amtsblatt chemnitz

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Amtliches Seite 2 Barrierefreies Chemnitz Seite 3 Flaniermeile Seite 3 Hüllen gefallen Seite 4 Rosa Blütenzauber Seite 4 Roter Turm verpackt Seite 4 Überblick Bäder öffnen Rathaus-Journal, 21. Jahrgang, 18. Ausgabe, 5. Mai 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare Die Mitglieder des Regionalkonvents Chemnitz haben sich bei einem Treffen für einen Erhalt der Behördenarbeits- plätze in der Region ausgesprochen. Ins- besondere der Eindruck, der Freistaat plane die Ansiedlung der, für ganz Sach- sen zuständigen Landesdirektion in Dresden oder Leipzig, habe sich ver- stärkt. „Die Tatsache, dass die Stelle des Präsidenten der Chemnitzer Landesdi- rektion nach dem Ausscheiden von Karl Noltze nicht wieder besetzt wird, ist kein gutes Signal“, erklärte die Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig im Namen des Regionalkonvents. Zu diesem Gremium gehören die Chemnit- zer Oberbürgermeisterin, Barbara Lud- wig, und die Landräte des Erzgebirgs- kreises, Frank Vogel, des Landkreises Mittelsachsen, Volker Uhlig, des Vogt- landkreises, Dr. Tassilo Lenk, und des Landkreises Zwickau, Dr. Christoph Scheurer. Sie hatten zudem Landtags- abgeordnete der regierungsbildenden CDU-Fraktion eingeladen, um mit ihnen in ihrer Funktion als Verantwortungs- und Entscheidungsträger in Dresden zu sprechen. Es war ein erfolgreiches Tref- fen! Wir sind uns in allen zur Diskussion stehenden Punkten im Interesse der ge- samten Region einig – und werden das auch so gemeinsam vertreten, resümier- ten die Abgeordneten. – Seite 3 Erinnern an Kriegsende vor 65 Jahren Viele Völker gedenken am 8. Mai dem Ende des Zweiten Weltkrieges und zu- gleich auch der Millionen Toten und der Zerstörung, die dieses Inferno zur Folge hatte. „Seinem Schicksal gemäß hat jedes Volk dabei seine eigenen Ge- fühle. Sieg oder Niederlage, Befreiung von Unrecht und Fremdherrschaft oder Übergang zu neuer Abhängigkeit, Teilung, neue Bündnisse, gewaltige Machtverschiebungen – der 8. Mai 1945 ist ein Datum von entscheiden- der historischer Bedeutung in Euro- pa“, diese Worte sprach Bundespräsi- dent Richard von Weizsäcker in seiner weltweit beachteten Rede zum 40. Jahrestag des Endes des Zweiten Welt- krieges. Auch 25 Jahre später ist dies ein Tag des Nachdenkens über die Leh- ren aus der Geschichte und des Erin- nerns an die 60 Millionen Opfer. Bundesweit gedenken Menschen am 8. Mai, dem Kriegsende. In Chemnitz findet auf Initiative des Stadtrates eine solche Veranstaltung am Samstag, 10 Uhr auf dem sowjetischen Friedhof am Richterweg statt. Oberbürgermeis- terin Barbara Ludwig ruft alle Chem- nitzer auf, an diesem Gedenken teil- zunehmen. Am Feiertag eröffnete der Stausee Ra- benstein die Badesaison. Zwar hatte das Wasser gerade mal 13 Grad Celsius, deshalb kamen nur wenige Besucher in das beliebte Erholungsterrain. Neu ist seit diesem Jahr eine Strand-Bar, an der die Gäste mit Getränken und Eis verwöhnt werden. Auch die vier kom- munalen Freibäder in Einsiedel, Ga- blenz, Wittgensdorf und Bernsdorf öff- nen in den nächsten Tagen. Das Bad Einsiedel nimmt am 15. Mai als erstes seinen Betrieb auf. Eine Woche später, am 22. Mai, öffnet auch das Freibad Gablenz. Meist gibt es in den Bädern Wittgensdorf und Bernsdorf durch den Frost des Winters mehr zu reparieren. Deshalb liegen deren Öffnungstermine am 29. Mai bzw. am 5. Juni. Das Bad Erfenschlag öffnet je nach Wetterlage, frühestens am 15. Mai. Offen sind die kommunalen Bäder außerhalb der Sommerferien täglich von 12 bis 19 Uhr. In den Sommerferien vom 26. Juni bis 9. August – kann man sie täglich von 10 bis 20 Uhr besuchen. Der Stausee hat bis in den September hinein täglich ab 10 Uhr geöffnet. Die Schließzeiten sind verschieden: Im Mai schließt er 18 Uhr, zwischen 1. Juni und 15. August um 20 Uhr, vom 16. bis 31. August um 19 Uhr und im September 18 Uhr. Im Bad Erfenschlag macht man die Öffnungszeiten vom Wetter abhän- gig. Bei gutem Wetter ist es von 9 bis 20 Uhr offen. Bei weniger gutem Wetter öff- net das Bad erst 10 Uhr. Bekenntnis zur Industrieregion gefordert Regionalkonvent spricht sich für Erhalt der Behördenarbeitsplätze in Chemnitz aus Strategie gegen Fachkräftemangel FraktionendesChemnitzerStadtrates,die Fraktion DIE LINKE, die CDU-Ratsfraktion, die Fraktion SPD, die Fraktion FDP, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig ha- ben eine Resolution unterzeichnet, in der angesichts der Auswirkungen der welt- weiten Wirtschafts- und Finanzkrise eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunegefordertwird.Adressatendes Schreibens sind Bundesregierung und Bundestag, die Sächsische Staatsregie- rung und der Sächsische Landtag, der Deutsche Städtetag und der Sächsische Städte- und Gemeindetag. Die Stadt Chemnitz hat in den vergangenen Jahren eine solide Finanzpolitik nachweisen kön- nen und biseinschließlich 2010einen aus- geglichenen Haushalt vorgelegt. Trotzdem muss sie derzeit ein Konsolidie- rungskonzept erarbeiten, um bis 2015 ein Defizit von 57 Millionen Euro abzubauen und den Haushalt mittelfristig wieder aus- zugleichen. Dies war eine Auflage der Lan- desdirektion zur Haushaltgenehmigung. In der Resolution sprechen sich die ge- nannten Fraktionen des Stadtrates und Oberbürgermeisterin dafür aus, dass die Folgen der Wirtschaftskrise nicht allein den Kommunen auferlegt werden. „Jetzt stehen wir vor einer neuen, von uns nicht verursachten Situation. Wir haben mit Steuermindereinnahmen und sinkenden Zuweisungen in dramatischer Höhe zu kämpfen. Die kommunalen Ausgaben steigen, weil zusätzliche Aufgaben und neue Qualitätsstandards hinzukommen. So können wir absehbar unsere kommu- nalen Aufgaben nicht mehr erfüllen. Dem Organismus Stadt droht der Kollaps“, heißt es in der Resolution. „Wir brauchen einefaireBeteiligungdesBundesunddes Freistaates Sachsen an den Aufgaben, die uns von diesen übertragen wurden. Wir brauchen eine Förderpraxis, die nicht zu einem Kahlschlag bei den Investitionen führt, sondern den Aufbau Ost zu einem guten Ende bringt.“ Gefordert werden daher verbindliche Mit- wirkungsrechte der Kommunen und ih- rer Vertretungen bei allen Entscheidun- gen, die die Kommunen und damit ganz direkt die Bürger betreffen. Insbesondere darf es nach Ansicht der Unterzeichner keine weiteren Eingriffe in die Gewerbe- steuer als wichtigste städtische Steuer geben. „Von der Sächsischen Staatsre- gierung erwarten wir im Zusammenwir- ken mit den kommunalen Spitzenverbän- den die Erarbeitung und Vorlage eines Kommunalfinanzkonzeptes, das die Er- füllung der Aufgaben der Daseinsvor- sorge durch die sächsischen Kommunen dauerhaft stärkt, sowie Initiativen im Bun- desrat, die die Finanzausstattung der Kommunensichert.WirbrauchenIhreUn- terstützung. Wir bitten Sie, mit uns ge- meinsam Verantwortung für eine gesi- cherte finanzielle Basis der Kommunen zu übernehmen.“ „Dem Organismus Stadt droht der Kollaps“ Appell an Bund und Land: Forderung nach ausreichender finanzieller Ausstattung der Kommunen Ein neues EU-Projekt mit dem Namen IDEA soll helfen, den erwarteten Fach- kräftebedarf zu decken. IDEA (Innova- tive Development of European Areas by Fostering Transnational Knowledge De- velopment) bedeutet „Neue Ansätze in der Regionalentwicklung durch die För- derung einer länderübergreifenden Ent- wicklung von Wissen“. Das Institut Chemnitzer Maschinen- und Anlagen- bau startete es im Mai mit der Chem- nitzer Wirtschaftsförderungs- und Ent- wicklungsgesellschaft und weiteren acht internationalen Partnern. Zum Auf- takt heute im Industriemuseum sind das Stadtoberhaupt sowie Vertreter aus Politik und Wirtschaft zugegen. IDEA will eine Strategie entwickeln, wie manIngenieureundNaturwissenschaft- ler gewinnt. Dazu sollen erfolgreiche Maßnahmen anderer analysiert und weiterentwickelt werden. Die so erarbeiteten Instrumente und Methoden sollen besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, ihren Bedarf an Fachkräften zu decken. Junge Wissenschaftler und Fachkräfte sind eingeladen, nach Chemnitz zu kommen, und an Zukunftsfragen mit- zuarbeiten. Barbara Ludwig Chemnitzer Firmen wie z. B. Starrag Heckert benötigen qualifizierten Nachwuchs. Archivfoto: Schmidt Zum Saisonstart am 1. Mai ging zwar kaum einer ins Wasser, da es bei 15 Grad Luft- und 13 Grad Wassertemperatur noch zu frisch war. Die neue Attraktion – eine Strand-Bar wurde von Sonja Ludwig mit Sohn Lennox (7) sowie Frank Baumgar- ten am Stausee Rabenstein schon mal nach Herzenslust ausprobiert. Foto: Dahl

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Ausgabe vom 05.05.2010

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Page 1: Amtsblatt Chemnitz

Amtliches Seite 2

Barrierefreies Chemnitz Seite 3

Flaniermeile Seite 3

Hüllen gefallen Seite 4

Rosa Blütenzauber Seite 4

Roter Turm verpackt Seite 4

ÜÜbbeerrbblliicckk

Bäder öffnenRathaus-Journal, 21. Jahrgang, 18. Ausgabe, 5. Mai 2010 · Auflage: 130.000 Exemplare

