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Arbeitskreis Hygiene 05.01.2004 Alten- und Pflegecentrum Flintbek in Alten- und Pflegeheimen Tel/Fax 04347/900763 in Schleswig-Holstein 1 Vorwort Das vorliegende Arbeitsmaterial zum Hygienekonzept in Alten- und Pflegeheimen soll als Anleitung zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen bezüglich der Hygiene und angrenzender Gebiete dienen. Angepasst an die jeweilige Einrichtung ist es als Instrument im Sinne einer Selbstverpflichtung zu verstehen. Das Material wurde vom Arbeitskreis Hygiene in Alten- und Pflegeheimen in Schleswig- Holstein auf Initiative des Alten- und Pflegezentrums Flintbek, Hörn 12, in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern, dem Hygieneinstitut Kiel und anderen Partnern und in Information an den MDK erstellt. Das Material wird den Alten- und Pflegeheimen in Schleswig-Holstein als Arbeitsgrundlage zur Anpassung an die Einrichtungen empfohlen durch: den Landesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), die paritätischen Wohlfahrtsverbände. Der Arbeitskreis Hygiene in Alten- und Pflegeheimen ist ein lockerer Zusammenschluss von Mitarbeitern aus Alten- und Pflegeheimen unterschiedlicher Träger. Er setzt seine Arbeit fort, um die Aktualisierung des Materials bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen sicher zu stellen. Hinweise zur Verbesserung und Vervollständigung richten Sie bitte schriftlich an die Faxnummer 04347/900763.

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Arbeitskreis Hygiene 05.01.2004 Alten- und Pflegecentrum Flintbek in Alten- und Pflegeheimen Tel/Fax 04347/900763 in Schleswig-Holstein

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Vorwort Das vorliegende Arbeitsmaterial zum Hygienekonzept in Alten- und Pflegeheimen soll als Anleitung zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen bezüglich der Hygiene und angrenzender Gebiete dienen. Angepasst an die jeweilige Einrichtung ist es als Instrument im Sinne einer Selbstverpflichtung zu verstehen. Das Material wurde vom Arbeitskreis Hygiene in Alten- und Pflegeheimen in Schleswig-Holstein auf Initiative des Alten- und Pflegezentrums Flintbek, Hörn 12, in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern, dem Hygieneinstitut Kiel und anderen Partnern und in Information an den MDK erstellt. Das Material wird den Alten- und Pflegeheimen in Schleswig-Holstein als Arbeitsgrundlage zur Anpassung an die Einrichtungen empfohlen durch:

• den Landesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, • den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa), • die paritätischen Wohlfahrtsverbände.

Der Arbeitskreis Hygiene in Alten- und Pflegeheimen ist ein lockerer Zusammenschluss von Mitarbeitern aus Alten- und Pflegeheimen unterschiedlicher Träger. Er setzt seine Arbeit fort, um die Aktualisierung des Materials bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen sicher zu stellen. Hinweise zur Verbesserung und Vervollständigung richten Sie bitte schriftlich an die Faxnummer 04347/900763.

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Arbeitskreis Hygiene 05.01.2004 Alten- und Pflegecentrum Flintbek in Alten- und Pflegeheimen Tel/Fax 04347/900763 in Schleswig-Holstein

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Inhalt des Hygienekonzeptes 1. Erklärung zum Hygienemanagement .................................................................................................. 3 1.1. Stellenbeschreibung hygienebeauftragte Person .............................................................................. 4 2.Hygieneanforderungen an Gebäude ..................................................................................................... 5 3. Grundsätze der Personalhygiene ......................................................................................................... 7 3.1 Hautschutzplan .................................................................................................................................. 9 3.2. Handschuhplan ............................................................................................................................... 10 4. Reinigung und Desinfektion.............................................................................................................. 11 4.1. Muster Reinigungs- und Desinfektionsplan ................................................................................... 13 5. Umgang mit Lebensmitteln ............................................................................................................... 14 5.1. HACCP........................................................................................................................................... 15 6. Wäschehygiene.................................................................................................................................. 17 7. Hygienische Aspekte bei Pflege- und Behandlungsmaßnahmen ...................................................... 19 8. Anforderungen an den Hygieneplan auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ............... 20 8.1.Verfahrensweise Meldepflicht bei Infektionskrankheiten............................................................... 21 8.1.1. Meldepflichten nach dem § 6 Infektionsschutzgesetz................................................................. 22 8.1.2. Muster Meldeformular ................................................................................................................ 23 8.2. Jährliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG....................................................................................... 24 8.2.1 Merkblatt für die jährliche Belehrung nach §§ 42 , 43 IfSG........................................................ 25 8.3 Muster Attest Lungentuberkulose ................................................................................................... 27 8.4 Muster Hygieneplan für Bewohner mit Infektionskrankheiten....................................................... 28 8.4.1 Hygieneplan Aids ......................................................................................................................... 29 8.4.2 Hygieneplan Hepatitis A und E.................................................................................................... 30 8.4.3 Hygieneplan Hepatitis B, C und D............................................................................................... 31 8.4.4 Hygieneplan Infektiöse Durchfallerkrankung .............................................................................. 32 8.4.5 Hygieneplan Krätze...................................................................................................................... 33 8.4.6 Hygieneplan Läusebefall .............................................................................................................. 34 8.4.7 Hygieneplan MRSA I................................................................................................................... 35 8.4.8 Hygieneplan MRSA II.................................................................................................................. 37 8.5 Empfohlene Bevorratung für Infektionen ....................................................................................... 39 9. Erste Hilfe.......................................................................................................................................... 40 10. Umgang mit Verstorbenen .............................................................................................................. 41 11. Anforderungen aus MPG und MPBetreibV .................................................................................... 42 12. Schlafhygiene und Anforderungen an Betten und Zubehör ............................................................ 43 13. Tiere im Alten- und Pflegeheim...................................................................................................... 44 14. Schädlingsprophylaxe und –bekämpfung........................................................................................ 45 15. Abfallentsorgung in Alten- und Pflegeheimen................................................................................ 46 16. Umgang mit Gefahrstoffen.............................................................................................................. 48 17. Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen........................................................................................ 49 17.1. Betriebsarzt und Impfungen ......................................................................................................... 50 18. Brandschutz und Betriebssicherheit ................................................................................................ 52 19. Notfallplan der Einrichtung............................................................................................................. 53 19.1. Notfallplan Küche ........................................................................................................................ 56 20. Überprüfung der Hygiene und Hygieneschulungen ........................................................................ 58 21. Verfahrensweise Hygienevisiten ..................................................................................................... 59 21.1. Beispiel Hygienevisite Personal ................................................................................................... 60 21.2. Beispiel Hygienevisite Personalräume ......................................................................................... 61 21.3. Beispiel Hygienevisite bei Bewohner .......................................................................................... 62 21.4. Beispiel Hygienevisite Wohnbereich ........................................................................................... 63 21.5. Beispiel Hygienevisite Wohnbereichsdienstzimmer .................................................................... 64 21.6. Beispiel Hygienevisite Küche ...................................................................................................... 65 21.7. Beispiel Hygienevisite Waschküche ............................................................................................ 67 21.8. Maßnahmenkatalog aus Hygienevisiten....................................................................................... 68 Quellen .................................................................................................................................................. 69

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1. Erklärung zum Hygienemanagement Alten- und Pflegeheime sind in erster Linie Wohnstätten für ältere Menschen, deren Wunsch nach Geborgenheit und Achtung der Privatsphäre Rechnung getragen werden muss. Durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Menschen in diesen Einrichtungen sind hygienische Gesichtspunkte von großer Bedeutung, um das Wohlbefinden und die Gesundheit dieser Personen zu sichern. Der Leiter der Einrichtung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der hygienischen Erfordernisse. Zu seiner Unterstützung sollte er eine hygienebeauftragte Person und / oder ein Hygieneteam benennen. Ein durchdachtes Hygienemanagementsystem schützt vor Krankheiten, Unfällen, Reklamationen, Beschwerden, strafrechtlichen Konsequenzen und zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen. Im Hygienemanagement wird die gesamte Einrichtung als eine Einheit betrachtet, da alle Bereiche von der Pflege über die Hauswirtschaft bis zur Verwaltung mit Hygienefragen konfrontiert werden. Aus der Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften ergeben sich besondere Anforderungen an die personelle Struktur, die baulichen Vorraussetzungen, die Organisation und die Aufstellung von Hygieneplänen. Hygiene funktioniert nur im Team

• mit motiviertem Personal, • mit allgemeingültigen Regeln (Standards und Verfahrensweisen), • mit regelmäßiger Schulung und Weiterbildung, • mit einem durchdachten Dokumentationssystem, • mit lückenloser Information, • mit regelmäßigen Ist-Analysen, • mit zuverlässiger Kontrolle, • mit ständiger Weiterentwicklung und Anpassung der Hygienepläne, • mit gegenseitigem Vertrauen und • mit der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und allen an der Pflege

und Betreuung beteiligten Personen.

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Arbeitskreis Hygiene 05.01.2004 Alten- und Pflegecentrum Flintbek in Alten- und Pflegeheimen Tel/Fax 04347/900763 in Schleswig-Holstein

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1.1. Stellenbeschreibung hygienebeauftragte Person

Ziele der Stelle • Die Stelle stellt sicher, dass die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes und anderer

Rechtsvorschriften bezüglich der Hygiene umgesetzt werden. • Die Stelle übernimmt die Verantwortung für die Darlegung, Pflege und Überwachung des

Hygienemanagementsystems. • Die Stelle sorgt für die Anpassung des Hygienemanagementsystems an die mittel- und

langfristigen Anforderungen der Heimleitung. • Die Stelle arbeitet vertrauensvoll mit der Heimleitung, der Pflegedienstleitung, der

Hauswirtschaftsleitung, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsarzt zusammen. • Die Stelle weckt und entwickelt das Hygienebewusstsein der Mitarbeiterinnen.

Die Stelle in der Aufbauorganisation • Die unmittelbar vorgesetzte Stelle ist die Heimleitung. • Der/Die StelleninhaberIn wird vertreten von der Heimleitung. • Die Stelle der hygienebeauftragten Person ist eine Stabsstelle und ist der Heimleitung direkt

angebunden und verfügt über die fachliche Weisungsbefugnis bezüglich aller hygienerelevanten Prozesse gegenüber MitarbeiterInnen aller Bereiche.

Anforderungen an den Stelleninhaber 1. Fachliche Voraussetzungen:

• eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur AltenpflegerIn (oder ein vergleichbarer Abschluss) oder eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur HauswirtschaftsleiterIn (oder ein vergleichbarer Abschluss) oder in Ausnahmen auch einen/eine AltenpflegehelferIn oder HauswirtschafterIn oder ein vergleichbarer Abschluss

• und eine Fortbildungen zur hygienebeauftragten Person nach dem Hygienekonzept der Alten- und Pflegeheime in Schleswig-Holstein

2. Persönliche Vorraussetzungen:

• Teamfähigkeit • kommunikative Fähigkeiten • Kooperationsfähigkeit • Leistungsbereitschaft • Bereitschaft zur fortlaufenden Weiterentwicklung • Identifikation mit der Firmenphilosophie

Aufgaben der Stelle • Anpassung des Hygienekonzeptes von Schleswig-Holstein an die Gegebenheiten der

Einrichtung • Zusammenarbeit mit der Heimleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung, dem

Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsarzt bei der Durchführung, Kontrolle und Verbesserung aller sich aus dem Hygienekonzept ergebenden Maßnahmen und weitere Aufgaben

Zeitumfang der Stelle • Richtet sich nach der Größe der Einrichtung

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Arbeitskreis Hygiene 05.01.2004 Alten- und Pflegecentrum Flintbek in Alten- und Pflegeheimen Tel/Fax 04347/900763 in Schleswig-Holstein

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2.Hygieneanforderungen an Gebäude (nach Heimmindestbauverordnung) Wohn- und Pflegeplätze � Müssen unmittelbar von einem Flur erreichbar sein, der

allgemein zugänglich ist. Flure und Treppen � Flure dürfen innerhalb einer Etage keine Stufen haben oder

müssen mit einer geeigneten Rampe angeordnet sein. � Flure müssen den Transport bettlägeriger Bewohner

zulassen. � Flure und Treppen müssen an beiden Seiten mit Handläufen

versehen sein. Aufzüge � Bei mehr als einer Geschosshöhe oder wo Rollstuhlfahrer in

nicht stufenlos zugänglichen Geschossen untergebracht sind, muss ein Fahrstuhl vorhanden sein, der in Art, Größe und Ausstattung den Bedürfnissen der Bewohner entspricht.

Fußböden � Fußbodenbeläge der Räume und Verkehrsflächen müssen rutschfest sein.

Beleuchtung � Lichtschalter müssen leicht zu bedienen sein. � In Treppenräumen und Fluren muss eine Nachtbeleuchtung

vorhanden sein. � In Wohn- und Gemeinschaftsräumen müssen Anschlüsse für

Leselampen vorhanden sein. � In Schlafräumen müssen diese den Betten zugeordnet sein.

Rufanlage � Die Zimmer müssen mit einer Rufanlage ausgerüstet sein, die von jedem Bett aus bedient werden kann.

Fernsprecher � Jedes Gebäude muss mindestens einen Fernsprecher haben, über den die Bewohner erreichbar sind und der von nicht Bettlägerigen ohne Mithören Dritter benutzt werden kann.

Zugänge � Wohn-, Schlaf- und Sanitärräume müssen im Notfall von außen zugänglich sein.

� Die Zimmertüren müssen so breit sein, dass durch sie bettlägerige Bewohner transportiert werden können.

Sanitäre Anlagen � Gemeinschaftsbäder oder Duschen müssen einen Sichtschutz haben.

� Bei Badewannen muss ein sicheres Ein- und Aussteigen möglich sein. In den Gemeinschaftsbädern muss die Badewanne an den Längsseiten und an einer Stirnseite frei stehen.

� Badewannen, Duschen und Toiletten müssen mit Haltegriffen versehen sein.

� Für Rollstuhlfahrer müssen sanitäre Anlagen in ausreichender Anzahl vorhanden sein.

