beschluss- sammlung der wirtschaftsministerkonferenz am 4./5

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Wirtschaftsministerkonferenz - Geschäftsstelle - Berlin, 21. Juni 2007 K 11 Bd. 141 Briefpostanschrift: c/o Bundesrat 11055 Berlin Hausanschrift: Leipziger Str. 3-4 10117 Berlin Telefon: 01888 91 00 - 200, 204, 203, 206 oder - 0 Telefax: 01888 91 00 - 218 Beschluss- Sammlung der Wirtschaftsministerkonferenz am 4./5. Juni 2007 in Eisenach e-mail: [email protected]

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Wirtschaftsministerkonferenz - Geschäftsstelle -

Berlin, 21. Juni 2007

K 11 Bd. 141

Briefpostanschrift: c/o Bundesrat 11055 Berlin

Hausanschrift: Leipziger Str. 3-4 10117 Berlin

Telefon: 01888 91 00 - 200, 204, 203, 206 oder - 0 Telefax: 01888 91 00 - 218

Beschluss- Sammlung

der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

e-mail: [email protected]

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 2.1 der Tagesordnung: Bericht zu Standortverlagerungen unter Einsatz von EU- und sonstigen Fördermitteln

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht des Unterausschusses der Gemein-

schaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) zu Standort-

verlagerungen unter Einsatz von EU- und sonstigen Fördermitteln zur Kenntnis.

2. Um das Spannungsverhältnis zwischen Nicht-, Niedrig- und Höchstfördergebieten

abzumildern, unterstützt die Wirtschaftsministerkonferenz die Empfehlung des GA-

Unterausschusses, aggressive Abwerbung zu unterlassen und eine gegenseitige,

möglichst frühzeitige Information der Länder untereinander im Rahmen des bestehenden

Regelwerks zu beachten.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 2.2 der Tagesordnung: EU-Dienstleistungsrichtlinie

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Technologie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Kenntnis.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz bekräftigt, dass die Umsetzung der Dienstleistungs-

richtlinie entschlossen dazu genutzt werden muss, Erleichterungen im Dienstleistungs-

bereich zu erzielen und servicefreundliche Verwaltungsstrukturen in Deutschland zu

stärken. Hiervon sollen in- und ausländische Dienstleister profitieren. Die Wirtschafts-

ministerkonferenz betont den Grundsatz, dass das Gemeinschaftsrecht selbst nur grenz-

überschreitende Sachverhalte regeln kann.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz ist sich bewusst, dass die Umsetzung ein sehr

komplexes Vorhaben mit einer Vielzahl von Beteiligten auf allen Ebenen ist. Die

Prüfung der die Dienstleister betreffenden Normen anhand einheitlicher Kriterien

(Screening), die Errichtung eines bundesweit kohärenten Netzes Einheitlicher Ansprech-

partner und der flächendeckende Aufbau elektronischer Verfahren gegenüber

Dienstleistern wie auch im Bereich der Europäischen Verwaltungszusammenarbeit

erfordern ressortübergreifend erhebliche Vorarbeiten und Ressourcen. Aus Effizienz-

gesichtspunkten und um ein stimmiges System für die Dienstleister zu erreichen, werden

daher unter Berücksichtigung föderaler Strukturen weitestgehend einheitliche Um-

setzungslösungen angestrebt. Dies gilt sowohl für die von der Richtlinie geforderte

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Normenprüfung ("Screening") als auch für den Aufgabenbereich und das Erscheinungs-

bild der Einheitlichen Ansprechpartner sowie die IT-Umsetzungsaufgaben.

4. Die Wirtschaftsministerkonferenz bekräftigt vor diesem Hintergrund ihren am

07./08. Dezember 2006 in Dessau gefassten Beschluss, den Bund-Länder-Ausschuss

"Dienstleistungswirtschaft" zu beauftragen, die Umsetzung der EU-Dienstleistungs-

richtlinie koordinierend und in enger Abstimmung mit den anderen Bund-Länder-Aus-

schüssen sowie den betroffenen Ressorts zu begleiten und der Wirtschaftsminister-

konferenz regelmäßig zu berichten. Darüber hinaus wird der Bund-Länder-Ausschuss

"Dienstleistungswirtschaft" gebeten, zum Thema "Einheitliche Ansprechpartner" die

Arbeiten an einem gemeinsamen Anforderungsprofil (Pflichtenheft) fortzusetzen und

der Wirtschaftsministerkonferenz zur nächsten Sitzung ein entsprechendes

Optionspapier zur Beschlussfassung vorzulegen sowie zum Thema "Normenprüfung

(Screening)" bis zur nächsten Wirtschaftsministerkonferenz ein mit den anderen

betroffenen Ressorts abgestimmtes Durchführungskonzept und ein einheitliches

Prüfraster mit Erläuterungen zu erarbeiten.

5. Die Wirtschaftsministerkonferenz unterstützt das geplante prioritäre Deutschland-Online

Vorhaben zum Thema "IT-Umsetzung". Sie bittet die für dieses Thema federführende

Staatssekretärsrunde für eGovernment unter dem Vorsitz des Bundesministeriums des

Innern, eine enge Abstimmung mit dem gesamtkoordinierenden Bund-Länder-

Ausschuss "Dienstleistungswirtschaft" sicherzustellen.

Begründung: Ein wesentliches Anliegen der Dienstleistungsrichtlinie ist der konsequente Abbau büro-kratischer Hemmnisse. Zu diesem Zweck sieht die Dienstleistungsrichtlinie u. a. vor, dem Dienstleister zur Erleichterung der Aufnahme und Ausübung seiner Tätigkeit eine Kontakt-stelle als Verfahrenspartner zur Verfügung zu stellen ("Einheitlicher Ansprechpartner"). Über sie soll der Dienstleister alle relevanten Informationen über die Aufnahme und Ausübung seiner Tätigkeit erhalten und alle damit zusammenhängenden Verfahren und Formalitäten abwickeln können. Dieses Serviceangebot muss - so die Vorgabe der Richtlinie - auch elektronisch zugänglich sein. Personell kann die Dienstleistungsrichtlinie nur grenzüberschreitende Sachverhalte der Auf-nahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten regeln. Inländer müssen wegen der in soweit fehlenden Regelungskompetenz bei der Umsetzung in das nationale Recht deshalb nicht einbezogen werden. Eine Nicht-Einbeziehung inländischer Dienstleister hätte allerdings

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die Konsequenz, dass zum einen nur Dienstleister aus dem EU-Ausland das büro-kratieentlastende und verfahrensbeschleunigende Service-Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners nutzen könnten und zum anderen dem hohen Aufwand zur Realisierung der elektronischen Verfahrensabwicklung ein deutlich geringeres Nutzerpotential gegenüber stünde. So steht zu erwarten, dass der Anteil der Zulassungsverfahren für EU-Dienstleister deutlich geringer ausfällt als der inländischer. Deshalb sollten zur Vermeidung von Nach-teilen für Inländer und angesichts des erforderlichen Umsetzungsaufwands der Einheitliche Ansprechpartner und die geforderten Verfahrenserleichterungen auch inländischen Dienst-leistungserbringern zur Verfügung stehen. Der Bund und die Länder tragen gemeinsam die Verantwortung für eine fristgerechte und erfolgreiche Umsetzung bis Ende 2009. Deshalb ist ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und den Ländern und zwischen den Ressorts unabdingbar. Dabei sind unter Effizienz-gesichtspunkten und mit Blick auf ein stimmiges Gesamtsystem - gerade aus Sicht der Dienstleistungserbringer - für die zentralen Umsetzungsbereiche Einheitliche Ansprech-partner, Normenscreening und elektronische Verfahrensabwicklung unter Berücksichtigung föderaler Strukturen weitestgehend einheitliche Umsetzungslösungen anzustreben.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 2.3 der Tagesordnung: Europäische Chemikalien Verordnung (REACH-Net)

Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, bei der Ausgestaltung

des neuen Chemikalienrechts Folgendes zu berücksichtigen:

1. Nationale Auskunftsstelle (helpdesk)

Wesentliches Kennzeichen einer nationalen Auskunftsstelle sollte die Zusammenarbeit

von Bundes- und Länderbehörden sowie der Wirtschaft sein. Nunmehr plant das

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den Aufbau einer

nationalen Auskunftsstelle, die alleine von Experten der Bundesoberbehörden getragen

werden soll. Mit dem nordrhein-westfälischen Pilotprojekt REACH-Net besteht eine

Einrichtung, in der die kooperative Zusammenarbeit erfolgreich, d. h. belegbar und

qualitätsgesichert, praktiziert wird.

Die Bundesregierung wird deshalb zwecks Aufbaus des kooperativen Ansatzes und

Vermeidung von Doppelarbeit gebeten, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie in

einer nationalen Auskunftsstelle kooperative Auskunftssysteme, wie REACH-Net,

beteiligt werden können.

2. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale zuständige

Behörde in EU Gremien (national competent authority)

Die Aufgaben einer "zuständigen nationalen Behörde" für die REACH Verordnung

sollten neben den von der Europäischen Chemikalien-Agentur zugewiesenen Aufgaben

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darin bestehen, die komplexen Sichtweisen von Behörden (Bund/Land) und Industrie in

die EU-Gremien einzuspeisen. Grundlage müssen kooperative Meinungsbildungs-

prozesse zwischen Behörden und Industrie sein. Hierbei sollte die BAuA eine Brücken-

funktion wahrnehmen.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 2.4 der Tagesordnung: Task Force zur Bekämpfung des Missbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

Beschlüsse werden nicht gefasst.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 2.5 der Tagesordnung: Umsetzung der europäischen Zielvorgaben zu schnelleren und einfacheren Gründungen in der EU

Beschlüsse werden nicht gefasst.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 2.6 der Tagesordnung: Europäische Chemikalien Verordnung (REACH-Implementation Projects)

Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen,

dass zumindest die wichtigsten Textpassagen der Reach Implementation Projects (RIPs)

durch eine Kommissionsübersetzung in deutscher Sprache veröffentlicht werden.

Begründung: Im Rahmen der Umsetzung von REACH werden so genannte Reach Implementation Projects (RIPs) durchgeführt, die allen Beteiligten den Umgang mit dem neuen Chemikalienrecht erleichtern sollen. Hierbei handelt es sich um Arbeits- bzw. Vorgehensmuster, die in Pilot-projekten erarbeitet wurden, um die notwendigen Arbeitsschritte für alle betroffenen Gruppen zu ermitteln und "best practice-Beispiele" zu definieren. Die RIPs, die voraussichtlich im Juni 2007 veröffentlicht werden sollen, haben mittlerweile einen enormen Umfang erreicht und sind zudem derzeit nur in englischer Sprache verfügbar. Insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen werden auf Hilfe im Rahmen dieser Musterbeispiele angewiesen sein, wären allerdings in weiten Teilen mit einer eigenen Übersetzung aufgrund des enormen Umfangs überfordert. Darüber hinaus würden viele unterschiedliche Übersetzungen sicherlich auch zu unzähligen unterschiedlichen Interpretationen der Texte und somit zu Unklarheiten bzw. Unsicherheiten im Umgang mit REACH führen.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 3.1 der Tagesordnung: Bachelor- und Masterabschlüsse in der beruflichen Weiterbildung

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich für die Stärkung der dualen

Berufsausbildung und der beruflichen, nicht-akademischen Weiterbildung aus.