Die Mitglieder des RegionalkonventsChemnitz haben sich bei einem Treffenfür einen Erhalt der Behördenarbeits-plätze in der Region ausgesprochen. Ins-besondere der Eindruck, der Freistaatplane die Ansiedlung der, für ganz Sach-sen zuständigen Landesdirektion inDresden oder Leipzig, habe sich ver-stärkt. „Die Tatsache, dass die Stelle desPräsidenten der Chemnitzer Landesdi-rektion nach dem Ausscheiden von Karl

Noltze nicht wieder besetzt wird, ist keingutes Signal“, erklärte die ChemnitzerOberbürgermeisterin Barbara Ludwigim Namen des Regionalkonvents. Zudiesem Gremium gehören die Chemnit-zer Oberbürgermeisterin, Barbara Lud-wig, und die Landräte des Erzgebirgs-kreises, Frank Vogel, des LandkreisesMittelsachsen, Volker Uhlig, des Vogt-landkreises, Dr. Tassilo Lenk, und desLandkreises Zwickau, Dr. Christoph

Scheurer. Sie hatten zudem Landtags-abgeordnete der regierungsbildendenCDU-Fraktion eingeladen, um mit ihnenin ihrer Funktion als Verantwortungs-und Entscheidungsträger in Dresden zusprechen. Es war ein erfolgreiches Tref-fen! Wir sind uns in allen zur Diskussionstehenden Punkten im Interesse der ge-samten Region einig – und werden dasauch so gemeinsam vertreten, resümier-ten die Abgeordneten. –Seite 3

Erinnern an Kriegsende vor 65 JahrenViele Völker gedenken am 8. Mai demEnde des Zweiten Weltkrieges und zu-gleich auch der Millionen Toten undder Zerstörung, die dieses Inferno zurFolge hatte. „Seinem Schicksal gemäßhat jedes Volk dabei seine eigenen Ge-fühle. Sieg oder Niederlage, Befreiungvon Unrecht und Fremdherrschaft oderÜbergang zu neuer Abhängigkeit,Teilung, neue Bündnisse, gewaltigeMachtverschiebungen – der 8. Mai1945 ist ein Datum von entscheiden-der historischer Bedeutung in Euro-pa“, diese Worte sprach Bundespräsi-dent Richard von Weizsäcker in seiner

weltweit beachteten Rede zum 40.Jahrestag des Endes des Zweiten Welt-krieges. Auch 25 Jahre später ist diesein Tag des Nachdenkens über die Leh-ren aus der Geschichte und des Erin-nerns an die 60 Millionen Opfer. Bundesweit gedenken Menschen am8. Mai, dem Kriegsende. In Chemnitzfindet auf Initiative des Stadtrates einesolche Veranstaltung am Samstag,10 Uhr auf dem sowjetischen Friedhofam Richterweg statt. Oberbürgermeis-terin Barbara Ludwig ruft alle Chem-nitzer auf, an diesem Gedenken teil-zunehmen. !

Am Feiertag eröffnete der Stausee Ra-benstein die Badesaison. Zwar hattedas Wasser gerade mal 13 Grad Celsius,deshalb kamen nur wenige Besucherin das beliebte Erholungsterrain. Neuist seit diesem Jahr eine Strand-Bar, ander die Gäste mit Getränken und Eisverwöhnt werden. Auch die vier kom-munalen Freibäder in Einsiedel, Ga-blenz, Wittgensdorf und Bernsdorf öff-nen in den nächsten Tagen. Das BadEinsiedel nimmt am 15. Mai als erstesseinen Betrieb auf. Eine Woche später,am 22. Mai, öffnet auch das Freibad Gablenz. Meist gibt es in den BädernWittgensdorf und Bernsdorf durch denFrost des Winters mehr zu reparieren.Deshalb liegen deren Öffnungstermineam 29. Mai bzw. am 5. Juni. Das BadErfenschlag öffnet je nach Wetterlage,frühestens am 15. Mai.Offen sind die kommunalen Bäderaußerhalb der Sommerferien täglichvon 12 bis 19 Uhr. In den Sommerferien– vom 26. Juni bis 9. August – kann mansie täglich von 10 bis 20 Uhr besuchen.Der Stausee hat bis in den Septemberhinein täglich ab 10 Uhr geöffnet. DieSchließzeiten sind verschieden: Im Maischließt er 18 Uhr, zwischen 1. Juni und15. August um 20 Uhr, vom 16. bis 31.August um 19 Uhr und im September18 Uhr. Im Bad Erfenschlag macht mandie Öffnungszeiten vom Wetter abhän-gig. Bei gutem Wetter ist es von 9 bis 20Uhr offen. Bei weniger gutem Wetter öff-net das Bad erst 10 Uhr. !

Bekenntnis zur Industrieregion gefordertRegionalkonvent spricht sich für Erhalt der Behördenarbeitsplätze in Chemnitz aus

Strategie gegen Fachkräftemangel

Fraktionen des Chemnitzer Stadtrates, dieFraktion DIE LINKE, die CDU-Ratsfraktion,die Fraktion SPD, die Fraktion FDP, dieFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, undOberbürgermeisterin Barbara Ludwig ha-ben eine Resolution unterzeichnet, in derangesichts der Auswirkungen der welt-weiten Wirtschafts- und Finanzkrise eineausreichende Finanzausstattung derKommune gefordert wird. Adressaten desSchreibens sind Bundesregierung undBundestag, die Sächsische Staatsregie-rung und der Sächsische Landtag, derDeutsche Städtetag und der Sächsische

Städte- und Gemeindetag. Die StadtChemnitz hat in den vergangenen Jahreneine solide Finanzpolitik nachweisen kön-nen und bis einschließlich 2010 einen aus-geglichenen Haushalt vorgelegt. Trotzdem muss sie derzeit ein Konsolidie-rungskonzept erarbeiten, um bis 2015 einDefizit von 57 Millionen Euro abzubauenund den Haushalt mittelfristig wieder aus-zugleichen. Dies war eine Auflage der Lan-desdirektion zur Haushaltgenehmigung.In der Resolution sprechen sich die ge-nannten Fraktionen des Stadtrates undOberbürgermeisterin dafür aus, dass die

Folgen der Wirtschaftskrise nicht alleinden Kommunen auferlegt werden. „Jetztstehen wir vor einer neuen, von uns nichtverursachten Situation. Wir haben mitSteuermindereinnahmen und sinkendenZuweisungen in dramatischer Höhe zukämpfen. Die kommunalen Ausgabensteigen, weil zusätzliche Aufgaben undneue Qualitätsstandards hinzukommen.So können wir absehbar unsere kommu-nalen Aufgaben nicht mehr erfüllen. DemOrganismus Stadt droht der Kollaps“,heißt es in der Resolution. „Wir braucheneine faire Beteiligung des Bundes und des

Freistaates Sachsen an den Aufgaben, dieuns von diesen übertragen wurden. Wirbrauchen eine Förderpraxis, die nicht zueinem Kahlschlag bei den Investitionenführt, sondern den Aufbau Ost zu einemguten Ende bringt.“ Gefordert werden daher verbindliche Mit-wirkungsrechte der Kommunen und ih-rer Vertretungen bei allen Entscheidun-gen, die die Kommunen und damit ganzdirekt die Bürger betreffen. Insbesonderedarf es nach Ansicht der Unterzeichnerkeine weiteren Eingriffe in die Gewerbe-steuer als wichtigste städtische Steuer

geben. „Von der Sächsischen Staatsre-gierung erwarten wir im Zusammenwir-ken mit den kommunalen Spitzenverbän-den die Erarbeitung und Vorlage einesKommunalfinanzkonzeptes, das die Er-füllung der Aufgaben der Daseinsvor-sorge durch die sächsischen Kommunendauerhaft stärkt, sowie Initiativen im Bun-desrat, die die Finanzausstattung derKommunen sichert. Wir brauchen Ihre Un-terstützung. Wir bitten Sie, mit uns ge-meinsam Verantwortung für eine gesi-cherte finanzielle Basis der Kommunenzu übernehmen.“ !

„Dem Organismus Stadt droht der Kollaps“ Appell an Bund und Land: Forderung nach ausreichender finanzieller Ausstattung der Kommunen

Ein neues EU-Projekt mit dem NamenIDEA soll helfen, den erwarteten Fach-kräftebedarf zu decken. IDEA (Innova-tive Development of European Areas byFostering Transnational Knowledge De-velopment) bedeutet „Neue Ansätze inder Regionalentwicklung durch die För-derung einer länderübergreifenden Ent-wicklung von Wissen“. Das Institut

Chemnitzer Maschinen- und Anlagen-bau startete es im Mai mit der Chem-nitzer Wirtschaftsförderungs- und Ent-wicklungsgesellschaft und weiterenacht internationalen Partnern. Zum Auf-takt heute im Industriemuseum sinddas Stadtoberhaupt sowie Vertreter ausPolitik und Wirtschaft zugegen.IDEA will eine Strategie entwickeln, wie

man Ingenieure und Naturwissenschaft-ler gewinnt. Dazu sollen erfolgreicheMaßnahmen anderer analysiert undweiterentwickelt werden. Die so erarbeiteten Instrumente undMethoden sollen besonders kleinenund mittelständischen Unternehmenhelfen, ihren Bedarf an Fachkräften zudecken. !

Junge Wissenschaftler undFachkräfte sind eingeladen,nach Chemnitz zu kommen, und an Zukunftsfragen mit-zuarbeiten.

