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B BACHELOR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE Bachelor-Kompass Was Sie für einen erfolgreichen Start an unserem Fachbereich wissen müssen Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Vollzeit) Fachbereich Wirtschaft Sommersemester 2010

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BBACHELOR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bachelor-Kompass

Was Sie für einen erfolgreichen Start an unserem Fachbereich wissen müssen

Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Vollzeit)

Fachbereich Wirtschaft Sommersemester 2010

GRUSSWORT

Liebe Studierende, herzlich willkommen an der Fachhochschule Mainz! Mit dem heutigen Tag beginnen Sie am Fachbereich Wirtschaft Ihr Studium. Sie haben eine gute Entscheidung getroffen. Bei uns stehen Sie als Studierende im Mittelpunkt – das Studieren in kleinen Gruppen, der direkte Draht zur Praxis in führenden Unternehmen des Rhein-Main-Ballungsgebietes, ein moderner Campus in einer lebenswerten Studentenstadt – das sind unsere Pluspunkte, in deren Genuss Sie in den folgenden Jahren kommen werden. Unser Ziel ist es, Ihnen innerhalb von drei Studienjahren mit dem Bachelor einen berufsqualifizierenden akademischen Abschluss zu vermitteln. Vielen von Ihnen stehen danach auch unsere konsekutiven, also unmittelbar an das Bachelor-Studium anschließenden und nach derzeitigem Recht in Rheinland-Pfalz gebührenfreien Master in Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und International Business offen. Was unseren Fachbereich besonders auszeichnet, ist ein hohes Maß an Internationalität. Mit über 45 Partnerschaften in Europa, Asien, Australien und beiden Amerikas, einem europaweiten Entrepreneur-Netzwerk und der Mitgliedschaft im „Consortium of International Double Degrees“ (www.CIDD.org) eröffnen wir einmalige Chancen – von der dreitägigen „International Student Conference“ über mehrwöchige Intensivkurse in den USA und China bis hin zu einem voll integrierten Auslandssemester, mit dem Sie das fünfte Semester in Mainz ersetzen können. Auch Auslandspraktika und Doppeldiplome gehören dazu, zum Beispiel mit dem MBA an unserer Partneruniversität in South Carolina. Damit Sie sich an unserem Fachbereich von Anfang an gut zurecht finden und von der Vielzahl unserer Angebote profitieren können, haben wir für Sie diese Informationsmappe zusammen gestellt. Wir sind überzeugt davon, Ihnen damit eine Orientierung nicht nur für die ersten Wochen, sondern für das gesamte Studium zu geben. Wir werden Sie auch das gesamte Studium über informieren – über traditionelle Aushänge im Gebäude, vor allem aber über den „virtuellen Campus“ namens „Blackboard“ - ein internet-basiertes Portal, über das Sie alle Informationen zur Studien- und Prüfungsorganisation und zu Ihren Vorlesungsinhalten erhalten. Nutzen Sie diese Angebote und entdecken Sie unseren Fachbereich! Ich wünsche Ihnen einen guten Start und ein erfolgreiches Studium! Prof. Dr. Ulrich Schüle Dekan

IINHALT

Inhalt

� Anfahrtsskizze

� Organisatorische Informationen

� Wahlpflichtfächer

� Service

� Glossar Bachelor BWL A-Z

� Leitfaden

� Prüfungsordnung

� Formulare

Alles Gute!

Ihr Fachbereich

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Organisatorische Informationen

� Orientierungsphase: 8.03 – 12.03.2010 � Vorbereitungskurs Buchführung � Stundenpläne in HIS LSF � Kennzahlenschlüssel � Informationen zu Sprachen � Informationen zum Studium im Ausland � Tutorien � Terminplan

OORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Orientierungswoche im Sommersemester 2010

Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht

Gruppe I: NN / Raum a3.04 Gruppe II: A. Kassing / Raum a3.06 Gruppe III: P. Mattes / Raum a3.08 Gruppe IV: T. Oberbillig / Raum a3.10 Gruppe V: C. Schardt / Raum c3.04

BWL 1a: Prof. Dr. J. Mehlhorn / Raum a3.04 BWL 1b: Prof. Dr. E. Schwedler / Raum a3.06 BWL 1c: Prof. Dr. R. Schrank / Raum a3.08 BWL 1d: Prof. Dr. M. Eickhoff / Raum a3.10 WRECHT R1: Prof. Dr. N. Conrad / Raum c3.10

8.3.2010 9.3.2010 10.3.2010 11.3.2010 12.3.2010 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

Ausgabe der Erstsemester-

informationen, einschließlich Begrüßung &

Informationen zum Studium - AULA -

08.15 bis 09.00 Uhr

Wahlpflichtfachwahl Frage & Antwort

(BWL) - AULA -

09.00 bis 09.15 Uhr

LSF: Einführung in das Stundenplanprogramm

(BWL & WRECHT)

09.15 bis 12.15 Uhr Sozialkompetenz (Lernen & Kom-

munikation im Team)

08.15 bis 09.00 Uhr

- ENGLISCH - (Frau Reichhardt)

- AULA -

09.30 bis 13.00 Uhr Einführung in

BWL / WR

09.00 bis 13.00 Uhr

Planspiel TOPSIM easyManagement IUH (Prof. Dr. S.

Fischbach) - AULA -

(und Räume d0.03 / d0.05 / d0.07 / d0.08 / d0.10 / d0.12 )

09.00 bis 12.15 Uhr

Erfolgreiche Lernstrategien

(Frau C. Huberti) - AULA -

Mittagspause

Mittagspause

Mittagspause

Mittagspause

Mittagspause

14.00 bis 16.30 Uhr

Sozialkompetenz (Kennenlernen)

14.00 bis 16.00 Uhr

Wissenschaftliches-arbeiten

(Prof. Dr. K. Koeder) - AULA -

16.00 bis 17.30 Uhr

Blackboard (Frau De Boni / Herr

Göth) - AULA -

14.00 bis 16.30 Uhr

Einführung in BWL / WR

14.00 bis 15.30 Uhr

Planspiel TOPSIM easyManagement IUH (Prof. Dr. S.

Fischbach) - AULA -

(und Räume d0.03 / d0.05 / d0.07 / d0.08 / d0.10 / d0.12)

13.00 bis 14.30 Uhr

Erfolgreiche Lernstrategien

(Frau C. Huberti) - AULA -

OORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Grundlagenfach Basis - Rechnungswesen (BREWES) im 1. Semester

Bachelorstudiengang BWL und Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht

Sem. Dozent / in Raum Uhrzeit Tag Dauer

1A Prof. Mis C3.04 10:00 – 13:15 Mittwoch 17.03.2010Frau Groß-Voigt C3.04 10:00 – 13:15 Mittwoch 24.03. - 28.04.2010Prof. Mis C3.04 10:00 – 13:15 Mittwoch 05.05.2010Prof. Wöbbeking C3.04 10:00 – 13:15 Mittwoch 19.05. + 09.06.2010

1B Prof. Mis A3.08 13:30 – 16:45 Mittwoch 17.03.2010Frau Hoffmann A3.08 11:45 – 15:00 Mittwoch 24.03. - 28.04.2010Prof. Mis A3.08 13:30 – 16:45 Mittwoch 05.05.2010Prof. Wöbbeking A3.08 13:30 – 16:45 Mittwoch 19.05. + 09.06.2010

1C Prof. Mis D1.09 11:45 – 15:00 Donnerstag 18.03.2010Frau Mertes C3.06 8:15 – 11:30 Freitag 26.03. - 07.05.2010Prof. Mis D1.09 11:45 – 15:00 Donnerstag 20.05.2010Prof. Wöbbeking D1.09 11:45 – 15:00 Donnerstag 27.05. + 10.06.2010

1D Prof. Mis C3.04 16:00 -19:30 Freitag 19.03.2010Frau Wagner C3.04 16:00 -19:30 Freitag 26.03. - 07.05.2010Prof. Mis C3.04 16:00 -19:30 Freitag 14.05.2010Prof. Wöbbeking C3.04 16:00 -19:30 Freitag 28.05. + 11.06.2010

WR Prof. Mis D1.09 13:30 – 16:45 Montag 15.03.2010Frau Wärner D1.09 13:30 – 16:45 Montag 22.03. - 26.04.2010Prof. Mis D1.09 13:30 – 16:45 Montag 03.05.2010Prof. Wöbbeking D1.09 13:30 – 16:45 Montag 10.05. + 31.05.2010

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Stundenpläne über LSF

Über die HIS-Komponente LSF werden die Stundenpläne dargestellt. Zusätzlich können Sie Raumbelegungen in Erfahrung bringen oder nach Dozenten suchen. Über http://lsf.fh-mainz.de können Sie auf diese Informationen zugreifen.

Neu ab WS 09/10 ist die Möglichkeit, sich unter LSF RSS Feeds zu abonnieren; diese Mitteilungen erfolgen nicht mehr über Blackboard. Diese informieren Sie über Vorlesungsverschiebungen, Raumverlegungen o.ä.. Diese Feeds können Sie auch aufs Handy leiten lassen, sofern Sie die Internetfunktion aktiviert haben. Auf einer LSF-Unterseite können Sie die Informationen zu Vorlesungsverschiebungen, Raumverlegungen o.ä. auch gesammelt nachlesen.

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Kennzahlenschlüssel/Bachelor Betriebswirtschaftslehre Das gesamte Studium im Überblick

Kennzahl Titel 021-101 Recht 1 021-102 Rechnungswesen 1 (Externes) 021-103 Statistik 021-104 Wirtschaftsmathematik 021-105 Englisch 1

1. S

emes

ter

BREWES Basis Rechnungswesen 021-201 Recht 2 021-202 Investition und Finanzierung 021-203 Materialwirtschaft / Logistik 021-204 Marketing

2. S

emes

ter

021-205 Englisch 2 021-301 Volkswirtschaftslehre 1 021-302 Wirtschaftsinformatik 1 021-303 Steuerlehre 1 021-304 Rechnungswesen (Internes) 021-310 Wahlpflichtfach Englisch 021-320 Wahlpflichtfach Französisch

3. S

emes

ter

021-330 Wahlpflichtfach Spanisch 021-401 Volkswirtschaftslehre 2 021-402 Wirtschaftsinformatik 2 021-403 Steuerlehre 2 021-404 Integriertes Rechnungswesen

4. S

emes

ter

021-405 Personalwesen und Organisation 5. S. 021-501 Unternehmensführung 1

021-601 Unternehmensführung 2 021-602 Fallstudien Unternehmensführung

6. S.

021-603 Projekt Management

OORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Kennzahlenschlüssel Gruppe 1 A

Kennzahl Titel Dozent Orientierungsphase

OPSOZ Lern- und Sozialkompetenzen siehe Terminplan ORIENTB Überblick über die

Betriebswirtschaftslehre Herr Prof. Dr. Jörg Mehlhorn

021-101 Recht 1 Herr Prof. Dr. Stephan Moll 021-102 Rechnungswesen 1 Herr Christian Hüller

BREWES Basis Rechnungswesen Frau Groß-Voigt / Herr Prof. Dr. Wöbbeking / Herr Prof. Dr. Mis

021-103 Statistik Frau Prof. Dr. Claudia Kurz 021-104 Wirtschaftsmathematik Herr Björn Wagner 021-105 Englisch 1 NN

1. Semester- Wahlpflichtfächer WPF ... siehe Abschnitt „Informationen zu den Wahlpflichtfächern“

OORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Kennzahlenschlüssel Gruppe 1 B

Kennzahl Titel Dozent Orientierungsphase

OPSOZ Lern- und Sozialkompetenzen siehe Terminplan ORIENTB Überblick über die

Betriebswirtschaftslehre Herr Prof. Dr. Erhard Schwedler

021-101 Recht 1 Herr Dr. Johannes Burkard 021-102 Rechnungswesen 1 Herr Prof. Dr. Arno Peppmeier

BREWES Basis Rechnungswesen Frau Hoffmann / Herr Prof. Dr. Wöbbeking / Herr Prof. Dr. Mis

021-103 Statistik Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Hippmann 021-104 Wirtschaftsmathematik Frau Dr. Ursula Bicher-Otto 021-105 Englisch 1 NN

1. Semester- Wahlpflichtfächer WPF ... siehe Abschnitt „Informationen zu den Wahlpflichtfächern“

OORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Kennzahlenschlüssel Gruppe 1 C

Kennzahl Titel Dozent Orientierungsphase

OPSOZ Lern- und Sozialkompetenzen siehe Terminplan ORIENTB Überblick über die

Betriebswirtschaftslehre Herr Prof. Dr. Randolf Schrank

021-101 Recht 1 Herr Prof. Dr. Martin Schlussas 021-102 Rechnungswesen 1 Herr Prof. Dr. Kai Wiltinger

BREWES Basis Rechnungswesen Frau Mertes / Herr Prof. Dr. Wöbbeking / Herr Prof. Dr. Mis

021-103 Statistik Herr Prof. Dr. Hannes Spengler 021-104 Wirtschaftsmathematik Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Hippmann 021-105 Englisch 1 Frau Prof. Dr. Swartz

1. Semester- Wahlpflichtfächer WPF ... siehe Abschnitt „Informationen zu den Wahlpflichtfächern“

OORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Kennzahlenschlüssel Gruppe 1 D

Kennzahl Titel Dozent Orientierungsphase

OPSOZ Lern- und Sozialkompetenzen siehe Terminplan ORIENTB Überblick über die

Betriebswirtschaftslehre NN

021-101 Recht 1 Herr Prof. Dr. Stephan Moll 021-102 Rechnungswesen 1 Herr Prof. Dr. Kai Wiltinger

BREWES Basis Rechnungswesen Frau Wagner / Herr Prof. Dr. Wöbbeking / Herr Prof. Dr. Mis

021-103 Statistik Frau Silke Rath 021-104 Wirtschaftsmathematik Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Hippmann 021-105 Englisch 1 Frau Dr. Elke Lassahn

1. Semester- Wahlpflichtfächer WPF ... siehe Abschnitt „Informationen zu den Wahlpflichtfächern“

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

ErstsemesterINFO – S R A C H E N im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

E N G L I S C H – F R A N Z Ö S I S C H – S P A N I S C H

Im Rahmen des BA-Studienganges werden die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch in den drei ersten Semestern des Studiums wie folgt angeboten: Semester 1 Englisch 2 SWS - Pflichtsprache Französisch 4 SWS – 2. Fremdsprache

(anstelle Studium integrale) Spanisch 4 SWS - 2. Fremdsprache

(anstelle Studium integrale) Semester 2 Englisch 2 SWS – Pflichtsprache Französisch 4 SWS – 2. Fremdsprache

(anstelle Studium integrale) Spanisch 4 SWS – 2. Fremdsprache

(anstelle Studium integrale) Semester 3 WPF Sprache+ interkulturelle Kompetenz

Englisch, Französisch oder Spanisch Damit ermöglicht Ihnen das Fremdsprachenstudium im BA-Studiengang, sich für den unumgänglichen Gebrauch des Englischen in Ihrem späteren Berufsleben und auch während des Studiums fit zu machen und eine weitere Fremdsprache in einem progressiv aufgebauten Programm von Null an zu erlernen (SPANISCH, FRANZÖSISCH oder CHINESISCH) bzw. auszubauen (SPANISCH oder FRANZÖSISCH). Auf diese Weise erwerben Sie eine wertvolle Qualifikation für Ihr späteres Berufsleben und die sprachliche Qualifizierung für einen Studienaufenthalt an einer unserer zahlreichen Partnerhochschulen im Ausland.

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

E N G L I S C H

Englisch für Betriebswirtschaftslehre

Am Ende des ersten Semesters muss – in jedem Bachelor-Studiengang – ein Nachweis der englischen Sprache vorliegen.

Der Nachweis erfolgt in einer der folgenden Formen: � Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Grundkurs Englisch im Abitur

mit mindestens der Note befriedigend � Fachhochschulreife mit mindestens der Note befriedigend im Fach Englisch

Trifft keiner der Nachweise zu: Muss ein Nachweis der englischen Sprache durch ein von der FH Mainz / FB Wirtschaft anerkanntes Zertifikat vorgelegt werden. Alternativ kann an einem ������������ � ������� an der FH Mainz teilgenommen werden:

Der Nachweis erfolgt in einer der folgenden Formen: � TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language – Internet based) 64 Punkte (Stand

2009) � TOEIC (Test of English for International Communication) (min. 540 Punkte) � OOPT (Oxford Online Placement Test) mit mindestens Level B1+ (Stand Februar 2010)

Weiterhin sind folgende Zertifikate anerkannt: - Cambridge First Certificate - Cambridge Preliminary English Test – PET (Stufe 1) - Cambridge Business English Certificate (BEC-Prüfungen) - International Legal English Certificate (ILEC) - IELTS Test (Level B 1 oder Band 6) - TELC + TELC Business (TELC English B1 oder B2)

Nur bei Vorliegen dieses Nachweises werden Studierende zu den Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung, die gemäß der Prüfungsordnung im 2. Semester angeboten werden, zugelassen. Liegt der Nachweis am Ende des 2. Semesters nicht vor, folgt die Exmatrikulation. Auch Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen den Englisch-nachweis erbringen. Der Nachweis kann auch bereits vor oder bei Studienbeginn vorgelegt werden. Studienplatzbewerber ab dem 2. Fachsemester (Quereinsteiger) müssen den Englischnachweis bis Bewerbungsschluss vorlegen.

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Studierenden des 1. Semesters, die keine ausreichenden Englischkenntnisse besitzen, wird dringend empfohlen, außerhalb der FH intensive Englischkurse zu besuchen. Kursangebot Englisch für Studierende im VHS Programm: Fast Track (B1) – Intensivkurs zum Erreichen des Sprachniveaus B1; Refresher Intensiv (B1) – Kurs zum Auffrischen der Kenntnisse auf dem B1-Niveau. Sprachschule Dr. Ridder: Vorbereitungskurse auf das B1-Niveau für den OOPT (Sprachschule Dr. Ridder, Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainz, e-mail: [email protected], www.Dr-Ridder.de, Tel.: 06131-2521-0 oder Volkshochschule Mainz Ansprechpartnerin Frau Kläser [email protected], Telefon: 06131 / 2625-153 oder Frau Braun, [email protected], Telefon: 06131 / 2625-152). Für weitere Informationen zur Sprachangebote und Beratung wenden Sie sich an Frau Prof. Dr. S. Swartz-Janat Makan unter [email protected] oder an Frau Christin Reichhardt, M.A., Assistentin der Fachgruppe Sprachen unter [email protected].

Englisch für Betriebswirtschaftslehre

Semester 1: Business English 1

Vorkenntnisse: mindestens B1 Level Kursinhalt: Aus- und Aufbau allgemeinsprachlicher und wirtschaftssprachlicher Wortschatz, evtl. Wiederholung der wichtigsten grammatikalischen Strukturen, das Lesen wissenschaftlicher Texte, schriftliche und mündliche Kommunikation über relevante und wirtschafts-wissenschaftliche Themen. Literatur: Intelligent Business Coursebook Upper-Intermediate, Pearson/Longman, 2006. Das Buch ist in der ersten Stunde bei den Kursleitern erhältlich und kostet 25€.

Semester 2: Business English 2

Voraussetzungen: das Bestehen Business English 1 oder eine nachweisbare gleichwertige Leistung mit Absprache der Fachgruppensprecherin Kursinhalt: Der Kurs baut auf den erworbenen Kenntnissen aus dem ersten Semester auf. Der fachsprachliche Wortschatz sowie schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten werden erweitert und vertieft. Literatur: Intelligent Business Coursebook Upper-Intermediate, Pearson/Longman, 2006.

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Prüfungsleistung: Business English 1 und 2 enden jeweils mit einer Klausur von 90 Minuten. Die Klausuren sind gleich für alle gleichsemestrigen Englischvorlesungen.

Semester 3: Sprache und interkulturelle Kompetenz

Voraussetzungen: das Bestehen Business English 1 und 2 oder eine nachweisbare gleichwertige Leistung mit Absprache der Fachgruppensprecherin. Kursinhalt: Es sollen Schwerpunkte aus der BWL mit starkem internationalen Bezug unter aktiver und selbständiger Mitarbeit der Studierenden behandelt werden. Dabei werden Präsentationstechniken angewendet und Verhandlungstechniken für geschäftliche Zusammenarbeit in englischer Sprach erlernt. Die Lernenden sollen kommunikative Kompetenz in einem durch unterschiedliche Kulturen geprägten Wirtschaftsraum erwerben. Literatur: Unterrichtsmaterial wird im Laufe des Semesters zur Verfügung gestellt. Prüfungsleistung: eine mündliche und/oder eine schriftliche Leistung Hinweis: Studierende des dritten Semesters können im Rahmen der WPF Sprache und interkulturelle Kompetenz verschiedene Sprachen wählen und Leistungen erbringen.

Ansprechpartnerinnen für BWL Englischkurse:

Frau Prof. Dr. Stephanie Swartz-Janat Makan, Fachgruppenleiterin für Fremdsprachen, zuständig für Englisch in allen Masterprogrammen, Ansprechpartnerin für Sprachzertifikate u.a., Raum C1.05, Sprechstunde siehe Internet und Aushang.

Frau Dr. Elke Lassahn, zuständig für BA BWL/WR, WPF Sprache und awis, Raum C1.07, Sprechstunde siehe Internet und Aushang

Frau Ann-Stephane Schäfer, Dipl-Kffr., M.A.,zuständig für BIS-BA BWL und BA WR,Raum C1.09, Sprechstunde siehe Internet und Aushang

Frau Christin Reichhardt, M.A., Assistentin Fachgruppe Sprachen, Koordinatorin für TOEFL und TOEIC, Einstufungstest sowie Sprachzertifikate und Summer Schools, Raum C1.09, Sprechstunde siehe Internet und Aushang

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

F R A N Z Ö S I S C H

Semester 1: Französische Sprache und Kultur Vorkenntnisse: nach Absprache mit den Dozenten Themen: Auffrischung vorhandener Kenntnisse. Aus- und Aufbau allgemeinsprachlicher und wirtschaftssprachlicher Lexik, Wiederholung der wichtigsten Grammatikkapitel, Auseinandersetzung in schriftlicher und mündlicher Form mit aktuellen soziokulturellen Themen die französische Gesellschaft und Wirtschaft betreffend.

Semester 2: Wirtschaftsfranzösisch Vorkenntnisse: baut auf das 1. Semester auf Themen: Der Kurs baut auf den erworbenen Kenntnissen aus dem 1. Semester auf (mittleres Niveau) und ist vorwiegend wirtschaftssprachlich ausgerichtet. Kursinhalte sind u.a.: Wiederholung ausgewählter Grammatikkapitel, Ausbau der fachsprachlichen Lexik, ausgewählte Themen die französische Wirtschaft betreffend.

Semester 3: Sprache und interkulturelle Kompetenz Vorkenntnisse: aufbauend auf 1. & 2. Semester/ Fortgeschrittene Themen: Es sollen Schwerpunkthemen aus der BWL und dem französischen Wirtschafts-geschehen mit starkem internationalen Bezug unter aktiver und selbständiger Mitarbeit der Studierenden behandelt werden. Dabei werden Präsentationstechniken angewendet und Verhandlungstechniken für die Zusammenarbeit - nicht nur - mit französischen Geschäftspartnern erlernt. Die Lernenden sollen kommunikative Kompetenz in einem durch unterschiedliche Kulturen geprägten Wirtschaftsraum erwerben.

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

S P A N I S C H

Semester 1: Spanien und Hispanoamerika – Sprache und Kultur

Vorkenntnisse: keine

Themen: Aussprache, Syntax und Grundstrukturen der spanischen Grammatik, Zugang zur Vielfalt der Kulturen spanischsprachiger Länder.

Semester 2: Spanisch: Allgemein- und Wirtschaftssprache Vorkenntnisse: 1 Grundkurs

Themen: Fortführung des Spracherwerbs, wobei im Rahmen des Möglichen bereits auf Themen aus Wirtschaft und Beruf eingegangen wird.

Semester 3: Sprache und interkulturelle Kompetenz

Vorkenntnisse: 1 Grund- und 1 Fortgeschrittenenkurs

Themen: Fortführung des Spracherwerbs. Themen aus dem Wirtschaftsgeschehen Spaniens und lateinamerikanischer Länder; deren kulturellen Besonderheiten und Auswirkungen; Besonderheiten bei Verhandlung und Kommunikation mit diesen Ländern und somit Erwerb interkultureller Kompetenz.

Ansprechpartnerin für Spanisch und Französisch:

Frau Concepción Rico Albert, Dipl.-Übers., Raum C1.09, Sprechstunde siehe Internet und Aushang.

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Fit in Englisch?

Wollen Sie � Im Ausland ein Praktikum absolvieren oder ein Semester studieren? � Ins Berufsleben einsteigen � Weiterstudieren und den Master-Abschluss erwerben? Dann können Sie Ihre englischen Sprachkenntnisse durch eine dieser internationalen Prüfungen nachweisen: Der TOEFL Test (Test of English as a Foreign Language) dient als Sprachnachweis für Studienbewerber für englischsprachige Studiengänge im In- und Ausland. Der ibT (internet-based) TOEFL-Test kann seit Oktober 2007 an der FH Mainz abgelegt werden. Die neue TOEFL ibT-Version gibt es seit Ende 2005 und beinhaltet neben Hörverstehen, Leseverstehen und Schreiben auch einen Sprechteil, welcher typische Studiensituationen simuliert. Die Höchstpunktzahl bei diesem neuen TOEFL-Test beträgt 120 Punkte (die meisten MA-Programme verlangen etwa 80-90 Punkte). Die alten Formate der TOEFL-Prüfungen („paperbased“ oder „computerbased“) wurden in Westeuropa vollständig eingestellt und haben ihre Gültigkeit verloren! Der TOEFL Test ist auch eine Voraussetzung für die Zulassung zum neuen „Master of Arts“ Programm in International Business an der FH Mainz. Ebenso muss für den MSc IB (Master International Business) ein Nachweis der englischen Sprache über 92 iBT Punkte erbracht werden. Sie melden sich online an bei www.ets.org, wo man ein Online Konto einrichten, seinen Anmeldestatus verfolgen, selbständig Termine buchen und seine Adresse ändern kann. Hierfür benötigt man eine Kreditkarte. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig anzumelden, da Termine oft schon 2-3 Monate im voraus ausgebucht sind. Der TOEFL-Test kostet 225 US-Dollar (seit 01. Juli 2009!). Er dauert etwa 4,5 Stunden inklusive Check-in und kleiner Pause. Alle Prüfungen finden am Computer statt. Die von der FH Mainz angebotenen Termine können ebenfalls der ETS Webseite entnommen werden (1-2 Termine pro Monat). Die Testergebnisse werden spätestens 3 Wochen nach dem Test per Post verschickt. Die Resultate haben 2 Jahre Gültigkeit. Für die Vorbereitung der TOEFL-Prüfung gibt es verschiedene Selbstlernmaterialien. Wer sich lieber in einem Präsenzkurs für den TOEFL vorbereitet, kann TOEFL-Vorbereitungskurse an der FH Mainz oder auch bei anderen Sprachschulen belegen. Weitere Informationen zum TOEFL und Weiterbildungsangebote gibt es auf unserer Webseite (www.fh-mainz.de) bzw. auf der offiziellen Webseite: www.ets.org. Der TOEIC Test (Test of English for International Communication) wird immer häufiger als Sprachnachweis im Berufsleben oder bei wirtschaftsbezogenen Studiengängen verlangt. Der TOEIC ist ein international anerkannter Test, der das Leistungsniveau im Englischen für den

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Beruf dokumentiert und wurde –wie auch der TOEFL- vom Educational Testing Service (ETS) in Princeton, USA, entwickelt. Der Englischtest besteht aus 200 Multiple-Choice Fragen. Es werden Hör- Lese- und Grammatikkompetenzen getestet. Der TOEIC-Test wird seit dem SoSe 2008 an der FH Mainz angeboten und kostet ca. 60 EUR. Der TOEIC wird von Unternehmen immer häufiger zur Einstufung der Englischkenntnisse ihrer Mitarbeiter bei Einstellungen und Beförderungen verwandt. Ein „Nichtbestehen“ bei diesem Test ist nicht möglich, da das Zertifikat die aktuellen Englischkenntnisse dokumentiert und ist eine wertvolle Ergänzung bei Lebensläufen und Bewerbungen. Er gilt auch als Nachweis der Englischen Sprache für Master-Programme, wie z. B. das MA IB Programm an der FH Mainz, welches 800 Punkte verlangt. Die Prüfungsergebnisse für den TOEIC sind ebenfalls 2 Jahre lang gültig. Weitere Informationen unter http://www.de.toeic.eu oder [email protected] Die „BEC-Prüfung“ (Cambridge Business English Certificate) wird auf drei Kompetenzstufen angeboten: Preliminary Level (Stufe B1), Vantage Level (Stufe B2) und Higher Level (Stufe C1). Die Prüfungen finden zweimal jährlich an der VHS Mainz im Dezember und im Juni statt. Die Business English Vantage Level Prüfung kostet z. B. an der VHS Mainz ca. 132 Euro. Die Prüfungsergebnisse sind unbefristet gültig. Die Cambridge Business Certificates prüfen die Fähigkeit, im Geschäftsleben zu kommunizieren und eignen sich für Lernende, die Englischkenntnisse im internationalem Geschäftsleben benötigen. Sie prüfen die vier Sprachfähigkeiten: Hörverstehen, mündlicher Ausdruck, Leseverstehen und schriftlicher Ausdruck und prüfen an Hand von Aufgaben aus dem beruflichen Alltag die Fähigkeit, eine große Anzahl von Sprachstrukturen und –funktionen im Geschäftsbereich anzuwenden. Es empfiehlt sich, einen Vorbereitungskurs zu besuchen, welcher zweimal im Jahr an der VHS Mainz im September und im Februar angeboten wird und sich je nach Vorkenntnissen über ein oder zwei Semester erstreckt. Das ILEC (International Legal English Certificate) ist ebenfalls eine Prüfung von der University of Cambridge, ist international anerkannt, eignet sich für Juristen und Jurastudenten und testet praxis-bezogene Sprachkenntnisse für eine Tätigkeit in den Bereichen Wirtschaftsrecht und internationales Recht. Das ILEC prüft die vier Sprachfertigkeiten –Hörverstehen, mündlicher Ausdruck, Leseverstehen und schriftlicher Ausdruck. ILEC prüft anhand von Aufgaben aus dem beruflichen Alltag im juristischen Umfeld und wird in der Schwierigkeitsstufe B2/C1 angeboten. Die ILEC Prüfung kann ebenfalls auf Verlangen an der VHS Mainz abgelegt werden. Um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, empfiehlt es sich, einen Vorbereitungskurs zu besuchen, welcher sich an der VHS Mainz über zwei Semester von Oktober bis Mai erstreckt.

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen setzt eine Sprachberatung mit Einstufungstest voraus. Bei Fragen zur Sprachberatung und Vorbereitungskursen (u. a. TOEFL, BEC oder ILEC) können Sie sich an die Sprachschule Dr. Ridder , Neubrunnenstraße 8, 55116 Mainz, E-Mail: [email protected], www.Dr-Ridder.de, Tel.: 06131-2521-0 oder an die Volkshochschule Mainz Ansprechpartner Frau Kläser [email protected], Telefon: 06131 / 2625-153 oder Frau Jeanette Braun, [email protected], Telefon: 06131 / 2625-152 wenden.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesen Prüfungen haben, können Sie sich auch an Prof. Dr. Swartz oder Frau Reichhardt wenden: Prof. Dr. Stephanie Swartz-Janat Makan Fachgruppensprecherin für Fremdsprachen [email protected] Christin Reichhardt Assistentin Fachgruppe Sprachen [email protected]

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

OPT - Termine SoSe 2010 (Raum d1.05) Oxford Online Placement Test: Do., 11.03., 9:00 – 11:00 Uhr

Mi., 07.04., 9:00 – 11.00 Uhr

Mi., 14.04., 9:00 – 11:00 Uhr

Mo., 10.05., 13:30 –16:45 Uhr

Mi., 16.06., 13:30 –16:45 Uhr

Do., 15.07., 13:30 – 16:45 Uhr

Weitere Informationen oder eventuelle Terminänderungen entnehmen Sie bitte der FH Homepage! OPT-Level:

A1 = 0-19 A2 = 20-39 B1 = 40-59 B2 = 60-79 C1 = 80- 99 C2 = 100- 118 above C2 = 119-120 Für die Anmeldung zur Teilnahme am OPT:

- Name - Anschrift - private Email-Adresse - Matrikel-Nummer - Semesterzahl - Versuch

Anmeldung via Email an [email protected]

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Informationen zum Studium im Ausland

im Bachelor-Studiengang BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

-Anerkennungsfragen-

Der Fachbereich Wirtschaft empfiehlt Ihnen dringend, das Angebot eines Auslandsstudiums zu nutzen. Grundsätzliches zum Auslandsstudium: Grundsätzlich empfiehlt das International Office (IO), dass Sie im Ausland Kurse über insgesamt 30 ECTS-Punkte (bzw. 15 US-credits) belegen. Damit haben Sie die Möglichkeit – auch wenn Sie ein Fach nicht bestehen – sich ein komplettes Semester anerkennen zu lassen (unter Beachtung aller sonstigen Vorgaben). Zur Anerkennung der Kreditpunkte müssen die erforderlichen Leistungsnachweise bestanden sein, Note ist egal (diese wird für das Zeugnis in das deutsche Notensystem umgerechnet). Bei der Planung ihres Auslandsstudiums bitte dringend beachten: Sie dürfen Leistungen aus dem 4. Semester erst erbringen, wenn Sie alle Leistungen aus dem 1. Semester bestanden haben, Sie dürfen Leistungen aus dem 5. Semester erst erbringen, wenn Sie alle Leistungen aus dem 2. Semester bestanden haben, Leistungen aus dem 6. Semester dürfen erst erbracht werden, wenn Sie alle Leistungen aus dem 3. Semester bestanden haben (s. Prüfungsordnung BA BWL). Im Ausland belegte Sprachkurse (egal welche Sprache, ob Pflichtkurs oder freiwillig belegt) können allenfalls für die Sprachmodule anerkannt werden. Eine Notenverbesserung sowie die Wiederholung nichtbestandener Prüfungen ist im Ausland nicht möglich! Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich über das International Office durch den/die Vorsitzenden/Vorsitzende des Prüfungsausschusses BWL (Formulare im IO). Zu beachten: �� Learning agreement: vor Ihrer Abreise in Mainz oder zu Beginn Ihres Aufenthalts im Ausland auszufüllen. Es enthält

Ihre vorläufige bzw. geplante Fächerwahl. Das Agreement wird von beiden Hochschulen unterzeichnet. Etwaige Änderungen werden dann (nach Antritt des Auslandsstudiums) auf der Rückseite eingetragen und nochmals bestätigt.

�� Das eigentlich wichtige Dokument für die Anerkennung der Fächer ist das Transcript of records, da es der Nachweis

Ihrer tatsächlich belegten Fächer ist und zudem auch bescheinigt, dass Sie das jeweilige Fach mit einer Note abgeschlossen haben. In der Regel erhalten Sie am Ende Ihres Studiums nach bestandenen Prüfungen ein offizielles Zeugnis der Partnerhochschule.

�� Für Erasmusstipendiaten gilt: Grundsätzlich müssen Sie mind. 3 Kalendermonate an der ausländischen Hochschule

verbracht haben. Andernfalls verlieren Sie Ihren Status als ErasmusstudentIn und somit auch die finanzielle Förderung durch das Sokratesprogramm bzw. müssen diese zurückzahlen. Generell erwarten wir von Ihnen, dass Sie komplette Studiensemester (30 ECTS-Punkte) an der ausländischen Hochschule absolvieren.

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Auslandsstudium im 5. Semester:

Für ein Studiensemester im Ausland eignet sich am besten das 5. Semester, da hier neben dem Pflichtfach Unternehmensführung ausschließlich Optionen zu belegen sind. Unternehmensführung wird an fast allen Partneruniversitäten unter dem Namen Strategy, Strategic Management, Business Policy, Administración y Dirección de Empresas o.ä. gelehrt (allerdings kann es vorkommen, dass Sie es aus verschiedenen Gründen manchmal nicht wählen können!!!). Für die Optionen können wir Ihnen nahezu alle wirtschaftswissenschaftlichen Fächer anerkennen. Dies bietet Ihnen sogar die Chance, Spezialisierungen zu wählen, die in Mainz nicht angeboten werden (wie z.B. Tourismusmanagement an der CCU, USA oder Exportmanagement an der ESCE, Paris). Anerkennungsfähig sind diese Fächer, wenn:

�� diese mindestens ab dem 2. Studienjahr angeboten werden (d.h. Kurse aus dem 1. Studienjahr der ausländischen Hochschule sind nicht anerkennungsfähig!) und

�� mit mindestens 5 ECTS-Punkten bewertet sind (in Einzelfällen ist es auch möglich, zwei Kurse zusammenzufassen bzw. Fächer zu teilen, z.B. ein Fach mit 10 ECTS-Punkten wird für 2 Kurse anerkannt – gilt nur bei Optionen!) und

�� das Fach mit einer Klausur oder einer anderen von den Partnerhochschulen geforderten Prüfungsleistung abgeprüft und bestanden ist

�� eine Gliederung, bzw. eine detaillierte Beschreibung des Fachs, aus der auch das Studienniveau hervorgeht, mitgebracht wird (bei nicht englischsprachigen, diese bitte übersetzen).

Auslandsstudium in einem anderen Semester: Falls Sie sich entschließen in einem anderen Semester im Ausland zu studieren, empfehlen wir Ihnen zunächst eine Beratung durch das International Office in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich gilt folgendes für die Anerkennung d. sonstigen Fächer: �� die gewählten Kurse sollen in der Regel dem Studienjahr an der FH entsprechen und �� i.d.R. den gleichen Stundenumfang aufweisen und �� inhaltlich übereinstimmen und �� mit mindestens der gleichen ECTS-Punktzahl bewertet sein und �� eine Gliederung, bzw. eine detaillierte Beschreibung des Fachs, aus der auch das Studienniveau hervorgeht, muss

mitgebracht werden (bei nicht englischsprachigen, diese bitte übersetzen). Auslandsstudium statt Praxismodule: Wenn Sie über‚ überdurchschnittliche Berufserfahrung’ (s. Hinweis 13 Studienplan) verfügen (kaufmännische Ausbildung plus mind. 2 Jahre Berufserfahrung) können Sie, auf Antrag (vor Studienantritt im Ausland) beim Prüfungsausschuss die Praxismodule durch ein Studiensemester im Ausland ersetzen. Der Antrag ist im International Office einzureichen.

Bedingung ist hier: Sie müssen mindestens 10 ECTS-Punkte aus dem Ausland mitbringen (die Sie z.B. für die Anerkennung von 2 Optionen verwenden können). Für diese 10 ECTS-Punkte gelten die gleichen Bedingungen wie für die Anerkennung der Optionen unter ‚Auslandsstudium im 5. Semester’.

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Tutorien: Der AStA organisiert Tutorien, die erfahrungsgemäß wichtig sind, um das Studium gut zu beginnen. Wie jedes Semester bietet der AStA für das erste Semester Tutorien an in � Mathematik � Statistik � Externes Rechnungswesen Im 2. Semester wird in der Regel Investition/Finanzierung angeboten. Der AStA organisiert die Tutorien in Absprache mit den jeweiligen Professoren, daher kommt es auch manchmal vor, dass im 2. Semester kein Tutorium für Inv./Finaz. angeboten wird oder nur ein Kurs ein Tutorium erhält und die anderen nicht! In den Folgesemestern werden Tutorien angeboten die erfahrungsgemäß notwendig sind. Hier wird auch mit dem jeweiligen Professor Rücksprache gehalten und entschieden ob die Kurse ein Tutorium brauchen oder nicht. Infos:

ORGANISATORISCHE INFORMATIONEN

Terminplan: Den Gesamtplan des Fachbereichs Wirtschaft finden sie unter: http://www.fh-mainz.de/wirtschaft/terminkalender/index.html

INFORMATIONEN ZU WAHLPFLICHTFÄCHERN

Wahlpflichtfächer

��Anleitung zur Wahl ��Angebote

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

Wahl des Wahlpflichtfaches „Studium Integrale“ im 1. Semester des Bachelor Studiengangs Betriebswirtschaftslehre

im Sommersemester 2010

Wie wähle ich? 1) Homepage der FH Mainz öffnen: http://www.fh-mainz.de

Wirtschaft anklicken

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

2)

WPF/Optionswahl anklicken

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

3)

Die Wahl Nr. 1 „

anklicken.

Anleitung zur Wahl der ächer Wahlpflichtf

4) Sie lesen den Artikel und klicken auf � Link zur Wahl �

5) Sie folgen dem Ablauf :

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

Login anklicken

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

anklicken

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

anklicken

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

Wahlangebot

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

Wahlangebot

Auf den Hacken (\/) klicken und das Angebot erscheint

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

Das gewünschte WPF anklicken.

Nach Beendigung der Auswahl anklicken

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

Belegung kontrollieren und wenn alles in Ordnung ist „Endgültig belegen“ anklicken.

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

„OK“ anklicken

Anleitung zur Wahl der Wahlpflichtfächer

Bitte drucken Sie sich die Wahl aus. Danach beenden Sie die Wahl mit Logout!

