb

otsz

eich

en

„Zut

ritt

für

Unb

efug

te v

erbo

ten‘

‘an

gebr

acht

.Bem

erku

ngen

/H

inw

eise

:

Ken

nzei

chnu

ng a

m G

erüs

t nur

anb

ring

en, w

enn

kein

e M

änge

l vor

hand

en s

ind.

Abna

hme

des

Ger

üste

s du

rch

den

Auft

ragg

eber

Datum

Nam

e/Un

terschrift

In O

rdnu

ngni

cht

jane

inzu

tref

fend

F 5

Prüf

prot

okol

l für

Ers

telle

r vo

n G

erüs

ten

Ben

utzu

ngsp

lan/

Ken

nzei

chnu

ng

07/2010Pr

üfpr

otok

oll f

ür A

rbei

ts-

und

Schu

tzge

rüst

e

Ger

üste

rste

ller

Bau

stel

le:

Auft

ragg

eber

:

Bef

ähig

te P

erso

n:

Aufg

ebau

t am

:

Arbe

itsge

rüst

(DIN

EN

128

11) und Schutzgerüst (DIN 4420)

❒Fassadengerüst

❒Raum

gerüst

� ❒

Fahrgerüst

❒Fanggerüst

❒Dachfanggerüst

� ❒

Schutzdach

❒Treppenturm

❒Bekleidung/Netz

❒Bekleidung/Plane

� ❒

Sond

erge

rüst

e:

Last

klas

se❒

2(1,5 kN/m

2 )❒

3(2,0 kN/m

2 )�

❒4(3,0 kN/m

2 )❒

(kN/m

2 )

Die Summe der Verkehrslasten aller übereinanderliegenden Gerüstlagen in einem

Gerüstfeld darf den

vorgenannten Wert nicht überschreiten.

Bre

itenk

lass

e❒

W 06

❒ W 09

❒ W

Nutzungsbeschränkung:

Sich

erhe

itshi

nwei

se●

Veränderungen am

Gerüst nur durch den Gerüstersteller ausführen lassen.

●Bei M

ateriallagerung ausreichend breiten Durchgang auf dem

Belag frei lassen.

●Auf Fanggerüsten und Schutzdächern kein Material lagern.

●Gerüstbeläge nicht überlasten.

●Arbeitsplätze dürfen nicht gleichzeitig übereinander liegen.

●Zum Auf- und Abstieg nur vorhandene Leitern oder Treppen benutzen.

●Klappen in den Durchstiegsbelägen geschlossen halten.

●Auf Gerüstbeläge nicht abspringen.

●Auf m

ögliche Absturzgefahr zwischen Gerüst und Gebäude achten.

●Standsicherheit des Gerüstes nicht durch Ausschachtungen gefährden.

●Kinder dürfen Gerüste nicht betreten.

Gerüst durch befähigte Person des Gerüsterstellers geprüft

Datum

Unterschrift

(ggf. Stempel)

(Bau

stein F5

)(Bau

stein F5

)

D 216

07/2010

GerüstbauarbeitenPrüfung und Dokumentation,Plan für die Benutzung

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungTRBS 1203 „Befähigte Personen“TRBS 2121 „Absturz“BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGI 663 „Handlungsanleitung für denUmgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“DIN EN 12811-1DIN 4420-1,-3

Prüfung und Dokumentation

● Der für die Gerüstbauar -beiten verantwortliche Arbeit-geber muss das von ihmerstellte Gerüst auf Grundlagedes Planes für Auf-, Um- undAbbau (Montageanweisung)sowie der Aufbau- und Verwen-dungsanleitung durch eine hierzubefähigte Person nach der Montage prüfen lassen.● Der verantwortliche Arbeit -geber, der Gerüste benutzenlässt, muss diese auf Grundlagedes Planes für die Benutzungund der auszuführenden Arbeitendurch eine befähigte Person aufdie Betriebs sicherheit vor derersten Inbetriebnahme prüfenlassen.● Das Ergbnis der jeweiligen Prüfung angemessen dokumen-tieren.

Plan für die Benutzung

● Plan für die Benutzung durchden für die Gerüstbauarbeitenverantwortlichen Arbeitgeberoder eine von ihm bestimmte,hierzu befähigte Person erstel-len. Abhängig von der zu errich-tenden Gerüstkonstruktion kannes sich um Angaben aus der all-gemeinen Aufbau- und Verwen-dungsanleitung des Herstellersder Gerüste handeln, die durchprojektbezogene Angabenergänzt wird. Der Plan enthältfolgende Angaben:– Art des Gerüstes, z.B. Arbeits-

und/oder Schutzgerüst– Lastklasse* – Breitenklasse– Name und Anschrift des

Gerüsterstellers– Datum der Prüfung nach der

Montage

– Weitere objektbezogene Angaben

* bei mehrlagigen Gerüsten als Summe der gleichmäßig ver-teilten Verkehrslasten in einemGerüstfeld.

Weitere Informationen:

PSA-BenutzungsverordnungTRBS 2121 „Absturz“BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGR 198 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“BGR 199 „Benutzung von persönlichenSchutzausrüstungen zum Retten ausHöhen und Tiefen“BGI 515 „Persönliche Schutzausrüstungen“BGI 663 „Handlungsanleitung für denUmgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“

● PSA gegen Absturz vor schäd-lichen Einflüssen, z.B. Öl, Säure,Lauge, Funkenflug, Erwärmungüber 60° schützen und trockenlagern.● Beschädigte oder durch Sturzbeanspruchte PSA gegenAbsturz nicht weiter verwenden.Sie ist der Benutzung zu ent -ziehen, bis ein Sachkun diger derweiteren Benutzung zugestimmthat.

Unterweisung

● Beschäftigte vor der erstenBenutzung und nach Bedarf,mindestens jedoch einmal jähr-lich unterweisen.● Richtige und sichere Benut-zung der PSA in regelmäßigenAbständen praktisch üben.

Rettungsgeräte

● Rettungsgeräte und -einrich -tungen (z.B. Abseilgeräte)bereit stellen und geeignete Ver-fahren zur Rettung von Beschäf-tigten festlegen.● Die Beschäftigten in derBenutzung unterweisen. ● Beachten, dass durch länge-res Hängen im AuffanggurtGesundheitsgefahren entstehenkönnen.● Rettungsgeräte regelmäßigauf ihre Funktionsfähigkeit prüfen.● Ausführung der Rettung inregelmäßigen Abständen praktisch üben.

D 217

10/2007

GerüstbauarbeitenPersönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

1

Allgemeines

● Persönliche Schutzausrüstung(PSA) gegen Absturz nur dannbenutzen, wenn aus arbeitstech-nischen Gründen Absturzsiche-rungen und Auffangeinrichtungennicht angewendet werden können.● Nur CE- gekennzeichnete undfür den Gerüstbau zugelassenebaumuster-geprüfte Ausrüstungverwenden, bestehend z.B. aus– Auffanggurt, – Verbindungsmittel,– Falldämpfer, – für Querbeanspruchung

geeignete Verbindungs -elemente.

Prüfung

● PSA gegen Absturz im Gerüst-bau vor jeder Benutzung durchInaugenscheinnahme überprüfen. ● Prüfung durch einen Sachkun-digen nach Bedarf, mindestensjedoch einmal jährlich.

Benutzung

● PSA gegen Absturz nur angeeigneten und nachgewiesenenGerüstbauteilen befestigen, z.B. bei Stahlrohrgerüsten amAußen- bzw. Innenstiel oder amGeländerholm.

● PSA gegen Absturz solltemindes tens inGeländerholmhöhe oder ober-halb des Benutzers angeschla-gen werden.● Nur Verbindungselemente(z.B. Rohrhaken) benutzen, dieeine Sicherung gegen unbeab-sichtigtes Öffnen haben.● Auffangsysteme mit energie-absorbierender Funktion oderFalldämpfer benutzen.● Das Verbindungsmittel – Seil/Band – bei Benutzung straff halten und Schlaffseilbildung vermeiden.● Die Verbindungsmittel nichtüber scharfe Kanten beanspru-chen, nicht knoten und nichtbehelfsmäßig verlängern.

Weitere Informationen:

Straßenverkehrsordnung (StVO)BGV C 22 „Bauarbeiten“Richtlinien für die Sicherung von Arbeits-stellen an Straßen (RSA)Zusätzliche Technische Vertragsbedingun-gen und Richtlinien für Sicherungsarbeitenan Arbeitsstellen an Straßen (ZTV – SA)Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen anStraßen (MVAS)

– Arbeitsstellen längerer Dauerregelmäßig kontrollieren, imZuständigkeitsbereich desBundesfernstraßenbaus zwei-mal täglich.

– Im Zuständigkeitsbereich desBundesfernstraßenbaus mussder in der verkehrsrechtlichenAnordnung benannte Verant-wortliche entsprechend MVASgeschult sein.

Warnkleidung und Warnposten

● Personen, die im öffentlichenVerkehrsraum eingesetzt sind,müssen bei ihrer Arbeit orange-rote Warnkleidung nach DINEN 471 tragen.– Warnposten dürfen nur vor

Verkehrseinschränkungen warnen.

– Verkehrsregelung durch Warn posten ist verboten. Dies bleibt ausschließlich derPolizei vor behalten.

Weitere Maßnahmen

● Arbeitsstellen kürzerer Dauerbei Tageslicht einrichten, betrei-ben und wieder räumen. ● Müssen Arbeitsstellen kür -zerer Dauer ausnahmsweise beiDunkelheit oder bei schlechterSicht eingerichtet werden, sindbesondere Maßnahmen zur besseren Wahrnehmung vorzusehen.

Verkehrstechnische Anforderungen

● Mindestbreiten von Geh- undRadwegen einhalten:– Gehwege 1,00 m– Radwege ohne Gegenverkehr

0,80 m– Gemeinsame Geh- und

Radwege 1,60 m– Fußgängerzonen 3,50 m● Durchlaufgerüste/Fußgänger-tunnel: – Mindestmaße: 2,20 x 1,00 m

(H x B)– Zugänge oben und seitlich mit

Leitmalen versehen– im Bodenbereich führende

Elemente für Blinde vorsehen,z.B. Tastleisten

– Inenraum nachts ausreichendbeleuchten

● Gerüste im Bereich der Fahrbahn:– Sicherheitsabstand zur

Fahrbahnseite: 0,50 m; in derHöhe mind. 4,50 m

– Schutzeinrichtungen gegenAnprall vorsehen

● Lichtraumprofilrahmen beiÜberbrückungen von Fahr -bahnen mit Gerüstbauteilen – Mindestmaße sind bei der

zuständigen Behörde zu erfragen

– Kennzeichnung mit Verkehrs -zeichen und Leitmalen.

D 218

10/2007

Gerüstbauarbeitenim öffentlichen Verkehrsraum

Allgemeines

● Gerüstbauarbeiten auf öffent -lichen Wegen, Straßen und Plätzen können für Passantenund andere Verkehrsteilnehmerwie auch für die Gerüstbauerselbst eine be sondere Gefähr-dung darstellen.

● Für die besondere Inanspruch -nahme des öffentlichenVerkehrsraumes eine Sondernut -zungs erlaubnis bei der zustän -digen Behörde (z.B. Straßenver-kehrsbehörde) einholen.

Verkehrsrechtliche Anordnung

● Vor Beginn der Gerüstbau -arbeiten eine verkehrsrechtlicheAnordnung über Art und Umfangder Baustellensicherung bei der zuständigen Behörde (z.B. Straßenverkehrsbehörde) einholen.● Anträge zur Erlaubnis der Sondernutzung und zur verkehrs-rechtlichen Anordnung mind. 14 Tage vor geplantem Baube-ginn bei der Behörde vorlegen.● Mit den Arbeiten nicht ohneVorliegen der verkehrsrecht -lichen Anordnung beginnen.● Den Antrag zur verkehrsrecht-lichen Anordnung als Vordruckbei der zuständigen Behördeanfordern.● Der Antrag muss enthalten:– Angaben zur Baustelle– Lage und Verkehrsplan– Verkehrszeichenplan ● Die verkehrsrechtliche Anord-nung und den Verkehrszeichen-plan auf der Baustelle vorhalten. ● Von den Vorgaben derverkehrsrechtlichen Anordnungnicht abweichen.

Kontrolle und Wartung

● Prüfen, ob die behördlichangeordneten Maßnahmenwährend der Ausführung derArbeiten ausreichen. – Der in der verkehrsrechtlichen

Anordnung benannte Verant-wortliche kann andere ge-eignete Personen mit derKontrolle und Wartung beauf-tragen, bleibt aber in der Ver-antwortung.

D 219

07/2008

GerüstbauarbeitenBefähigte Personen und fachlich geeignete Beschäftigte

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungTRBS 1203 „Befähigte Personen“BGI 663 „Handlungsanleitung für denUmgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“

1

Allgemeines

● Gerüste nur unter Aufsichteiner hierzu befähigten Personund von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oderumbauen.● Der Gerüstersteller muss dievon ihm aufgebauten Gerüstedurch eine hierzu befähigte Person prüfen lassen.● Aufsicht und Prüfung könnenvon einer befähigten Person oderauch von zwei unterschiedlichenbefähigten Personen wahrge -nommen werden �.

Anforderungen an befähigte Personen

● Befähigte Personen verfügenfür die jeweiligen Tätigkeiten überdie erforderlichenFachkenntnisse, erworben durch– Berufsausbildung,– Berufserfahrung,– zeitnahe berufliche Tätigkeit.● Berufliche Kenntnisse einerbefähigten Person müssen durchBerufsabschluss oder vergleich-bare Qualifikation nachweisbarsein.● Berufserfahrung setzt voraus,dass die befähigte Person nach-weisbar praktisch im Gerüstbautätig war (Gerüstersteller).

● Die zeitnahe berufliche Tätig-keit beim Umgang mit Gerüstenund eine angemessene Weiterbildung sind unabdingbar. ● Die befähigte Person mussüber Kenntnisse zum Stand derTechnik im Gerüstbau verfügen.● Je komplexer ein Gerüst ist,desto höher sind die Anforderun-gen an die Fachkenntnisse derbefähigten Person.

● Befähigte Personen könnensein– Gerüstbauer,– Gerüstbau-Meister,– Gerüstbau-Obermonteure,– Gerüstbau-Kolonnenführerund– Personen mit vergleichbaren

Fachkenntnissen,bauhandwerklicher Ausbildungsowie ausreichend praktischerBerufs erfahrung im Gerüstbau.

Auswahl

● Für die Auswahl und Beauf -tragung der befähigten Personist der Arbeitgeber verantwort-lich.

Anforderungen an fachlichgeeignete Beschäftigte

● Fachlich geeignete Beschäf-tigte haben zum Beispiel– eine abgeschlossene Berufs-

ausbildung im Gerüstbauer-Handwerk,

– eine abgeschlossene Berufs-ausbildung im Bauhandwerkmit den erforderlichen Kennt-nissen im Gerüstbau-Handwerk,

– vergleichbare Qualifikationenmit ausreichend praktischerBerufserfahrung, bei der dieerforderlichen Kenntnisse imGerüstbau erworben wurden.

● Je komplexer ein Gerüst ist,desto höher sind die Anforderun-gen an die Kenntnisse der fach-lich geeigneten Beschäftigten.● Für den Einsatz der fachlichgeeigneten Beschäftigten ist derArbeitgeber verantwortlich.

Unterweisung der Beschäf -tigten im Gerüstbau

● Fachlich geeignete Beschäf-tigte speziell unterweisen.● Die Unterweisung muss dabeiinsbesondere die folgendenPunkte beinhalten:– Erläutern des Plans für Auf-

bau, Benutzung und Abbaudes betreffenden Gerüsteseinschließlich Material -transport

– Tätigkeiten zum sicheren Auf-,Um- und Abbau des Gerüstes

– vorbeugende Maßnahmengegen die Gefahr des Abstur-zes von Personen und desHerabfallens von Gegen -ständen

– Sicherheitsvorkehrungen fürden Fall sich plötzlich ändern-der Witterungsverhältnissewie z.B. • Sturm,• starker Schneefall,• Vereisungen oder ähnliche

Verhältnisse, die dieSicherheit des betreffen-den Gerüsts und der betroffenen Personen beeinträchtigen,

– zulässige Belastungen,– alle anderen, mit dem

Auf-, Ab- oder Umbau gege -benenfalls verbundenenGefahren, z.B. Arbeiten in derNähe von Freileitungen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Bei Arbeiten mit Absturz -gefahr wird die spezielle arbeits-medizinische Vorsorgeunter -suchung für Arbeiten mitAbsturzgefahr (G 41) empfohlen.

Anforderungen an die Qualifikation der Befähigten Person im Gerüstbau

... zur Aufsicht ... zur Prüfung

für den jeweiligen Einsatzbereich Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe Tätigkeit

kennen und verstehen von Bau-, Arbeitsschutzrecht/Technischen Baubestimmungen

Plan für Auf-, Um-, Abbau Plan für Auf- und Abbau sowie Benutzung

handwerkliche Kenntnisse zur baulichen Durchbildung als Grund- statische Kenntnisse zur lage für das Tragverhalten und zur Beurteilung des TragverhaltensBeurteilung von Gefährdungen und der Betriebssicherheit

ständig auf der Baustelle zur Prüfung auf der Baustelle

weisungsgebunden weisungsfrei

D 220

07/2008

Arbeiten im Gleisbereich Arbeitsvorbereitung

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungBGV D33 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ Sicherungsanweisungen des Bahn -betreibers (Betra: Betriebs- und Bau-anweisung, Sicherungsplan) Richtlinien der DB: 132.0118, 479.0001,132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge)BGR 194 „Einsatz von Gehörschutz“

– Abstand zwischen Arbeitsbe-reich und Betriebsgleis sowieArbeitsbreiten von Maschinen(erforderlich für die Entschei-dung, ob eine festeAbsperrung technisch möglichist)

– Räumzeit– Geräuschpegel der Maschinen

(zur Projektierung automa -tischer Warnsysteme)

– Maschinen, die verfahrensbe-dingt in den Gleisbereichschwenken müssen und eineGleissperrung erfordern

– schwere Lasten, die nebenGleisen (z.B. Rammträger,Großflächenschalung) oderüber Gleisen (z.B. Lehrgerüst-träger) bewegt werden müssen und dafür eine Gleis-sperrung erfordern

– zum Auf- und Abrüsten vonMaschinen erforderliche Maß-nahmen (z.B. Sperrung desbenachbarten Gleises)

– Arbeiten mit Maschinen in Fahr-leitungsnähe (z.B. Mobilkran,Betonpumpe, Zweiwege -bagger) � ➭

Der Gleisbereich ist der Raum, indem Gefährdungen durchbewegte Schienenfahrzeugebestehen. Dazu gehört auch derBereich der Fahrleitung.

Anzeigepflicht des Unternehmers

● Arbeiten bei der für den Bahn-betrieb zuständigen Stelle anzei-gen, wenn– Arbeiten im Gleisbereich aus-

geführt werden sollen,– die Gefahr besteht, dass Mit -

arbeiter oder Maschinen in denGleisbereich hineingeraten.

Angaben des Unternehmersan die für den Bahnbetriebzuständige Stelle

● Es sind alle für die Planungder Sicherungsmaßnahmenwesentlichen Angaben zu machen(Sicherungsplan), z.B.:– Ort und Zeit der Arbeiten– Art der Arbeiten– Angaben zu wandernden

Arbeitsstellen

– Anzahl der Kolonnen/Anzahlder Arbeitskräfte

– Arbeitsstellenlänge einschließ-lich voraus- und nachlaufenderArbeiten

– Zuwegungen zur Arbeitsstelleim Gleisbereich (Überschreitenvon Betriebsgleisen, Arbeitenim Innengleis)

– Transportwege im Gleisbereich(z.B. Transport von Weichen-großteilen vom Vormontage-platz zur Einbaustelle)

– Art und Anzahl der Maschinen,die eingesetzt werden sollen

● Bei Nachtbaustellen ausrei -chende Beleuchtung aller Arbeits-bereiche einrichten.● Für die Arbeitskräfte regel-mäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch-führen lassen.● Mit den Arbeiten im Gleis-bereich darf erst begonnen wer-den, wenn die im Sicherungsplanfestgelegten Maßnahmen voll -ständig umgesetzt sind.

Mindestinhalt der Einweisung

● Die Einweisungen müssen mindestens enthalten:– Örtliche und betriebliche

Verhältnisse– gesperrte Gleise– Betriebsgleise mit Geschwin-

digkeiten und Fahrtrichtungen – Durchgeführte Sicherungs-

maßnahmen– gesicherter Bereich– Verhalten bei Warnsignal -

abgabe– Sicherheitsraum– Weg zur und von der Arbeits-

stelle– Fahrleitung mit freigeschaltetem

Bereich und Schutzabstand

– Geräte in Fahrleitungsnähe(z.B. Standgerüste, Fahrge -rüste, Traggerüste)

– Handarbeiten in Fahrleitungs-nähe (z.B. Montagearbeiten aufBahnsteigdach)

– Arbeiten, die die Rückstrom-führung unterbrechen können(Schienentrennung)

Sicherungsverfahren

● Die für den Bahnbetrieb zustän-dige Stelle entscheidet auf Grund-lage der Angaben des Unterneh-mers, welches Sicherungsverfah-ren angewendet wird. ● Dabei wird die folgende Rang-folge berücksichtigt:1. Gleissperrung �2. Feste Absperrung �3. Automatisches Warnsystem �4. Postensicherung● Das Sicherungsunternehmenplant die Sicherung im Detail.

Vor Arbeitsbeginn

● Die für die Arbeitsstelle maßge-benden Sicherungsanweisungenmüssen vorliegen: – Betriebs- und Bauanweisung

(Betra) – Sicherungsplan. ● Der Unternehmer entscheidetauf der Grundlage der an der

Arbeitsstelle durchgeführtenSicherungsmaßnahmen, ob er mitden Arbeiten im Gleisbereichbeginnt. ● Der Beauftragte der für denBahnbetrieb zuständigen Stellemuss bekannt und erreichbarsein.● Der Aufsichtführende wird von der Sicherungsaufsicht in die Sicherungsmaßnahmen ein -ge wiesen.● Der Aufsichtführende weistseine Mitarbeiter sowie späterHinzukommende und Nachunter-nehmer in die Sicherungsmaßnah-men ein.● Arbeitszeiten auf die Einsatz-zeiten der Sicherungspostenabstimmen.● Bei Warnung mit Warnsystemoder Sicherungsposten eine Wahr -nehmbarkeitsprobe durchführen.

D 221

10/2009

Arbeiten im GleisbereichAutomatische WarnsystemeWahrnehmbarkeit akustischer Warnsignale

● Zweiwegebagger– mit Stellplätzen für mobile funk -angesteuerte Signalgeber aus-rüsten und

– vor Ort mobile Signalgebervom Sicherungsunternehmenaufsetzen lassen.

● Bei lauten Gleisbaumaschinen(> 85 dB(A)) für das Signalhörengeeigneten zugelassenen Gehör-schutz tragen.● Bei zusätzlichen Maschinenoder Maschinen mit höheremStörschallpegel Mitteilung an dieSicherungsaufsicht machen,damit der Signalpegel angepasstwerden kann.

Aufgaben des Sicherungs -unternehmens

● Akustische Projektierung fürSignalgeberpegel u. Aufstellab-stand � anhand der vom Bauun-ternehmen genannten Störschall-pegel vornehmen �.● Großbaumaschinen – mit maschineneigenen Warn -systemen: auf der BaustelleFunkansteuerung von feld -seitiger Warnanlage aus her-stellen �.

Weitere Informationen:

BGV D33 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“

BGI /GUV-I 781 „Sicherheitshinweise fürArbeiten im Gleisbereich von Eisen -bahnen“BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“Präventionsleitlinie „Gehörschutz“

DB AG Richtlinie 132.0118 „Arbeiten imGleisbereich“DB AG Richtlinie 479.0001 „AutomatischeWarnsysteme“Störschallkataster: www.bgbau.de (Gleisbau: Hörbarkeit von Warnsignalen)

– ohne maschineneigene Warn -systeme: bei feldseitigemWarnsystem mit Signalgebern126 dB(A) im Abstand von 30 m• Störschallspitzen der Maschine> 99 dB(A) feststellen und• mobile funkgesteuerte Signal-geber auf der Maschine ein -setzen oder• händisch mitgetragene Signalgeber einsetzen.

● Auf Zweiwegebaggern vor Ortmobile Signalgeber aufsetzen.

Störschallkataster �

● Bei den Schallquellentypen I, II, III wurde der Störschall 1 mneben der Maschine und 0,8 msowie 1,6 m über SO desArbeitsgleises gemessen(Maschine in Betrieb).● Bei Schallquellentyp IV wurdeder Störschall am Ohr des Bedie-ners in Arbeitshaltung gemessen(Maschine in Betrieb).● Mögliche Zugfahrten in einemdritten Gleis mit einem Störschall -pegel von 100 dB(A) berücksich-tigen.● Vor Ort stets eine Hörprobedurchführen. ➭

Maschineneigene Störschallpegel LN [dB(A)] von GleisbaumaschinenSchallquellentyp – MaschinenartSchallquellentyp I – kontinuierlich langsam vorrückende Großbaumaschinenmit maschineneigener Warnanlage: ohne maschineneigene Warnanlage:BettungsreinigungsmaschinePlanumsverbesserungsmaschineGleisumbauzugBandspeichereinheiten (BSW, MFS)Schallquellentyp II – kontinuierlich langsam vorrückende MaschinenStopfmaschineSchallquellentyp III – schnell wandernde MaschienenSchotterplaniermaschine/SchotterpflugZweiwegebagger/GAF/Gleishublader ohne Anbaugeräte, ohne AnbauaggregateZweiwegebagger mit Anbaugerät:– Stopfaggregat– Rüttelplatte– SchotterbesenSchallquellentyp IV – HandmaschinenHandstopfmaschine bzw. Einzelkraftstopfer2 oder 4 Kraftstopfer an einer SchwelleElektrische Schwingstopfeinheit (bestehend aus 4 Stück)SchraubmaschineSchleifmaschineSchienentrennschleifmaschine2 Schienentrennschleifmaschinen in einem GleisquerschnittWinkelschleifer handgeführtSchienenbohrmaschineSchwellenbohrmaschineTragbare SchlagschraubmaschineSchienenbandsägeFedernagelziehmaschineClipmaschineMotorkettensägeFreischneider (Vegetationsarbeiten)Baustellenstromerzeuger

Angabe des Störschalls n. erforderlich

nach Herstellerangabe

110 dB(A)110 dB(A)110 dB(A)99 dB(A)

106 dB(A)

113 dB(A)91 dB(A)

96 dB(A)98 dB(A)

104 dB(A)

108 dB(A)114 dB(A)95 dB(A)90 dB(A)

105 dB(A)114 dB(A)114 dB(A)106 dB(A)100 dB(A)107 dB(A)105 dB(A)96 dB(A)86 dB(A)82 dB(A)

108 dB(A)112 dB(A)

� Störschallkataster

1

70 72,5 75 77,5 80 82,5 85 87,5 90 92,5 95 97,5 100 102,5 105

70

60

50

40

30

20

10

0

Um die Hörbarkeit der Warnsig-nale zu gewährleisten, müssenautomatische Warnsysteme fürBaustellen im Gleisbereich sorg-fältig geplant werden.

Erforderlicher Signalpegel

● Der Signalpegel muss auf dergesamten Baustelle am Ohr derBeschäftigten um mindestens + 3 dB(A) über dem Störschall-pegel liegen.● Grundstörschallpegel (z. B. 90,95, 99 dB(A)) über ein kollektivesautomatisches Warnsystemabdecken �.● Spitzen-Störschallpegel vonMaschinen durch maschinen -eigene Warnanlagen oder mobilefunkgesteuerte Signal geberabdecken.● Wahrnehmbarkeitsprobe vorOrt bei laufenden Maschinendurchführen, dabei für das Signal -hören geeigneten Gehörschutztragen.

Aufgaben des ausführendenUnternehmens

● Angabe der Störschallpegelder Gleisbaumaschinen an die fürden Bahnbetrieb zuständigeStelle (DB: Seite 1 desSicherungsplans) �.● Großbaumaschinen (Bettungs-reinigung, Planumsverbesserung,Umbauzug)– mit maschineneigenen Warn -systemen ausrüsten, auf derBaustelle Funkansteuerungvom Sicherungsunternehmenherstellen lassen.

– ohne maschineneigene Warn -systeme: Störschall-Messpro -tokoll an das Sicherungsunter-nehmen geben.

� Störschallpegel, die mit Signalgebern 106 ...126 dB(A) abzudecken sindLS,1m = Signalpegel 1m vor dem Schalltrichter

Sign

alge

berabs

tand

(m)

Störschall LN [dB(A)]

LS,1m=106 dB(A) LS,1m=110 dB(A) LS,1m=118 dB(A) LS,1m=126 dB(A)

Anordnung Warnsystem auf Feldseite Nachbar -gleis 6,5 m neben Achse Arbeitsgleis

Störschallpegel LN [dB(A)]

1

Allgemeines

● Die für den Bahnbetriebzuständige Stelle prüft, ob eineGleissperrung möglich ist.● Keine Nachtarbeit unterPosten sicherung im nicht ge -sperrten Gleis.● Beim Ablegen von Maschinenund Geräten den erforderlichenAbstand zum Gleis beachten �.

Arbeiten im nicht gesperrtenGleis

● Arbeiten im nicht gesperrtenGleis ist nur in folgenden Aus -nahmefällen zulässig:– bei geringem Umfang (z.B. Messung, Besichtigung)

– bei jederzeit möglicher Arbeits-unterbrechung,

– nach Sicherung des Arbeits-und Nachbargleises und Frei-gabe durch die Sicherungs -aufsicht vor Arbeitsbeginn.

Räumzeit

● Räumzeit der für den Bahnbe-trieb zuständigen Stelle nennen(DB: Seite 1 desSicherungsplans).● Prüfen, ob bei wandernderArbeitsstelle die Räumzeit einge-halten werden kann.

Arbeiten im gesperrten Gleis

● Das Arbeitsgleis solltegesperrt sein bei:– Räumzeiten > 5 sec– Verwendung von Maschinenund Geräten, bei denen ein Mitarbeiter zum Räumen des Gleises nicht ausreicht �

– Verwendung von Maschinenund Geräten, die in den Gleis -oberbau eingreifen �

● Das Arbeitsgleis mussgesperrt sein bei:– fehlendem Sicherheitsraum – in der geplanten Räumzeitnicht erreichbarem Sicher-heitsraum

– nicht hörbarem Warnsignal

– nicht befahrbarem Arbeitsgleis,– Einsatz von Baumaschinen,Fahrzeugen, Kränen und Gerä-ten.

● Mit der Arbeit erst beginnen– nach Freigabe durch den tech-nisch Berechtigten (DB: Betra 4.2),

– nach Einrichtung der Sicherungfür das Nachbargleis und Freigabe durch die Sicherungs-aufsicht.

Warnung durch akustischeSignalgeber

● Signalgeber bei einerwandernden Arbeitsstellemitführen (handausgelöstes elek-trisches Signalhorn, CO2-Tyfon).● Bei der Wahrnehmbarkeits -probe vor Arbeitsbeginn:– akustisch ungünstigste Bedin- g ungen herstellen (Maschinenunter Volllast)

– für Signalhören zugelassenenGehörschutz verwenden

Handfunkgeräte

● Handfunkgeräte dürfen zurÜbermittlung der Warnung nichteingesetzt werden.

Warnung durch Sicherungs-posten

● Bei Arbeiten im nicht gesperrten Gleis (DB):– ein Innenposten muss für die Größe der Arbeitsstelle ausreichen und

– je Richtung darf maximal einZwischenposten eingesetztwerden.

