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Vorbereitung des Quartiersmanagements Neugraben-Fischbek 2025 Aula der Schule Ohrnsweg 09. Januar 2017 3. Sitzung Vorbereitung der Einrichtung des Beirats

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Vorbereitung des Quartiersmanagements Neugraben-Fischbek 2025

Aula der Schule Ohrnsweg – 09. Januar 2017

3. Sitzung Vorbereitung der Einrichtung des Beirats

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Tagesordnung

1. Anmerkungen zum Protokoll der vorherigen Sitzung

2. Anträge an den Verfügungsfonds

3. „Einrichtungen stellen sich vor“: Cornelius-Kirche

4. Vorstellung der Ergebnisse der „Problem- und Potentialanalyse Neugraben-Fischbek“ (PPA)

5. Entwurf Geschäftsordnung

6. Aktuelles & Spontanes

7. Termine

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1. Protokoll

1. Anmerkungen zum Protokoll der vorherigen Sitzung

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2. Anträge an den Verfügungsfonds

Es liegen zur heutigen Sitzung keine Anträge vor.

Restmittel bis 04/2017 8.000,00 Euro

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3. Einrichtungen aus dem Stadtteil stellen sich vor

Cornelius-Kirche – Pastor Gerhard Janke

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4. Ergebnisse der „PPA“ Neugraben-Fischbek

Problem- und

Potenzialanalyse

Neugraben-Fischbek

Präsentation 09.01.2017

Grundschule Ohrnsweg

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5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats

Entwurf - Geschäftsordnung des Quartiersbeirats Neugraben-Fischbek

Präambel

Der Bezirk Harburg und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind in Vorbereitung zur

Festlegung des Fördergebietes „Neugraben-Fischbek“ im Rahmenprogramm der Integrierten

Stadtteilentwicklung (RISE). Das Gebiet soll auf Grundlage der Vereinbarungen im

Bürgervertrag und im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung in einem bis September

2026 laufenden Prozess nachhaltig aufgewertet werden. Die gebietsbezogene

Verfahrenssteuerung obliegt dem Bezirk Harburg, vertreten durch das Fachamt

Sozialraummanagement.

Die Gebietsentwicklung „Neugraben-Fischbek“ soll gemeinsam mit den Bewohnern und

Bewohnerinnen, Gewerbetreibenden, Eigentümern und Eigentümerinnen,

Institutionen/Organisationen sowie Politikern und Politikerinnen vor Ort erfolgen.

Der Quartiersbeirat wird von der Bezirksversammlung Harburg aufgrund einer

Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Süderelbe eingesetzt und dient der

institutionalisierten Mitwirkung möglichst aller betroffenen Gruppen. Es ist eine gemeinsame

Aufgabe der Mitglieder des Quartiersbeirates, für eine ausgewogene Mischung der Bevölkerung

im Quartiersbeirat zu werben und so möglichst breite Kreise der Bevölkerung an der

Stadtteilentwicklung zu beteiligen. Über Diskussion, Bewertung und Entwicklung einzelner

Handlungsschritte soll die Stadtteilentwicklung durch das Wissen und die Erfahrung der Bürger

und Bürgerinnen mitgestaltet werden. Der Quartiersbeirat soll seine Auffassung zu

Schwerpunktthemen und Einzelmaßnahmen darlegen sowie unterschiedliche Positionen

festhalten.

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5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats

1. Ziele und Aufgaben

Die Aktivitäten des Quartiersbeirats Neugraben-Fischbek zielen darauf ab, die Wohn-,

Lebens- und Arbeitsbedingungen im Fördergebiet Neugraben-Fischbek und die

Lebenslagen seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu entwickeln, zu fördern und

nachhaltig zu stützen. Dazu gehört z.B.:

über Anregungen, Ideen, Forderungen und Probleme aus dem Stadtteil zu

informieren,

Selbst- und Nachbarschaftshilfe im Stadtteil zu fördern,

bestehende Initiativen und die Gründung von Initiativen im Stadtteil zu fördern,

die Zusammenarbeit sozialer/kultureller Einrichtungen zu fördern,

die Zusammenarbeit von Bürgern, sozialen Einrichtungen, Politik und Verwaltung zu

fördern,

die Wohnsituation und das Wohnumfeld zu verbessern,

Arbeitsplätze im Stadtteil zu erhalten und zu vermehren

regelmäßige Berichterstattung über die Fortschritte bei der Umsetzung von

Maßnahmen aus dem Bürgervertrag.

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5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats

2. Sitzungen

Der Quartiersbeirat Neugraben-Fischbek tagt öffentlich in den Abendstunden, in

der Regel monatlich; Ausnahmen bilden die Hamburger Sommerferien und ggf.

sonstige Ferien. Als Regeltermin wird vorerst der jeweils zweite Montag im

Monat festgelegt.

