bericht an den stabilitätsrat für das jahr 2011jahr 2011 . inhaltsverzeichnis. 1. aufgaben des...
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Bericht an den Stabilitätsrat für das
Jahr 2011
Inhaltsverzeichnis
1. Aufgaben des Stabilitätsrates und rechtliche Grundlagen ...........................................4
2. Zur Höhe des strukturellen Defizits im Landeshaushalt ...............................................5
3. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen ....................................6
4. Kennziffern zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung.....7
4.1. Aktuelle Haushaltslage und Finanzplanung...........................................................7
4.2. Zusammenfassende Bewertung............................................................................9
5. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion) ...................9
5.1. Methodik und allgemeine Annahmen......................................................................9
5.2. Ergebnisse für Sachsen-Anhalt ............................................................................12
5.3. Alternativrechnung – zielbezogene Projektion der Ausgaben................................13
6. Bewertung der Ergebnisse durch das Land Sachsen-Anhalt .......................................15
7. Zusammenfassende Übersicht für den Bericht an den Stabilitätsrat nach
§ 3 Abs. 2 StabiRatG.................................................................................................16
2
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabelle 1: Entwicklung der Steuereinnahmen im Zuge der Wirtschafts- und
Finanzkrise (in Mio. EUR)...................................................................... 6
Tabelle 2: Kennziffern der aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung........... 8
Tabelle 3: Ergebnisse der Standardprojektion...................................................... 12
Tabelle 4: Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung - Maximal mögliche
jahresdurchschnittliche Ausgabenrate bei Einhaltung der Schuldenregel
bis 2020 (Gesamtausgaben) ............................................................... 14
Abbildung 1: Höhe des zulässigen strukturellen Ausgangsdefizits
in den Jahren bis 2020 .......................................................................... 5
Abbildung 2: Maximale jahresdurchschnittliche Veränderung der Ausgabenrate zur
Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020............................................ 14
3
1. Aufgaben des Stabilitätsrates und rechtliche Grundlagen
Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist gemäß Artikel 109a Grundgesetz und § 3
Stabilitätsratsgesetz die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der
Länder. Grundlage der Haushaltsüberwachung sind dabei die jährlichen Stabilitätsberichte,
die der Bund und die Länder mit Beginn des Jahres 2010 dem Stabilitätsrat vorlegen. Mit
dem vorliegenden Bericht erfüllt das Land Sachsen-Anhalt seine Verpflichtung gemäß
§ 3 Abs. 2 Stabilitätsratsgesetz (StabiRatG).
Jede Gebietskörperschaft stellt in ihrem Stabilitätsbericht Kennziffern zur Beurteilung der
Haushaltslage – der (strukturelle) Finanzierungssaldo, der Schuldenstand, die
Kreditfinanzierungsquote und die Zins-Steuer-Quote – sowie eine Projektion der
mittelfristigen Haushaltsentwicklung dar. Für jede der vier Kennziffern werden
Schwellenwerte für jedes Jahr gebildet, deren Überschreitung auf eine Auffälligkeit hinweist.
Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den
Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn
mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. Der Stabilitätsrat leitet die Evaluation einer
Gebietskörperschaft ein, wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist. Im
vorliegenden Bericht finden sich die entsprechenden Berechnungen für das Land Sachsen-
Anhalt im Abschnitt 5 auf Seite 7.
Die Überschreitung der Schwellenwerte bei den Kennziffern weist auf eine aktuell drohende
Haushaltsnotlage hin. Um die Gefahr einer zukünftig drohenden Haushaltsnotlage frühzeitig
zu erkennen, ist im Bericht eine „Standardprojektion der Haushaltsentwicklung“ vorgegeben.
Bei der Standardprojektion wird ermittelt, bei welcher Zuwachsrate der Ausgaben am Ende
des Projektionszeitraums von sieben Jahren eine Überschreitung des Schwellenwerts der
Kennziffer Schuldenstand gerade noch vermieden wird, wenn die Schuldenstandsquote
gegenüber dem Ausgangsjahr konstant gehalten wird. Die Stabilisierung des Schuldenstands
im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt wird üblicherweise im Rahmen
finanzwissenschaftlicher Analysen als wichtiger Maßstab für die Beurteilung der Tragfähigkeit
der Finanzpolitik angesehen. Die Ergebnisse für Sachsen-Anhalt sind in Abschnitt 5 auf Seite
12 dargestellt.
Die Standardprojektion wird in dem vorliegenden Bericht wie schon im Vorjahr durch eine
Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung ergänzt. Bei dieser Rechnung – vgl.
dazu Abschnitt 5, Seite 13 – wird die maximal mögliche jahresdurchschnittliche Zuwachsrate
für die Ausgabenraten ermittelt, die die Einhaltung der Schuldenregel (strukturell
ausgeglichener Haushalt) bis zum Jahr 2020 ermöglicht.
Eine zusammenfassende Bewertung der Haushaltslage des Landes nach den Maßstäben
des Stabilitätsrates findet sich auf Seite 16.
4
2. Zur Höhe des strukturellen Defizits im Landeshaushalt
Das Land Sachsen-Anhalt hat am 10. März 2011 die Verwaltungsvereinbarung zur
Gewährung von Konsolidierungshilfen unterzeichnet. Für das Land Sachsen-Anhalt wurde
dabei für das Jahr 2010 ein strukturelles Defizit in Höhe von 665,8 Mio. EUR festgestellt. Die
sich daraus ergebenden rechnerisch zulässigen Obergrenzen für das strukturelle Defizit in
den Jahren bis 2020 können der Abbildung 1 entnommen werden.
Die Konsolidierungshilfen sollen die Empfängerländer – neben Sachsen-Anhalt sind dies
Berlin, Bremen, das Saarland und Schleswig-Holstein – in die Lage versetzen, langfristig die
Anforderungen der Schuldenbremse erfüllen zu können. Die Mittel dürfen nicht zur
Ausgabenfinanzierung genutzt werden und müssen de facto in die Schuldentilgung bzw. in
die Reduzierung der Neuverschuldung fließen. Außerdem verpflichten sich die fünf Länder,
ihre strukturellen Defizite jährlich um ein Zehntel des für das Jahr 2010 ermittelten
strukturellen Ausgangssaldos zu verringern, so dass 2020 ein strukturell ausgeglichener
Haushalt vorlegen vorgelegt werden kann.
Abbildung 1: Höhe des zulässigen strukturellen Ausgangsdefizits in den Jahren bis 2020
665,8
599,2
532,6
466,1
399,5
332,9
266,3
199,7
133,2
66,6
0,0 0
100
200
300
400
500
600
700
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Jahr
Mio. EUR
Ausgangswert 2010
Zulässige Höhe des strukturellen Defizits (Abbau des Ausgangswertes um 10 % pro Jahr)
Quelle: Eigene Darstellung.
