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Umwelt- und Tierschutzanforderungen –
Konsequenzen für die Nutztierhaltung
18. Jahrestagung Thüringer Landwirtschaft, 19. Oktober 2017 in Erfurt
Ewald Grimm
● Ausgangslage - Nutztierhaltung im Spannungsfeld
● Wesentliche Anforderungen an die Tierhaltung
Baurecht, Immissionsschutz, Tierschutz
● Mögliche Konsequenzen in Abhängigkeit
von der Größe einer Anlage
vom Standort eines Betriebes
● Fazit
Übersicht
Nutztierhaltung im Spannungsfeld
Gesellschaftliche Akzeptanz
Tierschutz (Verfassungsauftrag)
Wirtschaftlichkeit / Wettbewerbsfähigkeit
Bau-/Umweltrecht
● Ausgangslage - Nutztierhaltung im Spannungsfeld
● Wesentliche Anforderungen an die Tierhaltung
Baurecht, Immissionsschutz, Tierschutz
● Mögliche Konsequenzen in Abhängigkeit
von der Größe einer Anlage
vom Standort eines Betriebes
● Fazit
Übersicht
Vorbelastung in Intensiv-
veredelungsregionen
Einschränkung der kommunalen Planungshoheit /Entwicklung Immissionswerte überschritten
Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer Tierhaltungsanlage im Außenbereich
Landw. Betrieb (§ 201 BauGB): • 50% Futterfläche • Privilegiert § 35 Abs. 1 Nr. 1
( Pacht: 12-18 a)
Baugenehm.-pflichtig: < 1.500 MS < 560 Sauen
genehmigungsfähig (§ 201: unabhängig von der Anlagengröße)
Gewerbl. Betrieb i.S. BauGB: • ohne Futterfläche • Privilegiert § 35 Abs. 1 Nr. 4 (nachteilige Umweltwirkung)
Futterflächenbedarf (LF) • 1500 Mastschweine: ~ 60 ha • 560 Sauen: ~ 60 ha
UVP-Vorprüfung > 1500 MS > 560 Sauen
Realisierung nur noch mit B-Plan!
Baurechtliche Anforderung § 35 BauGB
(06/2013) - Bremse für den Zubau
Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer Tierhaltungsanlage im Außenbereich
Landw. Betrieb (§ 201 BauGB): • 50% Futterfläche • Privilegiert § 35 Abs. 1 Nr. 1
( Pacht: 12-18 a)
Baugenehm.-pflichtig: < 1.500 MS < 560 Sauen
genehmigungsfähig (§ 201: unabhängig von der Anlagengröße)
Gewerbl. Betrieb i.S. BauGB: • ohne Futterfläche • Privilegiert § 35 Abs. 1 Nr. 4 (nachteilige Umweltwirkung)
Futterflächenbedarf (LF) • 1500 Mastschweine: ~ 60 ha • 560 Sauen: ~ 60 ha
UVP-Vorprüfung > 1500 MS > 560 Sauen
Realisierung nur noch mit B-Plan!
Baurechtliche Anforderung § 35 BauGB
(06/2013) - Bremse für den Zubau
Problem der Bauleitplanung vor Ort: häufig Druck auf Gemeinde und Genehmigungsbehörden „Intensivtierhaltungsgesetz“: u.a. weitere Einschränkung der Privilegierung nur noch Baurechtsanlagen unabhängig Futtergrundlage?
Anforderungen des Immissionsschutzes
● Schutz – Immissionen begrenzen (Immissionswerte / Abstände)
Vorsorge – Emissionen mindern (Stand der Technik/BVT) - EU-Richtlinie über nationale Emissions- höchstmengen (NEC) - BVT-Schlussfolgerungen der EU
Ammoniakemissionsinventar • Überschreitung Ziele NEC: ca. 65 kt
(615 kt ohne Gärreste Energiepflanz.)
• Fortschreibung (NERC): bis 2030 (-29%/2005): - 235 kt / 2014
Anforderungen des Immissionsschutzes
● Schutz – Immissionen begrenzen (Immissionswerte / Abstände)
Vorsorge – Emissionen mindern (Stand der Technik/BVT) - EU-Richtlinie über nationale Emissions- höchstmengen (NEC) - BVT-Schlussfolgerungen der EU
Ammoniakemissionsinventar • Überschreitung Ziele NEC: ca. 65 kt
(615 kt ohne Gärreste Energiepflanz.)
