ascheberg 2013

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Freizeitaktivitäten Veranstaltungen Sehenswürdigkeiten Gastronomie Hotels und Ferienwohnungen ascheberg herbern davensberg 2013 Münsterland www.ascheberg-touristinfo.de ascheberg · herbern · davensberg ascheberg marketing e.v.

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Gastgeberverzeichnis

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Page 1: Ascheberg 2013

FreizeitaktivitätenVeranstaltungen

SehenswürdigkeitenGastronomie

Hotels und Ferienwohnungen

aschebergherberndavensberg

2013

Münsterland

www.ascheberg-touristinfo.deascheberg · herbern · davensbergascheberg marketing e.v.

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gru

ssw

ort

Liebe Gäste,

ich freue mich, dass Sie sich für die Gemeinde Ascheberg interessieren und begrüße Sie ganz herzlich.

Gelegen inmitten der reizvollen münsterländischen Parklandschaft und verkehrstechnisch sehr gut an die A1 angebunden, hat unsere Gemeinde mit ihren drei Ortsteilen viel zu bieten. Nicht nur als Ausgangspunkt zu den Pättkestouren (Fahrradtouren) mit über 18 Schlössern, Burgen und Gräftenhöfen, sondern auch als ideales Ziel für Urlaub, Tagestouren, Wochenendtrips und Tagungen lädt die Gemeinde Ascheberg Sie ein.

Die vorliegende Broschüre möchte Ihnen helfen, das Passende für Ihren Aufenthalt zu finden. Lassen Sie sich in unseren Hotels und Ferienwoh-nungen sowie in der Gastronomie verwöhnen.

Natur wird in unserer Gemeinde groß geschrieben, denn sowohl das Naherholungsgebiet „Davert“ als auch die Schlösserachse Nordkir-chen – Westerwinkel gehören zu dem europäischen Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Mit der Nachbarkommune Nordkirchen und Natur-schutz-Vereinen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen diese Gebiete naturverträglich zugänglich zu machen. Erleben Sie Eichen-, Buchen- und Moorwälder genauso wie den Mittel- und Schwarzspecht, den Wespenbussard, Rotmilan oder die Nachfahren der Auerochsen und Konik-Pferde in der Davert-Wildbahn. Verschiedene Erlebnis- und Entdeckungsstationen führen Sie informativ durch diese faszinierenden Naturgebiete.

Für die Wohnmobilisten unter Ihnen steht seit Mai 2012 ein Stellplatz im Zentrum Aschebergs zur Verfügung. Idyllisch gelegen können Sie dort ruhige Nächte verbringen. Der Einzelhandel, die Bäcker oder auch Frisöre sind fußläufig hervorragend zu erreichen.

Haben Sie Fragen? Die Tourist-Info des Ascheberg Marketing e.V. steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und erstellt Ihnen auch gerne ein indivi-duelles Angebot.

Herzlich Willkommen!

Dr. Bert RisthausBürgermeister

Grußwortgrusswort

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Page 4: Ascheberg 2013

fotos:Ulrike Grundel, außer: Hermann-Josef Bergmann (S. 13 oben links), Theo Heitbaum (S. 21 unten), Karl Mangels (S. 22 oben), Tina Nitsche (S. 3, S. 20 oben links, S. 21 oben links, S. 23 oben), Liane Schmitz (S. 15), Josef Streyl (S. 33), Andreas Wegener (S. 6, S. 9 oben rechts, S. 12 unten links), NABU (S. 14), Birgit Stephan (S. 4, S. 5 oben, S. 11 Mitte rechts, S. 15 Mitte)layout / grafik: Tim Rösner, Aschebergdruck: Niemann, Aschebergherausgerber: Ascheberg Marketing e.V.

Katharinenplatz 159387 Ascheberg

Tel.: +49 2593 6324Fax: +49 2593 7525E-Mail: [email protected]

www.ascheberg-touristinfo.de

Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 UhrFreitag: 09.00 - 12.00 Uhrzusätzlich von Mai bis SeptemberFreitag: 14.00 - 17.00 UhrSamstag: 10.00 - 12.00 Uhr

Alle angegebenen Preise: Stand 2013.Änderungen sind vorbehalten.

Impressumimpressum

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m/ko

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Inhaltinhalt

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»Viel Spaß beim Lesen.«3 Grußwort des Bürgermeisters

4 Impressum & Kontakt

5 Inhaltsverzeichnis

6 Übersichtskarte

7 Radregion Münsterland

8 Ascheberg

10 Herbern

12 Davensberg

14 Naturtourismus, Davert

15 Schlösserachse

15 Heckrinder & Konikpferde

16 Pferde & Reiten

17 Wandern/Der Jakobsweg

18 Golf & Swin-Golf

19 Veranstaltungen 2013

19 Programme

24 Ihre Gastgeber

26 Erläuterungen zu den Inseraten

33 BürgerBus

34 Reise-, Gastaufnahme- & Vermittlungsbedingungen

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FahrradverleihstationSozialwerk St. GeorgIm Heubrock 2, Tel.: 02593 957308,– € Fahrrad pro Tag8,– € Rollfiets pro Tag10,– € E-Bike pro Tag20,– € Twister pro Tag

SüdlichesMünsterland

Deutschland

übersich

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Fernziel mit KilometerangabeNahziel mit Kilometerangabe

Piktogramme der Themenrouten

Nummern der Waben, an denender Radweg entlang führt

Die Wegweiser tragendie Ziffern der Waben,an deren Grenzender Radwegverläuft.

Pfeilwegweiserpfeilwegweiser

nach Münster

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Radregionmünsterland

Im Städtedreieck Münster, Dortmund und Hamm gelegen ist die Gemeinde Ascheberg über die Auto-bahn A1 perfekt angebunden. Aus allen drei Ortstei-len – Ascheberg, Herbern und Davensberg – bieten sich Wanderungen und Radtouren an.

Aber auch über die Bahnlinie Münster – Dortmund ist die Gemeinde Ascheberg hervorragend zu errei-chen. Gleich zwei Bahnhöfe, in Ascheberg und Da-vensberg, liegen an dieser Strecke. Zudem gelangt man vom Bahnhof Capelle und der Weiterfahrt mit dem BürgerBus Ascheberg sehr gut nach Herbern.

nach Münster

nach Dortmund

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Ein Platz für Naturliebhaber und Geschichtshung-rige, für Jung und Alt: Die Gemeinde Ascheberg mit ihren drei Ortsteilen Ascheberg, Herbern und Davensberg bietet viel Natur, Gemütlichkeit, gutes Essen und aktive Freizeitmöglichkeiten.

Die Gemeinde ist auf ihrer großzügigen Fläche mit zahlreichen Pättkes verbunden, die durch Bau-ernschaften, Wälder und Felder führen, vorbei an Pferdekoppeln und kleinen Bächen, Wasserburgen und alten Herrenhäusern. Das gibt es nicht über-all: im Umkreis von 13 km finden sich 18 Burgen, Schlösser, Gräftenhöfe…

Das Radwegesystem des Münsterlands umfasst an-nähernd 200 gekennzeichnete Rundwege von 10 bis 40 km Länge und bietet eine Vielzahl von Kombina-tionsmöglichkeiten. Auf der Basis dieser Rundwege ergibt sich ein dichtes Wabennetz aus Radwegen, die jeweils mit einer Nummer versehen sind. Für einen Tagesausflug ist es ausreichend, der Beschilderung einer zuvor gewählten Wabennummer zu folgen. Auf diesem Wege kommt man automatisch wieder am Startpunkt seiner Tour an. Oder man wählt sich eine Themenroute aus, dann folgt man den jeweiligen Piktogrammen auf den Pfeilwegweisern.

Von Ascheberg aus lassen sich die mit 4 Sternen ausgezeichnete 100-Schlösser-Route oder auch die Burg- und Schlosstour durch das südliche Münsterland mit dem Fahrrad gut erkunden. Zahl-reiche Pättkes verbinden die Sehenswürdigkeiten und Ortschaften des Münsterlands miteinander. Damit kann man Wasserburgengeschichte vom Mittelalter bis zum Barock erleben.

Für jede Kondition gibt es im Münsterland die pas-sende Fahrradroute, egal ob Kurztrips mit den Kin-dern oder lange Strecken für Profis.

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In und um die Gemeinde Asche-berg gibt es zahlreiche Lade-stationen für E-Bikes, so dass Sie in der Region problemlos kilometerweit fahren können. Auf der Internetseite: www.ascheberg-touristinfo.de finden Sie die aktuelle Auflistung der beteiligten Unternehmen.

E-Bike-Stationene-bike-stationen

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erla

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Page 9: Ascheberg 2013

Aschebergascheberg

In der Ortschaft Ascheberg gibt es noch den von kleinen Häuschen umstandenen Kirchplatz, alte Fachwerkhäuser und kleine Gassen. Lohnenswert ist ein Besuch der St. Lambertus-Kirche, die im neugotischen Stil 1524 erbaut und deren Chorraum 1740 von Johann Conrad Schlaun gestaltet wurde.Bei einer Geocaching-Runde (moderne Schnit-zeljagd) durch den Ort kann man viel entdecken. Lassen Sie sich doch einmal auf einer Bank am Floriansbrunnen nieder und betrachten das bunte Treiben ringsum.

Ascheberg bietet sich als Ausgangspunkt für Rad- und Wandertouren sowie zum Inline-Skaten auf dem gut beschilderten Radwegenetz an. Aber auch andere sportliche Aktivitäten werden hier großge-schrieben: von Tennis über Squash und Sauna, Ke-geln, Bosseln, Kubb-Spielen oder mit dem UL-Trike in die Lüfte steigen – für jeden ist etwas dabei.

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Die Strahlenmadonna

in St. Lambertus

Die katholische Pfarrkirche St. Lambertus ist eine spätgotische Hallenkirche mit 4

Jochen. Ihr Ursprung geht auf eine Pfarre zurück, die zum ersten Mal 1022 urkundlich

erwähnt wurde. 1740 wurde die Kirche um einen Chor nach einem Entwurf von

Johann Conrad Schlaun erweitert. Im Inneren ist ein Taufstein aus dem frühen 16.

Jahrhundert zu besichtigen. 1909 wurde der neugotische Westturm angebaut.

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Der Floriansbrunnen

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Herbernherbern

Zwei Wasserschlösser liegen bei Herbern. Östlich befindet sich das märchenhafte Schloss Itlingen in seinem ehemals französisch angelegten Garten. Westlich der Ortschaft beeindruckt Schloss Wes-terwinkel das Auge und die Seele. Stolz und trutzig steht es da, von Gräften umringt.

