cahiers de l'autonomie n21 - die sozialhilfe

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LES CAHIERS DE L’AUTONOMIE Jeder Tag ein guter Tag N° 21 • Juli 2011 Die Sozialhilfe

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Cahiers de l'autonomie n21 - Die Sozialhilfe

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Page 1: Cahiers de l'autonomie n21 - Die Sozialhilfe

LES CAHIERSDE L’AUTONOMIE

Jeder Tag ein guter Tag

N° 21 • Juli 2011

Die Sozialhilfe

Page 2: Cahiers de l'autonomie n21 - Die Sozialhilfe

Seite 2 Seite 3Les cahiers de l’autonomie - n° 21 - Juli 2011

Inhalt Edito

Sehr geehrte Damen und Herren,

Diese Ausgabe der „ Cahiers de l’autonomie “ behandelt das Thema „ Sozialhilfe “ und das neue Gesetz über die Sozialhilfe.

Ein Anrecht auf Sozialhilfe haben, bedeutet, dass unab-hängig von der Wohngemeinde, eine bedürftige Person auf professionelle Beratung und Unterstützung, egal welcher Art, zählen kann. Die Sozialarbeiter bieten eine Begleitung durch die sozialen Möglichkeiten und helfen dabei, die Lösungen zu finden, die für die jeweilige Situa-tion angemessen sind ( solche Lösungen sind nicht unbe-dingt finanzieller Art, sondern können auch aus Zuhören, Beratung, Orientierung hin zu spezialisierten Dienststellen usw. bestehen ).

Auch wenn es noch etwas dauern wird, bis der Begriff „ Anrecht auf Sozialhilfe “ von jedem gut und richtig vers-tanden wird und die Personen, die solche Hilfe brauchen sich nicht mehr schämen müssen, um sich an kompetente Sozialarbeiter zu wenden, bin ich doch sicher, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist.

Wir möchten Sie auch über die Umfrage von 2010 über die Zufriedenheit mit den Partnern des Pflegenetzes HELP informieren. Weiteres hierzu finden Sie auf den Seiten 12 bis 13.

Viel Spaß beim Lesen ( Kommentare und Anregungen sind immer willkommen ).

Mady LietzDirektorin Help Muselheem

Marie-Josée Jacobs,

Ministerin für Familie und Integration

Mady Lietz,

Direktorin,Help Muselheem

Seit der Schaffung der Krankenversicherung im Jahr 1901 bis zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ( RMG ) im Jahr 1986 wurde der Sozialschutz kontinuierlich verbessert. Wahrscheinlich ist es wegen diesen Anpassungen, dass das grundlegende Element unseres Sozialhilfesystems seit mehr als 150 unverändert blieb. Bis zu diesem Gesetz hatten die Bürger unseres Landes kein formelles Recht auf Sozialhilfe und ihre Akte konnte je nach Gemeinde unterschiedlich bearbeitet werden. Diese Situation war nicht mehr angemessen für eine Gesetzgebung die jedem eine gleiche Behandlung gewährleisten soll. Diese Feststellung führte zu einer grundlegenden Reform der Sozialhilfe unter der Leitung des Familien- und Integrationsministeriums, dem Ministerium für Inneres und die Großregion. Alle Vorbereitungen für das Gesetz selbst, als auch für die Umsetzungsbestimmungen wurden in Zusammenarbeit mit allen direkt betroffenen Dienststellen getroffen.

Das Gesetz hat ein Recht auf Sozialhilfe geschaffen, ohne dass im Text selbst Zahlen genannt sind. Es hält fest, dass der Zweck dieser Hilfe darin besteht es jedem gesetzlichen Einwohner unseres Landes zu ermöglichen in Würde zu leben. Die Hilfe kann verschiedene Formen annehmen und ist nicht nur materieller Art. Zweck der Hilfen ist es Personen oder Familien in finanziellen schwierigen Situationen zu helfen, um eine Verschlimmerung zu vermeiden und diesen zu helfen, ihre Autonomie so schnell wie möglich wiederzuerlangen.

Somit ist es unter anderem vorgesehen jeder bedürftigen Person eine Notunterkunft zu geben, die erforderliche Energie um diese Wohnung zu benutzen, sowie die erforderlichen Güter um ein Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten ( Nahrung, Kleidung, Gesundheits- und Hygieneleistungen ). Da unser Land noch nicht über eine Gesetzgebung verfügt, die den Zugang zum Trinkwasser gewährleistet, wurde dies ebenfalls festgehalten.

Die Sozialbüros schreiten subsidiarisch ein um den Personen, die in ihrem Zuständigkeitsgebiet wohnen, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen und dies auf den für sie ange-messenen Wegen. Falls erforderlich kann eine Weiterleitung an spezialisierte Auffangdienststellen erfolgen.

Bis zum Jahr 2011 gab es Sozialbüros in allen Gemeinden unseres Landes, die dank der Unterstützung und dem Engagement von Bürgern als kleine Strukturen funktionierten. Die finanziellen Mittel und die Mitwirkenden waren sehr ungleich verteilt. Die Probleme wurden in den letzten dreißig Jahren komplexer mit einer steigenden Arbeitslosigkeit, einer steigende Anzahl von Haus-halten mit Überverschuldung, Familien die auseinanderbrechen und Drogenproblemen. Zahlreiche Sozialdienste wurden geschaffen, um diesen komplexen Situationen zu entgegnen. Die großen Sozialbüros haben schnell verstanden, dass es erforderlich war, ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter einzustellen, doch für eine Mehrheit der kleineren Gemeinden war dies unmöglich und diese mussten zusätzlich zu unangemessenen Gesetzestexten mit dieser Lage kämpfen.

Das neue Gesetz ermöglicht unsere Gesellschaft.

