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btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 1
Doppik al denteKonsolidierungssachverhalte
Köln, 08.09.2010
btf/is-BreitenfelderGesellschaft für Informationssysteme mbH
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 2
Worüber wollen wir sprechen?
… über die Grundlagen und Sonderfälle der IC-
Konsolidierung Schuldenkonsolidierung
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Wir werden sehen, dass Schuldenkonsolidierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung zwei Seiten derselben Medaille sind.
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 3
Worüber werden wir sprechen?
1. Der Gesetzestext
2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung
4. Differenzen: echte und unechte
5. Eliminierung der Differenzen
6. Zuguterletzt:
Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“
Beispiele
Beispiele
Beispiele
Beispiele
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 4
Was steht im Gesetz? (1)
Grundlage: Einheitsgrundsatz (§ 297 Abs. 3 HGB)
Konsequenz: Eliminierung aller Binnensalden und Binnenumsätze
§ 297 Inhalt des Konzernabschlusses„Im Konzernabschluß ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären.“ (§ 297 Abs. 3 HGB)
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 5
Was steht im Gesetz? (2)
§ 303 Schuldenkonsolidierung„Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen.“
… und gleich dahinter, in Abs. 2, steht:„Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind.“
Ein Satz, der uns
noch beschäftigen
sollte.
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 6
Was steht im Gesetz? (3)
§ 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung„In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind 1. bei den Umsatzerlösen die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind, 2. andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen, soweit sie nicht als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind.“
… und gleich dahinter folgt wieder in Abs. 2:„ Aufwendungen und Erträge brauchen nach Absatz 1 nicht weggelassen zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge … nur von untergeordneter Bedeutung sind. “
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 7
Was steht im Gesetz? (4)
Etwas weniger verklausuliert:
§ 305 Aufwands- und Ertragskonsolidierung„In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind Erlöse und Erträge zwischen Konzernpartnern mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen, als Erhöhung des Bestands im Umlaufvermögen umzugliedern oder als aktivierte Eigenleistungen umzugliedern.“
Hier deuten sich 2 wenig beachtete Sonderfälle an:-- Lieferung von Bestandsmaterial-- Leistungen für Anlagevermögen
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 8
Worüber werden wir sprechen?
1. Der Gesetzestext
2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung
4. Differenzen: echte und unechte
5. Eliminierung der Differenzen
6. Zuguterletzt:
Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 9
Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
Zu konsolidieren sind alle Geschäftsvorfälle zwischen den
Konzernpartnern, die bei einer einheitlichen Führung als
Gesamtunternehmen nach außen nicht sichtbar wären.
Also: Konzerninterne …
Lieferungen und Leistungen
Forderungen und Verbindlichkeiten
Ausleihungen und Kreditre
Geleistete und erhaltene Anzahlungen
Rückstellungen (einseitig!)
Wertpapiere
Konzessionen
Ergebnisabführungen und –übernahmen
Geleistete und erhaltene Zuwendungen
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 10
Beispiel 1: Konzerninterne Ausleihung(a) Bestand und Tilgung
AKTIVA PASSIVA
Anlagevermögen
…
Umlaufvermögen
Ausleihung IC 1.000
Eigenkapital
Fremdkapital
AKTIVA PASSIVA
Anlagevermögen
…
Umlaufvermögen
…
Eigenkapital
Fremdkapital
Kredit IC 1.000
Konzernpartner 1
Konzernpartner 2
„weglassen“ (aufrechnen)
Da die gemeldeten Zahlen die Tilgungen bereits berücksichtigen, fallen auch diese hier weg.
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 11
Beispiel 1: Konzerninterne Ausleihung(b) Zins
Ergebnisrechnung
Umsatzerlöse
Aufwendungen
Sonstige Erträge
Zinsen IC 100
Konzernpartner 1
Konzernpartner 2
„weglassen“ (aufrechnen)
Ergebnisrechnung
Umsatzerlöse
Aufwendungen
Sonstige Erträge
Sonstige Aufwendungen
Zinsen IC 100
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 12
Beispiel 2: Konzerninterne Zuwendung
Ergebnisrechnung
Umsatzerlöse
Aufwendungen
Sonstige Aufwendungen
Geleistete Zuwendungen 400
Konzernpartner 1
„weglassen“ (aufrechnen)
AKTIVA PASSIVA
Anlagevermögen
…
Umlaufvermögen
…
Eigenkapital
Sonderposten
Sopo IC 400
Fremdkapital
Konzernpartner 2
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 13
Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (1)
Rechnungslegung• Die Stadtwerke ermitteln und fakturieren die Abwassergebühren auf der
Grundlage des Wasserbezugs.
