bkk in bayern jahresbericht 2000/2001 · joachim dilger audi walter huber siemens götz schüßler...
TRANSCRIPT
[3[Inhalt
.........Vorwort
BKK in Bayern
.........Verwaltungsrat des BKK Landesverbandes Bayern
.........BKK Landesverband Bayern und weitere Gremien
.........Mitglieder des BKK Landesverbandes Bayern
.........Die BKK-Landschaft in Bayern
Wettbewerb und RSA
.........Wettbewerb in der GKV und die Folgen
.........Reform des Risikostrukturausgleichs
Vertragsverhandlungen 2000/2001
.........Gesamtvergütung Ärzte, Arzneimittel, Arzneimittelversand, Zahnärzte,
Zahntechniker, Krankenhäuser, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation
.........Wirtschaftlichkeitsprüfung
.........Pflegeversicherung
Prävention und Versorgungsmanagement
.........Prävention und Selbsthilfe
.........Integrierte Versorgung
.........Arge IGV-PN – Patientenberatung im Krankenhaus
BKK im gesundheitspolitischen Dialog
BKK in Bayern
.........Zahlen – Daten – Fakten
.........Impressum
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Vorwort[
Die aktuellen gesundheitspolitischen Gesetzgebungsverfahren ranken sich im Wesentlichen alle um ein Ziel: die
Steuerung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Nüchtern betrachtet kann man auch sagen:
es geht um die Eingrenzung von Wettbewerbserfolgen der BKK. Die BKK in Bayern sehen
Solidarität und Wettbewerb als die beiden zusammengehörenden Elemente zur Sicherung
und Weiterentwicklung einer Gesundheitsversorgung von hoher Qualität für alle.
Das wettbewerbliche Element wird jedoch durch die bereits veranlassten und
weitere geplante Eingriffe des Gesetzgebers weiter zurückgedrängt.
Da ist zum einen das durch ein Eilverfahren erwirkte Gesetz zur Ein-
schränkung von Kassenwahl und -wechsel in diesem Jahr. Da ist des
weiteren das in der parlamentarischen Beratung stehende Gesetz zur
Einführung des Wohnortprinzips in der ärztlichen und zahnärztlichen
Vergütung, das neben einer richtigen Zielsetzung auch in erheblichem
Umfang durch den beabsichtigten West-Ost-Transfer die BKK einseitig
belasten soll.
Schließlich das Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs, das im Kern
ein Mittelumverteilungsgesetz zu Lasten des BKK-Systems darstellt. Um die Ausge-
staltung wird unter Einsatz erheblichen wissenschaftlichen und gesundheits-
politischen Sachverstands gerungen. Ein Bereich in diesem Gesetz ist von
besonderer Reichweite: die Entwicklung und Implementierung von
Disease-Management-Programmen (DMP).
Der Gesetzgeber bezeichnet die Regelungen in den neu vorge-
schlagenen Paragraphen des SGB V als gezielte Förderung von
strukturierten Behandlungsprogrammen, die „der Orientierung
des Wettbewerbs auf eine Verbesserung der Versorgungs-
qualität“ Anschub gibt. Die Verankerung des versorgungspoliti-
schen Vorhabens in einem Steuerungsinstrument des Wettbe-
werbs, dem Risikostrukturausgleich, gibt jedoch Anlass zur Be-
fürchtung, dass das wettbewerbliche Streben sich nicht ausrei-
chend auf die Qualität der Programme richten wird, sondern stattdes-
sen mehr Engagement auf die bloße Einschreibung der für DMP vorge-
sehenen eigenen Patientengruppen entfaltet wird. Allein wegen der begriff-
lichen und definitorischen Unsicherhei-
ten bezüglich Disease-Management-
Programmen muss von einem hohen
Missbrauchspotential ausgegangen
werden. Ich erachte es deshalb für drin-
gend erforderlich, die Vollfinanzierung der Disease-
Management-Programme aus dem RSA abzuflachen
und einen Selbstbehalt der jeweiligen Krankenkasse
von mindestens 25 Prozent vorzusehen. Dadurch
könnte eine Subventionsmentalität von vorneherein
verhindert werden.
Dabei sind die Intentionen des Gesetzgebers grund-
sätzlich begrüßenswert. Deutschland ist bisher noch
ein Entwicklungsland, was strukturierte, bereichsüber-
greifende Versorgungsprogramme angeht. Ein Grund
hierfür ist die Tatsache, dass es keine bereichsüber-
greifende Klammer und keinen Motor für eine solche
Entwicklung gibt. Diese Aufgabe sollen und müssen
die Krankenkassen als Vertreter ihrer Versicherten
übernehmen. Der Gesetzgeber scheint offensichtlich
entschlossen, jedenfalls in diesem noch kleinen
Sektor den Krankenkassen einen Einfluss auf medizi-
nische Inhalte der Versorgung einzuräumen; was man
ohne weiteres als kleine Revolution bezeichnen könn-
te, wenn es denn so kommt.
Im Kontext der Gesetzesinitiativen des Jahres 2001
müssen wir feststellen, dass auch die Intention zur
Einführung von Disease-Management-Programmen
nicht vorrangig in der Verbesserung der Versorgung
chronisch Kranker liegt, sondern in der Umverteilung
des Marktes zu Ungunsten der BKK. In der Reihe die-
ser Maßnahmen ist desweiteren auch noch die
Regelung zur solidarischen Finanzierung aufwändiger
Leistungsfälle durch einen Risikopool (§269 SGB V)
aufzulisten. Hier wird sich allerdings erweisen, dass
Betriebskrankenkassen – entgegen der öffentlichen
Proklamationen – wie alle Krankenkassen Versorger-
kassen sind. Für die bayerischen Betriebskranken-
kassen erübrigt sich dadurch lediglich das bisher inter-
ne Ausgleichssystem.
Bei einer späteren Bilanzierung der Maßnahmen wird
sich zeigen, dass uns all das nicht aus der Bahn wer-
fen wird, auch wenn wir erhebliche Ausgleichslasten
zu tragen haben. Die Betriebskrankenkassen werden
erfolgreich bleiben.
Wir werden uns weiterhin vor allem dafür einsetzen,
dass in der Entwicklung der Gesundheitsversorgung in
Deutschland die Elemente gestärkt werden, die für den
Bestand und die Weiterentwicklung eines hohen Ver-
sorgungsniveaus ausschlaggebend sind und bisher zu
wenig Beachtung gefunden haben: Transparenz des
Leistungsgeschehens, Vermittlung von Informationen
für Versicherte, Qualitätssicherung und Stärkung der
Eigenverantwortung von Patienten.
[5
Gerhard Schulte, Vorsitzender des Vorstandes
Verwaltungsrat des
BKK Landesverbandes Bayern[
* im jährlichen Wechsel, jeweils am 1. Februar des Jahres** In der Reihenfolge ihrer Aufstellung
Versicherten-BKK
Arbeitgeber-BKK
vertreter vertreter
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Ernst Lang, Vorsitzender*
Robert Kobel Allianz
Josef Mosinger Siemens
Horst Pfannenstein SKW
Peter Schneider Bezirk Oberbayern
N.N.
Stellvertreter**
N.N.
Josef Kreipl Die Persönliche
Helmut Schumacher MAN und MTU
Ottmar Konrad PWA
Hans-Joachim Springwald AKZENT
Manfred Schoch BMW
Albert Vetter BAVARIA
Georg Renner Faber Castell & Partner
Stellvertreter**
Franz Spieß Faber Castell & Partner
Paul Jogsch Krones
Harald Dümler Schott-Rohrglas
Judith Krone Schott-Rohrglas
Inge Pecher Faber Castell & Partner
Horst Maschke Faber Castell & Partner
Manfred Knöpfle Stadt Augsburg
Peter Zettl MAN Augsburg
Stellvertreter**
Werner Schlosser AKS
Wolf-Rüdiger Schierz Haindl
Hermann Regal MAN Augsburg
Dieter Vogler Hosokawa-Alpine
Joachim Dilger, stellv. Vorsitzender*
Georg Biel AKZENT
Joachim Dilger Audi
Walter Huber Siemens
Götz Schüßler MAN und MTU
Silke Wolf HypoVereinsbank
Stellvertreter**
Dr. Erich Götz Allianz
Werner Manzinger Die Persönliche
Alois Vogl PWA
Wilhelm Keller Volkhardt
Günther Furchtbar BMW
Peter Moschinski BAVARIA
Kurt Krämer Schott-Rohrglas
Stellvertreter**
Heinz-Peter Gussenstätter Faber Castell & Partner
Wilfried Polz Faber Castell & Partner
Helmut Kundler Krones
Manfred Schnoy MAN Augsburg
Heinz Wimmer Stadt Augsburg
Stellvertreter**
Michael Fischer Hosokawa-Alpine
Stefan Vollmann AKS
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[7
** In der Reihenfolge ihrer Aufstellung
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Ernst Lang SKD
Stellvertreter**
Werner Noll Akzo Nobel Bayern
Franz Amrhein KBA
Hans Schmidt SKD
Werner Stahlmann aktiv
Herbert Weik Adtranz
Stellvertreter**
Hermann-JosefTheligmann TE KA DE-FGF
Erhard Gnibl Oechsler
Klaus Ehrlich N-ERGIE
Wilhelm Bluth aktiv
Alfred Dietl Adtranz
Roland Schmittnägel textilgruppe hof
Peter Sperling Brose
Stellvertreter**
Horst Fehd Goebel
Heiko Jakob Waldrich
Siegfried Koch Schoedel
Josef Oppmann KBA
Stellvertreter**
Winfried Hain SKD
Dietrich Spiegel SKD
Kurt Dachlauer aktiv
Norbert Rambow TE KA DE-FGF
Stellvertreter**
Helmut Brandt N-ERGIE
Alexander Brams Nürnberger
Hermann Schädel Goebel
Jürgen Preil Brose
Stellvertreter**
Johann Stöckl Waldrich
Ernst-Rupprecht Werdin Schoedel
Ob
erf
ran
ken
Versicherten-BKK
Arbeitgeber-BKK
vertreter vertreter
Der BKK Landesver-
band Bayern erfüllt
als Körperschaft des
öffentlichen Rechts
die gesetzlichen Auf-
gaben zur Gewähr-
leistung der Gesund-
heitsversorgung der
bayerischen BKK-
Versicherten. Zum anderen ist er aber auch Dienst-
leister für seine Mitgliedskassen, indem er diese in
allen Fragen rund um die Gesetzliche Krankenversi-
cherung unterstützt. Die Vertragsverhandlungen mit
den Leistungserbringern zählen zu seinem Kernge-
schäft. Darüber hinaus hat die politische Verbands-
arbeit große Bedeutung.