Alte Alleen weisen den Weg Richtung Herbern. Es lohnen sich ein Besuch der St. Benedikt-Kirche mit der Stempelstelle für die Jakobspilger sowie das Heimathaus mit jährlich wechselnden Ausstellun-gen. Richtung Ascheberg liegt die 500-Jahre alte Brügge-Mühle, die von ihren Besitzern liebevoll restauriert wurde. Diesen Besuch sollte man auf keinen Fall versäumen.

her

bern

Wenn man den rechteckig

angelegten Burghof betritt,

fühlt man sich in eine andere

Zeit versetzt. Die Salons

und Säle im Innern des 1663

bis 1668 in frühbarocker

Architektur errichteten

Wasserschlosses spiegeln die

Atmosphäre der Wohnkultur

der letzten Jahrhunderte wider.

Beim Spazieren durch den

romantischen Schlosspark sieht

man den großzügig angelegten

Golfplatz, eingebettet in die

englische Gartenanlage.

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1835 wurde der letzte

Wolf von Westfalen in

Herbern erlegt.

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DavensbergdavensbergGastlichkeit wird groß geschrieben in Davensberg. Dazu gehört auch ein Korn aus dem traditionellen Zinnlöffel, eingeschenkt von Kiepenkerl und Bäu-erin. Mitreißend erzählen sie die Geschichte des 1530 erbauten Burgturms mit Kerker, Verließ und dem darüber befindlichen Kaminzimmer. Hier ar-beitete von 1931 bis 1935 der in Ascheberg geborene Bildhauer Friedrich Press. Gönnt man sich einen Blick aus dem Fenster, sieht man die Burgkapelle St. Anna (erbaut 1531), in deren Innern der origina-le Klappaltar von Johann Brabender mit biblischen Gemälden von Hermann tom Ring aus der Mitte des 16. Jahrhunderts besonders sehenswert ist.

Weiter geht’s mit schaurigen Spukgeschichten aus der Davert, ein riesiges, an Davensberg angren-zendes Wald-, Moor- und Sumpfgebiet. Dort steht die sagenumwobene Teufelseiche. Annette von Droste-Hülshoff schildert in ihrem Gedicht „Der Knabe und das Moor“ die unheimliche Davert mit ihren Geistern und Spukgestalten.

Wer seine Wanderschuhe ausziehen und eine Pause machen möchte, findet hier Rastplätze oder die gas-tronomische Vielfalt im Ortskern von Davensberg.

dav

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Der Burgturm in Davensberg

Die Teufelseiche in der Davert

Der vermutlich um 1530 errichtete Turm der Ritterburg

Davensberg wurde 1971 aufwendig renoviert und ist heute

Heimatmuseum. Auf drei Etagen kann man ein Kaminzimmer,

ein Verließ und eine Folterkammer besichtigen.

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Die Emmerbachbrücke in Davensberg wurde restauriert und mit Zinkgittern versehen. Nun

hat jedes Pärchen die Möglichkeit, sich mit einem kleinen Schloss dort zu verewigen. Es müs-

sen nicht mehr „Bäume angeritzt“ werden, sondern Schlösser mit den jeweiligen Namen

symbolisieren die ewige Treue. In der Tourist-Info sind Schlösser für je 3,95 € erhältlich.

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Die Natur lässt sich in der Gemeinde Ascheberg auf vielfältige Weise erleben – sei es das Erkunden der Schlösserachse Nordkirchen – Westerwinkel, die Besichtigung der Wildbahn, das Erwandern der naturgeschützten Davert oder das Reiten durch die münsterländische Parklandschaft.

Naturpur

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Entdecken Sie die Davert!Die Davert ist das größte Laubwaldgebiet des Münsterlands. Alte Wälder mit knorrigen Eichen, stille Waldwiesen, unwegsame Moorwälder und der sich dadurch schlängelnde Emmerbach verlei-hen der sagenumwobenen Waldlandschaft einen mystischen Charme.

Mithilfe des Naturlehrpfads und einer Wanderkarte, die Sie in der Tourist-Info erhalten, können Sie die einzigartige Landschaft der Davert auf eigene Faust entdecken. Der 4,5 km lange Pfad ist mit insgesamt 16 Informationspunkten, einem Rastplatz und einer Aussichtsplattform ausgestattet.

Ein besonderes Angebot für Naturforscher sind ausleihbare „Naturerlebnis-Rucksäcke“ für die ganze Familie: Gefüllt mit Becherlupe und Fern-glas, Informationen zu den Tieren und Pflanzen und vielen Beobachtungstipps kommen Sie der Natur auf die Spur. Gegen Pfand kann dieser Ruck-sack im Gasthaus „Eickholt“, Frieport 22 in Da-vensberg, Tel. 02593-7565, oder bei der NABU-Na-turschutzstation Münsterland, Tel. 02501-9719433, ausgeliehen werden.

Davertdavert

Emm

erbach

Richtung Ottmarsbocholt (ca. 5 km)

Richtung Davensberg (ca. 1.5 km)

Mithilfe des Naturlehrpfades und dieser Wander-karte können Sie die einzigartige Landscha� der Davert auf eigene Faust entdecken. Ein besonderes Angebot für Naturforscher sind ausleihbare „Naturerlebnis-Rucksäcke“ für die ganze Familie: Gefüllt mit Becherlupe und Fern-glas, Informationen zu den Tieren und P�anzen des Ge bietes und vielen Beobachtungstipps kom-men Sie hiermit der Natur von alleine auf die Spur. Gegen ein Pfand können die Rucksäcke in der Gaststätte Eickholt in Davensberg, Frieport 22, Tel. 02593-7565, oder bei der NABU-Naturschutz-station Münsterland, Tel. 02501-9719433, ausge-liehen werden.

Entdecken Sie die Davert!

Um 1800 war das heutige Waldgebiet größtenteils eine sagenumwobene Sumpf- und Heideland-scha�. Auch „wilde“ Pferde, die später ausgestorbe-nen Davertnickel, lebten hier in einem jahrhun-dertealten Wildbahngestüt – so wie aktuell noch die Dülmener Wildpferde im Merfelder Bruch. Als im Zuge der Davert-Teilung in der ersten Häl�e des 19. Jahrhunderts systematisch Wege und Gräben angelegt wurden, verlor die Davert ihren furchterregenden Charakter. Geheimnis-umwittert ist sie jedoch bis heute. Der Erschließung folgten große Au�orstungen, vor allem mit Eichen, die den Grundriss des heu-tigen Landscha�sbildes schufen. Trotz Entwässe-rung stehen Teile der Davert auch heute noch für längere Zeit im Jahr unter Wasser. Die zahlreichen Bruch- und Moorwälder sowie kleine Moorreste sind Zeugen der alten Sump�andscha�.

Vom Sumpfgebiet zur Waldlandschaft

In der Davert einschließlich der Emmerbachaue stehen insgesamt 2260 ha unter Naturschutz. Zugleich Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet genießt die Davert einen besonderen europäischen Schutz. Auch Abschnitte des Emmerbaches wurden als FFH-Gebiet ausgewiesen. Zusammen sind sie Teil eines länderübergreifenden Netzwerkes spe-zieller Schutzgebiete zur Bewahrung des euro-päischen Naturerbes. Dieses Netzwerk trägt den Namen „NATURA 2000“. Zu den FFH-relevanten Lebensräumen in der Davert zählen Eichen-, Buchen- und Moorwälder. Nach EU-Recht streng geschützte Tierarten sind u.a. Mittelspecht, Schwarzspecht, Wespen-bussard, Rotmilan und Neuntöter, außerdem Kammmolch, Helm-Azurjungfer sowie verschie-dene Fledermausarten.

Europäisches Naturerbe in der Davert

Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,herzlich willkommen in der Davert!

Die Davert ist das größte Laubwaldgebiet des Münsterlandes. Alte Wälder mit knor-rigen Eichen, stille Waldwiesen und unweg-same Moorwälder verleihen der sagenum-wobenen Waldlandschaft einen mystischen Charme. In den ausgedehnten Eichenwäl-dern ist der seltene Mittelspecht zuhause. Außerhalb der zusammenhängenden Waldbestände hat die Davert einen parkarti-gen Charakter mit Wiesen und Feldern, alten Hecken und markanten Eichenbäumen. Durch die reizvolle Landschaft schlängelt sich der Emmerbach.

Der ausgewiesene Naturlehrpfad führt Sie mitten hinein in die Davert. Verwunschene Wege, naturnahe Wälder und eine in Jahr-hunderten gewachsene Kulturlandschaft erwarten Sie! Ein besonderes Naturerlebnis verspricht die Weidelandschaft am Emmer-bach. Hier leben seit 2011 ganzjährig urige Heckrinder und „wilde“ Konik-Pferde, um die biologische Vielfalt zu fördern.

Der 4,5 km lange Naturlehrpfad ist mit ins-gesamt 16 Informationspunkten ausgestattet. Die zugehörigen Informationen finden Sie auf dieser Wanderkarte.

Das Projekt wird gefördert durch das Land NRW sowie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Der Naturlehrpfad wurde von der NABU-Naturschutzstation Münsterland in Koopera-tion mit dem Regionalforstamt Münsterland sowie dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Ascheberg entwickelt.

Partner und Förderer

Bildautoren: Andreas Beulting, Jörg Driemeyer, Theo Israel, Gertrud Linke, Kristian Mantel, Jochen Rodenkirchen, Wolfgang Schürmann, Birgit Stephan, Michael Steven

Grafik: Blauensteiner . Groß-Weege, Münster, Tel. 0251-36268

Die NABU-Naturschutzstation bietet öffentliche Führungen durch die Davert sowie buchbare Naturerlebnis-Veranstaltungen an. Um gefährdete Lebensräume und seltene Arten der Davert zu erhalten und zu fördern organisiert die NABU-Naturschutzstation regelmäßig notwendige Biotop-Pflegeaktionen. Möchten Sie mit dem NABU die Natur entdecken oder für den Natur-schutz aktiv werden? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: www.NABU-Station.de oder in der NABU-Naturschutzstation auf Haus Heidhorn unter 0 25 01 – 9 71 94 33.

Die Naturschutzgebiete Davert und Emmerbach-aue liegen an der Natur Genuss Route. Weitere Infos und Kartenmaterial zu dieser �emenradroute �nden Sie unter: www.naturgenussroute.de.

Mit dem NABU unterwegs

sagenumwobene Waldlandschaft

... Wespenbussarde ... stille Wald-

wiesen ... Rotmilane ... ausgedehnte

Eichenwälder ... Konik-Pferde ...

... alte Hecken ... Ringelnattern ...

alte Sumpflandschaft ... Heckrinder

... verwunschene Wege ... Kiebitze

... knorrige Eichen ... Mittelspechte

... zahlreiche Arten ... Neuntöter ...

sonnige Lichtinseln ... Buschwind-

röschen ... unwegsame Moorwälder

... Totholzkäfer ... wertvolles Wild-

nisgebiet ... Kammmolch ... Schmet-

terlingswald ... Waldveilchen ...

europäisches Naturerbe ... Pracht-

libellen ... zahlreiche Pilze ... Sumpf-

meisen ... Helm-Azurjungfer ...

Waldbaumläufer

Ringelnatter

Fliegenpilz

Buschwindröschen

(ERLÄUTERUNGEN S. RÜCKSEITE)

Naturvielfalt bewahren!

