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Dr. Gesa Witthöft – [email protected] 1 Anregungen zum Spannungsfeld Geschlecht – Stadtplanung – Sozialraum 1. Einleitung Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich herzlich für die Einladung und die Gelegenheit, Ihnen in Bezug auf Ihre Aktivitäten im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ einige Anregungen zum Spannungsfeld Geschlecht 1 – Stadtplanung – Sozialraum zur Diskussion stellen zu können. Ich beziehe mich dabei auf die Leitfragestellung dieser Tagung, wie durch einen strategischen Ansatz das Querschnittsziel einer geschlechtssensiblen Vorgangsweise in den Konzepten und Projekten der Sozialen Stadt dauerhaft verankert werden könnte. Ich werde dies entlang einiger theoretischkonzeptueller und methodischer Überlegungen zum Spannungsfeld Geschlecht – Stadtplanung – Sozialraum versuchen. 2. Zum Begriff Spannungsfeld Warum spreche ich in Bezug auf die drei Dimensionen Sozialraum, Stadtplanung und Geschlecht von einem Spannungsfeld? Der Begriff Spannungsfeld lässt sich natur, gesellschaftswissenschaftlich und auch alltagssprachlich definieren. Unabhängig von der jeweiligen Ausrichtung haben diese Definitionen als Gemeinsamkeit, dass ein Spannungsfeld ‚in’ sich und in Bezug auf Effekte ‚von außen’ von sowohl Bindungswie auch widerstrebenden Kräften geprägt wird. Spannungen und Spannungsfelder sind abhängig von Materialien, Ressourcen und ebenso auch von Erwartungen. Sie sind schwebend, changierend, prozessual… Dieses Bild trifft meines Erachtens auf jeder der drei genannten Dimensionen selbst zu und auch auf ihr Verhältnis zueinander: Mit anderen Worten ist die Art und Weise, wie Sozialraum, Stadtplanung und Geschlecht mitund zueinander wirken, und auch wie sie einzeln und in ihrem Zusammenhang gedacht und behandelt werden (können), höchst spannungsvoll und facettenreich. Ich gehe demnach davon aus, dass sowohl in theoretischen Diskursen wie auch in Debatten, die im Rahmen operativen Handelns zu den drei Dimensionen geführt werden, unterschiedliche Sinnzusammenhänge gedacht werden und unterschiedliche Definitionen Anwendung finden. Insofern ist es (immer wieder) wichtig, darüber nachzudenken und zu diskutieren, ob wir auch von den gleichen Dingen sprechen, oder ob wir nur meinen, dass wir von den gleichen Dingen sprechen. 1 Im englischen Sprachgebrauch wird zwischen Gender, das soziale Geschlecht und Sex, das biologischanatomische Geschlecht unterschieden. Diese sprachliche Unterscheidung kann im Deutschen ohne Attribut nicht getroffen werden. In Anlehnung an Judith Butler werde ich diese Unterscheidung aber nicht weiterführen, sondern ausschließlich von Geschlecht sprechen. Denn nach Butler wird mit der Unterscheidung zwischen biologischem und sozialem Geschlecht eine konzeptuelle Trennung zwischen der Körperlichkeit und der mentalen Verfasstheit einer Person fortgeschrieben. Diese Trennung impliziert, dass der biologische Körper eindeutig und unhinterfragbar vorgegeben sei, und auch das soziale Geschlecht einer Person eindeutig determiniert würde und in Korrelation zum biologischanatomischen stehe. Geschlechtlichkeit, und damit auch die Möglichkeiten als Individuum zu leben und zu agieren, ist jedoch grundlegend eine kulturelle Errungenschaft beziehungsweise Interpretation – auch auf der Ebene der Körperlichkeit (vgl. Butler 1991 sowie meine Ausführungen im Folgenden).

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Dr. Gesa Witthöft – [email protected]   

 

 

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Anregungen zum Spannungsfeld Geschlecht – Stadtplanung – Sozialraum  

1. Einleitung 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

ich bedanke mich herzlich für die Einladung und die Gelegenheit, Ihnen in Bezug auf Ihre Aktivi‐täten  im  Rahmen  des  Städtebauförderungsprogramms  „Stadtteile  mit  besonderem  Entwick‐lungsbedarf – Soziale Stadt“ einige Anregungen zum Spannungsfeld Geschlecht1 – Stadtplanung – Sozialraum zur Diskussion stellen zu können.  

Ich beziehe mich dabei auf die  Leitfragestellung dieser Tagung, wie durch einen  strategischen Ansatz  das Querschnittsziel  einer  geschlechtssensiblen  Vorgangsweise  in  den  Konzepten  und Projekten der Sozialen Stadt dauerhaft verankert werden könnte. 

Ich werde dies entlang einiger  theoretisch‐konzeptueller und methodischer Überlegungen zum Spannungsfeld Geschlecht – Stadtplanung – Sozialraum versuchen. 

