bericht über solvabilität und finanzlage 2020
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage
2020
INTER Krankenversicherung AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
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Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung ........................................................................................................................ 5
A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis ............................................................................. 10
A.1 Geschäftstätigkeit ............................................................................................................ 10
A.2 Versicherungstechnische Leistung .................................................................................. 15
A.3 Anlageergebnis ................................................................................................................ 18
A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten ................................................................................... 20
A.5 Sonstige Angaben............................................................................................................ 21
B. Governance-System ............................................................................................................... 22
B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System .............................................................. 22
B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit .............. 32
B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und
Solvabilitätsbeurteilung ................................................................................................... 38
B.4 Internes Kontrollsystem ................................................................................................... 48
B.5 Funktion der internen Revision ........................................................................................ 51
B.6 Versicherungsmathematische Funktion .......................................................................... 53
B.7 Outsourcing ...................................................................................................................... 54
B.8 Sonstige Angaben............................................................................................................ 56
C. Risikoprofil .............................................................................................................................. 57
C.1 Versicherungstechnisches Risiko .................................................................................... 58
C.2 Marktrisiko ....................................................................................................................... 61
C.3 Kreditrisiko ....................................................................................................................... 67
C.4 Liquiditätsrisiko ................................................................................................................ 72
C.5 Operationelles Risiko ....................................................................................................... 75
C.6 Andere wesentliche Risiken ............................................................................................ 79
C.7 Sonstige Angaben ........................................................................................................... 80
D. Bewertung für Solvabilitätszwecke ......................................................................................... 82
D.1 Vermögenswerte.............................................................................................................. 82
D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen ..................................................................... 105
D.3 Sonstige Verbindlichkeiten ............................................................................................ 111
D.4 Alternative Bewertungsmethoden.................................................................................. 125
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D.5 Sonstige Angaben ......................................................................................................... 127
E. Kapitalmanagement .............................................................................................................. 128
E.1 Eigenmittel ..................................................................................................................... 128
E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung ......................................... 134
E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der
Solvenzkapitalanforderung ........................................................................................... 137
E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen Modellen
...................................................................................................................................... 137
E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der
Solvenzkapitalanforderung ........................................................................................... 137
E.6 Alle anderen wesentlichen Informationen über das Kapitalmanagement ..................... 137
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................. 138
Anlagenverzeichnis ................................................................................................................... 145
Anlagen – Narrativer Berichtsteil ............................................................................................... 146
Anlagen – Quantitativer Berichtsteil – Quantitative Reporting Templates (QRT’s) .................. 150
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Hinweise und Erläuterungen:
Solvabilitätskapitalanforderung
Der endgültige Betrag der Solvabilitätskapitalanforderung unterliegt noch der aufsichtlichen Prüfung.
Rundungen
Die im Folgenden dargestellten Zahlenangaben sind maschinell gerundet. Es können sich daher darstel-
lungsbedingt Rundungsabweichungen ergeben.
Vorzeichen
Die Verwendung der Vorzeichen folgt i.d.R. dem Grundsatz, dass immer positive Werte verwendet wer-
den. Bei Elementen, bei denen aufgrund der Eigenschaft des Elements sowohl positive als auch negative
Werte vorkommen können, sind die Werte entsprechend der Natur der Veränderung eingetragen.
Weiterführende Dokumente
Sofern weiterführende Dokumente aufgeführt sind, die nicht öffentlich zugänglich sind bzw. nicht der Auf-
sichtsbehörde vorliegen, werden diese ggf. lediglich genannt und die relevanten Informationen sind Be-
standteil des hier vorliegenden Berichts. Es erfolgt kein Verweis auf entsprechende Dokumente.
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Zusammenfassung
Der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) ist zentrales Element der Offenle-
gungspflichten von Versicherungsunternehmen nach Solvency II und dient zur Herstellung der
Transparenz über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
Im vorliegenden SFCR werden wesentliche qualitative und quantitative Informationen über die
INTER Krankenversicherung AG (INTER Kranken) veröffentlicht.
Der SFCR beschreibt
die Geschäftstätigkeit und die Geschäftsergebnisse der INTER Kranken
inklusive der geschäftlichen Ziele und Strategien,
die Geschäftsorganisation der INTER Kranken
mit einer Bewertung ihrer Angemessenheit hinsichtlich des Risikoprofils und umfang-
reichen Angaben zur Ausgestaltung des Governance Systems,
das Risikoprofil der INTER Kranken
mit Erläuterungen zu Risikobewertung, wesentlichen Risiken, Risikominderungsmaß-
nahmen, Risikokonzentration und Risikosensitivität für jede Risikokategorie in quanti-
tativer und qualitativer Form,
die Grundlagen, Annahmen und Methoden der INTER Kranken bei der Bewertung
der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für Solvabilitätszwecke und
das Kapitalmanagement der INTER Kranken
mit Angaben zu den Eigenmitteln und zur Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforde-
rung.
Die Struktur des SFCR entspricht dem regulatorisch vorgegebenen Aufbau.
Zentrale Aussagen des SFCR 2020 der INTER Kranken sind nachfolgend aufgeführt.
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A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis
Das Geschäftsmodell der INTER Kranken im Überblick
Individuelle Lösungen auf Top-Niveau – dafür steht die INTER Versicherungsgruppe als unab-
hängiger Versicherungskonzern seit über 100 Jahren. Neben der Geschäftsausrichtung auf
Privatkunden und das mittelständische Gewerbe ist die INTER aus Tradition den Menschen im
Heilwesen und im Handwerk eng verbunden. Als solider und verlässlicher Partner bietet die
INTER ihren Kunden mit Versicherungs- und Vorsorgeprodukten ein hohes Maß an finanzieller
Sicherheit und legt seit jeher besonderen Wert auf Service und Qualität.
Die INTER Kranken bietet die gesamte Produktpalette der privaten Krankenversicherung zur
umfassenden Gesundheitsvorsorge ihrer Versicherungsnehmer an. Neben der privaten Krank-
heitskostenvollversicherung umfasst das Angebot eine Vielzahl von Zusatzversicherungen zur
individuellen Absicherung gesetzlich Versicherter. Hierzu zählt auch der weltweite Versiche-
rungsschutz durch die Auslandsreisekrankenversicherung.
Die Geschäftsergebnisse der INTER Kranken im Überblick
Die INTER Kranken konnte im Geschäftsjahr ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Der Gesamt-
überschuss, bestehend aus dem Jahresüberschuss und der Zuführung zu der erfolgsabhängi-
gen Rückstellung für Beitragsrückerstattung, betrug T€ 91.376 nach T€ 72.098 im Vorjahr.
Eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung ist nachfolgend aufgeführt.
2020 2019
T€ T€
Gebuchte Bruttobeiträge 725.988 696.823
+ I.1 Verdiente Beiträge f.e.R. 725.407 696.692 A.2
+ I.2 Beiträge aus Brutto-RfB 104.662 86.418 A.2
+ I.3 Erträge aus Kapitalanlagen 217.373 213.836 A.3
+ I.4 Sonst. vers.-techn. Erträge 3.758 3.747 A.2
- I.5 Aufwendungen für Versicherungsfälle 576.472 564.099 A.2
- I.6 Veränderung der übrigen vt. Rückstellungen 251.576 228.940 A.2
- I.7 Zuführung zur e.u. RfB 1.734 2.294 A.2
- I.8 Zuführung zur e.a. RfB (PPV-Pool) 16.208 16.242 A.2
- I.9 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 79.290 80.149 A.2
- I.10 Aufwendungen für Kapitalanlagen 9.396 8.640 A.3
- I.11 Sonstige vers.-techn. Aufw. f.e.R. 4.790 1.643 A.2
+ II.1 Sonstige Erträge - Sonstige Aufwendungen -13.936 -16.457 A.4
- II.3 Steuern v. Einkommen und Ertrag 6.105 9.967 A.5
- II.4 Sonstige Steuern 318 164 A.5
= II.5 Gesamtüberschuss 91.376 72.098
in Abschnitt
Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung
Detailinformationen
Grundlegende Änderungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit und des Geschäftsergebnisses
haben sich im Berichtszeitraum nicht ergeben.
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B. Governance-System
Die aufbau- und ablauforganisatorischen Grundsätze der INTER Kranken im Überblick
Die Geschäftsorganisation der INTER Kranken ist wirksam und der Art, dem Umfang und der
Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen. Die INTER Kranken stellt mit ihrer Ablauforganisati-
on insbesondere sicher, dass die mit Risiken einhergehenden Prozesse und deren Schnittstel-
len angemessen überwacht und gesteuert werden.
Grundlegende Änderungen im Überblick
Zum 30.06.2020 ist Herr Matthias Kreibich aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden
und zum 01.09.2020 Herr Dr. Sven Koryciorz neu in das Gremium eingezogen.
C. Risikoprofil
Die risikopolitischen Grundsätze der INTER Kranken im Überblick
Sicherheit ist das Kernelement der Risikostrategie der INTER Kranken, die aus der Geschäfts-
strategie abgeleitet ist. Ziel des Vorstands ist es, durch eine aktive Risikosteuerung die nachhal-
tig positive Entwicklung des Unternehmens dauerhaft sicherzustellen.
Das Risikoprofil der INTER Kranken im Überblick
Das Risikoprofil der INTER Kranken ist definiert als die Gesamtheit der folgenden Risiken:
Risiken in den Risikomodulen der Standardformel gemäß §§ 74 bis 110 VAG sowie
Risiken in den Risikokategorien Liquiditäts-, Reputations- und strategische Risiken.
Die Risiken in den Risikomodulen der Standardformel werden sowohl im Rahmen der Erstel-
lung der Quartalsmeldungen als auch im Rahmen der regelmäßigen Erwartungs- und Pla-
nungsrechnungen ermittelt und analysiert.
Die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Risikokataloge erfolgt im Rahmen der halbjährli-
chen Risikoinventur.
Die größten Risiken im Jahr 2020 – gemessen an der Solvabilitätskapitalanforderung brutto –
sind nachfolgend aufgeführt:
Aktienrisiko,
Spread-Risiko,
Währungsrisiko.
Grundlegende Änderungen hinsichtlich des Risikoprofils haben sich im Berichtszeitraum nicht
ergeben.
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D. Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Bewertung für Solvabilitätszwecke bei der INTER Kranken im Überblick
Die INTER Kranken erstellt die gemäß § 74 VAG geforderte Gegenüberstellung von Aktiva und
Passiva zum Zweck der Bestimmung der vorhandenen Eigenmittel, die sogenannte Solvabili-
tätsübersicht.
Die Ermittlung der Erwartungswertrückstellung der INTER Kranken erfolgt mittels des Verfah-
rens der inflationsneutralen Bewertung.
Die INTER Kranken nimmt keine Erleichterungen aus der Anrechnung einer Volatilitätsanpas-
sung oder der Anwendung einer Übergangsmaßnahme in Anspruch.
Die Grundlagen, Annahmen und Methoden bei der Bewertung der Vermögenswerte und Ver-
bindlichkeiten für Solvabilitätszwecke sieht die INTER Kranken als angemessen an.
Grundlegende Änderungen hinsichtlich der Bewertung für Solvabilitätszwecke haben sich im
Berichtszeitraum nicht ergeben.
E. Kapitalmanagement
Das Eigenmittelmanagement der INTER Kranken im Überblick
Die Eigenmittel gemäß Solvency II stellen die Gesamtheit aller Eigenmittel des Unternehmens
dar, die zur Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderungen herangezogen werden können.
Sie setzen sich zusammen aus den Basiseigenmitteln und ergänzenden Eigenmitteln, sofern
diese vorliegen, und werden in Qualitätsklassen (Tiers) eingeordnet.
Die Basiseigenmittel ergeben sich aus dem Überschuss der Vermögenswerte über die Verbind-
lichkeiten abzüglich des Betrags der eigenen Aktien in der Solvabilitätsübersicht und den nach-
rangigen Verbindlichkeiten.
Die Eigenmittel der INTER Kranken umfassen ausschließlich Basiseigenmittel. Bei diesen han-
delt es sich komplett um nicht gebundene Tier 1-Eigenmittel, die vollständig in die Berechnung
miteinbezogen werden können. Ergänzende Eigenmittel sind nicht vorhanden.
Die Solvabilitätssituation der INTER Kranken im Überblick
Die Solvabilitätskapitalanforderung (SCR) und die Mindestkapitalanforderung (MCR) sind kom-
fortabel mit anrechnungsfähigen Eigenmitteln bedeckt.
Die SCR-Bedeckungsquote der INTER Kranken per 31.12.2020 betrug 436% (31.12.2019:
474%).
Detaillierte Informationen zur Entwicklung der Solvabilitätskapitalanforderung sind der folgen-
den Tabelle zu entnehmen:
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2020 2019
T€ T€
Marktrisiko R0010 513.913 465.306
Gegenparteiausfallrisiko R0020 6.814 5.561
Lebensversicherungstechnisches Risiko R0030
Krankenversicherungstechnisches Risiko R0040 207.964 200.442
Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko R0050
Diversifikation R0060 -125.948 -118.858
Risiko immaterieller Vermögensgegenstände R0070
Basissolvenzkapitalanforderung R0100 602.743 552.451
Operationelles Risiko R0130 31.217 28.981
Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen R0140 -460.873 -425.271
Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern R0150 -53.584 -48.358
Solvenzkapitalanforderung R0220 119.503 107.803
Solvabilitätskapitalanforderung
Grundlegende Änderungen im Überblick
Grundlegende Änderungen hinsichtlich des Kapitalmanagements haben sich im Berichtszeit-
raum nicht ergeben.
Wesentlichkeit
Die INTER Kranken konkretisiert Wesentlichkeit im Sinne von Art. 305 DVO mittels eines vom
Gesamtvorstand verabschiedeten Wesentlichkeitskonzepts. Das Wesentlichkeitskonzept dient
der Sicherstellung, dass etwaige angesetzte vereinfachte Bewertungsmethoden sowie bekann-
te, nicht korrigierte Fehler die Aussagekraft der Ergebnisse nicht maßgeblich beeinflussen.
Für die Beurteilung der Wesentlichkeit legt die INTER Kranken jeweils eine Gesamtwesentlich-
keitsgrenze und eine Aufgriffsgrenze fest.
Für die Festlegung der Gesamtwesentlichkeitsgrenze hat die INTER Kranken als Bemessungs-
grundlage 5%, bezogen auf den Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten,
gewählt. Die INTER Kranken ist der Auffassung, dass der Überschuss der Vermögenswerte
über die Verbindlichkeiten eine übliche und relevante Bezugsgröße darstellt. Es liegt kein Sach-
verhalt vor, der diese Gesamtwesentlichkeitsgrenze überschreitet.
Festgestellte Unschärfen oder falsche Angaben unterhalb der Aufgriffsgrenze von T€ 10 wer-
den nicht weiter beurteilt.
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A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis
A.1 Geschäftstätigkeit
A.1.1 Name und Rechtsform
Die INTER Krankenversicherung AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim.
Tabellarische Darstellung: Angaben zum Unternehmen – Stand: 31.12.2020
Name INTER Krankenversicherung AG
Name (Kurzbezeichnung) INTER Kranken
Hausanschrift Erzbergerstraße 9-15
68165 Mannheim
Postanschrift Postfach 10 16 62
68016 Mannheim
Telefon 0621 / 427-427
Telefax 0621 / 427-944
E-Mail [email protected]
Website www.inter.de
Angaben zum Unternehmen
Das Unternehmen ist eingetragen beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer HRB
723887. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
A.1.2 Name und Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Tabellarische Darstellung: Angaben zur Aufsichtsbehörde
alternativ:
E-Mail: [email protected] oder De-Mail: [email protected]
Kontaktdaten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
Angaben zur Aufsichtsbehörde
Anschrift der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
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A.1.3 Name und Kontaktdaten des externen Prüfers
Die externe Prüfung des Jahresabschlusses und der Solvabilitätsübersicht erfolgt durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH.
Tabellarische Darstellung: Angaben zum externen Prüfer
Name PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Name (Kurzbezeichnung) PwC
Hausanschrift Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
Angaben zum externen Prüfer
A.1.4 Angaben zu den Haltern qualifizierter Beteiligungen
In diesem Abschnitt wird die Konzernstruktur der INTER Versicherungsgruppe (kurz: INTER
Gruppe bzw. INTER) beschrieben. Die Darstellung beinhaltet auch die Informationen zur Stel-
lung der INTER Kranken innerhalb der rechtlichen Struktur der Gruppe.
Die INTER ist ein unabhängiger Versicherungskonzern, der eine umfassende Produktpalette für
Privat- und Gewerbekunden anbietet. Spezielle Angebote richten sich insbesondere an Kunden
aus dem Heilwesen und dem Handwerk.
Graphische Darstellung: Unternehmensorganigramm – Stand: 31.12.2020
INTER
Versicherungsverein aG
FAMK
VVaG
100% 94,81% 100% 100% 100%
INTER Allgemeine
Versicherung AG
Bausparkasse
Mainz AG
INTER
Krankenversicherung
AG
INTER
Lebensversicherung
AG
INTER
Beteiligungen AG
VOV GmbHBKM
ImmobilienService GmbH
TU INTER-ZYCIE Polska
S.A.
Polen
TU INTER Polska S.A.
Polen
7,25% 100%100% 100%
100% 23,75%
100%
adiNOVo GmbH
100%
NOV GmbHINTER
Service GmbH
INTER
Sachvers.- und
Kapitalverm.-GmbH
Deutsche
Pensionskasse AG
INTER Assistance
Sp. z oo
Polen
100% 100%
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An der Spitze der INTER Gruppe steht der INTER Versicherungsverein aG (INTER Verein), der
als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit von seinen Mitgliedern getragen wird. Der INTER
Verein nimmt im Wesentlichen eine Holdingfunktion für die unmittelbar oder mittelbar gehalte-
nen Tochtergesellschaften wahr.
Der INTER Verein als Mutterunternehmen der INTER Gruppe ist als zuständiges Unternehmen
verantwortlich für die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Geschäftsorgani-
sation der INTER Gruppe.
Detaillierte Angaben zu den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen sind in der nachfol-
genden Übersicht und außerdem in der anschließenden Textpassage aufgeführt.
Tabellarische Darstellung: Beteiligungen – Stand: 31.12.2020
Anteile
Name 100,00%
Name (Kurzbez.) INTER Kranken INTER Verein
Hausanschrift Erzbergerstraße 9-15, 68165 Mannheim Erzbergerstraße 9-15, 68165 Mannheim
Name 100,00%
Name (Kurzbez.) INTER Leben
Hausanschrift Erzbergerstraße 9-15, 68165 Mannheim
Name 100,00%
Name (Kurzbez.) INTER Allgemeine
Hausanschrift Erzbergerstraße 9-15, 68165 Mannheim
Name 7,25%
Name 94,81%
Name (Kurzbez.) BKM
Hausanschrift Kantstraße 1, 55122 Mainz
Name 100,00%
Name 100,00%
Name (Kurzbez.) IBAG
Hausanschrift Erzbergerstraße 9-15, 68165 Mannheim
Name 100,00%
Hausanschrift Al. Jerozolimskie 142 B, 02-305 Warszawa, Polen
Name 100,00%
Name 100,00%
Hausanschrift Al. Jerozolimskie 142 B, 02-305 Warszawa, Polen
Name 100,00%
Hausanschrift Erzbergerstraße 9-15, 68165 Mannheim
Name 100,00%
Hausanschrift Erzbergerstraße 9-15, 68165 Mannheim
Name 100,00%
Hausanschrift Am Vögenteich 24, 18055 Rostock
Name 100,00%
Name 23,75%
INTER Lebensversicherung AG INTER Versicherungsverein aG
Angaben zu Beteiligungen
Unternehmen Halter der Beteiligung
INTER Krankenversicherung AG INTER Versicherungsverein aG
INTER Allgemeine Versicherung AG INTER Versicherungsverein aG
VOV GmbH INTER Allgemeine Versicherung AG
Bausparkasse Mainz AG INTER Versicherungsverein aG
INTER Assistance Sp. z oo TU INTER Polska S.A.
TU INTER-ZYCIE Polska S.A. INTER Beteiligungen AG
BKM ImmobilienService GmbH Bausparkasse Mainz AG
INTER Beteiligungen AG INTER Versicherungsverein aG
TU INTER Polska S.A. INTER Beteiligungen AG
adiNOVo Versicherungsvermittlung GmbH NOV Nord-Ostsee Versicherungsvermittlungsgesellschaft
DPK INTER Versicherungsverein aG
INTER Sachversicherungs- und Kapitalvermittlungs-GmbH INTER Versicherungsverein aG
INTER Service GmbH INTER Versicherungsverein aG
NOV Nord-Ostsee Versicherungsvermittlungsgesellschaft INTER Versicherungsverein aG
Zur INTER Versicherungsgruppe gehören neben dem INTER Verein die nachfolgend aufgeführ-
ten deutschen Versicherungsunternehmen:
INTER Krankenversicherung AG, kurz: INTER Kranken,
INTER Lebensversicherung AG, kurz: INTER Leben,
INTER Allgemeine Versicherung AG, kurz: INTER Allgemeine.
An allen drei vorgenannten Aktiengesellschaften hält der INTER Verein jeweils 100% des
Grundkapitals.
Die INTER Allgemeine hält ihrerseits 7,25% an der VOV Verwaltungsorganisation für Vermö-
gensschadenhaftpflicht-Versicherungen für Mitglieder von Organen juristischer Personen GmbH
(kurz: VOV GmbH).
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Eine weitere wichtige Beteiligung des INTER Verein mit 94,81% ist die
Bausparkasse Mainz AG, kurz: BKM.
Diese hält ihrerseits 100% an der BKM ImmobilienService GmbH.
Weitere Beteiligungen des INTER Verein zu jeweils 100% sind
die NOV Nord-Ostsee Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH,
die ihrerseits 100% des Grundkapitals der adiNOVo Versicherungsvermittlung
GmbH besitzt,
die INTER Service GmbH und
die Sachversicherungs- und Kapitalvermittlungs-GmbH.
Außerdem hält der INTER Verein 23,75% an der
Deutsche Pensionskasse AG, kurz: DPK.
Über die 100%-ige Tochter
INTER Beteiligungen AG, kurz: IBAG
besitzt der INTER Verein als Auslandsengagements 100%-ige Beteiligungen an den polnischen
Versicherungsunternehmen
TU INTER Polska S.A. und
TU INTER-ZYCIE Polska S.A.,
beide Unternehmen unter der Kurzbezeichnung INTER Polska zusammengefasst,
beide Unternehmen mit Sitz in Warschau.
Die TU INTER Polska S.A. hält eine 100%-Beteiligung an der
INTER Assistance Sp. z oo.
Innerhalb der INTER Versicherungsgruppe bilden der INTER Verein und die
Freie Arzt- und Medizinkasse der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Polizei VVaG,
kurz: FAMK,
mit Sitz in Frankfurt am Main,
einen Gleichordnungskonzern gemäß § 18 Abs. 2 AktG.
Die Kurzbezeichnung „INTER Unternehmen“ wird in diesem Bericht als Oberbegriff für den IN-
TER Verein, die INTER Kranken, die INTER Leben und die INTER Allgemeine verwandt.
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A.1.5 Stellung des Unternehmens innerhalb der rechtlichen Struktur der Gruppe
Die Stellung der INTER Kranken innerhalb der rechtlichen Struktur der Gruppe wird in den Aus-
führungen unter A.1.4 beschrieben.
A.1.6 Wesentliche Geschäftsbereiche und wesentliche geographische Gebiete mit Tätig-
keiten
Die INTER Kranken bietet die gesamte Produktpalette der privaten Krankenversicherung zur
umfassenden Gesundheitsvorsorge ihrer Versicherungsnehmer an. Neben der privaten Krank-
heitskostenvollversicherung umfasst das Angebot eine Vielzahl von Zusatzversicherungen zur
individuellen Absicherung gesetzlich Versicherter. Hierzu zählt auch der weltweite Versiche-
rungsschutz durch die Auslandsreisekrankenversicherung.
Wesentliche Geschäftsbereiche
Die INTER Kranken ist in den nachfolgend aufgeführten Geschäftsbereichen (Lines of Busi-
ness, LoBs) im Sinne von Anhang I DVO (EU) 2015/35 tätig:
Nichtlebensversicherungsverpflichtungen
- LoB 1 Krankheitskostenversicherung
Diese LoB beinhaltet definitionsgemäß Krankheitskostenversicherungsverpflichtungen,
bei denen das zugrunde liegende Geschäft nicht auf einer der Lebensversicherung ver-
gleichbaren technischen Basis betrieben wird, mit Ausnahme von Arbeitsunfallversiche-
rungen.
Bei der INTER Kranken umfasst diese LoB lediglich Produkte der Versicherungsart
Auslandsreisekrankenversicherung.
Lebensversicherungsverpflichtungen
- LoB 29 Krankenversicherung
Diese LoB beinhaltet definitionsgemäß Krankenversicherungsverpflichtungen, bei de-
nen das zugrunde liegende Geschäft auf einer der Lebensversicherung vergleichbaren
technischen Basis betrieben wird, mit Ausnahme von Renten aus Nichtlebensversiche-
rungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen.
Wesentliche geographische Gebiete mit Tätigkeiten
Die INTER Kranken ist derzeit ausschließlich im nationalen Raum tätig.
A.1.7 Wesentliche Geschäftsvorfälle oder sonstige Ereignisse im Berichtszeitraum
Es gab keine wesentlichen Geschäftsvorfälle im Jahr 2020.
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A.2 Versicherungstechnische Leistung
Im Unterabschnitt
A.2.1 „Ergebnisse im Überblick“
werden Darstellungen ausgewiesen, die sich am Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung
orientieren.
In den Unterabschnitten
A.2.2 „Ergebnisse nach wesentlichen Geschäftsbereichen“ und
A.2.3 „Ergebnisse nach wesentlichen geographischen Gebieten“
erfolgt die Darstellung entsprechend den Meldeformularen
S.05.01.02 Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen bzw.
S.05.02.02 Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern.
A.2.1 Ergebnisse im Überblick
Die zentralen Angaben zur versicherungstechnischen Leistung der INTER Kranken sind in der
nachfolgenden Übersicht aufgeführt.
Tabellarische Darstellung: Auszug aus der GuV
2020 2019
T€ T€ T€ %
+ I.1 Verdiente Beiträge f.e.R. 725.407 696.692 28.715 4,1%
+ Gebuchte Bruttobeiträge 725.988 696.823 29.166 4,2%
- Abgegeb. Rückversicherungsbeiträge 20 20 0 0,0%
+ Veränderung Beitragsüberträge -561 -111 -451 407,1%
+ I.2 Beiträge aus Brutto-RfB 104.662 86.418 18.243 21,1%
+ I.4 Sonst. vers.-techn. Erträge 3.758 3.747 11 0,3%
- I.5 Aufwendungen für Versicherungsfälle 576.472 564.099 12.372 2,2%
+ Zahlungen für Versicherungsfälle 563.214 555.682 7.531 1,4%
+ Veränderung Schaden-RSt 13.258 8.417 4.841
- I.6 Veränderung der übrigen vt. Rückstellungen 251.576 228.940 22.635 9,9%
davon Deckungsrückstellung 250.956 228.904 22.052 9,6%
davon sonst. vers.-techn. Netto-RSt 619 36 583 1611,1%
- I.7 Zuführung zur e.u. RfB 1.734 2.294 -561 -24,4%
- I.8 Zuführung zur e.a. RfB (PPV-Pool) 16.208 16.242 -34 -0,2%
- I.9 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 79.290 80.149 -860 -1,1%
+ Abschlussaufwendungen 58.700 60.172 -1.472 -2,4%
+ Verwaltungsaufwendungen 20.603 19.990 613 3,1%
- davon ab: Erhalt. Prov. u. Gewinnbet. RV 13 13 0 0,0%
- I.11 Sonstige vers.-techn. Aufw. f.e.R. 4.790 1.643 3.147 191,6%
Versicherungstechnische Leistung
Veränderung
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Beitragseinnahmen
Im Geschäftsjahr stiegen die gebuchten Bruttobeiträge von T€ 696.823 im Vorjahr um T€
29.165 bzw. 4,2% auf T€ 725.988. Dieser Anstieg ist auf die Beitragsanpassungen, insbe-
sondere in der privaten Pflegepflichtversicherung, und das Neugeschäft in der Krankenzu-
satzversicherung zurückführen. Die verdienten Bruttobeiträge erhöhten sich von T€ 696.692
im Vorjahr um T€ 28.715 bzw. 4,1% auf T€ 725.407.
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle erhöhten sich im Geschäftsjahr insgesamt von T€
564.099 um T€ 12.372 bzw. 2,2% auf T€ 576.472.
Dabei stiegen die Zahlungen für Versicherungsfälle von T€ 555.682 um T€ 7.531 bzw. 1,4%
auf T€ 563.214, insbesondere aufgrund des Abbaus von Arbeitsrückständen.
Der nach einem statistischen Näherungsverfahren zu bildenden Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle waren insgesamt T€ 13.258 zuzuführen. Die Rückstellung
für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrug zum Bilanzstichtag T€ 154.366 (Vor-
jahr T€ 141.108).
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb setzen sich aus Abschluss- und Verwal-
tungs-aufwendungen zusammen.
Die Abschlussaufwendungen sind insbesondere vom Vermittlungserfolg des Außendienstes
abhängig. Die Abschlussaufwendungen sanken um 2,4% von T€ 60.172 im Vorjahr auf T€
58.700. Die Abschlusskostenquote betrug 8,09% (Vorjahr 8,64%).
Die Verwaltungsaufwendungen stiegen auf T€ 20.602 nach T€ 19.990 im Vorjahr. Die Ver-
waltungskostenquote sank auf 2,84% (Vorjahr 2,87%).
Sonstige versicherungstechnische Erträge f.e.R.
Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge f.e.R. setzen sich zusammen wie folgt:
2020 2019T€ T€
2.970 3.023
728 724
59 0
1 0
3.758 3.747
Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung
Poolausgleich
Übertragungswerte
Ausgebuchte Schecks
Sonstige
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen f.e.R.
In den sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen für eigene Rechnung sind Auf-
wendungen für Übertragungswerte aufgrund von Bestandsabgängen von T€ 1.787 (Vorjahr
T€ 908) enthalten.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Seite 17 151
A.2.2 Ergebnisse nach wesentlichen Geschäftsbereichen
Die Ergebnisse der INTER Kranken ergeben sich aus den zwei wesentlichen Geschäftsberei-
chen
Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen, hier: Krankheitskosten-
versicherung (LoB 1)
Lebensversicherungsverpflichtungen, hier: Krankenversicherung (LoB 29).
Die Ergebnisse nach wesentlichen Geschäftsbereichen sind nachfolgend aufgeführt:
HGB LoB 1 LoB 29 Summe
2020 2020 2020 LoBs
T€ T€ T€ T€
+ I.1 Verdiente Beiträge f.e.R. 725.407 1.797 694.906 696.703
+ Gebuchte Bruttobeiträge 725.988 1.797 695.037 696.833
- Abgegeb. Rückversicherungsbeiträge 20 0 20 20
+ Veränderung Beitragsüberträge -561 0 -111 -111
+ I.2 Beiträge aus Brutto-RfB 104.662 259 100.261 100.520
+ I.4 Sonst. vers.-techn. Erträge 3.758 9 3.600 3.610
- I.5 Aufwendungen für Versicherungsfälle 576.472 912 563.227 564.139
+ Zahlungen für Versicherungsfälle 563.214 891 550.273 551.165
+ Veränderung Schaden-RSt 13.258 21 12.953 12.974
- I.6 Veränderung der übrigen vt. Rückstellungen 251.576 2 229.533 229.533
davon Deckungsrückstellung 250.956 0 228.940 228.940
davon sonst. vers.-techn. Netto-RSt 619 2 593 595
- I.7 Zuführung zur e.u. RfB 1.734 4 1.661 1.665
- I.8 Zuführung zur e.a. RfB (PPV-Pool) 16.208 40 15.526 15.566
- I.9 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 79.290 283 79.872 80.155
+ Abschlussaufwendungen 58.700 229 59.946 60.175
+ Verwaltungsaufwendungen 20.603 54 19.938 19.992
- davon ab: Erhalt. Prov. u. Gewinnbet. RV 13 0 12 12
- I.11 Sonstige vers.-techn. Aufw. f.e.R. 4.790 12 4.588 4.600
Ergebnisse nach wesentlichen Geschäftsbereichen
Die Summe beider Geschäftsbereiche entspricht jeweils dem HGB-Wert.
Positionen, die nicht im Formular S.05.01 enthalten sind, werden aus Vereinfachungsgründen
über die verdienten Beiträge f.e.R. prozentual auf die Geschäftsbereiche geschlüsselt.
Die Aufteilung der Zahlungen für Versicherungsfälle und der Veränderung der Schadenrückstel-
lung auf die verschiedenen Geschäftsbereiche erfolgt prozentual über die Aufwendungen für
Versicherungsfälle.
A.2.3 Ergebnisse nach wesentlichen geographischen Gebieten
Da die INTER Kranken derzeit lediglich national tätig ist, sind die entsprechenden Darstellungen
Bestandteil von Unterabschnitt A.2.1 „Ergebnisse im Überblick“.
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Seite 18 151
A.3 Anlageergebnis
A.3.1 Erträge aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte
Das Solvency II – Ergebnis setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen.
Tabellarische Darstellung: Erträge aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte
2020 2019
T€ T€ T€ %
Solvency II - Dividenden 73.859 63.665 10.194 16,0%
Solvency II - Zinsen 123.437 134.041 10.604 - -7,9%
Solvency II - Mieten 6.351 6.536 185 - -2,8%
laufendes Solvency II - Ergebnis 203.647 204.242 595 - -0,3%
Solvency II - Gewinne und Verluste 10.560 - 16.342 - 5.782 -35,4%
Solvency II - Unrealisierte Gewinne und Verluste 411.016 567.145 156.129 - -27,5%
a.o. Solvency II - Ergebnis 400.456 550.803 150.347 - -27,3%
Solvency II - Ergebnis 604.103 755.045 150.942 - -20,0%
Erträge aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte
Veränderung
Die INTER Kranken erzielte im Jahr 2020 ein Solvency II-Ergebnis in Höhe von T€ 604.103
nach T€ 755.045 im Vorjahr. Der Unterschied zum Vorjahr resultiert vor allem aus den unreali-
sierten Gewinnen und Verlusten nach Solvency II, welche die Marktwertveränderung auswei-
sen. Das laufende Solvency-II-Ergebnis sank leicht aufgrund zurückgehender Zinseinnahmen in
der andauernden Niedrigzinsphase. Dieser Effekt konnte aber fast vollständig durch den An-
stieg der Erträge aus Alternativen Anlagen (Dividendenerträge) ausgeglichen werden, deren
Anteil am Kapitalanlagenportfolio weiter wächst und sich der Zielquote annähert.
Nachfolgend wird die Aufteilung der Erträge und Aufwendungen auf die Posten der Solvabili-
tätsübersicht, welche als Anlage beigefügt ist (Meldeformular S.02.01 Bilanz), dargestellt.
Tabellarische Darstellung: Erträge aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte
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laufendes Solvency II - Ergebnis
2020 2020 2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ T€ T€ T€
insgesamt 73.859 123.437 6.351 -10.560 411.016 604.103
Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf 0 0 3.889 -173 3.412 7.128
73.859 123.387 2.462 -10.350 407.619 596.977
Immobilien (außer zur Eigennutzung) 0 0 2.462 0 10.417 12.879
Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen 0 0 0 0 0 0
Aktien 0 0 0 0 0 0
Anleihen 0 123.713 0 -9.794 254.183 368.102
Staatsanleihen 0 22.366 0 233 67.488 90.087
Unternehmensanleihen 0 101.347 0 -10.027 186.695 278.015
Organismen für gemeinsame Anlagen 73.854 0 0 13 139.568 213.435
Derivate 0 1 0 -569 3.556 2.988
Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalente 0 -327 0 0 0 -327
Sonstige Anlagen 5 0 0 0 -105 -100
Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge 0 0 0 0 0 0
Darlehen und Hypotheken 0 81 0 -37 -15 29
Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen 0 81 0 -37 -15 29
Sonstige Darlehen und Hypotheken 0 0 0 0 0 0
Policendarlehen 0 0 0 0 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 -31 0 0 0 -31
Erträge aus und Aufwendungen für Anlagegeschäfte
a.o. Solvency II - Ergebnis
Solvency II -
Dividenden
Solvency II -
Zinsen
Solvency II -
Mieten
Solvency II -
Gewinne und
Verluste
Solvency II -
Unrealisierte
Gewinne und
Verluste
Solvency II -
Ergebnis
Anlagen (außer Vermögenswerte für indexgebundene und fondsgebundene
Verträge)
Die Zinserträge resultieren mit einem Betrag in Höhe von T€ 123.713 (Vorjahr T€ 134.136) zum
größten Teil aus Anleihen. Einlagen bei Kreditinstituten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmit-
teläquivalente ergaben in Summe einen Aufwand aufgrund negativer Zinsen in Höhe von
T€ 358 (Vorjahr T€ 219). Darlehen und Hypotheken erzielten Erträge in Höhe von T€ 81.
Die Dividendenerträge stammen fast vollständig aus Organismen für gemeinsame Anlagen, die
Erträge in Höhe von T€ 73.854 (Vorjahr T€ 63.662) erzielten.
Im Unterschied zum gesetzlichen Kapitalanlageergebnis berücksichtigt das Solvency II-
Ergebnis neben den laufenden Erträgen die Marktwertveränderungen im Geschäftsjahr.
A.3.2 Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste
Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste gab es im Geschäftsjahr nicht.
A.3.3 Anlagen in Verbriefungen
Die INTER Kranken hatte keine Anlagen in Verbriefungen im Bestand.
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A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten
A.4.1 Sonstige wesentliche Einnahmen und Aufwendungen
Die zentralen Angaben zur Entwicklung sonstiger Tätigkeiten der INTER Kranken sind nachfol-
gend aufgeführt.
Tabellarische Darstellung: Auszug aus der GuV
2020 2019
T€ T€ T€ %
+ II.1 Sonstige Erträge - Sonstige Aufwendungen -13.936 -16.457 2.521 -15,3%
Veränderung
Entwicklung sonstiger Tätigkeiten
Sonstige Erträge – Sonstige Aufwendungen:
Informationen zur Zusammensetzung der sonstigen Erträge und der sonstigen Aufwendungen
sind nachfolgend aufgeführt.
Die größeren Beträge sind: 2020 2019T€ T€
36.246 32.645
828 304
16 144
219 251
1 0
1 123
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Währungskursgewinne
Sonstige Erträge
Guthabensalden ausgeschiedener Versicherungsvertreter
Erträge aus Dienstleistungen für verbundene und nahe stehende
Unternehmen
Übrige Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge
Die größeren Beträge sind: 2020 2019T€ T€
39.878 36.961
7.723 9.841
438 462
1.897 1.314
2 1
558 124
Aufwendungen, die das Unternehmen als Ganzes betreffen
Aufwendungen für Dienstleistungen für verbundene und nahe stehende
Unternehmen
Projekt ALADIN
Sonstige Aufwendungen
Übrige Aufwendungen
Währungskursverluste
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Leasingvereinbarungen
Für bestehende Leasingverträge sind in den nächsten Jahren insgesamt T€ 2.115 zu leisten.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Leasing von Hardware und Kraftfahrzeugen, wel-
che während der Grundmietzeit unkündbar sind. Die Vertragslaufzeit liegt bei maximal fünf Jah-
ren.