� Für jeweils bis zu 8 Bewohner muss im gleichen Geschoss mindestens eine Toilette mit Handwaschbecken vorhanden sein.

� Für jeweils bis zu 20 Bewohner muss im gleichen Gebäude mind. eine Badewanne oder Dusche zur Verfügung stehen.

Wirtschaftsräume � Wirtschaftsräume müssen in ausreichender Anzahl

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vorhanden sein. Heizung � Durch geeignete Heizanlagen ist eine für den Bedürfnissen

der Bewohner angepasste Temperatur sicherzustellen. Gebäudezugänge � Die Eingänge sollen stufenlos gestaltet und beleuchtbar sein. Wohnplätze � 1 Person mind. 12 m2

� 2 Personen mind. 18 m2 � Wohnplätze für mehr als 2 Personen bedürfen die

Zustimmung der zuständigen Behörden. Die zusätzliche Wohnfläche pro Person muss je 6 m2 betragen.

� Wohnplätze mit mehr als 4 Personen sind unzulässig. � Wohnplätze mit bis zu 2 Personen müssen einen Waschtisch

mit Warm- und Kaltwasseranschluss haben - ab 3 Personen noch einen weiteren.

Funktions- und Zubehörräume

� Ausreichende Kochgelegenheiten für die Bewohner. � Ein Abstellraum für die Sachen der Bewohner. � In Einrichtungen mit Mehrbettzimmern ein Einzelzimmer

zur vorübergehenden Nutzung durch Bewohner. � Ein Leichenraum, wenn nicht eine kurzfristige Überführung

der Leichen sichergestellt ist. Gemeinschaftsräume � Mindestens ein Gemeinschaftsraum von 20 m2. In

Einrichtungen mit mehr als 20 Bewohnern muss eine Nutzfläche von mind. 1 m2 je Bewohner zur Verfügung stehen. Dabei können Speiseräume und in Ausnahmefällen auch andere geeignete Räume und Flure angerechnet werden.

Therapieräume � Ein Raum für Bewegungstherapie oder Gymnastik muss vorhanden sein, falls nicht in zumutbarer Entfernung der Einrichtung ein Therapieraum von den Bewohnern regelmäßig benutzt werden kann. Gemeinschaftsräume können dafür verwendet werden.

Inventar � Das Inventar in den Therapieräumen sollte so beschaffen sein, dass eine desinfizierende Reinigung möglich ist.

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3. Grundsätze der Personalhygiene

Geltungsbereich: • Pflege • Hauswirtschaft

Information der Mitarbeiter und Dokumentation: • bei Beschäftigungsbeginn (z.B. durch Merkblatt und Einarbeitungskonzept) • jährliche Schulung aller Mitarbeiter Für das Arbeiten in der Küche ist Voraussetzung, dass eine Erstbelehrung gemäß § 43 IfSG vom Gesundheitsamt vorgenommen worden ist. Danach ist eine jährliche innerbetriebliche Nachbelehrung vorzunehmen. Diese Belehrung zur Personalhygiene wird auch jährlich für das Pflegepersonal durchgeführt. Hände-hygiene

• Händewaschungen erfolgen • vor Dienstbeginn (vor Aufnahme der pflegerischen oder hauswirtschaftlichen

Tätigkeiten) , • bei Dienstende, • bei optischer Verschmutzung und • nach Toilettenbenutzung.

• Händedesinfektionen erfolgen • vor Dienstbeginn, • bei Dienstende, • vor invasiven Maßnahmen (z.B. Legen eines Blasenverweilkatheters auch wenn

Handschuhe getragen werden) • vor Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr (z.B. Aufziehen von Medikamenten) • nach dem Naseputzen bzw. bei Schnupfen • vor und nach Kontakt mit infektiösen Bewohnern oder Material, • vor und nach Pausen, • vor Speisenausgabe, • nach Toilettenbesuch und bei Bedarf.

Merke: Kontaminierte Hände ⇒ desinfizieren Schmutzige Hände ⇒ erst waschen, dann desinfizieren Grobe Verschmutzungen werden erst mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmalhandtuch entfernt.

• Hautschutz und Hautpflege erfolgen bei Dienstbeginn, bei Dienstende, bei längeren Pausen und bei Bedarf.

• Geeignete Handschuhe (siehe Handschuhplan)werden angezogen • bei unreinen Arbeiten (z.B. Körperausscheidungen, Schmutzwäsche) • bei Kontakt zu infektiösen Bewohnern und Material • bei Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und bei Bedarf.

Fingernägel Fingernägel müssen kurz, sauber und unlackiert sein.

Haare Die Haare sollten gepflegt sein. Lange Haare sind zusammenzubinden.

Barthaare sind kurz zu halten.

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Körper- pflege

Regelmäßige Körperpflege ist selbstverständlich.

Schmuck Schmuck (auch Uhren) an Händen und Unterarmen sowie Halsketten und Ohrhänger sind aus Gründen der Hygiene und des Arbeitsschutzes vor Arbeitsbeginn abzulegen. Größere Piercings sind eventuell abzutapen.

Arbeits-kleidung

Die Arbeitskleidung muss sauber und hygienisch (bei mindestens 60° C) waschbar sein. Vor Arbeitsbeginn erfolgt der Wechsel von Straßenkleidung gegen Dienstkleidung. Bei Verlassen des Alten- und Pflegeheimes (z.B. Arztbesuch mit Bewohner) ist ein Bekleidungswechsel erforderlich. Bei Verschmutzung oder Kontamination der Arbeits- und Schutzkleidung wird diese gewechselt. Bei Dienstende wird die Arbeitskleidung gegen die Straßenkleidung getauscht. (siehe auch UVV)

Schuhe Vor Dienstbeginn sind die Straßenschuhe gegen die Arbeitsschuhe zu tauschen. Diese müssen vorne geschlossen sein, hinten mindestens 1 Riemchen haben und eine rutschfeste Sohle aufweisen. Während der Arbeit müssen hygienisch waschbare Socken getragen werden. Die Arbeitschuhe sind bei Verschmutzungen sofort zu reinigen und eventuell zu desinfizieren. Nach Dienstende sind die Arbeitsschuhe gegen Straßenschuhe zu tauschen.

Essen-einnahme

Gegessen oder geraucht wird nur in den dafür vorgesehenen Räumen.

Infektions-schutz

Erkrankungen mit Arbeitsverbot laut Infektionsschutzgesetz sind sofort der Leitung mitzuteilen.

Wunden Offene kleine Wunden sind mit wasserdichtem, gut abdeckendem Pflaster zu verbinden. Beim Umgang mit Lebensmitteln werden zusätzlich Handschuhe oder Fingerlinge getragen.

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Name der Einrichtung

3.1 Hautschutzplan Produktlieferant

Hautschutzplan Stand Merke:

Kontaminierte Hände - desinfizieren !

Schmutzige Hände - erst waschen, dann desinfizieren !

1. Händedesinfektion Was Wann Wie Womit Wer Symbol Händedesinfektion

vor Dienstbeginn bei Dienstende vor und nach Kontakt mit infektiösen Bewohnern und Material vor und nach Pausen vor Speisenaus-gabe nach Toilettenbe-nutzung bei Bedarf und Notwendigkeit

Ausreichende Menge (mind. 3 ml) des Händedesinfektions-mittels 30 sec. in die trockenen Hände verreiben und auf vollständige Benetzung achten. Bei sichtbarer Kontamination werden grobe Verunreinigungen der Hände durch ein mit Händedesinfektionsmittel getränktes Einmalhandtuch entfernt. Anschließend wird die Händedesinfektion 2x durchgeführt.

Name des zugelassenen Händedes-infektions-mittels mind. 3 ml 30 sec. Spender mit Unterarm-hebel

Personal

2. Händewaschung Was Wann Wie Womit Wer Symbol Hände waschen

vor Dienstbeginn bei Dienstende nach Toilettenbe-nutzung bei optischer Verschmutzung

Mit flüssiger Waschlotion waschen, anschließend gründlich abspülen und mit Einmalhandtuch gut abtrocknen

Produktname Spender mit Unterarm-hebel

Personal

3. Hautschutz und Hautpflege Was Wann Wie Womit Wer Symbol Hautschutz

vor Dienstbeginn bei längeren Pausen bei Bedarf

Hautschutzlotion auftragen, verreiben und einziehen lassen

Produktname Spender mit Unterarm-hebel

Personal

4. Geeignete Handschuhe anziehen... beim Umgang mit Körperausscheidungen, infektiösen Bewohnern, infektiösem Material, Desinfektionsmitteln, Reinigungsmitteln, Schmutzwäsche und bei Bedarf.

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3.2. Handschuhplan Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Tätigkeitsbereiche in Alten- und Pflegeheimen empfiehlt sich ein Handschuhplan als Erweiterung zum Hautschutzplan und eine Schulung des Personals, um den richtigen Einsatz der Handschuhe sicherzustellen und Hautirritationen durch falsche Handhabung zu vermeiden.

Grundsätze: • Handschuhe sind zu tragen, wenn mit einer nachteiligen Beeinträchtigung für die

Gesundheit des Personals oder der Bewohner zu rechnen ist. • Die Auswahl der Handschuharten richtet sich nach der Art der zu verrichtenden

Tätigkeiten. • Die Einrichtung sollte Handschuhe in verschiedenen Größen und Materialien

vorhalten. • Das Handschuhmaterial darf die Gesundheit des Benutzers nicht beeinträchtigen. • Die Handschuhe müssen puderfrei sein. • Niemals die Handschuhe anziehen, wenn die Hände noch feucht sind.

Muster

Handschuhe Tätigkeiten Produktname Haushaltshandschuhe

Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten

Produktname Unsterile Untersuchungshandschuhe

Beim Umgang mit Körperausscheidungen, Schmutzwäsche, Müll, infektiösem Bewohnern oder Material

Produktname Folienhandschuhe

z.B. bei Einreibungen

Produktname Lederarbeitshandschuhe

Beim Heben oder Tragen oder bei Verletzungsgefahr...

Produktname Sterile Handschuhe

Bei speziellen Pflegebehandlungsmaßnahmenmaßnahmen z.B. nach chirurgischen Eingriffen, beim Katheterlegen

Latexfreie Handschuhe oder Zwirnhandschuhe unterziehen

Bei Allergien gegen Latex

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4. Reinigung und Desinfektion

Allgemeine Richtlinien: • Reinigung und Desinfektion dienen der Sauberkeit und der Infektionsprophylaxe. • Zum Einsatz kommen so wenig Mittel wie möglich und nur so viele wie nötig ! • Reinigung ist der Desinfektion vorzuziehen ⇒ Desinfektion sowenig wie möglich,

soviel wie nötig ! • Eine desinfizierende Reinigung muss erfolgen, wenn eine Kontamination mit

potentiell infektiösem Material (Blut, Eiter, Urin, Kot, Sputum, Erbrochenes...) festgestellt wird oder wenn mit einer Kontamination zu rechnen ist und im bewohnernahen Umfeld bei Auftreten bestimmter Infektionserreger.

• Die Oberflächen von Einrichtungsgegenständen, Wände und Fußböden müssen so beschaffen sein, dass eine Reinigung und ggf. Desinfektion möglich ist.

• Die Reinigung und Desinfektion wird in Plänen verbindlich für jeden Bereich festgelegt.

• Durch verbindliche Verfahrensweisen, Schulungen, Einarbeitung und Kontrolle wird die Einhaltung dieser Pläne sichergestellt.

• Reinigungs- und Desinfektionspläne können kombiniert werden.

Reinigung

• Dient der Sauberkeit • Vermindert die Anzahl pathogener Keime und unterbricht die Infektionskette

Reinigung ist im Allgemeinen ausreichend für:

• Bewohnerzimmer und den dazugehörigen Sanitärbereich, • Flure, Gemeinschaftsräume, Treppen, Eingangsbereiche, • Fußböden von Wohnbereichsdienstzimmern, • Nebenräume

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Desinfektion

• Dient der Abtötung und Beseitigung pathogener Keime und unterbricht die Infektionskette

• Der Verminderung der Gesamtkeimzahl • Der Reinigung von Flächen und Gegenständen

Anwendung:

1. Laufende präventive Desinfektion dort, wo potentielle Kontaminationsgefahren bestehen.

2. Gezielte Desinfektion unmittelbar nach Kontamination (z.B. Blut, Urin...) oder als Schutzmaßnahme bei Bewohnern mit Infektionskrankheiten

3. Schlussdesinfektion als Maßnahme bei Verlegung, Auszug oder Tod eines Bewohners

⇒ Bei allen Desinfektionsmaßnahmen müssen Desinfektionsmittel eingesetzt werden, die nachgewiesenermaßen bei dem betreffenden Erreger wirksam sind, ggf. Viruswirksamkeit beachten.