• Fortschreibung (NERC): bis 2030 (-29%/2005): - 235 kt / 2014
Geplante Neufassung der TA Luft zum BImSchG:
• Bundesweit einheitliche, z.T. strengere Anforderungen zum Immissionsschutz
(Umsetzung Leitfäden der Länder)
• Umsetzung Filtererlasse der Länder (NI, NW, SH, TH)
• Umsetzung BVT-Schlussfolgerungen der EU
Tierschutzlabel, Kastenstandurteil,
Gutachten wiss. Beirat für Agrarpolitik (2015)
„Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“
● Zugang zu verschiedenen
Klimazonen / Außenklima
(= freie Lüftung/Auslauf, Weidegang)
● unterschiedliche Funktionsbereiche,
Bodenbeläge (= Buchtenstrukturierung,
Mehrflächenbuchten, Einstreu)
● Beschäftigungsmaterial
● ausreichend Platz
(+ 30%, +60%, +100% mehr Fläche….)
● Verbot Kastration, Schwänze kupieren
Anforderungen des Tierwohls
3 4
Anbindehaltung
Fest- oder Flüssigmistverfahren
Liegeboxenlaufstall
Fest- oder Flüssigmistverfahren
Foto: Reinhardt-Hanisch, 2015
Ammoniak-Emissionsfaktoren in kg NH3 pro Tierplatz und Jahr
Foto: Reinhardt-Hanisch, 2014
4,86 14,57
Umstellung von 1-1,3 Mio. Kühe vom Anbindestall in Laufställe:
+10 – 13 kt NH3
Tierwohl - Immissionsschutz
(Jungbluth, 2016)
geschlossener Stall
Fest- oder Flüssigmistverfahren
Offenstall / Ausläufe
Fest- oder Flüssigmistverfahren
Ammoniak-Emissionsfaktoren in kg NH3 pro Tierplatz und Jahr
3,64 2,6–12,4 ??
Tierwohl - Immissionsschutz
(Jungbluth, 2016)
24 %
220 m
Immissionsprognose Geruch
(Austal2000, 1.450 Mastplätze)
Ergebnis: Außenklimastall führt im gesamten Rechengebiet
(1.000 m x 1.000 m) zu den höchsten Geruchsimmissionen
freie Lüftung Zwangslüftung
10 %
220 m
IMA (2015)
• Außenklimaställe/tiergerechte mit Auslauf haben größere Anforderungen an den Standort als konventionelle Ställe größere Abstände Kaltluft zu beachten
• Emissionsminderung begrenzt; Abluftreinigung nicht einsetzbar
1. Abluftreinigung bei „G-Anlagen“
(u.a. 2.000 Mastschweine, 750 Sauen,….)
Filtererlasse in NI (2013), NW (2013),
SH (2015), TH (2016) (- aber: VG GERA)
insb. Nachrüstung kritisch
bundesweit geplant
(Neufassung TA Luft; 70% Minderung)
Stand der Technik zur
Emissionsminderung Schweine/Geflügel
1. Abluftreinigung bei „G-Anlagen“
(u.a. 2.000 Mastschweine, 750 Sauen,….)
Filtererlasse in NI (2013), NW (2013),
SH (2015), TH (2016) (- aber: VG GERA)
insb. Nachrüstung kritisch
bundesweit geplant
(Neufassung TA Luft; 70% Minderung)
2. Verfahrensintegrierte Maßnahmen
(europäische BVT-Schlussfolgerungen)
bundesweit geplant (Neufassung TA Luft)
für „V-Anlagen“ (u.a. 1.500 - 2.000
Mastschweine, 560 – 750 Sauen,…)
abweichend EU: 40% Minderung,
(ggf. Teilabluftreinigung)
Stand der Technik zur
Emissionsminderung Schweine/Geflügel
(JOVAS, NL) (R&R Systems, NL)
1. Abluftreinigung bei „G-Anlagen“
(u.a. 2.000 Mastschweine, 750 Sauen,….)
