anhang a1: kurzdarstellung des projekts · dieser fragebogen richtet sich ausschließlich an...

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Otto–Blume–Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. Postfach 26 02 44 D–50515 Köln Barbarossaplatz 2 D–50674 Köln Telefon: 0221 / 23 54 73 Telefax: 0221 / 21 52 67 E–mail: Info@ISG–Institut.de Vorstand: Stadtsparkasse Köln Dr. Wilhelm Breuer (Vors.) Konto–Nr. 776 20 32 Dr. Dietrich Engels BLZ 370 501 98 Dr. Werner Friedrich St.–Nr. 214 / 5862 / 0205 Anhang A1: Kurzdarstellung des Projekts Köln, im September 2006 Am 1. Juli 2005 ist das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) in Kraft getreten. Kern des 2. BtÄndG ist die Stärkung der Vorsorgevollmacht mit dem Ziel der Betreuungsvermeidung, die Verbesserung und Sicherung der Qualität im Betreuungswesen, die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten, die Entbürokratisierung des Verfahrens – v.a. durch eine Pauschalierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes für Berufsbetreuer/innen, die Stärkung des Ehrenamtes. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschafts- politik (ISG) mit der Durchführung der Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungs- gesetzesbeauftragt. Ziel der Untersuchung ist es, die Auswirkungen des 2. BtÄndG auf die Be- treuten (Qualität), die Betreuer/innen – sowohl freiberufliche Betreuer/innen als auch Betreuungs- vereine (Tätigkeit und wirtschaftliche Situation), die Betreuungsbehörden (Aufgabenspektrum und Arbeitsbelastung) sowie die Vormundschaftsgerichte (Arbeitsentlastung und Verfahrensvereinfa- chung) und die Vorsorgevollmacht (Verbreitung und Akzeptanz) zu untersuchen. Die Umsetzung der Untersuchung wird von einem Beraterkreis fachlich begleitet, dem neben ver- schiedenen Landesjustizministerien, der Bund Deutscher Rechtspfleger, die kommunalen Spitzen- verbände, die Verbände der Berufsbetreuer/innen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine u.a. angehören. Um Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen des 2. BtÄndG treffen zu können, sind entsprechende Daten, wie sie sich mit der geänderten Rechtslage ab dem 1. Juli 2005 ergeben, zu erheben. Alle schriftlichen Erhebungen werden bundesweit durchgeführt, teilweise in Form der Wiederholungs- befragung, d.h. Berufsbetreuer/innen, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden werden mehr- fach befragt: zur Situation vor und nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG. Damit kann einerseits der IST-Stand vor Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen dokumentiert werden und andererseits können durch die erneute Befragung ein Jahr und zwei Jahre nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG Entwicklungen - ggf. auch Fehlentwicklungen - frühzeitig erkannt werden. Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG) Kurzdarstellung des Projekts

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Otto–Blume–Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D–50515 Köln Barbarossaplatz 2 • D–50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • E–mail: Info@ISG–Institut.de Vorstand: Stadtsparkasse Köln Dr. Wilhelm Breuer (Vors.) Konto–Nr. 776 20 32 Dr. Dietrich Engels BLZ 370 501 98 Dr. Werner Friedrich St.–Nr. 214 / 5862 / 0205

Anhang A1: Kurzdarstellung des Projekts

Köln, im September 2006

Am 1. Juli 2005 ist das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) in Kraft getreten. Kern

des 2. BtÄndG ist

● die Stärkung der Vorsorgevollmacht mit dem Ziel der Betreuungsvermeidung,

● die Verbesserung und Sicherung der Qualität im Betreuungswesen,

● die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten,

● die Entbürokratisierung des Verfahrens – v.a. durch eine Pauschalierung der Vergütung und

des Aufwendungsersatzes für Berufsbetreuer/innen,

● die Stärkung des Ehrenamtes.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschafts-

politik (ISG) mit der Durchführung der „Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungs-

gesetzes“ beauftragt. Ziel der Untersuchung ist es, die Auswirkungen des 2. BtÄndG auf die Be-

treuten (Qualität), die Betreuer/innen – sowohl freiberufliche Betreuer/innen als auch Betreuungs-

vereine (Tätigkeit und wirtschaftliche Situation), die Betreuungsbehörden (Aufgabenspektrum und

Arbeitsbelastung) sowie die Vormundschaftsgerichte (Arbeitsentlastung und Verfahrensvereinfa-

chung) und die Vorsorgevollmacht (Verbreitung und Akzeptanz) zu untersuchen.

Die Umsetzung der Untersuchung wird von einem Beraterkreis fachlich begleitet, dem neben ver-

schiedenen Landesjustizministerien, der Bund Deutscher Rechtspfleger, die kommunalen Spitzen-

verbände, die Verbände der Berufsbetreuer/innen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien

Wohlfahrtspflege, die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine u.a. angehören.

Um Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen des 2. BtÄndG treffen zu können, sind entsprechende

Daten, wie sie sich mit der geänderten Rechtslage ab dem 1. Juli 2005 ergeben, zu erheben. Alle

schriftlichen Erhebungen werden bundesweit durchgeführt, teilweise in Form der Wiederholungs-

befragung, d.h. Berufsbetreuer/innen, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden werden mehr-

fach befragt: zur Situation vor und nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG. Damit kann einerseits der

IST-Stand vor Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen dokumentiert werden und andererseits

können durch die erneute Befragung ein Jahr und zwei Jahre nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG

Entwicklungen - ggf. auch Fehlentwicklungen - frühzeitig erkannt werden.

Evaluation des Zweiten

Betreuungsrechtsänderungsgesetzes

(2. BtÄndG)

Kurzdarstellung des Projekts

Nachfolgend werden kurz die wesentlichen Untersuchungsschritte des Projekts „Evaluation des

Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes“ skizziert, die die Grundlage für die Auswertungen

und Analysen des ISG bilden.

Repräsentative schriftliche Befragung bzw. Vollerhebung bei:

Berufsbetreuer/innen (Befragung: 2005, 2006, 2007)

Betreuungsvereinen (Vollerhebung: 2005, 2006, 2007)

Betreuungsbehörden (Vollerhebung: 2005, 2007)

Vormundschaftsgerichten (Vollerhebung: 2007).

Darüber hinaus wird im Jahr 2007 (nachdem das 2. BtÄndG zwei Jahre in Kraft ist) eine repräsen-

tative Analyse von gerichtlichen Betreuungsakten durchgeführt – in ähnlicher Form, wie sie das ISG

bereits in der Vorgängeruntersuchung „Qualität, Aufgabenverteilung und Verfahrensaufwand

bei rechtlicher Betreuung“ vorgenommen hat. Durch die Gegenüberstellung der Ergebnisse bei-

der Aktenanalysen können relevante Informationen zur Situation der Betreuten gewonnen werden,

z.B. ob sich durch das 2. BtÄndG Änderungen beim Personenkreis der berufsmäßig Betreuten erge-

ben haben oder ob signifikante Änderungen der Wohn- und Lebenssituation der Betreuten festzu-

stellen sind (Anteil stationärer Unterbringung).

Aktenanalyse:

Analyse von rund 1.500 Betreuungsakten in 6 Bundesländern (in einem Stadtstaat, in drei

Bundesländern in West- und in zwei Bundesländern in Ostdeutschland).

Darüber hinaus werden im Jahr 2007 in diesen 6 Bundesländern ergänzend 30 vertiefende

Leitfadengespräche zu den Auswirkungen des 2. BtÄndG geführt, und zwar mit

• Vormundschaftsgerichten, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen, freiberuflichen Be-

treuer/innen und Betreuten.

Ein erster qualifizierter Zwischenbericht wird 2007 vorgelegt, der Endbericht über die Evaluation

Anfang 2009, wenn auch die Daten der GÜ 2 (Zusammenstellung der Geschäftsübersichten der

Amtsgerichte) für das Jahr 2007 mit einbezogen werden können.

Für Anmerkungen, Anregungen oder Fragen wenden Sie sich im ISG bitte an:

Regine Köller 0221-235473 [email protected]

Christine Sellin

Dr. Dietrich Engels

Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D-50515 Köln Barbarossaplatz 2 • D-50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • E-Mail: [email protected]

Vorstand: Stadtsparkasse Köln Dr. Wilhelm Breuer (Vors.) Konto-Nr. 776 20 32 Dr. Dietrich Engels BLZ 370 501 98 Dr. Werner Friedrich St.-Nr. 214 / 5862 / 0205

Anhang A2: Fragebogen Berufsbetreuer/innen Erstbefragung 2005 An freiberuflich tätige rechtliche BetreuerInnen

Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG) Sehr geehrte Damen und Herren, Köln, den 25.10.2005 am 1. Juli 2005 ist das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) in Kraft getreten. Kern des 2. BtÄndG ist neben der Stärkung der Vorsorgevollmacht die Pauschalierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes für BerufsbetreuerInnen und Betreuungsvereine. Dadurch soll sowohl eine Ent-bürokratisierung des Verfahrens erreicht werden als auch eine Kosteneindämmung. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspo-litik (ISG) mit der Durchführung der „Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsge-setzes“ beauftragt. Ziel der Untersuchung ist es, die Auswirkungen des 2. BtÄndG auf die Betreuten (Qualität), die BetreuerInnen und Betreuungsvereine (Tätigkeit und wirtschaftliche Situation), die Betreuungsbehörden (Aufgabenspektrum und Arbeitsbelastung) sowie die Vormundschaftsgerichte (Arbeitsentlastung und Verfahrensvereinfachung) und die Vorsorgevollmacht (Verbreitung und Akzep-tanz) zu analysieren. [vgl. dazu auch die beigefügte Kurzdarstellung des Projekts]

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gerne zu Ihren Erfahrungen mit dem Betreuungsrecht und den Auswirkungen des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes befragen. Wir möchten von Ihnen einerseits wissen, welche Erfahrungen Sie vor dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht haben und andererseits möchten wir später von Ihnen wissen, welche Auswirkungen Sie nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG feststellen können. Nur durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lassen sich Auswirkungen gesetzlicher Änderungen feststellen.

Aus diesem Grund fragen wir mit beiliegendem Fragebogen zunächst nach Ihren bisherigen Erfahrun-gen, wobei sich alle Fragen auf das Jahr 2004 beziehen. Im nächsten Jahr und im übernächsten Jahr möchten wir Sie jeweils zu Ihren Erfahrungen befragen, die Sie mit dem 2. BtÄndG gemacht haben. Insgesamt möchten wir Sie also 3 Mal befragen: jetzt, sowie in der 2. Jahreshälfte 2006 und in der 2. Jahreshälfte 2007. Mit Ihrer Hilfe wird es möglich sein, sowohl den IST-Stand vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG abzubilden als auch die Auswirkungen des Gesetzes ein Jahr und zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten. Bundesweit befragen wir rund 5.000 BerufsbetreuerInnen sowie alle Betreuungsverei-ne. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig - die Fragebögen werden für die Auswertung anony-misiert – niemand erhält eine Kopie Ihrer Daten.

Bei der Weiterleitung dieses Fragebogens wurden wir freundlicherweise durch die Amtsgerichte (in Württemberg: Notariate) unterstützt. Sollten Sie bei mehreren Amtsgerichten / Notariaten als BetreuerIn gemeldet sein und von uns mehrere Fragebögen erhalten, so ignorieren Sie diese bitte und senden uns nur einen Fragebogen ausgefüllt zurück, möglichst bis zum 31. Dezember 2005. Dieser Fragebogen richtet sich ausschließlich an BerufsbetreuerInnen – nicht an BetreuerInnen, die als VereinsbetreuerInnen arbeiten. Die Betreuungsvereine werden gesondert befragt.

Wir möchten uns schon jetzt herzlich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bedanken – Sie können sich auch gerne mit Fragen oder Anmerkungen an uns wenden. Sie erreichen uns Di., Mi., Do. unter 0221-235473, Fax 0221-215267 oder per E-Mail [email protected].

Mit freundlichen Grüßen

ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V.

Christine Sellin

Fragebogen für BerufsbetreuerInnen

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

Alle Angaben beziehen sich auf die Situation vor Inkrafttreten des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes: entwe-der auf den 31.12.2004 oder auf das gesamte Jahr 2004. Mögliche Auswirkungen des 2. BtÄndG werden im nächsten und übernächsten Jahr erfragt.

Angaben zu Ihrer Person

1. Geschlecht: weiblich männlich

2. BerufsbetreuerIn seit ………………………… (bitte Jahreszahl eintragen, z.B. 1998)

3. durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Stunden ………………………… Stunden pro Woche (im Jahr 2004)

4. In welcher Form sind Sie tätig? Alleine, in einer Bürogemeinschaft? Haben Sie Angestellte oder Hilfskräfte?

alleine tätig ohne Angestellte / Hilfskräfte

alleine tätig mit einer (oder mehreren) Angestellten / Hilfskräften

Betreuungsbüro zusammen mit anderen BetreuerInnen, aber ohne sonstige Angestellte / Hilfskräfte

Betreuungsbüro zusammen mit anderen BetreuerInnen und einer (oder mehreren) Angestellten / Hilfskräften

5. Welche berufliche Qualifikation haben Sie? (Mehrfachnennung – MFN - möglich)

Berufliche Qualifikation bitte ankreuzen

abgeschlossenes Studium Verwaltung Betriebswirtschaft Sozialarbeit / Sozialpädagogik Jura sonstiges abgeschlossenes Studium

abgeschlossene Ausbildung Verwaltung im sozialpädagogischen Bereich sonstige abgeschlossene Ausbildung

Nachqualifikation nach § 2 BVormVG keine abgeschlossene Ausbildung Sonstiges (bitte nennen): ……………………….………………………………………………………………………………………….

Angaben zur Tätigkeit

6. Wie viele Betreuungen führten Sie am 31.12.2004: ………………………… insgesamt, davon: (bitte Zahlen eintragen)

ANZAHL DER BETREUUNGEN mittellose Betreute vermögende Betreute nach Dauer der Betreuung im Heim nicht im Heim im Heim nicht im Heim

1. – 3. Betreuungsmonat

4. – 6. Betreuungsmonat

7. – 12. Betreuungsmonat

ab 2. Betreuungsjahr

7. Bei wie vielen der o.g. Betreuten war der Grund für die BetreuerInnenbestellung: (bitte jeweils Anzahl eintragen; MFN möglich)

………………………… körperliche Behinderung ………………………… Demenz ………………………… Sucht

………………………… sonstige psychische Krankheit ………………………… geistige Behinderung

………………………… Mischbild von Krankheit und Behinderung

8. Wie alt waren die Betreuten am 31.12.2004? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

………………………… 18 – 39 Jahre ………………………… 40 – 69 Jahre ………………………… 70 Jahre und älter

9. Geschlecht der Betreuten: (bitte Anzahl eintragen) ………………………… Männer ………………………… Frauen

10. Hatten Sie (2004) Betreute, die am „Persönlichen Budget“ teilnahmen? ja (Anzahl: …………………) nein

11. Bei wie vielen Betreuungen haben Sie im Jahr 2004 einen Betreuungsplan erstellt? (bei keiner = bitte „0“ eintragen)

bei ………………………… wenn Betreuungspläne erstellt: Waren die Betreuten an der Erstellung beteiligt?

ja, immer ja, manchmal ja, selten nein, nie

wenn Betreuungspläne erstellt: Haben Sie sich bei der Erstellung (in einem oder meh-reren Fällen) durch die Betreuungsbehörde unterstützen lassen?

ja, immer ja, manchmal ja, selten nein, nie

Fragebogen für BerufsbetreuerInnen

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

12. Kontakthäufigkeit: Mit wie vielen Betreuten hatten Sie wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich Kontakt (so-

weit sie am 31.12.2004 noch in Betreuung waren)? Kontaktanlass: Wie viele Betreute hatten Sie, bei denen z.B. eine Krisenintervention erforderlich war usw.? (bitte tragen Sie in jedes Feld der Tabelle die entsprechende Zahl der Betreuten ein, auf die dies zutraf)

Anzahl der Betreuten (bitte eintragen) Kontakt zu den Betreuten: Häufigkeit, Art und Anlass des Kontakts im Heim (…………...) nicht im Heim (………..….)

Art des Kontakts Art des Kontakts (Betreute am 31.12.2004)

telefonisch persönlich telefonisch persönlich

KONTAKTHÄUFIGKEIT Anzahl Betreute (bitte jeweils eintragen)

mindestens ein Mal wöchentlich

mindestens ein Mal monatlich

mindestens ein Mal vierteljährlich

seltener als vierteljährlich

KONTAKTANLASS (MFN möglich) Anzahl Betreute (bitte jeweils eintragen)

Krisenintervention

Barauszahlung des Taschengeldes

wichtige Angelegenheiten besprechen

……………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………

13. War es Ihnen (2004) möglich, die Wahrnehmung der rechtlichen Belange für die Betreuten bei bestimmten Ange-legenheiten (z.B. Behördengänge, Bankangelegenheiten) für mehrere Betreute gleichzeitig wahrzunehmen?

ja, häufig ja, manchmal ja, selten nein, nie

14. Haben Sie mit anderen BetreuerInnen kooperiert, z.B. indem Sie Behördengänge o.Ä. bündelten? ja nein

15. Haben Sie (2004) Aufgaben delegiert? ja nein

wenn ja: welche Aufgaben haben Sie delegiert, an wen und zu welchen Konditionen? [Aufgaben: z.B. Aktenablage, Buchführung, Schriftverkehr, Bankangelegenheiten; Behördenangelegenheiten, Vermögensverwaltung] [an: z.B. Personen innerhalb der eigenen Büroorganisation / an Dritte nach außen: z.B. Steuerberater / Rechtsanwalt] [Konditionen, z.B.: geringfügig beschäftigt / sozialversicherungspflichtig / auf Rechnung]

was? an wen? zu welchen Konditionen?

16. Wie viele Betreuungen haben Sie im Jahr 2004 an ehrenamtliche BetreuerInnen übergeben? (keine = bitte „0“ eintragen)

………………………… Betreuungen

17. Wie viele Haftungsfälle (nach § 1833 BGB) hatten Sie im Jahr 2004? (keine = bitte „0“ eintragen)

………………………… Haftungsfälle wenn Sie Haftungsfälle hatten: Wie hoch war die Schadenshöhe insgesamt?

………………………… € Schadenshöhe

18. Wie häufig haben Sie (2004) Zeit für die nachfolgenden Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung abgerechnet?

TÄTIGKEITEN (bitte ankreuzen) häufig manchmal selten nie

Genehmigungsanträge bei Gericht / Notariat stellen Vertretung vor Gericht Handlungen im Rahmen der Vermögenssorge

Beantragung von Sozialleistungen

Beantragung von Versicherungsleistungen Verträge abschließen Wohnungsauflösung

Fortsetzung nächste Seite

Fragebogen für BerufsbetreuerInnen

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

TÄTIGKEITEN (bitte ankreuzen) häufig manchmal selten nie

Verkauf von Grundbesitz / Immobilie Erbschaftsangelegenheiten Hilfen organisieren Wechsel des Aufenthaltsortes organisieren Anamnese erstellen

Betreuungsplan erstellen externe Dienstleister überwachen Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten veranlassen Zwangsmaßnahmen veranlassen Begleitung zum Arztbesuch

Arztgespräche Gespräche mit Heimleitung und Pflegekräften Bürotätigkeiten Einweisung eines ehrenamtlichen Betreuers Unterstützung des Betreuten, wenn dieser Angelegenheiten im Aufgabenkreis des Betreuers selbst wahrnimmt einzelne Fahrdienste

Sonstiges, bitte eintragen: ………………………………………….…………………….… ……… ………………………………………………………………………………………………..

19. Wie viele Betreuungen führten Sie im Jahr 2004, bei denen mit Ihrer Bestellung ein BetreuerInnenwechsel statt-gefunden hat? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

………………………… insgesamt, davon:

………………………… Betreuungen, die ich von berufsmäßigen BetreuerInnen übernommen habe

………………………… Betreuungen, die ich von ehrenamtlichen BetreuerInnen übernommen habe

………………………… Betreuungen, die ich von Vorsorgebevollmächtigten übernommen habe

wenn Sie von Ehrenamtlichen oder Vorsorgebevollmächtigten Betreuungen übernommen haben: Bei wie vielen dieser Betreuungen waren Sie nach Ihrer Bestellung als einzige Betreuerin bzw. einziger Betreuer bestellt und bei wie vielen dieser Betreuungen waren Sie als KontrollbetreuerIn bzw. „ZweitbetreuerIn“ ergän-zend zum Ehrenamtlichen oder Vorsorgebevollmächtigten tätig? (in keinem Fall = bitte „0“ eintragen)

als einzige Betreuerin / einziger Betreuer bestellt bei ………………………… dieser Betreuungen

als KontrollbetreuerIn bzw. ZweitbetreuerIn bestellt bei ………………………… dieser Betreuungen

20. Erfahrungen im Umgang mit Banken / Sparkassen hinsichtlich der Handhabung der Gelder Ihrer Betreuten:

a) Bei wie vielen Betreuten wurde Ihnen der Aufgabenkreis Vermögenssorge übertragen (Stand: 31.12.2004)?

bei ………………………… Betreuten bei keinem bitte weiter mit Frage 21

b) Wie haben Sie (2004) die Gelder Ihrer Betreuten verwaltet? (bitte jeweils Zahl eintragen; MFN möglich)

für ………………………… Betreute mittels Girokonto für ………………………… Betreute mittels Sparkonto

für ………………………… Betreute mittels sonstiger Anlagen

c) bei Girokonten: Für wie viele Betreute erledigen Sie Bankgeschäfte am Schalter usw.? (MFN möglich)

mit EC-Karte für ………………………… Betreute per online-banking für ………………………… Betreute

am Automaten für ………………………… Betreute nur am Schalter für ………………………… Betreute

d) Wie oft mussten Sie bei der Bank eine besondere Verpflichtungs- und Haftungserklärung unterschreiben?

………………………… Mal nie

e) Bei wie vielen Betreuten erlaubt die Bank keine Geschäfte per EC-Karte und / oder online-banking?

bei ………………………… Betreuten

Geschäfte per EC-Karte und / oder online-banking sind bei allen Betreuten möglich

Angaben zur wirtschaftlichen Situation

21. Welche Vergütungsstufe hatten Sie im Jahr 2004? [Stufe 1 = 18 €, Stufe 2 = 23 €, Stufe 3 = 31 €]

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3

22. Ist die Vergütung als BetreuerIn (im Jahr 2004) für Sie auskömmlich gewesen?

ja nein

23. Wie viele Stunden haben Sie im Jahr 2004 insgesamt abgerechnet? ………………………… Stunden

Fragebogen für BerufsbetreuerInnen

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

24. In welcher Höhe haben Sie im Jahr 2004 Aufwendungsersatz geltend machen können?

………………………… € Aufwendungsersatz insgesamt im Jahr 2004

25. In welchen Abständen haben Sie im Jahr 2004 Ihren Vergütungsanspruch bei Gericht geltend gemacht?

¼ jährlich ½ jährlich in längeren Abständen je nach Betreuung unterschiedlich

26. Sind Sie von der Umsatzsteuer befreit? ja nein

Angaben zur aktuellen Situation: 2005

Die abschließenden Fragen beziehen sich auf Ihre heutige Situation (Oktober 2005) – nicht mehr auf das Jahr 2004. 27. Sind für Sie bereits heute Auswirkungen des BFH-Urteils vom 4. November 2004 spürbar, wonach Sie als Be-

rufsbetreuerIn Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb beziehen?

ja nein wenn ja: welche Auswirkungen sind das?

ich habe meine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet

ich führe Buch nach § 238 HGB

ich mache einen Jahresabschluss nach § 242 HGB

ich bin zur Zahlung von Gewerbesteuer für 2005 aufgefordert worden

ich habe den Festsetzungsbescheid zum Gewerbesteuermessbetrag erhalten

mir ist die Gewerbesteuer erlassen worden

ich bin zur nachträglichen Zahlung von Gewerbesteuer aufgefordert worden

wenn nacherhoben: für welchen Zeitraum? ……………………………………………………………………………..………………………

mir sind zusätzliche Kosten entstanden, und zwar:

Steuerberatungskosten

Kosten durch die IHK-Mitgliedschaft in Höhe von ………………………… € jährlich

Sonstiges (bitte nennen) ……………………………………………………………………………………………………………………………………

sonstige Auswirkungen (bitte nennen) …………………………………………………………………………………………………………………..

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

28. Wie hoch schätzen Sie heute Ihre durchschnittliche Zeitersparnis ein, die das 2. BtÄndG durch die pauschalierte Abrechnung der Vergütung – und damit den Wegfall der detaillierten Rechnungslegung ermöglicht? (monatlich pro Betreuung)?

weniger als 15 Minuten 15 - 30 Minuten 30 – 60 Minuten mehr als 1 Stunde

kann ich nicht schätzen ich rechne nicht mit einer Zeitersparnis

29. Von wie vielen Amtsgerichten (in Württemberg: Notariaten) werden Ihnen Betreuungen übertragen?

von ………………………… Amtsgerichten / Notariaten

30. Wohnen Sie in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde?

in einer kreisfreien Stadt in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde

31. Wie viele EinwohnerInnen leben in dem Einzugsbereich, in dem Sie tätig sind?

etwa ………………………… EinwohnerInnen

32. In welchem Bundesland sind Sie tätig?

………………………………………………………………………………

Platz für Ihre Anmerkungen / Hinweise / Kommentare:

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie in einem Jahr noch einmal kurz schriftlich befragen dürfen – zu Ihrer Situation als BerufsbetreuerIn ein Jahr nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG. Wenn Sie damit einverstanden sind, tragen Sie bitte nachstehend Ihren Namen und Ihre Anschrift ein. Vielen Dank. Name: …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

Anschrift: …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !

Fragebogen für Betreuungsvereine

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

Anhang A3: Fragebogen an Betreuungsvereine Erstbefragung 2005 Alle Angaben beziehen sich auf die Situation vor Inkrafttreten des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes: entwe-der auf den 31.12.2004 oder auf das gesamte Jahr 2004. Alle Fragen beziehen sich auf die Tätigkeit der Vereinsbe-treuerInnen. Mögliche Auswirkungen des 2. BtÄndG werden im nächsten und übernächsten Jahr erfragt. Angaben zu den VereinsbetreuerInnen und zum Verein

1. Anzahl und Geschlecht der BetreuerInnen: ………………………… BetreuerInnen insgesamt, davon:

………………………… weiblich ………………………… männlich

2. Anzahl der geförderten Stellen für Querschnittsarbeit: ………………………… Stellen (z.B. 0,5 Stellen)

3. Wie viele Wochenstunden arbeiten die VereinsbetreuerInnen insgesamt?

………………………… Stunden pro Woche (im Jahr 2004; alle BetreuerInnen zusammen)

4. Anzahl der sonstigen MitarbeiterInnen: ………………………… insgesamt

Wie viele Wochenstunden arbeiten die sonstigen MitarbeiterInnen des Vereins insgesamt?

………………………… Stunden pro Woche (im Jahr 2004; sonstige MitarbeiterInnen zusammen)

5. Welche beruflichen Qualifikationen haben die VereinsbetreuerInnen? (Mehrfachnennung – MFN - möglich)

Berufliche Qualifikation bitte Anzahl eintragen

abgeschlossenes Studium Verwaltung ………………………… Betriebswirtschaft ………………………… Sozialarbeit / Sozialpädagogik ………………………… Jura ………………………… sonstiges abgeschlossenes Studium …………………………

abgeschlossene Ausbildung Verwaltung ………………………… im sozialpädagogischen Bereich ………………………… sonstige abgeschlossene Ausbildung …………………………

Nachqualifikation nach § 2 BVormVG ………………………… keine abgeschlossene Ausbildung ………………………… Sonstiges (z.B. Azubis, Zivis; bitte nennen): ………………………………………………………………………………… …………………………

6. Wie viele ehrenamtliche BetreuerInnen waren Ihrem Verein am 31.12.2004 angeschlossen?

………………………… ehrenamtliche BetreuerInnen insgesamt, davon sind: ………………………… Familienangehörige

7. Wie viele Betreuungen wurden am 31.12.2004 von den ehrenamtlichen BetreuerInnen geführt?

………………………… Betreuungen

Angaben zur Tätigkeit der beruflichen VereinsbetreuerInnen

8. Wie viele Betreuungen führten die VereinsbetreuerInnen am 31.12.2004: ………………………… insgesamt, davon:

ANZAHL DER BETREUUNGEN mittellose Betreute vermögende Betreute nach Dauer der Betreuung im Heim nicht im Heim im Heim nicht im Heim

1. – 3. Betreuungsmonat

4. – 6. Betreuungsmonat

7. – 12. Betreuungsmonat

ab 2. Betreuungsjahr

9. Bei wie vielen der o.g. Betreuten war der Grund für die BetreuerInnenbestellung: (bitte jeweils Anzahl eintragen; MFN möglich)

………………………… körperliche Behinderung ………………………… Demenz ………………………… Sucht

………………………… sonstige psychische Krankheit ………………………… geistige Behinderung

………………………… Mischbild von Krankheit und Behinderung

10. Wie alt waren die Betreuten am 31.12.2004? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

………………………… 18 – 39 Jahre ………………………… 40 – 69 Jahre ………………………… 70 Jahre und älter

11. Geschlecht der Betreuten: (bitte Anzahl eintragen) ………………………… Männer ………………………… Frauen

12. Hatten die VereinsbetreuerInnen (2004) Betreute, die am „Persönlichen Budget“ teilnahmen?

Fragebogen für Betreuungsvereine

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

ja (Anzahl: …………………) nein

13. Bei wie vielen Betreuungen haben die VereinsbetreuerInnen im Jahr 2004 einen Betreuungsplan erstellt? (bei keiner = bitte „0“ eintragen)

bei ………………………… wenn Betreuungspläne erstellt: Waren die Betreuten an der Erstellung beteiligt?

ja, immer ja, manchmal ja, selten nein, nie

wenn Betreuungspläne erstellt: Haben die VereinsbetreuerInnen sich bei der Erstellung (in einem oder mehreren Fällen) durch die Betreuungsbehörde unterstützen lassen?

ja, immer ja, manchmal ja, selten nein, nie

14. Kontakthäufigkeit: Mit wie vielen Betreuten hatten die VereinsbetreuerInnen wöchentlich, monatlich oder vier-teljährlich Kontakt (soweit sie am 31.12.2004 noch in Betreuung waren)? Kontaktanlass: Wie viele Betreute hatten die VereinsbetreuerInnen, bei denen z.B. eine Krisenintervention erforderlich war usw.? (bitte tragen Sie in jedes Feld der Tabelle die entsprechende Zahl der Betreuten ein, auf die dies zutraf)

Anzahl der Betreuten (bitte eintragen) Kontakt zu den Betreuten: Häufigkeit, Art und Anlass des Kontakts im Heim (…………...) nicht im Heim (………..….)

Art des Kontakts Art des Kontakts (Betreute am 31.12.2004)

telefonisch persönlich telefonisch persönlich

KONTAKTHÄUFIGKEIT Anzahl Betreute (bitte jeweils eintragen)

mindestens ein Mal wöchentlich

mindestens ein Mal monatlich

mindestens ein Mal vierteljährlich

seltener als vierteljährlich

KONTAKTANLASS (MFN möglich) Anzahl Betreute (bitte jeweils eintragen)

Krisenintervention

Barauszahlung des Taschengeldes

wichtige Angelegenheiten besprechen

……………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………

15. War es den BetreuerInnen (2004) möglich, die Wahrnehmung der rechtlichen Belange für die Betreuten bei be-stimmten Angelegenheiten (z.B. Behördengänge, Bankangelegenheiten) für mehrere Betreute gleichzeitig wahr-zunehmen?

ja, häufig ja, manchmal ja, selten nein, nie

16. Haben die VereinsbetreuerInnen im Jahr 2004 Aufgaben delegiert? ja nein

wenn ja: welche Aufgaben haben sie delegiert, an wen und zu welchen Konditionen? [Aufgaben: z.B. Aktenablage, Buchführung, Schriftverkehr, Bankangelegenheiten; Behördenangelegenheiten, Vermögensverwaltung] [an: z.B. Personen innerhalb des eigenen Vereins / an Dritte nach außen: z.B. Steuerberater / Rechtsanwalt] [Konditionen, z.B.: geringfügig beschäftigt / sozialversicherungspflichtig / auf Rechnung]

was? an wen? zu welchen Konditionen?