BKK Landesverband Bayern
und weitere Gremien[
Der Fachbeirat
Der Fachbeirat ist Bindeglied zwischen den Mitglieds-
kassen und dem Landesverband. Er erörtert aktuelle
gesundheitspolitisch und strategisch relevante Fra-
gestellungen, Sachverhalte und Fragen der Gesetz-
lichen Kranken- und Pflegeversicherung in Bayern
sowie aktuelle Fragen zu den
Vertragsbeziehungen mit den
Leistungserbringern. Zudem
verzahnt der Fachbeirat die
Arbeit der Landesgeschäfts-
stelle mit der der bezirklichen
Arbeitsgemeinschaften und
wirkt bei der thematischen und
inhaltlichen Vorbereitung der
Vorständetagungen und -kon-
ferenzen mit.
Die bezirklichen Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaft Geschäftsführer BKK
Oberbayern Dr. Gerhard Rachor HypoVereinsbank
Niederbayern/Oberpfalz Folker Freimuth Faber Castell & Partner
Schwaben Hans Miczka Haindl
Franken Rudolf Zettl Adtranz
Die Arbeitsgemeinschaften des Landesverbandes dienen der Infor-
mation der Betriebskrankenkassen in den Regionen bei der Beratung
gesundheitspolitischer Ziele. Sie wirken zudem bei der Wahl des Verwal-
tungsrates des BKK Landesverbandes Bayern mit.
Der BKK Landesverband Bayern
Mitglieder des
BKK Landesverbandes Bayern[ [9
Geöffnete Betriebskrankenkassen
TraditionelleBetriebskrankenkassen
BKK textilgruppe hofFabrikzeile 2195028 Hof Tel.: 0 92 81/49 (0)-3 59Fax: 0 92 81/4 95 16
BKK Bezirk OberbayernVockestr. 7685540 HaarTel.: 0 89/4 56 65 80Fax: 0 89/45 66 58 88
BAVARIA BKKO’Brien-Str. 391126 SchwabachTel.: 0 91 22/69 00Fax: 0 91 22/69 01 99
BKK SKW TrostbergDr. Albert-Frank-Str. 3283308 Trostberg Tel.: 0 86 21/86 22 25Fax: 0 86 21/86 20 73
Audi BKK Ettinger Straße 70, 85057 Ingolstadt Tel.: 08 41/8 87 (0), Fax: 08 41/88 71 09
BKK OechslerMatthias-Oechsler-Str.991522 AnsbachTel.: 09 81/1 25 40Fax: 09 81/1 49 22
BKK FTEAndreas-Humann-Str. 296106 EbernTel.: 09531/94 26 10Fax: 0 95 31/94 26 11
SKD BKK Gunnar-Wester-Str. 1297421 SchweinfurtTel.: 0 97 21/56 30 70Fax: 0 97 21/56 27 21
BKK Waldrich CoburgHahnweg 116, 96450 CoburgTel.: 0 95 61/6 5-250, Fax: 0 95 61/6 52 53
BKK AKSZugspitzstr. 181, 86165 AugsburgTel.: 08 21/7 20 78 (0), Fax: 08 21/72 07 81 07
BKK AllianzGiselastr. 28, 80802 München Tel.: 0 89/38 00 (0), Fax: 0 89/38 00 36 68
BKK AKZENTGabelsbergerstr. 10, 85057 IngolstadtTel.: 08 41/4 93 47 (0), Fax: 08 41/4 93 47 26
BKK KronesZwickauer Str. 893073 NeutraublingTel.: 0 94 01/70 26 05 Fax: 0 94 01/70 29 50
BKK BMWMengkofener Str. 684130 DingolfingTel.: 0 87 31/37 5(0)Fax: 0 87 31/37 52 60
BKKFaber-Castell & PartnerBahnhofstr. 4594209 Regen Tel.: 0 99 21/26-3 99 Fax: 0 99 21/2 64 99
BKK PWAVeichtbauernweg 283064 RaublingTel.: 0 80 35/90 98 10Fax: 0 80 35/90 98 99
BKK SchoedelFriedrich-Schoedel-Str. 2195213 MünchbergTel.: 0 92 51/8 75 40Fax: 0 92 51/8 75 80
BKK Schott-RohrglasErich-Schott-Straße95666 MitterteichTel.: 0 96 33/8 06 17Fax: 0 96 33/8 07 62
BKK RöslauHofer Str. 16/1795195 RöslauTel.: 0 92 38/8 09 17Fax: 0 92 38/8 09 11
Brose BKKKetschendorfer Str. 32, 96450 CoburgTel.: 0 95 61/21 11 33, Fax: 0 95 61/21 11 67
BKK KBAFriedrich-Koenig-Str. 397080 Würzburg Tel.: 09 31/9 09 -43 38Fax: 09 31/9 09 48 05
BKK Akzo Nobel BayernGlanzstoffstraße, 63785Obernburg Tel.: 0 60 22/81 21-60Fax: 0 60 22/81 21-70
BKK MAN und MTUKarlsfelder Str. 209 e-f, 80995 MünchenTel.: 0 89/1 58 80 10, Fax: 0 89/15 88 05 00
HypoVereinsbank BKKArnulfstr. 27, 80335 München Tel.: 0 89/5 45 91 5-12, Fax: 0 89/54 59 15 98
BKK SchwesternschaftRotkreuzplatz 8, 80634 München Tel.: 0 89/13 03 10 90, Fax: 0 89/13 03 10 91
BKK VolkhardtAltheimer Eck 5, 80331 München Tel.: 0 89/26 0195 62, Fax: 0 89/2 12 09 55
BKK MAN AugsburgSebastianstr. 18, 86153 AugsburgTel.: 08 21/3 22-35 62 , Fax: 08 21/3 22 37 69
BKK EberleEberlestr. 28, 86157 Augsburg Tel.: 08 21/5 21 22 80, Fax: 08 21/5 21 22 27
BKK HaindlStephingergraben 12, 86152 AugsburgTel.: 08 21/3109-3 54, Fax: 08 21/3 10 91 05
BKK Stadt AugsburgSteingasse 9 , 86150 AugsburgTel.: 08 21/3 24-32 07, Fax: 08 21/3 24-32 03
BKK Hosokawa AlpinePeter-Dörfler-Str. 13-25, 86199 AugsburgTel.: 08 21/5 90 63 71, Fax: 08 21/5 90 66 80
BKK GoebelCoburger Str. 796472 RödentalTel.: 0 95 63/9 21 50Fax: 0 95 63/9 25 83
Stand: 1. Oktober 2001
Siemens Betriebskrankenkasse (SBK)Putzbrunner Str. 93, 81739 München Tel.: 0 89/6 27 00 (0) , Fax: 0 89/62 70 04 40
BKK AdtranzEschenstr. 25, 3.Stock, 90441 NürnbergTel.: 09 11/42 45 70, Fax: 09 11/4 24 57 30
NÜRNBERGER BKKNunnenbeckstr. 6, 90489 NürnbergTel.: 0911/5 31-21 66, Fax: 0911/5 31 48 41
BKK TE KA DE - FGFNordostpark 14, 90411 NürnbergTel.: 09 11/5 26-14 27 Fax: 09 11/5 26 11 80
BKK N-ERGIE Hainstr. 34, 90461 Nürnberg Tel.: 09 11/9 46 73 21, Fax: 09 11/9 46 73 25
BKK aktivLina-Ammon-Str. 17, 90471 Nürnberg Tel.: 09 11/9 81 80 (0), Fax: 09 11/9 81 80 20
Die Persönliche Betriebs-krankenkasse (PBK) Lilienstr. 4, 85221 Dachau Tel.: 0 81 31/37 49 20 Fax: 08131/3 74 92 28
Individualität, Vielfalt und Innovation lautet die De-
vise der Betriebskrankenkassen auch im Jahr 2001!
39 eigenständige BKK stehen in Bayern dafür ein. Ihr
Ursprung in Unternehmen aller möglichen Branchen
erweist sich als Garant für Vielfalt und
Innovationsbereitschaft. Unter den BKK
finden sich sowohl kleine Einheiten mit
unter 1.000 Mitgliedern, als auch große
Betriebskrankenkassen mit annähernd
400.000 Mitgliedern.
Der weit überwiegende Teil der Versi-
cherten ist in frei wählbaren BKK versi-
chert. Gleichwohl sind noch 22 der 39 BKK
in Bayern traditionell ausgerichtet.
Der Trend in den Strukturveränderungen
hat sich auch in den Jahren 2000 und
2001 fortgesetzt. So hat sich in Bayern
die Krankenkassenlandschaft durch Fu-
sionen und Öffnungen einzelner BKK deut-
lich verändert: Seit 1995 ist die Zahl der
BKK von 77 auf nunmehr 39 kontinuierlich
zurückgegangen. Allein im zurückliegen-
den Berichtsjahr gab es vier Fusionen.
Die steigenden Mitgliederzahlen der BKK
in Bayern sind ein Beleg für zufriedene
Versicherte. Fast 2 Millionen Menschen in
Bayern sind inzwischen bei einer BKK ver-
sichert, die ihren Sitz in Bayern oder auch in anderen
Bundesländern hat. Sie haben sich für die älteste
Kassenart entscheiden, weil sie eine Gewähr für Qua-
lität bei flachen Verwaltungsstrukturen bietet.
Die BKK-Landschaft
in Bayern [
Anzahl geöffneter und traditioneller BKK jeweils zum 1. Januar des Jahres
BKK nach Größenklassen
Vielfalt ist unsere Stärke
<1.000
12
10
8
6
<5.000<3.000 <10.000 <50.000 >50.000
4
2
0
traditionell geöffnet
1995
8070
30
19971996 1998 1999 2000
20100
traditionell geöffnet
405060
77
58
4 710 13
2017
5344 39
25 22
2 3
1
8
2
01.09.2001
5 54
3 3
3
Mitglieder
Marktanteile der Krankenkassenarten vor 1996.
So explodierten die Mitgliederzahlen der Angestellten-
Ersatzkrankenkassen zu Lasten der Orts- und Betriebs-
krankenkassen von 5 Millionen Mit-
glieder in 1960 auf über 17 Millionen
1996. Der im Verhältnis dazu eher un-
dramatische Mitgliederverlust der
Orts- und Ersatzkrankenkassen in den
Jahren 1996 bis 2001 hat eine in der
Öffentlichkeit und Politik wirksame
Gegenstrategie entfacht.
