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DIPL.-BIOL. VOLKER MORITZ FELDSTR. 32 26127 OLDENBURG
0441- 6640551 Freischaffender Biologe (BDBiol)
www.moritz-umweltplanung.de
GEMEINDE BAKUM
BEBAUUNGSPLÄNE NR. 59 UND 59.2 „HARME, NÖRDLICH ESSENER STRAßE / WESTLICH NIEBERDING-STRAßE“
ERGEBNISSE DER FAUNISTISCHEN UNTERSUCHUNGEN 2017
(BRUTVÖGEL, FLEDERMÄUSE)
Februar 2018
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 2
Impressum
Auftraggeber: Gemeinde Bakum
Der Bürgermeister
Fachbereich 3: Bauen, Planen und Wirtschaftsförderung
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Auftragnehmer: Dipl.-Biol. Volker Moritz (BDBiol)
Feldstraße 32
26127 Oldenburg
Bearbeitung: M. Sc.- Landschaftsökol. Katharina Kramer
Biol. Volker Bohnet
M. Sc.- Landschaftsökol. Nadine Menke
M. Sc.- Landschaftsökol. Linda Beyer
Bearbeitungszeitraum: März bis November 2017, Februar 2018
Titelfoto: Blick über den Getreideacker auf Flurstück 63/11 nördlich, des zentralen Wirt-
schaftsweges (Hofstelle im Hintergrund). Mai 2017. V. Bohnet.
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Inhalt
1 VORGANG, UNTERSUCHUNGSGEBIET 5
2 GELÄNDEBEGEHUNGEN, UNTERSUCHUNGSUMFANG (METHODIK) 6
2.1 BRUTVÖGEL, LEBENSWEISE, METHODIK 7
2.2 FLEDERMÄUSE, LEBENSWEISE, METHODIK 7
3 ERGEBNISSE 10
3.1 BRUTVÖGEL 10
3.2 FLEDERMÄUSE 11
4 NATURSCHUTZFACHLICHE BEWERTUNG, EINGRIFFSBEURTEILUNG 19
4.1 BRUTVÖGEL 19
4.2 FLEDERMÄUSE 19
5 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS, EINGRIFFSMINIMIERUNG 21
6 ARTENSCHUTZ 22
7 FAZIT 26
8 SCHRIFTTUM 27
ANHANG 29
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Abbildungsverzeichnis:
Abb. 1: Übersichtskarte der Plangebiete der Bebauungspläne Nr. 59 und 59.2. _____________________________ 5
Abb. 2: Darstellung des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan Nr. 59 (OOWV 2018). _________________ 6
Abb. 3: Detektor der Firma Pettersson im Einsatz. ____________________________________________________ 8
Abb. 4: Aufbau einer Horchkiste, moritz-umweltplanung, 2017. _________________________________________ 9
Abb. 5: Gesamtergebnis der Horchkisten-Untersuchungen 2017; Verteilung der absoluten Anzahl aufgenommener
Rufe nach Arten(gruppen). n = 7.113 Rufe. _________________________________________________________ 13 Abb. 6: Fledermausaktivitäten, gemessen an den Horchkisten (HK) 1 bis 4. _______________________________ 14
Tabellenverzeichnis:
Tab. 1: Termine zur Erfassung von Brutvögeln (BV) und Fledermäusen (FM). _______________________________ 6 Tab. 2: Brutvogelarten, Gefährdungsstatus nach Roter Liste Niedersachsen (Region Tiefland-West; T-W) bzw.
Deutschland (D); Quellen: KRÜGER & NIPKOW (2015), GRÜNEBERG et al. (2015). ______________________________ 10
Tab. 3: Im Untersuchungsgebiet festgestellte Fledermausarten (s. a. Anhang: Karte 2b-c).___________________ 12
Tab. 4: Stetigkeit der nachgewiesenen Fledermausarten 2017. 1. Zahl: nachgewiesen in x Nächten, 2. Zahl: gesamte
Anzahl Untersuchungsnächte. ___________________________________________________________________ 13
Tab. 5: Bewertungskriterien für Fledermaus-Funktionsräume nach BREUER (1994, verändert). ________________ 20
Tab. 6: Prüfung des Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. _____________________________ 24
Tab. 7: Prüfung des Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. _____________________________ 25
Tab. 8: Prüfung des Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. _____________________________ 25
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1 VORGANG, UNTERSUCHUNGSGEBIET
Die Gemeinde Bakum plant westlich der Autobahn-Abfahrt Nr. 64 (Vechta), angrenzend an das beste-
hende Gewerbegebiet östlich der Nieberdingstraße, die Erweiterung des Gewebegebiets (westlich der
Nieberdingstraße). In diesem Bereich befinden sich neben landwirtschaftlichen Nutzflächen eine ehema-
lige landwirtschaftliche Hofstelle sowie geschützte Wallhecken und ein flächiges Gehölz im Süden. Das
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59 umfasst die zentrale Ackerfläche und die ehemalige Hofstelle un-
mittelbar südlich des angrenzenden Wirtschaftsweges, während das Plangebiet von Bebauungsplan Nr.
59.2 die Planung eines Gewerbegebiets sowohl in südlicher Richtung – unter Einbeziehung des Gehölzes
an der Landstraße L843 – als auch in nördlicher Richtung – unter Einbeziehung eines Wirtschaftsweges
mit Wallhecken – und der nördlich benachbarten Ackerfläche fortsetzt (vgl. Abb. 1). Im Zuge dessen fand
die Planung eines Regerückhaltebeckens im Nordwesten des Plangebiets von Bebauungsplan Nr. 59.2 Be-
rücksichtigung (vgl. Abb. 2).
Im Zuge der Bauleitplanung für die Bebauungspläne Nr. 59 und 59.2 waren faunistische Kartierungen für
Brutvögel und Fledermäuse vorzunehmen.
Mit diesem Fachbeitrag werden die Ergebnisse der Untersuchungen und Betrachtungen beider aneinan-
dergrenzender Plangebiete vorgelegt. Zugleich werden Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen
des Vorhabens getroffen und die Planung artenschutzrechtlich beurteilt.
Abb. 1: Übersichtskarte der Plangebiete der Bebauungspläne Nr. 59 und 59.2.
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Abb. 2: Darstellung des Entwässerungskonzeptes zum Bebauungsplan Nr. 59 (OOWV 2018).
2 GELÄNDEBEGEHUNGEN, UNTERSUCHUNGSUMFANG (METHODIK)
An 15 verschiedenen Terminen erfolgten faunistische Untersuchungen und zwar an sechs Terminen für
die Erfassung der Brutvögel und in sechs Nächten für jene der Fledermäuse (Tab. 1). Weiteres siehe Kap.
Methodik bei den jeweiligen Artengruppen.
Tab. 1: Termine zur Erfassung von Brutvögeln (BV) und Fledermäusen (FM).
10.04. 24.04. 03.05. 10.05. 17.05. 22.05.
BV BV FM BV FM BV
09.06. 21.06. 22.06. 12.07. 08.08. 03.09.
BV FM BV FM FM FM
Glossar
UG Untersuchungsgebiet
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2.1 BRUTVÖGEL, LEBENSWEISE, METHODIK
Vögel nisten frei-brütend in oder auf Gehölzen, am Boden oder auch in Uferzonen von Gewässern. Man-
che Arten nutzen Höhlen und Halbhöhlen als Brutplätze. Letztere können auch künstlicher Natur sein und
z. B. in Gebäuden liegen. Vögel machen zur Brutzeit in der Regel durch Balzrufe oder Gesang auf sich
aufmerksam und sind dadurch zu orten und zu erfassen. Direkte Brutnachweise können z. B. durch Be-
obachtung Junge fütternder Altvögel gelingen, aber auch durch Wahrnehmung typischen Brutverhaltens
(z. B. Warnen, Verleiten). Die Brutvögel wurden im 200m-Radius beider Plangebiete an sechs Terminen
mittels Revierkartierungen erfasst (SÜDBECK et al. 2005).
2.2 FLEDERMÄUSE, LEBENSWEISE, METHODIK
Fledermäuse sind dämmerungs- und nachtaktive Säugetiere, die Insekte z. B. „Na htfalter“ fressen.
Eine der kleinsten einheimischen Fledermausarten, die Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus, ist nur
knapp daumengroß, der Große Abendsegler Nyctalus noctula dagegen erscheint etwa so groß wie eine
Amsel. Fledermäuse fliegen von ihren Quartieren aus mehr oder minder weit zur Nahrungssuche; hierbei
können Entfernungen von mehreren Kilometern zurückgelegt werden – meist aber liegen die Nahrungs-
ge iete ah ei de Quartiere . Viele Arte e utze esti te „Flug ege“ z is he Quartiere u d Nahrungsgebieten. Letztere können kleinräumig, z. B. entlang von Hecken oder Gehölz-Bändern, ausge-
bildet sein. Manche Arten jagen auch um Baumkronen und fliegen dann während eines Nahrungsfluges
von Baum zu Baum. Die Nahrungsverfügbarkeit ist temperaturabhängig – tiefe Temperaturen führen zu
verminderten oder fehlenden Aktivitäten der Beutetiere – und vor allem auch windabhängig; Fleder-
mäuse nutzen daher verstärkt Biotopstrukturen, die Windschatten aufweisen, z. B. die windabgewandte
Seite von Gehölzen oder Gebäuden. Fledermaus-Quartiere (z. B. Wochenstuben, Männchen-Quartiere)
können in und an Gebäuden liegen oder aber in Baum-Höhlen (Angaben nach KRAPP 2001 u. 2004, DIETZ
et al. 2007, KURTZE 1991, ROSENAU 2001).
Flächendeckende Erfassungen der Fledermäuse erfolgten 6 x durch Sicht- und Detektor-Erfassungen (Kar-
tierungen). Während der Detektor-Kartierungen wurden beide Plangebiete entlang fledermausrelevanter
Strukturen begangen. In den „Halben-Fledermausnächten“ (drei Termine) wurde das Untersuchungsge-
biet 1 x, während der „Ganzen-Fledermausnächte“ (drei Termine: im Sommer) 2 x begangen. Zum Einsatz
kamen Ultraschalldetektoren der Firmen Pettersson (Abb. 3).
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Abb. 3: Detektor der Firma Pettersson im Einsatz.
Ziel der Detektorkartierungen war die Erfassung des Fledermaus-Artenspektrums im Bereich des Unter-
suchungsgebietes, die Identifizierung von Jagdgebieten (Nahrungshabitaten), Sommerquartieren, ggf.
auch Wochenstuben sowie von Flugstraßen und Flugkorridoren. Während der ersten Stunde nach Son-
nenuntergang konzentrierten sich die Geländeuntersuchungen auf den Nachweis von im Gebiet befindli-
chen Flugstraßen und auf die Suche nach Sommerquartieren. Hierzu wurden im Bereich von potenziell
geeigneten Quartierplätzen (Altholzbeständen/Höhlenbäumen) sowie im Bereich von möglichen Flugstra-
ßen, Ausflugkontrollen durchgeführt. Nach den Ausflugkontrollen erfolgten die Erfassungen der Fleder-
mausaktivitäten (=> Raumnutzung).
