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Gerichtsbuch des

Obergerichtes Villingen

Konvolut 3 - I. Teil, Seiten 1-266

beginnend im Jahr 1740 und endend im Jahr 1779

Herausgeber: Heimatkundlicher Arbeitskreis innerhalb der Evangelischen Kirchengemeinde Villingen

2010

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Titelbild:

Der Lindenplatz in Villingen im Winter. Auf diesem Platz stand bis 1891 schon eine recht alte Linde. Es wird angenommen, dass diese Linde die ehemalige Gerichtslinde und der Platz bei der Linde der Ort der Gerichtsverhandlungen in Villingen gewesen ist. Der Platz lag bis um 1820 vor dem eigentlichen Ort bzw. am Ortseingang (Pfortenhaus) (Foto HAK)

Impressum:

Herausgeber: Heimatkundlicher Arbeitskreis innerhalb der Evangelischen Kirchengemeinde

Hungen-Villingen

Transkription der Original Texte: Dr. Ulrich Kammer, Laubach

Texterfassung digital, Anhang und Glossar: Dr. Hans Schottky

Layout, Einbandgestaltung und Satz: Heinz P. Probst, Grünberg - Queckborn

Druck- und Bindearbeiten: Copy Fix, Reiskirchen

© Alle Rechte beim Herausgeber (HAK), Nachdruck etc. auch auszugsweise, nur mit

ausdrücklicher Genehmigung

2010

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Vorwort des Herausgebers

Es ist etwas länger als zwei Jahre her, da sprach uns unser Mitglied im Heimatkundlichen Arbeitskreis (HAK), Ulrich Kammer an, dass er gerne die historischen Gerichtsbücher des ehemaligen Obergerichtes Villingen teilweise transkribieren und für eine auszugsweise Veröffentlichung in den Villingener Heften aufbereiten wolle. Dies ist in monatelanger Kleinarbeit nun gelungen. Zwischenzeitlich sind in der Reihe „Villingener Hefte“ auch einige Auszüge aus diesen Gerichtsbüchern erschienen, die auch auf das Interesse der Leserinnen nund Leser gestoßen sind. Die Gerichtsbücher von Villingen, d. h. die Protokolle der Gerichtsverhanlungen aus dem 16. bis zum 19. Jh., schienen es uns wert, sie in ihrer Gesamtheit einem weiteren Leserpublikum und der wissenschaftlichen Bearbeitung zugänglich zu machen1. Führen sie doch zurück zu Geschehnissen in einer Zeit, als der Ort Hungen-Villingen noch Sitz eines Gerichtes der Grafen Solms-Braunfels war.2 Die Grafen Solms waren nach dem Aussterben der Falkensteiner im Jahr 1419 in diesen Besitz gelangt und bildeten zeitweise in Hungen eine eigenen Linie (1602-78), sie behielten die Landesherrschaft bei, bis sie im Zuge der napoleonischen „Flurbereinigung“ mediatisiert wurden und das Land an das neu gegründete Großherzogtum Hessen-Darmstadt fiel. Der Heimatkundliche Arbeitskreis innerhalb der Evangelischen Kirche Hungen –Villingen hat sich entschlossen, dass die beiden bisher bearbeiteten Gerichtsbücher: Konvolut 2 von 1602 bis 1740 und Konvolut 3 von 1740 bis 1800, sowohl in gedruckter Form erscheinen und gleichlautend in Villingen-Online vorgestellt werden. Herr Dr. Hans Schottky, Bremen hat es dankenswerterweise übernommen, die handschriftlichen Aufzeichnungen von Dr. Ulrich Kammer zu digitalisieren und dazu einen Anhang und ein Glossar anzulegen. Der Heimatkundliche Arbeitskreis bedankt sich bei beiden Bearbeitern ausdrücklich, da durch deren geleistete Arbeit wieder ein Stück Villingener Zeitgeschichte zugänglich gemacht werden konnte. Wir hoffen, dass es in Zukunft möglich sein wird, auch noch die restlichen Gerichtsbücher (Konvolut 1 = 1542-1592, Konvolut 4 = 1803 - 1821 und Konvolut 5 = 1817 – 1833) in ähnlicher Form vorlegen zu können, damit auch diese Stücke Zeitgeschichte für heutige Menschen erfahrbar werden. So bleibt noch, uns bei der OVAG zu bedanken für die finazielle Förderung dieser Arbeit. Villingen im Frühjahr 2010 für den Herausgeber, den Heimatkundlichen Arbeitskreis innerhalb der Evangelischen Kirche Hungen-Villingen Heinz P. Probst

1 Die wertvollen Originale der Gerichtsbücher stehen dem allgemeinen Publikum heute nicht mehr zur Verfügung, sie sind im Stadtarchiv sicher verwahrt. Wir bedanken uns bei der Stadt Hungen, dass wir diese einsehen, transkribieren sowie den Text bearbeiten und veröffentlichen durften. 2 Die Grafen Solms-Braunfels wurden am 22.5.1742 in den Reichdfürstenstand erhoben.

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Abb. Lage der Grafschaft bzw. des Fürstentums Solms-Braunfels (die Karte stellt in dankenswerter Weise Hoeckmann, Dormund zur Verfügung)

Abb. Lage des Gerichtes Villingen anno 1746, mit den Gerichtsorten Villingen, Nonnenroth, Röthges und Niederbessingen von C. M. Pronner in einem Ausschnitt (Conjuktion der Thraunisch und Bathyanischen Armee bey Urb) Universitätsarchiv Gießen

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Das Gemeindearchiv von Hungen - Villingen und die Gerichtsbücher des ehem. Obergerichtes eine Anmerkung des Herausgebers: Im Archiv von Hungen sind die Gerichtsbücher des ehem. Obergerichtes Villingen noch im Originalzustand vorhanden und werden dort sicher verwahrt (X. 2. Abschnitt: Gerichtsverfassung und Organisation. Es sind nach dem Stadtarchiv-Verzeichnis und dem Archivbucheintrag: Konv. 1: Gerichtsbuch: 1542 – 1592, Kurzbeschreibung: Hier X. Abt., 2. Abschn.: Gerichtsverfassung und Organisation, Protokolle über Verhandlungen, Kauf- und Verkauf, Ab- und Zuschreibungen von Ackerland, Wiesen, Gärten, Haus- und Hofreiten. anlässlich "Ungebotener Gerichtstage". Das Gericht wurde wechselweise in Vilden, Nonnenroth und Nieder-Beßingen gehalten. Durch die Bindearbeiten in neuerer Zeit, unterschiedliche Reihenfolge der Jahreszahlen und Eintragungen. Insgesamt 212 beschriebene Blätter). Bisher nicht übertragen und steht daher in dieser Reihe noch nicht zur Verfügung. Konv. 2: Gerichtsbuch: 1603 – 1740, Kurzbeschreibung: Hier X. Abt., 2. Abschnitt: Gerichtsverfassung und Organisation, Protokolle der verhandelten Fälle bei Hegung des "Ungebotenen Gerichtes" in Vilden - Nonnenroth- Röttges und Nieder-Beßingen über: Frevelanzeigen - Rügen - Verleumdungen - Beleidigungen - Schlägereien, Diebstahl, auch Zeugenbefragungen und Resolutionen. Dabei zahlreiche Verweisungen an das „Herrengericht zur höchsten Buß und dem Gericht zu seiner Gerechtigkeit“. Durch die Bindearbeiten des Originalbuches unterschiedliche Reihenfolge der Jahreszahlen und Eintragungen. Schweinsleder-Einband mit Messingschließen, beschädigt. Darin ausführliche Zeugenvernehmung nach der "Solmschen Ordnung (Der Grafschaft Solms Gericht- und Landordnung aus dem Jahre 1571). Teilweise ausführliche Protokolle verschiedener Prozessverhandlungen. Wurde übertragen und liegt hier vor, Konvolut 2-I und Konvolut 2-II Konv. 3: Gerichtsbuch 1740 – 1800, Kurzbeschreibung: Hier X. Abt., 2. Abschn. I Gerichtsverfassung und Organisation, Protokolle über verhandelte Fälle bei Hegung des ungebotenen Gerichtes in Villingen über: Frevelanzeigen, Feldrügen, Beleidigung, Verleumdung, Verstöße gegen die Mahlgerechtsame und die Sonntagsruhe, sowie Feuer- Visitations-Strafen. 471 beschriebene Blätter, Schweinsleder-Einband. Wurde übertragen und liegt hier vor, Konvolut 3-I und Konvolut 3-II Konv. 4: Gerichtsbuch: 1804 – 1821, Kurzbeschreibung: Hier X. Abt., 2. Abschn.: Gerichtsverfassung und Organisation, Protokolle der verhandelten Fälle bei Hegung des jährlich gehaltenen Rügegerichtes in Villingen, mit einem Sammelverzeichnis. Einteilung der Eintragungen in: Name und Wohnort des Angeschuldigten - Tag des Vergehens - Verantwortung und verhängte Strafen, nach Geldstrafen und Gefängnis - Feuer-Visitationsstrafen - Verpf1ichtung neuer „Unterthanen“ und der „jungen Mannschaft“, ohne Einband, beschädigt, 197 beschriebene Blätter. Bisher nicht übertragen und steht daher in dieser Reihe noch nicht zur Verfügung. Konv. 5: Gerichtsbuch s 1817 – 1833, Kurzbeschreibung: X. Abt., 2. Abschn.: Gerichtsverfassung und Organisation, Protokolle der verhandelten Fälle bei Hegung des Gerichtes in Villingen über - Frevelanzeigen - Verleumdungen - Beleidigungen - Schlägereien - Diebstahl und Zeugenbefragungen; Kauf- und Verkauf, Ab- und Zuschreibungen von Ackerland, -Wiesen - Gärten - Haus- und Hofreiten. Statt der Unterschriften, zahlreiche Beurkundungen mit Handzeichen gebunden. Bisher nicht übertragen und steht daher in dieser Reihe noch nicht zur Verfügung.

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Die archivalischen Überlieferungen der o.a Abteilung X beginnen im Jahre 1542 mit dem Gerichtsbuch Konvolut 1 und dieses mit dem Satz:

"Sonsten heißt es das Ober-Gericht-Vilden, darzu Nonnenroth- Rüttges und Nieder-Beßingen gehören. Allhier ist der Gerichts- Schultheiß mit 4 Schöffen, zu Nonnenroth drey Schöffen, zu Röthges zwey Schöffen und auch zu Nieder-Beßingen. Zu Vilden wird auch der Gerichtsdiener gehalten und liegen die Gerichts-Bücher und die Protokolli auch hier in dem Gerichts-Kasten wo zwey Schöffen von Vilden die Schlüssel darüber haben. Der Gerichts-Schultheiß hat das Gerichts-Siegel“.

Erhalten sind auf verschiedenen Dokumenten 2 Siegel des Gerichtes Villingen: 1. Ovales Siegel mit 26 mm Längsdurchmesser, Umschrift in Doppel- Linien und Groß-Buchstaben: „Schultheißen Insiegel zu Vildingen“. Ein steigender Löwe, gezungt, als Wappentier. (1781) 2. Rundes, rotes Lacksiegel, 36 mm Durchmesser, Umschrift in Doppel-Linie und Großbuchstaben: Siegel des Ober-Gerichtes Vilden. Steigender, gezungter Löwe mit Krone und Doppelschweif (1740). Die Einleitung von Konvolut 1, Gerichtsbuch von 1542 - 1592 lautet: "Den sechsten Tag January haben Wir Schultheiß Johann Conradt Schäfer, Bürgermeister Hanß Reuhl, Johann Zimmer, Gerichts-Schöff, Michael Laydner, Gerichts-Schöff, Johann Nicolaus Pfarrer, Gerichts- Schöff, Johannes Kall, Gerichts-Schöff, und sämptliche Gemeindet zu Vilden Sich Vereiniget, Undt dießes Buch Schreiben lassen, welches das Schatzbuch genennet Undt erneuert wird durch Nicolaus Kirchner, Schultheiß von Röthges". Dieses 1. Gerichtsbuch kann auch als das älteste Einwohner-Verzeichnis des Ortes gelten. Das Gericht wurde teilweise und wechselweise in Vilden – Nonnenroth und Nieder-Bessingen gehalten. Zu nennen sind noch aus dem Archiv: das o.a. „Schatzungsbuch“, zugleich Zins- (d.h. Steuer-) register von 1638 und 1670-90, in Schweinsleder gebunden in einem Umfang von 276 Seiten. Das vorstehend beschriebene erste Gerichtsbuch wurde bisher noch nicht transkribiert, mit dem hier beginnenden Konvolut 2 –I liegt der erste Teile des 2. Gerichtsbuches von 1603 an beginnend vor, die Bände Konvolut 2 – II und Konvolut 3 - I und Konvolut 3 – II liegen in der gleichen Form und Ausstattung vor. Die Gerichtsbücher Konvolut 4 und 5 wurden insgesamt ebenfalls noch nicht transkribiert. Da die einzelnen Gerichtsbücher recht umfangreich sind, haben wir uns entschlossen, die Bücher in mehreren Teilbänden herauszugeben damit diese noch handlich bleiben und in praktischer Leimbindung hergestellt werden konnten. Die Bücher sind auf dem Einband und dem Titel wie folgt gekennzeichnet: Konvolut II – 1, bedeutet demnach: Gerichtsbuch II der 1. Teil. Konvolut II – 2, bedeutet demnach: Gerichtsbuch II der 2. Teil. Konvolut III – 1, bedeutet demnach: Gerichtsbuch III der 1. Teil. Konvolut III – 2, bedeutet demnach: Gerichtsbuch III der 2. Teil. Hinweis: Im Anhang zu Teilband 2-II findet sich ein Beitrag zu Solmser Gerichts- und Landordnung Im Anhang zu Teilband 3-II finden sich: Erläuterungen zu: • den graphische Elementen • den Maßen, Gewichten, Währungen, Löhnen • eine Erläuterungen zur Textwiedergabe • Erklärung der verwendeten Abkürzungen • Transkribierung der lateinische Ausdrücke • ein umfangreiches Glossar und ein Gesamtinhaltsverzeichnis der Teilbände 2-I / 2-II / 3-I /3-II

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Konvolut 3-I, Gerichtsbuch ab 1740

Gerichtsbuch aus Gericht Vilden angefangen d 12 t 8 bris 1740 Herrschafftlicher Beamter ware s. t.3 Hlr Georg Alexander Rollwagen

5 Amtmann Gerichts – Schultheiß Hl 4. Joh. Caspar Leidner. Actuarius 5 Joh. Henrich Freudenberg Gerichts – schöpffen in Villingen Johann Conrad Graff, Johann Henrich Pfarr,

10 Johann Gerhardt Leschhorn, Conrad Zimmer. in Nunroth. Andreas Metzger, Johann Henrich Koch, und Johann Henrich Hamel. in Niederbessingen.

15 Albert Roth, Johann Henrich Wirth, und Caspar Lotz, in Röthges Christophel Möhl, und Wiegand Meckel

3 s. t. = suo tempore, oder sub titulo (= unter dem Titel), oder auch: salvo titulo – unter Vorbehalt des richtigen (vollen) Titels 4 Hl. = Hoch löblich 5 actuarius: Schreiber, Protokollant

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Seite1 R

Actum Villingen Am Gericht den 1 Junij 1799

Verfahrensregelung betr. die Gerichtsgebühren:

Nachdem das hiesige gericht verlanget, daß die Schultheißen, wenn die Einkünfte

5 des gerichts zur Bestreitung der Mahl- zeit nicht ausreichten, eben so viel als ein Gerichtsschöpff zu schießen solle, Als ist unterm heutigen desfalls verglichen (?) worden,

10 1) sollen diejenigen 6 f 10 x er die dem Schultheiß von āō 1795 annoch nach- fordert werden, niedergeschlagen seyn, und zum denen gerichts Einkünften bezahlt werden

15 2) Sollen die gerichts Einkünfte, falls selbige die ausgaben übertreffen, nicht mehr getheilet, sondern auf die künftige Jahre zurück geleget werden. 3) Falls aber die ausgaben die

20 Einnahmen übertreffen und also zu- geschossen werden müßte, sollen die Schultheißen eben so viel wie jeder Gerichtsschöpf zuzulegen schuldig seyn.

25 Welches zur Nachricht anhero notirt worden in Fidem protocolli (Unterschrift) ل ل ل ل Amtsverweser

Seite 2

Gericht gehalten zu Villingen d 12 t 8 bris 1740 Absentes aus Villingen · ⁄ · Nunroth

5 Johann Henrich Schelt Johann Henrich Lotz Röthges · ⁄ · Niederbeßingen · ⁄ ·

Aufnahme neuer Ortsbürger:

Zu Neuen Unterthanen wurden bepflichtet 10 aus Röthges

Johann Gerhardt Möhl Johannes Möhl

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Johann Vaith Möhl aus Niederbeßingen

15 Simon Roth Joh. Albert Lotz, und Philips Roth

Seite 2 R

Anzeigen des Villinger Feldschützen:

Der Feldschütz Johannes Diehl zu Villingen zeiget an. Conrad Steulers Lehrjung habe gegen Verbot am Herber weg gehütet; soll ½ tag im Zucht hauß sitzen . d. g. S. g.

5 Wasen Meister Stephans tochter desgleichen 1 f d. g. S. g. Johann Wilhelm Zimmer habe mit 1 paar ochsen gegen Verbot am graben im Kornfeld gehütet 1 f d. g. S. g.

10 Joh. Gerhardt Esters magd, habe gegen Verbot, dem Martin Pauly im Korn gekrautet. Desgleichen Wilhelm Bommersheims Tochter. jegl. 30 xer d. g. s. g.

Seite 3

Henrich Daniel Keiber habe gegen Verbot in der Herber Wieß im graben gehütet mit 1 ochsen 1 f d. g. S. g. Johannes Zimmer der 3 te habe mit 1 ochs auf der

5 oberweyden der Wieße gehütet. Desgln : philips Diehls Sohn mit 1 ochs. Georg Graff mit 2 ochsen jeglr : 1 f d. g. S. g. Caspar Pauly magd habe gegen Verbot geforchelt. 30 x er d. g. S. g.

Anzeigen anderer Ortsbürger von Villingen:

10 Johann Friedrich Zimmer zeiget, an, daß die schäffer das Sämgen abhüteten. soll ihnen bey straff verbotten werden

Seite 3 R

Christophel Zimmer zeiget an, daß ihn der Saltz Mstr. geheißen habe den pferch zu fahren, welches Er auch gethan, worauf ihn der gericht – schöpff Johann Henrich pfarr Einen schelmen gescholten, bate satisfaction

5 30 x er

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Anzeigen des Nonnenröther Feldschützen:

Der Feld – schütz Andreas Koch zu Nunroth zeiget an daß, Er 2 Kühe von der Villinger Herdt, auf der Haafer im Nunröther Feld angetroffen. Der hirte gabe aber vor, Sie wären ihme entgangen

10 Die Villinger attestirten, daß die Kühe die gewohnheit hätten bey ½ stund wegs fort zu gehen, wovor der hirte nicht könte. cessat ferner habe der schäffer, mit der Heerdt in den

15 stoppeln gehütet, und die schaafe an die hausten laufen lassen, ingleichen bey 30 – 40 stück in die gärten gehen lassen. soll 1 tag im zucht Hauß sitzen. d. g. s. g.

Seite 4

Anzeigen des Röthgeser Feldschützen:

Der Feld – schütz zu Röthges Johann Henrich Wörner zeiget an. d 6 t July habe Johannes Niehr gegen Verbot in der lotzen Wieß Heu gemeet.

5 Dieser gabe excipiendo7 vor, daß die Wieße an dem weg ge- legen, und ihme die fourage8 verfahren würde, dahero Er es abgemehet. 30 x er d. g. S. g. D 19 t july habe Johann Henrich Möhls Sohn Eine

10 last Haafer nach Hauß getragen, auf Befragen wo Er Sie bekommen, habe Er anfangs gesagt: Da habe mann nicht nach zu fragen, auf ferneres Fragen des schultheißen habe Er gesagt: Er habe Sie auf den Wetterfelder äcker geropfft.

15 1 f d. g. S. g. Baltasar Gernert habe Schultheiß und Vorsteher Brod- diebe geheißen 30 x er d. g. S. g.

Seite 4 R

Des Jacob Dauterichs 3 ferkel , habe Er in der Korn Ernde etl. mahl, auß dem Kornfeld, da Sie schaden gethan nach Hauß getrieben. 1 Rthler d. g. S. g.

5 Die oberbessinger haben in den Korn stoppeln auf 7 excipiendo = als Einwand 8 fourage = Futter. Zu damaligen Zeiten waren Äcker und Wiesen oft abseits vom Weg und nur über banachbarte Grundstücke erreichbar.

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der Röthgeser grentz gehütet, wovon Er Johann Conrad Heuers stieff – Sohn, so mit 2 Küh daselbst gehütet, gepfändet habe, der aber das seil abgeschnitten und die Küh wieder fort gejaget.

10 2 f d. g. S. g. Conrad Scheuermann soll seinen acker neben Conrad Möhl so ackern, daß des Möhlen acker kein anwender werde.

Seite 5

D 25 t Auge: hätten des Boudrons schweine in der frucht schaden gethan. 30 x er d. g. S. g.

Anzeigen des Niederbessinger Feldschützen:

Der feld – schütz Philips Lutz zu Niederbessingen 5 zeiget an. D. 2t junij hätte Mathias Walters

Tochter d Hr schultheiß in dem Korn gekrautet. 30 x er d. g. S. g. D 9t julij hätte Daniel Rothen pferd, auf dem gemeheten graß gegangen.

10 1 f d. g. S. g.

Seite 5 R

Gericht gehalten zu Villingen d 8t May 1741 Absentes aus Villingen · ⁄ ·

5 Nunroth · ⁄ · Röthges · ⁄ · Niederbessingen

10 · ⁄ · Zu neuen Unterthanen wurden bepflichtet. auß Villingen Johannes Pauly Reinhart Döll

15 Johann Conrad jäger, Philips Reuter, Johannes pfarr, Joh. Gerhardt pfarr, auß Rä9thges Johannes Emmerich, Andreas Schleuning,

20 Daniel Möhl.

9 Räthges: noch heutige mundartliche Aussprache des Ortsnamens

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Seite 6

Die Verhandlungsprotokolle sind in diesem Gerichtsbuch zunächst folgendermaßen gegliedert: Absentes (Abwesenheit von Schöffen), Aufnahme neuer Ortsbürger, Anzeigen der Feldschützen und anderer Ortsbürger in der Reihenfolge Villingen, Nonnenroth, Röthges, Niederbessingen. Soweit diese Gliederung unverändert bleibt, erübrigen sich im folgenden erklärende Einleitungen.

Der feld – schütz Johannes Diehl auß Villingen wuste nichts anzuzeigen. Der feld – schütz Andreas Koch von Nunroth zeiget an daß ihm die Röthgeser vor Christag durch die Wießen

5 gefahren. Die Röthgeser excipirten, Sie hätten keinen schaden gethan, denn es wäre im Winter geschehen, da am weg eine Wasser Lache gewesen, welche zugefrohren Dahero Sie mit dem Vieh nicht darüber fahren können.

10 Es würde nicht wieder geschehen. Der feld – schütz, Sie haben durch die gantze Wiese ge- fahren welches Sie nicht nöthig gehabt, wann Sie auch gleich das Wasser Loch vorbey fahren wollen. Die Frevler sind Joh. Conrad Scheuermann, Christophel Möhls Söhne

15 Joh. Henrich Sprankl Johannes Emmrich sen: jeglr: 15 x er d. g. s. g. Martin fritz, wäre durch das Kornfeld geritten, es wäre zwaren Ein fuspfad gewesen, hätte auch sonderl: keinen Schaden gethan, seye aber kein gebräuchlicher Weg

20 15 xer d. g. S. g.

Seite 6 R

Schultheiß zeiget an, daß Johann Caspar Hamels frau, äpfel im feld abgemacht, wogegen Johann Adam Müller protestirt, und ihm Schultheißen angezeiget, daß Er den Baum vor sich hielte, mit dem Begehren, daß Er das

5 feld-recht heraußschicken mögte. Worauf Er der frau Ein Verbott angeleget, die äpfel so lang liegen zu lassen, bis das feldrecht die entscheidung gethan, wem der Baum zukomme, Sie habe aber den befehl nicht respectiret. sondern die äpfel weg genommen.

10 30 x er d. g. S. g.

Der feld – schütz zu Röthges Johannes Emmerich jun. wuste nichts anzuzeigen.

Seite 7

Der feld – schütz aus Niederbessingen Johannes Roth,

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zeiget an. D 5 t Febr. habe der schäffer auf dem saamen gehütet

5 30 x er d. g. S. g. D 12 t. Märtz habe des Müllers Esel auf dem Korn gegangen. 30 x er d. g. S. g.

Michel Knot behauptet, bei der Verpflichtung zu gemeindlichen Fuhrdiensten benachteiligt worden zu sein:

Der gerichts – schöpff Albert Roth, zeiget an, Es habe 10 der Bürgermstr. die gemeinde wegen der fahrten beysammen

gehabt, da der Michel Knot bey gantzer gemeind vor den gerichts – schöpffen ausgeruffen, die schlau- naren(?) wolten es machen wie Sie wolten. Michel Knot excipirte: Es habe ihm die gemeinds-

15 leute fahrten wollen anrechnen, die Er nicht schuldig gewesen; Daher Er gesagt, die schlaue wollen Es machen, habe die schöpffen ô gemeint.

Seite 7 R

Die gantze gemeinde attestirte, daß Er die Worte ausgestoßen, und die gerichts – schöpffen haben die Verordnung gemacht, die Er auch gemeinet. 1 f. d. g. S. g.

5 Gericht gehalten zu Villingen d. 16t 8bris 1741 Absentes auß Villingen · ⁄ · Nunroth

10 · ⁄ · Röthges · ⁄ · Niederbessingen · ⁄ ·

15 Zu Unterthanen wurden Bepflichtet auß Villingen NB Johannnes Leidner und Jacob Reinhardt Diehl

Seite 8

Der feld – schütz Johannes Diehlauß Villingen zeiget an. Johann Georg Steulers frau habe dem Wilhelm Bommersheim Schmaltz-Kraut im Haag ausgeropfft.

5 1 f d. g. S. g.

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Joh. Conrad Schultheiß und Joh. Adam pfarr sen. haben jener mit 1. und der andere mit 2 ochsen am verbottenen weg gehütet. von jedem stück 1 f d. g. S. g.

10 Johann Conrad pfarrs Sohn desgl: mit 2 ochsen 2 g. d. G. S. g.

Seite 8 R

Johann Adam pfarr sen. Sohn, Hl pfarrer Graffen Witt Sohn, haben dhlen10 Rath Sames auf der ober- weyd in der Wieße (?) jegl. mit 1 paar ochsen gehütet. jegl: 2 f d. g. S. g.

In der folgenden Anzeige geht es um die Verpflichtung eines Anliegers, seinen Abschnitt der Dorfbefestigung in Ordnung zu halten:

5 gerichts schöpff Leschhorn zeiget an, daß Er Einen garten habe, welchen Er jährl. zumachen laßen müste, weilen Er ihm aber beständig aufgerissen würde, so wolte Er gebetten haben, die anwohnenden nachbahren ange- halten würden, die Thäter anzuzeigen, oder zur straff

10 zu ziehen. § §. Es sollen die Nachbahren anzeigen, wer das auf- reissen thue, oder Selbsten die straff erlegen.

Seite 9

Der Feldschütz auß Nunroth Andreas Koch zeiget an. Des Johannes Papten(?) frau seye des morgens gegen Verbott krauten graßen gegangen, habe aber eben keinen schaden gethan.

5 30 x er d. g. S. g. ferner zeiget Er an, daß der Schäffer durch das Dorf ge- fahren, und mann geglaubet Er würde in die stoppeln hüthen, weswegen Er nachgegangen, und selbigen gewarnet, da aber der schäffer insolent11 gewesen und

10 ihm vorgeworffen, Er schwöhre Einen Eyd um Einen groschen: und Ein andermahl habe Er ihm auch dergleichen insolent vorgeworffen, auch sonsten schaden gethan. 1 f. d. g. s. G.

15 Joh. Henrich Koch jun: zeiget an, daß Andreas

Diemers Tochter ihm hinter der Bett wießen auf seinem acker gewesen und wicken ausgeropfft. soll auf Cantzley untersucht werden.

10 Abkürzung für: dem hochlöblichen 11 unverschämt

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Seite 9 R

Schultheiß zeiget an, Conrad Weber habe d. 26t Junij des nachts dem gerichts – schöpff Johann Henrich Haamel in seiner Born Wießen graß gelangt, desgleichen auch dem Joh. Henrich Stephan von Mühlsassen in seiner Wieße gegraßet.

5 5 f d. g. S. g. Andreas Schelt zeiget an, daß derselbe ihm über zwei äcker die läng hinauß über das grüne Korn mit Einer Ege gefahren und schaden gethan, welches sich bey dem augenschein auch also Befunden.

10 1 f d. g. s. G. Johannes Linck sen. beschwehret sich, daß ihme Ein weg über Einen acker gemacht würde, bate daß Er bey straff verbotten würde. soll bey 1 f straff verbotten seyn

Seite 10

Der Feld·schütz Johannes Emmerich jun zu Röthges zeiget an: Der Wirth Strack zu Nunroth, seye mit Einem wagen heu, über die güll-acker über die Haafer gefahren

5 als sie im schoß12 gewesen, habe Eben keinen großen schaden gethan, dann es trocken gewesen, habe doch anderswo her fahren können. Der feld – schütz von Nunroth, welcher eben dem Wirth vor- gespannt gehabt, gabe vor Es habe der Wirth Einen großen

10 Wagen heu gehabt, und nicht wohl durch die Bäume ohne schaden fahren können, dahero Er über die äcker gefahren, der schaden seye aber gar ô groß gewesen. weilen Es nicht aus frevel geschehen · cessat13 Johann Henrich Möhls gaul, habe vor 8 tagen dem

15 Johannes Niehr sen: im garten gegangen, welches gegen die ordnung seye, obschon der schaden ô groß. 1 f d. g. S. g.

Seite 10 R

ferner: Es habe des Jacob Dauterichs Sohn, Einen Schub Karrn, welchen Er selbst von Schleuning gelehnt, von seinem Hoff ohne anfragen hinweg genommen, und zu lich brandewein gehohlet, und als Er ihn darüber con-

5 stituiret14, habe Er ihm unnütze Wort gegeben, und zuletzt gesagt, was frage Ich nach dir Moppel, bate sich satisfaction auß. soll 8 tage im See, ohne bier und Brod

12 frisch ausgetrieben 13 Der Fall ist bezeichnend für den Zustand damaliger Feldwege: Der Weg, den der hochbeladene Heuwagen befahren sollte, war durch Baumkronen so beengt, dass er nicht durchkam 14 constituiret: zur Rede gestellt

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arbeiten. d. g. S. g.

10 Der feld-schütz Johannes Roth zu Niederbessingen zeiget an. Christian Schäffers gaul seye in der Heu Erndte auf den Wicken zu schaden gewesen. 1 f d. g. S. g.

15 Simon Lotzen gaul seye die Kirmes auf den rüb äckern gewesen und schaden gethan. 1 f d. g. S. g.

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Schultheiß zeiget an, daß der Müller den weg, welcher ihm schon verbotten gewesen, und durch die weyd ginge wieder gefahren habe, da doch kein weg herginge. 1 f d. g. S. g.

5 und soll ferner bey höherer straff verbotten seyn. Die gemeinde soll den graben hinter Johann Peter Lotzen Hauß, ohne anstand aufwerffen, damit das Wasser keinen schaden mehr thue, und sollen die Widerspänstigen jeder 1 f straff erlegen.

10 Gerichts – Schultheiß zeiget noch an, daß Conrad Schwartz in seinem Hauß gesagt, Schultheiß und gericht seyen nicht Einen groschen wehrt, bate sich satisfaction auß. Bkter: Er habe es in Trunckenheit gethan, bate

15 um gdge: straff, und in dem Er wegen des Wageners Holtzes irritirt gewesen 3 f d. g. S. g.

Seite 11 R

Gericht gehalten zu Villingen d 8 t May 1742 Absentes auß Villingen Ø

5 Nunroth Ø Röthges Ø

Niederbessingen Ø Zu Unterthanen auß Röthges wurden bepflichtet Johann Nickel Kohl

10 Johann Reinhardt Niehr Der feld – schütz zu Villingen Johannes Diehl wuste nichts anzuzeigen.

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Johann Georg Zimmer zeiget an, daß Er mit noch 3 anderen ohnlängst von der schlag – mühl kommen und es schon in der Dämmerung gewesen, und jemand über die straßen kommen, haben Sie still gestanden um

5 zu höhren was Es Vor Ein gespräch seye, habe der Frantz Leschhorn angefangen ihr Hunds etc. was laubert ihr da, baten sich deswegen satisfaction. Franz Leschhorn konnte die schelt-worte nicht in abrede seyn, gabe aber vor, Er habe nicht gewust wer Sie seyen habe aber gesagt, was das vor Hunds etc.

10 wären, die da lauberten, denn das Lauern wäre verbotten, zudem habe ihn auch Johannes Graff Einen Hunds etc. gescholten, und gedrohet ihn zu schlagen. Johannes Graff negirte dieses.

15 1 f d. g. S. g. und wird mit seiner rück Klage gegen Johannes Graff auf hgrfl. Cantzley verwießen.

Seite 12 R

Frantz Leschhorn zeiget beschwehrend an, daß Conrad Schwartz seinen Vatter Einen hunds etc. Dieb und schelmen gescholten. Bate sich satisfaction auß. Bkter: ware wegen unpäßlichkeit abwesend

5 soll auf Cantzley vorgenommen werden

Interessanter Fall! Wegen Unkorrektheiten des Müllers wird die Gemeinde

befristet vom Mühlenbann befreit – eine Boykott-Maßnahme:

Die gantze gemeinde beschwehrte sich denuo15 über den Müller Johannes Diehl, daß Er ohngeachtet der Befehle, dennoch mit dem mahlen nicht ordentlich umginge, sondern gantz unordentl. verführe

10 baten nunmehro ihn zur straffe zu ziehen und vors künftige solche Verordnung zu machen daß die Unterthanen klag – loß gestelt würden. §. §. Weilen der Müller sich an die ordnung nicht binden

15 laßen will, so wird der gemeinde erlaubt eins- weils 6 Wochen lang zu mahlen wo Sie wollen damit Er in die ordnung gebracht werde.

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Der feld – schütz zu Nunroth Johan Henrich Weber hatte nichts anzuzeigen.

15 denuo: erneut, wiederholt

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Der Müller Johannes Diehl zeiget beschwehrend an, daß Ihme die Nunröther so stark auß mählen, da sie doch

5 an seine Mühl gebandt wären gabe an Henrich Kiefer und Johann Henrich Schelt. Henrich Kiefer entschuldigte sich damit, daß Er allzeit weilen Er zu Nunroth gewohnet bey dem Müller gemahlen, nur lezt habe Er 5 Mesten zu Mühl-

10 sassen gemahlen, die Er gelehnt gehabt. Johann Henrich Schelt excipirte: Es habe ihm der Müller so schlecht Mehl gemahlen, daß Sie das Brod nicht wohl genießen können, dahero Er es in Einer andern Mühl probiret, nunmehro

15 aber habe Er gut mehl, mahle auch immer bey dem ordinairen Müller.

jeglr: soll 1 f straff erlegen d. g. S. g.

Seite 13 R

Der feld – schütz von Röthges, Lorentz Schleuning weiß nichts anzuzeigen. Johannes Emmerich zeiget an, daß ihn Baltzer Emmerich Gernert frau dieb und schelmen

5 gescholten, mit dem anhang, daß die zunft (?) nicht besser wäre, wann sie Ihr lügen handwerck ließen. Baltzer gernert beruft sich auf Hgrffl16 Cantzley.

J. J. Kohl hat sich beim Schultheiß über eine Frau lautstark aufgeregt, sie aber nicht beim Gericht angezeigt:

Schultheiß beschwehrte sich, daß Johann jost Kohl 10 bey der gemeinde Ein gekrisch gehalten, daß

Eine frau ihren jungen auf seinen acker geschickt, nunmehro aber doch still schwiege, wol dahero gebetten haben, daß das unnöthige Geschwätz bey der gemeinde verbotten würde, oder wann je-

15 mand was sage, es auch hernach anzeige. soll 30 x er straff erlegen d. g. S. g.

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Der feld – schütz Johannes Lotz von Niederbessingen wuste ebenfals nichts anzuzeigen. Philips Lutz, nomine17 des feldrechts zeiget an, daß Michel

16 Abkürzung für „hochgräfliche“ 17 nomine = im Namen

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Knot Einen acker in der mitte zusammen geackert 5 welches gegen das Verbot wäre, und andern schaden thäte.

wolten auch ihr gebühr haben. Michel Knot wolte sich damit entschuldigen, daß Ihme das zusaamen ackern nöthig wäre, denn sein schwager, welcher neben ihm liege müße Einen

10 graben halten, welches nicht geschehe, dahero ihm das waßer schaden thäte, und müsse derowegen zu- samen ackern. 30 x er straff d. g. S. g. und soll auch dem feldrecht seine gebühr bezahlen.

15 auf ferneres anhalten und vorstellen der gemeinde des Diedrich Weber18

Niederbessingen seinen Bau betrifft: Wird dem Diedrich weber hiermit anbefohlen seinen Bau, so gleich nach den feyer-

tagen in guten stand zu stellen, widrigen fals die- 20 selbe an den Meistbietenden offentl. verkaufft werden

solle.

Seite 14 R

Gericht gehalten zu Villingen d 16 t 8bris 1742 Absentes auß Villingen Ø

5 Nunroth Ø Röthges Ø Niederbessingen Ø Zu Unterthanen wurden bepflichtet, auß Röthges, Johannes Emmerich,

10 Johann Conrad Möhl, auß Niederbessingen, Johann Henrich Müller und Philips Lutz Der feld – schütz Johannes Diehl zeiget an · Ludwig Schultheißen Witt. habe am Heßseifer (?)

15 graben auf des Schuhlmstrs. acker gegen

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Verbott Korn ausgeropffet. 1 f d. g. S. g. Johannes Steulers frau habe gegen Verbott dem Henrich Rühl im Haafer gekrautet.

5 30 x er d. g. s. g. Joh. Adam pfarr Sen. frau habe gegen Verbott in der Rupperts au in den Erbsen gekrautet. 30 x er d. g. S. g.

18 „des Diedrich Weber“ ist vor „seinen Bau betrifft...“ zu stellen.

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Joh. Georg Kochs tochter habe gegen Verbot in 10 der Rupperts au in der frucht gekrautet.

30 x er d. g. S. g.

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Christian Hertzogs frau ebenfals gegen Verbott in der Ruppertsau in der frucht gekrautet. 30 x er Anton Schwartzen frau desgleichen gegen

5 Verbot daselbst in der frucht gekrautet. Adam Deschen tochter similiter19. Wie auch Johannes Leidners tochter. so dann Hartmann Kochen tochter, wie weniger nicht Philips Jägers tochter.

10 jegle: 30 x er d. g. S. g. Frantz Leschhorn habe auf der gänß – weyd gegen Verbot in den Wießen mit Einem ochsen und Kuh gehütet. 1 f d. g. S. g.

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Johann Conrad pfarr zeiget an, daß Ihme Johannes Keibers Sohn in der Haafer mit dem ochsen schaden gethan. Der Vatter des angegebenen gabe vor, Er wisse

5 nichts davon, und seye der Bub unverständig. Soll in der Schuhl gezüchtiget werden. Hlr gerichts – schultheiß gabe an, Johann Georg Steuler habe bey offener gemeinde ausgesagt daß auch auf Sontage die Leute gegen Verbot

10 an das obst gingen, verlangte daß Er selbige anzeigen mögte. Johann Georg Steuler zeigte an Philips Jägers Mägdgen und Johann Peter Bergesen frau welche auf den Sontag am Obst gewesen

15 jegle: 30 x er d. g. S. g.

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Erstmals wird hier Kartoffelanbau erwähnt, bemerkenswert auch deshalb, weil der bekannte Erlaß Friedrichs des Großen über die Förderung des Kartoffelanbaus in Preußen erst aus dem Jahr 1756 stammt.

Caspar Pauly zeiget an, Johann Conrad Steulers Buben haben Ihm bey 27 püsch Cartoffelen ausgeropfft, welches Ihm bey 3 Mesten schaden gewesen.

19 similiter = ebenso

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5 sollen in der Schuhl gezüchtiget werden. Der Feldschütz Johann Henrich Weber zu Nunroth zeiget an: d 7 t 8bris haben Johann Philips Keibers von Villingen 2 Küh am pfaffen steeg im Som-

10 mer Saamen zu schaden gegangen. 1 f d. g. S. g. Hlr Schultheiß zeiget an, Henrich Kiefer habe in der Lein Saat zeit sich beschwehret, daß ihme die Leute über seinen acker gefahren, wobey Er die Worte

15 ausgestoßen, der Schultheiß wäre ein mann der dem Schützen befehle, daß Er die meisten

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Leute nicht angeben solle, und wolte jeglicher auf Einem armen mann seyn, so wären solche schelmen Leute in Nunroth, als mann sonsten nirgend fände.

5 Der Bkte: wolte dieses negiren, konte aber nicht mit aus kommen. 1 Rhtlr straff d. g. S. g. ferner zeigte Schultheiß an, daß Johannes Koch, als Er Schultheiß das feld verbotten

10 Ihm entgegen gesprungen, die Faust auf das Maul gehalten und Ihme gedrohet, so daß nichts gefehlet, als daß Er ihn über Hauffen geschlagen, bate dagegen satisfaction 3 f d. g. S. g.

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Johann Henrich Hamel zeiget an. Johannes Koch habe Ihme 2 heb nagel laden Nägel genommen abgelehnet20, welche Er ihm nicht wieder geben wollen unter dem praetext21, daß Sie seinem Vatter wären.

5 und sein Klägers Vatter habe Sie funden. § § sollen künftigen freytag auf Cantzley erscheinen und die sache ausmachen. Der feld – schütz von Röthges Lorentz Schleuning

10 zeiget nichts an, außer daß Fritz Pauly auß Villingen mit einem Karn voll mist durch den Nunröther weyd/weg(?) wießen gefahren.

20 mundartlich für: geliehen 21 Vorwand

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30 x er d. g. S. g. Schultheiß gerichts – schöpff Wiegand Meckel hat den

15 Johannes Niehr sen. die ochsen auf die Cartoffelen

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gehen lassen. Wiegand Meckel gibt hingegen vor, Er wisse Ô s davon , und habe sein Knecht beym stall misten die ochsen gehen lassen, haben aber keinen

5 schaden gethan. 30 x er d. g. S. g. Friedrich Pauly jun. zeiget an, daß Er Eine wieße in Röthgeser terminey22 habe, welche des Schultheißen Bub, Johannes Niehrs Bub, und Joh. Jost Kohls

10 Bub ausgehütet. Hirüber soll Schultheiß berichten. Der feld – schütz Johannes Lotz jun. zu Niederbessingen zeiget an: d 5 t 8bris haben Joh. Albert Roth des 3ten 2 schwein

15 in den gärten gelauffen. Item23 Johann Daniel Deschen 2 schwein jegl. 1 f d. g. S. g.

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Gericht gehalten zu Villingen 19 t May 1743 Absentes aus Villingen Hartmann Koch 7 xr 2 [pf]

5 Röthges Ø Niederbeßingen Ø Nunroth

10 Ø Zu neuen Unterthanen wurden bepflichtet auß Villingen Joh: Jost Koch: Joh: Georg Matern:

15 Martin Diehl: auß Nunroth Conrad Winn.

22 Gemarkung, s. Glossar 23 item = ebenso

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Johann Henrich Winn Johann Adam Linck.

20 Johannes Koch

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auß Niederbeßingen Johann Daniel Lotz Der Feldschütz zu Villingen Johannes Diehl weiß nichts anzuzeigen. Wird Ihm attestirt

5 daß Er fleißig gewesen. Philips Alhenn beschwehret sich, daß ihm der Müller Einen weg über Einen acker machen und darbey sich verlauten laßen, daß Er den Weg nicht meide, bis ihme die gemeinde

10 den Weg machen laße. Schultheiß und Vorsteher gaben vor die Gemeinde wäre nicht schuldig ihme den Weg machen laßen. § §

15 Der Müller soll bei Vermeidung 2 f straff den Weg vors künftigen meiden. Christophel Zimmer zeiget beschwehrend an, daß Er vor ohngefähr 4 Wochen von Conrad Schwartz äcker getauscht, wobey Er ihm noch gesagt daß

20 Er dem abend es seiner Frau sagen mögte

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um zu hören ob selbige es auch zufrieden seye, und auf den Fall, daß Sie nicht zufrieden wäre, sollte Er es ihm den andern Tag wieder sagen, um sich danach richten zu

5 können, Er seye aber bey 14 Tagen still ge- wesen, und da Er nun die äcker besamet wolle Er ihm den Tausch nicht halten, bate Ihn also zu Haltung des Tausch – contracts anzuhalten.

10 Bkter Excipirte: Er wäre den abend schon wendig gewesen und habe dem Kläger gesagt, Er könte den Tausch nicht halten welcher ohne dem tumultuarisch geschehen allein Kläger habe ihm mit schlägen

15 getrohet, daß Er selbigmahl still gewesen, und es so darbey bewenden laßen; nachgehends aber habe Er ihm nochmahls den tausch aufgesagt, und darbey Es seye aber der- selbe gegen seinen Willen an die äcker

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gefahren, und habe selbige besamet, wozu Er nicht befugt gewesen, wisse aber gar nicht daß Kläger ihm gesagt, Er solle mit seiner Frau Reden, welches auch um so viel unnöthiger ge-

5 wesen als Er selbst mit dem Tausch nicht zu- frieden gewesen. Bkten Sohn Anton Schwartz, kame inter- veniendo24 hin, und gabe vor, Er seye als unicus häres25 nicht nur mit dem Tausch nicht

10 zufrieden gewesen, sondern es seye auch Eine Verletzung über die halbscheid vorgegangen, indem sein Vatter die Vertauschten äcker vor 24 f gekaufft, die vertauschten (äcker) aber keine 5 f wehrt seyen, und vor 6 f herauß

15 haben sollen. Kläger wolte durch Michel Graff und Johann Georg Zimmer erweisen, daß Bkter ihm den tausch nicht aufgesagt.

Seite 20 R

Johann Georg Zimmer sagte auß, daß productus26

gesagt: Er könte den Tausch nicht halten und habe sich erbotten den weinkauf be- zahlen, und wann producent27 hirauß28

5 gewesen, habe productus gesagt: Wann Ich was sage, so habe ich gleich wieder am Hals. Ratione29 laesionis ultra dimidium30 beriefe sich Kläger auf Schultheißen und gericht

10 wie die selbige schätzen würden. Hartmann Schmeer31 deponirte noch, daß es wahr seye, daß Kläger dem Bkten gedrohet, wann Er ihm den Tausch nicht halte, so wolle er ihm die golb32 auf den Kopf schlagen.

15 Schultheiß und vorsteher attestirten, daß laesio ultra dimidium vorhanden seye. § § Erwenden umständen nach wird der angebl. Tausch vor null und nicht erklähret, und soll

24 interveniendo = indem er sich einschaltete 25 unicus häres = einziger erbe 26 productus = der Vorgeladene 27 producent: derjenige, der den Zeugen vorgeschlagen oder vorgeladen hat 28 oder „hierauf“ 29 ratione = nach dem Prinzip 30 laesio ultra dimidium = Übervorteilung um mehr als die Hälfte des realen Wertes. 31 oder „Schmerr“ 32 oder „gölb“

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am Rand: Weink (?) 20 Bkter die für frucht und acker lohn bezahlen, und

dem gericht s. g. mit einander bezahlen.

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Der Feld – schütz von Nunroth Andreas Koch hatte nichts anzuzeigen. Johannes pfarr beschwehrte sich gegen Johannes Diemer, daß Er von selbigem 2 äcker und

5 unter anderem Einen mit dem Korn gekauffet, nun- mehro aber wolte nehme ihme die frau das Korn, wolte dahero gebetten haben ihnen solches zu verbieten. Bkter. negirte das Korn mit verkaufft

10 zu haben. Kläger wolle dieses durch Daniel Winn erweisen. Dieser deponirte stipulata manu33 an Eydes statt, daß productus das Korn mit ver-

15 kauffet. Kläger: stipulirte hierauff in subsidium34. § § Kläger soll das Korn mit acker behalten, und beyde aus bewegender ursachen d. g. g. mit-

20 einander bezahlen.

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Der Feldschütz Conrad Haußmann von Röthges wußte nichts anzuzeigen. Johann Conrad Emmrich beschwehrte sich, daß ihm der Schäffer in seiner Wiesen, mit den schaafen

5 schaden gethan. Schultheiß attestirte, daß es geschehen, allein man wisse nicht, ob es der Schäffer mit Fleiß gethan, so seye auch noch wenig graß wie bekannt in den Wiesen.

10 § § soll angehalten werden sich vor schaden zu hüten. Johannes Niehr sen: zeiget an, daß Georg Bachen Söhne d 11 t. april mit Einem tropp(?)35Schaafe über das Saamen feld bei feuchtem Wetter getrieben

15 und schaden gethan, welcher um so größer gewesen, als noch Einer mit Einem pferdt über den saamen geritten. Schultheiß producirte36 Ein schreiben von dem

33 stipulata manu: mit dem Zeichen der erhobenen Hand 34 in subsidium: in Bestätigung 35 Trupp

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Bach, worin sich selbiger auf Canzley berufe. 20 § §

soll auf Cantzley ausgemacht werden.

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Der Feldschütz von Niederbessingen Caspar Roth wuste nichts anzuzeigen. Michel Knott zeiget an, den 4 t april habe der Schäffer mit der Herd schaaf am weg gehütet

5 da Er dann 4 geißen auf dem 3ten acker am weg, auf das Korn gehen laßen. § § ½ f straff d. g. s. g. Albert Roth jun. beschwehret sich gegen Thomas

10 Kühn, daß selbiger auf seinem acker steine geführet, und den acker erhöhet, daß das wasser welches auß dem Wald auf den acker rinne, von seinem acker ab und auf andere äcker lieffe. Da Er doch mit davon nehmen

15 müsse. Bkter: Er habe nur in der mitten vor seinem acker geweßert, wann aber alle anläger die furchen aufhielten, so wolle Er solches auch thun.

20 § § Die anläger sollen bey Vermeidung 1 f straff die furchen aufhalten.

Seite 22 R

Johannes Müller beschwehret sich gegen den Gerichts – schöpff Albert Roth jun: daß selbiger Einen graben an seinem acker habe, welchen Er nicht machen laßen, wodurch ihm mit dem

5 wasser großer schaden geschehen. Bkter gestunde daß Er graben machen müssen Offerirte37 sich auch selbiges thun. Wird auch darzu angewißen, welches die auf stößer auch thun sollen.

10 Hierbey wird denen sämtln. Unterthanen zu Niederbessingen nochmahlen bey Vermeidung 2 f straff anbefohlen, der ergangenen Verordnung gemäß, auf die Waage zu mahlen, und soll der Waagenmeister auf die Verbrecher acht haben

15 um selbige dem Schultheiß anzuzeigen wie dann auch die straff gegen diejenigen welche schon übertretten haben Vorbehalten.

36 legte vor 37 bot an

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Seite 23

Hierbey wird den sämtlichen gemeinden bei Vermeidung 2 f straff anbefohlen, daß wann Ein oder die anderen in ihren gütern etwas zu theilen haben, sie selbiges ohne Vor-

5 wissen des Feldgerichts jeden arts, vor sich allein nicht thun sollen, sondern zu Vermeidung aller unordnung und unterschleiffs den Feldgeschworenen anzeigen sollen damit allen künftig unnöthiger Zanck

10 und streit vorgebogen werde.

Seite 23 R

Gericht gehalten zu Villingen den 19 t . 8 bris 1743 Absentes

auß Villingen 5 Ø

Nunroth Ø

Röthges Ø

10 Niederbessingen Ø Zu Neuen Unterthanen wurden bepflichtet. auß Villingen: Johann Wilhelm Steuler,

15 Henrich Daniel Roth, auß Nunroth: Johann Henrich Winn, Johann Henrich Hamel, Hartmann Debus.

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auß Röthges Johann Conrad Emmrich Johann Henrich Möhl, Johann Caspar Möhl,

5 Johann Thomas Niehr. Der Feldschütz zu Villingen Johannes Diehl zeiget an: Johann Adam Stallbergers tochter habe dem Hln gerichts – schultheißen Korn ausgeropfft

10 so doch eben ô viel gewesen. 1 f d. g. S. g. Friedrich Pauly des 1 ten frau habe am lan

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genberg gegen Verbottem Korn gekrautet. 30 x r d. g. S. g.

15 Cyriax Leidners tochter habe gegen Verbott

im gebrandten im Korn gekrautet. 30 x r d. g. S. g.

Seite 24 R

Meister Stefan Hamels tochter habe gegen Verbott auch daselbst gekrautet. 30 x er d. g. S. g. Joh: Jacob Zimmers frau, habe dem Caspar

5 Pauly im gebrandten haafer abgeschnitten. 2 f d. g. S. g. Das feldrecht zeiget an, daß Philips Althen am langenberg am pfarr – acker 1 Vrl(?)38 der Ruthen über den stein abgeackert.

10 Desgleichen habe Hartmann Koch bei Ruppen Wießen neben dem lehn – acker ½ Vrl. der Ruthen über den stein geackert. Jeglr 4 f d. g. S. g.

Seite 25

Johannes Leidner zeiget an, daß ihm der herrschaftle. Schäfer Valentin Rincker Einen halben morgen acker mit Erbsen abgehütet daß Er bey ½ fuder schaden gelitten.

5 3 f d. g. S. g. Georg Conrad Steuler zeiget an, daß Er Einen acker bey der Zell – Mühl habe, wo durch auf Ihme des Zell – Müllers Schweine und Hühner großen Schaden thäten, bate desfals um satis-

10 faction und remedur39. Schultheiß und gericht attestiren den Schaden 1 f d. g. S. g. und soll ins Künftige besser auf sein Vieh acht haben, und Õ mehr Hühner halten als ihm in der Leyh(?)40 erlaubet ist.

15 Philips Jäger zeiget an, daß des Johannes Pfarrers Sohn seine tochter geschlagen und getretten, Bate um rechtl. Satisfaction. Bkter Excipirte, die Magd habe ihn heißen im s. v. hinten lecken, weswegen Er Sie Ein paar mahl

20 vor den hintern getretten, soll auf Cantzley ausgemacht werden.

38 Vrl(?) = Viertel? 39 Schadenersatz (eigentlich Heilmittel) 40 Wort schwer leserlich, die „Leyh“ ist, falls richtig gelesen, der Pachtvertrag des Müllers mit dem Mühlen- eigentümer, entweder der Gemeinde Villingen oder der fürstlichen Herrschaft Solms-Braunfels

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Seite 25 R

Der Gerichts-schöpff Johann Gerhart Leschhorn zeiget an, daß des Henrich Hertzogs und des Waaßen- meisters Mägdgen auf seinem acker gekrautet und rüben mit ausgeropfft, welches sein

5 Mägdgen jenen verwiesen, worauf selbige auch still geschwiegen, Es seye aber des Michel Graafen Magd darzu kommen und habe zu seinem Mägdgen gesagt, was Sie wolte Die Mägdgen haben ihr gekrautet, haben auch

10 sein Mägdgen übern Hauffen geschlagen, und als seine frau der Magd solches verwiesen, habe Sie noch gedrohet, Sie wolle Es ihr noch ärger machen bate Satisfaction ½ f d. g. S. g.

Seite 26

Der Feld – Schütz Andreas Koch zu Nunroth zei- get an· Johannes Kochs Tochter und Jost Zimmers Magd haben auf der schlag – Wieße graß von dem

5 gemaden, und haafer von Einem acker genommen, solches zusammen getragen und mit Ein ander getheilet welches der Hr Schultheiß auch gesehen. Dieser attestirte es, daß Er es so bey dem augenschein gefunden.

10 Der Ersteren 30 x er, der Letzteren armuths wegen 1 Tag ins zuchthauß d. g. S. g. Ferner habe des Johannes Kochs Mägdgen ihme Schützen und philips Müller Haafer ausgeropft. 1 f d. g. S. g.

15 Johannes Fritz zeiget an, Johannes Diemers Sohn habe mit dem pferd in der Hirten wieße gehütet. Soll 3 Clafter Holtz – machen. d. g. S. g.

Seite 26 R

Der Feldschütz Conrad Haußmann von Röthges zeiget an: Johann Henrich Boudron habe den 30 t junij mit 2 paar ochsen in der Wieße gehütet.

5 Doch habe Er an dem/den (?) ochsen fortgetrieben. 30 x er d. g. S. g. Jacob Bley, soll, weilen seine Fr:(?) das Floß(?) aufgemacht den halben gulden welchen die gemeinde desfals verzehret, bezahlen.

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C. Trapp aus Münster hat Gebot der Feiertagsheiligung übertreten und soll vom Kirchenvorstand gemaßregelt werden. Er weigert sich, dessen Urteil anzunehmen, offenbar, weil er auf Röthgeser Territorium gearbeitet hat:

10 Hl Schultheiß zeiget an, Caspar Trapp von Münster habe auf Einen Bättag in ihrem Bann in der Wieße gemehet, da Sie nun solches bey dem Presbyterio41 angezeiget, der freveler aber

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sich demselben õ submittiren42 wollen habe dHlr43 Superintend44 befohlen, daß Er es bey dem gericht zur ahndung anzeigen solle, welches Er hirmit befolgen wolle.

5 2 f d. g. S. g. Ferner zeiget Schultheiß an, daß Johann Henrich Möhl 1. der Schuhlmeister Nagel 2. Joh. Nicolaus Filtzinger 1: und Johannes Niehr jun. 1 schwein gegen Verbot auf der gaßen laufen laßen

10 welches doch noch vor nacht gewesen. Von jeglen Schwein 15 x er d. g. S. g. Der Feldschütz Caspar Roth zu Niederbeßingen zeiget an: Daniel Rothe 2 gänß, jost Kühnen witt. 1

15 Mathias Wirth 1 Joh. Daniel Desch 1 und georg Roth 1 ganß, seyen den 1 t july in den gärten gewesen. Von jegl. ganß 15 x er d. g. S. g.

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D. 5 t 8 bris seye Caspar Lotzen witt. 1 Schwein im garten gegangen. Der Witt: Sohn gabe vor seine Mutter habe das Schwein schneiden laßen, wodurch es flüchtig

5 worden, seine Mutter habe es auch einholen wollen, seye aber gefallen. Der gerichts – schöpff Albert Roth attestirte dieses cessat45 Joh. Conrad Eberson von Hungen habe mit seinen

10 Kühen in den Wießen gehütet, ohngeachtet Er ihn

41 Kirchenvorstand 42 unterwerfen 43 Abkürzung für „der hochlöblicher“ 44 Superintend(ent): oberster Geistlicher der Grafschaft Laubach. Das Kirchenpatronat übte der Graf zu Solms-Laubach aus.Wahrscheinlich sah er sich nicht für zuständig an, weil der Delinquent aus Münster kam, das kirchlich zu Solms-Lich gehörte. 45 = kein Urteil

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schon Einmahl darauß gejaget, Der gerichts – Schöpff Caspar Lamp attestirt, daß Er solches selbst, nebst noch mehreren gesehen. 30 x er d. g. S. g.

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D Hlr Schultheiß zeiget an, daß Philips Lutzen 2 Schwein, und Mathias Wirths 2 Schwein des morgens Ehe der Hirt ausgetrieben, in den gärten gelauffen, welches ihme von Un-

5 terthanen angezeiget worden, und der Hirten- jung habe gesagt, daß es der beyden angegebenen Schwein gewesen. Die angegebenen wollen Ô gestehen, daß es ihre Schwein gewesen.

10 Von jeglem 15 x er d. g. S. g. Ferner zeiget der Schultheiß an, Christian Schäffer habe ihm über Einen acker gefahren, welches Er nicht leiden könte. 30 x r d. g. S. g.

15 Thomas Kühn zeiget an, daß Er dem bey letztem gericht ergangenen befehl zu folgen, die forch an

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dem acker aufgehalten, welches aber die übrigen anläger Ô gethan : wollte dahero gebetten haben, Sie nochmahls dazu anzuhalten. Die beyden Gerichts – schöpffen Rothen, gaben vor, wann

5 Ein augenschein eingenommen würde so würde sich zeigen, daß es Ô wohl möglich wäre, daß Sie dem Waßer wären könten, wenn Klger dieses Ô von seinem acker weg – schaffe und seinen graben wieder

10 macht und dem Waßer freien Lauf ließe. § § Bewandten Umständen nach soll der augen- schein Eingenommen werden.

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Gericht gehalten zu Villingen d 12 t May 1744 Absentes zu Villingen Ø

5 Nunroth Ø Röthges Ø Niederbessingen Ø

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Zu neuen Unterthanen wurden bepflichtet auß Villingen

10 Michel Zimmer Johann Henrich Koch Johann Georg Emmrich46 Joh(ann) Georg Dern auß Niederbeßingen

15 Andreas Wirth Joh. Daniel Walter Joh. Capar Roth

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Der feld – schütz zu Villingen Johannes Diehl wuste nichts anzuzeigen, daß gericht attestirte seinen fleiß.

Verstoß gegen den Mühlenbann angezeigt:

Der Zellmüller läßet durch d Hln gerichts schultheiß 5 anzeigen, daß Georg Conrad Steuler, Johann

Conrad Zimmer und Johannes Keiber gegen ordnung und Verbot, außwerts gemahlen. Johannes Keiber gab zu seiner entschuldigung vor Er habe Mehl auß hiesiger Mühle bekommen,

10 welches ihm gar zu wenig gedäucht, weswegen Er sich beschwehret, der Müller aber habe Ihm zur antwort gegeben : Es wäre ihm leid daß es nicht nur Eine Meste wäre, worauf Er ein paar mahl auswärtig gemahlen, um zu probieren,

15 ob Er nicht mehr bekäme . 1 f d. g. S. g. Georg Conrad Steuler excipirte: Er müsse öfter Schroten, da Er dann die Frucht aus wärts gekauft, auch daselbst Schroten laßen, zudem habe ihm der Müller wann Er auf dem

20 gewicht zu wenig bekommen ô s restituiret47. Das gericht attestirt, daß Er auch von seiner Frucht auswärts gemahlen. 1 f d. g. S. g.

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Johann Conrad Zimmer, gabe ebenfals vor Er habe auff 10 Mesten Frucht nur 34 laib Brot gebacken, dahero Er es auch aus wärts probieren wollen, um so mehr, als auch der Müller sehr

5 grob mahlen. 1 f d. g. S. g.

46 oder „Emmerich“ 47 ersetzt, erstattet

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Georg Conrad Steuler zeiget an, daß Ihme gegen Verbot, von anderen das Waßer von ihren äckern ab und auf seinen acker zu seinem

10 großen Schaden gewießen würde. wolte desfals nochmahls um Ein scharffes Verbot gehorsamst gebetten haben. §. §. Nachdem gerichtsschultheiß attestiret, daß der

15 schaden dem angeber geschehen : so wird hirmit bey 3 f straff verbotten, daß Waßer durch gräben anderen zum schaden abzuweißen sondern demselben seinen Lauff zu lassen.