Bewährte Aus- und Weiterbildungsstrukturen sollen erhalten und weiter entwickelt

werden, gerade auch im Hinblick auf die Mobilität der Beschäftigten über nationale

und Bildungssystemgrenzen hinweg. Dafür müssen berufliche Bildungsabschlüsse

international verständlich gemacht werden.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz weist darauf hin, dass für die Besetzung

anspruchsvoller und verantwortungsvoller Fach- und Führungspositionen,

besonders angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs, neben mehr akademisch

ausgebildeten verstärkt auch beruflich ausgebildete Fachkräfte benötigt werden.

Dabei wird es weniger auf den Bildungsweg ankommen als auf die nachgewiesenen

Qualifikationen und die Fähigkeiten der Fachkräfte. Für eine große Anzahl an

Arbeitsplätzen im In- und Ausland werden beruflich Qualifizierte dabei ebenso

gefragt sein wie Akademiker und Akademikerinnen.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz betont, dass eine Reihe hochwertiger, im Wege

der beruflichen Bildung erworbener Qualifikationen mit akademisch erworbenen

Qualifikationen gleichwertig sind. Die Wirtschaftsministerkonferenz unterstützt

darum alle Anstrengungen, die darauf zielen, das Niveau beruflicher Aus- und

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Weiterbildung deutlich zu machen und damit das Ansehen der beruflichen Bildung

zu steigern.

4. Die Wirtschaftsministerkonferenz weist darauf hin, dass es, wenn beruflich erwor-

bene, hochwertige Weiterbildungsabschlüsse (insbesondere Meister-, Techniker-,

Betriebswirt-, Fachwirtabschlüsse) und akademische Bildungsabschlüsse einander

im Niveau entsprechen, gerechtfertigt ist, eine Bezeichnung für die Abschlüsse der

beruflichen Weiterbildung einzuführen, die diese Gleichwertigkeit dokumentiert.

Sie stützt sich dabei auf einschlägige Rechtsgutachten.

5. Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich dafür aus, bei der Einführung einer

solchen Bezeichnung bereits vorliegende Vorschläge wie Bachelor Professional /

Master Professional zu berücksichtigen. Die Einführung ist aus Sicht der Wirt-

schaftsministerkonferenz unabdingbar und zeitgleich mit einem geeigneten System

der Qualitätssicherung zu verbinden, das ein bundesweit einheitlich hohes Niveau

für jeden dieser Abschlüsse sicherstellt. Die zuständigen Stellen bzw. ihre Dach-

organisationen werden aufgefordert, der Bundesregierung einen abgestimmten Vor-

schlag für ein bundesweit anwendbares Qualitätssicherungssystem vorzulegen.

6. Die Wirtschaftsministerkonferenz erwartet, dass die Bundesregierung die Bedin-

gungen für die Einführung einer solchen international verständlichen Bezeichnung

für Abschlüsse beruflicher, nicht-akademischer Weiterbildung auf hohem Niveau

schafft und über den Fortgang ihrer Bemühungen bei der nächsten Frühjahrssitzung

berichtet. Die Einführung einer solchen Bezeichnung ist unabhängig von der Ein-

ordnung der Abschlüsse in den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) und den

Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) erforderlich.

Begründung Mit Beschluss vom 7./8. Juni 2006 hat die Wirtschaftsministerkonferenz den Arbeits-kreis "Berufliche Bildung" beauftragt, "unter Berücksichtigung des Berichts "Mehr kluge Köpfe im dualen System halten - Bachelor- und Masterabschlüsse in der beruf-lichen nicht-akademischen Weiterbildung" (BMWi) einschließlich des Rechtsgutachtens zur "Zulässigkeit und Ausgestaltung eines >Bachelor Professional<" (G. Michael/P. Hahn) einen Beschlussvorschlag zur Verbesserung der Wettbewerbs-fähigkeit und internationalen Lesbarkeit der deutschen Abschlüsse in der nicht-akade-

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mischen beruflichen Weiterbildung für die Frühjahrs-Wirtschaftsministerkonferenz 2007 zu erarbeiten". Dazu hat der Arbeitskreis im Januar 2007 Experten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschafts-bundes, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, des Bundesinstituts für Berufsbildung sowie des Bundesministe-riums für Wirtschaft und Technologie angehört und die vorgebrachten Argumente fach-lich bewertet. Die Abschlüsse des deutschen Systems beruflicher Aus- und Weiterbildung müssen international verständlich und damit in ihrer Qualität bewertbar gemacht werden, damit deutsche Fachkräfte im Ausland nicht benachteiligt werden und sie ihrer Qualifikation entsprechend beschäftigt werden können. Außerdem dürfen deutsche Fachkräfte im Inland nicht dadurch benachteiligt werden, dass ausländische Fachkräfte in Deutschland den Titel Bachelor oder Master ihrer ausländischen Abschlüsse uneingeschränkt führen dürfen - weil diese Titel in Deutschland aber ausschließlich akademischen Abschlüssen vorbehalten sind, bleiben sie deutschen Fachkräften mit gleichwertigen Qualifikationen dann verwehrt, wenn sie diese Qualifikationen auf nicht-akademischem Wege, nämlich in der beruflichen Bildung erworben haben. Probleme und Benachteiligungen entstehen in diesem Zusammenhang auch deutschen Firmen, weil ein Personalmanagement mit international verständlichen Qualifikationen inzwischen üblicher Bestandteil interna-tionaler Auftragsvergaben nach ISO-9000 ist, entsprechende Bezeichnungen aber hier fehlen. Darum muss eine Bezeichnung für berufliche Weiterbildungen auf hohem Niveau eingeführt werden, die zeigt, welche Abschlüsse beruflicher, nicht-akademischer Weiterbildung den Abschlüssen eines Hochschulstudiums gleichwertig sind. Der wachsende Fachkräftebedarf der Wirtschaft schlägt sich in der Nachfrage nach Fachkräften mit spezifischen Qualifikationsprofilen der beruflichen Bildung auf hohem Niveau nieder, insbesondere für die mittlere Führungs- und Verantwortungsebene. Berufliche Aus- und Weiterbildung bietet eine wirksame und dabei besonders wirt-schaftliche Möglichkeit der Fachkräfterekrutierung, zumal der stark steigende Fach-kräftebedarf gerade der kleinen und mittleren Unternehmen nicht alleine durch die Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen gedeckt werden kann. Darüber hinaus haben Absolventinnen und Absolventen beruflicher, nicht-akademischer Weiter-bildung häufig entscheidende Vorzüge vorzuweisen wie umfassende Praxiskenntnisse, breites Erfahrungswissen, hohe Beschäftigungsfähigkeit und arbeitsmarktrelevante Qualifikationen. Durch die Anerkennung und Wertschätzung beruflicher Abschlüsse, die mit akade-mischen gleichwertig sind, wird die Attraktivität des Berufsbildungssystems gesteigert und somit die Zukunftsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung insgesamt. Zugleich kann im Berufsbildungssystem lebenslanges Lernen durch die Möglichkeiten des aufbauenden Kompetenz- und Qualifikationserwerbs am besten verwirklicht werden. Es gilt darum, eine geeignete, international verständliche Bezeichnung für die akade-mischen Bildungsgängen gleichwertige berufliche, nicht-akademische Weiterbildung auf hohem Niveau zu finden. Die Bezeichnungen Bachelor Professional bzw. Master Professional bieten sich aus Sicht der Wirtschaftsministerkonferenz an, weil sie sowohl Gleichwertigkeit als auch Unterschiede deutlich machen. Der Titel Bachelor bzw. Master demonstriert einerseits die Gleichwertigkeit der so bezeichneten Abschlüsse beruflicher Bildungsgänge mit akademischen Abschlüssen, die Ergänzung Professional stellt andererseits klar, dass die Qualifikationen auf nicht-akademischem beruflichem Wege erworben wurden.

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In zwei Rechtsgutachten1 ist festgestellt worden, dass der Einführung eines Bache-lor/Master Professional aus rechtlicher Sicht nichts entgegensteht. Die Voraussetzung für die Einführung des Bachelor/Master Professional ist jedoch der Nachweis, dass die so bezeichneten Weiterbildungsabschlüsse dem hohem Niveau der akademischen Abschlüsse entsprechen. Die Einführung muss deshalb mit einem geeig-neten Qualitätssicherungssystem verbunden sein, das ein bundesweit einheitlich hohes Niveau für jeden dieser Abschlüsse sicherstellt. Ein Abschluss Bachelor/Master Professional beinhaltet weder automatische Berechti-gungen noch zusätzliche Rechtsansprüche auf Zugänge zu anderen Qualifizierungs-systemen. Die Anrechenbarkeit beruflicher Bildung in anderen Bildungssystemen, die Durchlässigkeit der Systeme sowie die Anschlussfähigkeit von Abschlüssen und die mit den Abschlüssen verbundenen Aufstiegsmöglichkeiten sind indes im Rahmen der Dis-kussion um den Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen (EQF bzw. DQR), sowie das Leistungspunktessystem für die berufliche Bildung (ECVET) zu themati-sieren.

1 "Rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung eines Bachelor Professional"; vorgelegt von Dr. Gerhard Michael und Dr. Paula Hahn unter Mitarbeit von Markus Behnisch, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie; Berlin, Februar 2006.

"Rechtsgutachten über die Möglichkeiten der Einführung von Bachelor (Professionals) und Master (Professionals) als zusätzliche Bezeichnung für Absolventen der geregelten beruflichen (nicht akademischen) Weiterbildung auf hohem Niveau (Meister, Techniker, Betriebswirte, Fachwirte) in der Bundesrepublik Deutschland"; vorgelegt von Prof. Dr. Volker Epping, im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; Hannover, März 2006.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 3.2 der Tagesordnung: Internationalisierung der beruflichen Erstausbildung

Beschlüsse werden nicht gefasst.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 3.3 der Tagesordnung: Bericht über das Jahresgespräch der Spitzenverbände der Wirtschaft, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz am 12. März 2007

Beschlüsse werden nicht gefasst.

...

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 3.4 der Tagesordnung: Integrierte Ausbildungsstatistik sowie Verbesserung der Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz unterstützt das Vorhaben, mit Hilfe einer integrierten

Ausbildungsstatistik die Länderaktivitäten im Bereich Erstausbildung und des

Übergangssystems Schule - Beruf vollständig und transparent abzubilden.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt die Bereitschaft der Bundesregierung, die

Übertragbarkeit der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie "Das Konzept einer

integrierten Ausbildungsstatistik am Beispiel Hessen" auf den Bund und alle Länder im

Verlauf dieses Jahres prüfen zu lassen.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Kultusministerien der Länder, das Vorhaben

zu unterstützen.

4. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt die Initiative des Landes Hessen, den ent-

wickelten Prototyp in einem weiteren Durchgang mit Echtdaten zu erproben.

5. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass

die Bundesagentur für Arbeit zeitnah prüft, wie die Aussagekraft ihrer Berufs-

beratungsstatistik durch eine halbjährliche Einschätzung des Einschaltgrades der

Arbeitsagenturen durch die Bewerber und die Ausbildungsbetriebe verbessert werden

kann.

