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Beiderseits Vogelsanger Weg Aufgabenstellung Gutachterverfahren

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Beiderseits Vogelsanger Weg Aufgabenstellung Gutachterverfahren

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Inhaltsverzeichnis

1. Planungsanlass und Vorstellung des Planungsraums1.1 Planungsanlass1.2 Der Planungsraum Beiderseits Vogelsanger Weg

2. Planungsaufgabe2.1 Planungsaufgabe 2.2 Vorgaben und Restriktionen für den Planungsraum2.3 Geforderte Leistungen2.4 Beurteilungskriterien2.5 Planungsunterlagen

3. Verfahrensbausteine3.1 Art des Verfahrens3.2 Terminkette3.3 Auftaktkolloquium3.4 Zwischenpräsentation3.5 Sitzung der Empfehlungskommission I3.6 Abschlusspräsentation3.7 Sitzung der Empfehlungskommission II

4. Verfahrensteilnehmer und Bedingungen4.1 Ausloberin4.2 Qualifikationsverfahren und Teilnahmeberechtigung4.3 Büros/Planungsgemeinschaften und Honorar4.4 Empfehlungskommission4.5 Eigentum und Urheberrecht4.6 Weitere Bearbeitung

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

1. Planungsanlass und Vorstellung des Planungsraumes

1.1 Planungsanlass

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hatte in den vergangenen Jahrzehnten einen ste-tigen Einwohnerzuwachs zu verzeichnen. Zuletzt stiegen die Zahlen erstmals auf über 620.000 Personen an, zukünftig sind wei-terhin steigende Einwohnerzahlen zu er-warten; damit steigt ebenfalls der Bedarf an Wohnungen. Um die Inanspruchnahme von unbebauten Flächen in den Außenbereichen zu minimieren, werden in noch stärkerem Maße innerstädtische Flächen hinsichtlich ihrer Eignung für Wohnnutzung geprüft. Dabei geraten auch Flächen in das Blickfeld, die bislang weniger für eine Wohnbebauung geeignet erschienen.

Der Planungsraum „Beiderseits Vogelsanger Weg“ mit einer Größe von circa 27 Hektar liegt im Stadtteil Mörsenbroich. Er wird begrenzt von der Münsterstraße im Osten, dem Nördlichen Zubringer im Südwesten und im Norden durch die Gewerbebetriebe am Vogelsanger Weg, der den gewerblich geprägten Planungsraum in zwei Teilberei-che teilt. Beiderseits des Vogelsanger We-ges prägen Gewerbe- und Bürostandorte, Brachflächen und eine Kleingartenanlage das Erscheinungsbild. Der dritte Teilbereich an der Münsterstraße wird von einer stra-ßenbegleitenden, vier bis fünf geschossigen Wohnbebauung mit gewerblichen Erdge-schossnutzungen geprägt.

Für das Plangebiet existieren rechtsverbind-liche Bebauungspläne, die – abgesehen von der Bebauung an der Münsterstraße – eine gewerbliche Nutzung im Untersuchungsge-biet vorsehen. Die Landeshauptstadt Düs-seldorf hat den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan beschlossen und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen. Diese soll eine geordnete Neu-strukturierung des Gebietes sichern.

Dieses Verfahren soll Möglichkeiten auf-zeigen, wie aus dem heute überwiegend gewerblich genutzten Gebiet zukünftig ein urbanes Mischgebiet werden kann. Die Konzeptionierung eines solchen Gebietes setzt ein neues, innovatives Denken voraus. Neben der Sicherung gewerblicher Nut-zungen wird die Entwicklung von Wohnen und Einzelhandel angestrebt. Es geht nicht darum, das bestehende Gewerbegebiet in wenigen Jahren in ein Wohngebiet zu entwickeln, sondern mit den eingereichten Arbeiten einen Beitrag zu leisten, wie ein verträgliches und innovatives Nebeneinan-der von Gewerbe und Wohnen gestaltet sein kann.

Mit der beabsichtigten stetigen Beteiligung der betroffenen Eigentümer und der Öffent-lichkeit sollen Handlungsspielräume ausge-lotet, die vielfältigen Interessen eingebracht und somit ein hochwertiges Gesamtergebnis erzielt werden. Ziel ist es, ein städtebauliches Konzept für die zukünftige Entwicklung des Gebietes zu erarbeiten, das die Belange aller Beteiligter berücksichtigt.

Um ein solches städtebauliches Konzept zu finden, hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf die Durchführung eines Gutach-terverfahrens beschlossen. Dieses Verfahren soll die Planungsabsichten aller Eigentümer und Nutzergruppen bei der Konzepterstel-lung berücksichtigen. Der zum Abschluss des Gutachterverfahrens ausgewählte Siege-rentwurf soll als Grundlage für die Erstel-lung des neuen Bebauungsplanes dienen.