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A.5 Sonstige Angaben
A.5.1 Weitere wesentliche Informationen über Geschäftstätigkeit und Leistung
In diesem Abschnitt erfolgen Angaben zu den Positionen, die nicht bereits in einem der Ab-
schnitte A.2 bis A.4 erläutert wurden.
Tabellarische Darstellung: Auszug aus der GuV
2020 2019
T€ T€ T€ %
- II.3 Steuern v. Einkommen und Ertrag 6.105 9.967 -3.862 -38,7%
- II.4 Sonstige Steuern 318 164 154 93,9%
Sonstige Angaben
Veränderung
Weitere Sachverhalte sind nicht bekannt.
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B. Governance-System
B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System
B.1.1 Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der INTER Kranken besteht aus neun Mitgliedern inkl. einem Aufsichtsratsvor-
sitzenden sowie einer stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden. Drei der neun Aufsichtsrats-
mitglieder sind von den Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gewählte Mitglieder.
Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind in der Satzung der INTER Kranken und der Geschäfts-
ordnung des Aufsichtsrates beschrieben.
Ausgewählte Hauptaufgaben sind nachfolgend kurz aufgeführt.
Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung und einen Geschäftsverteilungsplan für den
Vorstand.
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und ihnen, soweit gesetzlich zu-
lässig, auch Entscheidungsbefugnis übertragen.
Der Aufsichtsrat arbeitet bei der Wahrnehmung seiner Überwachungs- und Kontrollfunktion
unter Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens vertrauensvoll mit dem Vorstand
zusammen und unterstützt den Vorstand bei seiner strategischen Unternehmensplanung.
Im Aufsichtsrat gibt es jeweils einen Ausschuss für Personal, Risiko und Kapitalanlage.
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Aufsichtsrat und Vorstand der INTER Kranken
ergibt sich aus der Geschäftsordnung für den Vorstand, die der Aufsichtsrat vorgibt. Der Vor-
stand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle für die Unternehmen und
die Gruppe relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Kapitalanlagestruk-
tur, der Risikolage und des Risikomanagements. Er geht auf Abweichungen des Geschäftsver-
laufes von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen ein.
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B.1.2 Vorstand
Zum 30.06.2020 ist Herr Matthias Kreibich aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden
und zum 01.09.2020 Herr Dr. Sven Koryciorz neu in das Gremium eingezogen.
Die Aufgaben des Vorstands sind in der Geschäftsordnung beschrieben und in den Leitlinien
vertiefend konkretisiert.
Ausgewählte Hauptaufgaben in der Verantwortung des Vorstands im Zusammenhang mit dem
Governance-System sind nachfolgend aufgeführt.
Der Gesamtvorstand verantwortet die Aufstellung des Jahresabschlusses und den Lagebe-
richt.
Der Gesamtvorstand entscheidet über die Unternehmensplanung (insbesondere die Fi-
nanz-, Kapitalanlage-, Investitions-, Produkt- und Personalplanung).
Der Gesamtvorstand verantwortet die Leitlinien für die Geschäftsorganisation.
Der Gesamtvorstand verantwortet die Geschäfts- und die Risikostrategie.
Der Gesamtvorstand verantwortet die laufende Überwachung des Risikoprofils und die Ein-
richtung eines Frühwarnsystems sowie die Lösung risikorelevanter Ad hoc-Probleme.
Der Gesamtvorstand verantwortet die Informationsweitergabe bezüglich wesentlicher Risi-
komanagementaktivitäten an den Risikoausschuss des Aufsichtsrates.
Der Gesamtvorstand verantwortet die regelmäßige Kommunikation zwischen dem Vorstand
und den von ihm eingesetzten Gremien, den vier Schlüsselfunktionen und den Führungs-
kräften der ersten Ebene.
Der Gesamtvorstand verantwortet die Einrichtung und Überwachung eines wirksamen in-
ternen Kontrollsystems.
Der Gesamtvorstand verantwortet Umfang und Häufigkeit der internen Überprüfung des
Governance-Systems.
Es werden keine Ausschüsse aus der Mitte des Vorstands gebildet. Bei den implementierten
Gremien handelt es sich um verschiedene Formen von strukturierter Zusammenarbeit unter
Mitwirkung unterschiedlicher Hierarchieebenen. Die Grundlage sind spezifische Themen und
Handlungsfelder. Die Gremien werden unterstützt durch Experten und Mitarbeiter betroffener
Bereiche.
Die Abgrenzung der Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands ergibt sich aus dem Geschäfts-
verteilungsplan, der durch das Organigramm dargestellt wird. Die ihnen zugewiesenen Ge-
schäftsbereiche führen die Mitglieder des Vorstands in eigener Verantwortung (Anlage
B.1.2_Organigramm).
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B.1.3 Schlüsselfunktionen
Der Vorstand der INTER Kranken hat für die vier normativ vorgeschriebenen Schlüsselfunktio-
nen,
die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) gemäß § 26 VAG,
die Compliance-Funktion (ComF) gemäß § 29 VAG,
die interne Revisionsfunktion (RevF) gemäß § 30 VAG und
die versicherungsmathematische Funktion (VmF) gemäß § 31 VAG,
jeweils intern verantwortliche Personen benannt.
Die folgenden Darstellungen bieten grundlegende Informationen zu allen vier Schlüsselfunktio-
nen.
Vertiefende Informationen sind zu finden wie folgt:
URCF: Abschnitt B.3 „Risikomanagementsystem“;
ComF: Abschnitt B.4 „Internes Kontrollsystem“;
RevF: Abschnitt B.5 „Funktion der internen Revision“;
VmF: Abschnitt B.6 „Versicherungsmathematische Funktion“.
Unabhängige Risikocontrollingfunktion
Gemäß § 26 VAG müssen Versicherungsunternehmen eine unabhängige Risikocontrollingfunk-
tion einrichten, die so strukturiert ist, dass sie die Umsetzung des Risikomanagementsystems
maßgeblich befördert.
Ausgewählte Hauptaufgaben der URCF der INTER Kranken sind nachfolgend aufgeführt.
Koordination:
Die URCF koordiniert die Aktivitäten rund um Solvency II, insb. die Risikomanagementakti-
vitäten.
Die URCF stellt die korrekte Implementierung von Risikomanagement- und ORSA-Leitlinien
und die Entwicklung von Strategien, Methoden, Prozessen und Verfahren zur Identifikation,
Bewertung, Überwachung und Steuerung von Risiken sicher.
Die URCF hat die Systemverantwortung inne für die INTER Mehrwert-Modelle (Säule 1),
die INTER Risikomanagement-Software (Säule 2) und für die Software zur Generierung der
quantitativen Berichtsformate zur Einreichung an die Aufsicht (Säule 3).
Risikokontrolle:
Die URCF ermittelt regelmäßig den Gesamtsolvabilitätsbedarf und insbesondere die Solva-
bilitätssituation (Säule 1) sowie die Risikotragfähigkeit (Säule 2) und führt die unterneh-
menseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung durch (säulenübergreifend).
Frühwarnfunktion:
Die URCF verantwortet die möglichst frühzeitige Erkennung von Risiken und die Koordina-
tion von Vorschlägen für geeignete Gegenmaßnahmen.
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Beratung:
Die URCF berät den Vorstand in allen Risikomanagement-Fragen, auch bei strategischen
Entscheidungen.
Überwachung:
Die URCF überwacht die Effektivität des Risikomanagementsystems, identifiziert mögliche
Schwachstellen, entwickelt Verbesserungsvorschläge und berichtet an den Vorstand.
Berichterstattung:
Die URCF berichtet umfassend an den Vorstand und die verantwortlichen Gremien über die
aktuelle Risiko- und Solvabilitätssituation (säulenübergreifend) und verantwortet das auf-
sichtliche Meldewesen (Säule 3).
Compliance-Funktion
Gemäß § 29 VAG müssen Versicherungsunternehmen über ein wirksames internes Kontrollsys-
tem verfügen, das mindestens Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, einen internen
Kontrollrahmen, eine angemessene unternehmensinterne Berichterstattung sowie eine Funktion
zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen (Compliance-Funktion) umfasst.
Ausgewählte Hauptaufgaben der ComF der INTER Kranken sind nachfolgend aufgeführt.
Koordination:
Die ComF koordiniert Überwachungsmaßnahmen. Die ComF geht dabei risikoorientiert vor.
Risikokontrolle:
Die ComF berät und unterstützt die Verantwortlichen bei der Identifizierung und Beurteilung
des mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risikos („Compliance-
Risiko“) in den operativen Fachbereichen.
Frühwarnfunktion:
Die ComF beurteilt die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes für
das Unternehmen.
Beratung:
Die ComF berät den Vorstand in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze und Verwaltungs-
vorschriften, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten.
Überwachung:
Die ComF überwacht die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen.
Interne Revisionsfunktion
Gemäß § 30 VAG müssen Versicherungsunternehmen über eine wirksame interne Revision
verfügen, welche die gesamte Geschäftsorganisation und insbesondere das interne Kontrollsys-
tem auf deren Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.
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Ausgewählte Hauptaufgaben der RevF der INTER Kranken sind nachfolgend aufgeführt.
Überwachung:
Die RevF unterstützt den Vorstand bei der Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben.
Prüfung:
Die RevF prüft und beurteilt die Funktionsfähigkeit, die Wirksamkeit und die Angemessen-
heit des Governance-Systems und prüft sämtliche Aktivitäten und Prozesse des Gover-
nance-Systems inkl. der anderen Schlüsselfunktionen (Umsetzung von Strategie, Effizienz
der Prozesse, Einhaltung von internen und externen Vorschriften, Zuverlässigkeit des Be-
richtswesens).
Versicherungsmathematische Funktion
Gemäß § 31 VAG müssen Versicherungsunternehmen über eine wirksame versicherungsma-
thematische Funktion verfügen.
Ausgewählte Hauptaufgaben der VmF der INTER Kranken sind nachfolgend aufgeführt.
Koordination:
Die VmF koordiniert die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen.
Beratung:
Die VmF bewertet die Hinlänglichkeit und die Qualität der zugrunde gelegten Daten und
vergleicht die besten Schätzwerte mit den Erfahrungswerten.
Überwachung:
Die VmF gewährleistet die Angemessenheit der verwendeten Methoden und der zugrunde
liegenden Modelle sowie der getroffenen Annahmen.
Die VmF überwacht die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in Ein-
zelfällen (z.B. Groß- und Kumulschäden).
Unterstützung:
Die VmF unterstützt die URCF bei der wirksamen Umsetzung des Risikomanagementsys-
tems und der Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung.
Berichterstattung:
Die VmF unterrichtet den Vorstand über die Verlässlichkeit und Angemessenheit der Be-
rechnung der vt. Rückstellungen.
Die VmF gibt eine Stellungnahme ab zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik und
zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen.
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B.1.4 Wesentliche Änderungen des Governance-Systems im Berichtszeitraum
Bei der INTER Kranken fanden im Berichtszeitraum die folgenden wesentlichen Änderungen
des Governance-Systems statt:
Herr Matthias Kreibich ist zum 30.06.2020 aus dem Vorstand ausgeschieden.
Herr Dr. Sven Koryciorz wurde zum 01.09.2020 als Vorstand bestellt.
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B.1.5 Vergütungspolitik und Vergütungspraktiken
Das Vergütungssystem der INTER Kranken für Mitarbeiter, leitende Angestellte, Vorstandsmit-
glieder und Aufsichtsratsmitglieder ist angemessen, transparent und auf die nachhaltige Ent-
wicklung des Unternehmens ausgerichtet. Die allgemeine Ausgestaltung der Vergütungspolitik
ist konform mit den geschäftspolitischen Zielen und der aus der Geschäftsstrategie abgeleiteten
Risikostrategie.
Hierbei erfüllt die INTER Kranken alle diesbezüglichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und
beachtet auch die bestehenden tariflichen Vereinbarungen.
Die Vergütungspraxis der INTER Kranken ist maßgeblich geprägt durch angemessene feste
Vergütungsbestandteile.
Sofern variable Vergütungsbestandteile vorliegen, ist deren Anteil an der Gesamtvergütung
vergleichsweise gering, so dass die variable Vergütungskomponente nicht zur Übernahme be-
sonderer Risiken ermutigt, welche die Risikotoleranzschwelle des Unternehmens übersteigen.
Hierzu tragen auch die Art der hierbei relevanten Ziele, deren Verknüpfung mit der Geschäfts-
strategie sowie flankierende Maßnahmen bei, wie etwa die Zeichnungs- und Annahmerichtlinien
für das Neugeschäft.
Sofern variable Vergütungsbestandteile für die Führungskräfte der 1. Ebene im Innendienst
vorliegen, sind diese derzeit an drei verschiedene Ziele mit folgenden individuellen und kol-
lektiven Erfolgskriterien geknüpft:
Ein individuelles Ziel, das im Zielvereinbarungsgespräch zwischen Vorgesetztem und Füh-
rungskraft gemeinsam als Jahresziel vereinbart wird.
Die individuellen Ziele sind auf Langfristigkeit ausgelegt und werden auf die Übereinstim-
mung mit der Geschäftspolitik geprüft. Diese Ziele sind durch die jeweilige Führungskraft
selbst beeinflussbar.
Ein quantitativ gemessenes Kennzahlenziel, das von der INTER als Jahresziel vorgegeben
wird.
Derzeitige Kennzahlen sind:
- Wachstum der Gruppe
- Kostenentwicklung
- Einhaltung des Service Level Agreements (Erreichbarkeitsquote / Bearbeitungs-
rückstände).
Hierbei handelt es sich sowohl um finanzielle als auch um nichtfinanzielle Ziele.
Ein qualitatives Maßnahmenziel, das von der INTER als Jahresziel vorgegeben wird. Hier-
bei handelt es sich um verschiedene auf Langfristigkeit ausgerichtete Maßnahmen, deren
Umsetzungsgrad gemessen werden kann.
Es existieren sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Maßnahmen.
Es sind verschiedene Zielerreichungsgrade gegeben.
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Der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile am Gesamtgehalt für die Führungskräfte der 1.
Ebene im Innendienst beträgt nicht mehr als 20%.
Sofern variable Vergütungsbestandteile für die Führungskräfte der 1. Ebene im Außendienst
vorliegen, sind diese derzeit an fünf verschiedene Ziele mit folgenden individuellen und kol-
lektiven Erfolgskriterien geknüpft:
Ein quantitativ gemessenes Unternehmensziel / Vertriebsziel, das von der INTER als Jah-
resziel vorgegeben wird.
Ein Teamziel bzw. kollektives Kennzahlenziel, das sich aus der Operationalisierung der
geschäftspolitischen Ziele ergibt.
Drei sowohl quantitativ als auch qualitativ gemessene individuelle Ziele, die in einem Ziel-
vereinbarungsgespräch zwischen Vorgesetztem und Führungskraft gemeinsam als Jahres-
ziel vereinbart werden.
Der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile am Gesamtgehalt für die Führungskräfte der 1.
Ebene im Außendienst beträgt nicht mehr als 20%.
Sofern variable Vergütungsbestandteile für die Führungskräfte der 2. Ebene im Außendienst
vorliegen, sind diese derzeit an fünf verschiedene Ziele mit folgenden individuellen und kol-
lektiven Erfolgskriterien geknüpft:
Zwei Teamziele und drei individuelle Ziele, die schriftlich zwischen dem Mitarbeiter und dem
Vorgesetzten vereinbart werden.
Hierbei ist eine prozentuale Zielerreichung je nach Zielerreichungsgrad möglich.
Der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile am Gesamtgehalt für die Führungskräfte der 2.
Ebene im Außendienst beträgt nicht mehr als 25%.
Sofern variable Vergütungsbestandteile für Maklerreferenten und Vertriebsverantwortliche Mak-
ler vorliegen, sind diese derzeit an fünf verschiedene Ziele mit folgenden individuellen und kol-
lektiven Erfolgskriterien geknüpft:
Zwei Teamziele und drei individuelle Ziele, die schriftlich zwischen dem Mitarbeiter und dem
Vorgesetzten vereinbart werden.
Hierbei ist eine prozentuale Zielerreichung je nach Zielerreichungsgrad möglich.
Der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile am Gesamtgehalt für Maklerreferenten und
Vertriebsverantwortliche Makler beträgt nicht mehr als 20%.
Sofern variable Vergütungsbestandteile für Vertriebsbeauftragte Komposit und Leben vorliegen,
bestehen diese derzeit aus einem Umsatzziel und einem individuellen Ziel, welches schriftlich
zwischen dem Mitarbeiter und dem Vorgesetzten vereinbart wird.
Hierbei ist eine prozentuale Zielerreichung je nach Zielerreichungsgrad möglich.
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Der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile am Gesamtgehalt für Vertriebsbeauftragte
Komposit und Leben beträgt nicht mehr als 20%.
Die variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsmitglieder sind derzeit an drei verschiedene
Ziele mit folgenden individuellen und kollektiven Erfolgskriterien geknüpft:
Zwei individuelle Ziele, die im Zielvereinbarungsgespräch zwischen dem Aufsichtsrat und
dem Vorstand gemeinsam als Jahresziel vereinbart werden.
Die individuellen Ziele sind auf Langfristigkeit ausgelegt und werden auf die Übereinstim-
mung mit der Geschäftspolitik geprüft.
Ein kollektives Ziel, das vom Aufsichtsrat vorgegeben wird.
Hierbei handelt es sich um verschiedene auf Langfristigkeit ausgerichtete Maßnahmen, de-
ren Umsetzungsgrad gemessen werden kann. Es existieren sowohl finanzielle als auch
nichtfinanzielle Maßnahmen.
Der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile am Gesamtgehalt der Vorstandsmitglieder
beträgt nicht mehr als 20%.
Aktienoptionen, Zusatzrenten- oder Vorruhestandsregelungen existieren nicht.
Eine gestreckte Auszahlung der variablen Vergütung ist entsprechend der diesbezüglichen
Vorgaben gemäß der Auslegungsentscheidung der BaFin vom 20.12.2016 zu Aspekten der
Vergütung im Rahmen der Vorgaben des Art. 275 DVO (EU) 2015/35 nicht erforderlich.
Die vorgenannten Vergütungsgrundsätze gelten auch für die leitenden Angestellten und die
Vorstandsmitglieder, mit denen jeweils spezifische Vergütungsvereinbarungen getroffen wur-
den.
Die intern verantwortlichen Personen für die Schlüsselfunktionen (URCF, ComF, RevF und
VmF) erhalten keine variable Vergütung.
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine Vergütung sowie für die Teilnahme an Sitzungen je-
weils ein Sitzungsgeld. Die Höhe der Vergütung sowie die Höhe des Sitzungsgeldes werden
durch die Hauptversammlung festgelegt.
B.1.6 Wesentliche Transaktionen im Berichtszeitraum
Bei der INTER Kranken fanden im Berichtszeitraum keine wesentlichen Transaktionen statt.
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B.1.7 Bewertung der Angemessenheit des Governance-Systems
Die Geschäftsorganisation der INTER Kranken ist wirksam und der Art, dem Umfang und der
Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen; sie gewährleistet neben der Einhaltung der von den
Versicherungsunternehmen zu beachtenden Gesetze, Verordnungen und aufsichtsbehördlichen
Anforderungen eine solide und umsichtige Leitung der INTER Kranken.
Die Organisationsstruktur der INTER Kranken ist transparent und bietet eine klare Zuweisung
und eine angemessene Trennung der Zuständigkeiten sowie ein wirksames unternehmensin-
ternes Kommunikationssystem.
Die INTER Kranken verfügt über schriftliche interne Leitlinien und stellt deren Umsetzung si-
cher. Die Leitlinien werden mindestens einmal jährlich überprüft und bei wesentlichen Änderun-
gen der Bereiche oder Systeme, auf die sie sich beziehen, entsprechend angepasst.
Die INTER Kranken verfügt über angemessene Vorkehrungen, um die Kontinuität und Ord-
nungsmäßigkeit ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten.
Die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen sowie das interne Kontrollsystem sind
nachvollziehbar dokumentiert.
Die Geschäftsorganisation wird regelmäßig intern überprüft. Sofern hinsichtlich einzelner As-
pekte des Governance-Systems Weiterentwicklungsbedarf erkannt wird, werden zeitnah ent-
sprechende Maßnahmen aufgesetzt, deren Umsetzung regelmäßig nachgehalten wird.
B.1.8 Weitere wesentliche Informationen über das Governance-System
Weitere wesentliche Informationen über das Governance-System der INTER Kranken lagen im
Berichtszeitraum nicht vor.
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B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässig-
keit
Gemäß den Bestimmungen des § 23 Absatz 3 VAG sowie des Art. 42 der Solvency II-
Rahmenrichtlinie hat die INTER Kranken einen Prozess implementiert, um die Anforderungen
an die fachliche Qualifikation („fit“) und die persönliche Zuverlässigkeit („proper“) von Personen,
die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben innehaben, sicherzu-
stellen.
Die Anforderungen an die fachliche Eignung, die von den Inhabern der jeweiligen Schlüsselauf-
gabe – Aufsichtsratsmitglieder, Vorstandsmitglieder und intern verantwortliche Personen für die
vier Schlüsselfunktionen URCF, ComF, RevF und VmF – zu erfüllen sind, werden in Unterab-
schnitt B.2.1 erläutert.
B.2.1 Anforderungen an Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkunde
Allgemeine Voraussetzungen sind berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die
eine solide und vorsichtige Leitung des Unternehmens gewährleisten. Ebenso werden theoreti-
sche und praktische Kenntnisse in Versicherungsgeschäften vorausgesetzt.
Eine weitere zentrale Anforderung sind Kenntnisse im Risikomanagement, damit wesentliche
Auswirkungen auf das Unternehmen beurteilt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet wer-
den können.
Darüber hinaus werden spezielle berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen in der
jeweiligen Schlüsselaufgabe benötigt.
Zur Abrundung sind analytische und kommunikative Fähigkeiten wichtig.
Auf Basis dieser Anforderungen an die Inhaber von Schlüsselaufgaben werden je nach Schlüs-
selaufgabe jeweils spezielle Anforderungen gestellt.
Aufsichtsrat
Aufsichtsratsmitglieder müssen jederzeit fachlich in der Lage sein, die Vorstandsmitglieder an-
gemessen zu kontrollieren, zu überwachen und die Entwicklung des Unternehmens aktiv zu
begleiten. Dazu muss das Aufsichtsratsmitglied die vom Unternehmen getätigten Geschäfte
verstehen und deren Risiken für das Unternehmen beurteilen können. Das Aufsichtsratsmitglied
muss mit den für das Unternehmen wesentlichen gesetzlichen Regelungen vertraut sein. Um
der Aufsichtsfunktion wirksam nachkommen zu können, sind versicherungsspezifische Grund-
kenntnisse im Risikomanagement dienlich.
Das Aufsichtsratsmitglied muss grundsätzlich nicht über Spezialkenntnisse verfügen, jedoch
muss es in der Lage sein, ggf. seinen Beratungsbedarf zu erkennen.
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Die fachliche Eignung schließt stetige Weiterbildung ein, so dass die Mitglieder von Verwal-
tungs- oder Aufsichtsorganen imstande sind, sich wandelnde oder steigende Anforderungen in
Bezug auf ihre Aufgaben im Unternehmen zu erfüllen.
Die INTER Kranken stellt sicher, dass ihre Aufsichtsratsmitglieder die vorgenannten aufsichts-
rechtlichen Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllen.
Insbesondere ist gewährleistet, dass die Aufsichtsratsmitglieder der INTER Kranken in ihrer
Gesamtheit über angemessene Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse in folgenden Be-
reichen verfügen:
Versicherungs- und Finanzmärkte
„Kenntnisse der Versicherungs- und Finanzmärkte“ bedeutet, Bewusstsein und Verständnis
hinsichtlich des allgemeinen Geschäfts-, Wirtschafts- und Marktumfelds, in dem das Unter-
nehmen tätig ist, und ein Bewusstsein für den Kenntnisstand und die Bedürfnisse der Versi-
cherungsnehmer zu besitzen.
Geschäftsstrategie und Geschäftsmodell
„Kenntnisse der Geschäftsstrategie und des Geschäftsmodells“ bezieht sich auf ein detail-
liertes Verständnis der Geschäftsstrategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens.
Governance-System
„Kenntnisse des Governance-Systems“ bedeutet Bewusstsein und Verständnis hinsichtlich
der Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, und die Kompetenz, diese zu mana-
gen. Sie umfassen des Weiteren die Fähigkeit, die Wirksamkeit der Vorkehrungen des Un-
ternehmens zu bewerten, eine wirksame Governance und Beaufsichtigung sowie wirksame
Kontrollen in der Geschäftstätigkeit bereitzustellen, und ggf. Änderungen in diesen Berei-
chen zu beaufsichtigen.
Finanzanalyse und versicherungsmathematische Analyse
„Kenntnisse der Finanzanalyse und versicherungsmathematischen Analyse“ bedeutet die
Fähigkeit, die finanz- und versicherungsmathematischen Informationen des Unternehmens
zu interpretieren, Schlüsselthemen zu identifizieren, angemessene Kontrollen einzurichten
und auf Grundlage dieser Informationen die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Regulatorischer Rahmen und regulatorische Anforderungen
„Kenntnisse des regulatorischen Rahmens und der regulatorischen Anforderungen“ bedeu-
tet Bewusstsein und Verständnis hinsichtlich des regulatorischen Rahmens zu besitzen, in
dem das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit ausübt, sowohl hinsichtlich der regulatori-
schen Anforderungen und Erwartungen als auch der Fähigkeit, auf Änderungen des regula-
torischen Rahmens unverzüglich mit entsprechenden Anpassungen zu reagieren.
Die Aufsichtsratsmitglieder der INTER Kranken sind zuverlässig und fachlich geeignet zur
Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte,
die das Unternehmen betreibt.
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Vorstand
Vorstandsmitglieder müssen aufgrund ihrer beruflichen Qualifikationen, Kenntnisse und Erfah-
rungen in der Lage sein, eine solide und umsichtige Leitung des Unternehmens auszuüben.
Dies erfordert gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 VAG angemessene theoretische und praktische
Kenntnisse in Versicherungsgeschäften sowie Leitungserfahrung.
Von Bedeutung für alle Unternehmen sind versicherungsspezifische Kenntnisse im Risikoma-
nagement.
Die fachliche Eignung schließt stetige Weiterbildung ein, so dass die Vorstandsmitglieder im-
stande sind, sich wandelnde oder steigende Anforderungen in Bezug auf ihre Aufgaben im Un-
ternehmen zu erfüllen.
Die INTER Kranken stellt sicher, dass ihre Vorstandsmitglieder die vorgenannten aufsichts-
rechtlichen Anforderungen an die fachliche Eignung erfüllen.
Insbesondere ist gewährleistet, dass die Vorstandsmitglieder der INTER Kranken über ange-
messene Qualifikationen, Erfahrungen und Kenntnisse in den fünf Themenkomplexen verfügen,
die auch für Aufsichtsratsmitglieder gelten:
Versicherungs- und Finanzmärkte;
Geschäftsstrategie und Geschäftsmodell;
Governance-System;
Finanzanalyse und versicherungsmathematische Analyse;
Regulatorischer Rahmen und regulatorische Anforderungen.
Die Vorstandsmitglieder der INTER Kranken sind fachlich geeignet und zuverlässig.
Schlüsselfunktionen
Die verantwortlichen Personen für die Schlüsselfunktionen müssen neben Kenntnissen des
regulatorischen Rahmens sowie der regulatorischen Anforderungen über folgende fachliche
Kenntnisse verfügen:
Unabhängige Risikocontrollingfunktion
Die Anforderungen an Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkunde der intern verantwortlichen Per-
son für die URCF der INTER Kranken sind wie folgt:
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Mathematik oder der Wirtschaftswis-
senschaften;
- mehrjährige Berufserfahrung im Risikomanagement von Versicherungsunternehmen;
- umfassende Kenntnisse in allen drei Säulen von Solvency II;
- umfassende Erfahrungen bei der Erstellung von Planungsrechnungen und im Controlling
von Versicherungsunternehmen.
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Compliance-Funktion
Die Anforderungen an Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkunde der intern verantwortlichen Per-
son für die ComF der INTER Kranken sind wie folgt:
- erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder der Wirtschaftswis-
senschaften;
- Berufserfahrung im Bereich Compliance;
- vertiefte Kenntnisse im Versicherungs(aufsichts)- und Gesellschaftsrecht;
- gute Kenntnisse der englischen Sprache.
Interne Revisionsfunktion
Die Anforderungen an Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkunde der intern verantwortlichen Per-
son für die RevF der INTER Kranken sind wie folgt:
- erfolgreich abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre, der Rechts- oder Wirt-
schaftswissenschaften oder eines vergleichbaren finanz- oder betriebswirtschaftlich ausge-
richteten Studienganges;
- fundierte Berufserfahrung im Bereich Revision;
- ausführliche Kenntnisse der DIIR- und IIA-Standards;
- Kenntnisse der gesetzlichen Vorgaben an IKS und Governance-System.
Versicherungsmathematische Funktion
Die Anforderungen an Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkunde der intern verantwortlichen Per-
son für die VmF der INTER Kranken sind wie folgt:
- erfolgreich abgeschlossenes mathematisches Studium;
- langjährige Berufserfahrung als Versicherungsmathematiker;
- abgeschlossene Ausbildung zum Aktuar DAV oder langjährige nachgewiesene Berufser-
fahrung im Fachgebiet der VmF;
- langjährige praktische Tätigkeiten in für die Funktion notwendigen Fachgebieten, ggf.
durch Zu- und Mitarbeit.
Die intern verantwortlichen Personen für die vier Schlüsselfunktionen der INTER Kranken sind
fachlich geeignet und zuverlässig.
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B.2.2 Bewertung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit
Im Rahmen des Prozesses zur Bewertung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuver-
lässigkeit erfolgt eine individuelle Beurteilung aller relevanten Personen.
Der Bewertungsprozess hinsichtlich der fit & proper-Konformität ist sowohl bei der Erstbewer-
tung als auch im Rahmen der regelmäßigen Folgebewertungen zu dokumentieren.
Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder oder Personen, die Schlüsselfunktionen inneha-
ben, sind verpflichtet, ihr fachliches Wissen jederzeit aktuell zu halten. Diese Verpflichtung ist
durch angemessene Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung zu erfüllen und nachzuhalten.
Die fit & proper-Erstbewertung bei Aufsichtsratsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern erfolgt vor
Bestellung. Die Folgebewertung erfolgt im Rahmen der Wiederbestellung.
Die fit & proper-Erstbewertung bei den intern verantwortlichen Personen für die Schlüsselfunkti-
onen findet im Rahmen des Einstellungsprozesses anhand der einzureichenden Unterlagen
sowie mithilfe eines Beurteilungsgesprächs mit dem zuständigen Vorstandsmitglied statt. Die
unter B.2.1 jeweils geforderten fachlichen Qualifikationen müssen anhand von Zeugnissen,
Lebenslauf oder Fortbildungsnachweisen angezeigt werden. Die Folgebewertung erfolgt mittels
des jährlichen Beurteilungsgesprächs durch das zuständige Vorstandsmitglied. Die Ergebnisse
werden entsprechend der diesbezüglich implementierten Standards dokumentiert.
Im Rahmen der Folgebewertung sind von den intern verantwortlichen Personen für die Schlüs-
selfunktionen laufend Fortbildungsnachweise durch Vorlage beispielsweise von erworbenen
Zertifikaten oder Urkunden beim Bereich Personal zu erbringen. Darüber hinaus ist jeweils zum
31.12. eines Jahres eine individuelle Aufstellung über Fortbildungen, Mitgliedschaften und Teil-
nahme an externen Arbeitskreisen, die für die jeweilige Funktion maßgeblich sind, beim Bereich
Personal einzureichen. Eine Auswertung über die absolvierten Fortbildungen und die individuel-
le Aufstellung wird jährlich an das für die Schlüsselfunktion zuständige Vorstandsmitglied über-
mittelt.
Bei Aufsichtsratsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern entfällt die Einreichung der Fortbildungs-
nachweise und der Aufstellung über Fortbildungen, Mitgliedschaften und Arbeitskreise. Die
Dokumente sind stattdessen selbst vorzuhalten und auf Anfrage vorzuweisen.
Eine Neubewertung ist durchzuführen, wenn Grund zur Annahme vorliegt, dass eine Person
das Unternehmen davon abhält, seine Geschäftstätigkeit so auszuüben, dass sie mit den an-
wendbaren Gesetzen vereinbar ist. Ebenso wird eine Neubewertung vorgenommen, wenn ein
Risiko der Finanzkriminalität z.B. im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorliegt.
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Zielsetzung der Neubewertung ist jeweils, die solide und vorsichtige Führung der Geschäfte des
Unternehmens wiederherzustellen.
Bei der Erstbewertung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen, die das Unternehmen
tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben innehaben, sind ein einfaches Führungs-
zeugnis, ein Gewerbezentralregisterauszug sowie das ausgefüllte Formular „Persönliche Erklä-
rung mit Angaben zur Zuverlässigkeit“ beizubringen.
Veränderungen der Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit gegenüber der Erstbewertung
sind der jeweils zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Liegen besondere Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Vorstandsmitglied, ein Aufsichtsratsmit-
glied oder eine Person, die eine Schlüsselfunktion innehat, die Anforderungen an die fachliche
Qualifikation und Zuverlässigkeit nicht mehr erfüllt, findet eine außerordentliche Überprüfung
entsprechend den Besonderheiten des Einzelfalls statt.
Für die Sicherstellung der kontinuierlichen Erfüllung der fachlichen Eignung und der persönli-
chen Zuverlässigkeit findet mindestens einmal jährlich eine Fortbildungsmaßnahme für die Mit-
glieder des Aufsichtsrates und des Vorstands statt. Schlüsselfunktionsinhaber sind verpflichtet,
bei Neueinstellung und anschließend alle drei Jahre ein E-Learning-Programm inklusive Ab-
schlusstest in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terroris-
musfinanzierung sowie die insoweit einschlägigen Vorschriften und Pflichten, einschließlich der
Datenschutzbestimmungen, zu absolvieren.
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B.3 Risikomanagementsystem einschließlich der unternehmenseigenen Risiko-
und Solvabilitätsbeurteilung
B.3.1 Risikomanagementsystem
Ziele des Risikomanagements
Die INTER Kranken ist im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit laufend einer Vielzahl von
Risiken ausgesetzt. Ziel des Vorstands ist es, diese Risiken durch eine aktive Risikosteuerung
beherrschbar zu machen, um die nachhaltig positive Entwicklung des Unternehmens dauerhaft
sicherzustellen.
Gemäß § 26 Abs. 1 VAG müssen Versicherungsunternehmen über ein wirksames Risiko-
managementsystem verfügen, das in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse
des Unternehmens integriert ist. Das Risikomanagementsystem muss die Strategien, insbeson-
dere eine auf die Steuerung des Unternehmens abgestimmte Risikostrategie, Prozesse und
interne Meldeverfahren umfassen, die erforderlich sind, um Risiken, denen das Unternehmen
ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern sowie aussagefä-
hig über diese Risiken zu berichten.
Das Risikomanagementsystem der INTER Kranken umfasst sowohl die Risikosteuerung und
Risikoüberwachung als auch die regelmäßige Berichterstattung über die durchgeführten Aktivi-
täten und Vorsorgemaßnahmen zur Risikobeherrschung und deren Ergebnisse. Damit soll si-
chergestellt werden, dass bestandsgefährdende, aber auch neue Risiken frühzeitig identifiziert,
bewertet und in den bestehenden Steuerungskreislauf integriert werden.
Aus jedem Risiko ergibt sich grundsätzlich auch eine Chance. Falls das jeweils relevante Risiko
nicht oder in einem geringeren Maße als zunächst angenommen eintritt, kann sich das positiv
auf die Entwicklung des Unternehmens auswirken.
Chancen resultieren aus sich verändernden Rahmenbedingungen, auf welche die INTER Kran-
ken mit geeigneten Strategien und Maßnahmen reagiert.
Im Rahmen ihres Strategieprogramms hat die INTER Chancenpotentiale ermittelt und daraus
Handlungen abgeleitet, wie nachfolgend beschrieben:
Die INTER Kranken entwickelt ihr Produktportfolio permanent weiter und verbessert ihre Ser-
vicequalität, um die Zufriedenheit der Kunden stetig zu erhöhen.
Den Trend zur Digitalisierung begreift die INTER ebenfalls als Chance, sowohl für ihre Kunden,
Vertriebspartner und Mitarbeiter, und modernisiert daher ihre Prozesslandschaft konsequent
weiter.
Die COVID-19-Pandemie hat diesen Trend weiter beschleunigt und neben wirtschaftlichen Risi-
ken auch neue Chancen erzeugt, beispielsweise bei der Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
oder der digitalen Interaktion mit Kunden.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Methoden und Verfahren zur risikoorientierten Unter-
nehmenssteuerung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die INTER Kranken auch zu-
künftig die steigenden Herausforderungen eines sich immer schneller verändernden Markts
meistern und die Risiken aus ihren Geschäftsaktivitäten zielgerichtet steuern kann.
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Grundlegende Definitionen im Risikomanagement
Risiko definiert die INTER Kranken als die Gefahr eines finanziellen Schadens als Reaktion auf
unerwartete Ereignisse. Je nach Art des Ereignisses kann dieser finanzielle Schaden spontan
oder schleichend eintreten.
Das Risikomanagement ist dabei auf unerwartete Ereignisse fokussiert, die – einzeln oder zu-
sammen – den dauerhaften Fortbestand der INTER Kranken bedrohen können.
Dieser Risikobegriff wird bei der INTER einheitlich verwendet.
Durch die Bewertung der Risiken, die nicht in der Standardformel abgebildet sind – Liquiditätsri-
siken, Reputationsrisiken und strategische Risiken – wird die Beurteilung der Risikosituation
vervollständigt.
Strategien des Risikomanagements
Aus der vom Vorstand verabschiedeten Geschäftsstrategie wird die Risikostrategie abgeleitet,
die sich an der vorhandenen Kapital- und Liquiditätsausstattung sowie der vom Vorstand gera-
de noch akzeptierten Ertragsvolatilität der INTER Kranken orientiert. Mit dem Ziel der jederzeiti-
gen Erfüllung interner und externer Ansprüche wurden vom Vorstand für die INTER Kranken
mehrere Mindestgrößen festgelegt, die zur risikoorientierten Steuerung im jeweiligen Berichts-
zeitraum und zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eingesetzt werden. Die Einhaltung der
Mindestgrößen wird laufend im Risikokomitee und im Anlagekomitee überwacht.
Organisatorischer Aufbau des Risikomanagements
Die INTER Unternehmen verfügen sowohl über eine zentrale als auch eine dezentrale Risiko-
management-Organisation.
Im Folgenden wird zunächst die zentrale Risikomanagement-Organisation beschrieben.
Risikokomitee
Das vom Vorstand einberufene Risikokomitee ist Mittelpunkt der zentralen Risikomanagement-
Organisation der INTER Unternehmen.
Mitglieder sind Fach- und Führungskräfte aus Bereichen mit Aufgabenschwerpunkten in der
Risikosteuerung, die Verantwortlichen Aktuare der INTER Unternehmen und die intern verant-
wortlichen Personen für die Schlüsselfunktionen URCF, Compliance-Funktion, interne Revisi-
onsfunktion und versicherungsmathematische Funktion bei der INTER Kranken. Die Compli-
ance- und die interne Revisionsfunktion nehmen dabei im Risikokomitee eine beratende Rolle
ein.