Nachweise von in einer Nacht aktiven Fledermäusen ließen sich aus methodischen Gründen nur selten
einzelnen Individuen zuordnen. Daher sind Doppelerfassungen nicht auszuschließen.
Im Anschluss an die Untersuchungen in den „Ganzen-Nächten“ wurden sog. „Ei flugkontrollen“ vorge-
nommen. Dazu wurde an als geeignet angesehenen (möglichen) Quartier-Orten (z. B. Altbäume) vor Son-
nenaufgang kontrolliert, o Fleder äuse „ei s h är e “. Hier ei lassen sich oftmals relativ viele Fleder-
mäuse in kürzester Zeit beobachten.
Parallel zu den Detektorerfassungen wurden jede Nacht vier Horchkisten (= automatische Aufzeichnungs-
einheiten) im Untersuchungsgebiet aufgestellt (s. Anhang: Karte 2a).
Eine Horchkiste besteht aus einem Ultraschalldetektor (Ciel-electronique, CDP102 R3), der mit einem
MP3-Recorder (Olympus Digital Voice Recorder VN-713PC) verbunden ist (Abb. 4). Die vom Detektor in
den hörbaren Bereich gewandelten Laute können dann mit dem MP3-Recorder kontinuierlich aufgenom-
men werden. Wenn keine Lautsignale empfangen werden, schaltet das mit einer Sprachsteuerungsfunk-
tion ausgestattete Aufnahmegerät automatisch in den Pausenmodus. Insofern wird jede Lautsequenz als
eigenständige Audio-mp3-Datei digital gespeichert.
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Abb. 4: Aufbau einer Horchkiste, moritz-umweltplanung, 2017.
Der in den Horchkisten eingesetzte Detektor verfügt über zwei Kanäle, so dass mit einem System das
gesamte Artenspektrum im Umfeld der Horchkiste erfasst werden kann. Die eingestellten Frequenzen
betrugen 25 kHz und 42 kHz. Die Bandbreite des Ultraschalldetektors beträgt nach der Produktbeschrei-
bung +/- 5 kHz. Die Einstellung von 25 kHz erlaubt somit die Erfassung eines Frequenzbereichs von unge-
fähr 20 bis 30 kHz. In diesem Frequenzbereich können die Ultraschallrufe von Großen Abendsegler, Klein-
abendsegler und Breitflügelfledermaus registriert werden. Bei der Einstellung von 42 kHz wird ein Fre-
quenzband von ungefähr 37 bis 47 kHz abgedeckt. Diese Einstellung ermöglichte die Registrierung der
Rufe von Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus sowie von Rufen der Arten aus der Gattung Myotis.
Ü er die „MIC“-Funktion des MP3-Players wurden die Ultraschallrufe aufgenommen und gespeichert. Zu
beachten ist, dass die Reichweite von Ultraschalldetektoren grundsätzlich artspezifisch unterschiedlich
ist. So kann beispielsweise der Große Abendsegler u. U. bis zu einer Entfernung von 100 bis 150 m mit
einem Ultraschalldetektor wahrgenommen werden, wohingegen Zwergfledermäuse ab Entfernungen von
mehr als 30 m nicht mehr zu hören sind (vgl. RODRIGUES et al. 2008).
Eine sichere Bestimmung durch Abhören der Horchkisten ist nicht immer eindeutig möglich. So können
Rufe von Fledermäusen der Gattungen Pipistrellus, Myotis und Nyctalus i. d. R. nicht auf Artniveau deter-
miniert werden.
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3 ERGEBNISSE
3.1 BRUTVÖGEL
Insgesamt wurden 40 Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt (s. Tab. 2). Überwiegend wurden
weit verbreitete Arten aufgenommen (KRÜGER 2007, THEUNERT 2008/2015, KRÜGER et al. 2014). Beispiele:
Buchfink, Amsel, Zilpzalp.
Es wurden jedoch auch einige seltenere Arten nachgewiesen. Als einzige gefährdete Art ließen sich Brut-
paare des Stars am Rand oder knapp außerhalb der Plangebiete kartieren. Darüber hinaus brüteten hier
oder direkt in den Plangebieten einige Arten, die in der sog. Vorwarnliste geführt werden (s. Anhang:
Karte 1a). Vorkommen streng geschützter Arten in den beiden Plangebieten wurde nicht nachgewiesen.
Als streng geschützte Greifvogel-Art wurde der Turmfalke als Brutvogel im 200-m-Umkreis um die Plan-
gebiete festgestellt. Eine weitere, streng geschützte Brutvogelart im 200-m-Umkreis war das Teichhuhn.
Ein Großteil der im UG nachgewiesenen Brutvögel-Reviere ist den Frei- bzw. Nischen- oder den Boden-
brütern zuzuordnen (181 von 247 Brutpaaren insgesamt). Zu den im UG nachgewiesenen Höhlenbrütern
zählen z. B. Gartenrotschwanz, Klein- und Mittelspecht sowie der Star. Zudem brüteten zahlreiche Gebäu-
debrüter wie Mehlschwalbe (35 Paare), Rauchschwalbe (2 Paare) und Haussperling (19 Paare) hier.
Die Lage der Brutvogelreviere ist den Karten 1a-c im Anhang zu entnehmen.
Tab. 2: Brutvogelarten, Gefährdungsstatus nach Roter Liste Niedersachsen (Region Tiefland-West; T-W) bzw. Deutschland (D);
Quellen: KRÜGER & NIPKOW (2015), GRÜNEBERG et al. (2015). BP = Brutpaar(e); BN = Brutnachweis; BV = Brutverdacht (s. SÜDBECK
et al. 2005). b = besonders geschützt; s = streng geschützt i. S. von BNatSchG § 7; grau markiert: Höhlen- bzw. Halbhöhlenbrü-
ter.
Gefährdungskate-
gorie Rote Liste BP im 200-m-Umkreis
BP in den
Plangebieten Summe
Schutz
NI/T-W D BN BV BN BV b s
Amsel 13 2 15 b
Bachstelze 2 1 3 b
Blaumeise 2 5 1 8 b
Buchfink 17 2 19 b
Buntspecht 1 1 b
Dohle 1 1 b
Dorngrasmücke 5 1 6 b
Elster 1 1 b
Erlenzeisig 1 1 b
Fasan 1 1 b
Feldsperling V V 1 1 b
Fitis 2 1 3 b
Gartenbaumläufer 3 2 5 b
Gartengrasmücke V 2 1 3 b
Gartenrotschwanz V 5 1 1 7 b
Gelbspötter V 1 1 b
Goldammer V 5 5 b
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Gefährdungskate-
gorie Rote Liste BP im 200-m-Umkreis
BP in den
Plangebieten Summe
Schutz
NI/T-W D BN BV BN BV b s
Grünfink 2 2 b
Haubentaucher 1 1 b
Hausrotschwanz 3 3 b
Haussperling V V 13 3 2 18 b
Heckenbraunelle 7 1 8 b
Kleiber 2 2 b
Kleinspecht V 1 1 b
Kohlmeise 2 4 1 1 8 b
Mehlschwalbe V 35 35 b
Misteldrossel 2 2 b
Mönchsgrasmücke 1 13 2 16 b
Nachtigall 3 1 1 b
Rauchschwalbe 3 1 1 b
Ringeltaube 4 1 5 b
Rotkehlchen 6 6 b
Singdrossel 5 1 6 b
Star 3 3 8 1 1 10 b
Stieglitz V 1 1 b
Teichhuhn 1 1 b s
Turmfalke V 1 1 b s
Zaunkönig 17 4 21 b
Zilpzalp 14 3 17 b
Gesamtergebnis 66 150 3 28 247
3.2 FLEDERMÄUSE
Bei den Detektoruntersuchungen 2017 wurden im UG acht Fledermausarten nachgewiesen (Tab. 3; s. a.
Anhang: Karten 2b u. 2c). Alle Arten, mit Ausnahme des Kleinabendseglers, sind in der (noch aktuellen)
Rote Liste der gefährdeten Säugetierarten in Niedersachsen mit gefährdet oder stark gefährdet verzeich-
net (HECKENROTH . Der Klei a e segler gilt de a h als „ o Ausster e edroht“.
In Tab. 3 sind die im UG nachgewiesenen Fledermausarten mit Angaben zu ihrer Gefährdung und zum
Erhaltungszustand gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (RL 92/43/EWG) aufgeführt.
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Tab. 3: Im Untersuchungsgebiet festgestellte Fledermausarten (s. a. Anhang: Karte 2b-c).
Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname RL
D
RL
Nds
FFH-
RL
Großer Abendsegler Nyctalus noctula V 2 IV
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri D 1 IV
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 2 IV
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus D 3 IV
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - 2 IV
Wasserfledermaus Myotis daubentonii - 3 IV
Fransenfledermaus Myotis nattereri - 2 IV
Braunes Langohr Plecotus auritus V 2 IV
Legende
RL D:
RL Nds:
Gefährdungsstatus:
FFH-RL:
Gefährdung nach Roter Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009, korrigierte Fassung 2010)
Gefährdung nach Roter Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1993)
1 = vom Erlöschen bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, -
= ungefährdet,
G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D = Daten unzureichend
R = extrem selten oder mit geografischer Restriktion, II = Gäste
Arten aus Anhang IV oder II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU
Die bei weitem häufigste Fledermausart im UG war die Zwergfledermaus. Sie wurde im gesamten UG
verteilt und an allen Untersuchungsterminen nachgewiesen (n = 153, s. Tab. 4). Letzteres gilt auch für die
Gattung Myotis (n=29) und den Großen Abendsegler (n = 25). Mit 39 Sicht- und/oder Lautkontakten wurde
die Breitflügelfledermaus am zweithäufigsten erfasst. Der Kleinabendsegler wurde insgesamt 14mal auf-
gezeichnet. Die Zahl an Kontakten, die keiner der beiden Abendsegler-Arten zugeordnet werden konnte
(Gattung Nyctalus), eträgt a ht. Vo der Gruppe „Ny taloid“ Aufzeichnungen, die nicht mit Sicherheit
einer der beiden Nyctalus-Arten oder der Breitflügelfledermaus zugewiesen werden konnten) wurden
ebenfalls acht Kontakte erfasst. Insgesamt fünf Kontakte der Rauhautfledermaus wurden verzeichnet. Die
Zahl der Laut- bzw. Sichtkontakte aus der Gattung Myotis, die als Beobachtungen von Wasserfledermäu-
sen (Myotis daubentonii) und von Fransenfledermäusen (Myotis nattereri) identifiziert wurden, beträgt
jeweils drei. Einmalig wurde ein Individuum der Gattung Plecotus erfasst, welches aufgrund der Verbrei-
tung der beiden Plecotus-Arten (Braunes und Graues Langohr, letztere Art im Norden und Nordwesten
weitgehend fehlend) dem Braunen Langohr (Plecotus auritus) zugeordnet wird.