D 222

10/2009

Arbeiten im GleisbereichHandtragbare Maschinen und Geräte

23

Weitere Informationen:

BGV D33 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ BGV C 22 „Bauarbeiten“ BGI /GUV-I 781 „Sicherheitshinweise fürArbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen“BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“Präventionsleitlinie „Gehörschutz“DB AG Richtlinie 132.0118 „Arbeiten imGleisbereich“DB AG Richtlinie 824 „Oberbauarbeitendurchführen“Störschallkataster: www.bgbau.de (Gleisbau: Hörbarkeit von Warnsignalen)

Persönliche Schutzaus rüstung

● Warnkleidung, mindestensWarnweste, geschlossen tragen,● Für das Signalhören geeig -neten Gehörschutz verwenden● Sicherheitsschuhe● Augenschutz beim Schneiden,Schleifen, Brennen● ggf. Kopfschutz

Im Tunnel

● Keine Handmaschinen mit benzinbetriebenen Motoren ein setzen.● Statt benzinbetriebener Hand-maschinen z.B. Zweiwegebagger(mit Dieselpartikelfilter) mitAnbaugerät einsetzen (Schraub -aggregat, Stopfaggregat).

Raum für das Ablegen von Maschinen und Geräten bei der DB: beim Ablegen im grauen Bereich müssen Sicherungsmaßnahmengetroffen sein (Sicherung gegen Verschieben, Ausschluss von Lademaßüberschreitungen)

SO

2500

2200 2200

1750

1600

12751275

1600

1750

1200

375

3757

60

bei Hauptgleisen bei anderen Gleisen

Maschine, Gerät

KraftstopferSchraubmaschine mit SchienenrädernHandgehaltene Schraub maschineohne SchienenräderSchienenbohrmaschine– nicht profilfrei– profilfreiSchwellenbohrmaschineSchleifmaschine mit Schienen rädernWinkelschleifer(handgehaltene Schleifmaschine)SchienentrennschleifmaschineSchienensägeMessgeräte

Schienenfahrbare Leiter – Stahlrohr/Holz– Aluminium/Kunststoff

Zum Räumen desArbeitsgleises ist mehrals eine Person not-wendig �

nein

ja

nein

jajaja

janein

neinja

neinja

jaja

Gewicht(kg) biszu

35

100

25

652070

12010

2565----

160105

Sperren desArbeitsgleises notwendig

ja

ja

ja

janeinja

janein

jaja

neinja

jaja

Maschine oder Gerät wirdwährend der Arbeit am Gleisangeschlossen oder greiftin den Oberbau ein �

ja

ja

ja

jajaja

neinnein

jaja

neinnein

jaja

Gleissperrung bei handtragbaren Maschinen und Geräten

D 223

07/2010

Arbeiten mit Stopfmaschinen

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungBGV D33 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ Sicherungsanweisungen des Bahnbetrei-bers (Betra: Betriebs- und Bauanweisung,Sicherungsplan)Richtlinien der DB: 132.0118, 479.0001,132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge) BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“BGI 5024 „Informationen zumGehörschutz“

● Bei Warnung mit automati -schem Warnsystem oder Siche-rungsposten müssen die Signalehörbar sein, wenn die Stopf -maschine arbeitet. ● Vor Arbeitsbeginn dieMaschine vom Sicherungsunter-nehmen mit mobilen funkange-steuerten Signalgebern ausrüstenlassen, wenn dies in der Sicher -ungsplanung vorgesehen ist.

Mit Stopfmaschinen wird derSchotter unter den Schwellen ver-dichtet und damit das Gleis stabi-lisiert und ggf. ausgerichtet.Dabei besteht Gefahr durch dieZugfahrten im benachbarten Gleis� (Betriebsgleis), insbesonderenachts. Zwischen Stopfmaschine undbenachbartem Gleis gibt es kei-nen Sicherheitsraum.

Zugfahrten im benachbarten Gleis

● Arbeiten erst dann beginnen,wenn die im Sicherungsplan fest-gelegten Maßnahmen umgesetztsind.● Mögliche Störstellen (z.B.Kabeltrassen) vor Arbeitsbeginnbeseitigen lassen.● Benachbartes Gleis nur betre-ten, wenn es erforderlich ist undSicherungsmaßnahmen durch-geführt sind, z.B. Sperrung desbenachbarten Gleises.

● Bei notwendigem Aufenthaltauf der Betriebsgleisseite derStopfmaschine (z.B. zur Stö rungs -beseitigung) vorher Sperrung desbenachbarten Gleises veranlas-sen (über den Beauftragten derfür den Bahnbetrieb zuständigenStelle, DB: Betra 4.2). ● Bei Weichenstopfarbeiten das benachbarte Gleis sperrenlassen �. ● Verlassen der Maschine, z.B.für Messarbeiten, nur nach Ab -meldung bei dem Verantwort -lichen (Sicherungsaufsicht).● Aufenthalt im Arbeitsgleisaußerhalb der Maschine nur mitSicherung vor Fahrten im benach-barten Gleis z.B. durch Absperr-posten.● Maschine nur zur Feldseiteverlassen.● Maschinen nur von der Feld-seite her besteigen.● Ausgänge zum benachbartenBetriebsgleis verriegeln �.● Vorhandene feste Absperrun-gen nicht übersteigen.

Gefahr durch die Fahrleitung

● Maschine nur an den Stellenbesteigen, die als erhöhte Stand -orte vorgesehen sind (Aufstiege,Umlauf, Kabine).● Vorhandene Fahrleitung immerals spannungsführend ansehen,wenn Spannungsfreiheit nichtzweifelsfrei feststeht.● Dies gilt auch auf Abstellglei-sen außerhalb der Baustelle.● Reinigungsarbeiten an hochlie-genden Teilen, z.B. Kabinenfens -ter, nur durchführen, wenn derSchutzabstand zur Fahrleitungsicher eingehalten werden kann.

● Bei Warnung mit automati -schem Warnsystem darf dasbenachbarte Gleis nicht betreten werden, solange die optischeErinnerungsanzeige ansteht.● Gehörschutz muss für dasSignalhören im Gleisoberbauzugelassen sein.● Vor Verlassen der Einsatz -stelle die Transportsicherungenfür die beweglichen Arbeitsein-richtungen einlegen.

Fahrbewegung im Arbeitsgleis

● Im Arbeitsgleis können sich– Personen aufhalten,

z.B. Messtrupp,– andere Maschinen befinden,

z.B. Schotterplaniermaschine.● Stopfmaschine mit Kamera-Monitorsystem für beide Richtun-gen ausrüsten.● Fahrbewegung nur einleiten,wenn der Fahrweg direkt vomStirnführerstand aus oder überKamera-Monitorsystem einsehbarund frei ist. ● Gefahrenbereich vor und hinterder Stopfmaschine freihalten.● Gefahrenbereiche anderer Ma -schinen im Arbeitsgleis freihalten,z.B. Schotterplaniermaschine.● Arbeitsstellen außerhalb derStopfmaschine im Arbeitsgleis, z.B. bei Messarbeiten, beleuchten.

Gefahrenbereich der Stopfaggregate

● Gefahrenbereich der Stopf -aggregate nicht betreten �. ● Wenn Aufenthalt im Gefahren-bereich der Stopfaggregate er -forderlich ist (z.B. zur Störungs-beseitigung) sind die Stopfag -gregate vorher gegen unbeab-sichtigtes Anlaufen zu sichern.

�➭

D 224

07/2010

Arbeiten mitSchotterplanier-maschinen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung BGV D 33 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ Sicherungsanweisungen des Bahn -betreibers (Betra: Betriebs- und Bauan -weisung, Sicherungsplan) Richtlinien der DB: 132.0118, 479.0001,132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge) BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“BGI 5024 „Informationen zum Gehörschutz“

● Ausgänge zum benachbartenBetriebsgleis verriegeln.● Vorhandene feste Absper run -gen nicht übersteigen.● Bei Warnung mit automati -schem Warnsystem oder Siche-rungsposten müssen die akus -tischen Signale hörbar sein, wenndie Maschine arbeitet. ● Vor Arbeitsbeginn dieMaschine vom Sicherungsunter-nehmen mit mobilen funkange-steuerten Signalgebern ausrüstenlassen, wenn dies in der Sicher -ungsplanung vorgesehen ist.● Bei Warnung mit automati -schem Warnsystem darf dasbenachbarte Gleis nicht betretenwerden, solange die optischeErinnerungsanzeige ansteht.● Gehörschutz benutzen, der fürdas Signalhören im Gleisoberbauzugelassen ist.● Vor Verlassen der Einsatzstelledie Transportsicherungen für diebeweglichen Arbeitseinrichtungeneinlegen. ➭

Mit Schotterplaniermaschinenerfolgt die Profilierung des Schot-terbettes. Dabei besteht Gefahrdurch die Zugfahrten im benach-barten Gleis � (Betriebsgleis),insbesondere nachts. ZwischenSchotterplaniermaschine und be -nachbartem Gleis gibt es keinenSicherheitsraum.

Zugfahrten im benachbartenGleis

● Arbeiten erst dann beginnen,wenn die im Sicherungsplan fest-gelegten Maßnahmen umgesetztsind.● Mögliche Störstellen, z.B.Indusi-Magnete, vor Arbeitsbeginnabbauen lassen.● Ausschwenkbegrenzungen fürdie Planierschilde so einstellen,dass der Bahnbetrieb im benach-barten Gleis nicht gefährdet wird(Gleisabstand, Bogenradius,

Über höhung beachten).● Benachbartes Gleis nur betre-ten, wenn es erforderlich ist undSicherungsmaßnahmen durchge-führt sind, z.B. Sperrung desbenachbarten Gleises.● Bei notwendigem Aufenthaltauf der Betriebsgleisseite derSchotterplaniermaschine, z.B. zurStörungsbeseitigung, vorherSperrung des benachbarten Gleises veranlassen (über denBeauftragten der für den Bahn -betrieb zuständigen Stelle, DB: Betra 4.2).● Verlassen der Maschine nurnach Abmeldung bei dem Verant-wortlichen (Sicherungsaufsicht).● Aufenthalt im Arbeitsgleisaußerhalb der Maschine nur mitSicherung vor Fahrten im benach-barten Gleis, z.B. durch Absperr-posten.● Maschine nur zur Feldseite verlassen.● Maschinen nur von der Feld-seite her besteigen.

Gefahr durch Fahrleitung● Maschine nur an den Stellenbesteigen, die als erhöhte Standorte vorgesehen sind (Aufstiege, Umlauf, Kabine) �. ● Aufbauten unter spannungs-führender Fahrleitung nichtbesteigen.● Vorhandene Fahrleitung immerals spannungsführend ansehen,wenn Spannungsfreiheit nichtzweifelsfrei feststeht.● Dies gilt auch auf Abstell -gleisen außerhalb der Baustelle.● Schutzabstand zur Fahrleitungauch bei Hebezeugarbeiten zumAustausch der Schotterbürsteneinhalten.● Reinigungsarbeiten an hoch -liegenden Teilen, z.B. Kabinen -fenster, nur durchführen, wennder Schutzabstand zur Fahrlei-tung sicher eingehalten werdenkann.

Fahrbewegung im Arbeitsgleis

● Im Arbeitsgleis können sich– Personen aufhalten, z.B.

Messtrupp für Stopfarbeiten,– andere Maschinen befinden

(z.B. Stopfmaschine).● Der Maschinenführer beobach-tet bei Arbeitsfahrt die Planier-schilde �. ● Der Nahbereich der Maschineist vom Führerstand aus nicht ein-sehbar �.● Schotterplaniermaschine mitKamera-Monitor-System � undUltraschall-Notstopp-Einrichtung� für beide Richtungen aus -

rüsten. Erfassungslänge derUltraschallkeule auf den maxi -malen Bremsweg einstellen.● Fahrbewegung nur einleiten,wenn der Fahrweg vom Führer-stand aus oder über Kamera-Monitorsystem einsehbar und frei ist. ● Gefahrenbereich vor und hinter der Schotterplanier -maschine freihalten.● Gefahrenbereiche andererMaschinen im Arbeitsgleis frei -halten (z.B. Stopfmaschine). ● Arbeitsstellen außerhalb derSchotterplaniermaschine imArbeitsgleis beleuchten.

D 225

07/2010

Arbeiten mit Bettungs -reinigungs-/Pla nums -ver besserungsmaschinen

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungBGV D33 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ Sicherungsanweisungen des Bahnbetrei-bers (Betra: Betriebs- und Bauanweisung,Sicherungsplan)Richtlinien der DB: 132.0118, 479.0001,132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge)BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“BGI 5024 „Informationen zumGehörschutz“

derlich ist und Sicherungsmaß-nahmen durchgeführt sind, z.B.automatisches Warnsystem. ● Bei Arbeitsstellen auf derBetriebsgleisseite – für jeden Mitarbeiter den Weg

zum Sicherheitsraum festlegenund

– erhöhte Sicherheitsfrist fest -legen lassen für dieBestimmung der Annäherungs-strecke.

● Sicherheitsraum aufsuchen,sobald das Warnsignal ertönt.● Benachbartes Gleis nicht betre-ten, solange die optische Erinne-rungsanzeige des Warn systemsansteht.● Vorhandene feste Absperrun-gen nicht übersteigen.● Feste Absperrung im Mittelkernerst ab 5m Gleisabstand möglich� (Arbeitsraum für Seitenläufer). ● Das Sicherungsunternehmensetzt für den Seitenläufer (Betriebs -gleisseite) einen Überwachungs-posten ein (Abgabe von Ro 3).

Fahrbewegungen im Arbeitsgleis

● Versorgungsfahrten (Schotter-züge) so durchführen, dass vorPersonen, Maschinen und Fahr-zeugen im Arbeitgleis angehaltenwerden kann.

Mit Bettungsreinigungs- und Pla numsverbesserungsmaschinenwerden Schotterbettung und Pla -numsmaterial ausgebaut, aufbe-reitet, wieder eingebaut und durchneues Material ersetzt und ergänzt.

Zugfahrten im benachbarten Gleis

● Gefahr durch Zugfahrten imbenachbarten Gleis:– Arbeitsplätze auf der Betriebs-

gleisseite �– Weiterarbeit der Maschine

nach Abgabe des Warnsignalsdurch das automatische Warn-system

– Durch die hohen Maschinen-geräuschpegel kann das Warn -signal leicht überhört werden

● Bettungsreinigungs- und Plan-umsverbesserungsmaschinen mitfunkangesteuerten Warnsignalge-bern fest ausrüsten �.● Signalpegel muss im Abstandvon 1 m neben der Maschine ummindestens 3 dB(A) über demMaschinengeräuschpegel liegen.● Vor Arbeitsbeginn den Funk-empfänger vom Sicherungsunter-nehmen auf die Maschine setzenlassen.

● An der Maschinenwarnanlageden Signaltyp der ortsfestenWarnanlage � vom Sicherungs-unternehmen einstellen lassen● Gehörschutz benutzen, der fürdas Signalhören im Gleisoberbauzugelassen ist.● Bei Maschinen ohne eigeneWarnanlage den Arbeitsgeräusch-pegel angeben (z.B. 105 dB(A),DB: Seite 1 des Sicherungs plans),damit die ortsfeste Warnanlagedafür projektiert werden kann(handversetzte Starkton hörnerauf Höhe der Geräuschspitzen).● Die Warnsignale müssen beiarbeitender Maschine hörbar sein(Hörprobe bei Arbeitsbeginn). ● Arbeiten erst beginnen, wenndie im Sicherungsplan festgeleg-ten Maßnahmen umgesetzt sind.● Wenn Materialförder- und Silo-wagen an Baulosanfang und Bau-losende über die Baulänge hinausreichen, muss auch hier gesichertwerden, z.B. mit Warnsystem(DB: Angabe der Gesamtlängeauf Seite 1 des Sicherungsplans).● Die Sicherung vor Fahrten imbenachbarten Gleis muss auch anArbeitsstellen vor und hinter derMaschine, z.B. Kleineisen behand -lung, vorhanden sein. ● Benachbartes Gleis nur be tre -ten, wenn es arbeitsbedingt erfor-

● Vor Verlassen der Einsatzstelledie Transportsicherungen fürbewegliche Arbeitseinrichtungeneinlegen.

Gefahr durch die Fahrleitung

● Aufstieg auf die Maschine nurunter freigeschalteter Fahrleitung.● Vorhandene Fahrleitung immerals spannungsführend ansehen,wenn Spannungsfreiheit nichtzweifelsfrei feststeht. ● Dies gilt auch auf Abstell -gleisen außerhalb der Baustelle.● Reinigungs- und Wartungs -arbeiten an hoch liegenden Teilen, z.B. Förderbänder, nurdurch führen, wenn die Fahr leitungfreigeschaltet ist.● Wenn Materialförder- und Silo-wagen an Baulosanfang und Bau-losende über die Baulänge hinausreichen, muss auch hier die Fahr-leitung für Arbeiten an erhöhtenStandorten freigeschaltet sein.

● Fahren auf Sicht mit reduzier-ter Geschwindigkeit.● Bei geschobener Rangierfahrt:Spitzenbesetzung � mit Luft -bremskopf und Sprechfunkverbin-dung zum Triebfahrzeugführer.● Gefahrenbereiche andererMaschinen im Arbeitsgleis frei -halten.● Arbeitsstellen im Arbeitsgleisvor und hinter der Maschine(Kleineisenbehandlung, Mess -arbeiten) beleuchten.

Gefahren durch die Arbeitseinrichtungen

● Vor Arbeitsbeginn möglicheStörstellen (z.B. Kabeltrassen)beseitigen lassen und Kampfmit-telfreiheit bescheinigen lassen.● Wenn Arbeitseinrichtungenmaschinell in das benachbarteGleis geschwenkt werden, ist dieses vorher sperren zu lassen(Beauftragter der für den Bahn -betrieb zuständigen Stelle, DB: Betra 4.2). ● Ausschwenkbegrenzungen fürbewegliche Maschinenkomponen-ten so einstellen, dass der Bahn-betrieb im benachbarten Gleisnicht gefährdet wird. (Gleisab -stand, Bogenradius, Überhöhungbeachten)● Gefahrbereich der Räumkettefreihalten �. Gefahr z.B. auchdurch von der Kette erfasste Kabel.

● Schutzeinrichtungen vor derRäumkette einsetzen.● Not-Aus-Schalter der Arbeits -einrichtungen, z.B. Räumkette,vor Arbeitsbeginn auf Funktiontesten. ● Wenn der Aufenthalt im Gefah-renbereich von Arbeitseinrichtun-gen zur Störungsbeseitigungerforderlich ist (Räumkette, Band-förderer) sind diese gegen unbe-absichtigtes Anlaufen zu sichern.● Schutzhelm tragen zum Schutzvor herabfallenden Schotterstei-nen (hoch liegende Förderbänder).● Bei Staubentwicklung:– Atemschutz– Atmungsaktive Schutzkleidung – Hygienemaßnahmen, z.B.

Waschgelegenheit – Getrennte Aufbewahrung von

Arbeits- und Privatkleidung

� �

a b

a = ca. 1,0 m (Arbeitsraum für Seitenläufer)b > 2,1 m (1/2Maschinenbreite bei 4 m Gleisabstand)6 = Arbeitsbreite = a + b = ca. 3 m

= Gleisachse

6

D 226

07/2010

Arbeiten mitGleisumbauzügen

Weitere Informationen:

Betriebssicherheitsverordnung, BGV D33 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ Sicherungsanweisungen des Bahn -betreibers (Betra: Betriebs- und Bau- anweisung, Sicherungsplan), Richtlinien der DB: 132.0118, 479.0001,132.0123, 931 (Nebenfahrzeuge)BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“BGI 5024 „Informationen zumGehörschutz“

anlage dafür projektiert werdenkann (handversetzte Starkton -hörner auf Höhe der Geräusch-spitzen).● Die Warnsignale müssen beiarbeitender Maschine hörbar sein(Hörprobe bei Arbeitsbeginn).● Arbeiten erst beginnen, wenndie im Sicherungsplan festgeleg-ten Maßnahmen umgesetzt sind.● Wenn Schwellenwagen am Baulosanfang über die Baulängehinaus reichen, muss auch hierge sichert werden, z.B. mit Warn -system (DB: Angabe der Gesamt -l änge auf Seite 1 des Sicherungs -plans).● Die Sicherung vor Fahrten imbenachbarten Gleis muss auch anArbeitsstellen vor und hinter derMaschine (z.B. Kleineisen -behandlung) vorhanden sein. ● Benachbartes Gleis nur be -treten, wenn es arbeitsbedingterforderlich ist und Sicherungs-maßnahmen durchgeführt sind,z.B. automatisches Warnsystem. ● Bei Arbeitsstellen auf derBetriebsgleisseite – für jeden Mitarbeiter den Weg

zum Sicherheitsraum festlegenund

– erhöhte Sicherheitsfrist fest le -gen lassen für die Bestimmungder Annäherungsstrecke.

● Sicherheitsraum aufsuchen,sobald das Warnsignal ertönt.● Benachbartes Gleis nicht betre-ten, solange die optische Erinne-rungsanzeige des Warn systemsansteht.● Vorhandene feste Absperrun-gen nicht übersteigen. ● Feste Absperrung im Mittelkernerst ab 5m Gleisabstand möglich� (Arbeitsraum für Seitenläufer). ● Das Sicherungsunternehmensetzt für den Seitenläufer (Betriebs -gleisseite) einen Überwachungs-posten ein (Abgabe von Ro 3). ➭

Mit Gleisumbauzügen werdenSchienen und Schwellen ausge-tauscht. Dabei besteht Gefahrdurch die Zugfahrten im benach-barten Gleis � (Betriebsgleis).

Zugfahrten im benachbarten Gleis

● Gefahr durch Zugfahrten imbenachbarten Gleis:– Arbeitsplätze auf der Betriebs-

gleisseite �– Weiterarbeit der Maschine nach

Abgabe des Warnsignals fürZugfahrt im benachbarten Gleis

– Durch die hohen Maschinen-geräuschpegel kann das Warn-signal leicht überhört werden

● Gleisumbauzüge mit funk -angesteuerten Warnsignalgebernfest ausrüsten �.● Signalpegel muss im Abstandvon 1 m neben der Maschine ummindestens 3 dB(A) über demMaschinengeräuschpegel liegen.

● Vor Arbeitsbeginn den Funk-empfänger vom Sicherungsunter-nehmen auf die Maschine setzenlassen. ● An der Maschinenwarnanlageden Signaltyp der ortsfestenWarnanlage vom Sicherungsun-ternehmen einstellen lassen.● Gehörschutz benutzen, der fürdas Signalhören im Gleisoberbauzugelassen ist.● Bei Maschinen ohne eigeneWarnanlage den Arbeitsgeräusch-pegel angeben (z.B. 105 dB(A),DB: Seite 1 des Sicherungs-plans), damit die ortsfeste Warn-

wenn Spannungsfreiheit nichtzweifelsfrei feststeht – auch aufAbstellgleisen außerhalb der Bau-stelle.● Wenn Schwellenwagen am Bau -losanfang über die Baulänge hin-aus reichen, muss auch hier dieFahrleitung für Arbeiten auf denSchwellenwagen (Entzurren derNeuschwellen, Verzurren der Alt-schwellen) freigeschaltet sein. �

Fahrbewegungen im Arbeitsgleis

● Versorgungsfahrten (Schwel-lenzüge) müssen vor Personen,Maschinen und Fahrzeugen imArbeitgleis anhalten können.● Fahren auf Sicht mit redu -zierter Geschwindigkeit.● Geschobene Rangierfahrt: Spitzenbesetzung mit Luftbrems -kopf und Sprechfunkverbindungzum Triebfahrzeugführer.● Gefahrenbereiche andererMaschinen im Arbeitsgleis frei -halten.● Arbeitsstellen im Arbeitsgleisvor und hinter der Maschine(Kleineisenbehandlung, Mess -arbeiten) beleuchten.

Gefahr durch Portalkran

● Vor ArbeitsbeginnÜberfahrbrücken � zwischenden Wagen einlegen.● Fahrwerk mit Handabweisern� ausrüsten. ● Nicht auf die Fahrschienen fassen.● Portalkran mit Kamera-Monitor-system zur Fahrwegüber wachungausrüsten. ● Fahrwegbeleuchtung am Portalkran.

Gefahren durch die Arbeitseinrichtungen

● Vor dem Aufnehmen der Schie-nen benachbartes Gleis sperrenlassen (Beauftragter der für denBahnbetrieb zuständigen Stelle,DB: Betra 4.2).

● Ausschwenkbegrenzungen fürbewegliche Maschinenkomponen-ten so einstellen, dass der Bahn-betrieb im benachbarten Gleisnicht gefährdet wird (Gleisab -stand, Bogenradius, Überhöhungbeachten).● Räumkette: Gefahrbereich frei-halten und Schutzeinrichtungeneinsetzen.● Not-Aus-Schalter der Ar beits -einrichtungen, z.B. Schwellen -hebe- und Verlegeeinrichtung, vor Arbeitsbeginn auf Funktiontesten. ● Bei Aufenthalt im Gefahren -bereich von Arbeitseinrichtungenzur Störungsbeseitigung (Schwel-lenhebe- und Verlegeeinrichtung,Räumkette), sind diese gegenunbeabsichtigtes Anlaufen zusichern.● Schutzhelm tragen zum Schutz vor herabfallenden Schottersteinen.● Vor Verlassen der Einsatzstelledie Transportsicherungen fürbewegliche Arbeitseinrichtungeneinlegen.

Gefahr durch die Fahrleitung

● Aufstieg auf Maschine undSchwellenwagen nur unter freige-schalteter Fahrleitung �. ● Vorhandene Fahrleitung immerals spannungsführend ansehen,

a b

6

a = ca. 1,0 m (Arbeitsraum für Seitenläufer)b = ca. 2,0 m (1/2Maschinenbreite)6 = Arbeitsbreite = a + b = ca. 3 m

= Gleisachse

D 227

07/2010

Arbeiten mit Zweiwegebaggern

Für Zweiwegebagger müssen beiArbeitsvorbereitung und Betriebbesondere Einsatzbedingungenund Gefährdungen berücksichtigtwerden:– Fahrbewegung des Baggers,– Bewegen von Eisenbahn -wagen,

– Standsicherheit auf dem Schie -nenfahrwerk und im überhöh -ten Gleis,

– Einsatz unter Fahrleitung,– Einsatz neben Betriebsgleisen.

Arbeitsvorbereitung

● Der Baggerfahrer ist quali fi -ziert (Eisenbahnfahrzeug –Führer schein), körperlich und gei-stig geeignet, zuverlässig, aufder Maschine und in die Betraeinge wiesen und hat die erfor -derliche Streckenkenntnis. DerAufsicht führende überwacht dasVerhal ten des Baggerfahrers.● Der Bagger hat die Einsatzge-nehmigung des Infrastruktur -unternehmens.● Die für den Bahnbetrieb zu -ständige Stelle legt Ein- und Aus -gleisstellen und Sicherungs maß -nahmen zum Schutz vor denBahn betriebsgefahren fest.

● Die Kolonne wird in die beson -deren Gefährdungen durch denZweiwegebagger eingewiesen.● Arbeitsstellen werden beiNacht gut beleuchtet.

Fahrbewegung des Baggers

● Fahr- und Arbeitsbereich des Baggers von Personen frei -halten �.Ausnahme: Aufenthalt im Gefahr bereich arbeitsbedingterforder lich und Sichtkontaktzum Ma schi nenführer.● Zum Fahren Kabine in Fahrt -richtung drehen, Rückwärts -fahr ten vermeiden.

● Im Arbeitsbereich max. 5 km/h,Anhalten vor Personen im Gleis.● Rückraumüberwachung(Kamera – Monitor) einsetzen,auch bei Mietgerät � �.● Nicht zwischen Schienenachseund Mobilfahrwerk aufhalten.● Zugriff zum Unterwagen(Werk zeug, Erdungsanschluß,Kupplungsstange) nur nach Ab stimmung mit dem Bagger -fahrer.● Personenmitnahme nur aufdem zweiten Platz in der Kabine.

Bewegen von Eisenbahnwagen

● Zulässige Anhängelast undGleisneigung beachten(Anschriftentafel).● Bei gebremster Anhängelastalle Wagen an die Luftleitung an schließen.● Bei geschobenen Wagen: Spit-zenbesetzung mit Luftbrems kopfund Funkverbindung zum Bagger-fahrer.● Kuppelstangen müssen vomBahnbetreiber zugelassen sein.● Abzustellende Wagen mitHemmschuhen sichern.● Personenmitfahrt auf Wagennur bei sicherem Stand und Halt.

Aushebeeinrichtung

● Notabsenkung des ausgeho -benen Schienenfahrwerks mussbei Ausfall von Antrieb oder Elek -trik möglich sein.● Gleismagnete der induktivenZugsicherung im ausgehobenenZustand überfahren. Demontage

2

1

3

der äußeren Mobilreifen ist unzu lässig.● Regelungen des Infrastruktur-unternehmens für das Über -fahren von Gleisschaltmittelnbeachten.

Hebezeugeinsatz und Standsicherheit

● Bagger mit Lasthaken, Last -mo mentwarneinrichtung, Lei -tungs bruchsicherungen an denAuslegerzylindern und Traglast -tabelle ausrüsten.● Das zulässige Lastmoment istvon der Einsatzart abhängig:Straßenfahrwerk, Schienenfahr -werk oder Pratzen.● Das zulässige Lastmomentwird durch die Gleisüberhöhungim Bogen wesentlich verringert –bis zu 30 % (wird nicht bei allenBaggern durch die Last mo ment -warneinrichtung erfasst).● Erforderliche Pratzenstand -flächen auch neben Bahnsteigen,Stromschienen und auf derfesten Fahrbahn bereitstellen.● Nur Lastaufnahmemittel undAnschlagmittel verwenden, diegeeignet, als ausreichend trag - fähig gekennzeichnet, unbeschä -digt und regelmäßig geprüft sind.● Nur Schienenhebezangen mitSperre gegen unbeabsichtigtesÖffnen verwenden.

Einsatz unter Fahrleitung

● Vorrangig Freischaltung derFahrleitung prüfen lassen.

● Arbeitshöhe von Lastaufnah -me einrichtungen verringern (Tra-versen).● Wenn Bahnerdung über Schie -nenfahrwerk vorhanden: Hubbe -grenzung auf den Schutzabstandeinstellen (Federwege und Wipp -bewegungen berücksichtigen).● Bei Betrieb auf Mobilfahrwerkauf Schotter/Boden: Bahnerdungeinsetzen.● Bei unebenem Gelände wirdder Schutzabstand trotz Hubbe -grenzung leicht unterschritten.Der Fahrweg wird durch dieSchlepperde begrenzt.

Einsatz neben Betriebsgleisen

● Warnsignale müssen sicherwahrnehmbar sein (Maschineunter Volllast).● Bei Betrieb auf Schienen fahr -werk Schwenkbegrenzung ein -setzen und Rüstzustand be ach -ten (seitlich verstellbarer Ausle -ger, Schaufelbreite).● In ein benachbartes Gleis darfnur geschwenkt werden, wenndieses gesperrt ist.● Unbeabsichtigtes Schwenkenins Betriebsgleis muss verhindertwerden (Sicherungsmaßnahmendurch die für den Bahnbetriebzuständige Stelle festlegen las sen).● Verlassen des Baggers nurzur gleisfreien Seite.

Einsatz im Tunnel

● Zweiwegebagger mit Diesel -partikelfilter ausrüsten.● Ausreichende Beleuchtungsicherstellen.

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungBGV D 33 „Arbeiten im Bereich von Glei-sen“BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“Sicherungsanweisungen des Bahnbetrei-bers (Betra: Betriebs- und Bauanweisung,Sicherungsplan)Richtlinien der DB: 132.0118, 132.0123,931 (Nebenfahrzeuge)

D 230

07/2010

Arbeiten unter Tage in Druckluft

Weitere Informationen:

Druckluftverordnung (DruckluftV)Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“RAB 25 „Arbeiten in Druckluft“ BGV C22 „Bauarbeiten“BGR 160 „Sicherheitsregeln für Bau -arbeiten unter Tage“ BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ BGI 594 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischerGefährdung“BGI 5014 „Sicher Arbeiten im Tunnelbau“

– Lähmungen bis hin zu Infarktenin Herz, Lunge und Niere.

