anleitung: gesuch für direktzahlungen (art. 98 dzv), … · 2018-07-04 · ben, senden sie ein...
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Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftsamt
Anleitung:
Gesuch für Direktzahlungen (Art. 98 DZV),
Betriebs- und Strukturdatenerhebung
Die Erklärungen zur neuen Flächenerfassung im agriGIS finden Sie auf Seite 10.
Wichtige Hinweise und Merkblätter zur Erhebung finden Sie auf der Homepage:
http://www.landwirtschaft.sg.ch/home/direktzahlungen/formulare.html
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Allgemeine Informationen
Im Folgenden wird erklärt, wie das Programm bedient wird und welche Felder auszufüllen sind.
Bitte lesen Sie die Anleitung aufmerksam durch. Sie sind verantwortlich für die korrekte Erfas-
sung Ihrer Betriebsdaten. Ebenfalls stellen Sie bei der Strukturdatenerhebung das Gesuch für
die Direktzahlungen. Unvollständige oder falsche Angaben können zur Reduktion oder zur
Kürzung der Direktzahlungen führen.
Unter Umständen müssen die Einstellungen im Browser angepasst werden, damit die Anzeige
der PDFs im Agriportal richtig funktioniert.
Anleitungen und Erfassungsfenster
Auf der Startseite des Agriportal stehen die Anleitungen zu den verschiedenen Erfassungsthe-
men sowie wichtige Informationen zur Flächenerhebung und die Liste der Ansprechpersonen
zum Download bereit. Ebenfalls werden aktuelle Erfassungsfenster und die verbleibende Zeit
bis zum Ablauf angezeigt.
Beitragsjahr und Vorjahresdaten
Im Feld oben rechts wird Ihnen angezeigt, in welchem Beitragsjahr Sie sich befinden. Sie
können die Vorjahresdaten einsehen, indem Sie im Dropdown-Menu das Vorjahr anwählen. Für
die Erhebung müssen Sie das aktuelle Beitragsjahr eingeschaltet haben.
E-Mail ans Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Abmeldungen von Kulturen mit Extensoproduktion im Ackerbau, von BTS/RAUS Kategorien,
Änderungen der Nutzungsarten nach der Strukturdatenerhebung, etc. können Sie jederzeit di-
rekt an das Kantonale Landwirtschaftsamt melden. Mit einem Klick auf den obigen Link öffnet
sich eine Mailvorlage.
Wenn dies nicht funktioniert, weil Sie das Mailprogramm auf Ihrem Computer nicht aktiviert ha-
ben, senden Sie ein Mail an [email protected] vergessen Sie nicht, im Betreff Ihre Be-
triebsnummer oder Ihre vollständige Adresse anzugeben.
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Überblick zum Vorgehen
Links sehen Sie das Hauptnavigationsmenu mit den verschiedenen anwählbaren Kapiteln.
Wichtig – bitte die Reihenfolge genau einhalten! 1. Erfassen Sie die Daten der Formulare:
A – Allgemeine Angaben B – Tiere C – Flächen (mit Hilfe des agriGIS)
Aktivieren Sie Ihre Daten unter Punkt 4. noch nicht. Sobald diese aktiviert sind, ist die Interneterfassung gesperrt.
2. Unter Daten ansehen, Menüpunkt 2., kontrollieren Sie anschliessend Ihre Eingaben.
3. Sollten Sie Fehler feststellen, so korrigieren Sie Ihre Eingaben in den entsprechenden Er-fassungsmasken.
4. Überprüfen Sie jetzt Ihre Daten nochmals wie unter 2.
5. Gehen Sie jetzt zum Punkt 4. Aktivieren & Einreichen. Nun werden Ihnen Hinweise oder Fehler angezeigt. Hinweis: weist Sie auf fehlende Eingaben hin. Die Daten können trotzdem aktiviert werden. Wir empfehlen sehr, allfällige Hinweise zu überprüfen! Fehler: Fehler müssen zwingend zuerst abgearbeitet werden, bevor aktiviert werden kann.
6. Aktivieren Sie Ihre Eingaben und drucken danach das Betriebsblatt und die Mutationsüber-sicht aus, unterschreiben Sie das Betriebsblatt und reichen Sie beide Dokumente bei der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde ein. Nach dem Aktivieren können in den Formularen A, B und C keine Daten mehr verändert werden.