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

1.2 Der Planungsraum „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Im Stadtteil Mörsenbroich leben über 16.300 Einwohner, darunter ca. 3.600 Personen ausländischer Herkunft (Quel-le: Amt für Statistik und Wahlen, Stand: 31.12.2015). Die Tendenz steigender Ein-wohnerzahlen in der Landeshauptstadt Düsseldorf spiegelt sich ebenfalls in Mör-senbroich wider, der Anteil an ausländi-schen Einwohner steigt vergleichsweise stark an. Im Stadtteil existieren ca. 1.450 Wohnge-bäude, mit insgesamt mehr als 8.000 Woh-nungen. Ein Drittel aller Gebäude besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern, aller-dings machen sie nur 7 % der Wohnungen im Stadtteil aus. Vielmehr fallen die übrigen zwei Drittel der Gebäude ins Gewicht: In den 1.000 Gebäuden befinden sich mehr als 90 % der Wohnungen, im Durchschnitt 7,5 Wohnungen pro Gebäude. Insgesamt lässt sich der Stadtteil in zwei Teilbereiche aufgliedern: Auf der einen Seite der Südosten, geprägt von Wohngebäuden, und auf der anderen Seite der von Gewerbe und Kleingärten dominierte Nordwesten. Die spiegelt sich in der Realnutzung wider: Die Wohnbauflächen sind mit rund einem Drittel der Gesamtfläche die dominierende Nutzung, jedoch sind auch 22 % der Ge-samtfläche als Gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen genutzt (Gesamtstadt: 8 %). Über den Nördlichen Zubringer (hier B1, weiter nördlich A 52) besteht eine Anbin-dung an das überörtliche Straßenverkehrs-netz. Durch mehrere Stadtbahn- und Stra-ßenbahnhaltestellen ist das Gebiet ebenfalls sehr gut an das Netz des ÖPNV angebun-den. Im Norden von Mörsenbroich liegt der S-Bahn-Haltepunkt „Rath-Mitte“.In Mörsenbroich gibt es zehn Kindertages-stätten mit rund 700 Plätzen, die Betreuun-

gen ab vier Monaten bis zum Schuleintritt anbieten. Es gibt zwei Grundschulen, beide befinden sich im von Wohnnutzungen geprägten südöstlichen Bereich. Weitere Betreuungseinrichtungen bzw. Familienzen-tren und weiterführende Schulen befinden sich insbesondere im nördlich angrenzen-den Stadtteil Rath. Die Stadtteile Rath und Mörsenbroich nehmen z.Z. an einer integrierten Quar-tiersentwicklung im Rahmen des Städte-bauförderungsprogramms Soziale Stadt teil. Zur Stärkung des Quartiers sind diverse Maßnahmen durchgeführt worden, neben einer Bewohnerbefragung sind Workshops und Quartiersrundgänge mit Bewohnern und Eigentümern durchgeführt worden. Ein Verfügungsfonds unterstützt seit 2012 private Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Öffentlichkeit haben. 2016 ist zudem ein Dirtpark für Mountainbikefahrer auf einer Brachfläche im Planungsraum erstellt worden. Kinder und Jugendliche hatten die Möglichkeit, an der Planung mitzuarbeiten und Ideen einzubringen.

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Einordnung des Planungsraums in das gesamtstädtische Gefüge (maßstabslos, Eigene Darstellung nach OpenStreetMap)

Mörsenbroich

Rath

Lichtenbroich

Unterrath

Angermund

KalkumKaiserswerth

Wittlaer

DUISBURG

KREFELD

Lohausen

Stockum

LörickNiederkassel

Heerdt Oberkassel

RATINGEN

Hubbelrath

ERKRATH

MEERBUSCH

NEUSS

Ludenberg

Gerresheim

Grafenberg

DerendorfGolzheim

DüsseltalPempelfort

AltstadtStadtmitte

Carlstadt

Flingern-Nord

Flingern-Süd

OberbilkFriedrichstadt

Unterbilk

Hafen

Hamm Bilk

VolmerswerthFlehe

Westen

Eller

Lierenfeld

Vennhausen

Unterbach

Hassels

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Bebauung und derzeitige NutzungsstrukturDer Planungsraum ist deutlich gewerblich geprägt und verfügt über vielfältig genutzte Gewerbe- und Bürostandorte, letztere z.T. in Form von Hochhäusern. Zusätzlich gibt es eine Kleingartenanlage, eine Anlage für sportliche Zwecke und einen Schützenplatz, der jedoch die meiste Zeit als Parkplatz für Fluggäste des Flughafens genutzt wird. Entlang der Münsterstraße befinden sich größtenteils vier bis fünf geschossige Wohn-gebäude in straßenbegleitender Bebauung mit gewerblichen Nutzungen in den Erdge-schossen. In den Hinterhöfen befinden sich häufig Garagen oder andere eingeschossige Nebengebäude.Im rückwärtigen Bereich des Vogelsanger Weges 49 befindet sich ein Baudenkmal: Als Lager- und Fabrikhalle wurde das 1985-1986 errichtete Gebäude im Memphis-Stil von dem Architekten Ettore Sottsass ge-meinsam mit der dazugehöriger Gartenan-lage 2005 unter Denkmalschutz gestellt.

Verkehr und ErschließungDie Erschließung des Planungsraums erfolgt primär von der Münsterstraße. Der Vogelsanger Weg ist zweispurig ausgebaut, straßenbegleitendes Parken ist beidseitig möglich. Auf Höhe des TÜVs ist das Par-ken durch Parkscheiben zeitlich begrenzt. Die Münsterstraße ist ebenfalls zweispurig ausgebaut, in Kreuzungsbereichen gibt es zusätzliche Abbiegespuren. Die Straßen-bahnlinie 701 verkehrt zudem in Fahrbahn-mitte.Die Leistungsfähigkeit der benachbarten nächsten Knotenpunkte wurde im Hinblick auf eine Mehrbelastung durch die geplanten neuen Wohneinheiten im Rahmen einer verkehrstechnischen Einschätzung mit dem Ergebnis geprüft, dass die betrachteten Kno-

Ausschnitt Flächennutzungsplan (maßstabslos)

Ausschnitt Radwegenetz (maßstabslos)Ausschnitt Radwegenetz (maßstabslos)Ausschnitt Radwegenetz (maßstabslos)

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Denkmalgeschütztes Gebäude, Vogelsanger Weg 49