WWPF BESCHREIBUNGEN

WAHLPFLICHTFÄCHER IM SOMMERSEMESTER 2010

Für das 1. und 2. Semester Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Montags, 08.15 bis 11.30 Uhr Kürzel

Titel Dozent

WPF-759

Spanisch: Allgemein- & Wirtschaftssprache / Level 2 (Vorkenntnisse erforderlich)

Concepcion Rico Albert

Spanish: General & Business Language WPF-759

Spanisch: Allgemein- & Wirtschaftssprache / Level 2 (Vorkenntnisse erforderlich)

Juana F. Altrichter

Spanish: General & Business Language WPF-205

Französische Wirtschaftssprache / Level 2 (Vorkenntnisse erforderlich)

Francois Calentier

Business French WPF-405

Krankenversicherung und Gesundheitsmanagement Prof. Dr. Ulrich Mis / Prof. Ruff Medical Insurance and Health Management

WPF-57

Creative Problem Solving Prof. Dr. Jörg Mehlhorn WPF in englischer Sprache

WPF-53

China - Sprache und Kultur Yabo Zhu China: Language and Culture

WPF-771

Soziale Kompetenz 2: Grundlagen und Workshops zur sozialen Interaktion

Prof. Dr. Ulrich Kroppenberg

Social Competence2: Basics and Workshops for Social Interaction

WPF-802

TOPSIM-Manager Prof. Dr. Britta Rathje TOPSIM-Manager

WPF-854

Unternehmensethik Dr. Thorsten Fath Business Ethics

WPF-408

Käuferverhalten und Bedeutung für das Marketing Prof. Dr. Erhard Schwedler Consumer Behaviour and it's relevance for Marketing

WWPF BESCHREIBUNGEN

Montags, 17.00 bis 20.15 Uhr

Kürzel Titel

Dozent

WPF-754

Spanien – Sprache & Kultur / Level 1 Emilio Martinez Gomez Spain: Language and Culture

WPF-202

Frankreich – Sprache & Kultur / Level 1 Anne Brauckmann France: Language and Culture

WPF-451

Leasing/Kreditfinanzierung: Kostenorientierte Alternativbetrachtungen

Norbert Hofmann

Leasing and Bank Loans: A Comparison WPF-6 Applied Rational Decision Making Prof. Dr. Axel

Freudenberger WPF in eenglischer Sprache WPF-102

Dienstleistungsmanagement Prof. Dr. Hans-Christoph Reiss Service Management

WPF-104

Doing Business in Germany Prof. Dr. Ulrich Schüle WPF in englischer Sprache

WPF-912

Web2.0 Neue Medien, Marketing und Aufmerksamkeitsökonomie

Stefan P. Roos

Web2.0 -- NNew Medias, Marketing and Economics of Attention.

Dienstags, 13.30 bis 16.45 Uhr WPF-156

ECDL: Europäischer Computer Führerschein Lothar Steiger ECDL: European Computer Driving Licence

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-759 SPANISCH - Allgemein- und Wirtschaftssprache Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Concepcion Rico Albert / Juana F. Altrichter Leistungsnachweis: Klausur 90 Minuten ECTS Punkte: 3

Inhalt:

Im 2. Semester werden aufbauend auf dem am Ende des 1. Semester BA-BWL erreichten Niveau Kenntnisse in Wortschatz und Grammatik weiter ausgebaut und die Sprech- und Schreibfähigkeit geschult. Parallel dazu werden Sie anhand einfacher Texte und Übungen in die spanische Wirtschaftssprache eingeführt. Und natürlich werden Sie einiges über die Kultur Spaniens und lateinamerikanischer Länder erfahren. Ich wünsche mir interessierte und engagierte Studierende H a s t a p r o n t o !

Sonstige Informationen

Der Kurs baut auf dem Niveau auf, welches zum Ende des 1. Semesters erreicht wurde (ca. Lektion 5, Lehrbuch Caminos neu)

Voraussetzungen:

Literatur

: Das Lehrwerk wird am 1. Unterrichtstag bekannt gegeben.

Kontakt:

Concepcion Rico Albert / [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-759 SPANISCH - Allgemein- und Wirtschaftssprache Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Concepcion Rico Albert / Juana F. Altrichter Leistungsnachweis: Klausur 90 Minuten ECTS Punkte: 3

Inhalt:

Im 2. Semester werden aufbauend auf dem am Ende des 1. Semester BA-BWL erreichten Niveau Kenntnisse in Wortschatz und Grammatik weiter ausgebaut und die Sprech- und Schreibfähigkeit geschult. Parallel dazu werden Sie anhand einfacher Texte und Übungen in die spanische Wirtschaftssprache eingeführt. Und natürlich werden Sie einiges über die Kultur Spaniens und lateinamerikanischer Länder erfahren. Ich wünsche mir interessierte und engagierte Studierende H a s t a p r o n t o !

Sonstige Informationen

Der Kurs baut auf dem Niveau auf, welches zum Ende des 1. Semesters erreicht wurde (ca. Lektion 5, Lehrbuch Caminos neu)

Voraussetzungen:

Literatur

: Das Lehrwerk wird am 1. Unterrichtstag bekannt gegeben.

Kontakt:

Concepcion Rico Albert / [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-205 Französische Wirtschaftssprache (Level 2) (Vorkenntnisse erforderlich ca. 2,5 -3 Jahre) Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Francois Calentier Leistungsnachweis: Klausur (90 min.) (60% der Endnote)

Präsentation (Themen aus dem Wirtschaftsleben in Frankreich oder Europa) (30% der Endnote)

Aktive und regelmäßige Teilnahme (10% der Endnote) ECTS Punkte: 3

Für den Beruf reicht Ihr Schulfranzösisch nicht aus! Lerninhalt:

Deshalb Wirtschaftssprache Französisch!

Rund 18% aller deutschen Exporte gehen nach Frankreich, dem wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Wenn Sie später im Lande dieses Partners oder in francophonen Ländern wie der Schweiz, Belgien, Kanada oder einigen französischsprachigen Ländern Afrikas arbeiten möchten oder einen Studienaufenthalt in Frankreich anstreben, müssen Sie Kenntnisse in der französischen Wirtschaftssprache haben. Der Kurs baut auf dem Niveau auf, welches am Ende des SS 09 im Kurs ‚Französische Sprache und Kultur’ (BA SEM 1) erreicht worden ist. Freiwillige Teilnehmer sind willkommen und erhalten nach bestandenem Leistungsnachweis ein Zertifikat.

� Das Unternehmen Rolle, Organisation, Unternehmensarten Beispiele französischer Unternehmen und ihrer Strategien

� Marketing Themen des Marketing-Mix: Produkt-Preis-Distribution-Kommunikation

� Kapitel der französischen Grammatik, Wirtschaftsterminologie

Literatur:

Wir noch bekannt gegeben.

Kontakt:

Francois Calentier / E-Mail: [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-405 Krankenversicherung und Gesundheitsmanagement Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Prof. Dr. Ulrich Mis / Prof. Hans-Joachim Ruff Leistungsnachweis: Klausur ECTS Punkte: 3

Gesetzliche Krankenversicherung und ihre Aufgaben im Überblick. Strukturprinzipen des heutigen Krankenversicherungssystems. Ökonomische und politische Steuerungs-mechanismen. Strategien und Finanzierungsreformen der Krankenversicherung. Besonderheiten und Ent-wicklung der privaten Krankenversicherung. Gesundheitsmarkt und Zielformulierungen der Gesundheitspolitik. Die Strukturen der ambulanten ärztlichen Versorgung. Ziele und Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen. Praxismanagement und Kooperationsformen von Ärzten. Überblick über die Formen ärztlicher Verbundsysteme und Netzwerke.

Inhalt:

Kennen lernen der Krankenversicherungssysteme in Deutschland. Auseinander-setzen mit den Strukturprinzipien und Gestaltungsmöglichkeiten des heutigen Krankenversicherungs-systems. Information über Gesundheitsziele und deren Bedeutung für die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland. Diskussion von betriebswirtschaftlichen Fragestellungen aus dem Bereich von Arztpraxen und deren Kooperationsformen.

Ziele:

Sonstige Informationen:

Keine

Beske, F. (2003): Das Gesundheitswesen zukunftsfähig machen, Kiel. Literatur:

Salfeld, R. Wettke, J. (2001): Die Zukunft des deutschen Gesundheitswesens, Berlin. Messner, J. (1997): Der Arzt als Unternehmer, Heidelberg. Kontakt: Prof. Hans-Joachim Ruff / [email protected]

Prof. Dr. Ulrich Mis / [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-57 Creative Problem Solving (WPF in englischer Sprache!)

Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Prof. Dr. Jörg Mehlhorn Leistungsnachweis: Written examination or written course-work ECTS Punkte: 3

Inhalt:

1. Characteristics of creativity 2. Characteristics of innovation 3. Creativity - the source of all 4. Selected creativity-techniques

a. intuitive ways of thinking b. analytical ways of thinking

5. Evaluation of ideas 6. Intellectual property protection 7. Problems of transfer into usage � To learn how creative solutions can be found for problems, which are not well- structured � To understand the characteristics of creativity & innovation � To get a deep insight in the creative process � To understand the different stages of the innovation process � To apply three creativity-techniques on real problems � Lecture with active student’s participation � Exercises during one 6-hours workshop � Video or DVD-presentations

Kontakt: Prof. Dr. Jörg Mehlhorn / [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-53 China - Sprache und Kultur Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Yabo Zhu Leistungsnachweis: Referat (20%)

Mündliche Prüfung (20%) Klausur (60%)

ECTS Punkte: 3

China ändert sich so rasant wie in keinem Land, auch die großen Chancen des Arbeitmarkts liegen wohl in China. Die Fakten und Aussichten genügen, um einem die Notwendigkeit einer Beschäftigung mit dem chinesischen Kulturraum plausibel zu machen. Dieser Kurs konzentriert sich auf die Aneignung der ausgewählten wichtigen Sprach-, Sozial- und Kulturkenntnisse und die Förderung der interkulturellen Kompetenzen, die zur partnerschaftlichen und besser funktionierten Begegnungen mit China und den Chinesen beitragen. Ein Gemeinsamausflug in Verbindung mit einem Intensivkurs in China u. Vermittlung der Praktikumsplätze in China für Kursteilnehmer ist möglich.

Inhalt:

- Phonetik (Pinyin-Umschrift) / - Schriftzeichen (ca. 250 einzelne wichtigste Zeichen) Sprachlicher Teil:

- Struktur der chinesischen Sprache / - Kommunikative Situationen / - Begrüßung, Bekanntschaften / - Vorstellung, Besuch, Abschied / - nach Personen und nach

dem Weg fragen / - Kommentar, Vorschlag / - über die Familie, die Universität sprechen - Fähigkeiten, Wünsche, Dankbarkeit ausdrücken / - Vorlieben und Abneigungen, Bedarf oder

Notwendigkeit, Erlaubnis oder Verbot / - Wetter, Uhrzeit, Datum, Verabredung, Geburtstag, Einkaufen / - über Erlebnisse berichten, eine Wohnung mieten / - Telefongespräch, Einladung

- geographische, historische Grundlagen, kulturelle, gesellschaftliche und politische Themen, Aktuelles über China: seine Entwicklungen, Vielfalt, Gegensätze und Widersprüchen

Kultureller Teil:

Literatur:

Vom NOCFL(National Office for Teaching Chinese as a Foreign Language) Chinas geplante Lehrmaterialien: New Practical Chinese Reader ( Das Neue Praktische Chinesisch) und von der Lehrveranstaltung zusammengestellten Unterlagen

Kontakt: Yabo Zhu / [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-771 Soziale Kompetenz 2: Grundlagen und Workshops zur sozialen Interaktion Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Prof. Dr. Ulrich Kroppenberg Leistungsnachweis: Team-Workshops, Fachgespräch ECTS Punkte: 3

Bereitet Ihnen Kommunikation mit Anderen Spaß - oder werden Sie manchmal unsicher? Sie möchten gern effektiv vortragen und präsentieren, zielsicher Gespräche führen, einfühlsam und respektvoll Konflikte bewältigen und gleichzeitig selbstsicher moderieren oder erfolgreich verhandeln? Die spielerische Lernsituation im WPF bietet hierzu eine gute Gelegenheit.

Inhalt:

1 Organisatorisches, Leistungsnachweis, Lernziele, Themenübersicht und Literaturtipps 2 Warming up zur Sozialkompetenz 3 Individuelle Orientierung als Basis des kommunikativen (und sozialen) Handelns 4 Ausgewählte Kernelemente sozialer Interaktionsprozesse 5 Themenworkshops (Einführung und Workshop) zur sozialen Interaktion

Basisthemen Schwerpunktthemen Überzeugen und Visualisieren: Rhetorik und Präsentation im betrieblichen Alltag

Gesprächsführung I: Kognition, Emotion und Motivation in der Gesprächsführung

Bindungen aufbauen durch Beziehungs-management im betrieblichen Alltag

Gesprächsführung II: Sicher in Bewerbungs- und Fördergesprächen

Konfliktbewältigung im betrieblichen Alltag Gesprächsführung III: Von der Kunst zu Verhandeln

Arbeiten im Team: Bildung, Verhalten und Entwicklung von Teams

Projektkommunikation I: Moderation im Projekt

Moderation in internationalen Meetings und Konferenzen

Projektkommunikation II: Projektcoaching von Einzelpersonen und Teams

Methoden:

Vorlesung, Gastvorträge, praktische Übungen, Workshops

Kontakt: Herr Prof. Dr. Ulrich Kroppenberg / [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-802 TOPSIM Manager Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Prof. Dr. Britta Rathje Leistungsnachweis: Hausarbeit mit direktem Bezug zum Planspiel 20%) ECTS Punkte: 3

Lernziele:

� Umgang mit komplexen Entscheidungssituationen unter Unsicherheit � Festlegen von Zielen und Strategien und deren Umsetzung � Ganzheitliches Erleben von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen � Grundlagen der Kostenrechnung und Produktkalkulation � Preisfindung � Entscheidungsfindung im Team

Inhalt:

TOPSIM-Manager bildet als Unternehmensplanspiel eine Brücke zwischen betriebs-wirtschaftlicher Theorie, betriebswirtschaftlicher Praxis und Entscheidungsfindung! Das Planspiel ist die modellhafte Abbildung eines Industrieunternehmens für das die Teilnehmer Entscheidungen treffen. Es werden 5 Spielergruppen a maximal 6 Teilnehmer (Gesamthöchstzahl des WPF: 30 Teilnehmer!) gebildet, die um einen Markt konkurrieren. In Gruppensitzungen werden die Entscheidungen diskutiert und dem Spielleiter übergeben, der auf PC den Markt simuliert und die Ergebnisse nach Besprechung an die Teilnehmer zurück gibt. Auf Grund der neuen Lage wird erneut eine Entscheidung getroffen.

Kontakt: Prof. Dr. Britta Rathje / [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-854 Unternehmensethik Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Dr. Thorsten Fath Leistungsnachweis: Gruppenpräsentation (2 Personen)

20 Minuten der letzten Vorlesung Klausur von 60 Minuten

ECTS Punkte: 3

Inhalt:

Die Berücksichtigung unternehmensethischer Belange ist längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil modernen Managements geworden. Die Veranstaltung vermittelt praxisnah die wichtigsten Grundlagen: Was ist Unternehmensethik überhaupt? In welchen Handlungsfeldern wird sie wichtig? Welche Instrumente für die Umsetzung unternehmensethischer Belange gibt es? Ausgehend von Fallstudien erarbeiten wir dabei, wie die Auseinandersetzung mit unternehmensethischen Fragen dazu beitragen kann, dass Sie als künftige Führungspersönlichkeit auch in Grenzfällen und bei Zielkonflikten eine sichere Entscheidung treffen. Sonstige Informationen:

keine

Kontakt: Dr. Thorsten Fath

WPF BESCHREIBUNGEN

WPF-408 Käuferverhalten und Bedeutung für das Marketing

Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010

Dozent: Prof. Dr. Erhard Schwedler Leistungsnachweis: Hausarbeit aus dem betreffenden Themen ECTS Punkte: 3

Lernziele:

- Vermittlung der wichtigsten Modelle über das Käuferverhalten auf Konsumgüter- und Industriegütermärkten

- Erkennen der Bedeutung der Modelle für das moderne Marketing und - Anwendung der Modelle zur Bearbeitung konkreter Fragestellungen im Marketing.

Inhalt:

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen ausgewählte Modelle des Käuferverhalten. Das Verstehen des Käuferverhaltens steht traditionell im Mittelpunkt aller Marketingüberlegungen und bildet die Grundlage für die Beeinflussung von Kunden. Dargestellt werden soll u. a. die Bedeutung von Emotionen, Motiven, Einstellungen und verschiedener Lerntheorien für das Kaufverhalten. Untersucht werden auch Modelle, in denen der Einfluss der Familie, von Bezugsgruppen oder aber die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe in der Gesellschaft auf das Kaufverhalten analysiert werden. Auf organisierten Märkten werden Modelle wie das Buying Center-Konzept, Strukturmodelle oder das Promotorenmodell vorgestellt und diskutiert. Modelle sind aber nie Selbstzweck, sie werden im Marketing zur Lösung konkreter Fragestellungen verwendet. Beispielhaft sei hier auf die Produktgestaltung (Design), Namensfindung oder die klassische Werbung verwiesen. Veranschaulicht werden sollen die praktischen Anwendungen an konkreten Beispielen aus der Marketingpraxis. Literatur: Foscht/Swoboda, Käuferverhalten, 3. Auflage, Wiesbaden 2007 Kontakt: Prof. Dr. Erhard Schwedler / [email protected]

WPF BESCHREIBUNGEN

WPF-754 Spanien - Sprache und Kultur (Level 1)

Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Emilio José Martinez Gomez Leistungsnachweis: Klausur von ca. 90 min Dauer ECTS Punkte: 3

Der neue BA-Studiengang bietet den BWL-Studierenden die Möglichkeit, die spanische Sprache in den Semestern 1-3 in drei Modulen mit fortlaufender Progression zu erlernen. Grund-kenntnisse sind nicht erforderlich. Soweit möglich, erfolgt die Stundenplanung in der Weise, dass eine begrenzte Anzahl Studierender des Studienganges Wirtschaftsrecht an den Kursen teilnehmen kann. Damit haben die Studierenden die Möglichkeit, eine zweite Fremdsprache von Grund auf zu erlernen und sich u. a. gezielt auf einen Studienaufenthalt an einer unserer Partnerhochschulen im spanischensprachigen Ausland vorzubereiten.

Inhalt:

Im ersten Semester sollen die Studierenden mit Aussprache, Syntax und Grundstrukturen der spanischen Grammatik vertraut gemacht werden und sich diese anhand geeigneter An-wendungen und Übungen aneignen. Des weiteren sollen sie einen ersten Zugang zur Vielfalt der Kulturen spanischsprachiger Länder erhalten. Ausgangsbasis werden die im eingesetzten Lehrbuch angebotenen Texte sein, die durch weitere niveaugerechte Materialien, Videos sowie ergänzende Beiträge in deutscher Sprache ergänzt werden. Eine erste Orientierung auf die wirtschaftlichen Inhalte des Moduls 2 des 2. Semesters soll bereits im ersten Semester erfolgen.

1. Modul im 1. Semester: Spanien - Sprache und Kultur

Sonstige Informationen:

keine

Literatur:

Caminos neu – Lehr- und Arbeitsbuch Spanisch Klett Verlag – ISBN-3-12-514906-1

Kontakt:

Emilio José Martinez Gomez / E-Mail: [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-202 Frankreich: Sprache und Kultur (Level 1) Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Anne Brauckmann Leistungsnachweis: Klausur 90 Minuten (90% der Endnote)

Aktive und regelmäßige Teilnahme (10% der Klausurnote)

ECTS Punkte: 3

InhaltDeutschland ist der größte Handelspartner Frankreichs et vice versa. Für eine gute Geschäftsverbindung ist es vorteilhaft, den kulturellen Hintergrund seines zukünftigen Geschäftspartners zu kennen und mit ihm in seiner Sprache zu kommunizieren.

:

Der Kurs Frankreich: Sprache und Kultur bietet Anfängern die Möglichkeit, die französische Sprache in einem allgemeinen- und fachbezogenen Kontext zu entdecken. Im integrierten Kulturteil werden die Lebensart, die Gewohnheiten sowie die politische und wirtschaftliche Struktur Frankreichs einfach dargestellt und besprochen.

Sonstige Informationen

Voraussetzungen:

Keine oder sehr geringe Vorkenntnisse.

Literatur:

Lehrbuch wird noch bekannt gegeben.

Kontakt:

Anne Brauckmann / E-Mail: [email protected]

WPF BESCHREIBUNGEN

WPF-451 Leasing / Kreditfinanzierung Kostenorientierte Alternativbetrachtungen

Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Norbert Hofmann Leistungsnachweis: Klausur (Dauer ca. 90 min) ECTS Punkte: 3

- Grundlagen Kreditfinanzierung Inhalt:

- Grundlagen Leasing - Betriebswirtschaftliche Aspekte - Rechtliche Grundlagen - Steuerliche Aspekte - Vor-/Nachteile dieser Finanzierungsalternativen - Besonderheiten im Immobilien-Bereich - Besonderheiten im Kfz-Bereich - Kredit/Leasing als Absatzinstrument - Einzelfallbetrachtungen unter Kostenaspekten Sonstige Informationen:

keine

Kontakt:

Norbert Hofmann, Tel.-Nr. : 06131/235559

WPF BESCHREIBUNGEN

WPF-6 Applied Rational Decision Making (WPF in englischer Sprache) Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Prof. Dr. Axel Freudenberger Leistungsnachweis: Essay or written exam ECTS Punkte: 3

Inhalt:

Maybe you have occasionally wondered if something you did has been wrong. Or something you did not, because things not done are simply decided against. Surprisingly many decisions, ranging from the everyday life variety to important personal and business decisions, are made without systematically contemplating the relevant facts. The course will focus both on concepts of rationality - “What exactly is/is not a rational decision?” - and on analytical concepts to help you to come to the right (or at least rational) decision. Among the aims of the course are to - give you an overview of situations where intuitive thinking (“gut feelings”) might fail and

lead you to wrong decisions - make you aware of various and notorious pitfalls for the unguided common sense - help you to sort out the kinds of information you want to have at hand when you make a

decision - teach you basic tools for decision making even when uncertainty is involved and/or the outcome for you will depend also on what other people are doing

Sonstige Informationen:

keine

Kontakt:

Prof. Dr. Axel Freudenberger / [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-102 Dienstleistungsmanagement Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Prof. Dr. Hans-Christoph Reiss Leistungsnachweis: Klausur oder Hausarbeit (optional) ECTS Punkte: 3 Inhalt: 1. Dienstleistungskultur und Kundenorientierung: Von der Industrie- zur Dienstleistungs-

gesellschaft; Dienstleistung als Managementproblem; von der Funktions- zur Kunden-orientierung; Dienstleistungsbegriff; Systematisierung von Dienstleistungsunternehmen; Dienstleistungen in einzelwirtschaftlicher, produktionswirtschaftlicher Sichtweise.

2. Strategieentwicklung für Dienstleister: Strategie und Taktik im Dienstleistungsmanagement; Elemente der Wertkette; Dienstleistungskreisläufe.

3. Service - Prozessgestaltung und Qualitätsmanagement: Service-Design; Leistungserstellung und Qualitätsmanagement; Innovationsmanagement in der Dienstleistung; Serviceinnovationen als strategische Option; Kundenbeziehungen; Strukturwandel in der Dienstleistung.

4. Service: Servicemitarbeiter führen und motivieren: Personalmanagement in der Dienstleistung; Aufbau der Servicemitarbeiterschaft; Dienst und Leistung; Motivation und Demotivation; Anreizsysteme und Anreize.

5. Dienstleistungsmarketing: Marketingbegriff; Einsatz der Marketinginstrumente; Technischer Service als Marketing-Instrument.

Veranstaltungsablauf: Vorlesungen mit Vorträgen von Praktikern, Managern sowie Führungskräften von Dienstleistungsunternehmen und Verbänden. Gleichzeitig dienen Einladungen externer Referenten dazu, studienbegleitende Praktika und das Praxissemester zu initiieren. Vorlesungsunterlagen können über das Internet (ifams.de) und über das Intranet der FH (inside3.fh-mainz/fhmainz/, dann in Intranet Übersicht, FB Wirtschaft, Vorlesungsunterlagen, Prof. Dr. Reiss) geladen oder ausgedruckt werden. Literatur: Wird zur Veranstaltung bekannt gegeben und ggfs. in einem Handapparat zur Verfügung gestellt

Kontakt: Prof. Dr. Hans-Christoph Reiss / E-mail: [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-104 Doing Business in Germany Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Wintersemester 2009/10 Dozent: Prof. Dr. Ulrich Schüle Leistungsnachweis: Klausur ECTS Punkte: 3

The historical and empirical background of Germany’s „Soziale Marktwirtschaft“ (including: excursion to the „Haus der Geschichte“ in Bonn). The German model of „Corporativist Capitalism“, Corporate Finance, Corporate Governance (incl. Mitbestimmung), education, labour market regulations, and the Social Security System – how they are related to each other; Business Implications: What foreign companies have to take into account when doing business in Germany. Globalisation and Inefficiencies as External and Internal Pressures to Change Germany’s system of „Corporativist Capitalism“ or „Soziale Marktwirtschaft“.

Inhalt:

� Students learn about the “German Model” called “Rhineland Capitalism” or “Corporativist Capitalism”, in German “Soziale Marktwirtschaft”, its strengths and weaknesses and reform necessities due to changes in the political, economic and social environment.

Ziele:

� Students learn how macro-economic and political environment on the one hand and companies’ business policies are interlinked, they apply simple economic models to real-world problems and further develop their analytical skills.

� They train their ability in literature research and academic writing including referencing. � Students learn to work in internationally composed teams; they train their ability to work

in an English-speaking environment.

The module is taught in English; international students are welcome. Reading assignments consist of articles to be downloaded from Internet sources cost-free; no text book to be purchased.

Sonstige Informationen:

Kontakt: Prof. Dr. Ulrich Schüle / [email protected]

WPF BESCHREIBUNGEN

WPF-912 Web2.0: Neue Medien, Marketing und Aufmerksamkeitsökonomie

Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010

Dozent: Stefan Peter Roos Leistungsnachweis: Hausarbeit ECTS Punkte: 3 Inhalt:

� Analyse von den wichtigsten Web 2.0 Diensten Lernziele des Wahlpflichtfachs sind u.a.:

� Beispiele: Xing, Facebook, Twitter, Flickr, Wikipedia, StudiVZ etc. � Analyse der durch radikale Transaktionskostensenkung ausgelösten Effekte � Strategischer Aufbau von Online-Geschäftsmodellen � Unternehmensinterner Einsatz von Web 2.0-Elementen zur Teamkoordination � Unternehmensexterner Einsatz, z.B. Social Media Monitoring, Viral Marketing, Online Werbung

Das Internet ist endgültig als Querschnittstechnologie etabliert. Mobile Internet mit bezahlbaren Flatrates und Applikationen auf iphone, Android-Handys und ähnlichen Smartphones steht im nächsten Jahr vor dem Durch-bruch. Breitbandinternet ermöglicht eine permanente Kommunikation und Interaktion im privaten wie im kommerziellen Umfeld zu niedrigsten Transaktionskosten. Zum Teil disruptive Technologien beschleunigen die grundlegende Veränderung des wirtschaftlichen Umfeldes - von einer Knappheitsökonomie hin zur Aufmerksamkeitsökonomie. Die aktuelle Restrukturierungsphase stellt viele Prozesse auf den Prüfstand und beschleunigt die Notwendigkeit zum Umdenken. Kurz: Eine spannende Zeit zur Gestaltung! Im Rahmen des Wahlpflichtfachs werden die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der veränderten Rahmen-bedingungen erörtert. Viele Unternehmen setzen Web 2.0-Elemente z.B. in Bereichen wie Kommunikation, Distribution und Interaktion sowohl mit ihren Kunden als auch intern ein. Viele Kunden vernetzen sich ihrerseits, veröffentlichen Beiträge, bewerten und empfehlen Produkte und Unternehmen, aggregieren Informationen und erwarten Dialogfähigkeit statt One-Way-Kommunikation. Geschäftsmodelle und Arbeits-organisation verändern sich auf globaler Ebene, es gilt diese Entwicklung wissenschaftlich zu begleiten, zu verstehen und zu bewerten. Das Wahlpflichtfach vermittelt hierbei sowohl einen Überblick über spannendsten Innovationen und Phänomene auf der Meta-Ebene als auch Praxiswissen und Methodikkompetenz zum Einsatz von bspw. Online-Kollaborationstools wie Blogs, Wikis und „sozialer Software“ in Unternehmen, da diese direkt während der Veranstaltung zur Recherche und Wissensaufbereitung zum Einsatz kommen. Case Studies rund um tatsächliche Web 2.0-Projekte bekannter Unternehmen (Daimler, IBM etc.) dienen zur Vertiefung.

Literatur: Clay Shirky: Here Comes Everybody

Kontakt: Herrn Dipl.-Volkswirt Stefan Peter Roos / [email protected]

WWPF BESCHREIBUNGEN

WPF-156 ECDL: Europäischer Computer Führerschein

Wahlpflichtfach im 1. und 2. Semester Bachelorstudiengang BWL - Sommersemester 2010 Dozent: Dipl. Betrw. (FH) Lothar Steiger Leistungsnachweis: Sieben Teilprüfungen (über das Semester verteilt) ECTS Punkte: 3

� Grundlagen der Informationstechnologie (IT) Inhalt:

� Betriebssystem � Textverarbeitung (Word) � Tabellenkalkulation (Excel) � Datenbank (Access) � Präsentation (PowerPoint) � Internet & Mail

Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die während des Semesters in der Regel wöchentlich angeboten werden. Die Prüfungen zu jedem Modul dauern 35 Min. und bestehen aus 36 Multiple-Choice- und Hot-Spot-Fragen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades. Zum Bestehen einer Prüfung müssen mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet werden. Der Leistungsnachweis ist erbracht, wenn alle 7 Module mit „bestanden“ abgeschlossen sind.

Leistungsnachweis:

Skills Card (obligatorisch) 31,-€ Prüfungsgebühr pro Teilprüfung 14,-€

Kosten:

Somit ergeben sich Gesamtkosten von 129,-€ Es werden nur die Kosten der Zertifizierungsagentur an die Studierenden weiter gegeben.

Der FB III ist als autorisiertes Prüfungszentrum für den ECDL zertifiziert. Der ECDL ist ein international anerkanntes Zertifikat. Studierende, die den ECDL erworben haben, verfügen über konkurrenzfähige, nachprüfbare und vergleichbare Kenntnisse in der PC-Anwendung. Die Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgt im Selbststudium mit einer für den ECDL zertifizierten Selbstlernsoftware oder mit Unterlagen zu den einzelnen Modulen, wie beispielsweise den RRZN-Handbücher, die beim Asta käuflich erworben werden können.

Sonstige Informationen:

Kontakt: [email protected] http://www.fh-mainz.de/index.php?id=suche&lastArticle=7038&tx_indexedsearch[sword]=ecdl&cHash=d4dc038cc6#7038

SSERVICE AM FACHBEREICH

Service am FB Wirtschaft

� Leitung des Fachbereichs � Studiengangsleitung /Vorsitz Prüfungsausschuss � Fachgruppen � Dozentinnen und Dozenten � Assistentinnen und Assistenten � Prüfungsamt � Studierendenbüro � International Office � Bibliothek � Psychologische Studierendenberatung � Allgemeine Studierendenberatung � Ansprechpartnerin für besondere Belange � Hausorganisation � E-Learning-Support � ZIK � Career Center � AStA / Riverboatparty

SERVICE AM FACHBEREICH

Leitung des Fachbereichs Dekan und Prodekanin

Prof. Dr. Ulrich Schüle Dekan

Prof. Dr. Britta Rathje Prodekanin

Dekanat Nanni Haag Telefon +49 (0) 6131.628-3012 Fax +49 (0) 6131.628-7777 E-Mail [email protected] Raum m2.04 Geschäftsführung

Dagmar Lehr Geschäftsführerin Telefon +49 (0) 6131.628-3013 Fax +49 (0) 6131.628-7777 E-Mail [email protected] Raum m2.03

SERVICE AM FACHBEREICH

Studiengangleitung

Prof. Dr. Andrea Beyer -Vizepräsidentin der FH Mainz- Professorin für BWL und Medienökonomie

�� Koordination des Studiengangs Wann und wie Sie mich erreichen: Telefon +49 (0) 6131.628-3215 oder -7011 E-Mail [email protected] Raum M2.08

Vorsitz Prüfungsausschuss

Prof. Dr. Anett Mehler-Bicher Professorin für Wirtschaftsinformatik

�� Prüfungsangelegenheiten Wann und wie Sie mich erreichen: Telefon +49 (0) 6131.628-3234 E-Mail [email protected] Raum M3.03

SERVICE AM FACHBEREICH

Fachgruppen FG Auditing und Steuern FG Beschaffung/ Produktion FG HRM und Sozialkompetenz FG Management/ Unternehmensführung FG Marketing und PR

Prof. Dr. Bardo Kämmerer Telefon +49 (0) 6131.628-3226 E-Mail [email protected] Raum M3.20 Prof. Dr. Volrad Wollny Telefon +49 (0) 6131.628-3261 E-Mail [email protected] Raum M2.16 Prof. Dr. Rüdiger Nagel Telefon +49 (0) 6131.628-3240 E-Mail [email protected] Raum M2.15 N. N. Prof. Dr. Jörg Mehlhorn Telefon +49 (0) 6131.628-3235 E-Mail [email protected] Raum M2.11

FG Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. Thomas Becker Telefon +49 (0) 6131.628-3213 E-Mail [email protected] Raum M3.09

FG Rechnungswesen/ Controlling/Finanzen

Prof. Dr. Karl H. Woebbeking Telefon +49 (0) 6131.628-3260 E-Mail [email protected] Raum M3.12

FG Fremdsprachen Prof. Dr. Stephanie Swartz-Janat Makan Telefon +49 (0) 6131.628-3257 E-Mail [email protected] Raum C1.05

SERVICE AM FACHBEREICH

FG Quantitative Methoden Prof. Dr. Daniel Porath

Telefon +49 (0) 6131.628-3245 E-Mail [email protected] Raum M3.17

FG VWL Prof. Dr. Agnes Sputek Telefon +49 (0) 6131.628-3256 E-Mail [email protected] Raum M2.24

FG Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Wilfried Alt Telefon +49 (0) 6131.628-3211 E-Mail [email protected] Raum A2.15

SERVICE AM FACHBEREICH

Professorinnen & Professoren

Name, Vorname, Titel Tel. Raum E-Mail Alt, Wilfried, Prof. Dr. � 3211 A2.15 [email protected] Becker, Hans Paul, Prof. Dr. � 3212 M3.04 [email protected] Becker, Thomas, Prof. Dr. � 3213 M3.09 [email protected] Beeck, Volker, Prof. Dr. � 3214 M3.22 [email protected] Beyer, Andrea, Prof. Dr. � 3215 M2.08 [email protected] Bühler, Udo, Prof. Dr. � 3216 A2.11 [email protected] Burkard, Johannes, Prof. Dr. � 3217 A2.11 [email protected] Conrad, Nicole, Prof. Dr. � 3218 A2.18 [email protected] Eickhoff, Matthias, Prof. Dr. � 3273 C2.05 [email protected] Fischbach, Sven, Prof. Dr. � 3219 M3.16 [email protected] Freudenberger, Axel, Prof. Dr. � 3220 M2.20 [email protected] Heil, Peter, Prof. Dr. � 3221 M2.17 [email protected] Heinbuch, Holger, Prof. Dr. � 3222 A2.14 [email protected] Hillebrand, Werner, Prof. Dr. � 3223 M3.18 [email protected] Hippmann, Hans-Dieter, Prof. Dr. � 3224 M3.21 [email protected] Holland, Heinrich, Prof. Dr. � 3225 M3.19 [email protected] Kämmerer, Bardo, Prof. Dr. � 3226 M3.20 [email protected] Kämpf, Hanno, Dr. � 3227 A2.24 [email protected] Kaul, Oliver, Prof. Dr. � 3228 M2.14 [email protected] Kober, Wolfgang, Prof. Dr. � 3229 A2.17 Koeder, Kurt, Prof. Dr. � 3230 M2.09 [email protected] Kroppenberg, Ulrich, Prof. Dr. � 3231 M2.21 [email protected] Kulessa, Margareta, Prof. Dr. � 3232 M2.22 [email protected] Kurz, Claudia, Prof. Dr. � 3233 M2.18 [email protected] Mehler-Bicher, Anett, Prof. Dr. � 3234 M3.03 [email protected] Mehlhorn, Jörg, Prof. Dr. � 3235 M2.11 [email protected] Meißner, Martin, Prof. Dr. � 3236 A2.20 [email protected] Mis, Ulrich, Prof. Dr. � 3237 M3.10 [email protected] Moll, Stephan, Prof. Dr. � 3238 A2.13 [email protected] Müller, Werner, Prof. Dr. � 3239 M3.06 [email protected] Nagel, Rüdiger, Prof. Dr. � 3240 M2.15 [email protected] Nauroth, Markus, Dr. � 3266 M3.15 [email protected] Paul, Herbert, Prof. Dr. � 3241 M2.07 [email protected] Peppmeier, Arno, Prof. Dr. � 3242 M3.04 [email protected] Petri, Christian H., Prof. Dr. � 3243 M3.13 [email protected] Piller, Gunther, Prof. Dr. � 3244 M3.11 [email protected] Porath, Daniel, Prof. Dr. � 3245 M3.17 [email protected] Rank, Susanne, Prof. Dr. (Frauenbeauft. FB Wirtschaft) � 3246 M2.19 [email protected] Rathje, Britta, Prof. Dr. � 3247/3011 M2.06 [email protected] Reinhardt, Jens, Prof. Dr. � 3248 M3.05 [email protected] Reiss, Hans-Christoph, Prof. Dr. � 3249 C2.01 [email protected] Rolke, Lothar, Prof. Dr. � 3250 M2.10 [email protected] Ruff, Hans-Joachim, Prof. � 3251 M3.08 [email protected] Schlussas, Martin, Prof. Dr. � 3252 A2.20 [email protected] Schrank, Randolf, Prof. Dr. � 3275 M2.23 [email protected] Schüle, Ulrich, Prof. Dr. � 3253/3010 M2.02 [email protected] Schwedler, Erhard, Prof. Dr. � 3254 M2.13 [email protected] Spengler, Hannes, Prof. Dr. � 3255 M3.23 [email protected] Sputek, Agnes, Prof. Dr. � 3256 M2.24 [email protected] Swartz-Janat Makan, Stephanie, Prof. Dr. � 3257 C1.05 [email protected] Weber, Martin, Prof. Dr. � 3258 C2.17 [email protected] Wieth, Bernd-Dieter, Prof. Dr. � 3259 M2.05 [email protected] Wöbbeking, Karl Heinz, Prof. Dr. � 3260 M3.12 [email protected] Wollny, Volrad, Prof. Dr. � 3261 M2.16 [email protected] Zeidler, Frank, Prof. Dr. � 3262 A2.22 [email protected]

SERVICE AM FACHBEREICH

PROF.DR. WILFRIED ALT

LEHRGEBIET: STEUERRECHT, WIRTSCHAFTSPRIVATRECHT � 06131 – 628 3211, RAUM A2.15

PROF.DR. HANS PAUL BECKER

LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, RECHNUNGSWESEN, BANK-UND FINANZDIENSTLEISTUNGEN � 06131 – 628 3212, RAUM M3.04

PROF.DR. THOMAS BECKER

LEHRGEBIET: WIRTSCHAFTSINFORMATIK � 06131 – 628 3213, RAUM M3.09

PROF.DR. VOLKER BEECK

LEHRGEBIET: RECHNUNGSWESEN, STEUERRECHT, WIRTSCHAFTSPRÜFUNG � 06131 – 628 3214, RAUM M3.22

PROF.DR. ANDREA BEYER

LEHRGEBIET: MEDIENÖKONOMIE, BETRIEBSWIRTSCHAFT � 06131 – 628 3215, RAUM M2.08

PROF.DR. UDO BÜHLER

LEHRGEBIET: RECHT, WIRTSCHAFTSRECHT � 06131 – 628 3216, RAUM A2.11

SERVICE AM FACHBEREICH

PROF.DR. JOHANNES BURKARD

LEHRGEBIET: WIRTSCHAFTSRECHT � 06131 – 628 3217, RAUM A2.11

PROF.DR. NICOLE CONRAD

LEHRGEBIET: RECHT, WIRTSCHAFTSRECHT � 06131 – 628 3218, RAUM A2.18

PROF. DR. MATTHIAS EICKHOFF

LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, MARKETING, INNOVATIONSMANAGEMENT � 06131 – 628 3273, RAUM C2.05

PROF.DR. SVEN FISCHBACH

LEHRGEBIET: UNTERNEHMERISCHES HANDELN, FINANZ-,RECHNUNGSWESEN, CONTROLLING � 06131 – 628 3219, RAUM A0.20

PROF.DR. AXEL FREUDENBERGER

LEHRGEBIET: VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE � 06131 – 628 3220, RAUM M2.20

PROF.DR. PETER F. HEIL

LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, UNTERNEHMENSFÜHRUNG, INTERNATIONAL MANAGEMENT � 06131 – 628 3221, RAUM M2.17

SERVICE AM FACHBEREICH

PROF.DR. HOLGER HEINBUCH

LEHRGEBIET: RECHT � 06131 – 628 3222, RAUM A2.14

PROF.DR. WERNER HILLEBRAND

LEHRGEBIET: RECHNUNGSLEGUNG, WIRTSCHAFTSPRÜFUNG � 06131 – 628 3223, RAUM M3.18

PROF.DR. HANS-DIETER HIPPMANN

LEHRGEBIET: STATISTIK, MATHEMATIK, VOLKSWIRTSCHAFT � 06131 – 628 3224, RAUM M3.21

PROF.DR. HEINRICH HOLLAND

LEHRGEBIET: STATISTIK, WIRTSCHAFTSMATHEMATIK, MARKETING � 06131 – 628 3225, RAUM M3.19

PROF.DR. BARDO KÄMMERER

LEHRGEBIET: STEUERLEHRE, STEUERRECHT � 06131 – 628 3226, RAUM M3.20

PROF.DR. HANNO KÄMPF

LEHRGEBIET: WIRTSCHAFTSRECHT � 06131 – 628 3227, RAUM A2.24

SERVICE AM FACHBEREICH

PROF.DR. OLIVER KAUL

LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, INTERNATIONAL MANAGEMENT � 06131 – 628 3228, RAUM M2.14