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Begründung: Bildungspolitisches Handeln erfordert eine Ausbildungsstatistik, die auf der Grundlage einer gesicherten und umfassenden Datenlage Auskunft gibt über die Voraussetzungen, Prozesse und Ergebnisse der beruflichen Ausbildung junger Menschen. Die gegenwärtig vorhandenen Statistiken, wie z. B. die Geschäftsstatistiken der Bundes-agentur für Arbeit, die jährlichen Erhebungen des Bundesinstituts für Berufsbildung und die jährlichen Erhebungen der Statistischen Landesämter, können dieses umfassende Bild nicht liefern. In der Realität stellt sich die Ausbildungsstatistik gegenwärtig nicht nur für Laien relativ unübersichtlich dar. Unterschiedliche Veröffentlichungen führen zu ständigen Irrita-tionen, weil sich Fachleute der Politik, der Arbeitsverwaltung und der Wirtschaft immer wieder über die unterschiedlichen Zahlen und Daten, die auf unterschiedlichen Grund-lagen beruhen, auseinander setzen müssen. Eine Verständigung ist damit oft mühsam und für die Öffentlichkeit kaum nachzuvollziehen. Das Konzept einer integrierten Ausbildungsstatistik Um den genannten Problemen zu begegnen, hat das Land Hessen zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie zur Neuausrichtung der Ausbildungsstatistik gefördert. Mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln konnte ein fachkundiger Partner gewonnen werden, der dieses Vorhaben in enger Abstimmung mit einem hochrangig besetzten Fachbeirat realisiert hat. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer Fachtagung im Februar 2007 präsentiert. Sie fanden bundesweit Beachtung und wurden von Fach-politik, Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaft positiv bewertet. Das entwickelte Konzept für eine Integrierte Ausbildungsstatistik ist durch folgende Merkmale und Funktionen gekennzeichnet: - Alle relevanten Bereiche der Berufsausbildung werden systematisch erfasst. Dabei

werden alle Ausbildungsleistungen von beruflichen Schulen, von Unternehmen und anderen Bildungsinstitutionen in Form von Einzelkonten nach ihrem vorrangigen Bildungsziel in drei Zielbereiche sortiert.

- Es soll deutlich werden, welche Ausbildungsgänge aufeinander aufbauen und welche Bedeutung neben anerkannten Berufsabschlüssen (Zielbereich Berufs-abschluss) studienqualifizierende Abschlüsse (Zielbereich Hochschulreife) sowie ausbildungs- und berufsvorbereitende Maßnahmen (Zielbereich Integration) im Ausbildungssystem haben.

- Es soll erkennbar werden, wie viele Jugendliche Hilfestellungen beim Übergang in Ausbildung und Beschäftigung benötigen. Weiterhin sollen Erkenntnisfortschritte bei Übergängen von der Schule in die Ausbildung und innerhalb des Ausbildungs-systems erzielt werden.

- Weitere Erkenntnisfortschritte entstehen durch die Darstellung aller Zielbereiche und Einzelkonten anhand eines indikatorengestützten Vergleichs, der differenzierte Analysen und bildungspolitische Rückschlüsse erlaubt.

- Die bildungspolitische Steuerung soll künftig frühzeitiger möglich sein als bisher, indem die Ausbildungsstatistik insgesamt zeitnäher zu einer erhöhten Transparenz der Qualifizierungs- und Ausbildungsleistungen sowohl des Staates als auch der Wirtschaft führt.

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Verbesserung der Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit Die Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird häufig mit der tatsäch-lichen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt gleich gesetzt. Da die Inanspruch-nahme der Arbeitsagenturen für Bewerberinnen und Bewerber wie für Betriebe frei-willig ist, bildet sie lediglich einen Teilbereich des Ausbildungsstellenmarktes ab. Die Berufsberatungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit könnte durch eine Ein-schätzung, wie hoch der Einschaltgrad der Arbeitsagenturen durch Bewerber und Aus-bildungsbetriebe liegt, einen verbesserten und zeitnäheren Überblick über die Aus-bildungsstellensituation ermöglichen. Die Einschätzung sollte halbjährlich für jedes Bundesland und - soweit vorhanden - bis auf die Ebene der Regierungsbezirke erhoben und bekannt gegeben werden; etwaige neue Erkenntnisse zu früheren Ergebnissen sollen in den folgenden Einschätzungen berücksichtigt werden.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 4 der Tagesordnung: Abstimmung zwischen Bund und Ländern über Strategien zur Erreichung des 3 %-Ziels im Bereich Forschung

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht des Freistaats Thüringen zur

Kenntnis.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz teilt die Einschätzung der Regierungschefs von Bund

und Ländern, dass Forschung und Entwicklung als Grundlage für Wohlstand und

gesellschaftliche Entwicklung eine zentrale Bedeutung zukommt und dass daher - bei

Einhaltung der Konsolidierungsziele der Haushalte - an der Umsetzung des gemeinsam

beschlossenen Ziels, bis 2010 die Ausgaben für FuE auf 3 % des BIP zu steigern, fest-

zuhalten ist. Die Wirtschaftsministerkonferenz ist ebenfalls der Auffassung, dass dieses

Ziel nur durch Anstrengungen aller Beteiligten in Staat und Wirtschaft im Rahmen ihrer

jeweiligen Verantwortung erreicht werden kann. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält

ferner angesichts der Fülle und Vielfalt beschlossener und geplanter Maßnahmen zur

Förderung von Forschung und Entwicklung eine enge, effiziente Koordination der staat-

lichen Aktivitäten für notwendig, um größtmögliche Synergieeffekte und einen

effektiven Mitteleinsatz zu gewährleisten.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt, dass am 14. Juni 2007 im Rahmen einer

Arbeitsgruppe der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungs-

förderung ein Gespräch über die Umsetzung des 3%-Ziels stattfinden soll, zu dem

Vertreter der Wirtschaft und der Wirtschaftsministerkonferenz eingeladen sind. Die

Wirtschaftsministerkonferenz erwartet, dass über dieses Gespräch hinaus eine regel-

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mäßige Einbeziehung der Wirtschaftsministerkonferenz in den weiteren Prozess zur

Realisierung des 3 %-Ziels erfolgen wird.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 5.1 der Tagesordnung: Vorrangregelung für unsteten EE-Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Lösungsvorschlag im Rahmen der EEG-Novelle

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Technologie zur Kenntnis.

2. Sie bekräftigt ihre Auffassung, dass die vorrangige Einspeisung von Strom aus

erneuerbaren Energien nicht dazu führen darf, dass die Netzstabilität gefährdet oder der

Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen unzumutbar beeinträchtigt wird.

3. Sie bittet die Bundesregierung, dies bei der vorgesehenen Novellierung des EEG zu

berücksichtigen.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 5.2 der Tagesordnung: Verbesserung der Markttransparenz im Stromgroßhandel auch auf europäischer Ebene

i. V. m.

Punkt 5.4 der Tagesordnung: Strompreisbildung an der EEX

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht der Bundesregierung zur Ver-

besserung der Transparenz auf dem Stromgroßhandelsmarkt und der Börsenaufsicht

sowie den Bericht des Landes Schleswig-Holstein zur Strompreisbildung an der EEX

zur Kenntnis. Sie sieht mit Sorge, dass eine Reihe struktureller Unzulänglichkeiten des

Strommarktes, die sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite betreffen, die

Funktion der Strombörse EEX in beträchtlicher Weise negativ beeinflussen können.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt daher die Absicht der EU-Kommission,

weitere verbindliche Transparenzleitlinien einzuführen und erwartet, dass die Bundes-

republik Deutschland sich als größter Stromgroßhandelsplatz Europas für eine schnelle

Umsetzung des Vorhabens einsetzt und es aktiv mitgestaltet.

3. Besonders mit Blick auf den Stromgroßhandelsmarkt hält es die Wirtschaftsminister-

konferenz für erforderlich, die Standards zur Beaufsichtigung börslicher Waren- und

Warenderivatemärkte auszuweiten. In diesem Zusammenhang verweist sie auf das

Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie, in dem die

Einführung neuer Vorschriften zur Stärkung der börslichen Marktaufsicht im Energie-

handel diskutiert wurde.

- 2 -

4. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält es vor diesem Hintergrund für erforderlich, den

nationalen Handlungsbedarf herauszuarbeiten. Sie bittet daher das Bundesministerium

für Wirtschaft und Technologie, gemeinsam mit dem Arbeitskreis "Energiepolitik" eine

Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich - ggf. unter Hinzuziehung von

Experten - mit der Aufgabe befasst und zur nächsten Sitzung berichtet.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 5.3 der Tagesordnung: Gewährleistung eines Netzanschlusses und Sicherung der Netznutzung der neu zu errichtenden Kraftwerke in Deutschland sowie Sicherung des Stromtransports durch die Übertragungsnetze

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Technologie zur Kenntnis.

2. Sie stellt fest, dass sich die Standorte der geplanten neuen Kraftwerke, soweit sie derzeit

bekannt sind, im Wesentlichen auf das Rhein-Ruhr-Gebiet und die Küstenregion kon-

zentrieren. Sie hält es für notwendig zu prüfen, ob und in welcher Weise in Zukunft ge-

eignete Anreize dafür geschaffen werden können, dass neue Kraftwerke verbrauchsnah

und bedarfsgerecht errichtet werden. Ziel muss dabei sein, ein gesamtwirtschaftlich op-

timales Elektrizitätsversorgungssystem zu gewährleisten und zugleich den Wettbewerb

und die Entscheidungsfreiheit der Investoren so wenig wie möglich einzuschränken.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet das Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie, hierzu ein energiewirtschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben und ihr

nach Fertigstellung des Gutachtens über die Ergebnisse zu berichten.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 5.5 der Tagesordnung: Klimaschutz als Ziel der Energie- und Industriepolitik

1. Der Klimawandel stellt nach den Ergebnissen der jüngsten Veröffentlichungen des Inter-

national Panel on Climate Change (IPCC) ein weltweites Risiko für die ökologische,

wirtschaftliche und soziale Entwicklung dar. Das Deutsche Institut für Wirtschafts-

forschung (DIW) hat in einer ersten Abschätzung auf die möglichen ökonomischen

Auswirkungen eines ungebremsten Klimawandels hingewiesen. Die volkswirtschaft-

lichen Kosten in Deutschland durch Klimaschäden beziffern die Wirtschaftsforscher bis

2050 allein mit 330 Mrd. €, sofern kein forcierter Klimaschutz betrieben wird und die

mittlere Oberflächentemperatur bis 2050 um 4,5 Grad C steigt. Hinzu kämen Kosten für

die Energienutzer in Industrie, Gewerbe und Haushalten in der Größenordnung von

470 Mrd. €. Das Wirtschaftswachstum würde hierdurch um insgesamt 0,5 % jährlich

gebremst.

2. Unabhängig davon, ob die erwarteten Konsequenzen in der von verschiedenen Ein-

richtungen erarbeiteten Exaktheit tatsächlich eintreten, kann es keinen Zweifel daran

geben, dass sich die Wirtschaftspolitik auf der nationalen, europäischen und globalen

Ebene mit den Auswirkungen des Klimawandels befassen muss. Insbesondere steht sie

vor der Aufgabe, ihre Energie- und Industriepolitik verstärkt auf die Ressourcen-

schonung insgesamt, d. h. auf die Steigerung der Energieeffizienz und die verstärkte

Nutzung erneuerbarer Energie auszurichten und auf diese Weise sowohl den

- 2 -

Anforderungen aus dem Klimaschutz als auch aus der Endlichkeit fossiler Energieträger

Rechnung zu tragen.

3. Die Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase ist als Maßnahme von besonderer

Umweltrelevanz neben der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung und der

Sicherstellung wettbewerbsfähiger Energiepreise eines der wichtigsten Ziele der

Energie- und Industriepolitik. Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht es daher auch als

Ziel der Energie- und Industriepolitik an, den Wirtschaftsstandort Deutschland vor den

Schäden der Auswirkungen eines ungebremsten Klimawandels zu schützen.