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4.1. Muster Reinigungs- und Desinfektionsplan

Reinigungs- und / oder Desinfekti-onsbereich

Wann Womit (zugelassene Produkte)

Konzentration Einwirkzeit Zubereitungs-hinweise

Wie Wer

Beispiele:

Küche: Kühlschrank

bei Vereisung wöchentlich und bei Bedarf

Produktname

z.B. 60 ml auf 4 Ltr. Wasser / 1,5% Lösung /1 h Einwirkzeit

Abtauen Wischdes-infektion

Küchen-personal Küchen-personal

Bewohner-zimmer Fußboden

täglich

Produktname

z.B. 20 ml auf 4 Ltr. Wasser

Feucht reinigen

Reini-gungs-personal

Wäscherei Waschmaschine

täglich bei Verschmut-zung

Produktname

z.B. 0,5 % Lösung / 1 h Einwirkzeit

Wischdes-infektion

Wäsche-reiperso-nal

Wohnbereichs-bad Wanne / Dusche

nach Benutzung

Produktname

z.B. 2 % Lösung / 15 min Einwirkzeit

Wischdes-infektion, nach Einwirkzeit kalt ausspülen

Pflege-personal

Steckbecken / Urinflaschen

nach Benutzung

Automat Herstellerangaben thermisch Pflege-personal

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5. Umgang mit Lebensmitteln Um lebensmittelbedingte Erkrankungen in Alten- und Pflegeheimen zu verhindern, müssen an den Umgang mit Lebensmitteln und an die Produktions- und Lagerräume besondere Anforderungen gestellt werden. Fußböden • Einwandfreier Zustand, wasserundurchlässig

• Leicht zu reinigen und desinfizieren • Angemessene Abwasserleitung

Wände • Einwandfreier Zustand • Glatt, hell, wasserundurchlässig und abwaschbar bis zu

einer angemessenen Höhe • Leicht zu reinigen und desinfizieren

Decken / Deckenvorrichtungen

• Keine Ansammlung von Schmutz, Kondenswasser und Schimmel und keine Ablösung von Materialien möglich

• Leicht zu reinigen Fenster / Öffnungen / Türen

• Glatte, wasserabstoßende Oberfläche • Leicht zu reinigen und desinfizieren • Keine Schmutzansammlung möglich • Fliegengitter vorhanden

Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen

• Einwandfreier Zustand • Leicht zu reinigen und desinfizieren • Glatte, abwaschbare Oberfläche

Räume • Keine Nutzung für betriebsfremde Zwecke Reinigen von Lebensmitteln

• Geeignete Vorrichtung • Zufuhr von Kalt- und Warmwasser • Sauberhalten • Getrennt vom Handwaschbecken

Reinigen und desinfizieren von Arbeitsgeräten und Ausrüstungen

• Geeignete Vorrichtung vorhanden • Aus korrosionsbeständigem Material • Leicht zu reinigen • Ausreichende Warm- und Kaltwasserzufuhr

Lüftungseinrichtungen • Filter und andere Teile, die zu reinigen sind und ausgetauscht werden müssen, müssen leicht zugänglich und zu reinigen sein

Zur Abwendung der Gefahren wird das HACCP- Konzept empfohlen.

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5.1. HACCP (Hazard Analysis Critical Control Points) = Gefahren-Analyse kritischer Kontroll-Punkte

Bereich Prüfkriterien (CCP´s)

Methode Dokumentation / Analyse

Warenan-nahme

Zustand der Verpackung Sichtkontrolle Wareneingangsprotokoll

Produkttemperatur Temperaturmessung Stichproben bei Temperaturen

Haltbarkeit MHD-Prüfung Kontrollprotokolle

Zustand des Produktes Sensorisch Prüfung (Aussehen, Farbe, Geruch, Geschmack, Konsistenz, Schädlinge...)

Lieferanten Auswahlverfahren Kontrollen

Lagerung Temperaturen Temperaturmessung Abtauen

Temperaturprotokolle Hygienevisite

Sauberkeit Reinigung / Desinfektion Reinigungs-/ Desinfektionspläne

Haltbarkeit MHD-Prüfung First in - first out

Schädlingsfrei Sichtkontrolle Protokoll

Zubereitung Reine und unreine Seite Sichtkontrolle Hygienevisite

Zügige Verarbeitung, Temperaturschwankungen vermeiden, kein Rohei, fachgerechte Verarbeitung

Verfahrensweisen Rückstellproben (mindestens 100 g pro Komponente 7 Tage aufbewahren)

Qualitätshandbuch

Ausreichende Erhitzung Kerntemperaturmessung Temperaturprotokolle

Personalhygiene Sichtkontrolle Belehrung

Sauberkeit Reinigung / Desinfektion Reinigungs- / Desinfektionspläne

Geräte funktionstüchtig Funktionskontrolle Wartungs- / Notfallpläne

Ausgabe / Transport

Personalhygiene Sichtkontrolle Belehrung

Sauberkeit, saubere Gefäße und Bedarfsgegenstände

Sichtkontrolle Hygienevisite

Heiße Speisenausgabe, zeitnahe Ausgabe, kurzer Transport

Verfahrensweisen Qualitätshandbuch

Abwäsche, Sauberkeit Reinigung / Desinfektion Reinigungs- / Desinfektionspläne

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Reinigung Desinfektionspläne Hygienevisite

Personalhygiene Sichtkontrolle Belehrung

Geräte funktionstüchtig Funktionskontrolle Wartungs- / Notfallpläne

Abfälle Mülltrennung Geschlossene Tonnen Transport

Sichtkontrolle Verfahrensweisen

Hygienevisite Qualitätshandbuch

Sauberkeit Reinigen / Desinfizieren Reinigungs- / Desinfektionspläne

Schädlingsfrei Sichtkontrolle Protokoll

Personalhygiene Sichtkontrolle Belehrung

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6. Wäschehygiene Die Wäsche in Alten- und Pflegeheimen kann in der eigenen oder in einer gewerblichen Wäscherei gewaschen werden. Die wieder zu verwendende Wäsche muss thermisch oder chemothermisch desinfizierbar sein.

Saubere Wäsche

• Frei von Krankheitserregern und keimarm • Frei von schädlichen Rückständen • Keine Rekontamination bei Transport und Lagerung

Gebrauchte Wäsche

• Mikrobiell verunreinigt • Unsachgemäßer Umgang kann zur Verbreitung von

Mikroorganismen und Infektionen führen

Häufiger Wäschewechsel erforderlich

• Siehe auch Betten und Zubehör • Unterwäsche alle 2 Tage oder bei Bedarf • Oberbekleidung wöchentlich oder bei Bedarf • Nachtkleidung alle 2 Tage oder bei Bedarf • Waschlappen täglich, besser nach Benutzung • Handtücher täglich, besser nach Benutzung

Einsammeln und Transport gebrauchter Wäsche

• Einrichtungen zum Wäschetransport (z.B. Wäschewagen mit Deckel) müssen zu reinigen und zu desinfizieren sein

• Gebrauchte Wäsche schon beim Einsammeln dem Waschverfahren entsprechend trennen

• Grobe Verschmutzungen am Anfallort beseitigen • Staub- und Keimaufwirbelungen vermeiden • Keine Fremdkörper in der eingesammelten Wäsche • In geeigneten Behältern sammeln z.B. in reißfesten,

hygienisch waschbaren, feuchtigkeitsdichten und ausreichend keimdichten Wäschesäcken, die durch äußere Kennzeichnung den Inhalt anzeigen

• Die Behälter umgehend in die Wäscherei bringen oder in einem gesonderten Raum zwischenlagern, der feucht zu reinigen und zu desinfizieren ist.

• Transporteinrichtungen oder Ladeflächen, die mit Schmutzwäsche in Berührung kamen, müssen vor Kontakt mit sauberer Wäsche desinfiziert werden

• Bei Infektionskrankheiten Wäsche im Zimmer sammeln und gesondert im zweiten Wäschesack gekennzeichnet in die Wäscherei transportieren, alternativ ist eine Vordesinfektion der Wäsche im Zimmer möglich

Wäscherei • Vorhandensein von Reinigungs-, Desinfektionsplänen und Verfahrensweisen

• Kein Sortieren gebrauchter Wäsche in der Wäscherei • Reine und unreine Seite räumlich getrennt • Saubere und gebrauchte Wäsche dürfen nicht in Berührung

kommen • Kontaminationsgeschütze Lagerung der aufbereiteten

Wäsche • Vorhandensein von mindestens 1 Maschine mit der ein

Desinfektionswaschverfahren gemäß RKI-Liste möglich ist

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• Auf der unreinen Seite müssen ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasseranschluss, Mittel nach Hautschutzplan, geeignete Handschuhe und Einmalhandtücher vorhanden sein

Personal • Hände vor Betreten der reinen Seite desinfizieren • Bei der Arbeit mit Schmutzwäsche Schutzkleidung und

Handschuhe tragen und nach Verlassen der unreinen Seite ablegen und Hände desinfizieren

Wäschereima-schinen

• Vorhandensein von Wartungsplänen, Reinigungs- und Desinfektionsplänen

• Alle mit der Schmutzwäsche und Waschflotte in Berührung kommende Teile müssen desinfizierbar sein

• Behälter und Flusenfänger müssen desinfizierbar sein • Standsicherheit der Maschinen • Rückstau in Flüssigkeitsleitungen sind zu vermeiden • Maschinen sind nach Dienstende zu desinfizieren • Steuerung durch eine Programmautomatik und Zwangssperre

bei Fehlfunktionen • Wäschereimaschinen müssen gekennzeichnet sein

(Hersteller, Nummer, Drehzahl...), gegen Verbrennungen gesichert sein, eine Zufallsicherung gegen Trommel- und Gehäusedeckel haben, das Auslaufen heißer Waschflotte verhindern, nicht während des Betriebes zu öffnen sein und mit sicheren Öffnungen (wegen Verletzungsgefahr, Dampf) ausgerüstet sein

• Thermische Trocknungseinrichtungen dürfen nicht durch große Luftvolumenströme Luft von reiner und unreiner Seite mischen

Waschverfah-ren

• Infektionswäsche mit Mitteln und Verfahren der RKI-Liste behandeln

• Die übrige Wäsche ist unter Anwendung von Waschverfahren zu behandeln, die gewährleisten, dass sie danach die Kriterien von sauberer Wäsche erfüllt

• Bewohnerwäsche ist getrennt von der Wäsche anderer Bereiche zu waschen und zu lagern

• Für Oberbekleidung ist in der Regel kein desinfizierendes Waschverfahren nötig.

Kontrollen • Hygienevisite • Wartungsintervalle • Stichprobenkontrollen

Vergabe an externe Wäschereien

• Schriftlicher Vertrag • Einhaltung aller Anforderungen an Wäschereien für Wäsche

aus Alten- und Pflegeheimen • Schriftliche Festlegung aller Einzelheiten für die Anwendung

der Verfahren • Wäschereien müssen sich mit unangemeldeten Kontrollen

einverstanden erklären

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7. Hygienische Aspekte bei Pflege- und Behandlungsmaßnahmen Die Einarbeitung hygienischer Gesichtspunkte in die Pflegerichtlinien ist erforderlich. Ein zusätzliches Standardwerk für Hygiene neben den Pflegestandards ist nicht effektiv und für das Personal nicht praktikabel. Für die hygienischen Anforderungen an Pflege- und Behandlungsmaßnahmen verweisen wir auf die Broschüre „Hygienegrundsätze in Alten- und Pflegeheimen“, erarbeitet vom Landeshygieneinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Zu beziehen sind diese schriftlich per Fax unter 03981-204545 beim Landesgesundheitsamt M-V, Außenstelle Neustrelitz bei Frau C. Klose.

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8. Anforderungen an den Hygieneplan auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Geltungsbereich: gesamte Einrichtung 1. Das Ziel ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen

frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern und dabei die Mitwirkung und Zusammenarbeit aller an der Pflege beteiligten Personen und zuständigen Einrichtungen unter Beachtung der Eigenverantwortung der Träger und Leiter der Alten und Pflegeheime zu gewährleisten. (siehe § 1) Dieses Ziel sollte sich im Pflegekonzept oder im Hygienekonzept der Einrichtungen wiederfinden.

2. Die Information und Aufklärung über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und die

Möglichkeiten zu deren Verhütung sollten sich in den Beratungsangeboten der Alten- und Pflegeheime in Zusammenarbeit mit zuständigen Ämtern und Behörden und behandelnden Ärzten wiederspiegeln. (siehe § 3)

3. Die Alten- und Pflegeheime regeln durch innerbetriebliche Verfahrensweisen die

Infektionshygiene (siehe § 36). Diese Verfahrensweisen sind allen Mitarbeitern bekannt und liegen in schriftlicher Form für alle Mitarbeiter zugänglich vor.

4. Die Alten- und Pflegeheime stellen sicher, dass vor, bei oder unmittelbar nach

Heimaufnahme ein ärztliches Zeugnis vorliegt, dass bei dem Bewohner keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind. (siehe § 36) In die Verfahrensweise zur Heimaufnahme eines Bewohners sollte dies aufgenommen werden.

5. In den Alten- und Pflegeheimen müssen Verfahrensweisen für den Ablauf der

Meldepflicht nach §§ 6,8,9,10 vorliegen und die Vorraussetzungen für den fristgerechten Ablauf (innerhalb von 24 Stunden) geschaffen sein.

6. Allen Mitarbeitern der Alten- und Pflegeheime müssen die Tätigkeits- und

Beschäftigungsverbote (siehe § 42) bekannt sein, und es muss eine Verfahrensweise für die jährliche Belehrung nach § 43 vorliegen.

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8.1.Verfahrensweise Meldepflicht bei Infektionskrankheiten Geltungsbereich • Pflege mitgeltend • IfSG

• Formular Meldepflichten nach § 6 IfSG • Meldeformular an das zuständige Gesundheitsamt

Ziele • Erfüllung der gesetzlichen Forderungen • korrekte, zeitnahe Information an die zuständige Behörde • Übertragung und Ausbreitung von Infektionen in

Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden verhindern • Eigenverantwortung der Einrichtung wahrnehmen

verantwortlich • Heimleitung Durchführung • Heimleitung

• Pflegefachkraft Verfahrensweise • Ist der Verdacht auf, die Erkrankung oder der Tod an einer

meldepflichtigen Infektionskrankheit nicht primär vom Arzt oder Labor gemeldet worden, dann erfolgt die Meldung durch den Leiter des Alten- und Pflegeheimes oder die Pflegefachkraft innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt.

• Die Meldung erfolgt auf dem Arztmeldeformular vom RKI oder auf dem vom Arbeitskreis Hygiene erstellten Meldeformular per Fax an das zuständige Gesundheitsamt.

• Besondere Sorgfalt gilt es beim Vergleich und Erkennen von Krankheitsverläufen mehrerer Bewohner zu üben, um Erkrankungen zu melden bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.

• Die Einrichtung stellt sicher, dass die Meldung erfolgt. Dokumentation • Alle Vorgänge sind in der Pflegedokumentation des

Bewohners zu dokumentieren. Lenkung der Dokumente • abheften in Bewohnerdokumentation

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8.1.1. Meldepflichten nach dem § 6 Infektionsschutzgesetz für Alten- und Pflegeheime Namentlich zu melden ist: ⇒der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an:

• Botulismus • Cholera • Diphtherie • humaner spongiformer Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen • akuter Virushepatitis • enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber • Masern • Meningokokken - Meningitis oder - Sepsis • Milzbrand • Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn

traumatisch bedingt) • Pest • Tollwut • Typhus abdominalis / Paratyphus

⇒ die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakterioligischer Nachweis nicht vorliegt ⇒ der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn

• eine Person betroffen ist, die in der Küche oder Pflege arbeitet und mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in Berührung kommt

• zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird

⇒ das Auftreten

• einer bedrohlichen Krankheit oder • von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer

Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen. ⇒ Dem Gesundheitsamt ist unverzüglich das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, als Ausbruch nichtnamentlich zu melden.