PROF.DR. WOLFGANG KOBER

LEHRGEBIET: RECHT � 06131 – 628 3229, RAUM A2.17

PROF.DR. KURT KOEDER

LEHRGEBIET: BETRIEBSWRITSCHAFT, RECHNUNGSWESEN, PERSONALENTWICKLUNG � 06131 – 628 3230, RAUM M2.09

PROF.DR. ULRICH KROPPENBERG

LEHRGEBIET: SOZIALKOMPETENZ, PERSONALMANAGEMENT, ORGANISATION, WIRTSCHAFTSINFORMATIK � 06131 – 628 3231, RAUM M2.21

PROF.DR. MARGARETA KULESSA

LEHRGEBIET: VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE, INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN � 06131 – 628 3232, RAUM M2.22

PROF.DR. CLAUDUIA KURZ

LEHRGEBIET: VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE, MATHEMATIK, STATISTIK � 06131 – 628 3233, RAUM M2.18

SERVICE AM FACHBEREICH

PROF.DR. ANETT MEHLER-BICHER

LEHRGEBIET: WIRTSCHAFTSINFORMATIK � 06131 – 628 3234, RAUM M3.03

PROF.DR. JÖRG MEHLHORN

LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, MARKETING � 06131 – 628 3235, RAUM M2.11

PROF.DR. MARTIN MEIßNER

LEHRGEBIET: RECHT, WIRTSCHAFTSRECHT � 06131 – 628 3236, RAUM A2.20

PROF.DR. ULRICH MIS

LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, RECHNUNGSWESEN, KRANKENHAUSMANAGEMENT, ÖKONOMIE IM GESUNDHEITSWESEN � 06131 – 628 3237, RAUM M3.10

PROF.DR. STEPHAN MOLL

LEHRGEBIET: WIRTSCHAFTSPRIVATRECHT, ARBEITSRECHT � 06131 – 628 3238, RAUM A2.13

PROF.DR. WERNER MÜLLER

LEHRGEBIET: CONTROLLING, EXTERNES UND INTERNES RECHNUNGSWESEN, STEUERN � 06131 – 628 3239, RAUM M3.06

SERVICE AM FACHBEREICH

PROF.DR. RÜDIGER NAGEL

LEHRGEBIET: PERSONALWESEN, ARBEITSRECHT � 06131 – 628 3240, RAUM M2.15

PROF.DR. MARKUS NAUROTH

LEHRGEBIET: WIRTSCHAFTSINFORMATIK � 06131 – 628 3266, RAUM M3.15

PROF.DR. HERBERT PAUL

LEHRGEBIET: UNTERNEHMENSFÜHRUNG, INTERNATIONALES MANAGEMENT � 06131 – 628 3241, RAUM M2.07

PROF.DR. ARNO PEPPMEIER

LEHRGEBIET: RECHNUNGSWESEN, BANK- UND DIENSTLEISTUNGEN � 06131 – 628 3242, RAUM M3.04

PROF.DR. CHRISTIAN H. PETRI

LEHRGEBIET: WIRTSCHAFTSINFORMATIK, INFORMATION MANAGEMENT, LOGISTIK � 06131 – 628 3243, RAUM M3.13

PROF.DR. GUNTHER PILLER

LEHRGEBIET: WIRTSCHAFTSINFORMATIK � 06131 – 628 3244, RAUM M3.11

SERVICE AM FACHBEREICH

PROF.DR. DANIEL PORATH

LEHRGEBIET: QUANTITATIVE METHODEN IN DER BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE � 06131 – 628 3245, RAUM M3.17

PROF.DR. SUSANNE RANK

LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, PERSONALMANAGEMENT, CHANGE MANAGEMENT � 06131 – 628 3246, RAUM M2.19

PROF.DR. BRITTA RATHJE

LEHRGEBIET: RECHNUNGSWESEN, CONTROLLING, PLANSPIELE � 06131 – 628 3011, RAUM M2.06

PROF.DR. JENS REINHARDT

LEHRGEBIET: WIRTSCHAFTSINFORMATIK � 06131 – 628 3248, RAUM M3.05

PROF.DR. HANS-CHRISTOPH REISS

LEHRGEBIET: MANAGEMENT IN SOZIALEN EINRICHTUNGEN � 06131 – 628 3249, RAUM C2.01

PROF.DR. LOTHAR ROLKE

LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, UNTERNEHMENSKOMMUNIKATION � 06131 – 628 3250, RAUM M2.10

SERVICE AM FACHBEREICH

PROF. HANS-JOACHIM RUFF LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, UNTERNEHMENSFÜHRUNG, KRANKENHAUSWESEN, ÖKONOMIE IM GESUNDHEITSWESEN � 06131 – 628 3251, RAUM M3.08

PROF.DR. MARTIN SCHLUSSAS

LEHRGEBIET: RECHT � 06131 – 628 3252, RAUM A2.20

PROF.DR. ULRICH SCHÜLE

LEHRGEBIET: VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE, WIRTSCHAFTS- UND SOZIALGESCHICHTE, INTERNATIONAL BUSINESS � 06131 – 628 3010, RAUM M2.02

PROF.DR. ERHARD SCHWEDLER

LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, MARKETING, UNTERNEHMENSFÜHRUNG � 06131 – 628 3254, RAUM M2.13

PROF.DR. HANNES SPENGLER

LEHRGEBIET: QUANTITATIVE METHODEN, VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE � 06131 – 628 3255, RAUM M3.23

PROF.DR. AGNES SPUTEK

LEHRGEBIET: VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE, WIRTSCHAFTSPOLITIK � 06131 – 628 3256, RAUM M2.24

SERVICE AM FACHBEREICH

PROF.DR.RANDOLF SCHRANK

LEHRGEBIET: BWL,UNTERNEHMENSFÜHRUNG, INTERNATIONALES MANAGEMENT � 06131 – 628 3275, RAUM M2.12

PROF.DR. STEPHANIE SWARTZ-JANAT MAKAN

LEHRGEBIET: ENGLISCHE SPRACHE, US-AMERIKANISCHE KULTUR � 06131 – 628 3257, RAUM C1.05

PROF.DR. MARTIN WEBER

LEHRGEBIET: RECHT, WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT � 06131 – 628 3258, RAUM A2.17

PROF.DR. BERND-DIETER WIETH

LEHRGEBIET: CONTROLLING, MANAGEMENT � 06131 – 628 3259, RAUM M2.05

PROF.DR. KARL H. WÖBBEKING

LEHRGEBIET: RECHNUNGSWESEN, CONTROLLING, UMWELTWIRTSCHAFT � 06131 – 628 3260, RAUM M3.12

PROF.DR. ING. VOLRAD WOLLNY

LEHRGEBIET: BETRIEBSWIRTSCHAFT, STOFFSTROMMANAGEMENT, LOGISTIK � 06131 – 628 3261, RAUM M2.16

SERVICE AM FACHBEREICH

PROF.DR. FRANK ZEIDLER

LEHRGEBIET: RECHT, INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT � 06131 – 628 3262, RAUM A2.22

Lehrkräfte für besondere Aufgaben

CONCEPCIÓN RICO ALBERT

ZUSTÄNDIGKEIT: SPANISCH � 006131 – 628 3265, RAUM C1.09

DR. ELKE LASSAHN

ZUSTÄNDIGKEIT: ENGLISCH � 006131 – 628 3264, RAUM C1.07

ANN-STEPHANE SCHÄFER

ZUSTÄNDIGKEIT: ENGLISCH � 06131 – 628 3271, RAUM C1.09

LOTHAR STEIGER

ZUSTÄNDIGKEIT: WIRTSCHAFTSINFORMATIK � 06131 – 628 3263, RAUM M3.07

SERVICE AM FACHBEREICH: ASSISTENTINNEN UND ASSISTENTEN

NIMA BALAL-ASHTIANI

ZUSTÄNDIGKEIT: QUALITATIVE VERFAHREN � 06131 – 628 3411, RAUM M3.01

ANNE-KATHRIN BRUNIER

ZUSTÄNDIGKEIT: BWL, INSBESONDERE MANAGEMENT UND I6F � 06131 – 628 3426, RAUM M2.26

FLORENCE DE BONI

ZUSTÄNDIGKEIT: E-LEARNING SUPPORT � 06131 – 628 7322, RAUM M3.01

IVANA DEREH

ZUSTÄNDIGKEIT: MASTER AUDITING, TAXATION UND PPP � 06131 – 628 3427, RAUM M3.25

MARTINA GROß-VOIGT

ZUSTÄNDIGKEIT: STEUER- UND PRÜFUNGSWESEN � 06131 – 628 3412, RAUM M3.02

SERVICE AM FACHBEREICH: ASSISTENTINNEN UND ASSISTENTEN

DAVID GUTSCHE

ZUSTÄNDIGKEIT: ASSISTEN DES DEKANS � 06131 – 628 3413, RAUM M2.12

ANTJE HOFFMANN

ZUSTÄNDIGKEIT: EXTERNES RECHNUNGSWESEN, BUCHFÜHRUNG � 06131 – 628 3413, RAUM M3.02

KATTRIN KALPIDIS

ZUSTÄNDIGKEIT: INTERNATIONAL BUSINESS, PERSONALMANAGEMENT � 06131 – 628 3414, RAUM M2.25

VERENA KRONE

ZUSTÄNDIGKEIT: WIRTSCHAFTSINFORMATIK, ECDL, SPSS DIMENSIONNET � 06131 – 628 3416, RAUM M3.01

NATASCHA LOHÖFER

ZUSTÄNDIGKEIT: WIRTSCHAFTSRECHT � 06131 – 628 3417, RAUM A2.16

SERVICE AM FACHBEREICH: ASSISTENTINNEN UND ASSISTENTEN

PATRICIA NAGEL

ZUSTÄNDIGKEIT: IUH � 06131 – 628 3615, RAUM A0.18

ANJA NOKY

ZUSTÄNDIGKEIT: MARKETING, KOMMUNIKATION � 06131 – 628 3418, RAUM M2.26

RAINER RAPP

ZUSTÄNDIGKEIT: INTERNETBEAUFTRAGTER � 06131 – 628 3420, RAUM M3.01

CHRISTIN REICHHARDT

ZUSTÄNDIGKEIT: SPRACHEN � 06131 – 628 3511, RAUM C1.09

DOREEN STUBENRAUCH

ZUSTÄNDIGKEIT: AWIS, BIS, WIN-MBA � 06131 – 628 3422, RAUM A2.10

SERVICE AM FACHBEREICH: ASSISTENTINNEN UND ASSISTENTEN

BJÖRN WAGNER

ZUSTÄNDIGKEIT: VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE � 06131 – 628 3423, RAUM M2.26

DANIELA WÄRNER

ZUSTÄNDIGKEIT: RECHNUNGSWESEN /CONTROLLING � 06131 – 628 3424, RAUM M3.02

SERVICE AM FACHBEREICH

Prüfungsamt

Mitarbeiterinnen: Leitung: Gisela Malisius Telefon: +49 (0) 6131/628-3126 Telefax: +49 (0) 6131/628-3159 E-Mail: Prü[email protected] Raum: A2.02 Sachbearbeiterinnen: Tanja Bulut Telefon: +49 (0) 6131/628-3123 Raum: A2.02 Christine Held Telefon: +49 (0) 6131/628-3125 Raum : A2.02

Öffnungszeiten: Während der Vorlesungszeit: Raum A2.04 Montag Keine Öffnungszeiten Dienstag 9.00 – 12.00 13.00 – 15.30 Mittwoch Keine Öffnungszeiten Donnerstag 9.00 – 12.00 13.00 – 15.30 Freitag 9.00 – 12.00 Bitte beachten Sie abweichende Öffnungszeiten in der vorlesungsfreien Zeit:

http://www.fh-mainz.de/index.php?id=1283

Aufgabengebiete: Das Prüfungsamt wickelt alle internen Prüfungsangelegenheiten ab, hierzu zählen insbesondere:

� Aufgaben der Fristenüberwachung und Dokumentation der Prüfungen

� Durchführung des Anmeldeverfahrens zu allen Prüfungsleistungen sowie Diplom-, Master- und Bachelorarbeiten

� Notenverwaltung � Erstellung von Leistungsnachweisen und

Zeugnissen � Betreuung der Klausureneinsicht (Einsicht

in die Prüfungsakte) � Durchführung der Berechnung zum

BAföG - Teilerlass � Prüfungsstatistiken � Anmeldung zur mündlichen Ergänzungs-

prüfung

Durch die Vielfalt der am Fachbereich angesiedelten Studiengänge inkl. den dazuge-hörigen älteren und neueren Prüfungsordnungen empfiehlt es sich, bei Studienverlaufsproblemen und -fragen direkten Kontakt zum Prüfungsamt aufzunehmen.

SERVICE AM FACHBEREICH

Anträge und Formulare des Prüfungsamtes zum Download:

http://www.fh-mainz.de/index.php?id=1283&lastArticle=5191&cHash=e3c62b8898#5191

Elektronische Selbstbedienungsfunktion „QIS“ für Studierende des Fachbereichs Wirtschaft:

https://qisweb.fh-mainz.de/

Mit diesem Service können Studierende, unter Eingabe Ihrer Matrikel-Nr. als Login, Passwort und evtl. einer notwendigen TAN-Nummer, folgende Funktionen weltweit ausführen: Funktion Noteneinsicht Prüfungsanmeldung (weltweit möglich, Anmeldephasen siehe Terminplan) Ausdrucken von Leistungsscheinen Adressänderung Ausdruck von Studienbescheinigungen Weitere Informationen zu QIS stehen auf der oben genannten Website jederzeit als PDF-Datei zur Verfügung.

SERVICE AM FACHBEREICH

Studierendenbüro

Leitung:

Ursula Eiermann Tel: 06131/628-7380 Fax: 06131/628-97380 E-Mail: [email protected]: A1.02

Sachbearbeiterinnen:

Iris Schwabe Tel. 06131/628-7381Fax: 06131/628-97381E-Mail: [email protected]: A1.04

Christiane Mann Tel. 06131/628-7382 Fax: 06131/628-97382 E-Mail: [email protected]: A1.04

Sabrina Grobelny Tel. 06131/628-7383 Fax: 06131/628-97383 E-Mail: [email protected]: A1.06

Daniela Hinker Tel. 06131/628-7383 Fax: 06131/628-97384 E-Mail: [email protected]: A1.06

Aufgabengebiete

�� Zulassungsbüro (von der Entgegennahme der Bewerbungen über die Bearbeitung bis zur Zulassung)

�� (Durchführung des Numerus Clausus Verfahrens). �� Immatrikulation �� Rückmeldung �� Beurlaubung �� Betreuung der Stammdaten �� Erstellung des Studierendenausweises �� Exmatrikulation �� Gasthörer �� Erstellen von Bescheinigungen �� Studienkontenführung

Öffnungszeiten

Di + Do 09.00 – 12.00 Uhr, 13.15 – 17:00 Uhr

Fr 09.00 – 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten in den Zeiträumen: Mitte Januar bis Anfang März/ Mitte Juli bis Ende September

SERVICE AM FACHBEREICH

International Office Raum A1.12

Mitarbeiterinnen (v.l.n.r.): Sabine Klebig Telefon: +49 (0) 6131/628-7363 E-Mail: [email protected] Ulla Weinberg Telefon: +49 (0) 6131/628-7364 E-Mail: [email protected] Ariane Göbel Telefon: +49 (0) 6131/628-7362 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 10.00 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Unsere Aufgaben:

Das International Office leistet vielfältige Beratungs- und Organisationsarbeit im Rahmen der internationalen Kontakte der Fachhochschule Mainz. Schwerpunkte unserer Arbeit sind:

�� Beratung und Betreuung internationaler Studierender an der FH Mainz

�� Beratung der Studierenden der FH Mainz bei Auslandsvorhaben

�� Vermittlung von Studienplätzen im Ausland

�� Anbahnung, Pflege und Förderung der Kooperationsbeziehungen zu ausländischen (Partner)Hochschulen

Informationsveranstaltung und Fragestunde zum Auslandsstudium im Sommersemester: Di, 20.04.10, 13.30 Uhr Mi, 19.05.10, 09.00 Uhr Do, 10.06.10, 11.30 Uhr Mo, 05.07.10, 10.00 Uhr Informationen unter: http://www.fh-mainz.de/international/studieren-im-ausland/wirtschaft/index.html Bewerbungsschluss für einen Studienplatz im Ausland: im WS: 15. Februar im SS: 15. August

SERVICE AM FACHBEREICH

Bibliothek

Mitarbeiter/-innen (v.l.n.r.) Wolfgang Doll , Tel: 06131 - 6286212 Ismene Pies, Tel: 06131 - 6286217 Elisabeth Neumann, Tel: 06131 - 6286211 Nadja Ilsemann, Tel: 06131 - 6286216 Wie und wann Sie uns erreichen: Telefon: +49 (0) 6131/6286220 E-Mail: bibliothek @wiwi.fh-mainz.de

�� im Semester:

Mo – Fr 08.00 – 18.00 Uhr Sa 09.00 – 13.00 Uhr

�� in der vorlesungsfreien Zeit:

Juli, August: Mo, Mi, Fr 09.00 – 13.00 Uhr Di u. Do 13.00 – 17.00 Uhr

Febr., März, September: Mo, Mi, Fr 09.00 – 13.00 Uhr Di, Do 13.00 - 17.00 Uhr Sa 09.00 – 13.00 Uhr

Unsere Aufgaben: Elisabeth Neumann: – Bibliotheksleitung, Titelaufnahme Wolfgang Doll : – Ausleihe, Zeitschriften, Bestellungen, Nadja Ilsemann : _ Ausleihe, Auslandsbestellungen, Zeitschriften, Fernleihe Ismene Pies : – Ausleihe, Statistik, Bestellungen

SERVICE AM FACHBEREICH

Psychologische Studierendenberatung

Claudia Huberti Diplom-Psychologin Psychologische Psychotherapeutin Bankkauffrau

Wann und wie Sie mich erreichen:

Telefon: +49 (0) 6131/628-3134 Fax : +49 (0) 6131/628-93134 E-Mail : [email protected] Geben Sie bitte bei Terminanfragen per E-Mail Ihre tel. Erreichbarkeit und mehrere Terminmöglichkeiten an. Raum : A0.14

Meine Aufgaben:

��Einzelgespräche bezüglich Studien- und/oder privater Themen

��Gruppenangebote zu: 1. Lernstilen, in denen effektive Lerntechniken vermittelt werden; 2. Redetraining, in denen freies Sprechen vor Gruppen und souveränes Präsentieren

geübt wird; 3. wissenschaftliche Arbeiten verfassen lernen und 4. Entspannungsverfahren, um anders mit Stress umgehen zu lernen

� Selbsterfahrungsgruppen zur Aufarbeitung persönlicher Themen, Analyse bestehender Verhaltensmuster und Erarbeitung neuer Strategien

SERVICE AM FACHBEREICH

Allgemeine Studierendenberatung

Anne Rosenbauer Diplom-Betriebswirtin (FH) Wann und wie Sie mich erreichen: Mo. – Do. 9.00 bis 12.00 Uhr Telefon: +49 (0) 6131/628–3421 E-Mail : [email protected]

mainz.de Raum: M 201 Bitte buchen Sie sich online einen Termin ein, wenn ein intensiver und diskreter Beratungsbedarf besteht.

Aufgaben: Allgemeine Studierendenberatung am Fachbereich Wirtschaft bietet individuelle Beratung und Information in den Bachelor Vollzeit Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht.

� Leistungsanerkennung in den Bachelor Vollzeit Studiengängen BWL und Wirtschaftsrecht

� Anerkennung von Praxismodulen im

Bachelor Studiengang Wirtschaftsrecht (z.B. Anerkennung von Ausbildungszeiten, bitte erkundigen Sie sich im Semester Ihrer Immatrikulation bei mir)

� Beantwortung von Fragen rund ums

Studium � Beratung zum Studienverlauf

SERVICE AM FACHBEREICH

Ansprechpartnerin für besondere Belange

Claudia Huberti Diplom-Psychologin Psychologische Psychotherapeutin Bankkauffrau

Wann und wie Sie mich erreichen:

Telefon: +49 (0) 6131/628-3134 Fax : +49 (0) 6131/628-93134 E-Mail : [email protected] Geben Sie bitte bei Terminanfragen per E-Mail Ihre tel. Erreichbarkeit und mehrere Terminmöglichkeiten an. Raum : A0.14

In folgenden Belangen berate ich Sie gern:

�� Studium mit Kind(ern) - finanzielle Unterstützung Alleinerziehender - Kinderbetreuungsmöglichkeiten

�� Studium mit Behinderung

- Anpassungen in Prüfungsfragen - räumliche/bauliche Aspekte

�� Allgemeine Frauenfragen im Rahmen der Funktion als Frauenbeauftragte

SERVICE AM FACHBEREICH

Hausorganisation

Telefonzentrale und allgemeine Auskünfte, Fundbüro für den Standort „Lucy-Hillebrand-Straße“ Dieter Bauer Telefon: +49 (0) 6131/628–0, 628-3138 E-Mail: [email protected] Mitarbeiter der Hausverwaltung: Sabine Ruf, Tel: 06131/628-7335 Gianluca Depilano, Tel: 06131/628-7331 Paul Rohmer, Tel: 06131/628-7334 NN, Tel: 06131/628-7338 Unsere Aufgaben:

�� Hausorganisation �� Überwachung der Gebäudetechnik �� Allgemeine Aufgabe der

Hausverwaltung �� Schließdienste

SERVICE AM FACHBEREICH

E-Learning Center

Mitarbeiter:

Timo Göth Florence De Boni

Wann und wie Sie uns erreichen:

Florence De Boni

Telefon: +49 (0) 6131/628–73 22 E-Mail : [email protected]: M 3.01 (Lucy-Hillebrand-Str.)

Timo Göth

Telefon: +49 (0) 6131/2859-522 E-Mail : [email protected]

Unsere Aufgaben:

Das E-Learning Center bietet u.a. für die Studierenden Unterstützung beim Einsatz der Lernplattform Blackboard:

�� Hilfe bei der Beantragung eines Accounts

�� Unterstützung bei der Bedienung der Lernplattform-Funktionalitäten

�� Technische Zugangsschwierigkeiten

Bitte schauen Sie auf unserer FH-Homepage unter http://elearning.fh-mainz.de Dort finden Sie alle Informationen zur Nutzung der Lernplattform.

EINRICHTUNGEN DER FACHHOCHSCHULE

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EINRICHTUNGEN DER FACHHOCHSCHULE

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SERVICE AM FACHBEREICH

Career Center

Was ist das Career Center? Das Career Center ist eine fachbereichsübergreifende Einrichtung und versteht sich als zentrale Schnittstelle der FH Mainz zwischen Unternehmen und Studierenden. Wir unterstützen Sie bei der beruflichen Orientierung und beim Berufseinstieg. Unsere Servicedienstleistungen sind für Studierende der FH kostenfrei!! Unser Angebot wird ständig erweitert und aktualisiert. Informieren Sie sich über die Homepage über die aktuellen Angebote http://www.fh-mainz.de/studium/career-center/index.html?0= Information und Kontakt: Career Center Büro: A 1.14 im Neubau Telefon: 06131/628-7327 Email: [email protected] oder [email protected]

Dipl. Soz. Päd. (FH) Sabine Simon

Unser Angebot Sprechstunde Für individuelle Kurzanfragen gibt es eine Sprechstunde: dienstags, 13:00 bis 17:15 Uhr im Neubau, Büro A 1.14; mittwochs, 13:00 bis 17:15 Uhr in der Holzstraße, Büro 316 a Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Thema

- Praktikumssuche, Praktikumsbewerbung

- Stellensuche - Bewerbung und

Bewerbungsmappen-Check - Berufswegplanung uvm.

Bei ausführlicheren Fragen können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Jobportal Im Jobportal finde Sie aktuelle Stellenangebote zu Praktika, Nebenjobs, Bachelor- und Masterarbeiten, Berufseinsteigerstellen, Trainees, usw. http://www.berufsstart.de/jobportal/fh-mainz/jobportal.html . Workshops und Trainings In Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur finden regelmäßig Workshops und Trainings zum Thema Beruf und Karriere statt. Weitere Angebote:

- kostenlose Karriereratgeber - Arbeitgeberprofile - Informationen zu Messen und

Fachvorträgen - Informationen zu Föderpreisen und

Stipendien und vieles mehr…

SERVICE AM FACHBEREICH

Mitarbeiter: Studierende der FH Mainz FB Wirtschaft, die sich neben dem Studium sozial engagieren und viel Spaß haben möchten. Referate: Vorstand [email protected] Finanzen [email protected] Office [email protected] Hochschulpolitik [email protected] Kultur [email protected] Internationales [email protected] Soziales [email protected] Sport [email protected] Öffentlichkeitsarbeit [email protected] Verkehr [email protected]

Wann und wie Ihr uns erreichen könnt: Montag 09.30 – 12.30 Uhr Dienstag 13.30 – 17.00 Uhr Mittwoch 09.30 – 12.30 Uhr Donnerstag 13.30 – 16.30 Uhr Raum a0.04 Tel: 06131 6288210 E-Mail: [email protected] Internet: www.asta-fh-mainz.de Unsere Aufgaben:

�� studentische Selbstverwaltung, z.B. Druckkostenmanagement, Tutorien

�� Vertretung studentischer Interessen gegenüber der FH - Verwaltung sowie anderen Institutionen

�� und vieles, vieles mehr…kommt einfach in unserem Büro vorbei und informiert Euch!

AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)

Lieber Ersti, mit Deiner Immatrikulation hast Du den ersten erfolgreichen Schritt getan. Jetzt, während der Orientierungsphase, hast du schon ein paar Leute kennen gelernt, aber noch nicht alle! Geschweige denn, mit allen Erstsemestern einmal richtig gefeiert… Der AStA (Allgemeiner Studierenden Ausschuss) möchte Dir helfen, dieses Problem zu lösen. Wir laden Dich ein, an unserer legendären Erstsemester – Riverboatparty teilzunehmen. Wann:

13. März 2010 (Samstag)

Wo:

Gestartet wird an unserem Standort Campus, dann geht es zum Essen in die Innenstadt an den Standort Holzstraße und danach auf den Rhein

Dein Vorteil:

natürlich viele Infos zum Studium, nur Erstsemester sind eingeladen und vor allem jede Menge Spaß bei der Rheintour auf unserem Discoschiff

Dein Beitrag:

20,- Euro knallhart kalkuliert und hervorragend investiert

darin enthalten:

Sektempfang, Abendessen, ALL YOU CAN DRINK an bei-den FH-Standorten, Rheintour auf unserem AStA-Discoschiff

Hinweis:

Anmeldeschluss: Freitag, der 26.Februar 2010

Die Anmeldung erfolgt mit Eingang des Betrages (20,- Euro) per Überweisung auf unserem Konto.

AStA FH Mainz, Kontonummer: 316 321 025, Mainzer Volksbank, BLZ 551 900 00

Verwendungszweck: Riverboatparty SS 10, Vor- und Nachname Den unteren Abschnitt bitte abtrennen und mit der Kopie des Überweisungsbeleges einsenden.

Bitte habe Verständnis dafür, dass wir bei Absagen nach dem den Teilnahmebetrag nicht zurückerstatten können.

26. Februar 2010

Ich nehme an der Riverboatparty des AStA der FH Mainz am 13. März 2010 teil! Name: _______________________________________________________ Straße & Wohnort: _______________________________________________________ E-Mail-Adresse: _______________________________________________________ Telefon & Mobil: _______________________________________________________ Bin ich Vegetarier? ja nein (Zutreffendes bitte einkreisen) Datum, Unterschrift: _______________________________________________________

AStA FH Mainz, Kulturreferat, Lucy-Hillebrand-Str. 2, 55128 Mainz

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��������13. März 2010

14.30 Uhr Treffpunkt am Standort Campus, Sektempfang im Foyer 15.30 Uhr der AStA (Allgemeiner Studierenden Ausschuss) stellt sich vor,

anschließend Partyspiele 17.30 Uhr Busfahrt zu unserem FH-Standort Holzstraße (vergesst euer Semesterticket nicht!) 18.30 Uhr Abendessen in der Mensa des FH-Standorts Holzstraße 20.00 Uhr Riverboatparty auf dem Rhein 1.30 Uhr Ende der Riverboatparty Im Anschluss besteht die Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der Haltestelle Schillerplatz zum Hauptbahnhof zu kommen. Du kannst das AStA-Team nach der Riverboatparty ins 50 Grad, einen der angesagtesten Clubs in Mainz, begleiten. Der Eintritt ist für dich an diesem Abend natürlich kostenlos. Immer noch nicht alles klar? Dann melde Dich telefonisch im AStA-Büro unter 06131/6288211 oder schreibe uns eine E-Mail an kultur����-fh-��������

����������������� ������- und Handynummer an, so dass wir Dich erreichen können.

Dein AStA-Kulturreferat

Wer an diesem Wochenende noch keine Wohnung hat:

Jugendherberge Mainz Otto-Brunsfeld-Schneise 4 55130 Mainz Telefon: 06131/85332 Fax: 06131/82422 E-Mail: [email protected]

BACHELOR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Glossar

BACHELOR OF ARTS (B.A.)

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

GLOSSAR A -Z

BACHELOR OF ARTS (B.A.)

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Seite 2

Stelle Ansprechpartner E-Mail Telefon Raum

Allgem. Studienberatung Rosenbauer, Anne [email protected] � 3421 M 2.01

Bibliothek Neumann, Elisabeth (Ltg.) [email protected] � 6211 B 0.04

Doll, Wolfgang [email protected] � 6212 B 0.05

Kulinski, Nadja [email protected] � 6216 B 0.03

Pies, Ismene [email protected] � 6217 B 0.03

Blackboard De Boni, Florence [email protected] � 7322 M 3.01

Göth, Timo [email protected] � 2859-522 Holzstr.

ECDL Steiger, Lothar [email protected] � 3263 M 3.07

Krone, Verena [email protected] � 3416 M 3.01

FB-Leitung Schüle, Prof. Dr. Ulrich [email protected] � 3253 M 2.02

Rathje, Prof. Dr. Britta [email protected] � 3247 M 2.06

International Office Göbel, Ariane [email protected] � 7362 A 1.12

Klebig, Sabine [email protected] � 7363 A 1.12

Weinberg, Ulla [email protected] � 7364 A 1.12

Medienzentrum Pfeilschifter, Frank [email protected] � 6318 C 1.13

Prüfungsausschuss (Vors.) Prof. Dr. Anett Mehler-Bicher [email protected] � 3234 M 3.03

Prüfungsamt Malisius, Gisela (Ltg.) [email protected] � 3126 A 2.02

Bulut, Tanja [email protected] � 3123 A 2.02

Held, Christine [email protected] � 3125 A 2.02

Psych. Studienberatung Huberti, Claudia [email protected] � 3134 A 0.14

Studiengangsleitung Prof. Dr. Andrea Beyer [email protected] � 3215 M 2.08

Studierendenbüro Eiermann, Ursula (Ltg.) [email protected] � 7380 A 1.02

Schwabe, Iris (Stellvertr.) [email protected] � 7381 A 1.04

Grobelny, Sabrina [email protected] � 7383 A 1.06

Hinker, Daniela [email protected] � 7384 A 1.06

Mann, Christiane [email protected] �7382 A 1.04

Vorzimmer Dekanat Haag, Nanni [email protected] � 3012 M 2.04

Wahlen/WPF+Optionen Rohleder, Katja [email protected] � 3144 M 2.01

WLAN, Mail-Adressen etc. Trageser, Ulrich [email protected] � 6312 C 1.12

Zentrale Bauer, Dieter [email protected] � 0/3138 Zentrale

ZIK Müller, Gerd [email protected] � 6311 C 1.12

BACHELOR OF ARTS (B.A.)

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

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GLOSSAR

Glossar .......................................................................................................................................... 3Allgemeines ................................................................................................................................... 5Anerkennung von Leistungen bei Hochschulwechsel .................................................................... 6AStA, Fachschaft und Studierendenparlament ............................................................................... 7Attest ............................................................................................................................................. 8Auslandsstudium ........................................................................................................................... 9Bachelorarbeit ............................................................................................................................. 10BAföG ........................................................................................................................................... 11Bekanntmachung der Noten .........................................................................................................12Beratung ....................................................................................................................................... 13Bibliothek .....................................................................................................................................14Blackboard .................................................................................................................................... 15Bringschuld und Holschuld ......................................................................................................... 16ECDL ............................................................................................................................................ 17ECTS ........................................................................................................................................... 18Englischkenntnisse und englischsprachige Module ...................................................................... 19Englischvoraussetzungen ............................................................................................................. 20EPHORUS (Plagiatprüfung) .........................................................................................................21Evaluation ................................................................................................................................... 24Fachbereich ................................................................................................................................. 25Freiversuch .................................................................................................................................. 26Informationsveranstaltungen ....................................................................................................... 27Krankheit .................................................................................................................................... 28Kritik ........................................................................................................................................... 29LSF .............................................................................................................................................. 30Modulbeschreibung und Syllabus ................................................................................................. 31Nicht-Bestehen ............................................................................................................................ 32Notenschema .............................................................................................................................. 33Notenumrechnung ...................................................................................................................... 34Optionen ..................................................................................................................................... 35Plagiat und Täuschungsversuch ................................................................................................... 36Praxisprojekt ............................................................................................................................... 38Prüfungsart und -dauer ................................................................................................................ 40Prüfungsanmeldung (Antrag auf Zulassung zur Prüfung) ..............................................................41Prüfungsausschuss, Prüfungsamt und Studiengangsleitung ......................................................... 42Prüfungsergebnisse und Einsicht in Prüfungsakten („Klausureinsicht“) ....................................... 43QIS .............................................................................................................................................. 44Quereinsteiger ............................................................................................................................. 45

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Semestergruppe ........................................................................................................................... 46Soziale Kompetenz ...................................................................................................................... 47Studienkonto ............................................................................................................................... 48Studienstruktur ........................................................................................................................... 53Urlaubssemester .......................................................................................................................... 54Wahlpflichtfach (WPF) ................................................................................................................ 55Zeugnis und Diploma Supplement ............................................................................................... 56

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ALLGEMEINES

Mit dieser Beschreibung von A bis Z wollen wir Ihnen Antworten auf typische Fragen geben, die (nicht nur) bei neuen Studiengängen auftauchen. Sie nimmt Bezug auf

� die Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre, die den Fachbereich und die Leitungsgremien des Studiengangs als Rechtsvorschrift bindet,

� den Studienplan

� Beschlüsse des

, der einige Vorschriften der Prüfungsordnung inhaltlich konkretisiert und erläutert,

Prüfungsausschusses, die als Rechtsnorm wirken.

Diese Beschreibung „Bachelor A bis Z“ soll Ihnen helfen, sich im Studien- und Prüfungsablauf zurecht zu finden. Sie soll auch helfen, Hochschullehrer und Assistenten von Routinefragen zu entlasten, so dass wir uns in der Beratungszeit auf die wichtigen Entscheidungen, die Sie im Lau-fe des Studiums treffen, konzentrieren können.

Die Studiengangleitung wird während des Semesters allgemeine Fragen zum Studienablauf in regelmäßigen Abständen in Informationsveranstaltungen persönlich erläutern. Achten Sie bitte auf die Aushänge im Haus und unter Blackboard.

Für die persönliche Beratung stehen Ihnen die Hochschullehrer und Assistenten sowie unsere allgemeine und psychologische Studienberatung zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass sich das Bachelorstudium von den bisherigen Diplom-Studiengängen wesentlich unterscheidet, so dass Aussagen von Studierenden höherer Diplom-Semester zum Studien- und Prüfungsablauf i.d.R. nicht zutreffend sind.

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ANERKENNUNG VON LEISTUNGEN BEI HOCHSCHULWECHSEL

Die Prüfungsordnung schreibt in § 20 Absatz 1 vor:

„Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die im Bachelorstudiengang Be-triebswirtschaftslehre an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben wur-den, werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung angerechnet, sofern dieser Studiengang akkreditiert ist und die in den einzelnen Prüfungsleistungen erworbenen ECTS-Punkte den in der Anlage 1 enthaltenen ECTS-Punkten der Prüfungsleistungen entsprechen.“

Dies bedeutet, dass Sie mit der Anerkennung einer in Deutschland erbrachten Prüfungsleistung die ECTS-Punkte nachweisen müssen. Im Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre der Fach-hochschule Mainz – University of Applied Sciences entsprechen fast alle Prüfungen 5 ECTS-Punkten (siehe Stichwort Studienstruktur). Entspricht die an einer anderen Hochschule er-brachte Leistung weniger als 5 ECTS-Punkten, erfolgt keine Anerkennung. Werden keine ECTS-Punkte ausgewiesen, so bedarf eine mögliche Anerkennung der Klärung durch den Prüfungsausschuss. Die Anerkennung erfolgt mit der an der anderen Hochschule erzielten No-te.

Zur Anerkennung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, schreibt die Prüfungsordnung vor, dass „die von der ausländischen Hochschule vergebenen ECTS-Noten übernommen“ werden. „Die Modalitäten zur Umrechnung der ECTS-Noten in das deutsche Notensystem werden durch den Prüfungsausschuss unter Anwen-dung des § 15 Absatz 5 bestimmt.“ Näheres zur Umrechnung von ECTS-Noten finden Sie unter den Stichwörtern ECTS und Notenumrechnung.

Verwendet die ausländische Hochschule keine ECTS-Noten, so sind zur Umrechnung die im Rahmen von Hochschulpartnerschaften vereinbarten Umrechnungsschlüssel zu verwenden. Nä-heres hierzu unter dem Stichwort Notenumrechnung.

Bei unvergleichbaren Notensystemen wird der Vermerk „bestanden“ aufgenommen. Hierbei sind die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gebilligten Äquivalenzvereinbarungen zu beachten. Diese können auf der Website der KMK eingesehen werden.

Zur Leistungsanerkennung, sofern sie noch nicht bei der Immatrikulation erfolgt ist, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung; die Terminvereinbarung mit Frau Rosenbauer erfolgt per E-Mail ([email protected]).

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ASTA, FACHSCHAFT UND STUDIERENDENPARLAMENT

AStA steht für “Allgemeiner Studierendenausschuss“ und ist eine Einrichtung der studentischen Selbstverwaltung. Die Fachschaften

AStA sind nach Studiengängen organisiert. Ein Teil des Semes-

terbeitrags, den Sie mit der Einschreibung entrichten, wird für die Arbeit des und der Fach-schaften verwendet.

Der AStA berät Sie in vielen Fragen des Studiums, vertritt Ihre Interessen innerhalb der Hoch-schule und organisiert einen Teil des sozialen Lebens an der Fachhochschule Mainz – University of Applied Sciences.

Beispiele für die Serviceleistungen des AStA:

� FH-Fete und das FH-Sommerfest werden vom AStA in Eigenregie organisiert

� Internationaler Studierendenausweis

� Kopierkarten sind im AStA-Büro (Raum A0.04) erhältlich

� Druckerkonto einrichten bzw. aufladen

� Referate für verschiedene Interessengebiete (von Hochschulpolitik über Kultur bis zum Refe-rat für ausländische Studierenden)

� Semesterticket: Die Idee wurde vom AStA umgesetzt. Das Semesterticket gilt für das gesamte Semester und ist im Semesterbeitrag enthalten. Sollten Sie ein Semester im Ausland verbrin-gen (Praktikum oder Studiensemester), können Sie sich zu Beginn dieses Semesters den auf das Semesterticket entfallenden Betrag zurückerstatten lassen.

Studierendenparlament (StuPa)

Die Aufgabe des StuPa liegt in erster Linie in der Wahl des AStA

und in der Kontrolle dessen Tä-tigkeit bspw. durch die Verabschiedung des Haushalts. Die Mitglieder des StuPa werden einmal jährlich durch alle Studierenden mittels Listenwahl gewählt und bilden neben der Vollversamm-lung das höchste beschließende Organ der Studierendenschaft. Vielleicht wäre das auch etwas für Sie! Infos sind im AStA-Büro erhältlich.

Telefon: 06131/6288210 E-Mail: [email protected]

Website: www.asta-fh-mainz.de

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ATTEST

Die Prüfungsordnung schreibt in § 16 vor: „Eine Prüfungsleistung gilt als mit ‚nicht ausreichend’ bewertet, wenn Studierende bei Vorliegen selbst zu vertretender Gründe zu einem Prüfungster-min nicht erscheinen oder nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn eine Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.“

Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unver-züglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit hat ein ärztliches Attest unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt vorzuliegen. Das Attest muss Ihre Prüfungsunfähigkeit er-kennen lassen. Die Vorlage eines amtsärztlichen Attests kann verlangt werden. Werden die Gründe anerkannt, gilt die Prüfungsleistung als nicht unternommen. Die Wiederholung findet im Rahmen der Prüfungstermine des folgenden Semesters statt.

Beachten Sie bitte, dass das ärztliche Attest

� spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin vorzuliegen ha (Abgabe beim Prüfungsamt),

� die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen muss und

� dies auf dem von der FH vorgegebenen Formblatt durch den ausstellenden Arzt zu bescheini-gen ist! Download über: „Antrag auf Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit“

Eine einfache Bescheinigung des Arztes über Ihre Arbeitsunfähigkeit (gelber Bescheid) reicht nicht

Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangen und wird dies insbesondere im Wiederholungsfall tun.

aus.

