abfallwirtschaftskonzept für die stadt ludwigshafen · 2016-04-19 · die unterschiedlichen...
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Abfallwirtschaftskonzept
für die Stadt Ludwigshafen
Wissenschaftlicher Leiter: Prof. Dr.-Ing. K. Gellenbeck
Bearbeiter: Dr.-Ing. Gabriele Becker
M. Sc. Bernd Ewering
INFA
Institut für Abfall, Abwasser und
Infrastruktur-Management GmbH
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Inhaltsverzeichnis Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung ................................................................................................. 1
2 Entwicklung der Rahmenbedingungen in der Stadt
Ludwigshafen ............................................................................................ 2
2.1 Lage und Gebietsstruktur ............................................................................ 2
2.2 Wirtschaft und Gewerbestruktur .................................................................. 3
2.3 Bevölkerungsentwicklung ............................................................................ 4
2.4 Bevölkerungsprognose ................................................................................ 5
3 Abfallrechtliche Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben ............ 6
3.1 Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht) ............................................................... 6
3.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) .............................................................. 6
3.3 Weitere gesetzliche Regelungen des Bundes ............................................. 7
3.4 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz (LKrWG) ....................... 8
3.5 Abfallwirtschaftsplan - Teilplan Siedlungsabfälle Rheinland-Pfalz ............... 9
3.6 Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührenordnung der Stadt
Ludwigshafen ............................................................................................ 12
4 Abfallwirtschaftliche Situation in der Stadt Ludwigshafen .................. 14
4.1 Organisation der Abfallwirtschaft in der Stadt Ludwigshafen ..................... 14
4.1.1 Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) .................................................... 14
4.1.2 Gebietskörperschaftenübergreifende Kooperationen ................................ 15
4.2 Erfassungssysteme in Ludwigshafen ........................................................ 17
4.2.1 Holsysteme ............................................................................................... 17
4.2.2 Bringsysteme ............................................................................................ 20
4.3 Entsorgungseinrichtungen ......................................................................... 24
4.3.1 GML Müllheizkraftwerk Ludwigshafen (MHKW)......................................... 24
4.3.2 Behandlungsanlagen für Bioabfälle ........................................................... 25
4.3.3 Deponie..................................................................................................... 26
4.4 Maßnahmen zur Abfallvermeidung / Abfallberatung .................................. 28
4.4.1 Abfallberatung ........................................................................................... 29
4.4.2 Umweltpädagogische Maßnahmen und Erwachsenenbildung ................... 30
4.4.3 Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................... 31
4.5 Abfallgebührenstruktur .............................................................................. 34
4.6 Abfall-/ Wertstoffmengen ........................................................................... 36
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Inhaltsverzeichnis Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
4.6.1 Abfall- / Wertstoffaufkommen in der Stadt Ludwigshafen 2014 .................. 36
4.6.2 Entsorgungswege in der Stadt Ludwigshafen 2014 ................................... 40
5 Veränderungen bei den Abfall- / Wertstoffmengen (2005 – 2014) ........ 41
5.1.1 Getrennt erfasste Wertstoffe (2005 – 2014) .............................................. 41
5.1.2 Haus- und Gewerbeabfälle (2005 – 2014) ................................................. 43
5.1.3 Gesamtabfallmenge .................................................................................. 45
5.1.4 Zusammenfassung und Vergleich ............................................................. 45
6 Konzeptionelle Betrachtungen / Ziele der kommunalen
Abfallwirtschaft in der Stadt Ludwigshafen bis 2025 ........................... 47
6.1 Abfallvermeidung / Vorbereitung zur Wiederverwendung .......................... 47
6.2 Recycling und sonstige Verwertung .......................................................... 48
6.2.1 Einführung der Biotonne im Kernbereich und Anpassung der
Serviceleistungen ...................................................................................... 48
6.2.2 Elektrokleingeräteerfassung ...................................................................... 48
6.2.3 Sammlung von Alttextilien ......................................................................... 49
6.3 Entsorgung mineralischer Bauabfälle ........................................................ 50
6.4 Neuerrichtung der Deponie „Hoher Weg II“ ............................................... 50
6.5 Maßnahmen zum kommunalen Stoffstrommanagement ........................... 53
6.5.1 Kooperationen im GML-Verbund ............................................................... 53
6.5.2 Stoffstrompotenziale aus anderen Zuständigkeitsbereichen ...................... 54
6.5.3 Weiterentwicklung des Stoffstrommanagements ....................................... 54
6.6 Ressourcen- und Klimaschutz ................................................................... 55
6.7 Erforderliche Investitionen ......................................................................... 60
7 Abfallmengenprognose bis 2025 ........................................................... 61
8 Nachweis der Entsorgungssicherheit.................................................... 65
8.1 Vorbehandlungskapazitäten in der Stadt Ludwigshafen ............................ 65
8.2 Ablagerungskapazitäten in der Stadt Ludwigshafen .................................. 65
8.3 Sicherung des Absatzes der Wertstoffe in der Stadt Ludwigshafen ........... 65
9 Zusammenfassung.................................................................................. 67
9.1 Zusammenfassung der Maßnahmen bis 2025 .......................................... 67
9.2 Fortschreibung .......................................................................................... 68
10 Literatur ................................................................................................... 69
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Abbildungsverzeichnis Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ortsbezirke der Stadt Ludwigshafen am Rhein ......................................... 2
Abbildung 2: Entwicklung der Bevölkerungszahl 2005 bis 2014 .................................... 4
Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung in Ludwigshafen 2014 bis 2025 (Prognose) ..... 5
Abbildung 4: Organisationsstruktur Bereich Entsorgungsbetrieb und
Verkehrstechnik ...................................................................................... 14
Abbildung 5: Erfassungssysteme in der Stadt Ludwigshafen ....................................... 17
Abbildung 6: Standorte der Wertstoffhöfe in Ludwigshafen ......................................... 20
Abbildung 7: Anliefermengen Wertstoffhöfe ................................................................. 23
Abbildung 8: R1-Werte der deutschen MHKWs ........................................................... 24
Abbildung 9: Anlagenschema MHKW Ludwigshafen ................................................... 25
Abbildung 10: Instrumente der Abfallberatung ............................................................. 28
Abbildung 11: Logo des Tausch- und Verschenkmarktes ............................................ 33
Abbildung 12: Zusammensetzung der Restabfallgebühr .............................................. 34
Abbildung 13: Rest-und Sperrabfall-, Straßenreinigungsabfall- und
Problemstoffmengen 2014 .................................................................... 36
Abbildung 14: Bio- und Grünabfallmengen 2014 ......................................................... 37
Abbildung 15: Menge der trockenen Wertstoffe 2014 .................................................. 38
Abbildung 16: Menge der weiteren getrennt erfassten Wertstoffe 2014 ....................... 39
Abbildung 17: Abfallverteilung der Stadt Ludwigshafen 2014 ...................................... 40
Abbildung 18: Entwicklung der Bio- und Grünabfälle 2005 bis 2014 ............................ 41
Abbildung 19: Entwicklung der trockenen Wertstoffe 2005 bis 2014 ............................ 42
Abbildung 20: Entwicklung von weiteren getrennt erfassten Wertstoffen
2005 bis 2014 ....................................................................................... 43
Abbildung 21: Entwicklung von Rest- und Sperrabfall und Straßenreinigungsabfällen
2005 bis 2014 ....................................................................................... 44
Abbildung 22: Verlauf Gesamtabfallmenge 2005 bis 2014 .......................................... 45
Abbildung 23: Vergleich der spezifischen Abfallmengen Ludwigshafen und
vergleichbarer Städte (Vergleichsjahr 2013) ......................................... 46
Abbildung 24: Lageplan „Deponie Hoher Weg II“......................................................... 52
Abbildung 25: Karte GML Kooperation ........................................................................ 56
Abbildung 26: R1 - Werte der europäischen MHKWs .................................................. 57
Abbildung 27: Energieerzeugung GML Müllheizkraftwerk ............................................ 58
Abbildung 28: Prognose absoluter Abfallmengen bis 2025 .......................................... 64
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Tabellenverzeichnis Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Anteile der Erwerbstätigen in Ludwigshafen .................................................. 3
Tabelle 2: Landeszielgrößen im Abfallwirtschaftsplan ................................................. 12
Tabelle 3: Annahmekatalog der Wertstoffhöfe ............................................................. 21
Tabelle 4: Abfallgebühren in Ludwigshafen (Stand 11/2014) ....................................... 35
Tabelle 5: Voraussichtliche Investitionskosten für geplante Maßnahmen
(Schätzung nach Planungsstand 12/2014) .................................................. 60
Tabelle 6: Prognose spezifischer Abfallmengen bis 2025 ............................................ 61
Tabelle 7: Geplante Maßnahmen bis 2025 .................................................................. 67
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Abkürzungsverzeichnis Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Abkürzungsverzeichnis
a = Jahr
AP = Altpapier
AWK = Abfallwirtschaftskonzept
AWP = Abfallwirtschaftsplan
Bio = Bioabfall
BKW = Biokompostwerk
BMKW = Biomasseheizkraftwerk
DA = Deponieabschnitt
DK = Deponieklasse
DSD = Duales System Deutschland AG
E = Einwohner
EAG = Elektro- und Elektronikaltgeräte
ElektroG = Elektro- und Elektronikgerätegesetz
FHKW Fernheizkraftwerk
ha = Hektar (10.000 m²)
INFA = Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH
KA = Kleinanliefererbereich
kg/(E*a) = Kilogramm pro Einwohner und Jahr
KrW-AbfG = Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
KrWG = Kreislaufwirtschaftsgesetz
KWK = Kraft-Wärme-Kopplung
LAbfWG = Landesabfallwirtschaftsgesetz
LVP = Leichtverpackungen
Mg = Megagramm
MB2A = Mechanisch-biologische Behandlungsanlage für Bioabfälle
MGB = Müllgroßbehälter
MHKW = Müllheizkraftwerk
örE = öffentlich-rechtlicher-Entsorgungsträger
SKE = Steinkohleeinheit
StNVP = stoffgleiche Nichtverpackungen
TWL = Technischen Werke Ludwigshafen AG
ZAK = Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern - gemeinsame Anstalt der Stadt
und des Landkreises Kaiserslautern
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 1 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
1 Einführung
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (§ 21 KrWG) und dem Landeskreislauf-
wirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz (§ 6 LKrWG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte (AWK) aufzustellen und der oberen Abfallwirt-
schaftsbehörde im Abstand von fünf Jahren vorzulegen.
Um dieser Anforderung nachzukommen, beauftragte der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infra-
struktur-Management GmbH (Ahlen) mit der Erstellung eines neuen Abfallwirtschaftskonzep-
tes.
Als Grundlagen dienten u. a. Satzungen, Abfallbilanzen, Konzepte, Planunterlagen und In-
formationsmaterial des Wirtschaftsbetriebes. Die im AWK dargestellten Abfallmengendaten
stammen aus den Abfallbilanzen der Stadt Ludwigshafen aus den Jahren 2004 bis 2014.
Bei der Erstellung des neuen AWK werden Schwerpunkte auf die Darstellung und Erläute-
rung zukünftiger Strategien vor dem Hintergrund des KrWG gelegt. Folgende Handlungsfel-
der stehen im Rahmen dieses Abfallwirtschaftskonzeptes im Vordergrund:
Einführung der Biotonne im Kernbereich
Erweiterung der Getrennterfassung von Elektroaltgeräten
Einführung eines kommunalen Sammelsystems zur getrennten Erfassung von Alttex-
tilien
Neuerrichtung der Deponie „Hoher Weg II“
Implementierung des Instruments des kommunalen Stoffstrommanagements
Nach der Darstellung der aktuellen abfallwirtschaftlichen Situation in der Stadt Ludwigshafen
werden im Rahmen der konzeptionellen Betrachtungen die Ziele und mögliche Maßnahmen
insbesondere in den genannten Handlungsfeldern aufgezeigt.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 2 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
2 Entwicklung der Rahmenbedingungen in der Stadt Ludwigshafen
2.1 Lage und Gebietsstruktur
Ludwigshafen ist kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz. Nordöstliche Stadtgrenze ist der Rhein.
Direkt am Rhein befindet sich auch der Rheinhafen. Nächstgelegene Großstadt ist Mann-
heim, deren Hauptbahnhof als Fernverkehrsknoten genutzt wird. Ludwigshafen kann über
den Hauptbahnhof, verschiedene S-Bahnhöfe sowie den Straßenbahnverkehr erreicht wer-
den. Der nächstgelegene internationale Flughafen befindet sich in Frankfurt am Main. Zu-
sätzlich ist Ludwigshafen über mehrere Bundesautobahnen erreichbar. Die Stadt gliedert
sich in 10 Ortsbezirke, deren Aufteilung in Abbildung 1 zu erkennen ist. Der Industriestandort
der BASF nimmt einen großen Teil der Stadtfläche ein. Die Gesamtfläche von Ludwigshafen
beläuft sich auf rund 78 km². Den größten Flächenanteil in Ludwigshafen hat die Siedlungs-
und Verkehrsfläche mit ca. 61 %. Die anderen Flächen sind Landwirtschaftsfläche (ca.
29 %), Wasserfläche (ca. 5 %) und Waldfläche (ca. 4 %)1
.
Abbildung 1: Ortsbezirke der Stadt Ludwigshafen am Rhein2
1
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, 2014 2
Stadt Ludwigshafen am Rhein, 2014
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 3 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Der Anteil der Mehrfamilienhausbebauung liegt in Ludwigshafen bei ca. 70 %, der Anteil der
1 – und 2- Familienhäuser beträgt rund 30 %.3
2.2 Wirtschaft und Gewerbestruktur
Die unterschiedlichen Anteile der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen zeigt Tabelle 14
.
Die Erwerbstätigen im produzierenden Gewerbe machen 42 % aller Erwerbstätigen aus.
Deutlich mehr Erwerbstätige (57,5 %) sind im Dienstleistungsbereich tätig. Die wesentlichen
Arbeitgeber in Ludwigshafen sind die BASF und die Stadt Ludwigshafen.
Die Bruttowertschöpfung lag in Ludwigshafen 2012 bei ca. 10,4 Mio. Euro. Die Dienstleis-
tungsbranche hat daran einen Anteil von 29 %, das produzierende Gewerbe ca. 70 %.
Tabelle 1: Anteile der Erwerbstätigen in Ludwigshafen
3
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stadtentwicklung; 2013 4
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Branche
Ludwigshafen Rheinland-Pfalz
Erwerbstätige insgesamt 100% 100%
Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 0,3% 2,3%
Produzierendes Gewerbe 42,2% 26,2%
darunter verarbeitendes Gewerbe 36,1% 18,6%
darunter Baugewerbe 4,5% 6,4%
Dienstleistungsbereich 57,5% 71,4%
davon Handel, Gastgewerbe und Verkehr 18,1% 24,8%
davon Finanzierung, Vermietung,
Unternehmensdienstleister15,2% 13,6%
davon öffentliche und persönliche Dienstleistungen 24,2% 33,1%
Anteile der Erwerbstätigen nach
Wirtschaftsbereichen 2011
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 4 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
2.3 Bevölkerungsentwicklung
Die Zahl der Einwohner Ludwigshafens ist seit 2005 insgesamt gestiegen. Zwischen 2007
und 2009 ist die Bevölkerung kurzzeitig wieder gesunken. Daraufhin folgte ein bisher konti-
nuierlicher Zuwachs. In diesem Zeitraum wurden in Ludwigshafen drei attraktive Neubauge-
biete geschaffen (Rheingönheim, Oggersheim, Parkinsel). Die Bevölkerungsentwicklung von
2005 bis 2014 ist in Abbildung 2 dargestellt.
Abbildung 2: Entwicklung der Bevölkerungszahl 2005 bis 20145
In 2014 lag die Einwohnerzahl bei 167.611, daraus ergibt sich eine Einwohnerdichte von
2.149 E/km².
5
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stadtentwicklung; 2014/2015
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 5 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
2.4 Bevölkerungsprognose
Die Prognose der Bevölkerungsentwicklung wurde von der Stadt Ludwigshafen, Bereich
Stadtentwicklung erstellt. Für die Erstellung wurden verschiedene Annahmen getroffen. Be-
sonders zu berücksichtigen ist, dass bei der Berechnung der Basisvariante ein ausgegliche-
ner Wanderungssaldo angesetzt wurde. Abbildung 3 stellt die Bevölkerungsentwicklung bis
2025 dar.
Abbildung 3: Bevölkerungsentwicklung in Ludwigshafen 2014 bis 2025 (Prognose)6
Die Prognose geht von einem Rückgang der Bevölkerungszahle bis 2025 aus.