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Der feld schütz zu Nunroth Joh. Caspar Hamel wuste nichts anzuzeigen. Schultheiß attestirte seinen fleiß. 2 Hessen fuhr Leute welche Einen verbotten

5 weg gefahren müssen 30 x er straff geben welche Hlr Rath Schella eingenommen. Der feld – schütz Joh. Conrad Emmerich von Röthges zeiget an: D 15 t Märtz, seye Johannes Rühl gegen Verbot

10 mit den Schaafen über den saamen gefahren. Eod 48 : Wären conrad Rühl, Wiegand Meckel, mit den Schaafen über den saamen gefahren. weilen der schaden ô so groß, so soll dismahl die straff aufhören, ins künfftige aber das gebot bey

15 Vermeidung straffen gehalten werden.

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Dn 21 t Märtz, seye Johann grein von Waalen49

mit 6 ochsen am hirschberg über den saamen gefahren. 1 f 30 xr straff d. g. S. g.

5 Dn 31 t Märtz, wäre Johann Henrich Boudron gegen Verbot mit schaafen auf den roth äcker über den saamen gefahren. cessat 50 eod. hätten Hanß Jost Scheuermann desgleichen

10 gethan cessat 51

48 eodem (die) = am gleichen Tag 49 Waalen, Wahlen bei Kirtorf, heute Vogelsbergkreis 50 cessat: (Strafe) ausgesetzt, d. h. Anklage fallengelassen

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Dn 13 t april, habe Conrad Daumers Magd dem Henrich Möhl aufm Junckern acker Korn ausgeropfft.

15 1 f d. g. S. g.

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Dn 16 t april habe Joh. henrich Mohls frau und Joh. Henrich Zorns frau dem Johannes Rühl und Johannes Schieferstein von oberbeßingen auf dem Saamen geropfft in der Hohle

5 jegl: Vor 1 f arbeiten d. g. S. g. auf der Fr. pfarrerin von Wetterfeld anzeigen daß die Unterthanen in Röthges ihre Wasche in den so genannten juncker gärten bleichten und auf dem zaun trockneten, ist der gemeinde

10 solches hin künftig zu thun bey willkühriger straffe verbotten worden. Der feld – schütz Johannes Cloß zu Niederbeßingen weiß Ô s anzuzeigen. sein fleiß wurde vom Schultheiß attestirt.

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Der herrschaftl. Schultheiß referirte, daß ihme der Waagemeister angezeiget, daß Mathias Wirth gegen Verordnung gar nicht auf die Waage Mahle

5 Vor 1 f herrschaftl. arbeit oder den gulden d. g. S. g. Ferner zeigte Schultheiß an, daß Johannes Lotz der 3te , als er im Wirthshauß allerhand unnöthige reden geführet, und Er im desfals einreden

10 wollen, die trotzige antwort gegeben, Er habe im jegl (?)52 außer seinem hauß ô s zu Befehlen weilen (?) hl Schultheiß vor ihne bittet. 1 f d. g. S. g. soll aber inskünftigen bey schärffer ahndung mehr respect zollen.

15 Schuhlmeister Nagel zeiget an, daß Er ein Wiesgen habe, wodurch ihme gegen alles recht ein weg gemacht würde, ohngeachtet Er Sein gitters zu mache. bete desfals Ein Verbot anzulegen. Der gerichts-schöpff Caspar Lamp beschwehret sich

20 ebenfals über Ein fuhrweg über Eine Wieße.

51 cessat s. vorige 52 oder: jezt

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§ § Wird bei wilkühriger straffe verbotten.

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Gericht gehalten zu Villingen d 17 ten 8 bris 1744 Absentes auß Villingen

5 Ø Nunroth Ø Röthges Ø

10 Niederbeßingen Ø Zu neuen Unterthanen auß Röthges wurden bepflichtet.

Johann Henrich Schleuning 15 Johannes Möhl

Johann Georg Kohl53 und Johann Melchior Emmrich

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Der feld – Schütz Johannes Diehl zu Villingen zeiget an: Johannes Stallbergers frau habe dem Hartmann Koch in der Wieße gegraßet.

5 1 f d. g. S. g. Adam Deschen gänß 6 bis 7 stück ohngefähr haben dem Martin Zimmer in der gersten schaden gethan, § §

10 Soll dem Zimmer den schaden ersetzen und 1 Rthler straff erlegen. d. g. S. g. Joh. Conrad Zimmer jun. habe seinem Schwager mit 1 ochsen in der Wießen gehütet. 1 f d. g. S. g.

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Cyriax Leidners frau habe den Leuten Bohnen abgebrochen. 30 x er d. g. S. g. Jost Weißel wird auf anzeigen des phi-

53 oder „Kahl“

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5 lips Althen et g sorten54 anbefohlen, denen Klägern entweder den überfall55 von denen an Ihren äckern stehenden Bäumen zu geben, oder soll denen nebenlägern er- laubet seyn, dasjenige was Ihnen von

10 den Bäumen an ihren äckern schaden thut abzuschneißeln, Georg Conrad Steuler wird dasselbige an- befohlen, und soll durchgehends es also ge- halten werden.

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Der feld – schütz Johann Caspar Hamel zu Nunroth zeiget an: Den 27t May habe Werner Ellers Sohn mit einem ochsen im verbottenen weg gehütet und

5 ihme noch unnütze worte gegeben. 30 x er d. g. S. g. D 5 t junij habe Johannes Diemer mit zwey stück Vieh hinterm Hitzel-Berg in denen Wießen gehütet.

10 soll vor 2 f herrschafftl. arbeit thun d. g. S. g.

eod. habe des Kirchhoffs Magdt daselbst mit 2 paar ochsen gehütet. Doch die habe Sie nur die Sontags Weyd Ô gehalten.

15 2 f d. g. S. g.

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Das gericht zeiget an, daß Mathias Diemer des nachts mit dem rind – Vieh hinterm See- gen in den gärten gehütet, worauf Schult- heiß und gerichts – schöpffen auf den augen-

5 schein gegangen und gespühret, daß das Vieh auß den gärten zu des Diemers Thür Hinterhoff in deßen stall getrieben worden. Mathias Diemer wolte dieses zwaren

10 abläugnen, allein Schultheiß u. gericht sagten ihm in faciem56, daß sie den augenschein also befunden, und daß es sein Vieh gewesen. soll vor 2 f herrschaftl. arbeit thun.

54 „consorten“ könnten gemeint sein 55 Überfall: Obst, das auf das Nachbargrundstück fällt. 56 in faciem = ins Gesicht

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15 dem gericht den augenschein bezahlen d. g. S. g. Ferner zeiget Schultheiß an: Daß eben der Diemer 2 paar Schurch(?)Vieh gehabt, die ihme unnöthig wären, weswegen Er ihme den Weg vor Ein paar Vieh verbotten, allein

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Er habe sich nicht daran gekehrt, sondern vorgegeben, Er wolle desfals nach Hungen gehen, habe aber gar keinen befehl bracht und seye nichts desto weniger mit den

5 ochsen an die weydt gefahren, vor 1 f herrschaftl. arbeit d. g. S. g. Der feld-schütz Johann Conrad Emmerich wuste nichts anzuzeigen, außer daß Ihme der Johannes Niehr gesaget, des Conrad Scheuermanns

10 Sau ginge im gemeine Korn zu schaden, worauf Er mit dem Niehr nach dem Korn gegangen Da Er dann zwaren etwas gehöret, aber die Sau habe er nicht gesehen, Bis Sie wieder in in das Dorf kommen, da Er den Niehr ge-

15 fraget, ob das die Sau wäre? welcher es mit ja beantwortet, diese Sau seye auch dem Scheuermann gewesen.

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Der Scheuermann gabe vor: Er wolle zwar ô dagegen streiten, allein die Sau habe ferckel gehabt, weswegen Er Sie ô in dem Stall halten können, und seye es

5 also von ihm oder den seinigen kein frevel gewesen. Der Johannes Niehr wurde befraget, ob Er stipu- Lato57 an Eides statt aussagen könne, daß es des Scheuermanns Sau gewesen. Pr.(?)58 meint

10 das könne Er nicht. cessat Der Conrad Scheuermann gabe an, daß des Johannes Niehr sen. Sau an einem Weitzen Hauffen schaden gethan.

15 Bkter negirte dieses und wolte es bewiesen haben. Der angeber wolte es auf Cantzley in Sumptus succumbentis59(?) erweisen.

57 verkürzt für „stipulata manu“ – mit erhobener Hand 58 Pr. ? wenn richtig gelesen, Abk. für „producent“ = Anzeigender 59 auf Kosten des Unterliegenden

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Soll auf Cantzley ausgemacht werden 20 d. g. S. g. soll Joh. Niehr bezahlen

weilen die Sau doch sein gewesen seyn soll.

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Es gab nur wenige Feldwege, d.h. Äcker lagen so hintereinander, dass die Anlieger sich gegenseitig über ihre Äcker fahren mussten, um ihre eigenen zu bearbeiten. Darum mussten sie in genauer Reihenfolge die Äcker einsäen, die hintersten also zuerst, danach deren Anlieger davor. Im hier verhandelten Fall hat J.Bley es versäumt, seinen Acker in der geforderten Reihenfolge zu bestellen:

Schultheiß Emmerich zeiget an, daß Jacob Bley sein Korn nicht ehender gesäet, bis andere fertig gewesen, da Ihme dann anbefohlen worden, entweder mit anderen zu Säen,

5 oder aber Ege und pflug über die gesäeten äcker zu tragen, welches Er aber nicht gethan sondern die Länge über die gesäeten äcker gefahren, wolten dahero gebetten haben den befehl zu ertheilen, daß ins künftigen

10 dergleichen unterbleiben möge. soll diesmahl 30 x er straff erlegen d. g. S. g. ins künftigen aber bleibt es bey 2 f straff verbotten. Schultheiß zeiget ferner an, das Balthasar gernert dem Johannes Niehr jun. Eine Ege vom acker

15 abgelehnet 60(?) und 4 zinn61 darauß verrissen und als der Niehr desfals geklaget und den gernert darüber Consultiret habe dieser herauß gefahren, und gesagt: Ein schelm sage ihm solches nach, ex post62 habe Er es gestanden, und

20 2 Zinn wieder gegeben, aber 2 behalten, weswegen Er straffällig seye. weil beyde abwesend, soll Sie auf Cantzley citiret werden indessen derhalben d. G. S. g.

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Wiegand Meckel gibt an, daß des Jacob Daute- richs tochter ihm auf seinem acker haafer ausgeropfft, welches Sie aber geläugnet, dahero Schultheiß und gericht auf den augenschein

5 gegangen, und befunden, daß der frevel geschehen, allein Sie habe doch in dem läugnen fortgefahren, und noch dabey

60 entliehen 61 Zinnen = Zinken 62 ex post = hinterher

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des Wiegands fr. gewaltig ausgescholten bate deswegen satisfaction umso mehr

10 als die Thäterin zwaren gestanden auf dem nebenläger den Haafer geropfft zu haben, da doch das gericht auf dem augen- schein gesehen, daß an dem neben acker nichts aber auf seinem acker geropft gewesen.

15 Dieses attestirt Schultheiß und schöpffen. 1 f d. g. S. g. und den augenschein bezahlen

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Der feld – schütz Johannes Clöß zu Niederbeßingen zeiget an : Den 2 t 7 bris habe der Schäffer in den gersten stoppeln in den hermann-Baums äcker

5 mit der heerde Schaaff gehütet : Vor dem acker vieh 45 x er d. g. S. g. Den 30 t 7 bris habe Jost Kühnen Witt. Sau

10 in den Gärten unter die Birn gelauffen 15 x er d. g. S. g. Das Hüthen in den gärten wird bey allen gemeinden bey arbitrairer63 straff verbotten.

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Gericht gehalten zu Villingen d. 25 t May 1745 Absentes auß Villingen

5 Ø Nuroth Ø Röthges Ø

10 Niederbeßingen Ø Zu Unterthanen wurden bepflichtet auß Niederbeßingen Johann Henrich Nagel

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Der feld-schütz auß Villingen Johannes Zimmer zeiget an.

63 abitraire: frz. willkürlich, hier: nach Ermessen des Gerichts. Entspricht dem vorher mehrfach verwendeten „willkührig“.

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Philips Jägers Tochter habe den 1 t april gegen Verbot 1 f Korn ausgeropfft.

5 Vor 1 f herrschafftl. arbeit d. g. S. g. Desgleichen habe selbige d 10 t april im Haag gegen Verbot 1 f Klee und zwaren im unteren Klee aisgestochen. Vor 1 f herrschafftl. arbeit d. g. S. g.

10 Hartmann Schmern (oder: Schmeer) frau habe d 22 t May hinter dem Bürgel – berg Haafer ausgeropfft. 1 f d. g. S. g.

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Christian Herzogs fr. habe eodem desgl. gethan. Johannes Steulers fr: desgln auf der floor Jegl: 1 f d. g. S. g.

5 Der feld – schütz auß Nunroth Hanß Georg Müller wuste nichts anzuzeigen. Schultheiß und Schöpffen attestiren seinen fleiß.

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Der feld – schütz zu Röthges, ware abwesendt, und hat ihn die glocken ô betroffen64, soll bei künftigem Herbst – gericht die etwa erfahrenen frevel anzeigen.

Im 2. schlesischen Krieg war Friedrich II. von Preußen verbündet mit Frankreich. Zugleich kämpften die Österreicher, verbündet mit England, Hannover und den Niederlanden gegen Frankreich, um das Habsburgische Kaisertum unter Maria Theresia zu behaupten. Am 15. April 1745 besiegten die Österreicher bei Pfaffenhofen am Inn die verbündeten Franzosen und Pfälzer unter dem Oberkommando des Grafen Bathyany, woraufhin Bayern mit Österreich Frieden schloß und auf kaiserliche Ansprüche verzichtete. Auf dem Rückzug sind französische Truppen durch das Fürstentum Solms-Braunfels gezogen und haben „fouragiert“. Die Villinger „Chronica 1606“ (verfaßt im 18.Jh.) führt auf S. 92 die Lieferungen aus dem Dorf auf: „1.119 Rationen, jede Ration 15 Bund Heu 5 Bund Stroh 9 Bund Hafer und alles nach Butzbach“.

Der gerichts – schöpff christophel Möhl zeiget an, daß 5 bey der lieferung in das frantzösische lager, Einige

weiber als des Conrad Reuls frau und des Nicolaus Müllers frau gewaltig auf die Vorsteher welche visitiren müßten, gescholten, weniger nicht habe der Nicolaus Müller noch zu Ihnen gesagt: Du

10 komm her auf meinen Boden und hole mein Korn heu(?): 64 d. h. der Ausrufer hatte ihn mit seiner Nachricht nicht erreicht. Alternativ auch möglich, daß er ein entsprechendes Läuten der Kirchenglocke nicht gehört hat.

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Wobey Er gantz außgelaßen boshaft sich aufgeführet, Schultheiß attestirte des Nicolaus Müllers boshaftes auf- führen, dahin, daß Er auch noch gemüßiget worden den außschuß zu nehmen, und die Vorsteher

15 und ihn, in sicherheit zu stellen. Der gerichts- schöpff Christophel Möhl fügte diesem noch an, der Schuhl- meister Nagel habe Ihn auch angefallen, und gesagt Du Lum- penhund wilstu mir auch mein Heu nehmen? Und dessen frau habe Ihn noch dazu über den arm geschlagen.

20 Jegls : 2 f d. g. S. g.

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Der feldschütz zu Niederbessingen Conrad Lutz zeiget an: d 29 t April seye der Müller – Knecht mit 2 Esel durch die Luchen(?)65 Wieß gefahren.

5 30 x er d. g. S. g.

Auf einen Weg übergreifende Hecken bereiten Ärgernis:

Schultheiß Walter zeiget an, daß an einigen orten Unterthanen lebendige Hecken an Ihren Wießen hätten, welche auf die gemeinde gewachsen wären, weswegen Er denjenigen welche

10 solche Hecken hätten anbefohlen, die Hecken der- gestalt zu halten und nach und nach auß zu putzen daß Sie der gemeinde nicht mehr zum schaden sondern nur auf dem Ihrigen stünden. Welches aber bis dato noch nicht befolget worden

15 und da Er es noch gantz kurtz von neuem bey 1 f straff anbefohlen, auch das feld-recht zu desto mehrerer gewisheit dahin geführet, und alles noch im vorigen stand gefunden, haben doch die mehresten versprochen, nunmehro die hecken auf dem ihrigen

20 zu halten, sich auch mit dem feldrecht abzufinden.

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# Die Hecken haben gestanden Ehe Er schultheiß gewesen nur der gerichts – schöpff Albert Roth jun. habe versetzt # Er schultheiß gebe befehl, der eben nicht nicht gehalten würde, welches Er als eine Beschimpfung an-

5 hören müssen, und hirmit zur behörigen ahndung angezeigt haben wolte, die nicht gepuzt 66 seye der schon gemelte gerichts – schöpff Albert Roth, Johannes Roth, und Johann Conrad Desch. Dem gerichts – schöpff wirdt sein Vorwerffen als

10 gantz unanständig hirmit verwiesen, mit dem Er- 65 oder „Lachen(-Wieß)“ 66 = zurückgeschnitten

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innern sich künftig bescheidener aufzuführen, so dann wirdt denen possessoribus67 der Hecken anbefohlen, bey Vermeidung der doppelten straff, selbige for- dersamst so zu ziehen, daß Sie der gemeinde ohne

15 schaden seyen.

Ein in der Gemarkung von Niederbessingen wiederholt suftretender Missstand: Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen schädigt Wege

Ferner zeiget Schultheiß an, daß Einige Nachbahren als der praeceptor68 Nagel und Conrad Lotz äcker an der gemeinde hätten, wovon Sie das Wasser mittelst gräbger auf den gemeine weg wießen, wodurch

20 derselbe dergestalt ausgeflöst worden, daß mann nicht einmahl mit einem pflug, viel weniger mit Waagen oder Korn durch den weg fahren könte: Ob Er nun gleich auch bey einem f straff anbefohlen, daß die possesores solcher

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äcker die graben zu machen und das Waßer von dem weg abhalten sollten, so hätten Sie aber ô befolget. Bkter praeceptor excipierte hingegen, daß Er

5 erbötig wäre den graben an seinem acker zu eröffnen, wann Er Es nur den weeg weissen dörffte, wohin es vorhin gelauffen welches aber der vorige Schultheiß Lutz nicht leiden wolte, sondern ihn geheißen einen

10 graben zu machen. §. §. Die possessores der äcker sollen bey Vermeidung doppelter Straff die gräben an Ihren äckern so halten, daß der Weeg nicht verdorben werde

15 sondern in Einem brauchbaren stand bleibe.

Verstoß gegen den Mühlenbann:

Nachdem der hießige Zell – Müller sich beschwehret daß verschiedene Unterthanen so wohl auß Villingen als Nunroth, in specie69 der Wirth Strack daselbst außer seinem bann mahlen, und letzterer sich so

20 gar einer freyheit desfals anmaaßen wollen so wird denen Unterthanen hirmit bey will-

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67 den Besitzern 68 lat. = Schulmeister 69 speziell, insonderheit

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kühriger straff anbefohlen, außer ihrem bann nicht zu mahlen in specie aber soll der Wirth Strack gleich anderen Unterthanen an das bann werk gebunden, der Müller aber auch dahin gehalten

5 seyn, die Mahl – gäste zu befriedigen, und fleißig in die orte zu fahren, und wenigstens 2 mahl die Woche nach Nunroth zu fahren, damit die Mahl – gäste befördert werden. Gericht gehalten zu Villingen

10 d 9 t 8bris 1745 Absentes auß Villingen Ø Nunroth Ø Röthgeß Ø

15 Niederbessingen Ø

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Zu Unterthanen wurden in Pflichten genommen auß Villingen

Johannes Steuler, Peter Leidner Johann Wilhelm Roth, Peter Zimmer

5 Johann Georg Reul, Martin Zimmer Johann Georg Zimmer Johann Jacob Zimmer Johann Conrad Pfarrer, auß Nunroth

10 Johann Jost Schelt Daniel Hamel, Johann Henrich Schneider.

Der Feld – Schütz zu Villingen Johannes Zimmer zeiget an:

15 d. 25 t junij habe Niclaus Rothen Eheweib gegen Verbot linßen und Haafer ausgeropfft

1 f d. g. S. g.

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d 17 t julij habe Johann Henrich Pfarrers frau gegen Verbot geforchelt, und als Er zu ihr gesagt: ob Sie nicht wisse daß solches Verbotten, Er würde Sie bey gericht an-

5 bringen, habe Sie gesagt : Er wäre ein Schelm wann Er Sie anbrächte. 1 f 30 x er d 17 t augt. habe Henrich Daniel Keiber dem Conrad Eberharty zu Hungen, auf der

10 gänßweydt in seiner Wießen mit einem ochsen im graß gehütet 1 f d. g. S. g.

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Der Feldschütz klagt, um seine Autorität zu wahren:

Der Feld – Schütz zeiget ferner an: abgewichenen Sommer seye auf einen Sontag noch ver- schiedene Weydt-Leute auf der Weyde ge- wesen, die Er erinnert, daß Sie nach Hauß

5 fahren mögten, worauf der Johannes Zimmer ohne gegebene Ursache ihn Einen Schelm geheißen, und allerhand Schelt – worte gegen ihn außgestoßen Bate deswegen satisfaction

10 Der Bkte negirte gescholten zu haben sondern gab vor, wann der Klger: gesagt Sie sollten nach Hauß fahren, habe Er versetzt, was Er zu Commendiren habe Er solte die jungen heißen fort fahren

15 die männer würden doch schon wegfahren, worauf Klger alle scheltwort gegen ihn außgestoßen. Klger: wolte durch Johann Henrich Zimmer

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Fritz Pauly, Johann Philips Keiber, er- weisen, daß Bkter: die schelt – Worte gegen ihn ausgestoßen, und daß Er im geringsten nicht gescholten.

5 Hirauf wurden die 3 angegebenen zeugen in Handgelübde an Eydes statt genommen um die Wahrheit zu sagen, warauf Sie deponirten: testis 1mus70 als Sie an der Weyd gewesen, und producent71 Sie nach

10 Hauß fahren heißen, habe Er deponent72 geantwortet: sie wolten fortfahren, pro ductus73 aber habe sogleich herauß gefahren Du Schelm was hastu zu commendiren Du hast auch meine frau angegeben

15 wie Eine andere und bist ein lumpen- mann wie auch ich, Ich will dir noch producent habe aber still darauf geschwiegen testis 2 dus74 et 3 ius75 ut praecedens omnia76. 1 f d. g. S. g.

70 testis primus: der erste Zeuge 71 producent: der Vorführende, d. h. der Kläger 72 deponent = testimonium deponens, d. h. „er, der Zeugnis ablege“, also = testis, Zeuge 73 productus = der Vorgeführte, d. h. der Beklagte 74 2 dus = secundus, der zweite (Zeuge) 75 3 ius = tertius, der dritte (Zeuge) 76 testis secundus et tertius ut praecedens omnia = Der zweite und dritte Zeuge sagten alles aus wie der Vorhergehende.

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Der Feld – Schütz aus Nunroth Hanß Georg Müller zeiget an: Henrich Möhl des alten försters Sohn von Röthges habe d 29 May mit 2 ochsen

5 im Hirten lohe gehütet. 1 f d. g. S. g. Johannes Kochen sen. Sohn habe d 23 t junij mit 2 Küh, hinterm Hitzel – berg in den Wiesen gehütet.

10 soll vor 2 f herrschafftl. arbeit thun d. g. S. g. Des Müller Peins sohn von Niederbessingen, seye mit einem Esel, gegen geschehene Warnung am langen Berg den fuß – pfad durch den

15 Haafer gefahren. 30 x er d. g. S. g.

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Johannes Jörkels frau zeiget an : des Andreas Diemers frau habe ihr auf dem acker in Dimpeln(?) Cartoffeln ausgeropfft. 1 f d. g. S. g.

5 Mathias Diemer zeiget an: Des Andreas Diemers Sohn habe ihme Von Einem Baum gemeine Birn, so Er gekaufft gehabt, abgemacht, welche Er zwaren wieder bekommen, derjenige aber und dessen

10 Schwester haben noch gewaltig gescholten. entweder 1 f straff, oder einen tag im zucht hauß sitzen d. g. S. g.

Seite 44 R

Der Feld-Schütz Johann Henrich Möhl wuste nichts anzuzeigen. Schultheiß und Vorsteher gaben vor, Er habe in seinem Schützenamt nicht fleißig

5 abgewartet, welches die gemeinde be- zeugen könte, weilen Er ô fleißig gewesen, soll Er 5 tage herrschafftl. arbeit thunn. d. g. S. g.

10 Schultheiß Emmerich zeiget an : Johann Conrad Emmerich habe ihm gemeldet, daß ein Ochs in dem haafer ginge, worauf Er selbigem gesagt, Er solle sehen wem der ochs wäre? Er habe aber weiter nicht ange-

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15 zeiget, Es soll der ochs dem Conrad Möhl gewesen seyn. Der Emmerich wolte sich durch allerhand ungegründete ent/ret(?)

sch einwendungen entschuldigen, daß Er nicht wisse, wem der ochs eigentlich

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gewesen, wurde befragt, ob Er dieses sein Vorgeben Eydl. erhärten könte? Rp.(?)77 das könne Er nicht, die Buben haben gesagt: Er wäre dem Möhl, Er konte aber des-

5 fals nicht schwöhren. Der Möhl gestunde noch daß es sein ochs gewesen, gabe aber vor Er habe den haafer ersetzet. 30 x er d. g. S. g. Ferner hat Joh. Conrad Emmrich dem

10 Schultheißen angezeigt, daß Johannes Em- merich Sen: und Conrad Möhls Buben mit 2 ochsen gegen Verbot in den Stoppeln gehütet. Jegl. 30 x er d. g. S. g.

Seite 45 R

Conrad Damer zeiget an, Johannes Emmerich Jun. habe Einen zehnden Weggenommen und zwaren so daß Er selbigen gantz vor- theilhafft eingebunden : gestalten Er an-

5 statt ordentl. garben lästen(?) gebunden, den Er kaum heben können. 3 f d. g. S. g. Der feld – Schütz Joh. Conrad Lutz zu Niederbessingen zeiget an:

10 d 30 t May haben Albert Roth Jun. und Matthias Wirths pferde in der hein Wiese gegangen. Jegl : 30 x er d. g. S. g. Michel Knot, zehnd – heber zeiget an

15 Joh. Conrad Lotz jun. habe auf den Brücken

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äckern die zehnd – ruthen (?) heu mit ge- nommen. Dieser gabe vor, Er habe die Wießen daselbst nicht gemehet, mithin seyen solche nicht

5 zehnd – reich (?) worden. 1 f d. g. S. g.

77 Rp wahrscheinlich Abkürzung für Replik = Antwort

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Ferner zeiget voriger an, daß des Joh. Conrad Lotzen fr. Kraut nach Hauß getragen ehe es ausgezehnt gewesen.

10 Der mann gabe vor, die fr: seye nur im Kraut gewesen, um etwas Kraut zu langen und stünde ja das Kraut noch.

soll eine noch gantze Zehnden reyh geben78

Seite 46 R

Joh. Conrad Lotz jun. zeiget an: Michel Knots frau habe gegen Verbot im Haafer – feld gekrautet, wovon Sie zwaren vorgegeben Sie habe Es im licher feld geholet,

5 nach gehends aber habe Sie ihn gescholten und gesaget: Ein Schelm rede ihr nach, daß Sie gegen Verbot gekrautet. Der angegebenen Mann, wolte die Scheltworte erwiesen haben.

10 Der angeber: Er konnte es nicht beweisen als durch sein gewissen. 30 x er d. g. S. g. Hirbey wird der Gemeinde Röthges bey Vermeidung 3 f straff anbefohlen,

15 den Weg auf der floorscheide zu Maiden.

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Gericht gehalten zu Villingen d 21 t May 1746 Absentes auß Villingen Ø

5 Nunroth Ø Röthges Ø Niederbessingen

10 Ø Zu neuen Unterthanen wurden bepflichtet auß Villingen: Johann Adam Ester, Johann Caspar Schäffer, Johannes Graff, Johann Georg Koch,

15 Christophel Lind auß Niederbessingen Caspar Lutz, Conrad Walter, Johannes Roth, Georg Adam Lotz.

78 Dieser Satz bedeutet das gefällte Urteil, das nicht besonders hervorgehoben ist.

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Der feld – schütz zu Villingen Johannes Zimmer zeiget an: Des Philips Allhens Fr: habe in der Frau Räthin Sames Wießen gegrasset. 1 f d. g. S. g.

5 Johann Friedrich Zimmer zeiget an: Daß sein(?) gerichts – schöpff Joh. Henrich Pfarr einen Brunnen in seinem Hoff habe, welcher gantz unbrauchbar doch aber vor Menschen und Vieh gefährl. seye, wie ihme dann jetzt ein ferkel in den

10 Brunnen gefallen und ersoffen, wobey Er ihn nicht indemnisiren79 wolle; bate ihn darzu anzuhalten. § § soll den Klgr indemnisiren, und den

15 Brunnen bey Vermeidung 3 f straff fortsamts zu werfen.

Im folgenden Fall ist nicht ersichtlich, ob die Umlage, zu der der Beklagteherangezogen wurde, für französische oder österreichische Husaren bestimmt war (vgl. o. S. 39). Die »Chronica 1606« führt auf S. 92 auch Lieferungen an die Österreicher, die die Franzosen verfolgten, nach Hanau auf.

Hartmann Koch zeiget an: Johann Conrad, Zimmers frau, habe ihn bey außzahlung des

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geldes, so der mann nach Schultheiß und schöpffen repartition80 wegen der hussaren noch herauß geben müssen, ihn mit allerhand sehr herben Scheltworten angegriffen, weswegen Er

5 um gebührende satisfaction gehorsamst an- gehalten haben wolle. Bkter: negirte die Scheltworte Klger: deferirte81 ihr darüber einen Eydt. § §

10 soll der Bkte: mann bate vor seine frau um eine gndge straff, weilen Er Sie nicht schwören lassen wolte. 1 f d. g. S. g. Joh. Friedrich Zimmer soll, weilen Er gegen

15 Hartmann Berges gantz ohnerhebliche Klagen vorbringen wollen dem gericht seine gebührnuß erstatten.

79 entschädigen 80 repartition = Verteilung, Umlage 81 deferirte = bot an

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Der feldschütz zu Nunroth, Johannes Lind zeiget an: Des Wirths Johannes Stracks 6 schweine hätten d 28 t Märtz auf dem S.82 morgen auf dem

5 Saamen gegangen. Joh: Henrich Schelt. sen: 3 schwein. Der Wirth bate, um willen Er nicht allemahl wegen seiner Wirthschafft õ so genau acht haben könne, und die Magd auch distrahirt83 gewesen um gelinde straff.

10 Der Wirth 1 f d. g. S. g. Der Schelt 45 x er d. g. S. g. D 29 t april seyen Johann Jost Zimmers 2 schwein hinter den gärten auf dem Korn gegangen und hätten schaden gethan.

15 30 x er d. g. S. g. eod: seye Joh: Philips ellers fr: gegen Verbott durch die gärten, in das Kornfeld krauten gegangen. 30 x er d. g. S. g.

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eod: seye Mathias Diemers fr. auß dem Korn- feld mit Kraut durch die gärten nach Hauß gegangen. 30 x er d. g. S. g.

5 Mathias Diemer zeiget an: Des feld – schützen frau seye auch d. 28 t april mit Kraut durch die gärten gegangen. Der feld – schütz wolte dieses, weilen Er glaube, daß die anzeige auß passion84 geschehen, erwiesen

10 soll haben. §. §. Der Diemer soll dieses erweisen. Weilen Johannes Koch anzeiget, daß Er und seine nachbahrn, durch das Wasser in den Kellern großer

15 schaden geschehen, welches dadurch vermieden werden könte, wenn Joh: Henrich Schelt jun: als der lezte(?), den(?) an tauch85 mit ihrer aller Encurrentz(?) machen ließe, daß das Wasser ohne schaden der gemeinde ab- lieffe; so wird Herrschafftl. Schultheiß befehligt

20 solches dafür einzurichten.

82 oder „S.“ 83 distrahirt = abgelenkt, anderweitig beschäftigt. 84 passion = Leidenschaft. Hier: Voreingenommenheit, Mißgunst. 85 Antauch oder Andauge: abgedeckter Graben

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Der feld – schütz zu Röthgeß, Johann Jacob Bley wuste õ s anzuzeigen. Schultheiß und schöpffen attestirten seinen fleiß. Der gemeinde wirdt bey vermeidung will-

5 kühriger straff verbotten dem Johannes Emmerich bey dem Weeg nach der Kirch seinen acker zu verschonen, sondern auf dem gewohnten Weeg an der Hecken zu bleiben. Balthasar Gernert wird anbefohlen, weilen

10 Er den Kraut zehnden, unter einem zwar schein- bahren Ursach, eines ihm zu kommenden schadens, ohne der zehnd heber beyseyn, und auf zehenden stehen lassen, vors künftigen dasselbe bey Ver- meidung ohn außbleiblr. straffen, zu unter-

15 lassen, und sein Kraut ohne Vorwissen der zehnder ô nach Hauß zu führen.

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Der feld – schütz zu Niederbessingen Hanß Conrad Desch wuste ô s anzuzeigen. Schultheiß und schöpffen attestirten seinen fleiß. Vgl. oben Bl.39 R: Nachdem der herrschafftl. Schultheiß die vor einem

5 Jahr gethanen anzeigen wegen der lebendigen Hecken auf der gemeinde, dahin repetiret86, daß noch keine reparation87 geschehen, so ist denselben anbefohlen worden, die der gemeinde zum nachtheil stehenden Hecken

10 durch die gemeinde weg hauen zu lassen. Weilen auch der Schultheiß angezeiget, daß Michel Knot und Joh. Georg Walter über die von Schultheiß und Vorstehern gemachte repartition88 wegen der durch marchen(?)89, ungezogenen reden geführet,

15 so wird ihnen solches hirmit verwießen, und jegler. dahin angewiesen, das unnöthige raisoniren90 bey Ingleichen Verrichtungen der Vorsteher zu lassen, sondern sich bey vermeinter Beschwehrung an behörigen ort zu melden.

86 wiederholt 87 Besserung, Reparatur 88 repartition: s. S. 48 – Aufteilung eines Geldbetrages 89 in Lateinschrift geschrieben: „durchmarchen“ für „durchmarschieren“ als französische Entlehnung. 90 diskutieren, hier im Sinne von nörgeln

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Seite 50 R

Weilen der praeceptor91 Nagel angezeiget, daß der vor einem Jahr ergangene Befehl wegen des Wassers in den äckern, so einigen zum schaden, zu lezt aber dem gemein Weg zum äußersten(?)

5 ruin gereiche, noch nicht völlig genüge geschehen ob Er gleich dem Decreto92 zu folgen seinen graben zugemacht, so würde der Befehl dahin ertheilet, daß Schultheiß und Vorsteher die anstalt dahin machen sollen, daß das Wasser

10 ohne ruin des gemeine weeges von den äckern abgeführet, und einer dem anderen das Wasser abnehmen müsse, und sollen die vor dem praeceptor liegenden auch das Wasser dergestalt auf die forder93 wießen

15 daß es dem praeceptor ô allein(?) zu lauffe. Dem Müller Pein wirdt bey Vermeidung 5 f straff anbefohlen, den receß94 von dem Mehl den Unterthanen ohne anstand zu lieffern damit der Wagenmeister ohne überlauff

20 gelassen werde.

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Gericht gehalten zu Villingen d 24 t 8 bris 1746 Absentes auß Villingen

5 Ø Nunroth Ø Röthgeß Ø

10 Niederbessingen Ø Der feld – schütz zu Villingen Johannes Zimmer zeiget an:

15 d 25 t May habe Joh. Conr. Zimmer der 2 te mit einem geschleiften pflug und Ege durch die herrschafftl. Wießen gefahren Der angegebene gibt zu seiner Entschuldigung vor, der ochs seye ihme gegen sein Verschulden als Er noch schaaf treiben wollen fort gegangen

20 daß Er es nicht gewust. 30 x er d. g. S. g.

91 Schulmeister, s. S. 40 92 Erlaß 93 = davor liegenden 94 recess: Rückstand

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d 10 t junij habe Cyriax Leidners tochter Joh. Henr. pfarr in seinem Korn im gebrandten den Dort95 auß dem Korn gekrautet.

5 1 f d. g. S. g. D 30 t junij habe Hanß Walters Sohn zu Langd in der Kellrischen (?) Wießen mit 2 ochsen gehütet. 2 f d. g. S. g.

10 D 6 t julij habe Martin Pauly tochter dem Georg Graff dem 1 sten gegen Verbot in seiner gerste geforchelt. Dieses soll aus Versehen geschehen seyn, weilen des Georg Greffen Adam Deschen fr. das Mägdgen an ihrem acker gedingt

15 in dem selbige an seinen acker geforchelt. Adam Deschen fr. 1 f d. g. S. g.

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D 12 t julij habe Joh. Henrich pfarrs frau auf dem Heßseiffer graben gegen Verbot ge- forchelt. 1 f

5 eod. habe Joh. jost Weitzels fr. desgl. gethan 1 f d. g. S. g. D 3 t 8 bris habe Georg Henrich Kall gegen Verbot hinterm zaun in seiner Wießen gehütet. eod. Joh. Henrich Diehl in den rain-(?)

10 gärten gehütet. jegler 30 x er d. g. S. g.

Seite 52 R

Konflikt um Bezahlung für Besohlung von Stiefeln:

Johann Henrich Neumayer beschwehret sich gegen Johannes Graff, daß ihm selbiger 1 paar stieffel von einem sußoren96 bracht um selbige zu sohlen(?)97, wovor Er nichts bekommen, nun

5 wolle ihm Bkter nur 5 alb geben, welches Er aber ô thun könne, weilen Er 10 alb verdienet, bate ihn zu deren zahlung anzu- halten.

95 Trespe, eine Grasart 96 oder sutor = Schuster 97 oder (wenig wahrscheinlich) „hohlen“

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Bkter excipirte, als Klgr(?) die stieffel Bracht 10 habe der sußor (?) gesagt Er solte in einer

halben stund wieder kommen, so wolte Er ihn bezahlen, welches Er auch Klgrn eröffnet, der aber ô wieder kommen. gestünde ihm also nichts.

15 Als nun Klgr hier gegen versetzt, Bkter habe ihm versprochen seyn mägdgen zu schicken, welches Er aber nicht gethan, wes- wegen Er sich wegen der zahlung an selbigen hielte, so führe dieser mit groben Worten

20 herauß.

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Klger Bkltr gestunde noch hir bey, daß Er dem Klgr pro redimendo98 wegen 5 alb geben wollen. Bkltr soll die 5 alb an Klgrn bezahlen, und wegen seiner ungezogenen reden

5 straff erlegen. 30 x er d. g. S. g.

Anzeige des Bürgermeisters, Kühe würden ohne „Prien“ zur Herde getrieben:

Bürgermeister Joh. Jacob Zimmer zeiget an: daß einige auß der gemeinde ihre Küh unter das acker Vieh auf die Weyd trieben,

10 da Sie doch keine prien99 geben, mithin die gemeinde defraudirten100. § § Es wird hierauf anbefohlen, daß die Unterthanen von all dem Vieh, welches kein acker Vieh ist

15 die ordentliche prien geben sollen, und fals Sie was erhebl. dargegen einzuwenden hätten, solches auf Cantzley zu thun.

Ein Ochs hat einem anderen 3 Zähne ausgestoßen

Johannes Graff der 2 te zeiget an, des Johann Henrich pfarrs ochs habe seinen ochsen auf der

20 Weydt gestoßen, daß Er 3 zähne verlohren. gerichts – schultheiß attestirte, daß der ochs der gestoßen böß wäre, und das Bktr auch schon desfals gewarnet worden. § § soll den schaden nach Erkenntnuß

25 ersetzen und dergleichen Vieh meiden und abschaffen

98 redimendo von redimere = kaufen, loskaufen, abkaufen, also „für den Kauf“ 99 Weidegebühr, s. Glossar 100 betrögen

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Der feld – schütz Johannes Linck zu Nunroth zeiget an: Thomas Müller habe d. 14 t aug. mit seines Schwieger – Vatters Ochsen auf einen Sontag

5 gegen Verbot, des morgens in der so ge- nanten Schwaben Wieß gehüten, und Johann Metzger schaden gethan. Vor jegln ochs 1 f d. g. S. g. und den schaden ersetzen.

10 d 15 t augt Der herrschafftl. Schäffer von Villingen habe gegen Verbot in den Korn stoppeln auf den 9. Vrl:(?) mit der Heerd gehütet und seine zwey geiße hinter der Bettwieße auf die

15 mohren(?) Saat gehen lassen, und ihm seine Bohn abgehütet. §. §. soll wegen der Schaaf vernommen werden wegen der geiß

20 30 x er d. g. S. g.

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D. 5 t augt habe Conrad Webers Witt. Sohn mit 2 ochsen hinterm Hitzel – Berg in einer Wießen gehütet. 2 f d. g. S. g.

Der gemeindliche Abdecker versieht sein Amt liederlich

5 Schultheiß zu Nunroth, nebst denen übrigen gemeinds Vorstehern beschwehrten sich gegen den Waaßen Mstr. Stephan Hamel, daß Er vieh so crepire abdecke wo Es liege, ohne es auf den ordentl.en Waaßen zu fahren,

10 wodurch öfters zumalen wann das aas an der Weydt liege, schaden und unglück geschehen könne: Baten dahero ihn zu seiner ordnung und schuldigkeit anzuhalten um so mehr, als schon desfals ein befehl

15 von fürstl. Cantzleiy ergangen. §. §. Der Befehl soll ihm bey straff ferner an gelegt werden.

Seite 54 R

Der feld – schütz Jacob Bley zu Röthges zeiget an: Balthasar gernert habe d 5 t aug bey den

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äckern den flachs mit seinem Vieh zu vertretten, wodurch Er schaden gethan.

5 15 x er d. g. S. g. und weilen der Schütz seinen pflichten gemäß die anzeige nicht bey dem Schultheiß gethan, soll Er 30 x er erlegen. d. g. S. g.

Die Wassergräben sollen offen gehalten werden

10 Weilen hierbey vorbracht worden, daß gegen den vor einigen Jahren publicirten Cantzley befehl, die gräben nicht ordentl. gehalten würden, so wird sämtln. ge- meinden hirmit nochmahl anbefohlen

15 die ordentl. graben in ihren wießen und Stand zu halten, widrigen fals die ungehorsamen in die von fürstl. Cantzley angesetzte straff wirklich con- demnirt101 werden sollen worauf die herr-

20 schafftlen Schultheiß genau acht haben sollen.

Seite 55

Der herrschafftl. Schultheiß zeiget ferner an Joh. Conrad Möhl habe von der gemeine straße über die stein abgeackert, worüber Er schon einmahl gestraft worden, und da Er es nun wieder

5 gethan, haben andere nachgefolget, dahero Er wieder straffe verdienet, um so mehr als Er selbst feldgeschwohrener seye und dergleichen straffen solle . . . . . Dismahl: 1 f 30 x er d. g. S. g.

10 Joh. Conrad Möhl zeiget an: Schultheiß habe einen Baum in seinen acker ge- arbeitet, welcher der gemeinde gehöre. Schultheiß wolte dieses auf einen augen- schein ankommen lassen.

15 §. §. wirdt in sumtus succumbentis102 wilfahret.

Seite 55 R

Der feld – schütz Conrad Desch zu Niederbessingen Hanß Conrad zeiget an: # des hoffmann zu Mühlsassen d. 11 t jun: seye # Conrad Vogels fr. und Magd

5 in der Bächten Wieße, graßen gewesen 101 condemnirt: verurteilt 102 auf Kosten des Unterliegenden

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jegl. 1 f. d. g. S. g. d 6 t Sontag post trinit. habe Joh. Conrad Lutz mit seinen 2 ochsen auf dem Verbotten Eich(?) waasen gehütet.

10 2 f d. g. S. g. d 8 t 7 bris habe Joh. Conrad Lotzen und Mathias Wirths pferd in der Hayn Wieß im graß gegangen. jegl. 1 f d. g. S. g.

15 Der Schütz, weilen Er die anzeige nach den geleisteten pflichten dem Schultheiß ô gethan. Diesmahl: 30 x er d. g. S. g.

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Hierbey wird sämtl. gemeinden anbefohlen, daß wann Sie etwa über einen anwender im feld zu fahren hätten, Sie bey Vermeidung willkühr-

5 riger straff, nicht den gantzen anwen- der herunter, sondern mit einem radt auch auf den aufstößern103 fahren sollen.

Seite 56 R

Gericht gehalten zu Villingen d 18 t May 1747 Absentes auß Villingen

5 Ø Nunroth Ø Röthges Ø

10 Niederbessingen Ø Zu Neuen Unterthanen wurden bepflichtet. auß Villingen Johann Adam Kneip, Joh. Friedrich Leschhorn

15 Johannes Zimmer, Joh. Henrich Döll, Johann Henrich Zimmer, Michel Keiber, Joh. Jacob Pfarr auß Röthges Lorentz Gernert.

103 zu anwenden, Anwand und Aufstößer vgl. Glossar

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Der feld – schütz Johannes Zimmer wuste nichts anzuzeigen, sein fleiß wurde vom gericht attestirt. Weilen von dem gerichts – schultheiß angezeiget

5 worden, daß verschiedene Unterthanen, auf den angelegten Befehlen gemeiner arbeit zumalen im fahren, sehr nachlässig wären, so wird ihnen anbefohlen bei Vermeidung 1 f straff den anbefohlen

10 Dienst sofort ohne säumen zu verrichten. Joh. Conrad Steulers witt. klaget gegen Joh. Henrich Hahn, daß selbiger ihren Buben wegen des ochsen tränckens geschlagen, bate satisfaction.

15 Bkltr: excipirte: Klgrin. habe einen ochsen der stößig wäre, und welcher seiner schwester ochsen umgestoßen, da Er abgewehret, negirte aber den Buben geschlagen zu haben.

Seite 57 R

Klgrn: wolte ihr Vorgeben durch ihren Schwager Johannes Steuler erweißen und durch Ludwig Mylius witt. Der 1 ste Zeuge Johannes Steuler

5 attestirte summarisch, daß Bktr. den Buben geschlagen. Producent104 gabe vor, wann Zeuge seine aussage beschwöhre, daß Er gesehen daß Er den Buben geschlagen, so wolte

10 Er 5 f straff erlegen. Doch wolte Er auch die 2 te Zeugin abhören lassen. Der 1 ste Zeuge wolte den Eyd ablegen. Hirauf gab Bktr. noch vor, der Bub habe ihn gar heßlich mit Worten angefahren,

15 dahero Er ihm ein paar schläg gegeben. Bate um gdge: straff. 2 f d. g. S. g.

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Der Feld-schütz Philips Eller zu Nunroth, zeiget an Joh. Henrich Schelt sen. 3 schwein haben d. 18 t Märtzen in der frohn Wieße ge-

104 hier der Beklagte; allgemein der, der einen Zeugen vorführt, s. Glossar.

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gangen und schaden gethan. 5 1 f 30 x er d. g. S. g.

Der feldschütz Johann Henrich Zorn von Röthgeß wuste nichts anzuzeigen, sein fleiß wurde attestirt. Weilen hierbey nochmahlen vorbracht

10 wurde, daß die gräben an Feldern und Wießen ô ordentlich gemacht würden, so wurde nochmahls anbefohlen, daß jeglr. seinen graben behörig machen solte.

Seite 58 R

Der Feld-schütz Johann Georg Roth sen. von Niederbessingen wuste ô anzuzeigen, sein Fleiß wurde attestiret. Gericht gehalten zu Villingen

5 d 18 t 8 bris 1747 Absentes aus Villingen Ø Nunroth Ø Röthges Ø

10 Niederbessingen Ø Zu Neuen Unterthanen wurden bepflichtet auß Villingen

Joh. Georg Zimmer Anton Diehl; ––

15 Joh. Niclaus Pfarrer Joh. Conrad Steuler Joh. Friedrich Zimmer

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aus Nunroth Hartmann Winn NB Anton Diehl und Joh. Conrad Winn Joh. Conrad Steuler sind Joh. Henrich Lotz auf 2 malige citation105

5 Joh. Henrich Maul nicht erschienen Conrad Koch §. §. Andreas Weber sollen die jura106 bezahlen aus Niederbessingen und bey nechsts gericht Joh. Conrad Lotz das homagium107 schwöhren

10 Gerhardt Lotz Johannes Walter

105 Vorladung 106 lat = Rechte, hier die Aufnahmegebühren für Gemeindebürger 107 Huldigungseid gegenüber der fürstl Obrigkeit

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Der feld-schütz Johannes Zimmer zeiget an: d 19 t. May habe Johannes Stallbergers fr. gegen Verbot in Joh. Gerhardt Esters Korn

15 gekrautet. 1 f d. g. S. g. D. 29 t May habe Johann Philips Roths frau gegen Verbot Haafer ausgekrautet. 1 f d. g. S. g.

20 D 19 t habe Adam Desch am herrschafftlen Hopffen hinaus mit 2 ochsen gehütet, so noch nicht zu heu gemacht worden. Bate um gdge. straff 2 f d. g. S. g.

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D 28 t junij habe Johannes Stallberger gegen Verbot am gemeinen Weeg gehütet, 1 ochs 1 f d. g. S. g. D 29 t ej108 habe Michel Zimmer gegen Verbot mit 1

5 paar ochsen in der ober-au am Weg gehütet. 2 f d. g. S. g. D 3 t 7 bris habe Joh. Wilhelm Seiberts rind zwischen den Bihne in der Wieße zu schaden gegangen, weilen es auch dHerr

10 gerichts schultheiß attestirt, von der heerd gegangen cessat D 28 t dito habe Joh. Henrich Schäffers frau in der rupperts – au einen Corb voll rüben auf einem frembden acker geropfft und der tannenbergin

15 Magd gegeben. 1 f d. g. S. G. D 27 t dito habe nach gesezten gegen Verbot Birn aufgelesen Daniel Hahns witt. Hartmann Schmeren Sohn, Johannes Steulers tochter, Johann

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Conrad Steulers Sohn, Georg Conrad Steulers tochter, Henrich Hertzogs tochter, Henrich Daniel Keibers tochter, Hartmann Kochen Sohn, Johann Friedrich Steulers frau.

5 Jegl. 30 x er außer Joh. Friedrich Steulers frau, weilen auch gegen Verbot Eicheln(?) mit gelesen 1 f d. g. S. g. D 30 t dito haben 2 post Wagen von Hungen durch die zwischen Bühns wießen gefahren

108 ej. Abkürzung von eiusdem = desselben (Monats)

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10 und Schaden gethan, Martin Boudron und der postilion Michel Jegl. 30 x er d. g. S. g. Joh. Henrich Hahn zeiget an: Joh. Conrad Steulers witt. habe Birn von einem Baum gemacht

15 der in einer forch an seinem acker stünde, da nun das Korn schon gantz grün gestanden, habe Sie ihm viel schaden gethan, bate um satisfaction. soll gehöhret werden.

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Hlr gerichts – schultheiß zeiget, Johannes Zimmer habe sich beschwehret, daß ihme verschiedene Nach- bahrn an einem acker, welchen Er schon zum Kraut praepariret, den langen Weeg

5 gefahren und schaden gethan, worüber auch das gericht einen augenschein eingenom- men und es also befunden. §. §. solle diesmal die augenschein gebühr be-

10 zahlen, aber inskünftigen bey 1 f straff un- terlassen. Der feld – schütz Johann Philips Eller wuste nichts anzuzeigen. gegen seinen fleiß wuste niemand was einzuwenden.

15 Der Feld – schütz Johann Henrich Zorn zu Röthges zeiget an: Lorentz Schleunings Schwein haben auf Conrad Haußmanns pflanzen lappen109 schaden gethan d 23 t. May

20 30 x er d. g. S. g.

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D 8 t Julij habe Johannes Emmerich jun. mit seiner Kuh auf den roths äckern zwischen Christophel Möhl und Schulmstr. Nagel auf dem graben gehütet.

5 ½ f u. d. g. S. g. D 9 t julij habe Christophel Möhl Müller von Hungen den feld- schützen einen lumpen Hund und Lauß- mann gescholten soll gehöhrt werden.

10 D 6 t 7 bris habe Johannes Niehr jun. in der Schuhl- wieß mit 1 ochs gehütet, habe ihme auch gefluchet und gewünschet 1 f d. g. S. g.

109 Lappen = schmaler Acker

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Der Johannes Rühl von oberbessingen, habe 15 gegen Verbot, d 11. t. julij in den Korn

stoppeln gehütet. soll requirirt110 werden.

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Johannes Niehrs sen. Sohn habe in des Bleys Kuh – lochs – Wieße mit 2 ochsen ge- hütet d 15 t 7 bris 2 f d. g. S. g.

5 Hr Schultheiß zeiget an, Joh. Jacob Crämer von oberbessingen habe d 5 t. 7 bris in Röthges Birn aufgelesen, und fort getragen, ob Sie ihm gleich selbige abnehmen wollen. soll requiriret werden.

10 Der feld-schütz Joh. Georg Roth von Nieder- bessingen wust ô s anzuzeigen. Sein fleiß wurde attestirt.

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Gericht gehalten zu Villingen d 6 t May 1748 Absentes auß

5 Villingen Ø Nunroth Ø Röthges Ø Niederbessingen Ø Der feld – schütz Johnnes Zimmer wuste ô s

10 anzuzeigen. Das gericht attestirte seinen fleiß im feld, wolte ihn aber erinnern besser und fleißiger auf verbottene weege acht zu geben, welches ihme auch an- befohlen wurde.

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Das gericht zeiget an, daß der Bürgermeister auf ergangenes gebot, bei Theilung des Holtzes vor dem thor, ohngeachtet solches bey 5 f straff befohlen worden, doch nicht erschienen.

5 Der angegebene excipirte, es seye ihm von der gemeinde verbotten worden, weilen Sie einen andern befehl von Brfls:111 erwarteten. §. §. Weilen die Sache litis – pendent112, So wirdt

10 bleibt es ausgesetzt, jedoch wird dem bürgermstr. 110 (zur Befragung) angefordert, s. Glossar 111 Abkürzung: Braunfels, d.h. von der dortigen Obrigkeit 112 Juristenlatein: schwebendes Verfahren

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wie jglen. anbefohlen, Gebot und Verbot bey Vermeidung ohnausbleiblicher straff zu befolgen. Der feld – schütz Joh. Philips Eller zu Nun- roth zeiget vom vorigen Jahr an: Daß

15 Mathias Diemer mit einem Pferdt, Martin Fritz, mit 1 ochsen, und Johannes Diemer Sen. mit einer Kuh in den gärten gegen Verbot gehütet. §. §.

20 sollen mit dem zucht hauß gestrafft werden. d. g. S. g.

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Der diesjährige feld-schütz Joh. Caspar Hamel wuste ô s anzuzeigen. Schultheiß attestirte dessen fleiß. Johannes Koch Sen. zeiget an Thomas Müller

5 seye heute mit seiner frau, gegen Verbot durch die gärten mit holtz gegangen. §. §. Soll mit dem zucht Hauß gestrafft werden d. g. S. g.

10 Der feld – schütz Joh. Henrich Scheuermann zu Röthgeß wuste ô s anzuzeigen. Schultheiß attestirte seinen fleiß. Johannes Niehr Sen. zeiget an: Baltzer Gernert seye d 22 t april, über ein gantz

15 gewend, mit aufgeschliffen pflug, und darauf gelegter Ege, über besaamte acker bey w.....hem (?) Wetter gefahren ihm zu affront113 die Länge über seinen acker. Johannes Emmerich Sen. attestirte, daß solches

20 wahr seye. 1 f d. g. S. g.

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Der förster Möhl zeiget an, daß das Feldrecht in einem garten, noch ein stück zu dem Herrschfftl. acker gemessen, wovon der Wiegand Meckel den zaun hinweg gehauen

5 so daß ihm sein garten nun offen stünde. Bkltr excipirte: Er habe weiter ô s weg- gehauen, als ihm gehöret, und seye am acker, wo Er keinen zaun Brauche, welches die übrigen attestirten.

113 um ihn zu ärgern, herauszufordern.

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10 cessat Der feld – schütz zu Niederbessingen, Conrad Lotz jun. zeiget an: D. 12 t. april seye Albert Roth jun. Sau im graßgarten gegangen. habe aber keinen

15 Schaden gethan. 15 x er

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Gericht gehalten zu Villingen d. 2 t 9 bris 1748 Absentes auß Villingen Ø

5 Nunroth Ø Röthges Ø Niederbessingen Ø Zu neuen Unterthanen wurden bepflichtet auß Niederbessingen

10 Johannes Lein Johannes Lotz

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Der feld – schütz Johannes Zimmer zeiget an d 16 t. 7 bris habe Henrich Diedrich gegen Verbot vor tag Birn geholt. Welches Hart-

5 mann Kochen frau angegeben Dhlr ge- richts – schultheiß attestirt, daß der angegebene die confession114 bey ihm gethan. 1 f d. g. S. g. D 18 t ejus115 zeiget Joh. Adam Stallbergers

10 frau an: Daß ihr Christophel Zimmers Tochter, und des Soldaten Joh. Adam Esters jun. frau, gegen Verbot, einen Baum voll Birn geschüttelt. Der angegebenen Vatter und die Frau wollen das

15 angeben erwiesen haben. §. §. denuntiātin116 soll den beweiß thun. D 13 t 8 bris ist Georg Graff der 2te und Joh. Georg Zimmer der 1ste, wie auch

20 Joh. Henrich Steuler, des Sontags morgens zimml. besoffen gewesen und vor der

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predig über feld auf Langd gegangen. 114 confession = Geständnis 115 = ejusdem = des selben Monats 116 Denuntiantin: die Anzeigende

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Jegler soll 5 Clafter Holtz machen. D.g.S.g. Der feld – schütz Johannes Zimmer zeigt an: D. 14 t. May habe Johannes Pauly mit

5 Martin Pauly 2 Kühen, durch die herrschafftle. Wießen gefahren, hinter der herrschafftl. Scheuer: 1 f d. g. S. g. D. 8 t. junij habe Johannes Steulers

10 wie auch Johann Jost Weitzels Sohn jeder mit einer Kuh, am verbottenen Weg gehütet: obig der 3 spitzen. Gerichts – Schultheiß attestirt das Verbot und frevel addendo117 daß Jost Weitzel dergleichen

15 ohne erachtet der Warnung gethan, dessen Kühe auch im Korn gegangen. Jost Weitzel soll 1 f und Johannes Steuler 30 x er straff geben d. g. S. g.

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D 24 t junij sind Philips Herzogs 2 gänße in den gärten zu schaden gegangen. 30 x er : d. g. S. g. D 17 t. julij habe Johann Stallbergers frau

5 am gemeinen heege Wald , bey dem gemeine Strauch gegraßet. 1 f. d. g. S. g. D 24 t. eius118 habe Johannes Kneibs witt. Johannes Graffs des 1sten in der ober – au

10 an seinen Wicken geropfft und schaden gethan. 1 f. d.g.S.g.

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D 25 t. eius habe Johannes Stallberger in der Rupperts – au am verbottenen Weeg mit 1 ochsen gehütet, und als Er ihn darüber constituiret119 habe Er ihn

5 noch mit schimpff – worten angegriffen. Der angegebene negirte die Schimpf – worte Der Schütz erhärtete die Schimpf – worte bey seinen geleisteten pflichten. 2 f d. g. S. g.

117 addendo = unter Hinzufügung 118 eius(dem) = desselben Monats 119 constituiret = zu Rede gestellt habe

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10 D 21 t 7 bris habe Hartmann Schmer 22 rüben in den Zell – gärten gegen Verbot ausgeropfft. 30 x er d. g. S. g.

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Conrad Kall , zeiget an, der gerichts – schöpff Christophel Möhl habe ein attestat120 gegeben, daß Er mit bey der Commißion gewesen, und dadurch feindschaft unter

5 ihrer freundschafft gestiftet : Weilen es nun die unwahrheit seye, wolte Er um satisfaction gehorsl. gebetten haben. Der angegebene konte ô in abrede

10 seyn, daß Er das attestat schriftlich gegeben. gabe aber vor: Johannes pfarr von hier, habe es ihm gesagt worauf Er das attestat gegeben: Es kame aber dabey vor, daß Er in

15 dem attestat von Johannes Pfarr ô ein Wort gedacht, mithin, das attes- tat; puren121 vor sich gegeben habe. Vor diesmal 1 f.

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Denen Unterthanen wird hirmit anbefohlen daß Sie vors künfftige, die nacht Wache ordentlich halten, in dessen Entstehung aber, und wo Sie sich an Schultheiß Hauß

5 nicht melden, die nachlässigen jedes mal 3 f straff geben sollen, welches von der tage – wacht ebenmäßig zu verstehen. Der feld – schütz zu Nunroth Joh. Caspar Hamel zeiget an.

10 Daß d. 10 t junij zur(?)122 Zellmüllerin Knecht, hinter der Mühl – Hecken mit seinem pferdt über ein gantz gewend gersten geritten. 1 f d. g. S. g.

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Des Wirths Dienst magd habe d 15 t junij gegen Verbot im schafs ohlen im Korn gekrautet:

120 attestat = Zeugenbericht 121 pur = rein, ausschließlich 122 man erwartet „der“

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30 x er d. g. S. g. 5 Johannes Diemers jun. Mucke123 seye

den 23 t julij mit 5 ferkeln hinter dem hayn in der gerste gegangen und habe schaden gethan. 1 f d. g. S. g.

10 Joh. Caspar Schelt zeiget an: Daß ihm Joh. Henrich Schelt sen. einen quetschen Baum geschüttelt, der doch auf dem seinigen stünde. Dieses attestirte gericht, daß der Baum auf Klgrs seyten stünde, und der stein noch

15 1⁄16 Ruthe von dem Baum stünde.

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Des angegebenen Sohn gab vor: Sie haben den Baum immer in possession124 gehabt, und stände nach der Hecke auf dem ihrigen.

5 Hirgegen wurde versetzt, daß nicht die Hecke, sonder der stein den scheid mache, und dieser Klgrn den Baum gerecht(?) darspreche. 1 f d. g. S. g.

10 und den Schaden ersetzen, und soll die Helfte (?) zu machen. Schultheiß zeiget an: Daß der Hirt sich be- schwehret, daß die schweine in dem feld lieffen, und er könte Sie nicht in das

15 Dorff bringen, dahero Er mit den Vorstehern des Morgens frühe, ehe der Hirt ausgetrieben visitiret, da Sie dann Joh. Henr. Schelten Sen. 7 schwein, und Conrad Webers Witt. 3 schwein angetroffen, auch nachher

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noch einige eintzelne, aber nach dem daß der Hirte ausgetrieben, angetroffen. 2 f d. g. S. g. der Schelt 45 x er Conrad Webers W. d. g. S. g.

5 ferner, zeiget schultheiß an: Daß Er ohnlängst als feur – läuffer125 fort gelauffen, bey deren wieder – Kunft befohlen, daß jegl. seine

123 Muttersau 124 Besitz 125 Feuerläufer: jüngere Männer, die beordert waren, bei Nachricht von einem Brand in benachbarten Orten, diese Nachricht weiter zu verbreiten und an der Brandstelle löschen zu helfen – mit den von der Gemeinde vorgehaltenen Ledereimern

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lederne Eimer, dem nachbahren der inskünfftigen lauffen müße, dem

10 in das Hauß bringen solte, welches aber Niclaus Boudron ô thun wollen, und als der Joh. Henrich Schelt zu ihm gesagt, wenn es der Bürgermstr: befehl müste Er es doch thun, habe Er ver-

15 setzt. Er thäte es doch nicht, und habe ihm keiner ein S. V. Hunds etc. zu befehlen. Der angegebene, konte die groben reden ô in abrede seyn, gabe aber vor er

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habe Sie nicht alle, sondern nur den einen mann gemeinet. 1 f d. g. S. g. ferner zeiget Schultheiß an : Der bürgermstr.