Hintere Münsterstraße 382

Schützenplatz am Vogelsanger Weg und Bürogebäude (Vogelsanger Weg 80)

tenpunkte ausreichend Kapazitätsreserven aufweisen.Das Plangebiet befindet sich nördlich des sog. Verkehrsknotenpunktes „Mörsenbro-icher Ei“. Der S-Bahn-Haltepunkt „Düssel-dorf-Rath Mitte“ mit der S-Bahn-Linie 6 ist fußläufig circa 500 Meter entfernt. Die Straßenbahnlinie 701 verkehrt über die Münsterstraße, Haltestellen befinden sich an der Kreuzung zum Vogelsanger Weg (Halte-stelle Haeselerstraße) sowie am nördlichen Rand des Planungsraumes (Haltestelle Am Schein). Südlich des Planungsraumes in we-nigen Hundert Metern Entfernung liegt die Stadtbahnhaltestelle Heinrichstraße, an der sowohl die U71 als auch die Straßenbah-nen 701 und 708 halten. Diverse Buslinien sowie ein Nachtexpress erschließen zudem das Plangebiet über den Vogelsanger Weg in Richtung Rath (nördlich) und Golzheim/Derendorf (westlich). Die Stadtbahnlinie, die Straßenbahnlinien sowie die Buslinien ermöglichen eine problemlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehres für die Beschäftigten und Besucher des derzeitigen Gewerbegebietes.Die abwassertechnische Erschließung im Bestand wird derzeit über die vorhandenen Mischwasserkanäle sichergestellt. .

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Derzeitige Bebauungsstruktur (maßstabslos)

WohngebäudeGewerblich genutzte GebäudeNebengebäudeTiefgarageHausdurchfahrt

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NördlicherZubringer

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Dirtpark

Automobil- branche

Lager

Fitnessstudio

Discounter

Discounter

Kindergarten

Vollsortimenter

Parkflächen Flughafen

Schützenplatz/ Parkflächen Flughafen

Bürogebäude

Badmintonhalle

Kleingärten

Lager/ Gewerbebetrieb

Hotel

BüroAuto- vermietung

KfZ-Dienstleister

Spielhalle

Hotel

KfZ-Dienstleister

KfZ-Dienstleister

Handwerksbetriebe

Derzeit: Übergangsein-richtung zur Unterbrin-gung von Flüchtlingen

Derzeit: Übergangsein-richtung zur Unterbrin-gung von Flüchtlingen

Bürogebäude (leerstehend)

Bürogebäude

Gewerbebetrieb

Derzeitige gewerbliche Nutzungsstruktur (maßstabslos)

Bürogebäude

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Vrichtung zur Unterbrinrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingenggggung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingengung von Flüchtlingeneegung von Flüchtlingengung von Flüchtlingen

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Haeselerstraße

NördlicherZubringer

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Gewerbebetriebe und Entwicklungspers-pektivenIn einer ersten Beteiligung im Jahr 2014 sind die Eigentümer der Flächen nördlich des Vogelsanger Weges zu Ihren Planungs- und Entwicklungsabsichten befragt wor-den. Zu Beginn dieses Verfahrens im Juni 2016 sind sie erneut eingeladen und um die Eigentümer der Flächen südlich des Vogelsanger Weges ergänzt worden. Ein Teil beabsichtigt, kurz- oder mittelfristig die derzeitigen Nutzungen aufzugeben und steht einer Entwicklung hinsichtlich einer Wohnnutzung grundsätzlich posi-tiv gegenüber. Ein weiterer Teil möchte die gewerbliche Nutzung langfristig bzw. dauerhaft fortführen und steht einer mög-lichen Nutzungsänderung aufgrund von Unverträglichkeiten durch beispielsweise Lärmemissionen kritisch gegenüber. Einige Eigentümer haben sich bezüglich der Ent-wicklungsperspektiven nicht geäußert. Das Ergebnis der Befragung ist in der Übersicht Seite 13 dargestellt; dieses Bild spiegelt eine Momentaufnahme wider und ist in Bewe-gung.

Freiflächen und KleingartenanlageGrundsätzlich stellt sich das Gelände relativ eben ohne nennenswerte Geländesprünge und außerhalb der kleingärtnerisch genutz-ten Bereiche ohne nennenswerten Baum- und Strauchbestand dar. Der Kleingartenbe-reich im südwestlichen Teil hat als Grünzug auch stadtklimatisch eine positive Bedeu-tung. Insbesondere in Ballungsräumen sind es aus städtebaulicher und landschaftsplane-rischer Sicht wichtige Naturräume. Klein-gärten haben in NRW eine lange Tradition, der Kleingartenverein „Zum Faselbusch 1922 e.V.“ besteht seit fast 100 Jahren in Mörsenbroich. Er bietet den Pächtern die Möglichkeit die Parzelle zu gestalten, zu nutzen und sich dort zu erholen. Die Klein-gartenanlage am Vogelsanger Weg zeichnet

sich durch eine sehr gepflegte Nutzung und ohne strukturell leerstehenden Parzellen aus und verfügt über eine intensiv genutzte Gastronomie.