6
Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stadtentwicklung; 2010
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 6 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
3 Abfallrechtliche Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
3.1 Abfallrahmenrichtlinie (EU-Recht)
Eine Vielzahl an Regelungen wird durch EU-Verordnungen und -Richtlinien vorgegeben, die
entweder direkt oder nach Umsetzung in Bundesrecht das deutsche Abfallrecht beeinflus-
sen. Hier sind als Beispiele zu nennen:
Abfallrahmenrichtlinie
Abfallverbringungsverordnung
Deponierichtlinie/Abfallverbrennungsrichtlinie
WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektroaltgeräten)
Europäischer Abfallkatalog
Die größten Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht hat die novellierte Abfallrahmen-
richtlinie (2008/98/EG). Die Umsetzung u. a. folgender Punkte hatte bis zum 12.12.2010 zu
erfolgen:
Umstellung von der dreistufigen auf eine fünfstufige Abfallhierarchie
Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft
Erweiterung der Herstellerverantwortung
Gewährleistung der Entsorgungsautarkie
Energieeffizienzkriterium für thermische Behandlung von Hausmüll (als energetische
Verwertung)
Getrennte Erfassung von Papier/Metall/Glas/Kunststoff bis 2015
Recyclingquoten bis 2020
Förderung der Bioabfallsammlung
Die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie machte eine umfassende Novelle des KrW-/AbfG
erforderlich (siehe nachfolgendes Kapitel).
Darüber hinaus wird durch die Änderungen der Elektroaltgeräte-Richtlinie (WEEE 2) das
ElektroG derzeit novelliert (s. u.).
3.2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das KrWG ist seit dem 01.06.2012 in Kraft und verpflichtet im § 21 die örE Abfallwirtschafts-
konzepte zu erstellen. Die wesentlichen Änderungen mit Auswirkungen auf dieses AWK
werden nachfolgend dargestellt:
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 7 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Harmonisierung der Begriffsbestimmungen und Einführung der neuen fünfstufigen
Abfallhierarchie
Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme
Einführung einer flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen (bis 2015)
Einführung einer getrennten Sammlung von Papier, Glas, Kunststoffen und Metallen
(bis 2015)
Schaffung einer verordnungsrechtlichen Grundlage für die Einführung einer „Wert-
stofftonne“
Ausgestaltung der dualen Entsorgungsverantwortung (insbesondere der „gewerbli-
chen“ Sammlung von Wertstoffen aus Haushaltungen)
Bei der „Wertstofftonne“ sind v. a. die Fragen der Organisations- und Finanzierungsverant-
wortung noch in der Diskussion. Hier wird erst das neue Wertstoffgesetz für mehr Klarheit
sorgen.
Für „gewerbliche Sammlungen“ wird eine Öffnung durch das KrWG angestrebt, allerdings
nur, wenn es zu keiner Beeinträchtigung des Sammelsystems des örE kommt und das pri-
vate Erfassungssystem „wesentlich leistungsfähiger“ ist.
Die Einhaltung der EU-Sammelquoten bei trockenen Wertstoffen (50 % in 2020) ist für
Deutschland keine Herausforderung.
3.3 Weitere gesetzliche Regelungen des Bundes
Mit der WEEE-Novelle der EU und dem Referentenentwurf des Bundes zum neuen ElektroG
werden für Elektroaltgeräte insbesondere folgende Punkte angesprochen:
Berechnung der Sammelquote
Reduzierung der Kategorien
Umfang der Herstellerverantwortung
Ausweitung der Erfassung von Kleingeräten (Rücknahmepflicht des Handels bei La-
denflächen ab 400 m²)
Öffnung des Anwendungsbereiches
Fristen bei Optierung (Eigenvermarktung)
Meldepflichten7
7
Auch bei einer Optierung muss jeder einzelne Container an die Stiftung ear gemeldet werden.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 8 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
In der Praxis der Erfassung spielen vor allem die Themen Beraubung und Optierung sowie
die Anzahl an bereitzustellenden Sammelgruppen an den Übergabestellen eine Rolle. Diese
„deutschen“ Themen und die Umsetzung der WEEE-Novelle in nationales Recht werden erst
in der Novelle des ElektroG geregelt werden. Der Referentenentwurf hierzu wurde am
20.11.2014 veröffentlicht, das Gesetz wird vermutlich im Laufe des Jahres 2015 beschlos-
sen.
3.4 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz (LKrWG)
Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz ist am 01. Januar 2014 in Kraft getre-
ten. Der erste Teil des Gesetzes befasst sich mit der Förderung der Kreislaufwirtschaft. Teil
zwei des LKrWG stellt die Bestimmung und die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträger dar. Hierzu zählt die Erstellung von Satzungen, Abfallwirtschaftskonzepten und
Abfallbilanzen. Die Entsorgung von Sonderabfällen wird in Teil drei näher betrachtet. Gere-
gelt wird die Organisation der Sonderabfallentsorgung mit den dazu benötigten Verord-
nungsermächtigungen und weiteren Befugnissen der zentralen Stelle für Sonderabfälle. Das
Anfertigen von Abfallvermeidungsprogrammen und das Aufstellen des Abfallwirtschaftsplans
sind Bestandteile des vierten Teils des LKrWG. Weitere Bestandteile dieses Abschnitts sind
das Betretungs- und Untersuchungsrecht, Anforderungen an Abfallentsorgungsanlagen, die
befristete Betriebsuntersagung und das Verfahren bei rechtswidrig entsorgten Abfällen. All-
gemeine Vorschriften finden sich in Teil fünf. Diese enthalten Angaben zu:
Zuständigkeiten
Überwachung
Mitwirkenden Behörden
Verwaltungsvorschriften
Datenverarbeitung und
Ordnungswidrigkeiten.
Teil sechs enthält lediglich eine Übergangsvorschrift und das Inkrafttreten des Landeskreis-
laufwirtschaftsgesetzes.
Folgende Aufgaben sind u. a. für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorgesehen:
Aufgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Umsetzung der Abfallhierarchie
Einrichtung und Betrieb von Problemabfallannahmestellen
Unterstützung der Landkreise durch Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltun-
gen.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 9 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Im § 6 des LKrWG ist ausgeführt, welche Punkte in Abfallwirtschaftskonzepten enthalten
sein müssen. Hierzu zählen:
die Ziele der Kreislaufwirtschaft und des kommunalen Stoffstrommanagements,
die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zum kommunalen Stoff-
strommanagement insbesondere zur Identifikation von Stoffstrompotentialen auf örtli-
cher und überörtlicher Ebene sowie zur Schaffung und Vernetzung von Erfassungs-
und Verwertungsstrukturen und der handelnden Akteure,
die Darstellung von getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, der
Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und
zur Beseitigung von Abfällen in ihrer zeitlichen Abfolge und unter Bewertung ihrer
Umweltverträglichkeit,
die Begründung der Notwendigkeit einer Beseitigung,
die Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege sowie Angaben zur notwendigen
Standort- und Anlagenplanung und die zeitliche Abfolge
und eine Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen.
Ferner ist bei der Erstellung der Abfallwirtschaftskonzepte der Abfallwirtschaftsplan zu be-
achten. Die Abfallwirtschaftskonzepte müssen vor der Verabschiedung der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden. Sollten Kooperationen vorliegen oder Teilaufgaben gemeinsam
wahrgenommen werden, können gemeinsame Abfallwirtschaftskonzepte vorgelegt werden.
3.5 Abfallwirtschaftsplan - Teilplan Siedlungsabfälle Rheinland-Pfalz
Die Abfallwirtschaftsplanung nach § 30 KrWG regelt folgende Punkte:
(1) Die Länder stellen für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichts-
punkten auf. Die Abfallwirtschaftspläne stellen dar:
1. die Ziele der Abfallvermeidung und –verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur
Wiederverwendung und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung,
2. die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung,
3. die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbe-
seitigung einschließlich einer Bewertung ihrer Eignung zur Zielerreichung sowie
4. die Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie
der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen einschließlich
solcher, die dabei auch in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, im Inland
erforderlich sind.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 10 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Die Abfallwirtschaftspläne weisen aus:
1. zugelassene Abfallbeseitigungsanlagen und
2. geeignete Flächen für Deponien, sonstige Abfallbeseitigungsanlagen sowie für Ab-
fallentsorgungsanlagen.
Die Pläne können ferner bestimmen, welcher Entsorgungsträger vorgesehen ist und welcher
Abfallbeseitigungsanlage sich die Beseitigungspflichtigen zu bedienen haben.
(2) Bei der Darstellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von min-
destens zehn Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen. Soweit dies zur Dar-
stellung des Bedarfs erforderlich ist, sind Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen aus-
zuwerten.
Die Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne wird im § 31 KrWG geregelt:
(1) Die Länder sollen ihre Abfallwirtschaftsplanungen aufeinander und untereinander
abstimmen.
(2) Bei der Aufstellung der Abfallwirtschaftspläne sind die Gemeinden und Landkreise
sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträger zu beteiligen.
(3) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die von ihnen zu erstellenden
und fortzuschreibenden Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auf Verlan-
gen der zuständigen Behörde vorzulegen.
(4) Die Länder regeln das Verfahren zur Aufstellung der Pläne und zu deren Verbind-
licherklärung.
(5) Die Pläne sind mindestens alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzu-
schreiben.
Zur Aufstellung des Abfallwirtschaftsplans sind im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz einige
Aspekte festgelegt, die im Wesentlichen mit denen des § 30 KrWG übereinstimmen. Der
aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan für das Bundesland Rheinland-Pfalz wurde 2013 erstellt.
Der berücksichtigte Planungszeitraum erstreckt sich bis 2025.
Der Abfallwirtschaftsplan enthält Ausführungen zu derzeitigen Abfallmengen, eine Prognose
der zukünftigen Abfallmengen, den aktuellen Stand der Abfallentsorgung und abfallwirt-
schaftliche Pflichten sowie eine Konzeption der Restabfallwirtschaft. Zudem enthält der Ab-
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 11 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
fallwirtschaftsplan einen Steckbrief für jeden öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger mit
den wesentlichen abfallwirtschaftlichen Daten.
Ziele des rheinland-pfälzischen Kreislaufwirtschaftsansatzes sind der Schutz der Umwelt, die
Verringerung der Abhängigkeit gegenüber Ressourcenlieferanten und die Kostensenkung in
der Rohstoff- und Energieversorgung. Mit dem Abfallwirtschaftsplan soll die Erreichung fol-
gender Ziele gestützt werden:8
Verknüpfung von Abfall- und Rohstoffwirtschaft
Die Umsetzung der neuen 5-stufigen Abfallhierarchie der EU- Abfallrahmenrichtlinie
Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung
Die Festsetzung des Prinzips der Nähe
Regionale Wertschöpfung
Stoffstrommanagement
Wertstofferfassung
Getrennterfassung von Bioabfällen
Verursachergerechte Gebührensysteme
Hochwertigkeit der Verwertung
Nutzungskaskaden
Die kombinierte Bioabfallvergärung
Vorrangiges Recycling von mineralischen Abfällen
Umfassende Nutzung des vorhandenen Energiepotenzials von nicht recycelbaren
Abfällen
Vermeidung einer Abfallbeseitigung ohne vorherige Nutzung des energetischen Po-
tenzials
Wahrung der langfristigen Entsorgungssicherheit
Darüber hinaus sind im Abfallwirtschaftsplan Landeszielgrößen bis 2025 für die in Tabelle 2
aufgeführten Abfallfraktionen definiert.
8
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, 2013
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 12 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Tabelle 2: Landeszielgrößen im Abfallwirtschaftsplan9
Abfallfraktion Landeszielgröße 2025 in kg/(E*a)
Haus-/Sperrabfälle 140
Wertstoffe 190
Bioabfälle 170
3.6 Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührenordnung der Stadt
Ludwigshafen
Die aktuell gültige Fassung der Satzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein über die Vermei-
dung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) von 2011 gilt seit
dem 01.01.2012. Pflichtaufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist die Verwer-
tung und Beseitigung von Abfällen. Ein weiterer Bestandteil der Abfallwirtschaftssatzung ist
die Einhaltung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und die Schonung der natürlichen
Ressourcen durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Der Umfang der Verwertungs- und Beseitigungspflicht ist deutlich eingegrenzt. Die Stadt
verwertet und beseitigt Abfälle aus privaten Haushaltungen und zu überlassende Abfälle aus
anderen Herkunftsbereichen. Hiervon ausgenommen sind insbesondere Autowracks und
Abfälle aus Massentierhaltungen. Weitere Stoffe, die nach KrWG und LKrWG anderen Ver-
wertungswegen zuzuführen sind, sind ebenso ausgenommen. Im Einzelfall ist eine Ent-
scheidung über einen Ausschluss mit Zustimmung der oberen Abfallbehörde möglich.
Grundstücke, auf denen Abfälle aus privaten Haushaltungen anfallen, sind an die Abfallent-
sorgung anzuschließen. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für einen Restab-
fallbehälter, bei dem eine Behälterkapazität von 15 Liter pro Einwohner und Woche, in jedem
Fall aber ein Mindestvolumen von 80 Liter vorzuhalten ist. Bei vorübergehendem verstärktem
Abfallaufkommen sind graue Restabfallsäcke zu nutzen. Fallen auf Grundstücken Abfälle
anderer Herkunftsbereiche an, die der Stadt zu überlassen sind, sind auch diese anzuschlie-
ßen. Die Überlassung der Abfälle erfolgt getrennt in folgender Form:
Bioabfälle in braunen Abfallbehältnissen,
Grünabfälle gebündelt, in kompostierbaren Säcken oder auf den Wertstoffhöfen,
Papier, Pappe, Kartonagen in blauen Abfallbehältnissen oder gebündelt,
9
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, 2013
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 13 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
LVP über die Systembetreiber in zur Verfügung gestellten gelben Säcken oder in
Einzelfällen über eine Gelbe Tonne (werden durch die Systembetreiber zur Verfü-
gung gestellt),
Sperrige Abfälle, Metallschrott und Elektroschrott an vereinbarten Abfuhrterminen
durch Bereitstellung oder auf den Wertstoffhöfen,
Altglas in den aufgestellten Altglassammelbehältern (durch die Systemträger).
Problemabfälle aus Haushaltungen sind bei der stationären Sammelstelle oder dem Schad-
stoffmobil abzugeben.
Soweit in Ortsbezirken Bioabfallbehälter eingeführt wurden, besteht hier ein Anschluss- und
Benutzungszwang. Das Mindestvolumen beträgt 80 Liter. Auf schriftlichen Antrag kann der
Grundstückseigentümer vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden. Hierfür ist
ein Nachweis folgender Voraussetzungen nötig:
Betrieb einer sachgerechten Eigenkompostierung,
Zuführung aller auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle zur Eigenkompostierung,
je Wohneinheit steht eine ausreichend große (mind. 25 m²) Gartenfläche zur Verfü-
gung,
der selbst produzierte Kompost wird im eigenen Garten vollständig und zweckent-
sprechend aufgebraucht und
kein anderer Bewohner des Grundstücks benötigt die aufgestellten Bioabfallbehälter.
Eine Einschränkung für Eigenkompostierer existiert bei gekochten oder rohen Speisereste
tierischer Herkunft. Diese dürfen nicht kompostiert werden, um Ungeziefer zu vermeiden.
Darüber hinaus sind Geruchsbelästigungen und den Boden schädigende Sickerwässer zu
vermeiden. Der Nachweis der sachgerechten Eigenkompostierung erfolgt über eine stich-
probenartige Überprüfung durch Beauftragte der Stadt auf dem Grundstück.
Andere anschlusspflichtige Grundstücke (z. B. Gewerbebetriebe) haben ebenso einen
Restabfallbehälter von mindestens 80 Liter vorzuhalten. Die Bestimmung der Behältergröße
erfolgt über Einwohnergleichwerte. Ein Einwohnergleichwert entspricht einem Volumen von
15 Litern pro Woche. Eine Erläuterung der Abfuhrmöglichkeiten erfolgt in Kapitel 4.2.
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in der Abfallentsorgung (Abfallge-
bührenordnung) wird in Kapitel 4.5 näher betrachtet.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 14 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
4 Abfallwirtschaftliche Situation in der Stadt Ludwigshafen
4.1 Organisation der Abfallwirtschaft in der Stadt Ludwigshafen
Für die öffentlich-rechtliche Entsorgung von Abfällen ist die Stadt Ludwigshafen zuständig.
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) ist seit 1997 als Eigenbetrieb der Stadt mit der
Entsorgung der überlassungspflichtigen Abfälle aus Ludwigshafen beauftragt.
4.1.1 Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)
Alle Aufgaben der Abfallentsorgung der Stadt Ludwigshafen werden durch den Wirtschafts-
betrieb wahrgenommen. Hierzu zählen vor allem die Sammlung, Verwertung und Entsorgung
der überlassungspflichtigen Abfälle aus Privathaushalten und anderen Herkunftsbereichen
im Stadtgebiet von Ludwigshafen. Zusätzlich zu den Entsorgungsaufgaben werden durch
den WBL noch die Straßenreinigung und der Winterdienst, die Grünflächen- und Friedhofs-
unterhaltung, die Straßenunterhaltung und Verkehrstechnik sowie die Aufgaben der Stadt-
entwässerung wahrgenommen. Darüber hinaus bietet der Wirtschaftsbetrieb Dienstleistun-
gen für gewerbliche Kunden, wie z. B. einen Containerdienst oder den abfallwirtschaftlichen
„Service Plus“ für die Wohnungswirtschaft an. Innerhalb des Wirtschaftsbetriebes ist der Be-
reich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik für die Entsorgungsaufgabe zuständig. Die
Organisationsstruktur des Bereichs Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik mit der kauf-
männischen Werkleitung und der Bereichsleitung sowie den sechs Abteilungen ist in der
folgenden Abbildung 4 dargestellt.
