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& lifestyle Beihefter Clubmagazin Automobil Club der Schweiz Ausgabe 4, September 2012 ACS BERN Jet z t erst recht: Wiederholung der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer Jet zt anmelden: Fahrtraining Eis & Schnee

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Ausgabe 4 - September 2012

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Page 1: Clubmagazin ACS Sektion Bern

& lifestyle

Beihefter ClubmagazinAutomobil Club der Schweiz

Ausgabe 4, September 2012

ACS BERN

Jetzt erst recht:Wiederholung derAbstimmung über dieMotorfahrzeugsteuer

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Page 2: Clubmagazin ACS Sektion Bern

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Page 3: Clubmagazin ACS Sektion Bern

HerausgeberAutomobil Club der SchweizACS Sektion Bern Eigerstrasse 2CH-3007 Bern Telefon 031 311 38 13 Fax 031 311 26 37 [email protected] www.acs.ch

Chefredaktorin und GeschäftsführerinSandra Schlä[email protected]

InserateKROMER MEDIA Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 53 Fax 062 886 33 34 [email protected]

Druck und InseratenverwaltungKROMER PRINT AG Unterer Haldenweg 12 CH-5600 Lenzburg Telefon 062 886 33 33 Fax 062 886 33 34

Impressum

03 Editorial

Verkehrspolitik und Demokratie

04 Politik & Verkehr

04 Wichtiger Abstimmungstermin

05 Finanzen im Kanton Bern:

Ausgabenwachstum ohne Ende

07 Welche Regeln gelten für E-Bikes?

09 Club-Infos

09 News aus der Geschäftsstelle

10 Clubleistungen ACS Sektion Bern

13 Events & Motorsport

13 Jagd nach neuen Gurnigel-Rekorden

14 Fahrtraining Eis & Schnee

15 Fahrberatung für jedermann

18 «Es war einmal ...»

18 Die «gute alte Zeit» im Bussenwesen

19 Agenda

Beihefter Sektion BERN | September 2012

Inhalt

Wir schauen auf eine verkehrspolitisch be-

wegte Zeit zurück. Auf eidgenössischer Ebene

hat sich der Bundesrat für den Bau einer

zweiten Röhre durch den Gotthard durch-

gedrungen. Wie zu erwarten war, begehren

linke und grüne Kreise auf und wollen die

Umsetzung dieses einzig richtigen Entschei-

des mit allen Mitteln durch ein Referendum

verhindern. Dies unbesehen davon, dass

durch eine Schliessung oder Teilschliessung

des Nord-Süd-Transits der Kanton Tessin

abgeschnitten wird und der Schweiz volks-

wirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe

erwächst, welcher den Erstellungskosten der

zweiten Gotthardröhre zumindest ebenbür-

dig ist, nur dass dann das Geld weg ist und

keine Gegenleistung mehr besteht. Eine Hal-

tung, die sich diese politischen Kreise be-

kanntlich seit jeher auf die Fahnen geschrie-

ben haben, denn wirtschaftliches Wohl ergehen

in der Schweiz kommt nach deren Verständ-

nis angeblich von selbst und hierfür muss

keine Sorge getragen werden. Die Argumen-

tation, dass wir ja bereits eine milliarden-

teure NEAT gebaut haben und die Umlage-

rung von der Strasse auf die Schiene im

Be reich des Gütertransportes zu wenig voll-

zogen und diese somit nur unzureichend ge-

nutzt wird, mag nicht zu überzeugen. Ein ein-

mal begangener Fehlentscheid wird selten

durch einen nachfolgenden weiteren Fehl-

entscheid (nämlich Verzicht auf den Ausbau

des Gotthardtunnels) korrigiert. Ich zeige

mich überzeugt, dass das Thema «zweite

Gotthardröhre» noch nicht von der Traktan-

denliste der Tagesaktualitäten gestrichen

werden kann. Wir werden mit wachsamem

Auge prüfen, welche Kompromisse zur Rea-

lisierung dieser zweiten Gotthardröhre zu-

lasten des Individualverkehrs eingehandelt

und in Kauf genommen werden müssen.

Auch auf kantonaler Ebene steht ein gros-

ses Thema an. Die Abstimmung über die

Senkung der Motorfahrzeugsteuern wird am

23. September 2012 wiederholt. Wir erin-

nern uns, die letzte Abstimmung für die An-

nahme des Volksvorschlages wurde gewon-

nen, wenn auch nur knapp. Die Gegner der

Vorlage konnten diesen Entscheid nicht ak-

zeptieren und verlangten eine Nachzählung.

Einzelne (wenige) Gemeinden waren nicht

mehr imstande, die Stimmzettel nachzuzäh-

len, womit eine erneute Abstimmung über

ein Jahr später angesetzt wurde und die

Automobilisten entgegen diesem ersten

Volksentscheid weiterhin überteuerte Mo-

torfahrzeugsteuern dem Staat Bern abliefern

durften. Die Frage erscheint berechtigt, ob

mit diesem Vorgehen das Vertrauen in un-

sere Demokratie nicht ernsthaft gefährdet

wird. Es hätte andere Möglichkeiten gege-

ben, dem Umstand, dass einzelne Gemein-

den rechtswidrig die Stimmzettel vernichtet

haben und daher dort nicht nachgezählt

werden konnte, Rechnung zu tragen, anstel-

le einer erneuten Abstimmung im gesamten

Kanton, so zum Beispiel durch eine erneute

Abstimmung nur in den betroffenen Gemein-

den oder eine Übernahme der ersten Resul-

tate der Abstimmung in den dortigen Ge-

meinden. Die Frage kann auch getrost offen

bleiben, ob sich der Regierungsrat des Kan-

tons Bern auch für eine erneute Abstimmung

entschieden hätte, wenn die Vorlage zu sei-

nen Gunsten ausgefallen und knapp ge-

scheitert wäre. Ich jedenfalls habe hier meine

Zweifel. Ich denke, es ist nun an uns Auto-

mobilisten und Stimmbürgern, diesem de-

mokratiefeindlichen Gebaren Einhalt zu ge-

bieten und mit einer wuchtigen Annahme

der Volksvorlage für die Senkung der Motor-

fahrzeugsteuer am 23. September 2012

kund zu tun, dass wir uns unser erstes

Abstimmungsresultat nicht nehmen lassen.

Ich bitte Sie in diesem Sinne höflich und

eindringlich, am 23. September 2012 Ihre

Stimme für die Annahme des Volksvorschla-

ges für die Senkung der Motorfahrzeug-

steuer abzugeben.

Herzliche Grüsse

Mathias Ammann

Präsident ACS Sektion Bern

Verkehrspolitik und Demokratie

Editorial

Liebe Mitglieder und Freunde der ACS Sektion Bern

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Beihefter Sektion BERN | September 2012

Politik & Verkehr

Am 23. September 2012 kommt es im Kanton Bern zur Wiederholung der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer.

Wir alle sind gefordert, das Ja zum Volksvorschlag vom 13. Februar 2011 noch einmal zu bestätigen, damit die

Autosteuern im Kanton Bern nicht länger zweckentfremdet werden.

Wichtiger Abstimmungstermin für Berner Autofahrerinnen und Autofahrer!

Bernische Motorfahrzeugsteuer

heute zweckentfremdet

In den Neunzigerjahren wurden die Motorfahrzeugsteuern über das für den Strassenunterhalt notwendige Masse erhöht mit der Begründung, diese Massnahme sei vorübergehend notwendig, um den Kantonshaus-halt zu sanieren. Seither sind viele Jahre vergangen und der Kantons-haushalt konnte von einem kon-junkturellen Hoch und ausseror-dentlichen Einnahmen profitieren. Dennoch wurde der Zuschlag von rund 30 % auf der Motorfahrzeug-steuer beibehalten. In der Folge nehmen die Bernerinnen und Ber-ner einen ungemütlichen Spitzen-platz ein in der Rangliste der Autosteuern. Als Vizegemeindepräsidentin und für die Ver kehrssicherheit zuständige Gemeinderätin Os -termundigens staune ich ins-besondere über die aktuelle

Um was geht es?