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 13
Tab. 4: Stetigkeit der nachgewiesenen Fledermausarten 2017. 1. Zahl: nachgewiesen in x Nächten, 2. Zahl: gesamte
Anzahl Untersuchungsnächte.
Art bzw. Gattung oder Artengruppe Stetigkeit
Zwergfledermaus 6/6
Gattung Myotis 6/6
Großer Abendsegler 6/6
Breitflügelfledermaus 5/6
Kleinabendsegler 5/6
Gattung Nyctalus 5/6
Gruppe Nyctaloid 4/6
Rauhautfledermaus 3/6
Wasserfledermaus 3/6
Fransenfledermaus 1/6
Braunes Langohr 1/6
Im Rahmen der Horchkisten-Untersuchungen konnten in sechs Nächten insgesamt 7.113 Fledermausrufe
aufgezeichnet werden (Abb. 5). Hierbei entfiel der größte Teil auf die Gattung Pipistrellus (hierzu zählen,
gebietsbezogen: Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus; n = 4.482). Entsprechend
den Ergebnissen der Detektoruntersuchungen war hierbei die zweithäufigste aufgezeichnete Art die Breit-
flügelfledermaus. Es folgt die mit 740 Kontakten die Gruppe Nyctaloid und anschließend die Gattung
Nyctalus (n = 274). Die Gattung Myotis wurde mit 237 Kontakten erfasst (hierzu zählen, gebietsbezogen:
Wasserfledermaus, Teichfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Bart- und ggf. Bechsteinfle-
dermaus) Weitere Rufe (n= 37) konnten keiner bestimmten Fledermaus-Art zugeordnet werden (Abb. 5).
Abb. 5: Gesamtergebnis der Horchkisten-Untersuchungen 2017; Verteilung der absoluten Anzahl aufgenommener Rufe nach
Arten(gruppen). n = 7.113 Rufe.
4.482
1.343
740
274 237 37
Gattung Pipistrellus
Breitflügelfledermaus
Gruppe Nyctaloid
Gattung Nyctalus
Gattung Myotis
Fledermaus unbestimmt
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Das Arten- und besonders das Aktivitätenspektrum an den einzelnen Horchkistenstandorten unterschied
sich sigifikant (s. Abb. 6).
Abb. 6: Fledermausaktivitäten, gemessen an den Horchkisten (HK) 1 bis 4.
Horchkistenstandort 1
Die Horchkiste 1 befand sich im südwestlichen Teil des nördlichen Plangebietsteils von Bebauungsplan Nr.
59.2 an der nördlich des Wirtschaftswegs gelegenen Wallhecke. Dieser Standort diente in Verbindung mit
Horchkistenstandort 2 (s. Anhang: Karte 2a) der Identifizierung einer möglichen Flugstraße entlang dieser
potenziellen Leitstruktur.
Mit insgesamt 2.646 Kontakten war dieser Horchkistenstandort der mit den höchsten gemessenen
Aktivitäten. Vor allem waren dies Kontakte von Pipistrellen (n = 2.327) mit wiederholt aufgezeichneten
und teilweise länger andauernden Jagdaktivitäten. An den beiden letzten Untersuchungsterminen im
August und September wurden wiederholt Soziallaute dieser Gattung aufgenommen. In deutlich
geringerem Umfang wurden Breitflügelfledermäuse (n = 144) mit ebenfalls wiederholten Jagdaktivitäten
erfasst, gefolgt von der Gruppe Nyctaloid (n = 71) und den Nyctalus-Arten (n = 61). Auf Individuen der
Gattung Myotis entfielen insgesamt 43 Kontakte, an zwei Terminen konnten hier Jagdaktivitäten dieser
Gattung registriert werden.
Horchkistenstandort 2
Östlich vom Horchkisten-Standort 1 wurde Horchkiste 2 ebenfalls an der nördlich den Wirtschaftsweg
begleitenden Wallhecke platziert.
Insgesamt wurden mit 1.759 Kontakten an diesem Horchkistenstandort deutlich weniger Fledermäuse
aufgezeichnet. Dennoch handelt es sich hier um den Standort mit den zweitgrößten und ebenfalls
beachtlichen Aktivitätswerten. Die Pipistrellen waren hier wie an allen HK-Standorten die häufigste
Artengruppe (n = 801). Mit Ausnahme des ersten Termins wurden an allen weiteren Terminen
Jagdaktivitäten registriert. An beiden Terminen im August und September sowie am zweiten Termin Ende
Mai wurden zusätzlich auch Soziallaiute dieser Gattung verzeichnet. Es folgen die Breitflügelfledermäuse
mit 588 aufgezeichneten Kontakten. Regelmäßig (an vier von sechs Terminen) wurden z. T. länger
0
250
500
750
1000
1250
1500
1750
2000
2250
HK 1 HK 2 HK 3 HK 4
Sum
me
n d
er
Lau
tko
nta
kte
(n
= 7
.07
6)
Gattung Pipistrellus
Breitflügelfledermaus
Gruppe Nyctaloid
Gattung Nyctalus
Gattung Myotis
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andauernde Jagdaktivitäten dieser Art registriert. Aufgrund der hohen Aktivitäten von
Breitflügelfledermäusen und dem Vorkommen des Kleinabendseglers im Raum wurde eine relativ große
Zahl a Lautko takte der Gruppe „Ny tloid“ zugeord et = 314; insbesondere die Rufe entfernt
fliegender Breitflügelfledermäuse und Kleinabendsegler oder nur teilaufgenommen Sequenzen ihrer Rufe
lassen sich methodisch sehr schwer unterscheiden). Eine weit geringere Zahl an Kontakten zählen die
Gattungen Nyctalus (n = 37) und Myotis (n = 19). Letztere bejagte diesen Standort am 6. Termin
(03./04.09.2017).
Horchkistenstandort 3
Dieser Horchkistenstandort befindet sich im Südosten des Plangebiets Bebauungsplan Nr. 59 im Grenzbe-
reich zwischen der Ackerfläche und einer Gehölzreihe aus Eichen sowie in geringer Entfernung zum süd-
lichen flächigen Gehölz. Mit insgesamt 1.612 aufgenommenen Lautkontakten wurden hier etwas
geringere Aktivitätswerte gemessen als an Horchkistenstandort 2. Die Zahl der Pipistrellen betrug hier
882, darunter wurden an allen Untersuchungsterminen Jagdaktivitäten, die z. T. länger andauerten,
nachgewiesen. Ebenso wie an Horchkistenstandort 2 konnten am 2. Termin (17./18.05.2017) sowie an
den beiden letzten Terminen (08./09.08.2017, 03./04.09.2017) Soziallaute verzeichnet werden. Von den
Breitflügelfledermäusen wurden 332 Kontakte und regelmäßig auch Jagdaktivitäten festgestellt. Von der
Gattung Nyctalus wurden an diesem HK-Standort mit 131 die meisten Kontakte notiert. Am ersten Termin
(03./04.05.2017) wurden einmalig auch Jagdaktivitäten von Individuen dieser Gattung festgestellt. Die
Gattung Myotis, deren Vertreter typischerweise Gehölz-betonte Habitate gegenüber dem Offenland
vorziehen, zählte hier erwartungsgemäß ebenfalls die höchsten Kontakzahlen (n = 127). Lediglich am 5.
Termin (08./09.08.2017) wurden Jagdaktivitäten von Individuen dieser Gattung festgestellt.
Horchkistenstandort 4
Diese Horchkiste wurde im Westen des südlichen Plangebietsteils von Bebauungsplan Nr. 59.2 an der
Gehölzkante aufgestellt. Mit insgesamt 1.059 aufgenommenen Kontakten wurden hier die unter allen
Horchkistenstandorten geringsten Aktivitäten gemessen. Die Pipistrellen zählen hier 472 Kontakte mit re-
gelmäßigen Jagdaktivitäten und Soziallauten am 5. Termin (08./09.08.2017). Am 3. Termin
(21./22.06.2017) wurde eine Pipistrelle bereits fünf Minuten nach dem Sonnenuntergang aufgezeichnet,
was auf einen Quartierverdacht in der näheren Umgebung schließen lässt. Es folgen die Breitflügelfleder-
mäuse (n = 279), z. T. mit Jagdaktivitäten, u d die Gruppe „Ny taloid“ = 215). Deutlich weniger Kon-
takte entfallen auf die Gattung Myotis (n = 48) und die Gattung Nyctalus (n = 45).
Im Folgenden werden die einzelnen Arten hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Lebensraumansprüche sowie
hinsichtlich der im UG festgestellten Aktivitäten aufgelistet. Dabei wird auf die Raumnutzung sowie auf
Nachweise in essenziellen Habitaten oder Teilhabitaten eingegangen.
Großer Abendsegler Nyctalus noctula
Als Jagdgebiete bevorzugt die Art offene und insektenreiche Lebensräume, die einen hindernisfreien Flug
ermöglichen (MESCHEDE & HELLER 2000). So jagen Große Abendsegler in größerer Höhe über großen Was-
serflächen, abgeernteten Feldern und Grünländern, an Waldlichtungen und Waldrändern und auch über
entsprechenden Flächen im Siedlungsbereich. Die Art nutzt als Sommer- und Winterquartiere vor allem
Höhlenbäume in Wäldern und Parkanlagen. Wochenstuben nutzen mehrere Quartiere im Verbund, zwi-
schen denen die einzelnen Individuen häufig wechseln (PETERSEN et al. 2004). In Paarungsgebieten müssen
möglichst viele Quartiere nahe beieinanderliegen, damit die balzenden Männchen durchziehende Weib-
chen anlocken können (MESCHEDE & HELLER 2000).
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 16
Die Nachweise des Großen Abendseglers konzentrieren sich auf die Bereiche im nördlichen Teil des Plan-
gebietes von 59.2 sowie die nordöstlich angrenzenden Bereiche (s. Anhang: Karte 2c). Einige Nachweise
dieser Art wurden zusätzlich in der Nähe des Harmer Sees sowie westlich und südwestlich außerhalb der
Plangebiete erbracht. Es wurden keine Quartiere im UG nachgewiesen. Ein Großteil der aufgezeichneten
Sicht- bzw. Lautkontakte wurden während des Frühjahrs und des Spätsommers/Herbstzuges aufgezeich-
net, was auf ein gewisses Zuggeschehen dieser Art im Planungsraum hinweisen könnte.