5 habe bey dem letzten Soldaten March126 den philips Debus Botten heißen gehen Der sich aber geweigert solches zu thun unter dem Vorwand, daß die reihe nicht an ihm wäre, und als Bürgermstr. gesagt:

10 Er solte zum Schultheiß gehen, so würde Er hören an wem die reihe seye, habe Er versetzt: Der Schultheiß ist ein Kerl wie du, bate desfals satisfaction. Der angegebene negirte die Worte

15 ausgestoßen zu haben. Bürgermstr. behauptete dieses bey seinen pflichten. soll 2 Clafter Holtz machen d. g. S. g.

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Der feld – schütz zu Röthgeß Johann Henrich Scheuermann zeiget an: Christophel Möhls tochter habe gersten aus- geropfft, auf Joh. Conrad Möhls acker.

5 1 f ferner habe Er desselben mucken 3 mahl auß der frucht gejaget. 1 f Wiegand Meckel zeiget an: Daß Baltzer Ger-

126 in Lateinschrift als Fremdwort kenntlich gemacht. Es ist nicht ersichtlich, um welche Truppe es sich hier handelt. Botengänge, zu denen die Untertanen reihum herangezogen wurden, könnten mit Organisation von Fourage- Beschaffung und Spanndiensten verbunden gewesen sein. Wie wiederholte Fälle in den Gerichtsbüchern zeigen; ist die Heranziehung zu Botendiensten konfliktträchtig, da immer wieder Vorwürfe von den Betroffenen erhoben werden, sie seien nicht an der Reihe gewesen.

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10 nert bey letzterem baleten(?)127 machen die Vorsteher beschuldiget, daß Sie darin gefaudelt, Der angegebene wolte sich auf Cantzley beruffen.

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Bürgermstr. Joh. Conrad Emmerich zeiget an Er habe auf geheiß der Vorsteher und ge- meinde das Korn verbotten, selbiges auch hernach dem Schultheiß angezeiget, der

5 aber darauf geantwortet: Das wäre ein s. v. Hunds etc. befehl, der ohne sein vor- wissen geschehen. § § Schultheiß soll hierüber vernommen werden.

10 Der Feld – schütz zu Niederbessingen Joh. Conrad Lotz jun. zeiget an: d 15 t 7 bris seye Daniel Roths Schwein in den gärten gegangen. Dieser gabe zur Entschuldigung vor Er habe seine

15 Sau eingesperrt gehalten, damit Sie nicht Ebern sollen, Sie seye ihm selbige mahl durchgegangen, sonsten seye bekannt, daß Er sein Vieh ein- halte, dieses wurde attestirt. cessat

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D 16 t. eius: Joh. Conrad Lotzen desgl. Joh. Daniel Deschen Schweine dsgln. Jegl. 30 x er d. g. S. g. Albert Roth der 3 te habe einen ver-

5 bottenen Weeg mit 2 Küh gefahren. 1 f d. g. S. g. Dhlr Pfarrer von Langsdorff zeiget an: Joh. Conrad Lotz habe eine garbe Zehnden im gersten zehnden unterschleiff gebraucht.

10 Bey der untersuchung kame vor: Daß der angegebene die gerst in fraudem legis128

gestelt, in dem Er auf dem acker, der zum geringsten Theil nach Lich zehnden eben so viel garben gestelt als auf dem

15 Theil, welcher dhlrn pfarrer zehnden,

127 als Fremdwort in lat.Schrift, es könnte auch gelesen werden: bolet anmachen 128 wörtlich „Betrug des Gesetzes“ – Juristenlatein: „in arglistiger Täuschung“, s. Glossar

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so daß Er nach seiner intention129 von 42 garben nur 2 Zehnden gegeben hätte, wann nach der gewohnheit zu zehnden wäre fortgezehndet worden, und

5 der zehndheber den unterschleiff nicht gemerckt hätte. nebst deme kame auch vor, daß Er die gersten Ehender nach Hauß geführet, als die Zehnder auszehnden können.

10 Der angegebene wolte zwaren allerhand

entschuldigungen machen, die aber gantz ungegründet und ohnstatthaft waren. 3 f d. g. S. g. so dann wäre auch unterschleiff wegen

15 des heu zehnden angegeben, So aber wegen abwesenheit des anderen zehndhebers auf Cantzley untersucht werden soll.

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Hierbey wurde der Gemeinde bey Vermei- dung 3 f straff anbefohlen, daß künfftig hin sich keiner gelüsten lassen solle die frucht nach Hauß zu fahren, bis die

5 Zehnd - heber ausgezehnd haben.

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Gericht gehalten zu Villingen d. 20 t May 1749 Absentes aus Villingen

5 Ø Nunroth Ø Röthges Ø

10 Niederbessingen Ø Zu Unterthanen wurden bepflichtet aus Villingen Johann Georg Graf, Ludwig Matern,

15 Johann Georg Kall, Johann Henrich Jäger, Johann Adam Leidner, Hartmann Schultheiß NB Joh. Gerhardt Schmer. Joh. Henrich Emmerich NB aus Röthgeß Joh. Henrich Emmerich, Joh. Henrich Niehr, NB

129 Absicht

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20 Andreas Möhl NB aus Niederbessingen Simon Lotz NB

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Der feld – schütz Philips Hertzog aus Villingen zeiget an: D 12 Märtz seye der Herrschafftl. Schultheiß zu Rothgeß mit einem Waagen durch den

5 Wald einen verbottenen weeg gefahren und dann auch über die aufgeworffenen gräben und über die Schuhlwieße, nacher Hungen gefahren. Conrad Damer habe ihm vorgespannt, wären also 2 ochsen

10 und 1 pferd gewesen. Der angegebene gabe zu seiner Entschul- digung vor: Er seye aus dem gangbahren Weeg nicht gefahren, sondern in selbigen blieben, da Er dhlrn Rath Rollwagen

15 und secretario Freudenberg Essig (?) bracht. und habe Er dabey keinen neuen Weeg gemacht, mithin keinen Schaden gethan so habe Er auch die graben nicht auf

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gefahren, sondern es seyen auch dieselben auf- gefahren gewesen, die Haupt – straße habe Er unmögl. brauchen können. Der feld – schütz attestirte, daß Er aber keinen

5 Schaden gethan, und seye es wahr, daß der Weeg schon gemacht gewesen. Gerichts Schultheiß attestirte das nemliche. cessat. D 11 t May habe Joh. Jost Peters einer ochs

10 von Ruppertsburg, Daniel Emmerich von hier, in seinem Korn auf der höll zum Schaden gegangen. soll requirirt130 werden. Johann Adam Leschhorn zeiget an, daß Er im

15 Haag einen anwender habe, warauf Er Möhren gesäet, und da ihm von den aufstoßern vilr (?) Schaden geschehen, wobey Sie sich auch verlauten lassen, Sie wolten ihm den acker nicht(?) hegen(?) konte aber keinen in specie131 nennen.

130 requirieren = anfordern, hier untersuchen. 131 in Sonderheit

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20 §. §. soll ins künftigen unterbleiben, und die aufstößer über die gebühr auf den anwender ô wenden. bei Vermeidung willkühriger straffen.

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Der feld – schütz von Nunroth Johannes Fritz zeiget an: Der oppermann aus der Ruppertsburger Mühl habe d 15 t May a c132 im Hutzig mit 2

5 ochsen gehüthet. soll requiriret werden Joh. Conrad Möhls Sohn, Conrad von Röthges habe eod133 mit 1 ochsen im Hirten – Loh auf der Nunrother pfingst weyd gehütet.

10 1 f d. g. S. g. weilen Caspar Schelt ferner angezeiget, daß Joh. Heinrich Schelt Sen. den bey letztem Gericht ergangenen Bescheid zu folgen, die Hecke ihme nicht helfen zu machen, und Er

15 es dahero allein thun müssen, so wurde Dem Bkltn. anbefohlen, Klgr seinen Antheil zu bezahlen; und künfftig hin Bey Vermeidung 5 f straff die Hecken helfen zu machen. Jetzt aber. 30 xer straff geben. D. g. S. g.

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Der herrschafftle Schultheiß von Röthges zeiget noch vom vorigen Jahr, weil Er das lezte mal nicht bei gericht gewesen, an: D 27 t julij a. p.134 habe Johann Conrad Möhl

5 bey dem feld – recht angezeiget, daß BaltzerGernert, an des Filtzingers Tochter acker bey der ochsen- Wieß, über den stein geäckert, wie denn auch das Feld – recht bey genommenem augen- schein befunden, daß 1⁄8 (?) der R.135 über den

10 stein geackert gewesen. Der angeschuldigte, wuste sich mit nichts zu entschuldigen, als daß Er den stein nicht gesehen, weilen Er bedeckt gewesen. Er habe

132 ac = anni currentis: des laufenden Jahres 133 eodem: am selben Tag 134 a.p. = anni praeteriti oder passati – des vergangenen Jahres 135 vielleicht Ruthen, oder Reihen.

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auch den acker nur einmal geackert. 15 Das feldrecht attestirte, daß der stein gedeckt

gewesen. Der angegebene gelobte auch an, daß Er es nicht mit Vorsatz gethan. cessat.

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D 2 t 8 bris d. a.136 habe Johann Henrich Spranckel den Dorff Spieß in Schultheißen Hauß bis 9 uhr stehen lassen. Der angegebene gab zur Entschuldigung vor

5 es seye eben selbig mal der Filtzinger begraben worden, wobey Er in Erfahrung bracht, daß Sie ihm in sein begräbnis komen wolten, dahero Er dargegen protestiret, und darüber den spieß vergessen.

10 Dieses wurde ihm attestiret. cessat. D. 19 t eius137 habe der Bürgermestr. im beyseyn des Schultheißen, den Baltzer Gernert mit den Soldaten Botten heißen gehen, der

15 Baltzer aber habe es nicht gethan, und deswegen der Bürgermstr. einen anderen bestellen müssen. Der Baltzer wolte sich entschuldigen, es wären noch viele vor ihm gewesen, doch hätte Er den gang noch gethan.

20 Bürgermstr. gabe vor: Der Baltzer habe den gang selbig mal ô gethan: § § soll dieses und weilen Er dem gantz gericht und dem Bürgermstr.: unwahrheiten andichten wollen mit dem zucht – Hauß verbüßen d. g. S. g.

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Der feld – schütz zu Rothges Andreas Schleuning wuste Ô s anzuzeigen. Sein fleiß wird attestirt. Der land – Knecht138 Werner zeigt an: Daß Johann Veith Möhl d 19 t Märtz a. c. mit einer

5 glüenden Tabacks – pfeiffe, auf der gassen und mist – stätten umher gelauffen, und Taback gerauchet. wgen unvermögen . . . 1 f d. g. S. g.

136 d. a. dicti anni = besagten Jahres, nämlich des Vorjahrs 137 eius(dem) = desselben Monats 138 Gerichtsdiener, Häscher, s. Glossar

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Der gerichts Schöpff Johannes Metzger von Nunroth 10 beschwehret sich, daß ihme die Rothgeser nicht

nur an seiner Wieße eine Kraut - Wäsche(?) sondern auch dadurch einen Weeg machten, welches Er nicht mehr leiden könte. § §

15 Die Wasch- und Weeg soll bey 3 f straff verbotten seyn, so dann139 keiner (?) in seiner eigenen Kaute

waschen.

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Der Feld – Schütz Joh. Henrich Nagel aus Nieder- bessingen, wuste nichts anzuzeigen. sein Fleiß wurde attestirt. Demnach auch vorkommen daß ohnerachtet

5 der herrschafftln. wiederholten Verordnung den- noch des Tobacks rauchs über die straßen, und auf den Höffen, nicht unterlassen würde so wird solches nochmal, und zu allem über- fluß, bey vermeidung der 10 f straff verbotten. Ab hier andere, wesentlich regelmäßigere und schönere Handschrift

10 Gericht gehalten in Villingen d 20 t.

8 br 1749 Absentes Villingen Ø

15 Nunroth Ø Räthges Ø

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Nieder Beßingen Ø Zu neuen unthnen wurden bepflichtet: aus Villingen

5 Johann Conrad Leidner NB Hartmann Schultheiß und Joh. Henr. Emmerich aus Nunroth Hanß Georg Adam

10 Andreas Winn Johann Georg Metzger

139 oder „sondern“

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aus Räthges NB Johann Henr. Nier aus Niederbeßingen

15 NB Simon Lotz Der Feld – Schütz Phil. Hertzog von Villingen zeiget an: D 22 t. Juni habe Adam Desch seine 2 ochsen in der Herrn- wiese zu Schaden gehen lassen.

20 Adam Desch gabe vor: er hätte nicht an- ders fahren können, bate um gndge Straf. 1 f. Str. d. g. S. g.

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D 15 t Junij h seyen Adam Deschen 11 Gänse in der herrschafftln Wiese zu Schaden gegangen.

Adam Desch gabe vor, er habe nur 8 5 Gänse.

Der Feld-Schütz gabe vor erwiederte es seyen 11 Stück gewesen, weil sie nun alle in den herrschafftln. Hof gegangen # # am Rand: habe er geglaubet, sie gehören ihm alle zu 2 f Str. d. g. S. g. d 28 t. eiusd140. habe Joh. Henr.

10 Pfarrers Sohn Johann Jacob mit seinem ochsen in der herrschfftln. Wie- se gehütet. 1. f. Str. d. g. S. g.

D 9 t Aug. habe Joh. Conrad Zim- 15 mer des Abends auf dem

Luch – Acker in Johann Henr. Düringers Wiese gehütet mit einem ochsen

20 1 f Str. d. g. S. g.

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Der herrschafftle Gerichts – Schultheiß zeiget an: Was maßen ihm der Land Knecht Werner d. 3 t. Jun. hinterbracht: Daß der Peter

5 Reuter in seinem Hof gestanden und Toback geraucht, Er land Knecht habe ihn gefragt, ob es gut schmecke,

140 eiusd(em) desgleichen

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worauf er geantwortet: Die Pfeiffe brenne ja nicht.

10 Der Beklagte entschuldigte sich: er wäre ein bißgen von seinem Haus, wo er

mit der Pfeiff gesessen, eingeschlaffen u. als er er- wacht, hätte er etwas Holz holen wollen, da er in gedancken die Pfeiffe doch nicht brennend

15 im Maul behalten. Schultheiß attestirte daß Nicolaus Roth habe ihm angezeigt # # am Rand: er sonst kein(?) ungehorsamer Mann sey. 5 f Str. d. g. S. g. Daß Jost Weitzel und Johann Wilhelm Pfarrerr gegen Verbott in der Ober – Au , jeder mit

20 1 ochsen gehütet, es seye noch einer Diese negirten in der Wie- Diese beruffen sich se gehütet zu haben. Gerichts – Schultheiß gabe vor: er hätte das Hüten bey 1 f verbotten und gehöre der Grund, worinnen sie

25 gehütet, mit unter das Verbott. Desgleichen habe Joh. Graf und Joh. Phil Grafen Tochter jeder mit 1 ochsen in ihren wiesen gehütet.

30 jeder 1 f. d. g. S. g.

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Henr. Dieterich habe ihm gemel- det, daß er den Christoph Zimmer sonntags morgends vor der Predigt angetrof-

5 fen, da er ihme Dieterich in seinen Garten gebrochen und Zwetschen geholet. Es seye d 21 t. 7 br geschehen und habe er schon mehrmal gespüret

10 daß in den Garten gebrochen worden. Christoph Zimmer gestunde zwar,

in dem Garten gewesen zu seyn und 2 Zwetschen genommen zu

15 haben; allein er habe gemeinet, der Dieterich seye drinnen, weil die Garten – Thür nicht recht zu gewesen.

20 3 f Str. d. g. S. g. Ferner haben einige Hof- Leute in der Herrschafft- lichen Luch – Wiese gegraset, so er Gerichts – Schultheiß d Hln Hof Keller

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25 angezeiget, dieser aber habe es an das Gericht verwiesen

Soll auf der Cantzley untersucht werden.

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Der Feld – Schütz von Nunroth Johannes Fritz zeiget an: Daß Joh. Henr. Weber d 10 t. Aug. als die Reyhe zu hüten an ihm gewesen, nicht auf die

5 Sonntags Weyde gefahren und ihm zur Antwort gegeben : er mögde hinfahren, wo er wolle.

1 f. Str. d. g. S. g. Johannes Kochen Sohn seye an eben

10 diesem Sonntag des morgends mit dem Tag mit seinem ochsen an die Weyde gefahren und un- ter der Predigt nach Hause gekommen. 2 f Str. d. g. S. g.

15 Johannes Zimmer von Villingen habe mit einem ochsen hinter der Kirche in dem Hayn gehütet. 1 f Str. d. g. S. g.

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Schultheiß zeiget an: Br.(Ge.) Henr. Hofmann von Langsdorff habe ihm bekandt gemacht, daß er nachfolgende angetrof-

5 fen, die ihm in seiner Wiese hinterm Hitzelberg gehütet. Des Küh hirten Jung Phil. Kochen Sohn 2 mal jedes

10 mal mit einer Kuh. Joh. Henrich Schmaltz mit ei- nem ochsen. Phil. Schmaltz mit 2 ochsen Joh. Caspar Hammel mit 1 Kuh

15 Des Schulmeisters Sohn, Joh. Henr. Schneider mit 1 ochsen Joh. Henr. Schelten Sen. Sohn

mit 2 ochsen Von jedem Stück 1 f Str. d. g. S. g.

20 Der Kuh hirt aber soll nebst seinem Sohn mit dem Zucht Haus be-

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straft werden. Der Zellmüller habe angezeiget: Daß Johannes Linck und Jacob

25 Adam von Nunroth 3 Säck Frucht mit einem Pferd in die Ober Beßinger Mühle ge-

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gegen Verbott zu mahlen gebracht. Schultheiß gabe darbey vor : Der

Zellmüller käme bisweilen gar langsam und zeigte auch

5 nicht, wie ihm doch befohlen worden, nicht an : wann er nicht mahlen könne.

Das gericht attestirte dieses, bey- des auf seine ihre Pflichten.

10 Die Villinger desgleichen addendo141, er schicke auch oftmals Kinder, welches vor cessat die Leute, die mahlen, sehr unbequem sey.

cessat.

15 Der Feld – Schütz von Röthges, Andr. Schleuning zeiget an.

d 9 t Jun. habe Joh. Conr. Möhl an des Conr. Damers Rain mit 1 ochsen

20 gehütet. 1 f d. g. S. g. D 12 t Aug. habe Joh. Emmrich jun. mit

1 ochsen am verbottenen Weeg gehütet. 30 1 f d. g. S. g.

Seite 79 R

D 30 t. 7 br habe Jud Gerson von Ettingshaußen, mit 6 paar ochsen in der Heyd Wiese gehütet, wie auch

5 des Juden Falcken Sohn und knechte.

Von jedem Stück 1 f Str. d. g. S. g. soll requirirt werden. Johann Henr. Werners Frau

10 habe dem Johann Jacob Butteron hinterm Roth an der Gerste gekrautet.

1 f Str. d

141 addendo = ergänzend, hinzufügend

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Soll mit dem zucht Haus gestrafft werden d. g. S. g. 15 Der Feld – Schütz von Niederbeßingen

Johann Henr. Nagel zeigte an:

D 20 t Maji seye Johannes Lotzen Wittiben ochs an der Han- (?)

20 Wiese – gaßen auf denen ihrer Schwester Pflantzen gewesen. 45 x er d. g. S. g. D. 5 t Jul seyen haben Joh. Pfeifers

von Ettingshaußen Fr. u. 25 Tochter im Haber – Feld gekrautet.

sollen requirirt werden.

Seite 80

D 18 t 7 br seyen 3 von des Mühl- sachsen Müllers Joh. felings Esel über der Bach im Graß gewesen sollen requirirt werden.

5 D 31t. Augt. haben Dan. Roth, Joh. Conr. Lutz, Johannes Roth und Joh. Pein auf dem Eichwaasen gehütet mit 4 ochsen und 2 Pferden.

10 Von jedem Stück 30 x er d. g. S. g.

Johann Albert Roth jun. zeigte als Zehnder an: Georg Adam Lotzen Wittib habe ihren Sommer Weitzen vor der Zeit nach Haus geführen lassen,

15 ohne einem Zehender zuzusprechen Georg Adam Lotz, welcher ihn heimgefüh-

ret, gabe vor: Die Frau er habe es des Albert Rothen als Zehenders Frau angezeiget gehabt.142

20 1 f Str. d. g. S. g.

Philips Lutz habe desgleichen gethan Dieser excipirte: er habe nur 7 gar- ben gehabt. 1 f Str. d. g. S. g.

Seite 80 R

Der Schulmeister Nagel als Zehender gabe an: Johann es seyen auf einem acker auf +

142 Klarer ausgedrückt: „Er habe es der Frau des Albert Rothen, als des zuständigen Zehenders, angezeigt.“ Nach den Streichungen sind Randnotizen eingefügt, die hier in den Text integriert sind.

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+ am Rand: den Blaul-äckern

Wirth habe die Gersten- 5 Garben um die Zehend

zu defraudieren143 # , ungleich

# am Rand: und aus 22 Garben 21 Garben zu machen

gebunden worden. die Zehender hätten eine große ge- nomen. Als aber der Wirth

10 sie aber wieder gekommen, habe er solche seye sie wieder genommen und ei- ne kleine liegen gelaßen. worden. Georg Adam Lotz habe gesagt : Der Acker

15 gehöre seinem Schwager, Johannes Wirth.

Dieser entschuldigte sich: er habe da keinen so großen Acker, worauf es 21 garben

20 gegeben. Der Zehender Albert Roth at-

testierte solches, wie auch Casp. Lamp. § §

25 Der Freveler und Eigenthümer des Ackers soll ausfündig ge- macht und 5 f Straf erlegen d. g. S. g.

Seite 81

Hiernechst gabe noch Joh. Conr. Möhl d von Röthges den

Joh. Rühl an: Daß ihm sein Pferd an der Gerste gehütet

5 wie auch, daß ihm der Rühl in der Nunröther Weid mit dem Pflug durch die Wiese gefahren.

Dieser gabe vor, das Pferd sey entlauffen und, um auf seinen

10 Acker zu kommen, hätte er vorn ein wenig durch die Wiese fahren müßen. 1 f Str. d. g. S. g.

143 defraudiren = betrügen

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Seite 81 R

Ab hier wieder die gleiche Handschrft wie bis Blatt 75 R Mitte Gericht gehalten zu Villingen

d 28 t. May 1750 Absentes aus Villingen

5 Ø Nunroth Ø Röthges Ø

10 Niederbessingen Von daher Erschienen weder Schultheiß, Schöpffen noch jemand aus der gemeinde. Schultheiß von Röthgeß gabe vor: Er habe den von d hlrn Rath Schella ausgeschickten Brieff

15 Dienstags nachmittags durch Johannes Emmerich Sen. Sohn nach Niederbessingen geschickt. sind noch erschienen. Zu Unterthanen wurden bepflichtet. Joh. Georg Roth,

20 Joh. Conrad Lutz. Joh. Thomas Lotz, alle aus Niederbessingen.

Seite 82

Der Feld – Schütz zu Villingen Philips Hertzog zeigte an: Daniel Emmerich Der Oppermann zu Rupperts – Burg habe mit seinen Eseln einen verbottenen Weeg,

5 durch die herrschaftle Wieß gefahren, wogegen Er ihn gewarnet habe. § § soll requirirt144 werden Der Feld – Schütz Philips Koch zu Nunroth zeiget

10 an nichts an. Sein fleiß wird attestiret. Der Feld – Schütz von Röthges Conrad Maul zeiget õs an. Sein fleiß wurde attestiret. Der Schultheiß zeiget an: D 5 t. Febr. a. c.

15 habe Joh. Conrad Möhl des nachmittags um 3 uhr auf seinem Hoff taback geraucht wegen Dürftigkeit 5 f d. g. S. g. und wann es ferner geschieht nach der ordnung 10 f, worauf sich jeder zu achten(?).

144 vorgeladen, s. Glossar

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Seite 82 R

d 8 t april habe derselbe einen ochsen auf dem Gießer Markt gehandelt, und einen Schein vorgezeiget, den er nicht Vor gut erkandt, und dem möhl anbefohlen

5 einen anderen zu holen. soll einen anderen Schein bringen andere ist des Schultheißen außa- Handschrift wie ab Bl.75 R Mitte ge nach geschehen

10 Johannes Emmerich jun. habe kurtz vor den Pfingsten einen ochsen von dem juden von Merlau gehandelt und einen tüchtigen Schein gebracht, so aber schon 2 Monath alt gewesen.

15 §. §. Beyde angegebenen sollen innerhalb 8 tagen bessere und tüchtige Scheine bey Vermeydung 3 f straff ein bringen.

Seite 83

Der Feldschütz Albert Roth der 3te zu Nieder- bessingen zeiget an: D 23 t May haben Jost Kühnen witt. 3 ferkel in den gärten gegangen

5 45 x er d. g. S. g. Gericht gehalten zu Villingen d 14 t 8 bris 1750 Absentes in Villingen Ø

10 Nunroth Ø Röthgeß Ø Niederbessingen Ø

Seite 83 R

Zu Neuen Unterthanen wurden bepflichtet aus Villingen

5 Johannes Schäfer Johannes Zimmer Christophel Steuler aus Röthgeß Lorentz Kohl und

10 Johann Adam Spranckel Der Feldschütz Johann Philips Herzog zu Villingen

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zeiget an D 22 t junij habe Jacob - Reinhart Döllen frau dem Joh. Georg Zimmer am

15 Schwartz – Stück Haafer ausgeropfft. 1 f d. g. S. g.

Seite 84

D. 6 t julij habe Joh. Philips Grafen witt. in der pfarr – Wieße gegraßet. 30 x er d. g. S. g. Johannes Grafen 1 ten Schweine haben

5 in dhln gerichts-Schultheißen garten im Hayn genannt, unterschiedl. Mal die Möhren ausgefressen. 2 f d. g. S. g. Joh. Caspar Zimmers und Joh. Philips

10 Rothen Schwein desgln, aber nur einmal, und hätten ô so großen Schaden als die ersteren gethan. jegl : 30 x er d. g. S. g.

Seite 84 R

Michel Zimmers und Joh. Caspar Zimmers so dann Michel Grafen jedes seine 2 ochsen haben dem Frantz Leschhorn im roth in seinem Kraut großen

5 Schaden gethan, welches Er zwaren ô gesehen, aber von des Michel Zimmers Bruder gehöret. Von jedem ochsen 1 f d. g. S. g. Der Feldschütz von Nunroth Phil. Koch

10 zeiget an: Des Johannes Fritzen 2 Schwein, seyen des abends nach dem nach Hauß fahren auf dem Seechen gewesen, und haben dem Johannes Koch einen lappen voll Kraut

15 pflantzen ausgewühlet d. 2 t julij. Von stück 30 x er d. g. S. g.

Seite 85

D 3 t eius: seye des Wirths Strack seine säugende Mocke auf den Kleeäckern gewesen und habe Cartoffeln und Schmaltz – Kraut145 ausgewühlet.

5 30 x er d. g. S. g. d 19 t aug. seye Joh. Henrich Schelten

145 Feldsalat, s. Glossar

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Sen: 4 Schweine dem Hartmann Metzger hinterm hayn an seinem Kornhaufen gewesen, und hätten

10 Schaden gethan. 2 f d. g. S. g.

Seite 85 R

d. 29 t ejus : seye des Joh. Henrich Hamel jun. sein 1 Schwein auf den Klee- äckern gewesen und habe Cartoffeln

15 ausgewühlet. 30 x er d. g. S. g. d 21 t Junij seye Henrich Kiefer, Johan- nes Jörckels jung, und Martin Fritz vor der Kirch an die weyd gefahren

20 gegen Verbot. 1 f. straff. jegl. 1 f d. g. S. g. Der Herrschafftle Schultheiß zeiget an: d. 18 t junij habe Joh. Henrich Schmaltz den Dorff – Spieß des nachts in seinem

25 Hauß behalten. 30 x er d. g. S. g.

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Conrad Mohr habe gegen Verbot seine Schweine die gantze nacht draußen lauffen lassen. 30 x er d. g. S. g. mit der Verwar-

5 nung, ins künfftigen den Verordnungen besser nachzuleben. Der Feld – Schütz Conrad Maul zu Röthges wuste Ô s anzuzeigen, sein fleiß wurde attestirt.

10 Der feld – Schütz zu Niederbeßingen Albert Roth der 3 te zeiget an: D. 4. t. julij habe Joh. Conrad Lotz jun. Mutter dem Joh. Henrich Nagel linßen ausge- rupft.

15 1 f d. g. S. g.

Seite 86 R

Gerichts – Schultheiß zeiget an, das Johannes Graf dem Joh. Henrich Zimmer weit über den Stein in einer Wieße abgemähet welches das feldrecht auch also befunden

5 wolte aber dem feld – recht sein gebühr nicht geben, dabey den pflantz – lappen

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abgegraben. Der angegebene gabe vor, Er habe niemal Von einem Stein gewust, welches Er

10 beschwöhren könte, zudem habe ihme der Joh. Henrich Zimmer auch unten über den Stein gemähet, habe also muthwillig ô gefrevelt, hoffe auch daß Er mit straff ô werde angesehen werden, wann Er aber

15 dem feld – recht etwas schuldig seye, wolte Er sich desfals abfinden. Das feld – recht sagte auf seinen pflichten aus, das Sie ô gesehen, daß der Johann Henrich Zimmer über den stein gemäht,

20 attestirten aber auch, daß der angegebene

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den Stein nicht gewust. 1 f d. g. S. g. und dem feld- recht seinen Lohn bezahlen. weilen Joh. Henrich Zimmer ingleichen

5 wiewohl nicht muthwilligem Verbrechen stehet, soll Er 30 x er straf geben. D. g. S. g. Wieder gleiche Handschrift wie Bl.75 R bis 81 Gericht gehalten zu Villingen den 15 t. Maji 1751

10 Absentes aus Villingen Ø Nunroth Ø Röthges Ø

15 Niederbessingen Ø Zu einem neuen Unterthanen wurde ange- nommen und bepflichtet Andreas Diemer von Nunroth

20 Der Feld – Schütz von Villingen zeiget an Philips Hertzog zeiget an: Den 8 ten huius146 habe Johannes Stallbergers Frau dem Christophel Thüringer auf sei- nem Acker im Gebrandten Korn abgeschnitten.

25 1 f Str. d. g. S. g.

Seite 87 R

Den 4 ten Marti a. c. habe der Joh. Albert Hahn von Hungen, der

146 huius = dieses (gen.), gemeint: dieses Monats

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Frau Räthin Schneider nach Laubach zur Heimführung gefahr

5 ren da er Schütz dann gefahren und seye durch den Heegewald gefahren, da er Schütz dann aus consideration147 dfr. Räthin ihn nur gewarnet. Der Hahn

10 aber habe nachher der Frau Räthin 10 x abgenommen

vorgebend, er habe solche de ihm Schützen geben müssen #

# am Rand: wie ihm der Jäger Caspar Weber gesagt. Da nun solches die bloße

15 unwahrheit; er aber der Mann nicht seyn wolle, wolte er nun Satisfaction ghst148 bitten. § § Der Hahn soll vernommen

20 werden. Ferner zeiget der Schütz an : Der Joh.

Henr. Hahn von Hungen habe ihm angezeiget daß der Schäfer hätte hinter dem Bor- gelberg in den Gärten gehütet.

25 zu Ende des 8 bris Dieser gabe vor: er habe es nicht

sondern der Michel Graf gesehen. Michel Graf wolte von nichts wißen.

§. §. 30 Der Hahn soll sein angeben erweisen.

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Dieser wolte es dem Michel Graf auf einen Eyd geben, ob er den Schäfer nicht sehen hüten.

Der Graf referirte149 dem Hahn den 5 Eyd.

§. §. Soll zu seiner Erklärung wegen

des referirten Eydes 8 Tage Bedenk – Zeit haben.

Johannes Stallberger zeiget auf 10 seine Unterthanen Pflichten

an, daß der Schäfer um selbi- ge Zeit in dem Hümmerich ge- hütet, gegen die Ordnung in den Wiesen; welches +

am Rand: + er selbst gesehen

147 Rücksicht 148 ghst = gehorsamst 149 referirte: erstattete

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Gerichts – Schultheiß attestirte: Daß 15 der Schade gar gering, gewesen

gestalten nichts mehr in den Wiesen gewesen.

der unordnung halben 15 x Str. d. g. S. g. Der Feld Schütz Hartmann Metzger

20 von Nunroth, wuste nichts anzu- zeigen.

Schultheiß und gericht attestirte sei- nen Fleiß.

Der Feld – Schütz zu Röthges, Conrad 25 Damer zeiget an:

Den 17 t. Marti seye Johann Conrad Henrich Möhl bey der Kirche über das Korn mit einer Last Holtz gegangen und habe Schaden gethan.

30 soll mit dem Zucht Hause büßen d. g. S. g.

Seite 88 R

D 31 t. ejusd. habe des Schäfers Knecht mit dem Geiß Bock auf der Platte auf dem Korn gehütet und habe Schaden ge-

5 than. 45 x er Str. d. g. S. g. Der Gerichts Schöff Wiegand Meckel zeiget an:

Eben besagter Schäfer Stein 10 habe + ihm und dem Hanß Jost + d 23 t April

Scheuermann mit seinem Geiß Bock und etlichen 2 st Stück Schaafen über der Nunrö- ther Weyde im Winter-

15 Saamen gehütet, worüber von Schultheißen und Bür- germeister einen Augen- schein eingenommen und be- funden worden, daß Schade geschehen.

20 45 x er d. g. S. g. Johannes Nier Sen. attestirte solches auf seine Pflichten, indem ihn der Meckel zum Zeugen angerufen.

25 45 x Str. d. g. S. g.

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Den 27 ten ejusd. habe eben der- selbe Bock bey der Kirche auf Henr. Möhls Korn Schade gethan, welches Schultheiß auch gesehen

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5 zu haben attestirte und sollen es noch viele Personen gesehen haben.

Niclauß Filtzinger gabe vor: Der Bock seye damahlen dem

10 Schäfer entgangen. 15 x Str. d. g. S. g. Der Feld – Schütz, Joh. Lotz von Nieder- Beßingen, Johannes Lotz wuste nichts anzuzeigen, wur-

15 de aber doch von Schultheis- sen und Schöffen attestirt, daß er nicht nachläßig ge- wesen.

Seite 89 R

Wieder gleiche Handschrift wie vor Bl.75 R Gericht gehalten zu Villingen d 25 t 8 bris 1751 Absentes aus Villingen

5 Christophel May 7 x er 2 [pf] Nunroth Ø Röthges

10 Ø Niederbeßingen Ø Zu neuen Unterthanen wurden bepflichtet aus Villingen

15 Joh. Michel Koch, Joh. Caspar Emmerich Conrad Graf, Joh. Adam Leschhorn, Joh. Georg Zimmer, Joh. Georg Steuler, Christian Keiber, Hartmann Zimmer, Joh. Michel Döll

Seite 90

aus Nunroth Johann Henrich Hamel, Conrad Maul, Philips Henrich Kiefer, aus Niederbeßingen

5 Johannes Clöß, Georg Henrich Roth, Johannes Roth, Hoh. Henrich Desch, Johannes Wirth, Joh. Conrad Roth. Der Feld – Schütz von Villingen Christian Philips Hertzog zeiget an:

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10 D 8 t aug: haben Joh. Conr. Steulers witt Kuh und rind in der herrschaftlen Wieße Schaden gethan. 2 f. d. g. S. g. D 16 t. ejus. haben Johannes Steulers frau

15 und tochter auf der Heyden den Leuten haafer abgeschnitten. jed 2 f d. g. S. g. ins künftigen doppelt.

Seite 90 R

Ferner zeiget Er an: Joh. Henrich Steuler habe ihm einen Pfahl in seinem Korn gezeiget, welcher von dem herrschafftlichen Zaun gerißen gewesen und welchen

5 des Joh. Conrad Steulers witt. Sohn in seyn Korn gesteckt gehabt, der Bub habe vorgegeben, der Pfahl habe da gelegen, und Er wolte ihn wieder an seinen behörigen ort tragen.

10 Des angegebenen Mutter erschiene und wolte den Buben mit unverstand ent- schuldigen; daß Er es n..e(?) nicht verstanden habe. wolte dahero von ihn Bitten. 3 tage ins zuchthaus. d. g. S. g.

15 oder 1 Rhtr.(?) straf. Adam Desch habe ihm angezeiget, Johannes Stallbergers frau, habe von Joh. Georg Zimmers acker eine Last Wicken genommen. Der angegebenen Mann, wolte den angeber

20 unter augen gestelt haben. 1 f d. g. S. g.

Seite 91

Juliane Rühlin, habe Er mit einer Last armvoll Wicken sehen gehen, welche Er aber ô ehender als in ihrem Stall erlangen können, da Sie dann vorgegeben, Joh. Adam Esters Magd

5 habe ihr das Bisgen wicken gegeben, und was das denn seye, Johannes Möhls frau habe ja dem Joh. Henrich Pfarr eine last wicken vor tag von seinem acker genommen.

10 Die Juliane wurde hirüber vernommen, die dann vorgabe Sie habe des Möhls fr. selbst sehen

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die Wicken graßen, so150 habe es auch des Joh. Henrich Pauly stein – führer gesehen. Die angegebenen gaben vor, es seye auf ihrem eigenen

15 acker gewesen. Die Rühlin bliebe dabey, daß es auf Joh. Henr. pfarrs acker gewesen. Die angegebene gab es auf den Eydt. Die acceptirte den Eydt.

Zeile 9 bis 24 quer am Rand: soll künftigen freytag auf Cantzley schwören(?).

Der Feld-Schütz von Nunroth, Hartmann Metzger zeiget an:

20 Johann Henrich Schneider und Philips Koch habe jeglr mit einem ochsen d. 1 t. 7 bris in der Hirtz – weydt in Joh. Henr. Schelten wieße im graß gehüthet. von jedem stück 1 f d. g. S. g.

Seite 91 R

Der Feld-Schütz Conrad Damer von Röthgeß zeiget an: Johannes Koch sen. gabe an: er habe öffters wahrgenommen, daß die Schwein im

5 Feld herumgelauffen, daher Er d 25 t julij den abend noch schwein aus dem Feld gehetzet, darauf seye Conrad Mohr vor sein fenster kommen, und ihne geruffen, w da dann sein Sohn

10 in das fenster gegangen, dem der Mohr zugeruffen, Er solte seinem Vatter sagen, wann sein Schwein crepire. so solte Er es ihme bezahlen, worauf derselbe versetzte, Er solte zum

15 Schultheiß gehen und fragen, ob er- laubt seye, die Schweine nachts herum- lauffen zu lassen, da der Mohr seinen Sohn einen Hunds etc. geheißen , und selbigen heraus gefordert, bate satisfaction.

Seite 92

Der angegebene konnte ô in abrede seyn die provocation gethan und gescholten zu haben, gabe aber vor: Der angeber habe auch sein schwein ge- hetzet, welches ihme ô gebühre habe auch

5 etwas gegen ihn gesprochen wisse aber nicht was 3 f d. g. S. g. Joh. Henrich Schelt Sen. hat angegeben, Niclaus Boudron habe ihm von seinem Korn eine Klecke151 genommen und bey sein Korn

150 oder „sie“

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10 gebunden, worüber ihn sein Sohn ertappet, da Er dann die Klecke wieder von seinem sichling genommen und wieder herausge- geben, dieses habe der Schäfer gesehen. soll auf Cantzley untersucht werden.

15 ist auf Cantzley gestrafft muß d. g. S. g.

Seite 92 R

Der Feld – Schütz Conrad Diemer zu Röthgeß zeiget an: D 26 t. jun. seyen Joh. Melchior Benders 2 schwein dem Joh. Henrich Möhl auf den Cartoffeln

5 und auf den herrschafftln äckern bey wieß lappen, auf der gerst gewesen, welches ihm Joh. Henrich Möhl angezeiget und die Schwein ins Dorff gebracht, so fort Er dieselben dem Joh. Melchior Bender vor seinen Stall

10 getrieben. 1 f. d. g. S. g. D. 30 t. ejus habe Er Joh. Melchior Benders 1 Schwein aus dem Hall(?) – garten heim getrieben.

15 30 x er d. g. S. g.

Seite 93

D 13 t. julij habe Er Christoph Möhls witt Säug- Mock aus den gärten heim getrieben. 30 x er d. g. S. g. D 21 t. auge. seyen Johannes Niehren sen. Joh.

5 Melchior Benders und Joh. Conrad Möhls witt. Schwein auf den rain äcker in der Haafer gewesen. Baltzer Gernert habe ihne geruffen, daß Er die schwein herausgetrieben. Johannes Niehr sen. gabe zur Entschuldigung

10 vor Er seye ô zu Hauß gewesen und die Schwein durchgebrochen. Die absentz wurde attestirt. wird absolvirt. Die übrigen von jedem 30 x er d. g. S. g. d 1 t 7 bris haben ihne Baltzer Gernert und

15 Conrad Maul geruffen, als Joh. Conr. Möhls witt. 2 schwein und Joh. Melchior Benders 1 schwein auf dem hoff triesch152 in der Haafer gewesen, letzteres habe Er selbst noch im Haafer angetroffen beyde ersteren aber seyen schon fort gewesen.

20 Die beyden angeber aber attestirten auf ihre

151 Garbe, s. Glossar: Glecke 152 trisch oder triesch: Brachland, s. Glossar, Hofdriesch: Flurnamen am nördl. Ortsrand von Röthges, heute neues Baugebiet

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pflichten daß Sie die schweine im Haafer angetroffen. von jed. 30 x er d. g. S. g.

Seite 93 R

D 16 t 8 bris seyen des Hirten Daniel Schäfers 2 schweine, morgens früh im Dorff und in den gärten gelauffen. jede 30 x er d. g. S. g.

5 Der herrschafftle. Schultheiß Emmerich zeiget an d 14 t jun. habe Christoph Möhls witt. den Dorfspieß in seinem Hauß bis 8 Uhr vor- mittags stehen lassen, dahero Er einen dingen müssen, der den Spieß getragen.

10 Weilen Sie eines gerichts – schöpffen witt. doch aber weil Sie es ô angegeben, daß Sie den spieß ô langen wollen mithin die wacht stehen blieben 15 x er. D. 25 t aug. habe Joh. Jacob Boudrons witt.

15 den spieß bis mittag stehen lassen. diesmal 30 x er d. g. S. g.

Seite 94

D 23 t 8 bris habe Joh. Henrich Scheuermann desgln gethan bis 8 uhr gabe aber vor Niclaus Scheuermann habe ihn nicht geheißen. Niclaus Scheuermann konte ô negiren

5 daß Er den Henrich Scheuermann ô geheißen. Nickel Scheuermann 1 f d. g. S. g. Joh. Conrad Emmerich habe einen ochsen vom Juden Fayt/Faist(?) von Langsdorff gehandelt und keinen Schein gezeiget.

10 1 f. d. g. S. g. Joh. Nickel Scheuermann und Christoph Möhls witt. haben Kühe gehandelt und keine Schein gezeiget. Diese haben die Schein noch producirt153.

15 Joh. Adam und Joh. Veith Möhl, weilen Sie sich über einen flegel gezancket, und dabey geschlagen 5 f straff d. g. S. g.

Seite 94 R

Baltzer Gernert zeiget an : Nickel Scheuermann habe 22 buße (?) Flachs von einem acker nach Hauß gefahren, und nur 1 zehenden

153 vorgezeigt

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liegen lassen. 5 Der angegebene konte dieses auch ô

in Abrede seyn, gabe aber vor Er habe es ô verstanden. 3 f. d. g. S. g. Der feldschütz Johannes Lotz jun. von Ndr.

10 Beßingen hatte ô s angezeiget. Schultheiß und gericht attestirten dessen fleiß. Der herrschafftle Schultheiß Walter zeiget an: Michel Knot habe sich, als Er mit dem gerichts- schöpff Albert Roth in disput gewesen, und

15 Er ihn stillen wollen, habe Er sich gantz re- spectloß gegen ihn bezeiget, und ein gewaltig gekrisch angefangen, eben als wenn Er nicht zu sagen habe. gerichts – schöpff Albert Roth attestirte die respect – losigkkeit.

20 1 f 30 x er d. g. S. g.

Seite 95

Gericht gehalten zu Villingen 28 t. May 1752 Absentes aus Villingen Ø

5 Nunroth Ø Röthges Ø Niederbeßingen Ø Zu Neuen Unterthanen wurden bepflichtet aus Nunroth

10 Ludwig Stephan, Joh. Adam Maul, Johannes Hamel, Philips Koch, Johann Henrich Hamel, Johannes Adami, Johann Henrich Gorr, Joh. Henrich Jörckel

Seite 95 R

aus Röthgeß Joh. Henrich Bender, Joh. Wilhelm Bley, Joh. Conrad, Cathrine Bendern Natürlr. Sohn, Johannes Niehr, Johannes Niehr, Niehr Sen. Sohn

5 Johann Georg Möhl. Der Feld – Schütz Philips Hertzog zu Villingen zeiget an: d. 23 t. 9 bris a. p.154 habe Er der An: Margareta Jägerin einen Corb voll Möhren und

10 Kohlraben abgenommen, so sie im Haag dem Joh. Caspar Zimmer ausgemacht habe. 1 f d. g. S. g.

154 a. p. anno priori, praeteriti oder passati = im vergangenen Jahr, s. Glossar

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d. 29 t. april a. c. habe Johannes Möhlen frau ein Schürtz – tuch voll Korn auf der Herrn-

15 beune ausgeropfft und nach Hauß getragen. 1 f. d. g. S. g.

Seite 96

eod. habe Conrad Jägers fr. desgleichen gethan 1 f. d. g. S. g. Der feld – Schütz Henrich Kiefer von Nunroth zeiget ô s an.

5 sein fleiß wurde von Schultheiß und gericht attestiret. Der feldSchütz Hanß Jost Scheuermann zu Röthgeß wuste ô s anzuzeigen. sein fleiß wurde attestiret.

Seite 96 R

Der feld – Schütz Georg Adam Lotz von Nieder- beßingen wuste ôs anzuzeigen. Sein Fleiß wurde attestiret. Folgende aus Villingen sind wegen

5 der nicht befolgten Befehle ihre, bey der feuer- visitation, schadhaft befundene bäum(?) zu repariren(?) nicht befolget jeder um 30 xer gestrafft. Joh. Henrich Neumayer. Joh. Henrich Schäfer

10 Christian Herzog. Joh. Friedrich Steuler Joh. Henrich Steuler Wilhelm Seibert. Daniel Emmerich. Georg Graf der 2 te.

15 Caspar Pauly und Wilhelm Bommersheim, dieses mahl wobey ihnen anbefohlen worden, nunmehro die bäum zu repariren, oder aber zu gewärtigen daß Sie bey 5 f strafen erlegen,und fals einer

20 darzu unvermögend, am leib gestrafet werden sollen.

Seite 97

Gericht gehalten zu Villingen d. 30 t 8 bris 1752 absentes aus Villingen Ø

5 Nunroth Ø Röthgeß Ø Niederbessingen Ø zu Unterthanen wurden bepflichtet: Joh. Wilhelm Zimmer,

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10 Johannes Steuler Conrad Gellmann, Conrad Reul, Fritz Knüppel Joh. Georg Desch.

Seite 97 R

Der feld – Schütz Philips Hertzog zu Villingen zeiget an: d. 8t. juni habe Caspar Zimmers frau und ihre tochter Johann Henrich Pfarrs fr. haafer ausgeropfft.

5 jede 2 f. d. g. S. g. d. 19 t ejus habe Johannes Möhlen fr. dhlrn. Pfarrer in seiner Wieße gegraßet. 1 f. d- g. S. g. D. 5 t. julij habe Joh. Conrad Zimmers des 2 t.

10 Sohn mit einem ochsen und einer Kuh in den Weyer Wießen gehütet. Von jedem Stück 1 f d. g. S. g.

Seite 98

d 21 t ejus habe Fritz Pauly jun. drunten in der au dem gerichts – Schultheiß mit einem ochsen auf der Bach gehütet. 1 f d. g. S. g.

5 d 1.t augt. habe Johannes Grafen des 1 sten fr. dem Philips Reuter im Haag das Kraut geblättert. 1 f d. g. S. g. d. 19 t. julij habe Hartmann Bergesen Sohn

10 bey der specken(?)brücke dem Joh. Gerhart Leschhorn mit 1 ochs aufm Driesch gehütet. 1 f d. g. S. g. d. 29 t. ejus habe derselbe gegen Verbot in den Stoppeln , in seines Vatters eigenem acker

15 gehütet. 30 x er d. g. S. g.

Seite 98 R

D 27 t julij seyen des zell – Müllers 5 schweine dem Joh. Caspar Leidner in der gerst und Car- toffeln gewesen. fügte denn aber an: Daß die Schweine vor den Hirten getrieben

5 worden, es habe aber selbig mal ein solches

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regenwetter gegeben, daß der Hirt das Vieh lauffen lassen, wo es hin komme gerichts – Schultheiß attestirte, daß dieses die Wahrheit seye, und Er eben selbig-

10 mahl in der mühl gewesen. Cessat. Wohran (?) aber Schaden geschehen, soll Er selbigen ersetzen. D 17 t. auge habe Hartmann Bergeß Sohn in der alten Bach gehütet und sey der

15 ochs in die Wießen – au gegangen. 1 f d. g. S. g. D 22 t. auge. habe Johannes Stallbergers fr. eine Last haafer in dem Heßseifer graben ausgeropfft wobey Sie vorgegeben, daß der haafer

Seite 99

D 23 t von ihrem eigenen acker gewesen. welches sich auch bey augenschein so befunden. gericht – Schultheiß attestirte, daß es verbotten

5 gewesen, Haafer auch von den eigenen äckern auszuropffen. Weilen Sie gegen Verbot gehandelt 30 xer d. g. S. g. und der Schütz, weil Er Sie(?) wieder ausgethan(?) 30 xer und soll sich die fr. mittelst Handgelübde purgiren

10 daß sie keinen fremden Hafer genommen(?). D 23 t. augl. habe Joh. Wilhelm Pfarr gegen Verbott, auf dem Heßseiffer graben mit einem ochsen in den Stoppeln gehütet. 1 f d. g. S. g.

15 D 19 t. 7 bris haben nachfolgende Eltern ihre Kinder gegen Verbot des morgens früh in die Birn geschicket: Joh. Conrad Schultheiß, Georg Conrad Steuler, Johannes Pauly 2 ter Johannes Steuler, Ludwig Mylius wittib

20 Joh. Wilhelm Seibert, Fritz Pauly jun. und Johannes Keibers witt. jedes 1 Kind jedes 1(?) f xr155 u. d. g. S. g. auser Joh. Steulers Bub 30 x er weil Er an sein eigen Birn gewesen.

Seite 99 R

D 3 t. 8 bris habe Conrad Zimmers Sohn gegen Verbot im Haag mit 1 ochsen auf dem Klee gehütet. 1 f d. g. S. g.

155 durch einen Klecks unleserliches Strafmaß(„1 f“), vermutlich 30xr in 1f korrigiert.

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5 eod. seyen Michel Zimmers witt. 2 Schweine dem Joh. Gerhardt Leschhorn im Kraut ge- wesen, die fr. aber gabe vor Sie habe die Schweine vor den Hirten getrieben und seyen demselben entlauffen.

10 Christophel Reul, Philips Adam Schröder und Johannes Pauly der 2 te, welche eben selbigen Tag in der angegeben Scheuer getroschen attestirten stipulato156, daß Sie gesehen, daß des Zimmers witt. des Morgens

15 vor den Hirten getrieben. cessat . . . (?) der straf muste aber den Schaden ersetzen. Diesen morgen seye des Christoph Zimmers Ochs und des Conrad Schellhasen ochs und Kuh

20 in des Joh. Gerhart Leschhorns Kraut gewesen. jedes stück 1 f d. g. S. g.

Seite 100

eod. haben nachfolgende Buben gegen Verbot in der Weyer Wieße, jeder mit 1 ochsen gehütet. Johannes Keibers witt. Sohn, Georg Conrad Steulers Sohn, Daniel Benders Sohn,

5 Johannes Steulers Sohn, und Johannes Conrad Zimmers Sohn, fügten nachher noch an daß Johannes Mestens und Martin Diehls ochsen auch mit darbey gewesen. jedes 1 f d. g. S. g.

10 Joh. Philips Alhenn zeiget an, d. 16 t. und 17 t. 7 bris. habe Er gespühret, daß einer mit ochsen des Nachts in der Harpff (?) im graß gehütet, in sein – und seines Nachbahrs wießen, d. 18. t. ejus habe Er des abends achtung

15 gegeben, da dann Joh. Georg Leschhorn mit 2 ochsen gekommen und gerad nach der Wießen gefahren um sie alda wieder Satt zu machen. Der angegebene negirt den Schaden gethan

20 zu haben. §. §. wird zu fernerem Verfahren und Beweiß verwiesen.

156 in aller Form

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Seite 100 R

Johannes Leidner zeiget an. Der Schäfer habe ihme und dem Stallberger die rüben abgehütet, als sie schon ziemlich groß gewesen. gerichts – Schultheiß gabe hierbey an, daß

5 der herrschafftliche Schäfer ihme gestanden daß Er bey den rüben gehütet, des gemeine Schäfers fr. aber habe nicht da gehütet. 1 Rthler d. g. S. g. Das feldrecht zeiget an:

10 Joh. Conrad Bender von Hungen habe zu weit über das ziehl gemähet. Joh. Conrad Boudron desgleichen Jeder 1 f. d. g. S. g. Joh. Adam Leschhorn habe über die stein

15 geackert, und habe zu dem feld geschwohrnen

Seite 101

Alhenn gesagt: Er müste all das ungerechte geld geben. 3 f. d. g. S. g. Martin Pauly habe dem Joh. Caspar Zimmer abgeackert über die furch und wie ihm der

5 feldgeschwohrene die gebühr gefordert, gesagt: wann mann das geld hassen thäte, das mann dem feldrecht gebe. 1 ½ f d. g. S. g. Johann Ada Der feld – Schütz Henrich Kiefer zu Nunroth

10 zeiget an: Des Conrad Mohren frau dem Schultheiß Winn des morgens gantz früh in seinem straßen garten gewesen, und gegraßet. 1 f d. g. S. g.

Seite 101 R

Johannes Kochen Sen. ochs seye in den gärten gegangen, dessen Sohn aber habe bey den gärten gelegen und geschlaffen. 1 f d. g. S. g.

5 fast(?)Die halbe Heerdt Schweine von Villingen habe Er auf dem Blau – stück im Korn angetroffen in der gersten – Saat. 1 f d. g. S. g. Schultheiß zeiget an: Henrich Maul habe ihme

10 anbracht, daß ihme die Schweine einen Haufen Korn gantz ruinieret; welches sie auch auf den augenschein also befunden, der

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Schweinhirt habe auch o157 t negiren können, daß Er die Schwein den Schaden thun lassen.

15 1 f d. g. S. g.

Seite 102

Der feld - Schütz von Röthgeß Hanß Jost Scheuer- mann zeiget an: Conrad Damer zeiget d 26 g Maij habe Georg Henrich Eller des nachts mit einer Kuh in der schütz(?) – Wieße gehütet.

5 2 f. d. g. S. g. d 12 t. julij, habe Georg Henrich Eller einen augenschein ergehen lassen und angezeiget: daß ihm des henrich Möhls witt. bub die gerste auf dem güll acker abgehütet, georg henrich Eller

10 gibt vor: er konte es o t erweissen. cessat und soll Eller d. g. S. g. statt(?) D. 26 t ejus habe der Schäfer von ober- beßingen an der Seeges wieß gehütet. Dieses zeiget gerichts schöpff Meckel an.

15 soll requirirt werden. habe Joh. Niehr jun. zeiget an: D 16 t julij seye des Johannes Rühls fr. mit dem Buben ihm auf den Kirschen gewesen. Rühl gestunde daß sein Bub an den Kirschen gewesen, machte aber selbst

Seite 102 R

Praetension158 an den Baum wegen des Eigenmächtigen Verfahrens 1 f straff d. g. S. g. Conrad Maul zeiget an d. 25 t julij daß der

5 Niclaus Scheuermann dem Johann Adam möhl stein auf den acker geworfen. 1 f d. g. S. g. D 22 t. julij zeiget Niclaus Filtzinger an daß Niclaus Scheuermann im pfaffen-

10 loh auf dem rain mit 1 ochsen gehütet. 1 f d. g. S. g. D. 23 t. julij , zeiget otto stein an, daß der Schäfer zu Münster auf den frey äckern gehütet.

15 soll requirirt werden.

157 o anstelle des früher gebrauchten ô oder õ für „nicht“ 158 eigentlich:Vorwand, Bedeutung hier nicht klar

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Seite 103

D 28 t julij zeiget Conrad Haußmann an, daß Niclaus Scheuermann mit 3 ochsen in der lingen Wieß gehütet. Von jedem stück 1 f d. g. S. g.

5 D 30 t. ejus: zeiget Baltzer Gernert an: Daß Joh. Melchior Benders Schwein ihme auf den Cartoffeln gewesen. 30 x er d. g. S. g. D, 26 t auge. zeiget Joh. Jost Kohl an: Daß

10 Johannes Emmerich Sen. 1 Schwein des Nachts um 11 uhr auf der gaß gelauffen, 15 x r d. g. S. g. inskünfftigen aber sollen die Schweine bey 1 f straff nachts eingethan werden.

15 D 15 t. aug. habe der Heßen – Brücker Müller angezeigt, daß Johannes Rühls fr. und Tochter außer dem Bann gemahlen. Johannes Rühl wolte sich damit entschuldigen, daß Er bey dem Müller o t habe können

20 gemahlen bekommen. 1 f. d. g. S. g.

Seite 103 R

D 12 t. augl: zeiget Conrad Maul an, daß Niclaus Scheuermann und Johannes Emmerich jun. ihm 3 äpffel – Bäume, mit 2 ochsen abge hütet. Von jedem Stück 1 f d. g. S. g.

5 D. 28 t. 7 bris zeigt Baltzer Gernert an: Daß ihm des Schäfers otto Stein frau auf dem Johannsberg auf einen Sontag morgen die Birn aufgelesen. 1 f. d. g. S. g.

10 D. 4 t. auge. zeiget Henrich Lebsack an daß Johannes Rühlen fr. und Tochter Korn in die steines Mühl getragen wie auch Christoph Möhls tochter. Das 2 te mahl negirt Johannes Rühl

15 wird auf Cantzley verwießen.

Seite 104

D 14 t. 8 bris zeiget Jacob Boudron witt. an: Daß Johannes Emmerich Sen. Tochter auf den steinäckern ihr die Birn aufgelesen. soll erwießen werden in 14 Tagen.

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5 D. 28 t 8 bris zeigen Joh. Conrad und Johan- nes Emmerich an: Der Schäfer otto Stein dem Johannes Rühl, und Joh. Conrad Em- merich und Joh. Conrad Scheuermann mit der Heerdt Schaaf auf dem Winter samen

10 gehütet. 1 Rthler d. g. S. g. Der feld – Schütz Hanß Jost Scheuermann zeiget an: Des Joh. Henrich Jockels Sohn von Hungen

15 seye d. 16 t Julij den fus-pfadt auf Nunroth mit 2 pferdt geritten. 1 f d. g. S. g.

Seite 104 R

D 8 t auge seye Jud Simon von Ettings- hausen mit einer Kuh den fus pfadt durch das gersten – feld durch die lotzens (?) wießen gefahren.

5 soll requirirt werden. D 9 t. julij habe Baltzer Gernert Sohn auf dem güll – acker an einem rain gehütet, und seye durch das Korn gefahren. 1 f. d. g. S. g.

10 Joh. Melchior Benders und Jacob Boudrons wittibe 2 schwein seyen d. 13 t. aug. dem Nickel Scheuermann an der Haafer gewesen. Von jedem 30 x er d. g. S. g.

Seite 105

Der feld – Schütz Georg Adam Lotz von Nieder- beßingen zeiget an: D 25 t. julij habe Joh. Conrad Lotzen sen. Sohn und Joh. Conrad Lutz, jeder mit 2 ochsen auf

5 dem Tellers(?) – graben159 vor dem Korn ge- hütet. Von jedem stück 1 f d. g. S. g. Der herrschafftle. Schultheiß zeiget an: Er habe Albert Rothen Sen. fr. ad instantiam160 des

10 Albert Roth des 3ten zum 2ten und das 3te mahl bey 1 f straff citiret, Sie seye aber aus blieben, doch seye das 3te mahl ihr mann kommen und habe die fr. vertretten wollen.

159 oder „garben“ 160 ad instantiam = in Gegenwart, auch: auf Bitten, s. Glossar

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15 cessat. Ferner zeiget der herrschafftliche Schultheiß an: Daß ihme bey ihrer letzterer Kirch- weyh, junge purschen gantz respect loß

Seite 105 R

loß begegnet, gestalten ihme Joh. Caspar Roth ins gesicht gesagt, Er habe ihme ô t einen(n) Kirsch(?) zu befehlen. sodann habe Conrad Lotz Sen. Sohn, als

5 Er den abend, wie es schon nacht gewesen, befohlen, daß Sie feyerabend machen solten, ihm mit feusten(?) vor dem161 gesicht unter augen (?) gesagt: Er habe ihme ô s zu befehlen. Bate deswegen

10 um rechtle. satisfaction. Der beyden angegebenen Vätter wolten die Sache auf Cantzley ausge- macht haben. §. §.

15 wird bewilliget.

Seite 106

Gericht gehalten zu Villingen d. 21 t. May 1753 Absentes aus

5 Villingen Ø Nunroth Ø Röthgeß

10 Ø Niederbeßingen Ø Zu Unterthanen wurden bepflichtet aus Villingen Niederbeßingen

15 Carl Steuler Joh. Jacob Walter Clemens Keiber Henrich Roth Joh. Caspar Zimmer Caspar Lotz Johannes Emmerich Georg Jost Klöß Joh. Georg Leschhorn Johannes Lutz

20 Georg Henrich Zimmer Joh. Henrich Alban162 aus Röthgeß Johannes Zimmer Johannes Rühl

. 162 oder „Albon“

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Seite 106 R

Der Feld – Schütz Philips Hertzog aus Villingen zeiget an:

D 7 t Febr. seyen 2 Männer von Gonders- kirchen an den gänß – äckern über das

5 Korn gefahren, der eine heiße Wilhelm Weyland § § sollen requirirt werden Der Feld – Schütz Joh. Henrich Schmaltz von

10 Nunroth zeiget an: De 15 t. May habe des juden Falcken Sohn von Lich mit 1 paar ochsen am licher weeg ge- hüthet, ohngeachtet Er Feld – Schütz ihn vor her gewarnet habe.

15 § § soll requirirt werden

Seite 107

Der Feld – Schütz Johannes Rühl von Röthgeß wuste nichts anzuzeigen. Sein Fleiß wurde vom gericht attestirt. Der Feld – Schütz , Johann Georg Walter, von

5 Niederbeßingen wuste ô ts anzuzeigen sein Fleiß wurde vom Schultheiß und gericht attestiret. Philips Diehl, Joh. Henrich Pfarr, Georg Conrad Steuler, Johann Henrich und Johannes

10 Pauly, sollen weilen Sie dasjenige, so ihnen bey der im Herbst abgewichenen jahres, an den Bäumen zu repariren anbefohlen worden, nicht repariret, jeder 15 x er straf erlegen.

