amtsblatt der stadt nürnberg – ausgabe 06/2021 (17.03.2021) · 2021. 3. 17. · amtsblatt...

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 140 Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 6 / 17. März 2021 2 Euro Amtsblatt Flächennutzungsplan der Stadt Nürn- berg mit integriertem Landschaftsplan Bekanntmachung der Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555 Gmkg. Großreuth h. d. Veste Der Ferienausschuss hat am 09.02.2021 die Verwal- tung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) anzupassen. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Bau- recht für circa 70 Wohneinheiten. Im zu berichtigenden Bereich wird die bisherige Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die diesen Festsetzungen des Bebauungsplanes ent- spricht. Da der zu berichtigende Bereich in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen und die vorhandene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Bebauungs- plan ergeben. Dies betrifft sowohl den Gesamtum- griff, als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufigen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des An- passungsgebotes dar. Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- gung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Be- reich des Bebauungsplans Nr. 4637A „Avenarius- straße Ost“ berichtigt. Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla- nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauflage) wäh- rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den E E Zeichenerklärung: Bereich der Berichtigung Bisherige Darstellung: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Berichtigung zum Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h.d.V. 0 100 200 300 400 500 Berichtigte Darstellung im gekennzeichneten Bereich: Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001

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Page 1: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 06/2021 (17.03.2021) · 2021. 3. 17. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 142 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Straßenbenennung

Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 140

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 140Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 140

Informationen undamtliche Bekanntmachungender Stadt Nürnberg

www.amtsblatt.nuernberg.deNr. 6 / 17. März 20212 Euro

AmtsblattFlächennutzungsplan der Stadt Nürn-berg mit integriertem LandschaftsplanBekanntmachung der Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555 Gmkg. Großreuth h. d. Veste

Der Ferienausschuss hat am 09.02.2021 die Verwal-tung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) anzupassen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Bau-recht für circa 70 Wohneinheiten.

Im zu berichtigenden Bereich wird die bisherige Darstellung des FNP durch eine Darstellung ersetzt, die diesen Festsetzungen des Bebauungsplanes ent-spricht.

Da der zu berichtigende Bereich in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen und die vorhandene Maßstäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Bebauungs-plan ergeben. Dies betrifft sowohl den Gesamtum-griff, als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufigen Bauleitplanung und stellt keine Verletzung des An-passungsgebotes dar.

Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-gung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Be-reich des Bebauungsplans Nr. 4637A „Avenarius-straße Ost“ berichtigt.

Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauflage) wäh-rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den

E

E

Zeichenerklärung: Bereich der Berichtigung

Bisherige Darstellung:

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnbergmit integriertem LandschaftsplanBerichtigung zum Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr.555, Gmkg. Großreuth h.d.V.

0 100 200 300 400 500

Berichtigte Darstellung im gekennzeichneten Bereich:

Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001

Page 2: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 06/2021 (17.03.2021) · 2021. 3. 17. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 142 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Straßenbenennung

Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 141

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

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Zeichenerklärung: Bereich der Berichtigung

Bisherige Darstellung:

Flächennutzungsplan der Stadt Nürnbergmit integriertem LandschaftsplanBerichtigung zum Bebauungsplan Nr. 4562für das Gebiet entlang der Bahnhofstraße, zwischen Marientunnel, der Dürrenhofstraße und denBahnlinien Nürnberg Hbf - Irrenlohe, Schirnding, Regensburg

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Berichtigte Darstellung im gekennzeichneten Bereich:

Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001

Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab-rufbar unter www.fnp.nuernberg.de .

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

Flächennutzungsplan der Stadt Nürn-berg mit integriertem LandschaftsplanBekanntmachung der Berichtigung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4562 „Bahnhofstraße“ für das Gebiet entlang der Bahnhofstraße zwischen Marientunnel, der Dürrenhofstraße und den Bahnlinien Nürnberg Hbf – Ir-renlohe, Schirnding, Regensburg

Der Ferienausschuss hat am 01.04.2020 die Verwal-tung beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) anzupassen.

Im Planbereich des Bebauungsplans Nr. 4562 wer-den auf den ehemaligen Bahnflächen südlich der Bahnhofstraße v.a. eingeschränktes Gewerbegebiet, sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hochschule und Büro/Dienstleistung, öffentliche Straßenverkehrsfläche und private und öffentliche Grünfläche festgesetzt.

Im zu berichtigenden Bereich wird die bisherige Darstellung (nachrichtliche Übernahme) von Bahn-anlagen des Flächennutzungsplans durch eine Darstellung ersetzt, die diesen Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht in Form von Darstellung von Gewerblichen Bauflächen mit Schwerpunkt Dienstleistung, Sonderbauflächen/Hochschule sowie Grünflächen.

Da der zu berichtigende Bereich in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen und die vorhandene Maß-stäblichkeit des FNP angepasst wird, können sich geringfügige Abweichungen zum Bebauungsplan ergeben. Dies betrifft sowohl den Gesamtumgriff als auch die Umgriffe der Einzelflächen. Die im Vergleich zum Bebauungsplan geringere Tiefe des FNP gehört zur Grundkonzeption der zweistufigen Bauleitpla-nung und stellt keine Verletzung des Anpassungsge-botes dar.

Die bisherige und die berichtigte Darstellung sind den abgedruckten Plänen zu entnehmen.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, be-inhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Mit dieser Bekanntmachung wird der FNP im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4562 „Bahnhofstraße“ berichtigt.

Der FNP mit o.g. Berichtigung kann im Stadtpla-nungsamt, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss – Planauflage) wäh-rend der Zeit des Publikumsverkehrs von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Er ist auch im Internet ab-rufbar unter www.fnp.nuernberg.de.

Stadt Nürnberg - Stadtplanungsamt

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 142

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Straßenbenennung

Öffentliche Bekanntmachung von Straßenbenen-nungen gem. Art. 52 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes.

In seiner Sitzung am 03.03.2021 hat der Ferien-ausschuss beschlossen, die Brücke an der Beuthener Straße über die Hans-Kalb-Straße als

Pedro-Rodriguez-Brücke

(nach Pedro Rodríguez de la Vega, 1940-1971)

zu benennen.

Die Verfügung und Rechtsbehelfsbelehrung, die zu-grundeliegenden Beschlüsse des Ferienausschusses vom 03.03.2021 sowie die Planunterlagen können beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Nürnberg, Bauhof 5, 4. Stock, Zimmer 427, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Stadt NürnbergAmt für Geoinformation und Bodenordnung

Kulturpreise der Stadt Nürnberg für das Jahr 2021

Nach der am 01. Januar 2017 in Kraft getretenen „Satzung über die Verleihung von Kulturpreisen“ kann die Stadt Nürnberg in zweijährigem Turnus den Großen Kulturpreis der Stadt Nürnberg und jährlich weitere Kulturpreise an bis zu fünf Personen oder Gruppen verleihen.

Gemäß § 7 der Übergangsbestimmung dieser Sat-zung wurde der Große Kulturpreis erstmals im Jahr 2018 verliehen.

Im Jahr 2021 können satzungsgemäß bis zu fünf Kulturpreise, dotiert mit insgesamt 20 000 Euro, vergeben werden. Sie können in gleichen Teilen an bis zu fünf Personen oder Gruppen als Anerkennung ihrer künstlerischen Leistungen, die im Kulturleben der Stadt herausragende Akzente setzen, verliehen

www.datenschutz-prinz.de

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 143

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

werden. Die Personen oder Gruppen müssen durch Geburt, Leben oder Werk mit Nürnberg oder der Re-gion verbunden sein.

Der Große Kulturpreis der Stadt Nürnberg wird im zweijährigen Turnus, zum nächsten Mal im Jahr 2022, verliehen.

Vorschläge können von jedermann eingereicht werden.

Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

Es wird gebeten, Vorschläge zur Preisvergabe bis spätestens 15. Mai 2021 in Textform digital oder postalisch an den Geschäftsbereich Kultur der Bür-germeisterin der Stadt Nürnberg zu übermitteln.

Postadresse: Stadt Nürnberg, Geschäftsbereich Kultur der Bürger-meisterin, Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg.

Die Vorschläge sollen, falls verfügbar, bitte folgende Angaben enthalten:

- Vor- und Zuname bzw. Name der Gruppe oder de-ren Ansprechpartner

- Geburtstag und Geburtsort- Wohnungsanschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse,

Internetadresse- Beruf und Tätigkeit- Genaue Bezeichnung der Leistung oder des Schaf-

fens der zur Preisverleihung empfohlenen Persönlichkeiten oder Gruppe- Begründung des Vorschlags- Lebenslauf der zur Preisverleihung empfohlenen

Persönlichkeiten oder Gruppe

Die zugesandten Vorschläge werden dem vom Kul-turausschuss berufenen „Beratergremium für kulturelle Fragen“ zur Bera-tung vorgelegt.Die Preisübergabe findet im Rahmen einer öffentli-chen Preisverleihung am Montag, 8. November 2021 um 19:30 Uhr statt.