Kleinabendsegler Nyctalus leisleri
Der Kleinabendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die vor allem Laubwälder, seltener Streuobstwie-
sen und Parkanlagen besiedelt. Es werden insbesondere Wälder mit hohem Altholzbestand bevorzugt
(DIETZ et al. 2007). Kleinabendsegler jagen gern an Waldrändern, über Schneisen, an waldnah vorhande-
nen Lampen sowie in Parkanlagen und entlang von Alleen. Wochenstubenquartiere finden sich vor allem
in Baumhöhlen und Fledermauskästen, seltener in Hohlräumen und Spalten von Häusern (SKIBA 2009). Im
Spätsommer und Herbst werden Paarungsquartiere etabliert, in denen das Männchen bis zu zehn Weib-
chen durch Singflug oder seltener stationär vom Quartiereingang aus anlockt (DIETZ et al. 2007). Die Art
überwintert in Baumhöhlen und Spalten sowie in Gebäuden (SKIBA 2009).
Die im Rahmen der Detektoruntersuchung registrierten Nachweise des Kleinabendseglers liegen relativ
verteilt im UG (s. Anhang: Karte 2c). Einmalig wurden Jagdaktivitäten im südlichen Teil der Plangebiete
erfasst. Die meisten Nachweise des Kleinabendseglers fallen ebenso wie beim Großen Abendsegler in die
Zeit des Frühjahrs bzw. Spätsommers/Herbstzuges (Mai, August und September). Somit ist wahrschein-
lich, dass es sich bei einem Teil der aufgezeichneten Kleinabendsegler nicht um die Lokalpopulation, son-
dern um durchziehende Tiere handelt.
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus
Als Jagdgebiet nutzt die Art eine Vielzahl von Biotopstrukturen. Bevorzugt werden offene Flächen mit
randlichen Gehölzstrukturen. Die höchste Dichte jagender Tiere kann über Viehweiden, Streuobstwiesen,
Parks mit Einzelbäumen und an Gewässerrändern beobachtet werden (DIETZ et al. 2007). Die Breitflügel-
fledermaus hat ihre Sommerquartiere fast immer in oder an Gebäuden. Nur selten ziehen sich einzelne
Tiere in Baumhöhlen oder Fledermauskästen zurück. Die Entfernung zwischen Quartieren und Jagdgebie-
ten variiert zwischen wenigen 100 m und mehr als 11 km (SIMON et al. 2004).
Die Breitflügelfledermaus wurde im Untersuchungsgebiet verteilt festgestellt (s. Anhang: Karte 2c).
Schwerpunktvorkommen lassen sich im Nahbereich des Gehölzes im südlichen Teil der Plangebiete sowie
nordöstlich außerhalb identifizieren. Einige z. T. zielgerichtete Flugbewegungen wurden über dem zent-
ralen Wirtschaftsweg nachgewiesen. Vereinzelt wurden dabei auch Jagdflüge insbesondere in der Umge-
bung des südlichen Gehölzes und der Ecke Nieberdingstraße/ L843 (hier eventuelle Attraktionswirkung
durch erhöhtes Insektenaufkommen an der Straßenlaterne) verzeichnet. Die Horchkistenuntersuchungen
haben ergänzend ergeben, dass alle untersuchten Standorte regelmäßig bejagt werden. Vermutlich dient
der gesamte Raum beider Plangebiete regelmäßig als Jagdgebiet (Die Jagdnachweise über mehrere Stun-
den auf allen vier Horchkisten und das für die Art typische Flugverhalten auf langen, regelmäßigen Bahnen
legen eine Nutzung des gesamten relativ kleinen Planungsraumes nahe). In beiden Plangebieten und de-
ren näherer Umgebung wurde weder ein Quartier festgestellt, noch Quartierverdacht für diese Art erho-
ben.
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 17
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus
Bevorzugte Jagdgebiete von Zwergfledermäusen in Ortslagen finden sich in der Umgebung von Gebäu-
den, entlang von Straßen, Baumreihen, Alleen und sonstigen linearen Landschaftselementen, Wiesen so-
wie des Weiteren über und an Gewässern und entlang von Waldrändern und Waldwegen (LANU 2008).
Hierbei jagen Zwergfledermäuse in einem Radius von ca. zwei km um ihre Quartiere (l. c.). Während der
Jagd orientieren sich die Tiere überwiegend an linearen Landschaftsstrukturen, wie z. B. Hecken, von Ge-
hölzen begleiteten Wegen oder an Waldrändern. Lineare Landschaftselemente sind wichtige Leitlinien für
Zwergfledermäuse auf ihren Flugrouten von Quartieren zu Jagdgebieten. Quartiere bezieht die Zwergfle-
dermaus vorwiegend in und an Gebäuden. Die Quartiere werden häufig gewechselt, weshalb Wochenstu-
benkolonien einen Verbund von vielen geeigneten Quartieren im Siedlungsbereich benötigen (PETERSEN
et al. 2004). Jagdgebiete liegen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortslagen.
Zwergfledermäuse ließen sich weit verteilt über das UG nachweisen (s. Anhang: Karte 2b). Vorkommens-
Schwerpunkte waren der an den nördlichen Teil des Plangebiets von Bebauungsplan Nr. 59.2 angrenzende
Hoheneschgraben. Hier sowie in der Umgebung des Harmer Sees wurden mehrere Nachweise von Jagdak-
tivitäten erbracht. Sowohl aufgrund der Ergebnisse der Detektoruntersuchungen als auch der Horchkis-
tenuntersuchungen ist außerdem der zentrale Wirtschaftsweg mit seinen begleitenden Wallhecken als
Flugstraße und Jagdgebiet von Zwergfledermäusen bzw. von Pipistrellen einzustufen (s. Anhang: Karte
2d). Vermehrte Flug- sowie Jagdaktivitäten und Soziallaute wurden ebenfalls im Rahmen beider Untersu-
chungsmethoden in der Umgebung von Horchkistenstandort 3 aufgezeichnet. Wiederholt beobachtete
Flugbewegungen in diesem Bereich sowie die meist hohen bis sehr hohen mittels Horchkisten gemesse-
nen Aktivitäten von Pipistrellen (von denen der Großteil den Zwergfledermäusen angehören dürfte) las-
sen hier ebenfalls auf eine Flugstraße schließen. An Horchkistenstandort 4 wurde am 3. Termin
(21./22.06.2017) aufgrund der frühzeitigen Aufnahme der Horchkiste der Quartierverdacht einer Pi-
pistrelle für die nähere Umgebung erhoben. Die regelmäßig hohen bis sehr hohen Jagdaktivitäten von
Pipistrellen, die an allen HK-Standorten aufgezeichnet wurden, zeigen, dass vermutlich beide Plangebiete
bzw. zumindest die darin enthaltenen, besonders für Fledermäuse geeigneten Strukturen der Gehölze
(Windschatten, Insektenreichtum) regelmäßig genutzte Jagdgebiete darstellen. Hier wurden auch im Rah-
men der Detektorbegehungen die meisten Jagdflüge von Zwergfledermäusen verzeichnet. Die Vielzahl
aufgenommener Soziallaute von Pipistrellen an allen HK-Standort insbesondere in der Zeit Spätsom-
mer/Herbst lassen darüber hinaus auf eine Nutzung als Balzrevier von (wahrscheinlich) Zwergfledermäu-
sen schließen. Mindestens Teile der Nieberdingstraße, welche auch eine begleitende Baumreihe führen,
wurden als Flugstraße identifiziert, ebenso die L843.
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii
Als Jagdgebiete nutzt die Rauhautfledermaus Waldränder, Gewässerufer, Bachläufe und Feuchtgebiete in
Wäldern. Jagende Tiere können zur Zugzeit auch in Siedlungen angetroffen werden (DIETZ et al. 2007). Als
Sommerquartiere werden Spaltenverstecke an und in Bäumen bevorzugt, v. a., wenn diese im Wald oder
an Waldrändern in Gewässernähe stehen.
Von der Rauhautfledermaus gab es ausschließlich Nachweise im Mai und im August am zentral durch die
Plangebiete verlaufenden Wirtschaftsweg sowie nordöstlich außerhalb beider Plangebiete (s. Anhang:
Karte 2b). Diese Art wird demnach als Durchzüglerin eingestuft. Jagdaktivitäten oder Quartiere wurden
nicht nachgewiesen.
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Fransenfledermaus Myotis nattereri
Die Fransenfledermaus bevorzugt vorwiegend Wälder und locker mit Bäumen bestandene Fläche wie
Parks und Obstwiesen oder die Nähe zu Gewässern. Offenland wird selten genutzt, kann aber in der Nähe
von Gehölzen ebenfalls zur Jagd aufgesucht werden. Die Sommerquartiere in Mitteleuropa befinden sich
zumeist in Baumhöhlen und Fledermauskästen, vereinzelt auch im Innern von Gebäuden (DIETZ & KIEFER
2014).
Fransenfledermäuse wurden im UG hauptsächlich innerhalb des Plangebiets von Bebauungsplan Nr. 59.2
über dem Wirtschaftsweg detektiert (s. Anhang: Karte 2c). Vermutlich nutzt diese Art diese Leitstruktur
ebenso wie die Zwergfledermaus als Flugstraße. Im Nordwesten der Plangebiete am mit Gehölzen bestan-
denen Graben nahe des Harmer Sees wurde einmalig auch eine jagende Fransenfledermaus detektiert.
Wasserfledermaus Myotis daubentonii
Die Wasserfledermaus ist eine Waldfledermaus, die eng an größere Wasserflächen gebunden ist. Die Jagd
findet zwar überwiegend über Gewässern oder in Gewässernähe statt, allerdings kann man einzelne Tiere
auch in Wäldern, am Waldrand, über Feuchtwiesen, in Parks oder Streuobstwiesen bei der Jagd beobach-
ten (DIETZ et al. 2007). Zwischen den Quartieren und Jagdgebieten werden „traditionelle“ Flugstraßen ge-
nutzt. Diese folgen meist Leitlinien wie Wassergräben, Hecken, Waldrändern und Waldwegen (DIETZ et al.
2007). Die Beutetiere werden im Flug gefangen oder von der Wasseroberfläche abgelesen, wobei wind-
stille Uferbereiche bevorzugt werden. Nach DIETZ et al. (2007) befinden die Sommerquartiere (Wochen-
stuben) der Wasserfledermaus überwiegend in Baumhöhlen, aber auch in Gewölbespalten sowie in Deh-
nungsfugen von Brücken, seltener auch in Gebäuden.
Die Wasserfledermaus wurde über dem ans Plangebiet angrenzenden Gewässer (Harmer See) sowie öst-
lich der Plangebiete am Hoheneschgraben (s. Anhang: Karte 2c) beobachtet und detektiert.