Indem das Gesetz die Verpflichtung vorsieht, sich zusammen-zuschließen um ein Minimum von 6 000 Einwohnern zu errei-chen, konnte die Zahl der Sozialbüros von 116 auf 30 reduziert werden. Alle Sozialbüros verfügen über einen professionellen Mitarbeiter in der Person eines Vollzeitsozialhelfers für 6 000 Einwohner sowie über Verwaltungspersonal. Dadurch, dass die Sozialhilfe auf der Ebene der Gemeinden oder lokal konzentriert wurde, durch die Bestimmungen der Aufgaben und die professionellen Mitarbeiter wird eine größere Effizienz der Leistungen erwartet. Damit jedes Büro über die erforderlichen Betriebsmittel verfügt, regeln jährliche Verein-

Gast

Das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Gesetz für die Reform der Gesetzgebungen aus dem 19. Jahrhundert ist ein maßgebender Schritt in der Sozialhilfe im Großherzogtum Luxemburg.

Die Reform der SozialhilfeDie Reform der Sozialhilfe

Marie-Josée Jacobs, Ministerin für Familie und Integration 3

Impakt des neuen Gesetzes über dieOrganisation und die Bürger

Patrick Salvi, Direktor der Sozialabteilungdes Roten Kreuzes Luxemburg 6

Die neuen Sozialbüros

Nicole Peeters, Sozialarbeiterin 8

„ Heute sind wir glücklich ”

Tamara Maia Ramao, Sozialarbeiterin 10

Umfrage 12

Activitäten und Freizeit 15

Unterhaltung, Ausflüge und Aktivitätenfür das Jahr 2011

Redaktionsvorstand:

Die Mitarbeiter des Netzwerkes HELP

Verantwortlicher Herausgeber:

José Luxen, Generalkoordinator des Pflegenetzes HELP

Adresse der Redaktion:

54, rue Emile Mayrisch / L-4240 Esch-sur-Alzettetel. 26 70 26

Ausführung: Alternatives Communication S.à r.l.

Druckerei: Imprimerie centrale

Fotos : HELP, Bilddatenbank

Die „ Cahiers de l’autonomie “ erscheinen 4 Mal pro Jahr.

Die Veröffentlichung der Texte geschieht mitVerantwortung der verschiedenen Autoren.

Auflage: 7 000 Exemplare.

Page 3: Cahiers de l'autonomie n21 - Die Sozialhilfe

Seite 4 Seite 5Les cahiers de l’autonomie - n° 21 - Juli 2011

barungen diese neue Partnerschaft zwischen den Büros, den Gemeinden und dem Ministerium für Familie und Integration. Das Ministerium leistet einen Beitrag von 50 % der Personalkos-ten, der Leistungen und der Betriebskosten eines jeden Büros.

Da diese Sozialbüros über das ganze Land verteilt sind, konnte ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen einer effizienten Verwaltung der Mittel und der Zugänglichkeit für alle Bürger. Büros, die ein umfassendes Zuständigkeitsgebiet haben, verfügen über Dienststellen und die Sozialhelfer könne sich zu den Personen nach Hause begeben, die sich nicht oder nur schwierig fortbewegen können.

In der Praxis wenden sich die bedürftigen Personen an das Sozialbüro ihres Wohnsitzes, das sie mit dem zuständigen Sozialarbeiter in Verbindung setzt. Bei einem ersten Gespräch wird die Anfrage untersucht und geklärt. Entweder kann der Sozialarbeiter das Problem direkt lösen oder es wird eine Akte eröffnet mit einer Untersuchung, bei der eine Sozialdiagnose erstellt wird. Der Antrag wird dem Verwaltungsrat des Sozial-büros unterbreitet und wird gänzlich vertraulich behandelt. Der Antragsteller muss alle erforderlichen Unterlagen einrei-chen und seinen Antrag unterzeichnen, wodurch er sich für die Richtigkeit der Informationen verbürgt. Wenn die Akte kom-plett ist, gilt der Antrag als gültig und wird eingetragen. Eine entsprechende Quittung wird dem Antraggeber ausgehändigt. Der Verwaltungsrat des Sozialbüros muss binnen 25 Werk- tagen über den Antrag entscheiden. Ist der Antragsteller nicht

mit der Entscheidung einverstanden, kann er sich an den Arbi-trageausschuss und den Oberen Rat der Sozialversicherungen wenden.

In dringenden Fällen kann der Vorsitzende oder sein Vertreter direkt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Die Sozialun-tersuchung wird so schnell wie möglich durchgeführt, um es dem Verwaltungsrat zu erlauben, über die weitere Verfahren-sweise zu befinden.

Ein Zentralverzeichnis, das lediglich den Sozialarbeitern zugän-glich ist, vermeidet doppelte Eintragungen. Eine Akte kann nur in einem Sozialbüro bearbeitet werden und wird falls die betrof-fene Person umzieht, an das zuständige Büro weitergeleitet. Das Sozialbüro kann ebenfalls den Personen Hilfe anbieten, die sich auf seinem Gebiet befinden, auch wenn diese Person kein Anrecht auf solche Hilfe hat, um es dieser zu erlauben, die mit ihrer Situation betraute Behörde zu erreichen.

Marie-Josée JacobsMinisterin für Familie und Integration

Es hält fest, dass der Zweck

dieser Hilfe darin besteht

es jedem gesetzlichen Ein-

wohner unseres Landes zu

ermöglichen in Würde zu leben.

- Nahrung- Kleidung - Gesundheits- Hygieneleistungen

Der Verwaltungsrat des

Sozialbüros muss binnen

25 Werktagen über den

Antrag entscheiden.

Das Gesetz hat ein

Recht auf Sozialhilfe

geschaffen.

Somit ist es unter anderem vor- gesehen jeder bedürftigen Person eine Notunterkunft zu geben, die erforderliche Energie um diese Wohnung zu benutzen, sowie die erforderlichen Güter um ein Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.

