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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
/ Artenschutzvorprüfung (ASP 1) zu den
im Rahmen des Plankonzeptes ermittelten
Potenzialflächen im Stadtgebiet von
Hagen
Auftraggeber:
Bearbeiter: Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges
Savignystraße 59 45147 Essen
Telefon 0201.623037 Telefax 0201.643011 [email protected] www.oekoplan-essen.de
Essen, 05. März 2014
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag /
Artenschutzvorprüfung (ASP 1) zu den im
Rahmen des Plankonzeptes ermittelten
Potenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Dipl.-Ökologe Guido Hemmer
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges Inhalt
Inhalt
1 Einleitung...........................................................................................................1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................1 1.2 Gesetzliche Grundlagen ...............................................................................1 1.3 Methodik .......................................................................................................3
1.3.1 Allgemeines Vorgehen zur Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange .................................................................................................3
1.3.2 ASP in der Flächennutzungsplanung ....................................................3
1.3.3 Planungsrelevante / WEA-empfindliche Arten.......................................4
1.3.4 Ermittlung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials......................5
1.4 Datengrundlagen ..........................................................................................6
1.4.1 Literaturauswertung / Datenbanken ......................................................6
1.4.2 Auswertung vorhandener Gutachten.....................................................6
1.4.3 Abfrage des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes ..................7
1.4.4 Potenzialanalyse / Übersichtsbegehung ...............................................7
1.4.5 Darstellung des Untersuchungsraumes ................................................7
2 Vorhaben und Wirkfaktoren .............................................................................9 2.1 Vorhabensbeschreibung...............................................................................9
2.2 Baubedingte Auswirkungen..........................................................................9
2.3 Anlagebedingte Auswirkungen ...................................................................10
2.4 Betriebsbedingte Auswirkungen .................................................................10
2.4.1 Wirkungen auf die Avifauna.................................................................10
2.4.2 Wirkungen auf Säugetiere / Fledermäuse ...........................................11
2.5 Wirkungen auf Amphibien und Reptilien ....................................................13
3 Prognose artenschutzrechtlicher Tatbestände im Hinblick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG.......................................................14
3.1 Fangen, Verletzen, Töten von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) ..14
3.1.1 Fledermäuse........................................................................................14
3.1.2 Vögel ...................................................................................................15
3.2 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).....................................16
3.2.1 Fledermäuse........................................................................................16
3.2.2 Vögel ...................................................................................................16
3.3 Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- / Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG).........................................................................................17
3.3.1 Fledermäuse........................................................................................17
3.3.2 Vögel ...................................................................................................18
4 Flächenspezifische Konfliktanalyse..............................................................19 4.1 Fläche 2: „Flächen am Rafflenbeuler Kopf“................................................19
4.1.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................19
4.1.2 Konfliktanalyse „Wildkatze“ .................................................................20
4.1.3 Konfliktanalyse „Fledermäuse“ ............................................................20
4.1.4 Konfliktanalyse „Avifauna“ ...................................................................21
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4.2 Fläche 3: „Langenberg-Mäcking“................................................................24
4.2.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................24
4.2.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................25
4.2.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................26
4.3 Fläche 4: „Waterhövel“ ...............................................................................28
4.3.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................28
4.3.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................29
4.3.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................30
4.4 Fläche 5: „Hagen Nahmer“ .........................................................................31
4.4.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................31
4.4.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................32
4.4.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................33
4.5 Fläche 6: „Ambrock“ ...................................................................................35
4.5.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................35
4.5.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................35
4.5.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................37
4.6 Fläche 7: „Brechtefeld“ ...............................................................................39
4.6.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................39
4.6.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................39
4.6.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................40
4.7 Fläche 8: „Hagen-Dahl“ ..............................................................................42
4.7.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................42
4.7.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................43
4.7.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................44
4.8 Fläche 9: „Niggenbölling“............................................................................46
4.8.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................46
4.8.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................46
4.8.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................47
4.9 Fläche 10: „Hobräcker Rücken - Grunsbecke“ ...........................................49
4.9.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................49
4.9.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................50
4.9.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................51
4.10 Fläche 11: „Stapelberg-Selkinghausen“ .....................................................52
4.10.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................52
4.10.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................53
4.10.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................54
4.11 Fläche 12: „Bölling“.....................................................................................56
4.11.1 Beschreibung des Betrachtungsraums................................................56
4.11.2 Konfliktanalyse Fledermäuse ..............................................................57
4.11.3 Konfliktanalyse Avifauna .....................................................................58
5 Zusammenfassung und Fazit .........................................................................60
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Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Größenübersicht der Potenzialflächen(-komplexe) für WEA in Hagen ......9
Tab. 2: Abstandsempfehlungen gem. LAG VSW (2007) / LANUV / MKULNV (2013).......................................................................................15
Tab. A1: Planungsrelevante Säugetierarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg) .........................................................1
Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) ........................................................3
Tab. A3: Planungsrelevante Amphibienarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) ........................................................8
Tab. A4: Planungsrelevante Reptilienarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) ........................................................8
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Lage der zu untersuchenden Potenzialflächen(-komplexe) .......................8
Abb. 2: Konfliktpotenzial der Potenzialflächen(-komplexe)...................................60
Anhang
Karte 1: "WEA-empfindliche Arten“
Karte 2: „Konfliktpotenziale Artenschutz"
Flächenkomplexe – Übersicht / Komplex 1 bis 12
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1 Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Im Rahmen des gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Darstellung von Kon-
zentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) im Flächennutzungsplan (FNP)
der Stadt Hagen (STADT HAGEN 2012 / ÖKOPLAN 2012) wurden im Stadtgebiet zwölf
Flächenkomplexe ermittelt, die sich evtl. für eine Darstellung als Konzentrationszo-
nen im FNP eignen; die Fläche Nr. 1 „Berchumer Heide“ wird hier artenschutzrecht-
lich nicht weiter betrachtet, da bei einer aktuellen Ortsbegehung im Februar 2014
festgestellt wurde, dass sie sich aufgrund des vorhandenen Bewuchses (überwie-
gend Laubwald-Bestockung geringen bis mittleren Alters) zur Windenergienutzung
nicht eignet.
Im Anwendungsbereich von § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für WEA-
Konzentrationszonen erfüllt der FNP eine dem Bebauungsplan vergleichbare Funk-
tion, sodass eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen ist (s. a. ministerielle
Handlungsempfehlung1 bzw. Leitfaden „Artenschutz“2). Die ASP ist auf Ebene der
Flächennutzungsplanung soweit wie möglich abzuarbeiten, andernfalls könnte der
FNP aufgrund eines rechtlichen Hindernisses nicht vollzugsfähig sein.
Die vorliegende Artenschutzvorprüfung (ASP 1) analysiert und bewertet auf Grund-
lage vorhandener Daten sowie Ortsbegehungen die zur Darstellung ausgewählten
Potenzialflächen / -komplexe3 hinsichtlich möglicher artenschutzrechtlicher Kon-
flikte, die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergie-
anlagen und unter Berücksichtigung an die im § 44 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) festgeschriebenen Zugriffsverbote für europäisch geschützte Arten auf-
treten könnten. Die betrachteten Potenzialflächen umfassen insgesamt etwa 133 ha.
Bei den Ortsbegehungen wurden die Flächen selbst sowie die umgebenden Berei-
che bzgl. ihrer Habitatstruktur bzw. Eignung für planungsrelevante, WEA-empfind-
liche Tierarten eingeschätzt. Detaillierte Erfassungen (Vogel- und Fledermausfauna)
wurden nicht durchgeführt.
1.2 Gesetzliche Grundlagen
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung (ASP) im Rahmen
von Bauvorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des BNatSchG.
Mit den Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5, 6 und 45 Abs. 7 sind die entsprechenden
Vorgaben der FFH-Richtlinie (Art. 12, 13 und 16 FFH-RL) und der Vogelschutz-
Richtlinie (Art. 5, 9 und 13 V-RL) in nationales Recht umgesetzt worden. 1 Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemein-
same Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.
2 Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergie-anlagen in NRW. Leitfaden des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vom 12.11.2013.
3 Nummerierung entsprechend den Bezeichnungen im Plankonzept.
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Nach nationalem und internationalem Recht werden drei verschiedene Artenschutz-
kategorien unterschieden (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 BNatSchG):
- Besonders geschützte Arten (nationale Schutzkategorie),
- streng geschützte Arten inklusive der FFH-Anhang IV-Arten (europäisch),
- europäische Vogelarten (europäisch).
Für die europäisch geschützten Arten sind die in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten
Zugriffsverbote zu beachten. Es ist verboten:
1) Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören („Tötungsverbot“),
2) Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der
lokalen Population verschlechtert („Störungsverbot“),
3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu be-
schädigen oder zu zerstören („Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten“),
4) Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder
ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG ergeben sich zudem für nach § 15 zulässige Eingriffe
in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben i. S. des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach
den Vorschriften des BauGB zulässig sind, u. a. die folgenden Sonderregelungen:
„Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92 / 43 / EWG aufgeführte Tierarten,
europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung
nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot
des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare
Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1
Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vor-
haben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichs-
maßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in
Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92 / 43 / EWG aufgeführten Arten gelten die
Sätze 2 und 3 entsprechend.“
Ergibt die Prüfung, dass ein Vorhaben trotz dieser Maßnahmen bzw. eines Risiko-
managements einen der o. g. Verbotstatbestände erfüllen könnte, ist es grundsätz-
lich unzulässig. Ausnahmsweise darf es dann nur noch zugelassen werden, wenn
gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen
Interesses einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art vorliegen und eine
zumutbare Alternative fehlt und der Erhaltungszustand der Populationen einer Art
sich nicht verschlechtert. Für die förmliche Zulassung einer Ausnahme ist die Untere
Landschaftsbehörde (ULB) zuständig. Von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG
kann die ULB zudem auf Antrag eine Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG ertei-
len, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren
Belastung führen würde.
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1.3 Methodik
1.3.1 Allgemeines Vorgehen zur Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange
Das Vorgehen der Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange bezüglich des
vorliegenden Projektes orientiert sich an den Vorgaben der VV-Artenschutz4 sowie
des Leitfadens „Artenschutz“ (s. o.) in der zur Bearbeitung des Artenschutzes auf
FNP-Ebene beschriebenen Bearbeitungstiefe.
Eine Artenschutzprüfung (ASP) lässt sich gem. VV Artenschutz in drei Stufen unter-
teilen: Zunächst wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei
welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können (Stufe 1: Vorprüfung).
Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Arten-
spektrum einzuholen und vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit
alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Stellt sich heraus, dass
durch das Vorhaben keine planungsrelevanten Arten betroffen sind, bzw. sich keine
artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen ergeben, so kann auf die Stufe 2 der
Artenschutzprüfung verzichtet werden. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte
möglich sind, ist für die betreffenden planungsrelevanten Arten eine vertiefende „Art-
für-Art-Betrachtung“ erforderlich, in der Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezo-
gener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. eines Risikomanagements konzipiert werden.
Hierzu sind i. d. R. detaillierte faunistische Erfassungen notwendig.
Wird trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen,
so wird in Stufe 3 geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7
BNatSchG (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand – s. o.) vor-
liegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann.
Diese Stufe ist auf FNP-Ebene nicht relevant.
1.3.2 ASP in der Flächennutzungsplanung
Nach dem Leitfaden „Artenschutz“ (MKULNV und LANUV 2013) ist bei Flächennut-
zungsplänen für WEA-Konzentrationszonen die Artenschutzprüfung (ASP Stufe 1-
3), soweit auf dieser Planungsebene bereits ersichtlich, abzuarbeiten. Dies gilt ins-
besondere dann, wenn die konkreten Anlagenstandorte und -typen bereits bekannt
sind. Stehen diese Details hingegen noch nicht fest, ist eine vollständige Bearbei-
tung v. a. der baubedingten Auswirkungen auf FNP-Ebene nicht sinnvoll und auch
nicht möglich. Aus diesem Grunde konzentriert sich die ASP auf FNP-Ebene insbe-
sondere auf die bereits einschätzbaren, betriebsbedingten Auswirkungen der WEA.
Zu den betriebsbedingten Auswirkungen auf WEA-empfindliche Fledermäuse sind
i. d. R. keine abschließenden Aussagen möglich, so dass auch keine detaillierten
Bestandserfassungen von Fledermäusen erforderlich sind.
4 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92
/ 43 / EWG (FFH-RL) und 2009 / 147 / EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungs-verfahren; Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz vom 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.17 – in der Fassung der 1. Änderung vom 15.09.2010
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Artenschutzrechtliche Konflikte mit Fledermäusen lassen sich im Regelfall durch
geeignete Abschaltszenarien lösen, sodass es im Rahmen des FNP-Änderungsver-
fahrens i. d. R. ausreicht, darauf hinzuweisen, dass die Bewältigung der artenschutz-
rechtlichen Sachverhalte bezüglich der Fledermäuse auf nachgelagerter Ebene im
Genehmigungsverfahren abschließend erfolgt.
Ziel des vorliegenden Gutachtens ist somit die Darstellung auf aktuellem Kenntnis-
stand ersichtlicher artenschutzrechtlicher Konflikte, insbesondere von Vollzugshin-
dernissen (s. u.), um Aussagen zum weiteren Vorgehen und zur Erforderlichkeit wei-
terer Untersuchungen zu treffen. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-
verfahren wird abschließend auf der Grundlage konkreter standortbezogener
Planungen eine vertiefende „Art-für-Art-Betrachtung“ erforderlich, in der neben den
betriebsbedingten auch die anlagen- und baubedingten Auswirkungen des Vorha-
bens betrachtet sowie Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichs-
maßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert werden. Wird trotz dieser
Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen, so ist in Stufe 3
zu prüfen, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG
vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann.
1.3.3 Planungsrelevante / WEA-empfindliche Arten
Aufgrund des Artenumfangs der europäischen Vogelarten hat das Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen eine
naturschutzfachlich begründete Auswahl von sogenannten planungsrelevanten
Arten getroffen, die bei der ASP zu berücksichtigen und ggf. im Sinne einer „Art-für-
Art-Betrachtung“ zu bearbeiten sind. Da sich die übrigen europäischen Vogelarten in
Nordrhein-Westfalen derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, wird
gemäß KIEL (2007) davon ausgegangen, dass diese Arten bei herkömmlichen
Planungsverfahren im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen
bedroht sind und grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion
ihrer Lebensstätten zu erwarten ist.
Die ASP auf FNP-Ebene bzw. die flächenbezogene Konfliktanalyse konzentriert sich
vor allem auf die gem. MKULNV/LANUV (2013) „WEA-empfindlichen“ Vogel- und
Fledermausarten (s. Kap. 3.1). Bei anderen Arten ist im Sinne einer Regelfallver-
mutung davon auszugehen, dass der Betrieb von WEA grundsätzlich zu keiner signi-
fikanten Erhöhung des Tötungsrisikos bzw. zu keiner Beschädigung oder Zerstörung
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten führt.
Besondere Beachtung finden außerdem die Arten, für die im Regelfall davon auszu-
gehen ist, dass sie aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands verfahrenskritisch
einzustufen sind. Insbesondere bei Anlagenstandorten im Bereich von sog. Schwer-
punktvorkommen (SPVK) dieser Arten ist mit hohen artenschutzrechtlichen Konflik-
ten zu rechnen, die hinsichtlich der FNP-Planung ein Vollzugshindernis darstellen
können.
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Zu den WEA-empfindlichen Arten mit schlechtem Erhaltungszustand zählen:
Rotmilan (Milvus milvus) (Tiefland/atlantische Region)
Schwarzmilan (Milvus migrans)
Schwarzstorch (Ciconia nigra) (Tiefland, atlantisch)
Wachtelkönig (Crex crex)
Wanderfalke (Falco peregrinus) (Bergland, kontinental)
Wiesenweihe (Circus pygargus)
Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii)
1.3.4 Ermittlung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials
Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens erfolgt zunächst eine Einschätzung, in-
wieweit sich unter Berücksichtigung der projektspezifischen Wirkungen und art-
spezifischen Empfindlichkeiten grundsätzlich artenschutzrechtlich relevante Aus-
wirkungen im Hinblick auf die Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5
BNatSchG für planungsrelevante Arten ergeben könnten. Anschließend wird das
(potenziell) vorhandene Artenspektrum innerhalb des Wirkraums der Vorhaben auf
Grundlage des Fachinformationssystems der LANUV (Angaben auf Messtisch-
blattbasis), den in Kapitel 4.1 aufgeführten Datengrundlagen und der durchgeführten
Potenzialanalyse bezüglich der vorhandenen Habitatstrukturen ermittelt und darge-
stellt (Tab. A1 - A4). Auf dieser Grundlage erfolgt eine Einschätzung des Konfliktpo-
tenzials für die jeweiligen Potenzialflächen, bezogen auf die auf FNP-Ebene rele-
vanten Arten.
Die Beurteilung erfolgt anhand des folgenden Kategoriensystems:
geringes Konfliktpotenzial
Nach bisherigem Kenntnisstand und den Ergebnissen der Potenzialanalyse ergeben
sich keine konkreten Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher Arten, die die
Durchführung der ASP Stufe 2 bereits auf FNP-Ebene erforderlich machen. Es sind
keine artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen zu erwarten, die sich nicht
durch im weiteren Verfahren konzipierte Vermeidungs- bzw. vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vermeiden lassen.
Eine ASP der Stufe 2 ist im weiteren Genehmigungsverfahren – in Abhängigkeit von
den tatsächlichen WEA-Standorten –, jedoch nicht auf FNP-Ebene erforderlich.
mittleres Konfliktpotenzial
Es bestehen gesicherte Nachweise oder konkrete Hinweise auf Vorkommen WEA-
empfindlicher Vogelarten im Bereich bzw. im Umfeld (s. Abstandsempfehlungen
gemäß LAG VSW (2007) bzw. LANUV / MKULNV (2013) der Potenzialfläche oder
weiterer Arten, die eine ASP der Stufe 2 bereits auf FNP-Ebene erforderlich
machen. Die erwarteten artenschutzrechtlichen Konflikte können voraussichtlich
durch Vermeidungs- oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gelöst werden.
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Nach bisherigem Kenntnisstand sind zwar keine artenschutzrechtliche Konflikte zu
erwarten, die zu einem rechtlichen Hindernis für die Vollzugsfähigkeit der FNP-
Änderung führen könnten, sie lassen sich jedoch auch nicht ausschließen.
Eine ASP der Stufe 2 sowie Detailerfassungen WEA-empfindlicher Vogelarten sind
bereits auf FNP-Ebene erforderlich.
hohes Konfliktpotenzial
Es liegen schon jetzt Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher bzw. verfahrens-
kritischer Arten vor, die zu einem rechtlichen Hindernis für die Vollzugsfähigkeit der
FNP-Änderung führen könnten. Eine Genehmigungsfähigkeit ist – auch unter
Berücksichtigung von Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen –
eher unwahrscheinlich.
Sollte auf eine Konzentrationszonen-Darstellung nicht verzichtet werden, sind eine
ASP der Stufe 2 sowie Detailerfassungen WEA-empfindlicher Vogelarten bereits auf
FNP-Ebene erforderlich.
1.4 Datengrundlagen
Folgende Informationen werden der Beurteilung möglicher artenschutzrechtlich rele-
vanter Beeinträchtigungen zu Grunde gelegt:
1.4.1 Literaturauswertung / Datenbanken
Zur Ermittlung der für das jeweilige Gebiet planungsrelevanten und insbesondere
WEA-empfindlichen Arten werden zunächst die Angaben der räumlich zugeordneten
Messtischblätter 4610 (Hagen), 4611 (Hagen-Hohenlimburg) und 4711 (Lüden-
scheid) des LANUV ausgewertet. Zudem werden die Angaben des Fachinforma-
tionssystems (FIS) „Geschützte Arten“ bzw. des Landschaftsinformationssystems
(LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
(LANUV) berücksichtigt. Auch die im landesweiten Brutvogelatlas (GRÜNEBERG et
al. 2012) sowie im Hagener Brutvogelatlas (ARBEITSGEMEINSCHAFT AVIFAUNA HAGEN
2009) verzeichneten Artfunde fließen in die Auswertung ein.
1.4.2 Auswertung vorhandener Gutachten
Als vorliegende Gutachten aus den letzten Jahren wurden berücksichtigt:
BIO-CONSULT (2012): Avifaunistisches Gutachten für potenzielle Windvorrangflächen in der Stadt Iserlohn. Unveröfftl. Gutachten im Auftrag der Stadt Iserlohn.
BÜRO STELZIG (2013): Artenschutzrechtliche Prüfung zur Errichtung einer Windener-gieanlage in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde.- Unveröff. Gutachten im Auftrag der Weidbusch GmbH & Co. KG, Stand 11.01.2013: 30 S.
BÜRO FÜR ANGEWANDTE ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2012): Artenschutz-prüfung zu den Fledermäusen im Bereich von vier geplanten Windkraft-Vorrang-zonen im Stadtgebiet Iserlohn. Unveröfftl. Gutachten im Auftrag der Stadt Iser-lohn.
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ÖKOPLAN (2014): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag/ Artenschutzprüfung zur 22. Änderung des FNP der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde – Konzentrationszone für die Errichtung von Windenergieanlagen. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der Stadt Nachrodt-Wiblingwerde.
1.4.3 Abfrage des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes
Folgende Stellen bzw. Personen wurden bei der Abfrage berücksichtigt:
NABU Hagen e.V. (Herr Munzlinger; Herr Sallermann, Herr Welzel),
Biologische Station Hagen (Herr Blauscheck, Herr Cassese),
Biologische Station Ennepe-Ruhr-Kreis (Frau Rieboldt),
Naturschutzzentrum Märkischer Kreis e.V. (Herr Obergruber, Herr Schulte),
Untere Landschaftsbehörde Hagen (Herr Greis, Herr Wiemann),
NABU Ennepe-Ruhr-Kreis (Herr Jellinghaus),
AG Wanderfalkenschutz (Herr Raab).
Es wurden alle Informationen berücksichtigt, die bis zur Fertigstellung des Gutach-
tens Anfang März 2014 eingereicht wurden.
