denkstatt gmbh hietzinger hauptstraße 28 · a-1130 wien · austria t (+43)1 786 89 00 f (+43)1 786...
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denkstatt GmbH Hietzinger Hauptstraße 28 · A-1130 Wien · Austria T (+43)1 786 89 00 F (+43)1 786 89 00-15 E office@denkstatt.at W www.denkstatt.atdenkstatt GmbH · Hietzinger Hauptstraße 28 · A-1130 Wien · Austria T (+43)1 786 89 00 F (+43)1 786 89 00-15 office@denkstatt.at www.denkstatt.at
Interne Schulung09.10.2014
Das neue Bundes-Energieeffizienzgesetz(EEffG 2014)
Folie 2denkstatt 2014
Ziele des Bundesenergieeffizienzgesetzes 2014
Stabilisierung des österr. Energie-verbrauchs auf 1.050 Petajoule bis 2020 (entspricht 291.667 GWh)
Steigerung der Energieeffizienz (EE) bei österreichischen Unternehmen
Etablierung der Republik Österreich als Vorbild für Energieeffizienz
Einbindung der Energielieferanten durch Verpflichtung zu Energieeffizienz-maßnahmen
Folie 3denkstatt 2014
Energielieferanten Unternehmen
Republik Österreich Haushalte
Monitoring-stelle
Vier Arten von Organisationen sind vom Gesetz erfasst
Folie 4denkstatt 2014
Energielieferanten Unternehmen
Republik Österreich Haushalte
Monitoring-stelle
Drei Arten von Organisationen haben konkrete Verpflichtungen
Folie 5denkstatt 2014
Energielieferanten Unternehmen
Republik Österreich Haushalte
Monitoring-stelle
Unternehmen1
Folie 6denkstatt 2014
Gilt sowohl für Endenergieverbraucher als auch Endenergielieferanten!
Wer ist ein großes Unternehmen?
„Große Unternehmen sind jene Unternehmen, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen sind“
d.h. große Unternehmen haben… über 249 Mitarbeiter oder.. wenn unter 250 Mitarbeiter: Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro
und Bilanzsumme über 43 Mio. Euro
„Verbrauchende Unternehmen, die zu mehr als 50% im Eigentum eines anderen Unternehmens stehen, sind dem Mutterunternehmen zuzurechnen“ 1
1) Vortrag André Buchegger / WKO, 7.10.14, energy platform, Wien
Folie 7denkstatt 2014
Energieaudits
Durchführung in regelmäßigen Abständen
Zumindest alle 4 Jahre Externe Auditoren
Große Unternehmen: Managementsystemeinführen oder Energieaudits durchführen
Managementsysteme
Umfasst ein internes oder externes Energieaudit
EnMS nach EN ISO 50001 oder ISO 14001 oder EMAS oder Innerstaatliches System (v.a.
Responsible Care)
Meldung der Tätigkeiten an die Monitoringstelle
A B
Folie 8denkstatt 2014
Große Unternehmen müssen rasch handeln!
Energieaudits
Innerhalb von 11 Monaten nach Inkrafttreten ihrer Verpflichtung muss ein Energieaudit durchgeführt werden
Managementsysteme
Innerhalb von 1 Monat nach Inkrafttreten ihrer Verpflichtung muss die Einführung eines EnMS gemeldet werden
Innerhalb von 10 Monaten nach der Meldung muss das EnMS vollständig eingeführt sein
Mit 30. November 2015 müssen die Anforderungen nach A oder B umgesetzt sein
Die Anforderungen treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft
A B
Folie 9denkstatt 2014
Energieaudit
ISO 50001
ISO 14001 EMAS
Identifikation von Energie-Einsparungsmaßnahmen
Verankerung der kontinuierlichen Verbesserung
Identifikation von Umwelt-Einsparungsmaßnahmen
(Abfall, Material, Verpackung, Papier etc.)
