aktuelle umsetzung der 17. bimschv festlegung von nox- und ... · abgestimmtes eckpunktepapier der...
TRANSCRIPT
Aktuelle Umsetzung der 17. BImSchVFestlegung von NOX- und NH3-Grenzwertenfür Drehofenanlagen der Zementindustrie
Martin Oerter
Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte
Düsseldorf, 16. Februar 2016
Umsetzungsfristen für NOx- und NH3-Minderung
Es wird erwartet, dass auch bei der aktuellen Novellierung der TA Luftein NOx-Grenzwert von 200 mg/m3 festgelegt wird.
Umsetzung der 17. BImSchV / Gespräch am 11. 06. 2015
Ausgangssituation: Strenge Limitierung der NOx-Emissionen bei
gleichzeitiger Begrenzung der Komponente NH3
Zementindustrie
NOX-Grenzwert am unteren Ende des BAT-Emissionsniveaus!!
Begrenzung des NH3-Schlupfes / rohstoffbedingte Einträge sind hinzuzurechnen.
Ländervertreter
Spätestens zum 01. 01. 2019 sollten die Emissionsbegrenzungen für NOx
(200mg/m3) und NH3 (30 mg/m3) im Tagesmittel eingehalten werden
Mögliche „Ausnahmen“ nur noch in gut begründeten Einzelfällen
Gespräch am 11. Juni 2015
Bundesländer streben einen einheitlichen Vollzug an
Grundsätzlich soll für die Komponente NH3 ein fester Grenzwert von
30 mg/m3 gelten (Tagesmittel)
Anlagenbetreiber sollen individuelle Maßnahmenpläne erstellen
Berücksichtigung von Technik, Ökologie und Kosten (Verhältnismäßigkeit)
Maßnahmenpläne als Voraussetzung für mögliche „Ausnahmen“
(ggf. zeitlich befristet)
Baden-Württemberg koordinierte die Länderabstimmung
Teilnehmer: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen, Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt, Industrie
Maßnahmenpläne als Grundlage für mögliche Ausnahmen
5
Individuelle Pläne sind für jede Anlage zu erstellen
Wesentliche Angaben:
Alter, technische Gegebenheiten der Anlage
Angaben zu NOX- und NH3-Emissionen
Angaben zu bereits durchgeführten
Maßnahmen
Geplante Maßnahmen (welche Technik,
erwartete Emissionen, Zeitplan)
Erläuterung zu ggf. erforderlichen Ausnahmen
Priorisierung von Maßnahmen unter
technischen, ökologischen und ökonomischen
Aspekten (Verhältnismäßigkeit)
Maßnahmenpläne der deutschen Zementunternehmen zurMinderung von NOx/NH3-Emissionen
Ofenanlagen, für die auf Grundlage der aktuellen Emissionen davon
auszugehen ist, dass die Vorgaben der 17. BImSchV ohne weitere
Modifikationen an der Anlage mit einer (hocheffizienten) SNCR-Anlage
erreicht werden können (Wenn Ziel nicht erreicht wird, dann ggf. SCR oder
vergleichbare Technologie).
Ofenanlagen, an denen Modifikationen geplant sind (zum Beispiel Bau
eines Vorcalcinators), um dadurch ein NOX-Emissionsniveau zu erreichen,
auf dessen Grundlage eine Zielerreichung der 17. BImSchV mit einer
optimierten SNCR-Anlage möglich sein wird.
Ofenanlagen, für die davon ausgegangen wird, dass die Vorgaben der 17.
BImSchV durch den Bau eines SCR-Katalysators (oder vergleichbarer
Technologie) einzuhalten sind.
