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DMS: 175581 Amt für öffentlichen Office des transports Verkehr publics Bau-, Verkehrs- Direction des travaux und Energiedirektion publics, des transports des Kantons Bern et de l’énergie du canton de Berne Bericht "Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen" Rapport « Offre nocturne du canton de Berne – examen des questions de fond » Auswertung der Mitwirkung Consultation technique 1. November 2010 1 er novembre 2010

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DMS: 175581

Amt für öffentlichen Office des transports Verkehr publics Bau-, Verkehrs- Direction des travaux und Energiedirektion publics, des transports des Kantons Bern et de l’énergie du canton de Berne Bericht "Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen" Rapport « Offre nocturne du canton de Berne – examen des questions de fond » Auswertung der Mitwirkung Consultation technique 1. November 2010 1er novembre 2010

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0 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 4 2 Eingegangene Stellungnahmen 4 3 Zusammenfassung der Stellungnahmen / Résumé des prises de position 6 4 Weiteres Vorgehen / Etape suivante 9 5 Beantwortung der Stellungnahmen im Einzelnen / Réponse aux prises de position 11

5.0 Allgemeine Bemerkungen / Remarques générales 11 5.1 Frage 1 ("Wie stehen Sie der im Bericht empfohlenen Anpassung der

Angebotsverordnung gegenüber, um dem Kanton Bern die gesetzliche Möglichkeit zu geben, Angebote zwischen Mitternacht und 5.30 Uhr zu bestellen/finanzieren?") 16

5.2 Frage 2 ("Soll der Kanton Bern die Verlängerung von [bestehenden] Spätangeboten ins Auge fassen?") 21

5.3 Frage 3 ("Sind Sie damit einverstanden, dass bei Nachtangeboten [Moonliner] die heutige Struktur mit den bestehenden Anreizmechanismen [Erträge und Defizitgarantien der Gemeinden] beibehalten wird und die Verantwortung für das Angebot bei den Gemeinden und den Transportunternehmungen bleibt?") 27

5.4 Frage 4 ("Sehen Sie bei den Moonliner-Tarifen einen Handlungsbedarf?") 32 5.5 Frage 5 ("Soll der Kanton Bern finanzielle Mittel aus dem öV-Budget

aufwenden, um die Moonlinertarife für die öV-Stammkunden gezielt zu vergünstigen? Falls ja, welche der im Bericht vorgeschlagenen Varianten bevorzugen Sie: die Anerkennung von GA / Streckenabos / Verbundabos für den Bezug vergünstigter Moonliner-Billette [zum halben Preis], oder die Einführung eines Moonlinerabos für die öV-Stammkundschaft [alle, die ein GA / Streckenabo / Verbundabo besitzen]?") 37

5.6 Frage 6 ("Spezifische Fragen an die Nachbarkantone: Sind Sie aufgrund der gesetzlichen und finanziellen Situation in der Lage, sich an Tariferleichterungen auf interkantonalen Nachtlinien zu beteiligen, damit auch auf diesen Linien die jeweiligen Verbundabo [Frimobil, passepartout, vagabond, onde verte, A-Welle] anerkannt werden?") 43

5.7 Frage 7 ("Teilen Sie die Einschätzung des Berichtes, wonach zum heutigen Zeitpunkt auf den Bahneinsatz im Nachtnetz verzichtet werden soll?") 45

5.8 Frage 8 ("Sind Sie mit der Einschätzung einverstanden, wonach die Ausdehnung des Nachtnetzes auf weitere Nächte (nebst dem Wochenende) keinem ausreichenden Bedürfnis entspricht und auch kein genügender Bedarf nach früheren Tagesangeboten besteht?") 50

5.9 Weitere Anmerkungen 54

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1 Ausgangslage Der Kanton Bern kann zurzeit aufgrund einer Einschränkung in der Angebotsverordnung (AGV Art. 5 Abs. 3) keine Nachtangebote nach 24 Uhr bestellen (wenngleich zur Gewährung von übergeordneten Anschlüssen vereinzelt von dieser starren Regelung abgewichen wird).

Gleichzeitig haben sich in den vergangenen Jahren die Gewohnheiten der Bevölkerung er-heblich verändert. Dazu haben auch die veränderten gesetzlichen Änderungen (Schliesszei-ten der Lokale) beigetragen. Die Erwartungen an ein gutes ÖV-Angebot sind auch in den spä-ten Abend- und Nachtstunden gewachsen, insbesondere am Wochenende.

Als Antwort darauf hat sich in der Region Bern ein Nachtangebot etabliert ("Moonliner“), das im Unterschied zum Tagesangebot nicht durch den Kanton bestellt wird. Dabei übernehmen die bedienten Gemeinden die Defizitgarantie. Für die Benutzung wird ein eigenständiger Tarif verrechnet. Der durchschlagende Erfolg zeigt sich in den dauernd ansteigenden Fahrgastzah-len, dem stetigen Ausbau des Angebots (dichteres Angebot) sowie der Ausweitung auf weite-re Regionen (Berner Oberland, Biel, Berner Jura, Oberaargau, Emmental).

Das bisher fehlende Engagement des Kantons Bern in der Bestellung, aber auch die Eigen-heiten der Organisation und der Tarifierung haben in der Vergangenheit zu politischen Vor-stössen geführt (Motion bzw. Postulat Masshardt, Motion Rhyn/Hänni). Als Folge soll besagter Art. 5 der AGV derart angepasst oder aufgehoben werden, dass die Voraussetzungen ge-schaffen werden, dass im Angebotsbeschluss allfällige Angebote für Spätanschlüsse und al-lenfalls auch Nachtlinien aufgenommen werden können.

Für den Kanton Bern stellten sich im Zusammenhang mit der geforderten Anpassung der An-gebotsverordnung grundsätzliche Fragen des Spät - und Nacht-Angebotes (Anpassung an heutige Bedürfnisse, Wechsel Tag-/Nachtangebot, Einbezug von Bahnangeboten, Differenzie-rung nach Wochentagen, Security), der Marktorganisation und Finanzierung (Zuständigkeiten, Bestellverfahren, Defizitgarantien, Nutzerfinanzierung) und der Tarifierung (integraler Tarif, Zuschlag, eigenständiger Tarif).

Zur Beantwortung diese Fragen wurde eine Projektgruppe eingesetzt, in der die regionalen Verkehrsunternehmungen, einzelne Transportunternehmungen und Interessenverbände ver-treten waren. Der dazugehörige Bericht "Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen" wurde im September 2010 von der Projektgruppe zuhanden der Fachkon-sultation verabschiedet.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Regionale Verkehrskonferenzen RVK/CRT Biel-Seeland-Berner Jura RVK Oberaargau RVK Emmental RK Bern-Mittelland, Bereich Verkehr RVK Oberland-West RK Oberland-Ost, Kommission öffentlicher Verkehr

betroffene Nachbarkantone Verkehrsverbund Luzern Kanton Solothurn, Amt für Verkehr und Tiefbau Etat de Fribourg, Service des transports et de l'énergie République et Canton du Jura, Service des transports et de l'énergie République et Canton de Neuchâtel, Office des trans- ports

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Amtsstellen (Bund und Kanton) Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) beco Berner Wirtschaft, Tourismus und Regionalentwicklung Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) Fachstelle Gesamtmobilität Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I Bundesamt für Verkehr (BAV), Abteilung Finanzierung

Interessenverbände Pro Bahn Schweiz, Espace Mittelland VCS Sektion Bern IGöV Sektion Bern IG öffentlicher Verkehr Oberaargau Kantonale Behindertenkonferenz Bern kbk

Transportunternehmungen Aare Seeland mobil AG (ASm) Autoverkehr Grindelwald AG Berner Oberland Bahn AG (Jungfraubahnen-Gruppe) Bernmobil BLS AG BSU / RBS Chemins du fer du Jura (CJ) Nachtliniengesellschaft NLG (Moonliner) Noctambus Jurassien Verkehrsbetriebe Biel Verkehrsbetriebe STI AG

Postauto Region Bern schliesst sich der Stellungnahme der Nachtliniengesellschaft (Moon-liner) an.

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3 Zusammenfassung der Stel-lungnahmen

– Die Lockerung beziehungsweise Aufhe-bung der gesetzlichen Einschränkungen wird durchwegs begrüsst. Dies im Sinne von einer Erhöhung der Flexibilität. Es wird aber auch darauf aufmerksam ge-macht, dass der Druck auf den Kanton zu Bestellung zusätzlicher Angebote steigen werde und der Kanton nur in sehr gut begründeten Fällen von der zu-sätzlichen Möglichkeit Gebrauch ma-chen solle.

– Die Verlängerung von bestehenden An-geboten wird von den RVK mehrheitlich begrüsst, allerdings habe die Sicherung bestehender Angebote Priorität. Zwei RVK lehnen die Ausdehnung ab. Hin-gewiesen wird auf die Wichtigkeit der Transportkette (Sicherung der letzten Anschlüsse). Auch von Transportunter-nehmungen und Verbänden – mit ein-zelnen Ausnahmen – wird eine Verlän-gerung zwar im Grundsatz begrüsst, es wird aber darauf verwiesen, dass eine Prioritätensetzung nötig ist und die Kon-kurrenzierung zu den ersten Moonliner-Abfahrten problematisch werden kann.

– Die Beibehaltung der bestehenden Struktur wird unisono befürwortet. Nur so könne das unternehmerische Han-deln erhalten bleiben, die Beteiligung der Gemeinden habe sich ebenfalls be-währt. Einzig der Kt. Solothurn verweist auf ebenfalls positive Erfahrungen mit dem Bestellverfahren und im Voraus de-finierten Abgeltungen.

3 Résumé des prises de posi-tion

– L’assouplissement, et parfois même l’abrogation, de limites d’ordre juridique est salué à l’unanimité, car il est syno-nyme d’une plus grande flexibilité. Il ne faut cependant pas oublier que la pres-sion exercée sur le canton pour la commande d’offres supplémentaires augmentera et que ce dernier ne devra avoir recours à cette possibilité que dans les cas dûment justifiés.

– La prolongation de l’offre existante a été bien accueillie par la majorité des Con-férences régionales des transports (CRT), mais la priorité est avant tout mi-se sur la pérennité de l’offre existante. Deux d’entre elles sont contre l’extension. Le respect de la chaîne de transport (les dernières correspondan-ces doivent être garanties) est primordi-al. En principe, les entreprises de trans-port et les associations – à quelques exceptions près – sont favorables à une prolongation de l’offre, mais rappellent qu’il est nécessaire de fixer des priorités et que la concurrence avec les premiè-res courses Moonliner peut s’avérer problématique.

– Le maintien de la structure actuelle fait l’unanimité. Selon les réponses don-nées, c’est le seul moyen de maintenir l’activité des entreprises. Il est par ail-leurs souligné que la participation des communes a fait ses preuves. Le canton de Soleure est le seul à faire également part d’expériences positives sur la pro-cédure de commande et les indemnités définies au préalable.

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– Mit dem Hinweis darauf, dass die be-

stehenden Tarife vom Markt gut akzep-tiert seien, sehen die RVK generell kei-nen Handlungsbedarf nach einem ande-ren Tarifniveau. Auch die Interessen-verbände IGöV/Pro Bahn/VCS halten die heutigen Tarife für gerechtfertigt. Die Transportunternehmungen finden die Moonlinertarife einfach, transparent und akzeptiert und orten daher ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Die Nachbar-kantone Jura und Solothurn würden hingegen die Anwendung von regulären Tarifen begrüssen. Das Bundesamt für Verkehr setzt die Anwendung des Ta-gestarifs für eine allfällige Mitbestellung und Mitfinanzierung der Nachtverkehre voraus. Es stelle sich sogar die Frage, ob dies nicht auch eine Voraussetzung zur Erteilung einer Konzession sei.

– Einer Tarifvergünstigung für öV-Stammkunden durch den Kanton stehen alle Befragten skeptisch bis ablehnend gegenüber, besonders dann, falls für die Finanzierung nicht zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Transportun-ternehmungen weisen darauf hin, dass die Einfachheit des bestehenden Sys-tems gefährdet sein könne. Falls eine Vergünstigung gewählt wird, geniesst die Berechtigung von GA/Strecken- und Verbundabo zum Bezug von Billetten zum reduzierten Preis die grösste Un-terstützung.

– In den Kantonen Jura, Neuenburg und Luzern ist eine Unterstützung von Nachtangeboten gesetzlich möglich. Der Kanton Freiburg lehnt dies ab, im Kan-ton Solothurn ist eine Unterstützung nach 01.00 Uhr gesetzlich nicht zuläs-sig.

– Relevant que les tarifs actuels sont bien

acceptés par le marché, les CRT esti-ment qu’il n’est en général pas néces-saire d’intervenir sur le niveau des tarifs. Les groupes d’intérêt CITraP, Pro Bahn et ATE estiment que les tarifs actuels sont justifiés. Les entreprises de trans-port trouvent les tarifs de Moonliner simples, transparents et bien acceptés, et ne voient pas non plus la nécessité d’intervenir. Les cantons voisins du Jura et de Soleure seraient pour leur part fa-vorables à une application des tarifs normaux. L’Office fédéral des transports (OFT) demande l’application du tarif de jour dans le cas d’une éventuelle com-mande commune et d’un cofinancement des transports de nuit. La question se pose même d’en faire une condition in-dispensable à l’octroi d’une concession.

– Toutes les personnes interrogées sont sceptiques sur le fait que le canton ac-corde des tarifs préférentiels aux usa-gers réguliers des transports publics, et certaines s’y opposent même, en parti-culier si des moyens financiers supplé-mentaires ne sont pas mis à disposition. Des entreprises de transport relèvent que la simplicité du système actuel pourrait en souffrir. Si l’idée de proposer un tarif préférentiel est retenue, un sou-tien sera principalement apporté à la re-connaissance des abonnements géné-raux, des abonnements de parcours et de communautés tarifaires pour le retrait de billets à prix réduit.

– Dans les cantons du Jura, de Neuchâtel et de Lucerne un soutien de l’offre de nuit est juridiquement possible. Le can-ton de Fribourg s’y oppose et dans le canton de Soleure, la législation n’autorise plus aucun soutien après 01 h 00 .

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– Die Befragten befürworten das Festhal-ten am Einsatz von Bussen und stehen dem Einsatz von Nachtzügen kritisch gegenüber. Den gezielten Einsatz von Nacht-S-Bahnen sehen die Interessen-verbände IGöV, Pro Bahn und IGöV Oberaargau.

– Eine Ausdehnung des Nachtangebots vom Wochenende auf weitere Nächte wird nicht als Bedürfnis angesehen. Verschiedentlich wird die Berechtigung des auf einzelnen Linien bestehenden Angebots in der Nacht Donners-tag/Freitag angezweifelt. Die Transport-unternehmungen in der Region Bern or-ten ein zunehmendes Bedürfnis nach einem früheren Betriebsbeginn am Mor-gen (Anschluss auf 5.30-Uhr-Abfahrten des Fernverkehrs).

– Les personnes interrogées sont favora-bles à ce que les courses continuent à s’effectuer en bus et sont critiques par rapport à l’introduction de trains de nuit. Les associations CITraP, Pro Bahn et CITraP Haute-Argovie envisageraient un recours ciblé aux RER de nuit.

– L’extension de l’offre de nuit de fin de semaine à d’autres soirs n’est pas considérée comme un besoin. Le bien-fondé de l’offre de nuit proposée dans la nuit de jeudi à vendredi sur certaines li-gnes est remis en question à différentes reprises. Les entreprises de transport de la région bernoise observent une aug-mentation croissante du besoin d’avancer le début du service le matin (pour assurer les correspondances avec les départs à 5 h 30 du trafic longue dis-tance).

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4 Weiteres Vorgehen Der Bericht und die Fachkonsultation zei-gen auf, dass das gut funktionierende Mo-dell der Nachtliniengesellschaft ("Moonli-ner") im Kanton Bern grundsätzlich beibe-halten werden soll. Gründe dafür sind, dass das Angebot der Nachtliniengesell-schaft als flexibel und bedürfnisgerecht an-geschaut wird. Abstimmung und Koordina-tion funktionieren auch hinsichtlich dem Fahrplanangebot, der Tarifgestaltung und der Kommunikation sowie dem Marketing sehr gut. Die Anwendung der bestehen-den, eigenständigen Tarife findet eine grosse Zustimmung, auf gezielte Vergüns-tigungen durch den Kanton Bern soll dem-nach verzichtet werden. Ein Handlungsbedarf besteht demgegen-über in der Beschränkung des Kantons, "in der Regel" keine Angebote nach Mitter-nacht zu bestellen. Die Aufhebung oder Anpassung der entsprechenden Bestim-mung in der Angebotsverordnung wird von den Mitwirkenden unterstützt. Damit kön-nen zwei Ziele erreicht werden: - Die Legalisierung von bestehenden An-

geboten (z.T. bestellt der Kanton Bern heute bereits einzelne Angebote nach Mitternacht, dies als "Ausnahme der Regel")

- Die zukünftige Erweiterung von beste-henden Spätangeboten

Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat vor, anlässlich der vorgesehenen An-passung des laufenden Angebotsbe-schlusses 2010-13 eine Anpassung der Angebotsverordnung zu verlangen. Dem-nach wäre die Bestimmung wie folgt zu ändern: "Kurse, welche vor 05.30 Uhr am Bestim-mungsort ankommen oder diesen Ort nach 24.00 Uhr nach 01.00 Uhr verlassen, wer-den vom Kanton in der Regel weder be-stellt noch abgegolten."

4 Etape suivante Le rapport et la consultation technique montrent que le modèle de la société de transport qui assure les lignes de nuit dans le canton de Berne (Moonliner) a fait ses preuves et doit en principe être maintenu. L’offre de la société est considérée comme flexible et adaptée aux besoins. L’harmonisation et la coordination du point de vue de l’offre horaire, des tarifs, de la communication et du marketing est égale-ment très bonne. Les tarifs pratiqués trou-vent des échos favorables et il serait donc possible de renoncer aux tarifs préféren-tiels ciblés que souhaitait accorder le can-ton de Berne. En revanche, une intervention est néces-saire en ce qui concerne les limites posées au canton, qui ne doit "en règle générale" pas commander d’offre après minuit. Les milieux concernés apportent leur soutien à l’abrogation ou à la modification de la dis-position concernée dans l’ordonnance du 10 septembre 1997 sur l’offre de transports publics (OOT). Deux objectifs pourraient ainsi être at-teints :

- Légaliser les offres existantes (le canton de Berne fait exception à la règle et commande déjà des offres après minuit)

- Etendre les offres de courses tardi-ves

Le Conseil-exécutif propose au Grand Conseil de demander une modification de l’OOT dans le cadre de l’adaptation pro-chaine de l’arrêté sur l’offre 2010 – 2013 actuellement en vigueur. La disposition se présenterait comme suit : "Les courses qui arrivent au lieu de desti-nation avant 05 h 30 et celles qui quittent ce lieu après 01 h 00 ne seront, en règle générale, ni commandées ni indemnisées par le canton.“

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Im Gegensatz zu einer ersatzlosen Aufhe-bung der Bestimmung ist damit sicherge-stellt, dass keine erhebliche Konkurrenzie-rung bestehender Nachtangebote eintritt. Durch den Verzicht auf die Bestel-lung/Finanzierung von Angeboten in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 5.30 Uhr ist auch sichergestellt, dass die heute gut funktionierenden Anreizsysteme (Erträge und Defizitgarantien der Gemeinden) wei-terhin zum Tragen kommen. Mit einer Anpassung der Bestimmung der Angebotsverordnung geht noch keine Be-stellung eines verlängerten Spätangebotes einher. Dies kann in der laufenden Dauer des Angebotsbeschlusses 2010-13 nicht finanziert werden. Auch braucht es eine vorgängige Priorisierung nach Teilräumen und Linientypen. Allenfalls kann eine Aus-dehnung der Betriebszeiten auf die Lauf-zeit des Angebotsbeschlusses 2014-17 ins Auge gefasst werden. Ein besonderes Augenmerk verdient die Koordination der Angebote und Tarife von Nachtlinien über die Kantonsgrenzen hin-weg. Dies ist in erster Linie eine Aufgabe der beteiligten Transportunternehmungen sowie der allenfalls involvierten Tarifver-bünde. Eine Gleichbehandlung aller Linien durch den Kanton Bern ist zwingend. Eine fachliche Unterstützung kann auch über die regionalen Verkehrskonferenzen erfolgen. Im Hinblick auf eine mittel- bis längerfristi-ge mögliche Annäherung der eingeständi-gen Moonliner-Tarife an die Tagestarif-strukturen ist die Weiterentwicklung der Tarifverbünde eine wichtige Aufgabe (Ent-wicklung zu integralen Verbünden zu grös-seren Gebietseinheiten). Dabei sind die Ziele des Projektes "zukünftiges Preissys-tem Schweiz" ebenfalls von Bedeutung.

