ausgabe 1 / februar 2019 elternhelfeneltern...titel: mein weg aus der barriere - der schlüssel des...

31
Ausgabe 1 / Februar 2019 ELTERNhelfenELTERN Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. Informationen von Eltern für Eltern gehörloser und hörbehinderter Kinder Einladung zur Tagung 2019 Vorträge und Workshops Deaf-Mentoring u.a. Vorstandswahl 2004 2007 2010 2013 2016 2019 ?

Upload: others

Post on 28-Aug-2020

1 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Ausgabe 1 / Februar 2019

ELTERNhelfenELTERNBundeselternverband gehörloser Kinder e.V.Informationen von Eltern für Eltern gehörloserund hörbehinderter Kinder

Einladung zur Tagung 2019Vorträge und WorkshopsDeaf-Mentoring u.a.

Vorstandswahl

20042007

20102013

2016

2019

?

2 3

Inhaltsverzeichnis

Elternmagazin Februar 2019Inhaltsübersicht

Impressum

Elternmagazin: „Eltern helfen Eltern“Ausgabe Februar 2019

Herausgeber:Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.Wilhelm-Gotsmann-Str. 3817258 Feldberger Seenlandschaft OT Conow039831 / 57 00 27

Redaktion: Nicole Simon

Auflage: 2000 Exemplare

Abdruck und Weiterver-breitung des Inhalts nur mit schriftlicher Genehmigung des Bundeselternverbandesgehörloser Kinder e.V.

Ein Dankeschön an alle,die uns Fotos fur diese Ausgabe zur Verfugung gestellt haben.

© 2019 Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.

Inhaltsverzeichnis Impressum Begrüßung

TagungTagungseinladung

Aus der Arbeit unseres VerbandesTagungsbericht ErfurtVorstandswahlBericht über 3. Kindergebärdenfestival

Aktuelles Deaf MentoringGut Ding will Weile haben

Berichte nach unserer Wahl vom Landes-elternverbandBericht über Leichtathletik in Hannover

Bundeselternverband Tätigkeitsbericht 2018Einladung zur Mitglieder-versammlung 2019 SatzungWer wir sind - Was wir wollen BestellformularBeitrittserklärung Gemeinnützigkeit/Unsere Unterstützer Die Krankenkassen fördern uns

Seiten 23

4

162123

2630

3638

40

45465255575859

............................................

............................................

...................................

.......................................................................

...

..............................................................

.............................................

.............................

.....................................................................................

.........................................................

........................................

..............

Begrüßung

Liebe Eltern, Freunde und Förderer,wir blicken zurück auf ein ereignisreiches Jahr und freuen uns auf das soeben angebrochene Jahr 2019! Als Vorstand des Bundeselternverbands haben wir in vielen Bereichen die Anliegen der uns zugehörigen Kinder vertre-ten, uns mit Erfahrungsberichten und Schilderungen aus der Praxis der Inklusion sowie auf (bildungs-)politischer Ebene zu Wort gemeldet. In überregional politischer Hinsicht sind wir unserem Mitglied Magdalena Stenzel für ihre Petition „Gebärdensprache umsetzen – jetzt!“ sehr dankbar.Sie leistete unermüdlichen Einsatz, der sich gelohnt hat: Fast 19.000 Unterschriften sind zusammengekommen und der letzte Kraftakt, die Erstellung eines Forderungskatalogs in Kooperation mit unserem Verband, ist geschafft. Wir sind voller Hoffnung, dass diese Aktion Landes- und Bundespoli-tiker auf unsere Anliegen aufmerksam machen wird und wir damit neue Türen aufstoßen, hin zu einer inklusiveren Gesellschaft für die Zukunft unserer Kin-der.Ihr findet in diesem Heft Berichte von Ege Karar zu „Deaf-Mentoring“, eine Beratungsform, bei der gehörlose Menschen zu Beratern ausgebildet werden, um andere gehörlose Menschen zu beraten und zu begleiten; über das Kinder-Gebärdensprachfestival in Thüringen; einen Bericht von Susan Pufhan über die Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften der Gehörlosen in Hannover und vieles mehr. Ich wünsche euch viel Freude beim Lesen!Im Mai stehen Vorstandswahlen an und es zeichnet sich ab, dass - aus ganz unterschiedlichen, persönlichen Gründen - einige Mitglieder aus dem Vorstand ausscheiden werden. Ich möchte mich hier schon herzlich für die intensive und gute Zusammenarbeit bedanken!Das heißt aber auch, dass wir mit einer annähernd komplett neuen Mannschaft an den Start gehen. Bist DU dabei? Hättest Du Interesse, die Arbeit unseres Verbandes aktiv im Vorstand mitzugestalten? Wir freuen uns auf Dich! Rainer Lüllmann gibt Euch auf den Seiten 21 und 22 einen Einblick, was es heißt im Vorstand mitzuarbeiten.Die diesjährige Tagung steht unter dem Motto: „Ich, Du oder Wir? – verbunden statt verlassen!“ Uns erwarten wieder spannende Gastredner*innen und ein buntes, familienfreundliches Rahmenprogramm. Die Tagungseinladung und das Programm findet ihr auf den Seiten 4 - 15.

Es grüßt euch herzlichKatrin Pflugfelder

4 5

Tagungseinladung Tagungseinladung

Familientagung vom 30.5. - 2.6.2019 in DuderstadtThema: „Ich, Die oder Wir - verbunden statt verlassen?“

Familien mit hörbehinderten und gehörlosen Kindern sind sehr ver-schieden. Einige Eltern sind selbst gehörlos oder schwerhörig, andere sind normal hörend. Unter ihren Kindern sind gehörlose und schwer-hörige Kinder, Kinder mit CI, hörende Geschwisterkinder, Kinder die in Gebärdensprache kommunizieren, andere die lieber Lautsprache verwenden. Diese Vielfalt ist ein besonderer Gewinn, ein Schatz für unseren Verband und somit auch für unsere Tagungen.Denn die Eltern und ihre Kinder können im Miteinander auf der Ta-gung erleben, dass es viele unterschiedliche Variationen des „Hörbe-hindert“ - seins gibt, die nicht allein davon abhängen, welchen medizini-schen Hörstatus der Einzelne hat und dass keine Variante besser oder schlechter ist als die andere. Eltern machen mit ihren Kindern leider immer wieder andere Erfahrun-gen in ihrem Alltag und erleben Situationen, in denen sie sich ausge-grenzt, manchmal nur geduldet oder einfach nicht erwünscht fühlen. Allzu schnell entstehen dann Vorurteile und ganze Gruppen werden ab-gestempelt und abgelehnt. Mit unserem Tagungsthema und den inhalt-lichen Beiträgen wollen wir Eltern Anregungen geben, immer wieder die Perspektiven zu wechseln. Es gibt sie nicht DIE Hörgeräte-Träger oder DIE CI-Träger, es gibt auch nicht DIE Hörenden oder DIE Gehörlo-sen. Wenn wir es schaffen, aus DENEN ein UNS zu machen, dann sind wir beim WIR angekommen und können uns gegenseitig unterstützen. Das soll unser Ziel für die Tagung 2019 sein.

In den letzten Jahren haben wir immer wieder die Erfahrung gemacht, dass die persönlichen Berichte von Eltern von gehörlosen und schwer-hörigen Kindern sowie von selbst betroffenen Jugendlichen und Er-wachsenen besonders für „neue“ Eltern ein ganz wichtiges Erlebnis sind. Überhaupt sind die persönlichen Gespräche und der Austausch untereinander besonders wichtig und ermutigend für die Eltern. In ih-rem Alltag sind sie oft allein. Die Arbeitstagung bietet eine gute Möglich-keit, sich zu vernetzen und auch über die Zeit der Arbeitstagung hinaus Kontakte zu knüpfen. Aus diesem Grund wird bewusst viel Raum für Diskussionen und Gespräche nach den Vorträgen gelassen.

Unsere Arbeitstagung wendet sich vor allem an Eltern und ihre gehörlo-sen und hörgeschädigten Kinder, deren hörende Geschwister sowie an Fachleute zum Thema Hörbehinderung. Diese können sich als Tages-gäste für den Freitag anmelden. Gebärdensprachdolmetscher*innen und Schriftdolmetscher*innen anwesend sein, um die Vorträge und Ar-beitsgruppen zu dolmetschen.

Die Kinder und Jugendlichen werden von einem erfahrenen und kom-petenten Team betreut und erleben ein eigenes Programm. Die Eltern haben somit die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre den Vorträgen zu folgen und an den Arbeitsgruppen teilzunehmen. Nach den positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre werden die Jugendlichen auch in diesem Jahr teilweise in die thematische Arbeit miteinbezogen, z.B. haben sie die Möglichkeit, sich in einem Workshop mit Aspekten des Tagungsthemas auseinander zu setzen.

Unser Tagungshaus: Ferienparadies PferdebergBischof-Janssen-Straße, 37115 DuderstadtTelefon: 05527 / 57 33, Telefax: 05227 / 71 665www.kolping-duderstadt.de

6 7

Das Tagungsprogramm 2019Donnerstag, 30. Maiab 11:00 Uhr Anreise der Teilnehmer_innen13:30 - 14:15 Uhr Mittagessen15:00 Uhr Eröffnung der Tagung I Beginn des Kinder- und Jugendprogramms15:30 Uhr Kaffee16:00 Uhr Eröffnung der Tagung II, Grußworte Vortrag: Prof. J. Hennies: „Peerkontakte von Schüler/innen mit einer Hörbehinderung in der Inklusion“18:30 Uhr Abendessen19:30 Uhr Gute-Nacht-Geschichte für die Kleinsten20:30 Uhr Abendprogramm zum Kennenlernen

Freitag, 31. Maiab 07:30 Uhr Frühstück08:45 Uhr Beginn des Kinder- und Jugendprogramms09:15 Uhr Open Space (Netzwerkarbeit)11:30 Uhr Präsentation der Arbeitsergebnisse des Open Space 12:30 Uhr Mittagessen und Mittagspause14:00 Uhr Vortrag: Dominik Nimar: „Mein Weg aus der Barriere - der Schlüssel des Lebens“16:00 Uhr Kaffee16:30 Uhr Mitgliederversammlung mit Wahl - offen für alle Teilnehmer*innen18:30 Uhr Abendessen19:30 Uhr Gute-Nacht-Geschichte für die Kleinsten20:00 Uhr Sportliche Aktivitäten

Samstag, 1. Juniab 07:30 Uhr Frühstück08:45 Uhr Beginn des Kinder- und Jugendprogramms09:15 Uhr Vormittag zur freien Verfügung oder10:00 Uhr Organisierte Ausflüge mit Dolmetschern13:00 Uhr Mittagessen14:00 Uhr Workshops: K. Mitterhuber: „Vorlesen – leicht gemacht!“ F.Schwartz: „achtsam & aktiv“ S.Fox: „Starke Kinder, starke Familien“15:30 Uhr Kaffee16:00 Uhr Erfahrungsberichte betroffener Eltern und Jugendlicher 18:00 Uhr Abendessen (Grillabend)19:30 Uhr Kulturelles Abendprogramm

Sonntag, 2. Juniab 07:30 Uhr Frühstück08:45 Uhr Beginn des Kinder- und Jugendprogramms10:00 Uhr Auswertung und Resümee der Tagung11:15 Uhr Gemeinsamer Abschluss 11:30 Uhr Mittagessen möglich, Abreise der Teilnehmer_innen

Tagungsprogramm Tagungsprogramm

8 9

Tagung

„Open Space“ auf unserer Arbeitstagung im MaiMehr Freiraum für Eure Ideen und Wünsche

Open Space (auf deutsch: offener Raum) ist eine Methode aus der Arbeitswelt und wird angewendet, um Besprechungen und Konferen-zen produktiver zu gestalten. Der Begründer dieser Methode, Harrison Owen, stellte in Gesprächen immer wieder fest, dass viele Tagungs-teilnehmer zwar die Vorträge und Podiumsdiskussionen lobten, doch der Meinung waren, dass die besten Gespräche – die Tagungsthemen betreffend – in den Kaffeepausen stattfanden.