15 Nunroth Wegen Johannes Hamel und Lotzen witt. so dann Jacob Adamy baufälligen Scheuern wird dem herrschafftlichen Schultheiß aufgegeben, Sie von amts wegen so weit abbrechen zu lassen

20 daß keine gefahr des einfallens zu beförchten. Philips Koch wegen des Schornstein 15 xr.

Seite 107 R

Röthgeß Henrich Möhls Witt. Joh. Conrad Emmerich Joh. Jost Kohl, aus oben bey Villingen ge- melten ursachen.

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5 jeder 15 xr Johannes Emmerich der 2 te und Baltzer Gernert, weilen ihnen die reparation bey straf anbefohlen worden. ersterer jeder 1 f Baltzer gernert 30 xr.

10 Gericht gehalten zu Villingen d 17 t. 8 bris 1753 Absentes aus Villingen Ø

15 Nunroth Ø Röthges Ø Niederbeßingen

20 Ø

Seite 108

Den Unterthanen Eydt legte ab Johann Georg Lotz von Niederbeßingen wird 163

Der Feld – Schütz Philips Hertzog zu Villingen

5 zeiget an: D 1 t. jun. habe Joh. Georg Kochs witt. Sohn an der Weyde gehüthet, da dann der ochs demselben durch das Korn gegangen, in Joh. Gerhard Leschhorn Wieße geweydet und Schaden gethan.

10 1 f d. g. S. g. D 9 t ejus habe Joh. Philips Rothen frau der frau Räthin Sames von Hungen in der ober-au in ihrer Wießen gegraßet, und Schaden gethan, habe dabey vorgegeben, der Hoffmann habe es erlaubt.

15 1 f d. g. S. g.

Seite 108 R

eod. habe Cyriax Leidners fr. d hlrn Pfarrer Achenbach in der ober-au in seiner wiese gegraßet und Schaden gethan. 1 f. f. g. S. g.

5 D 25 t. ejus haben noch folgende gegen Verbot auf der gemeinen Bleich gehüthet

Georg Graf der 2 te Joh. Conrad Jäger Daniel Bender Martin Pauly

163 abgebrochener Satz!

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10 Daniel Roth Cyriax Leidner und Johannes Zimmer der 3 te jeder mit 1 stück Vieh

jeder 1 f d. g. S. g.

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eod. haben nachstehende ihre gänß auch gegen Verbott auf der Bleich gehen lassen. Meister stephan Hamel mit 11 stück Cyriax Leidner –– mit 10 stück

5 Joh. Friedrich Steuler mit 1 stück Joh. Henrich Pfarr sen. mit 1 stück Philips Jägers witt: mit 1 stück jedes 1 f d. g. S. g. D 10 t. auge. habe Conrad Zimmer des 2ten

10 Sohn dem Joh. Caspar Leidner auf der höllen(?) in seiner gerste gehütet mit 2 Kühen 2 f d. g. S. g. D 1 t. 7 bris seye Joh. Henrich Albans frau dem Joh. Conrad Jäger im Haag an den

15 äpfeln gewesen. 1 f. d. g. S. g.

Seite 109 R

Hlr. gerichts – Schultheiß Leidner zeiget an: D. 19 t junij habe Joh. Conrad Zimmers Sohn an den jungen Weyden gefrevelt, welcher halben Er einen Tag in das zuchthauß gehen

5 sollen, so Er aber nicht gethan. Conrad Geibels witt. und Hartmann Berges Sohn, haben gleiches gethan, letzterer aber seye von seinem Vatter selbst bracht worden, und ins zucht hauß gegangen.

10 sollen nunmehro wegen ihres unge- horsams 2 Tag im zucht hauß sitzen d. g. S. g. Des Hoffmann Martin Zimmers Sohn, habe des Joh. Friedrich Zimmers 2 gänße in seinen

15 gerichts – Schultheißen hoff gebracht und gesagt: Sie hätten im Bleich164 (?) garten zu Schaden gegangen. Joh. conrad Zimmers 2 gänß des gleichen. Von jedem stück 15 xr d. g. S. g.

Seite 110

Christophel Diehl habe angezeigt, daß des Johann Conrad Zimmers 2 Kühe auf der gänß weydt in seiner Wiese d 26 t. aug. zu schaden gegangen.

164 Bleich(?): die ersten beiden Buchstaben sind verwischt.

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2 f d. g. S. g. 5 Joh. Conrad Steulers Witt. habe angezeiget:

daß ihr Bruder Caspar Zimmer ihr ihre heege(?)165 an der so genannten Höll(?)- wießen abge- hauen.

5 f d. g. S. g. 10 Gerichts – Schöpff Johannes Zimmer zeiget an:

Niclaus Rothen ochs, habe auf seinen rüben gegangen, welchen Er weg – gejaget, damit Er nicht größeren Schaden thäte.

1 f d. g. S. g.

Seite 110 R

Joh. Friedrich Zimmer zeiget an: Des Hoffmann Martin Zimmers Sohn, habe zehnden flachs nach Hauße und mit dem Waagen durch drey flachs – äcker gefahren, und vorgegeben, das

5 seye ihm mit dem zehnden erlaubt. Der Schütz attestiret dieses fahren. 1 f d. g. S. g. [soll] den Schaden ersetzen. Der Feld – Schütz Joh. Henrich Schmaltz von Nunroth

10 zeiget an: daß Joh. Henrich Schelten Sen. 4 gänß in der frohn Wieß zu schaden gegangen. 1 f d. g. S. g. D 12 t jun. seyen des Wirths Johannes Stracken

15 2 Schweine beym Seechen auf den pflantzen gewesen und hätten Schaden gethan. 1 f d. g. S. g.

Seite 111

Joh. Henrich Mauls Sohn und Joh. Jost Zimmers Sohn seyen den 27 t. ej. jeglr mit einem ochsen vom neuen See am leibes berg hinaus bis an Kuh – trieb durch das Korn gefahren.

5 Schultheiß gabe hirbey an: Daß die Buben, an der Streit – Eck mit den Langsdorffern gehütet und von dem förster gesprengt (?) worden, da sie dann aus furcht vor dem förster sich im das Korn versteckt, vorsetzlich aber nicht

10 darin gehüthet hätten. jeder 30 xr d. g. S. g. D 5 t. 7 bris habe Johannes Kochen Sohn dem Philips Koch mit einem ochsen im Hutzig in seiner Wieße gehüthet.

15 Andreas Webers Dienstmagd habe desgleichen gethan.

165 Hier wohl = Hecke

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Johannes Kochen Sohn 1 f. d. g. S. g. Die Dienstmagd. 2 Tag ins zucht hauß d. g. S. g.

Seite 111 R

D 13 t. julij seye Joh. Koch Henrich Kochen 6 gänß vor der oberpforte dem Johann Adam Linck in seinen Weitzen gegangen und hätten Schaden gethan.

5 1 f 30 xr d. g. S. g. Schultheiß und gerichts – Schöpffen zeigen an daß d 17 t. auge. Johannes Jörckels 1 Schwein und Hartmann Metzgers 1 Schwein des abends bey nacht läutens – zeit in den

10 gärten herum gelauffen. Schultheiß und gerichts – Schöpff Metzger attestirten daß des Hartmann Metzgers Schwein von dem tach decken gescheuet und fort gesprungen mithin die leute unschuldig wären.

15 Johannes Jörckel 30 xr d. g. S. g. Hartmann Metzger 15 xr

Seite 112

eod. seye des försters Stephans 1 Schwein, Joh. Henrich Schneiders 1 Schwein und Joh Adam Ellers Witti 1 Schwein, dem Johann Jost Zimer in dem Kirsch(?) – garten auf der

5 Haafer gegangen. Vom stück 30 xr d. g. S. g. Joh. Henrich Stephan zeiget an: D 18 t. augl. seyen des herrschafftlichen Wirths 8 gänße auf dem 5 Morgen ihme

10 in seiner gersten gewesen, und hatten Schaden gethan. 2 f d. g. S. g. Joh. Ge. Nachstehende, aus Villingen, weilen sie das ihnen bey der

15 vorigen feuer visitation anbefohlene nicht re- pariren lassen sollen straf geben Joh. Georg Kochen witt: 15 xr Joh. Caspar Zimmer 15 xr Philips Diehl 15 xr

20 Joh. Henrich Pfarr Sen. 15 xr Hartmann Berges 15 xr Joh. Henrich Pauly 15 xr

Seite 112 R

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Conrad Mohr habe angezeiget. D 1 t. auge. seyen Joh. Caspar Hamels 7 gänße Joh. Martin Beckers 2 gänß, Niclaus Boudrons 1 ganß und Johannes Diemers frauen

5 2 gänß, vor der ober-pforten am Eißen- Kauter weg ihm in seiner gersten gegangen und hätten Schaden gethan. Joh. Caspar Ham Schultheiß attestirte, daß der Conrad Mohr die gänß auf seinen Hoff

10 gebracht, Er auch den Schaden an der gerst gesehen, ob aber dieselben gänß den Schaden gethan, wiße Er nicht. Joh. Caspar Hamel wolte durch Johannes Fritzen frau erweißen, daß der Mohr die

15 gänß selbst in die gersten und hernach in des Schultheißen hoff getrieben, mithin der angeber aus passion gethan habe. Wird auf Cantzley verwießen. aus lagen(?) feuer visitation

20 Johannes Koch 15 xr Joh Niclaus Boudron 15 xr Philips Koch 30 xr

Seite 113

Der feld – Schütz Johannes Rühl von Röthgeß zeiget an: D 14 t. jun. habe Veith Möhl mit einem ochsen gegen Verbot im gersten feld gehüthet.

5 1 f d. g. S. g. D. 13 t. julij habe Niclaus Müllers witt. 1 Schwein gegen Verbott haußen166 gelauffen. Gdcht(?)167 Eydam gabe vor, das Schwein seye den Tag vorher geschnitten worden, habe vor ihme gescheut

10 und seye vor ihme fort gelauffen, als Er es ein treiben wollen. 15 xr d. g. S. g. D 15 t ejus: habe Johannes Emmerich Sen. und Joh. Melchior Emmerich jeder mit 1 ochsen

15 in der Kalkgruben wieße gehüthet. jeder 1 f d. g. S. g.

Seite 113 R

D 24 t ejus habe Veith Möhl mit 1 ochsen in der Kalckgruben Wieße gehüthet. 1 f d. g. S. g.

166 haußen: wohl mundartlich für: draußen, im Freien 167 schwer leserlich ; wenn richtig vermutet: Abkürzung für „gedachter“ = erwähnter

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D 6 t. aug. seye des Schuhlmeisters 1 Schwein 5 gegen Verbott haußen gelauffen.

30 xr d. g. S. g. D 10 t ejus seyen Johannes Emmerichs Sen. Joh. Melchior Emmerichs und Joh. Reinhardt Niehren 3 Schwein beym Dorff auf dem

10 Herrnacker auf der Haafer gegangen. Der gerichts – Schöpff Meckel thate hirbey die Er- klärung, daß eben ein Schwein – Käuffer im Dorff gewesen, und die Schwein gegriffen habe, in dem nun die Schwein nach Hauß kommen

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seyen sie gescheut und aus dem Dorff gelauffen, Der Schütz attestirte hirbey, daß die leute so fort auch nach ihren Schweinen gegangen und also ohne ihr Verschulden, das auslauffen

5 der Schweine geschehen, Cessat jeder 15 xr d. g. S. g. D 2t. 7bris habe Johannes Niehren Sen sein Schwein gegen Verbot haußen168 gelauffen. 30 xr d. g. S. g.

10 Georg Henrich Eller hat angezeigt. D 24 t. May haben Niclaus Müllers Witt 2 Küh und 1 Rind in seinem garten geweydet und Schaden gethan. gerichts-Schöpff Meckel, gabe hirbey an: Die Küh

15 seyen durch der Müllerin garten, in des Ellers garten gegangen, wann aber der Andreas Wirth darauf acht gehabt, hätte Er es verhüthen können, allein Er habe mit noch anderen mit Klickern geschossen, und darauf

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nur acht gegeben, Andreas Wirth konnte das Schießen nicht in abrede seyn, und nennte auf die fragen, wer bey ihm gewesen und mit

5 geschoßen, Conrad Emmerich, und Daniel Schäfer. Von jedem stück Vieh 1 f d. g. S. g. ein jeder Klickerer 30 xr d. g. S. g. feuer visitation

10 Joh. Conrad Emmerich 30 xr Johannes Emmerich der 2te 1 f 30 xr Baltzer Gernert 1 f Der Feld-Schütz Joh. Georg Walter zu Röthgeß Niederbeßingen zeiget an:

15 D. 17 t. junl : habe Georg Hyeronimus Kühn ihn einen Naße weißen Schützen geheißen. wird auf Cantzley verwießen 1 f d. g. S. g. D 6 t. Julij habe Joh. Conr. Lutzen Magdt auf einem

20 anderen acker haafer gekrautet und ausgeropfft. 2 f d. g. S. g. oder 4 tag ins zucht.

168 haußen: mundartlich für: im Freien, draußen

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D 13t. 8bris seye Joh. Caspar Nagels [Klecks!] gaul (?) [Klecks!] in der hayn – Wießen gegangen. Er hätte ihn 2 mahl gewarnt, es habe aber nichts geholfen.

5 2 Rthlr d. g. S. g. Praeceptor Nagel zeiget an: Der herrschafftliche Schultheiß habe bey 1 f. straf verbotten, daß Niemand seine Schweine heraus lauffen lassen solle, dem ohngeachtet aber habe der Schütz, der

10 doch darauf acht haben sollen, sein eigen Schwein in der gerste Caspar Lampen gerste lauffen lassen. Der Schütz konnte dieses ô t läugnen. 1 f. d. g. S. g.

Seite 115 R

Gerichts-Schultheiß gabe noch an: Johann Caspar Zimmer habe zu Ihme gesagt: Er hätte es dem Schützen eben nicht thun mögen, sonsten wolte Er ihm auch schon in straf bracht haben, denn

5 Es habe derselben einmahl viele (?) freveler angetroffen, aber doch nur 2 angegeben. Bey Vorhaltung deses konnte der Joh. Caspar Zimmer nicht in abrede seyn, die expressionen169 gebraucht zu haben, und doch nun Niemand

10 zu nennen wuste, soll Er 1 Rthler straf d. g. S. g. geben

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Gericht gehalten zu Villingen d. 13 t. May 1754 Absentes

aus Villingen · ⁄ · 5 Nunroth · ⁄ ·

Röthgeß · ⁄ · Niederbeßingen · ⁄ · Zu neuen Unterthanen wurden bepflichtet aus Villingen

10 Johann Henrich Koch, Joh. Georg Keiber Johannes Zimmer, Johannes Steuler, Joh. Henrich Graf, Johannes Zimmer aus Nunroth Andreas Hamel, Ludwig Koch

15 aus Röthgeß Johannes Müller, Conrad Sprankel

169 = Ausdrücke

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Der Feldschütz Henrich Koch von Villingen zeiget an: Johann Adam Pfarr des 2 ten frau habe einen unrechten Weeg gegangen. Er schütz habe

5 dieselbe gewarnet, sie solte den rechten Weeg gehen, worauf sie ihm aber unhöflichen bescheid und antwort gegeben. 1 Rthlr straf d. g. S. g. Anton Dichlen frau habe ihrem Schwieger

10 Vatter Korn ausgeropfft und als Er Ihr solches verwehren wollen, seye sie ihm unhöflich begegnet, sagend: Er habe ihr nichts zu befehlen. 1 Rthler d. g. S. g.

Seite 117

Gerichts-Schzltheiß zeiget an, daß Er abge- wichenen Herbst etle. einläuffigen bey ½ f straf anbefohlenm, d Herrn Raths und Hrn Hoff Kellers Amts – Holtz zu

5 machen, welches sie auch befolget, außer Joh. Henrich Alban seye ungehorsaml. zu Hauß blieben. 30 xer straf d. g. S. g. Der Feld – Schütz Joh. Henrich Stephan zu

10 Nunroth wuste nichts anzuzeigen. Schultheiß und Schöpffen attestirten seinen fleiß. Der feld – Schütz zu Röthgeß Johannes Emmerich der 3 te zeigte an:

15 d. 6 t. Märtz seye Johannes Niehr jun. zwey schwein im Feldgen auf dem Korn gewesen und Schaden gethan. 1 f d. g. S. g.

Seite 117 R

D 8 t. Märtz Niclaus Scheuermann zwey Schwein desgleichen. 1 f. d. g. S. g. Johannes Niehrs sen. zeiget an:

5 D. 1 t. X br 1753 seye Balthasar Gernert und sein Schwager von Langd einen verbottenen Weeg gegangen, die floorscheide genannt, über das Korn im Milden Wetter, und seye solches am

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10 gericht bey 5 f straff verbotten worden. Joh. Conrad Emmerich, seine Schwester und Er Johannes Niehr haben es gesehen. Baltzer Gernert gabe vor: Er habe seinem Schwager einen acker gezeiget, und den

15 Weeg gegangen, sonsten aber nicht. 45 xr d. g. S. g.

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Der feld – Schütz Conrad Lotz der 3 te von Nieder- beßingen wuste nichts anzuzeigen. Schultheiß und Schöpffen attestirten seinen Fleiß. Gericht gehalten zu Villingen

5 d. 19 t. 8 bris 1754 Absentes

aus Villingen · ⁄ · Nunroth · ⁄ · Röthges · ⁄ ·

10 Niederbeßingen · ⁄ · Zu Unterthanen wurden bepflichtet aus Villingen Johann Henrich Koch, Johannes Zimmer und Joh. Henrich Matern

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Der feld – Schütz Henrich Koch zu Villingen zeiget an: D 13 t. junij habe Cyriax Leidners Tochter dem Joh. Gerhardt Leschhorn gegen

5 Verbot in seinen linßen gekrautet. 30 xer d. g. S. g. D 22 t. 7bris habe der gemeine Schäfer unter der Kirch auf dem Sämgen gehüthet.

10 Diesmahl 30 xr d. g. S. g. Georg Conrad Steuler zeiget an: Daß derselbe Schäfer mit 6 oder 7 Hämel an dem Korn stürtzen(?) gehüthet gewesen, da die gantze Heerde in den Stoppelen geweydet.

15 30 xr d. g. S. g.

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Voriger zeiget an: Des herrschafftlichen Zimmer- manns Conrad Steulers Sohn, habe ihme eine forch über den stein mit dem Korn abgeackert.

5 §. §.

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soll vom feldrecht untersucht werden. Ferner zeiget derselbe an: Daß des Hoff- zimmermanns Witt. und Valentin Ringers Tochter gegen Verbot, morgens

10 sehr frühe, Birnen gelesen. jede 30 xr d. g. S. g. Conrad Zimmer zeiget an: Daß Christoph Diehls frau, in Adam Deschen garten gehüthet. Die angegebene konnte ôts erhebliches hirgegen

15 einwenden. 1 f d. g. S. g. Christophel Rühl zeiget an: Des Johannes Steulers Kinder haben ihm Ein Kochet (?)170 Erbsen von den seinigen genommen.

20 gerichts – Schultheiß attestirte, daß der Kinder Mutter es ihme gestanden. §. §. sollen mit dem zuchthauß gestrafft werden. d. g. S. g.

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Der feld – Schütz zu Nunroth, Johann Henrich Stephan zeiget an: Des Andreas Webers frau d. 24t. May gegen Verbot im Korn gekrautet.

5 30 xr d. g. S. g. D 3 t julij hat Joh. Henrich Schelt von lgsdorf171 bey dem Schultheißen von Nunroth angezeiget: Daß Johannes Kochen Sohn und Joh. Henrich Mauls Sohn, jeglicher

10 mit 1 ochsen ihm hinterm Hitzel- berg auf seinem abgemähten graß gehüthet und Schaden gethan. Der angegebenen gegenwärtigen Vätter konten das angegebene nicht in abrede

15 setzen, wolten aber vorgeben, daß ihre Söhne nur mit den ochsen über die Wießen getrieben, da sie dann wohl ein paar Maul voll mögten fressen haben. jeder 1 f d. g. S. g.

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Der feld – Schütz von Röthgeß, Johannes Emme- rich der 3 te zeiget an: D 6 t julij habe Christoph Möhls Witt. tochter

170 Kochet: Menge für ein zu kochendes Gericht, s. Glossar 171 Langsdorf

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Elisabeta auf des Joh. Melchior Benders 5 Möhren acker in der untersten Wäsch-

bach, einen gantzen Corb voll Schmaltz- Kraut gestohlen. 1 f d. g. S. g. von Niederbeßingen

10 Der feld – Schütz Conrad Lotz der 3 te zeigte an: D 6 t. Julij habe Johann Conrad Lutz, Conrad Lotz Sen. Daniel Roth, Johannes Müller, Johann Georg Pein, Johann

15 Henrich Roth, Joh. Conrad Lotz jun, Simon Roths witt. und Thoma Kühn, gegen Verbot ½ f in den Wießen gemähet. jeder 30 xr d. g. S. g. Da nun auch forenses172 eben dieser wegen ange-

20 geben – dabey aber vom Schultheißen bekannt wurden, daß der Verbot ihnen nicht angezeiget worden so wurde resolviret173, daß den ausländischen derley Verbot bekannt gemacht werden solte.

Seite 120 R

D 6 t aug. habe Joh. Georg Peins Pferd- und seye füllen auf der gemeinen Dann weydt zu Schaden gegangen.

5 1 Rhthlr d. g. S. g. Bey der feuer – visitation zu Villingen kame vor, daß straf – fällig seyn 1.) daß Joh. Caspar Zimmer sein Scheuer dach noch nicht machen laßen.

10 2.) Philips Diehl dito seinen Schornstein 3.) Niclaus Roth dito sein Scheuren-tach Diesmahl jeder 30 xr d. g. S. g.

Seite 121

Gericht gehalten zu Villingen d 21 t. May 1755 Absentes

aus Villingen · ⁄ · 5 Nunroth · ⁄ ·

Röthges · ⁄ · Niederbeßingen · ⁄ · Zu Neuen Unterthanen wurden bepflichtet

172 Auswärtige 173 beschlossen

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Aus Villingen 10 Johann Adam Ester, Joh. Caspar Nürnberger,

Joh. Henrich Althen, Joh. Georg Zimmer, Johannes Hertzog, aus Nunroth Johannes Strack, Joh. Henrich Pfarr, Johannes Henrich Lotz, Johann Georg Eller, Joh. Wilhelm Koch,

15 Johannes Boudron, aus Niederbeßingen Joh. Caspar Rühl, Joh. Peter Roth, Joh. Henrich Roth, Philips Lotz

Seite 121 R

Der feld – Schütz zu Villingen Henrich Koch wuste nichts anzuzeigen, sein fleiß wurde von Schultheiß und gericht attestiret. Der feld – Schütz Johann Henrich Dörmer(?)

5 von Nunroth hatte nichts anzuzeigen. Sein fleiß wurde ebenfalls attestiret. Denen anlägern in der Ried(?) - spitzen(?) wurde bey Vermeidung 1 f straf an- befohlen, die auf ihren äckern gewachsenen

10 gepüsch innerhalb 8 tagen dergestalt aus- zurotten, damit die aufstößer oder neben lägern ihre äcker auch ordentlich bauen können.

Seite 122

Der feld – Schütz Reinhardt Niehr zu Röthgeß, hatte ebenfals nichts anzuzeigen. Schultheiß und gericht attestirten seinen Fleiß. Der feld – Schütz von Niederbeßingen Johannes

5 Wirth wuste nichts anzuzeigen, sein fleiß wurde vom Schultheiß und gericht attestirt. Gericht gehalten zu Villingen d 6 t 9 bris 1755 Absentes

aus Villingen · ⁄ · Nunroth · ⁄ · Röthgeß · ⁄ · Niederbeßingen · ⁄ ·

Seite 122 R

Zu Neuen Unterthanen wurden bepflichtet aus Villingen Johannes Koch, Johannes Steuler und Johannes Leidner, Georg Henrich May

5 Der Feld – Schütz zu Villingen Henrich Koch zeiget an:

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D 28 t May habe Georg Conrad Steulers tochter, dem Johann Adam Leschhorn Korn abgeschnitten.

10 1 f d. g. S. g. Joh. Jost Weitzels Sohn habe und Joh. Conrad Geibels Sohn haben dem Joh. Adam Ester gegen Verbot Birn aufgelesen. jeder 30 xer d. g. S. g.

Seite 123

D. 14 t. 7bris haben des Zellmüllers zwei Esel in der Wießen – au im graß ge- gangen. 1 f straf d. g. S. g.

5 D 17 t. 8bris habe Michel Grafen Knecht gegen Verbot in den rain – gärten gehüthet. §. §. solls mit dem zuchthauß ½ tag verbüßen

10 d. g. S. g.

Seite 123 R

Gerichts – Schultheiß Leidner zeiget an: Daß Er bey einem gulden straf verbotten, daß Niemand in der Wiesen-au mit dem Vieh hüten solle, zu mahlen noch

5 flachs darinnen gebreitet gelegen welches auch zwaren den Vormittag gehalten worden, nachmittags aber seye der Bürgermeister Martin Pauly auf Vorstellung einiger Buben, die Er

10 aber nicht zu nennen wisse, und dem(?) Vorgegeben(?), der Schultheiß habe in derley Sachen nichts zu befehlen, und Er Bürgermeister solle nur hinein fahren, in die Wieße mit dem Vieh gefahren,

15 worauf alles nachgefolget, Der angegebene konnte das factum174 nicht in abrede stellen, wolte es aber mit allerhand nichts bedeutenden entschuldigungen von sich ablehnen.

20 1 f d. g. S. g.

174 Tatsache

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Seite 124

Der feld – Schütz Joh. Henrich Dörmer zu Nunroth zeiget an: D 7 t. julij habe Conrad Mohr vorm Villinger Wald mit einer Kuh in dem Haafer gehüthet.

5 1 tag ins Zuchthauß d. g. S. g. Der feld – Schütz Johann Reinhardt Niehr zu Röthgeß zeiget an: D 22 t. julij habe Veith Möhl einen verbot- tenen Weeg die güllen(?) wieße herab mit

10 einem ochsen gefahren. 30 xr d. g. S. g.

Seite 124 R

D 23 t. 7bris haben Johannes Rühl seine Schweine nächtlicher weil auf der gaßen gelauffen. Der angegebene gabe zu seiner Entschul-

5 digung vor, das Schwein seye ein Eber, welcher, als schwein um den stall gelauffen, ausgebrochen, seye also ohne sein Verschulden geschehen. cessat.

10 auf anzeigen des Veith Möhls wurde dem feldrecht zu Röthgeß anbefohlen die Stein in der langen wieße zu ziehen um zu sehen, ob Er sein Land habe oder nicht.

Seite 125

Der feld – Schütz Johannes Wirth zu Niederbeßingen zeiget an Der Hof frau zu mühlsachsen 7 gänße haben in der Niederbeßinger hayn wieße Schaden gegangen.

5 soll requirirt 1 f 45 xer d. g. S. g. D 31 t. 8bris habe Conrad Lotzen Schwein im Kraut zu Schaden gegangen. 30 xr d. g. S. g.

Seite 125 R

Gericht gehalten zu Villingen d 10 t. May 1756 Absentes

in Villingen · ⁄ · 5 Nunroth · ⁄ ·

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Röthgeß · ⁄ · Niederbeßingen · ⁄ · Zu Neuen Unterthanen wurden bepflichtet Georg Henrich Emmerich, Johann Friederich

10 Kall, Joh. Caspar Zimmer, Joh. Caspar Ester, Joh. Henrich Paul, Joh. Henrich Mylius, Joh. Henrich Weitzel, Joh. Conrad Zimmer, Joh. Wilhelm Döll.

Seite 126

Joh. Georg Klöppel, Conrad Rosencrantz (?) in Röthgeß Johannes Meckel, Johann Melchior Kahl, Conrad Wendel Niehr, Niclaus Emmerich

5 in Beßingen Joh. Henrich Lotz, Joh. Georg Lutz Der feld-Schütz in Villingen Henrich Koch zeiget an: D 23 t. Märtz haben Johannes Möhls 2 Schweine

10 in der Herrschafftlichen Wieße Schaden gethan. 30 xr d. g. S. g. eod: haben Conrad Steuler witt. 2 Schweine auf der tuch bleiche (?) Schaden gethan.

15 30 xr d. g. S. g.

Seite 126 R

Der feld – Schütz Johann Henrich Müller von Nunroth, wuste nichts anzuzeigen. Schultheiß und gericht attestirten seinen fleiß. Der feld – Schütz Georg Henrich Eller zu Röthgeß

5 wuste nichts anzuzeigen. Schultheiß und gericht attestirten seinen fleiß. Der feld – Schütz Philips Lutz jun. von Nieder- beßingen wuste nichts anzuzeigen Sch zeiget an:

10 D 6 t. May habe Johannes Lotzen Magdt gegen das Verbot Korn geropfft. Desgleichen habe Simon Rothen frau d. 26. ejus gethan. jede 1 f d. g. S. g.

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Der herrschafftle. Schultheiß Conrad Walter zeiget an, daß ihme Joh. Conrad Lutz geklaget, daß Er von dem Müller verlanget, daß ihme selbiger auf die Waage Schroten sollen,

5 so der Sohn welcher die frucht langen(?)`sollen,

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nicht thun wollen, dahero Er denselben citiren lassen um ihn zu befragen warum Er nicht auf die Waage mahlen wollen. Er seye aber nicht kommen und

10 habe ihm der Waagemeister erzehlt, daß der denunciat175 sich verlauten lassen, wann ihn der Schultheiß gleich 10 mahl ruffen ließe, wolte Er doch nicht zu ihm kommen.

15 Denunciat konnte die Expressionen176 nicht in abrede stellen, wolte aber vor- geben, es seye deswegen geschehen, weil sein Vatter auf dem abschied gelegen. 1 f d. g. S. g.

Seite 127 R

Ferner gabe Schultheiß an: Daß ihme der Waagemeister angezeiget, daß Johannes Lotzen witt. und Hanß Conrad Desch auch 2 Stück frucht haben wollen gewogen haben, so aber

5 der Müller nicht thun wollen, vorgebend es seye keine frucht die auf die Waage gehöre. habe aber die frucht ô t gezeiget. denunciat gabe vor: Es seye Korn haafer und gerst durch einander gewesen

10 so vermög Mahl – und Waag – ordnung nicht auf die Waage gehöre. Schultheiß gabe vor: Wann dieses sey gewesen, so hätte Er die frucht zeigen sollen, so aber nicht geschehen.

15 Dieses konnte denunciat nicht in abrede setzen. 1 f d. g. S. g.

Seite 128

Gericht gehalten zu Villingen d 11 t. 8bris 1756 Absentes zu

Villingen · ⁄ · 5 Nunroth · ⁄ ·

Röthgeß · ⁄ · Niederbeßingen · ⁄ · Zu Unterthanen wurden aus Nunroth in Pflichten gnommen:

10 Daniel Koch, Johann Henrich Hamel, Johann Caspar Hamel und Ludwig Koch.

175 der Angezeigte 176 Aussprüche, Ausdrücke

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Seite 128 R

Der feld – Schütz Henrich Koch zu Villingen zeiget an: D 17 t. May habe Johannes Keibers Wittib ochse im Bürgel Berg im Korn Schaden gethan

5 1 f d. g. S. g. D 25 t. dito habe Martin Pauly tochter Wil- helmine den Joh. Gerhardt Esters Erben beym Horz berg im Korn gegen Verbot gekrautet.

10 30 xr d. g. S. g. D 6 t. jun. habe Johannes Zimmers 1 sten Sohn am verbottenen Weeg den beunen weeg genannt gehüthet. 30 xr d. g. S. g.

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D 11 t. dito habe Joh. Wilhelm Pfarrs tochter in dhlen Hrn Pfarrers Wießen gegangen. 30 xr d. g. S. g. D 25 t. ejus habe Philipps Jägers Witt. tochter

5 in des Waldschmidts von Hungen Wieße gegen Verbot gegraßet. 30 xr d. g. S. g. D 22 t jul. habe Michel Grafen tochter, dem Joh. Jacob Pfarr in der harb wicken

10 abgemacht. 1 f d. g. S. g.

Seite 129 R

D 1 t Aug. habe Joh. Jacob Pfarr in des Niclas Rothen wießen in der ober au mit 1 ochsen gehüthet. 1 f d. g. S. g.

5 D. 4 t. 7bris haben Martin Paulys 2 Schweine in der herrschafftln. luch wieße gegen Verbot Schaden gethan. 1 f. d. g. S. g. D 8 t. 7bris habe Georg Conrad Steulers Sohn

10 des Conrad Steulers witt. Birn im gebrandten geschüttelt. 30 xr d. g. S. g.

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Seite 130

D 21 t. ejus habe Johannes Grafen 1 Schwein in den Cartoffeln Schaden gethan. 30 xr d. g. S. g. D. 12 t. ej. vorher, habe Martin Diehl mit

5 2 stück Anton Diehl mit 1 stück Reinhardt Döll mit 1 stück, Georg Conrad Steuler mit 2 stück, Conrad Koch mit 1 stück und Henrich Daniel Roth mit 1 stück ochsen gegen Verbot auf

10 der Pfingstweyd in den Stoppeln gehüthet. Von jedem Stück 30 xr d. g. S. g.

Seite 130 R

D 18 t. 7bris haben Clemens Keibers und Daniel Emmerichs Söhne gegen Verbot in der Damm wieß gehüthet. jeder 30 xr d. g. S. g.

5 Gerichts-Schultheiß gab ad protocollum daß Joh. Caspar Zimmer ihm angezeiget wie der Schweinhirt Daniel Emmerich ihm an dem herrschafftln. acker am beu- nen Weeg, in der Haafer mit den

10 Schweinen großen Schaden gethan, welches der förster Nürnberger auch attestirt habe. soll den Schaden nach Erkanntnuß des gerichts ersetzen, und zur Straf

15 2 tag im zuchthauß sitzen.

Seite 131

Der gerichts – Schöpff Johannes Zimmer zeiget an: Der Johann Georg Oppermann habe eine Kuh geschlachtet, welche die s. V. fran- tzosen177 gehabt, und welche der Waaßenmeister

5 bekommen, das galung178(?) davon aber habe der Oppermann ihme in seinem garten in das graß getragen, so daß Er das graß nicht benutzen können Bate deswegen satisfaction.

10 2 f d. g. S. g.

177 Syphilis. Hier möglicherweise eine eitrige (Haut-)Erkrankung 178 unklar. Am ehesten eitriges Sekret oder Kadaverbrühe

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Der Feld – Schütz Joh. Henrich Müller zu Nunroth zeiget an: D 23 t junij habe des Conrad Mohren frau in des Andreas Kochen wießen vor dem

5 Hortzberg gegraßet. 1 f d. g. S. g. D 6 t. julij habe Henrich Kiefer in des Joh. Caspar Schelten Schwaben Wieße mit 1 ochs gehütet.

10 30 xr d. g. S. g. eod. habe Er Feldschütz des Joh. Adam Ellers Kinder 6 gänße in den gärten angetrofen, da sie Schaden gethan. 45 xr d. g. S. g.

Seite 132

D 9 t julij, seye des Joh. Henrich Schelten Sen. 1 Schwein auf den möhren hinter dem Heyn gewesen und habe alda Schaden gethan.

5 30 xr d. g. S. g. D 21 t. 7bris seye des Schuhlmstrs 1 Schwein Joh. Martin Beckers 1 Schwein, Niclaus Boudrons Witt., 1 Schwein und Johannes Pfarrs Witt 1 Schwein hinter dem

10 Hayn auf den Cartoffeln gewesen und haben alda Schaden gethan. jedes 30 xr d. g. S. g. Schultheiß und Vorsteher zeigten an: daß des Hanß georg Müllers 1 Schwein

15 d 28 t May dem Hartmann Metzger auf seinem

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Klee im garten gegangen und habe alda Schaden gethan. 30 xr d. g. S. g. D 29 t ejus: seyen des Niclaus Boudrons

5 Witt 4 gänße und des Wirths Krauschen 1 ganß in Thomas Kühnen garten gewesen und haben Schaden gethan. Von jeder ganß 15 xer d. g. S. g. Johannes Linck zeiget an, Joh. Adam Linck

10 habe neben ihm einen Birn Baum, wovon ihm der überfall gebühre, der Er ihm aber nicht gegeben, auch nicht angezeiget, daß Er die Birn abmachen wollen. Der angegebene gabe vor: Er seye Er

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Seite 133

habe eben selbigen tag seinen im hiesigen Feld liegenden acker ausstellen wollen, weilen es aber gar trüb wetter gewesen, habe Er solches nicht befolgen können,

5 dahero Er die Birn abmachen wollen Welches Er auch durch des angeben Buben sagen lassen, es seye aber Niemand kommen, doch habe Er die Birn liegen lassen.

10 30 xr d. g. S. g. Der Zehend Heber Joh. Jost Schelt zeiget an: daß Er bey Johannes Kochs Sen. acker kom- men, und gesehen, daß ein Sichling179 aus dem Hauffen gewesen, den Er aber nicht

15 ausgezogen, und dahero den förster, welcher den herrschafftln. Zehnden habe, gefraget, ob Er den Sichling

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genommen, der es aber in abrede ge- stellet, dahero Er, weil ihm ein Sichling gebühret, auch einen ausgezogen wobey der Koch herausgefahren, Sie

5 trieben Diebs – streiche , bate desfals satisfaction. Der angegebene gabe vor, es seyen habe ihm doch ein Sichling gemangelt, dahero ihm die Worte im Zorn herausge-

10 fahren, bate desfals um gdge straf. 4 f d. g. S. g. Der Feld – Schütz Georg Henrich Eller zu Röthges zeiget an: D 5 t jun. habe Johannes Rühl mit 2 ochsen

15 im Ried gehüthet und Schaden gethan. 2 f d. g. S. g.

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D 18 t. 7bris seye des Joh. Melchior Bender 1 Schwein hinter der Lücken auf den Cartoffeln gewesen. 30 xr d. g. S. g.

5 Das feld – recht zeiget an: Joh. Jost Kohl, habe dem Johannes Nihr Sen. im Pfaffen loch 1⁄16 R.180 abgeackert.

179 Garbe, s. Glossar

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Der angegebene gabe vor, Er habe von keinem stein gewust, mithin es unwissend gethan doch und

10 habe geglaubt der Niehr habe ihm abgeackert. doch habe Er das feldrecht hinaus geführet um ge- wisheit zu haben. und soll der Niehr die frucht cessat erndten(?) Joh. Veith möhl, habe auf der gernerts(?) wieße

15 1⁄32 R.181 über den stein geackert. 30 xr d. g. S. g. Baltzer Gernert habe auf der Platte 1⁄16

1⁄32182 R am herrschfftln. acker über die steine abgeackert.

20 30 xr d. g. S. g.

Seite 134 R

Joh. Adam Möhl habe auf der Platte ¼ R. von der gemeinde geackert; dieser gabe vor, der acker habe nicht mehr als einen stein, habe also den termineyen183 nicht gewust

5 auch bereits 5 jahr also geackert. cessat Henrich Möhls witt. habe an ihrem acker einen stein gehabt, welcher aus- gewesen, so sie nicht angezeiget, jedoch

10 an dem ort wohin der stein gehöret 1⁄16 R. übergeackert, der Sohn gabe vor Er habe keinen stein gewust noch gesehen auch in 5 jahren daselbst ô geackert, seye aber jetzt in der alten forch blieben.

15 cessat Johannes Emmerich der 3te habe Christophel Möhls witt. auf dem gemeindgen 1⁄32 R. abgeackert. Dieser gabe vor, sein Vatter habe geackert,

20 wisse also ô ts davon. Dieses attestirte Schultheiß wahr zu seyn. cessat.

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Conrad Rühl, habe auf den Ried – äckern neben Joh. Henrich Schleuning einen stein gesetzet, und seye in Schleunings acker 1⁄16 R. gesetzt worden.

5 Die anzeigen waren zu general184 und ohne beweiß. cessat.

180 Ruthe oder Rute: Längenmaß – etwa 4m, s. Glossar. 181 s. vorige 182 offenbar ist die Summe beider Brüche gemeint, also im Effekt 3/32, oder grob 9 %. 183 gemeint ist offenbar die Begrenzung, unklarer Begriff. 184 allgemein

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Johann Melchior Bender habe auf der Platten 1⁄8 R. in die gemeinde geackert. hat die Exception185 wie Adam Möhl.

10 cessat. Johann Adam Möhl und Conrad Damer haben in der Kirchwiese zwischen ihnen beyden ein loch gemacht, und darinnen einen stein gesezt, welcher dem Conrad Damer

15 1⁄32 R. zunahe gesezt worden. weilen die anzeige ohne beweiß allzu general cessat.

Seite 135 R

Der feld – Schütz Philipps Lutz wuste nichts anzu- zeigen, Schultheiß und gericht attestirten seinen fleiß. Gericht gehalten zu Villingen

5 d. 12 t May 1757 Absentes aus

Villingen · ⁄ · Nunroth · ⁄ · Röthgeß · ⁄ ·

10 Niederbeßingen · ⁄ ·

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Zu Unterthanen wurden bepflichtet aus Villingen: Johann Philipps Graf, Johann Henrich Hertzog, Johann Gerhardt Matern.

5 Der feld – Schütz on Villingen Henrich Koch, wuste nichts anzuzeigen. Schultheiß und Gericht attestirten seinen fleiß. Conrad Zimmer zeigte an, christophel Rühl habe vor Weyhnachten auf dem

10 gemeinen Dienst seinen Buben mit der Schippenstiehl geschlagen, bate deswegen satisfaction. Der angegebene negirte das factum und wolte es erwießen haben.

15 denunciant gabe zu zeugen an: Endlich gestunde der angegebene, daß Er den Buben geschlagen habe, bate um gnädige straf. 30 xer d. g. S. g.

185 Ausnahme

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Seite 136 R

ferner zeigte Conrad Zimmer an, daß Georg Graf auch seinen Buben in der Woche vor ostern geschlagen habe. Der angegebene gestunde zwaren, daß

5 Er den Buben geschlagen, allein es seye deswegen geschehen, weilen die Buben als Er eben mit seinem Karn und einem jungen Pferdt vorbey gefahren, Säcke(?) mit laub den Berg hinunter geweltzet, wodurch

10 das pferdt hätte scheu gemacht werden, und Er um Pferdt und Karn kommen können weswegen Er aus gerechtem Eiffer dem Buben mit der Peitsche über den rücken geschlagen, hoffe darum nicht zu viel ge-

15 than zu haben, weilen solches gemeinlich Muthwilliger Buben züchtigung seye. Cessat Johann Caspar Leidner, Johann Henrich Pfarr, Johann Jacob Zimmer, Joh. Wilhelm Pfarr und Joh. Adam Pfarr

20 weil sie kein Waßer bey der feuer – visitation gehabt jeder 30 xr d. g. S. g. Johannes Steuler, weil Er seinen Schornstein anbe- fohlener Maßen nicht repariret. 2 f. d. g. S. g.

Seite 137

Der Feld – Schütz Johannes Winn von Nunroth zeigte an: D 2 t. May habe des Johannes Kochen Sen. tochter dem Johann Henrich Hamel gegen

5 Verbot in seinem Korn gekrautet. 30 xr d. g. S. g. Vorher haben des Conrad Mohren frau und deren Schwester Margretha Diemerin, in des Andreas Stephans Korn in den Roth-

10 äckern gekrautet, gegen Verbot. jede 30 xr d. g. S. g. Schultheiß und Vorsteher von Röthges zeigten an: Daß sie bey einer privat Visitation ge- funden, daß in des Adam Benders Hauß 10-

15 bis 12 gebind flachs an einem gefährln. ort wo Er leicht feuer fangen können, liegen gehabt, welcher auch bereits vom rauch gelb gewesen. 2 f d. g. S. g. Derselbe und Niclaus Scheuermann, weil sie kein Wasser bey dem Hauß gehabt jeder 30 xr d. g. s. g.

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Seite 137 R

Der feld Schütz Conrad Haußmann von Röthgeß wuste nichts anzuzeigen. Schultheiß und Vorsteher attestirten seinen Fleiß.

5 Der Feld – Schütz Thomas Kühn von Nieder- beßingen zeigte an: Die Römerische Erben von Ettingshaußen hätten bey aufräumung des grabens, die ausgeschöpfte Erde nicht auf ihre Eigen-

10 thümer, sondern auf der gemeinde Schäfer Wiesen geworffen und dadurch Schaden gethan. Diese sollen requirirt werden. Schultheiß zeigte an: Er habe bey der im abgewichenen Winter angehalten großen Kälte, da das Waßer beklem186 worden, den

15 Trinkborn auf gewiße Maß verbotten Worgegen auch Niemand etwas einzuwenden gehabt, außer Thomas Kühn habe sich gegen

Seite 138

ihn aufgeleget und sich herauß gelassen, Er wäre sonsten nicht so accurat in seinen Sachen, und wolte nun den Brunnen verbiethen, wobey ihn die animositat da

5 hin getrieben, daß Er zu 2 en mahlen vor ihn auf den Tisch geschlagen. denunciatus wolte zwaren die anschul- digung durch aller hand Vorspiegelungen von sich ableinen(?), welche aber irrelevant

10 waren. 2 f. d. g. S. g. Daniel Roth und Joh. Conrad Lutz, weilen sie kein Waßer bei der Visitation vor den Thüren gehabt, Jeder 30 xr d. g. S. g.

15 Johann Conrad Lutz ferner, weil Er flachs im Back- ofen gebabt. 30 xr d. g. S. g.

Seite 138 R

Gericht gehalten zu Villingen d 7 t. 8bris 1757 Absentes in Villingen Ø

5 Nunroth Conrad Mohr 7 xr 2 [Pf] Röthges Ø

186 knapp, rar

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Niederbeßingen Ø Zu Unterthanen wurden bepflichtet

10 aus Villingen Johann Gerhardt Matern, Johann Adam Schulteß, Michel Seibert, Johannes Geibel ware kranck Johann Wilhelm Zimmer Nunroth

15 Johann Henrich Schelt, Hohann Henrich Zimmer,

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Der feld – Schütz Henrich Koch zu Villingen zeiget an: D 25 t. May habe Joh. Conrad Zimmers Sohn bey Ruppenwießen, dort aus dem Korn gegen Verbot geropfft.

5 1 f. d. g. S. g. D 11 t. junij habe Conrad Jäger auf der gänß- weyd in denen Wießen gehüthet. 1 f 40 xr d. g. S. g. D 2 t187 augl. habe Philipps Diehl dem Johann

10 Gerhardt Leschhorn bey dem Seechen in der Haafer mit 2 stück Vieh gehütet. 1 f. 30 xr d. g. S. g.

Seite 139 R

D 11 t 7bris haben Joh. Conrad Zimmer Sohn, Henrich diederichs Bruders Sohn und Johannes Keibers witt. Sohn gegen Verbot den leuten die Birn aufgelesen.

5 Jeder 30 xr d. g. S. g. D 23 t. ejus: haben gegen Verbot auf Ruppen- wießen gehütet: Joh. Conrad Zimmers Sohn mit 2 stück, Philipps Alhens Sohn mit 2 stück, Michel Graf mit 2 stück, Johan-

10 nes Keibers Witt. mit 2 stück, und Johann Georg Zimmer der 3te mit 1 stück. jeder 30 xr d. g. S. g.

Seite 140

D 6 t 8bris haben gegen Verbot im den Wießen in der ober au gehütet Philipps Hertzog mit 1 Stück, Johann Conrad Steulers witt. mit 1 Stück, und Johannes Zimmer der 1ste mit 1 Stück.

5 Jeder 30 xr d. g. S. g. Georg Conrad Steuler zeiget an: Der ge- meinde Schäfer Worwes(?)188 habe ihme 4 ½ . . .(?)

187 oder: 7 t

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rüben abgehütet. 10 Der angegebene Schäfer neigirte den Schaden

gethan zu haben. denunciant solte den frevel erweißen. Dieser gabe vor das könne Er nicht cessat.

15 Hirbey wurde denen Schäfern anbefohlen daß sie alle Vorsichtigkeit im Hüten gebrauchen solten und den Unterthanen keinen Schaden zu thun, oder aber in betrettungs-fal gewärtigen daß sie 4 f straf geben solten.

Seite 140 R

Der feld – Schütz Johannes Winn zu Nunroth wuste nichts anzuzeigen, das gericht attestirte seinen fleiß. Der Herrschafftle. Schultheiß zeiget an: Daß wann

5 Er die gemeinde auf gemein arbeit gehen heißen, Er alle mahl den grösten Verdruß durch aller hand wiederspruch ansstehen müste, wie ihme dann noch ohnlängst bey gemeine arbeit, als Er haben wollen, daß ein(?) gewißer

10 Zech aufgehoben werden sollen, einige aber noch ferner trincken wollen, habe Johannes Koch sen. mit der grösten insolentz189 und schlagen auf den Tisch heraus gefahren, Der Schultheiß habe ihnen im Wirthshauß

15 nichts zu befehlen. denunciatus konnte das b angeschuldigte nicht in abrede stellen. 3 f d. g. S. g. mit dem anfügen, daß wo ein oder der andere sich vors künftige des Schultheiß befehlen

20 hartnäckig wiedersetzen würden, Schultheiß selbigen mit einem commando nach Hungen zur bestrafung schicken solte.

Seite 141

Der feld – Schütz Adam Conrad Haußmann zu Röthgeß zeiget an: D 8 t junij habe Adam Benders frau im Pfaffenloch im Kornfeld gegen Verbot

5 gegraßet. 30 xr d. g. S. g. unvermögens wegen D 10 t julij habe Hanß Jost Scheuermann und Johann Henrich Scheuermann im Kornfeld mit 2 ochsen gegen Verbot

10 gehüthet. jeder 1 f d. g. S. g.

188 oder „Trorwes“ 189 Unverschämtheit

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Seite 141 R

D 29 t. julij haben Adam Bender, Christoph Möhls witt. Sohn, Johannes Emmerich sen. Sohn, Peter Emmerich Johannes Nihr jun. Sohn und Georg Henrich Eller mit 3 par

5 ochsen auf dem stück in den Korn- Stoppeln gegen Verbot gehütet Jeder 30 xr d. g. S. g. Johannes Trapp von Münster zeiget an D 28 t aug. habe Hanß Jost Scheuermann

10 und noch ein Mann, welchen dieser zu nenen mit 2 ochsen in der Kalck – gruben wieß gehüthet, Scheuermann gabe vor: Johannes Emmerich jun. seye bey ihm gewesen. jeder 1 f d. g. S. g. und den augen

15 schein bezahlen.

Seite 142

Der herrschafftle. Schultheiß Maul, zeiget an: daß Adam Bender d 16 t. 7bris den Dorff- Spieß den gantzen tag stehen lassen. 30 xr d. g. S. g.

Im 7-jähr.Krieg 1756 – 1763 hatte die deutsche Landbevölkerung auch auf dem westlichen Kriegsschauplatz unter militärischen Einquartierungen, Fourage- Lieferungen und Plünderungen schwer zu leiden.(Vgl. Heinz.P. Probst in „Villingener Hefte 6 (2003)“ „Krieg und Frieden“; Helmut Leib „Mehr als 100 000 Soldaten im Gleiberger Land“ (bei Gießen) in „Heimat im Bild“ 41. – 43.Woche Oktober 2009 (Beilage des „Gießener Anzeigers“) Im Archiv von Villingen Abt.VIII, enthalten die Faszikel 6 – 11 von 1762 die gemeindlichen Abrechnungen militärischer Lieferungen.

Die hier und Bl. 149 R, 150 R, 151 – 152 R, 154, 161 R protokollierten Vorgänge In den Jahren 1757, 1759 – 1761 blenden das allgemein herrschende Elend völlig aus.

5 Ferner zeiget Schultheiß an, daß auch verschiedene Unterthanen öffters den Respect gegen ihn vergeßen, wie denn nicht nur Veith Möhl bey der letzten Kornlieferung an die Frantzosen sich heraus gelaßen, daß Er und

10 das gericht ihnen Unrecht thäten und zu viel Korn abgenommen und dasselbe ver- sauffen wolten. Dann habe Adam Bender, bey verschiedenen fremden leuten ihn mit den empfindlichsten

15 Schimpffreden offentlich angegriffen. Bate desfals um obrigkeitl. manutenenz190

190 „Handhabung“, hier: Unterstützung

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bey seinem Amt und damit verknüpffte authorität. Jeder 30 xr d. g. S. g. und solten dem

20 Schultheißen bey offentlr. gemeinde abbit thun.

Seite 142 R

Der Feld – Schütz zu Niederbeßingen Johannes Kühn zeiget an: Johann Henrich Müller, Joh. Caspar Roth, Albert Roth jun. Philipps Lutz sen. und Philipp Lutz jun.

5 haben gegen Verbot Kraut gesetzet. Jeder 30 xr d. g. S. g. D 11 t. augl. habe Joh. Conrad Lutz in den gersten stoppeln am füll Mühlgraben mit einem ochsen gehüthet.

10 1 f d. g. S. g.

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Johannes Lotz sen. zeiget an, daß ihm ein Weg durch seinen garten zu seinem größten Schaden gemacht wurde, bate daß selbiger verbotten werden müste.

5 Der Weeg soll fürs künfftige bey Vermei- dung 2 f Strafe verbotten werden.

Wechsel der Handschrift – ausnahmsweise hier wieder „Vilden“

Actum Vilden d. 19t. May 1758 wurde das gewöhnle Gericht gehalten. Absentes

10 in Villingen Ø Nunroth Ø Röthgeß Ø Niederbessingen Ø

Seite 143 R

Zu Unterthanen wurden bepflichtet auß Villingen Johann Philp Steuhl(?)191 Johann Wilhelm Emmerich

5 Wiegand Zimmer Johann Gerhardt Döll Niederbessingen Caspar Roth Christophel Lotz

10 Caspar Lutz

191 = Steuler?

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Johann Henrich Roth Der FeldSchütz Henrich Koch von Vilden zeiget an: D 5 t. May a. c. habe Johannes Stallber-

15 gers Eheweib auf des Daniel Em- merichs Acker auf der Hell Korn aus- geropfft. 2 f d. g. S. g.

Seite 144

Der Feld Schütz Johann Henrich Maul von Nunroth wuste keine Feld frevel anzuzeigen und wurde weilen sein Fleiß vom herrschafftl. Schultheiß und Gericht attestiret wurde, So wurde es dabey

5 belassen. Der herrschafftle. Schultheiß zeiget an, daß der Waaßen Meister zu Vilden sich unter- fangen, den Waaßen auf ein Weydplatz vor dem Wald zu verlegen mit Bitte

10 demselben den Befehl anzuliegen(?), daß Er das das dort hin gebrachte zwey Stück Vieh von ersagten platz unverzügl. wegschaffen und sich dessen in zukunft müßig gehen solle.

15 §. §. Der Waaßen meister soll innerhalb 4 tage die zwey Stück Vieh von ersagten(?) ort weg- schaffen, und sich des platzes quaests.192(?) in zu- kunfft. bey 5 f strafe enthalten.

20 Der Feld Schütz Adam Möll zu Räthges wuste nichts anzuzeigen, der Schltheiß attestirte seinen Fleiß und wurde dahero es dabey belassen.

Seite 144 R

Herrschafftler. Schultheiß zeigte an, daß Er vor dem gersten Säen das Brachen193 bey einem Gulden Herrschafftl. strafe verbotten und der Adam Möll

5 gegen das Verbott zu handlen sich beygehen lassen, da Er nun den- selben deßfals constituiret194, habe Er die Ergangenschafft (?) nicht läugen und im Bey seyn der Gerichts Schöpffen

192 vermutlich für „quaestionis“: des in Frage stehenden Platzes. 193 pflügen, umbrechen 194 zur Rede gestellt

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10 Johannes Niehrs Sen. und Conr. Rühls mit den ungezogenen worten Er habe keinen Befehl von dem Schul- theißen zu erhalten, und der Schultheiß seye gar nichts nütze heraußgefahren.

15 Denunciat welcher desfals vernommen wurde, konnte nicht viel zu seiner entschuldigung anführen: auch195 wolte in abrede stellen, daß Er die ungezogene respectslose worte herauß-

20 gestoßen, weßhalben die gerichts- schöpffen deßfals befraget worden Da dann Joh. Nier deponirte196 daß die von dem Schultheißen ge- thane anzeige in der wahrheit

Seite 145

gegründet. Der Conr. Rühl aber sagte auß, er habe gehöret, daß denunciat gesagt, ihr seyd nichts nütze, ob Er aber solche worte

5 gegen den Schultheißen außgeredet, könne er nicht wissen. Der Bürgermeister Johannes Emmerich at- testirte, die von dem Schultheiß angebrachte denunciation per omnia, addendo197 daß

10 denunciat gesagt: Er habe es gern gethan, daß er gebrachet. Endlich bate denunciat um gnädige strafe. 3 f. strafe d. g. S. g. dann soll Er auf die deßfals verursachte Kosten

15 a 20 alb bezahlen. Baltzer Gernerdt zeigte an: Daß viele unnöthige wege, welche bereits schon ver- bothen gewesen, über das herrschafftl. Guth gemacht würden, mit Bitte solche

20 bey strafe zu verbiethen und dabey zu halten. Die wege sollen bey 2 f. strafe verboten seyn wofern die gemeinde darauf keine

recht begründete Befugnuß hat.

195 oder „und“ 196 stellte fest, sagte aus. 197 ...bestätigte die .... Anzeige im ganzen (omnia), und fügte überdies hinzu, s. Glossar

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Seite 145 R

Der Feld Schütz Conradt Opper von Niederbessingen zeiget an: daß d 17 t. April a. c. Jud Isaac zu Muschenheim, den Ettings Häuser

5 Fußpfadt, welcher verbotten, mit zwey ochsen gefahren. Wird auf Cantzley verwießen. Gericht gehalten zu Villingen d 13 t 8bris 1758

10 Absentes in Villingen, Nunroth, Räthges und Niederbessingen Ø Zu Unterthanen wurden bepflichtet aus Villingen Johann Nickel Leschhorn

15 Johann Adam Bender Johann Philips Zimmer Johann Philips Nürnberger

Seite 146

Aus Räthges Lorentz Weissel Herrschafftler Gerichts Schultheiß zeiget an: Wes maßen(?) der zellmüller Johann Conradt

5 Emmerich über einen Acker Gersten, welcher ihme dem Gerichts – Schultheiß gehöret den langen weg gefahren, und dadurch an den meisten Klecken die Ehren198 abgegangen und in der Erde stecken blieben und dann

10 zeiget Er auch an, daß eben derselbe dem Johann Jacob Pfarrer über einen großen Acker den langen Weg gefahren und da- durch fast alle gerste verdorben, so weit(?) neml. (?) der Karn und die pferdte gegangen.

15 soll 6 f strafe d. g. S. g. dabey auch den eigenthümern den Schaden ersetzen solle Ingleichen zeiget Herrschafftler. Gerichts- Schultheiß an: Daß des Zellmüllers Johann Conradt Emmerich zwey

Seite 146 R

Esel die nebst dem Vill dem Cyriax Leidner hinter dem Zellgarten auf

198 Ähren

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der Gerste gegangen und demselben wenigstens 2 biß 3 Garben Gerste

5 beschädiget und in die Erde getret- ten. Soll 3 f Herrschafftl. Strafe d. g. S. g. und dem Eigenthümer den Schaden ersetzen.

10 Georg Conradt Steuler zeiget an: daß eben des Zellmüllers Esel auf seinen Gersten Acker gewesen, und ihme 5 biß 6 Garben Gerste theils ge- fressen theils auch in die Erde getretten.

15 Soll 2 f strafe d. g. S. g. und dem Steuler den Schaden ersetzen.

Seite 147

Herrschafftler Gerichts – Schultheiß zeigt ferner an: Daß, als d 27 t. Jul. die reihe den Spieß zu tragen an dem Caspar Oppermann gewesen, und ihme es vorher

5 ordnungsmäßig angezeiget wurde, und er es dennoch nicht gethan, sondern und auch nicht bey ihm dem Herrschafftlen gerichts – Schultheißen, sondern bey dem gerichts diener sich zu seiner entschuldigung vernehmen lassen,

10 Er habe nicht nöthig den Spieß zu tragen, sondern er müste auf Cantzley nach Laubach gehen. Da nun dieses gegen die Ordnung anliefe199 (?), so wolle er es zur gebührender Ahnung angezeiget haben.

15 1 f Strafe und d. g. S. g. Der feld Schütz Johann Henrich Maul von Nunroth Räthges zeiget an: D 30 t. May seye Hanß Georg Müllers frau

Seite 147 R

gegen Verbott durch die gärten in das feld krauten gegangen. 30 xr strafe d. g. S. g. D 4 t. Jul. seye habe Johannes Kochen

5 Sohn mit einem ochsen in denen Mehren200 Gärten gehütet. seiner Blödsinnigkeit halben nur 30 xr Straf und d. g. S. g.

199 oder „anließe“ 200 Möhren

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Weiter zeiget derselbe an, daß Andreas 10 Winnen Schwein seye dem Joh. Caspar

Hammel hinterm Hayn in seinen erbsen gewesen, und habe allda schaden gethan habe. 30 xr Strafe d. g. S. g.

15 D 25 t. Jul des Nachts seye Caspar Budron von Hungen nebst noch einem mit 3 pferdten über die pfingst- weyde durch die Wieße geritten. 2 f Strafe d. g. S. g.

20 salvo regresso201 in ansehung der pferdte, so nicht sein gewesen.

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D 16 t. 7bris seye des försters Johann Henrich Schneiders Schwein mit zwey ferkeln auf des Johann Henr. Hammels Wittiben Klee im Boden gewesen, und habe allda

5 schaden gethan. 40 xr Straf d. g. S. g. nebst der Schadens ersetzung. Herrschafftlr Schuldheiß zeiget an: Daß Johann Albert Hahn von Hungen gegen

10 Verbott, und ob ihm gleich bey beschehener anfrage solches abermahlen untersaget worden, Heu gemehet habe, außer dem habe er auch über die Steine gemehet welches mann ihm aber als einem pferdt

15 pfrembden nicht zur Last legen wollen. 40 xr Strafe und d. g. S. g. Der feld Schütz von Räthges Johann Möll konte keine feldfreveln anzeigen. und weilen ihm von dem herrschafftlen. Schuld-

20 heißen und dem Gericht ein attestat des fleißes gegeben wurde, So wurde es dabey belassen.

Seite 148 R

Johann Reinhardt Nier von Räthges zeigte an: daß d 19 t 7 br Joh. Emmerich der 2 te gegen Verbott unausgezehnde flachs heim ge-

5 fahren habe.

201 unbeschadet einer Schadenersatzforderung (gegen den Besitzer der Pferde), s. Glossar

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Denunciat konte den frevel nicht in abrede stellen und brachte ver- schiedenes zu seiner entschuldigung an, welches aber nicht vor relevant

10 geacht wurde. 1 f Strafe und d. g. S. g. Der Feld Schütz Johann Conradt Opper von Niederbessingen zeiget an:

15 D 20 t. Juli habe Jud Gerson von Ettingshaußen mit 5 ochsen im Haberfeld auf einer wüstung gegen Verbott gehütet. soll requiriret werden.