1.4.4 Potenzialanalyse / Übersichtsbegehung
Zur Einschätzung der gebietsspezifischen Artvorkommen erfolgte eine Potenzial-
analyse, bei der die bei den Geländebegehungen (Februar 2014) erfassten Biotop-
strukturen hinsichtlich ihrer potenziellen Lebensraumfunktionen für die einzelnen
planungsrelevanten Arten betrachtet wurden. Zudem wurden Zufallsbeobachtungen
mit einbezogen. Eine systematische Erfassung von Arten erfolgte nicht. Die Ergeb-
nisse für die einzelnen Arten und Flächen sind in der Tabelle A 1 im Anhang darge-
stellt.
1.4.5 Darstellung des Untersuchungsraumes
Die 11 im Rahmen der „Bewertung der Potenzialflächen zur Darstellung von Kon-
zentrationszonen für WEA im FNP der Stadt Hagen“ (STADT HAGEN 2012 / ÖKOPLAN
2012) ermittelten, als „geeignet“ bzw. „bedingt geeignet“ bewerteten Potenzial-
flächen(-komplexe) (Fläche 1 entfällt), liegen im südlichen Stadtgebiet (s. Abb. 1).
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Abb. 1: Lage der zu untersuchenden Potenzialflächen(-komplexe)
Fläche 1 (entfällt)
Fläche 2
Fläche 9
Fläche 8
Fläche 11
Fläche 12
Fläche 10
Fläche 7
Fläche 6
Fläche 3
Fläche 4 Fläche 5
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2 Vorhaben und Wirkfaktoren
2.1 Vorhabensbeschreibung
Die im baulichen Außenbereich liegenden 11 Flächen(-komplexe), die zur Darstel-
lung als Konzentrationszonen für WEA zur Disposition stehen, weisen eine Größe
von ca. 2 ha (Fläche Nr. 9 – Niggenbölling) bis zu fast 50 ha (Fläche Nr. 5 – Hagen-
Nahmer) auf (siehe Tabelle 1).
Tab. 1: Größenübersicht der Potenzialflächen(-komplexe) für WEA in Hagen
Flächennummer Flächenname Größe (ha)
1 Berchumer Heide entfällt
2 Rafflenbeuler Kopf 7,26
3 Langenberg-Mäcking 13,79
4 Waterhövel 4,5
5 Hagen-Nahmer 48,74
6 Ambrock 10,78
7 Brechtefeld 9,52
8 Hagen-Dahl 2,7
9 Niggenbölling 1,98
10 Hobräcker Rücken-Grunsbecke 9,49
11 Stapelberg-Selkinghausen 15,84
12 Bölling 16,04
Dem aktuellen Stand der Technik entsprechend werden Anlagen errichtet werden,
die eine Gesamthöhe von mindestens bzw. mehr als 150 m aufweisen. Da für die
Einzelflächen noch keine konkreten Windpark-Planungen vorliegen, lassen sich
bzgl. der Anlagenanzahl sowie der Standorte der WEA innerhalb der Flächen noch
keine konkreten Aussagen treffen. Es ist aber davon auszugehen, dass alle Flächen-
komplexe grundsätzlich für die Errichtung größerer Windparks ausreichen.
Eine dauerhafte Flächeninanspruchnahme erfolgt durch die Errichtung der Funda-
mente, der Kranstellflächen und der Trafostationen sowie der Zuwegungen. Für den
Anlagenaufbau werden i. d. R. zusätzliche Flächen temporär in Anspruch genom-
men. Die Kranstellflächen werden i. d. R. geschottert und verbleiben als Arbeits-
flächen für spätere Wartungs- bzw. Austauscharbeiten. Ein Flächenausmaß ist auf
Ebene der Flächennutzungsplanung nicht abschätzbar.
2.2 Baubedingte Auswirkungen
Baubedingte Auswirkungen ergeben sich in der Phase der Baustelleneinrichtung
(z. B. durch Abschieben des Oberbodens, Anlage von Erschließungswegen) und
des Baubetriebes während der Errichtung der Windenergieanlagen. Geräusch- und
Lichtemissionen sowie Personen- und Fahrzeugbewegungen können vergrämende
Wirkungen auf Vögel und Fledermäuse haben.
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Im Falle einer Bauphase während der Fortpflanzungszeit kann es zur störungs-
bedingten Aufgabe von Vogelbruten sowie zum Verlassen von Revierabschnitten
und Funktionsräumen (z. B. Nahrungshabitaten) kommen. Ein Baubetrieb in der
Dämmerung bzw. nachts kann infolge einer Baustellenbeleuchtung zu Irritationen
und zu Meideverhalten bei Fledermäusen führen. Befinden sich Gewässerlebens-
räume im Umfeld des Eingriffsbereichs, so sind zudem Schad- oder Schwebstoff-
einträge möglich, die sich auf die Habitatqualität auswirken können.
Da die Details zur Windparkplanung noch nicht feststehen (s. o.), ist eine vollstän-
dige Bearbeitung der ASP vor allem hinsichtlich der baubedingten Auswirkungen
nicht möglich bzw. nicht sinnvoll; sie werden hier nur untergeordnet bzw. soweit
möglich berücksichtigt.
2.3 Anlagebedingte Auswirkungen
Infolge der Inanspruchnahme von Flächen kann es durch die Errichtung der Anlage
selbst, aber auch von Stellflächen und zuführenden Wegen zu Flächenversiege-
lungen bzw. Verlusten von Lebensräumen planungsrelevanter Arten kommen. Die
Flächenbeanspruchung variiert je nach Größe der WEA sowie der Standortlage.
Von den anlagenbedingten Wirkungen können Fortpflanzungsstätten wie z. B.
Wochenstubenquartiere Baumhöhlen bewohnender Fledermausarten, Fortpflan-
zungsgewässer von Amphibien oder Brutstätten von Vögeln betroffen sein oder
auch Teillebensräume wie z. B. Nahrungshabitate von Vögeln oder Fledermäusen
und Landlebensräume von Amphibien.
Da die Details zur Windparkplanung noch nicht feststehen (s. o.), lassen sich auch
bzgl. der anlagebedingten Wirkungen keine abschließenden Aussagen treffen. Eine
besondere Berücksichtigung der anlagebedingten Wirkfaktoren erfolgt im weiteren
Verfahren zur Windpark-Genehmigung.
2.4 Betriebsbedingte Auswirkungen
Betriebsbedingt ergeben sich diverse, in der Fachliteratur bereits vielfach diskutierte
Konflikte vor allem für Vögel und Fledermäuse (s. Kap. 2.3). Zwar sind auch zu den
betriebsbedingten Auswirkungen aufgrund der fehlenden Detailplanungen keine
abschließenden Aussagen möglich, doch lassen sich hier die Auswirkungen bereits
auf Ebene der Flächennutzungsplanung vergleichsweise konkret benennen.
2.4.1 Wirkungen auf die Avifauna
Bezüglich der Brutvogelfauna meiden z. B. Arten des Offenlandes wie der Kiebitz
(Vanellus vanellus) zum Teil vertikale Strukturen und folglich auch die Nähe zu
Windenergieanlagen. Zudem scheuen die Tiere möglicherweise auch den Bereich
des Schlagschattens, den der Rotor auf den Erdboden projiziert (NLT 2011). Für
Arten wie Feldlerche (Alauda arvensis) und Wiesenpieper (Anthus pratensis) konnte
zwar kein Einfluss von WEA auf die Bestandsentwicklung festgestellt werden, aller-
dings wurden signifikante Verdrängungseffekte bis 100 m Entfernung nachgewiesen
(STEINBORN et al. 2011).
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Bezüglich der Rastvögel wurde insbesondere bei Gänsen, Enten und Watvögeln ein
Meideverhalten in bis zu mehreren hundert Metern Entfernung festgestellt, wobei
die Meideabstände der Vögel mit der Anlagenhöhe zunehmen und Gewöhnungs-
effekte bei den Rastvögeln nicht zu beobachten sind (z. B. REICHENBACH & STEIN-
BORN 2006). Hinsichtlich des Vogelzugs und der Nutzung von Flugkorridoren zwi-
schen Funktionsräumen (Brut-, Nahrungs- und Schlafhabitate) können Windenergie-
anlagen Ausweichbewegungen und Verlagerungen bewirken, was zu einem erhöh-
ten Energieaufwand der Tiere bzw. einem Funktionsverlust der o. a. Habitate führen
kann (z. B. HÖTKER 2006). So wurden Barrierewirkungen u. a. für Gänse, Kraniche
und Watvögel nachgewiesen (ebd.). Neben den Störwirkungen infolge des Betriebs
der WEA selbst kann es auch durch die mit den Windenergieanlagen verbundenen
Wartungs- und Reparaturarbeiten zu Störungen kommen (NLT 2011).
Einen weiteren Faktor stellen betriebsbedingte Individuenverluste dar. Zum einen
kann es durch Kollisionen mit den Rotoren oder auch dem Mast zu betriebsbeding-
ten Tötungen kommen, durch den plötzlichen Luftdruckabfall in Rotornähe können
aber auch allein durch die Nähe zu einem Rotor infolge des Platzens der Lunge
(Barotrauma) Individuenverluste hervorgerufen werden (NWO 2010). Als besonders
gefährdet gelten z. B. viele Greifvogelarten; so gelten Rotmilan (Milvus milvus),
Schwarzmilan (Milvus migrans), Wanderfalke (Falco peregrinus), Baumfalke (Falco
subbuteo) und Mäusebussard (Buteo buteo) als kollisionsgefährdet, aber auch viele
weitere Arten wurden als Schlagopfer registriert (vgl. DÜRR 2013). Insbesondere bei
Brutvorkommen im Umfeld von Windenergieanlagen ist aufgrund der räumlichen
Bindung eine erhöhte Frequentierung der Bereiche durch die Vögel z. B. während
der Nahrungssuche oder auf Transferflügen zu rechnen, sodass das Kollisionsrisiko
in brutplatznahen Bereichen besonders hoch ist. Entsprechend werden von der
LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2007) Abstandsempfeh-
lungen für die Distanz zwischen Brutstandorten kollisionsgefährdeter Arten und
Windenergieanlagen festgelegt.
2.4.2 Wirkungen auf Säugetiere / Fledermäuse
Im Bereich der im vorliegenden Fall zu betrachtenden Messtischblätter ist die Hasel-
maus (Muscardinus avellanarius) als planungsrelevante Säugetierart auf allen
Messtischblättern in Hagen verzeichnet. Artenschutzrechtlich relevante Auswirkun-
gen auf die Haselmaus ergeben sich ggf. bau- oder anlagebedingt, eine Erfüllung
von Verbotstatbeständen lässt sich i. d. R. durch entsprechende Artenschutzmaß-
nahmen ausschließen. Eine artenschutzrechtliche Betrachtung dieser Art erübrigt
sich auf FNP-Ebene und hat im weiteren Genehmigungsverfahren zu erfolgen.
Nicht auf den Messtischblättern verzeichnet, jedoch als Fundmeldung mitgeteilt
(Herr WELZEL, NABU Hagen; schrftl. Mitteilung 2014) wurde eine Beobachtung der
Wildkatze (Felis silvestris). Sie besiedelt große zusammenhängende und störungs-
arme Wälder (v. a. alte Laub- und Mischwälder) mit reichlich Unterwuchs, Windwurf-
flächen, Waldrändern, ruhigen Dickichten und Wasserstellen. Bevorzugte Nahrungs-
flächen sind Waldränder, Waldlichtungen, waldnahe Wiesen und Felder, aber auch
weiter entfernt gelegene, gehölzreiche Offenlandbereiche (bis zu 1,5 km).
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Diese Lebensräume sind im Hagener Süden noch verbreitet zu finden. Das Süder-
bergland ist eines der Verbreitungsgebiete der Wildkatze in NRW; landesweit gilt die
planungsrelevante Art als gefährdet. Die Wildkatze wird vom LANUV / MKULNV
(2013) nicht explizit als WEA-empfindliche Art angeführt. Es sind zwar - ähnlich
manchen bodengebundenen Vogelarten - keine kollisionsbedingten tödlichen Unfälle
zu erwarten, möglicherweise können jedoch durch optische und akustische Wirkun-
gen Schreckreaktionen und Meideverhalten ausgelöst werden. Infolgedessen könnte
eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population eintreten. Ob
sich eine projektbedingte Erfüllung von Verbotstatbeständen durch entsprechende
Vermeidungsmaßnahmen und / oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen aus-
schließen lässt, ist fraglich.
Bei Fledermäusen dagegen können sich tödliche Unfälle - genau wie bei den
Vögeln - sowohl durch Kollisionen mit den Rotoren als auch durch Barotraumata
ergeben. Zusätzlich sind Tötungen von Fledermäusen, die sich auf der Suche nach
geeigneten Quartieren in die Gondel begeben, nicht auszuschließen (z. B. LANU
2008). Es wird davon ausgegangen, dass die durch WEA bedingten Individuen-
verluste insbesondere aufgrund der sehr geringen Reproduktionsraten von Fleder-
mäusen (1 bis 2 Jungtiere / Jahr) wesentlich stärkere Auswirkungen haben als
Störungen und Habitatverluste (BRINKMANN et al. 2011). Zu beachten ist hierbei,
dass es sich bei den Kollisionsopfern nicht unbedingt um Fledermäuse aus ansässi-
gen Populationen handelt; so stellten VOIGT et al. (2012) fest, dass die von ihnen
untersuchten, unter Windenergieanlagen aufgefundene Rauhautfledermäuse aus
Russland stammten, Große Abendsegler und Kleinabendsegler u. a. aus Skandina-
vien, die untersuchten Schlagopfer der Zwergfledermaus hingegen aus ansässigen
Populationen.
Bezüglich eines Zusammenhangs zwischen dem Risiko von Individuenverlusten und
den umliegenden Habitatstrukturen wurden einige Untersuchungen durchgeführt. So
stellten NIERMANN et al. (2011a) einen Effekt zwischen dem Abstand von Gehölzen
und Feuchtgebieten und der Fledermausaktivität im Bereich von WEA fest und
schließen auf ein damit verbundenes höheres Risiko. Der Effekt wird allerdings als
relativ gering eingestuft. Als Beispiel wird gemäß dem errechneten Modell eine Re-
duktion des Schlagrisikos um 10 bis 15 % bei einem Abrücken des Standortes um
200 m von Gehölzstrukturen erwartet (ebd.).
Ein wesentlich höherer Einfluss zeigt sich in Bezug auf den Faktor der Windge-
schwindigkeit. Diesbezüglich wurden bei Windgeschwindigkeiten über 5 m / s in
einer Untersuchung von BEHR et al. (2011) lediglich 15 % der Fledermausaktivitäten
im Gondelbereich festgestellt, bei mehr als 6 m / s waren es nur noch 6 %.
Erhöhte Schlagopferzahlen stellen sich u. a. bei den ziehenden Arten ein (evtl. ein-
geschränkte Echoortung während des Zugs - NLT 2011). So zeigen sich gemäß
NIERMANN et al. (2011) ebenso wie in der bundesdeutschen Schlagopferdatei von
DÜRR (2013a) die höchsten Zahlen von durch WEA bedingten Totfunden bei den
Arten Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Großer Abendsegler (Nyctalus
noctula), aber auch die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ist mit über 20 %
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der Totfunde in beiden Datensätzen vertreten. Diesen Arten folgen auf den nächs-
ten Rängen der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), die Zweifarbfledermaus (Ves-
pertilio murinus) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) (ebd.).
Es wird angenommen, dass z. B. größere Ansammlungen von Insekten im Bereich
der Anlagen zu erhöhten Fledermausaktivitäten und somit auch zu einer erhöhten
Gefahr von Individuenverlusten führen. Vermutet wird in diesem Zusammenhang,
dass die hohen Schlagopferzahlen im Spätsommer und Herbst zum Teil auf die in
diesem Zeitraum höheren Insektendichten zurückzuführen sind (BEHR et al. 2011).
2.5 Wirkungen auf Amphibien und Reptilien
Im Bereich der im vorliegenden Fall zu betrachtenden Messtischblätter wurden mit
der Geburtshelferkröte und dem Kammmolch, die auf allen Messtischblättern in
Hagen verzeichnet sind, und der Kreuzkröte (Bufo calamita) (MTB 4511, 4610, 4611
= alle Flächen außer Nr. 11 und 12) drei planungsrelevante Amphibienarten sowie
die Schlingnatter (Coronella austriaca) und die Zauneidechse (Lacerta agilis) als
planungsrelevante Reptilienarten nachgewiesen.
Artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen auf Amphibien und Reptilien ergeben
sich ggf. bau- oder anlagebedingt. Eine projektbedingte Erfüllung von Verbotstat-
beständen lässt sich i. d. R. durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen und /
oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ausschließen. Eine weitere Betrachtung
dieser Artengruppen erübrigt sich auf FNP-Ebene, eine artenschutzrechtliche
Betrachtung hat im weiteren Genehmigungsverfahren zu erfolgen.
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3 Prognose artenschutzrechtlicher Tatbestände im Hin-blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG
3.1 Fangen, Verletzen, Töten von Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Bei dem Betrieb von WEA ist es - wie auch bei Straßenbauvorhaben - nicht möglich,
Kollisionen von Fledermäusen oder Vögeln vollständig zu vermeiden. Daher hat das
Bundesverwaltungsgericht (BverwG) nur eine signifikante Erhöhung des Tötungs-
risikos unter diesen Verbotstatbestand gestellt. Gegen das Tötungsverbot wird dann
nicht verstoßen, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung unter
Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko
kollisionsbedingter Individuenverluste verursacht. Als signifikant erhöht anzusehen
ist das Risiko, wenn die betroffene lokale Population in ihrem Erhaltungszustand
gefährdet ist (s. dazu auch Leitfaden „Artenschutz“).
Gemäß Leitfaden „Artenschutz“ kann durch den Betrieb von WEA das Tötungs-
verbot ohne Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen grundsätzlich für
folgende Arten erfüllt sein:
Brutvögel:
Baumfalke, Grauammer, Kornweihe, Kormoran (Kolonien), Rohrweihe, Rotmilan,
Schwarzmilan, Sumpfohreule, Fluss- und Trauerseeschwalbe (Kolonien), Uhu,
Wanderfalke, Weißstorch, Wiesenweihe.
Rastvögel:
nicht bekannt.
Fledermäuse:
Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus,
Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus.
Bei anderen Arten ist im Sinne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass
der Betrieb von WEA grundsätzlich zu keiner signifikanten Erhöhung des Tötungs-
risikos führt. Das gilt insbesondere auch für bodengebundene Arten wie die Hasel-
maus.
3.1.1 Fledermäuse
Nach der vorgenommenen Potenzialanalyse und der Auswertung vorhandener
Datengrundlagen sind Vorkommen von bis zu 13 Fledermausarten im Bereich der
Potenzialflächen nicht auszuschließen bzw. wurden einige Arten im weiteren Umfeld
der Flächen nachgewiesen.
Baubedingte Tötungen von Fledermäusen können sich durch eine Zerstörung be-
setzter Quartiere wie z. B. in älteren Gehölzen beispielsweise auch im Zufahrt-
bereich zu einem WEA-Standort ergeben. Ein betriebsbedingtes Risiko von Indivi-
duenverlusten besteht durch Kollisionen mit den Rotoren und Barotraumata, wobei
überwiegend ziehende und auch hoch fliegende Arten betroffen zu sein scheinen.
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Gemäß Leitfaden „Artenschutz“ gelten die Arten Breitflügelfledermaus, Großer und
Kleiner Abendsegler, Rauhaut-, Mücken- und Nordfledermaus als besonders „WEA-
empfindlich“. Für die häufig auftretende Zwergfledermaus wird bei Wochenstuben
von mehr als 50 reproduzierenden Weibchen im Umfeld von Windenergieanlagen
ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko nicht ausgeschlossen (vgl. auch BRINKMANN
et al. (2011) und DÜRR (2013a). Eine Erfüllung des Verbotstatbestands der Tötung
lässt sich nicht grundsätzlich ausschließen, sodass im weiteren Genehmigungsver-
fahren ggf. Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen sind. Diese können sowohl
Maßnahmen bei der Baufeldräumung zur Verhinderung von Individuenverlusten im
Rahmen einer Zerstörung von Quartieren bzw. Lebensräumen als auch Abschaltzei-
ten während sensibler Phasen im Jahresverlauf und / oder eine Freihaltung sensibler
Bereiche zur Vermeidung betriebsbedingter Individuenverluste von Fledermäusen
umfassen.
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung lassen sich für die Artengruppe der Fleder-
mäuse rechtliche Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit grundsätzlich ausschließen.
3.1.2 Vögel
Auf den Messtischblättern 4610, 4611, 4711 werden gem. LANUV (o. Jg.) insge-
samt 44 planungsrelevante Vogelarten genannt, für die z. T. ein Vorkommen im
Bereich der Potenzialflächen nicht ausgeschlossen werden kann.
Individuenverluste können sich im Rahmen einer Zerstörung besetzter Brutplätze
durch eine Tötung nicht flügger Jungtiere bzw. einer Zerstörung von Eiern ergeben.
Durch eine Baufeldräumung außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit lassen sich bau-
bedingte Tötungen vermeiden. Zudem kann es durch Kollisionen mit den Rotoren,
Barotraumata oder Mastanflüge zu betriebsbedingten Tötungen kommen. Bezüglich
der Brutvögel gelten folgende in Hagen auftretende Arten als besonders kollisions-
gefährdet: Baumfalke, Rotmilan, Uhu und Wanderfalke. Hinsichtlich des Mindest-
abstands von WEA zu Brutvorkommen werden von der LAG-VSW (2007) wie in der
Tab. 2 dargestellt Abstandsempfehlungen gegeben.
Der Leitfaden „Artenschutz“ des MKULNV/LANUV gibt für die Arten jeweils einen
Radius an, innerhalb dessen bei Brutvorkommen eine vertiefende Prüfung stattfin-
den sollte, sowie ggf. die Größe des erweiterten Untersuchungsraums bezüglich
Funktionsbeziehungen zu z. B. vorhandenen Nahrungshabitaten (siehe Tab. 2).