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Seite 6 Seite 7Les cahiers de l’autonomie - n° 21 - Juli 2011

6. Eine kurzfristige, mittelfristige oder langfristige sozialeBegleitung gewährleisten ;

7. Eine Finanzverwaltung garantieren ;

8. Die ersten Schritte bei sozialen Notfällen einleiten.

Die Helpline des Luxemburger Roten Kreuzes, unter der Telefonnummer 2755, gibt weitere Auskünfte über diezuständigen Sozialbüros der jeweiligen Gemeinden.

Jedes neu eingerichtete Sozialbüro wird von einem Vorsitzen-den geleitet sowie einem Verwaltungsrat der nach Beratung mit den Sozialarbeitern und in Anbetracht der Besonderheiten des Antrags seine Entschlüsse trifft.

Dieses Sozialgesetz erlaubt es jeder bedürftigen Person eine berufliche und obligatorische Anlaufstelle zu haben. Betteln ist nicht mehr angemessen und gehört der Vergangenheit an.

Die Sozialarbeiter der Sozialbüros haben eine allgemeine Ausrichtung sei es während dem Bereitschaftsdienst oder bei den Personen zuhause und beschäftigen sich tagtäglich mit sozialen, gesetzlichen, gesundheitlichen, pädagogischen und wirtschaftlichen Problemen von einer Vielzahl von Personen in Konfliktsituation oder steigender Armut. Die soziale und wirtschaftliche Krise von der bedürftige Personen noch stärker betroffen sind, erlaubt es keinem mehr, die Zukunft mit Sicherheit zu planen. Daher sollte dieses Gesetz als eine Möglichkeit betrachtet werden, den bestehenden und zukünftigen Sozialproblemen entgegenzuwirken.

In unserer Gesellschaft kann jeder durch ein soziales Problem in eine geschwächte Lage geraten, sei es durch die Folgen einer Scheidung, den Verlust des Arbeitsplatzes, die Suche nach einer Wohnung, Überverschuldung, den Tod des Partners oder die Suche nach einer Auffangstruktur. Die Sozialarbeiter können hier eine individuelle Sozialhilfe anbieten, die auf einer genauen Bewertung der Lage des Antragsstellers basiert.

Bei jedem individuellen Problem werden die Leistungen ange-messen angepasst und können durch eine individuelle Sozial-begleitung vervollständigt werden.

Die Begünstigten der Sozialhilfeleistungen dürfen weder privilegiert noch vernachlässigt sein. Es geht lediglich um eine gleiche Behandlung für bedürftige Personen, den Respekt und die Würde dieser Menschen. Das neue Gesetz öffnet die Perspektive einer konstruktiven und menschlichen Hilfe durch eine individuelle Strukturierung der Hilfe mit einem Recht auf Information und Orientierung, eine Anlaufstelle, eine Verfügbarkeit der materiellen Unterstützung in Form von Sachleistungen oder Geldmittel.

Hauptzweck der Hilfe ist es somit den bedürftigen Personen zu erlauben ein würdevolles Leben zu haben und ihnen Zugang zu den ihrer besonderen Situation angemessenen Güter und Dienstleistungen zu gewährleisten damit sie während der Dauer diese Situation selbstständig werden oder bleiben.

Es handelt sich um einen maßgebende sozialen Fortschritt in der luxemburgischen sozialen Gesetzgebung !

Impakt des neuen Gesetzes über dieOrganisation und die Bürger

Seit dem 1. Januar 2011 ist ein neues sehr wichtiges Sozialgesetz in Luxemburg in Kraft getreten. Dieses Gesetz begründet auf den juristischen Texten über die Wohltätigkeit aus dem Jahre 1792 und die jetzt am Anfang des 21. Jahrhunderts nicht mehr aktuell sind. Es handelt sich um das Gesetz über die Sozialhilfe im Großherzogtum Luxemburg mit der Einrichtung eines Rechts auf Sozialhilfe für bedürftige Personen und ihre Familien. Diese Hilfe basiert auf einer beruflichen sozialen Begleitung über kür-zere, mittlere oder längere Zeit mit eventuell einer materiellen Unterstützung in der Form von Sachleistungen oder Geldmittel.

Die von diesem Gesetz vorgesehene Sozialhilfe ist von palliativer, kurativer oder vorbeugender Art und gilt als subsidiarisch zu Sozialmaßnahmen und Finanzleistungen, die von anderen Gesetzen oder Regelungen vorgesehen sind, die der Begünstige ausschöpfen muss. In anderen Worten, die Zielgruppe des Gesetzes sind Personen die aus unserem Gesellschaftsnetz ausgestoßen sind mit dem Zweck ihnen während der Dauer ihrer Schwierigkeiten wieder zu einer angemessenen und würdigen Situation zu verhelfen. Somit werden den Begünstigten die Mittel zur Verfügung gestellt um ihre schwierige finanzielle Lage zu diagnostizieren, zu beheben und eine Verschlimmerung zu verhindern.

Die Gemeinden haben sich, seit der Schaffung dieses Gesetzes, in 30 neue Sozialbüros mit geografisch begrenzten Kompetenz-territorien eingegliedert.

Das Luxemburger Rote Kreuz kennt den Aspekt der Sozialarbeit in erster Linie und übernimmt somit als Beauftragter die Sozial-mission dieses Gesetzes über die Sozialarbeiter seines Netzes bei 16 dieser Sozialbüros.

