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arccon Ingenieurgesellschaft mbH · Wilhelminenstraße 165 - 167 · 45881 Gelsenkirchen Vorhaben Ansprechpartner Durchwahl Mobiltelefon Datum E183601 Dipl.-Ing. Michael Grösbrink 0209 / 94 70 6-12 0178 / 77 77 531 29.11.2018 B01/SH Dr.-Ing. Hamid Amrollahi 0209 / 94 70 6-289 01522 / 25 23 568 Bauvorhaben: Bebauungsplan Friedrichstraße / Sachsenstraße in 45128 Essen Gemarkung Essen, Flur 89 - Beurteilung der tagesnahen bergbaulichen Situation auf Grundlage der Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018 - - Gutachten - bestehend aus: 20 Seiten und 7 Anlagen ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Herrn Bauassessor Ulrich Göhre Zur Pumpstation 1 42781 Haan

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Page 1: Bauvorhaben: Bebauungsplan Friedrichstraße / Sachsenstraße ... · Oberkreideformation in Form von Sandmergelstein, Mergelstein und Grünsandmergelstein (an- gegeben als Essener

arccon Ingenieurgesellschaft mbH · Wilhelminenstraße 165 - 167 · 45881 Gelsenkirchen

Vorhaben Ansprechpar tne r Durc hwahl Mobi l te l e fon Datum

E183601 Dipl.-Ing. Michael Grösbrink 0209 / 94 70 6-12 0178 / 77 77 531 29.11.2018B01/SH Dr.-Ing. Hamid Amrollahi 0209 / 94 70 6-289 01522 / 25 23 568

Bauvorhaben: Bebauungsplan Friedrichstraße / Sachsenstraße in 45128 Essen

Gemarkung Essen, Flur 89

- Beurteilung der tagesnahen bergbaulichen Situation auf

Grundlage der Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom

30.10.2018 -

- Gutachten -

bestehend aus:

20 Seiten und

7 Anlagen

ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbHHerrn Bauassessor Ulrich GöhreZur Pumpstation 142781 Haan

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InhaltsverzeichnisSeite

1. Vorgang / Aufgabenstellung 3

2. Verwendete Unterlagen 4

3. Allgemeine / Örtliche Randbedingungen 6

4. Allgemeine Geologie 7

5. Auswertung und Beurteilung der bergbaulichen Unterlagen 8

5.1 Grundlagen 8

5.2 Bergbauliche Stellungnahmen 11

5.3 Grubenbildeinsichtnahme am 30.10.2018 13

6. Abschließende Bewertung der bergbaulichen Situation 16

7. Hinweise für das weitere Vorgehen 18

Anlagenverzeichnis

Anlage 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1:10.000

Anlage 1.2 Detaillageplan, Maßstab 1:2.000

Anlage 1.3 Lageplan mit eingetragenem tagesbruchgefährdetem Bereich, Maßstab 1:500

Anlage 2 Niederschrift zur Grubenbildeinsichtnahme

Anlage 3 Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 25.04.2018

Anlage 4 Antwortschreiben der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH vom

23.10.2018

Anlage 5 Antwortschreiben der MAN GHH Immobilien GmbH vom 26.10.2018

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1. Vorgang / Aufgabenstellung

Die ISR, Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan, plant die Bebauung „Friedrichstraße /

Sachsenstraße“ in 45128 Essen.

Die arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, wurde in diesem Zusammenhang von der

ISR, Haan, beauftragt, die bergbauliche Situation im Bereich der geplanten Bebauung „Friedrich-

straße / Sachsenstraße“ in 45128 Essen zu klären.

In diesem Zusammenhang wurden daher die maßgeblichen Grubenbilder und Berechtsamsrisse am

30.10.2018 im Rahmen einer Grubenbildeinsichtnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg,

Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW, in Dortmund eingesehen und ausgewertet.

Des Weiteren wurden nach der Durchsicht des vorliegenden Schreibens der Bezirksregierung

Arnsberg vom 25.04.2018 durch die arccon Ingenieurgesellschaft bergbauliche Anfragen zu

Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen an die entsprechenden Grubenfeldeigentümer gestellt.

Nachfolgend wird von der arccon Ingenieurgesellschaft die tagesnahe bergbauliche Situation auf

Grundlage der eingesehenen Grubenbilder, Schnitte und Situationsrisse sowie der vorliegenden

bergbaulichen Stellungnahmen bewertet. Ferner soll auf Grundlage der eingesehenen und ausge-

werteten Unterlagen eine abschließende Beurteilung der Standsicherheit der Tagesoberfläche im

Rahmen dieses Gutachtens erfolgen und ggfs. Angaben zu weiteren erforderlichen Maßnahmen

gemacht werden.

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2. Verwendete Unterlagen

Für die Erstellung dieses Gutachtens wurden folgende Unterlagen berücksichtigt:

[U1] Dr.-Ing. F. Hollmann, Ing. (grad.) R. Nürenberg, 1972, „Der tagesnahe Bergbau als

technisches Problem bei der Durchführung von Baumaßnahmen im Niederrheinisch-

Westfälischen Steinkohlengebiet“

[U2] Landesoberbergamt NW, 1991, „Besondere Hinweise beim Vorhandensein verlassener

Tagesöffnungen“

[U3] Westfälische Berggewerkschaftskasse Bochum Bergschule, 1961 „Geologie des Nieder-

rheinisch Westfälischen Steinkohlengebietes“

[U4] Prof. Dr. Dr.-Ing. H. Kratzsch, 5. Auflage, 2008, „Bergschadenkunde“

[U5] Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld 1988, Geologische Karte von NRW,

Maßstab 1:50.000, Karte der Quartär-Mächtigkeit, Blatt 4508, Essen

[U6] Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld 1988, Geologische Karte von