1 - Es entsteht eine Forderung der Stadt gegenüber dem Bürger.
2 - Diese wird bei der Stadt „zum Soll gestellt“ – oder auch nicht.
3 - Zu diesem Zeitpunkt besteht bei den Stadtwerken weder einer Forderung gegen den Bürger noch eine Verbindlichkeit gegen die Stadt.
Zahlungseingang• Die Stadtwerke vermerken den Geldeingang (Bankeinzug oder Einzelzahler).
1 - Hierbei entsteht eine Verbindlichkeit (IC) der Stadtwerke gegenüber der Stadt.
2 - Zeitgleich und in gleicher Höhe entsteht eine Forderung (IC) der Stadt gegen die Stadtwerke.
3 - Diese „löst“ die Forderung gegenüber dem Bürger „ab“. D.h. die Forderung der Stadt gegenüber dem Bürger ist ausgeglichen.
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 14
Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (2)
Abrechnung zwischen Stadt und Stadtwerken (periodisch/Jahresende)• Die Stadtwerke überweisen die vereinnahmte Summe und gleichen damit ihre
Verbindlichkeit aus.
• Die Stadt vereinnahmt die Überweisung der Stadtwerke und bucht sie als Ertrag aus Abwassergebühren.
• Die Stadtwerke melden ihren Saldo auf dem Konto „Durchlaufende Abwassergebühren“ an die Stadt.
• Die Stadt bucht den Saldo als Forderungen an Ertrag aus Abwassergebühren.(Ggf. ist vorher ein bestehender Forderungssaldo aus Vorperiode auszubuchen.)
>!< Bis hierher ist das reiner Einzelabschluss für „Durchlaufende Gelder“.
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 15
Beispiel 3: Rechnungslegung und Inkasso der Abwassergebühren durch die Stadtwerke (3)
Wo liegt nun der IC- oder Konsolidierungsaspekt?Annahme:
Am Jahresende besteht noch eine Verbindlichkeit (IC) der Stadtwerke gegenüber der Stadt aus vereinnahmten, nicht überwiesenen Abwassergebühren.
Dann …
… ist über diesen Betrag spätestens jetzt bei der Stadt eine Forderung (IC) gegen die Stadtwerke aufzumachen und an Ertrag aus Abwassergebühren zu buchen.
IC-Forderung und IC-Verbindlichkeit werden aufgerechnet.
Der Ertrag bleibt stehen.
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 16
Worüber werden wir sprechen?
1. Der Gesetzestext
2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung
4. Differenzen: echte und unechte
5. Eliminierung der Differenzen
6. Zuguterletzt:
Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 17
Umgliederungen
Was ist das?• Sachverhalte, die aus Konzernsicht im Sinne der Einheitstheorie fachlich anders
zu interpretieren sind als aus Sicht der Einzelunternehmen.
Beispiele
• Aus Erlösen werden aktivierte Eigenleistungen
• Aus Aufwand für bezogene Leistungen wird Sonstige Aufwand (Vorsteuer)
Wo entstehen Umgliederungen?
• In der Ergebnisrechnung (nicht in der Bilanz)
>!< Umgliederungen sind …• einseitige Vorgänge (nur bei einem der Partner)• Umbuchungen im Rahmen der KB II• manuell vorzunehmen• keine Konsolidierung!
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 18
Beispiel 4: Konzerninterne Bauleistung
Ergebnisrechnung
Umsatzerlöse IC 700
Aktivierte Eigenleistungen 700
Konzernpartner 1
umgliedern
AKTIVA PASSIVA
Anlagevermögen 700
Umlaufvermögen
Eigenkapital
Fremdkapital
Konzernpartner 2
Hinweis:
Keine Zwischenergebnis-
Eliminierung!
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 19
Worüber werden wir sprechen?
1. Der Gesetzestext
2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung
4. Differenzen: echte und unechte
5. Eliminierung der Differenzen
6. Zuguterletzt:
Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 20
IC-Differenzen: Was sie sind und wie sie entstehen
IC-Differenzen… sind Salden, die nach der Aufrechnung von IC-Sachverhalten verbleiben.