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Meldung nach § 9 IfSG zuständiges Gesundheitsamt :.......................................................... Fax:..........................................................

meldende Einrichtung: Name : Anschrift : Telefon : Fax : ___________________________________________________________________________

Krankheitsverdacht auf: ________________________ Erkrankung an : ________________________ Tod aufgrund:___________________

Name, Vorname des Krankheitsverdächtigen, Erkrankten, Verstorbenen

Geschlecht

Tag, Monat, Jahr der Geburt

Tag der Erkrankung, Diagnose oder Tod

wahrscheinliche Infektionsquelle oder -ort

Hausarzt / Anschrift und Telefonnummer

derzeitiger Aufenthaltsort

__________________________ _____________________ Name und Funktion des Meldenden Unterschrift

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8.2. Verfahrensweise der jährlichen Belehrung nach §§ 42 und 43 IfSG Geltungsbereich • Personal von Küche und Service

• Pflegepersonal mitgeltend • IfSG

• Merkblatt für die jährliche Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG

Ziele • Erfüllung der gesetzlichen Forderungen • Entstehung, Übertragung und Ausbreitung von

Infektionen verhindern • Information der Mitarbeiter • Eigenverantwortung der Einrichtung und deren

Mitarbeiter wahrnehmen verantwortlich • Heimleitung Verfahrensweise • Die mündliche und schriftliche Belehrung über die

Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen laut dem „Merkblatt für die jährliche Belehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz“ wird 1 x jährlich mit allen Mitarbeitern von Küche und Service und den Pflegemitarbeitern durchgeführt.

• Haben die Mitarbeiter das Merkblatt gelesen und verstanden, unterschreiben sie die Erklärung, dass ihnen keine Tatsachen für ein Beschäftigungsverbot bekannt sind.

Dokumentation • mit Datum und Unterschrift in Teilnehmerliste Lenkung der Dokumente • abheften der Erklärung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 IfSG in

die Personalakte des Mitarbeiters

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Merkblatt für die jährliche Belehrung nach §§ 42, 43 IFSG

1) Gesundheitsinformation für den Umgang mit Lebensmitteln

Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen: 1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus 2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis 3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus 4. Eiprodukte 5. Säuglings- oder Kleinkindernahrung 6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse 7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage 8. Feinkost, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen Und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände ( z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen

oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt. (Nur für Mitarbeiter der Küche bindend geregelt!) Sollten Sie ein Gesundheitszeugnis nach §§ 17/18 BSeuchG besitzen, reicht dieses ebenfalls aus.

2) Warum müssen von allen Mitarbeitern besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?

In den oben genannten Lebensmitteln können sich bestimmte Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Durch den Verzehr von derartig mit Mikroorganismen verunreinigten Lebensmitteln können Menschen an Lebensmittelinfektionen oder –vergiftungen schwer erkranken. In Gaststätten oder Gemeinschaftseinrichtungen kann davon eine große Anzahl von Menschen betroffen sein. Aus diesem Grunde muss von jedem Beschäftigten zum Schutz des Verbrauchers und zum eigenen Schutz ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Beachtung von Hygieneregeln verlangt werden. Das Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass Sie die oben genannten Tätigkeiten nicht ausüben dürfen, wenn bei Ihnen Krankheitserscheinungen ( Symptome) auftreten, die auf eine der folgenden Erkrankungen hinweisen oder die ein Arzt bei Ihnen festgestellt hat:

• Akute infektiöse Gastroenteritis ( plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall) ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien Staphylokokken, Campylobakter, Rotaviren oder andere Durchfallerreger

• Typhus oder Paratyphus • Virushepatitis A oder E ( Leberentzündung)

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• Sie haben infizierte Wunden oder eine Hautkrankheit, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden können

oder: Die Untersuchung einer Stuhlprobe von Ihnen hat den Nachweis einen der folgenden Krankheitserreger ergeben:

• Salmonellen • Shigellen • Enterohämorrhagische Escherichia coli-Bakterien (EHEC) • Choleravibrionen.

Wenn Sie diese Bakterien ausscheiden (ohne dass Sie sich krank fühlen müssen), besteht ebenfalls ein Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich .

3) Folgende Symptome weisen auf die genannten Erkrankungen hin:

� Durchfall mit mehr als zwei dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls mit Übelkeit,

Erbrechen und Fieber. � Hohes Fieber mit schweren Kopf-, bauch- oder Gelenkschmerzen und Verstopfung (erst

nach Tagen folgt schwerer Durchfall) sind Zeichen für Typhus und Paratyphus. � Typisch für Cholera sind milchigweiße Durchfälle mit hohem Flüssigkeitsverlust. � Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel mit Schwäche und Appetitlosigkeit weisen auf

eine Hepatitis A oder E hin. � Wunden oder offene Stellen von Hauterkrankungen können infiziert sein, wenn Sie

gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind.

4.) Eigenverantwortung des Mitarbeiters � Treten bei Ihnen die genannten Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt den Rat

Ihres Haus- oder Betriebsarztes in Anspruch! � Sagen Sie ihm auch, dass Sie in einem Lebensmittelbetrieb oder in der Altenpflege tätig

sind. � Außerdem sind Sie verpflichtet, unverzüglich Ihren Vorgesetzten schriftlich über die

Erkrankung zu informieren. � Nun bitten wir Sie, die nachfolgende Erklärung zu unterschreiben, dass Sie dieses

Merkblatt gelesen und verstanden haben und Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Erklärung nach § 43 Abs. 1 Nr.2 IFSG Ich erkläre hiermit, dass ich gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz mündlich und schriftlich aufgeklärt wurde und dass bei mir keine Tatsachen für ein Beschäftigungsverbot bekannt sind. Ort/Datum Name Unterschrift

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§ 36 Abs. 4 IfSG „Personen, die in ein Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim oder eine gleichartige Einrichtung im Sinne des § 1 Abs.1 oder 1a des Heimgesetzes ... aufgenommen werden sollen, haben vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme der Leitung der Einrichtung ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind.“

Ärztliches Attest

Bei meiner Patientin Frau / meinem Patienten Herrn ____________________________________________________________

gibt es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose.

__________ _______________ Datum Unterschrift

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Hygieneplan für:__________________________________________ Name des Bewohners

Diagnose: Bewohner •

Bewohnerzimmer •

Schutzkleidung •

Handschuhe •

Händedesinfektion •

Wäsche •

Geschirr •

Abfall •

Pflegeutensilien und diagnostische Geräte

Besucher •

Dokumentation •

Schlussdesinfektion •

___________________________ ____________________________

Datum/Unterschrift PDL Datum/Unterschrift behandelnder Arzt

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Hygieneplan für:___________________ Name des Bewohners

Diagnose: Aids/HIV Bewohner • Isolierung des Bewohners nur bei infektiösen

Zusatzerkrankungen

Bewohnerzimmer • kennzeichnen nur bei infektiösen Zusatzerkrankungen • sofortige Desinfektion bei Kontamination mit

Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Sekreten • laufende Flächendesinfektion nur bei infektiösen

Zusatzerkrankungen

Schutzkleidung • Langärmlige Schutzkleidung bei möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Sekreten tragen, verbleibt im Zimmer

• Schutzkittel bei Kontamination, mindestens nach 1 Schicht in die Wäsche geben (Infektionswäsche)

Handschuhe • tragen bei möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Sekreten

• Stulpe des Handschuhs über das Bündchen des Kittels ziehen

Händedesinfektion • Händedesinfektion vor und nach Bewohnerkontakt

Wäsche • Kleidung und Bettwäsche sofort bei Kontamination mit Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Sekreten wechseln, Wäsche im Zimmer sammeln und im Plastiksack der Wäscherei gesondert zuführen

• Wäsche bei 60°C waschen

Geschirr • routinemäßige Reinigung

Abfall • kontaminierten Abfall im Zimmer sammeln und gesondert im geschlossenen Plastiksack entsorgen

Pflegeutensilien und diagnostische Geräte

• nach Benutzung desinfizierend reinigen (wenn diese nicht nur dem betreffenden Bewohner ausschließlich zugeordnet sind) (Steckbeckenspüler müssen desinfizierend reinigen!)

Besucher • Hygienemaßnahmen wie beim Personal (bei der Möglichkeit einer Kontamination – gilt nicht beim normalen sozialen Kontakt / medizinischen Datenschutz beachten)

Dokumentation • aller notwendigen Maßnahmen

Schlussdesinfektion • Flächendesinfektion des Zimmers mit geeignetem Mittel • Kissen, Bettdecke und Bettwäsche bei 60°C waschen

___________________________ ____________________________

Datum/Unterschrift PDL Datum/Unterschrift behandelnder Arzt

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Hygieneplan für:___________________ Name des Bewohners

Diagnose: Hepatitis A und (E) Bewohner • Einzelzimmer

• Begrenzung der Betreuung auf möglichst wenige Pflegekräfte, die eine ausreichende Immunität aufweisen

• eigener Toiletten- und Sanitärbereichbereich

Bewohnerzimmer • kennzeichnen (medizinischen Datenschutz beachten) • Information von Personal und Angehörigen • Flächendesinfektion 1 x täglich der bewohnernahen

Bereiche • sofortige Desinfektion bei Kontamination mit

Körperausscheidungen

Schutzkleidung • Langärmlige Schutzkleidung bei Kontakt mit Bewohner tragen, verbleibt im Zimmer

• Schutzkittel bei Kontamination, mindestens nach 1 Schicht in die Wäsche geben

Handschuhe • tragen bei Kontakt mit Bewohner oder bei Kontakt mit erregerhaltigem Material

• Stulpe des Handschuhs über das Bündchen des Kittels ziehen

Händedesinfektion • Händedesinfektion vor und nach Bewohnerkontakt oder mit erregerhaltigem Material

Wäsche • Wäsche im Zimmer sammeln und im Plastiksack der Wäscherei gesondert zuführen

• Wäsche bei 60°C waschen • Kleidung und Bettwäsche sofort bei Kontamination mit

Körperausscheidungen wechseln • Handtücher und Waschlappen nach Gebrauch wechseln

Geschirr • als letztes abräumen, routinemäßige Reinigung

Abfall • im Zimmer sammeln und gesondert im geschlossenen Plastiksack entsorgen

Pflegeutensilien und diagnostische Geräte

• nach Benutzung desinfizierend reinigen (Steckbeckenspüler müssen desinfizierend reinigen!)

• im Bewohnerzimmer aufbewahren

Besucher • Besucher informieren – medizinischen Datenschutz beachten

• sonst Hygienemaßnahmen wie beim Personal

Dokumentation • aller notwendigen Maßnahmen

Schlussdesinfektion • Flächendesinfektion des Zimmers mit geeignetem Mittel • Kissen, Bettdecke und Bettwäsche bei 60°C waschen

___________________________ ____________________________

Datum/Unterschrift PDL Datum/Unterschrift behandelnder Arzt

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Hygieneplan für:___________________ Name des Bewohners

Diagnose: Hepatitis (B), C und (D) Bewohner • keine Einzelzimmerunterbringung notwendig

• Begrenzung der Behandlungspflege auf möglichst wenige Pflegekräfte, die eine ausreichende Immunität aufweisen (bei B)

Bewohnerzimmer • sofortige Desinfektion bei Kontamination mit Körperausscheidungen

Schutzkleidung • Langärmlige Schutzkleidung bei möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Sekret tragen, verbleibt im Zimmer

• Schutzkittel bei Kontamination in die Wäsche geben

Handschuhe • tragen bei möglichem Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Sekret

• Stulpe des Handschuhs über das Bündchen des Kittels ziehen

Händedesinfektion • Händedesinfektion vor und nach Bewohnerkontakt oder mit erregerhaltigem Material

Wäsche • Wäsche im Zimmer sammeln und im Plastiksack der Wäscherei gesondert zuführen

• Wäsche bei 60°C waschen • Kleidung und Bettwäsche sofort bei Kontamination mit

Körperausscheidungen wechseln • Handtücher und Waschlappen nach Gebrauch wechseln

Geschirr • als letztes abräumen, routinemäßige Reinigung

Abfall • im Zimmer sammeln und gesondert im geschlossenen Plastiksack entsorgen

Pflegeutensilien und diagnostische Geräte

• nach Benutzung desinfizierend reinigen (Steckbeckenspüler müssen desinfizierend reinigen!)

• im Bewohnerzimmer aufbewahren

Besucher • Hygienemaßnahmen wie beim Personal (bei üblichen sozialen Kontakten keine Besonderheiten / medizinischen Datenschutz beachten)

Dokumentation • aller notwendigen Maßnahmen

Schlussdesinfektion • Flächendesinfektion des Zimmers mit geeignetem Mittel • Kissen, Bettdecke und Bettwäsche bei 60°C waschen

___________________________ ____________________________

Datum/Unterschrift PDL Datum/Unterschrift behandelnder Arzt

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Hygieneplan für:___________________ Name des Bewohners

Diagnose: Infektiöse Durchfallerkrankung Bewohner • Isolierung des Bewohners

• Begrenzung der Betreuung auf möglichst wenige Pflegekräfte, die nicht zur Speisenzubereitung oder Verteilung eingesetzt werden dürfen

• Anleitung zur Händedesinfektion beim Bewohner • eigener Toiletten- und Sanitärbereichbereich

Bewohnerzimmer • kennzeichnen – medizinischen Datenschutz beachten • Information von Personal und Angehörigen • Flächendesinfektion 1 x täglich der bewohnernahen

Bereiche (Türklinken und Handläufe nicht vergessen) • sofortige Desinfektion bei Kontamination mit

Körperausscheidungen

Schutzkleidung • Langärmlige Schutzkleidung bei Kontakt mit Bewohner tragen, verbleibt im Zimmer

• Mund- und Nasenschutz tragen bei Verdacht auf Norwalk • Schutzkittel häufig, mindestens nach 1 Schicht in die

Wäsche geben

Handschuhe • tragen bei Kontakt mit Bewohner • Stulpe des Handschuhs über das Bündchen des Kittels

ziehen

Händedesinfektion • Händedesinfektion vor und nach Bewohnerkontakt

Wäsche • Wäsche im Zimmer sammeln und im Plastiksack der Wäscherei gesondert zuführen

• Wäsche bei 60°C waschen • Kleidung und Bettwäsche sofort bei Kontamination mit

Körperausscheidungen wechseln • Handtücher und Waschlappen nach Gebrauch wechseln

Geschirr • routinemäßige Reinigung ausreichend

Abfall • im Zimmer sammeln und gesondert im geschlossenen Plastiksack entsorgen

Pflegeutensilien und diagnostische Geräte

• nach Benutzung desinfizierend reinigen (Steckbeckenspüler müssen desinfizierend reinigen!)