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Vogelsanger Weg

Hintere Münsterstraße 382

Eingang zur Kleingartenanlage „Am Faselbusch“ Kleingärtnerische Nutzung im Gewerbegebiet

Kreuzung Vogelsanger Weg / Münsterstraße

Hotel „Am Vogelsanger Weg“ (Vogelsanger Weg 36)

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

2.1 PlanungsaufgabeIm Gutachterverfahren „Beiderseits Vo-gelsanger Weg“ soll ein städtebauliches Gesamtkonzept für die langfristige Ent-wicklung des Plangebietes zu einem urba-nen Mischgebiet erarbeitet werden, das das Wohnen im Quartierszusammenhang mit bestehendem Gewerbe und Weiterentwick-lungen von Bürostandorten ermöglicht.Die Leitidee des zu erarbeitenden städ-tebaulichen Konzeptes ist es, das Gebiet behutsam, innovativ und kreativ weiterzu-entwickeln, ohne dabei stark konkurrieren-de Nutzungen so zu durchmischen, dass es kein verträgliches „Nebeneinander“ mehr gibt. Es gilt ein zukunftsweisendes Konzept zu erstellen, das die Belange der Eigentümer und der Bewohnerschaft berücksichtigt.Die Herausforderung der Planung be-steht darin, bei unterschiedlicher zeitlicher Verfügbarkeit von Flächen eine schrittweise und qualitätsvolle städtebauliche Weiterent-wicklung zu ermöglichen, die während des gesamten Umbruchprozesses Standortquali-täten für das Wohnen herausstellt. Ziele des Gesamtkonzeptes sind: » Berücksichtigung einer stufenweisen und

kleinteiligen baulichen Entwicklung » Schaffung von Wohnungen » Weiterentwicklung des Bürostandortes » Keine Verschärfung der Gemengelage » Aufwertung des Straßenraumes » Sicherstellung vorhandener Grünstruk-

turen » Sicherung der Nahversorgung

Die Entwicklung des Planungsraums muss hinsichtlich bestehender funktionaler, bauli-cher und verkehrlicher Verknüpfungen stets im Gesamtkontext zum Stadtteil Mörsen-broich gesehen werden.

Abgeleitet aus der Zielvorstellung ergibt sich folgende nach Themenfeldern sortierte Aufgabenstellung:

Nutzungs- und Bebauungsstruktur » Für die Zonierung des Planungsraums

und die Anordnung der Gebäude gilt es, eine verdichtete und nicht monostruk-turelle Gebäudeanordnung und -typo-logie zu entwickeln, die sich sensibel in die bestehenden Strukturen einfügt. Das Wohnen im Quartierszusammenhang, d.h. die stadträumliche Verknüpfung zwischen bestehenden und neuen Wohn-quartieren, spielt eine wichtige Rolle. Der Umgang mit dem bestehenden Verkehrslärm - insbesondere am Nördli-chen Zubringer - ist bei der Planung von Wohnbebauung zu berücksichtigen.

» Angebote für ein selbstständiges Alten- und Mehrgenerationenwohnen und studentisches Wohnen sollen integriert werden.

» Hinsichtlich einer Neubebauung wird eine verdichtete Bebauungsstruktur mit Mehrfamilienhäusern favorisiert. Die Gebäudehöhen können die vorherr-schenden vier bis fünf Vollgeschosse überschreiten, dies muss aus dem Ge-samtkonzept nachvollziehbar sein.

» Der bisherige gewerbliche Charakter ist prägend für das Plangebiet. Bei einer Neuplanung soll eine innovative und vielfältige Nutzungsmischung entwickelt werden – z.B. durch die kleinteilige Kom-bination von Handwerksbetrieben, nicht-störendem Kleingewerbe und Wohnen.

2. Planungsaufgabe

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Momentane Entwicklungsperspektiven der Grundstücke (maßstabslos)

Langfristige Aufgabe der Flächennutzung

Kurzfristige Aufgabe der Flächennutzung

Mittelfristige Aufgabe der Flächennutzung

BaudenkmalBau

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

» Die REWE Markt GmbH hat für ihren Standort an der Münsterstraße 382 ein Expansionsinteresse bekundet (Mietflä-che: mind. 1.500 m², mind. 80 Stellplät-ze). Dies wird von der Landeshauptstadt Düsseldorf grundsätzlich unterstützt.

Verkehr und Erschließung » Die Gestaltung der Verkehrsflächen im

Planungsraum sollen durch die Neupla-nung aufgewertet werden. Es gilt, eine Erschließung zu konzipieren, die neu zu erwartende Verkehre verträglich über die Zufahrtsstraßen führt und eine zu prog-nostizierende Nachfrage nach Parkraum über neue Besucherparkplätze abwickelt.

» Neu zu konzipierende Straßen zur in-neren Erschließung des Planungsraums sollen verkehrsberuhigt als Anliegerstra-ßen ausgestaltet werden.

» Um die Nutzung des Fahrrads bei den täglichen Besorgungen zu fördern, soll-ten entsprechende Erschließungs- und Infrastruktureinrichtungen (Fahrrad-wege, Abstellmöglichkeiten) vorgesehen werden. Eine Anbindung an das Rad-hauptnetz der Landeshauptstadt Düs-seldorf sollte vorgesehen werden. Durch die angestrebte Entwicklung des Pla-nungsraums ergeben sich Potenziale zur besseren Durchwegbarkeit und Querung, sodass gerade für die bestehende Bewoh-nerschaft Vorteile in der Erreichbarkeit entstehen können.

Freiraum- und Grünflächen » Eine freiraumplanerische Qualifizie-

rung soll über die Konzipierung von unterschiedlichen Frei-, Grün- und Spielflächen erreicht werden. Mithilfe von punktuellen Interventionen, neuen Baumpflanzungen und der logischen Anordnung von offengehaltenen Grün-flächen soll eine angemessene Begrünung

von Freiflächen und Gebäuden stattfin-den.

» Zur Vermeidung von Autofahrten ist unter dem Stichwort „Stadt der kurzen Wege“ die Lage des Plangebietes in der Stadtstruktur zu berücksichtigen. Der Entwurf sollte die Schaffung von quar-tiersbezogenen Aufenthalts- und Erho-lungsräumen ermöglichen.