 

2. Zum Begriff Spannungsfeld 

Warum spreche ich in Bezug auf die drei Dimensionen Sozialraum, Stadtplanung und Geschlecht von einem Spannungsfeld?  

Der Begriff Spannungsfeld lässt sich natur‐, gesellschaftswissenschaftlich und auch alltagssprach‐lich  definieren. Unabhängig  von  der  jeweiligen  Ausrichtung  haben  diese  Definitionen  als  Ge‐meinsamkeit, dass ein Spannungsfeld ‚in’ sich und  in Bezug auf Effekte ‚von außen’ von sowohl Bindungs‐ wie auch widerstrebenden Kräften geprägt wird.  Spannungen und  Spannungsfelder sind abhängig von Materialien, Ressourcen und ebenso auch von Erwartungen. Sie sind schwe‐bend, changierend, prozessual…  

Dieses Bild trifft meines Erachtens auf jeder der drei genannten Dimensionen selbst zu und auch auf ihr Verhältnis zueinander: Mit anderen Worten ist die Art und Weise, wie Sozialraum, Stadt‐planung und Geschlecht mit‐ und zueinander wirken, und auch wie sie einzeln und in ihrem Zu‐sammenhang gedacht und behandelt werden (können), höchst spannungsvoll und facettenreich.  

Ich gehe demnach davon aus, dass sowohl in theoretischen Diskursen wie auch in Debatten, die im  Rahmen  operativen  Handelns  zu  den  drei  Dimensionen  geführt werden,  unterschiedliche Sinnzusammenhänge  gedacht  werden  und  unterschiedliche  Definitionen  Anwendung  finden. Insofern  ist es  (immer wieder) wichtig, darüber nachzudenken und zu diskutieren, ob wir auch von den gleichen Dingen sprechen, oder ob wir nur meinen, dass wir von den gleichen Dingen sprechen.  

 

1  Im englischen Sprachgebrauch wird  zwischen Gender, das  soziale Geschlecht und Sex, das biologisch‐anatomische Geschlecht unterschieden. Diese sprachliche Unterscheidung kann im Deutschen ohne Attri‐but nicht  getroffen werden.  In Anlehnung  an  Judith Butler werde  ich diese Unterscheidung  aber nicht weiterführen, sondern ausschließlich von Geschlecht sprechen. Denn nach Butler wird mit der Unterschei‐dung zwischen biologischem und sozialem Geschlecht eine konzeptuelle Trennung zwischen der Körper‐lichkeit und der mentalen Verfasstheit einer Person fortgeschrieben. Diese Trennung  impliziert, dass der biologische Körper eindeutig und unhinterfragbar vorgegeben sei, und auch das soziale Geschlecht einer Person eindeutig determiniert würde und in Korrelation zum biologisch‐anatomischen stehe. Geschlecht‐lichkeit, und damit auch die Möglichkeiten als Individuum zu leben und zu agieren, ist jedoch grundlegend eine  kulturelle  Errungenschaft beziehungsweise  Interpretation  –  auch  auf der Ebene der Körperlichkeit (vgl. Butler 1991 sowie meine Ausführungen im Folgenden).  

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3. Zur Programmatik des Begriffs Sozialraum 

Das Programm Soziale Stadt wurde entlang der Erkenntnis entwickelt, dass die deutschen – wie auch die meisten anderen europäischen – Gesellschaften gegenwärtig (erneut) von gravierenden Prozessen  und Dynamiken  sozialer Differenzierung  und Hierarchisierung  gekennzeichnet  sind. Diese schlagen sich unter anderem in zunehmenden territorialen Disparitäten nieder.  

Als wesentliche Ursache für diese sowohl sozialen wie räumlichen Segregationsprozesse konnten in der Stadtforschung die abnehmende (gesellschaftliche) Integrationskraft durch Neustrukturie‐rungen  des Arbeitsmarktes  und  der  sozialstaatlichen Ausgleichssysteme  benannt werden: Die Durchsetzung  der  betriebswirtschaftlichen Marktlogik  in  nahezu  allen  gesellschaftspolitischen Handlungsfeldern befördert die sozio‐ökonomischen Selektionstendenzen  innerhalb der Gesell‐schaft. Diese Selektivität verstärkt „ein sozio‐ökonomisches Herunterfiltern von städtischen Teil‐gebieten und verstärkt zudem die Konzentration bestimmter […] [sozialer Gruppen; GW] in we‐nig attraktiven Marktsegmenten“  (Dangschat 2007, 257). Entsprechend konzentrieren die Pro‐jekte der Sozialen Stadt in ihrer Konzeption auf als entwicklungsbedürftig eingeschätzte Stadttei‐le und Quartiere – also als benachteiligt definierte Orte.  