Kaisermantel Kleiner Eisvogel

Emmerbach – Lebensader durch die Davert

Mitten durch die Davert �ießt der Emmerbach. Bis in die 1960er Jahre war das Fließgewässer ein naturnaher Flachlandbach, der bei Hochwas-serereignissen regelmäßig über seine Ufer trat. Ausgedehnte Feuchtwiesen prägten das Bild der Auenlandscha�. Mit dem Bau der Autobahn A1 vor etwa 50 Jahren wurde der Emmerbach vertie� – mit nachhaltigen Folgen für den Wasserhaushalt und die Nutzung der Aue. So wie nordöstlich der Brücke sehen heute viele Abschnitte der Aue aus: Ackerflächen reichen bis an die Uferböschungen heran. Südwestlich der Brücke begleitet Grünland den Bach. Trotz Ausbau hat der Emmerbach eine hohe Be-deutung für den Naturschutz. Ausgedehnte Ufer-röhrichte und eine üppige Wasservegetation mit Gelber Teichrose, Igelkolben, Pfeilkraut und ver-schiedenen Laichkräutern prägen das Fließge-wässer. Am Ufer wächst die seltene Schwanen-blume. Unter den zahlreichen Gewässerbewoh-nern fällt im Sommer die schillernd gefärbte Gebänderte Prachtlibelle auf.

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Besonderheiten am Wegesrand

Mit ein wenig Aufmerksamkeit lassen sich am Wegesrand einige Besonderheiten der Davert entdecken. Im Wechselspiel von Licht und Schatten gleiten im Sommer au�ällige Schmet-terlinge den Waldweg entlang, darunter einer unserer größten Tagfalter: der Kaisermantel. Die auf der Unterseite wie Perlmutt glänzenden Falter lassen sich schön an besonnten Nahrungs-plätzen beobachten, wo sie gerne auf Wasserdost saugen. Auch der Kleine Eisvogel gleitet elegant am Weg entlang und steuert mit Vorliebe auf blühende Waldbrombeeren zu. Als Raupenfraß-p�anze dient der Art das Waldgeißblatt, das sich lianenartig an Gehölzen hoch winden kann. Die Blüten des Waldgeißblattes verströmen in den Abendstunden einen intensiven Du�, der Nacht-falter magisch anzieht. Eine botanische Rarität ist der stattliche Königsfarn, der als größter heimi-scher Farn seinem Namen alle Ehre macht.

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Einbeere Waldsauerklee

Waldveilchen Flatterulme

Eichenwälder – ein ökologischer Schatz

Die Davert zählt zu den größten und wertvolls-ten Eichenwaldgebieten Deutschlands! Alle Eichenwaldgesellscha�en gehören als geschützte Lebensräume der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum europäischen Naturerbe NATURA 2000. Je nach Feuchtigkeit und Bodenart haben sich in der Davert unterschiedliche Typen von Eichen-wäldern entwickelt. Im naturnahen Eichenbe-stand vor Ihnen prägen P�anzen die Vegetation, die eher sandige, saure Bodenverhältnisse anzei-gen. Hierzu gehören Eberesche, Faulbaum, Schat-tenblume und Waldsauerklee. Besonders au�ällig ist das �ächenha�e Vorkommen des Adlerfarns. Eichenwälder zeichnen sich durch eine große Artenvielfalt aus. Ökologisch besonders wertvoll sind alte Eichenbestände mit einem hohen Anteil an Alt- und Totholz. In diesen Wäldern sind – neben vielen weiteren Vogelarten – Mittelspecht und Wespenbussard zuhause.

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Fichtenforst – monoton und anfällig

Die Fichte verspricht als rasch wachsende Baum-art zwar schnell hohe Erträge, die Artenvielfalt bleibt in den meist monotonen Beständen aber auf der Strecke. Vergleichen Sie doch einmal den Fichtenforst hier mit dem struktur- und arten-reichen Eichenwald auf der gegenüber liegenden Wegseite! Auch aus forstlicher Sicht ist die Fichte in der Davert problematisch. So zeigte der Orkan „Kyrill“ im Januar 2007 sehr eindrucksvoll, dass die vorherrschenden staufeuchten Böden für Fich-tenforste denkbar ungeeignet sind: Während die Laubholzbestände unbeschadet das Sturmereignis ertrugen, wurden Fichten �ächenha� entwurzelt.

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Eichen-Hainbuchenwälder – einzigartig in Europa

Auf den staufeuchten, lehmigen Standorten der Davert wachsen Eichen-Hainbuchenwälder. Charakteristisch für diesen Waldtyp ist eine dichte und artenreiche Bodenvegetation. Ein besonderes Erlebnis ist eine Wanderung durch den Frühlingswald, wenn der Boden mit einem Blütenteppich aus Buschwindröschen, Wald-veilchen, Waldsauerklee und Weißer Stern-miere bedeckt ist. Hier, am Rande der Emmer-bachaue, kommen auch anspruchsvolle Arten wie Einbeere, Aronstab und große Schlüssel-blume hinzu. Eine große Besonderheit ist die seltene Flatterulme, die dem Wald mit ihren auffälligen Brettwurzeln einen fast tropischen Glanz verleiht. Eichen-Hainbuchenwälder ha-ben in der Westfälischen Bucht einen Verbrei-tungsschwerpunkt in Europa – daraus ergibt sich für uns eine besondere Verantwortung für ihren Erhalt! Ein Großteil der Bestände ist allerdings entwässert, sodass die gegenüber „nassen Füßen“ wenig tolerante Buche konkur-renzstark wird und die Eiche von ihren ange-stammten Wuchsorten verdrängt. Ohne eine gezielte forstliche Förderung oder die Wieder-herstellung der natürlichen Bodenwasserver-hältnisse können Eichen-Hainbuchenwälder langfristig nicht überleben.

11

Ein Paradies für Spechte

Für Spechte sind die Wälder der Davert ein Paradies! Fünf Arten – Bunt-, Mittel-, Klein-, Grün- und Schwarzspecht – leben hier, und damit das gesamte Artenspektrum der West-fälischen Bucht. Spechte haben als „Zimmer-leute des Waldes“ eine hohe Bedeutung für das Waldökosystem. Der Schwarzspecht, mit einer Größe von bis zu 50 cm der größte europäische Specht, ist eine „Schlüsselart“ im Wald, denn als Einziger kann er große Baumhöhlen zim-mern, die später von verschiedenen Vogelarten wie Hohltaube und Dohle aber auch von Fle-dermäusen und Kleinsäugern genutzt werden. Das „Aushängeschild“ der Davert aber ist der Mittelspecht. Dieser hat hier mit über 120 Brutpaaren seinen größten Bestand in NRW. Im Vergleich zu seinem ähnlichen Verwand-ten, dem häu�gen Buntspecht, ist der Mittel-specht stark an grobborkige Eichen oder alte Bäume mit morschen Ästen gebunden. Mit einem vergleichsweise weichen Schnabel aus-gestattet, �ndet er nur hier ausreichend Nah-rung. Eichenwälder wie der vor Ihnen liegende stellen einen idealen Lebensraum für den Mit-telspecht dar und seine Rufe sind im zeitigen Frühjahr o� zu hören. Als Anhangsarten der EU-Vogelschutzrichtlinie sind Schwarz- und Mittelspecht besonders geschützt.

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Lebensraum Waldrand

In der intensiv genutzten Kulturlandscha� be-steht in der Regel eine scharfe Grenze zwischen der landwirtscha�lichen Fläche und dem angren-zenden Wald. Dabei ist die strikte Trennung von Wald und Offenland nicht unbedingt natürlich. Wo ausreichend Platz ist, verzahnen sich die unterschiedlichen Lebensräume und es entsteht eine Zone außergewöhnlicher Struktur- und Ar-tenvielfalt. Nicht nur zahlreiche Vo gel- und In-sektenarten nutzen die vielfältigen Nahrungs- und Unterschlupfmöglichkeiten, die so entsteh-en, auch der Wald selbst profitiert vom vorgela-gerten Gebüschmantel, z.B. durch einen bessern Windschutz. An dieser Stelle „schiebt“ sich derWald mit Schlehen und weiteren Sträu chern all-mählich in die offene Fläche vor. Auf der gegenüber liegenden Wegseite hat der NABU mit Fördermitteln der EU und des LandesNRW zahlreiche Sträucher gepflanzt. Hier kann sich jetzt ein ökologisch wertvoller Waldrand mit einem vorgelagertem, blütenreichen Stau-densaum entwickeln. Von dieser Maßnahme werden viele Arten profitieren: z.B. gefährdete Schmetterlinge wie C-Falter und verschiedene Zipfelfalter sowie zahlreiche Vogelarten, die hier nisten oder Nahrung finden.

13

Bitte helfen Sie mit, die Naturviel-falt zu erhalten und bleiben Sie innerhalb des Naturschutzgebie-tes auf den vorhandenen Wegen!

Führen Sie Ihren Hund im ge-samten Naturschutzgebiet an der Leine, um bedrohte Tierarten und das Wild nicht zu gefährden! Auf den Spuren der Natur – entdecken Sie europäisches Naturerbe in der Davert !

Blütenträume am Wegesrand

Viele unserer heimischen Arten leben buchstäb-lich „an den Rand gedrängt“. Denn letzte Rück-zugsräume in der intensiv genutzten Agrarland-schaft finden viele Pflanzen und Insekten nur noch in Naturschutzgebieten oder entlang nähr-sto�armer Weg- und Grabensäume. Doch auch diese werden immer seltener. Der vor Ihnen liegende Wegabschnitt wird von artenreichen, im Sommer bunt blühenden Saum streifen begleitet. Flockenblume, Scharf-garbe, Wiesen-Labkraut und Mädesüß bieten nicht nur schöne Blühaspekte, sondern auch reichlich Nahrung für Insekten. Auch seltene Pflanzen wie die Gelbe Wiesenraute kommen hier vor. Um die Artenvielfalt der Saumstreifen zu erhalten, führt der NABU in jedem Jahr eine Pflegemahd durch.

Feuchtwiesen am Emmerbach

Artenreiches Feuchtgrünland war in der Da vert einst weit verbreitet – heute ist es kaum noch anzutreffen. Dieser Abschnitt der Emmerbach-aue versetzt den Besucher in eine Zeit, in der die Landwirtschaft noch einen überwiegend exten-siven Charakter hat te und Grünland in der Aue natürlicherweise vorherrschend war. Erst durch den Ausbau des Emmerbaches in den 1960er Jahren und weitere entwässernde Maßnahmen wurden die Voraussetzungen für den Acker-bau geschaffen, der heute das Landschaftsbild bestimmt. Die Wiesen und Weiden vor Ihnen werden seit jeher sehr extensiv be wirt schaftet. Daher konnten seltene Pflanzengesellschaften und eine Vielzahl gefährdeter Pflanzen- und Tierarten überleben. Teufelsabbiss, Wassernabel und Borstgras sind nur eini ge der botanischen Kostbarkeiten, die in diesem Kleinod zuhaue sind. Bitte das Grünland nicht betreten!