Am 23. September geht es ein zweites Mal um die Frage, ob und wie die Motorfahr-zeugsteuern im Kanton Bern gesenkt wer-den sollen. Zur Auswahl stehen der Vor-schlag des Grossen Rates (Grossratsvorlage) und der Volksvorschlag des Initiativ-Komi-tees von Garagier Hannes Flückiger. Wäh-rend die Grossratsvorlage die Steuern nur für gewisse Fahrzeuge befristet senken will, verlangt der Volksvorschlag eine Senkung der Motorfahrzeugsteuer auf das Niveau, welches für die Finanzierung des Strassen-unterhalts notwendig ist. Die Grossratsvor-lage sieht zudem Strafsteuern vor und will damit Fahrzeuge der Kategorien E, F und G zur Kasse bitten, während der Volksvor-schlag mit einem Bonus arbeitet und auf Strafsteuern verzichtet.

Argumentation der Regierung, der Kanton brauche dieses Geld in den kommenden Jah-ren für Lärmschutz- und Sicherheitsmass-nahmen. Viele Lärmschutzmassnah men sind bereits umgesetzt, die Sanierung von Bahn-übergängen und Fussgängerstreifen sind be-reits im Gang. Verwendet wurde dafür nur ein Teil der eingezogenen Motorfahrzeug-steuern, denn für solche Massnahmen stehen Bundesmittel zur Verfügung. Tatsache ist, dass ein wesentlicher Teil der Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer dafür verwen-det wird, um Korrekturen von Fehlplanungen wie dem Mitholztunnel sowie ideologische Projekte wie Velobrücken in der Stadt Bern oder die Erhöhung des regierungsrätlichen Lohnes zu finanzieren, um nur einige Bei-spiele zu nennen.

Der Trick mit dem Steuerrabatt

Wie in der Abstimmungsbotschaft vermerkt, hat der Bund die Einteilung der Neufahr zeuge in die sieben Effizienzkategorien per 1. Januar 2012 angepasst. Das heisst: Autos, die letz-tes Jahr noch in den Effizienzkate gorien A

Berechnungsbasis: Durchschnitt der 50 meistverkauften Fahrzeugmodelle 2009

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Beihefter Sektion BERN | September 2012

Politik & Verkehr

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Finanzen im Kanton Bern:Ausgabenwachstum ohne Ende

Die Regierung rühmte sich bisher immer, dass seit über 10 Jahren schwarze Zahlen geschrieben werden im Kanton Bern und dass die Schulden deutlich gesenkt werden konnten. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich jedoch Folgendes: Die Schulden konnten tatsächlich gesenkt werden, jedoch primär dank dem Erlös des Nationalbankgoldes, dem Verkauf von Beteiligungen und anderen speziellen, einmaligen Faktoren. Ein syste-ma tischer Schuldenabbau aus ordentlich er-wirtschaftetem Gewinn ist nicht auszuma-chen. Auch konnten die ordentlichen Steuern (oder Abgaben wie die Autosteuer) nicht, wie in anderen Kantonen, dank der angeb-lich so guten Ergebnisse gesenkt werden. Das hat einen einfachen Grund: Seit jeher wachsen die Einnahmen, vor allem die Steuer-einnahmen, aber auch die Einnahmen aus dem interkantonalen Finanzausgleich, stetig an. Deshalb auch die positiven Abschlüsse, die zwar meistens nur gering ausfielen. Gleichzeitig, und das war und ist das Haupt-problem, stiegen die Ausgaben immer im Gleichschritt auch an.

Verwaltungswachstum

statt Wirtschaftswachstum

Die höheren Einnahmen wurden jeweils vor-ausgesehen und es wurde immer auch dafür gesorgt, dass der Mehrertrag auch gleich wieder ausgegeben wurde. Primär geschah dies über laufendes, regelmässiges Anwach-sen des Per sonalbestandes. Ob dies wirklich erforderlich war, darf bezweifelt werden. So sind in der jährlichen Rechnung unter ande-rem sogenannte «Personalgemeinkosten» von über 500 Mio. Franken ausgewiesen, Kosten also, die nicht direkt einem sogenannten Produkt des Kantons, somit einer direkten staat lichen Leistung zugewiesen werden kön-nen. Es sind Querschnittsfunktionen, Support für andere Abteilungen usw. So sind zum Beispiel bei den Kosten der Polizei etwa 100 Mio. Franken als solche Personalgemeinkos-

ten er fasst ... Zudem wird seitens des Perso-nals (teilweise nicht ganz zu Unrecht) be-klagt, dass die Löhne zu tief seien, nicht der Teuerung angepasst würden und nicht kon-kurrenzfähig seien. Die Rechnung wäre ein-fach: Weniger Personal, dieses dafür besser entlöhnen. Aber davon sind wir weit ent-fernt. Die Regierung ist seit Längerem dar-an, sogenannte «Sparvorlagen» zu bringen, weil sie weiss, dass es düster aussieht mit den kantonalen Finanzen der Zukunft. Nur hat sie ein eigenartiges Verständnis von «Sparen»: Wäh renddem der normale Bürger unter «Sparen» versteht, dass man im kom-menden Jahr weniger ausgibt als im letzten, ist für die Regierung «Sparen» dann, wenn sie weniger ausgeben kann, als sie eigentlich gemäss Budget und Finanzplan möchte ... Und dort sind, wie gesagt, jedes Jahr höhere Zahlen angesagt und die Staatsquote wächst unaufhaltsam.Und nun haben wir das grosse Problem, dass die Einnahmen wegen der Finanzkrise tat-sächlich nicht mehr einfach weiter wachsen, zudem Mehrbelastungen auf den Kanton zu-kommen, das Personal schlecht entlöhnt ist und in den staatlichen Pensionskassen Mil-liarden fehlen.

Finanzpolitische Einsicht fehlt

Wer gemeint hat, dass da nun wirklich schnell und entschieden Gegensteuer gege-ben wird, sah sich bisher getäuscht. Letzten Winter stellte die Regierung doch in der Tat eine Vorlage vor, wonach der Lohn der Regierung selbst deutlich hätte angehoben werden sollen! Da selbst die Linke dies nicht unterstützte, wurde die Übung abgebrochen. Dafür ging vor Kurzem eine Gesetzesvor-lage in die Vernehmlassung, wonach der automatische Lohnaufstieg für die Lehrer und das übrige Kantonspersonal eingeführt werden soll. Bei den Lehrern wurde dies vom Stimmvolk erst 2005 abgelehnt. Eine weitere Vorlage der Regierung sieht vor,

und B waren, sind es jetzt teilweise schon nicht mehr. Die Rabatte, die noch im Februar 2011 in Aussicht gestellt wurden, sind also schon jetzt teilweise Wunschdenken! Diese Entwicklung wird weitergehen und die Regie-rung freut sich bereits heute auf wachsende Einnahmen aus den Strafsteuern. Der Bonus für effiziente Fahrzeuge ist aber nicht nur aufgrund der Anpassung der Grenzwerte Augenwischerei. Die Ra batte sind auch zeit-lich auf drei Jahre befristet. Die Strafsteuern hingegen gelten unbegrenzt! Die Grossrats-vorlage ist somit reine Augenwischerei!

Kreuz bei Stichfrage nicht vergessen!

20 339 Stimmbürgerinnen und Stimmbür-ger haben bei der Abstimmung vor einem Jahr die sogenannte Stichfrage nicht beant-wortet und damit offen gelassen, ob sie im Falle einer Annahme beider Varianten den Volksvorschlag oder die Grossratsvorlage be-vorzugen. Damit haben sie ihre Stimmkraft nicht voll ausgenutzt. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Mo-torfahrzeugssteuern auch im Kanton Bern wieder dazu dienen, wozu sie bezahlt wer-den: Mit einem Ja und einem Kreuz beim Volksvorschlag bewirken wir, dass die Mo-torfahrzeugsteuern auch im Kanton Bern künftig für den Unterhalt der Strassen und nicht zur Querfinanzierung ideologischer Wünsche der bernischen Regierung verwen-det werden.