Die Leitung erfolgt durch die intern verantwortliche Person für die URCF der INTER Kranken.
Die Sitzungen finden mit Vorstandsbeteiligung statt.
Im Risikokomitee erfolgt die regelmäßige Bewertung und Beratung der Risikosituation der
INTER Unternehmen, die Entwicklung von Maßnahmen zur Steuerung der Risikosituation, die
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Empfehlung von Maßnahmen an den Vorstand bzw. die Ausgliederungsbeauftragten und nach
Entscheidung das laufende Umsetzungscontrolling.
Anlagekomitee
Das Anlagekomitee als wesentliches und zentrales Element der Kapitalanlagesteuerung ist
ebenfalls Bestandteil der zentralen Risikomanagement-Organisation.
Mitglieder sind der Ressortvorstand Kapitalanlagen, der Ressortvorstand Risikomanagement,
der Bereichsleiter KAM, die Assetmanager, der Bereichsleiter UPC, der Bereichsleiter RW, die
Bereichsleiterin RM und intern verantwortliche Person für die URCF der INTER Kranken, ein
weiterer Vertreter der URCF, die Verantwortlichen Aktuare und die intern verantwortlichen bzw.
zuständigen Personen für die VmF der INTER Unternehmen.
Die Leitung erfolgt durch den Ressortvorstand Kapitalanlagen.
ALM-Komitee
Das ALM-Komitee als wesentliches und zentrales Element des Asset-Liability-Managements ist
ebenfalls Bestandteil der zentralen Risikomanagement-Organisation.
Mitglieder sind der Ressortvorstand Kapitalanlagen, der Ressortvorstand Risikomanagement,
der Bereichsleiter KAM, der Bereichsleiter UPC, ein weiterer Vertreter des Bereichs UPC, die
Bereichsleiterin KM, die Bereichsleiterin RM und intern verantwortliche Person für die URCF der
INTER Kranken, ein weiterer Vertreter der URCF, die Verantwortlichen Aktuare und die intern
verantwortlichen bzw. zuständigen Personen für die VmF der INTER Unternehmen.
Die Leitung erfolgt durch den Bereichsleiter UPC.
Ein ebenfalls im Kontext Risikomanagement wichtiges Gremium ist das
Komitee Informationssicherheits-Managementsystem
Das Komitee Informationssicherheits-Managementsystem hat eine Steuerungs-, Kontroll- und
Überwachungsfunktion und berät auch über geplante wichtige und unternehmensübergreifende
Maßnahmen bezüglich Informationssicherheit.
Mitglieder sind der Ressortvorstand Informationssicherheit, der Ressortvorstand Datenverarbei-
tung, der Beauftragte für Informationssicherheitsmanagement, der Datenschutzbeauftragte, der
Bereichsleiter Datenverarbeitung, der Leiter Compliance, der Bereichsleiter Interne Revision,
die Bereichsleiterin RM und intern verantwortliche Person für die URCF der INTER Kranken.
Die Leitung erfolgt durch den Ressortvorstand Informationssicherheit.
Zusätzlich zur zentralen Risikomanagement-Organisation verfügen die INTER Unternehmen
über eine dezentrale Risikomanagement-Organisation mit dezentralen Risikobeauftragten
(DRB) und bereichsübergreifenden Arbeitskreisen zu den Themen Planung, Steuerung und
Risikobewertung.
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Dezentrale Risikobeauftragte
Mit Hilfe der DRB aus den Fachbereichen findet das spezifische Fachwissen der operativ täti-
gen Bereiche Eingang in das Risikomanagement. Neben der regelmäßigen Identifikation und
Bewertung der Einzelrisiken beobachten die DRB laufend die Risiken in ihren Bereichen. Über
die regulären Risikomeldungen hinaus nutzen die DRB bei Vorliegen bedenklicher Entwicklun-
gen in den Fachbereichen die Möglichkeit der außerordentlichen Berichterstattung an die zu-
ständige Person für die URCF und ggf. die ebenfalls betroffene Schlüsselfunktion.
DRB-Foren
Zur nachhaltigen Sicherstellung einer fundierten Qualifikation der DRB und zur weiteren Stär-
kung der hausweiten Risikokommunikation finden vierteljährlich Veranstaltungen mit allen DRB
statt, die sogenannten DRB-Foren. Die Leitung erfolgt durch RM.
In diesen Sitzungen werden u.a. anhand von Erfahrungsberichten der DRB die Prozesse im
Zusammenhang mit der INTER Risikomanagement-Software (IRS) analysiert, Weiterentwick-
lungen bei der Erfassung, Bewertung und Steuerung der Risiken in der IRS eingeführt, die Risi-
kosituation der INTER vorgestellt und darüber hinaus auch die aktuelle Geschäftsentwicklung
der INTER Unternehmen auf Basis der Ergebnisse der Erwartungs- und Planungsrechnungen
erläutert.
ALM-Arbeitskreise (AK ALM)
Der ALM-Prozess wird über spartenspezifische Arbeitskreise ALM organisiert, AK ALM Kran-
ken, AK ALM Leben und AK ALM Komposit. Mitglieder sind Bereichsleiter, Leiter und Spezialis-
ten aus den Fachbereichen KM, KOM-M, LM, RM, UPC sowie die URCF.
Die Leitung erfolgt durch UPC.
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Prozesse zur Risikobewertung – Säule 1
Regelmäßige Ermittlung der Solvabilitätssituation und
regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen
inkl.
regelmäßiger Überprüfung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen
an die versicherungstechnischen Rückstellungen
Die INTER Kranken ermittelt die Solvabilitätsanforderungen für den jeweiligen Bewertungsstich-
tag und die regelmäßigen Erwartungs- und Planungsrechnungen mittels der Standardformel
gemäß §§ 74 bis 110 VAG.
Die Ermittlung der Erwartungswertrückstellung der INTER Kranken erfolgt mittels des Verfah-
rens der inflationsneutralen Bewertung (INBV).
Regelmäßige Szenarioanalysen und Ermittlung der Solvabilitätssituation im Stressfall
Die ALM-Software PLA.NET ist die Basis für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitäts-
beurteilung im Rahmen des ORSA.
Das relevante und im Unternehmen abgestimmte Szenarioset wird von den Bereichen Kranken
Mathematik (KM) und Unternehmensplanung / Controlling (UPC) in PLA.NET umgesetzt. Die
generierten Informationen und Ergebnisse werden an die Bereiche weitergegeben, die an den
einzelnen Prozessschritten beteiligt sind (einschließlich der URCF), und anschließend be-
reichsübergreifend abgestimmt.
Qualitätssicherung
Als zentrale Elemente der bereichsübergreifenden Qualitätssicherung zusätzlich zur Qualitäts-
sicherung in den Fachbereichen vor der Datenlieferung an RM bzw. die URCF finden im Rah-
men eines jeden Prozesses zur Ermittlung der Solvabilitätssituation mehrere bereichsübergrei-
fende Abstimmgespräche und Sitzungen statt, in denen die Plausibilität aller Daten nochmals
gemeinsam überprüft und bestätigt wird.
Kommunikation und Berichterstattung
Die Ergebnisse der Ermittlung der Solvabilitätssituation werden im Risikokomitee präsentiert
und diskutiert und danach dem Vorstand zur Verabschiedung vorgelegt.
Dokumentation und Historisierung
Der Bereich RM dokumentiert sowohl den bereichsübergreifenden Datenfluss als auch die Er-
gebnisfindung und historisiert insbesondere die relevanten Input- und Ergebnisdateien.
Eine weitere Dokumentation und Historisierung der relevanten Daten in Zusammenhang mit der
ALM-Software PLA.NET erfolgt durch die Bereiche UPC und KM.
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Prozesse zur Risikobewertung – Säule 2
Die URCF initiiert und koordiniert die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Risikokataloge
durch die operativen Fachbereiche im Rahmen des halbjährlichen Aktualisierungs- und Frei-
gabeprozesses über die INTER Risikomanagement-Software (IRS).
Die nachfolgend beschriebene Risikoinventur durch die DRB erfolgt in enger Abstimmung mit
den Bereichsleitern, die für die Freigabe der Risiken in der IRS verantwortlich sind.
Risikoidentifikation
Bei der INTER Kranken werden Risiken im Rahmen einer halbjährlichen Risikoinventur identifi-
ziert. Die Identifikation der Risiken erfolgt durch die DRB in den Fachbereichen. Die Risiken
werden für alle relevanten Prozesse nach Risikoarten zusammengefasst und über die IRS nach
einheitlichen Kriterien abgebildet. Dabei werden in der IRS Risikobezugsgrößen definiert sowie
interne und externe Risikoursachen dargestellt.
Risikobewertung
Alle identifizierten Risiken werden von den DRB anhand unterschiedlicher Bewertungsmaßstä-
be wie Markt-, Wettbewerbs- und Umfeldanalysen quantitativ bewertet. Risiken, die sich nicht
auf Basis von langjährigen Zahlenreihen und statistischen Entwicklungen messen lassen, ins-
besondere operationelle Risiken, werden mittels Expertenschätzung bewertet.
Für die Klassifizierung der Risiken legt die INTER Kranken hinsichtlich der Relevanz Wesent-
lichkeitsschwellen fest. Hierdurch werden Risiken herausgefiltert, die die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage nachhaltig schädigen können und deshalb erhöhter Aufmerksamkeit bedürfen.
Risikosteuerung und -überwachung
Ebenso wichtig wie die Identifikation und Bewertung von Risiken sind klare Richtlinien und Vor-
gaben zur Ergreifung von geeigneten Gegenmaßnahmen zu den identifizierten Risiken. Die
Risikosteuerung und die laufende Risikoüberwachung erfolgt bei der INTER sowohl zentral als
auch dezentral. Die DRB sind für die Analyse und Steuerung der Risiken in den operativen Ge-
schäftsbereichen zuständig. Als Instrument zur Abbildung und zur Umsetzungsüberwachung
von verabschiedeten Maßnahmen nutzen die DRB ebenfalls die IRS, die auch das Hinterlegen
entsprechender Risikokennzahlen und Limite vorsieht.
Limite werden bei der INTER separat für alle relevanten Risikokategorien festgelegt. Als rele-
vante Risikokategorien werden die wesentlichen Risiken gemäß MaGo (BaFin-Rundschreiben
2/2017 (VA) vom 25.01.2017 – Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versi-
cherungsunternehmen) herangezogen. Die Auslastung der vom Vorstand festgelegten Risikoli-
mite wird laufend im Risikokomitee und Anlagekomitee überwacht.
Ad-hoc-Risikomeldungen
Für neue bestandsgefährdende oder als wesentlich beurteilte Risiken hat die INTER einen Pro-
zess für Ad-hoc-Risikomeldungen etabliert. Zur Orientierung, ab wann eine Meldung an die
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intern verantwortliche Person für die URCF und ggf. an den Vorstand zu erfolgen hat, dienen
Schwellenwerte.
Erfassung operationeller Schadenereignisse
Zur Identifizierung und Überwachung möglicher operationeller Risiken hat die INTER Kranken
einen Prozess implementiert, mit dem Schadenereignisse erfasst und ausgewertet werden. Für
die Erfassung und Auswertung der operationellen Schadenereignisse hält die INTER Kranken
eine Schadendatenbank vor.
Kommunikation und Berichterstattung
Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikokomitee präsentiert und diskutiert.
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Prozesse zur Risikoberichterstattung und Berichterstattung nach Solvency II, Säule 3
Das bei der INTER Kranken installierte Melde- und Berichtswesen basiert sowohl auf der fachli-
chen Verantwortung der Schlüsselfunktionen und der DRB als auch auf klar definierten Melde-
wegen. Die Prozesse im Zusammenhang mit dem qualitativen und quantitativen Berichtswesen
in Säule 3 sind Bestandteile der Risikomanagementprozesse.
Interne Kommunikation und Berichterstattung
Die DRB unterrichten die intern verantwortliche Person für die URCF im Rahmen der Risikoin-
ventur sowie gegebenenfalls ad hoc über die Entwicklung der Risiken der Fachbereiche.
Die intern verantwortliche Person für die URCF berichtet regelmäßig im Risikokomitee und an
den Vorstand über die aktuelle Risikosituation bzw. Solvabilitätssituation. Die Ergebnisse der
Risikoinventur werden ebenfalls im Risikokomitee präsentiert und diskutiert. Bei signifikanten
Veränderungen der Risikosituation und bei besonderen Schadenfällen ist die sofortige Bericht-
erstattung an den Gesamtvorstand sichergestellt. Außerdem werden die Compliance- und die
interne Revisionsfunktion regelmäßig informiert.
Berichterstattung an die Aufsicht
Die regelmäßige aufsichtliche Berichterstattung unter Solvency II umfasst
- einen jährlichen Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condi-
tion Report),
- einen regelmäßigen aufsichtlichen Bericht (Regular Supervisory Report),
- jährliche und vierteljährliche quantitative Berichtsformulare (Jahresmeldung / Quartalsmel-
dung) und
- einen Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA-
Bericht).
Im Rahmen der Quartalsmeldungen wird jeweils die vierteljährliche einzureichende quantitative
EZB-Statistik über die BaFin-Meldeplattform an die Bundesbank übermittelt.
Berichterstattung an die Öffentlichkeit
Die INTER Kranken veröffentlicht neben dem jährlichen Geschäftsbericht – bestehend aus Jah-
resabschluss und Lagebericht – den SFCR auf ihrer Webseite, außerdem den gesonderten
nichtfinanziellen Bericht (§ 289b Abs. 3 HGB) unter https://www.inter.de/Nachhaltigkeit/.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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B.3.2 Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
Durchführung der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
Gemäß § 27 Abs. 1 VAG gehört zu einem Risikomanagementsystem eine unternehmens- eige-
ne Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA), die Versicherungsunternehmen regelmäßig
sowie im Fall wesentlicher Änderungen in ihrem Risikoprofil unverzüglich vorzunehmen haben.
Die Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung muss fester Bestandteil der Geschäftsstrategie des
Unternehmens sein und kontinuierlich in die strategischen Entscheidungen einfließen.
ORSA ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Unternehmenssteuerung und dem Risikoma-
nagement und bildet ein Scharnier zwischen den drei Säulen von Solvency II.
Als Instrument der Selbsteinschätzung unter Berücksichtigung des spezifischen Risikoprofils,
der festgelegten Risikotoleranzlimite und der Geschäftsstrategie beinhaltet der ORSA der IN-
TER Kranken insbesondere
die Beurteilung der jederzeitigen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen,
die Beurteilung der jederzeitigen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die
versicherungstechnischen Rückstellungen,
die Beurteilung der Angemessenheit der Standardformel bei der Abbildung des Risikopro-
fils,
die Ermittlung und Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs,
die Beurteilung der Signifikanz möglicher Abweichungen des Risikoprofils von den Annah-
men, die der Berechnung des Solvabilitätskapitalbedarfs zugrunde liegen,
die Durchführung von Szenarioanalysen und
Aussagen zu Erkenntnissen und möglichen Entscheidungen und Maßnahmen aus dem
ORSA.
Einbindung der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung in die Orga-
nisationsstruktur
Der regelmäßige ORSA-Prozess der INTER Kranken wird jährlich durchgeführt. Durch die zeit-
liche Synchronisierung des regelmäßigen ORSA und der Mehrjahresplanung ist die enge Ver-
knüpfung von Risikomanagement und mittelfristiger Unternehmenssteuerung sichergestellt. Ein
nicht regelmäßiger ORSA wird immer dann eingeleitet, wenn seit dem letzten ORSA-Prozess
signifikante Änderungen des Risikoprofils zu verzeichnen sind.
Einbindung der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung in Entschei-
dungsprozesse
Durch die Einbindung der URCF in entsprechende Entscheidungsprozesse und die Einbindung
des Gesamtvorstands bereits in den laufenden ORSA-Prozess ist die kontinuierliche Einbin-
dung der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung in Entscheidungsprozesse
sichergestellt.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Überprüfung und Billigung der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitäts-
beurteilung
Die Ergebnisse des ORSA-Prozesses werden im Rahmen der Verabschiedung des ORSA-
Berichts durch den Gesamtvorstand verabschiedet.
Die Überprüfung und Billigung der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
findet somit jährlich innerhalb des ORSA-Prozesses durch die eingebundenen Fachbereiche
und Schlüsselfunktionen sowie letztlich durch den Gesamtvorstand statt.
Ermittlung des unternehmenseigenen Solvabilitätsbedarfs
Der Gesamtsolvabilitätsbedarf der INTER Kranken ergibt sich aus
dem SCR nach Säule 1
gemäß Standardformel (§§ 74 bis 110 VAG),
dem SCR für zusätzliche („sonstige“) Risiken nach Säule 2
gemäß den Risikobewertungen in der INTER Risikomanagement-Software
in den Risikokategorien Liquiditäts-, Reputations- und strategische Risiken
und ggf. zusätzlichem SCR für die Risiken gemäß Standardformel,
die sich aus der Beurteilung der Risiken der Standardformel ergeben.
Detaillierte Angaben dazu, wie die geschilderten Verfahren für jede Risikokategorie durchge-
setzt und überwacht werden, können dem Kapitel C. „Risikoprofil“ entnommen werden.
Außerdem erfolgt in Kapitel C. auch eine qualitative und quantitative Darstellung der Risiken,
denen die INTER Kranken ausgesetzt ist.
Interaktion zwischen Kapitalmanagement und Risikomanagementsystem
Der Bereich RM beobachtet in Abstimmung mit den Bereichen KAM und UPC laufend die Ei-
genmittelstruktur (Basiseigenmittel bzw. ergänzende Eigenmittel) und die Einordnung in die
Qualitätsklassen. Dies umfasst auch die laufende Prüfung der Anrechnungsgrenzen.
Die Interaktion zwischen Kapitalmanagement und Risikomanagementsystem bei der INTER
Kranken wird weiterhin in Unterabschnitt E.1.1 „Grundsätze des Eigenmittelmanagements“ be-
schrieben.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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B.4 Internes Kontrollsystem
B.4.1 Internes Kontrollsystem
Das IKS der INTER Kranken basiert auf gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Grundlagen. Es
setzt sich aus Regelwerken, Funktionen und strukturierten Tätigkeiten zusammen, die dazu
beitragen, dass die aus den Geschäftsprozessen resultierenden Risiken (operationelle Risiken)
des Unternehmens identifiziert, beurteilt und überwacht werden. Das IKS, als eigenständiges
Element im Governance-System, dient darüber hinaus zur Unterstützung der Erreichbarkeit der
Unternehmensziele und zur Steuerung von Risiken.
Das IKS basiert auf den Prozessen der Bereiche, die in einer jährlichen Prozessinventur auf
Risiken hinterfragt und nach Bewertung mit Kontrollen versehen werden. Hierfür tragen die
Bereichsleiter Verantwortung. Darüber hinaus prüfen die intern verantwortlichen Personen für
die Schlüsselfunktionen URCF, ComF, RevF und VmF sowie die vom Vorstand für spezifische
Themengebiete beauftragten Personen die relevanten Prozesse. Unabhängig dieser Kontroll-
und Prüffelder überwacht die Interne Revision durch regelmäßige Prüfungen das gesamte
Governance-System.
Die Bereichsleiter stellen sicher, dass die für ihren Bereich geltenden Regeln beachtet werden.
Die relevanten (Teil-)Prozesse innerhalb ihres Verantwortungsbereichs sind durch bereichsspe-
zifische (dezentrale) Arbeitsanweisungen dokumentiert, die insbesondere die einschlägigen zu
beachtenden Rechtsnormen bezeichnen. Sie weisen insbesondere die ihnen unterstellten Füh-
rungskräfte und Mitarbeiter auf folgende Regelwerke hin: die Compliance Management System
Leitlinie, den Compliance-Kodex der INTER, die zentralen und dezentralen Arbeitsanweisun-
gen, die datenschutzrechtlichen Vorschriften und insbesondere die Verschwiegenheitsverpflich-
tung nach § 203 Abs. 1 Nr. 7 StGB sowie das Hinweisgebersystem.
Die wesentlichen Ziele des IKS bei der INTER Kranken sind:
die Risiken, die aus unzulänglichen oder fehlgeschlagenen Prozessen, Systemen, mitarbei-
terbedingten Fehlern oder externen Vorfällen resultieren, zu vermindern,
die Funktionsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse sicherzustellen,
die geschäftspolitischen Ziele der INTER Kranken durch angemessene Maßnahmen und
Kontrollen zu realisieren,
die Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sicherzustellen,
die Verfügbarkeit und Verlässlichkeit finanzieller und nicht finanzieller Informationen zu
gewährleisten sowie
die Ordnungsmäßigkeit der internen und externen Berichterstattung nachzuweisen.
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B.4.2 Compliance-Funktion
Bestandteil des internen Kontrollsystems der INTER Kranken ist die Compliance-Funktion. Un-
ter dem Begriff Compliance-Funktion versteht man organisatorische Maßnahmen zur Einhal-
tung von Rechtsnormen sowie von Geboten und Verboten, die auf anderen Grundlagen ver-
bindlich im Unternehmen gelten. Diese umfassen die in § 29 Abs. 2 VAG genannten Aufgaben:
Beratung des Vorstands in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvor-
schriften, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten
Beurteilung der Änderung des Rechtsumfeldes
Identifikation und Bewertung der aus Rechtsverstößen resultierenden Risiken.
Die Ausgestaltung und die praktische Funktionsweise der Compliance-Funktion sind in der
Compliance-Management-System-Leitlinie (CMS-Leitlinie) festgelegt.
Die Compliance-Funktion setzt sich aus dem Leiter Compliance, der als intern verantwortliche
Person für die Compliance-Funktion diese koordiniert, dessen Stellvertreter sowie einer Dezen-
tralen Organisation zusammen.
Die Dezentrale Compliance-Organisation besteht aus den bestellten Unternehmensbeauftrag-
ten (z. B. Geldwäschebeauftragter, betrieblicher Datenschutzbeauftragter), die spezielle Com-
pliance-Gebiete wahrnehmen und den Bereichsleitern, die u.a. die für ihren Bereich relevanten
Rechtsänderungen beobachten (Dezentrales Rechtsmonitoring), die Geschäftsprozesse ent-
sprechend ausgestalten und angemessene Kontrollen implementieren. Bei der Identifizierung
und Erfassung von Compliance-Risiken werden die Bereichsleiter durch Dezentrale Risikobe-
auftragter (DRB) unterstützt.
Nicht rechtskonformes Verhalten einer unternehmensangehörigen Person stellt einen Compli-
ance-Verstoß dar. Compliance-Verstöße können materielle und immaterielle Schäden für das
Unternehmen nach sich ziehen, beispielsweise in Form von finanziellen Verlusten oder Reputa-
tionsschäden.
Um Schäden durch Compliance-Verstöße präventiv zu begegnen, sind die Bereichsleiter für die
Identifikation und Bewertung von Compliance-Risiken, die (Teil-)Prozesse ihres Verantwor-
tungsbereichs betreffen, verantwortlich. Die Compliance-Risiken werden zentral in der IRS er-
fasst und mindestens halbjährlich aktualisiert. Die Zentrale Compliance-Funktion berät die
Fachbereiche zu Compliance-Risiken und prüft die erfassten Risiken und die zugeordneten
Kontroll- und Sicherstellungsmaßnahmen auf Plausibilität. Das Ergebnis der Überprüfung wird
jährlich in einem Bericht an den Vorstand zusammengefasst.
Im Falle eines Compliance-Verstoßes sind die zügige Aufklärung, das Ergreifen angemessener
Reaktionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines Schadens in
der CMS-Leitlinie festgelegt.
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Sowohl bei der Prävention von Compliance-Verstößen als auch im Falle eines Compliance-
Verstoßes steht die Wirksamkeit aller Vorkehrungen und Maßnahmen im Vordergrund. Die
INTER Kranken setzt deshalb auf ein Compliance-Management-System, das von allen unter-
nehmensangehörigen Personen beachtet, aktiv unterstützt und als selbstverständlicher Be-
standteil des Unternehmenserfolgs verinnerlicht wird. Dazu gehört neben einer zielgerichteten
Compliance-Kommunikation im Unternehmen auch das Hinweisgebersystem, das allen unter-
nehmensangehörigen Personen zur (anonymen) Meldung von Verdachtsfällen in Bezug auf
Compliance-Verstöße zur Verfügung steht. Über eine externe Hinweisgeberplattform im Internet
(https://compliance.inter.de) können Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße direkt und
vertraulich an die Zentrale Compliance-Funktion adressiert werden. Damit eine schnelle und
zielgerichtete Aufklärung eines Hinweises erfolgen kann, ist eine anonyme Kommunikation mit
dem Hinweisgeber möglich, insbesondere um den Sachverhalt ggf. durch Rückfragen umfas-
send klären zu können. Das Hinweisgebersystem wird zielgerichtet im Unternehmen kommuni-
ziert und ist für jedermann über das Intra- und Internet erreichbar. Auf der Hinweisgeberplatt-
form werden detaillierte Informationen über die Funktion des Hinweisgebersystems zur Verfü-
gung gestellt.
Zwischen den Schlüsselfunktionen Compliance, Risikomanagement und Interne Revision be-
steht eine intensive Zusammenarbeit, insbesondere bei der präventiven Begegnung von Com-
pliance-Risiken sowie bei der Aufklärung compliance-relevanter Sachverhalte. Bei der Umset-
zung umfangreicher oder komplexer Rechtsänderungen werden die Fachbereiche durch den
Bereich RECHT begleitet.
Die konzernangehörigen Unternehmen INTER Verein, INTER Leben und INTER Allgemeine
haben ihre Compliance-Funktionen auf die INTER Kranken ausgegliedert. Sie nimmt für den
INTER Verein zugleich auch die Compliance-Funktion auf Gruppenebene wahr.
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B.5 Funktion der internen Revision
B.5.1 Umsetzung der Funktion der internen Revision
Die Interne Revision, als eine der vier Schlüsselfunktionen des Governance-Systems, ist als
unabhängige Stabsstelle dem Sprecher des Vorstandes der INTER Kranken unmittelbar unter-
stellt und ist ihm gegenüber berichtspflichtig. Der Bereichsleiter der Internen Revision ist zu-
gleich auch der verantwortliche Inhaber der Internen Revisionsfunktion. Die personelle Ausstat-
tung sieht sieben Vollzeitkapazitäten vor. Hierbei ist sowohl die Bereichsleitung als auch die
Assistenz berücksichtigt.
Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistun-
gen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu
verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem
systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der inter-
nen Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese zu verbes-
sern hilft. Gemäß dem Modell der drei Verteidigungslinien prüft die Interne Revision (dritte Ver-
teidigungslinie) als einzige Funktion im Unternehmen prozessunabhängig und nachgelagert die
internen Kontrollen, Aktivitäten und Prozesse der ersten Verteidigungslinie (operative Ge-
schäftsbereiche) und der zweiten Verteidigungslinie (unabhängige Risikocontrollingfunktion,
Compliance-Funktion und versicherungsmathematische Funktion). Dieses Modell dient somit
der Abgrenzung der Revisionstätigkeit von den Tätigkeiten der anderen Schlüsselfunktionen
des Governance-Systems.
Die Aufgaben der Internen Revision sind die Überprüfung der Angemessenheit und Wirksam-
keit der gesamten Geschäftsorganisation und insbesondere des internen Kontrollsystems. Die
daraus resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen, die zu deren Verbesserung beitragen,
werden an den Vorstand berichtet.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist der Internen Revision ein vollständiges und uneinge-
schränktes Informationsrecht eingeräumt. Der Internen Revision sind insoweit unverzüglich die
erforderlichen Informationen zu erteilen, alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen
und Einblick in alle Aktivitäten und Prozesse des Unternehmens zu gewähren. Dieses Recht
umfasst auch das Einsehen in elektronische Daten bzw. die Möglichkeit, Daten in elektronisch
lesbarer Form anzufordern. Hierzu sind auf Verlangen die notwendigen technischen Hilfsmittel
zur Verfügung zu stellen und die Zugänge freizuschalten. Für die Gewährleistung der Funkti-
onsfähigkeit der Internen Revision wird diese über wesentliche organisatorische, prozessuale
und ergebnisorientierte Änderungen im Unternehmen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Weisun-
gen und Beschlüsse des Vorstands, die für die Interne Revision von Bedeutung sein können,
werden ihr unverzüglich bekannt gegeben. Wichtige bzw. für sie relevante Protokolle werden
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der Internen Revision anlassbezogen durch den Vorstand zur Verfügung gestellt. Zudem ist die
Interne Revision im Informationsverteilungssystem der Organisation eingebunden.
Das Recht auf Auskunft und Vorlage von Unterlagen kann nur durch den Vorstandssprecher
oder gesetzliche Restriktionen (Datenschutz) beschränkt werden. Die Beschränkung ist vom
Vorstandssprecher bzw. Datenschutzbeauftragten schriftlich zu begründen.
Eine weitere Tätigkeit des Inhabers der Internen Revision ist die Aufgabe als zentraler Fraud-
Beauftragter. Ein Mitarbeiter hat die Stellvertretung inne.
B.5.2 Unabhängigkeit und Objektivität der internen Revision
Unabhängigkeit und Objektivität werden dadurch gewährleistet, dass die Interne Revision ihre
Aufgaben eigenverantwortlich und ohne unangemessene Einflüsse, etwa durch andere Schlüs-
selfunktionen, den Vorstand oder den Aufsichtsrat wahrnimmt. Jeder Auditor kann objektiv und
unbeeinflusst seine Ergebnisse, Erkenntnisse, Bedenken, Verbesserungsempfehlungen, etc.
äußern.
Dies wird auch dadurch gefördert, dass die Interne Revision direkt dem Vorstandssprecher
unterstellt ist. Hierdurch ist insbesondere eine Beeinflussung durch andere Bereiche oder
Schlüsselfunktionen ausgeschlossen.
Ein weiteres Kriterium zur Sicherstellung der Objektivität sind regelmäßige Prüfrotationen. Zu-
dem wird fast jedes Prüffeld fachlich von zwei Revisoren abgedeckt, so dass hier eine gegen-
seitige Durchsicht erfolgen kann.
Um die Unabhängigkeit der Internen Revision zu wahren, werden grundsätzlich keine revisions-
fremden Aufgaben angenommen. Tritt dennoch der Fall ein, dass ein Auditor maßgeblich in
Geschäftsprozesse involviert war, z.B. bei einem Stellenwechsel von einem operativen Bereich
in die Interne Revision, so darf dieser innerhalb eines Jahres in diesem Bereich keine Prüfung
durchführen.
Bezüglich der zusätzlichen Aufgabe als zentraler Fraud-Beauftragter wurden flankierende Maß-
nahmen ergriffen. So erfolgt einmal jährlich eine Überprüfung der Unternehmensbeauftragten
und somit auch des Fraud-Beauftragten durch den Inhaber der Compliance-Funktion. Zudem
wird dieser über jeden Fraud-Vorfall im Unternehmen informiert und verfügt über ein jederzeiti-
ges Auskunftsrecht.
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B.6 Versicherungsmathematische Funktion
B.6.1 Umsetzung der versicherungsmathematischen Funktion
Die INTER Kranken verfügt über eine wirksame versicherungsmathematische Funktion (VmF)
nach § 31 Abs. (1) VAG. Diese stimmt den Prozess, die anzuwendenden Methoden und Model-
le sowie die zu treffenden Annahmen zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstel-
lungen mit den beteiligten Bereichen ab. Zur Gewährleistung einer angemessenen Validierung
gemäß Artikel 264 DVO werden in Verantwortung der VmF Untersuchungen zur Angemessen-
heit der verwendeten Methoden und getroffenen Annahmen, auch unter Wesentlichkeitsaspek-
ten, eine Bewertung der Hinlänglichkeit und Qualität der Daten sowie ein Vergleich der besten
Schätzwerte mit den Erfahrungswerten vorgenommen. Weiterhin überwacht die VmF die Be-
rechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in den in § 79 VAG genannten Fällen,
formuliert eine Stellungnahme zur generellen Zeichnungs- und Annahmepolitik sowie eine Stel-
lungnahme zur Angemessenheit der Rückversicherungsvereinbarungen und leistet einen Bei-
trag zur wirksamen Umsetzung des in § 26 VAG genannten Risikomanagementsystems, insbe-
sondere im Hinblick auf die Schaffung von Risikomodellen, die der Berechnung der Kapitalan-
forderungen zugrunde liegen, und zu der in § 27 VAG genannten Bewertung und Beurteilungen.
Durch eine organisatorische Trennung von der Verantwortung für die Produktentwicklung und
die Rückversicherung, wahrgenommen durch die Bereichsleiterin des Bereichs Kranken Ma-
thematik, sowie der Verantwortung für die Prämienkalkulation und Berechnung der Deckungs-
rückstellung, wahrgenommen durch den Verantwortlichen Aktuar, werden Interessenskonflikte
vermieden. Durch die aufbauorganisatorische Regelung, dass die VmF und der Bereich Kran-
ken Mathematik, einschließlich des Verantwortlichen Aktuars, unterschiedlichen Mitgliedern des
Vorstandes berichten, ist eine zusätzliche fachliche Unabhängigkeit sichergestellt. Der Funkti-
onsinhaber der VmF für die INTER Kranken ist gleichzeitig Mitarbeiter des Bereichs Mathema-
tik. Sich hieraus ergebende mögliche Zielkonflikten werden durch Gegenkontrollen (4-Augen-
Prinzip) gelöst.
Die VmF ist in alle relevanten Gremien im Hause eingebunden, z.B. dem Risikokomitee, dem
Anlagekomitee oder dem ALM-Komitee.
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B.7 Outsourcing
Im Folgenden sind die Begriffe „Ausgliederung“ und „Outsourcing“ synonym zu verstehen.
B.7.1 Outsourcing-Politik
Versicherungsunternehmen müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfü-
gen, für die die Geschäftsleitung verantwortlich ist (§ 23 VAG). Werden Funktionen und Versi-
cherungstätigkeiten in andere Unternehmen ausgegliedert, dürfen die ordnungsgemäße Aus-
führung, die Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten der Geschäftsleitung sowie die Prüfungs-
und Kontrollrechte der Aufsicht nicht beeinträchtigt werden.
Vor der Entscheidung, ob eine Funktion oder Versicherungstätigkeit ausgegliedert wird, führt
der zuständige Fachbereich eine Risikoanalyse durch, in der die Chancen und Risiken des
Ausgliederungsvorhabens beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der Risikoanalyse
wird auch dokumentiert, ob eine einfache Versicherungstätigkeit oder eine wichtige Funktion
bzw. Versicherungstätigkeit ausgegliedert werden soll und dass der Dienstleister über die Fä-
higkeiten und Kapazitäten verfügt, um die Dienstleistungen zufriedenstellend auszuüben. Über
geeignete vertragliche Vereinbarungen mit dem Dienstleister wird sichergestellt, dass die Steu-
erungs- und Kontrollmöglichkeiten des Vorstands und die Prüfungs- und Kontrollrechte der Auf-
sichtsbehörde durch die Ausgliederung nicht beeinträchtigt werden. Die Ausgliederungen wer-
den in das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement des ausgliedernden Unterneh-
mens einbezogen und entsprechend der identifizierten Risiken berücksichtigt. Die ordnungsge-
mäße Ausführung ausgegliederter Funktionen und Versicherungstätigkeiten wird fortlaufend
überwacht und regelmäßig überprüft. Soll eine Ausgliederung beendet werden, wird sicherge-
stellt, dass die Funktion oder Versicherungstätigkeit zeitnah auf einen anderen Dienstleister
ausgegliedert oder in den Geschäftsbetrieb des Unternehmens zurückgeführt werden kann. Im
Falle der Ausgliederung von Schlüsselfunktionen wird ein Ausgliederungsbeauftragter bestellt.
Schlüsselfunktionen werden grundsätzlich nur innerhalb der INTER Versicherungsgruppe aus-
gegliedert.
Die unternehmensindividuellen Prozesse nebst Berichts- und Überwachungspflichten sowie die
Zuständigkeiten sind in einer Leitlinie zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstä-
tigkeiten festgelegt.
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B.7.2 Auslagerung kritischer bzw. wichtiger operativer Funktionen oder Tätigkeiten
Die INTER Kranken hat den hardware- und softwaretechnischen Betrieb des Großrechners
(IBM Mainframe) auf einen externen Dienstleister, die IBM Deutschland GmbH mit Sitz in 71139
Ehningen, ausgegliedert. Weitere wichtige Ausgliederungen sind im Geschäftsjahr nicht erfolgt.
B.7.3 Rechtsraum, in dem die Dienstleister ansässig sind
Sofern nach ausführlicher Risikoanalyse in Ausnahmefällen wichtige Funktionen oder Versiche-
rungstätigkeiten ausgegliedert wurden, hat der Dienstleister seinen Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland.
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B.8 Sonstige Angaben
B.8.1 Weitere wesentliche Informationen über das Governance-System
Weitere wesentliche Informationen über das Governance-System liegen bei der INTER Kranken
nicht vor.
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C. Risikoprofil
Hinweis: Verwendung der Begrifflichkeiten „Solvenz…“ und „Solvabilitäts…“
Auf Ebene der im Anhang XX DVO (EU) 2015/35 verbindlich vorgegebenen Struktur des vorliegenden Berichts wird die
dort verwandte Bezeichnung „Solvenzkapitalanforderung“ wortgetreu beibehalten. Ansonsten wird, entsprechend der
Bezeichnungen in der BaFin-Veröffentlichung „Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und
Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen“, durchgängig der Begriff „Solvabilitätskapitalanforderung“
verwandt, außerdem „Solvabilitätsübersicht“ und „Solvabilitätssituation“.
Das Risikoprofil der INTER Kranken ist definiert als die Gesamtheit der folgenden Risiken:
Risiken in den Risikomodulen der Standardformel (§§ 74 bis 110 VAG) (Säule 1)
Risiken in den Risikokategorien Liquiditäts-, Reputations- und strategische Risiken
gemäß INTER Risikomanagement-Software (Säule 2).
Einen quantitativen Überblick über die Risiken gemäß Standardformel beinhaltet die folgende
Tabelle:
Tabellarische Darstellung – vgl. Meldeformular S.25.01 – Stand: 31.12.2020
2020
T€
Marktrisiko R0010 513.913
Gegenparteiausfallrisiko R0020 6.814
Lebensversicherungstechnisches Risiko R0030
Krankenversicherungstechnisches Risiko R0040 207.964
Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko R0050
Diversifikation R0060 -125.948
Risiko immaterieller Vermögenswerte R0070
Basissolvenzkapitalanforderung R0100 602.743
Operationelles Risiko R0130 31.217
Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen R0140 -460.873
Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern R0150 -53.584
Solvenzkapitalanforderung R0220 119.503
Solvabilitätskapitalanforderung
Detaillierte quantitative Aussagen über das Risikoprofil auf Ebene der einzelnen Risiken erfol-
gen in den Abschnitten „D. Bewertung für Solvabilitätszwecke“ und „E. Kapitalmanagement“.
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C.1 Versicherungstechnisches Risiko
Das versicherungstechnische Risiko ist das Risiko eines versicherungstechnischen Verlusts
oder einer nachteiligen Veränderung des Werts der Versicherungsverpflichtungen infolge unzu-
reichend kalkulierter Beiträge oder unzureichend bewerteter versicherungstechnischer Rück-
stellungen.