Wald der „bunten Gaukler“

Nicht nur das Ornithologenherz schlägt bei der Vielzahl an seltenen Vogelarten in der Davert höher. Auch für den Reichtum an Schmetterlingen ist die Davert bekannt. Wer sich auf die Suche nach den „bunten Gauklern“ macht, wird auf einem der stillen Waldwege sicherlich den Kleinen Eisvogel oder Kaiser-mantel entdecken können. Auch an diesem sonnigen Wegabschnitt lassen sich regelmäßig verschiedene Tagfalter beobachten. Zu Recht verdient die Davert das Prädikat „Schmetter-lingswald“: Beeindruckende 35 Tagfalterarten wurden bisher nachgewiesen, darunter Rari-täten wie Kaisermantel, Großer Schillerfalter, Ulmen-Zipfelfalter, Waldbrettspiel oder Kleiner Eisvogel – weit mehr Arten als in jedem ande-ren Waldgebiet des Münsterlandes. Der enge Kontakt von Gehölzbeständen und O�enland, den viele charakteristische „Wald“arten benöti-gen, sowie blühende Wegsäume und ungedüng-te Feuchtwiesen tragen wesentlich zum Arten-reichtum der Schmetterlinge bei.

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Neues Leben auf vermoderndem Holz

Mittelspecht

„ Wildnisgebiet“ – ein Urwald von morgen

Sie be�nden sich hier inmitten eines 14 Hektar großen, neu ausgewiesenen „Wildnisgebietes“. Noch ist keine „Urwaldatmosphäre“ zu spüren – doch das wird sich in den nächsten Jahrzehn-ten allmählich ändern. Denn im Wildnisgebiet verzichtet der Mensch auf jede Form der Nutz-ung und direkten Ein�ussnahme und die Natur wird ganz sich selbst überlassen. So können Bäu me ihr natürliches Alter erreichen und zu „Baumriesen“ heranwachsen, um dann über viele Jahre allmählich abzusterben und zu ver-rotten. Bäume, die vom Sturm geworfen wer-den, bleiben liegen. Altes und vor allem totes Holz bietet einer gro-ßen Anzahl von Arten einen Lebensraum. Dazu zählen eine enorme Fülle von Insekten und Pilzen, aber auch höhlenbrütende Vogel-arten wie die Spechte und ihre „Nachmieter“ – also z.B. Meisen, Trauerschnäpper und Kleiber,verschiedene Fle dermausarten oder auch Hor-nissen. Mit dem „Wildnisgebiet-Konzept“ möchte das Land NRW die Strategie der Bun-desregierung zur För derung der biologischen Vielfalt umsetzen. Besucher sollen in „Wildnis-gebieten“ einen Eindruck davon bekommen, wie „Wildnis“ aussehen kann und wie natürli-che Prozesse ablaufen.

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Steinpilz Sumpfmeise

Buntspecht

Feuchtgrünland am Emmerbach

Pioniere erobern den Wald

Die Eichenwälder der Davert gehen zurück auf umfangreiche Au�orstungsmaßnahmen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Auch natürlicherweise würden auf den vorherrschen-den staufeuchten Böden eichenreiche Wälder wachsen. Bis allerdings auf Windwurfflächen oder Schlag�uren die Eiche zum Zuge kommt, erobern zunächst rasch wachsende Pionier-baumarten wie die Birke das Terrain. Erst im Verlauf der natürlichen Waldentwicklung setzen sich allmählich die Hauptbaumarten Eiche und Bu che durch. Noch kann sich hier die Birke be-haupten, an einigen Stellen haben aber bereits die ersten Eichen Fuß gefasst. Der Unterwuchs des Birkenwaldes wird vor allem aus Pfeifengras gebildet – ein Gras das moorige, wechselfeuchte Standorte anzeigt.

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„Blauhelme“ am Emmerbach

Auf der Brücke genießen Sie einen schönen Blick über die neue Weidelandscha�, während unter Ihnen gemächlich der Emmerbach dahin fließt. Der Flachlandbach steht nicht nur seit 2011 un ter Naturschutz, sondern er hat es wegen eines unscheinbaren Bewohners – der Helm-Azur jungfer – sogar auf die Liste der in der EU besonders geschützten FFH-Gebiete gebracht. Denn die stark gefährdete kleine Libellenart ist durch die europäische FFH-Richtlinie besonders geschützt. Sie hat am Emmerbach ihr größtes Vorkommen in Nordrhein-Westfalen. Die Helm-Azurjungfer bevorzugt krautreiche, saubere, langsam fließende Gewässer mit einer strukturreichen Ufervegetation – Bedingun-gen, die der Emmerbach vor allem dann bietet, wenn er von Grünland begleitet wird. Weitere typische Libellenarten am Emmerbach sind Ge-bänderte Prachtlibelle, Federlibelle und Großes Granatauge. Noch immer haftet den eleganten Flugkünstlern der unschöne Ruf von „Teufels-nadeln“ oder „Augenstechern“ an, obwohl sie weder stechen können noch angri�slustig sind.

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Gebänderte PrachtlibelleHelm-Azurjungfer

Eichen prägen die Davert

Blühende Schlehenhecke

Goldammer

Heckrindbulle

Die Eiche – Ein echter Münsterländer

Die Eiche gilt als der „Lieblingsbaum“ der Deutschen – und auch in der Davert ist sie die prägende Baumart. Seit Jahrtausenden bietet die Eiche den Menschen Rohsto�, Nah rung und Zu�ucht. Sie ist ein Symbol für Vielfalt und Stärke. Besonders ausgeprägt ist dieses schon fast liebe volle Verhältnis zur Eiche bei den Menschen im Münsterland. Zu jedem alten Gehö� gehören stattliche Eichen. Auch die viel gerühmte „Münsterländer Parkland-scha�“ ist ohne knorrige Ei chen bäume und markante Baumreihen aus breitkronigen Eichen nicht vorstellbar.

Naturnahe Hecken – blühende Landschaften

Hecken bilden den Grundstock der „Münster-länder Parklandscha�“. Zusammen mit klei nen Feldgehölzen und Bauernwäldern, markanten Einzelbäumen und alten Kopfweiden verleihen sie der Landschaft ihren unverkennbaren Cha-rakter. Ursprünglich wurden Hecken vor allem als „lebende Weidezäune“ angelegt. Durch die Mechanisierung der Landwirtscha� und insbe-sondere während der so genannten „Flurberei-nigungen“ ab den 1950er Jahren verschwanden viele Hecken aus der Landscha�. Die ökologische Bedeutung von Hecken ist hoch: Sie bieten Lebensraum, Nahrung, Nistmöglich-keiten und Rückzugsraum für eine Vielzahl von Arten. So zählen Grasmücken, Goldammer und Neuntöter zu den typischen Heckenvögeln. Je nach Bodeneigenscha� dominieren unterschied-liche Gehölze. In der Davert sind Schlehe und Weißdorn weit verbreitet – so wie an diesem Standort. Blühende Schlehenhecken sind nicht nur schön anzusehen, sondern auch eine wich tige Bienenweide im Frühjahr.

Die Rückkehr der Wildbahn

Hier in der Emmerbachaue inmitten der Davert leben seit Ende 2011 Konik-Pferde und auer-ochsenähnliche Heckrinder in einem weitläufi-gen Weidegebiet. Mit der extensiven Ganzjah-resbeweidung möchten die Projektpartner – dieNABU-Naturschutzstation Münsterland und das Regionalforstamt Münsterland – die bio-logische Vielfalt in der überwiegend intensiv bewirtscha�eten Auenlandscha� fördern. Unter dem Ein�uss der „wild“ lebenden Weidetiere soll sich die Emmerbachaue auf natürliche Weise entwickeln und eine große Artenvielfalt entste-hen. Das Beweidungsprojekt ist aber auch die Wiederaufnahme einer historischen Tierhaltung in der Davert. Denn bis etwa 1812 lebten hier „wilde“ Davertnickel in einer Jahrhunderte alten Wildbahn. Diese sehr ursprüngliche Pferderasse starb allerdings nach der Au�ösung des Wild-bahngestüts zur Zeit der Davertteilung aus. Mit dem Beweidungsprojekt ist die Wildbahn nun nach 200 Jahren in die Davert zurückgekehrt!

Ökologisches Gold: Totholz

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Die Karte vom NABU steht unter www.ascheberg-touristinfo.de kostenfrei zum Download bereit.

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Zwischen dem Schloss Nordkirchen – auch das „Westfälische Versailles“ genannt – und dem Schloss Westerwinkel in Ascheberg-Herbern liegt eine abwechslungsreiche Natur- und Kulturlandschaft mit alten Wäldern, extensiv genutzte Grünlandflächen und vielfältigen Strukturen der typischen, münsterländischen Parklandschaft.

Weite Teile dieser Landschaft sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die zentralen Waldgebiete sind sogar Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 und gehören damit zu den besonderen Schutzgebieten in Europa.

Die Gemeinden Ascheberg und Nordkirchen haben es sich gemeinsam mit dem Regionalforstamt Münsterland und dem Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. zur Aufgabe gemacht, diese Landschaft für Sie naturverträglich erlebbar zu machen.

Auf dem Weg durch die Schlösserachse finden Sie Informationstafeln, die Ihnen die wertvolle Natur und Kultur dieser Landschaft vorstellen, welche nicht nur besonders reich an Tier- und Pflanzenarten ist, sondern auch auf eine geschichtsträchtige Vergangenheit zurückblickt.

Verschiedene Erlebnis- und Entdeckungsstationen, „Ruheinseln“ mit Wanderliegen und ein akustischer Rundgang ermöglichen Ihnen darüber hinaus vielfältige Erkundungen.

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Schlösserachse

Willkommen in der Schlösserachse zwischen Nordkirchen (1) und Westerwinkel (2)

Um 1800 war das heutige Waldgebiet der Davert größtenteils eine Sumpf- und Heidelandschaft. Auch „wilde“ Pferde, die später ausgestorbenen Da-vertnickel, lebten hier in einem jahrhundertealten Wildbahngestüt. Als in der ersten Hälfte des 19. Jh. systematisch Wege und Gräben angelegt wurden, verlor die Davert ihren furchterregenden Charakter. Geheimnisumwittert ist sie jedoch bis heute.

Seit Anfang 2012 leben in der Davert Konik-Pferde und auerochsenähnliche Heckrinder in einem weit-

Heckrinder& konikpferde – die Rückkehr der Wildbahn

läufigen Weidegebiet. Mit der extensiven Ganzjah-resbeweidung möchten die Projektpartner – die NABU-Naturschutzstation Münsterland und das Regionalforstamt Münsterland – die biologische Vielfalt in der überwiegend intensiv bewirtschafte-ten Auenlandschaft fördern. Unter dem Einfluss der „wild“ lebenden Weidetiere soll sich die Emmerbach-aue auf natürliche Weise entwickeln und eine große Artenvielfalt entstehen. Damit ist die Wildbahn nun nach 200 Jahren in die Davert zurückgekehrt!