Weitere Informationen und das Online-Vorschlags-formular sind im Internet unter https://www.nuernberg.de/kulturpreise.html erhältlich.

Anwesen Am Stadtpark 47, Gemarkung/Flurnr.: Gärten h. d. Veste 162/7Baugenehmigung für die Erweiterung einer Dachterrasse

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 03.03.2021, Aktenzeichen B2-2020-869, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-56 61 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 232, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Bregenzer Straße 15, Gemarkung/Flurnr.: Fischbach b. Nürnberg 254 / 383Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.03.2020, Aktenzeichen B1-2020-10 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer.

Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-28 647, im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Breitscheidstraße 32, Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 54 / 17Baugenehmigung für die Erweiterung und Sanierung Rückgebäude

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 11.03.2021, Aktenzeichen B2-2021-53 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bay-erischen Bauordnung (BayBO) erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer.

Page 5: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 06/2021 (17.03.2021) · 2021. 3. 17. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 142 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Straßenbenennung

Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 144

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach vorheriger Vereinbarung im Amts-gebäude Bauhof 5, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Dürrenhofstraße 37, Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 99 / 33Baugenehmigung für die Errichtung eines Balkons mit Zugangstreppe (EG)

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 08.03.2021, Aktenzeichen B2-2020-1007 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bay-erischen Bauordnung (BayBO) erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift:

Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-43 72 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Kilianstraße, Gemarkung/Flurnr.: Großreuth h. d. Veste 826Baugenehmigung für die Temporäre Aufstellung eines LKWs mit 30m ho-hen Funkmast und Systemtechnikcon-tainer, befristet bis 30.06.2022

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.03.2021, Aktenzeichen B1-2020-238 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-

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nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo. und Di. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-43 56 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 8, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Page 6: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 06/2021 (17.03.2021) · 2021. 3. 17. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 142 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Straßenbenennung

Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 145

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Anwesen Ingolstädter Straße 177, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 501/33Baugenehmigung für den zweige-schossigen Anbau mit Errichtung einer zusätzlichen Wohnung im Kellerge-schoss und Errichtung einer Terrasse, sowie Errichtung von Dachgauben

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 04.03.2021, Aktenzeichen B2-2020-382 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge-setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO) erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden.

Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-43 73 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 29, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Mathildenstraße 22a, Gemarkung/Flurnr.: Rennweg 40 / 16Baugenehmigung für die Sanierung des Rückgebäudes, Nutzungsände-rung einer Werkstatt in eine Wohnein-heit, Ausbau des EG und DG des Süd-flügels zu jeweils einer Wohneinheit, Errichtung von Gauben, sowie eines Kfz-Stellplatzes - Tektur über Ände-rung zweier Wohnungen zu Maisonet-tewohnungen

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 10.03.2021, Aktenzeichen B2-2021-105 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-

kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-20 285 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 228, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Ostendstraße 109,111,113,115,Gemarkung/Flurnr.: Mögeldorf 110 / 1Baugenehmigung für den Neubau von Gewerbegebäuden - Bauteile A,B,C (MI 1) sowie D, E (MI 2) mit 2-geschos-siger Tiefgarage

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 10.03.2021, Aktenzeichen B1-2019-136 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Bauge-setzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO) erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

W. Mödl seit 1948

BauunternehmungStuckgeschäft

AltbausanierungGerüstbau

Dagmarstraße 690482 Nürnberg

Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 146

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-75 87 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 15, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Spittlertormauer 30, Gemarkung/Flurnr.: Nürnberg - Lorenz 2849 / 6Baugenehmigung für den Neubau eines Geschosswohnungsbaus mit 8 Wohneinheiten sowie eines 2gruppi-gen Kindergartens

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 01.03.2021, Aktenzeichen B1-2020-90, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bay-erischen Bauordnung (BayBO) erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft

Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-56 61 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 232, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Stephanstraße 26, Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 150 / 14Baugenehmigung für die Nutzungsän-derung von Laden mit Nebenräumen in zwei Pensionszimmer im Erdge-schoss

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 12.03.2021, Aktenzeichen B2-2020-579, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-

tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-43 77 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 31, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Wörnitzstraße , Gemarkung/Flurnr.: Großreuth b. Schweinau 713 / 53Baugenehmigung für die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern (116 WE) und 58 Stellplätzen

Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 04.03.2021, Aktenzeichen B2-2020-258 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abwei-chungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.

Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erb-bauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öf-fentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Pro-menade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Nieder-schrift oder elektronisch in einer für den Schriftfor-mersatz zugelassenen Form erhoben werden.

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 147

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

LORENZWUNNER

Holzbau · Zimmerei · Treppenbau90441 Gustav-Adolf-Straße 46� 66 24 10, Fax (09 11) 66 84 86

@ [email protected]

BAYERISCHES ZIMMERERHANDWERK

LEISTUNGSFÄHIG

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwal-tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Ver-waltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfah-rensgebühr fällig.

Hinweis:Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Abs. 1 Bau-gesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wir-kung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich, zur Niederschrift oder elektro-nisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form gestellt werden. Hinweise zur Akteneinsicht:Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungs-verfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-43 51 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zim-mer 10, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.

Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Wegerechtsverfahren

Im Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird bekannt gemacht:

Aufgrund des Beschlusses des Werkausschusses Ser-vicebetrieb Öffentlicher Raum vom 11.11.2020 wird folgende wegerechtliche Entscheidung verfügt:

Die nachstehend aufgeführte Ortsstraße wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

Hansastraße - Stichstraße Teil C

Von der Hansastraße-Stichstraße Teil A bis zur Süd-westecke des Grundstückes Fl.Nr. 321/5 Gmkg. Schweinau bei Anwesen Hs.Nr. 40a wird die Ortstra-ße in ihrer gesamten Länge eingezogen.Die Straße ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhan-den. Der nachstehend aufgeführte öffentlichen Feld- und Waldweg wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

Marienbergstraße - Stichweg

Der öffentliche Feld- und Waldweg wird auf seiner gesamten Länge eingezogen.Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.

Der nachstehend aufgeführte Eigentümerweg wird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

Kleinreuther Weg - Stichweg

Der Weg wird in seiner gesamten Länge eingezogen.Der Weg wurde überbaut und ist dadurch nicht mehr vorhanden.

Die Verfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.

Stadt NürnbergServicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Straßenbaubehörde

Die Verfügung und ihre Begründung (sowie Planun-terlagen) können beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Wegerecht, Sulzbacher Str. 2-6, 1. Stock, während der üblichen Dienststunden einge-sehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Mo-nats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in ei-ner für den Schriftformersatz zugelassenen Form.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

1. Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine recht-lichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elekt-ronischen Einlegung der Klage entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

2. Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten bei Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz bzgl. einer wesentlichen Änderung der Bauschuttaufbereitungsanlage der Fa. DURMIN Entsorgung und Logistik GmbH auf dem Anwesen Antwerpener Str. 19

Gegen das Vorhaben der Firma DURMIN Entsorgung und Logistik GmbH, mit Sitz in Nürnberg, die bereits bestehende Anlage zur Aufbereitung von natürlichen und künstlichen Gesteinskörnungen (Bauschut-taufbereitung) am Standort Antwerpener Str. 19 in Nürnberg mittels Erweiterung um ein Aggregat zur Waschung mineralischer Reststoffe mit einem Durch-satz von bis zu 100 t/h und 75.000 t/a wesentlich zu ändern wurden keine Einwendungen erhoben. Der für Freitag, den 26.03.2021, geplante Erörterungs-termin entfällt daher gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV.

Öffentliche Bekanntmachungen und Informationen zu diesem Genehmigungsverfahren werden auch auf der Internetseite http://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/bekanntmachung.html veröffentlicht

Stadt NürnbergUmweltamt

Kraftloserklärung von Sparurkunden

Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel 35-38 AGBGB) werden hiermit nach Artikel 39 AGBGB die verlorenen, nachfolgend genannten Sparurkun-den für kraftlos erklärt.

Nrn. der Sparurkunden:Sparkassenbuch 3.011.012.964Sparkassenbuch 3.010.725.566

Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus der verlore-nen Sparurkunden sind damit erloschen.

