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Ihre Gesundheit ist Ihre Privatsache. 2017

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Ihre Gesundheit ist Ihre Privatsache.

2017

2 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

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Privatkliniken SchweizZieglerstrasse 29 Postfach 530 CH-3000 Bern 14 Telefon +41 31 387 37 20 [email protected]

2017

Vorwort des Präsidenten Adrian Dennler: Den Mut haben, der Bevölkerung eine günstigere Alternative aufzuzeigen 6

Stefan Felder: Riesige kantonale Unterschiede bei der Quersubventionierung öffentlicher Spitäler 8

Verena Herzog: Kantone sollen gemeinwirtschaftliche Leistungen ausschreiben müssen 10

Hans Stöckli: Deutliche Hinweise auf Wettbewerbsverzerrung durch die Kantone 10

PKS: Position zur Koordination der kantonalen Spitalplanungen 11

Urs Martin: Jeder Zusatzversicherte ist auch grundversichert 12

Spitalfinder.ch: Privatspitäler auch dieses Jahr qualitätsmässig an der Spitze 12

Urs Saxer: Kantonale Eingriffslisten sind unzulässig 13

Das Problem der Mehrfachrolle konkret: 10 Sünden der Kantone 14

Zahlen und Fakten

Fakten statt Vorurteile: Das Wichtigste vorab 18

Privatspitäler leisten einen wesentlichen Teil der stationären Gesundheitsversorgung 19

Guido Schommer: Die wirtschaftliche Bedeutung der Privatkliniken 21

Vorstand und kantonale Vereinigungen von Privatkliniken Schweiz (PKS) 23

Mitglieder von Privatkliniken Schweiz (PKS) 24

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 5

INHALT UND KONTAKT

Inhalt

Kontakt

Ihre Gesundheit ist Ihre Privatsache.

6 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

VORWORT

Den Mut haben, der Bevölkerung eine günstigere Alternative aufzuzeigen

Ein Ansatz könnte der konsequente Ausstieg der Kanto-ne aus der Leistungserbringung sein. Der Kanton würde als Qualitätswächter seine Kontrollen umsetzen und die vorgeschriebenen Kriterien laufend überprüfen. Ein weiterer Ansatz könnte die Förderung weiterer Koope-rationen zwischen öffentlichen und privaten Leistungs-erbringern sein. Unterschiedliche Organisationen könnten voneinander lernen...

Definitiv kein akzeptabler Ansatz ist jedoch das aktuel-le politische Debakel: Es wird zu beweisen versucht, dass staatliche Strukturen, geführt durch politische Behörden, unternehmerische Leistungen im Wettbe-werb erbringen könnten. Wieso funktioniert heute die Swisscom? Weil die unternehmerische Rolle klar vom Bund getrennt worden ist. Sie kann sich über alle Kantone hinweg vernetzen – und keine kantonale Behörde setzt die Telefontarife fest oder entscheidet über den jeweiligen Netzausbau.

Vielen Beteiligten ist völlig klar, dass wir in einer Sack-gasse stecken und auch im Gesundheitswesen zu einer Entflechtung der Kompetenzen kommen müssen. Unsere hier in der Broschüre präsentierte Studie von

Adrian Dennler Präsident Privatkliniken Schweiz

Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Mit der Einführung der obligatorischen Krankenversi-cherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz hat unser Land neue Dimensionen der sozialen Gesundheitsversorgung geschaffen. Den öffentlichen wie den privaten Leistungserbringern schien der hohe Preis einer national einheitlichen Versorgungsplanung als Voraussetzung für eine funktionierende Gesund-heitsversorgung plausibel. Dabei war jedoch kaum jemandem bewusst, wie kompliziert sich die Umwand-lung von 26 staatlichen Organisationen gestalten würde. Die kantonseigenen und stark subventionierten Spitäler hätten in wettbewerbstaugliche Wirtschafts-unternehmen weiterentwickelt werden müssen. Die Änderung der Denkweise weg vom «Soll minus Haben gleich Defizit» ist aber nur auf dem Papier ansatzweise erreicht worden.