Gattung Myotis
Nachweise der Gattung Myotis z. T. mit Jagdaktivitäten wurden überwiegend am Harmer See erbracht.
Aus diesem Grund wird dieser Bereich als Jagdgebiet von Myotis-Arten eingestuft (s. Anhang: Karte 2d).
Die als Flugstraßen von Zwergfledermäusen genannten Bereiche (insbesondere der Wirtschaftsweg sowie
die Gehölzreihe im Südosten der Plangebiete) werden z. T. auch von Individuen der Gattung Myotis ge-
nutzt. Darüber hinaus wird am Horchkistenstandort 3, der insgesamt die höchsten Flugaktivitäten dieser
Gattung aufnahm, das Vorhandensein einer Flugstraße angenommen.
Braunes Langohr Plecotus auritus
Innerhalb dieser Art gibt es zwei genetisch getrennte Linien, die sich in der Quartiernutzung (Bäume vs.
Gebäude) und der Habitat-Wahl (Wald vs. Halb-Offenland) unterscheiden. Die Jagdgebiete der Wald-
Langohren beinhalten verschiedene Waldtypen wie Nadelmischwälder, Fichtenforste und Buchen-Eichen-
wälder, während die Offenland-Langohren in Parks, Gärten sowie Streuobstwiesen jagen (DIETZ & KIEFER
2014). Eine Erfassung dieser Art ist aufgrund ihrer geringen Reichweiten (nach DIETZ & KIEFER 2014 max. 5
m weit mit Batdetektoren „hörbar“) gegenüber der Erfassung anderer Arten deutlich erschwert.
Am 6. Termin (03./04.09.2017) wurde an der Ecke des Wirtschaftsweges/Nieberdingstraße einmalig ein
Individuum aus der Gattung Plecotus erfasst, welches aufgrund der Verbreitung der beiden Plecotus-Arten
(Braunes und Graues Langohr, letztere Art im Norden und Nordwesten weitgehend fehlend) dem Braunen
Langohr (Plecotus auritus) zugeordnet wurde.
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 19
4 NATURSCHUTZFACHLICHE BEWERTUNG, EINGRIFFSBEURTEILUNG
Bauvorhaben können Gebiete, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tierarten beherbergen, beein-
trächtigen und damit auch Auswirkungen auf Tierpopulationen haben. Im Folgenden wird auf mögliche
Beeinträchtigungen, die das Vorhaben auf die einzelnen untersuchten Arten bzw. Tiergruppen haben
könnte, eingegangen.
4.1 BRUTVÖGEL
Üblicherweise lässt sich die Lokal-Avifauna eines Gebietes nach der Bewertung ihrer Lebensräume als
Vogelbrutgebiet kategorisieren (BEHM & KRÜGER 2013). Hierbei werden für die festgestellten Brutpaare
von Rote-Liste-Arten definierte Punktzahlen vergeben, die in ihrer Summe, nach Division durch einen Flä-
chenfaktor, eine Einstufung als Brutgebiet von lokaler (ab 4 Punkte), regionaler (ab 9 Punkte), landeswei-
ter (ab 16 Punkte) oder nationaler Bedeutung (ab 25 Punkte) ermöglichen. Für diese Bewertung ist jedoch
eine Gebietsgröße von ca. 100 ha vorgesehen, sodass das untersuchte Gebiet für eine solche Bewertung
(bei einer Größe von ca. 40 ha) deutlich zu klein ist. Aus diesem Grund wird eine Einschätzung der natur-
schutzfachlichen Wertigkeit verbal-argumentativ vorgenommen.
Es wurden 39 Brutvogelarten in den beiden Plangebieten (plus 200 m Umkreis) nachgewiesen. Als be-
standsgefährdete Art kam innerhalb der Plangebiete selbst nur der Star vor (in Niedersachsen/Bremen
Gefährdungskategorie 3 = gefährdet). Zu den Arten der Vorwarnliste, die im Plangebiet brüteten, gehören
bspw. Gartengrasmücke und Grauschnäpper. Der streng geschützte und auf der Vorwarnliste geführte
Turmfalke wurde im 200-m-Umkreis als Brutvogel dokumentiert.
In den Plangebieten und deren Umgebung wurden hauptsächlich weit verbreitete Arten wie bspw. Buch-
fink, Rotkehlchen und Zilpzalp nachgewiesen. Durch die starke Lärmbelastung der angrenzenden Haupt-
verkehrsstraßen und dem Betrieb auf dem Areal des angrenzenden Gewerbegebietes wird dem Gebiet
bzgl. der Standortbedingungen eine geringe naturschutzfachliche Wertigkeit zugesprochen. Aufgewertet
wird das betrachtete Gebiet durch das an das Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59.2 angrenzende Ge-
wässer sowie durch ein Gebäude an der Nieberdingstraße, an dem zahlreiche Nisthilfen angebracht sind.
Darüber hinaus bieten die innerhalb der Plangebiete vorhandenen Altbäume Höhlenbrütern (wie bspw.
dem Star) Brutmöglichkeiten.
4.2 FLEDERMÄUSE
Zur naturschutzfachlichen Bewertung wird die Vollständigkeit und Charakteristik des festgestellten Fle-
dermaus-Artenspektrums vor dem Hintergrund der naturräumlichen Ausstattung des UG betrachtet und
beurteilt. Eine formale Bewertung nach dem Gefährdungspotenzial der festgestellten und damit Wert
gebenden Arten erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen des NLWKN für die Anwendung der Eingriffs-
regelung in der Bauleitplanung (BREUER 1994). Dabei wird das UG oder Teile davon hinsichtlich der Lebens-
raumfunktionen für einheimische Fledermäuse bewertet und zwar unter Anwendung einer ordinalen
Skala mit drei Wertstufen (s. Tab. 5). Als maßgebliches Kriterium wird bei der Bewertung das Vorkommen
von in Niedersachsen als bestandsgefährdet eingestuften Arten zu Grunde gelegt (BREUER 1994). Im Rah-
men dieses Fachbeitrags wird dafür die Rote Liste der Fledermäuse Niedersachsens herangezogen. Als für
die Bewertung relevante Vorkommen werden Nachweise an Strukturen gewertet, die eine essenzielle
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 20
Funktion als Teilhabitate im Lebenszyklus der betreffenden Art bzw. deren lokalen Population haben dürf-
ten. Hierzu zählen häufig oder zumindest temporär genutzte Jagdgebiete, regelmäßig bis häufig frequen-
tierte Flugstraßen und für die Reproduktion notwendige Quartierplätze (Wochenstuben- und Balzquar-
tiere).
Tab. 5: Bewertungskriterien für Fledermaus-Funktionsräume nach BREUER (1994, verändert).
Fu ktio srau o … Kriterien
besonderer Bedeutung Jagdgebiete / Flugstraßen von
• vom Aussterben bedrohten und /oder stark gefährdeten Arten und /
oder
• Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Jagdgebiete / Flugstraßen von
• gefährdeten Fledermausarten mit regelmäßig hoher Aktivität
Nachweisliche Quartierstätten (Sommer-, Balz- und Zwischenquartiere)
allgemeiner Bedeutung Jagdgebiete / Flugstraßen
• von gefährdeten Fledermausarten mit geringer bis durchschnittlicher
Aktivität
Jagdgebiete / Flugstraßen
• ungefährdeter Fledermausarten mit regelmäßig hoher Aktivität
geringer Bedeutung Jagdgebiete / Flugstraßen
• ungefährdeter Fledermausarten mit geringer bis durchschnittlicher Ak-
tivität
Funktionsräume mit besonderer Bedeutung (s. Anhang: Karte 2d):
Als Funktionsraum besonderer Bedeutung wurde insbesondere der zentrale Wirtschaftsweg als Flug-
straße und Jagdgebiet von Pipistrellen (v. a. Zwergfledermäusen), Breitflügelfledermäusen und Myotis-
Arten bewertet. Zusätzlich lässt sich aus den im Rahmen der Detektor- bzw. Horchkistenuntersuchungen
erfassten Daten ebenfalls eine besondere Bedeutung für die Umgebung des südlichen Gehölzes ableiten,
da diese aufgrund der hohen Flug- und z. T. auch Jagdaktivitäten insbesondere von Pipistrellen (v. a.
Zwergfledermäusen), Breitflügelfledermäusen und Myotis-Arten zum Großteil als Jagdgebiet und/oder
Flugstraße der genannten Arten bewertet werden. In diesem Bereich wurde auch einmalig ein Verdacht
auf ein nahegelegenes Quartier einer Pipistrelle erhoben. Weitere Teile der „Nie erdi gstraße“ und der
Straße „)u See“ sowie der Verlauf des Hoheneschgrabens wurden als Flugstraße von Zwergfledermäu-
sen, teilweise Breitflügelfledermäusen und Myotis- sowie Nyctalus-Arten eingestuft. Der Harmer See
dient als Jagdgebiet insbesondere für Individuen der Gattung Myotis.
Funktionsräume allgemeiner Bedeutung:
Zu diesen gehören weitgehend alle weiteren untersuchten Bereiche innerhalb und außerhalb der Plange-
biete, da sowohl über der Ackerfläche vom Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 59 als auch dem nord-
westlich gelegenen Weg zum Harmer See und den Bereichen südöstlich beider Plangebiete gefährdete
Fledermäuse mit geringen bis durchschnittlichen Flug- und teilweise Jagdaktivitäten nachgewiesen wur-
den. Zu diesen Arten gehören insbesondere Zwergfledermäuse, jedoch auch Breitflügelfledermäuse und
die Gattung Myotis.
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5 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS, EINGRIFFSMINIMIERUNG
Auswirkungen auf Vögel: Lebensräume, z. B. Brutplätze, von innerhalb der Plangebiete vorkommenden
Vogelarten werden bei Vorhabenrealisierung ggf. überplant. Weiterhin ist davon auszugehen, dass sich
einige Arten aus dem näheren Raum zurückziehen werden: Hier dürften Vertreibungswirkungen durch
menschliche Anwesenheit, Lärm, Licht, Reflexionen usw. wirksam werden. Diese Vertreibungswirkungen
werden durch die bestehenden Beeinträchtigungen durch die angrenzende Autobahn und deren Zubrin-
ger und des Gewerbegebietes jedoch eher gering ausfallen. Die gehölzbrütenden Vogelarten haben je-
do h, so sie de a a der , i U feld der Pla flä he Mögli hkeite eue Re iere zu esetze „Eige -ko pe satio “ . Eine denkbare Maßnahme ist die Schaffung neuer Nahrungsräume und von Brutbioto-
pen auf der Fläche (bspw. Hecken) oder in unmittelbarer Umgebung der Plangebiete.
Die Brutplätze von Höhlenbrütern innerhalb der Plangebiete werden vermutlich zumindest teilweise weg-
fallen.