Bei Open Space geht es also um eine ungestörte Kommunikation ohne vorgegebenen Rahmen. Die Idee ist einfach und lässt sich bei unseren Tagungen besonders gut anwenden, denn:

Alle Anwesenden sind „Experten“ und haben eigene, gute Ideen und Themen!

• Diese wollen wir zu Beginn der Tagung sammeln. • Die Themen können, müssen sich aber nicht am Thema Netzwerk oder dem Tagungsthema orientieren. • Zu den wichtigsten Themenbereichen und Ideen bilden sich Arbeitsgruppen, für die ein oder mehrere Teilnehmer die Verantwortung übernehmen. • Jeder Teilnehmer kann sich dann überlegen, an welcher Gruppe er teilnehmen möchte. Nach den Prinzipien: Wo kann ich selbst etwas beitragen? Und: Wo kann ich etwas lernen? • Ein Wechsel zwischen verschiedenen Gruppen ist möglich.

Die Ergebnisse der Gruppen werden von den Verantwortlichen doku-mentiert und am Ende allen Tagungsteilnehmern präsentiert. Schriftlich an einer „Nachrichtenwand“ und/oder wie bisher im großen Rahmen.

Vorträge

Titel: Peerkontakte von Schüler/innen mit einer Hörbehinderung in der InklusionProf. Dr. Johannes Hennies, Pädagogische Hochschule Heidelberg

Inhalt: In dem Vortrag geht es um die besonderen Herausforderun-gen, die sich bei der inklusiven Beschulung gehörloser und schwerhö-riger Kinder und Jugendlicher ergeben. Dabei wird insbesondere auf die Qualität der Peerkontakte, sowohl zu hörenden als auch zu an-deren gehörlosen und schwerhörigen Gleichaltrigen eingegangen. Es werden die Erfahrungen der teilnehmenden Eltern aufgenommen, em-pirisch belegte Schwierigkeiten dargelegt und verschiedene erprobte Lösungsansätze vorgestellt.

KurzvitaJohannes Hennies ist Professor für Gehörlosen- und Schwerhörigen-pädagogik an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Er ist Mitglied im Kuratorium der Stiftung Pro Kommunikation in Baden-Württemberg und gehört zum Editorial Board des International Journal of Special Education. Zu seinen Forschungsinteressen zählen Laut-, Schrift- und Gebärdenspracherwerb bei gehörlosen, schwerhörigen Kindern und Codas sowie Fragen der hörgeschädigtenspezifischen und inklusiven Didaktik.

10 11

Vortrag

Titel: Mein Weg aus der Barriere - der Schlüssel des LebensDominik Nimar

Inhalt: In diesem Vortrag erzähle ich einige Ausschnitte aus meinem Leben, bespickt mit emotionalen Begebenheiten und einer Prise Hu-mor.

Kurzvita Als halb Deutsch halb Thai geboren in Hamburg‚1990.

Besuchte als einziger Schwerhöriger eine hörende 30-Schüler-Klasse für 5 Jahre.

Erlernte Gebärdensprache erst mit 12 Jahren und fühlte mich zum ersten Mal verstanden.

Nach 3 Jahren unterschiedlicher Ausbildung begann ich eine Ausbildung zum Mediengestalter.

Anschließend wechselte ich die Seite und wurde Geselle, unterrichte bis heute Azubis vom 1. - 3. Lehrjahr.

Wechsel in ein neues Arbeitsumfeld bei der größten Werbeagentur Europas, der Serviceplan Gruppe. (Start: 1. März 2019)

Workshop

Titel: Starke Kinder, starke Familien – Resilienz und Resilienzförderung

Inhalt: Wie werden Kinder stark? Wie entwickeln sie die Fähigkeit, sich von kleinen und großen Hindernissen des Lebens nicht aus der Bahn werfen zu lassen? Resilienz beschreibt die Fähigkeit, mit Druck, Belas-tungen und schwierigen Erfahrungen konstruktiv umzugehen, tägliche Herausforderungen zu bewältigen und sich selbst und anderen mit Re-spekt zu begegnen. All dies Kernkompetenzen sind für ein glückliches Leben, aber auch für gesellschaftliche Teilhabe entscheidend. Resilienz wächst durch positive Erfahrungen des Selbst. Zentral ist, dass Kinder die Erfahrung machen, dass sie Aufgaben und Anforde-rungen erfolgreich bewältigen und selbst Einfluss darauf nehmen kön-nen. Wer das Gefühl von: „Ich habe das geschafft!“ kennt, wird es sich auch bei neuen Herausforderungen eher zutrauen, diese Situationen zu meistern.

KurzvitaSvenja Fox (geb. 1985, wohnhaft in Freiburg i. Br.) studierte Kommuni-kation und Umweltmanagement. Sie bildete sich u.a. in den Bereichen Umwelt- und Erlebnispädagogik, Prozessbegleitung und DGS weiter. Seit über 10 Jahren arbeitet sie mit hörenden und gehörlosen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu den Themen Resilienz, Nachhal-tigkeit, persönliche Ressourcen und Sozialkompetenzen. Ihr Projekt „Wildnisübernachtung in DGS“ wurde kürzlich als Projekt der UN-De-kade für Biologische Vielfalt ausgezeichnet.

12 13

Workshop

Titel: achtsam & aktiv – Präventionsarbeit gegen (sexualisierte) Grenzverletzungen Workshop für Eltern

Inhalt: Junge Heranwachsende lernen ihre körperlichen Grenzen ken-nen - und die von anderen. Dabei fällt es manchmal schwer, die eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen oder zu formulieren. Noch schwerer ist es zu erkennen, wie es anderen geht. Kann mich jeder Mensch umarmen? War es nur Spaß? Was kann ich meinen Eltern erzählen? Versteht mich sowieso niemand?In einem Inputvortrag für Eltern wollen wir zunächst die Konzepte be-trachten, die dann in den Workshops mit den Jugendlichen (ab 12 Jah-ren) erarbeitet werden sollen. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der speziellen kommunikativen Situation in taub/hörenden Famili-en und Settings. Wie können wir als Erwachsene unsere Kinder dafür sensibilisieren, dass jeder Mensch andere Grenzen hat? Wie können wir Grenzverletzungen verhindern und besonders die Gefährdung von Jugendlichen mit Hörschädigung reduzieren? Wie schaffen wir es, eine Redekultur zu etablieren, in der man darüber sprechen kann, wenn „et-was passiert“ ist?

Kurzvita„achtsam & aktiv“ ist ein Präventionskon-zept, das im Verband Christlicher Pfadfin-derinnen und Pfadfinder (VCP) seit 2008 Anwendung findet. Fabienne Schwartz arbeitet seit 2007 als Ehrenamtliche im Be-reich Bildung, Schulung und Prävention des VCP. Von 2015 - 2018 war sie Referentin für Bildung in der VCP-Bundesleitung. Sie stu-diert Gebärdensprachpädagogik M.Ed. und Gebärdensprachdolmetschen M.A. an der Humboldt Universität Berlin.

Titel: „Vorlesen – leicht gemacht!“

Workshop

Inhalt: Mit dem Workshop möchte Katharina Mitterhuber auf die Bedeu-tung des Vorlesens aufmerksam machen – insbesondere für hörbehin-derte Kinder. Ein frühes Vorlesen legt nicht nur eine gute Grundlage für das spätere Lesenlernen und den Erwerb der Schriftsprache, sondern stärkt Ihre Kinder darüber hinaus sozial und emotional. Gemeinsam diskutiert die dreifache Mutter gehörloser Töchter mit den Teilnehmern, wie Eltern ihren Kindern vorlesen können und bringt ihre eigenen Er-fahrungen und Tipps ein. Schließlich sollen Bücher Freude bereiten!

KurzvitaKatharina Mitterhuber, 37 Jahre alt, taub, Diplom-Rechtspflegerin und Mutter dreier tauber Töchter im Alter von 7, 5 und 1. Zusammen mit Madlen Goppelt entwarf sie 2014 für den Bundesel-ternverband den Lese-Flyer „Spaß am Lesen. Wie Sie Ihr gehörloses/hörbehindertes Kind im Lesen fördern.“

14 15

Was kostet die Tagung?Die Tagungskosten pro Person beinhalten Vollpension sowie ein Mit-tagessen am An- oder Abreisetag. (Auswahl auch für beide Tage mit Aufpreis möglich!) Kinder sind in der Regel bei den Eltern im Familien-zimmer untergebracht.

Erwachsene im Einzelzimmer ........................................ 210,00 EURErwachsene im Doppelzimmer / Familienzimmer .......... 155,00 EURJugendliche .....13 bis 21 Jahre..................................... 85,00 EURKinder ................ 7 bis 12 Jahre .................................... 55,00 EURKinder ................ 3 bis 6 Jahre ...................................... 45,00 EURKinder .................bis 2 Jahre sind freiDas zweite und jedes weitere Kind erhalten 50% Ermäßigung.

Tagesgäste mit Verpflegung, ohne Übernachtung pro Tag: 45,00 EURTagesgäste Kinder/Jugendliche mit Verpflegung, ohne Übernachtung pro Tag: ........................................... 20,00 EUR

Mittagessen zusätzlich am ersten oder am letzten Tag:Erwachsene / Kinder je Person .................................10,00 / 6,00 EUR

Das Haus stellt Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung.

Aus organisatorischen und pädagogischen Gründen ist eine Kinderbetreuung erst für Kinder ab dem 3. Lebensjahr möglich!

Ermäßigung: 10% für Mitglieder des Bundeselternverbandes und sei-ner Mitgliedsvereine. Da die Teilnahme an unserer Tagung aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes gefördert wird, können bezugsbe-rechtigte Familien (Hartz IV-, Sozialhilfe-, Wohngeldempfänger) bei ihrer Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Sollte eine derartige Bezuschussung nicht möglich sein, ist in begründeten Fällen eine Ermäßigung durch den Bundeselternverband auf Antrag möglich.

Den Anmeldezeitraum entnehmen Sie bitte der Ankündigung auf unserer Website. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen! Bei Rücktritt von der Anmeldung nach dem Anmeldeschluss sind 50%

Was kostet die Tagung

der Kosten zu zahlen, wenn die Plätze nicht wieder vergeben werden können.

Anmeldungen: Bitte nutzen Sie unsere Online-Anmeldung auf unserer Website: www.gehoerlosekinder.de. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung! Bei Fragen zur Tagung wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle in Conow.

Für Teilnehmer/innen der Tagung, die mit der Bahn anreisen, bietet der Bundeselternverband einen Bustransfer vom ICE-Bahnhof Göttin-gen zum Tagungshaus „Ferienparadies Pferdeberg“ in Duderstadt und zurück an.

Abfahrt ist am Donnerstag, 30. Mai um 13:00 Uhr vom ICE-Bahnhof Göttingen. Die Rückfahrt ist am Sonntag, 2. Juni um 12:00 Uhr vom „Ferienparadies Pferdeberg“ zum ICE-Bahnhof in Göttingen. Hin- / Rückfahrt kosten zusammen 10,00 Euro für Erwachsene. Kinder und Jugendliche sind frei.

Online AnmeldungDie Anmeldung startet:Für Mitglieder am 24. Februar 2019 um 10:00 Uhr.Für Nicht-Mitglieder am 3.März um 10:00 Uhr - wenn es noch freie Plätze gibt.Bitte verwenden Sie das Online-Formular auf unserer Website:www.gehoerlosekinder.de

Was kostet die Tagung

16 17

Bericht zur Tagung des Deutschen Fachverbands für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik e. V. (DFGS) am 02. und 03. November 2018 in Erfurtvon Matthias Klaußner (mit Unterstützung von Magdalena Stenzel)

Gelangt man an den Erfurter Hauptbahnhof durch eine der Ausgangstü-ren, so eröffnet sich kurz darauf die wundervolle Kulisse der berühmten Dom- und Landeshauptstadt. Mit der Straßenbahn erreichten wir ein paar Minuten später das Augustinerkloster, welches bereits im Jahre 1277 erbaut wurde. Von 1505 und 1511 lebte hier Martin Luther; seine „Zelle“ ist noch heute erhalten. Inzwischen ist das Kloster Weltkulturer-be und bietet die Möglichkeit für Tagungen, Ausstellungen und weiterer Veranstaltungen. An diesem geschichtsträchtigen Ort fand die diesjäh-rige Tagung des DFGS statt, die unter dem Motto „Bimodal-Bilinguales Lernen in gemischten Gruppen“ stand.