Wettbewerb und RSA[ [11
Von den 51 Millionen Mitgliedern ge-
setzlicher Krankenkassen in der Bun-
desrepublik Deutschland sind seit
1996 rund 3 Millionen in Richtung
BKK gewandert. Das sind knapp
über 6 Prozent der Mitglieder in der
Gesetzlichen Krankenversicherung.
Mitglieder gewonnen haben die BKK,
IKK und die Arbeiterersatzkassen
(AEV).
Trotz ihrer Mitgliederverluste beherr-
schen die AOK mit über 38 Prozent
aller Mitglieder und die Ersatzkassen
mit mehr als 35 Prozent nach wie vor
den Markt. Allein die Barmer hat annähernd so viele
Mitglieder wie alle 320 BKK bundesweit zusammen.
Interessant ist ein Blick auf die Entwicklung der
Januar Januar Differenz Marktanteil 1996 2001 1996 zu 2001 in %, 2001
BKK 5.218.475 8.428.621 3.210.146 16,5
AOK 22.148.745 19.533.860 -2.614.885 38,3
IKK 3.000.151 3.208.464 208.313 6,3
VdAK 17.770.892 17.070.133 -700.759 33,5
AEV 803.677 964.928 161.251 1,9
LKK 641.299 633.985 -7.314 1,2
Seekasse 49.271 47.244 -2.027 0,1
Bundesknappschaft 1.196.475 1.108.091 -88.366 2,2
GKV gesamt 50.828.985 50.995.326 166.341 100
Mitgliederentwicklung in der GKV
25
20
15
10
5
0
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 07/2001
Mitg
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AOK VdAK BKK AEV
Wettbewerb in der GKV und die Folgen
Wettbewerb und RSA[
Die Gesetzesinitiativen der Jahre 2000 und 2001 zeugen davon. So tritt vor allem
auf Druck der Marktführer zum Jahreswechsel 2002 ein neues Wahlrecht in
Kraft, dass im wesentlichen die bisherige Kündigungsfrist der freiwilligen
Mitglieder mit zwei Monaten zum Monatsende für alle Mitglieder gelten
lässt. Der sogenannte „Wüstenrot-Tag“, der für alle Pflichtversicher-
ten im wesentlichen nur einen Krankenkassenwechsel mit Kündi-
gung zum 30. September jährlich vorsah, entfällt. Damit wird
die Konzentration hoher Wechslerzahlen auf wenige Monate
entzerrt. Die Bindungsfrist an eine Krankenkasse wird
von 12 auf 18 Monate für alle Mitglieder hochgesetzt.
Die besondere Kündigungsmöglichkeit bei Bei-
tragserhöhung bleibt dagegen erhalten.
Die BKK treten für einen funktionalen Wettbewerb
in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein. Zum
Wettbewerb gibt es nur schlechte Alternativen. Sinn
und Zweck von Wahlfreiheit und Wettbewerb ist es, dass
Versicherte über den Wechsel innerhalb der gesetzlichen
Krankenkassen frei entscheiden können. Die Erfahrungen zei-
gen, dass der Wettbewerb Bewegung im Versorgungsbereich
und bei den Serviceleistungen gebracht hat. Jetzt, da der Wett-
bewerb langsam an Fahrt gewonnen hat, darf ihm der Wind nicht
wieder aus den Segeln genommen werden.
Reform des Risikostrukturausgleichs
Das Berichtsjahr wurde von Aktivitäten des Bundesgesundheitsministeriums
und des Gesetzgebers begleitet, den Risikostrukturausgleich (RSA) auf Drängen
der Orts- und Ersatzkrankenkassen neu zu ordnen. 1994 wurde der RSA in der
Gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Ziel war es, unterschiedliche Ver-
sichertenstrukturen der unterschiedlichen Kassen durch Transferleistungen auszu-
gleichen und gleiche Startbedingungen für alle Krankenkassen bei Einführung der freien
Krankenkassenwahlrechte im Jahr 1996 zu schaffen.
[13
Zwei Gutachtergruppen beschäf-
tigten sich mit der Reform des
RSA und kamen zu dem Ergebnis,
dass der Ausgleich einer Weiter-
entwicklung bedarf – allerdings
mit sehr unterschiedlichen Än-
derungsvorschlägen. Unter dem
Druck der Gesundheitsministerin
einigten sich die beiden Gutachter-
gruppen auf ein Bündel von Maß-
nahmen, dass angebliche Wett-
bewerbsverzerrungen beseitigen
sollte. Gemeinsam mit den Spit-
zenverbänden der GKV hat die
Ministerin schließlich ein Konsens-
papier verabschiedet, das folgen-
de Maßnahmen vorsah:
1. Einen Mindestbeitragssatz von 12,5 Prozent
2. Einen Risikopool ab 2003 mit einem Schwellen-
wert je Versichertem von rund 40.000 DM
3. Eine gesonderte Berücksichtigung von Chronikern
im Risikostrukturausgleich, die an Disease-Manage-
ment-Maßnahmen teilnehmen ab 2003
4. Die Einführung des morbiditätsorientierten RSA
ab 2007
Der Mindestbeitragssatz ist durch die Einflussnah-
me von Bündnis 90 /Die Grünen wieder gefallen. Die
Wirksamkeit der anderen Maßnahmen steht im Zwei-
fel. Nach wie vor fordern die BKK eher ein Weniger als
ein Mehr an Ausgleichsmechanismen.
Netto: Be- und Entlastungen durch den RSA
Es stellt sich u. a. auch die Frage der Kontrollierbarkeit,
der Gerechtigkeit und des administrativen Aufwandes
zusätzlicher Ausgleichsmaßnahmen.
Die Transfersumme im Risikostrukturausgleich ist seit
Einführung stetig angestiegen und hat inzwischen ein
Volumen von rund 27 Milliarden DM erreicht. Einzelne
BKK mit niedrigen Altersdurchschnitten zahlen über 50
Prozent ihrer Einnahmen zur Unterstützung von ande-
ren Krankenkassen. Allein die bayerischen BKK zahlten
im Jahr 2000 1,7 Milliarden DM in den Risikostruktu-
rausgleich. Die Umverteilungssumme im RSA ist höher
als die des Länderfinanzausgleichs. Eine verfassungs-
mäßige Grundlage gibt es für den RSA jedoch nicht. Die
Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und
Bayern haben daher im August 2001 eine Verfassungs-
beschwerde eingereicht.
VdAK-12,2
AEV
BKN
IKK
BKK
AOK
-20in Mrd. DM
-15 -10 -5 0 5 10 15 20
-13,8-14-15
-1,6-1,8-1,7-1,6
-1,5-1,8-1,7-1,7
2,92,82,72,5
-7,9-5,1
-3,3-2,2
20,319,7
18,717,9
2000
1998
1997
1999
In den Verhandlungen um eine Gesamtvergütung für
die vertragsärztlichen Behandlungen ab 2000 waren
sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)
und der BKK Landesverband einig, die seit über 10 Jah-
ren bestehenden veralteten Kopfpauschalen durch ein
neues Vergütungsmodell abzulösen. Der BKK Landes-
verband Bayern machte sich für das neue Vergütungs-
modell stark, weil die Kopfpauschalen, die auf den
Leistungsausgaben der Krankenkassen von 1991 auf-
bauen, den tatsächlichen Leistungsbedarf nicht wider-
spiegeln. Denn Mitgliederbewegungen zwischen den
Kassen, die auf die Versichertenstruktur und damit die
Nachfrage nach ärztlichen Leistungen wirken, werden
bis heute nicht in den Kopfpauschalen berücksichtigt.
Obwohl diese Schieflage in der ärztlichen Gesamtver-
gütung kassenartenübergreifend zu beobachten ist, hat
der BKK Landesverband Bayern mit der KVB als einzi-
ger Vertragspartner nach einer gerechteren Vergütungs-
lösung gesucht. Die Betriebskrankenkassen schieden
deshalb erstmalig aus der Verhandlungsgemeinschaft
mit den anderen Regionalkassen aus. Für die Zeit vom
1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001 vereinbarten sie mit der
KVB, Kopfpauschalen durch die Vergütung von Einzel-
leistungen bei festen Punktwerten und Obergrenze zu
ersetzen. Diese Vereinbarung ist bisher nicht nur regio-
nal sondern auch bundesweit einmalig.
Für die Hausärzte in Bayern wurde ein fester Punktwert
von 8,5 Pfennig und für Fachärzte ein Punktwert von
7,5 Pfennig vereinbart. Für Leistungen, die aufgrund
von Sondervereinbarungen erbracht wurden, wie am-
bulantes Operieren oder fachinternistische Leistungen
vereinbarten die bayerischen Betriebskrankenkassen
einen Punktwert von 9,5 Pfennig. Die Vergütung von
Impfleistungen wurde mit einem Punktwert von 8,5
Pfennig festgelegt. Für Präventionsleistungen verein-
barten die Vertragspartner feste Pauschalen auf der
Grundlage eines Punktwertes von 8,5 Pfennig.
Auch mit der Einzelleistungsregelung wurde sicherge-
stellt, dass die bayerischen Betriebskrankenkassen
die Leistungen der Ärzte auf einem hohen Niveau ver-
güten. Zugleich wurde mehr Gerechtigkeit innerhalb
der bayerischen BKK-Gemeinschaft hergestellt, da die
Einzelleistungsvergütung den tatsächlichen Leistungs-
bedarf der einzelnen BKK wiederspiegelt und Ver-
änderungen in den Versichertenstrukturen somit be-
rücksichtigt werden.
Der Vorteil der Einzelleistungsvergütung für die be-
handelnden Ärzte liegt nach Ansicht der Betriebs-
krankenkassen darin, dass sie mit festen Preisen
rechnen können, wenn sie BKK-Versicherte behan-
deln. Den Ärzten wird somit vor allem eine kalkulier-
bare, leistungsgerechte Vergütung garantiert.
Für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2001 wur-
den die Gespräche über eine Fortführung der Ver-
einbarung mit der KVB begonnen. Es zeichnet sich ab,
dass der neue Vorstand der KVB nicht bereit ist, die
Einzelleistungsvergütung fortzusetzen. Erstmalig in
der Verhandlungsgeschichte des BKK Landesver-
bandes Bayern müssen deshalb die Verhandlungen
zur Gesamtvergütung zu wesentlichen Teilen über das
Schiedsamt fortgeführt werden.