Wird das ärztliche Attest anerkannt, gilt die Prüfungsleistung als nicht unternommen und ist zum Prüfungstermin des Folgesemesters zu unternehmen.

Beachten Sie bitte, dass die Anerkennung des ärztlichen Attests die Vorschrift des § 10 Absatz 6 nicht außer Kraft setzt. Auch wenn Sie auf Grund von Krankheit zu einer Prüfungsleistung nicht antraten, gilt die Vorschrift, dass Sie zu den Prüfungsleistungen des vierten (fünften, sechsten) Semesters nur zugelassen werden, wenn Sie alle Prüfungsleistungen des ersten (zweiten, dritten) Semesters bestanden haben.

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AUSLANDSSTUDIUM

Der Fachbereich empfiehlt Ihnen, das Angebot eines Auslandsstudiums zu nutzen. Hierzu steht eine Vielzahl von Hochschulkooperationen zur Verfügung.

Als Betriebswirtschaftler werden Sie kaum noch Arbeitsplätze finden, in denen der Kontakt zu ausländischen Geschäftspartnern keine Rolle spielt. Auch wenn Sie selbst nicht vorhaben, im Ausland zu arbeiten, so werden Sie in Ihrer Firma mit ausländischen Lieferanten, Kunden und Kollegen zu tun haben. Der Umgang mit Menschen aus fremden Kulturen kann aber nur be-grenzt in Seminaren geübt werden – hierzu gibt es keine bessere Vorbereitung als einen Aus-landsaufenthalt. Es geht also nicht nur um die Fähigkeit, in einer Fremdsprache (zumeist Eng-lisch) kommunizieren zu können, sondern auch um die Erfahrung, selbst in einem fremden Kul-turkreis gelebt zu haben.

Die Studienstruktur des Bachelor Studiengangs Betriebswirtschaftslehre ermöglicht Ihnen, das fünfte Semester im Ausland zu studieren, ohne dass sich dadurch die Studienzeit verlängert. Die Prüfungsordnung sieht vor, dass Sie im fünften Semester ein Pflichtmodul in „Unternehmens-führung“ und vier Optionen belegen. Das Fach „Unternehmensführung“ wird an allen Partner-universitäten unter dem Namen Strategy, Strategic Management, Business Policy, Gestion, Dirección de Empresas o.ä. gelehrt und kann von Ihnen daher während Ihres Auslandssemesters belegt und nach Mainz transferiert werden. Auch gibt es die Möglichkeit, das Fach International Management (UF II, 6.Sem.) anstelle von UF I im Ausland zu belegen. Alle anderen im fünften Semester zu belegenden Fächer sind Optionen. Dies ermöglicht uns, Ihnen alle im Auslandsse-mester belegten wirtschaftswissenschaftlichen Fächer des dortigen 2. oder 3. Studienjahres als Option anzuerkennen. Dies bietet Ihnen sogar die Chance, in Ihrem fünften Semester Speziali-sierungen (Optionen) zu wählen, die in Mainz nicht angeboten werden – zum Beispiel Touris-musmanagement an der Coastal Carolina University, Entrepreneurship an der Robert-Gordon-University in Aberdeen oder Exportmanagement an der ESCE in Paris.

Partnerschaftsverträge mit Hochschulen in nahezu allen EU-Ländern, in den USA, Argentinien und Asien ermöglichen einen unkomplizierten Studierendenaustausch (Links zu unseren Part-nerhochschulen finden Sie auf der Website der FH unter International). In den Ländern mit we-niger gebräuchlichen Sprachen werden Kurse in englischer Sprache angeboten.

Die im Ausland erzielten Ergebnisse werden in das deutsche Notensystem transferiert (s. Stich-wort Notenumrechnung); im Zeugnis wird vermerkt, in welchem Land und in welcher Sprache die Leistung abgelegt wurde.

Ein Auslandsstudium belastet nicht Ihr Studienkonto.

Prüfungen im Ausland werden nur anerkannt, soweit an der FH Mainz in diesem Fach noch kein Versuch unternommen oder anerkannt wurde.

Im Fall eines Auslandsstudiums empfiehlt es sich, ein Urlaubssemester zu beantragen. Detaillier-te Infos zum Thema Urlaubssemester finden Sie unter Urlaubssemester.

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BACHELORARBEIT

Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsleistung. Die formalen Kriterien zur Erstellung der Bachelor-arbeit entnehmen Sie dem Leitfaden, den Sie im Internet finden.

Sie haben erstmals zu Beginn des fünften Semesters die Möglichkeit, sich ein Thema für eine Bachelorarbeit zuteilen zu lassen bzw. selbst ein Thema vorzuschlagen. Spätestens sechs Wochen nach Abschluss aller anderen Prüfungsleistungen muss die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfol-gen (s. § 14 Absatz 2 PO Bachelor BWL). Auf Antrag sorgt der Prüfungsausschuss dafür, dass Sie ein Thema für die Bachelorarbeit erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bachelorarbeit an-melden müssen (s. Antrag auf Zulassung zur Prüfung).

Studierenden, die im Anschluss an das Bachelorstudium die Aufnahme eines Masterstudi-ums planen, wird empfohlen, das Thema der Bachelorarbeit bereits vor Beginn des sechs-ten Semesters anzumelden. Dies ist notwendig, um die Bearbeitung des Themas, die anschlie-ßende Begutachtung der Bachelorarbeit und deren Bewertung sowie die Ausstellung eines Zeugnisses über die Bachelorprüfung zu einem Zeitpunkt zu gewährleisten, der eine fristgerech-te Bewerbung für einen Studienplatz in einem Masterstudiengang ermöglicht. Daher wird emp-fohlen, das Thema der Bachelorarbeit im Januar anzumelden und spätestens zum 1.02. mit der Bearbeitung zu beginnen, wenn die Aufnahme des Masterstudiums zum nächsten Wintersemes-ter geplant ist. Es wird empfohlen, das Thema der Bachelorarbeit im Juli der anzumelden und spätestens zum 1.08. mit der Bearbeitung zu beginnen, wenn die Aufnahme des Masterstudiums zum nächsten Sommersemester geplant ist.

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt ab dem Ausgabetermin acht Wochen. Im Ein-zelfall kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der oder dem Betreuenden eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen gewähren. Das Thema kann von Ihnen nur einmal ohne Angabe von Gründen innerhalb der ersten drei Wochen nach Ausgabe des Themas zurückgegeben werden.

Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in zweifacher Ausfertigung und gebunden im Prüfungs-amt

Wird die Bachelorarbeit nicht bestanden, muss innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe der Note die Wiederholung angetreten werden.

abzuliefern. Eine dritte Ausfertigung ist auf CD einzureichen. Bei der Abgabe haben Sie schriftlich zu versichern, dass Sie ihre Arbeit – bei einer Gruppenarbeit Ihren entsprechend ge-kennzeichneten Teil – selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen. Wird die Ba-chelorarbeit nicht fristgerecht abgegeben, gilt sie als nicht bestanden.

Außerhalb der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes kann die Bachelorarbeit in der Zentrale (Erd-geschoss) eingereicht oder per Post (als Abgabedatum gilt der Poststempel) geschickt werden.

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BAFÖG

Zuständig für die Bearbeitung der BAföG-Anträge der FH-Studierenden ist das

BAföG-Amt (Amt für Ausbildungsförderung) an der Universität Mainz

Anschrift: Saarstraße 21, 55122 Mainz

Forum 6, 2. Stock

Telefon: 06131/39-972

Telefax: 06131/39-25452

E-Mail: [email protected]

Website: www.uni-mainz.de/studium/1985.php

Anträge für das Studium im Inland und innerhalb der Europäischen Union:

� Erstsemester erhalten Formblatt im Studierendensekretariat, Studierende ab dem 2. Semes-ter im Prüfungsamt.

� Anträge für das Studium im Ausland (außerhalb der Europäischen Union):

� müssen eigens gestellt werden (wo, sagt die Broschüre "Wege ins Ausland") im Akademi-schen Auslandsamt

� leistungsbezogener BAföG-Teilerlass: Antrag und Kopie des letzten BAföG-Bescheids im Prü-fungsamt

� Das Bafög-Amt verlangt von den Studierenden zu Beginn des 5. Semesters eine Bescheini-gung der FH, dass das bisherige Studium ordnungsgemäß erfolgt ist. Diese Bescheinigung kann nach den Vorgaben des Bafög- Amtes nur erteilt werden, wenn insgesamt nur ein Schein aus dem 3. oder 4. Semester fehlt. Falls dies der Fall sein sollte, bitte umgehend Kon-takt mit dem Bafög-Amt aufnehmen.

� Beratung auch durch das AStA-Sozialreferat

� Informationen finden Sie im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de

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BEKANNTMACHUNG DER NOTEN

Die Noten der Prüfungen werden zeitnah nach Eingang im Prüfungsamt durch „Aushang“ im Internet bekannt gemacht. Sie erhalten mit der Einschreibung in den Studiengang eine persönli-che Identifikation (PIN), mit der Sie alle Noten abrufen können. Die entsprechende Internet-Seite ist https://qisweb.fh-mainz.de und wird auch durch die Aushänge des Prüfungsamts und im Internet bekannt gegeben.

Die Widerspruchsfrist bezüglich der Prüfungsleistungen endet zum Anmeldezeitraum des Folgesemesters.

Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutzgründen per Telefon, Mail oder Post keine Auskunft über Noten erfolgen kann.

Sollten Sie eine Notenbescheinigung benötigen, dann bestellen Sie sie bitte mindestens einen Werktag vor der Abholung im Prüfungsamt. Bitte beachten Sie, dass seit Juli 2007 diverse Be-scheinigungen zum Selbstausdruck über https://qisweb.fh-mainz.de angeboten werden.

Bitte beachten Sie auch die Ausführungen unter dem Stichwort Bringschuld und Holschuld sowie unter dem Stichwort Prüfungsergebnisse.

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Seite 13

BERATUNG

Beratung spielt im Bachelorstudiengang eine große Rolle. Das Beratungsangebot der Hochschule umfasst

� die Dokumentation der wichtigsten Vorgänge „Bachelor A bis Z“,

� die Standardauskunft zum Prüfungsablauf durch das Prüfungsamt,

� die persönliche Beratung rund ums Studium durch die Studienberatung (Anne Rosenbauer)

� die fachliche Beratung durch Studienberatung, Studiengangsleitung und Prüfungsausschuss,

� die Beratung durch Assistenten und Hochschullehrer in Fragen der Arbeitsmethodik,

� die Beratung durch Hochschullehrer im Rahmen der Betreuung des Praxisprojekts und der Bachelorarbeit,

� die Beratung durch das Auslandsamt und die Auslandsbeauftragten,

� die Beratung in Fragen des Lernstils und der Lerntechniken sowie die psychologische Betreu-ung durch eine ausgebildete Psychologin (Claudia Huberti)

� die Beratung durch den AStA und die Fachschaften

� themenspezifische Infoveranstaltungen für die verschiedenen Semester.

Bitte beachten Sie, dass die Qualität der Studienberatung leidet, wenn die Beratenden von Routi-nefragen überschwemmt werden. Die persönliche Beratung sollte dann in Anspruch genommen, wenn die Suche nach Auskünften in schriftlichen Unterlagen zu keinem befriedigenden Ergebnis führt.

In besonderem Maße bitten wir Sie, möglichst frühzeitig unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen:

� wenn Sie Prüfungen nicht bestanden haben und/oder der Fortgang des Studiums gefährdet erscheint,

� wenn es sich um Fragen ihrer Karriereplanung handelt, insbesondere um die Frage eines sich eventuell anschließenden Master-Studiums oder

� wenn Sie einen Wechsel des Studiengangs in Erwägung ziehen.

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Seite 14

BIBLIOTHEK

Die Hochschulbibliothek der Fachhochschule Mainz – University of Applied Sciences steht in erster Linie unseren Studierenden und Hochschulangehörigen zur Verfügung, unter Vorbehalt können auch Externe das Angebot nutzen.

Neben einem Medienbestand von ca. 40.000 Bänden plus ca. 120 Fachzeitschriften und Tages-zeitungen, den Sie über unsere Homepage www.fh-mainz.de online recherchieren können, ste-hen Ihnen weitere Zugänge zu Bibliotheken der rheinhessischen Bibliothekslandschaft im HEBIS-Verbund zur Verfügung:

unter der Adresse http://lokalsystem.ub.uni-mainz.de

wird Ihnen eine Auswahl an weiteren Links präsentiert, die Sie zur Literaturrecherche nutzen können und Ihnen auch wertvolle Hilfe bei Fernleihbestellungen leistet.

Daneben bietet die Bibliothek selbst lizenzierte Datenbanken an, in denen Sie deutschspachige und internationale Zeitschriften- und Zeitungsartikel aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften suchen können. Die Links zu diesen Datenbanken finden Sie ebenfalls auf unseren Bibliotheks-seiten im Internet.

Die von uns angebotene Fernleihe versorgt Sie mit Literatur, die im Raum Mainz/Wiesbaden nicht vorhanden ist. Sie wird von uns nach Ihren Vorgaben bei anderen Bibliotheken bundesweit für Sie bestellt. Der Service kostet für Studierende 1.- , für Dozenten 2.- .

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Seite 15

BLACKBOARD

Blackboard ist ein Learning Management System (kurz LMS) und wird zur Unterstützung der Lehre eingesetzt. Blackboard läuft unter allen gängigen Browsern.

Diese Lernplattform verfügt über verschiedene Funktionen wie z.B. Foren, Chats, Rundmails, Tests, Download-Möglichkeit von Dokumenten etc. Insbesondere die Möglichkeit der Bereitstel-lung von Vorlesungsunterlagen wird von den Lehrenden rege genutzt.

So finden Sie zu jedem Studiengang entsprechend Ihrer Semestergruppe einen „Semestergrup-penkurs“ und einen „Mitteilungen“-Kurs in Blackboard.

In Ihrem „Semestergruppenkurs“ finden Sie von den Lehrenden bereitgestellte Unterlagen. Auch Sie als Studierende haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Informationen mit Kommilito-nen auszutauschen.

Im Mitteilungen-Kurs erfahren Sie alle wichtigen Informationen, die Ihren Studiengang betref-fen: Mitteilungen vom Studierendensekretariat oder studienrelevante Informationen (z.B. Vorle-sungsausfälle, Terminverschiebungen, ...).

Der Kurscode für alle Semestergruppenkurse und Mitteilungenkurse lautet: fhMZfb3 (auf Groß- und Kleinschreibung achten).

Wie Sie einen Blackboard-Account beantragen und sich zu Ihrem jeweiligen Mitteilungen- und Semestergruppenkurs anmelden, erfahren Sie in der Einführungswoche und auf unserer FH-Homepage unter http://elearning.fh-mainz.de.

Gerne steht Ihnen das E-Learning Center bei Problemen oder Fragen zur Verfügung

([email protected]).

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Seite 16

BRINGSCHULD UND HOLSCHULD

Mit diesen Begriffen wird beschrieben, wie in Vertragsvereinbarungen die Verpflichtung zur Leistungserbringung gestaltet wird. Unter Holschulden versteht man solche Verpflichtungen, bei denen ein Vertragspartner seinen Anspruch aktiv geltend machen muss – ihn sich quasi „holen“ muss. Bringschulden sind hingegen Verpflichtungen, die ohne Aufforderung zu erbringen sind – die „Schuldner“ warten also nicht ab, bis sie zu einer Handlung aufgefordert werden, sondern sind verpflichtet, von sich aus aktiv zu werden.

Die Prüfungsordnung sieht eine Reihe von Bringschulden durch Sie vor. Zum Beispiel:

� § 10 Absatz 1 verpflichtet Sie, einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. Wer dies versäumt, hat keinen Anspruch auf Prüfung.

� § 14 Absatz 2 formuliert: „... Spätestens sechs Wochen nach Abschluss aller anderen Prü-fungsleistungen muss die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgen. Auf Antrag der Studieren-den sorgt der Prüfungsausschuss dafür, dass sie ein Thema für die Bachelorarbeit erhalten. ...“

� § 16 Absatz 1 sieht vor, dass eine Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ bewertet wird, wenn Sie sie nicht rechtzeitig einreichen – bitte beachten Sie, dass eine Hausarbeit eine Prü-fung darstellt und damit diese Vorschrift auch für die Abgabetermine von Hausarbeiten gilt.

Die Prüfungsordnung formuliert aber auch Holschulden der Studierenden. Zum Beispiel:

� § 17 Absatz 2: „Die Ergebnisse der Prüfungsleistungen sowie gegebenenfalls die Möglichkeit einer Wiederholung sind den Bekanntmachungen zu entnehmen. Die Bekanntmachungen können auch auf elektronischem Weg erfolgen.“

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Seite 17

ECDL

ECDL steht für European Computer Driving Licence und ist ein in 146 Ländern anerkanntes Zerti-fikat zum Nachweis von grundlegenden IT-Kenntnissen.

Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ist als autorisiertes Prüfungszentrum für den ECDL zertifiziert. Ziel ist, Ihnen eine Qualifikation anzubieten, die in Unternehmen weithin als gut oder sehr gut anerkannt ist und zweifelsfrei IT-Kenntnisse dokumentiert. Haben Sie den ECDL erworben, verfügen Sie über konkurrenzfähige und nachprüfbare Grund- und Anwenderkennt-nisse in der Informationstechnik und arbeiten produktiver.

Folgende Module können mit einer ECDL-Prüfung abgeschlossen werden:

� Modul 1: Grundlagen der Informationstechnologie (IT)

� Modul 2: Computer- und Dateiverwaltung (Betriebssystem)

� Modul 3: Textverarbeitung (Word)

� Modul 4: Tabellenkalkulation (Excel)

� Modul 5: Datenbank (Access)

� Modul 6: Präsentation (PowerPoint)

� Modul 7: Information und Kommunikation (Internet & Mail)

Die Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgt im Selbststudium mit einer webbasierten Selbstlernsoftware, die über VCRP zugänglich ist oder mit Unterlagen zu den einzelnen Modulen, wie beispielsweise die RRZN-Handbücher, die beim AStA (für einen geringen Preis 3,50 bis 6,00 Euro) käuflich erworben wer-den können. Um eine ECDL-Prüfung absolvieren zu können, ist der Erwerb einer obligatorischen Skills Card notwendig. Die Prüfungen zu jedem Modul dauern max. 35 Minuten und bestehen aus 36 Mul-tiple-Choice- und Hot-Spot-Fragen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades. Um eine Prüfung zu bestehen, sind mind. 75% der Fragen richtig zu beantworten. Nach vier erfolgreich abgeschlos-senen Prüfungen erhält der Teilnehmer das Zertifikat ECDL-Start, nach sieben Prüfungen das Zertifikat ECDL.

Skills Card kostet 31 € statt 53 € (z. B. bei Bildungsträgern) Prüfungsgebühr pro Teilprüfung 14 € statt 27 €

Weitere Informationen und Hilfe bei Fragen erhalten Studierende vom ECDL-Team per E-Mail unter [email protected].

Falls Sie den ECDL-Start (4 bestandene Module) vor der Prüfungsleistung in Wirtschaftsinforma-tik I erfolgreich absolviert, werden Ihnen 15 % der erreichbaren Punktzahl im Fach Wirtschafts-informatik I gutgeschrieben.

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Seite 18

ECTS

ECTS steht für European Credit Transfer System und dient der erleichterten Anerkennung von im europäischen Ausland erbrachten Studienleistungen.

(1) ECTS-Punkte (Kreditpunkte)

Im ECTS wird berücksichtigt, dass in den europäischen Hochschulen unterschiedliche Lernkon-zepte zur Anwendung kommen. So ist zum Beispiel in Großbritannien die Zahl der Vorlesungs-stunden gering; Studierende sind angehalten, sich viele Themen in „essays“ (Seminararbeiten) selbst zu erarbeiten. In den romanischen Ländern sind hingegen viele Vorlesungsstunden, deren Stoff in Klausuren abgefragt wird, üblich. Im ECTS wird zur besseren Vergleichbarkeit der ge-samte studentische Aufwand eines Semesters von 900 Stunden einschl. vorlesungsfreier Zeit (student workload) in 30 Kreditpunkten ausgedrückt. Eine Prüfungsleistung mit 5 ECTS-Punkten sagt also aus, dass Sie mit etwa 150 Stunden studentischen Arbeitsaufwands verbunden ist. Wie diese Stunden sich auf Vorlesungen, Übungen und Eigenarbeit aufteilen, hängt vom didaktischen Konzept der Veranstaltung ab. So gibt es sowohl 5-ECTS-Module mit 4 Vorlesungsstunden pro Woche als auch solche mit zwei Stunden pro Woche.

(2) ECTS-Note

Über die Note sagen ECTS-Punkte nichts aus. Für die Umrechnung von Noten bedarf es zusätzli-cher Umrechnungstabellen; in vielen Fällen wird hierfür die ECTS-Notenskala verwendet, die von A bis F reicht.

� A: Studierende gehören zu den besten 10 % ihres Jahrgangs

� B: Studierende gehören zu den nächst besten 25 % ihres Jahrgangs

� C: Studierende gehören zu den nächst besten 30 % ihres Jahrgangs

� D: Studierende gehören zu den nächst besten 25 % ihres Jahrgangs

� E: Studierende gehören zu den nächst besten 10 % ihres Jahrgangs

� F: nicht bestanden

Die Lehrenden verwenden weiterhin das deutsche Notensystem. Der Prüfungsausschuss ermit-telt jährlich die Verteilung der Noten und legt dann die Umrechnung in ECTS-Noten fest. Diese Vorgehensweise entspricht einem KMK-Beschluss vom Oktober 2004 (die Prüfungsordnung der Bachelor- und Masterstudiengänge schreibt die Anwendung der jeweils gültigen KMK-Beschlüsse zur Umrechnung von deutschen in ECTS-Noten vor). Im Zeugnis werden die deutsche und die ECTS-Note ausgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass für die Diplomstudiengänge andere Regelungen gelten!

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ENGLISCHKENNTNISSE UND ENGLISCHSPRACHIGE MODULE

Die Erfahrung unserer Absolventen zeigt, dass eine dem Abschluss adäquate Beschäftigung für Betriebswirte nur noch in wenigen Fällen ohne Kenntnisse der englischen Sprache möglich ist. Daher ist Englisch ein Pflichtfach im Studium.

Da es Ihnen ohne Vorkenntnisse in englischer Sprache erfahrungsgemäß nicht möglich ist, in-nerhalb von zwei Semestern jenen Grad an Sprachkenntnissen aufzuweisen, der für das Bestehen der Prüfungen im zweiten Semester notwendig ist, sind von Ihnen Vorkenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen (siehe Englischvoraussetzungen).

Eine Auflistung der von der Fachhochschule Mainz – University of Applied Sciences anerkannten Sprachzeugnisse sind der Website des Fachbereichs zu entnehmen. Haben Sie keinen dieser Nachweise, können Sie sich im Fachbereich einem Test unterziehen.

Über diesen Pflichtbereich hinaus bietet der Fachbereich Module - vorwiegend im Options- und Wahlpflichtfachbereich – an, die in englischer Sprache gelehrt und geprüft werden. Im Zeugnis wird ausgewiesen, dass Sie die Prüfungsleistung in diesen Modulen in englischer Sprache abge-legt haben.

Falls Sie beabsichtigen, nach Abschluss des Bachelorstudiums im Studiengang Master of Arts International Business zu studieren, empfohlen wir, diese Module zu belegen. Sie gelten als Nachweis für die weitergehenden Englischkenntnisse (s. § 3 der Prüfungsordnung Master Inter-national Business), wenn Sie während des Bachelorstudiums mindestens 30 ECTS-Punkte in englischsprachigen Veranstaltungen erworben haben.

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Seite 20

ENGLISCHVORAUSSETZUNGEN

Da es Ihnen ohne Vorkenntnisse in englischer Sprache erfahrungsgemäß nicht möglich ist, in-nerhalb von zwei Semestern jenen Grad an Sprachkenntnissen aufzuweisen, der für das Bestehen der Prüfungen im zweiten Semester notwendig ist, sind von Ihnen Vorkenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen.

Am Ende des ersten Semesters muss – in jedem unserer Bachelorstudiengang – ein Nachweis der englischen Sprache vorliegen. Nur bei Vorliegen dieses Nachweises werden Sie zu den Prü-fungsleistungen der Bachelorprüfung, die gemäß der Prüfungsordnung im 2. Semester angeboten werden, zugelassen. Liegt der Nachweis am Ende des 2. Semesters nicht vor, folgt die Exmatriku-lation. Der Nachweis kann auch vor Studienbeginn erbracht werden (siehe dazu OOPT).

Der Nachweis erfolgt in einer der folgenden Formen:

� Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife mit mindestens Grundkurs Englisch im Abi-tur mit mindestens der Note befriedigend

� Fachhochschulreife mit mindestens der Note befriedigend im Fach Englisch

� TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language) score 64 (Stand Sept. 2009; Kosten 225 US-Dollar) Infos: http://www.fh-mainz.de/fh-mainz/campus/toefl-testzentrum/index.html

� Oxford Online Placement Test mit mindestens Level B1 (Testtermine erfahren Sie unter: [email protected] oder www.fh-mainz.de/sprachen/index.html).

Oxford Online Placement Test (OOPT)

Das Level von mindestens B1 bedeutet, dass man wesentliche Inhalte von Unterhaltungen und Nachrichten verstehen kann, wenn langsam gesprochen wird; in einfachen zusammenhängenden Sätzen Erfahrungen, Ereignisse beschreiben und Meinungen wiedergeben, Texte aus der Alltags- und Berufswelt verstehen sowie persönliche Briefe schreiben kann.

Der Test besteht aus 45-50 Fragen und dauert etwa 45 Minute. Die Fragen testen die Kenntnisse in den Bereichen Grammatik und Vokabular sowie Sprach-Verständnis. Der Test besteht aus zwei großen Teilen: Listening und Reading (= Hör- und Textverständnis) und Multiple Choice Antworten. Der Test ist computer-adaptiv aufgebaut, das bedeutet, dass die Antworten des Stu-dierenden die Schwierigkeitsstufe der nächsten Frage bestimmen. Studierende haben innerhlab der ersten beiden Semester 2 Versuche den OPT zu bestehen; abgelegte Tests vor Studienbeginn zählen als Freiversuch (siehe OOPT Infoblatt)

Infos bezüglich Weiterbildungsmöglichkeiten für alle, die noch nicht die nötigen Vorkenntnis-se erbringen, gibt es unter www.fh-mainz.de.

Kontakt & Beratung: Christin Reichhardt, Assistentin Fachgruppe Sprachen ; [email protected]

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EPHORUS (PLAGIATPRÜFUNG)

Die Seite zum Hochladen von Arbeiten (Essays, Hausarbeiten, Abschlussarbeiten) zur Plagiatsprüfung mit Ephorus finden Sie direkt unter: http://www.fh-mainz.de/wirtschaft/ephorus/index.htm.

Diese Seite kann über den Internetauftritt der Fachhochschule Mainz angesteuert werden. Auf der linken Seite des Fachbereichs Wirtschaft kli-cken Sie zunächst auf „Services/ Einrichtungen“

Dann klicken Sie links auf den Bereich „Prüfungs-angelegenheiten“.

Abschließend klicken Sie rechts auf den Link zur Plagiatssoftware.

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Seite 23

Dieser Screenshot ist ein korrekt ausgefülltes Musterformular:

Nach dem erfolgreichen Hochladen erhalten Sie eine Bestätigung auf Ihrem Bildschirm, die folgenderma-ßen aussieht:

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EVALUATION

Lehre und Studium an der Fachhochschule Mainz – University of Applied Sciences unterliegen der internen und externen Evaluation und Qualitätskontrolle. Zu den Funktionsbereichen der Hochschule gehören einerseits die Lehre, andererseits die Verwaltung, aber auch die angewandte Forschung.

Eine externe Evaluation der Lehre, Forschung und Verwaltung wurde im Rahmen des Akkredi-tierungsprozesses durch die Agentur AQAS im Jahr 2005 geprüft. Alle neuen Bachelor- und Mas-ter-Studiengänge erfüllen hinsichtlich Studierbarkeit und Qualität der Struktur die Anforderun-gen und wurden bis 2012 akkreditiert.

Eine besondere Rolle in der Qualitätskontrolle spielt die interne Evaluation der Lehre und Leh-renden durch die Studierenden. Am Ende eines jeden Semesters werden Sie zu den Lehrveran-staltungen befragt. Seit kurzem wird diese Befragung durch das Zentrum für Qualitätssicherung durchgeführt. Dies ist eine Gemeinschaftseinrichtung mehrerer Hochschulen. Der hierfür be-nutzte Fragebogen wird in jeder dritten Veranstaltung genutzt. Dies ist ein Kompromiss zwi-schen Totalevaluation (mit einer gewissen Ermüdungserscheinung seitens der Studierenden) und dem Verzicht auf Evaluationen.

Die Ergebnisse der studentischen Bewertung gehen in die Leistungsbeurteilung der Hochschul-lehrer ein und stellen ein Kriterium für die Gewährung von Leistungszulagen dar. Selbstverständ-lich ist die Beurteilung der Lehre nur eines von mehreren Kriterien; so gehören Forschungser-gebnisse, das Engagement in der Selbstverwaltung und andere Beiträge zur Weiterentwicklung der Hochschule ebenfalls zu den Aufgaben von Hochschullehrern.

Bitte nehmen Sie diese Verantwortung an und urteilen Sie möglichst unbefangen und kritisch konstruktiv. Dies dient Ihrer Hochschule zum Erkennen von Schwachstellen, dem Ausbauen von Stärken und dem Setzen von Prioritäten.

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FACHBEREICH

Die FH Mainz – University of Applied Sciences gliedert sich in drei Fachbereiche:

� FB Technik

� FB Gestaltung

� FB Wirtschaft

Der Fachbereich Wirtschaft ist mit etwa 50 hauptamtlichen Professoren und 2500 Studierende der größte der drei Fachbereiche. Zurzeit werden an diesem Fachbereich folgende Studiengänge angeboten:

Vollzeitstudiengänge

� Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

� Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht

� Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

� Master-Studiengang International Business

� Master-Studiengang Wirtschaftsrecht

� Master of Science in International Business (in Kooperation mit der London Southbank University)

Teilzeit- und Weiterbildungsstudiengänge (berufsbegleitend)

� Berufsintegrierter Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre

� Ausbildungsintegrierter Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

� Berufsintegrierter Master-Studiengang Management

� Master of Business Administration für Ingenieure und andere Nicht-Wirtschaftswissen-schaftler (WIN-MBA)

� Master of Laws (LL.M.)

� Master-Studiengang Auditing

� Master-Studiengang Taxation

� Master-Studiengang Public Private Partnership ab WS 2010/2011

� Master-Studiengang IT Management ab SS 2011

� Die Leitung des Fachbereichs besteht aus Dekan, Prodekan und der Geschäftsführung sowie dem Fachbereichsrat, in dem Vertreter der Hochschullehrer, der Verwaltung und der Studie-renden gemeinsam in demokratischer Abstimmung entscheiden.

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FREIVERSUCH

Die Freiversuchsregelung besagt erstens (§ 18), dass eine Prüfung im Falle des Nichtbestehens als nicht unternommen gilt, wenn die Prüfungsleistung zu dem in der Prüfungsordnung dafür vorgesehenen oder früheren Zeitpunkt abgelegt wurde. Der Freiversuch steht Ihnen nur beim ersten Versuch zur Verfügung. Wenn Sie bei der im Freiversuch angemeldeten Prüfung unent-schuldigt fehlen, führt dies dazu, dass der erste Versuch nicht bestanden ist. Sie besitzen dann nur eine Wiederholungsmöglichkeit und stehen somit automatisch im Letztversuch!

Damit wird für Sie der Anreiz geschaffen, Prüfungen der zeitlichen Empfehlung der Prüfungs-ordnung folgend anzutreten. Wer zum Beispiel im dritten Semester erstmals zu einer Prüfung antritt, die für das zweite Semester vorgesehen ist (z.B. Marketing), hat den Anspruch auf den Freiversuch verwirkt und kann im Falle des Nichtbestehens diese Prüfung noch einmal wieder-holen (die Anmeldung im Folgesemester erfolgt automatisch). Wer hingegen zu der Prüfung wie vorgesehen im zweiten Semester antritt, hat im Falle des Nichtbestehens noch zwei Versuche.

Die Freiversuchsregelung besagt zweitens, dass eine im Freiversuch bestandene Prüfung einmal zur Notenverbesserung nur zum jeweils nächsten Prüfungstermin wiederholt werden kann. Wird eine Notenverbesserung nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note gültig.

Die Freiversuchsregelung setzt voraus, dass der Versuch wirklich angetreten wird.

Beachten Sie bitte folgende Regelungen:

� Falls Sie eine Notenverbesserung versuchen möchten müssen Sie sich zu der Wiederholung einer im Freiversuch bestandenen Prüfung anmelden (zum Verfahren s. Stichwort Antrag auf Zulassung zur Prüfung).

� Die Teilnahme an einem späteren Prüfungstermin ist ausgeschlossen; d.h. wenn Sie aus an-deren Gründen als Krankheit und Schwangerschaft im Folgesemester nicht wiederholen, haben Sie das Anrecht verfallen lassen.

� Eine Notenverbesserung ist nicht an einer Partnerhochschule möglich.

� Eine Wiederholungsprüfung ist nicht an einer Partnerhochschule möglich.

� Für die Bachelorarbeit wird kein Freiversuch gewährt.

� Achten Sie darauf, dass Ihre Teilnahme an einer Klausur im Freiversuch dokumentiert wird.

Prüfungen, die wegen Täuschungen oder eines sonstigen ordnungswidrigen Verhaltens für nicht bestanden erklärt wurden, sind vom Freiversuch ausgeschlossen.

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INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN

Jedes Semester werden themengebundene Informationsveranstaltungen angeboten.

Sie richten sich insbesondere an die angesprochenen Semester und sind zeitlich auf den Stun-denplan abgestimmt, können aber natürlich auch von anderen Semestern besucht werden.

Die Veranstaltung des 1. Semesters ist eine Pflichtveranstaltung, alle anderen sind optional zu besuchen; ihr Besuch wird jedoch dringend empfohlen.

� Semester 1: Rund ums Studium, insbesondere Prüfungsordnung (PO) Veranstaltung mit Präsenzpflicht

� Semester 2: Rund ums Praxisprojekt

� Semester 3: Rund ums Auslandsstudium

� Semester 4: Rund um Optionen

� Semester 5: Rund um das 6. Semester

� Semester 6: Rund um die Bachelorarbeit

� Für alle Semester: Rund um die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten

Die Termine sind dem Terminplan im Internet zu entnehmen.

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KRANKHEIT

Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins oder für den Rücktritt nach Beginn einer Prüfung geltend gemachten Gründe müssen der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unver-züglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit hat ein ärztliches Attest unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin bei der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzuliegen. Das Attest muss Ihre Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen. Die Vorlage eines amtsärztlichen Attests kann verlangt werden. Werden die Gründe anerkannt, gilt die Prüfungsleistung als nicht unternom-men. § 17 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

Beachten Sie bitte, dass das ärztliche Attest

� spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin vorzuliegen hat (Abgabe beim Prüfungsamt),

� die Prüfungsunfähigkeit erkennen lassen muss und

� dies auf dem von der Fachhochschule vorgegebenen Formblatt durch den ausstellenden Arzt zu bescheinigen ist („Antrag auf Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit“)

Eine einfache Bescheinigung des Arztes über Ihre Arbeitsunfähigkeit (gelber Bescheid) reicht nicht

Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangen und wird dies tun, sobald ein Missbrauchsverdacht vorliegt.

aus.

Wird das ärztliche Attest anerkannt, gilt die Prüfungsleistung als nicht unternommen und ist zum Prüfungstermin des Folgesemesters zu unternehmen.

Beachten Sie bitte, dass die Anerkennung des ärztlichen Attests die Vorschrift des § 10 Absatz 6 nicht außer Kraft setzt. Auch wenn Sie auf Grund von Krankheit zu einer Prüfungsleistung nicht antraten, gilt die Vorschrift, dass Sie zu den Prüfungsleistungen des vierten (fünften, sechsten) Semesters nur zugelassen werden, wenn Sie alle Prüfungsleistungen des ersten (zweiten, dritten) Semesters bestanden haben.

Falls es sich um eine Prüfungsleistung zur Notenverbesserung handelt, kann der Versuch zur Notenverbesserung gem. § 18 Absatz 4 nicht auf einen späteren Termin verschoben werden.

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KRITIK

Sollten Sie

- konstruktive Kritik - Verbesserungsvorschläge - Anregungen und Ideen - auch Lob - etc.

bezüglich des gesamten FB Wirtschaft haben, so können Sie dies gerne über das Online-Formular auf der FH-Website an uns weiterleiten. Dazu bietet jede Seite ganz unten einen Link mit der Bezeichnung „Kontakt“. Wenn Sie diesen anklicken öffnet sich eine blau unterlegte Seite.

Dort klicken Sie links bitte auf „Kontakt zu Fachbereich Wirtschaft“. Füllen Sie jetzt das Formu-lar aus oder senden Sie eine E-Mail direkt an kontakt-wirtschaft(at)fh-mainz.de

Ihre Nachricht kann anonym geschehen (falls Sie eine künstliche Email-Adresse haben) oder auch mit Namensnennung und Telefonnummernangabe, falls eine Rückmeldung oder Infor-mation erwünscht wird.

Auf diesem Wege werden Ihre Kritik und Anregungen nicht ungehört untergehen, denn wir bemühen uns um die Umsetzung und Realisierung. Damit wollen wir zu einem besseren Ablauf der Vorgänge im Hause, zu Ihrer größeren Zufrie-denheit und unserer Entlastung beitragen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns in dieser Weise unterstützen.

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LSF

Über die HIS-Komponente LSF werden die Stundenpläne dargestellt. Zusätzlich können Sie Raumbelegungen in Erfahrung bringen oder nach Dozenten suchen. Über http://lsf.fh-mainz.de

Neu ab WS 09/10 ist die Möglichkeit, sich unter LSF RSS Feeds zu abonnieren; diese Mitteilun-gen erfolgen nicht mehr über Blackboard. Diese informieren Sie über Vorlesungsverschiebungen, Raumverlegungen o.ä.. Diese Feeds können Sie auch aufs Handy leiten lassen, sofern Sie die In-ternetfunktion aktiviert haben. Auf einer LSF-Unterseite können Sie die Informationen zu Vorle-sungsverschiebungen, Raumverlegungen o.ä. auch gesammelt nachlesen.

können Sie auf diese Informationen zugreifen.

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MODULBESCHREIBUNG UND SYLLABUS

Zur Akkreditierung der Studiengänge wird neben anderen Dokumenten ein so genanntes Mo-dulhandbuch erstellt. Für jede Lehrveranstaltung werden dort auf einer Seite die Ziele und Inhal-te und die ungefähre zeitliche Zuordnung von Anwesenheit („class contact“), Vorbereitungs-, Übungs- und Nachbereitungszeit beschrieben. Diese Modulbeschreibung gilt als Anhaltspunkt für die Genehmigung des Studiengangs, nicht aber als unmittelbare Vorgabe, an die sich die Do-zenten sklavisch halten müssen. Der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre gibt den einzelnen Hochschullehrern durchaus die Freiheit, auf aktuelle Entwicklungen einzugehen. Dies gilt natürlich in ganz besonderem Maße für die Auswahl der zu verwendenden Literatur.

Nichtsdestotrotz gibt Ihnen die Modulbeschreibung einen gewissen Anhaltspunkt, was Sie in diesem Fach erwartet. Die Modulbeschreibung finden Sie auf der Website des Fachbereichs zum Download.

Die Veranstaltungsbeschreibung, der sogenannte Syllabus, bezieht sich auf folgende Aspekte:

� die Lernziele der Lehrveranstaltung,

� eine Sachgliederung der zu erarbeitenden Inhalte,

� notwendige und wünschenswerte Vorkenntnisse,

� die Lernmethode, die der Lehrveranstaltung zu Grunde liegt,

� Art der Prüfung,

� in welcher Sprache die Lehrveranstaltung gehalten und geprüft wird,

� Literaturhinweise zur Vor- und Nachbereitung der einzelnen Lehreinheiten,

� mögliche Fallbeispiele und Fallstudien zur Veranstaltung,

� einen Zeitplan.

Zu Beginn des Semesters teilen die Dozenten einen Syllabus aus bzw. stellen ihn zum Download zur Verfügung.

Sollten Sie in einem Modul keinen Syllabus erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Studiengangsleitung.

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NICHT-BESTEHEN

Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Prüfung nicht bestanden wird. Dies ist kein Bein-bruch. Sie können jede Prüfung einmal wiederholen, im Falle des zeitlich korrekten Vorgehens (siehe Stichwort Freiversuch) sogar zweimal. Lediglich die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden.

Was ist im Falle des Nicht-Bestehens zu beachten?

� Versuchen Sie den Grund herauszufinden; nutzen Sie hierzu die Möglichkeit der „Klausur-einsicht“ (siehe Prüfungsergebnisse und Einsicht in Prüfungsakten („Klausureinsicht“).

� Beachten Sie, dass Sie im Falle des Nicht-Bestehens automatisch zur Wiederholung der Prü-fung im Folgesemester angemeldet werden. Erscheinen Sie zu dieser Wiederholungsprüfung nicht, gilt auch diese als durchgefallen (s. Stichwort Krankheit und Attest).

� Setzt sich die Prüfungsleistung aus mehreren Teilprüfungen zusammen – zum Beispiel Haus-arbeit mit Präsentation und Klausur – so ist die gesamte Prüfungsleistung zu wiederholen.

� Beachten Sie, dass Prüfungsergebnisse vom Prüfungsamt Ihnen im Internet zugänglich ge-macht werden, es aber Ihre Holschuld ist (s. Stichwort Bring- und Holschulden), sich über die Ergebnisse zu informieren.