Lernen in heterogenen Gruppen - Ergebnisse aus der HirnforschungAm Freitagnachmittag eröffnete der 1. Vorsitzende des DFGS Dr. Paul Heeg die Tagung. Nach weiteren Grußworten ging das Wort an Prof. Dr. Barbara Hänel-Faulhaber, die über das Thema „Lernen in heterogenen Gruppen“ referierte.Die Forscherin ging u.a. der Frage nach: „Wie verarbeitet das Gehirn bei Gehörlosen (bzw. Tauben) (Gl) ein Gedicht in Gebärdensprache, wie bei Hörenden (H) in Lautsprache?“ Besonders spannend waren dazu Bilder aus der Hirnforschung. Diese verdeutlichten, dass sowohl H als auch GL für die Verarbeitung von Sprache denselben Bereich im Gehirn nutzen. Daraufhin wurden Bilder zur Gehirnaktivität beim Lesen von Gl und H verglichen. Das Publikum zeigte sich besonders davon beeindruckt, wie selbstverständlich gelesene Texte von GL verarbeitet werden können. Die Voraussetzung dazu ist, dass Gehörlose von frühster Kindheit an Gebärdensprache erlernt haben, also zur Zeit des Mutterspracherwerbs (L1). Erfolgt der Gebärdenspracherwerb hingegen später (s.g. Latelear-ner), so findet die Leseverarbeitung nicht mehr im dafür vorgesehenen Hirnbereich statt. Das so genannte Arbeitsgedächtnis wird dann davon voll belegt.Am Ende ihres Vortrages hatte Frau Prof. Hänel-Faulhaber einen Tipp: Automatisierte Lernsettings können helfen, das Arbeitsgedächtnis für neue Lerninhalte offen zu halten. Dazu sind Rituale und klar strukturier-

Aus der Arbeit unseres Verbandes Aus der Arbeit unseres Verbandes

te, also verlässliche Lernorte wichtig, insbesondere gilt dieses für Kinder mit Hörbehinderung.

Erfahrungsaustausch im gemütlichen KellerAnschließend gab es Abendessen und dann lud die Kellerkneipe zum gemeinsamen Treff ein. Hier fand ein intensiver Austausch zwischen Hörgeschädigten, Pädagogen, Sozialarbeitern, Frühförderern, Gebär-densprachdozenten und Eltern in DGS und Lautsprache statt. Es war eine anregende Runde, die eines zeigte: Es ist wichtig, mit Leuten aus ganz Deutschland zusammen zu kommen und sich auszutauschen.

Bimodal-bilinguale GruppeninklusionAm Samstagmorgen, nach dem Frühstück, stellten Prof. Johannes Hen-nies und seine Frau Kirsten Hennies das Konzept „Bimodal-bilinguale Gruppeninklusion“ vor. Die Idee war und ist: Gehörlose, hörgeschädigte und hörende Kinder sollen ab dem Kindergarten gemeinsam unterrich-tet werden und dabei DGS erlernen. Dazu unterrichten Gehörlose und Hörende gemeinsam im Team (genannt: Team-Teaching). Die Doku-mentation von Sehen-statt-Hören „Annas Weg in die Inklusion“, gesen-det im Bayrischen Rundfunk beschreibt auf beeindruckende Weise, wie bilinguales Lernen für alle Beteiligten zum Erfolgsmodell werden kann.(Neben Textauszügen kann man die Doku hier sehen: https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/sehen-statt-hoeren/inklusionsklasse-bi-linguale-schule-100.html)

Ein steiniger Weg zum bilingualen SchulprofilProf. Johannes Hennies (PH Heidelberg) machte jedoch auch deutlich, dass es nicht einfach war, die Idee in die Tat umzusetzen. Eine beson-dere Herausforderung stellte zum Beispiel das Finden eine Schule dar, die bereit war sich auf das bilinguale Lernen einzulassen. Nach einigen Anfangsschwierigkeiten erklärte sich die Erfurter „TGS am roten Berg“ dazu bereit. Als hilfreich erwies sich die dabei Tatsache, dass Schulen sich ihr eigenes Profil geben dürfen und zwar unabhängig vom Ministe-rium bzw. Schulamt. Diese Möglichkeit nutzte die Schule, um gemein-sam mit den Initiatoren dieses Modell Wirklichkeit werden zu lassen.Die Teilnehmer der Tagung zeigten sich sehr beeindruckt vom Enga-

18 19

gement der Beteiligten, zu denen Eltern, Pädagogen und vor allem die Kinder zählen, die – das sollte man nicht vergessen – mit(er)leben und mitgestalten, was an außergewöhnliche Ideen von den Erwachsenen auf den Weg gebracht wurde und wird. Es ist allen zu wünschen, dass ihr besonders Engagement Früchte trägt und – im wahrsten Sinne des Wortes – „Schule macht“.

Die Qual der WahlWeiter verlief der Tag mit zahlreichen Workshops, zwischen denen die Teilnehmer*innen wählen konnten. Das hochinteressante Angebot machte es jedoch nicht leicht, sich für ein Thema zu entschieden. Hier nur eine kleine Auswahl: „Bimodal-bilinguale Arbeit im Elementarbe-reich“ (Julia Ratzlaff, München); „Unterricht in der heterogenen Klas-se mit vielfältigen Methoden – ein Erfahrungsbericht“ (Thomas Plotzki-Opitz, Bremen); „Englischunterricht mit ASL“ (Asha Rajashekhar und Nicole Moritz, Hamburg).

Erzählkompetenz untersuchen – ein origineller VersuchsaufbauDer Verfasser dieser Zeilen entschied sich für ein weiteres Angebot: „Erzähl mir was!“ - Forschungsergebnisse und Überlegung zu einer bi-lingualen Didaktik“ von Prof. Claudia Becker (HU Berlin). Die Forscherin stellte vor, wie sie und ihr Team die Erzählkompetenz von Hörenden (teilweise Codas) und Gehörlosen untersucht hatte, um Erkenntnisse darüber zu erlangen, welche Kompetenzstufen im Erzäh-len und Verstehen von Geschichten bzw. alltäglichen Begebenheiten von den verschiedenen Gruppen in unterschiedlichen Altersstufen er-reicht wurden und erreicht werden können.Bemerkenswert und sehr unterhaltsam war, wie Prof. Becker und ihr Team vorgegangen waren. Der „originelle Versuchsaufbau“ gestaltete sich wie folgt: In einer Schulklasse wurde bewusst eine Situation herge-stellt, die für die Schüler*innen so aussah, als wäre sie unbeabsichtigt geschehen. Genauer: Eine Lehrerin hatte sich, nach dem Aufkehren von Scherben, „aus Versehen“ auf einen Keksteller gesetzt. Eine an-dere Person, die das nicht mitbekommen hatte, hatte daraufhin Kekse von dem Teller gegessen. Die Kinder hatten sich verständlicherweise kaputtgelacht. Danach sollten sie diese Begebenheit einer Kollegin von

Prof. Becker erzählen, die davon (angeblich) nichts wusste. Diese Er-zählsituation wurde dann gefilmt und später ausgewertet.

Abendliches Vorlesen fördert die ErzählkompetenzFrau Prof. Becker erzählte die Erlebnisse, die sie und Team hatten auf sehr amüsante Weise, sodass sich alle Teilnehmer*innen leicht ein Bild von den - für Laien nicht gerade leicht verständlichen - Fachbegriffen machen konnten. Die verkürzte Interpretation der Ausführungen von Prof. Becker durch den Verfasser lautet an dieser Stelle: Kinder, egal ob hörgeschädigt, gehörlos oder hörend können alle Stufen der Erzähl-kompetenz und ein entsprechendes Abstraktionsvermögen erlangen. Entscheidend dafür ist jedoch eine frühzeitige und intensive Förderung. Diese sollte durch menschliche Zuwendung. z.B. durch abendliches Vorlesen der Eltern (in DGS und/oder Lautsprache) begleitet und damit unterstützt werden.

Prof. Claudia Becker (HU Berlin) bot an, dass Ihre Forschungsarbeit per E-Mail angefordert werden kann.

Beispiel für gelungenes Team-TeachingNach dem Mittagessen standen weitere Fachgruppen und Workshops auf dem Programm. Beispielhaft vertieft wurde das Thema „Bilinguales Lernen und Team-Teaching“ durch den Einblick in die praktische Arbeit, den Gabriele Ernesti und Michaela Grosche (Elbschule Hamburg) anbo-ten. Die beiden Pädagoginnen bilden ein Team, das die Schüler*innen in DGS und in Lautsprache unterrichtet. Bemerkenswert waren hier fil-mische Sequenzen von Unterrichtsstunden, durch die deutlich wurde, wie engagiert die beiden Lehrkräfte ihre Schützlinge unterrichten. So konnten die Zuschauer*innen z.B. „miterleben“, wie wichtig sowohl klare und verlässliche Absprachen für das Team-Teaching als auch sponta-nes Reagieren auf individuelle Belange der Kinder sind, damit bilingua-ler Unterricht gelingt.Interessant waren auch die Lehrmaterialien, die das Team von Hamburg in die thüringische Landeshauptstadt mitgebracht hatte. Auf diese Wei-se konnte man hilfreiche Anregungen für den eigenen Unterricht bzw. für zuhause mitnehmen.

Aus der Arbeit unseres Verbandes Aus der Arbeit unseres Verbandes

20 21

Aus der Arbeit unseres Verbandes Aus der Arbeit unseres Verbandes

Wer nach dem Lesen dieser Ausführung ein besonderes Interesse hat, mit den Referentinnen Kontakt aufzunehmen, z. B. um mehr über Lehr-materialien zu erfahren, kann dieses über die Elbschule Hamburg tun.

Aufgeschlossenen GesichterAm Nachmittag klang die Tagung zunächst mit einem Schlusswort von Dr. Paul Heeg und dann mit einem allgemeinen Erfahrungsaustausch in geselliger Weise aus. In den Gesichtern konnte man fröhliches und auf-geschlossenes Interesse für die einzelnen Themenschwerpunkte und – was ebenfalls wichtig ist – füreinander lesen.

FazitDie Erfurter Tagung „Bimodal-Bilinguales Lernen in gemischten Grup-pen“ bot für alle die Möglichkeit, sich umfassend über das Thema im Allgemeinen und Speziellen zu informieren. Durch das vielfältige und sorgfältig zusammengestellte Angebot konnten „Einsteiger“ wie auch „alte Hasen“ umfassend von neuen Erkenntnissen und individuellen Erfahrungen profitieren. Neben Vorträgen und Workshops war zudem genügend Raum gegeben, um miteinander ins Gespräch zu kommen.

Von Seiten des BgK möchten wir dem DFGS ein gutes Gelingen für den weiteren Weg und Glück für weitere Vorhaben wünschen!

Autorisierte Fotos und Filme finden sich auf der Webseite des DFGS:https://www.dfgs.org/veranstaltung/erfurt-2018/bilder-erfurt-2018/

Vorstandswahl 2019Liebe Familien des Bundeselternverbands,im Jahr 2019 muss bei der Mitgliederversammlung wieder ein neuer Vorstand gewählt werden. Einige Mitglieder des aktuellen Vorstands haben Interesse, weiter für den Verband zu arbeiten. Andere werden sich nicht wieder für die Wahl zur Verfügung stellen und somit Platz für neue Gesichter und Ideen machen.Laut Satzung werden wieder vier verbindliche Positionen zu besetzen sein. Vergeben werden müssen die Aufgaben als: Präsident/-in, Vizepräsident/-in, Schatzmeister/-in sowie Schriftführer/-in.

Darüber hinaus können weitere Verbandsmit-glieder im Vorstand vertreten sein, die sich anderen Aufgaben widmen.