Soziales und Zusammenleben » Im Planungsraum ist ein Standort für

eine KiTa vorzusehen, die sich in der Anzahl der Gruppen mindestens an dem Bedarf orientiert, der durch die neu er-richteten Wohneinheiten entsteht.

2.2 Vorgaben und Restriktionen für den Planungsraum

Die Hauptaufgabe des Gutachterverfahrens ist die Erarbeitung eines funktionalen und gestalterischen Gesamtkonzepts für den Pla-nungsraum. Im Fokus stehen dabei die städ-tebauliche Entwicklung sowie die bestmög-liche Integration in den Bestand. Langfristig wird es im Planungsraum eine Nutzungs-mischung geben. Vorgabe des Verfahrens ist es, diese langfristige, städtebauliche und nutzungsstrukturelle Mischung verträglich zu gestalten.Bei der nachfolgenden Konzepterstellung sind von den Planungsteams folgende Vor-gaben und Restriktionen zu beachten:

BaustufenkonzeptAufgrund der unterschiedlichen Zeitho-rizonte des Verbleibs der ansässigen Ge-werbebetriebe kann der Planungsraum nur stufenweise entwickelt werden. Bei der Erstellung eines Baustufenkonzeptes sollte

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

berücksichtigt werden, dass bei der Reali-sierung aller Stufen Gewerbebetriebe auf dem Areal in Betrieb sein werden und ein verträgliches „Nebeneinander“ gewährleistet ist. Das Wohnen im Quartierszusammen-hang steht im Vordergrund.

KindergartenIm Stadtteil Mörsenbroich besteht derzeit noch weiterer Bedarf nach Betreuungsplät-zen für Kinder bis zum Schuleintritt. Pro Gruppe sind rund 300 m² Außenspielfläche einzuplanen. Als Richtwerte für die Gesamt-fläche des Neubaus sind bei vierzügigen KiTas (Beispiel: 10-12 Kinder U3 und 20-27 Kinder 3-6 Jahre) ca. 750 m² BGF anzuset-zen. Bei fünfzügigen KiTas erhöht sich die BGF auf ca. 900 m².Schulstandorte sind nicht neu zu schaffen.

KleingartenanlageDie Kleingartenanlage hat als Grünzug eine stadtklimatisch positive Bedeutung. Die Vitalität der Kleingartenanlage mit ihrem intakten Vereinswesen soll erhalten bleiben. Eine Überplanung von Parzellen ist grund-sätzlich möglich. Dabei soll sich die Not-wendigkeit der Flächenrücknahme durch die Konzeptidee städtebaulich erklären. Der städtebauliche Mehrwert einer Nutzungsän-derung muss deutlich machen, weshalb die Rücknahme vertretbar erscheint.

SchützenplatzDer Schützenplatz des St. Sebastianus Schützenverein Derendorf e.V. soll in verkleinerter Form an gleicher Stelle er-halten bleiben. Das Grundstück mit der Flurstücksnummer 191 am Vogelsanger Weg kann mittelfristig in die städtebauliche Entwicklung einbezogen werden.

Zahl der WohneinheitenDas Ergebnis der verkehrstechnischen Untersuchung ist, dass die maßgeblichen Knotenpunkte ausreichend Kapazitätsre-serven für Fahrzeuge bedingt durch neue Wohnbevölkerung aufweisen.

Ausgestaltung der VerkehrsflächenSollten Mischverkehrsflächen als verkehrs-beruhigte Bereiche im Plangebiet vorge-sehen werden, sind diese auf eine Länge von etwa 100 Metern zu beschränken. Sie sollten in ihrem Querschnitt Geh- und Verkehrsflächen, gesonderte Gehflächen, Querparkstände sowie Baumpflanzungen ermöglichen. Für Besucherparkplätze ist ein Schlüssel von einem Parkplatz je vier Wohn-einheiten einzuhalten.

Beseitigung des NiederschlagswassersGrundsätzlich ist die Landeshauptstadt Düsseldorf gem. § 53 des Landeswasser-gesetzes (LWG) i. V. m. § 18 a WHG dazu verpflichtet, das anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Flächen des Plangebietes werden nicht erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlos-sen. Die Bestimmungen des § 51 a LWG finden daher keine Anwendung. Die abwas-sertechnische Erschließung ist durch die vorhandenen öffentlichen Abwasseranlagen gesichert.

OberflächengewässerEs wird darauf hingewiesen, dass ein klei-ner Teil des Plangebietes im gemäß Ver-ordnung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25.02.2015 festgesetzten Überschwem-mungsgebiet des Kittelbaches liegt. Gemäß § 78 des Wasserhaushaltsgesetz ist die Aus-weisung von neuen Baugebieten in Bauleit-plänen untersagt. Eine Überplanung dieses Bereiches ist unzulässig.

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Umwelt- und NaturschutzDas Plangebiet liegt außerhalb des Gel-tungsbereichs des Landschaftsplans. Ge-schützte Biotope gem. § 62 Landschaftsge-setz NW bzw. § 30 Bundesnaturschutzgesetz sind nicht bekannt. Der gesamtstädtische Grünordnungsplan GOP I empfiehlt den hohen Anteil an Kleingärten mit umfassen-der Versorgungsfunktion für die angrenzen-den Stadtteile zu sichern.Im Freirauminformationssystem sind die Flächen der Kleingartenanlage und der nicht überbauten Flächen im nördlichen Plangebiet als Vorbehaltsflächen für das Klima (städtischer Grünzug mit bioklima-tischer und immissionsklimatischer Bedeu-tung) und die Erholung (nutzbare Freiflä-chen mit Siedlungsbezug) dargestellt.Ein Teilbereich der Kleingartenanlage stellt als wertvolle Vorbehaltfläche für den Arten- und Biotopschutz dar.