� Beachten Sie die Regelung, dass Sie zu den Prüfungen des vierten (fünften, sechsten) Semes-ters nur zugelassen werden, wenn Sie alle für das erste (zweite, dritte) Semester vorgesehe-nen Prüfungen bestanden haben. Dies dürfte „im Normalfall“ kein Problem darstellen, da Sie ja jede Prüfung zweimal wiederholen können. Sollten Sie beim letzten der Wiederholungs-termine aber krank sein, kommt es zu einer Verlängerung des Studiums.

Sollten Sie mehr als eine Prüfung nicht bestanden haben, empfehlen wir Ihnen unbedingt, die Studienberatung aufzusuchen und/oder den Kontakt aufzunehmen mit der Lernstilberatung.

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NOTENSCHEMA

Das Notenschema ist in § 15 der Prüfungsordnung beschrieben:

„Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfenden festge-setzt. Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:

� 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung

� 2 = gut = eine Leistung, die erheblich über durch- schnittlichen Anforderungen liegt

� 3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht

� 4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt

� 5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die aufgrund erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt

Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können die Noten um 0,3 auf Zwischen-werte erhöht oder verringert werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.“

Bitte beachten Sie, dass die Differenzierung in Zwischenwerte lediglich eine Kann-Regelung darstellt. Ein Anspruch auf Differenzierung besteht nicht.

Diese Note wird später durch eine ECTS-Note (ECTS-Grade) ergänzt. Für die ECTS-Bewertung ist der jeweils geltende Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) bestimmend. Seit Oktober 2004 gilt:

� A – die besten 10 % aller relevanten Studierenden

� B – die nächsten 25 %

� C – die nächsten 30 %

� D – die nächsten 25 %

� E – die schwächsten 10 %

Für nicht bestandene Prüfungsleistungen wird die Note F oder FX vergeben.

Um diese „Ranking-Noten“ ermitteln zu können, müssen die Hochschulen die Verteilung der Noten in regelmäßigen Abständen (einmal pro Jahr) ermitteln.

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NOTENUMRECHNUNG

ECTS-Noten werden entsprechend folgender KMK-Regelung umgerechnet:

� A – die besten 10 % aller relevanten Studierenden

� B – die nächsten 25 %

� C – die nächsten 30 %

� D – die nächsten 25 %

� E – die schwächsten 10 %

Für nicht bestandene Prüfungsleistungen wird die Note F oder FX vergeben.

Um diese „Ranking-Noten“ ermitteln zu können, müssen die Hochschulen die Verteilung der Noten in regelmäßigen Abständen (einmal pro Jahr) ermitteln.

Hinzu kommen folgende hausinterne Regelungen:

� Sollten ausländische Universitäten ECTS-Noten in mit „+“ und „-„ differenzierter Form aus-weisen, werden diese Differenzierungen bei der Notenumrechnung nicht berücksichtigt.

� In allen Fällen, in denen die ausländischen Universitäten die Prüfungsleistungen nicht in Form von ECTS-Noten ausweisen, soll die nachstehende Umrechnungstabelle angewandt werden:

Land Note

FH Mainz 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

Argentinien 10 9 - 8 7 - 6 5 - 4 <4

Australien

(%)

>90 >85 >80 >75 >70 >65 >60 >57 >53 >49 <50

Belgien 20, 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 <10

Dänemark - 11 - 10 - 9 8 7 - 6 <6

Frankreich 20, 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 <10

Italien 30 - 29 28 27 26 25 24 >21 >17 <18

Portugal 20, 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 <10

Russland - 5 - - 4 - - 3 - - <3

Spanien >9 9 8,5 8 7,5 7 6,5 6 5,5 5 <5

USA A+ A A- B+ B B- C+ C C- D+ D, F

VK (GB,

UK)

>77 >70 >67 >65 >61 >57 >53 >48 >44 >39 <40

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OPTIONEN

Die Optionen stellen Spezialisierungsfächer im fünften Semester dar. Im „Normalfall“ belegen die Studierenden vier Optionen. Diese werden im Zeugnis aufgeführt und gehen in die Berech-nung der Gesamtnote ein. Sie können davon abweichend maximal zwei weitere Optionen wäh-len.

Vor der Zeugniserstellung müssen Sie, sofern Sie mehr Optionen als notwendig gewählt haben, verbindlich festlegen, welche vier Optionen im Zeugnis erscheinen und in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen sollen (siehe Formblatt „Antrag auf Erstellung des Bachelorzeug-nisses (Wahl der Optionen für das Zeugnis“).

Das Modulhandbuch sieht folgende Schwerpunkte und Optionen vor:

� Bank- und Finanzdienstleistungen (Unternehmensfinanzierung; Wertpapiergeschäft)

� Controlling (Operatives Controlling; Strategisches Controlling)

� Entrepreneurship (Business Creativity)

� Kommunikationsmanagement (Mediensysteme; Unternehmenskommunikation)

� Krankenhausmanagement und Management sozialer Einrichtungen (Controlling und Qualitätsmanagement im Krankenhaus; Krankenhausfinanzierung und -planung; Kranken-versicherung und Gesundheitsmanagement; Dienstleistungsmanagement)

� Marketing (Marketing I: Marktforschung und Planung; Marketing II: Produktmanagement)

� Personal (Führung, Personal- und Organisationsentwicklung; Personalwirtschaft)

� Steuern und Prüfungswesen (Steuern und Prüfungswesen I; Steuern und Prüfungswesen II)

� Umweltwirtschaft (Nachhaltige Unternehmensführung; Umweltmanagement)

� Volkswirtschaftslehre (Europäische und Internationale Wirtschaftspolitik)

� Wirtschaftsinformatik (Softwareentwicklung; Datenbanken und Netzwerke; Betriebliche Anwendungssysteme; Informationsmanagement)

Die Wahl der Optionen erfolgt im vierten Semester und ist verbindlich. Vorrang haben Stu-dierende, die eine Option planmäßig im fünften Semester belegen. Über das Angebot an Optio-nen entscheidet die Fachbereichsleitung nach Kapazitätslage. In einer Informationsveranstaltung zu Beginn des 4. Semesters werden alle im folgenden Semester angebotenen Optionen bzw. Schwerpunkte kurz vorgestellt. Verbringen Sie das fünfte Semester an einer Partnerhochschule im Ausland, können Sie Spezialisierungen (Optionen) wählen, die in Mainz nicht angeboten werden – zum Beispiel Tourismusmanagement an der Coastal Carolina University, Entrepreneurship an der Robert-Gordon-University in Aberdeen oder Exportmanagement an der ESCE in Paris.

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PLAGIAT UND TÄUSCHUNGSVERSUCH

§ 16 Absatz 4 der Prüfungsordnung:

„Versuchen Studierende, das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung für diese Studierenden als mit „nicht ausreichend“ bewertet. Studierende, die den ordnungsgemäßen Ab-lauf der Prüfung stören, können von den jeweils Prüfenden oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleis-tung als mit „nicht ausreichend“ bewertet. In besonderen Fällen kann der Prüfungsausschuss gravierendere Maßnahmen bestimmen.“

Zur Täuschung gehören insbesondere

� die nicht zugelassene Kommunikation mit anderen Studierenden während der Prüfung durch mündliche und schriftliche Äußerungen, durch Zeichensprache, mit und ohne Nutzung von elektronischen Hilfsmitteln (Mobiltelefone, Taschenrechner, Notebooks, etc.),

� das Einreichen von Plagiaten, also die Vorlage fremden geistigen Eigentums als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes, insbesondere die Übernahme fremder Texte und Gedan-ken, ohne diese zu zitieren

� sowie das Einreichen von Prüfungsarbeiten oder Teilen von Prüfungsarbeiten, die bereits an anderer Stelle im selben oder einem anderen Studiengang zur Krediterzielung verwendet wurden.

Zur Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel gehören u.a. der traditionelle „Spickzettel“, die Verwendung von nicht zugelassener Literatur und von Vorlesungsunterlagen sowie die Verwen-dung elektronischer Hilfsmittel wie Mobiltelefone, Taschenrechner, Notebooks, etc., solange sie nicht ausdrücklich zugelassen wurden.

Bitte beachten Sie folgende Regelungen; Zuwiderhandlungen gelten als Täuschungsversuch.

� Mobiltelefone (Handys) sind vor Klausurbeginn grundsätzlich auszuschalten und in den Ta-schen zu belassen. Diese dürfen auch nicht als Uhr benutzt werden.

� Bei Klausuren dürfen nur Schreibmaterialien, gemäß Prüfer zugelassene Hilfsmittel, Uhr, Getränke/Essen, Tempos sowie Ausweise liegen. Alles andere ist in Taschen zu verstauen. Al-le Taschen/Jacken sind vor Beginn der Prüfung auf die Seite der Räume gelegt.

Für Gesetzestexte gelten folgenden Regelungen, sofern der Dozent oder die Dozentin keine an-ders lautenden Regelungen angibt:

Zulässig sind:

� Hervorhebungen, Unterstreichungen sowie der Gebrauch von „Post - its“ zur Untergliede-rung der Gesetzestexte.

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� Außerdem sind sogenannte Verweisungen zulässig, d.h. etwa Pfeile und ein an den Rand da-zu geschriebener Paragraph.

Unzulässig sind:

� Grundsätzlich alle Formen der Erläuterung, das Aufschreiben von Definitionen, Vorausset-zungen oder Prüfungsschemata.

Seit dem WS 2009/10 sind alle Abschlussarbeiten einer Plagiatprüfung zu unterziehen; übli-cherweise erfolgt dies durch Ephorus. Lehnen Sie eine Online-Prüfung durch Ephorus ab, so ist dies bei der Anmeldung der Bachelorarbeit zu begründen. Dann wird die Abschlussarbeit mit einem lokal installierten Tool (i.d.R. plagarismfinder) geprüft.

Details zur Einreichung über Ephorus finden Sie unter dem Stichwort Ephorus.

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PRAXISPROJEKT

Das Praxisprojekt umfasst insgesamt 900 Stunden (30 ECTS-Punkte) und ist eine Studienleis-tung. Es besteht in der Regel aus zwei vierwöchigen und zwei achtwöchigen Modulen, die inhalt-lich einen direkten Bezug zu den Studieninhalten haben.

Das erste Praxismodul findet im ersten Semester statt und wird von der das Fach Statistik leh-renden Person betreut und bewertet. In diesem Praxismodul werden die im Fach gelehrten In-strumente in einem Praxisfall angewandt. Die Dozenten der Statistik geben im Laufe des Semes-ters (Terminplan beachten) eine Gruppenarbeit aus (z.B. eine Befragung), die von Ihnen selbst-ständig zu bearbeiten ist. Am Ende der vorlesungsfreien Zeit wird die Gruppenarbeit eingereicht und mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Die Art der Betreuung während des Pro-jekts (z.B. ein Kontaktseminar) wird von der Fachgruppe Statistik festgelegt.

Die weiteren Praxismodule können von Ihnen in mindestens 150 Stunden umfassenden Teil-blöcken (4 Wochen Vollzeit) oder in zusammenhängenden größeren Blöcken gewählt werden. Empfohlen wird, zwei Praxismodule (im Folgenden das zweite und das dritte Praxismodul ge-nannt) in Form von 10 ECTS-Punkte (300 Stunden) umfassenden Teilen zu absolvieren.

Das zweite Praxismodul und das dritte Praxismodul finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zwischen Sommer- und Wintersemester statt. Diese Praxismodule sind in der Regel in Un-ternehmen abzuleisten.

Das vierte Praxismodul findet in der Regel im sechsten Semester statt und soll möglichst in Verbindung mit der Bachelorarbeit oder dem Modul „Projektmanagement“ stehen.

Als Ersatz eines vierwöchigen Praktikums können Sie das Praxisprojekt „Soziale Kompetenz“ belegen. Beachten Sie dazu die aktuellen Infos zu Wahlpflichtfächern

Ab SS 2008 wird Ihnen ein Praxisbetreuer zugeordnet.

Über die weiteren Praxismodule (alle Module außer dem Statistik-Praxismodul) legen Sie bis spätestens Ende des 6. Fachsemesters einen Bericht vor; Anforderungen an den Praxisbe-richt und Richtlinien zu seiner Erstellung entnehmen Sie bitte dem Leitfaden. Dieser Bericht wird von den Betreuenden abgenommen und mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Darüber hinaus erbringen Sie den Nachweis über die Ableistung der Praxiszeit durch ein vom Praktikumsbetrieb ausgestelltes Zeugnis oder einen qualifizierten Tätigkeitsnachweis, woraus Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit und Anzahl der Fehltage hervorgehen. Die Bachelorprü-fung ist erst bestanden, wenn das durch die Prüfungsordnung vorgeschriebene Praxisprojekt erb-racht wurde.

Praktische Tätigkeiten, die Sie in Form von studienbegleitender Berufstätigkeit (mind. 10 Std./Woche) erbracht haben, werden mit maximal 10 ECTS Punkten anerkannt, wenn sie den Zielen des Praxisprojekts entsprechen. Bei überdurchschnittlicher beruflicher Qualifikation kön-

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Seite 39

nen maximal 15 ECTS Punkte anerkannt werden. Die fachliche Anerkennung erfolgt über den Prüfungsausschuss.

Sie können auch mehrere Praxisblöcke zeitlich zusammenlegen. Jedoch sollen nicht mehr als 450 Stunden des gesamten Praxisprojekts vor Beginn der Lehrmodule des dritten Semesters abgeleis-tet werden, da das Praxisprojekt dazu dienen soll, das an der Hochschule Erlernte in der Praxis umzusetzen.

Bei überdurchschnittlicher Qualifikation (kaufmännische Ausbildung und mindestens zweijähri-ge Berufstätigkeit in diesem Bereich) kann das Praxisprojekt (außer Statistik-Praxismodul) auch durch ein verpflichtendes Auslandssemester ersetzt werden.

Sind Sie sich nicht sicher sind, ob ein Praxismodul anerkennungsfähig ist, wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss oder an ihren Praxisbetreuer

Die Durchführung eines Praktikums im Ausland ist auf Grund der Bestimmungen problemlos möglich; es ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich.

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In der Informationsveranstaltung des 2. Semesters „Rund ums Praxisprojekt“ werden entspre-chende Fragestellungen im Detail erläutert und diskutiert.

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Seite 40

PRÜFUNGSART UND -DAUER

Die Prüfungsordnung unterscheidet zwischen

� mündlichen Prüfungen gemäß § 12,

� schriftlichen Prüfungen gemäß § 13,

� der Bachelorarbeit gemäß § 14.

Art, Inhalt und Anforderungen der in einem Fach zu erbringenden Prüfungsleistung richten sich nach den fachspezifischen Erfordernissen und liegen in der Verantwortung der betreffenden Prü-fenden, soweit nicht der Prüfungsausschuss eingrenzende oder erweiternde Bestimmungen erlassen hat. Über Anzahl, Gewichtung und Art der zu erbringenden Einzelleistungen, die zur Ablegung einer Prüfungsleistung erforderlich sind, sind die Studierenden spätestens zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung des Semesters, bei Optionen (Wahlpflichtfächern) vor der Wahl der Option (bzw. des Wahlpflichtfachs), zu unterrichten.

Mündliche Prüfungen werden von einer oder einem Prüfenden in Gegenwart einer oder eines sachkundigen Beisitzenden abgenommen. Mündliche Prüfungen sind Einzelprüfungen oder Gruppenprüfungen. An Gruppenprüfungen dürfen nicht mehr als drei Studierende teilnehmen. Mündliche Prüfungen dauern in der Regel 20 Minuten je Studierender bzw. Studierendem und Fach. Die Mindestdauer beträgt 15 Minuten, die Höchstdauer in begründeten Fällen 30 Minuten.

Schriftliche Prüfungen sind Klausuren sowie Haus- und Projektarbeiten einschließlich deren Präsentation. Klausuren dauern 90 Minuten; falls in den Optionen Klausuren als Prüfungsform stattfinden, dauern diese 120 Minuten.

Näheres zur Bachelorarbeit finden Sie unter dem Stichwort Bachelorarbeit.

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Seite 41

PRÜFUNGSANMELDUNG (ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR PRÜFUNG)

Sie müssen sich zu Hochschulprüfungen anmelden. Dies liegt daran, dass Sie zu bestimmten Prüfungen nur zugelassen werden dürfen, wenn Sie in der Prüfungsordnung definierte Vorleis-tungen erfüllt.

� Zu den Prüfungsleistungen in den Pflichtfächern des ersten Semesters gelten Sie mit der Einschreibung in den Studiengang als angemeldet.

� Zu den Prüfungsleistungen in den Wahlpflichtfächern des 1.,2. und 3.Semesters und den Optionen im 5. Semester

� Muss ein Pflichtfach, ein Wahlpflichtfach oder eine Option wiederholt werden, weil es nicht bestanden wurde, erfolgt die Anmeldung zur Wiederholung im darauf folgenden Semester automatisch.

gelten Sie mit der Wahl des Wahlpflichtfachs als angemeldet.

� Zu allen anderen Prüfungsleistungen einschl. Bachelorarbeit müssen Sie sich anmelden; rechtlich stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung.

� Zu Prüfungsleistungen des 2. Semesters können Sie sich nur anmelden, wenn Sie den Nach-weis über Englischvoraussetzung erbracht haben.

� Zu den Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung, die erstmals im vierten Semester angebo-ten werden, können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie alle Prüfungsleistungen des ersten Semesters bestanden haben.

� Zu den Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung, die erstmals im fünften Semester angebo-ten werden, können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie alle Prüfungsleistungen des zwei-ten Semesters bestanden haben.

� Zu den Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung, die erstmals im sechsten Semester ange-boten werden, können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie alle Prüfungsleistungen des drit-ten Semesters bestanden haben.

� Die Zulassung zu den Praxismodulen des Praxisprojekts wird unter dem Stichwort Praxisprojekt beschrieben.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung erfolgt via Internet: https://qisweb.fh-mainz.de. Hierfür benutzen Sie die mit der Zulassung zum Studium (Immatrikulation) erhaltenen Identifikations-nummern (PIN/TAN). Ort (Website) und Zeitraum der Antragstellung werden über Aushänge im Gebäude und die Website des Fachbereichs bekannt gegeben.

Beachten Sie bitte, dass sich Ihr Studium verlängert, wenn Sie es versäumen, sich fristgerecht für die Prüfungen anzumelden. Die Fristen entnehmen Sie bitte dem Terminplan; die Fristen sind bindend.

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Seite 42

PRÜFUNGSAUSSCHUSS, PRÜFUNGSAMT UND STUDIENGANGSLEITUNG

Entscheidungen zum Studien- und Prüfungsablauf im Studiengang werden von der Studiengang-leitung und dem Prüfungsausschuss festgelegt. Sie sind dabei an die rechtliche Grundlage von Prüfungsordnung und Studienplan gebunden.

Studiengangübergreifende Entscheidungen werden hingegen vom Fachbereichsrat und der Fach-bereichsleitung gefällt.

� Die Studiengangsleitung vertritt den Studiengang nach außen (Öffentlichkeitsarbeit) und gegenüber der Fachbereichsleitung (Dekanat und Fachbereichsrat) und unterstützt das De-kanat bei der Planung des Dozenteneinsatzes – zum Beispiel auch beim Einsatz auswärtiger Lehrbeauftragter.

� Der Prüfungsausschuss bearbeitet alle Fragen und Anträge, die mit Prüfungen zusammen-hängen.

� Das Prüfungsamt ist eine Verwaltungseinheit, die in enger Zusammenarbeit mit dem Prü-fungsausschuss die Prüfungsakten verwaltet, Bescheide auf Basis der Beschlüsse des Prü-fungsausschusses und Bescheinigungen für Sie erstellt.

Bitte wenden Sie sich im Falle von Fragen und Beschwerden an die dafür jeweils zuständige Or-ganisationseinheit. Zum Beispiel:

� Sie wenden sich an die Studiengangsleitung, wenn

� Dozenten keinen Syllabus austeilen oder Inhalte von Lehrveranstaltungen wesentlich von den Angaben der Modulbeschreibung und des Syllabus abweichen,

� Lehrveranstaltungen in größerem Umfang ausfallen,

� Inhalte verschiedener Veranstaltungen nicht aufeinander abgestimmt sind,

� Ihre Semestergruppe mit der Qualität der Lehre nicht einverstanden ist.

� Sie wenden sich an den Prüfungsausschuss, wenn Sie

� einen begründeten Einspruch gegen ein Prüfungsergebnis erheben (Begründung muss schriftlich formuliert werden),

� Sie wenden sich an die Studienberatung, wenn Sie

� einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen etc. stellen

� Sie wenden sich an das Prüfungsamt, wenn Sie

� ein ärztliches Attest einreichen,

� eine Bescheinigung der bisher erbrachten Leistungen oder eine Routineauskunft zur zeitli-chen Lage und Organisation der Prüfungen benötigen.

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Seite 43

PRÜFUNGSERGEBNISSE UND EINSICHT IN PRÜFUNGSAKTEN („KLAUSUREINSICHT“)

Sie haben das Recht, Ihre Prüfungsergebnisse und darüber hinaus zu bestimmten Zeiten Ihre Prüfungsakten (korrigierte Prüfungen) einzusehen.

Prüfungsergebnisse:

Sie erhalten mit der Einschreibung eine PIN, mit der Sie sich via Internet in die Übersicht Ihrer Prüfungsergebnisse einloggen und diese einsehen können.

Einsicht in die Prüfungsakten:

Im auf die Prüfung folgenden Semester wird eine Einsicht in die Prüfungsakten organisiert. Ab WS 08/09 haben die Studierenden an einem Tag die Möglichkeit, Einsicht in die Klausuren zu nehmen. Bitte beachten Sie entsprechende Aushänge über Zeit und Ort der Einsicht.

Innerhalb eines Jahres nach abgeschlossener Bachelorprüfung wird den Studierenden auf Antrag Einsicht in die Prüfungsakten gewährt.

Die Prüfungsakten werden von der Fachhochschule zwei Jahre lang aufbewahrt. Die Aufbewah-rungsfrist beginnt mit der Ausstellung des Zeugnisses über die Bachelorprüfung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können die Studierenden innerhalb einer weiteren Frist von drei Monaten die Herausgabe ihrer Prüfungsunterlagen verlangen. Nach Ablauf dieser Frist von drei Monaten werden die Prüfungsunterlagen vernichtet.

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QIS

Mit diesem Service können Sie unter Eingabe Ihrer Matrikelnummer als Login, Passwort und eventuell einer notwendigen TAN-Nummer folgende Funktionen weltweit ausführen:

� Noteneinsicht

� Prüfungsanmeldung (Anmeldephase siehe Terminplan)

� Ausdrucken von Leistungsscheinen

� Adressänderung

� Ausdruck von Studienbescheinigungen

Weitere Informationen zu QIS stehen auf der unten genannten Website jederzeit als PDF-Datei zur Verfügung.

Internetadresse: https://qisweb.fh-mainz.de

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QUEREINSTEIGER

Falls Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren sind diese Informationen für Sie besonders wichtig!

� Semestergruppenwechsel werden in begründeten Fällen nur Quereinsteigern gewährt. Ein Gruppenwechsel muss in formloser Weise in der ersten Vorlesungswoche des Immatrikulati-onssemesters über den Prüfungsausschuss beantragt werden.

� Bitte kontrollieren Sie zeitnah in HIS QIS die korrekte Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen.

� Eine Leistungsanerkennung erfolgt nur im Semester der Immatrikulation bis spätestens 1 Woche vor der Prüfungsanmeldung

� Im Falle mitangerechneter Fehlversuche sind Sie automatisch zur Wiederholung im Folge-semester angemeldet.

� Für Prüfungsleistungen des 1. Semesters sind Sie automatisch angemeldet.

� Erkundigen Sie sich im Semester Ihrer Immatrikulation nach dem Statistischen Anwen-dungsprojekt.

� Generell machen wir Sie auf ihre Holschuld aufmerksam. Bitte überprüfen Sie eine vorge-nommene Leistungsanerkennung sowie die Anmeldungen zu Prüfungsleistungen. Achten Sie auf Aushänge und Fristsetzungen!

� Die Anmeldung zum Praxisprojekt muss bei den BWL Studierenden bis spätestens zum Ende des 3. Semesters im Prüfungsamt vorliegen.

� Beachten Sie dringend den Punkt Prüfungsanmeldung.

� Die Anmeldung zum Praxisprojekt muss bis spätestens Ende des 3. Fachsemesters beim Prü-fungsamt vorliegen. Bei Quereinstieg in ein höheres Semester im jeweiligen Immatrikulati-onssemester.

Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen einen persönlichen Termin bei unserer Studienberatung wahrzunehmen.

Kontakt:

Anne Rosenbauer

Raum A 2.12

Telefon: 06131/628-3421

[email protected]

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SEMESTERGRUPPE

Ein großer Vorteil des Studiums an der Fachhochschule Mainz – University of Applied Sciences ist, dass Vorlesungen, Seminare und Übungen in Kleingruppen erfolgen. Die typische Gruppen-größe liegt bei rund 45 Studierenden für Standardveranstaltungen und bei etwa 30 Studierenden in den Optionen.

Diesen Vorteil können wir Ihnen aber nur bieten, wenn wir das Angebot „vorstrukturieren“. Sie werden daher in Semestergruppen eingeteilt, die wir durch Buchstaben kennzeichnen. Die Zu-ordnung zu einer Semestergruppe ist verbindlich und hat wichtige Konsequenzen für die Prü-fungen:

� Sie sind verpflichtet, die Prüfungen bei den Dozenten abzulegen, die die Prüfungen in Ihrer Semestergruppe abnehmen. Sie haben daher keine freie Dozentenwahl!

� Dies gilt auch für die Wiederholung von Prüfungen (egal, ob Sie die Prüfung im Rahmen des Freiversuchs, des Nicht-Bestehens oder auf Grund von Krankheit wiederholen). Die Wie-derholung muss in der mit dem selben Buchstaben gekennzeichneten Semestergruppe statt-finden – selbst dann, wenn dies mit einem Dozentenwechsel verbunden ist und der Dozent, bei dem Sie die Prüfung erstmalig geschrieben hatten, nun in einer Parallelgruppe lehrt und prüft.

Sofern es keine entsprechende Gruppe C oder D gibt, werden Wiederholer von Prüfungsleistun-gen die den Semestergruppen C und D zugeordnet sind für die Wiederholungsleistung folgender Semestergruppe zugeordnet:

Semestergruppe C = A

Semestergruppe D = B.

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Dozenten kein Recht haben, Sie zu einer Prüfung zuzulas-sen. Es nutzt also nichts, sich das Einverständnis von Dozenten einzuholen, bei ihnen eine Ver-anstaltung zu besuchen und die Prüfung abzulegen. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt aus-schließlich in der Ihnen zugewiesenen Semestergruppe.

Bitte beachten Sie auch die Vorgehensweise bei den Wahlpflichtfächern.

Generell ist kein Semestergruppenwechsel möglich!

Jede Semestergruppe verfügt auf der Lernplattform Blackboard über einen eigenen Kurs, in dem alle semestergruppenrelevante Informationen per Foren und Rundmails mitgeteilt werden. Schauen Sie unter „Blackboard“, um mehr darüber zu erfahren.

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SOZIALE KOMPETENZ

Die Lernziele des Studiengangs umfassen mehrere Kompetenzen (s. Stichwort Ziele des Studiums). Neben der Fachkompetenz spielt die soziale Kompetenz eine wichtige Rolle.

Unter sozialer Kompetenz wird im beruflichen Kontext häufig die Befähigung zu situationsange-messenem zweckrationalem Handeln verstanden, das zur Bewältigung tätigkeitsbezogener Inter-aktionsanforderungen dienlich ist (z.B. Rollenflexibilität, Anpassungsbereitschaft, Konfliktfähig-keit); unter Bedingungen der Gruppenarbeit gelegentlich synonym zum Begriff »Teamfähigkeit« verwendet. Typische Kennzeichen sozialer Kompetenz sind Faktoren wie Selbstreflexionsvermö-gen, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Kooperationsbereitschaft und Konfliktfä-higkeit.

Das Lernziel der Sozialkompetenz wird im Studium vorwiegend integrativ erreicht. Dies bedeu-tet, dass Studierende soziale Kompetenz im Wesentlichen durch

� die Bearbeitung und Leitung von Projekten,

� Hausarbeiten, deren Bearbeitungszeit sie selbst zu steuern haben,

� die Zusammenarbeit in Kleingruppen,

� die Präsentation und Verteidigung von Einzel- und Gruppenarbeiten,

� das Erlernen von Fremdsprachen,

� die Erfahrung in interkulturell zusammengesetzten Lerngruppen,

� die Mitarbeit in Gremien der studentischen und hochschulweiten Selbstverwaltung

� das Praxisprojekt

erwerben.

Die Lehrveranstaltungen des sechsten Semesters sind in besonderem Maße darauf ausgerichtet, die im Verlauf des Studiums erworbenen Fach- und Methodenkenntnisse in Fallstudien und Lehreinheiten zum Projektmanagement zu verknüpfen. Diese Verknüpfung schließt soziale Kompetenzen ein.

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STUDIENKONTO

Studienkonto – Leistungsabbuchung

Die Einführung der Leistungsabbuchung erfolgte im WS 2007/2008. Bisher werden die Abbu-chungen vom Studienkonto in Form der sogenannten Regelabbuchung vorgenommen. Das heißt, je nach Regelstudienzeit eines Studiengangs wird pro Semester eine Abbuchung in entsprechen-der Höhe vorgenommen, so dass am Ende der 1,75fachen Regelstudienzeit das Studienkonto ver-braucht ist.

Hingegen gibt es bei der Leistungsabbuchung keine standardisierte Abbuchung, sondern die Ab-buchung orientiert sich am Studienverlauf des einzelnen Studieren-den. Je nach der Leistung, die die oder der Studierende von der Hochschule in Anspruch nimmt, erfolgt eine Abbuchung vom Studienkonto.

Wen betrifft die Leistungsabbuchung?

Die Leistungsabbuchung wird für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in konsekutiven Studiengängen eingeführt und für Studierende, die in diese Studiengänge an eine Hochschule des Landes wechseln, wenn für sie erstmals ein Studienkonto eingerichtet wird. Unter einem konsekutiven Studiengang ist ein Bachelorstudiengang zu verstehen, auf den ein Masterstudien-gang folgt, der inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbaut. D.h., wenn Sie bisher noch nicht studiert haben und sich also erstmals an einer rheinland-pfälzischen Hoch-schule in einen Bachelorstudiengang ein-schreiben, gilt die Leistungsabbuchung.

D.h. ebenso, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule außerhalb von Rheinland-Pfalz in einem Bachelor- oder konsekutiven Masterstudiengang studiert haben und sich erstmals an einer rheinland-pfälzischen Hochschule einschreiben und deshalb bisher noch kein Studienkonto für Sie eingerichtet wurde, gilt die Leistungsabbuchung.

Für die übrigen Studiengänge und für Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits über ein mit Semesterwochenstunden ausgestattetes Studienkonto verfügen, wird die Regelabbuchung beibe-halten.

Welchen Umfang hat das Studienkonto?

Sie erhalten ein Studienkonto, das mit 360 Leistungspunkten ausgestattet ist. Im Rahmen eines konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengangs müssen grundsätzlich 300 ECTS erworben wer-den. Die zusätzlichen 60 ECTS entsprechen einem Aufschlag von 20 Prozent und räumen Ihnen Freiräume ein, auch zusätzliche Leistungsnachweise zu erwerben oder Prüfungen zu wiederho-len.

Was und wann wird abgebucht?

Bachelor- und Masterstudiengänge sind modularisiert. Ein Modul besteht aus mehreren Lehrver-anstaltungen (Vorlesung, Seminare, Übung usw.), die eine thematische Einheit bilden. Jedes

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Modul wird grundsätzlich mit einer studienbegleitenden Prüfung abgeschlossen. Mit jedem Mo-dul können eine festgelegte Anzahl von ECTS erworben werden.

In Ihrem Studium besuchen Sie zunächst die Lehrveranstaltungen der Module und melden sich zu den Modulprüfungen an. Nach dieser Meldung erfolgt die Abbuchung vom Studienkonto in Höhe der entsprechend ausgewiesenen Leistungspunkte.

Die Abbuchung erfolgt unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wur-de, da in beiden Fällen Leistungen von der Hochschule in Anspruch genommen wurden.

Bei Wiederholung einer Modulprüfung oder einer Modulteilprüfung reduziert sich die Abbu-chung auf ein Drittel der dem Modul insgesamt oder der Modulteilprüfung zu-geordneten Leis-tungspunkte.

Wenn Sie bereits an einer Hochschule außerhalb von Rheinland-Pfalz studiert haben, werden Leistungspunkte, die auf ihr Studium in Rheinland-Pfalz angerechnet werden, von Ihrem Studi-enkonto abgebucht.

Wann müssen Studienbeiträge gezahlt werden?

Die Regelungen im Rahmen des Studienkontos sind so großzügig gestaltet, dass sichergestellt ist, dass gesellschaftlich gewünschte oder individuell notwendige Lebensentwürfe wie beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie oder beruflicher Tätigkeit mit dem Studium oder das Engagement innerhalb des Hochschulbereichs nicht eingeschränkt werden.

Sie können Ihr Studienkonto bis längstens zum 18. Hochschulsemesters einschließlich nutzen. Dabei zählen alle Hochschulsemester, die Sie absolviert haben, das heißt auch Hochschulsemes-ter, die Sie außerhalb von Rheinland-Pfalz eingeschrieben waren. Danach gilt das Studiengutha-ben als verbraucht und Sie müssen für ein Weiterstudium 650 Euro Studienbeitrag pro Semester entrichten.

Falls Sie Ihr Studienkonto früher aufgebraucht haben, müssen Sie erst im darauffolgenden Se-mester Studienbeiträge zahlen. Wenn Sie also beispielsweise im 16. Hochschulsemester feststel-len würden, dass ihr Guthaben nicht mehr für alle an-stehenden Abbuchungen ausreicht, könn-ten Sie dieses Semester trotzdem noch studienbeitragsfrei studieren. Erst im 17. Semester müss-ten Sie 650 Euro an die Hochschule zahlen.

Der Studienbeitrag kann auf Antrag von der Hochschule gestundet, ermäßigt oder erlassen wer-den, wenn die Einziehung des Beitrags aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls für die Studierende oder den Studierenden eine unbillige Härte darstellt. Eine unbillige Härte liegt in �������������������������

� Studienzeitverlängerung, die dadurch entstanden ist, dass die oder der Studierende Opfer einer Straftat geworden ist,

� wirtschaftlichen Notlage in zeitlich unmittelbarer Nähe zum letzten Abschnitt der Ab-schlussprüfung oder

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Seite 50

� wirtschaftlichen Notlage im Zusammenhang mit besonderen familiären Belastungen.

Was sind Bonuszeiten?

Die Zeit, in der Sie das Studienkonto nutzen können, kann durch sogenannte Bonuszeiten ver-längert werden. Bonuszeiten sind bei der Hochschule zu beantragen. Bonuszeiten werden ge-währt für

� die Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern im Sinne des § 25 Abs. 5 des Bundes-ausbildungsförderungsgesetzes,

� die Mitwirkung

1. als gewählte Vertreterin oder Vertreter in Organen der Hochschule, der Studierenden-schaft oder der Studierendenwerke,

2. als gewählte Vertreterin oder Vertreter in Organen der Landesastenkonferenz, des Deut-schen Studierendenwerks und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes,

3. in der Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nach-wuchses und der Landeskommission für duale Studiengänge des Landes Rheinland-Pfalz (§ 78 HochSchG),

4. als Vertretung der Studierendenschaft in Ausschüssen, Kommissionen und Arbeitsgrup-pen der Hochschule oder in solchen, die durch das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium eingesetzt wurden, sofern eine förmliche Beauftragung zur Mitwirkung durch die Hochschule oder das Ministerium erfolgt ist,

� die Wahrnehmung des Amtes der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten,

� studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung (§ 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IX) oder schweren Erkrankung,

� die tatsächliche Betreuung von nahen Angehörigen, die gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch mindestens der Pflegestufe II zugeordnet sind oder für die tatsächli-che Betreuung im Ausland wohnender naher Angehöriger, wenn durch eine ärztliche Be-scheinigung eine vergleichbare Betreuungsbedürftigkeit nachgewiesen wird.

Bitte beachten Sie, dass Bonuszeiten nicht mehr beantragt werden können, wenn Sie bereits Stu-dienbeiträge zahlen.

Studiengangwechsel, Hochschultypwechsel?

Ihre Entscheidung für die Wahl des Studiums sollten Sie auf Grund ausreichender Informationen und nachhaltiger Überlegungen treffen. Trotzdem kann es Gründe geben, eine Entscheidung nochmals zu revidieren. Bitte treffen Sie diese Entscheidung frühzeitig! Wenn Sie innerhalb der ersten beiden Hochschulsemester Ihren Studiengang wechseln, erhalten Sie nochmals ein neues Studienkonto, das mit 360 Leistungspunkten ausgestattet ist. Bei einem Studiengangwechsel ab

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dem dritten Hochschulsemester wird das Studienkonto fortgeführt, die bereits erfolgten Abbu-chungen bleiben bestehen.

Auch für einen Wechsel von einer Fachhochschule zu einer Universität oder umge-kehrt gilt die-se Regelung.

Auslandssemester, Auslandspraktika?

Möchten Sie ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktika absolvieren? Das ist eine gute Ent-scheidung, die durch die Regelungen zum Studienkonto unterstützt wird! Wenn Sie in dieser Zeit Leistungspunkte erwerben, die Ihnen auf Ihr Studium angerechnet werden, werden diese dennoch nicht vom Studienkonto abgebucht.

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für Auslandssemester und Auslandspraktika im Rah-men eines Studiums an einer Hochschule des Landes Rheinland-Pfalz gilt.

Doppelstudium?

Wenn Sie besonders leistungsfähig sind, möchten Sie ggf. zwei Studiengänge gleichzeitig absol-vieren. Auch hier werden Sie durch die Regelungen zum Studien-konto begünstigt. Wenn Sie diese Vergünstigung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich spätestens in der Regelstudi-enzeit Ihres Erststudiengangs plus zwei Semester in den weiteren Studiengang eingeschrieben haben. Die Bestimmungen gelten nur solange eine gleichzeitige Einschreibung vorliegt.

Für Studiengänge der weiteren Einschreibung werden jeweils pauschal nur 7,5 Leistungspunkte abgebucht. Diese Begünstigungen erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie im Erststudiengang Leis-tungsnachweise erbringen. Wenn im Erststudiengang in zwei aufeinanderfolgenden Semestern keine Abbuchungen erfolgen, liegt kein Doppelstudium vor. Ausgenommen sind Urlaubs- und Auslandssemester, da hier ohne-hin keine Abbuchungen erfolgen.

Restguthaben?

Nach Abschluss Ihres Studiums haben Sie ggf. noch ein Guthaben auf Ihrem Studienkonto. Die-ses können Sie nutzen, wenn Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit plus zwei Semester abge-schlossen haben. Die Möglichkeit, Restguthaben zu er-werben und einzusetzen soll einen beson-deren Anreiz darstellen, das Studium zügig zu beenden. Nach dem Abschluss ihres Bachelorstu-diengangs können Sie selbstverständlich noch einen konsekutiven Masterstudiengang absolvie-ren, wenn Sie die geforderten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Das Studienkonto wird in die-sem Falle nach den oben genannten Regelungen fortgeführt.

Vielleicht möchten Sie aber auch einen nicht-konsekutiven Masterstudiengang oder nach einer Phase der Berufstätigkeit einen weiterbildenden Masterstudiengang ab-solvieren. In diesen Fäl-len können Sie Ihr Restguthaben einsetzen, wenn Sie Ihren Bachelorabschluss spätestens in der Regelstudienzeit plus zwei Semester erzielt haben. Bonuszeiten im Umfang eines oder mehrerer Semester verlängern diese Frist.

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Darüber hinaus gilt die Frist nicht für Studierende mit einer Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) sowie für Studierende, die die Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern gemäß § 25 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes wahrnehmen. Das heißt, diese Studierenden haben unabhängig von der Studiendauer Anspruch auf Verwendung ihres Restguthabens. Damit wird ihrer besonderen Belastung Rechnung getragen.

Ihr Restguthaben steht Ihnen in Form von „Euro“ zur Verfügung. Die verbleibenden Leistungs-punkte werden in Euro umgerechnet, wobei ein Leistungspunkt 50 Euro entspricht. Dieses „Geld“ können Sie nutzen, um die Studienbeiträge der nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Masterstudiengänge zu entrichten.

Dies gilt auch für nach dem Abschluss eines konsekutiven Studiengangs verbleibende Restgutha-ben. Voraussetzung ist, dass Sie den Bachelor- und Masterstudiengang spätestens in 12 Semes-tern (Regelstudienzeit 10 Semester zuzüglich 2 Semester) erzielt haben. Bonuszeiten im Umfang eines oder mehrerer Semester verlängern diese Frist.

Darüber hinaus gilt die Frist nicht für Studierende mit einer Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) sowie für Studierende, die die Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern gemäß § 25 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes wahrnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Restguthaben nicht genutzt werden können für weitere Bachelor – oder weitere konsekutive Masterstudiengänge oder andere herkömmliche grundständige Studiengän-ge.

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STUDIENSTRUKTUR

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URLAUBSSEMESTER

Urlaubssemester können für ein Praxissemester oder ein (nichtintegriertes) Auslandsstudium genutzt werden (§ 12 der Einschreibeverordnung).

Dabei sind aber folgende Aspekte zu berücksichtigen:

� An der FH Mainz dürfen keine Prüfungsleistungen erbracht werden.