Seite 149

Georg Henrich Roth zeiget an, daß der Joh. Georg Peins Wittiben pferdt auf der Tannen(?)wieße geweydet, und weilen er solches dem feld Schützen angezeiget, welcher aber

5 das pferdt nicht auf der wieße ange- troffen, So habe Sie ihn deßfals ange- griffen, eine s. v. roßnaß geheißen und dabey gesagt: Sie könne ehender 5 f be- zahlen, als Er.

10 3 f herrschafftle Strafe und d. g. S. g. Dafern Sie aber etwas zu recht beständiges dagegen einzuwenden hat, So soll Sie solches binnen acht tagen bey fürstler. Cantzley anzeigen, und wird ihr obiger termin

15 sub praejudicio202 angesatzt.

Seite 149 R

Kalligrafische neue Handschrift, Tinte unverblasst

Gericht gehalten zu Villingen d 1 t Junij 1759 Weilen vermög französ. Vorspann Sämtl. Unterthanen sich(?) wegbegeben mußten, so

5 hat die Hengung(?) und Verlesung des Um- stands unterbleiben müßen. Zu Unterthanen sind bepflichtet worden aus Villingen Johann Philip Zimmer

10 Johannes Ester Friedrich Pauly Wigand Paul

202 Praejudiz: Rechtsnachteil. S. Glossar.

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Johannes Graff 15 Johannes Geibel, war abwesend

zu Nunnenroth Johann Henrich Metzger Johann Henrich Metzger zu Röthges

20 Christian Rühl Conrad Mehl zu Niederbessingen Johann Henrich Bley

Seite 150

Die Schützen von Villingen und Röthges hatten keine Frevel anzuzeigen. Schultheißen und Vorsteher attestirten ihren Fleiß.

5 Der Schütz von Nunnenroth Johann Adam Link(?) thate die anzeige: Daß den 14ten May a. c. Henrich Kiefer mit einer Kuhe hinter dem Hitzel berg den Hoffmännl. Erben in der Wiese

10 gehütet und Schaden verursachet. 30 xr und d. g. S. g. Der Schütz von Niederbeßingen Simon Roth zeigte an: Daß den 6 t. May der Müller Knecht von Mühl-

15 sachsen durch die Wiesen mit den Eseln gefahren. §§ Soll requirirt werden. d 17 t. ejusdem habe Anna Margaretha Mohrin an einem verbottenen Weeg in dem Korn-

20 feld gegraßet. 30 xr und d. g. S. g.

Seite 150 R

Schultheiß Winn zu Nunnenroth beschwerte sich, daß Philip Koch sich ungehorsam be- tragen, und als Er Ihm bey Straff anbefohlen Gehorsam zu leisten, Er dennoch bey seiner

5 Halßstarrigkeit verblieben. § § Soll anhero citiert, und mit dem Zucht Hauß seine Straffe verbüßen u. d. g. S. g. Desgleichen Andreas Hammel, als Er Ihm be- deutet, seine Ochsen zur Vorspann zu geben

10 derselbe solches nicht gethan, und noch dazu den unnützen Bescheid ihm ertheilet, seine eigenen Ochsen herzugeben.

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§ § uti antecedens203 u. d. g. S. g. Gerichts – Schultheiß zu Villingen zeigte an, daß Er

15 Johann Conrad Zimmer und Conrad Rühl zur ordonnantz befehliget, dieselbe aber unge- horsamlich ausgeblieben. § § Jeder soll 1 Tag davor im Zucht- Hauß büßen.

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Actum Villingen am 31 sten Jan 1760 Nachdem wegen der bißherigen Kriegs- Unruhen das gewöhnliche Herbst – Gericht im

5 verlittenen Jahr nicht gehenget werden können, so ist daßelbe bis auf heute verschoben worden. Die Listen sind dermalen nicht umgelesen worden. Der Feld – Schütz Henrich Koch zu Villingen

10 gabe an. Auf Simoni204 Judae habe Martin Zimmers des Michel Zimmers Wtt (?) Schwein gebracht, so im Lehen Garten Schaden gethan. § § 15 xr d. g. S. g.

15 Den 10 t. Julj habe Anthon Diehlen Schwein in der herrschafftlen. Luch – Wiese Schaden gethan. § § 15 xr d. g. S. g. Den 12 ten Jun. habe Conrad Jäger mit sei-

20 nen Ochsen auf der obern Weyd im Graß gehütet. § § 30 xr d. G.S. G. Den 19 t. dito: Johannes Zimmers des 1. Ehefrau in des Niclas Rothen Wiese in der Hortzbach ge-

25 graßet. § § 30 xr und D. G. S. G.

Seite 151 R

Den 6 t 9 br habe er auf Befehl des Bürgermeisters Friedrich Leschhorns dem gemeine Schäffer ansagen müssen, daß er bey Vermeidung 1 f herrschafftl. Straffe mit den Schaafen

5 aus der Wiesen – au bleiben solle. Derselbe habe aber den Befehl nicht respectirt, sondern seye dem ohnge- achtet mit den Schaafen herein ge- fahren, da Er Schütz ihme solches ver-

203 wie der Vorhergehende 204 Simonis Judae: 28. Oktober

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10 wiesen, in die Worte ausgebrochen, Er habe ihme nichts zu befehlen. § § Soll 1 f Straff und D. G. S. G. geben. Den 10 t. 9br habe ersagter gemeine Schäffer den gantzen Tag hindurch auf dem

15 Korn Samen gehütet. § § 1 f und D. G. S. G.

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Der Gerichts – Schöpff Johann Gerhardt Leschorn thate die Anzeige, daß als er bey Unpäßlichkeit des Gerichts- Schultheißen Fuhren bestellen müssen, und die Reihe an dem Johann Caspar Zimmer gewesen, so habe der-

5 selbe sein Pferdt heiml. aus dem Stalle gethan um nur von der Fahrt zu kommen, welchem die andern nachbahren solches sogleich nachge- than: Worauf Er im Zorn, wie Niemand zum fahren erhalten können, versetzet, daß

10 er die gantze Gemeinde rebellisch gemacht, Worgegen ihm derselbe bey der gantze ge- meinde einen Schelmen gescholten, weshalben um rechtle. Genugthuung aufsuchen wolte. Bkter. brachte zu seiner Entschuldigung

15 vor, daß sein Sohn gegen sein Wissen und Willen das Pferdt aus dem Stall weg- geführet, seye Ihme auch bis auf die Mühle nachgegangen, und selbigem gesagt, nach Hauß zu fahren, ansonsten um alles

20 kame, der es aber nicht thun wollen, mithin Er an dieser Sache nicht die Schuld trage. Es habe ihn deswegen verdrossen, daß ihn Klger. einen rebellen geheißen, müßte dahero gestehen, daß in die Worte der

25 Klagdte aus Zorn verfallen. Johannes Pauly Gerichts – Schöpf attestirte den Vorfall, daß Bkter den Sohn heißen nach Hauß fahren, der solches aber nicht gethan. § § Soll Denunciat 2 f herrschafftl. Straff und

30 D. G. S. G. erlegen.

Seite 152 R

Der Feld – Schütz Johann Adam Linck gabe an: Johann Henrich Schelte Wittib seye den 17 t. July 1759 dem Johann Henrich

5 Hammel Sen. am Ruppertsburger Weeg auf den Hln.205 äckern an den Wicken(?)

205 herschaftlichen

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gewesen und deren ausgerupfft. § § 30 xr und D. G. S. G. Zeigte der Schultheiß Winn an, daß Johann

10 Georg Koch vor dem Rathauß, als die erste Fouragierung geschehen, die Wacht gehabt, er aber weggegangen, wo mittlerweile des Betts Überzug, so sich darauf befunden, entwendet worden.

15 Denunciat gestunde von der Wacht und zwaren aus purer(?) Bestürtzung(?) gegangen zu seyn und wann dadurch gefehlet, wolte um eine mäßige Bestraffung ansuchen, mit dem an- fügen, daß als er anfangs bey das Rathauß

20 gekommen, seye schon alles offen gewesen und könte gar wohl seyn, daß das Bett schon vor seinem dahin kommen ent- wendet worden. Der Bürgermeister Johann Martin Becker bezeugte

25 daß wie er die Wacht bestellen wollen, wäre

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das Bett gestl(?) noch vor Handen gewesen, allein ein Pfahl, womit einer die Thüre schon aufzwengen wollen, vor der Thüre gelegen, und könte wohl seyn, daß wehrender seiner Wacht Bestellung

5 daßelbe weggenommen worden seye. Bebanden(?) umständen nach cessat. Der Feld – Schütz Veit Mehl von Röthges Adam Bender habe auf einem acker mit 2 ochsen gegen Verbott gehütet, so den 28 ten aug. vorge-

10 gangen. §§ Soll 1 f und D. G. S. G. erlegen. Johannes Nier 3. Bürgermeister thate die anzeige daß der Schäffer, als Ihme den Samen verbiethen lassen(?), sagen lassen, es mögte Ihm was anderes

15 thun. § § Soll 1 f Straff und D. G. S. G. geben, jedoch wenn dagegen was einzuwenden hätte, habe er solches binnen 14 tagen vor fürstl. Cantzley vorzubringen. Der Feld – Schütz Simon Roth von Niederbessingen

20 zeigte folgende Frevel an: Den 13 ten Jul hätten des Peins Esel und Pferdt auf der Sonntags Weydt gehütet. §§ 1 f str. und D. G. S. G. den 2 ten November Johann Henrich Sacks Kühe

25 auf dem Wall Garten deßgleichen. § § 1 f D. G. S. G.

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Den 2 ten 9 br des Conrad Lutzen Kühe eben wohl daselbst gehütet. § § 1 f D. G. S. G. Gericht gehalten zu Villingen den 8 t

5 May 1760 Absentes Ø Zu Unterthanen sind bepflichtet worden von Villingen

10 Johannes Leschhorn Johann Conrad Althenn Johann Adam Zimmer Johann Caspar Graff Johann Georg Seibert

15 Martin Keiber Johann Henrich Schulthes Johann Conrad Hertzog

Nonnenroth Johann Jacob Pfarrer

20 Johann Henrich Schmaltz Johann Henrich Müller

Röthges Johann Jost Mehl

Niederbessingen 25 Johannes Desch

Johann Caspar Roth Johann Conrad Desch Conrad Wendel Clös

Seite 154

Der Feld – Schütz Henrich Koch zu Villingen hatte nichts anzuzeigen. Das gantze Gericht konte nichts gegen seinen fleiß einwenden.

5 Der förster Nürnberger zeigte an, daß die Herrschafftlen. Hoffleute Michel Graff, Johann Caspar Zimmer und des Deschen Erben gegen herrschafftles. Verbott auf dem herrschafftlen. gut geforchelt, inge-(?) blatet auch noch andere dieses zu thun mitgenommen.

10 Der Schütz attestirte daß dieses von denen Denunciaten geschehen. § § jedes 45 (?) xr und D. G. S. G.

Der nachstehend Beklagte hatte wohl aus Verzweiflung gehandelt, um nicht sein noch verbliebenes Viehfutter einzubüßen. Die Bauern waren damals gezwungen, aus Futtermangel ihr Vieh abzuschlachten, soweit es ihnen nicht von den militärischen Besatzern weggenommen worden war (vgl.o. Bl. 142).

Gerichts – Schultheiß und Vorsteher thaten die anzeige daß Johann Henrich Steuler bey einer Lieferung anstatt

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15 Heu, s. V. Mist in eine ration gebunden, wodurch die Gemein- de, wenn sie es nicht gewahr geworden, in große Verdrieß- lichkeit gesetzet werden können. Denunciat wolte sich damit entschuldigen, daß dieses unversehens geschehen, und nicht mit Vorbedacht

20 unternommen worden. § § Soll 1 f 30 xr und D. G. S. G. erlegen Der Nunnenröther Schütz Conrad Koch zeigte an:

25 Daß der Hoff Knecht zu Langsdorff mit einem Waagen heu mit 2 pferdten bespannet den Langen Weeg durch die Wiesen gefahren. § § Soll 2 f Straf zahlen und D. G. S. G.

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Den 1 ten Maertz seyen Johannes Stein und Henrich Nickel Jockel der 3te mit 5 Pferdt durch über die Wiese geritten. § § Sollen 5 f Straff erlegen und D. G. S. G.

5 Johann Jost Scheldt thate die anzeige: Daß sein Bruder aus Versehen dem Joh. Adam Linck einen acker mit 1 ½ mest Haber besamt, es wolte Ihme aber derselbe den Hafer nicht wieder erstatten, bathe dahero ihn dazu

10 anzuweisen. Bkter brachte excipiendo vor, es seye ihme ohngelegen, daß der acker mit haber besamet worden, ob er solchen mit Gerst ausstellen wollen, wolte das fuder grst(?) bitten ihn Kläger

15 dahin zu verweißen, daß ihme so viel Land von dem seinigen mit gerste geben, und ihn ein erndten lassen sollte § § Soll dem Kläger eine Mest Haber ersetzen und D. G. S. G.

20 Schultheiß Winn beschwerte sich, daß Johann Hen- rich Maul vor geraumem(?) ihn in seiner Behau- sung überfallen, und darüber constituiren206 wollen, daß er gesagt: er wäre in seinem völligen Staat verreiset und wollte ein Me-

25 morial machen lassen, so aber die Unwahrheit und deß wegen satisfaction verlange. Bkter: er habe dieses in des Försters Hauß von dem Johannes Koch gehöret, daß Schultheiß sich über Ihn aufgehalten, und ihn deßwegen zu red stellen wollen.

206 zur Rede stellen

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Johannes Koch: Er habe dieses dem Bkten. gesagt, und daß von seiner Kleidung in des Johannes Metzgers Be- hausung und zwaren von dessen Ehefrau davon gesprochen worden.

5 § § Sollen beyde bey öffentlichem Gericht eine abbitte thun und dem G. S. G. Der Röthgeser Feld – Schütz Adam Spranckel hatte keine Frevler anzugeben. Schultheiß und Vorsteher gaben in ansehung seines

10 Fleißes ihme ein schlechtes Zeugnis. § § Soll 1 f herrschafftle Straffe erlegen und D. G. S. G. Der Schütz Johann Georg Walter von Niederbessingen thate die anzeige:

15 Den 29 t. Jan. seyen Philip Lutzen des jüngeren 2 Schweine in denen Gärten gewesen und gewühlet. § § 30 xer und D. G. S. G. Den 7 ten May habe Caspar Lampen Magdt gegen Verbott im Kornfeld gekrautet.

20 § § 15 xr und D. G. S. G. Philip Lutz gabe an, daß der Müller ihm zu stark gemoltert207, angesehen von 6 Mesten 22 alb genom- men. § § soll auf fürstl. Cantzley untersucht werden.

25 Schultheiß zeigte an, daß Johann Daniel Desch und Hanß Conrad Desch die Nacht – Wacht den 23ten Mertz nicht gehörig gehalten. § § Jeder 45 xer und D. G. S. G.

Seite 155 R

Philips Lutz und Johann Henrich Müller den 28 ten Mertz desgleichen Jeder 45 xr und D. G. S. G. Johannes Walter habe den Spieß nicht fort-(?)

5 geheißen(?). § § Soll 30 xr Straffe zahlen samt D. G. S. G. Johannes Lotz Sen. habe die Nacht – Wacht den 25ten April nicht gehörig versehen.

10 § § Soll 45 xer Straff geben und D. G. S. G. Gericht gehalten zu Villingen den 9 ten 8 bris 1760 Absentes

15 Ø Zu neuen Unterthanen sind bepflich-

207 moltern: den Mahl-Lohn abnehmen. Hier: Einen zu hohen Lohn fordern. S. Glossar

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tet worden Von Villingen

Johannes Leschhorn 20 Joh. Henrich Keiber

Johann Wilhelm Steuler von Niederbessingen

Johann Georg Nagel.

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Der Feld – Schütz Henrich Koch von Villingen zeigte an: Den 10 ten May habe Michel Zimmers Wittib und Michel Graffen Frau gegen Verbott im

5 Korn gekrautet. jede 30 xer D. G. S. G. Den 13 ten dit. Reinhard Döll, auf der Pfingst Weyd im Graben gehütet. 30 xer D. G. S. G.

10 Den 18 ten dito des Johann Adam Leidner 2 Gänß und des Christoph Zimmers seine(?) auf der gemeinen Bleich gegen Verbott gewesen. 45 xer D. G. S. G.

15 D. 27 ten. Johann Wilhelm Pfarr gegen Ver- bott am Harber208 Pfadt gehütet. 30 xer D. G. S. G. Den 1 sten Jun. Cyriax Leidner mit einem Ochsen in der Zwischen biene – Wiese gehütet

20 1 f D. G. S. G. Den 20 t. Juli Christian Hertzogs sohn mit einem Ochsen in der Hortzbach gehü- tet. 1 f D. G. S. G.

Seite 156 R

Eodem Henrich Daniel Roth und Joh. Jacob Pfarr auf der Pfingst Weyd mit 1 Ochsen gehütet. 1 f. D. G. S. G.

5 Den 1 t aug. Johannes Graffen Sohn in der Harb(?) mit einem ochsen desgln. 1 f D. G. S. G. Den 7 t aug. der Zellmüllerin Tochter dem Gerhard Zutt Gerichts – Schöpffen zu

10 Hungen in der Wiese gegraßet. 1 f D. G. S. G. Den 10 ten aug. Joh. Conrad Zimmers

208 oder Herber Pfadt

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Sohn mit seiner Kuhe auf der ge- mon (?) gehütet.

15 30 xer D. G. S. G. Den 3 t. 7 br Georg Conrad Steulers Sohn auf dem Klee mit zwey Stück gehütet. 2 f D. G. S. G.

20 Den 4 t. dito hat Johannes Steuler mit einer Kuhe im Weltz-Graben ge- hütet. 30 xer D. G. S. G. Die Beide Schäffer gegen Verbott in der oberau

25 gehütet 2 f D. G. S. G.

Seite 157

Den 4 t ejusd. Johannes Zimmer 5 ter daselbst mit Einem Stück dsgln. 30 xr D. G. S. G. Den 12 t dito Johann Adam Esters frau

5 Johannes Stühlers Tochter Conrad Geibels Wittib Tochter Sohn Joh. Wilhelm Seiberts Sohn Johannes Leschhorn und Elisabethen Estern

10 gegen Verbott nach den Birnen gewesen und solche aufgelesen. jeder 30 xr D. G. S. G. Der Feld – Schütz Conrad Koch von Non- nenroth gabe an:

15 Den 14 t Jun. haben des Johann Georg Metz gers 2 Schweine auf den Pflanzen Lappen Schaden gethan. 1 f D. G. S. G. Den 1 t aug. habe Conrad Mohrs Frau vom 4. bis

20 5. Acker Hafer abgeschnitten, und sich eine Last gemacht, welches Johann Adam Linck gesehen, und die Haffer sich in der Last gefunden. 1 f D. G. S. G. Den 13 ten dito habe Joh. Jost Schelt und Joh. Georg Koch

25 mit 2 paar Ochsen im Hutzig (?) gehütet. 4 f. D. G. S. G.

Seite 157 R

Der Feld – Schütz Adam Sprankel zu Röth- ges thate die Anzeige: D 9. May habe des Gerichts – Schöpfen Johannes Niers Sohn mit 1 Ochs in dem Unteren(?)

5 Boden Schaden gethan. 1 f D. G. S. G.

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Den 14 t dito: der Veit Möhl mit 2 Kühe über die Hafer gefahren und Schaden verursachet.

10 2 f D. G. S. G. Eodem, Johannes Emrich Sen Sohn dem Baltzer Gernert mit 1 Ochs im Garten gehütet. 1 f D. G. S. G.

15 Den 6 t. Jun. habe Johannes Emrich Sen. Sohn im Nüßberg – Feld gegen Verbott gehütet. 30 xer D. G. S. G. Den 24 t. July Wiegand Meckels Wittib

20 Erbsen geropfft. 1 f D. G. S. G.

Seite 158

Johann Reinhardt Niers tochter desgleichen 1 f D. G. S. G. Den 20 t July habe Johannes Niers Gerichts- Schöpfen Sohn in ein Kornfeld gewesen

5 und Schaden gethan. 30 xr D. G. S. G. Den 17 t 7 br habe Johann Henrich Scheuermanns frau dem Baltzer Gernert die Birnen aufgelesen.

10 30 xr D. G. S. G. Den 2 ten 7 br Sonntags hat der Schäffer Otto Stein zu Obbessingen in dem Ried mit der Heerde Schaaf gehütet. 1 f. D. G. S. G.

15 Den 12 t. dito hat hat Melicher Emrich mit 1 Ochs und Johannes Emrich der 3 te bey der Nacht, und zwaren Letzterer mit 1 Pferdt in der Hayd – Wiese gehütet, welches der Johannes

20 Rühl angezeiget. 2 f D. G. S. G.

Seite 158 R

Den 26 t 7 br habe seye Johann Adam Möhls Frau Nachts um 2 Uhr gegen Verbott

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unter den Birnen gewesen und dann209 aufgelesen, wovon der Bürgermeister

5 Johannes Nier 3. die Anzeige ge- than, auf beschehenes angaben der Zorns(?) 30 xr D. G. S. G. Der Johann Adam Möhl zeigte an, daß der Förster (?) Schleuning, Conrad Haußmann, Joh. Emrich der 3. und

10 Lorentz Gernert in einer Wiese gehütet, so dann seye der Johannes Nier 3 ter einen verbottenen Weeg gegangen210. § § 4 f erstere (?) letztere aber 30 xr D. G. S. G.

15 Der Feld – Schütz Joh. Georg Walter zu Niederbessingen liese an- zeigen. Den 18 t May habe Simon Lotz mit 1 Ochs

20 in den Baller(?) Gärten gehütet. 1 f D. G. S. G. Johannes Clösen Sohn mit Einem Dergleichen. 1 f D. G. S. G.

25 Den 19 (?)t 7 br des Johannes Peinen Pferdt und 2 Esel in den Weth(?) Gärten geweidet. 3 f 15 xr D. G. S. G.

Seite 159

Den 23 ten 7 br hat Philip Schmaltz in den Gärten Birnen aufgelesen. 30 xr D. G. S. G. Dessen Schwein seye ebenmäßig in den

5 Gärten gewesen und Schaden gethan. 30 xr d. G. S. G. Den 26 t. aug. seye Jud Jaisel von Lich einen verbottenen Weeg geritten. § § Soll von Cantzley wegen requi-

10 rirt und Vernommen werden. Der Johann Adam Möhl von Röthges thate die anzeige daß des Conrad Haußmanns 2 Schweine nach der Zeit des Verbotts noch auf der Straße gelauffen.

15 § § Soll salvis exceptionibus211, die er in Zeit 14 Tagen einzubringen hat, 1 f. Straff zahlen D. G. S. G. Johann Reinhard Nier von Röthges gabe an, Er

209 oder: deren 210 oder: gefahren 211 vorbehaltlich einer triftigen Begründung s. Glossar

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habe auf des Veits Möhls Acker eine zehende 20 Garbe bekommen, welche ihm derselbe

wiedergenommen, so dann noch von einem acker keinen Zehenden gegeben, auch ihn noch bedrohet, ihn schlagen zu wollen, wann ihme den Zehenden nehme.

25 Veit Möhl muste eingestehen darinnen gefehlet zu haben. § § Soll 2 f Straff erlegen und die 2 Garben Gerst Zehenden an den Zehender vergüten.

30 D. G. S. G.

Seite 159 R

Gabe der Schultheiß an, daß Baltzer Gernert geklaget, Johann Adam Bender Michels Frau und Johann Henrich Möhls Tochter hätten seine Birnen aufgelesen.

5 Johann Adam Bender wolte dieses nicht auf seine Frau kommen lassen, sondern verlangte Beweiß. Schultheiß versetzte hingegen sie hätten visitation desfals angestellet, und bey

10 des Joh. Henrich Möhls Tochter aufgelesene Birnen von jenen gefunden, des Benders Frau habe aber keine unter den ihrigen gehabt. § § Soll jede 30 xr Straff erlegen und die Kosten

15 zahlen, jedoch bleibet der Benderin ihre richtle(?) Nothdurfft in 14 Tagen vorzustellen vorbehalten D. G. S. G. Conrad Damer zu Röthges zeigte an, der Daniel Möhl habe ihme 2 Furchen an dem

20 Junckern Guth, so Er mit noch 3 gepfachtet, und sie unter einander getheilet, abgeackert. Daniel Möhl gestunde ein solches gethan zu haben, aber aus der Ursach, weilen er mehr als ihme gehöret gehabet und seine

25 Nebenläger ihme abgezackert gehabt, deswegen er ingleichen gethan. Das Feldrecht attestirte daß die Theilung unter Ihnen Pfächtern ungleich geschehen, und der Kläger mehr als ihme gebühre, habe.

30 indeßen seye er doch in der alten Furch geblieben. § § Soll Daniel Möhl 1 f(?) und Andreas Wirth

1 f Straff und D. G. S. G.

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Wechsel der Handschrift, Tinte teilweise verblasst.

Gericht gehalten den 28 ten May 1761 Der Feld Schütz Philipp Adam Schröder hatte nichts anzuzeigen. Die Gerichts – Schöpffen wolten deßen Fleiß in an-

5 sehung des Korn – forchelns nicht loben, angesehene viele Leute geklaget, daß Ihnen das Ihrige abge- schnitten worden. Der Schultheiß bliebe dabey daß Niemand in Schaden angetroffen.

10 2 f Straffe D. G. S. G. Der Gerichts – Schöpf Leschhorn, als Interims – Schultheiß zeigte an, Er habe bey 1 f Straffe anbefohlen, den fluß(?) bey Johann Wilhelm Seiberts Hauß zu machen, es hätten aber diese nicht gethan

15 Philip Reuther, Johann Caspar Zimmer, Johannes Stallberger, Johnn Friederich Zimmer, Johann Georg Zimmers Wittib,

20 Anthon Diehl, Johann Philipp Althenn, Johann Georg Graff, Johann Adam Pfarr. Jeder 1 f und D. G. S. G.

25 Idem212: Es seye von ihme ein Dienst im Haag angestellet worden, mit dem Bedeuten, daß der ausbleibende 30 xer Straffe erlegen solle, es habe sich aber dabey außer anderen, die ihre abwesenheit behörig legitimiret, dabey nicht eigefunden

30 Juliana Ester 30 xr D. G. S. G.

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Philipp Reuther habe, wie es zu Niederweißel213 gebrennt, nicht in die Spritz spannen wollen.214 2 f D. G. S. G. Juliana Ester liese durch den Gerichts – Schöpfen Lesch-

5 horn anzeigen, daß Johann Georg Seibert ihr mit einem Schnee – Ballen ins Gesicht ge-

212 idem derselbe (zeigt an) 213 heute Niederweisel: Dorf bei Butzbach, Entfernung rund 30 km. Nach Wikipedia (Artikel Niederweisel) sind am 6. Mai 1761 in N.-W. 54 Häuser, 74 Scheunen und 75 Ställe abgebrannt, also 22 Tage vor diesem Gerichtstermin. 214 Bei Großbränden alarmierten "Feuerläufer" nach einem wohlorganisierten Stafettensystem die umliegenden Orte in einer Entfernung von bis zu drei Wegstunden – so vorgeschrieben in den herrschaftlichen Feuer- ordnungen des 18.Jh. – Der hier belangte Philipp Reuther fürchtete wohl nicht unbegründet, daß durch eine so weite Fahrt in hohem Tempo seine Pferde zu Schaden kommen würden. In „Chronica 1606“ S. 94: „Anno 1738 Da ist die Feuerspritze gemacht worden. kostet 330 Gulden“

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worffen. 1 f D. G. S. G. Johannes Graff zeiget an, daß Ihm Johann Conrad

10 Zimmers Sohn mit 1 Kuhe im Garten gehütet. 1 f D. G. S. G. Daniel Roth Bürgermeister zeiget an, daß als sie visitiert, hätten bey dem Korn nicht ge- wacht:

15 Friederich Zimmer Johann Henrich Koch Jeder 30 xr D. G. S. G. Der Gerichts – Schöpff Leschhorn thate die Anzeige, Johann Henrich Koch habe nicht wollen Botten

20 gehen, ob er es Ihme gleich bey 2 f Straffe anbefohlen, deßwegen einen anderen vor 20 xer dingen müßen. 2 f Straffe, und soll die 20 xr Botten- Lohn, wie auch D. G. S. G. zahlen.

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Der Feld – Schütz von Nonnenroth Johann Henrich Weber zeiget an: Den 13 ten May habe des Joh. Georg Ellers Pferd in der langen Wiese gagangen und Schaden gethan.

5 1 f Straffe D. G. S. G. Schultheiß Winn zeiget an Catharina Johannes Pauls Ehefrau seye dem Wirth Krausch auf auf einem Korn – Acker gewesen, und Disten215(?) geropffet, gabe aber vor, daß sie nicht gewußt gestalten(?) der

10 Acker einem Fremden gehöret. 1 f Straffe D. G. S. G. Der Feld – Schütz Johannes Nier der 3 te von Röthges zeigte an: Den 13 ten Jan. seye Jud Leibmann von Merlau

15 über das Kornfeld geritten, und Schaden gethan. 2 f Straff D. G. S. G. Den 20 t d.216 habe Veit Möhl auf der Struth auf den Saamen gehütet. 1 f Straff d. G. S. G.

20 Den 15 ten May habe Christoph Möhls Wittib dem Adam Möhl auf dem Waitzen Schaden gethan. 4 x Straff und D. G. S. G.

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Der Schultheiß Maul zeiget an Johannes Rühl habe gegen Verbott seine Tauben in der Gersten

215 oder „deßen“ 216 dito, d. h. des gleichen Monats

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Saat nicht eingesperret gehabt. Denunciat wolte sich mit der Unwissenheit

5 des Verbotts entschuldigen. 30 xr Straffe und D. G. S. G. Der Feld – Schütz Wilhelm Schmaltz von Nieder- beßingen hatte nichts von Frevel anzugeben. Die Vorsteher attestirten deßen Fleiß.

10 Der Bürgermeister Albert Roth zeiget an der Johannes Lotz jun. habe den Pferch in das Ger- sten Feld geleget, ohnerachtet Er Ihme solches verbotten, und über die gantze anwand den selben gefahren, da doch die gerste

15 schon grün gestanden. Denunciat: Er habe Niemand dadurch Scha- den zugefüget, und dahero davor halte, nicht staffällig zu seyn. 1 f Straffe und D. G. S. G.

20 Gericht gehalten den 5 ten 8 br 1761 Die Gemeinden sind dermalen nicht verle- sen worden weilen viele Unterthanen wegen Kriegs – Umständen abwesend sich befinden.

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Der Feld – Schütz zu Villingen Philip Adam Schröder zeigt an: Den 31 ten May habe Johann Friedrich Zimmer der 1 ste mit 2 Ochsen im Bien Graben gehütet.

5 2 f Straff und D. G. S. G. Den 14 t. Junij hat Johannes Graffen Sohn mit einem Ochsen auf dem Eich Köppel in der Haber gehütet. 1 f Straff und D. G. S. G.

10 Den 29 ten Juny hat Johannes Stallbergers Ochs am Weingarten dem Meister Stephan Hammel in seinem Garten auf den Cartoffeln Schaden gethan. 45 xer Straff D. G. S. G.

15 Den 7 t July hat anthon Diehl seine Geiße in der Luch – Wiese auf den Cartoffeln gegangen 30 xer Straff D. G. S. G.

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Der Gerichts – Schöpff Leschhorn zeiget Johann Conrad 20 Schultheiß, Joh. Henrich Steuler, und Johannes Sames

haben kein Holtz gemacht, ob es ähnen gleich bey 30 xr anbefohlen worden: Jeder 30 xr D. G. S. G.

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Der Feld – Schütz zu Nonnenroth Johann Henrich Weber thut die Anzeige: Den 15 t Jun. haben Ludwig Koch und Johann Jost Zimmers Sohn in dem Hafer mit 2 Ochsen

5 gehütet. Weilen auf dem ihrigen gehütet cessat Den 31 t Julij seye Johann Caspar Schelts frau gegen Verbott vor 12 Uhr im Pfaffen Ahlen auf ihrem Hafer Acker gewesen, und deßen

10 geschnitten. 30 xr D. g. S. G. Den 15 t Julij habe Hartmann Metzger mit 2 Ochsen am verbottenen Weeg gehütet. 45 xr D. G. S. G.

15 Den 28 ten Julij hat der herrschafftl. Schäffer zu Villingen Adolph Starck gegen Verbott in den Korn Stoppeln gehütet. 1 f D. G. S. G. Den 2 t aug. habe der Kühe – Hirth von

20 Röthges auf der Nonnenröther Wieße gehütet. 30 xer D. G. S. G.

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Den 30 ten aug. habe Johann Henrich Ellers frau auf ihrem acker Haber geropfft, und ihr Mann habe ge- klagt daß ihme die Haber genommen würde. cessat

5 Johann Martin Becker zeiget an, daß Johannes Kochen sohn den 2 ten Juny ihme mit einem ochsen in seinem Stück Wiese Schaden gethan. 1 f D. G. S. G.

10 Der Herr Hoffkeller thut die beschwerende anzeige daß er der Gemeinde Nonnenroth und Röthges bey 10 f Straff anbefohlen, den 8 ten 7 br herrschafftls. Graß zu machen, keiner(?) aber gekommen seyen, weshalben die herrschafftln. Schultheißen

15 die Halsstarrige anzuzeigen hätten.

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Schultheißen replicirten217, die Befehle wären nicht zur gehörigen Zeit eingelauffen, auf den letzten aber dahin gekommen. Thate der herrschafftle. Schultheiß zu Nonnenroth die

20 Anzeige, daß Johann Philip Eller nicht Botten gehen wollen, da doch niemand im Dorff gewesen, sondern zu den gärten hinein gegangen, weswegen sein lahmer Sohn bis Röthges gehen müssen. Denunciat gestunde, daß nicht den Botten gang

25 thun wollen, weilen seiner Meynung nach die Reihe an ihm nicht gewesen, auch damals bey dem Förster in arbeit gestanden, und just das 7 Uhr Brod einnehmen wollen. 30 xr D. G. S. G.

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Der Feld – Schütz zu Röthges Johannes Nier 3. thut die Anzeige: Den 17 t. Jan. ist Jud Isaac Von Lich einen verbottenen Weeg durch das Korn geritten.

5 § § Soll requirirt werden. Den 7 t. Jul. ist Jud Hirsch von Ettingshaußen Sohn mit 2 Kühe durch das Kornfeld gefahren. § § Soll requirirt werden. Den 8218(?) t aug. habe der Lorentz Gernert in

10 der Ochsen Wiese mit seinem Pferdt Schaden gethan. 1 f. Straffe d. G. S. G. Das Feldrecht zeigt an: Der Johann Adam Bender habe einen Marckstein ausgefah-

15 ren und als er darüber constituirt worden, seye er noch unhöflich gewesen. 1 f. D. G. S. G. Der Johannes Hitzel von Lich habe im vorigen Jahr über den Stein geackert.

20 Soll requirirt werden.

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Desgleichen habe der Johannes Trapp von Münster das Feldrecht verachtet und gesagt, es hätte ihme unrechtig gemeßen. Soll requirirt werden.

5 Der Feld – Schütz Philipp Schmaltz von Nieder-

217 wandten ein 218 oder „6“

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beßingen zeigt an: Den 11 t. July seyen Jost Heß und consorten von Münster zwischen der Bach durch die Wiesen gefahren mit 1 Waagen und Karren voll

10 Heu, so sie auf den Licher Wiesen geladen gehabt. Sollen requirirt werden. Den 12 t 7 br habe des Johannes Peins Pferd auf den Weimerts – Gärten im Klee ge-

15 gangen, und da derselbe schon abgegraßet gewesen, wenig Schaden gethan. 45 xr D. G. S. G. Zeiget der Gerichts – Schöpf Albert Roth an, Johann Conrad Lutz habe im Straßen – Gewänd(?)

20 gegen Verbott die Furchen aufgestrichen. 30 xr D. G. S. G.

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Philipp Lutz habe einen halben Tag den Spieß in seinem Hauß stehen laßen. Denunciat negirte die Anzeige. Denunciant bliebe dabey.

5 45 xr straff D. G. S. G. und Soll in Zukunfft bey 2 f Straff der Spieß ordentlich und der Ge- bühr nach getragen werden. Zu neuen Unterthanen haben sich

10 angegeben: Peter Reuther Peter Paul von Villingen Reinhard Zimmer Conrad Müller

15 Joh. Henrich Strack von Nonnenroth Georg Henrich Eller

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Wechsel der Handschrift – senkrechte Abstriche.

Gericht gehalten d 10 t May 1762 Zu neuen Unterthanen sind bepflichtet worden

Friedrich Graff 5 Johann Philips Geibell

Johann Caspar Zimmer

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Johann Christoph Koch Villingen Johann Georg Graff Martin Rühl

10 Michaell Zimmer Johann Philips Pauli

Johann Conradt Filsinger Andreaß Dahmer Rödges Philips Emmerich

15 Johann Conradt Roth Niederbessingen

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Der Jäger Johann Caspar Weeber zeigte an daß Anthon Diehls Frau ihm 2 junge gänße im herrschafftlen. garthen todt geschlagen. Denunciata wurde vorgefordert und gestunde

5 mit Erdschollen nach den gänßen ge- worffen zu haben und habe nur eines getroffen, wisse aber nichts vom andern. 15 xr Straff und D. G. S. G. Der Feld Schütz HenrichKoch zeigte an

10 d 9 t 8 bris 1762 habe Johann Wilhelm Seiberths Frau in der Hschafftl. Loch(?) Wieße gegen Ver- bott gegraßet. 30 xr Straff und D. G. S. G. D. 15 t - ditto habe Johanneß graffen ochß

15 in des Conradt Kals Krauth gegangen und Schaden gethan. 1 f und D. G. S. G.

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1762 D 22 t Febr. habe Johann Conrad Kals Schwein in der Herschafftl. (?) Wieße Schaden gethan. 30 xr Straff u. D. G. S. G.

5 D. 22 t. 8 br a. d. haben anthon Schwarzen 3 schweine daselbst schaden gethan. Ingleichen eodem Fritz Pauli 2 schweine. ersterer 1 f 30 xr straff letzterer 1 f und d. G. S. G.

10 D 10 t Marty ist Philips Schad von Ruppertsburg mit den bey sich gehabten Läuthen die er anzugeben habe, einen verbottenen Weeg gefahren. soll requirirt werden.

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15 D 25 t ditto habe Johanneß Zimmers des 5 ten schwein in der Hschfftl. Wießen schaden gethan. 30 xr Straff und d. g. S. g.

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d. 28 t april Johann Henrich Zimmers des Dritten Frau habe im Korn gekrautet. und gegen ihn in grobe äußerungen ausgebrochen.

5 30 xr Straff und d. g. S. g. D 29 t april habe Johann Georg Matterns wittw dem Johann Georg Zimmer auf seinem Waitzen gekrautet. 30 xr Straff und d. g. S. g.

10 D 2 t May haben Johann Georg Zimmer der 1. Johann Wilhelm Pfarrer, Martin Pauli Johann Caspar Leydner der 2 te Johannes Zimmer der 5 te Johannes Graff der 2 te

15 gegen Verbott am Weeg gehüthet. jeder 30 xr Straff u. d. g. S. g.

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D 5 t May habe nach georg Conradt Staülers außage Caspar Oppermann das nehmliche gethan. 30 xr Straff

5 und D. G. S. G. D. 6 t ditto habe Michel Graffen tochter Johann Jacob Pfarr auf dem Waitzen ge- krautet. 30 xr Straff und D. G. S. G.

10 Herrschafftl. Gerichts Schultheiß zeigt an: Daß er den 15 t april bay offentl. glockenschlag anbefohlen habe, daß Mann vor Mann bey 1 f herrschftl. Strafe auf der gemeinen Waidt(?) ackern sollen, Johann Conradt

15 Jäger aber habe sich hierinnen ungehor- sam bezeiget, auch nachero kaine Entschuldigung eingebracht, gleicher maßen hätten sich vergangen Wilhelm Döll und Johann Henrich

20 Schäffers wittwe. jeder 1 f Straff und D. G. S. G.

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D 4 t May habe er einen gemeinen Dienst angestellet mit der Bedeutung, daß der ungehorsamlich außbleibende 30 xr Strafe erlegen solle, welchem Befehl

5 nicht nachgekommen wären: Johannes Zimmer 7 ter und Rainhard Döll. ersterer soll 30 xr straffe Zahlen lazterer aber ½ tag im Zuchthauß

10 ab verbüßen. D. G. S. G. Der Mehlwaagen Meister Johann Henrich Naümayer gabe an: D 20 t Febr. habe der Johanneß Zimmer der 5te

15 dem Müller Korn mitgegeben und nicht wiegen laßen. 1 f Straff und der Müller 2 f jedoch salv. Exc.219 D. G. S. G. D 15 t april habe der Johann adam Kneip ein

20 halb achtl Korn auf die Waage gethan, welches genetzet(?) geweßen. Zugegen gestunde ein daß seine Frau das Korn genetzet, wolte aber dabey dem Müller Zu Last legen daß er das Korn doch mitgenommen undt

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nicht zurückgegeben. 30 xer und der Müller ebenfals 30 x Straff und D. G. S. G. Der Kirchenälteste und Gerichts Schöff Jo

5 hanneß Zimmer Zeigte an daß der ober Müller von Hungen verwichenen Sontag achttag den Morgen vor der Kirche einen Sack Mehl Schrott dem Johanneß Zimmer der 5te gebracht.

10 2 f Straff und D. G. S. G. Der Feldt Schütz von Nungenroth Johann Adam althenn zeigte an daß den 9 t May Philips Kochen wittib schwein in denen

15 gärthen schaden gethan. 10 xer Straff und D. G. S. G. Johannes Koch brachte klagbar an daß ihm Johann georg Eller den er im hschafftl.en

219 salva excusione – unter Vorbehalt einer (triftigen) Entschuldigung

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20 Gerichtshauß angetroffen und Zum Bottengehen geheißen, mit schipflichen Abwehren begegnet und ihn einen Saber- barth (?) gescholten.

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Beklagter gestunde der scheltworthe brachte aber excipiendo vor daß Kläger ihn einen Maulaffen geheißen soll jeder 1 f Straf geben

5 und D. G. S. G. Der Feldt Schütz von Rödges Johanneß Emmerich der 3 te zeigt an daß d 15 t Martij a. c. Balthasar Gernhard und Adam Möhlen Frau ersterer mit ohngefähr 7 stück

10 und letztere mit ohngefähr 5 stück Schafe auf dem Samen gegen Verbott gehüthet er denunciant habe Sie heim heißen fahren hätten sich aber daran nicht gekehret.

15 jeder 30 xer Straff und D. G. S. G. Der Feldt schütz von Bessingen hatte nichts anzuzeigen. Georg Daniel Henrich Roth zeigte an daß im frühjahr 1761

20 Albert Roth jun. Sohn 2 ochßen georg rothen Sohn Simon Roths wittwe 1 ochß Johannes Glöß 1 ochß und Consorten

25 Simon roth 1 ochß

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Georg Adam Lotz 2 ochßen Simon Lotz 1 ochß auf seiner und der Langsdorffer Pfarrwieße gehüthet. es seyen noch mehrere geweßen

5 und wie er glaube 7 Paar. Die Vorsteher hätten den augenschein eingenommen, bey vorigem gericht aber keine anzeige ge- than. auf jedes stück soll denen von dem

10 Alberth roth vorgetragenen umständen nach 1 f Straff bezahlt werden wobey dem hschafftl. Schultheisen aufgegeben worden die anderen Zur Bestrafung nahmhaft

15 Zu machen. Dan wurde denen Vorstehern welche dießen Feldtfrevel hinterhalten und nicht ihren Pflichten

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gemäß angezeiget haben, eine Hschafftl. Strafe auf 5 f also und darzu derge-

20 stalten angesetzet, daß alberth roth Sen. welcher damals den Schultheißen Dienst versehen daran 3 f und die Zway anderen Vorsteher die 2 andern Zahlen sollen. D. G. S. G.

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Wechsel der Handschrift, offenbar zum vorherigen Schreiber

Gericht gehalten zu Villingen den 9 ten May 1763 absentes Die Gemeinden sind dermalen nicht verlesen

5 worden. Zu neuen Unterthanen sind angenommen und bepflichtet worden.

Johann Georg Hahn Villingen Cyriacus Leschhorn

10 Johannes Linck Nonnenroth Johannes Koch

Der Feld – Schütz von Villingen Henrich Koch zeiget an: Den 16 t 8 br 1762 seye des Johann Georg Kei-

15 bers Frau gegen Verbott auf den Rüben gewesen. 1 f. D. G. S. G. Den 17 t dito habe Joh. Henrich Steulers Ochs in dem Grauen Bergs Garten gegangen

20 ½ f D. G. S. G. Eodem Georg Conrad Steuler in der Kleinen au mit 2 Ochsen gehütet. 2 f D. G. S. G.

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Eodem Johann Adam Leschhorns Sohn desgl. mit einem Ochsen 1 f. D. G. S. G. Johann Henrich Kochen Sohn ebenfalls mit

5 einem Ochsen. 1 f. D. G. S. G. Johannes Zimmer der 5 te mit einem ochsen. Similiter220 1 f. D. G. S. G.

10 Joh. Henrich Zimmer des 3 ten Tochter mit

220 in gleicher Weise

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einem ochsen. 1 f. D. G. S. G. Eodem habe Joh. Henrich Pauly Sohn mit einem Ochsen im Rain(?) garten gehütet.

15 1 f. D. G. S. G. Ingleichen Joh. Adam Pfarr 1. mit einem Ochsen. 1 f. D. G. S. G. Ebenfalls Joh. Adam Pfarr der 2. mit

20 einem ochsen. 1 f D. G. S. G. Johann Caspar Pfarrer mit 1 ochsen dergl. 1 f. D. G. S. G.

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Caspar Oppermanns Sohn mit einem Ochsen 1 f. d. G. S. G. Eodem habe Anthon Schwartzen Tochter mit einem Ochsen im Rain Garten mit einem

5 Ochsen gehütet. 1 f D. G. S. G. Ingleichen Johannes Graf mit einem Ochsen 1 f D. G. S. G.

10 D 18 t 8 br habe Hartmann Berges Sohn Johannes Stallbergers Sohn, Ludwig Matern, Philipp Althenns Sohn, Joh. Adam Leschhorn, Wilhelm Döll in der Kleinen au jeder mit einem Ochsen gehütet.

15 Jeder 1 f. D. G. S. G. eodem habe Philipp Rothen Sohn auf dem Luch – acker mit 1 ochsen gehütet. 1 f. D. G. S. G. eodem Joh. Georg Desch mit 2 Ochsen Hinter

20 den Zäunen. 2 f. D. G. S. G.

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Der Herrschafftl. Gerichts – Schultheiß thate die Anzeige daß des Johannes Stallbergers Kinder in des Joh. Henrich Zimmers des 1 sten Korn im Himrich(?) Schaden gethan.

5 1 f. D. G. S. G. Den 24 t Jul 1762 zeigte

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Johann Georg Leschhorn an: Daß des Philipp Jä- gers Tochter im Haag anderen Leuten gelbe Rüben ausgeropfft.

10 D 28 t dito hat der Feld Schütz angezeiget, daß ebendieselbe dem Michel keiber hinter dem Borgel Berg im Kraut gewesen. Soll wegen Lender(?) frevel eine Stunde an Halß Eißen gestellet werden und D. G.

15 S. G. geben. D. 10 t. 8 br zeigte der Franck Meister an, daß Johannes Möhls Wittib Ihm im Garten Stangen ausgeropffet. 1 f. D. G. S. G.

20 Soll 4 Stunden eingestecket werden. Den 9 t April 1763 habe Georg Conrad Steuler seine Nacht – Wache nicht gethan. 30 xr D. G. S. G.

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Den 28 t dito habe Christian Hertzog seine Tag – Wache nicht gethan, sondern seye an den acker gefahren. 30 xr D. G. S. G.

5 Den 29 t dito habe Er Gerichts – Schultheiß einen gemeinen Dienst angestellet, und bey der Gemeinde bekannt gemacht, daß Mann vor Mann bey 15 xern dabey sich ein-

10 finden sollen: gegen diesen Befehl hätten nun gehandelt Johann Georg Desch, Daniel Lotz, Conrad Jäger, Friederich Knippel(?) und Martin Pauly. Jeder 15 xr D. G. S. G.

15 Der Feld – Schütz Johannes Zimmer zeiget an: Den 21 t Mertz seye Johannes Zimmer 5. gegen Verbott durch die Herrschafftl. Luch- Wiese mit einem ochsen gefahren.

20 1 f D. G. S. G. D 23 t. April habe Philipp Rothen Frau Korn geropfft gegen Verbott 30 xr D. G. S. G.

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Den 8 ten May habe Joh. Henrich Steuler 1. gegen Verbott mit einem Ochsen auf der gemeinen Bleich mit 1 ochsen gehütet. 1 f. D. G. S. G.

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5 Der Feld – Schütz von Nonnenroth Adam Althenn zeigte nichts an. Schultheiß und Vorsteher konten gegen deßen Fleiß nichts vorbringen. Den 13 ten May haben Joh. Henrich Maul und Michel

10 Koch angezeiget, daß Ihnen bey dem Luch Weege auf den Trischer von ihrem Korn acker gegraßet worden. Hierauf seye von Ihme Schultheißen und Vorstehern ein augenschein eingenommen, und die Sache also befunden worden.

15 Die Freveler seyen, wie Joh. Henrich Kiefers und Hanß Georg Müllers Sohn ausgesagt, gewesen Joh. Georg Ellers Frau und Joh- hannes Stracken 2 Töchter. Jedes 1 f D. G. S. G.

20 D 6 t May hat der Förster Schneider angezeiget, daß Johan- nes Kochen Sohn mit einem ochsen im Steckes mit einem ochsen gehütet habe. 1 f D. G. S. G.

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eodem zeigt Martin Becker an: Daß den Tag zuvor Johannes Kochen Sohn, und Joh. Henrich Schelten Wittib Sohn, jeder mit 1 ochsen an kaum(?) ged.(?) Ort gehüthet.

5 Jeder 1 f. D. G. S. G. Beide Straffen ad Inst(?) sollen von dem Förster Schneider durch Martin Becker bezahlet werden. Der Feld Schütz Andreas Weber zeiget an Den 18 t April habe Johann Georg Ellers Frau dem

10 Johannes Metzger auf seinem acker einen Dormitz(?)221 Korn ausgeropffet. 1 f. d. G. S. G. Der Feld – Schütz von Röthges Johannes Emmerich der 2 te hatte nichts anzuzeigen.

15 Der Schultheiß und Vorsteher wußten gegen deßen Fleiß nichts einzuwenden. Der Feld Schütz Lorentz Gernert gabe desgl. nichts an, und wurde deßen Fleiß gelobet.

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Der Feld Schütz Neumeyer zu Niederbeßingen zeigte an. Den 19 t aug. 1762 seye des Joh. Conrad Lutzen Pferdt in der Lachen im Graß gegangen.

5 1 f D. G. S. G.

221 oder „Dormils“ – eine kleine Menge

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Den . . . (?) dito seyen des Müllers Peinen 2 Esel in den Waitzen Hauffen gegangen. 3 f D. G. S. G. Der Feld – Schütz Conrad Lotz hatte nichts an-

10 zuzeigen. Schultheiß und Vorsteher hatten an seinem Fleiß nichts auszusetzen. Der Johannes Stallberger zu Villingen zeiget an, daß Ihme in der Wiese, die er von dem herr-

15 schafftln. Hofmann dahero gepfachtet abge gehütet und bis auf 1⁄3 weg geätzet(?) hätten, als Joh. Philipp Graf, Joh. Caspar Emrich, Johann Henrich Koch, Caspar Oppermanns Sohn, Johannes – pauly Sohn, Nicklas Roths Sohn, und Henrich

20 Matern, mit 7 ochsen. Denunciati verlangten Beweiß daß ihr Viehe in der Wiese gewesen. Denunciant gabe Ihnen diese Sache auf gewißen. Denunciaten weigerten sich zu schwören, und

25 waren erböthig nach des gerichts anschlag des Grummets halben Ersatz zu thun. Jeder 1 f D. G. S. G. den Schaden ersetzen.

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Martin Paul hat bey dem heutig sämtlichen Gericht den Gerichts – Schultheißen Lügen heißen. 1 f. D. G. S. G.

5 Joh. Christoph Lind zeiget an, daß ihn Joh. Caspar Schäfer wegen seines Vatters in ansehung daß derselbe Land Knecht(?) gewesen aufgezogen u. geäußeret, daß er unehrl. seye. Denunciat ließe sich hierauf vernehmen

10 und brachte vor, daß er damals betruncken gewesen und nicht wuste was er damals dem selben vorgeworffen, wollte also um eine mäßige Strafe ansuchen. 3 f. Strafe D. G. S. G.

15 Gericht gehalten den 19 ten 8 bris 1763 Absentes F F Zu neuen Unterthanen wurden angenommen und bepflichtet.

20 Caspar Roth Johann Georg Lotz zu Niederbeßingen Conrad Wirth Ludwig Desch

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Der Feld – Schütz von Villingen zeiget an D 3 t Juny habe Michel Graffen Tochter gegen Verbott im Korn gekrautet. 1 f Straff d. G. S. G.

5 eodem Johann Georg Deschen Frau desgl. 1 f Straffe D. G. S. G. Den 14 ten Jun Johann Caspar Emrichs Frau ebenfalls 1 f Straffe D. G. S. G.

10 Den 19 ten Julij habe Cyriax Leidener gegen Verbott in der Born-Wiese mit einem Ochsen am Weeg gehütet. 45 xr D. G. S. G. Den 25 t July hat Friederich Zimmers Frau gegen Ver-

15 bott im Korn gekrautet. 1 f D. G. S. G. Den 16 t Jul. habe Anton Diehl mit seiner Geiße im Schulhayn gegen Verbott gehütet. 1 f. d. G. S. G.

20 Den 14 t July habe Johannes Zimmers 1 Sohn gegen Verbott im Blau – Stück mit 2 Stück Viehe an der Weyd gehütet. 1 f D. G. S. G.

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Den 24 ten Jul. habe Johann Georg Zimmers Wittib Sohn gegen Verbott mit einem Ochsen untig der Mühl auf der Bach im Kornfeld gehütet.

5 1 f D. G. S. G. Den 20 t aug haben des Herrschafftln. Schäffers Kin- der mit 4 Geisen in der Born Wiese am Weeg gehütet und in der Gerste und Haber Schaden gethan.

10 1 f Straffe D. G. S. G. eodem habe Conrad Koch und Johann Georg Matern gegen Verbott in der Ober – au am Weeg gehütet, jeder mit einem ochsen Jeder 1 f D. G. S. G.

15 Christian Hertzogs Sohn gegen Verbott mit einem ochsen beym Seegen am Weeg gehütet. 1 f D. G. S. G. D 20 t aug habe gegen Verbott am Beunen Weeg

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gehütet Philipp Graff 20 1 f D. G. S. G.

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Johann Henrich Zimmer 2 ter Johann Friederich Leschhorn Jeder 1 f Johannes Stallberger D. G. S. G. Johann Wilhelm Pfarr desgl.

5 Friederich Zimmer 1 ter und Philipp Alhenns Sohn haben in der Ruperts – au gegen Verbott am Weeg ersterer mit 2 und der letztere mit 1 stück gehütet. Jeder 1 f D. G. S. G.

10 Den 22 t 7 br habe des Gerichts Schöpfen Wentzels Bruder zu Hungen gegen Verbott durch das Sauten – Kahr (?) durchs Graß gefahren. 1 f D. G. S. G. Den 23 t 7 br habe Joh. Georg Zimmers Wittwe

15 Sohn mit einem ochsen in der Wechsel(?) Wiese im graß gehütet. 1 f. D. G. S. G. Conrad Koch Joh. Henrich Pfarrer Koch, Johann Caspar Emmerich

20 Johann Henrich Zimmer 1. Johannes Zimmer 1. Philipp Graff haben keine herrschafftle Gerste gebunden, obgl. darzu bey 1 f Straffe befehli- get worden. Jeder 30 xer D. G. S. G.

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Der Feld – Schütz Andreas Weber von Non- nenroth zeiget an Johannes Kochen Sohn habe den 29 t aug. mit einem ochsen auf der Eisen Kaute in

5 seinen Wicken gehütet, und als er Ihn habe heraus treiben wollen, mit Schlägen und Werffen gedrohet, und seye sogleich in den Bircken(?) Wegen(?) gefahren und habe in der Gerst gehütet.

10 1 f Straffe D. G. S. G. Den 7 ten 7 br habe Johannes Kochen Sohn mit einem ochsen in dem Pflantz – Garten gehütet. 1 f Straff D. G. S. G. Schultheiß Winn zeiget an, den 14 t. May

15 seyen des Johannes Kochen 4 Ferckel in seinem Garten zu Schaden gewesen.

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1 f Straffe D. G. S. G. Der Feld – Schütz von Röthges zeiget an Den 7 t aug. haben des Hessen Brücker Müllers

20 3 Esel in der Gersten gehütet. 3 f Straffe D. G. S. G.

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Johannes Rühls Sohn habe die Ochsen über das Korn getrieben, worüber derselbe abgestraffet worden, allein(?) sich zur Wehr gesetzet und Ihn Schützen s. v. hinten lecken heißen.

5 Conrad Wendel Nier und Conrad Möhl haben denselben hierzu anlaß gegeben.

Soll ein jeder der Beeden(?) letzten 1 f Straffe erlegen, und des Rühlen Sohn nacher Hungen zur Bestraffung gebracht

10 werden. Johann Henrich Steuler zeigte an, daß Ihme anna Margaretha Jägerin ein Kraut – Haupt samt dem Schlauch aus seinem Kraut – Stück genommen. Denunciata gestunde ein, daß sie einen

15 Schlauch Kraut222 auf des Denuncianten acker im vorbeygehen gesehen, und mit sich genommen, sie habe aber sothanes223 Kraut nicht ausgestochen, auch nicht ausgeropffet, indeßen wollte sie um eine gelinde Bestraffung bitten.

20 Johannes Herzog gabe an, daß anna Margre- tha Jägerin Ihme ein Hinckel224 gestohlen, so Er zu Ruppertsburg bey Joh. Henrich Friederich gekauffet. Denunciata wollte die anzeige nicht einge-

25 stehen, endlichen aber konte nicht in abrede stellen, daß ein fremdes Hinckel mit den ihrigen in ihre Stube gekommen und sie habe daßelbe, weilen ihr eines

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verlohren gegangen dieses dargegen be- halten wollen. § § Soll nach geendigten Gericht mit einem

commando in allen Straßen herum 5 geführet und ihr ein Huhn nebst

einem Schlauch angehangen werden. D. G. S. G.

222 Schlauchkraut: Lauch, Porree 223 so beschaffenes, solches, dieses 224 junges Huhn

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Gericht gehalten den 4 ten Junii 1764 Absentes

10 Ø Zu neuen Unterthanen wurden ange- nommen und bepflichtet: Johann Georg Jungheim Johann Henrich Dieterich

15 Joh. Caspar Ester Conrad Leschhorn Jost Zimmer zu Villingen Joh. Jost Zimmer Johannes Roth

20 Michel Graff Philipp Zimmer Johann Georg Rühl Johannes Möhl von Röthges Johannes Damer

Seite 177

Der Feld – Schütz Johannes Zimmer von Villingen zei[g]t an Den 22 t 9 br 1763 habe Johann Johann Gorg Zim- mers Wittib Ochs an Johann Henrich Zimmers

5 Garten zu Schaden gegangen. 1 f Straff und D. G. S. G. D 12 t Febr. habe Martin Zimmers Sohn einen verbottnen Weeg gefahren. 1 f Straff D. G. S. G.

10 D 16 t Maji haben des Herrschafftl. Schäfers 3 Geisen in den Wiesen zu Schaden gegangen. 1 f 30 xr Strafe D. G. S. G. D 29 t Maji habe des Johann Wilhelm Döllen Eheweib dem Ludwig Matern zwischen Bien

15 Graß entwendet. 1 f Straff D. G. S. G. vor- behaltl. der Schadens Ersetzung Der FeldSchütz von Nonnenroth hat nichts anzuzeigen.

20 Schultheiß und Vorsteher hatten gegen dessen Fleiß nichts einzuwenden.

Seite 177 R

Der Feld Schütz von Röthges Johannes Nier gibt an: D 8 t Maji habe Johann Henrich Werners Tochter mit einer Kuh in einem Garten

5 gehütet und Schaden gethan.

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30 xr Strafe D. G. S. G. D 25 t Maji habe Veit Möhl am Ried- Graben gegen Verbott gehütet. 30 xr Strafe D. G. S. G.

10 D 1 ten Junii hat dieser Möhl s. V. Mist gefahren und dadurch in den Wiesen Schaden gethan. 1 f Strafe D. G. S. G. D 1 ten Junii seyen des Schuldieners Kurtzen(?) 2 Geißen auf dem Korn(?), und angebunden

15 gewesen. 2 f Straff D. G. S. G. Der Feld – Schütz von Niederbeßingen hat nichts anzuzeigen. Schultheiß und Vorsteher lobten deßen Fleiß.

Seite 178

Bey der Feuer visitation zu Niederbessingen haben Johannes und Johann Henrich Roth kein Waßer beym Hauß gehabt. Jeder 2 f Straffe D. G. S. G.

5 Weilen Sebastian Pauli des Tambour Sängers Jungen geschlagen. 1 f Strafe D. G. S. G. Gericht gehalten den 29 t 7 br 1764 absentes

10 Ø Der Feld Schütz Johannes Zimmer zeiget an D 21 t Jun seye Johannes Seibert von Hungen mit einem Pferdt durch die Wiese das sauten(?) Kohr(?) genannt an hiesiger Zell-

15 mühle geritten. 1 f. Strafe D. G. S. G. D 25 t Juni habe Cyriax Leidner am blauen Stück an der ochsen Weyd gegen Verbott 2 f gehütet.

20 2 f D. G. S. G. D 12 t Jul seye des Joh. Georg Keibers Schwein mit 5 ferkel in der Luch Wiese am Korn gewesen.

45 xr D. G. S. G.

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D 23 t Jul habe Cyriay Leidner gegen Verbott 1 f in den Stopfeln gehütet. 1 f Straff D. G. S. G. eodem Anton Diehl desgl.

5 1 f Strafe D. G. S. G. D 29 t Jul haben die beede Schäfer in den Stopfeln gehütet. Jeder 1 f Strafe D. G. S. G. D 30 t habe Philip Jägers Tochter in dem Hof-

10 wender225 Garten mit einem Schwein und einer geiße gehütet. 45 xr Strafe D. G. S. G. D 30 aug. habe Sebastian Pauly frau

15 gegen Verbott im Hafer Feld gekrautet. 30 xr D. G. S. G. D 18 t haben gegen Verbott 1 f am rothen Weeg gehütet Christian Hertzogs Sohn mit 1 ochs Johannes Zimmer des 1 t Sohn 2 Ochsen

20 Friedrich Pauly Sohn mit 1 ochs. Jeder 1 f D. G. S. G.

Seite 179

D 24 t aug. habe Christian Hertzog Sohn mit 2 Stück ochsen gegen Verbott in dem apfel rothen Weeg gehütet. 1 f Straf D. G. S. G.

5 D 10 t 7 br haben der herrschafftl Luch Wiese Schaden gethan: Johannes Zimmers 5 ten Schwein Martin Zimmers seines Joh. Georg Keibers 1 Schwein

10 Jedes Stück 15 xr Strafe D. G. S. G. D 15 t ejusd. habe der herrschafftl. Schäfer mit der halben Heerde Schaafe am Wumen(?)226 Weeg an den Rüben gehütet.