Nordrhein-Westfalen, Maßstab 1:25.000, Strukturkarte, Blatt 4508, Essen

[U7] Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld 1988, Geologische Karte von

Nordrhein-Westfalen, Geologische Schnitte, Blatt 4508, Essen

[U8] Grubenbilder, Schnitte und Berechtsamsrisse der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6,

Bergbau und Energie in NRW, Dortmund

[U9] Dr. H. Fiebig, P. Michelau, 1980, „Gesamtschichtenschnitt (overall-section) des Nieder-

rheinisch-Westfälischen Steinkohlengebietes“

[U10] Huske, Joachim, 2006, „Die Steinkohlenzechen im Ruhrrevier - Daten und Fakten von den

Anfängen bis 2005“

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[U11] Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, 2007 „Leitfaden für

das Verwahren von Tagesschächten“

[U12] Aufschlussarchiv der arccon Ingenieurgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, im Bereich des

Untersuchungsgebietes

[U13] Unterlagen der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dortmund

[U14] Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in

NRW, vom 25.04.2018

[U15] Antwortschreiben der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, vom 23.10.2018

[U16] Antwortschreiben der MAN GHH Immobilien GmbH, vom 26.10.2018

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3. Allgemeine / Örtliche Randbedingungen

Wie dem beigefügten Lageplan der Anlage 1.1 zu entnehmen ist, befindet sich der Untersuchungs-

bereich südwestlich des Stadtzentrums von Essen im Südviertel.

Nach den amtlichen Verzeichnissen liegt das zu betrachtende Grundstück in der Gemarkung Essen,

Flur 89.

Westlich angrenzend am Untersuchungsbereich verläuft die Friedrichstraße (Bundesstraße B224)

von etwa Nordwest nach Südost, südlich angrenzend die Kruppstraße und die Bundesautobahn 40

(unterirdisch) von etwa Südwest nach Nordost und nördlich angrenzend die Bert-Brecht-Straße von

West nach Ost. Im unmittelbaren Bereich der geplanten Bebauung verläuft die Sachsenstraße von

etwa Südwest nach Nordost (vgl. Anlage 1.2).

Weiter nordöstlich des Untersuchungsbereichs in einer horizontalen Entfernung von etwa 700 m

befindet sich des Essener Hauptbahnhofs. Nördlich angrenzend an der Bert-Brecht-Straße verläuft

die Bahntrasse der Deutschen Bahn AG (DB AG) (vgl. Anlage 1.2).

Die Geländeoberfläche im nördlichen Bereich der geplanten Bebauung liegt nach den vorliegenden

Unterlagen derzeit auf einer Höhe von ca. + 88 mNN, im südlichen Bereich auf einer Höhe von

ca. + 93 mNN. Die Geländeoberfläche im Betrachtungsbereich fällt somit in nördliche Richtung um

ca. 5 m ein.

Derzeitige Nutzung / Bestandsgebäude

Nach den vorliegenden Planunterlagen und den örtlichen Feststellungen befinden sich im Unter-

suchungsbereich derzeit mehrere Gebäude sowie Freiflächen (Parkplätze, Zufahrtstraßen etc.) sowie

die Sachsenstraße. Nach den erhaltenen Informationen sollen diese vollständig zurück- und neu-

bzw. umgebaut werden.

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4. Allgemeine Geologie

Nach Auswertung der geologischen bzw. ingenieurgeologischen Karte von Nordrhein-Westfalen,

Blatt-Nr. 4508 „Essen“ [U5], liegt die zu betrachtende geplante Bebauung im Bereich des ober-

flächennahen Ruhrkarbons, dass dem oberkarbonischen Steinkohlenbecken Deutschlands angehört.

Demnach liegt die Mächtigkeit der quartären Ablagerungen in Form von Lockergesteinsböden in

dem geplant zu bebauenden Bereich etwa 2 bis 5 m und die darunter anstehende Mächtigkeit der

Oberkreideformation in Form von Sandmergelstein, Mergelstein und Grünsandmergelstein (an-

gegeben als Essener Grünsand bis Soester Grünsand [U5] bis [U7]) bei etwa 10 m. Das karbonische

Festgestein steht darunter an, bildet das Grundgebirge.

Die Festgesteine des Karbons stehen im Untersuchungsbereich als Ton-, Schluff- und Sandstein an.

Die karbonischen Festgesteine stehen in Wechsellagerung an und sind in unregelmäßigen Tiefen

und Mächtigkeiten von eingelagerten Steinkohleflözen mit unterschiedlichen Mächtigkeiten und

unregelmäßigen Abständen durchgezogen. Das Karbon ist im Bereich der geplanten Bebauung dem

„Westfal A“, den „Unteren Bochumer Schichten“ des Niederrheinisch-Westfälischen Steinkohlen-

gebietes zuzuordnen. Die Festgesteine des Karbons stehen im Untersuchungsbereich bis in größere

Tiefen an.

Nördlich des Untersuchungsbereiches, in einer horizontalen Entfernung von etwa 500 m, befindet

sich die Frohnhausener Mulde, welche von Südwest nach Nordost verläuft.

Der Frohnhausener Sattel verläuft von Südwest nach Nordost in einem horizontalen Abstand von

etwa 600 m nördlich des Untersuchungsbereiches. Der Mathias-Sprung, mit einem vertikalen

Verwurf von etwa 20 m und einem Einfallen nach Nordost, streicht von Nordwest nach Südost und

befindet sich nordöstlich des Untersuchungsbereiches in einer horizontalen Entfernung von etwa

1.000 m (vgl. [U5], [U6] und [U7]). Der Langenbrahmer-Sprung, mit einem vertikalen Verwurf von

ca. 10 m und einem Einfallen nach Südwest, streicht von Nordwest nach Südost in einem Abstand

von etwa 1.800 m südwestlich.