17. Wie viele berufsmäßig geführte Betreuungen haben die VereinsbetreuerInnen im Jahr 2004 an ehrenamtliche BetreuerInnen übergeben? (keine = bitte „0“ eintragen)

………………………… Betreuungen

18. Wie viele Vorsorgevollmachten haben Ihre Informationssuchenden schätzungsweise bis zum 31.12.2004 er-stellt? ………………………… geschätzte Zahl erstellter Vorsorgevollmachten

19. Wie viele Haftungsfälle (nach § 1833 BGB) hatten die VereinsbetreuerInnen 2004? (keine = bitte „0“ eintragen)

………………………… Haftungsfälle wenn sie Haftungsfälle hatten: Wie hoch war die Schadenshöhe insgesamt?

………………………… € Schadenshöhe

Fragebogen für Betreuungsvereine

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

20. Wie häufig haben die VereinsbetreuerInnen (2004) Zeit für die nachfolgenden Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung abgerechnet?

TÄTIGKEITEN (bitte ankreuzen) häufig manchmal selten nie

Verkauf von Grundbesitz / Immobilie Erbschaftsangelegenheiten Hilfen organisieren Wechsel des Aufenthaltsortes organisieren Anamnese erstellen

Betreuungsplan erstellen externe Dienstleister überwachen Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten veranlassen Zwangsmaßnahmen veranlassen Begleitung zum Arztbesuch

Arztgespräche Gespräche mit Heimleitung und Pflegekräften Bürotätigkeiten Einweisung eines ehrenamtlichen Betreuers Unterstützung des Betreuten, wenn dieser Angelegenheiten im Aufgabenkreis des Betreuers selbst wahrnimmt einzelne Fahrdienste

Sonstiges, bitte eintragen: ………………………………………….…………………….… ……… ………………………………………………………………………………………………..

21. Wie viele Betreuungen führten die VereinsbetreuerInnen im Jahr 2004, bei denen mit ihrer Bestellung ein Betreu-erInnenwechsel stattgefunden hat? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

………………………… insgesamt, davon:

………………………… Betreuungen, die wir von berufsmäßigen BetreuerInnen übernommen haben

………………………… Betreuungen, die wir von ehrenamtlichen BetreuerInnen übernommen haben

………………………… Betreuungen, die wir von Vorsorgebevollmächtigten übernommen haben

wenn VereinsbetreuerInnen von Ehrenamtlichen Betreuungen übernommen haben: Bei wie vielen dieser Betreuun-gen waren nach der Bestellung die VereinsbetreuerInnen jeweils als einzige Betreuerin bzw. einziger Betreuer bestellt und bei wie vielen dieser Betreuungen waren die VereinsbetreuerInnen als KontrollbetreuerIn bzw. „ZweitbetreuerIn“ ergänzend zum Ehrenamtlichen oder Vorsorgebevollmächtigten tätig? (in keinem Fall = bitte „0“ eintragen)

als einzige Betreuerin / einziger Betreuer bestellt bei ………………………… dieser Betreuungen

als KontrollbetreuerIn bzw. ZweitbetreuerIn bestellt bei ………………………… dieser Betreuungen

22. Erfahrungen im Umgang mit Banken / Sparkassen hinsichtlich der Handhabung der Gelder der Betreuten:

a) Bei wie vielen Betreuten wurde den VereinsbetreuerInnen der Aufgabenkreis Vermögenssorge übertragen (Stand: 31.12.2004)?

bei ………………………… Betreuten bei keinem bitte weiter mit Frage 23

b) Wie haben die VereinsbetreuerInnen (2004) die Gelder der Betreuten verwaltet? (bitte jeweils Zahl eintragen; MFN möglich)

für ………………………… Betreute mittels Girokonto für ………………………… Betreute mittels Sparkonto

für ………………………… Betreute mittels sonstiger Anlagen

c) bei Girokonten: Für wie viele Betreute erledigen die VereinsbetreuerInnen Bankgeschäfte am Schalter usw.? (MFN möglich)

mit EC-Karte für ………………………… Betreute per online-banking für ………………………… Betreute

am Automaten für ………………………… Betreute nur am Schalter für ………………………… Betreute

d) Wie oft mussten die VereinsbetreuerInnen bei der Bank eine besondere Verpflichtungs- und Haftungserklä-rung unterschreiben?

………………………… Mal nie

e) Bei wie vielen Betreuten erlaubt die Bank keine Geschäfte per EC-Karte und / oder online-banking?

bei ………………………… Betreuten

Geschäfte per EC-Karte und / oder online-banking sind bei allen Betreuten möglich

Fragebogen für Betreuungsvereine

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

23. Wie viel Zeit verwendeten die Beschäftigten des Vereins im Jahr 2004 insgesamt für (in %-Anteilen der Ge-samtarbeitszeit):

die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben ………………………… %

davon: Aufklärung hinsichtlich der Vorsorgevollmacht? ………………………… % [z.B.: Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben = 20 %; darunter: Aufklärung hinsichtlich der Vorsorgevollmacht = 40 %]

das Führen von Betreuungen ………………………… %

24. Wie häufig wurden (2004) im Rahmen der Querschnittsarbeit folgende Veranstaltungen / Aufgaben durchgeführt (bitte Anzahl eintragen):

………………………… Veranstaltungen zur Anwerbung Ehrenamtlicher (= EA)

………………………… individuelle Gespräche zur Anwerbung EA ………………………… Fortbildungsveranst. für EA

………………………… Supervision für EA ………………………… Beratung von EA

………………………… Begleitung von EA ………………………… Infoveranst. zu Vorsorgevollmachten

………………………… Bearbeitung von Anfragen zur Errichtung von Vorsorgevollmachten (insgesamt),

darunter: ………………………… Anfragen durch VollmachtgeberInnen

………………………… Anfragen durch Bevollmächtigte

………………………… Sonstiges (bitte nennen) …………………………………………………………………………………………………………………

Angaben zur wirtschaftlichen Situation

25. Welche Vergütungsstufe erhielten die VereinsbetreuerInnen im Jahr 2004? [Stufe 1 = 18 €, Stufe 2 = 23 €, Stufe 3 = 31 €]

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3

26. Wie viele Stunden hat Ihr Verein insgesamt im Jahr 2004 abgerechnet?

………………………… Stunden durchschnittlich pro Monat

27. In welcher Höhe hat Ihr Verein im Jahr 2004 Aufwendungsersatz geltend machen können?

………………………… € Aufwendungsersatz insgesamt im Jahr 2004

28. Welche Fördermittel hat Ihr Verein im Jahr 2004 für die Querschnittsarbeit erhalten? keine

kommunale Mittel in Höhe von ………………………… € Landesmittel in Höhe von ………………………… €

Träger-Eigenanteil in Höhe von ………………………… € Sonstige Mittel in Höhe von ………………………… €

29. Haben die Einnahmen des Vereins die Kosten der Betreuungsarbeit einschließlich der Querschnittsarbeit im Jahr 2004 gedeckt?

ja zu etwa ………………………… %

30. In welchen Abständen hat Ihr Verein im Jahr 2004 den Vergütungsanspruch bei Gericht geltend gemacht?

¼ jährlich ½ jährlich in längeren Abständen je nach Betreuung unterschiedlich

Angaben zur aktuellen Situation: 2005

Die abschließenden Fragen beziehen sich auf die heutige Situation (Oktober 2005) – nicht mehr auf das Jahr 2004. Diese Fragen werden auch bei den beiden Wiederholungsbefragungen im Jahr 2006 und 2007 nochmals gestellt.

31. Wie hoch schätzen Sie heute Ihre durchschnittliche Zeitersparnis ein, die das 2. BtÄndG durch die pauschalierte Abrechnung der Vergütung – und damit den Wegfall der detaillierten Rechnungslegung ermöglicht? (monatlich pro Betreuung)

weniger als 15 Minuten 15 - 30 Minuten 30 – 60 Minuten mehr als 1 Stunde

kann ich nicht schätzen ich rechne nicht mit einer Zeitersparnis

32. Bietet Ihr Verein auf Grund des 2. BtÄndG seit 01.07.2005 Beratungen zur Vollmachtserstellung an oder beab-sichtigt er, dies zu tun?

Verein bietet Beratung an Verein beabsichtigt, Beratung anzubieten

33. Von wie vielen Amtsgerichten (Notariaten) werden den VereinsbetreuerInnen Betreuungen übertragen?

von ………………………… Amtsgerichten / Notariaten

34. Ist der Verein in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde angesiedelt?

in einer kreisfreien Stadt in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde

35. Wie viele EinwohnerInnen leben im Einzugsbereich Ihres Betreuungsvereins?

etwa ………………………… EinwohnerInnen

Fragebogen bitte zurück senden an:

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln

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Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D-50515 Köln Barbarossaplatz 2 • D-50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • E-Mail: [email protected]

Vorstand: Stadtsparkasse Köln Dr. Wilhelm Breuer (Vors.) Konto-Nr. 776 20 32 Dr. Dietrich Engels BLZ 370 501 98 Dr. Werner Friedrich St.-Nr. 214 / 5862 / 0205

Anhang A4: Fragebogen Betreuungsbehörden Erstbefragung 2005 An die örtlichen Betreuungsbehörden

Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG) Sehr geehrte Damen und Herren, Köln, den 6.12.2005 am 1. Juli 2005 ist das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) in Kraft getreten. Kern des 2. BtÄndG ist neben der Stärkung der Vorsorgevollmacht die Pauschalierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes für BerufsbetreuerInnen und Betreuungsvereine. Dadurch soll sowohl eine Ent-bürokratisierung des Verfahrens erreicht werden als auch eine Kosteneindämmung. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspo-litik (ISG) mit der Durchführung der „Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsge-setzes“ beauftragt. Ziel der Untersuchung ist es, die Auswirkungen des 2. BtÄndG auf die Betreuten (Qualität), die BetreuerInnen und Betreuungsvereine (Tätigkeit und wirtschaftliche Situation), die Betreuungsbehörden (Aufgabenspektrum und Arbeitsbelastung) sowie die Vormundschaftsgerichte (Arbeitsentlastung und Verfahrensvereinfachung) und die Vorsorgevollmacht (Verbreitung und Akzep-tanz) zu analysieren. [vgl. dazu auch die beigefügte Kurzdarstellung des Projekts]

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihre Behörde gerne zu den eigenen Erfahrungen mit dem Betreuungsrecht und den Auswirkungen des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes befragen. Wir möchten von Ihrer Behörde einerseits wissen, welche Erfahrungen vor dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht wurden und andererseits möchten wir später von Ihrer Behörde wissen, welche Auswirkungen nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG festgestellt werden können. Nur durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lassen sich Auswirkungen gesetzlicher Änderungen feststellen.

Aus diesem Grund fragen wir mit beiliegendem Fragebogen zunächst nach den bisherigen Erfahrun-gen Ihrer Behörde, wobei sich alle Fragen auf das Jahr 2004 beziehen. Im übernächsten Jahr möch-ten wir Ihre Behörde nochmals zu den Erfahrungen befragen, die dann mit dem 2. BtÄndG gemacht wurden. Insgesamt möchten wir Ihre Behörde also 2 Mal befragen: jetzt und in der 2. Jahreshälfte 2007. Mit Hilfe Ihrer Behörde wird es möglich sein, sowohl den IST-Stand vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG abzubilden als auch die Auswirkungen des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten. Bundesweit befragen wir alle Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sowie rund 5.000 Berufs-betreuerInnen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig - die Fragebögen werden für die Auswer-tung anonymisiert – niemand erhält eine Kopie der Daten Ihrer Behörde.

Bitte senden Sie uns den Fragebogen möglichst bis zum 31. Januar 2006 ausgefüllt zurück. Dieser Fragebogen richtet sich ausschließlich an Betreuungsbehörden – nicht an freiberufliche Berufsbetreue-rInnen oder Betreuungsvereine – diese werden gesondert befragt. Wir möchten uns schon jetzt herzlich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bedanken – Sie können sich auch gerne mit Fragen oder Anmerkungen an uns wenden. Sie erreichen uns Di., Mi., Do. unter 0221-235473, Fax 0221-215267 oder per E-Mail [email protected].

Mit freundlichen Grüßen

ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V.

Christine Sellin

Fragebogen für Betreuungsbehörden

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

Alle Angaben beziehen sich auf die Situation vor Inkrafttreten des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes: entwe-der auf den 31.12.2004 oder auf das gesamte Jahr 2004. Mögliche Auswirkungen des 2. BtÄndG werden im Jahr 2007 erfragt.

Angaben zur personellen Situation

1. Anzahl und Geschlecht der MitarbeiterInnen der Betreuungsbehörde:

………………………… MitarbeiterInnen insgesamt, davon: ………………………… weiblich ………………………… männlich

2. Wie viele Wochenstunden arbeiten diese MitarbeiterInnen insgesamt?

………………………… Stunden pro Woche (alle MitarbeiterInnen zusammen)

3. Welche berufliche Qualifikation haben die MitarbeiterInnen der Behörde? (Mehrfachnennung – MFN – möglich)

Berufliche Qualifikation bitte Anzahl eintragen

abgeschlossenes Studium bzw. Verwaltung ………………………… Fachhochschulstudium Betriebswirtschaft ………………………… Sozialarbeit / Sozialpädagogik ………………………… Jura ………………………… sonstiges abgeschlossenes Studium …………………………

abgeschlossene Ausbildung Verwaltung ………………………… im sozialpädagogischen Bereich ………………………… sonstige abgeschlossene Ausbildung …………………………

keine abgeschlossene Ausbildung ………………………… Auszubildende / PraktikantInnen ………………………… Sonstiges (bitte nennen): ……………………….…………………………………………………………………………………… …………………………

Eigene Betreuungen

4. Wie viele Betreuungen führten die BehördenbetreuerInnen bzw. die Behörde am 31.12.2004?

………………………… Betreuungen insgesamt, davon ………………………… durch MitarbeiterInnen der Behörde

………………………… Behördenbetreuungen

keine bitte weiter mit Frage 8

5. Waren unter den Betreuten Personen, die (2004) am „Persönlichen Budget“ teilnahmen?

ja (Anzahl: …………………) nein

6. Wie viele Betreuungen führten die BehördenbetreuerInnen (die Behörde) im Jahr 2004, bei denen mit der Bestel-lung der Behördenbetreuerin / des Behördenbetreuers bzw. der Betreuungsbehörde ein BetreuerInnenwechsel stattgefunden hat? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

………………………… insgesamt, davon:

………………………… Betreuungen, die wir von berufsmäßigen BetreuerInnen übernommen haben

………………………… Betreuungen, die wir von ehrenamtlichen BetreuerInnen übernommen haben

………………………… Betreuungen, die wir von Vorsorgebevollmächtigten übernommen haben

wenn Sie von Ehrenamtlichen oder Vorsorgebevollmächtigten Betreuungen übernommen haben: In wie vielen dieser Betreuungen waren Sie (= die Behörde bzw. die BehördenbetreuerInnen) nach der Be-stellung als einzige Betreuerin bzw. einziger Betreuer bestellt und in wie vielen dieser Betreuungen waren Sie als KontrollbetreuerIn bzw. „ZweitbetreuerIn“ ergänzend zum Ehrenamtlichen oder Vorsorgebevollmäch-tigten tätig? (in keinem Fall = bitte „0“ eintragen)

als einzige Betreuerin / einziger Betreuer bestellt bei ………………………… dieser Betreuungen

als KontrollbetreuerIn bzw. ZweitbetreuerIn bestellt bei ………………………… dieser Betreuungen

7. Erfahrungen im Umgang mit Banken / Sparkassen hinsichtlich der Handhabung der Gelder Ihrer Betreuten:

a) Bei wie vielen Betreuten wurde Ihnen der Aufgabenkreis Vermögenssorge übertragen (Stand: 31.12.2004)?

bei ………………………… Betreuten bei keinem bitte weiter mit Frage 8

b) Wie haben Sie (2004) die Gelder Ihrer Betreuten verwaltet? (bitte jeweils Zahl eintragen; MFN möglich)

für ………………………… Betreute mittels Girokonto für ………………………… Betreute mittels Sparkonto

für ………………………… Betreute mittels sonstiger Anlagen Fortsetzung nächste Seite

Fragebogen für Betreuungsbehörden

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

c) bei Girokonten: Für wie viele Betreute erledigen Sie Bankgeschäfte am Schalter usw.? (MFN möglich)

mit EC-Karte für ………………………… Betreute per online-banking für ………………………… Betreute

am Automaten für ………………………… Betreute nur am Schalter für ………………………… Betreute

d) Wie oft mussten Sie bei der Bank eine besondere Verpflichtungs- und Haftungserklärung unterschreiben?

………………………… Mal nie

e) Bei wie vielen Betreuten erlaubt die Bank keine Geschäfte per EC-Karte und / oder online-banking?

bei ………………………… Betreuten

Geschäfte per EC-Karte und / oder online-banking sind bei allen Betreuten möglich Angaben zu weiteren Tätigkeiten

8. Wurde Ihnen die Zahl der entgeltlich geführten Betreuungen des Jahres 2004 von den BetreuerInnen mitgeteilt (gem. § 1908 k BGB)?

ja, vom überwiegenden Teil ja, von etwa der Hälfte ja, von einem geringen Teil nein

9. Wie machen Sie über die Anzahl der entgeltlich geführten Betreuungen Mitteilung an das Vormundschaftsgericht?

auf Verlangen des Gerichts unaufgefordert

10. Wie viel Zeit haben Sie im Jahr 2004 verwendet für: (in %-Anteilen der Gesamtarbeitszeit)

Unterstützung der Vormundschaftsgerichte und Beteiligung am Verfahren ………………………… %

Aufklärung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen ………………………… %

Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes ………………………… %

Beratung und Unterstützung von BetreuerInnen und Bevollmächtigten ………………………… %

Führung von Betreuungen ………………………… %

11. Hat die Behörde (im Jahr 2004) Betreuungsaufgaben delegiert: innerhalb der Verwaltung, an andere Dienste, an freie Träger? (MFN möglich)

ja, innerhalb der Verwaltung ja, an freie Träger nein

wenn ja: welche Aufgaben hat die Behörde delegiert und an wen?

was? an wen?

12. Bitte kreuzen Sie nachstehend die jeweils zutreffende Antwort an (bezogen auf das Jahr 2004). Bei der Erstbestellung von BerufsbetreuerInnen …

ja manchmal nein

lassen wir uns ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen

fordern wir eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis an

fragen wir nach den Kenntnissen des Betreuungsrechts

erfragen wir Ausbildung und Berufserfahrung

fragen wir nach der Teilnahme an betreuungsrechtlich relevanter Fortbildung

Sonstiges ……………………………………………………………………………………………………………

13. Wie hoch ist schätzungsweise der Anteil der volljährigen Bevölkerung Ihres Kreises / Ihrer Stadt, der bis zum 31.12.2004 eine Vorsorgevollmachten erstellt hat?

etwa ………………………… % der Volljährigen haben schätzungsweise ein Vorsorgevollmacht erstellt

14. Ist die Betreuungsbehörde einer kreisfreien Stadt zugehörig oder einem Kreis?

einer kreisfreien Stadt einem Kreis

15. Wie viele volljährige EinwohnerInnen (18 Jahre und älter) leben im Einzugsbereich Ihrer Betreuungsbehörde?

etwa ………………………… EinwohnerInnen

16. Wem ist die Betreuungsbehörde zugeordnet

Sozialamt Jugendamt Gesundheitsamt

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

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Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D-50515 Köln Barbarossaplatz 2 • D-50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • E-Mail: [email protected]

Vorstand: Stadtsparkasse Köln Dr. Wilhelm Breuer (Vors.) Konto-Nr. 776 20 32 Dr. Dietrich Engels BLZ 370 501 98 Dr. Werner Friedrich St.-Nr. 214 / 5862 / 0205

Anhang B1: Fragebogen Berufsbetreuer/innen Wiederholungsbefragung 2006

An freiberuflich tätige rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG)

hier: Wiederholungsbefragung

Sehr geehrte Damen und Herren, Köln, den 04.10.2006

wie Sie sich sicherlich erinnern, hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit der Durchführung der „Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes“ beauftragt [vgl. dazu auch die beigefügte Kurzdarstellung des Projekts].

In diesem Zusammenhang hatten wir Ihnen im Herbst 2005 einen Fragebogen zukommen lassen, in dem wir gefragt hatten, welche Erfahrungen Sie im Jahr 2004 vor dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht haben. Für Ihre Mithilfe bei diesem ersten Fragebogen möchten wir uns herzlich bedanken!

Wie wir bei der letzten Befragung bereits beschrieben hatten, besteht unsere Untersuchung aus meh-reren Erhebungen. Denn nur durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lassen sich Auswirkungen gesetz-licher Änderungen feststellen.

Daher möchten wir Ihnen nun die Gelegenheit geben, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen, die Sie so-wohl kurz vor als auch nach dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht haben. Dieser Fragebogen bezieht sich entweder auf den 31.12.05 (als Stichtag) oder das gesamte Jahr 2005. Zusätzlich wird nach Erfahrungen aus dem 1. Halbjahr 2006 gefragt. Da das 2. BtÄndG zur Jahresmitte 2005 in Kraft getreten ist, möchten wir Sie bitten, die Angaben für 2005 auch differenziert nach beiden Halb-jahren 2005 einzutragen, falls es Ihnen möglich ist.

Im nächsten Jahr möchten wir Sie dann nach den längerfristigen Auswirkungen der Gesetzesände-rungen fragen. Mit Ihrer Hilfe wird es möglich sein, sowohl den IST-Stand vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG abzubilden als auch die Auswirkungen des Gesetzes ein Jahr und zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten. Bundesweit befragen wir auch in der zweiten Erhebung wieder rund 5.000 Berufsbe-treuer/innen sowie alle Betreuungsvereine. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig – die Frage-bögen werden für die Auswertung anonymisiert – niemand erhält eine Kopie Ihrer Daten.

Bitte senden Sie Ihren Fragebogen ausgefüllt möglichst bis zum 31. Oktober 2006 in dem beigefüg-ten Rückumschlag an das ISG Köln zurück.

Dieser Fragebogen richtet sich ausschließlich an Berufsbetreuer/innen – nicht an Betreuer/innen, die als Vereinsbetreuer/innen arbeiten. Die Betreuungsvereine werden gesondert befragt.

Wir möchten uns schon jetzt herzlich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bedanken – Sie können sich auch gerne mit Fragen oder Anmerkungen an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Regine Köller Dr. Dietrich Engels Christine Sellin

Fragebogen 2006 für Berufsbetreuer/innen

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 2

Alle Angaben beziehen sich entweder auf den 31.12.2005 oder das Jahr 2005. Zusätzlich wird nach dem 1. Halbjahr 2006 gefragt. Wenn es Ihnen möglich ist, tragen Sie bitte Ihre Angaben differenziert nach dem 1. Halbjahr 2005 (bis 30.06.05, d.h. vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG), dem 2. Halbjahr 2005 (ab 01.07.05, d.h. nach dem Inkrafttreten) und dem 1. Halbjahr 2006 (01.01.06 bis 30.06.06) ein. Falls dies nicht möglich ist, machen Sie die Angaben bitte für das gesamte Jahr 2005. Nach längerfristigen Auswirkungen des 2. BtÄndG fragen wir Sie im nächsten Jahr.

Angaben zu Ihrer Person

1. Geschlecht: weiblich männlich

2. Berufsbetreuer/in seit ………………………… (bitte Jahreszahl eintragen, z.B. 1998)

3. Was war Ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Stunden?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005 1. Halbjahr 2006

Stunden pro Woche

4. In welcher Form sind Sie tätig? Alleine oder in einer Bürogemeinschaft? Haben Sie Angestellte oder Hilfskräfte?

alleine tätig ohne Angestellte / Hilfskräfte

alleine tätig mit einer (oder mehreren) Angestellten / Hilfskräften

Betreuungsbüro zusammen mit anderen Betreuer/innen, aber ohne sonstige Angestellte / Hilfskräfte

Betreuungsbüro zusammen mit anderen Betreuer/innen und einer (oder mehreren) Angestellten / Hilfskräften

5. Welche berufliche Qualifikation haben Sie? (Mehrfachnennung – MFN - möglich)

Berufliche Qualifikation bitte ankreuzen

abgeschlossenes Studium Verwaltung

Betriebswirtschaft

Sozialarbeit / Sozialpädagogik

Jura

sonstiges abgeschlossenes Studium

abgeschlossene Ausbildung Verwaltung

im sozialpädagogischen Bereich

sonstige abgeschlossene Ausbildung

Nachqualifikation nach § 2 BVormVG

keine abgeschlossene Ausbildung

Sonstiges (bitte nennen): …………………………………………………………………………………………

Angaben zur Tätigkeit

6. Wie viele Betreuungen führten Sie am 31.12.2005: ………………………… insgesamt, davon: (bitte Zahlen eintragen)

ANZAHL DER BETREUUNGEN mittellose Betreute vermögende Betreute

nach Dauer der Betreuung im Heim nicht im Heim im Heim nicht im Heim

1. – 3. Betreuungsmonat

4. – 6. Betreuungsmonat

7. – 12. Betreuungsmonat

ab 2. Betreuungsjahr

7. Bei wie vielen der o.g. Betreuten war der Grund für die Betreuer/innenbestellung: (bitte jeweils Anzahl eintragen; MFN möglich)

Grund Anzahl Grund Anzahl

körperliche Behinderung Demenz

Sucht sonstige psychische Krankheit

geistige Behinderung Mischbild von Krankheit und Behinderung

Fragebogen 2006 für Berufsbetreuer/innen

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 3

8. Wie alt waren die Betreuten am 31.12.2005? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

……………… 18 – 39 Jahre …………………… 40 – 69 Jahre …………………… 70 Jahre und älter

9. Geschlecht der Betreuten: (bitte Anzahl eintragen) ……………… Männer ……………… Frauen

10. Wie viele Betreuungen haben Sie neu übernommen bzw. beendet? (Bitte Anzahl angeben)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005 1. Halbjahr 2006

neu übernommene Betreuungen

beendete Betreuungen

11. Hatten Sie Betreute, die am „Persönlichen Budget“ teilnahmen?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005 1. Halbjahr 2006

ja (bitte Anzahl angeben) …………… …………… …………… ……………

nein

mir nicht bekannt

12. Bei wie vielen Betreuungen haben Sie einen Betreuungsplan (§1901 Abs. 4 BGB) erstellt? (Bitte ankreuzen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 05 2. Halbjahr 05

1. Halbjahr 2006

insgesamt (bitte Anzahl eintragen; keine = „0“)

ja, immer

ja, manchmal

ja, selten

wenn Betreuungspläne erstellt: Waren die Be-treuten an der Erstellung beteiligt?

nein, nie

ja, immer

ja, manchmal

ja, selten

wenn Betreuungspläne erstellt: Haben Sie sich bei der Erstellung (in ei-nem oder mehreren Fäl-len) durch die Betreu-ungsbehörde unterstützen lassen? nein, nie

13. Kontakthäufigkeit: Mit wie vielen Betreuten hatten Sie wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich Kontakt (so-weit sie am 31.12.2005 noch in Betreuung waren)? Bitte tragen Sie in jedes Feld der Tabelle die entsprechende Zahl der Betreuten ein, auf die dies zutraf.

Anzahl der Betreuten

(bitte eintragen) Kontakthäufigkeit:

im Heim nicht im Heim

mindestens ein Mal wöchentlich

mindestens ein Mal monatlich

mindestens ein Mal vierteljährlich

persönlicher

Kontakt

seltener als vierteljährlich

mindestens ein Mal wöchentlich

mindestens ein Mal monatlich

mindestens ein Mal vierteljährlich

telefonischer

Kontakt

seltener als vierteljährlich

Fragebogen 2006 für Berufsbetreuer/innen

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 4

13. a) Gibt es Ihrer Einschätzung nach im 1. Halbjahr 2006 Änderungen in der Kontakthäufigkeit zu den Betreuten?

ja nein

wenn ja: Haben Sie im 1. Halbjahr 2006 häufiger oder seltener Kontakt zu Ihren Betreuten als im Jahr 2005 gehabt? (Bitte ankreuzen)

persönlicher Kontakt telefonischer Kontakt

häufiger

seltener

14. Kontaktanlass: Wie viele Betreute hatten Sie, bei denen z.B. eine Krisenintervention erforderlich war usw. (so-weit sie am 31.12.2005 noch in Betreuung waren)? Bitte tragen Sie in jedes Feld der Tabelle die entsprechende Zahl der Betreuten ein, auf die dies zutraf.

Anzahl der Betreuten

(bitte eintragen) Kontaktanlass:

im Heim nicht im Heim

Krisenintervention

Barauszahlung des Geldes

wichtige Angelegenheiten besprechen

akute Erkrankung

persönlicher

Kontakt

Krisenintervention

Barauszahlung des Geldes

wichtige Angelegenheiten besprechen

akute Erkrankung

telefonischer

Kontakt

15. War es Ihnen möglich, die Wahrnehmung der rechtlichen Belange für die Betreuten bei bestimmten Angelegen-heiten (z.B. Behördengängen, Bankangelegenheiten) für mehrere Betreute gleichzeitig wahrzunehmen?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

ja, häufig

ja, manchmal

ja, selten

nein, nie

16. Haben Sie mit anderen Betreuer/innen kooperiert, z.B. indem Sie Behördengänge o.Ä. bündelten?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

ja

nein

17. Haben Sie Aufgaben delegiert? (Bitte ankreuzen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

ja

nein

Fragebogen 2006 für Berufsbetreuer/innen

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 5

wenn ja: welche Aufgaben haben Sie an wen delegiert? Geben Sie bitte an, ob Sie seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG Aufgaben öfter, genauso oft oder seltener delegiert haben. Wenn weitere oder neue Aufgaben delegiert wur-den, tragen Sie diese bitte ein.

was… an…

wie oft? im 2. Halbjahr 2005 und 1. Halbjahr 2006 im Ver-gleich zu der Zeit vor Einführung des 2. BtÄndG

1. Steuererklärung Steuerberater/Angestellte Ver-waltung

öfter genauso oft seltener

2. Schriftverkehr Anwalt/Notar öfter genauso oft seltener

3. Aktenablage Angestellte Büro/Verwaltung öfter genauso oft seltener

4. öfter genauso oft seltener neu

5. öfter genauso oft seltener neu

6. öfter genauso oft seltener neu

18. Wie viele Betreuungen haben Sie an ehrenamtliche Betreuer/innen übergeben? (keine = bitte „0“ eintragen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

19. Wie viele Haftungsfälle (nach § 1833 BGB) hatten Sie? (keine = bitte „0“ eintragen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

wenn sie Haftungsfälle hatten: Wie hoch war die Schadenshöhe (in Euro)?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

20. Wie häufig haben Sie 2005 Zeit für die nachfolgenden Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung aufgewendet?

TÄTIGKEITEN (bitte ankreuzen) häufig manchmal selten nie

Genehmigungsanträge bei Gericht / Notariat stellen

Vertretung vor Gericht

Handlungen im Rahmen der Vermögenssorge

Beantragung von Sozialleistungen

Beantragung von Versicherungsleistungen

Verträge abschließen

Wohnungsauflösung

Verkauf von Grundbesitz / Immobilie

Erbschaftsangelegenheiten

Hilfen organisieren

Wechsel des Aufenthaltsortes organisieren

Anamnese erstellen

Betreuungsplan erstellen

externe Dienstleister überwachen

Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten veranlassen

Zwangsmaßnahmen veranlassen

Begleitung zum Arztbesuch

Arztgespräche

Gespräche mit Heimleitung und Pflegekräften

Bürotätigkeiten

Einweisung eines ehrenamtlichen Betreuers

Unterstützung des Betreuten, wenn dieser Angelegenheiten im

Aufgabenkreis des Betreuers selbst wahrnimmt

einzelne Fahrdienste

Sonstiges, bitte eintragen: ………………………………….…………………….…

………………………………………………………………………………………………………..