Vertragsverhandlungen 2000/2001[
Gesamtvergütung Ärzte: Nach 10 Jahren wieder Einzel-
leistungsvergütung
Die Verhandlungen zur Gesamtvergütung über den
31. Dezember 2001 hinaus werden solange zurückge-
stellt, bis Klarheit über das vom Bundesgesundheits-
ministerium geplante „Gesetz zur Einführung des
Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte
und Zahnärzte“ besteht. Nach Auffassung des BKK
Landesverbandes Bayern ist eine Neuregelung prinzi-
piell zu begrüßen. Allerdings sind wichtige Details,
insbesondere die Vergütung der Ärzte in den neuen
Bundesländern, regelungsbedürftig. In diesem Zusam-
menhang fordert der BKK Landesverband Bayern auch,
die Kopfpauschalen dem tatsächlichen Leistungsbedarf
anzupassen und entsprechend neu zu berechnen.
Arzneimittel
Das Arzneimittelbudget des Jahres 2000 – gegenüber
dem Vorjahr um 2 Prozent erhöht – ist aller Voraussicht
nach nicht eingehalten worden. Endgültige Zahlen lagen
bis zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht vor.
Die Bundesregierung plant die Ablösung der Budgets.
Die Ankündigung des Arzneimittelbudget-Ablösungs-
gesetzes bewirkte bei den Vertragsärzten, die ohnehin
nicht große Bereitschaft zu einer wirtschaftlichen
Arzneimittelverordnung aufzugeben. So sind in den
ersten sechs Monaten des Jahres 2001 die Arznei-
mittelausgaben gegenüber dem Vergleichszeitraum
des Jahres 2000 um rund 11 Prozent angestiegen.
Mit dem Ziel, die Zuwächse bei den Arzneimittelausga-
ben zu begrenzen, hat das Bundesgesundheitsministe-
rium den Krankenkassen aufgetragen, Zielvereinbarun-
gen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zu verein-
baren. Eine gemeinsame Empfehlung der Kassenärzt-
lichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der
GKV zur Arzneimittelsteuerung in 2001, die im Juli 2001
vorgelegt wurde, konnte bisher in Bayern nicht umge-
setzt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sehr
fraglich, dass die Ärzte in den wenigen verbleibenden
Monaten des laufenden Jahres die Ausgabenzuwächse
des ersten dreiviertel Jahres noch reduzieren können.
Arzneimittelversand
Im Zusammenhang mit den steigenden Arzneimittel-
ausgaben ist der BKK Landesverband Bayern bestrebt,
bestehende Einsparpotentiale bei der Arzneimittel-
distribution zu nutzen. Die Möglichkeit, Arzneimittel im
Wege des Versandhandels zu beziehen, gibt es in
Ländern der Europäischen Union (EU) z. B. Niederlande
und Großbritannien, wie auch außerhalb der EU, z. B.
in der Schweiz und den USA. Einen neuen Stellenwert
hat der Versandhandel von Arzneimitteln durch das
Internet bekommen. Mit dem europaweiten Internet-
Angebot von Arzneimitteln aus Ländern der EU, die
den Versandhandel zulassen, erfahren auch deutsche
Kunden bzw. Versicherte, dass Arzneimittel im
Versandhandel preisgünstig bezogen werden können.
Der BKK Landesverband Bayern ist überzeugt, dass die
Bestimmung des Vertrages von Maastricht, den freien
Waren- und Dienstleistungsverkehr in der EU sicherzu-
stellen, auch für den Arzneimittelsektor gilt. Deshalb
hat er im Auftrag seiner Mitgliedskassen im Frühjahr
des Jahres 2001 eine Vertragsgrundlage erarbeitet und
auf dieser Grundlage die Verhandlungen mit Versand-
apotheken in der EU aufgenommen.
[15
Zahnärzte
Für das Jahr 2001 konnte mit der Kassenzahnärzt-
lichen Vereinigung Bayerns (KZVB) eine vertragliche
Vereinbarung der zahnärztlichen Behandlung erreicht
werden. Die Vertragspartner einigten sich dabei auf
Preiserhöhungen, die je nach Leistungsbereich zwi-
schen 1,0 und 1,63 Prozent liegen.
Zahnerhaltung geht vor Zahnersatz. In diesem Sinne
vereinbarten die Vertragspartner, Ausgabenunter-
schreitungen bei Zahnersatz mit höheren Mitteln für
die zahnerhaltende Behandlung zu honorieren. Die
KZVB und die bayerischen BKK vereinbarten, für jede
Mark Ausgabenunterschreitung bei Zahnersatz die
Gesamtvergütungsobergrenze für konservierende und
Parodontose-Behandlungen um zwei DM zu erhöhen.
Zahntechniker
Nachdem zum 1. Januar 2001 eine Vereinbarung mit
den Zahntechniker-Innungen wegen stark divergierender
Vorstellung über die Preisveränderungen nicht zustande
kam, wurde das Landesschiedsamt angerufen. Da auch
über den unparteiischen Vorsitz des Schiedsamts keine
Einigung erzielt wurde, musste das vorgesehene Los-
verfahren über den Vorsitz entscheiden.
Unter dem Vorsitz von Privatdozent Dr. Bouveret hat das
Landesschiedssamt Anfang Juli 2001 beschlossen, die
Preise für zahntechnische Leistungen ab 16. Juli 2001
um 4,4 Prozent anzuheben. Für den Zeitraum vom
1. Januar 2001 bis 15. Juli 2001 blieben die Preise un-
verändert. Hochgerechnet auf das gesamte Jahre
2001 führt dieser Schiedsspruch zu einer überpropor-
tionalen Preisanhebung von 2,035 Prozent.
Für 2002 sind noch höhere Ausgabenzuwächse zu er-
warten, da das Schiedsamt als Basiswert kalkulatorisch
eine 4,4 Prozent-Erhöhung für 2001 festgesetzt hat.
Krankenhäuser
Die Budgetverhandlungen des Pflegesatzzeitraumes
2000 konnten zum überwiegenden Teil im Jahr 2000
abgeschlossen werden. Mit einer Steigerungsrate von
rund 3 Prozent bestätigten sich die Prognosen.
Die im Herbst 2000 vom Bundesministerium für
Gesundheit bekannt gegebene Veränderungsrate für
den Pflegesatzzeitraum 2001 beträgt 1,63 Prozent und
hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nur unwesent-
lich verändert. Aufgrund planerischer Maßnahmen in
den Krankenhäusern zeichnet sich allerdings eine
Steigerungsrate von circa 2,2 Prozent ab. Damit wer-
den die Ausgaben auch in diesem Jahr höher als ge-
setzlich vorgegeben steigen.
Der Krankenhaussektor steht in diesem Jahr nahezu
vollständig im Zeichen der Einführung des DRG-Ent-
geldsystems (Diagnosis-Related-Groups) ab 2003.
Die Vertragsparteien sind deshalb bestrebt, die
Budgetverhandlungen im Pflegesatzzeitraum 2001
so zügig wie möglich abzuschließen, um zur Einfüh-
rung des neuen Abrechnungssystems prospektiv
verhandeln zu können. Notwendige Voraussetzung
dafür sind allerdings präzise Rahmenvorgaben des
Gesetzgebers. Das Bundesgesundheitsministerium
hat im Juli 2001 einen entsprechenden Gesetzent-
wurf vorgelegt. In einer ersten Stellungnahme be-
fürchten die Spitzenverbände der Gesetzlichen Kran-
Vertragsverhandlungen 2000/2001[
kenversicherung jedoch eine drohende Kostenlawi-
ne, die von diesem Gesetz ausgehen könnte.
Auf Selbstverwaltungsebene wurden ebenfalls Ver-
einbarungen getroffen, die eine reibungslose Ein-
führung des DRG-Systems sicherstellen sollen.
Zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und
den Spitzenverbänden der Krankenkassen wurde eine
Verständigung in Fragen der einheitlichen Kalkulation,
der Verschlüsselung und der Errichtung eines DRG-
Instituts herbeigeführt. Zudem wurden die Zu- und
Abschläge auf die neuen Pauschalen geregelt.
Der BKK Landesverband Bayern begrüßt grundsätzlich
die Einführung des neuen Abrechnungssystems, sofern
die Rahmenbedingungen für die Krankenkassen tragbar
sind. Die Betriebskrankenkassen erwarten sich von den
DRG’s vor allem eine gerechtere Entlohnung der
Krankenhausleistungen nach dem Prinzip: Geld folgt
Leistung. Eine geplante Einführung zum 1. Januar 2003
hält der BKK Landesverband Bayern für durchführbar.
Heil- und Hilfsmittel
Die Leistungsausgaben im Bereich der Heil- und Hilfs-
mittelversorgung bewegten sich im Jahr 2000 im
Rahmen der Grundlohnsummenanbindung mit einer
Veränderungsrate von 1,43 Prozent.
Zum 1. Juli 2001 sind die neuen Heilmittelrichtlinien
in Kraft getreten, mit dem Ziel, die Verordnungen in
diesem Leistungsbereich besser steuern zu können.
Die Wirkungen auf die Leistungsausgaben sind noch
ungewiss.
Rehabilitation
Die über sechs Millionen behinderten und von Behin-
derung bedrohten Menschen in Deutschland erhalten
mit Inkrafttreten des SGB IX „Rehabilitation und Teil-
habe behinderter Menschen“ ab dem 1.Juli 2001 mehr
Rechte und mehr Möglichkeiten der Selbstbestim-
mung. Hierzu wurde das Rehabilitationsrecht im SGB IX
weiterentwickelt und zusammengefasst. Gleichzeitig
wurden das Schwerbehindertengesetz und das Gesetz
über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation
aufgehoben.
Neben einer Harmonisierung der Leistungen der ein-
zelnen Rehabilitationsträger und einem schnelleren
Zugang zu den Rehabilitationsleistungen ist vor allem
die Schaffung gemeinsamer örtlicher Servicestellen
der Rehabilitationsträger von Belang.
In Bayern haben zunächst die Mitglieder der Arbeits-
gemeinschaft der Krankenkassenverbände und die
Rentenversicherungsträger ihre Standorte von gemein-
samen Servicestellen benannt. Damit sind gut die
Hälfte der bayerischen Landkreise mit Servicestellen
abgedeckt. An einem flächendeckenden Netz wird
weiter gearbeitet.
[17
Für das Jahr 19991 erhielt die Prüfabteilung des BKK
Landesverbandes Bayern von der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayerns (KVB) und der Kassenzahn-
ärztlichen Vereinigung Bayerns ca. 500.000 Abrech-
nungsbelege und Statistiken. Im Rahmen der Wirt-
schaftlichkeitsprüfung der Ärzte und Zahnärzte
wurden für 1999 fast 1,9 Millionen DM an Honorar-
rückführungen, Regressen und Gutschriften geltend
gemacht. Somit konnten die Erträge gegenüber dem
Vorjahr um rund 17 Prozent gesteigert werden.