Contrairement à l’abrogation pure et simple de la disposition, cette solution a l’avantage d’éviter trop de concurrence avec l’offre de nuit existante. Renoncer à commander et à financer des offres entre 01 h 00 et 05 h 30 permet aussi de conti-nuer à garantir le bon fonctionnement des systèmes d’incitation actuels (recettes et garanties de déficit des communes). Modification de l’OOT ne va pas forcément de pair avec commande d’offre tardive pro-longée. Aucun financement n’est possible pour la période sur laquelle porte l’arrêté sur l’offre 2010 – 2013. Il faut également fixer préalablement des priorités en fonc-tion des régions et des types de lignes. Une prolongation du service peut éventuel-lement être envisagée dans le cadre de l’arrêté sur l’offre 2014 – 2017. La coordination des offres et tarifs sur les lignes de nuit à cheval sur plusieurs can-tons mérite une attention particulière. La tâche incombe en premier lieu aux entre-prises de transport et aux communautés tarifaires concernées. Le canton doit pour sa part réserver le même traitement à tou-tes les lignes. La tâche peut également être réalisée avec le soutien spécialisé des conférences régionales des transports. Dans l’optique d’une éventuelle adaptation à moyen et à long terme des tarifs Moonli-ner aux structures tarifaires de l’offre de jour, le développement des communautés tarifaires (qui vise la création de commu-nautés acceptant abonnements et billets et portant sur de plus grandes unités territo-riales), tout comme les objectifs du projet Futur système des prix TP pour la Suisse, sont d’une importance capitale.

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5 Beantwortung der Stellungnahmen im Einzelnen Réponse aux prises de position

5.0 Allgemeine Bemerkungen Remarques générales

Regionale Verkehrskonferenzen

Kernaussagen Antworten des AöV.

RVK 3 (Emmental)

Der ausführliche und gut aufgebaute Bericht ist aus unserer Sicht eine gute Grundlage, um die gestellten Fragen zu beantworten.

Wird zur Kenntnis genommen.

RK Bern-Mittelland, Kommission Verkehr

Die RKBM erachtet den gut strukturierten und ausführlichen Bericht als gute Grundlage zur Beantwortung der gestellten Fragen.

Wird zur Kenntnis genommen.

RK Oberland-Ost, Kommission öV

Als Region, welche im Dezember 2008 einen Versuchsbetrieb mit Nachtbusangebot gestartet hat, ist uns dieses Thema sehr präsent. Insofern erachten wir den vorgelegten Bericht mit seinen ausführli-chen Darstellungen der heutigen Situation im Kanton Bern und in der übrigen Schweiz als wertvolle Grundlage.

Wird zur Kenntnis genommen.

Betroffene Nachbarkantone

Kernaussagen Antworten des AöV

République et Canton du Jura, Service des transports et de l’énergie

Le sujet est d’importance et les recommandations et/ou intentions que formulent le rapport commandé par le canton de Berne concernent très directement le canton du Jura dans la mesure où :

1. nous avons fait l’expérience d’une mise en place d’un sys-tème de transports de nuit à l’échelle du canton depuis dé-cembre 2006, et ce comme relevé dans le rapport. Ce sys-tème est particulier dans la mesure où les commanditaires sont à la fois le canton du Jura et l’Association du noctam-bus jurassien (ANJ)

2. la ligne du Moonliner dessert l’axe Bienne – Delémont. Le canton du Jura participe financièrement à ce service pour la partie jurassienne et en contrepartie les conditions tari-faires fixées par l’ANJ s’appliquent également sur le tron-çon Courrendlin – Delémont de cette ligne. Ces conditions concernent directement la Communauté tarifaire juras-sienne (abonnement vagabond).

Il en est pris connaissance.

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3. l’ANJ organise les dessertes par bus de nuit sur le territoire bernois entre Tavannes et Tramelan et que les tarifs et conditions fixées par l’ANJ s’y appliquent déjà. Cette des-serte est donc hors du domaine d’acitivités de Moonliner même si elle concerne une partie du territoire du canton de Berne.

République et Canton de Neuchâtel, Office cantonal des transports

La problématique du transport public nocturne est également régu-lièrement évoquée dans les débats politiques de notre Canton. Avant d'entamer directement réponse à vos questions dans le ca-dre de la consultation, nous apportons ci-dessous nos spécificités cantonales actuelles, sachant que nous sommes vivement intéres-sés à connaître les résultats de la consultation et des mesures que prendra le Canton de Berne pour le développement du trafic noc-turne.

Au même titre que le Canton de Berne, le Canton de Neuchâtel ne gère pas les offres nocturnes sur son territoire, par contre, aucune disposition légale ne nous empêche d'y contribuer financièrement. Dans le bas du Canton, l'association Noctambus est responsable de l'offre nocturne entre Neuchâtel et son agglomération, y compris le Val-de-Ruz. Le Canton fait partie de cette association et participe à raison de 20% aux déficits, le solde étant à charge des commu-nes. Les abonnements de la communauté tarifaire Onde Verte ne sont pas reconnus, la vente de billets Noctambus est cependant possible via les automates de la Place Pury à Neuchâtel. Le titre de transport est de 7 francs par course, un carnet 6 courses pour 35 francs est également proposé.

En ville de La Chaux-de-Fonds, l'entreprise TRN a mis en place le mobinight avec des départs fixes du centre-ville en direction des arrêts du réseau urbain de la Ville, moyennant réservation. Le Can-ton n'indemnise pas cette offre. Le prix du billet est fixé à 4 francs.

Les Villes de Neuchâtel, du Locle et de La Chaux-de-Fonds étu-dient actuellement le développement d'une offre bus nocturne entre les 3 villes avec également un prix fixe sans reconnaissance des abonnements Onde Verte.

Au vu des disparités actuelles entre région, l'office des transports est favorable au développement d'une offre nocturne commandé par le Canton selon un processus similaire au trafic urbain ou au trafic régional. L'idée étant ensuite de reconnaître les abonnements généraux ou Onde Verte en donnant droit à un prix réduit pour l'of-fre nocturne.

Il en est pris connaissance.

Le canton de Berne dispose dé-jà d’une offre de nuit homogène avec Moonliner. La situation ini-tiale est donc différente de celle du canton de Neuchâtel.

Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn

Im Kanton Solothurn verkehren Nachtlinien des Moonliners (Bern und Solothurn), des TNW-Nachtnetzes und des Staarliners (Ag-glomeration Aarau). Zum kommenden Fahrplanwechsel wird das Nachtnetz "Nachtwelle" in den Räumen Olten Gösgen Gäu und Thal eingeführt. Die Bestellung und Finanzierung der Nachtange-bote obliegt im Kanton Solothurn den bedienten Gemeinden. Das Amt für Verkehr und Tiefbau übernimmt aber seit kurzem die Pla-nung und die Koordination der Angebote.

Wird zur Kenntnis genommen

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Amtsstellen (Bund und Kanton)

Kernaussagen Antworten des AöV

Bundesamt für Verkehr, Sektion Personenverkehr

Das BAV verfolgt das Ziel, die sich verändernden Mobilitätsbedürf-nisse vorausschauend zu beachten. Wie Sie in Ihrem Bericht aus-führen, war in den letzten Jahren eine Veränderung der Gewohn-heiten der Bevölkerung hinsichtlich der Mobilitätsbedürfnisse ins-besondere an den Wochenenden festzustellen. Das BAV unter-stützt deshalb die teilweise neu entstandenen Nachtangebote an den Wochenenden. In einzelnen Regionen bestellt und finanziert das BAV solche Angebote seit geraumer Zeit mit. Nach unserer Ansicht nach handelt es sich bei den Nachtangeboten ausserhalb der Feinerschliessung von Ortschaften zumeist um Regionalver-kehr.

Wir erachten diese Nachtangebote als ideale Ergänzung zum Ta-gesangebot. Voraussetzung ist jedoch, dass eine grösstmögliche Abstimmung zwischen Tages- und Nachtangebot besteht, insbe-sondere im Tarifbereich. So soll für die Hinfahrt mit dem „ordentli-chen Tagesangebot“ und die Rückfahrt mit dem Nachtangebot ein einheitlicher Fahrausweis gelöst werden können. Demzufolge be-steht die Praxis des BAV, Nachtangebote nur dann mitzubestellen, wenn eine tarifliche Integration in die ordentlichen öV-Angebote besteht. Nachtangebote mit eigenständigem Tarif (Pauschalen) ohne Anerkennung der ordentlichen Fahrausweise sind deshalb grundsätzlich von einer Mitbestellung des BAV ausgeschlossen.

Wir unterstützen die Möglichkeit, dass der Kanton Bern die Nacht-angebote bestellt. Wir sind unter den vorgenannten Bedingungen auch bereit, uns im Rahmen der Bestellung des regionalen Perso-nenverkehrs an der Bestellung und Finanzierung der Nachtangebo-te im Kanton Bern zu beteiligen. Kurzfristig wird aufgrund der mo-mentanen finanziellen Rahmenbedingungen eine Erhöhung der Kantonsquote jedoch nicht möglich sein, mittelfristig wäre eine ef-fektive Mitfinanzierung des Bundes aber durchaus denkbar.

Die generelle Absicht zur Unter-stützung von Angeboten unab-hängig der Tageszeit wird mit Interesse zur Kenntnis genom-men.

Diese Ansicht ist verständlich, hätte im Kanton Bern aber er-hebliche Einnahmenausfälle zur Folge. Zudem bestehen im tari-farischen Bereich noch zahlrei-che organisatorische und tech-nische Hindernisse: Die Linien-führung der Nachtangebote weicht oftmals von der tagsüber geltenden Route ab (Probleme beim direkten Verkehr), zudem ist das Angebot des Moonliner Tarifverbund überschreitend.

Die Voraussetzungen, damit die Bedingungen des BAV erfüllt werden können, sind noch nicht gegeben. Die Entwicklung des Projektes "zukünftiges Preissys-tem Schweiz" ist in diesem Zu-sammenhang bedeutsam.

Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern

Der Bericht von Rapp Trans AG zur Überprüfung der Grundsatz-fragen zum Nachtangebot im Kanton Bern stellt eine solide und gut fundierte Basis dar.

Wir zur Kenntnis genommen

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Interessenverbände

Kernaussagen Antworten des AöV

Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr IGöV

Der vorliegende Bericht stellt eine gute und umfassende Analyse des heutigen Nachtangebots im Kanton Bern dar. Dank der detail-lierten Fallstudien im Anhang lässt sich dieses Angebot sehr gut mit weiteren Nachtangeboten in der Schweiz vergleichen, so dass der Leser einen breiten Überblick über verschiedene Nachtangebo-te der Schweiz erhält.

Ausgangslage für den umfangreichen Bericht waren offenbar zwei parlamentarische Vorstösse im Grossen Rat: Motion bzw. Postulat Masshardt (2006) und Motion Rhyn/Hänni (2008). Diese beiden Vorstösse werden vom Bericht unserer Meinung nach nur ungenü-gend beantwortet:

1. Die Motion/Postulat Masshardt fordert eine Akzeptanz des Ju-gend-Abonnements "Gleis 7" auf dem ganzen öV-Netz im Kan-ton Bern. In seiner Antwort lehnt der Regierungsrat das Ansin-nen aus verschiedenen Gründen ab, verspricht aber eine Über-prüfung des Tarif- und Fahrplanangebots im Nachtverkehr. Der nun vorliegende Bericht geht jedoch nur auf Tariferleichterun-gen im Nachtverkehr ein. Über einen Angebotsausbau ist darin kaum etwas zu finden.

2. Die Motion Rhyn/Hänni fordert die Anpassung des Artikels 5 der Angebotsverordnung, um mit Spätkursen Anschlüsse vom Fernverkehr in die Regionen und in den Städten anzubieten. Der nun vorliegende Bericht empfiehlt zwar die Anpassung von Art. 5 und erachtet die Verlängerung des Spätangebots bis 0.45 Uhr als "wünschenswert". Konkrete Aussagen zu den Folgen daraus (auf Finanzen und Moonliner) werden aber nicht ge-macht. Wir äussern uns zu diesem Punkt in unserer Antwort zu Frage 2 untenstehend.

Wird zur Kenntnis genommen.

Das Fahrplanangebot hat sich seit 2006 erfreulicherweise ohne Zutun des Kantons von der Re-gion Bern auf den ganzen Kan-ton ausgebreitet. Die Vorausset-zung ist somit nicht mehr diesel-be. Entsprechend kommt der Bericht zum Schluss, dass der Kanton Bern heute - auch im schweizerischen Vergleich - über ein zeitlich und räumlich gut ausgebautes Nachtangebot verfügt. Ein vom Kanton bestell-ter Angebotsausbau setzt eine andere Organisationsstruktur im Nachtverkehr voraus (Kanton als Besteller). Diese Fragen müssen vorgängig geklärt sein, was mit dem vorliegenden Be-richt erfüllt wurde.

Auf die finanziellen Folgen geht der Bericht auf S. 12 ein. Die Konkurrenzierung des Moonliners wird im Bericht auf S. 11 aufgeführt. Der Bericht geht davon aus, dass eine Lü-cke von min. 30 Minuten zwi-schen Spätangebot und Nachtli-nien ausreichend ist. Dies ist allerdings eine Annahme.

Pro Bahn Schweiz, Sekt. Espace Mittelland

Grundsätzlich spricht eine Erhöhung der nächtlichen Verkehrssi-cherheit sehr für das Betreiben eines Nachtnetzes.

Wird zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen

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Transportunternehmungen

Kernaussagen Antworten des AöV

BLS AG

Wir sind mit dem Inhalt und den daraus gezogenen Schlussfolge-rungen und Empfehlungen gemäss Ziffer 10 grundsätzlich einver-standen.

Wird zur Kenntnis genommen.

Chemins de fer du Jura

Les transports nocturnes offrent une extension du réseau et des dessertes du trafic régional. De ce fait, ils ne devraient pas être traités autrement que les offres de transport du trafic de jour. Une adaptation de la législation dans ce sens est souhaitée.

Cette demande nocturne répond à une évolution de la société et nous supposons que la demande ira croissante ces prochaines années et décennies. De ce fait, l'offre de transport nocturne devra tôt ou tard faire partie de l'offre de base commandée par les pou-voirs publics sous forme d'une extension horaire de l'offre TRV de jour. Aussi, les tarifs appliqués sur cette offre étendue doivent être plus onéreux que ceux pratiqués sur l'offre en journée.

Les titres de transport de l'offre du service direct ou autre ne sont en principe pas valables pour les transports nocturnes. À notre avis, il serait souhaitable que tous les titres de transport normale-ment valables sur l'offre de jour le soient également pour l'offre nocturne. Un supplément de prix peut être envisagé, comme cela se fait ailleurs par exemple à Zurich (ZVV). Les questions liées à la répartition des recettes du TRV et la distribution des surtaxes doi-vent être étudiée, mais l'exemple zurichois peut indiquer un che-min.

Il en est pris connaissance.

C’est également l’avis de l’OFT, cependant la perte de revenus est importante.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen

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5.1 Frage 1 ("Wie stehen Sie der im Bericht empfohlenen Anpassung der An-gebotsverordnung gegenüber, um dem Kanton Bern die gesetzliche Mög-lichkeit zu geben, Angebote zwischen Mitternacht und 5.30 Uhr zu bestel-len/finanzieren?") Question 1 ("Quel est votre point de vue sur la modification de l’ordonnance sur l'offre de transports publics [OOT] recommandée dans le rapport afin de doter le canton d’une base légale lui permettant de commander et de financer une offre entre 00 h 00 et 05 h 30 ?")

Regionale Verkehrskonferenzen

Kernaussagen Antworten des AöV.

RVK 1 (Biel – Seeland – Berner Jura)

Das heutige System bez. Nachtangebot funktioniert grundsätzlich gut, die Bestellung durch die Gemeinden ist zwar bisweilen müh-sam, hat aber auch ihre guten Seiten. Eine Neuregelung mit dem Kanton als Besteller von Nachtangeboten erscheint deshalb vor-derhand nicht opportun.

Eine Anpassung der AGV in obgenanntem Sinn ist dennoch denk-bar, da es um eine Kann- und nicht um eine Muss-Formulierung handelt. Angesichts der aktuellen Finanzprobleme und der Ankün-digung von Abstrichen im Grundangebot erscheint es allerdings unvorstellbar, dass der Kanton in nächster Zeit neue Ausgaben im Bereich Nachtangebot tätigt.

Die Einschätzung wird geteilt.

RVK 2 (Oberaargau)

Positiv.

Wird zur Kenntnis genommen.

RVK 3 (Emmental)

Die Anpassung der Angebotsverordnung ist aus unserer Sicht nachvollziehbar und begrüssenswert. Somit werden die gesetzli-chen Grundlagen für die Verlängerung des Spätangebotes ge-schaffen, was aufgrund der veränderten Mobilitätsbedürfnissen zeitgemäss ist. Zudem erhält der Kanton dadurch die Möglichkeit, auch auf künftige Änderungen des Fahrgastverhaltens zu reagie-ren.

Wird zur Kenntnis genommen.

RK Bern-Mittelland, Kommission Verkehr

Die RKBM ist der Ansicht, dass auf Grund der veränderten Mobili-tätsbedürfnisse eine Anpassung (oder Aufhebung) von Artikel 5 der Angebotsverordnung angebracht ist.

Wird zur Kenntnis genommen.

RVK 5 (Oberland West)

Die empfohlene Anpassung der Angebotsverordnung zur Bestel-lung und Finanzierung von Angeboten zwischen Mitternacht und 5:30 Uhr wird von der RVK 5 begrüsst. Die Anpassung schafft den nötigen Spielraum für eine mögliche Bestellung von Spät- oder Nachtangeboten, allenfalls auch im Orts- und Regionalverkehr.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung ist dieser Spielraum bis 01.00 anstatt 24.00 Uhr vorhan-den.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Wie stehen Sie der im Bericht empfohlenen Anpassung der Angebotsverordnung gegenüber, um dem Kanton Bern die gesetzli-che Möglichkeit zu geben, Angebote zwischen Mitternacht und 5.30 Uhr zu bestellen/finanzieren?"

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RK Oberland-Ost, Kommission öV

Wir begrüssen die Anpassung der kantonalen Angebotsverord-nung, damit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verlänge-rung des Spätangebots geschaffen werden. Die bisherigen ÖV-Angebote nach 24 Uhr in die beiden autofreien Orte Wengen und Mürren in unserer Region erhalten somit eine rechtliche Grundlage und müssen nicht mehr wie bisher mit einer Ausnahmeregelung begründet werden.

Zudem erhält der Kanton mit der vorgesehenen Anpassung die Möglichkeit, auf künftige Veränderungen des Fahrgastverhaltens reagieren zu können. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist jeweils fallweise zu prüfen (nach Teilräumen, Linienkategorien).

Mit der vorgesehenen Anpas-sung ist dies der Fall.

Betroffene Nachbarkantone

Kernaussagen Antworten des AöV

Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn

Bei der Mehrheit der Nachbarkantone (AG, BS, BL) besteht die ge-setzliche Möglichkeit, Nachtangebote zu bestellen und zu finanzie-ren. Im Kanton Solothurn lässt die Rechtslage eine Mitbestellung und -finanzierung durch den Kanton allerdings nicht zu.

Unsere bisherigen Erfahrungen mit dem Moonliner, dem TNW-Nachtnetz und dem Staarliner zeigen, dass es für das Betreiben interkantonaler Nachtlinien zwar nicht ganz optimal ist, wenn je-weils unterschiedliche Institutionen (Kanton/Gemeinden) für die Nachtnetze zuständig sind, aber dass wir dennoch für die Kantons-grenzen überschreitenden Nachtlinien jeweils gute Lösungen ge-funden haben.

Wenn auch im Kanton Bern die Bestellung und Abgeltung von Nachtangeboten zur kantonalen Aufgabe wird, werden wir auch hier im Rahmen unserer Möglichkeiten Hand bieten, gemeinsam gute Lösungen umzusetzen.

Wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der Resultate der Fachkonsultation ist dies nicht vorgesehen.

Amtsstellen (Bund und Kanton)

Kernaussagen Antworten des AöV

Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern

Die Anpassung der Angebotsverordnung in Bezug auf die gesetzli-che Möglichkeit, Angebote zwischen Mitternacht und 5.30 Uhr zu bestellen, respektive zu finanzieren, stellt aus unserer Sicht den logischen Nachvollzug des geänderten Konsum-, respektive Aus-gehverhaltens dar. Wir befürworten daher die vorgeschlagene An-passung von Art. 5 der Angebotsverordnung.

Wird zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Wie stehen Sie der im Bericht empfohlenen Anpassung der Angebotsverordnung gegenüber, um dem Kanton Bern die gesetzli-che Möglichkeit zu geben, Angebote zwischen Mitternacht und 5.30 Uhr zu bestellen/finanzieren?"

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Direktion BVE / Abt. Gesamtmobilität

Wir stimmen der Anpassung der Angebotsverordnung zu, um dem Kanton Bern die gesetzliche Möglichkeit zu geben, Angebote zwi-schen Mitternacht und 5:30 Uhr zu bestellen. Dies erlaubt, das Angebot den sich wandelnden Mobilitätsbedürf-nissen der Bevölkerung anzupassen. Von dieser Möglichkeit sollte aber gezielt, dort wo es nötig ist, Gebrauch gemacht werden, es geht nicht darum, die Angebotssubventionen flächendeckend aus-zudehnen. Von einem Ausbau der Spät- und Nachtangebote profitieren die Agglomerationen stärker als die Randregionen, dementsprechend hat ein solcher Ausbau Auswirkungen auf die Verteilung der Mittel. Daher ist auch die politische Dimension zu berücksichtigen.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung ist dieser Spielraum bis 01.00 anstatt 24.00 Uhr vorhan-den.