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21. Wie viele Betreuungen führten Sie, bei denen mit Ihrer Bestellung ein Betreuer/innenwechsel stattgefunden hat? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 05 2. Halbjahr 05

1. Halbjahr 2006

insgesamt (bei keiner = 0 eintragen)

Anzahl der Betreuungen, die ich von berufsmäßigen Betreuer/innen übernommen habe

Anzahl der Betreuungen, die ich von ehrenamtlichen Betreuer/innen übernommen habe

Anzahl der Betreuungen, die ich von Vorsorgebevollmächtigten übernommen habe

wenn Sie 2005 Betreuungen übernommen haben:

Waren die Stunden, die für die übernommenen Betreuungen angesetzt waren, ausreichend?

ja, immer ja, manchmal eher nicht nein, nie

wenn Sie in 2005 von Ehrenamtlichen oder Vorsorgebevollmächtigten Betreuungen übernommen haben: Bei wie vielen dieser Betreuungen waren Sie nach Ihrer Bestellung als einzige Betreuerin bzw. einziger Betreuer bestellt und bei wie vielen dieser Betreuungen waren Sie als Kontrollbetreuer/in bzw. „Zweitbetreuer/in“ ergän-zend zum Ehrenamtlichen oder Vorsorgebevollmächtigten tätig? (in keinem Fall = bitte „0“ eintragen)

als einzige Betreuerin / einziger Betreuer bestellt bei ………………………… dieser Betreuungen

als Kontrollbetreuer/in bzw. Zweitbetreuer/in bestellt bei ………………………… dieser Betreuungen

22. Erfahrungen im Umgang mit Banken / Sparkassen hinsichtlich der Handhabung der Gelder Ihrer Betreuten

a) Bei wie vielen Betreuten wurde Ihnen der Aufgabenkreis Vermögenssorge übertragen (Stand: 31.12.2005)?

bei ………………………… Betreuten bei keinem bitte weiter mit Frage 23

b) Wie haben Sie (2005) die Gelder Ihrer Betreuten verwaltet? (bitte jeweils Zahl eintragen; MFN möglich)

für ………………………… Betreute mittels Girokonto für ………………………… Betreute mittels Sparkonto

für ………………………… Betreute mittels sonstiger Anlagen

c) bei Girokonten: Für wie viele Betreute erledigen Sie Bankgeschäfte am Schalter usw.? (MFN möglich)

mit EC-Karte für ………………………… Betreute per online-banking für ………………………… Betreute

am Automaten für ………………………… Betreute nur am Schalter für ………………………… Betreute

d) Wie oft mussten Sie bei der Bank eine besondere Verpflichtungs- und Haftungserklärung unterschreiben?

………………………… Mal nie

Angaben zur wirtschaftlichen Situation

23. Haben Sie zum 30.06.2005 (1 Tag vor dem Inkrafttreten des 2.BtÄndG) eine Abrechnung aller Betreuungsfälle nach dem bisherigen Recht getätigt?

ja nein wenn ja: wie viele Stunden haben Sie abgerechnet? …………… Stunden

24. Welche Vergütungsstufe hatten Sie im Jahr 2005?

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3

25. Ist die Vergütung als Betreuer/in für Sie auskömmlich gewesen? (Bitte ankreuzen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

ja

nein

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25. a) Haben Sie seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG (2. Halbjahr 2005 und 1. Halbjahr 2006) mehr oder weniger Ver- gütung erhalten als davor?

mehr weniger

26. a) Wie viele Stunden haben Sie 2005 und im 1. Halbjahr 2006 abgerechnet?

nur wenn möglich: Jahr 2005 (nach altem und neuem Vergütungsrecht)

1. Halbjahr 2005 (nach altem Vergü-tungsrecht)

2. Halbjahr 2005 (nach neuem Ver-gütungsrecht)

1. Halbjahr 2006

(nach neuem Ver-gütungsrecht)

Anzahl abgerech-neter Stunden

b) Entspricht diese Abrechnung dem tatsächlichen Zeitaufwand, den Sie hatten?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

ja

nein

c) wenn nein: Schätzen Sie bitte Ihren tatsächlichen Zeitaufwand.

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

tatsächlicher Zeitauf-wand in Stunden

d) Beruht die Angabe des tatsächlichen Zeitaufwandes auf einer Schätzung oder auf genauer Buchführung?

Schätzung genaue Buchführung

27. In welcher Höhe haben Sie 2005 Aufwendungsersatz geltend machen können?

a) im 1. Halbjahr 2005: …………………… € (brutto)

b) Haben Sie im 2. Halbjahr 2005 und im 1. Halbjahr 2006 alle anfallenden Aufwendungen (bezogen auf die gesamten nach neuem Vergütungsrecht abgerechneten Betreuungen) getätigt?

ja bitte weiter mit Frage 28

nein, weil …

ich die Aufwendungen nicht abrechnen konnte

Sonstiges

c) Schätzen Sie bitte, wie viele Aufwendungen Sie nicht getätigt haben und deren Höhe.

ca. ……………………………………… nicht getätigte Aufwendungen in Höhe von ca. ……………… €

d) Was für Aufwendungen konnten Sie nicht tätigen?

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

e) Wurden diese Aufwendungen von anderen Stellen übernommen? ja nein

28. In welchen Abständen haben Sie 2005 Ihren Vergütungsanspruch bei Gericht geltend gemacht? (Bitte ankreuzen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 05 2. Halbjahr 05

1. Halbjahr 2006

¼ jährlich

½ jährlich

in längeren Abständen

je nach Betreuung unterschiedlich

29. Sind Sie von der Umsatzsteuer befreit? ja nein

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Weitere Veränderungen

Die abschließenden Fragen beziehen sich auf Ihre heutige Situation (Oktober 2006). Diese Fragen werden auch bei der Wiederholungsbefragung im Jahr 2007 nochmals gestellt.

30. Sind für Sie bereits heute Auswirkungen des BFH-Urteils vom 4. November 2004 spürbar, wonach Sie als Be-rufsbetreuer/in Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb beziehen?

ja nein

wenn ja: welche Auswirkungen sind das?

ich habe meine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet

ich führe Buch nach § 238 HGB

ich mache einen Jahresabschluss nach § 242 HGB

ich bin zur Zahlung von Gewerbesteuer für 2005 aufgefordert worden

ich bin zur Zahlung von Gewerbesteuer für 2006 aufgefordert worden

ich habe den Festsetzungsbescheid zum Gewerbesteuermessbetrag erhalten

mir ist die Gewerbesteuer erlassen worden

ich bin zur nachträglichen Zahlung von Gewerbesteuer aufgefordert worden

wenn nacherhoben: für welchen Zeitraum? ……………………………………………………………………………..………………………

mir sind zusätzliche Kosten entstanden, und zwar:

Steuerberatungskosten

Kosten durch die IHK-Mitgliedschaft in Höhe von ………………………… € jährlich

Sonstiges (bitte nennen) …………………………………………………………………………………………………………………………

sonstige Auswirkungen (bitte nennen) ……………………………………………………………………………………………………

.…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

31. Wie hoch schätzen Sie heute Ihre durchschnittliche Zeitersparnis ein, die das 2. BtÄndG durch die pauschalierte Abrechnung der Vergütung – und damit den Wegfall der detaillierten Rechnungslegung – ermöglicht? (monatlich pro Betreuung)

weniger als 15 Minuten 15 – 30 Minuten 30 – 60 Minuten mehr als 1 Stunde

kann ich nicht schätzen keine Zeitersparnis keine Zeitersparnis, sondern Mehraufwand

wenn Mehraufwand: Wodurch ist dieser entstanden? ……………………………………………………………………………

32. Von wie vielen Amtsgerichten (in Württemberg: Notariaten) werden Ihnen Betreuungen übertragen?

von ………………………… Amtsgerichten / Notariaten

33. Wohnen Sie in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde?

in einer kreisfreien Stadt in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde

34. Wie viele Einwohner/innen leben in dem Einzugsbereich, in dem Sie tätig sind?

etwa ………………………… Einwohner/innen

35. In welchem Bundesland sind Sie tätig?

………………………………………………………………………………

36. Haben Sie an der Befragung 2005 teilgenommen? ja nein

Platz für Ihre Anmerkungen / Hinweise / Kommentare:

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !

Senden Sie den Fragebogen bitte zurück an:

ISG e.V., Postfach 26 02 44, 50515 Köln

Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D-50515 Köln Barbarossaplatz 2 • D-50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • E-Mail: [email protected]

Vorstand: Stadtsparkasse Köln Dr. Wilhelm Breuer (Vors.) Konto-Nr. 776 20 32 Dr. Dietrich Engels BLZ 370 501 98 Dr. Werner Friedrich St.-Nr. 214 / 5862 / 0205

Anhang B2: Fragebogen Betreuungsvereine Wiederholungsbefragung 2006

An Betreuungsvereine,

die rechtliche Betreuungen führen

Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG)

hier: Wiederholungsbefragung

Sehr geehrte Damen und Herren, Köln, den 04.10.2006

wie Sie sich sicherlich erinnern, hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit der Durchführung der „Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes“ beauftragt. [vgl. dazu auch die beigefügte Kurzdarstellung des Projekts].

In diesem Zusammenhang hatten wir Ihnen im Herbst 2005 einen Fragebogen zukommen lassen, in dem wir gefragt hatten, welche Erfahrungen Sie im Jahr 2004 vor dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht haben. Für Ihre Mithilfe bei diesem ersten Fragebogen möchten wir uns herzlich be-danken!

Wie wir bei der letzten Befragung bereits beschrieben hatten, besteht unsere Untersuchung aus meh-reren Erhebungen. Denn nur durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lassen sich Auswirkungen gesetz-licher Änderungen feststellen.

Daher möchten wir Ihnen nun die Gelegenheit geben, uns Ihre Erfahrungen aus dem Jahr 2005 und aus dem 1. Halbjahr 2006 mitzuteilen, die Sie sowohl kurz vor als auch nach dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht haben.

Die Fragen im beiliegenden Fragebogen beziehen sich entweder auf den 31.12.05 (als Stichtag) oder das gesamte Jahr 2005. Zusätzlich wird nach Angaben zum 1. Halbjahr 2006 gefragt. Da das 2. BtÄndG zur Jahresmitte 2005 in Kraft getreten ist, möchten wir Sie bitten, die Angaben für 2005 auch differenziert nach beiden Halbjahren 2005 einzutragen, falls es Ihnen möglich ist.

Im nächsten Jahr möchten wir Sie dann nach den längerfristigen Auswirkungen der Gesetzesände-rungen fragen. Mit Hilfe Ihres Vereins wird es möglich sein, sowohl den IST-Stand vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG abzubilden als auch die Auswirkungen des Gesetzes ein Jahr und zwei Jahre nach des-sen Inkrafttreten. Bundesweit befragen wir alle Betreuungsvereine sowie rund 5.000 Berufsbetreu-er/innen. Die Fragebögen werden für die Auswertung anonymisiert – niemand erhält eine Kopie der Daten Ihres Vereins.

Bitte senden Sie uns den Fragebogen möglichst bis zum 31. Oktober 2006 ausgefüllt in dem beige-fügten Rückumschlag zurück. Dieser Fragebogen richtet sich ausschließlich an Betreuungsvereine – nicht an freiberufliche Berufsbetreuer/innen. Die Berufsbetreuer/innen werden gesondert befragt.

Auch wenn Sie nicht alle Fragen beantworten können, so sind uns Ihre Erfahrungen wichtig und auch teilausgefüllte Fragebögen sind willkommen. Wir möchten uns schon jetzt herzlich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bedanken – Sie können sich auch gerne mit Fragen oder Anmerkungen an uns wenden.

Falls Ihr Verein zwischenzeitlich geschlossen wurde: geben Sie uns bitte eine kurze Rückmel-dung, wann und aus welchen Gründen diese erfolgt ist!

Mit freundlichen Grüßen

Regine Köller Dr. Dietrich Engels Christine Sellin

Fragebogen 2006 für Betreuungsvereine

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Alle Angaben beziehen sich entweder auf den 31.12.2005 oder das Jahr 2005. Zusätzlich wird nach dem 1. Halbjahr 2006 gefragt. Wenn es Ihnen möglich ist, tragen Sie bitte Ihre Angaben differenziert nach dem 1. Halbjahr 2005 (bis 30.06.05, d.h. vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG), dem 2. Halbjahr 2005 (ab 01.07.05, d.h. nach dem Inkrafttreten) und dem 1. Halbjahr 2006 (01.01.06 bis 30.06.06) ein. Falls dies nicht möglich ist, machen Sie die Angaben bitte für das gesamte Jahr 2005. Nach längerfristigen Auswirkungen des 2. BtÄndG fragen wir Sie im nächsten Jahr.

Angaben zu den Vereinsbetreuer/innen und zum Verein

1. Anzahl und Geschlecht der Betreuer/innen: ………………………… Betreuer/innen insgesamt, davon:

………………………… weiblich ………………………… männlich

2. Anzahl der geförderten Stellen für Querschnittsarbeit: ………… Stellen (z.B. 0,5 St.)

3. Wie viele Wochenstunden arbeiten die Vereinsbetreuer/innen insgesamt (alle Betreuer/innen zusammen)?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005 1. Halbjahr 2006

Stunden pro Woche

4. Anzahl der sonstigen Mitarbeiter/innen: ………………………… insgesamt

Wie viele Wochenstunden arbeiten die sonstigen Mitarbeiter/innen des Vereins insgesamt (sonstige Mitarbei-ter/innen zusammen)?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005 1. Halbjahr 2006

Stunden pro Woche

5. Welche beruflichen Qualifikationen haben die Vereinsbetreuer/innen? (Mehrfachnennung – MFN - möglich)

Berufliche Qualifikation bitte Anzahl eintragen

abgeschlossenes Studium Verwaltung …………………………

Betriebswirtschaft …………………………

Sozialarbeit / Sozialpädagogik …………………………

Jura …………………………

sonstiges abgeschlossenes Studium …………………………

abgeschlossene Ausbildung Verwaltung …………………………

im sozialpädagogischen Bereich …………………………

sonstige abgeschlossene Ausbildung …………………………

Nachqualifikation nach § 2 BVormVG …………………………

keine abgeschlossene Ausbildung …………………………

Sonstiges (z.B. Azubis, Zivis; bitte nennen): ………………………………………………………………………………… …………………………

6. Wie viele ehrenamtliche Betreuer/innen waren Ihrem Verein am 31.12.2005 angeschlossen?

………………………… ehrenamtliche Betreuer/innen insgesamt, davon sind ………………………… Familienangehörige

7. Wie viele Betreuungen wurden am 31.12.2005 von den ehrenamtlichen Betreuer/innen geführt?

………………………… Betreuungen Angaben zur Tätigkeit der beruflichen Vereinsbetreuer/innen

8. Wie viele Betreuungen führten die Vereinsbetreuer/innen am 31.12.2005: ………………………… insgesamt, davon:

ANZAHL DER BETREUUNGEN mittellose Betreute vermögende Betreute

nach Dauer der Betreuung im Heim nicht im Heim im Heim nicht im Heim

1. – 3. Betreuungsmonat

4. – 6. Betreuungsmonat

7. – 12. Betreuungsmonat

ab 2. Betreuungsjahr

Fragebogen 2006 für Betreuungsvereine

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9. Bei wie vielen der o.g. Betreuten war der Grund für die Betreuer/innenbestellung: (bitte jeweils Anzahl eintragen; MFN möglich)

Grund Anzahl Grund Anzahl

körperliche Behinderung Demenz

Sucht sonstige psychische Krankheit

geistige Behinderung Mischbild von Krankheit und Behinderung

10. Wie alt waren die Betreuten am 31.12.2005? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

………………………… 18 – 39 Jahre ………………………… 40 – 69 Jahre ………………………… 70 Jahre und älter

11. Geschlecht der Betreuten: (bitte Anzahl eintragen) ………………………… Männer ………………………… Frauen

12. Wie viele Betreuungen haben die Vereinsbetreuer/innen neu übernommen bzw. beendet? (Bitte Anzahl angeben)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005 1. Halbjahr 2006

neu übernommene Betreuungen

beendete Betreuungen

13. Hatten die Vereinsbetreuer/innen Betreute, die am „Persönlichen Budget“ teilnahmen?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005 1. Halbjahr 2006

ja (bitte Anzahl angeben) …………… …………… …………… ……………

nein

mir nicht bekannt

14. Bei wie vielen Betreuungen haben die Vereinsbetreuer/innen einen Betreuungsplan (§1901 Abs. 4 BGB) erstellt?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 05 2. Halbjahr 05

1. Halbjahr 2006

insgesamt (bitte Anzahl eintragen; keine = „0“)

ja, immer

ja, manchmal

ja, selten

wenn Betreuungspläne erstellt: Waren die Be-treuten an der Erstellung beteiligt?

nein, nie

ja, immer

ja, manchmal

ja, selten

wenn Betreuungspläne erstellt: Haben Sie sich bei der Erstellung (in ei-nem oder mehreren Fäl-len) durch die Betreu-ungsbehörde unterstützen lassen? nein, nie

Fragebogen 2006 für Betreuungsvereine

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15. Kontakthäufigkeit: Mit wie vielen Betreuten hatten die Betreuer/innen wöchentlich, monatlich oder vierteljähr-lich Kontakt (soweit sie am 31.12.2005 noch in Betreuung waren)? Bitte tragen Sie in jedes Feld der Tabelle die entsprechende Zahl der Betreuten ein, auf die dies zutraf.

Anzahl der Betreuten

(bitte eintragen) Kontakthäufigkeit:

im Heim nicht im Heim

mindestens ein Mal wöchentlich

mindestens ein Mal monatlich

mindestens ein Mal vierteljährlich

persönlicher

Kontakt

seltener als vierteljährlich

mindestens ein Mal wöchentlich

mindestens ein Mal monatlich

mindestens ein Mal vierteljährlich

telefonischer

Kontakt

seltener als vierteljährlich

a) Gibt es Ihrer Einschätzung nach im 1. Halbjahr 2006 Änderungen in der Kontakthäufigkeit zu den Betreuten?

ja nein

wenn ja: Haben die Betreuer/innen im 1. Halbjahr 2006 häufiger oder seltener Kontakt zu Ihren Betreuten als im Jahr 2005 gehabt? (Bitte ankreuzen)

persönlicher Kontakt telefonischer Kontakt

häufiger

seltener

16. Kontaktanlass: Wie viele Betreute hatten die Betreuer/innen, bei denen z.B. eine Krisenintervention erforderlich war usw. (soweit sie am 31.12.2005 noch in Betreuung waren)? Bitte tragen Sie in jedes Feld der Tabelle die entsprechende Zahl der Betreuten ein, auf die dies zutraf.

Anzahl der Betreuten

(bitte eintragen) Kontaktanlass:

im Heim nicht im Heim

Krisenintervention

Barauszahlung des Geldes

wichtige Angelegenheiten besprechen

akute Erkrankung

persönlicher

Kontakt

Krisenintervention

Barauszahlung des Geldes

wichtige Angelegenheiten besprechen

akute Erkrankung

telefonischer

Kontakt

17. War es den Betreuer/innen möglich, die Wahrnehmung der rechtlichen Belange für die Betreuten bei bestimmten Angelegenheiten (z.B. Behördengängen, Bankangelegenheiten) für mehrere Betreute gleichzeitig wahrzunehmen? (Bitte ankreuzen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

ja, häufig

ja, manchmal

ja, selten

nein, nie

18. Haben die Vereinsbetreuer/innen Aufgaben delegiert? (Bitte ankreuzen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

ja

nein

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wenn ja: welche Aufgaben haben Sie an wen delegiert? Geben Sie bitte an, ob Sie seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG Aufgaben öfter, genauso oft oder seltener delegiert haben. Wenn weitere oder neue Aufgaben delegiert wurden, tragen Sie diese bitte ein.

was… an…

wie oft? im 2. Halbjahr 2005 und 1. Halbjahr 2006 im Ver-gleich zu der Zeit vor Einführung des 2. BtÄndG

1. Steuererklärung Steuerberater/Angestellte Ver-waltung

öfter genauso oft seltener

2. Schriftverkehr Anwalt/Notar öfter genauso oft seltener

3. Aktenablage Angestellte Büro/Verwaltung öfter genauso oft seltener

4. öfter genauso oft seltener neu

5. öfter genauso oft seltener neu

6. öfter genauso oft seltener neu

19. Wie viele berufsmäßig geführte Betreuungen haben die Vereinsbetreuer/innen an ehrenamtliche Betreuer/innen übergeben? (keine = bitte „0“ eintragen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

20. Wie viele ehrenamtliche Betreuungen sind durch den Verein vermittelt worden? (keine = bitte „0“ eintragen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

21. Wie viele Haftungsfälle (nach § 1833 BGB) hatten die Vereinsbetreuer/innen? (keine = bitte „0“ eintragen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

wenn sie Haftungsfälle hatten: Wie hoch war die Schadenshöhe (in Euro)?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

22. Wie häufig haben die Vereinsbetreuer/innen (2005) Zeit für die nachfolgenden Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung aufgewendet?

TÄTIGKEITEN (bitte ankreuzen) häufig manchmal selten nie

Verkauf von Grundbesitz / Immobilie

Erbschaftsangelegenheiten

Hilfen organisieren

Wechsel des Aufenthaltsortes organisieren

Anamnese erstellen

Betreuungsplan erstellen

externe Dienstleister überwachen

Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten veranlassen

Zwangsmaßnahmen veranlassen

Begleitung zum Arztbesuch

Arztgespräche

Gespräche mit Heimleitung und Pflegekräften

Bürotätigkeiten

Einweisung eines ehrenamtlichen Betreuers

Unterstützung des Betreuten, wenn dieser Angelegenheiten im

Aufgabenkreis des Betreuers selbst wahrnimmt

einzelne Fahrdienste

Sonstiges, bitte eintragen: ………………………………………….…………………….…

……….………………………………………………………………………………………………..

Fragebogen 2006 für Betreuungsvereine

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23. Wie viele Betreuungen führten die Vereinsbetreuer/innen 2005, bei denen mit ihrer Bestellung ein Betreu er/innenwechsel stattgefunden hat? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 05 2. Halbjahr 05

1. Halbjahr 2006

insgesamt (bei keiner = 0 eintragen)

Anzahl der Betreuungen, die ich von berufsmäßigen Betreuer/innen übernommen habe

Anzahl der Betreuungen, die ich von ehrenamtlichen Betreuer/innen übernommen habe

Anzahl der Betreuungen, die ich von Vorsorgebevollmächtigten übernommen habe

wenn die Vereinsbetreuer/innen 2005 Betreuungen übernommen haben:

Waren die Stunden, die für die übernommenen Betreuungen angesetzt waren, ausreichend?

ja, immer ja, manchmal eher nicht nein, nie

wenn Vereinsbetreuer/innen (2005) von Ehrenamtlichen oder Vorsorgebevollmächtigten Betreuungen übernom-men haben: Bei wie vielen dieser Betreuungen waren nach der Bestellung die Vereinsbetreuer/innen jeweils als einzige Betreuerin bzw. einziger Betreuer bestellt und bei wie vielen dieser Betreuungen waren die Vereinsbe-treuer/innen als Kontrollbetreuer/in bzw. „Zweitbetreuer/in“ ergänzend zum Ehrenamtlichen oder Vorsorgebe-vollmächtigten tätig? (in keinem Fall = bitte „0“ eintragen)

als einzige Betreuerin / einziger Betreuer bestellt bei ………………………… dieser Betreuungen

als Kontrollbetreuer/in bzw. Zweitbetreuer/in bestellt bei ………………………… dieser Betreuungen

24. Erfahrungen im Umgang mit Banken / Sparkassen hinsichtlich der Handhabung der Gelder der Betreuten:

a) Bei wie vielen Betreuten wurde den Vereinsbetreuer/innen der Aufgabenkreis Vermögenssorge übertragen (Stand: 31.12.2005)?

bei ………………………… Betreuten bei keinem bitte weiter mit Frage 25

b) Wie haben die Vereinsbetreuer/innen 2005 die Gelder der Betreuten verwaltet? (bitte jeweils Zahl eintragen; MFN möglich)

für ………………………… Betreute mittels Girokonto für ………………………… Betreute mittels Sparkonto

für ………………………… Betreute mittels sonstiger Anlagen

c) bei Girokonten: Für wie viele Betreute erledigen die Vereinsbetreuer/innen Bankgeschäfte am Schalter usw.? (MFN möglich)

mit EC-Karte für ………………………… Betreute per online-banking für ………………………… Betreute

am Automaten für ………………………… Betreute nur am Schalter für ………………………… Betreute

d) Wie oft mussten die Vereinsbetreuer/innen bei der Bank eine besondere Verpflichtungs- und Haftungserklä-rung unterschreiben?

………………………… Mal nie

25. Wie viel Zeit verwendeten die Beschäftigten des Vereins insgesamt (in %-Anteilen der Gesamtarbeitszeit):

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr

2005 2. Halbjahr

2005

1. Halb-jahr 2006

… für die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben % % % %

davon: Aufklärung und Beratung hinsichtlich der Vor-sorgevollmacht [z.B.: Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben = 20 %; darun-ter: Aufklärung hinsichtlich der Vorsorgevollmacht = 40 %] % % % %

… für das Führen von Betreuungen % % % %

Fragebogen 2006 für Betreuungsvereine

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 7

26. Wie häufig wurden im Rahmen der Querschnittsarbeit folgende Veranstaltungen / Aufgaben durchgeführt? (bitte Anzahl eintragen; bei keiner = 0 eintragen)

Veranstaltungen Anzahl nur wenn möglich: Jahr 2005

1. Halbjahr

2005 2. Halbjahr

2005

1. Halbjahr 2006

Veranstaltungen zur Anwerbung Ehrenamt-licher (= EA)

Fortbildungsveranst. für EA

individuelle Gespräche zur Anwerbung EA

Supervision für EA

Beratung von EA

Begleitung von EA

Infoveranst. zu Vorsorgevollmachten

Bearbeitung von Anfragen zur

Errichtung von Vorsorgevollmachten (ins-gesamt)

darunter:

Anfragen durch Vollmachtgeber/innen

Anfragen durch Bevollmächtigte

………………

………………

………………

………………

………………

………………

………………

………………

………………

………………

………………

………………

Sonstiges (bitte nennen)

Angaben zur wirtschaftlichen Situation

27. Welche Vergütungsstufe erhielten die Vereinsbetreuer/innen 2005?

Anzahl der Vereinsbetreuer/innen

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

28. Wie viele Stunden hat Ihr Verein insgesamt 2005 abgerechnet?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005

1. Halbjahr 2006

abgerechnete Stunden

29. In welcher Höhe hat Ihr Verein Aufwendungsersatz geltend machen können?

a) im 1. Halbjahr 2005: …………………… € (brutto)

b) Haben die Vereinsbetreuer/innen im 2. Halbjahr 2005 und im 1. Halbjahr 2006 alle anfallenden Aufwen-dungen (bezogen auf die gesamten nach neuem Vergütungsrecht abgerechneten Betreuungen) getätigt?

ja bitte weiter mit Frage 27

nein, weil … ich die Aufwendungen nicht abrechnen konnte Sonstiges

c) Schätzen Sie bitte, wie viele Aufwendungen die Vereinsbetreuer/innen nicht getätigt haben und deren Höhe.

ca. ……………………………………… nicht getätigte Aufwendungen in Höhe von ca. ……………… € d) Was für Aufwendungen konnten nicht getätigt werden?

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

e) Wurden diese Aufwendungen von anderen Stellen übernommen? ja nein

Fragebogen 2006 für Betreuungsvereine

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 8

30. Welche Fördermittel hat Ihr Verein im 2. Halbjahr 2005 für die Querschnittsarbeit erhalten?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005 1. Halbjahr 2006

keine

kommunale Mittel in Höhe von € € € €

Landesmittel in Höhe von € € € €

Träger-Eigenanteil in Höhe von € € € €

sonstige Mittel in Höhe von € € € €

31. Haben die Einnahmen des Vereins die Kosten der Betreuungsarbeit einschließlich der Querschnittsarbeit gedeckt?

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 2005 2. Halbjahr 2005 1. Halbjahr 2006

ja

nein, nur zu etwa ……………% ……………% ……………%

32. In welchen Abständen hat Ihr Verein den Vergütungsanspruch bei Gericht geltend gemacht? (Bitte ankreuzen)

nur wenn möglich: Jahr 2005 1. Halbjahr 05 2. Halbjahr 05

1. Halbjahr 2006

¼ jährlich

½ jährlich

in längeren Abständen

je nach Betreuung unterschiedlich

Vorsorgevollmachten

33. Wie viele Beratungen zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht hat Ihr Verein auf Grund des 2. BtÄndG seit 01.07.2005 bis zum 30.06.2006 durchgeführt? In wie vielen Fällen hat er bei der Vollmachtserrichtung unter-stützt?

………………… Beratungen seit 01.07.05 bis 30.06.06

………………… mal seit 01.07.05 bis 30.06.06 bei Errichtung unterstützt

Verein bietet bisher keine Beratung an Beratungen wurden bisher nicht in Anspruch genommen Weitere Veränderungen

Die abschließenden Fragen beziehen sich auf die heutige Situation (Oktober 2006).

34. Wie hoch schätzen Sie heute Ihre durchschnittliche Zeitersparnis ein, die das 2. BtÄndG durch die pauschalierte Abrechnung der Vergütung – und damit den Wegfall der detaillierten Rechnungslegung – ermöglicht? (monatlich pro Betreuung)

weniger als 15 Minuten 15 – 30 Minuten 30 – 60 Minuten mehr als 1 Stunde

kann ich nicht schätzen keine Zeitersparnis keine Zeitersparnis, sondern Mehraufwand

wenn Mehraufwand: Wodurch ist dieser entstanden? ……………………………………………………………………………………

35. Von wie vielen Amtsgerichten (Notariaten) werden den Vereinsbetreuer/innen Betreuungen übertragen?

von ………………………… Amtsgerichten / Notariaten

36. Ist der Verein in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde angesiedelt?

in einer kreisfreien Stadt in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde

37. Wie viele Einwohner/innen leben im Einzugsbereich Ihres Betreuungsvereins? Etwa ……………… Einwohner/innen

38. Haben Sie an der Befragung 2005 teilgenommen? ja nein

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung! Senden Sie den Fragebogen bitte zurück an:

ISG e.V., Postfach 26 02 44 50515 Köln

Leitfaden Fallstudien Behörden 2006

1

Anhang B3: Leitfaden Fallstudien Betreuungsbehörden 2006

Leitfaden Fallstudien Betreuungsbehörden

Betreuungsbehörde:

BUNDESLAND (Stadt oder Kreis):

Ort, Datum, Gespräch mit Geschlecht Name, (Funktion), Gesprächsdauer:

Vorbemerkung / Besonderheiten:

Ziel des Gesprächs:

Im Jahr 2006 gibt es keine Wiederholungsbefragung der Betreuungsbehörden. Da-

her sollen 6 qualitative Fallstudien durchgeführt werden, d.h., es werden exempla-

risch die Daten des Jahres 2005 von 6 Betreuungsbehörden dargestellt. Von beson-

derem Interesse sind die Auswirkungen des 2. BtÄndG. Daher ist die Unterschei-

dung zwischen vor und nach dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG besonders wichtig

und bei fast allen Fragen von Belang. Daher ist das durchgängige Frageraster vor

Inkrafttreten des 2. BtÄndG versus nach Inkrafttreten. Am Ende des Gesprächs soll

eine abschließende/zusammenfassende Stellungnahme zu den Auswirkungen des 2.

BtÄndG (Verbesserungen, Probleme, Veränderungsvorschläge) vorgenommen wer-

den.

Einleitung

● Wie lange sind Sie persönlich schon mit dem Betreuungsrecht befasst?

● Wie ist Ihre Behörde organisiert (Anzahl der Mitarbeiter/innen, Qualifikationen,

personelle Besonderheiten, organisatorische Struktur, gibt es hier Besonderhei-

ten bzgl. der Betreuung wie z.B. psychiatrische Landeskrankenhäuser)?