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Des Weiteren verläuft eine „Abschiebung“ im direkten Bereich der Planfläche von etwa Nordwest

nach Südost, welche in den geologischen Karten nicht angegeben, jedoch in den eingesehenen

Grubenbildern dokumentiert ist (vgl. Anlage 1.3).

Im Untersuchungsgebiet beißen auf der südlichen Flanke der Frohnhausener Mulde mehrere Stein-

kohleflöze an der Karbonoberkante aus.

Südlich des Untersuchungsbereiches, in einer horizontalen Entfernung von ca. 80 m, verläuft die

Ausbisslinie des Steinkohleflözes „Plaßhofsbank“. Das Steinkohleflöz „Plaßhofsbank“ streicht etwa

von Südwest nach Nordost und fällt unter einem Winkel von ca. 60°, etwa 67gon, unter die Plan-

fläche nach Nordwesten ein.

Im unmittelbaren Bereich der geplanten Bebauung verlaufen die Ausbisslinien der Steinkohleflöze

„Sonnenschein“, „Wasserfall“, „Dickebank 1“, „Dickebank 2“ und „Karoline“. Diese Stein-

kohleflöze streichen ebenfalls von Südwest nach Nordost und fallen unter einem Winkel von ca.

60°, etwa 67gon, nach Nordwesten ein.

Angrenzend an die nördliche Seite der Bebauungsfläche verläuft die Ausbisslinie des Stein-

kohleflözes „Helene“. Das Steinkohleflöz „Helene“ streicht ebenfalls von Südwest nach Nordost

und fällt unter einem Winkel von ca. 60°, etwa 67gon, nach Nordwesten ein.

5. Auswertung und Beurteilung der bergbaulichen Unterlagen

5.1 Grundlagen

Formen des Bergbaus

In der Bergschadenkunde sind die Auswirkungen auf die Tagesoberfläche durch „senkungsfähigen

Bergbau“ und „tagesbruchgefährdeten Bergbau“ („tagesnaher Bergbau“) zu differenzieren.

Der „senkungsfähige Bergbau“ wird in „oberflächennahen Bergbau“ und „Tiefen Bergbau“ unter-

teilt. Der „Tiefe Bergbau“ umfasst hierbei Grubenbaue in einer Tiefe von mehr als 60 m unter

Geländeoberfläche. Der „oberflächennahe Bergbau“ umfasst die Grubenbaue zwischen rd. 60 und

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30 m Tiefe unter Geländeoberfläche. Die „durch senkungsfähigen Tiefen Bergbau“ ausgelösten

Bodenbewegungen sind in Form von Senkungen, Längenänderungen und Krümmungen nach dem

Stand der Bergschadenkunde zeitlich beschränkt. Diese Bodenbewegungen sind nach Einstellung

der Abbautätigkeiten im Ruhrgebiet etwa nach 5 Jahren beendet [U4].

Der „tagesbruchgefährdete Bergbau“ („tagesnaher Bergbau“) umfasst alle Tagesöffnungen und

Grubenbaue in einer Tiefenlage mit einer Felsüberdeckung zwischen etwa 0 und 30 m. Im Bereich

des „tagesnahen Bergbaus“ liegen z. T. nur geringe oder keine Felsüberlagerungen im Bereich

ehemaliger Grubenbaue vor, so dass sich nach Beendigung der Abbautätigkeit im anstehenden

Gebirge kein stabiler Zustand ausbilden kann. Es verbleiben im Festgesteinskörper Hohlräume,

Verbruchzonen- und / oder Auflockerungszonen. Diese Gefügeauflockerungen bzw. -zerrüttungen

können sich bis zur Karbonoberfläche auswirken. Von dort aus können sich diese bis zur Tages-

oberfläche als Tagesbruch bzw. in den Randbereichen als Setzungen und Senkungen auswirken.

Die Einwirkungen auf die Tagesoberfläche aus „tagesbruchgefährdetem Bergbau“ und „ober-

flächennahen Bergbau“ sind im Gegensatz zum o. g. senkungsfähigen Bergbau zeitlich nicht

begrenzt (vgl. [U1]). Die Gründe liegen in der geringen Abbauteufe unter Geländeoberkante, der

daraus resultierenden geringen Festgesteinsüberdeckung und somit nur geringen Überlagerungs-

drücken, wodurch die Grubenbaue unmittelbar nach Einstellung der bergbaulichen Tätigkeiten z. T.

nicht zusammenbrechen und somit Hohlräume, Auflockerungszonen und Verbruchzonen im Unter-

grund verbleiben. Durch Nachbrechen bzw. Nachsacken der Felsschichten oberhalb der bergbau-

bedingten Inhomogenitäten können jederzeit Tagesbrüche an der Felsoberfläche und damit ver-

bunden an der Tagesoberfläche sowie unterschiedliche Setzungen und Senkungen in den Rand-

bereichen auftreten [U1].

Kartographische Dokumentation (Risswerk)

Unabhängig hiervon wird im Hinblick auf die kartographische Dokumentation (Risswerk) von

bergbaulichen Abbautätigkeiten zwischen „kartiertem“, „unkartiertem“ und „wildem“ Abbau unter-

schieden.

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Kartierter Abbau beschreibt den markscheiderisch erfassten bergbaulichen Abbau. Die Pflicht zur

markscheiderischen Erfassung bergbaulicher Abbautätigkeiten in Risswerken ist erst seit dem Jahr

1865 durch die Einführung des „Allgemein Berggesetzes für die preußischen Staaten“ gesetzlich

vorgeschrieben. Dementsprechend sind Abbaue, die vor dieser Zeit durchgeführt wurden, meist

nicht in bergbaulichen Unterlagen dokumentiert bzw. kartiert und somit dem „unkartierten“ Abbau

zuzuordnen. Des Weiteren ist der „wilde“ Abbau markscheiderisch nicht erfasst. „Wilde“ Abbaue

sind somit „unkartierte“ Abbautätigkeiten, die insbesondere in den Nachkriegszeiten der Eigen-

versorgung der Bevölkerung dienten und meist von der Oberfläche bei geringer Festgesteins-

überdeckung ausgingen.