Bei Entnahme vorhandener Gehölze, sind diese vor den Fällarbeiten auf Vogel-Nisthöhlen sowie auf dau-
erhaft genutzte Nester zu überprüfen. Dies sollte im Herbst/Winter, also außerhalb der Brutzeit stattfin-
den. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme sind, bei Gehölzentnahmen von Altbäumen (Brusthöhen-
durchmesser >= 30 cm) oder Bäumen mit Hinweisen auf Nistmöglichkeiten ggf. Nistkästen im Umfeld des
Eingriffsortes aufzuhängen (sog. CEF Maßnahme = Artenschutzmaßnahme).
Auswirkungen auf Fledermäuse: Im Untersuchungsgebiet wurden acht Fledermausarten nachgewiesen.
Quartiernachweise gab es zwar im Rahmen der Untersuchungen nicht. Einmalig gab es aber einen Ver-
dacht auf ein nahegelegenes Quartier einer Pipistrelle (auf Grundlage der Horchkistenuntersuchungen)
im südlichen Teil des Plangebietes von Bebauungsplan Nr. 59.2. Im Rahmen der Baufeldfreimachung kann
es durch Gehölzentnahmen zu einem erhöhten Tötungsrisiko für Fledermäuse kommen. Auch kann direk-
ter Quartierverlust die Folge sein. Müssen Altbäume – mit Höhlen als möglichen Quartieren – beseitigt
werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Quartiere, z. B. temporär genutzte Quartiere des Großen
Abendseglers, zerstört werden. Durch die im Rahmen der geplanten Bebauung anstehenden Gehölzfäl-
lungen könnten möglicherweise Fledermaus-Quartiere betroffen sein. Die Flugstraße von Pipistrellen (v.
a. Zwergfledermäusen), Breitflügelfledermäusen und Myotis-Arten über dem Verlauf des zentralen Wirt-
schaftsweges liegt innerhalb des Plangebietes von Bebauungsplan Nr. 59.2. Die strukturgebende Wallhe-
cke würde im Zuge der Planrealisierung vermutlich mindestens punktuell beseitigt. Durch die Bebauung
von Flurstück 63/11 würden die Flugstraße und das Jagdgebiet im Norden dieses Plangebietsteils ebenfalls
betroffen sein. Gleiches gilt zumindest für den nordwestlichen Teil dieses Flurstücks, wenn im Zuge der
Realisierung des Regenrückhaltebeckens an dieser Stelle die angrenzenden Gehölzstreifen entfernt wer-
den. Die Flugstraße an der Ostgrenze des Plangebietes von Bebauungsplan Nr. 59 würde bei Erhaltung
der Baumreihe vermutlich nicht verloren gehen. Die besonderen Funktionsräume (Flugstraße und Jagd-
gebiet) im Süden der Plangebiete würden durch die Entstehung eines Gewerbegebiets mit Ausnahme der
Bauverbotszone von 20 m [gemäß § 24 (1) NStrG] an der L 843 voraussichtlich überplant. Die Bebauung
in den Plangebieten ird partiell zu ei e Verlust o Fleder aus-Jagdge iete führe . Gege e e falls muss davon ausgegangen werden, dass während der Bebauung auch kurzfristig Vertreibungswirkungen
auf Fledermäuse durch menschliche Anwesenheit während der Dämmerung, durch Licht, Reflexionen
usw. wirksam werden. Letztere werden jedoch erfahrungsgemäß keine erheblichen Auswirkungen auf die
lokale Fledermauspopulation haben. Im Zuge der Bebauung werden auch neue Strukturen geschaffen, die
von Fledermäusen alsbald als neue Jagdhabitate und/oder Flugstraßen genutzt werden können.
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Vermeidung und Minderung: Durch den Erhalt der Gehölzstrukturen sowie einzelnstehender Bäume und
die Einhaltung von Abständen zu diesen Strukturen kann das Plangebiet weiterhin als Jagdgebiet oder
Flugstraße von Fledermäusen genutzt werden. Bei der Herrichtung des Regenrückhaltebeckens auf Flur-
stück 63/11 sollten angrenzende Gehölze nach Möglichkeit erhalten werden, da hiermit in einem poten-
ziell weiterhin genutzten Jagdgebiet ein geeigneter Windschutz geboten werden kann. Im Zuge von Ge-
hölzfällungen sind im Vorfeld mögliche besetzte Quartierstandorte auszuschließen (=> Artenschutzprü-
fung, ggf. auch im Rahmen der ökologischen Baubegleitung: Baum- und Gebäudekontrollen, ggf. mit pa-
ralleler Aufhä gu g o Fleder auskäste i Nah erei h des Pla ge iets; also sog. CEF-Maß ah e . Soweit im Zuge der Abarbeitung der Belange der Eingriffsregelung Gehölzpflanzungen festgesetzt werden,
sollten vor allem blütenreiche Bäume und Sträucher gewählt werden, da diese i. d. R. viele Insekten anlo-
cken, die Nahrungstiere für die örtliche Fledermauspopulation sein können.
6 ARTENSCHUTZ
§ 44 BNatSchG in Verbindung mit Art. 12 und 13 der FFH-Richtlinie begründet einen strengen Schutz für
bestimmte Tier- und Pflanzenarten [Tier und Pflanzenarten, die in Anhang A oder B der Europäischen
Artenschutzverordnung – (EG) Nr. 338/97 - aufgeführt sind, Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der
FFH-Richtlinie, alle europäischen Vogelarten, besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
der Anlage 1 der BArtSchV].
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote):
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder
zu zerstören [Nr. 1],
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stö-
ren; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der
lokalen Population einer Art verschlechtert [Nr. 2],
Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören [Nr. 3].
Mit Nr. 3 sind (für Tiere) Nester, Niststätten, Balz- und Paarungsplätze, Eiablagehabitate sowie Habitate
zur Jungenaufzucht erfasst. Nicht erfasst sind dagegen Nahrungshabitate und Wanderwege zwischen Teil-
lebensräumen, außer: durch den Verlust der Nahrungshabitate oder die Zerschneidung der Wanderhabi-
tate werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten funktionslos (LANA 2006, aktualisiert: 13.03.2009). Die
Ausnahmen von den Verboten, die im Einzelfall in der Planfeststellung erteilt werden können, sind in § 44
Abs. 5 BNatSchG sowie in § 45 BNatSchG geregelt. Eine Ausnahme darf jedoch nur zugelassen werden,
wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer
Art nicht verschlechtert, soweit nicht Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG (= FFH-Richtlinie) weiter-
gehende Anforderungen enthält.
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Darüber hinaus kann gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG von den Verboten des § 44 BNatSchG auf Antrag
eine Befreiung gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutba-
ren Belastung führen würde. Zwar ist die planende Stadt nicht unmittelbar Adressat dieser Verbote, da
mit einem Bebauungsplan in der Regel nicht selbst die verbotenen Handlungen durchgeführt beziehungs-
weise genehmigt werden. Allerdings ist es geboten, den besonderen Artenschutz bereits in der Bauleit-
planung angemessen zu berücksichtigen, da ein Bebauungsplan, der wegen dauerhaft entgegenstehender
rechtlicher Hinderungsgründe – hier: entgegenstehende Verbote des besonderen Artenschutzes bei der
Umsetzung – nicht verwirklicht werden kann, vollzugsunfähig ist.
Brutvögel
Möglicherweise vorhandene Fortpflanzungs- oder Ruhestätte o i de Gehölze des U tersu hu gs-bereichs vorkommenden Brutvogelarten würden bei Gehölzentnahmen zerstört werden. Gehölzentnah-
men sollten daher nicht zwischen dem 15.03. und 30.09. eines Jahres stattfinden um auszuschließen, dass
dabei Brutvögel (bspw. in ihren Nisthöhlen) getötet werden (Abwendung des Tötungsverbotes).
Ein Verstoß gegen das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist während der Umsetzung des
Planvorhabens nicht zu erwarten. Zwar dürften die Baumaßnahmen kleinräumig und zeitlich beschränkt
Wirkungen auf etwaige Brutvögel im Nahbereich haben; diese sind aber nicht so einzuschätzen, dass sich
der Erhaltungszustand der lokalen Populationen der betroffenen Arten verschlechtern würde; u. a., da es
allgemein weit verbreitete und überwiegend auch häufige Arten sind, für die ein gewisses ökologisches
Anpassungsvermögen anzunehmen ist (vgl. z. B. THEUNERT 2015). Im 200-m-Umkreis der Plangebiete brü-
tete 2017 ein Paar des streng geschützten Turmfalken. Diese Art gilt zwar als unempfindlich gegenüber
Lärmemissionen, reagiert aber sensibel auf Bewegungsunruhe, die bspw. bei Baumaßnahmen entstehen
kann (vgl. z. B. GARNIEL & MIERWALD 2010).
Bei dem hier zu realisierenden Bauvorhaben wird nach derzeitigem Stand ein Abstand von etwa 115 m
zwischen Baufeld und Turmfalken-Nest erhalten bleiben. Dieser Abstand und darüber hinaus auch der
bestehenbleibende Gehölzbestand werden als ausreichender Sichtschutz angesehen um keine Fluchtre-
aktion des Turmfalken auszulösen.
Der Verlust et aiger Fortpfla zu gs- u d Ruhestätten für Brutvögel (Beeinträchtigungsverbot) kann
dur h orgezoge e Ausglei hs aß ah e ko pe siert erde sog. „CEF-Maß ah e “; sie die e dem Funktionserhalt), z. B. die Aufhängung von Nistkästen bzw. -höhlen in stehen gelassenen Altgehölzen
sowie im Umfeld des Untersuchungsbereichs. Etwaige Maßnahmen müssen im Verlauf der weiteren Pla-
nung konkretisiert werden; dazu muss zunächst feststehen, wie viele Höhlenbäume bzw. Bäume mit dau-
erhaft genutzten Nestern entnommen werden sollen. Mögliche Höhlen- bzw. Habitatbäume sind Baum
für Baum zu ermitteln. Pro zu entnehmenden Höhlen- bzw. Habitatbaum sollte mind. eine Nistmöglichkeit
installiert werden. Diese etwaigen CEF-Maßnahmen müssen vor dem jeweiligen Eingriff erfolgen und spä-
ter auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Fledermäuse
Mögli her eise orha de e Fortpfla zu gs- oder Ruhestätte o i de Gehölze des U tersu hu gs-gebiets orko e de Fleder aus-Arte ürde ei Gehölze t ah e zerstört erde . Alt äu e a Brusthöhendurchmesser von 30 cm oder mit sonstigen Hinweisen auf Quartiermöglichkeiten (wie z. B.