4. Klimaschutzmaßnahmen können indes auch mit finanziellen und sonstigen Belastungen

für öffentliche Haushalte, Wirtschaft und Verbraucher verbunden sein. Nach Berech-

nungen der Unternehmensberatung McKinsey muss die EU zwischen 800 Mrd. und

1,1 Billionen € aufwenden, um das Ziel einer 20-prozentigen Emissionsminderung bis

2020 zu erreichen. Verantwortungsvolle Klimaschutzpolitik bedeutet auch, eine

Abwägung der hochrangigen klimapolitischen Ziele mit wirtschaftlichen, sozialen und

fiskalischen Zielen (z. B. Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft,

Bezahlbarkeit der Energiepreise) bei der Entscheidung über konkrete Maßnahmen

vorzunehmen. Der Klimaschutz sollte so effizient wie möglich vorangebracht werden.

Maßnahmen mit geringen CO2-Vermeidungskosten sind solchen mit hohen CO2-

Vermeidungskosten vorzuziehen.

Der Klimawandel als globale Herausforderung kann nur begrenzt werden, wenn auch

andere Industriestaaten, vor allem die USA und Australien, die das Kyoto-Protokoll

nicht ratifiziert haben, einen nachhaltigen Klimaschutz betreiben. Schwellenländer wie

China, Indien oder Brasilien müssen einen ihren Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten

angemessenen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

5. In der Technologieführerschaft deutscher Anbieter von Produkten und Dienstleistungen

zur Umwandlung und Nutzung von Energie liegen jedoch auch große Chancen. Die

deutschen Unternehmen können einen wichtigen Beitrag zum globalen Klimaschutz

leisten, indem sie mit hochwertigen Angeboten auf die weltweit zunehmende Nachfrage

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nach Gütern und Dienstleistungen zur effizienten Umwandlung und Nutzung von

Energie und zur regenerativen Energieerzeugung reagieren.

6. Um die Dimensionen deutlich zu machen, verweist die Wirtschaftsministerkonferenz auf

zwei Sachverhalte: Der Umsatz der deutschen Hersteller und Komponentenbauer für

Windenergieanlagen wird bereits zu ca. 70 % im Export generiert. Die Ausbau-

programme großer Staaten wie China und die USA im Bereich der erneuerbaren

Energien schaffen für die deutsche Windenergiewirtschaft weiterhin erhebliche außen-

wirtschaftliche Potentiale.

Nach Berechnungen der VGB könnte rein theoretisch der weltweite CO2-Ausstoß der

bestehenden Steinkohlekraftwerke in Höhe von 5,5 Mrd. t/a um 35 % reduziert werden,

wenn alle fossilen Kraftwerke der Erde mit einem durchschnittlichen Wirkungsgrad von

30 % durch moderne Kraftwerke mit 46 % Wirkungsgrad ersetzt würden. Gerade in der

Technologie derartiger Kraftwerke sind die deutschen Unternehmen führend.

7. Vor dem Hintergrund der globalen Problemstellung begrüßt es die Wirtschaftsminister-

konferenz, dass die Europäische Union eine Vorreiterrolle im Klimaschutz übernehmen

will, um die internationale Klimaschutzpolitik auf ein verbindliches Fundament zu

stellen.

Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt insbesondere die Beschlüsse des

Europäischen Rates vom 8./9. März 2007 zur integrierten Klimaschutz- und Energie-

politik und zur verpflichtenden Reduzierung der CO2-Emissionen um 20 % bis zum Jahr

2020. Sie unterstützt die Zielsetzung der Europäischen Kommission, den Anteil der

erneuerbaren Energien am Gesamtenergiemix der EU bis 2020 auf 20 % zu steigern und

speziell den Marktanteil von Biokraftstoffen bis 2020 auf 10 % zu erhöhen. Mit diesen

Maßnahmen wird die Bedeutung der erneuerbaren Energien insbesondere für Klima-

schutz und Versorgungssicherheit angemessen unterstrichen. Eine verbindliche Vorgabe

der Europäischen Kommission für die Erreichung eines Mindestanteils einzelner

Energiequellen am gesamten Energieträgermix der Mitgliedstaaten lehnt die Wirt-

schaftsministerkonferenz jedoch ab. Sie ist der Ansicht, dass die EU über einen breiten

und ausgewogenen Energiemix unter Einbeziehung aller Energieträger verfügen muss.

- 4 -

8. Energieeinsparung und rationeller Energieeinsatz sind in vielen Bereichen der beste und

wirtschaftlichste Weg, um die energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen. Die

Wirtschaftsministerkonferenz unterstützt das Ziel einer Energieeffizienzsteigerung von

20 % bis zum Jahr 2020 und hält konkrete Maßnahmen auf europäischer Ebene für sinn-

voll, um die Potenziale möglichst umfassend auszuschöpfen.

9. Notwendige technologische Innovationen zur Unterstützung der Entwicklung der

Nutzung erneuerbarer Energien, der Entwicklung von hocheffizienten Energie-

erzeugungs- und -umwandlungsanlagen, von neuen Speichertechnologien sowie zur

Energieeffizienzsteigerung in fast allen Technologiebereichen bedürfen verstärkter

Forschungsanstrengungen. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundes-

regierung, in ihren Forschungsprogrammen den Anteil der Aufwendungen für eine

nachhaltige Energieforschung weiter zu erhöhen, auch im Interesse der Führungsrolle

deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Wettbewerb um Innovationen.

10. Die Wirtschaftsministerkonferenz befürwortet grundsätzlich das System des europa-

weiten Emissionshandels, sieht aber auch erheblichen Bedarf für dessen Weiter-

entwicklung. Neben den vom Emissionshandel erfassten Bereichen müssen auch andere

Wirtschaftssektoren, die nicht in das System des Emissionshandels einbezogen sind,

ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Die Wirtschaftsministerkonferenz weist darauf hin, dass bei der Anerkennung der

Nationalen Allokationspläne, der Zuteilungsmengen und der Zuteilungsregeln durch die

EU-Kommission sowohl die ökologischen Lenkungswirkungen zu berücksichtigen sind,

als auch die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Anlagenbetreiber der Energie-

wirtschaft und Industrie nicht beeinträchtigt werden darf.

Die Maßnahmen zum Klimaschutz müssen international so ausgewogen sein, dass keine

Produktionsverlagerungen in Länder durchgeführt werden, in denen wegen weniger

strengen Klimaschutzmaßnahmen Wettbewerbsvorteile bestehen. Die Wirtschafts-

ministerkonferenz bittet die Bundesregierung und die EU-Kommission im Rahmen der

internationalen Verhandlungen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Energie-

effizienz in diesem Sinne tätig zu werden.

- 5 -

Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich für eine Harmonisierung der Zuteilungs-

regeln und für eine De-Minimis-Regel für Kleinemittenten auf europäischer Ebene aus.

Auch die Nutzung von CDM und JI bedarf einer europäischen Harmonisierung, um

diese wichtigen Instrumente im Interesse des globalen Klimaschutzansatzes zu einer

verstärkten Anwendung zu bringen. Zudem könnte es sinnvoll sein, dass die EU-

Kommission eine Initiative startet, um weltweit einen massiven Einsatz dieser

Instrumente durch europäische Unternehmen zu ermöglichen.

Im deutschen Kraftwerkspark stehen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen an.

Insofern müssen für hocheffiziente Neu- und Ersatzanlagen planungssichere Zuteilungs-

regelungen auch über 2012 hinaus schnell geschaffen und von der EU-Kommission

anerkannt werden, damit die Energiewirtschaft diese notwendigen Investitionen so bald

wie möglich umsetzen kann. Einen wesentlichen Beitrag leisten Verfahren zur Zuteilung

von Emissionsrechten für hocheffiziente Anlagen, die nach den Brennstoffen, wie z. B.

die Braunkohle, differenziert werden, die im heimischen Primärenergieverbrauch eine

wesentliche Rolle spielen.

11. Durch den Ausstieg aus der Nutzung der Kernkraft müssen rund 25 % der Stromer-

zeugung bis zum Jahr 2020 ersetzt werden. Eine Substitution durch mit fossilen Brenn-

stoffen betriebene Kraftwerke würde je nach Kraftwerksmix zu zusätzlichen CO2-

Emissionen von 50 bis 150 Mio. t pro Jahr führen. Bei einer Substitution ausschließlich

durch Gaskraftwerke müsste der Erdgasimport um mehr als 30 % gesteigert werden.

Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung um Überprüfung, welche

Auswirkungen sich für die Emission von Treibhausgasen und auf den Zertifikatepreis

ergeben werden.

12. Der Klimaschutz stellt sowohl eine Aufgabe der Umwelt- als auch der Wirtschaftspolitik

dar. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt die Düsseldorfer Erklärung der Umwelt-

ministerkonferenz am 22. März 2007 zu Klimawandel und Konsequenzen. Sie sieht die

Notwendigkeit, die Aktivitäten beider Politikbereiche eng miteinander abzustimmen und

sich gegenseitig zu unterstützen.

- 6 -

13. Die Länder haben im Bundesrat auf der Basis eines von den Wirtschaftministern

erarbeiteten Entwurfs zu dem Energie- und Klimaschutzpaket der EU Stellung

genommen (BR-Drucksache 40/07 (Beschluss)). Sie erwarten, dass die Bundesregierung

die EU-Ratspräsidentschaft nutzt, um die Beschlüsse des Bundesrates in der EU-Politik

zu verankern. Sie unterstützen die Bemühungen der Bundesregierung, auf dem G8-

Gipfel in Heiligendamm weitere konkrete Vereinbarungen zum Klimaschutz,

insbesondere zum Post-Kyoto-Prozess, zu treffen.

14. Nach den Beschlüssen des Europäischen Rates wird die Kommission die Umsetzung

vorantreiben und ihre Strategien weiterentwickeln. Die Wirtschaftsministerkonferenz

schlägt vor, eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Wirtschaftsminister- und Umwelt-

ministerkonferenz einzurichten, welche die Vorschläge der EU-Kommission zur

integrierten Klimaschutz- und Energiepolitik frühzeitig bewertet. Sie bittet den

Vorsitzenden, diesen Vorschlag dem Vorsitzenden der Umweltministerkonferenz zu

unterbreiten.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 5.6 der Tagesordnung: Braunkohle-Benchmark

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 5.7 der Tagesordnung: Versteigerung der CO2-Zertifikate im Emissionshandel

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 6.1 der Tagesordnung: Familienfreundliche Personalentwicklung

Die Amtschefskonferenz hat für die Wirtschaftsministerkonferenz den Zwischenbericht des

Landes Schleswig-Holstein zur Kenntnis genommen.

Die von der Ad-hoc-Länderarbeitsgruppe zum Herbst dieses Jahres angekündigte

Beschlussempfehlung soll abgewartet werden. In der Sitzung der Amtschefskonferenz am

17. Oktober 2007 soll sodann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

...

- 2 -

Bericht

"Familienfreundliche Personalentwicklung –

Zeichen einer modernen Unternehmensführung"

für die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am 4./5. Juni 2007

Die Wirtschaftsministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 7./8. Dezember 2006 eine Ad-hoc-Länderarbeitsgruppe unter Federführung des Landes Schleswig-Holstein beauftragt ein Positionspapier zum Thema "Familienfreundliche Personalentwicklung – Zeichen einer modernen Unternehmensführung" zu erarbeiten und auf dieser Wirtschaftsministerkonferenz über den Sachstand zu berichten.