Interessenverbände

Kernaussagen Antworten des AöV

Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr IGöV

Wir finden die Anpassung der Angebotsverordnung überfällig. Ei-nerseits aus gesellschaftlichen Gründen (verändertes Ausgehver-halten), andererseits aus rechtlichen Gründen: Bereits seit mehre-ren Jahren finanziert der Kanton öV-Abfahrten nach Mitternacht (z.B. S-Bahn, Tram und Bus Bern ab ca. 00.15 Uhr). Dieser Zu-stand muss unserer Meinung nach "Iegalisiert" werden.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung ist dies der Fall.

Pro Bahn Schweiz, Sekt. Espace Mittelland

Die Änderung der gesetzlichen Grundlage punkto Bestellzeit finden wir sehr sinnvoll. So erweitert sich der Spielraum für angemessene Lösungen. (vgl. Frage 8)

Mit der vorgesehenen Anpas-sung ist dieser Spielraum bis 01.00 anstatt 24.00 Uhr vorhan-den.

IG öffentlicher Verkehr Oberaargau

Wir begrüssen, dass dem Kanton Bern die Möglichkeit gegeben werden soll, Angebote zwischen Mitternacht und 05.30 Uhr zu bestellen und entsprechend zu finanzieren. Das Leben der Men-schen verändert sich laufend Richtung 24-Stunden-Gesellschaft. Der öffentliche Verkehr muss hier mithalten und mindestens bis ein Uhr morgens Angebote zur Verfügung stellen. Gerade die periphe-ren Regionen sollen von entsprechenden Anschlusszügen profitie-ren können.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung ist dieser Spielraum bis 01.00 anstatt 24.00 Uhr vorhan-den.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Wie stehen Sie der im Bericht empfohlenen Anpassung der Angebotsverordnung gegenüber, um dem Kanton Bern die gesetzli-che Möglichkeit zu geben, Angebote zwischen Mitternacht und 5.30 Uhr zu bestellen/finanzieren?"

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Transportunternehmungen

Kernaussagen Antworten des AöV

ASM

Wir können die im Bericht empfohlene Anpassung der Angebots-verordnung nachvollziehen, da sie eine rasche und flexible Reakti-on auf Veränderungen des Fahrgastverhaltens erlaubt. Anderer-seits sehen wir in einer solchen Anpassung auch Gefahren: Es ist aus unserer Sicht denkbar, dass die Gemeinden aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage ihre Defizitgarantie in Frage stellen werden - der Druck auf den Besteller, die ungedeckten Kosten des Nacht-angebots zu tragen, dürfte sicherlich zunehmen.

Mit der vorgesehenen Be-schränkung der Bestellmöglich-keiten des Kantons bis 01.00 (anstatt 05:30 Uhr) wird diesem Aspekt Rechnung getragen.

Autoverkehr Grindelwald AG

Den Einsatz von Kantonsmitteln zur Finanzierung eines Nachtan-gebots erachten wir als nicht sinnvoll.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung der Bestimmung bis 01.00 anstatt 24.00 Uhr wird dies wei-terhin nicht möglich sein.

Bernmobil

BERNMOBIL begrüsst die aufgeführte Anpassung der Angebots-verordnung. Damit kann künftig flexibler auf die Veränderungen des Fahrgastverhaltens reagiert werden. Auf dem Netz von BERNMOBIL stehen dabei die Anschlussbeziehungen mit den ers-ten und letzten Abfahrten bzw. Ankünften des Fernverkehrs und der S-Bahnen im Vordergrund.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung ist dieser Spielraum bis 01.00 anstatt 24.00 Uhr vorhan-den. Am Morgen ergibt sich da-mit jedoch keine Änderung.

BLS AG

Wir unterstützen eine Anpassung der Gesetzesgrundlagen, umso mehr heute bereits Angebote nach Mitternacht (Ietzte Abfahrten S-Bahn ab Bern) bestellt werden. Damit hat der Kanton auch die Möglichkeit, besser auf veränderte Bedürfnisse reagieren zu kön-nen, ohne dass dadurch eine zwingende Verpflichtung für die Be-stellung von Nachtangeboten besteht.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung ist dieser Spielraum bis 01.00 anstatt 24.00 Uhr vorhan-den.

Chemins de fer du Jura

Nous sommes plutôt favorables à une adaptation de l'ordonnance. Toutefois, les questions intercantonales doivent faire l'objet d'une analyse de fond avec les autres offres des cantons voisins. Notre position géographique sur trois cantons démontre le besoin d'une entente intercantonale.

Il en est pris connaissance.

Nachtliniengesellschaft NLG (Moonliner)

Die Nachtliniengesellschaft begrüsst die Anpassung der Angebots-verordnung. Damit kann der Kanton als Besteller des regionalen Personenverkehrs künftig flexibler auf die Veränderungen des Fahrgastverhaltens reagieren (Stichwort 24-Stunden-Gesellschaft). Allerdings besteht die Gefahr, dass nach einer Anpassung der An-gebotsverordnung der (politische) Druck auf den Besteller massiv steigt, neu die ungedeckten Kosten für das Nachtangebot zu tragen und dieses in alle Gebiete auszubauen. Ob die Bereitschaft der bedienten Gemeinden, die Defizitgarantie zu tragen, weiterhin vor-handen sein wird, kann zusätzlich in Frage gestellt werden.

Mit der vorgesehenen Be-schränkung der Bestellmöglich-keiten des Kantons bis 01.00 (anstatt 05:30 Uhr) wird diesem Aspekt Rechnung getragen.

Page 20: Bericht Nachtangebot Kanton Bern - Auswertung der Mitwirkung · 2020-07-07 · RVK lehnen die Ausdehnung ab. Hin-gewiesen wird auf die Wichtigkeit der Transportkette (Sicherung der

Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Wie stehen Sie der im Bericht empfohlenen Anpassung der Angebotsverordnung gegenüber, um dem Kanton Bern die gesetzli-che Möglichkeit zu geben, Angebote zwischen Mitternacht und 5.30 Uhr zu bestellen/finanzieren?"

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BOB (Jungfraubahnen AG)

Für die Finanzierung von Nachtangeboten sollte nicht eine Uhrzeit, sondern die Transportkette massgebend sein. Anschlüsse ab dem Fernverkehr nach peripher gelegenen Regionen und Gemeinden sollten durch den Kanton bestellt und abgegolten werden können. Zum Beispiel bestehen bereits heute Freitag- und Samstagnacht Verbindungen ab Bern (ab 23.08) via Interlaken Ost (ab 0.10) nach Grindelwald, Lauterbrunnen-Wengen und Mürren. Zudem werden die Vertreter des Kantons keine Angebote bestellen, welche die Nachfrage nicht rechtfertigt. Aus diesen Gründen halten wir eine zeitliche Einschränkung für nicht notwendig.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung der Bestimmung bis 01.00 anstatt 24.00 Uhr werden diese bestehenden Angebote legali-siert.

RBS/BSU

Wir begrüssen diese Anpassung der Angebotsverordnung grund-sätzlich, da der Kanton so künftig flexibler auf die gesellschaftlichen Mobilitätsbedürfnisse reagieren kann. Dabei ist zu bemerken, dass eine derartige Ausweitung kontrolliert und begründet erfolgen sollte und die sich daraus ergebenden (finanziellen) Konsequenzen je-weils immer separat in die Entscheidfindung einzubeziehen ist.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

STI

Grundsätzlich begrüssen wir die Anpassung der Angebotsverord-nung an das veränderte Fahrgastverhalten. In Anbetracht der knappen finanziellen Mittel ist darauf zu achten, dass die Finanzie-rung des bestehenden Angebotes nicht gefährdet wird.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Verkehrbetriebe Biel

Als Transportunternehmung des Nahverkehrs begrüssen wir insbe-sondere die mit der vorgesehenen Anpassung der Angebotsver-ordnung eingehende Möglichkeit der verbesserten und gesetzkon-formen Sicherstellung von Anschlüssen an die Früh- und Spätzüge.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung ist dieser Spielraum bis 01.00 anstatt 24.00 Uhr vorhan-den. Am Morgen ergibt sich da-mit jedoch keine Änderung.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen

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5.2 Frage 2 ("Soll der Kanton Bern die Verlängerung von [bestehenden] Spät-angeboten ins Auge fassen?") Question 2 ("Le canton de Berne doit-il envisager de prolonger l’offre [ac-tuelle] en soirée ?")

Regionale Verkehrskonferenzen

Kernaussagen Antworten des AöV.

RVK 1 (Biel – Seeland – Berner Jura)

Grundsätzlich eher nein. Die heutige Regelung erlaubt offenbar ein gewisses Mass an Flexibilität (z.B. letzte Abfahrten Bahn / Tram / Bus am Bahnhof Bern um 0.15 herum). Falls diese flexible Ausle-gung inskünftig nicht mehr möglich sein sollte, müsste die in der AGV gesetzte Limite für Spätangebote effektiv angepasst werden: Statt 24.00 Uhr könnte "0.15 Uhr mit Takt-begründeten Ausnah-men" verankert werden – nicht aber darüber hinaus; denn eine wei-tergehende zeitliche Ausdehnung des Grundangebots würde na-turgemäss neue Ansprüche auslösen und dadurch der öffentlichen Hand erhebliche Mehrkosten bescheren. Zudem würden die heuti-gen ersten Moonliner-Angebote (Abfahrten Biel 1.00, Bern 1.15 etc) konkurrenziert resp. kannibalisiert.

Gut begründbare Ausnahmen wie die letzte Abfahrt Biel 0.50 nach Delémont in den Nächten Fr/Sa und Sa/So sollten allerdings auch im Regionalverkehr möglich bleiben (Grenchenbergtunnel verkürzt die Route und damit die Fahrzeit gegenüber der Strasse um ein Vielfaches). Dass dadurch gleich wie beim nachmitternächtlichen Fernverkehr eine tarifarische Ungleichheit gegenüber dem Moonli-ner-Angebot entsteht, ist unschön, aber kaum zu verhindern.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung der Angebotsverordnung auf 01.00 Uhr wird diese Flexibi-lität erreicht und bestehende Ausnahmen werden legalisiert. Eine grundsätzliche Ausdeh-nung des Spätangebots bis 01.00 Uhr ist gegenwärtig nicht vorgesehen.

RVK 2 (Oberaargau)

Nein.

Wird zur Kenntnis genommen.

RVK 3 (Emmental)

Die Verlängerung des Spätangebots um rund 30 Minuten (bis zirka 00.45 Uhr) erachten wir grundsätzlich als wünschenswert. Sofern es einem echten Kundenbedürfnis entspricht. Vor allem die Ab-nahme der letzten Fernverkehrsverbindungen erachten wir als sinnvoll. Zudem könnte durch diese Verlängerung die Angebotslü-cke vom letzten Spätangebot zum ersten Nachtangebot verkleinert werden.

Aufgrund der angekündigten Sparmassnahmen von Bund und Kan-ton im öffentlichen Verkehr halten wir jedoch fest, dass die Verlän-gerung der Spätangebote für uns nicht oberste Priorität hat. Den Erhalt des heute bestehenden Angebots gewichten wir deshalb klar höher als die Verlängerung der Spätangebote.

Wird zur Kenntnis genommen. Allerdings darf die Angebotslü-cke zum ersten Nachtangebot auch nicht zu klein sein, solange unterschiedliche Tarife bestehen (Gefahr der Kannibalisierung).

Auch für künftige Angebotsver-änderungen werden die zu er-wartende Nachfrage und der Kostendeckungsgrad die rele-vanten Kriterien sein.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Soll der Kanton Bern die Verlängerung von (bestehenden) Nachtangeboten ins Auge fassen?"

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RK Bern-Mittelland, Kommission Verkehr

Eine Verlängerung des Spätangebots um ca. eine halbe Stunde bis 0.45 Uhr erachtet die RKBM als wünschenswert. Da eine solche Massnahme relativ hohe Kosten verursacht, müsste eine Umset-zung wohl in Etappen und nach differenzierter Prüfung erfolgen.

Angesichts der angekündigten Sparanstrengungen im öffentlichen Verkehr halten wir aber fest, dass der Erhalt des heutigen Ange-bots erste Priorität geniesst.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung der Angebotsverordnung auf 01.00 Uhr wird diese Flexibi-lität erreicht. Ein Ausbau ist in der Laufzeit des Angebotsbe-schlusses 2010-13 nicht vorge-sehen.

Auch für künftige Angebotsver-änderungen werden die zu er-wartende Nachfrage und der Kostendeckungsgrad die rele-vanten Kriterien sein.

RVK 5 (Oberland West)

Eine Verlängerung des Spätangebots um ca. ½ Std. bis 00:45 Uhr wäre aus tariflicher und fahrzeitlicher Sicht wünschenswert, jedoch nur unter der Voraussetzung tragbarer Kosten und keiner namhaf-ten Konkurrenzierung des Nachtangebotes. Falls eine Verlänge-rung des Spätangebots und die damit einhergehende Kostenstei-gerung einen Angebotsabbau während dem Tag (v.a. in Randregi-onen) nach sich ziehen würden, wäre auf einen Ausbau des Spät-angebotes zu verzichten.

Die Einschätzung wird geteilt. Auch für künftige Angebotsver-änderungen sollen die zu erwar-tende Nachfrage und der Kos-tendeckungsgrad die relevanten Kriterien sein.

RK Oberland-Ost, Kommission öV

Die Verlängerungen von bestehenden Spätangeboten erachten wir als sinnvoll, sofern sie einem tatsächlichen Kundenbedürfnis ent-sprechen. Wir erachten insbesondere die Abnahme der letzten Fernverkehrsverbindungen und von wichtigen Zubringern (Stadt-zentren, Flughafen) als prüfenswert. Zu beachten ist, dass durch eine Verlängerung des Spätangebots eine Kannibalisierung des bestehenden Nachtbusangebots (Moonliner) erfolgen kann. Dies sollte nicht dazu führen, dass das Moonliner-Angebot nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

Die Einschätzung wird geteilt. Bei zukünftigen Angebotsaus-dehnungen wird die mögliche Konkurrenzierung des Nachtan-gebots zu berücksichtigen sein.

Betroffene Nachbarkantone

Kernaussagen Antworten des AöV

Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn

Spätangebote, welche vor 01:00 Uhr am Quellpunkt abfahren, sind im Kanton Solothurn Bestandteil des Grundangebots. Wir begrüs-sen den Vorschlag, bestehende Spätangebote auszubauen. Wir denken hierbei insbesondere an ein zusätzliches Kurspaar des RBS Bern - Solothurn, Bern ab 0:41 Uhr, Solothurn ab 0:07 Uhr und Verschieben des heutigen Busses von 0:10 Uhr auf 0:40 Uhr. Auch die Ausdehnung der separaten Führung der S-Bahn-Linie S8 und des RE am Abend würden wir begrüssen. Diese Massnahmen müssen in unser Globalbudget und Mehrjah-resprogramm 2012 - 2013 aufgenommen werden und können nur umgesetzt werden, wenn die entsprechenden Mittel auch zur Ver-fugung stehen.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung der Angebotsverordnung ergeben sich im Kanton Bern ähnliche rechtliche Vorausset-zungen wie im Kanton Solo-thurn. Die Ausdehnung bestehender Spätangebote ist während der Laufzeit des Angebotsbeschlus-ses 2010-13 nicht vorgesehen.

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Amtsstellen (Bund und Kanton)

Kernaussagen Antworten des AöV

Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern

Gestützt auf den in der kantonalen Gesamtmobilitätsstrategie fest-gelegten Grundsatz "das richtige Verkehrsmittel am richtigen Ort" zu fördern, befürworten wir explizit das auf S. 12 des Schlussbe-richtes gezogene Fazit, dass grundsätzlich in regionalen Zentren eine Verlängerung des Spätangebotes wünschenswert ist. Diese regionalen Zentren erfüllen für ihr Umland Zentralitätsfunktionen und stellen wichtige Bezugsorte dar. Die Koppelung von Angebots-verbesserungen des öffentlichen Verkehrs an die von den Regio-nen und des Kantons festgelegte Zentralitätshierarchie macht aus raumplanerischer Sicht Sinn und ist in Zukunft noch verstärkt mit-einzubeziehen.

Wird zur Kenntnis genommen.

Direktion BVE / Abt. Gesamtmobilität

Bei den Spätangeboten sehen wir längerfristig durchaus einen ge-wissen Ausbaubedarf.

Wird zur Kenntnis genommen.

Interessenverbände

Kernaussagen Antworten des AöV

Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr IGöV

Wir sind der deutlichen Überzeugung, dass die Verlängerung von Spätangeboten einem Bedürfnis der öV-Kunden entspricht. Die letzten Fernverkehrszüge treffen heute um 1 Uhr morgens in Bern ein, in den Wochenendnächten sogar um 2 Uhr morgens. Aus Kundensicht ist deshalb eine Verlängerung der Spätangebote ab Bern täglich bis 01.10 Uhr morgens nötig. Denn die wenigsten Fahrgäste des Fernverkehrs, die jede Nacht um 1 Uhr morgens in Bern ankommen, wohnen in Fussdistanz zum Bahnhof Bern. Und die Moonliner fahren nur in drei von sieben Nächten.

Mit einem Angebotsausbau wird der Moonliner konkurrenziert. Bei einer Verlängerung des Spätangebots bis 00.45 Uhr wird der Moonliner Bern ab 01.15 Uhr weniger Fahrgäste haben. Bei einer Verlängerung bis 01.10 Uhr wird er seine erste Fahrt ab Bern (Bern ab 01.15 Uhr) einstellen müssen. Der Bericht äussert sich nicht zu den Konsequenzen dieser bzw. seiner Aussagen: - Welche Linien im Kanton Bern sollen bis 00.45 Uhr bzw. bis

01.10 Uhr verkehren, sämtliche Linien oder nur einige ausge-wählte Linien?

- Welches sind die finanziellen Folgen einer Verlängerung der Spätangebote?

- Welche Folgen muss der Moonliner tragen? Nebst den finanziel-len' Folgen werden sich hier sicher auch betriebliche und orga-nisatorische Fragen stellen.

Mit der vorgesehenen Anpas-sung der Angebotsverordnung wird eine höhere Flexibilität er-reicht. Die hohen Kosten rechtfertigen eine Verlängerung der Betriebs-zeit der Spätangebote bis nach 1 Uhr auf absehbare Zeit nicht.

Auf diese Frage wird im Bericht im Kapitel 7.4 eingegangen. Die differenzierte Prüfung (nach Teilräumen und Linienkatego-rien) wurde noch nicht vorge-nommen. Die Auswirkungen auf die Nachtangebote müssen da-bei berücksichtigt werden.

Pro Bahn Schweiz, Sekt. Espace Mittelland

Eine kantonale Förderung des Nachtangebotes ist gut, soll aber nicht auf Kosten des Tagesangebotes gehen. Anregungen, Vernet-zungen, Unterstützungen sind administrativ und mit Fachkenntnis vom Kanton zu koordinieren.

Wird zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Soll der Kanton Bern die Verlängerung von (bestehenden) Nachtangeboten ins Auge fassen?"

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VCS Schweiz, Sektion Bern

Eine Verlängerung des Spätangebotes zur Abnahme der Fernver-kehrszüge um 00:30 würden wir begrüssen. Dies kann oder sollte durchaus in Etappen erfolgen. Zuerst städtische Linien in Bern. In Thun und Biel müsste der Bedarf zuerst nachgewiesen werden.

Die Verlängerung des Spätangebots käme auch Orten ohne Stras-senanschluss zu Gute. Als Einsparung könnte der Moonliner bspw. auf das wenig kostendeckende Donnerstagangebot verzichten?

Die Einschätzung wird geteilt. Die differenzierte Prüfung (nach Teilräumen und Linienkatego-rien) wurde noch nicht vorge-nommen. Während des laufen-den Angebotsbeschlusses 2010-13 ist eine Verlängerung des Spätangebotes aber nicht mög-lich.

Ein Entscheid über das Don-nerstagsangebot des Moonliners ist Sache der Nachtliniengesell-schaft und der Gemeinden. Der Kanton kann damit keine Ein-sparung erzielen.

IG öffentlicher Verkehr Oberaargau

Ja, der Kanton Bern soll dies tun. Das Spätangebot an öV ent-spricht gerade bei der jungen Generation einem Bedürfnis. Mi dem neuen Alkoholgrenzwert haben die öV-Nachtangebote ein zusätzli-ches Argument. Das Nachtangebot führt deshalb auch zu sichere-ren Strassen.

Wird zur Kenntnis genommen.

