1/2014 - unfallkasse sachsen · bei der arbeit.-utionen, m -icht. ... die gesundheit und die...
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23. Jahrgang · F14682
1/2014
Hier geht`s um mich.
Wohlfühltipps von Ilona Bürgel
Stress kann den
Rücken belasten
Neue Förderrichtlinie
zur Gewaltprävention
Wenn der Kunde zuschlägt.Gewalt am
Arbeitsplatz.
i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:52 Seite 1
Pack die Badehose ein … Seite 12Badeunfälle in Kitas sind äußerst selten. Damit das auch so bleibt,
haben wir konkrete Empfehlungen für Sie zusammengestellt. So
raten wir von der Benutzung jeglicher Schwimmhilfen ab, da sie über
das tatsächliche Verhalten der Kinder im Wasser hinwegtäuschen.
2 i p u n k t 1 / 2 0 1 4
I n h a l t
Wenn der Kunde zuschlägt
Mit Köpfchen Leben retten Seite 26Zum dritten Mal wurde der Titel „Schüler-Super-Sani“ vergeben.
23 Mannschaften aus ganz Sachsen gingen diesmal in der Dresdner
Heide an den Start. Alle Teams können im Ernstfall helfen, davon waren
die Schiedsrichter überzeugt – auch wenn so mancher vor Aufregung
alles zu vergessen glaubte.
HerausgeberUnfallkasse Sachsen Körperschaft des öffentlichen RechtsGesetzliche UnfallversicherungRosa-Luxemburg-Straße 17 a01662 MeißenPostfach 42
01651 MeißenTelefon: (0 35 21) 724-0
Telefax: (0 35 21) 724-333
Internet: www.unfallkassesachsen.de
Verantwortlich für den Inhalt Dr. Martin Winter
Redaktion Karsten JanzTel. (03521) 724-266
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ISDN-Mac 718634
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VerlagSatztechnik Meißen GmbHVerlagsleiter Polo PalmenTelefon: (03525) 718620
www.satztechnik-meissen.de
Auflage6.500 Exemplare
ErscheinungDie Zeitschrift „i punkt“ erscheint mehr-mals im Jahr.
Die Schriftleitung behält sich vor, Leser-briefe gekürzt zu veröffentlichen. Ein An-spruch auf Veröffentlichung besteht nicht.Bei Einsendung an die Schriftleitung wirddem Einverständnis zur vollen oder aus -zugs weisen Veröffentlichung zugestimmt.Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenenBeiträge und Abbildungen sind urheber-rechtlich geschützt. Mit Ausnahme der ge-setzlich zugelassenen Fälle ist eine Ver-wertung ohne Einwilligung des Verlagesstrafbar.
© 2014 Satztechnik Meißen GmbH
ISSN 1865-455X
Verbale Drohungen, Randale oder tätliche Übergriffe – Beschäftigte in
öffentlichen Verwaltungen oder Pflegeberufen haben auch mal mit
Menschen zu tun, die ausfallend oder aggressiv reagieren. Wie man
Impressum Mitteilungsblatt
Auf den Punkt gebracht
Wer rechnet schon damit, von Fahrgästen, Patienten oder Antragstellern
bedroht, beleidigt oder gar geschlagen zu werden. Dennoch ist dieses Ri-
siko für eine zunehmende Zahl von Mitarbeitern in Sozialbehörden,
Krankenschwestern, Rettungs- oder Pflegekräften real. Allein 2011 wur-
den nach Angaben der DGUV fast 6.000 Übergriffe gemeldet, die sich
wohl nie gänzlich vermeiden lassen.
Trennwände wie am Bankschalter sind keine Lösung, deshalb sollte man
sich klar machen, dass so etwas geschehen kann. Oft kann man selbst
etwas zur Entspannung der Situation beitragen. Mitarbeiter, die um die-
se Gefahr wissen und sich auf etwaige Übergriffe vorbereiten, haben
bessere Chancen, Gewalttaten vorzubeugen oder sie zu stoppen. Und
sie haben bessere Chancen, die traumatische Erfahrung zu bewältigen
und gesunde, motivierte Mitarbeiter zu bleiben.
Foto: Alex von Kleydorff/paFoto: Andreas Lamm
i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:52 Seite 2
Warten erhöht das Risiko Seite 14Für die Bevölkerung im Vogtlandkreis gilt künftig eine FSME-Impf-
empfehlung des Robert-Koch-Instituts. Damit wurde der Vogtland-
kreis als erste sächsische Region zum Zecken-Risikogebiet erklärt.
Doch was tun, wenn sich eine Zecke festgesetzt hat?
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I n h a l t
solchen kritischen Situationen vorbeugen kann und erfolgreiche Anti-
Gewalt-Konzepte entwickelt, finden Sie in diesem Heft.
Seite 6
Foto: Jochen Lübke/pa
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Beilagenhinweis:
SiBe-Report 1/2014 und 2/2014
außerdem erhalten Schulen:Pluspunkt Ausgabe 1 und 2
Fehlte etwas? Tel. (03521) 724 314
Informationen für Sicherheitsbeauft ragte – Ausgabe 1/2014
SiBe-ReportKulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz
Beschäft igte aller Qualifi kationsstufen, aber auch Unternehmer und Unternehmerin-
nen mit Migrationshintergrund spielen in der deutschen Wirtschaft und auf dem
Arbeitsmarkt eine immer größere Rolle. Im beruflichen Alltag kämpfen solche Arbeit-
nehmer ebenso wie Arbeitgeber häufi g mit spezifi schen Schwierigkeiten. Behörden,
Organisationen und Unternehmen sollten deshalb künft ig noch stärker auf die Erfor-
dernisse von kulturell vielfältigen Belegschaft en wie Führungskräft en eingehen.
Die europäische Gemeinschaft sinitiative
Equal hat Methoden und Konzepte zur
Überwindung von Diskriminierung und
Ungleichheiten am Arbeitsmarkt ent-
wickelt und in der Praxis erprobt. Im
Fokus standen Menschen, die auf dem
Arbeitsmarkt strukturell benachteiligt
sind, also nicht nur Migrantinnen und
Migranten, sondern auch Personen ohne
berufliche Ausbildung, Langzeitarbeits-
lose oder ältere Beschäft igte. Ziel war es,
die Beschäft igungsfähigkeit dieser Men-
schen zu verbessern, ihnen den Zugang
zum oder die Rückkehr auf den Arbeits-
markt zu erleichtern bzw. dem Verlust des
Arbeitsplatzes vorzubeugen.Die im Rahmen des Projekts entwickelte
Broschüre „Förderung von Toleranz und
interkultureller Kompetenz in arbeits-
marktlichen Programmen" zeigt, wie Un-
ternehmen, Institutionen, Schulen und
Ausbildungsstätten Potenziale der kultu-
rellen Vielfalt am Arbeitsplatz fördern und
Konflikte entschärfen können. Wich tige
Schritte dazu sind u. a.:• Mehr junge Migranten ausbilden,
• Schulen dafür qualifi zieren, junge
Migranten auf die Anforderungen einer
beruflichen Ausbildung vorzubereiten
(Förderung der Ausbildungsreife),
• Unternehmen unterstützen, die bereit
sind, junge Migranten auszubilden,
• Vorbilder einbinden: Erfolgreiche Unter-
nehmer mit Migrationshintergrund kön-
nen Jugendliche motivieren,
• Interkulturelle Kompetenz als Aus- und
Weiterbildungsziel bei der Arbeit.Missverständnisse abbauen
Viele Probleme am Arbeitsplatz resultieren
aus kulturell bedingten Missverständnis-
sen und mangelhaft er Kommunikation. Je
nach Qualifi kation der Betroff enen spielen
auch Sprachbarrieren eine Rolle. Verwal-
tungen, Unternehmen und Institutionen,
die gezielte Programme einsetzen, um
Spannungen, Stress und soziale Barrieren
abzubauen, profi tieren in vielerlei Hinsicht.
Wenn z. B. auch Arbeitnehmer mit Migrati-
onshintergrund Gesundheitsangebote des
Unternehmens häufi ger nutzen, sinkt nicht
nur der Krankenstand. Die damit einherge-
hende höhere Arbeitszufriedenheit führt
meist auch dazu, dass die Personalfluktua-
tion sinkt, wie eine Studie der Europäi-
schen Agentur für Sicherheit und Gesund-
heit am Arbeitsplatz ergab. Weil zwei- oder mehrsprachige Beschäft ig-
te und interkulturelles Wissen Verwaltun-
gen, Unternehmen und Institutionen Wett-
bewerbsvorteile bringen, sollte die Förde-
rung interkultureller Kompetenz in der
Aus- wie Weiterbildung fest verankert wer-
den. Am wichtigsten aber ist, dass Vorge-
setzte wie Beschäft igte die eigene Wahr-
nehmung für verdeckte oder off ene Vor-
urteile schärfen und unvoreingenommen
mit allen Kollegen kommunizieren.
Ergeben sich etwa bei einer Unterweisung
sprachliche Schwierigkeiten, können
Materialien in der jeweiligen Mutterspra-
che oder bebilderte Broschüren in leichter
Sprache Arbeitnehmern mit Verständnis-
schwierigkeiten helfen, die Anweisungen
auch wirklich zu verstehen. � www.equal.de/de � Equal Archivseite � Informationen zur Ge-
meinschaft sinitiative EQUAL des Europäischen
Sozialfonds � Publikationen � Förderung von
Toleranz und interkultureller Kompetenz in ar-
beitsmarktlichen Programmen. Broschüre der
beiden Programme „EQUAL“ und „XENOS“
� https://osha.europa.eu � Publications � Reports � Diverse cultures at
work: ensuring safety and health through lea-
dership and participation � Informationen in
englischer Sprache � www.deinruecken.de � Mediathek � Kampagnenbroschüren � Infor-
mationen für Beschäft igte in leichter Sprache
Informationen für Sicherheitsbeauft ragte – Ausgabe 2/2014
SiBe-Report
.
ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeits-stätten barrierefrei einzurichten und zu betreiben – Voraussetzung dafür, dass auch Menschen mit Behinderungen dort ungehindert, gesund und sicher tätig werden können. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten legt dazu konkrete Anforderungen fest.
Als barrierefrei defi niert die ASR V3a.2 eine Arbeitsstätte, „deren bauliche und sonstige Anlagen, Transport- und Arbeits-mittel, Systeme der Informationsverarbei-tung, akustische, visuelle und taktile Infor-mationsquellen und Kommunikationsein-richtungen für Beschäft igte mit Be-hinderungen in der allgemein üblichen
Weise, ohne besondere Erschwernisse und
Lernziel InklusionMehr Chancen für Menschen mit Behinderungen
auf dem Arbeitsmarkt
Um die Chancen für Menschen mit Be-hinderungen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland zu erhöhen, hat die DGUV im Jahr 2012 einen Aktionsplan zur Um-setzung der UN-Behindertenrechts-konven tion verabschiedet. Im Zentrum
stehen dabei fünf Handlungsfelder, de-nen jeweils Ziele zugeordnet sind, die sich teilweise überschneiden (können): Handlungsfeld 1: Bewusstseinsbildung
Ziel 1: Vermittlung der Inhalte und Ziele der UN-BehindertenrechtskonventionZiel 2: Selbstverständliche Darstellung von Menschen mit Behinderungen in Öff entlichkeitsarbeit und KommunikationHandlungsfeld 2: BarrierefreiheitZiel 3: Weiterentwicklung barrierefreier
KommunikationZiel 4: Ausgestaltung der barrierefreien Umwelt
Handlungsfeld 3: PartizipationZiel 5: Partizipation von Menschen mit BehinderungenZiel 6: Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als BezugsgruppeZiel 7: Beteiligung von Menschen mit Be-
hinderungen an den QualitätsstandardsHandlungsfeld 4: Individualisierung und VielfaltZiel 8: Ausbau der IndividualisierungZiel 9: Beachtung der Vielfalt unter den Menschen mit Behinderungen
Handlungsfeld 5: Lebensräume und InklusionZiel 10: Förderung einer vielfältigen und inklusiven Arbeits- und BildungsweltZiel 11: Stärkung der Aktivitäten zur inklu-siven Gemeinschaft Ziel 12: Erreichbare Dienstleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) bietet u. a. Fortbildungen zu allen
Inklusionsthemen. Zudem sollen Betriebe für das Potenzial von Menschen mit Be-hinderungen sensibilisiert werden. Über Mittel des Ausgleichsfonds und über regio nale Kooperationen sollen außer-dem Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Handicaps geschaff en und besetzt werden. Außerdem stehen Infor-mationen zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden zur Verfügung. Ganz wich-tig: Behinderte Menschen und deren Vertreter sollen in alle Entscheidungs-prozesse eingebunden werden. � www.dguv.de � Webcode: d133311 � Informationen zum
Aktionsplan der DGUV
� www.bmas.de� Themen � Inklusion � Was ist Teilhabe von
Menschen mit Behinderung und Rehabilitation
� Inklusionsinitiative für Ausbildung und Be-schäft igung
Die Vereinten Nationen (UN) haben im Jahr 2006 die Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderung verabschiedet. Grundgedanke dieser Konvention ist
Inklusion: Alle Menschen sollen an gesellschaft lichen Aktivitäten teilnehmen können.
Aktions-Plan der gesetzlichen Unfallver-sicherung auch in Leichter SpracheDen im April 2012 erschienenen Aktions-
plan der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinde-rungen 2012 bis 2014 gibt es nun auch in Leichter Sprache. Damit können auch Menschen mit Lernschwierigkeiten, die Texte in Alltagssprache nicht verstehen, sich mit den Inhalten vertraut machen. � www.dguv.de/Publikationen� Suche: 12194 � Aktionsplan
Sicherheit
Mit Systematik zum nachhaltigen Erfolg 04
Wenn ich kein Geld krieg, niet ich dich um! 06
Gewaltprävention in der öffentlichen Verwaltung
Handlungsfelder für Prävention und Rehabilitation 08
Gewalt am Arbeitsplatz
Je früher, desto besser! 10
Gewaltprävention in Schulen
Pack die Badehose ein ... 12
Baden und Schwimmen – von der Kita organisiert
Wo geredet wird, da fliegen keine Fäuste 13
Neue Förderrichtlinie zur Gewaltprävention
Gesundheit
Warten erhöht das Infektionsrisiko 14
Umgang mit Zecken in Kindertagesstätten und Schulen
Eignungsuntersuchung weiter erforderlich 15
Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr
Nehmen Sie Ihr Wohlbefinden selbst in die Hand 16
Nur dann gelingt es wirklich
Lasten besser rollen statt tragen 18
Präventionskampagne gibt Tipps zum Umgang mit Hilfsmitteln
Prävention macht stark – auch Deinen Rücken 19
Gesund bleiben in der Pflege
Information
Vertrauen, Transparenz und den Blick fürs Wesentliche 20
Dr. Martin Winter im Interview
Gelenau siegte in der PARK Arena 23
Landessieger der Risiko-Raus-Tour
Mit Köpfchen Leben retten 26
Sachsens beste Schüler-Sanis kommen aus Leipzig, Stollberg und Beierfeld
Bekanntmachungen
Öffentliche Sitzungen der Vertreterversammlung 27
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Noch vor wenigen Jahren war die vorherr-
schende Strategie der Arbeitgeber beim The-
ma Gewalt am Arbeitsplatz: wegsehen, ver-
harmlosen, die Vorfälle zu Einzelfällen
erklären. Doch die Zeiten ändern sich. Viele
öffentliche Verwaltungen haben das Problem
erkannt.
