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1 3 | 17 CAMINADA TREUHAND AG ZÜRICH Sehr geehrte Damen und Herren Aus Sicht der Treuhandbran- che ist wohl das Wort «Digi- talisierung» das Wort des Jah- res 2017. Zu diesem Thema gab es in den letzten Monaten kaum eine Zeitung oder Fach- zeitschrift, in welcher dieses Thema nicht aufgegriffen und kommentiert wurde. Für Sie als Kunden resultieren mit der Digitalisierung gerade im Treu- hand viele Vorteile, welche wir Ihnen in der vorliegenden CAMIinfo zusammengefasst haben. An dieser Stelle be- danken wir uns ganz herzlich für die Zusammenarbeit im Jahre 2017 und wünschen Ih- nen eine schöne Adventszeit. Caminada Treuhand AG Zürich Neuer Zahlungsverkehr (ISO 20022) Die Internationale Organisation für Normung ISO schafft mit dem Stan- dard ISO 20022 ein gemeinsames Verständnis bei der Kommunikation in der Finanzbranche. Die Norm vereinheitlicht den Nachrichtenaus- tausch in verschiedenen Bereichen, unter anderem im Bereich Zahlungs- verkehr, zu welchem die Aufberei- tung und Erfassung von Zahlungen sowie die Avisierung gehören. Mit der Einführung werden die Forma- te EZAG und ESR (Post) und DTA (Banken) durch ISO 20022-Mel- dungen abgelöst. Die vollständige Umsetzung des ISO 20022-Standard durch die Fi- nanzinstitute wird es uns erlauben elektronisch Daten unserer Kunden zu empfangen und zu verarbeiten. Dabei werden wir im Bereich des Zahlungsverkehrs für unsere Kun- den die nachfolgenden Daten ver- arbeiten und für unsere Kunden zusätzliche Dienstleistungen anbie- ten können. Zur Umsetzung dieser neuen digitalen Möglichkeiten wer- den wir unsere Buchführungs-Kun- den in den nächsten Wochen per- sönlich kontaktieren. Seite 1 Harmonisierung des Zahlungs- verkehrs (Teil 2) Seite 3 Topal Websolution Seite 4 Obligatorium elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Import per 1.3.2018 Seite 4 MWST ab 1.1.2018 bei optierten Mietverträgen Rechnungswesen Harmonisierung des Zahlungsverkehrs (Teil 2):

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Page 1: CAMINADA TREUHAND AG ZÜRICH€¦ · 4 MSI Global Alliance Independent Member Firm CAMINADA TREUHAND AG ZÜRICH Zollikerstrasse 27, Postfach, CH-8032 Zürich Tel: +41 44 386 99 00

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C A M I N A D A T R E U H A N D A G Z Ü R I C H

Sehr geehrte Damen und Herren

Aus Sicht der Treuhandbran-che ist wohl das Wort «Digi-talisierung» das Wort des Jah-res 2017. Zu diesem Thema gab es in den letzten Monaten kaum eine Zeitung oder Fach-zeitschrift, in welcher dieses Thema nicht aufgegriffen und kommentiert wurde. Für Sie als Kunden resultieren mit der Digitalisierung gerade im Treu-hand viele Vorteile, welche wir Ihnen in der vorliegenden CAMIinfo zusammengefasst haben. An dieser Stelle be-danken wir uns ganz herzlich für die Zusammenarbeit im Jahre 2017 und wünschen Ih-nen eine schöne Adventszeit.

Caminada Treuhand AG ZürichNeuer Zahlungsverkehr

(ISO 20022)Die Internationale Organisation für Normung ISO schafft mit dem Stan-dard ISO 20022 ein gemeinsames Verständnis bei der Kommunika tion in der Finanzbranche. Die Norm vereinheitlicht den Nachrichtenaus-tausch in verschiedenen Bereichen, unter anderem im Bereich Zahlungs-verkehr, zu welchem die Aufberei-tung und Erfassung von Zahlungen sowie die Avisierung gehören. Mit der Einführung werden die Forma-te EZAG und ESR (Post) und DTA (Banken) durch ISO 20022-Mel-dungen abgelöst.