Imagesteigerung des Betriebes
Rechtssicherheit im Umweltbereich
Validierter Umweltbericht
Verbesserte Förderquote bei Investitionsförderungen
EMAS ist das umfassendste System
Folie 10denkstatt 2014
Nach Möglichkeit……Durchführung einer Energieberatung alle vier Jahre
Entsprechend den Anforderungen an Verbesserungen der Energieeffizienz in Unternehmen
Einleitung von Energieeffizienzmaßnahmen
Dokumentation der Ergebnisse und Meldung an die Monitoringstelle durch den externen Berater
Kleine und mittlere Unternehmen können ebenfalls EE-Maßnahmen setzen und melden
Folie 11denkstatt 2014
Energielieferanten Unternehmen
Republik Österreich Haushalte
Monitoring-stelle
Energielieferanten2
Folie 12denkstatt 2014
Die Anforderungen treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft
Energielieferanten trifft die größte Verpflichtung
Anforderungen
1) Jährlicher Nachweis von EE-Maßnahmen im Umfang von 0,6% des Energieabsatzes des Vorjahres bei sich selbst, ihren eigenen Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern
Davon mindestens 40% bei Haushalten, bei Lieferanten mit Kraftstoff auch im Mobilitätsbereich oder öffentlichen Verkehr
EE-Maßnahmen können auch über Ausschreibungen abgewickelt werden
Bei Nichterreichen droht Ausgleichszahlung von EUR 0,20/kWh
2) Errichtung einer Anlaufstelle für Haushaltskunden zur Beratung zur Energieeffizienz, zu Energieverbrauch, Energiekosten und Energiearmut
Entgeltliche Abgabe > = 25 GWh Energie p.a. an Endenergieverbraucher in Österreich
Die Größenschwelle kann durch das Ministerium jährlich durch VO angepasst werden.
Folie 13denkstatt 2014
Maßnahmen aus bestehenden Selbstverpflichtungen sind ab 2014 anrechenbar
Branchenverpflichtung für Energielieferanten
In Summe müssen für alle verpflichteten Unternehmen oder der Unternehmensvereinigung jährliche Energieeffizienzmaßnahmen im Umfang von min. 0,6% des Energieabsatzes des Vorjahres bei sich selbst, ihren eigenen Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern nachweisen, davon mindestens 40% bei Haushalten
Wenn die Selbstverpflichtung in Summe nicht eingehalten wird, leben die individuellen Einsparungsziele bis 2020 wieder auf. 2015 und 2016 können die nicht erfüllten Maßnahmen mitgenommen werden.
Energielieferanten, die einzeln weniger als 150 GWh Energie verkauft haben, können eine Branchen-Selbstverpflichtung mit dem Bund abschließen
Folie 14denkstatt 2014
Berücksichtigung der Wirkungsdauer
Fall A: Lebensdauer bzw. Wirkungsdauer der Maßnahme bis mind. 2020:
Die gesamte jährliche Einsparung kann für das erste Jahr angerechnet werden.
Fall B: die Maßnahme wirkt nur z.B. 2 Jahre:
Die gesamte Einsparung wird bis 2020 aufgeteilt, die aliquote Einsparung eines Jahres kann für das erste Jahr angerechnet werden.
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Ein
sparu
ng
tatsächlich
aliquotiert
angerechnet
Einsparung
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Ein
sparu
ng
Folie 15denkstatt 2014
yyy GWh
Basis der Betrachtung
Absatz 2014
EEffG-Verpflichtung:
0,6 % Einsparung(= xxx GWh
2015)
Rest nicht
erreicht
HH erreicht
HH nicht erreicht
Rest erreicht
40% der Einsparung muss über Haushalte
erreicht werden
Folie 16denkstatt 2014
Energielieferanten Unternehmen
Republik Österreich Haushalte
Monitoring-stelle
Republik Österreich3
Folie 17denkstatt 2014
Der Bund nimmt eine Vorbildfunktion ein
Anregung zur Förderung der Endenergieeffizienz und jährliche Information der Öffentlichkeit
Transparente Informationen zu EE-Förderungsmechanismen, EE-Mechanismen und finanzielle Rahmenbedingungen bereitstellen.
Kriterien für Musterverträge und Programme für KMU und Haushalte zur Verfügbarkeit von Energieaudits
Maßnahmen zur Bewusst-seinsbildung von Energieeffizienz
Folie 18denkstatt 2014
Der Bund muss eine Sanierungsquotevon 3% erfüllen
Für jede Bundesdienststelle muss es einen Energieexperten geben
Der Bund bestellt zudem Energieberater des Bundes
Bei Erwerb und Miete von unbeweglichem Vermögen müssen, sofern keine budgetären oder technischen Gründe entgegen-stehen, energieeffiziente Objekten bevorzugt werden.
Der Bund verpflichtet sich zu einer Sanierungsquote von 3% der Objekte (der Zentralregierung), die in seinem Eigentum stehen. Dabei sind hauptsächlich die Objekte der Ministerien über 250m² gemeint.