● Was macht Ihre Hauptarbeit aus? Hat es hier Veränderungen auf Grund der

Einführung des 2. BtÄndG gegeben?

Beratung und Unterstützung von Betreuer/innen

● Was braucht ein/e Betreuer/in, um Betreuungen gut führen zu können?

● Worauf achten Sie bei der Erstbestellung von Berufsbetreuer/innen? Halten

Sie die gesetzlichen Vorgaben (polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft

aus Schuldnerverzeichnis) für ausreichend?

● Welche Berufe und Qualifikationen haben die ehrenamtlichen Betreuer/innen?

Leitfaden Fallstudien Behörden 2006

2

● Wer führt die ehrenamtlichen Betreuer/innen in ihre Tätigkeit ein (Rangfolge: Gericht, Behörde, Verein – gemeinsam / wie?) und wer hält den Kontakt zu den Ehrenamtlichen?

● Wer bietet Fortbildung für (ehrenamtliche und berufsmäßige) Betreuer/innen an (gemeinsame Fortbildung / Inhalte)?

● Machen Sie überwiegend die Erfahrung, dass a) die Betreuer/innen organisa-torisch tätig werden, d.h. bestimmte Dienste und Leistungen für den Betreu-ten organisieren (delegieren) oder b) dass sie die Dienste selber erbringen (z.B. statt Betreute an eine kommunale Schuldnerberatungsstelle zu vermit-teln lieber selber in Verhandlungen mit Gläubigern einsteigen)? Gibt es Ände-rungen seit dem 2. BtÄndG?

● Teilen die Berufsbetreuer/innen bei ihrer Bestellung Zahl und Umfang ihrer

Betreuungen mit (§ 1897 Abs. 8 BGB)? Machen die Betreuer/innen die kalen-

derjährliche Mitteilung zu den beruflich geführten Betreuungen und zum dafür

erhaltenen Geldbetrag (§ 10 VBVG)? Gibt es hier Probleme? Wenn ja: Wo lie-

gen die Gründe?

● Erstellen die Betreuer/innen Betreuungspläne? Nur auf Anfrage des Gerichts?

● Werden Sie als Behörde um Unterstützung bei Betreuungsplänen gebeten?

Bieten Sie Unterstützung an?

● Die Betreuer/innen werden durch das 2. BtÄndG dazu angehalten, ihre zeitli-

chen Ressourcen auf das für die rechtliche Betreuung Notwendige zu begren-

zen. Kommen Ihrer Behörde dadurch verstärkt Aufgaben der Organisation /

Verfügbarmachung sozialer Dienste bzw. Dienstleistungen zu?

● Sind Ihnen Beschwerden über Untätigkeit von Berufsbetreuer/innen bekannt?

Wenn ja: Haben diese Beschwerden zugenommen?

● Wie viele Betreuungen werden an ehrenamtliche Betreuer/innen abgegeben?

Wird dies seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG noch gemacht? Oder wollen die

meisten Berufsbetreuer/innen ihre Betreuungen erhalten?

● Welche Chancen haben Neuanfänger/innen? Wie offen ist der Markt für neue

Berufsbetreuer/innen?

Betreuungen

● Gibt es Betreuungen, die grundsätzlich von Behörden geführt werden sollten?

● Kommt es seit der Einführung des 2. BtÄndG in verstärktem Maße zur Bestel-

lung von Behördenbetreuer/innen oder zur Zunahme von Behördenbetreuun-

gen?

Leitfaden Fallstudien Behörden 2006

3

● Wie hat sich das Verhältnis zwischen ehrenamtlicher und beruflicher Betreu-

ung seit Einführung des 2. BtÄndG entwickelt (Zu- oder Abnahme von ehren-

amtlicher bzw. beruflicher Betreuung)?

● Wie wirken sich Ihrer Einschätzung nach die Neuregelungen des 2. BtÄndG

auf die Qualität der Betreuungen aus?

Netzwerkarbeit

● Wie sieht die Betreuungsinfrastruktur insgesamt aus: Wer ist alles im Bereich Betreuung aktiv? (Anzahl: Gerichte, Vereine, Berufsbetreuer/innen)

● Gibt es eine gute Kooperation zwischen den Beteiligten - wie funktioniert die Zusammenarbeit von Behörde und Vereinen?

● Gibt es eine regionale Arbeitsgemeinschaft Betreuung? Wenn ja: Seit wann, wer ist beteiligt, wo liegen die Arbeitsschwerpunkte, wie funktioniert die Zu-sammenarbeit?

● Wie beurteilen Sie das Verhältnis von Vormundschaftsgerichten und Betreu-

ungsbehörden? Welche Tätigkeiten erfolgen auf Anfrage des Vormundschafts-

gerichts, und welche geschehen von Seiten der Behörden?

Kosten/Vergütung

● Wie bewerten Sie die Vergütungspauschale im Hinblick auf

a) die Verringerung des Verwaltungsaufwands,

b) die Qualität der Betreuungen,

c) das Engagement der Betreuer/innen und

d) die Auskömmlichkeit (der Pauschale) für die Betreuer/innen?

● Gibt es weitere Konsequenzen der Vergütungspauschale?

Vorsorgevollmachten

● Was halten Sie vom Instrument der Vorsorgevollmacht? Wo sehen Sie Prob-

leme? Wo sind Vorteile und wo Nachteile?

● Wo sind Chancen und Grenzen der Beglaubigung von Vorsorgevollmachten

durch die Behörde?

● Wie viele Vollmachten haben Sie seit Juli 2005 beglaubigt?

● Bietet Ihre Behörde eine Beratung von Personen an, die eine Vorsorgevoll-

macht erstellen möchten? Wenn nein: Wer berät diese Personen?

● Erhebt Ihre Behörde Gebühren? Wenn ja: Wofür und in welcher Höhe?

● Wie ist die Akzeptanz der Vorsorgevollmachten?

Leitfaden Fallstudien Behörden 2006

4

● Ist die Bestellung von Kontrollbetreuer/innen erforderlich? Wenn ja: Aus wel-

chen Gründen?

Allgemein/Abschluss

● Was hat sich seit Einführung des 2. BtÄndG geändert?

● Wo sehen Sie Verbesserungen/Erleichterungen (allgemein für die rechtliche Betreuung und speziell für die Betreuungsbehörden) und wo Probleme durch das Inkrafttreten des 2. BtÄndG?

● Halten Sie weitere Veränderungen der gesetzlichen Regelungen zur Verbesse-rung der Situation der Betreuten für erforderlich, und wenn ja: Wo sollten die-se ansetzen?

Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D-50515 Köln Barbarossaplatz 2 • D-50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • E-Mail: [email protected]

Vorstand: Stadtsparkasse Köln Dr. Wilhelm Breuer (Vors.) Konto-Nr. 776 20 32 Dr. Dietrich Engels BLZ 370 501 98 Dr. Werner Friedrich St.-Nr. 214 / 5862 / 0205

Anhang C1: Berufsbetreuer/innen Wiederholungsbefragung 2007

An selbstständige

rechtliche Betreuerinnen und Betreuer

Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG)

hier: Wiederholungsbefragung

Sehr geehrte Damen und Herren, Köln, den 12.10.2007

wie Sie sich sicherlich erinnern, hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Institut für

Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit der Durchführung der „Evaluation des Zweiten

Betreuungsrechtsänderungsgesetzes“ beauftragt. [vgl. dazu auch die beigefügte Kurzdarstellung

des Projekts].

In diesem Zusammenhang hatten wir Ihnen 2005 und 2006 einen Fragebogen zukommen lassen, in dem wir gefragt hatten, welche Erfahrungen Sie vor und kurz nach dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht haben. Für Ihre Mithilfe bei diesen beiden Fragebögen möchten wir uns herzlich be-danken!

Wie wir bei der letzten Befragung bereits beschrieben hatten, besteht unsere Untersuchung aus meh-reren Erhebungen. Denn nur durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lassen sich Auswirkungen gesetz-licher Änderungen feststellen.

Daher möchten wir Ihnen nun die Gelegenheit geben, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen, die Sie ein-einhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht haben. Dieser Fragebogen bezieht sich entweder auf den 31.12.06 (als Stichtag) oder das gesamte Jahr 2006. Diese Befragung ist im Rahmen der Evaluation die letzte. Mit Ihrer Hilfe wird es möglich sein, sowohl den IST-Stand vor In-krafttreten des 2. BtÄndG abzubilden als auch die Auswirkungen des Gesetzes eineinhalb Jahre nach dessen Inkrafttreten. Bundesweit befragen wir auch in der dritten und letzten Erhebung wieder rund 5.000 Berufsbetreuer/innen sowie alle Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig – die Fragebögen werden für die Auswertung anonymisiert – niemand er-hält eine Kopie Ihrer Daten.

Bitte senden Sie Ihren Fragebogen ausgefüllt möglichst bis zum 15. November 2007 in dem beige-fügten Rückumschlag an das ISG Köln zurück.

Dieser Fragebogen richtet sich ausschließlich an selbstständige Berufsbetreuer/innen – nicht an Be-treuer/innen, die als Vereinsbetreuer/innen arbeiten. Die Betreuungsvereine werden gesondert be-fragt.

Auch wenn Sie nicht alle Fragen beantworten können, so sind uns Ihre Erfahrungen wichtig und auch teilausgefüllte Fragebögen sind willkommen. Wir möchten uns schon jetzt herzlich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bedanken – Sie können sich auch gerne mit Fragen oder Anmerkungen an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Regine Köller Dr. Dietrich Engels

Fragebogen 2007 für selbstständige Berufsbetreuer/innen

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 2

Alle Angaben beziehen sich auf die Situation nach Inkrafttreten des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes: entweder auf den 31.12.2006 oder das Jahr 2006.

Angaben zu Ihrer Person

1. Geschlecht: weiblich männlich

2. Berufsbetreuer/in seit ………………………… (bitte Jahreszahl eintragen, z.B. 1998)

3. Was war Ihre durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Betreuer/in in Stunden im Jahr 2006?

…………………………………………… Stunden pro Woche

4. In welcher Form sind Sie tätig? Alleine oder in einer Bürogemeinschaft? Haben Sie Angestellte oder Hilfskräfte?

alleine tätig ohne Angestellte / Hilfskräfte

alleine tätig mit einer (oder mehreren) Angestellten / Hilfskräften

Betreuungsbüro zusammen mit anderen Betreuer/innen, aber ohne sonstige Angestellte / Hilfskräfte

Betreuungsbüro zusammen mit anderen Betreuer/innen und einer (oder mehreren) Angestellten / Hilfskräften

5. Welche berufliche Qualifikation haben Sie? (Mehrfachnennung – MFN - möglich)

Berufliche Qualifikation bitte ankreuzen

abgeschlossenes Studium Verwaltung

Betriebswirtschaft

Sozialarbeit / Sozialpädagogik

Jura

sonstiges abgeschlossenes Studium

abgeschlossene berufliche Verwaltung

Ausbildung im sozialpädagogischen Bereich

sonstige abgeschlossene Ausbildung

Nachqualifikation nach § 2 BVormVG

keine abgeschlossene Ausbildung

Sonstiges (bitte nennen): ……………………………………………………………………………………………………………

Angaben zu Ihrer Tätigkeit

6. Wie viele Betreuungen führten Sie am 31.12.2005: ………………………… insgesamt

6a. Wie viele Betreuungen führten Sie am 31.12.2006: ………………………… insgesamt, davon (tragen Sie bitte die Anzahl Ihrer Betreuungen ein, aufgegliedert nach bisheriger Dauer, Wohnort und Vermögensstatus):

ANZAHL DER BETREUUNGEN mittellose Betreute vermögende Betreute

nach Dauer der Betreuung im Heim nicht im Heim im Heim nicht im Heim

1. – 3. Betreuungsmonat

4. – 6. Betreuungsmonat

7. – 12. Betreuungsmonat

mehr als 12 Betreuungsmonate

7. Bei wie vielen der o.g. Betreuten (2006) war der Grund für die Betreuer/innenbestellung: (bitte jeweils Anzahl eintragen; MFN möglich)

Grund Anzahl Grund Anzahl

körperliche Behinderung Demenz

Sucht sonstige psychische Krankheit

geistige Behinderung Mischbild von Krankheit und Behinderung

Fragebogen 2007 für selbstständige Berufsbetreuer/innen

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8. Wie alt waren die Betreuten am 31.12.2006? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

……………… 18 – 39 Jahre …………………… 40 – 69 Jahre …………………… 70 Jahre und älter

9. Geschlecht der Betreuten (2006): (bitte Anzahl eintragen) ……………… Männer ……………… Frauen

10. Wie viele Betreuungen haben Sie im Jahr 2006 neu übernommen bzw. beendet? (Bitte Anzahl angeben)

…………………………… neu übernommene Betreuungen, davon …………………… Erstbetreuungen

…………………………… beendete Betreuungen

11. Hatten Sie im Jahr 2006 Betreute, die am „Persönlichen Budget“ teilnahmen?

ja (bitte Anzahl angeben: …………………) nein mir nicht bekannt

12. Bei wie vielen Betreuungen haben Sie im Jahr 2006 einen Betreuungsplan (§ 1901 Abs. 4 BGB) erstellt? (bei keiner = bitte „0“ eintragen)

bei ………………………… Betreuungen

wenn Betreuungspläne erstellt: Waren die Betreuten an der Erstellung beteiligt?

immer manchmal selten nie

13. Kontakthäufigkeit: Mit wie vielen Betreuten hatten Sie wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich Kontakt (soweit sie am 31.12.2006 noch in Betreuung waren)? Bitte tragen Sie in jedes Feld der Tabelle die entsprechende Zahl der Betreuten ein, auf die dies zutraf.

Anzahl der Betreuten

(bitte eintragen) Kontakthäufigkeit:

im Heim nicht im Heim

mindestens ein Mal wöchentlich

mindestens ein Mal monatlich

mindestens ein Mal vierteljährlich

persönlicher

Kontakt

seltener als vierteljährlich

mindestens ein Mal wöchentlich

mindestens ein Mal monatlich

mindestens ein Mal vierteljährlich

telefonischer

Kontakt

seltener als vierteljährlich

13a. Gibt es Ihrer Einschätzung nach seit Einführung des 2. BtÄndG Änderungen in der Kontakthäufigkeit zu den Betreuten?

ja nein, bitte weiter mit Frage 14

wenn ja: Haben Sie nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG häufiger oder seltener Kontakt zu Ihren Betreuten als in der Zeit davor gehabt? (Bitte ankreuzen)

persönlicher Kontakt telefonischer Kontakt

häufiger

seltener

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14. Kontaktanlass: Wie viele Betreute hatten Sie, bei denen z.B. eine Krisenintervention erforderlich war usw. (soweit sie am 31.12.2006 noch in Betreuung waren)? Bitte tragen Sie in jedes Feld der Tabelle die entsprechende Zahl der Betreuten ein, auf die dies zutraf. Unterscheiden Sie dabei nach Art des Kontakts und Wohnort des Betreuten.

Anzahl der Betreuten

(bitte eintragen) Kontaktanlass:

im Heim nicht im Heim

Krisenintervention

Geldangelegenheiten

wichtige Angelegenheiten besprechen

Termin bei Gericht/Behörde

akute Erkrankung

Klärung von Sozialleistungsansprüchen

persönlicher

Kontakt

Krisenintervention

Geldangelegenheiten

wichtige Angelegenheiten besprechen

anlässlich eines Termins bei Gericht/Behörde

akute Erkrankung

Klärung von Sozialleistungsansprüchen

telefonischer

Kontakt

15. War es Ihnen im Jahr 2006 möglich, die Wahrnehmung der rechtlichen Belange für die Betreuten bei bestimmten Angelegenheiten (z.B. Behördengängen, Bankangelegenheiten) für mehrere Betreute gleichzeitig wahrzunehmen?

häufig manchmal selten nie

16. Haben Sie im Jahr 2006 mit anderen Betreuer/innen kooperiert?

ja nein

17. Haben Sie im Jahr 2006 Aufgaben delegiert? (Bitte ankreuzen)

ja nein, bitte weiter mit Frage 18

wenn ja: welche Aufgaben haben Sie an wen delegiert? Geben Sie bitte an, ob Sie seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG Aufgaben öfter, genauso oft oder seltener delegiert haben. Wenn weitere oder neue Aufgaben delegiert wurden, tra- gen Sie diese bitte ein.

was… an…

wie oft? in der Zeit nach Einführung des 2. BtÄndG im Ver-gleich zu der Zeit vor Einführung des 2. BtÄndG

1. Steuererklärung Steuerberater/Angestellte Ver-waltung

öfter genauso oft seltener

2. Schriftverkehr Anwalt/Notar/Schreibkraft öfter genauso oft seltener

3. Aktenablage Angestellte Büro/Verwaltung öfter genauso oft seltener

4. öfter genauso oft seltener neu

5. öfter genauso oft seltener neu

6. öfter genauso oft seltener neu

18. Wie viele Betreuungen haben Sie im Jahr 2006 an ehrenamtliche Betreuer/innen übergeben? (keine = bitte „0“ eintragen)

…………………………… Betreuungen

19. Wie viele Haftungsfälle (nach § 1833 BGB) hatten Sie im Jahr 2006? (keine = bitte „0“ eintragen)

………………………… Haftungsfälle

wenn Sie 2006 Haftungsfälle hatten: Wie hoch war die Schadenshöhe insgesamt (in Euro)?

……………………………… Schadenshöhe in Euro

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20. Wie häufig haben Sie im Jahr 2006 Zeit für die nachfolgenden Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung aufgewendet?

TÄTIGKEITEN (bitte ankreuzen) häufig manchmal selten nie

Genehmigungsanträge bei Gericht / Notariat stellen

Vertretung vor Gericht/Wahrnehmung von Gerichtsterminen

Handlungen im Rahmen der Vermögenssorge

Beantragung von Sozialleistungen

Beantragung von Versicherungsleistungen

Verträge abschließen

Wohnungsauflösung

Verkauf von Grundbesitz / Immobilie

Erbschaftsangelegenheiten

Hilfen organisieren

Wechsel des Aufenthaltsortes organisieren

Anamnese erstellen

Betreuungsplan erstellen (§ 1901 Abs. 4)

externe Dienstleister überwachen

Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten veranlassen

Zwangsmaßnahmen veranlassen

Begleitung zum Arztbesuch

Arztgespräche

Gespräche mit Heimleitung und Pflegekräften

Bürotätigkeiten

Einführung eines/er ehrenamtlichen Betreuers/in

Unterstützung des Betreuten, wenn dieser Angelegenheiten im

Aufgabenkreis des/der Betreuers/in selbst wahrnimmt

einzelne Fahrdienste

Sonstiges, bitte eintragen: ……………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………

21. Wie viele Betreuungen führten Sie im Jahr 2006, bei denen mit Ihrer Bestellung ein Betreuer/innen- wechsel stattgefunden hat? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen) Was war der Grund für den Wechsel?

Anzahl Grund für Wechsel

übernommene Betreuungen insge-samt (bei keiner = „0“ eintragen)

Anzahl der Betreuungen, die ich von berufsmäßigen Betreuer/innen über-nommen habe

Überlastung des/der vorherigen Betreuers/in Umzug des Betreuten Probleme zw. Betreuten und vorherigem/er Betreuer/in

Sonstiges: ……………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………

Anzahl der Betreuungen, die ich von ehrenamtlichen Betreuer/innen übernommen habe

Überlastung des/der vorherigen Betreuers/in Umzug des Betreuten Probleme zw. Betreuten und vorherigem/er Betreuer/in

Sonstiges: ……………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………… davon als:

einzige/r Betreuer/in bestellt ……………

Zweitbetreuer/in bestellt ……………

Anzahl der Betreuungen, die ich von Vorsorgebevollmächtigten über-nommen habe

Überlastung des/der Bevollmächtigten Probleme zw. Vollmachtgeber/in und Bevollmächtigtem

Sonstiges: ……………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………… davon als:

einzige/r Betreuer/in bestellt ……………

Zweitbetreuer/in bestellt ……………

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wenn Sie im Jahr 2006 Betreuungen übernommen haben:

Waren die Stunden, die für die übernommenen Betreuungen angesetzt waren, ausreichend?

ja, immer ja, manchmal eher nicht nein, nie

22. Erfahrungen im Umgang mit Banken / Sparkassen hinsichtlich der Handhabung der Gelder Ihrer Betreu- ten

a) Bei wie vielen Betreuten wurde Ihnen der Aufgabenkreis Vermögenssorge übertragen (Stand: 31.12.2006)?

bei ………………………… Betreuten bei keinem bitte weiter mit Frage 23

b) Wie erledigten Sie im Jahr 2006 die Bankgeschäfte vom Girokonto der Betreuten?

mit EC-Karte für ………………………… Betreute per online-banking für ………………………… Betreute

am Automaten für ………………………… Betreute nur am Schalter für ………………………… Betreute

c) Wie oft mussten Sie bei der Bank eine besondere Verpflichtungs- und Haftungserklärung unterschreiben?

………………………… Mal nie

Angaben zur wirtschaftlichen Situation

23. Welche Vergütungsstufe hatten Sie im Jahr 2006?

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3

24. Wie viele Stunden haben Sie im Jahr 2006 abgerechnet?

……………………………… Stunden

a) Entspricht diese Abrechnung dem tatsächlichen Zeitaufwand, den Sie im Jahr 2006 hatten?

ja nein

b) wenn nein: Wie hoch war Ihr tatsächlicher Zeitaufwand im Jahr 2006?

…………………………………………… tatsächlicher Zeitaufwand in Stunden

Diese Angaben beruhen auf einer Schätzung genauer Buchführung

25. Haben Sie im Jahr 2006 mehr, genauso viel oder weniger Vergütung als im Jahr 2004 und im Jahr 2005 erhalten?

Höhe der Vergütung im Jahr 2006 im Vergleich zum

Jahr 2004 Jahr 2005

mehr genauso viel weniger mehr genauso viel weniger

26. Wie haben sich Ihre Aufwendungen für die Führung der Betreuungen nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG im Vergleich zu der Zeit vor Einführung des 2. BtÄndG verändert?

stark gestiegen leicht gestiegen unverändert leicht gesunken stark gesunken 27. Welche Aufwendungen fielen im Jahr 2006 an?

häufig manchmal selten nie

Fahrtkosten

Telefonkosten

Dolmetscherkosten

Portokosten

Sonstiges (bitte nennen):

……………………………………………………………

……………………………………………………………

……………………………………………………………

Fragebogen 2007 für selbstständige Berufsbetreuer/innen

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28. Ist die Vergütung als Betreuer/in für Sie im Jahr 2006 auskömmlich gewesen? (Bitte ankreuzen)

ja nein

wenn nein: Bitte in Stichworten begründen!

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

29. Ist die Vergütung als Betreuer/in für Sie im 1. Halbjahr 2007 auskömmlich gewesen? (Bitte ankreuzen)

ja nein

wenn nein: Bitte in Stichworten begründen!

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 30. Sind bzw. waren Sie im Jahr 2006 und im Jahr 2007 von der Umsatzsteuer befreit? (Bitte ankreuzen)

2006 2007

ja

nein

wenn nein: Wie macht sich für Sie als selbstständige/r Berufsbetreuer/in die Erhöhung der Umsatzsteuer zum 01. Januar 2007 bemerkbar?

sehr stark weniger stark kaum/unwesentlich

31. In welchen Abständen haben Sie im Jahr 2006 Ihren Vergütungsanspruch bei Gericht geltend gemacht? (Bitte ankreuzen)

¼ jährlich ½ jährlich in längeren Abständen je nach Betreuung unterschiedlich

Weitere Veränderungen

Die abschließenden Fragen beziehen sich auf Ihre heutige Situation (Oktober 2007).

32. Hat das BFH-Urteil vom 4. November 2004 Auswirkungen für Sie?

ja nein

wenn ja: welche Auswirkungen sind das?

ich bin Mitglied der IHK

ich habe meine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet

ich führe Buch nach § 238 HGB

ich mache einen Jahresabschluss nach § 242 HGB

ich bin zur Zahlung von Gewerbesteuer für 2006 aufgefordert worden

ich bin zur Zahlung von Gewerbesteuer für 2007 aufgefordert worden

ich habe den Festsetzungsbescheid zum Gewerbesteuermessbetrag erhalten

mir ist die Gewerbesteuer erlassen worden

ich bin zur nachträglichen Zahlung von Gewerbesteuer aufgefordert worden

wenn nacherhoben: für welchen Zeitraum? ……………………………………………………………………………..………………………

mir sind zusätzliche Kosten entstanden, und zwar:

Steuerberatungskosten

Kosten durch die IHK-Mitgliedschaft in Höhe von ………………………… € jährlich

Sonstiges (bitte nennen) …………………………………………………………………………………………………………………………

sonstige Auswirkungen (bitte nennen) ……………………………………………………………………………………………………

.…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Fragebogen 2007 für selbstständige Berufsbetreuer/innen

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 8

33. Wie hoch schätzen Sie heute Ihre durchschnittliche Zeitersparnis ein, die das 2. BtÄndG durch die vereinfachte Abrechnung der pauschalierten Vergütung ermöglicht? (monatlich pro Betreuung)

weniger als 15 Minuten 15 – 30 Minuten 30 – 60 Minuten mehr als 1 Stunde

kann ich nicht schätzen keine Zeitersparnis keine Zeitersparnis, sondern Mehraufwand

wenn Mehraufwand: Wodurch ist dieser entstanden? ……………………………………………………………………………

34. Von wie vielen Amtsgerichten (in Württemberg: Notariaten) werden Ihnen Betreuungen übertragen?

von ………………………… Amtsgerichten / Notariaten

35. Wohnen Sie in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde?

in einer kreisfreien Stadt in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde

36. Wie viele Einwohner/innen leben in dem Einzugsbereich, in dem Sie tätig sind?

etwa ………………………… Einwohner/innen

37. In welchem Bundesland sind Sie tätig?

………………………………………………………………………………

38. Haben Sie an den bisherigen Befragungen des ISG teilgenommen?

2005: ja nein 2006: ja nein

Platz für Ihre Anmerkungen / Hinweise / Kommentare:

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !

Senden Sie den Fragebogen bitte zurück an:

ISG e.V., Postfach 26 02 44, 50515 Köln

Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D-50515 Köln Barbarossaplatz 2 • D-50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • E-Mail: [email protected]

Vorstand: Stadtsparkasse Köln Dr. Wilhelm Breuer (Vors.) Konto-Nr. 776 20 32 Dr. Dietrich Engels BLZ 370 501 98 Dr. Werner Friedrich St.-Nr. 214 / 5862 / 0205

Anhang C2: Betreuungsvereine Wiederholungsbefragung 2007

An Betreuungsvereine,

die rechtliche Betreuungen führen

Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG)

hier: Wiederholungsbefragung

Sehr geehrte Damen und Herren, Köln, den 12.10.07

wie Sie sich sicherlich erinnern, hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Institut für

Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit der Durchführung der „Evaluation des Zweiten

Betreuungsrechtsänderungsgesetzes“ beauftragt. [vgl. dazu auch die beigefügte Kurzdarstellung

des Projekts].

In diesem Zusammenhang hatten wir Ihnen 2005 und 2006 einen Fragebogen zukommen lassen, in dem wir gefragt hatten, welche Erfahrungen Sie vor und kurz nach dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht haben. Für Ihre Mithilfe bei diesen beiden Fragebögen möchten wir uns herzlich be-danken!

Wie wir bei der letzten Befragung bereits beschrieben hatten, besteht unsere Untersuchung aus meh-reren Erhebungen. Denn nur durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lassen sich Auswirkungen gesetz-licher Änderungen feststellen.

Daher möchten wir Ihnen nun die Gelegenheit geben, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen, die Sie ein-einhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht haben. Dieser Fragebogen bezieht sich entweder auf den 31.12.06 (als Stichtag) oder das gesamte Jahr 2006. Diese Befragung ist im Rahmen der Evaluation die letzte. Mit Ihrer Hilfe wird es möglich sein, sowohl den IST-Stand vor In-krafttreten des 2. BtÄndG abzubilden als auch die Auswirkungen des Gesetzes eineinhalb Jahre nach dessen Inkrafttreten. Bundesweit befragen wir auch in der dritten und letzten Erhebung wieder rund 5.000 Berufsbetreuer/innen sowie alle Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig – die Fragebögen werden für die Auswertung anonymisiert – niemand er-hält eine Kopie Ihrer Daten. Bitte senden Sie uns den Fragebogen möglichst bis zum 15. November 2007 ausgefüllt in dem beigefügten Rückumschlag zurück. Dieser Fragebogen richtet sich ausschließ-lich an Betreuungsvereine – nicht an selbstständige Berufsbetreuer/innen. Die Berufsbetreuer/innen werden gesondert befragt.

Auch wenn Sie nicht alle Fragen beantworten können, so sind uns Ihre Erfahrungen wichtig und auch teilausgefüllte Fragebögen sind willkommen. Wir möchten uns schon jetzt herzlich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bedanken – Sie können sich auch gerne mit Fragen oder Anmerkungen an uns wenden.

Falls Ihr Verein zwischenzeitlich geschlossen wurde: geben Sie uns bitte eine kurze Rückmel-dung, wann und aus welchen Gründen diese erfolgt ist!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Regine Köller Dr. Dietrich Engels

Fragebogen 2007 für Betreuungsvereine

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 2

Alle Angaben beziehen sich auf die Situation nach Inkrafttreten des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes: entweder auf den 31.12.2006 oder das Jahr 2006. Angaben zu den Vereinsbetreuer/innen und zum Verein

1. Wie viele Vereinsbetreuer/innen waren im Jahr 2006 bei Ihrem Verein beschäftigt?

2006

insgesamt (Personen)

Frauen (Personen)

Männer (Personen)

Vollzeitstellen

2. Anzahl der geförderten Stellen für Querschnittsarbeit im Jahr 2006: ………… Stellen (z.B. 0,5 St.)

3. Wie viele Wochenstunden arbeiteten die Vereinsbetreuer/innen insgesamt im Jahr 2006? (alle Betreuer/innen zusammen)

…………………………………………… Stunden pro Woche

4. Anzahl der sonstigen Mitarbeiter/innen: ………………………… insgesamt

5. Wie viele Wochenstunden arbeiteten die sonstigen Mitarbeiter/innen des Vereins insgesamt im Jahr 2006? (sonstige Mitarbeiter/innen zusammen)

…………………………………………… Stunden pro Woche

6. Welche beruflichen Qualifikationen haben die Vereinsbetreuer/innen? (Mehrfachnennung – MFN - möglich) Berufliche Qualifikation bitte Anzahl eintragen

abgeschlossenes Studium Verwaltung …………………………

Betriebswirtschaft …………………………

Sozialarbeit / Sozialpädagogik …………………………

Jura …………………………

sonstiges abgeschlossenes Studium …………………………

abgeschlossene berufliche Ausbildung Verwaltung …………………………

im sozialpädagogischen Bereich …………………………

sonstige abgeschlossene Ausbildung …………………………

Nachqualifikation nach § 2 BVormVG …………………………

keine abgeschlossene Ausbildung …………………………

Sonstiges (z.B. Azubis, Zivis; bitte nennen): ………………………………………………………………………………… …………………………

7. Wie viele ehrenamtliche Betreuer/innen waren Ihrem Verein am 31.12.2006 angeschlossen?

………………………… ehrenamtliche Betreuer/innen insgesamt, davon sind ………………………… Familienangehörige

8. Wie viele Betreuungen wurden am 31.12.2006 von den ehrenamtlichen Betreuer/innen geführt?

………………………… Betreuungen

Angaben zur Tätigkeit der beruflichen Vereinsbetreuer/innen

9. Wie viele Betreuungen führten die Vereinsbetreuer/innen am 31.12.2005: ………………… insgesamt

9a. Wie viele Betreuungen führten die Vereinsbetreuer/innen am 31.12.2006: ………………… insgesamt, davon (tragen Sie bitte die Anzahl Ihrer Betreuungen ein, aufgegliedert nach bisheriger Dauer, Wohnort und Vermögens-status):

ANZAHL DER BETREUUNGEN mittellose Betreute vermögende Betreute

nach Dauer der Betreuung im Heim nicht im Heim im Heim nicht im Heim

1. – 3. Betreuungsmonat

4. – 6. Betreuungsmonat

7. – 12. Betreuungsmonat

mehr als 12 Betreuungsmonate

7059n

Fragebogen 2007 für Betreuungsvereine

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 3

10. Bei wie vielen der o.g. Betreuten (2006) war der Grund für die Betreuer/innenbestellung: (bitte jeweils Anzahl eintragen; MFN möglich)

Grund Anzahl Grund Anzahl

körperliche Behinderung Demenz

Sucht sonstige psychische Krankheit

geistige Behinderung Mischbild von Krankheit und Behinderung

11. Wie alt waren die Betreuten am 31.12.2006? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

………………………… 18 – 39 Jahre ………………………… 40 – 69 Jahre ………………………… 70 Jahre und älter

12. Geschlecht der Betreuten (2006): (bitte Anzahl eintragen) ………………………… Männer ………………… Frauen

13. Wie viele Betreuungen haben die Vereinsbetreuer/innen im Jahr 2006 neu übernommen bzw. beendet? (Bitte Anzahl angeben)

…………………………… neu übernommene Betreuungen, davon …………………… Erstbetreuungen

…………………………… beendete Betreuungen

14. Hatten die Vereinsbetreuer/innen 2006 Betreute, die am „Persönlichen Budget“ teilnahmen?

ja (bitte Anzahl angeben: …………………) nein nicht bekannt

15. Bei wie vielen Betreuungen haben die Vereinsbetreuer/innen 2006 einen Betreuungsplan (§ 1901 Abs. 4 BGB) erstellt? (bei keiner = bitte „0“ eintragen)

bei ………………………… Betreuungen

wenn Betreuungspläne erstellt: Waren die Betreuten an der Erstellung beteiligt?

immer manchmal selten nie

16. Kontakthäufigkeit: Mit wie vielen Betreuten hatten die Betreuer/innen wöchentlich, monatlich oder vierteljährlich Kontakt (soweit sie am 31.12.2006 noch in Betreuung waren)? Bitte tragen Sie in jedes Feld der Tabelle die entsprechende Zahl der Betreuten ein, auf die dies zutraf.