● Deshalb konsequente Beach-tung der Ausschleuszeiten.

Gefahrstoffe in der Atemluft● Die Wirkung von Gefahrstoffenunter Überdruck ist nicht exaktabschätzbar. ● Generell gilt ein absolutes Minimierungsgebot. ● Grenzwerte nicht anwendbar.

Ausbläser● Ausbläser sind ein plötzlichesEntweichen von Druckluft aus derArbeitskammer. Folgen davonkönnen sein:– Wassereinbruch/Verbruch – Druckfallerkrankungen ● Notfall- und Abdichtungsmaß-nahmen vorsehen, die Luftver -luste verhindern:– Versiegeln mittels Spritzbeton – Abdichten mittels Folie und

Holzwolle

Brand● Erhöhter Sauerstoffpartialdruckin der Arbeitskammer unter Über-druck führt zu:– niederer Zündtemperatur – höherer Brandgeschwindigkeit– größerer Hitzeentwicklung● Brennbare Materialien nur inder unbedingt notwendigenMenge in der Arbeitskammer vorhalten. ➭

Begriffe, Definitionen

● Arbeiten in Druckluft werden inumschlossenen Räumen, dersogenannten Arbeitskammer �,ausgeführt. Die Arbeitskammerist durch Material- und Personen-schleusen � gegenüber dem Um -gebungsluftdruck abgeschottet. ● Druckluftbedingungen in derArbeitskammer liegen vor beieinem Luftüberdruck von mehrals 0,1 bar gegenüber dematmosphärischen Umgebungsluft-druck (1bar = 1000 hPa = 10 mWassersäule).

Anwendungsbereiche

● Tunnelbau, Schachtbau, Grün-dungen, Absenkung von Caissons� im Einflussbereich von Grund-wasser.● Druckluft dient zur Verdrängungvon Wasser, um im Schutz desLuftdruckpolsters Tiefbauarbeitendurchzuführen.

Gefährdungen in Druckluft

Arbeiten in Druckluft bedeuteneine erhöhte Belastung des

menschlichen Körpers verbundenmit spezifischen Gefährdungen.

Barotrauma● Bei gestörtem Druckausgleichin der Kompressionsphase können – Ohrenschmerzen, – Trommelfellriß,– Blutungen im Ohr und den

Nasennebenhöhlen auftreten. ● Beschwerden lassen sich vermeiden durch– langsamen Druckanstieg in der

Schleuse,– Druckausgleich durch häufiges

Schlucken bzw. vorsichtigesausatmen gegen die zugehal-tene Nase.

● Bei Erkältungen nicht ein -schleusen.

Stickstoffnarkose● Diese kann in der Isopres -sionsphase auftreten.● Ab 3,0 bar Überdruck wirkt dererhöhte Stickstoffanteil in derLuft narkotisch (Tiefenrausch).● Aufenthaltszeiten nach Druck-luftverordnung beachten.

Sauerstofftoxizität● Reiner Sauerstoff wirkt ab 1,0 bar latent und ab 1,8 barÜberdruck direkt toxisch. ● Mit der Sauerstoffatmung darferst begonnen werden, wenn derDruck in der Schleuse auf 1,0 barabgesenkt ist.

Stickstoffaufsättigung● Im Überdruck wird vermehrtStickstoff im Körper eingelagert(erhöhter Stickstoffpartialdruck).● Bei zu schnellem Ausschleu-sen (Drucksenkung) gelangtStickstoff gasförmig ins Blut undführt zu Erkrankungen unter -schied lichster Schwere, z.B.– juckende Hautrötungen, – Gelenk-/Muskelschmerzen,

● Schwerentflammbare Kleidungverwenden. ● Flucht- und Rettungsplan sowieeinen Brandschutzplan aufstellen. ● Regelmäßige Übungen durch-führen. ● Für Überdruck geeignete Feuerlöscher vorhalten. ● Fluchtgeräte bereitstellen.

Anzeige

Arbeiten in Druckluft sind spätes -tens 2 Wochen vor Beginn derzuständigen Behörde anzuzeigen.

Arbeitszeit

● Max. 8 h/Tag und 40 h/ Woche. ● 12 Stunden Freizeit zwischenden Schichten.● Nach 4 Stunden Arbeitszeit,0,5 Stunden Pause einhalten. ● Maximale Aufenthaltszeiten inDruckluft siehe Drucklufttabellen,z.B.– bei 1,5 bar Überdruck: 6,00 h– bei 2,0 bar Überdruck: 4,45 h– bei 3,6 bar Überdruck: 2,00 h

Personaleinsatz

● In Druckluft dürfen Arbeit -nehmer nicht beschäftigt werden:– bei mehr als 3,6 bar Überdruck – unter 18 oder über 50 Jahre– Ausnahmen auf Antrag möglich● Druckluftbaustellen müssen– von einem fachkundigen Bau -

leiter mit Befähigungsscheinnach DruckluftV geleitet werden,

– von einem ermächtigten Druck-luftarzt betreut werden.

● Ab 2,0 bar Überdruck mussder Druckluftarzt ständig auf derBaustelle anwesend sein.● Folgende Fachkundige müssenständig anwesend sein:– Befähigungsscheininhaber– Sachkundiger für Druckleitungs -

netz, Schleusen und Kammern– Sachkundiger für elektrische

Anlagen– Schleusenwärter– Ersthelfer– Brandbekämpfer

Aufgaben des Schleusenwärters

● Der Schleusenwärter– kontrolliert die Eignung der

Beschäftigten vor dem Ein -schleusen,

– führt den Schleusungsvorgangdurch,

– schreibt das Schleusenbuch,– überwacht das Wohlbefinden

der Beschäftigten, – überwacht den Sauerstoff -

gehalt in der Schleuse, – kontrolliert die vorhandenen

Sicherheitseinrichtungen.

Besonderheiten beim Schleusen

● Wird mehr als 50 % der ma ximalen Aufenthaltszeit inÜber druck verbracht, ist nur eineSchleusung pro Schicht möglich.● Bei Wiederholungsschleusungmuss mindestens eine StundePause dazwischen eingehaltenwerden.

Körperliche Eignung derBeschäftigten

● Voraussetzungen für dieBeschäftigten: – Drucklufttauglichkeit– jährliche Vorsorgeunter suchung

G 31 durch einen ermächtigtenDruckluftarzt

● Zusatzuntersuchungen nachDrucklufterkrankungen, Erkältun-gen, Unwohlsein.

Geräteeinsatz

● Zur Luftversorgung der Arbeits -kammer müssen mindestens zweivoneinander unabhängige Ener-giequellen zur Verfügung stehen.● Die erforderliche Luftmenge(m3/min) muss erzeugt werdenkönnen – bei zwei Verdichtern durch

jeden einzelnen,– bei mehr als zwei Verdichtern

durch 2/3 der Verdichter.

● Bei mehr als 0,7 bar Über -druck muss eine Krankendruck-luftkammer vorhanden sein.

Prüfungen durch Sachverstän-dige

● Schleusen und Schachtrohre,Sauerstoffanlage, ElektrischeAnlagen und die Krankendruck -luftkammer müssen vor der In -betrieb nahme und in bestimmtenZeitabständen durch einen Sach-verständigen geprüft werden.

Zusätzliche Hinweise fürSchweiß- und Schneidarbeiten

● Schweiß- und Schneidarbeitenunter Druckluft sind wegen dererhöhten Brandgefahr und derVergiftungsgefahr durch Schweiß -rauche mit erheblichen Risikenverbunden. ● Sofern nicht darauf verzichtetwerden kann, sind u.a. folgendeMaßnahmen vorzusehen:– Erstellen einer Betriebsan -

weisung– Brennbare Stoffe entfernen– Fluchtwege festlegen und frei

halten – Absaugen der Rauchgase– Gegebenenfalls Zusatzbelüf-

tung oder Atemschutz – Schwer entflammbare Schutz-

anzüge einsetzen – Möglichst Lichtbogenverfahren

verwenden – Brandwache während und nach

den Arbeiten

MLM (mm) Rohrlänge (m) Beseitigung Inspektion Kontroll- Hindernis-von Störungen und Wartung vermessungen beseitigung

< 0600 nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig 0600 bis < 0800 bis 150 m zulässig1

0800 bis < 1000 bis 200 m zulässig1 zulässig 1000 bis < 1200 bis 250 m zulässig zulässig zulässig2

1200 bis < 1800 zulässig zulässig zulässig zulässig3

1800 zulässig zulässig zulässig zulässig

1 Kap. IX der UVV „Bauarbeiten“ berücksichtigen2 nur wenn Sohle frei von Einbauten3 eingeschränkt möglich

D 231

07/2010

Rohrvortrieb

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“BGR 160 „Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage“BGR 161 „Arbeiten im Spezialtiefbau“BGI 780 „Sicherheitshinweise für Grabenlo-ses Bauen (Vortriebsarbeiten mit unbemannten Verfahren) BGI 594 „Einsatz von elektrischenBetriebsmitteln bei erhöhter elektrischerGefährdung“

Press-Stationen

● Widerlager, Pressen, Ver-längerungen und Druckring sindformschlüssig zu verbinden.● Die Hydraulikanlage muss mitÜberdruckventilen ausgerüstetsein.● Zu Zwischenpress-Stationenund zur Ortsbrust muss einesichere Sprechverbindung bestehen.

Transporte/Lagerung

● Vertikaler Transport: Rohreund Abraum nur mit geeignetenAnschlagmitteln heben.● Horizontaler Transport: BeiAusfall der Förderung muss einÜberklettern der Schutterwagendurch das Personal im Lichtraum-profil möglich sein.● Bohrelemente und Rohre sindso zu lagern, dass sie gegenAbrollen und Abrutschengesichert sind. ● Die Entnahme einzelnerElemente muss möglich sein,ohne die Stabilität des restlichenLagers zu gefährden. ➭

Allgemeines

● Bei Rohrvortrieben unterschei-det man zwischen bemanntenund unbemannten Verfahren.● Die Arbeiten müssen – von fachlich geeigneten Vorge-

setzten geleitet werden,– durch Aufsichtführende beauf-

sichtigt werden; diese müssenwährend der Arbeiten auf derBaustelle ständig anwesendsein.

● Grundsätzlich dürfen Rohrvor-triebsarbeiten (GrabenlosesBauen) nicht von einer Personallein ausgeführt werden.● Verbrennungsmotoren dürfenin Rohrvortrieben < 5 m2 Quer-schnitt nicht eingesetzt werden.

Arbeitsvorbereitung

● Vor Beginn der Arbeiten ist zuermitteln, ob im vorgesehenen Ar -beitsbereich Anlagen oder Stoffevorhanden sind, durch die Perso-nen gefährdet werden können, z.B.– erdverlegte Rohrleitungen und

Kabel,– Kampfmittel im Baugrund,– Kanäle und Schächte, in denen

Krankheitskeime oder explo -sionsfähige Atmosphäre vor-handen sind,

– Gefahrstoffe (Gase, Dämpfe,Stäube).

● Bei der Erstellung der Gefähr-dungsbeurteilung mögliche Stör-fälle (z.B. Vortriebshindernisse,Stopfer in Förderleitungen,Anschneiden von kontaminiertenBereichen) berücksichtigen.● Betriebsanweisung erstellen.

Start-/Zielschächte

● Start- und Zielschächte mitAbsturzsicherungen ausstatten.● Sicherer Zugang über Trep-pentürme oder Leitergänge.● Arbeitsraumbreiten von 50 cmeinhalten.● Beim Betrieb drehender Ge-stänge oder Schnecken ist durchtechnische Maßnahmen sicher-zustellen, dass Personen nichterfasst und verletzt werden können.● Während des Hebezeugbe-triebes dürfen Zugänge nichtbenutzt werden.● Die Pressenwiderlagerkräftebei der Dimensionierung derWiderlagerkonstruktion ausrei-chend beachten.

Personaleinsatz/Mindest-lichtmaße (MLM) �

● Wird Personal bei Rohrvortrie-ben im Rohrstrang oder in derVortriebsmaschine eingesetzt,müssen in Abhängigkeit von derVortriebslänge Mindestlichtmaßeinnerhalb des vorzupressendenRohrstrangs eingehalten werden. ● Dabei wird zwischen ständigemPersonaleinsatz bei bemanntenund vorübergehendem Personal-einsatz bei unbemannten Verfah-ren unterschieden.● Ständiger Personaleinsatz beibemannten Verfahren ist nur beiEinhaltung von Mindestlicht maßenzulässig:

Rohrlänge MLM< 50 m 800 mm< 100 m 1000 mm< 250 m 1200 mm 250 m 1400 mm

● Vorübergehender Personalein-satz bei unbemannten Verfahrennach Tabelle �.

Abbau an der Ortsbrust

● Abbau von Hand:– Erhebliche körperliche Belas -

tungen der Beschäftigten durchdauernde Zwangshaltung/Zwangsstellung

– Abbau in Rohren kleiner 140 cm Innendurchmesser ver-meiden

● Mechanischer Abbau:– Schrammgerät mit ergono -

misch gestaltetem Arbeitsplatzausrüsten

– Geräte mit Not-Aus versehen– Bedienplatz gegen platzende

Hydraulikschlauchleitungenschützen

Belüftung

● An jeder Arbeitsstelle muss ständig ein Sauerstoffgehalt vonmindestens 19 Vol.-% vorhandensein.● Zulässige Konzentration vonGefahrstoffen in der Atemluft darfnicht überschritten werden.● Die Belüftung muss messtech-nisch auf Einhaltung der Grenz-werte überwacht werden.● Der Förderstrom der Belüftungmuss mindestens 0,2 m/s betra-gen, bis 5 m2 Querschnitt 0,1 m/s.

Elektrische Anlagen

● Leuchten und ortsveränder-liche elektrische Betriebsmitteldürfen nur mit Schutzkleinspan-nung, Schutztrennung oder Fehlerstromschutzeinrichtung(RCD) mit I�N 30 mA betriebenwerden.● Sind in Schächten elektrisch leitfähige Bereiche mit begrenz-ter Bewegungsfreiheit vorhanden,sind weitergehende Schutzmaß-nahmen gegen die Einwirkunggefährlicher elektrischer Körper-ströme zu treffen.● Bei Gefährdungen aufgrundvon Stromausfall Ersatzstrom -erzeuger mit ausreichender Leistung vorsehen und in Bereit-

schaft halten.● Stromerzeuger müssen außer -halb des Schachtes aufgestelltsein.● Es muss eine Allgemeinbe-leuchtung sowie eine Sicherheits-beleuchtung vorhanden sein.

Notfallplanung

● Zu Arbeitsplätzen bei stän-di gem und vorübergehendem Per-sonaleinsatz im Rohrstrang einesichere Sprechverbindung vorse-hen.● Möglichkeit zur Bergung einesVerletzten aus dem Rohrstrangbzw. aus dem Steuerstand derSchrammgeräte gewährleisten(Durchschlupföffnungen mehr als 60 x 45 cm an Vollschnitt -maschinen).● Rettungswege im Rohrstrangsollten über eine ebene und durch -gehende Lauffläche verfügen.● Die Rohrsohle frei von Materialund Aushub halten.● Rettungsübungen gezieltdurchführen.

HebezeugAbsturzsicherungLagesicherung

Vortriebselemente

SchuttsiloAbsetzbehälterSeparationsanlage

Hauptpress-Station

Widerlager-konstruktion

Betonsohle

Schneid-schuh oder Schild

Zwischenpress-Station

Führungsrahmen

Vortriebselement

MLM

MLM

D 232

07/2010

Rohrleitungsbauarbeiten

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ BGV C22 „Bauarbeiten“BGR 236 „Rohrleitungsbauarbeiten“ BGI 594 „Einsatz von elektrischenBetriebsmitteln bei erhöhter elektrischerGefährdung“DIN 4124 „Baugruben und Gräben“DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung vonAbwasserleitungen und -kanälen“

● Beim Stapeln von Rohren mussjede Lage des Rohrstapels gegenAuseinanderrollen gesichert sein.● Das Auslegen von Ringbund-ware hat mit geeigneten Abroll -einrichtungen, z.B. Abrollwagen,Abrolltraversen zu erfolgen.● Bei Rohren mit Muffenverbin-dung ist sicherzustellen, dassdas Zusammenziehen bzw.Zusammenschieben der Rohrenach den Vorgaben des Rohrher-stellers erfolgt.● Der Aufenthalt von Personenim Gefahrbereich des Zugseilesist unzulässig.● Werden die Schubkräfte durchBaumaschinen aufgebracht,besteht erhöhte Quetschgefahr.● Sicherung der Wände von Baugruben und Gräben gemäßDIN 4124.

Rohrleitungsbauarbeiten dienenzur Herstellung, Instandhaltung,Änderung und Beseitigung vonüberwiegend erdverlegten Rohr-leitungen für Flüssigkeiten, Gaseund andere Stoffe.

Allgemeines

● Vor Beginn der Arbeiten ist zu ermitteln, ob im vorgesehenenArbeitsbereich Anlagen (erdver-legte Leitungen, Freileitungen)oder andere Gefährdungen (Kon-taminationen, Kampfmittel) vor-handen sind, durch die Personengefährdet werden können. ● An der Ermittlung sind Auftrag-geber, Eigentümer oder Betreiberzu beteiligen.

Schutzmaßnahmen

● Hebezeuge und Lastaufnahme -einrichtungen sind so auszu -wählen, dass die Last sicher auf-genommen, trans portiert und wie-der abgesetzt werden kann.● Nur Rohrgreifer verwenden, diesich bei Entlastung nicht selbst-tätig öffnen (z.B. mittels Sperr-klinke oder Schrittschaltwerk).● Rohre dürfen nicht in offenenSchlaufen hängend transportiertwerden (Hängegang).● Müssen Rohre beim Ablassengeführt werden, hat dies möglichstam Rohrende zu erfolgen.● Ist die Anwesenheit von Perso-nen im Gefahrbereich hängenderLasten arbeitsbedingt nicht zuvermeiden, dürfen kraftschlüs -sige Lastaufnahmemittel nichtverwendet werden.

● Aussteifungsmittel des Graben-verbaus nur entfernen, wenn Erddruckkräfte durch Umsteifensicher aufgenommen werden.● Rohrleitungen, Schächte undRohrleitungsgräben gelten in Be -zug auf elektrische Anlagen undBetriebsmittel als Bereiche miterhöhter elektrischer Gefährdung.● Für die Bearbeitung, z.B.Anbohren, Ausbauen, Trennen,von Asbestzementrohren sind nurdie nach TRGS 519 geprüftenVerfahren mit geringer Expositionanzuwenden.● Physische Belastungen/Arbeits - schwere vermeiden durch – Auswahl geeigneter Arbeitsver-

fahren,– Einsatz technischer Hilfsmittel

(z.B. Hebehilfen, Roboter),– ausreichend bemessenen

Arbeitsraum (DIN 4124, DIN EN 1610).

Persönliche Schutzausrüstung

● Bei Schweiß- und Schneid -ar beiten und bei Arbeiten unterkontrollierter Ausströmung brenn-barer Gase schwer entflammbareSchutzkleidung tragen.● Gegebenenfalls Einsatz vonAtemschutzgeräten.● Bei Arbeiten im öffentlichenVerkehrsraum Warnkleidung tragen.

Zusätzliche Hinweise fürArbeiten in Rohrleitungen

● Mindestens einen Sicherungs-posten einsetzen, der mit den inder Rohrleitung Beschäftigtenständige Verbindung hält, z.B.– Sichtverbindung,– Sprechverbindung oder– Signalleinen.● Von jedem Beschäftigten isteine elektrisch betriebene Hand-oder Stollenleuchte mitzuführen.● Durch Belüftung gewähr leisten,dass – ein Sauerstoffgehalt von mehr

als 19 Vol.-% eingehalten wird, – die zulässige Gefahrstoffkonzen -

tration nicht überschritten wird,

– keine explosionsfähige Atmos-phäre entstehen kann.

● Die Einhaltung der Bedingun-gen messtechnisch überwachen.● Kein Einsatz von– Verbrennungskraftmaschinen, – Flüssiggas.● Elektrische Betriebsmittel sind gemäß Bestimmungen fürfeuchte und nasse Räume aus -zu wählen. ● In Rohrleitungen dürfen elektri-sche Betriebsmittel nur mitSchutzkleinspannung, Schutztren-nung oder Schutz durch Abschal-tung betrieben werden.● Bei erhöhter elektrischerGefährdung sind zusätzliche Maß-nahmen erforderlich.● Bei der Bestimmung des lich-ten Durchmessers di (Lichtmaß)sind im Rohr befindliche Einbau-teile, Versorgungsleitungen oderÄhnliches zu berücksichtigen.

● In Rohrleitungen mit einemLichtmaß von weniger als 600mm dürfen Personen nicht einge-setzt werden.● Der Einsatz von Personen ist inRohrleitungen mit einemLichtmaß von 600 mm bis 800mm nur zulässig, wenn – die Beschäftigten mindestens

18 Jahre alt, – körperlich geeignet, – unterwiesen und– in der Lage sind, mögliche

Gefahren zu erkennen,

– bei Einfahrtstrecken von mehrals 20 m darf nur in seilgeführ-ten Rollenwagen eingefahrenwerden.

● Die in der Tabelle 1 angegebe-nen Profilmaße sind Innenmaße.● Während der Arbeiten muss einAufsichtführender ständig imBereich der Arbeitsstelle anwe-send sein.

Lichtmaß 600 mm 800 mm

Kreisprofil Durchmesser = 600 mm 800 mm

Kastenprofil Breite/Höhe = 600/600 mm 600/800 mm

Eiprofil Breite/Höhe = 600/900 mm 800/1200 mm

Maulprofil lichte Höhe = 600 mm 800 mm

di

Tabelle 1

D 233

07/2010

Dichtheitsprüfungen von Rohrleitungen

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“BGR 117-1 „Behälter, Silos und engeRäume“BGR 126 „Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwasser-technischen Anlagen“BGR 236 „Rohrleitungsbauarbeiten“ BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“BGI 802 „Sicherheitshinweise für dieArbeit mit provisorischen Rohrabsperr-geräten“

Rohrabsperrgerät ● Geeignetes Rohrabsperrgerät� auswählen nach– Form und Beschaffenheit der

abzusperrenden Leitung,– Rohrdurchmesser,– Leitungsdruck.● Angaben des Rohrabsperr -geräteherstellers beachten.● Anzahl der erforderlichen Rohr-absperrgeräte festlegen.● Kenndaten der Rohrabsperr-geräte feststellen:– Querschnittsform– Größe – Nennweite (Nennweiten bereich)– maximal zulässiger Geräte -

innendruck– maximal zulässiger Leitungs-

druck● Sicherheitsventile und Mano -meter verwenden.● Nur solche Rohrabsperrgeräteverwenden, die von befähigtenPersonen geprüft wurden.

Allgemeines

● Für Dichtheitsprüfungen vonRohrleitungen müssen bei derArbeitsvorbereitung besondereEinsatzbedingungen und Gefähr-dungen berücksichtigt werden.● Durch das unkontrollierte Verschieben oder das Versageneines Rohrabsperrgerätes (z.B. Platzen einer Absperrblase)können für Personen im Bereichder Absperrung folgende Gefähr-dungen entstehen:– vom Rohrabsperrgerät oder

Verbau- und Montageteilengetroffen werden,

– Ertrinken bei Überflutung desArbeitsbereiches,

– Ersticken/Vergiften durch dasplötzliche Freiwerden vonGasen aus der abgesperrtenLeitung,

– Knall- und/oder Drucktrauma,z.B. beim Zerplatzen einespneumatischen Dichtkörpers.

Arbeitsvorbereitung

Rohrleitung● Form, Größe/Durchmesser der abzusperrenden Leitung über-prüfen.● Rohrinnenwand im Einsatz -bereich des Rohrabsperrgerätesreinigen.● Rohrleitung im Einsatzbereichdes Rohrabsperrgerätes aufaugenfällige Mängel (z.B. Risse,Grate, hervorstehende Bau- oderMontageteile) und Stabilität unter-suchen.● Ggf. Entfernen von Uneben -heiten, Graten, Hindernissen.● Möglichen und/oder zugelasse-nen Leitungsdruck ermitteln (z.B. Angaben des Rohrherstel-lers, Höhendifferenz zwischenTief- und Hochschacht).● Nicht überdeckte Leitungenggf. gegen unzulässig axialeBewegung sichern.

Schutzmaßnahmen

Leitungsdruck● Höchstzulässigen Leitungs–druck nicht überschreiten (druck-lose Füllung der Leitung).● Bei Druckprüfungen mit LuftDruckbegrenzungsventil ein -setzen.

Einbau des Rohrabsperrgerätes● Rohrabsperrgeräte außerhalbder Rohrleitung auf Beschädigungund Dichtheit kontrollieren.● Rohrabsperrgeräte nur an denvom Hersteller vorgesehenenAnschlagpunkten anschlagen undablassen.● Rohrabsperrgerät auf vollerLänge und achsenparallel insRohr einsetzen.● Anschließen der vom Herstellergelieferten oder einer vergleich -baren Steuereinheit mit Druckbe-grenzungsventil.● Dichtkörper nur bis zum Anlie-gen an die Rohrwandung füllen.● Nur ungefährliche, nicht brenn-bare Füllgase und Flüssigkeitenverwenden.● Pressteller mit dem vorge -schrie benen Drehmoment so weitzusammenschrauben, bis Dich-tung das Rohr abdichtet (mecha-nische Rohrabsperrgeräte).● Einbau einer geeigneten form-schlüssigen Sicherung gegenAusschub � und unkontrolliertesVerschieben infolge Leitungs -druck (z.B. Verbau).

● Zimmermannsmäßigen Verbauals Ausschubsicherung mit einemSicherheitsfaktor von 1,5 berech-nen.● Beim Einsatz von pneuma -tischen Rohrabsperrgeräten, -blasen und -kissen darf der volleGeräteinnendruck erst aufge -bracht werden, wenn sich keinePersonen im Gefahrenbereich auf-halten.

Druckprüfungen● Der Aufsichtführende musswährend der Druckprüfung aufder Baustelle ständig anwesendsein.● Prüfdruck von außerhalb desGefahrenbereiches ablesen.● Mit Luft gefüllte Absperrblasenoder Absperrkissen in umschlos-senen Räumen (Rohrleitung oderSchachtbauwerk) nur dann ein-setzten, wenn sich innerhalb dieser keine Personen aufhalten.

Ausbau● Ausbau vonAusschubsicherung und Rohrab-sperrgerät erst beginnen, wennder Leitungs druck vollständigabgebaut ist.

Prüfung● Geräte und Anlagen sind entsprechend den Einsatzbe -dingungen und den betrieblichenVerhältnissen durch befähigtePersonen auf ihren arbeits -sicheren Zustand zu prüfen.

Zusätzliche Maßnahmengegen die Gefahr des Ertrinkens

● Einsatz eines zusätzlichenzweiten Rohrabsperrgerätes.● Geräteinnendruck an beidenRohrabsperrgeräten ständig kontrollieren.● Bei Versagen eines Rohrab -sperrgerätes (z.B. Ab sinken desGeräteinnendruckes) müssen diePersonen den Gefahren bereichverlassen.

07/2010

D 234

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge “Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)TRGS 500 Schutzmaßnahmen: MindeststandardsHandlungsanleitung „Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen“

Mineralwolle-DämmstoffeGlaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle

Beim Verschließen der Säcke dieLuft nicht herausdrücken.● Eingebaute Dämmstoffe mög-lichst zerstörungsfrei ausbauen.

Persönliche und hygienischeSchutzmaßnahmen

● Locker sitzende,geschlossene Arbeitskleidungund ggf. Handschuhe tragen.● Bei starker Staubentwicklungoder Überkopfarbeiten Schutz-brille benützen. Zum Schutz vorAtemwegsreizungen vorsorglichHalbmaske mit P1-Filter oder partikelfiltrierender HalbmaskeFFP 1 tragen.● Bei empfindlicher Haut Schutzcreme oder Schutzlotionverwenden.● Nach Beendigung der ArbeitenStaub abwaschen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsunter -suchungen). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Seit 1996 werden Mineral-Wolle-Dämmstoffe hergestellt, die nichtals krebserzeugend gelten. Seitdem 01.06.2000 dürfen inDeutschland nur noch KMF-Dämm-stoffe produziert und ver arbeitetwerden, die nach der Gefahrstoff-verordnung als unbedenklich (freivon Krebsverdacht) gelten.

Technische und organisatori-sche Schutzmaßnahmen

Auch beim Umgang mit neuenProdukten kann es durch gröbereFasern (Faserbruchstücke) zuHaut-, Augen- oder Atemweg s -reizungen kommen. Es sind des-halb folgende Mindestmaßnamenzu beachten:● Vorkonfektionierte oderkaschierte Mineralwolle-Dämm-stoffe bevorzugen.● Verpackte Dämmstoffe erstam Arbeitsplatz auspacken.Material nicht werfen.

● Für gute Durchlüftung amArbeitsplatz sorgen. Das Auf -wirbeln von Staub vermeiden.● Auf fester Unterlage mit Messer und Schere schneiden.● Keine schnell laufenden,motorbetriebenen Sägen ohneAbsaugung verwenden.● Arbeitsplatz sauber halten,regelmäßig reinigen. Staubsaugen statt kehren.● Verschnitte und Abfälle ingeeigneten Behältnissen, z.B. Plastiksäcken, sammeln.

D 235

07/2010

Alte Mineralwolle-DämmstoffeGlaswolle, Steinwolle mit krebsverdächtigenEigenschaften

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- undInstandhaltungsarbeiten mit alter Mineral wolle“ Handlungsanleitung „Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen“

„Alte“ Produkte

Seit dem 1.6.2000 dürfen „alte“Mineralwolledämmstoffe nichtmehr verwendet werden. Durchdas Verwendungsverbot darf esin Deutschland den Umgangdamit nur noch im Zuge vonDemontage-, Abbruch-, Instand-haltungs- und Instandsetzungs -arbeiten geben.

Bei solchen Arbeiten bestehtgrundsätzlich ein Krebsverdacht,wenn die Mineralwolle-Produktevor dem Jahr 2000 eingebautwurden.

● Im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung ermitteln, ob es sichbei der in Frage stehenden Mineral - wolle um „alte“, also krebsver -dächtige Produkte handelt.

● Bei empfindlicher Haut nachder Hautreinigung Hautpflege -mittel verwenden.● Betriebsanweisung erstellen.● Beschäftigte unterweisen.

Expositionskategorie E2

für Tätigkeiten mit geringer bismittlerer Staubexposition, z.B. Arbeiten an Wärmever bund - systemen mit Freilegen desDämmstoffes, Demontage ther-misch belasteter Anlagenteile imFreien von nicht mehr als 20 m²

Maßnahmen

● Alle Maßnahmen der Expo-sitionskategorie E1 ergreifenund zusätzlich:● Faserstäube direkt an der Austritts- oder Entstehungsstelleerfassen, soweit dies möglich ist● Für ReinigungsarbeitenIndustrie staubsauger (mindestensStaubklasse M) verwenden.● Entstauber bzw. Industrie -staubsauger regelmässig wartenund instandhalten.● Begrenzung der Anzahl derBeschäftigten durch organisatori-sche Schutzmaßnahmen● den Beschäftigten auf Wunschpersönliche Schutzausrüstung zurVerfügung stellen:– Atemschutz:• Halb-/Viertelmaske mit

P2-Filter oder• partikelfiltrierende

Halbmaske FFP2 oder• Filtergerät mit Gebläse

TM 1P– Schutzbrille insbesondere bei

Überkopfarbeiten● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchung anbieten. ● Arbeitsbereiche abgrenzenund kennzeichnen.● Schwer zu reinigende Gegen-stände oder Einrichtungen mitFolien abdecken ● Abfälle am Entstehungsortstaubdicht verpacken und kenn-zeichnen.

● Tätigkeiten mit alten Dämm-stoffen in das Gefahrstoffver -zeichnis aufnehmen (einmaligunternehmensbezogen).