Konikpferde

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pferde &

reiten Rund 800 km lang ist die Münsterland-Route für Reit- und Pferdetouristen. Durch das flache Relief des Münsterlands und die reizvolle Parklandschaft ist hier Reiten für Jedermann attraktiv – auch Reitanfänger oder ältere Reiter können gefahrlos in attraktiver Umgebung dem Reitsport nachgehen.

Pferde& reiten

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In der Gemeinde Ascheberg verläuft die Route im südlichen Bereich, von Nordkirchen kommend geht es über Haus Ichterloh, am Gasthaus „Zum Erdbüsken“ vorbei, zur Brügge-Mühle und dann durch die Bauerschaft Forsthövel weiter nach Drensteinfurt.

Reitroute

BauerschaftForsthövel

Lütkebauerschaft

Ichterloh

Gemeinde Ascheberg

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Wandernder jakobsweg

Wanderer finden in der Region zwischen Lippe und Stever beste Voraussetzungen. So können sie unter anderem auf dem ersten westfälischen Ja-kobsweg pilgern.

Die Strecke umfasst 190 Kilometer und orientiert sich bis Münster weitestgehend am westfälischen Friedensweg, vorbei an Lengerich und Ladbergen. Weiter geht es hinaus nach Hiltrup und schließlich über Rinkerode nach Herbern. Hier können Pilge-rinnen und Pilger ihren Stempel für den Ausweis im Kirchenfoyer von St. Benedikt abholen.

Weiter wandert man vorbei an der Horne-Quelle oder fährt mit dem Rad auf gut ausgebauten Wirt-schaftswegen nach Werne. Die Horne entspringt etwa 600 Meter südöstlich von Herbern auf einer Höhe von 103 m ü. NN. Von ihrer Quelle aus fließt sie zunächst in westliche Richtung. Südwestlich von Herbern wendet die Horne ihren Lauf nach Süden und durchfließt die Stadt Werne. Nach insgesamt 12,6 km Länge und einem Höhenunterschied von 52 Metern mündet sie in die Lippe, die wiederum spä-

Pilgerweg

Eine Stempelstelle für die Jakobspilger

findet sich in der St. Benedikt-Kirche in

Herbern.

ter in den Rhein fließt. Im historischen Stadtkern von Werne kann man sich an der St. Christophorus-Kirche (Pfarramt) oder im Kapuzinerkloster seine Wanderung bestätigen lassen. Auf den Spuren des alten Cappenberger Kirchenweges kommt man zum Schloss Cappenberg. Über Lünen und Dortmund geht es weiter nach Wuppertal-Beyenburg, wo die Route auf die rheinischen Jakobswege trifft.

Die Hornequellen

an der Ortsgrenze

zwischen Werne

und Herbern

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Genießen Sie das Golfen in unmittelbarer Nähe zum Schloss Westerwinkel. Ein 18-Loch-Meisterschafts-platz wurde in den englischen Landschaftspark ein-gebettet, so dass von jedem Punkt der Anlage aus man die gepflegte Parkatmosphäre und den Ausblick auf das pittoreske Wasserschloss genießen kann. Die Golfanlage ist so gestaltet, dass Spieler aller Handi-caps auf ihre Kosten kommen.

Aber auch Nichtgolfer können bei der Swin-Golf-An-lage in Davensberg ein Spiel wagen. Von bäuerlichen Spielen abgeleitet, funktioniert Swin-Golf ohne kom-plizierte Regelwerke oder knifflige Technik. Jeder, der Lust hat, kann es ganz einfach ausprobieren.

Golf& swin-golf

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Programmeprogramme

Urlaub, Zeit haben, entspannen – aktiv sein, das gehört mittlerweile zusammen. Auf den folgenden Seiten finden Sie unsere Anregungen, was Sie in der Gemeinde Ascheberg unternehmen können.

Das Team des Ascheberg Marketing e.V. unter-stützt Sie gerne und erstellt Ihnen ein individuelles

Angebot. Zudem können Sie unsere kostenfreie Zimmervermittlung nutzen. Alles aus einer Hand – einfacher geht es nicht.

Buchungsadresse:Tel. 02593 - 6324E-Mail: [email protected]

januar 07.01., 19:30 Storno – Die Abrechnung 2012 Clemens-August, Davensberg 20.01., 15:30 Kaffeekonzert Clemens-August, Davensberg märz 20.03. Frühlingserwachen, Ascheberg april 07.04. Frühlingsmarkt, Herbern 20. + 21.04. Gewerbeschau „Let‘s go West“, Ascheberg 21.04., 19:00 Schlosskonzert Westerwinkel, Herbern mai 26.05., 19:00 Schlosskonzert Westerwinkel, Herbern 29.05., 20:00 Damich rockt, Davensberg 30.05. Radtouristik, Herbern juni 30.06., 19:00 Schlosskonzert Westerwinkel, Herbern

juli 27. – 29.07. Jacobi Kirmes, Ascheberg Größte Dorfkirmes im Münsterland august 09.08., 17:00 Italienische Nacht, Ascheberg september 01.09. 43. Wander- u. Radwandertag, Davensberg 14.09. Ascheberg Open Air oktober 03.10., 11:00 6. Ascheberger Kubb-Turnier 12.10., 18:00 Oktoberfest, Ascheberg 26.10., 11:00 Kartoffelfest, Herbern november 02.11. 25. Westerwinkellauf, Herbern 17.11., 13:00 27. Davensberger Künstler- & Hobbymarkt dezember 01.12. Weihnachtsmarkt, Herbern Zauberhafter Advent, Ascheberg mai bis oktober Sa + So 15.00 – 17.00 Uhr und jederzeit nach Anmeldung „Wohnen um 1920“ Heimathaus Herbern, Tel.: 02599/740 810

Veranstaltungen2013

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Swin-Golf macht Spaß und ist eine gute Gelegenheit, einmal locker und leicht den Schläger zu schwingen.

Von bäuerlichen Spielen abgeleitet, funktioniert Swin-Golf ohne komplizierte Regelwerke oder knifflige Technik. Jeder, der Lust hat, kann es ganz einfach ausprobieren – weder Platzreife noch eine Clubmitgliedschaft sind Voraussetzung.

Diese sportliche Aktivität lässt sich gut mit einer Besichtigung des Burgturms kombinieren. Dort begrüßt Sie der Kiepenkerl oder die Bäuerin mit einem Klaren aus dem Löffel und zeigt Ihnen das Bauwerk aus dem 16. Jh. mit der berühmt berüch-tigten Folterkammer.

Anschließend gehen Sie zur Swin-Golf-Anlage, die ca. 1,5 km entfernt liegt. Ein Mittagessen stärkt Sie für das Turnier, das den Sieger unter Ihnen ermittelt. Bei Kaffee und Kuchen lassen Sie den Nachmittag ausklingen.

Ganzjährig· 1 Mittagessen (Tellergericht)· 1 Kännchen Kaffee, 2 Stücke Kuchen· Begrüßung durch den Kiepenkerl· Führung Burgturm· Swin-Golf inkl. Leihschläger und -bälle· Turnier mit Preisverleihung· Spieleinweisungab 10 Personen: € 34,90 p. P.

Wichtig· Es ist pro Ball ein Pfand von 2 € zu hinterlegen.

Optional pro Person· € 54,00 Ü/HP im DZ mit DU/WC· € 9,50 EZ-Zuschlag· € 8,00 Fahrradmiete pro Tag

Swin-Golfswin-golf (P. Nr.: 8090)

Ein Freizeitspaß für Jedermann

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31 bis max. 62 km pro Tag

Unter dem Motto „Landschaft erfahren, Kultur er-leben, Städte entdecken“ radeln Sie an sechs Tagen zu den Sehenswürdigkeiten im Münsterland.

Dazu zählen die Schlösser Westerwinkel und Nord-kirchen – das „Westfälische Versailles“ – sowie die Burgen Lüdinghausen und Vischering.

Besichtigen Sie die Burg Hülshoff und das Haus Rüschhaus, den Geburtsort und die Wirkungsstät-te der Dichterin Annette von Droste-Hülshoff.

Sehenswert sind die historischen Stadtkerne von Telgte, Nottuln und der Olympiastadt Warendorf. Selbstverständlich darf die westfälische Metropole Münster mit ihrem Prinzipalmarkt nicht fehlen.

Der Sachsenhof in Greven – eine frühmittelalterli-che Hofanlage – ist ebenso sehenswert wie der Bil-lerbecker Dom und die Stiftskirche Freckenhorst.

Ganzjährig· 5 x Ü/HP im DZ mit DU/WC· Radwanderkarte· ausgearbeitete Radrouten über sechs Tage mit umfangreichem Informationsmaterial· 3 bis 4 Besichtigungsscheine ab 2 Personen: € 403,60 p. P.

Optional pro Person· € 48,50 EZ-Zuschlag· € 50,50 Zusatzübernachtung/HP· € 48,00 Fahrradmiete € 32,00 Gepäcktransfer pro Tag und Gruppe bis 6 Personen

Stadtführungen in Münster, Warendorf und/oder Telgte.

Die Tour ist individuell veränderbar und kann ver-kürzt werden.

25 bis 35 km pro Tag im Münsterland

Diese Radtour führt Sie zu den kulturhistorisch bedeutsamen Burgen und Schlössern des Müns-terlands – erleben Sie Wasserburgengeschichte vom Mittelalter bis zum Barock.

Besichtigen Sie die Schlösser Westerwinkel und Nordkirchen – das „Westfälische Versailles“ – sowie die Burgen Lüdinghausen und Vischering. Weiter geht’s in die historische Altstadt Werne oder aber in die westfälische Metropole Münster.

Wie ein „Bumerang“ kommen Sie täglich zum Ausgangspunkt zurück, wobei Sie auf gekenn-zeichneten Radwanderwegen radeln.

Die Tour kann auf eine Tageslänge von 50 bis 67 km erweitert werden und ist somit individuell veränderbar.

Ganzjährig· 2 x Ü/HP im DZ mit DU/WC· Radwanderkarte· ausgearbeitete Radrouten über drei Tage mit umfangreichem Informationsmaterial· 1 Besichtigungsschein ab 2 Personen: ab € 129,90 p. P.

Optional pro Person· € 19,00 EZ-Zuschlag· € 50,50 Zusatzübernachtung/HP· € 24,00 Fahrradmiete

Rad, Kunst & Kulturrad, kunst & kultur

Bumerangtour zu Schlössern und Burgenbumerangtour (P. Nr.: 8023/8026)

(P. Nr.: 8028)

Der Innenhof von Schloss Westerwinkel, Herbern

Die Lambertikirche mit den

Widertäuferkäfigen in Münster

Der Burgturm in Davensberg

Schloss Westerwinkel, Herbern

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Auf den Spuren der westfälischen Küche

Auf kalten Platten ein Muss, ohne Käse nicht denkbar, mit Schinken ein Genuss – das ist Pumpernickel.