Die Hilfen und Unterstützungen die von den Sozialbüros geleis-tet werden, können wie folgt beschrieben werden :

1. Den Kunden helfen Zugang zu den gesetzlichen Leistungen, den finanziellen Unterstützungen und anderen materiellen Hilfen zu erhalten ;

2. Zuhören und Unterstützung leisten bei Sozialproblematiken von Jugendlichen bis zu den älteren Mitbürgern ;

3. Soziale, psychologische, finanzielle, administrative und pädagogische Beratung ;

4. Eine spezifische und angemessene Information über alle in Luxemburg bestehenden Hilfeleistungen anbieten ;

5. Die Bedürftigen bei Bedarf an andere zuständige Dienst-stellen weiterleiten ;

Gast

Patrick Salvi,

Direktor der Sozialabteilung des Luxemburger Roten Kreuzes

1. Den Kunden helfen Zugang zu den gesetzlichen Leistungen, den finanziellen Unterstützungen und anderen materiellen Hilfen zu erhalten ;2. Zuhören und Unterstützung leisten bei Sozialproblematiken von Jugendlichen bis zu den älteren Mitbürgern ;3. Soziale, psychologische, finanzielle, administrative und pädagogische Beratung ;4. Eine spezifische und angemessene Information über alle in Luxemburg bestehenden Hilfeleistungen anbieten ;5. Die Bedürftigen bei Bedarf an andere zuständige Dienststellen weiterleiten ;6. Eine kurzfristige, mittelfristige oder langfristige soziale Begleitung gewährleisten ;7. Eine Finanzverwaltung garantieren ;8. Die ersten Schritte bei sozialen Notfällen einleiten.

Winseler

Troisvierges

Weiswampach

HeinerscheidWincrange

Clervaux

Munshausen

HosingenEschweiler

Klischpelt

Constum

Hoscheid Putscheid

Vianden

Tandel

BettendorfDiekirch

Erpeldange

Feulen

Ettelbruck

Berg

SchierenErmsdorf

NommernMedernach

Waldbillig

Larochette

FischbachHeffingen

Junglinster

Betzdorf

NiederanvenWalferdange

Luxembourg

Frisange

Roeser

Bettembourg

Dudelange

Mondercange

Esch/Alzette

SanemDifferdange

Petange

Mertzig

Grobous

WahlRambrouch

Ell

Redange

BettbornVichten

Useldange

Beckerich

Bourscheid

Wiltz

Goesdorf

Reisdorf

Beaufort

Berdorf

Consdorf

Bech

Biwer

Grevenmacher

Raxweiler

Wormeldange

Lenningen

Stadtbredimus

RemichWeilerla Tour

Hesperange

Contern

SandweilerSchuttrange

Bissen

Mersch

Lintgen

Lorentzweiler

Steinsel

Kopstal

Tuntange

Septfontaines

Hobscheid

Koerich

Steinfort

Kehlen

MamerCapellen Strassen

Bertrange

LeudelangeReckange/Mess

Dippach

Garnich

Clemency

Bascharage

Schifflange

Kayl

Rumelange

Boevange/Attert

Saeul

BurmerangeRemerschen

Echternach

Rosport

Mornpach

MertertMonternach

Com. du lac de la Haute-Sûre

Boulaide NeuhausenEsch/Sûre

Heiderscheid

Waltbredimus

Bous

Mondorfles Bains

Dalheim

Wellenstein

Aufteilung der Sozialamte

Page 5: Cahiers de l'autonomie n21 - Die Sozialhilfe

Seite 8 Seite 9Les cahiers de l’autonomie - n° 21 - Juli 2011

kann, geht die Sozialarbeiterin zu ihr nach Hause um ein vert-rauliches Gespräch zu führen. So können die Schwierigkeiten dieser Frau genauer bewertet werden und Lösungen vorge-schlagen werden, um ihre Problem im täglichen Leben zu lösen oder zu verbessern.

Im Fall von finanziellen Schwierigkeiten, wird die Hilfe über die gesetzlichen verfügbaren Wege gesucht ( Pflegeversicherung, Caisse Nationale de Santé, Fonds National de Solidarité... ).

Damit die Frau weiterhin zu Hause wohnen kann, wird die Sozialarbeiterin sich an die Zuständigen der jeweiligen Dienststellen wenden.

Diese Gesundheitsberufler und Sozialhelfer werden die Schwie-rigkeiten dieser Person bewerten und eine angemessene Lösung für ihre Lage finden.

So entsteht eine Zusammenarbeit zwischen der Sozialarbei-terin des Sozialbüros und dem Pflegenetz, dessen Mitarbeiter je nach Bedarf mehrere Male am Tag für die tägliche Pflege ( Hygiene, Mobilität ) bei der Frau vorbei kommen.

Andererseits erlaubt es diese Bewertung die Frau mit einem Telealarm auszustatten, so dass diese im Notfall über die ange-messene Hilfe verfügt.

Wenn ihre Familie in den Urlaub fährt, kann eine ältere Person mehrere Tage im Centre de Convalescence Emile Mayrisch oder in einem Ferienzimmer in einem Altersheim untergebracht werden.

Ist es nicht mehr möglich zu Hause zu wohnen oder sollte der Betroffenen dies ausdrücklich beantragen, wird eine Aufnahme in ein Altersheim organisiert.

Das Hilfe- und Pflegeangebot wird über die Zeit an die Entwicklung der Situation des Begünstigten und immer mit dessen Zustimmung angepasst.

Das Sozialbüro steht der ganzen Bevölkerung und insbeson-dere den alleinstehenden Personen, jungen Familien oder Alleinerziehenden und älteren Personen zur Verfügung, um deren tägliches Leben durch angemessene Lösungen zu verbessern.