Das Land Sachsen-Anhalt hat sich entschlossen, von der bis 2020 rechtlich zulässigen
Verschuldungsmöglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Zwar hat der Stabilitätsrat in seiner
Sitzung am 15. Oktober 2010 festgestellt, dass dem Land Sachsen-Anhalt keine
Haushaltsnotlage droht. Aufgrund der hohen Verschuldungsquote ist aber eine Intensivierung
5
der Konsolidierung notwendig. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat deshalb am
12. November 2010 eine Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) beschlossen. Die
bisherige Koppelung der Kreditaufnahmemöglichkeit an die Ausgaben für Investitionen wird
aufgegeben und die Schuldenbremse des Grundgesetzes auf Landesebene ab sofort
umgesetzt. Die Änderung der LHO sieht zudem zur Erreichung einer verbesserten
Haushaltsdisziplin für Sachsen-Anhalt auch ohne eine zwingende verfassungsrechtliche
Vorgabe einen Tilgungsplan für alle Fälle der Aufnahme von Deckungskrediten vor.
3. Einhaltung der verfassungsmäßigen Kreditaufnahmegrenzen
Im Zuge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise hatte das Land erhebliche Rückgänge
bei den Steuereinnahmen – nicht zuletzt auch infolge der zur Bekämpfung der Auswirkungen
der Krise beschlossenen steuerlichen Maßnahmen – zu verkraften. Die Dimension der
Steuerausfälle für das Land (Steuern, Länderfinanzausgleich und Allgemeine
Bundesergänzungszuweisungen) macht die nachfolgende Tabelle deutlich.
Tabelle 1: Entwicklung der Steuereinnahmen im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise (in Mio. EUR)
2008 2009 2010 2011
Ergebnis der
Steuerschätzung vom Mai
2008 für die Jahre…
6.106 6.209 6.450 6.729
Kassenmäßiges Ist in den
Jahren …
6.115 5.650 5.385 5.6501)
Differenz 9 -559 -1.065 -1.079 1) Prognose auf Basis der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2011.
Quelle: Eigene Darstellung.
Auch wenn die Finanz- und Wirtschaftskrise inzwischen überwunden ist, wirken die
Belastungen der öffentlichen Haushalte noch nach. Nach der aktuellen Steuerschätzung wird
das Vorkrisenniveau bei den Steuereinahmen erst 2012 wieder erreicht sein. Für 2011 sieht
der Haushaltsplan deshalb eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 541 Mio. EUR vor.
Allerdings kann das Land nach der aktuellen Steuerschätzung in diesem Jahr im Vergleich
zum Haushaltsplan mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 300 Mio. EUR rechnen, die zur
Konsolidierung des Landeshaushaltes verwendet werden sollen. Damit dürfte auch die
tatsächliche Nettokreditaufnahme unter der geplanten bleiben.
Auch unter dem Aspekt des Verschuldungsverbotes für die Länder ab 2020 ist eine
Kreditaufnahme zum Ausgleich konjunkturell bedingter Defizite zulässig. Die Rückführung
des strukturellen Defizits auf Null wird davon nicht berührt.
6
4. Kennziffern zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung
Zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung werden die vier
Kennziffern
• Finanzierungssaldo,
• Kreditfinanzierungsquote,
• Zins-Steuer-Quote sowie
• Schuldenstand
herangezogen. Einzelheiten und Erläuterungen dazu können der Anlage 1 entnommen
werden. Der Beobachtungszeitraum umfasst dabei die Ist-Werte der zwei vergangenen
Jahre, den Soll-Wert des laufenden Jahres, den Soll/Entwurfs-Wert des folgenden Jahres
sowie die Ansätze der Finanzplanung. Der Beobachtungszeitraum wird in zwei Teilzeiträume
unterteilt:
• den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage, der die Ist-Werte der zwei vergangenen
Jahre und den Soll-Wert des laufenden Jahres beinhaltet, und
• den Zeitraum der Finanzplanung, der den Soll/Entwurfs-Wert des folgenden Jahres
sowie die Ansätze der Finanzplanung beinhaltet.
Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den
Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn
mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind. Der Stabilitätsrat leitet die Evaluation einer
Gebietskörperschaft ein, wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist.
4.1. Aktuelle Haushaltslage und Finanzplanung
Die nachfolgende Tabelle fasst für die aktuelle Haushaltslage (2009 und 2010 und Soll 2011)
sowie für den Zeitraum der Finanzplanung von 2012 bis 2014 die Ergebnisse der
Kennziffernanalyse zusammen. Daten für das Jahr 2015 können derzeit noch nicht
ausgewiesen werden, da die Beschlussfassung zur aktualisierten Mittelfristigen
Finanzplanung erst im weiteren Verlauf des Jahres erfolgen wird. Die in der Tabelle
ausgewiesenen Werte für den Finanzplanungszeitraum spiegeln deshalb den Stand der
geltenden Mittelfristigen Finanzplanung des Landes Sachsen-Anhalt wider.
Das Kennziffernbündel zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage und der Finanzplanung
beinhaltet eine Verbindung von gegenwarts- und vergangenheitsorientierten Indikatoren:
• Mit den Kennziffern „struktureller Finanzierungssaldo“ und der
„Kreditfinanzierungsquote“ kann insbesondere die aktuelle Haushaltslage beurteilt
werden.
7
• Die Kennziffern „Schuldenstand“ und „Zins-Steuer-Quote“ sind demgegenüber stärker
von der Haushaltspolitik der vorangegangenen Jahre geprägt.
Tabelle 2: Kennziffern der aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung1)
Sachsen-Anhalt Ist Ist Soll
2009 2010 2011
Aktuelle Haushaltslage Über
schreitung Entwurf FPl FPl 2012 2013 2014
Finanzplanung
FPl 2015
Überschreitung
Struktureller Finanzierungssaldo
Schwellenwert
Länderdurchschnitt
€ je Einw.
-403 -424 -465 -203 -224 -265
-40 -231 -244 nein
-565 -565 -565 -10 -11 75
-565 nein
Kreditfinanzierungsquote % Schwellenwert
Länderdurchschnitt
0,9 5,0 5,2 8,8 9,2 8,9 5,8 6,2 5,9
nein -0,4 -0,4 -2,1 12,9 12,9 12,9 12,9
nein
Zins-Steuer-Quote % Schwellenwert
Länderdurchschnitt
14,7 13,7 15,4 14,2 13,7 14,6 10,1 9,8 10,4
ja 14,6 14,3 14,0 15,6 15,6 15,6 15,6
nein
Schuldenstand € je Einw.
Schwellenwert
Länderdurchschnitt
8.368 8.761 8.992 8.125 8.439 8.749 6.250 6.491 6.730
ja 8.992 8.992 8.928 8.949 9.149 9.349 9.549
nein
Auffälligkeit im Zeitraum nein nein
Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht.
1) Der in der Tabelle ausgewiesene strukturelle Finanzierungssaldo ist nicht identisch mit dem in der
Verwaltungsvereinbarung ermittelten Wert. Grund dafür ist, dass derzeit nur für die fünf
Konsolidierungshilfeländer das Verfahren zur Konjunkturbereinigung feststeht. Für alle übrigen Länder gibt es
noch keine diesbezügliche Entscheidung, sodass nur eine implizite Bereinigung für alle Länder durch
Ländervergleich erfolgt.