Abbildung 4: Organisationsstruktur Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen hat drei Hauptstandorte für die Bereiche Grünflächen
und Friedhöfe (Bliesstraße 10-18), Stadtentwässerung (Unteres Rheinufer 47) sowie Entsor-
gungsbetrieb und Verkehrstechnik (Kaiserwörthdamm 3a).
Kaufmännische Werkleitung
des Wirtschaftsbetriebes
Ludwigshafen
Bereichsleitung
Technik VerkehrstechnikBetrieb Entsorgungs-
fachbetrieb
Allgemeine Verwaltung,
Personalwesen,
Rechnungswesen
Deponie
Verwaltungssekretariat,
Werkleitung und
Werkausschuss
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 15 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Die WBL Zentrale befindet sich am Kaiserwörthdamm 3a. Derzeit sind ca. 650 Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter, überwiegend im gewerblichen Bereich, beim WBL beschäftigt (ca.
69 %). Im Bereich Entsorgungsbetrieb arbeiten ca. 280 Personen [Stand 10/2014].
Der WBL betreibt verschiedene Erfassungssysteme in der Stadt Ludwigshafen. Für die
haushaltsnahe Abfallerfassung werden Hol- und Bringsysteme für Rest- und Sperrabfall,
Bioabfall, Altpapier und Grünabfall angeboten. Zudem wird im Auftrag der Systemträger die
Sammlung der gelben Säcke durchgeführt.
Neben den Holsystemen werden noch drei Wertstoffhöfe auf dem Stadtgebiet betrieben. Hier
können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ludwigshafen verschiedene Abfälle selbst
andienen:
Wertstoffhof Nord, Rheinstraße 44; Ziel für die Stadtteile:
Edigheim, Friesenheim, Oppau, Pfingstweide
Wertstoffhof Süd, Brückweg 100; Ziel für die Stadtteile:
Hochfeld, Maudach, Mundenheim, Rheingönheim, Süd
Wertstoffhof West, Wollstraße 151; Ziel für die Stadtteile:
Mitte, Niederfeld, Nord, Oggersheim, Ruchheim, West
Neben Hol- und Bringsystemen werden vom Wirtschaftsbetrieb und im Auftrag vom Bereich
Umwelt auch Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit zu abfallwirtschaftlichen Fragen für pri-
vate Haushalte, öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen und Kindergärten), die Wohnungs-
wirtschaft und Gewerbebetriebe (vgl. Kapitel 0) angeboten.
4.1.2 Gebietskörperschaftenübergreifende Kooperationen
Die Stadt Ludwigshafen hat sich mit den Städten Frankenthal, Neustadt a. d. Weinstraße,
Mannheim, Speyer und Worms sowie den Landkreisen Alzey-Worms, Bad Dürkheim und
dem Rhein-Pfalz-Kreis zur GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH für die Zusammenarbeit
bei abfallwirtschaftlichen Fragestellungen zusammengeschlossen. Die Gesellschaft ist seit
Anfang 2015 um die ZAK Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern - gemeinsame Anstalt der
Stadt und des Landkreises Kaiserslautern - erweitert.
Die GML wurde am 21. Oktober 1985 gegründet. Sie ist Betreiberin und Genehmigungsin-
haberin des Müllheizkraftwerkes (MHKW) Ludwigshafen und des Biokompostwerkes (BKW)
in Grünstadt. Darüber hinaus erbringt die GML Managementleistungen zur Planung und
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Ludwigshafen 16 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Entwicklung sowie zur Auslastung der beiden Abfallverwertungsanlagen. Die Betriebsfüh-
rung des MHKW übernimmt die Technische Werke Ludwigshafen AG, die des BKW die Veo-
lia Umweltservice West GmbH.
Neben den Abfallverwertungsanlagen betreibt die GML seit fünfzehn Jahren ein „Freiland-
klassenzimmer“ am MHKW Ludwigshafen. Diese Einrichtung richtet sich als außerschuli-
scher Lernort an Schulklassen und sonstige Kinder- und Jugendgruppen. Im Freilandklas-
senzimmer werden Unterrichtseinheiten oder auch Workshops zu Themen aus dem Bereich
Abfall und Energie angeboten.10
Im Zuge der Aufnahme der ZAK in den GML-Verbund werden die Restabfallmengen aus der
Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern künftig im MHKW in Ludwigshafen behandelt. Zu-
dem wurde durch die beteiligten Kommunen der GML im Rahmen einer Zweckvereinbarung
die Aufgabe der Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Bioabfällen auf die ZAK über-
tragen. Die Satzungs- und Gebührenhoheit der Kommunen auf dem Gebiet der Abfallwirt-
schaft wird hierdurch nicht berührt. Die Übergabe der Bioabfälle zur Verwertung erfolgt hier-
bei durch die Kommunen am Standort des Abfallwirtschaftszentrums Kaiserslautern-
Mehlingen. Die Vereinbarungsparteien verfolgten mit dem Abschluss der Zweckvereinbarung
das Ziel, als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zu kooperieren und in der Form einer
gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung möglichst wirtschaftlich und ökologisch effizient Ent-
sorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde mit der ZAK vereinbart, dass
der Bioabfall nicht erst am Abfallwirtschaftszentrum Kaiserslautern-Mehlingen, sondern an
den beiden Bioabfall-Umladeanlagen Nord („BAUN“ in Grünstadt) und Süd („BAUS“ in Mut-
terstadt) übernommen wird und zur Verwertungsanlage der ZAK transportiert wird. Diese
Vorgehensweise stellt eine wirtschaftlich und ökologisch optimierte Lösung dar, da zum Teil
eine Kopplung der Bioabfalltransporte (bis zu ca. 45.000 Mg/a) mit Restabfall-Transporten
der ZAK von Abfällen zur thermischen Verwertung von Kaiserslautern-Mehlingen in das
MHKW Ludwigshafen (ca. 30.000 Mg/a; ab 2020: ca. 55.000 Mg/a) stattfindet (Vermeidung
von Leerfahrten) (vgl. Kapitel 6.5).
10
[GML, 2014]
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 17 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
4.2 Erfassungssysteme in Ludwigshafen
Die angebotenen Erfassungssysteme für private Haushalte in der Stadt Ludwigshafen sind in
der Abbildung 5 dargestellt.
Abbildung 5: Erfassungssysteme in der Stadt Ludwigshafen
4.2.1 Holsysteme
Die Rest- und Bioabfallbehälter in der Stadt Ludwigshafen sind mit einem Behälteridentifika-
tionssystem ausgestattet. Das Leistungsspektrum bei der haushaltsnahen Abfuhr von Abfall-
behältern umfasst:
Restabfall (80, 120, 240, 770 und 1.100 MGB schwarz)
Die Behälter werden in allen Ortsbezirken außer der Nördlichen und Südlichen In-
nenstadt vierzehntäglich geleert. Eine überwiegend wöchentliche Leerung erfolgt bei
allen vierrädrigen Behältern sowie in den Ortsbezirken Nördliche und Südliche Innen-
stadt (mit Ausnahme der in Anlage 1 der Abfallwirtschaftssatzung genannten Stra-
ßen).
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Ludwigshafen 18 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bioabfall (80, 120 und 240 l MGB braun)
Die Behälter werden im gesamten Stadtgebiet überwiegend im 14-täglichen Rhyth-
mus geleert, in den Sommermonaten (Juli und August) erfolgt eine wöchentliche Lee-
rung.
Altpapier (120, 240, 770 und 1.100 l MGB blau)
Die Behälter werden im gesamten Stadtgebiet im 14-täglichen Rhythmus geleert. Zu-
dem erfolgt eine Bündelsammlung.
Leichtverpackungen (Gelbe Säcke sowie 240, 770 und 1.100 l MGB gelb)
Die Säcke bzw. Behälter werden einheitlich im gesamten Stadtgebiet 14-täglich ab-
gefahren.
Das Serviceangebot der Stadt Ludwigshafen umfasst:
Vollservice:
In den Ortsbezirken Nördliche und Südliche Innenstadt, mit Ausnahme der in
Anlage 1 der Abfallwirtschaftssatzung genannten Straßen wird grundsätzlich ein
Vollservice für die Leerung der jeweiligen Abfallbehälter angeboten. Zudem werden
vierrädrige Abfallbehälter im gesamten Stadtgebiet im Vollservice gefahren.
Teilservice:
In allen Ortsbezirken, außer der Nördlichen und Südlichen Innenstadt (hier jedoch bei
den in Anlage 1 der Abfallwirtschaftssatzung genannten Straßen), werden alle Abfall-
behälter im Teilservice geleert.
Für alle Restabfall- und Bioabfallbehälter existiert eine elektronische Behälteridentifi-
kation. Über die Identifikation wird die Leerungshäufigkeit des jeweiligen Behälters er-
fasst. Behälter, die im Teilservice gefahren werden (von 80 l MGB bis 240 l MGB),
werden zudem leerungsscharf abgerechnet. Für die Restabfallbehälter sind mindes-
tens 18 Leerungen pro Jahr, für Bioabfallbehälter 24 Leerungen pro Jahr satzungs-
rechtlich verankert. Es werden jedoch bis zu 26 / 32 Leerungen angeboten. Die abge-
rechnete Gebühr setzt sich aus einer festen Grundgebühr (entfällt bei Bioabfall), der
Gebühr für die Mindestleerungen und den zusätzlichen Gebühren bei weiteren Lee-
rungen zusammen (vgl. Kapitel 0).
Service Plus:
In den Gebieten mit Teilservice besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr die zwei-
rädrigen Behälter im Vollservice leeren zu lassen.
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Ludwigshafen 19 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bei erhöhtem Restabfallabfallaufkommen können Abfallsäcke gebührenpflichtig bei den
Bürgerbüros, dem Wirtschaftsbetrieb und den Büros der Ortsvorsteher erworben werden. Die
Restabfallsäcke können zu den jeweils üblichen Abfuhrzeiten zu den Restabfallbehältern
gestellt werden.
Bei den genannten Stellen können auch gebührenpflichtige Jutesäcke für die Grünabfall-
sammlung bezogen werden. Die Jutesäcke werden an den im Abfallkalender genannten
Terminen der Grünabfallabfuhr abgeholt. Zudem stellt der Wirtschaftsbetrieb von Ende Sep-
tember bis Ende November in Gebieten mit einer großen Anzahl an Straßenbäumen kosten-
los Laubsäcke zur Verfügung (max. 5 Stück pro Haushalt). Die Laubsäcke werden durch die
Straßenreinigung eingesammelt.
Weitere Serviceleistungen, die vom Wirtschaftsbetrieb gebührenpflichtig angeboten werden,
sind die Ausstattung eines Behälters mit einem Behälterschloss, die Behälterreinigung und
der Behältertausch. Die Serviceleistungen müssen von den Bürgerinnen und Bürgern schrift-
lich angefordert werden.
Die Abfuhr von Sperrabfall, Schrott und Elektroaltgeräten erfolgt in Ludwigshafen auf Ab-
ruf. Die Bürgerinnen und Bürger haben einmal pro Jahr pro Haushalt die Möglichkeit, die
sperrigen Abfälle ohne zusätzliche Gebühr nach vorheriger telefonischer Anmeldung abholen
zu lassen. Die Telefonnummer steht auf der Homepage des Wirtschaftsbetriebes, dem Ab-
fallkalender oder in der Informationsbroschüre „Abfall- und Wertstoff-Info“. Nach erfolgter
Anmeldung erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen Abfuhrtermin. Es besteht auch die
Möglichkeit, einen „Sperrabfall Express-Service“ gegen eine Gebühr von 35 Euro in An-
spruch zu nehmen. Dieser Service garantiert eine Abfuhr des Sperrabfalls innerhalb von drei
Tagen. Die sperrigen Abfälle sind getrennt nach Holz, Elektroaltgeräten, Schrott und sonsti-
gen Sperrabfällen bereit zu stellen. Die Abfuhr erfolgt mit unterschiedlichen Fahrzeugen.
Mehrmalige Sperrabfallabfuhren pro Jahr oder die Abfuhr von Bauabfällen, Renovierungs-
und Umbauabfällen können durch die Bürgerinnen und Bürger teilweise zusätzlich gegen
eine Gebühr schriftlich beauftragt werden. Darüber hinaus können sperrige Abfälle jederzeit
gebührenpflichtig an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Die Abfuhr von Grünabfällen erfolgt im Frühling und Herbst an jeweils einem im Abfallka-
lender veröffentlichten Termin ohne zusätzliche Gebühr. Die Grünabfälle müssen gebündelt
oder in Jutesäcken bereitgestellt werden. Die maximale Länge ist auf 1,50 m begrenzt, der
maximale Durchmesser darf 12 cm nicht überschreiten. Zudem können Grünabfälle auch an
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Ludwigshafen 20 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Zu Beginn des Jahres werden vollständig abge-
schmückte Weihnachtsbäume kostenlos abgeholt.
Großbehälter, die für Gewerbeabfall zur Verfügung gestellt wurden, werden entweder auf
Abruf oder in einem festen Turnus abgefahren.
4.2.2 Bringsysteme
In der Stadt Ludwigshafen können die Bürgerinnen und Bürger an drei Wertstoffhöfen Abfälle
aus Privathaushalten anliefern (vgl. Abbildung 6):
Wertstoffhof Nord
Wertstoffhof Süd
Wertstoffhof West
Abbildung 6: Standorte der Wertstoffhöfe in Ludwigshafen11
In der Tabelle 3 ist der derzeitige Annahmekatalog der drei Wertstoffhöfe dargestellt. Die
aufgeführten Abfallfraktionen werden an jedem Wertstoffhof angenommen.
11
Stadt Ludwigshafen am Rhein, 2014
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 21 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Tabelle 3: Annahmekatalog der Wertstoffhöfe
Grünabfälle, EAG und Metalle können an allen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben wer-
den, ebenso Wurzelwerk und Stämme länger als 2 m und dicker als 12 cm Durchmesser.
Die Abgabe von Sperrabfällen und Holz aus Haushalten ist gebührenpflichtig. Die Gebühr
für den Sperrabfall wird pro Anlieferung erhoben. Dabei wird nach Anlieferung per PKW, An-
hängerladung oder Kleintransporter/Pritschenfahrzeug unterschieden. Holz wird pro ange-
fangene 0,25 m³ abgerechnet.
Problemstoffe aus Haushalten können in haushaltsüblichen Mengen beim Umweltmobil auf
den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Das Umweltmobil befindet sich im wöchentlichen
Wechsel jeweils freitags und samstags an einem der drei Wertstoffhöfe. Die Termine werden
im Abfallkalender veröffentlicht. Chemikalien werden nicht am Umweltmobil angenommen.
Diese und weitere bestimmte Schadstoffe/Problemabfälle können nach vorheriger telefoni-
scher Anmeldung beim Entsorgungsbetrieb, Kaiserwörthdamm 3a abgegeben werden.
Altglas (Hohlglas/Flaschen) Dispersionsfarben (max. 5 Eimer à 20 Liter)
Altkleider Folien (sauber)
Altmetall/Schrott Fliesen
Altöl (nur Motoröl (max. 5l)) Grünabfall (Länge max. 2m)
Altpapier/Pappe/Kartons Geschirr aus Keramik, Porzellan etc.
Altreifen (PKW und LKW) (mit/ohne Felgen) Holz
Altschuhe Knopfzellen
Autobatterien Kork (nur saubere, unbehandelte Naturkorken)
Batterien Kühlgeräte
Bauschutt Kunststoffe
Bitumen/Dachpappe Leichtstoffverpackungen (Gelber Sack)
Bodenbeläge Leuchtstoffröhren (Achtung, nicht zerbrechen!)
CDs und DVDsMischglas/Flachglas (Fensterglas, Spiegel, kein
Ceran)
Dachrinnen Ölfilter (max. 5 Stück)
Dämm- Material (wie Glaswolle, Steinwolle,
Heraklit, staubdicht verpackt)
Ölverschmutzte Betriebsmittel (Lappen,
Putzwolle, Ölbinder (max. 2 Eimer, insgesamt
20l))
Elektroschrott Renovierungs- und Umbauabfälle
Großgeräte (Herd, Waschmaschine,
Spülmaschine etc.)Sanitäreinrichtungen
Kleingeräte (Radio, Föhn, Computer,
Kaffeemaschine, etc.)Sperrabfall aus Haushaltungen
EnergiesparlampenStyropor ((max. 1m³) nur sauberes, weißes
Styropor ohne Reste von Klebern und Tapeten)
Fernseher/Monitore Wurzeln
Annahmekatalog der Wertstoffhöfe
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Ludwigshafen 22 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Die Sammlung von Altglas und Alttextilien erfolgt über Depotcontainer, die im gesamten
Stadtgebiet aufgestellt sind. Für die farbgetrennte Sammlung von Altglas stehen an 298
Stellplätzen Depotcontainer zur Verfügung. Die Sammlung von Alttextilien erfolgt sowohl
durch Privatunternehmen, als auch durch verschiedene karitative Einrichtungen. Hierfür sind
an 126 Stellplätzen Depotcontainer im Stadtgebiet aufgestellt. Altglas und Alttextilien können
zudem an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Kork, CDs, DVDs und CD-ROMs werden über die Wertstoffhöfe und am Entsorgungsbe-
trieb, Kaiserwörthdamm 3a gesammelt. Für CDs und DVDs stehen Sammelbehälter zur Ver-
fügung.