Sicher, alle möchten eine wirtschaftliche Stromversor-gung, eine optimale Müllentsorgung, tolle Strassen und Bahnen und eine goldene Gesundheitsversorgung für jedermann. Die Wirtschaftlichkeit einer Unternehmung funktioniert jedoch nur, wenn die jeweiligen Angebote optimiert werden können. Die heutigen Stromversorger suchen nach Diversifikationsmöglichkeiten. Die Müll-entsorgung musste mehrheitlich voll privatisiert wer-den. Der Strassenverkehr wird mit Sondersteuern subventioniert. In der Gesundheitswelt will jedoch kaum jemand den Mut aufbringen, neue Lösungen auch nur versuchsweise zu testen und zu untersuchen.

«Ein Ansatz könnte sein, dass die Kantone die Leistungserbringung im Gesundheitswesen den unabhängigen Anbietern ganz überlassen.»

«Wir wollen in keiner Weise belehrend auftreten, aber bei derart viel Geld zieht sich ein Unternehmer in seine Denkstube zurück und überlegt, wie er sein Geld besser einsetzen könnte.»

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 7

VORWORT

«Leider haben wir nur wenige Gesundheits­politiker in diesem Land, welche den Mut haben, der Bevölkerung eine günstigere Alternative aufzuzeigen.»

Professor Stefan Felder soll mithelfen aufzuzeigen, wie viele Milliarden Franken pro Jahr falsch eingesetzt und ausgegeben werden, nur um nicht mit Vernunft eine neue Lösung finden zu wollen oder zu müssen. Leider haben wir nur wenige Gesundheitspolitiker in diesem Land, welche den Mut haben, der Bevölkerung eine günstigere Alternative aufzuzeigen. Wir wollen in keiner Weise belehrend auftreten, aber bei derart viel Geld zieht sich ein Unternehmer in seine Denk-stube zurück und überlegt, wie er sein Geld besser einsetzen könnte. Der Etatist wird zu überzeugen ver-suchen, dass Zuwarten die einzig richtige Lösung sei. Bei 3.5 Milliarden Franken Nebenausgaben pro Jahr scheint uns zumindest eine Diskussion mit ganz neuen Lösungsansätzen interessant und sie hätte etwas Aufmerksamkeit verdient!

Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen und eine spannende Lektüre unserer kurzen Argumentarien!

Adrian Dennler

8 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

SPITALFINANZIERUNG

«Riesige kantonale Unterschiede bei der Quersubventionierung öffentlicher Spitäler»Interview mit Prof. Stefan Felder, Professor für Gesundheitsökonomie an der Universität Basel

Herr Professor Felder, Sie haben im Auftrag der Pri­vatkliniken untersucht, mit welchen Beträgen die öffentliche Hand welche Spitäler offen und verdeckt quersubventioniert. Was hat Sie im Laufe dieser Un­tersuchungen am meisten überrascht?Zu unterscheiden sind die Subventionen, die unter dem Titel der gemäss Bundesgesetz über die Krankenversi-cherung (KVG) erlaubten gemeinwirtschaftlichen Leistun-gen mehr oder weniger transparent ausgezahlt werden, die Vorteilsgewährung über nicht marktfähige Zinsen und die Subventionen über vergleichsweise zu hohe Baserates öffentlicher Spitäler. Überrascht hat mich, wie unglaublich gross die Differenzen zwischen den einzelnen Kantonen sind. In Genf wurde 2013 jeder austretende Patient mit einem Betrag von rund 14’900 Franken subventioniert, im Kanton Appenzell Ausserrho-den gerade mal mit 272 Franken. Darin spiegelt sich zum einen ein unterschiedliches Staatsverständnis wider, zum andern aber auch eine Spitalrealität, die nicht in jedem Fall effizient arbeitet.