C.1.1 Maßnahmen zur Risikobewertung
Mit Ausnahme des versicherungstechnischen Risikos nach Art der Nichtleben werden alle ver-
sicherungstechnischen Risiken mit Hilfe des inflationsneutralen Bewertungsverfahrens (INBV)
des PKV-Verbandes nach Vorgaben der Standardformel gemäß §§ 74 bis 110 VAG unter Ge-
währleistung der Mindestüberschussbeteiligung gemäß § 22 KVAV bewertet.
Die Wirkung der versicherungstechnischen Risiken wird für jedes Risiko separat durch eine
Anpassung der Zahlungsströme der zukünftigen versicherungstechnischen Überschüsse der
einzelnen Bestandsgruppen berücksichtigt. Mit den neuen Zahlungsströmen werden alle Werte
neu bestimmt.
Das versicherungstechnische Risiko nach Art der Nichtleben wird nach den Vorgaben der
Standardformel gemäß §§ 74 bis 110 VAG außerhalb des INBV bewertet.
C.1.2 Wesentliche Risiken
Sterblichkeitsrisiko
Das Sterblichkeitsrisiko beschreibt das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Verände-
rung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus Veränderungen in der Höhe,
im Trend oder in der Volatilität der Sterblichkeitsraten ergibt, wenn der Anstieg der Sterblich-
keitsrate zu einem Anstieg des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten führt. Der plötzliche
dauerhafte Anstieg der bei der Berechnung der Erwartungswertrückstellung zugrunde gelegten
bestandsgruppenspezifischen Sterblichkeitsraten um 15% würde bei der INTER Kranken zu
einem Anstieg der versicherungstechnischen Rückstellungen führen.
Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko
Das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko beschreibt das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen
Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, das sich aus Veränderungen in der
Höhe, im Trend oder bei der Volatilität der Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten ergibt.
Ein einmaliger Rückgang der Versicherungsleistungen um 5% für die Krankenversicherungen
ohne Krankentagegeld und ein Rückgang der jährlichen medizinischen Inflation um 1% würden
bei der INTER Kranken zu höheren versicherungstechnischen Rückstellungen führen.
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Die Verluste an Basiseigenmittel ergäben sich für die genannten Risiken im Wesentlichen auf-
grund verminderter Prämieneinnahmen und der damit einhergehenden geringeren Überschuss-
generierung im Stressfall.
C.1.3 Wesentliche Risikokonzentrationen
Auswirkungen vermehrter Schadenereignisse, zum Beispiel durch verschiedene Verläufe der
derzeit grassierenden Corona-Pandemie über das Jahr 2020 hinaus oder einer dauerhaft er-
höhten medizinischen Inflation aufgrund eines Durchbruchs in der medizinischen Forschung,
wurden von der INTER Kranken analysiert und können unter den dabei zugrundegelegten An-
nahmen zum derzeitigen Kenntnisstand aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Ein Massenstorno stellt in der Privaten Krankenversicherung aufgrund des zugrundeliegenden
Geschäftsmodells und bei Betrachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nur dann ein
Risiko dar, wenn dieses stark isoliert in bestimmten Teilen des Versichertenbestandes auftritt.
Dieses Risiko wird im Rahmen der Säule-I-Berechnungen quantifiziert.
C.1.4 Verwendete Risikominderungstechniken
Es gibt verbindliche Annahmerichtlinien der INTER Kranken. Im Rahmen der Neuantrags- und
Bestandsantragsbearbeitung erfolgt eine Risikoprüfung. Einen weiteren wichtigen Bereich bil-
den die Risikovorabanfragen. Im Bereich der Krankheitskostenvollversicherung bietet die IN-
TER Kranken bei erhöhtem, individuellem Risiko primär Risikozuschläge an. Leistungsaus-
schlüsse kommen überwiegend im Bereich der Zusatz-, Krankentagegeld- und Krankenhausta-
gegeldversicherung zum Tragen, sofern eine klare Abgrenzung der Diagnose bzw. Folgeer-
krankung möglich ist.
Zusätzlich zu routinemäßigen und spezifischen Analysen bewertet die INTER Kranken laufend
neue Tarife in der Krankheitskostenvollversicherung und teilweise auch in der Ergänzungsver-
sicherung auf Profitabilität.
C.1.5 Risikosensitivität
Um die Wirkungsweise der Risiken besser zu verstehen, fanden zu zentralen Managementpa-
rametern im inflationsneutralen Bewertungsverfahren Sensitivitätsanalysen statt.
So wurde beispielsweise für das versicherungstechnische Risiko in 2020 eine Variation des
langfristigen Überschussbeteiligungssatzes betrachtet, der in die Berechnung der Erwartungs-
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wertrückstellung der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung ein-
fließt.
Eine Veränderung der INBV-Managementparameter, mit welchen das Realisieren stiller Reser-
ven gesteuert werden kann, führte für die INTER Kranken zu keinerlei Änderungen bei versi-
cherungstechnischen Rückstellungen oder der versicherungstechnischen Solvabilitätskapitalan-
forderung. Die INTER Kranken weist in diesem Zusammenhang für jedes Stressszenario in der
maßgeblichen Zeitperiode genügend Reserven auf, um alle Verpflichtungen gegenüber den
Versicherungsnehmern auch zukünftig unter Gewährleistung der Mindestüberschussbeteiligung
gemäß § 22 KVAV erfüllen zu können.
Gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vom 10. Oktober 2014 Artikel 259 Absatz 3
bezieht das Unternehmen in sein Risikomanagementsystem die Ergebnisse von Stresstests für
alle relevanten Risiken ein. Dies wurde für die Stressszenarien im Rahmen des ORSA durchge-
führt. Weitere Stresstests darüber hinaus waren nicht erforderlich.
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C.2 Marktrisiko
Unter Marktrisiken werden in diesem Abschnitt negative Wertveränderungen der Vermögens-
werte verstanden, die aufgrund von Veränderungen der Aktienkurse, der Zinssätze, der Devi-
senkurse oder der Immobilienpreise entstehen.
Davon abzugrenzen sind die Kreditrisiken (siehe C.3), die sich aus dem Gegenparteiausfallrisi-
ko, dem Bonitätsrisiko und dem Marktkonzentrationsrisiko zusammensetzen, und das Liquidi-
tätsrisiko (siehe C.4), das sich aus der Zusammensetzung des gesamten Anlagenportfolios
ergibt und im Zusammenspiel mit allen anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten be-
trachtet werden muss.
Folgende Bilanzpositionen sind von den entsprechenden Risiken betroffen:
SÜ-
Position
Bezeichnung
Aktienrisiko Immobilien-
risiko
Zinsrisiko Devisenkurs-
risiko
Bonitäts-
risiko
Ausfallrisiko Konzentra-
tionsrisiko
R0060 Immobilien für den Eigenbedarf und
Sachanlagen X X X
R0080 Immobilien (außer zur Eigennutzung) X X X
R0090 Anteile an verbundenen
Unternehmen, inkl. Beteiligungen
R0110 Aktien - notiert
R0120 Aktien - nicht notiertX X X
R0130 Anleihen X X X X
R0180 Organismen für gemeinsame AnlagenX X X X X X
R0190 Derivate (Aktivseite) X X
R0200 Einlagen außer
Zahlungsmitteläquivalente X X
R0210 Sonstige AnlagenX X X
R0220 Vermögenswerte für index- und
fondsgebundene Verträge
R0240 Policendarlehen
R0250 Darlehen und Hypotheken an
Privatpersonen X X X X
R0260 Sonstige Darlehen und Hypotheken
R0410 Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente X X
R0790 Derivate (Passivseite) X X
Marktrisiko Kreditrisiko
Wenn kein Kreuz in der Tabelle eingefügt wurde, ist die Positionen entweder nicht im Bestand
oder für die Bilanzposition ist keines der Marktrisiken relevant.
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C.2.1 Maßnahmen zur Risikobewertung
Grundsätzlich werden die Risiken zum einen ökonomisch auf Basis von Marktwertveränderun-
gen und zum anderen bilanziell auf Basis der handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften be-
trachtet.
Die ökonomischen Methoden sind:
SCR-Berechnung gemäß EIOPA-Standardformel: Risikotragfähigkeitsberechnung auf Basis
von Marktwerten
Szenario-Analysen: Marktwertveränderungen
Zinssensitivität nach der Kennzahl Modified Duration
Überwachung der Reservequote (Bewertungsreserven der Kapitalanlagen)
Die bilanziellen Methoden sind:
Interner Stresstest: Bedeckung der versicherungstechnischen Verpflichtungen nach Kapi-
talanlagerisiken
Ergebnis-Auswirkung in Szenario-Analysen: Veränderung des Kapitalanlageergebnisses
Risikotragfähigkeitsberechnung: Abschreibungspotenzial nach Kapitalanlagerisiken vs.
Eigenmittel des Unternehmens.
Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Änderungen bezüglich der Bewertung der Risi-
ken durchgeführt.
C.2.2 Wesentliche Risiken
Gerade in der Krankenversicherung ist das Zusammenspiel zwischen Kapitalanlageergebnis
und Prämienberechnung von entscheidender Bedeutung. Deshalb stehen die Marktrisiken, die
unmittelbar auf das Kapitalanlageergebnis wirken, unter besonders intensiver Beobachtung.
Das Risiko mit den potenziell größten Wertveränderungen innerhalb der Marktrisiken ist das
Aktienrisiko. Gemäß der Kapitalanlagestrategie steigt der Anteil Alternativer Anlagen am Ge-
samtbestand der Kapitalanlagen weiter bis max. 35,0% an. Die Zahlungsströme der Anlage-
klassen mit Eigenkapitalcharakter wie Private Equity und Infrastrukturanlagen (Zielquote 18,0%)
hängen in entscheidendem Maße vom Erfolg der jeweiligen Einzelinvestitionen ab und sind
teilweise in Zeitpunkt und Höhe ungewiss. Dadurch sind sie vor allem in Zeiten mit einer
schwachen Konjunktur oder bei geopolitischen Veränderungen anfällig für Wertrückgänge und
somit insgesamt volatiler als Fremdkapitalinvestitionen. Weitere Faktoren können sich verän-
dernde Rahmenbedingungen der gesetzlichen Regulierung von Märkten und Umwelteinflüsse
sein.
Darüber hinaus bestehen Risiken in Immobilienanlagen (Zielquote 10,0%). Durch steigende
Zinsen, eine sich verschlechternde wirtschaftliche Situation der Mieter oder eine veränderte
Bedeutung des Standorts können Immobilienpreise genauso sinken, wie durch eine überregio-
nale Immobilienkrise.
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Die Anlageklasse Private Debt (Zielquote 7,0%) wird ebenfalls unter den Alternativen Anlagen
geführt, weil die Anlagen nicht den Kriterien der „Sicheren Zinsanlagen“ des Kernbestands der
Kapitalanlagen genügen. Private Debt wird zur Ertragsvermehrung eingesetzt und beinhaltet
vor allem Spreadrisiken. Aufgrund der kurzen Laufzeit und der enthaltenen Kündigungsrechte
ist das Zinsrisiko zu vernachlässigen.
Da für die Alternativen Anlagen eine globale Anlagestrategie verfolgt wird, trägt das Unterneh-
men Fremdwährungsrisiken.
Zinsanlagen sind und werden aufgrund der sicherheitsorientierten Anlagestrategie der überwie-
gende Teil der Kapitalanlagen bleiben. Aufgrund der langfristigen Ausrichtung der Kapitalanla-
gen ist eine hohe Sensitivität gegenüber Zinsveränderungen gegeben. Allerdings schwanken
die versicherungstechnischen Verpflichtungen in ihrem Wert entgegengesetzt zu den Kapitalan-
lagen, so dass sich im gesamten Unternehmen eine deutlich abweichende Wirkung ergibt.
Gemessen am SCR vor Korrelation und Diversifikation sind das Spreadrisiko mit Mio. € 212 und
das Aktienrisiko mit Mio. € 173 die größten Marktrisiken (Datenstand ORSA 2020, EWR
09/2020).
C.2.3 Wesentliche Risikokonzentrationen
Es bestehen keine wesentlichen Risikokonzentrationen. Aufgrund der Vorgabe, dass in die
Alternativen Anlagen ausschließlich über Fonds bzw. Dachfonds investiert werden darf, ist eine
breite Streuung der Anlagen sichergestellt. Die externen Mandate werden an verschiedene
Asset Manager vergeben.
C.2.4 Verwendete Risikominderungstechniken
Durch den Aufbau der Assetklassen Private Equity, Private Debt und Infrastrukturanlagen hat
sich der Kapitalanlagebestand verändert und ist besser diversifiziert. Private Debt und Infra-
strukturanlagen liefern regelmäßige Erträge und sind grundsätzlich von der Zinsentwicklung
unabhängig. Mit Private Equity-Engagements können Illiquiditätsprämien eingenommen werden
und gleichzeitig volatile Börsenpreise für Aktien vermieden werden. Der Ausschluss börsenno-
tierter Aktienanlagen führt ebenfalls zu einer Vermeidung wesentlicher Risikokonzentrationen
für Marktrisiken. Durch die Anpassung der Kapitalanlagestrategie im Jahr 2020 wird zukünftig
eine höhere Immobilienquote (10% statt zuvor 5%) angestrebt, die zu einem kleinen Teil auch
Investitionen in direkt gehaltene Objekte beinhaltet. Insgesamt reduziert die Mischung über
verschiedene Anlagearten hinweg die Abhängigkeit von der Entwicklung des Kernbestands der
Kapitalanlagen, den europäischen Zinsanlagen wie Covered Bonds und Staatsanleihen.
Die interne Definition für Alternative Anlagen umfasst Investitionen auf privaten Märkten. Auf
privaten Märkten werden Transaktionen individuell und bilateral abgewickelt. Ein weitreichendes
Netzwerk, möglichst große Erfahrungswerte und ausgeprägte Fachkenntnisse sind Vorausset-
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zungen für erfolgreiche Investitionen. Deshalb werden verschiedene, hoch spezialisierte, exter-
ne Manager für diese Art der Anlagen beauftragt.
Darüber hinaus wird in Alternative Anlagen (mit Ausnahme einer kleinen Quote für direkt gehal-
tenen Immobilien) ausschließlich über Fonds und bevorzugt über Dachfonds investiert, um die
Einzelrisiken auf möglichst viele und möglichst kleine Volumina zu begrenzen. Eine breite Ver-
teilung über Branchen, Regionen, Unternehmensgrößen, Investitionszeitpunkte und Investiti-
onsstile hinweg soll für einen hohen Grad an Ausgleichseffekten sorgen. Das Investitionsvolu-
men wird auf mehrere Fondsanbieter verteilt.
Die Zinsanlagen umfassen durch die in den letzten Jahren ergänzten staatsnahen Unterneh-
men ein breiteres Anlagespektrum. Durch die gezielte Aktiv-Passiv-Steuerung, die eine Diffe-
renz der Fristigkeiten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten weitgehend vermeidet,
konnte das Zinsänderungsrisiko gering gehalten werden. Zudem werden Vorkäufe zur Erwerbs-
vorbereitung eingesetzt, um die Wiederanlagerisiken zu reduzieren. Die Anlage in Anleihen
ohne regelmäßige Kuponzahlungen (Zerobonds) ist limitiert. Derivative Finanzinstrumente dür-
fen zum Zwecke einer effizienten Portfoliosteuerung begrenzt eingesetzt werden und sind
überwiegend zu Absicherungszwecken im Bestand.
Die seit vielen Jahren verfolgte Strategie, Zinsanlagen langfristig an das Cashflow-Profil der
versicherungstechnischen Verpflichtungen anzupassen, wirkt in der aktuellen Niedrigzinsphase
besonders stark, weil die lange Duration zu höheren Bewertungsreserven geführt hat. Das Vo-
lumen endfälliger Zinsanlagen ist in den nächsten Jahren relativ gering, weil in der Vergangen-
heit konsequent kurzlaufende Anleihen mit einem höheren Bonitätsrisiko in langlaufende Anlei-
hen mit besten Ratingnoten getauscht wurden.
Das inzwischen reife Portfolio Alternativer Anlagen wirft deutlich höhere Erträge als die Zinsan-
lagen ab und soll auch in Zukunft den Ausgleich für die zurückgehenden Zinserträge liefern.
C.2.5 Risikosensitivität
Verwendete Methoden in bilanzieller Sicht
Die Sensitivität der Marktrisiken wird einerseits durch Adhoc-Risiko-Bewertungen vorgenommen
und andererseits durch Kennzahlen überwacht. Für den Zinsanlagenbestand wird die Modified
Duration betrachtet. Für alle anderen Assetklassen spielt die Volatilität die zentrale Rolle.
Zugrunde gelegte Annahmen
In den Ad-hoc-Szenarien werden folgende Kapitalmarktveränderungen angenommen und auf
die Auswirkung hinsichtlich des gesetzlichen Jahresabschlusses untersucht:
Kurse Private Equity: +/-30% (Aktienkurssensitivität)
Kurse Infrastruktur: +/-30% (Aktienkurssensitivität)
Immobilienpreise: +/-25% (Immobilienpreissensitivität)
Kurse Private Debt: +/-100 Basispunkte (Zinssensitivität)
Zinsanlagen: +/-100 Basispunkte (Zinssensitivität)
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Ergebnisse
Die Ad-hoc-Szenarien ergeben, dass keinerlei bilanzielle Auswirkungen zu erwarten sind:
- Die Zinsanlagen, die bei einem Zinsanstieg Stille Lasten aufweisen würden, müssten auf-
grund ihrer guten Bonität nicht abgeschrieben werden.
- Der Marktwert der Alternativen Anlagen würde bei einem Kursrückgang nicht so weit unter
den Buchwert fallen, dass eine Abschreibung nötig wäre. Das große Wertaufholungspoten-
zial der schrittweise investierenden Fonds mit einem langfristigen Anlagehorizont ist ein
weiteres Argument gegen eine Abschreibung dieser Anlagen.
- Die Marktwertveränderungen betragen:
2020 2019
T€ T€
+ 100 Basispunkte -717.128 -590.035
- 100 Basispunkte 894.239 704.788
2020 2019
T€ T€
+ 30% 285.023 254.643
- 30% -285.023 -254.643
2020 2019
T€ T€
+ 25% 86.104 79.025
- 25% -86.104 -79.025
2020 2019
T€ T€
+ 25% 75.743 42.756
- 25% -75.743 -42.756
Sensitivitätsanalyse: Marktwertveränderung Fremdwährungen
Währungskursveränderung
Sensitivitätsanalyse: Marktwertveränderung Zinsanlagen
Zinsänderung
Sensitivitätsanalyse: Marktwertveränderung Aktien
Aktienkursänderung
Sensitivitätsanalyse: Marktwertveränderung Immobilien
Immobilienpreisänderung
Verwendete Methoden in Solvency-II-Sicht
Zusätzlich wurden im Rahmen des ORSA 2020 verschiedene Szenarien betrachtet, bei denen
das Marktrisiko nach Solvency II im Fokus stand. Hierzu zählte insbesondere das Szenario
„Kursrückgang bei Alternative Anlagen“ (Private Equity, Infrastruktur und Immobilien).
Zugrunde gelegte Annahmen
Szenario „Kursrückgang bei Alternative Anlagen“. In diesem Szenario werden für die
Marktwerte von Private Equity, Infrastruktur, Immobilien-Dachfonds und Immobilienfonds in
2021 Verluste in Höhe von 20% des Marktwertes unterstellt. Weiterhin werden in den Jah-
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ren 2021 bis 2023 keine Erträge in diesen Anlageklassen generiert. Der Index zur Ermitt-
lung des symmetrischen Anpassungsfaktors (SAF) wird dabei in 2021 ebenfalls mit einem
Verlust von 20% angesetzt. Hieraus ergeben sich folgende Werte für den symmetrischen
Anpassungsfaktor:
Jahr SAF
2021 -10,0%
2022 -6,3%
2023 -0,7%
2024 ff. 2,0%.
Ergebnisse
Szenario „Kursrückgang Alternative Anlagen“: Durch den im vorliegenden Szenario unterstellten
Marktwertverlust ist ein deutlicher Rückgang der Reserven zu verzeichnen. In den Jahren 2021
bis 2023 sind saldiert nur noch Lasten vorhanden, ab 2024 bauen sich die Reserven langsam
wieder auf, so dass in 2028 wieder das Ausgangsniveau erreicht wird.
Insgesamt wirken sich die Effekte zwischen 2021 und 2024 quotenerhöhend und zwischen
2025 und 2028 quotenmindernd im Vergleich zum Basisszenario aus. In den letzten beiden
Jahren wird das Niveau des Basisszenarios nochmals übertroffen und liegt in 2030 mit 424%
82%-Punkte über dem Wert aus dem Basisszenario. Die niedrigste SCR-Bedeckungsquote wird
in 2026 mit 425% erreicht.
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C.3 Kreditrisiko
Kreditrisiken fassen in diesem Kapitel das Gegenparteiausfallrisiko, das Bonitätsrisiko und das
Marktkonzentrationsrisiko zusammen.
C.3.1 Maßnahmen zur Risikobewertung
Grundsätzlich werden die Risiken zum einen ökonomisch auf Basis von Marktwertveränderun-
gen und zum anderen bilanziell auf Basis der handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften be-
trachtet.
Die ökonomischen Methoden sind:
SCR-Berechnung gemäß EIOPA-Standardformel: Risikotragfähigkeitsberechnung auf Basis
von Marktwerten
Überwachung der Spreadentwicklung auf Einzelsatzbasis pro Gattung und pro Emit-
tent/Kontrahent
Überwachung der Bewertungsreserven
Die bilanziellen Methoden sind:
Risikotragfähigkeitsberechnung:
- Ermittlung von Überschreitungen interner Anlagelimite
- Ermittlung des Abschreibungspotenzials aufgrund von erwarteten Ausfällen und Boni-
tätsverschlechterungen
Die qualitativen Methoden sind:
Interne Kreditrisikoanalyse
- Spezielle Verfahren für Staatsanleihen, Covered Bonds und unbesicherte Unterneh-
mensanleihen
Volkswirtschaftliche Analyse pro Land:
- Auf ausgewählte Länder begrenztes Anlageuniversum für Zinsanlagen im EWR-Raum
Überwachung der Ratingentwicklung auf Einzelsatzebene und der Bonitätsstruktur auf Port-
folioebene
Nachrichtenlage prüfen.
Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Änderungen bezüglich der Bewertung der Risi-
ken durchgeführt. Lediglich hinsichtlich der Ermittlung der bilanziellen Auswirkungen des Ein-
tritts verschiedener Kapitalanlagerisiken in der Risikotragfähigkeitsberechnung erfolgte eine
Überarbeitung, die im Ergebnis zu einem höheren Bedarf an Risikodeckungsmitteln führte.
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C.3.2 Wesentliche Risiken
Das Bonitätsrisiko wirkt auf Zinsanlagen (Zielquote mindestens 75,0%) und Private Debt. Diese
Anlageklassen stellen den weit überwiegenden Teil des Anlagenportfolios dar und damit ist das
Bonitätsrisiko das größte Kreditrisiko. Durch eine veränderte Einschätzung der Kreditwürdigkeit
am Kapitalmarkt kann es zu Herabstufungen der Ratingnoten der zugelassenen Ratingagentu-
ren kommen. Dies ist Ausdruck der höheren Ausfallwahrscheinlichkeit des Emittenten einer
Zinsanlage. Neben den sinkenden Preisen am Kapitalmarkt führt dies zu einem höheren Risi-
kokapitalbedarf in der Anwendung des Standardmodells nach Solvency II. Die Einschätzung der
Kreditwürdigkeit kann sich aus unternehmensindividuellen Gründen verändern oder politische
sowie produktspezifische Ursachen haben. Sollte sich die Staatsverschuldung eines Staats
erhöhen oder seine Wirtschaftskraft unter politischen Veränderungen leiden, wäre das Unter-
nehmen in entsprechendem Maße davon betroffen und es wäre eine Risikoerhöhung zu ver-
zeichnen.
Die Anlageklasse Private Debt wird unter den Alternativen Anlagen geführt, beinhaltet aber vor
allem Spreadrisiken. Die Anlagen haben in der Regel kein Rating, da die Darlehen eher an klei-
ne und mittelständische Unternehmen ohne Kapitalmarktzugang vergeben werden. Das Risiko
besteht darin, dass das jeweilige Unternehmen zahlungsunfähig wird und die vereinbarten Zin-
sen und Rückzahlungen nicht in voller Höhe leisten kann.
Einlagen bei Kreditinstituten können im Falle einer Insolvenz des Kreditinstituts insofern zu Ver-
lusten führen, dass nicht der Gesamtbetrag der Forderung zurückgezahlt wird. Geschäfte mit
Derivaten werden im Falle einer Insolvenz des Kontrahenten nicht vertragsgemäß erfüllt. Ein-
geplante finanzielle Vorteile aus diesen Geschäften können dann zumindest nicht vollständig
realisiert werden. Geschäfte mit Derivaten wurden im Direktbestand ausschließlich in Form von
Vorkäufen getätigt.
Gemessen am SCR vor Korrelation und Diversifikation ist das Spreadrisiko mit Mio. € 212 mit
Abstand das größte Kreditrisiko. Das Marktkonzentrationsrisiko beträgt Mio. € 35. Das Gegen-
parteiausfallrisiko ist zu vernachlässigen (Datenstand jeweils ORSA 2020, EWR 09/2020).
C.3.3 Wesentliche Risikokonzentrationen
Das Marktkonzentrationsrisiko nach Solvency II ergibt sich aus Anlagen in Emittenten, die sich
in staatlichem Eigentum von Frankreich und Österreich befinden. Diese Länder werden laufend
beobachtet und im internen Ratingprozess beurteilt. Aktuell wird beiden Länder eine sehr gute
Bonität ausgestellt und die einzelnen Anlagen als sehr sicher klassifiziert.
Die internen Anlagegrenzen für Zinsanlagen gewährleisten eine ausreichende Streuung über
die Emittenten und Länder hinweg. Die Investitionen in die Produktart „Covered Bond“ werden
bewusst bevorzugt, da in diesem Fall die Forderungen von einer gesetzlich geschützten De-
ckungsmasse abgesichert sind. Da die internen Anlagegrenzen nicht exakt mit den Schwellen-
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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werten bei der Berechnung des Marktkonzentrationsrisikos nach Solvency II übereinstimmen,
kann es zu geringen Veränderungen dieses Risikos kommen.
Die Kapitalanlagen verteilen sich wie folgt auf Länder und Anlageprodukte:
Gesamt Sonstige
Land Staatsrisiko Pfandbriefe Unbesichert Anlagen
Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil Anteil
% % % % % %
gesamt 100,0% 100,0% 39,2% 32,8% 4,0% 24,0%
Buchwert Buchwert Buchwert Buchwert Buchwert
T€ T€ T€ T€ T€
gesamt 100,0% 5.920.936 2.320.628 1.943.830 236.892 1.419.585
Luxemburg 20,2% 1.196.119 209.467 10.000 0 976.651
Deutschland 19,1% 1.128.008 247.816 409.063 152.492 318.637
Frankreich 14,7% 870.648 525.864 343.405 0 1.380
Belgien 12,3% 726.637 716.567 10.069 0 0
Spanien 8,3% 492.745 43.490 449.256 0 0
Österreich 6,5% 387.781 201.566 136.815 49.400 0
Niederlande 4,2% 248.822 198.825 49.997 0 0
Großbritannien 4,1% 242.898 0 119.981 0 122.917
Italien 3,9% 230.661 0 230.661 0 0
Dänemark 3,1% 181.584 0 181.584 0 0
Polen 1,4% 84.057 84.057 0 0 0
Tschechische Republik 1,0% 59.760 59.760 0 0 0
Irland 0,5% 29.220 9.220 0 20.000 0
Schweden 0,3% 20.000 20.000 0 0 0
Norwegen 0,3% 18.000 0 3.000 15.000 0
Slowakei 0,1% 3.997 3.997 0 0 0
Kapitalanlagen nach Ländern
Zinsanlagen
C.3.4 Verwendete Risikominderungstechniken
Die internen Anlagerichtlinien stellen sicher, dass maximal 5% der Kapitalanlagen bei einem
Schuldner, der kein Staat ist, in Form von Fremdkapital angelegt werden. Weitere noch restrikti-
vere Einschränkungen bestehen in Abhängigkeit der Bonität und der Seniorität der Zinsanlage.
Das Anlagevolumen pro Land wird auf Basis einer volkswirtschaftlichen Analyse, die in einer
internen Kreditrisikoeinschätzung mündet, begrenzt. Jeder Emittent bzw. Kontrahent durchläuft
einen speziellen Prüfprozess, bevor eine Transaktion mit dem Geschäftspartner umgesetzt
werden darf.
Im Direktbestand sind ausschließlich Derivate in Form von Vorkäufen zulässig. In Abhängigkeit
seiner Bonität erhält jeder Kontrahent für Vorkäufe einen Maximalbetrag für ausstehende Zah-
lungsverpflichtungen. Die Vorkaufgeschäfte auf Inhaberschuldverschreibungen werden aus-
schließlich besichert abgeschlossen, d.h. dass Bewertungsreserven auf Vorkaufgeschäfte
durch Bereitstellung von Bargeld abgesichert werden und im Falle einer Insolvenz des Kontra-
henten einbehalten werden können (Collateral Management).
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C.3.5 Risikosensitivität
Verwendete Methoden
Die Entwicklung der Kreditrisiken wird in Rating- und Spread-Veränderungen gemessen. Re-
gelmäßig werden Emittenten, Gattungen und Länder anhand externer Ratingnoten in einer Ra-
tingstruktur und mittels der internen Kreditwürdigkeitsprüfung beurteilt.
Die quantitative Bewertung der Kreditrisiken erfolgt einerseits im Rahmen der bilanziellen Risi-
kotragfähigkeit und andererseits unter Anwendung adverser Kapitalmarktszenarien im Rahmen
des ORSA.
Zugrunde gelegte Annahmen
Im ORSA wurden ein Szenario „Kreditkrise“ und ein Reverse-Szenario mit einer Erhöhung der
Risikoaufschläge in Abhängigkeit der Ratingnote untersucht.
Im Szenario „Kreditkrise“ wird unterstellt, dass in 2021 alle Ratings um eine Ratingklasse nach
unten gestuft werden. Für sichere Zinsanlagen (ohne Private Debt), die nach der Rating-
Migration ein Rating im Non-Investment-Grade aufweisen, wird ein Ausfall unterstellt und die
Anleihen wer-den abgeschrieben. Dabei wird mit einer Recovery Rate von 50% gerechnet. Wei-
terhin erfolgt eine ratingabhängige Spreadausweitung. Die Risikoaufschläge auf Zinsanlagen
weiten sich wie folgt aus:
Rating Spreadanstieg
AAA 0 Basispunkte
AA 20 Basispunkte
A 60 Basispunkte
BBB 70 Basispunkte
< BBB 100 Basispunkte.
Im Reverse-Szenario wurde geprüft, wie weit sich die Risikoaufschläge bei Zinsanlagen auswei-
ten müssten, damit bei unveränderter Kapitalanlagestruktur die Solvabilitätskapitalanforderung
in 2020 nicht mehr erfüllt werden kann.
Ergebnisse
Durch die im Szenario „Kreditkrise“ unterstellte Ratingverschlechterung und die damit verbun-
dene Spreadausweitung ist ein deutlicher Rückgang der Reserven auf Zinsanlagen zu be-
obachten. Diese gehen in 2021 um T€ 477.126 zurück. Durch die gleichbleibende Spreadaus-
weitung und des Pull-to-Par-Effekts ist in den Folgejahren eine leichte Erholung der Bewer-
tungsreserven auf Zinsanlagen zu verzeichnen, so dass der Bewertungsunterschied in 2030
noch bei T€ 246.985 liegt. Einige Papiere fallen durch die Ratingverschlechterung in den Non-
Investment-Grade was im vorliegenden Szenario Verluste aus dem Abgang in Höhe von T€
155.995 verursacht. Sowohl die versicherungstechnischen Rückstellungen wie auch die Eigen-
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mittel liegen in allen Betrachtungsjahren unterhalb des Basisszenarios, da die zukünftigen
Überschüsse im vorliegenden Szenario deutlich zurückgegangen sind.
Die Untersuchungen des Reverse-Szenarios ergaben, dass eine Spreadausweitung von 88
Basispunkten dazu führt, dass die SCR-Bedeckungsquote unter 100% absinkt (Datenstand
ORSA 2020).
Die Szenarien mit Erhöhung der Risikoaufschläge führten insgesamt zu den größten negativen
Veränderungen in der SCR-Bedeckungsquote. Die Ergebnisse der ORSA-Szenarien zeigen,
dass von einer ausreichenden Bedeckung der Risikokapitalanforderungen auch in adversen
Kapitalmarktsituationen ausgegangen werden kann.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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C.4 Liquiditätsrisiko
C.4.1 Maßnahmen zur Risikobewertung
Das Liquiditätsrisiko wird zum einen über den Anteil der nicht notierten, weniger fungiblen Ver-
mögenswerte gesteuert und zum anderen über die Verteilung der Vermögenswerte auf die in-
tern definierten Liquiditätsklassen. Darüber hinaus existiert eine detaillierte kurzfristige, mittel-
fristige und langfristige Liquiditätsplanung. Diese enthält alle bekannten zukünftigen Zahlungs-
ströme des Unternehmens.
Neben der Überwachung der Liquiditätsstruktur wird in der bilanziellen Risikotragfähigkeitsbe-
rechnung ein pauschaler Bewertungsansatz verwendet, um die bilanziellen Auswirkungen pro
Geschäftsjahr zu ermitteln. Im Rahmen des ORSA und im ALM-Prozess werden die berechne-
ten Szenarien hinsichtlich ihrer Wirkungsweise auf die liquiden Mittel analysiert.
Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Änderungen bezüglich der Bewertung der Risi-
ken durchgeführt.
C.4.2 Wesentliche Risiken
Grundsätzlich können die Zahlungsausgänge bei einem Krankenversicherungsunternehmen mit
durch die Beitragseinnahmen gedeckt werden. Neben der ausreichenden und mit Sicherheiten
versehenen Beitragskalkulation stehen die Kapitalanlagenerträge und die Rückflüsse aus Kapi-
talanlagen als liquide Mittel zur Verfügung, da der überwiegende Teil der Vermögenswerte aus
Zinsanlagen mit regelmäßigen Zinszahlungen besteht. Durch den Mechanismus der Bei-
tragsanpassung werden Fehlentwicklungen wie unerwartete Kostensteigerungen sehr schnell
ausgeglichen.
Die wesentlichen Risiken resultieren daher aus speziellen Anlageformen der Kapitalanlage.
Dies können Sonderformen von Zinsanlagen wie Zerobonds, die keine Zinszahlungen vorse-
hen, oder variabel verzinste Wertpapiere sein, deren Cashflow-Profil sich während der Laufzeit
verändern kann.
Vorkaufgeschäfte können fest auf einen Termin abgeschlossen werden oder mit der Möglichkeit
ausgestaltet werden, den Abwicklungstermin mehrfach neu zu vereinbaren. Für beide Fälle gilt,
dass das Unternehmen in der Lage sein muss, den Vorkauf beim nächsten Termin einzulösen
und den Anschaffungspreis für das Underlying bezahlen zu können.
Neben den Zinsanlagen investiert das Unternehmen in Alternative Anlagen wie Private Equity,
Private Debt, Immobilien und Infrastrukturanlagen. In diese Assetklassen legt das Unternehmen
fast ausschließlich über Fondsvehikel an. Dem externen Asset-Manager werden zunächst
Zeichnungszusagen gegeben, die dieser im Laufe der vertraglich geregelten Investitionsperiode
abrufen kann. Für diesen Zeitraum müssen die entsprechenden Geldmittel zur Verfügung ste-
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hen. Die Zeitpunkte und die Höhe der einzelnen Abrufe sind ungewiss und können sich auf-
grund von volkswirtschaftlichen Veränderungen oder Entwicklungen am Kapitalmarkt verschie-
ben.
C.4.3 Wesentliche Risikokonzentrationen
Bezüglich des Liquiditätsrisikos sind keine Risikokonzentrationen vorhanden.
C.4.4 Verwendete Risikominderungstechniken
Das Unternehmen steuert die Liquidität im Kapitalanlagenbereich. Es beschränkt Anlagearten,
die keine Zinsanlagen mit regelmäßigen, in der Höhe feststehenden Zinszahlungen sind. Limi-
tierte Anlageprodukte sind z.B. Floater, Zerobonds und Strukturierte Produkte, bei denen es
entweder keine Zinszahlungen während der Laufzeit gibt oder bei denen die Höhe der Zinszah-
lung variabel ist.
Darüber hinaus werden die weniger fungiblen, nicht notierten Anlagearten limitiert.
Die Liquiditätsplanung beinhaltet alle zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus Zeichnungszu-
sagen gegenüber Fonds alternativer Anlagen als auch aus Vorkaufgeschäften.
Schließlich wird ein Liquiditätspuffer in der Planung berücksichtigt, der Planungsungenauigkei-
ten ausgleichen kann.
C.4.5 Risikosensitivität
Verwendete Methoden
Sämtliche Veränderungen werden in der Liquiditätsplanung offen gelegt.
Es wird mindestens ein Liquiditätsrisikoszenario in der Liquiditätsplanung erstellt, um zu über-
prüfen, ob ausreichend liquide Zahlungsmittel und fungible Anlagen vorhanden sind.
Zugrunde gelegte Annahmen
In der Liquiditätsplanung werden optionale Kündigungen angezeigt, aber nicht als sichere Ein-
zahlungen behandelt.
Vorkaufgeschäfte sind vollständig eingeplant. Vorkaufgeschäfte mit festem Termin werden zu
diesem Termin berücksichtigt, Vorkaufgeschäfte mit variablem Termin werden so berücksichtigt,
wie es vom Unternehmen kurzfristig geplant ist.
Abrufe von Fonds werden gemäß einem intern erstellten Musterablaufplan in der Liquiditätspla-
nung integriert. Ein solcher Musterablaufplan gibt die Zeitpunkte und die Höhe von Ein- und
Auszahlungen des Fonds vor. Pro Assetklasse wurde ein spezieller Ablaufplan gemäß den
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Eigenschaften dieser Anlageart erstellt. Die Ablaufpläne wurden aufgrund von Marktdaten aus
Krisenzeiten und auf Basis interner Auswertungen von Fondsverläufen erarbeitet.
Bei der Anlage in Zinsanlagen wird davon ausgegangen, dass die aktuelle Kapitalmarktsituation
in der Zukunft konstant bleibt. Dementsprechend werden in der langfristigen Liquiditätsplanung
die entsprechenden Zinserträge generiert.
Im Risikoszenario werden die Zahlungsverpflichtungen zum frühesten Zeitpunkt angesetzt und
die nicht per Vertrag feststehenden Einzahlungen (z.B. Rückflüsse aus Alternativen Anlagen)
werden nicht berücksichtigt.
Ergebnisse
Mit dem zunehmenden Anteil der Alternativen Anlagen steigt die Bedeutung des Liquiditätsma-
nagements an. Aktuell sind ausreichend liquide Mittel und fungible Anlagen vorhanden.
C.4.6 Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn
Der bei künftigen Prämien einkalkulierte erwartete Gewinn beträgt T€ 189.345.