Sie merken: Gewalt am Arbeitsplatz ist nicht
nur ein immer wieder auftretendes Phäno-
men, es hat auch massive Auswirkungen auf
die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der
Beschäftigten. Doch an einer effektiven Prä-
vention hapert es nach wie vor. Die meisten
Maßnahmen sind oftmals nicht aus geplant,
sondern spontan und aktionistisch. In vielen
Fällen ist ein einmalig durchge führtes De-
eskalationstraining die Antwort auf alle Ge-
waltfragen. Dabei benötigt gerade das Thema
Gewalt eine systematische Vorgehensweise,
bei der am Ende des Prozesses nachvollzieh-
bare Maßnahmen stehen.
„Die Erfahrungen zeigen, dass sich das Vor-
gehen und die Instrumente zur Gewaltprä-
vention auf viele Arbeitsplätze oder Bereiche
mit Publikumsverkehr übertragen lassen.“
Systematik ist alles – in sieben
Schritten zum Erfolg
Wie eine systematische Präventionsarbeit
zum Thema Gewalt gelingen kann, hat das
Projekt „Arbeitsbelastungen und Bedrohun-
gen in Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“
(abba) gezeigt. In dem Gemeinschaftsprojekt
von vier Unfallkassen und der Deutschen
Sie werden bespuckt , bele id igt , bedroht . Im Jobcenter, in Pf legeeinr ichtungen oder a ls Pol i tessen auf
der Straße: Beschäft igte im öf fent l ichen Dienst s ind immer wieder aggressiven, te i ls gewalt tät igen
Übergr i f fen ausgesetzt . D ie ef fekt ive Prävent ion von Gewalt am Arbei tsplatz er forder t e in st ruktur ier tes
und ineinandergrei fendes Vorgehen. Der Schaf fung von Strukturen im Unternehmen und dem Setzen
konkreter Z ie le muss e ine Analyse fo lgen, auf deren Grundlage d ie Is t -Si tuat ion bewer tet und der wei tere
Handlungsbedarf abgele i tet wird.
Mit Systematik zum nachhaltigen Erfolg Gewaltprävention in öffentlichen Verwaltungen
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weise in der Person des Täters liegenden Fak-
toren können Ursachen für Konflikte oder ge-
walttätige Situationen sein?“ bringen viele
wertvolle Hinweise, welche Aspekte in der Be-
standsaufnahme besonders berücksichtigt
werden sollten. Zur Bestandsaufnahme eig-
nen sich folgende Instrumente:
• Fragebogen der Kriminalpolizei (erfasst si-
cherheits- und kriminaltechnische Aspekte)
• Audit „Gewaltprävention“ (Checkliste zur
Überprüfung von Maßnahmen in neun Ka-
tegorien)
• Begehungen der Arbeitsplätze
• Workshops mit Beschäftigten zur Diskus-
sion bereits umgesetzter Maßnahmen
Schritt 6: Maßnahmen ableiten
und umsetzen
Im Abgleich mit den Schritten 2 (Zielsetzung)
und 5 (Bestandsaufnahme) ist ein Aktions-
plan aufzustellen, der festlegt, welche Maß-
nahmen bis wann von wem umgesetzt wer-
den. Die Bandbreite der präventiven Maß -
nahmen ist vielfältig und reicht von der regel-
mäßigen Unterweisung zum Umgang mit
schwierigem Publikum bis zu verbindlich fest-
gelegten Abläufen bei Notfällen und Abspra-
chen mit Polizei und Rettungskräften. Die Si-
cherheitsmaßnahmen sollten der spezifisch
betrieblichen Situation angepasst werden.
Das „Aachener Modell“ bietet eine gute
Orientierung, welche Maßnahmen für welche
Risikostufe geeignet sind. Sie beschreiben ei-
nen Mindeststandard und sind nicht abschlie-
ßend.
Schritt 7: Wirksamkeit überprüfen
und ständig verbessern
Gewaltprävention ist nicht statisch. Betrieb -
liche Abläufe ändern sich, Arbeitsplätze wer-
den umgestaltet: Die Wirksamkeitskontrolle
stellt mithilfe von Befragungen, Beobachtun-
gen, Begehungen oder der Auswertung be-
trieblicher Unterlagen nach einer gewis -sen
Zeit fest, ob die getroffenen Maßnahmen im
Betriebsalltag aktuell sind und ihre Wirkung
entsprechend der gesetzten Ziele entfalten.
Jan Hetmeier
Katrin Päßler
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung
aus DGUV Forum.
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wur-
den in mehreren Jobcentern erfolgreich Anti-
Gewalt-Konzepte entwickelt und umgesetzt.
Die Erfahrungen zeigen, dass sich das Vorge-
hen und die Instrumente zur Gewaltpräven-
tion auf viele Arbeitsplätze oder Bereiche mit
Publikumsverkehr übertragen lassen. Das
Vorgehen basiert auf sieben aufeinanderfol-
genden Schritten.
Schritt 1: Strukturen schaffen,
Verantwortliche benennen
Zunächst muss ein betrieblicher Arbeitskreis
geschaffen werden. Die Mitglieder sollten aus
folgenden Bereichen kommen: Unterneh-
mensleitung, Personalabteilung, sicherheits-
technischer und betriebsärztlicher Dienst, Ge-
bäudemanagement, Betriebs- und Personal -
rat, Führungskräfte. Es ist zudem sinnvoll,
Vertreter des Unfallversicherungsträgers und
der örtlichen Polizei (Kriminalprävention) in
den Arbeitskreis zu berufen.
Schritt 2: Ziele setzen
Leitfragen, die zu Beginn des Prozesses zu
klären sind, lauten: „Was soll beim Thema Ge-
waltprävention erreicht werden?“
„Die Bandbreite der präventiven Maßnahmen
ist vielfältig und reicht von der regelmäßigen
Unterweisung zum Umgang mit schwierigem
Publikum bis zu verbindlich festgelegten Ab-
läufen bei Notfällen und Absprachen mit Poli-
zei und Rettungskräften.“
„Was soll sich in zwei Jahren verändert ha-
ben?“ Diese Fragen lassen sich gut in einer
moderierten Arbeitskreissitzung beantwor-
ten. Konkrete Ziele für eine effektive Gewalt-
prävention können sein:
• Schutz der Beschäftigten vor Eskalati onen
Übergriffen und Straftaten (Generalziel)
• Reduktion der gewalttätigen Übergriffe
• Stärkung des Sicherheitsgefühls
• Handlungssicherheit für Beschäftigte, um in
Notfällen angemessen reagieren zu können
• Psychologische Nachsorge nach Übergrif-
fen sicherstellen
Die Ziele sollten öffentlich bekannt gemacht
werden. Als Medium hat sich eine „Grundsatz-
erklärung gegen Gewalt“ bewährt, in der die
Hausleitung explizit versichert, dass jegliche
Form von Gewalt nicht geduldet und straf-
rechtlich geahndet wird.
Schritt 3: Analyse – Überblick
über die Gefährdungslage
Das Spektrum der Gewalt am Arbeitsplatz
reicht von Verweigerungshaltungen der Kun-
den über Beleidigungen und Bedrohungen
bis hin zu Randale, körperlichen Angriffen
und Geiselnahmen. In diesem Arbeitsschritt
werden die auftretenden Formen der Gewalt
genauer bestimmt. Nur so können das Risiko
für gewalttätige Situationen realistisch einge-
schätzt und entsprechende Maßnahmen ab-
geleitet werden.
Dazu eignen sich verschiedene Analyseme-
thoden:
• Der Fragebogen „Formen der Bedrohung
im Kundenverkehr“ (FoBiK, Arnold & Manz,
2007),
• Die Auswertung interner Dokumente (Straf-
anzeigen, Hausverbote, Unfallanzeigen, in -
terne Vorfallsberichte, Beschwerden etc.)
• Interviews und Workshops mit Beschäftig-
ten
• Begehung der Arbeitsplätze
Schritt 4: Risikobewertung –
Einordnen der Vorkommnisse
in Gefährdungsstufen
Die Einstufung der erlebten Gewalt am Ar-
beitsplatz kann mit dem „Aachener Modell“
vorgenommen werden, einem vierstufigen
Ampelmodell zur Risikoeinschätzung. Das
„Aachener Modell“ basiert auf der Erkennt-
nis, dass den jeweiligen Formen der Gewalt
mit geeigneten Verhaltensweisen und Mitteln
begegnet werden muss. Mit anderen Worten:
Verbale Attacken erfordern andere Strategien
und Präventionsmaßnahmen als ein Angriff
mit Waffen. Das Ergebnis der Risikobewer-
tung ist demzufolge die Zuordnung der Ar-
beitsplatzsituation zu einer bestimmten Ge-
fährdungslage, welche spezifische Präven-
tionsmaßnahmen verlangt.
Schritt 5: Bewerten bestehender
Präventionsmaßnahmen
In diesem Arbeitsschritt geht es darum, he-
rauszufinden, welche Maßnahmen bereits be-
stehen und wie erfolgreich diese sind. Bevor
diese Bestandsaufnahme erfolgt, lohnt sich
eine Auseinandersetzung mit den Ursachen
für Gewalt. Die Antworten auf die Frage
„Welche technischen, organisatorischen oder
in der Person des Beschäftigten beziehungs-
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Die Weltgesundheitsorganisation (World [He-
alth] Organisation – WHO) definiert Gewalt
am Arbeitsplatz als „in Zusammenhang mit
der Arbeit stehende Ereignisse einschließ-
lich des Weges von und zur Arbeit, bei denen
Beschäftigte beschimpft, bedroht oder ange-
griffen werden und die eine ausgesprochene
oder unausgesprochene Drohung gegen de-
ren Sicherheit, Wohlergehen oder Gesund-
heit beinhalten“. Damit ist klargestellt, dass
Gewalt nicht nur tätliche Angriffe oder Be-
drohungen mit einer Waffe bezeichnet. Ge-
walt kann auch psychischer Natur sein. Die-
se Formen der Gewalt wie Beleidigungen
oder verbale Drohungen („Wenn ich kein
Geld krieg, geh ich ins Amt und niet dich
um!“) müssen genauso ernst genommen
werden wie physische Gewalt.
Bedrohung in Jobcentern
Forschungsergebnisse auf diesem Gebiet lie-
gen insbesondere für Jobcenter vor. Nach Da-
ten des ABBA-Projektes (Arbeitsbelastungen
und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften
nach Hartz IV), das von 2008 bis 2010 in ver-
schiedenen deutschen Jobcentern durchge-
führt wurde, fühlen sich 60 % der Beschäftig-
ten in Jobcentern gelegentlich bedroht oder
unsicher. Fast 7 % der Beschäftigten fühlen
sich sogar häufig oder ständig bedroht. Oft
kommt es zu Konflikten mit Bürgern, die sich
missverstanden fühlen oder deren Anliegen
abgewiesen werden muss. Auch wenn ein
Großteil der Gewaltereignisse nicht zu kör-
perlichen Verletzungen der Mitarbeiter führt,
haben die Beschäftigten häufig Angst, an den
Ort des Geschehens zurückzukehren. Ihre
Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt, es
kommt zu einer Zunahme von Fehlzeiten und
manche werden sogar dauerhaft arbeitsunfä-
hig. Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheits-
schutzes ist vor allem interessant, wie die Si-
cherheit der Mitarbeiter erhöht werden kann.
Neben den baulich-technischen Präventions-
maßnahmen sollten hierbei auch psychologi
sche Maßnahmen Berücksichtigung finden.
Gefährdungsbeurteilung als Instrument
Grundsätzlich ist das wichtigste Instrument
der Prävention die Gefährdungsbeurteilung,
für deren Durchführung der Unternehmer ver-
antwortlich ist. In einer Kommune übernimmt
der Bürgermeister mit seinem Amt auch die
Verantwortung für den Arbeitsschutz. Der
Unternehmer kann auch eine zuverlässige
und fachkundige Person schriftlich damit be-
auftragen, die Aufgaben aus dem Arbeits-
schutz wahrzunehmen, z. B. den Leiter des
Amtes. Seit Ende letzten Jahres sind die
Durchführung und die kontinuierliche Weiter-
entwicklung der Gefährdungsbeurteilung
nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
auch explizit für psychische Belastungen vor-
geschrieben. An Arbeitsplätzen mit mögli-
Verbale Drohungen, Randale oder tät l iche Übergr i f fe – Beschäft igte in Betr ieben der öf fent l ichen Verwaltung
haben mit a l len Typen von Kunden Kontakt – Kunden, d ie auch mal ausfal lend oder aggressiv agieren. Kann
man solchen kr i t ischen Si tuat ionen vorbeugen? Man kann.
Wenn ich kein Geld krieg, niet ich dich um!Gewaltprävention in der öffentlichen Verwaltung
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cherweise konfliktreichem Kundenkontakt
sollten daher je nach Gefährdungslage so-
wohl körperliche (physische) Übergriffe als
auch psychische Gewalt als Gefährdungsfak-
toren in die Gefährdungsbeurteilung aufge-
nommen und Maßnahmen abgeleitet werden.
Maßnahmen gegen Gewalt
Wachgerüttelt durch den Vorfall in Neuss, bei
dem 2012 eine Mitarbeiterin eines Jobcenters
ermordet wurde, haben einige Einrichtungen
bereits Arbeitskreise gebildet, um den Schutz
der Beschäftigten zu verbessern. Berücksich-
tigt werden sollten hierbei zunächst techni-
sche Maßnahmen, da die räumlichen Rah-
menbedingungen die Sicherheit maßgeblich
beeinflussen. Die folgenden Maßnahmen ha-
ben sich als wirksam erwiesen:
• Einrichtung einer Info-Theke: Jeder Kunde
muss zuerst an einer Info-Theke sein Anlie-
gen vortragen, ehe er an den zuständigen
Sachbearbeiter weitergeleitet wird.
• Trennung von Eingangs- und Bürobereich:
Einbau einer Tür, um den Eingangs- und
Wartebereich vom Bürobereich abzutren-
nen. Der Zugang wird gesteuert von einem
Mitarbeiter der Info-Theke oder dem jewei-
ligen Sachbearbeiter. So wird ein unkontrol-
lierter Zugang zu den Büros verhindert.
• Gestaltung der Wartebereiche: Angenehm
gestaltete Wartebereiche lassen ausrei-
chend Platz für die Wartenden. Die Einrich-
tung eines eigenen Raumes hält den Durch-
gangsverkehr fern, verhindert Anspan-
nungen der wartenden Kunden und verhin-
dert unnötig aufkommende Aggressionen.
• Fluchtweg aus Büro: Eine Fluchtmöglichkeit
muss jederzeit offen gehalten werden. Dies
kann z. B. durch die Einrichtung einer zwei-
ten Tür erreicht werden, die möglichst hin-
ter dem Schreibtisch des Jobcenter-Mitar-
beiters einen zweiten, im Notfall gut
nutzbaren Fluchtweg bietet. Der Beschäftig-
te hat so die Möglichkeit, sich im Gefahren-
fall schnell in Sicherheit zu bringen.