Diese Orte werden  in der Programmatik der Sozialen Stadt  im Sinne  relationaler Theorien des Raumes und im Rahmen des ganzheitlichen Blicks nicht als ‚Behälter’ von gebauten Funktionen, Infrastrukturen und NutzerInnen, sondern als Sozialräume, das heißt als Wohnorte und Lebens‐räume gedacht, die durch die  je verschiedenen Konstitutionsleistungen und Platzierungshand‐lungen der Individuen entstehen (vgl. bspw. BMFSFL 2000‐2003; Läpple 1992; Löw 2001; Sturm 2000).  

Wie  aber  eine  kaum  mehr  überschaubare  Reihe  von  aktuellen  Publikationen  verdeutlicht, „[steht] der Begriff und das Konzept des Sozialraumes […] seit Jahren im Mittelpunkt sozialpoliti‐scher, stadtplanerischer, stadtsoziologischer, sozialgeographischer und sozialpädagogischer De‐batten“ (Kessl et al 2005, 5). Der Begriff und die Konzepte erweisen sich dabei als höchst facet‐tenreich und werden vielfach auch unbestimmt verwendet (vgl. Riege/ Schubert 2005, 7 sowie bspw. die Beiträge  in Kessl et al  (Hg.) 2005; Projekt „Netzwerke  im Stadtteil“  (Hg.) 2005). Eine differenzierte Darstellung dieser unterschiedlichen Zugänge und Perspektiven wäre auch in meh‐reren Vorträgen kaum zu leisten.  

Eine kritische Analyse der Programmatik der Sozialen Stadt verdeutlicht meines Erachtens, dass auch hier  sehr unterschiedliche Zugänge  zum Begriff Sozialraum Anwendung  finden. Es  lassen sich jedoch einige ‚gemeinsame Nenner’ beziehungsweise gemeinsame Grundannahmen identi‐fizieren: 

Ein Sozialraum wird in der Regel empirisch als territorial eingegrenzt konstruiert; wobei als wesentlich  festgehalten wird, dass diese Eingrenzung nicht deckungsgleich mit den unterschiedlichen vorhandenen planerisch administrativen Grenzziehungen  ist respekti‐ve sein könne. Die wesentliche Zielebene  ist dabei das Quartier, das so als die kleinste Ebene der Vergesellschaftung konzipiert wird. 

Die territorialen Konstruktionen fokussieren dabei auf die Lebensräume spezifischer so‐zialer Gruppen; wobei über die unterschiedlichen Raumnutzungen und Raumwirkungen entlang  des  Geschlechts  (vornehmlich  in  der  dichotomen  Unterscheidung  ‚Frau’  und ‚Mann’), des Alters (hier vor allem Jugendliche und ältere Menschen) sowie entlang der ethnischen Herkunftskulturen die ausführlichsten Erkenntnisse vorliegen. 

Die Handlungsformen der untersuchten Gruppen in den Sozialräumen und deren Bewer‐tungen der Sozialräume werden in den Programmgebieten vielfach mittels aktionsraum‐analytischer Verfahren untersucht, wodurch  sowohl  individuelle Verhaltensweisen wie 

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auch  gesellschaftliche  Verhaltensstrukturen  und  ‐dispositionen  als  relationale  raum‐zeitliche Dimensionen beschrieben und dargestellt werden können.  

Und nicht zuletzt werden lebensweltliche und soziografische Analysen integriert, die vor allem  auf  die  Erkundung  von  Sinngebung  und  Zwecksetzung  abzielen. Mit  diesen  Er‐kenntnissen  lassen  sich  folglich  sowohl  subjektiv‐individuelle  Auffassungen  wie  auch (ver)objektivierte Zweckbestimmungen – und deren Überschreitungen – analysieren.  

Der Sozialraum einer Person lässt sich also schematisch als ‚Nutzungsgebiet’ darstellen, das sich entlang der von dieser Person  frequentierten Orte eingrenzen  lässt. Er  ist dabei nicht statisch, sondern von zeitlichen Dynamiken sowie von dem Lebensstil, dem Alter, den  finanziellen Rah‐menbedingungen, den Dimensionen der formalen Integration der Person sowie weiteren sozia‐len Ungleichheitskriterien abhängig.  

 

Abb. 1 Schematische Darstellung eines territorialen Rahmens eines Sozialraumes (eigene Darst.) 

  

 

4. Das Spannungsfeld Sozialraum – administrativer Planungsraum 

Die Analysen über die Sozialräume eines Individuums und/ oder einer sozialen Gruppe erfolgen also über einen  sehr komplexen methodischen Zugang. Dieser  steht  jedoch  in einem direkten Spannungsverhältnis  zum  planerisch‐administrativen  Zugang,  der  vor  allem  entlang  ressortge‐bunden‐funktional eingrenzbarer territorialer Untersuchungen eingegrenzt wird.  