Tagesöffnungen

Zu den tagesnahen bruchauslösenden Einwirkungen zählen auch Einwirkungen aus verlassenen

Tagesöffnungen, wie z. B. Seigerschächten, tonnlägigen Schächten und Lichtlöchern. Hier kann bei

einer nicht dauerhaft standsicheren Verfüllung die Schachtsäule absacken, so dass Senkungen und

Tagesbrüche an der Tagesoberfläche entstehen können. Maßgeblich für die Standsicherheit von

Tagesöffnungen ist das Zusammenwirken verschiedener Einflussfaktoren wie der Schachtdurch-

messer, der Art und Zustand des Schachtausbaus, die Teufe, das Einfallen, die Ausbildung und der

Zustand einer Schachtabdeckung, das Vorhandensein bzw. die Art der Verfüllung, die Gruben-

wasserverhältnisse sowie die Art und der Zustand sich an den Schacht anschließender Gebirgs-

schichten. Ferner sind bei der Bewertung der Standsicherheit von Schächten das Vorhandensein, die

Teufe und die Ausbildung von Schachtabgängen zu bewerten. Aus dem Zusammenspiel dieser

Faktoren weisen die Tagesöffnungen gesonderte spezifische setzungs- und einsturzgefährdete

Bereiche auf [U2], [U11].

In der Bergschadenkunde sind die Auswirkungen auf die Tagesoberfläche durch verlassene Tages-

öffnungen wie folgt beschrieben. Der Begriff „Tagesöffnung“ wird im Speziellen für Seiger-

schächte, tonnlägige Schächte und Lichtlöcher verwendet.

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Einwirkungen durch Tagesöffnungen auf die Tagesoberfläche treten insbesondere dann auf, wenn

a) das Nebengestein und der Ausbau nicht dauerstandfest sind,

b) im Teufenbereich der fließgefährdeten Überlagerung Ausbau oder Füllgut nicht gegen Ein-

spülungen dicht sind und bleiben und

c) die Tragfähigkeit des Ausbaus der Tagesöffnung im Bereich fließfähiger Schichten nicht

nachgewiesen werden kann [U2].

Für die Ermittlung einsturzgefährdeter Bereiche gelten je nach Tagesöffnungstyp unterschiedliche

Gesetzmäßigkeiten. Der Durchmesser der senkungs- und einsturzgefährdeten Zone kann für Seiger-

schächte und Lichtlöcher nach [U2] bestimmt werden. Dabei werden zum lichten Durchmesser der

Tagesöffnung die 2-fache Stärke des Schachtausbaus, ein 2-facher Sicherheitsabstand von 1,5 m

sowie der 2-fache Abstand vom Bezugsniveau bis zur Felsoberfläche hinzuaddiert (vgl. Kap 1.1 in

[U2]). Die Höhenlage der kompakten Felsoberkante ist durch geeignete Maßnahmen (Bohrungen

und Schürfe) zu bestimmen. Der Schutzbereich stellt sich als kegelstumpfförmiger Körper dar,

welcher sich von der Felsoberfläche unter 50gon bis zur Tagesoberfläche erstreckt.

Für tonnlägige Schächte und Stollen müssen diese Annahmen modifiziert werden. Der einsturz- und

senkungsgefährdete Bereich erstreckt sich in Einfallrichtung entlang der orthogonalen Projektion

der Schachtaußenkante bzw. des Stollens mit der Oberkante der kompakten Felsoberfläche. Der

tagesbruchgefährdete Bereich wird in Einfallrichtung durch die Überdeckungsmächtigkeit der

Lockergesteinsböden und deren Scherparameter begrenzt. Diese leitet sich aus Erfahrungswerten im

tagesnahen Bergbau ab, so dass im Allgemeinen mit einem Böschungswinkel von β = 45° aus-

gegangen wird.

5.2 Bergbauliche Stellungnahmen

Zur Klärung der bergbaulichen Situation im vorgenannten Bereich wurde seitens der ISR mit

Datum vom 28.03.2018 eine bergbauliche Anfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6

Bergbau und Energie in NRW, Dortmund, gestellt.

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Das Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,

vom 25.04.2018 ist der Anlage 3 zu entnehmen.

Demnach liegt der Untersuchungsbereich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld

„Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ sowie über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld

„Neu Essen“.

Inhaberin der verliehenen Bergbauberechtigung „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ ist die

GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH, Dortmund. Eigentümerin der Bergbaube-

rechtigung „Neu Essen“ ist die MAN GHH Immobilien GmbH, Oberhausen.

Nach Durchsicht und Prüfung des Antwortschreibens der Bezirksregierung Arnsberg ist die arccon

Ingenieurgesellschaft zu den folgenden Ergebnissen gekommen:

• Nach dem Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg beißen die Steinkohleflöze

„Sonnenschein“, „Plaßhofsbank“, „Dickebank 1“ und „Dickebank 2“ im Untersuchungs-

gebiet an der Karbonoberkante aus, fallen mit ca. 60° nach Nordwesten ein und wurden zum

Teil bis ca. 60 m unter der Tagesoberfläche abgebaut.

• In dem Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg wird auch darauf hingewiesen,

dass der Abbau in den genannten Flözen bis nahe an die Oberfläche geführt wurde (tages-

naher Bergbau). Zwei Schachtpingen im Planbereich weisen auf diesen Bergbau hin. Über

eine Sicherung und somit die Standsicherheit der beiden Tagesöffnungen liegen keine

Kenntnisse vor.