• Offene Verbindungstür zum Nachbarbüro:
Dies eröffnet die Möglichkeit, Kontakt zu
Kollegen zu halten. Auffälligkeiten im Par-
teiverkehr werden so frühzeitig bemerkt
und Kollegen können zu Hilfe kommen.
• Mitarbeiter, die Hausbesuche unternehmen
(z. B. Jugendamt), sollten auch mit einem
mobilen Alarmiergerät ausgestattet sein.
• Einrichtung von Alarmierungssystemen:
Alarmknopf mit Verbindung zur nächsten Po-
lizeidienststelle oder zum Sicherheitsdienst
• Verwahrung von Büroutensilien: Gegen-
stände wie Scheren oder Brieföffner kön-
nen als Waffen verwendet werden und soll-
ten daher außer Reichweite aufbewahrt
werden.
Welche Maßnahmen zu einer Reduzierung der
Gefährdungen führen können und sich reali-
sieren lassen, hängt von den Bedingungen im
Einzelfall ab, z. B. von den räumlichen Gege-
benheiten oder von der Anzahl der Kunden-
kontakte. Darüber hinaus sollten auch pas-
sende organisatorische und personelle
Maßnahmen umgesetzt werden, um einen
umfassenden Schutz für die Beschäftigten zu
gewährleisten. Zunächst sollte daher ein Prä-
ventionskonzept erarbeitet werden, das auf
die Besonderheiten des Hauses zugeschnit-
ten ist. Verschiedene Elemente können darin
Bestandteil sein:
• Sinnvoll ist ein Schutzstufenkonzept, das
sich z. B. an dem Aachener Modell orien-
tiert. Dieses Modell resultiert aus Erfahrun-
gen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
und dem Polizeipräsidium Aachen. Ziel ist
dabei, den jeweiligen Formen von Gewalt
mit geeigneten und verhältnismäßigen Mit-
teln zu begegnen. Gewaltformen werden
demnach in vier verschiedene Gefähr-
dungsstufen eingeteilt (von kontroversen
Gesprächssituationen bis hin zu Einsatz von
Waffen und Werkzeugen in der höchsten
Stufe). Für die eskalierenden Situationen
werden klare Verantwortlichkeiten festge-
legt und Handlungsempfehlungen abgelei-
tet. Hierzu müssen auch die Voraussetzun-
gen für effektives Handeln geschaffen
werden (z. B. Informationen zu Straftatbe-
ständen).
• Ein betrieblicher Notfallplan sollte erstellt
bzw. ein bestehender Alarmplan ergänzt
werden. Die Informationswege zu Füh-
rungskräften, Ersthelfern und ggf. Erstbe-
treuern müssen darin geregelt sein, ebenso
wie Verfahrensweisen im Umgang mit Be-
troffenen (z. B. Bereitstellen eines ge-
schützten Raumes, Möglichkeit der Ablö-
sung vom Arbeitsplatz, Verständigung von
Angehörigen etc.). Die Krisensituation soll-
te auch dokumentiert werden, z. B. im Ver-
bandbuch für später notwendige Behand-
lungen. Dieser Alarmplan sollte auch die
nächstgelegene Polizeidienststelle mit ein-
beziehen.
• Wurde ein solches Konzept erarbeitet, muss
dies natürlich auch den Beschäftigten be-
kannt sein. Die Thematik lässt sich auch in
die regelmäßig stattfindenden Unterwei-
sungen aufnehmen. Gegebenenfalls sollte
zu Verhalten im Notfall auch eine eigene
Unterweisung für alle Mitarbeiter des Hau-
ses veranstaltet werden. Abläufe, Verhal-
tensweisen und Verantwortliche im Notfall
müssen definiert sein, denn klare Regelun-
gen schaffen in Notsituationen Orientie-
rung und sparen Zeit. Insbesondere neue
Mitarbeiter müssen vor Aufnahme der Tä-
tigkeit über die Verhaltensweisen im Notfall
unterwiesen werden. Für eine höhere Ak-
zeptanz im Kollegenkreis ist es hilfreich, en-
gagierte und fachkundige Mitarbeiter mit
der Thematik zu betrauen, die auch die
Unterweisung durchführen.
• Als organisatorische Regelung kann verein-
bart werden, dass Gespräche mit bekann-
termaßen aggressiven Kunden nur zu zweit
durchgeführt werden oder unter Einbezie-
hung des Sicherheitsdienstes im Hinter-
grund, soweit vorhanden. Auch wenn dies
einen größeren organisatorischen und zeit-
lichen Aufwand bedeutet, erhöht dies die
Sicherheit der Beschäftigten. Tritt ein ge-
waltbereiter Kunde auf zwei Gesprächspart-
ner, kann ihn das von aggressiven Handlun-
gen abhalten. Der zuständige Mitarbeiter
kann einen Kollegen unter einem Vorwand
hinzuziehen (z. B. Qualitätssicherung, fach-
liche Expertise etc.).
• Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-
lung deutlich, dass die Mitarbeiter mehr
Unterstützung beim Ausbau ihrer Kompe-
tenzen benötigen, sollten Schulungen ver-
anstaltet werden. Seminare für Beschäftig-
te öffentlicher Einrichtungen eignen sich
vor allem dann, wenn sie auf eine Kunden-
kommunikation auf Augenhöhe abzielen.
Werden die Kunden respektvoll behandelt
und ihnen Verständnis für ihre Situation ge-
zeigt, kann dies Gewalttaten vorbeugen.
Auch deeskalierende Gesprächstechniken
(z. B. Körpersprache, Stimmhöhe etc.) kön-
nen hilfreich sein, um sich auf (persönliche)
Angriffe nicht einzulassen, sondern auf der
Sachebene zu bleiben bzw. den Kunden
dorthin zurückzuführen. Die emotionalen
Anforderungen können eine besondere Be-
lastung für die Mitarbeiter im Kundenkon-
takt sein. Sie müssen möglichst immer
freundlich sein, Geduld haben, einen Zu-
sammenhang wiederholt erklären etc. –
und dies unabhängig vom eigenen Befin-
den. Eigene negative Gefühle wie Wut oder
Abneigung müssen im Kundenkontakt zu-
rückgestellt werden. Auch dies können Mit-
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Prävent ion und Rehabi l i tat ion haben beim Thema Gewalt zahlre iche Berührungspunkte. E ine enge Zusammen-
arbei t is t deshalb vor te i lhaf t . Nur so is t e ine opt imale Betreuung der Vers icher ten mit e iner Versorgung aus
e iner Hand mögl ich.
Handlungsfelder für Prävention und RehabilitationGewalt am Arbeitsplatz
Sicht der Folgen, also aus der gesundheit-
lichen Beeinträchtigung betrachtet. Diese
unterscheiden sich oftmals nicht von denen
anderer Unfälle, die zu körperlichen Verlet-
zungen, Traumatisierungen oder anderen
psychischen Störungen führen. Für die Reha-
bilitation der Folgen kommen überwiegend
unspezifische, allgemeine Versorgungskon-
zepte zum Einsatz. Die Berührungspunkte
von Prävention und Rehabilitation sind zahl-
reich und eine enge Kooperation ist für beide
Bereiche vorteilhaft. Dementsprechend gab
es im Jahr 2004 ein erstes Zusammentreffen
der Experten beider Bereiche und es wurde
deutlich, dass eine enge Zusammenarbeit
Prävention und Rehabilitation unterscheiden
sich in ihrer Annäherung an das Thema Ge-
walt am Arbeitsplatz vor allem durch die
Spezifität, mit der das Thema bearbeitet
wird. Aus präventiver Sicht ist Gewalt am Ar-
beitsplatz ein eigenständiges Thema, für das
es spezielle Konzepte gibt. Diese sind über-
wiegend sogar branchen- oder tätigkeitsspe-
zifisch (zum Beispiel für die Pflege oder für
Fahrausweisprüfer im ÖPNV), teilweise kom-
men branchenübergreifende Konzepte wie
etwa die Maßnahmenhierarchie im Arbeits-
schutz oder Techniken der situativen Krimi-
nalprävention zum Tragen. In der Rehabilita-
tion wird die Gewaltproblematik aus der
aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzun-
gen und Herangehensweisen der Beteiligten
unbedingt erforderlich ist, um Gewaltvorfäl-
len effektiv vorzubeugen und nach einem
Vorfall möglichst schnell sowie effektiv ein-
getretene Gesundheitsschäden zu beseiti-
gen. Sowohl die Experten der Prävention als
auch die der Rehabilitation haben jeweils ein
Gremium, das sich mit Gewalt am Arbeits-
platz als Teil des Themas Traumatisierung
befasst. Erste Ergebnisse der Kooperation
beider Gremien sind:
• die gemeinsame Broschüre „Empfehlun-
gen der Gesetzlichen Unfallversicherung
zur Prävention und Rehabilitation von psy-
drohung mit einer Waffe eingetreten ist. Die
Psychologen können schnell zu Hilfe kom-
men oder verpflichten sich vertraglich, im
Laufe der darauf folgenden Tage psycholo-
gische Nachsorgegespräche anzubieten.
Diese Gespräche sollen den Betroffenen
helfen, das Erlebte angemessen zu verar-
beiten. Sie stellen keine Psychotherapie
dar, sondern leiten schnellstmöglich einen
Stabilisierungsprozess ein. Die Maßnahme
zielt darauf ab, einer gesundheitlichen Be-
einträchtigung entgegenzuwirken (z. B. Ent-
stehung einer posttraumatischen Bela-
stungsstörung).
Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen sind
im Kundenkontakt einer besonderen berufs-
spezifischen Gefährdung durch Gewalt ausge-
setzt. Auch wenn es eine absolute Sicherheit
nicht geben kann, sollten die Beschäftigten in
kritischen Situationen bestens geschützt und
gewappnet sein. Im Rahmen eines umfassen-
den Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss
der Unternehmer die strukturellen Vorausset-
zungen schaffen, um gute, gesunde und si-
chere Arbeitsplätze zu schaffen. Nur wenn das
Präventionskonzept speziell auf die Belange
des Hauses ausgerichtet ist, können die Mit-
arbeiter in Trainings einüben. Sie erlernen
Techniken, wie sie ihre Emotionen wahrneh-
men und ggf. im Kundenkontakt dosiert
zum Ausdruck bringen können. So werden
innere Spannungen reduziert.
• Häufig finden in den Jobcentern kaum Ge-
spräche über konfliktreiche Situationen
statt. Ein regelmäßiger fachlicher Aus-
tausch im Rahmen einer institutionell ange-
legten Supervision kann Gelegenheit ge-
ben, schwierige Fälle im Kollegenkreis zu
besprechen. Verbesserungsmöglichkeiten
werden gemeinsam diskutiert und Vor- und
Nachteile der Vorgehensweisen abgewo-
gen. Zugleich können sich die Mitarbeiter
durch die Gespräche von emotionalem
Ballast befreien. In der Regel arbeitet ein
unabhängiger, externer Supervisor mit ei-
ner Gruppe. Im Rahmen einer kollegialen
Fallberatung kann auch ein Mitglied des
Teams die Moderation übernehmen.
• Geklärt werden sollte auch, wie im Ernstfall
schnell Kontakt mit einem psychologischen
Betreuer hergestellt werden kann. Rahmen-
verträge mit Psychologen in der Region sind
im Notfall sehr hilfreich, wenn ein massives
Gewaltereignis wie Geiselnahme oder Be-
arbeiter wirksam vor psychischen und physi-
schen Übergriffen geschützt werden.
Claudia Clos
Nachdruck aus Unfallversicherung aktuell
Informationen
Näheres zum Aachener Modell unter:
www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/
server/download/praevention_in_nrw/
praevention_nrw_25.pdf
Infos zum Notfallmanagement
liefert diese Broschüre:
www.unfallkasse-
berlin.de/res.php?id=11016
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S i c h e r h e i t
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chischen Störungen nach Arbeitsunfällen“
aus dem Jahr 2008,
• die „Gemeinsame Veranstaltung für Füh-
rungskräfte der Prävention und Rehabili-
tation zum Thema Psyche und Trauma“, in
der auch an Praxisbeispielen die Vorteile
der Kooperation von Prävention und Reha-
bilitation herausgearbeitet wurden,
• die von der Prävention erarbeitete Schrift
„Trauma – Psyche – Job: Ein Leitfaden für
Aufsichtspersonen“, in die die Erfahrun-
gen der Reha-Experten eingeflossen sind.
Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt am
Arbeitsplatz durch die Unfallversicherungs-
träger erfolgen primär durch Qualifizierung
der Beschäftigten, Beratung der Betriebe,
Forschung und – in geringerem Maße –
durch Überwachung. Die Beratung in Betrie-
ben orientiert sich an der betrieblichen Ge-
fährdungsbeurteilung. Maßnahmen werden
auf der Basis der Maßnahmenhierarchie im
Arbeitsschutz ergriffen: Zunächst wird ver-
sucht, Gefahrenquellen erst gar nicht entste-
hen zu lassen (zum Beispiel Vermeidung von
Bargeldbeständen) oder aber diese zu besei-
tigen. Im zweiten Schritt folgen sicherheits-
technische Maßnahmen, bei denen die Ge-
fahrenquelle vom Mitarbeiter getrennt wird
(zum Beispiel Nachtschalter an Tankstellen).
Anschließend werden organisatorische Maß-
nahmen umgesetzt (zum Beispiel Fahrgast-
kontrollen im ÖPNV werden nur zu zweit
durchgeführt). Ist auch dadurch kein ausrei-
chender Schutz gewährleistet, sollten Perso-
nen eine persönliche Schutzausrüstung ver-
wenden, durch die sie ihren Körper vor der
Gefahrenquelle schützen (eine Schutzweste
im Sicherheitsbereich). Erst im letzten
Schritt, wenn alle vorherigen Maßnahmen
nicht ausreichen, folgen verhaltensbezoge-
ne Maßnahmen, die die zuvor aufgeführten
Schritte ergänzen. Hierzu zählen zum Bei-
spiel deeskalierende Gesprächstechniken
oder nonverbale Kommunikation.
Hand in Hand
Die Schnittstelle zwischen Prävention und
Rehabilitation ist im Betrieb unmittelbar
nach einem gewalttätigen Vorfall in der aku-
ten Interventionsphase. Am Ort des Gesche-
hens werden die Betroffenen systematisch
begleitet und unterstützt. Die 2. Phase der
Akutintervention, die Stabilisierungsphase,
beginnt im Bedarfsfall möglichst zeitnah we-
nige Tage nach dem Ereignis. Sie ist von qua-
lifizierten Psychotherapeuten zu leisten und
dient sowohl der psychischen Entlastung als
auch der Prävention psychischer Folgestö-
rungen. Danach folgt (ebenfalls nur im Be-
darfsfall) in Phase 3 die störungsspezifische
psychotherapeutische Behandlung.