Und inwiefern ist dies ein Problem für die Privat­kliniken und die vom Gesetz geforderten gleich langen Spiesse?Wir haben in der Studie auch untersucht, wie sich die transparenten und die verdeckten Quersubventionierun-gen auf Spitäler mit privater oder öffentlicher Trägerschaft verteilen. 2013 wurden über die ganze Schweiz durch-schnittlich nur rund 3 Prozent dieser Subventionierungen an Spitäler mit privater Trägerschaft ausbezahlt, obwohl diese Spitäler 20 Prozent der akuten Pflegetage leisten. Das spricht doch – mindestens für diesen Zeitpunkt kurz nach der Einführung der neuen Spitalfinanzierung – für eine klare finanzielle Diskriminierung der Privatspitäler. Es wird sich zeigen, inwiefern auch in den nachfolgenden Jahren solche Beträge ausgerichtet wurden.

Schon bei der Einführung der neuen Spitalfinanzie­rung wurde der Ruf nach mehr Transparenz laut. Wird diesem Anliegen nun endlich entsprochen?Der Schweizer Gesetzgeber hat strukturell die Unter-scheidung zwischen Leistungen gemäss obligatorischer Krankenpflegeversicherung (OKP) und gemeinwirt-schaftlichen Leistungen angelegt. Die Kantone sind angehalten, die Leistungen explizit in diese zwei Berei-che auszuscheiden. Darüber hinaus sind ebenfalls die Kosten den Bereichen OKP und gemeinwirtschaftliche Leistungen zuzuordnen. Der Gesetzgeber will damit eine Quersubventionierung zwischen diesen beiden Bereichen vermeiden. Dieses Ziel ist mindestens für 2013 klar verfehlt worden. Es ist kein Zufall, dass nun auch das Parlament mit der Überweisung der Motion der ständerätlichen Sozial- und Gesundheitskommis-sion 16.3623 «Transparenz bei der Spitalfinanzierung durch die Kantone» verlangt, dass Licht in diesen Dschungel kommt.

Der Anteil der Spitäler mit privater Trägerschaft an der Erfüllung von gemeinwirtschaftlichen Aufgaben ist also sehr klein.Ja, der Marktzugang ist für private Spitäler nicht gewährleistet. Im Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen fehlt es bisher gänzlich an wettbewerb-lichen Strukturen.

Weshalb ist das ein Problem?Öffentliche und subventionierte Spitäler können sich über zusätzliche Erträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen, potenziell überhöhte Baserates und ver-billigte Investitionskosten einen Vorteil gegenüber den privaten Anbietern verschaffen. Private Spitäler haben aber einen von der Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 und Art. 94 der Bundesverfassung gedeckten Anspruch

Prof. Stefan FelderProfessor für Gesund-heitsökonomie an der Universität Basel

Im Herbst 2016 hat Privatkliniken Schweiz (PKS) erstmals nachweisen können, mit welchen Beträgen Spitäler in allen Kantonen offen und verdeckt aus der Kantonskasse quersubventioniert werden. Professor Stefan Felder hat diese Untersuchung auf der Basis der damals aktuellsten verfügbaren Zahlen von 2013 geleitet. Er nimmt im folgenden Interview Stellung zu den Ergebnissen und den Folgerungen aus dieser aufsehen erregenden Studie.

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PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 9

SPITALFINANZIERUNG

Publikation

Tarif­ und Finanzierungsunterschiede zwischen öffentlichen Spitälern und Privatkliniken

Gutachten im Auftrag von Privatkliniken Schweiz

Prof. Dr. Stefan FelderHealth Economics,Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Universität Basel

Download: www.privatehospitals.ch

0 – 1’000 CHF 1’000 – 2’500 CHF 2’500 – 5’000 CHF 5’000 – 7’500 CHF 7’500 – 10’000 CHF mehr als 10’000 CHF

3.1 % Private Spitäler 96.9 % Öffentliche und subventionierte Spitäler

Quelle: Kennzahlen Schweizer Spitäler (2013)

Gesamtsubventionen nach Kanton pro stationärer Fall (Akutpflege)

Anteil der Subventionen zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen (GWL)

auf Wettbewerbsneutralität des Staates bzw. auf Gleichbehandlung der Konkurrenten. Die aktuelle Regulierung der stationären medizinischen Akut-versorgung, so das Ergebnis dieses Gutachtens, verletzt diesen Anspruch.

