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Benutze Quelle: Hax Herbert: Unternehmen und Unternehmer in
der Marktwirtschaft, Chap. 2
Präsentation zum Interessenpluralismus und der
Unternehmensverfassung
Präsentation zum Interessenpluralismus und der
Unternehmensverfassung
Referat von: Ertz Christiane, Glass Pascal, Gräser Sylvana und Gunkel Sven
Trier, 2008
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• Unternehmerische Interessengruppen• Interessenwahrnehmung•Einkommen und Risiko
•Residualeinkommen und Verfügungsrechte•Der Aufsichtsrat
•Mitbestimmung – Unternehmensebene•Mitbestimmung - Betriebsebene
• Das arbeitsgeleitete Unternehmen•Der Vertrag
•Weiterführende Lektüre - Vertragstheorien•Volkswagen AG - Beispiele aus der Wirtschaft
•Weiterführende Fragen
InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis
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Unternehmerische Interessengruppen
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Interessenwahrnehmung
Stakeholder
drei Möglichkeiten:1.Verträge2.Intervention des Staates3.Mitwirkung
Shareholder
Bestimmen über die Leitung und wahren ihr Interesse auf diesem Wege
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Verträge
Beispiele:
Arbeitsverträge
Kreditvertäge
Lieferverträge
Kauf- und Werkverträge
Interessenwahrung:
besteht in der möglichen Vertragsverhandlung
Problem: Ungleichgewicht der Vertragspartner
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Intervention des Staates
Beispiele
Kündigungsschutz
Möglichkeit des Arbeitskampfes
(Tarifverträge, Gewerkschaften)
Tarifautonomie
Stärkung der Schutzbedürftigen Personengruppen (Arbeitnehmer) bei den Vertragsverhandlungen
Einschränkung der Vertragsfreiheit zu ungunsten der Unternehmen
Problem: evtl. Wettbewerbshindernisse (nötiger
Personalabbau)
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Mitwirkung
Betriebliche Ebene:
Ernennung eines Betriebsrates
Etablierung von Rechten
Unternehmensebene:
Vertretung im Aufsichtsrat
Unmittelbare Mitbestimmmung (Verfügungsrechte)
Übersicht, später genauere Ausführung
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Einkommen und Risiko
Wertschöpfung: Differenz zwischen Einkaufswert
der Rohware und dem Gewinn des fertigen Produktes. Kontrakteinkommen: vertraglich festgesetztes
Einkommen aus WS
Residualeinkommen: Einnahmen aus der Wertschöpfung nach Begleichen aller vertraglichen Verpflichtungen – Daraus folgt Gewinn ODER Verlust (RISIKO)
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Einkommen der Stakeholder aus der Wertschöpfung
Lohn, Zinsen, Miete, Kosten aus Lieferverträgen
Gewinn oder Verlust nach Abzug der Kontraktverpflichtungen
Shareholder tragen das volle EinkommensriskoKein/kaum
Risiko
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Residualeinkommen und Verfügungsrechte
Residualeinkommen bedeutet großes Einkommensrisiko.
Verfügungsrechte (Leitung) stehen zur Interessenwahrung den Shareholder zu, da diese die Eigentümer sind und das Risiko tragen.
Problem: Streubesitz (mehrere Eigentümer); d.h. Verringerung der Verfügungsrechte der Anteilseigner durch notwendige Einsetzung einer Geschäftsführung
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Der Aufsichtsrat
Dient der Kontrolle der Geschäftsführung im
Interesse der Anteilseigner
Geschäftsführung soll ein möglichst hohes Residualeinkommen
gewährleisten.
Problem:Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene hindert den Aufsichtsrat seine Tätigkeit auszuüben INTERESSENKONFLIKT
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Mitbestimmung – Unternehmensebene
Aufsichtsrat ab 500 Angestellten
1/3 mit Arbeitnehmer besetzt
Unmittelbare Mitbestimmung
Anteil an den Verfügungsrechten
Mittel:
Sitze Im Aufsichtsrat Ziele: Überwachung der Unternehmensleitung
und Beeinflussung der Unternehmensziele (Erhalt der Arbeitsplätze, Löhne ....)
Mittel um die Unternehmenspolitik mitzugestalten
Nachteil: Weniger Mitbestimmung der Anteilseigner (Eigentümer), damit wird die Geldanlage in das Unternehmen weniger attraktiv - Kapitalverlust
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Mitbestimmung - Betriebsebene
Beschäftigungsfeld – soziale Angelegenheiten:
-> Personalplanung
-> Kündigung
-> Mitgestaltung bei Betriebsänderungen
-> Aufstellen von sog. Sozialplänen (Zugeständnisse der Arbeitgeber)
Mittel: Betriebsrat
Ziele: Vertretung der Arbeitnehmer bei
sozialen Angelegenheiten.