Aus der Perspektive der Verwaltung respektive der öffentlichen Hand sind diese administrativen Grenzen unbestreitbar wesentlich, weil  sie Geltungs‐ und  Zuständigkeitsbereiche  regeln: Und, weil Statistiken und Informationen über Strukturen und Prozesse in der Regel über die administ‐rativen  Einheiten  aufbereitet  werden  (vgl.  Dangschat  2006,  381).  Solcherart  hoheitlich‐administrative Eingrenzungen werden aber auch im Rahmen anderer, die Planung flankierender politischer Handlungsfelder wie die Sozial‐,  Jugendpolitik, Gesundheits‐ oder Steuerpolitik vor‐genommen, sodass wir es also mit einer komplexen Überschneidung jeweils sehr unterschiedli‐cher territorialer Einheiten zu tun haben.  

Dr. Gesa Witthöft – [email protected]   

 

 

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Abb. 2 Darstellung einer planungsrechtlichen Eingrenzungen am Beispiel Castrop‐Rauxel Mitte (Quelle: castrop‐rauxel.de/Stadtentwicklung/Planen_Bauen_Wohnen/Bebauungsplaene/bplan_mitte.jpg) 

  

Bereits die Überlappung der beiden (vereinfachten) Darstellungen von Sozialraum und Planungs‐raum kann das Spannungsfeld zwischen den unterschiedlichen territorialen Eingrenzungen visu‐ell verdeutlichen:  

 

Abb.  3  Überlappung  des  Sozialraumes  und  den  planungsrechtlichen  Eingrenzungen  (eigene Darst.) 

  

Das  Spannungsfeld  zwischen den Dimensionen der  Sozialraumorientierung und des  Planungs‐handelns ist folglich in mehrfacher Hinsicht bedenkenswert: 

Zum  einen  ist  es  bemerkenswert,  dass  dieses  Spannungsfeld  zwischen  normativ‐politischer Eingrenzung und Handlungsebenen sowie den hochdynamischen und relatio‐nalen  (individuellen und  zielgruppenspezifischen) Sozialräumen wenig explizit  themati‐siert wird: Vorbehaltlich einer systematischeren Überprüfung erscheint mir diese Prob‐lematik  nur  selten  Untersuchungsgegenstand  bei  der  Erstellung  der  Programme  und Konzepte für die Modellvorhaben. 

Dr. Gesa Witthöft – [email protected]   

 

 

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Ich möchte also hier die –  sicherlich etwas provokante – These  zur Diskussion  stellen, dass  viele AkteurInnen  im Rahmen des Programms mit beiden unterschiedlichen Kon‐zeptionen  zugleich agieren, wobei unklar bleibt, auf welchen der  räumlichen Kontexte Bezug genommen wird.  

Vorbehaltlich einer systematischeren Überprüfung als  ich dies  für diesen Vortrag habe vornehmen können, scheint mir in diesem Zusammenhang undeutlicher normativer Ein‐grenzungen  zudem die Dimension der Regulation weitgehend unbeleuchtet; das heißt die systematische Untersuchung der Effekte und Wirkungen der normativ‐formalen Rah‐menbedingungen  auf  den  Sozialraum  und  deren  Beeinflussung  durch  die  subjektiven und individuellen Möglichkeiten der AkteurInnen selbst. 

Folglich wird das Spannungsfeld von Subjektivität und den Bedeutungen einzelner, akti‐ver Personen einerseits und fachlichen respektive sachlichen Verobjektivierungen ande‐rerseits, welches Ihnen als PraktikerInnen aus Ihren Arbeitserfahrungen deutlich bekannt sein dürfte, kaum berücksichtigt.2  

Als fast schon Paradoxon lässt sich meines Erachtens in diesem Spannungsfeld von Sozi‐alraumorientierung und planerischer Logik zudem anführen, dass als Ausgangspunkt für die Förderungen eines Gebietes eine dichte Problemlage und „Benachteiligungsmasse“ (Dangschat 2007, 257) im Sinne vieler wenig privilegierter BewohnerInnen, eine geringe‐re infrastrukturelle Ausstattung und andere planerische Defizitkriterien mehr vorhanden sein müssen. Die Wiederbelebung selbst soll  jedoch vor allem mit Hilfe der endogenen Potenziale und Netzwerkbildung erfolgen, das heißt von den weniger privilegierten oder gar überforderten Quartiersgesellschaften selbst geleistet werden. Und dies bei weiter‐hin fortschreitender Privatisierung staatlicher Aufgaben. 

Zudem erscheint es mir bedenklich, dass an das kommunale Planungshandeln trotz die‐ser Wissenslücken  zugleich  ein  hoher  sozial(politisch)er  Anspruch  gestellt  wird,  dass nämlich durch  ‚gute Planung’ eine  ‚gute Gesellschaftsentwicklung’ möglich sei. Die Fra‐ge, was aber eine  ‚gute’ Entwicklung  ist oder sein kann, wird angesichts der oben skiz‐zierten  Segregations‐  und  Diversifikationstendenzen  in  den  Gesellschaften  immer schwieriger  zu beantworten. Diese übergeordnete planungspolitische  Zielebene  findet sich auch  im Programm der Sozialen Stadt, und ‚spießt’ sich meines Erachtens mit dem operativen Rahmen im Lokalen, der im Schwerpunkt vor allem Instrumente dafür bietet, mit  investiven Mitteln bauliche Maßnahmen  zu  realisieren – auch wenn es eine Reihe von Bestrebungen gibt, diese Spannungsdimension differenziert zu bedenken3. 