Die TRGS 521 liefert eine Auf -listung von Tätigkeiten mit denentsprechenden Expositions -katego rien. Die erforderlichenSchutzmaßnahmen bei diesen

Tätigkeiten sind gestaffelt undorientieren sich an der Höhe derFaserstaubbelastungen am Arbeits-platz sowie der Dauer und Häufig-keit der Arbeiten. Die Maßnahmender jeweiligen Expositionskatego-rie sind nachfolgend aufgeführt:

Expositionskategorie E1

für Tätigkeiten mit keiner odernur sehr geringer Staubexposi -tion, z.B. Arbeiten an Innenwän-den (Trennwänden, Vorsatzscha-len) ohne Demontage des Dämm -stoffes, Öffnen einzelner Deck -ab schnitte von weniger als 3 m³,Arbeiten an schwimmend verleg-tem Estrich mit Demontage vonweniger als 3 m³ Dämmstoff.

Maßnahmen

● Material nicht reißen. ● Keine motorgetriebenenSägen ohne Absaugung beimAusbau verwenden.● Ausgebautes Material nichtwerfen.● Für gute Durchlüftung amArbeitsplatz sorgen.● Aufwirbeln von Staub vermeiden.● Arbeitsplatz sauber halten undregelmäßig reinigen. ● Stäube mit Industriestaub -sauger (mindestens Kategorie M)aufnehmen bzw. feucht reinigen,nicht mit Druckluft abblasen odertrocken kehren.● Abfälle am Entstehungsortmöglichst staubdicht verpackenund kennzeichnen. Für den Trans-port geschlossene Behältnisse(z.B. Tonnen, reißfeste Säcke,Big-Bags) verwenden.● Locker sitzende, geschlos -sene Arbeitskleidung und z.B.Schutzhandschuhe aus Lederoder nitrilbeschichtete Baumwoll-handschuhe tragen.● Nach Beendigung der ArbeitStaub auf der Haut mit Wasserabspülen.

● Rauch-/Schnupfverbot amArbeitsplatz, Verbot derNahrungsaufnahme.● Waschmöglichkeit vorsehen.

Expositionskategorie E3

für alle Tätigkeiten mit hoher bis sehr hoher Staubexposition,z.B. umfangreichere Sanierungs-maßnahmen mit Demontage desDämmstoffes, Demontage vonthermisch belasteten Anlagenoder Anlagenteilen in engen,schlecht belüfteten Räumen.

Maßnahmen

● Alle Maßnahmen der Ex -positonskategorie E1 und E2ergreifen und zusätzlich:● Beschäftigungsbeschränkungfür Jugendliche und Schwangere.● Persönliche Schutzausrüstungmuss getragen werden:– Atemschutz:• Halb-/Viertelmaske mit P2-

Filter oder• partikelfiltrierende Halb maske

FFP2 oder• Filtergerät mit Gebläse TM 1P – Schutzbrille insbesondere bei

Überkopfarbeiten – Schutzanzug Typ 5 ● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen veranlassen.● Schutzkleidung reinigen oderentsorgen.● Getrennte Umkleideräume für Straßen- und Arbeitskleidung,Waschraum mit Duschen(Schwarz- Weiß-Anlage) bereit -stellen.

10/2009

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGV C22 „Bauarbeiten“DIN 4074-1DIN 1052Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Allgemeines

● Werden gelattete Dachflächenals Arbeitsplätze verwendet, müs-sen die Dachlatten mindestensder Sortierklasse S10 oderMS10 DIN 4074-1 entsprechen.● Für Arbeiten auf Flächen mitmehr als 45° Neigung besondereArbeitsplätze schaffen.● Besondere Arbeitsplätze können hierbei auch gelatteteDachflächen sein.

Hinweis für die Bestellung

● Bei der Bestellung von Dach-latten die genaue Bezeichnungbeachten, z. B.:Latte, DIN 4074 – S10 – Ki/Fi,30/50, Verwendungszweck:Dachlatte

Ü-Kennzeichnung

● Dachlatten sind als Baupro-dukt mit dem Ü-Zeichen gekenn-zeichnet �.● Das Ü-Zeichen befindet sichauf dem Lieferschein oder derDachlatte selbst.● Dachlatten der SortierklassenS10 und MS 10 sind an den Stirn-seiten rot, die der SortierklasseS13 und MS 13 blau eingefärbt.

Qualitätsüberprüfung auf derBaustelle

● Die Qualität trotz vorhandenerFarbkennzeichnung überprüfen.● Vor dem Einbau Dachlattenmit groben Holzfehlern (Äste,Holzrisse, Baumkanten) aus -sor tieren oder Holzfehler aus -schneiden.● Mitarbeiter entsprechendschulen und unterweisen.

Einbau der Dachlatten

● Bei der Befestigung der Dach-latten auf den Sparren Mindest -nagelabstände einhalten �.● Dachlatten, die beim Einbaubeschädigt wurden, z.B.Aufreißen der Stirnseiten,ausbauen.● Dachlatten in Abhängigkeitvon der Stützweite nach Tabelle 1einbauen.● Die Befestigung der Dach -latten kann nach handwerklichenRegeln ausgeführt werden �. Bei der Verwendung von Nägelnnach Tabelle 2 ergibt sich eineMindestsparrenbreite von 70 mm.● Wird die Mindestsparrenbreiteunterschritten, kann durch ent-sprechend breite Konterlatten,die auf den Sparren aufgebrachtwerden, die erforderliche Breiteerreicht werden. Beim Sparren-stoß ist auch eine Schrägnage-lung ausreichend �.● Werden Sparrenabstände über 1 Meter geplant, müssen Dach -latten für den Querschnitt unddas Verbindungsmittel rechne-risch nachgewiesen werden.● Werden Dachlatten für sta -tische Funktionen (Aussteifung)herangezogen, muss ein Nach-weis nach DIN 1052 geführt werden.

Querschnitt mm/mm

24/48

26/60

30/50

40/60

farbliche Kennzeichnung

blau

rot

Sortierklasse DIN 4074

S 13

S 13

S 10

S 10

Stützweite

≤ 70 cm≤ 17 cm Lattenabstand

≤ 80 cm

≤ 80 cm

≤ 100 cm

Tabelle1: Regelquerschnitte für tragende Dachlatten ohne rechnerischen Nachweis aus Nadelholz

Dachlatten mm/mm

24/48

26/60

30/50

40/60

Mindest-Nagellänge nach DIN 1052 Einschlagtiefe = 12 x dn

Mindest-Nagellänge nach ATV DIN18334 Abs. 3.1.10 = 2 1/2 x dLatte

≥ 60 mm

≥ 60 mm

≥ 75 mm

≥ 100 mm

dn = Nageldurchmesser

Tabelle 2: Zuordnung Dachlattenquerschnitte und Mindest-Nagellängen

dn = 3,0 mm

≥ 60 mm

≥ 60 mm

≥ 65 mm

≥ 75 mm

dn = 3,8 mm

≥ 58 mm

≥ 58 mm

≥ 64 mm

≥ 74 mm

Befestigung von Dachlatten im Stoßbereich nach „Handwerklichen Regeln“ (ohne statischen Nachweis); dn = Nageldurchmesser

Konterlatte30/50

Dachlatte30/50

ca. 20°≥ 24 dn7 dn 7 dn 5 dn 5 dn

12 d

n

Sparren

D 236DacharbeitenDachlatten als Arbeitsplatz

D 237

10/2009

Dacharbeiten Arbeitsplätze und Absturzsicherungen

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGV C22 „Bauarbeiten“ArbeitsstättenverordnungBetriebssicherheitsverordnungTRBS 2121 „Absturz“

Arbeitsplätze

● Für Dacharbeiten müssenArbeitsplätze so eingerichtet undbeschaffen sein (Tabelle 1), dasssie entsprechend− der Art der baulichen Anlage,

z.B. nicht begehbare Bauteile,(u.a. Lichtkuppeln, Lichtbänder,Glasdächer, Faserzement-Well -platten), Schächte, elek trischeAnlagen (u.a. Freileitungen,Sende anlagen),Dachüberstände, Dachgauben,Höhe der Attika,

− den wechselnden Bauzuständen,z.B. Abstimmung mit anderenGewerken, Baufortschritt,

− den Witterungsverhältnissenz.B. Regen, Wind, Raureif,Schnee sowie Vereisung und

− den jeweils auszuführendenArbeiten, z.B. Verlegung derUnterdeckung, Einlatten, Ver -legung der Dach eindeckung,

ein sicheres Arbeiten gewähr -leisten.

Absturzsicherungen

● Arbeitsplätze und Verkehrs-wege so einrichten, dass dieGefährdung durch Absturz vonBeschäftigten so weit als möglichvermieden wird.Mögliche Einrichtungen zur Ver-minderung von Absturzgefahrensind in Tabelle 2 „Absturz sicher -ungen bei Dacharbeiten“ zusam-mengefasst.

Seitenschutz

● Arbeitsplätze und Verkehrs-wege, die auf Flächen ≤ 20° Neigung liegen, durchSeitenschutz gegen ein Abstür-zen von Personen sichern.

Persönliche Schutzausrüs-tung gegen Absturz (PSAgA)

● PSAgA darf bei Dacharbeitengrundsätzlich nicht verwendetwerden.● In Ausnahmefällen PSAgA ver-wenden, wenn geeignete Anschlag -einrichtungen vorhanden sind undkurzzeitige Dacharbeiten ausge-führt werden. Der Gesamt umfangder Arbeiten darf nicht mehr als 2 Personentage umfassen.● Dazu zählen z. B.:– Dachrinnenreinigung, wenn der

Arbeitsplatz auf der Dachflächeliegt

– Einbau und Anschluss vonDachflächenfenstern

– Reparaturen von Mauerab deck -ungen und Blenden

– Reparaturen von Anschlüssen,Kehlen, Dachrinnen, Dachgauben

– Auswechseln einzelner Dach-steine oder -ziegel

– Montage von Dachschutz wänden

Zu den kurzzeitigen Dacharbeitenzählen z.B. nicht die Arbeiten imOrtgang- und Traufbereich beiNeu- und Umdeckungen.

1 kein besonderer Arbeitsplatz erforderlich, da Bauteil ausreichend tragfähigund dimensioniert.Besondere Arbeitsplätze2 Dachdecker-Auflegeleitern 3 Dachdecker-Stühle 4 Gerüste 5 Hubarbeitsbühnen 6 Leitern wenn andere sicherere Arbeitsmittel nicht einsetzbar 7 Hochziehbare Personenaufnahmemittel, handbetriebene Arbeits-sitze 8 Standlatte mit mindestens 4/6 cm Querschnitt, Sortierklasse S10nach DIN 4074 oder Standöffnung in der Schalung

* Dachlatten müssen den Sortierklassen nach DIN 4074 entsprechen. ** bei Dachdeckungsprodukten aus nicht durchsturzsicheren Bauteilen wie

z.B. Faserzement-Wellplatten. *** bei rauen Oberflächen und Dachdeckungen, die eine ausreich ende Stand-

sicherheit gewährleisten, darf bei einer Dachneigung < 30° auf einen besonderen Arbeitsplatz verzichtet werden.

* Inspektionsarbeiten sind Dacharbeiten zur Feststellung und Beurteilung desIstzustandes der Dachfläche.

** Kurzzeitige Dacharbeiten sind solche, bei denen der Gesamtumfang der Dacharbeiten nicht mehr als 2 Personentage umfasst.

1 ohne Absturzsicherungen1a ohne Absturzsicherungen, wenn Einrichtungen für Schornsteinfeger benutzt

werden können2 Seitenschutz 3 Flachdachsicherungssysteme 4 Dachschutzwände5 Fanggerüste /Schutznetze 6 Dachfanggerüste 7 Ortgangsicherungssysteme8 Anseilsicherung (PSAgA) 9 Arbeitsgerüste 10 Absperrungen mindestens 2 m vom Rand 11 Beim Arbeiten an der Verlegekante nach innen Fanggerüste oder

Schutznetze

Unterdeckungen verlegen

Schalung verlegen

Dachlatten aufbringen*

Dachdeckung verlegen**

Dachabdichtung verlegen

Metallfläche verlegen

Energiegewinnungsan lagen(Photovoltaik) montieren

Dachrinnenmontage,Ortgangverkleidung anbringen

Dachrinnen reinigen

Abbrucharbeiten

≤ 20°

8

1

1

1

1

1

1

4/5

1/6

1

> 20° ≤ 45°

8

1/8/***

1

1/2/3/***

2/3/4/***

2/3/4

2/4

4/5

4/5/6

2/3

> 45° ≤ 60°

8/4

2/3/8

1/4/5

2/3/5

2/3/4/5

2/3/4/5

2/4/5

4/5

4/5/6

2/3

> 60°

4

2/4/7

4/5/7

2/4/5/7

2/4/5/7

2/4/5/7

2/4/5/7

4/5

4/5/6

2/4/5/7

Arbeitsplätze bei Dachneigungen vonTätigkeiten auf Dächern

Absturzsicherungen bei Dacharbeiten

Ort

Tätigkeit

Inspektion *

kurzzeitigeDacharbeiten**

Dacharbeiten

≤ 20°

Dach -rand

(Attika)

1

8

2/3/5

Ortgang

1a/8

8

2/5/7

≤ 20°

Dach -mitte

1

10

10/11

> 20°≤ 60°

Traufe +

Dach-fläche

1a/8

8

4/6/11

> 60°

Traufe +

Dach-fläche

1a/8

8

9/11

obererPult -dach- ab -

schluss

1a/8

8

2/5

Dacharbeiten bei Dachneigung

Tabelle 1

Tabelle 2

D 238

10/2009

Dacharbeiten Öffnungen und Lichtkuppeln

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGV C22 „Bauarbeiten“ArbeitsstättenverordnungBetriebssicherheitsverordnungTRBS 2121 „Absturz“

Öffnungen

An Öffnungen in Decken undDachflächen müssen Einrichtun-gen vorhanden sein, die ein Ab -stürzen, Hineinfallen oder Hinein-treten von Beschäftigten verhin-dern.● Als Öffnungen gelten− Öffnungen/Aussparungen mit

einer Fläche von ≤ 9 m2

oder− geradlinig begrenzte Öffnun-

gen, bei denen eine Kante ≤3 m lang ist.

● Kanten größerer Öffnungengelten als Absturzkanten undmüssen durch Absturzsiche run -gen gesichert werden.

Maßnahmen zur Sicherung

● Ein Abstürzen, Hineinfallenoder Hineintreten verhinderndurch

− ausreichend tragfähigen Stäben im Abstand von höchs -tens 15 cm oder

− Gittern im Raster von höchs-tens 15 cm x 15 cm oder

− Schutznetzen nach DIN EN 1263-1.

● Gelattete Dachflächen fürDachziegel oder Dachsteine gelten als geschlossene Flächen,wenn der lichte Abstand derDachlatten nicht mehr als 0,4 mund die Dachneigung nicht weni-ger als 30° beträgt.

Absperrungen an Öffnungen

● Verkehrswege, die an Öff nun -gen vor bei führen und die nichtgegen Ab sturz, Hineinfallen oderHinein tre ten gesichert sind, imAbstand von mindestens 2 m festab sperren.● Absperrungen z.B. durch Ge län -der, Ketten oder Seile erstellen.● Trassierbänder (Flatterleinen)nicht als Absperrmittel verwenden.

− dreiteiligen Seitenschutz oder− unverschiebliche und tragfähige

Abdeckung der Öffnung �.● Abdeckungen mit Brettern undBohlen müssen mindestens derSortierklasse S10 oder MS10nach DIN 4074-1 entsprechen.● Die Stützweiten für Abdeckun-gen aus Holz für Belastungen bis2,0 kN/m² können der Tabelleentnommen werden. ● Ein Abstürzen, Hineinfallen beiDachöffnungen verhindern durchden Einbau von z.B.

Arbeiten an Öffnungskanten

● Das Herstellen von und Arbeiten an Öffnungen nur unterabsturz sichernden Maßnahmendurchführen.

Lichtkuppeln

● Eingebaute Lichtkuppeln undLichtbänder � gelten im Allge-meinen als nicht durchsturz sicherund sind z.B. durch folgendeMaßnahmen zu sichern:− Seitenschutz,− Schutzabdeckungen,− Schutznetze,− Absperrungen, − durchsturzsichere

Unterbauten �,− Verwendung von PSAgA.● Als durchsturzsicher geltenBauteile, wenn die Tragfähigkeitnachgewiesen worden ist.

Kennzeichnung

● Mit dem BG-Zeichen und demZusatz „Durchsturzsicher beimEinbau“ gekennzeichnete Licht-kuppeln und Lichtbänder geltenals durchsturzsicher für den Zeit -raum des Einbaus. Im Allgemei-nen umfasst dies den Zeitraumbis zur Übergabe des Ge bäudesan den Betreiber/Nutzer.

● Mit dem BG-Zeichen und demZusatz „Durchsturzsicher“ gekenn -zeichnete Bauteile gelten als un -eingeschränkt durchsturz sicher.

Absperrungen an Licht -kuppeln und Lichtbändern

● Verkehrswege, die an Licht -kuppeln und Lichtbändernvorbeiführen und die nicht gegenAbsturz, Hineinfallen oder Hinein-treten gesichert sind, im Abstandvon mindestens 2 m fest ab -sperren.● Absperrungen z.B. durchGeländer, Ketten oder Seileerstellen.● Trassierbänder (Flatterleinen)nicht als Absperrmittel verwen-den.

Zulässige Stützweiten in m

Brett- oder Bohlenbreitecm

20

24 und 28

Brett- oder Bohlendicke

cm

3,0

1,25

1,25

5,0

2,50

2,75

4,5

2,25

2,50

4,0

1,75

2,25

3,5

1,50

1,75

32

1

10/2009

D 239Brandschadensanierung

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“Verordnung zur ArbeitsmedizinischenVorsorge (ArbmedVV)BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)TRGS 524Biostoff-Verordnung VdS 2357 Richtlinien zur Brandschaden -sanierung

Aufgaben des ausführendenUnternehmens

● Sachkunde nach BGR 128erwerben.● Gefährdungsbeurteilung aufder Grundlage des A+S-Planesdes Auftraggebers durchführen.● Arbeitsverfahren festlegen.● Schutzmaßnahmen und Aus -rüstungen bereitstellen.● Tätigkeitsbezogene Betriebs-anweisungen erstellen.● Beschäftigte vor Beginn derArbeiten über besondere Gefah-

Brandschadensanierung umfasstsämtliche Tätigkeiten auf der kal-ten Brandstelle, die zur Beseiti-gung der brandbedingten Schä-den an Gebäuden und Anlagenauszuführen sind, inklusive allerVor- und Nacharbeiten, z.B.: − Begehungen zur Brand -

ur sachen- oder Schadens -ermittlung

− Sofortmaßnahmen zur Siche-rung, Trocknung

− Beseitigung von Brandschuttoder belastetem Löschwasser

− Beseitigung brandbedingterVerschmutzung vom Abwischenbis Materialabtrag

− Rückbau betroffener Gebäude(-teile) und Anlagen

● Brandfolgeprodukte sindStoffe, die durch einen Brand ent-stehen oder freigesetzt werdenkönnen:− Gefahrstoffe, die an Brand -

kondensate und Ruß gebundensind

− Gefahrstoffe aus Produktions-und Lagerbeständen

− Gefahrstoffe aus der Bau -substanz (z.B. Asbest, KMF)

− biologische Arbeitsstoffe, diefreigesetzt oder entstehen können

● Gefährdungsbeurteilung durch-führen. Dabei Arbeitsbereichegemäß VdS 2357 � in Gefahren-bereiche einteilen:− Gefahrenbereich 0 umfasst

Brände mit räumlich eng be -grenzter Ausdehnung (ca. 1 qm)des brandverschmutzten Be -reiches oder Brände vongrößerer Ausdehnung, abermini maler Brandverschmutzung.

− Gefahrenbereiche 1 bis 3:Festlegung anhand der Art desBrandgutes, des Brandbildesund der Belastung der Arbeits-bereiche durch Brandkonden-sate bzw. zusätzliche Gefahr-stoffe aus Produktion oderLagerung, Baustoffen oder bio-logischen Arbeitsstoffen (GB 3)

● Wenn keine Einstufung in Ge fahrenbereiche erfolgt ist,Maßnahmen nach Gefahren be -reich 3 vorsehen.

● Ab Gefahrenbereich 1 gehörtdie Brandschadensanierung zuden Arbeiten in kontaminiertenBereichen gemäß BGR 128.

Aufgaben des Auftraggebers

● Sofortmaßnahmen ergreifen ● Erstbegehung● Einstufen der Schadensstellein Gefahren- und Arbeitsbereiche● Erstellen eines Sanierungs-und Entsorgungskonzeptes● Erarbeiten eines Arbeits- und Sicherungsplanes (A+S-Plan)gem. BGR 128 durch Sach kun - digen● Sind Beschäftigte mehrererUnternehmen im kontaminiertenBereich tätig, sachkundigen Ko ordinator bestellen. ● Koordinator mit Weisungs -befugnis gegenüber allen Unter-nehmern und deren Beschäftigtenausstatten.

ren und den Gebrauch derSchutzausrüstungen unterweisen.● Erste Hilfe organisieren.

Schutzmaßnahmen

● Technische, organisatorischeund persönliche Schutzmaßnah-men entsprechend Gefährdungs-beurteilung und Einteilung inGefahrenbereiche festlegen. Hilfe-stellungen zu Schutzmaßnahmenentsprechend VdS 2357 �.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsunter -suchungen). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.● Biomonitoring mit Betriebsarztabstimmen.

Meldung an den Versicherer, Sicherung der Schadensstelle

Erstbegehung

Einteilung der Schadensstelle in Gefahren- und Arbeitsbereiche

Gefahrenbereiche (GB)

GB 0 GB 1 GB 2 GB 3

Sofortmaßnahmen

Sanierungs- und Entsorgungskonzept einschließlich Arbeits- und Sicherheitsplan

Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen

Schadenbeseitigung

Abnahme und ggf. Ergebniskontrolle

Entsorgung der Rückstände entsprechend EntsorgungskonzeptHausmüll

Ablaufschema nach VdS 2357

Auftraggeber(Vertreten bzw. beraten durch Regulierer der Versicherung oder Gutachter)

Nach BGR 128 sachkundiges Unternehmen

1

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“BGR 160 „Bauarbeiten unter Tage“BGI 5014 „Sicher Arbeiten im Tunnelbau“Verordnung zur ArbeitsmedizinischenVorsorge (ArbmedVV)BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“Broschüre „Elektrische Anlagen im Tunnelbau“D-A-CH Leitfaden zur Planung und Umset-zung eines Sicherheits- und Gesundheits-schutzkonzeptes auf UntertagebaustellenBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

● Leistung der Belüftungsanlageregelmäßig kontrollieren undbeschädigte Lutten � sofortinstand setzen.● Lutten möglichst geradlinig verlegen/aufhängen.● Lutten kontinuierlich und weitgenug an die Ortsbrust vorbauen.

Maschineneinsatz

● Prüfen, ob die Maschine nachBetriebsanleitung des Herstellersfür den Einsatz unter Tage geeig-net ist.● Bestimmungsgemäße Verwen-dung sicherstellen.● Beim Geräteeinsatz im unge -sicherten Bereich Arbeitsplätze mitSchutzaufbauten (Schutzdach,Frontgitter) gegen hereinbrechen-des Gebirge sichern.● Beim Einsatz von Verbrennungs-motoren unter Tage ausschließlichDieselmotoren verwenden.● Motoren mit Dieselpartikelfiltern(dauerhafte Abscheiderate > 90 %)ausrüsten und regelmäßig durchAbgasuntersuchungen auf Funktionprüfen lassen.● Motoren nicht unnötig laufen lassen.● Bei Einschränkungen des Sicht-feldes und Aufenthalt von Beschäf-tigten im Gefahrenbereich zusätz -liche Maßnahmen zurVerbesserung der Sicht, z.B.Kamera-Monitor-System einsetzen�.

Lösen, Laden und Transport

● Ausbruchverfahren im Hinblickauf die Staubentwicklung den geo-logischen Verhältnissen anpassen.

● Messtechnische Überwachungzur Einhaltung der zulässigenGrenzwerte für mineralischen Staubvorsehen.● Maßnahmen zur Minimierungder Staubentwicklung ergreifen:− Staubabsaugung− Ausbruchmaterial benetzen− Staub auf der Fahrbahn binden,

z.B. mit Magnesiumchlorid

Spritzbetonarbeiten

● Nassspritzbeton zur Staub -minimierung einsetzen.● Für den Spritzbetonauftrageinen Manipulator benutzen �.● Alkalifreien Erstarrungs -beschleuniger verwenden.● Standplatz des Düsenführersnicht im Gefahrbereich.

Sicherheits- und Gesundheits-schutzkonzept

● Sicherheits- und Gesundheits-schutzkonzept aus der Planungs-phase für die Ausführungsphasefortschreiben und umsetzen.● Arbeitsbedingte Gefahren beurteilen.● Zusätzliche Gefahren aus even-tuellem Wassereinbruch, Verbruchund Gaszutritt bewerten.● Brandschutz-, Flucht- und Rettungskonzept aufstellen, ins besondere:− vorbeugender Brandschutz− Löschwasserversorgung− Bordfeste Löschsysteme− Brandmeldesysteme− Zutrittskontrolle− Fluchtwege− Sauerstoffselbstretter− Flucht-/Rettungscontainer

− Kommunikationssystem− Verantwortliche benennen− Struktur der Rettungskräfte− Ortungshilfe für Verletzte

Persönliche Schutzausrüstung

− Schutzhelm− Sicherheitsschuhe/-stiefel− Schutz-/Warnkleidung− Schutzhandschuhe − Gehörschutz− Atemschutz

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge -untersuchungen nach Ergebnis derGefährdungsbeurteilung veranlas-sen (Pflichtuntersuchungen) oderanbieten (Angebotsuntersuchun-gen). Hierzu Beratung durch denBetriebsarzt.

D 240

10/2009

Tunnelbau

Allgemeines

● Jeden belegten Arbeitsplatzwährend jeder Schicht mindestenseinmal vom Aufsichtführenden über-prüfen lassen.● Abbau, Beräumung und Siche-rung der Hohlräume nicht in „Allein-arbeit“.

Planungsphase

● Baugrund (Geologie, Hydro -logie) untersuchen.● Bestehende Anlagen, Kontami-nationen, Kampfmittel und Gase imBereich der Tunneltrasse erkunden.● Vortriebsverfahren, Sicherungs-mittel und Bauabläufe festlegen.● Sicherheits- und Gesundheits-schutzkonzept erstellen.

Arbeitsplätze und Verkehrswege

● Arbeitsplätze und Verkehrswegegegen hereinbrechendes Gebirgesichern.● Arbeitsplätze unter Tage müs-sen über sicher begeh- oder befahr-bare Verkehrswege erreichbar sein.● Fahr- und Fußwege getrenntanlegen.● Fußwege mindestens 1,0 mbreit und 2,0 m hoch vorsehen,sonst Zutrittsverbot aussprechenoder alle 50 m Schutznischen vor-sehen.● Wendestellen zur Minimierungder Rückwärtsfahrtstrecken anlegen.

Elektrische Anlagen

● Bei der Auslegung von elektri-schen Anlagen im Tunnelbau sinddie besonderen Anforderungeninfolge Wasser, Staub und starkermechanischer Beanspruchung zuberücksichtigen.

Beleuchtung

● Verkehrswege und Arbeitsplätzeausreichend beleuchten:− Verkehrswege: 10 Lux − Arbeitsplätze, Abbau- und

Ladestellen: 60 Lux− andere Betriebsanlagen, statio -

näre Einrichtungen: 120 Lux ● Sicherheitsbeleuchtung (Notbe-leuchtung) vorsehen, Beleuchtungs-stärke gewährleisten:− Flucht- und Rettungswege:

1 Lux (für 1 Std.)− Arbeitsplätze mit besonderer

Gefährdung (z.B.Trafo): 15 Lux(für 1 Min.)

− auf Vortriebsmaschinen: 15 Lux (für 10 Min.)

● Beleuchtung regelmäßig kontrollieren und reinigen.● Beleuchtung vor mechanischenBeschädigungen geschützt und soanordnen, dass sie nicht verdecktwird.

Belüftung �

● Zulässige Konzentrationen vonGefahrstoffen in der Atemluft nichtüberschreiten.● Arbeitsplätze regelmäßig mess-technisch überwachen.● Entstehung explosionsfähigerAtmosphäre, z.B. durch Methan,überwachen.● Bemessung der Tunnelbelüftung:

Sauerstoffgehalt > 19 Vol. %(bei natürlicher Lüf - tung überwachen)Luftgeschwindigkeit ≥ 0,2 m/s

≤ 6,0 m/s Luftzufuhr/Diesel-kW ≥ 4,0 m³/minLuftzufuhr/ ≥ 2,0 m³/minBeschäftigten

1

2 2 3

Weitere Informationen:

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“Verordnung zur ArbeitsmedizinischenVorsorge (ArbmedVV)BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“Gesprächskreis Bitumen 2009: Tempera-turabgesenkte Asphalte Merkblatt für Temperaturabsenkung vonAsphalt – M TA, 2006, Forschungsgesell-schaft für Straßen- und Verkehrswesen(FGSV)

● Gussasphalt vorrangig maschi-nell einbauen mit beheizbarenAbziehbohlen, die als Verteil- undGlättvorrichtung wirken (ab einerEinbaubreite von 1 m einsetzbar)�.● Als Trennmittel Seifenlösungenverwenden.● Keinen Dieselkraftstoff oderAltöl als Trennmittel verwenden.● Fur den Einbau in umschlos -s en en Räumen gilt daruber hin-aus:– Dieselbetriebene Fahrzeuge

mit Dieselpartikelfiltern �ausrusten.

– Auch bei naturlichen Luftungs-bedingungen zusätzlich kunst -liche Be- oder Entluftungsmaß-nahmen vornehmen �.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

● Können temperaturab ge -senkte Gussasphalte nicht ein gebaut werden, alternativErsatz stoffe verwenden: In

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeits medizinische Vorsorge -untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsunter -suchungen). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

umschlossenen Räumen, wieTief garagen und Hallen, anstellevon Gussasphalt speziell ent -wickelte Zement estriche einbauen.

Persönliche Schutzmaß nahmen

● Direkten Hautkontakt mitheißem Gussasphalt durch ge -schlossene Kleidung und wärme-beständige Schutzhandschuhe, z.B. aus Leder, verhindern.● Knieschutz verwenden.● Schutzschuhe mit wärme -isolierendem Unterbau verwen-den (Kennzeichnung HI).● Das Tragen von Atemschutzschliesst sich aufgrund derArbeitsplatztemperatur aus undist darüber hinaus als ständigeMaßnahme nicht zulässig.

10/2009

D 241Einbau von Gussasphalt

● Beim Einbau von Gussasphaltentstehen Gefährdungen durch:– Dämpfe und Aerosole aus

Bitumen– Verbrennungen– hohe Arbeitsplatztemperaturen– Belastungen der Knie und

Kniegelenke beim manuellenEinbau

● Zusätzliche Gefährdungen ent stehen in ganz oder teilweisegeschlossenen Arbeitsbereichendurch:– Dieselmotoremissionen beim

Einsatz von fahrbaren Guss -asphaltkochern und Dumpern

– eingeschränkte Sicht durchDämpfe und Aerosole

Technische Schutzmaß nahmen

● Seit 2008 ist nur noch der Ein-bau von temperaturabge senktemGussasphalt mit Temperaturenbis max. 230° C zulässig.

● Temperaturabsenkungerreichen durch viskositätsverän-dernde Bindemittel oder Zusätze, z.B. Amid-Wachse, Parafine oderZeolithe. Durch die Zusätze bleibttrotz abgesenkter Temperatur die notwendige Fließfähigkeit desAsphalts erhalten.

2

3

1

● Geeignete Schutzbrillen(Schutzstufen 2–8) benutzen �.● Auf sicheres Zünden des Brenners achten und bei Flamm -rückschlägen Brenner erst nachBehebung der Störung erneutzünden.● Für ausreichende Lüftung sorgen (Tabelle).● Bei ArbeitsunterbrechungenBrenner nicht in Werkzeugkistenund anderen Hohlkörpern ablegen.