Die vollständige Umsetzung des ISO 20022-Standard durch die Fi-nanzinstitute wird es uns erlauben elektronisch Daten unserer Kunden zu empfangen und zu verarbeiten. Dabei werden wir im Bereich des Zahlungsverkehrs für unsere Kun-den die nachfolgenden Daten ver-arbeiten und für unsere Kunden zusätzliche Dienstleistungen anbie-ten können. Zur Umsetzung dieser neuen digitalen Möglichkeiten wer-den wir unsere Buchführungs-Kun-den in den nächsten Wochen per-sönlich kontaktieren.

Seite 1Harmonisierung des Zahlungs-verkehrs (Teil 2)

Seite 3Topal Websolution

Seite 4Obligatorium elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Import per 1.3.2018

Seite 4MWST ab 1.1.2018 bei optierten Mietverträgen

Rechnungswesen

Harmonisierung des Zahlungsverkehrs (Teil 2):

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KontoauszugDer Kontoauszug (camt. 053) wird zur elektronischen Kontoinformation seitens der Finanzinstitute an deren Kunden verwendet. Der Kontoaus-zug enthält sämtliche Gut- und Last-schriften eines Kontos, einschliess-lich eines sich hieraus ergebenden Saldos. Kontoauszüge werden nach Absprache mit Ihrem Finanzinstitut wöchentlich oder monatlich elektro-nisch geliefert.

Wir befinden uns bezüglich des Im-ports von Kontobewegungen aus dem E-Banking im Moment in der Testphase mit verschiedenen Kun-den. Theoretisch wird es möglich sein, von allen Kunden, für welche wir die Buchführung erledigen, Kontobewegungen elektronisch zu empfangen. Zurzeit ist technisch lediglich die Postfinance soweit uns

Kontobewegungen elektronisch zu übermitteln. Die anderen Finanzin-stitute werden voraussichtlich ab Anfang 2018 ebenfalls für die Über-mittlung der Daten bereitstehen.

Zahlungsauftrag (Kreditoren)Ein Zahlungsauftrag (pain. 001) wird in elektronischer Form vom Kunden an das entsprechende Finanzinstitut gesendet. Ein eingelieferter Zah-lungsauftrag (pain. 001) wird immer mit mindestens einer Statusmeldung (pain. 002) beantwortet. Das For-mat pain. 001 (xml) wird das bisher verwendete Format DTA ablösen.

Wir erledigen bereits heute für viele unserer Kunden den Zahlungs-verkehr ihrer Kreditoren, indem die Lieferantenrechnungen in unser DMS «Document Management Sys-tem» eingescannt und automatisch

in die Finanzbuchhaltungssoftware eingelesen werden. Die zeichnungs-berechtigten Personen unserer Kunden müssen nicht zeitraubend einzeln Zahlungen im E-Banking erfassen und visieren, sondern wer-den durch unsere Mitarbeiter in-formiert, sobald eine Zahlungsliste im E-Banking zur Signatur bereit-gestellt ist.

Einzahlungsschein/ QR-Rechnung (Debitoren)Der Einzahlungsschein gehört zu den zentralen Belegen im Schwei-zer Zahlungsverkehr. Die Beilage zur Rechnung enthält sämtliche Daten, um Zahlungen auf den Weg zu bringen. Und vor allem als Be-leg, um über elektronische Kanäle Überweisungen als Prozess zu ini-tialisieren.

Der Einzahlungsschein, wie wir ihn heute kennen, wird rasch verschwin-den und durch die QR-Rechnung mit Zahlteil ersetzt. Der obere Teil der Rechnung entspricht einer «nor-

Kontoauszug (camt. 053)

Zahlungsauftrag

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malen» Rechnung, der untere Teil gehört dem Zahlteil QR-Rechnung. Eine wichtige Rolle wird dabei der QR-Code spielen.

Der Einsatz des QR-Codes auf den Debitorenrechnungen unserer Kun-

den wird es uns erlauben, deren Rechnungen über unser DMS in un-sere Finanzbuchhaltungssoftware zu importieren. Zusammen mit den Kontobewegungen, welche wir über den elektronischen Kontoauszug empfangen, wird es uns möglich

sein, eine effiziente Debitorenbuch-haltung für unsere Kunden zu füh-ren. Somit können unsere Kunden zeitnah über Umsatz, Debitorenaus-stände, aber auch Aufwendungen und Kosten informiert werden.

Rechnungswesen

Topal Websolution

Als Erweiterung zu unseren bishe-rigen Dienstleistungen können wir unseren Kunden ab Januar 2018 Zugriff auf ihre Finanzdaten geben, dies unabhängig von Ort und Zeit. Egal welches Betriebssystem oder Endgerät Sie nutzen, mit Topal Websolution greifen Sie jederzeit von überall auf Ihre Daten zu. Perio-dische Aktualisierungen Ihrer bishe-rigen Finanzbuchhaltungssoftware werden überflüssig.