Und was würden Sie aus Sicht des Ökonomen vorschlagen, um diese unbefriedigende Situation zu verbessern?Sinnvoll wäre die Einführung eines Wettbewerbs um den Markt. Mit der gesetzlichen Auflage, die gemein-wirtschaftlichen Leistungen auszuscheiden, sind die Voraussetzungen gegeben, deren Erbringung auszu-schreiben und somit einen Preiswettbewerb und Markt-zutritt von Konkurrenten in Gang zu setzen. In einem Bieterverfahren könnte der Auftrag der Leistungser-bringung dem Anbieter mit dem günstigsten Gebot zugeschlagen werden. Da es sich bei der Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen um öffentliche Gelder handelt, die zudem die wirtschaftlichen Tätig-keiten von Konkurrenten tangieren, müssten gemein-wirtschaftliche Leistungen dem Submissionsrecht unterliegen.

Prof.Dr.StefanFelder|HealthEconomics PeterMerian-Weg6|Postfach|CH-4002Basel

Tel.+41(0)612073226|[email protected]

Tarif-undFinanzierungsunterschiedezwischenöffentlichenSpitälernundPrivatkliniken

GutachtenimAuftragderPrivatklinikenSchweiz

Schlussbericht

Basel,26.August2016

Projektleitung: Prof.Dr.StefanFelder Projektbearbeitung: Dr.StefanMeyer

DenisBieri

Das Parlament hakt nach:Beide Räte haben eine Kommissionsmotion der ständerätlichen Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) überwiesen, die unter dem Titel «Transparenz bei der Spitalfinanzierung durch die Kantone» (16.3623) verlangt: «Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der laufenden Wirkungsanalyse der KVG-Revision zur Spitalfinanzierung aufzuzeigen, welche Kantone ihre Leistungser-bringer in welchem Ausmass bei Kosten direkt oder indirekt subventionieren, die OKP-berechtigt wären.»

10 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

SPITALFINANZIERUNG

«Hunderte von Millionen Franken werden durch die Kantone unter dem Titel der ge-meinwirtschaftlichen Leistungen Jahr für Jahr an Spitäler überwiesen. Dass erste Zahlen erst vier Jahre nach der Einführung der neuen Spitalfinanzierung vorhanden sind, ist ein Hinweis auf die Intransparenz in diesem Bereich. Müssten die Kantone diese Leistungen am Markt ausschreiben, hätten effizient arbeitende Anbieter dieser Leistungen richtigerweise eine faire Chance, und für die Kantone wäre mit grossen Ein-sparungen zu rechnen. Auf der Suche nach Einsparungen im Gesundheitsbereich darf auch dieses Thema kein Tabu bleiben.»

Kantone sollen gemeinwirtschaftliche Leistungen ausschreiben müssenNationalrätin Verena Herzog (TG) zu ihrer Motion «Transparenz in der Spitalfinanzierung. Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen»

Deutliche Hinweise auf Wettbewerbs­verzerrung durch die Kantone

Hans Stöckli, Ständerat BE

Verena Herzog, Nationalrätin TG

Ständerat Hans Stöckli (BE) zur Motion der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) «Transparenz bei der Spitalfinanzierung durch die Kantone»

«Das Problem der fehlenden Transparenz ist noch nicht gelöst. Ausgangspunkt des Vor-stosses war die auf Gutachten gestützte Überlegung, dass einige Kantone – obwohl das KVG eine Offenlegung verlangt – ihren eigenen Leistungserbringern verdeckte Subventionen zukommen lassen. Dadurch sind die Basisdaten nicht vergleichbar und Spitäler in Kantonen ohne Subventionen sind schlechtergestellt. Das bedeutet auch, dass die Kostenberechnungen nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen und so Wettbewerbsverzerrungen, Überkapazitäten und Mehrkosten entstehen. Es ist sicher richtig, die gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden, Klarheit und Transparenz zu schaffen und die Leistungen so zu erbringen, wie sie der Gesetzgeber vorgesehen hat.»

Der Vorstoss im Wortlaut: Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass gemeinwirtschaftliche Leistungen gemäss Artikel 49 Absatz 3 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt sind.