Themen, Anträge und Empfehlungen können von allen Stimmberechtigten und

deren Stellvertretern (sofern vorhanden) sowie der anwesenden Öffentlichkeit

eingebracht werden. Über eine Befassung kann der Quartiersbeirat entscheiden.

Die anwesende Öffentlichkeit hat ein Rederecht.

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5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats

3. Stimmberechtigung

1. Stimmberechtigt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im Fördergebiet Neugraben-

Fischbek und darüber hinaus im gesamten Stadtteil Neugraben-Fischbek wohnen, wenn sie

vorher in einem Zeitraum von sechs Monaten an mindestens zwei Sitzungen teilgenommen

haben.

2. Neben der Regelung für die Bewohner bestehen folgende feste stimmberechtigte Plätze:

drei Unternehmerinnen / Unternehmer (Gewerbetreibende), die im Fördergebiet mit ihrem

Unternehmen ansässig sind;

drei Grundeigentümerinnen / Grundeigentümer, die im Fördergebiet Wohn- oder

Gewerberaum vermieten;

acht Vertreterinnen / Vertreter von im oder für das Fördergebiet aktiven Organisationen,

Institutionen, Initiativen und Vereinen;

je ein Kind und ein Jugendlicher, die sich für die Interessen ihrer Altersgruppen einsetzen;

jeweils eine Vertreterin / Vertreter der im Bürgervertrag genannten Institutionen:

„Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek Nein! zur Politik – Ja zur Hilfe!“ und „Willkommen in

Süderelbe“;

jeweils einem Mitglied der in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen.

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5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats

Von diesen Stimmberechtigten (Ziffer 2) hat jede / jeder eine Vertretung.

Die Stimmberechtigten aus den Gruppen der Unternehmer, Grundeigentümer und

der Organisationen werden – sollten mehr Interessenten als Plätze bestehen – aus

dem Kreis der Interessenten gelost.

Die Mitglieder der Fraktionen werden von diesen benannt.

Dreimal unentschuldigtes Fehlen in Folge oder sechsmaliges Fehlen in Folge führt

zum Ausschluss des Mitgliedes. An seine Stelle rückt die Stellvertretung.

Nachrücker rücken von einer im Rahmen der Bewerbungen erstellten

Nachrückerliste nach.

Alle Stimmberechtigten haben das gleiche Stimmrecht. Für Entscheidungen und

Empfehlungen ist die einfache Mehrheit maßgeblich.

Die Anzahl der stimmberechtigten Plätze kann der Nachfrage entsprechend

angepasst werden.

Nach drei Jahren werden die stimmberechtigten Plätze neu ausgelost.

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5. Entwurf - Geschäftsordnung des Beirats

4 Verfügungsfonds

Der Quartiersbeirat Neugraben-Fischbek entscheidet abschließend und im Rahmen

deren Zulässigkeit über Anträge an den Verfügungsfonds mit einfacher Mehrheit.

Antragsteller haben kein Stimmrecht. Die Zulässigkeitsprüfung der Anträge an den

Verfügungsfonds obliegt der Gebietsentwicklerin / dem Gebietsentwickler.

5 Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Quartiersbeirates obliegt der vom Bezirksamt Harburg

beauftragten Gebietsentwicklerin / Gebietsentwickler. Hierzu gehören folgende

Aufgaben: Versand der Einladung (jeweils eine Woche vorher), Vorbereitung,

Gesprächsführung und Moderation der Sitzungen, Anfertigung und Versand des

Protokolls spätestens mit der Einladung zur folgenden Sitzung.

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6. Aktuelles und Spontanes

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7. Termine

Veranstaltung „Fest in Familienhand“ : Kinder, Jugendliche und Eltern im Stadtteil Mittwoch, 25. Januar 2017 , 18:00 bis 21:00 Uhr Grundschule Ohrnsweg, Ohrnsweg 52

4. Sitzung zur Vorbereitung der Einrichtung des Beirats Montag, den 13. Februar 2017, 19:00 Uhr - Grundschule Ohrnsweg, Ohrnsweg 52

Veranstaltung „Gewohnt lebenswert“: Nahversorgung, lokale Ökonomie, medizinische Versorgung Mittwoch, 22. Februar 2017, 18:00 bis 21:00 Uhr – AWO Seniorentreff , Neugrabener Markt 7

Veranstaltung „Neue Nachbarschaften wachsen zusammen!“: Samstag, 25. März 2017, 15:00 bis 18:00 Uhr - ÖrU/Am Aschenland

5. Sitzung zur Vorbereitung der Einrichtung des Beirats Montag, den 10. April 2017, 19:00 Uhr - Grundschule Ohrnsweg, Ohrnsweg 52

Veranstaltung „Fazit - alles bedacht?“ Mittwoch, 26. April 2017, 18:00 bis 21:00 Uhr – Grundschule Ohrnsweg, Ohrnsweg 52

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Verabschiedung

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Mitwirkung!!!