Das machen die Mitglieder des Vorstands derzeit: • Teilnahme an den Sitzungen des Vorstands (Herbst, Frühjahr, Himmelfahrt) • Teilnahme an Videokonferenzen des Vorstands zwischen den Vorstandssitzungen • Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten der Jahrestagung über Himmelfahrt • Herausgabe des Elternmagazin „Eltern helfen Eltern“ • Vertreten des Verbands beim Europäischen Verband FEPEDA • Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen, Konferenzen, Kongressen und Arbeitstagungen nach den individuellen und zeitlichen Möglichkeiten der Vorstandsmitglieder • Verfassen von Stellungnahmen für den Verband zu aktuellen Themen

22 23

Aus der Arbeit unseres Verbandes

• Sicherstellen einer gesunden finanziellen Situation • Planen, Organisieren, Durchführen und Nachbereiten von themenbezogenen Projekten nach Interessen und persönlichen Möglichkeiten

Die regelmäßigen Arbeitstagungen des Vorstands im Frühjahr und im Herbst haben bislang meist in Kassel an Wochenenden mit ein oder zwei Übernachtungen stattgefunden.Wenn ihr Interesse an einer Tätigkeit im Vorstand habt oder ihr Fra-gen an jemanden im Vorstand zur Vorstandsarbeit loswerden möchtet, dann findet ihr unter www.gehoerlosekinder.de die Kontaktdaten zu allen Vorstandsmitgliedern.

Geht in Euch – traut Euch – die Vorstandswahl 2019 kommt bestimmt!

Für den VorstandRainer Lüllmann

Aus der Arbeit unseres Verbandes

Bericht über das Kinder-Gebärdensprachfestival in Dörnfeld, Thüringen.Vom 31. August bis zum 2. September 2018 fand im thüringischen Dörnfeld das dritte Kinder-Gebärdensprach-Festival statt. In dörflicher, ländlicher Atmosphäre kamen 240 Teilnehmer zusammen. 34 Kinder nahmen aktiv am Festival teil. Das Gelände war ideal für diese Veran-staltung, bot es doch neben einem Fußball- auch noch einen Spiel- so-wie einen Grillplatz. Die Lage ist ruhig und phantastisch für Kinder.

Zu unserer großen Überraschung waren etliche Vertreter der Landespo-litik anwesend. Die Landesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner, hatte die Schirmherrschaft über das Festival übernommen. Die anwesenden Politiker z.B. Heike Werner, der CDU Landtagsabgeordnete Jörg Thamm und der ehrenamtlicher Beigeordnete Eckhad Beuerschmidt betonten, wie wichtig dieses Fes-tival und die damit verbundene Bildungsarbeit für bilinguale Kinder und deren Selbsterfahrung sei.

In einer Gedenkminute erinnerten wir uns gemeinsam an Ole Peitz. Der fünfjährige Junge, hatte sich für das Festival angemeldet, starb aber leider vorher aufgrund einer Krankheit.

Der Wettbewerb der Kinder fand in drei Altersklassen statt: 3 - 5 Jahre, 6 - 9 Jahre und 10 - 12 Jahre. Die Kinder gebärdeten alle sehr kreativ, phantasievoll und witzig und überzeugten damit alle Anwesenden von ihrem Können.

In meinem Vortrag stellte ich den Bundeselternverband, dessen Arbeit und Ziele vor und berichtete von der jährlichen viertägigen Elternta-gung in Duderstadt. Wir wurden erneut darauf angesprochen, dass die Tagung so schnell, in nur vier Stunden, ausgebucht war. Es besteht der Wunsch, mehr als 240 Plätze anzubieten. Wir sind dazu gern bereit, kennen aber bisher keinen Ort, der dies bietet. Bitte meldet Euch bei uns, falls Ihr solche einen Ort kennt. Die Räumlichkeiten in Duderstadt sind wunderbar und wir suchen deshalb einen Tagungsort, der genau dasselbe bietet – aber viel mehr Teilnehmerinnen zulässt.

24 25

Anschließend wurden die Preise an die Gewinner aller drei Altersklas-sen verliehen. Insgesamt war das Festival eine wunderbare, stimmige Veranstaltung, die ich gerne allen Eltern weiterempfehle.

Wir danken dem Vorstand von Biling e.V., Manuel Löffelholz und sei-nem Team für die tolle Organisation und die rundum gelungene Veran-staltung!

Ege Karar

Aus der Arbeit unseres Verbandes

26 27

Aktuelles Aktuelles

DeafMentoring? DeafMentoring! – Beratung auf AugenhöheBereits seit einigen Jahren betreuen taube1 Mitarbeitende vom Kom-petenzzentrum für Gebärdensprache und Gestik der RWTH Aachen (SignGes) taube Praktikant*innen, meist Schülerinnen, die berufliche Orientierung suchen.

Dies hat gleich mehrere positive Effekte: Die Praktikant*innen bekom-men einen Einblick, wie ein Team aus tauben und hörenden Mitarbeiten-den gut zusammenarbeiten und die spezielle kommunikative Situation gestalten kann. Außerdem erhalten sie eine Vorstellung von der Arbeit in einem interdisziplinären Team an einer Universität und lernen insbe-sondere die tauben Mitarbeitenden kennen. Mit diesen können sich die jungen Gehörlosen gebärdensprachlich über Erfahrungen, Zukunfts-vorstellungen, Wünsche oder Hobbys austauschen. So erweitern die Praktikantinnen unter Umständen ihre Perspektive in Hinblick auf eine Berufswahl, ehrenamtliches Engagement oder eine berufliche Orien-tierung. Für die Mitarbeitenden ist die Zusammenarbeit mit Menschen, die neu ins Team kommen und unterschiedliche Fähigkeiten einbrin-gen, ebenfalls eine Bereicherung und oft ist es sehr überraschend, wie anfangs recht schüchterne Personen schnell zu begeistert und selbst-ständig mitarbeitenden Praktikantinnen werden. Im SignGes-Team kam im Laufe der Zeit die Vermutung auf, dass diese teils sehr erstaunliche Entwicklung etwas zu tun haben müsse mit der Vorbildfunktion der tau-ben Kolleg*innen.Aufgrund dieser positiven Erfahrungen und der Vermutung, dass es sich hier um einen Peer- Effekt handeln könne, entstand die Idee, ge-meinsam mit der Universität zu Köln ein Projekt zu konzipieren, in dem Peer Counseling (Peer Beratung) methodisch genutzt werden sollte.

Peer- Counseling ist eine Beratungsmethode, bei der Beratende und Ratsuchende „Gleichartigkeiten“ aufweisen, zum Beispiel, die Gemein-samkeit, dass beide taub sind. Ähnliche Erfahrungen auf beiden Seiten mit alltäglichen Barrieren, der Schullaufbahn oder in der Berufsorien-

tierung können dazu führen, dass ein Vertrauensverhältnis schnell auf-gebaut werden kann. Berater*innen können zu Vorbildern werden, bei denen man sich den Umgang mit Barrieren und Schwierigkeiten im All-tag abschauen und somit das Selbstwertgefühl stärken kann. Im Laufe eines Peer Counseling-Prozesses sollen die Ratsuchenden darin be-stärkt werden, eigene Lösungsstrategien für ihre jeweilige Situation zu entwickeln.

In Deutschland etablierte sich Peer Counseling zum Beispiel in der Ge-waltprävention Jugendlicher, in der Drogenberatung und sehr stark im Bereich des Empowerments psychisch und körperlich behinderter Men-schen (Deutsch & Rohr 2018). Eine erste Recherche zur Projektidee ergab, dass Peer Counseling im Bereich gebärdensprachlich kommu-nizierender Menschen bis auf ein schulisches Angebot in Deutschland noch nicht systematisch eingesetzt wurde. In der bayerischen Landes-schule für Gehörlose in München wurden in den 1990er Jahren taube Schülerinnen und Schüler im Peer Counseling geschult, um sich ge-genseitig im Schulalltag zu unterstützen (Jokay 2004).Anfang 2014 schließlich reichte Prof. Thomas Kaul von der Universität zu Köln gemeinsam mit SignGes einen Projektantrag beim Bundesmi-nisterium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein. Im August 2015 konnte das Projekt DeafMentoring dann starten und wird noch bis August 2019 gefördert. DeafMentoring verfolgt das Ziel, taube berufs- und lebens-erfahrene Menschen zu DeafMentorinnen weiterzubilden und taube, meist junge, Menschen (DeafMentees) mit Hilfe der Beratungsmethode Peer Counseling persönlich und beruflich zu stärken. Diese Unterstüt-zung kann sich auf den Einstieg ins Berufsleben, die (Wieder-) Einglie-derung - oder auch auf den Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse be-ziehen. Gerade in diesen Lebenssituationen stoßen taube Menschen immer wieder auf Barrieren, welche meist durch kommunikative oder kulturelle Missverständnisse begründet sind.Das Projektteam, bestehend aus tauben und hörenden Mitarbeiten-den, entwickelte zunächst ein Weiterbildungskonzept, nach welchem die tauben Teilnehmenden an drei Wochenenden in Gebärdenspra-che zu DeafMentor*innen weitergebildet werden sollen. Diese theo-retische Weiterbildung umfasst unter anderem Unterrichtseinheiten in

1 Unter dem Begriff „taub“ verstehen wir gehörlose, schwerhörige, ertaubte oder CI-implantierte Menschen, die in Gebärdensprache kommunizieren.

28 29

Gesprächsführung, Grundlagen des Peer Counselings, Deaf Empo-werment, Zeitmanagement sowie des Umgangs mit Ressourcen und der Ausbildung von Resilienz. Diese Inhalte sind auf der Website des Projektes unter http://deaf-mentoring.de/weiterbildung.html als DGS-Videos mit Untertiteln zusammengefasst verfügbar. Erfahrungsberichte in DGS mit Untertiteln von zwei Mentees finden sich auf der Website im eigens für die Mentees eingerichteten Bereich: http://www.deaf-men-toring.de/mentees.html. Allen DeafMentees wird die Chance geboten, von den Erfahrungen der Mentorinnen zu profitieren, von ihnen Feed-back zur eigenen Situation zu erhalten und so eine eigene Vorstellung für ihren weiteren Lebensweg zu entwickeln. So können die DeafMen-torinnen zumindest im beruflichen Kontext, z.B. im Umgang mit Bar-rieren oder in der Berufsausbildung als ein Rollenvorbild für die Men-tees fungieren, denn häufig mangelt es den Jugendlichen an tauben erwachsenen Vorbildern: Ungefähr 90% aller tauben Menschen haben hörende Eltern. Die Mentorinnen schließen diese Lücke und dabei ver-schaffen gleiche Sprache und Kultur die Grundlage für ein erfolgreiches Peer Counseling.

Bereits während der Projektzeit haben sich DeafMentorinnen zu loka-len Gruppen zusammengeschlossen, die sich in regelmäßigen Abstän-den zum Erfahrungsaustausch treffen. Einige Schulen mit dem Förder-schwerpunkt Hören, Integrationsfachdienste und Berufsbildungswerke haben sich ebenfalls bereits dem Netzwerk angeschlossen und werden in einem gesonderten Bereich auf der Website des Projektes präsen-tiert. Treten Sie mit mir in Kontakt: [email protected] Karar (Projektleitung)den Autoren: Ege Karar, Sandra Neumann-Lintz und Benno Hermes

LiteraturverzeichnisLintz-Naumann S, Hermes B, Kramer F, Oviedo A, Brücher A, Karar E, Werth I, Zelle U (2016) Deaf Mentoring - Peer Counseling in Gebärden-sprache für einen erfolgreichen Schritt in den ersten Arbeitsmarkt. In: Das Zeichen 102, S. 30-35

Jókay E (2004) Mentoren an deutschen Schulen für Hörgeschädigte. Konzeption für den Aufbau eines Mentorenprogramms dargestellt am Beispiel der Bayrischen Landesschule für Gehörlose: Signum Verlag, Hamburg

Deutsch D, Rohr C (2018) Lehr- und Praxisbuch für Peer Learning: Juventa, Weinheim

Foto: www.deaf-mentoring.de/mentees

Aktuelles Aktuelles

30 31

Aktuelles Aktuelles

Gut Ding will Weile habenvon Rainer und Wiebke Lüllmann

Gut Ding will Weile haben besagt ein bekanntes Sprichwort.Ob es gut wird, wissen wir auch fünf Monate nach Ausbildungsbeginn unseres Sohnes (Stand Dezember 2018) nicht. (Eine) Weile dauern tut es jedenfalls schon.