Mutierbare Felder und Speichern der Änderungen
Im Folgenden werden die Eingabemasken abgebildet. Alle Felder, die gelb hinterlegt sind, müs-
sen respektive können ausgefüllt oder verändert werden. Die weiss hinterlegten Felder können
nicht verändert werden. Um Ihre Eingaben zu speichern, klicken Sie bitte vor dem Verlassen
jeder einzelnen Eingabeseite auf die Schaltfläche <Änderungen speichern>. Andernfalls
werden Ihre Änderungen nicht gespeichert. Ausserhalb der Erfassungsperioden ist die Schaltflä-
che <Änderungen speichern> nicht vorhanden und Sie können Ihre Daten nicht verändern, son-
dern nur einsehen.
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1. Daten erfassen
1.1. Formular A – Allgemein
1.1.1. Teil 1 Allgemeine Angaben (1. Betriebsaufgabe / Bewirtschafterwechsel; 2. Allge-
meine Daten)
Überprüfen Sie alle Angaben und aktualisieren Sie sie falls nötig. Eine gültige E-Mail-Adresse ist wichtig, damit Sie Informationen des Amtes in elektronischer Form zugestellt bekommen können. Speichern Sie Ihre Eingaben immer mit Anklicken der Schaltfläche <Änderungen speichern>.
Bei einem Bewirtschafterwechsel tragen Sie bitte zuerst diesen Punkt ein, damit die Datenfelder
aktiv werden. Füllen Sie dann die Datenfelder aus. Unter diesem Link „Ergänzende Angaben
zum Bewirtschafterwechsel“ laden Sie das Meldeformular herunter. Füllen Sie dieses ebenfalls
aus und senden es an die darauf angegebene Adresse.
Bitte überprüfen Sie Ihre Bankverbindung. Eine korrekte IBAN-Nr. ist zwingend notwendig für
die Auszahlung allfälliger Beiträge. Die Adresse des Kontoinhabers muss mit der in Teil 1 er-
fassten Adresse identisch sein.
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1.1.2. Teil 2 (3. Betriebstyp und Organisationsform; 4. Beitragsgesuch für)
Es werden Ihnen die im Vorjahr angemeldeten Kategorien angezeigt. Bitte überprüfen Sie diese
und nehmen Sie allfällige Änderungen vor. Die Beitragsgesuche für die Kategorien 5415 – 5420
(im roten Rechteck) können nicht mutiert werden. Diese mussten Sie bei der „Anmeldung für
Direktzahlungsarten und den ÖLN“ im Vorjahr (August 2016) anmelden.
Nächster Anmeldetermin: August 2017 - für das Beitragsjahr 2018.
Ohne die Gesuchstellung können keine Beiträge ausgerichtet werden.
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1.1.3. Teil 3 (5. Anmeldung Extensoproduktion im Ackerbau; 6. Anzahl beschäftigte Per-
sonen; 7. EU-Beiträge)
Extensoproduktion im Ackerbau
Es werden Ihnen die Vorjahreskategorien angezeigt. Die Anmeldung für Extensobeiträge von
überwinternden Kulturen erfolgte im August des Vorjahres (2016) und ist jetzt nicht mehr mög-
lich. Nicht überwinternde Kulturen und Ummeldungen von Kulturen können per E-Mail direkt
beim Landwirtschaftsamt nachgemeldet werden. Wenn Sie eine Extenso-Kultur abmelden wol-
len, nehmen Sie Kontakt mit Landwirtschaftsamt auf. Benutzen Sie dazu den Link auf der
Home-Seite unten: [email protected] oder Tel. 058 229 35 15
Anzahl beschäftigten Personen und EU-Beiträge
Die beschäftigten Personen des Vorjahres werden Ihnen angezeigt. Allfällige Änderungen tra-
gen Sie bitte hier nach.
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1.2. Formular B – Tiere
Tiere der Rindergattung inklusive Hochlandrinder, Yaks sowie die Wasserbüffel werden aus der
Tierverkehrs-Datenbank (TVD) übernommen und müssen nicht erfasst werden. Die Rindviehda-
ten der Referenzperiode 1. Januar – 31. Dezember 2016 sind bereits importiert. Dies gilt auch
für die im Vorjahr gesömmerten Tiere der Rindviehgattung. Die Listen mit den massgeblichen
GVE-Werten werden jedem Betrieb unter Agate/Anicalc angezeigt. Sie sind verantwortlich für
die Richtigkeit Ihrer Daten auf der TVD, Aufenthalte der Referenzperiode 1. Januar 2016 bis
31. Dezember 2016 sind verbindlich.
Für die übrigen Tiere deklarieren Sie den Bestand am 1. Januar 2017 und den Durchschnitts-
bestand vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 (Referenzperiode). Beachten Sie,
dass der Durchschnittsbestand für die Berechnung allfälliger Beiträge massgebend ist –
wenn er fehlt, werden für die entsprechende Tiergattung keine Beiträge berechnet.