Um zu klären, ob für die geplante Bebauung Erkundungs- und Anpassungs- und/oder Sicherungs-

maßnahmen erforderlich sind, wurden seitens der arccon Ingenieurgesellschaft am 14.09.2018 an

die GfV mbH sowie an die MAN GHH Immobilien GmbH entsprechende bergbauliche Anfragen

im Hinblick auf ggfs. erforderliche Anpassungs- und / oder Sicherungsmaßnahmen gestellt.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgte von der GfV mbH mit dem Schreiben vom 23.10.2018

(vgl. Anlage 4).

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Nach Durchsicht und Prüfung des Antwortschreibens der GfV mbH ist die arccon Ingenieur-

gesellschaft zu den folgenden Ergebnissen gekommen:

• Im Untersuchungsbereich ist „oberflächennaher Bergbau“ in der Zeit vor dem Jahr 1900

umgegangen.

• Für das nähere Umfeld der geplanten Bebauung liegen Hinweise auf nicht kartierten Uralt-

bergbau vor.

• Im Antwortschreiben der GfV mbH wird weiterhin darauf hingewiesen, dass zwischen Ende

2013 und Anfang 2014 aufgrund nicht dokumentierter tagesnaher Bergbautätigkeiten im

Bereich des Essener Hauptbahnhofs umfangsreiche Sicherungsmaßnahmen ausgeführt

wurden.

Die Beantwortung der Anfrage an die MAN GHH Immobilien GmbH erfolgte mit dem Schreiben

vom 26.10.2018 (vgl. Anlage 5).

Nach Durchsicht und Prüfung des Antwortschreibens der MAN GHH Immobilien GmbH ist die

arccon Ingenieurgesellschaft zum Ergebnis gekommen, dass für die geplante Baumaßnahme keine

Maßnahmen gegen bergbauliche Einwirkungen aus den Abbaue der MAN GHH Immobilien GmbH

erforderlich sind.

5.3 Grubenbildeinsichtnahme am 30.10.2018

Im Hinblick auf die Untersuchungen der bergbaulichen Gegebenheiten im Untersuchungsbereich

fand am 30.10.2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, eine Grubenbildeinsichtnahme

durch die arccon Ingenieurgesellschaft statt.

Die eingesehenen Grubenbilder, Situation-, Verleihung- und Berechtsamsrisse sowie Schnitte

wurden durch die arccon Ingenieurgesellschaft ausgewertet. Demnach liegt das Untersuchungs-

gebiet im Grubenfeld der ehemaligen Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“.

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Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“

Die Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ ist im Jahre 1805 nach Säkularisierung des

Stiftes Essen durch Konsolidierung der Zechen „Zur Hoffnung“ und „Secretarius Aak“ entstanden.

Die Forderung von Steinkohle wurde im Jahre 1860 auf dieser Zeche begonnen und erreichte mit

fast 190.000 t seine maximale Menge im Jahre 1867. Diese Zeche wurde im Jahre 1897 stillgelegt.

Nach den eingesehenen Grubenbildern hat im unmittelbaren Bereich der Planfläche kartierter

Abbau im Steinkohleflöz „Plaßhofsbank“ durch die Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius

Aak“ stattgefunden. Dieser Abbau wurde im Jahre von rd. 1884 bis 1890 bis zu den seigeren

Teufenbereichen von ca. 90 m u. GOK, entsprechend einer Höhe von etwa ± 0 mNN, dokumentiert.

Des Weiteren hat im direkten Bereich der geplanten Bebauung kartierter Abbau im Steinkohleflöz

„Sonnenschein“ durch die Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ stattgefunden. Dieser

Abbau wurde von rd. 1870 bis ca. 1873 bis zu den seigeren Teufenbereichen von etwa

50 m u. GOK, entsprechend einer Höhe von ca. + 40 mNN, dokumentiert.

Weiterhin hat im direkten nördlichen Bereich der geplanten Bebauung kartierter Abbau im Stein-

kohleflöz „Dickebank 2“ durch die vorgenannte Zeche stattgefunden. Dieser Abbau wurde von rd.

1867 bis ca. 1869 bis zu den seigeren Teufenbereichen von etwa 80 m u. GOK, entsprechend einer

Höhe von ca. + 10 mNN, dokumentiert.

Angrenzend nördlich an den Untersuchungsbereich hat kartierter Abbau im Steinkohleflöz „Dicke-

bank 1“ durch die Zeche „Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ stattgefunden. Dieser Abbau

wurde im Jahre 1869 bis zu den seigeren Teufenbereichen von etwa 80 m u. GOK, entsprechend

einer Höhe von ca. + 10 mNN, dokumentiert.

Die Auswertung der Grubenbilder, Situations- und Berechtsamsrisse und Schnitte hat ergeben, dass

im Untersuchungsbereich kein kartierter Abbau in Steinkohleflöz „Wasserfall“ stattgefunden hat.

Weiterhin hat nach den eingesehenen Grubenbildern kartierter Abbau durch die Zeche „Vereinigte

Hoffnung et Secretarius Aak“ im Steinkohleflöz „Karoline“ nördlich des Untersuchungsbereiches in

einer horizontalen Entfernung von größer als 70 m stattgefunden. Dieser Abbau wurde im Jahre

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1873 oberhalb der 1. Tiefbausohle bis zu einer seigeren Teufe von mindestens ca. 110 m u. GOK,

entsprechend einer Höhe von etwa -20 mNN, dokumentiert.

Nach den eingesehenen Grubenbildern hat nördlich der Bebauungsfläche in einer horizontalen

Entfernung von mindestens ca. 80 m kartierter Abbau im Steinkohleflöz „Helene“ durch die Zeche

„Vereinigte Hoffnung et Secretarius Aak“ stattgefunden. Dieser Abbau wurde im Jahre 1868 ober-

halb der 1. Tiefbausohle bis zur seigeren Teufe von mindestens etwa 100 m u. GOK, entsprechend

einer Höhe von rund -10 mNN, dokumentiert.