Nicht brennbare Abfälle (Bauschutt, Straßenaufbruch, Erdaushub) können von Gewerbebe-
trieben an der Deponie „Hoher Weg“ kostenpflichtig angeliefert werden.
Den größten Anteil der angelieferten Abfallmengen auf den Wertstoffhöfen haben Sperrab-
fall, Holz, Grünabfälle und Bauschutt (vgl. Abbildung 7). Die Anliefermengen auf den Wert-
stoffhöfen unterliegen seit dem Jahr 2004 z. T. größeren Schwankungen. Ein Grund hierfür
ist die jeweils unterschiedliche Anliefermenge von Bauschutt. Die Bauschuttmenge ist maß-
geblich von den jeweiligen Bautätigkeiten abhängig. In den Jahren 2007 bis 2009 wurde der
Bauschutt auf die Deponie verbracht. Die Mengen wurden hier nach Abfallschlüsselnummer
und nicht nach Herkunftsbereichen erfasst, so dass in diesen Jahren keine Bauschuttmen-
gen ausgewiesen sind. Die angelieferten Grünabfallmengen sind bis 2010 kontinuierlich ge-
stiegen und liegen seitdem auf einem konstanten Niveau. Diese Entwicklung zeigt eine hohe
Akzeptanz des Bringsystems für Grünabfälle. Der starke Rückgang der Gesamtanliefermen-
ge im Jahr 2012 ist überwiegend auf die Einführung von Gebühren für die Annahme von Ab-
fällen auf den Wertstoffhöfen zurückzuführen. Die Menge pendelt sich im Jahr 2014 in etwa
auf dem Niveau von 2007 bis 2009 ein.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 23 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Abbildung 7: Anliefermengen Wertstoffhöfe
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Ludwigshafen 24 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
4.3 Entsorgungseinrichtungen
Im Folgenden werden die Entsorgungseinrichtungen mit direkter oder indirekter Beteiligung
der Stadt Ludwigshafen beschrieben. Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen besitzt selbst
keine Verwertungsanlagen. Über die GML ist der WBL allerdings direkt am MHKW und BKW
beteiligt. Alle Leistungen zur Verwertung von Abfällen werden über öffentliche Vergabever-
fahren ausgeschrieben und vergeben.
4.3.1 GML Müllheizkraftwerk Ludwigshafen (MHKW)
Die GML betreibt am Standort Industriestraße 3 in Ludwigshafen ein Müllheizkraftwerk
(MHKW) mit R1-Effizienz-Zertifikat. Verglichen mit anderen MHKWs gehört das MHKW Lud-
wigshafen in Kombination mit dem Fernheizkraftwerk der TWL in Sachen Energieeffizienz
mit einem R1-Wert von 1,05 (2013) zu den führenden Anlagen in Europa (s. Abb. 25). Sie ist
damit in Deutschland die drittbeste Anlage.
Abbildung 8: R1-Werte der deutschen MHKWs12
Das MHKW wurde 1967 in Betrieb genommen und seitdem laufend modernisiert. Derzeit
befinden sich drei Kessel mit Walzenrostfeuerung in Betrieb. Der angelieferte Abfall gelangt
über die Abladestellen direkt in die Abfallbunker (ca. 5.700 m³ Fassungsvolumen). Über eine
Krananlage wird der Abfall gemischt und anschließend in die Kessel aufgegeben (vgl. Abbil-
dung 9). Die Kapazität des MHKW beträgt ca. 205.000 Mg/a.13
12
[ITAD, 2013] 13
[GML, 2014]
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Ludwigshafen 25 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Abbildung 9: Anlagenschema MHKW Ludwigshafen14
Durch die Verbrennung von Restabfall wird Hochdruck-Dampf erzeugt (ca. 420 °C, 42 bar),
der im Fernheizkraftwerk der Technischen Werke Ludwigshafen AG (TWL) mittels Kraft-
Wärme-Kopplung (KWK) in Strom und Fernwärme umgewandelt wird. Jährlich werden durch
die energetische Verwertung des Restabfalls im MHKW ca. 60.000 MWh Strom und ca.
230.000 MWh Wärme erzeugt. Die Wärme wird in das Fernwärmenetz der TWL eingespeist.
Die entstehenden Reststoffe (MHKW-Schlacke, Filterstaub, Metalle) werden stofflich verwer-
tet (z. B. Schrottrecycling, Einsatz im Bergwerk).15
Die Rest- und Sperrabfälle aus Ludwigshafen werden fast ausschließlich im MHKW der GML
energetisch verwertet. Durch die Beteiligung des WBL an der GML ist eine Übernahme des
erfassten Rest- und Sperrabfalls und damit die fachgerechte Entsorgung ohne eine feste
Ober- und Untergrenze garantiert. Kleinere Mengen gehen zudem im Zuge von Mengenum-
leitungen bei plötzlichen Kessen-Stillständen und geplanten Revisionen in andere Müllheiz-
kraftwerk in Mannheim, Darmstadt, Mainz, Pirmasens, sowie Biomasse aus Sperrmüll in das
Biomasseheizkraftwerk in Mannheim.
4.3.2 Behandlungsanlagen für Bioabfälle
Bis Mitte Oktober 2015 werden die Bioabfälle in dem von der GML betriebenen Biokompost-
werk in Grünstadt zu Kompost verarbeitet. Ab Mitte Oktober 2015 werden die Bioabfälle aus
14
ebenda 15
[GML, 2014]
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Ludwigshafen 26 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
der Stadt Ludwigshafen in der konvertierten Restabfallbehandlungsanlage MBA-
Mechanisch-biologische Behandlungsanlage für Bioabfälle der ZAK behandelt. Hierzu wurde
im Rahmen der GML-Kooperation eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen u. a.
der Stadt Ludwigshafen und der ZAK geschlossen. Diese gilt bis zum 31.12.2030. Die in
Ludwigshafen erfassten Bioabfälle werden über den Bioabfall-Umladeanlage Süd (BAUS) in
Mutterstadt nach Kaiserslautern transportiert.
Die ZAK betreibt an ihrem Standort in Kaiserslautern „Kapiteltal“ ab Mitte Oktober 2015 eine
Anlage zur Behandlung von Bioabfällen. Bei dieser Anlage handelt es sich um eine konver-
tierte Mechanisch-Biologische-Behandlungsanlage für Restabfälle. Die Anlage soll ca.
60.000 Mg/a an Bioabfällen behandeln. Der angelieferte Bioabfall wird hierzu in einer VM-
Presse in Trocken- und Nassfraktion getrennt. Die Nassfraktion wird in einem Fermenter
vergoren. Das hierbei entstehende Biogas wird im BMHKW der ZAK über die KWK-
Technologie in Strom und Wärme umgewandelt. Die entstehenden Gärreste werden ebenso
wie die Trockenfraktion in der Bioabfallkompostierungsanlage am Standort „Kapiteltal“ be-
handelt.16
Der Kompostierungsprozess findet geschlossen und weitgehend automatisiert in
druckbelüfteten Intensivrotteboxen mit automatischem Umsetzer statt. Neben Bioabfällen
werden auch Grünabfälle am Standort „Kapiteltal“ kompostiert.17
Die seit 1992 in Grünstadt an der Obersülzer Straße 44 von der GML betriebene Kompostie-
rungsanlage wird für die Behandlung der Bioabfälle aus Ludwigshafen nicht weiter genutzt,
sondern zur Bioabfall-Umladeanlage Nord (BAUN) umgenutzt.
4.3.3 Deponie
Die Stadt Ludwigshafen betreibt seit 1981 im Stadtteil Rheingönheim die Deponie „Hoher
Weg“ (Deponieklasse I). Auf der Deponie werden nicht brennbare Abfälle wie Bauschutt,
Straßenaufbruch oder Erdaushub entsorgt. Der dritte Deponieabschnitt wurde im Jahr 2009
in Betrieb genommen und schließt an die beiden älteren Deponieabschnitte an.
Die derzeit betriebene Deponiefläche beläuft sich auf rund 16 ha. Es sind bis 2014 ca. 1,5
Mio. m³ Abfälle in der Deponie verbaut worden. Bei den derzeit jährlich angelieferten Men-
gen von ca. 100.000 m³/Jahr ergibt sich noch eine Restlaufzeit von 4 Jahren.
16
[Deubig, Jan et. al, 2013] 17
[ZAK]
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Darüber hinaus betreibt der WBL in Ludwigshafen-Maudach eine Bauschuttdeponie. Diese
Deponie befindet sich seit 1981 in der Stilllegungsphase. Es wurden bisher noch keine Ab-
schlussarbeiten durchgeführt. Anfang 2008 wurde die Projektträgerschaft der Stilllegung an
den WBL übertragen. Seit dem arbeitet der Wirtschaftsbetrieb daran, unter Beachtung der
Auflagen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Rheinland-Pfalz (SGD Süd) und unter
Berücksichtigung der Interessen der ansässigen Unternehmen und der Maudacher Bürge-
rinnen und Bürger einen wirtschaftlichen Abschluss zu finden.
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4.4 Maßnahmen zur Abfallvermeidung / Abfallberatung
Die Stadt ist als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin zur Information und Beratung über
Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen gemäß
§ 46 KrWG, sowie der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Ludwigshafen verpflichtet. Weiter-
hin ist die Stadt Ludwigshafen nach dem rheinland-pfälzischen Landeskreislaufwirtschafts-
gesetz an der Mitwirkung der Umsetzung der Abfallhierarchie nach § 6 KrWG verpflichtet
(§ 4 Abs. 2 LKrWG). Die Abfallberatung wird vom Bereich Umwelt der Stadt Ludwigshafen in
Kooperation mit dem WBL Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik wahrgenommen
und erfolgt durch zwei qualifizierte Abfallberaterinnen.
Gemäß der fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes stellen die Abfall-
vermeidung und die Vorbereitung zur Wiederverwendung die obersten Ziele dar. Um die Be-
völkerung für die Thematik zu sensibilisieren und Verhaltensänderungen zu bewirken, sind
Abfallberatung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit wichtige Maßnahmen.
Die Abfallberatung bedient sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Pflichten folgender Instru-
mente:
Abbildung 10: Instrumente der Abfallberatung
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Ludwigshafen 29 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
4.4.1 Abfallberatung
Die Abfallberatung erfolgt ergebnis- und zielgruppenorientiert durch telefonische, schriftliche
und persönliche Beratung zu verschiedenen abfallwirtschaftlichen Fragestellungen.
Die Fachberatung untergliedert sich in:
Vermeidungsberatung mit Tipps und Anregungen zum nachhaltigen und abfallarmen
Konsum,
Erklärung zur fachgerechten Abfalltrennung (Restabfall, Bioabfall, Wertstoffe, Schad-
stoffe etc.),
Information über umweltgerechte Abfallentsorgung,
Beratung bei der Eigenkompostierung,
Beratung und Hilfestellung bei spezifischen Entsorgungs- und Verwertungsproblemen
und Fragen zur Stadtsauberkeit.
Hierzu finden Einzel- und Gruppenberatung (z. B. Sprechstunden, Mieterabende) statt für
Privathaushalte, Bildungseinrichtungen, Einrichtungen und Organisationen für Jugendliche,
öffentliche Einrichtungen, Sozialeinrichtungen, Großwohnanlagen, Gewerbe, Handwerk, In-
dustrie, Handel, Vereine, Verbände und Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Verwaltungen oder
Büros. Weiterhin erfolgt die Teilnahme an Sonderereignissen wie z. B. dem Neubürgeremp-
fang und die Unterstützung verschiedener Institutionen bei der Erarbeitung von Abfall- bzw.
Umweltkonzepten. Auch bei der Konzepterstellung hat der Vermeidungsgedanke oberste
Priorität, z. B. bei der Beratung zur abfallarmen Beschaffung.
Durch gezielte Beratungsprojekte werden bestimmte Bevölkerungsgruppen informiert. Hierzu
zählen z. B. auch Migranten. Sie werden etwa durch Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit
Ortsvorstehern, Wohnungsbaugesellschaften, Migrationsbeiräten oder anderen Bereichen
(Soziale Stadt, Mama-Kurse, Moscheen, Mietereinrichtungen, Bürgerinitiativen) angespro-
chen.
Bei den einzelnen Beratungsangeboten kommen verschiedene Methoden zum Einsatz:
Informationsberatung (Weitergabe von Informationen, Auskünften),
Entscheidungsberatung (Entwicklung und Bewertung von Alternativen),
Realisierungsberatung (Weitergabe von Realisierungshilfen, Unterstützung bei der
Realisierung).
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Daraus resultierend erfolgen die Erarbeitung von Handlungsalternativen und die Motivierung
zur Umsetzung.
4.4.2 Umweltpädagogische Maßnahmen und Erwachsenenbildung
Eine Sensibilisierung für Umweltthemen und damit ein umweltfreundliches Verhalten kann im
Allgemeinen nur langfristig erreicht werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Beratungstä-
tigkeit im Bereich Bildung als sehr wichtig anzusehen, um langfristig Verhaltensregeln im
Sinne des Umweltschutzes zu verankern.
Die Beratung und Aufklärung beinhaltet daher sowohl umweltpädagogische Maßnahmen, die
auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, als auch Maßnahmen zur Erwachsenenbil-
dung.
Im Bereich der Umweltpädagogik bietet der Entsorgungsbetrieb und die Abfallberatung der
Stadt Ludwigshafen verschiedene Aktionen und Informationsmaterialien für Kindergarten-
gruppen, Schulklassen und für interessierte Kinder und Jugendgruppen an, z. B.:
Führungen auf den städtischen Wertstoffhöfen und Begleitung von Führungen,
Konzeption und Verleih von Umwelterziehungsmodulen wie der Abfallkiste, Müllex-
pertenkiste, Papierschöpfkiste, Kompostwurmkiste etc.,
Multiplikatorenschulungen (Lehrer, Erzieher) zum Thema Abfall und hinsichtlich der
Schaffung von Voraussetzungen für umweltfreundliches Handeln durch die Kin-
der/Jugendlichen,
Begleitung von Abfall- und Umweltprojekten für Kindertagesstätten, Schulen und ggf.
interessierte Erwachsene, z. B. Bürgergarten West,
Fachliche Beratung und Unterstützung von Schulträgern- und Schulleitungen wie
auch anderweitigen Institutionen zum Beispiel bei der Einführung der Abfalltrennung,
Durchführung und Konzeption von Projektwochen und Beratungstagen in Zusam-
menarbeit mit verschiedenen Bildungseinrichtungen und anderen Partnern wie bei-
spielsweise der Bürgerstiftung Ludwigshafen e.V. und dem hack-museumsgARTen,
Vorträge bzw. Unterrichtsgestaltung an verschiedenen Einrichtungen und Institutio-
nen für unterschiedlichen Zielgruppen (wie z. B. Kindergärten, Schulen, Fachhoch-
schule, Soziale Stadt, Mama-Kurse, Moscheen, Kulturvereine, Volkshochschule,
Stadtbibliothek, Bürgerbüros, Mietereinrichtungen...),
Transport des Abfallthemas durch Mitarbeit bei anderen Projekten (z. B. Tag der of-
fenen Tür im Wildpark und GML, Kinderzukunftsdiplom, soziale Stadt, Bürgergärten,
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 31 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bürgerinitiativen, lokale Gruppen, Stadtsauberkeit, Hemshof, Ortsbeirat, Kriminali-
tätsverhütung…),
Unterstützung und Beratung von öffentlichen Einrichtungen und Sozialeinrichtungen
(Vorträge, Schulungen, Seminare etc.),
Multiplikatorenschulungen: für Erwachsene wird ein Kurs angeboten, der Interessierte
zu Multiplikatoren hinsichtlich Anti-Litteringverhalten machen soll. Die Teilnehmer sol-
len selbst in ihrem Quartier aktiv werden und ihr direktes Umfeld für die Stadtsauber-
keit sensibilisieren (Schulungsmaterial und Anti-Littering-Spielekoffer),
Unterstützung bei der Durchführung umweltpädagogischer Großveranstaltungen wie
der Multimediapräsentation „Multivision“ zu verschiedenen Themen (Klima und Ener-
gie, Ökologischer Fußabdruck, Wasser).