15 1(?) f. Straf d. G. S. G. D 19 t 7 br seyen des gemeinen Schäfers 3 Geisen in des Johann Jacob Zimmers Bohnen ge-

225 oder „bender“ 226 oder „Wannen“

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wesen. 1 f 30 xr D. G. S. G.

20 D 10 t Jul zeiget Friedrich Leschhorn an daß des Johannes Stallbergers Sohn nicht nur in des Gerichts Schultheißen Wiese in der Hortzbach sondern

Seite 179 R

auch in der so Er von deßen Vatter gepfachtet gehütet habe 1 f Strafe D. G. S. G. eod. zeigete der Jäger Weber an, daß

5 Anton Diehl im blauen Stück an der Ochsen Weyd gegen Verbott 1 f gehütet habe 1 f Strafe D. G. S. G. eodem zeigt er an, daß den 28 t dito des Neu-

10 meyers Tochter an einem Weitzen- acker Ähren abgeschnitten. Soll in der Schule desfalls gezüch- tiget werden. D. G. S. G. Den 29 t Jul zeiget Christoph Zimmer an, daß

15 Philipp Rothen Sohn Joh. Jacob Pfarr und Joh. Henrich Kochen Sohn im Äpfel- roth Hafer abgestreifet und den ochsen zu fressen gegeben, welches Ihme des Bommersheims Wittib Tochter erzehlet.

20 Denunciant gabe vor, daß an dem(?) Ort, wo es(?) geschehen, keinen Schaden gefunden, worüber er stipulirt.227 cessat.

Seite 180

eodem seye des Friedrich Zimmers Sohn nicht nur im Sauten Kohr (?) sondern auch am Korn hüten und mit einem ochsen angetroffen worden. 1 f D. G. S. G.

5 D 17 ten aug. zeiget Johann Henrich Koch an, daß Ihme Johann Georg Zimmers Sohn als er seinen acker gebauet Schaden gethan habe. 1 f 30 xr Straffe D. G. S. G.

10 D 21 t dito zeiget Anton Diehl an, daß Ihme des Friedrich Zimmers Wittib ein Schwein in dem herrschafftlichen Garten an den Cartoffeln

227 stipuliren (förmlich) festlegen, d. h. mit erhobener Hand beschwören (lassen).

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Schaden gethan. 30 xr Straffe D. G. S. G.

15 D 25 t 7 br ist gegen Grünberg ein Feuer entstanden, wehalben eine Rotte commandirt worden, welche in 26228 Mann bestanden, davon nur 5 mit dem Bürgermeister gewesen, und die übrige gefehlet hätten, darüber sich alle außer

20 folgenden excusiren229 können, als Johannes Graff und Conrad Zimmer 30 xr Straffe d. G. S. G. Johann Caspar Zimmer zeigte beschwerend

25 an daß ihme Georg Conrad Steuler von seinem über seinem acker hängenden Bäumen von dem darüber hängenden und darauf fallenden obst keinen überfall geben wollen. Soll demselben den schuldigen Überfall geben.

Seite 180 R

Der Feld Schütz von Nonnenroth zeiget an den 6 t aug. seyen des Johann Jost Schelts 8 gänß in der gerste gewesen. Jedes Stück 15 xr Straff

5 D. G. S. G. Der herrschafftliche Schultheiß gibt an, Johann Henrich Jorckel(?) den Dorffspieß den halben Tag stehen lassen. 1 f Straff D. G. S. G.

10 Der Feld Schütz von Röthges hatte nichts anzuzeigen, und Schultheiß, auch Vorsteher hatten gegen dessen Fleiß nichts zu sagen. Der Feld-Schütz Michel Lamp von

15 Niederbessingen zeigte an: d 7 t aug. hatten Daniel Walters Wittib 2 schweine in den Gärtten gelauffen. Jedes Stück 30 xr Straffe

20 D. G. S. G. Den Fluth – Graben haben nicht gemacht Johann Caspar Roth, Joh. Georg Walter, Johann

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Thomas Lotz, Johann Conrad Lutz, Thomas Kühn, und Johannes Pein.

228 oder 28 229 entschuldigen

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Jeder 1 f Straffe D. G. S. G. Der Johann Henrich Zimmer von Villingen

5 zeiget an, daß heute auf seinen Rüben gewesen und Schaden gethan Joh. Best(?) Graffen 1 ochs Fritz Paulen ochs Joh. Adam Leschhorns 1 ochs

10 Johannes Zimmers 5. 1 ochs Jedes Stück 1 f. Straf D. G. S. G. Gericht gehalten zu Villingen den 14 ten Maji 1765 absentes

15 Ø Zu neuen Unterthanen wurden angenommen und bepflichtet. von Villingen Joh. Adam Pfarrer von Nonnenroth

20 Johannes Roth Johannes Metzger Henrich Berges Melcher Schmaltz Johannes Pauly Röthges Johannes Matern Andreas Emrich Johannes Diehl Johannes Scheuermann

25 Henrich Rühl Joh. Jacob Graff Martin Zimmer Friederich Leschhorn.

Seite 181 R

Der Feld Schütz Johann Caspar Pfarrer zeiget an den 16 t Febr seyen Philipp Diehl

5 Joh. Henich Melius Caspar Oppermann und Johannes Steuler durch die herrschafftliche Luch wiese gegangen und habe Johannes Steuler den Heng – Wisch230 ausgeropfft und weg-

10 getragen. Jeder 30 xr Johannes Steuler aber soll 2 Tag im Zuchthauß büßen D. G. S. G. Den 9 t Mertz habe Johann Georg Knippels Sohn mit einem Karn mist in die Born Wiese

15 und über das Korn gefahren. 1 f 30 xr Straffe D. G. S. G. eodem haben des herrschafftlichen Schäffers 2 Geiße auf des Johannes Stallbergers Korn geweydet und niemand dabey gewesen

230 Heg-Wisch: Pfahl mit Stroh- oder Reisigbündel zur Markierung, s. Glossar

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20 Jedes Stück 1 f Straffe salvis exceptionibus231 D 16 t Mertz seye Elisabetha Esterin 1 Schwein in der herrschafftl. Luch – Wiese auf dem Korn gewesen und Schaden gethan. 15 xr Straffe Straff D. G. S. G.

25 eodem Friederich Zimmers 1. Schwein ebenfalls auf dem Korn gewesen. 15 xr Straffe Straff D. G. S. G.

Seite 182

eodem seyen Sebastian Pauly 2 Schweine auf dem herrschafftl. Korn gewesen und Schaden gethan haben. Jedes Stück 15 xr Straff D. G. S. G.

5 d 18 t haben Friederich Zimmers 2 Schwine im herrschafftl. Lehen Garten auf dem Korn Schaden gethan. Jedes Stück 15 xr Straffe D. G. S. G. D 19 t Mertz seyen des Johannes Zimmers

10 des 5 ten 2 Schweine im Bleich und Luch Garten in Schaden gethan gewesen. Jedes Stück 15 xr Straffe D. G. S. G. d. 28 t dito seyen des Sebastian Pauly 2 ferkel im Lehen Garten auf dem Korn

15 gewesen und Schaden gethan. Jedes Stück 6 xr Straff D. G. S. G. d 5 t April seye Johannes Müller d. 3 t von Hungen durch die Gruben Wiesen geritten, auch über den Weyher Damm, und Schaden gethan.

20 1 f Straffe D. G. S. G. D 19 t haben Martin Zimmers Frau und Joh. Henrich Pauly Sohn dem Joh. Georg Desch auf dem Waitzen gekrautet. Jedes 1 Straffe D. G. S. G.

Seite 182 R

D 30 t April habe Johannes Zimmers 5 ten Ein Stück Schwein in der herrschafftl. Luch- Wiese Schaden gethan. 15 xr Straffe D. G. S. G.

5 D 4 t Maji hat Joh. Henrich Melius Frau am Beune Weeg dem Johann Caspar Em- rich auf dem Waitzen gekrautet. 1 f Straffe D. G. S. G.

231 vorbehaltlich (begründeter) Ausnahmen, s. Glossar

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d 7 ten Maji haben Conrad Leidners frau 10 Wilhelm Döllen Frau und

Michel Döllen Frau in der oberau am verbottenen Weeg gegraßet. Jede 30 xr Straffe D. G. S. G. d 10 t Maji habe martin Pauly frau zwischen

15 dem herrschafftl und Pfarr – acker im Korn gekrautet, und als der Schütz zu ihr gesagt es wäre verbotten, so habe sie ge- antwortet, sie wollte par force232 da krauten. 1 f 30 xr Straffe D. G. S. G.

20 Der Feld – Schütz von Nonnenroth und Niederbessingen hatten nichts anzuzeigen. Schultheiß und vorsteher lobten dessen deren Fleiß.

Seite 183

Der Feld – Schütz Daniel Möhl von Röthges gibt an. D 17 t April seye des Johann Veit Möhlen Frau neben dem Fuß Weeg gegangen den langen

5 Weeg über das Korn, und als er zu derselben gesagt, geh doch auf dem rechten Weeg, so habe dieselbe gelästeret, er sollte sie s. v. hinten lecken. 1 f Straffe D. G. S. G. D 11(?) t Maji seyen des Joh. Henrich Scheuermanns

10 Frau und Tochter im Korn Feld gewesen und Schaden gethan. Jedes 1 f Straffe D. G. S. G. Johannes Emrich Sen. Frau desgleichen 1 f. Straffe Der denunciatin Sohn Johannes Nier 3 t. beschuldigte den

15 Schützen, daß er falsch angegeben, weshalben er satisfaction begehrte. 3 f herrschafftl. Straffe eodem seye Johann Henrich Werner seine Tochter auf den roth äckern gewesen und Schaden im Korn gethan.

20 30 xr Straffe D. G. S. G. Johann Conrad Lutz hat bey der visitation kein Waßer beym Hauß gehabt. 1 f. Straffe D. G. S. G.

Seite 183 R

Gericht gehalten den 27 ten 8 br 1765 absentes Ø

232 unbedingt, mit aller Gewalt

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Zu neuen Unterthanen wurden angenommen 5 von Villingen

Johann Adam Stallberger Peter Zimmer Philipp Thuringer Johannes Diehl

10 Johann Georg Rühl Johann Caspar Pauly

Der Feld – Schütz zu Villingen gibt an. D 19 t Maji habe Christian Herzog und Johann Zimmer Reinhard Döll und Friedrich Pauly in

15 der oberau am verbottenen Weeg gehütet. Jeder 30 xr Straffe D. G. S. G. D 19 t Julij habe des Johann Henrich Graffen 3 Gänß am Hellenberg im Korn Schaden gethan.

20 Jedes Stück 15 xr Straffe D. G. S. G. eodem haben Martin Zimmers 2. 3 Gänß am Hortzberger Weeg im Korn Schaden gethan. Jedes Stück 15 xr D. G. S. G.

Seite 184

D 2 t dito habe Conrad Graff auf der Ober- Weyd mit einem ochsen in den Wie- sen gehütet. 1 f Straff. D. G. S. G.

5 D 3 t aug. hat des Johannes Zimmers des 5 ten 1 Schwein in der herrschafftl. Luch – Wieße an den Cartoffeln Schaden gethan, welches bey 1 rd(?) Straffe verbotten gewesen. 1 rd. Straffe D. G. S. G.

10 D 4 ten ejusd. hat Joh. Georg Keiber des Michel Keibers Sohn auf der flurscheide gegen Verbott 1 f Straffe in den Stopfeln gehütet. 1 f Straf D. G. S. G. Daniel Rothen Tochter desgleichen.

15 1 f Straffe D. G. S. G. D. 8 t. Aug. hat Wilhelm Döll mit 2 Ochsen hinter der Mühle in der Bach gehütet. Jedes Stück 1 f Straf D. G. S. G. D 16 t. Aug. hat Joh. Caspar Zimmers Tochter auf

20 dem herrschafftl. Gut hafer geforchelt. 1 f Straf D. G. S. G.

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Seite 184 R

D 17 t aug. habe Peter Kraußkopfen Frau nach 10 Uhr in der Mittagszeit, so ohne- hin verbotten gewesen, durch das Feld gegangen und im Langenbergs Heeg-

5 Wald Laub geschnitten. 1 f Straff D. G. S. G. Hartmann Schultheißen Frau desgln. 1 f Straffe D. G. S. G. D 21 t aug. haben Anton Diehls frau und

10 Tochter auf der Pfingst – Weyd an233 der Gerste gegraßet. Jedes 1 f. Straff D. G. S. G. Michel Döllen frau desgln. 1 f. Straffe D. G. S. G.

15 D 24 t aug. haben Anton Diehls Frau und Toch- ter auf der Pfingst Weyd in der Gerste gekrautet. Jedes 30 xr Str. D. G. S. G. Der Jägermeister zeiget an des

20 Philipp Roth Sohn Johann Jacob Pfarrs Sohn Wiegand Zimmers Bruder Jeder mit einem Ochsen in den Wiesen im bien graben gehütet.

25 Jedes Stück 1 f D. G. S. G.

Seite 185

D 16 t 7 br zeiget der Jäger Weber an, daß ihme Johannes Steulers frau im Haag in den Cartoffeln gewesen und deren ausgeropfft. 4 f Str. D. G. S. G.

5 D 4 t 8 br hat Johannes Steuler vor dem unter Thor seine Nacht Wacht nicht gethan. Soll im Zuchthauß dieses ver- büßen

10 Der Feld – Schütz von Nonnenroth zeiget an: Daß den 3 ten Jul zeiget der Feld Schütz an daß Johann Henrich Schelte Wittib ihre 5 Ferckel in der frohn Wiese gewesen und Schaden gethan.

15 Jedes Stück 15 xr Str. D. G. S. G.

233 oder „in“

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Der herrschafftl. Schäfer zu Villingen gegen Ver- bott gehütet, und noch unnützen Bescheid gegeben. 2 f St. D. G. S. G. D 22 t 7 br hat des Johann Georg Ellers Pferd

20 in den gold äckern im Kraut Schaden gethan. 1 f. St. D. G. S. G.

Seite 185 R

D 29 t 7 br habe des Joh. Georg Ellers Pferdt in der Frohn Wiese geweidet ohne Jemand dabey zu seyn. 1 f Str. D. G. S. G.

5 Schultheiß Winn zeiget an Joh. Hen. Ellers Schwein den 16 t Jul hinter dem Hayn auf der Möhren Saat und im Korn Schaden gethan. 45 xr St. D. G. S. G.

10 Der Feld – Schütz Daniel Möhl von Röthges gibt an auf den 1ten Pfingst feyertag habe Joh. Henr. Grüns wittib mit einer Geiße des Mor- gens unter der Predigt an der Weyd

15 gehütet. 1 f Str. D. G. S. G. d 14 t aug zeigte Lorentz Kahl234 an, daß des Baltzer Gernerts 3 Schweine in der Frucht gangen und Schaden gethan.

20 Weilen es ferckel gewesen Jedes Stück 15 xr St D. G. S. G.

Seite 186

D 22 t aug. hätten Lorentz Gernerts 2 Schweine in der frucht gangen und Schaden gethan. Jedes Stück 30 xr St D. G. S. G.

5 D 2 t 7 br habe Joh. Henrich Möhl mit 2 Ochsen gegen Verbott gehütet. 30 xr St. D. G. S. G. D 29 t aug. habe Joh. Henrichs Scheuermann Schwein in den Cartoffeln Schaden

10 gethan. 30 xr St. D. G. S. G.

234 oder Kohl

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D 15t. 7 br hätten Joh. Henrich Möhls 7 gänß in der Gersten Schaden gethan. jedes Stück 15 xr St D. G. S. G.

15 Christoph Möhls Wittib Tochter und Sohn haben Johannes Müllern und Joh. Henrich Bender Biern geschüttelt. Wird zur fürstl. Cantzley verwiesen.

Seite 186 R

D 19 t Jul. habe Daniel(?) Möhl Ton(?) nach Hauß getragen ohne anzu- zeigen zeigete Johannes Nier an.

5 Wird zur fürstl. Cantzley verwiesen Der Bürgermeister Lorentz Kohl gibt an Johannes Müllers Schwein in einem Korn Hauffen gewesen.

10 30 xr St. D. G. S. G. Der Feld – Schütz zu Niederbessingen gibt an. Den 30 t May seye des Georg Rothen ––––– 1 Schwein in den Gärten ge-

15 wesen. 30 xr St. D. G. S. G. Den 19 t May Georg Adam Lotzen 2 Ochsen in den Steffels(?) gärten Schaden gethan. Jedes Stück 1 f Str. D. G. S. G.

Seite 187

Den 31 t May seye des Christoph Rothen Schwein in den Gärten gewesen und habe Schaden gethan. 30 xr St. D. G. S. G.

5 Den 20 t Jun des Müllers Pein 3 Schweine an den Cartoffeln Schaden gethan. 1 f 30 xr D. G. S. G. D 9 t Jul. seye des Johannes Wirthen Schwein in den Gärten gewesen.

10 30 xr St. D. G. S. G. D 28 t235 aug(?) seye Joh. Georg Walter durch durch die Krämer (?) Wiese mit Mist(?) gefahren

235 oder 20 t(en)

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und Schaden gethan. 40 xr St. D. G. S. G.

15 Den 29 t aug Ist georg Jost Clös durch die

Eich Wiese mit Mist gefahren und Schaden gethan. 20 xr St. D. G. S. G. 20 D 31 t aug. haben des Joh. Conrad Lutzen 2 Ochsen

20 auf den Cartoffeln und Möhren Schaden gethan. 2 f St D. G. S. G.

Seite 187 R

D 28 t 7 br haben des Thomas Kühns 2 Ochsen ohne Hirthen auf den Thomes(?) – Gärten geweidet und Schaden gethan.

5 Jedes Stück 1 f St D. G. S. G. Der herrschafftl. Schultheiß zeiget an, der Johann Conrad Lutz habe nach eingenom- menem augenschein dem Gerichts – Schöpff opper eine furch Land abgeackert.

10 4 f St. D. G. S. G. Idem236 gibt an, hätten gegen Verbott gerst gemehet.

Caspar Lutz Joh. Georg Walter

15 Johannes Lotz jun. Joh. Conrad Schieferstein von Oberbessingen und Caspar Weißel von Müntzenberg

Jeder 30 xr St. D. G. S. G.

Seite 188

D 27 t 7 br zeiget der Gerichts – Schöff Lutz an, daß als er dem Johann Caspar Lotz den Schäfer Lohn gefordert, und er solches nicht thun wollen, und er gesagt, du Kerl sollst es erfahren,

5 wann es Gericht ist, so habe er Ihn auch einen Kerl geheißen, mit dem anfügen kein rechtschaffener Mann heiße Ihn so, weshalben er sich satisfaction ausbitten wollen.

10 Soll Joh. Caspar Lotz soll 3 f und Denunciant 1 ½ f St. zahlen und D. G. S. G.

236 Derselbe

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Idem zeiget an den 1 t 8 br habe Ihme der Johannes Geibeler wie ihm die Prien ge-

15 fordert, unhöfl. begegnet, und gesagt, er habe Ihm nichts zu befehlen, auch nicht geschwiegen, als Ihme Schultheiß solches aufgelegt. 5 f St. D. G. S. G. D 27 ten Jun. seyen des Joh. Conrad Lutzen

20 2 Ochsen in den Gärten gewesen, und hätten Schaden gethan, welches Johannes Roth und Johannes Lotz Jun. gesehen und attestirt haben. Jedes Stück 1 f D. G. S. G.

Seite 188 R

Nicklas Scheuermanns frau, weilen bey der feuer visitation sich übel betragen und kein Licht in der Latern gehabt soll 1 f 15 xr St. D. G. S. G. geben.

5 Christoph Möhls Wittib dergl. kein Licht in der Latern gehat. 30 xr Strafe D. G. S. G. Gericht gehalten den 15 t Maji 1766

10 absentes Ø Der Feld – Schütz von Villingen gibt an den 19 t 8 br seyen gegen Verbott 1 f Straffe auf den Rüben in der ober au krauten gewesen

15 Joh. Henrich Zimmer 2 Töchter Martin Pauly tochter und Johann Friedrich Pfarrers Frau Jedes 1 f Straff D. G. S. G. D 2 t 9 br habe des Martin Zimers 1 Pferdt

20 dem Gerichts – Schultheiß im Roth auf den Rüben Schaden gethan. 1 f Straff D. G. S. G.

Seite 189

D 11 t April haben des herrschafftl. Schäfers 2 Geiße am Herber Pfad im Korn geweidet und Schaden gethan. Jedes Stück 1 f D. G. S. G.

5 D 14 t April seye Johannes Steuler durch die herrschafftl. Wieße gegen Verbott 1 f gegangen. 1 f St D. G. S. G.

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D 22 t April haben des herrschafft.. Schäfers 2 Geißen in der Herber Wiese und in des

10 Johann Gerhard Leschhorns Winter Saamen geweidet. Jedes Stück 1 f D. G. S. G. D 13 ten Maji seyen in der herrschafftl. Wiese im Luch acker gewesen und haben daselbst gehütet

15 geweidet des Christoph Steulers 3 Gänß und des Conrad Steulers 1 Ganß. Jedes Stück 15 xr St. D. G. S. G. Johannes Herzog hat sein Scheuer Dach noch nicht machen laßen.

20 1 f St. D. G. S. G. und soll zwischen hier und dem nechsten Gericht bey 5 f herr- schafftl. Straffe die Scheuer repari- ren laßen.

Seite 189 R

Der Feld – Schütz Joh. Henrich Hammel von Nonnenroth hatte nichts anzuzeigen, gegen dessen Fleiß wurde nichts eingewendet. Der Feld – Schütz von Niederbeßingen Thomas

5 Lotz gibt an: Den 2 ten Maji hätten der Oberbessinger Müller und 2 consortes einen verbottenen Weeg mit ihrem Gefährte gefahren. Ad requisitionem237 erschiene der Müller Henrich Sert

10 und gabe zu consort. den Caspar Dürr und Joh. Henrich an und brachte jeder zur Entschuldigung vor nicht gewußt zu haben daß der Weeg verbotten gewesen. Jeder 30 xr St. D. G. S. G. Der Feld – Schütz Lorentz Kahl von Röthges zeigt

15 an: Den 30 t Mertz seye conrad Mohr von Nonnenroth mit 3 Fuhrmanns Karren über die Hafer äcker gefahren und haben Ihnen vorgespannt. 3 f Strafe D. G. S. G.

20 D 13 t Maji hat Joh. Georg Möhl seine Tauben gegen Verbott fliegen lassen, und nicht eingehalten. 30 xr Strafe D. G. S. G. Conrad Koch von Nonnenroth gibt an, des Schult-

25 heißen Niers Frau habe Ihme bey Schneidung einer Furch von seinem Korn abgeschnitten, und Schaden gethan, wie das Feldrecht attestirt. 1 f Straff Vorbehaltl. des Ersatzes D. G. S. G.

237 hier: Befragung, Verhör

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Seite 190

Der Johann Georg Möhl von Röthges gibt an, des Gerichts – Schöpffen Niers Stiere hätten Ihme 2 Äpfel – Stämme abgebrochen. Denunciat brachte vor er seye nicht Schuld daran,

5 und habe seinen Stieren s. v. den Stall gemistet und herausgelassen, wehrend welcher Zeit dieses von denselben verrichtet worden. 1 f Straffe D. G. S. G. Vorbehaltl. des Ersatzes

10 Caspar Oppermann von Villingen beschwerte sich, daß ihme der Christoph Steuler seine Pflantzen- Lappen de facto gegraben, der Ihme doch vermög des feldrechts ausmeßung zugehöret, Denunciat muste eingestehen, dieses gethan

15 zu haben, allein er habe geglaubet dazu be- rechtiget zu seyn, indeme des Philip Keibers Kinder Vormünder Ihme die Flachs – Kaute nebst dem Pflantzen Lappen grtl.238 verkauffet hätten. Der Keibern Vormund Koch negirte dem Steuler

20 außer der flachs – Kaute was verkaufft zu haben. 1 f 30 x Straffe D. G. S. G. und soll sich des Pflantzen Lappens müßig gehen. Philipp Kochen wittib thut die anzeige, daß ihr der Herrschafftl. Schäffer dahier 3 [pfd]239 Erbsen abgeätzet240 habe. Johann Conrad Lutz weilen seine Latern und Feuer Krappen241 nicht im Stand gewesen. 1 f Strafe D. G. S. G.

Seite 190 R

Niklas Scheuermann Ehefrau weilen sie einen Unterschlag242 in ihrem Stall verbrannt. 1 f Straff D. G. S. G. Gericht gehalten den 20 ten 8 br 1766

5 absentes Ø Der Feld – Schütz zu Villingen zeiget an d 29 t May hat Michel Grafen Sohn mit 2 Ochsen auf der gemeinde Weyd im Graß gehütet.

10 Jedes Stück 1 f Straff D. G. S. G. D 19 t Jun. habe Johannes Grafen 2 t Sohn mit 2 ochsen am oberröther Weeg

238 vermutlich für: gerichtlich 239 Zeichen für Pfund, s. Glossar 240 abgeweidet 241 Haken 242 möglich: Trennwand

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gegen Verbott 1 f gehütet. Martin Pauly sohn mit 1 ochs desgl.

15 Jeder 1 f Straff D. G. S. G. D 28 t ejusd. hat Peter Krauskopf und Hartmann Schultheißen Frau in dem herrschafftl. Thiergarten und außer dem- selben auf der Bach Laub gestripft243.

20 Sollen diesen Frevel mit 2 Stund im Thurm büßen. D. G. S. G. D 29 t dito habe der Joh. Georg Keiber geschaffen und dessen ochs auf dem See Graben im Korn Schaden gethan. 1 f Straf D. G. S. G.

Seite 191

D 1 t Jul. habe Johann Caspar Zimmers Frau in der Wiese in d Hl. Hofkeller in der Wiese gegraßet. 1 f Strafe D. G. S. G.

5 D 27 t dito habe Johann Georg Desch mit 2 und Con- rad Graff mit 1 Ochs gegen Verbott 1 f mitten im Feld in den Stopfeln gehütet. Jeder 1 f Strafe d. G. S. G. D 6 t aug. habe conrad Graf mit 1 Kuh in

10 den Stopfeln gehütet. 1 f Strafe D. G. S. G. Der Feld – Schütz Johann Henrich Ham- mel von Nonnenroth zeigte an: Er habe als er am letzten May – Gericht nacher

15 Hauß gegangen, gesehen, das Joh. Henrich Jorckels Frau, Michel Kochen Frau, und Joh. Henrich Stehans Frau vor dem Villinger Wald im Korn gegen ver- bott gekrautet.

20 Jede 30 xr Strafe D. G. S. G.

Seite 191 R

D 17 t Juni habe Joh. Henrich Schelten Wittib und ihre Schwieger Tochter im Pfaffen Ahlen gegen Verbott im Korn gekrautet.

5 Jede 30 xr Strafe D. G. S. G. D 3 ten Jul. haben des Kühe – Hirthen von Villingen Kuh und Rind vor dem

243 abgestreift

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Hohen Roth im Korn geweydet. Jedes Stück 1 f Strafe D. G. S. G.

10 D 8 t 8 br. seye des Hartmann Bergesen 1 ochs Philipp Graffen 1 ochs, Johannes Stallbergers 1 ochs, Joh. Friedrich Leschhorns 2 Kühe, Joh. Henrich Zimmers 2 t 1 ochs, Conrad

15 Zimmers 1. Kühe im Nonnenröther Kraut beym Pfaffen Steg gegangen und hätten Schaden gethan. Jedes Stück 1 f Strafe D. G. S. G.

Seite 192

Der Feld – Schütz Lorentz Kahl von Röthges gibt an. Den 19 t aug. seye Philipp Roth gegen Ver- bott durch die Gerste in den Kall Gruben

5 an die Weyd gefahren. 1 f Straffe d. G. S. G. Der Feld – Schütz von Niederbeßingen zeiget nichts an. Schultheiß und Vorsteher lobten dessen Fleiß.

10 Der Land Executant244 Boller thut die Anzeige: Der Joh. Henrich Sack, Joh. Henrich Mül- ler, Georg Henrich Roth Jun. und Joh. Georg Lotz von Niederbeßingen

15 haben deren vielfälltig ergangenen Befehle ohngehindert auch ihre Hinterlücken nicht zugemacht. Jeder 1 f Strafe D. G. S. G. Joh. Georg Deschen Zimmers Wittib und Friedrich Zimmer

20 haben die Tag Wacht nicht ordentlich gehalten, sondern seyen auf die Sode245 gefahren, und es seye in 5 Stunden keine Wacht auf der Straße gewesen. Jedes 1 f Strafe D. G. S. G.

Seite 192 R

Der Interim – Schultheiß Nier von Röthges gibt an: Conrad Koch, Joh. Georg Möhl, Daniel Möhl, und Conrad Möhl hätten in der Nacht

5 an der Weyd gehütet.

244 Gerichtsvollzieher 245 Torfscholle, Rasenstück, s. Glossar

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Jedes 1 f Straffe D. G. S. G. Michel Graf von Villingen, weilen kein Waßer vor der Thür gehabt 1f Straff D. G. S. G.

10 Henrich Daniel Joh. Henrich Pfarrer weilen seine Laterne nicht im Stand gewesen. 30 xr Strafe D. G. S. G. Johann Georg Conrad Steuler weilen er kein Waßer

15 vor der Thür gehabt. 1 f Strafe D. G. S. G. Johannes Herzog weilen er sein Scheuer Dach in der angesetzten Zeit nicht machen laßen 1 f Strafe D. G. S. G.

20 Johannes Steuler 2. desgl. 1 f Strafe D. G. S. G. Johannes Nier von Nonnenroth weilen er die Bord am Dach nicht machen laßen. 1 f Strafe D. G. S. G.

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Adam Wißels Fr. weilen sie ihr Hauß und Schornstein nicht repariren laßen 2 f Strafe D. G. S. G. Conrad Lutz von Niederbeßingen weilen ein

5 gefährlich Loch aus der Küche in die Scheuer gehen gehabt. 5 f Strafe D. G. S. G. Philipp Lutz Gerichts – Schöpff von Niederbeßingen weilen er über den Stein geackert, derselbe aber

10 verdecket gewesen. 1 f 30 xr Strafe D. G. S. G. Gericht gehalten den 23 ten Maji 1767 absentes Ø

15 Zu neuen Unterthanen wurden angenom- men und bepflichtet von Villingen

Michel Döll Conrad Zimmer Joh. Henrich Zimmer

20 Johann Henrich Sänger Johann Georg Herzog Friederich Schwartz Johann Jacob Pfarrer

Der Feld – Schütz von Villingen zeigt an: 25 D 30 t April haben Joh. Henrich Graff 9 Stück

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Gänß in dem herrschafftl.en Garten geweidet. Jedes Stück 15 xr D. G. S. G.

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D 1 t Maji habe Martin Zimmers Frau auf der herrschafftlen Beune246 Korn gefor- chelt 1 f Straffe D. G. S. G.

5 D 2 t Maji habe ebendieselbe zwischen Bien geforchelt wie auch den Waitzen geblat- tet.247 1 f Straffe D. G. S. G. Des Michel Grafen Frau desgl.

10 1 f Straff D. G. S. G. D. 6 t Maji haben des Daniel Rothen 8 Stück Gänß auf der gemein Bleich geweidet. Jedes Stück 15 xr D. G. S. G. eodem haben des Henrich Gerlachs 4 Stück

15 Gänß hinter der herrschafftlen. Schauer248 in den Wiesen geweidet. Jedes Stück 15 xr D. G. S. G.

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Den 7 t Maji habe Joh. Henrich Graffen Frau in der Bornwiese im Winter- Saamen gekrautet. 1 f Strafe D. G. S. G.

5 Der Feld – Schütz zu Nonnenroth zeiget an. Den 6 ten Maji seye des Joh. Henrich Schelten Wittib Schwein dem Joh. Henrich Eller in seinem Garten gewesen, darinnen gewühlet und Schaden gethan.

10 30 xr Straf D. G. S. G. Den 8 t Maji seye dieses Schwein in Johann Henrich Stephans Garten bey der Unteren Pfordten gewesen und mit Wühlen Schaden gethan. 30 xr Straf D. G. S. G.

15 Der Feldschütz zu Röthges thut die Anzeige des Joh. Melcher Benders Wittib Ochs seye den 25 t April in Johannes Emrichs Hauß Garten

246 Scheune, Speicher 247 Blätter abstreifen, s. Glossar 248 Scheune, Überdach

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gegangen und Schaden gethan. 1 f Strafe D. G. S. G.

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Der herrschafftl. Schultheiß zu Röthges zeiget an. Veit Möhl hat eine Kuhe ins Dorff gebracht ohne einen Schein vorzuzeigen.

5 1 f Strafe D. G. S. G. und soll die Kuhe nicht eher getrieben werden, bis der Schein vorgezeigt worden. D 31 t Mertz habe er den Conrad Sprankel citi- ren laßen, seye aber nicht kommen.

10 1 f Straf D. G. S. G. D 21 t Maji habe der Lorenz Gernert angegeben wie den herrschafftlen. Guths Beständern249 execu- tion250 über die confirmations gelder251 ge- habt habe der Philipp Roth ausgesagt, jetzo

15 müsten sie die Kränck kriegen. Denunciat negirte die anzeige, und verlangte eine untersuchung der sache.

Wird zur Cantzley verwiesen. Conrad Emrichs Sohn habe einen Erlen Stumpff

20 an dem untersten Boden gehauen, so der gemeinde gehöret. Denunciaten Mutter excipirte, sie habe nicht ge- wust daß der Stumpf der gemeinde gehöret. Schultheiß attestirte dieses. cessat

25 Gerhard Caspar Krämer von Oberbessingen hat über den Marckt Stein geackert. 2 f Straffe D. G. S. G.

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Der Feld – Schütz Georg Henrich Roth von Niederbessingen hatte ncihts anzuzeigen. Schultheiß und Vorsteher lobten dessen Fleiß. Der herrschafftle. Schäffer zu Villingen hat kein

5 Waßer vor dem Hauß stehen gehabt. 1 f Strafe D. G. S. G. Martin Pauly Wittib desgl. 1 f Str D. G. S. G. Johannes Graffen 2 te ebenfalls

10 1 f Straffe D. G. S. G.

249 Pächter 250 Verfügung 251 vermutlich bei Abschluß eines Pachtvertrages fällige Gebühr

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Juliana Rühlin weilen den Spann Balcken nicht machen laßen, 15 xr Straff D. G. S. G. und soll die reparatur zwischen hier und dem nechsten

15 Gericht bey f Strafe geschehen. Joh. Henrich Pauly hat den Schornstein bis noch252 nicht machen laßen. 15 Straff D. G. S. G. Johannes Hezog weilen das Scheuern Dach nicht

20 machen laßen. 1 f Straff D. G. S. G. und soll zwischen diesem und dem folgenden gericht bey 3 f Straff geschehen.

Seite 195 R

Gericht gehalten den 4 ten 9 br 1767 absentes Ø

5 Zu neuen Unterthanen wurden genommen und bepflichtet. Daniel Winn von Nonnenroth und Johann Adam Fritz von daselbst. Der Feld – Schütz von Villingen

10 gibt an: Den 13 t Junii habe Joh. Georg Zimmer 1. mit einem Ochsen dem Reinhard Döll im Hafer Schaden gethan. 1 f Straf D. G. S. G.

15 d 21 t Julii habe Conrad Grafen Frau –– auf der Gemeinde Hafer abgeschnitten 30 xr Strafe D. G. S. G. und soll ½ Tag eingethan werden. Den 23 t dito seye Johannes Steulers tochter

20 durch die herrschafftle Luch Wiese ge- gangen. ½ f Strafe D. G. S. G.

Seite 196

Den 7 t 7 br habe Gerhard Materns 1 Schwein dem Jacob Pfarrer im Klee gehütet. 30 xr Strafe D. G. S. G. D 29 t habe Friederich Zimmer bey spete abends

5 Zeit in der See Wiese gehütet. 1 f Straf D. G. S. G.

252 oder „nah“

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Den 3 t 8 br habe Johannes Stallbergers Tochter dem Jacob Pfarrer in der zell au Rüben ausgeropfft.

10 30 xr Straffe D. G. S. G. und soll ½ Tag eingethan werden. D 5 t dito habe Johannes Graf 2. und Adam Kneip gegen Verbott Flachs aufgehoben. Jeder 30 xr Strafe D. G. S. G.

15 eodem haben des Johann Georg Grafen 2 Schwein dem herrschafftl. Hofmann in der Luch Wiese auf dem Klee Schaden gethan. Jedes Stück 30 xr D. G. S. G. D 21 t dito haben des Joh. Georg Zimmers Wittib

20 2 und des Conrad Grafen 1 ochs dem Anton Diehl auf den Rüben Schaden gethan. Jedes Stück 1 f Strafe D. G. S. G.

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Den 1 t 9 br habe Joh. Georg Keiber Johann Friedrich Leschhorns 1. und Joh. Henrich Koch 2. jeder mit 1 ochs dem Joh. Georg Zimmer im Kraut

5 Schaden gethan. Jedes Stück 1 f Strafe D. G. S. G. Johann Henrich Zimmer 2. hat die anzeige gethan, daß Ihme Joh. Martin Zimmer an seinem Korn durch sein Viehe Schaden

10 zugefüget, welches das Gericht, so den augen- schein eingenommen attestirte. 1 f Strafe D. G. S. G. Der Feld Schütz von Nonnenroth zei- gte an

15 Den 6 t Julii habe der Schäfer auf der Sonntags Weyd gehütet und Schaden gethan. Soll seine Strafe mit 1 Tag im Zuchthauß verbüßen D. G. S. G.

Seite 197

Den 10 t habe der Gänß Hirth 10 Gänß in Joh. Georg Ellers Flachs gehen und Schaden thun laßen. Soll in der Schule desfalls gezüchtiget

5 werden. Philipp Henrich Kiefers Schwein dem Theodor Roth im Garten gewesen und Schaden gethan. 30 xer Strafe D. G. S. G.

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Im aug. seyen des Johannes Stracks Gänß 10 und Johannes Winns 2 Gänß in der

Gerst gewesen, und Schaden gethan. Jedes Stück 15 xr D. G. S. G. Der Feld – Schütz von Niederbeßingen thut die anzeige:

15 Den 6 t Jun habe Joh. Conrad Lutz Jun. mit seinem Ochs auf einem verbottenen Graben gehütet. 1 f Strafe D. G. S. G. D 26 t Jun. habe Albert Roths Sohn am Boller(?) Weeg gehütet, und den einen ochs auf

20 der Gerste gehen laßen. 1 f Strafe D. G. S. G.

Seite 197 R

D 15 t aug. hätten des Joh. Henrich Kohls Wittib 8 Gänß in dem Trellen (?) Garten gegangen. Jedes Stück 15 xer Strafe

5 D. G. S. G. Der Schütz von Röthges thut die Anzeige: Den 30 t aug. hätten des Kühhirten Daniel Schäffers 2 Geißen auf den

10 Rüben Schaden gethan. 2 f Strafe D. G. S. G. Der herrschafftle Schultheiß gibt an: Den 23 t 8 br habe sich bey geschehener Feld visitation gefunden:

15 Daß Veit Möhl an 2 äckern in der Kalle Gruben über die Steine, und zwaren dem einen Nebenläger ½ rh.253 und dem andern 1 rh. abgeackert habe.

20 Soll seine Strafe mit dem Zucht- hauß verbüßen D. G. S. G.

Seite 198

Den 14 t Jul. habe er 12 Mann zur Leinen254 Fahrt bei des Schäfers Hauß bey 1 f Str. befehliget, Welcher Befehl aber von Johannes Nier 2. und Joh. Henrich Bru-

5 ders Wittib nicht respectirt worden. Jeder 1 f Strafe D. G. S. G.

253 wohl Abkürzung für Reihe 254 oder „Leimen“ für Lehm, s. Glossar

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Den 2 t aug hätten Johannes Möhl, Joh. Henrich Scheuermanns Sohn, und Conrad Möhl 1 Stunde vor Tag

10 gegen Verbott mit ihrem Viehe an die Weyde gefahren. Jede 1 f Strafe D. G. S. G. Den 23 t Juni seye Joh. Henrich Rühl von Oberbessingen durch das

15 Ried mit einem Karn mist 6 mal gefahren, und habe Schaden gethan. 2 f Strafe D. G. S. G. D 8 t 7 br habe Baltzer Gernert angezeiget, daß Johannes Nier 2. Ihme eine Garbe

20 zehnden Gerst auf den Steinäckern mitgenom- men habe. Denunciat: Er seye ein Juncker Zehender, und habe es aus Irthum gethan, auch weilen(?) eine zu nehmen Ihme geheißen, welches er gethan.

25 cessat

Seite 198 R

Den 4 t aug. seye Veit Möhl nicht auf dem Viehe – Marckt zu Hungen gewesen, ob er gleich dahin bestellet worden.

5 Soll mit dem zuchthauß gestraffet werden. D. G. S. G. Ferner habe Veit Möhl gegen Verbott an dem Kalle Gruben Weeg aufge- strichen.

10 Soll mit dem Zuchthauß be- strafft werden. D 29 t Junii habe Reinhard Nier gegen Verbott in einer seiner Wiesen(?) gemehet.

15 Hatt manu stipulata255 betheuert von dem Verbott nichts gewust zu haben. cessat Christian Herzog ––– , Stophel Rühls Wittibe, Friedrich Pauly und Johannes

20 Steuler haben bey gehaltener Feuer- visitation kein Waßer vor der Thür gehabt. Jeder 30 xer Strafe D. G. S. G.

255 mit der Schwurhand

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Johnnes Lutz jun., Joh. Henrich Sack, Simon Roth, Georg Jost Clös, S. Caspar Lutz haben kein Waßer beym Hauß gehabt. Jeder 1 f Strafe D. G. S. G.

5 Joh. Conrad Roth habe keine Feuer Krappen gehabt. 1 f Strafe D. G. S. G. Der Lorenz Gernert von Röthges hat sein Hauß, Scheuer und Stall noch nicht repa-

10 riren laßen. 1 f Straff aus besonderen Umständen D. G. S. G. Hanß Jost Scheuermann sein Hauß dergl. Bewanden Umständen nach nur 1 f Straffe

15 D. G. S. G. Gericht gehalten den 13 ten Junii 1768 absentes Ø

20 Zu neuen Unterthanen wurden angenom- men und bepflichtet. von Villingen Nonnenroth Joh. Caspar Koch Johannes Stephan Joh. Wilhelm Pauly Joh. Jost Stephan

25 Joh. Jost Herzog Niederbeßingen Joh. Georg Leschhorn Capar Walter u. Joh. Henrich Jager Joh. Conrad Desch

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Der hiesige Feld – Schütz Joh. Caspar Pfarrer zeiget an: Den 26 t April haben des Joh. Henrich Grafen 3 Gänße in der herrschafftlen. Luch Wiese dem

5 Hofmann auf dem Clee Schaden gethan. Jedes Stück 15 xr D. G. S. G. Den 15 t Maij habe Hartmann Berges und Joh. Adam Leschhorn ihre beede256 Söhne in Roth gegen Verbott gehütet.

10 Jeder 30 xr Strafe D. G. S. G. Den 19 t May haben Joh. Georg Zimmers Witt. 2 Schweine in der herrschafftlen Luch Wiese auf dem Clee Schaden gethan. Jedes Stück 30 xr D. G. S. G.

256 oder „beide“

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15 Den 20257 t Maij habe Joh. Georg Knipels Sohn mit 1 ochs am Theilen258 Stitzel(?) im Graben gegen Verbott gehütet. 1 f. Strafe D. G. S. G. Den 31 t Maij habe Hartmann Schultheißen Frau

20 in der herrschafftlen. Luch Wiese an der Hecke Laub vor die Geißen geschnitten. 1 f Strafe D. G. S. G.

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Johannes Emrichs Frau desgleichen in den Hayn Gärten 1 f Strafe D. G. S. G. Den 8 t Junii haben Johannes Möhls Wittib

5 2 Gänße auf der gemeine Bleich gegen Verbott geweydet. Jedes Stück 15 xr Strafe D. G. S. G. Der Feld – Schütz von Nonnenroth zeigt an: d 9 t Maij habe der herrschafftle. Schäffer von

10 Villingen 2 mal über einen besaamten Haber- Acker die Schaafe gehen laßen. 5 f. Strafe d. G. S. G. Vorbehalt. des Ersezens Den 5 t Jun seyen des Johannes Stracks

15 9 Gänß Ferckel in des herrschafftlen Würth Schloßers Garten zu Schaden gewesen. Jedes Stück 15 xr Strafe D. G. S. G.

257 oder 25 t 258 oder Theiben

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Der Feld-Schütz von Röthges gibt an: Den 19t April haben des Schuldieners 2 Ferckel dem Adam Möhl auf den Erbsen geweidet und Schaden gethan.

5 Jedes Stück 15 xr Strafe D. G. S. G. D. 29 t. dito haben des Veit Möhls 3. vier Schweine auf dem Winter Saamen gelauffen Schaden gethan. Jedes Stück 15 xr Strafe D. G. S. G.

10 Der herrschafftl. Schultheiß Müller gibt an den 15t Febr seye der Muschenheimer Neu-(?) müller mit 3 Waagen durch die Roths wiese gefahren und Schaden gethan. 9 (?) rdl. Strafe D. G. S. G.

15 Den 19t Jan. ist die Anzeige geschehen, das des Nickel Scheuermanns Frau ausgestoßen das ihr entzogene Holz hätten Schultheiß und Vorsteher s. v. versoffen. Soll ihre Begangenschafft mit dem Zuchthaus

20 verbüßen. D. G. S. G. Den 22 t Mertz habe des Melchior Bender Wittib angezeigt, daß des Joh. Henrich Benders Wittib ihr das Feuer aus dem offen ge- rißen, und in den Keller getragen habe.

Seite 201

welches herrschafftl. Schultheiß gesehen und haben attestirt. Soll ihre Begangenschafft mit dem Zuchthauß verbüßen.

5 Den 10 t Jan. habe Conrad Emrich der 2te die Nacht- Wache micht gehalten. 1 f Strafe D. G. S. G. Den 14 t Merz Adam Möhl desgl. 1 f Strafe D. G. S. G.

10 Den 18 t dito Philipp Roth ebenfalls 1 f Strafe D. G. S. G. Den 26 t Lorenz Kahl gleichfalls 1 f Strafe D. G. S. G. Joh. Henrich Müller zu Niederbessingen weilen kein Waßer beym Hauß gehabt.

15 1 f Strafe D. G. S. G.

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Philipp Schmalz desgleichen 1 f Strafe D. G. S. G. Johannes Walter ebenwohl ebenfalls 1 f Strafe D. G. S. G.

5 Gericht gehalten den 17 ten 8 br 1768 Absentes Ø Der Feld – Schütz von Villingen zeiget an: den 28 t Junii habe Johann Georg Zimmers

10 des 3 ten Frau in der Harb dem Adam Althenn Haber auf denen Furchen abge- schnitten. 1 f Straffe D. G. S. G. Eodem habe Caspar Oppermann am San-

15 ges259 Weeg gegen Verbott gemehet. 1 f Strafe D. G. S. G. Den 17 t Julii habe Johannes Graffen 2. Sohn mit 1 Ochsen am Senges(?) Weeg gegen Verbott gehütet.

20 1 f Strafe D. G. S. G. Den 12 t ejusd. hab Joh. Henrich Althenns frau in der Harb dem Adam Althenn Hafer in den Furchen ausgeropfft. 1 f Strafe D. G. S. G.

Seite 202

Den 7t 7br habe Johann Georg Knippels Sohn gegen Verbott mit 1 Ochs in den Gersten Stopfeln gehütet.

1 f Strafe D. G. S. G. 5 Den 15 t 8 br habe Joh. Henrich Zimmer 2 ten

1 Schwein in der Luch Wiesen in den Car- toffeln gegangen, gibt aber vor daß er nicht zu Haus gewesen als der Schwein hirth kommen.

10 cessat. Den 8 ten 7 br haben des Joh. Henrich Schultheißen Frau und Juliana Rühlin vor Tag denen Leuten die Birn aufgelesen. Sollen diesen Frevel mit dem Zuchthauß verbüßen.

15 Den 23 t dito haben Joh. Caspar Emrich und deßen Frau , sodann des Schuldiener Leschhorns Magdt gegen Verbott 1 f Birn aufgelesen. Jedes 1 f Strafe D. G. S. G.

259 oder „Senges“

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Der Bürgermeister zeiget an, Conrad und 20 Carl Steuler hätten die Wild-Wacht

nicht gehalten. Jeder 1 f Strafe D. G. S. G. Joh. Georg Leschhorn habe die Tag Wacht nicht gethan, sondern den Spieß im Hauß stehen

25 laßen. 1 f Strafe D. G. S. G.

Seite 202 R

Der Feld Schütz zu Nonnenroth zeiget an: Den 21 t Junii seyen des Joh. Henrich Stephans 3 Gänß in des Joh. Jost Zimmers Garten gewesen und Schaden gethan.

5 Jedes Stück 15 xr Straffe D. G. S. G. Den 21 t dito seyen des Johannn Henrich Schelten 2 Gänß in der Froh Wiese gewesen und Schaden gethan. Jedes Stück 15 xr Strafe D. G. S. G.

10 Den 13 t Jul seyen des Johannes Lincken 4 Ferckel in den Gärten gewesen und Schaden gethan. Jedes Stück 15 xr Strafe D. G. S. G. Den 18 t aug seye des Joh. Georg Ellers und

15 Conrad Mohrs Pferde bey dem See am Klee zu Schaden gewesen. Denunciaten wollten sich damit entschuldigen, daß die Buben, die ihre Pferde gehütet, davon gegangen seyen. Jeder 30 xr Strafe D. G. S. G.

20 Salvo regressu260 Hschafftlr Schultheiß gibt an: Den 9 t 7br seyen des Johannes Niers 2 Ferckel in den gärten zu Schaden gegangen. Jedes Stück 15 xr Strafe D. G. S. G.

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Der Feld-Schütz thut ferner die Anzeige: Den 14 t 8br habe der Herrschafftle. Wirth Schlosser seine Schweine nach Eintreibung des Hirthen nicht eingethan, sondern die

5 ganze Nacht lauffen laßen. Jedes Stück 30 xr Strafe D. G. S. G. Des Joh. Henrich Schelten Jun. 6 Schweine desgleichen. Jedes Stück 30 xr Strafe D. G. S. G.

260 Schadensersatz vorbehalten

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10 Joh. Adam Althenn hat kein Waßer vor der Thür gehabt. 1 f Strafe D. G. S. G. Johannes Butteron ebenfalls 1 f Strafe D. G. S. G.

15 Andreas Winn desgl. 1 f Strafe D. G. S. G. Johannes Nier und Conrad Mohr haben ihre Dächer nicht machen laßen, ob ihnen gleich solches bey 5 f Strafe anbefohlen worden.

20 Soll bewanden Umständen nach jeder 30 xer Strafe a. D. G. S. G. erlegen, die reparationen aber bey 5 f Strafe in Zeit 4 Wochen geschehen. Der Feld-Schütz zu Röthges hatte nichts an- zuzeigen, Schultheiß und Vorsteher lobten deßen

25 Fleiß.

Seite 203 R

Johannes Emrich der 2te zeiget an: Der Lorenz Gernert habe Ihme Schal(?) – Steine genommen, die er vor die Herrschafftl. von Lich gebrochen.

5 1 f Strafe D. G. S. G. Der herrschafftle. Schultheiß gibt an: Der Johannes Emrich Sen. habe nach Verstreichung261 des Pferchs gesagt, Schultheiß und Vor- steher hätten hätten262 die Gemeinde um den Pferch

10 betrogen, weshalben sie satisfaction verlang- ten. Der Emmerich muste eingestehen, dergleichen gesagt zu haben, alleine dieses Ihn da- zu bewogen, weilen der Schultheiß zu Ihme

15 gesagt, der Pferch sollte nicht verpfachtet, sondern auf das gemeine Guth gedinget werden, welches letztere aber nicht geschehen. Schultheiß versetzte hiergegen und die Gemeinde habe den Pferch verpfachtet haben wollen, so er dann

20 auch gethan. 5 f Herrschafftle Strafe, und soll eine öffentl. Abbitte vor Gericht geschehen.

Der Feld-Schütz zu Niederbessingen gibt nichts an und an dessen Fleiß wurde

25 nichts ausgesetzet. 26

261 frühere Bezeichnung für „Versteigerung“ 262 offenbar irrtümliche Doppelung des Schreibers

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199

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Der Johannes Zimmer der 4. beschweret sich, daß die Hirthen mit dem Viehe ihme einen acker mit Erbsen verdorben. Die Denunciaten sollen vor Fürstl.

5 Cantzley erscheinen, und weilen sie die anzeige negiren, sich purgieren263, so sie nicht gethan. Soll jeder Strafe und den Schaden jeder mit 30 xr. . .

Zwischen den Zeilen eingeschoben und kaum leserlich: lehern

Der Johann Georg Eller von Nonnenroth gibt an, der Joh. Henrich Schelt sen. habe zu

10 seinem Dach(?)Mann264, der einen Ast, von seinem Baum, der ihme Schaden gethan, abgehauen ge- sagt der Teuffel würde ihn doch noch desfalls kriegen, er mögte seyn wo265 er wollte. 1 f 30 xr Strafe D. G. S. G.

15 Der Feld – Schütz von Niederbessingen thut die Anzeige: Johannes Lozen 2 Ochsen in der Heynswiese an dem ge- meheten Graß gegangen, und ist kein Hüther dar- bey gewesen. Jedes Stück 1 f D. G. S. G.

20 Philipp Schmaltzen 7 Gänß seyen auf den Möhren so ausgemacht gewesen gegangen. Jedes Stück 15 xr Strafe D. G. S. G. Johann Georg Eller von Nonnenroth habe dem Joh. Henrich Zimmer in seiner Wiese

25 über die Steine gemehet. 1 ½ f Strafe D. G. S. G. Johann Georg Eller gibt an, der Johann Henrich Jerckel habe Ihme desgleichen abgemehet. 1 ½ f. Strafe D. G. S. G.

Seite 204 R

Gericht gehalten den 8 ten Maji 1769 absentes Ø

5 Zu neuen Unterthanen wurden angenom- men und bepflichtet

von Villingen Johann Adam Leidner Johann Adam Schröder

10 Johann Adam Döll Johann Wilhelm Roth Johannes Graff. Nonnenroth

263 reinigen, rechtfertigen 264 oder „WachMann“ 265 oder „wie“

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Andreas Kuhlpersch 15 Johann Georg Krausch

Peter Mezger Röthges Johann Henrich Emrich Reinhard Merkel

20 Niederbessingen Johann Caspar Wirth Johann Caspar Roth

Der Feldschütz von Villingen gibt an den 9 t 9 br haben des Johann Conrad Zimmers 3

25 Stück Schweine der Frau Räthin Sames in der ober-

Seite 205

au in der Wiese gewühlet und Schaden gethan. Jedes Stück 30 xer Straffe D. G. S. G. Den 20 t Febr. haben des Philipp Grafen 3 Schaafe obig der Luch Wiese nachmittags bey Tau Wetter

5 auf den Saamen schädl. geweidet. Jedes Stück 30 xer Straffe D. G. S. G. Den 26 t Febr. haben des Daniel Rothen 3 Schweine in der herrschaftl.en Luch Wiese gewühlet und Schaden gethan.

10 Jedes Stück 30 xer Straffe. D 29 t April habe Johann Georg Leschhorns Frau dem Johann Henrich Zimmer am Herber- Pfadt an der Anwand266 Korn abgeschnitten. 1 f Strafe D. G. S. G.

15 D 30 t April habe des Friederich Leschhorns 1. Sohn gegen Verbott 1 f: im Hesseischen267 Graben mit 2 Ochsen gehütet. 1 f Straffe D. G. S. G. D 21 t dito hat Georg Conrad Steuler von seinem Sohn

20 die Tag Wacht übernommen allein den Spieß an das Hauß gestellet; und an den acker gefahren seye. 2 f Straffe D. G. S. G.

Seite 205 R

Der Feld – Schütz zu Nonnenroth hatte nichts anzuzeigen. Dessen Fleiß wurde gelobet. Der Feld – Schütz zu Röthges hat desgl.

5 nichts anzuzeigen.

266 oder „Auwand“ 267 oder „Hesseiffen“

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Gegen deßen Fleiß ware nichts einzuwenden. Der Feldschütz zu Niederbessingen hatte keine Frevel anzuzeigen. Deßen Fleiß wurde gelobet.

10 Villingen Philip Roth, weilen sein Scheuer-Dach nicht re- pariren laßen, Soll 1 f Straffe und D. G. S. G. zahlen und bey Vermeidung 5 f Herrschafftle Straffe

15 binnen 4 Wochen das Dach machen laßen. Johannes Zimmer, weilen das angewiesene Bau- Holz zu seinem Bauen liegen laßen, und über ein Jahr liegen laßen, auch nicht verbauet. Denunciat brachte zu seiner Entschuldigung vor

20 keine Zimmerleute kriegen können. Denunciat soll vorgekommenen Umständen nach 1 f Strafe zahlen, und bey 5 f Straffe die reparatur vornehmen laßen.

Seite 206

Gericht gehalten den 16ten 8 br 1769 absentes Zu neuen Unterthanen wurden bepflichtet Von Villingen

5 Michel Diehl von Nonnenroth

Daniel Zimmer und Ludwig Müller

Der Feld-Schütz zu Villingen Johann Caspar

10 Pfarrer zeiget an: den 31 t Maji habe Christoph Steulers Frau, Joh. Hen- rich Koch 1 sten Frau auf denen herrschafftlen. äckern im Apfelröther Feld im Korn gegen Verbott gekrau- tet.

15 Jede 1 f Straffe D. G. S. G. Den 6 ten Julii habe Joh. Henrich Graf mit 1 ochs in der Born Wieße am Weeg gegen Verbott 1 f Straffe gehütet. 1 f Str. D. G. S. G.

20 Den 8 ten Julii habe Johann Georg Zimmer 1. mit 2 Stück Vieh bey dem Blau Stück in der Gerste gehütet. 2 f St. D. G. S. G.

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eodem habe des Joh. Georg Zimmers des 3ten Schwein in dem Lehen Garten in den Erbsen Schaden gethan 30 xr St. D. G. S. G.

5 Den 22 t dito habe Johann Jacob Zimmers Schwein mit 4 Ferckel daselbsten Schaden gethan. 1 f 30 xr Straffe D. G. S. G. Den 20 ten aug. habe Johanns Georg Zimmers Wit- tib Sohn mit 2. Wilhelm Pfarrer mit 1 ochs

10 in der Unter au am Weeg gegen Verbott 1 f. gehütet. Jeder 1 f Strafe Der Feld-Schüz zu Nonnenroth zeiget an: Den 11 ten Maij haben des Theodor Rothen 3 Ferckel

15 in der Herrschafftln. Frohwiese Schaden gethan. 45 xr Strafe D. G. S. G. Den 16 t Junii habe der Herrschafftle Schäfer von Villin- gen vor dem Villinger Wald auf der Ochsen Weyd mit der ganzen Heerde gehütet.

20 3 f Straffe D. G. S. G. Jedoch Salvis exceptionibus.

Seite 207

Den 25 t aug. habe Johannes Linck den Spieß des nachmittags hingestellet und 2 Karn gerste geholet, mithin die Wacht nicht recht gehalten. 1 f Straffe D. G. S. G.

5 Der Joh. Georg Eller thut die anzeige, daß Flachs-Schwingeren an der unter Pfort bey dem herrschafftl. Heu-Stall gesessen, und daselbsten ein Feuer gehabt hätten. Die Schwingern seien die Schäferin, sodann Johannes Mezgers Frau und Tochter gewesen.

10 Wird zur Fürstl. Justiz-Canzley verwiesen. Der Feld – Schütz Joh. Melchior Kohl268 von Röthges zeiget an: Den 14 ten aug. seye H. Hofmeister von Cloz durch die sauere(?) Wiese und Roths Wiese mit einer

15 Chaise gefahren. 2 f Strafe D. G. S. G. Den 11 ten 7 br sind Joh. Georg Möhlen 2 Schwein

268 oder Kahl

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auf der Hafer gewesen. 1 f Strafe D. G. S. G.

20 Johannes Emrich Sen. 2 Schwein dergleichen. Denunciat wollte sich damit entschuldigen, daß nie- mand, das die Schweine einthun können zu Hauß, und sie bey dem Wenzel im Thier Garten zum Besuch ge- wesen.

25 1 f. Strafe D. G. S. G.

Seite 207 R

Den 26 t 7 br seye des Daniel Möhls Schwein auf der Hafer gewesen. 30 xr Strafe D. G. S. G. Der Philipp Emrich thut die anzeige des Daniel

5 Möhlen sein Schwein mit 1 Ferckel hätten dem Wörner auf der Hafer Schaden gethan. 45 xr Strafe D. G. S. G. Der Herrschafftle Schultheiß Müller gibt an: Er habe des Veit Möhlen Ferckel verkauffen wollen

10 um Herrschafftle Strafe davon zu zahlen, da denn bey dem Strich269 Melchior Kohl vorgebracht die ferckel wären seyn, und er nicht im Stand solche zu ver- kauffen, und wann er Ihme 1 alb aufschreib-Geld zahl- te, so fragte er weiter nicht mehr nach ihm.

15 Denunciat soll gdgster. Herrschafft den Schaden kehren(?), wann die Sache von Fürstl. Canzey ersucht worden(?). Den 10 t Julii habe Conrad Koch den Dorff-Spieß vor seine Thür gestellt und gedroschen. 1 f Strafe D. G. S. G.

25 Den 24 t dito Conrad Spranckel desgln. mit dem Spieß nicht auf der gaße gewesen. 1 f Strafe D. G. S. G.

Seite 208

Den 25 ten 7 br habe Conrad Damer seine 2 Ferckel nicht eingethan, ohne Schaden zu thun. cessat Der Feld Schüz von Niederbeßingen gibt an:

5 Den 17ten Maij hätten Thomas Kühnen Kühe auf der gemeine dann (?) Weyd gegangen, und Schaden gethan. 2 f Strafe D. G. S. G.

269 veraltet für „Versteigerung“

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eod. des Johann Caspar Rühlen Kühe desgl. 10 2 f Strafe D. G. S. G.

Der Gerichts-Schöpf Lotz zeiget an, der Conrad Walter von Oberbeßingen habe in der gersten-Saat keine . . . . der(?) gemacht, obgleich alle gersten äcker schon besaamet gewesen, und aufgestrichen.

15 2 f Strafe D. G. S. G. Der herrschafftle. Schultheiß zu Nonnenroth beschwerte sich, daß der Schüz Joh. Henrich Jerckel sein amt schlecht gethan habe, ob er gleich öffters Ihme und bey Strafe anbefohlen sein amt beßer zu beobachten.

20 5 f Straffe D. G. S. G. Der Schuldiener Nagel von Niederbeßingen thut die anzeige, daß der Johannes Bertling und Johannes Ruppel von Münster durch die Schul- wiese gefahren.

25 Sollen requiriret werden.

Seite 208 R

Gericht gehalten den 8 ten Junii 1770 absentes Ø Der Feld – Schüz zu Villingen zeiget an:

5 Den 8 ten May hätten Martin Zimmers 2 Gänß in der herrschafftln. Luchwiese gegangen. 30 xr Strafe D. G. S. G. eodem hätte der gemeine Schäfer Thom durch die Herde Schaaf auf dem Pfarracker am Korn Schaden

10 thun laßen, hingegen den Schaden repariret habe. 1 f Strafe D. G. S. G. Den 12 ten Maji seye des Henrich Kochen Ganß in der herrschafftlen. Luch Wiese gewesen. 15 xr Strafe D. G. S. G.