Die Lage aller genannten Flözausbisslinien ist in der beigefügten Anlage 1.3 dargestellt.

Tagesöffnungen

Wie dem beigefügten Lageplan der Anlage 1.3 zu entnehmen ist, wurde unmittelbar nordwestlich

angrenzend an der Planfläche eine Tagesöffnung des Bergbaus (2569/5702/011/TÖB), angegeben

als Schachtpinge, dokumentiert. Diese befindet sich, unter Berücksichtigung der angegebenen

Lagegenauigkeit, im direkten einflussrelevanten Bereich der geplanten Bebauung.

Eine weitere Tagesöffnung des Bergbaus (2569/5701/007/TÖB), ebenfalls angegeben als Schacht-

pinge, befindet sich in einer Entfernung von ungefähr 25 m westlich von der Planfläche.

Über eine Sicherung und somit zur Standsicherheit der vorgenannten zwei Tagesöffnungen liegen

keine Kenntnisse vor.

Im unmittelbaren Einflussbereich der geplanten Bebauung sind keine weiteren Tagesöffnungen des

Bergbaus (TÖB), wie z. B. Schächte, Tagesüberhauen, Licht- oder Stollenmundlöcher, grubenbild-

lich erfasst.

Unterkartierter Bergbau

Gemäß den gesichteten und ausgewerteten Unterlagen sowie vorliegenden bergbaulichen Stellung-

nahmen (vgl. Anlagen 3 und 4) kann tagesnaher unkartierter Abbau im Untersuchungsbereich nicht

ausgeschlossen werden.

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E183601 29.11.2018 16B01/AC ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Friedrichstraße / Sachsenstraße, 45128 Essen

Ein Hinweis darauf sind die zuvor genannten zwei Tagesöffnungen des Bergbaus (TÖB) sowie

weitere vier Pingen bzw. Schachtpingen westlich vom Untersuchungsbereich in einer horizontalen

Entfernung von weniger als ungefähr 100 m (vgl. Anlage 1.3). Diese sind vermutlich auf Uraltberg-

bau bzw. wilden / widerrechtlichen Abbau in diesem Bereich zurückzuführen.

Ein weiterer Hinweis auf tagesnahe bergbauliche Aktivitäten in Form von Uraltbergbau geht aus

der Darstellung von mehreren Längenfeldern mit Verlaufsrichtung Südwest-Nordost im Unter-

suchungsgebiet hervor.

Zusätzlich sind tagesnahe Abbauaktivitäten im Bereich des Essener Hauptbahnhofs bekannt, die

zwischen Ende 2013 und Anfang 2014 gesichert wurden.

6. Abschließende Bewertung der bergbaulichen Situation

Am 30.10.2018 wurde durch die arccon Ingenieurgesellschaft eine Grubenbildeinsichtnahme bei

der Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, durchgeführt. Im Rahmen dieser Grubenbildeinsicht-

nahme wurden die relevanten Grubenbilder und Berechtsamsrisse sowie Schnitte für die Be-

bauungsfläche „Friedrichstraße / Sachsenstraße“ in Essen eingesehen und nachfolgend durch die

arccon Ingenieurgesellschaft ausgewertet.

Weiterhin wurden die vorliegenden bergbaulichen Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg,

GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH und MAN GHH Immobilien GmbH für die

geplante Bebauung durch die arccon Ingenieurgesellschaft ausgewertet.

Demnach hat im direkten Bereich des Untersuchungsbereichs kein kartierter tagesnaher Abbau

stattgefunden.

Die kartierten Abbaue in Steinkohleflöze „Plaßhofsbank“, „Sonnenschein“, „Dickebank 2“ und

„Dickebank 1“ haben im einflussrelevanten Bereich der geplanten Bebauung stattgefunden. Diese

Abbaue wurden in einer seigeren Teufe von mindestens ungefähr 50 m u. GOK, entsprechend einer

Höhe von etwa + 40 mNN, dokumentiert.

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Die kartierten Abbaue in Steinkohleflöze „Karoline“ und „Helene“ haben in einem horizontalen

Abstand von mindestens ca. 70 m von der Planfläche stattgefunden. Diese Abbaue wurden in einer

seigeren Teufe von mindestens rd. 100 m u. GOK, entsprechend einer Höhe von etwa -10 mNN,

dokumentiert.

Im direkten Bereich des geplanten Bauvorhabens beißt das abbauwürdige Steinkohleflöz „Wasser-

fall“ aus. Nach eingesehenen Unterlagen wurde jedoch kein Abbau in diesem Flöz betrieben.

Die Flöze bzw. die Karbonoberkante im Untersuchungsbereich werden nach den allgemeinen

Kenntnissen und dem Aufschlussarchiv der arccon Ingenieurgesellschaft noch von einer etwa 10 m

dicken Schicht von Oberkreideablagerung in Form von Sandmergel-, Mergel- und Grünsand-

mergelstein überdeckt, die dann von etwa 5 m dicken quartären Lockergesteinsüberdeckungen in

Form von Sanden und Schluffen, überlagert wird.

Unter Berücksichtigung der früheren bergbaulichen Aktivitäten hält die arccon Ingenieur-

gesellschaft aus den Abbauen im Steinkohleflöz „Helene“ aufgrund der horizontalen Abstände zum

geplanten Bauvorhaben und der Einfallsrichtung keine Erkundungs- oder Anpassungs- und / oder

Sicherungsmaßnahmen für die geplante Bebauung erforderlich.