Nach 2018 haben neue Gebäude des Bundes dem Standard für Niedrigstenergiegebäuden zu entsprechen
Folie 19denkstatt 2014
Generell: die Strafen für Versäumnisse sind empfindlich
Energielieferanten, die den Einspar-verpflichtungen nicht nachkommen und keine Ausschreibung in die Wege leiten oder den Ausgleichsbetrag nicht oder zu spät zahlt
Energielieferanten, die keine Anlaufstelle für Energiearmut gründen oder falsche Angaben machen
Wer die Tätigkeit als Energiedienstleister ausübt und nicht registriert ist
Wer falsche Angaben (z.B. zur Unternehmens-größe oder Managementsystem macht)
Wer die Verpflichtungen zu spät umsetzt
EUR 100.000
EUR 50.000
EUR 50.000
EUR 20.000
EUR 10.000
Folie 20denkstatt 2014
EnMS EN ISO 50001 oder Energieaudit?
EnMSEN ISO 50001
Energie Audit
EN 16247-1 & EEffG
Organisiert,
Strukturierte interne
Verbesserung
Außenwirkung,
Kontinuierlicher
Verbesserungsprozess
Höher:•Doku•E-Team•Ext. Beratung
Organisation: vom
individuellen
Engagement mehrerer
MA abhängig
Geringer:
•Regelmäßige
Durchführung
•Durch externen
Energieauditor
Aufwand
Nutzen
Folie 21denkstatt 2014
Vorteile durch ein systematisches Energiemanagement
Audit EnMS
Wie oft bekomme ich Input für Verbesserungen?
Statisch alle 4 Jahre Tagesaktuelles Monitoring
Wie flexibel bin ich in der Umsetzung?
Gering, nur externe Energieauditoren zugelassen
Hoch; interne Stelle für Audits (z.B. Umwelt-management) in Kombination mit externen Experten möglich
Wie oft fallen externe Kosten an? Alle 4 Jahre Nur für die Einführung zu
Beginn
Wie hoch ist der Aufwand, die Ergebnisse in den Betrieb zu integrieren?
Hoch, keine Synergie mit anderen Themen
Mittel, aber mit vielen Synergiemöglichkeiten
Folie 22denkstatt 2014
ZusammenfassungÜberblick Forderungen EEffG
EE-Maßnahmen nachweisen &
Beratungsstelle einrichten
Energieaudits oder
Management-system
Energieberatung und EE-
maßnahmen
Information und
Förderung
Keine Verpflichtungen
Folie 23denkstatt 2014
denkstatt GmbH · Hietzinger Hauptstraße 28 · A-1130 Wien · Austria T (+43)1 786 89 00 F (+43)1 786 89 00-15 office@denkstatt.at www.denkstatt.at
Stand: 16. Oktober 2014
Anforderungen an Energieaudits(nach §18 und Anhang III EEffG)
Folie 24denkstatt 2014
Gebäude, Prozesse und der Transport sind zu erheben
> 10%
Gebäude
Prozesse
Transport
Folie 25denkstatt 2014
Mindestkriterien für Energieaudits (EEffG§18)
1. Energieaudits müssen den in Anhang III (EEffG) festgelegten Mindestkriterien entsprechen
2. Detaillierte und validierte Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen und klare Informationen über potenzielle Einsparungen
3. Aufbewahrung der Daten für historische Analysen und zur Rückverfolgung der Leistung
4. Ohne Einwand durch den Verbraucher können Auditergebnisse an Energiedienstleister bzw. die Monitoringstelle weitergegeben werden
5. Der Bundesminister kann die Mindestkriterien mittels Verordnung ändern
Folie 26denkstatt 2014
Anforderungen an Erbringer von Energieaudits (§17)
Erbringer von Energiedienstleistungen und Energieberatungen für Unternehmen haben sich in einem Register eintragen zu lassen und folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Ausbildung technischer und wirtschaftlicher Natur
vertiefende Kenntnisse auf dem Gebiet der Energieeffizienz
mindestens sechsmonatige Tätigkeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz,
oder eine mindestens dreijährige, ununterbrochene
berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz. In diesem Fall ist über den Ausbildungsweg binnen sechs Monaten eine für die Tätigkeit erforderliche Fachkenntnis zu erwerben.