Diese Tour zeigt Ihnen die Entstehung und Verar-beitung dieses Roggenbrots, welches seit dem 16. Jh. in Westfalen hergestellt wird.

Mit dem Fahrrad geht es zur Backstube, in der Sie das spezielle Verfahren der Pumpernickelherstel-lung kennen lernen. Kleine Kostproben stimmen dabei auch den Gaumen auf das Thema ein. An der 500 Jahre alten Brügge-Mühle können Sie das traditionelle Mahlen des Mehls anschaulich erle-

ben, um dann in einem Gast-hof den Tag mit münsterländi-schen Köstlich-keiten ausklin-gen zu lassen.

An den folgen-den Tagen be-sichtigen Sie

das Schloss Nordkirchen – das „Westfälische Ver-sailles“ – und eine Kornbrennerei.

Ein Besuch ist auf jeden Fall das „Blauweiß’chen“ in Davensberg wert, wo sie das Handwerk des Blaudrucks vermittelt bekommen. Verbunden sind die Stationen durch die wunderschönen Pättkes in der münsterländischen Parklandschaft.

Ganzjährig· 2 x Ü/HP im DZ mit DU/WC· 1 Mittagessen (Tellergericht)· 1 x Kaffee und Kuchen· Radwanderkarte· ausgearbeitete Radrouten über drei Tage mit um- fangreichem Informationsmaterial· Verköstigung Brügge-Mühle und Backstube· 3 Besichtigungsscheine ab 10 Personen: € 194,90 p. P.

Optional pro Person· € 19,00 EZ-Zuschlag· € 8,00 Fahrradmiete pro Tag

Diese Tour ist verkürzt als Tagesprogramm buchbar (ab 10 Personen ab € 62,00 p. P.).

mit dem Ultraleicht-Trike

Auf einem Rundflug mit dem UL-Trike erleben Sie von hoch oben die Gemeinde Ascheberg mit den wunder-schönen Schlössern Westerwinkel und Itlingen.

Aber auch der Burgturm in Davensberg mit dem Naturschutzgebiet „Davert“ sind aus der Luft be-trachtet ein Erlebnis.

Ein erfahrener Pilot und Fluglehrer wird Sie sicher in die Luft und auch wieder zurück auf die Erde bringen.

Während des Rundflugs sind Sie über eine Gegen-sprechanlage mit dem Piloten verbunden und kön-nen jederzeit mit ihm kommunizieren.

Sie können aber auch Ihre eigene Route wählen und sagen dem Piloten, wo es lang geht...

GanzjährigFlugzeit ca. 30 Min.: € 65,00 p. P.Flugzeit ca. 60 Min.: € 120,00 p. P.

Eine Verlängerung mit Übernachtung ist möglich. Dabei wird das Programm mit einer Radtour, die am Schloss Itlingen vorbeiführt, und einem ge-mütlichen Ausklang in der westfälischen Gastro-nomie verbunden.

Wichtig· feste Schuhe· winddichte Jacke· Handschuhe im Herbst/Winter

Ascheberger Pumpernickel-Tourpumpernickel-tour (P. Nr.: 8021B)

Rundflügerundflüge (P. Nr.: 8041)

Die Brügge-Mühle, Herbern

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oder auch Wikinger-Schach genannt

Kubb ist ein skandinavisches Gesellschaftsspiel, das für sehr viel Spaß sorgt. Egal wie alt, egal wie jung, jeder kann mitmachen.

Unser Spielleiter vermittelt Ihnen Kubb, welches schnell erlernt ist, so dass Ihnen ein vergnüglicher Nachmittag gewiss ist. Dabei treten Sie in zwei Gruppen gegeneinander an und ermitteln das Sie-gerteam.Zwischendurch stärken Sie sich bei einer Pause mit Kaffee und Kuchen.

In einem Gasthof lassen Sie den Tag bei einem ge-mütlichen Beisammensein ausklingen.

März bis Oktober· Begrüßungstrunk· Betreuung während der Spiele· Kaffee und Kuchen· Siegerehrung· 1 Abendessenab 10 Personen: € 27,50 p. P.

Es gruselt in der Davert

Das heutige Naturschutzgebiet die „Davert“ ist ein großes Waldgebiet, um das sich allerlei Spuk-geschichten ranken.

Dort lassen wir für Sie die Sagen und Gruselgestal-ten des 19. Jh. wieder aufleben.

Der Kiepenkerl begrüßt Sie zunächst mit einem Klaren aus dem Löffel und stimmt Sie mit „Dö-nekes“ und Geschichten auf den Tag ein.

In der Folterkammer des Burgturms Davensberg wird es gruselig. Wer kommt auf das Streckbett und kann nur durch Buße befreit werden?

Das Sagenmenü mit Hexensuppe, Teufelsbraten und Spinnencreme stärkt Sie für die anschließen-de Wanderung bei beginnender Dunkelheit. Hören Sie Rentmeister Schenkwald mit der Peitsche knal-len? Führt Sie das Heubrockmännchen mit seinen Hoho-Rufen in die Irre?

Optional pro Person· € 38,50 Ü/F im DZ mit DU/WC· € 9,50 EZ-Zuschlag

Unter http://kubb.kf-ascheberg.de finden Sie in der Rubrik Regelwerk ein anschauliches Video über Kubb.

Wichtig· gutes Schuhwerk

September bis März· 1 Sagenmenü· Begrüßung durch den Kiepenkerl· Führung Burgturm· Führung Wanderung ab 10 Personen: € 28,50 p. P.

Eine Verlängerung mit Übernachtung ist möglich. Dabei wird das Programm nach einer hoffentlich ruhigen Nacht mit einer Radtour durch die müns-terländische Parklandschaft zum Schloss Wester-winkel verbunden.

Optional pro Person· € 42,00 Ü/F im DZ mit DU/WC· € 9,50 EZ-Zuschlag

Kubbkubb (P. Nr.: 8042)

Die Kubbfiguren werden tradi-tionell selbst gebaut, man kan sie aber auch kaufen.Folgende Figuren gehören zu einem Spiel:

1 König ca. 9 ∞ 9 ∞ 30 cm10 Kubbs ca. 7 ∞ 7 ∞ 15 cm6 Wurfhölzer Ø ca. 4,4 cm ∞ 30 cm4 Eckstäbe ca. 2 ∞ 2 ∞ 30 cm

Sagen – Spuk – Spannungsagen – spuk – spannung (P. Nr.: 8038)

Ein Kiepenkerl

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Ein vergnüglicher „Sport“

Erleben Sie die lustigste Art, „spazieren“ zu gehen. In zwei Gruppen versuchen Sie beim gemeinsamen Wandern eine Hartgummikugel mit möglichst we-nigen Würfen bis zum Ziel zu rollen. Sieger ist die Gruppe, die die geringste Anzahl benötigt.

Mit einem Handwagen für die Verpflegung sowie der kompletten Bosselausrüstung ziehen Sie mit unserem Spielleiter los.

Ein vergnüglicher Nachmittag ist Ihnen gewiss, denn zum Bosseln gehört es, dass man sich unter-wegs mit „Flüssigem“ stärkt. Zudem gibt es eine Pause mit Kaffee oder Glühwein und Kuchen. In einem Gasthof lassen Sie den Tag bei einem ge-mütlichen Beisammensein ausklingen.

November bis März· Begrüßungstrunk· Betreuung während der Tour· Kaffee und Kuchen· Siegerehrung· 1 Abendessenab 10 Personen: € 27,50 p. P.

Optional pro Person· € 38,50 Ü/F im DZ mit DU/WC· € 9,50 EZ-Zuschlag

Bosseln im Münsterlandbosseln (P. Nr.: 8037)

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Geocachinggeocaching (P. Nr.: 8040 B)

Die moderne Schnitzeljagd

Schatzsuche wie früher – nur nicht nach Kreide-pfeilen, sondern mit einem GPS-Gerät.

Geocaching ist die moderne Form der Schnitzel-jagd – knifflige Aufgaben und kleine Rätsel füh-ren Sie zu den verschiedenen Caches (Verstecke) im Parcour.

Ganz nebenbei erleben Sie die kulturellen High-lights der Gemeinde wie den Burgturm Davens-berg oder die St. Lambertus-Kirche in Ascheberg. In jedem der drei Ortsteile wartet eine interessante Runde auf Sie, die unabhängig voneinander ermit-telt werden kann.

Dieses Programm ist auch als Kindergeburtstag in-

teressant!

WichtigEs ist pro GPS-Gerät eine

Kaution von € 100,00oder der Personalausweis

zu hinterlegen.

Ganzjährig· GPS-Geräte· Tourenbeschreibung· Einführung in die Technikpro Gerät und Tag: € 5,00einmalige Gebühr: € 5,00

Eine Verlängerung mit Übernachtung ist möglich. Dabei lassen Sie den Tag bei einem gemütlichen Beisammensein in einem Gasthof ausklingen. Nach einer erholsamen Nacht und einem stärken-den Frühstück radeln Sie zum Schloss Westerwin-kel. Besichtigen Sie das Bauwerk aus dem 17. Jh. und lassen Sie sich durch eine Führung in das Mit-telalter versetzen. Ein gemeinsames Mittagessen rundet das Programm ab.

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Wohnmobilstellplätzein der gemeinde ascheberg

Im Zentrum Aschebergs gibt es seit Mai 2012 vier kostenlose Stellplätze. Im rückwärtigen Raum der Appelhofstraße liegt der Platz idyllisch an einer Wiese. Bäcker, die Gastronomie, Ärzte und Einzel-handelsgeschäfte sind fußläufig erreichbar.

Am Ortsrand von Davensberg gelegen, befindet sich ein weiterer Stellplatz beim Gasthof Eick-holt, Frieport 22. Bei einem Verzehr im Gasthaus stehen Sie dort kostenfrei, ansonsten beträgt die Gebühr 5,- € pro Nacht. Eine Stromsäule ist dort vorhanden.

Ein Servicepartner vor Ort ist die Firma Cara-van Wessel GmbH in Ascheberg. Dort erhal-

ten Sie alles, was das Wohnmobilisten-Herz begehrt, von Ersatz-teilen bis zum neuen Wohnmobil…

Caravan Wessel GmbHSteinfurter Straße 57-59Tel. 02593 951475

In der Gemeinde Ascheberg finden Sie ein vielfäl-tiges und umfangreiches Angebot an Gastgebern. Auf den folgenden Seiten können Sie Ihre Wahl treffen: ob Ferien auf dem Bauernhof, Ferienwoh-nungen oder Sterne-Hotel. Darüber hinaus ver-wöhnt Sie die münsterländische Gastronomie mit ihren kulinarischen Spezialitäten.