Barbara Ludwig

Chemnitzer Firmen wie z. B. StarragHeckert benötigen qualifiziertenNachwuchs. Archivfoto: Schmidt

Zum Saisonstart am 1. Mai ging zwar kaum einer ins Wasser, da es bei 15 GradLuft- und 13 Grad Wassertemperatur noch zu frisch war. Die neue Attraktion – eineStrand-Bar – wurde von Sonja Ludwig mit Sohn Lennox (7) sowie Frank Baumgar-ten am Stausee Rabenstein schon mal nach Herzenslust ausprobiert. Foto: Dahl

Page 2: Amtsblatt Chemnitz

10 Jahre Kamine Kositza

18. Ausgabe 2010, Seite 2

ImpressumHerausgeberStadt Chemnitz, die OberbürgermeisterinSitz Markt 1, 09106 ChemnitzAmtlicher und redaktioneller Teil des Amtsblattes Chefredakteurin: Katja UhlemannRedaktion Monika EhrenbergTel. (0371) 4 88 15 33, Fax (0371) 4 88 15 95VerlagVerlag Anzeigenblätter GmbH ChemnitzBrückenstraße 15, 09111 ChemnitzTel. (0371) 65 62 00 50, Fax (0371) 65 62 70 05Abonnement mtl. 11,- DGeschäftsführungChristian JaeschkeAnzeigenteil Verantwortlich ObjektleitungKerstin Schindler, Tel. (0371) 65 62 00 50AnzeigenberatungHannelore Treptau, (0371) 65 62 00 52Bianka Nolde, (0371) 65 62 00 53Konstanze Meyer, (0179) 4 81 38 14freier HandelsvertreterSatz HB-Werbung u. Verlag GmbH & Co. KGDruckChemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KGVertriebVDL Sachsen Holding GmbH & Co. KGReklamationsservice VetriebTel. (0371) 65 62 12 19 u. 65 62 12 05E-Mail [email protected] Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom 1.2.2008

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Mittwoch, 10.05.2010, 19.00 Uhr,Sitzungsraum, Rathaus Mittelbach,Hofer Straße 27, Chemnitz

TTaaggeessoorrddnnuunngg::

1. Eröffnung, Begrüßung sowie Fest-stellung der ordnungsgemäßen La-dung und der Beschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung 3. Entscheidung über Einwendun-

gen gegen Niederschrift der Sit-zung des Ortschaftsrates Mittel-bach – öffentlich – vom 12.04.2010

4. Beratung mit dem Grünflächen-

amt zur Errichtung eines Bolz-platzes

5. Diskussion zu Einsparvorschlä-gen der Stadtverwaltung

6. Informationen des Ortsvorstehers 7. Anfragen der Ortschaftsräte 8. Einwohnerfragestunde 9. Benennung von zwei Ortschafts-

ratsmitgliedern zur Unterzeich-nung der Niederschrift der Sitzung des Ortschaftsrates Mit-telbach – öffentlich –

FFiixxOrtsvorsteher

Sitzung des Ortschaftsrates Mittelbach– öffentlich –

üübbeerr eeiinneenn AAnnttrraagg aauuff EErrtteeiilluunngg eeiinneerrLLeeiittuunnggss-- uunndd AAnnllaaggeennrreecchhttssbbeesscchheeii--nniigguunngg GGeemmaarrkkuunnggeenn AAlltteennddoorrff,,BBoorrnnaa,, FFuurrtthh,, NNeeuussttaaddtt,, RRoottttlluuffff,,SScchhllooßßcchheemmnniittzz uunndd SSiieeggmmaarrVVoomm 3311.. MMäärrzz 22001100

Die Landesdirektion Chemnitz gibtbekannt, dass die StadtwerkeChemnitz AG, AugustusburgerStraße 1, 09111 Chemnitz, einenAntrag auf Erteilung einer Lei-tungs- und Anlagenrechtsbeschei-nigung gemäß § 9 Abs. 4 desGrundbuchbereinigungsgesetzes(GBBerG) vom 20. Dezember 1993(BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletztdurch Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert wordenist, gestellt hat. Der Antrag um-fasst Teile der bestehenden Fern-wärmetrasse einschließlich Son-der- und Nebenanlagen im Bereichoben genannter Gemarkungen(Az.: 32-3043/6/281).Die von den Anlagen betroffenenGrundstückseigentümer der StadtChemnitz (Gemarkungen Alten-dorf, Borna, Furth, Neustadt, Rott-luff, Schloßchemnitz, Siegmar)können den eingereichten Antragsowie die beigefügten Unterlagenin der Zeit vvoomm MMoonnttaagg,, ddeemm 1100..MMaaii 22001100 bbiiss MMoonnttaagg,, ddeemm 77.. JJuunnii22001100,, montags bis donnerstagszwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhrsowie zwischen 12.30 Uhr und15.00 Uhr, freitags zwischen 8.30Uhr und 11.30 Uhr in der Landesdi-rektion Chemnitz, AltchemnitzerStr. 41, 09120 Chemnitz, Zimmer159, einsehen.Die Landesdirektion Chemnitz er-teilt die Leitungs- und Anlagen-rechtsbescheinigung nach Ablaufder gesetzlich festgelegten Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durch-führungsverordnung – SachenR-DV).

Hinweis zur Einlegung von Wider-sprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1GBBerG ist von Gesetzes wegeneine beschränkte persönlicheDienstbarkeit für alle am 2. Okto-ber 1990 bestehenden Energiefort-leitungen einschließlich aller da-zugehörigen Anlagen und Anlagender Wasserversorgung und -ent-sorgung entstanden.Die durch Gesetz entstandene be-schränkte persönliche Dienstbar-keit dokumentiert nur den Standvom 3. Oktober 1990. Alle danacheingetretenen Veränderungenmüssen durch einen zivilrechtli-chen Vertrag zwischen den Versor-gungsunternehmen und demGrundstückseigentümer geklärtwerden.Dadurch, dass die Dienstbarkeitdurch Gesetz bereits entstandenist, kann ein Widerspruch nicht da-mit begründet werden, dass keinEinverständnis mit der Belastungdes Grundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kannnur darauf gerichtet sein, dass dievon dem antragstellenden Unter-nehmen dargestellte Leitungs-führung nicht richtig ist. Dies be-deutet, dass ein Widerspruch sichnur dagegen richten kann, dassdas Grundstück gar nicht von einerLeitung betroffen ist, oder in ande-rer Weise, als von dem Unterneh-men dargestellt, betroffen ist.Wir möchten Sie daher bitten, nurin begründeten Fällen von IhremWiderspruchsrecht Gebrauch zumachen. Der Widerspruch kann beider Landesdirektion Chemnitz, un-ter der vorbezeichneten Adresse,bis zum Ende der Auslegungsfristerhoben werden. EntsprechendeFormulare liegen im Auslegungs-zimmer (Zimmer 159) bereit.

Chemnitz, den 31. März 2010 Landesdirektion Chemnitzgez. HHaaggeennbbeerrgg, Referatsleiter

Bekanntmachung der Landesdirektion Chemnitz

Beschlussvorlage Nr. B-007/2010zur Förderrichtlinie der StadtChemnitz über die Gewährung vonZuwendungen an kleine Unterneh-men im Rahmen des Programm-schwerpunktes „NachhaltigeStadtentwicklung“ zur Förderungvon Wirtschaft und Beschäftigung

im Geltungsbereich der Programm-gebiete Reitbahnviertel und Son-nenberg wurde durch den Pla-nungs- und Umweltausschuss am02.03.2010 beschlossen.Die Förderrichtlinie tritt am Tagnach der Bekanntmachung inKraft.

Öffentliche Bekanntmachung

Die Friedhofsverwaltung des Städ-tischen Friedhofes Chemnitz bleibtam 14. Mai 2010 geschlossen!

BBeerrnnhhaarrdd LLaannggeerr,, SGL Friedhofs-verwaltung, Friedhofs-und Bestat-tungsbetrieb Chemnitz

Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Versammlung derJagdgenossen der Jagdgenossen-schaft PleißenbachEntsprechend § 6 der Satzung derJagdgenossenschaft werden hier-mit alle Jagdgenossen zur Gesamt-mitgliederversammlung eingela-den.Termin: Mitwoch, den 12. Mai2010, um 18.00 Uhr in der Gast-stätte „Volkshaus“, Heinrich-Heine-Str. in Röhrsdorf

TTaaggeessoorrddnnuunngg::1. Begrüßung2. Bericht des Jagdvorstandes3. Bericht des Kassenführers4. Bericht Rechnungsprüfer5. Entlastung des Jagdvorstandes6. Entlastung des Kassenführers7. Beschlussfassung über den Rein-

ertrag des Jagdjahres 2009/20108. Schlusswort des Jagdvorstehers

JJüürrggeenn KKoonnrraadd,, Jagdvorsteher

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Pleißenbach

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Ich möchte mich bei Ihnen bedan-ken, dass ich durch Ihre AufträgeJahr für Jahr kreative und heraus-fordernde Arbeiten ausführen

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Page 3: Amtsblatt Chemnitz

Zum barrierefreien Stadtrundgang amheutigen „Europäischen Tag der Men-schen mit Behinderung“ offeriert dieChemnitzer Gästeführerin VeronikaLeonhardt im Kostüm der Anna Agri-cola eine besondere Stadtführung. Siebegleitet körperlich behinderte Kinderder Schule für Körperbehinderte undder Integrativen Kindertagesstätte Kat-harinenstraße 3 sowie sinnesbehin-derte Kinder der Schule für Blinde undSehbehinderte und der Schule fürSchwerhörige „Georg Götz“ vom Ro-ten Turm durch das Stadtzentrum zumGelände des Interdisziplinären Früh-förderzentrums der Heim gGmbH ander Brauhausstraße 20. Ihr Ziel ist derrollstuhlgerechte Spielplatz, der dortan diesem Tag eröffnet wird. Die Stadtführerin vermittelt dabei Wis-senswertes zu historischen Gebäudenund Plätzen. Daneben widmet sich dieTour durch Chemnitz einem bestimm-ten Thema: Sie soll Barrierefreiheittesten, deshalb wollen auch Stadträtedie Gruppe begleiten. In einem Roll-stuhl oder mit einer Brille, die eine Seh-behinderung simuliert wollen die Kom-munalpolitiker erfahren, wie barriere-frei unsere Stadt ist und auf welcheHindernisse behinderte Menschenstoßen. Kinder und Jugendliche wer-den sie mit der Kamera begleiten unddie Eindrücke festhalten. Diese Fotossollen später in einer Ausstellung prä-sentiert werden. „Nicht zuletzt verste-hen wir die Aktion auch als einenBrückenschlag zwischen behindertenund nichtbehinderten Menschen“, sodie Behindertenbeauftragte der Stadt,Petra Liebetrau. „In Chemnitz wurdefür die Barrierefreiheit und die Integra-tion von Behinderten bereits viel er-reicht, dies zeigt auch die Eröffnungdieses rollstuhlgerechten Spielplatzes.Für ein besseres Verständnis unter-einander und für eine Zukunft mit nochweniger Barrieren und noch mehr In-tegration behinderter Menschen, sinddie Kinder und Jugendlichen mit ihrenBegleitern heute unterwegs.“ "