Zudem besteht im Bereich der Umweltpädagogik eine Kooperation zwischen den WBL und
der GML. Die GML betreibt mit dem Freilandklassenzimmer am Müllheizkraftwerk seit fünf-
zehn Jahren einen außerschulischen Lernort zur Umweltbildung von Kindern und Jugendli-
chen. Die Angebote reichen von erlebnisorientiertem Unterricht rund um die Themen Müll
und Umwelt mit Unterrichtseinheiten bis zu drei Stunden bis hin zu mehrtägigen Workshops.
4.4.3 Öffentlichkeitsarbeit
Durch die Öffentlichkeitsarbeit werden die Ludwigshafener Bürgerinnen und Bürger rund um
das Thema Abfall informiert. Dieses erfolgt durch Pressearbeit, zahlreiche Broschüren sowie
die Internetpräsenz der Stadt Ludwigshafen und seit 2014 durch einen eigenen Internetauf-
tritt der Wirtschaftsbetriebe. Unterstützt wird die Öffentlichkeitsarbeit durch verschiedene
Veranstaltungen und Aktionen im Jahr.
Durch Begleitung abfallwirtschaftlicher Großmaßnahmen (Abfallwirtschaftskonzept) und
sonstiger politischer Beschlüsse, konnte der Entsorgungsbetrieb in Zusammenarbeit mit der
Abfallberatung abfallwirtschaftlich oft unpopuläre Maßnahmen mit Erfolg und einem hohen
Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung umsetzen.
Die aktuellsten abfallwirtschaftlichen Maßnahmen waren z. B. die Umstellung auf das Ident-
system und das daraus resultierende neue Abfallgebührenmodell im Jahr 2012 oder die pro-
beweise Einführung der Wertstofftonne im Stadtteil Pfingstweide im Jahr 2013. Im Zuge der
Umsetzung solcher Maßnahmen werden entsprechende themenrelevante Informationsmate-
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 32 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
rialien durch die Abfallberatung in enger Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsbetrieb er-
stellt.
Zu den wichtigsten Informationsmedien gehören der Abfallkalender und die Abfall- und
Wertstoffinfo.
Auch über die Presse wird die Bevölkerung zu tagesaktuellen abfallwirtschaftlichen The-
men (z. B. Laubproblematik, Biotonne im Winter) und über Abfallvermeidungsthemen durch
die Abfallberatung oder den Entsorgungsbetrieb informiert.
Darüber hinaus werden fachthemenbezogene Broschüren, wie zum Beispiel zu den The-
men Abfallvermeidung, Biotonne, Recycling oder Kompostierung, in Abstimmung mit dem
Entsorgungsbetrieb herausgegeben. Zusätzlich werden zu aktuellen, punktuell auftreten-
den Anlässen verschiedene Informationsblätter erstellt, wie etwa mehrsprachige Flyer zur
Stadtsauberkeit. Handreichungen und Aushänge z. B. für Hausmeister oder Abfallbeauf-
tragte ergänzen das Programm.
Neben verschiedenen Unterlagen zu den Ludwigshafener Umwelterziehungsmodulen hält
die Abfallberatung verschiedene Broschüren und Arbeitshefte für Schulen und Kinder-
tagesstätten vor, die auf Anfrage weitergegeben werden können.
Im Zuge der Durchführung bzw. Beteiligung an Veranstaltungen, wie z. B. Neubürgeremp-
fang, Tag der offenen Tür (GML, Stadtverwaltung, WBL), Beratungstage an verschiedenen
Orten, Umweltmesse und Teilnahme an verschiedenen Stadtsauberkeitsinitiativen tritt die
Abfallberatung in engen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern. Durch solche Veranstal-
tungen, die ebenfalls von Pressearbeit begleitet werden, kann ein großer Teil der Bevölke-
rung erreicht werden.
Bereits 2008 initiierte der Bereich Umwelt als erster Teilnehmer in
Rheinland-Pfalz die Einrichtung eines virtuellen Tausch- und Verschenkmarktes
(www.ludwigshafen.abfallspiegel.de). Diese nicht-kommerzielle Online-Börse bringt den Ab-
fallvermeidungsgedanken und den sozialen Aspekt zusammen und schafft Identität der Bür-
ger mit ihrer Stadt. Die beliebte Webseite fand bereits Nachahmer in anderen Städten und
Kommunen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. 2014 wurden die Rubriken um
„Erdaushub“ und „Lebensmittel“ erweitert.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 33 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
2015 wurden die Features des kostenlosen, nicht kommerziellen Tausch- und Verschenk-
marktes um Reparieren, Teilen/Leihen erweitert.
Getauscht werden dürfen jetzt außerdem auch Gegenstände gegen Hilfe wie zum Beispiel
"Tausche Sofa gegen Rasenmähen". Der Tauschmarkt wurde mit anderen Städten und
Kreisen in der Metropolregion verknüpft (Bereich).
Der Tausch- und Verschenkmarkt nennt sich nun Tausch- und Verschenkmarkt PLUS. Der
Tausch- und Verschenkmarkt wird vom Bereich Umwelt finanziert, beworben und ist regel-
mässig während der europäischen Woche der Abfallvermeidung, die vom VKU betreut wird,
dabei.
Zudem bietet die Stadt Ludwigshafen ihren Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage ei-
nen Reparatur- und Verleihführer zum Download an.
Abbildung 11: Logo des Tausch- und Verschenkmarktes
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 34 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
4.5 Abfallgebührenstruktur
In der Stadt Ludwigshafen wurde zum Jahr 2012 ein neues Gebührenmodell eingeführt.
Seitdem werden getrennte Gebühren für Restabfall und Bioabfall erhoben. Es werden seit
dem eine behälterbezogene Grundgebühr (nur für Restabfall) nach Behältergröße gestaffelt
und eine Leistungsgebühr (Gebühr für Mindestleerung pro Jahr und zusätzliche Gebühren
bei weiteren Leerungen) erhoben. Die Gebührenerhebung für Behälter bis zu einer Größe
von 240 Litern erfolgt leerungsscharf durch das vorhandene Identifikationssystem.
Die Gebühr für die Bürgerinnen und Bürger in Ludwigshafen setzt sich somit derzeit für
Restabfallbehälter der Größe 80, 120, 240 Liter aus drei verschiedenen Teilen zusammen:
die behälterbezogene Grundgebühr (nach Behältergröße gestaffelt), die Gebühr für die Min-
destleerungen und die Gebühr für zusätzlich zu den Mindestleerungen in Anspruch genom-
men Leerungen (vgl. Abbildung 12). Für die Leerung der Behälter im Vollservice fallen zu-
sätzliche Gebühren an.
Abbildung 12: Zusammensetzung der Restabfallgebühr
Restabfallbehälter mit 770 und 1.100 Liter werden derzeit in einem fixen Rhythmus geleert.
Somit besteht die Gebühr aus einer behälterbezogenen Grundgebühr und einer festen Leis-
tungsgebühr. Für Bioabfallbehälter gibt es derzeit lediglich eine leerungsbezogene Leis-
tungsgebühr mit Mindestleerung (ohne Grundgebühr).
In Tabelle 4 sind die Abfallgebühren pro Jahr und Behälter (Stand 11/2014) für Ludwigshafen
dargestellt.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 35 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Tabelle 4: Abfallgebühren in Ludwigshafen (Stand 11/2014)
Größe Abfallgebühren pro Jahr und Behälter
Grundgebühr Mindestleerungen Jede weitere Leerung
Restabfall 18
80 Liter 73,96 € 43,74 € 2,43 €
120 Liter 92,45 € 65,70 € 3,65 €
240 Liter 110,94 € 131,40 € 7,30 €
770 Liter 231,13 € keine 23,41 €
1.100 Liter 277,35 € keine 33,44 €
Bioabfall 24
80 Liter keine 33,84 € 1,41 €
120 Liter keine 50,64 € 2,11 €
240 Liter keine 101,28 € 4,24 €
Durch dieses Gebührenmodell kann der Bürger, dessen Behälter im Teilservice oder Service
plus geleert werden, die Höhe seiner Gebühr positiv beeinflussen. Durch eine Getrennt-
sammlung der einzelnen Wertstofffraktionen kann die spezifische Restabfallmenge verringert
und somit die Leerungshäufigkeit der Restabfallbehälter gesteuert werden. Je weniger Lee-
rungen über der Mindestleerungsanzahl in Anspruch genommen werden, desto geringer fällt
die Gebühr aus. Bei Bürgern, deren Behälter im Vollservice geleert werden, kann die Zahl
der bezahlten Leerungen nicht verringert werden, allerdings kann auch hier durch eine ge-
trennte Sammlung das Behältervolumen reduziert werden.
Für nachgewiesene Eigenkompostierer, die keine Biobehälter nutzen, wird jährlich ein Ab-
schlag gewährt. Die Kontrolle einer sachgerechten Eigenkompostierung erfolgt vor Ort oder
über das Geoinformationssystem der Stadt Ludwigshafen.
Derzeit ist die Abholung von Sperrabfall einmal jährlich kostenfrei. Bei jeder weiteren Abho-
lung fällt je angefangenen 0,25 m³ eine Gebühr von 10,00 € an. Für den „Express-Service-
Sperrabfall“, die Abholung des Sperrabfalls innerhalb von drei Kalendertagen, fällt eine Ge-
bühr in Höhe von 35,00 € an.
Bei der Anlieferung bestimmter Abfallfraktionen (Altöl, Altreifen, Holz aus Umbaumaßnah-
men und Renovierungen, Sperrabfall, Bauschutt und Restabfall) auf den städtischen Wert-
stoffhöfen fallen weitere Gebühren an.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 36 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
4.6 Abfall-/ Wertstoffmengen
In den folgenden Abbildungen ist das Abfall- bzw. Wertstoffaufkommen der Stadt Ludwigsha-
fen als absolute Menge des Jahres 2014 und das spezifische Mengenaufkommen von 2005
bis 2014 dargestellt.
4.6.1 Abfall- / Wertstoffaufkommen in der Stadt Ludwigshafen 2014
Die erfasste Restabfallmenge beläuft sich im Jahr 2014 in Ludwigshafen auf 32.640 Mg/a.
Daneben wurden 4.689 Mg/a Sperrabfall, 1.818 Mg/a Straßenreinigungsabfälle und
131 Mg/a Problemstoffe erfasst (vgl. Abbildung 13).
Abbildung 13: Rest-und Sperrabfall-, Straßenreinigungsabfall- und Problemstoffmengen 2014
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 37 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Insgesamt wurde 2014 in Ludwigshafen eine Bioabfallmenge von 8.244 Mg/a erfasst. Die
gesammelte Grünabfallmenge beträgt 7.436 Mg/a (vgl. Abbildung 14).
Abbildung 14: Bio- und Grünabfallmengen 2014
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 38 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Altpapier bildet mit 12.715 Mg/a die größte Fraktion der erfassten trockenen Wertstoffe. Zu-
dem wurden 4.254 Mg/a LVP und 3.197 Mg/a Glas erfasst.
Abbildung 15: Menge der trockenen Wertstoffe 2014
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 39 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Die Menge an sonstigen erfassten Wertstoffen beläuft sich in Ludwigshafen im Jahr 2014 auf
ca. 5.000 Mg/a. Größte Fraktion bildet hier das Holz mit ca. 4.500 Mg/a.
Abbildung 16: Menge der weiteren getrennt erfassten Wertstoffe 2014
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 40 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
4.6.2 Entsorgungswege in der Stadt Ludwigshafen 2014
In der folgenden Abbildung 17 ist die Aufteilung der Abfälle der Stadt Ludwigshafen aus 2014
dargestellt. Die Wertstofffraktionen PPK, Glas, LVP, Bio- und Grünabfälle, sonstige Wertstof-
fen sowie der Anteil Straßenabfälle zur Verwertung haben mit 53 % den größten Anteil an
den dargestellten Abfallfraktionen. Diese Fraktionen werden zum größten Teil stofflich bzw.
energetisch verwertet. Der Rest- und Sperrabfall sowie Straßenabfälle zur Beseitigung ha-
ben einen Anteil von ca. 47 %. Diese Fraktion wird überwiegend im MHKW verbrannt.
Abbildung 17: Abfallverteilung der Stadt Ludwigshafen 2014
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 41 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
5 Veränderungen bei den Abfall- / Wertstoffmengen (2005 – 2014)
5.1.1 Getrennt erfasste Wertstoffe (2005 – 2014)
Die Menge der erfassten Bio- und Grünabfälle lag zwischen 2005 und 2010 relativ konstant
zwischen 107 und 111 kg/(E*a). Seit 2010 ist eine kontinuierliche Abnahme der erfassten
Menge auf 93 kg/(E*a) zu verzeichnen. Die Abnahme ist sowohl bei den Bio-, als auch bei
den Grünabfällen zu beobachten, wobei die Abnahme der Bioabfälle den größten Anteil hat.
So ist die erfasste Bioabfallmenge von 2010 bis 2014 um 11 kg/(E*a) zurückgegangen. Da-
vor lag die Bioabfallmenge in einem konstanten Schwankungsbereich zwischen 58 und
61 kg/(E*a)
Die Grünabfallmengen schwanken von 2005 bis 2014 zwischen 42 und 53 kg/(E*a). Die
Schwankungen können unter anderem auf jährlich unterschiedliche Witterungsbedingungen
und das damit korrelierende Pflanzenwachstum zurückzuführen sein. Zudem sind die durch
örtliche Grünpflegemaßnahmen entstehenden Grünabfälle auf Grund einer Reduzierung des
Pflegeumfangs seit 2011 rückläufig. Die Grünabfallmengen aus Haushalten liegen seit 2010
auf einem relativ konstanten Niveau.
Abbildung 18: Entwicklung der Bio- und Grünabfälle 2005 bis 2014
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 42 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Die erfasste Altpapiermenge ist von 2005 bis 2010 mit leichten Schwankungen auf
74 kg/(E*a) angestiegen (vgl. Abbildung 19). Im Jahr 2011 konnte nochmals eine Steigerung
der Menge von 4 kg/(E*a) verzeichnet werden, die bis 2014 relativ konstant geblieben ist. Ein
Grund für die weitere Mengensteigerung in den letzten drei Jahren ist die Umstellung des
Gebührensystems im Jahr 2012 (vgl. Kapitel 4.5) Dies hatte unter anderem eine verstärkte
Wertstoffabschöpfung bei Papier zu Folge.
Die Menge an erfasstem Glas liegt seit 2005 konstant bei 19 bis 20 kg/(E*a).
Die LVP-Menge schwankte von 2005 bis 2009 zwischen 22 und 23 kg/(E*a). Seit 2010 ist
ein kontinuierlicher Anstieg auf 25 kg/(E*a) zu verzeichnen. Der Grund hierfür ist ebenfalls
die erwähnte Umstellung des Gebührensystems.
Abbildung 19: Entwicklung der trockenen Wertstoffe 2005 bis 2014
In Abbildung 20 sind die Mengen der weiteren getrennt erfassten Wertstoffe Altholz, Metall,
Altreifen und sonstige Kunststoffe dargestellt. Die größte Fraktion der getrennt erfassten
Wertstoffe ist Altholz. Die Menge ist bis 2011 stetig von 24 auf 33 kg/(E*a) angestiegen. Bis
2014 ist die erfasste Altholzmenge stark auf 27 kg/(E*a) zurückgegangen.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 43 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Die Menge an Metallschrott lag zwischen 2005 und 2011 auf einem relativ konstanten Ni-
veau. Ab 2012 ist ein leichter Rückgang auf 3 kg/(E*a) zu verzeichnen, der unter anderem
auf eine verstärkte Beraubung im Rahmen der Bereitstellung sowie auf die Umstellung des
Gebührensystems zurückzuführen ist.
Abbildung 20: Entwicklung von weiteren getrennt erfassten Wertstoffen 2005 bis 2014
5.1.2 Haus- und Gewerbeabfälle (2005 – 2014)
Das Restabfallaufkommen unterlag zwischen 2005 und 2013 in Ludwigshafen zum Teil
starken Schwankungen (vgl. Abbildung 21). In den Jahren 2006 und 2007 wurden Spitzen-
mengen von 234 bzw. 221 kg/(E*a) erfasst. Der Rückgang der Restabfallmenge von 2011
bis 2013 (207 kg/(E*a)) auf 192 kg/(E*a) ist auf die Umstellung des Gebührensystems zu-
rückzuführen. Im Jahr 2014 stieg die Restabfallmenge auf 195 kg/(E*a) an.
Die erfasste Sperrabfallmenge ist bis 2011 kontinuierlich von 31 auf 34 kg/(E*a) angestie-
gen. In 2012 ist die spezifische Sperrabfallmenge relativ stark zurückgegangen und bis 2014
wieder auf 28 kg/(E*a) gestiegen.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 44 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Die Abfälle aus der Straßenreinigung lagen zwischen 2005 und 2011 auf einem konstanten
Niveau zwischen 12 und 14 kg/(E*a). In den Jahren 2012 und 2013 ist die Menge kontinuier-
lich auf 17 kg/(E*a) angestiegen und in 2014 wieder auf 15 kg/(E*a) zurückgegangen.