Dieser Betrag wird nach regulatorischen Vorgaben gerechnet und gibt einen Anhaltspunkt zum
Liquiditätsüberschuss, der es ermöglicht, Schwankungen auszugleichen.
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C.5 Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen
oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder aus
externen Vorfällen oder aus Rechtsrisiken.
C.5.1 Maßnahmen zur Risikobewertung
Die Risikobewertung im Rahmen der Ermittlung der Solvabilitätssituation (Säule 1) erfolgt mit-
tels Standardformel, wie beschrieben in Art. 204 DVO (EU) 2015/35.
Die Risikobewertung im Rahmen der Risikoinventur durch die DRB in der IRS (Säule 2) erfolgt
anhand unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe wie Markt-, Wettbewerbs- und Umfeldanalysen
oder mittels Expertenschätzung.
Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Änderungen bezüglich der Bewertung der Risi-
ken durchgeführt.
C.5.2 Wesentliche Risiken
Compliance
Ein Compliance-Risiko ist das Risiko eines Schadenseintritts zu Lasten der INTER Kranken
infolge nicht regelkonformen Verhaltens unternehmensangehöriger Personen.
Die wesentlichen Compliance-Risiken im Sinne der CMS-Leitlinie (Compliance Management
System), insbesondere die aus den unternehmensspezifischen, exponierten Bereichen und
Prozessen resultierenden, werden unternehmensweit durch die DRB in der IRS erfasst und
fortlaufend gepflegt. Verantwortlich hierfür sind die Bereichsleiter, die diese Aufgabe, nicht je-
doch die Verantwortung, auf die DRB ihres Bereichs delegieren können.
Diesbezügliche Maßnahmen sind im Unterabschnitt C.5.4 „Verwendete Risikominderungs-
techniken“ aufgeführt.
Informationssicherheits-Management
Ein Schwerpunkt in der Arbeit des Informationssicherheitsmanagements (ISM) ist die Umset-
zung des BaFin-Rundschreibens „Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT)“.
Dazu wurden im ISM Analysen durchgeführt, um sicherzustellen, dass sich das Informationssi-
cherheitsmanagement im Einklang mit diesen Vorgaben befindet.
Besonderes Augenmerk legt die INTER auf den Schutz von sensiblen Kundendaten. Dazu ge-
hört insbesondere die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit der Anwendungssysteme sowie
der Arbeitsweisen in der IT. Die INTER hat einen Prozess etabliert, mit dessen Hilfe einzufüh-
rende IT-Anwendungen insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der DSGVO (Datenschutz-
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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grundverordnung) sowie der Sicherheit von Kundendaten einer intensiven Prüfung unterzogen
werden.
Diesbezügliche Maßnahmen sind im Unterabschnitt C.5.4 „Verwendete Risikominderungs-
techniken“ aufgeführt.
C.5.3 Wesentliche Risikokonzentrationen
Die INTER Kranken hat im Berichtszeitraum hinsichtlich operationeller Risiken keine wesentli-
chen Risikokonzentrationen.
C.5.4 Verwendete Risikominderungstechniken
Die INTER Kranken begegnet den operationellen Risiken durch eine Vielzahl von Maßnahmen,
beispielsweise mit Limitsystemen im Kapitalanlagebereich und für Schadenzahlungen bzw.
Leistungserstattungen, Zugriffsberechtigungen sowie umfassenden internen Kontrollen. Die
wesentlichen Geschäftsprozesse und die Wirksamkeit der Internen Kontrollsysteme werden
regelmäßig durch die Interne Revision überprüft.
Internes Kontrollsystem
Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist ein integraler Bestandteil des risikoorientierten Prozessma-
nagements. Es besteht u.a. aus verantwortlichen Funktionen, organisatorischen Regelungen
und strukturierten Berichtspflichten. Durch das IKS werden die Risiken im Geschäftsbetrieb
transparent, reduziert und effizient gesteuert. Im Prozessmanagementtool modellieren die Pro-
zess-Designer insbesondere die für das IKS relevanten Prozesse mit den entsprechenden Risi-
koverweisen und Kontrollpunkten. Für die in der IRS dokumentierten identifizierten Risiken wer-
den Kontrollen eingeführt bzw. bestehende Kontrollen zugewiesen. Die Wirksamkeit und das
Design der Kontrollen werden durch eine Kontrollbewertungsmatrix geprüft. Compliance
Der Leiter Compliance, bzw. dessen Stellvertreter, berät die Bereichsleiter und deren DRB bei
der Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Compliance-Risiken.
Die Zentrale Compliance-Funktion prüft, ob die von der Dezentralen Compliance-Funktion in
der IRS erfassten Compliance-Risiken und der hierzu festgelegten risikoreduzierenden Maß-
nahmen und IKS (interne Verfahren zur Sicherstellung) plausibel und unter Risikogesichtspunk-
ten zur Sicherstellung von Compliance geeignet und angemessen erscheinen. Das Ergebnis
dieser Prüfung wird jährlich dem Gesamtvorstand in einem Bericht zusammengefasst.
Anti-Fraud-Management
Zur Vermeidung von Risiken wie Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Geldwäsche (sog.
Fraud-Risiken) hat die INTER Kranken ein Anti-Fraud-Management-System eingerichtet.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Fraudgefährdete Organisationseinheiten sind bezüglich Fraud-Risiken sensibilisiert. Für rele-
vante Geschäftsprozesse sind Kontrollen definiert, die der Abwehr von rechtswidrigen Handlun-
gen dienen bzw. risikoreduzierend wirken sollen und durch die operativen Geschäftsbereiche zu
überwachen sind. Die Fraud-Risiken sind ebenfalls in der IRS erfasst.
Notfallpläne
Die INTER Kranken hat Notfallvorsorgekonzepte für den Fall einer Pandemie (wie z.B. das
Coronavirus) bzw. den Nutzungsausfall von Gebäuden erstellt, da ein zügiger und organisierter
Umgang mit Ereignissen, die zum Ausfall von wesentlichen Bereichen, Prozessen und Res-
sourcen führen können, notwendig ist, um größere Schäden zu vermeiden bzw. diesen vorzu-
beugen. Ziel hierbei ist es, die Geschäftstätigkeit während eines möglichen Ausfalls aufrechtzu-
erhalten und die vollständige Betriebsfähigkeit innerhalb einer tolerierbaren Zeitspanne wieder-
herzustellen.
Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der IT-Systeme, auch nach einem Krisenfall, ist für
die INTER Kranken ein wesentliches operationelles Risiko. Für erkannte Einzelrisiken, z.B. das
Risiko durch Datenverluste oder externe Angriffe auf die DV-Landschaft, wurden entsprechende
Maßnahmen geschaffen, wie Backup-Systeme für Rechner und Datenbestände, Firewalls, Not-
fallplanungen, Zugangskontrollen und Berechtigungssysteme, die entweder den Eintritt des
schädigenden Ereignisses verhindern oder die Folgen daraus beherrschbar machen.
Informationssicherheits-Management
Personell wurde die Informationssicherheit der INTER im Jahr 2020 durch die Bestellung eines
stellvertretenden Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) gestärkt. Der ISB ist verantwortlich
für die Gestaltung und Optimierung des Informationssicherheitsmanagementsystems. Neben
der Initiierung von Maßnahmen veranlasst der ISB risikobasiert die Prüfung von IT-Sicherheit im
Unternehmen.
Personalplanung und -entwicklung
Um dem Risiko fachlich nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter im Risikomanagementpro-
zess entgegenzuwirken, informiert die intern verantwortliche Person für die URCF die dezentra-
len Risikobeauftragten quartalsweise über aktuelle Themen rund um Risikomanagement und
Solvency II.
Dem Risiko personeller Engpässe wirken die INTER Unternehmen durch eine angemessene
Personalausstattung entgegen, die mit Hilfe von quantitativen Personal- und Kapazitätsplanun-
gen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit in den einzelnen Organisationseinheiten erstellt
wird.
Das INTER Bildungsprogramm, die INTER Förderleitlinien und die weiteren Personalentwick-
lungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Führungskräfte sichern die Qualität der Mitarbeiter und
wirken dem Fachkräftemangel entgegen.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit – fit & proper
Gemäß den Bestimmungen des § 23 Abs. 3 VAG sowie des Art. 42 der Solvency II-
Rahmenrichtlinie hat die INTER Kranken, die im Rahmen des Mastervertrags Tätigkeiten für die
INTER Unternehmen ausführt, einen Prozess implementiert, um die Anforderungen an die fach-
liche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit von Personen, die das Unternehmen
tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben innehaben bzw. intern verantwortliche Perso-
nen im Unternehmen für eine Schlüsselfunktion bzw. -aufgabe sind, sicherzustellen. Als Rah-
menregelung dienen dabei die internen Leitlinien zu „fit & proper“. Zudem bestehen Standards
zur „fit & proper“-Bewertung und zur laufenden Dokumentation der Fort- und Weiterbildung der
betroffenen Personen.
C.5.5 Risikosensitivität
Aufgrund des vergleichsweise geringen Volumens der operationellen Risiken, bezogen auf die
Solvabilitätskapitalanforderung, werden bei der INTER Kranken keine Analysen hinsichtlich
Risikosensitivität durchgeführt.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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C.6 Andere wesentliche Risiken
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufes
des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z.B. bei Kunden,
Geschäftspartnern, Anteilseignern, Behörden) ergibt. Ebenso wie das strategische Risiko ist
das Reputationsrisiko in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auf-
tritt. Es kann aber auch als Einzelrisiko auftreten.
Die Reputationsrisiken werden in der IRS durch die DRB erfasst und regelmäßig auf Aktualität
überprüft.
Die INTER Kranken begrenzt das Risiko der Ruf- und Imageschädigung durch eine kontinuierli-
che Verbesserung der Geschäftsprozesse und Qualifikation der Mitarbeiter. Auch dem Be-
schwerdemanagement wird daher ein hoher Stellenwert beigemessen.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko ist das Risiko, das sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen
ergibt. Zum strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäfts-
entscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden. Ein strategi-
sches Risiko ist in der Regel ein Risiko, das im Zusammenhang mit anderen Risiken auftritt. Es
kann aber auch als Einzelrisiko auftreten.
Die strategischen Risiken werden in der IRS durch die DRB erfasst und regelmäßig auf Aktuali-
tät überprüft.
Zur Verminderung dieser Risiken findet mindestens einmal im Jahr eine Überprüfung der Ge-
schäftsstrategie statt. Außerdem wird ebenfalls mindestens jährlich die Konsistenz von Risi-
kostrategie und Geschäftsstrategie überprüft und bei Bedarf angepasst.
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C.7 Sonstige Angaben
C.7.1 Weitere wesentliche Informationen über das Risikoprofil
Im Rahmen des ORSA 2020 erfolgte bei der INTER Kranken auch die Betrachtung von
Emerging Risks, die eine Gefahr für das Unternehmen darstellen könnten.
Zu Emerging Risks gehören Trends oder plötzlich eintretende Ereignisse, die sich durch ein
hohes Maß an Unsicherheit bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, der zu erwartenden
Schadenhöhe und ihrer möglichen Auswirkungen auszeichnen.
Die INTER Kranken hat ein Vorgehen implementiert, um die adäquate Risikoidentifikation und
-bewertung von Emerging Risks zu gewährleisten.
Für Emerging Risks, die im Planungszeitraum als wesentlich gelten, implementiert die INTER
Kranken entsprechende Steuerungsmaßnahmen, die zu einer Minderung der Risiken führen.
Die INTER Kranken identifiziert fünf relevante, aber nicht wesentliche Emerging Risks, deren
Eintritt eine Auswirkung auf das Unternehmen und das vorliegende Geschäftsmodell hätte:
Fettleibigkeit:
Krankheitskosten nehmen bei vorliegender Fettleibigkeit nachgewiesenermaßen zu.
Genetische Tests:
Für in Deutschland tätige Krankenversicherer ergibt sich eine Informationsasymmetrie und
damit die Gefahr von Antiselektion, wenn Interessenten das Ergebnis eines genetischen
Tests vorliegt, sie dieses aber wegen des geringen Versicherungsumfangs nicht angeben
müssen.
Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe:
Resistenz gegen antimikrobielle Wirkstoffe hat einen negativen Einfluss auf Gesundheit und
Lebenserwartung und kann insbesondere zu höheren Kosten unter Krankenversicherungs-
deckungen führen.
Umweltverschmutzung:
Umweltverschmutzung hat einen negativen Einfluss auf Gesundheit und Lebenserwartung.
Medizinische Versorgung:
Neue Ansätze in der medizinischen Vorsorge, Diagnose und Behandlung sollten im güns-
tigsten Fall zu einer steigenden Lebenserwartung und besseren Gesundheit der Versiche-
rungsnehmer führen. Damit einher geht aber in vielen Fällen eine Steigerung der verbunde-
nen Gesundheitskosten.
Im Planungszeitraum 2021 bis 2030 wurde keines der o.g. Emerging Risks als wesentlich ein-
gestuft.
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Die Corona-Pandemie als bereits eingetretenes Emerging Risk wird bereits in der Erwartungs-
rechnung und Mehrjahresplanung berücksichtigt und hier nicht zusätzlich aufgeführt.
Weitere wesentliche Informationen über das Risikoprofil liegen bei der INTER Kranken nicht
vor.
C.7.2 Risikoexponierungen aufgrund von Zweckgesellschaften
Risikoexponierungen aufgrund von Zweckgesellschaften liegen nicht vor.
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D. Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Positionsbezeichnungen „[R….]“ (Zeile / row) und „[C….]“ (Spalte / column) beziehen sich
auf das als Anlage beigefügte Meldeformular S.02.01 Bilanz (Solvabilitätsübersicht).
Positionen, bei denen sowohl der Wert gemäß Solvabilität II als auch der Wert gemäß handels-
rechtlicher Bewertung null ist, werden i.d.R. nicht ausgewiesen und nicht beschrieben.
D.1 Vermögenswerte
Die Vermögenswerte der INTER Kranken stellen sich dar wie folgt:
Tabellarische Darstellung: Auszug aus der Solvabilitätsübersicht – Vermögenswerte – Stand: 31.12.2020
in T€ C0010
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte R0030 0
Latente Steueransprüche R0040 0
Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf R0060 81.344
R0070 7.559.149
Immobilien (außer zur Eigennutzung) R0080 56.700
Aktien R0100 0
Anleihen R0130 5.186.120
Staatsanleihen R0140 1.151.406
Unternehmensanleihen R0150 4.034.714
Organismen für gemeinsame Anlagen R0180 2.260.949
Derivate R0190 3.208
Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalente R0200 50.960
Sonstige Anlagen R0210 1.213
Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge R0220 0
Darlehen und Hypotheken R0230 447
Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen R0250 447
Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0360 2.064
Forderungen gegenüber Rückversicherern R0370 0
Forderungen (Handel, nicht Versicherung) R0380 49.416
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente R0410 10.671
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte R0420 2.348
Vermögenswerte insgesamt R0500 7.705.439
Solvabilität-II-
Wert
Anlagen (außer Vermögenswerte für indexgebundene und fondsgebundene Verträge)
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D.1.1 Bewertungsregeln im Überblick
Beizulegender Zeitwert
Vermögenswerte sind laut Solvency II-Richtlinie mit dem Betrag zu bewerten, zu dem sie zwi-
schen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern
getauscht werden könnten.
Die Durchführungsverordnung DVO 2015/35 sieht vor, dass Vermögenswerte grundsätzlich
nach Internationalen Rechnungslegungsstandards mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet
werden sollen, sofern die in diesen Standards enthaltenen Bewertungsmethoden mit dem in Art.
75 der Solvency II-Richtlinie (2009/138/EG) dargelegten Bewertungsansatz in Einklang stehen.
Der beizulegende Zeitwert ist ein Abgangspreis, den man unter der Annahme der Unterneh-
mensfortführung im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Stich-
tag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde.
Abweichende Bewertungsmethode
Abweichend davon können entsprechend Art. 9 Abs. 4 DVO 2015/35 (EU) nach dem Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit Vermögenswerte basierend auf der Methode erfasst und bewertet wer-
den, die auch zur Erstellung des Jahres- oder konsolidierten Abschlusses herangezogen wird,
sofern
(a) die Bewertungsmethode mit Art. 75 der Solvency II-Richtlinie 2009/138/EG in Einklang
steht,
(b) die Bewertungsmethode der Art, dem Umfang und der Komplexität der mit den Geschäften
des Unternehmens verbundenen Risiken angemessen ist,
(c) das Unternehmen diesen Vermögenswert in seinem Abschluss nicht nach den Internationa-
len Rechnungslegungsstandards bewertet,
(d) eine Bewertung der Vermögenswerte nach den Internationalen Rechnungslegungs-
standards für das Unternehmen mit Kosten verbunden wäre, die gemessen an seinen Ver-
waltungsaufwendungen insgesamt unverhältnismäßig wären.
Bewertungshierarchie
Bei der Bewertung der Vermögenswerte ist die folgende Bewertungshierarchie einzuhalten:
1. Notierter Marktpreis an aktiven Märkten
Vermögenswerte sind anhand der Marktpreise zu bewerten, die an aktiven Märkten für identi-
sche Vermögenswerte notiert sind. Diese Bewertungsmethode stellt die „Standardbewertung“
dar. Ein aktiver Markt liegt vor, wenn Transaktionen des identischen Vermögensgegenstands
mit ausreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, so dass fortwährend Preisinformationen
öffentlich zur Verfügung stehen.
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2. Konstruierter Marktpreis
Er kann unter Berücksichtigung aller vorhandenen Marktinformationen zur Bewertung herange-
zogen werden, wenn der Standardansatz nicht möglich ist. Dabei werden Marktpreise verwen-
det, die an aktiven Märkten für ähnliche Vermögenswerte notiert sind:
Dabei sind den Unterschieden der ähnlichen Vermögenswerte Rechnung zu tragen. Zu Berich-
tigungen können folgende Faktoren führen:
(a) der Zustand oder Standort des Vermögenswerts;
(b) der Umfang, in dem sich Inputfaktoren auf Posten beziehen, die mit dem Vermögenswert
vergleichbar sind;
(c) das Volumen oder Niveau der Aktivitäten in den Märkten, in denen die Inputfaktoren beo-
bachtet werden.
3. Alternative Bewertungsmethoden (Art.10 Abs. 6 DVO 2015/35)
Wenn die Kriterien des aktiven Marktes nicht erfüllt sind und keine speziellen Regelungen wie
für verbundene Unternehmen und Beteiligungen getroffen wurden, greift das Unternehmen auf
alternative Bewertungsmethoden zurück. Bei deren Anwendung soll sich das Unternehmen so
wenig wie möglich auf unternehmensspezifische Inputfaktoren und weitest möglich auf relevan-
te Marktdaten, einschließlich folgender, stützen:
(a) Preisnotierungen für identische oder ähnliche Vermögenswerte auf Märkten, die nicht aktiv
sind;
(b) andere Inputfaktoren als Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert beobachtet
werden können, einschließlich Zinssätzen und -kurven, die für gemeinhin notierte Spannen
beobachtbar sind, impliziter Volatilitäten und Kredit-Spreads;
(c) marktgestützte Inputfaktoren, die möglicherweise nicht direkt beobachtbar sind, aber auf
beobachtbaren Marktdaten beruhen oder von diesen untermauert werden.
Sind keine relevanten beobachtbaren Inputfaktoren verfügbar – was auch für Fälle gilt, in denen
bei dem Vermögenswert am Bewertungsstichtag wenig oder gar keine Marktaktivität besteht –
so verwendet das Unternehmen nicht beobachtbare Inputfaktoren, die die Annahmen wider-
spiegeln, auf die sich Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert stützen
würden, was auch Annahmen über Risiken einschließt.
Die eingesetzten Bewertungstechniken müssen mit den folgenden Ansätzen im Einklang ste-
hen:
(a) dem marktbasierten Ansatz, bei dem Preise und andere maßgebliche Informationen genutzt
werden, die durch Markttransaktionen entstehen, an denen identische oder ähnliche Ver-
mögenswerte, Verbindlichkeiten oder Gruppen von Vermögenswerten und Verbindlichkei-
ten beteiligt sind. Zu den Bewertungstechniken, die mit dem marktbasierten Ansatz verein-
bar sind, gehört die Matrix-Preisnotierung.
(b) dem einkommensbasierten Ansatz, bei dem künftige Beträge, wie Zahlungsströme oder
Aufwendungen und Erträge, in einen einzigen aktuellen Betrag umgewandelt werden. Der
beizulegende Zeitwert spiegelt die gegenwärtigen Markterwartungen hinsichtlich dieser
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künftigen Beträge wider. Zu den Bewertungstechniken, die mit dem einkommensbasierten
Ansatz vereinbar sind, gehören Barwerttechniken, Optionspreismodelle und die Residual-
wertmethode.
(c) dem kostenbasierten Ansatz oder dem auf den aktuellen Wiederbeschaffungskosten basie-
renden Ansatz, der den Betrag widerspiegelt, der gegenwärtig erforderlich wäre, um die
Dienstleistungskapazität eines Vermögenswerts zu ersetzen.
Spezielle Bewertungsvorschriften für Beteiligungen und Verbundene Unternehmen
Für Beteiligungen und verbundene Unternehmen wird in Art. 13 der DVO 2015/35 eine Bewer-
tungshierarchie dargelegt, die bei der Bewertung für Solvabilitätszwecke einzuhalten ist.
Grundsätzlich ist laut dieser die Standardbewertungsmethode, anhand von Preisen auf aktiven
Märkten, einzuhalten.
Wenn diese nicht anwendbar ist, ist bei verbundenen Unternehmen, bei denen es sich um Ver-
sicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen handelt, die angepasste Equity-Methode
anzuwenden. Dabei wird der Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten nach
den Vorschriften von Solvency II berechnet.
Bei verbundenen Unternehmen, bei denen es sich nicht um Versicherungs- oder Rückversiche-
rungsunternehmen handelt, ist die Equity-Methode gemäß der Internationalen Rechnungsle-
gungsstandards unter Abzug der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie dem Wert anderer imma-
terieller Vermögenswerte anzuwenden.
Sind die Kriterien des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfüllt und können die beiden vor-
genannten Bewertungsmethoden nicht angewandt werden, können Beteiligungen an verbunde-
nen Unternehmen basierend auf der Methode bewertet werden, die das Unternehmen zur Er-
stellung ihres Jahres- oder konsolidierten Abschlusses verwendet. In solchen Fällen zieht das
beteiligte Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert und den Wert anderer immaterieller
Vermögenswerte vom Wert des verbundenen Unternehmens ab.
Ausschluss von Bewertungsmethoden
Folgende Bewertungsmethoden dürfen nicht angewandt werden:
(a) Anschaffungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten bei finanziellen Vermögens-
werten.
(b) Der Ansatz des niedrigeren Werts von Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten.
(c) Der Ansatz von Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungs- und Wertminderungs-
aufwendungen bei Immobilien.
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Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bewertungshierarchien:
SÜ-
Position
Bezeichnung Bewertungs-
hierarchie
Solvabilität-II-
Wert
Bewertung im
gesetzlichen
Abschluss
Verän-
derung
Verän-
derung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
Stufe 1 0 0 0 0,0%
Stufe 2 6.710 6.710 0 0,0%
Stufe 3 70.882 63.080 7.802 12,4%
Abweichende
Methode nach Art.
9 Abs. 4 DVO
3.751 3.751 0 0,0%
R0080 Immobilien (außer zur Eigennutzung) Stufe 3 56.700 43.377 13.323 30,7%
R0090 Anteile an verbundenen
Unternehmen, inkl. Beteiligungen
- 0 0 0 0
R0110 Aktien - notiert - 0 0 0 0
R0120 Aktien - nicht notiert Stufe 3 0 0 0 0,0%
Stufe 1 1.380.623 1.051.291 329.332 31,3%
Stufe 3 3.805.496 2.866.382 939.115 32,8%
R0180 Organismen für gemeinsame
Anlagen
Stufe 3 2.260.949 1.844.512 416.437 22,6%
R0190 Derivate (Aktivseite) Stufe 3 3.208 3.208 0 0,0%
R0200 Einlagen außer
Zahlungsmitteläquivalente
Stufe 3 50.960 50.960 0 0,0%
R0210 Sonstige Anlagen Stufe 3 1.212 903 309 34,2%
R0220 Vermögenswerte für index- und
fondsgebundene Verträge
- 0 0 0 0,0%
R0240 Policendarlehen - 0 0 0 0,0%
R0250 Darlehen und Hypotheken an
Privatpersonen
Stufe 3 447 431 16 3,7%
R0260 Sonstige Darlehen und Hypotheken - 0 0 0 0,0%
R0410 Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Stufe 3 10.671 10.671 0 0,0%
R0790 Derivate (Passivseite) Stufe 3 490 490 0 0,0%
R0060 Immobilien für den Eigenbedarf und
Sachanlagen
R0130 Anleihen
Die hier aufgeführten Posten werden zu einem Großteil auf Grundlage alternativer Bewer-
tungsmethoden bewertet. Genauere Informationen hierzu können dem Kapitel D.4 entnommen
werden.
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D.1.2 Detaillierte Informationen
Immaterielle Vermögenswerte [R0030]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0030 0 4.789 -4.789 -100,0%
Immaterielle Vermögenswerte
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die immateriellen Vermögensgegenstände wären gemäß Art. 12 der Delegierten Verordnung
(EU) 2015/35 i.V.m. IAS 38 zu bewerten. Aufgrund der fehlenden Ansatzvoraussetzung gemäß
IAS 38.12 Veräußerbarkeit an einem aktiven Markt, werden die immateriellen Vermögenswerte
in der Solvabilitätsübersicht im Regelfall mit einem Wert von T€ 0 bewertet.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Im Unterschied zu der Bewertung für Solvabilitätszwecke werden handelsrechtlich die entgelt-
lich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu den An-
schaffungskosten vermindert um die lineare Abschreibung bewertet.
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Latente Steueransprüche [R0040]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0040 0 4.789 -4.789 -100,0%
Latente Steueransprüche
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden latenten Steuern ausgewiesen, die aus dem Unterschied zwi-
schen der Solvabilitätsübersicht und der Steuerbilanz resultieren
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Ermittlung der latenten Steueransprüche und -schulden erfolgt gemäß des „temporary
concept“ des IAS 12. Demnach errechnen sich künftige Steueransprüche und -schulden aus
abweichenden Wertansätzen zwischen Solvabilitätsübersicht und Steuerbilanz. Der Berech-
nung liegt der folgende Steuersatz zugrunde: 30,96%.
Eine Saldierung von latenten Steueransprüchen und -schulden darf laut Art. 15 DVO 2015/35
i.V.m. IAS 12.74 sowie EIOPA-BoS-15/113, Leitlinie 9 nur dann vorgenommen werden, wenn
folgende Kriterien erfüllt sind:
gleiche Steuerart
gleiche Fälligkeit
Latente Steueransprüche und -schulden bestehen ggü. der gleichen Fiskalbehörde.
Es besteht ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der tatsächlichen Steueransprüche
gegen die tatsächlichen Steuerschulden
Für die Solvabilitätsübersicht der INTER Kranken wird davon ausgegangen, dass alle genann-
ten Kriterien erfüllt sind. Daher wird eine entsprechende Saldierung vorgenommen.
Auf eine Diskontierung der latenten Steuern wird gemäß EIOPA-BoS-15/113, Leitlinie 9 verzich-
tet.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Konzeptionell erfolgt die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzung nach HGB und nach Sol-
vency II nach dem temporary-Konzept mittels der liability-Methode.
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Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf [R0060]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0060 81.344 66.831 14.512 21,7%
Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element sind selbstgenutzte Immobilien, Sachanlagen für den langfristigen Ge-
brauch sowie Leasingverpflichtungen nach IFRS 16 auszuweisen. Vorräte sind unter dem Bi-
lanzelement „Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte“ auszuweisen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Bewertung der selbstgenutzten Immobilien entspricht der Bewertung der fremdgenutzten
Immobilien (siehe nachfolgendes Bilanzelement).
Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht werden zu Anschaffungskosten (Barwert aller Lea-
singraten im Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses) abzüglich linearer Abschreibun-
gen bewertet.
Für die Bewertung der Sachanlagen wird von den Erleichterungen des Art. 9 Abs. 4 DVO Ge-
brauch gemacht und unter Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes der HGB-Wert über-
nommen.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Die Unterschiede in der Bewertung für Solvabilitätszwecke und dem handelsrechtlichen Ab-
schluss der selbstgenutzten Immobilien entsprechen denen der fremdgenutzten Immobilien
(siehe nachfolgendes Bilanzelement).
Für die Sachanlagen bestehen keine Unterschiede in der Bewertung für Solvabilitätszwecke
und dem handelsrechtlichen Jahresabschluss.
Information zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO
Informationen zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO können der
Übersicht von Vereinfachungen mit Unwesentlichkeitswürdigung entnommen werden.
Diese Position ist der Höhe nach unwesentlich. Der Aufwand für die Umbewertung aus Kosten-
Nutzen-Gesichtspunkten nicht angemessen. Als Näherungswert wird daher der HGB-Wert an-
gesetzt.
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Immobilien (außer zur Eigennutzung) [R0080]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0080 56.700 43.377 13.323 30,7%
Immobilien (außer zur Eigennutzung)
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Da kein organisierter Markt für Immobilien besteht und der Wert einer Immobilie nur individuell
ermittelt werden kann, können keine gehandelten Marktpreise für die Bewertung verwendet
werden. Deshalb werden Immobilien für Solvabilitätszwecke unter Anwendung eines gutachter-
lichen Ertragswertverfahrens bewertet, das gemäß der Wertermittlungs-Verordnung (WertV)
und den Wertermittlungs-Richtlinien (WertR76) durchgeführt wird. Es stützt sich auf beobacht-
bare Marktdaten, wie erzielbare Mietpreise, Bodenwertentwicklungen und Liegenschaftszinsen
in Abhängigkeit der Lage des Objekts. Darüber hinaus werden der Zustand des Gebäudes und
die zu erwartenden Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten berücksichtigt. Die Gutachten
werden in angemessenen Abständen von einem Dritten erstellt und die Parameter werden jähr-
lich auf Angemessenheit überprüft. Deshalb wird die Unsicherheit der Bewertung als gering
eingeschätzt. Die Ergebnisse wurden zudem soweit möglich mit Transaktionsdaten und regio-
nalen Marktdaten abgeglichen und geprüft.
Diese Bewertungsmethode der Stufe 3 steht im Einklang mit dem einkommensbasierten Ansatz
gemäß Art. 10 Abs. 7 lit. b DVO 2015/35 (EU).
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Für Solvabilitätszwecke wird der beizulegende Zeitwert zum Stichtag – konsistent zu § 56
RechVersV – angesetzt, wohingegen im handelsrechtlichen Jahresabschluss die historischen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Ab-
schreibungen und unter Berücksichtigung des Wertaufholungsgebots angesetzt werden.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 91 151
Aktien – nicht notiert [R0120]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0120 0 0 0 0,0%
Aktien - nicht notiert
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden nicht notierte Aktien ausgewiesen, sofern der gehaltene Anteil
weniger als 20% beträgt. Ansonsten erfolgt ein Ausweis unter dem Bilanzelement „Anteile an
verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen“.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die nicht notierten Unternehmensanteile werden mit dem Zeitwert aus dem gesetzlichen Ab-
schluss angesetzt. Unter diesem Posten wird nur ein Vermögensgegenstand ausgewiesen. Der
konkrete Wertansatz der nicht notierten Aktie in Höhe von T€ 0 resultierte aus den Informatio-
nen zu dieser Gesellschaft, die sich in Liquidation befindet und bei der keine Rückflüsse und
Ausschüttungen mehr erwartet werden. Diese alternative Bewertungsmethode der Stufe 3 steht
im Einklang mit dem kostenbasierten Ansatz gemäß Art. 10 Abs. 7 lit. c DVO 2015/35 (EU). Sie
findet ausschließlich auf diesen Einzelfall einer nicht notierten Aktie Anwendung und bildet am
besten die wirtschaftliche Situation der Anlage ab.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Für Solvabilitätszwecke wurde der HGB-Zeitwert zum Stichtag angesetzt. Dieser stimmt mit
dem HGB-Buchwert überein, da die sich derzeit im Bestand befindlichen Aktien mit dem Erinne-
rungswert von einem Euro bilanziert werden. Es gibt demnach keine Bewertungsunterschiede.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 92 151
Anleihen:
Staatsanleihen [R0140] und Unternehmensanleihen [R0150]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0140 1.151.406 855.891 295.515 34,5%
Staatsanleihen
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0150 4.034.714 3.122.680 912.033 29,2%
Unternehmensanleihen
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, strukturierte Schuldtitel
und besicherte Wertpapiere ausgewiesen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Börsennotierte Staats- und Unternehmensanleihen, die auf einem aktiven Markt gehandelt wer-
den, werden mit dem Jahresultimo-Börsenkurs zuzüglich der abgegrenzten Zinserträge bewer-
tet. Damit findet gemäß Art. 10 Abs. 2 DVO 2015/35 (EU) die Standardbewertungsmethode auf
der Stufe 1 Anwendung.
Bei allen anderen Staats- und Unternehmensanleihen, die nicht auf einem aktiven Markt ge-
handelt werden (Inhaberschuldverschreibungen und Ausleihungen), wird der vorliegende
Marktpreis angesetzt. Sofern es keinen Marktpreis gibt, wird der Zeitwert mit Hilfe eines Markt-
preismodells zuzüglich der abgegrenzten Zinserträge ermittelt. Das Marktpreismodell bemisst
den Zeitwert auf Basis von Preisnotierungen für identische Vermögenswerte auf inaktiven Märk-
ten, von Preisnotierungen für ähnliche Vermögensgegenstände auf aktiven und inaktiven Märk-
ten sowie auf Basis anderer Inputfaktoren, die für den Vermögenswert beobachtet werden
konnten, wie z.B. Zinskurven, Risikoaufschläge und Volatilitäten.
Sind bei Zinsanlagen derivative Bestandteile enthalten, werden diese einzeln per Optionspreis-
modell bewertet und durch die Bildung einer Bewertungseinheit in die Wertermittlung miteinbe-
zogen.
Diese alternative Bewertungsmethode der Stufe 3 steht im Einklang mit dem marktbasierten
Ansatz gemäß Art. 10 Abs. 7 lit. a DVO 2015/35 (EU). Die Unsicherheit der Bewertung wird als
moderat eingeschätzt und durch eine fortlaufende Überwachung begrenzt. Dabei werden die
Ableitungsregeln regelmäßig geprüft und die Ergebnisse u.a. durch statistische Auswertungen,
Marktumfragen und -vergleiche verifiziert.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 93 151
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Für Solvabilitätszwecke wird der beizulegende Zeitwert zum Stichtag angesetzt, wohingegen im
handelsrechtlichen Jahresabschluss grundsätzlich die fortgeführten Anschaffungskosten Grund-
lage des Wertansatzes sind. Ein weiterer Unterschied ergibt sich aus der Berücksichtigung der
abgegrenzten Zinserträge, die im HGB-Abschluss in einer separaten Bilanzposition unter den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Agio- und Disagiobeträge für
Namensschuldverschreibungen werden gemäß § 341c Abs. 1 HGB im handelsrechtlichen Ab-
schluss ebenso außerhalb der Kapitalanlagen unter den Rechnungsabgrenzungsposten bilan-
ziert. Diese sind für Zwecke der Solvabilitätsübersicht aufzulösen.
Im Einzelnen werden im handelsrechtlichen Jahresabschluss folgende Bewertungsmethoden
angesetzt:
Die Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere werden grund-
sätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sie werden ausnahmslos dazu
bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Bewertung erfolgte demzufolge ge-
mäß § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Bei dauerhaften
Wertminderungen wird gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf den beizulegenden niedrigeren
Zeitwert abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wird beachtet.
Bei den Inhaberschuldverschreibungen mit laufenden Zinszahlungen sind die Anschaffungskos-
ten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation der Differenz zwischen Anschaf-
fungskosten und dem Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode berück-
sichtigt.
Die Bewertung der Namensschuldverschreibungen erfolgt gemäß § 341c Abs. 1 HGB jeweils
zum Nennwert. Die sich bei der Auszahlung von Namensschuldverschreibungen ergebenden
Disagio- bzw. Agiobeträge werden gemäß § 341c Abs. 2 HGB passiv bzw. aktiv abgegrenzt und
zeitanteilig aufgelöst.
Die Bewertung von Inhaberschuldverschreibungen und von Namensschuldverschreibungen
ohne laufende Zinszahlungen (Zeros) erfolgt mit den Anschaffungskosten zuzüglich der bis zum
Geschäftsjahresende kumulierten Zinsansprüche (Aufzinsung).
Bei Schuldscheinforderungen und Darlehen werden die Anschaffungskosten zuzüglich oder
abzüglich der kumulierten Amortisation der Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem
Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß § 341c Abs. 3 HGB
angesetzt.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Seite 94 151
Organismen für gemeinsame Anlagen [R0180]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0180 2.260.949 1.844.512 416.437 22,6%
Organismen für gemeinsame Anlagen
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Investmentfonds ausgewiesen, die nicht zur Bedeckung der
Deckungsrückstellungen für fondsgebundene Lebensversicherungen dienen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Bewertung erfolgt anhand des voraussichtlich realisierbaren Wertes unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Vorsicht, welcher dem beizulegenden Zeitwert nach § 56 Abs. 5 Rech-
VersV entspricht.
Bei geschlossenen AIF werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der zum Bilanzstichtag
vorliegenden Bewertungen des jeweiligen Verwalters des alternativen Investmentfonds ermit-
telt. Diese berechnen den Sachwert der Fondsanteile zum Stichtag („Net Asset Value“) anhand
der Jahresabschlussberichte der Zielfonds bzw. mittels Ertragswertverfahren für vom Fonds
direkt gehaltene Vermögensgegenstände. Diese alternative Bewertungsmethode der Stufe 3
steht im Einklang mit dem ertragsbasierten Ansatz gemäß Art. 10 Abs. 7 lit. b DVO 2015/35
(EU), weil die wirtschaftliche Situation des im Vermögensgegenstand enthaltenen Anlageob-
jekts betrachtet wird und eine bestmögliche Aussage über die zukünftig zu erwartenden Aus-
schüttungen gibt. Die Unsicherheit der Bewertung wird als gering eingeschätzt, weil die Bewer-
tung auf extern geprüfte Abschlussberichte aufsetzt.
Bei Fonds, die sich noch in der Zeichnungsphase befinden, wird der Ausgabepreis der bisheri-
gen Anteile als Zeitwert angesetzt. Diese alternative Bewertungsmethode der Stufe 3 steht im
Einklang mit dem kostenbasierten Ansatz gemäß Art. 10 Abs. 7 lit. c DVO 2015/35 (EU), weil
die Fondsanteile am Stichtag zum Ausgabepreis erhältlich waren. Die Unsicherheit der Bewer-
tung wird aufgrund der kurzen Anlagedauer und weil die Bewertung auf extern geprüfte Ab-
schlussberichte aufsetzt als gering eingeschätzt.
Der beizulegende Zeitwert der Anteile an Investmentfonds sowie an Wertpapier-
Spezialsondervermögen, die nicht auf einem aktiven Markt gehandelt werden, entspricht dem
offiziellen Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die wiederum den Preis der
Fondsanteile auf Basis von beobachtbaren Marktpreisen ermittelt. Deshalb wird die Unsicher-
heit dieser Bewertung als äußerst gering eingeschätzt. Diese alternative Bewertungsmethode
der Stufe 3 steht im Einklang mit dem marktbasierten Ansatz gemäß Art. 10 Abs. 7 lit. a DVO
2015/35 (EU).