LuftverkehrDas Plangebiet liegt im Bau- und Anlagen-schutzbereich des Verkehrsflughafens Düs-seldorf International. Durch die vorgesehe-ne Bebauung können Belange des Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) bezüglich § 18 a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt sein. Bauvorhaben ab einer Gesamthöhe von 62,52 m ü. NN sind daher der zuständigen Landesluftfahrtbehörde zur Begutachtung vorlegen.

2.3 Geforderte Leistungen

Folgende Abgabeleistungen sind von den Planungsteams nach der 1. Bearbei-tungsphase zu erbringen: » Konzeptionelle Gestaltungsidee zur

Entwicklung des Plangebietes und zur Einbindung in die Umgebung (freie Darstellung)

» Städtebauliches Konzept im Maßstab 1:1000 mit Aussagen zu den Baukörpern (Bautypologien, Dachaufsichten und Geschosszahlen), zum Erschließungskon-zept (Straßenflächen, Fuß- und Radwege, Stellplätze) und zum Freiraumkonzept (private, öffentliche und halb-öffentliche Grünflächen, ggf. Spielplätze)

» Konzeptionelle Grundüberlegungen/Strukturskizzen (freie Darstellung)

» zu den verwendeten Gebäudetypo-logien,

» zur Nutzungsstruktur, » zur Freiraumstruktur, » zum Stellplatzkonzept, » zur Erschließung, » zum Lärmschutz und zur verträgli-

chen Integration der Planung in den Bestand

» sowie zu den vorgeschlagenen Bau-stufen.

» 1 Perspektive (3D-Modell) zur Darstel-lung der neuen Baukörper im Bebau-ungszusammenhang, frei wählbar

» Auflistung städtebaulicher Kennda-ten (Erschließungsflächen, GRZ, GFZ, Wohneinheiten, Grün- und Spielplatzflä-chen, Stellplätze etc.) gemäß der vorgege-benen Excel-Tabelle

» Erläuterungsbericht (Ausdruck auf max. 2 Seiten DIN-A4) mit Aussagen zur

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

Entwurfsidee, baulichen Entwicklung des Planungsraums, zu den Bautypologien und zur Einbindung in den Bestand

» Power-Point-Präsentation mit maximal 12 Folien zur Vorstellung der o. g. Abga-beleistungen bei der öffentlichen Zwi-schenpräsentation der Arbeiten

Die Abgabeleistungen der 1. Bearbei-tungsphase sind wie folgt einzureichen: » Abgabeleistungen auf CD-ROM mit

allen Plänen (.pdf oder .jpg in Original-größe und einer Auflösung von min. 300 dpi), Textdateien (.pdf) und Tabellen (.xlsx)

» Ein Plansatz sowie Ausdrucke der Text-dateien und Tabellen für die Vorprüfung und die öffentliche Zwischenpräsentation

Die Abgabeleistungen der 1. Bearbeitungs-phase sind bis zum TT.MM.2016 um HH.00 Uhr bei folgender Adresse einzureichen:plan-lokal GbR Frau Leonie Mesch Bovermannstraße 8 in 44141 Dortmund

Folgende Abgabeleistungen sind von den Planungsteams nach der 2. Bearbei-tungsphase zu erbringen: » Überarbeitete konzeptionelle Gestal-

tungsidee zur Entwicklung des Plange-bietes und zur Einbindung in die stadt-räumliche Umgebung

» Städtebaulicher Entwurf im Maßstab 1:1000 mit Aussagen zu den Baukör-pern (Bautypologien, Dachaufsichten, Erschließung und Geschosszahlen), zum Erschließungskonzept (Straßenflächen, Fuß- und Radwege, Stellplätze, Flächen zur Entsorgung und der Anschlussmög-lichkeiten an das vorhandene Kanalnetz)

und zum Freiraumkonzept (private, öffentliche und halb-öffentliche Grünflä-chen)

» Städtebauliches Detail im Maßstab 1:500 für einen frei wählbaren Teilbereich des Planungsraums mit detaillierteren Aus-sagen

» zu Grundstruktur, Funktion und Gestaltung der Straßen, Wege und Freiräume

» zum Umgang mit der auch zukünf-tig vorhandenen Gemengesituation von Gewerbe und Wohnen

» Zwei Perspektiven (3D-Modell) zur Dar-stellung der neuen Baukörper im Bebau-ungszusammenhang

» Auflistung städtebaulicher Kennda-ten (Erschließungsflächen, GRZ, GFZ, Wohneinheiten, Grün- und Spielplatzflä-chen, Stellplätze etc.) gemäß der vorgege-benen Excel-Tabelle

» Strukturkonzepte für Wohnen, Gewerbe, fließenden und ruhenden Verkehr, Bau-stufen und Freiräume

» Erläuterungsbericht auf max. 2 DIN-A4 Seiten

» Power-Point-Präsentation mit maximal 12 Folien zur Vorstellung der o.g. Abga-beleistungen bei der öffentlichen Ab-schlusspräsentation der Ergebnisse

Die Abgabeleistungen der 2. Bearbei-tungsphase sind wie folgt einzureichen: » Erster Plansatz im Format DIN-A0 als

Präsentationspläne für die Empfehlungs-kommission

» Zweiter Plansatz im Format DIN-A0 als Prüfpläne für die Vorprüfung

» CD-ROM mit allen Plänen (.pdf oder

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

.jpg in Originalgröße und einer Auf-lösung von min. 300 dpi), Textdateien (.pdf) und Tabellen (.xlsx) sowie der Prä-sentation für die öffentliche Abschluss-präsentation (.pptx)