Abbildung 21: Entwicklung von Rest- und Sperrabfall und Straßenreinigungsabfällen 2005 bis
2014
Die mineralischen Bauabfälle haben oft einen signifikanten Anteil am gesamten Abfallauf-
kommen. Die dem WBL überlassenen Mengen schwankten in den vergangenen Jahren z. T.
stark. Die Menge bewegte sich zwischen den Jahren 2005 und 2014 zwischen ca.
66.000 Mg/a und 386.000 Mg/a. Zuletzt lag die Menge 2014 bei ca. 74.400 Mg/a. Das Men-
genaufkommen ist u. a. maßgeblich von der jeweiligen Bautätigkeit in einem Jahr und damit
von der gesamtwirtschaftlichen Situation abhängig.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 45 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
5.1.3 Gesamtabfallmenge
Die Gesamtabfallmenge der Stadt Ludwigshafen ist seit 2012 rückläufig. Neben der Rest-
und Sperrabfallmenge ist auch die Menge der getrennt erfassten Wertstoffe Bio- und Grün-
abfälle sowie Altpapier rückläufig. Ein Grund für den Mengenrückgang liegt in der bereits
erwähnten Umstellung des Gebührensystems im Jahr 2012. Die positive Entwicklung kann
aber auch auf zunehmende Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung, auf
Materialeinsparung und andere Effekte zurück zu führen sein.
Abbildung 22: Verlauf Gesamtabfallmenge 2005 bis 2014
5.1.4 Zusammenfassung und Vergleich
Auf Grund der unterschiedlichen Strukturen von Ludwigshafen im Vergleich zum Durch-
schnitt des Bundeslandes Rheinland-Pfalz (verdichtete städtische Struktur in Ludwigshafen
gegenüber wenigen verdichteten städtischen Strukturen und mehrheitlich Landkreisstruktu-
ren in Rheinland-Pfalz) ist ein Vergleich der Abfall- und Wertstoffmengen nur bedingt aussa-
gekräftig. Aus diesem Grund wurden Städte ausgewählt, die eine ähnliche Struktur bei Ein-
wohnerzahl, Einwohnerdichte oder Anteil an Siedlungs- und Verkehrsflächen aufweisen.18
18
gewählt wurden Leverkusen, Heidelberg, Mainz, Koblenz, Mannheim
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 46 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bei diesem Vergleich liegt die Stadt Ludwigshafen beim Restabfallaufkommen je Einwohner
und Jahr leicht oberhalb des Durchschnitts (vgl. Abbildung 23).
Die Summe der getrennt erfassten Wertstoffe lag in der Stadt Ludwigshafen beim Altpapier,
und LVP im Bereich des Durchschnitts, beim Bioabfall und Glas unterhalb der Menge aus
den Vergleichsstädten (vgl. Abbildung 23). Die erfasste Grünabfallmenge lag über den
Durchschnittswerten.
Abbildung 23: Vergleich der spezifischen Abfallmengen Ludwigshafen und vergleichbarer
Städte (Vergleichsjahr 2013)19
19
[Abfallbilanzen der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 2013, Nordrhein-Westfalen 2011]
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 47 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
6 Konzeptionelle Betrachtungen / Ziele der kommunalen
Abfallwirtschaft in der Stadt Ludwigshafen bis 2025
6.1 Abfallvermeidung / Vorbereitung zur Wiederverwendung
Mit der Aufstellung des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes unter Beteiligung der
Länder wurde ein Handlungsleitfaden zur Abfallvermeidung / Vorbereitung zur Wiederver-
wendung erarbeitet. Hierin werden für verschiedene Akteure der Abfallwirtschaft sowie Ab-
fallverursacher Maßnahmen genannt, wie Abfall vermieden bzw. eine Vorbereitung zur Wie-
derverwendung erfolgen kann. Zur Umsetzung dieses Programms werden auch die örE an-
gehalten.
In der Stadt Ludwigshafen werden bereits viele der geforderten Maßnahmen aus dem Pro-
gramm umgesetzt (vgl. Kapitel 0). Seit 2012 ist ein Rückgang der Bruttoabfallmenge zu ver-
zeichnen (vgl. Abbildung 22). Diese positive Entwicklung kann neben Materialeinsparungen
bei Produkten möglicherweise auch auf die Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wieder-
verwendung sowie andere Effekte zurückgeführt werden. Im Zuge der Weiterentwicklung der
Abfallwirtschaft in der Stadt Ludwigshafen sollen daher auch weiterhin Möglichkeiten geprüft
werden, um die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Abfallvermeidungsprogramm weiter
fortzuführen und die Abfallvermeidung und Wiederverwendung verstärkt anzuregen.
Der Bereich Umweltpädagogik und Erwachsenenbildung ist in der Stadt Ludwigshafen be-
reits sehr weit ausgebaut (vgl. Kapitel 4.4.2). Diese Maßnahmen sollen fortgeführt werden.
Zudem werden kontinuierlich Möglichkeiten geprüft, diesen Bereich weiter auszubauen. Die
Voraussetzung für eine Weiterentwicklung dieses Bereiches ist aber die notwendige Ausstat-
tung mit finanziellen und personellen Ressourcen. Darüber hinaus soll das kostenlose Ange-
bot des Freilandklassenzimmers in Kooperation mit der GML weiterentwickelt werden. Die
bestehenden Unterrichtsmodule und Angebote werden auch in Kooperation mit der Universi-
tät Koblenz-Landau stets auf dem aktuellen Stand gehalten.
Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen rückt seit einiger Zeit stärker in den Fokus von
Abfallvermeidungskampagnen. Auch der aktuelle AWP des Bundeslandes Rheinland-Pfalz
setzt einen Schwerpunkt zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Im Abfallvermeidungs-
programm des Bundes gibt es zu diesem Punkt gesonderte Ausführungen. Das Thema soll
künftig bei den Beratungsangeboten noch stärker berücksichtigt werden.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 48 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
6.2 Recycling und sonstige Verwertung
In der Stadt Ludwigshafen wird bereits eine Vielzahl an Hol- und Bringsystemen angeboten.
Bei den etablierten Erfassungssystemen sind keine größeren Änderungen geplant. Gleich-
wohl erfolgt vor dem Hintergrund einer Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Rohstoff-
wirtschaft, unter Berücksichtigung von abfall- und betriebswirtschaftlichen Aspekten, eine
kontinuierliche Weiterentwicklung der Ludwigshafener Entsorgungssysteme durch den WBL.
Für die Fraktionen Bioabfall, Elektroaltgeräte und Alttextilien sollen Möglichkeiten einer ver-
stärkten Getrennterfassung geprüft werden.
6.2.1 Einführung der Biotonne im Kernbereich und Anpassung der
Serviceleistungen
Gemäß § 11 KrWG sind die örE ab dem 01.01.2015 zur Einführung einer flächendeckenden
Getrenntsammlung von Bioabfällen verpflichtet. In der Stadt Ludwigshafen ist die Biotonne
im überwiegenden Stadtgebiet bereits mit Anschluss- und Benutzungszwang eingeführt. Le-
diglich im Kernbereich wird bisher keine Biotonne angeboten, da auf Grund der vorhandenen
verdichteten Bebauungsstruktur Stellplatzprobleme für die Behälter (z. T. Kellerreviere) so-
wie daraus resultierend Hygieneprobleme zu erwarten sind.
Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung wird die Biotonne künftig stadtweit als Erfassungssys-
tem für Bioabfälle eingesetzt. Analog zur bisherigen Situation in den Biotonnen-Gebieten
wird in der Satzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein über die Vermeidung, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) für das gesamte Stadtgebiet ein Pflicht-
anschluss verankert. Neben dem bereits vorgesehenen Befreiungstatbeständen der Eigen-
verwertung (Nachweis der Eigenkompostierung) werden in Einzelfällen weitere Ausnahme-
fälle (wie z. B. Kellerreviere) zu prüfen sein.
6.2.2 Elektrokleingeräteerfassung
Durch ein neues ElektroG ergeben sich für den örE vermutlich keine weitergehenden Ver-
pflichtungen bei der Erfassung. Er muss eine kostenlose Annahme von Elektroaltgeräten
(EAG) gewährleisten. Veränderungen ergeben sich für den Handel (vgl. Kapitel 3.3).
Die Erfassung von Elektroaltgeräten findet derzeit in Ludwigshafen über die drei Wertstoffhö-
fe und im Rahmen der Sperrabfallabfuhr statt. Um die Erfassung von EAG und damit die
Wertstoffabschöpfung zu intensivieren (weitere Abschöpfung aus dem Restabfall, Reduzie-
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 49 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
rung der Beraubung beim Sperrabfall) sollen verschiedene Möglichkeiten geprüft werden, um
ggf. die bestehenden Erfassungssysteme zu erweitern bzw. auszubauen oder auch neue
Systematiken zu installieren.
Neben der Erfassung von Elektroaltgeräten über die Aufstellung spezieller MGB in Verwal-
tungen, Betrieben, Kitas oder Schulen ist alternativ oder ergänzend ein Depotcontainersys-
tem, das bereits in einer Vielzahl von Kommunen zum Einsatz kommt, denkbar. Eine weitere
Möglichkeit liegt in einer Kooperation mit Baumärkten. Hierzu wurde zwischen den Verbän-
den (BHB und VKU) ein Rahmenvertrag erarbeitet, der die Erfassung im Baumarkt und eine
kostenlose Abholung durch die Kommune vorsieht.
Die Möglichkeiten einer Intensivierung der Elektroaltgeräteerfassung in der Stadt Ludwigsha-
fen sollen durch den WBL geprüft werden. Hierbei wird das Ziel verfolgt, ein aus abfall- und
betriebswirtschaftlicher Sicht optimales Erfassungssystem als Ergänzung zu den bestehen-
den Systemen zu ermitteln und umzusetzen. Hierbei müssen auch die gesetzlichen Vorga-
ben, wie die ADR-Richtlinie zum Umgang mit Lithium-Batterien, berücksichtigt werden.
6.2.3 Sammlung von Alttextilien
Die Sammlung von Alttextilien erfolgt derzeit durch karitative Einrichtungen, auf den Wert-
stoffhöfen sowie durch privatwirtschaftliche Sammler über Altkleidercontainer im Stadtgebiet
von Ludwigshafen.
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen strebt den Aufbau eines eigenen kundenfreundlichen
Erfassungssystems für Altkleider an. Die Konzeption soll in enger Abstimmung und Zusam-
menarbeit mit den bereits heute tätigen gemeinnützigen Organisationen erfolgen und sicher-
stellen, dass diese an den Vermarktungserlösen partizipieren und damit weiterhin soziale
Projekte und Tätigkeiten unterstützen und initiieren können. Vor diesem Hintergrund sind
bereits erste Abstimmungsgespräch geführt worden.
Die wesentliche Zielesetzung ist ein Erfassungssystem für Altkleider, welches unabhängig
von Marktschwankungen eine flächendeckende und geordnete Erfassung sowie ordnungs-
gemäße Sortierung und Vermarktung unter Beachtung sozialer, umweltbezogener und inno-
vativer Aspekte bei einem Höchstmaß an Transparenz garantiert. Darüber hinaus soll die
Beeinträchtigung des Stadtbilds durch den Wildwuchs an Altkleidercontainern und den häufig
damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen, wie. z. B. wilde Ablagerungen oder
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 50 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Vermüllung, Einhalt geboten werden. Nicht zuletzt können die möglichen Einnahmen aus
den Vermarktungserlösen zu einer Stabilisierung der Gebühren für die Bürger der Stadt
Ludwigshafen beitragen.
Vor diesem Hintergrund sollen die Möglichkeiten geprüft werden, ob und wie unter abfall-
und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie bei den derzeitigen rechtlichen Rah-
menbedingungen der Aufbau einer kommunalen Altkleidersammlung realisiert werden kann.
6.3 Entsorgung mineralischer Bauabfälle
Das Aufkommen an mineralischen Bauabfällen lag im Jahr 2014 bei ca. 74.400 Mg/a.
Die Entsorgung der angedienten Bauabfälle erfolgt derzeit auf der Deponie „Hoher Weg“.
Um langfristig die Entsorgungssicherheit und Entsorgungsverantwortung im Großraum des
Stadtgebietes von Ludwigshafen zu gewährleisten, ist der Neubau der Deponie „Hoher Weg
II“ geplant (vgl. Kapitel 6.4).
Auf Grund des signifikanten Anteils am Abfallaufkommen, werden die mineralischen Bauab-
fälle, auch wenn sie nicht im direkten Zugriffs- und Beeinflussungsbereich der WBL liegen,
bei den konzeptionellen Betrachtungen mit einbezogen werden. Der Stoffstrom findet insbe-
sondere bei den Planungen zum Neubau der Deponie „Hoher Weg II“ (vgl. Kapitel 6.4) Be-
rücksichtigung.
Durch den Einsatz von Beton aus recycelten mineralischen Abfällen im Rahmen eines
Hochbauprojektes eines privatwirtschaftlichen Investors, findet derzeit in einem Projekt auf
dem Stadtgebiet Ludwigshafen bereits eine Verwertung mineralischer Abfälle statt. Im Rah-
men eines möglichen Informationsaustausches mit der örtlichen Bau- und Entsorgungswirt-
schaft, könnten auch die Erfahrungen und Möglichkeiten des Einsatzes von recycelten Bau-
stoffen diskutiert werden.
6.4 Neuerrichtung der Deponie „Hoher Weg II“
Aufgrund der Inanspruchnahme der Entsorgungsanlage „Deponie Hoher Weg“ durch die
wirtschaftlichen Akteure der Stadt Ludwigshafen werden in absehbarer Zeit die aktuell ge-
nehmigten Kapazitäten der „Deponie Hoher Weg“ für Abfälle der Deponieklasse (DK) I (sog.
„Bauschuttdeponie“) erschöpft sein. Trotz der Genehmigung der optimierten Oberflächenge-
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 51 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
ometrie der Deponie am 04.07.2014 durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
(SGD) verliert die Stadt Ludwigshafen voraussichtlich in spätestens fünf Jahren ihre Entsor-
gungssicherheit und -autarkie für Abfälle dieser Deponieklasse und damit erhebliche Stand-
ortvorteile im Hinblick auf Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, sofern hier nicht ge-
gengesteuert wird. Diese Entwicklung würde zu einer deutlichen Erhöhung der Entsorgungs-
kosten und somit einer finanziellen Mehrbelastung für Entsorgungsmaßnahmen der Stadt
Ludwigshafen führen. Die Mehrkosten resultieren z. B. aus längeren Transportwegen zu
Entsorgungsanlagen außerhalb des Stadtgebietes und - im Falle der Fremdentsorgung auf
nicht städtischen Deponien - durch die im Gegensatz zur jetzigen Situation anfallenden
Mehrwertsteuer für die Stadt Ludwigshafen.
Unter Berücksichtigung der kurz- bis mittelfristig anstehenden Projekte in der Stadt Ludwigs-
hafen (z. B. Ludwigshafen City West) sowie aufgrund der Ersatzbaustoffverordnung ist zu
vermuten, dass sich das Aufkommen an mineralischen Abfällen noch weiter erhöht und Ent-
sorgungsengpässe entstehen werden. So könnte die Überarbeitung der Ersatzbaustoffver-
ordnung dazu führen, dass derzeit verwertete Abfälle zukünftig zu deponieren sein werden.
Zudem zeigen Studien aus unterschiedlichen Bundesländern, dass vor allem im Bereich der
DK I-Deponien in wenigen Jahren Engpässe zu erwarten sind. Mit dem Neubau einer Depo-
nie „Hoher Weg II“ würden Transporte zu Entsorgungsanlagen außerhalb Ludwigshafens
vermieden und der Ausstoß von CO2-Emissionen durch die Transporte reduziert.
Die Schaffung von anderweitigen Entsorgungskapazitäten für mineralische DK I-Abfälle in
der Metropolregion Rhein-Neckar ist nicht ersichtlich. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind
neue DK I-Entsorgungsanlagen bzw. Deponieerweiterungen/-neuerrichtungen nur im Raum
Mainz für das Rheinland und Kaiserslautern für die Westpfalz geplant.
Eine Erweiterung der DK II-Deponie Heßheim ist in der Planung, betrifft aber die Entsorgung
von höher belasteten Abfällen und ist somit als Ergänzung der Entsorgungsangebote in der
Vorderpfalz zu bewerten.
Um die Entsorgungsautarkie für mineralische Abfälle der Stadt Ludwigshafen im Rahmen
einer Vorsorgeplanung langfristig sicher zu stellen, wird die Errichtung einer neuen Deponie
nördlich der bereits bestehenden „Deponie Hoher Weg“ geplant.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 52 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Nachfolgend sind die Planungsansätze für die „Deponie Hoher Weg II“ aufgeführt (vgl. Abbil-
dung 24):
Deponie ausschließlich für mineralische Abfälle (Deponieklasse I /
„Bauschuttdeponie“)
Kapazität von ca. 100.000 m³/a
Laufzeit: mindestens 25 Jahre
Entspricht Kapazitäten von min. 2,5 Mio. m³ Ablagerungsvolumen
Modularität bei der Realisierung der einzelnen Abschnitte
Wirtschaftlichkeit: das Projekt muss sich tragen
Mit dem geplanten Neubau der Deponie „Hoher Weg II“ kommt der WBL auch seiner Ver-
pflichtung nach, die Entsorgungssituation bei den mineralischen Bauabfällen in die abfallwirt-
schaftlichen Planungen einzubeziehen.