Oktober 2017 - Wir nehmen im Rahmen der Bewerbungsphase für einen Ausbildungsplatz Kontakt zur Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit auf. Bereits im Vorfeld hatte ein Beratungstermin durch eine Mit-arbeiterin der Agentur für Arbeit im Rahmen der Berufsvorbereitung in der Schule stattgefunden.

Dezember 2017 - Nach der Zusage für den Ausbildungsplatz gibt es mehrfach Kontakt zu verschiedenen Mitarbeitern der Agentur für Arbeit. Eine Beratung über die reinen Formalitäten hinaus oder gar eine Bege-hung des Ausbildungsbetriebs findet nicht statt.

April 2018 - In den Osterferien wird auf unsere Veranlassung hin eine akustische Vermessung der zukünftigen Unterrichtsräume an der Be-rufsbildenden Schule durch den Gemeinde Unfall Verband (GUV) durchgeführt.

Mai 2018 - Die Messergebnisse des GUV mit der Bitte um weitere Ver-anlassung (akustische Maßnahmen) liegen der Schule und auch dem Schulträger, der Stadt, vor.

Juni 2018 - Vorsichtshalber fragen wir zu Beginn der Sommerferien er-neut bei der Stadt nach, um dann zu erfahren, dass man sich – obwohl bekannt ist, dass ein hörgeschädigter Schüler kommt und akustische Maßnahmen notwendig sind – um nichts gekümmert hat.

Das hat uns doch ziemlich überrascht, um nicht zu sagen kalt erwischt. Rühmt sich nicht ausgerechnet die besagte Stadt damit, Vorreiter schu-lischer Inklusion zu sein?

Bereits im Jahr 2012 wurde eine Arbeitsgruppe „Inklusion an (…) Schu-len“ gegründet. 2017 wurde diese sogar mit dem Jakob Muth Preis aus-gezeichnet. Diverse Artikel in der Presse, Beiträge im Internet oder auf der stadteigenen Homepage lassen den Eindruck entstehen, dass die Stadt in Bezug auf schulische Inklusion gut organisiert ist. So heißt es, dass Inklusion als Prozess auf Augenhöhe stattfinden soll und Eltern nicht mehr Einzelkämpfer für ihre Kinder sein müssen. Klingt toll. Doch ist das auch gelebte Realität? Sicherlich hat die AG bereits gute Projekte auf den Weg gebracht. Diese werden und wurden auch ausführlich in der Presse dargestellt. Scheinbar wird viel Wert auf gute Presse gelegt und Vorzeigeobjekte unterstützt und beworben.

Was aber ist denn mit dem „normalen“ Schüler, der mit einer Be-einträchtigung eine Schule besuchen möchte – ohne Projekt, son-dern eben ganz normaler schulischer Alltag?

Auch im Juni 2018 - Parallel zur Anfrage an die Stadt versuchen wir herauszufinden, wer denn eigentlich für die Finanzierung der notwe-nigen FM-Anlage und der Schülermikrofone zuständig ist. Erst durch die Beratungsstelle für Hörgeschädigte der Heilpädagogischen Hil-fen Osnabrück (HHO: https://www.os-hho.de/hho/hho/) bekommen wir endlich die Information, dass das Arbeitsamt dafür zuständig sei. Dieses gilt auch für evtl. weitere notwendige Unterstützung am Ausbil-dungsplatz.

Die nächste Enttäuschung. Warum gibt es mehrere Beratungen durch die Agentur für Arbeit in der Schule, wenn dann doch wesentliche Infor-mationen gar nicht mitgeteilt werden?

Ende Juni 2018 - Wir reichen einen Antrag auf Finanzierung der FM-Anlage bei der Agentur für Arbeit ein.

32 33

Aktuelles Aktuelles

Juli 2018 - Nach mehreren Mails und Telefonaten mit Vertretern der Stadt ohne zufriedenstellendes Ergebnis findet auf unseren Wunsch ein Treffen statt, an dem Vertreter der Schule und der Stadt teilnehmen. Dort soll über die akustischen Maßnahmen an der BBS gesprochen werden. Als Ergebnis kann man festhalten, dass Maßnahmen durchge-führt werden sollen. Auf einen konkreten Zeitplan jedoch kann und will man sich nicht festlegen, obwohl doch klar sein dürfte, dass ein Schüler ein Recht auf volle Teilhabe von Anfang an hat (so die Theorie)….

Eine sogenannte Berufswegekonferenz hätte sicher im Vorfeld einige Steine und Hürden aus dem Weg räumen können. Aber diese hat gar nicht stattgefunden.

Insgesamt müssen wir feststellen, dass der Übergang von der Schule in die Ausbildung alles andere als gut durch die sogenannten Fachleute begleitet wurde. Bei einem Beratungstermin der Heilpädagogischen Hilfen bekommen wir zum ersten Mal einen Einblick, wie wirklich gute und umfassende Beratung aussehen kann.

August 2018 - Die Ausbildung beginnt. Natürlich sind die Räume an der BBS nicht fertig – es wurde nicht einmal angefangen. Die Zuständigkeiten des Mobilen Dienstes für die BBSen sei nicht ge-klärt ist die einzige Information, die uns auf unsere Anfrage auf Un-terstützung mitgeteilt wird. Ein Fördergutachten gibt es nicht, obwohl laut niedersächsischem Schulgesetz bei jedem Schulformwechsel ein Förderverfahren durchzuführen ist.

Spätestens jetzt zeigt sich, dass sich Netzwerkarbeit lohnt. Dank der Zusammenarbeit im Netzwerk GeHör (http://netzwerk-gehoer-olden-burg.de/), wird unserem Sohn vom Behindertenreferat des Allgemei-nen Studierendenauschusses (AStA) eine Leih-FM-Anlage zur Verfü-gung gestellt, damit er überhaupt am Unterricht teilhaben kann.

Nach erneuter Betonung der Dringlichkeit erfolgt dann doch relativ schnell die Kostenzusage für die FM-Anlage durch das Arbeitsamt, so

dass seitdem für den Unterricht eine FM-Anlage mit einer ausreichen-den Anzahl an Schülermikrofonen und auch Technik für den Alltag im Betrieb zur Verfügung steht.

Sowohl die Mitschüler als auch die Lehrer waren und sind den Bedürf-nissen und Besonderheiten aufgrund der Hörschädigung gegenüber aufgeschlossen und sehr bemüht. Gleiches gilt auch für den Betrieb, in dem offen über die Hörschädigung und daraus resultierenden Bedürf-nisse gesprochen wird und durch den Henrik (Name geändert) sehr viel Rückhalt und Unterstützung bekommt.

September 2018 - Erneut fragen wir bei der Stadt nach. Noch immer ist in den Räumen der BBS nichts passiert. Laut Auskunft der Stadt soll in den Herbstferien (Oktober) die Decke ausgetauscht werden. Die Schallabsorber würden jedoch erst Ende Oktober geliefert.

Oktober 2018 - In den Herbstferien wurde tatsächlich die Decke und damit auch die Beleuchtung ausgetauscht. In Vorbereitung auf die Schallabsorber an den Wänden wurden Wandschränke abgehängt.

November 2018 - Wir fragen erneut nach dem weiteren geplanten Ab-lauf, da keine Fortschritte zu erkennen sind.Zeitgleich berichtet unser Sohn, dass nun begonnen wurde, die Schall-absorber an den Wänden anzubringen, was jedoch zunächst dazu führt, dass die Projektionsfläche des Beamers nicht mehr nutzbar war.

Gleichzeitig bekommen wir die Antwort der Stadt, dass sich die Maß-nahmen noch bis Anfang des kommenden Jahres ziehen werden.

Wirklich erschütternd jedoch war für uns die Abschlussbemerkung in der Mail:

„Alle akustischen Maßnahmen sind allerdings nur insoweit wirksam, wie sie organisatorisch nicht durch andere schulische Einbauten, wie Leinwände etc. verstellt oder verbaut sind.“

34 35

Aktuelles Aktuelles

Das erinnerte uns doch wirklich sehr an einen Schildbürgerstreich, denn so konnte die Projektionsfläche ja auch nicht bleiben….

Selbstverständlich haben wir unsere Verärgerung gegenüber den Pla-nern und auch weiteren Verantwortlichen und Vorgesetzten sehr deut-lich zum Ausdruck gebracht. Letztlich hat sich in den vergangenen Monaten mehr und mehr der Eindruck erhärtet, dass die akustischen Maßnahmen für die Stadt eher nachrangig behandelt und halbherzig umgesetzt werden. Eine wirkliche Gesamtplanung der Maßnahme hat scheinbar gar nicht stattgefunden. Eine Antwort auf unsere Beschwer-de, dass diese Bemerkung in der letzten Mail hoffentlich nicht ernst gemeint sei, haben wir bis heute (Stand Mitte Dezember) noch immer nicht bekommen.

Bewegt haben sie sich allerdings dann doch. Es wurde tatsächlich eine Leinwand aufgehängt - und mehrfach umgehängt, weil auch hier scheinbar nicht vorher geplant oder überlegt wurde, wie eine sinnvolle Umsetzung aussehen sollte.

Ende November 2018 - Der Mobile Dienst Hören wird erneut von uns angefragt, mit der Bitte, uns bei der Auseinandersetzung mit der Stadt zu unterstützen, damit endlich eine Beschulung unter geeigneten Rah-menbedingungen, ohne ständige Unruhe durch Baumaßnahmen und Fehlplanungen stattfinden kann.

Anfang Dezember 2018 - Akustikabsorber sind installiert. Im Klassen-raum hängt mittlerweile eine Leinwand. Ob sie an dem Platz dauerhaft hängen bleiben kann, ist fraglich.

Die Schränke wurden noch nicht wieder aufgehängt, Malerarbeiten ste-hen noch aus und auch die angekündigten Vorhänge sind noch nicht aufgehängt.

Über den aktuellen Stand in den anderen genutzten Räumen ist uns derzeit noch nichts bekannt.

Es bleibt also abzuwarten, wie es weitergeht. Spannend ist es allemal, manchmal auch belustigend, wenn nicht unser Sohn und auch seine Mitschüler und die Lehrer unter der Situation zu leiden hätten.

FazitWirklich engagiert und bemüht sind genau die Leute, die sich mit Hör-schädigung absolut nicht auskennen. Sowohl seitens der Schule als auch von Seiten des Ausbildungsbetriebs wurde unserem Sohn mit Of-fenheit begegnet und die nötige Unterstützung gewährt. Mit dem En-gagement der Schule und des Ausbildungsbetriebs sind wir als Eltern sehr zufrieden.

In unseren Augen haben all diejenigen die Erwartungen nicht erfüllt, die eigentlich die Fachleute sind oder sein sollten: • das Arbeitsamt durch unvollständige Beratung vor Beginn der Ausbildung und durch eine undurchschaubare Zuständigkeit der Mitarbeiter (ständig wechselnde Ansprechpartner) • die abgebende Schule durch ein fehlendes Konzept zum Übergang Schule Beruf • das Land Niedersachsen wegen fehlender Verbindlichkeiten beim Übergang von Schülern mit sonderpädagogischer Unterstützung in berufsbildende Schulen • die Stadt, die sich gerne als Vorreiter schulischer Inklusion darstellen möchte, aber in Bezug auf die Organisation und eine stimmige Gesamtplanung alles andere als auf Augenhöhe kommuniziert und agiert

Letztlich ist es noch immer so, dass eine gute Integration – von In-klusion sind wir noch weit entfernt – immer noch davon abhängt, wie sehr man bereit ist, für seine eigenen bzw. die Bedürfnisse des eigenen Kindes zu kämpfen. Und mit diesem Kampf sollte man nicht zu spät anfangen, denn es ist wie es ist: Gut Ding will Weile haben!

Hoffen wir, dass alles gut wird. Bekanntlich stirbt die Hoffnung ja zuletzt.

36 37

Berichte Berichte

Ein neues Vorstandteam des Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugend-licher NRW e.V.nach unserer Wahl vom Landeselternverband gehörloser und schwer-höriger Kinder und Jugendlicher NRW e. V. am 15. September möchten wir uns als neuer Vorstand gern vorstel-len.