Behinderte Kindererkunden Stadt

Das Abendgymnasium lädt am 8.Mai von 9 bis 12 Uhr zum Informati-onstag ein. Hier kann man kostenlosim Abendlehrgang die allgemeineHochschulreife erreichen. Vorausset-zungen sind ein Realschulabschlussund ein Mindestalter von 18 Jahren so-wie ein mindestens zweijährige Be-rufsausbildung. Infos gibt es vor Ortin der Arno-Schreiter-Straße 3 oderunter www.abendgymnasium-chem-nitz.de !0371/415248. "

Abi am Abend

Thema StandortDie anwesenden Chemnitzer Mandats-träger aus Stadtrat, Landtag und Bun-destag fordern für Chemnitz und Süd-westsachsen das Vorhalten qualifizier-ter und die Region weiterführender Lan-desbehörden. Darin sind sie sich mitihren Kollegen in der Region einig. Dazugehört die Landesdirektion an ersterStelle, weitere sind Bildungsagentur,Gerichte, Oberfinanzdirektion, SIB,Staatsarchiv usw.Zur Bürgernähe und zur gleichmäßigenEntwicklung des Freistaats gehört eineder Siedlungs- und Unternehmens-dichte angemessene Verteilung derstaatlichen und staatlich beeinflusstenEinrichtungen.Für Chemnitz als Sitz der Landesdirek-tion sprechen insbesondere drei Punkte:

1. Nähe: Die Region Chemnitz/Süd-westsachsen ist die dichtest besiedelteRegion. Zudem ist sie aus allen Richtun-gen gut erreichbar. Der Sitz der Landes-direktion in Chemnitz greift damit einenStandortvorteil auf.

2. Effizienz: Die Region Chemnitz schafftdie höchste Wertschöpfung in Sachsenmit den wenigsten öffentlichen Mitteln.Hier schlägt das wirtschaftliche Herz

Sachsens. Diesen Leistungsvorteil si-chert der Standort Chemnitz für die Lan-desdirektion und andere staatliche Ein-richtungen. Solche sind auch ausfamilienpolitischer Sicht notwendig, umden Fachkräftenachwuchs zu sichern.

3. Wertschätzung: Mit der Entscheidungzum Standort der Landesdirektion inChemnitz drückt die Staatsregierungihre Wertschätzung für die Region aus.

Thema InfrastrukturZweites Schwerpunktthema war derAusbau der Infrastruktur. Die Mitgliedersehen für eine Reihe entsprechenderVorhaben den Freistaat in der Pflicht, dieAnbindung der Industrieregion Chem-nitz angemessen zu unterstützen. Zuden vordringlichen Projekten im Schie-nenverkehr zählen unter anderem dieAnbindung ans Fernverkehrsnetz derDeutschen Bahn, die Elektrifizierung derStrecke Chemnitz-Geithain, der Weiter-bau der Sachsen-Franken-Magistraleund die Mitte-Deutschland-Verbindung.„Insbesondere die Ankündigung dessächsischen Wirtschaftsministers, der-zeit stehe die Anbindung der StadtChemnitz an den Fernverkehr nicht pri-oritär auf der Agenda, ist nicht zu akzep-tieren“, so Ludwig. „Wir fordern, dass

der Freistaat sein Engagement in dieserFrage deutlich verstärkt statt die für ganzSachsen wichtige Industrieregion abzu-koppeln.“

Beim Straßenbau sprachen sich die Kon-ventsmitglieder für eine zügige Realisie-rung folgender Projekte aus: Ausbau derA72 bis Leipzig, die Ortsumgehung B169 im Göltzschtal, der Ausbau der B 92(E49) Plauen-Süd inRichtung Tsche-chien, die Ortsumgehung Freiberg in derVerbindung der B 101 zur B 173, die Rea-lisierung der B 175 westlich vonGlauchau, die Fertigstellung der Verbin-dung zwischen der A 4 und der A 72 (We-sttrasse), die Realisierung der B 95südlich von Ehrenfriedersdorf, die Reali-sierung der B 95 nördlich von Annaberg-Buchholz.

Thema KommunalfinanzenAngesichts der angespannten – und viel-fach nicht selbst verschuldeten – Haus-haltslage von Landkreisen und Kommu-nen fordern die Politiker von derLandesregierung, die wirtschaftlichenFolgen der weltweiten Wirtschafts- undFinanzkrise nicht ausschließlich dieserEbene anzulasten. Der Regionalkonventsieht den Freistaat in der Verantwortung,regional und überregional bedeutsame

Projekte insbesondere auf den Gebie-ten Kultur und Sport zu unterstützen.Hierzu zählen die Lokalpolitiker unteranderem die Olympia-Stützpunkte, dieVogtland-Arena, den Sachsenring, dassächsische Industriemuseum und dasHaus der Archäologie. „Diese für dengesamten Freistaat bedeutsamen Vor-haben können wir nur gemeinsam mitdem Freistaat angemessen umsetzenund hoffen daher auf verantwortungs-volle Schwerpunktsetzungen im Lan-desetat“, erklärt Barbara Ludwig.

Stichwort RegionalkonventIm Januar 2009 haben die Oberbürger-meisterin der Stadt Chemnitz und dieLandräte des Erzgebirgskreises, desLandkreises Mittelsachsen, des Vogt-landkreises und des LandkreisesZwickau der Regionalkonvent Chemnitzins Leben gerufen. Seit Beginn des Jah-res ist Barbara Ludwig Sprecherin desKonvents, im Vorjahr hatte Landrat Dr.Tassilo Lenk diese Funktion inne.Ziel ist die gemeinsame Präsentation ei-ner Region, die Wohn- und Arbeitsum-feld für fast 1,6 Millionen Menschen ist.Dazu sollen Stärken gebündelt, Poten-ziale genutzt und gemeinsame Ziele ge-genüber Bund und Land formuliert wer-den. "

Bekenntnis zur Industrieregion gefordertRegionalkonvent spricht sich für Erhalt der Behördenarbeitsplätze in Chemnitz aus

Rund um das neue Verwaltungsge-bäude am Düsseldorfer Platz werdenjetzt die öffentlichen Flächen gestal-tet. Dazu gehören der Belag derFußgängerbereiche, die Fortführungder Wallanlage sowie Grünflächen. Die jetzt in Angriff genommenenFlächen befinden sich in der Weber-gasse, am Düsseldorfer Platz und inder Richard-Möbius-Straße. Dort wer-den sogenannte Laufbänder aus Gra-nit sowie Flächen aus Granitklein-pflaster und Betonplatten mit Natur-steinvorsatz verlegt. Des Weiteren

wird die Wallanlage in diesem Gebietweitergeführt und mit Bäumen flan-kiert. Insgesamt soll sich der zu gestal-tende Bereich äußerlich an der Gestal-tung des Düsseldorfer Platzes orien-tieren und damit einen attraktivenFußgängerboulevard zwischen Thea-terstraße und Straße der Nationen bil-den. Die Arbeiten dauern voraussichtlichbis Oktober. Die in fünf Abschnittengeplanten Arbeiten richten sich nachdem parallel stattfindenden Bau desBüro- und Verwaltungsgebäudes, um

die Behinderungen für den Fußgän-gerverkehr zu minimieren. Die Bauko-sten belaufen sich auf rund 530.000Euro.Mit dem Bau des Büro- und Geschäfts-hauses auf dem Baufeld B3 wurde imMärz 2009 begonnen. Im Oktober dieses Jahres sollen dieArbeiten abgeschlossen und dasnördliche Rathausumfeld damit bau-lich vollendet sein. Das Gebäude wirdnach Fertigstellung vorrangig alsBehördenstandort genutzt werden,darüber hinaus wird es aber auch wei-

teren Dienstleistungsanbietern, Ga-stronomie und Einzelhandel Raumbieten. Die neu gestaltete Wallanlagesoll Chemnitzer Geschichte erlebbarwerden lassen, da sie räumliche Be-züge zur historischen Wallanlage her-stellt. Realisiert wird dies unter ande-rem mittels einer Baumallee, einerPromenade aus verschiedenen Bo-denbelägen und begrenzenden Hain-buchhecken. Der Wall wird voraus-sichtlich mit dem Ende der Bau-arbeiten auf den Baufeldern B3 undB6 endgültig fertig gestellt sein. "

Flaniermeile im Zentrum nimmt weiter Gestalt anFreiraum am neuen Verwaltungsgebäude Düsseldorfer Platz bekommt ein Gesicht

Die Fußgängerzone am Düsseldorfer Platz bietet Passanten Gelegenheit für eine Pause vom Stadtbummel. Foto: Schmidt

Der Stadtfeuerwehrverband Chem-nitz lädt am 9. Mai zwischen 8. 30 und15 Uhr zu einer Radtour ein. Sie star-tet am Gerätehaus der FFW Raben-stein und führt über Stationen bei derFFW Röhrsdorf nach Burgstädt zurdortigen Wehr. Hier gibt es eine Mit-tagspause und anschließend gehtdie Tour weiter bis zum Ziel amGerätehaus der FFW Wittgensdorf.Etwa 30 Kilometer legen die Radleran diesem Tag zurück. Mitfahrer sinddazu herzlich eingeladen. Infos dazubei K. Süß unter ! 0371 488 37 50

Wehren auf Radtour

18. Ausgabe 2010, Seite 3

Page 4: Amtsblatt Chemnitz

Die Sanierung des Roten Turms be-ginnt in diesen Tagen. In der vergan-genen Woche war das historische Bau-werk dafür eingerüstet worden. Zu-nächst will die Stadt das Naturstein-mauerwerk der Fassade ausbessernlassen, da es durch Umwelteinflüssezersetzt ist. Ab Mitte Juni sind dannArbeiten im Inneren vorgesehen. Da-

bei will man Putz- und Malerarbeitenausführen, ebenso Bodenbelag, Trep-pen sowie die Elektroinstallation inOrdnung bringen. Auch neue Brand-und Einbruchmeldeanlagen sowieNachtspeicheröfen sind vorgesehen.Etwa 337.000 Euro stehen für die Sa-nierung des Chemnitzer Wahrzei-chens zur Verfügung, 269.000 Euro

davon kommen aus dem Konjunktur-paket II, den Rest finanziert die Stadtselbst. Für die Nutzung des ältestenerhaltenen Chemnitzer Bauwerkeswerden derzeit noch Konzepte ge-sucht, eine Arbeitsgruppe soll dafürIdeen sammeln. Der Rote Turm wurde gegen Ende des12. Jahrhunderts errichtet und dientezunächst als Bergfried, um die umlie-genden Siedlungen zu schützen, spä-ter hatte der Stadtvogt hier seinenSitz. Vermutlich war der Turm schonum 1230 in die Chemnitzer Stadtbefe-stigungsanlage eingebunden. Seinmarkanter oberer Teil kam jedoch erstim 15. Jahrhundert hinzu. Die rötlicheFarbe des Gemäuers rührt von denBacksteinen aus Hilbersdorfer Por-phyrtuff her. Doch waren sie nicht im-mer zu sehen, denn bis Mitte des