Aliki Panayides, Vizegemeindepräsidentin Ostermundigen,

Komitee für gerechte Motorfahrzeugsteuern

Die Motorfahrzeugsteuern wurden in den 1990er-Jahren massiv erhöht, um

einen Beitrag zu leisten zur Sanierung des damaligen Defizits. In der Folge

wurde es in besseren Zeiten «vergessen», dies wieder rückgängig zu machen.

Aber nicht nur diese Steuer ist schweizweit eine der höchsten: Nebst den

direkten Steuern für natürliche Personen ist der Kanton Bern bei fast allen

Steuern und Abgaben unter den Spitzenreitern. Warum eigentlich?

Page 6: Clubmagazin ACS Sektion Bern

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Beihefter Sektion BERN | September 2012

Politik & Verkehr

dass der Fehlbetrag bei den beiden staat-lichen Pensionskassen von etwa drei Milliar-den Franken vollständig und ohne Beteili-gung der Arbeitnehmer durch den Kanton und somit den Steuerzahlern getragen wer-den soll. Bei beiden Vorlagen ist überhaupt nichts zu spüren von irgendeiner Einsicht der Regierung, an der Ausgabenschraube zu drehen. Lieber will man die hohen Steuern und Abgaben oben halten oder gar weiter erhöhen, wie das die Haltung der Regierung ist zur zweiten Vorlage, die im September zur Abstimmung kommt (Änderung Steuer-gesetz).

Taktische Spiele

Dank der in der Verfassung verankerten Defizit- und Schuldenbremse wird die Re-gierung aber mittelfristig um drastischere Massnahmen auf der Ausgabenseite nicht herumkommen. Ob da je der grosse Per-sonalkuchen der Verwaltung selbst dran-kommt, ist fraglich. Im Rahmen der «Spar-übung» des Budgets 2012 ist die Regierung schlau vorgegangen: Sie hat bewusst in zwei Bereichen Aufwandkürzungen vorgenommen, wo sie sicher war, dass es ein grosses Echo gibt: Streichung einer Stunde Schulunterricht und Streichungen bei der Spitexhilfe. Sie hofft nun, dass solches mithilft, die kom-menden Abstimmungen in Sachen Steuern und Abgaben zu gewinnen, da die Leute Angst haben, dass sonst in diesen Bereichen noch mehr gestrichen wird. Fazit: Bei der Wiederholung der Abstimmung über die Mo-torfahrzeugsteuer besteht noch einmal die einmalige, nicht wiederkehrende Chance, wenigstens eine Steuer im Kanton Bern auf das schweizerische Mittel zu senken. Und damit auch ein Zeichen zu setzen, dass im Kanton Bern endlich wirklich und im eigent-lichen Sinn des Wortes gespart werden soll: JA zum Volksvorschlag, NEIN zur Vorlage des Grossen Rates und das Kreuz bei der Stichfrage beim Volksvorschlag. Und wir wissen: Jede Stimme zählt!

Andreas Blank,Verkehr & Politik

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18,5

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20,5

2006 2007 2008 2009 2010 2011

Entwicklung der Staatsquote im Kanton Bern(Aufwand/Volkseinkommen)

Quelle: Berner KMU

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Page 7: Clubmagazin ACS Sektion Bern

Beihefter Sektion BERN | September 2012

Politik & Verkehr

Welche Regeln gelten für E-Bikes?

(Art. 18 Bst. a VTS). Zulässig ist bei diesen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, mit einer Tretunterstützung, welche bis zu max. 45 km/h wirken darf. Das Fahrzeug muss über einen Pedalantrieb verfügen (Art. 179 Abs. 3 VTS).

1. Für ein E-Bike der Kategorie «Leicht-Motorfahrrad» gilt:a. Benützung des Radwegs ist obligato-

risch (Art. 33 Abs. 1 SSV)b. Keine Helmpflicht (Art. 3b Abs. 4

Bst. e VRV)c. Fest angebrachte Fahrradbeleuchtung

erforderlich (Art. 178a Abs. 1 VTS)d. Ab 16 Jahren kein Führerausweis er-

forderlich; von 14–16 Jahren Kat. M erforderlich (Art. 5 Abs. 2 Bst. d VZV, Art. 6 Abs. 1 Bst. a und f VZV)

e. Weder Fahrzeugausweis noch Kon-trollschild erforderlich (Art. 72 Abs. 1 Bst. k VZV)

f. Kein Rückspiegel erforderlich

2. Für ein E-Bike der Kategorie «Motorfahr-rad» gilt:a. Benützung des Radwegs ist obligato-

risch (Art. 33 Abs. 1 SSV)b. Beim Helm ist zu präzisieren:

i. Keine Helmpflicht, wenn bauart-bedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h und mit Tretunter-stützung bis max. 25 km/h (Art. 3b Abs. 4 Bst. e VRV)

ii. Velohelmpflicht, wenn bauartbe-dingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h, aber mit Tretunterstützung auch über 25 km/h (Art. 3b Abs. 4 Bst. f VRV)

iii. Mofahelmpflicht, wenn bauartbe-dingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h liegt (Art. 3b Abs. 3 VRV)

c. Führerausweis der Kat. M benötigt (ab 14 Jahren; Art. 6 Abs. 1 Bst. a VZV, Art. 3 Abs. 3 VZV)

d. Anbringen einer Motorfahrradbeleuch-tung vorgeschrieben (Art. 179a, 180 VTS)

e. Fahrzeugausweis und Kontrollschild erforderlich (Art. 90 VZV)

f. Rückspiegel ist erforderlich (Art. 179b Abs. 1 VTS)

Das Anbringen eines Kinderanhängers ist übrigens neu bei beiden Kategorien zulässig (Art. 63 Abs. 3 Bst. d VRV; und infolge der Aufhebung von Art. 63 Abs. 5 VRV). Bei

Die Situation ist in diesen Sommertagen vor allem in den Städten allgegenwärtig, und so passierte es auch mir. Ich stecke im Auto im Abendverkehr fest. Die Sonne brennt auf das Autodach. Nur langsam geht es vorwärts. Es überholt mich ein E-Bike-Fahrer, nicht auf dem Fahrradstreifen fahrend, sondern links an mir vorbei. Der Fahrer strahlt in den sonnigen Himmel, ohne Helm, dafür mit um-so befriedigterem Gesichtsausdruck, weil er im stockenden Abendverkehr all die pferde-starken Fahrzeuge hinter sich lassen kann. «Darf der das? Ohne Helm und nicht auf dem Fahrradstreifen?», frage ich mich ärgerlich. Auf der anderen Seite hat vielleicht auch be-reits manch ein Leser die Vorzüge eines E-Bikes für sich selbst entdeckt. Die Zahl der Fahrer elektrounterstützter Fahrräder nimmt jeden-falls konstant zu. Was aber gelten eigentlich für Regeln für diese Fahrzeuge? Dieselben wie für ein Fahrrad? Oder wie für ein Mofa? Auf den 1. Mai 2012 traten neue bundesrechtliche Regelungen inkraft, welche hier mehr Klar-heit schaffen sollen. Einige Kernpunkte wer-den nachfolgend kurz aufgezeigt.Bei einer Motorleistung des E-Bikes bis ma-ximal 500 W handelt es sich um ein Leicht-Motorfahrrad (Art. 18 Bst. b VTS). Die bau-artbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 20 km/h, wobei die Tretunterstützung bis max. 25 km/h wirken darf. Ein Pedal-antrieb ist aber nicht erforderlich (Art. 175 Abs. 1bis VTS). Bei einer Leistung über 500 W bis zu 1000 W sind wir hingegen in der Kategorie der übrigen Motorfahrräder