Der 1. Vorsitzender ist Martin Magiera. In seinem Haushalt leben ne-ben ihm seine gehörlose Lebenspartnerin und sechs gehörlose Kinder (3 leibliche Kinder und 3 Pflegekinder). Die Familie wohnt in Bochum. Marty ist gehörlos und Sonderschullehrer an der LWL-Förderschule, Schule am Leithenhaus in Bochum.

Die 2. Vorsitzende ist Liane Boy (gehörlos) aus Mülheim/ Ruhr. Sie ist verheiratet und hat 2 gehörlose Söhne (14 und 9 Jahre). Als Lehrkraft arbeitet sie an der LVR-Luise-Leven-Schule in Krefeld für Hörgeschä-digte.

Die Geschäftsführerin ist Kira Knühmann-Stengel. Sie ist hörend, ver-heiratet mit einem gehörlosen Ehemann und die beiden haben 5 Kin-der, wovon die jüngste Tochter ebenfalls gehörlos ist. Die Familie wohnt in Mülheim a.d. Ruhr. Kira ist Gebärdensprachdolmetscherin und Inha-berin der Firma Transignum GbR in Mülheim a.d. Ruhr, die Dienstleis-tungen für hörgeschädigte Menschen anbietet.

Schriftführerin ist Susann Harnisch (hörend). Sie hat drei Kinder, wobei die zwei älteren hörend sind. Nur die kleine Tochter ist schwerhörig, mit CI und Hörgerät versorgt. Susann wohnt in Willich und ist Lehrerin am Berufskolleg Vera Beckers in Krefeld.

Als Beisitzer sind Susan Pufhan, Uli Siebert und Jackey Schmitt im Team.

Susan Pufhan (gehörlos) ist Fachlehrerin und arbeitet im LVR-David-Bloch-Ludwig-Kindergarten in Essen. Sie hat drei Kinder (Fabian, 16, gl, Luis, 13, gl und Sara, 7, gl).

Uli Siebert (hörend) ist verheiratet und hat 1 Tochter (7 Jahre), mit CI und Hörgerät versorgt. Uli wohnt in Gelsenkirchen und ist selbststän-dig.

Jacqueline Schmitt (gehörlos) ist verheiratet und hat 4 Kinder (Sohn, 13 Jahre, gehörlos; Tochter 10 Jahre, Coda; Sohn, verstorben und eine kleine Tochter, 2 Jahre, ebenfalls Coda). Jacqueline wohnt in Köln und ist angehende Gebärdensprachdozentin, selbstständig sowie Studen-tin für Lehramt auf Sonderpädagogik mit Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.

Susann Harnisch

38 39

Berichte Berichte

Deutsche Gehörlosen Leichtathletik-Meister-schaften am 9. Juni 2018 in Hannover von Susan Pufhan

Sieben Kinder im Alter von 3-7 Jahren vom GTSV Essen nahmen an den Meisterschaften teil. Darauf war ich stolz, weil ich seit zwei Jahren Kindersport anbiete. Für die Kinder war es eine große Herausforde-rung. - Sie hatten eine gute Gelegenheit, - Gleichaltrige aus anderen Bundesländern kennenzulernen.Einige TeilnehmerInnen hatten weniger und einige hatten mehr Erfolg. Das gehört dazu. Das Wichtigste ist, sie hatten Spaß und machten neue Erfahrungen.Wie ich sehe, gibt es Nachwuchs bei der Leichtathletik. Bei den ande-ren Sportarten sieht es leider schlecht aus. Aber Leichtathletik ist eine Grundlage für Kinder, die sich später für andere Sportarten interessie-ren. Wenn möglich sollten die Kinder früh in die gehörlose Sportwelt eintreten.Ich kann den Eltern nur empfehlen, dass ihre Kinder Mitglied beim Sportverein für Gehörlose der Abteilung Leichtathletik in ihrer Nähe werden. Unter http://www.dg-sv.de/index.php kann man sich erkundi-gen, Kontakt aufnehmen und fragen, wo welche Vereine zur Verfügung stehen.

40 41

Nach wie vor ist das Herzstück unserer Arbeit im Bundeselternverband gehörloser Kinder (BGK) die jährliche Familientagung. In diesem Jahr fand sie vom 10.-13. Mai in Duderstadt mit einer großen Beteiligung von Familien aus ganz Deutschland statt. Die Tagung stand unter dem Leitthema: „Macht mit - seid fit! Was gibt mir Mut, was tut mir gut?“ Mit diesem Tagungsthema haben wir mehrere Lebensbereiche beleuch-tet.Gemeinsam mit den Eltern hörbehinderter Kinder und Jugendlicher haben wir uns einen Überblick darüber verschafft, welche vielfältigen Freizeitmöglichkeiten es für ihre Kinder gibt. Im Bundesgebiet bieten regional wie überregional viele Organisationen regelmäßige oder saisonale Angebote für hörbehinderte Kinder und Jugendliche an. Hörende Eltern hörbehinderter Kinder verfügen aber nicht immer über ein entsprechendes Netzwerk, um von allen Angebo-ten zu erfahren oder sie scheuen sich davor, sich „allein“ unter gehör-losen Eltern zurechtfinden zu müssen. Wir haben ihnen Mut gemacht, ihre Scheu zu überwinden. Darüber hinaus haben hörbehinderte Kinder das Recht zu einer barri-erefreien Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gemeinsam mit den Eltern haben wir Möglichkeiten der Umsetzung, z.B. durch die Bean-tragung von Dolmetscherinnen erarbeitet, um damit den Weg zu mehr Austausch und Kontakten im Alltag für die Kinder und Jugendlichen in einer Peergroup mit anderen Gehörlosen, Schwerhörigen und Hören-den zu ebnen (z.B. durch Schaffung inklusiver Räume). Aber es ging uns auch um das Wohl der Eltern. Wir haben sie darüber informiert, welche Angebote es speziell für hörbehinderte Eltern gibt und welche gemeinsam mit hörenden Eltern genutzt werden können. Hierbei ging es uns in ganzheitlicher Hinsicht nicht nur um das körper-liche (Sport, Entspannung etc.), sondern auch um das geistige Wohl (Informationsveranstaltungen, Weiterbildungen zu verschiedenen The-men etc.). Wir wollten hörende Eltern dazu anregen, gemeinsam mit Ihren hörbehinderten Kindern und Jugendlichen an Veranstaltungen der Gehörlosengemeinschaft teilzunehmen, um ein tieferes kulturelles Verständnis für diese Kultur zu entwickeln. Die Kinder und Jugendlichen hatten wie immer ihr eigenes Programm, das von einem sehr engagierten Team aus gehörlosen, schwerhörigen

Tätigkeitsbericht des Vorstandes für das Jahr 2018

Bundeselternverband Bundeselternverband

und hörenden jungen Erwachsenen durchgeführt wurde. Zur Vorberei-tung der Tagung, und um sich für die pädagogische Arbeit weiter zu qualifizieren, absolvierte das Kinder- und Jugendteam im März 2018 ein Fortbildungswochenende zum Thema: „Gelungene Kommunikation in Gruppen mit hörgeschädigten und hörenden Kindern und Jugendli-chen.Einen besonderen Betrag zur Vernetzung lieferte in diesem Jahr die Gruppe „Bilingualerleben“ aus Dresden, die über die Petition : „Gebär-densprache umsetzen“ ein bundesweites Netzwerk zur barrierefreien Bildung hörbehinderter und gehörloser Kinder mit Gebärdensprache knüpft. Durch die Beteiligung gehörloser und hörender Eltern an der Tagung gab es ferner viele Gelegenheiten, miteinander ins Gespräch zu kommen. Im Rahmen der Tagung 2018 wurde auch die jährliche Mitgliederver-sammlung des Bundeselternverbandes durchgeführt. Ausführliche Berichte zur Tagung gibt es u.a. im Elternmagazin September 2018, auf der Website des BGK, im Zeichen 108/ 2018 und in Lifeinsight 97/2018.

Auch im Jahre 2018 hat der BGK wieder großen Wert auf die Infor-mation seiner Mitglieder und der Eltern von Kindern mit einer Hörbe-hinderung gelegt. Es wurden daher planmäßig zwei Elternmagazine unter dem Titel „Eltern helfen Eltern“ mit einer Auflage von jeweils 2000 Exemplaren gedruckt und versendet. Sie wurden nicht nur an alle Mitglieder verschickt, sondern auch an Schulen mit dem Förderschwer-punkt Hören und Kommunikation, an Schulen, die hörbehinderte Kinder inklusiv beschulen, Frühförderzentren, Kindergärten, Beratungsstellen und weitere Interessenten. Unsere Website bietet eine weitere wichtige Informationsquelle für Eltern und Freunde von Kindern mit einer Hör-behinderung.

Im März 2018 fand in Frankfurt eine Tagung zum Thema „Projekte entwickeln, Finanzierungsstrategien erarbeiten“ und im September 2018 in Kassel eine weitere zum Thema “Resilienz“ statt. An beiden Tagungen waren vor allem die Vorstandsmitglieder beteiligt.

42 43

Bundeselternverband

Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des BGK im Jahr 2018 stellt die Unterstützung und Begleitung von Eltern gehörloser und hörbehinder-ter Kinder dar, die versuchen, die Förderung durchzusetzen, die ihren Kindern zusteht. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, hatte der Bun-deselternverband bereits am 01.Januar.2015 das Beratungsangebot „Eltern beraten Eltern“ ins Leben gerufen.Bis März 2018 standen den Ratsuchenden kompetente Eltern und Ex-pertinnen bundesweit über Telefon, Skype oder Mail zur Verfügung, um Fragen zu klären und gemeinsam Ideen und Lösungswege zu entwi-ckeln. Sie sind waren Ansprechpartner*innen zu verschiedenen The-men wie Frühförderung, Familie, Geschwister, Gebärdensprachkurse für kleine Kinder und Eltern, Konflikte meistern, CI-Versorgung, Be-schulung in Förder- und Regelschulen, Antragsstellungen und Hilfe bei der Suche nach Unterstützung. Leider konnte die weitere Finanzierung nicht gewährleistet werden, sodass die Beratungsstelle zum 31.März 2018 geschlossen werden musste. Seither versuchen Vorstandsmit-glieder und die Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle diese Lücke zumin-dest ansatzweise zu füllen. Allerdings ist der Vorstand sehr bemüht, eine längerfristige Finanzierung der Geschäftsstelle abzusichern. Dafür werden die verschiedensten Fördermöglichkeiten ausgelotet und wenn möglich Förderanträge gestellt.

Darüber hinaus bezog und bezieht der BGK Stellung zu aktuellen The-men, die die Rechte gehörloser und hörbehinderter Kinder betreffen und arbeitet weiter intensiv an der Vernetzung der verschiedenen Be-troffenenverbände und Organisationen. Vorstandsmitglieder nahmen auch 2018 an Veranstaltungen und Ta-gungen „thematisch verwandter“ Verbände zu aktuellen Themen im Be-reich Hörbehinderung teil. Ein Beispiel dafür ist die Teilnahme an einem Fachtreffen, organisiert vom Deutschen Gehörlosenbund und dem Gehörlosenverband Niedersachsen mit dem Hauptziel: „Anerken-nung und Umsetzung der Deutschen Gebärdensprache als Unterrichts-fach an den Förderschulen und als Wahlpflichtfach der Fremdsprache an den allgemeinbildenden Schulen“

Der BGK ist auch weiterhin Mitglied im Europäischen Verband der El-

Bundeselternverband

tern hörgeschädigter Kinder. (FEPEDA) Die FEPEDA versteht sich als Dachverband europäischer Elternverbände und versucht sie zu ver-netzen. Es wurden bereits verschiedene Grundsatzerklärung zur Er-ziehung und Bildung verfasst. Zudem wurden Umfragen zum Ist-Stand der Förderung in den einzelnen Ländern durchgeführt.