� Die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Praxissemester oder von Prüfungsleistun-gen, die an einer ausländischen Hochschule erbracht wurden, erfolgt im Folge-Fachsemester.

� Etwaige Prüfungswiederholungen (von nichtbestandenen Prüfungen) müssen im Folge-Fachsemester an der FH Mainz erbracht werden – sie dürfen nicht im Ausland erbracht wer-den.

� Freiversuche bleiben im Urlaubssemester erhalten.

� Sie müssen sich informieren, welche Auswirkungen das Urlaubssemester für Sie haben könn-te (Bafög, Krankenversicherung usw.).

� Das Urlaubssemester wird während der Rückmeldephase für das betreffende Semester beim Studierendensekretariat beantragt.

� Im Urlaubssemester zählen die Fachsemester nicht weiter.

� Den Antrag auf Urlaubssemester stellen Sie im Rahmen Ihrer Rückmeldung im Studieren-densekretariat.

� Vom Semesterbeitrag können Sie sich Semesterticket über den AStA rückerstatten lassen.

� Fazit: Im Falle eines Auslandsstudiums empfiehlt sich im Regelfall ein Urlaubssemester.

� Einzige Ausnahme: Es fehlt Ihnen noch Scheine aus Semester 3 und das Studiensemester im Ausland liegt zeit-lich so günstig, dass Sie noch an Vorlesungen und an der Klausurphase in Mainz teilnehmen können.

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WAHLPFLICHTFACH (WPF)

Sie belegen zusätzlich zu den Pflichtfächern so genannte Wahlpflichtfächer. Diese Fächer stehen nur am Rande mit dem BWL-Studium in Verbindung und ermöglichen Ihnen einen „Blick über den Tellerrand“.

Zu den Prüfungsleistungen in den Wahlpflichtfächern sind Sie mit der Wahl der Wahlpflichtfä-cher automatisch zur Prüfung zugelassen (weitere Hinweise siehe unter Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Klausuranmeldung).

Erstes und zweites Semester

Sie dürfen maximal 3 WPFs des 1. und 2. Semesters belegen; davon werden 2 im Zeugnis ver-merkt. Mit dem Antrag auf Erstellung des Zeugnisses müssen Sie angeben, welche Wahlpflichtfä-cher in das Zeugnis aufgenommen werden sollen.

Drittes Semester

Sie belegen ein Wahlpflichtfach Sprache & Interkulturelle Kompetenz. Hierbei können Sie je nach Angebot zwischen Englisch, Französisch und Spanisch wählen. Sie dürfen maximal zwei Wahlpflichtfächer belegen, davon wird eines im Zeugnis vermerkt. Mit dem Antrag auf Erstel-lung des Zeugnisses müssen Sie angeben, welches Wahlpflichtfach in das Zeugnis aufgenommen werden soll.

Beachten Sie: das Wahlpflichtfach im 3. Semester ist nicht austauschbar mit Wahlpflichtfächern des 1. und 2. Semesters.

Der Prüfungsausschuss hat zudem folgende Vorgehensweise bei Nicht-Bestehen festgelegt:

� Bei Nicht-Bestehen belegen Sie im Folgesemester das gleiche Wahlpflichtfach. Die Anmel-dung zur Wiederholungsprüfung erfolgt automatisch durch das Prüfungsamt.

� Die Wiederholung der Prüfung im Rahmen der Freiversuchsregelung ist ausschließlich im gleichen Wahlpflichtfach möglich.

� Wird das Wahlpflichtfach im Folgesemester von einer anderen Lehrperson angeboten, so erfolgt die Wiederholung bei dieser.

� Wird das Wahlpflichtfach im Folgesemester nicht gelehrt, so erfolgt die Wiederholungsprü-fung im Folgesemester. Der Prüfungsausschuss bestimmt den Prüfer (i.d.R. denselben Do-zenten).

Bitte beachten Sie, dass diese Regelung sich völlig von derjenigen der bisherigen Diplomstudien-gänge unterscheidet.

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ZEUGNIS UND DIPLOMA SUPPLEMENT

Am Ende des Studiums erhalten Sie ein Bachelor-Zeugnis sowie ein Diploma Supplement (siehe Anlage 2 der Prüfungsordnung), das die Inhalte des Zeugnisses in englischer Sprache wiedergibt und darüber hinaus eine von der Kultusministerkonferenz herausgegebene Beschreibung des deutschen Hochschulsystems enthält.

Bachelor-Zeugnis und Diploma Supplement enthalten die folgenden Informationen:

� Name der Hochschule und des Studiengangs

� erworbener Titel: Bachelor of Arts (B.A.)

� Durchschnittsnote und ihre Übersetzung in die ECTS-Note

� Titel der Bachelorarbeit

� ECTS-Kreditpunkte der belegten Fächer (Module)

� Sprache und Land, in denen die Fächer (Module) belegt wurden

� alle Noten der Module (Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer, Optionen und Bachelorarbeit)

LEITFADEN

Leitfaden

zur Anfertigung von Hausarbeiten,

Praxisberichten, Bachelor- und

Masterarbeiten

I

I

Der vorliegende Leitfaden zur Anfertigung von Hausarbeit, Praxisbericht, Bachelor- und Masterarbeit soll Ihnen, den Studierenden, eine Hilfestellung bei der Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten geben.

Ähnlich wie die gemeinsame Sprache hat sich eine einheitliche Form von Arbeiten entwickelt; deshalb sollten Sie sich von Anfang an damit vertraut machen.

Die äußere Form einer schriftlichen Arbeit stellt einen wichtigen Faktor innerhalb der Bewertung dar.

Bei den formalen Regeln, die Sie hier erläutert finden, handelt es sich grundsätzlich um allgemein ver-bindliche Regeln. Bitte beachten Sie, dass die formalen Regeln und sonstige Anforderungen an das Layout Ihrer Arbeit immer mit dem/der Betreuer/-in abzusprechen sind.

Als Muster für Arbeiten können Sie alle beliebigen Dissertationen oder ein beliebiges Lehrbuch in der Bibliothek heranziehen.

Bitte bedenken Sie aber, dass gute Formalien keinen schwachen Inhalt ausgleichen können.

Die Prüfungsausschüsse Bachelor Betriebswirtschaftslehre Bachelor Betriebswirtschaftslehre (BIS), Bachelor Wirtschaftsrecht Bachelor Wirtschaftsinformatik (awis) Master WIN-MBA

Fachhochschule Mainz

Fachbereich Wirtschaft

II

Abbildungsverzeichnis ......................................................................................................................... IV

Tabellenverzeichnis .............................................................................................................................. V

1. Allgemeine Hinweise ................................................................................................................. 1

1.1. Grundsätzliche Hinweise ........................................................................................................... 1

1.2. Abgabe ....................................................................................................................................... 1

2. Inhaltliche Bestandteile einer Arbeit .......................................................................................... 1

2.1. Grundlegendes ........................................................................................................................... 1

2.2. Einleitung ................................................................................................................................. 4

2.3. Hauptteil .................................................................................................................................. 4

2.4. Schluss ...................................................................................................................................... 4

3. Hinweise zur formalen Gestaltung ............................................................................................. 5

3.1. Einband ..................................................................................................................................... 5

3.2. Schriftbild und Ränder ............................................................................................................... 5

4. Formale Ordnung der Arbeit ..................................................................................................... 6

5. Bestandteile der Arbeit im Einzelnen ........................................................................................ 6

5.1. Sperrvermerk ............................................................................................................................ 6

5.2. Titelseite .................................................................................................................................... 7

5.3. Erklärung ................................................................................................................................... 7

5.4. Vorwort oder Vorbemerkung .................................................................................................... 8

5.5. Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................... 8

5.6. Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................. 9

5.7. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ....................................................................................... 10

5.8. Textteil .................................................................................................................................... 10

5.9. Literaturverzeichnis ................................................................................................................. 11

5.10. Anhang .................................................................................................................................... 12

6. Hinweise zum Zitieren ............................................................................................................ 12

6.1. Zitierpflicht und Zitierfähigkeit ............................................................................................... 12

6.2. Zitierregeln .............................................................................................................................. 13

6.2.1 Grundlegendes ......................................................................................................................... 13

III

6.2.2 Unmittelbarkeit ....................................................................................................................... 13

6.2.3 Genauigkeit ............................................................................................................................. 13

6.2.4 Zweckmäßigkeit ...................................................................................................................... 15

6.3. Kennzeichnung von wörtlichen Zitaten und sinngemäßer Wiedergabe im Text ....................... 15

6.4. Quellenangaben ....................................................................................................................... 15

6.4.1 Grundsätzliches ....................................................................................................................... 15

6.4.2 Quellenangaben bei Monographien ......................................................................................... 16

6.4.3 Quellenangaben bei Hochschulschriften .................................................................................. 16

6.4.4 Quellenangaben bei Beiträgen aus Sammelwerken .................................................................. 17

6.4.5 Quellenangaben bei Zeitschriftenaufsätzen ................................................................................. 17

6.4.6 Quellenangaben bei Zeitungsaufsätzen und -meldungen .......................................................... 17

6.4.7 Quellenangaben aus dem Internet ........................................................................................... 17

6.4.8 Quellenangaben bei Gesetzen .................................................................................................. 17

6.4.9 Quellenangaben bei Erlassen ................................................................................................... 18

6.4.10 Quellenangaben bei Urteilen ..................................................................................................... 18

6.5. Fußnoten ................................................................................................................................. 18

7. Besonderheiten bei unternehmensbezogenen Arbeiten ........................................................... 19

Anhangverzeichnis ............................................................................................................................... V

IV

Abbildung 1: Sperrvermerk .................................................................................................................... 7

Abbildung 2: Erklärung......................................................................................................................... 8

Abbildung 3: Umsatzentwicklung in Mio. Euro der Firma X ................................................................ 11

Abbildung 4: Titelblatt ......................................................................................................................... VI

V

Tabelle 1: Praxisbericht ......................................................................................................................... 2

Tabelle 2: Hausarbeit ............................................................................................................................ 2

Tabelle 3: Bachelor-Arbeit ..................................................................................................................... 3

Tabelle 4: Master-Arbeit ....................................................................................................................... 4

Tabelle 5: Die führenden Versandhäuser in Deutschland ..................................................................... 11

1

Nach der geltenden Prüfungsordnung sind mehrere schriftliche Arbeiten wie Praxisbericht, Hausar-beit, Bachelor- und Master-Arbeit Bestandteil der Prüfung.

Mit der Anfertigung einer solchen Arbeit soll der/die Studierende zeigen, dass er/sie in der Lage ist, in-nerhalb einer vorgegebenen Zeit den Nachweis zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten zu er-bringen. Das heißt, dass je nach Aufgabenstellung themenspezifische Literatur systematisch aufbereitet und kritisch diskutiert werden muss. Andererseits kann es aber auch Aufgabe sein, eigene empirische Untersuchungen einschließlich Schlussfolgerungen oder bestimmte logische Lösungen zu erarbeiten und darzustellen.

Korrekte Rechtschreibung, Interpunktion, Ausdrucksweise sowie konsequente Systematik sind selbst-verständlich.

Für die Abgabe gilt generell:

� Bei dem Praxisbericht oder einer Hausarbeit erfolgt die Abgabe – in Absprache mit dem/der Be-treuer/-in – bei dem/der Betreuer/-in.

� Die Bachelor-Arbeit oder Master-Arbeit muss fristgemäß über das Prüfungsamt (während der Dienststunden) dem/der Betreuer/-in zugeleitet werden. Bei einer Versendung mit der Post gilt das Datum des Eingangs bei der Fachhochschule.

� Bachelor-Arbeit wie auch Master-Arbeit sind gebunden in 2-facher Ausfertigung einzureichen, wo-bei die Erklärung unterschrieben sein muss.

� Ein weiteres Exemplar der Bachelor-Arbeit oder Master-Arbeit ist in digitaler Form (auf CD) abzu-geben.

Hausarbeit, Praxisbericht, Bachelor- und Master-Arbeit sind mit einem Textverarbeitungsprogramm anzufertigen. Es ist ein sauberer, gut lesbarer und nicht zu kleiner Schrifttyp (i.d.R. Arial 11pt oder Ti-mes New Roman 12pt) zu verwenden. Nach Absprache mit dem/der Betreuer/-in sind auch andere Schrifttypen oder Schriftgrößen zulässig.

Besondere Schrifttypen, wie Kursiv-Schrift, sollten nur zur Hervorhebung verwendet werden. Mit ei-genen Hervorhebungen sollte im Textteil sehr zurückhaltend verfahren werden.

Für alle Teile einer wissenschaftlichen Arbeit gilt es, Eigenleistungen zu erbringen. Ein aus-schließliches Abschreiben der verwendeten Quellen (auch wenn dies durch wörtliche Zitate kenntlich gemacht wird) entspricht nicht dem Anspruch einer wissenschaftlichen Arbeit. Die Ei-

2

genleistung besteht darin, fremde Quellen zu lesen, zu verarbeiten und auf die Problemschich-ten der Arbeit bezogen inhaltlich zu argumentieren.

In Tabelle 1, Tabelle 2, Tabelle 3 und Tabelle 4 sind grundlegende Aspekte zu den verschiedenen Arbei-ten festgehalten.

Praxisbericht Umfang: ca. 20 Seiten

davon maximal 5 Seiten Tätigkeitsbericht

ca. 15 Seiten Aufarbeitung eines Themas, das sich aus ei-nem der Praxismodule ergibt, unter Berücksichtigung entsprechender Literatur

Themenabsprache: Die Themenabsprache ist frühzeitig mit dem/der Betreu-er/-in zu treffen.

Tabelle 1: Praxisbericht

Hausarbeit Umfang: der Umfang ist mit der/die Betreuer/-in abzustimmen

i.d.R. ca. 15 – 20 Seiten

Tabelle 2: Hausarbeit

Bachelor-Arbeit Intention: Die Bachelor-Arbeit ist eine Prüfungsleistung. Sie soll zeigen, dass der/die Studierende in der Lage ist, inner-halb einer vorgegebenen Frist ein Fachproblem selbst-ständig durch Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten.

Umfang: ca. 30 – 40 Seiten (entspricht etwa maximal 10.000 Wörtern)

Anmeldung: Zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit muss der/die Studie-rende ein 1-2 seitiges Exposé vorlegen.

Das Exposé dient der inhaltlichen und konzeptionellen Vorbereitung der Bachelor-Arbeit und beinhaltet:

Ausgangssituation/Umfeld der Bachelor-Arbeit

Zielsetzung der Bachelor-Arbeit (zu klärende Fragen)

Vorgehensweise (z.B. Gliederung)

Bearbeitungsdauer: 8 Wochen

Das Thema der Bachelor-Arbeit ist in Abstimmung mit dem/der Studierenden von dem/der jeweilig ausgebenden Betreuer/-in so zu begrenzen, dass die Bearbeitung in der

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vorgegebenen Zeit möglich ist.

Der effektive Arbeitsumfang einer Bachelor-Arbeit ein-schließlich schriftlicher Ausarbeitung entspricht in der Regel einem zeitlichen Aufwand von 8 Wochen.

Eventuell notwendige Einarbeitungszeiten (wie z. B. das Einlesen in die Aufgabenstellung, das Kennenlernen be-triebsinterner Abläufe) erfolgen i.d.R. vor der Anmeldung der Bachelor-Arbeit.

Tabelle 3: Bachelor-Arbeit

Master-Arbeit Intention: Die Master-Arbeit ist eine Prüfungsleistung. Sie soll zei-gen, dass der/die Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Fachproblem selbstständig durch Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu bear-beiten.

Umfang: ca. 50 – 60 Seiten (entspricht etwa maximal 15.000 Wörtern)

Themenabsprache: Die Themenabsprache ist frühzeitig mit dem/der Betreu-er/-in zu treffen; der/die Betreuer/-in sollte spätestens 4 Wochen vor Anmeldung der Master-Arbeit kontaktiert werden, um ein Thema abzustimmen.

Anmeldung: Zur Anmeldung der Master-Arbeit muss der/die Studie-rende ein ca. zweiseitiges Exposé vorlegen.

Das Exposé dient der inhaltlichen und konzeptionellen Vorbereitung der Master-Arbeit und beinhaltet:

Ausgangssituation/Umfeld der Master-Arbeit

Zielsetzung der Master-Arbeit (zu klärende Fragen)

Begründung der Methodik (z.B. Literaturrecherche, Fall-studie, empirische Untersuchung)

Vorgehensweise (z.B. Gliederung)

Bearbeitungsdauer: 5 Monate

Das Thema der Master-Arbeit ist in Abstimmung mit dem/der Studierenden von dem/der jeweilig ausgebenden Hochschullehrer/-in so zu begrenzen, dass die Bearbei-tung in der vorgegebenen Zeit möglich ist.

Der effektive Arbeitsumfang einer Master-Arbeit ein-schließlich schriftlicher Ausarbeitung entspricht in der

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Regel einem zeitlichen Aufwand von 5 Monaten.

Eventuell notwendige Einarbeitungszeiten (wie z. B. das Einlesen in die Aufgabenstellung, das Kennenlernen be-triebsinterner Abläufe) erfolgen i.d.R. vor der Anmeldung der Master-Arbeit.

Präsentation: Im Rahmen des Master-Seminars des/der betreuenden Hochschullehrer/-in muss die Master-Arbeit vorgestellt werden.

Tabelle 4: Master-Arbeit

Im Rahmen der Einleitung sollen kurz und präzise die Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit so-wie der Gang der Untersuchung dargestellt werden. In der Problemstellung soll ausgeführt werden, welche Gründe, Faktoren und Entwicklungstendenzen das gewählte Thema bedeutsam machen (Ak-tualitätsbezug und Relevanz). Es muss ein Problem als solches erkennbar formuliert werden. Das Ziel der Untersuchung muss explizit formuliert werden und soll deutlich machen, was der Autor mit seiner Arbeit zu erreichen beabsichtigt. Der Gang der Untersuchung muss mehr beinhalten als die verbale Wiedergabe der Gliederung. Es sollen deshalb dabei nicht nur die Themenschwerpunkte aufgelistet, sondern vor allem die Vorgehensweise, der Aufbau und die Schwerpunktwahl inhaltlich begründet so-wie die Methodik aufgezeigt werden. Hierbei ergibt sich die Pflicht, selbst Prämissen zu setzen, die zur Erarbeitung der wesentlichen Inhalte der Arbeit notwendig sind.

Im Hauptteil der Arbeit erfolgt die eigentliche Analyse der Problemstellung, wobei das wissenschaftli-che Arbeiten in der Betriebswirtschaftslehre allein mit dem Beschreiben von Wirkungszusammenhän-gen nicht erschöpft ist, vielmehr müssen diese Zusammenhänge erklärt und darauf folgend mögliche Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.

Eine begriffliche Abgrenzung themenbezogener Ausdrücke (Definitionen) sollte entweder in der Ein-leitung vor dem Gang der Untersuchung erfolgen oder an entsprechender Stelle im Hauptteil.

Quellenangaben, Ergänzungen und Verweise auf den Anhang des Textes werden i.a. in Fußnoten plat-ziert. Die Verbindung von Zitat bzw. Text und Fußnote wird hergestellt, indem das Ende des Zitats (oder der entsprechenden Textstelle) und der Beginn der Fußnote dieselbe Kennzeichnung erhalten (hochgestellt). Zur Kennzeichnung werden Zahlen verwendet. Die Nummerierung der Fußnoten ist für die gesamte Arbeit fortzuführen. Textergänzungen sind in Fußnoten in begründeten Fällen sinnvoll und zulässig.

Der Schlussteil einer wissenschaftlichen Arbeit sollte weder ein reines Thesenpapier noch lediglich ei-ne Zusammenfassung sein; vielmehr sind Schlussfolgerungen aus den im Textteil gemachten Ausfüh-rungen zu ziehen. Der Bezug zur Problemstellung sollte deutlich werden und die Lösungsansätze zu-

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sammengefasst werden. Hinweise auf weiterführende wissenschaftliche Fragestellungen können die Arbeit abrunden.

Bachelor- und Master-Arbeiten sind zu binden und mit einem festen Einband zu versehen.

Hausarbeiten und Praxisberichte sind in einem Schlitz- oder Ösenhefter abzugeben. Das Papier soll DIN A4-Format haben, von einheitlicher, guter Qualität sein und nur einseitig beschriftet werden.

Die Randbreiten der Seiten sollen betragen:

� linke Seite 4-5 cm

� rechte Seite 1,5 cm

� unten 2 cm

� oben bis zur Seitenzahl 2 cm

� oben bis zur ersten Textzeile 4 cm

Der Zeilenabstand beträgt i.a. 1,5 Zeilen.

Die Seitenzahl steht 2 cm unterhalb der oberen Papierkante in der Mitte des Blattes.

Die Abstände zwischen Absätzen, Zwischenräumen, Abschnitten, Kapiteln usw. sowie die Anordnung von Überschriften können nach eigenem Ermessen festgelegt, müssen aber einheitlich durch das ganze Typoskript beibehalten werden. Das Einrücken der ersten Zeile eines neuen Absatzes wie auch die Verwendung von neuen Zeilen („harter Zeilenumbruch“) sind nicht mehr üblich. Abätze sind durch einen entsprechenden Zwischenabstand kenntlich zu machen.

Der Text ist im Blocksatz, der Fußnotentext im Blocksatz mit hängendem Einzug anzufertigen, wobei auf eine korrekte Trennung der Wörter zu achten ist; „Textlöcher“ sind zu vermeiden.

Bei Zitieren mit Fußnoten werden die Fußnoten werden vom übrigen Text durch einen waagerechten Strich getrennt.

Das Einrücken der Zeilen zu Beginn eines neuen Absatzes ist nicht mehr üblich. Das Schriftbild muss einheitlich durch das gesamte Manuskript beibehalten werden.

Wenn sich Abbildungen und Tabellen in der Arbeit (sei es im Textteil oder im Anhang) befinden, ist im Textteil (z. B. durch eine Fußnote) auf diese zu verweisen. Verwendete Abbildungen und Tabellen müssen im Text erläutert und ihr inhaltlicher Bezug dargestellt werden; es genügt nicht, nur auf sie zu verweisen. Zahlenmaterial und Abbildungen sollten dann in die Arbeit aufgenommen werden, wenn sie sinnvoll und relevant sind (auf den begrenzten Umfang der Arbeit achten). Ob Abbildungen oder Tabellen innerhalb des Textflusses oder im Anhang dargestellt werden, ist mit dem/der Betreuer/-in abzuklären.

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Die Gestaltung der Arbeit sollte unbedingt mit dem/der Betreuer/-in im Vorfeld abgesprochen wer-den.

Bachelor- oder Master-Arbeit bzw. Hausarbeit oder Praxisbericht setzt sich aus folgenden Teilen zu-sammen (die Reihenfolge ist verbindlich):

� ggf. Sperrvermerk

� Titelseite

� Erklärung

� ggf. Vorwort

� Inhaltsverzeichnis

� ggf. Abkürzungsverzeichnis

� ggf. Abbildungsverzeichnis

� ggf. Tabellenverzeichnis

� ggf. Symbolverzeichnis

� Kurzzusammenfassung (nur falls von dem/der Betreuer/-in gewünscht)

� Text

� Literaturverzeichnis

� ggf. Anhangverzeichnis

� ggf. Anhang

Alle Verzeichnisse und der Anhang werden römisch nummeriert; die arabische Nummerierung beginnt bei der ersten Textseite und endet auf der letzten Textseite.

Klären Sie mit Ihrem/Ihrer Betreuer/-in, ob ein Wechsel zwischen römischer und arabischer Numme-rierung gewünscht ist.

Sofern die erstellte wissenschaftliche Arbeit Daten enthält, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollen, so ist ein Sperrvermerk als erstes Blatt noch vor dem Deckblatt einzubinden. Dieses Blatt wird nicht nummeriert und ist nicht Bestandteil des Inhaltsverzeichnisses. Eine Vorlage für einen Sperr-vermerk befindet sich in Abbildung 1. Für Hausarbeiten oder Praxisberichte ist ein Sperrvermerk nicht vorgesehen.

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Abbildung 1: Sperrvermerk

Die Titelseite der Arbeit muss folgende Angaben enthalten:

� Titel der Arbeit

� das Wort Bachelor- oder Master-Arbeit, Praxisbericht oder Hausarbeit

� den Studiengang z.B. Betriebswirtschaftslehre

� Fachhochschule Mainz, University of Applied Sciences

� den Fachbereich (Fachbereich Wirtschaft)

� vorgelegt von: Vorname Name, Anschrift, Fachsemester, Matr.-Nr.

� vorgelegt bei: Betreuer/-in (akademischer Grad), Vorname Name

� eingereicht am: Datum des Abgabetags

Die Titelseite trägt keine Seitenangabe.

Ein Beispiel zur Gestaltung der Titelseite siehe Abbildung 4 in Anhang I.

Die Erklärung (vgl. Abbildung 2) ist jeder Arbeit beizufügen, soll den nachstehenden Wortlaut haben und muss von dem/der Studierenden unterschrieben werden (Originalunterschrift in allen abgegebe-nen Exemplaren).

Diese Arbeit bleibt aufgrund vertraulicher Informationen und Daten für die nächsten zwei Jahre für die Öffentlichkeit gesperrt.

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Abbildung 2: Erklärung

Diese Seite trägt keine Seitennummerierung.

Dem Text einer Bachelor- oder Master-Arbeit kann bei besonderen Anlässen ein Vorwort bzw. eine Vorbemerkung vorangestellt werden.

Das Inhaltsverzeichnis spiegelt den logischen Aufbau einer Arbeit wider. Es sollte ausführlich, aber nicht übermäßig detailliert, verständlich und ausgewogen sein und damit dem Leser zeigen, in welcher Weise dem/der Betreuer/-in das Thema verstanden, bearbeitet und dargestellt hat. Bei Hausarbeiten oder Praxisberichten ist eine Untergliederung über die dritte Ebene hinaus, bei Bachelor- oder Master-Arbeiten über die fünfte Ebene hinaus zu vermeiden.

Eine folgerichtige und in sich geschlossene Gedankenführung erfordert eine Gliederung in Haupt-, Ne-ben- und Unterpunkte. Punkte, die dabei auf der gleichen Gliederungsebene stehen, sollten logisch den gleichen Rang einnehmen und von einer übergeordneten Problemstellung ausgehen. Generell gilt, dass die Kapitelüberschriften den Inhalt der Abschnitte, denen sie zugeordnet sind, in prägnanter Form be-schreiben sollen.

Im Inhaltsverzeichnis werden alle Bestandteile der Arbeit, die sich mit der Themenstellung befassen, einschließlich der Gliederungspunkte, mit der entsprechenden arabischen Seitenzahl aufgeführt:

� Vorwort / Vorbemerkung (falls vorhanden)

� Abkürzungsverzeichnis

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Bachelor-Arbeit

"Thema der Arbeit"

selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe dabei nur die in der Arbeit angegebe-nen Quellen und Hilfsmittel benutzt.

Zudem versichere ich, dass ich weder diese noch inhaltlich verwandte Arbeiten als Prüfungsleistung in anderen Fächern eingereicht habe oder einreichen werde.

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� Tabellen-, Abbildungsverzeichnis und Symbolverzeichnis (falls vorhanden)

� Gliederung des Textes (zwingend)

� Literaturverzeichnis (zwingend)

� Anhangverzeichnis (falls vorhanden)

� Anhang (falls vorhanden)

Die Überschrift muss “Inhaltsverzeichnis“ lauten und erhält eine römische Seitennummerierung. Das Inhaltsverzeichnis soll vollständige, umfassende Überschriften beinhalten. Der Wortlaut der Gliede-rung im Inhaltsverzeichnis muss mit den Textüberschriften übereinstimmen.

Überschriften einzelner Gliederungspunkte – auch wenn es sich um den Hauptteil handelt – dürfen nicht mit dem Titel der Arbeit vollkommen übereinstimmen. Die Überschriften im Textteil müssen mit dem Wortlaut der Gliederungspunkte übereinstimmen und sollen Indikatoren für die nachfolgenden Inhalte sein.

Überschriften sind grundsätzlich auszuschreiben. Auch Abkürzungen wie „etc.“ sind deshalb unzuläs-sig.

Bei Untergliederungen ist darauf zu achten, dass beispielsweise einem Unterpunkt 1.1 auch ein Unter-punkt 1.2 folgt. Unterpunkte sollen keine wortgetreuen Wiederholungen des übergeordneten Punkts darstellen (z.B. 3. Begriff und Wesen; 3.1 Begriff; 3.2 Wesen). Zu tiefe Untergliederungen sind im Inte-resse der Übersichtlichkeit zu vermeiden.

Jeder aufgestellte Gliederungspunkt, dem kein weiterer, tiefer geordneter Gliederungspunkt folgt, ist auch mit einem Textteil zu füllen; ansonsten ist dieser Punkt unnötig aufgestellt.

Folgt ein tiefer geordneter Gliederungspunkt, dann steht nach dem übergeordneten Gliederungspunkt kein Text.

Beispiel

2.3 Auswirkungen der Rechtschreibreform

2.3.1 Auswirkungen auf die Rechtschreibsicherheit

2.3.2 Auswirkungen auf die Presse

Hier darf zwischen 2.3 und 2.3.1 grundsätzlich kein eigenständiger Text stehen. Eine Ausnahme stellt lediglich ein Textteil dar, der Hinweise zum roten Faden liefert, also beschreibt, was den Leser in 2.3.1 und 2.3.2 erwartet.

Die gewählte Art der Gliederung muss durchgängig verwendet werden.

Abkürzungen sind im laufenden Text so wenig wie möglich zu verwenden. Gestattet ist der Gebrauch von geläufigen Abkürzungen (vgl. Duden), wie „z. B.“, „etc.“, „usw.“. Wie zuvor erwähnt, dürfen sie je-doch nicht in Überschriften verwendet werden. Nicht erlaubt sind Abkürzungen aus Bequemlichkeit (z. B. F für Finanzierung). Im Fachgebiet gebräuchliche Abkürzungen sachlicher Art (z. B. BWL) kön-

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nen verwendet werden. Ebenso ist bei Quellenangaben die Abkürzung von Zeitschriftennamen (z. B. ZfB, JoF, BFuP) üblich. Diese sind jedoch unbedingt im Abkürzungsverzeichnis anzugeben. Gleiches gilt für erlaubte Abkürzungen von Namen von Institutionen, Organisationen oder Unternehmen (z. B. BMW, BMFT). Das Abkürzungsverzeichnis wird in alphabetischer Reihenfolge angelegt, es enthält nicht die allgemein geläufigen Abkürzungen, die im Duden als solche aufgelistet sind. Ungewöhnliche bzw. themenspezifische Abkürzungen sind an der Stelle im Text zu definieren, an der sie zum ersten Mal gebraucht werden. Selbst dann, wenn eine Abkürzung nur einmal verwendet wird.

Beispiele:

BFH - Bundesfinanzhof

BAB - Betriebsabrechnungsbogen

DB - Der Betrieb (Zeitschrift)

Allgemein gängige Abkürzungen wie z.B. oder d.h. sind nicht aufzuführen.

Abkürzungen von übernommenen Tabellen und Abbildungen sollten nicht vergessen werden.

Im Text und/oder Anhang verwendete Abbildungen und/oder Tabellen sind in einem Verzeichnis auf-zuführen.

Der Textteil beinhaltet alle Ausführungen zum Thema. Der Inhalt ist klar und prägnant zu formulieren (sachlich neutral, nicht lässig-journalistisch oder umgangssprachlich). Die Ich- oder Wir-Form ist i.a. unzulässig und daher nur in Absprache mit dem/der Betreuer/-in zu verwenden.

Tabellen und Abbildungen werden mit einem Titel versehen, fortlaufend nummeriert und in das ent-sprechende Verzeichnis aufgenommen; die Quellen sind anzugeben.

Ist keine Quelle vorhanden, so kann als Zusatz Quelle: Selbsterstellte Graphik verwendet werden.

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Beispiele:

Umsatzentwicklung in Mio. Euro der Firma X

0500

10001500200025003000

1999 2000 2001 2002 2003

Jahr

Mio

. Eur

o

Abbildung 3: Umsatzentwicklung in Mio. Euro der Firma X1

Umsatz inkl. USt Versender

2005/2006 in Mio Eu-ro

% zum Vorjahr

Schleudermann Katalog 7,716 +3,6

Pleitergeier 5,589 +2,8

Zahlemann & Söhne 4,897 +2,4

Tabelle 5: Die führenden Versandhäuser in Deutschland2

Die Überschrift "Literaturverzeichnis" wird in der gleichen Art und Weise geschrieben wie die Über-schrift "Inhaltsverzeichnis". Aufgenommen wird nur die verarbeitete Literatur. Alle Titel müssen als Vollbeleg (siehe unten) aufgenommen werden. Zu beachten ist:

� Die Titel müssen in den Fußnoten und im Literaturverzeichnis übereinstimmen.

� Das Literaturverzeichnis muss alphabetisch nach Verfassern geordnet sein.

� Bei juristischen Arbeiten ist i.a. eine Untergliederung des Literaturverzeichnisses in Lehrbü-cher, Kommentare, Aufsätze und Sonstiges vorzusehen.

1 Quelle: Selbsterstellte Grafik in Anlehnung an Mustermann (Hrsg.), Versandhandels-Atlas, Hamburg 2006, o.S.

2 Quelle: Mustermann (Hrsg.): Versandhandels-Atlas, Hamburg 2006, o.S.

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Alle Materialien, die im Text aufgeführt werden, aber nicht von Dritten überprüfbar sind, gehören in den Anhang. Dazu gehören insbesondere unveröffentlichte Manuskripte, betriebsinterne Unterlagen, Dokumente, Urkunden, Gesprächsnotizen, Gerichtsakten, eigene Unterlagen wie Fragebögen, empiri-sches Material, methodische Erläuterungen, statistische Materialien, Unterlagen, mit denen häufig ge-arbeitet wird, Internetquellen, etc. In den Anhang gehören ebenso Broschüren und Infoblätter (Praxis-thema) sowie Anzeigenbeispiele und oder Story-Bords zu TV-Spots in Kopie.

Dem Anhang wird ein eigenes Verzeichnis vorangestellt, in dem das verwendete Material mit seiner Nummer und der jeweiligen Überschrift aufgeführt wird. Der Anhang ist fortlaufend mit römischen Ziffern zu versehen. Die Seitennummerierung hingegen ist bis zur letzten Seite fortzusetzen.

Es ist ebenso möglich, Abbildungen, die eigentlich in den Textteil integriert werden könnten, in den Anhang aufzunehmen. Klären Sie bitte mit dem/der Betreuer/-in, welche Variante er/sie bevorzugt.

Bei einem sehr umfangreichen Anhang ist ein separater Materialienband anzulegen.

Stützt sich der Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit wörtlich oder sinngemäß auf die Gedanken anderer, so hat er diese zu zitieren. Dadurch wird gezeigt, dass die geäußerte Meinung oder Idee nicht vom Verfasser selbst stammt, man sich aber mit ihr auseinandergesetzt hat und gleicher Meinung ist, mit der Aussage seine eigene Argumentation stützen will oder aber sich ihr aus verschiede-nen Grün-den nicht anschließen kann. Der Grundgedanke bzw. das Hauptmotiv zur Zitation liegt damit in der Nachvollziehbarkeit der getroffenen Aussagen als eine Mischung aus gedanklicher Eigenleistung des/der Verfassers/-in und der Verarbeitung fremden Gedankengutes aus vorhandenen Quellen.

Eine Befreiung von der Zitierpflicht besteht nur dann, wenn es sich um wissenschaftliches Allgemein-gut (z.B. Das Internet boomt.) handelt. In anderen Fällen gilt es als schwerwiegender Verstoß gegen die Wissenschaftlichkeit, fremde Gedanken zu übernehmen, ohne explizit auf die Quelle hinzuweisen.

Ein Verstoß gegen die Zitierpflicht, also das Plagiat, führt unweigerlich zu einer Bewertung der Arbeit mit der Note „mangelhaft“.

Zitierfähig ist grundsätzlich nur das, was vom Leser nachvollzogen und überprüft werden kann. Dies ist in der Regel bei veröffentlichten Werken der Fall. Nicht zitierfähig sind demnach beispielsweise: nicht veröffentlichte Diplomarbeiten, Vorlesungsskripte usw.

Unveröffentlichte, nicht allgemein zugängliche Quellen (z. B. statistisches Material eines Unterneh-mens, Interviews) sind als Anlage (zumindest auszugsweise) zusammen mit der Arbeit einzureichen und sind dann ebenfalls zitierfähig. Vor der Verwendung derartiger Quellen ist allerdings die Geneh-migung des Urhebers einzuholen.

Die Qualität der verwendeten Quellen ist wesentlich. Wikipedia und webblogs oder "die bwl leicht ge-macht"-Websites sind nicht zitierfähig.

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Die Verwendung von fremdem geistigem Eigentum – ob als wörtliches Zitat oder als sinngemäße Übernahme oder Anlehnung – ist durch eine genaue, möglichst aktuelle Quellenangabe kenntlich zu machen. Die Quellenangabe hat so ausführlich zu sein, dass sie jederzeit nachprüfbar ist; sie muss also auch die genaue Seitenangabe enthalten.

Ein allgemeiner Verweis auf eine wissenschaftliche Diskussion („In der Literatur wird überein-stimmend …“) erfordert unbedingt die Nennung der wichtigsten Quellen, um die Aussage belegen zu können.

Für jedes Zitat gelten die nachfolgend beschriebenen drei Grundregeln Unmittelbarkeit, Genauigkeit und Zweckmäßigkeit.

Das Zitat ist aus der Primärquelle unmittelbar zu übernehmen und nicht von einer Sekundärquelle ab-zuschreiben. Ist die Primärquelle nicht zur Einsicht zu beschaffen, so kann nach der (zuverlässigsten!) Sekundärquelle zitiert werden. In der Fußnote ist die Originalquelle zu nennen, außerdem wird die Sekundärquelle mit dem Vermerk „… zitiert nach: …“ angegeben.

Das Kürzel „Vgl.“ bzw. „vgl.“ leitet eine Anmerkung ein, die Hinweise auf weiterführende Literatur, Arbeiten von grundlegender Bedeutung oder Literaturquellen mit entgegengesetzter oder nuancierter Ansicht enthält. Auch innerhalb der eigenen Arbeit im Rahmen von Querverweisen kann dieses Kürzel eingesetzt werden.

Die buchstäbliche Genauigkeit bezieht sich auch auf veraltete und falsche Schreibweisen oder Zeichen-setzung. Nach Möglichkeit sollten sogar inhaltliche oder orthographische Fehler der Quelle übernom-men werden. Durch die Kennzeichnung [ ! ] vermerkt der/die Verfasser/-in, dass der Fehler nicht beim Abschreiben entstanden ist.

Zur buchstäblichen Genauigkeit gehört auch, dass Änderungen des Quellentextes kenntlich gemacht werden:

Eigene Ergänzungen werden in eckige Klammern gesetzt.

Kürzungen werden durch Einfügen von drei Punkten in eckigen Klammern […] gekennzeichnet.

Eigene Hervorhebungen von Teilen des Zitates sind in der Quellenangabe mit dem Vermerk „(Hervor-hebung(en) im Original nicht vorhanden)“ kenntlich zu machen.

Bei umfangreichen Auslassungen wird empfohlen, das Zitat zu schließen; nach einem weiterleitenden Eigentext wird die Fortsetzung als neues Zitat eingesetzt.

Beginnt oder endet ein Zitat mitten im Satz, sind die oben beschriebenen Auslassungspunkte […] zu verwenden. Grundsätzlich muss die genaue Seitenzahl der herangezogenen Quelle angegeben wer-den. Erstreckt sich der Hinweis auf zwei aufeinanderfolgende Seiten der Literaturquelle, so kann in der

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Fußnote hinter der Seitenzahl der Zusatz „f.“ (folgend) verwendet werden. Bei mehr als zwei aufeinan-derfolgenden Seiten sind die erste und die letzte Seite des Zitats anzugeben. Der Zusatz „ff.“ (fortfol-gend) für mehrere hintereinander folgende Seiten ist unzulässig, weil der Leser im Unklaren bleibt, wie weit sich der Literaturverweis tatsächlich erstreckt.

Bereits beim Erstzitat genügt ein abgekürzter Quellenhinweis (Kurzzitierweise), der neben dem Namen und eventuell Vornamen des Autors bzw. der Namen der Autoren sowie der genauen Seiten- bzw. Spaltenzahl einen weiteren eindeutigen Hinweis auf das zitierte Werk enthalten muss (sei es die Jahreszahl, der ganze Titel oder eine prägnante Kürzung des Titels).

Die Zitierweise der Arbeit sollte unbedingt mit dem/der Betreuer/-in im Vorfeld abgespro-

chen werden. Es kann sein, dass seitens des/der Betreuers/-in die Vollzitatweise bevorzugt wird.

Beispiel:

Im Literaturverzeichnis sei eine Quelle wie folgt angegeben:

Männel, Wolfgang (1997): Make-or-Buy-Entscheidungen, in: krp, 41. Jg., Nr. 6/97, S. 307-311.

Wird aus dem Werk zitiert, so kann – durchgängig für die Arbeit – eine der folgenden Kurzzitierweisen angewandt werden:

a) Männel (1997), S. 309.

Sollten mehrere Abhandlungen eines Autors aus dem gleichen Erscheinungsjahr zitiert werden, so wird direkt an die Jahreszahl noch ein Kleinbuchstabe (angefangen mit a, b, c usw.) gesetzt.

Beispiel:

b) Männel, Make-or-Buy, S. 309. oder Männel, Make-or-Buy-Entscheidungen, S. 309.

Wahlweise können bei beiden Kurzzitierweisen auch noch der Vorname bzw. die Vornamen des Autors oder deren Anfangsbuchstaben ergänzt werden.

Beispiel:

Männel, Wolfgang (1997), S. 309. bzw. Männel, W., Make-or-Buy, S. 309.