Nürnberg, den 1. März 2021SPARKASSE NÜRNBERGDer Vorstand

Page 9: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 06/2021 (17.03.2021) · 2021. 3. 17. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 142 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Straßenbenennung

Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 148

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg

Bekanntmachung des Jahresabschus-ses 2019 von NürnbergBad, ein Eigen-betrieb der Stadt Nürnberg

Der Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht des NürnbergBad schließt für das Geschäftsjahr 2019 (1. Januar 2019 bis 31. Dezem-ber 2019) mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.197.277,37 EUR ab.

Nürnberg, den 11.März 2021

Vogel Lächele Erster Werkleiter Zweiter Werkleiter

Der Werkausschuss (NürnbergBad) hat in seiner Sitzung am 17.07.2020 den Jahresabschluss 2019 begutachtet und dem Stadtrat empfohlen, ihn vor-behaltlich entsprechender Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss in der vorgelegten Fassung festzustellen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses zugestimmt. Der Rechnungsprü-fungsausschuss empfahl dem Stadtrat die Feststel-lung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ sowie die uneingeschränkte Entlas-tung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung.

Der Stadtrat hat am 16.12.2020 den Jahresab-schluss des NürnbergBad für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt festgestellt und beschlossen:

Der Jahresabschluss 2019 bestehend aus der Bilanz, den Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang so-wie dem Lagebericht wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:1.1. Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt

45.010.684,24 EUR

1.2. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 6.197.277,37 EUR.

2. Aufgrund des Gutachtens des Rechnungsprü-fungsausschusses vom 10.12.2020 wird die uneingeschränkte Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.

3. Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich be-kanntgegeben.

4. Der nach städtischer Verlustausgleichszahlung in 2019 von 6.207.496 EUR verbleibende Jah-resgewinn 2019 von 10.218,61 EUR wird auf das Folgejahr vortragen

Nürnberg, den 11. März 2021

Vogel Lächele Zweiter Bürgermeister Zweiter Werkleiter

Der Jahresabschluss des NürnbergBad der Stadt Nürnberg liegt in der Zeit vom 12.04.2021 bis 20.04.2021 in den Verwaltungsräumen des Süd-stadtbades, Allersberger Str. 120, 90461 Nürnberg 1. Stock, während der allgemeinen Geschäftsstun-den zur Einsicht auf.

Interessenbekundungsverfahren

- Ausschreibende Vergabestelle: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste, Winklerstr. 33, 90403 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/231-2852, Telefax: +49 911/231-22414, Email: [email protected] gewähltes Vergabeverfahren: Interessenbekundungsverfahren nach Maß-gabe des Auftraggebers

- Anforderung der Unterlagen: Sie haben die Mög-lichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbei-ten und mit der Vergabestelle online zu kommuni-zieren und Vergabeunterlagen herunterzuladen. Es fallen keine Lizenzkosten an.

Zur Nutzung dieser Funktionen nehmen Sie bitte über das Portal am Verfahren teil.

Sie finden das Verfahren bei der Deutschen eVer-gabe unter folgendem Link: http://www.deut-sche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/da7b9e62-d638-4c04-a6ff-697aa424db1f

- Form, in der Angebote einzureichen sind: Digitale Angebotsabgabe wird unterstützt, Digitale

Signatur wird nicht unterstützt Textform (§ 126b BGB) ist erlaubt- Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen ZD/3-G-1/2022- Kurzbeschreibung: Gebäudereinigung Markterkundung 1/2022- ausf. Beschreibung: Markterkundung zur Fest-

stellung von geeigneten Bietern für künftige Be-schränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewett-bewerb im 1. Halbjahr 2022. Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung, Glas- und Grundreinigung, ggf. Außenreinigung (Kehrreinigung und Winter-dienst) im Stadtgebiet Nürnberg

(Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhäuser u.ä. Objekte).

Im 1. Halbjahr 2022 werden ca. 10 Ausschreibun-gen durchgeführt.

Im Interessenbekundungsverfahren stehen keine Unterlagen zur Verfügung. Bitte laden Sie die ge-wünschten Unterlagen für die Eignungsprüfung ge-mäß Nachweisliste hoch. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nicht nachgefordert, der Nachweis der Eignung wurde nicht erbracht.

- Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden spä-testens versandt ab Juli 2021 bis Mai 2022. Wir bitten zu beachten, dass die Übermittlung nur möglich ist, wenn das Unternehmen bei der Deut-schen eVergabe oder www.auftraege.bayern.de registriert ist.

- Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Von: 01.01.2022, Bis: 30.06.2022

Erläuterung: Die Einzelvergaben erfolgen nach Ab-lauf bzw. Kündigung derzeit noch laufender Reini-gungsverträge getrennt nach Reinigungsobjekten.

- Angebotsfrist: Die Frist endet am 13.04.2021 um 23:59 Uhr.

- Bindefrist: Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 31.12.2021.

- Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-sen: Deutsch

SEIT ÜBER 40 JAHREN

0911 946 450 HOTLINE

Page 10: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 06/2021 (17.03.2021) · 2021. 3. 17. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 142 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Straßenbenennung

Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 149

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

Verfügung unter: https://bieterzugang.deut-sche-evergabe.de/evergabe.bieter/Down-loadTenderFiles.ashx?subProjectId=TFwuWdCkeZk%253d.

Alternativ finden Sie die Unterlagen unter Angabe der oben genannten Auftragsbe-zeichnung unter www.deutsche-eVergabe.de

Tag der Übermittlung an das Amt für Veröf-fentlichungen der Europäischen Union: 24.02.2021

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/231-42 00, Fax: +49 911/231-42 50, E-Mail: [email protected], Tel.: +49 911/231-20 267, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB]c) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgend) Art des Auftrags: Bauleistunge) Ort der Ausführung: Veilhofstraße 38 - 90489 Nürnbergf) Art und Umfang der Leistung: Veilhofstr. 34 ID792 - Veilhofstr 38a WLAN In der Veilhofstr. 34 ID792 - Veilhofstr 38a soll ein

WLAN-Netz im Ursula-Wolfring-Haus installiert werden. Der Auftrag umfasst alle notwendigen Arbeiten zur Errichtung eines flächendeckenden WLAN-Netzes z.B. Leitungswegebau, Einziehen der Leitungen, montieren der Dosen etc.

n) Frist für den Eingang der Angebote/Teilnahmean-träge: 06.04.2021, 09:00:00 Uhr

Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=p6KnRyaH4WQ%253d Alternativ finden Sie die Unterlagen mit oben genanntem Projekttitel unter

www.deutsche-evergabe.de

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste, Abt. 3 – Beschaffungsmanagement, Winklerstr. 33, 90403 Nürnberg, Deutschland,

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Liefern/ einbringen und aufstellen eines

Kaltwassersatzes mit Rückkühler IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/

Teilnahmeanträge: 07.04.2021, 09:00:00 Uhr Vollständige Bekanntmachung unter: Nach § 11 VgV haben wir uns entschieden die Ver-gabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.

Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=5Wc2YnEafv8%253d.

Alternativ finden Sie die Unterlagen unter Angabe der oben genannten Auftragsbe-zeichnung unter www.deutsche-eVergabe.de

Tag der Übermittlung an das Amt für Veröf-fentlichungen der Europäischen Union: 01.03.2021

I.1.) Adresse der ausschreibenden Stelle: Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Kontakt: Anke Seitz, Tel.: +49 911/231-15 49,

E-Mail: [email protected]) Bezeichnung des Auftrages: Königstr. 93 -

Künstlerhaus / Generalsanierung 3.BA, 037.1 Raumakustik Festsaalsaaldecke, Referenz-nummer der Bekanntmachung: 2021000674

II.1.3) Art des Auftrags: Offenes Verfahren (EU); Bauleistung - VOB

II.2.3) Ausführungsort: 90402 NürnbergII.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Akustikde-

ckenplatten für die Generalsanierung des bis-her nicht sanierten nördlichen Gebäudeteils (3. Bauabschnitt) des denkmalgeschützten Künstlerhauses am Eingang zur Nürnberger Altstadt (europaweit bekanntes alternatives Kulturzentrum mit vielfältigen Nutzungsbe-reichen): 120m² Akustikdeckenplatten kleben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/Teilnahmeanträge: 29.03.2021, 09:00:00 Uhr Vollständige Bekanntmachung unter: Nach § 11 VgV haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

I.1.) Adresse der ausschreibenden Stelle: Stadt Nürnberg - Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Kontakt: Astrid Riemer Telefon: +49 911/231-42 26 E-Mail: [email protected] II.1.1) Bezeichnung des Auftrages: Objektplanung

Neubau Kindergarten Fürther Tor Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000848 II.1.3) Art des Auftrags: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett-

bewerb (EU); Dienstleistung - VgV II.2.3) Ausführungsort: 90402 Nürnberg II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Oberhalb des

Fürther Tors wird die im 2. Weltkrieg zerstör-te Bebauung ergänzt. Es soll im Kontext mit der Stadtmauer der Nürnberger Altstadt der Neubau eines Kindergartens mit 2 Gruppen entstehen.