 

5. Der Spannungspol Geschlecht im Kontext von Sozialraum und planerischer Programmatik 

Damit komme  ich  zum dritten Spannungspol  in der Trias meiner Überlegungen, der Kategorie Geschlecht. Die Strukturierung des Planungshandelns als (gesellschafts)politisches Querschnitts‐feld, der ganzheitlich sozialräumliche Anspruch des Konzeptes Soziale Stadt und die Zielvorgabe, 

2 Einen empirischen Beleg für die (unerwartet) hohe Bedeutung individueller und subjektiver Interessens‐ziele, Gelegenheitsstrukturen und Zufälligkeiten  innerhalb des  systematischen planerisch‐formalen Han‐delns habe  ich  für das Handlungsfeld der  Innenentwicklung  im Rahmen meiner Dissertation  erarbeitet (vgl. Witthöft 2010). 3  Ich möchte  trotzdem deutlich  festhalten, dass  im Programm  Soziale  Stadt ein  vergleichsweise  großes Budget für Beteiligung vorhanden ist. Und dass die genuin planerischen Maßnahmen selbstverständlich – dies liegt in der bundesdeutschen wie auch westeuropäischen Auslegung des Querschnittsfeldes politisch legitimierter Planung begründet – von Maßnahmen anderer (sozial‐)politischer Handlungsfelder flankiert, unterstützt und unterfüttert werden. 

Dr. Gesa Witthöft – [email protected]   

 

 

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dass Planung  in Deutschlang für die ganze Gesellschaft – für  ‚alle’?! – gemacht wird respektive werden  soll,  ‚erzwingen’  geradezu  die  Einbindung  der Wünsche  und  Bedürfnisse  eben  dieser ‚aller’ und machen eigentlich zwangsläufig einen differenzierten (und auch beteiligungsorientier‐ten) Handlungs‐ und Umsetzungsmodus erforderlich.  

Weil wir wissen, dass die Gesellschaft asymmetrisch hierarchisiert  ist – und  sich wie eingangs skizziert zunehmend weiter hierarchisiert –, und weil wir wissen, dass einer dieser Hierarchisie‐rungsprozesse  sich  entlang  der  Geschlechtlichkeit  von  Personen  konstituiert,  konstruiert  und manifestiert, wird sinnvoller Weise mit dem Programm Soziale Stadt die emanzipatorische Ziel‐setzung  verfolgt,  im  Rahmen  der  Projekte  die Gleichstellung  von  ‚Frauen’  und  ‚Männern’4  zu befördern.  Dieser  politische  emanzipatorische  Ansatz  ist  grundlegend  in  dem  lokalen  Sozial‐raumansatz und der Strategie der Förderung von sozialen und zivilgesellschaftlichen Netzwerken verankert. 

Aber  auch hier haben wir  es mit  sehr unterschiedlichen Begriffsverwendungen,  Zielsetzungen und Erwartungen zu tun. Meines Erachtens geht es im Rahmen des Programms vor allem darum, informelle nachbarschaftliche Formen der Vergemeinschaftung zu etablieren, die es den  invol‐vierten  Personen  und  Gruppen  erlauben,  neue  Verhaltens‐,  Handlungs‐  wie  auch  Raumnut‐zungsoptionen und  ‐muster zu entwickeln. Somit  soll darüber hinausgehend Einfluss nicht nur auf die Formen der Vergemeinschaftung, sondern auch auf die Formen der Vergesellschaftung genommen werden. Hintergrund für diese Zielsetzung ist der empirisch bestätigte soziologische Befund, dass Personen sich stets in einer vernetzten Struktur als Individuen, als Teil sozialer Ge‐meinschaften  und  als  Teil  der  Gesellschaft  zugleich  bewegen  und  agieren  (siehe  bspw.  Elias 1996; Treibel 2004). Die Einbettung und Vernetzung von Individuen als Teil von Gemeinschaften und der Gesellschaft kann wie folgt schematisch dargestellt werden. 

 

Abb.  4  Schematische Darstellung  des  Verhältnisses  von  Individuum  – Gemeinschaft  – Gesell‐schaft (eigene Darst.) 