Topal WebSolution funktioniert mit allen gängigen Internet Browsern

(MS Explorer, Firefox, Chrome, Sa-fari). Nutzen Sie Topal WebSolution unterwegs auf Ihrem Smartphone oder Tablet – dank des Responsive Designs ist die Lösung für alle gän-gigen mobilen Endgeräte optimiert.

Unsere Kunden, welche ihre Buch-führung teilweise selber überneh-men, erfassen wie gewohnt ihre Einzel- und auch Sammelbuchun-gen direkt in Topal WebSolution. Ihre Daten werden bei uns in einer sicheren Umgebung gespeichert. Sie sehen in Echtzeit den aktuellen

Stand Ihrer Buchhaltung, d.h. jede gespeicherte Buchung ist sofort in Topal WebSolution für Sie sicht-bar und wird in den Auswertungen nachgeführt.

Anfängliche Investitionskosten ent-fallen – dank des Mietmodells kön-nen Sie sofort und ohne vorausge-hende grosse Investitionen starten. Bei Interesse am Einsatz von Topal Websolution bitten wir Sie, uns zu kontaktieren oder aber Ihr Betreuer wird sich in den nächsten Wochen bei Ihnen melden.

Wir bemühen uns, genaue und aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Für die vorstehend auf-geführten Informationen besteht jedoch keine Gewähr. Im konkreten Einzelfall ist es unerlässlich, den Sachverhalt genau abzuklären und aufgrund der Gesetzesbestimmungen und detaillierten Verwaltungs-anweisungen zu beurteilen.

Mit nur einem Klick erhalten Sie alle wichtigen Reports und Auswertungen als PDF-Download.

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MSI Global AllianceIndependent Member Firm

C A M I N A D A T R E U H A N D A G Z Ü R I C HZollikerstrasse 27, Postfach, CH-8032 Zürich

Tel: +41 44 386 99 00 Fax: +41 44 386 99 10 [email protected] www.caminada.ch

Obligatorium elektronische Veranlagungsverfügung (eVV) Import per 1. März 2018

Anstatt die Veranlagungsverfügung auf Papier zu drucken und sie dem ZAZ-Kontoinhaber per Post zuzustellen, erstellt die Zollverwal-tung künftig Veranlagungsverfügun-gen in Form einer digital signierten Datei und stellt sie zum Abholen per Datenleitung bereit.

Es bestehen folgende Möglichkei-ten:

a) Services (Webservice und Mailservice)Diese Services eignen sich für Fir-men mit einer grossen Anzahl an eVV Import. Die Zollbeteiligten können ihre Systeme so program-

mieren, dass die eVV Import nach eigenen Kriterien (z. B. Zeitpunkt, Status) und automatisch bezogen werden. Bei grösseren Bezügen ist zwingend der Webservice anzu-wenden.

b) Web (Bezug über Internetbrowser)Das Web ist für Firmen geeignet, die kein eigenes System (Service) für die Abholung zur Verfügung haben. Sie können somit über das Web-GUI der Zollverwaltung die eVV Import beziehen.

c) ZugangscodeJede Zollanmeldung wird mit ei-nem Zugangscode versehen, der es erlaubt, die elektronische Ver-anlagungsverfügung übers Internet abzuholen. Dieser Code erlaubt jeweils die Abholung nur einer ein-zigen eVV Import. Dies setzt jedoch keine Registrierung bei der Zollver-waltung voraus.

MWST ab 1. Januar 2018 bei optierten Mietverträgen

In unserer CAMIinfo 2/2017 ha-ben wir Sie ausführlich über die MWST-Satzänderungen auf den 1. Januar 2018 informiert. Bitte be-achten Sie auch, dass bei MWST-

optierten Mietverhältnissen der gül-tige MWST-Satz (neu 7,7%) ent-weder im Mietvertrag oder mittels Rechnungsstellung separat aus-gewiesen werden muss. Entspre-

chend empfehlen wir Ihnen, den Mietern in Übereinstimmung mit den Mietverträgen den neuen MWST-Satz anzuzeigen.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie dazu im Merkblatt der Eidg. Zollverwaltung https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/zollanmeldung/anmeldung-firmen/e-dec-info.html