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 95 151
Immobilien-Spezialsondervermögen wird mit dem offiziellen Rücknahmepreis der Kapitalverwal-
tungsgesellschaft bewertet, die den Preis der Fondsanteile mittels gutachterlichem Ertragswert-
verfahren bestimmt. Diese alternative Bewertungsmethode der Stufe 3 steht im Einklang mit
dem ertragsbasierten Ansatz gemäß Art. 10 Abs. 7 lit. b DVO 2015/35 (EU). Die Unsicherheit
der Bewertung wird als gering eingeschätzt, weil die Bewertung auf unabhängigen Gutachten
von Sachverständigen beruht.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Für Solvabilitätszwecke wird der beizulegende Zeitwert zum Stichtag angesetzt, wohingegen im
handelsrechtlichen Jahresabschluss grundsätzlich die fortgeführten Anschaffungskosten Grund-
lage des Wertansatzes sind.
Die Spezialsondervermögen und die geschlossenen AIF werden gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1
2. Halbsatz HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip (Anlagevermögen) bewertet, da die
genannten Vermögensgegenstände dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu
dienen. Bei dauerhaften Wertminderungen wird gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf den beizu-
legenden niedrigeren Zeitwert abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 Satz
1 HGB wird beachtet.
Im handelsrechtlichen Jahresabschluss werden Investmentfonds, die als Vorrat für die Fonds-
gebundene Lebensversicherung gehalten werden, dem Umlaufvermögen zugeordnet und ge-
mäß § 341b Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz HGB nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.
Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wird beachtet.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 96 151
Derivate [R0190]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0190 3.208 0 3.208
Derivate
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Finanzinstrumente ausgewiesen, deren Wert sich nach den er-
warteten Preisschwankungen anderer, zugrundeliegender Finanzinstrumente richtet. Ein Aus-
weis unter diesem Element erfolgt nur dann, wenn der Wert des Derivates positiv ist. Bei nega-
tivem Wert wird ein Ausweis unter dem Passiv-Element „Derivate“ vorgenommen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Zeitwerte für Derivate werden als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme berechnet, so-
fern es sich um Vorkaufgeschäfte auf Zinsanlagen handelt. Als Grundlage der Bewertung die-
nen laufzeitkongruente Swapzinssätze unter Berücksichtigung der Bonität der jeweiligen
Schuldner. Diese alternative Bewertungsmethode der Stufe 3 steht im Einklang mit dem ein-
kommensbasierten Ansatz gemäß Art. 10 Abs. 7 lit. b DVO 2015/35 (EU). Die Unsicherheit der
Bewertung wird als moderat eingeschätzt und durch eine fortlaufende Überwachung begrenzt.
Dabei werden die Ableitungsregeln regelmäßig geprüft und die Ergebnisse u.a. durch statisti-
sche Auswertungen, Marktumfragen und -vergleiche verifiziert.
Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Collateral Management, die die Höhe der bereit-
gestellten Sicherheitsleistungen ausschließlich in Form von Zahlungsmitteläquivalenten aus-
weisen, werden mit dem Nominalbetrag angesetzt, da die Veräußerung von Zahlungsmitteln
per Definition zum Nominalwert durchgeführt wird. Dies entspricht der Standardbewertungsme-
thode.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Für Solvabilitätszwecke wird der beizulegende Zeitwert der Vorkaufgeschäfte zum Stichtag
angesetzt. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss hingegen sind derartige, schwebende Ge-
schäfte zur Erwerbsvorbereitung nicht zu berücksichtigen, da noch keine Anschaffungskosten
angefallen sind. Die Vorkäufe sind im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter den Anhangs-
angaben als sonstige finanzielle Verpflichtung abzubilden.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Collateral Management werden wie im HGB-
Abschluss mit dem Nominalwert ausgewiesen. Hieraus resultierten keine Bewertungsunter-
schiede.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 97 151
Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalente [R0200]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0200 50.960 50.960 0 0,0%
Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalente
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Einlagen ausgewiesen, die erst ab einem bestimmten Fälligkeits-
termin als Zahlungsmittel verwendet werden können, bzw. deren vorzeitige Umwandlung in eine
jederzeit verfügbare Einlage zu Vertragsstrafen oder anderen Einschränkungen führt.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Einlagen bei Kreditinstituten außer Zahlungsmitteläquivalenten werden mit dem Zeitwert
aus dem handelsrechtlichen Abschluss zuzüglich der abgegrenzten Zinserträge angesetzt. Im
HGB-Abschluss wird der Zeitwert aus dem Nominalwert bestimmt. Diese alternative Bewer-
tungsmethode der Stufe 3 steht im Einklang mit dem kostenbasierten Ansatz gemäß Art. 10
Abs. 7 lit. c DVO 2015/35 (EU). Die Unsicherheiten aus dieser Bewertungsmethode werden als
vernachlässigbar eingeschätzt.
Aufgrund der äußerst kurzen Restlaufzeiten und dem damit unwesentlichen Unterschiedsbe-
trag, wird auf eine Abzinsung verzichtet. Wertberichtigungen aus Risikogesichtspunkten waren
nicht vorzunehmen, da Einlagen durch Einlagensicherungssysteme vollständig abgedeckt wer-
den.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Der Bewertungsunterschied dieses Postens resultiert lediglich aus der Berücksichtigung der
abgegrenzten Zinserträge, die im HGB-Abschluss in einer separaten Bilanzposition unter den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 98 151
Sonstige Anlagen [R0210]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0210 1.213 903 310 34,3%
Sonstige Anlagen
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Anlagen ausgewiesen, die unter keines der vorgenannten Ele-
mente fallen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um GmbH-Anteile, die zu weniger als 20%
gehalten werden.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Bei den sonstigen Anlagen wird der Marktwert aus dem handelsrechtlichen Abschluss als bei-
zulegender Zeitwert übernommen. Im HGB-Abschluss wird jeweils der Substanzwert oder der
Anteil am HGB-Eigenkapital im Einklang mit dem kostenbasierten Ansatz nach Art. 10 Abs. 7 lit.
c DVO 2015/35 (EU) zugrunde gelegt. Als Basis der Berechnungen dienten die Jahresab-
schlusszahlen der Gesellschaften. Die vorhandenen Eigenmittel wurden im Verhältnis zum An-
teil des Beteiligten als Wiederbeschaffungskosten betrachtet. Diese Anlagen sind im Verhältnis
zu den gesamten Anlagen sehr kleine strategische Beteiligungen, woraus die Einschätzung
resultiert, dass die Unsicherheit der Bewertung gering ist.
Zusätzlich werden für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Unternehmensanteile
auch markt- und ertragsbasierte Verfahren zur Bewertung ihrer Vermögenswerte eingesetzt.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Für Solvabilitätszwecke wird der beizulegende Zeitwert zum Stichtag angesetzt, wohingegen im
handelsrechtlichen Jahresabschluss grundsätzlich die fortgeführten Anschaffungskosten Grund-
lage des Wertansatzes sind, insoweit nicht außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraus-
sichtlich dauernder Wertminderungen unter Berücksichtigung des Wertaufholungsgebots vor-
zunehmen sind.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 99 151
Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen [R0250] sowie
Sonstige Darlehen und Hypotheken [R0260]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0250 447 431 16 3,6%
Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0260 0 0 0
Sonstige Darlehen und Hypotheken
Ansatz und Ausweis
Unter diesen Elementen werden finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen, die entstehen, wenn
Gläubiger Mittel an Schuldner verleihen.
Für das Element Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen betrifft dies im Wesentlichen
Hypotheken-, Grund- und Rentenschuldforderungen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Der beizulegende Zeitwert wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme zuzüglich der ab-
gegrenzten Zinserträge berechnet. Als Grundlage der Bewertung dienen laufzeitkongruente
Swapzinssätze unter Berücksichtigung eines Risikoaufschlags. Diese alternative Bewertungs-
methode der Stufe 3 steht im Einklang mit dem einkommensbasierten Ansatz gemäß Art. 10
Abs. 7 lit. b DVO 2015/35 (EU). Die Unsicherheit der Bewertung wird als moderat eingeschätzt
und durch eine fortlaufende Überwachung begrenzt.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Für Solvabilitätszwecke wird der beizulegende Zeitwert zum Stichtag angesetzt, wohingegen im
handelsrechtlichen Jahresabschluss grundsätzlich die fortgeführten Anschaffungskosten Grund-
lage des Wertansatzes sind. Ein weiterer Unterschied ergibt sich aus der Berücksichtigung der
abgegrenzten Zinserträge, die im HGB-Abschluss in einer separaten Bilanzposition unter den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
Darlehen und Hypotheken werden im handelsrechtlichen Jahresabschluss mit den fortgeführten
Anschaffungskosten bewertet. Gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB wird das gemilderte Nie-
derstwertprinzip angewendet. Das Wertaufholungsgebot des § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB wird
beachtet.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 100 151
Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern [R0360]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0360 2.064 2.064 0 0,0%
Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Posten werden gemäß BaFin AE vom 01.01.2019 nur überfällige Forderungen
gegenüber Versicherungen, Versicherungsnehmern und Vermittlern ausgewiesen. Noch nicht
fällige Forderungen fließen hingegen als Zahlungsströme in die Versicherungstechnischen
Rückstellungen ein. Bei der INTER Kranken gelten alle Forderungen gegenüber Versicherun-
gen und Vermittlern als überfällig und werden daher unter diesem Element und nicht in den
Versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern des Unternehmens haben eine
kurzfristige Laufzeit ohne festgelegten Zinssatz und werden analog zur handelsrechtlichen Be-
wertung mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung von Einzel- sowie Pauschalwertberichti-
gung angesetzt. Da es sich um rein kurzfristige Forderungen handelt, wird auf eine Diskontie-
rung verzichtet.
Es wird von den Erleichterungen gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO Gebrauch gemacht und unter An-
wendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes der HGB-Wert übernommen.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Da bei der INTER Kranken alle Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern als
überfällig gelten, bestanden keine Unterschiede in der Bewertung für Solvabilitätszwecke und
dem handelsrechtlichen Jahresabschluss.
Information zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO:
Informationen zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO können der
Übersicht von Vereinfachungen mit Unwesentlichkeitswürdigung entnommen werden.
Die Forderungen werden aufgrund der kurzen Laufzeiten (kleiner 1 Jahr) mit dem Nennwert
angesetzt. Dieser entspricht dem Zeitwert nach Solvency II.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 101 151
Forderungen (Handel, nicht Versicherung) [R0380]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0380 49.416 49.416 0 0,0%
Forderungen (Handel, nicht Versicherung)
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Forderungen ausgewiesen, die nicht direkt aus dem Versiche-
rungsgeschäft resultieren. Dazu gehören bspw. Forderungen gegen verbundenen Unternehmen
oder Forderungen gegen die öffentliche Hand.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Forderungen (Handel, nicht Versicherung) der Gesellschaft haben eine kurzfristige Laufzeit
ohne festgelegten Zinssatz und werden analog zur handelsrechtlichen Bewertung mit dem No-
minalwert vermindert um die Wertberichtung angesetzt. Da es sich um rein kurzfristige Forde-
rungen handelt, wird auf eine Diskontierung verzichtet. Deshalb wird von den Erleichterungen
gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO Gebrauch gemacht und unter Anwendung des Wesentlichkeitsgrund-
satzes der HGB-Wert übernommen.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Es bestehen keine Unterschiede in der Bewertung für Solvabilitätszwecke und dem handels-
rechtlichen Jahresabschluss.
Information zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO
Informationen zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO können der
Übersicht von Vereinfachungen mit Unwesentlichkeitswürdigung entnommen werden.
Die Forderungen werden aufgrund der kurzen Laufzeiten (kleiner 1 Jahr) mit dem Nennwert
angesetzt. Dieser entspricht dem Zeitwert nach Solvency II.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 102 151
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [R0410]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0410 10.671 10.671 0 0,0%
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Einlagen bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestände
ausgewiesen, die jederzeit als Zahlungsmittel verfügbar sind. Es werden ausschließlich positive
Guthaben ausgewiesen, da Bankguthaben nicht saldiert werden dürfen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden mit dem Zeitwert zuzüglich der ab-
gegrenzten Zinserträge angesetzt. Der Zeitwert wurde aus dem Nominalwert bestimmt. Der
Ansatz des Nominalbetrags als Zeitwert für den Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläqui-
valente wurde aufgrund der jederzeitigen Verfügbarkeit der Mittel als angemessener und markt-
üblicher Verkehrswert beurteilt. Diese alternative Bewertungsmethode der Stufe 3 steht im Ein-
klang mit dem kostenbasierten Ansatz gemäß Art. 10 Abs. 7 lit. c DVO 2015/35 (EU). Es beste-
hen keinerlei Unsicherheiten aus dieser Bewertungsmethode.
Aufgrund der äußerst kurzen Restlaufzeiten und dem damit unwesentlichen Unterschiedsbe-
trag, wird auf eine Abzinsung verzichtet. Wertberichtigungen aus Risikogesichtspunkten waren
nicht vorzunehmen, da Zahlungsmitteläquivalente durch Einlagensicherungssysteme vollstän-
dig abgedeckt werden.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Es bestehen keine Unterschiede in der Bewertung für Solvabilitätszwecke und dem handels-
rechtlichen Jahresabschluss.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 103 151
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte [R0420]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0420 2.348 2.348 0 0,0%
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Vermögenswerte ausgewiesen, die nicht bereits unter einem der
vorgenannten Bilanzelemente ausgewiesen wurden. Darunter fallen im Wesentlichen voraus-
bezahlte Rechnungen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Diese werden analog zur handelsrechtlichen Bewertung mit dem Nominalwert angesetzt. Da es
sich um kurzfristige Abgrenzungsposten handelt, wird auf eine Diskontierung verzichtet. Des-
halb wird von der Erleichterung gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO Gebrauch gemacht und unter An-
wendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes der HGB-Wert übernommen.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Es bestehen keine Unterschiede in der Bewertung für Solvabilitätszwecke und dem handels-
rechtlichen Jahresabschluss.
Information zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO
Informationen zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO können der
Übersicht von Vereinfachungen mit Unwesentlichkeitswürdigung entnommen werden.
Diese Position ist der Höhe nach unwesentlich. Der Aufwand für die Umbewertung aus Kosten-
Nutzen-Gesichtspunkten nicht angemessen. Als Näherungswert wird daher der HGB-Wert an-
gesetzt.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 104 151
Außerbilanzielle Vermögenswerte
Die zum Ende des Geschäftsjahres bestehenden zukünftigen Zahlungsverpflichtungen resultier-
ten aus Vorkaufgeschäften auf Zinsanlagen und auf Kapitalzusagen gegenüber AIF mit dem
Anlageziel Alternative Anlagen. Während die Vorkaufgeschäfte in der Solvabilitätsübersicht
unter dem Posten Derivate auf der Aktiv- oder auf der Passivseite mit ihrem Zeitwert ausgewie-
sen werden, sind die Kapitalzusagen gegenüber AIF nicht Teil der Solvabilitätsübersicht.
Kapitalzusagen gegenüber AIF
2020
T€
Gesamt 940.713
Private Equity 549.269
Private Debt 180.208
Immobilien 66.692
Infrastrukturanlagen 144.544
Anlageziel
Offene Vorkaufgeschäfte
2020
T€
Nominalwert 64.541
Verpflichtung 65.399
Finanztermingeschäfte
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 105 151
D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen
Die versicherungstechnischen Rückstellungen der INTER Kranken stellen sich dar wie folgt:
Tabellarische Darstellung: Auszug aus der Solvabilitätsübersicht – Vt. Rückstellungen – Stand: 31.12.2020
in T€ C0010
Verbindlichkeiten
Versicherungstechnische Rückstellungen
Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung R0510 -254
R0560 -254
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0570 0
Bester Schätzwert R0580 -293
Risikomarge R0590 39
R0600 7.071.757
R0610 7.071.757
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0620 0
Bester Schätzwert R0630 6.937.042
Risikomarge R0640 134.715
Solvabilität-II-
Wert
Versicherungstechnische Rückstellungen – Krankenversicherung (nach Art der
Nichtlebensversicherung)
Versicherungstechnische Rückstellungen – Lebensversicherung (außer index- und
fondsgebundenen Versicherungen)
Versicherungstechnische Rückstellungen – Krankenversicherung (nach Art der
Lebensversicherung)
Detaillierte Informationen zu ausgewählten Positionen der Solvabilitätsübersicht sind nachfol-
gend aufgeführt.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
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D.2.1 Ergebnisse im Überblick und grundlegende Informationen
Die nach Solvency II-Bewertungsprinzipien ermittelte versicherungstechnische Brutto-
Rückstellung setzt sich aus der Erwartungswertrückstellung als bestem Schätzwert der Ver-
pflichtungen und einer Risikomarge zusammen. Die Berechnung erfolgt getrennt je Line of Bu-
siness (kurz LoB). Die INTER Kranken betreibt Geschäft in den LoBs Krankenversicherung SLT
und Krankenversicherung NSLT.
Unter Solvency II sind bei den Lebensversicherungsverpflichtungen neben substitutiven Kran-
kenversicherungen alle langlaufenden Krankenversicherungsverträge zuzuordnen. Die Bewer-
tung dieser Verträge ist unter Nutzung des inflationsneutralen Bewertungsverfahrens (INBV) in
der Version S021 des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) erfolgt. Das
INBV unterstellt eine Änderung des Rechnungszinses im Rahmen einer Beitragsanpassung
nach fünf Jahren, wenn der Rechnungszins einer Bestandsgruppe nicht mehr der unter HGB
erforderlichen Vorsicht entspricht.
Die Hauptannahmen des Modells betreffen die zukünftige Zinsentwicklung, die Entwicklung des
Versichertenbestandes und die der zukünftigen Überschüsse.
Den Nichtlebensversicherungsverpflichtungen unter Solvency II werden bei der INTER Kranken
nur Produkte der Versicherungsart Auslandsreisekrankenversicherung zugeordnet. Die Erwar-
tungswertrückstellung setzt sich aus einem Best Estimate für die Schadenrückstellung und ei-
nem Best Estimate für die Prämienrückstellung zusammen.
Die Berechnung der Risikomarge erfolgt sowohl für SLT- als auch für NSLT-Geschäft außerhalb
des INBV nach den Vorgaben der DVO.
D.2.2 Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Erwartungswertrückstellung entspricht im Bereich des Lebensversicherungsgeschäfts dem
Erwartungswert der kalkulierten Zahlungsströme (der Neubewerteten HGB-
Alterungsrückstellung), erhöht um den Zeitwert der zukünftigen Überschussbeteiligung der Ver-
sicherungsnehmer und weiteren bereits bestehenden Verpflichtungen, die mit ihrem handels-
rechtlichen Wert angesetzt werden.
Die Neubewertete HGB-Alterungsrückstellung umfasst den Erwartungswert der technischen
Zahlungsströme zweiter Ordnung. Sie wird mit Hilfe des INBV nach der prospektiven Methode
als Barwert der künftigen Versicherungsleistungen (ohne in den Rechnungsgrundlagen enthal-
tene Sicherheiten), vermindert um den Barwert der künftigen Rückstellungsbeiträge ermittelt.
Grundlage bildet eine geeignete Bestandsgruppensegmentierung, die den Versichertenbestand
in homogene Risikoklassen aufteilt. Für den Übergang von den technischen auf die realisti-
schen Berechnungsgrundlagen wird unterstellt, dass der mittlere versicherungstechnische
Überschuss, bezogen auf die Nettoprämie der vergangenen fünf Jahre, auch für die gesamte
Dauer bis zur Abwicklung des Bestandes repräsentativ ist.
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Der Zeitwert der zukünftigen Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer wird ebenfalls
mit dem INBV ermittelt. Dabei wird davon ausgegangen, dass alle zinsüberschussberechtigten
Verträge eine Zinsüberschussbeteiligung in Höhe von 90% erhalten und alle Verträge, die nach
Art der Leben kalkuliert sind, am Gesamtüberschuss beteiligt werden.
Der gebundene Teil der RfB wird mit dem handelsrechtlichen Wert angesetzt. Die über die Zu-
schreibungen gemäß §§ 149, 150(2) VAG aufgebauten Anwartschaften auf Beitragsermäßi-
gung im Alter gehen mit der HGB-Rückstellung zur Prämienermäßigung im Alter ein.
Die sonstigen Verpflichtungen werden genauso wie die nicht abgewickelten Versicherungsfälle
und die sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen mit dem handelsrechtlichen Wert
angesetzt.
Die Risikomarge entspricht dem Barwert der Kapitalkosten für die Unterlegung der Risiken, die
sich aus der theoretischen Abwicklung des Bestandes ergeben. Sie wird nach Artikel 37 der
Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 mit dem Kapitalkostenansatz berechnet. Der Kapitalkos-
tensatz (CoC) für die Bereitstellung anrechnungsfähiger Eigenmittel wird nach § 78 VAG von
der Europäischen Kommission festgelegt gemäß Artikel 39 der Delegierten Verordnung (EU)
2015/35.
Grundlage der obigen Berechnungen ist die von der EIOPA veröffentliche risikofreie Zinskurve
ohne Volatilitätsanpassung.
Die Erwartungswertrückstellung im Bereich des Nicht-Lebensversicherungsgeschäfts berechnet
sich als Summe aus den Best Estimates für die Prämienrückstellung und die Schadenrückstel-
lung.
D.2.3 Grad der Unsicherheit
Die versicherungstechnischen Rückstellungen werden auf dem vollständigen Versichertenbe-
stand der INTER Kranken unter Berücksichtigung bekannter zukünftiger Beitragsänderungen
und sämtlicher Zu- und Abgänge zum 01.01. des zukünftigen Geschäftsjahres ermittelt. Dabei
findet im Modell eine Neubewertung der zur HGB-Alterungsrückstellung korrespondierenden
Zahlungsströme für den überwiegenden Anteil des Bestandes statt, wodurch Unsicherheiten,
wie sie bei der Hochrechnung von Teilbeständen auf den Gesamtbestand oder der Verdichtung
einzelner Modell-Points entstehen können, vermieden werden.
Durch die Verwendung eines Standardverfahrens, des INBV, und dadurch, dass Annahmen
über die Zukunft zu treffen sind, ist das Ergebnis natürlicherweise mit einer gewissen Unsicher-
heit behaftet. Insbesondere können sich die für die Berechnung der versicherungstechnischen
Rückstellungen maßgeblichen Zahlungsströme durch unvorhersehbare Ereignisse abweichend
von den Annahmen entwickeln. Beispielhaft zu nennen sind hier die Abgangswahrscheinlichkei-
ten der Versicherungsnehmer. In der Vergangenheit ließen sich nur geringe Veränderungen in
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den Abgangswahrscheinlichkeiten beobachten. Dennoch können keine sicheren Aussagen zum
Abgangsverhalten der Versicherungsnehmer in ferner Zukunft getätigt werden.
Es werden daher sämtliche getroffenen Annahmen, aber auch die angewandten Bewertungs-
methodiken und die verwendete Datengrundlage, regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin
überprüft und gegebenenfalls in ihrer Ermittlung oder Herleitung den neuesten Erkenntnissen
entsprechend angepasst.
Zu den Untersuchungen gehören Überleitungsrechnungen von HGB-Positionen zu den unter
Solvency II neubewerteten Positionen, Veränderungsanalysen zu den versicherungstechni-
schen Rückstellungen hinsichtlich wirtschaftlicher, bestandsspezifischer und methodischer Än-
derungen sowie Vergleichsrechnungen auf Basis gesammelter Erfahrungswerte. Möglichen
Unsicherheiten wird hierdurch dauerhaft entgegengewirkt.
Zusätzlich werden Sensitivitätsanalysen auf Eingabeparameter vorgenommen um einerseits
wesentliche Einflussgrößen auf die Ergebnisse zu identifizieren und andererseits Ergebnisse
bestmöglich zu plausibilisieren.
Unsicherheiten, welche sich durch bei der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstel-
lungen angewandte Vereinfachungen ergeben, werden durch tiefergehende Analysen mittels
geeigneter Abschätzungen und Validierungen begegnet.
Da das Berechnungsverfahren insgesamt konservativ ausgestaltet ist, wird der tatsächliche
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen nicht unterschätzt.
Es bleiben Unsicherheiten durch nicht beeinflussbare potentielle externe Änderungen bestehen,
zum Beispiel durch gesetzliche Änderungen oder unvorhersehbare wirtschaftliche Entwicklun-
gen. In eigens hierfür konzipierten Szenarioanalysen führt die INTER Kranken Untersuchungen
hinsichtlich der Auswirkungen möglicher Entwicklungen auf die versicherungstechnischen
Rückstellungen durch.
D.2.4 Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Die Hauptunterschiede zwischen den Bewertungsprinzipien nach Handelsrecht und nach Sol-
vency II sind folgende:
Nach Solvency II-Bewertungsprinzipien wird die Alterungsrückstellung – analog zur Bewer-
tung gemäß Handelsrecht – nach der prospektiven Methode als Barwert der künftigen Ver-
sicherungsleistungen, vermindert um den Barwert der künftigen gezillmerten Nettoprämien
berechnet, allerdings mit anderen Bewertungsgrundlagen. Die Diskontierung der versiche-
rungstechnischen Zahlungsströme erfolgt hierbei mit risikofreien Marktzinsen anstatt mit
Rechnungszinsen, wobei eine Beitragsanpassung nach fünf Jahren unterstellt wird. Durch
die Verwendung realistischer statt technischer Berechnungsgrundlagen gemäß Kalkulation
reduziert sich diese Rückstellung.
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Nach Solvency II-Bewertungsprinzipien werden sowohl die Vermögensgegenstände als
auch die Verpflichtungen zu Marktwert bewertet. Infolge dessen wird den Versicherungs-
nehmern eine zukünftige Überschussbeteiligung (ZÜB) an den an den modellierten Über-
schüssen, bestehend aus Zinsüberschüssen und versicherungstechnischen Überschüssen,
gutgeschrieben; es werden 20% der ungebundenen RfB als ZÜB angerechnet.
Nach Solvency II-Bewertungsprinzipien wird eine Risikomarge als zusätzliche Verpflichtung
angesetzt. Diese Risikomarge entspricht dem Barwert der Kapitalkosten für die Unterlegung
der Risiken, die sich aus der theoretischen Abwicklung des Bestandes ergeben. Die Risi-
komarge stellt damit sicher, dass der Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen
dem Betrag entspricht, den die Versicherungsunternehmen fordern würden, um die Versi-
cherungsverpflichtungen übernehmen und erfüllen zu können.
Für die Berechnung der Zahlungsströme, die als Input für das INBV die Basis für die Be-
rechnungen der versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II sind, wird als
Stichtag der 01.01.2021 verwendet. Dadurch werden – im Sinne eines besten Schätzwertes
– neueste Erkenntnisse über die Beitragsanpassung zum 01.01. sowie Neugeschäft zum
01.01. berücksichtigt. Im Gegensatz dazu wird beim HGB-Jahresabschluss auf den Stich-
tagsbestand per 31.12. abgestellt.
Unter HGB werden fällige Verbindlichkeiten ggü. Versicherungsnehmern und -vermittlern
nicht als vt. Rückstellungen bilanziert, unter Solvency II hingegen werden diese gemäß der
BaFin Auslegungsentscheidung vom 01.01.2019 zum Umgang mit Abrechnungsforderun-
gen und -verbindlichkeiten bei der Berechnung der Erwartungswertrückstellung berücksich-
tigt.
Unter HGB wird für die Tarife der kurzfristigen Auslandsreisekrankenversicherung (unter
Solvency II bei der INTER Kranken die einzigen Tarife im Modul NSLT) keine gesonderte
Rückstellung gebildet. Gleichwohl enthält die HGB-Bilanzposition Rückstellung für noch
nicht abgewickelte Versicherungsfälle auch Teile aus dem Nicht-
Lebensversicherungsgeschäft. Für die Berechnung der Schadenrückstellung im Modul
NSLT wird ein vereinfachter Chain-Ladder-Ansatz gewählt.
Für die Prämienrückstellung in LoB Krankenversicherung NSLT wird mittels eines verein-
fachten Verfahrens über die Combined Ratio eine Schätzung sowohl für die Differenz aus
künftigen Prämieneinnahmen und künftigen Schaden- und Kostenaufwendungen als auch
für die Beitragsüberträge für den lebenden Bestand vorgenommen. Im Gegensatz dazu fin-
det die Prämienrückstellung unter HGB maximal im Abgrenzungsposten Beitragsüberträge
oder in einer Drohverlustrückstellung Berücksichtigung.
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D.2.5 Ergänzende Informationen
Volatilitätsanpassung gemäß Artikel 77d der Richtlinie 2009/138/EG
Die INTER Kranken nimmt keine Erleichterungen aus der Anrechnung einer Volatilitätsanpas-
sung in Anspruch.
Vorübergehende risikolose Zinskurve gemäß Artikel 308c der Richtlinie 2009/138/EG
Die INTER Kranken nimmt keine Erleichterungen aus der Anwendung einer Übergangsmaß-
nahme in Anspruch.
Vorübergehender Abzug gemäß Artikel 308d der Richtlinie 2009/138/EG
Die INTER Kranken nimmt keine Erleichterungen aus der Anwendung einer Übergangsmaß-
nahme in Anspruch.
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesell-
schaften
Es besteht ein Stop-Loss Rückversicherungsvertrag für die Auslandsreisekrankenversicherung
für Russland-Reisende mit der Joint Stock Insurance Company „INGOSSTRAKH“ Ltd. Insu-
rance Company, Moskau (Russische Föderation). Diese Rückversicherung bleibt wegen der
geringen Bedeutung bei der Berechnung der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungs-
verträgen unberücksichtigt.
Wesentliche Änderungen der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rück-
stellungen zugrunde gelegten Annahmen
Bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellung wird nun auch die Modellie-
rung einer Rechnungszinserhöhung ermöglicht.
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D.3 Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten der INTER Kranken stellen sich dar wie folgt:
Tabellarische Darstellung: Auszug aus der Solvabilitätsübersicht – Sonstige Verbindlichkeiten – Stand: 31.12.2020
in T€ C0010
Verbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten R0740 2.440
Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen R0750 9.508
Rentenzahlungsverpflichtungen R0760 6.482
Latente Steuerschulden R0780 73.318
Derivate R0790 490
R0810 3.853
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0820 2.992
Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern R0830 0
Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) R0840 4.498
R0850 0
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten R0880 0
Nachrangige Verbindlichkeiten
Solvabilität-II-
Wert
Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Detaillierte Informationen sind nachfolgend aufgeführt.
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Eventualverbindlichkeiten [R0740]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0740 2.440 0 2.440
Eventualverbindlichkeiten
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Vertragsverhältnisse ausgewiesen, aus denen sich eine wesent-
liche Zahlungsverpflichtung oder ein wesentliches Haftungsverhältnis ergeben könnte.
Die Eventualverbindlichkeit wird als wesentlich betrachtet, wenn die Höhe oder die Art der Ver-
bindlichkeit das Urteil eines Adressaten beeinflussen könnte.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Identifikation von Eventualverbindlichkeiten erfolgt im Rahmen des handelsrechtlichen Ab-
schlusserstellungsprozesses durch eine Abfrage in allen Fachbereichen sowie auf Vorstands-
ebene, ob bekannte Eventualverbindlichkeiten vorliegen. Die entsprechende Dokumentation
erfolgt über ein Formular, welches von allen abgefragten Bereichen auszufüllen ist.
Sofern eine Eventualverbindlichkeit über dieses Formular gemeldet wird, führt der Bereich RW
zusammen mit dem meldenden Fachbereich eine Analyse der Höhe und der Eintrittswahr-
scheinlichkeit der Eventualverbindlichkeit durch.
Wird der sich dabei ergebende Wert als wesentlich bzw. als für das Urteil eines Adressaten
relevant erachtet, erfolgt ein Ansatz der Eventualverbindlichkeit in der Solvabilitätsübersicht.
Bei quantitativer Beurteilung werden Schwellenwerte anhand des Wesentlichkeitskonzepts de-
finiert.
Zu den Eventualverbindlichkeiten zählen die Verträge über die Einführung von Bestands- und
Leistungssystemen bei der INTER Versicherungsgruppe.
Verträge über die Einführung von Bestands- und Leistungssystemen bei der INTER Versiche-
rungsgruppe:
Die INTER Kranken und die INTER Beteiligungen AG haben am 15.12.2014 gemeinsam Ver-
träge über die Einführung von Bestands- und Leistungsbearbeitungssystemen bei den INTER
Versicherungen abgeschlossen. Hieraus ergeben sich finanzielle Verpflichtungen, für die die
INTER Kranken und die INTER Beteiligungen AG gesamtschuldnerisch haften und die sich auf
die Geschäftsjahre 2021 bis 2023 verteilen.
Der Verpflichtung steht kein Aktivwert entgegen.
Die Ermittlung des Wertes erfolgt über die Barwertmethode. Die zur Diskontierung zu verwen-
denden Zinssätze werden der aktuellen Swap-Kurve entnommen.
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Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Für Solvabilitätszwecke werden Eventualverbindlichkeiten in der Solvabilitätsübersicht ausge-
wiesen. Im handelsrechtlichen Abschluss werden Eventualverbindlichkeiten im Anhang berich-
tet.
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Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen [R0750]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0750 9.508 9.249 259 2,8%
Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Verbindlichkeiten mit ungewisser Fälligkeit oder Höhe ausgewie-
sen, die nicht zu den versicherungstechnischen Rückstellungen gehören.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Bewertung erfolgt im Wesentlichen anhand der bestmöglichen Schätzung des Betrags, der
zur Erfüllung der Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag erforderlich wäre. Die Abzinsung erfolgt mit
einem risikoadäquaten Marktzins, sofern der Abzinsungseffekt wesentlich ist.
Die Bewertung der aktuell bestehenden Rückstellungen erfolgt wie nachfolgend detailliert dar-
gestellt:
Die Rückstellung für Vorruhestandsvergütungen werden nach dem Barwertverfahren „pro-
jected unit credit“- Verfahren (PUC-Methode) gemäß IAS 19.66 ff. bewertet. Die Verpflichtung
entspricht dem Anwartschaftsbarwert, wobei zum Bilanzstichtag jeweils nur der Teil der künfti-
gen Leistungen berücksichtigt wird, der zeitratierlich bereits erdient ist.
Der Anwartschaftsbarwert (DBO – defined benefit obligation) entspricht dem Wert der zum Bi-
lanzstichtag erdienten Leistungen unter Berücksichtigung einer zukünftigen Rentenanpassung
und einem zukünftigen Trend der Bemessungsgröße. Fluktuation und Einkommenstrends wer-
den nicht berücksichtigt, da es keine aktiven berechtigten Arbeitnehmer gibt.
Gemäß IAS 19.83 wird der Zinssatz verwendet, der zur Abzinsung der Verpflichtung für die
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistung (finanziert oder nicht-
finanziert) herangezogen wird und auf der Grundlage der Renditen zu bestimmen ist, die am
Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt werden.
Die Jubiläumsrückstellung wird nach dem Barwertverfahren „projected unit credit“- Verfahren
(PUC-Methode) gemäß IAS 19.66 ff. bewertet. Jubiläumsgelder stellen gemäß IAS 19.153ff
andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer dar. Somit entsteht beim Arbeitgeber zwi-
schen Firmeneintritt und Jubiläumsstichtagen ein Erfüllungsrückstand, der nach IAS 19 zu pas-
sivieren ist. Der Gesamtaufwand für die Jubiläumsaufwendungen ist die Summe der Jubiläums-
leistungen zuzüglich der hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbei-
trägen. Die Verpflichtung entspricht dem Anwartschaftsbarwert (DBO – defined benefit obligati-
on), wobei zum Bilanzstichtag jeweils nur der Teil der künftigen Leistungen berücksichtigt wird,
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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der zeitratierlich bereits erdient ist und sofern kein Planvermögen vorliegt. Neben gegenwärti-
gen wurden auch künftige Entwicklungen (z.B. Lohnsteigerungen und Steigerungen von Sozial-
leistungen) und Trends berücksichtigt.
Gemäß IAS 19.83 wird der Zinssatz verwendet, der zur Abzinsung der Verpflichtung für die
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistung (finanziert oder nicht-
finanziert) herangezogen wird und auf der Grundlage der Renditen zu bestimmen ist, die am
Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt werden.
Soweit es sich bei den anderen Rückstellungen um kurzfristig fällige Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr handelt, wird auf eine Diskontierung verzichtet, von den Er-
leichterungen gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO Gebrauch gemacht und unter Anwendung des Wesent-
lichkeitsgrundsatzes der HGB-Wert übernommen, der wie oben beschrieben ermittelt wurde.
Bei den anderen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr, wird über die Restlauf-
zeit diskontiert. Ebenfalls wurde von den Erleichterungen gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO Gebrauch
gemacht unter Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes der HGB-Wert übernommen, der
wie oben beschrieben ermittelt wurde.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Die Bewertung der Rückstellung für Vorruhestandsvergütung erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB analog zur Pensionsrückstellung. Bezüglich
der verwendeten versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen wird auf diese Ausfüh-
rungen verwiesen. Die Abzinsung erfolgte mit dem von der Bundesbank gemäß der RückAb-
zinsVO veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre für eine Restlauf-
zeit der Verpflichtung von zwei Jahren (0,47%).
Die Bewertung der Rückstellung für Jubiläen erfolgt gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbin-
dung mit § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB analog zur Pensionsrückstellung. Bezüglich der verwende-
ten versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen wird auf diese Ausführungen verwie-
sen. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Bundesbank gemäß der RückAbzinsVO veröffent-
lichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahren bei einer durchschnittlich gewich-
teten Laufzeit der Verpflichtung von 15 Jahren.
Alle anderen Rückstellungen werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt und, falls die Laufzeiten mehr als ein Jahr betragen, gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit
dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre abgezinst.
Der Erfüllungsbetrag entspricht dem Marktwert.
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Information zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO:
Informationen zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO können der
Übersicht von Vereinfachungen mit Unwesentlichkeitswürdigung entnommen werden.
Die „sonstigen Rückstellungen“ sind der Höhe nach unwesentlich, zudem liegen nur kurzfristige
Laufzeiten vor. Unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit können daher die HGB Werte für den
Marktwert-Ansatz nach Solvency II übernommen werden.
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Rentenzahlungsverpflichtungen [R0760]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0760 6.482 5.689 794 13,9%
Rentenzahlungsverpflichtungen
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Posten werden Verpflichtungen aus Einzelvertraglichen Versorgungszusagen
sowie Pensionsverpflichtungen aus Gehaltsverzicht ausgewiesen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Pensionsverpflichtungen werden unter Verwendung des Verfahren der laufenden Einmal-
prämien (Projected unit credit method) gemäß IAS 19.66ff.bewertet.
Der Anwartschaftsbarwert (DBO – defined benefit obligation) entspricht dem Wert der zum
Stichtag erdienten Leistungen unter Berücksichtigung biometrischer Annahmen (z.B. Sterblich-
keit, Invalidisierungswahrscheinlichkeit, Fluktuation) und ökonomischer Annahmen (z.B. Lohn-
und Gehaltserhöhungen, Rentenerhöhungen), soweit diese jeweils maßgeblich sind. Dabei gilt
für jede zu erwartende Leistung derjenige Teil als am Stichtag erdient, der dem Verhältnis der
am Stichtag jeweils erreichten zu der beim jeweiligen Leistungsbeginn erreichbaren Dienstzeit
entspricht. Sollten sich jedoch aus der Zusage eine andere Zuordnung der Leistungen zu
Dienstzeiten – mit Wirkung für die Unverfallbarkeit – ergeben, was oftmals bei beitragsorientier-
ten Leistungszusagen der Fall ist, so ist diese Zuordnung maßgeblich.