Folie 27denkstatt 2014
Anhang III: Energieaudits für große Unternehmen – Mindestkriterien (1)
a) basieren auf aktuellen, gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger (zB Rechnungen vom Energiehändler), wobei die ausgewiesenen Mengen – sofern erforderlich – in energetische Einheiten umgerechnet werden müssen; basieren – sofern vorhanden – auf Lastprofilen bzw. Zähleinrichtungen mit fernübertragbaren Energiewerten;
b) müssen wesentliche Energieverbrauchsbereiche (min. 10% am gemäß Gesamtenergieverbrauch) lit. c bis lit. e aufzeigen.
c) schließen eine eingehende Prüfung des Energie-verbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen ein. Neben der Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (Gebäudebegehung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III
Folie 28denkstatt 2014
Anhang III: Energieaudits für große Unternehmen – Mindestkriterien (2)
d) schließen eine eingehende Prüfung des Energie-verbrauchsprofils von Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie ein. Neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung und –analyse, den Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
e) schließen eine eingehende Prüfung des Energie-verbrauchsprofils von Beförderungs- bzw. Transportprozessen ein. Neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247-1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, sind zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III
Folie 29denkstatt 2014
Anhang III: Energieaudits für große Unternehmen – Mindestkriterien (3)
f) basieren nach Möglichkeit auf einer Lebenszyklus-Kostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten, um langfristige Einsparungen, Restwerte von langfristigen Investitionen und Abzinsungssätze zu berücksichtigen. Soweit möglich, müssen zur Berechnung der Energieeinsparlösungen dynamische Rechenverfahren (zB die Kapitalwert- oder Annuitätenmethode) herangezogen werden.
g) werden von Personen durchgeführt, die die in § 17 festgelegten Qualitätsstandards erfüllen.
h) sind verhältnismäßig und repräsentativ hinsichtlich Gesamtenergieeffizienz wodurch sich die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen.
Anmerkung: detaillierte Aufgliederung im Annex III
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denkstatt GmbH · Hietzinger Hauptstraße 28 · A-1130 Wien · Austria T (+43)1 786 89 00 F (+43)1 786 89 00-15 office@denkstatt.at www.denkstatt.at
EnerFIT & LES
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EnerFIT MA22 / Wien / Ökobusinessplan
Betriebsberatung für die Steigerung der Energieeffizienz in Vorbereitung auf die Umsetzung des EEffG für Wiener Unternehmen
Worum geht’s?
Gruppenworkshops4 x 1 Tag
Erarbeitung der Kern-elemente des EEffG und Energieeffizienz in Unter-nehmen
Individuelle Beratung
9 Tage je Unternehmen
Implementierung ausge-wählter Elemente von EnMS oder Energieaudits, Erhebung von Einsparungsmaßnahmen
Umsetzungsbegleitung
Optional, nach Aufwand
Zertifizierungen, Fördermanagement, Ausbildung von Auditoren, sonstige Beratung
Aufbau
EUR 14.570, wovon EUR 5.650 im Rahmen des ÖkoBusinessPlan gefördert werden ( “Selbstbehalt” für die Unternehmen: EUR 8.920)
Kosten
Start im Nov. 2014
Folie 32denkstatt 2014
LES Linz AG Energieservice / Oberösterreich
Gruppenberatungsprojekt mit dem Ziel ein Energiemanagement System (EnMS) nach ISO 50001 mit der Möglichkeit der Zertifizierung bei teilnehmenden Clusterpartnern einzuführen.
Worum geht’s?
Gruppenworkshops4 x 1 Tag
Erarbeitung der Kern-elemente des EEffG und Energieeffizienz in Unter-nehmen
Individuelle Beratung
4-10 Tage pro Betrieb
Implementierung ausge-wählter Elemente von EnMS oder Energieaudits, Erhebung von Einsparungsmaßnahmen
Umsetzungsbegleitung
Optional, nach Aufwand
Zertifizierungen, Fördermanagement, Ausbildung von Auditoren, sonstige Beratung
Aufbau
Förderung von 30% der Kosten, Fördervolumen maximal EUR 30.000 bei Technologieprojekten, EUR 15.000 bei Organisationsprojekten
Kosten
Start im Dez. 2014
Folie 33denkstatt 2014
Senkung der Energiekosten um bis zu 20%
Keine Kosten für die Ausbildung von zwei MitarbeiterInnen zu Energiebeauftragten
Keine Zusatzkosten für die Durchführung eines Energieaudits
Keine Kosten für die Schulung des Energieteams
Vermeidung von Strafzahlungen der Geschäftsführung (bis zu EUR 10.000)
Umsetzung / Integration der ISO 50001 in Betrieben Durchführung des ersten Energieaudits Reduktion des Energieverbrauchs / Reduktion der operativen Kosten Vorbereitung auf das Energieeffizienzgesetz – Legal Compliance Ausbildung von 2 MitarbeiterInnen zum Energiebeauftragten
Projektergebnisse
EnerFIT & LESVorteile für die Unternehmen
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