den genannten Punkten handelt es sich nur um eine Auswahl. Weitere Informationen zu den seit dem 1. Mai 2012 geltenden Bestim-mungen finden sich auf der Homepage des Bundesamts für Strassen (ASTRA; www. astra.admin.ch). Eine tabellarische Zusam-menstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Elektro-Motorfahrrädern kann eingesehen werden unter www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/26388.pdf. Informie-ren Sie sich – Ihrer Sicherheit zuliebe!Auf mein eingangs geschildertes Erlebnis zurückkommend kann ich also festhalten, dass der E-Bike-Fahrer den Radweg hätte benützen müssen. Hingegen kann ohne Kenntnis seines Fahrradtyps nicht beurteilt werden, ob er einen Helm hätte tragen müs-sen oder nicht. Zum Schluss sei Folgendes angemerkt: Mit jeder Weiterentwicklung in der Sparte der elektrischen Fahrräder stellen sich neue (Sicherheits-)Fragen, was wiederum auch die Gesetzgebung herausfordert. Man denke zum Beispiel an Elektrobikes wie das Black-trail, welches gemäss Medienberichten in der Lage sei, Geschwindigkeiten bis zu 100 Kilo-metern pro Stunde zu erreichen. Das Tragen eines Helms wäre beim Ritt eines solchen Ferraris unter den Elektrobikes bereits nach heutiger Gesetzgebung Pflicht. Darüber hin-aus stellt sich aber wie bei jeder Neuentwick-lung die Frage, welche Voraussetzungen für eine Zulassung gegeben und welche Sicher-heitsmassnahmen getroffen werden müssen. Die neueste Gesetzesrevision ist in jedem Fall wohl noch nicht das Ende der gesetz-geberischen Geschichte rund um die E-Bikes.

Debora Friedli-Bruggmann, RechtsanwältinAmmann Rechtsanwälte AG, Jegenstorf

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Sie flitzen manchmal sogar den Autofahrern um die Ohren, die E-Bikes. Doch was für Regeln gelten für sie eigentlich?

Die zitierten gesetzlichen Erlasse

SSV Signalisationsverordnung

(SR 741.21)

VRV Verkehrsregelnverordnung

(SR 741.11)

VTS Verordnung über die technischen

Anforderungen an Strassen-

fahrzeuge (SR 741.41)

VZV Verordnung über die Zulassung

von Personen und Fahrzeugen

zum Strassenverkehr (SR 741.31)

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Page 8: Clubmagazin ACS Sektion Bern

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Beihefter Sektion BERN | September 2012

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Beihefter Sektion BERN | September 2012

Club-Infos

News aus der GeschäftsstelleLiebe ACS Mitglieder

In der letzten Ausgabe beschrieb Guido Reber, Vize-Präsident ACS Sektion Bern, die Entwicklung der Mobilität sowie des motorisierten Individualverkehrs. Der heu-tige Autofahrer bemerke oft, dass eher eine Be- und Verhinderung als eine Entwicklung von Bauten, Massnahmen, Regelungen und Gesetzen herrsche. Damit überhaupt jemand am motorisierten Individualverkehr teilnehmen kann, muss eine Führerprüfung beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt absolviert werden. Meis-tens sind dies Personen im Alter von 18 Jah-ren. Die Hürde für Personenwagen-Neulenker wurde in den vergangenen Jahren immer höher. Es müssen ein Nothelferkurs, die Theorieprüfung, ein Verkehrskundekurs so-wie die praktische Prüfung obligatorisch absolviert werden. Fahrstunden sind nach wie vor nicht obligatorisch. Ist die Prüfung bestanden, so wird seit 2005 der Führeraus-weis nur noch auf Probe ausgestellt. Inner-halb von drei Jahren müssen die Neulenker zwei Weiterbildungstage in sogenannten Fahrzentren besuchen. Kommt in diesen drei Jahren kein Ausweisentzug hinzu, so kann vor Ablauf der Frist der definitive Ausweis beantragt werden. Die durch-schnittlichen Gesamtkosten für die Ausbil-dung inkl. obligatorische Weiterbildung be-laufen sich auf rund CHF 5250.–.Natürlich spricht nichts gegen die Senkung der Unfallzahlen und eine solide Fahraus-bildung, vor allem nicht bei Neulenkern! Es ist jedoch so, dass sich die Unfallzahlen nicht in jedem Bereich verbessert haben, wo Obligatorien festgelegt wurden. In den ver-gangenen 10 Jahren wurde eine Verkehrs-politik betrieben, welche nicht immer im Sinne der Verkehrssicherheit war. Zum Bei-spiel die Zunahme der Unfälle mit schweren Motorrädern durch den Wegfall der zwei Jahre 125-ccm-Praxis (Direkteinstieg). Be-ängstigend am Beispiel Fahrausbildung ist, dass für den motorisierten Individualver-kehr immer mehr Obligatorien geschaffen wurden. Es gibt viele Ansätze, die Unfall-zahlen auch ohne «Zwangsausbildung» sen-ken zu können. Das Problem ist nur, dass dabei kein Geld verdient werden kann!

In den Kommissionen, die sich für die Ver-kehrssicherheit verantwortlich fühlen, sind nicht immer die besten Fachleute vertreten. Darum wundert es manchmal nicht, dass wieder fragwürdige neue Regelungen, na-türlich mit Kosten verbunden, eingeführt werden. Welches Segment wird künftig einen obligatorischen Weiterbildungskurs besuchen müssen? Sind es die über 65-Jäh-rigen oder die über 70-Jährigen? Muss künftig alle fünf Jahre ein Weiterbildungs-kurs absolviert werden? Was kommt noch? Wie bereits erwähnt, werden obligatorische Angelegenheiten immer mit der Verkehrs-sicherheit begründet. Diesem Trend müs-sen wir motorisierten Individualverkehrs-teilnehmer entgegenwirken. Liebe Leserinnen und Leser, verstehen Sie mich bitte nicht falsch, die Verkehrssicherheit liegt mir und dem ACS sehr am Herzen. Die bestehenden Methoden und gesetzlichen Vorlagen – mit der Begründung, die Unfallzahlen zu sen-ken – sind jedoch teils recht schleierhaft. Die Unfallzahlen in der Schweiz, verglichen mit jenen aus der ganzen Welt, befinden sich auf einem tiefen Niveau. Dies hat vor allem auch damit zu tun, dass die Schweiz eine der besten Strasseninfrastrukturen weltweit besitzt und klare Verkehrsregeln gelten. Am Beispiel Verkehrssicherheit ist ersicht-lich, dass die Kosten über die letzten Jahre stets gewachsen sind und der Bürger «step by step» für seine individuelle Mobilität mehr bezahlen muss. Diesem Trend der stetig wachsenden Kosten können wir am 23. September 2012 entgegenwirken. An diesem Tag findet die Wiederholung der Abstimmung «Motorfahrzeugsteuern» statt. Diese Abstimmung hat keinen Zusammen-hang mit der Verkehrssicherheit. Der Punkt ist nur, dass wir hier einen Akzent gegen die stetige Abzockerei der Automobilisten set-zen können, nämlich mittels Gang an die Urne. Hier haben wir ein Recht, das wir zu unseren Gunsten nutzen sollten. Packen Sie diese Chance und stimmen Sie am 23. Sep-tember 2012 nochmals über die Senkung der Motorfahrzeugsteuern ab!

Herzlichst, Ihr Christoph Jöhr, Stv. Geschäftsführer

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Clubleistungen ACS Sektion Bern

Beihefter Sektion BERN | September 2012

Club-Infos

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Bargeldlose Pannenhilfe für Autos und Motorräder

in ganz Europa

– Versichert sind alle mit dem Mitglied im gleichen Haus-

halt wohnenden Personen.

– Ihre Ferien oder Geschäftsreisen können rasch fortge-

setzt werden – dank unserem europaweiten Netzwerk.

Überall, wo Sie sind. Jeden Tag, rund um die Uhr!

Die detaillierten Pannenhilfe-Bestimmungen sind im

Sekretariat erhältlich.

Sektionsorgan ACS BERN, Zeitschrift «auto & lifestyle»

5 Mal jährlich erscheint das Sektionsorgan ACS BERN

mit aktuellen sektionsbezogenen Informationen als

Einhefter der 10 Mal jährlich erscheinenden Zeitschrift

«auto & lifestyle».

Prämienrabatt Zurich Versicherung

Auf Relax-Motorfahrzeug- und Haushaltversicherung der

Zurich Versicherung erhält das ACS Mitglied 5% Rabatt.