Anzahl der Betreuten (bitte eintragen) Kontakthäufigkeit:

im Heim nicht im Heim

mindestens ein Mal wöchentlich

mindestens ein Mal monatlich

mindestens ein Mal vierteljährlich

persönlicher

Kontakt

seltener als vierteljährlich

mindestens ein Mal wöchentlich

mindestens ein Mal monatlich

mindestens ein Mal vierteljährlich

telefonischer

Kontakt

seltener als vierteljährlich

16a. Gibt es Ihrer Einschätzung nach seit Einführung des 2. BtÄndG Änderungen in der Kontakthäufigkeit zu den Betreuten?

ja nein, bitte weiter mit Frage 17

wenn ja: Haben die Betreuer/innen seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG häufiger oder seltener Kontakt zu Ihren Betreuten als in der Zeit davor gehabt? (Bitte ankreuzen)

persönlicher Kontakt telefonischer Kontakt

häufiger

seltener

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17. Kontaktanlass: Wie viele Betreute hatten die Betreuer/innen, bei denen z.B. eine Krisenintervention erforderlich war usw. (soweit sie am 31.12.2006 noch in Betreuung waren)? Bitte tragen Sie in jedes Feld der Tabelle die entsprechende Zahl der Betreuten ein, auf die dies zutraf. Unterscheiden Sie dabei nach Art des Kontakts und Wohnort des Betreuten.

Anzahl der Betreuten (bitte eintragen) Kontaktanlass:

im Heim nicht im Heim

Krisenintervention

Geldangelegenheiten

wichtige Angelegenheiten besprechen

Termin bei Gericht/Behörde

akute Erkrankung

Klärung von Sozialleistungsansprüchen

persönlicher

Kontakt

Krisenintervention

Geldangelegenheiten

wichtige Angelegenheiten besprechen

anlässlich eines Termins bei Gericht/Behörde

akute Erkrankung

Klärung von Sozialleistungsansprüchen

telefonischer

Kontakt

18. War es den Betreuer/innen 2006 möglich, die Wahrnehmung der rechtlichen Belange für die Betreuten bei bestimmten Angelegenheiten (z.B. Behördengängen, Bankangelegenheiten) für mehrere Betreute gleichzeitig wahrzunehmen? (Bitte ankreuzen)

häufig manchmal selten nie

19. Haben die Vereinsbetreuer/innen 2006 Aufgaben delegiert? (Bitte ankreuzen)

ja nein, bitte weiter mit Frage 20

wenn ja: welche Aufgaben haben Sie an wen delegiert? Geben Sie bitte an, ob Sie seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG Aufgaben öfter, genauso oft oder seltener delegiert haben. Wenn weitere oder neue Aufgaben delegiert wurden, tragen Sie diese bitte ein.

was… an…

wie oft? in der Zeit nach Einführung des 2. BtÄndG im Ver-gleich zu der Zeit vor Einführung des 2. BtÄndG

1. Steuererklärung Steuerberater/Verwaltung öfter genauso oft seltener

2. Schriftverkehr Verwaltung/Sekretariat öfter genauso oft seltener

3. Aktenablage Angestellte Büro/Verwaltung öfter genauso oft seltener

4. öfter genauso oft seltener neu

5. öfter genauso oft seltener neu

6. öfter genauso oft seltener neu

20. Wie viele berufsmäßig geführte Betreuungen haben die Vereinsbetreuer/innen 2006 an ehrenamtliche Betreuer/innen übergeben? (keine = bitte „0“ eintragen)

…………………………… Betreuungen

21. Wie viele ehrenamtliche Betreuungen sind 2006 durch den Verein vermittelt worden? (keine = bitte „0“ eintragen)

…………………………… Betreuungen

22. Wie viele Haftungsfälle (nach § 1833 BGB) hatten die Vereinsbetreuer/innen 2006? (keine = bitte „0“ eintragen)

………………………… Haftungsfälle

wenn sie Haftungsfälle hatten: Wie hoch war die Schadenshöhe (in Euro)?

……………………………… Schadenshöhe in Euro

7059n

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23. Wie häufig haben die Vereinsbetreuer/innen (2006) Zeit für die nachfolgenden Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung aufgewendet?

TÄTIGKEITEN (bitte ankreuzen) häufig manchmal selten nie

Genehmigungsanträge bei Gericht / Notariat stellen

Vertretung vor Gericht/Wahrnehmung von Gerichtsterminen

Handlungen im Rahmen der Vermögenssorge

Beantragung von Sozialleistungen

Beantragung von Versicherungsleistungen

Verträge abschließen

Wohnungsauflösung

Verkauf von Grundbesitz / Immobilie

Erbschaftsangelegenheiten

Hilfen organisieren

Wechsel des Aufenthaltsortes organisieren

Anamnese erstellen

Betreuungsplan erstellen gem. § 1901 Abs. 4

externe Dienstleister überwachen

Maßnahmen gegen den Willen des Betreuten veranlassen

Zwangsmaßnahmen veranlassen

Begleitung zum Arztbesuch

Arztgespräche

Gespräche mit Heimleitung und Pflegekräften

Bürotätigkeiten

Einführung eines/er ehrenamtlichen Betreuers/in

Unterstützung des Betreuten, wenn dieser Angelegenheiten im

Aufgabenkreis des/der Betreuers/in selbst wahrnimmt

einzelne Fahrdienste

Sonstiges, bitte eintragen: ……………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………

24. Wie viele Betreuungen führten die Vereinsbetreuer/innen 2006, bei denen mit ihrer Bestellung ein Betreuer/innenwechsel stattgefunden hat? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen) Was war der Grund für den Wechsel?

Anzahl Grund für Wechsel

übernommene Betreuungen insgesamt (bei keiner = „0“ eintragen)

Anzahl der Betreuungen, die die Be-treuer/innen von berufsmäßigen Be-treuer/innen übernommen haben

Überlastung des/der vorherigen Betreuers/in Umzug des Betreuten Probleme zw. Betreuten und vorherigem Betreuer

sonstiges: ……………………………………………………………

……………………………………………………………………………………

Anzahl der Betreuungen, die die Be-treuer/innen von ehrenamtlichen Be-treuer/innen übernommen haben

Überlastung des vorherigen Betreuers Umzug des Betreuten Probleme zw. Betreuten und vorherigem/r Betreuer/in

Sonstiges: …………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………… davon als:

einzige/r Betreuer/in bestellt ……………

Zweitbetreuer/in bestellt ……………

Anzahl der Betreuungen, die die Be-treuer/innen von Vorsorgebevollmäch-tigten übernommen haben

Überlastung des/der Bevollmächtigten Probleme zw. Vollmachtgeber/in und Bevollmächtigtem

Sonstiges: …………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………… davon als:

einzige/r Betreuer/in bestellt ……………

Zweitbetreuer/in bestellt ……………

Fragebogen 2007 für Betreuungsvereine

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wenn die Vereinsbetreuer/innen 2006 Betreuungen übernommen haben:

Waren die Stunden, die für die übernommenen Betreuungen angesetzt waren, ausreichend?

ja, immer ja, manchmal eher nicht nein, nie

25. Erfahrungen im Umgang mit Banken/Sparkassen hinsichtlich der Handhabung der Gelder der Betreuten:

a) Bei wie vielen Betreuten wurde den Vereinsbetreuer/innen der Aufgabenkreis Vermögenssorge übertragen (Stand: 31.12.2006)?

bei ………………………… Betreuten bei keinem bitte weiter mit Frage 26

b) Wie erledigten die Vereinsbetreuer/innen im Jahr 2006 die Bankgeschäfte vom Girokonto der Betreuten?

mit EC-Karte für ………………………… Betreute per online-banking für ………………………… Betreute

am Automaten für ………………………… Betreute nur am Schalter für ………………………… Betreute

c) Wie oft mussten die Vereinsbetreuer/innen bei der Bank eine besondere Verpflichtungs- und Haftungserklärung unterschreiben?

………………………… Mal nie

26. Wie viel Zeit verwendeten die Beschäftigten des Vereins 2006 insgesamt (in %-Anteilen der Gesamtarbeitszeit):

Jahr 2006

… für die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben %

davon: Aufklärung und Beratung hinsichtlich der Vorsorgevollmacht [z.B.: Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben = 20 %; darunter: Aufklärung und Beratung hinsichtlich der Vorsorgevollmacht = 40 %] %

… für das Führen von Betreuungen %

27. Wie häufig wurden 2006 im Rahmen der Querschnittsarbeit folgende Veranstaltungen/Aufgaben durchgeführt und wie viele Personen profitierten davon? (bitte Anzahl eintragen; bei keiner = „0“ eintragen)

Veranstaltungen Anzahl Veranstaltun-gen/Angebote

Anzahl der Teilneh-mer/innen (ca.)

Veranstaltungen zur Anwerbung Ehrenamtlicher (= EA)

Fortbildungsveranst. für EA

individuelle Gespräche zur Anwerbung EA

Supervision für EA

Beratung von EA

Begleitung von EA

Infoveranst. zu Vorsorgevollmachten

Bearbeitung von Anfragen zur

Errichtung von Vorsorgevollmachten (insgesamt)

darunter:

Anfragen durch Vollmachtgeber/innen

Anfragen durch Bevollmächtigte

……………………………

……………………………

……………………………

……………………………

……………………………

……………………………

Sonstiges (bitte nennen): …………………………………………………

……………………………………………………………………………………………

Angaben zur wirtschaftlichen Situation

28. Welche Vergütungsstufe erhielten die Vereinsbetreuer/innen 2006?

Anzahl der Vereinsbetreuer/innen

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

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29. Wie viele Stunden hat Ihr Verein insgesamt 2006 abgerechnet?

……………………………… Stunden

30. Wie haben sich die Aufwendungen für die Führung der Betreuungen nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG im Vergleich zu der Zeit vor Einführung des 2. BtÄndG verändert? stark gestiegen leicht gestiegen unverändert leicht gesunken stark gesunken 31. Welche Aufwendungen fielen im Jahr 2006 an?

häufig manchmal selten nie

Fahrtkosten

Telefonkosten

Dolmetscherkosten

Portokosten

Sonstiges (bitte nennen)

……………………………………………………………

……………………………………………………………

32. Welche Fördermittel hat Ihr Verein im Jahr 2006 für die Querschnittsarbeit erhalten? Nach welchen Kriterien wird gefördert?

Jahr 2006 Kriterien für die Förderung

keine

kommunale Mittel in Höhe von €

Landesmittel in Höhe von €

Träger-Eigenanteil in Höhe von €

sonstige Mittel in Höhe von €

33. Haben die Einnahmen des Vereins 2006 die Kosten der Betreuungsarbeit einschließlich der Querschnitts- arbeit gedeckt?

ja nein, nur zu etwa …………………………… %

34. In welchen Abständen hat Ihr Verein im Jahr 2006 den Vergütungsanspruch bei Gericht geltend ge- macht? (Bitte ankreuzen)

¼ jährlich ½ jährlich in längeren Abständen je nach Betreuung unterschiedlich

Vorsorgevollmachten

35. Wie viele Informationsgespräche und -veranstaltungen zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht hat Ihr Verein im Jahr 2006 durchgeführt und in wie vielen Fällen sie bei der Vollmachtserrichtung unterstützt?

………………… Einzelinformationsgespräche im Jahr 2006

………………… Informationsveranstaltungen zur Vorsorgevollmacht im Jahr 2006

………………… mal im Jahr 2006 bei Errichtung unterstützt

Verein bietet bisher keine Information an

Informationsgespräche/Veranstaltungen wurden bisher nicht in Anspruch genommen

Fragebogen 2007 für Betreuungsvereine

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Weitere Veränderungen

Die abschließenden Fragen beziehen sich auf die heutige Situation (Oktober 2007).

36. Wie hoch schätzen Sie heute die durchschnittliche Zeitersparnis ein, die das 2. BtÄndG durch die vereinfachte Abrechnung der pauschalierten Vergütung ermöglicht? (monatlich pro Betreuung)

weniger als 15 Minuten 15 – 30 Minuten 30 – 60 Minuten mehr als 1 Stunde

kann ich nicht schätzen keine Zeitersparnis keine Zeitersparnis, sondern Mehraufwand

wenn Mehraufwand: Wodurch ist dieser entstanden? ……………………………………………………………………………………

37. Von wie vielen Amtsgerichten (Notariaten) werden den Vereinsbetreuer/innen Betreuungen übertragen?

von ………………………… Amtsgerichten / Notariaten

38. Ist der Verein in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde angesiedelt?

in einer kreisfreien Stadt in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde

39. Wie viele Einwohner/innen leben im Einzugsbereich Ihres Betreuungsvereins?

Etwa ……………… Einwohner/innen

40. In welchem Bundesland befindet sich Ihr Verein?

………………………………………………………………………………

41. Hat Ihr Verein an den bisherigen Befragungen des ISG teilgenommen?

2005: ja nein 2006: ja nein

Platz für Ihre Anmerkungen / Hinweise / Kommentare:

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !

Senden Sie den Fragebogen bitte zurück an:

ISG e.V., Postfach 26 02 44, 50515 Köln

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

Anhang C3: Betreuungsbehörden Wiederholungsbefragung 2007 An die örtlichen Betreuungsbehörden Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG)

Sehr geehrte Damen und Herren, Köln, den 26.11.2007

wie Sie sich sicherlich erinnern, hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Institut für

Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit der Durchführung der „Evaluation des Zweiten Betreu-

ungsrechtsänderungsgesetzes“ beauftragt [vgl. dazu auch die beigefügte Kurzdarstellung des Projekts].

In diesem Zusammenhang hatten wir Ihnen im Herbst 2005 einen Fragebogen zukommen lassen, in dem wir

gefragt hatten, welche Erfahrungen Sie vor dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG gemacht haben. Für Ihre

Mithilfe bei diesem Fragebogen möchten wir uns herzlich bedanken!

Wie wir bei der letzten Befragung bereits beschrieben hatten, besteht unsere Untersuchung aus mehreren

Erhebungen. Denn nur durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lassen sich Auswirkungen gesetzlicher Ände-

rungen feststellen.

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihre Behörde nun gerne zu den Erfahrungen, die Sie nach Inkrafttre-

ten des 2. BtÄndG gemacht haben, befragen.

Dieser Fragebogen bezieht sich auf das Jahr 2006. Mit Hilfe Ihrer Behörde wird es möglich sein, sowohl den

IST-Stand vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG abzubilden als auch die Auswirkungen des Gesetzes zwei Jahre

nach dessen Inkrafttreten. Bundesweit befragen wir alle Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sowie

rund 5.000 Berufsbetreuer/innen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig - die Fragebögen werden für

die Auswertung anonymisiert – niemand erhält eine Kopie der Daten Ihrer Behörde.

Bitte senden Sie uns den Fragebogen möglichst bis zum 25.Januar 2008 in dem beigefügten Rückumschlag

an das ISG Köln ausgefüllt zurück. Dieser Fragebogen richtet sich ausschließlich an Betreuungsbehörden –

nicht an selbstständige Berufsbetreuer/innen oder Betreuungsvereine – diese werden gesondert befragt.

Auch wenn Sie nicht alle Fragen beantworten können, so sind uns Ihre Erfahrungen wichtig und auch teilaus-

gefüllte Fragebögen sind willkommen.

Wir möchten uns schon jetzt herzlich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bedanken – Sie können sich auch gerne

mit Fragen oder Anmerkungen an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Regine Köller Dr. Dietrich Engels

Fragebogen für Betreuungsbehörden 2007

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

Alle Angaben beziehen sich auf das gesamte Jahr 2006 oder auf den 31.12.2006, d.h. auf die Situation nach Inkrafttreten des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes.

Angaben zur personellen Situation

1. Anzahl und Geschlecht der Mitarbeiter/innen der Betreuungsbehörde (31.12.2006):

a) ………………………… Mitarbeiter/innen insgesamt, davon: ………………………… weiblich ………………………… männlich

b) Wie viele Mitarbeiter/innen erfüllen Aufgaben im Rahmen des Betreuungsrechts? ……………… Mitarbeiter/innen

c) Anzahl der Stellen insgesamt: …………………………… Vollzeitstellen ……………………… Teilzeitstellen

2. Wie viele Stunden arbeiteten die Mitarbeiter/innen (2006) zur Wahrnehmung der Aufgaben der Betreu- ungsbehörde?

……………… Stunden pro Woche

3. Welche berufliche Qualifikation haben die Mitarbeiter/innen der Behörde? (MFN – möglich)

Berufliche Qualifikation bitte Anzahl eintragen

abgeschlossenes Studium bzw. Verwaltung ………………………… Fachhochschulstudium Betriebswirtschaft ………………………… Sozialarbeit / Sozialpädagogik ………………………… Jura ………………………… sonstiges abgeschlossenes Studium …………………………

abgeschlossene Ausbildung Verwaltung ………………………… im sozialpädagogischen Bereich ………………………… sonstige abgeschlossene Ausbildung …………………………

keine abgeschlossene Ausbildung ………………………… Auszubildende / Praktikant/innen ………………………… Sonstiges (bitte nennen): ……………………….…………………………………………………………………………………… …………………………

Eigene Betreuungen

4a. Wie viele Betreuungen führten die Behördenbetreuer/innen bzw. die Behörde am 31.12.2006?

……………… Betreuungen insgesamt, davon ………………… durch Mitarbeiter/innen der Behörde (Behördenbetreuer/innen)

………………… Behördenbetreuungen

keine bitte weiter mit Frage 5

4b. Wie viele dieser Betreuungen waren erstmalige Betreuungen und wie viele wurden auf Grund eines Be- treuer/innenwechsels übernommen? Von wem wurden diese Betreuungen übernommen? Bitte tragen Sie die jeweilige Anzahl ein (keine = bitte „0“ eintragen).

Anzahl Betreuungen, die von Behördenbetreuer/innen über-nommen wurden

Anzahl Betreuungen, die als Behördenbetreuung über-nommen wurden

erstmalige Betreuungen insgesamt (bei keiner = 0 eintragen)

darunter:

bisher Vertretung durch Bevollmächtigte

davon:

anstelle des/der Bevollmächtigten bestellt ………………………… …………………………

als Kontrollbetreuer/in bestellt ………………………… …………………………

infolge eines Betreuerwechsels übernommene Betreuungen insgesamt (bei keiner = 0 eintragen)

darunter:

Übernahme von berufsmäßigen Betreuer/innen

Übernahme von ehrenamtlichen Betreuer/innen

davon als:

alleinige/r Betreuer/in bestellt ………………………… …………………………

Zweitbetreuer/in bestellt ………………………… …………………………

5. Waren unter den Betreuten Personen, die im Jahr 2006 am „Persönlichen Budget“ teilnahmen?

ja (Anzahl: …………………) nein nicht bekannt

Fragebogen für Betreuungsbehörden 2007

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

Angaben zu weiteren Tätigkeiten

6a. Wurde Ihnen die Zahl der entgeltlich geführten Betreuungen des Jahres 2006 sowie der dafür erhaltene Geldbetrag von den Betreuer/innen mitgeteilt (§ 10 VBVG)?

ja, vom überwiegenden Teil ja, von etwa der Hälfte ja, von einem geringen Teil nein

6b. Übermitteln Sie diese Mitteilung über die Zahl der beruflich geführten Betreuungen und den dafür erhaltenen Geldbetrag an das Vormundschaftsgericht (§ 10 VBVG)?

ja, auf Verlangen des Gerichts ja, unaufgefordert nein, da das Gericht keine Übermittlung verlangt

7. Wenn die Behörde einen Vorschlag für die Bestellung eines Betreuers/in als Berufsbetreuer/in macht, trifft sie Feststellungen zu Zahl und Umfang der von ihm/ihr geführten Betreuungen (§ 1897 Abs. 8 BGB)?

immer nur in bestimmten Fällen nie (z.B. da das Gericht die Auskunft selbst einholt)

Zahl der Betreuungen z.B. …………………………………………………

Umfang der Betreuungen z.B. …………………………………………………

wenn ja: Werden diese Feststellungen an das Gericht weitergegeben?

ja, immer ja, auf Verlangen des Gerichts nein, da das Gericht keine Übermittlung verlangt

8. Wie viel Zeit haben Sie im Jahr 2006 verwendet für: (in %-Anteilen der Gesamtarbeitszeit)

Unterstützung der Vormundschaftsgerichte und Beteiligung am Verfahren ………………………… %

Aufklärung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen ………………………… %

Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ………………………… %

Netzwerkarbeit zum Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes ………………………… %

Beratung und Unterstützung von Betreuer/innen und Bevollmächtigten ………………………… %

Führung von Betreuungen ………………………… %

9. Bitte kreuzen Sie nachstehend die jeweils zutreffende Antwort an (bezogen auf das Jahr 2006).

Bei der Erstbestellung von Berufsbetreuer/innen … ja manchmal nein

lassen wir uns ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen

fordern wir eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis an

fragen wir nach den Kenntnissen des Betreuungsrechts

erfragen wir Ausbildung und Berufserfahrung

fragen wir nach der Teilnahme an betreuungsrechtlich relevanter Fortbildung

Sonstiges ……………………………………………………………………………………………………………

Vorsorgevollmacht und Vorsorgebevollmächtigte

10. Wie viele Informationsgespräche und -veranstaltungen zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht hat Ihre Behörde im Jahr 2006 durchgeführt und in wie vielen Fällen bei der Vollmachtserrichtung unterstützt (ggf. geschätzt)?

………………… Einzelinformationsgespräche im Jahr 2006

………………… Informationsveranstaltungen zur Vorsorgevollmacht im Jahr 2006

………………… mal im Jahr 2006 bei Errichtung unterstützt

Informationsgespräche/Veranstaltungen wurden bisher nicht in Anspruch genommen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

11. Wie viele Vorsorgevollmachten hat die Behörde bisher beglaubigt?

2. Halbjahr 2005 2006 2007

Vorsorgevollmachten

davon Vollmachten, die mit einer Betreuungsverfü-gung verbunden waren

bisher keine Vorsorgevollmachten beglaubigt

Fragebogen für Betreuungsbehörden 2007

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected]

12. In wie vielen Fällen hat Ihre Behörde Vorsorgebevollmächtigte bis heute beraten und unterstützt?

2. Halbjahr 2005 2006 2007

Anzahl Fälle (ggf. geschätzt)

Beratungen und Unterstützungen wurden von Bevollmächtigten bisher nicht in Anspruch genommen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

Angaben zu Betreuer/innen

13a. Wie viele selbstständige Berufsbetreuer/innen waren am 31.12.2006 bei der Behörde erfasst?

…………………… selbstständige Berufsbetreuer/innen, davon ………………… Betreuer/innen aus unserer Stadt/Landkreis

………………… Betreuer/innen von außerhalb

13b. Wie viele Vereinsbetreuer/innen waren am 31.12.2006 bei der Behörde erfasst?

…………………… Vereinsbetreuer/innen, davon ………………… Vereinsbetreuer/innen aus unserer Stadt/Landkreis

………………… Vereinsbetreuer/innen von außerhalb

14. Wie viele Betreuungen führten die einzelnen berufsmäßigen Betreuer/innen am 31.12.2006? (bitte jeweils An-zahl eintragen)?

Anzahl berufsmäßiger Betreuer/innen Anzahl der Betreuungen selbstständige Berufsbetreuer/innen Vereinsbetreuer/innen

0 bis 10

11 bis 20

21 bis 30

31 bis 40

41 bis 50

51 bis 60

61 bis 70

71 oder mehr

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

Anzahl der Betreuungen nicht bekannt

15. Wie viele berufsmäßig geführte Betreuungen wurden im Jahr 2006 an ehrenamtliche Betreuer/innen abge-geben? (keine = bitte „0“ eintragen)

Anzahl abgegebener berufsmäßiger Betreuungen …………………………… nicht bekannt

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

16. Wie viele ehrenamtlich geführte Betreuungen wurden im Jahr 2006 an berufliche Betreuer/innen abgege-ben? (keine = bitte „0“ eintragen)

Anzahl abgegebener ehrenamtlicher Betreuungen ………………………… nicht bekannt

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

Weitere Angaben

17. Ist die Betreuungsbehörde einer kreisfreien Stadt zugehörig oder einem Kreis?

einer kreisfreien Stadt einem Kreis

18. Wie viele Einwohner/innen leben im Einzugsbereich Ihrer Betreuungsbehörde?

etwa ………………………… Einwohner/innen

19. Wem ist die Betreuungsbehörde zugeordnet?

Sozialamt Jugendamt Gesundheitsamt ………………………………………………………………………………………………

20. In welchem Bundesland befindet sich Ihre Behörde? ………………………………………………………………………………………………

Platz für Ihre Anmerkungen / Hinweise / Kommentare:

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Vielen Dank für Ihre Unterstützung ! Fragebogen bitte zurücksenden an: ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln

Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D-50515 Köln Barbarossaplatz 2 • D-50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • E-Mail: [email protected]

Vorstand: Stadtsparkasse Köln Dr. Wilhelm Breuer (Vors.) Konto-Nr. 776 20 32 Dr. Dietrich Engels BLZ 370 501 98 Dr. Werner Friedrich St.-Nr. 214 / 5862 / 0205

An den Präsidenten / die Präsidentin

An den Direktor / die Direktorin

des Amtsgerichts

Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG)

Köln, den 27.06.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. Juli 2005 ist das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) in Kraft getreten. Schwerpunkt des 2. BtÄndG sind unter anderem die Stärkung der Vorsorgevollmacht und die Pauschalierung der Vergü-tung sowie des Aufwendungsersatzes für Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit der Durchführung der „Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes“ be-auftragt. Ziel der Untersuchung ist es, die Auswirkungen des 2. BtÄndG auf die Betreuten (Qualität), die Betreuer/innen und Betreuungsvereine (Tätigkeit und wirtschaftliche Situation), die Betreuungsbehörden (Aufgabenspektrum und Arbeitsbelastung) sowie die Vormundschaftsgerichte (Arbeitsentlastung und Ver-fahrensvereinfachung) und die Vorsorgevollmacht (Verbreitung und Akzeptanz) zu analysieren [vgl. dazu auch die Kurzdarstellung des Projekts am Ende des Fragebogens].

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihr Gericht gerne zu den Erfahrungen mit dem Betreuungsrecht vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG und zu den Auswirkungen seit dem Inkrafttreten, also seit Juli 2005, be-fragen. Nur durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lassen sich die Auswirkungen der gesetzlichen Änderun-gen feststellen.

Wir möchten Sie um Ihre Mithilfe bei der Untersuchung bitten. Leiten Sie bitte den beiliegenden Fragebogen an eine fachkundige Person in Ihrem Hause weiter, die diese Fragen beantworten und möglichst bis zum 23. Juli 2007 (in dem beigefügten Rückumschlag) an das ISG Köln zurücksenden kann.

Alle Fragen beziehen sich ausschließlich auf den konkreten Erfahrungsbereich Ihres Vormundschaftsgerichts (Betreuungsverfahren) im Jahr 2004 (Ist-Stand vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG) und im Jahr 2006 (nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG). Bitte lassen Sie sich von der Vielzahl der Fragen nicht abschrecken. Sofern keine Statistiken verfügbar sind, genügen qualifizierte Schätzwerte. Selbst wenn nicht alle Fragen beant-wortet werden können, sind auch nur teilweise ausgefüllte Fragebögen für uns hilfreich. Die Angaben wer-den anonymisiert ausgewertet und nicht auf einzelne Gerichte oder Kommunen bezogen.

Wir möchten uns schon jetzt herzlich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bedanken – Sie können sich auch gerne mit Fragen oder Anmerkungen an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Regine Köller Dr. Dietrich Engels

Fragebogen Vormundschaftsgerichte 2007

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 2

Alle Angaben im Fragebogen beziehen sich – soweit nicht anders vermerkt – auf das Jahr 2004 und das Jahr 2006. Gefragt wird nach absoluten Zahlen oder nach Prozentanteilen. Wenn Ihnen keine Statistiken oder genauen Zahlen vorlie-gen, tragen Sie bitte Schätzwerte ein. Auch wenn Sie nicht alle Fragen beantworten können, sind uns Ihre Erfahrungen

wichtig, und auch teilweise ausgefüllte Fragebögen sind willkommen.

Angaben zu Ihrem Gericht

1. Wie viele Richter/innen waren am 31.12.2004 und am 31.12.2006 mit Betreuungsangelegenheiten befasst? (Tragen Sie bitte jeweils die Anzahl der Personen ein und die auf Vollzeit umgerechneten Stellen.)

31.12.2004 31.12.2006

insgesamt (Personen)

verteilt auf Stellen:

Vollzeitäquivalente (z.B. 1,5)

Frauen (Personen)

Männer (Personen)

2. Wie viele Rechtspfleger/innen waren am 31.12.2004 und am 31.12.2006 mit Betreuungsangelegenheiten befasst? (bitte jeweils Anzahl und auf Vollzeit umgerechnete Stellen eintragen)

31.12.2004 31.12.2006

insgesamt (Personen)

verteilt auf Stellen:

Vollzeitäquivalente (z.B. 1,5)

Frauen (Personen)

Männer (Personen)

3. Wie viele Mitarbeiter/innen der/des Geschäftsstelle/Servicebereichs waren am 31.12.2004 und am 31.12.2006 mit Betreuungsangelegenheiten befasst? (bitte Anzahl und Vollzeitstellen eintragen)

31.12.2004 31.12.2006

insgesamt (Personen)

verteilt auf Stellen:

Vollzeitäquivalente (z.B. 1,5)

Frauen (Personen)

Männer (Personen)

Angaben zu Betreuungen und Betreuten

4. Wie viele Betreuungsverfahren waren am 31.12.2004 und am 31.12.2006 bei Ihrem Vormundschafts-gericht anhängig? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

31.12.2004 31.12.2006

insgesamt

davon:

berufsmäßig Betreute

ehrenamtlich Betreute

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

Fragebogen Vormundschaftsgerichte 2007

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 3

5. In wie vielen Fällen war die Betreuungsbehörde 2004 und 2006 bei einer der folgenden Maßnahmen in Betreuungssachen beteiligt? Geben Sie bitte den Anteil dieser Fälle an allen Fällen an (ggf. geschätzt).