19. Jahrhunderts hatte man den Turmverputzt und weiß gefärbt.Bis um 1900 wurden Turm und ein An-bau als Gefängnis genutzt. Diese Funk-tion rettete ihn vermutlich im frühen19. Jahrhundert vor dem Abriss, als dieChemnitzer Stadtbefestigungsanla-gen abgetragen wurden. Gefängnis-Insassen des Roten Turmeswaren unter anderem August Bebelund Karl Stülpner. Mit der Neubebau-ung der Theaterstraße am Ende des19. Jahrhunderts verschwand der bisdahin freistehende Rote Turm hintereiner Häuserzeile, so dass von ihm nurnoch die Turmhaube zu sehen war.In Folge der Bombenangriffe aufChemnitz am Ende des Zweiten Welt-krieges brannte des Chemnitzer Wahr-zeichen aus. Zwischen 1957 und 1959erfolgte dessen Wiederaufbau. "

18. Ausgabe 2010, Seite 4

Rosa Blütenzauber Zum Stadtrundgang heute: Japanische Kirschen sehen

Roter Turm verpacktÄltestes Chemnitzer Wahrzeichen wird saniert

Das Erscheinungsbild des Jakobikirch-platzes hat sich in den Jahren 2002 und2003 grundlegend verändert. Flankiertvon Jakobikirche, Rathaus und Rat-haus-Passage an der Inneren Kloster-straße bildet er heute die Kulisse fürverschiedene kulturelle Events. Beson-ders im Frühling zieht es die Chemnit-zer hierher, denn dann stehen die Ja-panischen Kirschen in voller Blüte. DieFrühlingspracht der neun Bäume ist nurfür kurze Zeit zu genießen. Denn dierosafarbenen Blüten-Trauben entfaltensich nur für wenige Tage. Schon AnfangMai ist ihre Pracht zu Ende, und auchmakellose Blüten fallen dann zu Boden.Danach entwickeln sich kleine schwar-ze Steinfrüchte. Vor acht Jahren hatte die Stadt im Zugeder Bebauung an der Inneren Kloster-straße auch den Jakobikirchplatz neugestaltet. Bezugnehmend auf die histo-rische Bausubstanz wurde der Platz mitalten Chemnitzer Granitplatten gestal-tet. Wesentliches Element des Jakobi-

kirchplatzes ist die Doppelreihe Japa-nischer Kirschen, die in zwei Etappen,2000 und 2003, gepflanzt wurde. DieGehölze sind ursprünglich in China,Korea und Japan heimisch und errei-chen dort Wuchshöhen von bis zu zehnMetern. In Japan symbolisieren sie Rein-heit als traditionellen Wert der japani-schen Kultur. Die Chemnitzer Bäume, die mit einemStammdurchmesser von zehn Zentime-tern gesetzt wurden, haben sich präch-tig entwickelt und etwa fünf Meter Höheerreicht. Mit etwas Glück können sichBesucher noch an der Blütenpracht beieinem geführten „Spaziergang durchdie Innenstadt“ am heutigen Tag, zwi-schen 14 und 15 Uhr erfreuen. Interessenten treffen sich dazu an derTourist-Information am Markt 1. Anmel-den kann man sich dazu unter! 690680 bei der CMT City-Manage-ment und Tourismus Chemnitz GmbH.Kosten: Erwachsene 5 Euro ermäßigt3,50 Euro. " Foto: Ehrenberg

Hüllen fallen am RathausSanierungsbedürftiger Balkon abgebaut

Das Gerüst am Rathaus wurde jetzt de-montiert. Hinter Staubplanen hatte dortdie Demontage des sanierungsbedürf-tigen Balkons stattgefunden. Quaderfür Quader wurden die Sandsteine hin-ter dem denkmalgeschützten Gebäudegelagert. Unterdessen erarbeite eineFirma das Sanierungskonzept für denVorbau. Derzeit wird davon ausgegan-gen, dass der sanierte Balkon im Som-mer wieder an Ort und Stelle gelangt.Eine Analyse hatte im Herbst erhebli-che Schäden zu Tage gebracht, die ins-besondere den Balkon vor dem Stadt-verordnetensaal, den Balkon über demErker der Nordseite, den Treppenauf-gang sowie die Nische im Innenhof be-

treffen. Wasser war in die Fugen desMauerwerks gelangt und hatte dieStahlkonstruktion des Balkons geschä-digt. Die nun in Angriff genommene Re-konstruktion ist Teil der Sanierung in-nerhalb des Konjunkturprogramms II. Unterdessen wird hinter den Rathaus-mauern auch der von Richard Möbiusentworfene Stadtverordnetensaal sa-niert und technisch überholt. Erneuertwerden nicht nur Heizung, Medien undElektroinstallation sondern auch diehistorische Holztäfelung sowie das Mo-biliar. Pünktlich zum 100. Jubiläum desNeuen Rathauses im Jahr 2011 soll dieSchönheitskur für das Rathaus been-det sein. " Foto: Truxa

Der Rote Turm erhält eine Verjüngungskur. Ideen zu seiner Nutzung werden gesammelt.

Foto: Dahl

Page 5: Amtsblatt Chemnitz

18. Ausgabe 2010, Seite 5Anzeigen

Ein lang gehegter Wunsch ging inErfüllung und endlich wurde auchdie größte neue Attraktion der Sai-son 2010 im Sonnenlandpark Lich-tenau eingeweiht – das Riesenrad.Seit der Eröffnung 2006 wurde die-ser Tag von Besuchern und den Be-treibern des Familienparks herbei-gesehnt und nun ist es soweit – aus33 m Höhe eröffnet sich ein gigan-tischer Blick ins angrenzende Erz-gebirge. Am Samstag dem 24. Aprildrehte sich das Riesenrad zum er-sten Mal für die Besucher und seitdem wird es täglich von Begeister-ten Mitfahrern erobert.Auch sonst hat sich richtig viel be-wegt im Sonnenlandpark direkt ander A4 Abfahrt Chemnitz-Ost.Gleich 6 neue Attraktionen gibt esin diesem Jahr zu Bestaunen wie diezwei großen Panoramaschaukeln,mit denen man dank Überschlags-funktion einen super Blick über denganzen Park genießen kann. Imneuen Kometen – eine Art Schiffs-schaukel – können sich 4-6 Perso-nen gleichzeitig in die LüfteSchwingen. Wie bei den Panorama-schaukeln wird hier das Tempo unddie Höhe von den Besuchern selbstbestimmt. Im unheimlichen Fuchs-bau können die Kinder durch

Röhren unter der Erde umher krie-chen. Außerdem lässt das neueKletterparadies Kinderherzenhöher schlagen. Auf verschiedenenEbenen kann hier geklettert, balan-ciert und gerutscht werden.Und eine weitere Neuigkeit machtden Sonnenlandpark einzigartig:mehrere barrierefreien Attraktio-nen wie bspw. das neue Rollstuhl-karussell, die neue Rollstuhlwippeund eine eigene barrierefreie Gon-del im Riesenrad sollen auch behin-derten Menschen grenzenlosenSpaß bieten. Außerdem ist ein Ab-teil in unserem Anton extra fürMenschen mit Einschränkungenvorgesehen und die neue Netz-schaukel auf unserem Spielplatzwird sicher jede Menge Begeiste-rung finden. Wenn das nicht vielegute Gründe für einen Besuch inFamilie sind. Also auf zum Sonnen-landpark.Sonnenlandpark LichtenauSachsenstraße 6, 09244 LichtenauTel. 037208/[email protected]: Direkt an der A4 Chem-nitz-Dresden > Abfahrt Chemnitz-Ost / Lichtenau > 800m RichtungMittweida

Endlich – das Riesenrad dreht sich!Zu Himmelfahrt geht’s in den Sonnenlandpark

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Das 3. Gartenfestival in der Miniwelt/LichtensteinEine einzigartige Veranstaltung für den Gartenliebhaber

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Berühmte Bauwerke der Erde sehen,sich auf eine Reise durch die fünf Kon-tinente begeben, die Wahrzeichen derWelt besuchen, spannende Technik er-leben – das alles an einem Tag, dieseVision wird in der Miniwelt in Lich-tenstein Wirklichkeit. Ein besonderesHighlight ist das Gartenfestival vom7. bis 9. Mai.

Es hat sich mittlerweile so stark etab-liert, dass wir den Besuchern diesesJahr über 80 Aussteller präsentieren.Sie wollen die „Lust auf den Garten“wecken und den Gästen den „Wohl-fühlgarten“ mit allen Sinnen näherbringen. Aktuelle Gartentrends,prachtvolle Blumen, besondere Gar-tenaccessoires oder einfach etwasLeckeres zu essen und trinken – in demeinzigartigen Ambiente der Miniwelterwartet die Besucher auf 45.000 m2

Fläche ein breites Spektrum von denKräutern bis hin zur Gartengestaltung.

Besuchen Sie drei Attraktionen miteiner Eintrittskarte, das Gartenfesti-val - die Miniwelt – den Minikosmos.

Die Aussteller halten für den Besucherim harmonischen Zusammenspiel einvielfältiges Angebot bereit. Holen Siesich zum Beispiel Rat bei der Pflan-zen - und Bodenberatung von alten

Obstsorten bis hin zum Gehölzschnitt.Liebhaber von Gartenteichen erhaltenvor Ort kompetente Beratung und si-cher die ein oder andere Anregung. Fürdie Kinder gibt es zahlreiche Mit-machaktionen. Die 25 Meter langeWasserspielanlage aus Naturmaterialregt zum Spielen und Plantschen an.Beim Grillen mit und für Kinder leuch-ten nicht nur die Kinderaugen. Diebunte Palette rund um den Garten wirdmit einem umfangreichen Bühnenpro-gramm komplettiert.Das Gartenfestival stellt die Garten-

welt greifbar dar und gibt den Besu-chern die Möglichkeit, Produkte, Leis-tungen und Informationen der Fach-betriebe und Händler aus der Regionund darüber hinaus kennen zulernenund das „Erlebnis Garten“ zu ge-nießen. Öffnungszeiten:täglich von 9-18 UhrAnfahrt:A4 – Abfahrt Hohenstein-Ernstthal,A72 – Abfahrt HartensteinBus Linie 251 oder 152 // HaltestelleMiniweltEintrittspreise Gartenfestival & Mi-niwelt und digitale Shows im Mini-kosmos: Erwachsene 9,00 e, Kinderab 5 Jahre 7,00 e, Familien 29,00 e(2 Erw. bis zu 4 Kinder [5-15 J.])