Quellen: BMF und eigene Berechnungen.
Im Haushalt 2010 war – wie eingangs dargestellt – wieder eine Nettokreditaufnahme von
612 Mio. EUR erforderlich. Das Land Sachsen-Anhalt hatte im Zuge der schweren Finanz-
und Wirtschaftskrise erhebliche Einnahmeausfälle zu verkraften. Dies und die notwendigen
finanzpolitischen Maßnahmen zur Überwindung der Krise in deren Folge der Rückgang der
gesamtwirtschaftlichen Nachfrage erfolgreich gedämpft werden konnte, haben allerdings
auch zu einer erheblichen Ausweitung der Defizitquoten und damit auch der
Schuldenstandsquoten geführt. Die gesamtwirtschaftliche Notwendigkeit dieser Maßnahmen
wurde nicht zuletzt vom Sachverständigenrat bestätigt.
Für das Jahr 2011 ist zwar aktuell noch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 541 Mio. EUR
im Haushaltsplan vorgesehen. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung der
Steuereinnahmen dürfte diese aber kaum vollständig ausgeschöpft werden. Die
beschlossenen Eckwerte für den Doppelhaushalt 2012/13 und die Mittelfristige
Finanzplanung sehen überdies einen Haushalt ohne Neuverschuldung ab 2012, den Aufbau
von Reserven ab 2013 und die Schuldentilgung ab 2014 vor.
8
Der Anstieg der Schulden je Einwohner zwischen 2010 und 2009 ist auch auf den im
Bundesvergleich hohen Bevölkerungsrückgang in Sachsen-Anhalt zurückzuführen. Die hohe
Verschuldung des Landes auf der einen Seite sowie der demografische Wandel auf der
anderen Seite – verstärkt durch die anhaltende Abwanderung – verschärfen die
Schuldenproblematik zusätzlich: Selbst ohne Neuverschuldung steigt die Verschuldung pro
Kopf weiter an. Rein rechnerisch müssen pro Jahr rund 200 Mio. EUR getilgt werden, damit
der Schuldenstand pro Kopf stabilisiert werden kann.
4.2. Zusammenfassende Bewertung
Auf Basis der Kennziffernanalyse zeigt sich zwar, dass Sachsen-Anhalt bei der Beurteilung
der aktuellen Haushaltslage bei der Zins-Steuer-Quote und beim Schuldenstand je
Einwohner den jeweiligen Schwellenwert überschreitet. Insgesamt ergeben die Kennziffern
für beide Zeiträume aber keine Auffälligkeiten. Die Einleitung der Prüfung einer
drohenden Haushaltsnotlage nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 StabiRatG wird damit vermieden.
Der abgeschlossene und der laufende Haushalt stehen noch unter dem Einfluss der
Auswirkungen der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise. Problematischer als diese eher
konjunkturellen Entwicklungen sind allerdings die strukturellen Herausforderungen für den
Landeshaushalt in den kommenden Jahren. Hierzu zählen insbesondere das degressive
Auslaufen des Solidarpaktes II bis 2019 sowie die Auswirkungen der demographischen
Entwicklung auf die Einnahmeverteilung im Rahmen des bundesstaatlichen
Finanzausgleichs. Ausgabeseitig ist der überdurchschnittliche Schuldenstand mit einer
überdurchschnittlichen Zinsbelastung verbunden, welche die Gestaltungsspielräume des
Haushalts einengt.
5. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung (Standardprojektion)
5.1. Methodik und allgemeine Annahmen
Auf Basis der Kennziffernanalyse kann eine Einschätzung darüber vorgenommen werden, ob
aktuell eine Haushaltsnotlage droht. Um die Gefahr einer zukünftig drohenden
Haushaltsnotlage frühzeitig zu erkennen, ist die Kennziffernanalyse nicht geeignet. Vor
diesem Hintergrund sieht die Berichterstattung eine „Standardprojektion der
Haushaltsentwicklung“ vor. Die Standardprojektion knüpft nur auf der Ausgabenseite der
Haushalte an und stellt eine stark vereinfachte, modellhafte Abschätzung der
Haushaltssituation dar.
Ziel der Standardprojektion ist es, für jedes Land zu ermitteln, wie hoch der Schuldenstand
am Ende des Projektionszeitraums sein darf, damit die Kennziffer „Schuldenstand je
9
Einwohner“ (gemäß der festgelegten Schwellenwerte – beim Schuldenstand je Einwohner
also 130 % des Länderdurchschnitts) gerade nicht auffällig wird. Methodisch erfolgt damit im
Rechenmodell eine Stabilisierung des Schuldenstandes im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt. Die Stabilisierung des Schuldenstands Bruttoinlandsprodukt wird im
Rahmen finanzwissenschaftlicher Analysen üblicherweise als wichtiger Maßstab für die
Beurteilung der Tragfähigkeit der Finanzpolitik angesehen.
Rechnerisch wird dabei wie folgt vorgegangen:
• Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass eine tragfähige finanzpolitische Entwicklung
in einem ersten Schritt zumindest eine Stabilisierung des Schuldenstandes –
gemessen als Anteil der Verschuldung am (nominalen) Bruttoinlandsprodukt –
erfordert. Bei der Standardprojektion wird dazu im Sinne einer technischen Annahme
der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt der Ländergesamtheit am
Ende des Projektionszeitraums auf dem Niveau des Ausgangsjahres festgeschrieben.
• Der so ermittelte Wert wird – unter Annahme einer konstanten Bevölkerung – in einen
Schuldenstand pro Kopf umgerechnet. Die Schwelle je Einwohner zur Kennzeichnung
einer auffälligen Verschuldung beträgt gemäß dem o.g. Schwellenwert 130 % dieses
Wertes.
• In einem zweiten Schritt wird der Schuldenstand je Einwohner eines Landes im
Ausgangsjahr der Projektion mit dem im Endjahr der Projektion verglichen, wobei für
das Endjahr der oben errechnete Schwellenwert zum Ansatz kommt. Die sich
ergebende Differenz stellt den rechnerisch möglichen zusätzlichen
Verschuldungsspielraum dar, der eine drohende Haushaltsnotlage gerade noch
vermeidet.
• Im Endjahr der Projektion ergibt sich unter Berücksichtigung des zulässigen Defizits
bzw. des notwendigen Überschusses und der projizierten Einnahmen eine
spezifische Ausgabenhöhe für jede Gebietskörperschaft. Diese wird auf die
Ausgabenhöhe des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres bezogen und
daraus eine jahresdurchschnittliche Ausgabenzuwachsrate ermittelt. Im Ergebnis
ergibt sich der rechnerisch mögliche maximal zulässige Ausgabenzuwachs, der
sicherstellt, dass in Anbetracht der projizierten Einnahmenentwicklung die
Kennziffer Schuldenstand am Ende des Projektionszeitraums nicht auffällig ist.
• Der Projektionszeitraum umfasst sieben Jahre.
