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/ Anleitung für die Anmeldung am beA bea-Service Desk | Seite | 1/8 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte beA-Nutzer/innen, mit dieser Anleitung werden Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung am beA und durch die Anmeldung eines Zweit-Sicherheits-Tokens geführt. Zusätzlich erhalten Sie Erläuterungen zu den häufigsten Fehlerbildern bei der Anmeldung am beA. Sollten Sie Ihr Anliegen mit der Hilfe dieser Anleitung nicht lösen können, bitten wir Sie, sich unter der Telefonnummer +49 30 520009444 mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen. Dann können wir Ihr Anliegen persönlich besprechen. Ihr beA Support-Team Inhalt dieses Dokuments 1. Anmelden am beA 2 2. Fehlerbild: Kein geeigneter Sicherheits-Token gefunden 5 3. Fehlerbild: Sicherheits-Token grau und OK-Button ausgegraut 5 4. Anmeldung eines Zweit-Sicherheits-Tokens 6

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Anleitung für die Anmeldung am beA

bea-Service Desk | Seite | 1/8

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte beA-Nutzer/innen, mit dieser Anleitung werden Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung am beA und durch die Anmeldung eines Zweit-Sicherheits-Tokens geführt. Zusätzlich erhalten Sie Erläuterungen zu den häufigsten Fehlerbildern bei der Anmeldung am beA. Sollten Sie Ihr Anliegen mit der Hilfe dieser Anleitung nicht lösen können, bitten wir Sie, sich unter der Telefonnummer +49 30 520009444 mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen. Dann können wir Ihr Anliegen persönlich besprechen. Ihr beA Support-Team Inhalt dieses Dokuments 1. Anmelden am beA 2

2. Fehlerbild: Kein geeigneter Sicherheits-Token gefunden 5

3. Fehlerbild: Sicherheits-Token grau und OK-Button ausgegraut 5

4. Anmeldung eines Zweit-Sicherheits-Tokens 6

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Anleitung für die Anmeldung am beA

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1. Anmelden am beA

Schritt 1 Um sich am beA-System anzumelden, rufen Sie bitte in einem der unterstützten Browser (z. B. Chrome von Google oder Firefox von Mozilla) folgende Internetseite auf: https://bea-brak.de. Die beA Client Security ist für die Bereitstellung der Hardware-/Software-Token und für die Verschlüsselung verantwortlich. Ein Anmelden oder Aufrufen der beA Client Security dient nicht als Zugang zu Ihrem Postfach. Bitte beachten Sie, dass das Postfach nur über einen unterstützten Browser aufrufbar ist. Klicken Sie im Browser auf der Startseite des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs auf die Schaltfläche „Anmelden“, um den Dialog „Sicherheits-Token“ auswählen zu können.

Schritt 2 Es wird der Dialog „Sicherheits-Token auswählen“ angezeigt. Variante A: Falls Sie eine beA-Karte (Hardware-Token) zur Anmeldung am beA-System verwenden, stecken Sie diese in Ihr Chipkartenlesegerät. Der eingesteckte Hardware-Token wird daraufhin in der Liste angezeigt. Wählen Sie Ihren Hardware-Token aus der Liste aus und bestätigen Sie dies mit der Schaltfläche „OK“. Weiter geht es in dieser Variante mit Schritt 3. Variante B: Falls Sie einen Software-Token zur Anmeldung verwenden, steht dieser in der Liste zur Auswahl. Wählen Sie diesen aus und bestätigen Sie dies mit der Schaltfläche „OK“. Weiter geht es in dieser Variante mit Schritt 6.

Schritt 3 Nach der Bestätigung der Auswahl des Hardware-Tokens werden Sie zur Eingabe Ihrer PIN aufgefordert. Auf diesem Wege authentifizieren Sie sich für das beA-System.

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Erste Variante: Falls Sie ein Chipkartenlesegerät ohne Tastatur verwenden, geben Sie die Anmelde-PIN über die Tastatur Ihres Computers ein. Bestätigen Sie über die Schaltfläche „OK“ im Dialog „Verschlüsselungs-/Authentisierungs-PIN-Eingabe“ die PIN-Eingabe.

Zweite Variante: Falls Sie ein Chipkartenlesegerät mit Tastatur verwenden, erscheint der folgende Hinweis: „Geben Sie die PIN über die Tastatur Ihres Chipkartenlesegeräts ein.“ Bestätigen Sie über die entsprechende Taste Ihres Chipkartenlesegerät (in der Regel: „OK“) die PIN-Eingabe.

Schritt 4 Anschließend wird Ihre PIN ein zweites Mal abgefragt. Gehen Sie bei der Eingabe der PIN wie unter Schritt 3 beschrieben vor.

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Schritt 5 Nach erfolgreicher Anmeldung wird der Dialog „Verschlüsselungs-/Authentisierungs-PIN-Eingabe“ geschlossen und die Nachrichtenübersicht angezeigt.