Besucher • Besuche einstellen • sonst Hygienemaßnahmen wie beim Personal

Dokumentation • aller notwendigen Maßnahmen

Schlussdesinfektion • Flächendesinfektion des Zimmers mit geeignetem Mittel • Kissen, Bettdecke und Bettwäsche bei 60°C waschen

___________________________ ____________________________

Datum/Unterschrift PDL Datum/Unterschrift behandelnder Arzt

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Hygieneplan für:___________________ Name des Bewohners

Diagnose: Krätze (Scabies) Bewohner • Isolierung des Bewohners

• Begrenzung der Betreuung auf möglichst wenige Pflegekräfte • Kontrolle und Mitbehandlung von Kontaktpersonen –

Personal, Besucher... (über 6 Wochen überwachen)

Bewohnerzimmer • Kennzeichnen – medizinischen Datenschutz beachten • Polster und Teppiche 1x täglich absaugen • Information von Personal und Angehörigen

Schutzkleidung • Langärmlige Schutzkleidung bei Kontakt mit Bewohner tragen, verbleibt im Zimmer

• Schutzkittel häufig, mindestens nach 1 Schicht in die Wäsche geben

Handschuhe • tragen bei Kontakt mit Bewohner • Stulpe des Handschuhs über das Bündchen des Kittels ziehen

Händedesinfektion • Händedesinfektionsmittel haben keine nachgewiesene Wirkung

• also Händewaschen und Fingernagelreinigung nach Kontakt mit Bewohner

Wäsche • Wäsche im Zimmer sammeln und im Plastiksack der Wäscherei gesondert zuführen

• Wäsche bei 60°C waschen - ist dies nicht möglich, Wäsche 14 Tage in luftdichten Plastiksäcken lagern oder Einfrieren auf –18°C für 24 Stunden

• Kleidung und Bettwäsche 1x täglich wechseln (auch Kissen und Bettdecke)

• Handtücher und Waschlappen nach Gebrauch wechseln

Geschirr • routinemäßige Reinigung ausreichend

Abfall • im Zimmer sammeln und gesondert im geschlossenen Plastiksack entsorgen

Pflegeutensilien und diagnostische Geräte

• bewohnerbezogene Anwendung (Steckbeckenspüler müssen desinfizierend reinigen!)

• Blutdruckmanschetten bei 60°C waschen

Besucher • Besuche bis zur Ausheilung einstellen oder Hygienemaßnahmen wie beim Personal

Dokumentation • aller notwendigen Maßnahmen

Desinfektion • Schlussdesinfektion nicht wirksam • Gründliche Reinigung • Matratzen, Polstermöbel, Teppiche gründlich mit starkem

Sauger absaugen ___________________________ ____________________________

Datum/Unterschrift PDL Datum/Unterschrift behandelnder Arzt

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Hygieneplan für:___________________ Name des Bewohners

Diagnose: Läusebefall Bewohner • Isolierung des Bewohners

• Begrenzung der Betreuung auf möglichst wenige Pflegekräfte • Kontrolle und Mitbehandlung von Kontaktpersonen

Bewohnerzimmer • Kennzeichnen – medizinischen Datenschutz beachten • Information von Personal und Angehörigen • Polster und Teppiche 1x täglich absaugen • Flächendesinfektion 1 x täglich

Schutzkleidung • Langärmlige Schutzkleidung bei Kontakt mit Bewohner tragen, verbleibt im Zimmer

• Schutzkittel häufig, mindestens nach 1 Schicht in die Wäsche geben

• bei Kopfläuse Kopfschutz

Handschuhe • tragen bei Kontakt mit Bewohner • Stulpe des Handschuhs über das Bündchen des Kittels ziehen

Händewaschen • Händedesinfektion nicht wirksam • vor und nach Bewohnerkontakt gründlich Hände waschen

Wäsche • Wäsche im Zimmer sammeln und im Plastiksack der Wäscherei gesondert zuführen

• Wäsche bei 60°C waschen - ist dies nicht möglich, Wäsche 3 Wochen bei Kopfläusen und 6 Wochen bei Kleiderläusen in luftdichten Plastiksäcken lagern oder bei –18°C für 24 Stunden einfrieren

• Kleidung und Bettwäsche sofort und danach 1x täglich wechseln (auch Kissen und Bettdecke)

• Handtücher und Waschlappen nach Gebrauch wechseln

Geschirr • routinemäßige Reinigung ausreichend

Abfall • im Zimmer sammeln und gesondert im geschlossenen Plastiksack entsorgen

Pflegeutensilien und diagnostische Geräte

• bewohnerbezogene Anwendung (Steckbeckenspüler müssen desinfizierend reinigen!)

• Blutdruckmanschetten bei 60°C waschen • Kämme, Bürsten thermisch behandeln

Besucher • Besuche einstellen • sonst Hygienemaßnahmen wie beim Personal

Dokumentation • aller notwendigen Maßnahmen

Desinfektion • Schlussdesinfektion nicht wirksam sondern Desinsektion • Gründliche Reinigung durch Fachkräfte • Matratzen, Polstermöbel, Teppiche gründlich mit starkem

Sauger absaugen ___________________________ ____________________________

Datum/Unterschrift PDL Datum/Unterschrift behandelnder Arzt

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Hygieneplan _____________________ Name des Bewohners

Besiedelung mit MRSA Lokalisation :Nasen- und Rachenraum, Haut, Ausscheidungen und Wunden Infektionsübertragung: Kontakt-Schmierinfektion und Tröpfcheninfektion

Bewohner • Unterbringung im Einzelzimmer grundsätzlich bei • Husten/Schnupfen • Starken Sekretabsonderungen • Tracheostoma • Wenn Absaugung erforderlich ist • Desorientierten Bewohnern

• Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur im Zimmer durchgeführt werden

• Bewohner wird angehalten zur Händedesinfektion • Außerhalb des Zimmers muss Bewohner Gesichts-Nasen-Maske

tragen. • Bewohner wird nach den anderen Bewohnern pflegerisch versorgt. • Möglichst Einmalwaschlappen und Einmalhandtücher verwenden. • Waschen des Bewohners mit Hautdekontaminationsmittel • Zahnprothese mit Schleimhautantiseptika behandeln und danach

mit Wasser abspülen, Zahnbürste täglich neu • Kein Deo (Sprühdeo möglich), Lippenstift u.ä. verwenden , • Nach Grundpflege - Wäschewechsel. • Nach Verbandswechsel - Bettwäschewechsel.

Bewohnerzimmer • Zimmer muss gekennzeichnet sein – medizinischen Datenschutz beachten

• Tür muss immer geschlossen sein. • Täglich nach Grundpflege und Verbandswechsel wird das Bett

bezogen. Es erfolgt eine Wischdesinfektion des Matratzenschoners mit :

• Nach dem Bettbeziehen erfolgt eine Wischdesinfektion mit ........ • Bettgestell • Nachttisch • Türgriff • Toilettenstuhl • Wäsche- und Abfalltonnen • Waschschüssel...

Die Utensilien für die Wischdesinfektion sind zimmergebunden einzusetzen und täglich zu entsorgen und aufzubereiten.

Mitarbeiter • Nur informierte Mitarbeiter dürfen den Bewohner versorgen. Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen ( z.B. Ekzemen) dürfen den Bewohner nicht versorgen.

Schutzkleidung Alle Personen betreten das Zimmer nur mit Schutzkleidung.

Schutzkittel • Beim Betreten des Zimmers ist ein Schutzkittel anzuziehen. • Die Kittel sind bei Verschmutzung sofort ansonsten nach der

Wischdesinfektion morgens zu wechseln. • Sie sind im Zimmer mit der Außenseite hängend aufzubewahren.

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• Die Kittel werden in den Wäschebehälter im Zimmer entsorgt.

Schuhwechsel • nicht erforderlich

Mund-Nasen-Schutz

• Mundschutz dient zum Eigenschutz wegen Besiedelung des Nasen- und Rachenraumes und der Haut des Bewohners.

• Mundschutz unbedingt verwenden bei: Grundpflege, Wundversorgung, Bettmachen oder -beziehen.

Einmalhandschu-he

• Anziehen bei jeder Tätigkeit im Zimmer. • Die Türklinke nicht mit kontaminierten Handschuhen anfassen. • Türklinke mit Ellenbogen betätigen. • Entsorgung im Zimmer - danach Händedesinfektion.

Händedesinfektion Vor Betreten und nach Verlassen des Zimmers auch nach Tragen von Einmalhandschuhen.

Bewohnerwäsche • Bewohnerwäsche, Handtücher, Waschlappen, textile Reinigungs- und Wischdesinfektionstücher, Schutzkleidung, Bettwäsche usw. wird im Zimmer in einer Tonne mit einem Wäschesack gesammelt.

• Die Entsorgung des Wäschesackes erfolgt separat in einem zweiten Wäschesack.

• Die Wäsche wird bei über 60°C separat maschinell aufbereitet.

Geschirr • Das Geschirr wird im Bewohnerzimmer in einem geschlossenen Behälter gesammelt.

• Geschirr nach dem Frühstück in einen Müllbeutel packen und diesen in einem weiteren Müllsack stecken und separat der Küche zuführen.

• Alternativ ist Einmalgeschirr zu verwenden.

Abfälle • Abfälle (evtl. auch Einmalgeschirr) werden in einer Tonne mit Müllbeutel im Zimmer gesammelt.

• Die Entsorgung des Müllbeutels aus dem Zimmer erfolgt in einem zweiten Müllbeutel separat am Vormittag.

Pflegeutensilien und diagnostische Geräte

Müssen im Bewohnerzimmer bleiben und werden 1 x täglich mit ..... desinfiziert.(Steckbeckenspüler müssen desinfizierend reinigen!) Brillen, Hörgeräte nach Herstellerangaben desinfizieren bzw. reinigen.

Besucher Es gelten die gleichen Hygienevorschriften wie für die Mitarbeiter.

Dokumentation Alle Maßnahmen werden genauestens dokumentiert.

Schlussdesinfek-tion

• Das Zimmer ist einer Scheuer-Wischdesinfektion zu unterziehen. • Materialien für die Wiederverwendung sind zu desinfizieren oder

entsprechend aufzubereiten. • Bei chemischer Desinfektion Mittel mit 1 stündiger Einwirkzeit

verwenden. • Bettzeug, Gardinen desinfizierend zu waschen.

Reinigungsdienst • Der Reinigungsdienst ist informiert. • Das Zimmer wird als letztes gereinigt. • Textile Reinigungsutensilien werden im Zimmer entsorgt. • Es gelten die gleichen Hygienevorschriften wie für das Personal.

___________________________ ____________________________

Datum/Unterschrift PDL Datum/Unterschrift behandelnder Arzt

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Hygieneplan ____________________ Name des Bewohners

Besiedelung mit MRSA Lokalisation : Wunde Infektionsübertragung: Kontakt-Schmierinfektion

Bewohner • Unterbringung im Einzelzimmer (Zusammenlegung mit anderen MRSA-positiven Bewohnern möglich)

• Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur im Zimmer durchgeführt werden • Bewohner wird angehalten zur Händedesinfektion • Bewohner wird nach den anderen Bewohnern pflegerisch versorgt. • Waschen des Bewohners mit Hautdekontaminationsmittel • Kein Deo (Sprühdeo möglich), Lippenstift u.ä. verwenden. • Nach Grundpflege - Wäschewechsel. • Nach Verbandswechsel - Bettwäschewechsel. • Bewohner kann am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, wenn die

Wunden abgedeckt sind.

Bewohnerzimmer • Zimmer muss gekennzeichnet sein. – medizinischen Datenschutz beachten

• Tür muss immer geschlossen sein. • Täglich nach Grundpflege und Verbandswechsel wird das Bett

bezogen. Es erfolgt eine Wischdesinfektion des Matratzenschoners mit ....

• Nach dem Bettbeziehen erfolgt eine Wischdesinfektion mit...... von: • Bettgestell • Nachttisch • Türgriff • Toilettenstuhl • Wäsche- und Abfalltonnen • Waschschüssel... • Die Utensilien für die Wischdesinfektion sind zimmergebunden

einzusetzen und täglich zu entsorgen und aufzubereiten.

Mitarbeiter • Nur informierte Mitarbeiter dürfen den Bewohner versorgen. • Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen ( z.B. Ekzemen)

dürfen den Bewohner nicht versorgen.

Schutzkittel • Ein Schutzkittel ist anzuziehen bei: • Wundversorgung • Umgang mit Körperflüssigkeiten • Die Kittel sind bei Verschmutzung sofort ansonsten nach der

Wischdesinfektion morgens zu wechseln. • Sie sind im Zimmer mit der Außenseite hängend aufzubewahren. • Die Kittel werden in den Wäschebehälter im Zimmer entsorgt.

Schuhwechsel • nicht erforderlich

Mund-Nasen-Schutz

• Mundschutz tragen bei: Wundversorgung und Bettmachen oder -beziehen.

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Einmalhandschu-he

• Anziehen bei jeder Tätigkeit im Zimmer. • Die Türklinke nicht mit kontaminierten Handschuhen anfassen. • Türklinke mit Ellenbogen betätigen. • Entsorgung im Zimmer - danach Händedesinfektion.

Händedesinfektion • Vor Betreten und nach Verlassen des Zimmers auch nach Tragen von Einmalhandschuhen.