Transportunternehmungen

Kernaussagen Antworten des AöV

ASM

Wir teilen die Sicht, dass die Verlängerung von bestehenden Spät-angeboten einem Kundenbedürfnis entspricht. Eine allfällige Ver-längerung des Spätangebotes sollte sich in einem ersten Schritt auf die nachfragestärksten öV-Linien im Kantonsgebiet konzentrieren und vor allem der Abnahme der Fernverkehrszüge dienen.

Sofern das Spätangebot bis gegen 1 Uhr morgens verlängert wür-de, könnte das bestehende Moonliner-Angebot darunter leiden (Kannibalisierung). Deshalb hätte eine wesentliche Ausdehnung des Spätangebots unmittelbar Folgen verschiedener Art für das Moonliner-Angebot.

Die Einschätzung wird geteilt. Die differenzierte Prüfung (nach Teilräumen und Linienkatego-rien) wurde noch nicht vorge-nommen.

Die Auswirkungen auf die Nachtangebote müssen dabei berücksichtigt werden.

Autoverkehr Grindelwald AG

Die bestehenden Spätangebote sind derzeit genügend.

Wird zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Soll der Kanton Bern die Verlängerung von (bestehenden) Nachtangeboten ins Auge fassen?"

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Bernmobil

BERNMOBIL teilt die Meinung, dass die Verlängerung des beste-henden Spätangebotes von Montag bis Sonntag um ca. eine halbe Stunde bis 00.45 Uhr wünschenswert ist. Dabei soll sich die Ver-längerung des Spätangebotes vor allem auf die zentrumsnahen und damit nachfragestarken öV-Linien konzentrieren.

Mittelfristig sollte aber eine Verlängerung um ca. eine Stunde bis 01.15 Uhr ins Auge gefasst werden. Damit könnten die Fernver-kehrsverbindungen, die täglich um Mitternacht beispielsweise in Zürich, Basel oder Lausanne abfahren und um ca. 1 Uhr in Bern eintreffen noch abgenommen werden.

Bei einer Verlängerung des bestehenden Spätangebotes müssten beim Nachtangebot (Moonliner) die heutigen Abfahrtszeiten über-prüft und allenfalls angepasst werden.

Die Einschätzung wird geteilt. Die differenzierte Prüfung (nach Teilräumen und Linienkatego-rien) wurde noch nicht vorge-nommen.

Die hohen Kosten rechtfertigen eine Verlängerung der Betriebs-zeit der Spätangebote bis nach 1 Uhr auf absehbare Zeit nicht.

Die Auswirkungen auf die Nachtangebote müssen berück-sichtigt werden.

Nachtliniengesellschaft NLG (Moonliner)

Die Nachtliniengesellschaft teilt die Meinung, dass die Verlänge-rung von bestehenden Spätangeboten (des Tagesangebots) einem Kundenbedürfnis entspricht. Denn die letzten Fernverkehrsverbin-dungen zwischen den grösseren Städten der Schweiz liegen heute nach Mitternacht. Die Verlängerung des Spätangebotes soll sich in einem ersten Schritt auf die nachfragestärksten öV-Linien im Kan-tonsgebiet konzentrieren und vor allem der Abnahme der Fernver-kehrszüge dienen. Sofern das Spätangebot bis gegen 1 Uhr mor-gens verlängert würde, könnte das bestehende Moonliner-Angebot darunter leiden (Kannibalisierung). Deshalb hätte eine wesentliche Ausdehnung des Spätangebots unmittelbar Folgen verschiedener Art für das Moonliner-Angebot.

Die differenzierte Prüfung (nach Teilräumen und Linienkatego-rien) wurde noch nicht vorge-nommen. Die Auswirkungen auf die Nachtangebote müssen berück-sichtigt werden.

BLS AG

Eine Verlängerung von Spätangeboten, wie im Bericht vorgeschla-gen bis ca 0.45 Uhr, macht nur dann Sinn, wenn es die Nachfrage rechtfertigt und dabei das gut funktionierende Nachtangebot des Moonliners oder anderer Nachtlinien nicht konkurrenziert wird. Hin-gegen unterstützen wir eine einheitliche Regelung, wonach die letz-ten Fernverkehrsanschlüsse durch das Spätangebot auf allen Li-nien abgenommen werden.

Die differenzierte Prüfung (nach Teilräumen und Linienkatego-rien) wurde noch nicht vorge-nommen. Die Auswirkungen auf die Nachtangebote müssen dabei berücksichtigt werden. Eine grundsätzliche Abnahme aller Fernverkehr-Züge wäre insofern problematisch, als sie einerseits das heutige Nachtangebot kon-kurrenziert (Ankunft Bern aus Zürich um 01:00 bzw. am Wo-chenende um 02:02!) und ande-rerseits der Kanton sein Ange-bot de facto nicht mehr autonom bestellen kann (Nachvollzug der SBB-Fernverkehrsplanung).

BOB (Jungfraubahnen AG)

Ein Ausbau ist wünschenswert, wo eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist und die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfü-gung stehen.

Die Einschätzung wird geteilt.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Soll der Kanton Bern die Verlängerung von (bestehenden) Nachtangeboten ins Auge fassen?"

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Chemins de fer du Jura

Comme indiqué dans le cadre de la question de fond, l'offre noc-turne doit répondre à une demande et faire l'objet d'une extension de l'offre TRV.

Toutefois, deux questions doivent faire l'objet d'une attention parti-culière:

1. Les horaires doivent répondre à un besoin et répondre au prin-cipe de la chaîne de transport. De ce fait, il ne faut pas se limiter à une heure fixe (minuit) pour fixer l'offre de base et l'offre nocturne complémentaire.

2. Le rendement de ces courses ne peut pas être fixé aléatoire-ment. Le taux de couverture proposé de 50 % n'est pas réaliste. Actuellement, notre compagnie a un taux de couverture pour l'en-semble des transports de 28 %, comment pourrait-elle arriver à 50 % sur une offre complémentaire ?

Cette proposition ne correspond pas à la procédure d’organi-sation et de financement que le canton de Berne a déjà appli-quée avec succès et entend également appliquer à l’offre de nuit.

RBS/BSU

Wir sind der Auffassung, dass eine Verlängerung des regulären, unter der Woche gefahrenen Spät- resp. Frühangebotes im Kontext Fernverkehr / Regionalverkehr betrachtet werden muss (Sicherstel-lung Transportkette). Dabei ist aber immer auch die Bedeutung der regionalen Zu- resp. Abbringerlinie zu berücksichtigen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die differenzierte Prüfung (nach Teilräumen und Linienkategorien) wurde noch nicht vorgenommen.

STI

Im Falle von Thun sehen wir ein Kundenpotential. Mit zusätzlichen Busverbindungen mit Anschluss auf den IC-Zug von Bern (Ankunft 00.28 Uhr) könnte das öV-Angebot weiter verbessert werden. Um das bestehende Moonliner-Angebot nicht zu konkurrenzieren, sollte auf eine weitere Ausdehnung der Betriebszeiten verzichtet werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die differenzierte Prüfung (nach Teilräumen und Linienkategorien) wurde noch nicht vorgenommen. Die Aus-wirkungen auf die Nachtangebo-te müssen dabei berücksichtigt werden.

Page 27: Bericht Nachtangebot Kanton Bern - Auswertung der Mitwirkung · 2020-07-07 · RVK lehnen die Ausdehnung ab. Hin-gewiesen wird auf die Wichtigkeit der Transportkette (Sicherung der

Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen

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5.3 Frage 3 ("Sind Sie damit einverstanden, dass bei Nachtangeboten [Moon-liner] die heutige Struktur mit den bestehenden Anreizmechanismen [Er-träge und Defizitgarantien der Gemeinden] beibehalten wird und die Ver-antwortung für das Angebot bei den Gemeinden und den Transportunter-nehmungen bleibt?") Question 3 ("Etes-vous d’accord que la structure actuelle de l’offre noc-turne [Moonliner] et ses mécanismes incitatifs [recettes et garantie de dé-ficit des communes] demeurent inchangés et que l’offre continue à rele-ver de la responsabilité des communes et des entreprises de trans-port ?")

Regionale Verkehrskonferenzen

Kernaussagen Antworten des AöV.

RVK 1 (Biel – Seeland – Berner Jura)

Ja, diese Struktur hat sich bewährt. Planungen bez. Nachtangebot sollten weiterhin auch über die RVK / RK erfolgen dürfen resp. durch den Kanton subventioniert werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

RVK 2 (Oberaargau)

Ja.

Wird zur Kenntnis genommen.

RVK 3 (Emmental)

Das heutige Nachtangebot (Moonliner) hat sich bewährt und ist stets auf die wachsenden Bedürfnisse der Kunden eingegangen. Die Struktur der Finanzierung durch Defizitgarantien der Gemein-den und Billett-Erträge ist ebenfalls anerkannt. Durch den direkten Einbezug der Gemeinden ist gewährleistet, dass nur Angebote be-stellt werden, welche auch einem wirklichen Bedürfnis entspre-chen. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen sind wir der Ansicht, dass dieses Modell beibehalten werden soll.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

RK Bern-Mittelland, Kommission Verkehr

Das heutige Nachtangebot (Moonliner) hat sich den wachsenden Bedürfnissen optimal angepasst. Dadurch, dass die Gemeinden Defizitgarantien leisten müssen ist sichergestellt, dass nur Angebo-te bestellt werden, für die ein Bedürfnis ausgewiesen ist und die dann auch den nötigen Rückhalt in den Gemeinden aufweisen. Die RKBM ist der Ansicht, dass dieses erfolgreiche Modell beibehalten werden soll.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

RVK 5 (Oberland West)

Die RVK 5 erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass die heutige Struktur mit den bestehenden Anreizmechanismen beibe-halten wird.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sind Sie damit einverstanden, dass bei Nachtangeboten (Moonliner) die heutige Struktur mit den bestehenden Anreizmechanis-men (Erträge und Defizitgarantien der Gemeinden) beibehalten wird und die Verantwortung für das Angebot bei den Gemeinden und Transportunternehmungen bleibt?"

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RK Oberland-Ost, Kommission öV

Das bestehende Nachtbusangebot und die Struktur der Finanzie-rung mit Billetterträgen und Defizitgarantien der Gemeinden ist his-torisch gewachsen und hat sich bisher bewährt. Wir sehen deshalb keinen Handlungsbedarf für eine Änderung in diesem Bereich, da gute Erfahrungen mit dem heutigen Modell gemacht wurden (einfa-che, schlanke Struktur).

Sollte sich allerdings abzeichnen, dass durch die Verlängerung des Spätangebots eine Kannibalisierung des bisherigen Nachtbusan-gebots und dadurch eine Abnahme der Fahrgastfrequenzen erfol-gen sollte (s. dazu auch Pt. 2), müsste die Finanzierungsstruktur überprüft werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Betroffene Nachbarkantone

Kernaussagen Antworten des AöV

Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn

Bei den Nachtangeboten im Kanton Solothurn kommen beide Mo-delle zur Anwendung. Wir können bei einem Vergleich der Systeme keine Nachteile in Nachtnetzen, in denen die Gemeinden keine De-fizitdeckung übernehmen, sondern Abgeltungen entrichten, erken-nen. Im Hinblick auf eine Harmonisierung der Finanzierung des öffentli-chen Verkehrs befürworten wir eine Abkehr von der Defizitdeckung hin zum Bestellverfahren mit Abgeltung der in den Offerten verein-barten Beträge.

Wird zur Kenntnis genommen. Es stellt sich die Frage, ob von der öffentlichen Hand im Be-stellverfahren und somit lange im Voraus definierte Angebote bedürfnisgerecht sind, da die Nachfrage im Nachtverkehr sehr dynamisch ist und kurzfristig schwankt. Auch der ZVV ver-zichtet hier auf ein Bestellverfah-ren.

Amtsstellen (Bund und Kanton)

Kernaussagen Antworten des AöV

Direktion BVE / Abt. Gesamtmobilität

Die heutige Struktur der Nachtangebote hat sich bewährt, sie zeichnet sich durch hohe Effizienz, Bedarfsgerechtigkeit und Flexi-bilität aus. Daher befürworten wir ihre Weiterführung. Eine politi-sche Einmischung birgt die Gefahr, dass die Stärken verloren ge-hen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sind Sie damit einverstanden, dass bei Nachtangeboten (Moonliner) die heutige Struktur mit den bestehenden Anreizmechanis-men (Erträge und Defizitgarantien der Gemeinden) beibehalten wird und die Verantwortung für das Angebot bei den Gemeinden und Transportunternehmungen bleibt?"

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Interessenverbände

Kernaussagen Antworten des AöV

Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr IGöV

Das heutige Moonliner-Angebot funktioniert nur dank der Zah-lungsbereitschaft der Kunden und der bedienten Gemeinden. Es hat sich jedoch bewährt. Mit der Anpassung der Angebotsverord-nung wird unserer Meinung nach der Druck auf den Kanton als Be-steller des öV steigen, dass er nun neben dem Spätangebot auch ein Nachtangebot bestellen und finanzieren soIl. Dieser Druck wird durch wahrscheinlich abnehmende Fahrgastzahlen beim Moonliner (aufgrund der Verlängerung des Spätangebots) und damit grösse-rem Moonliner-Defizit eher verstärkt.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der vorgesehe-nen Anpassung der Angebots-verordnung besteht dieser Druck nur beschränkt. Die Auswirkungen auf die Nachtangebote müssen bei der Verlängerung von Spätangebo-ten berücksichtigt werden. Bei einer moderaten Ausweitung des Spätangebotes erwarten wir keinen massgeblichen Nachfra-gerückgang beim Moonliner.

Pro Bahn Schweiz, Sekt. Espace Mittelland

Die heutige Betriebs- und Finanzierungsstruktur ist beizubehalten. Ja, sie bewährt sich und ist auch flexibel.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

VCS Schweiz, Sektion Bern

Die heutige Struktur sollte unbedingt so belassen werden.

Das Dienstleitungsangebot kann so absolut flexibel bleiben. Es braucht die unternehmerische Sicht, damit auf Veränderungen, Haltestellen-Orte, andere oder neue Abfahrtszeiten, resp. Ände-rungen bei Veranstaltungen usw., schnell reagiert werden kann (siehe jüngstes Beispiel in Lyss) und entsprechend die notwendi-gen Dienstleistungen angepasst werden können. Beim Bestellen durch den Kanton wäre dies wohl nicht so schnell möglich. Die Zu-sammenarbeit zwischen Transportunternehmungen und den Ge-meinden ist offenbar gemäss Bericht ein gut funktionierendes Un-ternehmen und daran sollte nichts geändert werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

IG öffentlicher Verkehr Oberaargau

Nein, der Kanton Bern soll sich an der Finanzierung beteiligen. Ein geeignetes System muss erarbeitet werden.

Die grossen Nachteile (Verlust an Anreizwirkung, Marktnähe und Flexibilität; Crowding-out privater Mittel und Initiative) vermögen die Vorteile nicht auf-zuwiegen.

Transportunternehmungen

Kernaussagen Antworten des AöV

ASM

Die Kontakte zwischen den Gemeinden, den Betreibern / Gesell-schaftern (TU) und der Nachtliniengesellschaft sind eng und gut. Das heutige Modell mit den bestehenden Anreizmechanismen so-wie die Verantwortlichkeiten aus Sicht der Nachtliniengesellschaft haben sich unserer Meinung nach bewährt. Von grundsätzlichen Änderungen versprechen wir uns keine wesentlichen Verbesserun-gen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sind Sie damit einverstanden, dass bei Nachtangeboten (Moonliner) die heutige Struktur mit den bestehenden Anreizmechanis-men (Erträge und Defizitgarantien der Gemeinden) beibehalten wird und die Verantwortung für das Angebot bei den Gemeinden und Transportunternehmungen bleibt?"

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Autoverkehr Grindelwald AG

Wir sehen die Verantwortung für das Moonliner-Nachtangebot nach wie vor bei den Gemeinden und Transportunternehmungen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Bernmobil

Die heutige Struktur mit den bestehenden Anreizmechanismen so-wie die Verantwortlichkeiten haben sich aus Sicht von BERNMOBIL bewährt. Deshalb sind wir der Meinung, dass diese beibehalten werden sollen.

Falls die deutliche Verlängerung des Spätangebotes Auswirkungen auf das Nachtangebot (Moonliner) hat, müsste die heutige Struktur mit den bestehenden Anreizmechanismen (Erträge und Defizitga-rantien der Gemeinden) überprüft werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Auswirkungen auf die Nachtangebote müssen bei der Verlängerung von Spätangebo-ten berücksichtigt werden.

Nachtliniengesellschaft NLG (Moonliner)

Das heute bestehende Nachtangebot ist historisch gewachsen. Mehrfach waren nicht die Transportunternehmen, sondern die Ge-meinden oder die regionalen Verkehrskonferenzen Initianten des Nachtangebots. Aufgrund des direkten finanziellen Engagements haben die Gemeinden ein unmittelbares Interesse am Angebot und nehmen deshalb auch Einfluss auf dessen Gestaltung. Die Kontak-te zwischen den Gemeinden, den Betreibern/Gesellschaftern (TU) und der Nachtliniengesellschaft sind eng und gut. Aus diesen Grün-den haben sich die Struktur mit den bestehenden Anreizmecha-nismen sowie die Verantwortlichkeiten aus Sicht der Nachtlinienge-sellschaft bewährt, seit über zehn Jahren. Von grundsätzlichen Än-derungen versprechen wir uns keine wesentlichen Verbesserun-gen. Eventuell hätte die deutliche Verlängerung des Spätangebotes (Frage 2) negative finanzielle Auswirkungen auf das MOONLINER-Angebot (Abnahme der Fahrgastzahl). In diesem Fall müsste aller-dings die heutige Struktur der Finanzierung des MOONLINER-Angebots überprüft werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen auf die Nachtangebote müssen bei der Verlängerung von Spätangebo-ten berücksichtigt werden.

BLS AG

Die heutige Regelung und Struktur des Moonlinersystems erachten wir als zweckmässig und gut funktionierend, welches im Grundsatz nicht verändert werden sollte. Die Regelung betr. Verantwortlichkeit erlaubt es, rasch auf veränderte Nachfragebedürfnisse und Rah-menbedingungen reagieren zu können.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

BOB (Jungfraubahnen AG)

Voll und ganz einverstanden.

Wird zur Kenntnis genommen.

Chemins de fer du Jura

Que les communes soient intégrées au système est en soi une bonne chose, car elles se sentent concernées. Le système actuel le démontre. Par contre, notre région intercantonale a besoin de l'autorité supérieure pour assurer le bon fonctionnement du sys-tème nocturne.

De plus, il en va du principe, si l'on veut que l'offre nocturne soit une extension de l'offre de jour, alors le canton devra obligatoire-ment en être le commanditaire principal. Par ailleurs, il y a lieu de modifier le principe de l'octroi des conces-sions. Si l'on veut répondre au mieux aux besoins de transport, alors les compagnies offrant un transport de jour doivent participer et réaliser l'offre nocturne.

Il en est pris connaissance. La mise sur pied de lignes de nuit intercantonales est un besoin spécifique qui ne saurait être négligé.

Cela dépend du degré d’autonomie avec lequel une offre de nuit est conçue (struc-ture de l’offre, tarifs, marketing) et est coordonnée avec l’offre diurne.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sind Sie damit einverstanden, dass bei Nachtangeboten (Moonliner) die heutige Struktur mit den bestehenden Anreizmechanis-men (Erträge und Defizitgarantien der Gemeinden) beibehalten wird und die Verantwortung für das Angebot bei den Gemeinden und Transportunternehmungen bleibt?"

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RBS/BSU

Das heute bestehende Nachtangebot ist historisch gewachsen. Mehrfach waren nicht die Transportunternehmen, sondern die Ge-meinden oder die regionalen Verkehrskonferenzen Initianten des Nachtangebots. Aufgrund des direkten finanziellen Engagements haben die Gemeinden ein unmittelbares Interesse am Angebot und nehmen deshalb auch Einfluss auf dessen Gestaltung. Die Kontak-te zwischen den Gemeinden, den Betreibern/Gesellschaftern (TU) und der Nachtliniengesellschaft sind eng und gut. Die Struktur mit den bestehenden Anreizmechanismen sowie den klaren Verant-wortlichkeiten haben sich aus unserer Sicht seit über zehn Jahren sehr gut bewährt. Von grundsätzlichen Änderungen versprechen wir uns keine wesentlichen Verbesserungen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

STI

Das Moonliner-Konzept hat sich bestens bewährt und sollte beibe-halten werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen

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5.4 Frage 4 ("Sehen Sie bei den Moonliner-Tarifen einen Handlungsbedarf?") Question 4 ("Estimez-vous qu’il est nécessaire d’intervenir par rapport aux tarifs des lignes Moonliner ?")

Regionale Verkehrskonferenzen

Kernaussagen Antworten des AöV.

RVK 1 (Biel – Seeland – Berner Jura)

Im Licht der im Nachtleben üblicherweise getätigten sonstigen Ausgaben erscheinen die Moonliner-Tarife höchstens für ÖV-Stammkunden etwas hoch. Personengruppen und nächtlichen Viel-fahrern kommt die kürzliche Einführung von Mehrfahrtenkarten "6 zum Preis von 5" entgegen. Für Gelegenheitskunden gehen die Tarife durchaus in Ordnung. Die Akzeptanz der aktuellen Moonli-ner-Tarife dürfte höher als gemeinhin angenommen sein – sonst würde die Nachfrage kaum so rasch wachsen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit den eingeführ-ten Mehrfahrtenkarten sind nicht 6 Fahrten zum Preis von 5 er-hältlich, es wird aber ein Rabatt von 10% gewährt.