Die Ad-hoc-Länderarbeitsgruppe hat zweimal getagt (am 29./30. Januar und am 19./20. März 2007). In ihr arbeiten aktiv die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen (nur die 1. Sitzung), Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die übrigen Länder werden durch die Zusendung der Protokolle auf dem Laufenden gehalten.

Die Ad-hoc-Länderarbeitsgruppe hat in ihren ersten beiden Sitzungen Ziel und Gliederung des Positionspapiers festgelegt und schlägt vor:

1. statt von einer familienfreundlichen Personalentwicklung von einer familienbewussten

Personalentwicklung zu sprechen, um zu verdeutlichen, dass es sich weniger um ein familienpolitisches "weiches" Thema handelt als vielmehr um ein ökonomisch notwendiges "hartes" Thema,

2. ein in die Zukunft gerichtetes und inhaltlich breit angelegtes Papier zu erarbeiten, in dem die gesamte Spannweite der Problematik umrissen wird (gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Themas mit Hinweisen zur Demographie, ökonomischen Entwicklung, Arbeitsmarktentwicklungen, gesellschaftlicher Wertewandel, Bildungsniveau, Familien-transferleistungen, internationaler Vergleich mit Frankreich und Dänemark),

3. eine Grobstruktur wurde diskutiert. Auf dessen Grundlage wird ein Entwurf ausformuliert und auf der kommenden Sitzung am 25./26. Juni 2007 diskutiert. Das Papier wird dann innerhalb der Wirtschaftsressorts der jeweiligen Länder abgestimmt,

4. auf der 4. Sitzung am 10./11. September 2007 erfolgen die Schlussredaktion und die Erarbeitung der Beschlussempfehlungen. Das Positionspapier wird fristgerecht zur Wirtschaftsministerkonferenz im Herbst d. J. vorgelegt.

- 3 -

Die Arbeit am Positionspapier wird wissenschaftlich begleitet von Frau Prof. Dr. Jutta Rump, Vizepräsidentin der Fachhochschule Ludwigshafen, die sich seit vielen Jahren mit dem Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" befasst. Frau Prof. Rump hat an der 2. Sitzung der Länderarbeitsgruppe teilgenommen und einen Eingangsvortrag gehalten ("Vereinbarkeit von Beruf und Familie – Modeerscheinung oder ökonomische Notwendigkeit?").

Es hat sich gezeigt, dass der Wissens- und Bearbeitungsstand in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist. In der überwiegenden Mehrheit der Länder wird das Thema "Familienbewusste Personalentwicklung" von den Sozialressorts federführend bearbeitet.

Seitens der Länderarbeitsgruppe wird es als notwendig angesehen, dass dieses für die Wirtschaft wichtige Thema auch in den nächsten Jahren nicht an Bedeutung verlieren darf und in der Wirtschaftsministerkonferenz präsent sein sollte. Insbesondere die Berichte aus den einzelnen Ländern zeigen, wie notwendig ein länderübergreifender Informationsaustausch und ein gemeinsam festzulegender Handlungsbedarf sind.

Die Ad-hoc-Länderarbeitsgruppe wird daher für die Wirtschaftsministerkonferenz im November d. J. als einen Beschlussvorschlag die Einsetzung einer Länderarbeitsgruppe formulieren, die längerfristig eingesetzt wird und der Wirtschaftsministerkonferenz jährlich Bericht erstattet.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 6.2 der Tagesordnung: Bericht der Bundesregierung über geplante Maßnahmen zur Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz bedauert, dass die Bundesregierung der mit den

WMK-Beschlüssen vom 7./8. Juni 2006 und 7./8. Dezember 2006 formulierten Bitte,

ausgewählte und zentrale Eckpunkte zur Mitarbeiterbeteiligung zu prüfen und über diese

Ergebnisse zu berichten, nicht ausreichend nachgekommen ist.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz betont noch einmal, dass sie einer stärkeren

Mitarbeiterkapitalbeteiligung große Bedeutung beimisst. Sie sieht darin einen

geeigneten Weg, die Einkommen und Vermögen der Arbeitnehmer auf eine breitere

Basis zu stellen, die Bindung der Mitarbeiter an ihre Unternehmen zu festigen und die

Eigenkapitalbasis insbesondere auch der kleinen und mittleren Unternehmen zu

verbessern. Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich für strikte Freiwilligkeit aus,

hält jedoch eine stärkere steuerliche Förderung für geboten. Sie plädiert u. a. für eine

Erhöhung des Steuerfreibetrages in § 19a EStG und hält es für geboten, auch dem

Aspekt des Insolvenzrisikos angemessen Rechnung zu tragen.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung, den erbetenen Bericht

unter Berücksichtigung der formulierten Eckpunkte bis zur Herbstkonferenz 2007

vorzulegen.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 6.3 der Tagesordnung: Umsetzung des neuen Modells der einzelbetrieblichen Gründungsberatungsförderung

Beschlüsse werden nicht gefasst.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 6.4 der Tagesordnung: Fragen des Bilanz- und Prüfungswesens

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Technologie zum Thema "Internationale Rechnungsregelungsstandards

im Mittelstand" zur Kenntnis.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung, bei der im Bericht

angekündigten aktiven Mitwirkung an der weiteren Ausgestaltung von "IFRS for SME"

und bei der anschließend folgenden europäischen Meinungsbildung und

Normentwicklung den einstimmigen Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom

7./8. Dezember 2006 zum Thema IFRS für den Mittelstand (TOP 7.5) einzubeziehen.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 6.5 der Tagesordnung: Großflächiger Einzelhandel

Beschlüsse werden nicht gefasst.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 6.6 der Tagesordnung: Beteiligungsfinanzierungsgesetz

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz bedauert, dass ihrer Bitte nach einer Beteiligung der

Länder an der Erarbeitung des Eckpunktepapiers nicht entsprochen worden ist. Sie weist

darauf hin, dass der Bund und die Länder bei dem wirtschaftspolitisch sehr wichtigen

Vorhaben allein schon aus zeitlichen Gründen eng zusammenarbeiten müssen. Die

Wirtschaftsministerkonferenz schlägt der Bundesregierung deshalb vor, zu dem BMF-

Eckpunktepapier vom 9. Mai 2007 eine Erörterungsveranstaltung durchzuführen. Die

Veranstaltung sollte noch vor der Sommerpause stattfinden.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in dem BMF-Eckpunktepapier vom 9. Mai 2007

keinen befriedigenden Ansatz zur Fortentwicklung der regulatorischen und steuerlichen

Rahmenbedingungen für die Beteiligungsfinanzierung. Das Eckpunktepapier ist nach

ihrer Auffassung konzeptionell verfehlt, und inhaltlich greift das Papier darüber hinaus

zu kurz. Die Wirtschaftsministerkonferenz weist dabei auf den Beschluss des

Bundesrates vom 22. September 2006 hin, mit dem der Bundesrat die Einbringung des

Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des Gesetzes über Unternehmens-

beteiligungsgesellschaften beschlossen hat (UBGG; BT-Drs. 16/3229) und - im Wege

einer Entschließung - gleichzeitig die Absicht der Bundesregierung unterstützt hat, ein

eigenes Beteiligungsfinanzierungsgesetz vorzulegen.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz unterstützt das im Eckpunktepapier enthaltene

Vorhaben, für Wagniskapitalbeteiligungen besondere fördernde Regelungen vorzusehen.

- 2 -

Solche Regelungen aber sollten nach Ansicht der Wirtschaftsministerkonferenz in

konzeptioneller Hinsicht nicht Gegenstand eines eigenen und zusätzlichen Gesetzes für

Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften, sondern integraler Bestandteil eines

allgemeinen Beteiligungsfinanzierungsgesetzes sein, dessen Kern regulatorische

Rahmenbedingungen und Steuertransparenz für grundsätzlich alle Beteiligungsgesell-

schaften sein sollte und in dem zugleich die wirtschaftspolitisch notwendigen

fördernden Elemente für bestimmte Beteiligungsarten, insbesondere für Wagnis-

kapitalbeteiligungen, geregelt werden sollten. Ein solches allgemeines Betei-

ligungsfinanzierungsgesetz wäre nach Ansicht der Wirtschaftsministerkonferenz aus

Gründen der Klarheit, Übersichtlichkeit, Praktikabilität und auch aus

verwaltungsökonomischen Gründen einer Zersplitterung des Rechtes der Be-

teiligungsfinanzierung in einzelne Marktsegment-Gesetze vorzuziehen.

4. Sollte eine Umorientierung von dem im BMF-Eckpunktepapier vorgesehenen Weg eines

Nebeneinanders mehrerer Rechts-Regime auf ein allgemeines Beteiligungs-

finanzierungsgesetz aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, fordert die

Wirtschaftsministerkonferenz die Bundesregierung auf, das Ziel, die

Rahmenbedingungen für die Beteiligungsfinanzierung in Deutschland in einem

einheitlichen Gesetzeswerk zu regeln, nicht aufzugeben, sondern bei nächster

Gelegenheit wieder aufzugreifen.

5. Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf,

- die in dem Eckpunktepapier vorgesehenen gesetzlichen Regelungen zur Förderung

von Wagniskapitalbeteiligungen deutlich zu verbessern,

- bei der vorgesehenen Novellierung des UBGG dem Gesetzesantrag des Bundesrates

vom 22. September 2006 (BT-Drs. 16/3229) in vollem Umfang zu entsprechen,

- die Zuständigkeit für die Zulassung von und die Aufsicht über Wagnis-

kapitalgesellschaften im Sinne des neuen Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes aus

verwaltungsökonomischen Gründen bei den für die Zulassung von und die Aufsicht

über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften im Sinne des UBGG zuständigen

- 3 -

Landeswirtschaftsministerien (in Thüringen das Landesfinanzministerium)

anzusiedeln,

- die vorgesehene Prüfung gesetzlicher Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken aus

Finanzinvestitionen von den beiden anderen gesetzlichen Maßnahmen des

Eckpunktepapiers abzukoppeln und die Länder an diesen Prüfungen zu beteiligen

und

- die Wesentlichkeitsgrenze für Beteiligungskapital wieder auf mindestens 10 %

anzuheben. Sie bekräftigt ihren entsprechenden Beschluss vom

8./9. Dezember 2004.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 7.1 der Tagesordnung: Armutsbekämpfung durch Integration in den ersten Arbeitsmarkt

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält die Debatte über Armut in Deutschland für not-

wendig. Sie vertritt die Auffassung, dass Arbeitslosigkeit und dabei insbesondere Lang-

zeitarbeitslosigkeit die Hauptursache von Armut und sozialer Ausgrenzung ist. Die

Wirtschaftsministerkonferenz weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass eine

Strategie der Armutsbekämpfung, die vor allem auf Lohnersatzleistungen aus öffent-

lichen Mitteln für erwerbsfähige Personen setzt, keine hinreichenden Erfolgsaussichten

hat. Arbeitslose sowie Langzeitarbeitslose zu aktivieren und vorrangig in den ersten

Arbeitsmarkt zu integrieren, ist vor allem auch eine wirtschaftspolitische Heraus-

forderung. Für die Wirtschaftsministerkonferenz hat daher die weitere Verbesserung der

wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für höhere Investitionen und ein stärkeres

Wirtschaftswachstum sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Deutschland höchste

Priorität.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt die Absicht der Bundesregierung, über das

jetzige Instrumentarium des SGB II hinaus Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit

besonderen Vermittlungs-hemmnissen zu schaffen. Die Wirtschaftsministerkonferenz

hält die Schaffung solcher Perspektiven für erforderlich, um auch bei diesem Personen-

kreis, der auf absehbare Zeit keine Beschäftigungschancen auf dem regulären Arbeits-

markt hat, die Ansätze zur Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und einen dauerhaften

Bezug passiver Leistungen zu vermeiden.