Infolge der Plausibilitätsprüfungen durch die KVB
konnten außerdem rund 110.000 DM an die bay-
erischen BKK zurückgeführt werden.
Die Zahl der Anträge auf Prüfung der ärztlichen Be-
handlungsweise nach § 12 der Prüfungsvereinbarung
nahm mit 6.143 Anträgen um 31,7 Prozent gegenü-
ber dem Vorjahr zu. Diese enorme Steigerung ist bei
fast allen Positionen des einheitlichen Bemessungs-
maßstabes auf eine intensivere Prüfung zurückzu-
führen. Bei den Honorarprüfungen der Zahnärzte
gingen die Prüfanträge gegenüber dem Vorjahr
dagegen um 12 Prozent auf 2.994 Anträge zurück.
Die Abrechnungsprüfungen bei Vertragsärzten und
-zahnärzten führen häufig zu Sozialgerichtsverfahren.
Der BKK Landesverband Bayern betreut zur Zeit über
800 laufende Verfahren vor den Sozialgerichtsinstanzen.
Serviceleistungen
Als Serviceleistung für die Betriebskrankenkassen prüf-
te der Fachbereich Prüfwesen wieder private Arzt- und
Zahnarztrechnungen zur Kostenerstattung nach § 13
Abs. 2 SGB V. Für 1.104 Fälle
konnten Einnahmen in Höhe von
18.547 DM erzielt werden.
Zusätzlich prüfte der BKK Lan-
desverband Bayern auch wie-
der im Auftrag der Bundesknapp-
schaft, Verwaltungsstelle Mün-
chen. Aus Honorarrückführungen,
Regressen und Gutschriften
konnte für die Bundesknapp-
schaft ein Betrag von rund
100.000 DM erzielt werden.
Wirtschaftlichkeitsprüfung[
Steigerung der Erträge
Prüfung 19991 Honorarrückführungen,
Regresse, Gutschriften in DM
Ärzte
Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise 783.206,00
Sachlich-rechnerische Richtigkeit 70.000,00
Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise 367.842,57
Sachlich-rechnerische Richtigkeit (Arzneiverordnungen) 151,62
Zahnärzte
Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise 376.263,85
Sachlich-rechnerische Richtigkeit 288.064,32
Plausibilitätsprüfungen gesamt 1.885.528,36
1 Aufgrund der langwierigen Prüfungen sind die Werte für 2000 noch nicht verfügbar.
und trat zum 1. Juli 2001 in Kraft. Der mit den Ver-
bänden der freien Wohlfahrtspflege und den kom-
munalen Trägern abgeschlossene Vertrag wurde zum
1. Mai 2001 geschlossen und sieht weitgehend Ein-
zelleistungsvergütung vor. Beiden Verträgen gemein
ist jedoch der Punktwert von 8,4 Pfennig (gegenüber
bislang 7,35 Pfennig) und der alternative Stundensatz
für die Grundpflege bei Pflegestufe III und Härte-
fällen von 54,10 DM (gegenüber bislang 41,00 DM).
Seit Oktober 1996 hatte es in der ambulanten Pflege
keine Erhöhung gegeben.
Auch die Qualitätssicherung war im Berichtszeitraum
wieder ein Thema. Allein in den ersten zwei Quartalen
in 2001 hat der MDK Bayern insgesamt 551 Qualitäts-
prüfungen nach § 80 SGB XI durchgeführt, annähernd
gleich verteilt auf den ambulanten und stationären
Sektor. Davon sind 305 Wiederholungsprüfungen und
zwar zu knapp 88 Prozent im stationären Bereich. Die
Erstuntersuchungen beziehen sich zu über 90 Prozent
auf den ambulanten Sektor, der bis dahin – abgesehen
von Prüfungen bei Beschwerdefällen – wegen der
Priorität des stationären Bereichs weitgehend zurück-
gestellt worden war. Mängel werden besonders im
Qualitätsmanagement, bei der Pflegedokumentation
sowie im Bereich der Arbeitsorganisation und Führung
festgestellt.
Weitreichende Auswirkungen auf die vertraglichen
Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen sowie auf die
Stärkung der Beratungspflichten der Pflegekassen sind
mit dem „Gesetz zur Qualitätssicherung und Stärkung
des Verbraucherschutzes in der Pflege“ zu erwarten,
das zum 1. Januar 2002 in Kraft treten wird.
Pflegeversicherung[ [19
Den Ausgaben in 2000 für Pflegeversicherungs-
leistungen der bayerischen BKK in Höhe von annä-
hernd 346 Millionen DM und Zahlungen von netto über
359 Millionen DM in den Ausgleichsfonds standen
Beitragseinnahmen von rund 689 Millionen DM gegen-
über. Je Mitglied stiegen die Beitragseinnahmen gegen-
über 1999 um 5,9 Prozent und die Leistungsausgaben
gingen um 7,4 Prozent zurück. Dagegen nahmen die
Zahlungen in den Ausgleichsfonds um 32,7 Prozent zu.
Mit einem Anteil von 49 Prozent entfiel der größte
Ausgabenblock auf Leistungen der vollstationären
Pflege. An zweiter Stelle rangieren die Leistungsaus-
gaben für das Pflegegeld. Mit 28 Prozent hat sich der
Anteil des Pflegegeldes an den Leistungsausgaben ge-
genüber dem Vorjahr nicht verändert.
Im Bereich der ambulanten Pflege konnten die Ver-
handlungen über die Vergütung der Grundpflege und
der hauswirtschaftlichen Versorgung nach § 89 SGB
XI abgeschlossen werden. Der Vertrag mit den Ver-
bänden der privat-gewerblichen Leistungserbringer
orientiert sich weitgehend am vorherigen Vertrag
49
74 12
28
Pflegesachleistungen
Pflegegeld
Vollstationäre Pflege inkl.Kurzzeitpflege
Leistungen für Pflegepersonen,Beiträge zur Rentenversicherung
sonstiges
in Prozent
Verteilung der Leistungsausgaben 2000 Verteilung der Leistungsausgaben 2000
Prävention und
Versorgungsmanagement[
Prävention und Selbsthilfe
Mit der Gesundheitsreform 2000 haben Selbsthilfe-
förderung und Prävention in der Gesetzlichen Kranken-
versicherung erheblich an Bedeutung gewonnen.
Durch den § 20 SGB V, der die gesetzlichen Kranken-
kassen zur finanziellen Unterstützung der Prävention
und Selbsthilfe verpflichtet, wird dieser Leistungs-
bereich auch zukünftig weiter ausgebaut werden.
Die Betriebskrankenkassen in Bayern haben schon
lange vor dem Reformschritt 2000 die Bedeutung prä-
ventiver und selbsthilfefördernder Maßnahmen für die
Gesundheit ihrer Versicherten erkannt und zahlreiche
Projekte und Initiativen unterstützt.
In Deutschland gibt es rund 30.000 Selbsthilfegrup-
pen, die im gesundheitsbezogenen Bereich aktiv sind
und die beinahe alle Krankheiten abdecken. Rund
drei Millionen Menschen haben sich in Deutschland
in Selbsthilfegruppen organisiert.
Im bundesweiten Vergleich nehmen die Betriebskran-
kenkassen in der Neuregelung ab 2000 die führende
Rolle ein: pro Versicherten waren die Fördermittel bei
den BKK doppelt so hoch wie bei den Orts- und Ersatz-
krankenkassen. Allerdings wurde der vom Gesetz-
geber vorgegebene Richtwert von 1,00 DM je Versi-
cherten und Jahr bei weitem noch nicht erreicht, ob-
wohl die Fördermittel für Selbsthilfe im Jahr 2000 und
in der ersten Hälfte 2001 deutlich angehoben wurden.
Der BKK Landesverband Bayern hat in den vergange-
nen Jahren im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der
bayerischen Regionalkassen bereits zahlreiche Selbst-
hilfeorganisationen gefördert. Aufgrund der gesetz-
lichen Änderungen zum 1. Januar 2000 wurden die
seit 1994 bestehenden Richtlinien über die Selbsthilfe-
förderung durch die GKV in Bayern (ohne Ersatz-
kassen) im Oktober 2000 geändert und an die Inhalte
der gemeinsamen und einheitlichen Grundsätze der
Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung
der Selbsthilfe gemäß § 20 Absatz 4 SGB V ange-
passt. Neu ist in dieser Förderung die Unterstützung
von Selbsthilfekontaktstellen.
In Bayern wurden von der Betrieblichen Krankenver-
sicherung auf Landesebene im Berichtszeitraum 18
landesweit tätige Selbsthilfeorganisationen, wie
beispielsweise die Deutsche Multiple Sklerose
Gesellschaft, die Deutsche Rheuma-Liga oder die
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew sowie 13
Selbsthilfekontaktstellen gefördert.
Im vergangenen Jahr hatte der BKK Landesverband
Bayern das Interesse der Betriebskrankenkassen an
Rahmenvereinbarungen im präventiven Bereich bzw.
zur betrieblichen Gesundheitsförderung abgefragt.
80 Prozent der antwortenden Betriebskrankenkassen
hatten sich für den Abschluss von Rahmenvereinba-
rungen mit externen Anbietern ausgesprochen.
Neben den mittlerweile auf Bundesebene abgeschlos-
senen Vereinbarungen mit dem Deutschen Volkshoch-
Selbsthilfeförderung
Prävention: Rahmenvereinbarung
mit der Interessengemeinschaft der
Rückenschullehrer/innen e.V.
[21
schul-Verband e.V., dem Deutschen Sportbund sowie
der Bundesarbeitsgemeinschaft der katholischen
Familienbildungsstätten hat der BKK Landesverband
Bayern mit der Interessengemeinschaft der Rücken-
schullehrer/innen e.V. in Nürnberg eine Rahmenverein-
barung zum 1. Januar 2001 abgeschlossen.
Gegenstand der Vereinbarung sind im Rahmen des
§ 20 SGB V die präventive Wirbelsäulengymnastik, die
präventive Rückenschule und unterschiedliche Maß-
nahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Darüber hinaus wurde auf der Basis des § 43 Nr. 2
SGB V eine rehabilitative Rückenschule vereinbart.
Damit steht den Betriebskrankenkassen ein umfang-
reiches Angebot im Rahmen der primären Prävention
und eine unterschiedliche Palette von Maßnahmen der
betrieblichen Gesundheitsförderung zur Verfügung.