Tab. 2: Abstandsempfehlungen gem. LAG VSW (2007) / LANUV / MKULNV (2013)
LAG-VSW (2007) LANUV / MKULNV (2013)
Art Abstands-empfehlung
Prüfbereich Radius für ver-tiefende Prüfung
Erweitertes Unters.-gebiet
Baumfalke 1.000 m 4.000 m - 4.000 m
Wanderfalke 1.000 m 3.000 m 1.000 m
Rotmilan 1.000 m 6.000 m 1.000 m 6.000 m
Uhu 1.000 m 6.000 m 1.000 m -
Wachtelkönig 1.000 m 500 m -
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Auch weitere Arten, insbesondere Greifvögel, sind von Individuenverlusten durch
WEA betroffen (vgl. DÜRR 2013). Für diese Arten sind im weiteren Genehmigungs-
verfahren ggf. Artenschutzmaßnahmen vorzusehen. Möglich sind auch Kollisionen
von durchziehenden Kranichen, die zu den Zugzeiten regelmäßig auch über Hagen
beobachtet werden. Da die Tiere nicht streng an enge Zugkorridore gebunden sind
und keine regelmäßig aufgesuchten, bedeutenden Rasthabitate innerhalb von
Hagen bekannt sind, sind besonders konfliktträchtige Bereiche nicht abgrenzbar.
Bisher wurden gemäß DÜRR (2013) innerhalb Deutschlands fünf, in Europa insge-
samt neun Schlagopfer der Art registriert. Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko ist
für die Art nicht abzuleiten.
Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko und somit eine Erfüllung des Verbotstat-
bestands der Tötung ist insbesondere bei Brutvorkommen der genannten, beson-
ders kollisionsgefährdeten bzw. WEA-empfindlichen Arten im Umfeld der Anlagen
zu erwarten. Hier sind entsprechende Detailuntersuchungen notwendig, um ab-
sehen zu können, ob ein rechtliches Hindernis für die Vollzugsfähigkeit der FNP-
Änderung gegeben ist. Auf jeden Fall ist davon auszugehen, dass im weiteren Ver-
fahren die Konzeption von Vermeidungs- sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnah-
men und ggf. Maßnahmen des Risikomanagements erforderlich sind.
3.2 Erhebliche Störung (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
Werden WEA-empfindliche Arten an ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten gestört,
kann dies zur Folge haben, dass diese Stätten nicht mehr nutzbar sind und damit
ein Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG eintritt („Beschädigungs-
/ Zerstörungsverbot“). Formal betrachtet müssten in so einem Fall beide Verbote für
denselben Sachverhalt betrachtet werden.
In der Genehmigungspraxis von WEA spielt das Störungsverbot i. d. R. eine unter-
geordnete und bzgl. der FNP-Änderung keine Rolle. Ggf. müssen für störungs-
bedingte Beeinträchtigungen im weiteren Genehmigungsverfahren vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden.
3.2.1 Fledermäuse
Erhebliche Störungen durch den Betrieb der Anlagen sind für Fledermäuse nicht
anzunehmen. Da die Bauarbeiten überwiegend tagsüber und somit außerhalb der
Aktivitätszeit der Fledermäuse durchgeführt werden, ergeben sich keine negativen
Auswirkungen im Bereich von Jagdhabitaten. Störungen im Bereich von Quartieren
sind z. B. bei Wochenstubenstandorten in sehr baustellennahen Bereichen nicht
auszuschließen, lassen sich jedoch durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen
(z. B. Einrichtung von Tabuzonen, Bauzeitbeschränkung) verhindern.
3.2.2 Vögel
Störungen können sich während der Bauzeit ergeben. Innerhalb der Eingriffsbe-
reiche und dessen Umfeld sind Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht auszu-
schließen bzw. zum Teil nachgewiesen.
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Da die Brutperiode die empfindlichste Zeit im Jahresverlauf darstellt, lassen sich er-
hebliche Störungen bei Durchführung der Baumaßnahmen außerhalb der Hauptfort-
pflanzungszeiten vermeiden. Bezüglich der betriebs- bzw. anlagenbedingten Stör-
wirkungen wurde für bestimmte Brutvogelarten ein Meideverhalten gegenüber Wind-
energieanlagen festgestellt, wozu im vorliegenden Fall z. B. die Feldlerche und der
Schwarzstorch gehören (STEINBORN et al. 2011).
Zu den WEA-empfindlichen Rast- und Zugvogelarten zählen gemäß Leitfaden „Ar-
tenschutz“ neben zahlreichen Limikolenarten u. a. Kranich und Kiebitz. Zu erwarten
sind im vorliegenden Fall vor allem Vorkommen von Kranichen während der Zugzeit.
Hinweise auf bedeutende Rastvorkommen von Vögeln im Umfeld der Potenzial-
flächen liegen jedoch nicht vor, sodass gemäß o. g. Leitfaden davon auszugehen ist,
dass sich keine artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen ergeben.
Eine Erfüllung des Verbotstatbestands der Störung lässt sich ausschließen, wenn im
weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Freihaltung sen-
sibler Bereiche, Bauzeitbeschränkungen) und / oder vorgezogene Ausgleichsmaß-
nahmen durchgeführt werden.
3.3 Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- / Ruhe-stätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
Durch den Betrieb von WEA kann das Beschädigungs- / Zerstörungsverbot von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß Leitfaden „Artenschutz“ bei folgenden
Arten grundsätzlich erfüllt sein:
Brutvögel:
Bekassine, Großer Brachvogel, Haselhuhn, Kiebitz, Kranich, Rotschenkel, Schwarz-
storch, Uferschnepfe, Wachtel, Wachtelkönig, Ziegenmelker, Zwerg- und Rohr-
dommel.
Rastvögel:
Kranich, Sing- und Zwergschwan, nordische Wildgänse, Kiebitz, Gold- und Mornell-
regenpfeifer
Fledermäuse:
nicht bekannt
Bei anderen Arten ist im Sinne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass
der WEA-Betrieb grundsätzlich zu keiner Beschädigung oder Zerstörung von Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten führt (z. B. Mäusebussard, Turmfalke, Schleiereule).
3.3.1 Fledermäuse
Für die Artengruppe der Fledermäuse können sich Quartierverluste bei Entfernung
entsprechender geeigneter Strukturen wie Höhlenbäume ergeben. Alle Potenzial-
flächen beinhalten Wald- oder Offenlandstandorte, sodass sich Quartier- bzw.
Lebensraumverluste ggf. durch einen Erhalt der entsprechenden kleinräumigen
Gehölzstrukturen im Rahmen einer Anpassung der Planungen vermeiden lassen.
Sollte dies nicht möglich sein, sind im weiteren Verfahren vorgezogene Ausgleichs-
maßnahmen vorzusehen.
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3.3.2 Vögel
Betroffenheiten von Bruthabitaten infolge einer Flächeninanspruchnahme und somit
auch Auswirkungen auf die ökologische Funktion von Lebensstätten planungsrele-
vanter Arten können entsprechend der vorhandenen Habitatstrukturen sowohl für
Offenlandarten als auch für gehölzbesiedelnde Arten grundsätzlich nicht ausge-
schlossen werden, lassen sich aber im weiteren Genehmigungsverfahren durch ent-
sprechende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verhindern.
Bezüglich der Arten, welche die Bereiche (potenziell) als Nahrungsgäste nutzen - im
vorliegenden Fall kann dies evtl. für die im Bereich einzelner Potenzialflächen ver-
zeichneten Arten Haselhuhn (Tetrastes bonasia) und Schwarzstorch (Ciconia nigra)
zutreffen - ist jeweils nur ein geringer Teil des gesamten Nahrungshabitates betrof-
fen; eine Betroffenheit essenzieller Habitatbestandteile lässt sich ausschließen.
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4 Flächenspezifische Konfliktanalyse
(s. auch Karten im Anhang)
Im Folgenden werden für die einzelnen Potenzialflächen die (möglicherweise) zu
erwartenden artenschutzrechtlichen Konflikte bzgl. der Artengruppen Säugetiere/
Fledermäuse und Vögel ermittelt und bewertet. Zu beachten ist hierbei, dass keine
flächendeckenden aktuellen Kartierungen vorliegen.
4.1 Fläche 2: „Flächen am Rafflenbeuler Kopf“
4.1.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Der insgesamt 7,26 ha große Flächenkomplex liegt im Hagener Süden südlich
Selbecke und grenzt unmittelbar an das Gemeindegebiet von Breckerfeld an. Die
Potenzialfläche gliedert sich in zwei Teilbereiche, die ca. 500 m auseinanderliegen.
Die westliche, sehr kleine Fläche (0,26 ha) liegt an einem leicht geneigten Hang,
die östliche, wesentlich größere Fläche (7,0 ha) befindet sich auf der Kuppe des
"Rafflenbeuler Kopfes". Der Flächenkomplex 2 liegt in einem markanten landschaft-
lichen Übergangsbereich zwischen der im Hagener Süden vorherrschenden Wald-
nutzung und der größtenteils durch Grün- und Ackerlandnutzung gekennzeichneten
offeneren Landschaft im angrenzenden Breckerfelder Raum. Beide Teilflächen sind
geprägt durch einen flächenhaften Anteil von >50 % Windwurfflächen (Kyrillflächen),
welche bislang nur teilweise wieder aufgeforstet wurden.
Besonders in der größeren, östlichen Teilfläche ist der große zusammenhängende
Anteil der Kyrillfläche mit Birkenspontanaufwuchs (Betula spec.) und Fichtenjung-
wuchs (Picea abis) auffällig. Auf der Kyrillfläche sind – vermutlich zur Einleitung der
natürlichen Waldverjüngung - einzelne Überhälter zu finden, ein Teil der Fläche
wurde erneut mit Fichten aufgeforstet. Im nordöstlichen Abschnitt besteht eine
ältere, bereits vor Kyrill angelegte Fichtenschonung. Auch Relikte des durch den
Sturm aufgelichteten Fichtenbestandes (Altersklasse - mittleres Baumholz) bestehen
kleinflächig randlich sowie in größerem Umfang im nördlichen Abschnitt der Fläche.
Neben der Waldfläche besteht auch ein geringer Grünlandanteil. Im näheren Umfeld
ist insbesondere der große zusammenhängende, westlich angrenzende Rotbuchen-
Traubeneichen-Mischbestand (Fagus sylvatica / Quercus petraea) mittlerer Alters-
stufe bemerkenswert. Dort wurden neben einzelnen Horsten von Krähen oder Greif-
vögeln auch viele Baumhöhlen und Totholz vermerkt. Auch in der westlichen Fläche
zeigt sich ein annähernd gleiches Flächenverhältnis von Windwurffläche (gleiche
Vegetationscharakteristik wie im östlichen Gebiet) zu verbliebenem Nadelholzbe-
stand mittleren Alters. Im Nahbereich grenzen an die westliche Teilfläche weitere
Windwurfflächen mit eingesprengten Fichten-Reliktbeständen. Darüber hinaus befin-
det sich auch bei dieser Teilfläche im Umfeld ein ältere Rotbuchen-Traubeneichen-
bestand. Die Kyrillfläche grenzt unmittelbar an eine Weidefläche an, im weiteren
Umfeld sind alte Heckenstrukturen und Ackerland zu finden. Der Gebäudekomplex
der Hoflage „Rafflenbeul“ liegt ca. 500 m entfernt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 20
4.1.2 Konfliktanalyse „Wildkatze“
Lebensraum
Nach schriftlicher Mitteilung von Herrn WELZEL (NABU Hagen) wurde aus dem Um-
feld des Rafflenbeuler Kopfes eine glaubwürdige Beobachtung der Wildkatze (Felis
silvestris) mitgeteilt. Ein unzweifelhafter sicherer Nachweis (Fotobeleg / Haarprobe)
liegt nicht vor. Die Kyrillflächen sowie die weitläufigen und relativ ungestörten Wald-
bestände im Umfeld weisen eine hohe Eignung als potenzieller Lebensraum der
Wildkatze auf. Die Wildkatze wird vom LANUV / MKULNV (2013) nicht explizit als
WEA-empfindliche Art angeführt. Es sind jedoch ähnlich dem Haselhuhn möglicher-
weise durch optische und akustische Wirkungen Schreckreaktionen und Meidever-
halten nicht sicher auszuschließen. Infolgedessen könnte eine Verschlechterung
des Erhaltungszustands der lokalen Population eintreten. Ob sich eine projektbe-
dingte Erfüllung von Verbotstatbeständen durch entsprechende Vermeidungsmaß-
nahmen und / oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ausschließen lässt, ist
fraglich. Auch wenn die Wildkatze im Leitfaden „Artenschutz“ (s. o.) keine Berück-
sichtigung findet, sollte die ASP der Stufe 2 für diese Art bereits auf FNP-Ebene
erfolgen.
Konfliktpotenzial: mittel
4.1.3 Konfliktanalyse „Fledermäuse“
Quartiere
Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld be-
kannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartierangebot
aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren. Nach-
weise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.
Im näheren Umfeld wurden jedoch Baumhöhlen in älteren Gehölzen (Rotbuchen/
Alteichen) festgestellt. Da sich im Umfeld zudem weitere geeignete, reifere Laub-
holzbestände in großem Umfang befinden, sind dort weitere Quartiere - z. B. für
Große Abendsegler (Nyctalus noctula) oder andere waldbewohnende Fledermaus-
arten - möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude besie-
delnde Arten wie Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) oder Breitflügelfleder-
maus (Eptesicus serotinus) bieten könnten, befinden sich im Umkreis von 500 m in
Rafflenbeul und an der Selbecker Straße.
Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders
kollisionsgefährdeten, waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-
fledermaus, sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die
offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen
Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und
Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 21
Sowohl die Kyrillflächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für
fast alle im Bereich des Messtischblattes verzeichneten 11 Fledermausarten dar.
Durch den Windwurf sind viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fleder-
mäusen zur Nahrungssuche abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate dar-
stellen können.
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte
vor allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängig-
keit von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im
weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung
von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereich des Bu-
chenwaldes an der nördlichen Flächengrenze) oder Abschaltszenarien erforderlich
werden. Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten
liegen für die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermaus-
vorkommen in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschlie-
ßen.
Konfliktpotenzial: gering
4.1.4 Konfliktanalyse „Avifauna“
Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat
Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Herr
JELLINGHAUS vom NABU Ennepe-Ruhr-Kreis teilte jedoch eine Beobachtung eines
Schwarzkehlchens während der Brutzeit aus 2013 mit. Die Beobachtung legt einen
Brutverdacht der planungsrelevanten Art nahe; weitere potenzielle Artvorkommen
lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten, die offene bis
halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-empfindlichen
Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die planungsrele-
vante Art Baumpieper und möglicherweise auch der Kuckuck als potenzielle Brut-
vögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrillflächen zu nennen. Beispielsweise konnte
Herr SALLERMANN vom NABU Hagen in 2010 im Bereich des Eilper Bergs noch 10
Brutpaare des Baumpiepers auf Kyrillflächen feststellen (NABU STADTVERBAND
HAGEN 2011) - die Art profitierte offensichtlich von den durch Kyrill entstandenen
Schlagfluren. Dabei stellen insbesondere die nicht aufgeforsteten Flächen wertvolle
Habitate dar. Sukzessionsbedingt ist die Bestandsentwicklung des Baumpiepers
jedoch auch auf den Kyrillflächen bereits wieder rückläufig (Herr SALLERMANN,
NABU Hagen, mündl. Mitteilung 2014).
Für die Arten Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich
zwar im Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im
Hagener Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU
Hagen, mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als
Nahrungsgäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich
den Raum überfliegen.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 22
Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der
Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäusebus-
sard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als
Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Die Wald-
schnepfe wurde beispielsweise im Bereich des Buscher Berges als Brutvogel fest-
gestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen, mündl. Mitteilung 2014) und könnte daher
auch auf der Potenzialfläche als Nahrungsgast auftreten. Vorkommen von Garten-
rotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls hinsichtlich des Lebens-
raumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr seltenen Vorkommen im
Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch auch im näheren Umfeld
nicht zu erwarten.
Eine direkte betriebsbedingte Betroffenheit von Arten, die halboffene Gelände-
strukturen besiedeln, wie Baumpieper, Kuckuck oder Schwarzkehlchen, ist nicht
anzunehmen. Für die Waldschnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht aus-
geschlossen werden; die Art muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien
eventuell als WEA-empfindliche Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014)
belegen - mit massiven Bestandsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks
reagiert.
Artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungs-
relevanter Arten infolge von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im
weiteren Verfahren durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
verhindert werden. Baubedingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeit-
beschränkung vermeiden.
Vorkommen WEA-empfindlicher Vogelarten
In der Avifauna von Hagen (AG Avifauna Hagen 2009) findet sich ein Hinweis auf
eine Beobachtung des Haselhuhns am Buscher Berg aus den Jahren 2003-2007.
Der Buscher Berg ist ca. 1 km von der westlichen Teilfläche entfernt, eine Bezie-
hung zur Fläche Nr. 2 ist somit denkbar. Insbesondere auf den Kyrillflächen haben
sich Lebensräume entwickelt, die auch dem Haselhuhn wertvolle Habitatstrukturen
bieten. Zumindest eine temporäre Nutzung als Nahrungshabitat kann nicht ausge-
schlossen werden, auch wenn aktuelle Recherchen im Jahr 2010 von Herrn Saller-
mann vom NABU Hagen (NABU STADTVERBAND HAGEN 2011) trotz intensiver
Suche weder Spuren noch sonstige Hinweise auf ein rezentes Vorkommen des
Haselhuhns am Eilper Berg erbringen konnten.
Im näheren Umfeld (Bereich Buscher Berg) kommt nach Angaben von Herrn SAL-
LERMANN vom NABU Hagen (mündl. Mitteilung 2014) der Uhu als Brutvogel vor. Ein
exakter Brutplatz wurde nicht genannt, das Brutvorkommen liegt jedoch innerhalb
des potenziellen Wirkungsbereichs von 1 km. Ein weiteres Brutvorkommen innerhalb
eines kritischen Radius von 1 km wird von Herrn JELLINGHAUS vom NABU Kreisver-
band Ennepe-Ruhr angegeben. Herr JELLINGHAUS teilte weiterhin ein Rotmilan-
Brutpaar innerhalb eines Radius von 1 km sowie Brutvorkommen von Schwarzstorch
und Baumfalke innerhalb eines kritischen Radius von unterhalb 3 bzw. 4 km mit
(mündl. Mitteilung 2014).
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 23
Somit sind im Bereich der Potenzialfläche 2 Vorkommen von insgesamt fünf WEA-
empfindlichen Vogelarten sicher zu verzeichnen. Alle fünf Arten zählen zu den
gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten. Für den Uhu
besteht insbesondere bei Distanzflügen ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Für den Baum-
falken und den Rotmilan besteht ein Kollisionsrisiko, wobei beim Baumfalken eine
signifikante Erhöhung bei regelmäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungshabitaten
wie z. B. Stillgewässern auftreten kann. Der Rotmilan ist aufgrund von Thermikkrei-
sen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie bei regel-
mäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungshabitaten kollisionsgefährdet. Das Hasel-
huhn und der Schwarzstorch gelten als störanfällig gegenüber dem Betrieb von
WEA, wodurch es zu Brutaufgabe beim Schwarzstorch bzw. zu verminderter Brut-
dichte und Reproduktionserfolg beim Haselhuhn kommen kann. Bei einer real be-
stehenden, sicherlich sehr kleinen Population des Haselhuhns wäre eine solche
Wirkung nicht verantwortbar.
In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)
geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten
ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der
Nähe zu den Uhu-Brutplätzen, dem Rotmilan-Brutplatz, dem Baumfalken-Brutplatz,
dem Schwarzstorch-Brutplatz sowie zum Haselhuhn-Lebensraum ein hohes Kon-
fliktpotenzial. Zusätzlich ist die westliche Teilfläche räumlich dem Bereich des
Schwerpunktvorkommens des Rotmilans (Milvus milvus) zugeordnet (MKULNV /
LANUV 2013).
Eine weitere Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten rea-
giert, ist der Kranich (Grus grus), der auch im Bereich der Fläche Nr. 2 als Zugvogel
zu erwarten ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen (SPVK) be-
steht jedoch nicht (MKULNV / LANUV 2013). Aufgrund des regionalen Breitband-
zuges ist jedoch kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.
Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen
Arten zählen, gilt nach MKULNV / LANUV (2013) die Regelfallvermutung, dass die
artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen
von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden. Gemäß Leitfaden kann das Kolli-
sionsrisiko für viele Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (z. B. kurzfristige
Betriebseinschränkungen bei Mahd / Ernte, Gestaltung des Mastfußbereiches, An-
lage attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes
Maß gesenkt werden.
Konfliktpotenzial: hoch
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 24
4.2 Fläche 3: „Langenberg-Mäcking“
4.2.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Der Flächenkomplex 3 (13,8 ha) liegt im südlichen Hagener Stadtgebiet zwischen
Ambrock und Mäcking auf einem Höhenrücken am Eilper Berg in einer geringen
Entfernung (z. T. ca. 100 m) zum ausgedehnten Grauwacke-Steinbruch bei Am-
brock. Der Flächenkomplex ist in drei getrennte Abschnitte unterteilt, die in ihrer
räumlichen Abfolge von Süden nach Norden mit 7,9 ha, 4,4 ha und 1,46 ha in ihrer
Flächenausdehnung abnehmen. Die einzelnen Abschnitte liegen bis zu 300 m von-
einander entfernt. Der größte Abschnitt erstreckt sich südlich des Eilper Bergs, die
mittlere sowie auch die kleinste Teilfläche liegen auf einem Geländerücken, der in
nordöstlicher Richtung vom Eilper Berg abzweigt.
Der südlichste Teilkomplex besteht seinerseits aus drei Einzelflächen, die nach-
folgend als ein Teilgebiet beschrieben werden. In diesem Gebiet dominieren v. a. im
südlichen Bereich zusammenhängende Waldkomplexe vorwiegend aus Fichten-
beständen (Picea abis) mittleren Alters (Brusthöhendurchmesser BHD 15-30 cm),
die von linienhaften, jüngeren Laubgehölzbeständen (BHD 10-15 cm) aus Rotbuche
(Fagus sylvatica), Birke (Betula spec.) und z. T. beigemischter Vogelkirsche (Prunus
avium) gesäumt werden. Weitere ältere Buchen-Eichenlaubholzbestände auch
älterer Wuchsklassen befinden sich im näheren Umfeld.