Bewohnerwäsche • Bewohnerwäsche, Handtücher, Waschlappen, textile Reinigungs- und Wischdesinfektionstücher, Schutzkleidung, Bettwäsche usw. wird im Zimmer in einer Tonne mit einem Wäschesack gesammelt.

• Die Entsorgung des Wäschesackes erfolgt separat in einem zweiten Wäschesack.

• Die Wäsche wird bei über 60°C separat maschinell aufbereitet.

Geschirr • Keine besonderen Maßnahmen erforderlich !

Abfälle • Abfälle werden in einer Tonne mit Müllbeutel im Zimmer gesammelt.

• Die Entsorgung des Müllbeutels aus dem Zimmer erfolgt in einem zweiten Müllbeutel separat am Vormittag.

Pflegeutensilien und diagnostische Geräte

• Müssen im Bewohnerzimmer bleiben. Ist dies nicht möglich, desinfizieren.(Steckbeckenspüler müssen desinfizierend reinigen!)

• Brillen, Hörgeräte nach Herstellerangaben desinfizieren bzw. reinigen.

Besucher • Es gelten die gleichen Hygienevorschriften wie für die Mitarbeiter.

Dokumentation • Alle Maßnahmen werden genauestens dokumentiert.

Schlussdesinfek-tion

• Das Zimmer ist einer Scheuer-Wischdesinfektion zu unterziehen. • Materialien für die Wiederverwendung sind zu desinfizieren oder

entsprechend aufzubereiten. • Bei chemischer Desinfektion Mittel mit 1 stündiger Einwirkzeit

verwenden. • Bettzeug desinfizierend waschen.

Reinigungsdienst • Der Reinigungsdienst ist informiert. • Das Zimmer wird als letztes gereinigt. • Textile Reinigungsutensilien werden im Zimmer entsorgt. • Es gelten die gleichen Hygienevorschriften wie für das Personal.

___________________________ ____________________________

Datum/Unterschrift PDL Datum/Unterschrift behandelnder Arzt

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8.5 Liste der empfohlenen Hilfsmittel und Pflegeartikel für die Bevorratung für den Fall des Auftretens einer Infektionskrankheit in Alten- und Pflegeheimen

• Schutzkittel oder / und Schutzanzüge • Einmalhandschuhe • Mundschutz (normal und mit Partikelfilter) • Kopfschutzhauben • Wechselschuhe • Einmalgeschirr und Einmalbesteck • Einmalwaschlappen • Einmalhandtücher • Tretmülleimer • Dichte Wäscheabwurfbehälter mit Deckel • Hautdekontaminationsmittel zur Bewohnerpflege • Händedesinfektionsmittel • Flächendesinfektionsmittel mit breitem Wirkungsspektrum • Schilder zur Kennzeichnung des Zimmers (z.B. Informieren Sie

sich bitte vor Betreten des Zimmers beim Pflegepersonal. – medizinischen Datenschutz beachten)

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9. Erste Hilfe

Aufgaben des Heimleiters

• Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen zur Ersten Hilfe (Meldeeinrichtungen, Räume, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Transportmittel)

• Bereitstellung des erforderlichen Personals (Ersthelfer) • Verantwortlich dafür, dass nach einem Unfall sofort Erste

Hilfe geleistet und die erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.

• Es werden nur solche Einrichtungen zur Ersten Hilfe bereitgestellt, die der UVV und den allgemein anerkannten technischen, medizinischen und hygienischen Regeln entsprechen.

Meldeeinrichtungen und -maßnahmen

• geeignete Meldeeinrichtungen (z.B. Telefon mit Angabe der Notrufnummer) und organisatorische Maßnahmen (z.B. Alarmplan), die sicherstellen, dass notwendige Hilfe gerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann

Erste-Hilfe-Material • schnell erreichbar und leicht zugänglich • geeignete schützende Behältnisse • ausreichende Menge • schnelle Ergänzung nach Entnahme • rechtzeitige Erneuerung vor Verfall • pro Wohn- und Hauswirtschaftsbereich (entscheidend

sind die betrieblichen Verhältnisse) ein großer Verbandkasten nach DIN 13 169 „Verbandkasten E“

• pro Büro ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13 157 „Verbandkasten C“

• zusätzlich sollte ein Händedesinfektionsmittel enthalten sein

Unterweisung • vor Aufnahme der Beschäftigung und danach einmal jährlich über das Verhalten bei Unfällen

• geeignete Aushänge über Erste Hilfe, Notrufnummern, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen, Ärzte, Krankenhäuser...

Kennzeichnung • von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Aufbewahrungsorten von Material, Geräten und Transportmitteln

Aufzeichnung • jede Erste-Hilfe-Leistung ist aufzuzeichnen (z.B. Verbandbuch) und 5 Jahre aufzubewahren

Erste Hilfe bei Bewohner

• Vorhandensein eines geeigneten Standardkataloges für Notfälle beim Bewohner, welches jederzeit für die Mitarbeiter einsehbar und leicht erreichbar ist, jährlich auf Aktualität geprüft wird und möglichst jährlich geschult wird

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10. Umgang mit Verstorbenen

Sterben • Der Bewohner kann in Würde möglichst in seiner gewohnten Umgebung sterben.

• Im Doppelzimmer Mitbewohner vorübergehend in ein anderes Zimmer bringen oder eine Trennwand ziehen.

Ärztliche Leichenschau

Leichenaufbewahrungsraum • Nicht erforderlich, wenn der Verstorbene kurzfristig vom Bestattungsunternehmen abgeholt wird

Transport des Verstorbenen • Auf einer abwasch- und desinfizierbaren Bahre • Nach Benutzung Wischdesinfektion des

Transportmittels

Anforderungen an den Leichenaufbewahrungsraum

• Gekennzeichnet und von außen nicht einsehbar • Gute Lüftung • Fenster mit Fliegengitter • Niedrige Raumtemperatur • Fußboden wasserdicht • Wände abwasch- und desinfizierbar • Handwaschbecken mit Einmalhandtüchern und

Mitteln nach Hautschutzplan • Gekennzeichnete Wäschesäcke mit

Wandhalterung • Abfallbehälter mit Fußbedienung • Nach Benutzung des Raumes

Flächendesinfektion

Dienste am Verstorbenen • Schutzkleidung und Einmalhandschuhe anziehen.

• Nach Ablegen hygienische Händedesinfektion • Separate Entsorgung oder Desinfektion und

Reinigung der benutzten Materialien und Geräte

Verstorbener mit Infektionskrankheit

• Den Anweisungen des Gesundheitsamtes folgen • Verstorbenen kennzeichnen mit Namen und

Infektionskrankheit • Information des Bestattungsunternehmens

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11. Anforderungen aus Medizinproduktegesetz und Medizinproduktebetreiberverordnung

Anwender 1. Medizinprodukte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend nach den Vorschriften der Medizinproduktbetreiberverordnung angewendet werden.

2. Medizinprodukte dürfen nur von Personen angewendet werden, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Der Nachweis über die Einweisung sollte vorhanden sein.

3. Der Anwender hat sich vor der Anwendung von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand des Medizinproduktes zu überzeugen sowie die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Prüffristen Die Prüffristen werden vom Hersteller festgelegt und vom Betreiber eigenverantwortlich veranlasst. (in der Regel jährlich) „Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“

Prüfumfang Der Prüfumfang wird von den Herstellervorgaben und den entsprechenden elektrotechnischen Regeln bestimmt.

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12. Schlafhygiene und Anforderungen an Betten und Zubehör

Schlafhygiene • Schaffung eines harmonischen Alltags • gesunde Ernährung und maßvoller Umgang mit Genussmitteln • bewusste Gestaltung des Raumes und Stellen des Bettes im

Raum • Regelmäßigkeit und das Pflegen von Ritualen • keine anregenden Getränke vorm zu Bett gehen • schlaffördernde Getränke • Füße warm halten • evtl. Medikamente laut Arztverordnung • Weg zur Toilette frei halten und Haltemöglichkeiten gegen

Sturzgefahr • Beleuchtung zum Aufstehen nachts am Bett

Bett • gute Matratze mit Schutzbezug (feuchtigkeitsdicht, dampfdurchlässig, waschbar und desinfizierbar)

• individuell angepasste Bettdecke nach Bewohnergröße, Jahreszeit und Wunsch des Bewohners

• Kissen und Decken sollen hygienisch waschbar sein und werden regelmäßig oder bei Bedarf gewaschen und bei Bewohnerwechsel.

• Der Bettwäschewechsel erfolgt nach Bedarf und Bedürfnis des Bewohners, nach eigenem Empfinden oder nach Hausmöglichkeit. Empfohlen wird 1 x die Woche bei Bettlägerigen und alle 2 Wochen bei mobilen Bewohnern und/oder bei Bedarf.

• Bettgestelle werden regelmäßig gereinigt und bei Kontamination oder Bewohnerwechsel wischdesinfiziert.

• Evtl. sind Aufrichthilfen (z.B. Bettgalgen) sinnvoll.

Anforderungen an Pflegebetten Neubeschaffung • Der Hersteller muss die Erfüllung der DIN EN 60601-2-38

bestätigen.

Erfassung • Der Betreiber muss den Bestand erfassen und ein Bestandsverzeichnis führen.

Überprüfung • Der Betreiber überprüft alle im Bestand befindlichen Pflegebetten auf elektrische Sicherheit und die Seitengitter auf korrekte Funktion und Einhaltung der Maße. Dazu wird die Checkliste elektrische Sicherheit und die Checkliste Seitengitter herangezogen, die vom Hessischen Sozialministerium herausgegeben wurde.

Wartung und Kontrolle • Die Betreiber haben die notwendigen und vom Hersteller klar zu beschreibenden Wartungs- und Kontrollarbeiten regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen.

• Durchführung der erforderlichen regelmäßigen Überprüfungen laut der Unfallverhütungsvorschriften zu ortsbeweglichen Betriebsmitteln.

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13. Tiere im Alten- und Pflegeheim

Möglichkeiten • Tiere als persönliches Eigentum eines Bewohners • Tier für alle im Altenheim • Tiere als Besucher im Altenheim

Einige Vorteile von Tierhaltung

• Senkung von Blutdruck • Muskelentspannung • Verbesserung des Gesundheitsverhaltens • Anregung und Aktivierung • Antidepressive Wirkung • Aufhebung von Einsamkeit • Förderung der Kommunikation

Hygienische Gesichtspunkte

• Information und Einverständnis aller Beteiligten vor Einzug oder Besuch von Tieren von und Festlegung von Verantwortlichkeiten

• Auswahl des Tieres (Größe, Alter, Geschlecht, Charakter, zahm, Platzbedarf, Pflegebedarf)

• Artgerechte Haltung sicherstellen (Größe des Käfigs, Auslauf...) • Auswahl des betreuenden Tierarztes • Abschluss einer Haftpflichtversicherung • Bei persönlichen Tieren von Bewohnern ist ein schriftlicher

Vertrag über Pflege, Versorgung, Versicherung, Kosten und Vereinbarung über den Verbleib des Tieres nach Tod des Bewohners empfohlen.

• Das Tier soll bei Einzug oder Besuch gesund, geimpft, entfloht und entwurmt sein.

• Eine weitere jährliche Impfung, Entflöhung und Entwurmung muss gesichert sein.

• Die regelmäßige Reinigung von Schlafplatz, Käfig, Fress- und Trinknäpfen, Tiertoiletten und Zubehör muss geregelt sein.

• Separate Lagerung von Futter, Streu... • Fütterung am besten mit Fertignahrung (kein rohes Fleisch)

damit keine Mangelernährung auftritt. • Täglich frisches Wasser hinstellen • Nach Tierkontakt Hände waschen • Kratzer oder Bisse durch das Tier desinfizieren und dem Arzt

vorstellen • Tiere von Tierhaar-Allergikern fernhalten (Bereits bestehende

Allergien werden im Alter mehr und mehr abgebaut und spielen ab dem 55. Lebensjahr eine nicht mehr so große Rolle. Neue Allergien treten bei älteren Menschen nur äußerst selten auf.)

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14. Schädlingsprophylaxe und –bekämpfung Gesundheitsschädlinge übertragen Krankheitserreger oder Parasiten, die die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Menschen beeinträchtigen können. In Alten- und Pflegeheimen können dies zum Beispiel Schaben, Ameisen, Fliegen, Flöhe, Wanzen, Ratten und Mäuse sein.

Vorbeugung • Zutritts- bzw. Zuflugsmöglichkeiten für Schädlinge in das Gebäude unterbinden (Fliegengitter, Drahtgitter vor Kellerfenster, geschlossener Dachbodenbereich, Verzicht auf Holzwandverkleidungen...)

• Beseitigung baulicher Mängel • Schlupfwinkelbeseitigung • Ordnung und Sauberkeit im Gebäude • Ordnung und Sauberkeit um das Gebäude • HACCP-Konzept für Küchen- und Lagerbereich

Erkennen • regelmäßige Hygienevisiten • Kontrollpunkte im HACCP-Konzept festlegen

Bekämpfung • Durch Befallskontrollen den Nachweis von Schädlingsbefall erbringen

• Evtl. Gesundheitsamt einschalten • In Zusammenarbeit mit kompetenten

Schädlingsbekämpfern: ○ Ermittlung der Befallsstärke ○ Ermittlung der befallenen Bereiche ○ Ermittlung der Ursachen des Befalls ○ Gezielte Bekämpfung ○ Prophylaktische Maßnahmen gegen Neubefall

einleiten • Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen

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15. Abfallentsorgung in Alten- und Pflegeheimen Bei sachgerechter Handhabung verursachen die Abfälle von Alten- und Pflegeheimen keine größeren Infektionsgefahren als Hausmüll. Die Vermeidung von Infektionsgefahren hat Vorrang vor der Verwertung von Abfällen.

Kategorie Art der Abfälle Entsorgung A Hausmüll und hausmüllähnlicher

Abfall (z.B. Papier, Kunststoff, Küchenabfälle...)