ACS Privatrechtsschutz

(Schweiz und Fürstentum Liechtenstein)

Verlangen Sie eine detaillierte Offerte!

ACS VISA Card

Die ACS VISA Card Classic ist in der ACS Mitgliedschaft

inbegriffen (ACS VISA Card Gold: 1. Jahr gratis, danach

CHF 100.–). ACS Partnermitglieder haben Anrecht auf

eine Gratis-Zweitkarte.

Veranstaltungen und Ausbildungskurse

– Fahrtraining Eis & Schnee in Saanen

– Sportfahrerkurs in Interlaken

– Internationale Ausbildungskurse Hockenheim

– Fahrtraining mit Instruktion in Dijon

– Jugendfahrschullager

– Motorsport: Automobilslalom Saanen und Interlaken,

Bergrennen Gurnigel

– ACS Slalom Trophy

Rechtsauskunft

Als ACS Mitglied haben Sie ein Mal pro Jahr Anrecht auf

eine kostenlose Rechtsauskunft im Zusammenhang mit

Auto und Verkehr. Unsere Rechtskonsulenten stehen

Ihnen gerne zur Seite.

Technischer Dienst

Sie möchten die effektiven Kosten Ihres Fahrzeuges

kennen? Sie planen den Kauf eines neuen Autos und

brauchen Informationen über neue Modelle? Unsere

Experten beraten Sie gerne bei technischen Fragen.

Obligatorische Fahrzeugprüfung

Die ACS Sektion Bern übernimmt die Kosten von max.

CHF 60.– für eine obligatorische periodische Fahrzeug-

prüfung beim Strassenverkehrsamt (pro Jahr und Mitglied

eine Prüfung). Senden Sie uns die bezahlte Rechnung

innerhalb von 3 Monaten nach der Prüfung mit Einzah-

lungsschein/Kontoangaben zur Rückerstattung zu.

ACS Reparaturkostenversicherung

Minimieren Sie das Risiko von hohen Reparaturkosten mit

dem Abschluss einer ACS Reparaturkostenversicherung.

Clubladen, E-Shop

– Autobahnvignetten Schweiz/Österreich,

italienische Viacard

– Internationaler Führerausweis,

englische Übersetzung des Führerausweises

– Strassenkarten mit Vergünstigung

– Verkauf von sämtlichen Formel-1-Tickets

– Attraktive Clubartikel – für ACS Fans!

ACS Sektion Bern

Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern

Tel. +41 31 311 38 13

Fax +41 31 311 26 37

[email protected]

www.acs-bern.ch

Page 11: Clubmagazin ACS Sektion Bern

Beihefter Sektion BERN | September 2012

Club-Infos

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Weiter profitieren ACS Mitglieder unter anderem von folgenden Angeboten

Dienstleistung/Produkt Für ACS Mitglieder Normalpreis

Englische Übersetzung / Internat. Führerausweis CHF 25.– CHF 45.–

Fahrtraining Eis & Schnee Saanen CHF 270.– CHF 320.–

Fahrtraining mit Instruktion Dijon (F) CHF 620.– CHF 690.–

Sportfahrerkurs Interlaken CHF 230.– CHF 280.–

Automobilslaloms Saanen und Interlaken CHF 30.– Rabatt Normalpreis

Die ACS Mitgliederkategorien im Überblick

ACS Classic ACS Travel ACS Premium

Clubleistungen Clubleistungen Clubleistungen

Pannenhilfe Europa* – Pannenhilfe Europa*

– Annullierungskosten Welt* Annullierungskosten Welt*

– Reiseschutz Welt* Reiseschutz Welt*

– – Verkehrsrechtsschutz Welt*

– – Benützung Mietfahrzeuge*

(Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung)

– – Lenken fremder Motorfahrzeuge*

CHF 150.– CHF 130.– CHF 290.–

* Die Versicherungskomponenten der gewählten ACS Mitgliederkategorie gelten für das Mitglied

und alle im gleichen Haushalt lebenden Personen.

CH-3007 Bern, im Juni 2012, Änderungen vorbehalten

Interessante Mehrwertpartner (weitere Informationen unter www.acs.ch/Partner)

Page 12: Clubmagazin ACS Sektion Bern

8. & 9. SEPTEMBER 2012

gurnigelrennen.ch

Page 13: Clubmagazin ACS Sektion Bern

Jagd nach neuen Gurnigel-RekordenAm Wochenende vom 8. und 9. September 2012 ist es wieder soweit: Mehr als 250 Fah-rer aus der ganzen Schweiz und dem be-nachbarten Ausland kommen ins schöne Gantrischgebiet, um am beliebten Berg-rennen am Gurnigel teilzunehmen. Der Ver-ein Bergrennen Gurnigel und die ACS Sek-tion Bern als Partner stecken mitten in den letzten Vorbereitungen, um den Motorsport-lern wie auch den Tausenden Zuschauern einen attraktiven Anlass zu präsentieren. Das Rennen zählt 2012 als zweitletzter Lauf zur Schweizer Bergmeisterschaft und zur Jahres-wertung von diversen ACS Sektionen.Die erste Austragung des Gurnigelrennens geht auf das Jahr 1910 zurück, ist jedoch in der Nachkriegszeit erst ab 1968 wieder durchgeführt worden. Aus Sicherheitsgrün-den ist die Rennstrecke von Dürrbach nach Gurnigelbad im Vorjahr um 19 Meter auf 3734 Meter verkürzt worden. Diese Mass-nahme drängte sich auf, da die Fahrzeuge der Spitzenfahrer immer schneller werden und der Auslauf nach dem Ziel zu knapp geworden war. Da das letztjährige Rennen von wechselhaften Witterungsbedingungen begleitet worden war, werden die ersten Bestzeiten auf dieser neuen Strecken variante am 9. September wohl in allen Klassen ver-bessert. Vorausgesetzt, Petrus ist dem Ver-anstalter am zweiten September-Wochen-ende wieder gut gesinnt.Für die Gesamtwertung werden zwar die Zeiten aus zwei Rennläufen addiert, für je-den Rennfahrer ist es jedoch ein besonderer Leistungsausweis, wenn er in seiner Klasse eine neue Rekordzeit aufstellen kann. Wem sogar eine neue Gruppenbestzeit gelingt, darf sich zwei zusätzliche Punkte für die

Bergmeisterschaft gutschreiben lassen. Für die Wertung zur Tourenwagen-Meisterschaft werden die verschiedenen Gruppen in fünf Divisionen eingeteilt, während alle Renn-sportwagen für ihre Meisterschaft gemein-sam gewertet werden. Bei idealen Bedin-gungen werden für die Besten also sechs Mal 17 Punkte (15+2) verteilt. In der Vergangen-heit ist es schon mehrmals vorgekommen, dass gerade die Zusatzpunkte am Saison-ende den Ausschlag über die Vergabe der Podestplätze in der Meisterschaft gaben. Für Kenner der Bergrennszene, die sich das Gur-nigelrennen ohnehin nie entgehen lassen, sind solche Rekordfahrten immer ein Lecker-bissen, müssen die Sportler doch das fah-rerische und materielle Potenzial voll aus-schöpfen.Absoluter Streckenrekordhalter bis zum Jubiläumsrennen 2010 und seit der ersten Austragung auf der leicht verkürzten Piste im Vorjahr ist Marcel Steiner aus Oberdiess-bach. Bei sechs weiteren Bergrennen mar-kierte der Berner mit seinem gegen 500 PS starken Osella-Zytek einen neuen Strecken-rekord, was jeweils mit 17 SM-Punkten be-lohnt worden ist. Nur auf der Berg-EM- Strecke von St-Ursanne nach Les Rangiers hält Europameister Simone Faggioli aus Ita-lien mit einem identischen Rennsportwagen den Rekord seit 2009, doch war dort noch nie ein anderer Schweizer schneller als Stei-ner. Mit dem Tagessieg in Reitnau startete der Titelverteidiger am 1. Juli wiederum er-folgreich in die neue SM-Saison, nur hatte der ACS als Veranstalter das erste Mal seit zwölf Jahren das Pech, dass es in beiden Rennläufen regnete und dadurch mit einer Ausnahme keine Rekorde gefallen sind.