Schritt 6 Nach der Bestätigung der Auswahl Ihres Software-Tokens werden Sie zur Eingabe Ihrer PIN aufgefordert. Geben Sie in dem sich dafür öffnenden Dialog „PIN eingeben“ die von Ihnen bei der Registrierung vergebene PIN ein und bestätigen diese mit der Schaltfläche „OK“.

Schritt 7 Nach erfolgreicher Anmeldung wird der Dialog „PIN eingeben“ geschlossen und die Nachrichtenübersicht angezeigt.

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2. Fehlerbild: Kein geeigneter Sicherheits-Token gefunden

Sollte bei der Anmeldung Ihr Sicherheits-Token nicht angezeigt werden, kann dies folgende Ursachen haben:

Bitte überprüfen Sie: • ob es sich um ein beA-kompatibles Kartenlesegerät handelt und es mit dem PC verbunden ist bzw.

erkannt wird. Wird das Kartenlesegerät nicht erkannt, nutzen Sie alternativ einen anderen USB-Anschluss,

• ob der aktuelle Treiber Ihres Kartenlesegerätes auf dem PC installiert ist, • ob es sich um eine beA-kompatible – dem System bereits bekannt gegebene – Karte handelt und

diese korrekt, mit dem Chip voran und nach oben zeigend, in das Kartenlesegerät eingesteckt wurde,

• ob das Kartenlesegerät durch eine im Hintergrund laufende Software (z. B. Banking-Software oder Kanzlei-Software etc.) blockiert wird. Sollte dies der Fall sein, beenden Sie die im Hintergrund laufende Software einschließlich der Client Security. Starten Sie bitte die Client Security dann neu und führen Sie einen erneuten Anmelde-/ Erstregistrierungsversuch durch.

3. Fehlerbild: Sicherheits-Token grau und OK-Button ausgegraut

Sollte bei der Anmeldung Ihr Sicherheits-Token grau hinterlegt und der OK-Button ausgegraut sein, kann dies folgende Ursachen haben:

- Erstregistrierung Sie haben Ihre vorhandene beA-Karte noch nicht erstregistriert. Bitte nutzen Sie dafür den Link auf der beA-Startseite „Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach“. Sollte es sich um beA-Mitarbeiterkarten oder Software-Token handeln, nutzen Sie bitte den Link auf der beA-Startseite „Registrierung für Benutzer ohne eigenes Postfach“ und folgen den Anweisungen.

- Weiterer Anmelde-Token Sie besitzen bereits eine beA-Karte, die vollen Zugriff auf das beA-Postfach hat, möchten aber eine zweite beA-Karte bzw. einen Software-Token als zweites Anmeldemedium nutzen. Dann können Sie dies wie folgt durchführen: Siehe Abschnitt 4.

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- Ersatzkarte, defekte/verlorene beA-Karte muss entkoppelt werden Sie haben eine Ersatzkarte von der Bundesnotarkammer erhalten, weil Ihre alte beA-Karte defekt bzw. nicht mehr brauchbar ist. In diesem Fall muss Ihre alte beA-Karte vom Postfach entkoppelt werden, um eine erneute Erstregistrierung durchführen zu können. Für die Entkopplung wird Ihre Antwort auf die selbstgewählte Sicherheitsfrage benötigt. Unter der Telefonnummer +49 30 520009444 können Sie die Entkopplung beauftragen.

4. Anmeldung eines Zweit-Sicherheits-Tokens

Die Erstregistrierung mit Karte 1 ist abgeschlossen? Dann können Sie sich jetzt mit dieser Karte am Postfach anmelden.

Nach der Anmeldung mit Karte 1 klicken Sie bitte unter „Einstellungen“ „Profilverwaltung“ „Sicherheits-Token“ auf den Button „neuen Sicherheitstoken anlegen“.

Im Dialogfeld "Name Sicherheitstoken" die Karte 2 oder den Software-Token benennen und nachfolgend auf "OK" klicken.

Danach ggf. die Karte 2 in das Chipkartenlesegerät stecken.

Im Client-Security-Dialogfenster „Sicherheits-Token im beA-System hinzufügen“ wählen Sie bitte den Sicherheits-Token aus (Zweitkarte oder Software-Token) und klicken auf „OK“.

Danach ggf. die Karte 1 wieder in das Chipkartenlesegerät stecken.

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Zur Freigabe des Zweit-Sicherheits-Tokens begeben Sie sich bitte in das Menü „Einstellungen“ „Postfachverwaltung“ „Sicherheits-Token freischalten“.

Sodann können Sie den Punkt „Zweitkarte oder Software-Token“ auswählen. Danach auf "Zertifikat freischalten" gehen und bestätigen.

Im Anschluss wird die PIN der Karte 1 abgefragt; geben Sie die PIN ein. Es erfolgt die Meldung „Sicherheits-Token wurde erfolgreich freigeschaltet“.

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Jetzt können Sie sich vom Postfach abmelden und mit der Zweitkarte bzw. dem Software-Token anmelden. Bei einer Zweitkarte stehen jetzt die gleichen Funktionen zur Verfügung, wie bei Karte 1. Wichtig zu wissen: Mit dem Software-Token können keine Benutzerrechte verwaltet werden.