- 2 -

Die Wirtschaftsministerkonferenz vertritt die Auffassung, dass das notwendige Förder-

instrumentarium allerdings sorgfältiger Ausgestaltung bedarf, um Verdrängungseffekte

zu Lasten privater Unternehmen und regulärer Beschäftigung zu verhindern. In diesem

Zusammenhang betont die Wirtschaftsministerkonferenz, dass eine Förderung nur nach

klaren und transparenten Regeln erfolgen kann und zugleich wo immer möglich den

Betroffenen eine Ausstiegsperspektive aus der Fördermaßnahme sowie eine Einstiegs-

perspektive in den ersten Arbeitsmarkt aufzeigen muss.

Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich deshalb für eine zunächst zeitlich

befristete und zahlenmäßig begrenzte Förderung aus, die begleitend wissenschaftlich

evaluiert werden muss.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass Armuts-

bekämpfung vorrangig dadurch erfolgen muss, dass erwerbsfähige Arbeitslose aktiviert

und möglichst schnell in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Hierzu ist es

erforderlich, deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern, Beschäftigungshemmnisse zu

beseitigen und die Aktivierung und Integration zu beschleunigen.

Im Einzelnen:

a. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält es für notwendig, dass die Anstrengungen

massiv verstärkt werden, um die Beschäftigungsfähigkeit aller Bevölkerungs-

gruppen nachhaltig zu verbessern. Entscheidend dabei ist, dass die vorhandenen

Qualifizierungspotenziale durch verbesserte frühkindliche Förderung, durch eine

Erhöhung der Bildungsqualität und des Bildungserfolgs an den Schulen, durch eine

gute berufliche Qualifizierung und lebenslange Weiterbildung künftig besser aus-

geschöpft werden als bisher.

b. Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich für entschlossene Schritte aus, um

Beschäftigungshemmnisse für Personengruppen mit besonderen Schwierigkeiten

am Arbeitsmarkt zu beseitigen, damit deren Integration in den ersten Arbeitsmarkt

erleichtert wird.

c. Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert in diesem Zusammenhang, dass die

Anstrengungen weiter verstärkt werden müssen, die Aktivierung von Arbeitslosen

- 3 -

bereits während des Bezugs von Arbeitslosengeld nach SGB III zu erreichen, um

Langzeitarbeitslosigkeit bereits im Ansatz zu vermeiden. Ziel muss es sein, die Zahl

der Neufälle im SGB II-Bereich dadurch konsequent zu reduzieren.

d. Die Wirtschaftsministerkonferenz vertritt weiterhin die Auffassung, dass von

Sozialleistungen lebende Erwerbsfähige nicht in eine "Sozialleistungsfalle" geraten

dürfen, die ihnen die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt erschwert (siehe auch die

Beschlüsse des Bundesrates BR-Drs. 456/04 (Beschluss), Ziffer 17; BR-Drs. 157/05

(Beschluss), Ziffer 7). Sie stellt in diesem Zusammenhang mit Besorgnis fest, dass

die Armutsrisikoquote von Familien mit Kindern seit dem Jahr 1998 nach dem

Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung weiter angestiegen ist

und sich auch die Situation von Alleinerziehenden nicht verbessert hat.

4. Folgende Maßnahmen sind nach Auffassung der Wirtschaftsministerkonferenz erforder-

lich, um entsprechende Verbesserungen erreichen zu können:

a. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält eine Flexibilisierung bzw. Vereinfachung des

Arbeits- und Tarifrechts für notwendig.

b. Das Instrumentarium des SGB III muss nach Auffassung der Wirtschaftsminister-

konferenz auf seine Aktivierungseffizienz hin überprüft werden. So sollte verstärkt

auf Maßnahmen mit hoher Aktivierungseffizienz gesetzt werden, weil eine spätere

Aktivierung häufig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, da Langzeit-

arbeitslosigkeit dann schon besteht.

c. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält es für notwendig, dass die Bundesagentur für

Arbeit insbesondere ihre Anstrengungen erhöht, um das Entstehen von Langzeit-

arbeitslosigkeit gerade auch bei den Arbeitssuchenden mit dem höchsten Risiko für

Langzeitarbeitslosigkeit, den so genannten Betreuungskunden, möglichst zu

verhindern. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt in dem Zusammenhang die in

Reaktion auf die Kritik des Bundesrechnungshofes gemachte Ankündigung der

Bundesagentur für Arbeit, ihre Geschäftspolitik im Umgang mit den so genannten

Betreuungskunden grundlegend zu überdenken. Sie fordert die Bundesregierung

auf, zeitnah über erste Ergebnisse dieses Umsteuerungsprozesses zu berichten.

- 4 -

d. Die Wirtschaftsministerkonferenz vertritt die Auffassung, dass der im SGB II

angelegte Grundsatz von "Fördern und Fordern" noch konsequenter umgesetzt

werden sollte. Ziel sollte es u. a. sein, ALG II-Empfängern schnell ein

Qualifizierungs- oder Beschäftigungsangebot zu unterbreiten.

e. Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich außerdem für eine stärkere

Entlastung niedriger Arbeitseinkommen von Vollzeitbeschäftigten bei den

Sozialbeiträgen aus, um die Anreize für die Annahme einer Tätigkeit in diesem

Beschäftigungsbereich insbesondere für gering Qualifizierte zu erhöhen.

f. Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich gegen jede weitere Subventionierung

der Altersteilzeit aus. Mit dem vorgesehenen Auslaufen der geltenden Früh-

verrentungs-/Vorruhestandsregelungen kann ein Beitrag zu einer höheren

Beschäftigungsquote Älterer geleistet werden.

Um eine höhere Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu erreichen, müssen

Wirtschaft und Arbeitnehmer das Alter als kreative und produktive Leistungsphase

anerkennen. Hierzu müssen insbesondere

- die Potenziale älterer Arbeitnehmer, insbesondere ihre Lern- und Leistungs-

fähigkeit realistisch dargestellt und Vorurteile über mangelnde Leistungsfähigkeit

abgebaut werden,

- die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten erhöht, ältere Beschäftigte

verstärkt in Weiterbildungsangebote einbezogen und Weiterbildungsangebote an

das veränderte Lernverhalten Älterer angepasst werden,

- das vorhandene arbeitsmarktpolitische Instrumentarium zur Unterstützung von

Verbleib und Integration in Beschäftigung verstärkt für die Zielgruppe Älterer

genutzt werden.

g. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält den Ausbau von bedarfsgerechten Kinder-

betreuungsangeboten für unbedingt erforderlich. Fehlende Kinderbetreuungs-

möglichkeiten hindern vor allem viele Frauen daran, eine Beschäftigung

aufzunehmen, sich zu qualifizieren und damit ein höheres Einkommen zu erzielen.

- 5 -

5. Die Wirtschaftsministerkonferenz vertritt die Auffassung, dass bei der Armuts-

bekämpfung sämtliche Maßnahmen unterlassen werden müssen, die zu einer weiteren

Verschlechterung der Beschäftigungschancen der Personengruppen mit dem höchsten

Arbeitslosigkeitsrisiko führen und dadurch diese Personengruppen noch mehr in die

Schattenwirtschaft und die Schwarzarbeit abdrängen würden. In diesem Zusammenhang

lehnt die Wirtschaftsministerkonferenz einen gesetzlichen Mindestlohn ab, weil dieser

erwartbar keinen Beitrag zur besseren Integration in den ersten Arbeitsmarkt leisten

kann. Zugleich betont die Wirtschaftsministerkonferenz, dass sittenwidrige Löhne nicht

akzeptabel sind und weiterhin verboten bleiben müssen.

6. Die Wirtschaftsministerkonferenz betont, dass Maßnahmen zur Lohnsubventionierung

für bestimmte Personengruppen weder zu Mitnahme- noch zu Drehtüreffekten führen

dürfen.

7. Darüber hinaus hält es die Wirtschaftsministerkonferenz für sinnvoll, bei der

Entwicklung einer Strategie zur Armutsbekämpfung durch Integration in den ersten

Arbeitsmarkt auch die Erfahrungen anderer Länder, etwa die Erfahrungen mit einer

negativen Einkommensteuer in den USA (Earned Income Tax Credit), zu berück-

sichtigen.

8. Die Wirtschaftsministerkonferenz weist darauf hin, dass auch Unternehmen im Bereich

Corporate Citizenship auf freiwilliger Basis einen ergänzenden Beitrag zur Armuts-

bekämpfung leisten können. Vielfach kann es sinnvoll sein, entsprechende Projekte

gemeinsam mit öffentlichen Partnern zu entwickeln.

9. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung, bei der nächsten Wirt-

schaftsministerkonferenz zu berichten, mit welchen Maßnahmen sie bei der Armuts-

bekämpfung vorankommen will, welchen Stellenwert sie dabei einer Integration in den

ersten Arbeitsmarkt beimisst und inwieweit sie die Vorschläge der Wirtschaftsminister-

konferenz in diesem Zusammenhang berücksichtigen wird.

10. Die Wirtschaftsministerkonferenz beauftragt den Arbeitskreis "Arbeitsmarkt- und

Sozialpolitik", die Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung des nunmehr

vorgelegten Berichts der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt zeitnah einer wirtschafts-

- 6 -

politischen Bewertung zu unterziehen und der Wirtschaftsministerkonferenz einen

entsprechenden Bericht vorzulegen.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 7.2 der Tagesordnung: Reform der Berufsgenossenschaften - Sektorale und regionale Auswirkungen der von der Bund-Länder-AG vorgeschlagenen Maßnahmen

Beschlüsse werden nicht gefasst.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 7.3 der Tagesordnung: Flächendeckende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns

Beschlüsse werden nicht gefasst.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 8.1 der Tagesordnung: Bürokratiekostenmessung nach dem Standardkostenverfahren - Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht der Bundesregierung und den

mündlichen Vortrag des Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats, Herrn

Dr. Johannes Ludewig, zur Kenntnis.

2. Sie bittet die Bundesregierung, im Rahmen der Herbstsitzung 2007 über den

aktuellen Stand der Umsetzung des Bürokratieabbauprogramms zu berichten.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung darüber hinaus, bis zur

Herbstsitzung 2007 aussagekräftiges Vergleichsmaterial zu den Bemühungen um

Bürokratieabbau in den anderen EU-Mitgliedstaaten vorzulegen.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 8.2 der Tagesordnung: Gesetz über die Einführung des Verfahrens zum elektronischen Einkommensnachweis (ELENA)

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Technologie zur Kenntnis.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz weist darauf hin, dass mit Einführung des ELENA-

Verfahrens wichtige Ziele in den Feldern eGovernment und Bürokratieabbau sowie

Effizienzvorteile in der öffentlichen Verwaltung und bei der Zielgenauigkeit von

Sozialleistungen erreicht werden können.