Frühzeitig informieren
Für die Rehabilitation ist entscheidend, dass
die Unfallversicherungsträger über entspre-
chende Ereignisse frühzeitig informiert wer-
den. Meldungen über Gewaltereignisse am
Arbeitsplatz sind auch dann zu empfehlen,
wenn keine Arbeitsunfähigkeit von mehr als
drei Tagen gegeben ist. Die Meldewege zum
Unfallversicherungsträger sind betriebs- und
branchenspezifisch zu regeln, besonders, in
welchen Konstellationen auf den bei körper-
lichen Verletzungen obligatorischen Weg
zum D-Arzt verzichtet werden kann. In jedem
Fall sollten auch „Bagatelle“-Unfälle in ei-
nem Unfallbuch des Betriebes dokumentiert
werden. Mitarbeiter der Rehabilitation wer-
den nach Übergriffen am Arbeitsplatz stets
in Absprache mit den verantwortlichen be-
trieblichen Akteuren tätig. Ziel ist, nur dann
eine Frühintervention und probatorische
psychotherapeutische Sitzungen anzubie-
ten, wenn ein Bedarf der Betroffenen be-
steht. Oft sind Gespräche mit Arbeitskolle-
gen ausreichend, um Entlastung zu bringen;
auch Selbstheilungskräfte unterstützen eine
vollständige Verarbeitung des Geschehens.
Nur ein Teil der Betroffenen benötigt tat-
sächlich professionelle Hilfe.
Zurück an den Arbeitsplatz
Bei Gewalt und Übergriffen am Arbeitsplatz
machen sich die Betroffenen häufig Vorwür-
fe, nicht kompetent gehandelt und so das
Unfallereignis mitverschuldet zu haben. Von
den Betroffenen wird regelmäßig als zusätz-
lich belastend empfunden, dass sie un-
mittelbar nach dem Ereignis keine kollegiale
Unterstützung erfahren oder die Vorgesetz-
ten nicht angemessen reagiert haben. Weite-
re Belastungen resultieren aus polizeilichen
Ermittlungen und einem sich anschließen-
den Strafprozess, wenn es sich bei der Ge-
waltanwendung oder dem Übergriff um eine
Straftat gehandelt hat. Diese Aspekte müs-
sen während der psychotherapeutischen Be-
handlung und Rehabilitation berücksichtigt
werden, um eine erfolgreiche gesundheitli-
che Wiederherstellung und berufliche
Wiedereingliederung erreichen zu können.
Bei der Rückkehr in den Beruf findet sich ei-
ne weitere Schnittstelle zwischen Prävention
und Rehabilitation. Versicherte haben einen
Anspruch auf einen sicheren Arbeitsplatz.
Nach jedem Unfall, der auf Gewalt am Ar-
beitsplatz zurückzuführen ist, sollte geprüft
werden, ob aus dem Unfallereignis und den
näheren Umständen Konsequenzen für die
Prävention abgeleitet werden können. Diese
sollten dann wiederum über die Beratung
der Unfallversicherung im Betrieb in die Ge-
fährdungsbeurteilung einfließen.
Claudia Drechsel-Schlund
Prof. Dr. Dirk Windemuth
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung
aus DGUV Forum.
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„Versicherte haben einen Anspruch auf ei-
nen sicheren Arbeitsplatz.“
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Auf der Suche nach Halt
Aggressive Kinder sind ständig auf der Su-
che. Sie wollen wahrgenommen werden, da-
zu gehört, Bedeutung zu haben und für ande-
re wichtig sein. Ganz besonders aber suchen
sie nach erwachsenen Bezugspersonen, auf
die sie sich verlassen können, die sich für sie
interessieren und an sie glauben. Erwachse-
ne, die ihnen etwas geben, das sie zur Ruhe
kommen lässt: Haltlose Kinder befinden sich
in einem ständigen Stressbewältigungspro-
zess, weil ihnen die sichere emotionale Bin-
dung fehlt. Das mindert Bildungsleistungen
und fördert Aggressionen.
Keine Entspannungstechnik erreicht bei Kin-
dern einen so wirksamen beruhigenden Ef-
fekt wie das vertrauensvolle Gefühl der Ge-
borgenheit in einer Gruppe. Dazu gehört
auch ein klarer Orientierungsrahmen mit
transparenten Vorgaben und konsequenter
Durchsetzung. Bei Kindern im Grundschulal-
ter lassen sich soziale und emotionale Be-
dürfnisse noch sehr gut kompensieren. Wird
dies versäumt und verfestigen sich uner-
wünschte Verhaltensweisen im Zuge der Be-
dürfnisdefizite bis in die Jugendzeit, müssen
aufwendige Maßnahmen ergriffen werden,
die zugleich weit weniger erfolgversprechend
sind. Gewaltprävention in der Schule sollte
daher so früh wie möglich einsetzen. Sie hat
dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie sich nicht
auf das Gewaltverhalten beschränkt, son-
dern Kinder in ihrer emotionalen und sozi-
alen Entwicklung unterstützt. Aus der Krimi-
nalitätsforschung ist bekannt, dass vor allem
eine erfolgreiche soziale Einbindung dafür
sorgen kann, Delinquenz zu verhindern.
Bindung und soziale Geborgenheit
Die „Schulfamilie“ ist neben der eigenen Fa-
milie für viele Schüler die wichtigste Gemein-
schaft, von der sie sich Rückhalt und Gebor-
genheit wünschen. Dabei kommt den
Immer häuf iger kommen Kinder mit emot ionalen und psychischen Auf fä l l igkei ten in d ie Schule. Werden diese
ignor ier t , können Verhal tensweisen mit hohem Aggressionspotenzial entstehen. Die beste Hi l fe versprechen
Prävent ionsprogramme in den ersten Schul jahren.
Je früher, desto besser!Gewaltprävention in Schulen
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Lehrkräften als Bindungspersonen eine he-
rausragende Bedeutung zu. Ihre sozialen und
emotionalen Kompetenzen bestimmen ent-
scheidend sowohl das Schülerverhalten als
auch deren Bildungsleistungen. Ein Mangel
an Projekten zur Gewaltprävention an Schu-
len ist nicht zu beklagen. Vielerorts herrscht
regelrecht eine „Projektitis“. Aggressionen
an Schulen werden davon nicht geringer. Ein
deutliches Zeichen, dass solche Maßnah-
men, vor allem wenn sie von außerschuli-
schen Partnern durchgeführt werden, wenig
nachhaltig sind. Das mag kaum verwundern,
da weder die Ursachen noch die Bedingun-
gen entscheidend berührt werden. Emotiona-
le Sicherheit und soziale Geborgenheit müs-
sen täglich hergestellt und (vor-) gelebt
werden von denen, die zur Schulkultur gehö-
ren. Das kann nur mit ausgeglichenen
Lehrkräften gelingen, die selbst Rückhalt er-
leben. In Programmen von Unfallversiche-
rungsträgern, die sich am Schulentwick-
lungsansatz „Gute gesunde Schule“
orientieren, stehen daher zunächst Füh-
rungs- und Kommunikationsprozesse des
Kollegiums im Vordergrund. Dabei werden
viele gesundheitlich bedeutsame Ebenen der
Schulorganisation bearbeitet. In der Folge
führt das zu gestärkten Lehrkräften, die an ei-
nem Strang ziehen und die nötige Zuwen-
dung aufbringen, hinzuschauen und eine
Schule zu entwickeln, in der Aggression und
Gewalt keinen Platz haben.
Leichte Formen prägen Schulgewalt
Schülerinnen und Schüler sind im Schulalltag
am häufigsten verbalen Aggressionen und
kleineren Tätlichkeiten ausgesetzt. Obgleich
sie objektiv als minderschwere Vorfälle zu
bewerten sind, stören sie doch den Schulfrie-
den und das sichere und gesunde Zu-
sammenleben in erheblichem Maß. Extreme
Gewalttaten wiederum vermitteln durch das
starke Medien- und Öffentlichkeitsinteresse
das Bild einer zunehmenden schulischen Ge-
walt. Die Daten der Polizeilichen Kriminalsta-
tistik (PKS) und der deutschen Unfallversi-
cherung können aber diesen Eindruck nicht
bestätigen.
Daten zur körperlichen Gewalt
In der PKS werden die der Polizei bundesweit
bekannt gewordenen Delikte erfasst. Nach
der aktuellen PKS (2012) setzt sich insge-
samt der Rückgang der Gewaltkriminalität
mit rund 197.000 Fällen (-2,1 Prozent) stetig
fort. Auch die Zahl tatverdächtiger Kinder
und Jugendlicher ist von rund 320.000 auf
genau 300.336 Fälle zurückgegangen. Der
Anteil der jugendlichen Tatverdächtigen an
den etwa zwei Millionen Tatverdächtigen be-
trägt 10,2 Prozent. Im Bereich „gefährliche
und schwere Körperverletzung“ der Gewalt-
kriminalität jugendlicher Tatverdächtiger
zeigt sich ebenfalls ein Rückgang auf 25.222
Strafdelikte (2010: 28.475). Die Gewaltprä-
vention in der Schüler-Unfallversicherung
basiert auf Daten der gewaltbedingten Unfäl-
le. Die erhobenen „Raufunfälle“ sind Ereig-
nisse, die infolge tätlicher Auseinanderset-
zungen eine Arztbehandlung von Schüle-
rinnen und Schülern notwendig machen und
gemeldet werden müssen. Im Versicherten-
bereich der rund 8,8 Millionen Kinder und Ju-
gendlichen an allgemeinbildenden Schulen
hat sich 2010 mehr als eine Million Unfälle
ereignet. Hiervon waren 85.384 gewaltbe-
dingt (7,8 Prozent). Gegenüber 2009 ent-
spricht dies einem Rückgang von etwa 1.500
Raufunfällen oder 1,7 Prozent (Lipka, 2012).
Präventionshilfen für Schulen
Die Rückgänge sind das Ergebnis gesell-
schaftlicher Entwicklungen, wie zum Beispiel
eines veränderten Anzeigeverhaltens, des
demografischen Wandels oder auch einer
verstärkten Präventionsarbeit in Schulen
(Klormann, 2012). Jedenfalls werden die Un-
fallversicherungsträger weiterhin anhand ei-
ner frühzeitigen Prävention der schulischen
Gewaltakzeptanz entgegenwirken. Um Schu-
len vor allem bei der Förderung risikomin-
dernder Kompetenzen (unter anderem Sozi-
al- und Führungsverhalten) zu unterstützen,
stehen unter www.dguv.de (Webcode
d40322) Praxishilfen bereit. Diese tragen
gleichzeitig dazu bei, im Sinne des von der
gesetzlichen Unfallversicherung vertretenen
Ansatzes „Gute gesunde Schule“ ein nach-
haltig wirkendes Bewusstsein für Sicherheit
und Gesundheit in Schulen zu entwickeln.
Manuel Ahrens
Andrew Orrie
Nachdruck aus DGUV Forum.
Die Unfallkasse Sachsen schickt auch 2014
wieder ein Anti-Gewaltprojekt durch die
Schulen des Freistaates. „Berichte über Ge-
walt“ ist ein Projekt, in dem fünf Personen
über ihre Erfahrungen mit Gewalt erzählen –
freiwillig oder als Bewährungsmaßnahme
dazu verpflichtet. Es bietet 70 Minuten pro-
vokante, emotionale und authentische Kon-
frontation mit dem Thema Gewalt – für Schü-
ler ab Klasse 8.
Schulen sollten über einen bespielbaren
Raum für etwa 100 Schüler verfügen, eine
Berichte über Gewalt
erhöhte Spielebene wäre günstig. Der An-
tragsteller sollte die Auslastung für zwei Ver-
anstaltungen pro Tag gewährleisten, etwa
durch die Beteiligung benachbarter Schulen.
Die Kosten für Veranstaltung und Begleitma-
terial trägt die Unfallkasse Sachsen.
Von den Schulen erwarten wir engagierte
Unterstützung bei der Organisation sowie
Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur
zeitnahen Nachbereitung des Themas. Schu-
len, die dieses Angebot in Projekttage oder
Ähnliches integrieren, werden bevorzugt.
?Noch Fragen:janz@unfallkassesachsen.deTel. (0 35 21) 72 42 66
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Das A und O beim Baden ist die Wassertiefe.
Sie muss immer im Verhältnis zur Körpergrö-
ße der Kinder betrachtet werden. Nicht-
schwimmer sollen in maximal brusttiefem
Wasser baden. Achtung! In Nichtschwimmer-
becken beträgt die Wassertiefe oft bis zu
1,35 m. Diese ist für Kita- und auch für Grund-
schulkinder tiefes Wasser, sie können darin
nicht stehen! In tiefem Wasser sollen nur Kin-
der baden, die mindestens den Nachweis als
Frühschwimmer erbracht haben.
Die Anwesenheit eines Meisters oder Fachan-
gestellten für Bäderbetriebe (Schwimm-
meister) entbindet die Erzieherinnen nicht
von ihrer Aufsichtspflicht, welche sich im
Übrigen auch auf die nicht badenden und
schwimmenden Kinder erstreckt. Vergessen
Sie nicht: Das Personal hat auch Aufgaben im
technischen Bereich des Bades sowie gegen-
über anderen Badegästen.
Wer führt die Aufsicht?
Wer badende Kinder verantwortlich beauf-
sichtigt, muss Schwimm- oder Sportbeklei-
dung tragen, um im Notfall Rettungsmaß-
nahmen durchführen zu können. Auch die
anderen Erzieherinnen und Begleitpersonen,
wie beteiligte Eltern, sollten schwimmen
können und in der Lage sein, bei der Ber-
gung eines Kindes aus dem Wasser helfen zu
können.
Die Oberaufsicht verbleibt immer bei der Er-
zieherin, die von der Leitung der Kindertages-
einrichtung mit der Gesamtverantwortung be-
auftragt wurde. Sie hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Kindergruppe im Bad angemeldet
wird, zu klären, welches die günstigsten Ba-
dezeiten (außerhalb von Stoßzeiten des öf-
fentlichen Badebetriebes) sind, ob für die Kin-
der ein oder mehrere separate Becken bzw.
zumindest ein abgesperrter Beckenbereich
zur Verfügung steht, ob der Badbetreiber
während der gesamten Aufenthaltszeit einen
Mitarbeiter mit nachgewiesener Qualifikation
zur Wasseraufsicht zur Verfügung stellt. Ande-
renfalls muss mindestens ein eigener Ret-
tungsschwimmer (Rettungsschwimmerabzei-
chen Bronze oder höher) mitgebracht werden.
Immer den Überblick behalten
Wir empfehlen einheitliche Badekappen. Die-
se verbessern die Übersicht über die Gruppe.
Werden mehrere Becken genutzt, muss für je-
des Becken eine aufsichtsführende Person da
sein. Die Beckenaufsicht sollte von verschie-
denen Standorten erfolgen oder in Form eines
Rundganges. Sie muss sich auf das komplette
Becken erstrecken, also auf und unter der
Wasseroberfläche. Von großflächigem Was-
serspielzeug wie Reifen oder Matratze ist ab-
Kinder s ind meist r icht ige Wasserrat ten und Ausf lüge ins Schwimmbad organis ieren Ki tas n icht nur an heißen
Sommer tagen. Zum Glück kommt es beim Baden und Schwimmen in Ki tas sehr sel ten zu Unfäl len. A l lerdings
wenn, dann s ind d ie Folgen schwerwiegend, i r revers ibel oder gar tödl ich. Damit der Badespaß ungetrübt b le ibt ,
haben wir e in paar konkrete Empfehlungen für S ie zusammengestel l t .