Im Bereich der Prävention wurden die bereits erfolgreich
laufenden Projekte auch im Berichtsjahr 2000/2001 fort-
gesetzt. Beispielsweise hält der BKK Landesverband
Bayern weiterhin als einzige Kassenart in Bayern an
einem für Versicherte jährlich kostenfreien Hautkrebs-
screening fest. Gemeinsam mit den anderen Regional-
kassen in Bayern wird im Rahmen eines Modellvorha-
bens nach § 63 ff. SGB V das Neugeborenen-Screening
finanziert. Das Modellvorhaben soll die Verbesserung der
Diagnostik und die Früherkennung von behandelbaren
endokrinen und metabolischen Erkrankungen fördern.
Aufgrund der sehr guten Erfahrungen soll das auslau-
fende Modellvorhaben Neugeborenen-Screening bis zur
Aufnahme in die Regelversorgung verlängert werden.
Bei der Versorgung chronisch Kranker, wie Asthmati-
ker, Diabetiker und schmerzkranker Patienten sind die
bayerischen Betriebskrankenkassen nach wie vor füh-
rend. Beispielhaft seien an dieser Stelle folgende
Projekte aufgeführt:
Vereinbarung mit dem Asthmazentrum Buchen-
höhe, Berchtesgaden über ergänzende Schu-
lungs- und Trainingsmaßnahmen für Kinder und
Jugendliche
Vereinbarung über Schulungs- und Trainingsmaß-
nahmen bei Erwachsenen sowie Kindern und Ju-
gendlichen mit chronisch obstruktiven Lungen-
erkrankungen
Die Diabetesvereinbarung sichert eine intensive
und qualitativ hochwertige ambulante Betreuung
und Schulung von Diabetikern durch anerkannte
qualifizierte Hausärzte und Schwerpunktpraxen
Rahmenvereinbarung mit der bayerischen Kranken-
hausgesellschaft über die Schulung und Betreuung
von Typ I und Typ II Diabetikern mit dem Ziel der
Vermeidung von Folgeschäden sowie der Vernet-
zung ambulanter und stationärer Leistungen
Vereinbarung mit drei ausgewählten Reha-Kliniken
über ein langfristiges Diabetesmanagement
Modellvorhaben „Synchrone Balneo-Phototherapie“
bei Schuppenpflechte und Neurodermitis zwecks
Wiederaufnahme in den Leistungskatalog
Früherkennung
Aktives Versorgungsmanagement bei chronischen Krankheiten
Der BKK Landesverband Bayern konnte auch im Jahr
2001 die Kooperation mit zwei weiteren Ärztenetzen
auf Grundlage des Strukturvertrages mit der Kassen-
ärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ausbauen und
unterstützt damit alle sechs in Zusammenarbeit mit
Krankenkassen arbeitenden Praxisnetze in Bayern.
Zum 1. Juli 2001 hat das Ärztenetz in Zirndorf/Landkreis
Fürth (ZiF) den Start in die integrierte Versorgung auf-
genommen. Es ist bereits das dritte Netz in der Region
Mittelfranken, das in Kooperation engagierter Ärzte,
dem BKK Landesverband Bayern und der KVB initiiert
wurde. Mit 50 Ärzten sind fast die Hälfte der
Vertragsärzte Zirndorfs an dem Ärztenetz beteiligt. Den
Anfang von drei Ärztenetzen in der Oberpfalz macht
zum 1. Oktober 2001 der Ärzteverbund Oberpfalz Mitte
(ÄVO-Mitte), das den Bereich der Stadt Amberg und
den Landkreis Amberg-Sulzbach versorgen wird.
Die bereits seit 1999 bzw. 2000 arbeitenden Praxis-
netze Nürnberg Nord (PNN), die Gesundheitsorgani-
sation GO-IN in Ingolstadt, das Ärztenetz Medizin für
Menschen (MFM) in Weilheim-Schongau und das
Ärztenetz HERZOgenaurach konnten ihre Akzeptanz
bei Versicherten und Ärzten weiter steigern und das
Leistungsangebot ausbauen.
So konnten die Netzärzte des PNN, das St.-Theresien-
Krankenhaus Nürnberg, die AOK Bayern, der BKK
Landesverband Bayern und die KVB einen richtungs-
weisenden Kooperationsvertrag zur Optimierung der
sektorenübergreifenden Vernetzung des ambulanten
und stationären Bereichs schließen. Als Träger des Pro-
jektes HomeCare Nürnberg will das PNN zudem die
ambulante Betreuung älterer Menschen ausbauen und
qualitativ verbessern. Im PNN arbeiten derzeit 150 nie-
dergelassene Ärzte aller Fachrichtungen zusammen.
In Ingolstadt ist seit dem Start von GO-IN im Septem-
ber 2000 die Zahl der im Netz eingeschriebenen BKK-
Versicherten auf nahezu 50.000 gestiegen. Mit 437
Ärzten sind rund 85 Prozent der niedergelassenen
Ärzte in der Region Ingolstadt bei GO-IN aktiv. Im Mai
2001 konnte das Praxisnetz sein Angebot um ein
Programm zur Raucherentwöhnung erweitern, das die
Betriebskrankenkassen erfolgsabhängig vergüten.
Das zum 1. Oktober 1999 gestartete Praxisnetz „Medi-
zinisches Qualitätsnetz München“ (MQM) musste zum
30. Juni 2001 vorzeitig seine Arbeit beenden. Obwohl
sich viele Versicherte in das Netz eingeschrieben hatten,
fand das Netz bei den Münchner Ärzten nicht den er-
hofften Zuspruch. Einzelne erfolgreiche Maßnahmen
des MQM, wie die Anlaufpraxis im Krankenhaus Har-
laching, werden weitergeführt.
Der BKK Landesverband Bayern führt intensive Ge-
spräche mit dem Gesundheitsnetz Erlangen Ärzte-
Initiative e.V. i.G., damit das dortige Angebot an netz-
spezifischen Leistungen ebenfalls vertraglich vereinbart
werden kann. Mit der KVB-Bezirksstelle Oberpfalz wird
derzeit über zwei weitere Vereinbarungen mit dem
Medizinischen Qualitätsnetz Regensburger Ärzte e.V.
(MQRÄ) und dem Ärzteverbund Oberpfalz Nord e.V.
(ÄVO-Nord) verhandelt. Beide Netze stehen kurz vor
Vertragsabschluss.
Integrierte Versorgung[
Praxisnetze in Bayern weiter ausgebaut
Patientenberatung im Krankenhaus
Die BKK Arbeitsgemeinschaft Integrierte Gesund-
heitsversorgung – Praxisnetze Bayern (Arge IGV-PN)
führt seit circa 2 Jahren die Patientenberatung im
Krankenhaus durch. Was anfänglich als Idee geboren
wurde, im Auftrag einzelner Betriebskrankenkassen
Versicherte im Krankenhaus zu betreuen, ist zwi-
schenzeitlich zu einem Aushängeschild für ein er-
folgreiches Versorgungsmanagement der betrieb-
lichen Krankenversicherung in Bayern geworden.
Die Patientenberatung wird in 128 bayerischen
Krankenhäusern erfolgreich durchgeführt. Über 8.500
Patienten wurden bisher im Rahmen der Patienten-
beratung betreut, davon allein über 4.000 in der
ersten Hälfte des Jahres 2001.
Ansinnen der Arge IGV-PN und ihrer Gesellschafter ist
es, die Versichertenversorgung bei stationären Auf-
enthalten qualitativ zu verbessern und vorhandene
Wirtschaftlichkeitspotenziale zu generieren. Während
erhebliche Erfolge in der Versorgungssteuerung ge-
lungen sind – die auch durch die gute Beurteilung von
95 Prozent der betreuten Versicherten bestätigt wur-
den – steht mangels geeigneter Vergleichsgruppen
ein systematischer Wirtschaftlichkeitsbeweis der Pa-
tientenberatung noch aus.
Gleichwohl haben sämtliche Auswertungen ergeben,
dass Krankenhausfälle in kooperierenden Kliniken signi-
fikant kostengünstiger sind als vergleichbare Fälle in
nicht kooperierenden Krankenhäusern. Nicht selten
beträgt der Unterschied mehrere 10.000 DM je Fall.
Noch bevor über die Einführung von Disease-
Management-Programmen gesprochen wurde, konn-
te die Arge IGV-PN mit morbiditäts- und diagnosebe-
zogenen Ansätzen ökonomische Effekte der Patien-
tenberatung aufzeigen, die durch kürzere Verweil-
dauern, geringere Wiedereinweisungsraten und ver-
besserte Kostenstrukturen belegt sind.
Eine noch effizientere Versorgungssteuerung verspricht
sich die Arge IGV-PN zukünftig davon, Krankenhaus-
fälle mit erheblichem Steuerungsbedarf heraus zu fil-
tern und entsprechend ihrer Bedeutung zu bearbeiten.
Ein von der Arge IGV-PN entwickeltes Instrument,
das die Filterkriterien optimieren soll, wird derzeit auf
seine Praxistauglichkeit getestet.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass neben der qualita-
tiven Verbesserung positive ökonomische Effekte
nachweisbar sind. Eine umfassende Beweisführung
muss jedoch einer externen wissenschaftlichen Ana-
lyse vorbehalten bleiben.
Arge IGV-PN[ [23
Im Berichtsjahr 2000/2001 führte der BKK Landesver-
band Bayern wieder mehrere gesundheitspolitische
Großveranstaltungen durch. Zwischen 120 und 250
Entscheidungsträger aus Gesundheitspolitik, der
Selbstverwaltung, den Leistungsbereichen und Fach-
verbänden sowie den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-
verbänden nahmen die Gelegenheiten war, um mit
Wissenschaftlern und anderen Experten die Heraus-
forderungen unseres Gesundheitssystems zu diskutie-
ren. Schwerpunktthemen waren die Neuordnung des
Risikostrukturausgleichs (RSA) und die Arzneimittel-
versorgung.
Solidarfunktion und Wettbewerbsfolgen des RSA
Rund 200 Gäste folgten am 11. Oktober 2000 in
München der Einladung des BKK Landesverbandes
Bayern, Solidarfunktion und Wettbewerbsfolgen des
RSA zu diskutieren. Jürgen Wasem, Professor für
Gesundheitsmanagement an der Universität Greifs-
wald und Eberhard Wille, Professor für Volkswirt-
schaftslehre an der Universität Mannheim, stellten die
Zwischenergebnisse ihrer Gutachten im Auftrag des
Bundesgesundheitsministeriums bzw. des Verbands
der Angestelltenkrankenkassen vor.