Zusätzliche Hinweise beimBrennschneiden

● Beim Brennschneiden schwerentflammbaren Schutzanzugoder Lederschürze, Schweißer-schutzhandschuhe, evtl. auchGamaschen tragen und Gehör-schutz benutzen.

● Acetylen-Einzelflaschenanla-gen, die sich während der Gas-entnahme nicht im Sichtbereichdes Schweißers befinden, mitEinzelflaschensicherungen �oder Gebrauchsstellenvorlagenausrüsten.● Gasschläuche vor mechani-schen Beschädigungen und gegen Anbrennen schützen undnicht über Armaturen an Flaschenaufwickeln.● Brenngas- und Sauerstoff-schläuche müssen mindestens3,00 m lang sein. Neue Gas-schläuche vor dem erstmaligenBenutzen ausblasen.● Nur sichere Schlauchverbin-dungsmittel (Schlauchtüllen mitSchlauchschellen � oder Patent-kupplung) verwenden.

Zusätzliche Hinweise für denBrandschutz

● Bei Schweiß-, Schneid- und Löt -arbeiten in Bereichen mit Brand-und Explosionsgefahr muss eineSchweißerlaubnis vorliegen.● Alle brennbaren Teile aus der gefährdeten Umgebung ent-fernen.● Sicherheitsmaßnahmen zurVerhinderung einer Brandentste-hung in der Schweißerlaubnisfestlegen, insbesondere– nicht entfernbare brennbareTeile abdecken,

– Öffnungen abdichten.● Brandwache und geeigneteFeuerlöschmittel, z.B. Pulver-löscher, während der schweiß-technischen Arbeiten bereit--stellen �.● Nach Beendigung der Arbeitenwiederholte Kontrolle der Arbeits-stelle auf Brandnester (Brand -wache).

Lüftung in Räumen

Materialien

Verfahren

Unlegierter undniedrig legierterStahl, Alum.-Werkstoff

FF

AA

TF

AA

TF

TT

FF

AA

TT

TT

AT

TT

Hoch leg.Stahl,NE-Werkstoffe(außer Alum.-Werkstoff)

Schweißenan beschich-tetem Stahl

= kurzzeitig F = freie (natürliche) Lüftung = länger dauernd T = technische (maschinelle) Lüftung, z.B. Ventilatoren, Gebläse

A = Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe

Als kurzzeitig gilt, wenn die Brenndauer der Flamme oder des Lichtbogens täglich nichtmehr als eine halbe Stunde oder wöchentlich nicht mehr als zwei Stunden beträgt. Als länger dauernd gilt, wenn die Brenndauer die vorgenannten Werte überschreitet.

Gasschweißenortsgebundennicht ortsgebunden

Brennschneidenortsgebundennicht ortsgebunden

3

54

Weitere Informationen:

BGV D34 „Verwendung von Flüssiggas“ BGI 692 „Sicherheitseinrichtungen gegenGasrücktritt und Flammdurchschlag in Einzelflaschenanlagen“BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BGR 192 „Benutzung von Augen- undGesichtsschutz“BGR 133 „Ausrüstung von Arbeits-stätten mit Feuerlöschern“BetriebssicherheitsverordnungBGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“

D 31

07/2010

Gasschweißen Brennschneiden Hartlöten

2

6

1● Gasflaschen gegen Umstürzensichern und nicht in Durchfahr-ten, Durchgängen, Hausfluren,Treppenhäusern und in der Nähevon Wärmequellen lagern undaufstellen.● Auf Bau- und Montagestellenmöglichst Flaschengestelle oder-karren für den Transport ver-wenden �.

● Nur geprüfte und zugelasseneDruckminderer benutzen und soan die Gasflaschen anschließen,dass beim Ansprechen der Sicher-heitsventile Personen nicht ge-fährdet werden.● Flaschenventile nicht ruckartigöffnen. Vorher Einstellschraubeam Druckminderer bis zur Entlas-tung der Feder zurückschrauben�.● Sauerstoffarmaturen öl- undfettfrei halten.

D 32

10/2006

Elektroschweißen Schutzgasschweißen

Tabelle 1Lüftung in Räumen

Materialien

Verfahren

Unlegierter undniedrig legierterStahl, Alum.-Werkstoff

TF

AA

AT

AA

AT

AT

TF

AA

AT

AA

AT

AT

FF

TT

FF

TT

FF

TF

AT

AT

AF

AT

AF

AA

Hoch leg.Stahl,NE-Werkstoffe(außer Alum.-Werkstoff)

Schweißenan beschich-tetem Stahl

= kurzzeitig F = freie (natürliche) Lüftung = länger dauernd T = technische (maschinelle) Lüftung, z.B. Ventilatoren, Gebläse

*) = Schutzgasschweißen A = Absaugung im Entstehungsbereich der Schadstoffe

Als kurzzeitig gilt, wenn die Brenndauer der Flamme oder des Lichtbogens täglich nichtmehr als eine halbe Stunde oder wöchentlich nicht mehr als zwei Stunden beträgt. Als länger dauernd gilt, wenn die Brenndauer die vorgenannten Werte überschreitet.

MIG-, MAG-Schweißen*ortsgebundennicht ortsgebunden

Lichtbogenhandschweißenortsgebundennicht ortsgebunden

WIG-Schweißen*mit thoriumoxidfreienWolframelektrodenortsgebundennicht ortsgebunden

WIG-Schweißen*mit thoriumoxidhaltigenWolframelektrodenortsgebundennicht ortsgebunden

Tabelle 2Kennzeichnung von Schweißstromquellen für Arbeiten untererhöhter elektrischer Gefährdung

oder für Schweißtransformator

für Schweißstromquellenwechselweise für Gleich-oder Wechselstrom

für Schweißgleichrichter

für Gleichstrom- Schweißgeneratoren undSchweißumformer

Leerlaufspannung...V Scheitelwert (zul. max. 113 Volt)

oder

oder

oder

42V

42V

K

S

S

S

S

K

Weitere Informationen:

BGR 133 „Ausrüstung von Arbeitsstättenmit Feuerlöschern“BGR 192 „Benutzung von Augen- undGesichtsschutz“BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BetriebssicherheitsverordnungBGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“

2

4

3

● Netzleitungen,Schweißstrom-leitungen und Schlauchpaket gegen mechanische Beschä di -gungen schützen.● Nur einwandfrei isolierteSchweiß leitungsverbinder be -nutzen.● Schweißstromrückleitungennicht provisorisch verlängern undmöglichst direkt an das Werk -stück anschließen �.

● Beim Schweißen und Elektro-denwechsel Schweißerschutz-handschuhe aus Leder tragen.● Beim Schweißen Lederschürzeoder schwer entflammbarenSchutzanzug und Schweißer-schutzhandschuhe tragen. ZumSchutz vor UV-Strahlung hochge-schlossene Arbeitskleidung tra-gen.● Schweißerarbeitsplätze ge-gen andere Arbeitsplätze durchAufstellen von Stellwänden oderVorhängen abschirmen �.● Geeignete Schutzschirmeoder Schutzschilde mit Schwei-ßerschutzfilter der Schutzstufe9–15 benutzen, für Schweißhel-fer evtl. geringere Schutzstufe(1,2 bis 1,7) �.● Beschädigte Isolierbacken undSchweißdrahthalter sofort aus-wechseln.● Schweißdrahthalter und Schutz-gasschweißbrenner nicht unterden Arm klemmen und nur aufisolierende Unterlagen ablegen.● Das Zusammenschalten vonSchweißstromquellen nur von einer Fachkraft ausführen lassen.● Für ausreichende Lüftung sorgen (Tabelle 1).

Zusätzliche Hinweise beim Schutzgasschweißen

● Schutzgasflasche sicher auf-stellen und gegen Umfallensichern �.● Drahthaspel nur im spannungs-freien Zustand wechseln. Achtung! – Stichverletzungendurch Drahtvorschub.

Zusätzliche Hinweise für Schweißarbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung**

● Bei Schweißarbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdungnur besonders gekennzeichneteSchweißstromquellen benutzen(Tabelle 2).● Isolierende Zwischenlagen(Gummimatten, Holzroste u.a.)verwenden.● Schwer entflammbare undtrockene Kleidung sowie unbe-schädigtes, trockenes Sicher-heitsschuhwerk tragen.● Schweißstromquellen nicht inengen Räumen aufstellen.

Zusätzliche Hinweise für denBrandschutz

● Bei Schweiß-, Schneid- und Löt-arbeiten in Bereichen mit Brand-und Explosionsgefahr muss eineSchweißerlaubnis vorliegen.● Alle brennbaren Teile aus dergefährdeten Umgebung entfer-nen.● Sicherheitsmaßnahmen zurVerhinderung einer Brandent-stehung in der Schweißerlaubnisfestlegen, insbesondere– nicht entfernbare brennbareTeile abdecken,

– Öffnungen abdichten.

● Während des SchweißensBrandwache und geeigneteFeuer löschmittel, z.B. Pulver -löscher, bereitstellen.● Bis 24 Stunden nach Been-digung der Arbeiten mehrfachdie Arbeitsstelle auf Brandnes-ter überprüfen (Brandwache).

5

** Erhöhte elektrische Gefährdung beiSchweißarbeiten besteht z.B.:a) an Arbeitsplätzen, an denen die Bewe-gungsfreiheit begrenzt ist, so dass derSchweißer zwangsläufig (z.B. kniend, sitzend,liegend oder angelehnt) mit seinem Körperelektrisch leitfähige Teile berührtb) an Arbeitsplätzen, an denen bereits eineAbmessung des freien Bewegungsraumeszwischen gegenüberliegenden elektrischleitfähigen Teilen weniger als 2 m beträgt,so dass der Schweißer diese Teile zufälligberühren kannc) an nassen, feuchten oder heißen Arbeits-plätzen, an denen der elektrische Wider-stand der menschlichen Haut oder derArbeitskleidung und der Schutzausrüstungdurch Feuchtigkeit oder Schweiß erheblichherabgesetzt werden kann

1

● Bei der Auswahl der Schweiß-stromquellen beachten, dass deren Bauart für den Betrieb– in trockenen Räumen oder– ungeschützt im Freienund/oder

– unter erhöhter elektrischerGefährdung

geeignet ist �.

D 33

10/2006

Weichlöten

● Lötgeräte vor Arbeitsauf-nahme auf ordnungsgemäßenZustand überprüfen, insbesondere– bei Elektro-Lötgeräten aufbeschädigte Leitungen undLeitungs einführung,

– bei flüssiggasbetriebenen Lötgeräten auf Schlauchan-schluss und Ventildichtheit

achten.● Sichere, nicht brennbareUnter lage verwenden. Arbeits-platz von leicht brennbaren Stoffen freihalten.● Weichlote nicht überhitzen.● Je nach Arbeitsaufgabe und -umfang für ausreichende Lüf-tung sorgen und Brandschutzsicherstellen.● Auch für kurzzeitige Arbeits-unterbrechungen sichere Geräte -ablagen benutzen.● Beim Flammlöten Schutzbrilletragen.

Zusätzliche Hinweise für denBrandschutz

● Bei Lötarbeiten in Bereichenmit Brand- und Explosionsgefahrmuss eine Schweißerlaubnis vorliegen.● Alle brennbaren Teile aus dergefährdeten Umgebung entfernen.● Sicherheitsmaßnahmen zurVerhinderung einer Brandent-stehung in der Schweißerlaubnisfestlegen, insbesondere– nicht entfernbare brennbareTeile abdecken,

– Öffnungen abdichten.● Während des WeichlötensBandwache und geeignete Feuer-löschmittel, z.B. Pulverlöscher,bereitstellen.● Bis 24 Stunden nach Beendi-gung der Arbeiten mehrfach dieArbeitsstelle auf Brandnesterüberprüfen (Brandwache).

Weitere Informationen:

BGV A3 „Elektrische Anlagen undBetriebsmittel“ BGV D34 „Verwendung von Flüssiggas“ BGR 133 „Ausrüstung von Arbeitsstättenmit Feuerlöschern“BetriebssicherheitsverordnungBGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“

.

D 34

07/2010

Transport von Druckgasflaschen

1

2

3

Transport allgemein

● Druckgasflaschen gegen Stöße schützen. Flaschen nichtwerfen oder fallen lassen, nichtüber den Boden rollen.● Der Transport von Druckgas-flaschen mit Magnetkranen istverboten.

● Zum Transport von Einzel -flaschen z.B. Flaschenkarren �oder Transportgestelle � ver-wenden.● Beim Transport auf Fahrzeu-gen Druckgasflaschen gegenVerrutschen, Verrollen, Umfallenund Herabfallen sichern, z.B.durch Verzurren.● Druckgasflaschen nicht ge-meinsam mit leicht entzündlichemLadegut transportieren.

● Druckgasflaschen nur mit geschlossenen Ventilen und auf-geschraubten Schutzkappentransportieren.● Fahrzeuge mit gefüllten Druck-gasflaschen nicht unbeaufsichtigtauf öffentlichen Straßen und Plätzen abstellen.

Zusätzliche Hinweise für den Transport von Druckgas-flaschen auf öffentlichenStraßen

● Begrenzte Mengen gemäß Gefahrgutverordnung Straße,Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) beachten. Bei Beförde-rung eines Stoffes oder Produk-tes darf die Höchst menge nichtüberschritten werden (Tabelle).

Beispiel:

Rohrleitungsbauer transportierenauf der Ladefläche eines Doppel -kabinen-Transporters

40 l Sauerstoff(Klasse 2, Ziff. 1O) x 1 = 408 kg Acetylen(Klasse 2, Ziff. 4F) x 3 = 2433 kg Propan(Klasse 2, Ziff. 2F) x 3 = 99

–––––163

163 < 1000, also Kleinmengenbeförderung.

● Gaflaschen dürfen nur mit ver-schlossenen Ventilen und Schutz-kappen transportiert werden.● Gasflaschen müssen mitGefahrzetteln und UN-Nummerngekennzeichnet sein.● Feuerlöscher (2 kg Pulver) mitführen.● Der Transport von Druckgas-flaschen in Kombiwagen undPkw-Kofferräumen darf nur kurz-fristig sein. Druckgasflaschennach dem Transport sofort entladen. Kofferraumdeckel mitWarnaufschrift „Achtung, keineBelüftung! Vorsichtig öffnen!“● Ist keine Lüftungsöffnungmöglich, Ladetür mit Warnauf-schrift „Achtung, keine Belüftung!Vorsichtig öffnen!“ versehen.● Rauchen und Umgang mitoffenem Feuer ist bei Ladear-beiten verboten.● Druckgasflaschen in Fahrzeu -gen mit geschlossenen Aufbau -ten nur transportieren, wenn mindestens zwei Lüftungsöff-nungen vorhanden sind.

● Zur Gasentnahme Druckgas-flaschen aus dem Fahrzeug ent-fernen und erst dann die Druck-minderer anschließen.Ausnahme: Besonders eingerich-tete Werkstattwagen.

Arbeiten im Werkstattwagen

● Schweiß-, Löt- und Brenn-schneidarbeiten dürfen nur dannin Werkstattwagen ausgeführtwerden, wenn– die Türen offen gehalten werden,

– Feuerlöscher (mind. 6 kg ABC-Pulverlöscher) in Greifnähe vorhanden sind,

– zwischen Flaschendruckmin-derern und Brenner Einzel-flaschensicherungen oderGebrauchsstellenvorlagen eingebaut sind,

– die Mindestschlauchlänge3,00 m beträgt.

Weitere Informationen:

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnund Binnenschifffahrt (GGVSEB)Gefahrgut – Ausnahmeverordnung (GGAV)Technische Regeln Druckgase TRG 280DVS*-Merkblätter 0211 + 0212Transport von Gefahrgütern (Abr.Nr. 659.5)

*DVS = Deutscher Verband für Schweißenund verwandte Verfahren

Kleine Mengen und Faktoren für Stückgutbeförderung

Stoffe/Zubereitungen

Klasse

Klasse 2

Ziffer

1 O 1072

1 F

2 F

2 F

4 F

Bezeichnung

Sauerstoff

Wasserstoff

Propan

Flüssiggas

Acetylen

3333

10001

Kleinmengen (kg netto bzw.Fassungsvolumen der Gas-flasche) und Faktoren für Stückgutbeförderungen

1049

1965

1965

1001

UN-Nr.

Bei der Zusammenladung unter-schiedlicher Gefahrgüter aufeinem Fahrzeug oder Anhängersind die Nettomengen mit denstoffspezifischen Faktoren zuermitteln.Die Summe der Produkte darf die Zahl 1000 nicht überschreiten.Bei Überschreitung gelten alleVorschriften der Gefahrgut-verordnung Straße, Eisenbahnund Binnenschifffahrt (GGVSEB).

● Jede Lüftungsöffnung sollteeinen Querschnitt von mindes tens100 cm2 haben.● Lüftungsöffnungen nicht durch Ladegut verstellen oderverschließen.● Flaschen gegen Umkippen undAnstoßen beim Bremsen oder beiKurvenfahrt sichern, z.B. durchfest an die Wagenwände ange -brachte Gestelle mit lösbarenBügeln oder Ketten �.

D 35

07/2010

Arbeiten in engen Räumensowie in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung

Enge Räume können Kessel,Behälter, Silos, Kanäle, Schächteusw. sein.

Organisatorische Maßnahmen

● Vor Arbeiten in engen Räumendie dort möglichen Gefährdun-gen ermitteln und beurteilen.● Benennung eines verantwortli-chen Aufsichtführenden.● Benennung eines zuverlässi-gen Sicherungspostens, der mitden Beschäftigten in Kontaktsteht (Sichtverbindung, Sprech-verbindung, Signalleine) und derjederzeit, ohne seinen Posten zuverlassen, Hilfe herbeiholen kann.● Erlaubnisschein mit festge -legten Schutzmaßnahmen vomBetreiber einholen.

● Arbeiten erst beginnen, wenn die schriftlich festgelegtenSchutzmaßnahmen getroffen unddie Beschäftigten unterwiesensind.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsunter -suchungen). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Schutzmaßnahmen

● Durch Messungen prüfen, obbei Vorhandensein von Gefahr-stoffen die

Zugangsverfahren

● Die Auswahl der Zugangsver-fahren hängt ab – von der Gestaltung der Zu -

gangs öffnungen (Größe, Lage,Erreichbarkeit),

– von den Rettungsmöglich -keiten (Behinderung durch Einbauten),

– von der Bauart der Behälter,Silos oder engen Räume(Höhe, Tiefe, Geometrie).

● Größe und Anordnung vonZugangsöffnungen müssen das Ein- und Aussteigen und dieschnelle Rettung von Beschäf -tigen ermöglichen.● Geeignete Einfahreinrichtun-gen wie Arbeitssitze, -körbe, -bühnen oder Siloeinfahreinrich-tungen benutzen. Auffanggurteals Personenaufnahmemittel sindnur dann zulässig, wenn sicher-gestellt ist, dass die Dauer desHubvorgangs nach oben 5 Minu-ten nicht übersteigt.

Notfall- und Rettungsverfahren

● Geeignete Ausrüstung zur Rettung und ggf. zurBrandbekämpfung bereithalten.● Beschäftigte, insbesonderedie Sicherungsposten unter -weisen und Rettungsverfahrenpraktisch üben.● Alarm- und Rettungsplan aufstellen.

Zusätzliche Hinweise für Elek tro- und Schutzgas-schweißen

Wegen erhöhter elektrischerGefährdung** nur für derartigeArbeiten geeignete und beson-ders gekennzeichnete Schweiß-stromquellen benutzen.● Isolierende Zwischenlagen(Gummimatten, Holzroste u.a.)verwenden.● Schwer entflammbare undtrockene Kleidung sowie unbe-schädigte Sicherheitsschuhe tragen.● Schweißstromquellen nicht inengen Räumen aufstellen.

Zusätzliche Hinweise für Gasschweiß-, Brennschneidund Hartlötarbeiten

● Brenngas- und Sauerstoff -flaschen nicht in engen Räumenaufstellen.● Bei längeren Arbeitsunterbre-chungen Brenner und Schläucheaus den Räumen entfernen.● Schwer entflammbare Schutz-kleidung tragen.

Zusätzliche Hinweise fürArbeiten mit elektrischenBetriebsmitteln in Bereichenmit erhöhter elektrischerGefährdung

● Ortsveränderliche Stromuellen,Trenntrafos und Bau stromver -teiler grundsätzlich außer halb desRaumes/Bereichs mit leitfähigerUmgebung aufstellen.

● In Räumen/Bereichen mit leitfähiger Umgebung ortsverän-derliche elektrische Beriebsmittelnur mit der Schutzmaßnahme– Kleinspannung SELV oder– Schutztrennung oder– Schutz durch Abschalten durch

Fehlerstromschutzeinrichtung(RCD) mit I�N 30 mA betreiben.

● In Räumen/Bereichen mit leit-fähiger Umgebung und zusätzlichbegrenzter Bewegungsfreiheitortsveränderliche elektrischeBetriebsmittel nur mit derSchutzmaßnahme– Kleinspannung SELV (nur

Betriebsmittel derSchutzklasse III anschließen)oder

– Schutztrennung (nur einen Verbraucher anschließen, beiBetriebsmitteln der Schutz-klasse I Potentialausgleich mitder leitfähigen Umgebung herstellen) betreiben, oder

– Maßnahmen mit Isolations -überwachung im IT-System.

** Erhöhte elektrische Gefährdung besteht z. B.:a) an Arbeitsplätzen, an denen die Bewe-gungsfreiheit begrenzt ist, so dass der Be-schäftigte zwangsläufig (z. B. kniend, sit-zend, liegend oder angelehnt) mit seinemKörper elektrisch leitfähige Teile berührtb) an Arbeitsplätzen, an denen bereits eineAbmessung des freien Bewegungsraumeszwischen gegenüberliegenden elektrischleitfähigen Teilen weniger als 2 m beträgt,so dass der Beschäftigte diese Teile zufälligberühren kann c) an nassen, feuchten oder heißen Arbeits-plätzen, an denen der elektrische Wider-stand der menschlichen Haut oder derArbeitskleidung und der Schutzausrüstungdurch Feuchtigkeit oder Schweiß erheblichherabgesetzt werden kann

Schutzklasseneinteilung der Elektrowerkzeuge

Schutzklasse I – Schutzleitersystem

Schutzklasse II – schutzisoliert

Schutzklasse III – Schutzkleinspannung III

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGR 117-1 „Behälter, Silos und engeRäume“BGR 190 „Benutzung von Atemschutz-geräten“BGR 199 „Benutzung von PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen“BGR 177 „Steiggänge für Behälter undumschlossene Räume“BGI 594 „Einsatz von elektr. Betriebs -mitteln bei erhöhter elektr. Gefährdung“ TRBS 2152/TRGS 720 „Gefährlicheexplosionsfähige Atmosphäre“TRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“

Arbeitsplatzgrenzwerte eingehal-ten werden.● Falls Grenzwerte nicht einge-halten werden können, Räumeentleeren und reinigen bzw. gas-frei machen und ggf. abtrennen.● Bei Infektionsgefährdungendurch biologische Stoff Räumesterilisieren oder desinfizieren.Ist dies nicht möglich, geeignetepersönliche Schutzausrüstungbenutzen.● Räume ausreichend lüften. MitFrischluft, nicht mit Sauerstoffbelüften.● Bei einem Sauerstoffgehaltvon weniger als 20,9 Vol.-% dieUrsachen hierfür ermitteln undGefährdungen durchGase/Gefahrstoffe beurteilen.● Bei einem Sauerstoffgehaltkleiner 17 Vol.-% oder wenn dasBe- und Entlüften nicht möglichist, Atemschutz als Isoliergeräteverwenden. ● Heiz- und Kühleinrichtungen,Kälteanlagen vor Beginn derArbeiten außer Betrieb setzenund gegen Instandsetzensichern.● Besteht die Gefahr des Versin-kens oder Verschüttetwerdens,Arbeiten von einer festen Arbeits-bühne ausführen oder eineSiloeinfahreinrichtung benutzen.● Das Auftreten einer gefährli-chen explosionsfähigen Atmos-phäre vermeiden. Ist dies nichtmöglich, Zündquellen vermeidenund Arbeiten nur von besondersunterwiesenen Personen und nurmit Betriebsmitteln, Werkzeugenund PSA durchführen, die für denEinsatz in der vorliegenden Zonegeeignet sind.● Schweißtechnische Arbeitennicht in explosionsfähiger Atmos-phäre durchführen.

Für den Zugang mit PSAgegen Absturz bzw. mit PSAzum Retten empfohlene Min-destmaße für Mannloch:800mm Durchmesser bzw.wenn die Stutzenhöhe 250mm nicht übersteigt: 600mmDurchmesser

Beispiel: Tank mit schrägemMannloch

1

● Anschlagmittel bestimmungs -gemäß verwenden und auf be -wahren.● Anschlagmittel (Seile, Ketten,Hebebänder) nicht über die zu läs-sige Belastung hinaus beanspru-chen.● Seile, Ketten und Hebebändernach Größe und Form der Last,den Greifpunkten, den Einhak vor -richtungen, der Art und Weise desAnschlagens, des Neigungs win -kels und den Witterungs be din -gun gen auswählen. Die Tragfähig-keit muss mindestens für denmax. Neigungswinkel von 60° aufAnhängern oder Etiketten an ge -ge ben sein �.● Bei mehrsträngigen Gehängennur zwei Stränge als tragend an-nehmen.● Lange stabförmige Lastennicht in Einzelschlingen anschla-gen. Traversen benutzen.

● Lasten im Schnürgang �anschlagen. Das Anschlagen imHängegang ist nur bei großstü-ckigen Lasten zulässig, wenn ein Zusammenrutschen der Anschlag -mittel und eine Verlagerung derLast nicht möglich ist.● Lasten nicht durch Einhakenunter die Umschnürung transpor-tieren.● Nur Anschlagmittel mit Sicher-heitshaken � verwenden. Aufge-zogene Haken sofort aussortieren.● Kleine, lose Teile nur in Last-aufnahmemitteln transportierenund diese nicht über den Randbeladen.● Pendeln der Last durch mittigeStellung des Kranhakens überder Last vermeiden.● Lange Teile eventuell mit Leit-seilen führen.● Beim Anheben der Last sichnicht zwischen Last und festen Gegenständen (Wänden, Maschi-nen, Stapeln usw.) aufhalten.

● Nicht unter schwebenden Lasten hindurchgehen bzw. sichaufhalten.● Lasten nicht höher heben alszur Beförderung notwendig.● Leere und unbelastete Haken-geschirre hochhängen. An schlag -mittel sicher ablegen bzw. ordent -lich lagern.● Seile, Ketten und Bänder nichtverknoten und verdrehen, nichtüber scharfe Kanten ziehen. Kan-tenschoner oder Schutzschläucheverwenden.

D 36

10/2006

Anschlagen von Lasten

2

3

4

5

Ablegereife von Drahtseilenbei sichtbaren Drahtbrüchen �

Seilart

Litzenseil

3d 6d 30d

4 6 14

10 15 40Kabel- schlagseil

Anzahl sichtbarer Draht-brüche bei Ablegereife auf einer Länge von

Bei Seilschlössern darf die Seilklemmenur auf dem freien Seilende liegen.Auf eindeutige Zuordnung von Keil und Schloss achten !

Drahtbrüche

Litzenbrüche

Aufdoldungen

Quetschungen

Klanken

Knicke

Pressklemme

Kauschenspleiß DIN EN 13411-25 Rundstiche für stehendes Gut6 Rundstiche für laufendes Gut

Seilhülse DIN EN 13411-4 mit vergossenem Seilende

● Anschlagmittel erst lösen, wenndie Last sicher abgesetzt ist.● Schutzhelm tragen.● Personen nicht mit der Lastbefördern.● Verständigung zwischen Kran-führer und Anschläger nur überHandzeichen oder Sprechfunk.● Anschlagmittel nach Ein satz -bedingungen, jedoch mindestenseinmal jährlich von einer befähig-ten Person (z.B. Sachkundigen)prüfen lassen. Die Prüfergebnisseaufzeichnen.

Zusätzliche Hinweise für dasAnschlagen mit Seilen

● Mindestdurchmesser von Anschlagseilen einhalten:– Stahlseile: 8 mm– Naturfaser- und Chemie faser -

seile: 16 mm● Seile nicht an Pressklemmenabknicken.● Nur genormte Seile und Seil-endverbindungen verwenden.Drahtseilklemmen sind nur fürAbspannseile zugelassen �.● Seile mit Litzenbruch, Aufdol-dungen, Knicken, Korbbildungen,Rostansätzen, Querschnittsverän-derungen, Drahtbruchnesternusw. sofort aussondern und nichtmehr verwenden � �.

Zusätzliche Hinweise für dasAnschlagen mit Ketten

● Nur geprüfte und kurzgliedrigeKetten verwenden.● Ketten vor dem Anschlagenausdrehen. Kettenglieder müssenineinander frei beweglich sein.● Ketten nicht provisorisch mit Schrauben und dergleichenflicken.● Steifgezogene Ketten und Ketten mit gebrochenem oderangerissenem Kettenglied, Quer-schnittsminderung, Korrosions-narben u.a. sofort aussondernund nicht mehr verwenden.● Ketten nicht mehr benutzen,wenn– eine Längung um mehr als

5% bei der Kette oder beimEinzelglied innen gemessenwird,

– eine Abnahme der Nenndickean irgendeiner Stelle um mehrals 10% festgestellt wird.

Zusätzliche Hinweise für das Anschlagen mit Hebebändern

● Nur licht- und formstabilisierteChemiefaserhebebänder benutzen.Hebebänder aus Polyethylen sindunzulässig.

● Hebebänder nicht über raueOberflächen ziehen.● Einwegbänder nicht weiter verwenden.

Weitere Informationen:

BetriebssicherheitsverordnungBGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“MB „Gebrauch von Hebebändern aus synthetischen Fasern“➭

D 37

07/2010

AsbestzementprodukteAbbruch, Sanierung

2

1 3

Technische und organisa -torische Schutzmaßnahmen

● Jeder Umgang mit Asbest-zementprodukten ist der Aufsichts - behörde und der Berufsgenossen-schaft schriftlich mitzuteilen.● Gefährdungsbeurteilung mitArbeitsplan aufstellen undzusammen mit der Anzeige derzuständigen Behörde (z.B. Gewer - be aufsichtsamt) vorlegen. ● Angaben z.B. über:– Art und Dauer der Arbeiten– Arbeitsablauf und vorgesehenetechnische Schutzmaßnahmen

– persönliche Schutzausrüstungen– Dekontamination der Beschäftigten

– Abfallbehandlung und Entsorgung

● Betriebsanweisung aufstellenmit Angaben z.B. über:– Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz,Tätigkeit

– Gefahren für Mensch und Umwelt

– Schutzmaßnahmen, Verhaltens-regeln und hygienische Maß-nahmen

– Verhalten im Gefahrfall– Erste Hilfe– sachgerechte Entsorgung ● Beschäftigte anhand der Be-triebsanweisung unterweisen.● Jugendliche dürfen auch fürAusbildungszwecke nicht beschäftigt werden.● Arbeiten mit anderen Gewer-ken koordinieren, um zu vermei-den, dass Unbeteiligte gefährdetwerden. ● Arbeitsbereiche abgrenzenund mit Warnschildern kennzeich-nen �.● Die Arbeiten sind unter Leitungeines sachkundigen Aufsicht -führenden auszuführen (Sach -kundenachweis). Dieser musswährend der Arbeiten ständiganwesend sein.● Unbeschichtete Asbest -zementprodukte an der bewit ter -ten Oberfläche mit staubbin den -den Mitteln besprühen oder mitWasser feucht halten �.● Befestigungen sorgfältig lösen.Bauteile möglichst zerstörungs -frei ausbauen und nicht ausÜberdeckungen oder über Kanten ziehen.● Befestigungsmittel, Bruch- undKleinteile, Dichtungsschnüre usw.in Behältern sammeln. Behälterkennzeichnen.● Keine Schuttrutschen ver-wenden. Material nicht werfen,sondern von Hand oder mitHebezeug transportieren.● Bei Arbeiten an Außenwand-bekleidungen Planen oder Folienzum Auffangen und Sammelnherabfallender Bruchstücke auslegen.