Pack die Badehose ein ...Baden und Schwimmen – von der Kita organisiert
Foto
: sho
ck/S
hots
hop
i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:52 Seite 12
i p u n k t 1 / 2 0 1 4 13
S i c h e r h e i t
zusehen. Falls ein Kind doch einmal in Not ge-
rät, kann dies wertvolle Zeit kosten!
Die Kinder dürfen nur Schwimmsport- und
Spielgeräte nutzen, die den anerkannten Re-
geln der Technik entsprechen. Von Schwimm-
ärmeln und Schwimmringen raten wir ab, da
sie über das tatsächliche Verhalten des kind-
lichen Körpers im Wasser hinwegtäuschen.
Natürlich muss auch daran gedacht werden,
dass von den Eltern eine schriftliche Badeer-
laubnis für ihre Kinder mitgegeben wird und
die Eltern darin auf gesundheitliche Be-
sonderheiten ihres Kindes hinweisen sollten.
Mit dem Erzieherinnenteam sind Verhaltens-
regeln zu erarbeiten und diese den Kindern
vorm Badengehen altersgerecht und an-
schaulich zu erläutern. Auch geeigneter Son-
nenschutz darf nicht vergessen werden.
Denken Sie auch daran, wie der Weg zum und
vom Schwimmbad sicher zurückgelegt wer-
den kann und wo Gefahrstellen lauern können.
Naturbäder haben ihre Risiken
Wenn der Besuch eines Naturbades geplant
ist, gelten die bisherigen Informationen
selbstverständlich auch. Grundsätzlich darf
nur in bewachten Seen und dort nur im Nicht-
schwimmerbereich gebadet werden, um ers-
tens die Aufsicht der Erzieherinnen von
außen nicht zu erschweren (der Schwimmer-
bereich ist meistens in verhältnismäßig gro-
ßer Entfernung zum Ufer), und zweitens, um
im Gefahrfall sofort helfen zu können.
Erkundigen Sie sich auch, ob nicht etwa ein
Badeverbot aufgrund unzureichender Was-
serqualität besteht.
Weiterhin ist auf geeignete sanitäre Einrich-
tungen und unproblematische Aufenthalts-
bereiche außerhalb des Wassers zu achten
(kein schädigender Pflanzenbewuchs, kein
Unrat durch andere Badegäste, keine Verun-
reinigungen durch Tiere).
Zu bedenken ist auch, dass Badeseen als na-
türliche Gewässer Bodengefälle haben kön-
nen und Bodenunebenheiten sowie Wasser-
bereiche in denen durch Strömungen
Temperaturunterschiede entstehen. Die ge-
naue Abgrenzung eines garantiert flachen
Badebereiches ist oftmals nicht möglich. Da-
her sollten Naturbäder nur mit Kindern, die
sich schon sicher im Wasser bewegen kön-
nen, besucht werden.
Wir wünschen den Kindern und Erzieherinnen
einen ungetrübten und sicheren Badespaß.
Beachten Sie dazu bitte auch weitere Informa-
tionen, z. B. die in der GUV-SI 8452 „Schwim-
men und Baden in Kindertagseinrichtungen“.
(Neu: UK Sachsen 02-11)
Frank Schubert
Die Unfallkasse bietet schon lange verschie-
dene Gewalt-Präventionskonzepte an, die
sehr intensiv nachgefragt werden. Warum
jetzt alles neu?
Sie haben recht. Wir fördern schon viele Jahre
die Selbst- und Sozialkompetenzen in Schu-
len. Diese Projekte werden so gut angenom-
men, dass die Nachfrage meist das Angebot
übersteigt. Mit unserer Streitschlichterausbil-
dung, die frühestens ab Klasse 6 möglich ist,
wollen wir das zwischenmenschliche Verhal-
ten verbessern. Diese Fähigkeiten müssen je-
doch rechtzeitig, das heißt frühestmöglich, in
der kindlichen Entwicklung anerzogen, also
gelernt werden. Und da ist die Jahrgangsstufe
6 einfach zu spät.
Also, was Hänschen nicht lernt, lernt Hans
nimmer mehr?
Genau. Soziales Verhalten muss nicht nur frü-
her erlernt, sondern auch dauernd geübt wer-
den. Das trägt dann langfristig. Deshalb setzt
das neue Projekt „Kinder lösen Konflikte
selbst“ ja auch bereits im Vorschulalter an und
wir können es in einem Zeitraum von bis zu
drei Jahren fördern. Das absolut Neue daran
ist: Wir können den Übergang zur Grund- oder
Förderschule erleichtern, wenn alle mitziehen.
Die Projekte sind also langfristiger auf Vor-
beugung ausgerichtet. Und was tun Sie, wenn
das Haus schon in Flammen steht?
Dazu gibt es neben den beiden ersten Bau-
steinen einen dritten: das Kommunikations-
und Konflikttraining. Es vermittelt unter-
schiedliche Strategieansätze für verbale, non-
verbale und körperliche Deeskalation. Dieses
Projekt setzt – um in Ihrem Bild zu bleiben – di-
rekt am Brandherd an, also an einer speziellen
Klasse. Baustein eins und zwei hingegen sind
für die gesamte Kita oder Schule abrufbar.
Was muss ich tun, um eine Förderung zu er-
halten?
Unter www.unfallkassesachsen.de finden Sie
unter dem Stichwort „Gewaltprävention“ die
komplette Förderrichtlinie und für jeden Bau-
stein eine eigene Projektbeschreibung sowie
ein Antragsformular. Einfach Antrag ausfüllen
und ab damit an die Unfallkasse. Im Haus-
haltsjahr 2015 steht dafür wieder Geld bereit.
Damit lassen sich sicher nicht alle Wünsche
erfüllen, also flink sein. Wer zuerst kommt,
mahlt zuerst.
Vielen Dank für das Gespräch!
Egal ob groß oder k le in: Tref fen unterschiedl iche Interessen aufe inander, führ t das zu Konf l ikten. Den Umgang
mit Menschen muss man ebenso er lernen wie das E inmaleins! Deshalb setzt d ie überarbei tete Förderr icht l in ie
„Gewaltprävent ion“ schon im Kindergar tenal ter an und bietet damit nun dre i verschiedene Bausteine. Wir spra-
chen dazu mit Heike Merboth.
Wo geredet wird, da fliegen keine FäusteNeue Förderrichtlinie zur Gewaltprävention
?Noch Fragen:merboth@unfallkassesachsen.deTel. (0 35 21) 72 43 25
?Noch Fragen:schubert@unfallkassesachsen.deTel. (0 35 21) 72 43 05
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G e s u n d h e i t
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ben dem neuen Risikogebiet im Vogtland
sind in Deutschland bisher FSME-Risikoge-
biete in Landkreisen von Bayern, Baden-
Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und
Thüringen ausgewiesen.
Die Übertragung der Borreliose-Erreger er-
folgt nach medizinischen Erkenntnissen be-
reits in den ersten Stunden nach dem Stich
und die Infektionsgefahr steigt mit zuneh-
mender Verweildauer der Zecken.
In der Zeit von April bis Oktober ist das Risi-
ko von Zeckenstichen am größten. Zecken
lauern auf Grashalmen und im Unterholz auf
Menschen und Tiere, die sie im Vorbeigehen
abstreifen.
Grundsätzlich ist die bei uns vorkommende
Zecke nicht giftig. Jedoch sind Zecken poten-
zielle Wirte für Bakterien und Viren, die bei
Menschen ernsthafte Infektionskrankheiten
hervorrufen können. Hierzu gehören neben
dem Frühsommer-Meningoenzephalitis-Vi-
rus (FSME-Virus) vor allem Bakterien der
Gattung „Borreliaburgdorferi“, die Lyme-
Borreliose verursachen können.
Eine Impfung gegen FSME ist dann zu emp-
fehlen, wenn man als Wanderer oder Natur-
freund in Risikogebieten unterwegs ist. Ne-
Die Zahl der Fäl le gefähr l icher Frühsommer-Meningoenzephal i t is kurz: FSM E ste igt und ste igt . Erst im Apr i l
wurde das Vogt land zum jüngsten FMS E-Ris ikogebiet erklär t . B is lang gab es solche Gebiete in Sachsen n icht .
Hat s ich e ine Zecke festgesetzt , sol l te man umgehend handeln. Je schnel ler man s ie ent fernt , desto ger inger
is t d ie Gefahr e iner Infekt ion.
Warten erhöht das Infektionsrisiko Umgang mit Zecken in Kindertagesstätten und Schulen
Je schneller man eine Zecke entfernt, des-
to geringer ist die Gefahr einer Infektion!
So schützen sie sich vor Zeckenstichen:
• Bei Spaziergängen möglichst auf festen
Wegen bleiben und Unterholz, hohes
Gras und Hautkontakt zu bodennahen
Pflanzen meiden.
• Beim Aufenthalt in möglichen Zecken-
gebieten feste Schuhe anziehen.
• Auf helle Kleidung achten, die den Kör-
per weitestgehend bedeckt. Hierauf las-
sen sich die Zecken leichter auffinden.
• Nach dem Aufenthalt in möglichen Zeck-
engebieten, vor allem bei Kindern, den
Körper sorgfältig nach Zecken absu-
chen. Bevorzugte Saugstellen sind am
Kopf und am Hals sowie unter den Ar-
men, zwischen den Beinen.
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G e s u n d h e i t
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Empfehlungen der Unfallkasse
Kinder und Jugendliche stehen während des
Besuchs und bei allen Veranstaltungen der
Kindertageseinrichtungen und Schulen un-
ter Aufsicht und Betreuung. Anstelle der El-
tern müssen die Erzieherinnen und Erzieher
bzw. Lehrkräfte als Verantwortliche handeln,
wenn für die Kinder und Jugendlichen eine
Gefahr besteht. Das gilt auch, wenn Sie bei
einem Kind oder einem Jugendlichen eine
Zecke bemerken!
Nach dem Entdecken sollte eine Zecke unbe-
dingt unverzüglich entfernt und nicht auf ei-
ne Zeckenentfernung nach dem Besuch der
Kindertageseinrichtung oder Schule durch
die Eltern der Kinder bzw. Jugendlichen ge-
wartet werden. Das Warten auf einen Arzt-
termin erhöht hier eine vermeidbare Infek-
tionswahrscheinlichkeit.
Was tun?
Auch Laien dürfen Zecken entfernen. Die Ze-
cke sollte zwar schnellstmöglich, aber ruhig
und besonnen entfernt werden. Wichtig ist
bei der Entfernung, dass der Zeckenleib nicht
gequetscht wird, da sonst Krankheitserreger
in den Körper „ausgedrückt“ werden.
Die Verantwortlichen der Kindertageseinrich-
tungen und der Schulen sollten im Vorfeld
mit den Erziehungsberechtigten die Verfah-
rensweise beim Zeckenbefall absprechen.
Haftung
Die Erzieherinnen und Erzieher sowie die
Lehrkräfte haften – auch bei unsachgemäßer
Entfernung einer Zecke – nicht für Ansprüche
der Kinder und Jugendlichen oder für die
Aufwendungen der Unfallkasse, wenn doch
eine Infektion auftritt. Ihre Haftung gegen-
über den Kindern und Jugendlichen ist – wie
in allen anderen Fällen – beschränkt auf vor-
sätzliches Herbeiführen des Unfalls bzw. der
Infektion. Für Ansprüche der Unfallkasse
haften sie wegen der zu tragenden Aufwen-
Informieren Sie die Erziehungsberechtig-
ten in jedem Fall über das Entfernen einer
Zecke und die weiteren durchgeführten
Maßnahmen. Diese sollten dokumentiert
werden.
?Noch Fragen:kirsten@unfallkassesachsen.deTel. (0 35 21) 72 43 19
dungen nur bei grober Fahrlässigkeit, das
heißt bei Nichtanstellen naheliegender
Überlegungen.
Da die Unfallkasse die Entfernung der Ze-
cken empfiehlt, wird sie solche Ansprüche
nicht geltend machen können.
Darauf sollten Eltern achten
Nach Zeckenstichen sollte man für min-
destens eine Woche genau auf auftretende
Hautveränderungen an der Einstichstelle
achten. Besonders wenn eine kreisförmige
Hautrötung auftritt, sollte man einen Arzt
bzw. eine Ärztin aufsuchen. Eine Borreliose
kann im Frühstadium gut behandelt werden.
Auch wenn in den Wochen nach einem Ze-
ckenstich gesundheitliche Probleme auftre-
ten, sollte man seinen Arzt bzw. seine Ärztin
über den Zeckenstich informieren.
Quelle: Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Die aktuellen Änderungen im Regelwerk ha-
ben keine Auswirkung auf die Eignungs-
untersuchung der Atemschutzgeräteträger
der freiwilligen Feuerwehren. Um jedoch
möglichen Unsicherheiten vorzubeugen, sind
folgende Punkte wissenswert:
Der Unternehmer ist nach § 14 der UVV
„Feuerwehren“ weiterhin verpflichtet, die
körperliche Eignung der Atemschutzgeräte-
träger nach dem Arbeitsmedizinischen
Grundsatz G 26.3 festzustellen und in den
darin enthaltenen Abständen regelmäßig
überwachen zu lassen.
Die Eignungsuntersuchung ist durch geeig-
Die novel l ier te Fassung der ArbmedV V führ t aktuel l zu Unsicherhei ten, d ie jedoch für d ie
E ignungsuntersuchung der f re iwi l l ige Feuerwehren unbegründet s ind. Nach wie vor dür fen für den
Feuerwehrdienst nur körper l ich geeignete Feuerwehrangehör ige e ingesetzt werden.
Eignungsuntersuchung weiter erforderlichAtemschutzgeräteträger der Feuerwehr
nete Ärzte durchzuführen, also insbesondere
von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Ar-
beitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung
„Betriebsmedizin“, oder von Ärzten, die bis
2008 zur Durchführung der G 26.3 durch Un-
fallversicherungsträger ermächtigt wurden.
Der untersuchende Arzt muss auch künftig
eine schriftliche Bescheinigung über die Eig-
nung als Atemschutzgeräteträger für den
Unternehmer ausstellen. Ein Muster und
weitere Informationen finden Sie unter
www.unfallkassesachsen.de, Stichwort „Eig-
nungsuntersuchung“ (Webcode u559).
Ronald Patzak
?Noch Fragen:patzak@unfallkassesachsen.deTel. (0 35 21) 72 43 03
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Zunächst ist eine Entscheidung nötig. Die Er-
laubnis, dass es uns immer, egal was um uns
passiert, gut gehen darf. Wann denken wir
schon einmal darüber nach, mit welcher
Grundhaltung wir durch das Leben gehen?
Wir haben die Muster von Familie und Ge-
sellschaft übernommen, und die sind nicht
besonders glücksfreundlich. Mühe steht vor
Freude, Disziplin vor Genuss. Die klassi-
schen deutschen Tugenden haben uns weit
gebracht, kommen gerade aber an ihre Gren-
zen. Wir haben es mit dem Anstrengen über-
trieben und uns selbst dabei vergessen.
Doch nur, wenn es uns gut, wirklich gut geht,
strahlen wir das auf unsere Umgebung aus.