Gemäß IAS 19.83 wird der Zinssatz verwendet, der zur Abzinsung der Verpflichtung für die
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistung (finanziert oder nicht-
finanziert) herangezogen wird und auf der Grundlage der Renditen zu bestimmen ist, die am
Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen am Markt erzielt werden.
Der in der Bilanz auszuweisende Wert ergibt sich gemäß IAS 19.57 als Saldo aus dem Barwert
der Leistungsverpflichtung und dem Zeitwert (fair value) des vorhandenen Planvermögens.
Ist der Zeitwert des Planvermögens kleiner als der Verpflichtungsumfang, so ist der Differenzbe-
trag als Nettoschuld (net defined benefit liability) in der Bilanz auszuweisen. Übersteigt der
Zeitwert des Planvermögens jedoch die DBO, so der der Überschuss – gegebenenfalls be-
grenzt auf den Barwert des ökonomischen Nutzens (IAS 19.64ff.) – in der Bilanz als Nettover-
mögen (net defined benefit asset) auszuweisen.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Die Pensionsverpflichtungen werden im Handelsrecht nach dem international üblichen „projec-
ted unit credit“-Verfahren (PUC-Methode) auf der Grundlage der Richttafeln 2018G von Prof.
Dr. Heubeck ermittelt. Die Abzinsung erfolgte mit dem von der Bundesbank gemäß der Rück-
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stellungsabzinsungverordnung (RückAbzinsV) veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der
letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (2,30%).
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus Gehaltsumwandlung werden mit dem Zeitwert
der Rückdeckungsversicherungen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB bewertet und mit dem Ak-
tivwert dieser Vermögensgegenstände gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet, da diese
durch die Abtretung der Versicherungsleistungen an die Mitarbeiter dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind.
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Latente Steuerschulden [R0780]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0780 73.318 0 73.318
Latente Steuerschulden
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden latenten Steuern ausgewiesen, die aus dem Unterschied zwi-
schen der Solvabilitätsübersicht und der Steuerbilanz resultieren
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Ermittlung der latenten Steueransprüche und -schulden erfolgt gemäß des „temporary
concept“ des IAS 12. Demnach errechnen sich künftige Steueransprüche und -schulden aus
abweichenden Wertansätzen zwischen Solvabilitätsübersicht und Steuerbilanz. Der Berech-
nung liegt folgender Steuersatz (gerundet auf zwei Stellen nach dem Komma) zugrunde:
30,96%.
Eine Saldierung von latenten Steueransprüchen und -schulden darf laut Art. 15 DVO 2015/35
i.V.m. IAS 12.74 sowie EIOPA-BoS-15/113, Leitlinie 9 nur dann vorgenommen werden, wenn
folgende Kriterien erfüllt sind:
gleiche Steuerart
gleiche Fälligkeit
Latente Steueransprüche und -schulden bestehen ggü. der gleichen Fiskalbehörde.
Es besteht ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der tatsächlichen Steueransprüche
gegen die tatsächlichen Steuerschulden
Für die Solvabilitätsübersicht wird davon ausgegangen, dass alle genannten Kriterien erfüllt
sind. Daher wird eine entsprechende Saldierung vorgenommen.
Auf eine Diskontierung der latenten Steuern wird gemäß EIOPA-BoS-15/113, Leitlinie 9 verzich-
tet.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Konzeptionell erfolgt die Ermittlung der latenten Steuerabgrenzung nach HGB und nach Sol-
vency II nach dem temporary-Konzept mittels der liability-Methode.
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Derivate [R0790]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0790 490 490 0 0,0%
Derivate
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Finanzinstrumente ausgewiesen, deren Wert sich nach den er-
warteten Preisschwankungen anderer zugrundeliegender Finanzinstrumente richtet. Ein Aus-
weis unter diesem Element erfolgt nur dann, wenn der Wert des Derivates negativ ist. Bei posi-
tivem Wert wird ein Ausweis unter dem Aktiv-Element „Derivate“ vorgenommen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Zeitwerte für Derivate werden als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme berechnet, da es
sich um Vorkaufgeschäfte auf Zinsanlagen handelt. Als Grundlage der Bewertung dienen lauf-
zeitkongruente Swapzinssätze unter Berücksichtigung der Bonität der jeweiligen Schuldner.
Diese alternative Bewertungsmethode der Stufe 3 steht im Einklang mit dem einkommensba-
sierten Ansatz gemäß Art. 10 Abs. 7 lit. b DVO 2015/35 (EU).
Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Collateral Management, die die Höhe der erhalte-
nen Sicherheitsleistungen ausschließlich in Form von Zahlungsmitteläquivalenten ausweisen,
werden mit dem Nominalbetrag angesetzt, da die Veräußerung von Zahlungsmitteln per Defini-
tion zum Nominalwert durchgeführt wird. Dies entspricht der Standardbewertungsmethode.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Für Solvabilitätszwecke wird der beizulegende Zeitwert der Vorkaufgeschäfte zum Stichtag
angesetzt. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss hingegen sind derartige, schwebende Ge-
schäfte zur Erwerbsvorbereitung nicht zu berücksichtigen, da noch keine Anschaffungskosten
angefallen sind. Die Vorkäufe sind im handelsrechtlichen Jahresabschluss unter den Anhangs-
angaben als sonstige finanzielle Verpflichtung abzubilden.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Collateral Management wurden wie im HGB-
Abschluss mit dem Nominalwert ausgewiesen. Hieraus resultierten keine Bewertungsunter-
schiede.
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Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten [R0810]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0810 3.853 0 3.853
Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Diese Leasingverbind-
lichkeiten beinhalten KFZ, angemietete Gebäude und IT-Hardware.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Ermittlung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt gemäß IFRS 16 gemäß dem Right of Use
Concept. Demnach werden sowohl Vermögenswerte aus dem Nutzungsrecht (Right of Use) als
auch die Leasingverbindlichkeit in Ansatz gebracht.
Der Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten (Barwert aller Lea-
singraten im Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses) abzüglich linearer Abschreibung
bewertet und unter den Vermögenswerten mit entsprechender Kennzeichnung ausgewiesen.
Die Leasingverbindlichkeit wird mit dem Barwert der zum Bilanzstichtag noch offenen Leasing-
raten bewertet.
Es wird von dem Wahlrecht gemäß IFRS 16.5 Gebrauch gemacht.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilitäts II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Im handelsrechtlichen Jahresabschluss werden Leasingverbindlichkeiten nicht in die Bilanz
aufgenommen, sondern als Eventualverbindlichkeiten im Anhang ausgewiesen.
Gemäß Definition fallen auch keine angemieteten Immobilien unter Leasingverhältnisse.
Da die Gesamtposition der Leasingverbindlichkeiten nicht wesentlich ist, ist ebenfalls der Unter-
schied zwischen handelsrechtlicher Bewertung und der nach Solvabilität II nicht wesentlich.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Seite 122 151
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern [R0820]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0820 2.992 21.870 -18.878 -86,3%
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Posten gemäß werden BaFin AE vom 01.01.2019 ausschließlich überfällige Ver-
bindlichkeiten gegenüber Versicherungen, Versicherungsnehmern und Vermittlern ausgewie-
sen.
Noch nicht fällige Verbindlichkeiten fließen hingegen als Zahlungsströme in die Versicherungs-
technischen Rückstellungen ein.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Es handelt sich ausnahmslos um Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr. Auf
eine Diskontierung wird aufgrund der Kurzfristigkeit verzichtet. Es wird von den Erleichterungen
gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO Gebrauch gemacht und unter Anwendung des Wesentlichkeitsgrund-
satzes der handelsrechtliche Wert übernommen, welcher mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt
wird.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Es bestehen Unterschiede im Ausweis der Verbindlichkeiten, da unter Solvency II nur die über-
fälligen unter diesem Element ausgewiesen werden, während die Fälligen in der Versicherungs-
technik auszuweisen sind. Für den handelsrechtlichen Abschluss wird die gesamte Summe der
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern unter diesem Element ausgewie-
sen.
Information zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO:
Die Verbindlichkeiten werden aufgrund der kurzen Laufzeiten (kleiner 1 Jahr) mit dem Nennwert
angesetzt. Dieser entspricht dem Zeitwert nach Solvency II.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Seite 123 151
Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) [R0840]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0840 4.498 7.618 -3.121 -41,0%
Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung)
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden Verbindlichkeiten ausgewiesen, die nicht direkt aus dem Versi-
cherungsgeschäft resultieren. Dazu gehören beispielsweise Verbindlichkeiten gegenüber Be-
schäftigten oder gegenüber der öffentlichen Hand.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Es gelten die Ausführungen zu Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern
[R0820].
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Es bestanden keine Unterschiede in der Bewertung für Solvabilitätszwecke und dem handels-
rechtlichen Jahresabschluss.
Information zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO:
Die Verbindlichkeiten werden aufgrund der kurzen Laufzeiten (kleiner 1 Jahr) mit dem Nennwert
angesetzt. Dieser entspricht dem Zeitwert nach Solvency II.
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Seite 124 151
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten [R0880]
Solvabilität-II-Wert Bewertung im
gesetzlichen Abschluss
Veränderung Veränderung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
R0880 0 0 0
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten
Ansatz und Ausweis
Unter diesem Element werden sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen, die nicht bereits unter
anderen Bilanzelementen ausgewiesen wurden.
Darunter fallen im Wesentlichen sonstige Rechnungsabgrenzungsposten in Form vorausbe-
zahlter Mieten.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten werden analog zur handels-
rechtlichen Bewertung mit dem Nominalwert angesetzt. Da es sich um kurzfristige Abgren-
zungsposten handelt, wird auf eine Diskontierung verzichtet. Deshalb wird von den Erleichte-
rungen gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO Gebrauch gemacht und unter Anwendung des Wesentlich-
keitsgrundsatzes der HGB-Wert übernommen.
Wesentliche Unterschiede der Solvabilität II- und der handelsrechtlichen Bewertung
Es bestanden keine Unterschiede in der Bewertung für Solvabilitätszwecke und dem handels-
rechtlichen Jahresabschluss.
Information zur Anwendung der Erleichterungsregel gemäß Art. 9 Abs. 4 DVO
Diese Position ist der Höhe nach unwesentlich. Darüber hinaus enthält sie nur kurzfristige Lauf-
zeiten.
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Seite 125 151
D.4 Alternative Bewertungsmethoden
Die folgende Darstellung dient als zusammenfassende Ergänzung der alternativen Bewertungs-
methoden, die im Kapitel D.1.2 für jeden Posten ausführlich erläutert wurden.
SÜ-
Position
Bezeichnung Bewertungs-
verfahren
Ansatz Solvabilität-II-
Wert
Bewertung im
gesetzlichen
Abschluss
Verän-
derung
Verän-
derung
2020 2020 2020 2020
T€ T€ T€ %
Ertragswert-
verfahren
einkommens-
basiert
70.882 63.080 7.802 12,4%
Aktuelle
Wiederbeschaf-
fungskosten
kostenbasiert 10.462 3.751 6.711 178,9%
R0080 Immobilien (außer zur
Eigennutzung)
Ertragswert-
verfahren
einkommens-
basiert
56.700 43.377 13.323 30,7%
R0090 Anteile an verbundenen
Unternehmen, inkl.
Beteiligungen
- - 0 0 0 0,0%
R0110 Aktien - notiert - - 0 0 0 0,0%
R0120 Aktien - nicht notiert Substanzwert-
verfahren
kostenbasiert 0 0 0 0,0%
R0130 Anleihen Marktpreismodell marktbasiert 3.805.496 2.866.382 939.115 32,8%
R0180 Organismen für gemeinsame
Anlagen
Preis des
Fondsverwalters
einkommens-
basiert
1.400.266 1.225.667 174.599 14,2%
Preis des
Fondsverwalters
kostenbasiert 31.733 31.733 0 0,0%
Preis des
Fondsverwalters
marktbasiert 828.950 587.112 241.838 41,2%
R0190 Derivate (Aktivseite) Barwertmethode einkommens-
basiert
3.208 3.208 0 0,0%
R0200 Einlagen außer
Zahlungsmitteläquivalente
Nominalwert kostenbasiert 50.960 50.960 0 0,0%
Anteiliges HGB-
Eigenkapital
kostenbasiert 750 456 295 64,7%
Substanzwert-
verfahren
kostenbasiert 218 203 15 7,6%
Ertragswert-
verfahren
einkommens-
basiert
245 245 0 0,0%
R0220 Vermögenswerte für index- und
fondsgebundene Verträge
- - 0 0 0 0,0%
R0240 Policendarlehen - - 0 0 0 0,0%
R0250 Darlehen und Hypotheken an
Privatpersonen
Barwertmethode einkommens-
basiert
447 431 16 3,7%
R0260 Sonstige Darlehen und
Hypotheken
- - 0 0 0 0,0%
R0410 Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Nominalwert kostenbasiert 10.671 10.671 0 0,0%
R0790 Derivate (Passivseite) Barwertmethode einkommens-
basiert
490 490 0 0,0%
R0060 Immobilien für den Eigenbedarf
und Sachanlagen
R0210 Sonstige Anlagen
Kann die Standardbewertungsmethode für Vermögenswerte nicht angewandt werden, weil kei-
ne Marktpreise von aktiven Märkten vorliegen, können alternative Methoden zur Bewertung
herangezogen werden, die im Einklang mit den Vorschriften der Solvency II-Rechtsgrundlagen
stehen.
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Seite 126 151
Überwiegend kommen dabei einkommensbasierte Ansätze zur Anwendung. Aber auch markt-
basierte und kostenbasierte Ansätze werden eingesetzt. Dabei stützt sich das Unternehmen
weitestgehend auf für den Vermögensgegenstand relevante Marktdaten und so wenig wie mög-
lich auf unternehmensspezifische Inputfaktoren. Unterschiede der berücksichtigten Marktpara-
meter zu den für den Vermögensgegenstand typischen Faktoren sind durch Berichtigungen
Rechnung zu tragen.
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Seite 127 151
D.5 Sonstige Angaben
D.5.1 Weitere wesentliche Informationen zur Bewertung der Vermögenswerte und Ver-
bindlichkeiten für Solvabilitätszwecke
Die INTER Kranken hat für folgende Posten die HGB-Buchwerte in die Solvabilitätsübersicht
übernommen:
Sachanlagen und Vorräte:
Diese Position ist der Höhe nach unwesentlich. Allerdings wäre der Aufwand für die Umbewer-
tung wesentlich, da hierfür eine eigene Organisationseinheit zur Bewertung nach internationaler
Rechnungslegung gebildet werden müsste. Als Näherungswert wird daher der HGB-Wert ange-
setzt.
Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern, Forderungen (Handel, nicht Ver-
sicherung):
Die Forderungen wurden aufgrund der kurzen Laufzeiten (kleiner 1 Jahr) mit dem Nennwert
angesetzt. Dieser entspricht dem Zeitwert nach Solvency II.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente:
Der Nennwert von Bankguthaben entspricht grundsätzlich dem Marktwert nach Solvency II.
Sonstige nicht an andere Stelle ausgewiesene Vermögenswerte:
Diese Position ist der Höhe nach unwesentlich. Der Aufwand wäre für die Umbewertung aus
Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten nicht angemessen. Als Näherungswert wird daher der HGB-
Wert angesetzt.
Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen:
Die „sonstigen Rückstellungen“ sind der Höhe nach unwesentlich, zudem liegen nur kurzfristige
Laufzeiten vor. Unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit können daher die HGB-Werte für den
Marktwert-Ansatz nach Solvency II übernommen werden.
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern, Verbindlichkeiten (Handel,
nicht Versicherung):
Die Verbindlichkeiten wurden aufgrund der kurzen Laufzeiten (kleiner 1 Jahr) mit dem Nennwert
angesetzt. Dieser entspricht dem Zeitwert nach Solvency II.
Trotz Anwendung der Erleichterungsregel unterscheidet sich der Solvabilität-II-Wert vom Wert
im gesetzlichen Abschluss, da gemäß BaFin AE vom 01.01.2019 lediglich überfällige Verbind-
lichkeiten unter dieser Position ausgewiesen werden.
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten:
Diese Position in der Höhe nach unwesentlich. Darüber hinaus enthält sie nur kurzfristige Lauf-
zeiten.
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Seite 128 151
E. Kapitalmanagement
Die Positionsbezeichnungen „[R….]“ (Zeile / row) und „[C….]“ (Spalte / column) beziehen sich
auf die als Anlage beigefügten, jeweils relevanten Meldeformulare.
Es werden i.d.R. nur Positionen ausgewiesen, bei denen der Wert von null verschieden ist.
E.1 Eigenmittel
E.1.1 Grundsätze des Eigenmittelmanagements
Die Eigenmittel dienen der INTER Kranken als sichere Basis für die jederzeitige Erfüllung inter-
ner und externer Ansprüche.
Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, Grundsätze, Prozesse und Verfahren hinsichtlich
des Eigenmittelmanagements bei der INTER Kranken sind in der Leitlinie Kapitalmanagement
dargestellt.
Der Bereich RM beobachtet in Abstimmung mit den Bereichen KAM und UPC laufend die Ei-
genmittelstruktur (Basiseigenmittel bzw. ergänzende Eigenmittel) und die Einordnung in die
Qualitätsklassen („Tiers“). Die Analyse erfolgt sowohl für ein abgeschlossenes Geschäftsjahr
als auch im Rahmen der EWR und MJP, außerdem im Rahmen des ORSA und ggf. ad hoc.
Dies umfasst auch die laufende Prüfung der Anrechnungsgrenzen.
Hinsichtlich der Solvabilitätskapitalanforderung bestehen die folgenden quantitativen Grenzen:
der anrechnungsfähige Betrag der Tier 1-Eigenmittel muss mindestens 50% der Solvenz-
kapitalanforderung umfassen;
der anrechnungsfähige Betrag der Tier 3-Eigenmittel darf höchstens 15% der Solvenzkapi-
talanforderung ausmachen;
die Summe von anrechnungsfähigen Tier 2- und Tier 3-Eigenmitteln darf 50% der Solvenz-
kapitalanforderung nicht überschreiten.
Bezüglich der Mindestkapitalanforderung bestehen die folgenden quantitativen Grenzen:
der anrechnungsfähige Betrag der Tier 1-Eigenmittel muss mindestens 80% der Mindest-
kapitalanforderung umfassen;
der anrechnungsfähige Betrag der Tier 2-Eigenmittel darf höchstens 20% der Solvenzkapi-
talanforderung ausmachen.
Darüber hinaus unterliegt auch die Emission von Eigenmittelbestandteilen der ständigen Über-
wachung. Hierbei bewertet der Bereich RM die Auswirkung auf die Bedeckung der Solvabili-
tätskapitalanforderung bzw. auf den mittelfristigen (auf fünf Jahre ausgerichteten) Kapitalma-
nagementplan.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Seite 129 151
Auch die Aufnahme von Eigenmitteln am Kapitalmarkt wird bei der Aufstellung des Kapitalma-
nagementplans berücksichtigt.
Bei neuen Eigenmittelbestandteilen erfolgt insbesondere eine Analyse hinsichtlich der Einstu-
fung der Eigenmittel gemäß Art. 69 bis 79 DVO (EU) 2015/35. Diese beinhaltet auch die Prü-
fung, ob ein neuer Eigenmittelbestandteil genehmigungspflichtig durch die Aufsichtsbehörde ist,
und ggf. die Festlegung des Zeitpunktes und des Erstellers des Antrages auf Genehmigung bei
der Aufsicht.
Etwaige Kapitalemissionen sind im mittelfristigen Kapitalmanagementplan der INTER nicht vor-
gesehen. Fälligkeiten sind daher nicht zu beachten.
Die in der EIOPA-Leitlinie 36 der Leitlinien zum Governance-System aufgeführten Verfahren
und Aspekte werden berücksichtigt.
Wesentliche Änderungen des Eigenmittelmanagements haben im Berichtszeitraum nicht statt-
gefunden.
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Seite 130 151
E.1.2 Struktur, Höhe und Qualität der Eigenmittel
Die Eigenmittel gemäß Solvency II stellen die Gesamtheit aller Eigenmittel des Unternehmens
dar, die zur Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderungen herangezogen werden können.
Sie setzen sich zusammen aus der Summe der Basiseigenmittel und außerbilanzieller ergän-
zender Eigenmittel, sofern diese vorliegen.
Die Basiseigenmittel errechnen sich aus der Differenz zwischen dem ökonomischen Wert der
Vermögenswerte und dem ökonomischen Wert der Verbindlichkeiten zuzüglich der nachrangi-
gen Verbindlichkeiten.
Die Eigenmittel der INTER Kranken umfassen ausschließlich Basiseigenmittel. Bei diesen han-
delt es sich komplett um nicht gebundene Tier 1-Eigenmittel, die vollständig in die Berechnung
miteinbezogen werden können. Ergänzende Eigenmittel sind nicht vorhanden.
Die Eigenmittel der INTER Kranken stellen sich dar wie folgt:
Tabellarische Darstellung: Auszug aus dem Meldeformular S.23.01 – Stand: 31.12.2020
Gesamt
Tier 1
nicht gebunden
C0010 C0020
Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) R0010 5.000 5.000
Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio R0030 201.180 201.180
Überschussfonds R0070 89.083 89.083
Ausgleichsrücklage R0130 226.091 226.091
Abzüge
Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten R0230 0 0
Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen R0290 521.354 521.354
Basiseigenmittel vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im
Sinne des Artikels 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35
Die Ausgleichsrücklage ergibt sich aus dem Überschuss der Vermögenswerte über die Verbind-
lichkeiten (T€ 530.354) abzüglich der vorhersehbaren Dividenden, Ausschüttungen und Entgel-
te (T€ 9.000) und der sonstigen Basiseigenmittelbestandteile (T€ 295.263).
Die Veränderung der Eigenmittel im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus
einer größeren Ausgleichsrücklage und einem geringeren Überschussfonds.
Eine Änderung der Eigenmittelstruktur hat sich im Berichtszeitraum nicht ergeben.
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Seite 131 151
Weitere Informationen hierzu sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
2020 2019
T€ T€
Basiseigenmittel vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im Sinne
des Artikels 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35
Grundkapital 5.000 5.000
Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio 201.180 201.180
Überschussfonds 89.083 83.902
Ausgleichsrücklage 226.091 221.306
Abzüge
Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten 0 0
Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen 521.354 511.388
Eigenmittel
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Seite 132 151
E.1.3 Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung
In der nachfolgenden Darstellung sind
der Gesamtbetrag der für die Erfüllung der Solvabilitätskapitalanforderung zur Verfügung
stehenden bzw. anrechnungsfähigen Eigenmittel und
das Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur Solvabilitätskapitalanforderung,
d.h. die SCR-Bedeckungsquote,
aufgeführt.
Die SCR-Bedeckungsquote der INTER Kranken liegt sehr deutlich über dem vom Vorstand
vorgegebenen Mindestwert von 250%.
Detaillierte Ausführungen zur Solvabilitätskapitalanforderung befinden sich in Abschnitt E.2.
Tabellarische Darstellung: Auszug aus dem Meldeformular S.23.01 – Stand: 31.12.2020
Gesamt
Tier 1
nicht gebunden
Zur Verfügung stehende und anrechnungsfähige Eigenmittel
Gesamtbetrag der für die Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel R0500 521.354 521.354
Gesamtbetrag der für die Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel R0540 521.354 521.354
Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur SCR R0620 436%
E.1.4 Bedeckung der Mindestkapitalanforderung
In der nachfolgenden Darstellung sind
der Gesamtbetrag der für die Erfüllung der Mindestkapitalanforderung zur Verfügung ste-
henden bzw. anrechnungsfähigen Eigenmittel und
das Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur Mindestkapitalanforderung, d.h.
die MCR-Bedeckungsquote,
aufgeführt.
Tabellarische Darstellung: Auszug aus dem Meldeformular S.23.01 – Stand: 31.12.2020
Gesamt
Tier 1
nicht gebunden
Zur Verfügung stehende und anrechnungsfähige Eigenmittel
Gesamtbetrag der für die Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel R0510 521.354 521.354
Gesamtbetrag der für die Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel R0550 521.354 521.354
Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur MCR R0640 969%
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Seite 133 151
E.1.5 Wesentliche Unterschiede zwischen dem Eigenkapital laut Unternehmensabschluss
und dem für Solvabilitätszwecke berechneten Überschuss der Vermögenswerte über die
Verbindlichkeiten
Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Eigenkapital der INTER Kranken gemäß han-
delsrechtlichen Bewertungsprinzipien und den Eigenmitteln der INTER Kranken gemäß Sol-
vency II-Bewertungsprinzipien resultieren aus
dem Bewertungsunterschied bezüglich der Buchwerte und Marktwerte der Kapitalanlagen,
dem Bewertungsunterschied bezüglich der versicherungstechnischen Rückstellungen,
dem Bewertungsunterschied bezüglich anderer Rückstellungen,
dem Bewertungsunterschied bezüglich anderer Verbindlichkeiten.
Die Unterschiedsbeträge sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
SII HGB
2020 2020
T€ T€ T€
Vermögenswerte 7.705.439 6.059.663 1.645.776
Immaterielle Vermögenswerte 0 4.789 -4.789
Latente Steueransprüche 0 4.789 -4.789
Immobilien, Sachanlagen und Vorräte 81.344 66.831 14.512
Kapitalanlagen 7.559.595 5.918.754 1.640.842
Forderungen 51.481 51.481 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.671 10.671 0
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte 2.348 2.348 0
Verbindlichkeiten 7.175.084 5.793.163 1.381.922
Versicherungstechnische Rückstellungen 7.071.503 5.747.432 1.324.071
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 0 814 -814
Latente Steuerschulden 73.318 0 73.318
Derivate 490 490 0
Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.853 0 3.853
Andere Rückstellungen 18.430 14.938 3.492
Andere Verbindlichkeiten 7.490 29.488 -21.999
Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten 530.354 266.500 263.854
Vorhersehbare Dividendenausschüttung 15.250
Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten 515.104 266.500 248.604
Unterschieds-
betrag
Unterschiedsbetrag der Eigenmittel SII - HGB
Eine detaillierte Darstellung der Bewertungsunterschiede ist den Kapiteln D.1 Vermögenswerte
und D.3 Verbindlichkeiten zu entnehmen.
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Seite 134 151
E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung
Die Positionsbezeichnungen „[R….]“ (Zeile / row) und „[C….]“ (Spalte / column) beziehen sich
auf die als Anlage beigefügten Meldeformulare S.23.01 (Angaben über Eigenmittel), S.25.01
(Angaben zu den Solvenzkapitalanforderungen) und S.28.01 (Angaben zu den Mindestkapital-
anforderungen).
Positionen, bei denen sowohl der Wert gemäß Solvabilität II als auch der Wert gemäß handels-
rechtlicher Bewertung null ist, werden i.d.R. nicht ausgewiesen und nicht beschrieben.
E.2.1 Solvabilitätskapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung
Die Solvency II-Richtlinie sieht zwei Solvabilitätsanforderungen vor:
die Mindestkapitalanforderung (MCR), die die Höhe der anrechnungsfähigen Basiseigenmit-
tel ist, unterhalb dessen die Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten bei einer zu-
gelassenen Fortführung der Geschäftstätigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungs-
unternehmen einem unannehmbaren Risikoniveau ausgesetzt sind, und
die Solvenzkapitalanforderung (SCR), die der Höhe der anrechenbaren Eigenmittel ent-
spricht, bis zu der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen signifikante Verluste
ausgleichen können und den Versicherungsnehmern und Begünstigten hinreichende Ge-
währ dafür bieten, dass Zahlungen bei Fälligkeit geleistet werden.
Grundlegende Informationen
Die INTER Kranken verwendet zur Ermittlung der Solvabilitätssituation die Standardformel (§§
74 bis 110 VAG).
Ergebnisse
Die Solvabilitätskapitalanforderung und die Mindestkapitalanforderung sind nachfolgend aufge-
führt.
Tabellarische Darstellung: Auszug aus dem Meldeformular S.23.01 – Stand: 31.12.2020
in T€ 2020
Solvenzkapitalanforderung R0580 119.503
Mindestkapitalanforderung R0600 53.776
Die Solvabilitätskapitalanforderung ergibt sich wie folgt:
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Tabellarische Darstellung – vgl. Meldeformular S.25.01 – Stand: 31.12.2020
2020
T€
Marktrisiko R0010 513.913
Gegenparteiausfallrisiko R0020 6.814
Lebensversicherungstechnisches Risiko R0030
Krankenversicherungstechnisches Risiko R0040 207.964
Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko R0050
Diversifikation R0060 -125.948
Risiko immaterieller Vermögenswerte R0070
Basissolvenzkapitalanforderung R0100 602.743
Operationelles Risiko R0130 31.217
Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen R0140 -460.873
Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern R0150 -53.584
Solvenzkapitalanforderung R0220 119.503
Solvabilitätskapitalanforderung
E.2.2 Anwendung vereinfachter Berechnungen
Die INTER Kranken verwendet bei der Ermittlung der Solvabilitätssituation mit der Standardfor-
mel (§§ 74 bis 110 VAG) keine vereinfachten Berechnungen.
E.2.3 Verwendung unternehmensspezifischer Parameter
Die INTER Kranken nutzt keine unternehmensspezifischen Parameter gemäß Artikel 104 Ab-
satz 7 der Richtlinie 2009/138/EG.
E.2.4 Input bei der Berechnung der Mindestkapitalanforderung
Die Berechnung der Mindestkapitalanforderung basiert auf der in der Solvabilitätsübersicht
ausgewiesenen Erwartungswertrückstellung als bestem Schätzwert der Verpflichtungen.
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Seite 136 151
E.2.5 Wesentliche Änderungen der Solvabilitätskapitalanforderung
Die Solvabilitätskapitalanforderung ist im Betrachtungszeitraum um T€ 11.700 auf T€ 119.503
gestiegen (Vorjahr: T€ 107.803).
Dieser Anstieg ist maßgeblich auf den erhöhten Kapitalbedarf im Marktrisiko zurückzuführen (+
T€ 48.608).
Im Krankenversicherungstechnischen Risiko war ebenfalls ein Anstieg des Kapitalbedarfs zu
verzeichnen (+ T€ 7.522).
Eine detaillierte Darstellung zur Entwicklung der Solvabilitätskapitalanforderung ist der folgen-
den Tabelle zu entnehmen:
Tabellarische Darstellung – Änderungen der Solvabilitätskapitalanforderung
2020 2019
T€ T€
Marktrisiko R0010 513.913 465.306
Gegenparteiausfallrisiko R0020 6.814 5.561
Lebensversicherungstechnisches Risiko R0030
Krankenversicherungstechnisches Risiko R0040 207.964 200.442
Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko R0050
Diversifikation R0060 -125.948 -118.858
Risiko immaterieller Vermögensgegenstände R0070
Basissolvenzkapitalanforderung R0100 602.743 552.451
Operationelles Risiko R0130 31.217 28.981
Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen R0140 -460.873 -425.271
Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern R0150 -53.584 -48.358
Solvenzkapitalanforderung R0220 119.503 107.803
Solvabilitätskapitalanforderung
E.2.6 Wesentliche Änderungen der Mindestkapitalanforderung
Die Änderung der Mindestkapitalanforderung korrespondiert mit der in Unterabschnitt E.2.5
beschriebenen Änderung der Solvabilitätskapitalanforderung.
Die Mindestkapitalanforderung hat sich im Betrachtungszeitraum um T€ 5.265 auf T€ 53.776
erhöht (Vorjahr: T€ 48.511).
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INTER Krankenversicherung AG
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E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Be-
rechnung der Solvenzkapitalanforderung
Deutschland hat keinen Gebrauch von der Option gemacht, die Verwendung eines durations-
basierten Submoduls Aktienrisiko zuzulassen.
E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen
Modellen
Die INTER Kranken verwendet keine internen Modelle.
E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der
Solvenzkapitalanforderung
Die INTER Kranken hält die Mindestkapitalanforderung und die Solvabilitätskapitalanforderung
ein.
E.6 Alle anderen wesentlichen Informationen über das Kapitalmanagement
Andere wesentliche Informationen über das Kapitalmanagement liegen bei der INTER Kranken
nicht vor.
Mannheim, den 30.03.2021
INTER Krankenversicherung AG
Der Vorstand
Dr. Solf Dr. Koryciorz Schillinger Svenda
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Abkürzungsverzeichnis – Seite 1 von 7
Kurzbezeichnung Langbezeichnung
[C….] Positionsbezeichnung in den Meldeformularen (Spalte)
[R….] Positionsbezeichnung in den Meldeformularen (Zeile)
Abs. Absatz
AC Abschlusskostenquote in % der verdienten Beiträge (aquisition costs)
adiNOVo adiNOVo Versicherungsvermittlung GmbH, Rostock
aG auf Gegenseitigkeit
AE Auslegungsentscheidung
AG Aktiengesellschaft
AG INTER: Arbeitsgruppe
AH Allgemeine Haftpflicht
AHG Allgemeine Haftpflichtversicherung - gewerblich
AHP Allgemeine Haftpflichtversicherung - privat
AIF Alternative Investmentfonds
AK Arbeitskreis
AKF Abschlusskostenfaktor
AktG Aktiengesetz
ALADIN INTER: Projekt "Aufbau und Einführung neuer Bestands- und
Leistungssysteme"
ALM Asset-Liability-Management – Aktiv-Passiv-Management
AltZertG Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
AO Abgabenordnung
AUZ Aktuarieller Unternehmenszins
AV Auslandsreisekrankenversicherung
AV INTER Allgemeine Versicherung AG
AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen
AWG Außenwirtschaftsgesetz
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn und Frankfurt am
Main
BAP Beitragsanpassung
BBW Barwert zukünftiger Beiträge
BCM Business Continuity Management
BCS Business Coordination Software
BE Best Estimate (dt. Bester Schätzwert)
BEMA Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen
BerVersV Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
BFV Bornhuetter-Ferguson-Verfahren
BIA Business Impact Analyse
BIS BKM ImmobilienService GmbH
BKM Bausparkasse Mainz AG, Mainz
BL INTER: Bereichsleiter
BoS Board of Supervisors
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Abkürzungsverzeichnis – Seite 2 von 7
Kurzbezeichnung Langbezeichnung
BSCR Basic Solvency Capital Requirement – Basissolvabilitätskapitalanforderung
BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
BSM Branchensimulationsmodell
BÜ Beitragsüberträge
BUV (selbstständige) Berufsunfähigkeitsversicherung
BUZ Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
BWV Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft
BZSt Bundeszentralamt für Steuern
CAFM Computer-Aided Facility Management – Computergestützte Planung,
Dokumentation und Verwaltung von Flächen und Gebäuden
CCV Cape-Cod-Verfahren
CDS Credit Default Swap – Kreditausfall-Swap
CLF Chain-Ladder-Faktoren
CLV Chain-Ladder-Verfahren
CMS Compliance Management System
CoC Cost of Capital – Kapitalkostensatz
ComF Compliance-Funktion
CR Combined Ratio
CRR Capital Requirements Regulation – Kapitaladäquanzverordnung
CRS Common Reporting Standard
CSR Corporate Social Responsibility
DAV Deutsche Aktuarvereinigung e.V.
DBO Defined Benefit Obligation – Anwartschaftsbarwert
DE Deutsch / Deutschland
DIIR Deutsche Institut für Interne Revision e.V.