RVK 2 (Oberaargau)

Nein.

Wird zur Kenntnis genommen.

RVK 3 (Emmental)

Die Unterschiede der Tarife zwischen Spät- und Nachtangebot sind zwar teilweise relativ hoch. Nichtsdestotrotz werden die Tarife von den Kunden akzeptiert. Das einheitliche Moonliner-Tarifsystem ist einfach konzipiert und eignet sich dadurch sehr gut für den Ticket-verkauf in den Bussen. Aus diesen Gründen sehen wir keinen Handlungsbedarf bei den Moonliner-Tarifen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

RK Bern-Mittelland, Kommission Verkehr

Grundsätzlich erachtet die RKBM die heute geltenden Tarife als angemessen. Mit den Preisaufschlägen für nationale Fahrausweise und Abonnemente sowie für Libero-Abonnemente und Billete per Dezember 2010 wird das Verhältnis von Nacht- zu Tagestarif zu Gunsten der Nachtschwärmer verbessert. Der Betrag von Fr. 5.– für Zone 1 ist rund und für den Billettverkauf durch die Chauffeure praktisch. Eine Anhebung der Tarife müsste aus praktischen Grün-den in ganzen Franken-Schritten erfolgen, was für Zone 1 einen Minimalaufschlag von 20% bedeuten würde. Dies erachten wir zum heutigen Zeitpunkt als zu grossen Schritt. Tarifreduktionen stehen aus unserer Sicht nicht zur Diskussion.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

RVK 5 (Oberland West)

Das Nachfragesegment im Nachtangebot ist meist nicht sehr zah-lungskräftig. Andererseits dient das Angebot ausschliesslich Frei-zeitbedürfnissen. Daher ist eine stärkere Belastung des Nutzers als beim Tages- und Spätangebot vertretbar. Da die Zahlungsbereit-schaft gegeben ist und es sich beim Nachtangebot letztlich um ein Spezialangebot handelt, besteht in Bezug auf die Tarife kein Hand-lungsbedarf.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Page 33: Bericht Nachtangebot Kanton Bern - Auswertung der Mitwirkung · 2020-07-07 · RVK lehnen die Ausdehnung ab. Hin-gewiesen wird auf die Wichtigkeit der Transportkette (Sicherung der

Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sehen Sie bei den Moonliner-Tarifen einen Handlungsbedarf?"

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RK Oberland-Ost, Kommission öV

Obwohl die Tarifsprünge zwischen Spät- und Nachtangebot zum Teil beträchtlich sind, werden die heutigen Moonliner-Tarife von der Kundschaft akzeptiert. Da ein Grossteil der Moonliner-Fahrgäste aber Jugendliche in Ausbildung sind (45% unter 20 Jahre), ist die Frage nach einer Verringerung des Tarifsprungs gerechtfertigt. Nebst dem (politischen) Ziel, die ÖV-Stammkundschaft zu bevor-zugen, sind aber auch die ebenfalls politischen Ziele 'Verkehrssi-cherheit' und 'Umstieg vom motorisierten Verkehr auf ÖV' zu be-rücksichtigen. Unter diesem Aspekt muss das Nachtbusangebot auch für Nicht-ÖV-Stammkunden im ländlichen Raum attraktiv sein.

Das heutige Tarifsystem ist einfach ausgestaltet und eignet sich bestens für den Verkauf in Bussen. Die Einführung unterschiedli-cher Preiskategorien könnte allenfalls das bisher transparente Moonliner-Tarifsystem verkomplizieren und zu einer aufwändigeren Fahrausweiskontrolle führen. Erfahrungen zeigen zudem, dass die Kundschaft in der Nacht zum Teil gereizter und aggressiver rea-giert bei Unklarheiten.

Die neu eingeführte Mehrfahrtenkarte mit 10%-Rabatt erachten wir als sinnvolle Massnahme, welche den Moonliner-Stammkunden entgegen kommt, ohne dass zusätzliche Tarifkategorien geschaf-fen werden müssen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Bevorzugung der Stamm-kundschaft ist weniger ein politi-sches als ein unternehmeri-sches Ziel (Kundenbindung).

Betroffene Nachbarkantone

Kernaussagen Antworten des AöV

République et Canton du Jura, Service des transports et de l’énergie

De manière générale, notre expérience démontre que le Canton, comme commanditaire principal de l’offre en transports publics, doit prendre en compte les transports de nuit. Il doit tendre à faciliter l’interpénétration de l’offre en particulier sur le plan tarifaire. Il s’agit là d’un point très important bien que les solutions ne soient pas fa-ciles à déterminer. Dans le cadre du Noctambus jurassien, nous avons déjà eu l’occasion de modifier le système tarifaire à peine 3 ans après l’introduction de l’offre.

Il en est pris connaissance. Sur la base des résultats actuels, il n’est pas prévu que le canton de Berne commande des offres de nuit.

Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn

Das Moonliner-System ist eines der älteren Nachtangebote. Das aus seiner Entstehungszeit stammende Tarifsystem entspricht nicht mehr den heutigen Erwartungen der Kunden. Insbesondere fehlen Anreize zur Benutzung auch des übrigen öffentlichen Ver-kehrs und Vergünstigungen für Stammkunden. Die auch unter Mit-wirkung der Kantone entstandenen Tarifverbunde treten beim Moonliner gar nicht in Erscheinung. Wir würden schon aus diesen Gründen begrüssen, wenn sich das Tarifsystem des Moonliners an das des übrigen öffentlichen Verkehrs annähern würde und die Ta-rifverbunde auch bei der Vermarktung des Nachtnetzes stärker in Erscheinung treten würden. Bei den Tarifsystemen der jüngeren Nachtbussysteme gilt jeweils das Tarifsortiment des übrigen öffentlichen Verkehrs, ab 01.00 Uhr mit einem entsprechenden Zuschlag. Beim TNW-Nachtnetz ist vor-gesehen, diesen Zuschlag ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2010 entfallen zu lassen.

Die Schaffung von Vergünsti-gungen ist stets mit höheren Ausgaben verbunden. Es stellt sich die Frage, ob zusätzliche tarifarische Anreize in einem gut funktionierenden und nach wie vor wachsenden Markt nötig sind. Solange das Nachtangebot eigenständig bleibt, ist auch eine eigenständige Vermarktung un-ter der gut eingeführten Marke „Moonliner“ sinnvoll. Ein ver-stärkter Auftritt der Tarifverbun-de im Nachtangebot wird mitun-ter dadurch erschwert, dass das Nachtangebot 5 verschiedene

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sehen Sie bei den Moonliner-Tarifen einen Handlungsbedarf?"

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Gerade im Hinblick darauf, dass die Nachtangebote Moonliner, Nachtwelle, TNW-Nachtnetz im Kanton Solothurn im Raum Thal/Gäu/Oberaargau aufeinandertreffen (bzw. mit Niederbipp und Oensingen nur knapp aneinander vorbeifahren) und künftig noch besser aufeinander abgestimmt werden sollten, würden wir es sehr begrüssen, wenn auch das Tarifsystem des Moonliners auf die An-erkennung des üblichen Fahrausweissortiments mit Zuschlägen ab 01:00 Uhr umgestellt würde. Dies wurde die Durchlässigkeit der Systeme dort, wo die Nachtnetze aneinander stossen, deutlich verbessern.

Tarifverbunde tangiert. Die Anerkennung des üblichen Fahrausweissortiments hat bei der bestehenden Ausdehnung des Moonliner-Netzes über mehrere Tarifverbünde hinweg technische und organisatorische Hindernisse. Zudem wären er-hebliche Einnahmenausfälle die Folge, was auch die bestehende Organisationsstruktur verun-möglichen würde.

Amtsstellen (Bund und Kanton)

Kernaussagen Antworten des AöV

Direktion BVE / Abt. Gesamtmobilität

Die vorhandene und zunehmende Nachfrage zeigt, dass die Höhe der Tarife grundsätzlich angemessen ist. Im Sinne des Verursa-cherprinzips sind kostendeckende Preise anzustreben. Flächende-ckende Preissenkungen hätten kaum einen grossen Nutzen, wür-den aber zu Einnahmeausfällen führen. Die Tatsache, dass ÖV-Abonnemente nicht akzeptiert werden, ist für die Kunden aber nicht nachvollziehbar und stösst dementspre-chend auf wenig Akzeptanz. In diesem Bereich sehen wir einen gewissen Handlungsbedarf.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Interessenverbände

Kernaussagen Antworten des AöV

Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr IGöV

Es gibt sowohl Argumente für eine Erhöhung wie auch für eine Senkung. Denn einerseits besteht der Moonliner-Tarif seit 1997 unverändert. Andererseits bezahlen alle Fahrgäste gleich viel, un-abhängig von Abonnementen und Alter. Doch hat sich das heutige System grundsätzlich bewährt und wird von den meisten Fahrgäs-ten akzeptiert. Deshalb sehen wir keinen Handlungsbedarf beim Moonliner-Tarif. Eine neue Vergünstigung von bestehenden und akzeptierten Tarifen steht in der heutigen Zeit eher quer in der Po-lit-Landschaft; ein Ausbau des Angebots (Spätangebot und Moonli-ner-Angebot) würde den Moonliner-Fahrgästen unserer Meinung nach besser dienen und brächte grösseren Nutzen für mehr Fahr-gäste.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Pro Bahn Schweiz, Sekt. Espace Mittelland

Nein, es hat sich bewährt und die Nachfrage ist vorhanden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

VCS Schweiz, Sektion Bern

Die Tarife sollten so ausgelegt sein, dass ein möglichst hoher Kos-tendeckungsgrad erreicht wird. Im Vergleich zu Benutzung eines Privatautos (1 km ca. ± CHF 1.00) erachten wir die Tarife durchaus gerechtfertigt.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen, auch wenn die Ki-lometerkosten für ein Privatauto deutlich unter 1 CHF liegen dürf-ten.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sehen Sie bei den Moonliner-Tarifen einen Handlungsbedarf?"

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IG öffentlicher Verkehr Oberaargau

Die Tarife sollen überprüft werden. Die Tarife haben sich an den normalen Fahrpreis-Modellen mit einem allfälligen Nachtzuschlag zu orientieren.

Die Anerkennung des üblichen Fahrausweissortiments hat bei der bestehenden Ausdehnung des Moonliner-Netzes über mehrere Tarifverbünde hinweg technische und organisatorische Hindernisse. Zudem wären er-hebliche Einnahmenausfälle die Folge, was auch die bestehende Organisationsstruktur verun-möglichen würde.

Transportunternehmungen

Kernaussagen Antworten des AöV

ASM

Die Moonliner-Tarife werden vom Markt grundsätzlich akzeptiert, das zeigt die Nachfrage (zunehmende Anzahl Moonliner-Linien, zunehmende Anzahl Fahrgäste auf den bestehenden Linien). Grundsätzlich haben sich die Moonliner-Tarife somit bewährt, des-halb sehen wir keinen Handlungsbedarf. Obwohl der Gedanke, den Tarifsprung vom Spät- zum Nachtangebot für öV-Stammkunden zu reduzieren, einleuchtet, ist es aus unserer Sicht kaum sinnvoll, ein erfolgreiches Angebot preislich zu reduzieren. Zudem würden un-terschiedliche Preiskategorien das Moonliner-Tarifsystem verkom-plizieren, was erhöhten Aufwand für Billettverkauf und Billettkontrol-le mit sich brächte.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Autoverkehr Grindelwald AG

Bei den Moonliner-Tarifen besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Bernmobil

Grundsätzlich haben sich die Moonliner-Tarife bewährt, deshalb sieht BERNMOBIL keinen Handlungsbedarf. Bei einer Reduktion der Moonliner-Fahrpreise ist nicht mit einer deutlichen Zunahme der Fahrgastzahlen zu rechnen.

Allerdings kann sich BERNMOBIL vorstellen, dass öV-Kunden mit GA / Streckenabos / Verbundabos wie in anderen Verbundorgani-sationen bevorzugt werden (vgl. folgende Frage 5).

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sehen Sie bei den Moonliner-Tarifen einen Handlungsbedarf?"

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Nachtliniengesellschaft NLG (Moonliner)

Die Moonliner-Tarife werden vom Markt grundsätzlich akzeptiert. Das zeigen die neuste Umfrage bei den Moonliner-Fahrgästen Donnerstagnacht, die allgemein steigende Nachfrage (zunehmen-de Anzahl Moonliner-Linien, zunehmende Anzahl Fahrgäste auf den bestehenden Linien) und die sehr geringen Kundenrückmel-dungen. Die ersten Verkaufszahlen der neuen Moonliner-Mehrfahrtenkarte (mit 10 Prozent Rabatt gegenüber dem Einzel-fahrpreis) Iiegen zudem unter den Erwartungen. Somit haben sich die Moonliner-Tarife grundsätzlich bewährt, deshalb sieht die Nach-tIiniengesellschaft keinen Handlungsbedarf. Der Gedanke, den Tarifsprung vom Spät- zum Nachtangebot für öV-Stammkunden zu reduzieren, leuchtet zwar ein. Trotzdem ist es aus unserer Sicht kaum sinnvoll, ein erfolgreiches Angebot preis-lich zu reduzieren. Zudem würden unterschiedliche Preiskategorien das Moonliner-Tarifsystem verkomplizieren, was erhöhten Aufwand für Kommunikation, Billettverkauf und Billettkontrolle mit sich bräch-te; jeder Moonliner-Chauffeur wäre davon direkt betroffen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

BLS AG

Das heutige Tarifsystem des Moonliner erscheint uns gut und vom grössten Teil der Kunden akzeptiert. Wir sehen keinen Handlungs-bedarf für grundsätzliche Veränderungen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

BOB (Jungfraubahnen AG)

Nein, das heutige Tarifsystem ist einfach, transparent und für den Verkauf in den Bussen ideal.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Chemins de fer du Jura

Si l'on vise à l'acceptation de tous les titres de transport valable pour l'offre de jour, moyennant un supplément ou pas, l'on obtien-dra une logique tarifaire pour l'ensemble de l'offre diurne et noc-turne. Même si l'opérateur n'est pas le même pour les deux offres, les tarifs seront ainsi équitables.

Avec l’extension du réseau Moonliner à plusieurs commu-nautés tarifaires, la reconnais-sance des titres de transports habituels se heurte à plusieurs obstacles d’ordre technique et organisationnel. En outre, cela entraînerait une importante perte de revenus, qui pourrait remettre en question le fonc-tionnement de la structure ac-tuelle.

RBS/BSU

Die Moonliner-Tarife werden vom Markt grundsätzlich akzeptiert, das zeigt die Nachfrage (zunehmende Anzahl Moonliner-Linien, zunehmende Anzahl Fahrgäste auf den bestehenden Linien). Die Moonliner-Tarife haben sich bezüglich Höhe und Handling bewährt, wir erkennen keinen unmittelbaren, zwingenden Handlungsbedarf. Das nächtliche Moonliner-Angebot ist u.E. keine Sozialdienstleis-tung, sondern ein marktfähiges Produkt mit guter Zahlungsbereit-schaft.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

STI

Die Moonliner-Tarife werden von den Fahrgästen akzeptiert. Die Betriebskosten während der Nacht sind deutlich höher als tags-über. Dieses Argument überzeugt auch die Fahrgäste.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen

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5.5 Frage 5 ("Soll der Kanton Bern finanzielle Mittel aus dem öV-Budget auf-wenden, um die Moonlinertarife für die öV-Stammkunden gezielt zu ver-günstigen? Falls ja, welche der im Bericht vorgeschlagenen Varianten be-vorzugen Sie: die Anerkennung von GA / Streckenabos / Verbundabos für den Bezug vergünstigter Moonliner-Billette [zum halben Preis], oder die Einführung eines Moonlinerabos für die öV-Stammkundschaft [alle, die ein GA / Streckenabo / Verbundabo besitzen]?") Question 5 ("Le canton de Berne doit-il engager une partie du budget des transports publics afin de proposer des tarifs Moonliner plus intéressants aux usagers réguliers des transports publics ? Si oui, quelle variante parmi celles proposées dans le rapport préférez-vous ? : la reconnais-sance de l’abonnement général, des abonnements de parcours ou des dif-férentes communautés tarifaires pour le retrait de billets Moonliner à prix réduit [moitié prix] ou l’introduction d’un abonnement Moonliner pour les clients réguliers des transports publics [tous ceux qui possèdent un abonnement général, un abonnement de parcours ou de communauté ta-rifaire]")

Regionale Verkehrskonferenzen

Kernaussagen Antworten des AöV.

RVK 1 (Biel – Seeland – Berner Jura)

Vorderhand nein. Mittelfristig erscheint jedoch ein bescheidenes finanzielles Engagement des Kantons im Nachtangebot zugunsten der ÖV-Stammkundschaft denkbar. Variante A erscheint dabei deutlich systemkonformer. Sie müsste mit dem Produkt Mehrfahr-tenkarte kombinierbar sein und dürfte auf diese Weise ebenfalls zur erwünschten Entlastung der Chauffeure bezüglich Ticketing führen. Die Tarifvergünstigung müsste nicht zwingend 50% betragen – auch eine 30%-ige Vergünstigung dürfte schon Anklang finden.

Variante B wäre für Vielfahrer zu günstig und würde wohl doppelte Mehrkosten nach sich ziehen, indem nebst den höheren Er-tragsausfällen als bei Variante A vermehrt Transportkapazitäten erweitert werden müssten.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

Gemäss der Studie sind die Er-tragsausfälle der Variante B nur etwas halb so gross wie diejeni-gen der Variante A.

RVK 2 (Oberaargau)

Nein.

Wird zur Kenntnis genommen.

RVK 3 (Emmental)

Der Wunsch nach tariflicher Bevorzugung der öV-Stammkunden und vor allem von jungen Kunden ist für uns grundsätzlich nach-vollziehbar. Wie bereits unter Punkt 2 erwähnt, ist hinsichtlich der geplanten Sparmassnahmen im öffentlichen Verkehr eine zusätzli-che finanzielle Belastung des Kantons Bern jedoch zu vermeiden. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass das aktuelle Preissys-tem sehr gut akzeptiert wird.

Sollte sich der Kanton trotzdem an einer Finanzierung der Vergüns-tigung für öV-Stammkunden entschliessen, darf dies nicht zulasten der bestehenden öV-Angebote gehen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Soll der Kanton Bern finanzielle Mittel aus dem öV-Budget aufwenden, um die Moonliner-Tarife für die öV-Stammkunden gezielt zu vergünstigen? Falls ja: welche der im Bericht vorgeschlagenen Varianten bevorzugen Sie: Die Anerkennung von GA/Streckenabos/Verbundabos für den Bezug vergünstigter Moonliner-Billette (zum halben Preis) oder die Einführung eines Moonliner-Abos für die öV-Stammkundschaft (alle, die ein GA/Streckenabo/Verbundabo besitzen)?"

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Da wir eine finanzielle Beteiligung des Kantons an Tarifvergünsti-gungen für öV-Stammkunden ablehnen, verzichten wir darauf, ei-nen Variantenvorschlag zu empfehlen.

RK Bern-Mittelland, Kommission Verkehr

Für den Wunsch nach einer tariflichen Bevorzugung von ÖV-Stammkunden bzw. Abo-Kunden und jungen Kunden als Möglich-keit zur Kundenbindung haben wir grundsätzlich Verständnis. Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, hat aber in Anbetracht der angekündigten Sparanstrengungen im öffentlichen Verkehr der Er-halt des heutigen Angebots erste Priorität. Wenn eine Massnahme umgesetzt werden soll/kann, geben wir Variante A den Vorzug. Wir sind der Ansicht, dass ein transparentes und einfach zu kommuni-zierendes Angebot wichtig ist.

Die aus praktischen Gründen (Ticketverkauf durch die Chauffeure) angeregte Prüfung differenzierter Preisaufschläge zwecks runder Frankenbeträge für halbe Preise ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die Aufschläge würden so eine Spannweite von +0 % bis +20 % umfassen, was aus Kundensicht nicht nachvollziehbar wäre. Um eine massive Ungleichbehandlung zu umgehen, müssten alle Tari-fe um 14 bis 20 % angehoben werden (siehe separate Tabelle). Einen solchen Tarifanstieg erachten wir als nicht gerechtfertigt und nicht im Sinne der politischen Vorstösse. Da stellt sich eher die Frage, ob nicht die den Abonnementsbesitzern gewährte Reduktion pragmatisch auf ganze Franken gerundet würde.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

RVK 5 (Oberland West)

Aufgrund der bereits heute knappen finanziellen Mittel für den öf-fentlichen Verkehr und der kürzlich angekündigten Anpassung des Angebotsbeschlusses vom 24. September 2010 mit vorgeschlage-nen Angebotsreduktionen im Umfang von 10 Mio. Franken sieht die RVK 5 die Voraussetzungen nicht gegeben, um die Moonlinertarife für ÖV-Stammkunden gezielt zu vergünstigen. Ausserdem ist, wie bei Frage 4 erwähnt, eine stärkere Belastung des Nutzers als beim Tages- und Spätangebot vertretbar, da mit diesem Angebot Frei-zeitbedürfnisse befriedigt werden.