Die RSA-Kriterien, wie beitragspflichtige Einnahmen,
Geschlecht, Altersstruktur, Anzahl der beitragsfrei
Mitversicherten sowie Zahl der Erwerbs- und Berufs-
unfähigkeitsrentner, sind nach Wasem und Wille für
die RSA-Berechnung nur bedingt geeignet, das Ziel
gleicher Wettbewerbschancen für alle Kranken-
kassen zu erreichen. Für Wasem liegt die Lösung
dieses Missstandes in der direkten Messung der
Morbidität der Versicherten; ein Projekt, das nach
seinen Schätzungen frühestens im Jahre 2007 – mit
Einführung des gesamtdeutschen RSA – umzusetzen
wäre. Für die Morbiditätsmessung könnte auf die
zum 1. Januar 2003 einzuführenden Diagnosis Related
Groups (DRG’s) zurückgegriffen werden, die in
einem ersten Schritt die Morbiditätsstruktur bei Be-
handlungsfällen im Krankenhaus darstellen könnten.
Fraglich ist jedoch, ob sich in der vergleichsweise
kurzen Zeit dieser Reformansatz überhaupt umset-
zen lässt.
Wille sieht den Hauptkritikpunkt am bisherigen RSA
darin, dass er keinen Anreiz für effiziente Ver-
sorgungsstrukturen bietet. Wettbewerb findet nach
seiner Auffassung nur um gesunde Versicherte statt
und Geld wird nur umverteilt und fließt nicht in eine
Verbesserung der Versorgung. Eine Behebung dieses
Fehlanreizes verspricht sich Wille, indem er den
Krankenkassenwechsel auch für chronisch Kranke
attraktiv machen will. So forderte er, auf Grundlage
einer epidemiologischen Datenbasis Disease-Manage-
ment-Programme zu entwickeln, die über den Finanz-
ausgleich der Kassen zu fördern sind.
Einen völligen Richtungswechsel in Bezug auf den
RSA verlangte Professor Matthias Graf von der Schu-
lenburg, Direktor des Instituts für Versicherungsbe-
triebslehre an der Universität Hannover, indem er sich
für die Abschaffung des RSA aussprach. Er forderte in
seinem Beitrag, mehr Vertrauen in die Marktkräfte zu
setzen und große Versicherungsrisiken über eine
Rückversicherung abzudecken.
BKK im
gesundheitspolitischen Dialog[
[25
In der Diskussion zeigte sich für den Vorsitzenden des BKK Landesverbandes Bayern,
Gerhard Schulte, das Kernproblem in der Frage, inwieweit ein morbiditätsbezogener
RSA Anreize für eine bessere Versorgung chronisch Kranker schaffen kann. Denn
in erster Linie laufe dieser Ansatz darauf hinaus, mehr Geld in den
Umverteilungstopf fließen zu lassen, ohne dabei zu gewährleisten, dass die
Versorgung verbessert wird.
Großen Bedarf sahen alle Experten darin, bei einer Diskussion um die
Reform des RSA nicht die bestehenden Wettbewerbsdefizite in der
Beziehung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern im
Gesundheitswesen außer Acht zu lassen. Hier könnte ein Mehr
an Wettbewerb noch erhebliche Wirtschaftlichkeitspotenziale
freimachen.
Wettbewerb war auch das Hauptthema der Vorstände der
bayerischen Betriebskrankenkassen (BKK) am 29. Juni 2001 in
Berlin. Im Meinungsaustausch mit Vertretern des Deutschen
Bundestages und des Bundesgesundheitsministeriums stellten sie
ihre Positionen zu einem zukunftsfähigen Gesundheitswesen dar
und forderten mehr Mut zum Wettbewerb. So sehen sie in einer
Differenzierung des Leistungskataloges in verpflichtende Leistungen,
Gestaltungs- und Zusatzleistungen einen zukunftsfähigen Weg für die
Sicherung der solidarischen Gesundheitsversorgung.
Das besondere Engagement der BKK in der Versorgung chronisch Kranker und
die Vorreiterfunktion beim Aufbau von Praxisnetzen wurde ihnen parteiübergrei-
fend von den Bundestagsabgeordneten Wolfgang Lohmann, CDU, Horst
Schmidbauer, SPD, und Dr. Dieter Thomae, FDP, bescheinigt. Die bayerischen BKK
bestärkten ihr Ansinnen, diesen Vorsprung auch im Rahmen von Disease-
Management-Programmen (DMP), wie sie im Rahmen der Reform des RSA geplant
sind, konsequent auszubauen. Allerdings halten sie es für unerlässlich, dass die standar-
disierten Normenkosten aus den DMP nicht zu 100 Prozent im RSA ausgeglichen werden,
Vorständetagung der bayerischen BKK
sondern die Krankenkasse mindestens 25 Prozent der
Kosten selbst trägt. Nur so kann ein medizinisch sinn-
voller Einsatz der Versichertenbeiträge gewährleistet
und eine ausschließlich ökonomisch orientierte Sub-
ventionsmentalität verhindert werden.
Die effiziente Arzneimittelversorgung war das The-
ma zweier Fachveranstaltungen, zu denen der BKK
Landesverband Bayern in Kooperation mit drei Phar-
mafirmen einlud. Die erste Veranstaltung vom 19. Fe-
bruar 2001 hatte beabsichtigte und unbeabsichtigte
Effekte der Steuerungsinstrumente in der GKV zum
Thema. Diskutiert wurden die Wirkungen von
Budgets, Richtgrößen, Positiv /Negativliste und Leit-
linien.
Budgets mit dem Druckmittel des Kollektivregresses
werden von den meisten Experten im Gesundheitswe-
sen als nur schwer handhabbar kritisiert. Gleichwohl
haben Budgets in der Vergangenheit Wirkung gezeigt
und zu grundlegenden Änderungen in der Arzneimittel-
therapie in den Jahren 1992 bis 1995 geführt, wie der
Vorstandsvorsitzende des BKK Landesverbandes
Bayern betonte. Dennoch verspricht man sich für die
Zukunft von indikations- und stoffbezogenen Richt-
größen sowohl quali-
tative als auch wirt-
schaftliche Verbes-
serungen in der Arz-
neimittelversorgung.
Dabei fordern Mediziner wie Prof. Dr. Wolfgang
Brech, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung
Südwürttemberg, die Richtgrößen einzig und allein an
der medizinischen Notwendigkeit zu orientieren. Laut
Dr. Schmidt, Ministerialdirigent und Leiter der Abteilung
Arzneimittel beim BMG, ist auch eine Positivliste
geeignet, Qualitätssicherung und damit eine vernünf-
tige Berücksichtigung von Innovationen zu gewähr-
leisten. Als kleineres Übel zog demgegenüber der Ge-
schäftsführer des Verbands forschender Arzneimittel-
hersteller, Dr. Ulrich Vorderwülbecke, jedoch die Nega-
tivliste vor.
Auch Leitlinien eignen sich als Steuerungsinstrument.
Denn diese sind – werden sie sorgsam erarbeitet –
durchaus in der Lage, den behandelnden Ärzten im
Alltag zu helfen, schränken sie aber in der Behandlungs-
freiheit ein. Leitlinien sind zudem in der Erstellung
finanziell aufwändig und deshalb auch anfällig für inter-
essengeleitetes Sponsoring, betonte Prof. Dr. Rüdiger
Landgraf von einem Klinikum der Ludwig-Maximilians-
Universität München. Prinzipiell, so der Gesundheits-
ökonom Prof. Dr. Oliver Schöffski von der Universität
Erlangen-Nürnberg, können niemals alle Bedürfnisse
nach Gesundheitsleistungen befriedigt werden und
bedürfen deshalb einer Regelung. Allerdings sollte,
wie bei der ärztlichen Versorgung, den Verhandlungs-
partnern die Wahl der Mittel überlassen bleiben.
Steuerungsinstrumente der GKVfür den Arzneimittelmarkt
Speziell mit der Frage nach der Zukunft der Innovationen
in der Gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch
nach der Qualität in der medizinischen Versorgung
beschäftigten sich Experten anlässlich der Fachtagung
am 5. Juli 2001 beim BKK Landesverband Bayern. Den
hohen Kosten des deutschen Gesundheitssystems ste-
hen im Vergleich mit anderen Staaten der Europäischen
Union nur mittelmäßige Leistungen gegenüber. Eine
Verbesserung in der medizinischen Versorgung der Be-
völkerung, die beispielsweise in einer höheren
Lebenserwartung zum Ausdruck kommt, verspricht man
sich von innovativen Versorgungsformen und Arznei-
mitteln. Letztere sind in der Regel aber teuer.
Entgegen der Aufwendungen für Krankenhausbehand-
lungen und ambulante Versorgung, sind die Arznei-
mittelausgaben vergleichsweise variabel und deshalb
gut zu steuern. Wird der Markt allerdings mittels starrer
Budgets geregelt, laufen innovative Arzneimittel schnell
Gefahr, nur ungenügend berücksichtigt zu werden.
Für Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK
Landesverbandes Bayern, sind Budgets denn auch kein
geeignetes Mittel für eine optimale Steuerung des
Systems. Mehr verspricht er sich davon, mittels indika-
tionsbezogener Richtgrößen innovative Arzneimittel in
der medizinischen Versorgung zu berücksichtigen. Um
dabei die echten Innovationen herauszufiltern, sind de-
ren Nutzen den Kosten gegenüberzustellen.
Deutliche Reserven für die Finanzierung von Innova-
tionen im Arzneimittelbereich sieht Dr. Stefan Osch-
mann, Hauptgeschäftsführer von MSD Sharp & Dohme,
bei nicht mehr patentgeschützten Arzneimitteln. Nach
seinen Berechnungen machen sie 76 Prozent der Arznei-
mittelkosten aus und versprechen – aufgrund ihres im
internationalen Vergleich hohen Preisniveaus – Ein-
sparpotenziale im zweistelligen Bereich. Vor allem die
nicht wirksamen Arzneimittel, die sich Deutschland auf
Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung leistet
und die Oschmann auf 15 Prozent schätzt, bieten hohe
Reserven.
Für Professor Dr. Karl
Lauterbach, Mitglied
im Sachverständigen-
rat für die Konzertierte
Aktion im Gesund-
heitswesen, führen
nicht nur die begrenz-
ten Mittel, sondern
auch Wissensdefizite
in der Behandlung von
Krankheiten zu einem insgesamt unbefriedigenden
Qualitätsniveau in Deutschland. Nur 50 Prozent der
Medizin, die heute praktiziert wird, ist durch Studien
gesichert. Evidenzbasierte Medizin wird in Deutschland
noch nicht selbstverständlich praktiziert.