Besonders hervorzuheben ist ein Buchen-Eichenwald südlich der Fläche, bei dem
es sich um einen alten, z. T. durch niederwaldartigen Baumbestand (BHD 20-50 cm)
handelt, der aufgrund der Strukturen (Totäste) potenziell Baumhöhlen aufweisen
kann. Horste konnten dort nicht festgestellt werden. Der Bestand setzt sich streifen-
förmig entlang des Höhenrückens in nördlicher Richtung fort.
Der folgende Potenzialflächenabschnitt, der durch eine Rotbuchenreihe getrennt ist,
wird überwiegend von Kyrillflächen eingenommen. Rezente Aufforstungen sind nur
auf der größten Fläche im Norden des Abschnittes festzustellen. Bemerkenswert ist
der südwestliche Zipfel dieser Fläche mit einem hohen Anteil von stehendem Tot-
holz. Im weiteren Umfeld der Fläche dominieren weitere Kyrillflächen und Laubholz-
bestände; Nadelgehölze sind größtenteils auf die Flächen im südwestlichen Umkreis
beschränkt, kleinere reliktartige Fichtengruppen (BHD 20-25 cm) bestehen auch
nördlich der Fläche. Hervorzuheben ist die inselhafte Lage eines alten Buchenbe-
standes mit Totholz-Anteil, in dem potenziell auch Baumhöhlen zu erwarten sind.
Die Fläche wird in westöstlicher Richtung von einem Wirtschaftsweg geschnitten,
der zur Abbruchkante des Grauwackesteinbruchs Ambrock führt. Der mittlere, nörd-
lich des Eilper Berges gelegene Abschnitt der Potenzialfläche ist durch Nadelholz-
bzw. Fichtenbestände geprägt. Hinzu kommen Weihnachtsbaumkulturen, kleinere
Kyrillflächen und ein Buchenbestand, der Spechthöhlen aufweist. Die angrenzenden
Flächen bestehen größtenteils aus Laubholz, südwestlich grenzt ein Eichen-Buchen-
wald mit hohem Baumholzalter (BHD 30-50 cm) an, in dem Nistkästen angebracht
wurden. Im Umfeld existieren Kyrillflächen und Laub- bzw. Nadelgehölzen.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 25
Der kleinste, südöstlich gelegene Abschnitt ist durch eine Mischung aus Fichten-
gruppen (BHD 15-25 cm), Birkenaufwuchs und Landreitgrasfluren (Calamagrostis
epigejos) geprägt. Im nördlichen Bereich findet sich eine Kyrillfläche mit Buchenauf-
forstung und Birkenaufwuchs. Die angrenzenden Flächen sind größtenteils durch
Nadelholzbestände (Fichten mittleren Alters) geprägt. Südlich liegt ein ehemals
großer Bestand aus Altbuchen, der aktuell im Februar 2014 durch Hiebsmaßnah-
men wesentlich verkleinert wurde.
4.2.2 Konfliktanalyse Fledermäuse
Quartiere
Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld be-
kannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartierangebot
aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren. Nach-
weise von Fledermäusen liegen für die Potenzialfläche nicht vor.
Im näheren Umfeld wurden jedoch in älteren Gehölzen (Rotbuchen/ Alteichen)
Baumhöhlen festgestellt. Da sich zudem weitere geeignete, reifere Laubholzbe-
stände in großem Umfang im Umfeld befinden, sind dort weitere Quartiere z. B. für
den Großen Abendsegler, die Rauhautfledermaus oder andere waldbewohnende
Fledermausarten möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude
besiedelnde Arten wie Zwerg- oder Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden
sich im Umkreis von <1000 m in Mäcking und Ambrock.
Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders
kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhautfle-
dermaus, sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die
offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen
Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und
Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen als
auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im Bereich des
Messtischblattes verzeichneten 11 Fledermausarten dar. Durch den Windwurf sind
viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fledermäusen zur Nahrungssuche
abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate darstellen können.
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor
allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit
von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im wei-
teren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung von
Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereich älterer Laub-
waldbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 26
Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für
die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen
in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.
Konfliktpotenzial: gering
4.2.3 Konfliktanalyse Avifauna
Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat
Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle
Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,
die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-em-
pfindlichen Arten im Bereich der Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die planungs-
relevante Art Baumpieper und möglicherweise auch der Kuckuck als potenzielle
Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrillflächen zu nennen. Beispielsweise
konnte Herr SALLERMANN vom NABU Hagen in 2010 im Bereich des Eilper Bergs
noch 10 Brutpaare des Baumpiepers auf Kyrillflächen feststellen (NABU STADTVER-
BAND HAGEN 2011) - die Art profitierte offensichtlich von den durch Kyrill entstande-
nen Schlagfluren. Dabei stellen insbesondere die nicht aufgeforsteten Flächen wert-
volle Habitate dar. Sukzessionsbedingt ist die Bestandsentwicklung des Baumpie-
pers jedoch auch auf den Kyrillflächen bereits wieder rückläufig (Herr SALLERMANN,
NABU Hagen, mündl. Mitteilung 2014).
Für die Arten Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich
zwar im Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im
Hagener Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU
Hagen, mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als
Nahrungsgäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich
den Raum überfliegen.
Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der
Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-
bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als
Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Die Wald-
schnepfe wurde beispielsweise im Bereich des Buscher Berges als Brutvogel fest-
gestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen, mündl. Mitteilung 2014) und könnte auch
auf der Potenzialfläche als Brutvogel oder Nahrungsgast auftreten. Kyrillflächen
haben mit großer Sicherheit eine wesentliche Bedeutung als Balzhabitat.
Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls
hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr
seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch
auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.
Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-
turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-
schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art
muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
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Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-
standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich
relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge
von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch
Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-
dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.
Vorkommen WEA- empfindlicher Vogelarten
Für den Hagener Süden sind mehrere Fundorte von Haselhühnern (Tetrastes bona-
sia) auch aus jüngster Zeit bekannt: Hampermühle in Ambrock, Eilperfeld (Einzel-
beobachtung), Buscher Berg (Einzelbeobachtung) (schrftl. Mitteilung Herr BLAU-
SCHECK - BIOLOGISCHE STATION HAGEN 2014, Herr WELZEL - NABU HAGEN). Auch
für den Raum Langenberg-Mäcking ist ein Vorkommen des Haselhuhns anzuneh-
men, worauf Herr SALLERMANN und Herr WELZEL vom NABU hinwiesen (mündl./
schriftl. Mitteilungen 2014). Aktuell liegt eine glaubhafte Beobachtung aus 2013 aus
einem Waldbestand östlich von Dahl vor (Biologische Station Hagen, schrftl. Mitt.
Herr BLAUSCHECK, Herr WEBER, Büro WELUGA, mündl. Mitt. 2014), wodurch belegt
ist, dass auch aktuell die Art im Hagener Süden vorkommt. Nach Auffassung von
WEISS in GRÜNEBERG et al. (2012) ist das Haselhuhn-Vorkommen im Hagener
Raum aufgrund der nicht ausreichenden Datengrundlage zwar nicht als etablierte
Population zu werten, dennoch kann dies nicht ausgeschlossen werden, da die Art
nach WEISS als schwierig zu erfassen gilt. Insbesondere auf den Kyrill-Flächen
haben sich Lebensräume entwickelt, die auch dem Haselhuhn wertvolle Habitat-
strukturen bieten; zumindest eine temporäre Nutzung als Nahrungshabitat kann
nicht ausgeschlossen werden, auch wenn aktuelle Recherchen im Jahr 2010 von
Herrn Sallermann vom NABU Hagen (NABU STADTVERBAND HAGEN 2011) trotz
intensiver Suche weder Spuren noch sonstige Hinweise auf ein rezentes Vorkom-
men der Art am Eilper Berg erbringen konnten.
Im Steinbruch Ambrock kommt auch der Uhu (Bubo bubo) als Brutvogel vor (Herr
SALLERMANN, mündl. Mitteilung 2014). Ein exakter Brutplatz wurde nicht genannt,
das Brutvorkommen liegt jedoch innerhalb des potenziellen Wirkungsbereichs von
1 km. Ein weiteres Brutvorkommen innerhalb eines kritischen Radius von 1 km wird
von Herrn JELLINGHAUS vom NABU Kreisverband Ennepe-Ruhr angegeben. Herr
JELLINGHAUS teilte weiterhin ein Rotmilan-Brutpaar innerhalb eines Radius von 1 km
sowie Brutvorkommen von Schwarzstorch und Baumfalke innerhalb eines kritischen
Radius von unterhalb 3 bzw. 4 km mit (mündl. Mitteilung 2014).
Somit sind im Bereich der Potenzialfläche 3 insgesamt fünf WEA-empfindliche Vo-
gelarten sicher zu verzeichnen. Alle fünf Arten zählen zu den gegenüber betriebsbe-
dingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten. Für den Uhu besteht insbesondere bei
Distanzflügen ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Für den Baumfalken und den Rotmilan
besteht ein Kollisionsrisiko, wobei beim Baumfalken eine signifikante Erhöhung bei
regelmäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungshabitaten wie z. B. Stillgewässern
auftreten kann.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
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Der Rotmilan ist aufgrund von Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabever-
halten v. a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu essenziellen Nahrungs-
habitaten kollisionsgefährdet. Das Haselhuhn und der Schwarzstorch gelten als
störanfällig gegenüber dem Betrieb von WEA, wodurch es zu Brutaufgabe beim
Schwarzstorch bzw. zu verminderter Brutdichte und Reproduktionserfolg beim
Haselhuhn kommen kann. Bei einer real bestehenden sicherlich sehr kleinen Popu-
lation des Haselhuhns wäre eine solche Wirkung nicht verantwortbar.
In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)
geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten
ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der
Nähe zu den Uhu-Brutplätzen, dem Rotmilan-Brutplatz, dem Baumfalken-Brutplatz,
dem Schwarzstorch-Brutplatz sowie zum Haselhuhn-Lebensraum ein hohes Kon-
fliktpotenzial.
Eine weitere Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten rea-
giert, ist der Kranich, der auch im Bereich der Fläche Nr. 2 als Zugvogel zu erwarten
ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen (SPVK) besteht nicht
(MKULNV / LANUV 2013). Aufgrund des regionalen Breitbandzuges ist jedoch kein
Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.
Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen
Arten zählen, gilt nach MKULNV /LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-
mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-
dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden. Gemäß
„Leitfaden“ kann das Kollisionsrisiko für viele Arten ggf. durch Vermeidungsmaß-
nahmen (z. B. Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein
nicht signifikantes Maß gesenkt werden.
Konfliktpotenzial: hoch
4.3 Fläche 4: „Waterhövel“
4.3.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Der aus zwei Teilflächen bestehende Flächenkomplex 4 (4,5 ha) liegt östlich der
Autobahn A45 zwischen den Siedlungsgebieten Milchenbach und Waterhövel auf
der westlichen Seite und dem östlich gelegenen "Melkmerkopf". Die Flächengrößen
betragen für die südliche Teilfläche 1,3 ha und für die nördliche 3,2 ha. Beide Flä-
chen liegen im Randbereich eines Höhenrückens, wobei besonders der südliche
Abschnitt der insgesamt stärker geneigten Nordfläche eine hohe Hangneigung
aufweist. Die südliche Fläche dagegen ist insgesamt eben, nur der nördliche Aus-
läufer weist eine stärkere Hangneigung auf.
Beide Teilflächen werden überwiegend von „Kyrillflächen“ mit Spontanaufwuchs von
Birken (Betula spec.), Besenginster (Cytisus scoparius), Landreitgras (Calamagrostis
epigejos), aber auch Haselnuss (Corylus avellana), Brombeergebüsch (Rubus spec.)
und Goldrutenbeständen (Solidago spec.) eingenommen; hinzu kommt Naturverjün-
gung von Fichten.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
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Besonders auf der südlichen Teilfläche bestehen zahlreiche Fichtenstümpfe, auf
Teilflächen erfolgten Aufforstungen mit Fichten und Douglasien, hinzu kommen
Fichtenbestände im Dickungsstadium und Nadelholz-Reliktbestände mittleren Alters.
Kleinere Gehölzgruppen aus Birken und Eichen sind randlich erhalten geblieben.
Am Südhang der nördlichen Teilfläche bestehen zahlreiche ältere Rotbuchen und
Eichen, die Baumhöhlen aufweisen. Auch im Umfeld der südlichen Fläche stocken
ältere Laubholzbestände mit Totholz sowie Baumhöhlen.
4.3.2 Konfliktanalyse Fledermäuse
Quartiere
Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld
bekannt. Das nächste bekannte Winterquartier von Großen Mausohren liegt im
Bereich Bissingheim / Delstern und ist über einen Kilometer von der Potenzialfläche
entfernt, ein funktionaler Bezug ist nicht anzunehmen. Innerhalb der Flächen beste-
hen keine geeigneten Strukturen für Fledermaus-Quartiere, jedoch wurden im nähe-
ren Umfeld Baumhöhlen in Rotbuchen und Alteichen festgestellt. Da sich zudem in
großem Umfang Altholzstrukturen im Umfeld befinden, sind dort weitere Quartiere
z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fledermausarten mög-
lich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude besiedelnde Arten wie
Zwerg- und Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden sich im Umkreis von
500 m in Waterhövel und Milchenbach.
Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt, jedoch für waldgebundene Arten wie z. B. den Großen
Abendsegler oder die Rauhautfledermaus denkbar. Es ist zudem anzunehmen, dass
die offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungselemente
zwischen Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen)
und Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrill-
flächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im
Bereich des Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar. Durch den
Windwurf sind viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fledermäusen zur
Nahrungssuche abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate darstellen können.
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor
allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit
von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im
weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung
von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche an-
grenzender älterer Laubholzbestände - Eichen-Buchenwälder mittleren Alters) oder
Abschaltszenarien erforderlich werden.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 30
Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für
die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen
in Quartieren aus dem Umland nicht auszuschließen.
Konfliktpotenzial: gering
4.3.3 Konfliktanalyse Avifauna
Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat
Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle
Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,
die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-
empfindlichen Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die
planungsrelevanten Arten Baumpieper und eventuell der Kuckuck als potenzielle
Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen. Für die Arten
Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich zwar im
Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im Hagener
Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen,
mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als Nahrungs-
gäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich den
Raum überfliegen.
Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der
Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-
bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als
Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Herr SALLER-
MANN vermutet ein Brutvorkommen des Wespenbussards im näheren Umfeld. Ein
exakter Brutplatz ist jedoch nicht bekannt. Der Wespenbussard kommt im Hagener
Raum sehr selten vor.
Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls
hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr
seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch
auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.
Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-
turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-
schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art
muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche
Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-
standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich
relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge
von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch
Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-
dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 31
Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten
Im Umfeld der Fläche Nr. 4 kann der Rotmilan als Brutvogel vorkommen. Von der
Biologischen Station Hagen wurde er als Nahrungsgast auf den landwirtschaftlichen
Nutzflächen nördlich des Melkmeskopfes verzeichnet. Zwar besteht für den Rot-
milan weder ein Brut- noch ein Nahrungshabitat auf der Potenzialfläche, ein regel-
mäßiges bis häufiges Überfliegen ist aber anzunehmen, da die Fläche zwischen
zwei Nahrungshabitaten des Rotmilans nördlich und südlich der Potenzialflächen
liegt (BIOLOGISCHE STATION HAGEN, schrftl. Mitt. 2014). Der Rotmilan zählt zu den
gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten. Für ihn gilt
insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von Thermikkreisen, Flug-, Balz- und
Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu
essentiellen Nahrungshabitaten. Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann das
Kollisionsrisiko auch für diese Art ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Ge-
staltung des Mastfußbereiches, Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der
Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß gesenkt werden.
In der Karte 2 sind die Rotmilan-Nahrungshabitate dargestellt; die Potenzialfläche 4
liegt dabei zwischen zwei Nahrungshabitaten, die Wahrscheinlichkeit des Überflie-
gens der Fläche wird als hoch eingestuft.
Eine Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten reagiert, ist der
Kranich (Grus grus), der möglicherweise auch im Bereich der Fläche Nr. 4 als Zug-
vogel zu verzeichnen ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen
(SPVK) besteht jedoch nicht (MKULNV/LANUV 2013). Aufgrund des regionalen
Breitbandzuges ist kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.
Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen
Arten zählen, gilt nach MKULNV/LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-
mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-
dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.
Konfliktpotenzial: mittel
4.4 Fläche 5: „Hagen Nahmer“
4.4.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Fläche 5 bildet mit 48,74 ha den größten Potenzialflächen-Komplex. Dieser erstreckt
sich über die zwei Höhenrücken „Egge“ und „Stoppelberg sowie Schleipenberg“
westlich des Nahmer Bachtals. Der Flächenkomplex reicht im Norden nahe an den
zu Hohenlimburg zählenden Siedlungsausläufer von Wesselbach heran und zieht
sich im Süden bis zum Weiler Brechtefeld.
Mit Ausnahme einer Weidefläche im Bereich Brechtefeld, auf der sich bereits eine
Windenergieanlage befindet, handelt es sich bei den Lebensräumen der Potenzial-
flächen vorwiegend um ehemalige Waldflächen, die vom Sturm Kyrill betroffen sind.
Überwiegend wurden die Flächen bereits wieder aufgeforstet, wobei Fichten gegen-
über Rotbuchen eindeutig dominieren.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 32
Die räumlich abgetrennte Einzelfläche im nordöstlichen Teilbereich wird überwie-
gend von Fichten- sowie auch Lärchenbeständen geringen bis mittleren Alters
eingenommen. Teils sind auch Laubholzbestände, vorwiegend aus Rotbuche mit
untergeordnet beigemischter Traubeneiche in den Flächenkomplex miteinbezogen.
Die nördlichste Spitze der Potenzialfläche ragt in einen älteren Rotbuchenbestand
hinein. Einzelne Überhälter sowie Gehölzreihen und -gruppen, zumeist Rotbuchen,
aber auch Traubeneichen (Quercus petraea) sowie Kiefern (Pinus spec.), Lärchen
(Larix decidua) und Birken (Betula spec.) blieben hier erhalten. Im Umfeld, vor allem
im Bereich des Nahmer Bachtals aber auch im näheren, westlich angrenzenden
Bereich der Fläche, finden sich viele ältere Rotbuchenbestände, deren Altersstruktur
auf ein hohes Höhlenangebot schließen lässt. Baumhorste wurden bei den Gelände-
aufnahmen nicht verzeichnet.
4.4.2 Konfliktanalyse Fledermäuse
Quartiere
Fledermausquartiere sind aus dem Gebiet nicht bekannt. Im nördlichen Ausläufer-
bereich des Nahmer Bachtals innerhalb eines Radius von 1 km besteht ein Über-
winterungsquartier des Großen Mausohrs. Südwestlich der Potenzialfläche in einem
Abstand von < 1 km im Weiler Hunsdiek wurde von Herrn BLAUSCHECK (BIOLOGI-
SCHE STATION HAGEN) ein Vorkommen der Breitflügelfledermaus verzeichnet; es
wird vermutet, dass dort eine Wochenstube besteht.
Ein funktionaler Bezug zu den Potenzialflächen ist nicht bekannt, kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden. Innerhalb der Flächen bestehen keine geeigneten Struk-
turen für Fledermausquartiere, jedoch wurden im näheren Umfeld Baumhöhlen in
Rotbuchen und Alteichen festgestellt. Da sich im Umfeld zudem weitere geeignete
Altholzstrukturen befinden, sind dort weitere Quartiere z. B. für Große Abendsegler
oder andere waldbewohnende Fledermausarten möglich. Siedlungsstrukturen, die
Quartiersstandorte für weitere Gebäude besiedelnde Arten wie die Zwergfledermaus
bieten könnten, befinden sich im Umkreis von 500 m in Wesselbach und Brechte-
feld.
Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt, jedoch für waldgebundene Arten wie z. B. den Großen
Abendsegler oder die Rauhautfledermaus denkbar. Es ist zudem anzunehmen,
dass die offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungsele-
mente zwischen Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölz-
beständen) und Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse (beispielsweise der Breit-
flügelfledermaus) genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen als auch die Waldränder
stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im Bereich des Messtischblattes ver-
zeichneten 10 Fledermausarten dar. Durch den Windwurf sind viele Grenzlinien-
strukturen entstanden, die von Fledermäusen zur Nahrungssuche abpatrouilliert
werden und wertvolle Jagdhabitate darstellen können.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 33
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor
allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit
von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im
weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung
von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche an-
grenzender älterer Laubholzbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.
Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für
die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen
in Quartieren aus dem Umland nicht auszuschließen. Die Breitflügelfledermaus, die
im Weiler Hunsdiek festgestellt wurde, zählt zu den schlaggefährdeten Arten. Das
Vorkommen liegt in einer Distanz von unter 1 km, eine Kollisionsgefährdung ist
daher nicht sicher auszuschließen.
Konfliktpotenzial: gering
4.4.3 Konfliktanalyse Avifauna
Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat
Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle
Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,
die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-
empfindlichen Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die
planungsrelevanten Arten Baumpieper und eventuell der Kuckuck als potenzielle
Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen. Für die Arten
Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich zwar im Be-
reich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im Hagener
Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen,
mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als Nahrungs-
gäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich den
Raum überfliegen.
Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der
Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-
bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als
Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich.
Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls
hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr
seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch
auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.
Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-
turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-
schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art
muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 34
Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-
standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich
relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge
von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch
Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-
dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.
Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten
Von der BIOLOGISCHEN STATION HAGEN wurde in weniger als 1 km Entfernung ein
Nahrungsrevier des Rotmilans südlich von Brechtefeld schriftlich mitgeteilt. Ein Brut-
platz wurde östlich des Nahmer Bachtals weit außerhalb des gemäß VSW geforder-
ten Abstands von 1 km von der BIOLOGISCHEN STATION DES MÄRKISCHEN KREISES
kartiert (schrftl. Mitteilung 2014). Die Horststandorte der Greifvögel im Hagener
Raum wurden bislang nicht systematisch erfasst und sind daher nicht bekannt.