Von stark gebundenen Asbest -zementprodukten gehen im ein-gebauten Zustand in der Regelkeine Gefahren aus. Werdendagegen Asbestzementprodukteangebohrt, zerschlagen oderunsachgemäß gereinigt, könnenerhebliche Fasermengen frei -gesetzt werden. Die Bearbei tungvon Asbesterzeugnissen mitoberflächenabtragenden Geräten,wie z.B. Abschleifen, Hoch- undNiederdruckreinigen oder Ab-bürsten, ist deshalb unzulässig.Unzulässig ist auch das Reinigenvon unbeschichteten Asbest-zementdächern.Werden Außenwandflächen abge waschen, sind dieseabschnittsweise mit drucklosemWasserstrahl feucht zu haltenund mit entspanntem Wasserund weich arbeitenden Geräten(z.B. Schwamm) zu reinigen.

● Nach dem Entfernen der As-bestzementprodukte Untergrundgründlich absaugen oder feuchtreinigen.● Nur geprüfte Industriestaub-sauger der Staubklasse H mit Eig-nung für den Einsatz verwenden.● Ausgebaute Asbestzement-produkte nicht wieder verwenden.● Asbestabfälle nicht zerkleinern.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsunter -suchungen). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Zusätzliche Hinweise für Arbeiten auf Dächern

● Bei Arbeiten auf Wellplatten-dächern lastverteilende Belägeoder Laufstege benutzen.● Bei einer Absturzhöhe vonmehr als 3,00 m Absturzsiche-rungen vorsehen.● Nach Arbeiten an DächernDachrinnen reinigen und anschlie-ßend spülen.

Zusätzliche Hinweise für Arbeiten in Innenräumen

● Arbeitsräume geschlossen halten.● Nach Beendigung der Arbeitensämtliche Oberflächen gründlichabsaugen und feucht wischen.● Vor Freigabe des Raumeseinen mindestens 30-fachen Luft-wechsel durchführen.● Können die Asbestzementpro-dukte nicht zerstörungsfrei aus-gebaut werden, sind Raumab-schottung und Unterdruckhaltungerforderlich. Außerdem ist eineEinkammerschleuse als Verbin-dung zum Arbeitsbereich zu verwenden.● Benutzte Arbeitsmittel, z.B. Ge -rüste, durch Absaugen reinigen.

Persönliche und hygienische Schutzmaßnahmen

● Schutzanzug � und Atem-schutz mindestens mit Partikel -filter P2 oder partikelfiltrierendeHalbmaske FFP2 � verwenden.● Schutzkleidung bei Arbeits-unterbrechungen absaugen.● Schutzkleidung und Atem-schutz im Freien ablegen, umVerschmutzung der Unterkünftezu vermeiden.● Einweganzüge nach Schicht-ende in besonders gekennzeich-neten Behältern sammeln.● Straßenkleidung getrennt vonArbeitskleidung aufbewahren.● Bei ArbeitsunterbrechungenHände sorgfältig reinigen, nachArbeitsende gründlich duschen.● In Arbeitsbereichen nicht essen, trinken oder rauchen.

Abfallbehandlung

● Ausgebaute Asbestzement-produkte in geeigneten Behälternwie reißfesten Kunststoffsäcken,Big-Bags, geschlossenen odermit Planen abgedeckten Con -tainern � sammeln, lagern undentsorgen.● Behälter kennzeichnen �und gegen den Zugriff Unbefugtersichern.● Asbestzementabfälle nur aufdafür zugelassenen Deponienstaubfrei einlagern.● Bei der Deponie Erkundigun-gen über weiter gehende Forde-rungen einholen.

Beschäftigungsbeschränkungen

● Beim Umgang mit Asbest-zementprodukten– dürfen Jugendliche sowie wer-dende und stillende Mütternicht beschäftigt werden,

– ist eine leistungsabhängigeEntlohnung unzulässig.

4 6

Zutritt verbotenAsbestfasern !

5

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BGV C22 „Bauarbeiten“ BGR 190 „Benutzung von Atemschutz-geräten“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)BGI 664 „Verfahren mit geringer Expo -sition gegenüber Asbest bei Abbruch-,Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“Technische Regeln Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest: Abruch-, Sanierungs-oder Instandhaltungsarbeiten“

D 52

10/2006

Dachdeckung mit Reet

1

2

Bei Umdeckung und Neuein -deckung von Reetdächern ist Folgendes zu beachten:● Dachfanggerüste vorsehen �.● Für Arbeitsplätze auf demDach nur Deckstühle und Deck-leitern mit mindestens 2 Einstech-dornen verwenden �.

● Einstechdorne von Deck-stühlen oder Deckleitern nurüber Dach latten – nicht über denDeckdraht – hängen.● Deckbäume wegen der geringen Standfläche nur inAusnahme fällen einsetzen.● Arbeitsplatz des Gegennähersim Innern des Gebäudes mindes-tens 0,50 m breit ausführen.

● Anseilschutz nur verwenden,wenn– Absturzsicherungen (Seiten-

schutz) aus arbeitstechnischenGründen nicht möglich,

– Auffangeinrichtungen (Fang-gerüste, Dachfanggerüste)unzweckmäßig sind.

Der Vorgesetzte hat die An-schlageinrichtungen festzulegenund dafür zu sorgen, dass dieSicherheitsgeschirre benutztwerden.● Beim Einbau von impräg-niertem Reet Hautschutzmittelverwenden.

Vorsorgeuntersuchungen

● Bei Arbeiten mit Absturzgefahrwerden spezielle arbeitsmedizi -nische Vorsorgeuntersuchungenempfohlen.

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ DIN 4420-1BGR 198 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“ Betriebssicherheitsverordnung

D 53

07/2008

Dachdeckung mit Profilble-chen

Bei Transport, Lagerung und Verlegung Folgendes beachten:� Verlegearbeiten nur von unter-wiesenen, fachlich und gesund-heitlich geeigneten Personen unter Aufsicht ausführen lassen. � Schriftliche Montageanweisungmit Angaben zur Verlegerichtungund Befestigung erstellen undauf der Baustelle bereithalten.� Den Gefahrenbereich unterhalbder Verlegearbeiten absperrenund kennzeichnen.� Aufstiege zum Arbeitsplatz auf dem Dach nur über Treppen,Treppentürme, Gerüste.

� Bei Lagerung paketierter Ble-che auf dem Dach Tragfähigkeitder Unterkonstruktion berück-sichtigen.� Geöffnete Pakete und einzelneBleche gegen Abheben durchWind sichern. Bei böigem undstarkem Wind die Arbeiten ein-stellen.� Lösen der Anschlagmittel nurvon sicherem Standplatz aus.

� Verkehrswege mit Absturzge-fahr im Randbereich von Dächern,z.B. Ortgang, Traufe, und Öff-nungen mit Seitenschutz sichern.� Dachausschnitte, z.B. für Licht-kuppeln, unter Absturzsiche-rung herstellen und anschließendgegen Hineinstürzen von Per-sonen sichern, z.B. durch tritt-sichere Abdeckungen oder Netz-konstruktionen.� Anseilschutz mit geeignetenAnschlageinrichtungen nur ver-wenden, wenn – Auffangeinrichtungen unzweck-

mäßig sind und – kurzzeitige Montagearbeiten

(nicht mehr als 2-Personen-tage) ausgeführt werden.

Zu den kurzzeitigen Montage-arbeiten zählen z.B. Einbau, Repa-raturen oder Erneuerung einzel-ner Bauteile, z.B. Belüf-tungsrohre, Lichtkuppeln.� Sicherheitsgeschirre nur antragfähigen Bauteilen bzw. An-schlageinrichtungen befestigen. Sie müssen – bei einem Benut-zer – eine Stoßkraft (Auffangkraft)von 7,5 kN aufnehmen können. � Der Vorgesetzte hat die An-schlageinrichtungen festzulegenund dafür zu sorgen, dass dieSicherheitsgeschirre benutzt wer-den.

Zusätzliche Hinweise fürRandsicherungen

� Randsicherungen nur bis zueinem Neigungswinkel der Dach-und Deckenflächen von � 20°einsetzen. � Nur Systeme verwenden, fürdie ein Brauchbarkeitsnachweisvorliegt.� Vor der Montage statische undkonstruktive Voraussetzungender Befestigungspunkte am Bau-werk klären.� Montage gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung desHerstellers.� Auf-, Um- und Abbau nur vonbesonderen Arbeitsplätzen ausvornehmen, z.B. Hubarbeits-bühne, Fahrgerüst.� Randsicherungspfosten müs-sen senkrecht stehen; aus bauli-chen Gründen Neigungen bis 45°möglich �.� Abstand der Randsicherungs-pfosten max. 10 m. � Oberkante des Schutznetzes 2,0 m über Decken- bzw.Dachkante im Bereich desRandsicherungspfostens; in Feld-mitte höher als 1,50 m.

� Tiefster Punkt des durchhän-genden Schutznetzes unter derAbsturzkante max. 1,0 m.� Horizontaler Abstand zwischenSchutznetz und Bauwerk max. 10 cm. � Schutznetze so untereinanderverbinden, dass keine Zwischen-räume > 10 cm auftreten.� Schutznetz im unteren Bereichmindestens alle 75 cm an Bautei-len (z.B. gespanntes Seil) befesti-gen.

Vorsorgeuntersuchungen

� Bei Arbeiten mit Absturzgefahrwerden spezielle arbeitsmedizi-nische Vorsorgeuntersuchungenempfohlen.

� 0°� 45°

2,0 m

� 1,0 m

Schutznetz

� 0 ,1m

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ BGR 198 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“ BGR 179 „Einsatz von Schutznetzen“ BGI 815 „Montage von Profiltafeln undPorenbetonplatten“ BGI 807 „Sicherheit von Seitenschutz,Randsicherungen und Dachschutzwändenals Absturzsicherung bei Bauarbeiten“ Betriebssicherheitsverordnung

Absturzsicherungen

� Absturzsicherungen an Gebäu-deaußenkanten für Arbeitsplätzeund Verkehrswege bei > 3,00 mAbsturzhöhe vorsehen, z.B. Seitenschutz, Fanggerüst, Rand-sicherungen oder in mind. 2,00 mAbstand durch Absperrung, z.B. Geländer, Ketten, absperren;Flatterleinen sind als Absperrungunzulässig.� Auffangeinrichtungen bei Ab-sturzmöglichkeit ins Gebäudein-nere vorsehen, z.B. Schutznetze.

D 54

10/2006

Dachdeckung mit Wellplatten

1

2≥ 50

≥ 50 cm breit / 30 mm dick

Beim Transportieren, Lagern,Verlegen und Begehen ist Folgen-des zu beachten:● Beim Transport mit Aufzügenoder Hebezeugen geeignete Last-aufnahmemittel, z.B. Spezial-schlitten oder Plattenzangen, benutzen.● Bei der Lagerung der Plattenauf dem Dach Tragfähigkeit derUnterkonstruktion beachten.● Platten bzw. Stapel gegenWindangriff sichern, z.B. durchSpannbänder.● Gefahrenbereich unter denVerlegestellen absperren undkennzeichnen.

● Dachüberstände (auskragendePlatten) nicht belasten.

Laufstege

● Wellplattendächer nur aufbesonderen Lauf- und Arbeits-stegen betreten.● Lauf- und Arbeitsstege müs-sen– eine Mindestbreite von 50 cm

haben, – gegen Verschieben und Abrut-

schen gesichert werden �.

● Lauf- und Arbeitsstege ausHolz müssen– mindestens der Sortierklasse

S 10 oder MS 10 und – in ihren Abmessungen der

Tabelle 1 entsprechen.● Bei Dachneigungen über 11°(1:5) Stege mit Trittleisten, beiNeigungen über 30° (1:1,75) mitStufen versehen.● Zu Anlagen und Einrichtungenauf dem Dach, die ständiger War-tung bedürfen, mindestens 50 cmbreite Laufstege mit einseitigemSeitenschutz vorsehen.

Absturzsicherungen

● Auffangeinrichtungen beiAbsturzmöglichkeit ins Gebäude -innere vorsehen, z.B. Netze �,Sicherheitsdrahtgitter-Unter-spannung.● An allen Außenkanten bei mehrals 3,00 m Absturzhöhe Absturz-sicherungen einsetzen, z.B.Seiten schutz, Standgerüst.● Auf Absturzsicherungen kannnur verzichtet werden, wenn sieaus arbeitstechnischen Gründennicht möglich und stattdessenAuffangeinrichtungen (Fang ge-rüste/Dachfanggerüste/Auffang-netze) vorhanden sind.

● Anseilschutz mit geeignetenAnschlageinrichtungen darf nurverwendet werden, wenn– Auffangeinrichtungen unzweck-

mäßig sind und– nur kurzzeitige Dacharbeiten

(nicht mehr als 2-Personen -tage) ausgeführt werden. Zuden kurzzeitigen Dacharbeitenzählen nicht die Arbeiten imOrtgang- und Traufbereich beiNeu- und Umdeckungen.

● Sicherheitsgeschirre nur antragfähigen Bauteilen bzw. An-schlageinrichtungen befestigen.Sie müssen – bei einem Benut-zer – eine Stoßkraft (Auffang-kraft) von 7,5 kN aufnehmen können.● Der Vorgesetzte hat die An-schlageinrichtungen festzulegenund dafür zu sorgen, dass dieSicherheitsgeschirre benutztwerden.

Vorsorgeuntersuchungen

● Bei Arbeiten mit Absturz-gefahr werden spezielle arbeits -me dizinische Vorsorge unter -suchungen empfohlen.

Brett- oder Bohlenbreitecm

Brett- oder Bohlendickecm

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ BGR 203 „Dacharbeiten“ BGR 198 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“BGR 179 „Einsatz von Schutznetzen“ Betriebssicherheitsverordnung

3,01,251,25

2024 und 28

Größte zulässige Stützweiten in m für Lauf- und Arbeitsstegeaus Holz

3,51,501,75

4,01,752,25

5,02,502,75

4,52,252,50

D 55

07/2010

Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

● Das Ausschwingen derLeitungsseile bei Wind bei derBemessung des Sicherheits -abstandes berücksichtigen.● Können die Sicherheitsabstän-de zu elektrischen Freileitungennicht eingehalten werden,– muss deren spannungsfreierZustand hergestellt und für dieDauer der Arbeiten sicherge-stellt sein oder

– müssen die Spannung führen-den Teile durch Abdecken �oder Abschranken � geschütztsein.

● Dreh-, Höhen- oder Ausleger-begrenzungen an Maschinen vor-nehmen, wenn Gefahr bestehtdie Freileitung mit Maschinenoder Geräten zu berühren.

● Vorgenannte Sicherheitsmaß-nahmen immer in Abstimmungmit dem Betreiber der Leitungen(z.B. Elektroversorgungsunter-nehmen) festlegen und durch-führen.● Bei Arbeiten mit– Maschinen, z.B. Kranen, Bag-gern, Betonpumpen, Bauauf -zügen, mechanischen Leitern,

– sperrigen Lasten an Hebe-zeugen, z.B. Bewehrungseisen,Schalungselementen, Fertigteilen,

– Einbauteilen, z.B. Stahlpfetten,Profilblechen

1

2

1 m bis 1000 Volt Spannung

3 m bei 1000 bis 110000 Volt Spannung

4 m bei 110000 bis 220000 Volt Spannung

5 m bei 220000 bis 380000 Volt Spannung

5 m bei unbekannter Spannungsgröße

Sicherheitsabstand von elektrischen Freileitungen

ist die Gefahr der unzulässigenAnnäherung an Spannung füh-rende Freileitungen besonderszu beobachten.● Vor Beginn der Arbeiten sinddie Beschäftigten einzuweisenund über die Gefahren zu infor-mieren.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebs-mittel“ BGV C22 „Bauarbeiten“BetriebssicherheitsverordnungTRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen“

Auch bei normalerweise schlechtleitenden Materialien kann beiNässe ein Stromüberschlag erfol-gen, z.B.

beim unvorsichtigen Schwenkenvon nassen und feuchten Dachsparren bei deren Einbau.Deshalb ist Folgendes zu beachten:

● In der Nähe Spannung führen-der elektrischer Freileitungen nurarbeiten, wenn die Sicherheits-abstände nicht unterschrittenwerden.

D 71

07/2010

Abbruch von Türmen, Schornsteinen und Silos

● Vor Beginn der Abbrucharbei-ten baulichen Zustand des abzu-brechenden Bauwerkes in stati-scher und konstruktiver Hinsichtuntersuchen.● Bauwerke auf Gefahrstoffeund mikro biolo gische Belastun-gen prüfen. ● Prüfen, ob beim Abbruch ge -fährliche Gase, Dämpfe, Stäubeoder Nebel auftreten können. ● Arbeitsmedizinische Vorsor -geuntersuchungen veranlassen.● Art, Zustand und Lage vorhan-dener Ver- und Entsorgungsleitun-gen feststellen.

● Abbruchverfahren nach ört -lichen Gegebenheiten auswählen.Je nach Möglichkeiten kommenzur Anwendung: Stemmen, Demon -tieren, Abgreifen, Einschlagen,Reißen und Sprengen.● Abbruchanweisung ausarbei -ten. Diese muss u.a. Angabenenthalten über:– Umfang und Reihenfolge desAbbruchs

– Abbruchverfahren– erforderliche Gerüste undAbsturzsicherungen �

– Abbruchtiefen und möglicheAuswirkungen auf angrenzendeGebäude

– Sicherungsmaßnahmen, z.B. Absperrungen von Gefahr-bereichen �

● Weitere notwendige Schutz -maß nahmen veranlassen, z.B.Beseitigen von Gefahrstoffen.● Ablauf der Arbeiten durch wei sungsbefugten Aufsicht füh -renden überwachen lassen, derständig an der Baustelle seinmuss.● Verkehrswege und Fluchtwegevon Abbruchmaterial freihalten.● Bauteile niemals durch Unter-höhlen oder Schlitzen zum Ein-sturz bringen.

● Gefahrbereich in Abhängigkeitvom Abbruchverfahren festlegen,absperren und durch Warnschilderkennzeichnen, gegebenenfallsmit Warnposten sichern.● Geschlossene Rutschen biszur Übergabestelle benutzen.Rutschen nur an tragfähigen Bau-teilen befestigen.● Bei Entsorgung des Abbruch-materials abfallrechtliche Bestim-mungen sowie Umweltschutz -bestimmungen beachten.● Bei starker StaubentwicklungAtemschutzgeräte benutzen (z. B. Filtermasken mindes tensmit P2-Filter).

Vorsorgeuntersuchungen

● Empfehlung arbeitsmedizini-scher Vorsorgeuntersuchungennach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung.

Zusätzliche Hinweise für dasAbtragen gemauerter Schornsteine

● Nach innen, in den Schorn-stein abgeworfenes Materialständig entfernen, Lagerungnicht höher als Oberkante Aus-bruchöffnung.● Ausbruchöffnung am Schorn-steinfuß statisch nachweisen.● Schornsteinbänder nur ent-sprechend dem Fortgang derArbeiten entfernen. Unbeabsich-tigtes Ausbrechen durch dasSpannen zusätzlicher Drahtseileverhindern.

● Der Blitzschutz muss in jederAbbruchphase wirksam bleiben.● Hängegerüste nur zum Ab-bruch des Innenfutters einsetzen.Dabei müssen die Traversen(Gerüstträger) auf dem äußerenSchornsteinschaft aufliegen.● Während des AbtragensMauerkrone nicht betreten.● Im Mündungsbereich von inBetrieb befindlichen Schornstei-nen keine Abbrucharbeiten durch-führen.● Schornsteine nicht durch Einziehen abbrechen.

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ DIN 18459BGI 778 „Turm- und Schornsteinbau“ BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“

Tabelle �: Radius des Gefahrbereichs um die jeweiligen Arbeitsplätze

jeweilige Höhe h erforderlicher erforderlicher der baulichen Radius abhängig Mindestradius Anlage (m) von h in m

h bis 60 h/5 8,00h > 60 bis 100 h/5 12,50h > 100 bis 150 h/6 20,00h > 150 bis 200 h/7 25,00h > 200 h/8 30,00

D 74

07/2010

Transport von Baumaschinen

1

● Transportwege vorher fest -legen und Befahrbarkeit prüfen.● Auf- und Abladen von Bau ma -schinen nur auf tragfähigem Unter -grund durchführen. Transportfahr-zeug horizontal ausrichten.● Geeignete Auffahrrampen verwenden ��● Ladegewicht ermitteln.● Für den Transport nur geeig-nete und ausreichend tragfähigeFahrzeuge verwenden. ● Fahrwerk der zu ladendenBaumaschinen vor dem Verladenvon Schlamm, Schnee und Eisreinigen.● Ladungsschwerpunktmöglichst auf der Längsmittel -linie der Ladefläche des Trans-portfahrzeuges ausrichten.● Zulässige Achslasten nichtüberschreiten.

● Mindestachslast der Lenk achsenicht unterschreiten.● Lastverteilungsplan des Fahrzeuges beim Beladenberück sichtigen.● Baumaschinen auf der Lade-fläche befestigen, z.B. mit Sei-len, Ketten �, Feststellbremsenanziehen.● Zurrmittel (Drahtseile, Kettenund Gurte) nach dem Gewichtder zu transportierenden Bau maschine bemessen und auswählen.● Zurrmittel prüfen– vor jeder Benutzung auf

augenscheinliche Mängel,– i.d.R. einmal jährlich

durch eine befähigte Person (z.B. Sachkundiger).

● Beim Diagonalzurren proLadegut immer vier Zurrmittelverwenden.

● Zurrpunkte des Transport -fahrzeuges nicht überlasten �.● Beim Auf- und Abladen klein-sten Gang wählen und Schaltungwährend der Fahrt nicht betätigen.● Beim Befahren der Rampedarf sich niemand neben und hinter der Rampe aufhalten (Kipp- und Abrollgefahr).● Beim Befahren von schrägenRampen und Auffahreinrichtun-gen Einweiser einsetzen. Aufent-halt des Einweisers außerhalbdes Gefahrbereiches und gutsichtbar für den Baumaschinen-führer.● Arbeitseinrichtungen von Baumaschinen festsetzen.● Vor Beginn des TransportesSchwenkwerksbremsen der zutransportierenden Baumaschinenfestsetzen. Arretierungsbolzeneinsetzen, um ein Verdrehen desOberwagens zu verhindern.

Zusätzliche Hinweise fürTransport durch Ankuppelnund Abschleppen

● Beim Ankuppeln darf sich nie-mand zwischen Schleppfahrzeugund Baumaschine aufhalten. Aus-nahme: Der Kupplungsvorgangist vom Fahrer des heransetzen-den Fahrzeuges einzusehen.● Starre Zuggabeln vor dem An- und Abkuppeln durch Stütz-rollen abstützen.● Ungebremste Fahrzeuge nurmit starren Abschleppstangenabschleppen.● Fahrzeuggeschwindigkeit jenach Ladung auf Straßen- undVerkehrsverhältnisse abstimmen.

2

Weitere Informationen:

Broschüre „Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft“StraßenverkehrsordnungStraßenverkehrszulassungsordnungVDI-Richtlinie 2700

● Winkelbereiche der Zurrmitteleinhalten �α = 20° bis 65°β = 6° bis 55°● Reibbeiwert zwischen Ladungund Transportfläche ermitteln (bei unbekanntem Reibbeiwert µ = 0,2 annehmen).● Aus der Tabelle erforderlicheZugkraft ablesen. Beispiel:Ladung Radlader 6 tReibbeiwert µ = 0,2Winkelbereich der Zurrmittel eingehaltenAus Tabelle:Erforderliche Zugkraft pro Strang6.400 daN (kg)

Tabelle Einfachmethode Diagonalzurren

Gewicht der 4 Zurrmittel mit einer zulässigen Zugkraft im Ladung in t direkten Strang von je (daN)

Reibbeiwertµ = 0,2 µ = 0,3 µ = 0,6

18.000 16.00017.000 8.40015.500 2.00013.000 6.40011.250 10.00010.000 5.0009.300 8.4008.000 4.0007.750 1.0007.250 6.4006.000 3.0005.800 7505.500 5.0005.000 2.5004.500 4.004.000 2.0003.850 5003.250 3.0002.750 2.5002.250 2.0002.000 1.0001.900 2501.500 7501.000 1.000 500

Wenn in der Zeile mit dem Gewicht Ihrer Ladung kein Wert für die zul.Zugkraft angegeben ist, so ist der nächst höhere Wert anzunehmen.

α = Vertikalwinkelgemessen zwischen der Ladefläche unddem Zurrwinkel

β = Horizontalwinkelgemessen zwischen der seitlichenBegrenzung und dem Zurrmittel

3

α

1000 daN

2000 daN

30° min.

30° min.

4

Zurrpunktschild nach DIN EN 12640(Mindestgröße 200/150 mm)

β

D 75

07/2010

AbbrucharbeitenGrundanforderungen/Maßnahmen

● Abbrucharbeiten dürfen nurvon erfahrenen und fachlich geeigneten Personen ausgeführtwerden. ● Unternehmen müssen über die erforderlichen Geräte undEinrichtungen verfügen.● Vor Beginn der Abbrucharbei-ten ist durch den Unternehmereine baustellenbezogene Gefähr-dungsbeurteilung durchzuführen.● Abbrucharbeiten dürfen erstbegonnen werden, wenn eineAbbruchanweisung durch denUnternehmer erteilt wurde. ● Schriftliche Abbruchanwei -sungen sind z.B. erforderlich bei Abbruch mit Großgeräten,Demon tieren, Sprengen, Umgangmit Gefahrstoffen und Gebäude-schadstoffen.

Vorbereitende Maßnahmen

● Vor Beginn der Abbrucharbei-ten baulichen Zustand des abzu-brechenden Bauwerkes und an-grenzender Bauteile in statischerund konstruktiver Hinsicht unter-suchen.● Art, Zustand und Lage vorhan-dener Ver- und Entsorgungslei-tungen feststellen.● Abbruchverfahren nach örtli-chen Gegebenheiten auswählen.Je nach Möglichkeiten kommenzur Anwendung: Stemmen, Demontieren, Abgreifen,Einschlagen, Reißen, Eindrücken,Diamantbohren und -sägen,Sprengen und Sonderverfahren.● Überprüfen, ob gefährlicheStoffe, Gase, Dämpfe, Stäube,Nebel oder andere Industrierück-stände auftreten können. Arbeits-anweisung aufstellen und entspre-chende Schutzmaßnahmen treffen.

Abbruchanweisung

● Diese muss u.a. Angaben ent-halten über:– konstruktive Besonderheiten– Art, Umfang und Reihenfolgeder Arbeiten

– Abbruchverfahren– Art und Anzahl der einzuset -zenden Geräte und Maschinen

– Hilfskonstruktionen, erforder -liche Gerüste und Aufstiege

– Absturzsicherungen– Abbruchtiefen und möglicheAuswirkungen auf angrenzendeGebäude

– Sicherungsmaßnahmen, z.B. Absperren von Gefahr -bereichen

– Schutzmaßnahmen gegen auf-tretende Gefahrstoffe

Durchführung der Arbeiten

● Abbruchobjekt muss durch Auf-sichtführenden ständig beobach-tet werden. Er darf nicht gleich-zeitig z.B. als Baggerführer tätigsein.● Bei plötzlich auftretenden Ge -

fahren sofort Arbeiten einstellen.● Bauteile niemals durch Unter-höhlen oder Schlitzen zum Ein-sturz bringen.● Einsatz und Zusammenwirkenvon Maschinen und Gerätenregeln.● Gegenseitige Gefährdungenvermeiden.● Verkehrswege und Flucht wegevon Abbruchmaterialien frei hal -ten, Gefahrbereiche absperrenoder durch Warn posten sichern.● Beim Befahren oder Arbeitenauf Decken mit Großgeräten, z.B. Baggern, Raupen, zuvorTragfähigkeit vorhandenerDecken und Wände überprüfen.● Decken und tragende Bauteilenicht durch Schuttmassen über-lasten. ● Abbruchmaterial nach abfall-und umweltrechtlichen Bestim -mungen trennen, verwerten bzw.entsorgen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ Bauordnungen der LänderVerordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BGR 128 „Kontaminierte Bereiche“Technische Regeln GefahrstoffeTRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“BGI 858 „Gesundheitsgefährdungendurch biologische Abeitsstoffe bei derGebäudesanierung“BGI 892 „Gesundheitsgefährdungendurch Taubenkot“

Abbruchbaustelle (Ort/Straße)___________________________________Beginn:_________________ _

Abbruchgenehmigung, Nr.:____________________

Auftraggeber:________________________________________________Ende:___________________

Aufsichtführender (Polier):_____________________________ Fachbauleiter:____________________

Bauleiter, LBO:______________________________________ Koordinator des

Auftraggebers:____________________

Zuständige BG:______________________________________ Mitglieds-Nr.:_____________________

Einsatz von Subunternehmern: ja � nein �

Wenn ja, für welchen Teilbereich:________________________________________________________

Kurzbeschreibung der baulichen Anlage*:_________________________________________________

___________________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________

Konstruktive Besonderheiten:___________________________________________________________

Art und Lage verbleibender Ver- und Entsorgungsleitungen*:__________________________________

Sicherung des öffentlichen Verkehrs durch:________________________________________________

Reihenfolge und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte:__________________________________

___________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

Vorgesehene Arbeitsabschnitte:_________________________________________________________

Gewählte Abbruchverfahren* (ggf. mehrere):_______________________________________________

Geplanter Maschinen- und Geräteeinsatz: ________________________________________________

Tragfähigkeit befahrbarer Decken, kN/qm:_________________________________________________

Abbruchstatik: ja � nein �

Schutz benachbarter Grundstücke durch:_________________________________________________

Besondere Sicherheitsleistung benachbarter Grundstücke/Anlagen:_____________________________

Abstützmaßnahmen am Gebäude:_______________________________________________________

Erforderliche Gerüste/Schutzdächer:_____________________________________________________

Zugänge zu den Arbeitsplätzen über:_____________________________________________________

Erforderliche Absturzsicherungen:_______________________________________________________

Personenaufnahmemittel mit Kran/Bagger und Anzeige bei der BG erforderlich: ja � nein �

Besondere Gefahrstoffe im Baustellenbereich:_____________________________________________

Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen:_____________________________________________

Sicherung des Grundstücks nach Beendigung der Arbeiten:___________________________________

Abfuhr umweltschädlicher Stoffe auf Sondermülldeponie:_____________________________________

Entsorgung Abbruchmaterial auf Siedlungsabfalldeponie:____________________________________

*Siehe ATV Abbruch- und Rückbauarbeiten (DIN 18459)

Stempel/Datum/Unterschrift des Abbruchunternehmers

Muster einer Abbruchanweisung

D 76Abbruch mit Großgeräten

1

Abgreifen Eindrücken Einziehen

0,5 H 0,5 H 1,5 H

H

● Abbrucharbeiten nach Abbruch -anweisung durchführen.● Nur qualifizierte, erfahreneund unterwiesene Geräteführereinsetzen.● Nur Abbruchgeräte mit aus -reichender Reichhöhe einsetzen.Beim Abgreifen muss die Reich-

höhe mindestens 0,50 m höherals die höchsten abzubrechendenBauteile sein.● Sicherheitsabstände zwischenGeräten und abzubrechendenBauteilen einhalten �.● Der Aufenthalt von Personenim Gefahrbereich während des

Betriebes ist verboten. Als Gefahrbereich gilt der jeweiligeSicherheitsabstand zuzüglich4,00 m nach allen Seiten umdas Abbruchgerät.