Die Finanzlage des Bundeselternverbandes ist zufriedenstellend. Einnahmen wurden im Jahre 2018 durch Mitgliedsbeiträge, Tagungs-beiträge, Spenden, Weitergabe von Bußgeldern durch die Länder und diverse Zuschüsse erzielt. Die Förderung der Krankenkassen umfass-te die Pauschalförderung unserer Selbsthilfearbeit und die „Aktion Mensch“ förderte unsere Familientagung. Die Deutsche Gesellschaft unterstützte (über den Kinder- und Jugendplan des Bundes) unsere Familientagung sowie die Arbeitstagungen.Ausgaben sind unter anderem für die unten stehenden Aufgaben an-gefallen. Weitere Einzelheiten sind aus dem Finanzbericht ersichtlich, der in der Mitgliederversammlung 2019 auf der Familientagung in Du-derstadt vorgestellt werden wird.• Durchführung von drei Arbeitstagungen und einem Fortbildungs- seminar im Jahr 2018• Information von Mitgliedern und Öffentlichkeit (u.a. Herausgabe von zwei Ausgaben des Elternmagazins, Nachdruck des Elternratgebers, Herausgabe eines aktualisierten Beratungsflyers, Pflege der Website, Informationsversand)• Betrieb der Geschäftsstelle• Beiträge an nationale und europäische Dachverbände• Teilnahme von Vorstandsmitgliedern an Arbeitstagungen unseres Dachverbandes und anderer Verbände und Organisationen

Feldberger Seenlandschaft, 13.11.18

Katja Belz, Geschäftsstelle

44 45

Termin: Freitag, den 31. Mai 2019 um 17.00 UhrOrt: Ferienparadies Pferdeberg Bischof - Janssen - Str. 37115 Duderstadt Tel.05527 - 57 33

Tagesordnung Grafrath, den 21.12.2018

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Tätigkeitsbericht 2018 des Vorstandes und Aussprache* 3. Finanzbericht 2018 des Vorstandes und Aussprache 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 5. Neuwahlen des Vorstands 6. Verschiedenes 7. Schlusswort

In der Hoffnung auf Ihr zahlreiches Erscheinen verbleibe ich im Namen des gesamten Vorstandes mit freundlichen Grüßen

Katrin Pflugfelder, Präsidentin

* Der Tätigkeitsbericht ist in unserem Elternmagazin vom Februar 2019 abgedruckt.

Einladung zur Mitgliederversammlung 2019

Bundeselternverband

46 47

Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.Satzung Fassung vom Mai 2014§ 1 Name und Sitz(1) Der Verein führt den Namen: Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.(2) Als Gründungstag gilt der 19. Mai 1963.(3) Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.(4) Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck und Aufgaben(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung des geistigen und leiblichen Wohles der an Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland in Aus- und Fortbildung befindlichen ge-hörlosen und hörbehinderten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie Beteiligung an entsprechenden Forschungsprojekten.(2) Zu den genannten Bildungseinrichtungen gehören: Allgemeinbildende Schulen, vorschulische, außerschulische, weiterführende, berufsbildende und berufsfördernde Institutionen und andere Einrichtungen, an denen Gehörlose und Hörbehinderte gefördert und unterrichtet werden.(3) Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch Information und Beratung der Eltern, Durchführung von Arbeitstagungen, die Zusammenarbeit mit den zuvor ge-nannten Bildungseinrichtungen und deren Elternvertretern, den El-ternverbänden in Deutschland und Europa, den Fachlehrern, den Ärzten, den Hörmittelinstituten und anderen Fachleuten, die mit den Belangen Gehörloser und Hörbehinderter befasst sind. Die Arbeit dieser Stellen soll angeregt wer-den. Der Verein nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung, welche die gehörlosen und hörbehinderten Kinder und deren Eltern betrifft.

§ 3 Selbstlosigkeit(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-liche Zwecke.(2) Seine Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Mittel des Vereines dür-fen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder er-halten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Grundsätz-lich erhalten sie bei ihrem Ausscheiden oder der Auflösung des Vereins bereits ein-gezahlte Beiträge nicht zurück.(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft(1) Vollmitglieder können Landeselternverbände, Elternbeiräte, Schulpfleg-schaften, Schulvereine, Fördervereine und dergleichen werden.(2) Ordentliche Mitglieder können Eltern und Erziehungsberechtigte gehör-

Bundeselternverband

loser und hörbehinderter Kinder als Einzelmitglieder werden. Die Eltern und Erziehungsberechtigten des gehörlosen oder hörbehinderten Kindes können auch im Rahmen einer Familienmitgliedschaft dem Verein beitreten. In diesem Fall gilt die gesamte Familie als ein ordentliches Mitglied.(3) Fördernde Mitglieder können natürliche Personen werden, die als Einzel-mitglied dem Verein beitreten und den in der Satzung niedergelegten Zweck fördern wollen.(4) Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung durch Mehrheits-be-schluss ernannt.(5) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. In Zweifelsfällen entscheidet über die Aufnahme der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Gegen die Ableh-nung des Antrags, die nicht begründet zu werden braucht, steht dem Antrag-steller die Beru-fung an die Mitgliederversammlung zu.(6) Die Mitgliedschaft endet durch:AustrittTodAuflösungAusschluss(7) Der Austritt kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Kün-digung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten erfolgen.(8) Der Ausschluss kann bei schwerem Verstoß gegen die Vereinsinteressen durch Beschluss des Vorstandes durch eingeschriebenen Brief an die letzte bekannte Anschrift erfolgen. Gegen diesen Beschluss steht dem Mitglied in-nerhalb eines Monats von der Zustellung ab die Berufung an die Mitgliederver-sammlung zu. Vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an werden die Mitglieds-rechte des betroffenen Mitglieds suspendiert.(9) Ein schwerer Verstoß gegen die Vereinsinteressen liegt auch vor, wenn ein Mitglied einen fälligen Betrag über eine längere Zeit schuldet.

§ 5 Beiträge((1) Alle Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind zur regelmäßigen Bei-tragszahlung verpflichtet. Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitglie-derversammlung.(2) In Einzelfällen kann der Vorstand Beitragsermäßigungen und Beitragsbe-freiungen auf Antrag genehmigen, sofern vom beantragenden Mitglied wich-tige Gründe vorgebracht werden, die eine Ermäßigung bzw. Befreiung recht-fertigen.

§ 6 Organe(1) Die Organe des Vereins sind:1. die Mitgliederversammlung2. der Vorstand(2) Der Vorstand kann bestimmen, dass die Führung der laufenden Geschäfte

Bundeselternverband

48 49

einer Leiterin oder einem Leiter der Geschäftsstelle als besondere Vertreterin bzw. beson-deren Vertreter nach § 30 BGB übertragen wird. Hierzu bestellt der Vorstand eine geeignete Person.

§ 7 Der Vorstand(1) Der Vorstand besteht aus:dem Präsidenten/der Präsidentindem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentindem/der Schatzmeister/indem/der Schriftführer /inbis zu sechs weiteren Vorstandsmitgliedern(2) Die Wahl des Vorstandes erfolgt für jeweils drei Jahre. Scheidet ein Vor-stands-mitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand dessen Funktion einem ande-ren Vor-standsmitglied bis zur nächsten Vorstandswahl übertragen. Auf Veran-lassung des Vorstandes kann die vakante Vorstandsstelle durch Wahl auf der nächsten Mitglie-derversammlung neu besetzt werden. In diesem Fall erfolgt die Wahl des neuen Vorstandsmitgliedes bis zum Ablauf der Amtszeit der üb-rigen Vorstandsmitglieder. Nach Ablauf ihrer Amtszeit bleibt der alte Vorstand bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.(3) Die Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gerichtlich und au-ßergerich-tlich im Sinne des § 26 BGB. Jeweils der/die Präsident / in oder Vizepräsident / in mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam. Im Übrigen regelt der Vorstand die Verteilung der Aufgaben unter sich. Er kann sich eine Ge-schäftsordnung geben und für bestimmte Aufga-ben Arbeitsausschüsse berufen. Nach außen ist die Vertretungsbefugnis un-beschränkt. Gegenüber dem Verein ist der Vorstand an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.(4) Der/ die Schatzmeister/in verwaltet die Kasse und führt ordnungsgemäße Auf-zeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermö-gen. Der Schriftführer hat über die Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen ein Protokoll anzufertigen. Die Protokolle und Beschlüsse sind vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unter-schreiben und aufzubewahren.(5) Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied zusätzliche Aufgaben übertragen und ihm dafür eine angemessene Vergütung zusagen. Bei den zusätzlichen Aufgaben muss es sich um eine Tätigkeit handeln, die sich aufgrund ihrer he-rausgehobenen Bedeutung oder ihres zeitlichen Umfanges deutlich von den regulären Tätigkeiten des Vorstandes abhebt. Solche Tätigkeiten können zum Beispiel Projektleitung, Projektabrechnung und andere projektbezogene Leis-tungen sein. Die Vergütung darf nicht höher sein als die ortsübliche Vergütung für vergleichbare Leistungen. Sofern es sich bei dem Vereinsmitglied zugleich um ein Vorstandsmitglied handelt, beschließt der Vorstand ohne Beteiligung des betroffenen Vorstandsmitglieds über den Leistungsumfang und die ange-

Bundeselternverband

messene Vergütung.(6) Als Vorstandsmitglieder können nur Eltern (einschließlich Lebensgefähr-ten/innen von Erziehungsberechtigten) gehörloser oder hörbehinderter Kinder gewählt werden, die Mitglied im Bundeselternverband gehörloser Kinder sind.(7) Der Vorstand kann für die Abwicklung von Projekten eine besondere Ge-sellschaft gründen.

§ 8 Die Mitgliederversammlung(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal in jedem Ge-schäftsjahr statt.Die Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:• Entgegennahme des Geschäftsberichtes und Kassenberichts des Vorstands.• Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer.• Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.• Wahl des Vorstands.• Wahl von zwei Rechnungsprüfern für die Prüfung des laufenden Jahres.• Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen• Beratung und Beschlussfassung über ordnungsgemäß gestellte Anträge.• Beschlussfassung über Ausschlüsse von Mitgliedern als Berufungsinstanz.• Beschlussfassung über die Abwahl von Vorstandsmitgliedern aus besonderem Grund.• Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.(2) Zusätzliche Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens zehn Tage vor Versammlungsbeginn schriftlich beim Vorstand eingereicht wer-den.(3) Sonstige Mitgliederversammlungen können einberufen werden, wenn es die Interessen des Vereins erfordern.(4) Eine Einberufung hat immer zu erfolgen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt.(5) Die Mitgliederversammlungen (ordentliche und außerordentliche) sind auf Be-schluss des Vorstandes jeweils spätestens vier Wochen vorher durch den/die Präsi-denten/in schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzu-berufen. Jede ord-nungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist be-schlussfähig.(6) Für Beschlüsse und Wahlen gilt die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.(7) Stimmberechtigt sind die anwesenden Vollmitglieder und ordentlichen Mit-glieder. Jedes Vollmitglied hat drei Stimmen und jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Ordentliche Mitglieder müssen bei der Wahl persönlich anwe-send sein und können ihre Stimme auf andere Personen nicht übertragen. Vollmitglieder wählen durch ihre jeweiligen Vertreter. Ein ordentliches Mitglied

Bundeselternverband

50 51

darf gleichzeitig auch einen oder mehrere Vollmitglieder vertreten.(8) Beschlüsse über eine Satzungsänderung bedürfen einer Zweidrittelmehr-heit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.(9) Fördernde Mitglieder nehmen mit beratender Stimme teil.

§ 9 Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle als besondere Vertreterin bzw. be-sonderer Vertreter(1) Die Leiterin oder der Leiter der Geschäftsstelle ist für die Wahrnehmung der lau-fenden Geschäfte, insbesondere der ordnungsgemäßen Ausführung von organisatorischen und administrativen Angelegenheiten im Sinne des § 30 BGB verantwortlich und entlastet den Vorstand. Die genaue Aufgabenver-teilung zwischen Leitung der Geschäftsstelle und Vorstand regelt der Vorstand gemeinsam mit der Leiterin bzw. dem Leiter der Geschäftsstelle.(2) Die Leiterin oder der Leiter der Geschäftsstelle vertritt die Interessen des Vereins und ist an Weisungen des Vorstands gebunden. Im Rahmen der vom Vorstand erteilten Befugnisse vertritt sie oder er den Verein nach außen.(3) Über die Dauer der Bestellung entscheidet der Vorstand.(4) Die Leiterin oder der Leiter der Geschäftsstelle kann für seine Arbeit eine ange-messene Vergütung erhalten. § 3 Absatz 3 gilt entsprechend. Einzelhei-ten regelt der Vorstand.