Höhlen) si d daher or ihrer Beseitigu g auf das Vorha de sei o Fleder aus-Quartiere zu ü erprü-fen. Dadurch kann weitgehend ausgeschlossen werden, dass Fledermäuse in möglichen Quartieren getö-
tet werden (Abwendung des Tötungsverbotes).
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 24
Ein Verstoß gegen das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist während der Umsetzung des
Planvorhabens nicht zu erwarten. Die Wirkung der eher kleinräumigen und zeitlich beschränkten Bau-
maßnahmen auf Fledermausquartiere im Nahbereich, wird durch die Tatsache minimiert, dass sich Bau-
arbeiten (tagsüber) und Aktivitäten der Fledermäuse (Dämmerung bis Sonnenaufgang) tageszeitlich un-
terscheiden.
Der Verlust et aiger Fortpfla zu gs- u d Ruhestätte für Fledermäuse (Beeinträchtigungsverbot) kann
dur h orgezoge e Ausglei hs aß ah e ko pe siert erde sog. „CEF-Maß ah e “; sie die e de Fu ktio serhalt , z. B. die Aufhä gu g o Fleder aus-Kästen (Holzbeton-Fledermaushöhlen) in ste-
hen gelassenen Altgehölzen sowie im Umfeld des Untersuchungsbereichs. Etwaige Maßnahmen müssen
im Verlauf der weiteren Planung konkretisiert werden; dazu muss zunächst feststehen, wie viele Höhlen-
bäume entnommen werden sollen (s. Avifauna). Als Richtgröße wird vorgeschlagen, je Höhlenbaum zwei
künstliche Fledermausquartiere (Sommer- und/oder Ganzjahresquartiere, letztere: bei Entnahmen von
Bäumen mit BHD > 50 cm) anzubringen. Mögliche Höhlenbäume sind Baum für Baum zu ermitteln und via
Ortskontrollen auf vorhandene Fledermäuse zu kontrollieren. Diese etwaigen CEF-Maßnahmen müssen
vor dem jeweiligen Eingriff erfolgen und später auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Die Beei trä htigu g pote zieller Fleder aus-Jagd erei he i Luftrau ü er de U tersu hu gs e-reich ist nicht als erheblich zu werten, da keine anhaltend negativen Auswirkungen auf die lokalen Popu-
lationen prognostiziert werden. Bei Planrealisierung (also Bebauung) werden zwar bereichsweise mögli-
che Jagdgebiete um die Gehölze wegfallen, doch entstehen nach Planumsetzung auch neue Jagdbereiche
bzw. bejagbare Strukturen auf der Fläche (Gebäude, Freiflächen, Grünstreifen – in/an den Gebäuden ggf.
auch Quartiere).
In den nachfolgenden Tabellen wird zusammengefasst, inwieweit die o. g. Verbotstatbestände berührt
werden und welche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ggf. zu ergreifen sind.
Tab. 6: Prüfung des Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.
Verbot der Verletzung oder Tötung von Tieren sowie Naturentnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer
Entwicklungsformen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) – Maßstab: Individuum
relevante Artengruppen Mögliche artenschutzrechtliche Kon-
flikte bei Umsetzung der Planung
Vermeidungs- und
Kompensationsmaßnahmen
Brutvögel
Tötung von Individuen beim Entfernen
von Gebüschen und Gehölzen
Beseitigung von Gebüschen und
Gehölzen außerhalb der Brutzei-
ten (also zwischen dem 01. Okto-
ber und 15. März)
Fledermäuse Tötung von Individuen beim Entfernen
von Gehölzen
Altbäume ab einem Brusthöhen-
dur h esser ≥ cm (oder mit
sonstigen Hinweisen auf Quar-
tiermöglichkeiten) auf Quartiere
überprüfen
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 25
Tab. 7: Prüfung des Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.
Verbot der *erheblichen Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte-
rungs- und Wanderungszeiten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) – Maßstab: Lokale Population
[*eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch sie der Erhaltungszustand der lokalen Population einer
Art verschlechtert]
relevante
Artengruppen
mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei Umset-
zung der Planung;
Erheblichkeitsprüfung (Erhaltungszustand der lokalen
Population)
Vermeidungs- und
Kompensationsmaßnahmen
Brutvögel Keine, als streng geschützte Art brütete 2017 der Turm-
falke im 200-m-Umkreis der Plangebiete, doch werden
etwaige Baumaßnahmen im Umfeld des Brutplatzes
nicht zum Abwandern der Tiere führen, d. h. keine er-
heblichen Störungen auslösen
Nicht erforderlich
Fledermäuse
Keine; es sind streng geschützte Arten zu erwarten (da
alle Fledermausarten streng geschützt sind), doch wer-
den etwaige Baumaßnahmen im Umfeld möglicher
Quartiere nicht zum Abwandern der Tiere führen, d. h.
keine erheblichen Störungen auslösen.
(wegfallende Jagdgebiete werden durch neue Struktu-
ren ersetzt)
Nicht erforderlich
(bei Gehölzneupflanzungen
ggf. blütenreiche Bäume und
Sträucher wählen)
Tab. 8: Prüfung des Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG.
Verbot der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) – Maßstab: Individuum
[Ein Verstoß liegt für die in § 44 Abs. 5 BNatSchG genannten Vorhaben nicht vor, soweit die ökologische Funk-
tion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin
erfüllt wird]
relevante Arten-
gruppen
mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei Umset-
zung der Planung;
Prüfung, ob die ökologische Funktion der vom Eingriff
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird
Vermeidungs- und
Kompensationsmaßnahmen
Brutvögel Ggf. Zerstörung von Nestern/Höhlen während der Bau-
maßnahme, z. B. wenn diese sich in Bäumen befinden.
Art und Umfang möglicher Zerstörungen sind aktuell
nicht festlegbar; im Zuge konkreter Projektplanungen
sind entsprechende Untersuchungen vorzunehmen (bei
Baumentnahmen: Prüfung, ob Höhlenbäume vorhan-
den sind)
Ökologische Funktion wird weiterhin erfüllt, soweit er-
forderlichenfalls die CEF-Maßnahmen (s. nächste
Spalte) umgesetzt werden
Ggf. Aufhängung von Nist-
höhlen als vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahme (CEF-
Maßnahmen; s. a. Fleder-
mäuse)
Fledermäuse Ggf. Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in
Gehölzen (Fledermausquartiere)
Ggf. CEF-Maßnahmen wie z.
B. die Aufhängung von Fle-
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 26
Verbot der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) – Maßstab: Individuum
[Ein Verstoß liegt für die in § 44 Abs. 5 BNatSchG genannten Vorhaben nicht vor, soweit die ökologische Funk-
tion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin
erfüllt wird]
relevante Arten-
gruppen
mögliche artenschutzrechtliche Konflikte bei Umset-
zung der Planung;
Prüfung, ob die ökologische Funktion der vom Eingriff
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird
Vermeidungs- und
Kompensationsmaßnahmen
Ökologische Funktion wird weiterhin erfüllt, soweit er-
forderlichenfalls die CEF-Maßnahmen (s. nächste
Spalte) umgesetzt werden
dermaus-Höhlen in verblei-
benden Altbäumen; s. a.
Brutvögel
7 FAZIT
Für die Bebauungspläne Nr. 59 und 59.2 ist über den Erhalt und Schutz von wichtigen Lebensraumstruk-
turen und von Tieren (hier: Vögeln und Fledermäusen) konkret zu entscheiden. Insbesondere im Plange-
biet von Bebauungsplan Nr. 59.2, jedoch auch von Bebauungsplan Nr. 59 würden Habitate sowohl von
Vögeln (z. B. Brutplätze) und Fledermäusen (z. B. Jagdgebiete und Flugstraßen) vom Eingriff betroffen (vgl.
Kap. 5).
Ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kann ausgeschlossen werden, sofern
folgende Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt werden:
1. Gehölzfällungen nicht zwischen 15.03. und 30.09. eines Jahres
2. Vor Gehölzentnahme artenschutzrechtliche Überprüfung der Bäume (wg. Fledermausquar-
tieren, Vorhandensein von Vogel-Nisthöhlen)
3. CEF-Maßnahmen: Bei Inanspruchnahme von Höhlen- und Habitatbäumen: Ersatz von Nist-
und Quartiermöglichkeiten.
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 27
8 SCHRIFTTUM
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nung. Inf.dienst Nat.schutz Niedersachs. 14: 1-60.
BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG = Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (vom 16.
Februar 2005). BGBl. I S. 258 (896).
BNATSCHG – GESETZ ÜBER NATUR UND LANDSCHAFTSPFLEGE vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 2258) m. W. v. 29.09.2017.
DIETZ, C., O. v. HELVERSEN & D. NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Stutt-
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DIETZ, C. & A. KIEFER (2014): Die Fledermäuse Europas. Kennen, Bestimmen, Schützen. Stuttgart.
FFH-RICHTLINIE = EUROPÄISCHE RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME SOWIE DER WILDLEBENDEN
TIERE UND PFLANZEN RL 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch RL
97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305 S. 42).
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HECKENROTH, H. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten - Über-
sicht. (1. Fassung, Stand 1.1.1991). Mit Liste der in Niedersachsen und Bremen nachgewiesenen Säuge-
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KRAPP, F. (Hrsg., 2001, 2004): Handbuch der Säugetiere Europas. Fledertiere I u. II. Wiebelsheim.
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KRÜGER, T., J. LUDWIG, S. PFÜTZKE & H. ZANG (2014): Atlas der Brutvögel in Niedersachsen und Bremen
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LANU – LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (Hrsg., 2008): Empfehlungen
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Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 28
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SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (Hrsg., 2005):
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Niedersachsen. 28: 68-149 [Internet-Aktualisierung: 2015].
Gemeinde Bakum: Bebauungspläne Nr. 59 u. 59.2 – Fachbeitrag Biologie moritz-umweltplanung Seite 29
ANHANG
Karte 1a: Avifaunistische Kartierungen 2017: Brutvögel: Vorkommen von Arten der Roten-Liste und der
Vorwarnliste.
Karte 1b: Avifaunistische Kartierungen 2017: Brutvögel: Vorkommen von Höhlenbrütern und Gebäude-
brütern.
Karte 1c: Avifaunistische Kartierungen 2017: Brutvögel: Vorkommen von Freibrütern.
Karte 2a: Fledermaus-Kartierungen 2017: Fledermäuse: Methodik.
Karte 2b: Fledermaus-Kartierungen 2017: Fledermäuse: Vorkommen von Pipistrellen.
Karte 2c: Fledermaus-Kartierungen 2017: Fledermäuse: Vorkommen von Vorkommen von Breitflügelfle-
dermäusen, Fledermäusen der Gattungen Nyctalus, Myotis und Plecotus.
Karte 2d: Fledermaus-Kartierungen 2017: Fledermäuse: Funktionsräume mit besonderer Bedeutung.