Das Fazit der Veranstaltung: Innovationen im Gesund-
heitswesen müssen vor allem mittels eines effiziente-
ren Einsatzes der Gelder finanziert werden. Mit Hilfe
des Gesetzgebers und der Selbstverwaltung von Ärzten
und Krankenkassen gilt es jedenfalls, zukünftig Fehlallo-
kationen im Gesundheitswesen entgegenzusteuern.
[27
Zukunft der Innovationen in der GKV
BKK in Bayern
Zahlen, Daten, Fakten[
jeweils zum 1. Januar
1999
11 % 12 % 13 % 14 %
2000
2001
BKK AOK VdAKIKK
BKK-Mitglieder und Familienangehörige
0
400.000
800.000
1.200.000
1.600.000
Familienversichertegesamt Mitglieder
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
1.7.
2001
Die Zahl der Versicherten der bayerischen BKK
nahm auch im zurückliegenden Geschäftsjahr
wieder zu. Im Jahresdurchschnitt 2000 versi-
cherten die bayerischen BKK 1,4 Millionen
Menschen, 928.714 Mitglieder und 471.598
Familienangehörige.
Der aktuelle Stand zur Jahresmitte 2001 umfasst
rund 1,5 Millionen Versicherte. Am 1. Juli 2001
waren genau 991.638 Mitglieder bei einer bayeri-
schen BKK beitragszahlend gemeldet. 494.990
Versicherte waren zudem im Rahmen der
Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
Quelle: KM1/13/2000
12,67
14,40
14,20
13,70
12,68
14,40
13,70
13,71
12,9113,77
13,70
13,78
Durchschnittliche Beitragssätze in Bayern
Gegenüber dem Vorjahr konnten die Betriebskranken-
kassen in Bayern ihren Durchschnittsbeitragssatz mit
12,67 Prozent nahezu stabil halten. Sie stellen damit
weiterhin die mit Abstand günstigsten Krankenkassen
in Bayern.
Wenig Änderung gab es auch bei den Ersatzkranken-
kassen, die einen Durchschnittsbeitragssatz von
13,7 Prozent aufweisen. Die Innungskrankenkassen
konnten ihren Beitragssatz auf einem vergleichsweise
hohen Niveau bei 14,4 Prozent halten. Eine Ausnahme
machte die AOK in Bayern. Sie musste ihren Beitrags-
satz deutlich um 0,5 Prozentpunkte auf 14,2 Prozent
anheben und ist somit die zweitteuerste Kassenart
in Bayern geworden.
[29
Anteil Pflichtmitglieder, Rentner und freiwillige Mitglieder
Familienversicherte
in Prozent
Quelle: KM1/13/2000, Auswertung BKK BV
Quelle: KM1/13/2000
BKKBayern
1999 2000
GKV(West)
GKV(West)
1999 2000
BKKBayern
Freiwillige Mitglieder Rentner Pflichtmitglieder
57,29 53,18
24,73
22,09
57,06
28,76
14,18
55,21
21,95
22,84
39,63 50,7840,10 51,26
13,82
28,89
BKK BayernGKV-West
Die Betriebliche Krankenversicherung
war auch im Jahr 2000 die Kassenart,
die überdurchschnittlich viele Familien-
angehörige beitragsfrei versichert.
An der Zahl der beitragszahlenden
Mitglieder gemessen liegt der Anteils-
wert bei 50 Prozent. Das sind 10 Prozent-
punkte mehr als im Durchschnitt aller
westdeutschen Krankenkassen.
Die Anteile von Pflichtmitgliedern und Rentnern
an den Versicherten der bayerischen BKK
haben sich auch im Jahr 2000 in der Tendenz
der Vorjahre weiter verschoben. Der Anteil
Pflichtmitglieder nähert sich immer stärker
dem Wert der GKV insgesamt an. Nur leicht
zugenommen hat auch im Jahr 2000 der Anteil
der freiwilligen Mitglieder, der bei den BKK tra-
ditionell über dem Niveau des GKV-Durch-
schnitts liegt.
in Prozent
BKK in Bayern
Zahlen, Daten, Fakten[
Ärztl. Behandlung 840,82 848,97 0,97 - 0,68
Zahnärzte 368,37 361,72 - 1,80 3,41
Zahnersatz 118,70 124,70 5,06 - 0,69
Arzneimittel 648,43 637,18 - 1,73 6,75
Heil- und Hilfsmittel 360,39 350,19 - 2,83 3,31
Krankenhaus 1.492,55 1.427,15 - 4,38 - 3,84
Krankengeld 292,31 274,55 - 6,08 5,11
Mutterschaft 90,36 99,14 9,71 - 2,83
Sterbegeld 23,02 20,24 - 12,09 - 10,57
Sonstige 301,71 298,22 - 1,16 - 5,01
Leistungsausgaben insgesamt 4.536,66 4.442,05 - 2,09 - 0,23
sonstige Ausgaben (einschließlich RSA) 1.636,53 1.781,79 8,88 12,42
Ausgaben insgesamt 6.173,18 6.223,84 0,82 3,66
Beitragseinnahmen 6.176,72 6.206,06 0,47 0,32
sonstige Einnahmen (einschließlich RSA) 264,03 174,07 - 34,07 - 46,76
Einnahmen insgesamt 6.440,76 6.380,13 - 0,94 - 0,94
1999 2000 Veränderung Veränderungin DM in DM 99/00 in % 1. Halbjahr 00/01
pro Kopf pro Kopf
Datenquellen: KJ 1999 und 2000KV45 1. Halbjahr 2000/2001
Leistungsausgaben
[31
in DM pro Kopf
GKV BKK
Ärzte
Zahnärz
te
Zahnersa
tz
Arzneim
ittel
Heil-& H
ilfsmitte
l
Kranke
nhaus
Kranke
ngeld
Mutte
rschaft
Sonst. Leist
ungen
0 500 1000 1500 2000
340
298
30
114
99
283
275
1427
637
774
141
362
301
849
124
Sterbegeld
350
379
1747
20
877
Quelle: KJ 1, 2000
Leistungsausgaben einzelner Versorgungsbereiche
BKK in Bayern
Zahlen, Daten, Fakten[
Leistungsausgaben
Leistungsausgaben AKV-Mitglieder, Rentner und Mitglieder insgesamt
in DM pro Kopf
Quelle: KJ 1
1997 1998 1999 2000
3.6
20
6.8
24
4.5
08
3.6
54
6.9
50
4.5
33
3.6
62
7.1
97
4.5
37
3.6
19
7.3
68
4.4
42
AKV- Mitglieder Rentner Mitglieder insgesamt
GKV-West BKK Bayern
1997 1998 1999 2000
45374442
5200
5000
4800
4600
4400
4200
4000
4508
4715
49014986
4533
4810
Quelle: KJ 1
Die Pro-Kopf-Aufwendungen für die
Krankenversorgung der Rentner sind im
Jahr 2000 mit 2,4 Prozent gegenüber
dem Vorjahr moderat auf 7.368 DM
gestiegen. Leicht zurückgegangen sind
dagegen die Pro-Kopf-Ausgaben für die
Mitglieder der allgemeinen Krankenver-
sicherung (AKV-Mitglieder = Summe der
Mitglieder ohne Rentner). In der Summe
ist auch der Pro-Kopf-Ausgabenwert für alle
Mitglieder leicht rückläufig, da die Anzahl
der AKV-Mitglieder im Berichtszeitraum
überproportional zugenommen hat.
in DM pro Kopf
[33
Sonstige Ausgaben
BKK-Ausgleichszahlungen in den Risikostrukturausgleich
in DM pro Kopf
Quelle: KJ1/2000, KM1/13/2000
Quelle: Bundesversicherungsamt, KJ 1/2000
2000
1500
1000
500
01997 1998 1999 2000
704
1394
738
1569 1637
800
1782
863
Die sonstigen Ausgaben
der Betriebskrankenkassen
in Bayern sind im Jahr 2000
nochmals um rund 9 Prozent
angestiegen und damit mehr
als doppelt so hoch wie der
GKV-Durchschnitt. Dies liegt
vor allem an den stark ge-
stiegenen Transferzahlungen
für den Risikostrukturaus-
gleich (RSA).
Mittlerweile zahlen die
Betriebskrankenkassen in
Bayern rund 1,7 Milliarden
DM netto an Transferzah-
lungen in den Risikostruktur-
ausgleich. Bundesweit muss-
ten die Betriebskranken-
kassen im Jahre 2000 fast
8 Milliarden DM abführen.
Für 2001 wird sogar eine
Rekordzahlung von über
12 Milliarden DM erwartet.
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
1997 1998 1999 2000
BKK Bund BKK Bayern
930
2160
3358
1059
5143
1263
7916
1703
GKV-West BKK Bayern
9000
8000
7000
Mio
. DM
BKK in Bayern
Zahlen, Daten, Fakten[
Einnahmen insgesamt
Beitragspflichtige Einnahmen und Leistungsausgaben
Quelle: KJ 1, 2000
6600
200019991997 1998
6400
6200
6000
5800
5600
5400
5200
5000
4800
5451
6102
5594
6293
5698
6441
5823
6380
Seit Jahren verläuft die Ent-
wicklung der Einnahmen bei
den bayerischen BKK parallel
zur Entwicklung GKV – nur
auf einem höherem Niveau.
Im Jahr 2000 waren die Ein-
nahmen der Betriebskran-
kenkassen in Bayern erst-
mals rückläufig. Da die GKV-
Entwicklung kontinuierlich
nach oben geht, ergibt sich
hierdurch eine Annäherung
der Werte.
Die beitragspflichtigen
Einnahmen der bayerischen
Betriebskrankenkassen stie-
gen 2000 erstmals wieder
verstärkt an. Dagegen sind
die Leistungsausgaben seit
Jahren erstmals rückläufig.
Dieser positive Effekt wird
aber durch die gestiegenen
Zahlungen in den Risiko-
strukturausgleich fast voll-
ständig relativiert.
3 2,44
0,840,56
1998 1999
0,58
0,08
2,09
Beitragspflichtige Einnahmen Leistungsausgaben
2
1
0
-2
-1
-3
2000
Veränderung pro Kopf in Prozent
in DM pro Kopf
Quelle: KJ1, 2000BKK-BayernGKV-West
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