Nicole PEETERS Sozialarbeiterin beim Sozialamt OSSTELO

( Steinsel / Lorentzweiler )Luxemburger Rotes Kreuz

Standorte der Sozialämter des Luxemburger Roten Kreuzes Sozialämte der Gemeinden

Winseler

Troisvierges

Weiswampach

HeinerscheidWincrange

Clervaux

Munshausen

HosingenEschweiler

Klischpelt

Constum

Hoscheid Putscheid

Vianden

Tandel

BettendorfDiekirch

Erpeldange

Feulen

Ettelbruck

Berg

SchierenErmsdorf

NommernMedernach

Waldbillig

Larochette

FischbachHeffingen

Junglinster

Betzdorf

NiederanvenWalferdange

Luxembourg

Frisange

Roeser

Bettembourg

Dudelange

Mondercange

Esch/Alzette

SanemDifferdange

Petange

Mertzig

Grobous

WahlRambrouch

Ell

Redange

BettbornVichten

Useldange

Beckerich

Bourscheid

Wiltz

Goesdorf

Reisdorf

Beaufort

Berdorf

Consdorf

Bech

Biwer

Grevenmacher

Raxweiler

Wormeldange

Lenningen

Stadtbredimus

Waltbredimus

Bous Remich

Mondorfles Bains

DalheimWeilerla Tour

Hesperange

Contern

SandweilerSchuttrange

Bissen

Mersch

Lintgen

Lorentzweiler

Steinsel

Kopstal

Tuntange

Septfontaines

Hobscheid

Koerich

Steinfort

Kehlen

MamerCapellen Strassen

Bertrange

LeudelangeReckange/Mess

Dippach

Garnich

Clemency

Bascharage

Schifflange

Kayl

Rumelange

Boevange/Attert

Wellenstein

Saeul

BurmerangeRemerschen

Echternach

Rosport

Mornpach

MertertMonternach

Com. du lac de la Haute-Sûre

Boulaide NeuhausenEsch/Sûre

Heiderscheid

Die neuen Sozialbüros

Die größeren Gemeinden haben eigene Büros während sich die kleineren Gemeinden zusammengetan haben um ein gemein-sames Büro einzurichten.

Somit gibt es landesweit jetzt 30 Sozialbüros von denen 16 in Zusammenarbeit mit dem Luxemburger Roten Kreuz funktionieren mit einem Zuständigkeitsumfang von 200 000 Einwohnern. Die Sozialarbeiter des Luxemburger Roten Kreuzes stehen den zugelassenen Sozialbüros zur Verfügung.

Die geltende Gesetzgebung schafft ein Recht auf Sozialhilfe, die es den Bürgern erlaubt ein menschenwürdiges und selbstständiges Leben zu führen.

Die Sozialhilfe gewährleistet den Zugang zu den Gütern und Dienstleistungen, die der besonderen Situation der in Luxem-burg wohnenden Personen angepasst sind damit sie autonom werden oder bleiben können.

Jedes Sozialbüro verfügt über Räumlichkeiten die für die Bürger offen sind.

Die Kontaktdaten der Sozialbüros sind bei der Gemeindever-waltung oder über die HELPLINE des Roten Kreuzes unter der Telefonummer 2755 verfügbar.

Bereitschaftsdienste ermöglichen es jedem diese Büros aufzu-suchen um Rat und Hilfe in schwierigen Situationen zu erhalten.

Treffen sind auch in anderen Räumlichkeiten, zuhause oder in einer öffentlichen Einrichtung möglich.

Oftmals erlaubt ein aktives Zuhören bereits die Lage zu entdra-matisieren und klarer zu sehen.

Angemessene Lösungen können für die meisten Probleme gefunden werden.

Informationen, Zugang zu den gesetzlichen Leistungen und eine administrative Unterstützung stellen eine effiziente Hilfe dar, die es jedem erlaubt ein menschenwürdiges Leben zu führen.Je nach Bedarf wendet sich der Sozialarbeiter an andere Dienststellen, unter anderem an die Pflegedienste um die beste Lösung für die verschiedenen Probleme zu finden

So kann eine Person von mehreren Vertretern von verschie-denen Dienststellen betreut werden, um den Anforderungen dieser Person gerecht zu werden.

So zum Beispiel die Situation einer Frau die alleine wohnt und gesundheitliche Probleme hat. Da sie sich nicht fortbewegen

Interview

Nicole Peeters,

Sozialarbeiterin beim Sozialamt OSSTELLO ( Steinsel, Lorentzweiler ) Luxemburger Rotes Kreuz

In Anwendung des Gesetzes vom 18. Dezember 2009 über die Sozialhilfe, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, haben die Gemeinden Sozialbüros eingerichtet.

Jedes Sozialbüro hat einen, für alle Einwohner, zugänglichen Ort.

Informationen, Zugang zu den gesetz-

lichen Leistungen und eine administra-

tive Unterstützung stellen eine effiziente

Hilfe dar, die es jedem erlaubt ein

menschenwürdiges Leben zu führen.

Page 6: Cahiers de l'autonomie n21 - Die Sozialhilfe

Seite 10 Seite 11Les cahiers de l’autonomie - n° 21 - Juli 2011

Die Sozialarbeiterin kann nicht alles innerhalb einiger Stun-den regeln. Der zeitliche Rahmen kann langwierig sein, wenn sie mit anderen Dienststellen zusammenarbeitet. In einigen Fällen müssen neue Termine vereinbart werden, was für die Betroffenen schwer verständlich ist,

Es ist ein ehrliches und auf Vertrauen basierendes Verhältnis zwischen allen Parteien,

Wenn ich traurig bin, kann ich mich der Sozialarbeiterinanvertrauen,

Nicht alles fängt wieder von Null an, wenn die Sozialarbei-terin nicht anwesend ist, übernimmt eine Kollegin ihre Arbeit.

Unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit haben Spuren hin-terlassen und wir werden uns immer daran erinnern, aber wir haben eine neue Lebensfreude gewonnen. Wirklich, wir können sagen : heute sind wir glücklich !

„ Heute sind wir glücklich ”

Bericht

Wir leben in dieser Wohnung im 2. Stock. Unsere beiden Kinder gehen in die Schule der Gemeinde und es ist eine Freude sie jeden Abend nach der Schule bei uns zu haben, wenn sie gut gelaunt von ihrem Tag erzählen. Ich arbeite in einer Firma und habe einen Arbeitsvertrag auf unbefristete Dauer. Heute sind wir glücklich !

Wir können aus eigener Erfahrung über die Sozialhilfe reden, denn wir haben einige Jahre in einem anderen europäischen Land verbracht.

