3.3.2013: eidg. volksinitiative «gegen die abzockerei» susanne leutenegger oberholzer sp...
Post on 05-Apr-2015
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3.3.2013:Eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei»Susanne Leutenegger OberholzerSP Nationalrätin, Augst
Ausgangslage:Abzockerei ohne Ende
Die Gehälter an der Spitze vieler börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz explodieren. Es gibt immer mehr Löhne in Millionenhöhe. Antritts- und Abgangsentschädigungen werden auch bei schlechtem Geschäftsgang ausbezahlt. Neuste Entwicklung: golden hello von 4 Mio. Fr. für Axel Weber als VR-Präsident der UBS.Zur Erinnerung: golden hello für Mario Corti von 12 Mio. Fr. als VR der trudelnden Swissair.
Topverdiende (cherchez la femme)
Die SP ist gegen die Abzockerei
Die SP will…
• … eine Schweiz, in der sich nicht ein paar Wenige auf Kosten aller Anderen bereichern können.
• … der Gier und der Masslosigkeit Schranken setzen.
• … die weitere Öffnung der Lohn- und Vermögens-schere verhindern und verringern.
• …. eine Wirtschaft, die nachhaltig auf die langfristigen Interessen ausgerichtet ist.
4 SP-Projekte gegen Ungerechtigkeit
1 : 12- Initiative: Lohnschere reduzieren. Mindestlohn-Initiative: Existenzsichernde
Löhne für alle. Erbschaftssteuer: Hohe Erbschaften (20 %
von über 2 Mio. Fr.) für die AHV.
Pauschalbesteuerung: Keine Steuerprivilegien mehr für reiche AusländerInnen.
Ein Ja zur Abzocker-Initiative ist ein Signal und verbessert die Chancen für unsere Projekte.
Der neue BV Art. 95 Abs. 3 (neu)Zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung regelt das Gesetz die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften nach folgenden Grundsätzen:a. Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld
und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirats ab. Sie wählt jährlich die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses sowie die unabhängigen Stimmrechtsvertreterin oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben. Die Aktionärinnen und Aktionäre können elektronisch fernabstimmen; die Organ- und Depot-stimmrechtsvertretung ist untersagt.
b. Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus, keine Prämie für Firmenkäufe und –verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Die Führung der Gesellschaft kann nicht eine eine juristische Person delegiert werden.
c. Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs- und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder.
d. Widerhandlungen gegen die Bestimmungen nach den Buchstaben a – c wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft.
Übergangsbestimmungen zur Abzocker-Initiative Art. 197 Ziff. 8 neu
Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Art. 95 Abs. 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
Die Initiativ-Forderungen (1)
1. GV stimmt über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungsrates (VR), der Geschäftsleitung (GL) und des Beirates ab.
2. GV wählt jährlich VR-Präsidium, Mitglieder von VR und Vergütungssausschuss einzeln.
3. GV wählt jährlich die unabhängige Stimmrechtsvertretung.
Initiativ-Forderungen (2)
4. Verbot von Organ- und Depotstimmrecht5. GV-Stimmpflicht der Pensionskassen im
Interesse ihrer Versicherten und Transparenz des Stimmverhaltens
6. Elektronische Fernabstimmung
Initiativ-Forderungen (3)
7. Keine Vorauszahlungen (golden hellos) an VR- und GL-Mitglieder
8. Keine Abgangsentschädigungen an VR- und GL-Mitglieder
9. Keine Prämien bei Firmenkäufen und – verkäufen an VR- und GL-Mitglieder
10.Keine zusätzlichen Berater- oder Arbeitsverträge mit VR- und GL-Mitglieder
11.Keine Delegation der Geschäftsführung an juristische Personen.
Initiativ-Forderungen (4)
12.Statuten: Erfolgs- und Beteiligungspläne von VR- und GL-Mitgliedern
13.Statuten: Anzahl externer Mandate der VR- und GL-Mitglieder
14.Statuten: Renten der VR- und GL-Mitglieder
15.Statuten: Kredite an VR- und GL-Mitglieder
16.Statuten: Darlehen an VR- und GL-Mitglieder
17.Statuten: Dauer der Arbeitsverträge der GL-Mitglieder
Initiativ-Forderungen (5)
18.Strafbestimmung bei Widerhandlung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen.
Geltungsbereich:Nur börsenkotierte Gesellschaften, keine KMU
Der lange Weg der Initiative
26.2.2008: Einreichung der Abzocker-Initiative
5.12.2008: Botschaft zur Initiative mit indirektem Gegenvorschlag
Sommer 2010: Erste FristverlängerungSommer 2011: Zweite Fristverlängerung15.6.2012: Schlussabstimmung zur
Initiative, SR Zustimmung zum Bundesbeschluss, d.h. mit Abstimmungsempfehlung; NR Ablehnung des Beschluss, d.h. ohne Abstimmungsempfehlung.
Die Rolle der Economiesuisse
- hat über Jahre bindende Regelungen gegen die Abzockerei im OR bekämpft.