• in Hausmüll

• Recycling

B Abfälle, an die aus infektionspräventiver Sicht innerhalb der Einrichtung besondere Anforderungen zu stellen sind (z.B. mit Blut oder Sekreten behaftete Abfälle wie Vorlagen oder Verbände)

• Sammeln innerhalb der Einrichtung in Behältern oder in undurchsichtigen, flüssigkeitsdichten Kunststoffsäcken getrennt von Kategorie A

• Entsorgung wie Kategorie A

C Abfälle, an die innerhalb und außerhalb der Einrichtung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen zu stellen sind, wie infektiöse, ansteckungsgefährliche oder stark ansteckungsfähige Abfälle. Dies sind Abfälle mit Erregern meldepflichtiger Infektionskrankheiten, sofern Übertragungsgefahr besteht.

• Sammeln innerhalb der Einrichtung getrennt von anderen Abfällen in speziell gekennzeichneten Behältern am Anfallort.

• Entsorgung als infektiöser Sondermüll durch zugelassenen Entsorger

D Abfälle, an die innerhalb und außerhalb der Einrichtungen aus umwelthygienischer Sicht besondere Anforderungen zu stellen sind, wie Zytostatika, Altmedikamente, brennbare Flüssigkeiten...

• Sammeln innerhalb der Einrichtung getrennt von anderen Abfällen in speziell gekennzeichneten Behältern

• Entsorgung als Sondermüll durch zugelassenen Entsorger

E Abfälle, an die aus ethischer Sicht innerhalb und außerhalb der Einrichtung besondere Anforderungen zu stellen sind (z.B. Körperteile, Organabfälle...)

• Sammeln innerhalb der Einrichtung getrennt von anderen Abfällen in speziell gekennzeichneten Behältern

• Entsorgung als Sondermüll durch zugelassenen Entsorger in Sonderabfall-verbrennungsanlage

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Hygienische Gesichtspunkte beim Sammeln, Transportieren, Lagern und Beseitigen von Abfällen

• Ampullen, scharfe, spitze und zerbrechliche Gegenstände sind in bruch- und durchstichsicheren, verschlossenen Behältern (z.B. aus Kunststoff) zu sammeln und zu entsorgen.

• Abfälle sind entsprechend der Kategorien zu trennen und in gekennzeichneten Behältern zu sammeln.

• Für Abfälle der Kategorie B und C sind möglichst Einwegbehälter zu verwenden, die geruchsdicht, verschließbar, undurchsichtig und druckfest gegenüber dem Transportsystem sind.

• Abfälle der Kategorie B und C dürfen nicht sortiert und umgefüllt werden.

• Gesammelt wird am Entstehungsort unter Vermeidung von Staub- und Aerosolentwicklung.

• Abwurfschächte sind unzulässig.

• Abfälle der Kategorie C dürfen nicht verpresst oder zerkleinert werden.

• Die Lagerung der Abfälle der Kategorie C und E erfolgt in einem gesonderten Raum unter 15°C.

⇒ Es ist zu gewährleisten, dass infektionsgefährdende Abfälle so in den Hausmüll gegeben werden und der Standort der Behälter so gewählt ist, dass durch den Abfall keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. (z.B. spielende Kinder) ⇒ Hygienische Gründe sprechen nicht gegen eine gemeinsame Entsorgung von Abfällen der Kategorie A und B über den Hausmüllcontainer. Bis dahin sind sie getrennt zu sammeln und zu transportieren.

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16. Umgang mit Gefahrstoffen

Gefahrstoffe: sind Arbeitsstoffe (Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse)

• nach § 3 Chemikaliengesetz,

• die explosionsgefährlich sind,

• aus denen bei Verarbeitung oder Verwendung gefährliche oder explosionsgefährliche Mittel entstehen oder freigesetzt werden,

• die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können.

Umgang mit Gefahrstoffen heißt: • Herstellen oder Gewinnen

• Verwenden (Gebrauchen, Verbrauchen, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Ab- und Umfüllen, Mischen, Vernichten, innerbetrieblich Befördern)

• Tätigkeiten im Gefahrenbereich

Aufgaben des Arbeitgebers Der Arbeitgeber kann die Aufgaben an eine kompetente Person delegieren.

Ermittlungspflicht Bevor der Arbeitgeber Mitarbeiter mit Gefahrstoffen beschäftigt, muss er die mit dem Umgang mit Gefahrstoffen verbundenen Gefahren ermitteln und beurteilen. Die Ermittlung muss sorgfältig durchgeführt werden und ist nie abgeschlossen.

Pflicht, ein Verzeichnis der Gefahrstoffe zu führen

Der Arbeitgeber muss ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe, mit denen seine Arbeitnehmer umgehen, führen.

Ersatzstoffprüfung Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Mittel mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko erhältlich sind.

Überwachungspflicht Ist das Auftreten gefährlicher Stoffe in der Luft nicht sicher auszuschließen, muss der Arbeitgeber ermitteln, ob die gültigen Grenzwerte unterschritten sind.

Pflicht, Schutzmaßnahmen zu ergreifen

Es sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen so zu ergreifen, dass eine gesundheitliche Gefährdung der Arbeitnehmer soweit wie möglich ausgeschlossen ist.

Informationspflicht Der Arbeitgeber muss eine Betriebsanweisung erstellen und den Arbeitnehmer anhand dieser unterweisen.

Mögliche Gefahrstoffe in Alten- und Pflegeheimen sind: • Desinfektionsmittel

• Reinigungsmittel

• Waschmittel

• Farben, Lacke, Klebstoffe....

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17. Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen Die TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) beschreibt allgemeine Hygieneanforderungen, die bei allen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen anzuwenden sind. Sie stellt einen Mindestschutz der Beschäftigten sicher. Allgemeine Hygienemaßnahmen ermöglichen eine Verringerung von Keimvorkommen, -besiedelung und –verbreitung in Arbeitsstoffen.

Biologische Arbeitsstoffe Im weitesten Sinne handelt es sich dabei um Mikroorganismen, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können.

Aufnahmepfade • Über den Mund (Essen, Trinken, Rauchen ohne vorherige Reinigung der Hände / kontaminierte Lebensmittel am Arbeitsplatz...)

• Über die Atemwege (Sprühverfahren, Reinigung staubbelasteter Bereiche, Entfernung mikrobiell kontaminierter Materialien...)

• Über die Haut oder Schleimhäute (aufgeweichte Haut, Spritzer in die Augen, Eindringen bei Verletzungen...)

Gefährdungsbeurteilung • Bei gezielten Tätigkeiten

• Bei ungezielten Tätigkeiten

Schutzmaßnahmen • Technische und bauliche Maßnahmen (leicht zu reinigende Oberflächen, Waschplätze...)

• Organisatorische Maßnahmen (Bereitstellung von Materialien, Personalhygiene...)

• Persönliche Schutzausrüstung (Handschutz, Gesichtsschutz...)

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17.1. Betriebsarzt und Impfungen

1. Betriebsarzt Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1973 sind die Betriebe gehalten, Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte zu bestellen. verantwortlich • Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim

Arbeitgeber.

• Der Arbeitgeber überwacht die Erfüllung der Aufgaben des Betriebsarztes.

• Der Arbeitgeber unterstützt den Betriebsarzt aktiv und stellt die technischen, personellen und organisatorischen Vorraussetzungen, die der Betriebsarzt für seine Arbeit braucht.

Stellung und Pflichten des Betriebsarztes

• Der Betriebsarzt hat eine beratende Funktion.

• Der Betriebsarzt hat eine Stabsfunktion.

• Der Betriebsarzt ist verantwortlich für die Richtigkeit dessen, was er sagt und tut.

• Der Betriebsarzt ist zur Zusammenarbeit verpflichtet (Sicherheitsfachkraft, Arbeitnehmervertretung).

• Der Betriebsarzt muss sein Handeln im Betrieb langfristig auslegen.

Aufgaben des Betriebarztes

• Die direkte Beratung des Arbeitgebers : � Bei der betrieblichen Einrichtung, bei

arbeitsmedizinischen Fragen, bei Fragen der Organisation der Ersten Hilfe, bei Fragen der Rehabilitation von Beschäftigten, bei Fragen des Aufspürens arbeitsbedingter Erkrankungen...

• Die direkte Beratung des Arbeitnehmers : � Durch arbeitsmedizinische Beratung, durch ärztliche

Untersuchung...

• Arbeitsplatzuntersuchung : � Durch Begehungen, Arbeitsplatzbewertung,

Mitarbeit bei Gefährdungsanalysen...

• Information und Beratung der Arbeitnehmer bei Begehungen, durch Weiterbildungen, durch die Mitwirkung an Qualitätszirkeln...

⇒ Die Aufgaben des Betriebsarztes und der Sicherheitsfachkraft sind im Gesetz fast wörtlich übereinstimmend formuliert. Statt der ärztlichen Untersuchungen sind es bei der Sicherheitsfachkraft allerdings die sicherheitstechnischen Überprüfungen von Maschinen und Geräten. Wichtig ist die im Gesetz festgelegte enge Zusammenarbeit von beiden.

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2. Impfungen Zum Eigen- und Bewohnerschutz sollten alle Mitarbeiter einen aktuellen Impfschutz für Tetanus, Polio, Diphtherie, Influenza und Hepatitis A besitzen. Die Hepatitis-B-Schutzimpfung gemäß Unfallverhütungsvorschrift VBG 103 – Gesundheitsdienst § 4, der Biostoffverordnung § 15 und dem Merkblatt M 613 „Aktive Immunisierung gegen Hepatitis B“ wird allen Mitarbeitern in Alten- und Pflegeheimen dringend empfohlen.

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18. Brandschutz und Betriebssicherheit Brandschutz • Feuergefährliche Bereiche müssen deutlich und dauerhaft

gekennzeichnet sein und auf das dort herrschende Rauchverbot muss hingewiesen sein und es muss eingehalten werden.

• Feuerlöscher müssen stets intakt, deutlich sichtbar und leicht erreichbar sein. Sie müssen mindestens alle 2 Jahre oder nach Benutzung von einer Fachfirma geprüft und gewartet werden.

• Eine Brandschutzverordnung muss im Haus ausliegen und für jeden Mitarbeiter zugänglich sein.

Im Brandfall 1. Alarmierung 2. Rettung 3. Brandbekämpfung 4. Niemals den Fahrstuhl benutzen

Katastrophen- und Evakuierungsplan (Alarmplan)

• Die Pläne umfassen Maßnahmen, Verhaltensregeln, den Lageplan der Einrichtung, die Lage von Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen und möglichst eine Telefonkette der Mitarbeiter oder eine Liste der wichtigsten Telefonnummern.

• Die Pläne müssen gut sichtbar aushängen und jedem Mitarbeiter bekannt sein.

• Die Pläne sind 1x jährlich vom Sicherheitsbeauftragten und der ortsansässigen Feuerwehr zu prüfen und eventuell zu aktualisieren.

Kennzeichnung • Fluchtwege, Notausgänge und Gefahrenbereiche müssen durch Beschilderung deutlich gekennzeichnet sein.

Betriebssicherheit elektrischer Geräte und Anlagen

• Bewohner müssen bei Einzug für technische Geräte eine Bescheinigung über der technisch einwandfreien Zustand mitbringen.

• Für hauseigene elektrische Anlagen und Geräte müssen Wartungspläne und Wartungsverträge vorliegen.

Notfallpläne • Für eventuelle Störungen im betrieblichen Ablauf sollten Notfallpläne gut sichtbar ausgehängt sein.

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19. Muster Notfallplan

Gerät Ereignis Maßnahme sofort

Maßnahme langfristig

Ansprech-partner intern

Ansprech-partner extern

Aufzug ohne Funktion • Kontrolle der Sicherungen

• Bewohner essen im Zimmer

• Überprüfung durch Fachfirma

• Überprüfung laut War-tungsvertrag

• TÜV-Prüfung

• •

Heizung gesamt

wird nicht richtig warm

• Eingestellte Temperatur prüfen

• Thermostate prüfen

• Wasser-druckuhr kontrollieren

• Überprüfung durch Fachfirma

• Überprüfung laut War-tungsvertrag

• •

funktioniert nicht

• Überprüfung durch Fachfirma

• Überprüfung laut War-tungsvertrag

• •

Heizung im Zimmer

wird nicht warm

• entlüften

• Thermostat prüfen

• Überprüfung durch Fachfirma

• Thermostat wechseln

• Überprüfung laut War-tungsvertrag

• •

Sanitäran-lage

Dusche geht nicht / Schlauch defekt

• Bewohner waschen oder im Gemein-schaftsbad duschen

• Dusche entkalken

• Dusch-schlauch tauschen

• •

Toilette verstopft

• Verstopfung beseitigen

• Rohr reinigen

• •

Rohrbruch • Wasser abstellen

• Reparatur • •

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Wasser läuft nicht ab

• Abfluss reinigen

• • •

Wasser wird nicht warm

• Kontrolle der Warmwasser-aufbereitung

• Überprüfung durch Fachfirma

• •

zu wenig Wasser

• Perulator entkalken

• • •

Fenster/ Türen

Glasbruch • provisorisch sichern

• Scheibe ersetzen

• •

Schließt nicht, klemmt

• Scharniere kontrollieren

• justieren, richten

• •

Schlüssel abgebrochen

• Bruchstück entfernen

• Schloss wechseln

• •

selbstschließende Türanlage funktioniert nicht

• Sicherung prüfen

• Überprüfung durch Fachfirma

• Überprüfung laut War-tungsvertrag

• •

Energieversorgung

Zimmerlicht ausgefallen

• Sicherung prüfen

• Leuchtmittel wechseln

• Reparatur • •

Steckdosen defekt oder ohne Funktion

• Sicherung prüfen

• Reparatur • •

kompletter Stromausfall

• Energiever-sorger benachrich-tigen

• • •

Gasversorgung

Gasgeruch • Haupthahn abschalten

• Gasversorger informieren

• Überprüfung Fachfirma

• Überprüfung laut War-tungsvertrag

• •

kein Gas • Haupthahn abschalten

• Gasversorger informieren

• Überprüfung Fachfirma

• •

Telefonanlage

Ausfall • Fachfirma benachrich-tigen

• Reparatur • •

Bewohnerrufanlage

Ausfall • Fachfirma informieren

• engmaschig

• Reparatur • •

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in Bewoh-nerzimmer gehen o. Bewohner beaufsichti-gen