 

4 Wie bereits  in der Fußnote 1 skizziert, wird die dichotome Unterscheidung zwischen  ‚Frau’ und  ‚Mann’ von mir  grundlegend  als unterkomplexe Konstruktion bewertet. Geschlechtlichkeit bildet  vielmehr  sehr unterschiedliche Variablen aus und stellt sich immer als kulturelle Konstruktion dar. Mit den Begriffen und Bildern von ‚Frau’ und ‚Mann’ werden folglich polarisierende Zuschreibungen konstruiert, die gesellschaft‐lich ‚gemacht’ und individuell mitvollzogen werden (vgl. Butler 1991, Treibel 2004a sowie die Ausführun‐gen im Folgenden).  

Dr. Gesa Witthöft – [email protected]   

 

 

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Zugleich sollen die Personen und sozialen Gruppen  jedoch  ihre  individuellen und gruppenbezo‐genen Wertvorstellungen  beibehalten  können,  um  die  sozialen  Bindungskräfte  der  Vergesell‐schaftung, wie Zugehörigkeit(sgefühl),  Identifikation, Vertrauen und Verhaltenssicherheit nicht zu gefährden oder gar zu zerstören. Hier wird jedoch als Spannungsverhältnis die Tatsache wirk‐sam,  dass  Individuen  in  ihrem  ‚eigenen’  Verhalten  zwar  sehr  wohl  emanzipatorisch  gesell‐schaftsverändernd handeln (können), sie die gesellschaftliche Verhältnisse durch das Eingebun‐densein in strukturelle soziokulturelle Rahmenbedingungen jedoch zugleich reproduzieren.  

Gerade Geschlecht ist, neben nationalen, kulturellen, sozialen und herkunftsbezogenen eine der dominantesten und grundlegendsten Hierarchisierungslinien der Gesellschaft. Dies  ist  im Rah‐men  der  Frauen‐,  Geschlechter‐  und  Geschlechterverhältnisforschung  empirisch  umfangreich nachgewiesen worden: Die  bundesdeutsche Gesellschaft  stellt  sich  demnach  als  grundlegend arbeitsteilig entlang des Geschlechts strukturiert dar (siehe bspw. Zibell 2008). Dieser strukturel‐le Zusammenhang wird bedauerlicherweise immer noch sehr ideologisch rezipiert und bewertet – dass dem so ist, ist aber nicht verwunderlich, sondern verdeutlicht vielmehr genau die Proble‐matik normativer Konstruktionen und die Prinzipien der Reproduktion hierarchisierender bipola‐rer Denkmuster, wie sie im Rahmen des oben kritisierten Gleichstellungsdiskurses immer wieder ‚hergestellt’ werden.  

Die Begriffe und Konzeptionen  von Geschlecht erweisen  sich  folglich als ebenso  komplex und facettenreich wie die des Sozialraumes. Auffallend  ist, dass gegenwärtig (nicht nur)  im Kontext planerischer Handlungsfelder die Begriffsbestimmung zu Geschlecht gemessen an dem theoreti‐schen Wissen der Geschlechterforschungen sehr unbestimmt verwendet wird, und dass in Folge in der Regel zum Begriff Geschlecht  ‚Frau’ und  ‚Mann’ gedacht wird; auch wenn dies nur eine, zudem sehr normative Konzeptualisierung von Geschlecht ist.5  

Um Geschlecht im hier diskutierten umsetzungsorientierten Zusammenhang dennoch als strate‐gische emanzipatorische Dimension etablieren  zu  können, möchte  ich  vorschlagen,  zumindest zwei Ebenen präzise zu unterscheiden:  

Zum einen ist Geschlecht nicht mehr oder weniger als ein sozialstrukturanalytisches Unterschei‐dungskriterium. Es ist für das Verständnis der Strukturen der Sozialräume nur insofern relevant, als dass  in der Raumanalyse festgestellt werden kann, wie viele Personen, die dieses Kriterium aufweisen, sich in dem festgelegten Territorium in jeweils einer funktionalen Hinsicht aufhalten, also: wie viele ‚Frauen’ und ‚Männer’ dort wohnen oder arbeiten oder anderen Tätigkeiten nach‐gehen.  

Diese  Erkenntnis  gibt  uns  jedoch  keine  Informationen  über  die  Raumnutzungsmuster  und  ‐anforderungen, die Qualitäten und Bewertungen der jeweiligen Sozialräume. Denn menschliches Verhalten wird immer durch das Setting aller gesellschaftsbildenden Kriterien geprägt, mit dem sich  diese  Person  von  anderen  unterscheiden  lässt.  Das  heißt:  Anforderungen  an  räumliche Strukturen und deren Ausstattungen werden von Personen stets auf der Basis von komplex ver‐wobenen Kriterien wie Alter, Geschlecht, der mentalen und körperlichen Verfasstheit sowie  ih‐rer gesellschaftlich strukturierten Kriterien wie Bildung, Einkommen, Ethnie und Klasse/ Milieu entwickelt. Das heißt, Geschlecht lässt sich nie isoliert betrachten, sondern muss immer in seiner Verwobenheit mit  den  genannten  anderen  Kriterien  sozialer  Ungleichheit  betrachtet werden (vgl. Hertzsch 2010 und 2010 a; Witthöft 2005) Dieser Zusammenhang  ist höchst komplex und erfordert viel konzeptuelle und methodische Feinarbeit. Um Geschlechtergerechtigkeit auch  im Rahmen planerischen Handelns ‚herstellen’ zu können, müsste diese geleistet werden (können). 