Wir haben Armut gekannt und hatten die Hoffnung aufgegeben, jemals wieder aus dieser Lage herauszukommen. Unsere Wohn-verhältnisse waren ungesund. Auch wenn wir oft eine Familie gründen wollten, Kinder haben wollten, war es in dieser Lage nicht möglich. Niemand hörte uns zu und keiner wollte uns helfen. Wenn du Hunger hast bist du kein freier Mensch….

An unseren ersten Sozialkontakt in Luxemburg erinnern wir uns noch ganz genau. Ehrlich gesagt, wir haben uns gefragt „ Ist es wirklich erforderlich zum Sozialdienst zu gehen ? ” Wir haben aber das Gespräch mit der Sozialarbeiterin angenommen. Es war keine Inquisition. Sie hat uns unsere Geschichte erzählen lassen, unsere Schwierigkeiten und Schmerzen ausdrücken lassen. Irgend-wann habe ich mich gefragt, warum sie uns keine Fragen stellte. Am Ende des Gesprächs hat sie eine Zusammenfassung gemacht und uns einige Ratschläge gegeben. Wir waren sehr überrascht, dass sie uns nicht an unseren Aussagen gemessen hat.

Wir konnten die Situation mit mehr Distanz betrachten und von Gespräch zu Gespräch haben wir neue Hoffnung geschöpft. Wir wurden ruhiger und hatten wieder Lust zu leben. Wir hatten eine positivere Einstellung und waren selbstbewusster. Unser Fami-

lienleben wurde besser und wir möchten uns bei allen Sozial-arbeitern bedanken, die uns in den letzen Monaten begleitet haben.

Wir erhielten Hilfe und Unterstützungvon folgenden Dienststellen :

Abteilung für Möbel und Ausstattung Kleiderabteilung Abteilung für Migranten und Flüchtlinge Service social Soziale Lebensmittelläden „ Croix-Rouge Buttek ”

Einige Ratschläge :

Man sollte keine Angst haben oder sich schämen, diesen Weg zu gehen und diesen unnötigen Stolz vergessen, mit dem man denkt man müsste alleine aus der Lage heraus-kommen und Probleme lösen, ohne mit jemanden darüber zu reden,

Die Sozialarbeiterin ist nicht nur da, um Ihre Probleme zu lösen und eine spezifische materielle Lösung anzubieten. Sie versucht die Familiensituation zu verstehen und eine all-gemeine Vorgehensweise vorzuschlagen, also eine „ konti-nuierliche Begleitung ”. Sie will auf keinen Fall Ihr Privatleben kennen. Nach und nach entsteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Menschen,

Tamara Maia Ramao,

Sozialarbeiterin

Begegnung mit einer Familie, die von der Sozialarbeiterin Tamara Maia Ramao. Article rédigé von José Luxen

Man sollte keine Angst haben oder sich schämen, die-sen Weg zu gehen und diesen unnötigen Stolz verges-sen, mit dem man denkt man müsste alleine aus der Lage herauskommen und Probleme lösen, ohne mit jemanden darüber zu reden.

Es ist ein ehrliches und auf Vertrauen basierendes Verhältnis zwischen allen Parteien.

Unsere Erfahrungen aus der

Vergangenheit haben Spuren

hinterlassen und wir werden

uns immer daran erinnern,

aber wir haben eine neue

Lebensfreude gewonnen.

Wirklich, wir können sagen :

heute sind wir glücklich !

Wir erhielten Hilfe und Unterstützungvon folgenden Dienststellen :

Abteilung für Möbel und AusstattungTél. : 2755-5020 - Email : [email protected]

KleiderabteilungTél. : 2755-2003 - Email : [email protected]

Abteilung für Migranten und FlüchtlingeTél. : 2755-5400 - Email : [email protected]

Service socialTél. : 2755-5500 -Email : [email protected]

Soziale Lebensmittelläden„ Croix-Rouge Buttek “ 1, rue de la MontagneL-6470 Echternach Tél. : 2755-5040Email : [email protected]

„ Croix-Rouge Buttek “ 16, Grand-RueL-4575 Differdange Tél. : 2755-5030Email : [email protected]

Page 7: Cahiers de l'autonomie n21 - Die Sozialhilfe

Seite 12 Seite 13Les cahiers de l’autonomie - n° 21 - Juli 2011

Sie validieren die strategischen Beschlüsse der letzten Jahre und zeigen, welche Punkte es noch zu verbessern gilt ; Über-legungen und Arbeitsansätze sind bereits im Laufen.

Sie regen uns dazu an, uns in Frage zu stellen und unsere Vorgehensweisen an die neuen Bedürfnisse der Gesellschaft anzupassen.

Die Zufriedenheit messen ist und bleibt ein Schlüsselfaktor für HELP, denn seit der ersten Auflage wurde die Struktur des Netzwerks beständig angepasst ; die großen Dienststellen wur-den durch kleinere Organisationen ersetzt, um so die Nähe am Kunden zu verbessern, zahlreiche Ausbildungs- und Weiterbil-dungsmaßnahmen wurden durchgeführt, um die sprachlichen und fachlichen Kompetenzen zu verbessern. Die Kompetenzen der Mitarbeiter von HELP werden jährlich bewertet, welches erlaubt den internen Helpausbildungsplan anzupassen, um der ständigen Weiterentwicklung im Sozial- und Gesundheitsbe-reich Rechnung zu tragen. Die Einführung einer elektronischen gestützten Pflegeverwaltung wurde abgeschlossen und führt unter anderem zu einer größeren Pünktlichkeit, Transparenz und organisatorischen Effizienz.