Ihre Gastgeberihre gastgeber

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24h Rezeption Frühstücksbuffet Kinderfreundlich Satteliten-/Kabel-TV

Allergikerzimmer Gartenliegewiese Kinderspielplatz Sauna

Bar Geschirrspüler Kirchen Solarium

Bauernhof mit Tieren Golf Lift Tagungsraum

Bauernhof o. Tiere Grill Nichtraucherzimmer Telefon

Brötchendienst Hallenbad Ponyreiten Wäscheservice

Businesszimmer Hauseigener Parkplatz Radiowecker Waschmaschine

Café Historisches Gebäude Regionale Küche Wasserbett

Diätküche Hunde erlaubt Reiten Wellness

Eigene Garage Hunde verboten Reiterhof Wohn-/Schlafraum

Fahrradunterstand Internet möglich Restaurant Zentrum

Fahrradverleih Kamin Rollstuhlgerecht Zimmer mit Balkon

Fernseher auf Zimmer Kegeln/Bowling Ruhiges Schlafen Zimmerservice

Fernsehraum Kinderbett Safe im Zimmer

Erläuterungen& symbole

Dank unseres Online-Buchungs- und Informationssystems können wir Ih-nen direkt am Telefon sagen, ob Ihr Wunschquartier frei ist und es für Sie reservieren – und das völlig kostenfrei.

tel 02593 [email protected]

informationen über die Klassifizierungim UnterkunftsverzeichnisSterne als international anerkannte Symbole geben Ihnen einen zuverlässi-gen Hinweis auf die Qualität des Ange-bots. Die mit Sternen gelisteten Betrie-be haben sich freiwillig klassifizieren lassen. Beherbergungsbetriebe ohne Sterne haben nicht teilgenommen, was

jedoch keinen Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard zulässt.

Im Einzelnen bedeuten die Sterne:« = Tourist«« = Standard««« = Komfort«««« = First Class««««« = Luxus

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Name, Inhaber, Adresse Ruhetag Tel./Fax Öffnungszeiten Ausstattung

Gasthof Breil-KlauseInh. A. FrenkingBahnhofsweg 20Ascheberg

Do 02593 6242Fax 5197

Mo - MiFr + SaSo

ab 16.30ab 16.30ab 10.30

Restaurant, Tagungsräume, Kegelbahn, Garten-café, Festscheune

Café lüningmeyerInh. H. LüningmeyerSandstraße 38Ascheberg

––– 02593 1711 Mo - FrSaSo

6.30 - 18.306.30 - 13.0014.00 - 17.00

Café, Bäckerei, Sitzplätze bis 35 Personen

restaurant surmann‘s hofInh. R. SurmannHerberner Straße 11Ascheberg

Mo 02593 290Fax 98629

Di - FrSa + So

ab 18.00ab 17.00

Restaurant, Spezialitäten-Menüs, 3 Kegelbahnen

Pizzeria-ristorante antica FattoriaInh. R. ManfrediBenediktus-Kirchplatz 2Herbern

Mo 02599 456 Di - SoDi - So

12.00 - 14.30ab 17.30

Restaurant, Sitzplätze bis 200 Personen

Gasthof deitermannInh. C. DeitermannSüdstraße 33Herbern

Di 02599 444 MoMi - SoMi - So

ab 17.0011.30 - 14.00ab 16.30

Restaurant, Sitzplätze bis 80 Personen, 2 Kegel-bahnen, Partyservice, Zeltbewirtung

domus Golf BistroInh. Anna KochHorn-Westerwinkel 5Herbern

––– 02599 925333 SommerWinter

9.00 - 22.0011.00 - 17.00

Bistro, Sitzplätze bis 40 Personen, Gartencafé

Café röwekampInh. Karl-Frank RöwekampSüdstraße 21Herbern

––– 02599 611 Mo - FrMo - FrSaSo

6.00 - 12.3014.30 - 18.006.00 - 12.308.00 - 12.0014.30 - 17.00

Café, Bäckerei, 20 Sitzplätze

Gasthof Zur alten MühleInh. H. LühringWerner Straße 1Herbern

Mi 02599 594 Do - DiDo - Di

8.00 - 14.00ab 16.00

Sitzplätze bis 50 Personen, Gartencafé

Cafés & Restaurants

NameOrtsteilInhaber

AnzahlFerienw.

Betten pro

Einheit Größein qm

Preis in € für 2 Pers. pro Tag u.

Einheit Raumaufteilung Ausstattung

FerienwohnungDavensbergWessel

1 2 40 30,– 1 Wohn- /Schlafzimmer, Küche, Bad/WC

2-3 Personen, Ortsrand, kl. Kinderzimmer

FerienwohnungHerbernSchlüchter

1 2 80 40,– 2 Schlafräume: 2 DZ, 1 Wohnraum, Küchenzeile, Essecke, Abstellkam-mer, Dusche/WC

Balkon/Gartenmöbel, Ortsrand, Radio, Backofen

Weitere Ferienwohnungen

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Page 33: Ascheberg 2013

ascheberg · herbern · davensberg

33

abfahrzeiten

Davensberg à Ascheberg à Herbern à Capelle Bahnhof (B 21)

Davensberg, Gasthaus zur Davert 07:45 10:00 12:00 14:00 16:00 18:00

Davensberg, Edeka Elbers 07:49 10:04 12:04 14:04 16:04 18:04

Ascheberg, Appelhofstraße 07:57 10:12 12:12 14:12 16:12 18:12

Ascheberg, Dieningskamp 08:06 10:21 --- 14:21 16:21 ---

Ascheberg, Kriegerehrenmal 08:09 10:24 12:13 14:24 16:24 18:13

Herbern, Brügge-Mühle 08:14 10:29 --- 14:29 16:29 ---

Herbern, Schulzentrum 08:18 10:33 12:19 14:33 16:33 18:19

Herbern, Rankenstraße an 08:24 10:39 12:23 14:39 16:39 18:23

Herbern, Rankenstraße ab 08:40 10:40 --- 14:40 16:40 ---

Capelle, Bahnhof 08:45 10:45 --- 14:45 16:45 ---

Capelle Bahnhof à Herbern à Ascheberg à Davensberg (B 21)

Capelle, Bahnhof 09:05 11:05 --- 15:05 17:05 ---

Herbern, Rankenstraße an 09:12 11:12 --- 15:12 17:12 ---

Herbern, Rankenstraße ab 09:25 11:25 12:25 15:25 17:25 18:25

Herbern, Schulzentrum 09:29 11:29 12:29 15:29 17:29 18:29

Herbern, Brügge-Mühle 09:32 11:32 --- 15:32 17:32 ---

Ascheberg, Kriegerehrenmal 09:37 11:37 12:37 15:37 17:37 18:37

Ascheberg, Dieningskamp 09:39 11:39 --- 15:39 17:39 ---

Ascheberg, Appelhofstraße 09:45 11:45 13:45 15:45 17:45 18:38

Davensberg, Edeka Elbers 09:56 11:56 13:56 15:56 17:56 ---

Davensberg, Gasthaus zur Davert 09:59 11:59 13:59 15:59 17:59 ---

Verkehrstage Montag – Freitag, nur an Werktagen, nicht 24.12. + 31.12.Die Züge vom Bf. Capelle in Richtung Münster-Dortmund fahren jeweils zur vollen Stunde.

Fahrpreisübersicht

ortsteile Davensberg Ascheberg Herbern Capelle Bhf.

Davensberg 0,50 1,– 2,– 2,–

Ascheberg 1,– 0,50 1,– 2,–

Herbern 2,– 1,– 0,50 1,–

Capelle Bhf. 2,– 2,– 1,– –

Kinder von 5 bis 14 Jahren bezahlen jeweils den halben Fahrpreis, mindestens 50 Cent. Kleinkinder und Schwer-behinderte mit „G“ gekennzeichnetem Ausweis fahren umsonst.

Unter diesem Motto hat sich der BürgerBus-verein ascheberg e.v. mit Unterstützung der Gemeinde im dezember 2005 gegründet.

Im zweistündigen Fahrrhythmus steuern über 20 Fahrerinnen und Fahrer ehrenamtlich den Bürger-Bus – einen Mercedes-Sprinter Kleinbus mit 8 Fahr-gastsitzen – von Davensberg über Ascheberg nach

Herbern bis zum Capeller Bahnhof und zurück. Für die Bürger aus Ascheberg besteht somit mehr Mo-bilität, aber auch die nach Ascheberg kommenden Gäste können mit dem BürgerBus die Sehenswür-digkeiten in den drei Ortsteilen bequem und kos-tengünstig erkunden – die St. Lambertus-Kirche, den Burgturm Davensberg, das Schloss Westerwin-kel in Herbern und vieles mehr.

BürgerBus Aschebergbürger fahren für bürger

bürg

erbu

s

Page 34: Ascheberg 2013

reisebedingungen für Pauschal- und einzel-leistungen des Fremdenverkehrsverbands ascheberg Marketing e.v.

Für die vom Fremdenverkehrsverband Müns-terland e.V. (MTZ) über den Ascheberg Marketing e.V. (AM) angebotenen eigenen touristischen Pauschal- oder Einzelleistun-gen gelten – in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen der §§651 am BGB – zwi-schen Ihnen als Reisendem/Gast und uns die nachstehenden Allgemeinen Reisebedin-gungen. Diese werden Inhalt der zwischen uns zustande gekommenen Vertrages und gelten ansonsten gleichermaßen für andere in diesem Broschüre gesondert aufgeführt Reiseveranstalter, für die wir entsprechende Vermittlungsleistungen erbringen.

1. Vertragsabschluss1.1. Mit der Anmeldung, welche telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder schriftlich erfol-gen kann, gibt der Gast ein verbindliches An-gebot zum Abschluss eines Vertrages mit AM ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast auch für alle an der Anmeldung mit aufgeführ-ten Teilnehmern, für deren Verpflichtungen aus dem Vertrag der Gast ebenso wie für die seine eigenen Verpflichtungen einsteht, so-fern er diese Verpflichtungen durch ausdrück-liche Erklärung übernommen hat.1.2. Der Vertrag mit AM kommt mit der Bu-chungsbestätigung zustande, welche der Gast unverzüglich nach der Annahme der Vertrages vom AM erhält. Der Gast ist zwei Wochen an sein Angebot gebunden.

2. Leistungen2.1. Die vom AM geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der aktuellen Broschüre des AM bzw. aus dem im OBIS der MTZ hinterlegten Daten. Soweit die Leistungsbeschreibungen in der schriftlichen Reisebestätigung von den Anga-ben im Katalog abweichen, geht die schriftli-che Bestätigung vor. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung erweitern oder verändern, bedürfen für ihre Verbindlich-keit der schriftlichen Bestätigung durch AM.2.2. Bei der Buchung von Voll- und Halbpensi-onsleistungen wird der Gast darauf hingewie-sen, dass die Speisekarte in diesem Betrieb von den einzelnen LT u.U. auf bestimmte Gerichte beschränkt wird.2.3. Im Reisepreis ist keine Reiserücktritts- Versicherung enthalten.2.4. Änderungen oder Abweichungen ein-zelner Leistungen von der vertraglich verein-barten Inhalten, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht in der vom AM wider Treu und Glauben herbeigeführt wur-den, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Preis3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die jeweiligen gesetzlicheMehrwertsteuer. Sie enthalten nicht eventuel-le Ortsangaben, wie z.B. Kurtaxen und, soweit ausgewiesen, variable Nebenkosten, wie z.B. Telefon.3.2. Die angegebenen Preise gelten bei Pau-schalen und Leistungsbausteinen pro Person.3.3. Die angegebenen Preise und Leistungen gelten für das jeweilige Kalenderjahr und erge-ben sich aus der Buchungsbestätigung in Ver-bindung mit dem jeweils gültigen Prospekt.3.4. Für eventuelle Sonderleistungen kann von Seiten des AM ein Aufpreis verlangt werden.