Jahr 2004 Jahr 2006

Bestellung eines Betreuers/ einer Betreuerin in ………………… % der Fälle in ………………… % der Fälle

Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in ………………… % der Fälle in ………………… % der Fälle

Erweiterung der Aufgabenkreise in ………………… % der Fälle in ………………… % der Fälle

Aufhebung der Betreuung oder des Einwilligungsvor-behalts/Einschränkung der Aufgabenkreise

in ………………… % der Fälle in ………………… % der Fälle

Verlängerung der Betreuung oder des Einwilligungs-vorbehalts

in ………………… % der Fälle in ………………… % der Fälle

Anordnung von Unterbringungsmaßnahmen in ………………… % der Fälle in ………………… % der Fälle Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

6. Auf welche Aspekte bezog sich die Beteiligung der Behörde? Bitte geben Sie an, in wie viel Prozent der Fälle die Behörde jeweils beteiligt wurde (ggf. geschätzt).

Jahr 2004 Jahr 2006

Feststellung des Betreuungsbedarfs in ………………… % der Fälle in ………………… % der Fälle

Betreuer/innenvorschlag in ………………… % der Fälle in ………………… % der Fälle

Prüfung der Möglichkeit anderer Hilfen in ………………… % der Fälle in ………………… % der Fälle Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

7. In wie vielen Fällen wurde im Zeitraum vom 01.07.2005 bis zum 31.12.2006 kein/e Betreuer/in bestellt, da der/die Betroffene seinen Willen frei bilden konnte und die Betreuung abgelehnt hat?

in …………… Fällen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

8. Wie viele berufsmäßig geführte Betreuungen wurden an ehrenamtliche Betreuer/innen abgegeben? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2004 Jahr 2006

Anzahl abgegebener berufsmäßiger Betreuungen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

9. Wie viele ehrenamtlich geführte Betreuungen wurden an berufliche Betreuer/innen abgegeben? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2004 Jahr 2006

Anzahl abgegebener ehrenamtlicher Betreuungen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

Fragebogen Vormundschaftsgerichte 2007

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Betreuungspläne

10. Wie viele Betreuungspläne hat das Gericht im Zeitraum vom 01.07.2005 bis zum 31.12.2006 (nach § 1901 BGB) angeordnet? (keine = bitte „0“ eintragen)

…………………………… Betreuungspläne

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

11. Erstellen die berufsmäßigen Betreuer/innen auch ohne gerichtliche Anforderung Betreuungspläne?

immer häufig manchmal selten nie

12. Gelangen die Betreuungspläne zur Gerichtsakte?

immer häufig manchmal selten nie

13. Welche Relevanz haben die Betreuungspläne für gerichtliche Entscheidungen hinsichtlich der Betreuungen?

hohe Relevanz mittlere Relevanz geringe Relevanz keine Relevanz

14. Wie schätzen Sie die Bedeutung der Betreuungspläne für den Fortgang der Betreuung ein?

hohe Bedeutung mittlere Bedeutung geringe Bedeutung keine Bedeutung

15. Wird seitens des Gerichts eine Beteiligung der Betreuten an der Betreuungsplanung sichergestellt?

immer häufig manchmal selten nie

Zweitverwertung von Gutachten

16. In wie vielen Fällen hat Ihr Gericht im Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.12. 2006 ein ärztliches Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) angefordert (§ 68b FGG)?

in ………………… Fällen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

17. In wie vielen Fällen konnte Ihr Gericht das Gutachten des MDK verwerten und von einer weiteren Begutachtung absehen?

in ………………… Fällen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

Vorsorgevollmacht und Vorsorgebevollmächtigte

18. Wie viele Verfahren endeten wegen Vorlage einer Vorsorgevollmacht ohne Betreuer/innenbestellung? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2004 Jahr 2006

Anzahl beendeter Verfahren

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

19. Wie viele Genehmigungen nach §§ 1904, 1906 BGB wurden von Vorsorgebevollmächtigten beantragt? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2004 Jahr 2006

Anzahl beantragter Genehmigungen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

Fragebogen Vormundschaftsgerichte 2007

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20. In wie vielen Fällen wurde ein/e Kontrollbetreuer/in zur Kontrolle eines Vorsorgebevollmächtigten bestellt? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2004 Jahr 2006

Anzahl der Fälle mit Kontrollbetreuer/in

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

21. Aus welchen Gründen wurden Kontrollbetreuer/innen bestellt?

Probleme bei der Vermögensverwaltung: häufig manchmal selten nie

Probleme innerhalb der Familie des/der Betroffenen: häufig manchmal selten nie

sonstiges: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

22. In wie vielen Fällen wurde trotz einer vorhandenen Vorsorgevollmacht ein/e Betreuer/in bestellt? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2004 Jahr 2006

Anzahl Fälle mit Betreuer/inbestellung

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

23. Aus welchen Gründen wurde trotz einer vorhandenen Vorsorgevollmacht ein/e Betreuer/in bestellt?

weil die erforderlichen Aufgaben von der Vollmacht nicht erfasst waren

weil die Vollmacht nicht akzeptiert wurde weil die Vollmacht nicht rechtzeitig vorgelegt wurde

tatsächliche Verhinderung des Bevollmächtigten rechtliche Verhinderung des/der Bevollmächtigten

sonstiges ….............................................................................................................................................

24. In wie vielen Fällen wurde ein/e Vorsorgebevollmächtigte/r von einem/r Betreuer/in abgelöst? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2004 Jahr 2006

Anzahl Fälle mit Ablösung eines/r Bevollmächtigten

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

25. Aus welchen Gründen wurde ein/e Vorsorgebevollmächtigte/r von einem/r Betreuer/in abgelöst?

Probleme bei der Vermögensverwaltung Probleme innerhalb der Familie des/der Betroffenen

Überlastung des/der Bevollmächtigten tatsächliche Verhinderung des/der Bevollmächtigten

rechtliche Verhinderung des/der Bevollmächtigten sonstiges ……………………………………………………………………

26. Wie viele Anfragen an das Zentrale Vorsorgeregister stellte Ihr Gericht 2005 und 2006? (keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2005 Jahr 2006

Anfragen an das Zentrale Vorsorgeregister

davon:

positiv beantwortet (d.h. mind. eine passende Eintragung war vorhanden)

dadurch wurde Bestellung eines/er Betreuers/in vermieden in … Fällen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

Fragebogen Vormundschaftsgerichte 2007

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27. Wie hoch ist der Anteil der Fälle bei registrierten Vollmachten, in denen Name und Anschrift des/der Bevollmächtigten nicht angegeben waren?

…………………… %

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

Angaben zu Betreuer/innen

28. Wie viele Betreuer/innen waren am 31.12.2004 und am 31.12.2006 ehrenamtlich tätig und wie viele waren berufsmäßig tätig? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

31.12.2004 31.12.2006

Frauen Männer Frauen Männer

berufsmäßige Betreuer/innen

ehrenamtliche Betreuer/innen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

29. Wie viele berufsmäßige Betreuer/innen waren bei Ihrem Vormundschaftsgericht tätig? Sind diese Be-treuer/innen ausschließlich bei Ihrem Vormundschaftsgericht tätig oder auch bei anderen Vormund-schaftsgerichten?

31.12.2004 31.12.2006

Anzahl Ort der Tätigkeit Anzahl Ort der Tätigkeit

selbstständige Berufs-betreuer/innen

ausschließlich bei hiesigem Gericht

auch bei weiteren Gerichten tätig

nicht bekannt

ausschließlich bei hiesigem Gericht

auch bei weiteren Gerichten tätig

nicht bekannt

Vereins-betreuer/innen

ausschließlich bei hiesigem Gericht

auch bei weiteren Gerichten tätig

nicht bekannt

ausschließlich bei hiesigem Gericht

auch bei weiteren Gerichten tätig

nicht bekannt

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

30. Wie viele Betreuungen führten die einzelnen berufsmäßigen Betreuer/innen 2004 und 2006? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

Anzahl berufsmäßiger Betreuer/innen Anzahl Betreuungen

Jahr 2004 Jahr 2006

selbstständige Berufs-

betreuer/innen

Vereinsbetreuer/ innen

selbstständige Berufs-

betreuer/innen

Vereinsbetreuer/ innen

0 bis 10

11 bis 20

21 bis 30

31 bis 40

41 bis 50

51 bis 60

61 bis 70

70 oder mehr

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

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31. Stellt Ihr Gericht bei der Bestellung eines/r Betreuers/in Zahl und Umfang der von ihm/ihr berufsmäßig geführten Betreuungen fest (§ 1897 Absatz 8 BGB)?

immer häufig manchmal selten nie

32. Sieht Ihr Gericht von der Bestellung eines/r Betreuers/in ab, wenn er/sie eine bestimmte Anzahl bereits übernommener Betreuungen hat?

ja nein wird je nach Einzelfall entschieden

wenn ja: Wie hoch ist die Anzahl der bereits übernommenen Betreuungen? ……………

33. Gibt es Ihrer Einschätzung nach seit Einführung des 2. BtÄndG Änderungen in der Kontakthäufigkeit zwischen den berufsmäßigen Betreuer/innen und den Betreuten?

ja nein

wenn ja: Haben die berufsmäßigen Betreuer/innen häufiger oder seltener persönlichen und telefonischen Kontakt zu Ihren Betreuten als in der Zeit vor Einführung des 2. BtÄndG? (Bitte ankreuzen)

persönlicher Kontakt telefonischer Kontakt

häufiger

seltener

genauso oft

34. Mit welchen Mitteln beaufsichtigt Ihr Gericht die berufsmäßigen Betreuer/innen?

regelmäßiger Bericht über persönliche Verhältnisse jährlich häufiger seltener

regelmäßiger Bericht über Vermögensverwaltung jährlich häufiger seltener

zusätzlich: häufig manchmal selten nie

zusätzlicher Bericht auf Anforderung

Aufforderung Auskunft zu erteilen (§ 1839 BGB)

Gebote/Verbote

wenn der regelmäßige Bericht nicht jährlich erfolgt, in welchen Abständen wird der Bericht vorgelegt?

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

35. Überprüft Ihr Gericht dabei folgende Fragen?

Jahr 2004 Jahr 2006

häufig manchmal selten nie häufig manchmal selten nie

Eignung der Betreuer/innen

Erledigung der Aufgaben

davon:

Erforderlichkeit der Tätigkeiten

Häufigkeit des persönlichen Kon-takts

Handeln gemäß der Wünsche der Betreuten

Einhaltung der Besprechungspflicht bei wichtigen Angelegenheiten

Ergreifen vertrauensbildender und - erhaltender Maßnahmen

sonstiges

…………………………………………………

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36. Halten Sie die Aufsichtsmittel für ausreichend?

ja nein

wenn nein: Welche weiteren Mittel wären notwendig? (Machen Sie bitte Angaben in Stichworten.)

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

37. In welchem Maße erfüllten die berufsmäßigen Betreuer/innen die übertragenen Aufgaben in der Regel?

Jahr 2004 Jahr 2006

voll erfüllt ca. ………… % ca. ………… %

überwiegend erfüllt ca. ………… % ca. ………… %

überwiegend nicht erfüllt ca. ………… % ca. ………… %

nicht erfüllt ca. ………… % ca. ………… %

38. Hatten Sie Beanstandungen über das Verhalten oder die Leistungen der berufsmäßigen Betreuer/innen?

Jahr 2004 Jahr 2006

Anzahl Fälle Beanstandungen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

39. Aus welchen Gründen hatten Sie Beanstandungen? (Bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2004 Jahr 2006

unqualifiziert in rechtlichen Angelegenheiten

mangelnde Fachkenntnis

Unzuverlässigkeit

fehlerhafte Vergütungsabrechnung

sonstiges: ……………………………………………………………………………………………

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

40. In wie vielen Fällen haben Betreute Ihnen gegenüber das Verhalten oder die Leistungen ihres/er berufsmäßigen Betreuers/in beanstandet? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2004 Jahr 2006

Anzahl Fälle Beanstandungen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

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41. Aus welchen Gründen haben Betreute Ihnen gegenüber das Verhalten oder die Leistungen ihres/r be-rufsmäßigen Betreuers/in beanstandet?

Jahr 2004 Jahr 2006

häufig manchmal selten nie häufig manchmal selten nie

Streit wg. Vermögensverwaltung

zu wenig Zeit

zu wenig persönlicher Kontakt

zu starke Bevormundung

sonstiges:

……………………………………………………

42. In wie vielen Fällen sind die Beanstandungen der Betreuten vom Vormundschaftsgericht überprüft wor-den, und wie häufig wurden sie als berechtigt gewürdigt? (bitte jeweils Anzahl eintragen; keine = bitte „0“ eintragen)

Jahr 2004 Jahr 2006

überprüft

davon:

als berechtigt gewürdigt

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

Angaben zur Vergütung der Betreuer/innen

43. In welchen Abständen machen die Betreuer/innen ihren Vergütungsanspruch geltend? Bitte schätzen Sie jeweils den Anteil der Betreuer/innen.

Jahr 2004 Jahr 2006

vierteljährlich % %

halbjährlich % %

in längeren Abständen % %

je nach Betreuung unterschiedlich % %

44. Haben Betreuer/innen Rechtsbehelfe gegen die Pauschalierung der Vergütung eingelegt?

ja nein

wenn ja: Wie viele Rechtsbehelfe wurden eingelegt? ………………………………… Rechtsbehelfe

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

45. Wie wurde über die eingelegten Rechtsbehelfe entschieden?

Anzahl

Rechtsbehelf abgelehnt

Rechtsbehelf stattgegeben

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

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46. Hat sich aus Ihrer Sicht das Vergütungssystem, das mit Einführung des 2. BtÄndG in Kraft trat, bewährt?

ja nein

Bitte begründen Sie Ihre Einschätzung in Stichworten!

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

47. Wurde Ihr Gericht durch die Einführung der Pauschalierung der Betreuer/innenvergütung entlastet?

ja nein

48. Wie viele Arbeitsstunden hat ein/e Rechtspfleger/in durchschnittlich für Vergütungsabrechnungen im Jahr 2004 und im Jahr 2006 aufgewendet? (ggf. geschätzt).

Jahr 2004 Jahr 2006

Stunden pro Jahr

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

49. Wirkt sich aus Ihrer Sicht das Vergütungssystem, das mit Einführung des 2. BtÄndG in Kraft trat, auf das Führen von Betreuungen durch berufsmäßige Betreuer/innen aus?

ja nein

wenn ja: Bitte beschreiben Sie die Auswirkungen in Stichworten!

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Allgemeine Angaben

50. Ist Ihr Gericht in einer kreisfreien Stadt oder in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde angesiedelt?

in einer kreisfreien Stadt in einer kreisangehörigen Stadt / Gemeinde

51. Wie viele Einwohner/innen leben in dem Einzugsbereich des Gerichts?

etwa ………………………… Einwohner/innen

52. In welchem Bundesland liegt das Gericht?

………………………………………………………………………………

Platz für Ihre Anmerkungen / Hinweise / Kommentare:

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

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…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !

Fragebogen bitte zurücksenden an:

ISG e.V., Postfach 26 02 44, 50515 Köln

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Kurzdarstellung des Projekts

Evaluation des Zweiten

Betreuungsrechtsänderungsgesetzes

(2. BtÄndG)

Köln, im Juni 2007 Am 1. Juli 2005 ist das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) in Kraft getreten. Kern des 2. BtÄndG ist ● die Stärkung der Vorsorgevollmacht mit dem Ziel der Betreuungsvermeidung, ● die Verbesserung und Sicherung der Qualität im Betreuungswesen, ● die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten, ● die Entbürokratisierung des Verfahrens – v.a. durch eine Pauschalierung der Vergütung und

des Aufwendungsersatzes für Berufsbetreuer/innen, ● die Stärkung des Ehrenamtes. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Institut für Sozialforschung und Gesell-schaftspolitik (ISG) mit der Durchführung der „Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsän-derungsgesetzes“ beauftragt. Ziel der Untersuchung ist es, die Auswirkungen des 2. BtÄndG auf die Betreuten (Qualität), die Betreuer/innen – sowohl selbstständige Berufsbetreuer/innen als auch Betreuungsvereine (Tätigkeit und wirtschaftliche Situation), die Betreuungsbehörden (Aufga-benspektrum und Arbeitsbelastung) sowie die Vormundschaftsgerichte (Arbeitsentlastung und Verfahrensvereinfachung) und die Vorsorgevollmacht (Verbreitung und Akzeptanz) zu untersu-chen.

Die Umsetzung der Untersuchung wird von einem Beraterkreis fachlich begleitet, dem neben ver-schiedenen Landesjustizministerien, der Bund Deutscher Rechtspfleger, die kommunalen Spitzen-verbände, die Verbände der Berufsbetreuer/innen sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine u.a. angehören.

Um Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen des 2. BtÄndG treffen zu können, sind entsprechende Daten, wie sie sich mit der geänderten Rechtslage ab dem 1. Juli 2005 ergeben, zu erheben. Alle schriftlichen Erhebungen werden bundesweit durchgeführt, teilweise in Form der Wiederho-lungsbefragung, d.h. selbstständige Berufsbetreuer/innen, Betreuungsvereine und Betreuungs-behörden werden mehrfach befragt: zur Situation vor und nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG. Damit kann einerseits der IST-Stand vor Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen dokumentiert werden und andererseits können durch die erneute Befragung ein Jahr und zwei Jahre nach In-krafttreten des 2. BtÄndG Entwicklungen - ggf. auch Fehlentwicklungen - frühzeitig erkannt wer-den.

Nachfolgend werden kurz die wesentlichen Untersuchungsschritte des Projekts „Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes“ skizziert, die die Grundlage für die Auswertungen und Analysen des ISG bilden.

Fragebogen Vormundschaftsgerichte 2007

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 12

Repräsentative schriftliche Befragung bzw. Vollerhebung bei:

selbstständigen Berufsbetreuer/innen (Befragung: 2005, 2006, 2007)

Betreuungsvereinen (Vollerhebung: 2005, 2006, 2007)

Betreuungsbehörden (Vollerhebung: 2005, 2007)

Vormundschaftsgerichten (Vollerhebung: 2007). Darüber hinaus wird in der zweiten Jahreshälfte 2007 (nachdem das 2. BtÄndG zwei Jahre in Kraft ist) eine repräsentative Analyse von gerichtlichen Betreuungsakten durchgeführt – in ähnlicher Form, wie sie das ISG bereits in der Vorgängeruntersuchung „Qualität, Aufgabenverteilung und Verfahrensaufwand bei rechtlicher Betreuung“ vorgenommen hat. Durch die Gegen-überstellung der Ergebnisse beider Aktenanalysen können relevante Informationen zur Situation der Betreuten gewonnen werden, z.B. ob sich durch das 2. BtÄndG Änderungen beim Personen-kreis der berufsmäßig Betreuten ergeben haben oder ob signifikante Änderungen der Wohn- und Lebenssituation der Betreuten festzustellen sind (Anteil stationärer Unterbringung).

Aktenanalyse: Analyse von rund 1.500 Betreuungsakten in 6 Bundesländern (in einem Stadtstaat, in drei Bun-desländern in West- und in zwei Bundesländern in Ostdeutschland).

Darüber hinaus werden im Jahr 2007 in diesen 6 Bundesländern 30 vertiefende Leitfadenge-spräche zu den Auswirkungen des 2. BtÄndG geführt, und zwar mit

• Vormundschaftsgerichten, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen, selbstständigen Be-treuer/innen und Betreuten.

Ein erster qualifizierter Zwischenbericht wird im Herbst 2007 vorgelegt, der Endbericht über die Evaluation Anfang 2009, wenn auch die Daten der GÜ 2 (Zusammenstellung der Geschäftsüber-sichten der Amtsgerichte) für das Jahr 2007 mit einbezogen werden können. Für Anmerkungen, Anregungen oder Fragen wenden Sie sich im ISG bitte an: Regine Köller 0221-235473 [email protected] Dr. Dietrich Engels

Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. • Postfach 26 02 44 • D-50515 Köln Barbarossaplatz 2 • D-50674 Köln • Telefon: 0221 / 23 54 73 • Telefax: 0221 / 21 52 67 • e-mail: [email protected]

Vorstand: Stadtsparkasse Köln Dr. Wilhelm Breuer (Vors.) Konto-Nr. 776 20 32 Dr. Dietrich Engels BLZ 370 501 98 Dr. Werner Friedrich St.-Nr. 214 / 5862 / 0205

M E R K B L A T T zur Aktenanalyse Betreuungsrecht

Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes

(2. BtÄndG)

Hinweise zum Ausfüllen der Aktenanalysebögen

Die Auswahl der zu analysierenden Akten soll grundsätzlich nach dem Zufallsprinzip erfolgen („ziehen Sie

jede 5. Akte aus dem Bestand, bis Sie so viele Akten gezogen haben wie vereinbart.“) mit einigen kleinen

Einschränkungen:

alle Akten sollten Betreuungen sein, die berufsmäßig geführt werden (dies beinhaltet auch die Akten,

die zuvor ehrenamtlich geführt worden sind)

3/4 der Akten sollten Betreuungen sein, die vor dem Jahr 2005 eingerichtet worden sind (damit ent-

fällt die Beantwortung der Fragen 30, 31 und 36)

1/4 der Akten sollten nach dem 30. Juni 2005 (nach Einführung des 2. BtÄndG) eingerichtet worden

sein

Datenschutz: Anonymisierung personenbezogener Daten Fall-Nr.: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen in den Aktenanalysebögen auf keinen Fall An-

gaben zu Namen und Adressen der Betreuten vermerkt werden. Ebenso sind Angaben zum genauen

Geburtsdatum (Geburtsjahr genügt) und zum Aktenzeichen nicht zulässig. Bitte vergeben Sie für die

Aktenanalyse eigene Fall-Nummern, die Sie intern mit dem Aktenzeichen verbinden. Damit ist für den

Fall von Rückfragen durch das ISG gewährleistet, dass Sie die Fall-Nummern zuordnen können, je-

doch die vollständige Anonymität gewahrt bleibt.

Familienstand: In der Regel ist hier nur eine Angabe erforderlich – Sie können jedoch auch bei ei-

ner verwitweten Person, die in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, mehrere Nennungen ankreuzen.

MFN = Mehrfachnennungen möglich

..................................... : Diese Linie ist dafür vorgesehen, dass Sie „sonstige Angaben“ eintra-

gen können.

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Bei Rückfragen wenden Sie sich im ISG Köln bitte an:

Dr. Regine Köller, Tel. 0221-235473, Fax 0221-215267, e-mail [email protected]

Dr. Dietrich Engels, Tel. 0221-235473, Fax 0221-215267

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Evaluation des 2. BtÄndG Aktenanalyse 2007 1

Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e.V. Barbarossaplatz 2 50674 Köln Tel. 0221–235473 Fax 0221–215267

Ansprechpartner im ISG: Dr. Regine Köller (koeller@isg–institut.de), Dr. Dietrich Engels

Land:

Bayern Berlin Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Sachsen Sachsen-Anhalt

Fall-Nr.: ....................................................................

1. Wann wurde die betreute Person geboren?

Geburtsjahr .....................

2. Geschlecht der betreuten Person

männlich weiblich

3. Familienstand (MFN = Mehrfachnennungen möglich) ledig verheiratet/Lebenspartnerschaft begründet geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben in eheähnl. Gemeinschaft getrennt lebend verwitwet

4. Finanzielle Situation der betreuten Person? (zum

heutigen Zeitpunkt)

vermögend mittellos 5. In welchem Jahr wurde erstmals ein Betreuer

bestellt?

Betreuerbestellung im Jahr .......................

6. Grund für die Betreuerbestellung (MFN) körperliche Behinderung Demenz Sucht sonstige psychische Krankheit geistige Behinderung Mischbild von Krankheit und Behinderung

............................................................................

7. Handelt es sich um die Bestellung eines Betreuers zur Kontrolle des Vorsorgebevollmächtigten?

ja nein

wenn ja: Wurde im späteren Verlauf ein Betreuer be-stellt?

ja nein 8. Anregung der Betreuung durch: (MFN)

Betroffenen selbst Angehörige soziales Umfeld Arzt / Ärztin Pflegedienst Krankenhaus Heim Gesundheitsamt MDK (Medizinischen Dienst) soziale Dienste Sozialleistungsträger

............................................................................

9. Einstellung des Betroffenen zur Betreuerbestel-lung?

hat zugestimmt sich dagegen gewehrt sie hingenommen selbst angeregt nicht bekannt

10. Welche Lebenssituation veranlasste zur Anregung

der Betreuung? (MFN)

Heimeintritt Pflegebedürftigkeit Entlassung nach Krankenhausaufenthalt Erkrankung (allgemein) Suchterkrankung Unfall Verschuldung rechtliche Auseinandersetzungen Eintritt der Volljährigkeit (bei geistig Behinderten)

............................................................................

Wenn keine Kontrollbetreuung, bitte weiter mit Frage 12!

11. Welche Situation veranlasste zur Einrichtung der Kontrollbetreuung? (Bitte in Stichworten angeben)

....................................................................................

.................................................................................... 12. Befand sich der Betreute bei Beginn der Betreuung

in stationärer, teilstationärer oder ambulanter Be-handlung? (MFN) stationär: ja nein nicht bekannt teilstationär: ja nein nicht bekannt ambulant: ja nein nicht bekannt

13. Wurde beim Zentralen Vorsorgeregister hinsicht-

lich des Bestehens einer Vorsorgevollmacht nach-gefragt?

ja nein nicht bekannt

wenn ja: Wie wurde die Anfrage beantwortet? positiv negativ 14. Wurde die Betreuung (nicht Kontrollbetreuung) trotz

Vorliegens einer Vollmacht eingerichtet?

ja nein

wenn ja: Warum wurde dennoch eine Betreuung einge-richtet?

weil die Vollmacht nicht akzeptiert wurde weil die Vollmacht nicht rechtzeitig vorgelegt wurde weil erst nach entsprechender Beratung eine Voll-

macht erteilt wurde tatsächliche Verhinderung des Bevollmächtigten rechtliche Verhinderung des Bevollmächtigten

............................................................................

............................................................................

xxxx

Evaluation des 2. BtÄndG Aktenanalyse 2007 2

15. Wurde die Betreuungsbehörde bei der Betreuerbe-stellung beteiligt?

ja nein

wenn ja: Wobei? (MFN) Feststellung des Sachverhalts Prüfung der Möglichkeit anderer Hilfen Betreuervorschlag

............................................................................

16. Wurde bei der Betreuerbestellung eine

Überprüfung nach 5 bzw. 7 Jahren festgelegt oder früher?

nach 5 Jahren (Frist galt bis 2. BtÄndG) nach 7 Jahren (Frist gilt seit 2. BtÄndG) früher, nach ......... Jahren

17. Wurde die Betreuungsbehörde bei der Über-

prüfung der Betreuung einbezogen?

Überprüfung steht noch aus

ja nein, bitte weiter mit Frage 18

wenn ja: Wobei? (MFN) Aufhebung Erweiterung Einschränkung Verlängerung

............................................................................

18. Wo lebt (lebte) die betreute Person im Verlauf der Betreuung? (in den ersten 3 Monaten der Betreuung usw.)

Heim: nicht im Heim: 1. – 3. Monat:

4. – 6. Monat:

7. – 12. Monat:

2. Jahr:

3. Jahr:

4. Jahr:

5. Jahr:

19. Angaben zum Betreuer:

Der Betreuer ist:

männlich weiblich

und zwar ist es: ein Rechtsanwalt ein selbstständiger Berufsbetreuer ein Vereinsbetreuer ein Betreuungsverein ein Behördenbetreuer eine Betreuungsbehörde

20. Welchen Beruf und welche Qualifikation hat der

Betreuer?

....................................................................................

....................................................................................

keine spezielle nicht bekannt

21. Ist die spezielle Qualifikation des Betreuers für die konkrete Betreuungstätigkeit notwendig?

ja nein nicht bekannt

hat keine spezielle Qualifikation

22. Welchen Stundensatz kann der Betreuer jetzt ab-rechnen?

1. Stufe (27 Euro pro Stunde) 2. Stufe (33,50 Euro pro Stunde) 3. Stufe (44 Euro pro Stunde)

23. Welche Aufgabenkreise sind dem Betreuer zu Be-

ginn der Betreuung übertragen worden? Vermögenssorge Gesundheitssorge Aufenthaltbestimmungsrecht Einwilligungsvorbehalt wurde angeordnet

sonstige ..............................................................

bei Kontrollbetreuung: § 1896 Abs. 3 BGB (bitte nähere Angaben in Stichworten)

....................................................................................

....................................................................................

24. Ist es bei diesen Aufgabenkreisen geblieben?

ja nein

wenn nein: Welche Aufgabenkreise hat er heute?

....................................................................................

....................................................................................

....................................................................................

25. Was musste der Betreuer für den Betreuten re-geln? (MFN)

Pflegeversicherung Rentenversicherung Krankenversicherung Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung

(nach SGB XII) Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach SGB II) andere Sozialhilfeleistungen/ Hilfe in besonderen

Lebenslagen Unterhalt Wohngeld ambulanten Pflegedienst organisieren häusliche Versorgung sicherstellen ambulante medizinische Behandlung veranlassen stationäre medizinische Behandlung veranlassen Platz im Heim/Einrichtung organisieren Unterbringung nach § 1906 BGB Wohnungsauflösung Verkauf von Grundbesitz, sonstige Immobilienge-

schäfte Erbschaftsangelegenheiten Vertretung vor Gericht

............................................................................

bei Kontrollbetreuung (bitte in Stichworten angeben)

....................................................................................

....................................................................................

....................................................................................

Evaluation des 2. BtÄndG Aktenanalyse 2007 3

26. Wie viele Stunden hat der Betreuer für die vorliegende Betreuung geltend gemacht und wann wurden diese abge-rechnet? Um welche Beträge handelt es sich dabei?

geleistete Betreuung in: Jahr 2004 1. HJ 2005 2. HJ 2005

Jahr 2006 1. HJ 2007

Anzahl der Stunden

davon abgerechnet in:

2004

1. HJ 05

2. HJ 05

2006

Abre

chnu

ngsz

eitr

aum

1. HJ 07

Betrag in Euro

27. Wurde ein zusätzlicher Betreuer bestellt? ja, von vornherein ja, im Laufe der Betreuung nein, bitte weiter mit Frage 28

............................................................................

wenn ja: Was für ein Betreuer wurde bestellt? Verhinderungsbetreuer Gegenbetreuer ehrenamtlicher Betreuer

28. Gab es im Verlauf der Betreuung einen Betreuer-

wechsel?

ja nein, bitte weiter mit Frage 29

wenn ja: Warum?

....................................................................................

....................................................................................

....................................................................................

....................................................................................

Der Wechsel erfolgte: innerhalb der beruflichen Betreuung von ehrenamtlicher zu beruflicher Betreuung vom Vorsorgebevollmächtigten zu beruflicher

Betreuung

............................................................................

29. Ist vorgesehen die Betreuung demnächst an einen

ehrenamtlichen Betreuer abzugeben?

ja nein, bitte weiter mit Frage 30

wenn ja: Welcher Grund liegt für einen Wechsel vor?

der berufsmäßige Betreuer will die Betreuung abgeben

der Betreute hat einen Wechsel angeregt

das Gericht ist der Auffassung, dass die Betreuung zukünftig ehrenamtlich geführt werden kann

ein ehrenamtlicher Betreuer/ Familienangehöriger möchte die Betreuung übernehmen

sonstiges .............................................................

………………………………………………………………………………….

Wenn die Betreuung vor Juli 2005 eingerichtet wurde, bitte weiter mit Frage 32!