Parallel mit anderen Werkzeugen wie Qualitätsaudits oder die Bearbeitung von Beanstandungen erlaubt uns durch diese Um-frage ein konkretes Bild von der eigentlichen Arbeit zu haben. Die Umfrage hilft uns unsere Stärken und Schwächen zu ana-lysieren und uns mit anderen Pflegediensten in Luxemburg zu vergleichen. Wir sind zufrieden mit den ausgezeichneten Ergeb-nissen, die unsere Qualität belegen. Diese erwünschte Qualität ist eine Bestätigung der geleisteten Arbeit gegenüber unserer Kunden, unserern Partner und den zuständigen Ministerien. Die Herausforderung besteht jetzt darin, dieses bereits hohe Quali-tätsniveau zu halten.

Der Verwaltungsrat von HELP bedankt sich bei allen Kunden für ihre Beteiligung an der Umfrage und ihr geschenktes Vertrauen. Er beglückwünscht auch die Mitarbeiter für die ausgezeichneten Ergebnisse und ihren beständigen Einsatz. Unser Dank gilt auch den Personen, die sich an den verschiedenen Projekten beteiligt haben und wir bleiben weiterhin für alle neuen Ideen offen.

Castor [email protected]

Die Erwartungen und Bedürfnisse der Kunden zu kennen, gehört zu den Prioritäten aller Mitarbeiter von HELP. Unsere Kunden sind Menschen in einer geschwächten Situation : sie können jung, alt, pflegebedürftig, sterbend, autonom, krank oder gesund sein. Unsere tägliche Arbeit umfasst aber auch deren Familien, betroffene Personengruppen, Unternehmen, Vereinigungen, Verwaltungen und Ministerien. Die Alterung unserer Bevölkerung schneidet zahlreiche Themen an : Familie, Bürgerbeteiligung, Wohnung, Mobilität, Zugang zu Pflegediensten, Sicherheit, Beziehungen zwischen den Generationen, Solidarität, Autonomie, usw. Die Zukunft scheint uns somit reich an Fragen, Diskussionen, Zusammenarbeit und Partnerschaften bei denen es darum geht heute an die Lösungen von morgen zu denken.

HELP versucht demnach seit 13 Jahren Lösungen für gesell-schaftliche soziale Probleme zu bieten. Zahlreiche Lösungen, nahe an den Begünstigten die aber auch über die üblichen Vor-gehensweisen hinausgehen wurden schon realisiert. Erstes Ziel ist es die Sorgen einer alternden, immer mehr multikultureller, Bevölkerung vorzubeugen indem sie eine aktive Mitbürgerrolle in der Gesellschaft behalten.

Einige dieser Lösungen werden intern ausgearbeitet, zuammen mit unseren Partnern : Croix-Rouge luxembourgeoise, Objectif Plein Emploi, Muselheem, Syrdall Heem und das Hôpital Inter- communal de Steinfort. Beispielsweise gingen Muselheem und Syrdall Heem aus einer, in den 80er Jahren eingeleiteten, Initiativen der Mosel- und Syrnahen Gemeinden hervor. Heute verfügen diese Gemeinden über interaktive Strukturen : CIGL, Club Senior, Pflegeheim und häusliche Pflegedienste.

Andere Lösungen erfordern weiterhin die Beteiligung von ehre-namtlichen Mitarbeitern, Vereinigungen, Gemeinden, Privat- unternehmen sowie der Regierung. Die breite Dimension des Netzwerks erlaubt es uns, Dienste anzubieten, die oftmals

über den finanzierten Rahmen hinausgehen. Die Suche nach mehrwertbringenden Lösungen für alle Betroffenen ist dabei immer das Hauptziel. Jeder kann dann davon profitieren! Die letzte Umfrage über die Zufriedenheit unserer Kunden zeigt, dass HELP auf dem richtigen Weg ist : HELP hat zum Dritten Mal eine Umfrage über die Zufriedenheit bei den Begünstigten durchgeführt. Der Wille eine solche Umfrage durchzuführen, hat seine Gründe. Sie basieren auf einer professionelle Hal-tung : dem Wunsch nach aktiver und dauernder Verbesserung. Gleichzeitig braucht HELP Messinstrumente welche eine zuver-lässige Bewertung der eingeführten Lösungen misst. Die Um-frage ist eines dieser Instrumente und die dritte Auflage bezieht sich auch auf die Schwachpunkte der Umfrage von 2008.

Von Anfang an ging es darum zu überlegen, wie die Ergebnisse verwendet werden sollten um echte Verbesserungen anzustre-ben, die den Anforderungen der Befragten, der Institution, der Mitarbeiter sowie Normen und bestehenden guten Praktiken gerecht werden. Die Umfrage basiert auf einer Qualitätsnorm und der Methode TRIM® von TNS-Ilres. Diese Methode TRIM®

erlaubt es uns über Ergebnisse zu verfügen, die von einer inter-national anerkannten Methodologie gestützt sind.

Die ausgezeichneten Ergebnisse bekräftigen und motivieren die Mitarbeiter von HELP :

Sie zeigen, dass unsere Kunden nicht nur mit gut ausgeführ-ten Techniken zufrieden sind, sondern sehr unterschiedliche Anforderungen haben, die oftmals über den von der Versi-cherung finanzierten Rahmen hinausgehen.

Sie stellen für unsere Kunden, unsere Partner und Überwa-chungsorganismen einen Beleg für unsere professionelle Leistung dar.

Umfrage

„Sind Sie zufrieden und treu gegenüber HELP ? Würden Sie uns weiter empfehlen ? ” Eine Zwischenbilanz über

die Kundenzufriedenheitsumfrage von 2010

Castor Aguilera,

Koordinator für Qualität der Hilfs- und Pflegeabteilung

Quelle : Kundenzufriedenheit, tns-ILReS 2008 und 2010

Im allgemeinen, wie bewertenSie den Vorteil sich von HELP pflegen zu lassen anstatt von einem anderen Pflegedienst ?