Nach Angaben von Herrn SALLERMANN vom NABU Hagen (mündl. Mitteilung 2014)
ist mit mindestens einem bis zwei Brutpaaren des Rotmilans im Hagener Raum zu
rechnen, deren Horststandorte nicht bekannt sind. Vergleiche mit anderen wald-
reichen Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen noch höhere Anzahlen an Brutpaaren als
möglich erscheinen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass weitere Brutplätze im
Hagener Süden bestehen.
Zwar besteht für den Rotmilan kein Bruthabitat auf der Potenzialfläche, aber ein
Nahrungshabitat im Randbereich lässt ein regelmäßiges bis häufiges Überfliegen
erwarten, zumal der Brutplatz des Rotmilans nicht bekannt ist. Der Rotmilan zählt zu
den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten. Für ihn gilt
insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von Thermikkreisen, Flug-, Balz- und
Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu
essentiellen Nahrungshabitaten. In der Karte 2 sind die Rotmilan-Nahrungshabitate
dargestellt; die Potenzialfläche 5 liegt im Randbereich eines Nahrungshabitates. Der
Horststandort und die Raumnutzung des Rotmilans sind derzeit nicht bekannt; ein
Überfliegen der Potenzialfläche ist grundsätzlich möglich.
Herr Blauscheck teilte mit, dass im unteren Nahmer Tal ein Uhu (Bereich Roter
Fels) festgestellt wurde. Der Uhu zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wir-
ungen von WEA sensiblen Arten. Insbesondere bei Distanzflügen besteht für ihn
ein erhöhtes Kollisionsrisiko. In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den
von den LAG VSW (2007) geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen
WEA-empfindlicher Arten ergeben. Der Radius um den Uhu-Brutplatz reicht bis an
die äußerste Spitze der Potenzialfläche. Insbesondere in der Fläche 5 entstanden
durch den Kyrill-bedingten Windwurf großflächig offene Landschaftsstrukturen, die
möglicherweise auch für den Uhu besonders attraktive Nahrungshabitate bieten; es
muss daher trotz der Distanz zum Uhu-Brutplatz ein Konfliktpotenzial für die Fläche
5 angenommen werden.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 35
Eine Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten reagiert, ist der
Kranich (Grus grus), der möglicherweise auch im Bereich der Fläche Nr. 5 als
Zugvogel zu verzeichnen ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen
(SPVK) besteht jedoch nicht (MKULNV / LANUV 2013). Aufgrund des regionalen
Breitbandzuges ist kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.
Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen
Arten zählen, gilt nach MKULNV / LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-
mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-
dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.
Konfliktpotenzial: mittel
4.5 Fläche 6: „Ambrock“
4.5.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Die Fläche 6 (3,3 ha) erstreckt zwischen dem Siedlungsgebiet von Ambrock im
Westen und der Autobahn A 45 im Osten. Sie setzt sich aus 2 Teilflächen von
1,3 ha (südlich) und 2,0 ha (nördlich) zusammen. Die Teilflächen liegen am west-
lichen Rand einer Hochfläche mit Grünlandnutzung, auf der bereits zwei WEA
(außerhalb der Potenzialfläche) realisiert wurden. Die südliche Fläche stellt sich
überwiegend als Kyrillfläche dar, die nicht aufgeforstet wurde. Der Aufwuchs ist
durch junge Fichten aus Naturverjüngung gekennzeichnet, hinzu kommen Birken,
Ginster und Brombeergebüsch. Randlich sowie z. T. auch auf der Fläche sind
Rotbuchen-Laubholzstreifen erhalten geblieben.
Die Kyrillfläche setzt sich nördlich bzw. nordwestlich des Gebietes im Umfeld weiter
fort und geht schließlich in einen geschlossenen Fichtenwald über. Auf der nord-
westlichen Seite grenzt die Fläche an einen mittelalten Eichenwald (BHD 15-20 cm).
Auch die nördliche Teilfläche wird zu einem wesentlichen Anteil von einer Kyrill-
fläche eingenommen, die sich strukturell nicht von der südlichen unterscheidet.
Einen weiteren wesentlichen Bestandteil bilden Fichtenbestände jüngeren Alters
(BHD ca. 15 cm), hinzu kommt ein junger Douglasien-Bestand (Pseudotsuga men-
ziesii) (BHD 10-15 cm) im nordwestlichen Randbereich der Teilfläche. Im Umfeld
dominieren Fichtenbestände jüngeren Alters. Im Nord-Westen in Richtung zur Auto-
bahn A 45 stockt ein Eichenbestand mittlerer Altersklasse (Stammdurchmesser 20 -
25 cm).
4.5.2 Konfliktanalyse Fledermäuse
Quartiere
Fledermausquartiere sind aus dem Gebiet nicht bekannt. Im Volmetal bei Ambrock
im Randbereich eines 1 km-Radius beider Flächen bestehen Überwinterungsquar-
tiere des Großen Mausohrs. Östlich der Potenzialfläche im Weiler Hunsdiek wurde
von Herrn BLAUSCHECK (BIOLOGISCHE STATION HAGEN) ein Vorkommen der Breit-
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 36
flügelfledermaus verzeichnet; err BLAUSCHECK vermutet, dass dort einer Wochen-
stube besteht.
Ein funktionaler Bezug zu den Potenzialflächen ist nicht bekannt, kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden. Innerhalb der Flächen bestehen keine geeigneten Struk-
turen für Fledermaus-Quartiere, jedoch sind im näheren Umfeld Baumhöhlen in
Rotbuchen oder Alteichen anzunehmen. Da sich im Umfeld zudem weitere geeig-
nete Altholzstrukturen befinden, sind dort weitere Quartiere z. B. für Große Abend-
segler oder andere waldbewohnende Fledermausarten möglich. Siedlungsstruktu-
ren, die Quartiersstandorte für weitere Gebäude besiedelnde Arten wie die Zwerg-
fledermaus bieten könnten, befinden sich im Umkreis von 500 m in Form einzelner
Hoflagen (z. B. Beuken, Lehrkind).
Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt, jedoch für waldgebundene Arten wie z. B. den Großen
Abendsegler oder die Rauhautfledermaus denkbar. Es ist zudem anzunehmen,
dass die offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungsele-
mente zwischen Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbe-
ständen) und Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse (z. B. der Breitflügelfleder-
maus) genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen als auch die Waldränder stellen
potenzielle Jagdhabitate für fast alle im Bereich des Messtischblattes verzeichneten
10 Fledermausarten dar. Durch den Windwurf sind viele Grenzlinienstrukturen
entstanden, die von Fledermäusen zur Nahrungssuche abpatrouilliert werden und
wertvolle Jagdhabitate darstellen können.
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor
allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit
von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im
weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung
von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche an-
grenzender älterer Laubholzbestände wie Eichen-Buchenwälder mittleren Alters)
oder Abschaltszenarien erforderlich werden.
Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für
die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen
in Quartieren aus dem Umland nicht auszuschließen. Die Breitflügelfledermaus, die
im Weiler Hunsdiek festgestellt wurde, zählt zu den schlaggefährdeten Arten. Das
Vorkommen liegt in einer Distanz von unter 1 km, eine Kollisionsgefährdung ist
daher nicht sicher auszuschließen.
Konfliktpotenzial: gering
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 37
4.5.3 Konfliktanalyse Avifauna
Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat
Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle
Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,
die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-
empfindlichen Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die
planungsrelevanten Arten Baumpieper und eventuell der Kuckuck als potenzielle
Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen. Für die Arten
Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich zwar im
Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im Hagener
Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen,
mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als Nahrungs-
gäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich den
Raum überfliegen.
Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der
Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-
bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als
Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich.
Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls
hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr
seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch
auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.
Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-
turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-
schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art
muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche
Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-
standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich
relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge
von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch
Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-
dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.
Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten
Die südöstlich der Potenzialfläche gelegene Grünlandfläche, auf der sich die beiden
Windenergieanlagen befinden, wird vom Rotmilan als Nahrungshabitat genutzt
(BIOLOGISCHE STATION HAGEN, schrftl. Mitt. 2014). Das Nahrungsrevier liegt inner-
halb eines Radius von einem Kilometer um die Potenzialfläche. Der Brutplatz des
Rotmilans ist nicht bekannt, da die Horststandorte der Greifvögel im Hagener Raum
bislang nicht systematisch erfasst wurden. Nach Angaben von Herrn SALLERMANN
vom NABU Hagen (mdl. Mitteilung 2014) ist mit mindestens einem bis zwei Brut-
paaren des Rotmilans im Hagener Raum zu rechnen. Vergleiche mit anderen
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 38
waldreichen Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen noch höhere Anzahlen an Brutpaa-
ren als möglich erscheinen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass weitere Brut-
plätze im Hagener Süden bestehen. Zwar besteht für den Rotmilan kein Bruthabitat
auf der Potenzialfläche, aber ein Nahrungshabitat im Randbereich lässt ein regel-
mäßiges bis häufiges Überfliegen erwarten, zumal der Brutplatz des Rotmilans nicht
bekannt ist. Der Rotmilan zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von
WEA sensiblen Arten. Für ihn gilt insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von
Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie
bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten.
In der Karte 2 sind die Rotmilan-Nahrungshabitate dargestellt; die Potenzialfläche 6
liegt im Randbereich eines Nahrungshabitates. Der Horststandort und die Raum-
nutzung des Rotmilans sind derzeit nicht bekannt; ein Überfliegen der Potenzial-
fläche ist grundsätzlich möglich.
An der Talbrücke „Brunsbecke“ der Autobahn A 45 befindet sich ein Brutplatz des
Wanderfalken (Falco peregrinus), der dort seit mindestens drei Jahren besteht und
regelmäßigen Bruterfolg zeitigt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen, Herr RAAB, AG
Wanderfalkenschutz, mündl. Mitteilungen 2014). Der Wanderfalke zählt zu den
gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten; vor allem für die
Jungtiere besteht ein Kollisionsrisiko nach dem Ausfliegen. Nach LANUV / MKULNV
(2013) ist ein Brutvorkommen des Wanderfalken im Bergland / kontinentalen Raum
selbst auf Regionalplan-Ebene als verfahrenskritisch zu beurteilen.
In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)
geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten
ergeben. Beide Teilflächen der Potenzialfläche liegen vollständig innerhalb des
1 km-Radius um den Wanderfalken-Brutplatz. Für die Fläche 6 gilt daher bereits aus
diesem Grund ein hohes Konfliktpotenzial. Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann
zwar das Kollisionsrisiko für viele Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen
(Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes
Maß gesenkt werden, bei Vorkommen einer verfahrenskritischen Art wie dem Wan-
derfalken ist die erfolgreiche Realisierung solcher Maßnahmen jedoch als sehr
problematisch einzuschätzen.
Eine Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten reagiert, ist der
Kranich, der möglicherweise auch im Bereich der Fläche Nr. 5 als Zugvogel zu ver-
zeichnen ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen (SPVK) besteht
jedoch nicht (MKULNV/LANUV 2013). Aufgrund des regionalen Breitbandzuges ist
kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.
Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen
Arten zählen, gilt nach MKULNV/LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-
mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-
dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.
Konfliktpotenzial: hoch
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 39
4.6 Fläche 7: „Brechtefeld“
4.6.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Die Fläche 7 (9,52 ha) liegt südlich von Brechtefeld nahe der Autobahn A 45. Die
Potenzialfläche ist in zwei separat liegende Teilgebiete von 6,0 ha (westliche) und
3,5 ha (östliche Fläche) unterteilt. Das östliche Gebiet liegt in einer Kuppenlage mit
geringen Reliefunterschieden, während das westliche Gebiet in westlicher Richtung
leicht abfällt. Die ca. 100 m auseinanderliegenden Teilflächen unterscheiden sich
auch hinsichtlich der Nutzung sehr deutlich. Im östlichen Bereich, in dem Grünland-
bzw. Weidenutzung vorherrscht, besteht bereits eine WEA an der westlichen
Gebietsgrenze. Eine weitere Anlage befindet sich in geringer Entfernung. Einen
flächenhaft geringen Anteil bildet ein Mischbestand aus Laub- und Nadelwald mit
mittlerem Baumholz (BHD 20-50 cm), der durch Windwurf aufgelockert wurde. Im
südwestlichen Randbereich bildet ein schmaler Fichtenstreifen (BHD ca. 15 cm) die
Grenze zum Umfeld. Im weiteren Umfeld findet sich eine Fortsetzung des Misch-
waldes mit eingestreuten Fichtenwaldparzellen, z. T. im Dickungsstadium (BHD 5-
10 cm). Des Weiteren bestehen hier einige nicht aufgeforstete Kyrillflächen.
Die zweite Teilfläche stellt sich als annähernd geschlossene Waldfläche dar, die von
einer Verbindungsstraße angeschnitten wird. Es dominieren Rotbuchenbestände,
vorwiegend im Dickungsstadium (BHD 10-12 cm). Hinzu kommt eine Fichtendickung
mit ebenfalls geringem Baumholz (BHD 5-10 cm). Westlich der Straße findet sich ein
älterer Fichtenbestand (BHD 15-20 cm), außerhalb östlich der Potenzialfläche schlie-
ßen ältere Laubwaldparzellen aus Eiche, Buche und Birke an. Kyrillflächen bilden die
Fortsetzung der Potenzialfläche in südlicher Richtung.
4.6.2 Konfliktanalyse Fledermäuse
Quartiere
Fledermausquartiere sind aus dem Gebiet nicht bekannt. Im Volmetal bei Ambrock
im Randbereich eines 1 km-Radius beider Flächen bestehen Überwinterungsquar-
tiere des Großen Mausohrs. Östlich der Potenzialfläche im Weiler Hunsdiek wurde
von Herrn BLAUSCHECK (BIOLOGISCHE STATION HAGEN) ein Vorkommen der Breit-
flügelfledermaus verzeichnet; Herr BLAUSCHECK vermutet, dass dort einer Wochen-
stube besteht. Beide Potenzialflächen liegen im Randbereich eines Radius von
einem Kilometer um das Fledermaus-Vorkommen.
Ein funktionaler Bezug zu den Potenzialflächen ist nicht bekannt, kann jedoch nicht
ausgeschlossen werden. Innerhalb der Flächen bestehen keine geeigneten Struk-
turen für Fledermausquartiere, jedoch sind im näheren Umfeld Baumhöhlen in Rot-
buchen oder Alteichen anzunehmen. Da sich im Umfeld zudem weitere geeignete
Altholzstrukturen befinden, sind dort weitere Quartiere z. B. für Große Abendsegler
oder andere waldbewohnende Fledermausarten möglich. Siedlungsstrukturen, die
Quartiersstandorte für weitere Gebäude besiedelnde Arten wie die Zwergfledermaus
bieten könnten, befinden sich im Umkreis von 500 m als Weiler oder einzelne Hof-
lagen (Brechtefeld, Sürenhagen).
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 40
Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt, jedoch für waldgebundene Arten wie z. B. den Großen
Abendsegler oder die Rauhautfledermaus denkbar. Es ist zudem anzunehmen,
dass sowohl die Kyrillflächen als auch die Übergangsbereiche Wald / Grünland mit
hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungselemente zwischen Quartieren (in Sied-
lungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und Jagdhabitaten ansäs-
siger Fledermäuse (beispielsweise der Breitflügelfledermaus) genutzt werden.
Sowohl die Kyrillflächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für
fast alle im Bereich des Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar.
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor
allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit
von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im
weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung
von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche an-
grenzender älterer Laubholzbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.
Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für
die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen
in Quartieren aus dem Umland nicht auszuschließen. Die Breitflügelfledermaus, die
im Weiler Hunsdiek festgestellt wurde, zählt zu den schlaggefährdeten Arten. Das
Vorkommen liegt in einer Distanz von unter 1 km, eine Kollisionsgefährdung ist
daher nicht sicher auszuschließen.
4.6.3 Konfliktanalyse Avifauna
Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle
Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,
die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-
empfindlichen Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die
planungsrelevanten Arten Baumpieper und eventuell der Kuckuck als potenzielle
Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen. Für die Arten
Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich zwar im
Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im Hagener
Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen,
mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als Nahrungs-
gäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich den
Raum überfliegen.
Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der
Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-
bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als
Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 41
Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls
hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr
seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch
auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.
Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-
turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-
schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art
muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche
Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-
standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich
relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge
von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch
Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-
dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.
Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten
Die Potenzialfläche wird nach Angaben der BIOLOGISCHEN STATION HAGEN (schrftl.
Mitt. 2014) vom Rotmilan als Nahrungshabitat genutzt. Der Brutplatz des Rotmilans
ist nicht bekannt, da die Horststandorte der Greifvögel im Hagener Raum bislang
nicht systematisch erfasst wurden. Nach Angaben von Herrn SALLERMANN vom
NABU Hagen (mdl. Mitteilung 2014) ist mit mindestens einem bis zwei Brutpaaren
des Rotmilans im Hagener Raum zu rechnen. Vergleiche mit anderen waldreichen
Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen noch höhere Anzahlen an Brutpaaren als möglich
erscheinen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass weitere Brutplätze im Hagener
Süden bestehen.
Der Rotmilan zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA
sensiblen Arten. Für ihn gilt insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von Thermik-
kreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie bei
regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten. In der Karte 2 sind die
Rotmilan-Nahrungshabitate dargestellt; die Potenzialfläche 7 wird vom Rotmilan als
Nahrungshabitat genutzt. Die bereits bestehende WEA stellt eine Vorbelastung des
Standorts im Sinne einer zusätzlichen Tötungsgefahr durch Kollision dar. Gemäß
LANUV / MKULNV (2013) kann das Kollisionsrisiko für viele Arten und auch den
Rotmilan ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (unattraktive Gestaltung des Mast-
fußbereiches, Abschaltalgorithmen entsprechend des Erntezeitpunkt wie z. B.
Grünlandschnitt, Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein
nicht signifikantes Maß gesenkt werden.
Eine Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten reagiert, ist der
Kranich (Grus grus), der möglicherweise auch im Bereich der Fläche Nr. 7 als Zug-
vogel zu verzeichnen ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen
(SPVK) besteht jedoch nicht (MKULNV / LANUV 2013). Aufgrund des regionalen
Breitbandzuges ist kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 42
Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen
Arten zählen, gilt nach MKULNV / LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-
mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-
dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.
Konfliktpotenzial: mittel
4.7 Fläche 8: „Hagen-Dahl“
4.7.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Der mit 2,7 ha relativ kleine Flächenkomplex 8 liegt auf einer spornartigen Fortset-
zung eines Höhenrückens oberhalb des Hagener Ortsteils Dahl westlich der A 45.
Die Potenzialfläche setzt sich aus einem westlichen größeren (1,5 ha) und einem
östlichen kleineren (1,2 ha) Teilgebiet zusammen. Die größere Teilfläche ist in
relativ ebener Lage auf einem kleinen Höhenrücken lokalisiert und weist auch in
ihren Randbereichen kein größeres Gefälle auf. Der östliche, kleinere Teil der nimmt
die Randlage einer Kuppe ein und zieht sich mit zunehmendem Gefälle einen Hang
hinab. Dieses Teilgebiet wird überwiegend durch eine Kyrillfläche geprägt, welche
auf einem kleinen Flächenanteil am westlichen Rand abgeräumt und eingeebnet
wurde und als Wildäsungsfläche durch regelmäßige Mahd von Baumbewuchs frei-
gehalten wird.
Ein geringer Teil dieser Fläche wird von einem Fichtenbestand-Relikt (BHD 20 cm)
eingenommen. Im näheren Umfeld schließt sich in westlicher Richtung ein älterer
Rotbuchenbestand (BHD 15-50 cm) mit geringen Anteilen von Traubeneiche und
Lärche an, dessen Altersstruktur auf ein hohes Potenzial an Baumhöhlen schließen
lässt. Horste von Greifvögeln oder Krähen wurden nicht festgestellt.
Die westliche Teilfläche wird durch einen Wirtschaftsweg getrennt in einen Bereich
mit abgeräumter Kyrillfläche auf der nördlichen Seite und einen Fichtenreliktbestand
mittleren Alters (BHD 15-20 cm) südlich des Weges. Die Windwurffläche wurde teil-
weise abgeräumt, eingeebnet und als Wildäsungsfläche hergerichtet, teils blieb sie
sich selbst überlassen und wird nun von einer Schlagflur eingenommen. Randlich
sind einzelne Lärchen erhalten geblieben, zudem wurden um die Wildäsungsfläche
hochstämmige Obstgehölze gepflanzt.
Das Gebietsumfeld wird im Norden und Süden durch geschlossene Bestände von
Nadelwäldern geprägt. Laubwälder, zumeist Rotbuchenbestände mit vereinzelten
Lärchen und Eichen, nehmen einen geringeren Flächenanteil ein, sind aber bemer-
kenswert, da sie altersbedingt Baumhöhlen erwarten lassen. Die Kyrillfläche setzt
sich in nord-westlicher Richtung fort.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
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4.7.2 Konfliktanalyse Fledermäuse
Quartiere
Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld
bekannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartier-
angebot aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren.
Nachweise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.
Im näheren Umfeld wurden jedoch Bestände von älteren Gehölzen (Rotbuchen/
Alteichen) festgestellt, die potenziell Baumhöhlen aufweisen könnten. Da sich
zudem weitere geeignete, reifere Laubholzbestände im Umfeld befinden, sind dort
weitere Quartiere z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fle-
dermausarten möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude
besiedelnde Arten wie Zwerg- oder Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden
sich im Umkreis von 500 m (Hoflage Wiggenhagen und Deipenbrink).
Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders
kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-
fledermaus sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die
offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen
Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und
Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen als
auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im Bereich des
Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar. Durch den Windwurf sind
viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fledermäusen zur Nahrungssuche
abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate darstellen können. Insbesondere
die Kyrill- bzw. Wildäsungsflächen und angrenzenden Waldränder weisen eine hohe
Eignung als Jagdhabitat auf.
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor
allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit
von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im wei-
teren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung von
Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereich des Buchen-
waldes an der südlichen und westlichen Flächengrenze) oder Abschaltszenarien
erforderlich werden.
Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für
die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen
in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.