30. Wurde im vorliegenden Fall ein Betreuungsplan erstellt?

ja nein, bitte weiter mit Frage 31

wenn ja: Wurde der Betreuungsplan auf Anordnung des Gerichts erstellt?

ja, auf Anordnung nein, ohne Anordnung

Wurde die betreute Person an der Erstellung des Betreu-ungsplans beteiligt?

ja nein nicht bekannt

31. Wurden bei der Bestellung des Betreuers Zahl und

Umfang der von ihm berufsmäßig geführten Betreuungen festgestellt (§ 1897 Absatz 8 BGB)?

ja nein, bitte weiter mit Frage 32

wenn ja: Wie viele Betreuungen führte der Betreuer zu diesem Zeitpunkt?

…………………… Betreuungen 32. Hat das Gericht bei der Betreuungsbehörde über

den Betreuer eine Mitteilung nach § 10 VBVG an-gefordert?

ja nein nicht aus der Akte zu ersehen

wenn ja: Wie viele Betreuungen führte der Betreuer und welchen Geldbetrag erhielt er? (bitte Jahr eintragen)

Kalenderjahr

Anzahl Betreuungen

Höhe des Geldbetrags

33. In welchem Zeitabstand erfolgen die regelmäßigen Berichte des Betreuers?

regelmäßiger Bericht über persönliche Verhältnisse:

jährlich häufiger seltener

regelmäßiger Bericht über Vermögensverwaltung:

jährlich häufiger seltener

Evaluation des 2. BtÄndG Aktenanalyse 2007 4

34. Gibt es zusätzliche Berichte bzw. Auskünfte?

ja nein, bitte weiter mit Frage 35

wenn ja: Welche?

zusätzlicher Bericht auf Anforderung (Anzahl:………)

Auskunftserteilung auf Anforderung (Anzahl: ………)

zusätzlicher Bericht/Mitteilung ohne Anforderung

(Anzahl:………)

35. Sind anlässlich der vorliegenden Betreuung Gebo-te oder Verbote des Gerichts gegenüber dem Be-treuer ergangen?

ja nein

wenn ja: Welche?

…………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………

Wenn die Betreuung vor Juli 2005 eingerichtet wurde, bitte weiter mit Frage 37!

36. Wurde im vorliegenden Fall ein ärztliches Gut-achten des Medizinischen Dienstes der Kran-kenkassen (MDK) angefordert (§ 68b FGG)?

ja nein

wenn ja: Konnte das Gutachten des MDK verwertet werden und konnte von einer weiteren Begutachtung abgesehen werden?

ja nein

37. Wie häufig hat das Gericht Kontakt zum Betreuer? (beinhaltet alle Kontakte von Seiten des Gerichts - Richter und Rechts-pfleger - bezogen auf diesen Betreuungsfall)

Jahr 2003 Jahr 2004 1. HJ 2005 2. HJ 2005 Jahr 2006 1. HJ 2007

Kontakte insgesamt

davon:

persönliche Kontakte

telefonische Kontakte

schriftliche Kontakte

38. Wie häufig hat das Gericht Kontakt zum Betreuten? (beinhaltet alle Kontakte von Seiten des Gerichts - Richter und Rechts-

pfleger - bezogen auf diesen Betreuungsfall)

Jahr 2003 Jahr 2004 1. HJ 2005 2. HJ 2005 Jahr 2006 1. HJ 2007

Kontakte insgesamt

davon:

persönliche Kontakte

telefonische Kontakte

schriftliche Kontakte

Weitere Anmerkungen:

..............................................................................................................................................................................................

..............................................................................................................................................................................................

..............................................................................................................................................................................................

..............................................................................................................................................................................................

..............................................................................................................................................................................................

Falls sich Rückfragen ergeben sollten: Tragen Sie bitte hier Ihren Namen und Ihre Telefonnummer ein.

Herr Frau

Name: ...................................................... Telefon: ............................................... Gericht: ................................................

Haben Sie Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Bitte senden Sie die Bögen möglichst bis zum 30.11.2007 zurück an das ISG Köln.

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Vormundschaftsgerichte

1

Leitfaden Expert/innengespräche Vormundschaftsgerichte

Gericht:

BUNDESLAND (Stadt oder Kreis):

Ort, Datum, Gespräch mit Geschlecht Name, (Funktion), Gesprächsdauer:

Vorbemerkung / Besonderheiten:

Ziel des Gesprächs:

In den Expert/innengesprächen werden Aspekte erörtert, die sich einer Quantifizie-rung entziehen, und andererseits können hier Themenblöcke erörtert und vertieft werden, bei denen im Verlauf der Untersuchung deutlich wird, dass hier zusätzliche (qualitative) Informationen erforderlich sind. Durch Expert/innengespräche ist es möglich, aus unterschiedlichen Blickwinkeln die Beurteilung der Auswirkungen des 2. BtÄndG in Erfahrung zu bringen. Daher ist die Unterscheidung zwischen vor und nach dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG besonders wichtig und bei fast allen Fragen von Belang. Daher ist das durchgängige Frageraster vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG versus nach Inkrafttreten. Am Ende des Gesprächs soll eine abschließen-de/zusammenfassende Stellungnahme zu den Auswirkungen des 2. BtÄndG (Ver-besserungen, Probleme, Veränderungsvorschläge) vorgenommen werden.

Einleitung

● Wie lange sind Sie persönlich schon mit dem Betreuungsrecht befasst?

● Wie viele Personen (Richter/innen, Rechtspfleger/innen, Geschäftsstelle) sind bei Ihnen insgesamt mit Betreuungssachen befasst? (in Vollzeitstellen; perso-nelle Besonderheiten: Lehrgang, Berufsanfänger/innen, Fluktuation?)

● Was macht Ihre Hauptarbeit im Betreuungsrecht aus (zu wie viel Prozent)? Gibt es Änderungen seit dem 2. BtÄndG?

Betreuungen

● Wie viele laufende Betreuungsverfahren sind gegenwärtig anhängig und gibt es hier Besonderheiten der Betreuung (psychiatrische Landeskrankenhäuser o.ä.)?

● Gibt es bei Ihnen weiterhin eine Zunahme der Betreuungen? Was sind denn Ihrer Erfahrung nach die wesentlichen Gründe, die zur Zunahme der Betreu-ungsverfahren vor Ort geführt haben?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Vormundschaftsgerichte

2

● Wie hat sich das Verhältnis zwischen ehrenamtlicher und beruflicher Betreu-ung seit Einführung des 2. BtÄndG entwickelt (Zu- oder Abnahme von ehren-amtlicher bzw. beruflicher Betreuung)?

● Wie oft ordnen Sie/das Gericht die Erstellung eines Betreuungsplans nach § 1901 BGB an? In welchen Fällen wird die Erstellung von Betreuungsplänen angeordnet? Wer ordnet die Erstellung des Plans an? Richter/in oder Rechts-pfleger/in?

● Machen die Betreuer/innen auch ohne gerichtliche Anforderung Betreuungs-pläne?

● Gelangen die Betreuungspläne zur Gerichtsakte? Was passiert mit den Plänen nach Eingang bei Gericht?

● Werden die Betreuten an der Erstellung der Pläne beteiligt? Wie wird seitens des Gerichts die Beteiligung der Betreuten an der Betreuungsplanung sicher-gestellt?

● Welche positiven oder negativen Folgen haben Betreuungspläne aus Ihrer Sicht für die Betreuungsführung und die Betreuten?

● Haben Betreuungspläne eine Zunahme von Abgaben von Berufsbetreuungen an Ehrenamtliche zur Folge?

● Wie wirken sich Ihrer Einschätzung nach die Neuregelungen des 2. BtÄndG auf die Qualität der Betreuungen aus? Werden die erforderlichen Aufgaben von den Betreuer/innen ausreichend wahrgenommen?

● Werden die Betreuten in dem erforderlichen Umfang persönlich betreut? Ha-ben Sie Kenntnis über die Häufigkeit des persönlichen Kontakts?

● Wie sind die Erfahrungen an Ihrem Gericht mit dem Verbot des Einsatzes von Proberichter/innen im ersten Jahr ihrer Verwendung?

● Gibt es Probleme mit dem Verbot der Mehrfachbestellung von Berufsbetreu-er/innen? Wenn ja: Welche?

Betreuer/innen

● Was braucht ein/e Betreuer/in, um Betreuungen gut führen zu können?

● Erhalten Sie bei der Bestellung eines/er Betreuers/in Vorschläge zu geeigne-ten ehrenamtlich tätigen Personen? a) von Behörden? b) von Vereinen? Sind diese Vorschläge für Sie relevant?

● Mit wie vielen berufsmäßigen Betreuer/innen stehen Sie regelmäßig in Kon-takt (Verein/Berufsbetreuer/innen), d.h. a) wie viele rechnen regelmäßig bei Ihnen ab und b) was heißt regelmäßig? Gibt es Änderungen seit dem 2. BtÄndG?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Vormundschaftsgerichte

3

● a) Wie häufig kontrollieren Sie die ehrenamtlichen Betreuer/innen (Familien-betreuer/innen) und auf welche Art und Weise und b) wie wird das von den Ehrenamtlichen aufgenommen? Gibt es Änderungen seit dem 2. BtÄndG?

● Wie viele Betreuungen führen die (berufsmäßigen) Betreuer/innen im Durch-schnitt? Gibt es Änderungen seit dem 2. BtÄndG?

● Wie ist die Verteilung der Betreuungen auf die einzelnen (berufsmäßigen) Be-treuer/innen? Gibt es Betreuer/innen mit überdurchschnittlich vielen oder un-terdurchschnittlich wenigen Betreuungen?

● Gibt es berufsmäßig geführte Betreuungen, bei denen über einen längeren Zeitraum als ein Monat (wie lang?) kein Tätigwerden des/der Betreuers/in er-forderlich ist?

● Wie viele Betreuungen werden an ehrenamtliche Betreuer/innen abgegeben? Wird dies seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG noch gemacht? Oder wollen die meisten Berufsbetreuer/innen ihre Betreuungen erhalten?

● Wie häufig und auf welche Art und Weise kontrollieren Sie die berufsmäßigen Betreuer/innen?

● a) Welche Mittel wenden Sie an, um die Tätigkeit der Betreuer/innen zu kon-trollieren b) gibt es aus Ihrer Sicht noch weiteren Bedarf an einer Verbesse-rung der Kontrollmöglichkeiten und c) wer sollte die Kontrolle der Betreu-er/innen vornehmen (das Gericht oder die Behörde)?

● Erhalten Sie die Angaben zur Anzahl der von einem/er berufsmäßigen Betreu-er/in übernommenen Betreuungen bei Bestellung (§ 8 BtBG)? Sind diese An-gaben für Ihre Entscheidungen relevant?

● Fordern Sie vor jeder Neubestellung eines/r Berufsbetreuers/in bzw. vor jeder Verlängerung einer von einem/er Berufsbetreuer/in geführten Betreuung den/die Berufsbetreuer/in auf, die Anzahl und den zeitlichen Umfang der von ihm aktuell geführten Betreuungen mitzuteilen (§ 1897 Absatz 8 BGB)?

● Fordern Sie die kalenderjährlichen Mitteilungen nach § 10 VBVG von der Be-hörde an? Welche Relevanz haben diese Angaben für Sie?

● Bestellen Sie Vertretungsbetreuer/innen? Wie wird die Vertretung von Berufs-betreuer/innen sichergestellt?

● Machen Sie überwiegend die Erfahrung, dass a) die Betreuer/innen organisa-torisch tätig werden, d.h. bestimmte Dienste und Leistungen für den Betreu-ten organisieren (delegieren)? Gibt es seit Einführung des 2.BtÄndG Fälle un-zulässiger Komplettdelegation von Kernaufgaben des/der Berufsbetreuers/in auf Hilfskräfte des/der Betreuers/in?

● Welche Chancen haben Neuanfänger/innen? Wie offen ist der Markt für neue Berufsbetreuer/innen?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Vormundschaftsgerichte

4

Verfahren

● Gibt es seit dem Inkrafttreten des 2. BtÄndG eine andere Aufgabenzuordnung für Richter/innen und Rechtspfleger/innen? Wenn ja: Welche Aufgaben sind das und wie funktioniert diese Aufgabenzuordnung?

● Welche Qualität haben die Gutachten im Betreuungsverfahren (z.B. von Psy-chiatern, Ärzten)?

● Greifen Sie auf bereits erstellte Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zurück? Wenn ja: In welchen Fällen?

● Halten Sie die gesetzliche Überprüfungsfrist (7 Jahre nach Erlass der Ent-scheidung) im Betreuungsrecht für angemessen?

● Werden die meisten Betreuungen nach den vorgeschriebenen Jahren über-prüft oder früher? Wovon hängt die Entscheidung ab?

● Wenn Sie sich jetzt einmal das gesamte Betreuungsverfahren vor Augen hal-

ten - von der Anregung der Betreuung bis zur Überprüfung und Aufhebung:

Wie sollte das optimalerweise ablaufen? Wer sollte dabei welche Rolle über-

nehmen und wer sollte wofür zuständig sein (wer sollte welche Kosten tra-

gen)?

Vorsorgevollmachten

● Was halten Sie vom Instrument der Vorsorgevollmacht? Wo sehen Sie Prob-leme? Wo sind Vorteile und wo Nachteile?

● Wie ist die Akzeptanz der Vorsorgevollmachten?

● Gibt es mehr oder weniger Verfahren, die wegen einer Vollmacht ohne eine Betreuer/innenbestellung enden?

● Wie erfolgreich schätzen Sie die Abfrage beim Zentralen Vorsorgeregister ein?

● Hat der Anteil der von Vorsorgebevollmächtigten beantragten Genehmigungen nach §§ 1904, 1906 zugenommen?

● Ist die Bestellung von Kontrollbetreuer/innen erforderlich? Wenn ja: Aus wel-chen Gründen?

● Gibt es Fälle in denen trotz einer vorhandenen Vollmacht ein/e Betreuer/in bestellt wird? Wenn ja: Wie viele und aus welchen Gründen?

Netzwerkarbeit

● Wie sieht die Betreuungsinfrastruktur insgesamt aus: Wer ist alles im Bereich Betreuung aktiv? (Anzahl: Gerichte, Behörden, Vereine, Berufsbetreuer/innen)

● Gibt es eine regionale Arbeitsgemeinschaft Betreuung? Wenn ja: Seit wann, wer ist beteiligt, wo liegen die Arbeitsschwerpunkte, wie funktioniert die Zu-sammenarbeit?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Vormundschaftsgerichte

5

● Wie beurteilen Sie das Verhältnis von Gericht und Betreuungsbehörden? Gibt es z.B. gemeinsame Dienstbesprechungen?

Kosten/Vergütung

● Wie bewerten Sie die Vergütungspauschale im Hinblick auf

a) die Verringerung des Verwaltungsaufwands,

b) die Qualität der Betreuungen,

c) das Engagement der Betreuer/innen und

d) die Auskömmlichkeit (der Pauschale) für die Betreuer/innen?

● Die Kosten sind nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG gestiegen, welche Erklärung sehen Sie dafür?

● Gibt es weitere Konsequenzen der Vergütungspauschale?

Allgemein/Abschluss

● Was hat sich seit Einführung des 2. BtÄndG geändert?

● Wo sehen Sie Verbesserungen/Erleichterungen (allgemein für die rechtliche Betreuung und speziell für die Vormundschaftsgerichte) und wo Probleme durch das Inkrafttreten des 2. BtÄndG?

● Halten Sie weitere Veränderungen der gesetzlichen Regelungen zur Verbesse-rung der Situation der Betreuten für erforderlich, und wenn ja: Wo sollten die-se ansetzen?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Vereine

1

Leitfaden Expert/innengespräche Verein

Verein:

BUNDESLAND (Stadt oder Kreis):

Ort, Datum, Gespräch mit Geschlecht Name, (Funktion), Gesprächsdauer:

Vorbemerkung / Besonderheiten:

Ziel des Gesprächs:

In den Expert/innengesprächen werden einerseits Aspekte erörtert, die sich einer Quanti-

fizierung entziehen, und andererseits können hier Themenblöcke erörtert und vertieft

werden, bei denen im Verlauf der Untersuchung deutlich wird, dass hier zusätzliche (qua-

litative) Informationen erforderlich sind. Durch Expert/innengespräche ist es möglich, aus

unterschiedlichen Blickwinkeln die Beurteilung der Auswirkungen des 2. BtÄndG in Erfah-

rung zu bringen. Daher ist die Unterscheidung zwischen vor und nach dem Inkrafttreten

des 2. BtÄndG besonders wichtig und bei fast allen Fragen von Belang. Daher ist das

durchgängige Frageraster vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG versus nach Inkrafttreten. Am

Ende des Gesprächs soll eine abschließende/zusammenfassende Stellungnahme zu den

Auswirkungen des 2. BtÄndG (Verbesserungen, Probleme, Veränderungsvorschläge) vor-

genommen werden.

Einleitung

● Wie lange sind Sie persönlich schon mit dem Betreuungsrecht befasst?

● Seit wann ist der Verein anerkannter Betreuungsverein? (Seit wann ein geförderter

Verein)?

● Wie ist Ihr Verein organisiert (Anzahl der Mitarbeiter/innen, Qualifikationen, perso-

nelle Besonderheiten, organisatorische Struktur, gibt es hier Besonderheiten bzgl.

der Betreuung wie z.B. psychiatrische Landeskrankenhäuser)?

● Was macht Ihre Hauptarbeit aus? Hat es hier Veränderungen auf Grund der Einfüh-

rung des 2. BtÄndG gegeben?

Querschnittsarbeit

● Was umfasst Querschnittsarbeit? Was sind die Schwerpunkte der Querschnittsar-beit? Gibt es hier Veränderungen seit Einführung des 2. BtÄndG?

● Wie viele Mitarbeiter/innen sind mit Querschnittsarbeit befasst?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Vereine

2

● Übernehmen die Mitarbeiter/innen mit Querschnittsaufgaben auch Betreuungen? Wenn ja: Wie viel Zeit (der Arbeitszeit) verwenden die Mitarbeiter/innen für Quer-schnittsaufgaben und wie viel Zeit für Betreuungen?

● Wie und durch wen wird die Querschnittsarbeit (finanziell) gefördert?

● Wird die Qualität der Querschnittsarbeit überprüft? Mit welchen Mitteln?

Beratung und Unterstützung von Betreuer/innen und Vorsorgebevollmächtigten

● Was braucht ein/e Betreuer/in, um Betreuungen gut führen zu können?

● Welche Berufe und Qualifikationen haben die ehrenamtlichen Betreuer/innen?

● Wer führt die ehrenamtlichen Betreuer/innen in ihre Tätigkeit ein (Rangfolge: Ge-richt, Behörde, Verein – gemeinsam / wie?) und wer hält den Kontakt zu den Eh-renamtlichen?

● Beraten Sie auch Vorsorgebevollmächtigte? Gibt es besondere Probleme der Vor-sorgebevollmächtigten? Aus welchen Personenkreisen im Verhältnis zum Voll-machtgeber kommen die Vorsorgebevollmächtigten?

● Bieten Sie Fortbildung für Betreuer/innen an? Für wen? Inhalte?

● Wie viele ehrenamtliche Betreuer/innen wirbt der Verein neu im Jahr? Schlagen Sie der Behörde/dem Gericht Ehrenamtliche vor? Werden diese vom Gericht bestellt?

Betreuungen

● Wie viele Betreuungen führt Ihr Verein gegenwärtig? Wie viele dieser Betreuten leben in Heimen?

● Wie viele Betreuungen führen die einzelnen Vereinsbetreuer/innen?

● Hat eine Zunahme der Betreuungsverfahren stattgefunden? Was sind Ihrer Erfah-rung nach die wesentlichen Gründe?

● Welche Aufgabenkreise werden Ihnen häufig übertragen?

● Wie viele ehrenamtliche Betreuer/innen (ungefähr) sind über den Verein aktiv und

wie viele Betreuungen führen sie? Wie viele sind darunter eher „Familienbetreu-

er/innen“ und wie viele „Fremdbetreuer/innen“?

● Wie hat sich das Verhältnis zwischen ehrenamtlicher und beruflicher Betreuung seit

Einführung des 2. BtÄndG entwickelt (Zu- oder Abnahme von ehrenamtlicher bzw.

beruflicher Betreuung)?

● Kommt es vor, dass berufsmäßig geführte Betreuungen in ehrenamtliche überführt werden können? Wenn ja: Wie häufig kommt das vor (häufig, manchmal, selten, nie) und b) in welchen Fällen?

● Und umgekehrt: Kommt es vor, dass ehrenamtlich geführte Betreuungen in be-rufsmäßige überführt werden? Wenn ja: wie häufig kommt das vor (häufig, manch-mal, selten, nie) und b) in welchen Fällen?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Vereine

3

● Gibt es Betreuungen, die möglicherweise an Ehrenamtliche übergeben werden

könnten, aber auf Grund des Finanzdrucks durch Vereinsbetreuer/innen geführt

werden?

● Werden Mitarbeiter/innen Ihres Vereins zum/zur Betreuer/in bestellt, nachdem ein Vorsorgebevollmächtigter tätig war und zwar a) an Stelle des Vorsorgebevollmäch-tigten, b) zur Kontrolle des Vorsorgebevollmächtigten oder c) für bestimmte Aufga-benkreise neben dem Vorsorgebevollmächtigten? Werden in diesem Zusammen-hang auch ehrenamtliche Betreuer/innen bestellt?

● Wenn Vereinsbetreuer/innen Betreuungen von einem/r anderen Betreuer/in über-

nommen haben, waren die angesetzten Stunden (nach dem 2. BtÄndG) ausrei-

chend?

● Erstellen Sie (die Betreuer/innen des Vereins) Betreuungspläne? Auf Anfrage des Gerichts? Wie oft werden Betreuungspläne vom Gericht angefordert?

● Haben Sie (die Vereinsbetreuer/innen) Betreute, die am „Persönlichen Budget“ teil-nehmen? Wenn ja: Wo sind die Unterschiede zu Betreuten ohne „Persönliches Bud-get“? Was sind Vor- und Nachteile?

● Wie wirken sich Ihrer Einschätzung nach die Neuregelungen des 2. BtÄndG auf die

Qualität der Betreuungen aus?

● Wie wirken sich Ihrer Einschätzung nach die Neuregelungen des 2. BtÄndG auf die Arbeitsweise der Vereinsbetreuer/innen aus?

● Welche Rahmenbedingungen braucht man aus Ihrer Sicht (Sicht des Vereins) um eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten zu können?

● Können Sie Veränderungen im sozialen Hilfesystem feststellen, die sich auf den Betreuungsbereich auswirken? Welche? Was sind die Auswirkungen?

● Sind Sie (die Betreuer/innen des Vereins) überwiegend a) organisatorisch tätig, d.h. Sie organisieren bestimmte Dienste und Leistungen für den Betreuten oder b) erbringen Sie diese Dienste eher selber (z.B. statt Betreute an eine kommunale Schuldnerberatungsstelle zu vermitteln selber Verhandlungen mit Gläubigern führen u.ä.)?

Netzwerkarbeit

● Wie sieht die Betreuungsinfrastruktur insgesamt aus: Wer ist alles im Bereich Betreuung aktiv? (Anzahl: Gerichte, Behörden, Vereine, Berufsbetreuer/innen)

● Gibt es eine regionale Arbeitsgemeinschaft Betreuung? Wenn ja: Seit wann, wer ist beteiligt, wo liegen die Arbeitsschwerpunkte, wie funktioniert die Zusammenarbeit?

● Gibt es eine gute Kooperation zwischen den Beteiligten vor Ort? Wie funktioniert die Zusammenarbeit von

a) Verein und Behörde?

b) Verein und Amtsgericht?

c) Verein und Heimen?

d) Verein und Angehörigen von Betreuten?

e) Ist eine Zusammenarbeit zwischen Verein und Betreuten denkbar?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Vereine

4

Vorsorgevollmachten

● Was halten Sie vom Instrument der Vorsorgevollmacht? Wo sehen Sie Probleme?

Wo sind Vorteile und wo Nachteile?

● Wie ist die Akzeptanz der Vorsorgevollmachten?

● Wie informieren Sie (der Verein) über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfü-

gungen? Organisieren Sie Informationsveranstaltungen oder führen Sie eher Ein-

zelgespräche?

● Betreuungsvereine können (nach §1908 (4) BGB) Personen bei der Errichtung einer

Vorsorgevollmacht beraten. Welche Erfahrungen hat Ihr Verein hier gemacht? Be-

steht Bedarf? Wie viele Beratungen zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht haben

Sie (der Verein) durchgeführt?

● Erheben Sie (Ihr Verein) Gebühren bzw. Kosten für die Beratung zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht?

● Wie viel Mehrarbeit/ zusätzliche Arbeitsbelastung macht die Beratung von Bevoll-mächtigten?

● Wo liegt der Unterschied zwischen der Beratung Bevollmächtigter und ehrenamtli-cher Betreuer/innen?

● Gibt es Standards für die Beratung Bevollmächtigter?

Finanzierung/Kosten/Vergütung

● Wie finanziert sich der Verein?

● Wird die Querschnittsarbeit finanziert – wie sieht die Landesförderung aus?

● Gibt es auch kommunale Mittel für die Querschnittsarbeit? Wenn ja: In welcher Hö-he und wofür: a) für Querschnittsaufgaben und b) eine anteilige Finanzierung für das Führen von Betreuungen?

● Findet eine Koordinierung von Kommunal- und Landesförderung statt? Wenn nein: Wäre dies aus Ihrer Sicht wünschenswert?

● Wie bewerten Sie die Vergütungspauschale im Hinblick auf

a) die Verringerung des Verwaltungsaufwands,

b) die Qualität der Betreuungen,

c) das Engagement der Betreuer/innen und

d) die Auskömmlichkeit (der Pauschale) für die Betreuer/innen?

● Gibt es weitere Konsequenzen der Vergütungspauschale?

● Die Kosten im Betreuungswesen sind nach Einführung des 2. BtÄndG gestiegen, welche Erklärung sehen Sie hierfür?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Vereine

5

Allgemein/Abschluss

● Wo sehen Sie Verbesserungen/Erleichterungen (allgemein für die rechtliche Betreu-ung und speziell für die Betreuungsvereine) und wo Probleme durch das Inkrafttre-ten des 2. BtÄndG?

● Halten Sie weitere Veränderungen der gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der Situation der Betreuten für erforderlich, und wenn ja: Wo sollten diese anset-zen?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Berufsbetreuer/innen

1

Leitfaden Expert/innengespräche Berufsbetreuer/innen (12.03.07)

BUNDESLAND (Stadt oder Kreis):

Ort, Datum, Gespräch mit Geschlecht Name, (Funktion), Gesprächsdauer:

Anzahl der Betreuungen:

Vorbemerkung / Besonderheiten:

Ziel des Gesprächs:

In den Expert/innengesprächen werden einerseits Aspekte erörtert, die sich einer Quanti-

fizierung entziehen, und andererseits können hier Themenblöcke erörtert und vertieft

werden, bei denen im Verlauf der Untersuchung deutlich wird, dass hier zusätzliche (qua-

litative) Informationen erforderlich sind. Durch Expert/innengespräche ist es möglich, aus

unterschiedlichen Blickwinkeln die Beurteilung der Auswirkungen des 2. BtÄndG in Erfah-

rung zu bringen. Daher ist die Unterscheidung zwischen vor und nach dem Inkrafttreten

des 2. BtÄndG besonders wichtig und bei fast allen Fragen von Belang. Daher ist das

durchgängige Frageraster vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG versus nach Inkrafttreten. Am

Ende des Gesprächs soll eine abschließende/zusammenfassende Stellungnahme zu den

Auswirkungen des 2. BtÄndG (Verbesserungen, Probleme, Veränderungsvorschläge) vor-

genommen werden.

Einleitung

● Wie lange sind Sie persönlich schon mit dem Betreuungsrecht befasst?

● Wie sind Sie Betreuer/in geworden (mit welcher Qualifikation)?

● Sind Sie hauptberuflich Betreuer/in, d.h. leben Sie (ausschließlich) von den Vergü-tungen, die Sie durch die Betreuungen erzielen? Wenn nein (z.B. bei Anwälten): Wie viele Stunden verwenden Sie durchschnittlich pro Monat auf die Betreuungen? Und welche weiteren Tätigkeiten üben Sie aus?

Betreuungen

● Wie viele Betreuungen führen Sie zurzeit? a) wie viele dieser Betreuungen sind Heimbetreuungen? b) wie hoch ist der Anteil der Selbstzahler/innen?

● Hat sich die Anzahl und Art Ihrer Betreuungen seit Einführung des 2. BtÄndG ver-ändert? Wie? Beabsichtigen Sie, die Anzahl Ihrer Betreuungen noch zu erhöhen?

● Alter und Geschlecht der Betreuten? Was hat sich hier seit Einführung des 2. BtÄndG verändert?

● Welche Aufgabenkreise werden Ihnen häufig übertragen - gibt es da Unterschiede bei a) ambulant und b) stationär Betreuten? Was hat sich seit Einführung des 2. BtÄndG verändert?

● Hat sich Ihre Arbeitsweise seit Einführung des 2. BtÄndG verändert (z. B. Speziali-sierung)?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Berufsbetreuer/innen

2

● Wie oft und aus welchem Anlass sehen Sie den [a) ambulant und b) stationär] Be-treuten? Gibt es hier seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG Veränderungen?

● Haben Sie Betreuungen, in denen über einen längeren Zeitraum als ein Monat (wie lang?) kein Tätigwerden Ihrerseits erforderlich ist?

● Haben Sie Betreute, die am „Persönlichen Budget“ teilnehmen? Wenn ja: Wo sind die Unterschiede zu Betreuten ohne „Persönliches Budget“? Was sind Vor- und Nachteile?

● Haben Sie seit Einführung des 2. BtÄndG mehr oder weniger Betreuungen an Eh-renamtliche abgegeben?

● Und umgekehrt: Haben Sie seit Einführung des 2. BtÄndG mehr oder weniger Betreuungen von Ehrenamtlichen übernommen?

● Wenn Sie Betreuungen von anderen Betreuer/innen übernommen haben, waren die angesetzten Stunden ausreichend?

● Erstellen Sie Betreuungspläne? Nur auf Anfrage des Gerichts?

● Was braucht ein/e Betreuer/in, um Betreuungen gut führen zu können?

● Welche Chancen haben Neuanfänger/innen? Wie offen ist der Markt für neue Be-

rufsbetreuer/innen?

● Wie wirken sich Ihrer Einschätzung nach die Neuregelungen des 2. BtÄndG auf die

Qualität der Betreuungen aus?

● Stellen Sie bei Ihren Betreuten Reaktionen auf die neue Situation nach Inkrafttre-

ten des 2. BtÄndG fest?

● Welche Rahmenbedingungen braucht man aus Ihrer Sicht (Sicht des Berufsbetreu-ers/der Berufsbetreuer/in), um eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten zu kön-nen?

● Können Sie Veränderungen im sozialen Hilfesystem feststellen, die sich auf den Betreuungsbereich auswirken? Welche? Was sind die Auswirkungen?

Organisation von Tätigkeiten

● Sind Sie überwiegend a) organisatorisch tätig, d.h. dass Sie bestimmte Dienste und Leistungen für den Betreuten organisieren oder b) erbringen Sie diese Dienste eher selber (z.B. statt Betreute an eine kommunale Schuldnerberatungsstelle zu vermit-teln selber in Verhandlungen mit Gläubigern einsteigen)?

● Delegieren Sie Aufgaben? Wenn ja: Welche? An wen? Wenn nein: Warum nicht?

● Beschäftigen Sie Hilfskräfte?

● Kooperieren Sie mit anderen Betreuer/innen, z.B. Bürogemeinschaften, Regelung von Vertretungen?

● Können Sie bestimmte Angelegenheiten (wie z.B. Behördengänge oder Bankange-legenheiten) für mehrere Betreute gleichzeitig wahrnehmen?

Leitfaden Expert/innengespräche 2007 Berufsbetreuer/innen

3

Netzwerkarbeit

● Gibt es eine regionale Arbeitsgemeinschaft Betreuung? Wenn ja: Seit wann, wer ist da drin, wie ist die Zusammenarbeit?

● Wie ist die Kooperation unter den Beteiligten vor Ort?

a) mit der Betreuungsbehörde,

b) mit dem Gericht,

c) mit Heimen,

d) mit Angehörigen der Betreuten?