3. Aufgrund noch zu klärender Sachverhalte, hauptsächlich in Bezug auf die mit der

Einführung von ELENA verbundenen Kosten, bittet die Wirtschaftsministerkonferenz

das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie um die Vorlage einer

umfassenden und nachvollziehbaren Darstellung der finanziellen Folgen von ELENA

für die Wirtschaft, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, sowie für

alle weiteren am Verfahren Beteiligten. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet, die

Länder zeitnah über das Ergebnis zu informieren.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 8.3 der Tagesordnung: Angleichung des nationalen an das EU-Vergaberecht

Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht der Bundesregierung zur Kenntnis und

bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob bei den weiteren Anpassungen des nationalen an

das EU-Vergaberecht insbesondere die in Artikel 28 der EU-Richtlinie über die

Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und

Dienstleistungsaufträge (Richtlinie 2004/18/EG vom 31. März 2004) geregelte

Gleichwertigkeit der Vergabeverfahren "Öffentliche Ausschreibung" und "Beschränkte

Ausschreibung" (im EU-Recht "offenes" und "nichtoffenes" Verfahren genannt) auch in das

nationale Recht übernommen werden kann.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 9 der Tagesordnung: Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Beschluss "Leitbilder und Handlungs-

strategien für die Raumentwicklung in Deutschland" der Ministerkonferenz für Raum-

ordnung vom 30. Juni 2006 zur Kenntnis.

2. Wie die Ministerkonferenz für Raumordnung ist die Wirtschaftsministerkonferenz der

Auffassung, dass mit den Leitbildern "Wachstum und Innovation", "Daseinsvorsorge

sichern" sowie "Ressourcen bewahren und Kulturlandschaften gestalten" zentrale

Herausforderungen beschrieben werden, vor denen die Raumentwicklung in

Deutschland angesichts globalen Wettbewerbs, demographischer Entwicklung,

bestehender Abwanderungstrends aus strukturschwachen Regionen und der mit Blick

auf zukünftige Generationen gebotenen Nachhaltigkeit der Entwicklung steht.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht ihre Hauptaufgabe darin, durch eine an der

Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen ausgerichtete Wirtschaftspolitik zur Erreichung

dieser Ziele beizutragen. Dazu gehört auch eine wachstumsorientierte Ausgestaltung der

regionalen Strukturpolitik.

- 2 -

4. Die Wirtschaftsministerkonferenz teilt die Einschätzung der Ministerkonferenz für

Raumordnung, dass Metropolregionen1 eine wichtige Bedeutung zukommt. Wachstum

und Innovation in Metropolregionen leisten über Ausstrahleffekte einen wichtigen

Beitrag für die Entwicklung auch der umliegenden Regionen.

5. Die Bedeutung der Metropolregionen darf nach Auffassung der Wirtschaftsminister-

konferenz allerdings nicht zu einer Vernachlässigung der Potenziale anderer Regionen

führen. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält wie die Ministerkonferenz für

Raumordnung an dem grundgesetzlich verankerten Ziel der Gleichwertigkeit der

Lebensverhältnisse in allen Teilräumen der Bundesrepublik als Leitprinzip der

Regionalpolitik fest und unterstreicht, dass alle Regionen auch weiterhin als

gleichwertig anzusehen sind.

6. Ein zentrales Element der deutschen regionalen Strukturpolitik ist die Förderung

strukturschwacher Regionen. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt, dass die

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) im

Rahmen der ersten Stufe der Föderalismusreform als Basis der Regionalpolitik bestätigt

wurde. Über die Unterstützung der regionalen Investitionstätigkeit trägt sie im Sinne

einer Hilfe zur Selbsthilfe zum Ausgleich von Standortnachteilen, zur Stärkung der

regionalen Wettbewerbsfähigkeit, zur Schaffung konkurrenzfähiger Arbeitsplätze und so

im Ergebnis zum Abbau regionaler Entwicklungsunterschiede bei. Sie fördert das

gesamtwirtschaftliche Wachstum und gibt Menschen in strukturschwachen Regionen

eine Perspektive.

Neben der GRW leisten die Europäischen Strukturfonds einen wesentlichen Beitrag zur

Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den Regionen. Die Wirtschaftsminister-

konferenz stellt fest, dass sich die EU-Strukturpolitik nicht mehr ausschließlich auf die

strukturschwachen Regionen konzentriert, sondern in allen Regionen möglich ist.

1Da in den Leitbildern als Metropolregionen sowohl Kerne und engere Verflechtungsbereiche als auch räumlich weiter ausgreifende Verflechtungen bezeichnet werden, konzentrieren sich die folgenden Ausführungen auf den engeren Bereich der Metropolregionen.

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7. Die Wirtschaftsministerkonferenz hielt einen Paradigmenwechsel in der deutschen

regionalen Strukturpolitik, zu dem eine Konzentration von Fördermaßnahmen auf

Metropolregionen zu Lasten der übrigen Regionen gehören würde, nicht für zielführend.

Die Unterstützung strukturschwacher Regionen bleibt gerade vor dem Hintergrund

neuer Herausforderungen bspw. durch den internationalen Wettbewerb und die demo-

graphische Entwicklung wichtig, um eine Zunahme regionaler Disparitäten in

Deutschland zu vermeiden. Es obliegt den Ländern, in der Regionalpolitik im gegebenen

Rahmen sachliche und räumliche Schwerpunkte zu setzen.

8. Die Wirtschaftsministerkonferenz teilt die Einschätzung der Ministerkonferenz für

Raumordnung, dass die Heterogenität der Räume auch in Zukunft unterschiedliche

Politikansätze bspw. für Metropolregionen, ländliche Räume und strukturschwache

Regionen erforderlich machen wird. Sie hält zur Bewältigung der jeweiligen

Problemlagen eine enge Verzahnung der unterschiedlichen Fachpolitiken (z. B.

Verkehrs-, Bildungs-, Umwelt-, Innovationspolitik) für geboten. Ein Führungsanspruch

der Raumordnung gegenüber anderen Fachpolitiken lässt sich hieraus jedoch nicht

ableiten. Über die jeweilige Ausgestaltung sollten die einzelnen Politikbereiche im

Einvernehmen mit den Ländern eigenverantwortlich entscheiden. Die Wirtschafts-

ministerkonferenz bittet die Ministerkonferenz für Raumordnung, sie an der

Konkretisierung der Leitbilder und an der Entwicklung des angekündigten Arbeits- und

Aktionsprogramms zu beteiligen.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 10 der Tagesordnung: Untersagung von Verkehrskooperationen im ÖPNV durch BGH-Entscheidungen

Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht der Verkehrsministerkonferenz zur

Kenntnis. Um dem Wunsch der nach Personenbeförderungsrecht zuständigen Genehmi-

gungsbehörden nach verstärkter Einbindung in einschlägige Kartellverfahren Rechnung

zu tragen, werden die Landeskartellbehörden im Rahmen ihrer nach § 40 Abs. 4 GWB

vorgesehenen Beteiligung an Fusionskontrollverfahren den Landesverkehrsressorts

Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 11.1 der Tagesordnung: Schlussfolgerungen der Wirtschaftsministerkonferenz aus dem Evaluierungsgutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Qualität der Bankenaufsicht (Erfahrungsbericht Bankenaufsicht)

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe

vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme zum Erfahrungsbericht Bankenaufsicht zur

Kenntnis.

2. Sie bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Papier

enthaltenen Vorschläge zur Verbesserung, Vereinfachung und Fortentwicklung der

Bankenaufsicht baldmöglichst umgesetzt werden.

Begründung: Die von der Wirtschaftsministerkonferenz eingesetzte Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Bankenaufsicht" hat aufgrund der von der Wirtschaftsministerkonferenz am 7./8. Dezember 2006 unter TOP 6.3 gefassten Beschlüsse den Erfahrungsbericht Bankenaufsicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ausgewertet. Die Arbeitsgruppe hat hieraus Schlussfolgerungen abgeleitet, die das Ziel haben, die Bankenaufsicht zu verbessern und fortzuentwickeln. Die Arbeitsgruppe hat den Entwurf der Stellungnahme am 16. April 2007 mit den Vertretern der vier Bankenverbände erörtert und daraufhin das jetzt vorgelegte Papier "Schlussfolgerungen der Wirtschaftsministerkonferenz aus dem Evaluierungsgutachten des DIW zur Qualität der Bankenaufsicht (Erfahrungsbericht Bankenaufsicht)" verabschiedet.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 11.2 der Tagesordnung: Zukünftiges Engagement des Bundes bei der Risikoabsicherung der Bürgschaftsbanken in den Ländern

i. V. m.

Punkt 11.3 der Tagesordnung: Neue Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen ab 1. Januar 2008

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz bekräftigt ihre Auffassung, dass Bürgschaften und

Garantien der Bürgschaftsbanken als unverzichtbare Instrumente der Mittelstands-

förderung in vollem Maße erhalten werden müssen.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung, am bewährten System der

Unterstützung der Tätigkeit der Bürgschaftsbanken durch Rückbürgschaften und Rück-

garantien des Bundes auch in Zukunft in unveränderter Höhe festzuhalten.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 11.4 der Tagesordnung: Beibehaltung der föderalen Börsenaufsichtsstruktur

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz bekräftigt ihre Beschlüsse vom 21. Februar 2000 und

25. November 1998, mit denen sie eine vollständige oder teilweise Zentralisierung der

Börsenaufsicht durch Schaffung einer zentralen staatlichen Markt- oder Rechtsaufsicht

auf Bundesebene abgelehnt hat. Sie betrachtet eine solche Zentralisierung als massiven

Eingriff in die föderale Börsenaufsichtsstruktur, der einen Kompetenzverlust der Länder

in wichtigen kapitalmarktpolitischen Fragen zur Folge hätte.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz betont, dass unter Berücksichtigung der Entwicklung

seit ihren Beschlüssen vom 21. Februar 2000 und 25. November 1998 auf Grund der

effizienten und beanstandungsfreien Aufsichtsausübung der Länder kein Anlass für eine

Veränderung der gegenwärtigen Börsenaufsichtsstruktur besteht. Nach Auffassung der

Wirtschaftsministerkonferenz hat sich das deutsche Börsenaufsichtssystem auch

angesichts der Internationalisierungstendenzen durch Börsenkooperationen und

grenzüberschreitenden Handel bewährt.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich daher für die Beibehaltung der bewährten

föderalen Börsenaufsichtsstruktur aus.