» VerfassererklärungDie Abgabeleistungen der 2. Bearbeitungs-phase sind bis zum TT.MM.2017 um HH.00 Uhr bei folgender Adresse einzureichen:plan-lokal GbR Frau Leonie Mesch Bovermannstraße 8 in 44141 Dortmund 2.4 Beurteilungskriterien

Die Empfehlungskommission wird bei der Beurteilung der eingereichten Arbeiten die folgenden Beurteilungskriterien heranzie-hen (die Reihenfolge der Auflistung hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss): » Qualität des städtebaulichen Grundkon-

zepts und Herleitung der Idee » Gestalterische und funktionale Qualität

der Neubauten » Bezug zum Ort und Einbindung in das

direkte Umfeld » Modulare Umsetzungsmöglichkeiten » Gestalterische und funktionale Qualität

des Freiraumkonzepts » Technische Realisierbarkeit und Nachhal-

tigkeit der Konzeption » Wirtschaftlichkeit

2.5 PlanungsunterlagenDie Unterlagen stehen den Planungsteams ab dem TT.MM.2016 im Internet zur Ver-fügung. Für den Download wird Ihnen per Mail ein Link auf die entsprechende Inter-netseite zugestellt, welche Sie zum Down-load der Unterlagen ermächtigt. Sämtliche Unterlagen sind vertraulich zu behandeln, dürfen ausschließlich für Zwecke des Gut-achterverfahrens verwendet und insbeson-dere nicht an Dritte weitergegeben werden.

I. Aufgabenstellung Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“ (digital)II. Planunterlagen » Arbeitsgrundlage, Maßstab 1:1000 (.dxf/.

dwg) » Luftbild Planungsraum (.jpg) » Katasterplan Planungsraum (.jpg) » Ausschnitt der DGK, 1:5000 (.tif) » Höhenpunkte für den Planungsraum

(.pdf) » Auszug aus dem Flächennutzungsplan

(.pdf) » Bebauungspläne (.tif) » GOP Entwicklungskarte (.pdf) » Klimaanalyse Planungshinweiskarte

(.pdf)III. Digitale Informationsmaterialien (.pdf) » Stadtteilprofil D-Mörsenbroich des Amts

für Statistik und Wahlen » Auszug aus dem Nahverkehrsplan » Rahmenplan Einzelhandel (2016) » Altablagerungen und Altstandorte

IV. Formblätter » Verfassererklärung (.docx) » Städtebauliche Kenndaten (.xlsx) » Schaubild Plananordnung (.pdf)

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

3.1 Art des VerfahrensEs handelt sich bei diesem Verfahren um ein Gutachterverfahren für einen städtebauli-chen Entwurf. Dem Gutachterverfahren ist ein offenes Bewerbungs- und Qualifikati-onsverfahren vorgeschaltet. Nach der Sich-tung und Bewertung aller eingegangenen Bewerbungen erfolgt eine parallele Beauf-tragung von bis zu sechs Büro/ Planungsge-meinschaften.3.2 Terminkette

Das Gutachterverfahren wird im Zeitraum vom TT.MM.2016 bis zum TT.MM.2017 durchgeführt. Genaue Informationen (Uhr-zeit, Veranstaltungsort etc.) zu den öffentli-chen Veranstaltungen werden zeitnah über die Presse, im Internet sowie über Aushänge bekanntgegeben.

Die Terminkette sieht wie folgt aus: » TT.MM.2016: Beauftragung » TT.MM.2016: Versand der Aufgabenstel-

lung » TT.MM.2016: Frist für Rückfragen » TT.MM.2016: Rückfragenkolloquium

und anschließend öffentliche Auftaktkol-loquium für die Bürgerschaft

» TT.MM.2016 bis HH.00 Uhr: Abgabe der Entwürfe bei plan-lokal

» TT.MM.2016: Öffentliche Zwischenprä-sentation nach der 1. Bearbeitungsphase

» TT.MM.2016: Sitzung der Empfehlungs-kommission I

» TT.MM.2017 bis HH.00 Uhr: Abgabe der Entwürfe nach der 2. Bearbeitungsphase bei plan-lokal

» TT.MM.2017: Öffentliche Abschlussprä-sentation nach der 2. Bearbeitungsphase

» TT.MM.2017: Sitzung der Empfehlungs-kommission II

Veranstaltungsort der öffentlichen Informa-tionsveranstaltung sowie der Zwischen- und

Abschlusspräsentation ist die Aula xx.3.3 Auftaktkolloquium

Das Kolloquium findet am TT.MM.2016 in Düsseldorf statt. Über die Details werden alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail infor-miert. Schriftliche Rückfragen können bis zum TT.MM.2016 per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Die Beantwortung der eingereich-ten Fragen erfolgt nach Möglichkeit wäh-rend des Kolloquiums. Über die Sitzung wird eine Niederschrift angefertigt, die Bestandteil dieser Aufgabenstellung wird und innerhalb von sieben Tagen nach dem Kolloquium an die Planungsgemeinschaften per E-Mail versendet wird. Im Anschluss an das interne Rückfragenkolloquium findet das Auftaktkolloquium mit der Bürgerschaft statt. Hierbei werden der Planungsanlass und die Aufgabenstellung den Bürgern vorgestellt. Ebenfalls erfolgt eine Vorstellung der teilnehmenden Büros. 3.4 Zwischenpräsentation

Nach dem Ablauf der ersten Bearbeitungs-phase werden die Konzepte im Kontext einer Vorprüfung gesichtet und hinsicht-lich der in der Aufgabenstellung definier-ten Kriterien und Rahmenbedingungen überprüft. Daraufhin findet die öffentliche Zwischenpräsentation am TT.MM.2016 in Düsseldorf statt. Über die Details werden alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail infor-miert. In der Veranstaltung sollen die Büros/ Planungsgemeinschaften ihre Entwürfe der Öffentlichkeit vorstellen, Verständnisfragen klären und eine erste öffentliche Diskussion anstoßen. Die Präsentation des Entwurfs ist Teil der geforderten Abgabeleistungen.