Abbildung 24: Lageplan „Deponie Hoher Weg II“
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 53 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
6.5 Maßnahmen zum kommunalen Stoffstrommanagement
Die Betrachtung eines ganzheitlichen Stoffstrommanagements rückt in der Abfallwirtschaft
zunehmend in den Fokus. Gemäß AWP des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ist kommunales
Stoffstrommanagement „[…]die Sammlung und Bewertung von Daten und Informationen zu
Stoffströmen, die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur gezielten Beeinflussung
von Stoffströmen, die Vernetzung der handelnden öffentlich-rechtlichen und privaten Akteure
mit dem Ziel der Identifikation und der Nutzung von Stoffstrompotenzialen auf örtlicher und
überörtlicher Ebene zur Schonung der natürlichen Ressourcen.“20
Neben der bisherigen Beschäftigung mit den Stoffströmen und den Verwertungsaufgaben im
eigenen Zuständigkeitsbereich soll demnach der Betrachtungsraum erweitert werden um
kommunale Stoffströme aus anderen Zuständigkeitsbereichen
Stoffströme und Anlagen außerhalb der räumliche Grenze der Gebietskörperschaft
Stoffströme und Verwertungsmöglichkeiten von Gewerbebetrieben
Das am 01.01.2014 in Kraft getretene Landeskreislaufwirtschaftsgesetz greift das Thema
zudem auf. Gemäß § 6 LKrWG soll das Stoffstrommanagement in die Abfallwirtschaftskon-
zepte der örE implementiert werden. Hierzu hat das Landesamt für Umwelt, Wasserwirt-
schaft und Gewerbeaufsicht des Bundeslandes Rheinland-Pfalz am 03. April 2014 eine Emp-
fehlung veröffentlicht, in welcher Form Stoffstrommanagement in den kommunalen Abfall-
wirtschaftskonzepten zu berücksichtigen ist. Der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Ludwigshafen
engagiert sich im Arbeitskreis zum Stoffstrommanagement, der vom Umweltministerium des
Landes Rheinland-Pfalz initiiert wurde. Im Rahmen des Arbeitskreises werden Möglichkeiten
zur Förderung des Stoffstrommanagements im Bundesland erarbeitet und diskutiert.
Nachfolgend werden die vom Entsorgungsbetrieb der Stadt Ludwigshafen bereits praktizier-
ten sowie geplanten Aktivitäten zum kommunalen Stoffstrommanagement dargestellt.
6.5.1 Kooperationen im GML-Verbund
Durch eine weitgehende Kooperation bei der Verwertung und Beseitigung von Abfällen mit
einem Großteil der pfälzischen Gebietskörperschaften im Rahmen des GML-
Zusammenschlusses setzt die Stadt Ludwigshafen bereits seit fast dreißig Jahren eine wich-
tige Komponente des kommunalen Stoffstrommanagements um.
20
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, 2013
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 54 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Die GML identifiziert die vorhandenen Stoffströme der beteiligten örE und übernimmt deren
Steuerung in die entsprechenden Behandlungsanlagen. Durch diese Zusammenarbeit erfolgt
eine Kanalisierung der Stoffströme und es wird eine optimale Auslastung des Müllheizkraft-
werkes in Ludwigshafen und des Biokompostwerkes in Grünstadt sowie ab Oktober 2015
des Biomasse-Kompetenzzentrums der ZAK in Kaiserslautern gewährleistet.
Zusätzlich kooperiert der WBL mit seinen GML-Mitgesellschaftern Speyer, Neu-
stadt/Weinstraße und Rhein-Pfalz-Kreis im Zuge der gemeinsamen Bioabfall-Umladung Süd
(„BAUS“), die nach europaweiter Ausschreibung bis Ende 2030 an die Fa. Zeller in Mutter-
stadt beauftragt wurde.
Im Bereich der Wiederverwendung von Stoffströmen haben die GML-Kooperationspartner
WBL, Stadt Speyer und der Rhein-Pfalz-Kreis gemeinsam einen Reparatur- und Verleihfüh-
rer herausgebracht.
6.5.2 Stoffstrompotenziale aus anderen Zuständigkeitsbereichen
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen ist auch für die Pflege der Straßen und Parkanlagen
auf dem Stadtgebiet zuständig. Die hieraus entstehenden Grünabfälle werden durch den
WBL gemeinsam mit den Grünabfällen aus Haushalten verwertet. Hier existieren somit im
Sinne des kommunalen Stoffstrommanagements Daten von Abfällen, die nicht klassisch dem
örE angedient werden.
6.5.3 Weiterentwicklung des Stoffstrommanagements
Durch die regelmäßige Teilnahme an Benchmarkingprojekten tauscht sich der WBL kontinu-
ierlich mit anderen Gebietskörperschaften aus. In diesem Rahmen werden Best-Practice
Beispiele für verschiedene abfallwirtschaftliche Fragestellungen gezeigt und diskutiert. Die-
ser regelmäßige Austausch bietet die Möglichkeit von Kooperationen und liefert Ideen zur
kontinuierlichen Weiterentwicklung des Stoffstrommanagements.
Darüber hinaus soll die Kooperation im Bereich der Vermarktung von Altpapier weiter aus-
gebaut werden. Hierzu werden verschiedene Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit
anderen Gebietskörperschaften geprüft.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 55 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Um den Austausch mit dem Handwerk und der Industrie zukünftig weiter zu fördern, sollen
verschiedene Möglichkeiten eines regelmäßigen Informationsaustausches geprüft werden.
Im Rahmen des Informationsaustausches könnten beispielsweise auch Kooperationsmög-
lichkeiten erörtert werden.
Ein weiterer Austausch könnte zwischen der örtlichen Bau- und Entsorgungswirtschaft sowie
dem WBL bzgl. des Aufkommens und des Umgangs mit mineralischen Bauabfällen erfolgen.
Im Rahmen eines Austausches könnten so z. B. genauere Kenntnisse über Art und Umfang
der zu erwartenden mineralischen Bauabfälle erlangt werden.
6.6 Ressourcen- und Klimaschutz
Die Rest- und Sperrabfallentsorgung für den WBL erfolgt im Müllheizkraftwerk (MHKW)
Ludwigshafen der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH, an der die Stadt Ludwigshafen
seit fast dreißig Jahren über den WBL zu 56% neben acht weiteren regionalen Kommunen
beteiligt ist. Diese interkommunale Kooperation ist seit dem 01.01.2015 um einen zehnten
Gesellschafter, die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern - gemeinsame kommunale An-
stalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern (ZAK) erweitert (vgl. Kapitel 4.1.2). Die
GML garantiert dann mit dem MHKW Ludwigshafen die Entsorgungssicherheit für 1 Mio.
Einwohner – ein Viertel von Rheinland-Pfalz – und erzeugt klimafreundlich Energie aus Ab-
fällen. Ziel dieser Kooperation ist die energetische Verwertung der ZAK-Restabfälle im
MHKW Ludwigshafen und die energetische und stoffliche Verwertung der Bioabfälle der
GML-Gesellschafter bei der ZAK.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 56 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Abbildung 25: Karte GML Kooperation
Mit der lokalen Behandlung der Abfälle innerhalb der o. a. Region werden die Abfalltranspor-
te entsprechend minimiert. Die maximale Transportentfernung liegt bei ca. 60 km. Für die
Transporte wurde zwischen den o. g. GML-Gesellschaftern und der ZAK Ende 2014 ein ge-
meinsames Logistiksystem über eine interkommunale Zweckvereinbarung konstituiert, mit
dem einerseits die Restabfälle der ZAK zum MHKW Ludwigshafen transportiert werden. An-
dererseits werden die Rückfahrten durch den Transport der Bioabfälle der GML-
Gesellschafter zur ZAK ausgelastet. Dies erspart wegen der kurzen Transportentfernungen
und wegen der hohen Auslastung der Touren unnötige Emissionen durch die Verbrennung
von Treibstoffen.
Von den 219.357 Mg an Restabfällen der GML (2013) kamen 41.346 Mg vom WBL (19%).
Bei den Bioabfällen stellte der WBL 2013 einen Anteil von 8.460 Mg (22%) der 39.234 Mg an
Bioabfällen aller GML-Gesellschafter. Die Stadt Ludwigshafen ist als Oberzentrum der Vor-
derpfalz mit diesem Auslastungsanteil einer der bedeutendsten Kunden der GML.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 57 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Der durch die Verbrennung der Restabfälle im MHKW Ludwigshafen erzeugte Dampf ist
überhitzt und hat Dampfparameter von immerhin 42 Bar und 420 ºC. Er wird im direkt be-
nachbarten Fernheizkraftwerk der TWL (FHKW) mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in
Strom und Fernwärme umgewandelt. Dank der hohen Dampfparameter und dank der guten
Fernwärme-Auskopplungsrate der TWL liegt das MHKW Ludwigshafen in Kombination mit
dem FHKW der TWL in der europäischen Spitzengruppe bezüglich der Energieeffizienz. Der
sog. R1-Wert nach der EU-Abfallrahmenrichtlinie lag 2013 bei immerhin 1,05 (MHKW alleine:
0,97). Die gute Lage im Feld der 314 europäischen MHKWs ist aus der folgenden Abbildung
26 ersichtlich.
Abbildung 26: R1 - Werte der europäischen MHKWs
Da der R1-Wert oberhalb von 0,6 liegt, ist das MHKW Ludwigshafen im Übrigen abfallrecht-
lich eine Verwertungsanlage und verwertet sämtliche angenommen Abfälle. Dies wird in der
Landesabfallbilanz Rheinland-Pfalz auch so berücksichtigt.
Die Verbrennung der Restabfälle und die Verwertung des Hochdruckdampfes zu Fernwärme
und Strom vermeidet – verglichen mit der Produktion derselben Energiemengen auf her-
kömmliche Art und Weise - insgesamt die Emission von ca. 55.000 Mg/a an CO2. Diese
ganzheitliche Betrachtung berücksichtigt u. a. alle Vorketten, d. h. CO2-Anteile der Primär-
energiegewinnung, der Transporte bis hin zu der Versorgung der Kunden mit Energie. Wenn
es das FHKW Ludwigshafen mit seiner Wärme- und Stromerzeugung aus dem Hochdruck-
dampf des MHKW nicht gäbe, müsste z. B. ein Steinkohlekraftwerk mit dem Einsatz von ca.
60.000 Mg (SKE)/a an Steinkohle betrieben werden.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 58 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Abbildung 27: Energieerzeugung GML Müllheizkraftwerk
Ca. 53% des Abfallinputs in das MHKW Ludwigshafen sind laut externer Zertifizierung bio-
gener Natur. Daher erhalten 53% des im FHKW Ludwigshafen der TWL erzeugten Stroms
einen sogenannten Herkunftsnachweis und können als Strom aus regenerativer Quelle ver-
marktet werden.
228.165 MWh an Fernwärme und ca. 61.221 MWh an Strom wurden von der TWL im Jahr
2013 insgesamt aus dem Hochdruckdampf des MHKW (Durchsatz MHKW 2013: 202.173
Mg Abfälle) erzeugt. Bei dem o.g. Restabfallanteil des WBL von 19% entfielen daher 2013
43.006 MWh an Fernwärme und 11.539 MWh an Strom anteilig auf den WBL.
Durch die zukünftige Behandlung des Bioabfalls in der konvertierten MBA des ZAK ab Okto-
ber 2015 wird aus der mechanisch abgetrennten Nassfraktion Biogas erzeugt, das ebenfalls
mittels KWK im BMHKW Kapiteltal zusammen mit Altholz, einer abgesiebten Holzfraktion
aus der Kompostierung und Deponiegas in Strom und Wärme umgewandelt wird. Das Bio-
massekompetenzzentrum Kapiteltal wird auf diese Weise zukünftig jährlich ca. 4.300 MWh
Strom und 11.000 MWh Fernwärme. Je Tonne Bioabfall werden ca. 0,07 MWh/a an Strom
sowie ca. 0,17 MWh/a an Wärme erzeugt. Bezogen auf die Bioabfallmenge (2013) des WBL
von 8.460 Tonnen (22%) würde dies eine Energieproduktion von ca. 567 MWh Strom und
ca. 1.378 MWh Wärme bedeuten (Prognose).
In den vergangenen Jahren hat der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen verstärkt Photovoltaik-
anlagen auf Dachflächen, die im betrieblichen Zugriff liegen, installiert. Auf fünf Pumpwerken
sind Anlagen installiert, die eine Leistung von über 29,95 kWp haben. Zudem wurden auf
den Verwaltungsgebäuden der Standorte Kaiserwörthdamm 3a und Unteres Rheinufer Pho-
tovoltaikanlagen mit einer Leistung von 17,325 kWp bzw. 77,85 kWp installiert. Der erzeugte
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 59 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Die Dachfläche der KFZ-Wertstatt am Kai-
serwörthdamm 3a ist an einen privatwirtschaftlichen Investor verpachtet. Dieser hat hier eine
Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 93 kWp errichtet.
Darüber hinaus betreibt der WBL am Standort Wollstraße 151 eine Heizzentrale, die aus
einer Kombination von regenerativen (Scheitholzofen sowie Solarthermieanlage) und kon-
ventionellen Energieerzeugungsanlagen (Ölspitzenlastkessel) besteht. Am Standort Rhein-
ufer wurde eine Abwasserwärmenutzungsanlage installiert. Die Anlage besteht aus einem
Wärmetauscher und einer Wärmepumpe und nutzt die Temperatur des Abwassers zur Ener-
gieerzeugung.
Durch die Erzeugung von Strom und Wärme aus der energetischen Verwertung einzelner
Abfallfraktionen, die Nutzung von Photovoltaik und regenerativen Energieerzeugungsanla-
gen werden konventionelle fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Kohle eingespart und
damit auch der Ausstoß von CO2 reduziert. Somit leistet der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
einen wichtigen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz. Zudem hat der WBL zwei Elekt-
rofahrzeuge angeschafft, die für Dienstfahrten in Ludwigshafen zur Verfügung stehen.
Die Trockenfraktion der Bioabfälle und die Gärreste der Nassfraktion aus Ludwigshafen wer-
den im Biokompostwerk in Kaiserslautern kompostiert. Der Kompost wird anschließend als
Naturdünger verwendet und in der örtlichen Landwirtschaft/im Weinbau eingesetzt. Durch die
getrennte Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen, Altglas, Altpapier, Metallen
und Kunststoffen werden in der Stadt Ludwigshafen CO2 sowie entsprechende Rohstoffe
eingespart. Durch die Kompostierung von Bioabfällen und die Nutzung als Dünger lassen
sich z. B. Rohphosphat und Torf einsparen. Die Verwertung von Altpapier führt zudem zu
einer Einsparung von Zellstoffen. Getrennt gesammelte und aufbereitete Eisen- und Nichtei-
senmetalle ersetzen u. a. Metallerze.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 60 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
6.7 Erforderliche Investitionen
Die Sicherstellung der Entsorgungssicherheit für die Stadt Ludwigshafen ist eines der wich-
tigsten Ziele des Wirtschaftsbetriebes. Um dieses auch zukünftig für zu deponierende Abfälle
gewährleisten zu können, ist der Neubau der „Deponie Hoher Weg“ geplant (vgl. Kapitel 6.4).
Darüber hinaus sind kurz- bis mittelfristig die nachfolgend aufgeführten Investitionsmaßnah-
men geplant bzw. werden geprüft (vgl. Kapitel 6.2):
Einführung der Biotonne im Kernbereich und Anpassung der Serviceleistungen
Ausbau Elektroaltgeräteerfassung
Sammlung von Alttextilien
Die voraussichtlichen Investitionskosten sind in der folgenden Tabelle 5 dargestellt. Diese
beruhen auf Schätzungen auf Basis des aktuellen Planungsstandes.
Tabelle 5: Voraussichtliche Investitionskosten für geplante Maßnahmen (Schätzung nach Pla-
nungsstand 12/2014)
Investitionsmaßnahme Voraussichtliche Investiti-
onskosten mit Stand Dez.
2014, brutto
Zeitraum
Deponie Hoher Weg ca. 50.000.000 € ca. 25 Jahre
Einführung Biotonne 180.000 - 200.000 € 2015/2016
Ausbau
Elektroaltgeräteerfassung
10.000 - 15.000 €
(bei Umsetzung der
Maßnahme)
2015/2016
Sammlung von Alttextilien noch offen, abhängig vom
gewählten Sammelsystem noch offen
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 61 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
7 Abfallmengenprognose bis 2025
Das Abfallaufkommen aus dem Herkunftsbereich privater Haushalte wird in erster Linie be-
stimmt von der Bevölkerungszahl sowie von produktions- und konsumabhängigen Vermei-
dungs- und Verwertungstendenzen. Die Prognosemengen werden unter Berücksichtigung
der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung für die vorhandenen Getrennterfassungssysteme
fortgeschrieben. Die Prognose wird auf Basis der Abfall- und Wertstoffmengen aus 2014
erstellt.