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote/Teilnahmeanträge:

22.04.2021, 23:59:00 Uhr Vollständige Bekanntmachung unter: Nach § 11 VgV haben wir uns entschieden die Ver-

gabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/everga-be.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=khWfON4XoK4%253d

Alternativ finden Sie die Unterlagen unter Angabe der oben genannten Auftragsbe-zeichnung unter www.deutsche-eVergabe.de

Tag der Übermittlung an das Amt für Ver-öffentlichungen der Europäischen Union: 10.03.2021

I.1.) Adresse der ausschreibenden Stelle: Stadt Nürnberg – Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Kontakt: Hartmut Kraus, Telefon: +49 911/231-43 05, E-Mail: [email protected]) Bezeichnung des Auftrages: Königstraße 93

- Künstlerhaus/Generalsanierung 3.BA - 431/432 Kälteerzeugung - Referenz-

nummer der Bekanntmachung: 2021000706II.1.3) Art des Auftrags: Offenes Verfahren (EU);

Bauleistung - VOBII.2.3) Ausführungsort: 90402 Nürnberg

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 150

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

Strafgesetzbuchs eingesetzt werden. 6. Nachweis der Leistungsfähigkeit anhand

der frei verfügbaren Kapazitäten für jedes Los.

IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VgV/AIV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung: Preis: 100 %IV.3.3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen bzw.

die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur noch elektronisch über den Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de möglich. Down-load der Vergabeunterlagen unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/everga-be.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=ZwX%252bnTW%252bR5Y%253d

IV.3.4) Angebotsfrist: 06.04.2021, 23:59:00 UhrIV.3.7) Bindefrist des Angebots: 31.08.2021VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer (§ 156 GWB), Vergabekam-mer Nordbayern bei der Regierung von Mit-telfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: +49 981/53 12 77, Fax: 49 981/53 18 37,

E-Mail: [email protected]

VI.4.2) Einlegen von Rechtsbehelfen (Auskünfte hier-zu siehe VI.4.1):

gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen

gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung

des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber gemäß § 134 Abs. 2 GWB: Vertragsschluss

erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Informa-tion durch den Auftraggeber auf elektroni-schem Weg oder per Fax.

VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 04.03.2021

1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste, Winklerstr. 33,

90403 Nürnberg, Deutschland2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnah-

mewettbewerb [UVgO] 3) FDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträ-

ge darf nur elektronisch erfolgen 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort

der Leistungserbringung: Beratungsleistung „Rechenzentrumsverlagerung zu Provider“

Projektorganisation, Ermittlung der technischen Gegebenheiten und Distanzanforderungen/-limi-tierungen zwischen den Rechenzentrumsstand-orten, Erstellung der Leistungsbeschreibung incl. Vorschlag zu Eignungskriterien, Auftragswert-schätzung, optional Erstellung der Bewertungs-matrix und eines Migrationskonzepts, optional Unterstützung bei der Beantwortung von Bieter-fragen, optional Unterstützung bei der Angebots-auswertung

Ort der Leistungserbringung: 90403 Nürnberg 6) Keine Losaufteilung 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen

chen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-higkeit:

1. Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistun-gen, die mit der zu vergebenden Leistung (Beförderung von Kindern mit Förderbe-darf) vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Als geeignet gelten Refe-renzen, die der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich ho-hen Schwierigkeitsgrad aufweisen (Verga-bekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK 54/11).

2. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflicht-versicherung mit folgenden Mindestde-ckungssumme:

Sachschäden 2.000.000 EUR Personenschäden 2.000.000 EUR; Sofern die Versicherungssummen derzeit

nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Nachweis über Schulungen (interne, ex-

terne) des Fahr- und Begleitpersonals im Umgang mit geistig behinderten Kindern (Kinder mit erhöhtem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf) der im Leistungs-verzeichnis genannten Altersklasse

2. Eigenerklärung, dass die Fahrerlaubnisse des Fahrpersonals in regelmäßigen (min-destens 1 x jährlichen) Abständen über-prüft werden

3. Verzeichnis der im Beförderungsunter-nehmen zur Fahrzeugeinsatzentscheidung berechtigten Personen mit Telefon- und Telefaxnummer (ggf. auch E-mail-Adresse), die von montags bis freitags in der Zeit von 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar sind.

4. Eigenerklärung über den Einsatz von deutschsprachigem Personal, welches im Umgang mit Kindern mit Förderbedarf im Hinblick auf geistige Entwicklung Erfah-rung hat und die Bereitschaft mitbringt, sich auf eben jene Kinder und Jugendli-che mit entsprechender Sozialkompetenz einzulassen. Da teilweise Mithilfe beim Ein – und Aussteigen erforderlich ist, muss die körperliche Belastbarkeit ausreichend vorhanden sein. Das Fahrpersonal muss zudem im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein.

5. Eigenerklärung über die Sicherstellung mittels Anforderung eines erweiterten Füh-rungszeugnisses gem. § 30 a BZRG, dass keine einschlägig vorbestraften Personen im Sinne von §§ 174 bis 180 oder §182, §§180a, 181a, 183 bis 184g oder §§ 171, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des

Kontaktperson: Lisa Adlfinger, Telefon: +49 911/231-78 284, Fax: +49 911/231-24 14, E-Mail: [email protected]) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, KommuneII.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung CPV-Code:

Code Bezeichnung 60000000-8 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

Ort der Ausführung: 90403 NürnbergII.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag, Laufzeit: 14.09.2021 - 31.07.2025II.1.1, 1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Ge-

genstand des Auftrags: Beförderung von Kindern mit Förderbedarf im Hinblick auf Sprache und Entwicklung für die Schuljahre 2021/2022 - 2024/2025,

II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch

für weniger) Los-Nr. 1: Fahrten zur SVE Langwasser, Salz-

brunner Straße 61 Los-Nr. 2: Fahrten zur SVE Jean-Paul-Platz 8a Los-Nr. 3: Fahrten zur SVE Höfener Straße 175 Los-Nr. 4: Fahrten zur SVE Lortzingstraße 10 Los-Nr. 5: Fahrten zur SVE Schafhofstr. 27 Los-Nr. 6: Fahrten zur SVE Fürreuthweg 95 Los-Nr. 7: Fahrten zur SVE Gabelsberger Str. 41II.1.9) Nebenangebote sind nicht zugelassenII.3) Ausführungsfrist / Lieferzeitraum:

14.09.2021 - 31.07.2025 Beginnend mit Schuljahresanfang 2021/22

(14.09.2021) und endend mit dem Schuljah-resende 2024/2025 (31.07.2025).

III.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaf-ten, geforderte Nachweise: siehe Vergabeun-terlagen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

1. Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabga-befrist) Ihres Eintrags in das Handelsregis-ter bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintra-gung in das Berufs- und/oder Handelsre-gister nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-ten des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.

2. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB ge-nannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

3. Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutref-fen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

4. Eigenerklärung nach dem Schwarzar-beitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) u. Mindestlohngesetz (MiLoG).

5. Eigenerklärung, dass die gewerberechtli-

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 151

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

> 1 DataCenter, > 10 km Leitungslänge zwischen den Rechenzentren, > 12 Monate Projektlaufzeit im Bereich „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ innerhalb der letzten 5 Jahren erbracht

HINWEIS: Es müssen drei Referenzen an-gegeben werden, sonst wird der Teilnah-meantrag von der Wertung ausgeschlossen (zwingende Anforderung).

Folgende Mindestangaben zu den Referenz-projekten sind zu machen:

Name des Auftraggebers (Anschrift, An-sprechpartner mit E-Mail-Adresse oder Te-lefonnummer) / Branche / Beschreibung der erbrachten Leistung / Leistungszeitraum /

Benennung, welches Mitglied aus dem Pro-jektteam im Referenzprojekt involviert war und welche Rolle es dabei eingenommen hat

Diese geforderten Mindestangaben sind auf einer gesonderten Anlage zum Teilnahme-antrag hochzuladen.

Bewertung zusätzliche Unternehmensrefe-renzen:

Das sich bewerbende Unternehmen kann mehr als drei erfolgreich durchgeführte Re-ferenzprojekte vorweisen, welche den ge-nerellen Anforderungen an die Referenzen entsprechen.