4. Bezahlung4.1. AM ist berechtigt, nach erfolgter Bu-chungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 12% des Reisepreises pro Person, maxi-mal 250 €, zu berechnen, die auf den Reise-preis angerechnet wird.4.2. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Reise-antritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 6.1. genannten Grün-den abgesagt werden kann. Nach Zahlungs-eingang erhält der Gast die Reiseunterlagen. Im Einzelfall kann etwas anderes vereinbart werden.

5. Stornierung der Reise durch den Gast, Um-buchung, Ersatzpersonen5.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim AM, welche im Inte-resse des Gastes schriftlich erfolgen sollte.5.2 Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrück-liche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rück-tritt vom Vertrag. In diesem Fall bleibt der Gast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.5.3 Tritt ein Gast vom Vertrag zurück, so kann AM unter Berücksichtigung gewöhnlich er-sparter Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleitungen Schadensersatz nach folgenden Pauschalsät-zen verlangen: Bei Pauschalreisen, Zimmer und sonstige Einzelleistungenbis 31 Tage vor Ankunft 10%bis 21 Tage vor Ankunft 20%bis 15 Tage vor Ankunft 30%bis 11 Tage vor Ankunft 40%bis 8 Tage vor Ankunft 45%bis 3 Tage vor Ankunft 50%ab 2 Tage vor Ankunft und bei Nichtanreise 80% des Reisepreises.

5.3. Dem Gast bleibt es vorbehalten, nachzu-weisen, dass AM ein geringerer Schaden ent-standen ist, AM kann einen konkret höheren Schaden ebenfalls geltend machen, den AM dann im einzelnen nachzuweisen hat.5.4. Falls andere, als die gebuchten Personen anreisen wollen, so ist dies AM mitzuteilen. Hierfür wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 15 € berechnet. Insoweit ist es erfor-

derlich, dass die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten der Reisevertrages neben dem bisherigen Gast eintritt. Dem Eintritt einer Ersatzperson kann widersprochen werden, wenn diese den besonderen Reiseerforder-nissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.5.5. Werden auf Wunsch des Gastes nach Bu-chung der Reise Änderungen hinsichtlich der Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Verpflegungsart vorgenommen, so werden 15% pro Buchungsänderung erhoben, wenn die Änderungen keine Verminderung des Gesamtpreises und keinen Wechsel des LT zur Folge haben. Umbuchungswünsche, die nach dem 31.Tag vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisever-trag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. Umbu-chungswünsche sind mit AM abzusprechen.5.6. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbu-chungsentgelte sind sofort zu Zahlung fällig.

6. Rücktritt und Kündigung durch AM6.1. AM kann bis zu zwei Wochen vor Reise-antritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise ausdrücklich genannte Mindestteilneh-merzahl nicht erreicht wurde. Die Rücktritts-erklärung ist dem Gast schnellstmöglich zuzuleiten. Der Gast erhält seine eventuelle Anzahlung umgehend zurück oder kann un-verzüglich nach Kenntniserlangung der Ab-sage von AM die Teilnahme an einer mindes-tens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot des AM beanspruchen, sofern diese Reise ohne Mehrpreis für den Gast angeboten werden kann.6.2. AM kann den Reisevertrag ohne Einhal-tung einer Frist kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Ab-mahnung des AM nachhaltig stört und/oder wenn er sich in einem solchen Maße vertrags-widrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält AM den Anspruch auf den Reisepreis. AM muss sich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die da-durch entstehen, dass Gutschriften von ein-zelnen anderen Leistungsträgern erfolgen.Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförde-rung trägt der Gast in dem Fall selbst.

7. Haftung7.1. AM beschränkt seine Haftungen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis. Diese Haftungs-beschränkung gilt, soweit der Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit AM für einen dem Gast entstehenden Schaden alleine we-gen Verschuldens des LT verantwortlich ist. 7.2. Gelten für eine vom LT zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkom-men oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Vor-aussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vorrausetzungen ausgeschlos-sen ist, so kann sich AM gegenüber dem Gast darauf berufen.7.3. AM haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die als solche in der Reiseausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet sind.7.4. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Gas-tes aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, anDritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche in eigenem Namen ausgeschlossen.7.5. Ansprüche des Gastes aus dem Reisever-trag gem. §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in-nerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise enden sollte.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand8.1. Sollte eine Bestimmung des Reisevertrags nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übri-gen Bestimmungen nicht berührt. Sollte der Vertrag in einzelnen Teilen unwirksam sein oder Lücken enthalten, so tritt an die Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestim-mungen eine wirksame Bestimmung die dem sonstigen Inhalt des Vertrags entspricht und dem wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmungen am nächs-ten kommt. Das gleiche gilt für die vorliegen-den Reisebedingungen.8.2. Soweit gesetzlich zulässig gilt der Sitz von AM als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, Personen, die auf keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder mit juristischen Personen der öffentlichen und privaten Rechts.

9. Sonstige ReiseveranstalterFür in der Broschüre angebotenen eigenen Reiseangebote des Ascheberg Marketing e.V. (AM) gelten grundsätzlich die vorher genann-ten Reisebedingungen für Pauschal und Ein-zelleistungen des AM. Die Reisebedingungen für Pauschal- und Einzelleistungen sonstiger im Katalog genannter Veranstalter erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Veranstaltern.

GastaUFnahMe- UndverMittlUnGsBedinGUnGen des asCheBerG MarKetinG e. v.

Der Ascheberg Marketing e. V. – nachste-hend AM abgekürzt – vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatver-mietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nach-

stehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, im Münsterland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastauf-nahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstä-tigkeit der AM. Bitte lesen Sie diese Bedingun-gen daher sorgfältig durch.

1. Stellung der AM1.1. Der Ascheberg Marketing e. V. – nach-folgend „AM“ abgekürzt – hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.1.2. Sie haftet nicht für die Angaben des Gast-gebers sowie für Leistungen und Leistungs-störungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.1.3. Eine etwaige Haftung der AM aus dem Ver-mittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnah-mevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unter-kunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschrei-bung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Kunden vorliegen.2.2. Reisemittler – mit Ausnahme der AM selbst – sind nicht bevollmächtigt, Vereinba-rungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbar-ten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gast-gebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der AM oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungs-pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektroni-schem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elekt-ronischem Weg bestätigt.

2.5. Der für Mitreisende buchende Gast oder der Auftraggeber der Buchung (Firmen, Ver-eine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von Gästen, für wel-che die Buchung erfolgt, selbst wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und ge-sonderte Erklärung übernommen haben.

2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers, bzw. der AM als dessen Vertreter zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastge-ber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder, als dessen Vertreter, die AM – zusätzlich eine schriftliche Ausferti-gung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.2.7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestäti-gung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Ver-trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annah-me durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.2.8. Unterbreitet der Gastgeber, bzw. die AM, auf Wunsch des Gastes oder des Auf-traggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsange-bot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden RückbestaÅNtigung des Gastgebers, bzw. der AM bedarf, zu Stande, wenn der Gast bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkun-gen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzah-lung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

3. Unverbindliche Reservierungen3.1. Für den Gast unverbindliche Reservie-rungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrück-licher Vereinbarung mit der AM oder dem Gastgeber möglich.3.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Re-servierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertrags-schluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auf-traggeber rechtsverbindlichen Vertrag.3.3.Ist eine für den Gast unverbindliche Reser-vierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbar-ten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt der AM, bzw. dem BHB Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behan-delt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrich-tigungspflicht der AM oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig von einer noch er-folgenden Buchungsbestätigung des Gastge-bers oder der AM verbindlich.

4. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise

sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistun-gen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leis-tungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbin-dung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergän-zend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrück-lich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.4.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüg-lich der Unterkunftsart, des An- und Abrei-setermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpfle-gungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch be-steht, kann der Gastgeber ein Umbuchungs-entgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

5. Zahlung5.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzah-lung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Bu-chungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu be-zahlen.5.2. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Ver-gütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unter-kunftspreis nicht enthaltene Verpflegungs-leistungen, Entnahmen aus der Minibar) ab-rechnen und zahlungsfällig stellen.5.3. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber eine Anzahlung in Höhe von 12% des Gesamt-preises verlangen.5.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kre-ditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allge-mein durch Aushang angeboten wird. Zah-lungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

6. Rücktritt und Nichtanreise6.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der An-spruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließ-lich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen sei-nes gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unter-kunft zu bemühen.6.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.6.4. Nach den von der Rechtsprechung aner-kannten Prozentsätzen für die Bemessung er-sparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder

Kurtaxe: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%Bei Übernachtung/Frühstück 80%Bei Halbpension 70%Bei Vollpension 60%

6.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwen-dungen wesentlich höher sind, als die vorste-hend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunfts-leistungen oder sonstigen Leistungen stattge-funden hat. Im Falle eines solchen Nachwei-ses sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskos-tenversicherung wird dringend empfohlen.6.7. Die RücktrittserklaÅNrung ist aus bu-chungstechnischen Gründen an die AM (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im In-teresse des Gastes schriftlich erfolgen.

7. An- und Abreise7.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbar-ten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.7.2. Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber, nicht der AM spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mittei-lung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.7.3. Die Abreise des Gastes hat zum vereinbar-ten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.

8. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tie-ren, Kündigung durch den Gastgeber8.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtun-gen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß,

soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.8.2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlan-gen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der AM erfolgt, ist nicht ausreichend. Unter-bleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheb-lichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhil-fe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzu-mutbar ist.8.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Verein-barung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarun-gen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag be-rechtigen.

9. Haftung9.1. Die vertragliche Haftung des Gastge-bers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Gastgeber für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens ei-nes Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.9.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leis-tungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt wer-den, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Verjährung10.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem Gastgeber aus dem Beherbergungsver-trag und gegenüber der AM aus dem Vermitt-lungsvertrag, gleich aus welchem Rechts-grund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.10.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den An-spruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der AM als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.10.3. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der AM Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die AM die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbe-zeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der AM findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechen-des gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.11.2. Soweit bei zulässigen Klagen des Gas-tes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber oder die AM im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gas-tes Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.11.3. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die AM nur an deren Sitz verklagen.11.4. Für Klagen des Gastgeber, bzw. der AM gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleu-te, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Auf-enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.11.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag an-wendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere interna-tionale Bestimmungen anwendbar sind.

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