Tabelle 6: Prognose spezifischer Abfallmengen bis 2025
Herkunft (Rest-/Sperrmüll /
zusätzlich etc.)
Diverse Wertstoffe -30 kg/(E*a);
(-31 kg/(E*a))
zusätzlich +3,5 kg/(E*a);
Kunststoffe (StNVP) -0,5 kg/(E*a),
Restabfall +17 kg/(E*a)
Grünabfall +1 kg/(E*a)
Restabfall +4 kg/(E*a)
Bioabfall -1 kg/(E*a)
Restabfall: +5 kg/(E*a); (+6 kg/(E*a))
Restabfall +0,5 kg/(E*a)
Sperrabfall +0,5 kg/(E*a)
Restabfall +1 kg/(E*a),
zusätzlich +2 kg/(E*a)
Restabfall +2,5 kg/(E*a)
zusätzlich +1,5 kg/(E*a); (3,5 kg/(E*a))
-
-
0
0,2
-
-
4
0
0
0,2
6
0
3 3
-
1
3
6
0
0
1
3
44 47 47
-30
3
18
3
5
0
0
-31
3
18
Werte 2020 und (2025)
Abfall- /
Wertstofffraktion
spezifische
Menge 2014
[kg/(E*a)]
spezifische Menge
bis 2020 [kg/(E*a)]
spezifische Menge
bis 2025 [kg/(E*a)]
Menge Veränderung Menge Veränderung Menge
Restabfall 195 165 164
Alttextilien
StNVP (Kunst-
stoffe)
Elektroaltgeräte 0
Grünabfälle*
LVP
Altglas
25
Sperrabfall 28
Altpapier 76
* Anstieg Grünabfall um 3 kg/(E*a) gegenüber 2014 ergibt sich aus Mengenverlagerung von 1 kg/(E*a) Grünabfällen in die Biotonne sowie
Mengen aus Restmüll von 4 kg/(E*a)
6
27 27
81 82
25
31 31
3 3
25
4
3
Bioabfall 49 67 67
19 19 19
Sonderabfall-
kleinmengen0,8 1,0 1,0
Metalle 3
0,0 1 1
Altholz
0
27
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 62 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Die Menge an Restabfall wird geprägt durch die Abschöpfung weiterer Wertstoffe, die nach-
folgend hergeleitet wird.
Die prognostizierte Bioabfallmenge von 67 kg/(E*a) bis 2020/2025 lässt sich vor allem durch
eine verstärkte Abschöpfung des noch im Restabfall vorhandenen Organikanteils generieren.
Hierzu sollen die derzeit noch nicht an die getrennte Bioabfallerfassung angeschlossenen
Ortsbezirke in das Erfassungssystem integriert werden. Zudem soll die Ausweitung der Bio-
abfallerfassung durch verschiedene Sensibilisierungsmaßnahmen unterstützt werden. Hier-
bei soll das Ziel verfolgt werden, die noch im Restabfall vorhandenen Mengen in die Bioton-
ne zu verlagern. Darüber hinaus ist auch mit einer Verlagerung von Grünabfallmengen in die
Biotonne und zusätzlichen Mengen (z. B. aus der Eigenkompostierung) zu rechnen.
Bei den Grünschnittmengen wird davon ausgegangen, dass diese bis 2020/2025 auf 47
kg/(E*a) ansteigen. Durch die Intensivierung der Bioabfallerfassung erfolgt eine Verlagerung
von Grünabfallmengen in das „bequemere“ Erfassungssystem für Bioabfälle. Im Gegenzug
können durch weitere Sensibilisierungsmaßnahmen zusätzliche Mengenpotenziale aus dem
Restabfall generiert werden.
Für Altpapier werden für 2020/2025 Mengen von 81 bzw. 82 kg/(E*a) prognostiziert. Diese
Mengen können durch eine leichte Verlagerung aus dem Restabfall erreicht werden. Eine
weitere Steigerung ist auf Grund der bereits relativ hohen Erfassungsmenge nicht zu erwar-
ten.
Bei den LVP-Mengen sind zukünftig keine großen Veränderungen der spezifischen Mengen
zu erwarten. Die Menge wird als stagnierend prognostiziert. Die zusätzlichen Mengen von 1
kg/(E*a) bei den StNVP (Kunststoffen) beschränkt sich zunächst auf die verstärkte Erfas-
sung von großvolumigen Kunststoffen, die bereits über die Wertstoffhöfe erfasst werden. Die
Menge lässt sich je zur Hälfte aus dem Rest- und Sperrabfall generieren. Auf Grund der der-
zeit unklaren konkreten Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Anforderungen des KrWG
sowohl hinsichtlich der Organisationsverantwortung (Systemträgerschaft) als auch der Fi-
nanzierung einer Wertstofftonne ist die Einführung einer Wertstofftonne nicht geplant. Ein
mögliches Wertstoffgesetz soll zunächst abgewartet werden.
Für Altglas werden für 2020/2025 konstant 19 kg/(E*a) erwartet. Vor dem Hintergrund des
zunehmenden Konsums über PET-Flaschen sind keine Steigerungen mehr zu erwarten.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 63 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Die Erfassung von Elektroaltgeräten soll zukünftig intensiviert werden. Hierzu werden durch
den WBL verschiedene Handlungsoptionen geprüft (vgl. Kapitel 6.2.2). Die erfasste Menge
könnte durch eine verstärkte Getrennterfassung bis 2020/2025 auf 3 kg/(E*a) gesteigert
werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 3
und 5, da diese derzeit durch den WBL optiert werden. Dieses soll zukünftig beibehalten
werden. Die gesteigerten Mengen lassen sich durch zusätzliche Mengen und durch eine
Verlagerung von Elektroaltgeräten aus dem Restabfall generieren. Kleinere Elektroaltgeräte
sind in der Regel „mülltonnengängig“ und werden somit häufig über die Restmüllgefäße ent-
sorgt. Daneben gilt grundsätzlich, dass Elektroaltgeräte oft aufgrund ihrer Werthaltigkeit bei
der Bereitstellung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr entwendet werden. Eine Unterbindung
der Beraubung hätte vermutlich eine weitere Mengensteigerung zur Folge.
Die Stadt Ludwigshafen plant die Einführung eines flächendeckenden Erfassungssystems für
Alttextilien. Durch den Aufbau eines eigenen Systems lassen sich die derzeit durch privat-
wirtschaftliche Unternehmen erfassten Alttextilien in das kommunale Sammelsystem verla-
gern. Daneben könnten durch Sensibilisierungsmaßnahmen weitere Alttextilien aus dem
Restabfall generiert werden. Durch die Einführung des Erfassungssystems wird eine Menge
an Alttextilien von 4 kg/(E*a) bis 2020 und 6 kg/(E*a) bis 2025 prognostiziert.
Die Mengen an Straßenkehricht werden als konstant angesetzt.
Für die Sperrabfallmenge wird bis 2020/2025 eine Steigerung um 3 kg/(E*a) auf
31 kg/(E*a) prognostiziert. Diese Mengensteigerung ist vor allem auf den immer kürzer wer-
denden Lebenszyklus von Möbeln zurückzuführen.
Die absolut prognostizierten Abfall- und Wertstoffmengen aus Haushalten für die Stadt Lud-
wigshafen sind in der Abbildung 28 dargestellt. Die gesamte Menge steigt bis 2020 auf
Grund der Bevölkerungsentwicklung an und stagniert bis 2025 auf einem konstanten Niveau.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 64 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Abbildung 28: Prognose absoluter Abfallmengen bis 2025
Nicht berücksichtigt sind in der Abfallmengenprognose die Effekte, die aus Aktivitäten der
Abfallvermeidung und Wiederverwendung resultieren. Diese stellen eine wichtige und zu
fördernde abfallwirtschaftliche Maßnahme dar. Auswirkungen auf eine mögliche Mengenre-
duzierung lassen sich jedoch derzeit nicht belastbar quantifizieren. Im Rahmen der Prognose
wurden daher keine Veränderungen der Abfallmengen aufgrund von Abfallvermeidung und
Wiederverwendung angenommen. Durch kontinuierliche Maßnahmen in diesem Bereich ist
aber zukünftig ein weiterer Rückgang der Abfallmengen denkbar.
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8 Nachweis der Entsorgungssicherheit
Die Frage der Entsorgungssicherheit stellt sich grundsätzlich für die Bereiche Vorbehand-
lungs- und Ablagerungskapazitäten.
8.1 Vorbehandlungskapazitäten in der Stadt Ludwigshafen
Die Entsorgung des Rest- und Sperrmülls erfolgt über das MHKW der GML in Ludwigshafen.
Durch die Beteiligung des WBL an der GML ist eine Übernahme des erfassten Rest- und
Sperrabfalls ohne feste Ober- und Untergrenze garantiert.
Am Markt sind zudem ausreichend Verbrennungskapazitäten vorhanden, sodass eine prob-
lemlose Vergabe der energetischen Abfallverwertung, insbesondere von Rest- und Sperrab-
fall, sichergestellt bleibt.
Kleinere Teilmengen aus Ludwigshafen können zudem an das MHKW nach Mannheim gelei-
fert werden.
8.2 Ablagerungskapazitäten in der Stadt Ludwigshafen
Die Stadt Ludwigshafen verfügt derzeit auf der Deponie „Hoher Weg“ über eigenen Deponie-
kapazitäten. Die Restlaufzeit der Deponie beträgt nach derzeitigem Stand noch fünf Jahre.
Somit stellt sich die Frage für die Stadt Ludwigshafen für die Entsorgungssicherheit der zu
deponierenden Abfälle.
Die Stadt Ludwigshafen verfolgt das Ziel, mittelfristig eine neue Deponie (Deponie Hoher
Weg II) zu errichten. Ein entsprechendes Projekt wird in die Wege geleitet (vgl. Kapitel 6.4).
Der Neubau würde die Entsorgungskapazitäten um mindestens 25 Jahre verlängern. Durch
den Neubau wäre die Entsorgungssicherheit für zu deponierende Abfälle langfristig sicher-
gestellt.
8.3 Sicherung des Absatzes der Wertstoffe in der Stadt Ludwigshafen
Die Verwertung der Wertstoffe Altpapier, Alttextilien, Elektroaltgeräte, Metalle und Kunststof-
fe (LVP und Glas werden durch die Systemträger verwertet) erfolgt auf den überregionalen
Märkten für Sekundärrohstoffe. Die Verwertung wird regelmäßig ausgeschrieben. Bei der
Erstellung der Leistungsverzeichnisse prüft der WBL grundsätzlich, welche Möglichkeiten
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Ludwigshafen 66 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
existieren, um eine ortsnahe Verwertung (Prinzip der Nähe) unter betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten bevorzugt zu berücksichtigen.
Es sind keine Absatzschwierigkeiten bei der Ausschreibung zur Verwertung von Wertstoffen
zu erwarten.
Die Verwertung der Bioabfälle erfolgt in der Behandlungsanlage der ZAK in Kaiserslautern.
Die entsprechenden Regelungen wurden im Rahmen einer Zweckvereinbarung zwischen der
Stadt Ludwigshafen und der ZAK geschlossen (vgl. Kapitel 4.1.2). Die Vereinbarung besitzt
eine Laufzeit bis zum 31.12.2030 und ist darüber hinaus verlängerbar.
Die Grünabfälle werden durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen verwertet. Hier sind
zukünftig keine Absatzschwierigkeiten zu erwarten.
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9 Zusammenfassung
9.1 Zusammenfassung der Maßnahmen bis 2025
Die in den vorangestellten Kapiteln erarbeiteten Maßnahmen sind nachfolgend zusammen-
fassend dargestellt:
Tabelle 7: Geplante Maßnahmen bis 2025
Geplante Maßnahme(n) Veranlassung/Ziel
Bioabfall Erweiterung des Angebotes der Bio-
tonne auf den Kernbereich
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
KrWG; Steigerung der
erfassten Bioabfallmenge
EAG Möglichkeiten zum Ausbau der Erfas-
sungssysteme prüfen
Erhöhung der Wertstoffmengen/
Reduzierung der Beraubung
Alttextilien
Durchführung weiterer Schritte zum
Aufbau eines eigenen Erfassungssys-
tems in Abwägung der rechtlichen
und wirtschaftlichen Situation
Schaffung eines geordneten und
flächendeckenden Erfassungs-
systems; Erhöhung der Wert-
stoffmenge; Sicherstellung einer
hochwertigen Verwertung; Ein-
schränkung illegaler Sammlun-
gen
Deponie Neubau der Deponie „Hoher Weg II“
Gewährleistung der Entsor-
gungssicherheit/Reduzierung von
Transporten zu Entsorgungsan-
lagen außerhalb Ludwigshafens
Stoffstrom-
management
Prüfung von Möglichkeiten zur Inten-
sivierung bzw. Verbesserung des
überregionalen Austausches bzw.
Kooperation
Prüfung von Möglichkeiten zur Ver-
besserung des regionalen Austau-
sches, z. B. mit Ludwigshafener Be-
trieben
Verstärkte Ausnutzung von
Synergiepotenzialen/LKrWG
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 68 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Geplante Maßnahme(n) Veranlassung/Ziel
Abfallver-
meidung / Wie-
derverwendung
Sensibilisierung der Bürgerinnen und
Bürger für die Vermeidung von Le-
bensmittelabfällen
Weiterentwicklung der Angebote zur
Abfallpädagogik
Weiterentwicklung und Optimierung
der bestehenden Maßnahmen zur
Wiederverwendung
Weitere Reduzierung der Abfall-
mengen/Förderung der Nutzung
noch gebrauchsfähiger Gegen-
stände
Öffentlichkeits-
arbeit
Gezielte Information der Bürgerinnen
und Bürger über aktuelle Maßnahmen
und Aktionen
Motivation der Bürgerinnen und Bür-
ger, die Angebote im Bereich Abfall-
wirtschaft zu nutzen
Intensivierung der
Bürgerinformation
9.2 Fortschreibung
Das Abfallwirtschaftskonzept für die Stadt Ludwigshafen soll gemäß den gesetzlichen Vor-
gaben bei wesentlichen Änderungen, spätestens nach fünf Jahren fortgeschrieben werden.
Unter der Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens bis zur endgültigen Beschlussfas-
sung ist eine Fortschreibung für Anfang 2020 zu planen.
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 69 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
10 Literatur
[Deubig, Jan et. al, 2013]
Deubig, Jan et. al.: Die ZAK-MB2A-Mechanisch-biologische Behandlung von Bioabfällen in
einer konvertierten Restabfallbehandlungsanlage, in: Flamme, Gallenkemper, Gellenbeck et.
al.: 13. Münsteraner Abfallwirtschaftstage - Münsteraner Schriften zur Abfallwirtschaft, Band
15, Münster 2013
[GML, 2014]
GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH: Unternehmenspräsentation, Ludwigshafen 2014
[ITAD, 2013]
ITAD: Geschäftsbericht, 2013
[Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz; 2014]
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URL: http://www.infothek.statistik.rlp.de//MeineHeimat/detailInfo.aspx?topic=1&key=0731400
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[Stadt Ludwigshafen am Rhein; 2014]
Stadtplan Ludwigshafen: URL:
http://stadtplan.ludwigshafen.de/?cmd=wafdownload&file=/temp/E38C9D01_736F_4102_BD
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[Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz; 2014]
Rheinland-Pfalz regional: Datenkompass Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit
[Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz; 2013]
Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz 2013 – Teilplan Siedlungsabfälle
[Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, 2014]
Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung: Abfallbilanz Rheinland-
Pfalz 2013, Mainz 2014
[Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, 2014]
Abfallwirtschaftskonzept Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen
Ludwigshafen 70 Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Abfallbilanz Baden-Württemberg 2013,
Stuttgart 2014
[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen: Abfallbilanz Nordrhein-Westfalen 2011
[Stadt Ludwigshafen am Rhein; 2014]
Einwohnerinnen/Einwohner nach Haupt- und Nebenwohnsitz: URL:
http://www.ludwigshafen.de/fileadmin/Websites/Stadt_Ludwigshafen/Nachhaltig/Stadtentwick
lung/Veroeffentlichungen/PDF/Einwohner_Wohnsitz.pdf, abgerufen am 24.10.2014
[Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stadtentwicklung; 2010]
Informationen zur Stadtentwicklung – Einwohnerprognose Ludwigshafen am Rhein: URL:
http://www.ludwigshafen.de/fileadmin/Websites/Stadt_Ludwigshafen/Nachhaltig/Stadtentwick
lung/Veroeffentlichungen/PDF/einwohnerprognose_2025.pdf, abgerufen am 24.10.2014
[Stadt Ludwigshafen am Rhein; 2013]
Bereich Stadtentwicklung: Statistischer Jahresbericht 2012