Nur wenn es uns gut geht, können wir gut für
uns und andere da sein, können wir die vol-
len Kapazitäten unseres Gehirns nutzen: kre-
ativ und effizient sein, gute Lösungen finden
und uns konzentrieren.
Erwarten Sie Wohlbefinden,
sonst treffen Sie es nicht
Überprüfen Sie Ihre Einstellungen, zum Bei-
spiel zur Arbeit. Sind Sie dankbar, dass Sie
eine, diese, haben? Freuen Sie sich, dass Sie
dort interessante Menschen treffen? Erwar-
ten Sie, Freude zu erleben? Überall wartet
das Wohlbefinden auf uns – wenn wir es tref-
fen wollen und sehen können. Es kommt auf
die Brille an, die wir jeden Morgen aufset-
zen: Die Chancen- oder die Schwierigkeiten-
brille. Weil wir nur das sehen, was wir erwar-
ten und uns auch noch dazu passend
verhalten.
Tun wir nicht länger so,
als ob es uns gut geht
Sondern sorgen wir ab sofort dafür, dass es
uns gut geht. Lernen wir, realistisch und gu-
ten Mutes zu sein und die vielen großartigen
Dinge unseres Lebens wertzuschätzen. Dann
haben wir Energie für den Umgang mit dem
Die Hose kneift, die Tochter hat Liebeskummer, die E-Mail-Nachrichten wollen beantwortet sein, die Arbeit verbreitet
Dauerdruck. Wir wollen allen Ansprüchen gerecht werden und nicht nur gesund und erfolgreich, sondern auch noch
selbstbewusst, liebenswert und schlank sein. Wer soll das schaffen?
Nehmen Sie Ihr Wohlbefinden selbst in die Hand– Nur dann gelingt es wirklich
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Rest. Zum Beispiel mit der Frage: Was kann
ich heute tun, dass ich mich wohlfühle?
Diese Frage mit Soforteffekt ist ein Geschenk
und heißt, nicht länger zu hoffen, der neue
Kollege, die neuen Schuhe oder eine Liebes-
erklärung würden uns dauerhaft glücklich
machen. Sondern selbst für unser Wohlbe-
finden zu sorgen.
Wir setzen die falschen Prioritäten
Bruce Headey, Ruud Muffels und Gert G.
Wagner haben für das deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung Daten aus Australien,
Großbritannien und Deutschland zum The-
ma Lebenszufriedenheit ausgewertet und
kommen zu dem Schluss, dass soziales En-
gagement und Beziehungsziele langfristig
zufriedener machen als materielle und Kar-
riereziele. In der TK-Stressstudie 2013 konn-
te nachgewiesen werden, dass „Spaßarbei-
ter“ gegenüber „Broterwerbarbeitern“
weniger erschöpft und weniger depressiv
sind. Kurzum: Wir schuften uns kaputt für
Ziele, die uns krank und nicht einmal glück-
lich machen.
Wir kümmern uns zu wenig
um unseren Körper
In der TK-Stressstudie 2013 wurde auch
nachgewiesen, dass Stress der Gesundheit
schadet, egal ob wir ihn als belastend wahr-
nehmen oder nicht. Die Körperreaktionen
hinterlassen ihre Spuren. Leider handeln wir
Menschen oft erst, wenn es weh tut, wir
krank werden oder Beziehungskrisen haben.
Achten Sie deshalb, solange es Ihnen gut
geht, besser auf Ihren Körper und Ihren
Geist. Hegen und Pflegen Sie Ihre kostbaren
Ressourcen.
Genussvolle Ideen für den Alltag
1. Sehen Sie, wie gut es Ihnen geht
Glück ist selten unglaublich intensiv und ek-
statisch, sondern eher mittelmäßig ange-
nehm. Die meisten Menschen sind statis-
tisch gesehen glücklich, merken es aber oft
nicht, weil sich andere Gedanken und Gefüh-
le in den Vordergrund schieben.
2. Nutzen Sie die Formel für erfolgreiche
Teams, Beziehungen und Gesundheit
Die positive Psychologie geht davon aus,
dass Glück und Gesundheit wesentlich von
dem Verhältnis positiver zu negativen Gefüh-
len abhängt. Als günstig gilt der Quotient
von drei zu eins. Das heißt: Auf jedes
schlechte Gefühl sollten mindestens drei gu-
te kommen. Beginnen Sie Meetings mit posi-
tiven Informationen, ermutigen Sie Mitarbei-
ter, nach positivem Feedback zu fragen.
Loben Sie Menschen zum Erfolg, schreiben
Sie Ermutigendes in Ihren Mailabsender.
Grüßen Sie zuerst und sagen Sie viel öfter
„Danke“.
3. Lächeln Sie den Stress weg
Lächeln, selbst wenn uns nicht danach ist,
führt zur Stressreduktion und Glücksgefüh-
len. Dies gilt auch für das sogenannte „un-
echte“ Lächeln, bei dem nur der Mund, nicht
die Augen lachen.
4. Bewegen Sie Ihren Körper
Stress führt zu automatischen Körperreak-
tionen wie Erhöhung des Blutdruckes, An-
spannung der Muskulatur, Fettspeicherung.
Cortisol wird abgebaut durch Bewegung.
Wählen Sie eine Sportart, an der Sie Freude
haben, sonst gibt es schon den nächsten
Stress. Und denken Sie an Treppen im Haus-
flur, einen Gang in der Mittagspause oder
das Fahrrad im Keller.
5. Ärgern Sie sich maximal drei Minuten
Sie bestimmen, wofür Sie Ihren Kopf und Ihr
Herz hergeben. Sagen Sie „Stopp“ und wen-
den Sie sich dann gedanklich sinnvolleren
Dingen zu. Nehmen Sie eine Uhr zu Hilfe.
6. Erteilen Sie sich ein Grübelverbot
Konstruktive Auseinandersetzungen mit ei-
nem Problem sind hilfreich. Destruktives
Wiederholen negativer Gedanken nicht. So-
bald Sie dies feststellen, holen Sie Ihr Grü-
belverbot hervor.
7. Lassen Sie sich nicht
alles von sich gefallen
Unser Gehirn ist ein wenig außer Kontrolle
geraten und macht manchmal mit uns, was
es will. Dann sind wir übellaunig oder sehen
keine Lösungen und befassen uns mit des-
ztruktiven Gedanken. Optimismus braucht
geistige Disziplin.
8. Gehen Sie 100 Schritte
der Dankbarkeit
Wählen Sie einen Moment aus, bei dem Sie
irgendwo entlanglaufen. Sagen Sie 100
Schritte lang einfach so danke.
9. Denken Sie bei jedem
Stück Schokolade an sich
Fragen Sie sich jedes Mal, ob Sie heute
schon gut für sich gesorgt haben und ma-
chen Sie Selbstfürsorge zur Gewohnheit. Der
kleinste Schritt kann ein Schokoladenritual
als kleine Auszeit am Nachmittag sein.
Ilona Bürgel
Informationen
Besuchen Sie unser Schulgesund-
heitsforum am 15. November 2014 in
Leipzig und Sie lernen Dr. Ilona Bürgel
persönlich kennen. Sie ist Expertin für
körperliches und geistiges Wohlbefin-
den und hat es sich zur Aufgabe ge-
macht, Menschen an sich selbst zu er-
innern. Die Diplom-Psychologin ist
nach 15 Jahren Managementerfahrung
in der freien Wirtschaft seit 2005 als
Referentin und Autorin tätig. Sie lebt
und arbeitet in Dresden und Aarhus
(DK). Mehr Infos unter: www.ilona-
buergel.de.
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G e s u n d h e i t
18 i p u n k t 1 / 2 0 1 4
Ob Blumenerde, Paketanlieferung oder Ge-
tränkekisten: Rollen ist oftmals besser als
tragen. „Doch beim Ziehen und Schieben
kann der Hand-Arm-Schulter-Bereich be-
sonders belastet sein“, erläutert Prof. Dr.
Rolf Ellegast, stellvertretender Leiter des In-
stituts für Arbeitsschutz der Deutschen Ge-
setzlichen Unfallversicherung (IFA). „Abhän-
gig vom Kraftaufwand und von der
Körperhaltung können zudem die Lenden-
wirbelsäule sowie die Hüft- und Kniegelenke
in Mitleidenschaft gezogen werden.“ Um
diese Belastungen weitestgehend zu ver-
meiden, empfiehlt der Experte, folgende
Hinweise zu beachten:
Haltung bewahren!
Die beladenen Hilfsmittel sollten nicht ruck-
artig angehoben, gezogen oder geschoben
werden. Um einseitige Belastungen und
Zwangshaltungen zu vermeiden, sollten Be-
schäftigte eine aufrechte Körperhaltung mit
nicht verdrehtem und möglichst geradem
Rücken einnehmen.
Auf das richtige Hilfsmittel setzen
Nicht jedes Hilfsmittel ist für jede Last und
jeden Transport geeignet. Wer etwa Stufen
überbrücken muss, sollte einen Treppenkar-
ren nutzen. Ist der Untergrund uneben und
nicht befestigt, wie zum Beispiel im Garten,
sollten die Reifen des Hilfsmittels eine aus-
reichende Größe und ein tiefes Profil haben.
Auf das Maximalgewicht achten!
Die Hilfsmittel sollten niemals über das von
den Herstellern angegebenen Maximalge-
wicht überladen werden. Die Last sollte nach
Möglichkeit mittig aufgesetzt werden.
Richtig einkaufen
Wer bereits beim Einkauf auf das GS-Zeichen
achtet („Geprüfte Sicherheit“), erspart sich
Folgekosten und unangenehme Überra-
schungen. Sollen verschiedene Personen
mit dem Hilfsmittel arbeiten können, sollte
die Griffhöhe in der Höhe verstellbar sein.
Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht!
Im Job ist beim Transportieren von Lasten ei-
ne Gefährdungsbeurteilung Pflicht. Nach
den sogenannten Leitmerkmalmethoden
können die Risiken für die körperliche Über-
belastung für jeden Beschäftigten indivi-
duell ermittelt werden. So ist die Höhe der
körperlichen Belastungen abhängig von der
Art des Hilfsmittels, vom Lastgewicht, der
Körperhaltung und Bewegungsgeschwindig-
keit, der Dauer und Häufigkeit der Lasten-
handhabung und den Ausführungsbedin-
gungen. Berufsgenossenschaften und Un-
fallkassen beraten bei der Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung und bei der Wahl
der richtigen Hilfsmittel.
Übersicht über die wichtigsten Hilfsmittel
zum Ziehen und Schieben leichter bis mittel-
schwerer Lasten: www.deinruecken.de Web-
code: dam12951
Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung bei
körperlichen Belastungen finden sich hier:
www.deinruecken.de Webcode: dam10793
Quelle: DGUV
Haltung bewahren! Dies g i l t auch beim Einsatz von rol lenden Hi l fsmit te ln wie Sackkarre , Handwagen, Gr i f f ro l ler
und Co. Mit den wendigen Hel fern fä l l t der Transpor t von mit te lschweren Lasten deut l ich le ichter. Damit d ie Ent-
lastung jedoch n icht zu e iner Belastung wird, g ibt d ie Prävent ionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ Tipps
zum s icheren Umgang mit ro l lenden Hi l fsmit te ln .
Lasten besser rollen statt tragenPräventionskampagne gibt Tipps zum Umgang mit Hilfsmitteln
In der Präventionskampagne „Denk an
mich. Dein Rücken“ arbeiten die Berufs-
genossenschaften, Unfallkassen, ihr Spit-
zenverband Deutsche Gesetzliche Unfall-
versicherung (DGUV), die Sozialversiche-
rung für Landwirtschaft, Forsten und Gar-
tenbau und die Knappschaft zusammen.
Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rü-
ckenbelastungen zu verringern.
Weitere Informationen unter
www.deinruecken.de
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G e s u n d h e i t
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„Auf Stress und Druck reagiert unser Körper
mit dem Fluchtinstinkt: Der Blutdruck steigt,
die Herzfrequenz erhöht sich, die Sinne wer-
den geschärft. In der Folge setzt der Körper
Energie frei, um im Notfall die Flucht ergrei-
fen zu können“, erläutert Dr. Hiltraut Paridon,
Leiterin des Bereichs „Psychische Be-
lastungen und Gesundheit“ am Institut für
Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG). Zu
Urzeiten habe diese Reaktion das Überleben
der Menschen gesichert. „Weil heutzutage
jedoch kaum jemand die Flucht ergreift,
wenn er Stress hat, staut sich die überschüs-
sige Energie in der Muskulatur. Wird sie nicht
abgebaut, kann dies auf Dauer zu schmerz-
haften Muskelverspannungen führen.“
Gefährdungsbeurteilung:
Der Arbeitsplatz unter der Lupe
Rückenschmerzen können also auch auf psy-
chische Fehlbelastungen hinweisen: „Spätes-
tens dann muss den Ursachen auf den Grund
gegangen werden“, so die Psychologin. „Die
Gefährdungsbeurteilung kann Aufschluss
darüber geben, welche psychischen Bela-
stungen am Arbeitsplatz vorliegen.“ Mithilfe
dieses Instruments lassen sich Arbeitsaufga-
ben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung
sowie soziale Beziehungen am Arbeitsplatz
systematisch untersuchen. So können Ar-
beitgeber nicht nur die belastenden
Faktoren, sondern zugleich auch Lösungsan-
sätze ermitteln. Wo etwa fehlende Abspra-
chen zu Belastungen führen, helfen regel-
mäßige Besprechungen im Kollegenkreis. Wo
Lärm oder die klimatischen Bedingungen zu
den Stressfaktoren zählen, können Änderun-
gen der Arbeitsumgebung die Situation ver-
bessern. Eine Gefährdungsbeurteilung muss
nicht kompliziert sein: Beratung und
Unterstützung erhalten Arbeitgeber und
Betriebe von den Trägern der gesetzlichen
Unfallversicherung.
Stress kann aber nicht nur im Beruf entste-
hen. Auch in der Freizeit können viele Men-
schen nur noch selten abschalten: „Die Kin-
der zum Fußballtraining bringen, abends
noch eine Verabredung mit den Schwiegerel-
tern eingeschoben, die Bügelwäsche erledigt
– oft jagt auch abseits des Arbeitsplatzes ei-
ne Verpflichtung die nächste“, so Paridon.
Wichtig sei es daher auch, sich selbst immer
wieder bewusst Auszeiten zu nehmen und
Dinge zu tun, die einen erfreuen. „Sei es nun
Gartenarbeit, Basteln, Lesen oder einfach
einmal gar nichts tun: Hauptsache es macht
Spaß. Das hilft, sich zu entspannen.“
Rückenschmerzen müssen nicht immer körperliche Ursachen haben. Auch psychische Belastungen können dem Rücken
zu schaffen machen. So können zum Beispiel Stress, Sorgen, Zeitdruck und Konflikte Rückenschmerzen verschlimmern
oder gar auslösen. Darauf weisen die Träger der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ hin.
Sie geben Tipps, wie psychische Belastungen bei der Arbeit und in der Freizeit vermindert werden können.
Stress kann den Rücken belastenRückenschmerzen können auf psychische Fehlbelastungen hinweisen
Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung bei
psychischen Belastungen finden sich unter
www.deinruecken.de,
Webcode dam21578.