Falls Sie im Vorjahr (2016) Tiere gesömmert haben, ausgenommen Tiere der Rindviehgattung, geben Sie die Anzahl Tiere in der entsprechenden Kategorie während der Sömmerung 2016 und die Anzahl Tage (Dauer der Sömmerung) ein. Dabei sind die Tiere nach dem effektiven Alter vom 25. Juli 2016 in der entsprechenden Tierkategorie einzutragen. Als Alpung/Sömmerung zählt die Zeit, in welcher die Tiere auf anerkannten Sömmerungsbetrieben im Inland (Das Fürstentum Liechtenstein gehört ebenfalls zum Ausland), ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche wei-den (z. B. Alpen, Allmenden).
Beachten Sie die speziellen Erläuterungen bei den Kategorien
Als Beispiele werden die Masken für die Eingabe der Ziegen und der Schweine erklärt, sowie
die Meldung von Bienenständen.
1.2.2. Ziegen
Bitte erfassen Sie in dieser Maske den Bestand am 1. Januar 2017 und den durchschnittli-
chen Bestand vom 1. Januar bis am 31. Dezember 2015 in der entsprechenden Spalte. Falls
Sie Tiere im Vorjahr gesömmert haben, tragen Sie bitte die Anzahl der Tiere in Stück und die
Sömmerungsdauer in Tagen auf derselben Zeile ein.
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1.2.4. Schweine
Wenn Sie Schweine halten, so muss der Bestand am 1. Januar 2017 sowie der durchschnittli-
che Bestand vom 1. Januar 2016 bis am 31. Dezember 2016 erfasst und die Haltungsform
allenfalls angepasst werden. Beachten Sie: Falls Sie über eine IMPEX-Bilanz verfügen, so wer-
den die in der IMPEX errechneten Tierbestände vom AFU in Ihre Direktzahlungsdaten eingetra-
gen.
Bei Teilbelegungen beachten Sie die Erläuterungen unterhalb der Erfassungsmaske.
1.2.5. Nutzgeflügel
Beim Nutzgeflügel tragen Sie bitte den Bestand am 1. Januar 2017 und den Durchschnittsbe-
stand vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016, sowie die Haltungsform ein. Für die Berechnung
des Durchschnittsbestandes steht Ihnen folgendes Berechnungstool der Agridea "Anleitung
Impex Modul Mastpoulets, Version 2.6" unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.blw.admin.ch/dam/blw/de/dokumente/Instrumente/Direktzahlungen/Anmel-
dung%20Kontrolle/Formulare/impex-version-2-6.xls.download.xls.
Die Anleitung dazu finden Sie hier:
https://www.blw.admin.ch/dam/blw/de/dokumente/Instrumente/Direktzahlungen/Anmel-
dung%20Kontrolle/Formulare/anleitung-programm-impex-modul-mastpoulets-Version-2-
6.pdf.
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1.2.11 Bienenstände
Laut Tierseuchengesetzgebung müssen sämtliche Bienenstände (besetzte und unbesetzte) und
Bienenvölker detailliert erfasst werden. So sind für jeden Bienenstand folgende Angaben not-
wendig:
- Standortangabe des Bienenstandes (Strasse/Flurname, Adresse)
- Standortgemeinde (Angabe der Politischen Gemeinde)
- Koordinaten des Bienenstandes (zum Beispiel: X: 1768256, Y: 2186325)
- am Stichtag (1. Januar 2017) besetzt oder nicht besetzt
- Anzahl Völker des betreffenden Bienenstandes am 1. Januar 2017. Massgebend ist die An-
zahl Völker am Winterstandort.
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1.3. Formular C – Flächen
Sämtliche Nutzungen sind neu im agriGIS als Geometrie zu erfassen. Wie das geht erfah-
ren Sie im Video unter folgendem Link.
Im agriGIS oben rechts finden Sie unter „HILFE“ nochmals 9 weitere Hilfsvideos, die Ihnen die
Bedienung von agriGIS erleichtern sollen. Ebenfalls finden Sie hier eine schriftliche Bedie-
nungsanleitung
Ausgenommen sind die Flächen im Ausland. Diese werden wie bis anhin nummerisch er-
fasst.
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1.3. Neuanmeldung von Biodiversitätsförderflächen (BFF) mit Qualität II
Nach Abschluss der Geodatenerhebung im agriGIS können Sie Neuanmeldungen und Mutatio-
nen von QII Flächen wie bisher im Agriportal deklarieren.