6
Auswertung der Maßnahmenpläne - Übersicht
7
Optimierung SNCR (*) Umbau Ofen mit SNCR SCR
21 4 11
(*) für bis zu 8 Öfen SCR als Option
zusätzlich: Mergelstetten, Rohrdorf, 1 Optimierung des Ofenbetriebs
nicht erfasst: 3 Öfen, 1 Weißklinkerofen, 1 nicht mehr betriebener Ofen
aktueller Ofenbestand: 38 Zyklonvorwärmer (13 VC)
6 Rostvorwärmer44 Öfen
Auswertung der Maßnahmenpläne - Übersicht
8
Optimierung SNCR (*) Umbau Ofen mit SNCR SCR
21 4 11
(*) für bis zu 8 Öfen SCR als Option
zusätzlich: Mergelstetten, Rohrdorf, 1 Optimierung des Ofenbetriebs
nicht erfasst: 3 Öfen, 1 Weißklinkerofen, 1 nicht mehr betriebener Ofen
aktueller Ofenbestand: 38 Zyklonvorwärmer (13 VC)
6 Rostvorwärmer44 Öfen
(19*)(13*)
Aktuell geplante Maßnahmen: SH, NI, HE, BB, SA, TH
9
„SCR“ steht für High-Low-Dust-SCR sowie ggf. andere neueTechnologien
„ggf. SCR“ steht für SCR-Anlagen, die für den Fall geplant sind, indie zuvor durchgeführten Maßnahmen nicht erfolgreich sind
Zeiten für Planung und Realisierung von SCR-Anlagen wurdennicht von allen Unternehmen mitgeteilt
Aktuell geplante Maßnahmen: NRW, RP
10
„SCR“ steht für High-Low-Dust-SCR sowie ggf. andere neueTechnologien
„ggf. SCR“ steht für SCR-Anlagen, die für den Fall geplant sind, indie zuvor durchgeführten Maßnahmen nicht erfolgreich sind
Zeiten für Planung und Realisierung von SCR-Anlagen wurdennicht von allen Unternehmen mitgeteilt
Aktuell geplante Maßnahmen: BW, BY
11
„SCR“ steht für High-Low-Dust-SCR sowie ggf. andere neueTechnologien
„ggf. SCR“ steht für SCR-Anlagen, die für den Fall geplant sind, indie zuvor durchgeführten Maßnahmen nicht erfolgreich sind
Zeiten für Planung und Realisierung von SCR-Anlagen wurdennicht von allen Unternehmen mitgeteilt
Abgestimmtes Eckpunktepapier der Länder
12
NH3-Emission von 30 mg/m3 als Summenwert
SCR und SNCR entsprechen dem Stand der
Technik (Technologieoffenheit)
Rahmen für Ausnahmen bei NH3:
im VB sind die 30 mg/m3 einzuhalten
im DB ist ein Wert von 60 mg/m3 anzustreben
DB soll untergeordnete Rolle spielen (max. 15%)
NH3-Emission von 25 mg/m3 im Jahresmittel
Anträge auf Ausnahmen sind über Gutachten zu begründen
Diskussionen über TOC (und CO) können auch eine Rolle spielen
Untersuchungsverfahren zur Quantifizierung desFreisetzungspotenzials
13
Feststoffprobenahme
Mehrere Stichproben werden über den Steinbruch verteilt gezogen.Zusätzlich wird vorgebrochenes Material an mehreren Tagen zuTagesdurchschnittsproben vereinigt. Zur Ermittlung möglicher Kreisläufewerden auch Rohmehlproben untersucht.
Analyse
Untersuchung des Probenmaterials mittels Standardanalysen undAusgasungstests in einem Laborofen
Gutachtenerstellung
Bewertung der Laborergebnisse. Übertragung der Labordaten auf denrealen Prozess. Bewertung der Emissionssituation des Zementwerksanhand von Langzeitmesswerten des Betreibers. Ableitung vonEmissionsbegrenzungen für das Tagesmittel und das Halbstundenmittel
Vorgehensweise bei der Auswahl der Feststoffproben
Entnahme von Stichproben im Steinbruch
– Hierbei kann es sich um Bohrmehlproben oder frisch gesprengtes Materialhandeln
– Die Anzahl der Proben richtet sich nach der Homogenität der Lagerstätte
– Falls Rohstoffe aus verschiedenen Steinbrüchen zum Einsatz kommen, werdendiese ebenfalls beprobt
Beprobung von vorgebrochenem Material vor Aufgabe auf die Rohmühle
– Dieser Stoffstrom wird über mindestens 3 Tage beprobt und zuTagesdurchschnittsproben vereinigt
– falls die Rohmaterialmischung aus mehreren Stoffen besteht, werden alle einzelnbeprobt
Beprobung von Rohmehl nach Mühle
– Abschätzung der Kreislaufanreicherung, ebenfalls als Tagesdurchschnittsproben
Beprobung sekundärer Rohstoffe
– Zusätzliche Abschätzung des Einflusses auf die Höhe des Emissionsniveaus
14
Korrelation zwischen Laboruntersuchung und NH3-Emission
Frage des LANUV: Ist die Ausgasungsuntersuchung für die KomponenteNH3 ausreichend belastbar, um das rohmaterialbedingte Emissionsniveauvorherzusagen?
15
Weiteres Vorgehen
Gutachten liegen überwiegend vor bzw. sind in Bearbeitung
Die Emissionsbeiträge natürlichen Rohstoffe werden wissenschaftlich
fundiert abgeleitet
Für die Übergangsphase sollten die Gutachten zur Gewährung von
„Ausnahmen“ ausreichen
Maßnahmen ohne SCR-Anlagen bzw. vergleichbare Techniken
erfordern ggf. weitere Betrachtungen (Verhältnismäßigkeit)
Weitere Gespräche zwischen Unternehmen und Behörden um
Berücksichtigung von individueller Situation zu gewährleisten
16