1H
1G 1G
1S
1H1H
1H
1N
1H
1G1G
1G
1Gr
1Ks
1Gr
1Gr1Gg
1Gr
1Gp
1Rs1Gg
1Gg
1Gr
1Sti
1S
1S
1S 3H
1S
1S
1H4H
1H
1S
1H 1S
1H 1H
1S
1Gr
35M1Fe
1Gr
1H
1S
1Tf
Dipl.-Biol. Volker Moritz
- Freischaffender Biologe (BDBiol) -
Feldstr. 32 - 26127 Oldenburg
Tel.: 0441-6640551
www.moritz-umweltplanung.de
Datum: 09.10.2017Bearbeitung: V. Bohnet
Gezeichnet: Beyer/Menke
M. 1:3000
Legende
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59.2
200-m-Umkreis um die Plangebiete
Art-Kürzel, Art Gefährdungskategorie*
Fe, Feldsperling, V
G, Goldammer, V
Gg, Gartengrasmücke, V
Gp, Gelbspötter, V
Gr, Gartenrotschwanz, V
Gs, Grauschnäpper, 3
H, Haussperling, V
Ks, Kleinspecht, V
M, Mehlschwalbe, V
N, Nachtigall, 3
Rs, Rauchschwalbe, 3
S, Star, 3
Sti, Stieglitz, V
Tf, Turmfalke, V
Was, Waldschnepfe, V
0 10050 Meter
¯
Karte 1a: Brutvögel: Vorkommen von Arten der
Roten Liste und der Vorwarnliste
Avifaunistische Kartierungen 2017
Gemeinde Bakum
Bebauungspläne Nr. 59 und Nr. 59.2
- "Harme, Nördlich Essener Straße /
Westlich Nieberding-Straße" -
Datenherkunft: eigene Erfassungen
Kartengrundlage: AK5
Kürzel repäsentieren tatsächliche oder ungefähre
Reviermittelpunkte
S Brutnachweis
S Brutverdacht
*Gefährdung der Arten nach Krüger & Nipkow (2015)
1H 1S
1K
1H1H
1K
1H
1K
1D
1H
1K
1Bm
1Gr
1Gb
1Gb1Kl
1Ks1Hr
1Ba
1Gr
1Bm
1Bs
1Gr
1Gb
1Gr
1Hr
1Ba
1Gb
1Bm 1Ba1Hr
1Kl
1Bm
1Bm
1Rs
1Gr
1Bm
1Gb1Gr
1S
1S
1S 3H
1S
1S
1K
4H
1H
1S
1K
1H 1S
1H 1H
1S
1K
1S
35M1Fe
1Bm
1Bm
1K
1H1H
1Gr
Dipl.-Biol. Volker Moritz
- Freischaffender Biologe (BDBiol) -
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Datum: 09.10.2017Bearbeitung: V. Bohnet
Gezeichnet: Beyer/Menke
M. 1:3000
Legende
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59.2
200-m-Umkreis um die Plangebiete
Art-Kürzel, Art
Ba, Bachstelze
Bm, Blaumeise
Bs, Buntspecht
D, Dohle
Fe, Feldsperling
Gb, Gartenbaumläufer
Gr, Gartenrotschwanz
H, Haussperling
Hr, Hausrotschwanz
K, Kohlmeise
Kl, Kleiber
Ks, Kleinspecht
M, Mehlschwalbe
Rs, Rauchschwalbe
S, Star
0 10050 Meter
¯
Karte 1b: Brutvögel: Vorkommen von Höhlenbrütern
und Gebäudebrütern
Avifaunistische Kartierungen 2017
Gemeinde Bakum
Bebauungspläne Nr. 59 und Nr. 59.2
- "Harme, Nördlich Essener Straße /
Westlich Nieberding-Straße" -
Datenherkunft: eigene Erfassungen
Kartengrundlage: AK5
Kürzel repäsentieren tatsächliche oder ungefähre
Reviermittelpunkte
S Brutnachweis
S Brutverdacht
*Gefährdung der Arten nach Krüger & Nipkow (2015)
ZBA
ZR
AR
B
BZBAZA
B
ZA
F BZ
AR
B
Z
A Z
BZ
Z
B
Z
ZA
B
ZZN
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AB
ZZ
ABR
B
Z
ZA
B
B
RZAF
B
A
B
FZ
BZ
A
B
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Sd
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Mg
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Dg
Rt Mg
Zi
Dg
Zi
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Sd
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Sd Zi
Rt
Mg
He
ZiRt
MgRt
Zi
He
MgGp
Gf
Zi
GfZi
DgHe
ZiFa
Sd
Zi
Mg
Er
Mg
Dg
Zi
Zi
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Ht
Mg
A
MgHe
HeMg
Gg
Zi
SdHe
Mg
MgRtGg
ZiGg
Zi
Sd
Mg
Tf
Tr
Dipl.-Biol. Volker Moritz
- Freischaffender Biologe (BDBiol) -
Feldstr. 32 - 26127 Oldenburg
Tel.: 0441-6640551
www.moritz-umweltplanung.de
Datum: 09.10.2017Bearbeitung: V. Bohnet
Gezeichnet: Beyer/Menke
M. 1:3000
Legende
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59.2
200-m-Umkreis um die Plangebiete
0 10050 Meter
¯
Karte 1c: Brutvögel: Vorkommen von Freibrütern
Avifaunistische Kartierungen 2017
Gemeinde Bakum
Bebauungspläne Nr. 59 und Nr. 59.2
- "Harme, Nördlich Essener Straße /
Westlich Nieberding-Straße" -
Datenherkunft: eigene Erfassungen
Kartengrundlage: AK5
Kürzel repäsentieren tatsächliche oder ungefähre
Reviermittelpunkte
S Brutnachweis
S Brutverdacht
*Gefährdung der Arten nach Krüger & Nipkow (2015)
Art-Kürzel, Art
A, Amsel
B, Buchfink
Dg, Dorngrasmücke
E, Elster
Er, Erlenzeisig
F, Fitis
Fa, Fasan
Gf, Grünfink
Gg, Gartengrasmücke
Gp, Gelbspötter
He, Heckenbraunelle
Ht, Haubentaucher
Md, Misteldrossel
Mg, Misteldrossel
Mg, Mönchsgrasmücke
N, Nachtigall
R, Rotkehlchen
Rt, Ringeltaube
Sd, Singdrossel
Sti, Stieglitz
Tf, Turmfalke
Tr, Teichhuhn
Was, Waldschnepfe
Z, Zaunkönig
Zi, Zilpzalp
")
")
")
")
HK 4
HK 3
HK 1
HK 2
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Datum: 09.10.2017Bearbeitung: K. Kramer
M. 1:1.500
Legende
") Horchkistenstandorte
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59.2
0 4020 Meter
¯
Karte 2a: Fledermäuse: Methodik
Fledermaus-Kartierungen 2017
Gemeinde Bakum
Bebauungspläne Nr. 59 und Nr. 59.2
- "Harme, Nördlich Essener Straße /
Westlich Nieberding-Straße" -
Datenherkunft: eigene Erfassungen
Kartengrundlage: AK5
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- Freischaffender Biologe (BDBiol) -
Feldstr. 32 - 26127 Oldenburg
Tel.: 0441-6640551
www.moritz-umweltplanung.de
Datum: 25.10.2017Bearbeitung: K. Kramer
M. 1:2.000
Legende
!( Zwergfledermaus
!. Zwergfledermaus (Jagd)
"/ Zwergfledermaus (Soziallaut)
!( Rauhautfledermaus
!. Rauhautfledermaus (Jagd)
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59.2
0 5025 Meter
¯
Karte 2b: Fledermäuse: Vorkommen von Pipistrellen
Fledermaus-Kartierungen 2017
Gemeinde Bakum
Bebauungspläne Nr. 59 und Nr. 59.2
- "Harme, Nördlich Essener Straße /
Westlich Nieberding-Straße" -
Datenherkunft: eigene Erfassungen
Kartengrundlage: AK5
Beobachtete Flugrichtungen von
Zwergfledermäusen
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Dipl.-Biol. Volker Moritz
- Freischaffender Biologe (BDBiol) -
Feldstr. 32 - 26127 Oldenburg
Tel.: 0441-6640551
www.moritz-umweltplanung.de
Datum: 25.10.2017Bearbeitung: K. Kramer
M. 1:2.000
Legende
!( Breitflügelfledermaus
!. Breitflügelfledermaus (Jagd)
!( "Nyctaloid"
!. "Nyctaloid" (Jagd)
!( Großer Abendsegler
!. Großer Abendsegler (Jagd)
!( Kleinabendsegler
!. Kleinabendsegler (Jagd)
!( Gattung Nyctalus
!( Gattung Myotis
!. Gattung Myotis (Jagd)
!( Wasserfledermaus
!( Fransenfledermaus
!. Fransenfledermaus (Jagd)
!( Braunes Langohr
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59.2
0 5025 Meter
¯
Karte 2c: Fledermäuse: Vorkommen von Breitflügel-
fledermäusen, Fledermäusen der Gattungen Nyctalus,
Myotis und Plecotus
Fledermaus-Kartierungen 2017
Gemeinde Bakum
Bebauungspläne Nr. 59 und Nr. 59.2
- "Harme, Nördlich Essener Straße /
Westlich Nieberding-Straße" -
Datenherkunft: eigene Erfassungen
Kartengrundlage: AK5
Beobachtete Flugrichtungen einer jeweiligen Art
(Zuordnung der Art entsprechend der Farbe des Pfeils)
$+
Quartierverdacht einer Pipistrelle
Dipl.-Biol. Volker Moritz
- Freischaffender Biologe (BDBiol) -
Feldstr. 32 - 26127 Oldenburg
Tel.: 0441-6640551
www.moritz-umweltplanung.de
Datum: 30.10.2017Bearbeitung: K. Kramer
M. 1:2.000
Legende
$+ Quartierverdacht
Jagdgebiet
Flugstraße
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59
Plangebiet von Bebauungsplan Nr. 59.2
0 5025 Meter
¯
Karte 2d: Fledermäuse:
Funktionsräume mit besonderer Bedeutung
Fledermaus-Kartierungen 2017
Gemeinde Bakum
Bebauungspläne Nr. 59 und Nr. 59.2
- "Harme, Nördlich Essener Straße /
Westlich Nieberding-Straße" -
Datenherkunft: eigene Erfassungen
Kartengrundlage: AK5
Die Eintragungen der Quartierverdachte beziehen sich
auf den Aufzeichnungsort der Art. Darstellung aller
Aufzeichnungsorte von Mai bis September 2017, die auf
Quartiere in der näheren Umgebung hinweisen
(Ausflugs- und Einflugskontrollen sowie Ergebnisse der
Horchkisten-Untersuchungen).