Als einziger der gewerteten Fahrer knackte Marcel Steiner letztes Jahr bei der Fahrt zum vierten Gurnigel-Tagessieg in Folge auf feuchter Unterlage in 1:58:94 die Zwei- Minuten-Grenze. In seinem dritten Trainings-lauf kam der Lokalmatador am Samstag bei noch gutem Wetter auf 1:43:54, was einem noch nie erreichten Durchschnittstempo von 129,8 km/h und somit einem inoffiziellen Rekord entsprach. Als erster Strecken-rekord halter ging jedoch «Raketen-Bruno» Ian niello mit 1:58:59 in die Annalen ein, der mit seinem Lancia Delta S4 am Sonntag-morgen noch eine trockene Fahrbahn vor-fand, am Nachmittag im Nassen aber mit einem Defekt ausschied. Auf der Website www.gurnigelrennen.ch können Sie alle Klassenbestzeiten von 2011 nachlesen und sich über den Stand der Vor-bereitungen informieren. Das OK freut sich, Sie auch in diesem Jahr begrüssen zu dürfen!

ACS Mitglieder erhalten mit untenstehen-dem Bon CHF 5.– Rabatt auf dem Gurnigel-Eintritt. Bitte Gutschein ausschneiden und an der Tageskasse einlösen!

Beihefter Sektion BERN | September 2012

Events & Motorsport

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BON5.– (Wert in CHF)

einlösbar an der Gurnigel-Tageskasse

am 8./9. September 2012

für einen Eintritt nach Wahl

Marcel Steiner strebt mit seinem Osella-Zytek seinen fünften Gurnigel-Sieg in Rekordzeit an.

Bruno Ianniello kommt mit seinem Lancia Delta S4 als erster Streckenrekordhalter an den Gurnigel.

Fotos: J. Kaufmann

Page 14: Clubmagazin ACS Sektion Bern

Verbessern Sie Ihre Fahrtechnik unter schwierigen winterlichen Verhält-nissen – für mehr Sicherheit im Alltag. Dabei stehen Ihnen erfahreneInstruktoren zur Verfügung und fordern Sie Schritt für Schritt, genau so wiees Ihrer persönlichen Situation entspricht.Wenn Sie Freude am Fahrenhaben und lernen wollen, mit Ihrem eigenen Fahrzeug auf Eis und Schneesicher zu fahren, dann werden Sie einen unvergesslichen Tag erleben!

Kursort Traditionellerweise findet das Fahrtraining auf dem Flugplatz inSaanen statt. Eine präparierte Eis- und Schneepiste bietet idealeÜbungsvoraussetzungen.

Programm Kursbeginn: 08.00 Uhr, Kursdauer: ca. 8 Std.Wir bieten: Einführungstheorie / praktische Demonstrationen /sichere Fahrtechnik / Beherrschen des Fahrzeuges im Kurvenbe-reich / Bremsübungen / interessante Gespräche und gute Kontakte.

Kursdaten Donnerstag, 27. Dezember 2012Freitag, 28. Dezember 2012Samstag, 29. Dezember 2012(Anmeldeschluss: Montag, 10. Dezember 2012)

Kurskosten CHF 320.– (Preisänderungen vorbehalten)Das Kursgeld beinhaltet zusätzlich zur Instruktion die Unfall- undHaftpflichtversicherung. Das Mittagessen ist nicht im Kursgeldenthalten.

ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 50.– auf denKurskosten.

Teilnahme- Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen im Besitz einesbedingungen gültigen Führerausweises sein. Die Teilnehmer stellen ihre Fahr-

zeuge selbst. Das Fahrtraining darf nur mit einem strassenzugelas-senen und immatrikulierten Fahrzeug besucht werden. Verlangtwerden im Minimum Dreipunkt-Sicherheitsgurten (Standard beiPersonenwagen).

Weitere Infos finden Sie unter www.fahrkurs.ch

Fahrtraining Eis & Schnee

Anmeldung, Organisation und InformationACS Sektion BernEigerstrasse 2CH-3007 BernTelefon +41 31 311 38 28Fax +41 31 311 26 [email protected]

AnmeldetalonIch melde mich für folgendes Kursdatum an:

KursdatenDonnerstag, 27. Dezember 2012Freitag, 28. Dezember 2012Samstag, 29. Dezember 2012(Anmeldeschluss: Montag, 10. Dezember 2012)

Talon bitte einsenden oder faxen an:

ACS Sektion BernEigerstrasse 2, CH-3007 BernTelefon +41 31 311 38 28, Fax +41 31 311 26 [email protected], www.fahrkurs.ch

Name Vorname

Strasse/Nr. PLZ/Ort

Telefon Geburtsdatum

E-Mail

ACS Mitgliedernummer

Datum Unterschrift

Angaben zum Fahrzeug

Fahrzeugmarke/Typ

Jahrgang Hubraum (in ccm) Turbo/Kompressor

Fahrhilfen Automatikgetriebe ABS Traktionskontrolle

Antriebsart Frontantrieb Heckantrieb Allrad (4x4)

Bemerkungen

Page 15: Clubmagazin ACS Sektion Bern

Beihefter Sektion BERN | September 2012

Events & Motorsport

Fahrberatung für jedermann – eine Dienstleistung des ACS

Fahrerlaubnis allfällige Fahr- und Verkehrs-defizite ausgeglichen und Unfälle vermieden werden. Sicheres Lenken von Fahrzeugen bedingt ein reibungsloses Funktionieren des Regelkreises «Fahrer – Fahrzeug – Strasse».Während sich die Segmente «Fahrzeug – Strasse» im Laufe der Zeit meist positiv entwickeln, baut der Fahrzeuglenker seine Fahrtauglichkeit und Fahrkompetenz mit zunehmendem Alter stetig ab. Dies hat zur Folge, dass der eben erwähnte Regelkreis gestört wird und Gefahren für alle Verkehrs-teilnehmer nach sich zieht.

Dieses Angebot zur freiwilligen Fahrberatung ist weder Test noch Kontrolle, sondern dient der persönlichen Bestandesaufnahme. Im Gespräch und auf der Checkfahrt mit den Fahrberatern erhalten Interessierte Tipps und Informationen, die Ihnen den Alltag im Strassenverkehr erleichtern.

Grundziel soll das Senken der Verkehrs-opferzahlen auf unseren Strassen sein. Je früher der Kontakt zwischen Fahrer und Fahrberater hergestellt wird, desto früher können im Zeitalter der (noch) unbefristeten

Sixt liebt BMWfür sein adaptives Kurvenlicht.

(Was allerdings kein Grund ist, selbst zum Scheinwerfer zu werden. Mieten Sie den BMW 3er unter 0848 88 44 44 oder www.sixt.ch)

Die Fahrberatung ist keine Prüfung! Sie ist vielmehr eine freiwillige Kontrollfahrt. Am Ende dieser Fahrt erhalten die Teilnehmer/ -innen ein Feedback über das Resultat und die Defizite.

Interessierte können sich melden bei Herrn Christoph Jöhr, ACS Sektion Bern, Eiger-strasse 2, 3007 Bern, Telefon 031 311 38 13, E-Mail: [email protected]. Herr Jöhr wird Sie an einen vom ACS spezialisierten Fahrberater vermitteln oder allfällige Fragen beantworten.

Page 16: Clubmagazin ACS Sektion Bern

Exklusive ACS Adventsre ise

Budapest Fest l icher Advent mi t dem Star tenor Ramon Vargas 28.11 . - 02 .12 .2012

Budapest ist eine Stadt der Musik, der Kultur und der Geschichte, aber auch eine charmante Metropole mit viel Gemütlichkeit und einem unverwechselbaren Flair der K&K Zeit! Während unserer vielfältigen Adventsreise bieten wir Ihnen ein abwechslungs-reiches Programm mit zahlreichen musikalischen, kulturellen, historischen und kulinarischen Höhe-punkten. Der mexikanische Startenor Ramon Vargas gibt im grossartigen Konzertsaal im Palast der Künste ein exklusives Galakonzert, und in der pracht-vollen Staatsoper erleben Sie das Ballett "Nusskna-cker" und die Oper "La Bohème". Während Ausflügen in die Umgebung sehen Sie das malerische Städt-chen Szentendre und das liebevoll renovierte Sissi-Schloss in Gödöllö. Und lassen Sie sich überraschen von einer hochstehenden Gastronomie und einer romantischen vorweihnächtlichen Atmosphäre.