Soll in einer Fußnote auf mehrere Arbeiten verwiesen werden, so sind die Quellenangaben jeweils mit einem Semikolon getrennt aufzuzählen.

Beispiel:

Vgl. Männel (1997), S. 309; Dichtl (1991), S. 54; Burkart (1995), S. 186.

Fremdsprachige Texte können wörtlich oder als Übersetzung zitiert werden. Gemäß der Zitierregel "Genauigkeit" sollte das wörtliche Zitat in der jeweiligen Fremdsprache übernommen werden. Eine Übersetzung kann dann in der Fußnote hinzugefügt werden, mit dem Vermerk, dass es sich um eine eigene Übersetzung handelt. Dieses kann allerdings nur bei nicht englischsprachigen Quellen sinnvoll sein. Für die sinngemäße Wiedergabe einer fremdsprachigen Quelle gilt die Forderung der Quellenan-gabe ebenso.

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Ein Zitat sollte das enthalten, was der Zitierende mit dem Zitat belegen möchte.

Dazu ist ein Kompromiss nach folgender Regel zu schließen: Das Zitat muss einerseits umfangreich genug sein, andererseits sollte nicht ausführlicher zitiert werden, als es dem gesetzten Zweck nach notwendig ist. Für den Umfang ist also der eigene Gedankengang maßgebend. Aus diesem Grund sind wörtliche Zitate sehr sparsam zu verwenden und kommen nur dann zum Einsatz, wenn

� man den Gedanken selbst nicht besser und kürzer darstellen kann,

� es ganz exakt auf den Wortlaut ankommt,

� es sich um Begriffsbildungen handelt,

� es sich um eine besonders originelle Formulierung handelt,

� es sich um textkritische Erörterungen handelt, d.h., wenn man die Äußerungen eines/einer Au-tors/-in analysieren bzw. interpretieren möchte,

� es sich um ausländische Literatur als Ergänzung zur sinngemäßen Übertragung handelt, damit der/die Leser/-in nachprüfen kann, ob der Verfasser den Text richtig übersetzt hat.

Anfang und Ende eines wörtlichen Zitates werden vom übrigen Text durch doppelte Anfüh-rungs­zeichen getrennt („ “); ein Zitat innerhalb eines Zitates wird in einfache Anführungszeichen ge-setzt (‚ ‘). Das Fußnotenzeichen ist am Ende des wörtlichen Zitates zu setzen. Bei wörtlichen Zitaten entfällt der Hinweis „Vgl.“ in der Fußnote.

Für das sinngemäße Zitat wird durch die Stellung des Fußnotenzeichens der Gültigkeitsbereich ausge-drückt:

� am Satzende (nach dem Punkt) � für den ganzen Satz bzw. Absatz;

� in der Satzmitte � für den Teil des Satzes bis zum Fußnotenzeichen.

Fußnoten in Überschriften sind unzulässig.

Wenn die Angaben über Verfasser, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr in einer Quelle fehlen, wird die-ses in der Quellenangabe ausdrücklich vermerkt: o. V., o. O., o. J.

Wegen der besonderen Bedeutung des Erscheinungsjahres wird bei fehlender Angabe nach Möglichkeit ein Ersatzjahr genannt, wenn hierfür eine zutreffende Datierung herangezogen werden kann, z. B. Da-tierung des Vorwortes. In diesen Fällen ist die Quelle des Ersatzjahres der Jahreszahl eingeklammert beizufügen, z. B. Stuttgart 1975 (Vorwort). Entsprechend kann bei fehlendem Verlagsort verfahren werden.

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Akademische Titel des Autors sowie Verlagsnamen gehören nicht in die Quellenangabe.

Je nachdem, welche (Kurz)Zitierweise gewählt wird, unterscheidet sich auch die Darstellung der Quel-lenangaben im Literaturverzeichnis. Hat man die Jahreszahl als zusätzliches Erkennungsmerkmal ge-wählt, so folgt jeweils nach Angabe des vollständigen Namens des Autors bzw. der Namen der Au-toren in Klammern das Erscheinungsjahr (eventuell mit dem Kleinbuchstabenzusatz, vgl. Abschnitt 5.2.2). Wird ein Teil des Titels angegeben, so muss dieser Teil im Literaturverzeichnis kursiv geschrieben oder unterstrichen werden.

Es gilt folgender Aufbau (fett gekennzeichnet):

Nachname des Verfassers, Vorname (mehrere Verfasser werden durch Querstrich getrennt, bei mehr als drei Verfassern genügt nach dem ersten Verfasser der Zusatz „et al.“3 für et alii (lat. für „und ande-re“), die Vornamen sind auch hier – soweit bekannt bzw. in der Originalquelle angegeben – auszu-schreiben): Vollständiger Titel der Monographie (Untertitel durch Gedankenstrich, Doppelpunkt oder Punkt abgesetzt), Nummer des Bandes: Titel des Bandes (falls vorhanden), Nummer der Auf-lage (falls es nicht die erste ist), Erscheinungsort (mehrere Erscheinungsorte werden analog zu meh-reren Verfassern angegeben), Erscheinungsjahr.

Das Wort Auflage wird durch „Aufl.“ abgekürzt. Bei der Angabe der Auflage sind auch eventuelle Zu-sätze wie „verbessert“ oder „erweitert“ zu ergänzen.

Beispiele:

Gutenberg, Erich: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1: Die Produktion, 23. unver-änderte Aufl., Berlin/Heidelberg/New York 1979.

Mehler-Bicher, Anett: Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler, 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl., München, 2002.

An die Stelle eines Verfassers kann auch eine Institution – wie ein Verband oder eine Unternehmung auftreten.

Beispiel:

Daimler-Benz (Hrsg.): Geschäftsbericht 1997, Stuttgart 1998.

Sofern die Arbeit in einem Verlag erschienen ist, geschieht die Angabe wie unter Abschnitt 6.4.2 mit dem Zusatz „Diss.“ oder „Habil.-Schr.“ mit einem Komma getrennt vor der Angabe des Erscheinungs-ortes.

Ansonsten ist statt des Erscheinungsortes und -jahres nach der Angabe des vollständigen Titels mit ei-nem Komma getrennt der Zusatz „Diss.“ oder „Habil.-Schr.“, Hochschulort und Jahr der Promotion bzw. Habilitation anzugeben.

3 „et al.“ steht für et alii (lat. für „und andere“)

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Es gilt folgender Aufbau:

Nachname des Verfassers, Vorname: Vollständiger Titel des Beitrags, in: Nachname und Vorna-me des Herausgebers des Sammelwerkes (Hrsg.): Titel des Sammelwerkes, Nummer des Bandes: Titel des Bandes (falls vorhanden), Nummer der Auflage (falls es nicht die erste ist), Erscheinungs-ort und Erscheinungsjahr, Anfangsseite und Schlussseite bzw. -spalte des Beitrags.

Es gilt folgender Aufbau:

Nachname des Verfassers, Vorname: Vollständiger Titel des Aufsatzes, in: Name der Zeitschrift, Jahrgang, Nummer des Heftes/Jahr, Anfangs- und Schlussseite des Aufsatzes.

Es gilt folgender Aufbau:

Nachname des Verfassers, Vorname (Erscheinungsjahr): Vollständiger Titel des Aufsat-zes, in: Name der Zeitung, Nummer, genaues Erscheinungsdatum, Blattangabe oder Seitenzahl oder Titel der Beilage.

Aufgrund mangelnder Nachprüfbarkeit sollte die Bezugnahme auf im WWW (World Wide Web) veröf-fentlichte Informationen möglichst vermieden werden. Sollte keine andere Quelle aufzufinden sein, so gilt bei der Zitation folgender Aufbau:

Nachname des Verfassers, Vorname: Vollständiger Titel des Beitrags, <Internetadresse>, Er-scheinungsdatum: dd. mm. yyyy (soweit angegeben), Abrufdatum: dd. mm. yyyy, Seitenangabe (soweit vorhanden).

Beispiel:

BMW AG (Hrsg.), Geschäftsbericht 2005: http://www.bmw.de, Erscheinungsdatum: 02.09.2006, Abrufdatum: 13.12.2007

Alle Internetquellen sind auf Anfrage des/der jeweiligen Betreuer/-in nachzureichen. Bitte klären Sie mit dem/der Betreuer/-in, ob die ausgedruckte Version im Anhang oder einem zusätzlichen Hefter bei-zufügen ist.

Gesetze sind in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Werden ältere Gesetzestexte oder Geset-zesentwürfe verwendet müssen die jeweiligen Versionen im Literaturverzeichnis erfasst werden.

Bezeichnung des Gesetzes, ggf. amtliche Abkürzung des Gesetzes, vom (Datum), Fundstelle, Sei-tenangabe

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Beispiel:

Einkommensteuergesetz (EStG) vom 19.10.2002, BGBl I 2002, S. 4212

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 203/49/EG des Rates vom 03. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerre-gelung zur Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiede-ner Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz) vom 02.12.2004, BGBL I 2004, S. 3112

Erlasse oder z. B. Schreiben des Bundesfinanzministers werden wie folgt zitiert:

Gängige Abkürzung des Verfassers (z.B. BMF), Datum, Aktenzeichen, Titel/Überschrift, Fund-stelle.

Beispiel:

BMF Schreiben vom 23.12.1991 – S 2170, Ertragsteuerliche Behandlung von Teilamortisati-ons-Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter, BSTBL I 1992, S. 13

Gerichtsurteile und -beschlüsse werden wie folgt zitiert:

Gericht und Art der Entscheidung vom TT.MM.JJJJ, Urteilsnummer und/oder Aktenzeichen, Publikationstitel und Erscheinungsjahr, Seite(n)

Beispiel:

Bundesfinanzhof Urteil vom 24.06.2004, III R 50/01, BStBl II 2005, S. 80

Finanzgericht Berlin Urteil vom 12.08.2005, 7 K 4443/01, NWB Dok I D: HAAAB-65990, NWB SteuereXpert (CD ROM), Version 4/2005, Stand: 01.01.2005

Bei veröffentlichten Entscheidungen gilt die Angabe der Fundstelle.

In Fußnoten sind Quellenangaben als Kurzbeleg (siehe Beispiel) aufzunehmen; teilweise wird auch das Vollzitat gewünscht.

Die Fußnoten sind vom Textteil der Seite durch einen kurzen Strich abzugrenzen und müssen fortlau-fend durchnummeriert werden. Sie werden in einzeiligem Abstand in entsprechend kleinerer Schrift geschrieben.

Beispiel

Wöhe, 2000, S. 20.

Bei mehreren Werken desselben Autors wird das betroffene Lehrbuch genannt.

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In der Literatur sind weitere Zitierweisen, wie z.B. Harvard-Methode4 zu finden, die in Absprache an-gewendet werden können.

Die Zitierweise ist unbedingt mit dem/der Betreuer/-in abzustimmen.

Wird die Bachelor- oder Master-Arbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen geschrieben, er-geben sich viele Informationen in Interviews.

Ein Interview wird durch ein Protokoll, das dem Anhang beigefügt wird, belegt. Ob ein Verlaufs- oder ein Ergebnisprotokoll anzufertigen ist, ist mit dem/der Betreuer/-in abzuklären.

In diesem Protokoll sind neben dem ausführlichen Wortlaut/wesentlichen Ergebnissen des Interviews folgende Informationen zu nennen:

� Name und Anschrift des Interviewpartners,

� Name des Unternehmens, der Organisation oder der Institution,

� Position des Interviewpartners,

� Tätigkeitsbereich des Interviewpartners in dem Unternehmen, der Organisation oder der Insti-tution,

� Datum und die Art der Auskunftserteilung (telefonisch oder persönlich).

Ein Interview ist wie folgt zu zitieren: Vgl. Interview vom dd. mm. yyyy mit Herrn/Frau (evtl. Titel) Vorname Nachname, Name des Unternehmens, des Verbandes oder der Institution. Siehe Anhang, S. ??.

Beispiel:

Vgl. Interview vom 01. 03. 2007 mit Herrn Erik Mustermann, Deutsche Verlagsgesellschaft. Siehe Anhang, S. XX.

4 Eine Anleitung zur Nutzung der Harvard-Methode finden Sie z.B. unter

http://www.wirtschaftsinformatik.de/wi_text.php?pid=29&nob=1#litziti

V

Anhang I .............................................................................................................................................. VI

VI

Beispiel zur Gestaltung der Titelseite einer Bachelor-Arbeit

Abbildung 4: Titelblatt

BACHELOR-ARBEIT

Studiengang Betriebswirtschaftslehre

Einführung eines Maschinengeschirrspülmittels im französischen Markt

Fachhochschule Mainz

University of Applied Sciences

Fachbereich Wirtschaft

vorgelegt von: Michaela Musterfrau

Im Nirwana 12

11111 Nirgendwo

Matr.-Nr. 121212

vorgelegt bei: Prof. Dr. Max Mustermann

eingereicht am: 25.05.2009

PRÜFUNGSORDNUNG

Prüfungsordnung

6024.

Ordnung für die Bachelorprüfungim Fachbereich III,

Wirtschaftswissenschaftenfür den Bachelorstudiengang

Betriebswirtschaftslehrean der Fachhochschule Mainz

Vom 30. Mai 2007

Aufgrund des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und des § 86Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (Hoch-SchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167;BS 223-41) geändert durch das Erste Lan-desgesetz zur Änderung hochschulrecht-licher Vorschriften vom 19. Dezember 2006(GVBl. S. 43) hat der Fachbereichsrat desFachbereichs III Wirtschaftswissenschaftender Fachhochschule Mainz am 15. November2006 die folgende Ordnung für die Prüfungim Bachelorstudiengang Betriebswirt-schaftslehre im Fachbereich III beschlossen.Diese Ordnung hat das Ministerium für Bil-dung, Wissenschaft, Jugend und Kultur mitSchreiben vom 30. Mai 2007, Az.: 9526 Tgb.Nr. 2210/05, genehmigt.

Inhalt

Grundlegende Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ziel des Studiums und der Prüfung

§ 3 Zweck der Prüfung

§ 4 Graduierung

§ 5 Umfang und Art der Prüfung

§ 6 Prüfungsausschuss

§ 7 Prüfungsamt

Bestimmungen zu Studium und Prüfungen

§ 8 Studienvoraussetzungenund Studienbeginn

§ 9 Regelstudienzeit, Studienaufbau undUmfang des Lehrangebots

§ 10 Zulassungsvoraussetzungen zuPrüfungen und Zulassungsverfahren

§ 11 Arten der Prüfungsleistungen undStudienleistungen

§ 12 Mündliche Prüfungen

§ 13 Schriftliche Prüfungen

§ 14 Bachelorarbeit

§ 15 Bewertung der Prüfungsleistungen

§ 16 Versäumnis, Rücktritt,Täuschung und Ordnungsverstoß

§ 17 Bestehen, Nichtbestehen undBescheinigung von Prüfungsleistungenund Studienleistungen

§ 18 Freiversuch

§ 19 Wiederholung von Prüfungsleistungenund Studienleistungen undder Bachelorarbeit

§ 20 Anrechnung von Studienzeiten,Prüfungsleistungen und Kredittransfer

§ 21 Bildung der Gesamtnote derBachelorprüfung, Zeugnis

§ 22 Bachelorurkunde

Organisatorische Bestimmungen

§ 23 Prüfende, Beisitzende undBetreuende der Bachelorarbeit

Schlussbestimmungen

§ 24 Ungültigkeit der Bachelorprüfung

§ 25 Einsicht in den Prüfungsakten

§ 26 Widersprüche gegen dasPrüfungsverfahren undgegen Prüfungsentscheidungen

§ 27 Inkrafttreten

§ 28 Außerkrafttreten der bisherigenOrdnungen für die Diplomprüfung

§ 29 Übergangsvorschriften

Anlage 1 Übersicht der Prüfungs- undStudienleistungen

Anlage 2 Zeugnis für den Bachelorstudien-gang Betriebswirtschaftslehre

Anlage 3 Diploma Supplement Seite 1für BachelorstudiengangBetriebswirtschaftslehre

Anlage 3 Diploma Supplement Seite 2für BachelorstudiengangBetriebswirtschaftslehre

Grundlegende Bestimmungen

§ 1Geltungsbereich

Diese Prüfungsordnung gilt für den Bache-lorstudiengang Betriebswirtschaftslehre desFachbereichs III, Wirtschaftswissenschaften,der Fachhochschule Mainz.

Der Studiengang wird im Folgenden Studi-um genannt.

§ 2Ziel des Studiums und der Prüfung

Der Bachelorstudiengang vermittelt grund-legendes, fachspezifisches und fachübergrei-fendes Wissen und Können und dient demErwerb von methodischen und persönlichenKompetenzen.

Studienziele sind:- die Befähigung der Studierenden zu

selbstständiger Anwendung wirtschafts-wissenschaftlicher Erkenntnisse und Me-thoden

- die Vermittlung einer berufsfeldbezoge-nen Qualifikation

- die Aneignung von Methoden- und Sozi-alkompetenz

- die Befähigung zu selbstständigen Ent-scheidungen und eigenverantwortlichemHandeln

§ 3Zweck der Prüfung

Die Bachelorprüfung ist ein erster berufs-qualifizierender akademischer Abschluss.Durch die Prüfung wird festgestellt, ob dieAbsolventen über die Kenntnis wissen-schaftlicher Grundlagen der Wirtschaftswis-senschaften, berufsfeldbezogene Qualifikati-on und Methoden- und Sozialkompetenzverfügen, die sie bei der Übernahme von an-spruchsvollen Fach- sowie ersten Führungs-aufgaben benötigen.

Der Bachelorabschluss ermöglicht grund-sätzlich die Aufnahme eines Master-Studi-ums, wenn daneben die Erfüllung der beson-deren Zulassungsvoraussetzungen des jewei-ligen Masterstudiengangs gegeben sind.

§ 4Graduierung

Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfungwird der akademische Bachelorgrad „Bache-lor of Arts“ (B.A.) verliehen.

§ 5Umfang und Art der Prüfung

Die Bachelorprüfung besteht aus1. der Bachelorarbeit (§ 14) aus einem

Stoffgebiet der Wirtschaftswissenschaf-ten und

2. den anderen Prüfungs- und Studienleis-tungen, die in der Anlage 1 aufgeführtsind.

§ 6Prüfungsausschuss

(1) Dem Prüfungsausschuss gehören an:1. drei Vertreter der Gruppe nach § 37 Abs. 2

Satz 1 Nr. 1 HochSchG,2. ein Mitglied der Gruppe gemäß § 37

Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HochSchG,3. ein Mitglied der Gruppe gemäß § 37

Abs. 2 Satz 5 HochSchG1).

(2) Der Prüfungsausschuss ist für die Organi-sation der Prüfungen und für Entscheidun-gen in Prüfungsangelegenheiten zuständig.Er achtet darauf, dass die Bestimmungendieser Ordnung eingehalten werden. Dieoder der Vorsitzende des Prüfungsausschussesberichtet regelmäßig dem Fachbereich überdie Entwicklung der Prüfungs- und Studien-zeiten. Der Prüfungsausschuss gibt Anre-gungen zur Reform der Prüfungsordnungenund der Studienpläne.

(3) Die Mitglieder werden vom Fachbereichs-rat, die oder der Vorsitzende und die Stell-vertretung vom Prüfungsausschuss gewählt.Die Amtszeit des studentischen Mitglieds be-trägt ein Jahr, die der übrigen Mitgliederzwei Jahre. Mitglieder, die vor Ablauf ihrerAmtszeit ausscheiden, werden durch Nach-wahl für den Rest der Amtszeit ersetzt.

(4) Der Prüfungsausschuss kann einzelneAufgaben der oder dem Vorsitzenden über-tragen. Ablehnende Entscheidungen kannnur der Prüfungsausschuss treffen, soweit ei-ne entsprechende Entscheidungspraxis invergleichbaren Angelegenheiten noch nichtbesteht. Unabhängig von Satz 2 kann derVorsitzende des Prüfungsausschusses anstelledes Prüfungsausschusses in dringenden, un-aufschiebbaren Angelegenheiten vorläufigeMaßnahmen und Entscheidungen treffen.Der Prüfungsausschuss ist unverzüglich zuunterrichten; er kann die vorläufige Maß-nahme oder Entscheidung aufheben, sofernsie nicht aus Rechtsgründen geboten waroder durch ihre Ausführung nicht bereitsRechte Dritter entstanden sind.

(5) Vorsitz und Stellvertretung werden vonVertretern nach Absatz 1 Nr. 1 wahrgenom-men. Die Mitglieder des Prüfungsausschusseshaben gleiches Stimmrecht. Beschlüsse wer-den mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stim-mengleichheit entscheidet die Stimme deroder des Vorsitzenden, wenn offen abge-stimmt wird. Bei geheimer Abstimmung giltStimmengleichheit als Ablehnung. GeheimeAbstimmung in Prüfungsangelegenheiten istunzulässig. Das Mitglied des Prüfungsaus-schusses nach Absatz 1 Nr. 2 hat bei Ent-scheidungen des Prüfungsausschusses überdie Bewertung und Anrechnung von Studien-und Prüfungsleistungen kein Stimmrecht.Dies gilt ebenso für das Mitglied nach Absatz1 Nr. 3, wenn es die Voraussetzungen des § 25Abs. 5 HochSchG nicht erfüllt. Die Mitglie-der des Prüfungsausschusses haben dasRecht, bei den Prüfungen anwesend zu sein,sofern sie sich nicht zum gleichen Zeitraumzu derselben Prüfung angemeldet haben.

(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschussesunterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofernsie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sindsie durch die Vorsitzende oder den Vorsitzen-den zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

1) Die Grundordnung kann diese gemeinsameGruppe aufheben, wenn die Mitgliederzahl bei-der Gruppen die hochschuleinheitliche Tren-nung rechtfertigt. In diesem Fall müssen dieGruppen gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Hoch-SchG jeweils durch ein Mitglied vertreten sein.

Hochschulen

NR. 29 / SEITE 1224 S TA AT S A N Z E I G E R MONTAG, DEN 13. AUGUST 2007

§ 7Prüfungsamt

Das Prüfungsamt bildet die operative Infra-struktur für alle Geschäftsprozesse des Prü-fungswesens. Es nimmt insbesondere folgen-de Aufgaben wahr:- Information der Studierenden in Fragen

der Prüfungsordnung - unbeschadet derallgemeinen Studienberatung als Aufga-be der Hochschule

- Vorbereitung der Zulassung zu Prüfungs-und Studienleistungen sowie Verwaltungder Leistungsnachweise

- Vorbereitung der Zulassung zur Bache-lorarbeit

- Ausfertigung aller Prüfungszeugnisseund Abschlussurkunden sowie der zu-gehörigen Bescheinigungen

- Erteilung aller erforderlichen Bescheidesowie Überwachung von Terminen undFristen

Bestimmungenzu Studium und Prüfungen

§ 8Studienvoraussetzungen

und Studienbeginn

(1) Der Zugang zum Bachelorstudium setztunbeschadet der Bestimmungen der gelten-den Einschreibeordnung voraus:

- Ein Zeugnis, das gemäß § 65 Abs. 1HochSchG zum Studium an Fachhoch-schulen in Rheinland-Pfalz berechtigt.

(2) Das Bachelorstudium kann zum Winter-und Sommersemester aufgenommen werden.Der Fachbereichsrat kann Ausnahmen be-schließen.

§ 9Regelstudienzeit, Studienaufbauund Umfang des Lehrangebots

(1) Die Studienzeit, während der das Studiumin der Regel abgeschlossen werden kann(Regelstudienzeit), beträgt sechs Semester.Darin sind 24 Wochen enthalten, die für dieBearbeitung eines modular aufgebautenPraxisprojekts gemäß Absatz 4 und Anlage 1genutzt werden müssen. Innerhalb der Re-gelstudienzeit kann die Bachelorprüfung ab-gelegt werden.

(2) Das Lehrangebot erstreckt sich über dieRegelstudienzeit. Das Studium ist modularaufgebaut. Ein Modul ist die Zusammenfas-sung von Stoffgebieten zu einer thematischund zeitlich abgerundeten, in sich abge-schlossenen und mit Leistungspunkten ver-sehenen abprüfbaren Einheit. Es umfasst dieInhalte des jeweiligen Faches in einem Se-mester. Jedes Modul wird durch eine Prü-fungsleistung abgeschlossen. Der zeitlicheUmfang der für den erfolgreichen Abschlussdes Studiums erforderlichen Lehrveranstal-tungen beträgt 109 Semesterwochenstunden.Davon entfallen auf den Pflichtbereich81 Semesterwochenstunden und auf denWahlpflichtbereich 28 Semesterwochenstun-den.

(3) Die planmäßige Arbeitsbelastung derStudierenden beträgt 900 Stunden je Semes-ter (30 ECTS-Punkte) und 5400 Stunden(180 ECTS-Punkte) während des gesamtenStudiums.

(4) Das Praxisprojekt ist eine Studienleis-tung. Über das Praxisprojekt ist als Grundla-ge der Bewertung ein Bericht zu erstellen.Weiteres zum Praxisprojekt regelt der Studi-enplan.

(5) Die Prüfungen können auch vor Errei-chen des für sie vorgesehenen Zeitpunkts ab-gelegt werden, sofern die für die Zulassungzur Prüfung erforderlichen Voraussetzungengemäß § 10 Abs. 6 erfüllt sind.

§ 10Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen

und Zulassungsverfahren

(1) Innerhalb der Meldefristen haben dieStudierenden einen Antrag auf Zulassungzur Prüfung beim Prüfungsausschuss einzu-reichen. Dem Antrag haben die Studieren-den eine Erklärung beizufügen, ob sie eineVorprüfung oder eine Prüfung in einem in-haltlich gleichen Bachelor- oder Diplomstu-diengang endgültig nicht bestanden habenoder ob sie sich in einem inhaltlich gleichenBachelor- oder Diplomstudiengang an einerHochschule in einem Prüfungsverfahren be-finden, ob und gegebenenfalls wie oft sowiein welchen Modulen oder Prüfungsgebietensie bereits Prüfungsleistungen in demselbenStudiengang oder in anderen Studiengängenan einer Hochschule in der BundesrepublikDeutschland nicht bestanden haben. Einnachträglicher Antrag auf Zulassung kommtnur bei Versäumung der Antragsfrist aus vonden Studierenden nicht zu vertretendenGründen in Betracht. § 16 Abs. 2 gilt ent-sprechend.

(2) Der Prüfungsausschuss kann bestimmen,dass der Antrag auf Zulassung auf elektroni-schem Weg erfolgt. Der Prüfungsausschusslegt das Verfahren fest und informiert dieStudierenden spätestens zu Beginn des Se-mesters, in dem das elektronische Verfahreneingeführt wird.

(3) Über die Zulassung entscheidet der Prü-fungsausschuss. Die Zulassung ist zu ver-sagen, wenn die Studierenden die Bachelor-vorprüfung oder die Bachelorprüfung ineinem inhaltlich gleichen Studiengang aneiner Hochschule in der Europäischen Unionendgültig nicht bestanden haben, wenn siesich in einem solchen Studiengang in einemPrüfungsverfahren befinden oder wenn Stu-dierende wegen der Anrechnung von Fehl-versuchen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 keineMöglichkeiten mehr zur Erbringung vonPrüfungsleistungen haben, die für das Beste-hen der Bachelorprüfung erforderlich sind.

(4) Studierende des ersten Fachsemestersmüssen sich zu den Prüfungs- und Studien-leistungen des 1. Semesters gemäß Anlage 1in diesem Semester anmelden.

(5) Zu den Prüfungsleistungen der Bachelor-prüfung, die gemäß Anlage 1 erstmals imzweiten Semester angeboten werden, werdennur Studierende zugelassen werden, dieGrundkenntnisse der englischen Sprachenachweisen können. Der Nachweis erfolgt ineiner der folgenden Formen:- Allgemeine oder fachgebundene Hoch-

schulreife mit mindestens GrundkursEnglisch im Abitur mit mindestens be-friedigend

- Fachhochschulreife mit mindestens derNote befriedigend im Fach Englisch

- TOEFL-Test mit mindestens 180 Punkten(Stand 2006)

- Quick Placement Test mit mindestensLevel B1

(6) Zu den Prüfungsleistungen der Bachelor-prüfung, die gemäß Anlage 1 erstmals imvierten Semester angeboten werden, werdennur Studierende zugelassen, die alle Prü-fungsleistungen, die gemäß Anlage 1 im ers-ten Semester angeboten werden, bestandenhaben. Zu den Prüfungsleistungen der Ba-chelorprüfung, die gemäß Anlage 1 erstmalsim fünften Semester angeboten werden, wer-den nur Studierende zugelassen, die allePrüfungsleistungen, die gemäß Anlage 1 imzweiten Semester angeboten werden, bestan-den haben. Zu den Prüfungsleistungen derBachelorprüfung, die gemäß Anlage 1 erst-mals im sechsten Semester angeboten wer-

den, werden nur Studierende zugelassen, diealle Prüfungsleistungen, die gemäß Anlage 1im dritten Semester angeboten werden, be-standen haben.

(7) Studien- und Prüfungsleistungen könnennur erbracht und bescheinigt werden, wenndie Studierenden in den jeweiligen Bachelor-studiengang des Fachbereichs III, Wirt-schaftswissenschaften, der FachhochschuleMainz eingeschrieben sind; § 67 Abs. 4HochSchG (Frühstudierende) bleibt un-berührt.

§ 11Arten der Prüfungsleistungen

und Studienleistungen

(1) Prüfungsleistungen sind:1. mündliche Prüfungen gemäß § 12,2. schriftliche Prüfungen gemäß § 13,3. die Bachelorarbeit gemäß § 14.

(2) Prüfungsleistungen werden in der Regelals schriftliche Prüfungen abgelegt. In Aus-nahmefällen kann der PrüfungsausschussAbweichungen beschließen; dieser Beschlussmuss den Studierenden zu Beginn des jewei-ligen Semesters bekannt gegeben werden.Inhalt und Anforderungen der in einem Fachzu erbringenden Prüfungsleistung richtensich nach den fachspezifischen Erfordernis-sen und liegen in der Verantwortung derbetreffenden Prüfenden, soweit nicht derPrüfungsausschuss eingrenzende oder erwei-ternde Bestimmungen erlassen hat. Über An-zahl, Gewichtung und Art der zu erbringen-den Einzelleistungen, die zur Ablegung einerPrüfungsleistung erforderlich sind, sind dieStudierenden spätestens zu Beginn der ers-ten Lehrveranstaltung des Semesters, beiOptionen und Wahlpflichtfächern vor derWahl der Option oder des Wahlpflichtfachs,zu unterrichten.

(3) Die Anmeldung zu einer Prüfungsleistungerfolgt in einem Zeitraum von höchstenszwölf Wochen und mindestens zehn Tagenvor Abnahme der Prüfungsleistung; der vor-gesehene Anmeldezeitraum ist den einschlä-gigen Bekanntmachungen des Prüfungsamtszu entnehmen.

(4) Machen Studierende glaubhaft, dass siewegen länger andauernder oder ständigerBehinderung nicht in der Lage sind, Prüfun-gen ganz oder teilweise in der vorgesehenenForm abzulegen, hat der Prüfungsausschusszu gestatten, die Prüfungsleistung innerhalbeiner verlängerten Bearbeitungszeit odergleichwertige Prüfungsleistungen in andererForm zu erbringen. Die Vorlage einesamtsärztlichen Attests kann verlangt wer-den.

(5) Werden Lehrveranstaltungen in engli-scher Sprache abgehalten, so kann auch diePrüfung in englischer Sprache stattfinden.Den Studierenden sind Lehr- und Prüfungs-sprache spätestens zu Beginn der erstenLehrveranstaltung des Semesters und beiOptionen oder Wahlpflichtfächern vor derWahl der Lehrveranstaltung mitzuteilen.

(6) Erbringen Studierende im Rahmen von inder Prüfungsordnung oder im Studienplannicht vorgesehenen Veranstaltungen Leis-tungen in Form von Hausarbeiten, Referatenund Klausuren, so wird ihnen hierfür einLeistungsschein ausgestellt. Für diese Studi-enleistungen erhalten Studierende keineECTS-Punkte. Die im Rahmen von Studien-leistungen ausgewiesenen Noten gehen nichtin die Berechnung der Gesamtnote ein.

(7) Studienleistungen gemäß Anlage 1 sindder Praxisbericht und der Nachweis derenglischen Sprache gemäß § 10 Abs. 5. Stu-dienleistungen werden mit der Note „bestan-den“ oder „nicht bestanden“ von dem jewei-

MONTAG, DEN 13. AUGUST 2007 S TA AT S A N Z E I G E R NR. 29 / SEITE 1225

ligen Prüfenden bewertet. Ist die Studien-leistung mit „bestanden“ bewertet, werdendie jeweiligen ECTS-Punkte gemäß Anlage 1zugeordnet.

§ 12Mündliche Prüfungen

(1) In mündlichen Prüfungen sollen dieStudierenden nachweisen, dass sie die Zu-sammenhänge des Prüfungsgebiets erkennenund in der Lage sind, die gegebenen Fra-gestellungen in diese Zusammenhänge ein-zuordnen. Durch mündliche Prüfungen sollauch festgestellt werden, ob die Studieren-den über ein breites Grundlagenwissen ver-fügen.

(2) Mündliche Prüfungen werden von eineroder einem Prüfenden in Gegenwart eineroder eines sachkundigen Beisitzenden abge-nommen. Mündliche Prüfungen sind Einzel-prüfungen oder Gruppenprüfungen. AnGruppenprüfungen dürfen nicht mehr alsdrei Studierende teilnehmen.

(3) Mündliche Prüfungen dauern, soweit imEinzelnen in dieser Ordnung nichts anderesbestimmt ist, in der Regel 20 Minuten jeStudierender oder Studierendem und Fach.Die Mindestdauer beträgt 15 Minuten, dieHöchstdauer in begründeten Fällen 30 Minu-ten.

(4) Die wesentlichen Gegenstände und Er-gebnisse der mündlichen Prüfung sind ineinem Protokoll für jede Studierende oderjeden Studierenden einzeln festzuhalten. DieAnfertigung des Protokolls in elektronischerForm ist ausgeschlossen. Vor der Festsetzungder Note gemäß § 15 Abs. 1 hören die Prü-fenden die Beisitzenden. Das Ergebnis istden Studierenden im Anschluss an diemündliche Prüfung bekannt zu geben.

(5) Studierende desselben Faches könnenwährend der Prüfung anwesend sein, es seidenn, die zu Prüfenden haben bei der Mel-dung oder dem Antrag auf Zulassung zurPrüfung widersprochen.

(6) Weibliche Studierende können bei demAntrag auf Zulassung zur Prüfung bestim-men, dass an der Prüfung die zentrale Frau-enbeauftragte oder die Frauenbeauftragtedes Fachbereichs teilnehmen kann.

(7) Mündliche Prüfungen finden studienbe-gleitend statt.

§ 13Schriftliche Prüfungen

(1) In schriftlichen Prüfungen (Klausuren,Haus- und Projektarbeiten einschließlich de-ren Präsentation sowie die Berichte über dasstatistische und die betrieblichen Anwen-dungsprojekte) sollen die Studierendennachweisen, dass sie während begrenzterZeit Probleme erkennen und mit fachspezifi-schen Methoden Lösungen entwickeln kön-nen.

(2) Studienbegleitend abgenommene Prü-fungsleistungen werden in der Regel von ei-ner Prüferin oder einem Prüfer bewertet.

(3) Klausuren dauern mindestens 90 undhöchstens 180 Minuten. Der Prüfungsaus-schuss legt gemäß § 6 Abs. 2 die Dauer derKlausuren je Prüfungsfach fest.

(4) Hausarbeiten und Projektarbeiten sindEinzel- oder Gruppenarbeiten. Bei Gruppen-arbeiten muss der als Prüfungsleistung zubewertende Beitrag der einzelnen Studieren-den deutlich unterscheidbar und bewertbarsein. Die Bearbeitungszeit beträgt nichtmehr als sechs Wochen. Bei der Abgabe derHaus- oder Projektarbeit haben die Studie-renden schriftlich zu versichern, dass sie ihreArbeit - bei einer Gruppenarbeit ihren ent-

sprechend gekennzeichneten Teil - selbst-ständig verfasst und keine anderen als dieangegebenen Quellen und Hilfsmittel be-nutzt haben. Die Studierenden müssen versi-chern, dass die Haus- oder Projektarbeit ingleicher oder ähnlicher Form oder auszugs-weise im Rahmen einer anderen Prüfung vonder oder dem Studierenden noch nicht vor-gelegt worden ist.

(5) Die Dauer des Bewertungsverfahrens sollsechs Wochen nicht überschreiten.

(6) Schriftliche Prüfungen finden studienbe-gleitend statt.

(7) Schriftliche Prüfungen ausschließlichnach dem Multiple-Choice-Verfahren sind inder Regel ausgeschlossen.

§ 14Bachelorarbeit

(1) Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsleis-tung. Sie soll zeigen, dass die Studierendenin der Lage sind, innerhalb einer vorgegebe-nen Frist ein Fachproblem selbstständigdurch Anwendung wissenschaftlicher Me-thoden zu bearbeiten.

(2) Die Bachelorarbeit wird von einem dernach § 23 Abs. 5 Prüfungsberechtigtenbetreut. Die Studierenden haben erstmals zuBeginn des fünften Semesters die Möglich-keit, sich von einer oder einem Betreuendenein Thema für eine Bachelorarbeit zuteilenzu lassen oder selbst ein Thema vorzuschla-gen. Studierenden, die unmittelbar nach Ab-schluss des Bachelorstudiums die Aufnahmeeines Masterstudiums beabsichtigen, wirdausdrücklich empfohlen, das Thema der Ba-chelorarbeit bereits spätestens einen Monatvor Beginn des Abschlusssemesters anzumel-den. Spätestens sechs Wochen nach Ab-schluss aller anderen Prüfungsleistungenmuss die Anmeldung zur Bachelorarbeit er-folgen. Auf Antrag der Studierenden sorgtder Prüfungsausschuss dafür, dass sie einThema für die Bachelorarbeit erhalten. DieAusgabe der Themen der Bachelorarbeiterfolgt über die Vorsitzende oder den Vorsit-zenden des Prüfungsausschusses. Der Zeit-punkt der Ausgabe ist aktenkundig zu ma-chen.

(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeitbeträgt ab dem Ausgabetermin acht Wochen.Im Einzelfall kann die oder der Vorsitzendedes Prüfungsausschusses im Einvernehmenmit der oder dem Betreuenden eine Verlän-gerung der Bearbeitungszeit um bis zu vierWochen gewähren.

(4) Thema, Aufgabenstellung und der gefor-derte Umfang der Bachelorarbeit müssen sobestimmt sein, dass die vorgegebene Bear-beitungszeit eingehalten werden kann. DasThema kann von der oder dem Studierendennur einmal ohne Angabe von Gründen inner-halb der ersten drei Wochen nach Ausgabedes Themas zurückgegeben werden.

(5) Den Studierenden ist Gelegenheit zu ge-ben, für das Thema der Bachelorarbeit Vor-schläge einzubringen. Die Bachelorarbeitdarf in gleicher oder ähnlicher Form oderauszugsweise im Rahmen einer anderen Prü-fung von der oder dem Studierenden nochnicht vorgelegt worden sein.

(6) Bachelorarbeiten können auch als Grup-penarbeiten zugelassen werden, wenn die alsPrüfungsleistungen zu bewertenden Beiträgeder einzelnen Studierenden deutlich unter-scheidbar und bewertbar sind und die An-forderungen nach Absatz 1 erfüllen.

(7) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß in zwei-facher Ausfertigung und gebunden bei demPrüfungsamt abzuliefern. Daneben ist einedritte Ausfertigung in elektronischer Form

abzuliefern. Bei der Abgabe der Bachelorar-beit haben die Studierenden schriftlich zuversichern, dass sie ihre Arbeit - bei einerGruppenarbeit ihren entsprechend gekenn-zeichneten Teil - selbstständig verfasst undkeine anderen als die angegebenen Quellenund Hilfsmittel benutzt haben. Die Studie-renden müssen versichern, dass die Bache-lorarbeit in gleicher oder ähnlicher Formoder auszugsweise im Rahmen einer anderenPrüfung von der oder dem Studierendennoch nicht vorgelegt worden ist. Der Zeit-punkt der Abgabe ist aktenkundig zu ma-chen. Wird die Bachelorarbeit nicht fristge-recht abgeliefert, gilt sie als nicht bestanden.

(8) Die Bachelorarbeit ist von zwei Personen,die als Prüfende gemäß § 23 Abs. 2 zugelassensind, zu bewerten; eine der beiden Personensoll die Arbeit betreut haben. Die Zeit für dieBewertung der Bachelorarbeit durch denErstgutachter und den Zweitgutachter solljeweils sechs Wochen, insgesamt zwölf Wo-chen nicht überschreiten.

§ 15Bewertung der Prüfungsleistungen

(1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleis-tungen werden von den jeweiligen Prüfendenfestgesetzt. Für die Bewertung der Prüfungs-leistungen sind folgende Noten zu verwen-den:

1 = sehr gut = eine hervorragendeLeistung

2 = gut = eine Leistung, dieerheblich überdurchschnittlichenAnforderungenliegt

3 = befriedigend = eine Leistung, diedurchschnittlichenAnforderungenentspricht

4 = ausreichend = eine Leistung, dietrotz ihrer Mängelnoch denAnforderungengenügt

5 = nicht ausreichend = eine Leistung, dieaufgrunderheblicher Mängelden Anforderungennicht mehr genügt

(2) Zur differenzierten Bewertung der Prü-fungsleistungen können die Noten um 0,3auf Zwischenwerte erhöht oder verringertwerden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sinddabei ausgeschlossen.