Klingel defekt • Klingel austauschen

• Reparatur • •

Feuermeldeanlagen

Alarm ausgelöst

• Kontrolle ob Alarm echt

• bei Fehl-alarm Feuer-wehr unter 112 benach-richtigen

• technische Fehler von Wartungs-firma behe-ben lassen

• •

Dach undicht oder beschädigt

• Stelle absichern

• Fachfirma benachrich-tigen

• Reparatur • •

Instru-mente und Geräte für pflege-rische und ärztliche Behand-lungsmaßnahmen (Medizin-geräte)

defekt oder nicht funktionstüchtig

• Leihgerät anfordern

• Aushilfe unter den Wohnbereichen

• Reparatur durch Fachfirma

• Überprüfung laut War-tungsvertrag und Medizin-geräteverord-nung

• •

Fäkalien-spüle

ohne Funktion • Fachfirma benachrich-tigen

• Reparatur • •

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19.1. Notfallplan Küche

Gerät Ereignis Maßnahme sofort

Maßnahme langfristig

Ansprech-partner intern

Ansprech-partner extern

Tiefkühl-schrank/ Tiefkühl-truhe

keine ausreichende Tiefkühlung

• Waren um-packen in funktions-tüchtiges Tiefkühl-gerät

• Fachfirma informieren

• Reparatur • •

Kühlgeräte keine ausreichende Kühlung

• Waren um-packen in funktions-tüchtiges Kühlgerät

• Fachfirma informieren

• Reparatur • •

gasbetriebene Geräte: Herd, Kipp-bratpfanne, Kochkessel

kein Gas • Haupthahn abschalten

• Gasversorger informieren

• Reparatur

• Wartung laut War-tungsver-trag

• •

Schalter defekt

• Information an Fachfirma

• Reparatur • •

ohne Funktion

• Information an Fachfirma

• Speisenzube-reitung mit einem ande-ren Gerät

• Reparatur • •

Konvek-tomat

ohne Funktion

• Sicherung prüfen

• Information an Fachfirma

• Reparatur • •

Energieversorgung

kompletter Stromausfall

• Stromver-sorger be-nachrich-tigen

• • •

Gasversorgung

Gasgeruch • Haupthahn abschalten

• Gasversorger informieren

• Überprü-fung Fachfirma

• Überprü-

• •

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fung laut Wartungs-vertrag

Wasserschäden in Küche oder an Geräten

Wasser tritt aus

• Fachfirma informieren

• Folgeschä-den vermei-den

• Reparatur • •

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20. Überprüfung der Hygiene und Hygieneschulungen

1. Qualitätssichernde Überprüfungen der Hygiene

Ziele • Infektionsrisiken erkennen und vorbeugen

• Hygienische Maßnahmen kontrollieren

• Mitarbeiter informieren und motivieren

Schwer-punkte

• Küche

• Langzeit- und Schwerstpflege

Empfoh-lene Über-prüfungen

• Hygienevisiten 1x jährlich und bei Bedarf in den Bereichen: ○ Personal ○ Personalräume ○ Bewohner ○ Wohnbereich ○ Wohnbereichsdienstzimmer ○ Küche ○ Waschküche

• Jährliche Untersuchung von Wasser gemäß der Trinkwasserverordnung

• Anlassbezogene Umgebungsuntersuchungen zur Feststellung des Hygienestatus an Flächen, Händen, Instrumenten...

2. Hygieneschulungen ○ jährlich Schulung zur Personalhygiene ○ jährlich Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG ○ anlassbezogene Schulungen als Maßnahme von Hygienevisiten, als Folge von

Betriebsbegehungen von Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten, Gesundheitsamt....

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21. Verfahrensweise Hygienevisiten Geltungsbereich • gesamte Einrichtung mitgeltend • Formulare Hygienevisiten

• Formular Maßnahmenkatalog Ziele • Erfassen der Ist-Situation

• Schwachpunkte und Mängel erkennen

• Infektionsrisiken aufdecken und vorbeugen

• Kontrolle von Reinigung, Desinfektion und anderer hygienischer Maßnahmen

• Motivation der Mitarbeiter

• Erstellung von Maßnahmenkatalogen

• Kontrolle der Wirkung von hygienischen Maßnahmen verantwortlich • Heimleitung

• QMB

• Hygienebeauftragter Mitarbeiter Durchführung • Hygienebeauftragter Mitarbeiter oder Hygieneteam Verfahrensweise • Mindestens 1 x jährlich findet eine Hausbegehung durch

den hygienebeauftragten Mitarbeiter oder das Hygieneteam statt.

• Während der Begehung wird auf den Formularen für Hygienevisiten für alle Bereiche der Einrichtung nach den erstellten Prüfkriterien der Ist- Zustand des Hauses aufgenommen.

• Nach der Begehung werden die Ergebnisse ausgewertet und ein Maßnahmenkatalog erstellt.

• Die Wirkung der eingeleiteten Maßnahmen wird überwacht und die Erreichung der Ziele im Maßnahmenkatalog dokumentiert.

Dokumentation • mit Datum und Unterschrift auf den Formularen für Hygienevisiten und dem Maßnahmenkatalog

Lenkung der Dokumente • abheften im Ordner für Hygienevisiten

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21.1. Beispiel Hygienevisite: Personal Datum: ___________________ Prüfer: ______________________________________

Prüfobjekt Prüfkriterium Bemerkung Arbeitskleidung vorschriftsmäßig

Arbeitsschuhe vorschriftsmäßig

Schutzkleidung vorhanden

Schmuckverbot eingehalten

Händehygiene vorschriftsmäßig

Fingernägel vorschriftsmäßig

Haare vorschriftsmäßig

Handschuhbenutzung vorschriftsmäßig

Personal belehrt und dokumentiert

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21.2. Beispiel Hygienevisite: Personalräume Datum: ___________________ Prüfer: ______________________________________

Prüfobjekt Prüfkriterium Bemerkung Umkleideraum (Damen und Herren)

vorhanden

Gesamteindruck

Privat-/Dienstkleidung getrennt

Schuhregal vorhanden

Personaltoilette vorhanden

Gesamteindruck

Handwaschbecken vorhanden

Gesamteindruck

Hautschutzplan vorhanden

Spender nach Hautschutzplan vorhanden

Spender gefüllt und funktionstüchtig

Einmalhandtücher vorhanden

Abwurfbehälter

Hygienebehälter (Damen) vorhanden

Hygienebeutel vorhanden

Personaldusche vorhanden

Gesamteindruck

Reinigungspläne vorhanden

geprüft

Desinfektionspläne vorhanden

geprüft

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21.3. Beispiel Hygienevisite bei Bewohner Datum________________ Prüfer_________________________________

Prüfobjekt Prüfkriterium Bemerkung Finger- und Fußnägel sauber, gekürzt

Kleidung sauber

Aussehen(Haare/Gesicht/ Ohren...)

gepflegt

Hautzustand Auffälligkeiten

Bett sauber, funktionstüchtig

Bettzeug sauber

Lagerung/ Lagerungsplan nach Hausstandard

Klingel erreichbar, funktionstüchtig

Getränk erreichbar/ sauberes Gefäß

Dauerkatheterversorgung hygienisch einwandfrei

Pflegemittel bewohnerbezogen

Kämme, Bürsten, Rasierer... sauber, bewohnerbezogen

Waschschüssel sauber, bewohnerbezogen

Gehhilfen / Rollstuhl... sauber, funktionstüchtig

Müll- und Wäschebehälter sauber, nicht überfüllt, Mülltüte vorhanden

Toilette / Toilettenstuhl sauber, funktionstüchtig

Schrank sauber, ordentlich

Tisch / Beistelltisch... sauber

Verbandsmaterial abgedeckt, bewohnerbezogen

Zimmer allgemein Gesamteindruck

Bad allgemein Gesamteindruck

Zimmer / Bad keine Gefahrenquellen

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21.4. Beispiel Hygienevisite: Wohnbereich Datum: ___________________ Prüfer: ______________________________________

Prüfobjekt Prüfkriterium Bemerkung Flure sauber, frei durchgängig

Fenster / Fensterbänke sauber

Fliegengitter vorhanden

Türen / Türklinken sauber

Lichtschalter / Steckdosen sauber, funktionstüchtig

Bewohnerrufanlage funktionstüchtig

Fluchtwege frei, gekennzeichnet

Feuerlöscheinrichtungen gewartet

Medizinische Geräte sauber, einsatzbereit

Reinigungsplan vorhanden, geprüft

Desinfektionsplan vorhanden, geprüft

Abfallentsorgungsplan vorhanden, geprüft

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21.5. Beispiel Hygienevisite: Wohnbereichsdienstzimmer Datum: ___________________ Prüfer: ______________________________________

Prüfobjekt Prüfkriterium Bemerkung Medikamentenschrank Lagerung bewohnerbezogen

ordentlich, sauber,

verschließbar

Tropfen mit Bewohnernamen und Öffnungsdatum

Medikamentenkühlschrank Temperaturkontrolle möglich

sauber, übersichtlich

nicht fremdgenutzt

Medikamente mit Bewohnernamen und

Öffnungsdatum

Medikamente nicht abgelaufen

Arbeitsflächen frei und sauber

Schränke sauber, ordentlich

Verbandsmaterial geschützte Lagerung

Einmalhandschuhe vorhanden

Medikamententablett sauber

Spitzen/Kanülen nicht lose gelagert

Abwurfbehälter vorhanden und nicht überfüllt

Thermometer sauber

Schutzhüllen vorhanden

RR-/BZ-Geräte... sauber, geeicht

Reinigungs-/ Desinfektionsplan

vorhanden, geprüft

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21.6. Beispiel Hygienevisite: Küche Datum: ___________________ Prüfer: ______________________________________

Prüfobjekt Prüfkriterium Bemerkung Trennung rein / unrein erfolgt

Arbeitswege frei

Fußboden sauber

Handwaschbecken vorschriftsmäßig

Händehygiene vorschriftsmäßig

Einmalhandtücher, Handschuhe...

vorhanden

Regale, Schränke, Schubladen sauber

Transportwagen sauber

Geschirr, Besteck, Töpfe... sauber

Küchengeräte sauber, funktionstüchtig

Kaffeemaschine, sauber, entkalkt

Spülmaschine, -becken sauber

Fettabscheiderinnen sauber

Abzugselemente sauber

Wartungspläne vorhanden, geprüft

Arbeitsflächen frei, sauber

Fenster, Fensterbänke sauber

Fliegengitter vorhanden

Tür / Türklinke sauber

Fliesen gefliest, sauber

Lichtschalter / Steckdosen sauber, funktionstüchtig

Zutrittsverbot für Betriebsfremde

vorhanden

Rauchverbot eingehalten

Abfälle getrennt

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Abfallbehälter sauber, desinfiziert

Rückstellproben vorhanden, dokumentiert

Kerntemperaturmessproto-kolle

vorhanden, vollständig

Schädlingsbekämpfung regelmäßig

Notfallplan vorhanden

Erste-Hilfe-Kasten vorhanden, gefüllt

Reinigungsplan vorhanden, geprüft

Desinfektionsplan vorhanden, geprüft

Kühlschränke / Kühlhaus

Gerät sauber, ordentlich

Lebensmittel verschlossen, abgedeckt

Haltbarkeitsdaten nicht abgelaufen

Temperatur vorschriftsmäßig

Vereisung nicht vorhanden

Temperaturkontrollen regelmäßig, dokumentiert

Reinigungsplan vorhanden, geprüft

Desinfektionsplan vorhanden, geprüft

Trockenlager

Raum sauber, übersichtlich, schädlingsfrei

Regale / Fußboden sauber

Lagerungsprinzip First in /First out

Lebensmittel Haltbarkeitsdatum nicht abge-laufen / nicht auf Fußboden

Fenster / Türen sauber, Fliegengitter vorhanden

Zutrittsverbot für Betriebsfremde

vorhanden

Reinigungsplan vorhanden, geprüft

Desinfektionsplan vorhanden, geprüft

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21.7. Beispiel Hygienevisite: Waschküche Datum: ___________________ Prüfer: ______________________________________

Prüfobjekt Prüfkriterium Bemerkung Trennung rein/unrein erfolgt

Fußboden sauber

Handwaschbecken vorschriftsmäßig

Händehygiene vorschriftsmäßig

Einmalhandtücher, Handschuhe...

vorhanden

Maschinen sauber, gewartet

Regale sauber, übersichtlich

Fenster, Fensterbänke sauber

Fliegengitter vorhanden

Wäschewannen, Sortierwagen...

sauber

Tür / Türklinke sauber

Dosierplan, Waschanleitung vorhanden

Zutrittsverbot für Betriebsfremde

vorhanden

Rauchverbot eingehalten

Reinigungsplan vorhanden

geprüft

Desinfektionsplan vorhanden

geprüft

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21.8. Maßnahmenkatalog Hygienevisite: _______________ Datum: ___________________ Prüfer: ______________________________________

Mängel Maßnahme erledigt am

Anmerkungen: nächste Hygienevisite am:_________________ Unterschrift:______________________

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Quellen:

• „Ein Plädoyer für die Tierhaltung in Alten- und Pflegeheimen“ vom KDA

• „Rahmen-Hygieneplan für Alten- und Pflegeheime“ Länder-Arbeitskreis Ost

• Aktuelle Desinfektionsmittelliste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)

• Aktuelle Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und –verfahren

• Arbeitsschutzgesetz

• Arbeitssicherheitsgesetz

• Arbeitsstättenverordnung

• Biostoffverordnung

• Diverse Bundesgesundheitsblätter

• Diverse DIN

• Diverse Unfallverhütungsvorschriften

• Gefahrstoffverordnung

• Heimgesetz

• Heimmindestbauverordnung

• Hygieneschwerpunkte in Alten- und Pflegeheimen – Land Brandenburg

• Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

• Infektionsschutzgesetz

• Landesempfehlungen zur Hygiene in Alten- und Pflegeheimen Mecklenburg-Vorpommern

• MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität nach § 80 SGB XI in der stationären Pflege

• Medizinproduktebetreiberverordnung

• Medizinproduktegesetz

• Merkblatt zur Brandverhütung Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein

• Pflegequalitätssicherungsgesetz

• Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionspräventation incl. Anlagen

• Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

• Trinkwasserverordnung

• Lebensmittelhygieneverordnung