Begründung: Im Berliner Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 (Seite 73, Rdnr. 3633-3635) heißt es: "Die Börsenaufsicht ist in Abstimmung mit den Ländern zugunsten einer einheitlichen Aufsicht zu reformieren." Die Entwicklung seit den Beschlüssen der Wirtschaftsministerkonferenz vom 21. Februar 2000 und 25. November 1998 lässt jedoch

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unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten keinen Anlass für eine Veränderung der gegenwärtigen Börsenaufsichtsstruktur erkennen. Unter der bestehenden Börsenaufsichtsstruktur hat sich der Finanzplatz Deutschland positiv weiterentwickelt. Mit der zentralen Wahrnehmung der Aufsicht über alle deutschen Börsen würde kein höherer Wirkungsgrad der Aufsicht erreicht. Die Börsenaufsichtsbehörden der Länder arbeiten als Aufsicht vor Ort wirkungsvoll und effizient. Sie sind auf Grund ihrer räumlichen Nähe zu den überwachten Börsen in der Lage, schnell und bedarfsgerecht zu handeln. Eine Zentralisierung der Börsenaufsicht würde auch keinen Bürokratieabbau darstellen. Die Aufgaben müssten vollumfänglich auch weiterhin erledigt werden. Sie würden lediglich auf eine andere Stelle verlagert und von dort - möglicherweise ineffizienter - durchgeführt. Die Börsenaufsichtsbehörden arbeiten unter Nutzung von Synergieeffekten kooperativ zusammen, um die Einheitlichkeit ihres Handelns sicherzustellen. Die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden der Länder mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist ebenfalls sichergestellt. Die Börsenaufsichtsbehörden nehmen ihre gesetzlichen Aufgaben erfolgreich und ohne Beanstandungen wahr. Sachverhalte, die in der Öffentlichkeit mit Forderungen nach einem Einschreiten der Börsenaufsicht verbunden waren, betrafen in keinem Falle den Aufsichtsbereich der Börsenaufsichtsbehörden. Es handelte sich ausnahmslos um Sachverhalte, die entweder den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrafen oder seinerzeit noch nicht geregelt waren. Zuständigkeitsüberschneidungen zwischen den Aufgaben der Börsenaufsichtsbehörden einerseits und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht andererseits sind aufgrund der klaren gesetzlichen Zuständigkeitsabgrenzungen ausgeschlossen. Es gibt somit keine verfassungsrechtlich stichhaltigen Gründe, die funktionierende Börsenaufsicht durch die Länderbehörden auf eine zentrale Behörde zu übertragen. Das deutsche Aufsichtssystem entspricht auch uneingeschränkt internationalen Standards. Die Struktur der Börsenaufsicht in Deutschland wird außerhalb Deutschlands durchaus verstanden und nicht nachteilig bewertet. So wuchs die Anzahl der ausländischen Handelsteilnehmer auch an Regionalbörsen seit 2000 bis heute kontinuierlich, zum Teil sogar um das Dreifache. Im internationalen Vergleich sind die Aufsichtsstrukturen der Börsenaufsicht durchaus nicht einheitlich. Gerade die Vereinigten Staaten von Amerika, der weltweit größte Finanzplatz, haben keine zentrale Börsenaufsichtsbehörde. Die Securities and Exchange Commission (SEC) ist nur zuständig für den börslichen und außerbörslichen Wertpapierhandel einschließlich des Optionshandels. Die Aufsicht über den übrigen börslichen und außerbörslichen Terminhandel wird von der Commodities Futures Trading Commission (CFTC) durchgeführt. Daneben besteht eine Reihe von so genannten Self Regulatory Organisations, die mit der Aufsicht über Teilbereiche des Börsen- und Wertpapierhandels betraut sind. Eine Zentralisierung der Börsenaufsicht ist auch unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten nicht geboten. Die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 145, S. 1) - Finanzmarktrichtlinie - lässt die in den Mitgliedstaaten bestehenden Aufsichtsstrukturen über geregelte Märkte (Börsen) unberührt.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 12 der Tagesordnung: Liberalisierung des Postmarktes

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßt, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt,

auf europäischer Ebene mit Nachdruck eine schnellstmögliche EU-weite Abschaffung

der Exklusivlizenzen herbeizuführen.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz ist der Auffassung, dass Deutschland an dem derzeit

geltenden Ende der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG festhalten soll. Sie stellt fest,

dass die erneut aufgekommene Diskussion um das Ende der Exklusivlizenz zu

Irritationen bei Postwettbewerbern geführt hat. Die Wirtschaftsministerkonferenz

begrüßt daher, dass auch die Bundesregierung am Auslaufen der Exklusivlizenz zum

31. Dezember 2007 festhält.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht weiterhin dringenden Handlungsbedarf zur

Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung der Deutschen Post AG im Verhältnis

zu ihren Wettbewerbern. Sie bittet daher die Bundesregierung, für eine steuerliche

Gleichbehandlung aller Postdiensteanbieter zu sorgen.

4. Die Wirtschaftsministerkonferenz tritt weiterhin für eine Verbesserung der Missbrauchs-

aufsicht ein, um im Interesse von Rechtssicherheit zu zeitnahen Entscheidungen zu

kommen. In diesem Zusammenhang bittet die Wirtschaftsministerkonferenz um

Prüfung, wie die Rechte der Bundesnetzagentur im Verfahren gestärkt werden können.

Außerdem tritt die Wirtschaftsministerkonferenz für die Schaffung von Antragsrechten

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Dritter zur Einleitung von Missbrauchsverfahren analog zu bereits existierenden

Regelungen im Telekommunikationsgesetz ein.

5. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält es für unverzichtbar, dass die Bundesregierung

den Entwurf einer neuen Post-Universaldienstleistungsverordnung frühestmöglich und

rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2007 vorlegt, damit über dieses wichtige Thema

angemessen beraten werden kann.

6. Die Wirtschaftsministerkonferenz befürchtet, dass der mit dem Ende der Exklusivlizenz

verbundene Wegfall der Ex-Ante-Entgeltregulierung bei einer Einlieferungsmenge ab

50 Stück zu schwer kontrollierbaren missbräuchlichen Preisstrategien führen kann. Sie

setzt sich daher dafür ein, bei Vorliegen von Marktbeherrschung die uneingeschränkte

Ex-Ante-Entgeltregulierung als Regelfall gesetzlich vorzusehen, es aber in das pflicht-

gemäße Ermessen der Bundesnetzagentur zu stellen, nach entsprechender Marktanalyse

und nach Anhörung der Marktteilnehmer die Ex-Post-Regulierung anordnen zu können.

7. Die Wirtschaftsministerkonferenz ist der Auffassung, dass die Diskussion zu den

Arbeitsbedingungen im Postbereich im Interesse aller Marktteilnehmer und der

Beschäftigten versachlicht werden muss. Sie sieht es als Aufgabe der Tarifparteien an,

hier zu tragfähigen Vereinbarungen zu kommen. Sie bittet die Bundesnetzagentur, auch

weiterhin die Einhaltung von gesetzlich geforderten Lizenzbedingungen zu überwachen

und ggf. Handlungsbedarf aufzuzeigen.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 13 der Tagesordnung: Auswirkungen des Energiesteuer- und Biokraftstoffquotengesetzes auf die Produktion von Biokraftstoffen in Deutschland

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für

Wirtschaft und Technologie zur Kenntnis.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz stellt fest, dass die derzeitige Marktentwicklung bei

reinem Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffen aufgrund der Regelungen des derzeitigen

Energiesteuergesetzes in Verbindung mit der Entwicklung der Preise für fossilen Diesel

in den letzten Monaten zu einer unbefriedigenden Situation im Biokraftstoffsektor

geführt hat und dass durch die bestehenden Regelungen des Energiesteuergesetzes und

des Biokraftstoffquotengesetzes die Wettbewerbsfähigkeit reiner Biokraftstoffe

(Biodiesel, Pflanzenöle) nicht nachhaltig gewährleistet werden kann.

3. Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Änderung

des Energiesteuergesetzes hinsichtlich der notwendigen flexiblen Anpassung der

Steuerbelastung bei reinen Biokraftstoffen im Falle einer Über- und Unterkompensation.

Solche Anpassungen sollten künftig auch kurzfristig möglich sein.

4. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet das Bundesministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie, zur Klärung der Situation beim Bundesministerium der Finanzen darauf

hinzuwirken, dass der für September 2007 vorgesehene Bericht über die

Markteinführung der Biokraftstoffe und die Entwicklung der Preise für Biomasse so

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schnell wie möglich erstellt wird. Bei Feststellung einer Unterkompensation sollten

rechtzeitig geeignete ordnungsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stabilisierung

des Biokraftstoffmarktes ergriffen werden. Diese können auch eine Senkung der

Biokraftstoffsteuer beinhalten.

5. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass

die Europäische Union die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur

Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen

im Verkehrssektor (2003/30/EG) dahingehend überprüft, dass Mindestquoten für den

Biokraftstoffanteil festgelegt werden können.

Begründung: Grundsätzlich wird die Einführung einer Beimischungspflicht von Biokraftstoffen sowie die Förderung reiner Biokraftstoffe begrüßt. Angesichts der Entwicklungen auf dem Markt für fossile Dieselkraftstoffe und der Regelungen des Energiesteuergesetzes ist davon auszugehen, dass derzeit keine Über-kompensation bei reinen Biokraftstoffen durch die aktuelle Steuerregelung, sondern eine Unterkompensation festzustellen ist. Dies führt dazu, dass erhebliche Produktions-kapazitäten der Biodieselindustrie teilweise stillgelegt werden müssen, da angesichts der verkleinerten Preisdifferenz zwischen fossilem und biogenem Diesel und der verringer-ten Steuerbegünstigung Biodiesel einen Wettbewerbsnachteil erlitten hat. Die Nachfrage nach reinem Biodiesel ist aufgrund dieser Entwicklung deutlich rückläufig. Diese Situation wird sich mit der geplanten Steuererhöhung 2008 noch verstärken. Die Gefahr von "stranded investments" in diesem Sektor ist dadurch sehr groß. Für den September 2007 ist ein Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Besteuerung und der Biokraftstoffquote vorgesehen. Dieser Bericht sollte aufgrund der gegenwärtigen Lage schnellstmöglich vorgelegt werden. Sollte eine Unterkompensation festgestellt werden, dann müssen seitens der Bundesregierung geeignete Maßnahmen zum Erhalt der Biodieselhersteller ergriffen werden. Diese können auch eine Steuer-senkung oder Anhebung der Beimischungsquote beinhalten. Zur Erhöhung der Exportchancen heimischer Biokraftstoffhersteller könnte die Bundes-regierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft darauf hinwirken, dass neben Deutschland und Schweden auch die anderen Mitgliedsländer einen den Vorgaben der Richtlinie 2003/30/EG geforderten Biokraftstoffanteil einführen. Dazu könnten, wie im Fortschrittsbericht Biokraftstoffe der Europäischen Kommission vorgeschlagen, Mindestquoten für den Biokraftstoffanteil in allen Ländern festgelegt werden.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 14.1 der Tagesordnung: Verschiedenes - Neuregelung der Ferienzeiten

1. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet die Kultusministerkonferenz um frühzeitige

Beteiligung an der vorgesehenen Neuregelung der Ferienzeiten ab 2011. Es wird dabei

wie bei der letzten Neuregelung eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen

Kultusministerkonferenz und Wirtschaftsministerkonferenz vorgeschlagen, an der von

Seiten der Wirtschaftsministerkonferenz die Länder Schleswig-Holstein (Federführung),

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Bayern beteiligt werden sollen.

2. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet um Übermittlung dieses Beschlusses an die

Kultusministerkonferenz.

Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz

am 4./5. Juni 2007 in Eisenach

Punkt 14.2 der Tagesordnung: Verschiedenes - Beratung der Ergebnisse des Innovationskreises "Berufliche Bildung" im Arbeitskreis "Berufliche Bildung" der Wirtschaftsministerkonferenz

Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet den Arbeitskreis "Berufliche Bildung", die

Ergebnisse der Arbeit des Innovationskreises "Berufliche Bildung" zu beraten und bis zur

Herbstkonferenz 2007 einen Bericht vorzulegen.

Begründung: Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, hat im April 2006 einen Innovationskreis "Berufliche Bildung" einberufen. Seitens der Wirtschaftsministerkonferenz wurden im Juli 2006 Herr Minister Dr. Reiner Haseloff, Sachsen-Anhalt, sowie Herr Minister Dr. Hanspeter Georgi, Saarland, als Vertreter benannt. Der Innovationskreis hat sich mit den Themen "Modernisierung der beruflichen Bildung", "Durchlässigkeit", "Übergangsmanagement" und "Europäische Öffnung" befasst und wird im Juli 2007 seine Arbeit beenden. Die von den Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften, Wissenschaft, berufliche Schulen und der Länder erarbeiteten Ergebnisse sollen im Rahmen einer Abschlussveranstaltung am 16. Juli 2007 präsentiert werden. Der Arbeitskreis "Berufliche Bildung" wird gebeten, die Beratungsergebnisse des Innovationskreises "Berufliche Bildung" aus der Sicht der Wirtschaftsminister zu bewerten.