2 3

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“DIN 18007 AbbrucharbeitenATV Abbruch- und Rückbauarbeiten(DIN 18459)Betriebssicherheitsverordnung

0,5 m

H

H

● Schutz des Geräteführers vorherabfallenden Gegenständendurch Schutzgitter (FOPS) �.● Arbeitseinrichtungen (z. B. Einziehhaken, Arbeitsstiele) anHydraulikbaggern mit Abweis -blechen ausrüsten �.● Bauteile nicht durch Unter -höhlen oder Einschlitzen zum Ein-sturz bringen.● Labile Bauteile vorab entfernen.● Bauteile nicht von Hand, auchnicht mit Stangen und Zahnstan-genwinden, zum Einsturz bringen.● Decken nur dann mit Gerätenbefahren, wenn ausreichendeTragfähigkeit nachgewiesen ist.● Schuttmassen kontinuierlichabräumen, damit Wände undDecken nicht überlastet werden.● Staubbekämpfung durchSprühdüse am Ausleger desAbbruchbaggers �.● Manuelle Staubbekämpfungmittels C-Wasserschlauch, Stand -ort des Bedieners außerhalb desGefahrenbereichs.

Vorsorgeuntersuchungen

Beim Führen von Abbruchge rätenwerden arbeitsmedi zinische Vor -sorgeuntersuchungen empfohlen.

4

07/2010

D 77

07/2010

Abbruch von Hand/ Demontieren

1

3

4

21

● Treppenhäuser möglichst lange erhalten und von Bauschuttfreihalten.● Aufstiege nicht in die Nähevon Abwurfplätzen legen.● Decken und Wände nichtdurch Anhäufung von Bauschuttüberlasten! Im Zweifelsfall abstüt-zen und verstreben.● Geschlossene Rutschen biszur Übergabestelle verwenden.

Sie dürfen nur an tragfähigenBauteilen befestigt werden �.● Zur Staubreduzierung Contai-ner mit einer geschlos se nenPlane abdecken �.● Bei Gewölben besondere Maßnahmen treffen, um dieSchubkräfte sicher abzuleiten.● Bei Krag-Konstruktionen dieKippgefahr durch Wegfall derAuflast oder der Einspannungberücksichtigen.

● Stürze und Träger nicht fallenlassen, sondern sichern undabheben.● Lasten vor dem Trennen ober-halb des Schwerpunktes anschla-gen, um gefährliche Horizontal-kräfte zu vermeiden. Schwer-punktlage vorher ermitteln.● Bauteile dürfen zum Anschla-gen nur begangen werden, wennsie mindestens 20 cm breit sind.● Verbindungen und Anschlüs-se von Bauteilen erst lösen,wenn diese gegen Herabfallen

gesichert sind, z.B. durch An-schlagen am Hebezeug.● Trennschnitte nur von siche-ren Standplätzen ausführen.Abbruchanweisung beachten.● Lärm- und vibrationsgemin -derte Maschinen und Geräte verwenden.

● Beim Brennschneiden daraufachten, dass Personen durch herabfallende Schlacke nichtgefährdet werden und keine Brandgefahr besteht. Feuer lösch -einrichtungen bereithalten.

Arbeitsplätze

● Einzelne Träger und Balken,Türblätter oder flach gelegte Leitern nicht als Arbeitsplätzeoder Verkehrswege benutzen.● Abbrucharbeiten (Stemm-arbeiten) nicht von Leitern undHubarbeitsbühnen ausführen.Ausnahme: z. B. Abbrennen vonBewehrungseisen und Sicherungs - arbeiten.● Nicht ungesichert auf Mauer-kronen arbeiten.● Bei nicht durchtrittsicherenBauteilen sind Lauf- und Arbeits-stege zu verwenden.● Deckenöffnungen, Decken-kanten und nicht benutzte Abwurf -schächte mit Absturzsicherungenversehen, z. B. Seiten schutz �.● Öffnungen durchtrittsicher undunverschiebbar abdecken.● Auf Absturzsicherungen kannnur verzichtet werden, wenn sieaus arbeitstechnischen Gründennicht möglich und stattdessenAuffangeinrichtungen (Fangge-rüste/Dachfanggerüste/Auffang-netze) vorhanden sind. Nur wenn

5

auch Auffangeinrichtungen un-zweckmäßig sind, darf geeigneteSchutzausrüstung gegen Absturzverwendet werden.● PSA gegen Absturz � nur antragfähigen Bauteilen bzw. An-schlageinrichtungen befestigen.Sie müssen – bei einem Benut-zer – eine Stoßkraft (Auffang-kraft) von 7,5 kN aufnehmen können.● Der Vorgesetzte hat die geeig-neten Anschlageinrichtungenfestzulegen und dafür zu sorgen,dass Anseilschutz benutzt wird.● Staubarme Abbruchverfahrenanwenden.● Staubentwicklung mit Wassereinschränken bzw. Atemschutz-geräte benutzen, z. B. Filter -masken mindestens mit P2-Filter.● Gehörschutz benutzen, wennlärmerzeugende Abbruchver -fahren (z.B. mit Abbruch- oderBohrhämmern) angewandt wer-den.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Zusätzliche Hinweise fürGerüste beim Abtragen vonHand

● Gerüste für Abbrucharbeitenmüssen mindestens der Last -klasse 3 entsprechen.● Verankerungen unempfindlichgegen Steinschlag ausbilden, z. B. durch zangenartige Ver-klammerungen hinter Gebäude-teilen �. ● Gerüste nicht durch Bauschuttüberlasten. Gerüstlagen regelmä-ßig reinigen. Auskragende Schutz-dächer möglichst vermeiden.● Bei Planen- oder Netzverklei-dungen Anordnung und Anzahlder Verankerungen statisch nach-weisen.● Fassadengerüste dem Ab-bruchfortschritt entsprechendabbauen.

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ Lärm- und Vibrationsarbeitsschutz -verordnung DIN 4420DIN EN 12811-1BGR 190 „Benutzung von Atemschutz -geräten“BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“BGR 198 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“Betriebssicherheitsverordnung

D 78

07/2010

Abbruch durch Sprengen

Planung der Sprengarbeiten

● Die Durchführung der Bau -werks sprengungen ist ausführ-lich zu planen:– Umfang der Entkernung– Festlegungen zur notwendigen

Vorschwächung des Bauwerks– Überlegungen zur Fallrichtung

und des dazu erforderlichenFallbettes

– Maßnahmen zur Verhinderungvon Steinflug, Staub, Erschüt -terungen

– Sprengberechtigter benötigtfür die jeweilige Sprengarbeitausreichende Kenntnisse

● Gegebenenfalls ist ein geeig-neter Baustatiker in die Planungeinzubinden.

Vorbereitung der Sprengarbeiten

● Anzeigen der Sprengarbeitenbei der zuständigen Behörde.● Durchführung von Lademen-genberechnungen, Spreng- undZündplänen, soweit es Größe und Lage der Sprengobjekteerfordern.● Beachten von konstruktivenBesonderheiten.● Hilfskonstruktionen, erforder -liche Gerüste und Aufstiege z.B. für Bohrarbeiten vorsehen.● Vorschwächungsarbeiten nursoweit durchführen, dass dieStandsicherheit des Bauwerksbzw. der Bauwerksteile nichtgefährdet ist.● Erschütterungsarm Bohren.

Durchführen der Sprengarbeiten

● Sprengungen von Bauwerkenund Bauwerksteilen dürfen nurvon Sprengberechtigten ausge-führt werden, die aufgrund einesErlaubnis- oder Befähigungs-scheines nach Sprengstoffgesetzdazu berechtigt sind. ● Auf der Baustelle ist derSprengberechtigte allein verant-wortlich und weisungsberechtigt.● Umgang mit Spreng- undZündmitteln ist nur dem Spreng-berechtigten und seinen von ihmbeaufsichtigten Sprenghelferngestattet.● Beim Laden und Besetzensind Unbeteiligte fern zu haltensowie die entsprechenden Berei-che abzusperren.● Beim Umgang mit Sprengstof-fen und Zündmitteln im Abstandvon weniger als 25 m Entfernungnicht rauchen, kein offenes Lichtoder Feuer verwenden sowie

keine Schweiß-, Schneid- oderandere Funken reißende Arbeitenausführen.● Sprengstellen, von denen Ge-fahren durch Steinflug ausgehenkönnen, müssen mit geeignetenMaterialien abgedeckt werden, z.B. Strohballen, Gummimatten.● Den Gefahrbereich festlegenund absichern. ● Alle Beteiligten sind über dieBedeutung der Sprengsignale zuunterrichten:– 1. Sprengsignal= ein langer Ton= sofort Sprengbereich ver -lassen/ in Deckung gehen

– 2. Sprengsignal= zwei kurze Töne= es wird gezündet

– 3. Sprengsignal= drei kurze Töne= das Sprengen ist beendetoder die Sprengarbeit istunterbrochen, und dieDeckung darf verlassen werden

● Sprengsignale beachten.● Die Sprengstelle erst nachFreigabe durch den Sprengbe-rechtigten betreten.● Nicht gezündete Sprengmit-tel/Versager dürfen nur durchden Sprengberechtigten besei-tigt werden.● Gegebenenfalls ist ein Sach-verständiger erforderlich.

Weitere Informationen:

BGV C24 „Sprengarbeiten“ Sprengstoffgesetz

.

D 79

07/2010

Thermisches Trennen mitSauerstoffkernlanzen

2

1

4

3

● Bei Durchbrüchen in Räumenmit Brandgefahr: Schutz gegenFunkenflug vorsehen.● Zum Eindämmen des Funken-fluges ggf. Prallwände einsetzen.● Gefahrbereiche hinter den zutrennenden Bauteilen absperren.Lavafluss (Brennschlacke) am Bo-den durch ein Sandbett auffangen.● Vor Arbeitspausen glühendeSchlacke entfernen oder ab-löschen.● Für ausreichende Belüftungund Rauchabführung sorgen.Ggf. Ventilatoren einsetzen.● Griffstück der Sauerstoff-kernlanze mit Prallscheiben oderSchutzschalen zusätzlich vorWärme schützen.● Alle Geräte und Betriebsmittelöl- und fettfrei halten.

Persönliche Schutzausrüstungen

● Spezielle persönliche Schutz-ausrüstungen benutzen:– Sicherheitsschuhe mit Leder-gamaschen � oder Schaft -stiefel

– Schutzanzug (spritzerabwei send, ungefüttertund schwer entflammbar) �

– Stulpenhandschuhe (spritzerab-weisend und schwer entflamm-bar) �

– Schutzhelm mit umlaufenderKrempe und Gesichtsschutzmit Drahtgewebe �

– Schweißerschutzfilter derSchutzstufe 4

– Gehörschutz– evtl. Atemschutz

Zusätzliche Hinweise für den Brandschutz

● Bei Brandgefahr muss eineGenehmigung des Verantwort-lichen und eine Betriebsan wei -sung des Arbeitgebers vorliegen.● Alle brennbaren Teile aus dergefährdeten Umgebung entfernen.● Nicht entfernbare brennbareTeile abdecken.● Öffnungen abdichten.● Geeignete Feuerlöschmittelbereitstellen, z. B. Pulverlöscher,unter Druck stehende Wasser-schläuche.● Bis 24 Stunden nach Been-digung der Arbeiten mehrfachdie Arbeitsstelle auf Brandnesterüberprüfen (Brandwache gemäßBetriebsanweisung).

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen VorsorgeBGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“DVS*-Merkblatt 2101 – „Umgang mit Sauerstoffkernlanzen“

*DVS = Deutscher Verband fürSchweißtechnik

.

D 80

07/2010

Schwach gebundeneAsbestprodukte

4

3

3

Von schwach gebundenen Asbest-produkten können auch in ein ge-bautem Zustand Gesundheitsge-fahren ausgehen, z.B. bei Be-schädigung der Oberfläche.Durch Luftzirkulation können er-hebliche Fasermengen freigesetztund dadurch auch benachbarteRäume kontaminiert werden.

Technische und organisato-rische Schutzmaßnahmen

● Jeder Umgang mit Asbest istder Aufsichtsbehörde und derBerufsgenossenschaft schriftlichmitzuteilen.● Gefährdungsbeurteilung mitArbeitsplan aufstellen und zusam men mit der Mitteilung derzuständigen Behörde (z.B.Gewer be aufsichtsamt) vorlegen.

● Angaben z.B. über:– Art und Dauer der Arbeiten– Arbeitsablauf und vorgesehenetechnische Schutzmaßnahmen

– persönliche Schutzausrüstungen– Dekontamination der Beschäf-tigten

– Abfallbehandlung und Entsorgung

● Betriebsanweisung aufstellen-mit Angaben z.B. über:– Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz,Tätigkeit

– Gefahren für Mensch und Umwelt– Schutzmaßnahmen, Verhaltens -regeln und hygienische Maß-nahmen

– Verhalten im Gefahrfall– Erste Hilfe– sachgerechte Entsorgung● Beschäftigte anhand der Beriebsanweisung unterweisen.● Arbeiten mit anderen Gewerkenkoordinieren, um zu vermeiden,

dass Unbeteiligte gefährdet werden.● Arbeitsbereiche abgrenzenund mit Warnschildern kenn-zeichnen �.● Die Arbeiten sind unter Leitungeines sachkundigen Aufsicht -führenden auszuführen. Diesermuss während der Arbeiten ständig anwesend sein.● Arbeitsbereiche staubdichtabschotten. Abgeschottete Be-reiche unter Unterdruck halten.● Arbeitsbereiche nur über Per-sonenschleusen mit ausreichen-der Be- und Entlüftung sowie kontrollierter Unterdruckhaltungbetreten bzw. verlassen.● Abzubrechendes Asbest oderasbesthaltige Materialien vordem Abtragen mit Wasser weit-gehend durchfeuchten. Gegebe-nenfalls das Nässen mehrmalswiederholen. ➭

2

● Spritzasbest direkt am Ent-stehungsort absaugen. Nur ge -eignete und durch Messung oderanerkannte Prüfbescheinigungausreichend filternde Sauggeräteverwenden.● Ausgebaute und verpackteAsbestprodukte nur über Mate-rialschleuse aus dem Arbeits-bereich heraustransportieren.● Asbestmaterial nicht schred-dern oder anders mechanischzerkleinern.● Ausgebauten Spritzasbest mit Zement oder anderen hydrau -lischen Bindemitteln in einemgeschlossenen Aufbereitungs -system verfestigen.● Verbleibende Asbestfaser-rückstände auf rauen Bauteil-oberflächen durch Restfaser -bindemittel, Anstrich oder auf-gesprühte Beschichtung binden.● Arbeitsbereiche nach Been -digung der Arbeiten reinigen. Die End- bzw. Feinreinigung erstdurchführen, wenn sich der Rest-staub in der Luft abgelagert hat,frühestens jedoch nach 12 Stunden.● Personen- und Materialschleu-sen nach Schichtende feucht reinigen.● Für Reinigungsarbeiten nur zu-gelassene und geprüfte Industrie-staubsauger der Staubklasse Hmit Eignung für den Einsatz verwenden.● Beim Entfernen von Spritzas -best in größerem Umfang Hoch-

leistungs-Vakuumsaug geräte verwenden �.● Asbest- oder asbesthaltige Abfälle sowie verbrauchte Arbeits-mittel wie Einweganzüge in ge kennzeichneten Behälternsammeln. ● Abfälle auf zugelassenen De -ponien so einlagern und abdecken,dass keine Asbestfasern in dieUmwelt gelangen.● Bei der Deponie Erkundigungenüber weiter gehende Forderungeneinholen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Persönliche und hygienischeSchutzmaßnahmen

● Bei sämtlichen Tätigkeiten,einschließlich der Endreinigung,und bei der AbfallbeseitigungAtemschutzgeräte � benutzen. Als Atemschutz kommen inFrage:– bei Arbeiten geringen Um -fanges oder bei ProbenahmenFiltergeräte mindestens mitPartikelfilter P2 oder partikel -filtrierende Halb masken FFP2,

– bei allen anderen Arbeiten Filtergeräte mit Partikelfilter P3in Verbindung mit Vollmaskenund Gebläseunterstützung.

● Nur einteilige Schutzanzügeverwenden �.● Schutzanzüge nur innerhalbder Personenschleuse auszie-hen. Zuvor anhaftenden Staubdurch Abwaschen oder Absaugenvollständig entfernen. DabeiAtemschutz nicht ablegen.● In Arbeitsbereichen nicht essen, trinken oder rauchen.

Beschäftigungs-beschränkungen

● Beim Umgang mit schwachgebundenen Asbestprodukten– dürfen Jugendliche sowie

werdende und stillende Mütternicht beschäftigt werden,

– ist eine leistungsabhängigeEntlohnung unzulässig.

Zutritt verbotenAsbestfasern!

1

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BGR 190 „Benutzung von Atemschutz-geräten“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)Technische Regeln Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs-oder Instandhaltungsarbeiten“BGI 664 „Verfahren mit geringer Expo -sition gegenüber Asbest bei Abbruch-,Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“

D 81

10/2010

Lacke und Anstrichstoffe

Beschichtungsstoffe bestehen u.a. aus: – Bindemitteln – Pigmenten (Farbmitteln) undFüllstoffen

– Zusatzstoffen (Additiven), z.B. Konservierungsstoffen,Sikkativen oder Hautver hü -tungs mitteln, Netzmitteln

– organischen Lösemittelnund/oder Wasser

Die meist ungefährlicherenwasser verdünnbaren Beschich-tungsstoffe (Dispersionsfarben,Dispersionslackfarben) enthalten0,01% – < 10% Lösemittel.Lösemittelverdünnbare Beschich-tungsstoffe enthalten dagegen40–70% Lösemittel. Der Löse-mittelanteil bei Tiefgründen liegtbei 90%.

Hinweise beim Umgang mitFarbmitteln

Für Rostschutzanstriche wurdenhäufig schwermetallhaltige Pigmente verwendet, die z.T.wegen ihrer Krebsgefährdungverboten sind. Hierzu gehören:Zinkchromat (Zinkgelb, Zitronen-gelb) und Strontiumchromat(Strontiumgelb). Verwendet werden weiterhin bleihaltige Pigmente (Bleimennige).● Vorsicht beim Entfernen alterRostschutzanstriche. Atem-schutz mit Partikelfilter P2 undSchutzanzüge benutzen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Hinweise beim Umgang mitLöse- undVerdünnungsmitteln

In Alkydharzlackfarben werdenals Lösemittel hauptsächlichTestbenzine eingesetzt. Diesekönnen enthalten:Xylol 1–4%, Ethylbenzol und Iso-propylbenzol < 1%. Der Gesamt-anteil dieser kennzeichnungs-pflichtigen Stoffe liegt bei 1–10%.Toluol und Benzol können als Verunreinigungen in den Testben-zinen enthalten sein (Benzol max.0,01%, Toluol bis zu 0,3%).

Bei diesen Anteilen können dieGesundheitsgefahren von Toluolund Benzol vernachlässigt werden.In Kunstharz-, Nitro- oder Holz-lacken und Verdünnungen könnenals Lösemittel enthalten sein: z.B. Alkohole (Ethanol, Butanol),Glykolether, Ketone (z.B. Ace-ton) oder die vor allem in Natur-farben eingesetzten Terpentinölebzw. Limonen. Butanol, Butoxy-ethanol und Terpentinöl geltenals gesundheitsschädlich, Ace-ton, Ethanol und Ethylacetat alsleicht entzündlich. Methylenchlo-rid (Dichlormethan) ist häufig inAbbeizmitteln enthalten. Es giltals gesundheitsschädlich undkrebsverdächtig.● Vorsicht beim Verarbeiten inschlecht gelüfteten Räumen.Atemschutz mit Gasfilter A2 be-nutzen, im Spritzverfahren Kom-bifilter A2-P2.● Lösemittelbeständige Schutz-handschuhe, z.B. aus Nitrilkaut-schuk, und fettfreie bzw. fettarmeHautschutzsalbe benutzen.● Beim Verarbeiten von leicht entzündlichen Beschichtungs-stoffen– Zündquellen vermeiden,– Ex-geschützte Geräte ver wen-den,

– elektrostatische Erdung vor -sehen.

● Spezielle arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen veran-lassen, z.B. beim Tragen vonAtemschutzgeräten oder beimUmgang mit Toluol, Xylol undbeim Tragen von Schutzhand -schuhen regel mäßig 4,0 Stundenoder mehr pro Tag.

Hinweise beim Umgang mitEpoxid-, Polyuretan- undPolyesterharzen

Epoxidharze werden meist als 2-Komponenten-Produkte verwen-det. Sie bestehen aus einer Epo-xidharz- und einer Härterkompo-nente. Polyuretanharze können1- oder 2-Komponenten-Pro-dukte sein und enthalten Isocya-nate, die – wie Epoxidharze – zu Allergien führen können.Unge sät tigten Polyesterharzenwird Styrol zugegeben, wodurcheine Reaktion stattfindet. Styrolgilt als gesundheitsschädlich.Harz und Härter können Gesund -heitsschäden verursachen.● Harz und Härter nur nach An-gaben des Herstellers mischen.Vorsicht bei unkontrollierter Reaktion beim Anmischen.● Gebinde getrennt und geschlossen lagern.● Geeignete Körperschutzmittelbenutzen, z.B.:– Atemschutz, je nach Konzen-tration Gasfilter Typ A oder B

– Schutzhandschuhe– Schutzbrille ● Spezielle arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen veran-lassen, z.B. beim Tragen vonAtemschutz und Umgang mitIsocyanaten, Lösemitteln wieToluol und Xylol und beim Tragenvon Schutzhand schuhen regel -mäßig 4,0 Stunden oder mehrpro Tag.

Hinweise beim Umgang mitAntifoulingfarben

Antifoulingfarben werden zur Ver-hinderung von Bewuchs durchMikroorganismen, Pflanzen oderTiere auf Schiffskörper oderWasserbauwerke aufgetragen.Solche Farben sind sehr giftigbzw. gesundheitsschädlich.● Antifoulingfarben, die Queck-silber, Arsenverbindungen oderHexachlorcyclohexan enthalten,dürfen nicht eingesetzt werden.● Antifoulingfarben, die zinn -organische Verbindungen enthal-ten, dürfen nur bei Bootskörpernmit einer Gesamtlänge von 25 mund mehr eingesetzt werden.● Vorsicht beim Verarbeiten inschlecht gelüfteten Räumen.Atemschutzfilter mit GasfilterTyp A2, im SpritzverfahrenKombi filter A2-P2.● Hautkontakt vermeiden.Schutzhandschuhe, geschlosse-ne Schutzbrillen und Schutzan-züge verwenden.● Spezielle arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen veran-lassen, z.B. beim Tragen vonAtemschutzgeräten und beimTragen von Schutzhand schuhenregel mäßig 4,0 Stunden odermehr pro Tag.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge“ BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge BGR 190 „Regeln für die Benutzung vonAtemschutzgeräten“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)

Beim Erstellen derBetriebsanweisung ist Ihre Berufsgenossenschaft behilflich.

D 89

07/2010

Strahlarbeiten

23

Drucklufterzeugung undDruckluftaufbereitung

● Verdichter (Kompressor) außerhalb von Schadstoffquellenaufstellen.● Ansaugfilter regelmäßig reinigen.● Abdeckklappen stets geschlos-sen halten.● Druckluftkühler und Druckluft-behälter mit Wasserabscheiderversehen.● Kondenswasser am Druckluft-behälter regelmäßig ablassen.

Strahlkessel

● Entlüftungseinrichtung auf Ver-schleiß hin täglich kontrollierenund rechtzeitig auswechseln.

● Abblasestrom vom Ventil überein mind. 3,00 m langes Schlauch - stück ableiten. Schlauchendebefestigen (Schalldämpfung).● Behälter zur Kontrolle des Füllstandes nur mit weichenGegenständen abklopfen, z.B. Holz- oder Gummihammer.● Behälter nach Schichtendekomplett entleeren, um Ver krus-tungen und Anbackungen zu ver -meiden.

Strahlmittel

● Nur nichtsilikogene Strahlmittelverwenden, z.B. Kupferschlacke,Schmelzkammerschlacke, Glas -granulat, Drahtkorn. Die Verwen -dung silikogener Strahlmittel, z.B. Quarzsand, ist verboten; derQuarzgehalt muss weniger als2% betragen.

Strahlschläuche

● Druckluftstrahleinrichtungen,die von Hand gehalten werden,müssen mit Totmannschaltungausgerüstet sein, die beimLoslassen einen weiteren Austrittvon Strahlmitteln und Druckluft verhindert und den Strahlschlauchdruckentlastet �.● Schlauchverengungen ver mei -den und auf einwandfreie Ver bin -dun gen achten.

Organisatorische Maßnahmen

● Vor Beginn der Arbeiten isteine Gefährdungsbeurteilungdurchzuführen.● Strahlarbeiten nach Möglich-keit nur in Strahlräumen, z.B. Einhausungen, festen Strahl -räumen, ausführen.● Beim Trockenstrahlen Strahl-räume absaugen.● Verständigungsmöglichkeitenzwischen Strahlbläsern und Auf-gabestelle sicherstellen, z.B.Sichtkontakt, Sprechfunk, Signal-einrichtung.● Zur Beseitigung von Staub -ablagerungen nur geeignete undgeprüfte Industriestaubsaugerverwenden.● Schutzmaßnahmen für mög -liches Entstehen von feuer- undexplosionsgefährdeten Bereichenfestlegen.

● Beschäftigte über die Gefahreninformieren.● Betriebsanweisung aufstellenund Einhaltung kontrollieren.● Benutzung persönlicher Schutz-ausrüstungen überwachen, insbe-sondere Atem- und Gehörschutz.● Filtereinsatz der Atemluftfilterregelmäßig erneuern.● Persönliche Schutzausrüstun-gen in gesonderten Umkleide-räumen getrennt von andererKleidung aufbewahren.● Aufenthalts-, Umkleide- undSanitärräume regelmäßig feuchtreinigen.● Vor dem Essen, Trinken undRauchen Hände und Gesichtgründlich reinigen.● Vor Beginn der Arbeiten Not-wendigkeit arbeitsmedizinischerVorsorgeuntersuchungen prüfen.Beratung durch Arbeitsmedizinermöglich.● Wartung und Reparatur vonGeräten nur von befähigten Per-sonen (z.B. Sachkundigen) aus-führen lassen.

PersönlicheSchutzausrüstungen

● Bei Arbeiten mit Exposition ge-genüber gesundheitsgefährden-den, giftigen Gefahrstoffen glatte,einteilige, komplett belüfteteStrahlerschutzanzüge tragen.Die Anzüge müssen eine EG-Bau-musterprüfung besitzen. Er kenn -bar sind solche Anzüge an der inden Anzug eingenähten CE-Kenn -zeich nung sowie der in der Her -stel ler inform ation angegebe nennotifizierten Stelle.● Bei Strahlarbeiten Strahler-helm mit Prallschutzüberzug undFrischluftversorgung benutzen�. Darüber hinaus sind schulter-und körperbedeckende Prall-schutzkleidung, Schutzhand-schuhe und Sicherheitsschuhe zu tragen.● Personen, die sich in der Umgebung der Strahlarbeitenaufhalten und hierdurch gefährdetwerden können, z.B. beim Ent fer -nen von Strahlmittelrückstän den,müssen ebenfalls Atemschutz,

1

z.B. Halbmaske mit Partikelfilter2 oder partikelfiltrierende Halb -masken FFP2, und ggf. auchSchutzkleidung, z.B.Einwegschutzanzug oderStrahlerschutz anzüge benutzen.● Gehörschutz benutzen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Prüfungen

● Strahlgeräte, die für einenortsveränderlichen Einsatz vor-gesehen sind,– vor der ersten Inbetriebnahme

durch eine zugelassene Über-wachungsstelle,

– vor der Wiederinbetriebnahmean einem neuen Standort durcheine befähigte Person, nur• wenn eine Bescheinigung

über eine andernorts durch-geführte Inbetriebnahme -prüfung nicht vorliegt, oder

• wenn sich beim Ortswechseldie Betriebsweise, die Aus -rüstung oder die An schluss -verhältnisse ändern, oder

• falls am neuen Standortbesondere Anforderungenan die Aufstellung zu stellensind.

● Wiederkehrende Prüfungen:– Druck-Volumen-Produkt

größer als 1000 bar x Liter:Prüfung durch zugelasseneÜberwachungsstelle innerhalbvon festgelegtenHöchstzeiträumen

– Druck-Volumen-Produkt bis zu1000 bar x Liter:Prüfung durch befähigte Per-son innerhalb von Prüffristen,die nach Herstellerinforma -tionen und Erfahrungen mit Be triebsweise und Beschi -ckungs gut festzulegen sind

Zusätzliche Hinweise bei Freiwerden gefahrstoff-belasteter Stäube

● Beim Entfernen von z.B. blei-, arsen-, zinkchromat-, teer-,pech- und asbesthaltigen Be schichtungen sind weiter-gehende Maßnahmen zu treffen.Zu den Maßnahmen gehören:– Einsatz von Absauganlagen,bei stationären Strahlräumen40–60facher Luftwechsel/Std.und 40–50 Pa Unterdruck, beiEinzeltungen usw. mind.5facher Luftwechsel und 20 PaUnterdruck

– Verwendung spezieller eintei -liger und belüfteter Kombina -tionsschutzanzüge (mit demStrahlerhelm verbundeneSchutzanzüge) �

– Getrennte Räume zur Aufbe-wahrung von Straßen- und Arbeitskleidung mit dazwischenliegenden Sanitärräumen

● Kombinationsanzüge erst nachgründlicher Reinigung ablegen,z.B. durch Abspritzen, Absaugen.

Schutz der Umwelt

● Strahlschutt (abgestrahlteStrahlmittel und Beschichtungen)in Behältern sammeln und aufzugelassenen Deponien so einlagern, dass die Umwelt nichtbelastet wird.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“BGR 189 „Benutzung von Schutzkleidung“ BGR 190 „Benutzung von Atemschutz-geräten“ BGR 194 „Benutzung von Gehörschutz“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BetriebssicherheitsverordnungTRGS 524TRBS 1203BGI 5024 „Gehörschutz-Informationen“Präventionsleitlinien Gehörschutz (Fach-ausschuss PSA)

D 90

07/2010

Reinigen, Abbeizen und Konservieren von Fassaden

● Bei der Behandlung von Außen -flächen kommen zur Anwendung:– Reiniger (z. B. Säuren undderen Gemische)

– Strahlmittel– Abbeizer (z. B. Laugen, Löse- und Verdünnungsmittel)

– Konservierungsmittel (z. B. Silikonharze und Siloxane)

● Die Anwendung von chlorkoh-lenwasserstoffhaltigen Reini-gungs- und Abbeizmitteln ist zuvermeiden.

Schutz der Beschäftigten

● Vor Beginn der Arbeiten hatder Unternehmer festzustellen,ob es sich um ein Gefahrenstoffhandelt, und zu prüfen, ob durchein anderes Arbeitsverfahrenoder einen ungefährlicherenStoff das Gesundheitsrisikogemindert werden kann.● Bei Verwendung eines Gefahr-stoffes Schutzmaßnahmen fest-legen, z. B. hinsichtlich – Lagerung,– Handhabung,– Brand- und Explosionsschutz,– Toxikologie (Giftigkeit),– Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen,

– Ökologie.

Angaben über Schutzmaßnahmenenthält das Sicherheitsdatenblatt,welches beim Hersteller desGefahrstoffes angefordertwerden kann. ● Die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge des Her -stellers und die vom Unterneh merzu erstellende Betriebsanweisungbeachten.● Für ausreichende Lüftung sorgen. Soweit lüftungstechnischeMaßnahmen nicht oder nicht aus-reichend durchgeführt werdenkönnen bzw. bei Aerosolbildungist wirksamer Atemschutz zubenutzen.● Bei der Arbeit Schutzhand-schuhe und Schutzkleidung tragen.● Hautschutz-, Hautreinigungs-und Hautpflegemittel benutzen.● Berührung der Augen und derHaut mit den Stoffen vermeiden.● Beim Einsatz von Flüssigkeits-strahlern sowie bei Überkopf -arbeiten Schutzbrille oderGesichtsschutz tragen.● Abbeizarbeiten von unten nachoben ausführen.● Beim Arbeiten nicht essen,trinken und rauchen.● Bei Unwohlsein ärztlichen Rateinholen.