Annahmen der Standardprojektion
• Für den Zeitraum der Finanzplanung wird für die Einnahmenseite die mittelfristige
gesamtwirtschaftliche Projektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Dabei wird
10
unterstellt, dass das Endjahr der Mittelfrist ein konjunkturelles Normaljahr ist. Zur
weiteren Fortschreibung wird das nominale Wachstum des Produktionspotentials
herangezogen, so dass auch das Endjahr der Projektion konjunkturneutral ist.
• Bei den Ländern wird unterstellt, dass sich die Steuereinnahmen einschließlich
Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und der allgemeinen
Bundesergänzungszuweisungen entsprechend der mittelfristigen Steuerschätzung
entwickeln. Anschließend wird ein Anstieg in Übereinstimmung mit dem nominalen
Produktionspotential angenommen.
• Für die ostdeutschen Länder wird eine Entwicklung der SoBEZ entsprechend der
Regelung in § 11 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) unterstellt. Auch die übrigen
SoBEZ werden gemäß FAG fortgeschrieben.
Prüfmaßstab der Standardprojektion
Die Entscheidung über die Prüfung der Haushaltslage einer Gebietskörperschaft nach § 4
Absatz 2 Stabilitätsratsgesetz erfolgt zweistufig. Das Schema ist nachfolgend dargestellt.
Stufe I Prüfung, ob der ermittelte Ausgabenzuwachs:
• eines Landes den Durchschnitt der Ländergesamtheit um mehr als drei Prozentpunkte
• des Bundes die im Berichtsjahr 2010 ermittelte niedrigere jahresdurchschnittliche Zuwachsrate der beiden Berechnungen um mehr als zwei Prozentpunkte
sowohl in der Berechnung, aufbauend auf dem Ist-Ergebnis des dem Berichtsjahr vorangegangenen Jahres, als auch auf dem Soll-Ansatz des laufenden Jahres unterschreitet.
Zusätzlich wird geprüft, ob die ermittelte Ausgabenzuwachsrate der Ländergesamtheit auffällig gering ist. Fällt diese Zuwachsrate geringer aus als der Deflator der privaten Konsumausgaben (gemäß der zugrunde liegenden gesamtwirtschaftlichen Eckwerte), wird der Stabilitätsrat über die Haushaltsentwicklung der Länder insgesamt beraten.
Die Verwendung von zwei Ausgangsjahren hat den Vorteil, dass einmalige Schwankungen in den Ausgaben oder Einnahmen nicht zu einer negativen Einschätzung der Haushaltslage führen. Wenn in beiden Jahren die Schwellenwerte unterschritten werden, deutet dies zunächst auf eine drohende Haushaltsnotlage hin.
Stufe II Das Ergebnis der Referenzrechnung einer Gebietskörperschaft wird einer qualitativen Bewertung unterzogen. Dabei werden u. a. die eigenständige Projektionsrechnung der Gebietskörperschaft und die Einhaltung der Konsolidierungsverpflichtungen nach § 2 Konsolidierungshilfengesetz berücksichtigt.
11
5.2. Ergebnisse für Sachsen-Anhalt
Die Standardprojektion ergibt für Sachsen-Anhalt keine Hinweise auf eine drohende
Haushaltsnotlage. Ein Hinweis auf eine drohende Haushaltsnotlage würde sich ergeben,
wenn die Ausgabenzuwachsrate gegenüber der Ländergesamtheit um mehr als 3
Prozentpunkte unterschritten wird. Bei einem Länderdurchschnitt von 3,2 % wäre dies bei
einem Schwellenwert von 0,2 % der Fall. Nach den Ergebnissen der Standardprojektion ist
für das Land im Zeitraum 2010 bis 2017 bzw. 2011 bis 2018 ein Ausgabenwachstum von
0,7 % bzw. 1,1 % möglich, ohne dass eine Haushaltsnotlage droht. Dieser Wert liegt zwar
erheblich unter dem Länderdurchschnitt von 3,2 % bzw. 3,4 %, aber über den jeweiligen
Schwellenwerten. Die Ergebnisse der Berechnung für Sachsen-Anhalt sind nachfolgend
zusammengefasst.
Tabelle 3: Ergebnisse der Standardprojektion
Standardprojektion Zuwachsrate Schwellenwert Länderdurchschnitt
in %
2010 bis 2017 0,7 0,2 3,2
2011 bis 2018 1,1 0,4 3,4
Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht.
Quelle: Berechnungen des BMF.
Die Standardprojektion weist methodenbedingt mehrere Probleme auf:
(1) In der Projektion wird (siehe Absatz 5.1) von einer konstanten Bevölkerung
ausgegangen. Demografische Veränderungen, wie sie gerade auch Sachsen-
Anhalt betreffen, werden nicht berücksichtigt. Dies ist insofern problematisch, da
eine zurückgehende Bevölkerung auch bei einem konstanten Schuldenstand zu
einem Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung führt.
(2) Hinzu kommt, dass der Zuwachs bei den Ausgaben innerhalb des
Projektionszeitraumes aus einer erheblichen zusätzlichen Verschuldung resultiert,
da bei der Projektion der Schuldenstand stabilisiert wird. Dies schränkt die
Aussagekraft der Standardprojektion erheblich ein und steht im Widerspruch zu
den Konsolidierungserfordernissen im Zusammenhang mit der grundgesetzlich
verankerten Schuldenbremse. Zudem wäre damit eine weitere Verschärfung der
unter (1) dargestellten Situation bei der Pro-Kopf-Verschuldung verbunden.
(3) Strukturelle Besonderheiten des Haushalts werden ausgeblendet. Die neuen Länder
verfügen derzeit noch über eine überproportionale Finanzausstattung. Mit dem
12
Rückgang der Solidarpaktmittel müssen sich die neuen Länder mit Blick auf die
Ausgaben an die finanzpolitische Normalität anpassen und Ausgaben massiv zurück
führen.
Ein realistisches Bild hinsichtlich der dem Land tatsächlich zur Verfügung stehenden
Ausgabenspielräume ist mit der Standardprojektion alles in allem nicht verbunden. Vor
diesem Hintergrund wird im nachfolgenden Kapitel eine Alternativrechnung in Form der
zielbezogenen Ausgabenentwicklung vorgelegt.
5.3. Alternativrechnung – zielbezogene Projektion der Ausgaben
Die Standardprojektion gibt lediglich an, welcher Verschuldungsspielraum für ein Land bis
2020 rechnerisch besteht, ohne dass eine Haushaltsnotlage eintritt. Dies ergibt sich daraus,
dass bei der Standardprojektion lediglich der Schuldenstand stabilisiert wird. Dies ist aber –
eine mittelfristig wieder anziehende Konjunktur unterstellt – mit einem weiteren
Schuldenaufbau verbunden. Damit steigt auch die Pro-Kopf-Verschuldung weiter an. Bei
sinkender Einwohnerzahl – wie sie auch für das Land Sachsen-Anhalt entsprechend der 5.