Hote lLE MERIDIEN *****Elegantes Luxushotel nahe der Fussgängerzone und Ein-kaufsstrassen. Die stilvoll eingerichteten Zimmer der Kategorie Superior verfügen über jeden Komfort. Restau-rant "Le Bourbon" mit internationaler Küche, Café "Atrium" für kleine Snacks, Bar, Fitnesscenter mit Schwimmbad und Sauna. Vielfältiges Frühstücksbuffet. 218 Zimmer.

FlugplanDirekte Linienflüge mit Swiss.Zürich ab 12.30 LX 2254Budapest an 14.00Budapest ab 19.45 LX 2259Zürich an 21.20Flugplanänderungen vorbehalten.

ACS-Reise le i tungDiese Reise wird von David Frauch, Geschäftsführer ACS-Reisen AG, begleitet. Er reist seit über 25 Jahren regelmässig nach Ungarn und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Ausflüge werden von einer versierten, deutschsprachigen Fremdenführerin begleitet.

Reiseprogramm28.11.2012, MittwochFlug mit Swiss nach Budapest, wo Sie die Reiseleitung zu einer Rundfahrt mit Besuch der wichtigsten Sehens-würdigkeiten auf der Pester Seite erwartet. Sie sehen das prunkvolle Parlament, grosszügige Boulevards sowie die Stephans-Basilika und erhalten erste Einblicke in die interessante Geschichte. Zimmerbezug im Luxus-hotel Le Meridien im Herzen der Stadt. Zeit zur Erho-lung. Am Abend erleben Sie im grossartigen Konzertsaal im Palast der Künste das Galakonzert mit dem Startenor Ramon Vargas. Leichtes Abendessen in typischer Atmo-sphäre nach dem Konzert.

29.11.2012, DonnerstagDer Vormittag steht ganz im Zeichen der Budaer Seite, wo wir Ihnen unter kundiger Leitung den Burgberg mit der Fischerbastei, der Matthias-Kirche und reizvolle Gassen zeigen. Der Nachmittag steht für einen Bummel über den stimmungsvollen Weihnachtsmarkt in der Nähe Ihres Hotels zu Ihrer freien Verfügung. Am Abend kön-nen Sie sich auf ein exquisites Gourmet-Dîner in einem preisgekrönten Restaurant freuen.

30.11.2012, FreitagNach dem Frühstück Ausflug ins malerische Städtchen Szentendre, Stadt der Künstler an der Donau. Nach einem gemütlichen Spaziergang Besuch des Keramik-museums von Margit Kovacs und Kaffeepause im Marzi-panmuseum. Rückkehr nach Budapest und Zeit zur freien Verfügung. Am Abend sehen Sie in der pracht-vollen Staatsoper Tschaikowskis Ballett "Der Nussknak-ker", danach Dîner im legendären Restaurant Gundel.

01.12.2012, SamstagDer heutige Vormittag steht ganz im Zeichen der Musik. Wir zeigen Ihnen das Franz Liszt Museum und das Bela Bartok Gedenkhaus. Nachmittag Zeit zur freien Verfügung für einen ausgiebigen Einkaufsbummel durch die beim Hotel gelegene Fussgängerzone. Abends Puccinis Oper "La Bohème" in der Staatsoper und festliches Abschieds-abendessen mit herrlicher Aussicht auf der Fischerbastei.

02.12.2012, SonntagDen letzten Tag verbringen Sie auf den Spuren von Kai-serin Elisabeth. In Gödöllö besuchen Sie ihre Sommerre-sidenz mit dem wunderschönen Barocktheater. Rückfahrt nach Budapest und Imbiss in einem prachtvollen Kaffee- haus, welches den Glanz der K&K-Zeit nochmals richtig aufleben lässt. Transfer zum Flughafen und Rückflug.

Hinweise

Minimale Teilnehmerzahl: 10Maximale Teilnehmerzahl: 20

Vie le Le is tungen

4 Übernachtungen in der Kategorie Deluxe im Hotel Le Meridien mit Frühstücksbuffet

Karten 1. Kat. für ein Konzert im Palast der Künste und zwei Vorstellungen in der Staatsoper

PreisePreise Arrangement pro

Person in CHF(mit Reise)

BUDAPESTAdventsreise

28.11. – 02.12.2012

Doppelzimmer Einzelzimmer2'870 3'380

Annullations- & Rückreise-Versicherung: auf AnfrageEs gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG gemäss Katalog Musikreisen 2012/2013.

Auskünfte und Reservation: ACS-Reisen AG, Bernstrasse 164, 3052 Zollikofen Telefon 031 / 378 01 41 ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 Zürich Telefon 044 / 387 75 10

Page 17: Clubmagazin ACS Sektion Bern

Exklusive ACS Adventsre ise

Florenz Advent in der Tos-kana mi t grosser Kunst und Klassik 30.11 . - 03 .12 .2012

Florenz ist ein Sehnsuchtsort für Kunst- und Musik-freunde, Geniesser, Gourmets, Weinkenner und Modefans aus der ganzen Welt. Sie kommen vor allem von Frühling bis Herbst in Scharen, und deshalb hat Florenz im Winter einen ganz besonderen Reiz. Dann kann man die Stadt ohne grosse Menschentrauben erkunden und entdecken. Erleben Sie ein vielseitiges Adventswochenende in dieser magischen Stadt. Zubin Mehta ist Garant für musikalische Sternstun-den, im Konzert und in Puccinis Turandot. Brunelle-schi, Giotto und Michelangelo lassen die Herzen aller Kunstfreunde höher schlagen, und natürlich fehlen auch die Köstlichkeiten aus der fiorentinischen Küche und den toskanischen Weinkellern nicht - eine per-fekte Symbiose von Kunst und Genuss!

Hote lGRAND HOTEL VILLA MEDICI *****Traditionsreiches Haus mit Stil an sehr guter Lage im Stadtzentrum, die bedeutenden Sehenswürdigkeiten liegen in Fussdistanz. Mitglied bei "The Leading Hotels of the World". Die Zimmer sind klassisch oder stilvoll zeitgemäss eingerichtet und verfügen über viel Komfort. 2 Restaurants, Jockey Bar, Lobby. Fitnessclub mit Sauna und Gym. Frühstücksbuffet. 100 Zimmer.

ACS-Reise le i tungDiese Reise wird von Beat Luginbühl, Präsident der Freunde des Stadttheaters Bern, begleitet. Er reist regelmässig nach Italien und weilte schon oft Florenz, auch als Reiseleiter. Ausflüge und Führungen leitet ein versierter, deutschsprachiger Fremdenführer.

HinweiseMinimale Teilnehmerzahl: 12Maximale Teilnehmerzahl: 20

Die Innenstadt von Florenz ist für Reisebusse gesperrt, so dass man sich im Zentrum zu Fuss bewegt.

Reiseprogramm30.11.2012, FreitagDirektflug nach Florenz. Fahrt zur Piazzale Michelangelo und Besuch der Basilika San Miniato al Monte, einer der schönsten Kirchen Italiens. Zimmerbezug im Grand Hotel Villa Medici. Zeit zur Erholung. 19 Uhr Apéritif im Hotel, 20.30 Uhr Konzert im neuen Opernhaus mit dem Orche-stra del Maggio Musicale Fiorentino unter Maestro Zubin Mehta (Programm lag bei Drucklegung noch nicht fest).