3. Verfahrensbausteine

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

3.5 Sitzung der Empfehlungskommis-sion I

Im Anschluss an die öffentliche Zwischen-präsentation wird die Empfehlungskommis-sion tagen und Empfehlungen für die zweite Bearbeitungsphase aussprechen.3.6 Abschlusspräsentation

Nach dem Ablauf der zweiten Bearbeitungs-phase werden die Konzepte im Kontext einer Vorprüfung gesichtet und hinsicht-lich der in der Aufgabenstellung definier-ten Kriterien und Rahmenbedingungen überprüft. Daraufhin findet die öffentliche Abschlusspräsentation am TT.MM.2017 in Düsseldorf statt. Über die Details werden alle Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail infor-miert. In der Veranstaltung sollen die Büros/ Planungsgemeinschaften ihre Entwürfe der Öffentlichkeit vorstellen, Verständnisfragen in einer öffentlichen Diskussion klären. Die Präsentation des Entwurfs ist Teil der gefor-derten Abgabeleistungen. 3.7 Sitzung der Empfehlungskommis-

sion II

Am Folgetag der öffentlichen Abschlussprä-sentation wird die Empfehlungskommission tagen, den Siegerentwurf auswählen und ggf. Empfehlungen für die weitere Überar-beitung des Entwurfs aussprechen.

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Aufgabenstellung zum Gutachterverfahren „Beiderseits Vogelsanger Weg“

4. Verfahrensteilnehmer und Bedingungen

4.1 Ausloberin

Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Städtebauliche Planung Stadtbezirk 5 u. 6 (61/31) 4.2 Qualifikationsverfahren und

Teilnahmeberechtigung

Dem Gutachterverfahren ist ein offenes Bewerbungs- und Qualifikationsverfahren vorgeschaltet. Nach der Sichtung und Be-wertung aller eingegangenen Bewerbungen erfolgt eine parallele Beauftragung von fünf bis max. sechs Büros/ Planungsgemeinschaf-ten.

QualifikationsverfahrenAm Gutachterverfahren interessierte Bü-ros/ Planungsgemeinschaften werden über Online- und Printmedien deutschlandweit zur Teilnahme am Qualifikationsverfahren aufgerufen. Die Bildung von Arbeitsgemein-schaften aus den Professionen Architektur/Stadtplanung mit der Profession Land-schaftsarchitektur wird empfohlen. Weitere Fachberater/innen und Experten/innen, z. B. aus dem Bereich Verkehrsplanung, sind erwünscht.Die am Qualifikationsverfahren teilnehmen-den Büros/ Planungsgemeinschaften haben ihrer Bewerbung Nachweise beizufügen, aus welchen ersichtlich wird, welche Erfahrun-gen und Qualifikationen mit vergleichbaren Planungsvorhaben bestehen. Diese qualitativen Kriterien, verbunden mit entsprechenden Nachweisen zur wirtschaft-lichen und technischen Leistungsfähigkeit des Büros/ der Planungsgemeinschaft, werden die Grundlage für die Auswahl der Büros/ Planungsgemeinschaften am Gut-achterverfahren sein.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die wirtschaftliche und finanzielle Leis-tungsfähigkeit des Büros/ der Planungs-gemeinschaft ist durch die Angabe der addierten Umsätze aller Mitglieder der Planungsgemeinschaft in den zurückliegen-den drei Kalenderjahren (2013 - 2015) zu erbringen.

Technische Leistungsfähigkeit:Mit der Bewerbung sind eine verbindliche Teilnahmeerklärung und eine Kurzdarstel-lung des Büros/ der Planungsgemeinschaft vorzulegen. Angaben über die technische und personelle Ausstattung des Büros/ aller Mitglieder der Planungsgemeinschaft sowie Aussagen zu den fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen der für die Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter/innen einzurei-chen.Zusätzlich sind der Bewerbung eine text-liche Referenzübersicht von maximal drei DIN-A4 Seiten und eine plangrafische Darstellung von maximal fünf Referenz-projekten auf jeweils zwei DIN-A3 Seiten beizufügen (in Papierform und als Power-Point-Präsentation).

Mindestens ein Projekt sollte folgende inhaltliche Aspekte nachweisen: » Auseinandersetzung mit der Thematik

von Mischnutzungen (bspw. Gewerbe/Wohnen)

» Baustufenhafte Konzeptionierung eines Plangebietes

Die Empfehlungskommission behält sich vor, ggf. auch ein „junges Planungsteam“ zu berücksichtigen, das die geforderten Refe-renzen nicht in Gänze erfüllt.

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Herausgegeben von der Landeshauptstadt DüsseldorfDer OberbürgermeisterStadtplanungsamt

VerantwortlichRuth Orzessek-Kruppa

RedaktionMarkus Stranzenbach, Stadtplanungsamt 61/31Christine Ferreira, Stadtplanungsamt, 61/31Thomas Scholle, plan-lokalLeonie Mesch, plan-lokal

Layoutplan-lokal

www.duesseldorf.de/planung