Filtererlasse in NI (2013), NW (2013),
SH (2015), TH (2016) (- aber: VG GERA)
insb. Nachrüstung kritisch
bundesweit geplant
(Neufassung TA Luft; 70% Minderung)
2. Verfahrensintegrierte Maßnahmen
(europäische BVT-Schlussfolgerungen)
bundesweit geplant (Neufassung TA Luft)
für „V-Anlagen“ (u.a. 1.500 - 2.000
Mastschweine, 560 – 750 Sauen,…)
abweichend EU: 40% Minderung,
(ggf. Teilabluftreinigung)
Stand der Technik zur
Emissionsminderung Schweine/Geflügel
(JOVAS, NL) (R&R Systems, NL)
Keine Anforderungen Rinderhaltung Ausnahmeregelungen für tiergerechte Ställe geplant,
Umsetzung?, da diese Systeme höhere Emissionen verursachen
Ansatzpunkte zur Emissionsminderung
in der Nutztierhaltung
Stall (30 % Emissionsanteil)
● Stoffeintrag reduzieren Fütterungsstrategie
● Freisetzung reduzieren Haltung Entmistung Lüftung/Stallklimatisierung
● Stoffaustrag reduzieren Abluftreinigung
Lagerung (12 %)
● Behälterabdeckung
Ausbringung (33 %)
● Emissionsarme Ausbringung, auch Festmist (bodennah, direkte Einarbeitung <1h etc.)
Verfa
hren
skett
e
Kosten [€/kg NH3]
2-15
0-0,2
-0,7-4
● Ausgangslage - Nutztierhaltung im Spannungsfeld
● Wesentliche Anforderungen an die Tierhaltung
Baurecht, Immissionsschutz, Tierschutz
● Konsequenzen in Abhängigkeit
von der Größe einer Anlage
vom Standort eines Betriebes
● Fazit
Übersicht
Anforderungen und relevante Faktoren
für die Konsequenzen
BauGB - Privilegierung
Emissionsminderung - Filtererlasse - TA Luft (Entwurf)
Immissionsschutz - GIRL, N-Deposition, FFH-Verträgl., Bioaerosole - TA Luft (Entwurf)
Tierwohl - Ferkelkastration - Kastenstandurteil - Tierschutzlabel
Düngerecht - DüV
UVPG
…………?
bau- und immissionsschutzrechtliche Einstufung: • Art/Größe Betrieb • Flächenausstattung Privilegierung, Emissionsminderung, Kosten
Standort des Betriebes: • Schutzgüter (Art, Empfindlichkeit) • Meteorologie, Abstände • Vorbelastung Eignung und Entwicklungsfähigkeit
● im Außenbereich privilegiert – keine Änderung zu erwarten
● keine besonderen Anforderungen zur Emissionsminderung
indirekt: durch Anforderungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen (Geruch, Stickstoffdeposition, Bioaerosole)
hier: Novellierung TA Luft: Verschärfungen geplant
● bauliche Maßnahmen (z.B. Tierwohl, Kastenstandurteil, DüV)
Umsetzbarkeit
Kosten
können Genehmigungsfrage aufwerfen (Immissionsschutz)
24
Konsequenzen sog. „Baurechtsanlagen“
Schweine und Geflügel
● bauplanungsrechtliche Privilegierung nur bei ausreichender
Futtergrundlage
Problem: zunehmend nur kurzfristige Pachtverträge (< 12 Jahre)
● i. S. BauGB gewerbliche Tierhaltungen
Dilemma: bauliche Maßnahmen (Umweltschutz, Tierwohl) können
Privilegierungs- und Genehmigungsfrage aufwerfen (UVP-Vorprüfung)
klarstellende Regelungen im BauGB notwendig
● Anforderungen zur Emissionsminderung
(Entwurf Nr. 5.4.7.1 TA Luft: 40 % NH3-Minderung – Einsatz BVT,
Teilabluftreinigung, Altanlagensanierung nach 5 Jahren)
Kosten, Verhältnismäßigkeit (keine Kostendegression) beachten
Ausnahmeregelung für „qualitätsgesicherte oder zertifizierte
Verfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen“, Umsetzung?
Verschärfungen vermeiden, EU-Recht 1:1 umsetzen
25
Konsequenzen „V-Anlagen“
Rinder
● keine besonderen Anforderungen zur Emissionsminderung
auch hier langfristig Beitrag zur Einhaltung NEC/NERC zu erwarten?
indirekt durch (verschärfte) Anforderungen zum Schutz vor
schädlichen Umweltauswirkungen (insb. „Stickstoffdeposition“)
hier: Novellierung TA Luft: Verschärfungen geplant
26
Konsequenzen „V-Anlagen“
Schweine und Geflügel
● bauplanungsrechtliche Privilegierung
● Anforderungen zur Emissionsminderung Schweine und Geflügel
Umsetzung der EU-BVT-Schlussfolgerungen
(Nr. 5.4.7.1 TA Luft-Entwurf: 70 % Emissions-Minderung – Einsatz
Abluftreinigung, Altanlagensanierung - hier 4 Jahre)
Kosten, Verhältnismäßigkeit durchschn. erfolgreiche Betriebe?