Gemäss der Stellungnahme der Stadt Thun zur Überprüfung des Nachtangebots wäre eventuell an Stelle einer Abo-Lösung die Mehrfahrtenkarte mit 10% Rabatt, wie sie die Moonlinergesellschaft einführen will, eine geeignete Lösung.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

Die erwähnte Mehrfahrtenkarte mit 10% Rabatt wurde bereits eingeführt, die ersten Verkaufs-zahlen liegen jedoch unter den Erwartungen (vgl. Stellungnah-me Nachtliniengesellschaft zu Frage 4).

RK Oberland-Ost, Kommission öV

Da das aktuelle Preissystem akzeptiert wird, ist eine finanzielle Be-teiligung des Kantons nicht opportun.

Sollte sich der Kanton trotzdem zu einer Finanzierung der Vergüns-tigungen für die ÖV-Stammkundschaft entschliessen, darf dies nicht zulasten der bestehenden ÖV-Angebote und der ÖV-Grundversorgung im ländlichen Raum geschehen oder zu einer finanziellen Mehrbelastung der Gemeinden führen.

Aufgrund der Ablehnung der Finanzierung von Tarifvergünstigun-gen für ÖV-Stammkundschaft aus dem ÖV-Budget verzichten wir auf einen Variantenvorschlag.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Soll der Kanton Bern finanzielle Mittel aus dem öV-Budget aufwenden, um die Moonliner-Tarife für die öV-Stammkunden gezielt zu vergünstigen? Falls ja: welche der im Bericht vorgeschlagenen Varianten bevorzugen Sie: Die Anerkennung von GA/Streckenabos/Verbundabos für den Bezug vergünstigter Moonliner-Billette (zum halben Preis) oder die Einführung eines Moonliner-Abos für die öV-Stammkundschaft (alle, die ein GA/Streckenabo/Verbundabo besitzen)?"

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Betroffene Nachbarkantone

Kernaussagen Antworten des AöV

Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn

Im Hinblick auf eine Harmonisierung der Tarife der Nachtangebote würden wir es begrüssen, dass - sofern der Kanton Bern Mittel für die Vergünstigung der Tarife für Stammkunden aufwenden möchte - die Anerkennung bestehender Abonnemente (GA/Verbundabo) im Vordergrund steht.

Wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resultate der Fachkonsultation ist keine Tarif-vergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

Amtsstellen (Bund und Kanton)

Kernaussagen Antworten des AöV

Direktion BVE / Abt. Gesamtmobilität

Die Vergünstigung der Moonlinertarife für ÖV-Stammkunden ent-spricht einem Bedürfnis der Bevölkerung. Die Nutzung von ÖV-Abonnementen ist in der Schweiz sehr stark verwurzelt, dement-sprechend ist es für die Benutzer schwer zu akzeptieren, dass im Moonliner Netz gar keine Abonnemente gültig sind. Längerfristig wird es für den Kanton schwierig sein, sich den Forderungen, dies zu ändern, zu widersetzen. Aus unserer Sicht wären alle vorgeschlagenen Varianten (Vergüns-tigung mit GA/Streckenabo/Verbundabo, Moonliner Abo, Moonliner Abo Plus) praktikabel. Die Entscheidung darüber, welche der vor-geschlagenen Varianten zu bevorzugen wäre, liegt nicht in unserer Fachkompetenz. Ein kritischer Punkt ist sicherlich die Frage der Finanzierung.

Wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resultate der Fachkonsultation ist keine Tarif-vergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

Interessenverbände

Kernaussagen Antworten des AöV

Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr IGöV

Wir finden, dass die finanziellen Mittel aus dem öV-Budget vor al-lem zum Ausbau des Spätangebots genützt werden sollen. Eine Vergünstigung der Moonliner-Tarife mit diesen Mitteln brächte den geringeren Nutzen für den Kunden, deshalb lehnen wir ihn ab. Falls dennoch eine Variante umgesetzt würde, stünde für uns die Varian-te "Anerkennung von GA / Streckenabos / Verbundabos für den Bezug vergünstigter Moonliner-Billette (zum halben Preis)" im Vor-dergrund.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

Pro Bahn Schweiz, Sekt. Espace Mittelland

Wir sind der Ansicht, dass man nicht auf Kosten des Tagesangebo-tes die Mittel verschieben sollte. Geprüft werden könnte man eine „Mehrfahrtenkarte für häufige Benützer“ analog zum Autoverlad Lötschberg.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.Die Mehrfahrtenkarte wurde durch die Nachtliniengesell-schaft inzwischen eingeführt, die ersten Verkaufszahlen liegen jedoch unter den Erwartungen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Soll der Kanton Bern finanzielle Mittel aus dem öV-Budget aufwenden, um die Moonliner-Tarife für die öV-Stammkunden gezielt zu vergünstigen? Falls ja: welche der im Bericht vorgeschlagenen Varianten bevorzugen Sie: Die Anerkennung von GA/Streckenabos/Verbundabos für den Bezug vergünstigter Moonliner-Billette (zum halben Preis) oder die Einführung eines Moonliner-Abos für die öV-Stammkundschaft (alle, die ein GA/Streckenabo/Verbundabo besitzen)?"

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VCS Schweiz, Sektion Bern

In Anbetracht der Kantonsfinanzen unterstützen wir die Einführung eines Moonliner-Abo-Plus für GA-Besitzer, Abonnemente der Ber-ner Tarifverbünde, Strecken-Interabonnements-Besitzer, gemäss Variante B. Die entsprechenden Ertragsausfälle dürfen etwa CHF 150'000-200'000 pro Jahr betragen. Das durch den Kanton zu fi-nanzierende Nachtangebot könnte durch die (heutigen) Defizitga-rantien der bedienten Gemeinden sowie aus einer Art Billettsteuer (Wiedereinführung!) für Anlässe mitfinanziert werden.

Die Mitsprache des Kantons Bern bei den Tarifen bei dieser Vari-ante muss aber sichergestellt werden, da die Höhe des Grundtarifs direkt die Höhe der Ertragsausfälle zu Lasten des Kantons beein-flusst. Dazu ist eine geeignete Vereinbarung zwischen der Nachtli-niengesellschaft und Kanton Bern auszuarbeiten.

Die Zusatzkosten dürfen nicht zulasten des Tagesangebots gehen. Bei der Integrierung eines Nachtangebots in einen Angebotsbe-schluss im Grossen Rat muss daher in einer separaten Abstim-mung über das Nachtangebot abgestimmt werden.

Wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resultate der Fachkonsultation ist keine Tarif-vergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

IG öffentlicher Verkehr Oberaargau

Ja. Wir bevorzugen die Anerkennung von GA / Streckenabos / Verbundabos für den Bezug vergünstigten Moonliner-Billette zum halben Preis (Variante A). Oder man könnte das Preismodell tags-über belassen und lediglich einen Nachtzuschlag verlangen (Halb-tax und GA entsprechend gültig, mit dem GA würde man dann nur den Nachtzuschlag zahlen). Das macht den öV zusätzlich attraktiv. Für die Vollverrechnung von Einzelpersonen können wir Verständ-nis aufbringen. Schliesslich sind die Personalkosten in der Nacht höher.

Eine Zusammenarbeit mit Veranstaltern von Anlässen, die bis in die späte Nacht dauern, kann ebenfalls in Betracht gezogen wer-den. Veranstalter könnten zur Übernahme des Nachtzuschlags ge-zwungen werden, damit die Leute mit dem öV Anreisen.

Wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resultate der Fachkonsultation ist keine Tarif-vergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen. Die Anerkennung des üblichen Fahrausweissortiments hat bei der bestehenden Ausdehnung des Moonliner-Netzes über mehrere Tarifverbünde hinweg technische und organisatorische Hindernisse. Zudem wären er-hebliche Einnahmenausfälle die Folge, was auch die bestehende Organisationsstruktur verun-möglichen würde. Die Erhebung eines Zuschlags ist schwer zu kommunizieren und wird schlecht akzeptiert.

Die Zusammenarbeit mit Veran-staltern wird heute bereits ge-lebt.

Transportunternehmungen

Kernaussagen Antworten des AöV ASM

Der Gedanke, die Tarife für oV-Stammkunden zu vergünstigen, ist nachvollziehbar. Dennoch stehen wir der Verwendung von finan-ziellen Mitteln aus dem öV-Budget zur Vergünstigung der Moonli-ner-Tarife skeptisch gegenüber. Die Mittel aus dem bestehenden öV-Budget sind vollständig für das Tagesangebot bereitgestellt worden. Zudem ist bei einer Reduktion der Moonliner-Fahrpreise

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

Page 41: Bericht Nachtangebot Kanton Bern - Auswertung der Mitwirkung · 2020-07-07 · RVK lehnen die Ausdehnung ab. Hin-gewiesen wird auf die Wichtigkeit der Transportkette (Sicherung der

Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Soll der Kanton Bern finanzielle Mittel aus dem öV-Budget aufwenden, um die Moonliner-Tarife für die öV-Stammkunden gezielt zu vergünstigen? Falls ja: welche der im Bericht vorgeschlagenen Varianten bevorzugen Sie: Die Anerkennung von GA/Streckenabos/Verbundabos für den Bezug vergünstigter Moonliner-Billette (zum halben Preis) oder die Einführung eines Moonliner-Abos für die öV-Stammkundschaft (alle, die ein GA/Streckenabo/Verbundabo besitzen)?"

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nicht mit einer deutlichen Zunahme der Fahrgäste zu rechnen. Aus diesen Gründen würden wir für den Beibehalt des Status Quo plä-dieren. Falls eine Vergünstigung ins Auge gefasst wird, so würden wir die Variante 1 (halber Preis) bevorzugen.

Die Variante 1 brächte für den Kunden den höheren Nutzen, weil er sich spontan dafür entscheiden könnte. Der Erwerb eines zusätzli-chen Abonnements, wie in Variante 2 vorgeschlagen, wäre für den Kunden unserer Ansicht nach weniger attraktiv, da er eine Voraus-Investition machen müsste. Ebenso wäre die Distribution aufwän-dig zu organisieren (Schalterverkauf bei verschiedensten TU).

Autoverkehr Grindelwald AG

Kantonsmittel zur Verbilligung der öV-Stammkunden erachten wir als nicht notwendig.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

Bernmobil

Falls die Vergünstigung des Nachtangebotes (Moonliner) mit dem bestehenden öV-Budget des Tagesangebotes finanziert werden soll, lehnt Bernmobil eine Vergünstigung ab. Denn die Mittel aus dem bestehenden öV-Budget sind unserer Meinung nach vollstän-dig für das Tagesangebot bereitgestellt worden und sollen auch dazu verwendet werden. Auch ist Bernmobil der Meinung, dass die Verlängerung des Spätangebots (Frage 2) für den Kunden wesent-lich mehr Nutzen bietet als das Gewähren einer Vergünstigung im Nachtangebot.

Falls eine separate Regelung zur Finanzierung einer Vergünsti-gung im Nachtnetz gefunden wird, dann bevorzugen wir die Varian-te 1 "Anerkennung von GA / Streckenabos / Verbundabos für den Bezug vergünstigter Moonliner-Billette (zum halben Preis)". Diese brachte für den Kunden einen höheren Nutzen, weil er sich spontan dafür entscheiden könnte. Der Erwerb eines zusätzlichen Abos wä-re für den Kunden weniger attraktiv.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

Nachtliniengesellschaft NLG (Moonliner)

Die Nachtliniengesellschaft steht der Verwendung yon finanziellen Mitteln aus dem ÖV-Budget zur Vergünstigung der Moonliner-Tarife skeptisch gegenüber. Denn die Mittel aus dem bestehenden öV-Budget sind vollständig für das Tagesangebot bereitgestellt worden. Zudem ist bei einer Reduktion der Moonliner-Fahrpreise nicht mit einer deutlichen Zunahme der Fahrgäste zu rechnen. Bei-de vorgeschlagene Varianten haben im Betriebsablauf ihre Vor- und Nachteile. Die Variante 1 (halber Preis) brächte für den Kun-den den höheren Nutzen, weil er sich spontan dafür entscheiden könnte. Die Variante 2 (Erwerb eines zusätzlichen Abonnements) wäre für den Kunden weniger attraktiv, da er eine Voraus-Investition machen müsste. Ebenso wäre die Distribution aufwän-dig zu organisieren (Schalterverkauf bei verschiedensten TU). Al-lerdings wäre das Moonliner-Abo beim Einsteigen für die Moonli-ner-Chauffeure wesentlich sicherer und schneller zu kontrollieren.

Dennoch: Von den vorgeschlagenen Varianten bevorzugt die Nachtliniengesellschaft aus Kundensicht die Variante 1 "Anerken-nung von GA / Streckenabos / Verbundabos für den Bezug ver-günstigter Moonliner-Billette (zum halben Preis)".

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

Page 42: Bericht Nachtangebot Kanton Bern - Auswertung der Mitwirkung · 2020-07-07 · RVK lehnen die Ausdehnung ab. Hin-gewiesen wird auf die Wichtigkeit der Transportkette (Sicherung der

Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Soll der Kanton Bern finanzielle Mittel aus dem öV-Budget aufwenden, um die Moonliner-Tarife für die öV-Stammkunden gezielt zu vergünstigen? Falls ja: welche der im Bericht vorgeschlagenen Varianten bevorzugen Sie: Die Anerkennung von GA/Streckenabos/Verbundabos für den Bezug vergünstigter Moonliner-Billette (zum halben Preis) oder die Einführung eines Moonliner-Abos für die öV-Stammkundschaft (alle, die ein GA/Streckenabo/Verbundabo besitzen)?"

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BLS AG

Eine Verwendung von finanziellen Mitteln für das Nachtangebot dürfte nicht zur Folge haben, dass dadurch für das bisher bestellte Tages- und Abendangebot weniger Mittel zur Verfügung stehen oder die Mehraufwendungen über eine Senkung der bisherigen Abgeltungen kompensiert werden. Somit käme eine finanzielle Be-teiligung des Kantons nur in Frage, wenn dafür im Budget auch mehr Geld eingestellt würde.

Bezüglich der vorgeschlagenen Varianten sehen wir eher einen Vorteil bei der Variante 1, da dies für den Kunden einer bisher be-reits bekannten Regelung entspricht. Zudem wäre die Distribution vermutlich einfacher zu organisieren als bei Variante 2, bei der eine neue Fahrausweissorte generiert würde.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

BOB (Jungfraubahnen AG)

Die Anerkennung von öV-Abonnementen erachten wir als nicht sinnvoll, weil das heutige Preissystem bei der Kundschaft akzep-tiert ist. Zudem wären administrative Zusatzaufwände die Folge, welche wiederum finanziert werden müssten. Das heutige Moonli-ner-Geschäfts- und Tarifmodell besticht durch seine Einfachheit und Transparenz und sollte so belassen werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

Chemins de fer du Jura

Si l'on vise au principe décrit dans l'analyse de fond, alors oui, le canton doit investir une partie du budget des transports publics pour l'offre nocturne. De notre avis, les deux offres diurne et noc-turne doivent s'unir sur le principe, même si l'offre nocturne est un complément à l'offre de base.

Pour la question des titres de transport, si l'on applique la recon-naissance de tous les titres de transport valables moyennant un supplément, la question d'un abonnement Moonliner ne se pose plus. Par contre, l'on peut discuter d'un abonnement supplémen-taire permettant de ne pas encaisser le supplément de nuit à cha-que course.

Il en est pris connaissance. Sur la base des résultats de la consultation technique, aucune réduction tarifaire n’est prévue par le canton de Berne.

RBS/BSU

Aus oben erwähnten Gründen stehen wir der Verwendung finan-zieller Mittel aus dem bestehenden öV-Budget zur Vergünstigung der Moonliner-Tarife skeptisch gegenüber; eine wesentlich höhere Marktausschöpfung ist mit günstigeren Tarifen nicht zu erwarten.

Aus betrieblicher Sicht beurteilen wir Variante 1 aufgrund (zeit-) aufwändiger Distribution als klar nachteilig. Demgegenüber dürfte mit Variante 2 eine gewisse Beschleunigung erzielbar sein (nur Kontrolle bei Einsteigen). Zudem böte ein eigentliches Moonliner-Abo Möglichkeiten des Sponsorings resp. spezifischer Aktionen für die Kunden(-gruppen).

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

STI

Dank der guten Akzeptanz der Moonliner-Tarife kann und soll auf eine zusätzliche Vergünstigung verzichtet werden. Die finanzielle Unterstützung des abgeltungsberechtigten Angebotes hat aus un-serer Sicht Priorität.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Resul-tate der Fachkonsultation ist keine Tarifvergünstigung durch den Kanton Bern vorgesehen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen

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5.6 Frage 6 ("Spezifische Fragen an die Nachbarkantone: Sind Sie aufgrund der gesetzlichen und finanziellen Situation in der Lage, sich an Tarifer-leichterungen auf interkantonalen Nachtlinien zu beteiligen, damit auch auf diesen Linien die jeweiligen Verbundabo [Frimobil, passepartout, vagabond, onde verte, A-Welle] anerkannt werden?") Question 6 ("Question spécifique aux cantons voisins : êtes-vous sur le plan juridique et financier en mesure de participer à des réductions de tarif sur les lignes intercantonales circulant de nuit afin que les abon-nements de communauté tarifaire [Frimobil, Passepartout, Vagabond, ONDE VERTE, A-Welle ] soient reconnus ?")

Betroffene Nachbarkantone

Kernaussagen Antworten des AöV

Département des transports et de l’énergie du Canton de Fribourg

Compte tenu du fait que l’offre de nuit ne répond pas aux exigen-ces du trafic régional, il nous est pas possible de d’entrer en ma-tière sur une participation à des réductions de tarif sur les lignes intercantonales circulant de nuit.

Il en est pris connaissance. Se-lon l’OFT, dans le cas de l’offre de nuit proposée hors de la zone de desserte capillaire des localités, il s’agit le plus souvent de trafic régional (cf. prise de position de l’OFT, au point 5.0 "Remarques générales").

République et Canton du Jura, Service des transports et de l’énergie

Le canton du Jura participe déjà actuellement au subventionne-ment de l’offre de nuit circulant sur la ligne intercantonale Delémont – Bienne. Sur le parcours Delémont – Courrendlin, les conditions tarifaires établies par l’Association du noctambus jurassien sont déjà appliquées. Il nous paraîtrait intéressant qu’elles puissent être étendues jusqu’à Moutier car cette localité fait partie tant du péri-mètre de l’abonnement vagabond (zone 15) que de celui du Zig-zag. Evidemment, une telle extension et reconnaissance devrait faire l’objet d’un subventionnement de la part du canton de Berne.

Il en est pris connaissance. Une extension jusqu’à Moutier reste possible. Cependant, une subvention future de la part du canton de Berne demeure ex-clue (bases légales, traitement équivalent de l’offre de nuit).

Verkehrverbund Luzern

In gesetzlicher Hinsicht besteht im Kanton Luzern kein Hindernis, Tariferleichterungen auf Nachtlinien zu finanzieren. Wie sich der Verkehrsverbund Luzern in der Sache Nachtangebot strategisch positioniert, wird in Kürze bei der Erarbeitung des öV-Berichts be-stimmt. Aktuell besteht keine Strategie, Tariferleichterungen im Nachtangebot zu finanzieren.

Wird zur Kenntnis genommen.

République et Canton de Neuchâtel, Office cantonal des transports

L'article 41 de la loi cantonale sur les transports publics nous per-met de soutenir des projets de tiers. Sous réserve de nos moyens financiers, le Canton de Neuchâtel peut légalement participer à des réductions de tarifs sur les lignes intercantonales.

Il en est pris connaissance.

Page 44: Bericht Nachtangebot Kanton Bern - Auswertung der Mitwirkung · 2020-07-07 · RVK lehnen die Ausdehnung ab. Hin-gewiesen wird auf die Wichtigkeit der Transportkette (Sicherung der

Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Spezifische Frage an die Nachbarkantone: Sind Sie aufgrund der gesetzlichen und finanziellen Situation in der Lage, sich an Tariferleichterungen an interkantonalen Linien zu beteiligen, damit auch auf diesen Linien die jeweiligen Verbundabo (Frimobil, passepartout, vagabond, onde verte, A-Welle) anerkannt werden?"

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Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn

Unsere Rechtslage lässt eine Abgeltung von Nachtangeboten nicht zu. Wir können uns somit nicht selbst an der Finanzierung der Nachtangebote beteiligen. In allen anderen Nachtnetzen ausser dem Moonliner werden im Kanton Solothurn die Regeltarife plus Zuschlag anerkannt. Der entstehende - nicht durch Sponsoren gedeckte – Fehlbetrag wird von den Gemeinden abgegolten. Wir gehen davon aus, dass die Nutzung der Nachtangebote zunehmen wird, wenn der Regeltarif gilt, und dass unter Berücksichtigung der steigenden Nachfrage und der Erlöse aus den Zuschlägen die Abgeltungsbeträge bei An-erkennung des Regeltarifs nicht wesentlich zunehmen werden.