Es ist hier jedoch aufgrund der o. g. Lagerstättenverhältnisse und den Hinweisen vorliegender

bergbaulicher Stellungnahmen und aus dem näheren Umfeld wahrscheinlich, dass innerhalb der

Flöze „Plaßhofsbank“, „Sonnenschein“, „Dickebank 2“, „Dickebank 1“ und „Karoline“ als auch

„Wasserfall“ unkartierter Abbau stattgefunden hat, der bis zur Karbonoberkante hinauf reicht. Es ist

somit nicht ausgeschlossen, dass im Untersuchungsbereich die zuvor genannten Flöze bis zur

Oberkante des Karbons, in einer seigeren Teufe von ungefähr 15 m u. GOK, entsprechend einer

Höhe von etwa + 75 mNN, durch nicht verzeichneten Uraltbergbau oder wilden / widerrechtlichen

Abbau tagesnah ausgekohlt wurden. In wieweit die überdeckenden Mergelschichten eine aus-

reichende Festigkeit besitzen um eine Standsicherheit dauerhaft gewährleisten, kann derzeit nicht

gesagt werden. Es ist daher zunächst entsprechend Hollmann / Nürenberg [U1] davon auszugehen,

dass je nach Ausbildung der Flöze, oberhalb der ausgekohlten Hohlräume eine mindestens 20 m

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E183601 29.11.2018 18B01/AC ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Friedrichstraße / Sachsenstraße, 45128 Essen

mächtige kompakte Festgesteinsschicht notwendig ist, um eine dauerhafte Standsicherheit gewähr-

leisten zu können.

Bei den hier anstehenden Flözen und deren Lage im Raum (Einfallen mit etwa 60° bzw. 67gon nach

Nordwesten) ergeben sich Gefährdungsbereiche je Flöz, die auf die Karbonoberfläche projiziert

wurden. Diese Projektionen der Tagesbruchgefährdungsbereiche sind im beiliegenden Lageplan der

Anlage 1.3 eingetragen.

Hinweise auf bergbauliche Unstetigkeitszonen sind hier nicht bekannt.

7. Hinweise für das weitere Vorgehen

Zur Ermittlung der tatsächlichen Gefährdungen aus Nachwirkungen des möglichen unkartierten

tagesnahen Abbaus im einwirkungsrelevanten Bereich der geplanten Bebauung empfiehlt die

arccon Ingenieurgesellschaft, Erkundungsmaßnahmen im einflussrelevanten Bereich der geplanten

Bebauung mittels Vollkronendrehspül- und Kernbohrungen auszuführen.

Hierbei kann die genaue Lage der vermuteten Schachtpinge unmittelbar nordwestlich angrenzend

an der Planfläche sowie ihre Art als auch ggfs. vorhandene Lockerzonen und Hohlräume ermittelt

werden. Für die Erkundung der Pinge sind rund 5 Vollkronendrehspülbohrungen als Senkrecht- und

Schrägbohrungen mit einer Bohrlänge von ungefähr 35 m und Ansatzpunkten im etwa nordwest-

lichen Bereich der Planfläche erforderlich.

Weiterhin sind Erkundungsarbeiten im Bereich der geplanten Bebauung erforderlich. Zunächst sind

über mindestens zwei Kernbohrungen die Dicke und der Zustand des Mergels bis zur Oberfläche

des Karbons zu überprüfen. Des Weiteren sind weitere Vollkronendrehspülbohrungen im ein-

wirkungsrelevanten Abbaubereich der Steinkohleflöze „Sonnenschein“, „Wasserfall“, „Dicke-

bank 1“, „Dickebank 2“ und „Karoline“ abzuteufen. Hierbei soll dann überprüft werden, ob diese

Flöze im Niveau oberhalb der kartierten oberflächennahen Abbaue tagesnah abgebaut wurden.

Dabei würde es sich dann um Uraltbergbau oder wilden / widerrechtlichen Abbau handeln.

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Zur Überprüfung dieser Steinkohleflöze auf mögliche tagesnahe Bergbautätigkeiten sind ungefähr

30 Vollkronendrehspülbohrungen als Senkrecht- und Schrägbohrungen mit einer Bohrlänge von

rund 35 m und Ansatzpunkten dargestellt in der Anlage 1.3 erforderlich.

Die gewerblichen Kosten für die bohrtechnische Erkundung der Schachtpinge, Flöze und die

Kernbohrungen für die Untersuchung des Mergels werden anhand vergleichbarer Projekte im

Bereich von 75.000 € bis 85.000 € (netto) geschätzt.

Sollten sich hierbei Hinweise auf Auffälligkeiten wie z. B. Hohlräume oder Lockerzonen im Fest-

gestein des Karbons verifizieren lassen, wären Anpassungs- und/oder Sicherungsmaßnahmen

erforderlich. In diesem Zusammenhang wären diese Bereiche weiter zu erkunden und anschließend

zu sichern, sofern die Mergelüberdeckung des Karbons keine ausreichende Sicherheit darstellt.

Die Kosten für diese ggfs. erforderlichen Erkundungs- und Sicherungsarbeiten können erst nach

Vorliegen der Ergebnisse der zuvor genannten Vollkronendrehspül- und Kernbohrungen abge-

schätzt werden.

Die arccon Ingenieurgesellschaft empfiehlt zunächst, die zuvor genannten Vollkronendrehspül-

und Kernbohrungen unter Berücksichtigung der dann vorgesehenen Bebauungsmaßnahme zu

planen, um ggfs. den tatsächlichen Einwirkungsbereich aus ehemaligem Bergbau auf die Gelände-

oberfläche abschließend bewerten zu können. Hierauf aufbauend kann dann, soweit erforderlich,

gemeinsam mit den Beteiligten ein auf die Planung abgestimmtes konkretes Anpassungs- und /

oder Sicherungskonzept erarbeitet werden.

Planunterlagen und weitergehende Angaben zur Gründung der Bestandsgebäude und der geplanten

Bauwerke liegen derzeit der arccon Ingenieurgesellschaft noch nicht vor.