Bevölkerungsprognose zu erwarten ist – würde sich dieses Problem weiter verschärfen. Die
hier errechneten Ausgabenwachstumsraten sind aufgrund der unzureichend abgebildeten
Entwicklung der Einnahmekomponenten also alles in allem deutlich zu hoch angesetzt. Die
Zielvorgabe einer konstanten Schuldenstandsquote bedeutet zudem die Ausweitung des
zulässigen Verschuldungsspielraums für Sachsen-Anhalt weit über die geltenden Grenzen
hinaus und steht damit in einem deutlichen Widerspruch zu den finanzpolitischen Zielen der
Landesregierung, die insbesondere die Rückführung und den Verzicht auf eine
Neuverschuldung und den Beginn der Tilgung von Landesschulden vorsieht.
Bei der Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung wird die maximal mögliche
jahresdurchschnittliche Ausgabenrate ermittelt, die die Einhaltung der Schuldenregel bis zum
Jahr 2020 (Gesamtausgaben) ermöglicht. Ziel der Projektion „Zielbezogene
Ausgabenentwicklung“ ist es, für alle Länder jeweils das maximal mögliche
jahresdurchschnittliche Ausgabenwachstum zu ermitteln, das bei standardisierten
Einnahmeerwartungen die Einhaltung der neuen Schuldenregel ab 2020 gewährleistet. Die
Projektion wird von der ZDL für die Länder erstellt.
Ausgangsbasis der Projektion „Zielbezogene Ausgabenentwicklung“ ist wie bei der
Standardprojektion die aktuelle Haushaltssituation (Ist-Ergebnis 2010) und das Haushalts-
Soll 2011. Auf eine detaillierte Schätzung einzelner Einnahme- und Ausgabepositionen wird
verzichtet. Es werden einheitliche Annahmen für die Entwicklung der Einnahmen (Steuern,
sonstigen Einnahmen) und für die Zinsausgaben getroffen.
Die Berechnung wird jeweils für die Jahre 2010 bis 2020 und 2011 bis 2020 vorgenommen.
13
Ausgangspunkt ist das Ist des Jahres 2010 bzw. das Soll des Jahres 2011. Die Ergebnisse
für Sachsen-Anhalt sowie für die Flächenländer (insgesamt sowie Ost und West) und
Stadtstaaten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 4: Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung - Maximal mögliche jahresdurchschnittliche Ausgabenrate bei Einhaltung der Schuldenregel bis 2020 (Gesamtausgaben)
Sachsen-
Anhalt
Nachrichtlich:
Durchschnitt
der Länder
Durchschnitt
der
Stadtstaaten
Durchschnitt
der
Flächenländer
Ost
Durchschnitt
der
Flächenländer
West
2010 bis 2020 0,0 % 1,2 % 0,5 % 0,2 % 1,6 %
2011 bis 2020 0,2 % 1,3 % 0,4 % 0,5 % 1,7 %
Quelle: Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister.
Abbildung 2: Maximale jahresdurchschnittliche Veränderung der Ausgabenrate zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020
0,00%
0,20%
0,40%
0,60%
0,80%
1,00%
1,20%
1,40%
1,60%
1,80%
Sachsen-Anhalt Durchschnitt der Länder Durchschnitt der Stadtstaaten
Durchschnitt der Flächenländer Ost
Durchschnitt der Flächenländer West
2010 bis 2020 2011 bis 2020
Quellen: ZDL; eigene Darstellung.
14
6. Bewertung der Ergebnisse durch das Land Sachsen-Anhalt
Die zielbezogene Projektion der Ausgabenentwicklung macht deutlich, dass zur Einhaltung
der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 im Grunde kaum noch Ausgabenzuwächse im
Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt möglich sind. Damit veranschaulicht diese Projektion –
deutlich stärker als die Standardprojektion – die enger werdenden finanzpolitischen
Spielräume für die kommenden Jahre. Mit Blick auf die Entwicklung der Einnahmenseite und
damit die Finanzausstattung je Einwohner ist allerdings auch klar, dass es sich hier um eine
Anpassung an den Länderdurchschnitt – und damit die finanzpolitische Normalität – handelt.
Die Einnahmeausstattung pro Einwohner in den neuen Ländern ist derzeit durch die
Solidarpaktmittel noch weitaus günstiger als in den alten Ländern. Der sich aus dem
Auslaufen der Solidarpaktmittel bis 2019 ergebende Konsolidierungsbedarf setzt deshalb ein
Umsteuern bei den Ausgaben voraus. Der Abbau des strukturellen Defizits im
Landeshaushalt wird nur durch Einschnitte auf der Ausgabenseite gelingen. Eine
Konsolidierung über die Einnahmeseite scheidet aufgrund weitgehend fehlender eigener
Gestaltungsmöglichkeiten aus.
Betrachtet man zusätzlich die demografische Entwicklung, dann wird deutlich, dass sowohl in
der Standardprojektion, als auch in der Projektion der zielbezogenen Ausgabenentwicklung
die tatsächlich vorhandenen Ausgabespielräume überschätzt werden: Das Land Sachsen-
Anhalt ist vergleichsweise stark vom Bevölkerungsrückgang betroffen. Die entsprechenden
Einnahmenverluste dürften sich in einer Größenordnung von 700 Mio. EUR kumuliert bis
2020 bewegen. Dies hat zusätzliche Konsequenzen für die Ausgabenentwicklung: Die
tatsächlich notwendige Entwicklung der Ausgaben bis 2020 muss deutlich unter dem oben
ermittelten jahresdurchschnittlichen Wert liegen.
Durch die Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts oder auch der
Gemeindegebietsreform hat das Land bereits wichtige Weichenstellungen dafür
vorgenommen; mit den Eckwerten für den Doppel-Landeshaushalt 2012/13 sind zudem
wesentliche Schwerpunkte für die mittelfristige Finanzplanung des Landes über den
zweijährigen Etat hinaus festgeschrieben worden:
• ab 2012 keine neuen Schulden,
• ab 2013 Bildung von Rücklagen zur Vorsorge (Steuerschwankungsreserve,
Pensionsfond),
• ab 2014 Beginn der Tilgung von Alt-Schulden (2014: 50 Mio. EUR, 2015:
100 Mio. EUR).
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7. Zusammenfassende Übersicht für den Bericht an den Stabilitätsrat nach
§ 3 Abs. 2 StabiRatG
Gebietskörperschaft: Land Sachsen-Anhalt
Berichtsjahr: 2011
1. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung
Sachsen-Anhalt Ist Ist Soll
2009 2010 2011
Aktuelle Haushaltslage Über
schreitung Entwurf FPl FPl 2012 2013 2014
Finanzplanung
FPl 2015
Überschreitung
Struktureller Finanzierungssaldo
Schwellenwert
Länderdurchschnitt
€ je Einw.