Wird zur Kenntnis genommen. Die vorgesehene Anpassung der Angebotsverordnung des Kt. BE führt zu einer vergleichbaren Ausgangslage. Die Annahme einer erheblich zunehmenden Nachfrage bei günstigeren Tarifen entspricht weder der Einschätzung der Studie noch der Transportunter-nehmungen, wonach die Preis-sensibilität nur gering ist.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen

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5.7 Frage 7 ("Teilen Sie die Einschätzung des Berichtes, wonach zum heuti-gen Zeitpunkt auf den Bahneinsatz im Nachtnetz verzichtet werden soll?") Question 7 ("Selon les conclusions du rapport, il faudrait pour l’instant renoncer au train pour l’offre nocturne, partagez-vous ce point de vue ?")

Regionale Verkehrskonferenzen

Kernaussagen Antworten des AöV.

RVK 1 (Biel – Seeland – Berner Jura)

Ja, aus mehreren Gründen:

Die nächtlichen Verkehrsströme und somit Potenziale für Nachtangebote sind deutlich kleiner als etwa im Raum Zürich. Insofern stellt die Bahn fürs Berner Nachtleben keine adäquate Gefässgrösse dar – allfällige Ausnahmen bei Grossveranstal-tungen müssen nicht unter dem Titel Nachtangebot laufen.

Busfahrzeuge sind im Betrieb deutlich kostengünstiger. Anders ausgedrückt: Lieber auf einer Nachtlinie zu denselben Kosten drei zeitlich gestaffelte Busfahrten als eine einzige Bahnfahrt.

Der Bus ermöglicht eine bessere Feinerschliessung – dies ist gerade des nachts besonders wichtig.

Der Bus stellt eine gewisse soziale Kontrolle sicher (Kontakt Chauffeur <-> Fahrgäste) und reduziert das Gewaltproblem (wenn auch keine Garantie, wie das Beispiel der "Problemlinie" M31 zeigt).

Die NLG als Dachorganisation für alle Nachtangebote bewährt sich (einheitliche Marke/Auftritt, Kosteneinsparung bei Administ-ration, etc).

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

RVK 2 (Oberaargau)

Ja.

Wird zur Kenntnis genommen.

RVK 3 (Emmental)

Ja. Das heutige Nachtlinien-Modell mit den Bussen ist aus unserer Sicht deutlich flexibler als der Zug. Mit den Bussen können mehr Stationen, auch solche abseits der Bahnlinien, bedient werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

RK Bern-Mittelland, Kommission Verkehr

Ja.

Wird zur Kenntnis genommen.

RVK 5 (Oberland West)

Die RVK 5 teilt die Einschätzung, dass zum heutigen Zeitpunkt auf den Bahneinsatz im Nachtangebot verzichtet werden soll.

Wird zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Teilen Sie die Einschätzung des Berichtes, wonach zum heutigen Zeitpunkt auf den Bahneinsatz im Nachtnetz verzichtet werden soll?"

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RK Oberland-Ost, Kommission öV

Wir teilen die Einschätzung und sind überzeugt, dass das heutige Bussystem die notwendige Flexibilität aufweist und auch Dörfer bedienen kann, welche nicht an einer Bahnlinie liegen. Die Bahn kann als Verlängerung von bestehenden Spätangeboten auf Hauptlinien eingesetzt werden, wie dies beispielsweise auf der Li-nie 310 Bern – Interlaken (Bern ab 1.08) und auf der Linie 303 Bern – Biel (Bern ab 1.12) in den Nächten Fr/Sa und Sa/So bereits er-folgt.

Grundsätzlich sollte das Angebot mit den wirtschaftlichsten Ver-kehrsträgern erbracht werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Betroffene Nachbarkantone

Kernaussagen Antworten des AöV

République et Canton de Neuchâtel, Office cantonal des transports

Les fréquentations actuelles de nos lignes nocturnes ne justifient pas la mise en place d'une offre ferroviaire.

Il en est pris connaissance.

Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn

Wir stimmen der Empfehlung im Schlussbericht zu, dass auf einen Bahneinsatz kurzfristig zu verzichten ist, dieser aber bei entspre-chender Entwicklung der Nachfrage mittelfristig erneut zu prüfen ist.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Amtsstellen (Bund und Kanton)

Kernaussagen Antworten des AöV

Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern

Wir teilen aus unterschiedlichen Gründen die Einschätzung, dass zum heutigen Zeitpunkt auf den Bahneinsatz im Nachtnetz verzich-tet werden soll.

Wird zur Kenntnis genommen.

Direktion BVE / Abt. Gesamtmobilität

Solange die Nachfrage effizient mit Bussen bewältigt werden kann, sehen wir keinen Anlass für eine Umstellung auf die Bahn.

Wird zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Teilen Sie die Einschätzung des Berichtes, wonach zum heutigen Zeitpunkt auf den Bahneinsatz im Nachtnetz verzichtet werden soll?"

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Interessenverbände

Kernaussagen Antworten des AöV

Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr IGöV

Wir vertreten hier eine andere Meinung: Auf nachfragestarken Bahnlinien im Kanton kann ein Stundentakt bis 3 Uhr morgens in den Wochenendnächten durchaus sinnvoll sein, besonders zum Überwinden weiter Distanzen. Hier einige Beispiele: - RE-Zug Bern - Münsingen - Thun - Spiez, betrieben mit S-Bahn-

Rollmaterial der BLS. Halt nur an diesen Orten und bietet hier Anschluss auf die Moonliner-Busse als Feinverteiler: ab Münsin-gen nach Langnau, ab Thun nach Oberhofen, Spiez und Sefti-gen, ab Spiez nach Adelboden und Zweisimmen (einige Feinver-teiler nur einmal pro Nacht).

- RE-Zug Bern - Lyss - Biel, betrieben mit S-Bahn-Rollmaterial. Halt nur an den genannten Orten und bietet hier Anschluss auf die Moonliner-Busse als Feinverteiler, besonders auf die beste-henden Moonliner-Linien ab Biel.

- RE-Zug Bern - Jegenstorf - Solothurn, betrieben durch RBS. Systematik wie Biel.

Die bestehenden Moonliner-Linien müssten zwecks Feinverteilung alle bestehen bleiben, also auch Bern - Thun - Spiez, Bern - Biel, Bern - Solothurn. Die Züge würden eine Art "Direktkurs" in die an-deren Städte darstellen, um schnell dahin zu kommen und ab hier die Moonliner zu nützen.

Wird zur Kenntnis genommen. Diese Konzeption hätte einen erheblich grösseren Aufwand zur Folge mit einem nur be-grenzten zusätzlichen Nutzen. Die Studie empfiehlt, bei stei-gender Nachfrage vorerst weite-re Taktverdichtungen und Di-rektkurse (Bus) einzuführen. Der dadurch erzielte Attraktivitäts-gewinn wird höher eingestuft. Unter Berücksichtigung der bes-seren Feinverteilung erreichen Direktkurse per Bus in vielen Fällen ähnliche Reisezeiten wie Bahnverbindungen.

Pro Bahn Schweiz, Sekt. Espace Mittelland

Wir sehen dies höchstens für Bern – Thun (– Interlaken) und Bern – Biel vor und nur wenn die Bahn günstiger wird als der Bus.

Bei den heutigen Nachfragezah-len wäre ein Bahnbetrieb auch auf diesen Relationen deutlich teurer als ein Busbetrieb.

VCS Schweiz, Sektion Bern

Wichtig ist zudem, dass das Nachtnetz auch weiterhin ein Netz mit guten Verknüpfungen der einzelnen Linien bleibt. Dies ist heute in weiten Teilen der Fall.

Auf einen Einsatz von S-Bahnen kann daher zurzeit verzichtet wer-den.

Die Einschätzung wird geteilt.

IG öffentlicher Verkehr Oberaargau

Der Bus hat im Nachtangebot einen gewissen Vorteil. Jedoch wird im Bericht ein wesentlicher Vorteil der Bahn gegenüber des Zuges vernachlässigt: Die Sicherheit. Busse können masslos überladen sein und sind auf der schnellen Fahrt (Autobahn) mit Stehplätzen unglaublich gefährlich. Aus unserer Sicht sollen Stehplätze nur im äussersten Notfall in Kauf genommen werden. Die Flexibilität der Busse hat seine Grenzen, denn der Ansturm der Benutzenden kann nicht im Voraus kalkuliert werden. Somit ist das grössere Ge-fäss der Bahn von Vorteil. Reservationssysteme zur Steuerung sind nicht tauglich. Bei den Kosten sind die Unfallkosten von schweren Unfällen, vorwiegend von Jugendlichen mit und ohne Alkohol, einzubeziehen. Die Mehrkosten müssten den tatsächli-chen Kosten des MIV gegenübergestellt werden. Der Vergleich Bus vs. Bahn ist solange zulässig, als dass wie oben beschrieben die Busse nicht übervoll sind.

Bei der Sicherheit muss zwi-schen Sicherheit im Sinne sub-jektiver Sicherheit und der ei-gentlichen Verkehrssicherheit unterschieden werden. Die sub-jektive Sicherheit wird im Bus besser beurteilt. Bei der Ver-kehrsicherheit ist auch der Bus mit Stehplätzen ein sehr siche-res Verkehrsmittel. Gerade auf Autobahnen ist die Verkehrssi-cherheit nochmals höher als in-nerorts und beim Befahren von Autobahnen sind Stehplätze nicht zulässig. Die Flexibilität ist beim Buseinsatz höher als bei der Bahn (Silvester, Fasnacht etc.). Reservationssysteme sind

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Teilen Sie die Einschätzung des Berichtes, wonach zum heutigen Zeitpunkt auf den Bahneinsatz im Nachtnetz verzichtet werden soll?"

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weder sinnvoll noch nötig. Der Vergleich mit dem MIV ist für die Frage „Bus oder Bahn“ ohne Bedeutung.

Transportunternehmungen

Kernaussagen Antworten des AöV ASM

Wir teilen diese Meinung, da der Bahneinsatz die Feinerschlies-sung nur ungenügend gewährleistet und während des Betriebs in der Nacht ein ungünstiges Kosten/Nutzen-Verhältnis aufweisen würde. Falls die Nachfrage auf den Moonliner-Linien weiter steigt, kann ein Bahneinsatz auf den am stärksten nachgefragten Stre-cken zu einem späteren Zeitpunkt wieder geprüft werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Autoverkehr Grindelwald AG

Auf den Bahneinsatz im Nachtnetz sollte verzichtet werden.

Wird zur Kenntnis genommen.

Bernmobil

Bernmobil teilt diese Meinung, da der Bahneinsatz die Feiner-schliessung nur ungenügend gewährleistet und im Nachtnetz ein relativ schlechtes Kosten/Nutzen-Verhältnis aufweisen würde.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Nachtliniengesellschaft NLG (Moonliner)

Die Nachtliniengesellschaft teilt diese Meinung, da der Bahneinsatz die Feinerschliessung nur ungenügend gewährleistet und während des Betriebs in der Nacht ein ungünstiges Kosten/Nutzen-Verhältnis aufweisen würde. Falls die Nachfrage auf den Moonli-ner-Linien weiter steigt, kann ein Bahneinsatz auf den am stärksten nachgefragten Strecken zu einem späteren Zeitpunkt wieder ge-prüft werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

BLS AG

Wir teilen die im Bericht formulierte Einschätzung. Ein Bahneinsatz während der Nacht wäre im Vergleich zum heutigen Nachtlinienan-gebot viel teurer. Zur Aufrechterhaltung des bisherigen Standards bei der Feinerschliessung, wäre zudem an den meisten Orten ein zusätzliches Busangebot notwendig.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

BOB (Jungfraubahnen AG)

Es werden die Verkehrsträger eingesetzt, mit welchen das Angebot am wirtschaftlichsten produziert werden kann. Die Bahn kann hier an Randzeiten kaum mithalten, zumal heute mit den Bussen Ge-meinden ohne Bahnhof bedient werden können.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Chemins de fer du Jura

Par principe, l'offre dépend de la demande. Si sur une ligne la de-mande est suffisante, alors l'offre ferroviaire devient intéressante. Si, par principe l'on renonce au train, cela peut être plus compliqué pour le voyageur, l'offre nocturne zurichoise le démontre.

Il en est pris connaissance. Le canton de Berne est du même avis.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Teilen Sie die Einschätzung des Berichtes, wonach zum heutigen Zeitpunkt auf den Bahneinsatz im Nachtnetz verzichtet werden soll?"

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RBS/BSU

Ja. Im Gegensatz zu anderen Schweizer Regionen ist die Nachfra-ge im Kanton Bern wesentlich disperser. Ein Bahnangebot müsste zwangsläufig mit zusätzlichen Feeder-Buslinien ergänzt werden. Die Betriebsführung wäre wesentlich aufwändiger, die Betriebskos-ten wesentlich höher. Auch dürfte die Kommunikation des Angebo-tes schwieriger sein, da das Nachtnetz kaum mit dem Tagesnetz deckungsgleich wäre (differente Liniennetze). Die Qualität des Moonliner-Angebotes resultiert hingegen auch aus der integralen Bedienung in Form eines eigenständigen Produktes.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen (wobei wir die Ein-schätzung nicht teilen, dass ein Bahneinsatz die Kommunikation erschwert – dies einzig in Bezug auf den in Bern heute einheitli-chen Abfahrtsort der verschie-denen Nachtlinien).

STI

Die STI teilt diese Meinung.

Wird zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen

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5.8 Frage 8 ("Sind Sie mit der Einschätzung einverstanden, wonach die Aus-dehnung des Nachtnetzes auf weitere Nächte (nebst dem Wochenende) keinem ausreichenden Bedürfnis entspricht und auch kein genügender Bedarf nach früheren Tagesangeboten besteht?") Question 8 ("Etes-vous d’avis que la demande n’est pas suffisante pour étendre l’offre nocturne à d’autres jours que les jours de fin de semaine, ni pour offrir des correspondances plus tôt dans la journée ?")

Regionale Verkehrskonferenzen

Kernaussagen Antworten des AöV.

RVK 1 (Biel – Seeland – Berner Jura)

Ja. Das Potenzial für Moonliner-Angebote ist in den Nächten Fr/Sa und Sa/So tatsächlich um ein Vielfaches höher als in den übrigen Nächten. Die im Bericht dargestellte Statistik der späten Zugsan-künfte in Bern zeigt keine markanten Unterschiede zwischen den fünf Nächten ausserhalb des Wochenendes.

Das reduzierte Nachtangebot in der Kernagglomeration Bern in den Nächten Do/Fr stellt aus dieser Optik eine gewisse Unlogik dar und ist wohl nur mit der Entstehungsgeschichte des Nachtangebots im Raum Bern zu erklären. Nachtangebote ausserhalb der Nächte Fr/Sa und Sa/So sollen zulässig bleiben, wenn sie durch Dritte be-stellt/finanziert werden, sollten aber auch längerfristig nicht von all-fälligen Tariferleichterungen zulasten der Kantonskasse profitieren dürfen. Eine Beschränkung des kantonalen Engagements auf die Nächte Fr/Sa und Sa/So dürfte auch viel eher auf politische Akzep-tanz stossen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

RVK 2 (Oberaargau)

Ja.

Wird zur Kenntnis genommen.

RVK 3 (Emmental)

Ja.

Wird zur Kenntnis genommen.

RK Bern-Mittelland, Kommission Verkehr

Ja.

Wird zur Kenntnis genommen.

RVK 5 (Oberland West)

In Anbetracht der sinkenden Frequenzen im Nachtangebot in der Nacht Do/Fr sieht die RVK 5 keinen Handlungsbedarf für die Aus-dehnung des Nachtnetzes auf weitere Nächte. Vielmehr ist eine Konzentration auf Fr/ Sa und Sa/ So anzustreben. Ein ausreichen-der Bedarf nach früheren Tagesangeboten lässt sich aufgrund nur weniger Rückmeldungen von ÖV-Kunden bei der RVK 5 nicht ab-lesen.

Wird zur Kenntnis genommen.Ein Entscheid über das Don-nerstagsangebot des Moonliners ist Sache der Nachtliniengesell-schaft und der Gemeinden.

RK Oberland-Ost, Kommission öV

Im Moment schätzen wir die Nachfrage nach Nachtbusangeboten ausserhalb der Wochenendnächte Fr/Sa und Sa/So als zu gering ein. Ein künftiger Ausbau soll aber bei entsprechender Nachfrage möglich sein. Eine periodische Überprüfung der bestehenden An-gebote (Bsp. Do/Fr-Nacht) und Bedürfnisse ist sicher sinnvoll.

Wird zur Kenntnis genommen.Ein Entscheid über das Don-nerstagsangebot des Moonliners ist Sache der Nachtliniengesell-schaft und der Gemeinden.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sind Sie mit der Einschätzung einverstanden, wonach die Ausdehnung des Nachtnetzes auf weitere Nächte (nebst dem Wo-chenende) keinem ausreichenden Bedürfnis entspricht und auch kein genügender Bedarf nach früheren Tagesangeboten be-steht?"

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Betroffene Nachbarkantone

Kernaussagen Antworten des AöV

République et Canton de Neuchâtel, Office cantonal des transports

La demande n'étant pas suffisante, nous ne prévoyons pas d'éten-dre l'offre nocturne à d'autres jours que les vendredis et samedis soirs.

Il en est pris connaissance.

Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn

Wir teilen die Einschätzung, dass das Nachtangebot auf die Wo-chenendnächte zu beschränken ist. Über die heute bereits verfügbaren Angebote hinaus sehen wir auch keinen wesentlichen Handlungsbedarf bei den Frühverbin-dungen.

Wird zur Kenntnis genommen.

Amtsstellen (Bund und Kanton)

Kernaussagen Antworten des AöV

Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern

Wir teilen die Einschätzung, dass die Ausdehnung des Nachtnet-zes auf weitere Nächte (nebst dem Wochenende) keinem ausrei-chenden Bedürfnis entspricht und auch kein genügender Bedarf nach früheren Tagesangeboten besteht.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Direktion BVE / Abt. Gesamtmobilität

Wir teilen die Einschätzung, dass keine hinreichende Nachfrage besteht, um das Nachangebot auf weitere Nächte auszudehnen.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Interessenverbände

Kernaussagen Antworten des AöV

Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr IGöV

Wie beschrieben befürworten wir einen Ausbau des Spätangebots bis 1.10 Uhr. Diese Verlängerung würde die Moonliner-Abfahrten um 1.15 Uhr Donnerstag-, Freitag- und Samstagnacht ersetzen. Somit würde sich das Moonliner-Angebot auf Freitag- und Sams-tagnacht reduzieren, was unserer Meinung nach ausreichend ist.

Wird zur Kenntnis genommen. Eine Ausdehnung des Spätan-gebots bis nach 1.00 Uhr ist hingegen nicht vorgesehen.

Pro Bahn Schweiz, Sekt. Espace Mittelland

Eigentlich sehen wir das nicht. Ernsthaft angepackt werden sollte aber das tägliche Abnehmen der letzten regulären Züge an Kno-tenpunkten. Zum Beispiel, dass man in Bern ab 01.15 noch in alle Richtungen eine Verbindung hat in die diversen Regionen des Kan-tons. (vgl. Frage 1)

Wird zur Kenntnis genommen. Eine Ausdehnung des Spätan-gebots bis nach 1.00 Uhr ist hingegen nicht vorgesehen.

IG öffentlicher Verkehr Oberaargau

Aktuell können wir diese Einschätzung teilen. Die Situation ist aber laufend zu überprüfen. Wenn sich die Gesellschaft weiter so entwi-ckelt, werden in Zukunft auch in den Nächten der Wochentage An-gebote gefragt sein. Das Frühangebot wie es heute besteht, kann als bereits sehr gut angesehen werden.

Wird zur Kenntnis genommen. Die Situation wird weiterhin überprüft.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sind Sie mit der Einschätzung einverstanden, wonach die Ausdehnung des Nachtnetzes auf weitere Nächte (nebst dem Wo-chenende) keinem ausreichenden Bedürfnis entspricht und auch kein genügender Bedarf nach früheren Tagesangeboten be-steht?"

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Transportunternehmungen

Kernaussagen Antworten des AöV ASM

Wir orten kein ausreichendes Bedürfnis für ein MOONLINER-Angebot in weiteren Nächten. Der MOONLINER-Betrieb soll wei-terhin nur während der Nächte Donnerstag/Freitag, Frei-tag/Samstag und Samstag/Sonntag stattfinden.

Wird zur Kenntnis genommen.

Autoverkehr Grindelwald AG

Eine Ausdehnung des Nachtnetzes auf weitere Nächte sehen wir nicht. Auch besteht aus unserer Sicht kein genügender Bedarf nach früheren Tagesangeboten.

Wird zur Kenntnis genommen.

Bernmobil

BERNMOBIL ist auch der Meinung, dass das Nachtnetz (Moonli-ner) nicht auf weitere Nächte ausgedehnt wird und weiterhin nur während den Nächten Donnerstag/Freitag, Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag verkehrt.