- war selbst gegen die Transparenz der Entschädigungen im OR (2004).
- hat Einzelanträge im SR gegen die Aktienrechtsrevision inspiriert.
- hat über einzelne Ratsmitglieder die Verzögerung der Beratungen zu verantworten.
- Hat erst aus Angst vor Annahme der Initiative den Widerstand gegen griffigere Bestimmungen im OR aufgegeben.
Die Economiesuisse
Die Initiative ist die Sicherung
• Volksinitiative (Verfassungsartikel)• Indirekter Gegenvorschlag
(Obligationenrecht)• nimmt zentrale Forderungen der VI nicht auf
und lässt Schlupflöcher offen.
• Parlament: keine Abstimmungsempfehlung• weil Boni-Steuer (inkl. Empfehlung) versenkt
wurde
• Nationalrat empfahl am 17. März 2010 die Volksinitiative zur Annahme
Vorteile der Initiative:GV beschliesst über Löhne
• Jährlich bindende Abstimmung der Generalversammlung (GV) über:• Vergütungssumme Verwaltungsrat• Vergütungssumme Geschäftsleitung• Vergütungssumme Beirat
• Exzesse finden auf Stufe Geschäftsleitung statt
• Kompetenz geht von Verwaltungsrat an GV
Vorteile der Initiative:Jährliche Wahlen
• Jährliche (Wieder-)Wahl:• Mitglieder des Verwaltungsrates• VR-Präsident• Mitglieder des Vergütungsausschusses• Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
• Keine jahrelangen Lohnfortzahlungen
Vorteile der Initiative:Stimmrechte der Alterskapitalien
• Pensionskassen:• Stimmpflicht bei investierten CH-Gesellschaften• im Interesse ihrer Versicherten• Transparenz über Stimmverhalten• Einfache Ausübung via unabhängige
Stimmrechtsvertreter, keine Bürokratie.
• Alle BürgerInnen sind Aktionäre: via Kapital in PK & AHV-Fonds: total Q 800 Milliarden Franken!
• Nachhaltigkeit gewährleistet.
Vorteile der Initiative:gegen Fehlanreize
• Mehr Aktionärsdemokratie und –rechte • Sichert öffentliche Diskussion über Lohnhöhe• Seit VI-Lancierung haben Gesellschaften wie
ACE Limited, Coca Cola HBC, Foster Wheeler, Tyco usw. ihren Hauptsitz in die Schweiz verlegt
• Fehlanreize und Abzockerei schaden Wirtschaft und sozialem Frieden
• Finanzkrise bestätigt: Selbstregulierung funktioniert nicht
Gegenvorschlag weniger griffig
Abstimmung über «Vergütungsbericht» und vage, unvorhersehbare «Vergütungspolitik» (Brady Dougan: 70 Mio.): Nicht transparent
Viele Hintertüren und Schlupflöcher über Statutenregelungen
Fehlende Strafbestimmungen: Widerhandlung wird nicht geahndet
Untersteht noch dem Referendum
Initiative als Sicherung
• Verfassung: nur durch Volk & Stände abänderbar.
• Schnelle Umsetzung: Bundesrat erlässt innert 12 Monaten Ausführungsbestimmung.
• Gegenvorschlag: Erst Referendumsfrist, dann Umsetzungsfrist: erst GVs 2015/2016
• Volksinitiative tangiert nur börsenkotierte Gesellschaften (keine KMU)
Die SP und die Abzockerinitiative
• Die SP unterstützt die Initiative seit ihrer Lancierung, weil die SP die Abzockerei stoppen will.
• Die SP DV hat mit 144 zu 2 Stimmen die Ja-Parole beschlossen.
• Die Juso-DV hat mit 118 zu 1 Stimme die Unterstützung der Initiative beschlossen.
Voten
«Die Initiative Minder stellt weder das Kapital noch den Kapitalismus in Frage. Warum investiert dann Economiesuisse so viel Geld und Energie in den Kampf gegen diese Initiative?Die Antwort ist einfach: Economiesuisse will offenbar um jeden Preis verhindern, dass das Volk ein deutliches Signal für eine gerechtere Schweiz setzt und klar macht, dass es im Kampf gegen die Abzockerei nicht nur Retuschen, sondern griffige Massnahmen fordert.»
Susanne Leutenegger Oberholzer, NR BL
Signal gegen die Abzockerei und für eine gerechte Schweiz
Voten
«Abzocker-Saläre stehen in keinem Verhältnis zur reellen Leistung der betroffenen Personen. Diese Zahlungen schockieren zu Recht die Bevölkerung, schaden dem sozialen Zusammenhalt im Land und leisten nicht unbedeutenden ökonomischen Risiken Vorschub.»
Jean Christophe Schwaab, NR VD
Den sozialen Zusammenhalt der Schweiz verteidigen
JA zur Abzocker-Initiative
Website
• Homepage SP mit Abstimmungsparolehttp://www.spschweiz.ch/abzocker
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