Das vorliegende Gutachten stellt den derzeitigen Bearbeitungsstand dar. Sollten sich Plan-

änderungen bzw. -ergänzungen ergeben, wird um die Übersendung der jeweiligen Planunterlagen

im Hinblick auf einen Abgleich mit den vorgenannten Angaben gebeten.

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E183601 29.11.2018 20B01/AC ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Friedrichstraße / Sachsenstraße, 45128 Essen

Für Rückfragen und weitere Abstimmung steht die arccon Ingenieurgesellschaft zur Verfügung.

Dipl.-Ing. Michael Grösbrink Dr.-Ing. Hamid Amrollahi

Anlagen

Verteiler: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, 3 x (1 x per E-Mail)

Herr Bauassessor Ulrich Göhre, Haan

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Hindenburgstraße

Untersuchungsbereich

2569000 2569500 2570000 2570500

5701

000

5701

500

5702

000

5702

500

5703

000

Datum: 29.11.2018

arccon Ingenieurgesellschaft mbHWilhelminenstraße 165 - 16745881 GelsenkirchenTel. 0209 / 94 70 6 - 0; Fax. 0209 / 94 70 6 - 10

ÜbersichtslageplanBearbeiter: Amrollahi ZeichnerIn: Wosnitzek 1:10.000Maßstab:

BN: E1836011. BerichtAnlage 1.1

±

Auftraggeber:

Bauvorhaben:

ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89

Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018

Untersuchungsbereich0 250 500125

Meter

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2569700 2569800 2569900

5701

800

5701

900

5702

000

5702

100

5702

200

Datum: 29.11.2018

arccon Ingenieurgesellschaft mbHWilhelminenstraße 165 - 16745881 GelsenkirchenTel. 0209 / 94 70 6 - 0; Fax. 0209 / 94 70 6 - 10

DetaillageplanBearbeiter: Amrollahi ZeichnerIn: Wosnitzek 1:2.000Maßstab:

BN: E1836011. BerichtAnlage 1.2

±

Auftraggeber:

Bauvorhaben:

ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89

Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018

0 50 10025Meter

Untersuchungsbereich

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Auftraggeber: ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89

Bauvorhaben:

Bearbeiter: Amrollahi

Detaillageplan mit eingetragenem tagesbruchgefährdetem Bereich

Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018

45881 Gelsenkirchen

Tel. 0209 / 94 70 6-0; Fax. 0209 / 94 70 6-10

Datum: 29.11.2018 Maßstab: 1:1500ZeichnerIn: Wosnitzek

Wilhelminenstraße 165 - 167

arccon Ingenieurgesellschaft mbH

Legende

= Ausbisslinie des Flözesan der Karbonoberfläche

= TagesbruchgefährdeterBereich

= Vollkronendrehspülbohrungmit Bohrrichtung

= Vollkronendrehspülbohrung

= Kernbohrung

= Schachtpinge

= TÖB

= Untersuchungsbereich

2569/5702/011/TÖBSchachtpinge auf Flöz Becksterd

Lagegenauigkeit: ca. ± 15 m

2569/5701/007/TÖBSchachtpinge auf Flöz Becksterd

Lagegenauigkeit: ca. ± 15 m

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BN: E1836011. BerichtAnlage 2

- 5 Seiten -

Niederschrift zur Grubenbildeinsichtnahme

Auftraggeber: ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89

Bauvorhaben:

Bearbeiter: Amrollahi

Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018

45881 Gelsenkirchen

Tel. 0209 / 94 70 6-0; Fax. 0209 / 94 70 6-10

Datum: 29.11.2018 Maßstab: ohneZeichnerIn: Wosnitzek

Wilhelminenstraße 165 - 167

arccon Ingenieurgesellschaft mbH

Niederschrift zur Grubenbildeinsichtnahme

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BN: E1836011. BerichtAnlage 3

- 3 Seiten -

Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg

vom 25.04.2018

Auftraggeber: ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89

Bauvorhaben:

Bearbeiter: Amrollahi

Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018

45881 Gelsenkirchen

Tel. 0209 / 94 70 6-0; Fax. 0209 / 94 70 6-10

Datum: 29.11.2018 Maßstab: ohneZeichnerIn: Wosnitzek

Wilhelminenstraße 165 - 167

arccon Ingenieurgesellschaft mbH

Antwortschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 25.04.2018

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BN: E1836011. BerichtAnlage 4

- 2 Seiten -

Antwortschreiben der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH

vom 23.10.2018

Auftraggeber: ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89

Bauvorhaben:

Bearbeiter: Amrollahi

Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018

45881 Gelsenkirchen

Tel. 0209 / 94 70 6-0; Fax. 0209 / 94 70 6-10

Datum: 29.11.2018 Maßstab: ohneZeichnerIn: Wosnitzek

Wilhelminenstraße 165 - 167

arccon Ingenieurgesellschaft mbH

Antwortschreiben der GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH vom 23.10.2018

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BN: E1836011. BerichtAnlage 5

- 1 Seite -

Antwortschreiben der MANN GHH Immobilien GmbH

vom 26.10.2018

Auftraggeber: ISRInnovative Stadt- und Raumplanung GmbH,HaanBebauungsplan Friedrichstraße /Sachsenstraße in 45128 EssenGemarkung Essen, Flur 89

Bauvorhaben:

Bearbeiter: Amrollahi

Ergebnisse der Grubenbildeinsichtnahme vom 30.10.2018

45881 Gelsenkirchen

Tel. 0209 / 94 70 6-0; Fax. 0209 / 94 70 6-10

Datum: 29.11.2018 Maßstab: ohneZeichnerIn: Wosnitzek

Wilhelminenstraße 165 - 167

arccon Ingenieurgesellschaft mbH

Antwortschreiben der MANN GHH Immobilien GmbH vom 26.10.2018

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