-403 -424 -465 -203 -224 -265
-40 -231 -244 nein
-565 -565 -565 -10 -11 75
-565 nein
Kreditfinanzierungsquote % Schwellenwert
Länderdurchschnitt
0,9 5,0 5,2 8,8 9,2 8,9 5,8 6,2 5,9
nein -0,4 -0,4 -2,1 12,9 12,9 12,9 12,9
nein
Zins-Steuer-Quote % Schwellenwert
Länderdurchschnitt
14,7 13,7 15,4 14,2 13,7 14,6 10,1 9,8 10,4
ja 14,6 14,3 14,0 15,6 15,6 15,6 15,6
nein
Schuldenstand € je Einw.
Schwellenwert
Länderdurchschnitt
8.368 8.761 8.992 8.125 8.439 8.749 6.250 6.491 6.730
ja 8.992 8.992 8.928 8.949 9.149 9.349 9.549
nein
Auffälligkeit im Zeitraum nein nein
Ergebnis der Kennziffern Eine Haushaltsnotlage droht nicht.
2. Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen
a) Standardprojektion
Standardprojektion Sachsen-Anhalt
Zuwachsrate Schwellenwert Länderdurchschnitt
2010-2017
2011-2018
%
%
0,7
1,1 0,4
0,2
3,4
3,2
Ergebnis der Projektion Eine Haushaltsnotlage droht nicht.
b) Qualitative Bewertung
Die Projektion ergibt keine Entwicklung, die auf eine drohende Haushaltsnotlage hinweist.
3. Bewertung der Haushaltslage durch die Gebietskörperschaft
Keine Gefahr einer drohenden Haushaltsnotlage.
4. Bewertung der Haushaltslage durch den Stabilitätsrat
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Anlage 1:
Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage
- Das Kennziffernbündel beinhaltet vier Kennziffern. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Ist-Werte der zwei vergangenen Jahre, den Soll-Wert des laufenden Jahres, den Soll/Entwurfs-Wert des folgenden Jahres sowie die Ansätze der Finanzplanung.
- Der Betrachtungszeitraum wird in zwei Teilzeiträume unterteilt: den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage, der die Ist-Werte der zwei vergangenen Jahre und den Soll-Wert des laufenden Jahres beinhaltet, und den Zeitraum der Finanzplanung, der den Soll/Entwurfs-Wert des folgenden Jahres sowie die Ansätze der Finanzplanung beinhaltet.
- Eine Kennziffer gilt in einem Zeitraum als auffällig, wenn mindestens zwei Werte den Schwellenwert überschreiten. Ein Zeitraum wird insgesamt als auffällig gewertet, wenn mindestens drei von vier Kennziffern auffällig sind.
- Der Stabilitätsrat leitet die Evaluation einer Gebietskörperschaft ein, wenn mindestens einer der beiden Zeiträume auffällig ist.
- Ausgelagerte Einheiten, soweit sie zum Sektor Staat gehören, werden aus systematischen Gründen einbezogen, sobald das Schalenkonzept vollständig zum Zwecke der Abgrenzung des Staatssektors in der vierteljährlichen Kassenstatistik realisiert ist.
- Das hier gefundene Kennziffernbündel ist für Zwecke der Haushaltsüberwachung nach § 3 Stabilitätsratsgesetz zusammengestellt worden. Die ZinsSteuer-Quote und die Kreditfinanzierungsquote in der vorliegenden Abgrenzung sind für vertikale Vergleiche der Ebenen nicht geeignet.
Kennziffer Definitionen/Bezüge Schwellenwert
Struktureller Finanzierungssaldo
Finanzierungssaldo in periodengerechter Abgrenzung des Länderfinanzausgleichs bereinigt um den Saldo finanzieller Transaktionen und bereinigt um konjunkturelle Einflüsse
Entnahmen/Zuführungen aus dem Grundstock werden als ordentliche Einnahmen/Ausgaben berücksichtigt. Pensionsfonds werden in Einnahmen und Ausgaben mit dem Kernhaushalt konsolidiert.
Der konjunkturbereinigte, strukturelle Finanzierungssaldo ist eine zentrale Kennziffer zur Beurteilung der Lage der öffentlichen Haushalte. Solange keine Entscheidungen über Konjunkturbereinigungsverfahren getroffen sind, wird für die Länder die implizite Bereinigung durch Ländervergleich vorgesehen. Nach Ablauf des ersten Berichtsturnus ist im Lichte der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse zu entscheiden, wie für konjunkturbereinigte Werte absolute Schwellenwerte sachgerecht festgelegt werden.
Länder: Der Schwellenwert bei der impliziten Bereinigung durch Ländervergleich für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage gilt als überschritten, wenn der Finanzierungssaldo um mehr als 200 € je Einwohner ungünstiger ist
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Kennziffer Definitionen/Bezüge Schwellenwert
als der Länderdurchschnitt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. eines Aufschlags von 100 € je Einwohner. Auf diesen Aufschlag kann verzichtet werden, wenn die Steuerschätzung des laufenden Jahres wesentlich bessere Ergebnisse erbringt als die vorangegangene Schätzung.
Bund:
Der Bund hat einen Abbaupfad für den strukturellen Finanzierungssaldo festgelegt. Der Schwellenwert des Bundes gilt als nicht eingehalten, wenn der Abbaupfad um 50 € je Einwohner überschritten wird.
Kreditfinanzierungsquote Verhältnis der Nettokreditaufnahme in periodengerechter Abgrenzung des Länderfinanzausgleichs zu den bereinigten Ausgaben
Entnahmen/Zuführungen aus dem Grundstock werden als ordentliche Einnahmen/Ausgaben berücksichtigt. Pensionsfonds werden in Einnahmen und Ausgaben mit dem Kernhaushalt konsolidiert.
Landesrechtliche Regelungen zur Aufschiebung bewilligter Kredite durch vorhandene liquide Mittel werden berücksichtigt.
Länder: Der Schwellenwert gilt im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage als überschritten, wenn die Kreditfinanzierungsquote um mehr als 3 Prozentpunkte ungünstiger ist als der Länderdurchschnitt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. eines Aufschlags von 4 Prozentpunkten. Auf diesen Aufschlag kann verzichtet werden, wenn die Steuerschätzung des laufenden Jahres wesentlich bessere Ergebnisse erbringt als die vorangegangene Schätzung. Bund: Als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage wird die Kreditfinanzierungsquote eines gleitenden Jahresdurchschnitts der letzten fünf Jahre des Bundes zzgl. 8 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres.
Schuldenstand Schuldenstand zum Stichtag 31.12. (fundierte Schulden am Kreditmarkt)
Landesrechtliche Regelungen zur Aufschiebung bewilligter Kredite durch vorhandene liquide Mittel werden berücksichtigt.
Der Schuldenstand des betrachteten Jahres im Soll und im Finanzplanungszeitraum errechnet sich aus dem Schuldenstand des vorausgegangen Jahres zzgl. der Nettokreditaufnahme des betrachteten Jahres.
Länder: Der Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage gilt als überschritten, wenn der Schuldenstand je Einwohner 130 % des Länderdurchschnitts bei Flächenländern bzw. 220 % des Länderdurchschnitts bei Stadtstaaten übersteigt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. 200 € je Einwohner je Jahr. Bund: Als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage wird der gleitende Jahresdurchschnitt der letzten fünf Jahre des Schuldenstandes des Bundes in Relation zum BIP zzgl. 8 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haus
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Kennziffer Definitionen/Bezüge Schwellenwert
haltsjahres.