Konfliktpotenzial: gering
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 44
4.7.3 Konfliktanalyse Avifauna
Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat
Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Fläche nicht bekannt. Potenzielle
Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten,
die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-
empfindlichen Arten im Bereich der beiden Teilflächen zu erwarten, jedoch sind die
planungsrelevanten Arten Baumpieper und eventuell der Kuckuck als potenzielle
Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen. Für die Arten
Feldlerche, Feldschwirl, Neuntöter und Schwarzkehlchen finden sich zwar im
Bereich der Kyrillflächen z. T. geeignete Strukturen, diese Arten wurden im Hagener
Raum jedoch nie auf Kyrillflächen festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU Hagen,
mündl. Mitteilung 2014) und sind daher als Brutvögel auszuschließen. Als Nahrungs-
gäste können die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe gelegentlich den
Raum überfliegen.
Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der
Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-
bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als
Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich.
Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls
hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr
seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch
auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.
Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-
turen besiedeln wie Baumpieper oder Kuckuck ist nicht anzunehmen. Für die Wald-
schnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden; die Art
muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-empfindliche
Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit massiven Be-
standsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutzrechtlich
relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten infolge
von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfahren durch
Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden. Baube-
dingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung vermeiden.
Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten
Für den Hagener Süden sind mehrere Fundorte von Haselhühnern (Tetrastes
bonasia) auch aus jüngster Zeit bekannt: Hampermühle in Ambrock, Eilperfeld
(Einzelbeobachtung), Buscher Berg (Einzelbeobachtung) (schrftl. Mitt. Herr
BLAUSCHECK - BIOLOGISCHE STATION HAGEN 2014, Herr WELZEL - NABU HAGEN).
Aktuell liegt eine glaubhafte Beobachtung aus 2013 aus einem Waldbestand östlich
von Dahl vor (schrftl. Mitt. Herr BLAUSCHECK, mündl. Mitt. Herr WEBER - Büro
WELUGA), wodurch belegt ist, dass auch aktuell die Art im Hagener Süden vor-
kommt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 45
Nach Auffassung von WEISS in GRÜNEBERG et al. (2012) ist das Haselhuhn-Vorkom-
men im Hagener Raum aufgrund der nicht ausreichenden Datengrundlage zwar
nicht als etablierte Population zu werten, dennoch kann dies nicht ausgeschlossen
werden, da die Art nach WEISS als schwierig zu erfassen gilt. Insbesondere auf den
Kyrill-Flächen haben sich Lebensräume entwickelt, die auch dem Haselhuhn wert-
volle Habitatstrukturen bieten. Zumindest eine temporäre Nutzung als Nahrungs-
habitat kann nicht ausgeschlossen werden.
Das Haselhuhn zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA
sensiblen Arten, sie gilt als störanfällig gegenüber dem WEA-Betrieb, es kann zu
verminderter Brutdichte und Reproduktionserfolg kommen. Bei einer real bestehen-
den, sicherlich sehr kleinen Population des Haselhuhns ließe sich eine erhebliche
Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population nicht ausschlie-
ßen, wodurch die Erfüllung eines Verbotstatbestandes möglich wäre.
In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)
geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten
ergeben. Beide Teilflächen der Potenzialfläche liegen vollständig innerhalb des
1 km-Radius um den Wanderfalken-Brutplatz. Für die Fläche 6 gilt daher bereits aus
diesem Grund ein hohes Konfliktpotenzial. Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann
zwar das Kollisionsrisiko für viele Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen
(Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes
Maß gesenkt werden, bei Vorkommen einer verfahrenskritischen Art wie dem Wan-
derfalken ist die erfolgreiche Realisierung solcher Maßnahmen jedoch als sehr
problematisch einzuschätzen.
An der Talbrücke „Eichelnbleck“ der Autobahn A 45 befindet sich ein potenzieller
Brutplatz des Wanderfalken (Falco peregrinus), der dort in 2013 beobachtet wurde
(Herr BLAUSCHECK, Biologische Station Hagen, Herr RAAB, AG Wanderfalkenschutz,
mündl. Mitteilungen 2014). Der Wanderfalke zählt zu den gegenüber betriebsbe-
dingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten; vor allem für die Jungtiere besteht ein
Kollisionsrisiko nach dem Ausfliegen. Nach LANUV / MKULNV (2013) ist ein Brut-
vorkommen des Wanderfalken im Bergland / kontinentalen Raum selbst auf Regio-
nalplan-Ebene als verfahrenskritisch zu beurteilen.
In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)
geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten
ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der
Nähe zum potenziellen Wanderfalken-Brutplatz sowie zum Haselhuhn-Lebensraum
ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial. Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann
zwar das Kollisionsrisiko für viele Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (Anlage
attraktiver Nahrungshabitate abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß
gesenkt werden, bei den genannten Arten ist die erfolgreiche Realisierung solcher
Maßnahmen jedoch als sehr problematisch einzuschätzen.
Eine weitere Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten rea-
giert, ist der Kranich (Grus grus), der auch im Bereich der Fläche Nr. 2 als Zugvogel
zu erwarten ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen (SPVK) besteht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 46
jedoch nicht (MKULNV/LANUV 2013). Aufgrund des regionalen Breitbandzuges ist
jedoch kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.
Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen
Arten zählen, gilt nach MKULNV / LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-
mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-
dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.
Konfliktpotenzial: hoch
4.8 Fläche 9: „Niggenbölling“
4.8.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Die nördlich von Niggenbölling lokalisierte Potenzialfläche 9 (1,98 ha) zählt zur Orts-
lage Dahl. Die Fläche liegt westlich der A 45 nahe der Autobahnbrücke „Eicheln-
bleck“ am Rand eines Taleinschnittes, der sich jenseits der Autobahnbrücke fort-
setzt. Geprägt wird diese Fläche durch einen offenen bis halboffenen Charakter, sie
wird von einer Verbindungsstraße durchschnitten, die von Deipenbrink im Norden
nach Niggenbölling bzw. Rumscheid im Süden führt. Während die östliche Seite der
Straße aufgrund intensiver landwirtschaftlicher Nutzung (Beweidung) weitegehend
strukturarm ist, wurde auf der westlichen Seite ein halboffener Landschaftstyp als
Schutzgebiet für Neuntöter (Lanius collurio) geschaffen. Durch aufwändige Pflege
wird dort eine mit Obstgehölzen und Heckenstrukturen aus dornentragenden Sträu-
chern strukturreich gestaltete Extensivwiese erhalten.
Im näheren Umfeld finden sich sowohl Nadelwaldbestände jüngeren bis mittleren
Alters (BHD von 15-20 cm) als auch ältere Buchenwaldbestände (BHD 20-30cm).
4.8.2 Konfliktanalyse Fledermäuse
Quartiere
Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld
bekannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartier-
angebot aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren.
Nachweise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.
Im näheren Umfeld wurden jedoch Bestände von älteren Gehölzen (Rotbuchen/
Alteichen) festgestellt, die potenziell Baumhöhlen aufweisen könnten. Da sich im
Umfeld zudem weitere geeignete, reifere Laubholzbestände befinden, sind dort
weitere Quartiere z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fle-
dermausarten möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude
besiedelnde Arten wie Zwergfledermaus oder Breitflügelfledermaus bieten könnten,
befinden sich im Umkreis von 500 m (Hoflagen Wiggenhagen, Riepegelle, Niggen-
bölling).
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
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Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders
kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-
fledermaus sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die
offenen Grünlandflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwi-
schen Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen)
und Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Grünland-
flächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im
Bereich des Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar. Insbesondere
auf der strukturreichen „Neuntöter-Schutzfläche“ bestehen viele Grenzlinienstruk-
turen, die zur Nahrungssuche abpatrouilliert werden. Vor allem die Grünlandflächen
und insbesondere das sehr strukturreiche „Neuntöter-Schutzgebiet Eichelnbleck“
und die angrenzenden Waldränder weisen eine hohe Eignung als Jagdhabitat auf.
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor
allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit
von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im
weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung
von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. zum Neuntöter-Schutz-
gebiet sowie zum Traufbereich des Buchenwaldes an der südlichen Flächengrenze)
oder Abschaltszenarien erforderlich werden.
Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für
die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen
in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.
Konfliktpotenzial: gering
4.8.3 Konfliktanalyse Avifauna
Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat
Auf der östlich in der Nähe der A45-Brücke vom ehrenamtlichen Naturschutz ge-
pflegten Grünlandfläche „Eichelnbleck“ wurde eine Fläche gezielt für den Neuntöter
hergerichtet, der dort auch brütet (BIOLOGISCHE STATION HAGEN; Herr SALLERMANN,
NABU HAGEN, mündl. Mitteilungen 2014). Es ist davon auszugehen, dass diese
Fläche in räumlichem Bezug zu dem im Großraum der Böllinger Höhe angesiedel-
ten Hauptbestand der Hagener Neuntöter-Population steht (AG AVIFAUNA HAGEN
2009). Darüber hinaus sind keine weiteren konkreten Artnachweise von planungs-
relevanten Brutvogelarten für die Fläche bekannt. Potenzielle Artvorkommen lassen
sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den Vogelarten, die offene bis halb-
offene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind keine WEA-empfindlichen Arten
im Bereich der Potenzialfläche zu erwarten, jedoch sind die planungsrelevanten
Arten Baumpieper, Feldsperling sowie eventuell der Kuckuck (Brutparasit) als
potenzielle Brutvögel im Bereich des Extensivgrünlands zu nennen.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 48
Für die Arten Feldlerche, Feldschwirl, und Schwarzkehlchen finden sich zwar eben-
falls geeignete Strukturen im Bereich der Fläche, diese Arten wurden jedoch dort
nicht festgestellt.
Als Nahrungsgäste sind die Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe anzuneh-
men, die den Raum überfliegen. Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbe-
ständen sind Waldschnepfe, Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäusebussard,
Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als Nah-
rungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich.
Vorkommen von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls
hinsichtlich des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr
seltenen Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch
auch im näheren Umfeld nicht zu erwarten.
Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-
turen besiedeln wie Baumpieper, Kuckuck oder Neuntöter, ist nicht anzunehmen.
Für die Waldschnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen
werden; die Art muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als
WEA-empfindliche Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit
massiven Bestandsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Arten-
schutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrele-
vanter Arten infolge von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im wei-
teren Verfahren durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
verhindert werden. Baubedingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbe-
schränkung vermeiden.
Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten
An der Talbrücke „Eichelnbleck“ der Autobahn A 45 befindet sich ein potenzieller
Brutplatz des Wanderfalken (Falco peregrinus), der dort in 2013 beobachtet wurde
(Herr BLAUSCHECK, Biologische Station Hagen, Herr RAAB, AG Wanderfalkenschutz,
mündl. Mitteilungen 2014). Der Wanderfalke zählt zu den gegenüber betriebsbe-
dingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten; vor allem für die Jungtiere besteht ein
Kollisionsrisiko nach dem Ausfliegen. Nach LANUV / MKULNV (2013) ist ein Brut-
vorkommen des Wanderfalken im Bergland / kontinentalen Raum selbst auf Regio-
nalplan-Ebene als verfahrenskritisch zu beurteilen.
Zudem liegt die Potenzialfläche zwar im Randbereich, aber innerhalb eines Radius
von 3.000 m zu einem bekannten Brutvorkommen des Schwarzstorchs im Gebiet
des Märkischen Kreises (schrftl. Mitteilung BIOLOGISCHE STATION MÄRKISCHER KREIS
2014). Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) gilt als besonders störanfällig gegenüber
WEA und reagiert z. B. mit Brutaufgabe.
In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAGVSW (2007)
geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten
ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der
Nähe zum potenziellen Wanderfalken-Brutplatz sowie zum Schwarzstorch-Brutplatz
ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 49
Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann zwar das Kollisionsrisiko für viele Arten ggf.
durch Vermeidungsmaßnahmen (Anlage attraktiver Nahrungshabitate abseits der
Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß gesenkt werden, bei den genannten Arten
ist die erfolgreiche Realisierung solcher Maßnahmen jedoch als sehr problematisch
einzuschätzen.
Eine weitere Art, die potenziell auch während des Zuges mit Meideverhalten rea-
giert, ist der Kranich, der auch im Bereich der Fläche Nr. 2 als Zugvogel zu erwarten
ist. Ein lokales oder regionales Schwerpunktvorkommen (SPVK) besteht jedoch
nicht (MKULNV / LANUV 2013). Aufgrund des regionalen Breitbandzuges ist jedoch
kein Freihalten spezieller Zugkorridore möglich.
Für alle weiteren planungsrelevanten Arten, die nicht zu den WEA-empfindlichen
Arten zählen, gilt nach MKULNV/LANUV (2013) grundsätzlich die Regelfallver-
mutung, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbe-
dingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden.
Konfliktpotenzial: hoch
4.9 Fläche 10: „Hobräcker Rücken - Grunsbecke“
4.9.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Der aus zwei Teilflächen bestehende Flächenkomplex 10 (9,49 ha) erstreckt sich
nördlich Hobräck in nordöstlicher Richtung und folgt überwiegend dem Hobräcker
Rücken. Der nördliche längliche Teil der Potenzialfläche liegt auf dem Höhenrücken,
der im Nordosten vom Nahmerbach und im Nordwesten vom Nimmerbach einge-
grenzt wird und zu den Bachtälern hin steil abfällt. 450m entfernt liegt die südliche
Teilfläche nahe der Hoflage Hobräck. Die südliche deutlich kleinere Teilfläche er-
reicht eine Flächengröße von 2,2 ha und ist in ihrer Geländeform durch eine Hang-
lage mit geringer Neigung gekennzeichnet. Sie besteht ausnahmslos aus einer
Weidefläche. Umgeben ist diese kleinere Teilfläche auf der westlicher Seite von
Eichen-Buchenwald mittlerer Altersklasse (BHD 20-30 cm) mit Buchen-Naturver-
jüngung (Fagus sylvatica) im Unterwuchs. Die Altersklasse lässt bereits auf das
Vorkommen von Baumhöhlen schließen, Horste konnten nicht festgestellt werden.
Südlich der Fläche setzt sich das Weideland fort, während im Westen Nadelbe-
stände (Picea abis) dominieren, an die sich eine Kyrillfläche anschließt.
Der nördliche Teil der Potenzialfläche wird in seinem südlichen Abschnitt von jungen
Fichten (Durchmesser ca. 12 cm) und Buchendickung / Stangenholz eingenommen.
Räumlich getrennt werden diese beiden Bereiche durch einen Forstweg. Weiter
nördlich bestehen zwei zusammenhängende Kyrillflächen, mit vorherrschender
Naturverjüngung aus Fichten. Im östlichen Ausläufer des Gebietsabschnittes blieb
ein Fichtenrestbestand mit einem Stammdurchmesser von ca. 20 cm erhalten.
Westlich der Kyrillflächen innerhalb der Untersuchungsgebietes erstreckt sich ein
Fichtenbestand in nord-südlicher Richtung (BHD 15-20 cm), der von einem Eichen-
Buchenstreifen (BHD 15-40 cm) untergliedert wird. Darauf folgt eine kleine Kyrill-
fläche mit Fichten- und Kiefernaufwuchs, östlich schließt eine Fichtendickung an.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 50
Das nähere Umfeld wird geprägt von einem Wechsel von Fichtenbeständen und
Kyrillflächen. Im südlichen Umfeld befinden sich flächenhafte Laubholzbestände,
vorwiegend aus älteren Buchen, mit zahlreiche gut erkennbaren Baumhöhlen und
Horsten.
4.9.2 Konfliktanalyse Fledermäuse
Quartiere
Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld
bekannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartier-
angebot aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren.
Nachweise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.
Im näheren Umfeld wurden jedoch Bestände von älteren Gehölzen (Rotbuchen/
Alteichen) festgestellt, die Baumhöhlen aufweisen. Da sich zudem im Umfeld
weitere geeignete reifere Laubholzbestände befinden, sind dort weitere Quartiere
z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fledermausarten
möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude besiedelnde
Arten wie Zwerg- oder Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden sich im
Umkreis von 500 m (Hoflage Hobräck, Gebäude im Nahmer und Nimmer Tal).
Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders
kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-
fledermaus, sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die
offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen
Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und
Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen als
auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für fast alle im Bereich des
Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar. Durch den Windwurf sind
viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fledermäusen zur Nahrungssuche
abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate darstellen können.
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor
allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit
von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im
weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung
von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche reiferer
Laubholzbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.
Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für
die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen
in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.
Konfliktpotenzial: gering
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 51
4.9.3 Konfliktanalyse Avifauna
Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat
Im Raum Hobräck ist der Neuntöter regelmäßiger Brutvogel. Im Großraum der
Böllinger Höhe findet sich der Hauptbestand der Hagener Neuntöter-Population (AG
AVIFAUNA HAGEN 2009). Ein Vorkommen auf den Potenzialflächen ist jedoch nicht
anzunehmen, da der Grünlandbereich sehr strukturarm ist und die Waldflächen
keine Eignung aufweisen.
Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.
Potenzielle Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den
Vogelarten, die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind
keine WEA-empfindlichen Arten im Bereich der Potenzialfläche zu erwarten, jedoch
sind die planungsrelevante Art Baumpieper sowie eventuell der Kuckuck als poten-
zielle Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen, der Feld-
sperling kommt möglicherweise im Umfeld der Hoflage Hobräck als Brutvogel vor.
Für die Arten Feldlerche, Feldschwirl und Schwarzkehlchen finden sich zwar geeig-
nete Strukturen im Bereich des Grünlands und der Kyrillflächen, diese Arten wurden
im Hagener Raum jedoch dort nie festgestellt. Als Nahrungsgäste können die
Schwalbenarten Mehl- und Rauchschwalbe den Raum überfliegen.
Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der
Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-
bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als
Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Vorkommen
von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls hinsichtlich
des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr seltenen
Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch auch im
näheren Umfeld nicht zu erwarten.
Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-
turen besiedeln wie Baumpieper, Kuckuck oder Neuntöter, ist nicht anzunehmen.
Für die Waldschnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen
werden; die Art muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als
WEA-empfindliche Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit
massiven Bestandsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Arten-
schutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevan-
ter Arten infolge von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren
Verfahren durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert
werden. Baubedingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung
vermeiden.
Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten
Im Bereich der Böllinger Höhe wurde eine Bodenbrut des Uhus verzeichnet (schrftl.
Mitteilung BIOLOGISCHE STATION HAGEN 2014), der aktuelle Standort ist jedoch nicht
bekannt. Der Uhu zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 52
sensiblen Arten, für ihn besteht insbesondere bei Distanzflügen ein erhöhtes Kollisi-
onsrisiko.
Randlich der Fläche 10 wurde am Hobräcker Rücken westlich des Selbachhammers
auch der Rotmilan beobachtet (ÖKOPLAN 2014). Ein Brutvorkommen im Randbe-
reich außerhalb der Potenzialfläche ist nicht ausgeschlossen. Der Brutplatz des
Rotmilans ist nicht bekannt, da die Horststandorte der Greifvögel im Hagener Raum
bislang nicht systematisch erfasst wurden. Nach Angaben von Herrn SALLERMANN
vom NABU Hagen (mdl. Mitteilung 2014) ist mit mindestens einem bis zwei Brut-
paaren des Rotmilans im Hagener Raum zu rechnen. Vergleiche mit anderen wald-
reichen Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen noch höhere Anzahlen an Brutpaaren als
möglich erscheinen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass weitere Brutplätze im
Hagener Süden bestehen. Der Rotmilan zählt zu den gegenüber betriebsbedingten
Wirkungen von WEA sensiblen Arten. Für ihn gilt insbesondere ein Kollisionsrisiko
aufgrund von Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in
Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten.
Die zur Potenzialfläche zählende Grünlandfläche liegt innerhalb der Abstandsfläche
von 3 km um einen Schwarzstorch-Horst im Gebiet des Märkischen Kreises (schrftl.
Mitteilung BIOLOGISCHE STATION MÄRKISCHER KREIS 2014). Der Schwarzstorch gilt
als besonders störanfällig gegenüber WEA und reagiert z. B. mit Brutaufgabe.
In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAG VSW (2007)
geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten
ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der
möglichen Raumnutzung von Teilen der Fläche als Nahrungshabitat des Rotmilans
sowie aufgrund der Nähe zum potenziellen Uhu-Brutplatz und zum Schwarzstorch-
Brutplatz ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial.
Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann das Kollisionsrisiko auch für die genannten
Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (Anlage attraktiver Nahrungshabitate
abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß gesenkt werden; dies ist im
weiteren Verfahren (ASP 2) zu prüfen.
Konfliktpotenzial: mittel
4.10 Fläche 11: „Stapelberg-Selkinghausen“
4.10.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Der Flächenkomplex 11 (15,84 ha), liegt westlich der A 45 zwischen der Hoflage
Rumscheid im Norden und Selkinghausen im Süden. Der Komplex ist in zwei sehr
unterschiedliche Teilflächen aufgeteilt: Die östliche, nahe der A 45 gelegene kleinere
Teilfläche von 3,5 ha liegt in einem flach geneigten, offeneren Geländebereich, die
westliche, waldreichere Teilfläche mit einer Größe von 12,2 ha folgt dem schwach
geneigten Hang einer Höhenkuppe.
Das östliche Untersuchungsgebiet ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nut-
zung in Form von Acker- und Grünlandflächen gekennzeichnet. Am nördlichen Rand
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 53
der Fläche besteht bereits eine WEA. Weitere Biotoptypen innerhalb der Fläche sind
eine junge Rotbuchendickung, die am westlichen Rand - möglicherweise als Aus-
gleichsmaßnahme für die WEA - angelegt wurde, und am östlichen Ende eine Kyrill-
fläche, die vorwiegend von einer Schlagflug mit Gebüsch und Birkenaufwuchs ein-
genommen wird. Die Rotbuchendickung geht in eine Eichenmischbestand mittleren
Alters über, der randlich in die Potenzialfläche hineinreicht. Im Umfeld sind neben
weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grünland- bzw. Ackernutzung) auch
weitere Fichtenbestände mittleren Alters zu verzeichnen. Bemerkenswert ist ein
Laubmischwald mittleren Alters (überwiegend Eiche), dessen Ausläufer bis an die
Fläche heranreicht. In den weiteren, zumeist älteren Laubholzbeständen im Umfeld
dominiert die Rotbuche. Diese reiferen Laubholzbestände weisen möglicherweise
Baumhöhlen auf.