GESUNDHEITS-TIPPS

Tag der Hebamme am 5. Mai

Uwe Legler bereitet „Low Carb“-Vergleichsstudie vor – 180 Freiwillige gesucht

Fast zum Nulltarif ein paar Kilo ab-nehmen, gesünder leben und wohlerfühlen? Uwe Legler, Fachübungslei-ter Diabetes und Ernährungsexpertemit metabolic balance® Lizenz berei-tet im Rahmen einer Fortbildung eineVergleichsstudie mit 180 Freiwilligenvor. Sie sollten „Sportmuffel“ sein,mehr als 5 kg Übergewicht haben, zwi-schen 25 und 70 Jahre alt, noch nichthier gewesen und bereit sein, einigeEssgewohnheiten für 4 Wochen zu än-dern. So lange dauert Leglers Spezial-programm. Und alles, Dank Unter-stützung des Fitnessclub LINIE EINS,für nur 19,90 e „Kopierpauschale”. Geeignet ist jeder, auch Diabetiker.

Vernünftiger Essen und trainieren

„Ich will bestätigen, was in 4 Wochenerreichbar ist“ betont der Experte.„Low Carb“ heißt die Strategie. Ver-ändert essen und spezielle Kurse. Wis-sen und Unterlagen gibt’s in derwöchentlichen Theorie. „Ich messe,wie viel man abnimmt, sich der Grund-

umsatz erhöht (mehr essen ohne zu-nehmen), sich der Körper verändert,das Wohlbefinden wechselt usw.“,zählt der Trainer die Ziele auf. Dazubenötigt Legler 180 Probanden. Ano-nymität garantiert. In 4 Wochen müs-sen sie 2 x pro Woche ca. 60 min einenKurs absolvieren, Gewichtsverlust undErnährung dokumentieren. „Mehrnicht“, versichert Uwe Legler.

Körper ändern sich in 4 Wochen

Normal sind zw. 4 und 6 kg Abnahme.Und durch Muskelaufbau soll gelin-gen, dann normal essen zu könnenohne zuzunehmen.

Dienstag, 11.05. um 14.00 und Mitt-woch, 19.05. um 17.00 finden dazu Infostunden im Fitnessclub LINIEEINS, Senefelderstr. 7, statt. Teil-

nahme bitte unter 518899 anmelden.

Dazu betont Legler: „Alles ist völligunverbindlich und hat nichts mit einemVertrag im Studio zu tun.” Die 4 Wo-chen geht es um den Beweis, mit we-nig Ernährungsänderung und geziel-tem Sport schnell für jeden mehrLebensqualität zu erreichen. Dass erdabei vom LINIE EINS-Team bestensunterstützt wird, ist klar, denn die Er-gebnisse dieser Studie fliesen künftigin die Betreuung ein.

In vier Wochen Kilos verlieren &gesünder Leben

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Page 6: Amtsblatt Chemnitz

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In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Kappel wurde für das Flur-stück 11a das Verfahren 105/06nach dem Gesetz über die Sonde-rung unvermessener und überbau-ter Grundstücke nach der Karte(Bodensonderungsgesetz – Bo-SoG-) vom 20. Dezember 1993(BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbin-dung mit dem Gesetz zur Bereini-

gung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-gungsgesetz - VerkFlBerG) vom26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBlIII 403-27) eingeleitet. Das betrof-fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden. Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellung

verwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 0371488

6212) möglich. Alle Planbetroffe-nen können innerhalb eines Mo-nats nach dieser Bekanntmachungden Entwurf für den Sonderungs-plan sowie seine Unterlagen ein-sehen und Einwände gegen die ge-troffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragstellernach dem Vermögensgesetz.Die Einwände sind bei der oben be-

zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-schrift zu erheben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 110088//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Kappel wurden für die Flur-stücke 28 b, 28 c und 30 das Ver-fahren 108/06 nach dem Gesetzüber die Sonderung unvermesse-ner und überbauter Grundstückenach der Karte (Bodensonderungs-

gesetz – BoSoG-) vom 20. Dezem-ber 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) inVerbindung mit dem Gesetz zur Be-reinigung der Rechtsverhältnissean Verkehrsflächen und anderenöffentlich genutzten privatenGrundstücken (Verkehrsflächen-bereinigungsgesetz - VerkFlBerG)vom 26.10.2001 (BGBl I S. 2716;BGBl III 403-27) eingeleitet. Dasbetroffene Gebiet ist in der beige-fügten Karte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mit

der Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-

tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich. Alle Planbetroffe-nen können innerhalb eines Mo-nats nach dieser Bekanntmachungden Entwurf für den Sonderungs-plan sowie seine Unterlagen ein-sehen und Einwände gegen die ge-troffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-

gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragstellernach dem Vermögensgesetz.Die Einwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-schrift zu erheben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

18. Ausgabe 2010, Seite 6

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 110066//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Kappel wurden für die Flur-stücke 49, 51 b, 51/7, 51/8 und58/1 das Verfahren 106/06 nachdem Gesetz über die Sonderungunvermessener und überbauterGrundstücke nach der Karte (Bo-densonderungsgesetz – BoSoG-)vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S.2182, 2215) in Verbindung mit demGesetz zur Bereinigung der Rechts-verhältnisse an Verkehrsflächenund anderen öffentlich genutztenprivaten Grundstücken (Verkehrs-

flächenbereinigungsgesetz - Verk-FlBerG) vom 26.10.2001 (BGBl I S.2716; BGBl III 403-27) eingeleitet.Das betroffene Gebiet ist in der bei-gefügten Karte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsicht

aus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich.Alle Planbetroffenen können inner-halb eines Monats nach dieser Be-kanntmachung den Entwurf fürden Sonderungsplan sowie seineUnterlagen einsehen und Ein-wände gegen die getroffenen Fest-stellungen zu den dinglichenRechtsverhältnissen erheben.Planbetroffene sind die Eigentü-mer der betroffenen Grundstücke,die Inhaber von dinglichen Nut-

zungsrechten, von Gebäudeeigen-tum, Anspruchsberechtigte nachdem Sachenrechtsbereinigungs-gesetz und Antragsteller nach demVermögensgesetz. Die Einwändesind bei der oben bezeichnetenSonderungsbehörde unter der

oben genannten Anschrift schrift-lich oder zur Niederschrift zu erhe-ben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 110077//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Kappel wurde für das Flur-stück 41 d das Verfahren 107/06nach dem Gesetz über die Sonde-rung unvermessener und überbau-ter Grundstücke nach der Karte(Bodensonderungsgesetz – Bo-SoG-) vom 20. Dezember 1993(BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbin-dung mit dem Gesetz zur Bereini-gung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-gungsgesetz - VerkFlBerG) vom

26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBlIII 403-27) eingeleitet. Das betrof-fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-

tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich. Alle Planbetroffe-nen können innerhalb eines Mo-nats nach dieser Bekanntmachungden Entwurf für den Sonderungs-plan sowie seine Unterlagen ein-sehen und Einwände gegen die ge-troffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragsteller

nach dem Vermögensgesetz. DieEinwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-

schrift zu erheben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

Page 7: Amtsblatt Chemnitz

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18. Ausgabe 2010, Seite 7Anzeigen

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MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 111111//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Neustadt wurde für das Flur-stück 55/1 das Verfahren 111/06nach dem Gesetz über die Sonde-rung unvermessener und überbau-ter Grundstücke nach der Karte(Bodensonderungsgesetz – Bo-SoG-) vom 20. Dezember 1993(BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbin-dung mit dem Gesetz zur Bereini-gung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-

fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-gungsgesetz - VerkFlBerG) vom26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBlIII 403-27) eingeleitet. Das betrof-fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-

stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich. Alle Planbetroffe-nen können innerhalb eines Mo-nats nach dieser Bekanntmachungden Entwurf für den Sonderungs-plan sowie seine Unterlagen ein-sehen und Einwände gegen die ge-

troffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragstellernach dem Vermögensgesetz. DieEinwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-schrift zu erheben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

18. Ausgabe 2010, Seite 8

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 4444//0055,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: AAmm SScchhiinnddlleerrbbeerrgg

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Harthau wurden für die Flur-stücke 179 und 182/2 das Verfah-ren 44/05 nach dem Gesetz überdie Sonderung unvermessenerund überbauter Grundstücke nachder Karte (Bodensonderungsge-setz – BoSoG-) vom 20. Dezember1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) in Ver-bindung mit dem Gesetz zur Berei-nigung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-gungsgesetz - VerkFlBerG) vom26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBlIII 403-27) eingeleitet. Das betrof-fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-

grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wie folgtgeregelt: Montag und Dienstagvon 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Don-nerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhrund 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Ein-sichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich.Alle Planbetroffenen können inner-

halb eines Monats nach dieser Be-kanntmachung den Entwurf fürden Sonderungsplan sowie seineUnterlagen einsehen und Ein-wände gegen die getroffenen Fest-stellungen zu den dinglichenRechtsverhältnissen erheben.Planbetroffene sind die Eigentü-

mer der betroffenen Grundstücke,die Inhaber von dinglichen Nut-zungsrechten, von Gebäudeeigen-tum, Anspruchsberechtigte nachdem Sachenrechtsbereinigungs-gesetz und Antragsteller nach demVermögensgesetz.Die Einwände sind bei der oben be-

zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-schrift zu erheben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 110099//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Kappel wurde für das Flur-stück 28 a das Verfahren 109/06nach dem Gesetz über die Sonde-rung unvermessener und überbau-ter Grundstücke nach der Karte(Bodensonderungsgesetz – Bo-SoG-) vom 20. Dezember 1993(BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbin-dung mit dem Gesetz zur Bereini-gung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-

fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-gungsgesetz - VerkFlBerG) vom26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBlIII 403-27) eingeleitet. Das betrof-fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-

stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich. Alle Planbetroffe-nen können innerhalb eines Mo-nats nach dieser Bekanntmachungden Entwurf für den Sonderungs-plan sowie seine Unterlagen ein-sehen und Einwände gegen die ge-

troffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragstellernach dem Vermögensgesetz. DieEinwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-schrift zu erheben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