Ausnahmeregelung für „qualitätsgesicherte oder zertifizierte
Verfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen“, Umsetzung?
EU-Recht 1:1 umsetzen
Rinder
● keine besonderen Anforderungen zur Emissionsminderung
auch hier langfristig Beitrag zur Einhaltung NEC/NERC zu erwarten?
indirekt durch (verschärfte) Anforderungen zum Schutz vor
schädlichen Umweltauswirkungen (insb. „Stickstoffdeposition“)
hier: Novellierung TA Luft: Verschärfungen geplant
27
Konsequenzen „G-Anlagen“
● Relevant für alle Tierhaltungsanlagen:
Schweine, Rinder und Geflügel
unabhängig von der Größe und Genehmigungsbedürftigkeit
konventionell und ökologisch, besonders tiergerecht oder nicht
Neuerrichtung, aber auch Änderung/Erweiterung, z.B. infolge
tierschutzrechtlicher Bestimmungen
● Tierwohlställe (Außenklima und Auslauf) besonders betroffen
ungünstige Ableit- und Ausbreitungsbedingungen der Emissionen
keine effektiven Minderungsmaßnahmen verfügbar
Erhöhte Anforderungen an den Standort:
Abstände, Meteorologie, Kaltluft
Verfügbarkeit?
Konsequenzen standortspezifische
Anforderungen zum Immissionsschutz
● Rückgang Neubau mittlerer, immissionsschutzrechtlich
genehmigungsbedürftiger Tierhaltungsanlagen:
Entprivilegierung
Auflagen z. B. zur Emissionsminderung (wirtschaftliche Tragbarkeit für
durchschnittlich erfolgreiche Betriebe?)
● immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Bestandsanlagen:
Altanlagensanierung – aufwändige Maßnahmen Fristen (4/5 a) sehr
kurz (Abschreibung: 10-20 a)
Nachrüsten, abstocken oder Aufgabe?
● Vorteile sehr große Anlagen:
Standortunabhängigkeit, Kapitalausstattung und Kostendegression
● Entwicklung kleinerer Betriebe:
eingeschränkt, wenn z.B. genehmigungspflichtige Tierschutz-
maßnahme wegen Immissionsschutz nicht umsetzbar ist oder
auslaufen, da z.B. infolge Tier- oder Umweltschutzauflagen eine
größere Investition und/oder ein Generationswechsel ansteht 29
Mögliche Konsequenzen
● Ausgangslage - Nutztierhaltung im Spannungsfeld
● Wesentliche Anforderungen an die Tierhaltung
Baurecht, Immissionsschutz, Tierschutz
● Konsequenzen in Abhängigkeit
von der Größe einer Anlage
vom Standort eines Betriebes
● Fazit
Übersicht
● Komplexes Zusammenspiel der Anforderungen allein im Baurecht,
Immissions- und Tierschutz, aber darüber hinaus auch Düngerecht,
UVP,…
● Zielkonflikte
Tierwohl – Immissionsschutz - Baurecht/Privilegierung
● Umsetzung
große Herausforderung für Betriebe
(Genehmigung, Kosten - Finanzierung)
Brisanz vieler neu geplanter Anforderungen im Detail begründet
Beurteilungsspielräume immer enger
● Kompensation durch höhere Erzeugerpreise?, Förderung? (nicht bei
rechtlicher Vorgabe!)
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Fazit
● mittelfristig auch Anforderungen für Rinderbetriebe zu erwarten
● langfristig Rückgang der Tierhaltung zu erwarten
Minderung der deutschen Ammoniakemissionen (Einhaltung NERC-
Richtlinie) allein durch techn. Maßnahmen erscheint nicht realistisch
Wo? Insb. auch in tierarmen Regionen (≠ Problemregionen)?
● Förderung des Anteils an Tierwohlställen
tendenziell höhere Ammoniakemissionen
Verfügbarkeit von Standorten?
● „Nationale Nutztierstrategie“ notwendig
Unterschiedliche Anforderungen im Zusammenwirken analysieren
Folgen abschätzen
nach Lösungen suchen und
Kommunikation in die Gesellschaft zu ermöglichen
Planspiele könnten diesen Prozess unterstützen.
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Fazit