„Echte“ Differenzen …… haben eine sachliche Grundlage in der unterschiedlichen Bewertung desselben Sachverhalts in den Einzelabschlüssen der Konzernpartner.
Für die Auflösung der Differenz ist der Sachverhalt aus Konzernsicht zu bewerten und ursachengerecht zu konsolidieren.
Die Konsolidierung ist ggf. über mehrere Jahr fortzuführen und zu verfolgen und bei Wegfall des Bewertungsunterschieds wieder zurückzuführen.
„Unechte“ Differenzen …… beruhen auf Fehlern in der Buchführung der Einzelabschlüsse.
Für die Auflösung erfolgt im Gesamtabschluss eine verursachungsgerechte Korrekturbuchung (bereits in der KB II).
Die Korrektur ist im darauffolgenden Jahr in den Einzelabschlüssen nachzuholen.
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 21
IC-Differenzen: Grundsatz für ihre Eliminierung
Will heißen:In aller Regel ändert sich die Ergebnisrechnung („erfolgswirksam“).
Grundsatz:IC-Differenzen sind – unabhängig ob echt oder unecht – immer entsprechend ihrer Entstehung zu eliminieren.
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 22
Worüber werden wir sprechen?
1. Der Gesetzestext
2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung
4. Differenzen: echte und unechte
5. Eliminierung der Differenzen
6. Zuguterletzt:
Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 23
Echte IC-Differenzen (1)
Echte IC-Differenzen gibt es im Wesentlichen drei: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Wertberichtigungen von Forderungen Nicht-abzugsfähige Vorsteuer
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 24
Echte IC-Differenzen (2)Beispiel 5: Rückstellungen und Wertberichtigungen
Bei Rückstellungen und Wertberichtigungen handelt es sich um „einseitige“ Geschäftsvorfälle.
Im Konzern sind diese Vorfälle „wegzulassen“. Dabei ist auch der zugehörige Aufwand auszubuchen.
Ergebnisrechnung
Umsatzerlöse
Aufwand IC 200
Konzernpartner 1
AKTIVA PASSIVA
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Eigenkapital
Rückstellung IC 200
ausbuchen
Nur 1 Partner betroffen Verursachungsgerecht
zurück buchen: Rückstellung an Aufwand
In der KB II Manuell
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 25
Echte IC-Differenzen (3)Beispiel 6: Nicht-abzugsfähige Vorsteuer
Dem Nettoerlös des einen Konzernpartners steht der höhere Bruttoaufwand des anderen Konzernpartners gegenüber.
Aus Konzernsicht „bleibt es dabei“ (Bruttoauwand).(Die Steuer ist weg …)
Zu eliminieren ist also Nettoerlös gegen Nettoauwand.
Ergebnisrechnung
Aufwand IC 1.190
Sonstige Aufwendungen 190
Konzernpartner 1
Netto konsolidieren
Netto konsolidieren Der Steueraufwand bleibt
stehen. Geschmacksfrage: Steuer
umgliedern in „Sonstige betriebliche Aufwendungen“?
Ergebnisrechnung
Umsatzerlös IC 1.000
Konzernpartner 2
Modellprojekt:
Umgliedern!
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 26
Unechte IC-Differenzen
Beispiele für unechte IC-Differenzen: Noch nicht gebuchte Belege (Eingangsrechnungen) Fehlerhafte Zeitabgrenzung (bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen) Zahlungen unterwegs (Bankverkehr zum Jahreswechsel)
Was tun? Grundsatz: „Bei Entdeckung berichtigen“ Im Idealfall: Fehlerhaften Einzelabschluss berichtigen und neu melden Wenn das nicht mehr geht:
im Gesamtabschluss Korrektur im Rahmen der KB II im Einzelabschluss Korrektur im Folgejahr.
Wichtig: Im Folgejahr ist dann eine gegenläufige Korrektur beim Gesamtabschluss fällig.
btf/is Breitenfelder GmbH 2010 / Doppik al dente – Konsolidierungssachverhalte / Seite 27
Worüber werden wir sprechen?
1. Der Gesetzestext
2. Welche Sachverhalte sind zu konsolidieren?
3. Umgliederungen im Rahmen der Konsolidierung
4. Differenzen: echte und unechte
5. Eliminierung der Differenzen
6. Zuguterletzt:
Ein paar Gedanken zur „untergeordneten Bedeutung“
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