15 Des Philipp althenns Wittib ganß desgl. 15 xr Straf D. G. S. G. Den 27 ten Maji habe Martin Pauli Sohn mit 1 ochs am Langen Berg – garten in der Bach gehütet.

20 1 f Strafe D. G. S. G.

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Seite 209

Den 6 t Junii habe Johann Caspar Ester Ganß in der herrschafftlen. Luch Wiese gegangen. Denunciat wollte behaupten, daß seine Frau dem Hirthen die Gänß zugetrieben habe, daß derselbe nun

5 die Ganß entgehen laßen, dafür könte er nicht. 15 xr Strafe d. G. S. G. Wiegand Zimmers 2 gänß desgleichen 30 xr Strafe D. G. S. G. Joh. Henrich Thüringers Wittib 2 Stück ebenfalls.

10 30 xr Strafe D. G. S. G. Wann aber obige Denunciaten erweisen werden, daß sie ihre Gänße dem Hirthen zugetrieben, so ist dieser die Strafe zu zahlen schuldig. Der Feld – Schütz zu Nunnenroth gibt an:

15 Den 9 ten Merz haben des Johannes Schneiders 2 Ferckel gegen Verbott ½ f in dem Hinter-Garten zu Schaden gegangen. 30 xr Strafe D. G. S. G. Den 19 t Maji habe der Conrad Mohr mit seiner Kuhe

20 auf der Pfingst – Weyd gehütet. 1 f Strafe D. G. S. G. Den 20 t Maji habe Johannes Hammel gegen Verbott 1 f sein Schwein nach Eintreibung des Hirthen herum lauffen laßen.

25 1 f Strafe D. G. S. G.

Seite 209 R

Den 25ten Maji haben der Wittib des J . . . .(?) Stephans 9 Gänß in den Gärten gegangen und Schaden gethan. 2 f 15 xr Strafe D. G. S. G.

5 Des Joh. Henrich Mauls 5 Gänß desgln. 1 f 15 xr Strafe D. G. S. G. Den 31 ten Maji habe Johannes Hammels Schwein abermahlen nach Eintreibung des Hirthen herum- gelauffen, und in den Gärten Schaden gethan.

10 1 f Strafe D. G. S. G. Der herrschafftle. Schultheiß Schneider thut die anzeige: Den 25ten 8br. a. p.270 hätten des Johannes Reuls 2

270 a. p. anni passati: des vorigen Jahres s. Glossar

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Stiere in den Hinter-Gärten gegen Verbott in 15 der Weyd gegangen.

2 f Strafe D. G. S. G. eodem habe Hans Georg Müllers Wittib 1 ochs im Hayn graben gegen Verbott 1 f an der Weyd gegangen.

20 Ludwig Kochs 1. Kuhe desgl. Jedes Stück 1 f Strafe D. G. S. G.

Seite 210

Den 1 ten Junii habe Johannes Linck mit einer Kuhe und 1 ochs am grünberger Weeg im ober- holz auf der Pfingst-Weyd gehütet. 1 f Strafe D. G. S. G.

5 Joh. Georg Kohl mit einem Ochs desgln. 1 f Strafe D. G. S. G. Den 6 ten Junii habe nach Anzeige Hans Georg Müllers Wittib der Johann Georg Eller ihr im Dornig(?) an einem acker 1 Schnitt mit grüner

10 Gerste abgeackert welches sich auch bey dem augen- schein also befunden. Denunciat wollte sich damit entschuldgen, daß der Johann Adam Linck ihme den acker vor ihm gepflüget, und er es nicht gethan habe.

15 Joh. Adam Linck gestunde ein, daß er diesen acker gepflüget habe, allein in der alten Furch geblieben seye, mithin an der Müllerin nichts abgeackert gehabt. 1 f 30 xr Straffe D. G. S. G. Vorbehaltl. der Schadens Ersetzung.

20 Der FeldSchüz von Röthges namens Conrad Koch hatte nichts anzuzeigen. Schultheiß und Vorsteher hatten an deßen Fleiß nichts auszusezen.

Seite 210 R

Der FeldSchüz Johann Conrad Luz von Niederbeßingen gabe an: Den 12 ten Febr. habe Albert Roths Sohn seine Schaafe mit den Buben auf den Saamen ge-

5 schickt und ob er Ihme solches verbotten den- noch 2 mal die Schaafe mit den Buben hinaus- geschickt habe. Denunciaten Vatter wollte sich damit entschuldigen, daß die Buben auf seine acker zu fahren angewiesen worden.

10 1 f Strafe D. G. S. G. Den 9 t April haben des Johann Caspar Lozen 2 Schweine in den gärten gegangen und Schaden ge- than. 1 f Strafe D. G. S. G.

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15 Den 1 ten Junii habe Georg Jost Clöß angezeiget, des Müller Peins 4 Esel seyen auf der Pfingst- Weyd gewesen. 1 f Strafe D. G. S. G. Johannes Herzog, Caspar oppermann, Johannes

20 Zimmer 5. Joh. Henrich Gerlach, Conrad Graf und Philipp Roth, weilen sie die ihnen auferlegten repara- turen nicht nach der gesezten Zeit gemacht.

Jeder 5 f Strafe D. G. S. G. und wann sie die reparature zwischen hier und dem

25 nechsten gericht nicht machen laßen, 10 f Strafe zahlen sollen.

Seite 211

Johann Heinrich Stephan von Nonnenroth weilen er sei- nen Schornstein bis noch nicht machen laßen. Soll 5 f Strafe D. G. S. G. und wann er solches zwischen diesem und dem folgenden Gericht nicht machen

5 läßet, 10 f Strafe zahlen. Conrad Möhl und Hanß Jost Scheuermann zu Röthges weilen sie ihre Gebäude nicht repariren laßen Soll jener 2 f 30 xr Strafe D. G. S. G. dieser aber 2 Tage mit dem Zuchthauß beleget werden.

10 Gericht gehalten den 22 ten 8 br 1770 absentes Ø Zu neuen Unterthanen wurden angenommen und in Pflichten

15 Johannes Pfarrer von Villingen Joh. Wilhelm Koch Conrad Winn und von Nonnenroth Johann Georg Weber Johannes Roth und

20 Johannes Lotz von Niederbeßingen Der Feldschütz Johann Caspar Pfarrer zeiget an: Den 14 ten Junii habe Johann Conrad Althenn bey Hor- niß Brücke mit einem Ochsen an verbottenen Weegen gehütet.

25 1 f Straf D. G. S. G. eod. habe Joh. Georg Desch auf der Herrn Beune im Graben ge- hütet und von den Ochsen gegangen, da denn dieselbe im Korn Schaden gethan. 2 f Strafe D. G. S. G.

Seite 211 R

Den 28 t Jun. habe Martin Keibers Ochs dem Anton Schwartz auf dem Eich-Köpfel im Schaden Hafer Schaden gethan. 1 f Straf D. G. S. G.

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5 Den 4 t Julii haben gegen Verbott auf den herrschafftlen äckern gekrautet: Reinhard Döllen Frau, Christian Herzogs Frau, und Johannes Herzogen Frau.

10 Jedes 1 f Straf D. G. S. G. Den 8 t dito haben unter der Mühl auf der Bach gehütet Wilhelm Pfarrer und Gerhard Matern jeder mit 1 Ochs.

15 Jedes 1 f Straf D. G. S. G. Den 17 t dito habe Johannes Stallbergers Sohn mit 1 ochs gegen Verbott 1 f Straf am Weiner271 Weeg gehütet. 1 f Straf D. G. S. G. Den 17 t. aug haben gegen Verbott 1 f in der Gerste ge-

20 forchelt Anton Diehls Frau und Michel Dölls Frau. Jede 1 f Straf D. G. S. G.

Seite 212

Den 19 t dito habe Joh. Henrich Kochen ochs im gebrannten in der Gerste Schaden gethan. Joh. Henrich Zimmers 3. ochs desgl. Jeder 1 f Straf d. G. S. G.

5 Den 14 t 7br habe Joh. Georg Zimmers Wittib Sohn mit 2 ochsen in der Ruppen Wiese gehütet. 2 f Straf D. G. S. G. Den 20 t Dito haben gegen Verbott 1 f. Birn aufgelesen Johannes Steulers 1. Frau

10 Joh. Henrich Pfarrers Sohn und Tochter, Johannes Steuler 3. Tochter Henrich Kochs Tochter Johann Georg Grafen Tochter und

15 Johannes Möhls Wittib Sohn. Jedes 1 f. Straf D. G. S. G. Den 20 t 7 br Elisabethen Esterin Sohn Anton diehls 2. Sohn und Johannes Stallbergers 2. Töchter dergl.

20 Jedes 1 f. Straf D. G. S. G. Den 15 t 8 br Elisabethen Esterin Sohn, und Johannes Mohls Sohn abermahlen. Jedes 1 f. Straf D. G. S. G.

271 oder „Winner“

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Johann Georg Jungheim zeiget an, daß Christian Her- 25 zog des Nachts um 1 Uhr mit einem ochs in die Weyd

gefahren. 1 f. Straf D. G. S. G.

Seite 212 R

Den 11 t aug. zeiget der Bürgermeister an habe der Conrad Zimmer gemeines Korn beym Tage nach Haus gefahren, da er doch um 4 Uhr bestellt(?) gewesen.

5 1 f. Straf D. G. S. G. Den 14 t aug. haben Gerichts Schultheiß und Bürger meister die Wildwacht visitirt, und keinen Wächter angetroffen, ob er gleich bei 1 f. Straf anbefohlen worden, selbe zu halten, es hätten aber die Wacht

10 gehabt Johannes Graf 1. Joh. Henrich Zimmer 2. Joh. Georg Keiber Jacob Zimmer 1.

15 Joh. Henrich Graf Conrad Althenn

Jeder 1 f. Straf D. G. S. G. Der Bürgermeister gibt an, daß folgende geheißen vor- den Stein zu fahren, welches nicht befolget haben

20 Johann Conrad Steuler Joh. Georg Zimmer 1. Friederich Leschhorn 1.

Jeder 1 f. Straf D. G. S. G. Den 19 t 7 br. seyen gegen Verbott 1 f. Straf morgens

25 vor Tag ins Feld gelaufen und haben Birn aufgelesen Johannes Steulers 3. Tochter Johannes Steulers 1. Tochter Peter Drebes Sohn

Jeder 1 f. Straf d. G. S. G.

Seite 213

Conrad Koch zeiget an des Wilhelm Zimmers Pferdt seye Ihm im Haag des Nachts in den Bohnen gewesen und Schaden gethan, welcher sich beym augenschein gezeiget. Denuntiat negirte dass es sein Pferdt gethan habe.

5 Denunciant rührte(?) dem Denunciaten das gewißen ob sein Pferdt ihm den Schaden nicht, verursachet und daßselbe des Nachts nicht im Feld gewesen. Denunciat acceptirte den Eyd. Soll diesen Eyd Morgen auf Canzley ablegen.

10 Den 29 ten 7 br habe Conrad Geibels Wittib keinen gemeine Hafer gerechert(?), ob sie gleich dazu bestellet worden. 1 f. Straf Dem Gericht S. G. Dann seyen ohne daß die Hafer gerechet gewesen

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210

15 nach Hauß gegangen: Wilhelm Döllen Frau Wilhelm Zimmers Frau Franz Leschhorns Wittib Althenns Wittib

20 jedes 30 xr Straf D. G. S. G. Den 9 t 8 br habe Joh. Georg Zimmer dem Gerichts- Schöpf Paul mit einem ochsen im Garten gehütet und Schaden gethan wie sich bey dem augenschein gefunden.

25 1 f. Straf D. G. S. G. Den 17ten dito seyen nicht auf dem gemeine Dienst gewesen. Joh. Georg Desch, Jacob Zimmer 1., Friederich Zimmers Wittib, Joh. Georg Jungheim,

30 Joh. Henrich Koch 3., Johannes Zimmers Wittib Philipp Roth und Philipp Jägers Wittib 1 f. Straf D. G. S. G.

Seite 213 R

Den 13 ten 8 br seyen nicht auf dem Dienst gewesen Friedrich Zimmers Wittib Joh. Georg Leschhorn Joh. Georg Zimmer 2.

5 Philipp Jägers Wittib Martin Keiber

Jedes 1 f. Straf D. G. S. G. Den 20 t 8 br hat der Bürgermeister die Wildwacht des Nachts visitiret, und die Wächter nicht

10 angetroffen als Wilhelm Zimmer Johannes Zimmer 4. Friederich Pauly, und Johannes Steuler 2.

15 Jeder 1 f. Straf D. G. S. G. eodem seye nicht am gemeine Dienst erschienen Hartmann Schultheiß 1 f. Straf D. G. S. G. Der Feld Schütz zu Nonnenroth thut die anzeige:

20 Den 22 t aug seyen Joh. Henrich Schelten Jun. 3 gänß auf den 5. Morgen an dem Korn Haufen ge- weßen. 45 xr Straf D. G. S. G. Den 8 ten 7 br seyen auf dem großen Herrnacker auf

25 der geschnittenen gerste gewesen, und Schaden gethan Joh. Henrich Ellers 7. gänß Joh. Henrich Mauls Jun 5 – Johannes Butterons – 6 – Jedes Stück 15 xr D. G. S. G.

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Seite 214

Der Schuldiener Kuhlpersch zeiget an, Joh. Henrich Stephan habe ihme in seiner Wiese mit 2 ochsen gehütet im Roth als den 28 t Jun. derselbe daselbsten ge- mehet.

5 2 f Strafe D. G. S. G. Der Feld Schütz zu Niederbeßingen gibt an Joh. Henrich Sack seye den 1 t Juli gegen Verbott über die Pfingst – Weyd gefahren. 2 f. Straf. D. G. S. G.

10 Joh. Caspar Luz weilen er kein Waßer vor der Thür gehabt 1 f. Straf. D. G. S. G. Der Feld Schüz zu Röthges gibt an. Den 15 t aug. seyen des Müller Peins von Nieder-

15 beßingen 3 Esel in einem acker Wicken zu Schaden gegangen. 3 f. Straf D. G. S. G. Den 17 t aug. seyen Philipp Rothen Frau und Gothe272 gegen Verbott 1 f. im großen Feld krauten gewesen.

20 Jedes 1 f. Straf D. G. S. G. Den 29 t 7 br seyen des Philipp rothen 2 Schwein des Nachts um 11 Uhr noch auf der Straßen geweßen. 15 xr Straf D. G. S. G.

Der Gerichtstermin vom Frühjahr 1771 wird nicht als ausgefallen erwähnt. Da auch jegliche Anzeigen aus der ersten Jahreshälfte von 1771 fehlen, ist anzunehmen, daß ein Protokoll des Frühjahrstermins fehlt.

Gericht gehalten den 19 ten 8 br 1771 25 absentes

Ø Als neue Unterthanen haben das homagium273 abgeschworen. Zu Villingen Johannes Klein, Johann Adam Pfarrer

30 Johannes Möhl, Conrad Jäger u. Christian Matern Nonnenroth

Johannes Schelt, und Joh. Georg Mohr.

Seite 214 R

Niederbeßingen Johann Georg Roth Der Feld – Schütz Johann Caspar Pfarrer zeiget an:

5 Den 24 ten April haben am Hellenberg am Korn Schaden gethan:

des Johann Caspar Zimmers 1. Ganß 272 Patin, siehe Glossar 273 Treue-Eid, s. Glossar

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Johann Georg Zimmers 3. " Michel Grafen 1 "

10 Johann Wilhelm Pfarrer 1 " Jede 15 xr Strafe D. G. S. G. Den 9 t. Maji habe Conrad Althenn mit 1 ochsen in der See Wiese gehütet. 1 f Strafe D. G. S. G.

15 Den 17 ten dito haben gegen Verbott 3 f. Straff Korn geforchelt: Philipp Graffen Frau Joh. Henrich Kochen 1. Frau Joh. Georg Deschen Frau Conrad Kochen Frau Friederich Zimmer1. Wittib

20 Jede 1 f. 30 xr Strafe D. G. S. G. Den 17(?) t Maji seye Conrad Althenns Frau gegen 3 f Straff durch die Herrschafftle Luch Wiese gegangen 1 f. 30 xr Strafe D. G. S. G. Den 24 t. Maji haben Korn geforchelt

25 Johannes Grafen 2. Frau, Joh. Henrich Kochen 2. Frau Jede 1. f. 30 xr St. D. G. S. G.

Seite 215

Den 4(?) ten aug. haben des Friederich Pauly 3 Stück Schwein im Hellenberg in einem Korn Haufen Schaden gethan Jedes Stück 30 xr St. D. G. S. G.

5 Den 13 ten 8 br habe Martin Keiber mit 1 Ochs in der kleinen au in der Wiesen gehütet. 1 f Straf D. G. S. G. Der Herrschafftle. Gerichts Schultheiß gibt an Den 24 ten Jaji habe Friederich Zimmers Wittib

10 Sohn mit 3 Ochsen auf der Pfingst Weyd im Graß gehütet. 3 f. St. D. G. S. G. eodem habe Joh. Georg Deschen Knecht zwischen Bien in den Wiesen gehütet.

15 2 f. Straf D. G. S. G. Joh. Henrich Althenn hat zu vernehmen gegeben, in der Harb hätten Leute in der Wiese gehütet, die derselbe anzuzeigen hat. Denunciant wuste keine anzugeben.

20 Den 2 t 7 br hat Friederich Zimmers Wittib Sohn eine Last Holz durch den Lehen Garten getragen, welcher Gang bey 3 f. verbotten gewesen. 1 f. 30 xr St. D. G. S. G. Den 3 t ejusd. hat des Feld – Schüzen Tochter den nemlichen

25 Weeg genommen. Soll ihre Begangenschafft mit dem Zuchthauß verbüßen D. G. S. G.

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Den 7 ten 8 br hat der Herrschafftle. Hoffmann Koch die anzeige gethan, daß ihme Philipp Jägers Tochter im Garten die Birn abge- macht.

5 Soll mit dem Halßeisen bestrafft werden und 10 Stck. Schläge erhalten. Salvis exceptionibus.274 Den 8 ten dito habe des Feld Schüzen Tochter eine Last Holz durch den Lehen Garten getragen. Soll mit d. Zuchthauß Straf beleget werden.

10 D. G. S. G. D. 9 ten dito habe der Dorff-Spieß bis 11 Uhr gestanden und nicht abgeholet worden, woran Joh. Georg Desch oder der Johannes Stallberger Schuld gehabt.

15 Weilen Joh. Friederich Leschhorn die behörige Bestellg. nicht gemacht, so soll dieser 1 f. Str. u. D. G. S. G. geben. D. 12 ten dito haben Joh. Henrich Pauly dem Adam Ester die Birn aufgelesen. 1 f. Str. D. G. S. G.

20 Den 13 ten dito habe Joh. Georg Zimmer den Spieß im Hauß stehen laßen, und seye an den acker ge- fahren. 1 f. 30 xr Strafe D. G. S. G.

25 oder den Frevel mit dem Zuchthauß verbüßen. Joh. Georg Deschen Frau gibt an, des G schultheißen Tochter habe auch geforchelt, deshalben G schultheiß Beweiß oder satisfaction verlangte. §. §.

30 Soll binnen 8 Tagen Beweiß führen, oder 3 f. Straf geben.

Seite 216

Joh. Caspar Leidners Sohn habe dem Gerichts – Schöpf Leschhorn eine Lücke in den Garten Zaun gemacht und solchen eingerissen. 1 f. Str. D. G. S. G.

5 und soll den Zaun herstellen. Der Feld – Schütz von Nonnenroth thut die an- zeige: Den 20 ten Maji habe des Joh. Georg Ellers Pferdt im Heißen Born im gemeinen Korn gegangen

10 und Schaden gethan. 2 f St. D. G. S. G. Johann Henrich Mauls Pferdt auf der Pfingst- Weyd desgl. 1 f. St. D. G. S. G.

274 vorbehaltlich der Ausnahmen – s. Glossar

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15 Den 29 t Jun. seye Ludwig Kochin frau dem Kreusch275 auf der Möhren Saat gewesen, und habe schmalz- kraut abgemacht. 1 f. Straf D. G. S. G. sodann ½ Tag mit Zuchthauß Straf beleget

20 werden. Den 31 ten aug. haben gegen Verbott 1 f. Strafe nach Ein- treibung des Hirthen ihre Schweine lauffen laßen Joh. Henrich Hammels Wittib 1 Schwein Joh. Henrich Schelt 3(?) 1, Joh. Jost Zimmers 1 und

25 Jeder 1 f. St. D. G. S. G.

Seite 216 R

Den 15 ten 7 br habe Joh. Wilhelm Koch sein 1 Schwein gegen Verbott 1 f. Strafe vor austreibung des Hirten heraus gelaßen. 1 f. Str. D. G. S. G.

5 Den 16 ten X br 1770 habe Joh. Conrad Scheuer- mann des Joh. Jost Zimmers 2 Gänß Joh. Henrich Hammels Wittib 2 Joh. Caspar Schelten Wittib 1 in arrest gebracht mit dem Vorgeben sie hätten

10 bey der Ober-Pforte auf dem Korn und Waizen Schaden gethan. Jedes Stück 15 xr St. D. G. S. G. Joh. Georg Eller zeiget an, den 27 ten Maji hätte Johannes Koch Sen. am Licher Weeg mit

15 2 ochsen an der Köppel-Weyd gegen Verbott gehütet. Cessat Weilen Denunciat gestorben. Johannes Mezger zeiget an, der Johannes Koch Jun. habe ein so großes Feuer bey der Nacht Wacht

20 an dem Backhauß angemacht, daß die ganze Nachbarschafft in Schrecken gerathen und Ihme seye eine Welle276 damalen entwendet worden, und der Hirth(?) so die

Seite 217

Mit Nachwache gehabt, habe gesagt, daß so Holz seye ver- brannt worden. Denunciat muste eingestehen, daß er ein Feuer gehabt, wollte aber durch den Hirth erweißen, daß es nicht so groß

5 gewesen, als er angegeben worden. Übrigens verlangte er Beweiß, daß er dem Denuncianten Holz entwendet. Bey diesem Verhör wurffe der Denunciat jenem vor, daß er nach Gunst angebe.

275 oder „Krausch“ 276 Reisigbündel, s. Glossar

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§. §. 10 Denunciat soll 1 f 30 xr Strafe u. D. G. S. G. zahlen, wegen

des entwendeten Holzes vor Canzley erscheinen. Der Feld – Schütz zu Niederbeßingen gibt an: Den 21 t 7 br habe Johann Jox von Oberbeßingen im Niederbeßinger Feld Birn gelesen.

15 1 f. Strafe D. G. S. G. Den 30 t dito haben des Johannes Peins 3 Esel auf den Rüben gegangen und Schaden gethan. Jedes Stück ½ f. St. D. G. S. G. Den 3 t 8 br habe des Michel Lamps Schwein in den

20 Cartoffeln Schaden gethan. 30 xr Strafe D. G. S. G. . . . Johann Caspar Roth habe Johannes Pein den 15 ten Maji gegen verbott 2 Furchen neben grüner Gerste aufgestrichen.

25 2 f St. D. G. S. G.

Seite 217 R

Herrschafftlr. Schultheiß zu Niederbeßingen zeiget an: Den 2 t Maji habe Johannes Roth Sen die Nacht- Wache nicht gethan, auch selbige nicht fort-

5 geheißen.277 2 f. Strafe D. G. S. G. Den 2 t. Maji seye bey 5 f Strafe das Graben machen in der oberwiese ange- sagt worden, wobey Johannes Pein nicht

10 erschienen. Cessat Weilen dem Denunciaten bey der Bestellung die arbeit nicht angesagt worden. Den 25 ten Julii habe Joh. Conrad Luz Sen.

15 die Tag Wacht gehabt den Spieß hingestellt und Heu geholt. 2 f. Strafe D. G. S. G. Den 21 t 7 br habe Christoph Roth die Tag- Wache nicht gethan.

20 2 f Straffe D. G. S. G.

277 bedeutet wohl: den Nachfolger bei der Nachtwache nicht benachrichtigt.

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Der Feld Schütz Johannes Möhl von Röthges hatte nichts anzuzeigen, an dessen Fleiß wurde nichts ausgesetzet. Herrschafftler Schultheiß Müller thut die anzeige

5 Er habe den von Schenckischen Hofleuten auf Canzley Befehl anbefohlen, sie sollten aus dem Benderschen Garten bleiben, alleine dieselbe haben solches nicht gethan, sondern das Graß und Obst abge- macht.

10 1 f. Strafe D. G. S. G. Den 21. Martii habe er und der Bürgermeister dem Conrad Koch gemeine Arbeit veraccordiren wollen, alleine wie sie nicht einig werden können, so habe derselbe geäußeret, die Röthgeßer sollten die Kränk

15 mit ihrer arbeit kriegen. Denunciat negirte solches. Denunciant aber bliebe bey seiner anzeige. aus besonderen dazu bewegenden ursachen. 1 f. 30 xr St. D. G. S. G.

20 Der Joh. Adam Möhl habe einen Brief nach Nieder- beßingen tragen sollen solches aber nicht gethan, sondern denselben dem Müller – Knecht mitgegeben, worüber sich der Schultheiß daselbsten be- schweret, daß er den Befehl nicht zu rechter

25 Zeit erhalten. 1 f. Strafe D. G. S. G.

Seite 218 R

Vermög der Feuer Visitation haben Hinterlücken ge- habt: Johann Friederich Zimmers Wittibe Friederich Leschhorns Wittib

5 Joh. Caspar Pfarrer, Wilhelm Pfarrer, Jacob Zimmer, Joh. Caspar Ester, Joh. Georg Junghein

10 Joh. Henrich Graff Joh. Georg Zimmer 1. und der 2te. Jeder 30 xr Strafe D. G. S. G. Gericht gehalten den 13 ten Junii 1772

15 absentes Ø Der Feld Schüz Christian Keiber von Villingen zeiget an

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den 27 ten April habe Johannes Stallbergers Frau 20 am Huhn(?)278 weeg dem Zellmüller im Korn geropfft.

1 f. Straf D. G. S. G. Den 7 ten Maji habe Joh. Henrich Graffen Frau Korn geforchelt. ½ f. Strafe D. G. S. G.

25 Joh. Georg Keibers Frau desgl. 30 xr Straf D. G. S. G.

Seite 219

Den 11 ten Maji habe Michael Grafen Frau am Herber Pfadt im Herrschafftlen. Korn gekrautet. 30 xr Strafe D. G. S. G. eodem Joh. Adam Esters Magdt am Hunger Weeg Korn

5 geforchelt. 30 xr Strafe D. G. S. G. Den 12 ten Maji habe Conrad Zimmers Frau hat am Eich- köpfel im Korn gekrautet. 30 xr Straf D. G. S. G.

10 Den 14 t. dito habe Joh. Henrich Pauly 2 ten Frau am Hunger Weeg im Sämgen gekrautet. Joh. Georg Materns Wittib, Joh. Wilhelm Pfarrers Tochter und Johannes Pauly des 2 ten Frau Jede 30 xr Straf D. G. S. G.

15 Den 16 ten Maji habe Michel Zimmers Wittib am Herber- Pfadt im Korn gekrautet. 30 xr Straf D. G. S. G. Martin Zimmers Frau am Eich – Köpfel desgl. Joh. Adam Kneibs Frau desgleichen.

20 Jede 30 xr Straf D. G. S. G. Christop Steulers Frau im gebrannten ebenfalls 30 xr Straf D. G. S. G.

Seite 219 R

Den 16 t Maji habe Martin Keiber mit seinem Ochsen in der Kleinen au im Graß gehütet. ¾ f. Straf D. G. S. G. Den 17 ten Maji habe Joh. Georg Graf 1 ter

5 mit seinem Ochsen in der See – Wiese gehü- tet. 1 f Straf D. G. S. G. Den 19 t Maji haben im Sämgen gekrautet: Nicolaus Rothen Frau

278 oder: Hungenerweeg

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10 Joh. Caspar Leidners Wittib Joh. Caspar Zimmer 2. Frau Martin Pauly Wittib Johannes Zimmers 2ten Frau Jede 30 xr Straf D. G. S. G.

15 Den 11 ten Junii habe Henrich Materns Frau hinter den Zäun in ihrer Mutter Wiese gegraßet. cessat und wird zur fürstl. Canzleiy verwiesen. Der Feldschütz Kiefer von Nonnenroth thut die Anzeige:

20 Den 26 ten Maji habe der Herrschafftle Schäfer zu Villingen mit seinen Schaafen in der Wis(?)- Pferch(?) genannt gehütet.

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Den 20 t Maji habe ebenderselbe dem Johannes Mezger mit 10 Stück Schaaf im Korn beym Villinger Wald gehütet. Soll 2 f. Straf wegen beiden anzeigen zahlen

5 D. G. S. G. Den 25 ten Maji seye Conrad Mohr gegen Verbott 1 f. Straf durch die Hinter Gärten gegangen. Armuths halben 30 xr Straf D. G. S. G.

10 Den 29 t ejusd. seye Joh. Georg Ellers Frau mit einem Korb voll Tücher(?) ebenfalls diesen Weeg gegangen. 30 xr Straf D. G. S. G. Der Feldschüz Joh. Georg Luz hatte nichts anzu-

15 zeigen, und Schultheiß wie auch Vorsteher hatten gegen deßen Fleiß nichts einzuwenden. Der Feldschüz Johannes Meckel von Röthges wuste nichts anzugeben. Herrschafftler. Schultheiß hatte an deßen Fleiß nichts

20 auszusezen. Dieser hingegen zeigte an: Den 26 t 8br 1771 habe Veit Möhl mit seinem Ochsen in der Waschbach im Kraut gehütet, und Schaden gethan.

25 1 f. Straf D. G. S. G.

Seite 220 R

Den 5 ten Febr. 1772 habe er dem Adam Möhl bey 1 f. Strafe anbefohlen Ihme die ausschazung279

279 hier am ehesten „Schätzung“, s. Glossar

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gegen Lorenz Gernert wegen seines camaden(?)280 des Reinhard Meckel vorzuzeigen und daraus

5 zu ersehen, ob zur Zeit der ausschazung die adjudicirten Güther besaamt gewesen, derselbe habe es aber nicht gethan, und gesagt wann er ihme schon bey 5 f anbefehle das adjudicati- ons Decret vorzuweisen, so thäte er es doch

10 nicht. Soll 1 f. Herrschafftle. Strafe und D. G. S. G. geben sodann dem Herrschafftln. Schultheißen eine abbitte thun.

Der Herrschafftle. Gerichts – Schultheiß beschweret 15 sich gegen Martin Zimmer, daß er Ihm bey der

öffentl. Gemeinde unhöfl. begegnet, und gesagt, er habe über das Herrschafftle. Guth nichts zu befehlen. 1 f. Straf D. G. S. G. Philipp Roth, weilen sein Scheuer Dach und Stall im

20 vorigen Jahr nicht machen laßen. aus besonderen Ursachen 1 f. Strafe D. G. S. G. und soll die reparation zwischen diesem und dem folgenden Gericht bey Vermeidung Leibes- Strafe beschehen.

Seite 221

Gericht gehalten zu Villingen den 24ten 8br 1772 absentes Ø

5 Zu neuen Unterthanen wurden angenommen und bepflichtet als Johann Conrad Diehl Conrad Rühl von Villingen Johann Henrich Herzog

10 Johann Conrad Mezger von Nonnenroth Joh. Henrich Müller Joh. Caspar Nagel von Niederbeßingen Joh. Conrad Nagel Johann Jost Damer

15 Johann Jacob Nagel von Röthges Johann Henrich Scheuermann

Der Feld Schüz Christian Keiber von Villingen zeiget an: Den 2 t aug. haben gegen Verbott in den Korn Stopfeln

20 gehütet: Joh. Caspar Ester mit 1 ochsen

280 unklar; möglich für „Kameraden“ – s. Glossar.

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Conrad Koch mit 2 Jud Israel mit 7 Stück Johann Henrich Zimmer 1. mit 3

25 Joh. Henrich Pfarrer mit 1 Joh. Caspar Emmerich mit 1 Joh. Georg Zimmer 1. mit 1 Philipp Grafen Wittib mit 1 Friederich Leschhorn mit 1

30 Philipp Reuter mit 1

Seite 221 R

Martin Zimmer mit 1 Ochsen Johannes Stallberger mit 1 Johann Jacob Zimmer mit 1 Conrad Althenn mit 1

5 Joh. Georg Graff S.281 mit 1 Joh. Georg Graff mit 1 Conrad Kall mit 2 Anton Schwarz mit 1 Joh. Adam Ester 1. mit 1

10 Johannes Leschhorn mit 2 Friederich Leschhorn Witt. mit 2 Joh. Caspar Zimmer 2. 1 Friederich Zimmers Wittib 1 Joh. Adam Leschhorn mit 1

15 Joh. Adam Pfarrer mit 1 Gerhard Matern mit 1 Daniel Roth mit 1 Martin Pauls Sohn mit 1 Conrad Steuler mit 1

20 Johannes Zimmer 2. mit 1 Johannes Graff 2. mit 1 Martin Keiber mit 1 Anton Diehl mit 2 Kühe Jacob Pfarrer mit 1

Seite 222

Joh. Caspar Zimmer 3. mit 1 ochsen Christian Herzog mit 2 Stiere Christoph Steuler mit 1 Henrich Matern mit 1

5 Johannes Zimmer 3. mit 1 Johann Henrich Zimmer 2. mit 1 Johannes Paul mit 2 Kühen Wiegand Zimmer mit 1 ochs Jeder 1 f. Straffe D. G. S. G.

10 Den 8 ten 7 br. seye der Herrschafftle. Schäfer Rincker am Höllenberg an den Quetschen gewesen, und solche

281 S. für „Senior“

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mit der Schöpfe282 abgebrochen. 1 f. Straffe D. G. S. G. Den 23 ten dito als er dem Wilhelm Döll das Verbott

15 wegen des Cartoffelkraut abschneiden vorgehalten, habe der- selbe gegen ihn geäußert er habe ihm kein s. v. Hunds- etc. zu befehlen, mit dem anfügen du kanst mir nicht ein Haar aus dem s. v. Hintern rupffen, auch ihn einen Groß Krischer geheißen.

20 3 f. Strafe D. G. S. G. d 26 t dito seye des Zellmüllers Schwein, so Conrad Rühlen Sohn nach der Mühl treiben wollen, ausge- brochen, und dem Jäger Weber an die Cartoffelen gegangen.

25 30 xr Strafe D. G. S. G.

Seite 222 R

Den 18 t 8br habe Johannes Graff der 2 te seine Kühe, so nicht bey das Zug Vieh gehört in der Wiesen au an die Weyd getrieben. 30 xr Strafe D. G. S. G.

5 Joh. Henrich Milius desgl. Joh. Henrich Althenn ebenfalls. Jeder 30 xr Strafe D. G. S. G. Der Herrschafftle. Hofmann Koch thut die anzeige, daß folgende in der Herrschafftlen. Wie-

10 se gehütet und Ihme Schaden gethan hätten Michel Keiber mit 2 Stück Philipp Nürnberger mit 1 Joh. Henrich Zimmer 3. 1 Johannes Graf 2. mit 1

15 Martin Pauly Wittib Sohn 1 Jedes Stück 30 xr Straffe D. G. S. G. ausgenommen Philipp Nürnberger, wird zur Canzley verwiesen. Joh. Adam Kneips Frau seye Einen ver-

20 bottenen Weeg durch die Herrschafftlen. Wiesen gegangen. 1 f. Strafe D. G. S. G. Der Feld – Schütz von Nonnenroth gibt an: Den 21283(?) t Jun seye Johann Schelten Schwein in

25 der Frohn wiese gewesen und Schaden gethan. 30 xr Strafe D. G. S. G.

282 hier: Schäferschippe mit langem Stiel – s. Glossar 283 oder „25“

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Seite 223

Den 6 ten Jul. habe Joh. Jost Schelten Schwein desgl. in dieser Wiese gegangen und Schaden gethan. 30 xr Strafe D. G. S. G. D 30 t Jul. haben Johannes Schroeders 3 Gänß auf

5 dem langen Hln.284 acker an den Korn Haufen Schaden gethan. 45 xr Strafe D. G. S. G. D 10 t aug. seye des Melchior Scheuermanns Fr. mit einer Last Holz gegen Verbott 1 f durch

10 die Gärten gegangen. Soll 1 Tag mit Zuchthauß Straf belegt werden D. G. S. G. D 2 t. 7 br. haben in der Stockwiesen gehütet, Johannes Koch mit 2 ochsen

15 Johann H.(?) Stephans Wittib Sohn mit 2. Johann Jost Schelten Sohn mit 2. Jedes Stück 1 f. Straff D. G. S. G. D. 5 t 7 br. habe Johannes Schelt mit einem ochsen Joh. Jost Schelten Sohn mit 2 ochsen im Hortz-

20 berger Grund in den Wiesen gehütet. Jedes Stück ½ f. Straffe.

Seite 223 R

Der Feld – Schütz von Röthges gibt an: Den 22 t Junii habe Johann Henrich Scheuermanns Ehefrau am Kornfeld vor den Stein- Äcker gegraßet.

5 30 xr Straf D. G. S. G. D 29 t dito habe Johannes Emrich 2. Frau und Tochter im feldgen im Korn gegen Verbott gekrautet. 1 f. Straffe D. G. S. G.

10 D 24 t Jul habe Johannes Emrich 2. Tochter in der Kallgrube auf den Linsen gekrau- tet. 30 xr Straff D. G. S. G. D 5 t aug. habe Nicolaus Scheuermanns Fr.

15 in der Kallgrube in der Gerste gekrautet. 30 xr Straf D. G. S. G. D 7 t aug. habe Johannes Emrich 2. Frau und Tochter das

284 Abkürzung für „herrschaftlichen“

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nemliche gethan. Jedes 30 xr Straffe D. G. S. G.

Seite 224

Den 20 t dito seye des Gerichts-Schöpfen Wörths 2 Schweine auf den Hoftrisch in der Hafer gewesen und Schaden gethan. 1 f Strafe D. G. S. G.

5 Den 4 t 7 br habe Johannes Möhl mit einer Kuhe in der Roths – Wiese gehütet. 1 f. Strafe D. G. S. G. D 7 t 8 br seye der Fr. von Reizenstein Schwein des abends um 8 Uhr noch auf der Gaße gewesen.

10 Soll vorhero(?) diesetwegen von dem herr- schafftlen Schultheißen verwarnet werden. D 2 t Juli seyen dem Nonnenröther Schweinhirth ohngefehr 33 Stück Schwein von der Heerde entgan- gen, und haben in dem röthgeßer Korn Schaden

15 gethan, Bey eingenommenem augenschein aber befunden worden, daß der Schaden nicht groß gewesen. Soll mit ½ Tag Zuchthauß büßen. D. G. S. G.

Seite 224 R

Der Feld Schütz Joh. Georg Loz von Nieder- beßingen gibt an: Den 3 ten 8 br habe des Joh. Conrad Luzen Sen. Schwein in den Schreiners – Gärten Schaden gethan.

5 30 xr Strafe D. G. S. G. Der herrschafftl. Schultheiß Sack gibt an, daß Joh. Conrad Luz Sen. und Thomas Kühn ihren Graben auf dem Wellers Graben

10 nicht gemacht. Jeder 1 f. 30 xr Strafe D. G. S. G. Inglen.285 haben Christoph Loz und Georg Jost Clöß gegen Verbott aufgestrichen286. Jeder 1 f. Straf D. G. S. G.

15 Gerhard Döll zeiget an, des Michel Graffen ochsen hätten Ihme Schaden in den Cartoffeln Schaden gethan. 2 f Straf D. G. S. G.

285 Abkürzung: Ingleichen 286 hier möglicherweise „aufgestaut“

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Da die Schwindin(?) das Dach nicht machen laßen, so 20 soll die den Joh. Georg Möhl von Röthges gibt an

selbe diesen fehler im Zuchthauß verbüßen, und D. G. S. G. geben.

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Johann Georg Eller und Joh. Adam Althenn Wittib von Nonnenroth, weilen ihren Scheuer gipfel nicht strecken287 laßen. Jedes 1 f Straf D. G. S. G.

5 Conrad Winns Wittib von Nonnenroth gibt an, der Ludwig Stephan habe ihr die äpfel abgemacht, obgl. die aussteinung288 geschehen. 1 f. Straf D. G. S. G. und die äpfel ersetzen.

10 Gericht gehalten den 23 ten Junii 1773 absentes Ø Der Feldschütz von Villingen Christian Keiber gibt

15 an: Den 14 ten 8br 1772 haben des Johann Conrad Zimmers 2 Kühe auf dem Mühl Graben dem Gerichts-Schultheißen im Kraut Schaden gethan. 2 f. Strafe D. G. S. G.

20 D. 26 t April 1773 habe Martin Pauly Wittib am Hunger Weeg im Korn geforchelt. 1 f. Strafe D. G. S. G. D. 3 ten Junii habe des herrschafftl. Schäfers Knecht in der Herrschafftln. Danckerts Wiese mit der ganzen Heerde

25 Schaafe gehütet, alleine nicht viel Schaden gethan. 1 f. Straf D. G. S. G.

Seite 225 R

Den 9 ten Junii habe Johannes Möhls Wittib Tochter Graß in der Harb im Korn liegen gehabt. 1 f. Straf D. G. S. G. Den 11 ten dito habe des Johannes Pauly Sohn am

5 Äpffelröther Weeg gegen Verbott gehütet. 30 xr Strafe D. G. S. G. Der Feld Schüz Johann Henrich Mezger von Nonnen-

287 oder „frecken“(?) 288 Grenzmarkierung

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roth gibt an: Den 14 t April seye des Johannes Stracks Frau gegen

10 Verbott 1 f herrschafftler Strafe des Morgens vormittag auf den 5 Morgen acker krauten gewesen. 1 f. Strafe D. G. S. G. Den 25 t Maji seye dH. Pfarrers Achenbachs Pferdt und des Waasenmeisters Pferdt von

15 Villingen im Dornes in der Wiesen gewesen und Schaden gethan. Johannes Graf brachte zur Entschuldigung vor daß beide Pferde loßgerißen seyen und nachdeme der Knecht und Waa- senmeister selbige verfolget sie selbe zu Nonnenroth wieder erhalten hätten

20 nachdem derselbe dieser manu stipulata289 gehärtet(?) cessat. Den 8 ten Junii habe Johannes Mezger Jun. mit einem ochsen in der gemeinen Schlag – Wiese gehütet. Joh. Henrich Stephans Wittib Sohn mit 2 ochsen desgl. Jedes Stück 15 xr Strafe D. G. S. G.

Seite 226

Den 20 t Junii seye des Kühhirten Herzogs von Villingen im Pfaffen Ahlen auf der Hafer gewesen und Schaden gethan. 2 f Strafe D. G. S. G.

5 Herrschafftlicher Schultheiß Schneider zeiget an: Den 3 ten Maji seye der Joh. Adam Linck nicht auf dem gemeine Dienst gewesen. 1 f Straffe D. G. S. G. Der Feld Schütz Joh. Jacob Nagel von Röthges gibt an:

10 den 24 t Maji habe Veit Möhl mit 2 Kühen in der Kirchwiese gehütet und Schaden gethan. Soll diesen Frevel mit 1 Tag Zuchthauß verbüßen. D. G. S. G. Den 22 t. Junii seye des Schuldiener Kunzen Wittib

15 d H. Hofmeister von Cloz auf den Pflanzen Lappen gewesen, und habe deren geropfft. Die Denunciata soll 1 Tag im Zuchthauß büßen. D. G. S. G. Der Feld Schüz Johannes Geibler von Niederbeßingen

20 gibt an: D 7 ten April haben des Müller Peins 6 Stück Schweine in den gärten Schaden gethan. Jedes 30 xr Straf D. G. S. G. D 5 ten Junii habe Johannes Wirth mit 2 ochsen gegen Verbott

25 am Röther Weeg gehütet. 30 xr Strafe D. G. S. G.

289 manu stipulata: mit erhobener Hand, d. h. eidlich

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Seite 226 R

Der Hofmann Koch gibt an: Den 5 ten Junii habe Wilhelm Dölls Frau und Kinder obig dem Blau auf dem herrschfftln. Hafer gekrautet und den Hafer mit ausgeropfft.

5 1 f. 30 xr Strafe D. G. S. G. salvis exceptionibus Johannes Stephan habe den 27 ten Maji auf der Pfingstweyd im oberholz gehütet, darvon der herrschafftle. Schultheiß zu Nonnenroth die anzeige

10 gethan. Denunciat negirte die anzeige. Wurde demselben vorgehalten, ob er sich eydl. reinigen könne den Frevel nicht verübet zu haben. Welches derselbe anfangs acceptirte, nachher aber re. . .(?)

15 hirte, indeme es seyn könne, daß die ochsen einige Mund- voll daselbst gefressen hatten. 1 f. Strafe D. G. S. G. Gericht gehalten zu Villingen den 16 ten 8 br 1773

20 absentes Ø Zu neuen Unterthanen wurden bepflichtet, und in die homagial290 – Pflichten gesezet, als Johannes Reuther

25 Jacob Sänger Villingen

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Johann Jost Mezger Johann Michel Linck von Nonnenroth Johann Daniel Walter Johann Caspar Lutz

5 Johann Henrich Lamp von Niederbeßingen Johannes Roth Der Feld – Schütz Christian Keiber zu Villingen gibt an Den 3 ten Julii seye Joh. Caspar Ester 1. mit einem

10 ochsen im Hesseiffen Graben durch die Frucht gefahren und Schaden gethan. 1 f Straffe D. G. S. G. Den 5 ten Juli habe der gemeine Schäfer auf dem Wallenberg gehütet und im Korn Schaden ge-

15 than. 1 f Straffe D. G. S. G.

290 Huldigungs-

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D 28 t d[ito] habe Joh. Gorg Leschhorn in der zwischen Bien Wiesen mit einem ochsen gehütet. 1 f. Strafe D. G. S. G.

20 D 4 t. aug seye Martin Keiber des Abends gegen Verbott 1 f. den Herber Pfad hinaus gefahren, und die Heeg- wisch umgefahren. 1 f. Strafe D. G. S. G.

Seite 227 R

Der Herrschafftle. Gerichts – Schultheiß gibt an: Daß beim mähen der Gemeine Weyd nicht gewesen: Friedrich Zimmers Wittib, Joh. Georg Junghein,

5 Joh. Caspar Schäfer, Juliana Rühlin, Daniel Roth, Martin Pauly Wittib, Martin Keiber,

10 Philipp Roth, Christian Herzog, Johann Caspar Ester, der aber vorgibt, er wäre zu Bellersheim auf einem Kindbett gewesen gebotten worden, wäre aber nicht dahin gegangen, sondern habe

15 seine Frau dahin geschickt, alleine es seye schon 9 Uhr gewesen, als er sich anders resolviert, welches die Uhrsache seye, warum er nicht auf die Weyde kommen. Jeder 30 xr Straffe D. G. S. G. Den 30 t Jul seye Joh. Georg Desch einen unrechten

20 Weeg gefahren und habe etwas Schaden gethan, welches seiner aussage nach noch mehrere gethan haben sollen. Denunciat wurde angewiesen die übrige anzuzeigen, worauf er den Philipp Nürnberger, Johannes Graffen I. Frau, Joh. Henrich Graff, und Joh.

25 Henrich Althenn angab, so den neml. Weeg genommen. Jeder 30 xr Strafe D. G. S. G.

Seite 228

Den 1(?)t 8 br habe das Feldrecht die anzeige gethan, daß Conrad Zimmers Sohn mit ei- nem Karn mist auf seinem acker, ob er gleich vom Weeg darauf fahren können, und nach

5 dem abladen über das ganze Korn feld gefahren seye. 1 f. Straff D. G. S. G. Bey dem May – Gericht seye vergeßen worden: Daß Johannes Pauly und Joh. Adam Ester

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10 dH. Pfarer Achenbach am Stück über den Stein geackert hätten, welches das Feldrecht desgl. angezeiget, allein attestirte, daß der Stein verborgen gewesen. cessat

15 Bey Räumung der Bach sind folgende nicht erschienen; ob Ihn gleich die nöthige Bedeutung vorhero davon geschehen, als Philip Nürnberger Joh. Adam Ester 2.

20 Conrad Koch Martin Keiber Daniel Roth und Joh. Georg Jungheim Jeder 30 xr D. G. S. G.

Seite 228 R

Den 15 ten aug. habe Gerhard Döll die anzeige gethan, daß Ihme Philipp Thüringer und Cons. im Flachs in der ober au durch ihre ochsen Schaden gethan, und ihme noch über dieß unhöfl.

5 gewesen. Denunciat gabe Philipp Nürnberger Conrad Zimmer Martin Pauls Wittib, und Johannes Paul. Philipp Nürnberger verlangte Beweiß, worauf der Michel Döll äußerte, daß des Conrad Zimmers Stopfel

10 Kalb nur im Flachs gewesen. Diese 1 f. St. D. G. S. G. Den 17 t dito habe Joh. Georg Desch angezeiget, daß Ihn der Schäfer an den ganzäckern(?) das Cartoffelen Kraut abgehütet Welches sich auch bey eingenommenem

15 augenschein also befunden. Ist zur Canzley verwiesen. D 29 t 7 br habe Joh. Henrich Koch die anzeige gethan, daß Wiegand Pauly und

20 Johannes Stallberger untüchtige Gebund Flachs zu zehenden liegen gelaßen. Jeder 1 f 30 xr Straffe D. G. S. G. Des Friederich Zimmers Wittib habe auf

25 einem acker 9 Gebund Flachs dermaßen starck gebunden, daß wenn ein ordentl. Gebänd geführet worden, es wenigstens 12 Gebund

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gegeben hätten. Joh. Georg Zimmer soll seinen frevel im Zucht- hauß verbüßen. D. G. S. G. Habe Nicolaus Roth den schlechtesten Flachs auf

5 der acker zusammen gebunden, und zum zehenden liegen laßen. Denunciat verlangte Beweiß. Wird zur Canzley verwiesen. Ferner habe derselbe auf einem anderen acker

10 ebenwohl(?) einen untüchtigen bösen Flachs zum zehenden liegen gelaßen, wie aber der- selbe vernommen, daß Ein augenschein ein- genommen werden solle, so habe er die schlechte nach Hauß getragen, und an deßen statt

15 einen anderen tüchtigen auf dem acker an dessen statt gestellet gegeben. Denunciat wollte dieses dergleichen nicht auf sich kommen laßen. Wird zur Canzley verwiesen.

20 Der Feldschüz von Nonnenroth Joh. Henrich Mezger gibt an: Den 17 t Jul als die gemeinde mit den ochsen an den verschloßenen Weegen an der Kopfel Weyd gehütet; so seye des Wirths Knecht und Joh.

25 Georg Eller mit ihren 2 Pferden ins Stückes(?)291 auf die Pfingstweyd an die Weyd gefahren. Jeder 30 xr Strafe D. G. S. G.

Seite 229 R

Der Feld Schüz von Röthges Jacob Nagel thut die anzeige. Den 26 t Jun. habe Lorenz Kohl, Conrad Emmerich, und Conrad Haußmann gegen

5 Verbott an den Winter Saamen ackern geackert. Lorenz Köhl 30 xr Conrad Haußmann Jeder 15(?) xr Straffe D. G. S. G. und Lorenz Kahl wegen unhöfl. Betragens 1 f.

10 eodem seye Joh. Henrich Sert von ober- beßingen über die Ruthen mit einem Waagen gefahren, und habe an der Sommer Frucht Schaden gethan. 1 f 30 xr Straffe D. G. S. G.

291 oder „Stöckes“

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15 Den 15t Juli seyen Johannes Emrichs 2. Sohn und des Förster Schleunings Knecht mit 1 Pferd und 1 ochs am Röthgeser292 Weeg an der Weyde ohne solche aufgethan worden gewesen.

20 Jeder 30 xr Straffe D. G. S. G. D 21293 t Jul seye Nicolaus Scheuermanns Frau am Ried Graben gewesen, und habe allda gegen Verbott gegraßet. 30 xr Strafe D. G. S. G.

Seite 230

Den 21 t 7 br seye dH. Hofmeister von Clotzen Pferdt in der Lozen Wiese im graß gewesen. 30 xr Straffe D. G. S. G. Den 23 t dito seyen des Conrad Kochs 2 Kühe

5 hinter dem mittersten Garten auf dem Klee gewesen, und haben Schaden gethan. 1 f. Straffe D. G. S. G. Der Feld Schüz Johannes Geibler von Niederbeßingen zeiget an:

10 D. 3 t Jul. habe Joh. Henrich Müllers Sohn bey der Stein Wiese an der Sonntags Weyd mit 1 ochsen gehütet. 30 xr Straffe D. G. S. G. D 8 t Jul. haben Joh. Caspar Rothen 2 ochsen

15 in der Hayn Wiese gangen und Schaden gethan. 2 f. Straffe D. G. S. G. Joh. Caspar Roth von Niederbeßingen, weilen er kein Waßer vor der Thür gehabt.

20 1 f. D. G. S. G.

Seite 230 R

Johann Thomas Kühn Loz Joh. Conrad Roth Sen: Joh. Georg Roth Jun. desgl. Jeder 1 f. Straffe D. G. S. G.

5 Joh. Caspar Rühl hat Heu und dörre Flachs auf der oberlaube294 um den Schornstein gehabt.

292 im Protokoll steht „Rötherges“ – wohl irrig für „Röthgeser“ 293 oder 24

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Soll nach Hungen in arrest gebracht und allda wegen ihres Frevels bestraft werden.

10 Gericht gehalten Villingen den 16 ten Maji 1774 Der Feldschüz Johann Georg Zimmer dahier zeiget an

15 Den 8 ten April habe der gemeine Schäfer Thom auf dem Winter Saamen gehütet. Soll seine Begangenschaft mit 2 Tag Zuchthauß verbüßen. D. G. S. G. D 9 t dito seye der Johannes Matern dch.

20 die Wießau gegangen. 15 xr Straffe D. G. S. G.

Seite 231

Den 9 ten Maji seye Joh. Georg Zimmers des 1 sten Frau im Korn krauten gewesen. 1 f. Straffe D. G. S. G. D. 21(?)t dito Joh. Henrich Kochen Frau desgl.

5 1 f. Straffe D. G. S. G. D. 11(?) t. dito habe Johannes Zimmers 3. Frau im Winter – Saamen gekrautet. desgl. Joh. Georg Kalls Frau

Joh. Caspar Leydners Wittib 10 Johannes Stallbergers Frau,

und Anton Scharzen Wittib Jedes 1 f. Straff D. G. S. G. D 12 t dito Joh. Henrich Kochen Frau ebenwohl. 1 f. Straffe D. G. S. G.

15 D 13 t. May seye Wiegand Zimmers Frau durch die Wiesen gegangen. Jacob Pfarrers Frau desgln. Jede 15 xr Straffe D. G. S. G.

Seite 231 R

Der Feldschütz Joh. Georg Koch von Nonnen- roth zeigte an: D. 4 t Mart. seye des Müller Leb- sacks Sohn von der Hessenbrücker

5 Mühl mit einem Karn Frucht den verbottenen Weeg beym Pfaffen-

294 Dachraum, Speicher. Mundartlich „Oberlaave“.

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Steeg gefahren. 5 f. Straffe D. G. S. G. D. 3 ten April habe der Johannes Stephans

10 Schwein mit etlichen Ferckeln in denen Gärten gegangen, und Schaden gethan. 1 f. Straffe D. G. S. G. d. 16 t. Maji seye Philipp Koch durch die Wie- sen mit einem Pflug gefahren.

15 1 f. Straffe D. G. S. G. und soll dieser Weeg pro futuro295 bey 5 f. herrschafftler Straffe verbotten seyn.

Seite 232

Der Feldschüz Conrad Roth von Niederbeßingen thut die anzeige an: Vor einigen Tagen habe Joh Georg Wißners Frau auf dem Korn auf einem anderen acker gekrautet.

5 1 f. Straffe D. G. S. G. Der Gerichts – Schöpf Philipp Luz zeiget an Daß Georg Henrich Roth Jun. und Jacob Weller welche dermalen die Tag – Wacht gehalten, den Neu Jahrs Tag die Bettler gegen das

10 Verbott herumlauffen laßen. Jeder 1 f. Straffe D. G. S. G. Albert Roth Grsch296 zeigte an, daß Henrich Roth welcher den Tag nach dem Neu Jahr den Spieß gehabt, die Bettler gegen

15 Verbott herumgehen laßen. 1 f. Straffe D. G. S. G. Ferner gibt herrschafftler. Schultheiß an: Daß Friederich Schäfer den 10 ten Febr. gegen alle Verwarnung die Nacht

Seite 232 R

Wacht verschlaffen. Soll diesen Fehler mit 2 Tagen Zuchthauß verbüßen. D. G. S. G. Der Feldschüz von Röthges hatte nichts

5 anzuzeigen.

295 zukünftig 296 „Grsch“ vermutlich für „Gerichts-Schöffe“

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Herrschafftle. Schultheiß Müller hatte an deßen Fleiß nichts auszusezen. Joh. Conrad Luz Sen. von Niederbeßingen hat kein Waßer vor dem Hauß gehabt.

10 30 xr Straffe D. G. S. G. Gericht gehalten Villingen den 19 ten 8 br 1774 absentes Ø

15 Zu neuen Unterthanen wurden angenommen und bepflichtet: Von Villingen:

Johann Adam Zimmer Joh. Caspar Neumeyer

20 Nicolaus Emmerich Caspar Doll Johannes Pfarrer Joh. Henrich Matern und Joh. Georg Matern

Seite 233

von Niederbeßingen Johannes Luz und Joh. Albert Schmalz.

Der Feldschütz von Villingen thut die anzeige: Den 4 t. aug. haben die beiden Schäfer gegen Ver-

5 bott 1 f in den Korn Stopfeln gehütet. Jeder 1 f. Strafe D. G. S. G. Den 7 t. ejusd. habe Peter Schenk in der oberau auf dem Klee gehütet desgln. Johannes Graf 2. und

10 Martin Keiber Jeder 1 f. Straf D. G. S. G. D 17 t dito seyen durch die Herrschafftle Luch – Wiese gegangen

Conrad Kochen Frau 15 Joh. Henrich Kochen Frau

Daniel Rothen Tochter Jedes 30 xr Straf D. G. S. G.

eod: habe Johannes Zimmer 2 te am Hunger Weeg im Graben an der gemeine Weyd mit 1 ochs gehütet.

20 30 xr Straf D. G. S. G.

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Den 6 t 8 br habe Adam Ester Wittib Bohnen- Stangen ausgeropfft und nach Hauß getragen. Soll den Frevel im Zuchthauß ver- büßen D. G. S. G.

5 Den 7 ten aug. zeiget der Bürgermeister an, daß der beiden Schäfer 5 Geißen in der Hortzbach im Graß geweydet hätten. Jedes Stück 30 xr Straf D. G. S. G.

10 Dann zeiget der Gerichts Schöpf Pauly an, daß der Johannes Graff zu ihm gesagt, daß der Herrschafftl. Schäfer auf dem Winter – Sämgen gehütet habe. 5 f. Strafe D. G. S. G. Der Feldschüz Joh. Georg Koch von Nonnenroth

15 gibt an: Den 21 t May seye Joh. Adam Lincks Frau gegen Verbott 1 f Strafe durch die Gärten gegangen, ob sie gleich gewarnet worden. 1 f. Straf D. G. S. G.

20 Den 2 t Jul. seyen Johannes Reuls 6 Gänß vor der Pforte im Korn und Waizen gewesen und Schaden gethan. 1 f 30 xr Straf D. G. S. G.

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Den 2 t. Julii habe der Kühehirth Joh. Caspar Schad von Rupertsburg eine Kuhe von der Heerde abgehen und im Sommerfeld Schaden thun laßen. Nach beschehener Untersuchung, da der Hirth

5 keine Schuld gehabt. cessat Den 19 t Julii habe der Schweinhirth Johann Schnei- der von Mühlsachsen ein Schwein in hiesiges Korn zu Schaden gehen laßen.

10 30 xr Straf D. G. S. G. Joh. Georg Eller thut die beschwerende Anzeige, daß ihme an seiner Wiese im Roth von Friederich Leschhorns Wittib ¼ Rh(?) desgl. Johannes Stephan und der Waasenmeister zu weit gemähet haben,

15 wie es sich beym augenschein ausgewiesen. Jedes 1 f. Straf D. G. S. G. Vorbehaltl. der Schadens Ersezung. Der Feldschüz von Röthges namens Joh. Georg Möhl gibt an:

20 D. 18 t. Maji habe Nicolaus Scheuermanns Frau in der Kalk Gruben Wiesen graß geropfft.

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1 f. Straf D. G. S. G. D 8 ten Junii habe Johannes Möhl mit 2 Kühen in der ochsen Wiese gehütet.

25 2 f. Straf D. G. S. G.

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Den 10 t. Junii hat die Gänßhirthin mit 3 jungen Geiß- lämmern an der Roth Wiese gehütet. Soll diesen Frevel im Zuchthauß ver- büßen D. G. S. G.

5 Den 4 t. 7br habe Veit Möhl mit 2 Kühen in der Kallgruben Wiese gehütet. 2 f. Straffe D. G. S. G. oder 2 Tag im Zuchthauß davor büßen. Der Feldschüz Johann Caspar Roth zu

10 Niederbeßingen zeiget: Der Gerichts – Schöpf Philipp Luz Johann Philipp Loz Johann Caspar Roths Wittib Sohn haben gegen Verbott gemähet wie auch

15 Joh. Henrich Nagel Schuldiener, so aber die- ses Verbott nicht gewust. Jeder 1 f. Strafe D. G. S. G. Der Schuldiener cessat. Nachdem der Zollbereiter Temme die anzeige

20 gethan, daß der Georg Conrad Steuler, und Joh. Henrich Pfarrers Wittib Sohn dahier die Tag- Wacht am verwichenen Samstag nicht ordentl. gethan hätten: so wurden dieselbe vernommen, die dann durch den Herrschafftl. Jäger Weber und deßen Frau wie auch

25 die Kuhhirthin allhier behaupten wollten, daß sie dazumahlen

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unten im Ort auf der gaße gewesen, wie der De- nunciant ins Ort kommen. Herrschafftlr. Schultheiß von Niederbeßingen beschwer- te sich über den Joh. Conrad Luz Sen., daß ihm der-

5 selbe vorgeworffen, er bringe die Leute unnötiger weise ums Geld, weshalben er satisfaction ver- lange. 3 f. Straf D. G. S. G. soll vor dem Gericht sogleich abbitte thun,

10 so auch geschehen. J. Wilhelm Koch hat auf senem Boden um den Schornstein geschwungenen(?) Flachs liegen gehabt. Denunciaten Vatter Johannes Wind(?) wollte diesen Fehler damit entschul-

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15 digen, daß derselbe in der Bestürzung, weilen ihme wieder297(?) sein Sohn damalen in agone gelegen, auch würkl. gestorben seye, den Flachs dahin geworfen und wegen ihrer eigenen Kranckheit, hernach nicht hinwegthun können. Joh. Adam Pfarrer habe auf der Kammer(?) Back(?) kohlen(?) liegen gehabt, worauf Flachswerck sich befunden. 10 f. Straf D. G. S. G.