Zins-Steuer-Quote Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen
Zinsausgaben: in der Abgrenzung analog zum Schuldenstand
Steuereinnahmen: abzgl. LFA-Leistungen und zzgl. erhaltene LFA-Zahlungen in periodengerechter Abgrenzung des Länderfinanzausgleichs, allg. BEZ, Förderabgabe und Kompensationszahlungen, soweit diese im LFA berücksichtigt werden (Kfz-Steuer-Kompensation)
Länder: Der Schwellenwert gilt für den Zeitraum der aktuellen Haushaltslage als überschritten, wenn die Zins-Steuer-Quote 140 % des Länderdurchschnitts bei Flächenländern bzw. 150 % des Länderdurchschnitts bei Stadtstaaten übersteigt. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres zzgl. eines Aufschlags von 1 Prozentpunkt. Bund: Als Schwellenwert im Zeitraum der aktuellen Haushaltslage wird der gleitende Jahresdurchschnitt der Zins-Steuer-Quote des Bundes der letzten fünf Jahre zzgl. 8 Prozentpunkte verwendet. Für den Zeitraum der Finanzplanung gilt der Schwellenwert des laufenden Haushaltsjahres.
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Anlage 2: Datengrundlagen
Lfd. Nr. K e n n z i f f e r und D a t e n 2009 (Ist) 2010 (Ist) 2011 (Soll)
Struktureller Finanzierungssaldo 0 (konjunkturbereinigt)
Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner Mio. € x x x
1 (konjunkturbereinigt) Struktureller Finanzierungssaldo
€ x x x
2 (nicht konjunkturbereinigt) Mio. € -95 -540,7 -572,2
3 Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner (nicht konjunkturbereinigt) € -40 -231 -244
4 Einwohner 1000 2.367.554 2.344.679 2.344.679 5 Finanzierungssaldo in StabiRat-Abgrenzung Mio. € -270 -536,3 -566,4 6 Bereinigte Einnahmen in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 9.573 9.409,0 9.182,5 7 darunter: Bereinigte Einnahmen gem. SFK3 Mio. € 9.687 9.330,6 9.235,5 8 Konsoldierungshilfen Mio. € 53,0 9 Zahlungen von gleicher Ebene Mio. € 527 498,6 522,4
10 Zahlungen von Ländern, ohne LFA-Einnahmen Mio. € 8 7,6 5,4 11 Länderfinanzausgleich, Einnahmen Mio. € 520 491,0 517,0 12 Einnahmen vom Pensionsfonds Mio. € 0 0,0 0,0 13 Einnahmen von der Versorgungsrücklage Mio. € 0 0,0 0,0 14 Bereinigte Ausgaben in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 9.843 9.945,2 9.749,4 15 Bereinigte Ausgaben gem SFK31
Zusetzungen zu bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds & Mio € 9.843 9.945,2 9.721,7
16 Versorgungsrücklage Mio. € 0 0,0 27,7 17 Zahlungen an Pensionsfonds Mio. € 12 27,1 27,7 18 Zahlungen an Versorgungsrücklage Mio. € 5 5,6 5,3 19 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. € 0 -0,1 0,5 20 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € -128 17,6 16,4 21 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 37 49,0 44,5 22 davon: Darlehensrückflüsse (einschl. Gewährleistungen) Mio. € 36 47,1 44,2 23 Veräußerung von Beteiligungen Mio. € 1 1,9 0,3 24 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. € 0 0,0 0,0 25 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 164 31,4 28,1 26 davon: Vergabe von Darlehen (einschl. Gewährleistungen) Mio. € 96 20,0 22,6 27 Erwerb von Beteiligungen1 Mio. € 68 11,4 5,5 28 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. € 0 0,0 0,0 29 Saldo Pensionsfonds Mio. € 15 28,8 27,7 30 Einnahmen Mio. € 15 28,8 27,7 31 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 12 27,1 27,7 32 sonstige Einnahmen Mio. € 3 1,7 0,0 33 Ausgaben Mio. € 0 0,0 0,0 34 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 0,0 0,0 35 sonstige Ausgaben Mio. € 0 0,0 0,0 36 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG § 14a Mio. € 7 5,6 5,3 37 Einnahmen Mio. € 7 5,6 5,3 38 davon: Einnahmen vom Bund / Land Mio. € 5 5,6 5,3 39 sonstige Einnahmen Mio. € 2 0,0 0,0 40 Ausgaben Mio. € 0 0,0 0,0 41 davon: Ausgaben an Bund / Land Mio. € 0 0,0 0,0 42 sonstige Ausgaben
Saldo Grundstock (Land) / Schlusszahlung Saldo SV "Schlusszahlungen Mio. € 0 0,0 0,0
43 inflationsindex. Bundeswertpapiere“ (Bund) Mio. € 25 -21,2 -22,4 44 Entnahmen Mio. € 25 6,3 6,3 45 Zuführungen Mio. € 0 27,5 28,7 46 ggf. Konjunkturkomponente (+/-) Mio. €
100 Kreditfinanzierungsquote % 0,9% 5,0% 5,2% 101 Nettokreditaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 92 499,1 507,5 102 Schuldenaufnahme in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 4.068 4.293,0 3.782,5 103 Schuldenaufnahme am Kreditmarkt2 4.068 4.293,0 3.782,5 104 Aufgeschobene bewilligte Kredite im Haushaltsjahr (+/-) Mio. € 0 0,0 0,0 105 Schuldentilgung am Kreditmarkt3 Mio. € 4.068 3.681,1 3.242,0 106 Konsolidierte Ausgaben Mio. € 9.826 9.940,0 9.745,1 200 Zins-Steuer-Quote % 14,7% 13,7% 15,4% 201 Zinsausgaben am Kreditmarkt Mio. € 831 779,5 861,5 202 Steuern in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 5.655 5.695,6 5.581,0 203 Steuereinnahmen Mio. € 4.896 4.722,8 4.616,6 204 Förderabgabe Mio. € 0 0,2 0,1 205 KfZ-Steuer-Kompensation Mio. € 118 232,3 232,3 206 Länderfinanzausgleich, Einnahmen (Abrechnung) Mio. € 520 491,0 517,0 207 Länderfinanzausgleich, Ausgaben (Abrechnung) Mio. € 0 0,0 0,0 208 Allg. BEZ (Abrechnung) Mio. € 209 200,4 215,0 300 Schulden je Einwohner € 8.368 8.761 8.992 301 Schulden am Ende Jahres in StabiRat-Abgrenzung Mio. € 19.811 20.542,0 21.082,5 302 Schulden am Kreditmarkt am 31.12.2010 (SFK-4) Mio. € 19.811 20.542,0 20.542,0 303 Schulden am Kreditmarkt am 31.12. des Vorjahres (SFK-4) 20.542,0 304 Aufgeschobene bewilligte Kredite (Bestand am 31.12.2009) Mio. € 0 0,0 0,0 305 Nettokreditaufnahme 540,5
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Fortsetzung Datengrundlagen
Lfd. Nr.