5 Hierauf differenziert einzugehen, würde den Rahmen dieses Beitrags weit überschreiten. Ein kompakter Überblick über die unterschiedlichen Denkmodelle von Geschlecht findet sich bspw. in Treibel 2004a. 

Dr. Gesa Witthöft – [email protected]   

 

 

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Entsprechend bezieht sich die zweite Ebene meiner Anregung dezidiert auf die politische Dimen‐sion von Geschlecht respektive sozialer Ungleichheit: Nämlich auf die Frage der (wie auch immer gerechten) Verteilung der vorhandenen Güter und Ressourcen. Politik  ist nach meiner Auffas‐sung – wie auch das planerische Handeln – vor allem ein zielgerichtetes Handeln, bei dem es um die Ausgestaltung und Umsetzung von Forderungen und Zielsetzungen in öffentlichen wie priva‐ten Belangen geht. Das heißt, es geht auch um die Frage, was eine gerechte Verteilung von Res‐sourcen  ist oder sein kann. Wer dann über welche Ressourcen –  im planerischen Kontext: Flä‐chen, Infrastrukturen und Mittel zu deren Benutzung – wie verfügen und sie für welche Funktio‐nen und Zwecke benutzen kann, ist Folge dieses Aushandlungsprozesses.  

Im Rahmen dieser Verteilung greift meines Erachtens die Problematik, dass die Ziel‐ und Hand‐lungsebenen und ‐möglichkeiten aller drei hier behandelten Dimensionen Geschlecht, Stadtpla‐nung und Sozialraum sehr unterschiedlich, und zugleich sehr vielfältig und komplex miteinander verwoben sind: Die Sozialräume im Lokalen sind Analyse‐ und Zielebene zugleich. Auch eine prä‐zise planungswissenschaftliche Analyse  ist  immer eine Reduktion komplexer Wirklichkeiten un‐ter der spezifischen fachlichen Perspektive und kann in der Regel nur einen Ist‐Zustand erheben. 

Als Lebensräume sind die Sozialräume jedoch ebenso dynamisch und veränderlich wie die Men‐schen und deren Anforderungen an diese Räume. Die Planung hat als ordnungspolitisches  In‐strument einen grundlegend normativen und generalisierenden Charakter, setzt sich jedoch mit der Forderung für ‚alle’ gut zu sein, ein sehr komplexes Ziel, dass angesichts der zunehmenden Differenzierung der gesellschaftlichen Anforderungen immer schwerer umzusetzen ist.  

Im Rahmen politischer Zielsetzungen  ist es demnach unabdingbar, dass die handelnden Perso‐nen das Ziel, was Gerechtigkeit vor Ort überhaupt sein kann, dezidiert aushandeln und deutlich formulieren.  

 

6. Das Spannungsverhältnis Sozialraum – Stadtplanung – Geschlecht 

Die Dimensionen Geschlecht, Stadtplanung und Sozialraum befinden sich also in einem komplex verwobenen Spannungsverhältnis, welches sich schematisiert wie folgt verdeutlichen lässt. 

 

Abb. 5 Das Spannungsfeld Sozialraum – Stadtplanung – Geschlecht (eigene Darst.) 

  

Dr. Gesa Witthöft – [email protected]   

 

 

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Dieses  Spannungsverhältnis  stellt  sowohl  die  strategisch‐konzeptuelle wie  auch  die  konkrete umsetzungsorientierte Arbeit im Rahmen des Programms vor große Herausforderungen. 

Folgende Aspekte sollten beachtet werden, um sich diesen Herausforderungen stellen zu kön‐nen:  

Zum einen erscheint es sinnvoll, die vielfach unbestimmte Verwendung der facettenrei‐chen  und  vielfältigen  Konzepte  zu  reflektieren  und  zu  differenzieren  –  dies  vor  allem (aber nicht nur!)  in der Praxis,  in der es unter Zeitdruck und Mittelknappheit um eine möglichst zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen geht respektive gehen muss.  

Wenn die Sozialraumorientierung des Programms weiterhin als sinnvolle Zielebene ge‐sehen wird, erscheint mir demnach geboten, die jeweilig verwendeten Konstruktion und Konzepte  kritisch  zu  hinterfragen  und  das  jeweilige  analytische  Instrumentarium  ent‐sprechend zu präzisieren. Konkret bedeutet dies, dass das Programm und die einzelnen Projekte mit ausreichenden – mehr! – Mitteln und Zeit zur Gewinnung eines differenzier‐ten Verständnisses der jeweiligen Sozialräume ausgestattet werden sollten. 