§ 10 Auflösung(1) Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer mit dieser Tagesordnung und zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehr-heit der anwe-senden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Ver-eins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen nach Regelung aller Verpflichtungen an die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke für Gehör-lose zu verwenden hat. Der/die Präsident/in und der/die Schatzmeister/in wer-den zusammen als Liquidatoren bestellt, sofern die Mitgliederversammlung keinen anderen Beschluss fasst. Dies gilt auch bei Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes.

§ 11 Ermächtigung(1) Der Vorstand wird ermächtigt, redaktionelle Satzungsänderungen auf Ver-langen des Gerichts oder anderer Behörden selbst vorzunehmen.

§ 12 Geschäftsjahr und Inkrafttreten(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.(2) Die Satzung ist nach Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung am 19. Mai 1963 in Kraft getreten und in der vorliegenden Fassung durch die Mitgliederversammlung ergänzt und teilweise neu gefasst worden.

Bundeselternverband

52 53

Wer wir sind - Was wir wollen Wir verstehen uns als Dachverband für alle Eltern von Kindern mit Gehörlosig-keit, Resthörigkeit und Schwerhörigkeit. Seit dem Gründungsjahr 1963setzen wir uns für die Belange dieser Kinder ein und unterstützen Eltern in vielfacher Hinsicht.

Beratung: Ärzte, Frühförderstellen und Audiologen beraten gemäß ihrer fachlichen Qualifikation. Wir beraten auf dem Hintergrund unserer eigenen Erfahrungen – denn wir alle sind Eltern von Kindern mit Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit oder Cochlea-Implantat (CI). Dadurch eröffnen wir Eltern von Kindern mit Hörschädigung mehr und andere Perspektiven.

Die Diagnose „hörgeschädigt“ darf nicht nur aus medizinischer Sicht betrach-tet werden. Wir möchten allen betroffenen Eltern die Möglichkeit bieten, ohne Zeitdruck die unterschiedlichsten Lebenswege kennen zu lernen – nur so kön-nen sie für sich selbst den richtigen Weg finden.

Information: Unser Ziel ist, die bestmögliche Lebensqualität und Förderung „unserer” Kinder zu erreichen. Der wichtigste Schritt in diese Richtung ist der schnellstmögliche Aufbau einer altersgemäßen Kommunikation.Dazu gehört nicht nur die Versorgung mit technischen Hilfen, eine gute Hör-resteförderung und Lautspracherziehung. Unsere Erfahrung zeigt, wie wichtig der Gebrauch von Gebärdensprache für die weitgehend ungestörte soziale und kognitive Entwicklung der Kinder ist.

Unserer Erfahrung nach sichert eine bilinguale Förderung in Deutsch (Schrift- und Lautsprache) und Deutscher Gebärdensprache von Anfang an eine weit-gehend ungestörte soziale und kognitive Entwicklung von Kindern mit Hör-schädigung. Dazu empfehlen wir eine optimale Versorgung mit Hörgeräten.

Vernetzung: Wir ermöglichen den Kontakt zu anderen betroffenen Eltern. Und was ganz wichtig ist: auch den Kontakt zu Erwachsenen mit einer Hörschädi-gung.

Aber auch wir sind vernetzt: Mit der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Hörgeschädigten Selbsthilfe und Fachverbände e.V., mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und mit dem europäischen Elternverband FEPEDA.Auf verschiedenen Ebenen arbeiten wir zusammen mit dem Deutschen Gehör-losenbund und den Landesverbänden der Gehörlosen. Außerdem nehmen wir regelmäßig an den Tagungen des Deutschen Fachverbandes für Gehörlosen-

Bundeselternverband

und Schwerhörigenpädagogik (DFGS) teil, um auf unsere Arbeit aufmerksam zu machen und um Kontakte zu Lehrern und Schulleitern zu intensivieren.

Ziele: Gemeinsam haben wir viel erreicht. Gemeinsam wollen wir noch viel mehr erreichen. Dazu gehört z.B. die Einführung des Unterrichtsfaches Deut-sche Gebärdensprache (DGS) als Pflichtfach in Schulen für Hören und Kom-munikation, DGS als Unterrichtssprache für Kinder mit Gehörlosigkeit an Förderschulen, DGS als Unterrichtssprache für Kinder mit Gehörlosigkeit an Allgemeinen Schulen und deshalb auch als prüfungsrelevantes Fach in der Ausbildung aller Hörge-schädigtenpädagogen in Deutschland.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen (Wahl vom 06.05.2016):Präsidentin: Katrin PflugfelderVizepräsident: Rainer LüllmannSchriftführer: Matthias KlaußnerSchatzmeisterin: Liane Blättel

WeitereVorstandsmitglieder: Ege Karar, Marion Nistor, Susanne Pufhan, Nicole Simon, Anette Stirnkorb, Rolf Willm

Ehrenvorsitzender: Peter Donath (gest. Mai 2017)Ehrenpräsident: Lothar WachterEhrenpräsidentin: Katja Belz Ehrenmitglied: Karl-Heinz Hahne ( gest. März 2014)

Beratungs- und Geschäftsstelle: Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. c/o Katja Belz Wilhelm-Gotsmann-Str.38 17258 Feldberger Seenlandschaft Tel/Fax 039831/570027 Mail: [email protected] Internet: www.gehoerlosekinder.de

Bankverbindung: IBAN: DE 09 5001 0060 0509 5966 00 und BIC: PBNKDEFF

Bundeselternverband

54 ElternhelfenEltern - Februar 2019 - 55

BestellformularMitglieder des Bundeselternverbandes (BGK) können - sofern nichts anderes vermerkt ist - mit diesem Bestellzettel kostenlos Informationen anfordern.Nichtmitglieder bezahlen an uns für jedes Produkt 2,- EUR - sofern nicht auf kostenlo-se Lieferung oder höhere Kosten hingewiesen wird.

Bitte Zutreffendes ankreuzen und Namen und Adresse angeben!

BGK-Elternratgeber von Eltern für Eltern: Rechte, finanzielle Leistungen und allgemeine Informationen für Kinder und Jugendliche mit Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit und Cochlea-Implantat Mitglieder erhalten das erste Exemplar kostenlos. Jedes weitere Exemplar kostet wie für Nicht-Mitglieder 5,- EUR Schutzgebühr plus 1,50 EUR Versandkosten.

BGK-Flyer: Informationen für Eltern hörgeschädigter Kinder (kostenlos für alle)

BGK Leseflyer: Spaß am Lesen (kostenlos für alle)

BGK-Jubiläumsheft zum 50-jährigen Bestehen des Verbandes

BGK-DVD zur Geschichte des Verbandes anlässlich des 50-jährigen Jubiläums

BGK-Satzung (kostenlos für alle)

Deutscher Gehörlosenbund

Bilingual aufwachsen

Sprachen bilden

Bundeselternverband

56 - ElternhelfenEltern - Februar 2019 ElternhelfenEltern - Februar 2019 - 57

Bestellformular bitte senden oder per Mail an:

Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.Geschäftsstellec/o Katja BelzWilhelm-Gotsmann-Str.3817258 Feldberger [email protected]

Die bestellten Unterlagen sollten gesendet werden an:

Vor- und Zuname

Straße und Haus-Nr.

Postleitzahl und Wohnort

Telefon oder Mailadresse für Nachfragen

Zutreffendes bitte ankreuzen: Ich bin Mitglied im Bundeselternverband.

Ich bin kein Mitglied im Bundeselternverband.

Den Betrag in Höhe von ________ EUR...

... lege ich in bar oder Briefmarken bei.

... überweise ich auf das Konto des Bundeselternverbandes: IBAN: DE 09 5001 0060 0509 5966 00 BIC: PBNKDEFF

Datum, Unterschrift

Bundeselternverband

BeitrittserklärungBeitrittserklärung bitte an folgende Adresse schicken: An den Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. c/o Katja Belz Bankverbindung: Wilhelm-Gotsmann-Str.38 IBAN: DE09 5001 0060 0509 5966 00 17258 Feldberger Seenlandschaft BIC: PBNKDEFF

Hiermit erkläre/n ich/wir den Beitritt zum Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. (Zutreffendes bitte ankreuzen!)

Vereine, Verbände o.ä., Jahresbeitrag 300,- EUR

Elternvertretungen von Schulen, Jahresbeitrag 50,- EUR bei Bankeinzug oder Dauerauftrag 40,- EUR

Einzelmitglied, Jahresbeitrag 50,- EUR bei Bankeinzug oder Dauerauftrag 40,- EUR

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt einer Rechnung!Ein Antrag auf Beitragsermäßigung kann beim Vorstand (siehe obige Adresse) gestellt werden.

Name des Vereins, Verbandes, der Schule o.ä.

Vor- u. Nachname des / der 1. Vorsitzenden oder Vor- u. Nachname des Einzelmitglieds

Straße / Postleitzahl / Ort

Bei Einzelmitgliedern Name und Geburtsdatum des hörgeschädigten Kindes

Telefon / Fax / E-Mail der Schule, des Vereins oder Einzelmitgliedes. WICHTIG!

Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige/n ich/wir den Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. meine/unsere Mitgliedsbeiträge ab sofort jährlich im Voraus von meinem/unserem Girokonto mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Ver-pflichtung zur Einlösung. Diese Erklärung ist solange gültig, bis ich/wir sie schriftlich widerrufe/n.

IBAN

BIC

Datum, UnterschriftSitz des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V. ist Dortmund. Der Bundeselternverband ist vom Finanzamt Dortmund-West als gemeinnützig anerkannt.

Bundeselternverband

58 59

Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. ist zuletzt durch den Be-scheid des Finanzamtes Dortmund West vom 17.12.2018 unter der Steuer-nummer 314/5704/4291 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Wir dienen den als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecken gemäß § 52 Abs. 2 Abgabenordnung: Förderung und Erziehung, Volks- und Berufsbildung, sowie der Studentenhil-fe. Wir bestätigen, dass wir den zugewendeten Betrag ausschließlich und un-mittelbar zu unseren satzungsgemäßen Zwecken verwenden werden. Dazu gehört insbesondere: Förderung der Erziehung und Bildung gehörloser Kinder und Jugendlicher, sowie die Information und Beratung von deren Eltern.Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuermindernd geltend gemacht wer-den. Bei Spendenbeträgen bis 200,- Euro genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein Beleg der Überweisung an uns. Bei Beträgen von mehr als 200,- Euro erhalten Sie spätestens zu Beginn des folgenden Jahres von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Auf schriftliche Anforderung erhalten Sie eine Spendenbescheinigung auch bei kleineren Beträgen.Für Ihre Zuwendungen danken wir Ihnen.

Gemeinnützigkeit

Der Bundeselternverband bedankt sich bei seinen Unterstützern:

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend fördert unsere jährliche Tagung.

Die „Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e.V.“ fördert unsere jährliche Tagung und Projekte.

Wir erhalten pauschale Fördermittel von der „GKV-Ge-meinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“.

Bundeselternverband

Die Krankenkassen fördern unsSelbsthilfeförderung nach § 20 c SGB V für das Förderjahr 2018

Die Fördermittel der GKV (Gesetzlichen Krankenkassen Verbände) werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:

a. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisati-onen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfe-strukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.

b. Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von einzelnen Krankenkassen und/oder ihren Verbänden verantwortet. Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit der Selbsthilfe im Rahmen der Projektförderung zu kooperieren und inhaltlich zu-sammenzuarbeiten. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maß-nahmen.

Ausführliche Informationen finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfe 2018 des GKV Spitzenverbands.

www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp

Im Jahr 2018 wurde unsere Verbandsarbeit durch die kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Krankenkassen mit einer Summe von 25.000,- EUR gefördert.

Katja Belz, Geschäftsstelle

Bundeselternverband

Impressum

Elternmagazin „Eltern helfen Eltern“Ausgabe Februar 2019

Herausgeber :Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.Wilhelm-Gotsmann-Str. 3817258 Feldberger Seenlandschaft OT Conow039831/ 57 00 27

Redaktion: Nicole Simon

Auflage: 2000 Exemplare

Abdruck und Weiterverbreitung des Inhalts nur mit schriftlicher Genehmigung des Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V.

Ein Dankeschön an alle,die uns Fotos für diese Ausgabe zur Verfügung gestellt haben.

© 2019 Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.