Rechte: Unterrichtung und Anhörung bei der
Unternehmensleitung Recht zur Mitbestimmung, i.S.v.
erzwungenem Ausgleich der Nachteile
Problem: das Unternehmen wird unflexibel – „Abhängigkeit von Arbeitnehmerinteressen“
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Folgen der Mitbestimmung
Vorteil: Interesse an einem guten Ruf – leichtere Anwerbung von Arbeitnehmern
Erhebliche Nachteile Unternehmen handlen vorsichtig und Unterlassen gewagte Expansionen
Hemmnis bei Schaffung von Arbeitsplätzen
Stehen sich gegenüber
Rechtsprechung meist zugunsten der Arbeitnehmer
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Einkommen / Verteilung in einem kapitalgeleitetem Unternehmen
Lohn, Zinsen, Miete, Kosten aus Lieferverträgen
Gewinn oder Verlust nach Abzug der Kontraktverpflichtungen
Shareholder tragen das volle EinkommensriskoKein/kaum
Risiko
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Das Arbeitsgeleitete Unternehmen im Vergleich
Problem:Geldgeber nur Kreditgeber, kein Beteiligungs-kapital (Auffangen von Verlusten)
Problem:Arbeitnehmer können Einkommensrisiko nicht tragen;keine Möglichkeit der Risikoverteilung
Problem: Interessenkonflikte –Arbeitnehmer sind KonkurrentenPersonalabbau und -aufbau sind problematisch
Das arbeitsgeleitete Unternehmen – hat konstruktive Schwächen, wodurch es dem kapitalgeleiteten Unternehmen unterliegt
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Der Vertrag – in der Theorie
Das Unternehmen (Shareholder)
Die Vertragspartner (Stakeholder)
Tragen das Risiko bei Verlusten
Versuchen dieses Risiko Abzuwälzen auf die Shareholder
Tragen das Risiko der spezifischen Investition (Spezifische Investition: Investition in ein spezifisches Projekt, die nur für dieses von Nutzen ist – z. B. spezialisierte Maschinen)
Abhängigkeit vom Unternehmen, Verhinderung einer Hold-up-Situation. (Preisspirale nach unten zu immer schlechteren Konditionen)
Lösung:Ein langlaufender Vertrag, der alle Eventualitäten abdeckt – der Vollständige Vertrag.
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Unvollständige Verträge
Problem der Interessenänderung
Des Unternehmens:
Vor dem Vertragsschluss:
-> Vertrauen zwischen den -> Vertragspartnern, damit ein günstiger Vertragsschluss möglich ist.
Nach dem Vertragsschluss:
-> Keine Rücksicht, da eigene Interessen im Vordergrund stehen
Wirtschaftliche Realität: vollständigen Verträge sind nicht
möglich wegen Unvorhersehbarkeiten bei langen Laufzeiten
Aber: Reputationals Produktionsfaktor ist
maßgebend („Guter Ruf“ erleichtert spätere Vertragsschlüsse)Beruht auf den impliziten Vertragsverpflichtungen (ungeschriebene Vertragsvereinbarungen)
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Weitere Vertragstheorien aus: „Neue Institutionenökonomie“ nach RichterÜbersicht über die Vertragstheorien:
Ausgabenpräferenzmodel der Managment-Theorie
Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus „moralisches Risiko“
Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus adverser Selektion
Die Theorie implizierter Verträge
Theorie sich selbst durchsetzender Vereinbarung
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Das Ausgabenpräferenzmodell der Managementtheorie
Als Vorläufer der PA-Theorie angesehen
Prinzipal: Eigentümer des Unternehmens Kann das operative Geschäft des Unternehmens nur begrenzt übersehen
Vergleich mit anderen Unternehmen Erwartung eines „zufriedenstellenden“ Gewinns
(ergebend aus Vergleich) Agent: engagierter Manager Kann über den „Restbetrag“ (Gewinn abzgl.
Erwartung) nach seinen Mitteln frei verfügen
Nachteil: „ex post Opportunismus“ des Managements
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Das Prinzipal-Modell (PA) vom Typus „moralisches Risiko
Vergleichbar mit Ausgabenpräferenzmodell d. Ma.