Motiviert und engagiert sind viele, die in
Pflege- und Betreuungsberufen arbeiten.
Doch diese Tätigkeiten verlangen dem Kör-
per einiges ab – viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter klagen über Rückenbeschwer-
den. Doch das muss nicht sein!
Wie die Rückengesundheit in Pflegeeinrich-
tungen organisiert und gelebt werden kann,
diskutieren wir mit Ihnen am 1. und 2. Ok-
tober 2014 an der DGUV-Akdemie in Dres-
den. Eine Veranstaltung für Heimleitungen,
Pflegedienstleistungen, Stationsleitungen,
Personalvertretungen, Sicherheitsfachkräfte
und Betriebsärzte.
Fachvorträge, Foren, Diskussionsrunden mit
Experten aus Wissenschaft und Praxis. Eine
Veranstaltung der Unfallkasse Sachsen und
der Berufsgenossenschaft für Gesundheits-
dienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Mehr Infos und Anmeldungen unter:
www.unfallkassesachsen.de
Suche: Veranstaltungen
Prävention macht stark – auch Deinen RückenGesund bleiben in der Pflege
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I n f o r m a t i o n
20 i p u n k t 1 / 2 0 1 4
Die Mitarbeiter der BG Bau haben Ihren Weg-
gang bedauert. Wie wurden Sie bei der Unfall-
kasse aufgenommen – auch mit Bedauern?
Diesen Eindruck hatte ich dankenswerter-
weise nicht. Das Interesse an meiner Person
war eher geprägt von Neugier, verbunden mit
großer Erwartungshaltung und einer viel-
leicht kleinen – aber verständlichen – Portion
Skepsis.
In den über 150 persönlichen Gesprächen
konnte ich mir dann relativ schnell ein Bild
von der Unfallkasse und der bestehenden Si-
tuation machen. Dass sich die Mitarbeiter
zum ganz überwiegenden Teil geöffnet und
mir ihr Vertrauen entgegengebracht haben,
hat mir gutgetan. Das war nicht selbstver-
ständlich.
Inzwischen, davon gehe ich aus, können
mich die Mitarbeiter einschätzen und wis-
sen, worauf ich Wert lege und wofür ich ein-
stehe. Daher fühle ich mich gut aufgenom-
men und – trotz der noch bestehenden
offenen Baustellen – in der Unfallkasse
Vertrauen, Transparenz und den Blick fürs WesentlicheDr. Martin Winter im Interview
Sachsen inzwischen sehr wohl.
Leben ist Veränderung. Was wollen Sie verän-
dern? Und wo wollen Sie beginnen?
Zeit, mir das lange zu überlegen, hatte ich
nicht. So waren die ersten paar Monate nach
Beginn der Amtsübernahme bereits von der
schwierigen Finanz- und Beitragssituation
geprägt, verursacht durch mehrere ungünsti-
ge Faktoren.
Da für eine funktionierende und sich für die
Seit 12 Monaten is t Mar t in Winter Geschäfts führer der Unfal lkasse Sachsen. Der Jur ist aus Franken begann seine
Laufbahn bei der Bau-Berufsgenossenschaft Bayern und Sachsen in Nürnberg ( jetzt : BG Bau) und war zuletzt Be-
re ichsle i ter für Sachsen der Geschäftsstel le Dresden. In den ersten Wochen hat er mit jedem Mitarbei ter e inzeln
gesprochen. Mit t lerwei le g i l t er a ls jemand, der s ich erst e in gründl iches Bi ld macht , eh er s ich e in Ur te i l er -
laubt . Wir haben nachgefragt , wie er s ich ins neue Amt e ingelebt hat?
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I n f o r m a t i o n
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Mit der Unfallkasse ins KinoDie Unfallkasse präsentierte am 19. März
2014 im CineStar Chemnitz am Roten Turm in
einer Sonderveranstaltung den packenden
Film „GOLD“ über das Schicksal dreier Sport-
ler mit Handicap auf ihrem schweren Weg zu
den Paralympics nach London.
Gerd Schönfelder – Skirennfahrer mit Handy-
cap – war Gast und stand Schülerinnen und
Schülern Rede und Antwort. Schönfelder er-
rang seit 1992 bei mehreren Winter-Paralym-
pics 16 Siege und insgesamt 22 Medaillen.
Damit ist der vierzehnfache Weltmeister der
bislang erfolgreichste Athlet in der Geschich-
te der Paralympics.
Zukunft aufstellende Verwaltung eine solide
Finanzierung die Basis aller künftigen Ent-
scheidungen ist, galt es, hier dringend zu
handeln. Ein Leben nur aus der Substanz der
Unfallkasse ohne regelmäßige Investitionen
mag zwar kurzfristig kostenneutral erschei-
nen, produziert aber mittel- und langfristig
gesehen viel höhere Kosten. Deswegen galt
es auch in dieser Hinsicht, gegenüber den
Selbstverwaltungsgremien und der Rechts-
aufsicht Vertrauen aufzubauen, Transparenz
zu erzeugen und für die dringend notwendi-
gen Schritte zu werben. Mit den Ende 2013
beschlossenen und den bereits für 2014 ge-
planten Maßnahmen sind wir hier auf dem
richtigen Weg.
Daneben ist mein Ziel, die Unfallkasse Sach-
sen weiterzuentwickeln und moderne Ar-
beitsbedingungen für alle Mitarbeiter zu
schaffen. Hierzu gehören eine zukunftsorien-
tierte IT-Anwendung, Flexibilität – nicht nur
bei den Arbeitszeiten – und natürlich die Ver-
einbarkeit von Familie und Beruf. Mit der in-
zwischen abgeschlossenen neuen flexiblen
Gleitzeit-Dienstvereinbarung haben wir einen
ersten Schritt gemacht. Ich bin zuversicht-
lich, dass hierauf noch viele weitere folgen
werden.
Die Unfallzahlen sinken. Doch die Ausgaben
steigen. Kann die Unfallkasse nicht mit Geld
umgehen?
Bereits seit ich vor nunmehr über zehn Jahren
bei der gesetzlichen Unfallversicherung be-
gonnen habe, ist mir die Aussage der ver-
meintlichen Gleichung bekannt: Weniger Un-
fälle = weniger Ausgaben = niedrigere
Beiträge. Das erweist sich leider bei genau-
erer Kenntnis der Hintergründe als ein Irr-
glaube. Es gibt eine Unmenge an Faktoren,
die Einfluss auf die Ausgaben einer Unfall-
kasse haben. Nur um einige wenige zu nen-
nen: Gesundheit wird in Deutschland immer
teurer. Damit werden die medizinische Be-
treuung und die Rehabilitation pro Fall konti-
nuierlich aufwendiger; die Heilbehandlungs-
kosten aufgrund stetig verbesserter Behand-
lungsmethoden steigen; Hilfsmittel sind in-
zwischen technische High-End-Produkte. Da-
neben bedeuten z. B. Tariferhöhungen im öf-
fentlichen Dienst und damit für die bei uns
Versicherten gleichzeitig deutliche Kosten-
steigerungen bei den zu erbringenden Lei-
stungen wie Verletztengeld und -renten, da
diese an das jeweilige Einkommen gekoppelt
sind. Ständige Ausweitungen des Unfallversi-
cherungsschutzes, jährliche gesetzliche Ren-
tenerhöhungen, steigendes Lebensalter etc.
tun ihr Übriges für die Ausgabenseite – trotz
sinkender Unfallzahlen.
Die Unfallkasse Sachsen ist dennoch eine äu-
ßerst schlank aufgestellte Verwaltung, das
zeigen Kennzahlen-Vergleiche mit anderen
Unfallkassen. Sparsamkeit hat aber dort ihre
Grenzen, wo die gesetzlichen Erfordernisse
nicht mehr eingehalten werden können. So
befindet sich ein Unfallversicherungsträger –
im Gegensatz zu einem erwerbswirtschaft-
lichen Unternehmen mit Hauptziel Kosten-
Nutzen-Optimierung – in einem ständigen
Spannungsverhältnis zwischen mehreren
Zielrichtungen. Neben dem Ziel der Kosten-
kontrolle (Leistungen, Personal) gilt es auch,
die Ziele Qualität (rechtmäßige Entscheidun-
gen) und Zeit (Laufzeiten und Produktivität)
anzugehen. Nur wenn diese Ziele gleichmä-
ßig verfolgt werden, kann die optimalste Wir-
kung für alle Beteiligten erzielt werden.
In Seminaren empfiehlt die Unfallkasse ein
gesundes Maß an Beanspruchung. Sie sind
verheiratet, haben eine kleine Tochter und
werden bald erneut Vater. Wie sieht denn Ihre
persönliche Work-Life-Balance aus?
Neben Unternehmungen mit meiner Familie
entspanne ich am besten beim regelmäßigen
Laufen oder beim Klavier spielen. Jahreszeit-
abhängig bin ich auch im Garten zu Gange
oder widme mich der Acrylmalerei.
Für den nötigen Ausgleich helfen mir persön-
lich, immer den wesentlichen Blick für die Sa-
che zu haben, ohne sich selbst zu wichtig zu
nehmen, und die gewonnene Erkenntnis,
dass jeder Mensch – egal welche Position er
begleitet – im Berufsleben ersetzbar ist. Die
Unfallkasse Sachsen als ganzes funktioniert
nur durch das Zusammenwirken ihrer Mitar-
beiter. Das sollte man als Vorgesetzter in ver-
antwortlicher Position nicht vergessen.
Die Fragen stellte Karsten Janz.
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Forum Unternehmerverantwortung am 03.12.2013in der DGUV - Akademie Dresden
diese Themen in den Unternehmen der Un-
fallkasse Sachsen äußerst präsent sind und
Am 3. Dezember 2013 fand zum dritten Mal
in Dresden das Forum Unternehmerverant-
wortung statt. Zum Thema „Altern und Ar-
beitswelt“ konnten sich die über 100 Teil-
nehmer in vielen interessanten Beiträgen
und Praxisbeispielen sowie einer begleiten-
den Ausstellungs- und Aktionsfläche zum
Thema informieren. Der Fokus lag dabei auf
Möglichkeiten einer ganzheitlichen, gesund-
heitsförderlichen Arbeitsgestaltung vor dem
Hintergrund der demografischen Entwick-
lung und den Entwicklungstrends der Er-
werbsarbeit. Es sollte gezeigt werden, wie
die körperliche und psychische Gesundheit
und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten
erhalten werden kann und welche personal-
politischen Maßnahmen diesen Prozess
unterstützen.
Die Rückmeldungen haben gezeigt, dass
die Teilnehmer mit der Veranstaltung sehr
zufrieden waren.
der Tätigkeit. Mithilfe eines Schrittzählers
und einer Software begaben sich die Teilneh-
mer auf eine virtuelle Reise durch Sachsen.
Die täglichen Schritte wurden in eine Soft-
ware eingegeben und konnten auf einer Land-
karte verfolgt werden. Ziel war es, gemeinsam
in einem Team über fünf Monate eine Strecke
von 735 km zurückzulegen. Dabei wurden ne-
ben den gelaufenen Schritten auch Aktivitä-
ten wie Radfahren, Schwimmen oder Tanzen
gutgeschrieben. In den fünf Monaten der Ak-
tion wurde so eine Entfernung zurückgelegt,
die weiter ist als zweimal zum Mond und zu-
rück. Alle 1.383 Teilnehmer, die das Ziel nach
735 km erreichten, nahmen an einer Verlo-
sung teil.
1 Million Schritte und ein wenig GlückHerzlichen Glückwunsch!
Frauenpower heißt das Team, mit dem Ines
Grünberg im letzten Jahr zur Bewegungsiniti-
ative „Schritt für Schritt“ antrat. Nun hat sie
den Hauptpreis gewonnen, einen 300 Euro-
Gutschein für den IFA-Ferienpark in Schöneck.
Dass Ines Grünberg den ganzen Tag vorm
Rechner sitzt, sieht man ihr nicht an. Die
sportlichschlanke Frau arbeitet seit 20 Jahren
im Finanzamt Chemnitz und wohnt am Stadt-
rand in Jahnsdorf. Bewegung gehört zu ihrem
Leben. Deshalb war schnell klar, dass sie sich
gemeinsam mit Kolleginnen beteiligt, als der
Aufruf der Unfallkasse kam. Ines Grünberg ist
verheiratet und hat zwei Mädchen im Alter
von 13 und 14 Jahren. Und weil sie Kinder,
Haus und Garten nicht genug bewegen, geht
sie noch ins Fitnessstudio.
Hintergrund
„Schritt für Schritt“ war eine Bewegungsiniti-
ative für Beschäftigte mit überwiegend sitzen-
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Gelenau siegte in der PARK ArenaDie Pestalozzi-Grundschule ist Landessieger der Risiko-Raus-Tour!
Die besten sieben Mannschaften aus 200
Grundschulen in Sachsen traten am 9. April
in der PARK Arena Neukieritzsch zum Lan-
desfinale der Risiko-Raus-Tour an. Überlege-
ner Sieger wurde die Pestalozzi-Grundschule
aus Gelenau. Dabei waren die Erzgebirgler
keine Neulinge. Bereits im Vorjahr waren sie
Dritte hinter Niesky, das 2012 sogar gewann.
Die Dritt-, Viert- und Fünftklässler bewiesen
Teamgeist, Ehrgeiz und sportliches Können.
270 Teams aus 200 Grundschulen haben
sich in diesem Jahr durch 47 Vorrunden und
sieben Regionalfinals gekämpft. Von den
3.800 Aktiven qualifizierten sich letztlich nur
sieben Mannschaften für das Landesfinale.
Begleitet wurden alle Teams von mitgereis-
ten Fans, die den Staffelrunden in der PARK
Arena eine stimmungsvolle Kulisse gaben.
Ausgelassen wurden Spruchbänder und Fah-
nen geschwenkt. Die Zieleinläufe waren je-
des Mal von lautem Gejohle begleitet.
Wir danken der Fa. Ingoy sports und Andreas
Plaul, den Sportkoordinatoren der Sächsi-
schen Bildungsagentur, den Kreissportbün-
den, den betreuenden Lehrerinnen und Leh-
rern, den gastgebenden Schulen, dem
Landesverband Sachsen des Deutschen Ju-
gendherbergswerkes und den vielen fleißigen
Helfern für die engagierte Unterstützung.
Gern können sich Mannschaften wieder fürs Schuljahr 2014/2015 bewerben.
Kontakt: Anderas Plaul – Ingoy sports 0176 801 664 85 oder info@ingoy-sports.com
Und das sind die Platzierungen:
Sieger:
Grundschule „Pestalozzi“ Gelenau
2. Platz:
Grundschule
„Hans Christian Andersen“ Niesky
3. Platz:
Evangelische Grundschule Bad Düben
4. Platz:
Grundschule Brand-Erbisdorf
5. Platz:
Grundschule Neundorf
6. Platz:
Adam-Friedrich-Oeser
Grundschule (Leipzig)
7. Platz:
Grundschule „Joliot-Curie“
Pegau
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XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014: Globales Forum Prävention
2014 blickt die internationale Arbeits-
schutzszene nach Deutschland: Vom 24. bis
27. August richtet die DGUV in Frankfurt den
„XX. Weltkongress für Sicherheit und Ge-
sundheit bei der Arbeit 2014: Globales Fo-
rum Prävention“ aus. Gemeinsam mit der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
sowie der Internationalen Vereinigung für
soziale Sicherheit (IVSS) lädt sie zum län-
derübergreifenden Dialog und Erfahrungs-
austausch ein.