VVeerrggaabbee NNrr.. 1100//1100//2222

a) Name der Vergabestelle (Auf-traggeber): Zur Angebotsabgabeauffordernde Stelle: Stadt Chem-nitz, Zentrale Vergabestelle, Sub-missionsstelle, Frau Wachowiak,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371/488-2378,Fax: 488-2396, Email:[email protected] Zuschlag erteilende Stelle:Stadt Chemnitz, Zentrale Verwal-tungsdienste, SG Vergabe/Be-schaffung, Frau Löschner, Markt 1,09111 Chemnitz, Tel.: 0371/488-1033, Fax: 488-1095, Email:[email protected], bei der die Angebote einzu-reichen sind: Stadt Chemnitz, Zen-trale Vergabestelle, Submissions-stelle, Frau Wachowiak, Anna-

berger Straße 89, 09120 Chemnitz,Tel.: 0371/488-2378, Fax: 488-2396, Email:[email protected]üfstelle: Allg. Fach-undRechtsaufsicht:, LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Straße41, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371/5320, Fax: 532-1303b) Vergabeverfahren: Leistungen -Öffentliche Ausschreibungc) Art und Ort der Leistung: Aus-führungsort: Chemnitz, Ämter undEinrichtungen, 09111 ChemnitzArt und Umfang der Leistung: Rahmenvertrag über die Lieferungvon Haushaltwäsche über 1 Jahrmit der Option der Verlängerungum 1 JahrZuschlagskriterien: Sollten sichdie angebotenen Leistungen nachArt und Umfang nicht unterschei-

den, wird das einzige Zuschlags-kriterium der Preis sein.d) Aufteilung in mehrere Lose: neinVergabe der Lose an verschiedeneBieter: neine) Ausführungsfrist: Ausführungs-frist für den Gesamtauftrag:10/10/022: Beginn: 01.08.2010,Ende: 31.07.2011;f) Verdingungsunterlagen: Verga-beunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: Stadt Chem-nitz, Zentrale Vergabestelle, Sub-missionsstelle, Frau Wachowiak,Annaberger Straße 89, 09120Chemnitz, Tel.: 0371/488-2378,Fax: 488-2396, Email:[email protected] der Verdingungsun-terlagen: bis: 14.05.2010g) Einsicht der Verdingungsunter-lagen: Stadt Chemnitz, ZentraleVergabestelle, Submissionsstelle,Frau Wachowiak, Annaberger

Straße 89, 09120 Chemnitz, Tel.:0371/488-2378, Fax: 488-2396 Digital einsehbar: neinh) Entgelt für Verdingungsunterla-gen: Vervielfältigungskosten Ge-samtmaßnahme: /10/10/022:3,00 EUR; Zahlungsweise: Einzah-lungsbeleg. Zahlungseinzelheiten:Anforderung der Verdingungsun-terlagen: schriftlich, bei Versandmit Kopie des Einzahlungsbeleges(kein Scheck). Barzahlung bei Ab-holung möglich. Der Versand er-folgt nach Vorlage der Kopie desEinzahlungsbeleges. Verspäteteingehende Anforderungen wer-den nicht berücksichtigt. Anforde-rung bis: 14.05.2010 Abholung/Versand ab: 20.05.2010. Öffnungs-zeiten. Stadt Chemnitz Submissi-onsstelle Montag - Mittwoch 8.30- 12.00 Uhr sowie Donnerstag 8.30- 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 UhrZahlungsempfänger: Stadt Chem-

nitz, StadtkassenamtKreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506,Bankleitzahl: 87050000Verwendungszweck: 40.01222.1,10/10/022Lieferform: Papier, Internet: neini) Ablauf der Angebotsfrist:

04.06.2010, 11.00 Uhrk) Sicherheitsleistung: keinel) Zahlungsbedingungen: sieheVerdingungsunterlagenm) Eignungsnachweise: ZumNachweis seiner Fachkunde, Lei-stungsfähigkeit und Zuverlässig-keit hat der Bieter gemäß § 7 Nr. 4VOL/A Angaben zu machen: Mus-ter der angebotenen Ware.n) Ablauf der Zuschlags- und Bin-defrist: 06.07.2010o) Der Bewerber unterliegt mit derAbgabe seines Angebots auch denBestimmungen über nicht berück-sichtigte Angebote (§ 27).

Öffentliche Ausschreibung

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MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 111122//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Neustadt wurden für die Flur-stücke 2/2 und 2/3 das Verfahren112/06 nach dem Gesetz über dieSonderung unvermessener undüberbauter Grundstücke nach derKarte (Bodensonderungsgesetz –BoSoG-) vom 20. Dezember 1993(BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbin-dung mit dem Gesetz zur Bereini-gung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-

gungsgesetz - VerkFlBerG) vom26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBlIII 403-27) eingeleitet. Das betrof-fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsicht

aus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich. Alle Planbetroffe-nen können innerhalb eines Mo-nats nach dieser Bekanntmachungden Entwurf für den Sonderungs-plan sowie seine Unterlagen ein-sehen und Einwände gegen die ge-troffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-

eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragstellernach dem Vermögensgesetz. DieEinwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehörde

unter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-schrift zu erheben.KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 111133//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Neustadt wurden für die Flur-stücke 17/3 und 17/4 das Verfah-ren 113/06 nach dem Gesetz überdie Sonderung unvermessenerund überbauter Grundstücke nachder Karte (Bodensonderungsge-setz – BoSoG-) vom 20. Dezember1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) in Ver-bindung mit dem Gesetz zur Berei-nigung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-gungsgesetz - VerkFlBerG) vom

26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBlIII 403-27) eingeleitet. Das betrof-fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städti-sche Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellung ver-wandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des Städtischen Ver-messungsamtes, Geschäftsstelledes Umlegungsausschusses, 09120Chemnitz, Annaberger Str. 89, imZimmer 136 während der Öffnungs-zeiten zur Einsicht aus. Die Öff-nungszeiten sind wie folgt geregelt:Montag und Dienstag von 8.30 Uhr

bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.30Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis18.00 Uhr. Einsichtnahmen außer-halb der Öffnungszeiten sind nachtelefonischer Absprache (Herr Gip-ser 0371488 6253; Frau Erler0371488 6212) möglich. Alle Plan-betroffenen können innerhalb einesMonats nach dieser Bekanntma-chung den Entwurf für den Sonde-rungsplan sowie seine Unterlageneinsehen und Einwände gegen diegetroffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragstellernach dem Vermögensgesetz. Die

Einwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten Anschriftschriftlich oder zur Niederschrift zu

erheben.KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 111155//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Reichenbrand wurden für dieFlurstücke 210, 211 a und 212 dasVerfahren 115/06 nach dem Gesetzüber die Sonderung unvermesse-ner und überbauter Grundstückenach der Karte (Bodensonderungs-gesetz – BoSoG-) vom 20. Dezem-ber 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) inVerbindung mit dem Gesetz zur Be-reinigung der Rechtsverhältnissean Verkehrsflächen und anderenöffentlich genutzten privatenGrundstücken (Verkehrsflächen-bereinigungsgesetz - VerkFlBerG)vom 26.10.2001 (BGBl I S. 2716;

BGBl III 403-27) eingeleitet. Dasbetroffene Gebiet ist in der beige-fügten Karte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00

Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich. Alle Planbetroffe-nen können innerhalb eines Mo-nats nach dieser Bekanntmachungden Entwurf für den Sonderungs-plan sowie seine Unterlagen ein-sehen und Einwände gegen die ge-troffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragstellernach dem Vermögensgesetz.Die Einwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehörde

unter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-schrift zu erheben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

VVeerrggaabbee NNrr.. 1100//1100//2211

a) Name der Vergabestelle (Auf-traggeber): Zur Angebotsabgabeauffordernde Stelle: Stadt Chem-nitz, Zentrale Vergabestelle, Sub-missionsstelle, Frau Beck, Anna-berger Straße 89, 09120 Chemnitz,Tel.: 0371/488-2379, Fax: 488-2396, Email:[email protected] Zuschlag erteilende Stelle:Stadt Chemnitz, Zentrale Verwal-tungsdienste, SG Vergabe/Be-schaffung, Frau Löschner, Markt 1,09111 Chemnitz, Tel.: 0371/488-1033, Fax: 488-1095, Email:[email protected], bei der die Angebote einzu-reichen sind: Stadt Chemnitz, Zen-trale Vergabestelle, Submissions-stelle, Frau Beck, Annaberger

Straße 89, 09120 Chemnitz, Tel.:0371/488-2379, Fax: 488-2396,Email:[email protected]üfstelle: Allg. Fach-undRechtsaufsicht:, LandesdirektionChemnitz, Altchemnitzer Straße41, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371/5320, Fax: 532-1303b) Vergabeverfahren: eistungen -Öffentliche Ausschreibungc) Art und Ort der Leistung: Aus-führungsort: Chemnitz, Ämter undEinrichtungen, 09111 ChemnitzArt und Umfang der Leistung: Rah-menvertrag über die Lieferung vonArbeitsschutz und Berufsbeklei-dung über 1 Jahr mit der Option derVerlängerung um 1 JahrZuschlagskriterien: Sollten sichdie angebotenen Leistungen nachArt und Umfang nicht unterschei-

den, wird das einzige Zuschlags-kriterium der Preis sein.d) Aufteilung in mehrere Lose: neinVergabe der Lose an verschiedeneBieter: neine) Ausführungsfrist: Ausführungs-frist für den Gesamtauftrag:10/10/021: Beginn: 01.08.2010,Ende: 31.07.2011;f) Verdingungsunterlagen: Verga-beunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich: Stadt Chem-nitz, Zentrale Vergabestelle, Sub-missionsstelle, Frau Beck, Anna-berger Straße 89, 09120 Chemnitz,Tel.: 0371/488-2379, Fax: 488-2396, Email:[email protected] der Verdingungsun-terlagen: Bis: 14.05.2010g) Einsicht der Verdingungsunter-lagen: Stadt Chemnitz, ZentraleVergabestelle, Submissionsstelle,Frau Beck, Annaberger Straße 89,