Der westliche, größere Teil der Potenzialfläche umfasst neben einem Abschnitt
einer Kyrillfläche, die mit Fichten aufgeforstet wurde, zum größten Teil Fichtenbe-
stände jüngeren Alters (Dickungsstadium - BHD < 10 cm). Daneben finden sich
aber auch ältere Fichtenbestände mittleren Alters (BHD 20-25 cm), die Reliktflächen
der ehemals wesentlich größeren Fichtenforste vor dem Kyrill-Sturm darstellen. Des
weiteren umfasst die Potenzialfläche auch eine größere Grünfläche in ihrem west-
lichen Abschnitt. Eine weitere, als Wildwiese gepflegte Fläche ist im südlichen, mitt-
leren Gebietsabschnitt angeschnitten. Laubgehölze finden sich hier kaum, nur eine
kleinere Eichengruppe (BHD 25-30 cm) wurde am südlichen Gebietsrand in die
Fläche einbezogen. Im näheren Umfeld stocken jedoch sowohl nördlich als auch
südlich der Fläche größere Eichenmischwaldbestände mittleren Alters (BHD 20-
25 cm), die aufgrund ihrer Altersklasse Baumhöhlen erwarten lassen.
4.10.2 Konfliktanalyse Fledermäuse
Quartiere
Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld
bekannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartier-
angebot aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren.
Nachweise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.
Im näheren Umfeld wurden jedoch Bestände von älteren Gehölzen (Rotbuchen/
Alteichen) festgestellt, die Baumhöhlen aufweisen. Da sich zudem im Umfeld
weitere geeignete reifere Laubholzbestände befinden, sind dort weitere Quartiere
z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fledermausarten
möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude besiedelnde
Arten wie Zwerg- oder Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden sich im
Umkreis von 500 m in Rumscheid, Bölling, Selkinghausen und am Bergerhof.
Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders
kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 54
fledermaus sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die
offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen
Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und
Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen
und Grünlandflächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für
fast alle im Bereich des Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar.
Durch den Windwurf sind viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fleder-
mäusen zur Nahrungssuche abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate
darstellen können.
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor
allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit
von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im
weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung
von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereiche reiferer
Laubholzbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.
Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für
die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen
in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.
Konfliktpotenzial: gering
4.10.3 Konfliktanalyse Avifauna
Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat
Im Großraum der Böllinger Höhe findet sich der Hauptbestand der Hagener Neun-
töter-Population (AG AVIFAUNA HAGEN 2009). Ein Vorkommen auf den offeneren
Potenzialflächen ist nicht auszuschließen. Zwar ist der Grünlandbereich sehr struk-
turarm, aber benachbarte Kyrillflächen ermöglichen eine Ansiedlung des Neuntöters
in diesem Bereich. Die Waldflächen dagegen weisen keine Eignung auf.
Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.
Potenzielle Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den
Vogelarten, die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind
keine WEA-empfindlichen Arten im Bereich der Potenzialfläche zu erwarten, jedoch
sind die planungsrelevante Art Baumpieper sowie eventuell der Kuckuck als poten-
zielle Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen, der Feld-
sperling kommt möglicherweise im Umfeld als Brutvogel vor. Für die Arten Feld-
lerche, Feldschwirl und Schwarzkehlchen finden sich zwar geeignete Strukturen im
Bereich des Grünlands und der Kyrillflächen, diese Arten wurden im Hagener Raum
jedoch dort nie festgestellt. Als Nahrungsgäste können die Schwalbenarten Mehl-
und Rauchschwalbe den Raum überfliegen.
Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der
Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 55
bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als
Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Vorkommen
von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls hinsichtlich
des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr seltenen
Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch auch im
näheren Umfeld nicht zu erwarten.
Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-
turen besiedeln wie Baumpieper, Kuckuck oder Neuntöter ist nicht anzunehmen. Für
die Waldschnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden;
die Art muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-
empfindliche Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit mas-
siven Bestandsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutz-
rechtlich relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten
infolge von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfah-
ren durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert
werden. Baubedingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung
vermeiden.
Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten
Im Bereich der Böllinger Höhe östlich der A45 wurde eine Bodenbrut des Uhus
verzeichnet (schrftl. Mitteilung BIOLOGISCHE STATION HAGEN 2014). Der aktuelle
Standort ist jedoch nicht bekannt. Der Uhu zählt zu den gegenüber betriebsbe-
dingten Wirkungen von WEA sensiblen Arten; für ihn besteht insbesondere bei
Distanzflügen ein erhöhtes Kollisionsrisiko.
Der östliche Teil der Potenzialfläche wird nach Angaben der BIOLOGISCHEN STATION
HAGEN (schrftl. Mitt. 2014) vom Rotmilan als Nahrungshabitat genutzt. Ein Brutvor-
kommen im Randbereich außerhalb der Potenzialfläche ist nicht ausgeschlossen.
Der Brutplatz des Rotmilans ist nicht bekannt, da die Horststandorte der Greifvögel
im Hagener Raum bislang nicht systematisch erfasst wurden.
Nach Angaben von Herrn SALLERMANN vom NABU Hagen (mdl. Mitteilung 2014) ist
mit mindestens einem bis zwei Brutpaaren des Rotmilans im Hagener Raum zu
rechnen. Vergleiche mit anderen waldreichen Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen
noch höhere Anzahlen an Brutpaaren als möglich erscheinen. Es ist daher nicht
ausgeschlossen, dass weitere Brutplätze im Hagener Süden bestehen.
Der Rotmilan zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA
sensiblen Arten. Für ihn gilt insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von
Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie
bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten.
Die zur Potenzialfläche zählende Grünlandfläche liegt innerhalb der Abstandsfläche
von 3 km um einen Schwarzstorch-Horst im Gebiet des Märkischen Kreises (schrftl.
Mitteilung BIOLOGISCHE STATION MÄRKISCHER KREIS 2014). Der Schwarzstorch gilt
als besonders störanfällig gegenüber WEA und reagiert z. B. mit Brutaufgabe.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 56
In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAG VSW (2007)
geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten
ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der
möglichen Raumnutzung von Teilen der Fläche als Nahrungshabitat des Rotmilans
sowie aufgrund der Distanz zum potenziellen Uhu-Brutplatz und zum Schwarz-
storch-Brutplatz ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial.
Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann das Kollisionsrisiko auch für die genannten
Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (Anlage attraktiver Nahrungshabitate
abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß gesenkt werden; dies ist im
weiteren Verfahren (ASP 2) zu prüfen.
Konfliktpotenzial: mittel
4.11 Fläche 12: „Bölling“
4.11.1 Beschreibung des Betrachtungsraums
Die Fläche 12 hat eine Gesamtgröße von 16,04 ha und erstreckt sich über drei nahe
beieinander liegende Teilflächen zwischen den Hoflagen Selkinghausen im Süden
und Hobräck im Norden. Die südlichste Teilfläche liegt nur ca. 50 m von der A 45
entfernt. Östlich der Fläche verläuft das Nahmer Bachtal.
Die drei Teilflächen unterscheiden sich sowohl hinsichtlich der Gebietsgrößen als
auch der Vegetationsstrukturen erheblich. Die größte der Teilflächen (10,5 ha), die
im südlichen Abschnitt des Komplexes liegt, weist sowohl landwirtschaftliche Nutz-
flächen mit Acker- und Grünlandbewirtschaftung als auch größere Waldflächen auf.
Im Übergangsbereich zwischen Grünland und Ackerfläche (mit Maisanbau) stockt
ein kleineres Feldgehölz mit Eichen mittlerer Altersgruppe (BHD 15-25 cm). Auf der
Grünlandfläche findet sich bereits eine WEA, eine weitere besteht unweit der
Flächengrenze. Neben Kyrill-Windwurfflächen, die nicht aufgeforstet wurden, sind
auch Fichtenforste mittlerer Altersgruppe (BHD 20 cm) mit beigemischten Lärchen
vertreten. Ein Teil der Kyrillflächen wurde abgeräumt und eingeebnet; möglichweise
ist dort eine Waldumwandlung vorgesehen.
Die mit 4,4 ha deutlich kleinere, mittlere Teilfläche wird vorwiegend von Kyrillflächen
eingenommen, die z. T. mit Fichten aufgeforstet wurden. Außer einer Fichten-
dickung (BHD < 10 cm) finden sich keine älteren Gehölzbestände auf der Fläche. Im
Umfeld nahe der Flächenbegrenzung bestehen jedoch umfangreiche Laubholzbe-
stände, bei denen es sich zumeist um Traubeneichen-Rotbuchenbestände älterer
Altersklassen (BHD ca. 25-40cm) handelt. Die Altersstruktur dieser Bestände legt
die Vermutung nahe, dass dort auch Baumhöhlen bestehen.
Nördlich ragt die Potenzialfläche bis in das angrenzende Grünland hinein. Zwei
Windenergieanlagen wurden hier bereits auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen
im Umfeld errichtet.
Der nördliche, kleinste Gebietsabschnitt (1,0 ha) wird von einem Mosaik aus Kyrill-
flächen und Restbeständen der vormals geschlossenen Nadelmischforste gebildet.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 57
Durch einen Forstweg wird die Fläche in zwei unterschiedliche Abschnitte geteilt;
östlich des Weges wurde sie mit Douglasien aufgeforstet, westlich des Weges
besteht ein Restkiefernbestand mit einer Buchenaufforstung. Auch der nördliche
Randbereich der Fläche wird von einem Mischwaldbestand mittleren Alters einge-
nommen, der sich aus Kiefern, Fichten mit beigemischten Eichen und Buchen (BHD
ca. 20 cm) zusammensetzt.
4.11.2 Konfliktanalyse Fledermäuse
Quartiere
Fledermausquartiere sind weder innerhalb des Gebietes noch aus dem Umfeld
bekannt. Auf den Potenzialflächen bestehen weder Gebäude, die ein Quartier-
angebot aufweisen könnten, noch Gehölze mit Baumhöhlen oder Spaltenquartieren.
Nachweise von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.
Im näheren Umfeld wurden jedoch Bestände von älteren Gehölzen (Rotbuchen/
Alteichen) festgestellt, die Baumhöhlen aufweisen. Da sich zudem im Umfeld
weitere geeignete reifere Laubholzbestände befinden, sind dort weitere Quartiere
z. B. für Große Abendsegler oder andere waldbewohnende Fledermausarten
möglich. Siedlungsstrukturen, die Quartiersstandorte für Gebäude besiedelnde
Arten wie Zwerg- oder Breitflügelfledermaus bieten könnten, befinden sich im
Umkreis von 500 m in Hobräck, Bölling und Niggenbölling.
Bedeutung als Flug- / Zugroute und Jagdhabitat für Fledermäuse
Eine Flächenfunktion als Bestandteil einer potenziellen Flugroute während des
Durchzugs ist nicht bekannt. Zugbewegungen über der Fläche, z. B. der besonders
kollisionsgefährdeten waldgebundenen Arten Großer Abendsegler und Rauhaut-
fledermaus, sind jedoch nicht auszuschließen. Es ist zudem anzunehmen, dass die
offenen Kyrillflächen mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verbindungslinie zwischen
Quartieren (in Siedlungen oder in älteren höhlenreichen Gehölzbeständen) und
Jagdhabitaten ansässiger Fledermäuse genutzt werden. Sowohl die Kyrillflächen
und Grünlandflächen als auch die Waldränder stellen potenzielle Jagdhabitate für
fast alle im Bereich des Messtischblattes verzeichneten 10 Fledermausarten dar.
Durch den Windwurf sind viele Grenzlinienstrukturen entstanden, die von Fleder-
mäusen zur Nahrungssuche abpatrouilliert werden und wertvolle Jagdhabitate
darstellen können.
Kollisionsrisiko
Bezüglich der Artengruppe der Fledermäuse sind artenschutzrechtliche Konflikte vor
allem im Hinblick auf das betriebsbedingte Tötungsrisiko möglich. In Abhängigkeit
von der Frequentierung des Gebietes durch schlaggefährdete Arten können im
weiteren Genehmigungsverfahren Vermeidungsmaßnahmen wie eine Einrichtung
von Abstandszonen zu besonders wertvollen Bereichen (z. B. Traufbereich reiferer
Laubholzbestände) oder Abschaltszenarien erforderlich werden.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 58
Daten zum Vorkommen besonders schlaggefährdeter Fledermausarten liegen für
die Fläche nicht vor, jedoch sind Nahrungsbeziehungen von Fledermausvorkommen
in Quartieren aus dem Umland zur Potenzialfläche nicht auszuschließen.
Konfliktpotenzial: gering
4.11.3 Konfliktanalyse Avifauna
Bedeutung der Potenzialfläche als Brut- und Nahrungshabitat
Im Bereich von Hobräck ist der Neuntöter regelmäßiger Brutvogel. Im Großraum der
Böllinger Höhe findet sich der Hauptbestand der Hagener Neuntöterpopulation (AG
AVIFAUNA HAGEN 2009). Ein Vorkommen auf den offeneren Potenzialflächen ist
nicht auszuschließen. Zwar ist der Grünlandbereich z. T. strukturarm, aber benach-
barte Kyrillflächen und Feldgehölze ermöglichen eine Ansiedlung des Neuntöters in
diesem Bereich. Die Waldflächen dagegen weisen keine Eignung auf.
Konkrete Artnachweise von Brutvögeln sind für die Potenzialfläche nicht bekannt.
Potenzielle Artvorkommen lassen sich aus der Potenzialanalyse ableiten. Unter den
Vogelarten, die offene bis halboffene Landschaften als Lebensraum nutzen, sind
keine WEA-empfindlichen Arten im Bereich der Potenzialfläche zu erwarten, jedoch
sind die planungsrelevante Art Baumpieper sowie eventuell der Kuckuck als
potenzielle Brutvögel (Brutparasiten) im Bereich der Kyrill-Flächen zu nennen, der
Feldsperling kommt möglicherweise im Umfeld als Brutvogel vor. Für die Arten
Feldlerche, Feldschwirl und Schwarzkehlchen finden sich zwar geeignete Strukturen
im Bereich des Grünlands und der Kyrillflächen, diese Arten wurden im Hagener
Raum jedoch dort nie festgestellt. Als Nahrungsgäste können die Schwalbenarten
Mehl- und Rauchschwalbe den Raum überfliegen.
Von den Waldarten bzw. Brutvögeln in Gehölzbeständen sind Brutvorkommen der
Waldschnepfe und Vorkommen von Grauspecht, Habicht, Kleinspecht, Mäuse-
bussard, Schwarzspecht, Sperber, Waldkauz, Waldlaubsänger und Waldohreule als
Nahrungsgäste mit Brutvorkommen im Umfeld der Flächen möglich. Vorkommen
von Gartenrotschwanz, Turteltaube oder Mittelspecht wären ebenfalls hinsichtlich
des Lebensraumpotenzials nicht ausgeschlossen, angesichts der sehr seltenen
Vorkommen im Raum Hagen sind Brutvorkommen dieser Arten jedoch auch im
näheren Umfeld nicht zu erwarten.
Eine betriebsbedingte Betroffenheit von Brutvögeln, die halboffene Geländestruk-
turen besiedeln wie Baumpieper, Kuckuck oder Neuntöter ist nicht anzunehmen. Für
die Waldschnepfe können Bestandseinbußen jedoch nicht ausgeschlossen werden;
die Art muss nach neuesten Ergebnissen aktueller Studien eventuell als WEA-
empfindliche Art betrachtet werden, die - wie DORKA et al. (2014) belegen - mit mas-
siven Bestandsrückgängen auf die Einrichtung von Windparks reagiert. Artenschutz-
rechtlich relevante Beeinträchtigungen von Lebensräumen planungsrelevanter Arten
infolge von Störungen und Flächeninanspruchnahmen können im weiteren Verfah-
ren durch Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen verhindert
werden. Baubedingte Störungen lassen sich ggf. durch eine Bauzeitbeschränkung
vermeiden.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 59
Vorkommen WEA-sensibler Vogelarten
Im Bereich der Böllinger Höhe wurde eine Bodenbrut des Uhu verzeichnet (schrftl.
Mitteilung BIOLOGISCHE STATION HAGEN 2014); der aktuelle Standort ist jedoch nicht
bekannt. Der Uhu zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA
sensiblen Arten. Für ihn besteht insbesondere bei Distanzflügen ein erhöhtes Kolli-
sionsrisiko.
Der landwirtschaftlich geprägte Raum nördlich der Potenzialfläche wird nach An-
gaben der BIOLOGISCHEN STATION HAGEN (schrftl. Mitt. 2014) vom Rotmilan als
Nahrungshabitat genutzt. Ein Brutvorkommen im Randbereich außerhalb der
Potenzialfläche ist nicht ausgeschlossen. Der Brutplatz des Rotmilans ist nicht
bekannt, da die Horststandorte der Greifvögel im Hagener Raum bislang nicht
systematisch erfasst wurden.
Nach Angaben von Herrn SALLERMANN vom NABU Hagen (mdl. Mitteilung 2014) ist
mit mindestens einem bis zwei Brutpaaren des Rotmilans im Hagener Raum zu
rechnen. Vergleiche mit anderen waldreichen Stadtgebieten (z. B. Balve) lassen
noch höhere Anzahlen an Brutpaaren als möglich erscheinen. Es ist daher nicht
ausgeschlossen, dass weitere Brutplätze im Hagener Süden bestehen.
Der Rotmilan zählt zu den gegenüber betriebsbedingten Wirkungen von WEA
sensiblen Arten. Für ihn gilt insbesondere ein Kollisionsrisiko aufgrund von
Thermikkreisen, Flug-, Balz- und Beuteübergabeverhalten v. a. in Nestnähe sowie
bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten.
Die Potenzialfläche liegt innerhalb der Abstandsfläche von 3 km um einen Schwarz-
storch-Horst im Gebiet des Märkischen Kreises (schrftl. Mitteilung BIOLOGISCHE
STATION MÄRKISCHER KREIS 2014). Der Schwarzstorch gilt als besonders störanfällig
gegenüber WEA und reagiert z. B. mit Brutaufgabe.
In der Karte 2 sind Radien darstellt, die sich aus den von den LAG VSW (2007)
geforderten Abständen zwischen WEA und Brutplätzen WEA-empfindlicher Arten
ergeben. Für den gesamten Bereich der Potenzialfläche ergibt sich aufgrund der
möglichen Raumnutzung von Teilen der Fläche als Nahrungshabitat des Rotmilans
sowie aufgrund der Distanz zum potenziellen Uhu-Brutplatz und zum Schwarz-
storch-Brutplatz ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotenzial.
Gemäß LANUV / MKULNV (2013) kann das Kollisionsrisiko auch für die genannten
Arten ggf. durch Vermeidungsmaßnahmen (Anlage attraktiver Nahrungshabitate
abseits der Anlagen) auf ein nicht signifikantes Maß gesenkt werden; dies ist im
weiteren Verfahren (ASP 2) zu prüfen.
Konfliktpotenzial: mittel
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 60
5 Zusammenfassung und Fazit
Abb. 2: Konfliktpotenzial der Potenzialflächen(-komplexe)
Nach bisherigem Kenntnisstand und den Ergebnissen der Potenzialanalyse ergeben
sich für alle Potenzialflächen konkrete Hinweise auf Vorkommen WEA-empfindlicher
Vogelarten, die die Durchführung der ASP Stufe 2 inklusive entsprechender Detail-
kartierungen der WEA-empfindlichen Vogelarten sowie die Konzeption von Arten-
schutzmaßnahmen bereits auf FNP-Ebene erforderlich machen. Auch hinsichtlich
der Fledermäuse lässt sich für keine der Flächen eine artenschutzrechtlich relevante
Betroffenheit gänzlich ausschließen, sodass zumindest im weiteren Genehmigungs-
verfahren die ASP der Stufe 2 durchzuführen ist.
Die Flächen Nr. 6, 8 und 9 weisen bzgl. der Avifauna aufgrund des Brutplatz / Brut-
verdacht der „verfahrenskritischen“ Art Wanderfalke ein hohes Konfliktpotenzial auf,
sodass bereits nach aktueller Datenlage mit hoher Wahrscheinlichkeit die Erfüllung
von Verbotstatbeständen (betriebsbedingte Tötungen von besonders kollisionsge-
fährdeten Vogelarten) zu erwarten ist. Hieraus ergäbe sich voraussichtlich ein recht-
liches Vollzugshindernis für die FNP-Änderung.
Für alle übrigen Flächenkomplexe besteht nach aktueller Datenlage bzgl. der Avi-
fauna ein „mittleres“ Konfliktpotenzial, das bedeutet, dass hier die Durchführung der
ASP der Stufe 2 (vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände / Art-für-Art-Betrach-
tung) sowie Detailerfassungen WEA-empfindlicher Arten notwendig sind. Erst nach
Abschluss der Stufe 2 lässt sich sagen, ob ein Vollzugshindernis bzgl. der FNP-
Änderung besteht oder nicht.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 61
Innerhalb dieser Potenzialflächen ergibt sich eine weitere Abstufung dahingehend,
dass bei den Flächen 5 und10 lediglich randlich WEA-empfindliche Vogelarten
verzeichnet wurden, die mit ihren Abstandsradien die Flächen nur geringfügig über-
lagern, und für die Fläche 4, für die eine Raumnutzung durch den Rotmilan nicht
ausgeschlossen werden kann. Für diese Flächen ist eine Vollzugsfähigkeit der FNP-
Darstellung als Konzentrationszone – ggf. unter Berücksichtigung von Artenschutz-
maßnahmen - als sehr wahrscheinlich einzustufen.
Hinsichtlich der Fledermaus-Fauna wird das Konfliktpotenzial für alle Flächen als
„gering“ eingestuft, da – wie bereits erläutert - auf FNP-Ebene nicht mit einem
Vollzugshindernis zu rechnen ist. Einen Sonderfall stellt das nicht ausgeschlossene
Vorkommen der Wildkatze in Fläche 2 dar (s. Kap. 4.1.2); die seltene Art findet im
„Leitfaden Artenschutz“ keine Berücksichtigung, eine vertiefende Prüfung sollte aber
bereits auf FNP-Ebene erfolgen, da sich eine Erfüllung von Verbotstatbeständen
nicht völlig ausschließen lässt.