20 Gericht gehalten zu Villingen den 17 ten Maji 1775 absentes Ø Der Feldschüz zu Villingen Christian Keiber

25 zeiget an: D. 16 t April hat gegen Verbott 1 f. im Korn gekrautet Johann Georg Zimmers Wittib. 1 f. Straf D. G. S. G.

Seite 235 R

Eodem Anton Schwarzen Tochter 1 f. Straf D. G. S. G. Den 18 ten Joh. Georg Zimmers des 1 sten Frau u. Henrich Materns Frau.

5 Jede 1 f. Straff D. G. S. G. Den 19 ten Anton Diehls Frau 1 f. Straffe D. G. S. G. D. 1 ten Maji habe Philipps Rothen Frau hinter der Zell Mühle Korn geropfft.

10 1 f. Straff D. G. S. G. Der Feld Schüz Joh. Jost Zimmer zu Nonnen- roth hatte nichts anzuzeigen, Schultheiß und Schöpfen hatten an deßen Fleiß nichts auszusezen. Der Feldschüz Conrad Filsinger zu Röthges

15 gibt an: Jud Isaac von Muschenheim und cons. hätten einen verbottnen Weeg durch die Wiesen geritten und jener Ihm Feldschüz unhöfl. begegnet. ½ f. Straff D. G. S. G.

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Der Feld Schütz Georg Jost Clöß zeiget an zu Niederbeßingen D. 20 t Mart. seye Jud Mendle298 von Lich mit einem

297 schwer leserlich: „ihr Bruder(?)“ 298 oder „Mendte“

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ochsen über das Korn feld gefahren und Schaden ge- than.

5 1 f. Straffe D. G. S. G. D. 2 t. April habe des Michel Lampen Schwein in den Gärten Schaden gethan. 30 xr Strafe D. G. S. G. D. 6 t. Maji haben des Müllers von Mühl-

10 sachsen 2 Esel in den Wiesen gegen alle Warnung an der Weyde gegangen. 1 ½ f. Straff. Gericht gehalten zu Villingen den 16 ten 8br. 1775

15 absentes Ø Zu neuen Unterthanen wurden angenommen und in die gewöhnlichen homagial Pflichten299 gesezet.

20 von Villingen Johann Caspar Pfarrer Johann Henrich Diehl Carl Rühl und Philipp Seipert

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Zu Nonnenroth Johann Henrich Mezger Johannes Zimmer Ludwig Winn

5 Zu Niederbeßingen Conrad Roth Zu Röthges Conrad Spranckel Johann Georg Scheuermann

10 Der Feldschüz zu Villingen thut die anzeige: Den 2 t Julii haben im Bien Graben gehütet Caspar Oppermann, Johannes Stallbergers Sohn, Philipp Graffen Wittib Sohn.

15 Jeder 1 f. Straffe D. G. S. G. D. 3 ten Julii habe Johannes Möhls Wittib auf der Gänß – Weyd in der Gerste gegen Ver- bott gekrautet. 1 f. Straf D. G. S. G.

299 Lehnspflichten, s. Glossar

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20 eod. habe Joh. Georg Klöppels Wittib in der ober au DH. Pfarrer gegen Verbott im Waizen gekrau- tet. 1 f. Strafe D. G. S. G.

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Den 13 ten Jul. habe Joh. Henrich Graffen Frau gegen verbott auf der Hayd Hafer geforchelt. 1 f. Straf D. G. S. G. eodem Joh. Freiderich Zimmers Tochter desgl. in

5 der au. 1 f. Strafe D. G. S. G. D. 23 ten Julii seye Conrad Althenns Frau gegen Verbott durch die Herrschafftle. Luch Wiese gegangen. Denunciat entschuldigte sich damit, daß er Graß

10 von dem Hofmann gekaufet, so seine Fr. sehn wollen. cessat. D 20 ten dito haben deme Praeceptor300 Leschhorn Pflaumen aufgelesen, Anton Schwarzen Sohn u.

15 Jacob Pfarrers Sohn 30 xr Strafe D. G. S. G. D. 20 t. Jul. habe Martin Zimmers Frau des Jacob Zimmers Wittib Hafer geropfft.

20 Jede 1 f. Straff D. G. S. G. Johannes Zimmer zeiget an, des Joh. Georg Zim- mers 4. und des Henrich Kochen Wittib 4 Gänß hätten in der See Wiese im Graß geweidet. Jedes Stück 15 xr D. G. S. G.

Seite 237 R

Der Feldschüz von Nonnenroth gibt an: Den 31 ten Maji seyen des Johs. Steuls 4 Gänß in den Hintergärten gewesen und Schaden gethan.

5 1 f. Straf D. G. S. G. Johann Adam Pfarrers 3 Gänß desgl. 45 xr Straf D. G. S. G. Den 6 ten Jul. seyen des Johannes Stephans 5 ferckel hinter dem Hayn auf der Gerste

10 zu Schaden gewesen. 1 f. 15 xr D. G. S. G.

300 praeceptor = Schulmeister.

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Den 10 ten dito haben gegen Verbott in der Gerste gekrautet: Joh. Adam Althenns Wittib Tochter u.

15 Joh. Henrich Ellers Tochter u. zwaren des Joh. Caspar Schelten Wittib. Jede 1 f. Straf D. G. S. G. Joh. Georg Eller zeiget an: Den 8 t. aug. habe Joh. Jost Koch(?) mit seinem ochsen und Kuh gegen Verbott hinter

20 dem Bircken see gehütet. Denunciat brachte zu seiner Entschuldigung vor, daß die Kuhe ihm entgangen seye, und auch dieselbe gleich wieder geholet habe, welches attestirt wurde. cessat.

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Joh. Georg Kahl desgleichen. Denunciat wollte sich damit entschuldigen, daß ihme sein ochse entgangen seye, aber keinen Schaden gethan habe, welches attestirt wurden nach gethanem Handgelübde. cessat.

5 eod. habe Johannes Koch mit 2 Ochsen an der Hirthen Wiese auf der Pfingst Weyd gehütet. Denunciat wollte behaupten, daß er keinen Schaden gethan, welches er mittelst Handgelüb- de betheuerte.

10 cessat. Der Herrschafftle. Schultheiß Schneider gibt an: Den 6 t. Jul. habe Johs. Stephan seine 2 Schwein gegen Verbott nach Eintreibung des Hirthen nicht eingethan, sondern laufen laßen.

15 1 f. Straf D. G. S. G. D 25(?) t 7 br habe Philipp Kiefer, als er Flachs ge- ropff mit seinem ochsen im Mittag vor dem Horzberg gegen Verbott in der Wiese gehütet.

20 1 f. Straf D. G. S. G. Der Feldschüz zu Röthges thut die anzeige: Den 29 Junii habe der Schäfer Wißner in der Non- nenröther Weyd gehütet, aber keinen Schaden gethan, wei- len das Heu vor elf Tagen erst gemacht worden.

25 Cessat.

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D. 27 t. Junii haben Johannes Meckels 3 Schweine in des Joh. Henrich Scheuer- manns Garten auf den Möhren gewesen und Schaden gethan.

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5 1 f. 30 xr Straf D. G. S. G. Den 25 ten 7 br seyen des Conrad Wendel Niers 3 Schweine in des Försters Garten zu Schaden gewesen, Schultheiß und Vorsteher attestirten aber, daß der Denunciat die

10 Ställe machen laßen, und dahero die Schwei- ne nicht verwahren können. 30 xr Straf D. G. S. G. Den 14 t 8 br hat der Förster Schleuning die Kirch Wiese ohne Erlaubnis eingenommen

15 und mit seinem Pferdt behütet. 30 xr Straf D. G. S. G. Johannes Nier zeigte an, daß Nicolaus Scheu- ermanns Frau dem Förster Schleuning den 29 t May ins Korn gekrautet habe

20 30 xr Strafe D. G. S. G.

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Schultheiß Vorsteher und Bürgermeister thun die Anzeige, daß den 9 t 8 br als die Schweine zur Mast gebrennt worden, des Conrad Kochen 3 Schweine gegen Verbott 30 xr Strafe des morgens um 7 Uhr

5 noch auf der Straße gelaufen hätten. 30 xr Straffe D. G. S. G. Herrschafftlr. Schultheiß gibt, daß des Conrad Kochen Jung mit einem ochsen im Feldgen zwischen Korn und Fußweeg gehütet, und von da in den

10 obersten Boden durch das Graß gefahren, und Schaden gethan habe. 1 f. Straf D. G. S. G. Das Feldrecht zeiget an, daß Veit Möhl 1⁄16

1⁄32 auf der Heyd denen aufstößer aus dem gesezten

15 marckstein heraus geackert habe. Denunciat entschuldigte sich damit, daß sein Sohn den acker gepflüget habe. Da derselbe noch in die Schule gehet, so soll derselbe in derselben desfalls gezüchtiget werden. D. G. S. G.

20 Der Feldschüz zu Niederbeßingen zeiget an: Den 2 t Junii habe Johs. Wirths Tochter gegen Ver- bott im Korn gekrautet. 1 f. Straf D. G. S. G.

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Den 14(?) t Junii seye des Michel Lampen fr. in der Gerste gewesen, und habe auf Joh. Caspar Rothen Witt. acker gekrautet. 1 f. Straf D. G. S. G.

5 Den 31 ten Julii haben Joh. Conrad Wirths 8 Gäns in den Born – Gärten gegangen. 2 f. Straf D. G. S. G. Den 13 t 7 br habe Michel Lampen Sohn dem Joh. Georg Roth die Birn aufgelesen.

10 1 f. Straf D. G. S. G. Den 24 t 7 br seye Joh. Henrich Roths Sen. Fr. vor dem tag Leuten unter die Birn ge- gangen. 1 f. Straf D. G. S. G.

15 Joh. Georg Rothen Jun. frau desgln. Joh. Conrad Luz den 2 t 8 br ebenfalls. Jedes 1 f. Straf D. G. S. G. Der Herrschafftle. Schultheiß zeiget an:

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Den 30 ten May habe ein fremder Schnorrermann(?)301 auf der Pfingst Weyd gegen Verbott 30 xr gehütet. 30 xr Straff D. 27 t Jul. habe Georg Henrich Roth Jun. die Nacht-

5 wache nicht gethan. 2 f. Straf. d. G. S. G. D. 14 t 7 br Joh. Conrad Wirth dergl. 2 f. Straf D. G. S. G. Der Bürgermeister Johannes Geibler gibt an

10 1 ten aug. habe Joh. Cornad Roth Sen. einen Karn voll Stein von einem gemeinen Weeg weggeführet, so doch zu Bestreuung des Weegs dahin gefahren worden, dabey aber noch viele böße Worte ausgestoßen.

15 1 Straf D. G. S. G. soll bey 5 f. Strafe binnen 14 Tagen wieder so viel Stein auf den gemeine Weeg fahren als er weggefahren.

301 jüdischer Bettler, s. Glossar

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Gericht gehalten zu Villingen den 20 ten Maji 1776 absentes Ø

5 Der Feldschüz Christian Keiber zeiget an: Den 12 (17?) ten Maji haben Wilhelm Pfarrer, Johannes Graff 1. und Johannes Zimmer 1. am schwarzen Stück zwischen dem Korn ge- hütet.

10 Denunciaten wollten sich damit entschuldigen, daß sie auf einem Brach acker gehütet. Jeder 15 xr Strafe D. G. S. G. eod. haben Caspar Oppermann, und Johann Caspar Jimmer 2. auf der Pfingst weyd

15 im graß gehütet. Jeder 1 f. Strafe D. G. S. G. D. 15 t dito hat Johann Adam Leidner in der Herrschafftlen apfelröther Wiesen gehütet. 1 f. Strafe D. G. S. G.

20 D. 16 t April zeiget der Wildwächter an, daß des Johannes Graffen Pferdt und Follen nächtl. weise im Korn geweidet hätten. 3 f. Strafe D. G. S. G.

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Anton Diehls Frau zeiget an, daß des Christoph Steulers Frau sie geschlagen. Denunciata negirte die anzeige. wird zur Canzley verwiesen.

5 Zeiget Christoph Steulers Frau an, daß des Anton Diehls Frau ihr Waizen geropffet habe. Denunciata negirte die anzeige. Wird zur Canzley verwiesen. Den 20 t Maji zeiget Conrad Zimmer an, daß

10 ihne und noch mehr Leuten des Adam Leidners Frau Korn geropfet habe. Denunciata verlanget Beweiß. Ex post302 gestunde ein. Wird zur Canzley verwiesen. 1 f. Straf D. G. S. G.

15 Der Feldschüz von Nonnenroth zeiget an: Den 18 t Febr. seye des Weinhändlers Klein von Utph Geschirr durch durch die Wiesen gefahren. 5 f. Straf D. G. S. G.

302 im Nachhinein

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Den 2 t merz hat des Johannes Niers Frau 20 gegen Verbott Korn geropfft.

30 xr Straff D. G. S. G. Den 30 t merz des Johannes Reuls Frau des- gleichen. 30 xr Straff D. G. S. G.

Seite 241 R

Den 4 t April habe des Johannes Stracken Tochter bey der Bett-Wiese Korn geropfft. 30 xr Straf D. G. S. G. Den 25 t April habe Joh. Henrich Schelten

5 Wittib gegen Verbott Korn geforchelt. 30 xr Straff d. G. S. G. Röthges Der Feldschütz Johannes Steuler zeiget an Den 6 ten May seye der Hessenbrückermüller

10 Lebsack mit einem Waagen Holz über die Rothen(?) gefahren.

Herrschafftler Schultheiß attestirte, daß ein ordentlich Weeg da gewesen, ehe die Gerst gesäät worden.

15 cessat. Den 9 ten May ist Conrad Haußmanns Schwein

hinter den Wiß Lappen(?) auf dem Klee gewesen und Schaden gethan. 30 xr Straf D. G. S. G.

20 Den 14 t May haben Adam Dörren und Caspar Dörren Frau von Oberbessingen im hiesigen

Feld gekrautet. Der Herrschafftle Schultheiß bezeuget, daß damalen das Verbott zuerst gegeben worden, wovon

25 die Denunciatae nichts gewußt hätten. cessat.

Seite 242

Den 25 ten May des Jacob Müllers Tochter von oberbeßingen desgl. cessat ob eandem causam303 Der Bürgermeister Johannes Möhl thut die an-

5 zeige, den 21 t April habe er den Philipp Roth Steine an die Schul zu fahren geheißen, welches der- selbe nicht gethan, sondern gesagt die Reihe seye nicht an ihm. Da darum die Stein- fahrt bey 1 f. Strafe aufgegeben, so habe der-

303 [Verfahren] eingestellt aus dem gleichen Grund.

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10 selbe geäußeret, du Naßenweißer Büger- meister, du Krischer, du sollst mich S. V. hinten lecken, und noch mehrere Scheltworte aus- gestoßen. Wird zur Canzley verwiesen.

15 Niederbeßingen Der Feld Schüz Johannes Roth gibt an: Habe Förster Loz in seinem Steinwiesen(?)-Garten gehütet, ohne Koppel, aber keinen Schaden gethan. 1 f. Strafe D. G. S. G.

20 Nota: Da der Förster nachher mittelst Handgelöbnis an Eydes statt bestärcket hat, daß er von der Herrschafftln Schultheißen gemachte Verordnung keine Wißenschafft gehabt, auch seines erinnerns nicht gehört, daß die gemeinde damahlen durch den Glockenschlag zur publikation derselben conveniret304 worden, so hat man die Strafe à (?) 1 f wieder aufgehoben.

25 D. 10 t Maji habe Thomas Kühn in seiner ... ed(?) wiese ohngekoppelt gehütet, aber keinen Schaden gethan. 1 f Strafe D. G. S. G.

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eodem Albert Roth in der Dorffgasse desgl. 1 f Straf D. G. S. G. Der Herrschafftle Schultheiß Sack zeiget

5 an, der Johannes Walter habe wegen des Graben aufräumen in den Wiesen mit Ihme gezancket, und seinen Graben auf die gesezte Zeit nicht räumen wollen. Denunciat wollte sich damit entschuldigen, daß er

10 just Bier gebrauet, welches er dem Denunciant (?)und daß sein einer Sohn ins Pfarrhauß gehe, und der andere ackere(?) jedoch . . . . (?) 4 Uhr sein Graben gemacht aber nicht gezanckt gehabt. Wird zur Canzley verwiesen. Den 12 t April seyen Hermann Meyer von Lich 2 ochsen auf dem Kornfeld gewesen und schaden

15 gethan. 2 f. Straf D. G. S. G. Bey der Feuer visitation zu Villingen hat sich befunden,

20 des Henrich Schmitten Wittib ihren Schornstein im Frühjahr nicht fegen laßen. Denunciata entschuldigte das angeben, dadurch daß sie nicht einheimisch, sonder den ganzen Sommer in der Pfalz gewesen seye, und

25 daselbst gearbeitet habe. 304 versammelt

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Herrschafftl. Gerichts-Schultheiß attestirte der Denunciata Vorgeben. cessat

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Der Conrad Zimmer habe ein rußvolles Camin noch niemahlen fegen laßen. Weilen nicht über 4 mahl Feuer im offen gewesen, auch nicht viel Ruß da

5 seie, so habe er nicht für nötig gehalten daßelbe fegen zu laßen. § § Da die Herrschafftl. Feuer ordnung siet vielen Jahren nicht publiciret worden und in dem vor ohngefehr 1 Jahr publicirten extract die Verordnung, daß alle Jahr 2 mahl die Schornsteine und Camine bey 5 f Strafe gefeget werden sollen, nicht enthalten ist, so träget man Bedencken, desfalls auf viele Strafen zu erkennen.

10 In des Schäfers Hauß zu Nonnenroth hat sich Ge- fütter auf dem Boden nahe an der Küche ge- funden. Herrschafftler. Schultheiß liese sich hingegen vernehmen, der Boden seye nicht nahe an der Küche, und der Schäfer habe kei-

15 nen andern Ort Futter zu legen, überdeme seye ihme auch die Feuer ordnung nicht publicirt worden. Cessat. Die gemeine Hirthen zu Röthges haben 1 Karn voll Geißen Laub Raißer(?) auf dem Speicher

20 liegen gehabt. Der Herrschafftle Schultheiß gabe an, die Feuer- Ordnung seye denen Hirthen nicht bekannt. cessat. Der Schuldiener zu Röthges habe Spreu auf der

25 Rihr305 Kammer liegen gehat. Der herrschafftle. Schultheiß brachte das nemliche wie bey den vorigen denunciatern an. cessat Hat die Gemeinde Niederbessingen gegen den ergan-

30 genen Polizey Befehl das Dach auf dem Brau- hauß Schornstein nicht wegmachen laßen. Die Vorsteher stellten hiergegen vor, das Brauhauß stehe vor dem ort, am Waßer, seye mit Ziegel bedecket, und wann das Dach, so zu dem Ende, damit wann es regnete,

35 nicht in den Kessel regne, gemacht worden, verbrennte, in das Waßer falle. cessat.

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Gericht gehalten zu Villingen den 23 ten 8 br 1776 absentes

305 oder „Röhr“, oder „Rohr“

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Ø 5 Zu neuen Unterthanen wurden angenommen

und in die homagial Pflichten ge- sezet Von Villingen Johannes Schäffer

10 von Niederbeßingen Johannes Walter Philipp Müller Joh. Philipp Schmalz von Röthges

15 Christian Nier Lorenz Möhl und Johannes Möhl Der Feldschüz Christian Keiber von Villingen gibt an:

20 Den 1 ten Jun. haben Anton Diehls 2 Kühe dem Conrad Zimmer und Friederich Kall in Weizen gegangen. 2 f. Straff D. G. S. G. D 10 t dito habe Johannes Zimmer 1. am Hellenberg

25 gegen Verbott 1 f. gehütet. 1 f Straf D. G. S. G.

Seite 244

D. 19 t Junii habe Friederich Zimmers Wittib Sohn im Hesseiffen306 Graben gehütet, und durch die Frucht gefahren. 1 f. Strafe D. G. S. G.

5 Den 8 ten Julii haben gegen Verbott 30 xr Straffe im Sommer Feld gekrautet:

Anton Schwarzen Wittib, Philipp Nürnbergers Frau, Conrad Kochen Frau,

10 Joh. Henrich Kochen 1. Frau, Hartmann Berges Frau, Joh. Caspar Nürnbergers Magdt, Joh. Georg Materns Tochter Joh. Henrich Pfarrers Wittib.

15 Joh. Jost Zimmers Frau Johannes Zimmers 4. Frau Melius Frau

Jede 30 xr Straf D. G. S. G. Den 16 t. Julii haben im Herrschafftln. Waiz gegangen,

20 Caspar Oppermanns ––– 4 Gänß Johannes Zimmers 2. ––– 2 ––– Johannes Herzog ––– 1 ––– Conrad Dieterich ––– 1 –––

306 vgl. Blatt 14 R, 98 R, 205, 227

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Jedes Stück 15 xr Straf 25 D. G. S. G.

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Den 3 ten aug. haben gegen Verbott 30 xr am Äpfelröther Weeg gehütet

Joh. Caspar Emrich Anton Schwarzen Sohn

5 Johannes Zimmer 4. Jeder 30 xr. Straf D. G. S. G. Den 8 ten aug. hab Wilhelm Seiberts Sohn des Zellmüllers Schwein durch die Wiesen au getrieben.

10 15 xr Straf D. G. S. G. Den 17 ten dito hat Freiderich Kall durch die Wiesen- au einen Karn Mist gegen Verbott 30 xr ge- fahren. 30 xr Straf D. G. S. G.

15 Den 6 ten aug. zeiget Joh. Caspar Ester an, des Juden Israels Knecht habe gegen Ver- bott 1 f. im Biengraben gehütet. 1 f. Straf D. G. S. G. Den 30 t. aug. zeiget der Krafft von Langd an, daß

20 Ihme Joh. Henrich Koch und consorten von hier in der Herrschafftlen apfelröther Wiese, welche er in Be-

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nutz gehabt, im Graß gehütet hätten. Denunciat negirte die Anzeige. Wird zur Canzley verwiesen. Ex post307 bathen Koch und Daniel Roth um eine gelinde Bestrafung.

5 Jeder 1 f Straff D. G. S. G. Der Feldschüz von Nonnenroth Joh. Georg Eller gibt an. Den 3 ten Julii habe Joh. Henrich Mezger, Johs. Butteron, jeder mit einem Ochs vor dem

10 Horzberg in der Wieße an den Heu Kogel gehütet. Jeder 1 f Straf D. G. S. G. Den 24 t July haben des Johannes Schneiders 4 Gänß hinter dem Hayn im Kraut

15 gegangen und Schaden gethan. 1 f. Straf D. G. S. G.

307 nachträglich

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Den 26 t. Jul haben des Johs. Stracks 4 Gänße in der Gerste vor der Unterpfordt Schaden gethan.

20 1 f. Straf D. G. S. G. D. 8 t. aug. habe des Andreas Webers Frau gegen Verbott 1 f. im Sommer Feld gekrautet. 1 f. Straf D. G. S. G.

Seite 245 R

Der Herrschafftle. Schultheiß zeiget an, den 21 t Jun. seyen Joh. Wilhelm Koch und deßen Frau sodann Daniel Winn Jun: und deßen Frau des

5 Nachts um halb 11 Uhr nach Hauß kommen und habe jedes 1(?) Last Graß gehabt. 1 f Straf D. G. S. G. Der Feldschüz von Röthges Johannes Steuler gibt an:

10 Den 23 t Junii seyen des Joh. Thomas Deschen und Joh. Martin Deschen von Wet- terfeld 2 Pferdte gespanne hinter der Kirch auf der Gerste zu Schaden gewe- sen.

15 Denunciaten wollten sich damit entschuldigen, daß die Pferdte ihnen entgangen seyen, welches Schult- heiß attestirte. Jeder 30 xr Strafe D. G. S. G. Der Herrschafftle Schultheiß Müller

20 thut die anzeige: Den 1 t Jul hätten Friz Pauly Erben von Villingen gegen Verbott 1 f gemähet. Denunciat Peter Paul excusirte308 sich mit der Unwißenheit, so er auch mit Handgelübde betheuerte.

25 cessat D 5 t Jul. Christoph Schmitt und Adam Heß meister von Münster desgl. Denunciaten haben ebenfalls davon keine Wißenschafft gehabt.

30 cessat.

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Der Feldschütz Johannes Roth von Niederbeßingen gibt an: Den 18 t Jul. habe Joh. Conrad Luzen Sen Frau dem Joh. Henrich Roth auf seinem Gersten-

5 acker gekrautet.

308 entschuldigte

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30 xr Strafe D. G. S. G. D. 21 t Jul. habe des Wilhelm Bleyen Pferdt in der Lache geweydet, und keinen Hüther gehabt.

10 1 f. Straf D. G. S. G. D. 7 t. 8 br habe des Johannes Wirthen Schwein in den Obergärten gelauffen und das Obst aufgefressen. 30 xr Strafe D. G. S. G.

15 Der Land Commissarius Temme thut die anzeige, daß bey der gehaltenen Feuer visitation kein Waßer parat stehen gehabt Der Schulmeister Nagel 5 f. Straf D. G. S. G.

20 Johannes Glaub 5 f. Straf D. G. S. G. Conrad Roth Jun. 5 f. Straf D. G. S. G.

Seite 246 R

Georg Jost Clöß 5 f. Straf D. G. S. G. Schmalzen Kindern Da in dieser Kinder Behaußung Johannes Stü

5 ber(?) wohnet, so nichts in Vermögen hat, so cessiret309 die Straff. Gerichts – Schöpf Roth 5 f Strafe D. G. S. G. Schultheiß Desch. Weilen derselbe nichts im

10 Vermögen hat cessat Ingleichen daß der Schäfer Seipp zu Nonnenroth gegen den ergangenen Canzley Befehl den 21 t 7 br a. c. seine Geiße und 10 bis 15 Stück

15 Schaafe in dem Feld an den Gersten gläcken und Haufen freßen laßen. 5 f Strafe D. G. S. G. Ferner daß die Gänßhirthin zu Nonnen- roth dem Joh. Henrich Müller daselbsten

20 mit der ganzen Heerde auf einem geschnitte- nen Gersten acker einen beträchtlen Schaden gethan. Herrschafftler Schuldheiß Schneider gabe

309 wird ausgesetzt

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zu vernehmen, daß die Denunciata arm seye, und keine Geld Strafe bezahlen könne. Soll ihre Strafe mit dem Zuchthauß ver- büßen.

5 Actum310 Villingen den 10 ten Maji 1777 Wurde anheute das gewöhnliche Gericht gehalten, da denn folgende anzeigen geschahen, als vom Feld – Schütz zu Villingen Christian Keiber, dieser hatte keinen Frevel anzugeben.

10 Gerichts – Schultheiß und Schöpfen hatten an deßen Fleiß nichts auszusezen. Der Feldschüz Johann Henrich Müller von Nonnenroth gibt an: Den 14 t April seye des Johannes Lincken Jun.

15 Ehefrau gegen Verbott bey 1 f Herrschafftler Strafe durch die Hintergärten ins Feld krauten gegangen. 1 f. Straf D. G. S. G. D. 5 ten May seye Andreas Webers Tochter hin-

20 ter der ochsen Wiese gewesen, habe Korn auf ihrem acker geropfft und geforchelt. 1 f Straf D. G. S. G.

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D. 6 ten Maji habe des Joh. Henrich Mez- gers Frau bey dem Dornes(?)311 Korn geforchelt. 1 f. Straffe D. G. S. G. Der Gerichts – Schöpff Mezger denuncirte,

5 daß des Joh. Henrich Zimmers 1 Schwein mit 4 Ferckeln in seinem und anderen gärten gewesen und Schaden gethan, ob er gleich ged[achten] Zimmer etliche mal vorher gewarnet, und zu Ihm gesagt, o du Herrchen(?).

10 Denunciat gestunde die anzeige wegen der Schwein, negirte aber sich denuncirter- maßen gegen denselben heraus gelaßen zu haben. Soll 1 f 30 xr Straffe D. G. S. G. zahlen.

15 Die injurien – Sache aber zur fürstl. Canzley verwiesen werden. Idem312 gibt Ferner an: Daß Joh. Henrich Zimmer und Philipp Paul, gegen Verbott 1 f Strafe

310 verhandelt 311 Flurname. „Dornes“ als Flurname des Ortes anderweitig belegt. 312 derselbe

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durch die Hintergärten gegangen und über die 20 Zäune gestiegen seyen.

Jeder 1 f 30 xr Strafe D. G. S. G.

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Herrschafftler Schultheiß thut die anzeige daß Johannes Steuler den 21 ten Mart a. c. den Dorff Spieß morgens bis halb 8 Uhr stehen gelaßen und also die Tag Wache

5 nicht ordentl. gehalten habe. 1 f. Straf D. G. S. G. Der Feldschüz Philipp Emrich zu Röthges hatte nichts anzuzeigen, Schultheiß und Schöpffen gaben Ihme das Zeug- nis daß er nicht fleißig in seinem amt

10 gewesen wäre. Der Feldschütz von Niederbeßingen Namens Henrich Roth gibt an, daß den 25 ten Febr. a. c. des Mühlsachsen Müller Johs.

15 Graffen Knecht durch die Oberwiesen gegen alle Warnung gefahren seye. 1 f. Straf D. G. S. G. . Die Gemeinde hat nach anzeige des Land Commiss. Tamme das Schornstein Dach auf dem Brauhauß

20 bis noch nicht aufgebrochen, ob es gleich bey 5 f Strafe befohlen worden. 5 f Straf D. G. S. G.

Seite 248 R

Zeiget der Landcommissarius Tamme an daß Johannes Stallberger bey der Herbst Feuer visitation ao. 1776 einen ganzen Karn voll gesitte313(?) in einer Cammer auf dem Gang

5 über die Scheune gehend liegen gehabt wie auch in einem Hühner Hauß neben dem Schornstein. §. §. Da anheute der augenschein, wohin bey dem vorigen Herbst-Gericht diese Sache ausgesezet, mit Zuzieh-

10 ung des Herrschafftlen. Gerichts – Schultheißen einge- nommen, und dabey befunden worden, daß eine contravention314 in Rücksicht auf die Herrschafftle. Feuer – Ordnung nicht zu leugnen gewesen, so wird dem Denunciaten ein Herrschafftle. Strafe

313 unklar, auf jeden Fall brennbares Material 314 Zuwiderhandlung

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15 à 10 f. hiermit angesezet. Actum Villingen den 20 ten 8 br. 1777 Wurde anheute das gewöhnliche Herbstge- richt gehalten.

20 absentes Ø Der Feldschüz Christian Keiber von Villingen zeiget an. D 11 ten May habe Joh. Caspar Zimmer 2 gegen Ver-

25 bott 1 f. in der oberau am Weeg gehütet. Martin Keiber und Friederich Zimmers Wittib Sohn desgl. Jeder 1 f. Straf D. G. S. G.

Seite 249

Den 17 ten May seye gegen Verbott 30 xr durch den Herrschafftlen. Luch Garten gegangen Joh. Georg Jung- heim. 30 xr Strafe D. G. S. G. Den 10 ten July haben gegen Verbott auf der ge-

5 meine Bleich geweidet Martin Zimmers Wittib 2 Gänße Carl Steulers 4 Gänße Jede 15 xr Straf D. G. S. G. D 27 t dito habe Johannes Zimmer 1. in der au

10 gegen Verbott 1 f. zwischen dem Korn in den Gräben gehütet. 1 f. Straf D. G. S. G. D 14 ten haben gegen Verbott 1 f. in den Stopfeln gehütet. Joh. Georg Leschhorn

15 Conrad Zimmer 2. Johannes Zimmer 4. Joh. Georg Graffen Wittib Johann Caspar Zimmer 1. Joh. Henrich Pfarrers Wittib

20 Joh. Caspar Emrich Joh. Henrich Zimmer 1. Jeder 1 f. Strafe D. G. S. G.

Seite 249 R

Der Feldschüz Joh. Henrich Müller zu Non- nenroth gibt an: Den 26 t. Junii seyen 11 Stück Rind Viehe von dem Mühlsachsen Hof bey dem Langenberg

5 im Korn gewesen und Schaden gethan. 11 f. Straf D. G. S. G.

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Den 26 t. aug. seyen des Joh. Adam Mauls 4 Gänß hinter den Gärten auf deßen Hafer- acker gewesen und Schaden gethan.

10 30 xr Straf D. G. S. G. D. 2 t. 8 br habe des Joh. Henrich Stephans Wittib 1 Schwein gegen Verbott 1 f. Straf vor aus- treibung der Heerde auf der Straße gelaufen. 1 f Straf D. G. S. G.

15 D 3 t. 8 br habe des Joh. Jost Schelten Sohn nebst Schul- kinder, so er am Leib gestraffet, mit 1 Paar ochsen gegen Verbott 1 f vor dem Horzberg in der Wiese gehütet. Die Schulkinder sind gewesen: Michel Kochs Sohn, Joh. Adam Althenns Wittib Sohn,

20 Joh. Henrich Ellers Tochter, Joh. Georg Kochs Tochter Daniel Kochs Sohn, so er noch wuste. Jedes 30 xr Straf D. G. S. G.

Seite 250

Eodem habe Joh. Adam Linck mit einer Kuhe im Langen Maß(?) morgen(?) am Villinger Weeg auf dem Klee gehütet, und noch unnüze Worte gegeben.

5 1 f. Straf d. G. S. G. Der Gerichts – Schöpf Weber gibt an, den 20 t. May seyen des Feldschüzen Frau und Johs. Steulers Frau dem Strack auf seinem Korn bey der Steckwiesen(?) krauten gewesen.

10 Als er nun dem Schüz die Bedeutung gethan dahin zu gehen, so habe derselbe Ihme geantwortet, Er habe Ihme nichts zu befehlen, und jetzt im Korn Feld nichts zu thun. Denunciat negirte die anzeige, daß er gesagt,

15 er habe ihm nichts zu befehlen, und im Korn Feld nichts zu thun. Denunciant bezoge sich auf den Ludwig Koch, der mittelst Handgelübde die Denunciation behauptete. Jede 1 f. und der Schüz 1 f. Straff D. G. S. G.

20 Röthges Der Feld Schütz Philipp Emrich thut die anzeige d 13 t. Julii seyen des Joh. Henrich Scheuermanns 2 Töchter auf der untern gegen verbott gewesen u. in die Hafer ge- krautet. Reinhard Niers 2 Töchter desgl.

25 Jede 15 xr Straff D. G. S. G. .

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Seite 250 R

D 17 t Julii habe Schäfer Wißner auf der Kühe Weyd gehütet. Herrschafftler. Schultheiß Müller attestir- te, daß er dem Denunciaten die Erlaub-

5 nis gegeben habe. cessat. D 6 t 8 br habe Veit Möhl gegen Ver- bott 30 xr Strafe an der langen Wiese gehütet.

10 30 xr Straf D. G. S. G. D H. Hofmeister von Lotz habe die Tauben in der Saat Zeit nicht eingehalten. Wird an Hochfürstl. verwiesen. Henrich Hofmeister von Münster gibt an, den

15 16 t aug hätten Ihme Joh. Henrich Scheuer- mann und Cons. in der Wiese gehütet, so sich auch bey dem augenschein befunden. Denunciant gabe dem Denunciaten sein Vor- geben auf das gewißen, diese aber referirten

20 den Eyd, welchen Denunciant acceptirte. Soll morgen vor Fürstl.er Canzley abgeleget werden.

Seite 251

Conrad Filsinger zeigt an, Conrad Wendel Nier und Gsche(?)315 Spranckel beide Salzmeister hätten die Schäferey(?) zusammen kommen laßen, und die Bedeutung gethan, daß jeder sein

5 Viehe stellen sollen, da dann Philipp Roth ge- äußert habe, er stellte kein Stück, sondern wollte ihnen etwas anderes thun. Denunciat negirte die unhöfl. äußerung ausge- gestoßen wohl aber gesagt zu haben mit ihren

10 s. v. Scheißposten (?). 3 f. Strafe D. G. S. G. Der Feldschüz Henrich Roth von Nieder- beßingen zeiget an. Den 14 t May seyen Thomas Kühnen Frau und

15 Tochter gegen Verbott 30 xr nach 4 Uhr auf dem Korn krauten gewesen. Jeder 30 xr Straf D. G. S. G. Joh. Conrad Rothen Jun. Frau und Magdt desgl.

315 Abkürzung für „Gerichts-Schöpfe“

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20 Jede 30 xr Straf D. G. S. G.

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Den 30 t Junii haben gegen Verbott im Ober- Grund gemähet. Catherine Scheltin und Adam Dörr zu Münster Joh. Henrich Roth von Hattenroth und

5 Henrich Sert Müller zu Oberbeßingen. Da die Denunciaten nach des Schultheißen at- testat von dem Verbott nichts gewust, auch das Heu nicht eher nach Hauß gefahren bis die übrigen solches gethan haben, so

10 cessat die Strafe. D. 2 t Jul habe auf des Philipp Lutzen acker Michel Lampen Tochter Frucht geropfft und gekrautet. 1 f. Straf D. G. S. G.

15 D 3 t aug. habe des Mühlsachsen Müllers Pferdt auf der gemeine Wiese geweydet. Die Schüz attestirten, daß es nur ein an- lauf(?) und an der Tränk(?) gewesen, der Müller das Pferdt auch gleich geholt habe.

20 cessat. D. 30 t. dito seye Michael Dippel von Ettings- haußen über die Pfingst Weyd geritten, und dem Schüz noch trozige Wort gegeben. 30 x Straf D. G. S. G.

Seite 252

Zu neuen Unterthanen wurden angenommen und bepflichtet Villingen

Joh. Georg Roth. 5 Wiegand Döll.

Joh. Henrich Döll. Joh. Georg Steuler. Johannes Schuldheiß.

Nonnenroth. 10 Martin Schmalz

Johannes Gorr316 Joh. Henrich Winn. Nicolaus Koch. Joh. Georg Linck.

15 Niederbeßingen Henrich Wolf Joh. Wilhelm Desch

Friederich Zimmers Wittib von Villingen, weilen sie die reparanda an ihren Gebäuden an der be-

316 möglich auch „Gorn“ oder „Horn“

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20 stimmten Zeit nicht bewircken laßen. 5 f. Strafe D. G. S. G. Hartmann Berges desgl. 1 f 30 x Strafe D. G. S. G.

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Gericht gehalten zu Villingen den 25(?)ten May 1778 absentes Ø

5 Der Feldschütz Christian Keiber zeiget an: Den 19 ten May habe Johann Georg Jungheim Schwein in der Herrschafftlen. Wiese im Graß gegangen. 30 xr Straffe D. G. S. G. eodem habe des Conrad Zimmers 2 ten Sohn im

10 Haag gegen Verbott 1 f. mit 2 Kühen gehütet. 1 f. Straf D. G. S. G. D 14 ten dito habe Joh. Georg Junghein sein Schwein obig der Luch Wiese im Klee gegangen. 30 xr Straf D. G. S. G.

15 D 17 den dito habe Philipp Zimmer im Haag gegen Verbott 1 f. gehütet. 1 f. Straf D. G. S. G. Den 18 d. dito habe Johannes Zimmer 1. u. Joh. Georg Keiber im Seeges Weeg gegen Verbott 1 f. gehütet.

20 Jeder 1 f. Straff D. G. S. G.

Seite 253

Philipp Roth habe seine Kühe gegen Verbott 1 f. an die ochsen Weyd getrieben. 1 f. Straf D. G. S. G. Der Feldschüz Theodor Roth von Nonnenroth

5 gibt an: Den 10 ten May habe des Schuldieners Kuhlprescher Knecht mit 2 Kühe und Daniel Winn jun. Lehrjung mit 1 ochsen Stückes(?) auf der Pfingst- weyd gehütet.

10 Jedes Stück 1 f. Straf D. G. S. G. Der Feldschüz Joh. Conrad roth thut die anzeige: Den 30 t. April seyen die Schäfer von Birklar und der gemein von Villingen gegen Verbott übers Kornfeld gegangen.

15 Jeder 1 f. Straf D. G. S. G. Eodem habe des Georg Henrich Rothen Frau angezeiget Joh.

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Wilhelm Bleyen Frau gegen Verbott 1 f. Korn geropfft. Denunciaten Ehemann negirte die anzeige. Wird zur Canzley verwiesen.

20 Georg Henrich Rothen Frau 1 f. Der Herrschafftle. Schultheiß Sack gibt an: Den 18 den 8 br a. p. haben Joh. Conrad Desch, und Müller Pein den Wellers Graben nicht geräumet. Jeder 30 xr Straf D. G. S. G.

Seite 253 R

D 29 t 9 br habe Johannes Glaub(?) die Nacht Wache nicht gethan. 1 f Straf D. G. S. G. Den 1 sten X br317 habe derselbe auch die Tag Wache

5 nicht gethan. 15 xr Straf D. G. S. G. Den 5 ten X br seye Joh. Conrad Luz J. nicht auf dem gemeine Dienst gewesen. Denunciat bracht vor: Durch die Kranckheit seines Bruders seye er davon abgehalten

10 worden, welches Schultheiß und Vorsteher attestirten. cessat. Den 22t X br habe Joh. Conrad Luz Sen. den Spieß einen halben Tag stehen laßen. 1 f. Strafe D. G. S. G. Der Feldschüz Johannes Nier hatte nichts an-

15 zuzeigen. Schultheiß hatte an deßen Fleiß nichts auszusezen. Das Feldrecht gibt an Lorenz Gernert habe der Wittib Kurz an ihrem Garten 1⁄32 u 1⁄64 St(?) aber auch den Stein ausgehackt.

20 Wird zur Canzley verwiesen.

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Den 20 t May habe Adam Möhl dH. von Cloz 1⁄16 u 1⁄32 abgeackert. Denunciat wollte sich damit entschuldigen, daß es nicht mit Vorsatz geschehen, sondern aus Versehen wegen der langen Furch

5 geschehen. 30 xr Straf D. G. S. G. Der Land Commissarius Temme zeiget an, Hen- rich Roth, Joh. Georg Loz Sen. Joh. Conrad Loz Sen. und Johannes Wirth von Niederbeßingen hätten

10 den 6 ten April ac da die feuer visitation ge- halten worden, ihre Hayn Graben Gärten offen und nicht zugemacht gehabt. Henrich Rothen Bruder wollte den Denunciaten damit

317 oder „10 br“ für „Decembris“

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entschuldigen, daß er kranck gewesen, und die Lücke nicht 15 zumachen können.

1 f. Straf D. G. S. G. Joh. Georg Luz Sen. Joh. Conrad Luz Sen und Johannes Wirth gaben vor, daß sie die gerechtigkeit hätten Thüren an ihren Gärten zu haben.

20 Denunciaten sollen die Thüren bey 3 f. Strafe zumachen.

ab hier bis Blatt 260 oben Tinte stark verblasst, Leserlichkeit eingeschränkt.

Actum Villingen d. 24 ten octob. 1778 Wurde das gewöhnliche Herbst Gericht gehalten.

25 absentes Ø

Seite 254 R

Zu neuen Unterthanen wurden angenommen und bepflichtet: Zu Villingen

Wilhelm Böll 5 Christoph Zimmer

Christian Knöpper(?) Johann Henrich Steuler(?)

Nonnenroth

Philipp Steub(?) 10 Conrad Winn

Röthges

Johannes Wirth Niederbeßingen

15 Joh. Georg Kühn Johannes Luz

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Der Feldschüz Christian Keiber zu Villingen zeigt an, daß d. 30 ten Junij Philipp Rothen Küh gegen Verbott geweydet

5 1 f. Str. und wird seyn frevel in zukunft bey xxxxxxxxxx xxxxxxxxxx unleserlich! D. 13 ten Junij seye Johannes Stallberger

10 Sohn am Hellenberg

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über die Cartoffeln gefahren. 1 f Str. D 5 ten Julij seye des Schweinhirthen von Ruppersburg eine Kuh

15 und Stier in der Haber(?) gegangen. 1 f. Str. D. 9 ten dito des Johannes Steulers Kuh und Stier gegen Ver- bott in der weyde(?) gegangen.

20 1 f. Str. Eodem des Henrich Kochin 3 Gänße in den Herrschafftlen Lehn(?)gartten gegangen. 45 xr Str.

25 Eodem Johann Georg Jungheims 3 Gänße desgl. 45 xr Str.

Seite 255 R

D. 8 ten Julij Anton Pauly 2 Gänß in dem Herrschafftlen Lehen gärten gegangen. 30 xr Str.

5 D. 2 t aug. des Herrschafftlen. Hof- manns Hau 12 Enten (?) in der Au(?) in der gerste(?) zu Schaden gegangen. 1 f. 30 xr Str.

10 D. 24(?) ten dito der Johann Friederich Leschhorn und deßen Frau(?) durch die Herrschafftle Luch- Wiese gegen Verbott . . . . . ge- gangen. 2 f. Str.

15 Eodem Conrad Rülls(?) Tochter desgln. 1 f. Str. D. 26 ten dito des Johann Zimmers des 3ten 3 Schweine gegen

20 Verbott in den Gärten gegangen. 1 f. 30 xr Str. Eod. Joh. Caspar Estors(?) des 1sten 2 Schweine dsgln.

25 1 f. Str.

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nachfolgende ihre Gänße haben auf dem Herrschafftlen Lehen acker zum Schaden gegangen Wiegand(?) Paulys 6 Gänße

5 1 f 30 xr Str. Johann Henrich Kochen des 1sten 2 Gänße 30 xr Str. Ludwig Materns Wittwe(?) 2 Gänß. 30 xr Str.

10 Martin Diehls Wittwe 2 Gänß 30 xr Str. Philipps Zimmers des 1 ten eine Ganß 15 x Str.

15 Christoph Steulers 2 Gänße 30 xr Str. Johann Caspar Estor des 1 sten 2 Gänße 30 xr Str.

20 Carl Steulers 1 Ganß 15 xr Str. D 27. aug. des Schulmeisters Lesch- horns 2 Kühe gegen Verbott an die weyd gegangen

25 1 f. Str. D 9 t Septb. des Carl Steulers Frau durch die herrschafftle Lehenwiese gegangen 1 f. Str.

Seite 256 R

D. 9 ten Sept. des Johann Henrich Deschen Frau durch die Herr- schafftle Luch Wieße gegen Verbott gegangen

5 1 f. Str. D. 15 ten Sept. des Johann Henrich Steulers Tochter vor Tag nach den Birnen gegangen. 1 f Str.

10 Johann Herzogs Tochter Sohn desgl. 1 f. Str. Philipp Rothen Sohn desgl. 1 f. Str.

15 Elisabetha Esterin desgl. 1 f. Str. d. 22 ten Sept. Conrad Althenns Frau durch die Herrschafftle

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Lehn wieße gegangen. 20 1 f. Str.

Philipp Herzogs Frau desgl. 1 f. Str. Zeigte Land commissarius Temme an , daß

25 D 26 ten Junii der Jud Israel mit 3 bis 4 ochsen in dem Senges318 Weeg gehütet. 1 f. Str. s. Excep.

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Der Feldschüz Theodor Roth von Nonnenroth zeigte an, daß den 19 ten Junij des Johann Lincken Jun. Frau gegen Verbott 1 f. im Korn

5 gekrautet. 1 f. Str. Den 2 ten Julij des Joh. Adam Pfarrers 1 Schwein gegen Verbott 1 f. Strafe nach Eintreibung des

10 Hirten in den gärten gelauffen. 1 f. Str. D 3 ten Julij Johannes Kochen 4 ferckel gegen Verbott 1 f. Strafe herum gelauffen.

15 1 f. Str. Den 4 ten Julij Johann Georg Ellers 1 Schwein desgl. 1 f Str. D 28 gen Septb. Philipp Kiefers Ochß

20 in dem Kraut zum Schaden gegangen. 1 f. Str. Joh. Henrich Scheld, Joh. Jost Zimmers Wittwe(?), Joh. Caspar Hammel

25 hätten gegen Verbott 1 f Strafe jeder 1 Schwein in dem Feld herum lauffen laßen. jeder 1 f. Str.

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Zeigte der Herrschafftl. Schultheiß Schneider(?) an, daß den 5. Julij der Johannes Stephan mit einem geladenen Geschirr(?)

5 und Johann Henrich Stephan mit einem ungeladenen

318 oder „Seeges“

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Geschirr über besaamte Lein äcker gefahren jeder 3 f. Str.

10 Den 12 ten July Johannes Winns Wittwe 4 Ferckel gegen Verbott 1 f Strafe herum- lauffen laßen. 1 f. Str.

15 Der Feldschüz Johannes Nier von Röthges zeigte an, daß´ d 22 ten Jul. Johannes Mühl mit Einer Kühen(?) auf den rothäckern(?)

20 am weeg gehütet und Schaden an der Gerst gethan. 1 f. Str. D. 26 ten dito Elisabetha Möhlen Schwein mit 4 Ferckeln des

25 Herrn von Clozen gerst schaden gethan. 1 f Str.

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D 9 ten Julij hätte des Juden Mentels Bruder von Laubach mit 2 ochsen im Schenckenweeg gegen Verbott 1 f Strafe gehütet.

5 1 f. Str. D 19 ten dito Jud Weiß von Langsdorff Sohn mit 2 ochsen in der ochsen- wieße gehütet und schaden gethan.

10 2 f. Str. D 1 ten aug. der Steuler(?) Kecht(?) nahmens Erbes von Kappburn319 auf des Herrn von Lozen Klee mit 1 ochsen ge- hütet.

15 1 f Str. D. 15 ten Sept. Joh. Georg Mühlen Bub von 8 jahren auf d H von Clozen Wießlappen aufm Klee gehütet mit einem ochßen.

20 Soll von dem Schul- meister gezüchtiget werden. D 28 ten Septb. des Förster Schleunings Ehefrau gelben rübsaamen in dem untersten Boden abge-

25 schnitten. 1 f. Str.

319 oder „Kaburn“

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Der Herrschafftle Schultheiß Müller zeigte an, daß D 2 ten Julij Philipp Roth und Conrad Kahl gegen ½ f. Strafe

5 Verbott an den unteren saamen äckern geackert. Jeder 30 xr Str. D 13 ten aug. habe Veith Mühl an gezeiget, daß Nicolaus

10 Scheuermanns Sohn mit einer Kuh dem Gerichtsschöpfen Sprankel in den Cartoffeln gehütet. 1 f.

15 Hätte des Scheuermanns sohn angezeigt, daß des Veit Mühlen sohn ebenfalls mit 2 Kühen auf den Cartoffeln gehütet. denunciat negirte den

20 angezeigten frevel und denunciant konnte selbigen nicht erweißen. absolv.320 D 15 ten Septb. habe der Johannes Heinz von Oberbeßingen angezeigt, daß Joh. Henrich

25 Scheuermanns 2 Töchter, Rein- hard Niers 1 Tochter mit 4 Cons. ihme auf dem . . . . Birn ab geschlagen und ohngefehr

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Ein achtel Birn hinunter geschmißen und mitgenommen. sind 7 personen(?) jeder 30 xr Str.

5 Lorenz Gernert seye den 17 ten und 18 ten Julij nicht bey räumung des Mühl grabens gewesen. 30 xr Str. hätte der Herr von Cloz angezeigt,

10 daß des Conrad Emmerichs(?) tochter in seinem Garten gewesen und birn aufgeleßen. Soll 2 Stunden lang ins Zuchthauß gesteckt werden.

15 Den 22 ten 8 br 1778 habe der Rupperts burger waldschüz die anzeige

320 „absolvit“ analog dem oben verwendeten „cessat“: Verfahren eingestellt

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gethan, daß Kraut und rüben in ihrem Feldt entwendet worden. Worauf sich nach eingenommenem

20 augenschein befunden, daß in der Eli- sabetha Mühlen Behaußung im Keller ohngefehr 10 Kraut Häupter sodann viele weiße und gelbe rüben liegen gehabt,

25 da sie doch keine eigentl. äcker hätte. Bey welcher visitation

Seite 259 R

sich ferner gefunden, daß ged. Mühlin wieder dem Schornstein gebrechten und ungebrechten Flachs liegen

5 gehabt. Soll wegen des Flachses 10 f. Strafe bezahlen, und soll die Denunciatin

10 binnen 8 Tagen erweiß und ein attestat bey bringen wo sie das gemüß auf- gelesen habe. Hat kein attestat beygebracht321.

15 3 f. Str. Der Feldschüz Joh. Conrad Roth von Niederbeßingen zeigte an, daß den 27 ten Junii Joh. Conrad Loz jun.

20 Johannes Wirth Johann Georg Loz Sen. gegen Verbott 1 f. Str. ge- mähet. jeder 1 f. Str.

25 D. 5 ten Jul. Michael Lampe 1 Schwein in den gärten schaden gethan.

Seite 260

D. 6 ten Jul. seye Joh. Georg Weil nebst 16 von Bellersheim fässer(?) bier(?) mit ihrem Karrn durch die Ober wießen gefahren.

5 Zusammen 8 f 30 xr Str. D 21 ten Jul. habe Joh. Conrad Lozen Sen. Tochter am böllen weeg ––––

321 „Hat kein...“: Späterer Eintrag!

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gehütet. von hier an wieder gut lesbar! cessat weilen der Schüz attestirt

10 daß das Vieh loß geweßen. D 17 ten aug. des waßen meisters Schencken pferdt in den wiesen geweidet und Schaden gethan. 1 f. Str.

15 D. 18 aug. der Gänß Hirt auf der ochsen weyde gehütet. Soll den frevell im Zuchthauß verbüßen. D 15 ten 8 br des Müllers Pein

20 2 Kühe im Kraut Schaden gethan 2 f. Str. D 1 ten Jul. zeigte Johannes Roth Sen. an, daß der Georg Adam Loz

Seite 260 R

mit einem waagen Heu durch die Oberwiese gefahren. 30 xr Desgl. Thomas Reuhl von Obber-

5 beßingen so ganz frevel- hafter weiß geschehen. 1 f. Str. Schuldheiß Sack zeigte an, daß den 14 ten 8 br der Joh. Caspar

10 Reuhl die Nacht Wacht nicht ge- than. 1 f. Str. Der Landcommissarius Temme hat in denen feuervisitationen

15 protocollis angezeigt, daß Johann Georg Mezger von Nonnenroth den Haußgibel nicht repariret. 5 f. Str.

20 Der Herrschafftle würth Schloßer weilen Er die Dächer nicht repariret 5 f. Str.

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Thomas Müllers Wittwe weilen dieselbe ihr Dach nicht repariret 5 f. Str.

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5 Zeigte der Landcomissarius Temme Philipp Zimmer an von Villingen daß der Philipp Nürnberger d. 13 ten May p. a.mit einem ochßen im Haag gehütet. 1 f. Str.

10 Actum Villingen d. 15 ten Junij 1779 Gericht gehalten Absentes Ø Der Feldschütz Christian Keiber von

15 Villingen zeigte an, daß D 29 ten April habe Philipp Zimmer seine Korn wacht bey tag nicht recht gethan. 1 f. Str.

20 D 22 ten dito Johannes Zimmer der 1 te desgl. 1 f. Str.

Seite 261 R

D. 18 ten Merz habe Joh. Wilhelm Pfarrer am Stauffe(?) weeg gegen Verbott gehütet. 1 f. Str.

5 D 19 ten dito Johannes Zimmers des 2 ten Tochter in der Harb auf dem Klee gegen Verbott gekraudet. 30 xr. Str.

10 Johannes Grafen des 1 ten Tochter desgl. 30 xr Str. Friedrich Kalls magd similiter322 30 xr Str.

15 D. 22 ten dito haben Philipp Zimmers Sohn und Joh. Caspar Estor des 1 ten Sohn am Harber pfad gegen Verbott gehütet. jeder 1 f Str.

20 d 26 ten dito Martin Keiber desgl. 1 f. Str. Herrschafftler Gerichtsschuldheiß Nürnberger zeigte an, daß Johannes Graf der 2 te den 20 ten

25 April auf des Förster Leidners

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322 in gleicher Weise, ähnlich

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Korn mit einem Pferdt gehütet. Denunciat entschuldigte sich damit, daß ihm das Pferd entlauffen. 30 xr Str.

5 Der Feldschüz Joh. Henrich Stephan von Nonnenroth zeigte an, daß den 11 ten Febr. seyen des Joh. Adam Pfarrers 5 stück schaaf auß denen 5 Morgen nachmittags

10 um 1 Uhr auf dem wintersaamen gewesen. 5 f Str. D 4 ten Merz, seye des H von Lozen Knecht Johannes Damer von Röthges

15 mit einer Chaise durch die horzberger Wiese gefahren. 1 f. Str. D. 13 ten Merz seye Henrich Jörckel mit einem Kaarn Erde über die Korn äcker

20 gefahren. 1 f. Str. D 16 ten May seye Philipp Paul mit seiner Kuh vor Tage durch die am Dorf liegende Gärten und

25 Wiesen auf die Weyde gefahren. 30 xr Str.

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Der Feldtschüz Andreas Damer von Röthges zeigte an: Den 26 ten Jan habe Johannes Scheuermann gegen Verbott a 30 xr auf

5 dem Samen gehütet. 30 xr Str. Eodem Melchior Möhl desgl. 30 xr Str. Herrschfftler Schultheiß zeigte an,

10 daß Er den 3 ten April eine Hauß- visitation vorgenommen und dabey gefunden habe, daß Joh. Henrich Waldschmidt in der Kammer seines Haußes bey dem Schornstein 4

15 gebund Flachß gehabt. Schuldheiß attestirte, daß denunciat nichts im Vermögen habe. Soll 2 tag lang ins Zucht Hauß gebracht werden.

20 D 16 ten Nov. 1778 habe Conrad Filzinger die Tagewacht nicht gethan. Derselbe aber habe zu seiner Entschuldigung vorgebracht, daß

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Ihn Conrad Koch nicht geheißen 25 hätte.

1 f. Str. Johannes Emrich zeigte an, daß D. 11.ten Jan. Joh. Henrich Nagel

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mit 10 Stück Schaaf Vieh auf einem seiner Korn acker gehütet habe. Denunciat brachte zu seiner entschuldigung vor, daß damahlen die Betreibung des

5 Samen noch nicht verbotten gewesen, welches Herrschafftler. Schuldheiß attestirte. cessat. Der Feldschütz Johannes Nier von Niederbeßingen Röthges zeigte

10 an, daß d. 14 ten dec. 1778 der Oberbeßinger junge Schäfer Johannes N. N. auf dem ried dem Thoma Rühl einen halben morgen wintersamen

15 mit denen Schaafen abgehütet, und auch die Schaafe auf den Samen gehen laßen. 5 f. Str. Der Feldtschüz Joh. Conrad Roth von Niederbeßingen

20 zeigte an, daß d. 26 ten octob 1778 nachstehende

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Ihre Schweine auf das Korn- feldt zum Schaden gehen laßen Gilbert Roth 3 stück Jacob Weller 2 stück

5 Christoph Loz 2 stück Johann Thomas Loz 3 stück Conrad Neumeyer 1 stück Denunciaten brachten zu ihrer Ent- schuldigung vor, daß ihre Schweine

10 im nach Hauß fahren vor dem ort ab – und aufs Feldt gelauffen. Denunciant konte dieser entschuldigung nichts entgegen sezen, und der Gerichtsschöpf Philipp Luz attestirte

15 der Denunciaten Vorgeben. cessat. Der Felstschüz Georg Roth zeigte an, daß den 24 ten Jan. nachstehende an

20 dem Saamen mit ihren schaafen gehütet und

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schaden gethan Joh. Conrad Luzen Sohn 1 f 30 xr Str. Joh. Caspar Rothen Wittwen Sohn

5 1 f 30 xr Str. Georg Adam Loz 1 f 30 xr Str. Joh. Georg Loz 1 f 30 xr Str.

10 Conrad Steuernagel 1 f 30 xr Str. Johannes Walter 1 f 30 xr Str. Förster Loz

15 1 f 30 xr Str. Christoph Loz 1 f 30 xr Str. Johannes Wirth 1 f 30 xr Str.

20 Caspar Roth 1 f 30 xr Str. D 19 ten april seye des Förster Lozen frau hinter des Schmitts Hauß gegen Verbott ad323 1 f. durch die gärten

25 gegangen. 1 f. Str. D 13 ten May seye der Hofmann von Mühlsachsen Jost Kneippen Sohn mit 2 pferdten über der Bach durch die wiesen geritten

30 und schaden gethan. 2 f. Str.

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Denunciate Landtcommissarius Temme, daß Joh. Jost Koch von Nonnenroth die Thür in ao 1778 aufgegeben Reparanda324 nicht verferttiget

5 habe und daß sein Vatter der Gerichtsschöpff Koch ein falsches atestat dahin gegeben, daß die reparationen berwerkstelliget seyen, ob sich gleich hernach

10 das gegentheil befunden. Soll jeder 5 f. herrschafftle. Strafe geben.

323 lateinisch „zu“. 324 zur Reparatur

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Gericht gehalten zu Villingen d 2 ten 8 br 1779

15 Absentes Ø Zu Neuen unterthanen sind ange- nommen und bepflichtet worden zu Villingen

20 Jacob Graff Joh. Caspar Emerich Henrich Daniel Matern Johann Henrich Steuler

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Gerhard Döll Johann Henrich Döll Weigand Matern Conrad Herog

5 Joh. Henrich Melius Friedrich Stallburger

Zu Nonnenroth Joh. Conrad Koch

Röthges 10 Johann Jost Gernert

Der Feldschütz Christian Keiber von Villingen zeigte an, daß d 7 ten Jul Joh. Jost Zimmer, Joh. Conrad Zimmer des 2 ten Sohn, Joh. Conrad

15 Steulers Sohn, Johannes Zimmer des 2 ten Sohn, und Philipp Zimmer des ersten sein Sohn, jeder mit einem ochßen in dem Langen Berg graben

Seite 265 R

gehütet. jeder 1 f. D 5 Sept. hat der Joh. Adam Kneib dem Feldschütz angezeiget, daß

5 Ihme nachstehende an den Quetschen gewesen Wilhelm Zimmers Sohn Wilhelm Döllen Sohn sollen in der Schule gezüchtiget

10 werden D 6 ten Sept. seye Joh. Henrich Schuldheißen Ehefrau gegen Verbott hinaus gegangen und Biern gelesen. 1 f. Str.

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15 D 8 ten dito Johannes Materns Ehefrau desgl. 1 f. Str. Den 8 ten dito Johannes Kleinen Frau Joh. Henrich Melius, Conrad

20 Dieterich, Michael Diehl, gerhard Döll, und Joh. Georg Matern Wittib gegen Verbott Flachß in die Kauten auf den gemeinde Bleich gelegt.

25 Jeder 30 xr Str.

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D. 9 ten Sept. habe der gemeine Schäfer mit der Heerde Schaaf gegen Verbott in den Stoppeln gehütet. 1 f Str.

5 Eodem der Herrschafftl. Schäfer desgleichen 1 f. Str. Eod. des Wilhelm Döllen 2 Söhne am Hellenberg einen verbottenen

10 weeg gegangen. jeder 1 f. Str. sollen in der Schule gezüchtiget werden. Philipp Rothen Sohn und Johannes Steulers Sohn desgl.

15 sollen in der Schul gezüchtiget werden. jeder 1 f. Str. Der Herrschafftle Gerichtsschuldheiß Nürnberger zeigte an, daß ihme Joh. Adam Pfarrers frau

20 die anzeige gethan, wie des Johannes Steulers des 2 ten Sohn und Philipp Zimmers Sohn d. 14 Juli Ihr nicht nur Erbßen abgeschnitten abgebochen, sondern auch mit 5 Stück ochsen in der

25 Hell wise im graß gehütet Zusammen 5 f Str.

Die Fortzetzung dieses Gerichtsbuches erfolgt in Band, Konvolut 3-II

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