Unterschiede:
Prinzipal schließt mit Manager Vertrag
„zwingt“ diesen durch Vertragsgestaltung zur Gewinnmaximierung
Problem: „Erstbestes Optimum“ nur durch sachgerechte Informationsverteilung zugunsten des Prinzipals möglich
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Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus adverser Selektion
„Gleiches Prinzip verwirklicht“ – Versucht vor Vertragsschluss opportunistisches Verhalten zu verhindern
Unterschiede:
Prinzipal durch „ein Bündel von Verträgen“ den wahren Typus (Qualitäten) des Agenten zu ermitteln
Ziel: Den Nutzen zu Maximieren / Gewinnmaximierung
des Prinzipals
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Die Theorie der impliziter Verträge
beinhaltet starre Löhne
Arbeitgeber können Risiko verteilen – Arbeitnehmer kann das nicht
Arbeitgeber versichert in Folge von starren Löhne Risikoabnahme (selbst bei Verlust erhalten die Arbeitnehmer den gleichen Lohn)
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Theorie sich selbstdurchsetzender Vereinbarungen
besteht aus nicht rechtlich fundierten „Verträgen“ (Vereinbarungen)
Lediglich beteiligte Parteien haben Möglichkeit der Kontrolle (Rechtskontrolle ausgeschlossen)
Einziges Druckmittel: Androhender Abbruch sämtlicher Geschäftsbeziehungen
Ziel: Reputationsgleichgewicht (Gegenseitiges Vertrauen)
BSP: Die spezifische Investition
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Volkswagen AG Übersicht:
Unternehmensform: Aktiengesellschaft
Gründung: 28.Mai.1937
Unternehmenssitz: Wolfsburg
Unternehmensleitung: Martin Winterkorn (Vorstandsvorsitzender)
Aufsichtsratsvorsitzender: Ferdinand Piech
Mitarbeiter: über 329.300
Gewerkschaft: IG-Metall
Umsatz: 108,897 Mrd. Euro(2007)
Branche: Automobil,
Finanz- & IT-Dienstleistungen
Website (Quelle): www.volkswagenag.com
Länder in denen VW
Verlauf des Aktienkurses (letzten 3 Monate)
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Beispiel aus der Wirtschaft – Die Volkswagen AG
Wertschöpfung: Produzierte Autos
Wertschöpfung: Einnahmen
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Intervention des Staates: VW-Gesetz
Die wichtigsteVorschrift, keinAktionärmehrals 20 ProzentderStimmrechteausübenkann, auchwennermehrAnteilebesitzt.
möglicheÜbernahmenodereineVerlagerung des Firmensitzeswerdenblockiert
KonzernistfüreineÜbernahmeuninteressant - keinAktionärkannseinenunternehmerischenWillendurchsetzen
Größte Aktionäre:
Bundesland Niedersachsen:20,20 Prozent
Das Zielderöffentlichenistes den Einfluss auf den Autobauerzubehalten.
Porsche:Vermutet: ca. 60 Prozent
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Aufsichtsrat Volkswagen AG – Vertretung auf Unternehmensebene
Arbeitnehmer Vertreter im VW-Aufsichtsrat
JürgenStumpfVorsitzender des BetriebsratsWerk Kassel der Volkswagen
AG01.01.2005*Bernd Osterloh
Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsratsder Volkswagen AG01.01.2005*
Peter MoschVorsitzender des Gesamtbetriebsratsder AUDI AG18.01.2006*
Peter JacobsVorsitzenderdes BetriebsratsWerk Emden der Volkswagen AG19.04.2007*Walter HircheNiedersächsischerMinister fürWirtschaft, Arbeit und Verkehr08.04.2003*BabetteFröhlichIndustriegewerkschaftMetalVorstandsbereich 01Ressortleiterin Strategische
Planung25.10.2007*JürgenPetersStellvertretenderVorsitzenderPräsident des
InternationalenMetallgewerkschaftsbundes - IMB01.11.2003*Heinrich SöfjerVorsitzenderdes Betriebsrats Volkswagen Nutzfahrzeuge Hannover03.08.2007*
Insgesammt: 19Unternehmensvertreter: 11Arbeitnehmervertreter: 8
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Weiterführende Fragen
a) Welche Rolle spielen die spezifischen Investitionen beim Vertragsschluss – unter dem Aspekt, der schnelllebigen, globalisierten Welt. Z.B. Arbeitsverhältnisse werden „kurzfristiger“ – mehr Konkurrenz durch große und unerschlossene Märkte (Indien, China)?
b) In wie weit sind Interventionen seitens des Staates noch zeitgemäß? (siehe VW-Gesetz Konflikt mit dem EUGH, der es als Wettbewerbswidrig einstuft – andererseits massive Subventionen bei Autobauern in den USA bzgl. Finanzkrise)
c) Existieren Arbeitnehmer schützende Strukturen auch in Schwellen- bzw. Entwicklungsländern (Bspw. Afrika) oder wird dies von Monopolunternehmen verhindert. Arbeitnehmerschutz nur für Industriestaaten?
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… für die Aufmerksamkeit
Kontakt:Projektteilnehmer: Ertz Christiane, Glass Pascal, Gräser Sylvana, Gunkel SvenEmail: [email protected]