Erwartet werden über 4.000 Menschen aus
aller Welt: Sicherheitsexpertinnen und -ex-
perten, Unternehmerinnen und Unterneh-
mer sowie Beschäftigte, Entscheiderinnen
und Entscheider aus Politik und Behörden,
Sozialpartner sowie alle, die auf dem Gebiet
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit tä-
tig sind. Der Weltkongress 2014 bietet nicht
nur die Möglichkeiten des Austauschs von
neuestem Wissen und Erfahrungen, er
schafft auch Begegnungen, bietet vielfältige
Partizipationsmöglichkeiten und fördert das
Kennenlernen von Menschen und Best-Prac-
tice-Beispielen.
Drei Hauptthemen bilden das Gerüst für
die inhaltliche Gestaltung des Kongresses:
• Präventionskultur – Präventions-
strategien – Vision Zero
• Herausforderungen für die
Gesundheit bei der Arbeit
• Vielfalt in der Arbeitswelt
Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Homepage des Weltkongresses 2014 und
auf unseren Social Media Kanälen:
• ww.safety2014germany.com
• Youtube (www.youtube.com):
„WorldCongress2014“
• Facebook (www.facebook.com):
„World Congress 2014“
• LinkedIn (www.linkedin.com):
„XX World Congress on Safety
and Health at Work 2014“
10 Mal Titel „Sichere Feuerwehr“ verliehen
Auch dieses Jahr konnten sich wieder frei-
willige Feuerwehren aus Sachsen prüfen
lassen, ob ihr Sicherheitsmanagement den
Anforderungen standhält. Die Auswertung
und Erteilung der Prädikate wurde von einer
gemeinsamen Kommission aus Vorstand so-
wie Fachreferat Soziales des Landesfeuer-
wehrverbandes und der Unfallkasse Sach-
sen vorgenommen.
Am 28. Juni 2014 wurde zum Feuerwehrball
beim Landesfeuerwehrtag in Bautzen die
Auszeichnung vom stellvertretenden Ge-
schäftsführer der Unfallkasse Sachsen ver-
liehen, gemeinsam mit dem Vorsitzenden
des Landesfeuerwehrverbandes und dem
Landesbranddirektor.
Das Audit wird auch 2015 fortgeführt.
Diese freiwilligenFeuerwehren erhielten 2014den Titel „Sichere Feuerwehr“:
Feuerwehr Burgstädt
Feuerwehr Pegau
Feuerwehr Süptitz
Feuerwehr Hartmannsdorf
Feuerwehr Oberlichtenau
Feuerwehr Nöbeln
Feuerwehr Volkersdorf
Feuerwehr Hermsdorf
Feuerwehr Schöneck
Feuerwehr Nünchritz
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Psychische Belastungen jetzt im Arbeitsschutzgesetz verankert
Am 20. September 2013 hat der Bundesrat
dem Gesetz zur Neuorganisation der
bundesunmittelbaren Unfallkassen (BUK-
NOG) zugestimmt. Damit war auch eine Än-
derung des Arbeitsschutzgesetzes verbun-
den. Die Berücksichtigung psychischer
Belastungen am Arbeitsplatz ist dadurch
klar festgeschrieben.
So heißt es jetzt in § 4 Nr. 1 des Arbeits-
schutzgesetzes: „Die Arbeit ist so zu gestal-
ten, dass eine Gefährdung für das Leben so-
wie die physische und psychische Gesund-
heit möglichst vermieden und die verblei-
bende Gefährdung möglichst gering gehal-
ten werden.“ In § 5 Absatz 3 wird ergänzt:
„6. psychische Belastung bei der Arbeit“.
Mit dieser Änderung ist die Beurteilung psy-
chischer Belastungen am Arbeitsplatz auf ei-
ne feste gesetzliche Grundlage gestellt. Psy-
chische Belastungen sind in gleicher Weise
zu beurteilen und mit Maßnahmen zu redu-
zieren wie körperliche Belastungen.
Systematische Umstellung des DGUV-Regelwerks Das Vorschriften- und Regelwerk der gesetz-
lichen Unfallversicherung unterstützt Betrie-
be und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze ge-
sund und sicher zu gestalten. Es ist vielfältig
und diversifiziert, um allen Branchen pass-
genaue Lösungen anbieten zu können. Ab
dem 01.05.2014 wird die Systematik des
Schriftenwerks sich verändern. Dies ist not-
wendig geworden, um Überschneidungen,
die sich aus der Fusion der beiden Spitzen-
verbände von Berufsgenossenschaften und
öffentlichen Unfallkassen Unfallversiche-
rungsträgern ergeben hatten, zu bereinigen
und zu vereinheitlichen.
Kürzel wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-
SI wird es deshalb in Zukunft nicht mehr ge-
ben. Durchgängig werden die Schriften in
vier Kategorien eingeteilt werden: DGUV-
Vorschriften, DGUV-Regeln, DGUV-Informati-
onen und DGUV-Grundsätze.
Parallel dazu wird auch das Nummerierungs-
system für alle Schriften eine neue Ordnung
bekommen. Jede Publikation des „Vorschrif-
ten- und Regelwerks der DGUV“ erhält eine
eigene mehrstellige Kennzahl. An ihr wird
abzulesen sein, um welche Art von Schrift es
sich handelt und welcher Fachbereich der
DGUV sich um den Inhalt kümmert. Die Fach-
bereiche haben die wichtige Aufgabe, das
Vorschriften- und Regelwerk auf dem aktuel-
Der Schutz und die Stärkung der Gesundheit
bei arbeitsbedingter psychischer Belastung
ist eines der drei Kernziele der GDA in der
Periode 2013 – 2018. Umgesetzt wird es un-
ter anderem im Rahmen des GDA-Arbeits-
programms Psyche. Die vorgenommene ge-
setzliche Präzisierung steht im Einklang mit
den Zielen des Arbeitsprogramms, psychi-
sche Erkrankungen im Betrieb zu vermeiden
und Betrieben und Beschäftigten ein früh-
zeitiges Erkennen von psychischen Risiko-
faktoren zu erleichtern.
len Stand der Technik, der Arbeitsmedizin
und der Rechtsprechung zu halten. Experten
aus Berufsgenossenschaften und Unfallkas-
sen arbeiten mit Vertretern der Wirtschaft
und der Sozialpartner zusammen und garan-
tieren so die Qualität des Regelwerks.
Mit der Umstellung auf das neue System
stellt die DGUV eine Transferliste mit den al-
ten und den neu vergebenen Nummern be-
reit. In der DGUV-Publikationsdatenbank
wird es möglich sein, sowohl nach den alten
als auch nach den neuen Nummern zu su-
chen.
Quelle: DGUV
Drei Teams beim größten Dresdner FirmenlaufKnapp 11.000 Läufer von mehr als 1.000 Fir-
men starteten am 21. Mai bei sommerlichen
Temperaturen zur mittlerweile sechsten
„Rewe Team Challenge“ in Dresden. Der größ-
te Firmenlauf Sachsens führte vom Altmarkt
über Theaterplatz, Terrassenufer und Blüher-
straße zum Ziel ins Glücksgas-Stadion.
Die Unfallkasse Sachsen nahm mit drei Teams
und insgesamt 12 Läuferinnen und Läufern
teil. Eine Medaille gab es am Ende für alle
Läufer, denn bei der „Rewe Team Challenge“
gilt das Motto „Dabei sein ist alles“.
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26 i p u n k t 1 / 2 0 1 4
Aufgeregt fuchtelt ein Spaziergänger mit bei-
den Armen. Gleich zwei Schüler liegen auf
dem Waldboden neben einer langen Kiefern-
wurzel und wimmern. Der eine mit einer lan-
gen tiefen Risswunde im Unterschenkel, der
andere mit einem verstauchten Knöchel. Doch
lange müssen beide nicht auf Hilfe warten.
Die Gruppe junger Schülersanitäter, die an
diesem Samstag durch die Dresdner Heide
streift, ist schnell vor Ort. Die fünf sind ein
Team und von den Verletzten wenig über-
rascht. Puls messen, Mut zusprechen, den
Notarzt alarmieren. Gekonnt streift sich ein
Mädchen Handschuhe über, reißt ein Ver-
bandspäckchen auf und deckt die Wunde ab.
Der Ablauf stimmt, jeder Handgriff sitzt und
bringt wertvolle Punkte. Denn der Unfall war
nur inszeniert. Profis schauen den jungen Hel-
fern über die Schulter und beobachten jede
Handlung. An dieser Station haben sich die
fünf prima geschlagen. Doch ob das so bleibt?
Das Team war eines von 23 Mannschaften,
die am 14. Juni in der Dresdner Heide in drei
Altersklassen um den Titel „Schüler-Super-
Mit Köpfchen Leben rettenSachsens beste Schüler-Sanis kommen aus Leipzig, Stollberg und Beierfeld.
Die Landessieger 2014 im Wettkampf der
Schülersanitätsdienste
Ringelnatz-Grundschule Leipzig
Carl-von-Bach-Gymnasium Stollberg
Oberschule Beierfeld
Sani“ kämpften. Von der Unfallkasse Sach-
sen veranstaltet und von DRK, ASB und den
Johannitern unterstützt, fand dieser Wett-
streit bereits zum dritten Mal in Sachsen
statt. Über 200 Wettkämpfer, Begleiter und
Helfer erlebten einen anspruchsvollen Tag
mit spannenden Wettkämpfen, einem kniffli-
gen Theorietest und mit viel Bewegung,
Spiel und Spaß.
Alle drei Landessieger nahmen nicht nur den
Titel „Schüler-Super-Sani 2014“ mit nach
Hause, sondern dürfen sich nun auf einen
tollen Erlebnistag freuen.
Foto
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i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:54 Seite 26
B e k a n n t m a c h u n g e n
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i p u n k t 1 / 2 0 1 3 27
BGI/GUV-I 8666Broschüre „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen“ Ausgabe Juli 2013
In den Bereichen Forschung und Lehre ist die Vielfalt vonGefahrstoffen groß. Darunter sind auch Stoffe, deren ge-fährliche Eigenschaften nicht untersucht und daher nichtbekannt sind. Trotzdem soll eine sichere Handhabung ge-währleistet werden. Diese Broschüre fasst das umfangrei-che Regelwerk übersichtlich zusammen.
BGI/GUV-I 5180
Broschüre „Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS)“Ausgabe Januar 2014
AMS verbessern die Arbeitsschutzleistung und die Integ-ration von Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichenAbläufe erheblich – und das sowohl aus der Sicht derUnternehmer als auch der Beschäftigten. Sie gelten des-halb als wichtiger Erfolgsfaktor.
Neue Medien für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
BG/GUV-I 8607
Broschüre „Handverzug von Flurförderzeugen“Ausgabe Juni 2013
Beim Ziehen und Schieben wird der Hand-Arm-Schulter-Bereich besonders belastet. Die Benutzung von Rollbehäl-tern oder Hand-Gabelhubwagen ist deshalb für die Be-schäftigten schwere körperliche Arbeit. Diese Broschüreunterstützt die Ermittlung der Gefährdungen und hilft, dieerforderlichen Gegenmaßnahmen zu treffen.
BGI/GUV-I 8669
Broschüre „Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen“ Ausgabe Februar 2014
Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten halten sich regelmäßigunter oder neben angehobenen Fahrzeugen auf. Dort gel-ten besondere Sorgfaltspflichten. Diese Broschüre gibtHinweise für den sicheren Umgang
BGR/GUV-R 118
Broschüre „Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen“Ausgabe September 2013
Beachten Unternehmer diese Regeln, können sie davonausgehen, dass sie ihr Schutzziel erreichen, Unfälle zu ver-meiden und die Gesundheit der Versicherten am Arbeits-platz zu schützen.
September 2013
BGR/GUV-R 118 118
Regel
Umgang mit beweglichen
Straßenbaumaschinen
Januar 2014
BGI/GUV-I 51805180
Information
Arbeitsschutzmanagement-
systeme
Ein Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen
Februar 2014
BGI/GUV-I 8669
Information
Beschaffen und Betreiben
von Fahrzeughebebühnen
Empfehlung zum sicheren Betrieb von
Fahrzeughebebühnen
Installation, Inbetriebnahme, Wartung
und Prüfung
Pflichten des Betreibers
8669
Juli 2013
BGI/GUV-I 86668666
Information
Tätigkeiten mit Gefahr-
stoffen in Hochschulen
BGI/GUV-I 812
Broschüre „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“Ausgabe Januar 2014
Beim Einsatz von Pyrotechnik, Nebel und sog. szenischen Effekten ist eine Reihe von sicherheitstechnischen und organisatorischen Regelun-gen zu beachten. Diese Broschüre stellt die einschlägigen Rechtsnormen und Empfehlungen zusammen, die einerseits der Sicherheit der Mit-wirkenden dienen als auch den Zuschauern.
BGI/GUV-I 8627
Broschüre „Seilarbeit im Forst“Ausgabe Januar 2014
Ob beim Holzrücken oder bei der seilunterstützten Fäl-lung: Seilwinden und Seilzüge finden bei der Waldarbeitnicht selten Anwendung. Diese Broschüre unterstützt beider Auswahl richtig dimensionierter Arbeitsmittel und trägtdamit zu einem sicheren und störungsfreien Arbeiten bei.
Januar 2014
BGI/GUV-I 86278627
Information
Seilarbeit
im Forstbetrieb
Seile Seilendverbindungen
umgelenkter Zug
Die 8. Sitzung findet am 12. November 2014 statt.
Tagungsort für die Sitzung ist das Verwaltungsgebäude der Unfallkasse in Meißen.
Öffentliche Sitzung der Vertreterversammlung
UK Sachsen 02-02 (alt: GUV-SI 8460)Broschüre „Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung an allgemeinbildenden Schulen“ Ausgabe Mai 2014 (nur online-Version verfügbar)
Die Unfallzahlen in Schulen liegen leider immer noch auf hohem Niveau – ein Grund mehr, in regelmäßigen Abständen die Schule auf Gefähr-dungsschwerpunkte hin zu überprüfen und geeignete Präventionsmaßnahmen festzulegen.Die überarbeiteten Checklisten wurden einerseits Rechtsvorschriften angepasst und tragen andererseits dem Unfallgeschehen bzw. den Unfall-und Gesundheitsgefährdungen Rechnung. Neu sind Checklisten zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren von Lehrkräften, zur Vor-bereitung besonderer Schulveranstaltungen sowie zur Prävention von Bedrohungslagen. Außerdem sind die Listen nun direkt beschreibbar. .
i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:54 Seite 27
Sonnabend, 15. November 2014
Universität Leipzig · Campus der sportwissenschaftlichen Fakultät ·
Vorträge, Seminare, Workshops
Programm und Anmeldung nur unter: www.unfallkassesachsen.de
Partner: Universität Leipzig · Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Bild
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6. Schulgesundheitsforum Sachsen
»Ideen zum Staunen«
i punkt_1-14_i punkt 22.07.14 10:54 Seite 28
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