Der Untersuchungsumfang der notwendigen avifaunistischen Erfassungen ist
flächenspezifisch auf Grundlage des o. g. Leitfadens „Umsetzung des Arten- und
Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in
Nordrhein-Westfalen“ LANUV / MKULNV (2013) festzulegen.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / ASP 1 zu Potenzialflächen in Hagen 983-03/2014
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges 62
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Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 1
Tab. A1: Planungsrelevante Säugetierarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg)
Art EZ NRW
Schutzstatus
Habitatpräferenz Fl. 2 Fl. 3 Fl. 4 Fl. 5 Fl. 6 Fl. 7 Fl. 8 Fl. 9 Fl. 10 Fl. 11 Fl. 12 Bemerkung
Braunes Langohr Plecotus auritus G §§
Waldfledermaus QU/ÜW: Baumhöhlen, Gebäude
(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
potenziell insbesondere in allen Waldflächen zu erwarten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession
Breitflügelfleder-maus Eptesicus serotinus G §§
Gebäudebesiedler QU/ÜW: Gebäude
(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG)
Vorkommen in Hunsdiek festgestellt (Biologische Station Hagen, schrftl. Mitt.), daher besonders im Umfeld von Flächen Nr. 5,6,7 mit hoher Wahrscheinlichkeit anzutreffen
FransenfledermausMyotis nattereri G §§
Waldfledermaus QU: Baumhöhlen, Nistkästen, Dachböden, Viehställe; ÜW: Höhlen, Stollen, Bunker u.ä.
(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
potenziell insbesondere in allen Waldflächen zu erwarten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession
Großer Abendsegler Nyctalus noctula
U §§
Waldfledermaus QU/ÜW: Baumhöhlen
(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
potenziell insbesondere in allen Waldflächen zu erwarten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession
Großes Mausohr Myotis myotis
U §§
Gebäudebesiedler QU: innerhalb größerer Gebäude; ÜW: Höhlen, Stollen
(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
potenziell im Randbereich von Sied-lungen über Offenland, aber auch über Kyrillflächen zu erwarten. Vom Großen Mausohr sind Winterquar-tiere aus dem Umfeld von Fläche 3 und 6 sowie 8,9,11 und der Fläche 5 bekannt (Biologische Station Hagen, schrftl. Mitt.)
Haselmaus Muscardinus avellanarius
G §§ bevorzugt Laub- und Mischwäl-der, Waldränder, gebüschreiche Lichtungen, Kahlschläge
(V) (V) (V) (V) (V) (V) (V) (V) (V) (V) (V) potenziell auf allen Flächen zu er-warten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession
Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus
G §§ Gebäudefledermaus QU: in Gebäuden; ÜW: Höhlen, Stollen, Kellern
(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)potenziell im Randbereich von Siedlungen über Offenland, aber auch über Kyrillflächen zu erwarten
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii
G §§
Waldfledermaus
QU/ÜW: Baumhöhlen/-spalten (NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
potenziell insbesondere während der Zugzeit in allen Waldflächen zu er-warten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession
Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 2
Tab. A1: Planungsrelevante Säugetierarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg) (Forts.)
Teichfledermaus Myotis dasycneme
G §§
Gebäudebesiedler QU: in Gebäuden; ÜW: Höhlen, Stollen, Bunker
(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
potenziell insbesondere während der Zugzeit im Randbereich von Siedlun-gen über Offenland, aber auch über Kyrillflächen zu erwarten
Wasserfledermaus Myotis daubentonii
G §§
Waldfledermaus QU: Baumhöhlen; ÜW: Höhlen, Stollen, Bunker
(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
potenziell insbesondere in allen Waldflächen zu erwarten, profitiert von den Folgen der durch Kyrill bewirkten Sukzession
ZweifarbfledermausVespertilio murinus
G §§
Gebäudebesiedler QU: Baumhöhlen; ÜW: Höhlen, Stollen, Bunker
(NG) (NG) (NG) (NG)
potenziell insbesondere während der Zugzeit im Randbereich von Sied-lungen über Offenland, aber auch über Kyrillflächen zu erwarten
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G §§
Gebäudebesiedler QU/ÜW: Ritzen/Spalten an Gebäuden
(NG) (NG) (NG) (Ng) (NG) (Ng) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
Quartiere vorwiegend in den Sied-lungsbereichen, aber auch in Jagd-kanzeln möglich, jagd an Waldinnen- und außenrändern
Erläuterungen:
graue Felder: nicht auf dem entsprechenden Messtischblatt verzeichnet EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (kontinental)
Erhaltungszustand:
G günstig U ungünstig S schlecht
Schutzstatus:
§§ nach BNatSchG streng geschützte Art
Habitatpräferenz: QU bevorzugte Quartierstypen als Tages-/Wochenstubenquartier ÜW bevorzugte Quartierstypen als Überwinterungsquartier
Status im Gebiet: - keine Vorkommen zu erwarten (Ng) potenzieller Nahrungsgast (V) Vorkommen potenziell möglich
(QU) Tages-/Wochenstubenquartier potenziell vorhanden (ÜW) Überwinterungsquartier potenziell vorhanden
Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 3
Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.)
Art EZ NRW
Schutzstatus
Habitatpräferenz Fl. 2 Fl. 3 Fl. 4 Fl. 5 Fl. 6 Fl. 7 Fl. 8 Fl. 9 Fl. 10 Fl. 11 Fl. 12 Bemerkung
Baumpieper Anthus trivialis G §
bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarte; Nester am Boden unter Grasbulten / Büschen
(B) B (B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) (B)
Kyrill-Flächen weisen eine hohe Entsprechung des bevorzugten Lebensraumtyps auf
Eisvogel Alcedo atthis
G §§ brütet in Steilwänden/ Wurzeltel-lern, bevorzugt in Gewässernähe
- - - - - - - - - - - keine geeigneten Lebensraum-strukturen vorhanden
Feldlerche Alauda arvensis
G- §
Charakterart der offenen Feldflur; besiedelt struktur. Ackerland, extensiv genutzte Grünländer, Brachen, Heidegebiete
- - - - - - - - - - -
potenzielle Vorkommen auf Offen-landflächen - in Hagen ausschließlich Ackerflächen - , auf offenen Kyrill-flächen nicht zu erwarten (Herr SALLERMANN, NABU-Hagen mündl. Mitteilung 2014)
Feldschwirl Locustella naevia
G §
brütet in strukturreichen, halb-offenen Landschaften, bevorzugt Hochstauden-/ Röhricht-/ Gebüsch-Komplexe
- - - - - - - - -
Kyrill-Flächen weisen zwar eine teilweise Entsprechung des bevorzugten Lebensraumtyps auf, dort aber nie festgestellt (Herr SALLERMANN, NABU-Hagen mündl. Mitteilung 2014)
Feldsperling Passer montanus
G §
in halboffenen Agrarlandschaften mit hohem Grünlandanteil, Obst-wiesen, Feldgehölzen, Waldrän-der; nutzt als Höhlenbrüter Specht-/ Faulhöhlen, Gebäude-nischen, Nistkästen
- - - - - (B) - (B) (B) (B) (B)
typischer Dorfrandsiedler, in ge-schlossenen Waldgebieten nicht zu erwarten
Fischadler Pandion haliaetus G §§
landesweit ausschließlich Durch-zügler, dabei bevorzugt an Gewässerläufen
- - Zugkorridor im Bereich der Poten-zialflächen nicht bekannt
Flussregenpfeifer Charadrius dubius
U §§ brütet in offenen Lebensräumen, bevorzugt Gewässernähe - - - - - - - - -
keine geeigneten Biotopstrukturen vorhanden
Gänsesäger Mergus merganser
G § landesweit ausschl. Durchzügler bzw. Überwinterer auf Gewässern - -
keine Gewässer vorhanden
Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 4
Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) (Forts.)
Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenic.
U- §
brütet in halboffener Landschaft, strukturreichen Wäldern - - - - - - - - - - -
in Hagen weitgehend ausgestorben (NABU Hagen 2011), Potenzial-flächen weisen keine besondere Eignung auf
Graureiher Ardea cinerea G §
brütet in Gehölzbeständen, bevor-zugt Gewässernähe - - - - - - - -
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, keine Kolonien aus dem näheren Umfeld bekannt
Grauspecht Picus canus U- §§
brütet in Baumhöhlen in struktur-reichen Laubwäldern (v.a. alten Buchen) der Mittelgebirgsregionen
(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Habicht Accipiter gentilis G §§
brütet in Baumhorsten in Wald-beständen und halboffener Land-schaft
(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Kiebitz Vanellus vanellus G §§
brütet in offenen Lebensraum-typen (Feuchtgebiete/Maisäcker) - - - - - - - - -
keine Brutvorkommen oder Rast-plätze aus den Offenland-Bereichen der Potenzialflächen oder deren näherer Umgebung bekannt
Kleinspecht Dryobates minor G §
brütet in Baumhöhlen, bevorzugt abwechslungsreiche Landschaft (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Krickente Anas cracca
- § brütet an ungestörten, krautrei-chen (Still-)Gewässern
- - keine Gewässer vorhanden
Kuckuck Cuculus canorus G- §
Parklandschaften, Heide- und Moorgebiete, lichte Wälder, Sied-lungsränder und Industriebrachen
(B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) seltener Brutparasit in Hagen, jedoch potenzieller Brutparasit bei Brut-vögeln auf Kyrillflächen
Mäusebussard Buteo buteo G §§
brütet in Baumhorsten in Waldbeständen und halboffener Landschaft
(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Mehlschwalbe Delichon urbica
G- §
brütet an Gebäudefassaden
(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, jedoch Brutvor-kommen im näheren Umfeld (z.B. Brechtefeld). Kyrillflächen stellen potenzielle Nahrungshabitate dar
Mittelspecht Dendrocopos medius
G §§
brütet in Baumhöhlen, bevorzugt feuchte Eichenwälder (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im näheren Umfeld, in Hagen kaum Nachweise
Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 5
Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) (Forts.)
Nachtigall Luscinia megarh.
G §
brütet in strukturreichen Biotopen (u.a. krautreiche Gebüsch-bestände) - - - - - - - - -
in Hagen nur in wenigen Lebens-räumen Brutvogel, aus dem Hagener Süden liegen keine Nachweise vor. Potenzialflächen als Bruthabitate weitgehend ungeeignet
Neuntöter Lanius collurio G §
besiedelt halboffene Landschaften mit Dornenhecken und artenreichem Grünland
- - - - - - - B (B) (B) (B)
Vorkommensschwerpunkt im Bereich der Böllinger Höhe, daher potenzielle Brutvorkommen im näheren Umfeld der Potenzialflächen 10,11,12.
Pfeifente Anas penelope - §
in NRW ausschl. Durchzügler oder Wintergast; auf Still- und größeren Fließgewässern
- - keine Gewässer vorhanden
Rauchschwalbe Hirundo rustica G- §
brütet in Viehställen m. großen Grünlandflächen im Umfeld (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
keine Brutplätze vorhanden, poten-zieller Nahrungsgast auf Teilflächen (Grünland/eventuell auch Kyrill-flächen)
Rotmilan Milvus milvus U §§
brütet in lichten Altholzbeständen, Waldrändern, Feldgehölzen (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze in den Flächen, jedoch potenzieller Brutvo-gel im Umfeld, z.T. als Nahrungsgast festgestellt (Flächen 6, 7, 11, 12
Schellente Bucephala clangula
G § in NRW ausschließl. Durchzügler o. Wintergast; auf Still- u. größeren Fließgewässern
- - keine Gewässer vorhanden
Schleiereule Tyto alba G §§
brütet bevorzugt in landwirtschaftl. Gebäuden (Scheunen) m. nahrungsreichem Umfeld
- - - - - - - - -
keine geeigneten Brutplätze vorhan-den. Die wenigen bekannten Vor-kommen der Schleiereule in Hagen liegen nicht im Süden.
Schwarzkehlchen Saxicola rubicola
U §
besiedelt magere Offenland-bereiche mit kl. Gebüschen, Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben BV - - - - - - - -
Brutzeit-Nachweis auf Fläche Nr. 2 (Herr JELLINGHAUS, NABU Ennepe-Kreis, mündl. Mitt. 2014); Weitere potenzielle Vorkommen auf Kyrill-flächen, bislang jedoch keine Nach-weise (Herr SALLERMANN, NABU-Hagen mündl. Mitt. 2014)
Schwarzspecht Dryocopus martius G §§
Waldart, brütet in größeren Baumhöhlen (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 6
Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) (Forts.)
Schwarzstorch Ciconia nigra U+ §§
brütet in Baumhorsten in natur-nahen Laub- u. Mischwäldern m. naturnahen Bächen, Waldteichen und Feuchtwiesen
(NG) (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Sperber Accipiter nisus G §§
Brutvogel in dichten Gehölz-beständen mit Krähen- oder Elsternhorsten
(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen festgestellt, eventuell Brutvorkommen im nähern Umfeld
Steinkauz Athene noctua
U §§
brütet in Baumhöhlen oder Gebäudenischen m. kurzrasigen Grünländern im Umfeld - - - - - - - - -
1-2 Brutvorkommen in Hagen derzeit bekannt. Potenzialflächen stellen überwiegend keine geeigneten Lebensräume dar. Vorkommen sind dort nicht zu erwarten.
Tafelente Aythya ferina - §
Brutvogel und Wintergast / Durchzügler auf größeren Stillgewässern
- - keine Gewässer vorhanden
Turmfalke Falco tinnunculus G §§
Gebäudebrüter in Nischen oder Nistkästen (NG) - - (NG) - (NG) - (NG) (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Turteltaube Streptopelia turtur U- §§
Brutvogel in artenreichen Laubholzbeständen - - - - - - - -
In Hagen weitgehend ausgestorben, Potenzialflächen weisen keine besondere Eignung auf
Uferschwalbe Riparia riparia G §§
brütet in Steilwänden, bevorzugt Gewässernähe, auch in Angra-bungen als Sekundärhabitat
- - - - - - - - keine geeigneten Lebensraum-strukturen vorhanden
Uhu Bubo bubo U+ §§
brütet in Felswänden und Steinbrüchen (NG) (NG) - (NG) - - - - (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im näheren Umfeld von 3 und 9,10,11,12
Waldkauz Strix aluco G §§
brütet in Baumhöhlen u. Nist-kästen, selten in Gebäuden u. Baumhorsten in Waldbeständen u. halboffener Landschaft
(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix
G- §
Bodenbrüter, bevorzugt natur-nahe Waldbestände aus Stiel- und Traubeneichen, Rot- und Hainbuche
(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) - (NG) (NG) (NG)
keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 7
Tab. A2: Planungsrelevante Vogelarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.) (Forts.)
Waldohreule Asio otus G §§
brütet in Baumhorsten in halb-offener Landschaft, auch in Parks und Gärten
(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG)keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Waldschnepfe Scolopax rusticola G- §
Ausgedehnte mehrstufige Wald-bestände mit strukturreicher strauch- und Krautschicht, Feuchtstandorten und Lichtungen
(B) (B) (B) (B) (B) (B) (B) - (B) (B) (B)
potenzielle Brutvorkommen auf Kyrill-Flächen
Wespenbussard Pernis apivorus U §§
brütet in Gehölzbeständen mit nahrungsreichem Umfeld (insbes. Hymenopteren)
(NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) (NG) keine geeigneten Brutplätze auf den Potenzialflächen, eventuell Brutvor-kommen im nähern Umfeld
Wiesenpieper Anthus pratensis
G- § brütet in großflächigen, struktur-reichen Grünlandflächen
- - ehemalige Brutvogelart in Hagen
Zwergsäger Mergullus albellus
G § landesweit ausschl. Durchzügler bzw. Überwinterer auf Gewässern
- - keine Gewässer vorhanden
Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis
G § brütet bevorzugt in Stillgewässern mit gut ausgebildeter Ufervege-tation
- - keine Gewässer vorhanden
Erläuterungen:
graue Felder: nicht auf dem entsprechenden Messtischblatt verzeichnet EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (kontinental)
Erhaltungszustand:
G günstig U ungünstig S schlecht
Schutzstatus:
§§ nach BNatSchG streng geschützte Art § nach BNatSchG besonders geschützte Art
Status im Gebiet:
- keine Vorkommen zu erwarten
Ng Nahrungsgast (Ng) potenzieller Nahrungsgast
BV Brutverdacht/Brutzeitbeobachtung (B) potenzieller Brutvogel
Artenschutzrechtlicher FB Potenzialflächen Balve 940-11/2013
Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges A 8
Tab. A3: Planungsrelevante Amphibienarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.)
Art EZ NRW
Schutzstatus
Habitatpräferenz Fl. 2 Flä. 3 Fl. 4 Fl. 5 Fl. 6 Fl. 7 Fl. 8 Fl. 9 Fl. 10 Fl. 11 Fl. 12 Bemerkung
GeburtshelferkröteAlytes obstetricans
U §§ bevorzugt wärmebegünstigte Gewässer in Steinbrüchen, Ton-gruben, Industriebrachen
- - - - - - - - - - - keine Gewässer vorhanden, keine besonders geeigneten Landhabitate
Kammmolch Triturus cristatus U §§ bevorzugt krautreiche, fischarme
Stillgewässer - - - - - - - - - - - keine Gewässer vorhanden, keine
besonders geeigneten Landhabitate
Kreuzkröte Bufo calamita U §§
Fortpflanzung in vegetationsar-men Flachgewässern, offenen, ger. beschatteten Landhabitaten
- - - - - - - - - keine Gewässer vorhanden, keine besonders geeigneten Landhabitate
Tab. A4: Planungsrelevante Reptilienarten im Bereich der Messtischblätter 4610, 4611 und 4711 (LANUV o. Jg.)
Art EZ NRW
Schutzstatus
Habitatpräferenz Fl. 2 Flä. 3 Fl. 4 Fl. 5 Fl. 6 Fl. 7 Fl. 8 Fl. 9 Fl. 10 Fl. 11 Fl. 12 Bemerkung
Schlingnatter Coronella austriaca
U §§
besiedelt reich strukt. Lebens-räume mit Wechsel aus Gehöl-zen, grasigen/vegetationslosen Flächen
- - - - - - - - - - -
keine besonders geeigneten Land-habitate im Bereich der Potenzial-flächen oder deren näherem Umfeld
Zauneidechse Lacerta agilis
G- §§
halboffene u. offene, wärmebe-günstigte (Mager-)Standorte, z.B. in Sandabgrabungen; Siedlungs-raum häufig an aufgegebenen Bahnstrecken
- - - - - - - -
keine besonders geeigneten Land-habitate im Bereich der Potenzial-flächen oder deren näherem Umfeld
Erläuterungen zu Tab. A3 und A4:
graue Felder: im Verzeichnis geschützter Arten nicht auf dem entsprechenden Messtischblatt verzeichnet EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (kontinental)
Erhaltungszustand:
G günstig U ungünstig
Schutzstatus:
§§ nach BNatSchG streng geschützte Art
Status im Gebiet:
- keine Vorkommen zu erwarten
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6
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1
1010
10 10
WEA-empfindliche Arten
1 : 45.000983
1
stbJanuar 2014
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den im Rahmen des Plankonzeptes ermittelten Potenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
VögelBrutnachweise!( Baumfalke
!( Rotmilan
!( Schwarzstorch
!( Uhu
!( Wanderfalke
RaumnutzungRotmilan NahrungshabitatSchwarzstorchBrutverdacht/NahrungshabitatUhuBrutverdacht/NahrungshabitatWanderfalke Nahrungshabitat/RuheplatzHaselhuhnLebensraum
Quellen123456789
10
Biologische Station HagenBiologische Station Märkischer KreisNABU HagenNABU Hagen / Biol. Station HagenNABU Hagen / AG WanderfalkenschutzNaturschutzzentrum Märkischer KreisökoplanAG Avifauna Hagenweluga umweltplanungNABU Ennepe-Ruhr-Kreis
2
Säugetiere")
BreitflügelfledermausWochenstubenquartier
")Großes MausohrÜberwinterungsquartierWildkatzeRaumnutzung
Potenzialfläche
Stadtgrenze
¬«2
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10
Artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial
1 : 45.000983
2
stbJanuar 2014
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den im Rahmen des Plankonzeptes ermittelten Potenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
VögelBrutnachweise!( Baumfalke
!( Rotmilan
!( Schwarzstorch
!( Uhu
!( Wanderfalke
RaumnutzungUhuNahrungshabitat/BrutverdachtRotmilan NahrungshabitatHaselhuhnLebensraum 2
Säugetiere")
BreitflügelfledermausWochenstubenquartier
")Großes MausohrÜberwinterungsquartierWildkatzeRaumnutzung
Potenzialfläche
Stadtgrenze
Erforderliche Abstände WEA zu Brutplatz / Quartier! ! ! ! ! ! ! !
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Breitflügelfledermaus (1.000 m)
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Baumfalke (4.000 m)
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Rotmilan (1.000 m)
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Schwarzstorch (3.000 m)
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Uhu (1.000 m)
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Wanderfalke (1.000 m)
Flächenkomplex 5
Flächenkomplex 3
Flächenkomplex 11
Flächenkomplex 10
Flächenkomplex 12
Flächenkomplex 2 Flächenkomplex 7
Flächenkomplex 6
Flächenkomplex 4
Flächenkomplex 8
Flächenkomplex 1
Flächenkomplex 9
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex Übersicht
Februar 2014
1 : 50.000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 1 Übersicht
Februar 2014
1 : 5000
983
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Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 2 Übersicht
Februar 2014
1 : 5000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 3 Übersicht
Februar 2014
1 : 8000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 4 Übersicht
Februar 2014
1 : 5000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 5 Übersicht
Februar 2014
1 : 8000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 6 Übersicht
Februar 2014
1 : 5000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 7 Übersicht
Februar 2014
1 : 5000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 8 Übersicht
Februar 2014
1 : 4000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 9 Übersicht
Februar 2014
1 : 3000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 10 Übersicht
Februar 2014
1 : 6000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 11 Übersicht
Februar 2014
1 : 6000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu denim Rahmen des Plankonzeptes ermitteltenPotenzialflächen im Stadtgebiet von Hagen
Flächenkomplex 12 Übersicht
Februar 2014
1 : 5000
983
stb
Potenzialfläche
Flächenkomplex
Stadtgrenze