(3) Wurde eine Wiederholungsprüfung abge-legt, ergibt die Note der Wiederholungsprü-fung die Note der Prüfungsleistung.

(4) Die Note gemäß Absatz 1 wird durch eineECTS-Note (ECTS-Grade) ergänzt. Für dieECTS-Bewertung ist der jeweils geltendeBeschluss der Kultusministerkonferenz(KMK) bestimmend.

(5) Ist eine Prüfungsleistung mit mindestens„ausreichend“ bewertet, werden die entspre-chenden ECTS-Punkte gemäß Anlage zuge-ordnet.

§ 16Versäumnis, Rücktritt,

Täuschung und Ordnungsverstoß

(1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nichtausreichend“ bewertet, wenn Studierendebei Vorliegen selbst zu vertretender Gründezu einem Prüfungstermin nicht erscheinenoder nach Beginn der Prüfung von der Prü-fung zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn einePrüfungsleistung nicht innerhalb der vorge-gebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

NR. 29 / SEITE 1226 S TA AT S A N Z E I G E R MONTAG, DEN 13. AUGUST 2007

(2) Die für das Versäumnis eines Prüfungs-termins oder für den Rücktritt nach Beginneiner Prüfung geltend gemachten Gründemüssen der oder dem Vorsitzenden des Prü-fungsausschusses unverzüglich schriftlichangezeigt und glaubhaft gemacht werden.Bei Krankheit hat ein ärztliches Attest un-verzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern,spätestens bis zum dritten Tag nach demPrüfungstermin bei der oder dem Vorsitzen-den des Prüfungsausschusses vorzuliegen.Das Attest muss die Prüfungsunfähigkeit deroder des Studierenden erkennen lassen. Einentsprechendes Formblatt für ein ärztlichesAttest ist beim Prüfungsamt erhältlich. DieVorlage eines amtsärztlichen Attests kannverlangt werden. Der Krankheit von Studie-renden steht die Krankheit eines von ihnenallein zu versorgenden Kindes gleich. Wer-den die Gründe anerkannt, gilt die Prü-fungsleistung als nicht unternommen. § 19Abs. 1 Satz 5 gilt entsprechend.

(3) Versuchen Studierende, das Ergebnisder Prüfungsleistung durch Täuschung oderBenutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zubeeinflussen, gilt die betreffende Prüfungs-leistung für diese Studierenden als mit „nichtausreichend“ bewertet. Studierende, die denordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stören,können von den jeweils Prüfenden oderAufsichtsführenden von der Fortsetzung derPrüfung ausgeschlossen werden. In diesemFall gilt die betreffende Prüfungsleistung alsmit „nicht ausreichend“ bewertet. In beson-deren Fällen kann der Prüfungsausschussgravierendere Maßnahmen bestimmen.

(4) Entscheidungen nach Absatz 3 sind vomPrüfungsausschuss den Studierenden unver-züglich schriftlich mitzuteilen, zu begründenund mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zuversehen.

§ 17Bestehen, Nichtbestehen und

Bescheinigung von Prüfungsleistungenund Studienleistungen

(1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wennalle Prüfungsleistungen mit mindestens„ausreichend“ und alle Studienleistungenmit „bestanden“ bewertet wurden. Die Ba-chelorprüfung ist endgültig nicht bestanden,wenn die Wiederholungsmöglichkeiten derPrüfungsleistungen gemäß § 19 Abs.1 undder Studienleistungen gemäß § 19 Abs. 2 er-folglos ausgeschöpft wurden.

(2) Die Ergebnisse der Prüfungsleistungensowie gegebenenfalls die Möglichkeit einerWiederholung sind den Bekanntmachungenzu entnehmen. Die Bekanntmachungen kön-nen auch auf elektronischem Weg erfolgen.

(3) Studierenden wird auf Antrag oder gegenVorlage der entsprechenden Nachweise einezusammenfassende Bescheinigung über dieerbrachten Prüfungsleistungen und Studien-leistungen ausgestellt.

§ 18Freiversuch

(1) Im Rahmen der Bachelorprüfung gilt einemündliche oder schriftliche Prüfung gemäߧ 12 oder § 13 im Falle des Nichtbestehensals nicht unternommen, wenn die Prüfungs-leistung zu dem dafür vorgesehenen oderfrüheren Zeitpunkt abgelegt wurde; dieserZeitpunkt ist in dieser Ordnung gemäß Anla-ge 1 geregelt. Die Wiederholung dieser Prü-fungsleistung findet gemäß § 19 Absatz 1Satz 5 im Rahmen der Prüfungstermine desfolgenden Semesters statt. Für die Bachelor-arbeit gemäß § 14 wird ein Freiversuch nichtgewährt. Prüfungen, die wegen Täuschungenoder eines sonstigen ordnungswidrigen Ver-haltens für nicht bestanden erklärt wurden,sind vom Freiversuch ausgeschlossen.

(2) Wurde die Prüfungsleistung nicht zu demin dieser Ordnung dafür vorgesehenen Zeit-punkt abgelegt und war dies1. durch die Mitwirkung in gesetzlich oder

satzungsmäßig vorgesehenen Gremieneiner Hochschule, einer Studierenden-schaft oder eines Studierendenwerks,

2. durch Krankheit, eine Behinderung oderandere von den Studierenden nicht zuvertretende Gründe oder

3. durch Schwangerschaft oder Erziehungeines Kindes

bedingt, gilt Absatz 1 Satz 1 nicht. In denFällen der Nummern 1 bis 3 gilt eine schrift-liche oder eine mündliche Prüfung im Falledes Nichtbestehens als nicht unternommen,wenn sie zu dem nächstmöglichen Prüfungs-termin nach dem in dieser Ordnung für diePrüfungsleistung vorgesehenen Zeitpunktabgelegt wurde. In dem Fall der Nummer 3ist mindestens die Inanspruchnahme derFristen entsprechend den §§ 3, 4, 6 und 8 desMutterschutzgesetzes sowie entsprechendden Fristen des Bundeserziehungsgeldgeset-zes über die Elternzeit zu ermöglichen.Unberücksichtigt bleibt ferner ein Auslands-studium bis zu zwei Semestern, wenn eineStudierende oder ein Studierender durchBestätigung einer durch den Fachbereich be-auftragten Professorin oder eines durch denFachbereich beauftragten Professors nach-weist, dass er an einer ausländischen Hoch-schule eingeschrieben war und dabei min-destens 12 ECTS-Punkte je Semester erwor-ben hat. Die Nachweise nach den Sätzen 1und 2 obliegen den Studierenden.

(3) Verlängerungen und Unterbrechungennach Absatz 2 werden bei der Berechnungvon Studienzeiten, die für die Einhaltungeiner Frist für die Meldung oder Ablegungeiner Prüfung oder ihrer Wiederholung ab-hängen, ebenfalls nicht berücksichtigt.

(4) Eine im Freiversuch bestandene Prüfungkann einmal zur Notenverbesserung zum je-weils nächsten Prüfungstermin wiederholtwerden. Die Meldung hierzu ist gemäß § 10Absatz 1 abzugeben. Die Teilnahme an einemspäteren Prüfungstermin ist ausgeschlossen.

(5) Wird eine Notenverbesserung nicht er-reicht, bleibt die im ersten Prüfungsversucherzielte Note gültig.

§ 19Wiederholung von Prüfungsleistungen

und Studienleistungenund der Bachelorarbeit

(1) Prüfungsleistungen, die nicht mit min-destens ausreichend bestanden sind, könneneinmal wiederholt werden. Die Regelung des§ 18 Abs. 1 bleibt hiervon unberührt. Nichtbestandene Prüfungen in einem inhaltlichgleichen Studiengang an einer anderenHochschule in der Europäischen Union sindauf die zulässige Zahl der Wiederholungs-prüfungen anzurechnen. Als Fehlversucheanzurechnen sind ferner nicht bestandenePrüfungsleistungen in Modulen oder Prü-fungsgebieten eines anderen Studiengangsan einer Hochschule in der BundesrepublikDeutschland, die denen im Bachelorstudien-gang Betriebswirtschaftslehre im Wesentli-chen entsprechen, soweit für deren Bestehengleichwertige oder geringere Anforderungengestellt wurden. Die Wiederholung einerPrüfungsleistung findet im Rahmen der Prü-fungstermine des folgenden Semesters statt.Der Prüfungsausschuss kann in besonderenFällen einen hiervon abweichenden Prü-fungstermin bestimmen. Die Zeitpunkte derWiederholungsprüfungen werden durch denPrüfungsausschuss bestimmt. Die Wiederho-lung einer bestandenen Prüfungsleistung istnicht zulässig. § 18 Abs. 4 bleibt davon un-berührt.

(2) Nicht erbrachte oder nicht bestandeneStudienleistungen können einmal wiederholtwerden; die Wiederholung einer Studienleis-tung muss bis zum Ende des folgendenSemesters erfolgen. Der Prüfungsausschusskann in besonderen Fällen einen hiervon ab-weichenden Termin bestimmen.

(3) Eine mit „nicht ausreichend“ bewerteteBachelorarbeit kann nur einmal mit neuemThema wiederholt werden. Die erneute An-meldung muss innerhalb von zwei Monatennach dem Datum der Bekanntmachung überdas Nichtbestehen bei der oder dem Prü-fungsausschussvorsitzenden erfolgen. Die§ 10, § 14 und § 16 Abs. 2 gelten entspre-chend.

§ 20Anrechnung von Studienzeiten,

Prüfungsleistungen und Kredittransfer

(1) Studienzeiten, Studienleistungen undPrüfungsleistungen, die im Bachelorstudien-gang Betriebswirtschaftslehre an einerHochschule in der Bundesrepublik Deutsch-land erworben wurden, werden ohne Gleich-wertigkeitsprüfung angerechnet, sofern die-ser Studiengang akkreditiert ist und die inden einzelnen Prüfungsleistungen erworbe-nen ECTS-Punkte den in der Anlage 1 ent-haltenen ECTS-Punkten der Prüfungsleis-tungen entsprechen.

(2) Studienzeiten, Studienleistungen undPrüfungsleistungen in anderen Studiengän-gen werden angerechnet, soweit die Gleich-wertigkeit festgestellt ist. Gleichwertigkeitist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studi-enleistungen und Prüfungsleistungen inInhalt, Umfang und in den Anforderungendieser Prüfungsordnung und dem Studien-plan im Wesentlichen entsprechen. Dabei istkein schematischer Vergleich, sondern eineGesamtbetrachtung und Gesamtbewertungvorzunehmen. Bei der Anerkennung vonStudienzeiten, Studienleistungen und Prü-fungsleistungen, die außerhalb der Bundes-republik Deutschland erbracht wurden, sinddie von der Kultusministerkonferenz (KMK)und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ge-billigten Äquivalenzvereinbarungen sowieAbsprachen im Rahmen von Hochschulpart-nerschaften zu beachten.

(3) Für Studienzeiten, Studienleistungen undPrüfungsleistungen in staatlich anerkanntenFernstudien, für multimedial gestützteStudien- und Prüfungsleistungen sowie fürStudien- und Prüfungsleistungen von Früh-studierenden gelten die Absätze 1 und 2 ent-sprechend; Absatz 2 gilt außerdem für Studi-enzeiten, Studienleistungen und Prüfungs-leistungen an anderen Bildungseinrichtun-gen, insbesondere an staatlichen oder staat-lich anerkannten Berufsakademien sowie anFach- und Ingenieurschulen und Offizier-hochschulen der ehemaligen Deutschen De-mokratischen Republik.

(4) Außerhalb des Hochschulbereichs erwor-bene Kenntnisse und Fähigkeiten werdenangerechnet, soweit Gleichwertigkeit be-steht.

(5) Werden in der Bundesrepublik Deutsch-land erbrachte Studien- und Prüfungsleis-tungen anerkannt, werden die Noten - soweitdie Notensysteme vergleichbar sind - über-nommen und in die Berechnung der Gesamt-note einbezogen. Bei unvergleichbaren No-tensystemen wird der Vermerk „bestanden“aufgenommen. Im Zeugnis wird eine Kenn-zeichnung der Anerkennung vorgenommen.

(6) Bei der Anerkennung von Studienzeitenund Prüfungsleistungen, die außerhalb derBundesrepublik Deutschland erbracht wur-den, werden die von der ausländischenHochschule vergebenen ECTS-Noten über-

MONTAG, DEN 13. AUGUST 2007 S TA AT S A N Z E I G E R NR. 29 / SEITE 1227

nommen. Im Zeugnis ist die Anrechnung mitAngabe des Landes, in dem die Leistung er-bracht wurde, zu vermerken. Die Modalitä-ten zur Umrechnung der ECTS-Noten in dasdeutsche Notensystem werden durch denPrüfungsausschuss unter Anwendung des§ 15 Abs. 5 bestimmt. Verwendet die auslän-dische Hochschule keine ECTS-Noten,so sind zur Umrechnung die im Rahmenvon Hochschulpartnerschaften vereinbartenUmrechnungsschlüssel zu verwenden. Beiunvergleichbaren Notensystemen wird derVermerk „bestanden“ aufgenommen. Hierbeisind die von der Kultusministerkonferenz(KMK) und Hochschulrektorenkonferenz(HRK) gebilligten Äquivalenzvereinbarun-gen zu beachten.

(7) Bei Vorliegen der Voraussetzungen derAbsätze 1 bis 4 besteht ein Rechtsanspruchauf Anerkennung. Die Anerkennung vonStudienzeiten, Studienleistungen und Prü-fungsleistungen, die in der BundesrepublikDeutschland erbracht wurden, erfolgt aufAntrag. Die Studierenden haben die für dieAnrechnung erforderlichen Unterlagen vor-zulegen.

§ 21Bildung der Gesamtnote

der Bachelorprüfung, Zeugnis

(1) Die Gesamtnote der Bachelorprüfungwird aus dem Durchschnitt der mit denECTS-Punkten gewichteten Noten der Prü-fungsleistungen gebildet. Die Gesamtnotelautet:

bei einem Durchschnittbis 1,5 = sehr gutbei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 = gutbei einem Durchschnittüber 2,5 bis 3,5 = befriedigendbei einem Durchschnittüber 3,5 bis 4,0 = ausreichendbei einem Durchschnittüber 4,0 = nicht ausreichend

Bei der Bildung der Gesamtnote wird nur dieerste Dezimalstelle hinter dem Kommaberücksichtigt. Alle weiteren Dezimalstellenwerden gestrichen.

(2) Für die ECTS-Bewertung der Bachelor-prüfung ist der jeweils geltende Beschlussder Kultusministerkonferenz (KMK) bestim-mend.

(3) Über die bestandene Bachelorprüfungwird ein Zeugnis nach Maßgabe der Anlage 2ausgestellt. Das Zeugnis enthält1. Studiengang,2. Thema, Note und ECTS-Punkte der Ba-

chelorarbeit,3. Noten und ECTS-Punkte der anderen

Prüfungsleistungen,4. Gesamtnote,5. Datum des Tages, an dem die letzte Leis-

tung erbracht wurde.

(4) Das Zeugnis ist von der Vorsitzendenoder dem Vorsitzenden des Prüfungsaus-schusses zu unterzeichnen.

(5) Die Hochschule stellt ein Diploma Sup-plement (DS) gemäß Anlage 3 entsprechenddem Diploma-Supplement-Modell von Eu-ropäischer Union/Europarat/Unesco in deut-scher und englischer Sprache aus. Als Dar-stellung des nationalen Bildungssystems istder zwischen Kultusministerkonferenz undHochschulrektorenkonferenz abgestimmteText in der jeweils gültigen Fassung zu ver-wenden. Es enthält insbesondere Angabenüber die Hochschule, die Art des Abschlus-ses, das Studienprogramm, die Zugangsvo-raussetzungen, die Studienanforderungenund den Studienverlauf sowie über das deut-sche Studiensystem.

(6) Das Ausstellen des Zeugnisses und desDiploma Supplements in elektronischerForm ist ausgeschlossen.

§ 22Bachelorurkunde

(1) Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird dieBachelorurkunde mit dem Datum desZeugnisses ausgehändigt. Darin wird dieVerleihung des akademischen Grades beur-kundet.

(2) Die Bachelorurkunde wird von der Präsi-dentin oder dem Präsidenten unterzeichnetund mit dem Siegel der Fachhochschuleversehen. Das Ausstellen der Bachelorur-kunde in elektronischer Form ist ausge-schlossen.

(3) Auf Antrag des Studierenden erstellt dieHochschule eine Übersetzung der Bachelor-urkunde in englischer Sprache.

Organisatorische Bestimmungen

§ 23Prüfende, Beisitzende und

Betreuende der Bachelorarbeit

(1) Der Prüfungsausschuss bestellt Prüfendeund Beisitzende sowie Betreuende der Ba-chelorarbeit.

(2) Zu Prüfenden können nur Professorinnenund Professoren, Honorarprofessorinnen undHonorarprofessoren, Professorinnen undProfessoren im Ruhestand, Lehrbeauftragteund Lehrkräfte für besondere Aufgaben be-stellt werden. Der Prüfungsausschuss kannbei Vorliegen zwingender Gründe im Rah-men des § 25 Absatz 5 HochschG über Aus-nahmen entscheiden.

(3) Zum Beisitz kann nur bestellt werden,wer in dem zu prüfenden Fach eine Bache-lorprüfung oder eine vergleichbare oderhöherwertige Prüfung bestanden hat. DerPrüfungsausschuss kann bei Vorliegen zwin-gender Gründe über Ausnahmen entschei-den.

(4) Der Prüfungsausschuss legt die Prüfungs-termine fest und sorgt dafür, dass den Stu-dierenden die Namen der Prüfenden undBeisitzenden, die Meldefristen zu den Prü-fungen sowie die Prüfungstermine rechtzei-tig bekannt gegeben werden.

(5) Betreuende der Bachelorarbeit geben dasThema der Bachelorarbeit aus. Zu Betreu-enden können Professorinnen und Professo-ren, Honorarprofessorinnen und Honorar-professoren, Professorinnen und Professo-ren im Ruhestand, Lehrbeauftragte undLehrkräfte für besondere Aufgaben bestelltwerden.

(6) Die Studierenden können für die Bache-lorarbeit die Betreuende oder den Betreuen-den vorschlagen. Dieser Vorschlag begründetkeinen Rechtsanspruch.

(7) Für Prüfende und Beisitzende gilt § 6Abs. 6 entsprechend.

Schlussbestimmungen

§ 24Ungültigkeit der Bachelorprüfung

(1) Haben Studierende bei einer Prüfunggetäuscht und wird diese Tatsache erst nachder Aushändigung des Zeugnisses und desDiploma Supplements bekannt, so kann derPrüfungsausschuss nachträglich die Notenfür diejenigen Prüfungsleistungen, bei de-ren Erbringung getäuscht wurde, entspre-chend berichtigen und die Prüfung voll-ständig oder teilweise als nicht bestandenerklären.

(2) Waren die Voraussetzungen für dieZulassung zu einer Prüfung gemäß § 10nicht erfüllt, ohne dass die Studierenden

hierüber täuschen wollten, und wird dieseTatsache erst nach Aushändigung desZeugnisses und des Diploma Supplementsbekannt, so wird dieser Mangel durchdas Bestehen der Prüfung geheilt. HabenStudierende die Zulassung vorsätzlich zuUnrecht erwirkt, so entscheidet der Prü-fungsausschuss.

(3) Den Studierenden ist vor der Entschei-dung des Prüfungsausschusses Gelegenheitzur Äußerung zu geben.

(4) Das unrichtige Zeugnis und das unrichti-ge Diploma Supplement sind einzuziehenund gegebenenfalls neu zu erteilen. Mit demunrichtigen Zeugnis und dem unrichtigenDiploma Supplement ist auch die Bachelor-urkunde einzuziehen, wenn die Prüfung auf-grund einer Täuschung als nicht bestandenerklärt wurde.

§ 25Einsicht in den Prüfungsakten

(1) Die Studierenden können sich über Teiler-gebnisse der Bachelorprüfung vor Abschlussder Bachelorprüfung durch Einsicht in diePrüfungsakten unterrichten.

(2) Innerhalb eines Jahres nach abgeschlos-sener Bachelorprüfung wird den Studieren-den auf Antrag Einsicht in die Prüfungs-akten gewährt.

(3) Die Prüfungsakten werden von der Fach-hochschule zwei Jahre lang aufbewahrt. DieAufbewahrungsfrist beginnt mit der Aus-stellung des Zeugnisses über die Bachelor-prüfung. Nach Ablauf der Aufbewahrungs-frist können die Studierenden innerhalbeiner weiteren Frist von drei Monaten dieHerausgabe ihrer Prüfungsunterlagen ver-langen. Nach Ablauf dieser Frist von dreiMonaten werden die Prüfungsunterlagenvernichtet.

§ 26Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren

und gegen Prüfungsentscheidungen

Widersprüche gegen das Prüfungsverfahrenund gegen Prüfungsentscheidungen sind, so-fern eine Rechtsbehelfsbelehrung erteiltwurde, innerhalb eines Monats, ansonsteninnerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe beidem Präsidenten der Fachhochschule Mainzzu erheben und schriftlich zu begründen.Der Präsident fordert das Prüfungsamt oderden Prüfungsausschuss oder Prüfende zurStellungnahme auf und gibt ihnen Gelegen-heit, dem Widerspruch abzuhelfen. Wirddem Widerspruch nicht abgeholfen, erteiltder Präsident unverzüglich den Wider-spruchsbescheid. Der Widerspruchsbescheidist zu begründen und mit einer Rechtsmittel-belehrung zu versehen.

§ 27Inkrafttreten

Die Prüfungsordnung tritt am Tage nachihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger fürRheinland-Pfalz in Kraft.

§ 28Außerkrafttreten

der bisherigen Ordnungenfür die Diplomprüfung

(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Prüfungs-ordnung tritt die Ordnung für die Diplom-prüfung im Studiengang Betriebswirt-schaftslehre vom 21. August 1998 (StAnz. Nr.35, S. 1478), zuletzt geändert am 22. August2003 (StAnz. Nr. 36, S. 2229), unbeschadetder Übergangsregelung des § 29, außerKraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Prüfungs-ordnung tritt die Ordnung für die Diplom-prüfung im Studiengang Außenwirtschaft

NR. 29 / SEITE 1228 S TA AT S A N Z E I G E R MONTAG, DEN 13. AUGUST 2007

(International Business) vom 25. August1998 (StAnz. Nr. 35, S. 1488), zuletzt geän-dert am 14. April 1999 (StAnz. Nr. 15, S. 674)außer Kraft.

(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Prüfungs-ordnung tritt die Ordnung für die Diplom-prüfung im Studiengang Krankenhauswe-sen, Gesundheits- u. Sozialökonomie vom2. Juni 1999 (StAnz. Nr. 22, S. 973), zuletztgeändert am 22. August 2003 (StAnz. Nr. 36S. 2238) außer Kraft.

§ 29Übergangsvorschriften

(1) Studierende, die das Studium in einemder in § 28 genannten Diplomstudiengängenan der Fachhochschule Mainz vor Inkrafttre-ten dieser Prüfungsordnung aufgenommenhaben, beenden das Studium nach der jewei-ligen in § 28 bezeichneten Prüfungsordnung.

(2) Studierende nach Absatz 1 haben bis zumWintersemester 2009/2010 einen Anspruch

auf Lehrveranstaltungen des Hauptstudiumsin dem jeweiligen Studiengang, in dem sieeingeschrieben sind. Ein entsprechenderPrüfungsanspruch besteht bis zum Winterse-mester 2011/2012.

Mainz, den 30. Mai 2007

Der Dekan des Fachbereichs III:Wirtschaftswissenschaftender Fachhochschule MainzProf. Dr. Ulrich S c h ü l e

MONTAG, DEN 13. AUGUST 2007 S TA AT S A N Z E I G E R NR. 29 / SEITE 1229

5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 900 Stunden

Sem. VIUF II

Fallstudien zur UF

Projekt-

managementPraxis-Modul

6*5 ECTS = 30 ECTS

(2 SWS) (2 SWS) (2 SWS) (1 SWS) 4*2+1 SWS = 9 SWS

5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 900 Stunden

Sem. VUF I Option I Option II Option III

10 ECTS 6*5 ECTS = 30 ECTS

(4 SWS) (4 SWS) (4 SWS) (4 SWS) 5*4 SWS = 20 SWS

5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS Praxis-Modul 900 Stunden

Sem. IVVWL II Wirtschafts-

informatik IISteuerlehre II Personalw. und

Organisation 6*5 ECTS = 30 ECTS

(4 SWS) (4 SWS) (2 SWS) (2 SWS) (1 SWS) 2*4+3*2+1 SWS = 15 SWS

5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 900 Stunden

Sem. IIIVWL I

Wirtschafts-

informatik ISteuerlehre I Internes Rewes

10 ECTS 6*5 ECTS = 30 ECTS

(4 SWS) (4 SWS) (4 SWS) (4 SWS) 5*4 +2 SWS = 20 SWS

5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 2 ECTS 3 ECTS Praxis-Modul 900 Stunden

Sem. IIRecht II Materialwirt-

schaft/Logistik

Investition und

FinanzierungMarketing 1) 2)

5*5 +2+3 ECTS = 30 ECTS

(4 SWS) (2 SWS) (4SWS) (2 SWS) (2 SWS) (4 SWS) (1 SWS) 3*4+3*2+1 SWS = 19 SWS

5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 5 ECTS 2 ECTS 3 ECTS 5 ECTS 900 Stunden

Sem. IRecht I Ext. Rewes Statistik Mathe 1) 2)

Praxis-Modul

Statistik 5*5 +2+3 ECTS = 30 ECTS

(4 SWS) (4 SWS) (4 SWS) (4 SWS) (2 SWS) (4 SWS) (1 SWS) 5*4 + 1 SWS = 23 SWS

Orientierungs- 1 Woche (16 Std. = 1 SWS) Überblick über die BWL 1 SWS

phase: 1 Woche (32 Std. = 2 SWS) Lern- und Sozialkompetenzen im Studium 2 SWS

1) Pflichtsprache Englisch Summe SWS 109 SWS

10 ECTS

Bachelor-Arbeit inkl. Bachelor-Seminar

(2 SWS)

5 ECTS

5 ECTS

Option IV

(4 SWS)

WPF Sprache +

interkult. Komp

(4 SWS)

2) WPF Studium Integrale oder 2. Fremdsprache

5 ECTS

Integriertes Rewes

(2 SWS)

Anlage 1 Übersicht der Prüfungs- und Studienleistungen

Semester 1Recht IExternes RechnungswesenStatistikMathematikEnglisch (Pflichtsprache)WPF 2. Fremdsprache/Studium IntegraleSemester 2Recht IIMaterialwirtschaft/LogistikInvestition und FinanzierungMarketingEnglisch (Pflichtsprache)WPF 2. Fremdsprache/Studium IntegraleSemester 3Volkswirtschaftslehre IWirtschaftsinformatik ISteuerlehre IInternes RechnungswesenWPF Sprache & interkulturelle Kompetenz

Semester 4Volkswirtschaftslehre IIWirtschaftsinformatik IIPersonalwirtschaft & OrganisationIntegriertes RechnungswesenSteuerlehre IISemester 5Unternehmensführung IOption IOption IIOption IIIOption IVSemester 6Unternehmensführung IIFallstudien zur UnternehmensführungProjektmanagementBachelorarbeit incl. Bachelorseminar

Liste der Prüfungsleistungen Liste der Studienleistungen(Leistungsnachweise)

Semester 1Statistisches AnwendungsprojektNachweis der englischen SpracheSemester 3Betriebliches Anwendungsprojekt ISemester 5Betriebliches Anwendungsprojekt IISemester 6Betriebliches Anwendungsprojekt III

NR. 29 / SEITE 1230 S TA AT S A N Z E I G E R MONTAG, DEN 13. AUGUST 2007

Anlage 2 Zeugnis für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre

MONTAG, DEN 13. AUGUST 2007 S TA AT S A N Z E I G E R NR. 29 / SEITE 1231

Anlage 3 Diploma Supplement Seite 1 für Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre

NR. 29 / SEITE 1232 S TA AT S A N Z E I G E R MONTAG, DEN 13. AUGUST 2007

The student achieved the following marks:

Module Comments German Mark ECTS Credits ECTS Mark

Business Policy I a befriedigend (2,7) 5 C

Business Policy II d 23 befriedigend (2,7) 5 C

Case Studies in Management ausreichend (3,7) 5 D

Project Manage ment gut (2,3) 5 B

Applied Management Project I a bestanden 10 pass

Capital Budgeting and Finance befriedigend (2,7) 5 C

Marketing a 102 befriedigend (2,7) 5 C

Material Supply / Logistics befriedigend (2,7) 5 C

Human Resources Management and Org anisation befriedigend (2,7) 5 C

Financial Accounting 01 befriedigend (2,7) 5 C

Management Accounting a befriedigend (2,7) 5 C

Integrated Accounting befriedigend (2,7) 5 C

Taxation I a befriedigend (2,7) 5 C

Taxation II a befriedigend (2,7) 5 C

Economics I befriedigend (2,7) 5 C

Economics II a befriedigend (2,7) 5 C

Law I befriedigend (2,7) 5 C

Law II befriedigend (2,7) 5 C

Information Systems I befriedigend (2,7) 5 C

Information Systems II a befriedigend (2,7) 5 C

Mathematics befriedigend (2,7) 5 C

Statistics 01 ausreichend (3,7) 5 C

Applied Project in Statistics bestanden 5 pass

Business English I a befriedigend (2,7) 2 C

Business English II a befriedigend (2,7) 2 C

Elective: Social Skills befriedigend (2,7) 3 C

Elective: Business French c befriedigend (2,7) 3 C

Elective: Second Language and Culture: French c befriedigend (2,7) 5 C

Applied Management Project II a bestanden 10 pass

Option I: Corporate Finance a 101 befriedigend (2,7) 5 C

Option II: Change Manage ment a befriedigend (2,7) 5 C

Option III: Strategic Controlling a befriedigend (2,7) 5 C

Option IV: International Marketing a befriedigend (2,7) 5 C

Applied Management Project III bestanden 5 pass

Bachelor Thesis gut (1,7) 10 B

The student took classes and examinations in the following language: .

a: English b: Spanish c: French d: Russian

The student took classes and examination at another university in the following country:

01: Germany 23: Russian Federation 101: United Kingdom

The student achieved the average mark: gut (2,2) 180 B

Mainz (Date)

The President Chair of the Examination Board Dr. ABC Prof. Dr. XYZ

Anlage 3 Diploma Supplement Seite 2 für Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre

FORMULARE

Formulare

FACHHOCHSCHULE MAINZ – UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES

Antrag auf Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit zur Vorlage beim Prüfungsamt/-ausschuss der FH Mainz

Teil I: Auszufüllen von der/dem Studierenden:

Name, Vorname des/der Studierenden Geburtsdatum

Anschrift (Strasse, Nr., PLZ, Ort) Matrikel-Nr.

Bezeichnung der Prüfung(en) Datum/Daten der Prüfung(en)

Medizinische Befunde unterliegen grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Wenn ein(e) Studierende(r) jedoch krankheitsbedingt zu einer Prüfung nicht erscheint, sie vorzeitig abbricht oder nach Beendigung von ihr zurücktritt, hat er/sie nach der Prüfungsordnung in Abstimmung mit dem Hochschulgesetz dem Prüfungsamt/-ausschuss die Erkrankung, für deren Vorliegen er/sie die Beweislast trägt, glaubhaft zu machen.

Zu diesem Zweck benötigt der/die Studierende ein ärztliches Attest1, das es dem Prüfungsamt/-ausschuss erlaubt, die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt.

Da für diese Beurteilung lediglich eine Bescheinigung der Arbeits-/Prüfungsunfähigkeit nicht ausreichend ist, muss der/die Studierende im Rahmen seiner/ihrer Mitwirkungspflicht den Arzt partiell soweit von der Schweigepflicht entbinden, um eine Überprüfung der Prüfungsunfähigkeit zu ermöglichen. Dazu gehört zwingend die Darstellung der Krankheitssymptome oder der krankheitsbedingten Einschränkungen. Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht:

Den/die nachfolgend benannte(n) Arzt/Ärztin entbinde ich

Name, Vorname , Anschrift des Arztes Name, Vorname des/der Studierenden

hiermit von seiner/ihrer gesetzlichen und vertraglichen Schweigepflicht unter der Bedingung, dass die Auskünfte nur schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt der Fachhochschule Mainz oder dem Prüfungsausschuss des von mir belegten Studienganges erteilt werden. Anlass für die Notwendigkeit dieser freiwillig abgegebenen Erklärung ist die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit gegenüber dem Prüfungsamt der Fachhochschule Mainz bzw. dem Prüfungsausschuss.

Ort Datum, Unterschrift des/der Studierenden

1 Die Gebühren für das Attest werden nicht von der Fachhochschule Mainz übernommen.

FACHHOCHSCHULE MAINZ – UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES

Teil II: Auszufüllen vom behandelnden Arzt

Wenn Studierende aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen, sie abbrechen oder nach deren

Beendigung von ihr zurücktreten, müssen sie der Hochschule gegenüber ihre Erkrankung glaubhaft machen und ein

Attest2, das ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt, vorlegen.

Meine heutige Untersuchung zur Frage der Prüfungsunfähigkeit bei o.g. Patient/Patientin hat aus ärztlicher Sicht folgendes ergeben:

Krankheitssymptome/Art der Leistungsminderung Krankheitssymptome/Art der Leistungsminderung

Die Gesundheitsstörung ist (bitte ankreuzen): � dauerhaft, d.h. auf nicht absehbare Zeit

� vorübergehend

Zeitraum der Prüfungsunfähigkeit: von bis einschl.

Aus ärztlicher Sicht ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Leistungsvermögens gegeben und

Prüfungsunfähigkeit liegt vor. Schwankungen in der Tagesform oder Prüfungsangst o.ä. stellen keine

erhebliche Beeinträchtigung des Leistungsvermögens dar.

Praxisstempel und Unterschrift des Arztes Datum

2 Hinweis: Das Attest kann auch formlos erstellt werden, wenn es alle auf dem Formblatt angegebenen Punkte enthält.

BACHELOR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Praxisprojekt

Betreuungszusage und Anerkennung von Praxismodulen

Auszüge aus dem Studienplan und den Beschlüssen des Prüfungsausschusses (28.06.2005 und 01.09.2005):

(1) Im Praxisprojekt wenden die Studierenden die im Studium bis dahin erworbenen Kenntnisse an. Ziel ist es insbesondere, die im Studium erlernten Zusammenhänge zwischen betrieblichen Teilfunktionen im betrieblichen Umfeld nachzuvollziehen, die Einordnung der unternehmerischen Tätigkeit in das Marktumfeld vorzunehmen und die im Studium erlernten Analyseinstrumente auf praktische Problemfelder im Unternehmen anzuwenden.

(2) Das Praxisprojekt setzt sich aus mehreren Praxismodulen zusammen.

(3) Das erste Praxismodul wird von der das Fach Statistik lehrenden Person betreut und bewertet. In diesem Praxismodul werden die im Fach gelehrten Instrumente in einem Praxisfall angewandt. Die Dozenten der Statistik geben am Ende des Semesters eine Gruppenarbeit aus (z.B. eine Befragung), die von den Studierenden während der vorlesungsfreien Zeit selbstständig zu bearbeiten ist. Am Ende der vorlesungsfreien Zeit wird die Gruppenarbeit eingereicht und mit den Noten „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Die Art der Betreuung während des Projekts (z.B. ein Kontaktseminar während der vorlesungsfreien Zeit oder Kommentierung von Zwischenergebnissen per eMail) wird von der FG Statistik festgelegt.

(4) Die weiteren Praxismodule können von den Studierenden in mind. 150 Stunden umfassenden Teilblöcken oder in zusammenhängenden größeren Blöcken gewählt werden.

(5) Die Studierenden melden sich bis spätestens zum Ende des dritten Semesters zum Praxisprojekt an. Zur Anmeldung gehört die durch Unterschrift dokumentierte Betreuungszusage eines Hochschullehrers. Die Zulassung zu für das vierte Semester vorgesehenen Prüfungen erfolgt nur, wenn sich die Studierenden zuvor zum Praxisprojekt angemeldet haben. Die Studierenden suchen sich die betreuenden Hochschullehrer selbst. In begründeten Ausnahmefällen weist der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden einen Betreuer zu.

(6) Praktische Tätigkeiten, die Studierende nach Ende des ersten und vor Ende des dritten Semesters in Form von Praxismodulen oder studienbegleitender Berufstätigkeit erbracht haben, werden anerkannt, wenn sie den Zielen des Praxisprojekts entsprechen. Die fachliche Anerkennung erfolgt durch die betreuenden Hochschullehrer, die der formalen Aspekte (insbes. Umfang) erfolgt durch das Prüfungsamt. Wird die Anerkennung verweigert, ist dies zu begründen.

(7) Über die weiteren Praxismodule legen die Studierenden bis spätestens Ende des 6. Semesters einen ca. 15 – 20 Seiten umfassenden Bericht vor, in dem Sie die Ziele und Inhalte sowie den Lernerfolg beschreiben.

(8) Wechseln Studierende an eine andere Hochschule und beabsichtigen, die bis dahin erbrachten Praxismodule an eine andere Hochschule zu transferieren, werden ihnen die bis dahin erbrachten Praxismodule in Teilblöcken von 5 ECTS-Punkten (5 ECTS-Punkte entsprechen 150 Stunden) bescheinigt.

Teil I: Auszufüllen von der/dem Studierenden: Hiermit beantrage ich (Zutreffendes bitte Ankreuzen)

�� die Übernahme der Betreuung des Praxisprojekts (P-NR: 380, 580 und 680) durch eine/n Hochschullehrer/in

�� die Anerkennung von nach dem ersten Semester erbrachten praktischen Tätigkeiten (die Nachweise des/der Unternehmen(s) bzw. der öffentlichen Einrichtung(en) liegen bei)

Name der/des Studierenden in Blockschrift Matr.-Nr. Datum Unterschrift

Teil II: Auszufüllen von der/dem betreuenden Hochschullehrer/in:

Diese Seite des Formblatts direkt an das Prüfungsamt weiterleiten. Hiermit bestätige ich die Übernahme der Betreuung des Praxisprojekts (P-NR: 380, 580 und 680). Ich stehe der/dem Studierenden für fachliche Fragen zum Praxisprojekt zur Verfügung. Hochschullehrer(in): Name in Druckschrift Datum Unterschrift

BACHELOR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Praxisprojekt

Betreuungszusage und Anerkennung von Praxismodulen

Teil III: Auszufüllen von der/dem betreuenden Hochschullehrer/in: Diese Seite des Formblatts bitte zusammen mit allen Prüfungsunterlagen direkt nach Abschluss der Anerkennung praktischer Leistungen an das Prüfungsamt weiterleiten.

Hiermit bestätige ich die Übernahme der Betreuung des Praxisprojekts für

Name der/des Studierenden in Blockschrift Matr.-Nr. Datum Unterschrift Ich stehe der/dem Studierenden für fachliche Fragen zum Praxisprojekt zur Verfügung. Hochschullehrer(in): Name in Druckschrift Datum Unterschrift

Die/der Studierende beantragt die Anerkennung von nach dem ersten Semester erbrachten praktischen Tätigkeiten

und hat einen mit dem Betreuer abgestimmten Praxisbericht vorgelegt. Der Praxisbericht wird wie folgt bewertet:

Bestanden / Nicht bestanden

Die/der Studierende hat folgende Teile des Praxisprojekts erbracht:

Zeitraum Arbeitgeber ECTS-Punkte Unterschrift

Soll: 25 ECTS Summe:

Die Nachweise (Bestätigung des/der Unternehmen(s) oder der öffentlichen Einrichtung(en)) lagen vor.

Hochschullehrer(in): Name in Druckschrift Datum Unterschrift Teil IV: Auszufüllen vom Prüfungsamt Die von der/dem Studierenden nach Ende des ersten Semesters erbrachten und nachgewiesenen Leistungen werden formal anerkannt (Nicht-Zutreffendes bitte streichen):

Praxismodul I (P-Nr: 380) (10 ECTS-Punkte): ja / nein Praxismodul II (P-Nr: 580) (10 ECTS-Punkte): ja / nein Praxismodul III (P-Nr: 680) ( 5 ECTS-Punkte): ja / nein

Datum Unterschrift

BACHELOR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bescheinigung

Praxisprojekt

Herr/Frau , geb. am in , ist im im Fachsemester, im Studiengang Betriebswirtschaftslehre Bachelor eingeschrieben. Hinweis 7 des Studienplans besagt, dass Studierende während ihres Studiums ein Praxisprojekt – bestehend aus mehreren Praxismodulen, Gesamtlänge: 20 Wochen – absolvieren müssen.

�� Die Praxismodule sollen in der vorlesungsfreien Zeit in Unternehmen abgeleistet werden. Die Praktikumstätigkeit sollte einen direkten Bezug zum Studium gewährleisten.

�� Die Länge der einzelnen Praxismodule kann der Student in Absprache mit dem

Praktikumsgeber individuell abstimmen. Die Mindestlänge von 4 Wochen darf nicht unterschritten werden.

�� Über Umfang und Art der Tätigkeit sowie die Anzahl der Fehltage soll das Unternehmen

dem Student ein Zeugnis ausstellen. Hinweis 7 Abs. (6) Studienplan besagt: ... Die Bachelorprüfung ist erst bestanden, wenn das durch die Bachelorprüfungsordnung vorgeschriebene Praxisprojekt erbracht wurde. Mainz,

BACHELOR BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bestätigung

über eine zusätzlich erbrachte Leistung

Name: Matrikel-Nr:

Semester: WS / SS 20 …….

Anzahl ECTS:

Veranstaltungssprache:

Prüfungsfach:

Prüfer/-in:

Note:

________________ Ort, Datum

__________________________

Unterschrift Prüfer/-in