Generelle Anforderungen an die Referenzen: Planungsleistung und Erstellung ausschrei-

bungsfähiger Unterlagen wurde in der Größenordnung: > 100 Server / Systeme, > 1 DataCenter, > 10 km Leitungslänge zwischen den Rechenzentren, > 12 Monate Projektlaufzeit im Bereich „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ innerhalb der letzten 5 Jahren erbracht

Vergeben werden folgende Leistungspunkte: - Das sich bewerbende Unternehmen kann

vier erfolgreich durchgeführte Referenz-projekte vorweisen, welche den generel-len Anforderungen an die Referenzen ent-sprechen: Es werden 2 Punkte vergeben.

- Das sich bewerbende Unternehmen kann fünf erfolgreich durchgeführte Referenz-projekte vorweisen, welche den generel-len Anforderungen an die Referenzen ent-sprechen: Es werden 4 Punkte vergeben.

Weitere nachgewiesene Referenzprojekte werden nicht in der Wertung berücksichtigt.

Damit die Referenzprojekte gewertet wer-den können, sind folgende Mindestangaben zu machen:

Name des Auftraggebers (Anschrift, An-sprechpartner mit E-Mail-Adresse oder Te-lefonnummer) / Branche / Beschreibung der erbrachten Leistung / Leistungszeitraum /

Benennung, welches Mitglied aus dem Pro-jektteam im Referenzprojekt involviert war und welche Rolle es dabei eingenommen hat

Diese geforderten Mindestangaben sind auf einer gesonderten Anlage zum Teilnahme-antrag hochzuladen.

HINWEIS: Diese Mindestanforderungen müssen erfüllt werden. Bei Nichterfüllung

Die oben aufgeführten Nachweise und Eigener-klärungen können auch durch die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches im amtli-chen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, abgedeckt wer-den. Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter www.amtliches-verzeichnis.ihk.de

Erklärung Nachunternehmer Erklärungen Berufsgenossenschaft, bevorzugter

Bewerber, ausländisches Unternehmen SCHUTZERKLÄRUNG: 1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Be-

werber/ Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Ver-gabeverfahren zur Folge

hat. 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagsertei-

lung: 2.1 Der Bewerber/Bieter versichert - dass er

gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sons-tiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder-Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder

Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; - dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten

Personen die Technologie von L. Ron Hub-bard anwendet, lehrt oder in sonstiger Wei-se verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.

2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Per-sonen von der weiteren

Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertrags-dauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise ver-breiten oder Kurse oder Seminare nach die-ser Technologie besuchen.

2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie

ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur

Kündigung aus wichtigem Grund ohne Ein-haltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Mindestanforderungen Unternehmensrefe-renz:

Das sich bewerbende Unternehmen kann drei erfolgreich durchgeführte Referenzpro-jekte vorweisen, welche den folgenden ge-nerellen Anforderungen an die Referenzen entsprechen.

Generelle Anforderungen an die Referenzen: Planungsleistung und Erstellung ausschrei-

bungsfähiger Unterlagen wurde in der Größenordnung: > 100 Server / Systeme,

8) Ausführungsfrist: Von: 01.08.2021, Bis: 30.04.2022, siehe Doku-

ment „Leistungsbeschreibung“, Anlage 4 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe-

unterlagen abgerufen werden können: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=6JRheVn8Do0%253d

10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 31.03.2021, 23:59:00 Uhr11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Teilnahmeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder die An-

gabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Teilnahmeunterlagen

13) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Aus-schlussgründen verlangt:

Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Ein-trags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerks-gewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansäs-sig ist Erklärung, dass die in § 31 Abs. 1 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

Erklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzli-chen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Un-fallversicherung Erklärung, dass Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Versto-ßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessät-zen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist

Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraus-setzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt werden

Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:

Sach-, Personen- und Vermögensschäden pau-schal 1.000.000 EUR; Sofern die Versicherungs-summen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden

Angaben Umsätze 2017-2019 Zertifizierungsnachweis des Unternehmens be-

züglich DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement-system) oder eines gleichwertigen schriftlichen QM-Konzepts des Unternehmens oder einer unab-hängigen Gutachterstelle

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 152

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

AD) vorweisen können. Vergeben werden folgende Leistungspunkte: - Für das Projekt stehen zwei Mitarbeiter/-

innen zur Verfügung, die belegte Erfah-rung im Bereich Hochverfügbarkeit von Systemen (Virtualisierung, Solaris-Cluster, NetApp, IBM Storewize V7000, Oracle-DB, Exchange und AD) vorweisen können: Es werden 2 Punkte vergeben.

- Für das Projekt stehen drei Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die belegte Erfah-rung im Bereich Hochverfügbarkeit von Systemen (Virtualisierung, Solaris-Cluster, NetApp, IBM Storewize V7000, Oracle-DB, Exchange und AD) vorweisen können: Es werden 4 Punkte vergeben.

Eine Wertung kann nur erfolgen, wenn Nachweise hierüber mit dem Teilnahmean-trag hochgeladen werden. Weitere belegte Erfahrungen zusätzlicher Mitarbeiter/in-nen werden nicht in der Wertung berück-sichtigt.

Für das Projekt stehen mehrere Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die be-legte Erfahrung im Bereich IT-Servicema-nagement (ITIL oder vergleichbar) vorwei-sen können.

Vergeben werden folgende Leistungspunkte: - Für das Projekt stehen zwei Mitarbeiter/-

innen zur Verfügung, die belegte Erfahrung im Bereich IT-Servicemanagement (ITIL oder vergleichbar) vorweisen können: Es werden 2 Punkte vergeben.

- Für das Projekt stehen drei Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die belegte Erfahrung im Bereich IT-Servicemanagement (ITIL oder vergleichbar) vorweisen können: Es werden 4 Punkte vergeben.

Eine Wertung kann nur erfolgen, wenn Nachweise hierüber mit dem Teilnah-meantrag hochgeladen werden. Weitere belegte Erfahrungen zusätzlicher Mitar-beiter/innen werden nicht in der Wertung berücksichtigt.

Für das Projekt stehen mehrere Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die be-legte Erfahrung im Bereich „Öffentliche Verwaltung“ vorweisen können.

Vergeben werden folgende Leistungs-punkte:

- Für das Projekt stehen zwei Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die belegte Erfah-rung im Bereich „Öffentliche Verwaltung“ vorweisen können: Es werden 2 Punkte vergeben.

- Für das Projekt stehen drei Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die belegte Erfah-rung im Bereich „Öffentliche Verwaltung“ vorweisen können: Es werden 4 Punkte vergeben.

Eine Wertung kann nur erfolgen, wenn Nachweise hierüber mit dem Teilnahme-antrag hochgeladen werden.

Weitere belegte Erfahrungen zusätzlicher Mitarbeiter/innen werden nicht in der Wertung berücksichtigt.

können: Es werden 2 Punkte vergeben. - Für das Projekt stehen drei Mitarbeiter/-

innen zur Verfügung, die belegte Erfah-rung im Bereich Netzwerkinfrastruktur (LAN, WAN, Dark Fibre, WDM) vorweisen können:

Es werden 4 Punkte vergeben. Eine Wertung kann nur erfolgen, wenn

Nachweise mit dem Teilnahmeantrag hochgeladen werden. Weitere belegte Er-fahrungen zusätzlicher Mitarbeiter/innen werden nicht in der Wertung berücksich-tigt.

Für das Projekt stehen mehrere Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die ver-tiefte Kenntnisse im Bereich der DIN EN 50600 vorweisen und auch den Betrieb ei-nes Rechenzentrumsverbundes einordnen können (DIN EN 50600 betrachtet für sich jeweils nur ein Rechenzentrum).

Vergeben werden folgende Leistungspunkte: - Für das Projekt stehen zwei Mitarbeiter/-

innen zur Verfügung, die belegte Erfahrung im Bereich der DIN EN 50600 vorweisen und auch den Betrieb eines Rechenzent-rumsverbundes einordnen können: Es wer-den 2 Punkte vergeben.

- Für das Projekt stehen drei Mitarbeiter/-in-nen zur Verfügung, die belegte Erfahrung im Bereich der DIN EN 50600 vorweisen und auch den Betrieb eines Rechenzent-rumsverbundes einordnen können: Es wer-den 4 Punkte vergeben.

Eine Wertung kann nur erfolgen, wenn Zertifikate (je Mitarbeiter/in) mit dem Teilnahmeantrag hochgeladen werden. Weitere Zertifikate zusätzlicher Mitarbei-ter/innen werden nicht in der Wertung berücksichtigt.

Für das Projekt stehen mehrere Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die belegte Erfahrung im Bereich Informationssicherheit nach BSI und ISO 27001 vorweisen können.