DPK DPK Deutsche Pensionskasse AG, Itzehoe
DRB INTER: Dezentrale Risikobeauftragte
DRS Deutsche Rechnungslegungs-Standards
DSGVO Datenschutzgrundverordnung
DV Datenverarbeitung
DVO Delegierte Verordnung
DVO (EU) 2015/35 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober
2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der
Versicherungs- und der Rückversicherungstatigkeit (Solvabilitat II)
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab
EC Extended Coverage – Allgefahrendeckung
ECAI External Credit Assessment Institution – Rating-Agenturen, welche
innerhalb der Europäischen Union als solche zur Bewertung bestimmter
Risiken auf Finanzmärkten förmlich anerkannt sind
ED Einbruch- / Diebstahlversicherung(en)
EG Europäische Gemeinschaft
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Abkürzungsverzeichnis – Seite 3 von 7
Kurzbezeichnung Langbezeichnung
EIOPA European Insurance and Occupational Pensions Authority – Europäische
Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung
EMA Einwohnermeldeamtsanfrage
EMIR European Market Infrastructure Regulation
EPIFP Expected Profits Included in Future Premiums – bei künftigen Prämien
einkalkulierter erwarteter Gewinn
ESG Economic Scenario Generator – ökonomischer Szenariogenerator
ESMA European Securities and Markets Authority
EStG Einkommensteuergesetz
ETF Exchange Traded Fund – Börsengehandelter Indexfonds
EU Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf Summenbasis
EU Europäische Union
EURV Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherung
EWR INTER: Erwartungsrechnung
EWR / EWR-Raum Europäischer Wirtschaftsraum
E&Y Ernst and Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
f.e.R. für eigene Rechnung
FAMK Freie Arzt- und Medizinkasse der Angehörigen der Berufsfeuerwehr und
der Polizei VVaG, Frankfurt am Main
FATCA Foreign Account Tax Compliance Act
FKAustG Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
FMAs future management actions
FLV Fondsgebundene Lebensversicherung
FRS FAMK: FAMK Risikomanagement-Software (R2C_GRC)
GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin
GenRE General Reinsurance
GewO Gewerbeordnung
GewStG Gewerbesteuergesetz
GKV Gesetzliche Krankenversicherung
Glas Glasbruchversicherung(en)
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GOÄ Gebührenordnung für Ärzte
GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
GoBS Grundsätze ordnungsgemäße DV-gestützter Buchführungssysteme
GOZ Gebührenordnung für Zahnärzte
GO/ZD INTER: Bereich Geschäftsorganisation / Zentrale Dienste
GPV Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen zur Durchführung der
Pflegeversicherung für die Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
GSB Gesamtsolvabilitätsbedarf
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
GwG Geldwäschegesetz
HGB Handelsgesetzbuch
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Abkürzungsverzeichnis – Seite 4 von 7
Kurzbezeichnung Langbezeichnung
IBNER incurred but not enough
IHS Inhaberschuldverschreibung(en)
i.V.m. in Verbindung mit
IA INTER: Bereich INTER Akademie
IAS International Accounting Standards – Internationale
Rechnungslegungsstandards
IBAG INTER Beteiligungen AG, Mannheim
IBNR incurred but not reported – Spätschadenreserve
IDD Insurance Distribution Directive
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IHK Industrie- und Handelskammer
IIA Institute of Internal Auditors
IKS Internes Kontrollsystem
IM INTER: Bereich Immobilien
INBV, inBV Inflationsneutrales Bewertungsverfahren
INTER INTER Versicherungsgruppe
INTER Allgemeine INTER Allgemeine Versicherung AG, Mannheim
INTER Gruppe INTER Versicherungsgruppe
INTER Kranken INTER Krankenversicherung AG, Mannheim
INTER Kranken aG INTER Krankenversicherung aG (nunmehr: INTER Verein), Mannheim
INTER Leben INTER Lebensversicherung AG, Mannheim
INTER Unternehmen Zusammenfassung von INTER Verein, INTER Kranken, INTER Leben und
INTER Allgemeine
INTER Verein INTER Versicherungsverein aG, Mannheim
INTER Versicherungen Zusammenfassung von INTER Verein, INTER Kranken, INTER Leben und
INTER Allgemeine
InvG Investmentgesetz
IR INTER: Bereich Interne Revision
IRS INTER: INTER Risikomanagement-Software (R2C_GRC)
IS-B Informationssicherheitsbeauftragter
ISMS Informationssicherheitsmanagementsystem
ISO Internationale Organisation für Normierung
IT Informationstechnik
ITS Implementing Technical Standard – Technischer Durchführungsstandard
KAC INTER: Bereich Kapitalanlagen / Controlling
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
KAM INTER: Bereich Kapitalanlagen / Asset Management
KAV Kredit- und Kautionsversicherung
KKV Krankheitskostenvollversicherung
KL INTER: Bereich Kranken Leistung
KM INTER: Bereich Kranken Mathematik
KNF Komisja Nadzoru Finansowego [polnische Versicherungsaufsicht]
KOM Komposit
KOM-B INTER: Bereich Komposit Betrieb
KOM-M INTER: Teilbereich Komposit Mathematik
KOM-S INTER: Bereich Komposit Schaden
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Abkürzungsverzeichnis – Seite 5 von 7
Kurzbezeichnung Langbezeichnung
KPI Key Performance Indicator
KStG Körperschaftsteuergesetz
KT Krankentagegeld
KV INTER: Bereich Kranken Vertrag
KV INTER Krankenversicherung AG
KV Krankenversicherung
KVAV Krankenversicherungsaufsichtsverordnung
KVH Kassenärztliche Vereinigung Hessen
KWG Kreditwesengesetz
KZVH Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
LEI Legal Entity Identifier
LM INTER: Bereich Leben Mathematik
LoB Line of Business – Geschäftsbereich
LV INTER: Bereich Leben Vertrag
LV INTER Lebensversicherung AG
LV Lebensversicherung
LV-B INTER: Teilbereich Leben Vertrag-Betrieb
LW Leitungswasserversicherung(en)
MaGo Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von
Versicherungsunternehmen
MaRisk / MaRisk (BA) BaFin-Rundschreiben 09/2017 (BA) vom 27.10.2017 – An alle
Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in der Bundesrepublik
Deutschland – Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk
MCR Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement)
MJP INTER: Mehrjahresplanung
MT INTER: Bereich Marketing
MTA maximal tolerierbare Ausfallzeit
MTW maximal tolerierbare Wiederherstellungszeit
NAP Nicht-alltägliche-Anlagen-Prozess
nAd SV nach Art der Schadenversicherung
NAV Net Asset Value
NBR Neubewertete HGB-Alterungsrückstellung
nLV Nichtlebensversicherung(en)
NOV NOV Nord-Ostsee Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Rostock
NPP Neue Produkte-Prozess
NSLT Not Similar to Life Techniques – Nach Art der Schadenversicherung
NSV Namensschuldverschreibung(en)
NTZ Notbetriebszeit
NW Nachweisung(en)
OE INTER: Bereich Organisationsentwicklung
OF Own Funds – verfügbare Eigenmittel
OFS Other financial sectors – Finanzunternehmen anderer Sektoren
ORSA Own Risk and Solvency Assessment – Unternehmenseigene Risiko- und
Solvabilitätsbeurteilung
OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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Abkürzungsverzeichnis – Seite 6 von 7
Kurzbezeichnung Langbezeichnung
PBE&P Personalbedarfsermittlung und -planung
PERS INTER: Bereich Personal
PKautV Personenkautionsversicherung
PKV Private Krankenversicherung
PKV-Verband Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Köln
PLA.NET ALM-Software
PLS Passive Latente Steuern
PPV Private Pflegeversicherung
PRS Polnischer Rechnungslegungsstandard
PRST Prämienrückstellung
PR-Teil Prämienrückgewähr-Teil
PS Prüfungsstandard
PSVaG Konsortium der Lebensversicherer für den Pensionssicherungsverein, Köln
PUC-Methode Projected Unit Credit Method – Anwartschaftsbarwertverfahren
PwC PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
QM Quartalsmeldung
QRT Quantitative Reporting Templates – Quantitative Berichtsformulare,
Meldeformulare
RECHT INTER: Bereich Recht
RechVersV Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
(Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung)
REIT Real Estate Investment Trust
RevF Interne Revisionsfunktion
RfB Rückstellung für Beitragsrückerstattung
RGLA Regional Governments and Local Authorities
RiLi Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der
Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)
(Solvency II-Richtlinie)
RM INTER: Bereich Risikomanagement
Rn. Randnummer
RPT Regresse, Provenues, Teilungsabkommen
RSR Regular Supervisory Report – Regelmäßiger aufsichtlicher Bericht
RT Rückstellungstransitional
RückAbzinsV Rückstellungsabzinsungsverordnung
RV Rückversicherung
RW INTER: Bereich Rechnungswesen
RWA Risk Weighted Assets – gewichtete Risikoaktiva
Rz. Randziffer
SAA Strategische Asset Allocation
SAG Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
SCR Solvency Capital Requirement – Solvabilitätskapitalanforderung
SFCR Solvency and Financial Condition Report – Bericht über die Solvabilität und
Finanzlage
SLA Service Level Agreement
SLT Similar to Life Techniques – Nach Art der Lebensversicherung
SQL Structured Query Language
SR Solvency Ratio – SCR-Bedeckungsquote
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Abkürzungsverzeichnis – Seite 7 von 7
Kurzbezeichnung Langbezeichnung
SRK Schadenregulierungskosten
SSD Schuldscheindarlehen
SÜA Schlussüberschussanteil
SÜAF Schlussüberschussanteilfonds
SV Schadenversicherung
SW Software
SwissRE Schweizer Rückversicherungsgesellschaft
TBG Technische Berechnungsgrundlagen
TCMS Tax Compliance Management System
TPT Tripartite Template
TV Technische Versicherung
UFR Ultimate Forward Rate – langfristiger Zielzins einer Zinsstrukturkurve
UK/KK INTER: Bereich Unternehmenskommunikation / Kundenkommunikation
UPC INTER: Bereich Unternehmensplanung / Controlling
UP/RM INTER: Bereich Unternehmensplanung / Risikomanagement
UPR Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
URCF Unabhängige Risikocontrollingfunktion
UStG Umsatzsteuergesetz
UV Unfallversicherung(en)
VA Versicherungsaufsicht
VA Volatility Adjustment – Volatilitätsanpassung einer Zinsstrukturkurve
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
VAIT Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
VBA Visual Basic for Applications
VBL INTER: Vertriebsbereichsleiter
VGV Verbundene Wohngebäudeversicherung
VHV Verbundene Hausratversicherung
VKF Verwaltungskostenfaktor
VM INTER: Bereich Vertriebsmanagement
VmF Versicherungsmathematische Funktion
VN Versicherungsnehmer
VOV VOV Verwaltungsorganisation für Vermögensschadenhaftpflicht-
Versicherungen für Mitglieder von Organen juristischer Personen GmbH,
Köln
vt. versicherungstechnisch
VTP Vertriebspartner
VV INTER Versicherungsverein aG
VVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
VwK Verwaltungskosten
WAZ Wiederanlaufzeit
WertR Wertermittlungs-Richtlinien
WertV Wertermittlungs-Verordnung
ZAG Zukünftige Aktionärsgewinne
ZD INTER: Bereich Zentrale Dienste
ZEM INTER: Bereich Zentrales Eingangs-Management
ZESM INTER: Bereich Zentrales Eingangs- und Service-Management
ZIE INTER: Bereich Zentrales In- und Exkasso
ZSM INTER: Bereich Zentrales Service-Management
ZÜ Zukünftige Überschüsse
ZÜB Zukünftige Überschussbeteiligung
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Anlagenverzeichnis
zur Angabe von Bilanzinformationen
zur Angabe von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen
nach Geschäftsbereichen
zur Angabe von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen
nach Ländern
zur Angabe von Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen für das
Lebensversicherungsgeschäft und die nach Art der Lebensversicherung betriebene
Krankenversicherung
nach Geschäftsbereichen
zur Angabe von Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen für das
Nichtlebensversicherungsgeschäft
nach Geschäftsbereichen
zur Angabe von Informationen über Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen
für das Nichtlebensversicherungsgeschäft insgesamt
zur Angabe von Informationen über Eigenmittel, einschließlich Basiseigenmitteln und
ergänzenden Eigenmitteln
zur Angabe von Informationen über die unter Anwendung der Standardformel berechnete
Solvenzkapitalanforderung
zur Angabe der Mindestkapitalanforderung für Versicherungs- und
Rückversicherungsunternehmen, die nur Lebensversicherungs- oder nur
Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeiten ausüben
Meldebogen S.28.01.01
Meldebogen S.17.01.02
Anlagen – Quantitative Reporting Templates (QRT’s)
Meldebogen S.02.01.02 - Solvabilitätsübersicht
Meldebogen S.05.01.02
Meldebogen S.05.02.01
Meldebogen S.12.01.02
Anlagen
Anlage B.1.2_Organigramm
Meldebogen S.19.01.21
Meldebogen S.23.01.01
Meldebogen S.25.01.21
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Anlage B.1.2_Organigramm – Seite 1 von 4
Tabellarische Darstellung: Vereinfachtes Organigramm der INTER Unternehmen – Stand: bis 30.06.2020
Legende:
Bereich
Sprecher des Vorstandes Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied
Dr. M. Solf M. Schillinger R. Svenda M. Kreibich
Datenverarbeitung INTER Akademie Komposit Betrieb Organisations-
entwicklung
Immobilien
Management
Marketing Komposit Schaden Rechnungswesen
Interne Revison Vertriebsbereich
A-Orga
Kranken Leistung Unternehmensplanung /
Risikomanagement
Kapitalanlagen /
Assetmanagement
Vertriebsbereich
Makler
Kranken Vertrag Zentrale Dienste
Kapitalanlagen
Controlling
Vertriebs-
management
Leben Vertrag Zentrales In- und
Exkasso
Komposit Mathematik Zentrales Eingangs- und
Service-Management
Bereiche wurden im
Rahmen der festgelegten
Vertretungsregelungen
jeweils kommissarisch
übernommen
Unternehmenskommunikation /
Kundenkultur
Personal
Recht
Kranken Mathematik
Leben Mathematik
Teilbereich
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
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Anlage B.1.2_Organigramm – Seite 2 von 4
Tabellarische Darstellung: Vereinfachtes Organigramm der INTER Unternehmen – Stand: ab 01.07.2020
Legende:
Bereich
Sprecher des Vorstandes Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied
Dr. M. Solf M. Schillinger R. Svenda
Datenverarbeitung INTER Akademie Komposit Betrieb
Geschäftsorganisation / Zentrale
DiensteMarketing Komposit Schaden
Immobilien-
management
Unternehmensplanung /
RisikomanagementKranken Leistung
Interne Revision Vertriebsbereich
AO
Kranken Vertrag
Kranken Mathematik Unternehmensplanung /
Risikomanagement
Komposit Mathematik
Kapitalanlage
Assetmanagement
Vertriebsbereich
Makler
Leben Vertrag
Kapitalanlage
Controlling
Zentrales Eingangs- und
Service-Management
Personal
Rechnungswesen
Leben Mathematik
Organisations-
entwicklung
Bereiche wurden im
Rahmen der festgelegten
Vertretungsregelungen
jeweils kommissarisch
übernommen
Unternehmensplanung /
Risikomanagement
Zentrales In- und
Exkasso
RECHT
Unternehmenskommunikation /
Kundenkultur
Teilbereich
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 148 151
Anlage B.1.2_Organigramm – Seite 3 von 4
Tabellarische Darstellung: Vereinfachtes Organigramm der INTER Unternehmen – Stand: ab 01.09.2020
Legende:
Bereich
Sprecher des Vorstandes Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied
Dr. M. Solf Dr. S. Koryciorz M. Schillinger R. Svenda
Datenverarbeitung Geschäftsorganisation /
Zentrale DiensteINTER Akademie Komposit Betrieb
Immobilien-
management
Kranken
Mathematik
Marketing Komposit Schaden
Interne Revision Komposit
Mathematik
Vertriebsbereich
A-Orga
Kranken Leistung
Kapitalanlage /
Assetmanagement
Leben Mathematik Vertriebsbereich
A-Orga
Kranken Vertrag
Kapitalanlage
Controlling
Rechnungswesen Vertriebs-
management
Leben Vertrag
Organisations-
entwicklung
Unternehmensplanung /
Risikomanagement
Zentrales Eingangs- und
Service-Management
Unternehmenskommunikation /
Kundenkultur
Personal Zentrales In-und
Exkasso
RECHT
Teilbereich
Bereiche wurden im
Rahmen der festgelegten
Vertretungsregelungen
jeweils kommissarisch
übernommen
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 149 151
Anlage B.1.2_Organigramm – Seite 4 von 4
Tabellarische Darstellung: Vereinfachtes Organigramm der INTER Unternehmen – Stand: ab 01.10.2020
Legende:
Bereich
Sprecher des Vorstandes Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied
Dr. M. Solf Dr. S. Koryciorz M. Schillinger R. Svenda
Datenverarbeitung Geschäftsorganisation /
Zentrale DiensteINTER Akademie Komposit Betrieb
Immobilien-
management
Kranken
Mathematik
Marketing Komposit Schaden
Interne Revision Komposit
Mathematik
Vertriebsbereich
A-Orga
Kranken Leistung
Kapitalanlage /
Assetmanagement
Leben Mathematik Vertriebsbereich
Makler
Kranken Vertrag
Organisations-
entwicklung
Rechnungswesen Vertriebs-
management
Leben Vertrag
Personal Risikomanagement Zentrales Eingangs- und
Service-Management
Unternehmensplanung /
Controlling
RECHT Zentrales In- und
Exkasso
Unternehmenskommunikation /
Kundenkultur
Teilbereich
Bereiche wurden im
Rahmen der festgelegten
Vertretungsregelungen
jeweils kommissarisch
übernommen
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 150 151
Anhang I INTER Kranken
S.02.01.02 Reg-Nr. 4145
Bilanz
Solvabilität-II-
Wert
Vermögenswerte in T€ C0010Immaterielle Vermögenswerte R0030 0Latente Steueransprüche R0040 0
Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen R0050 0
Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf R0060 81.344
Anlagen (außer Vermögenswerten für indexgebundene und fondsgebundene R0070 7.559.149Immobilien (außer zur Eigennutzung) R0080 56.700Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen R0090 0Aktien R0100 0
Aktien – notiert R0110 0Aktien – nicht notiert R0120 0
Anleihen R0130 5.186.120Staatsanleihen R0140 1.151.406Unternehmensanleihen R0150 4.034.714Strukturierte Schuldtitel R0160 0Besicherte Wertpapiere R0170 0
Organismen für gemeinsame Anlagen R0180 2.260.949Derivate R0190 3.208Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten R0200 50.960Sonstige Anlagen R0210 1.213
Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge R0220 0
Darlehen und Hypotheken R0230 447
Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen R0250 0Sonstige Darlehen und Hypotheken R0260 447Policendarlehen R0240 0
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von: R0270 0
Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung R0280 0Nichtlebensversicherungen außer Krankenversicherungen R0290 0nach Art der Nichtlebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen R0300 0
Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebenen R0310 0nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen R0320 0Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und R0330 0
Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden R0340 0Depotforderungen R0350 0Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0360 2.064Forderungen gegenüber Rückversicherern R0370 0Forderungen (Handel, nicht Versicherung) R0380 49.416Eigene Anteile (direkt gehalten) R0390 0
In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich
eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel
R0400 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente R0410 10.671Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte R0420 2.348Vermögenswerte insgesamt R0500 7.705.439
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 151 151
Anhang I INTER Kranken
S.02.01.02 Reg-Nr. 4145
Bilanz
Solvabilität-II-
Wert
Verbindlichkeiten in T€ C0010Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung R0510 -254
Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung (außer
Krankenversicherung)
R0520 0
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0530 0Bester Schätzwert R0540 0Risikomarge R0550 0
Versicherungstechnische Rückstellungen – Krankenversicherung (nach Art der
Nichtlebensversicherung) R0560
-254
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0570 0Bester Schätzwert R0580 -293Risikomarge R0590 39
Versicherungstechnische Rückstellungen – Lebensversicherung (außer fonds- und
indexgebundenen Versicherungen)
R0600 7.071.757
Versicherungstechnische Rückstellungen – Krankenversicherung (nach Art der
Lebensversicherung)
R0610 7.071.757
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0620 0Bester Schätzwert R0630 6.937.042Risikomarge R0640 134.715
Versicherungstechnische Rückstellungen – Lebensversicherung (außer
Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen)
R0650 0
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0660 0Bester Schätzwert R0670 0Risikomarge R0680 0
Versicherungstechnische Rückstellungen – fonds- und indexgebundene
Versicherungen
R0690 0
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0700 0Bester Schätzwert R0710 0Risikomarge R0720 0
Eventualverbindlichkeiten R0740 2.440Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen R0750 9.508Rentenzahlungsverpflichtungen R0760 6.482Depotverbindlichkeiten R0770 0Latente Steuerschulden R0780 73.318Derivate R0790 490Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten R0800 0Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten R0810 3.853Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern R0820 2.992Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern R0830 0Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) R0840 4.498Nachrangige Verbindlichkeiten R0850 0
Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten R0860 0In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten R0870 0
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten R0880 0Verbindlichkeiten insgesamt R0900 7.175.084Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten R1000 530.354
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 152 3
Anhang I INTER Kranken
S.05.01.02 Reg-Nr. 4145
Krankheits-
kosten-
versicherung
Einkommens-
ersatz-
versicherung
Arbeits-
unfall-
versicherung
Kraftfahrzeug-
haftpflicht-
versicherung
Sonstige
Kraftfahrt-
versicherung
See-, Luftfahrt- und
Transport-
versicherung
Feuer- und
andere
Sach-
versiche-
rungen
Allgemeine
Haftpflicht-
versicherung
Kredit- und
Kautions-
versicherung
in T€ C0010 C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 C0090
Gebuchte Prämien
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0110 1.797
Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0120 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0130
Anteil der Rückversicherer R0140 0
Netto R0200 1.797
Verdiente Prämien
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0210 1.797
Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0220 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0230
Anteil der Rückversicherer R0240 0
Netto R0300 1.797
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0310 861
Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0320 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0330
Anteil der Rückversicherer R0340 0
Netto R0400 861
Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0410 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0420 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0430
Anteil der Rückversicherer R0440 0
Netto R0500 0
Angefallene Aufwendungen R0550 334
Sonstige Aufwendungen R1200
Gesamtaufwendungen R1300
Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen
Geschäftsbereich für:
Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen (Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung
übernommenes proportionales Geschäft)
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 153 3
Anhang I INTER Kranken
S.05.01.02 Reg-Nr. 4145
Rechtsschutz
versicherung
Beistand Verschiedene
finanzielle
Verluste
Krankheit Unfall See, Luftfahrt und
Transport
Sach
in T€ C0100 C0110 C0120 C0130 C0140 C0150 C0160 C0200
Gebuchte Prämien
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0110 1.797
Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0120 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0130
Anteil der Rückversicherer R0140 0
Netto R0200 1.797
Verdiente Prämien
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0210 1.797
Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0220 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0230
Anteil der Rückversicherer R0240 0
Netto R0300 1.797
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0310 861
Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0320 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0330
Anteil der Rückversicherer R0340 0
Netto R0400 861
Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0410 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft R0420 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft R0430
Anteil der Rückversicherer R0440 0
Netto R0500 0
Angefallene Aufwendungen R0550 334
Sonstige Aufwendungen R1200 20
Gesamtaufwendungen R1300 354
Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen
Geschäftsbereich für:
Nichtlebensversicherungs- und
Rückversicherungsverpflichtungen
(Direktversicherungsgeschäft und in
Rückdeckung übernommenes
proportionales Geschäft)
Geschäftsbereich für:
in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft
Gesamt
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INTER Krankenversicherung AG
Seite 154 3
Anhang I INTER Kranken
S.05.01.02 Reg-Nr. 4145
Gesamt
Kranken-
versicherung
Versicherung
mit
Überschuss-
beteiligung
Index- und
fonds-
gebundene
Versicherung
Sonstige
Lebens-
versicherung
Renten aus
Nichtlebens-
versicherungs-
verträgen und im
Zusammenhang mit
Kranken-
versicherungs-
verpflichtungen
Renten aus
Nichtlebens-
versicherungs-
verträgen und im
Zusammenhang mit
anderen
Versicherungs-
verpflichtungen
(mit Ausnahme von
Kranken-
versicherungs-
verpflichtungen)
Kranken-
rück-
versicherung
Lebens-
rück-
versicherung
in T€ C0210 C0220 C0230 C0240 C0250 C0260 C0270 C0280 C0300
Gebuchte Prämien
Brutto R1410 724.191 724.191
Anteil der Rückversicherer R1420 20 20
Netto R1500 724.171 724.171
Verdiente Prämien
Brutto R1510 723.630 723.630
Anteil der Rückversicherer R1520 20 20
Netto R1600 723.610 723.610
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Brutto R1610 543.524 543.524
Anteil der Rückversicherer R1620 0 0
Netto R1700 543.524 543.524
Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen
Brutto R1710 251.576 251.576
Anteil der Rückversicherer R1720 0 0
Netto R1800 251.576 251.576
Angefallene Aufwendungen R1900 113.596 113.596
Sonstige Aufwendungen R2500 7.704
Gesamtaufwendungen R2600 121.300
Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen
Geschäftsbereich für: Lebensversicherungsverpflichtungen Lebensrückversicherung
sverpflichtungen
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INTER Krankenversicherung AG
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S.05.02.01 Reg-Nr. 4145
Her-
kunfts-
land
Gesamt –
fünf
wichtigste
Länder
und
Herkunfts-
land
in T€ C0010 C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070
R0010
C0080 C0090 C0100 C0110 C0120 C0130 C0140
Gebuchte Prämien
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0110 1.797 1.797
Brutto – in Rückdeckung übernommenes
proportionales Geschäft R0120 0 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes
nichtproportionales Geschäft R0130 0 0
Anteil der Rückversicherer R0140
Netto R0200 1.797 1.797
Verdiente Prämien
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0210 1.797 1.797
Brutto – in Rückdeckung übernommenes
proportionales Geschäft R0220 0 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes
nichtproportionales Geschäft R0230 0 0
Anteil der Rückversicherer R0240
Netto R0300 1.797 1.797
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0310 861 861
Brutto – in Rückdeckung übernommenes
proportionales Geschäft R0320 0 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes
nichtproportionales Geschäft R0330 0 0
Anteil der Rückversicherer R0340
Netto R0400 861 861
Brutto – Direktversicherungsgeschäft R0410 0 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes
proportionales Geschäft R04200 0
Brutto – in Rückdeckung übernommenes
nichtproportionales Geschäft R0430
Anteil der Rückversicherer R0440 0 0
Netto R0500 0 0
Angefallene Aufwendungen R0550 334 334
Sonstige Aufwendungen R1200 20
Gesamtaufwendungen R1300 354
Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern
Fünf wichtigste Länder
(nach gebuchten Bruttoprämien) –
Nichtlebensversicherungs-
verpflichtungen
Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen
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Seite 156 2
Anhang I INTER Kranken
S.05.02.01 Reg-Nr. 4145
Her-
kunfts-
land
Gesamt –
fünf
wichtigste
Länder
und
Herkunfts-
land
in T€ C0150 C0160 C0170 C0180 C0190 C0200 C0210
R1400
C0220 C0230 C0240 C0250 C0260 C0270 C0280
Gebuchte Prämien
Brutto R1410 724.191 724.191
Anteil der Rückversicherer R1420 20 20
Netto R1500 724.171 724.171
Verdiente Prämien
Brutto R1510 723.630 723.630
Anteil der Rückversicherer R1520 20 20
Netto R1600 723.610 723.610
Aufwendungen für Versicherungsfälle
Brutto R1610 543.524 543.524
Anteil der Rückversicherer R1620 0 0
Netto R1700 543.524 543.524
Brutto R1710 251.576 251.576
Anteil der Rückversicherer R1720 0 0
Netto R1800 251.576 251.576
Angefallene Aufwendungen R1900 113.596 113.596
Sonstige Aufwendungen R2500 7.704
Gesamtaufwendungen R2600 121.300
Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen
Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern
Fünf wichtigste Länder
(nach gebuchten Bruttoprämien) –
Nichtlebensversicherungs-
verpflichtungen
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S.12.01.02 Reg-Nr. 4145
Verträge
ohne
Optionen und
Garantien
Verträge mit
Optionen oder
Garantien
Verträge
ohne
Optionen und
Garantien
Verträge mit
Optionen
oder
Garantien
in T€ C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 C0090 C0100 C0150
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0010
Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus
Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und
Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste
aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen
Rückstellungen als Ganzes berechnet
R0020
Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe
aus bestem Schätzwert und Risikomarge
Bester Schätzwert
Bester Schätzwert (brutto) R0030
Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus
Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und
Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste
aufgrund von Gegenparteiausfällen
R0080
Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus
Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und
Finanzrückversicherungen – gesamt
R0090
Risikomarge R0100
Betrag bei Anwendung der Übergangsmaßnahme bei
versicherungstechnischen Rückstellungen
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0110
Bester Schätzwert R0120
Risikomarge R0130
Versicherungstechnische Rückstellungen – gesamt R0200
Gesamt
(Lebens-
versicherung
außer Kranken-
versicherung,
einschl.
fondsgebundenes
Geschäft)
Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung
Versicherung
mit
Überschuss-
beteiligung
Index- und fondsgebundene Versicherung Sonstige Lebensversicherung Renten aus
Nichtlebens-
versicherungs-
verträgen und im
Zusammenhang mit
anderen
Versicherungs-
verpflichtungen
(mit Ausnahme von
Kranken-
versicherungs-
verpflichtungen)
In
Rückdeckung
über-
nommenes
Geschäft
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Seite 158 7
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S.12.01.02 Reg-Nr. 4145
Verträge
ohne
Optionen und
Garantien
Verträge mit
Optionen
oder
Garantien
in T€ C0160 C0170 C0180 C0190 C0200 C0210
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0010
Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus
Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und
Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste
aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen
Rückstellungen als Ganzes berechnet
R0020
Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe
aus bestem Schätzwert und Risikomarge
Bester Schätzwert
Bester Schätzwert (brutto) R0030 6.937.042
Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus
Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und
Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste
aufgrund von Gegenparteiausfällen
R0080
Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus
Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und
Finanzrückversicherungen – gesamt
R0090 6.937.042
Risikomarge R0100 134.715 134.715
Betrag bei Anwendung der Übergangsmaßnahme bei
versicherungstechnischen Rückstellungen
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0110
Bester Schätzwert R0120
Risikomarge R0130
Versicherungstechnische Rückstellungen – gesamt R0200 7.071.757 7.071.757
Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung
Krankenversicherung Renten aus
Nichtlebens-
versicherungs-
verträgen und im
Zusammenhang mit
Kranken-
versicherungs-
verpflichtungen
Kranken-
rück-
versicherung
(in
Rückdeckung
über-
nommenes
Geschäft)
Gesamt
(Kranken-
versiche-
rung nach
Art der
Lebens-
versiche-
rung)
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INTER Krankenversicherung AG
Seite 159 7
Anhang I INTER Kranken
S.17.01.02 Reg-Nr. 4145
Krankheits-
kosten-
versicherung
Einkommens-
ersatz-
versicherung
Arbeits-unfall-
versicherung
Kraftfahrzeug
haftpflichtver
sicherung
Sonstige
Kraftfahrt-
versicherung
See-,
Luftfahrt- und
Transport-
versicherung
Feuer- und
andere Sach-
versiche-
rungen
Allgemeine
Haftpflicht-
versicherung
Kredit- und
Kautions-
versicherung
in T€ C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 C0090 C0100
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0010
Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften
und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen
bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes berechnet
R0050 0
Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und
Risikomarge
Bester Schätzwert
Prämienrückstellungen
Brutto R0060 -445
Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und
Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von GegenparteiausfällenR0140 0
Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen R0150 -445
Schadenrückstellungen
Brutto R0160 152
Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und
Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von GegenparteiausfällenR0240 0
Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen R0250 152
Bester Schätzwert gesamt – brutto R0260 -293
Bester Schätzwert gesamt – netto R0270 -293
Risikomarge R0280 39
Betrag bei Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0290
Bester Schätzwert R0300 0
Risikomarge R0310 0
Versicherungstechnische Rückstellungen – gesamt
Versicherungstechnische Rückstellungen – gesamt R0320 -254
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrück-
versicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen – gesamtR0330 0
Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus
Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen – gesamtR0340 -254
Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung
Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 160 7
Anhang I INTER Kranken
S.17.01.02 Reg-Nr. 4145
Rechts-
schutz-
versicherung
Beistand Verschie-
dene
finanzielle
Verluste
Nichtpropor-
tionale
Krankenrück-
versicherung
Nichtpropor-
tionale
Unfallrück-
versicherung
Nichtpropor-
tionale
See-,
Luftfahrt- und
Transport-
rück-
versicherung
Nichtpropor-
tionale
Sachrück-
versicherung
in T€ C0110 C0120 C0130 C0140 C0150 C0160 C0170 C0180
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0010
Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweck-gesellschaften
und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen
bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes berechnet
R0050 0
Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und
Risikomarge
Bester Schätzwert
Prämienrückstellungen
Brutto R0060 -445
Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und
Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von GegenparteiausfällenR0140 0
Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen R0150 -445
Schadenrückstellungen
Brutto R0160 152
Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und
Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von GegenparteiausfällenR0240 0
Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen R0250 152
Bester Schätzwert gesamt – brutto R0260 -293
Bester Schätzwert gesamt – netto R0270 -293
Risikomarge R0280 39
Betrag bei Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen
Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet R0290
Bester Schätzwert R0300 0
Risikomarge R0310 0
Versicherungstechnische Rückstellungen – gesamt
Versicherungstechnische Rückstellungen – gesamt R0320 -254
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrück-
versicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen – gesamtR0330 0
Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus
Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen – gesamtR0340 -254
Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung
Direktversicherungsgeschäft und in
Rückdeckung übernommenes
proportionales Geschäft
In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales
Geschäft
Nichtlebens-
versiche-
rungs-
verpflich-
tungen
gesamt
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 161 7
INTER Kranken
Reg-Nr. 4145
Nichtlebensversicherungsgeschäft gesamt
Z0010 Schadenjahr
Bezahlte Bruttoschäden (nicht kumuliert)
(absoluter Betrag)
Jahr 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 & +
in T€ C0010 C0020 C0030 C0040 C0050 C0060 C0070 C0080 C0090 C0100 C0110 in T€ C0170 C0180
Vor R0100 0 R0100 0 0
N-9 R0160 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R0160 0 0
N-8 R0170 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R0170 0 0
N-7 R0180 0 0 0 0 0 0 0 0 R0180 0 0
N-6 R0190 0 0 0 0 0 0 0 R0190 0 0
N-5 R0200 0 0 0 0 0 0 R0200 0 0
N-4 R0210 0 0 0 0 0 R0210 0 0
N-3 R0220 0 0 0 0 R0220 0 0
N-2 R0230 1.112 158 28 R0230 28 1.299
N-1 R0240 780 277 R0240 277 1.056
N R0250 495 R0250 495 495
Gesamt R0260 800 2.850
Bester Schätzwert (brutto) für nicht abgezinste Schadenrückstellungen
(absoluter Betrag)
Jahr 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 & +
in T€ C0200 C0210 C0220 C0230 C0240 C0250 C0260 C0270 C0280 C0290 C0300 in T€ C0360
Vor R0100 0 R0100 0
N-9 R0160 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R0160 0
N-8 R0170 0 0 0 0 0 0 0 0 0 R0170 0
N-7 R0180 0 0 0 0 0 0 0 0 R0180 0
N-6 R0190 0 0 0 0 0 0 0 R0190 0
N-5 R0200 0 0 0 0 0 0 R0200 0
N-4 R0210 0 0 0 0 0 R0210 0
N-3 R0220 0 0 0 0 R0220 0
N-2 R0230 0 0 0 R0230 0
N-1 R0240 0 24 R0240 24
N R0250 127 R0250 128
Gesamt R0260 152
Anhang I
Summe der
Jahre
(kumuliert)
EntwicklungsjahrJahresende
(abgezinste
Daten)
S.19.01.21
Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen
Schadenjahr/
Zeichnungsjahr
Entwicklungsjahrim
laufenden
Jahr
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 162 7
Anhang I INTER Kranken
S.23.01.01 Reg-Nr. 4145
Eigenmittel
Gesamt Tier 1 – nicht
gebunden
Tier 1 –
gebunden
Tier 2 Tier 3
in T€ C0010 C0020 C0030 C0040 C0050
Basiseigenmittel vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im Sinne von Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35
Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) R0010 5.000 5.000 0
Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio R0030 201.180 201.180 0
Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen R0040 0 0 0
Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit R0050 0 0 0 0
Überschussfonds R0070 89.083 89.083
Vorzugsaktien R0090 0 0 0 0
Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio R0110 0 0 0 0
Ausgleichsrücklage R0130 226.091 226.091
Nachrangige Verbindlichkeiten R0140 0 0 0 0
Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche R0160 0 0
Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden R0180 0 0 0 0 0
Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-
Eigenmittel nicht erfüllen
Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht R0220 0
Abzüge
Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten R0230 0 0 0 0 0
Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen R0290 521.354 521.354 0 0 0Ergänzende Eigenmittel
Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert werden kann R0300 0 0
Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die
nicht eingezahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden könnenR0310 0 0
Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen eingefordert werden können R0320 0 0 0
Eine rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen R0330 0 0 0
Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG R0340 0 0
Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG R0350 0 0 0
Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG R0360 0 0
Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung – andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG R0370 0 0 0
Sonstige ergänzende Eigenmittel R0390 0 0 0
Ergänzende Eigenmittel gesamt R0400 0 0 0
Zur Verfügung stehende und anrechnungsfähige Eigenmittel
Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel R0500 521.354 521.354 0 0 0
Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel R0510 521.354 521.354 0 0
Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel R0540 521.354 521.354 0 0 0
Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel R0550 521.354 521.354 0 0
SCR R0580 119.503
MCR R0600 53.776
Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur SCR R0620 4,36
Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur MCR R0640 9,69
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 163 7
Anhang I INTER Kranken
S.23.01.01 Reg-Nr. 4145
Eigenmittel
in T€ C0060
Ausgleichsrücklage
Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten R0700 530.354
Eigene Anteile (direkt und indirekt gehalten) R0710 0
Vorhersehbare Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte R0720 9.000
Sonstige Basiseigenmittelbestandteile R0730 295.263
Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden R0740Ausgleichsrücklage R0760 226.091
Erwartete Gewinne
Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) – Lebensversicherung R0770 189.345
Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) – Nichtlebensversicherung R0780 0Gesamtbetrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP) R0790 189.345
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 164 3
Anhang I INTER Kranken
S.25.01.21 Reg-Nr. 4145
Solvenzkapitalanforderung – für Unternehmen, die die
Brutto-
Solvenz-
kapital-
anforderung
USP Verein-
fachungen
in T€ C0110 C0090 C0100
Marktrisiko R0010 513.913
Gegenparteiausfallrisiko R0020 6.814
Lebensversicherungstechnisches Risiko R0030
Krankenversicherungstechnisches Risiko R0040 207.964
Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko R0050
Diversifikation R0060 -125.948
Risiko immaterieller Vermögenswerte R0070
Basissolvenzkapitalanforderung R0100 602.743
Berechnung der Solvenzkapitalanforderung C0100
Operationelles Risiko R0130 31.217
Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen R0140 -460.873
Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern R0150 -53.584
Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG R0160
Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag R0200 119.503
Kapitalaufschlag bereits festgesetzt R0210
Solvenzkapitalanforderung R0220 119.503
Weitere Angaben zur SCR
Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko R0400
Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für den übrigen Teil R0410
Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für
SonderverbändeR0420
Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-
Adjustment-PortfoliosR0430
Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven
Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304R0440
Annäherung an den Steuersatz
Ja/Nein
C0109
Ansatz auf Basis des durchschnittlichen Steuersatzes R0590
Approach
based on
average tax
rate
Berechnung der Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern
VAF LS
C0130
VAF LS R0640 -53.584
VAF LS gerechtfertigt durch die Umkehrung der passiven latenten Steuern R0650 -53.584
VAF LS gerechtfertigt durch Bezugnahme auf den wahrscheinlichen
zukünftigen zu versteuernden wirtschaftlichen GewinnR0660
VAF LS gerechtfertigt durch Rücktrag, laufendes Jahr R0670
VAF LS gerechtfertigt durch Rücktrag, zukünftige Jahre R0680
Maximum VAF LS R0690 -53.584
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 165 3
Anhang I INTER Kranken
S.28.01.01 Reg-Nr. 4145
Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen
C0010
MCRNL-Ergebnis R0010 84
Bester Schätzwert
(nach Abzug der
Rückversicherung/
Zweckgesellschaft)
und versicherungs-
technische
Rückstellungen als
Ganzes berechnet
Gebuchte
Prämien (nach
Abzug der Rück-
versicherung) in
den letzten zwölf
Monaten
in T€ C0020 C0030
R0020 0 1.797
Einkommensersatzversicherung und proportionale
RückversicherungR0030
Arbeitsunfallversicherung und proportionale
RückversicherungR0040
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und
proportionale RückversicherungR0050
Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale
RückversicherungR0060
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und
proportionale RückversicherungR0070
Feuer- und andere Sachversicherungen und
proportionale RückversicherungR0080
Allgemeine Haftpflichtversicherung und
proportionale RückversicherungR0090
Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale
RückversicherungR0100
Rechtsschutzversicherung und proportionale
RückversicherungR0110
Beistand und proportionale Rückversicherung R0120
Versicherung gegen verschiedene finanzielle
Verluste und proportionale RückversicherungR0130
Nichtproportionale Krankenrückversicherung R0140
Nichtproportionale Unfallrückversicherung R0150
Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und
Transportrückversicherung R0160
Nichtproportionale Sachrückversicherung R0170
Mindestkapitalanforderung – nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder
Rückversicherungstätigkeit
Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung
Bericht über Solvabilität und Finanzlage
INTER Krankenversicherung AG
Seite 166 3
Anhang I INTER Kranken
S.28.01.01 Reg-Nr. 4145
Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen
C0040
MCRL-Ergebnis R0200 147.468
Bester Schätzwert
(nach Abzug der
Rückversicherung /
Zweck-
gesellschaft) und
versicherungs-
technische
Rückstellungen als
Ganzes berechnet
Gesamtes
Risikokapital
(nach Abzug der
Rück-
versicherung /
Zweck-
gesellschaft)
in T€ C0050 C0060
Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung –
garantierte Leistungen R02105.710.046
Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung –
künftige Überschussbeteiligungen R02201.226.996
Verpflichtungen aus index- und fondsgebundenen
Versicherungen R0230
Sonstige Verpflichtungen aus Lebens(rück)- und
Kranken(rück)versicherungen R0240
Gesamtes Risikokapital für alle
Lebens(rück)versicherungsverpflichtungen R0250
Berechnung der Gesamt-MCR
C0070
Lineare MCR R0300 147.552
SCR R0310 119.503
MCR-Obergrenze R0320 53.776
MCR-Untergrenze R0330 29.876
Kombinierte MCR R0340 53.776
Absolute Untergrenze der MCR R0350 2.500
C0070
Mindestkapitalanforderung R0400 53.776
Mindestkapitalanforderung – nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder
Rückversicherungstätigkeit