Schutz von Passanten undBewohnern

● Abschirmung des Arbeits -bereiches (z. B. Arbeitsgerüst) involler Höhe seitlich und nachunten durch Planen.● Fenster stets geschlossen halten. Dies gilt auch, wenn sichniemand im Raum aufhält.● Kennzeichnung von Gefahr-bereichen

Schutz der Umwelt

● Es sind Vorkehrungen zu tref-fen, mit denen die schadstoffhal-tigen Flüssigkeiten und sonstigenReststoffe aufgefangen, gesam-melt und gefahrlos abgeführtwerden können.● Das Einleiten von Abwasser indie öffentlichen Abwasseranlagenbedarf grundsätzlich der Geneh -migung der zuständigen Behörde(z. B. Umweltbehörde, Grund -stücksentwässerung).● Das Einleiten von Stoffen in Gewässer (Grund- und Ober -flächengewässer) bedarf grund-sätzlich der wasserrechtlichenErlaubnis der zuständigen Wasserbehörde. ● Das Transportieren von flüs -sigen und sonstigen Sonderab -fällen bedarf der abfallrecht lichenGenehmigung der zuständigenBehörde. Erleichternde Bestim-mungen bei geringfügigen Abfall-mengen sind auf Antrag möglich.

Beschäftigungs-beschränkungen

● Für Jugendliche und Schwan-gere sind Arbeiten mit bestimm-ten gesundheitsschädigendenStoffen verboten. Einzelheitensind der Gefahrstoffverordnung,dem Jugendarbeitsschutzgesetzund der Mutterschutzricht linien -verordnung zu entnehmen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Zusätzlich Hinweise für Tätigkeiten mit dichlor - me than haltigen Abbeizmitteln

Müssen in Ausnahmefällen dichlormethanhaltige Abbeiz -mittel eingesetzt werden, sindwegen der von diesen Produkten ausgehenden Gesundheitsge -fahren über die beschriebenenPunkte hinausgehende Schutz-maßnahmen zu ergreifen.Die Arbeitsplatzgrenzwerte beimVerarbeiten von dichlormethan -haltigen Abbeizern werden

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 612)BGR 190 „Benutzung von Atemschutz-geräten“BGR 195 „Benutzung von Schutzhand -schuhen“BGI 868 „Chemikalienschutzhandschuhe“

grund sätzlich überschritten;Atem schutz filter bieten keinenSchutz vor den betäubendenLösemittel dämpfen.Als Schutzhandschuhe eignensich nur Handschuhe aus Fluor-kautschuk, die sehr teuer undzudem auch nur 2,5 Stundenbeständig sind.

Die Tabelle zeigt die Unter schiedein der Auswahl dieser Schutz -ausrüstung bei dichlor methan -freien und -haltigen Produkten.

Dichlormethanfreie Abbeizer Dichlormethanhaltige AbbeizerAugenschutz bei Spritzgefahr: Korbbrille bei Spritzgefahr: KorbbrilleHandschuhe aus Polychloropren, Nitrilkautschuk FluorkautschukHautschutz fettfreie/fettarme Hautschutzsalbe fettfreie/fettarme HautschutzsalbeAtemschutz beimAuftrag und Enfernen– von Hand Gasfilter A1 umgebungsluftunabhängiges

Atemschutzgerät– im Spritzverfahren Kombinationsfilter A1-P2 umgebungsluftunabhängiges

AtemschutzgerätKörperschutz Flüssigkeitsdichter Flüssigkeitsdichter bei Spritzverfahren Chemikalienschutzanzug ChemikalienschutzanzugKosten niedrig sehr hoch

Eine Liste dichlormethanfreier Abbeizmittel kann im Internet unter www.gisbau.de abgerufen werden.Betriebsanweisungen zu Abbeizmitteln sind auf der Gefahrstoff-CD WINGIS enthalten.

D 91

07/2010

Oberflächenbehandlung inRäumen und Behältern

Eine besondere Gefährdungbesteht in folgenden Räumen:– Behälter (Tanks, Apparate, Kessel)

– Kastenträger von Brücken oder Kranen

– fensterlose Bauwerke – Silos und Bunker – Auffangräume – Hohlräume in Bauwerken undMaschinen

– Schächte – Gruben – Kanäle – Rohrleitungen

– Abwasserbehandlungsanlagen– Räume unter Erdgleiche – Schiffsräume Diese Räume können im Allge-meinen nicht ausreichend aufnatürliche Weise be- und entlüftetwerden. Beim Umgang mit Ge-fahrstoffen ist darum auf Folgen-des zu achten:● Zur Vermeidung explosionsfä-higer Atmosphäre und von Sauer-stoffmangel dürfen Arbeiten nurbei ausreichend technischer Lüf-tung durchgeführt werden. Esmuss immer mindestens 17 Vol.-%Sauerstoff vorhanden sein. Nichtmit Sauerstoff belüften.

● Bei Vorhandensein von Schad-stoffen ist darauf zu achten, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte sowie Explosionsgrenzen unter-schritten werden. Eine Prüfungist nur durch Messung möglich.● Darauf achten, dass genügendgroße Zugangs- oder Einstiegs-öffnungen vorhanden sind, um im Gefahrfall den Raum jederzeitschnell verlassen und Verun glück-te retten zu können (s. Tabelle). ● Fluchtwege freihalten.

Anzahl und Größe von Zugangsöffnungen für Räume undBehälter, bei denen aus konstruktiven Gründen Türen undTore nicht vorhanden sind.

Anzahl der Zugangsöff-nungen

mindestens 1Räume, jedoch keineHauptabmessung> 3,0 m

mindestens 1Räume, jedoch keineHauptabmessung> 35,0 m

mindestens 1Behälter, allgemein

Räume, allgemein

Größe der Zugangsöffnungen

0,20 m2, jedoch keine derAbmessungen < 350 mm

0,50 m2, jedoch keine der Abmessungen < 500 mm

600 mm Nennweite oder 500 mm Nennweite beimax. Stutzenhöhe 250 mm

mindestens 1 und

eine Belüftungsöffnungmit Nennweite 100 mm

Behälter 10 m3Mindestabmessungen 350 x 450 mm bei max. Stutzenhöhe 150 mm

mindestens 2, mög-lichst an entgegen-gesetzten Enden

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention” BGR A1 „Grundsätze der Prävention”Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)TRGS 507 „Oberflächenbehandlung inRäumen und Behältern“ Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ BGR 117-1 „Arbeiten in Behältern undengen Räumen“BetriebssicherheitsverordnungTRBS 2152/TRGS 720BGR 190 „Benutzung von Atemschutz-geräten“

● Sofern der Raum nicht schnellund ungehindert durch Türen ver-lassen werden kann, ist ein zuver-lässiger Sicherheitsposten zu be-nennen, der mit den Beschäftig-ten in Kontakt steht (Sichtverbin-dung, Sprechverbindung, Signal-leine) und der jederzeit, ohne sei-nen Posten zu verlassen, Hilfeherbeiholen kann.● Bei Unwirksamwerden der Lüf-tung Arbeiten sofort einstellenund Raum verlassen.● Sofern ein Be- und Entlüftennicht möglich ist, Atemschutzge -räte (nur Isoliergeräte) benutzen.● Auch nach Fertigstellung derArbeiten Lüftung so lange fort-setzen, bis keine Explosions- undGesundheitsgefahren mehr vor-handen sind.● Keine Gefahrstoffe lagern. Nurdie zum ungehinderten Fortgangder Arbeiten erforderlichen Men-gen bereithalten.● Reinigungsarbeiten mit Löse-mitteln an Geräten und Werkzeu-gen außerhalb der gefährdetenRäume und Behälter durchführen.● Gleichzeitig mit Beschich-tungs-, Klebe- und Reinigungs -arbeiten dürfen keine anderenArbeiten durchgeführt werden.

● Vor Beginn der Arbeiten mussvom Unternehmer eine Betriebs-anweisung erstellt werden. (Inhaltz. B. Arbeitsplatzverhältnisse,Arbeitsstoffeigenschaften,Arbeitsverfahren, Sicherheits-und Rettungsmaßnahmen.)● Benennung eines zuverlässi-gen Aufsichtführenden. Diesermuss die auftretenden Gefahrenkennen und hat die Einhaltungder Sicherheitsmaßnahmen zuüberwachen.● Nur zuverlässige Mitarbeiterauswählen und diese über diebesonderen Gefahren und ent-sprechenden Schutz- und Ret-tungsmaßnahmen unterrichten.● In Räumen/Bereichen mit leit-fähiger Umgebung ortsveränder-liche elektrische Betriebsmittelnur mit der Schutzmaßnahme – Schutzkleinspannungoder– Schutztrennung (mit einemoder mehreren Verbrauchern)

oder– Schutz durch Abschalten durchFehlerstromschutzeinrichtung(RCD) mit I�N 30 mA

betreiben.

● Ortsveränderliche Stromquel-len, Trenntrafos und Baustrom-verteiler grundsätzlich außerhalbdes Raumes/Bereiches mit leit-fähiger Umgebung aufstellen.● In Räumen/Bereichen mit leit-fähiger Umgebung und zusätzlichbegrenzter Bewegungsfreiheitortsveränderliche elektrische Be-triebsmittel nur mit der Schutz-maßnahme– Schutzkleinspannung(nur Betriebsmittel der Schutz-klasse III anschließen)

oder– Schutztrennung (nur einen Ver-braucher anschließen.Bei Betriebsmitteln der Schutz-klasse I Potentialausgleich mitder leitfähigen Umgebung her-stellen)

betreiben.

Schutzklasseneinteilung derElektrowerkzeuge

Schutzklasse I – Schutzleitersystem

Schutzklasse II – schutzisoliert

Schutzklasse III – Schutzkleinspannung

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

III

D 92

07/2010

Beschichtungsarbeiten

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Anforderungen an Arbeitsplätze

Treffen diese Ausnahmen nicht zu,müssen nachfolgende Anforderun-gen an Arbeitsplätze erfüllt sein.

Spritz- und Beschichtungsarbei-ten werden auf Baustellen undin Werkstätten ausgeführt.Besondere Anforderungen werden nicht gestellt, wenn– Beschichtungsstoffe verarbei-tet werden, die keine Gefahr-stoffe enthalten,

– Beschichtungsstoffe verarbei-tet werden, die zwar Gefahr-stoffe enthalten, von denenaber nicht mehr als 20 ml jem3 Raumgröße und Stundeund nicht mehr als 5 l je Raum in einer Arbeitsschicht verar-beitet werden,

– der Raum mindestens 30 m3

Rauminhalt und 10 m2 Grund -fläche hat.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ DIN VDE-BestimmungenBetriebssicherheitsverordnungBGR 231 „Schutzmaßnahmenkonzept fürSpritzlackierarbeiten – Lackaerosole“BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“Explosionsschutz-Richtlinien

Verarbeitung von

BaustelleBetrieb

leicht entzünd

liche

n un

d en

tzün

d-liche

n Be

schich

tung

sstoffe

n

sonstig

en gefäh

rlich

enBe

schich

tung

sstoffe

n

sonstig

en gefäh

rlich

enBe

schich

tung

sstoffe

n

leicht entzünd

liche

n un

d en

tzün

d-liche

n Be

schich

tung

sstoffe

n

Anforderungen beim Verarbeiten vonBeschichtungsstoffen, die Gefahrstoffeenthalten

■ Verbindliche Forderung❑ Empfehlung, individuelle Schutzmaßnahmen treffen

Allgemeine Anforderungen● Zum Verarbeiten von Beschichtungsstoffen müssen gesonderte Räume vorhanden sein. Sofern dies nicht möglich ist, muss ein gesonderter Bereich von 5 m um die Verarbeitungsstelle vorhanden sein.● Ist mit Explosionsgefahr in Räumen oder Bereichen zu rechnen, sind Sonder-maßnahmen für den Ex-Schutz sowie Kennzeichnungen und evtl. Abschrankun-gen, Fußbodenmarkierungen etc. vorzusehen.● Räume und Bereiche müssen ausreichend belüftet sein:Im Betrieb im Allgemeinen durch eine technische Lüftung.Auf Baustellen durch natürliche Lüftung (geöffnete Fenster und Türen).● Es dürfen keine Zündquellen vorhanden sein.● Zum Löschen von Kleiderbränden müssen Feuerlöscheinrichtungen vorhandensein: Pulverlöscher und Löschdecken.● Die Raumbeleuchtung und Abluftanlagen müssen nach Abschaltung der übrigen elektrischen Anlagen weiter betrieben werden können.● In feuergefährdeten Räumen und Bereichen müssen Elektromotoren (IP 44) undLeuchten (IP 54) besonderen Anforderungen genügen.In explosionsgefährdeten Bereichen sind zusätzliche Forderungen zu erfüllen.● In Räumen und Bereichen dürfen nur Beschichtungsstoffe für den Bedarf einerArbeitsschicht abgestellt werden. Entleerte Gefäße müssen täglich aus den Arbeitsräumen entfernt werden.● Gegenstände, die sich elektrostatisch aufladen können, müssen geerdet werden.

Stände, Wände, Kabinen● Das Spritzen oder Sprühen darf nur an Farbspritzständen, -wänden oder in -kabinen erfolgen, die mit Absaugeinrichtung ausgestattet sind.Ausnahme: Innenflächen und Einbauten von Räumen, Behältern und Hohlräumen.Dann sind jedoch individuelle, vom Unternehmer festzulegende Schutzmaß-nahmen zu treffen!● Stände, Wände und Kabinen müssen regelmäßig gereinigt werden.● Bei wechselweisem Verarbeiten von Beschichtungsstoffen an Ständen, Wändenund in Kabinen muss vor jedem Wechsel die gesamte Anlage gereinigt werden, z.B. bei Nitrolacken, Polyesterlacken, Epoxidharzlacken, PUR-Lacken, Kunstharzlacken, Epoxidlacken.

Tauchbehälter● Tauchbehälter und andere Behälter zum Fluten, Gießen, Tränken müssen eineAbdeckung haben, die sich bei einem Brand unverzüglich und gefahrlos schließenlässt. Ist diese nicht vorhanden, muss in unmittelbarer Nähe ein Feuerlöscher vorhanden sein.● Nach Beendigung der Arbeiten müssen Tauchbehälter entweder entleert oderabgedeckt werden.● Werden Beschichtungsstoffe mit einem Flammpunkt 40° C verarbeitet oder entstehen gesundheitsgefährliche Dämpfe oder Nebel, so müssen Tauch- oder ähnliche Behälter mit einer Oberfläche von mehr als 0,25 m2 mit einer Absaugungversehen sein.

D 93

07/2010

Korrosionsschutzarbeiten an Metallgittermasten

Absturzsicherungen

● Der Vorgesetzte hat festzu-legen,– welche persönlichen Schutz-ausrüstungen gegen Absturzzu verwenden,

– wie diese zu führen und– welche Anschlagpunkte zubenutzen sind.

Er hat die Beschäftigten entspre-chend zu unterweisen.● Die Beschäftigten müssen vordem Besteigen von Metallgitter-masten betriebsbereite persön-liche Schutzausrüstungen gegen Absturz angelegt haben, um sichjederzeit sichern zu können. ● Die Beschäftigten, abgesehenvom Erstbesteigenden, habenbeim Begehen von Zugangswe-gen und an allen Arbeitsplätzenpersönliche Schutzausrüstungengegen Absturz zu benutzen.

● Für Arbeiten an Masttraversenzur Gewährleistung eines straffgehaltenen VerbindungsmittelsLängeneinstellvorrichtungen ver-wenden.● Der Vorgesetzte hat geeigneteVerfahren zur Rettung von Be-schäftigten festzulegen und zugewährleisten, dass die dazu erforderlichen Einrichtungen undpersönlichen Schutzausrüstungenzum Retten der Beschäftigten be -reitstehen. Dabei beachten, dassdurch längeres Hängen im GurtGesundheitsgefahren entstehenkönnen. Zur Unterweisung derBeschäftigten empfehlen sichzusätzlich praktische Übungender Rettungsmaßnahmen.● Bei der Mitnahme von Be-schichtungsstoffen und Werkzeu-gen sicherstellen, dass diese dassichere Besteigen nicht beein-trächtigen. Ist dies nicht der Fall,Material und Gerätschaften mit z.B. Seilzügen von der Erde auszur Arbeitsstelle transportieren.

● Auf die Benutzung von persön-lichen Schutzausrüstungen gegenAbsturz am Mastschaft von derErdseilspitze bis zur unteren Traverse darf nur dann verzichtetwerden, wenn dies aus Gründender Mastkonstruktion, des Arbeitsablaufes oder der Verfüg-barkeit der elektrischen Anlageerforderlich ist.

Prüfungen

● Die Beschäftigten habenarbeitstäglich– die persönlichen Schutzaus-rüstungen gegen Absturz,

– die Zugangswege während derBenutzung

auf augenscheinliche Mängel zuprüfen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Bei Arbeiten mit Absturzgefahrwird eine spezielle arbeitsmedi-zinische Vorsorgeuntersuchungempfohlen.

Elektrische Gefährdung

Arbeiten an Hochspannungs-Metallgittermasten nur nach Vor -gaben des zuständigen Elek tri -zitäts-Versorgungsunternehmensdurchführen. Dabei sind die elektrischen Schutzmaßnahmenfestzulegen.● Während der Arbeiten dieHochspannungsleitungen durchdas Elektrizitätsversorgungsun-ternehmen (EVU) freischalten undan allen Arbeitsstellen kurzschlie-ßen und erden lassen.

Ist eine Freischaltung nicht möglich,– Schutzabstände nach Tabelle 1einhalten,– im Niederspannungsbereich (< 1000 V) ersatzweise unterSpannung stehende Leitungendurch EVU abdecken lassen.Sind Stromkreise freigeschaltetund nur an den Ausschaltstellen,nicht aber an der Arbeitsstellegeerdet und kurzgeschlossen,darf unter folgenden Bedingungengearbeitet werden:– An der Arbeitsstelle Leitungenund Stromkreise eindeutig ermit-teln, z.B. durch Leitungspläne,Bezeichnungen oder durch Verfolgen des Leitungsverlaufesvon der Ausschaltstelle bis zurArbeitsstelle.– Sicherstellen, dass der Beschäf-tigte beim Arbeiten in der Nähedes geerdeten und kurzgeschlos-senen Stromkreises sich nichtder Gefahrenzone dieses Strom-kreises nach Tabelle 3 annähertund die Schutzabstände andererStromkreise nach Tabelle 2 nichtunterschritten werden.– Die Arbeiten werden von Elek tro -fach kräften oder elektronisch unter -wie se nen Personen durch ge führt.● Auch an freigeschalteten undan allen Ausschaltstellen geerde-ten Stromkreisen sind Beeinflus-sungsspannungen durch benach-barte Stromkreise möglich. BeiArbeiten in der Nähe unter Beein-flussungsspannung stehenderTeile muss ein Schutzabstand vonmindestens 50 cm eingehaltenwerden. Die Verfahrensweise wirdvom Anlagenbetreiber angeordnet.

Netz-Nennspannung KV

Bis 1

über 1 bis 110

über 110 bis 220

über 220 bis 380

Tabelle 1

Tabelle 2

Bei Ausnutzung der Schutzabstände sicherstellen, dass dieserAbstand auch eingehalten werden kann– bei unbeabsichtigten und unbewussten Bewegungen, z.B. abhängig vonder Art der Arbeit, dem zur Verfügung stehenden Bewegungsbereich,dem Standort, den benutzten Werkzeugen, Hilfsmitteln und Materialien,– bei unkontrollierbaren Bewegungen von Werkzeugen und Hilfsmit-teln sowie Material und Abfallstücken, z.B. durch Abrutschen, Herab-fallen, Wegschnellen. Werden die Arbeiten von Elektrofachkräften oder elektrotechnischunterwiesenen Personen oder unter deren Aufsicht durchgeführt,sind mindestens die Schutzabstände nach Tabelle 2 einzuhalten.

Schutzabstand(Abstand in m von ungeschützten unterSpannung stehenden Teilen)

1,0

3,0

4,0

5,0

Netz-Nennspannung KV

Bis 1

über 1 bis 30

über 30 bis 110

über 110 bis 220

über 220 bis 380

Schutzabstand(Abstand in m von ungeschützten unterSpannung stehenden Teilen)

0,5

1,5

2,0

3,0

4,0

Netz-Nennspannung KV

110

132

150

220

275

380

Äußere Grenze der GefahrenzoneAbstand in Luftmm

1100

1300

1500

2100

2400

2900/3400

Weitere Informationen:

BGV C22 „Bauarbeiten“BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebs-mittel“ mit Durchführungsanweisungen Elektrotechnische Regeln (DIN VDE-Be-stimmungen) BGR 189 „Benutzung von Schutzkleidung“BGR 198 „Einsatz von persönlichenSchutzausrüstungen gegen Absturz“BGR 199 „Benutzung von persönlichenSchutzausrüstungen zum Retten ausHöhen und Tiefen“BGI 870 „Haltegurte und Verbindungs -mittel für Haltegurte“BGR 148 „Schutz gegen Absturz beimBau und Betrieb von Freileitungen“

Tabelle 3

D 94

07/2010

Reinigungs-und Pflegemittel

Reinigungs- und Pflegemittel enthalten u.a. gesundheitsschäd-liche Tenside, Säuren, Laugenoder Lösemittel, die inunterschiedlichen Konzentratio-nen enthalten sind.

Organisatorische Maßnahmen

● Im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung feststellen, ob essich bei dem vorgesehenenUmgang mit Reinigungs- oderPflegemittel um Gefahrstoffehandelt. Auch nicht gekenn -zeichnete Mittel können Stoffeenthalten, die die Gesundheitschädigen können.

● Informationen über den Pro-dukt-Code bzw. GISBAU einholen.● Prüfen, ob weniger gesund-heitsschädliche Mittel eingesetztwerde können.● Gefahrstoffverzeichnis erstellen.● Entsprechende Betriebsanwei-sung erstellen und die Beschäf-tigten unterweisen.● Hautschutzplan aufstellen (in Zusammenarbeit mit demBetriebsarzt).

Schutzmaßnahmen

● Reinigungs- und Pflegemittel– in festgelegten Bereichen

oder Schränken

– nicht in Pausen, Sanitär- oderBereitschaftsräumen

– möglichst originalverpackt auf-bewahren. Auf ausreichendeLüftung achten.

● Beim Umfüllen möglichst Originalgebinde oder zugelas-sene Gebinde verwenden unddiese wie das Original kennzeich-nen. Nicht in Behälter umfüllen,durch deren Form oder Bezeich-nung der Inhalt mit Lebensmittelnverwechselt werden kann.● Reinigungsmitteln nichtmischen.● Zum Ansetzen gebrauchs -fertiger Lösungen grundsätzlichkaltes Wasser verwenden, umunbeabsichtigte chemischeReaktionen zu vermeiden. ➭

● Dosierangaben des Herstel-lers beachten.● Dosierhilfen wie Dosierflaschen,-beutel, -pumpen oder automa -tische Dosieranlagen verwenden.● Möglichst technische Hilfs -mittel wie Fahreimer, Feucht -wischmops und Pressen benut-zen, um Hautkontakt mit der Reinigungs- oder Schmutzflottezu vermeiden.

Persönliche Schutzausrüstung– allgemein

● Flüssigkeitsdichte,mechanisch stabile Schutzhand-schuhe (siehe WINGIS-CD) mitverlängertem Schaft tragen.● Handschuhstulpen umschlagen,um ein Hineinlaufen vonReinigungsmitteln zu verhindern�.● Dünne Unterziehhandschuheaus Baumwolle vermindern dieSchweißbildung.● Hautschutz beachten: Vor derArbeit gezielter Hautschutz, nachder Arbeit richtige Hautreinigung,nach der Reinigung sorgsameHautpflege �.● Bei Spritzgefahr, z.B. beimUmgang mit Konzentraten oderbeim Um- oder Abfüllen Schutz-brille (Korbbrille) tragen. Gege -benenfalls Augendusche oderAugenspülflasche bereitstellen.

Zusätzliche Hinweise fürsaure Sanitärreiniger

Je nach Konzentration der ent -haltenen Säuren können Verät-zungen der Haut und Reizungender Atemwege auftreten.● Handschuhe aus Polychloro-pren, Nitril- oder Butylkautschuktragen.● Saure Reiniger nicht mit hypochlorithaltigen Reinigern verwenden, weil dabei giftigesund ätzendes Chlorgas ent -stehen kann.

Zusätzliche Hinweise für Grundreiniger und Rohrreiniger

Aufgrund der Alkalität der Reini-ger können starke Verätzungenauftreten.● Handschuhe aus Polychloro-pren, Nitril- oder Butylkautschuktragen.● Bei lösemittelhaltigen Grund reinigern Handschuhe ausButylkautschuk tragen.

Zusätzliche Hinweise fürUnterhaltsreiniger

Beim Umgang mit Konzentratenkönnen die enthaltenen Tensideund Lösemittel Reizungen derHaut auslösen.● Wenn ohne Dosiereinrichtun-gen oder Auswringer gearbeitetwird, Handschuhe aus Poly -chloropren, Nitril- oder Butyl -kautschuk tragen.

Zusätzliche Hinweise fürHolz- und Steinpflegemittel

Gesundheitsgefährdungen können durch auftretende Lösemitteldämpfe auftreten (u.a. Kopfschmerzen, Übelkeit,Müdigkeit). Lösemittel reizen und entfetten die Haut.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“BGR A1 „Grundsätze der Prävention“BGR 209 „Umgang mit Reinigungs- undPflegemitteln“BGR 195 „Benutzung von Schutzhand -schuhen“BGR 192 „Benutzung von Augen- undGesichtsschutz“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen(GefStoffV)TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“GISBAU Handschuhdatenbank

● Handschuhe aus Nitrilkautschuktragen.● Möglichst antistatische Schutzkleidung benutzen.● Bei Überschreitung derArbeitsplatzgrenzwerteAtemschutzfilter Typ A tragen.● Auf gute Raumbe- und -entlüf-tung achten.● Gebinde geschlossen halten.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

D 95

07/2010

Desinfektionsmittel

Organisatorische Maßnahmen

● Desinfektionsarbeiten in Kran-kenhäusern und Einrichtungendes Gesundheitsdienstes nur vonsachkundigen Personen oderAnleitung eines geprüften Desin-fektors oder einer Hygienefach-kraft vornehmen.● Reinigungs- und Desinfektions-plan des Auftraggebers einhal-ten. Exakte Absprachen mit demAuftraggeber treffen.● Nur geprüfte und anerkannte(gelistete) Desinfektionsmittel ein-setzen.● Aldehydhaltige Mittel möglichstdurch andere Mittel ersetzen.● Lagerung der Desinfektions-mittel im Objekt klären.● Anwendungslösung nur überspezielle Dosierhilfen herstellen.Dazu nur kaltes Wasser verwenden.● Entsprechende Betriebsanwei-sung erstellen und die Beschäf-tigten unterweisen.● Hautschutzplan aufstellen (inZusammenarbeit mit demBetriebsarzt).

Persönliche Schutzausrüstung

● Handschuhe aus Nitril- oderButylkautschuk tragen (sieheWINGIS-CD). Latex-Einmal-Hand-schuhe sind ungeeignet.● Flüssigkeitsdichte Schürzenund Stiefel verwenden. Bei Spritz-gefahr, z.B. beim Umgang mitKonzentraten oder beim Um-oder Abfüllen Schutzbrille (Korb-brille) tragen.● Hautschutz beachten: Vor derArbeit gezielter Hautschutz, nachder Arbeit richtige Hautreinigung,nach der Reinigung sorgsameHautpflege.

Zusätzliche Hinweise für formaldehydhaltige Desinfektionsmittel

● Nicht für Händedesinfektionbenutzen.● Nur mit kaltem Wasser(<25°C) ansetzen.● Wischverfahren dem Sprühver-fahren vorziehen.● Bei Flächendesinfektion immerfür ausreichende Lüftung sorgen.Bei Überschreitung des Arbeits-platzgrenzwertes Atemschutzmit Gasfilter B1, bei Sprühverfah-ren Kombinationsfilter B1-P2benutzen.● Bei Raumdesinfektion immerAtemschutz mit Gasfilter B2benutzen.● Zündquellen und Oxidations-mittel fernhalten.

Zusätzliche Hinweise für alko-holische Desinfektionsmittel

● Nur Gebrauchslösung 10 Gew.-% Alkohol verwenden.● Nicht für Raumdesinfektionverwenden.● Während und vor allem nachder Desinfektion ausreichend lüften.

● Desinfektionsmittel nicht unge-zielt versprühen.● Darauf achten, dass keineZündquellen oder heiße Flächenin den Räumen vorhanden sind.Keine elektrischen Schaltvor -gänge vornehmen.

Beschäftigungs -beschränkungen

● Jugendliche nur unter Aufsichtund zur Erreichung des Ausbil-dungszieles einsetzen, wenn dieArbeitsplatzgrenzwerte eingehal-ten werden.● Werdende und stillende Mütterdürfen Tätigkeiten mit gesund-heitsschädlichen und giftigenStoffen nicht ausführen.

Vorsorgeuntersuchungen

● Arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen nach Ergebnisder Gefährdungsbeurteilung ver-anlassen (Pflichtuntersuchungen)oder anbieten (Angebotsuntersu-chungen). Hierzu Beratung durchden Betriebsarzt.

Weitere Informationen:

BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR A1 „Grundsätze der Prävention“ BGR 209 „Umgang mit Reinigungs- undPflegemitteln“ BGR 206 „Desinfektionsarbeiten imGesundheitsdienst“BGR 208 „Reinigungsarbeiten mit Infek -tionsgefahr in medizinischen Bereichen“Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“GefahrstoffverordnungMutterschutzgesetzTRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“

Desinfektionsmittel

z.B. Giscode: GD 30, GD 40, GD 50, GD 60, GD 65, GD 80, GD 90

Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen.Nach Augenkontakt: 10 Minuten mit Wasser oder Augenspüllösung spülen. Immer Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung ausziehen und Haut mit viel Wasser reinigen.Nach Einatmen: Frischluft, Atemwege freihalten: Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Bewusstsein in kleinen Schlucken viel Wasser trinken lassen. Gabe von medizinischem Kohlepulver.Ersthelfer:

Verdünntes Produkt durch Ausguss entsorgen.

Zuständiger Arzt oder Klinik: Unfalltelefon:

Muster

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf den Umgang mit Desinfektionslösungen, dieAldehyde oder Benzalkoniumchlorid enthalten und zum Nasswischen von Boden, Arbeitsflächenund Wänden, etc. in Konzentrationen von bis zu 2,5% z.B. in Krankenhausbereichen verwendetwerden.

Nicht mit heißem Wasser anwenden!Nicht mit anderen Produkten oder Chemikalien mischen! Dosierangaben des Herstellers genau einhalten, Dosierhilfen benutzen!Nicht zur Händedesinfektion benutzen!Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen!Hautpflegepräparate vor der Arbeit und nach jeder Reinigung verwenden!Nach Arbeitsende Arbeitskleidung wechseln! Verunreinigte Kleidung sofort wechseln!Im Arbeitsbereich keine Lebensmittel aufbewahren, essen oder trinken!Desinfektionsmittel nicht im Pausen- oder Aufenthaltsraum lagern!Handschutz: Bei der Arbeit immer Handschuhe z. B. aus PVC tragen. Länge der Handschuhe mindestens 30 cm. Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert. Bei Arbeiten über Kopf Stulpen umklappen.Hautschutz: Nach der Arbeit fetthaltige Hautpflegepräparate verwendenFußschutz: Keine offenen Sandalen, sondern geschlossenes Schuhwerk anziehen.

Betriebsanweisung Nr. Betrieb: MUSTERGem. §14 GEFSTOFFV

Niederlassung/Objekt/Tätigkeit: Druckdatum:

Gefahren für Mensch und Umwelt

Einatmen oder Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.Reizt die Atemwege, die Haut und die Augen. Wirkstoffe können Hauterkrankungen auslösen.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Verhalten im Gefahrenfall

Sachgerechte Entsorgung

Unterschrift des Unternehmers