Vergeben werden folgende Leistungs-punkte:

- Für das Projekt stehen zwei Mitarbeiter/-in-nen zur Verfügung, die belegte Erfahrung im Bereich Informationssicherheit nach BSI und ISO 27001 vorweisen können: Es werden 2 Punkte vergeben.

- Für das Projekt stehen drei Mitarbeiter/-in-nen zur Verfügung, die belegte Erfahrung im Bereich Informationssicherheit nach BSI und ISO 27001 vorweisen können: Es werden 4 Punkte vergeben.

Eine Wertung kann nur erfolgen, wenn Nachweise mit dem Teilnahmeantrag hoch-geladen werden. Weitere belegte Erfahrun-gen zusätzlicher Mitarbeiter/innen werden nicht in der Wertung berücksichtigt

Für das Projekt stehen mehrere Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die belegte Erfahrung im Bereich Hochverfügbarkeit von Systemen (Virtualisierung, Solaris-Cluster, NetApp, IBM Storewize V7000, Oracle-DB, Exchange und

wird der Teilnahmeantrag von der Wertung ausgeschlossen (zwingende Anforderung). Mindestanforderungen Projektmitarbeiter /- innen:

Für das Projekt stehen mindestens drei Pro-jektmitarbeiter / Projektmitarbeiterinnen zur Verfügung, die

- jeweils mindestens ein erfolgreich durch-geführtes Referenzprojekt im verwandten Themenbereich

- sowie jeweils langjährige Erfahrung in der Planungsleistung und Erstellung aus-schreibungsfähiger Unterlagen

- zumindest bei einem der Mitarbeiter ver-tiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen:

> im Bereich Netzwerkinfrastruktur (LAN, WAN, Dark Fibre, WDM) > DIN EN 50600 (einschließlich Rechenzentrumsverbund) > Informationssicherheit nach BSI und ISO 27001 > Hochverfügbarkeit von Systemen (Vir-

tualisierung, Solaris-Cluster, NetApp, IBM Storewize V7000, Oracle-DB, Ex-change und AD)

> IT-Servicemanagement (ITIL oder ver-gleichbar)

- zumindest bei einem Mitarbeiter Kenntnis-se oder Erfahrungen im Bereich öffentliche Verwaltung

vorweisen können. Es muss sich um Referenzprojekte handeln,

die in den letzten 5 Jahren begonnen wur-den. Sie dürfen noch laufend sein.

Damit die Referenzprojekte geprüft werden können, sind folgende Mindestangaben zu machen:

- Name des Auftraggebers (Anschrift, An-sprechpartner mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer)

- Branche - Beschreibung der erbrachten Leistung - Leistungszeitraum - Benennung, welches Mitglied aus dem

Projektteam im Referenzprojekt involviert war und welche Rolle es dabei eingenom-men hat

Diese geforderten Mindestangaben sind auf einer gesonderten Anlage zum Teilnah-meantrag hochzuladen.

HINWEIS: Diese Mindestanforderungen müssen erfüllt werden. Bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag von der Wertung ausgeschlossen (zwingende Anforderung).

Bewertung vertiefte Kenntnisse bei zusätz-lichen Projektmitarbeitern /-innen

Für das Projekt stehen mehrere Mitarbeiter/-innen zur Verfügung, die belegte Erfahrung im Bereich Netzwerkinfrastruktur (LAN, WAN, Dark Fibre, WDM)

vorweisen können. Vergeben werden folgende Leistungspunkte: - Für das Projekt stehen zwei Mitarbeiter/-

innen zur Verfügung, die belegte Erfah-rung im Bereich Netzwerkinfrastruktur (LAN, WAN, Dark Fibre, WDM) vorweisen

Page 14: Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 06/2021 (17.03.2021) · 2021. 3. 17. · Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 142 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Straßenbenennung

Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 153

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

gelten Referenzen, die der ausgeschrie-benen Leistung nahekommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad auf-weisen (Vergabekammer Baden-Württem-berg, Beschluss vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK 54/11).

2. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice über eine bestehende Hakenlastversiche-rung) mit folgenden Mindestdeckungs-summen: Güter- und Güterfolgeschäden bei PKW 500.000 EUR für den Schwerlast-verkehr 1 Mio. EUR für Vermögensschäden 20.000 EUR

Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.

3. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Haftpflichtversi-cherung gegen Güter- und Verspätungs-schäden gem. § 7 a GüKG mit folgender Mindestdeckungssumme für jedes Scha-densereignis: 600.000 EUR

Die Haftungsbegrenzung entfällt unter den Voraussetzungen des § 435 HGB und ABG-G.

Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Eigenerklärung, dass die Qualitätskriterien

der Abschlepprichtlinien eingehalten werden 2. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Un-

terzeichnung des Formulars zur Verschwie-genheit der Mitarbeiter des AN erfolgt.

IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VgV/AIV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung: Preis: 100 %IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Vergabeun-

terlagen und zusätzlicher Unterlagen: Die Anforderung der Vergabeunterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur noch elektronisch über den Projektsafe auf

www.auftraege.bayern.de möglich . Download der Vergabeunterlagen unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/

evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=ywTyQihOEgU%253d

IV.3.4) Angebotsfrist: 09.04.2021, 23:59:00 UhrIV.3.7) Bindefrist des Angebots: 31.07.2021VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer (§ 156 GWB), Vergabekam-mer Nordbayern bei der Regierung von Mit-telfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Telefon: +49 981/53 12 77,

Los-Nr. 1: LKW Los-Nr. 2: PKW, Roller, PKW-Anhänger, Klein-

lastfahrzeuge, Wohnanhänger (nördliches Stadtgebiet)

Los-Nr. 3: PKW Roller, PKW-Anhänger, Klein-lastfahrzeuge, Wohnanhänger (südliches Stadt-gebiet)

II.3) Ausführungsfrist / Lieferzeitraum: 01.08.2021 - 31.07.2022,

Verlängerungsoption bis max. 31.07.2024III.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaf-ten, geforderte Nachweise: siehe Vergabeun-terlagen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

1. aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebots-frist) des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintra-gung in das Berufs- und/oder Handelsre-gister nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-ten des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.

2. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB ge-nannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechts-kräftige Festsetzung einer Geldbuße be-züglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

3. Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutref-fen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-higkeit:

1. Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre, erbrachten Leistun-gen, die mit der zu vergebenden Leistung (Sicherstellung von Fahrzeugen aus dem öffentlichen Raum Nürnberg) vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprech-partner und Telefonnummer. Als geeignet

Namentliche Benennung und Qualifikatio-nen

Die vorgesehenen Mitarbeiterinnen/Mit-arbeiter des Projektteams sind namentlich zu benennen, ihre beruflichen Qualifikati-onen und vertieften Kenntnisse in den auf-geführten Bereichen sind aufzuführen und zu belegen.

Die genannten Mitarbeiterinnen/Mitar-beiter (angestellt oder Nachunternehmer) müssen zu der Personengruppe gehören, die fest für die Erbringung der Beratungs-leistung vorgesehen sind. Diese geforder-ten Mindestangaben, Belege über vertiefte Kenntnisse und Zertifikate sind auf einer gesonderten Anlage zum Teilnahmeantrag hochzuladen

14) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Verga-beunterlagen genannt werden: Wirtschaftlichstes Angebot: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste, Abt. 3 – Beschaffungsmanagement, Winklerstr. 33, 90403 Nürnberg, Deutschland

Kontaktperson: Dagmar Fleck, Telefon: +49 911/231-78283, Fax: +49 911/231-2414, E-Mail: [email protected] I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, KommuneII.1.2) Art des Auftrags: Dienstleistung CPV-Code:

Code Bezeichnung 50118110-9 Fahrzeugabschleppdienste Ort der Ausführung: 90489 NürnbergII.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag, Laufzeit: 01.08.2021-31.07.2022II.1.1, 1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegen-

stand des Auftrags: Sicherstellung von Fahrzeugen aus dem öffentlichen Raum Nürnberg Zeitraum: 01.08.2021 bis 31.07.2022, mit Verlängerungsoption bis 31.07.2024 II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja, Bieter kann für alle

Lose anbieten (aber auch für weniger)II.1.9) Nebenangebote sind nicht zugelassenII.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:

IHR Grundstück IST

Wert!MEHR

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 154

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

Die Schlosserarbeiten beinhalten eine Zugang-streppe innerhalb des Schlauchturms zu zwei Übungsbalkonen, Wartungszugang Flachdach und Wartungszugang Turmuhr. Weiterhin sind Vordächer sowie eine Stahlfluchttreppe im Au-ßenbereich geplant.