K e n n z i f f e r und D a t e n 2012 2013 2014
Struktureller Finanzierungssaldo 0 (konjunkturbereinigt)
Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner Mio. € x x x
1 (konjunkturbereinigt) Struktureller Finanzierungssaldo
€ x x x
2 (nicht konjunkturbereinigt) Mio. € -25 -25 177
3 Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner (nicht konjunkturbereinigt) € -10 -11 75
4 Einwohner am 30.06.2010 2.344.679 2.344.679 2.344.679 5 Finanzierungssaldo (finanzstatistisch) Mio. € -56,8 -54,9 147,4 6 Bereinigte Einnahmen (ohne Konsolidierungshilfen) / FAG wie Soll Mio. € 9.223,6 9.205,0 9.059,7 6a Bereinigte Einnahmen gem.Haushaltssoll 9.303,6 9.285,0 9.139,7
6b Konsolidierungshilfen 80,0 80,0 80,0
6c Saldo FAG Einnahmen (Rechnung ./. Kasse) x x x 6d Zahlungen von gleicher Ebene (nur Ländergesamt) x x x 6d1 Zahlungen von Ländern ohne LFA-Einnahmen 5,2 5,2 5,2
6d2 LFA-Einnahmen 528,0 543,0 552,0
7 Einnahmen vom Pensionsfonds* Mio. € 0,0 0,0 0,0 8 Einnahmen von der Versorgungsrücklage
Bereinigte Ausgaben (einschließlich Zuführungen an Pensionsfonds und Mio. € 0,0 0,0 0,0
9 Versorgungsrücklage) / FAG periodengerecht Mio. € 9.280,2 9.259,7 8.912,1 9a Bereinigte Ausgaben gem. SFK-3 bzw. Soll
Zusetzung zu Bereinigten Ausgaben: Zuführungen an Pensionsfonds &
9.274,9 9.254,3 8.906,7
9b Versorgungsrücklage 5,3 5,4 5,4
9c Saldo FAG Ausgaben (Rechnung ./. Kasse) x x x 10 Zuführungen an Pensionsfonds** Mio. € 29,6 31,7 33,9 11 Zuführungen an Versorgungsrücklage Mio. € 5,3 5,4 5,4 12 Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen Mio. € -0,2 -0,2 -0,2 13 Saldo der Finanziellen Transaktionen Mio. € 5,0 9,5 12,2 14 Einnahmen aus Finanziellen Transaktionen Mio. € 36,0 34,9 34,4 15 Darlehensrückflüsse (einschl. Gewährleistungen) Mio. € 35,1 34,7 34,3 16 Veräußerung von Beteiligungen Mio. € 0,9 0,2 0,1 17 Schuldenaufnahme beim öff. Bereich Mio. € 0,0 0,0 0,0 18 Ausgaben der Finanziellen Transaktionen Mio. € 31,0 25,4 22,2 19 Vergabe von Darlehen (einschl. Gewährleistungen) Mio. € 24,1 23,2 20,0 20 Erwerb von Beteiligungen Mio. € 6,9 2,2 2,2 21 Tilgungsausgaben an öff. Bereich Mio. € 0,0 0,0 0,0 22 Saldo landesrechtlicher Pensionsfonds Mio. € 29,6 31,7 33,9 23 Einnahmen Mio. € 29,6 31,7 33,9 24 Einnahmen vom Land Mio. € 29,6 31,7 33,9 25 sonstige Einnahmen Mio. € 0,0 0,0 0,0 26 Ausgaben Mio. € 0,0 0,0 0,0 27 Ausgaben an Land Mio. € 0,0 0,0 0,0 28 sonstige Ausgaben Mio. € 0,0 0,0 0,0 29 Saldo Versorgungsrücklage nach BBesG $ 14a Mio. € 5,3 5,4 5,4 30 Einnahmen Mio. € 5,3 5,4 5,4 31 Einnahmen vom Land Mio. € 5,3 5,4 5,4 32 sonstige Einnahmen Mio. € 0,0 0,0 0,0 33 Ausgaben Mio. € 0,0 0,0 0,0 34 Ausgaben an Land Mio. € 0,0 0,0 0,0 35 sonstige Ausgaben Mio. € 0,0 0,0 0,0 36 Saldo Grundstock Mio. € 2,1 2,1 2,1 37 Entnahmen Mio. € 2,1 2,1 2,1 38 Zuführungen Mio. € 0,0 0,0 0,0 39 100 101
ggf. Konjunkturkomponente (+/-) Kreditfinanzierungsquote Nettokreditaufnahme in StR-Abgrenzung
Mio. € % Mio. €
x -0,4% -34,9
x -0,4% -37,1
x -2,1% -189,3
102 Schuldenaufnahme am Kreditmarkt in StRat-Abgrenzung Mio. € 0,0 0,0 -150,0 102a Schuldenaufnahme am Kreditmarkt gem. Soll / Plan2 0,0 0,0 -150,0
102b Korrektur bewilligte/aufgeschobene Kreditaufnahme 103 Schuldentilgung am Kreditmarkt Mio. € 0,0 0,0 0,0 104 200 201
Konsolidierte Ausgaben Zins-Steuer-Quote Zinsausgaben am Kreditmarkt
Mio. € % Mio. €
9.245,3 14,6% 870,0
9.222,6 14,3% 881,0
8.872,8 14,0% 881,0
202 Steuern in StR-Abgrenzung Mio. € 5.969,8 6.157,8 6.310,8 203 Steuereinnahmen Mio. € 4.963,0 5.125,0 5.261,0 204 Förderabgabe Mio. € 24,8 24,8 24,8 205 KfZ-Steuer-Kompensation Mio. € 232,0 232,0 232,0 206 Länderfinanzausgleich, Einnahmen (Solljahr: Kasse gem. Plan) Mio. € 528,0 543,0 552,0 207 Länderfinanzausgleich, Ausgaben (Solljahr: Kasse gem. Plan) Mio. € 0,0 0,0 0,0 208 300 301
Allg. BEZ (Solljahr: Kasse gem. Plan) Schulden je Einwohner Schulden am Ende des lfd. Jahres
Mio. € € Mio. €
222,0 8.992
21.083
233,0 8.992
21.083
241,0 8.928
20.933 302 Schulden am Kreditmarkt am 31.12. des Vorjahres in StR-Abgrenzung Mio. € 21.083 21.083 21.083 302a Schulden am Kreditmarkt am 31.12. des Vorjahres (StR-Abgrenzung) 21.083 21.083 21.083
302b Korrektur bewilligte/aufgeschobene Kreditaufnahme
303 Nettokreditaufnahme Mio. € 0 0 -150
* Einnahmen vom Pensionsfonds verbucht unter der Gruppierungsnummer ** Zuführungen an Pensionsfonds verbucht unter der Gruppierungsnummer
Gr Gr
-91
-91
-91
21
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