01.12.2012, SamstagStadtrundgang unter kundiger Leitung durch das histo-rische Zentrum. Ein Höhepunkt ist die Kathedrale Santa Maria del Fiore mit ihrer gewaltigen Kuppel von Brunelle-schi, eine Meisterleistung der Renaissance, und dem Campanile von Giotto. Besuch des Baptisteriums San Giovanni und Mittagessen in einem typischen Restaurant. Nachmittags Führung in der Galleria dell'Accademia mit Michelangelos David und ihrer bedeutenden Sammlung mit Kunst des 13. und 14. Jh. Abend zur freien Verfügung.

02.12.2012, SonntagHighlightführung in den Uffizien, einem der bedeutendsten Kunstmuseen der Welt. Möglichkeit den Aufenthalt im Museum individuell zu verlängern. 15 Uhr Spaziergang zum Teatro Communale, wo 15.30 Uhr Puccinis "Turan-dot" beginnt. Es dirigiert Zubin Mehta, die Inszenierung stammt von Zhang Yimou. Für die Hauptrollen sind Jenni-fer Wilson, Ekaterina Scherbaschenko, Jorge de Leon und Giacomo Prestia angekündigt. Nach der Vorstellung Opernsouper in einem ausgesuchten Restaurant.

03.12.2012, MontagNach dem Frühstück thematische Führung "Berühmte Kirchen von Florenz", u.a. Besuch der Basilika San Lorenzo von Brunelleschi mit dem Treppenhaus von Michelangelo. Nach dem Mittagessen besuchen Sie noch das Michelangelo Haus, die Casa Buonarrotti, mit 2 berühmten Marmorreliefs und Zeichnungen des Mei-sters. Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Zürich.

FlugplanDirekte Linienflüge mit Swiss.Zürich ab 12.50 LX 1674Florenz an 14.05Florenz ab 19.20 LX 1681Zürich an 20.30Flugplanänderungen vorbehalten.

Vie le Le is tungen

3 Übernachtungen im Grand Hotel Villa Medici mit Frühstücksbuffet

Reiseprogramm

PreisePreise Arrangement pro

Person in CHF(mit Reise)

FLORENZAdvent in der Toskana

30.11.– 03.12.2012

Doppelzimmer Einzelzimmer3'180 3'590

Annullations- & Rückreise-Versicherung: auf AnfrageEs gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG gemäss Katalog Musikreisen 2012/2013.

Auskünfte und Reservation: ACS-Reisen AG, Bernstrasse 164, 3052 Zollikofen Telefon 031 / 378 01 41 ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 Zürich Telefon 044 / 387 75 10

Page 18: Clubmagazin ACS Sektion Bern

Beihefter Sektion BERN | September 2012

«Es war einmal ...»

Die «gute alte Zeit» im Bussenwesen

verbot an der Kesslergasse zu tun hat. Aber so will es eben der verrostete Amtsschimmel, der aus einem einfachen Ordnungsvergehen einen «Fall» macht und sich darin gefällt, viele Kolonnen mit pedantischer Genauig-keit auszufüllen, bis dem Fehlbaren schluss-endlich eine Busse im Betrage von 5 oder 10 Franken «eröffnet» wird.Es wäre sicher möglich, für solche gering-fügigen Verstösse ein etwas abgekürztes Ver-fahren anzuwenden. Jedenfalls wäre es zu begrüssen, wenn der Fehlbare unmittelbar nach dem Kontrollgang des Polizisten über das unbefugte Stationieren benachrichtigt würde und damit nicht mehr in die Lage käme, den gleichen Fehler unbewusst zu wiederholen. Im vorliegenden Falle ist es denn auch tatsächlich vorgekommen, dass einige der fehlbaren Automobilisten bis zur Benachrichtigung durch die Polizei weiterhin in guter Treu und Glauben auf der verführe-rischen falschen Kesslergass-Seite parkten, und wenn es dem bewussten Paragraphen-reiter beliebte, eigentlich wiederholt gebüsst hätten müssen.Wir haben daher der Stadtpolizei die An-regung unterbreitet, straffällige Automobi-listen rascher zu benachrichtigen und dort,

Artikel aus dem Jahr 1938:

Parkte da am 3. Februar 1938 ein Auto-mobilist an verbotener Stelle der Kessler-gasse. Selbstverständlich war er sich nicht gewahr, dass er auf der falschen Strassen-seite stationierte und zu seiner teilweisen Entschuldigung darf auch gesagt werden, dass sich am gleichen Abend noch mehrere andere Automobilisten der gleichen Über-tretung der Ordnungsvorschriften schuldig gemacht haben und jeder von ihnen glaubte, seinen Wagen dort abstellen zu dürfen, weil bereits ein anderer Wagen vor ihm war. Die-se allgemeine Begriffsverwirrung spielt in dieser Geschichte weiter keine Rolle. Sie soll nur dazu dienen, unseren gebüssten Ver-trauensmann in den Augen der Leser akzep-tabler zu gestalten.Knapp vierzehn Tage später wird der nichts-ahnende Automobilist in seinem Bureau von der Obrigkeit aufgerufen und es beginnt ein Verhör, das jedem Stammbaumforscher Freu de gemacht hätte, nicht aber einem stark beschäftigten Geschäftsmann, der sich mit Recht fragen darf, was eigentlich das Geburtsdatum und der Heimatort der ver-storbenen Mutter mit dem Stationierungs-

wo es sich um stehende Automobile handelt, die Übertretung der Ordnungsvorschriften gleich auf einem Aviszettel unter dem Schei-benwischer provisorisch zur Kenntnis zu bringen. Dadurch würde der Automobilist sofort auf die Unzulässigkeit seiner Park-weise orientiert und hätte es in der Hand, sich gegen spätere Überraschungen vorzu-sehen.Die Stadtpolizei ist auf die Anregung einge-treten, die sie, nach Abklärung aller Begleit-umstände, in Bezug auf ihre Realisierung objektiv prüfen will. Für solche, die es an-geht, sei zur Beruhigung jetzt schon mitge-teilt, dass Fälle, wo ein und derselbe Auto-mobilist binnen weniger Tage gegen die gleichen Vorschriften verstösst, nach Mit-teilung der Polizei ausserordentlich selten sind und in solchen Fällen regelmässig von einer zweiten Anzeige Umgang genommen wird. Ein direkter Nachteil durch die ver-spätete Zustellung der Strafverfügung ent-steht also nicht, und wer Freude hat, jedes-mal seine Vorväter und Ahnen als Beweis seiner legitimen Abstammung anzurufen, wird sich vielleicht mit dem komplizierten Informationsverfahren weiterhin einverstan-den erklären können.

Das eidgenössische Verkehrsgesetz ist in gewisser Hinsicht sicherlich ein fortschritt liches Werk und man dürfte

eigentlich annehmen, dass auch seine Strafbestimmungen vom gleichen Geiste beeinflusst sind. In Wirklichkeit ist

es aber anders und die nachfolgende kleine Geschichte soll einen alten Zopf aufdecken, den man in der jetzigen

schnelllebigen Zeit kaum mehr für möglich hielte.

Race-Inn AG

Brunnmatt 50

4914 Roggwil

Telefon 062 918 80 00 ∙ www.race-inn.ch

18

Page 19: Clubmagazin ACS Sektion Bern

September 2012

Sa/So, 8./9. September Bergrennen Gurnigel

Mi/Do, 19./20. September Internationaler Ausbildungskurs,

Hockenheim

Oktober 2012

Samstag, 6. Oktober Sportfahrerkurs, Interlaken

November 2012

Freitag, 23. November Preisverteilung

ACS Slalom Trophy

Dezember 2012

Donnerstag, 27. Dezember Fahrtraining Eis & Schnee,

Saanen

Freitag, 28. Dezember Fahrtraining Eis & Schnee,

Saanen

Samstag, 29. Dezember Fahrtraining Eis & Schnee,

Saanen

Agenda

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Beihefter Sektion BERN | September 2012

Agenda

Rätsel

So einfach können Sie am Gewinnspiel teilnehmen:

per SMS: ACS und Lösung an 919 senden (Fr. 1.00/SMS)

per WAP: win.wap.919.ch/acs

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Page 20: Clubmagazin ACS Sektion Bern

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