i) Ausführungsfrist: Von: 10.05.2021, Bis: 05.11.2021 Schlosserarbeiten Schlauchturm: Arbeitsbeginn 10.05.2021 Arbeitsende 18.06.2021 Schlosserarbeiten Verwaltung Bestand: Arbeitsbeginn 18.10.2021 Arbeitsende 05.11.2021 Es können auch Zwischentermine im Zeitraum

vom April 2021 und November 2021 für Klein-arbeiten notwendig werden, um einen unterbre-chungsfreien Betrieb der Feuerwehr zu gewähr-leisten. Der Einbau der Fluchttreppe kann auch früher stattfinden. Diese werden in Abstimmung mit der Bauleitung geplant

j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Mehrere Hauptangebote sind zulässig l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen:

Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=BZbvsP1DTF8%253d

o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bin-defrist: 07.04.2021, 09:30:00 Uhr, 07.05.2021

p) Elektronische Angebote sind einzureichen unter: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-sen: Deutsch

r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gege-benenfalls deren Gewichtung: Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin: 07.04.2021, 09:30:00 Uhr. Bei der Eröffnung dürfen keine Bieter anwesend sein.u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

§ 16 VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bieterge-

meinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

x) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach,

Tel.: +49 981/53 17 46, Fax: +49 981/53 17 39

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=0Z53d4KiPdo%253d

o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bin-defrist: 08.04.2021, 09:10:00 Uhr, 06.05.2021

p) Elektronische Angebote sind einzureichen unter: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-sen: Deutsch

r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gege-benenfalls deren Gewichtung: Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin: 08.04.2021, 09:10:00 Uhr. Bei der Eröffnung dürfen keine Bieter anwesend sein.u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbe-

dingungen und/oder Hinweise auf die maßgeb-lichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: § 16 VOB/B

v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bieterge-meinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

x) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach,

Tel.: +49 981/53 17 46, Fax: +49 981/53 17 39

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH, Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/8004-0, Fax: +49 911/8004-201, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] c) Die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. An-

gebote darf nur elektronisch über das Vergabe-system der Deutschen eVergabe erfolgen.

d) Art des Auftrags: FWGH Worzeldorf – Schlosser-arbeiten - Bauleistung

e) Ort der Ausführung: 90455 Nürnberg Worzeldorf - Worzeldorfer Hauptstraße 3

f) Art und Umfang der Leistung: FWGH Worzeldorf - Schlosserarbeiten Die Fahrzeughalle und der Schlauchturm des

FWGH Worzeldorf, wurden in ihrer heutigen Form im Jahre 1971 mit vier Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr erbaut. Im sel-ben Jahr erfolgte die Eingemeindung in die Stadt Nürnberg. Im zweiten Bauabschnitt im Jahre 1973 wurde das Verwaltungs- und Sozialgebäu-de fertiggestellt.

Fax: +49 981/53 18 37, E-Mail: [email protected]) Einlegen von Rechtsbehelfen (Auskünfte hier-

zu siehe VI.4.1): gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB inner-

halb einer Frist von zehn Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalen-

dertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers beim Bieter/Bewerber

gemäß § 134 Abs. 2 GWB: Vertragsschluss erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Informa-tion durch den Auftraggeber auf elektroni-schem Weg oder per Fax.

VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 03.03.2021

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg vertreten durch WBG KOMMUNAL GmbH,

Beuthener Str. 41, 90471 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/8004-0, Fax: +49 911/8004-201, Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] c) Die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. An-

gebote darf nur elektronisch über das Vergabe-system der Deutschen eVergabe erfolgen.

d) Art des Auftrags: GRU Metallbauarbeiten - Bauleistung e) Ort der Ausführung: 90408 Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: GRU - Metallbauarbeiten, Grünewaldstr. 18b Neubau einer 10-gruppigen Kindertagesstätte in

Holzbauweise Grünewaldstr. 18b, Nürnberg - KiHo[6] - KiGa [4] Flur-Nr. 614, Gem. Großreuth h.d. Veste Kurzbeschreibung des Gewerks: Gitterrostabdeckung für Hauseinführungsschacht:

5,7 m² Gitterrostbühnen auf dem Flachdach: 8,5 m²i) Ausführungsfrist: Von: 09.08.2021, Bis: 15.10.2021 Montage Stützenfüße: KW 32-33/ 2021 Montage Gitterroste: KW 41/ 2021j) GNebenangebote sind zugelassenk) GMehrere Hauptangebote sind zulässig l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen:

Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

[email protected] www.fima-gmbh.de

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 155

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergÖffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg

a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt, Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/231 44 81, Fax: +49 911/231 49 78, E-Mail: [email protected]) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] c) Die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. An-

gebote darf nur elektronisch über das Vergabe-system der Deutschen eVergabe erfolgen.

d) Art des Auftrags: Aufzüge - Bauleistung e) Ort der Ausführung: 90402 Nürnberg / Fürth f) Art und Umfang der Leistung: Aufzugserneuerungen U1, SR1, SR2 und RF1 U-Bahn Nürnberg / Fürth Aufzugserneuerungen U1, Scharfreiterring Auf-

zug SR1 und SR2 und Rathaus Fürth RF1i) Ausführungsfrist: Von: 10.05.2021, Bis: 28.02.2022j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig l) URL zum Direktaufruf der Vergabeunterlagen Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur

Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTender-Files.ashx?subProjectId=x4%252fCGtn6Hw0%253d

o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bin-defrist: 14.04.2021, 09:00:00 Uhr, 10.05.2021

p) Elektronische Angebote sind einzureichen unter: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müs-sen: Deutsch

r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gege-benenfalls deren Gewichtung: Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin: 14.04.2021, 09:00:00 Uhr. Bei der Eröffnung dürfen keine Bieter anwesend sein.t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürg-

schaft u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedin-

gungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

§ 16 VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bieterge-

meinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

x) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüf-stelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle, Promenade 27, 91522 Ansbach,

Tel.: +49 981/53 17 46, Fax: +49 981/53 17 39

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt, Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/231-44 81, Fax: +49 911/231-49 78, E-Mail: [email protected]) Bezeichnung des Auftrags: Generalsanierung Muggenhof - Beleuchtungsträger und -anlagen II.1.2) CPV-Code Hauptteil: Code Bezeichnung 45311200-2 Elektroinstallationsarbeiten 45316000-5 Installation von Beleuchtungs-

und Signalanlagen 45316100-6 Installation von Beleuchtungs-

anlagen im FreienIV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VOBIV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote

oder Teilnahmeanträge: 24.03.2021, 09:30:00 Uhr VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an

das EU-Amtsblatt: 01.03.2021 Direktlink zur Detailseite der Ausschreibung:

https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/df8a1a03-bd79-4ded-b55a-972c6c247917

Direktlink zum Download der Vergabeunter-lagen: https://bieterzugang.deutsche-everga-be.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=NQTIUGUn4aY%253d

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, U-Bahnbauamt, Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/231-44 81, Fax: +49 911/231-49 78, E-Mail: [email protected]) Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei

zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=krEM0Xyiv%252b8%253d

I.3.2) Die Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf nur elektronisch über das Ver-gabesystem der Deutschen eVergabe erfolgen.

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, Kommune II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Generalsanierung

Muggenhof - Aufzugsfassaden II.1.2) CPV-Code Hauptteil: Code Bezeichnung:

45441000-0 Verglasungsarbeiten - II.1.3) Art des Auftrags: Bauleistung II.1.4) Kurze Beschreibung: Verglasungsarbeiten an 2 Aufzügen II.1.6) Aufteilung in Lose: NeinII.2.3) Erfüllungsort: 90429 Nürnberg II.2.5) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen II.2.7) Beginn und Ende der Auftragsausführung:

03.05.2021-31.08.2021 II.2.10) Nebenangebote sind nicht zugelassen II.2.11) Optionen sind nicht vorgesehen. III.1.1 - III.1.3) Teilnahmebedingungen und geforder-

te Nachweise: siehe Vergabeunterlagen III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auf-

trags: siehe Vergabeunterlagen IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VOB IV.1.3) Es handelt sich nicht um eine Rahmenverein-

barung IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote

oder Teilnahmeanträge: 07.04.2021, 09:10:00 Uhr IV.2.6) Bindefrist des Angebots bis einschließlich:

07.05.2021 VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfah-

ren: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Telefon: +49 981/53 12 77, Fax: +49 981/53 18 37,

E-Mail: [email protected]

VI.4.3) Einlegen von Rechtsbehelfen: Entsprechend den Regelungen in §§ 160, 161 GWB

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:

Stadt Nürnberg, Rechtsamt, Abteilung 3-VMN, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Deutschland,

E-Mail: [email protected] VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an

das EU-Amtsblatt: 03.03.2021

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 156

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergVergabe von Arbeiten

Vergabe des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg

1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland, Telefon: +49 911/231-7421, E-Mail: [email protected]) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung [UVgO] 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote

einzureichen sind: Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen.