● Haben Sie Kontakt zu Betreuungsvereinen und/oder Vereinsbetreuer/innen?

Kosten/Vergütung

● Wie bewerten Sie die Vergütungspauschale im Hinblick auf

a) die Verringerung des Verwaltungsaufwands,

b) die Qualität der Betreuungen,

d) die Auskömmlichkeit (der Pauschale)?

● Haben Sie seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG mehr oder weniger Vergütung erhalten als davor?

● Gibt es weitere Konsequenzen der Vergütungspauschale?

● Die Kosten im Betreuungswesen sind seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG gestiegen, welche Erklärung sehen Sie hierfür?

Allgemein/Abschluss

● Wo sehen Sie Verbesserungen/Erleichterungen (allgemein für die rechtliche Betreu-ung und speziell für die Berufsbetreuer/innen) und wo Probleme durch das Inkraft-treten des 2. BtÄndG?

● Halten Sie weitere Veränderungen der gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der Situation der Betreuten für erforderlich, und wenn ja: Wo sollten diese anset-zen?

Leitfaden 2007 Betreute

1

Leitfaden Expert/innengespräche Betreute (12.03.07)

BUNDESLAND (Stadt oder Kreis):

Ort, Datum, Gespräch mit Geschlecht Name, (Funktion), Gesprächsdauer:

Vorbemerkung / Besonderheiten:

Ziel des Gesprächs:

Die Betreuten werden nur mit den Leitfadeninterviews befragt. Ziel ist festzustellen, ob

es in der Betreuung Veränderungen gegeben hat, die auf die Einführung des 2. BtÄndG

zurückzuführen sind. Um mögliche Vorher – Nachher - Effekte verfolgen zu können, sollte

die Betreuung mindestens 1 Jahr vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG eingerichtet worden

sein (d.h. spätestens im Sommer 2004).

● Was war der Anlass für die Einrichtung der Betreuung?

● Von wem wurde die Betreuung angeregt und von wem wurde der Betreuer/die Betreuerin vorgeschlagen?

● Zahlen Sie die Kosten der Betreuung selbst oder werden diese von der Staatskasse übernommen?

● Wann wurde die Betreuung eingerichtet und für welche Aufgabenkreise? Haben sich die Aufgabenkreise im Laufe der Betreuung verändert?

● Haben Sie den derzeitigen Betreuer/die Betreuerin von Anfang an oder gab es schon mal einen Wechsel?

● Wie oft und aus welchem Anlass sehen Sie Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin (für wie lange)? Hat sich hier etwas geändert? Wann?

● Was macht Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin ganz konkret für Sie? Können Sie da mal ein paar Beispiele nennen? Hat sich hier etwas verändert? Macht Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin jetzt andere Sachen für Sie?

● Wurden bzw. werden Sie an der Planung der Betreuung beteiligt?

● Erwarten Sie mehr von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin (oder macht er/sie mehr, als Sie erwarten? Wenn ja: Was hätten Sie nicht von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin erwartet)?

● Sind Sie zufrieden mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin und der Art und Weise, wie er/sie seine/ihre Aufgaben wahrnimmt? (Wenn nein: Warum nicht? und: Was machen Sie in solchen Fällen - an wen wenden Sie sich?)

● Sollte der Betreuer/die Betreuerin stärker kontrolliert werden? (Wenn ja: Von wem?)

● Haben Sie insgesamt gesehen eher gute oder eher schlechte Erfahrungen mit der Betreuung gemacht? (ggf. bitte begründen)

● Haben sich die Kosten für die Betreuung für Sie verändert?

Leitfaden 2007 Betreute

2

● Haben Sie mitbekommen, dass sich im Jahr 2005 das Gesetz, das die rechtliche

Betreuung regelt, verändert hat?

● Gibt es andere Hilfen, die Sie in Anspruch nehmen (z.B. Begleitung zum Arzt -

durch wen? Essen auf Rändern - sonstige Hilfe durch Soziale Dienste/ andere)?

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 1

An die Heimleitung Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG) Situation rechtlich betreuter Heimbewohner Köln, den 15.02.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) trat zum Juli 2005 in Kraft und führte vor al-lem zu Änderungen der berufsmäßigen Betreuung. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschafts-politik e.V. (ISG) wurde vom Bundesministerium der Justiz mit der Evaluation des 2. BtÄndG beauftragt und untersucht in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie sich die geänderten Regelungen auf die Qualität der Betreuung auswirken [vgl. beigefügte Kurzdarstellung des Projekts]. Über die Situation der Heimbewohner, die durch einen vom Vormundschaftsgericht bestellten Betreuer (§ 1896 BGB) oder ei-nen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden, ist wenig bekannt. Da es sich um eine beträchtliche Zahl handelt, sollen in einer Heimbefragung Informationen dazu erhoben werden. Dabei geht es im Schwerpunkt um beruflich Betreute. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten. Um die Frage zu beantworten, ob und wie die Änderungen des 2. BtÄndG die Situation rechtlich betreuter Heimbewohner beeinflussen, möchten wir Sie als Heimleitung zum einen bitten, die folgenden Fragen zu Platzzahl, Trägerschaft Ih-res Heims etc. zu beantworten und zum anderen den beiliegenden Fragebogen an eine Wohnbereichs-leitung Ihrer Einrichtung weiterzuleiten. Mit Ihrer Hilfe wird es möglich sein, die Situation der rechtlich betreuten Heimbewohner und derjenigen, die durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden, abzubilden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig – die Fragebögen werden anonym ausgewertet – niemand erhält eine Kopie Ihrer Daten. Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit dem Bogen der Wohnbereichsleitung möglichst bis zum 15. März 2008 in dem beigefügten Rückumschlag zurück. Auch wenn Sie nicht alle Fragen beantworten können, so sind uns Ihre Erfahrungen wichtig und auch teilausgefüllte Fragebögen sind willkommen. Wir möchten uns schon jetzt herzlich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bedanken – Sie können sich auch gerne mit Fragen oder Anmerkungen an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Regine Köller Dr. Dietrich Engels

Fragebogen 2008 für Heimleitung (Altenpflegeheim)

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 2

Fragebogen Heimleitung 1. Über wie viele Plätze verfügt Ihre Einrichtung im Bereich der vollstationären Pflege? ……………... Plätze insgesamt 2. Zu welchem Träger gehört Ihre Einrichtung? frei-gemeinnütziger Träger kommunaler Träger privater, gewerblicher Träger

3. In welchem Bundesland liegt Ihre Einrichtung? ………………………………………………………….

4. Wie viele Bewohner leben zum jetzigen Zeitpunkt in Ihrer Einrichtung? ………… Bewohner insgesamt, davon ……………. % Bewohner mit Demenzerkrankungen

5. Für wie viele dieser Bewohner ist ein Betreuer bestellt (§ 1896 BGB)? ............ betreute Bewohner insgesamt, davon ……………… Frauen ……………… Männer

6. Durch wen werden diese Bewohner betreut? davon: Rechtliche Betreuung durch: Insgesamt Frauen Männer ehrenamtliche Betreuer ….…….. ….…….. ….…….. berufsmäßig tätige Betreuer (z.B. Vereinsbetreuer, selbstständiger Berufsbetreuer, Behördenbetreuer) ….…….. ….…….. ….…….. nicht bekannt

7. Hat sich Ihrer Einschätzung nach seit Einführung des 2. BtÄndG das Verhältnis von ehrenamtlich und beruflich Betreuten in Ihrer Einrichtung verändert? ja, es gibt mehr ehrenamtlich geführte Betreuungen im Heim ja, es gibt mehr beruflich geführte Betreuungen im Heim nein, keine Veränderung

8. Wurden schon einmal Beschwerden über berufliche Betreuer an Sie (als Leiter/in) herangetragen? ja nein Wenn ja, welche Personen äußern die Beschwerden? Betreute Angehörige Mitarbeiter des Heims Wenn ja, welcher Art sind die Beschwerden? (Bitte in Stichworten angeben!) …………………………………………………………………………………………………………………………….

9a. Wie viele der Bewohner werden durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten? ............ Bewohner, davon ……………… Frauen ……………… Männer nicht bekannt

9b. In wie vielen Fällen der erteilten Vorsorgevollmachten ist die Heimleitung bzw. ein Mitarbeiter des Heims als Bevollmächtigter benannt? bei …………………… % der erteilten Vollmachten

10. Hat sich Ihrer Einschätzung nach die Anzahl der Bewohner mit einem Vorsorgebevollmächtigten seit Einführung des 2. BtÄndG (Juli 2005) verändert? stark zugenommen zugenommen gleich geblieben gesunken

11. Wurden schon einmal Beschwerden über Vorsorgebevollmächtigte an Sie herangetragen? ja nein Wenn ja, welche Personen äußern die Beschwerden? Vollmachtgeber Angehörige Mitarbeiter des Heims Wenn ja, welcher Art sind die Beschwerden? (Bitte in Stichworten angeben!) …………………………………………………………………………………………………………………………….

Wenn Sie weitere Anmerkungen / Hinweise / Kommentare zum Thema Betreuung / Vorsorgevollmacht ha-ben, teilen Sie uns diese bitte mit:

…………………………………………………………………………………………………………………………………. Vielen Dank für Ihre Unterstützung ! Senden Sie diesen Fragebogen bitte zusammen mit dem Bogen der Wohn-

bereichsleitung zurück an: ISG e.V., Postfach 26 02 44, 50515 Köln

Fragebogen 2008 für Wohnbereichsleitung (Altenpflegeheim)

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 3

Fragebogen Wohnbereich ALLGEMEINE FRAGEN

1. Wie viele Bewohner leben in Ihrem Wohnbereich? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

............ Bewohner insgesamt, davon ……………… Frauen ………………. Männer

2. Wie lang ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Bewohner in Ihrem Wohnbereich?

1- 6 Monate 7-12 Monate 1 -2 Jahre 2 - 5 Jahre 5 - 10 Jahre länger

3. Für wie viele dieser Bewohner ist ein Betreuer (§ 1896 BGB) bestellt? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

............ betreute Bewohner, davon ……………… Frauen ……………… Männer

4. Wie alt sind die Bewohner, für die ein Betreuer bestellt ist? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

……… unter 60 Jahre ……… 60 – 79 Jahre ……… 80 – 89 Jahre ……… 90 Jahre und älter

5. Wie viele dieser Bewohner in Ihrem Wohnbereich werden von einem ehrenamtlichen Betreuer und wie viele von einem beruflichen Betreuer betreut?

............ ehrenamtlich betreute Bewohner ……….. beruflich betreute Bewohner (z.B. von Vereinsbetreuer, selbstständiger Berufsbetreuer, Behördenbetreuer)

6. Hat sich Ihrer Einschätzung nach seit Einführung des 2. BtÄndG das Verhältnis von ehrenamtlich und beruflich Betreuten verändert?

ja, es gibt mehr ehrenamtlich geführte Betreuungen im Wohnbereich

ja, es gibt mehr beruflich geführte Betreuungen im Wohnbereich

nein, keine Veränderung

FRAGEN ZU DEN BERUFSMÄßIG BETREUTEN BEWOHNERN

7. Wie viele der beruflich betreuten Bewohner zahlen selbst und bei wie vielen werden die Kosten vom Staat übernommen?

……………………. Selbstzahler ……………………. andere Kostenträger nicht bekannt

8. Ist es Ihrer Einschätzung nach bei der Anwesenheit der beruflichen Betreuer bei gerichtlich angeord- neten Terminen zu Veränderungen gekommen?

ja, Betreuer sind öfter anwesend ja, Betreuer sind seltener anwesend nein, keine Veränderung

nicht bekannt

Fragebogen 2008 für Wohnbereichsleitung (Altenpflegeheim)

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 4

9. Wie oft haben die berufsmäßig betreuten Bewohner durchschnittlich Ihrer Einschätzung nach Kontakt zu ihrem Betreuer?

Anteil der berufsmäßig betreuten Bewohner in %

mindestens ein Mal wöchentlich ca. ……………….. %

mindestens ein Mal monatlich ca. ……………….. %

mindestens ein Mal vierteljährlich ca. ……………….. %

persönlicher

Kontakt

seltener als vierteljährlich ca. ……………….. %

nicht bekannt

mindestens ein Mal wöchentlich ca. ……………….. %

mindestens ein Mal monatlich ca. ……………….. %

mindestens ein Mal vierteljährlich ca. ……………….. %

telefonischer

Kontakt

seltener als vierteljährlich ca. ……………….. %

nicht bekannt

10. Hat sich Ihrer Einschätzung nach die Häufigkeit des persönlichen und telefonischen Kontakts zwischen den beruflichen Betreuern und ihren Betreuten seit Juli 2005 verändert?

ja nein nicht bekannt bitte weiter mit Frage 11

wenn ja: Haben die berufsmäßig betreuten Bewohner nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG häufiger oder seltener Kontakt zu ihren Betreuern als in der Zeit davor gehabt? (Bitte ankreuzen)

persönlicher Kontakt telefonischer Kontakt

häufiger

seltener 11. Wie lange dauert Ihrer Einschätzung nach durchschnittlich ein persönlicher Kontakt zwischen einem beruflichen Betreuer und seinem Betreuten?

ca. ………… Minuten nicht bekannt

12. Hat sich Ihrer Einschätzung nach die Dauer der persönlichen Kontakte seit Juli 2005 verändert?

ja, Dauer hat sich verlängert ja, Dauer hat sich verkürzt nein, keine Veränderung

nicht bekannt

13. Gibt es Ihrer Kenntnis nach Beschwerden über berufliche Betreuer, und worum geht es dabei?

Beschwerden über berufliche Betreuer von …

manch- häufig mal selten nie Beschwerdegrund (in Stichworten):

Betreuten ………….……………………………..............

Angehörigen ………….……………………………..............

Mitarbeitern ………….……………………………..............

Heimleitung ………….……………………………..............

Fragebogen 2008 für Wohnbereichsleitung (Altenpflegeheim)

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14. Gibt es Ihrer Kenntnis nach Konflikte der beruflichen Betreuer mit anderen, und worum geht es dabei?

Konflikte der beruflichen Betreuer mit …

manch- häufig mal selten nie Konfliktanlass (in Stichworten):

Betreuten ………….……………………………..............

Angehörigen ………….……………………………..............

Mitarbeitern ………….……………………………..............

Heimleitung ………….……………………………..............

15. Hat es Ihrer Einschätzung nach seit Juli 2005 Veränderungen in der beruflichen Betreuung gegeben?

ja nein

Wenn ja, um welche Veränderungen handelt es sich dabei?

……………………………………………………………………………………………………………………………….

FRAGEN ZU VORSORGEVOLLMACHTEN UND VERTRETUNG DURCH VORSORGEBEVOLLMÄCHTIGTE

16. Wie viele Bewohner in Ihrem Wohnbereich haben eine Vorsorgevollmacht erteilt? (Bitte Anzahl eintragen; ggf. geschätzt)

erteilte Vollmachten insgesamt nicht bekannt

davon

notarielle Vollmachten nicht bekannt

privatschriftliche Vollmachten nicht bekannt

davon von Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmachten nicht bekannt

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

17. Hat sich der Anteil der erteilten Vorsorgevollmachten seit Einführung des 2. BtÄndG verändert?

stark zugenommen zugenommen gleich geblieben gesunken

18a. Wie viele Bewohner in Ihrem Wohnbereich werden zum jetzigen Zeitpunkt durch einen Vorsorgebe- vollmächtigten rechtlich vertreten? (Bitte jeweils Anzahl eintragen)

............ Bewohner, davon ……………… Frauen ………………. Männer

18b.Bei wie vielen durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertretenen Bewohnern ist zusätzlich ein Betreuer bestellt? (Bitte Anzahl eintragen)

bei ………….. Bewohnern bei keinem nicht bekannt

19. Wie alt sind die Bewohner, die durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

……… unter 60 Jahre ……… 60 – 79 Jahre ……… 80 – 89 Jahre ……… 90 Jahre und älter

Fragebogen 2008 für Wohnbereichsleitung (Altenpflegeheim)

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 6

20. Aus welchen Personen(gruppen) setzten sich die Vorsorgebevollmächtigten, die einen Bewohner ver- treten, zusammen? (Bitte Anzahl eintragen; ggf. geschätzt)

(Ehe-)Partner in …………… Fällen

Eltern in …………… Fällen

Kinder / Schwiegerkinder in …………… Fällen

Geschwister in …………… Fällen

sonstige Angehörige in …………… Fällen

familienfremde Bevollmächtigte in …………… Fällen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

21. Gibt es Ihrer Kenntnis nach Beschwerden über Vorsorgebevollmächtigte, und worum geht es dabei?

Beschwerden über Vorsorgebevollmächtigte von …

manch- häufig mal selten nie Beschwerdegrund (in Stichworten):

Vollmachtgebern ………………….……………………………...

Angehörigen ………………….……………………………...

Mitarbeitern ………………….……………………………...

Heimleitung ………………….……………………………...

22. Gibt es Ihrer Kenntnis nach Konflikte der Vorsorgebevollmächtigten mit anderen, und worum geht es dabei?

Konflikte der Vorsorgebevollmächtigten mit …

manch- häufig mal selten nie Konfliktanlass (in Stichworten):

Vollmachtgebern ………………….……………………………...

Angehörigen ………………….……………………………...

Mitarbeitern ………………….……………………………...

Heimleitung ………………….……………………………...

23. Hat sich Ihrer Einschätzung nach die Anzahl der Bewohner mit einem Vorsorgebevollmächtigten seit Einführung des 2. BtÄndG (Juli 2005) verändert? stark zugenommen zugenommen gleich geblieben gesunken

Wenn Sie weitere Anmerkungen / Hinweise / Kommentare zum Thema Betreuung / Vorsorgevollmacht ha-ben, teilen Sie uns diese bitte mit:

…………………………………………………………………………………………………………………………………….

…………………………………………………………………………………………………………………………………….

……………………………………………………………………………………………………………………………………. Vielen Dank für Ihre Unterstützung !

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 1

An die Heimleitung Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (2. BtÄndG) Situation rechtlich betreuter Heimbewohner Köln, den 15.02.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz (2. BtÄndG) trat zum Juli 2005 in Kraft und führte vor al-lem zu Änderungen der berufsmäßigen Betreuung. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschafts-politik e.V. (ISG) wurde vom Bundesministerium der Justiz mit der Evaluation des 2. BtÄndG beauftragt und untersucht in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie sich die geänderten Regelungen auf die Qualität der Betreuung auswirken [vgl. beigefügte Kurzdarstellung des Projekts]. Über die Situation der Heimbewohner, die durch einen vom Vormundschaftsgericht bestellten Betreuer (§ 1896 BGB) oder ei-nen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden, ist wenig bekannt. Da es sich um eine beträchtliche Zahl handelt, sollen in einer Heimbefragung Informationen dazu erhoben werden. Dabei geht es im Schwerpunkt um beruflich Betreute. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten. Um die Frage zu beantworten, ob und wie die Änderungen des 2. BtÄndG die Situation rechtlich betreuter Heimbewohner beeinflussen, möchten wir Sie als Heimleitung zum einen bitten, die folgenden Fragen zu Platzzahl, Trägerschaft Ih-res Heims etc. zu beantworten und zum anderen den beiliegenden Fragebogen an eine Wohnbereichs-leitung Ihrer Einrichtung weiterzuleiten. Mit Ihrer Hilfe wird es möglich sein, die Situation der rechtlich betreuten Heimbewohner und derjenigen, die durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden, abzubilden. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig – die Fragebögen werden anonym ausgewertet – niemand erhält eine Kopie Ihrer Daten. Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit dem Bogen der Wohnbereichsleitung möglichst bis zum 15. März 2008 in dem beigefügten Rückumschlag zurück. Auch wenn Sie nicht alle Fragen beantworten können, so sind uns Ihre Erfahrungen wichtig und auch teilausgefüllte Fragebögen sind willkommen. Wir möchten uns schon jetzt herzlich bei Ihnen für Ihre Mitwirkung bedanken – Sie können sich auch gerne mit Fragen oder Anmerkungen an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Regine Köller Dr. Dietrich Engels

Fragebogen 2008 für Heimleitung (Behinderteneinrichtung)

ISG e.V., Barbarossaplatz 2, 50674 Köln, 0221 – 235473, E-Mail: [email protected] Seite 2

Fragebogen Heimleitung 1. Über wie viele Plätze verfügt Ihre Einrichtung im Bereich der vollstationären Pflege? ……………... Plätze insgesamt 2. Zu welchem Träger gehört Ihre Einrichtung? frei-gemeinnütziger Träger kommunaler Träger privater, gewerblicher Träger

3. In welchem Bundesland liegt Ihre Einrichtung? ………………………………………………………….

4. Wie viele Bewohner leben zum jetzigen Zeitpunkt in Ihrer Einrichtung? ………… Bewohner insgesamt

5. Für wie viele dieser Bewohner ist ein Betreuer bestellt (§ 1896 BGB)? ............ betreute Bewohner insgesamt, davon ……………… Frauen ……………… Männer

6. Durch wen werden diese Bewohner betreut? davon: Rechtliche Betreuung durch: Insgesamt Frauen Männer ehrenamtliche Betreuer ….…….. ….…….. ….…….. berufsmäßig tätige Betreuer (z.B. Vereinsbetreuer, selbstständiger Berufsbetreuer, Behördenbetreuer) ….…….. ….…….. ….…….. nicht bekannt

7. Hat sich Ihrer Einschätzung nach seit Einführung des 2. BtÄndG das Verhältnis von ehrenamtlich und beruflich Betreuten in Ihrer Einrichtung verändert? ja, es gibt mehr ehrenamtlich geführte Betreuungen im Heim ja, es gibt mehr beruflich geführte Betreuungen im Heim nein, keine Veränderung

8. Wurden schon einmal Beschwerden über berufliche Betreuer an Sie (als Leiter/in) herangetragen? ja nein Wenn ja, welche Personen äußern die Beschwerden? Betreute Angehörige Mitarbeiter des Heims Wenn ja, welcher Art sind die Beschwerden? (Bitte in Stichworten angeben!) …………………………………………………………………………………………………………………………….

9a. Wie viele der Bewohner werden durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten? ............ Bewohner, davon ……………… Frauen ……………… Männer nicht bekannt

9b. In wie vielen Fällen der erteilten Vorsorgevollmachten ist die Heimleitung bzw. ein Mitarbeiter des Heims als Bevollmächtigter benannt? bei …………………… % der erteilten Vollmachten

10. Hat sich Ihrer Einschätzung nach die Anzahl der Bewohner mit einem Vorsorgebevollmächtigten seit Einführung des 2. BtÄndG (Juli 2005) verändert? stark zugenommen zugenommen gleich geblieben gesunken

11. Wurden schon einmal Beschwerden über Vorsorgebevollmächtigte an Sie herangetragen? ja nein Wenn ja, welche Personen äußern die Beschwerden? Vollmachtgeber Angehörige Mitarbeiter des Heims Wenn ja, welcher Art sind die Beschwerden? (Bitte in Stichworten angeben!) …………………………………………………………………………………………………………………………….

Wenn Sie weitere Anmerkungen / Hinweise / Kommentare zum Thema Betreuung / Vorsorgevollmacht ha-ben, teilen Sie uns diese bitte mit:

…………………………………………………………………………………………………………………………………. Vielen Dank für Ihre Unterstützung ! Senden Sie diesen Fragebogen bitte zusammen mit dem Bogen der Wohn-

bereichsleitung zurück an: ISG e.V., Postfach 26 02 44, 50515 Köln

Fragebogen 2008 für Wohnbereich (Behinderteneinrichtung)

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Fragebogen Wohnbereich ALLGEMEINE FRAGEN

1. Wie viele Bewohner leben in Ihrem Wohnbereich? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

............ Bewohner insgesamt, davon ……………… Frauen ………………. Männer

2. Wie lang ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Bewohner in Ihrem Wohnbereich?

1- 6 Monate 7-12 Monate 1 -2 Jahre 2 - 5 Jahre 5 - 10 Jahre länger

3. Für wie viele dieser Bewohner ist ein Betreuer (§ 1896 BGB) bestellt? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

............ betreute Bewohner, davon ……………… Frauen ……………… Männer

4. Wie alt sind die Bewohner, für die ein Betreuer bestellt ist? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

……… unter 40 Jahre ……… 40 – 69 Jahre ……… 70 Jahre und älter

5. Wie viele dieser Bewohner in Ihrem Wohnbereich werden von einem ehrenamtlichen Betreuer und wie viele von einem beruflichen Betreuer betreut?

............ ehrenamtlich betreute Bewohner ……….. beruflich betreute Bewohner (z.B. von Vereinsbetreuer, selbstständiger Berufsbetreuer, Behördenbetreuer)

6. Hat sich Ihrer Einschätzung nach seit Einführung des 2. BtÄndG das Verhältnis von ehrenamtlich und beruflich Betreuten verändert?

ja, es gibt mehr ehrenamtlich geführte Betreuungen im Wohnbereich

ja, es gibt mehr beruflich geführte Betreuungen im Wohnbereich

nein, keine Veränderung

FRAGEN ZU DEN BERUFSMÄßIG BETREUTEN BEWOHNERN

7. Wie viele der beruflich betreuten Bewohner zahlen selbst und bei wie vielen werden die Kosten vom Staat übernommen?

……………………. Selbstzahler ……………………. andere Kostenträger nicht bekannt

8. Ist es Ihrer Einschätzung nach bei der Anwesenheit der beruflichen Betreuer bei gerichtlich angeord- neten Terminen zu Veränderungen gekommen?

ja, Betreuer sind öfter anwesend ja, Betreuer sind seltener anwesend nein, keine Veränderung

nicht bekannt

Fragebogen 2008 für Wohnbereich (Behinderteneinrichtung)

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9. Wie oft haben die berufsmäßig betreuten Bewohner durchschnittlich Ihrer Einschätzung nach Kontakt zu ihrem Betreuer?

Anteil der berufsmäßig betreuten Bewohner in %

mindestens ein Mal wöchentlich ca. ……………….. %

mindestens ein Mal monatlich ca. ……………….. %

mindestens ein Mal vierteljährlich ca. ……………….. %

persönlicher

Kontakt

seltener als vierteljährlich ca. ……………….. %

nicht bekannt

mindestens ein Mal wöchentlich ca. ……………….. %

mindestens ein Mal monatlich ca. ……………….. %

mindestens ein Mal vierteljährlich ca. ……………….. %

telefonischer

Kontakt

seltener als vierteljährlich ca. ……………….. %

nicht bekannt

10. Hat sich Ihrer Einschätzung nach die Häufigkeit des persönlichen und telefonischen Kontakts zwischen den beruflichen Betreuern und ihren Betreuten seit Juli 2005 verändert?

ja nein nicht bekannt bitte weiter mit Frage 11

wenn ja: Haben die berufsmäßig betreuten Bewohner nach Inkrafttreten des 2. BtÄndG häufiger oder seltener Kontakt zu ihren Betreuern als in der Zeit davor gehabt? (Bitte ankreuzen)

persönlicher Kontakt telefonischer Kontakt

häufiger

seltener 11. Wie lange dauert Ihrer Einschätzung nach durchschnittlich ein persönlicher Kontakt zwischen einem beruflichen Betreuer und seinem Betreuten?

ca. ………… Minuten nicht bekannt

12. Hat sich Ihrer Einschätzung nach die Dauer der persönlichen Kontakte seit Juli 2005 verändert?

ja, Dauer hat sich verlängert ja, Dauer hat sich verkürzt nein, keine Veränderung

nicht bekannt

13. Gibt es Ihrer Kenntnis nach Beschwerden über berufliche Betreuer, und worum geht es dabei?

Beschwerden über berufliche Betreuer von …

manch- häufig mal selten nie Beschwerdegrund (in Stichworten):

Betreuten ………….……………………………..............

Angehörigen ………….……………………………..............

Mitarbeitern ………….……………………………..............

Heimleitung ………….……………………………..............

Fragebogen 2008 für Wohnbereich (Behinderteneinrichtung)

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14. Gibt es Ihrer Kenntnis nach Konflikte der beruflichen Betreuer mit anderen, und worum geht es dabei?

Konflikte der beruflichen Betreuer mit …

manch- häufig mal selten nie Konfliktanlass (in Stichworten):

Betreuten ………….……………………………..............

Angehörigen ………….……………………………..............

Mitarbeitern ………….……………………………..............

Heimleitung ………….……………………………..............

15. Hat es Ihrer Einschätzung nach seit Juli 2005 Veränderungen in der beruflichen Betreuung gegeben?

ja nein

Wenn ja, um welche Veränderungen handelt es sich dabei?

……………………………………………………………………………………………………………………………….

FRAGEN ZU VORSORGEVOLLMACHTEN UND VERTRETUNG DURCH VORSORGEBEVOLLMÄCHTIGTE

16. Wie viele Bewohner in Ihrem Wohnbereich haben eine Vorsorgevollmacht erteilt? (Bitte Anzahl eintragen; ggf. geschätzt)

erteilte Vollmachten insgesamt nicht bekannt

davon

notarielle Vollmachten nicht bekannt

privatschriftliche Vollmachten nicht bekannt

davon von Betreuungsbehörde beglaubigte Vollmachten nicht bekannt

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

17. Hat sich der Anteil der erteilten Vorsorgevollmachten seit Einführung des 2. BtÄndG verändert?

stark zugenommen zugenommen gleich geblieben gesunken

18a. Wie viele Bewohner in Ihrem Wohnbereich werden zum jetzigen Zeitpunkt durch einen Vorsorgebe- vollmächtigten rechtlich vertreten? (Bitte jeweils Anzahl eintragen)

............ Bewohner, davon ……………… Frauen ………………. Männer

18b.Bei wie vielen durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertretenen Bewohnern ist zusätzlich ein Betreuer bestellt? (Bitte Anzahl eintragen)

bei ………….. Bewohnern bei keinem nicht bekannt

19. Wie alt sind die Bewohner, die durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden? (bitte jeweils Anzahl eintragen)

……… unter 40 Jahre ……… 40 – 69 Jahre ……… 70 Jahre und älter

Fragebogen 2008 für Wohnbereich (Behinderteneinrichtung)

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20. Aus welchen Personen(gruppen) setzten sich die Vorsorgebevollmächtigten, die einen Bewohner ver- treten, zusammen? (Bitte Anzahl eintragen; ggf. geschätzt)

(Ehe-)Partner in …………… Fällen

Eltern in …………… Fällen

Kinder / Schwiegerkinder in …………… Fällen

Geschwister in …………… Fällen

sonstige Angehörige in …………… Fällen

familienfremde Bevollmächtigte in …………… Fällen

Diese Angaben beruhen auf a) einer Schätzung b) erhobenen/dokumentierten Zahlen.

21. Gibt es Ihrer Kenntnis nach Beschwerden über Vorsorgebevollmächtigte, und worum geht es dabei?

Beschwerden über Vorsorgebevollmächtigte von …

manch- häufig mal selten nie Beschwerdegrund (in Stichworten):

Vollmachtgebern ………………….……………………………...

Angehörigen ………………….……………………………...

Mitarbeitern ………………….……………………………...

Heimleitung ………………….……………………………...

22. Gibt es Ihrer Kenntnis nach Konflikte der Vorsorgebevollmächtigten mit anderen, und worum geht es dabei?

Konflikte der Vorsorgebevollmächtigten mit …

manch- häufig mal selten nie Konfliktanlass (in Stichworten):

Vollmachtgebern ………………….……………………………...

Angehörigen ………………….……………………………...

Mitarbeitern ………………….……………………………...

Heimleitung ………………….……………………………...

23. Hat sich Ihrer Einschätzung nach die Anzahl der Bewohner mit einem Vorsorgebevollmächtigten seit Einführung des 2. BtÄndG (Juli 2005) verändert? stark zugenommen zugenommen gleich geblieben gesunken

Wenn Sie weitere Anmerkungen / Hinweise / Kommentare zum Thema Betreuung / Vorsorgevollmacht ha-ben, teilen Sie uns diese bitte mit:

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……………………………………………………………………………………………………………………………………. Vielen Dank für Ihre Unterstützung !