Neuanmeldung: Tragen Sie das Jahr 2017 und die voraussichtliche Fläche (oder Stückzahl)
mit Qualität II im gelb hinterlegten Feld ein
Dieser Eintrag löst eine kostenpflichtige Eintrittskontrolle aus. Das Resultat dieser Ein-
trittskontrolle wird vom Kontrolleur an das Landwirtschaftsamt weitergeleitet, welches Ihre vo-
raussichtlichen Flächen und Stückzahlen durch die definitiven anerkannten Daten ersetzen
wird.
1.3. Mutationen bei bestehenden Flächen und Stückzahlen mit Qualität II
Flächen und die Anzahl der Hochstamm-Feldobst- und Nussbäume von Obstgärten können di-
rekt im Agriportal verändert werden (Werte in Gelb hinterlegten Feldern). Somit können auch
die Hochstammbäume reduziert und Nussbäume neu eingetragen werden. Achten Sie bitte da-
rauf, dass Sie bei der Qualität II oder Vernetzung eine Laufzeit von alt 6 oder neu 8 Jahren ein-
zuhalten haben. Bei Nichteinhaltung werden die Beiträge für die gesamte Laufzeit zurückgefor-
dert.
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2. Daten ansehen
Nachdem Sie alle Daten erfasst haben, können Sie die Erhebungsformulare mit den erfassten
Daten ansehen. Sämtliche Formulare werden im PDF-Format aufbereitet.
Wenn Sie das Programm Adobe Acrobat Reader noch nicht installiert haben, müssen Sie vor-
her das Programm herunterladen und auf Ihrem Computer installieren. Drücken Sie dazu auf
das Symbol „Get Adobe Reader“.
Kontrollieren Sie die Formulare A (allg. Angaben), B (Tiere), und C (Flächen), die „Übersicht Be-
triebsdaten“ und die „Mutationsübersicht“. Korrigieren Sie gegebenenfalls die von Ihnen vorge-
nommenen Einträge. Diese Formulare sind nicht für die Einreichung bestimmt.
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3. Beitragsdaten
Unter diesem Punkt können Sie Ihre zu erwartenden Direktzahlungen aufgeteilt nach den ver-
schiedenen Beiträgen anschauen.
4. Aktivieren & Einreichen
Wählen Sie den Punkt „4.1. Gesuch Direktzahlungen & Strukturdatenerhebung“ aus.
Möglicherweise wird bei Ihnen das Feld (Knopf) „Eingaben aktivieren“ nicht angezeigt. Das be-
deutet, dass Eingabefehler vorhanden sind. Durch Klicken auf den grünen Text (z.B. Haltungs-
formen bei Schweinen fehlen!) wechselt das Erfassungsprogramm direkt zur Stelle mit dem
Fehler. Korrigieren Sie alle Meldungen mit dem Vermerk „Fehler“ (rot gekennzeichnet). So-
lange Fehler vorhanden sind, können Sie die Eingaben nicht aktivieren. Die Meldungen mit dem
Vermerk „Hinweis“ müssen nicht zwingend geändert werden. Wir empfehlen aber, diese eben-
falls zu lesen und abzuarbeiten.
Wenn Sie alle zwingenden Eingaben fehlerfrei erledigt haben, erscheint folgende Maske: Drü-
cken Sie auf "Eingaben aktivieren".
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Das Aktivieren Ihrer erfassten Daten ist zwingend. Sie schliessen damit Ihre Erfassung ab
und stellen beim Landwirtschaftsamt das Gesuch für Direktzahlungen. Zudem generieren Sie
mit dem Aktivieren die einzureichenden Dokumente. Wenn Sie Ihre Eingaben aktiviert ha-
ben erscheint folgende Maske:
Erzeugen Sie mit einem Klick auf den roten Link das Betriebsblatt. Drucken Sie das PDF-Doku-
ment aus und unterschreiben Sie dieses. Wiederholen Sie diesen Vorgang nun für die Mutati-
onsübersicht und senden die Dokumente an die in Ihrer Gemeinde für die Landwirtschaft
zuständige Stelle oder bringen sie diese persönlich vorbei. Anschliessend können Sie den Er-
fassungsbereich unter „5. Logout“ verlassen.
Herzlichen Dank, dass Sie Ihre Daten im Agriportal und AgriGIS erfasst haben.
Landwirtschaftsamt
des Kantons St. Gallen
Abteilung Direktzahlungen St.Gallen, 4. Februar 2017