5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Teleskopradlader mit StVZO-Ausstattung (max. 25 km/h)

Teleskopradlader mit StVZO-Ausstattung (max. 25 km/h)

Ort der Leistungserbringung: 90425 Nürnberg 7) Gegebenenfalls die Zulassung von Nebenange-

boten: Nebenangebote sind nicht zugelassen 9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabe-

unterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie ein-gesehen werden können: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/Down-loadTenderFiles.ashx?subProjectId=xnMLKUJJbCY%253d

10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 14.04.2021, 15:00:00 Uhr, Bindefrist: 07.05.2021 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht

in den Vergabeunterlagen genannt werden: Niedrigster Preis

(rechtskräftige Verurteilung oder rechts-kräftige Festsetzung einer Geldbuße be-züglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

3. Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutref-fen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

4. Erklärung nach dem Arbeitnehmerent-sendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetz (SchwarzArbG).

5. Eigenerklärung, dass die gewerberechtli-chen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä-higkeit:

1. Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre, erbrachten Leistun-gen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rech-nungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.

2. Erklärung über den Umsatz in jedem der letzten drei Jahre.

3. Nachweis des Versicherers über eine beste-hende Betriebshaftpflichtversicherung.

III.2.2) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß § 17 VOL/B

III.2.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft (sofern vorhanden): Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)

IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VgV

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. der Teilnahmeanträge:

31.03.2021, 23:59:00 Uhr IV.2.6) Bindefrist des Angebots: 31.07.2021VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer (§ 156 GWB), Vergabekam-mer Nordbayern bei der Regierung von Mit-telfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Telefon: +49 981/53 12 77,

Fax: +49 981/53 18 37, E-Mail: [email protected]

VI.4.2) Einlegen von Rechtsbehelfen (Auskünfte hier-zu siehe VI.4.1):

gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen

gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung

des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber gemäß § 134 Abs. 2 GWB: Vertragsschluss

erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Informa-tion durch den Auftraggeber auf elektroni-schem Weg oder per Fax.

VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: 26.02.2021

Vergabe des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg – Abfallwirt-schaftsbetrieb, ASN/K-M,

Hintere Marktstraße 4, 90441 Nürnberg, Deutschland,

Kontaktperson: Dirk Miedniok, Telefon: +49 911/231-40 54, Fax: +49 911/231-83 60, E-Mail: [email protected] I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, Kommune II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: 01-ASN/2021

Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier aus dem Stadtgebiet Nürnberg

II.1.2) CPV-Code: Code Bezeichnung 90511400-6 Altpapiersammlung

II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistung II.1.4) Beschreibung des Auftrags: Offenes Verfahren Los 1 Sammlung und Transport von Altpapier

aus dem Stadtgebiet Nürnberg Los 2 Vermarktung von Altpapier aus dem

Stadtgebiet Nürnberg II.1.6) Aufteilung in Lose: Ja Wenn ja, Angebote sind möglich für folgende

Lose: Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)

II.2.3) Ort der Ausführung: Nürnberg, Stadtgebiet NürnbergII.2.6) Vertragsart: BestellungII.2.7) Beginn und Ende der Auftragsausführung:

01.08.2021 - 31.07.2028 II.2.10) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht

zugelassen II.2.12) Bedingungen für den Erhalt der Vergabeun-

terlagen und zusätzlicher Unterlagen: Die Anforderung der Vergabeunterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur noch elektronisch über den Projektsafe auf

www.auftraege.bayern.de möglich. Down-load der Vergabeunterlagen unter:

https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=9LqXbCfF548%253d

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließ-lich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

1. aktuelle Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebots-frist) des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintra-gung in das Berufs- und/oder Handelsre-gister nach Maßgabe der Rechtsvorschrif-ten des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.

2. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB ge-nannten Ausschlussgründe nicht zutreffen

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 157

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergVergabe von Arbeiten

8) Ausführungsfrist: Von: 01.12.2021, Bis: 31.07.20269) Elektronische Adresse, unter der die Vergabeun-

terlagen abgerufen werden können: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/ever-

gabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252bCWZhqoOOZA%253d

10) Teilnahme- oder Angebotsfrist: 14.04.2021, 23:59:00 Uhr, 13) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag

vorzulegenden Unterlagen, die der Auftragge-ber für die Beurteilung der Eignung des Bewer-bers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Bewerber hat neben dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen für Abschlussprüfung vergleichba-rer Betriebe aus letzten 10 Jahren einzureichen. Einschlägige Kenntnisse in der Abschlussprüfung kommunaler Betriebe sind vorteilhaft.

14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden.

Wirtschaftlichstes Angebot: Preis-/Leistungsverhältnis: 30 / 70 %

Vergabe der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg

1) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg - Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33,

90429 Nürnberg, Deutschland2) Verfahrensart: Beschränkte Ausschreibung mit

Teilnahmewettbewerb [UVgO] 3) Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge

darf nur elektronisch erfolgen 5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der

Leistungserbringung: Dienstleistung Prüfung des Jahresabschlusses 2021 mit Verlängerungsoption 2022-2025 des Eigenbetriebes SUN Gem. § 25 (2) Eigenbetriebsverordnung (EBV)

Bayern ist der Jahresabschluss des Eigenbe-triebes durch einen sachverständigen Prüfer (Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft) zu prüfen. Der Eigenbetrieb Stadtent-wässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) vergibt die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 mit Verlängerungsoption für die Jahre 2022-2025 inkl. der prüferischen Durchsicht der Un-terlagen gem. IDW PS 900 zur Vorbereitung des gesamtstädtischen Konzernabschlusses.

Art. 107 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) regelt die Durchführung der Abschlussprüfung. Die Prüfung umfasst auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).

Ort der Leistungserbringung: 90429 Nürnberg, Adolf-Braun-Str. 33 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen

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Amtsblatt Nürnberg Nr. 6 / 17. März 2021 158

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt NürnbergAmtsblatt der Stadt Nürnberg

Anzeigenschluss für

die nächste Ausgabe

vom 31.03.2021

ist der 25.03.2021

B 1228 BVerlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg, Telefon 0911/2 31-23 72; An-zeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Tele-fon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäfts-stelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt.

Inhalt Seite

Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ - Berichtigung des Flächennutzungsplans 140

Bebauungsplan Nr. 4562 „Bahnhofstraße“ - Berichtigung des Flächennutzungsplans 140

Straßenbenennung - Pedro-Rodriguez-Brücke 142

Kulturpreise der Stadt Nürnberg für das Jahr 2021 142

Am Stadtpark 47, Gem. / Fl.- Nr.: Gärten h. d. Veste 162 / 7 143

Bregenzer Straße 15, Gem. / Fl.- Nr.: Fischbach b. Nürnberg 254 / 383 143

Breitscheidstraße 32, Gem. / Fl.- Nr.: Galgenhof 54 / 17 143

Dürrenhofstraße 37, Gem. / Fl.- Nr.: St. Peter 99 / 33 144

Kilianstraße, Gem. / Fl.- Nr.: Großreuth h. d. Veste 826 144

Ingolstädter Straße 177, Gem. / Fl.- Nr.: Gibitzenhof 501 / 33 144

Mathildenstraße 22a, Gem. / Fl.- Nr.: Rennweg 40 / 16 145

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Ostendstraße 109,111,113,115, Gemarkung/Flurnr.: Mögeldorf 110 / 1 145

Spittlertormauer 30, Gem. / Fl.- Nr.: Nürnberg - Lorenz 2849 / 6 146

Stephanstraße 26, Gem. / Fl.- Nr.: St. Peter 150 / 14 146

Wörnitzstraße, Gem. / Fl.- Nr.: Großreuth b. Schweinau 713 / 53 146

Wegerechtsverfahren 147

Bundes-Immissionsschutzgesetz - Änderung der Bauschuttaufbereitungsanlage der Fa. DURMIN Entsorgung und Logistik GmbH 147

Kraftloserklärung von Sparurkunden 147

Jahresabschluss 2019 von NürnbergBad 148

Interessenbekundungsverfahren 148

Vergaben der Stadt Nürnberg 149

Vergabe des Abfallwirtschaftsbetriebs Nürnberg 156

Vergabe des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg 156

Vergabe der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 157