Betreffend dem Frühangebot ist BERNMOBIL allerdings der Mei-nung, dass zumindest auf den zentrumsnahen und damit nachfra-gestarken öV-Linien durchaus ein Bedarf besteht. Die ersten Kurse einiger Hauptlinien von BERNMOBIL weisen beispielsweise von Montag bis Freitag auf dem stärksten Abschnitt bereits eine Bele-gung von 40-60 Personen auf.

Wird zur Kenntnis genommen.

Frühangebote mit Ankunft vor 5.30 Uhr werden auch nach der vorgesehenen Anpassung der Angebotsverordnung in der Re-gel nicht zulässig sein.

Nachtliniengesellschaft NLG (Moonliner)

Die Nachtliniengesellschaft kann aus Erfahrung bestätigen, dass das Bedürfnis für ein MOONLINER-Angebot in weiteren Nächten nicht gross ist. Der MOONLINER-Betrieb soll weiterhin nur wäh-rend der Nächte Donnerstag/Freitag, Freitag/Samstag und Sams-tag/Sonntag stattfinden.

Gemäss Erfahrung der Nachtliniengesellschaft besteht in den Wo-chenend-Nächten mittlerweile durchgehend ein Bedürfnis nach ei-nem öV-Angebot, also auch zwischen der letzten MOONLINER-Abfahrt und dem ersten Tagesangebot (nochmals Stichwort 24- Stunden-Gesellschaft).

Wird zur Kenntnis genommen.

Die Lücke zwischen dem letzen Nachtlinienangebot (3.45 Uhr) und dem ersten Tagesangebot (mit Abfahrten ab Bern um ca. 5.30 Uhr) kann nicht mit einem vertretbaren Aufwand geschlos-sen werden.

BLS AG

Wir teilen die im Bericht formulierte Einschätzung. Eine Ausdeh-nung des Moonliner-Angebots auf weitere Nächte scheint uns kein Bedürfnis zu sein.

Wird zur Kenntnis genommen.

BOB (Jungfraubahnen AG)

Die Betreiber der Nachtangebote werden ihr Angebot der Nachfra-ge entsprechend nach wirtschaftlichen Kriterien gestalten. Die Er-fahrung zeigt, dass die Nachfrage ausserhalb des Wochenendes im Moment gering ist. Trotzdem sollte ein künftiger wirtschaftlicher Ausbau des Angebots nicht ausgeschlossen werden.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Sind Sie mit der Einschätzung einverstanden, wonach die Ausdehnung des Nachtnetzes auf weitere Nächte (nebst dem Wo-chenende) keinem ausreichenden Bedürfnis entspricht und auch kein genügender Bedarf nach früheren Tagesangeboten be-steht?"

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Chemins de fer du Jura

Le principe reste le même, l'offre dépend de la demande, si la de-mande est suffisante, alors l'on doit offrir des transports pour ré-pondre aux besoins des voyageurs. Actuellement, dans notre ré-gion, la demande n'est pas suffisante pour offrir des transports noc-turnes d'autres jours que les fins de semaines.

Wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

RBS/BSU

Ja resp. nein: Während wir aus unserer Erfahrung bestätigen kön-nen, dass das Bedürfnis für ein Nachtangebot unter der Woche eher gering ist, könnte eine beschränkte Ausdehnung des Regelangebotes auf starken Linien v.a. am Morgen mittelfristig sinnvoll sein (05:30 Uhr-Spinne in Bern).

Wird zur Kenntnis genommen.Frühangebote mit Ankunft vor 5.30 Uhr werden auch nach der vorgesehenen Anpassung der Angebotsverordnung in der Re-gel nicht zulässig sein.

STI

Die STI teilt diese Meinung.

Wird zur Kenntnis genommen.

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen

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5.9 Weitere Anmerkungen Autres remarques

Regionale Verkehrskonferenzen

Kernaussagen Antworten des AöV.

RVK 1 (Biel – Seeland – Berner Jura)

Eine Kantonsgrenzen überschreitende Harmonisierung bez. Aner-kennung von Verbundabos wäre gerade für das Nachtangebot im Grossraum Biel nützlich, muss wohl aber wegen der aktuellen Fi-nanzlage des Kantons noch etwas warten.

Die Entwicklung der Tarifver-bundsgebiete ist unabhängig der Nachtangebote ein zentrales Thema.

RVK 3 (Emmental)

Wir stellen fest, dass die Nachttaxis im Bericht nicht erwähnt wer-den. Aus unserer Sicht ist dieses Angebot aber gerade in ländli-chen Regionen eine wichtige Ergänzung zu den Moonliner-Angeboten.

Die Bemerkung trifft zu. Nacht-taxis können – unabhängig da-von wer als Besteller auftritt – eine kostengünstige und attrak-tive Alternative sein. Dies solan-ge als sich die Nachfrage auf einem tiefen Niveau befindet und die politische und finanzielle Bereitschaft da ist, ein öV-Angebot aufrecht zu erhalten.

RK Oberland-Ost, Kommission öV

Aus dem laufenden Versuchsbetrieb Moonliner Oberland-Ost wei-sen wir gerne auf die positiven Erfahrungen zurück. Zahlreiche Rückmeldungen seitens Jugendlicher, aber auch seitens Eltern und Veranstalter (insbesondere auch bei Spezialanlässen mit Moonli-ner-Shuttle) bestätigen, dass eine gute Nachfrage nach diesem Nachtangebot besteht.

Wird zur Kenntnis genommen.

Betroffene Nachbarkantone

Kernaussagen Antworten des AöV

République et Canton du Jura, Service des transports et de l’énergie

Le rapport ne tient pas compte du fait que la relation Tavannes – Tramelan est aujourd’hui organisée par l’Association du Noctam-bus jurassien (ANJ) et non pas par Moonliner, que les conditions tarifaires de l’ANJ s’y appliquent et que la concession est détenue par les CJ. Il y a donc là une situation à clarifier et selon le choix que le canton de Berne fera, il est nécessaire qu’une analyse pré-cise soit conduite sur ces points.

Le canton du Jura demande que les modifications tarifaires ou d’organisations prévues sur le territoire bernois soient coordonnées au mieux. De même, si le canton de Berne compte subventionner l’offre de nuit, nous demandons que des subventions soient égale-ment accordées à l’Association du noctambus jurassien pour les services touchant le territoire bernois (en particulier sur l’axe Ta-

Il en est pris connaissance. Il y a également d’autres offres de nuit dans le canton de Berne qui sont fournies par d’autres entreprises (p.ex. Nachtstern Lucerne – Huttwil et Lucerne – Schangnau).

Une bonne coordination est ca-pitale pour les lignes à cheval sur deux cantons. Le canton doit réserver le même traitement à toutes les entreprises. Or, sur la base des résultats de la consul-

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Weitere Anmerkungen"

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vannes – Tramelan) comme d’ailleurs le canton du Jura subven-tionne déjà Moonliner pour la desserte sur territoire du canton de Jura de la ligne 31 Bienne – Delémont.

tation technique, le canton ne prévoit toujours aucune partici-pation au financement de l’offre de nuit.

Amtsstellen (Bund und Kanton)

Kernaussagen Antworten des AöV

Tiefbauamt des Kantons Bern / Oberingenieurkreis I

Die Richtlinien für den Winterdienst auf Kantonsstrassen gemäss RRB Nr. 1793 vom 21. Oktober 2009 schreiben vor, den Winter-dienst möglichst umweltfreundlich und wirtschaftlich auszuführen. Um dies zu realisieren, wurde der Winterdienst für Strecken mit öffentlichem Verkehr auf den ersten bis und mit letzten regulären Kurs beschränkt. Ausserhalb dieser Zeitspanne von ca. Mitternacht bis gegen 06.00 Uhr wird kein Winterdienst betrieben. Diese Richt-linien gelten für den gesamten Kanton Bern.

Dementsprechend machen wir Sie aufmerksam, dass die Strassen in der Nacht für Spät- und Nachtangebote wie auch für andere, nicht im Angebotsbeschluss enthaltene Kurse kritische Verhältnis-se aufweisen können (Glatteis, schneebedeckte Fahrbahn, etc.). Die Fahrzeuge für solche Angebote müssen folglich für entspre-chende Bedingungen ausgerüstet sein. Es liegt in der Verantwor-tung der Betreiber dieser Kurse, die den jeweiligen Strassenver-hältnissen entsprechenden Massnahmen zu treffen.

Wir zur Kenntnis genommen.

Bundesamt für Verkehr, Sektion Personenverkehr

Grenzkosten: Auf Seite 14 führen Sie aus, dass das BAV in Zukunft von den Bahnen eine Vollkosten-Rechnung verlangen wird. Diese Forderung wird als Argument gegen einen Bahneinsatz angeführt. Uns ist nicht ganz klar, worauf sich diese Aussage abstützt. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass Artikel 13 des Entwurfs zur neuen REVO (Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen; SR 742.221) generell das Voll-kostenprinzip vorsieht. Damit würde in Zukunft die Anwendung von Grenzkostenberechnungen für alle Unternehmen mit Abgeltungen des Bundes ausgeschlossen und nicht [nur] für Bahnen.

Zuschlag: Aus der historischen Entwicklung der Nachtangebote – diese wurden vielfach auf private Initiative eingeführt – ist die Erhe-bung eines Nachtzuschlages verständlich. Allerdings stellen sich bei einer Bestellung durch Bund und/oder Kantone hinsichtlich der Zuschläge doch einige grundsätzliche Fragen. So vermögen weder das Argument der höheren Kosten (gilt auch für Sonntag und Feier-tagsangebote und Angebote in den Hauptverkehrszeiten) noch die höhere Zahlungsbereitschaft (gilt auch für Angebote in den Haupt-verkehrszeiten) letztlich wirklich zu überzeugen. Zudem sind Zu-schläge in den Nachtangeboten aus verschiedenen Gründen hei-kel. So ist es für die Kundschaft nicht immer ganz einfach verständ-lich, wieso gewisse Angebote ohne und andere nur mit Zuschlägen benutzt werden können. Auch im Kanton Bern könnte aus Kunden-sicht die durchaus berechtigte Frage gestellt werden, wieso ein RE Bern – Münchenbuchsee – Biel/Bienne mit Abfahrt in Bern um 1.12 ohne Zuschlag benutzt werden kann, ein M1 Bern – München-buchsee mit Abfahrt in Bern um 1.15 dagegen nur mit Zuschlag (respektive heute mit einem separaten Tarif). Es ist auch nicht so, dass die Zuschläge generell gut akzeptiert sind, die Durchsetzung ist teilweise mit etwelchen Problemen verbunden. Wie Sie in Ihrem

Die Bemerkung trifft zu, dass die Vollkostenrechnung auch beim Bus Anwendung finden müsste. Damit wird die Argumentation für einen Buseinsatz gestärkt, da bei einer Grenzkostenbe-trachtung vor allem der Bahn-einsatz bevorzugt würde. Die Formulierung im Bericht (S. 14) wurde angepasst.

Es stellt sich die politische Grundsatzfrage, ob der Staat in einen funktionierenden Markt (Nachtangebot) eingreifen soll. Der Kanton Bern profitiert zuge-gebenermassen davon, dass die Transportunternehmungen in diesem Raum – im Gegensatz zu anderen Regionen – schon früh und ohne Beteiligung von Bund oder Kanton ein funktio-nierendes, aufeinander abge-stimmtes koordiniertes und er-folgreiches Angebot eingeführt hatten (und zwar in Hinsicht An-gebot, Tarife und Marketing).Wir teilen die Ansicht, dass die Erhebung eines Zuschlags schwieriger zu kommunizieren, durchzusetzen und auch zu

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Weitere Anmerkungen"

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Bericht ausführen, sind an verschiedenen Orten Bestrebungen im Gange, die Zuschläge abzuschaffen. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend bei von der öffentlichen Hand bestellten Angebo-ten mittelfristig generell durchsetzen wird. Vorderhand erachten wir aber die Zuschläge aufgrund der finanziellen Restriktionen als nachvollziehbar.

Konzessionsrechtliche Grundlagen: Ein wenig erstaunt sind wir, dass die Frage der gesetzlichen Grundlagen des Bundes in Ihrem Bericht vollständig ausgeblendet wird. Wir möchten es deshalb nicht unterlassen, Sie auf den seit 1. Januar 2010 in Kraft stehen-den Artikel 16 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG; SR 745.1) aufmerksam zu machen. Nach dieser Bestimmung haben die Unternehmen im Fern-, Regional- und Ortsverkehr in der Regel für Verbindungen, die über das Netz verschiedener Unternehmen führen, einen einzigen Transportvertrag (direkter Verkehr) anzubie-ten. Soweit ein Bedürfnis besteht, ist im Fern- und Regionalverkehr zwingend ein direkter Verkehr anzubieten. Gemäss Artikel 56 der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11) wird in der Konzession festgelegt, welche Linien des Fern-, des Regio-nal- und des Ortsverkehrs keinen direkten Verkehr anbieten müs-sen. Ob deshalb ein Weiterführen des bisherigen eigenständigen Tarifes ohne eine Anerkennung der ordentlichen Fahrausweise nach Ablauf der bestehenden Konzessionen überhaupt möglich bleibt, wird zurzeit im Rahmender der Umsetzungsarbeiten der neuen Verordnungen vom BAV geprüft, ist aber aus heutiger Sicht zumindest fraglich.

Zusammenfassend möchten wir nochmals festhalten, dass wir die Bestellung der Nachtangebote im Kanton Bern durch den Kanton begrüssen. Ein nochmaliges Überdenken der Tarife mit dem Ziel eines Überganges zu einem System mit der Anerkennung der or-dentlichen Tarife – allenfalls verbunden mit einem Zuschlag – ist eine zwingende Voraussetzung für eine Mitbeteiligung des Bundes und wäre aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zukunftswei-send.

handhaben ist als ein einge-ständiger Tarif, wie dies beim Moonliner der Fall ist. Ein Tarif-zuschlag ist daran gebunden, dass der "ordentliche" Grundtarif angewendet werden kann. Dies ist im Moonliner-Gebiet gegen-wärtig aus technischen und or-ganisatorischen Gründen nicht der Fall.

Konzessionsrechtliche Fragen waren nicht Bestandteil der im Bericht behandelten Grundsatz-fragen. Je nach einzuschlagen-der Lösung wäre eine Vertiefung nötig gewesen. Im Übrigen se-hen wir im heutigen eigenstän-digen Tarif des Nachtangebotes keinen Widerspruch zu den kon-zessionsrechtlichen Bestim-mungen des PBG. Erstens kann grundsätzlich auch unter An-wendung verschiedener Tarif-systeme ein einziger Transport-vertrag angeboten werden (vgl. City-Tickets). Zweitens hält Art. 15 PBG fest, dass die Unter-nehmungen für ihre Leistungen Tarife aufstellen, was nur Sinn macht, wenn auch verschiedene Tarifsysteme zur Anwendung gelangen. Mittel- und längerfristig ist eine Abkehr vom bestehenden Ei-genständigen Tarif denkbar. Zu-vor müssen jedoch noch einige Hindernisse aus dem Weg ge-räumt werden: Das Moonliner-netz deckt mehrere Tarifverbün-de ab, was bei der Umsetzung eines anderen Tarifmodells in mehrerer Hinsicht schwierig ist: sowohl technisch (Billettausga-bemöglichkeit), organisatorisch (Fahrausweiskontrolle) als auch für die Kundschaft (Kommunika-tion und Verständlichkeit bei ei-ner Vielzahl von Tarifsystemen inkl. direktem Verkehr bei Be-ziehungen über eine Verbunds-grenze hinaus), und erst recht für die nachfragegerechte Auf-teilung der Verkehrseinnahmen. Die weitere Entwicklung im BAV-Projekt "zukünftiges Preis-system Schweiz" ist vor diesem Hintergrund sehr interessant.Wir stellen zudem fest, dass die Nachtliniengesellschaft mit dem bestehenden System die Ent-wicklung der Nachfrage und Er-

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Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Weitere Anmerkungen"

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träge sehr gut und tagesaktuell im Griff hat und somit rasch auf die Bedürfnisse im Nachtange-bot reagieren kann. Die Nach-frage ist auch stark von der schnelllebigen Szene von Nachtlokalen, Konzert- und Mu-sikveranstaltungsorten geprägt. Das unternehmerische Handeln der Transportunternehmung ist dadurch gewährleistet.

Interessenverbände

Kernaussagen Antworten des AöV

Kantonale Behindertenkonferenz Bern Kbk

Die Kantonale Behindertenkonferenz kbk weist darauf hin, dass für Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eine grosse Rolle spielt. Der Gleichstellungsgedanke ist bei der Gestaltung des Nachtangebotes einzubeziehen, Die Berück-sichtigung der gesetzlichen Bestimmungen im Behindertengleich-stellungsgesetz BehiG ist zwingend.

Zusätzlich soll die Ausweiskarte für behinderte Reisende (die so-genannte Begleiterkarte) auch beim Nachtangebot gültig sein. Denn Menschen mit einer Behinderung sind, damit sie am gesell-schaftlichen Leben teilhaben können, häufig auf die Begleitung und Hilfestellung Dritter angewiesen.

Die Bestimmungen des Behin-dertengleichstellungsgesetzes gelten im Nachtangebot gleich wie tagsüber.

Die Akzeptanz der Ausweiskarte für behinderte Reisenden ist Teil der DV-Regelungen. Sie wird heute nicht akzeptiert. Die Tari-fierung ist Sache der Nachtli-niengesellschaft.

Transportunternehmungen

Kernaussagen Antworten des AöV

Chemins de fer du Jura

La problématique actuelle des transports nocturnes se résume en deux phénomènes que l'on peut décrire de la manière suivante:

a. Les problèmes liés à la fatigue et à l'alcool (et les drogues ?) créent une insécurité dans les convois nocturnes. Les bus, voire les trains, de nuit doivent être accompagnés pour cette raison et pour limiter le vandalisme. Ces problèmes apparaissent déjà plus tôt en soirée suivant les manifestations que la clientèle fréquente.

b. Beaucoup de clients éméchés demandent l'utilisation du trans-port nocturne, mais ils n'en ont plus les moyens, les derniers sous ont été dépensés pour boire à la manifestation visitée ... Le pro-blème est que le transporteur ne peut pas laisser une personne à l'abandon sur le bord de la route en pleine nuit, surtout si la per-sonne est encore mineure. De ce fait, le contact social est impor-tant et il doit être assuré par un agent de sécurité ou un accompa-gnant. Le conducteur ne peut assurer seul cette mission. L'agent accompagnateur pourra également assurer la sécurité du conduc-teur si besoin est.

Il en est pris connaissance.

Le travail supplémentaire né-cessaire à garantir la sécurité justifie un tarif plus élevé.Les organisateurs de manifesta-tions doivent dans la mesure du possible être astreints à certai-nes contraintes.

Le contrôle des titres de trans-port à la montée à bord du véhi-cule facilite la tâche, un argu-ment en faveur de l’utilisation de bus.

Page 58: Bericht Nachtangebot Kanton Bern - Auswertung der Mitwirkung · 2020-07-07 · RVK lehnen die Ausdehnung ab. Hin-gewiesen wird auf die Wichtigkeit der Transportkette (Sicherung der

Fachkonsultation Nachtangebot Kanton Bern – Überprüfung Grundsatzfragen "Weitere Anmerkungen"

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Ces deux éléments doivent être pris en compte pour l'établisse-ment de l'offre nocturne et des tarifs qui devront être appliqués. La philosophie décrite au premier chapitre peut aider à résoudre ces problèmes qui, malheureusement, vont en augmentant.

Noctambus Jurassien

Il est indispensable que les différents réseaux de transports noc-turnes puissent se coordonner en termes d'horaire, en particulier sur le trajet Delémont – Moutier. Il est à noter qu'actuellement les horaires de et vers Moutier sont concentrés sur Bienne alors que les jeunes prévotois sont davantage tournés vers Delémont. A ce titre, une intervention lors du Conseil de ville de Moutier de fin sep-tembre demandait que le départ de la course Delémont – Moutier soit déplacé à 3h45.

Le comité du Noctambus souhaite que les collaborations puissent être trouvées avec Zig-Zag, par exemple en proposant une option "noctambus" offrant l'accès au Noctambus jurassien au même titre que les détenteurs de l'abonnement vagabond+.

Au même titre que le Canton du Jura participe au financement du moonliner sur sa partie en territoire jurassien (Delémont – Cour-rendlin), le Canton de Berne devrait participer au Noctambus circu-lant sur le territoire bernois (Tavannes – Tramelan).

La coordination de l’offre inter-cantonale est importante. En cas de conflit relatif à l’harmoni-sation de l’offre, la demande et la rentabilité sont des éléments déterminants dont il faut tenir compte.

Une solution bilatérale (Noctam-bus et Zigzag) doit être trouvée.

Le canton de Berne ne prévoit pas plus de participer au finan-cement de l’offre Moonliner qu’à celle du Noctambus (même trai-tement pour toutes les entrepri-ses). Un cofinancement serait possible par le biais des com-munes.