09120 Chemnitz, Tel.: 0371/488-2379, Fax: 488-2396. Digital ein-sehbar: neinh) Entgelt für Verdingungsunterla-gen: Vervielfältigungskosten Ge-samtmaßnahme: /10/10/021: 4,00EUR; Zahlungsweise: Einzahlungs-beleg. Zahlungseinzelheiten: An-forderung der Verdingungsunter-lagen: schriftlich, bei Versand mitKopie des Einzahlungsbeleges(kein Scheck). Barzahlung bei Ab-holung möglich. Der Versand er-folgt nach Vorlage der Kopie desEinzahlungsbeleges. Verspäteteingehende Anforderungen wer-den nicht berücksichtigt. Anforde-rung bis: 14.05.2010; Abholung/Versand ab: 20.05.2010 Öffnungs-zeiten. Stadt Chemnitz Submissi-onsstelle Montag - Mittwoch 8.30- 12.00 Uhr sowie Donnerstag 8.30- 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 UhrZahlungsempfänger: Stadt Chem-

nitz, StadtkassenamtKreditinstitut: Sparkasse ChemnitzKontonummer: 3501007506Bankleitzahl: 87050000Verwendungszweck: 40.01222.1,10/10/021Lieferform: Papier, Internet: neini) Ablauf der Angebotsfrist:

04.06.2010, 10.30 Uhrk) Sicherheitsleistung: keinel) Zahlungsbedingungen:

siehe Verdingungsunterlagenm) Eignungsnachweise: Zum Nach-weis seiner Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit hat derBieter gemäß §7 Nr. 4 VOL/A Anga-ben zu machen: -Datenblätter undMuster der zu vergebenden Leistung.n) Ablauf der Zuschlags- und Bin-defrist: 06.07.2010o) Der Bewerber unterliegt mit derAbgabe seines Angebots auch denBestimmungen über nicht berück-sichtigte Angebote (§ 27).

Öffentliche Ausschreibung

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18. Ausgabe 2010, Seite 10

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 111166//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Siegmar wurden für die Flur-stücke 40 und 41 das Verfahren116/06 nach dem Gesetz über dieSonderung unvermessener undüberbauter Grundstücke nach derKarte (Bodensonderungsgesetz –BoSoG-) vom 20. Dezember 1993(BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbin-dung mit dem Gesetz zur Bereini-gung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-gungsgesetz - VerkFlBerG) vom26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBlIII 403-27) eingeleitet. Das betrof-

fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-

nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich.Alle Planbetroffenen können inner-halb eines Monats nach dieser Be-kanntmachung den Entwurf fürden Sonderungsplan sowie seineUnterlagen einsehen und Ein-wände gegen die getroffenen Fest-stellungen zu den dinglichenRechtsverhältnissen erheben.Planbetroffene sind die Eigentü-mer der betroffenen Grundstücke,die Inhaber von dinglichen Nut-zungsrechten, von Gebäudeeigen-tum, Anspruchsberechtigte nachdem Sachenrechtsbereinigungs-gesetz und Antragsteller nach demVermögensgesetz.Die Einwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-

schrift zu erheben.KKrroonnee

Leiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 111188//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Schönau wurden für die Flur-stücke 99, 100 und 101/2 das Ver-fahren 118/06 nach dem Gesetzüber die Sonderung unvermesse-ner und überbauter Grundstückenach der Karte (Bodensonderungs-gesetz – BoSoG-) vom 20. Dezem-ber 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) inVerbindung mit dem Gesetz zur Be-reinigung der Rechtsverhältnissean Verkehrsflächen und anderenöffentlich genutzten privatenGrundstücken (Verkehrsflächen-bereinigungsgesetz - VerkFlBerG)

vom 26.10.2001 (BGBl I S. 2716;BGBl III 403-27) eingeleitet. Dasbetroffene Gebiet ist in der beige-fügten Karte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-

tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich. Alle Planbetroffe-nen können innerhalb eines Mo-nats nach dieser Bekanntmachungden Entwurf für den Sonderungs-plan sowie seine Unterlagen ein-sehen und Einwände gegen die ge-troffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragsteller

nach dem Vermögensgesetz. DieEinwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-

schrift zu erheben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 220066//0077,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: KKAAPP--SSttrraaßßee nnaacchhEErrddmmaannnnssddoorrff

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Kleinolbersdorf wurden fürdie Flurstücke 123, 124, 130, 139,144 und 132/2 das Verfahren206/07 nach dem Gesetz über dieSonderung unvermessener undüberbauter Grundstücke nach derKarte (Bodensonderungsgesetz –BoSoG-) vom 20. Dezember 1993(BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbin-dung mit dem Gesetz zur Bereini-gung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-

gungsgesetz - VerkFlBerG) vom26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBlIII 403-27) eingeleitet. Das betrof-fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-

tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich.Alle Planbetroffenen können inner-halb eines Monats nach dieser Be-kanntmachung den Entwurf fürden Sonderungsplan sowie seineUnterlagen einsehen und Ein-wände gegen die getroffenen Fest-stellungen zu den dinglichenRechtsverhältnissen erheben.Planbetroffene sind die Eigentü-mer der betroffenen Grundstücke,die Inhaber von dinglichen Nut-zungsrechten, von Gebäudeeigen-tum, Anspruchsberechtigte nachdem Sachenrechtsbereinigungs-gesetz und Antragsteller nach dem

Vermögensgesetz.Die Einwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-

schrift zu erheben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

- wöchentlich neu!

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MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 111144//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Reichenbrand wurde für dasFlurstück 132 das Verfahren114/06 nach dem Gesetz über dieSonderung unvermessener undüberbauter Grundstücke nach derKarte (Bodensonderungsgesetz –BoSoG-) vom 20. Dezember 1993(BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbin-dung mit dem Gesetz zur Bereini-gung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-gungsgesetz - VerkFlBerG) vom26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBl

III 403-27) eingeleitet. Das betrof-fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00

Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich. Alle Planbetroffe-nen können innerhalb eines Mo-nats nach dieser Bekanntmachungden Entwurf für den Sonderungs-plan sowie seine Unterlagen ein-sehen und Einwände gegen die ge-troffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragstellernach dem Vermögensgesetz. DieEinwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehörde

unter der oben genannten An-schrift schriftlich oder zur Nieder-schrift zu erheben.

KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 111199//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Schönau wurden für die Flur-stücke 102/2, 103 und 105 das Ver-fahren 119/06 nach dem Gesetzüber die Sonderung unvermesse-ner und überbauter Grundstückenach der Karte (Bodensonderungs-gesetz – BoSoG-) vom 20. Dezem-ber 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) inVerbindung mit dem Gesetz zur Be-reinigung der Rechtsverhältnissean Verkehrsflächen und anderenöffentlich genutzten privatenGrundstücken (Verkehrsflächen-bereinigungsgesetz - VerkFlBerG)

vom 26.10.2001 (BGBl I S. 2716;BGBl III 403-27) eingeleitet. Dasbetroffene Gebiet ist in der beige-fügten Karte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-

tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich.Alle Planbetroffenen können inner-halb eines Monats nach dieser Be-kanntmachung den Entwurf fürden Sonderungsplan sowie seineUnterlagen einsehen und Ein-wände gegen die getroffenen Fest-stellungen zu den dinglichenRechtsverhältnissen erheben.Planbetroffene sind die Eigentü-mer der betroffenen Grundstücke,die Inhaber von dinglichen Nut-zungsrechten, von Gebäudeeigen-tum, Anspruchsberechtigte nachdem Sachenrechtsbereinigungs-

gesetz und Antragsteller nach demVermögensgesetz.Die Einwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehördeunter der oben genannten An-

schrift schriftlich oder zur Nieder-schrift zu erheben.KKrroonneeLeiter der Sonderungsbehördeder Stadt Chemnitz

Bekanntmachung der Sonderungsbehörde

MMiitttteeiilluunngg üübbeerr VVeerrffaahhrreenn nnaacchhddeemm BBooddeennssoonnddeerruunnggssggeesseettzz ––BBooSSooGG-- iinn VVeerrbbiinndduunngg mmiitt ddeemmVVeerrkkeehhrrssffllääcchheennbbeerreeiinniigguunnggssggeesseettzzSSoonnddeerruunnggssppllaann NNrr..:: 111177//0066,, SSoonn--ddeerruunnggssggeebbiieett:: ZZwwiicckkaauueerr SSttrraaßßee

In der Gemeinde Chemnitz, Gemar-kung Siegmar wurden für die Flur-stücke 50 und 51 das Verfahren117/06 nach dem Gesetz über dieSonderung unvermessener undüberbauter Grundstücke nach derKarte (Bodensonderungsgesetz –BoSoG-) vom 20. Dezember 1993(BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbin-dung mit dem Gesetz zur Bereini-gung der Rechtsverhältnisse anVerkehrsflächen und anderen öf-fentlich genutzten privaten Grund-stücken (Verkehrsflächenbereini-gungsgesetz - VerkFlBerG) vom26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBl

III 403-27) eingeleitet. Das betrof-fene Gebiet ist in der beigefügtenKarte gekennzeichnet.Hierdurch sollen die Grundstücks-grenzen in Übereinstimmung mitder Straßenverkehrsfläche ge-bracht werden.Sonderungsbehörde ist das Städ-tische Vermessungsamt Chemnitz.Der Entwurf des Sonderungsplanssowie die zu seiner Aufstellungverwandten Unterlagen liegen vom31.05.2010 bis 30.06.2010 in denDiensträumen des StädtischenVermessungsamtes, Geschäfts-stelle des Umlegungsausschus-ses, 09120 Chemnitz, AnnabergerStr. 89, im Zimmer 136 währendder Öffnungszeiten zur Einsichtaus. Die Öffnungszeiten sind wiefolgt geregelt: Montag und Diens-tag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00

Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.Einsichtnahmen außerhalb der Öff-nungszeiten sind nach telefoni-scher Absprache (Herr Gipser0371488 6253; Frau Erler 03714886212) möglich. Alle Planbetroffe-nen können innerhalb eines Mo-nats nach dieser Bekanntmachungden Entwurf für den Sonderungs-plan sowie seine Unterlagen ein-sehen und Einwände gegen die ge-troffenen Feststellungen zu dendinglichen Rechtsverhältnissen er-heben. Planbetroffene sind die Ei-gentümer der betroffenen Grund-stücke, die Inhaber von dinglichenNutzungsrechten, von Gebäude-eigentum, Anspruchsberechtigtenach dem Sachenrechtsbereini-gungsgesetz und Antragstellernach dem Vermögensgesetz. DieEinwände sind bei der oben be-zeichneten Sonderungsbehörde

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