2008 2010

Ein sehr großer Vorteil 18 % 17 %

Ein großer Vorteil 55 % 60 %

Ein gewisser Vorteil 8 % 13 %

Ein geringer Vorteil 6 % 2 %

Kein Vorteil 14 % 8 %

Im Allgemeinen, in welchem Maße sind Sie zufrieden mit der Leistungen von HELP ?

2008 2010

Wirklich sehr zufrieden 26 % 28 %

Sehr zufrieden 54 % 57 %

Zufrieden 19 % 14 %

Nicht zufrieden 1 % 1 %

Gar nicht zufrieden 0 % 0 %

Würden Sie sich auf Grund Ihrer Erfahrungen die Pflegedienste von HELP erneut in Anspruch nehmen ?

2008 2010

Sicher ohne zu zögern 86 % 84 %

Sicher 9 % 12 %

Wahrscheinlich 4 % 4 %

Wahrscheinlich nicht 1 % 0 %

Ganz sicher nicht 0 % 0 %

Würden Sie auf Grund Ihrer Erfahrungen Ihren Freunden und Familienangehörigen die Pflege-dienste von HELP empfehlen ?

2008 2010

Sicher ohne zu zögern 83 % 83 %

Sicher 11 % 13 %

Wahrscheinlich 5 % 4 %

Wahrscheinlich nicht 0 % 0 %

Ganz sicher nicht 1 % 0 %

Einige Schlüsseldaten dieser per Telefon bei 300 Kunden durchgeführten Umfrage :

Page 8: Cahiers de l'autonomie n21 - Die Sozialhilfe

Seite 14 Seite 15Les cahiers de l’autonomie - n° 21 - Juli 2011

Unterhaltung, Ausflüge und Aktivitäten für das Jahr 2011, Spiel

Für mehrere Informationen, kontakt : Tel : 26 70 26 / Fax : 2755-1001 / [email protected] / Post : HELP-Siège / 54, rue Emile Mayrisch / L-4240 Esch-sur- Alzette

Calendrier des séjours de vacances, excursions et activités pour 2011

Calendrier des séjours de vacances, excursions et activités pour 2011

August 19. August 2011 : Sommerfest ( Essen und Tombola )

September 7. September 2011 : Tagesausflug in die „ Grotten von

Han “ und Zoo ( Rochefort / Dinant in Belgien ) 50 Plätze verfügbar, Anmeldung bis zum 15. August 2011.

Vom 21. bis 28. Septembre 2011 : 1 Woche Aufenthalt auf Teneriffa Unterkunft in einem standard Appartement mit Halb- pension im Hotel Mar Y Sol auf Teneriffa.

Achtung : Nur 16 Plätze verfügbar. Dieser Aufenthalt eignet sich besonders für Personen im Rollstuhl, das Hotel ist hierfür bestens ausgestattet.

22. Septembre 2011 : Kino a Kaffi

Oktober Datum festgelegt werden : Aufenthalt von 4 Tagen /

3 Übernachtungen auf Elsass Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Nummer 26 70 26.

06. Oktober 2011 : Kino a Kaffi

14. Oktober 2011 : Fête d’automne ( grosses Themenessen ).

27. Oktober 2011 : Kino a Kaffi

November 10. November 2011 : Kino a Kaffi

24. November 2011 : Kino a Kaffi

Dezember 02. Dezember 2011 : Gala Zinëma

08. Dezember 2011 : Kino a Kaffi

Datum festgelegt werden : Bernkastel und Trier Aufenthalt von 2 Tagen / 1 Übernachtung. Besichtigung der Weihnachtsmärkte von Bernkastel und Trier. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Nummer 26 70 26.

Datum festgelegt werden : Weihnachten im Schloss von Urspelt Aufenthalt von 4 Tagen / 3 Übernachtungen im Schloss von Urspelt.

Die Sozialhilfe ist ein Ziel unseres Alltages : Sie reicht vom„ Guten Morgen “ über die Stunden der ehrenamtlichen Helfer,

bis hin zu interkulturellen und intergenerationellen Aktionen.

Cuisine du monde / Festivasion

Café des âges / Festivasion

Café des âges / Festivasion

Cuisine du monde / FestivasionClub Senior

Vacances et loisirs / Help

Cuisine du monde / FestivasionCuisine du monde / Festivasion

Cuisine du monde / Festivasion

Page 9: Cahiers de l'autonomie n21 - Die Sozialhilfe

Seite 16

Gedächtnistraining ( Vorschlag von Maurice Gilson )

" "

10 1 3 11 13 4 1 7 1 7 18 4 1 3 1 12 4 1 8 15 7 1

,

9 8 16 17 121 9 15 3 1 13 1 8 12 1 2 14 2 1 8 14 1 8

B E H I N D E R T E N

16 8 12 13 1 10 4 8 12 1 2 7 1 8 17 1 8 15 5 10 1 8 19 16

!

1 2 3 1 4 5 10 7 1 2 8

Ersetzen Sie die Zahlen durch Buchstaben ( gleiche Zahlen = gleiche Buchstaben ). Das Resultat ergibt einen bekannten HELP-Slogan

Die Zahlen von 1 bis 9 so in die Rechnung eintragen damit ein richtiges Resultat erreicht wird.

Welche der 3 Aditionen ist falsch ? ( A, B oder C ? )

Senden sie die Lösung AN „ HELP ” und nehmen an der Auslosung von 3 preisen teil.

NAME ....................................................................................................................................................................................................

ADRESSE ................................................................................................................................................................................................

+

=

2 4 9

3 1 8

5 6 7

+

=

6 1 4

3 5 8

9 7 2

+

=

1 3 9

2 4 5

7 8 6

+

=

A B C

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Strasse : ......................................................................................................................

Postleitzahl: ...............................................................................................................

Ortschaft : ..................................................................................................................

Coupon bis zur Rückkehr : HELP, 54, Rue Emile Mayrisch • L-4240 Esch-Sur-Alzette • Fax : ( +352 ) 26 70 26 70 • [email protected]

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