Und zum zweiten stellt sich mit der Zielsetzung einer explizit auf eine gesellschaftliche Hierarchiedimension,  die  Geschlechtergerechtigkeit,  gerichteten  Programmatik  eine Reihe von Fragen, die meines Erachtens im Rahmen des oben skizzierten Aushandlungs‐prozesses beantwortet werden sollten: 

Wie kann im Rahmen planerischen Handelns Gerechtigkeit ‚hergestellt’ werden, wo wir doch vor der Herausforderung stehen, dass materiale Güter  ‚einen Platz’ brau‐chen, der dann  ‚besetzt’  ist, und der, wenn er funktional eindeutig ausgestaltet  ist, auch nur so genutzt werden kann?  

Wie kann Gerechtigkeit ‚hergestellt’ werden, ohne dabei Ressourcen in Anspruch zu nehmen, die an anderer Stelle Ungerechtigkeit produzieren?  

Was ist überhaupt gerecht – ist nicht die eine Ausstattung für eine Person ‚gerecht’, ‚schön’ oder ‚sinnvoll’, kann aber den Ansprüchen einer anderen nicht genügen? 

Haben wir eigentlich  ‚alle’ mitgedacht, oder grenzen wir von Anbeginn bestimmte Personen und ihre Bedürfnisse und Anforderungen aus, weil wir in der Analyse nicht ‚gesehen’ haben? 

Haben wir eigentlich alle AkteurInnen ‚im Boot’, um diese politische Zielsetzung um‐zusetzen?  Ich  denke  hier  insbesondere  an  die  Problemstellung,  dass wir  uns  pro‐grammatisch auf die sogenannten Betroffenen konzentrieren, die Praxis  jedoch  lei‐der zeigt, dass wesentliche gestaltungsmächtige AkteurInnengruppen – und das sind derzeit vor allem diejenigen mit Geld und Verfügungsgewalt über weitere Ressour‐cen – nur schwer zu planerischen Kooperationen zu gewinnen sind, vor allem weil ih‐re Handlungsfelder scheinbar (!) die sozialorientierten Zielebenen nicht berühren? 

Und nicht zuletzt  ist gerade  in Bezug auf die oben kritisierte,  latent unterkomplexe Konzeption einer binären und heteronormativ  konzipierten Geschlechtergerechtig‐keit zu  fragen: Muss Gerechtigkeit an der derzeit vereinbarten, viele ausschließen‐den Norm gemessen werden? Welche neuen Konzepte können entwickelt werden, und vor allem wie? 

Zum dritten  zielen planerische  Interventionen  stets darauf  ab, Güter und Orte neu  in Wert  zu  setzen.  Die  emanzipatorisch‐politischen  Zielsetzungen  des  Programms  sollen darüber  hinausreichend  dazu  beitragen,  auch  neue Werte  und  Haltungen  zur Gesell‐schaft und zum Leben zu  initiieren und zu etablieren. Neues weckt  jedoch  immer auch Ängste und Befürchtungen. Und diesen kann meines Erachtens vor allem mit Wissens‐bildungsprozessen begegnet werden. 

Dr. Gesa Witthöft – [email protected]   

 

 

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Und nicht zuletzt geht es  im planerischen Handeln grundlegend um Verteilungsfragen. Planung ist ein politischer Prozess, bei dem die jeweils unterschiedlichen AkteurInnen je unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten haben. Dieses Aushandlungsfeld muss geklärt und in eine entsprechende Prozessarchitektur überführt werden.  

Daraus  folgt, dass es bei den konkreten Projekten nicht mehr nur um Beteiligung und Kooperation gehen kann, sondern dass verstärkt Wissensbildungsprozesse innerhalb der planerischen Aushandlung  etabliert werden  sollten. Dieses  gilt nicht nur  für die  soge‐nannten Laien oder AlltagsexpertInnen, sondern auch  für die professionellen AkteurIn‐nen.  

 

7. Literatur 

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ders.  2007a:  Soziale Ungleichheit,  gesellschaftlicher  Raum  und  Segregation.  In:  Jens  S. Dang‐schat,  Alexander  Hamedinger  (Hrsg.):  Lebensstile,  Soziale  Lagen  und  Siedlungsstrukturen. Hannover: ARL, 21‐50. 

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Dr. Gesa Witthöft – [email protected]   

 

 

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Treibel, Annette 2004: Einführung in soziologische Theorien der Gegenwart (6. Aufl.) Wiesbaden (VS Verlag für Sozialwissenschaften), 

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Zibell, Barbara 2008. Die Stadt, die Frauen , die Zukunft. Chancen und Herausforderungen für die Gleichstellungsarbeit. (Vortragsmanuskript; Kongress ;Gleichstellung in den Städten’, 04. und 05. April 2008) Zürich.