Begründung: Die im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erstellte Machbarkeits-studie «Finanzierung der Investitionen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen von Spitälern» (Infras, Juni 2016) weist aus, dass unter dem Titel der gemein-wirtschaftlichen Leistungen durch die Kantone jährlich Hunderte von Millionen Franken an Spitäler ausgerichtet werden. Diese Millionenzahlungen geschehen heute in grösster Intransparenz und freihändig, umso mehr als sie teilweise im Widerspruch zu Artikel 49 Absatz 3 KVG stehen. Es ist davon auszugehen, dass bei Ausschreibungen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erhebliche Preisvorteile und Effizienzgewinne zugunsten der kantonalen Finanzen erzielt werden könnten. Dies ist sehr wünschenswert angesichts des Umstandes, dass praktisch alle Kantone mit Finanzproblemen und Entlastungsprogrammen kämpfen.

Der Vorstoss im Wortlaut: Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der laufenden Wirkungsanalyse der KVG-Revision zur Spitalfinanzierung aufzuzeigen, welche Kantone ihre Leis-tungserbringer in welchem Ausmass bei Kosten direkt oder indirekt subventio-nieren, die OKP-berechtigt wären.

Begründung: Der Gesetzgeber wollte mit der neuen Spitalfinanzierung Transparenz her-stellen, die Vergleichbarkeit verbessern und einen fairen Wettbewerb unter den Spitälern über die Kantonsgrenzen hinaus ermöglichen. Um beurteilen zu können, ob diese Ziele erreicht werden, muss u.a. untersucht werden, wie Investitionen und gemeinwirtschaftliche Leistungen in der Praxis finanziert werden. Im Rahmen der laufenden Evaluation der neuen Spitalfinanzierung hat das Bundesamt für Gesundheit eine Machbarkeitsstudie zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Die Studie «Finanzierung der Investitionen und gemeinwirt-schaft lichen Leistungen» (Infras, 16. Juni 2016) kommt zum Schluss, dass sich die Transparenz über die Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen und Investitionen etwas verbessert habe, aber ungenügend bleibe. Die verfüg-baren Daten liessen sich weder für einen interkantonalen noch für einen inter-temporalen Vergleich der Finanzierung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen und Investitionen verwenden. Diese Situation ist unbefriedigend, da nicht aus geschlossen werden kann, dass im Rahmen der neuen Spital finanzierung wettbewerbsverzerrende Subventionen ausgerichtet worden sind.

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 11

SPITALFINANZIERUNG

Position PKS zur Koordination der kantonalen Spitalplanungen

Seit Jahrzehnten sind in der Schweiz Privatkliniken erfolgreich tätig. Seit 2012 beteiligen sich die Kantone in der ganzen Schweiz nach einem definierten Modus an der Finanzierung der Leistungen von öffentlichen und privaten Listenspitälern. Heute decken Privat-spitäler im Akutbereich über 20 Prozent der Pflegetage ab und erreichen Spitzenwerte bezüglich Qualität (spitalfinder.ch). Auch im Rahmen der Koordination der kantonalen Spitalplanungen ist dieser Systemrelevanz der Privatspitäler Rechnung zu tragen.

Mehrere Studien (zuletzt polynomics 2016 und Felder/Meyer 2016) stellen jedoch substanzielle Unterschiede in der kantonalen Umsetzung der Spitalfinanzierung fest. PKS stellt an die GDK-Empfehlungen im Bereich der interkantonalen Koordination der Spitalplanungen die folgenden Anforderungen:

– Dynamischen Ansatz anwenden: Die Spitalplanung ist auf den voraussichtlichen Bedarf und auf Nachweise der künftigen Leistungsfähigkeit auszurichten statt auf den Status Quo.

– Bedarfsgerecht planen: Jeder Kanton soll den gesamten Bedarf seiner Wohnbevölkerung planen (Verzicht auf systematische Unterkapazitäten (70 oder 80 Prozent).

– Gesetzliche Spitalwahlfreiheit gewährleisten: Für jede Leistungsgruppe sind mind. 3 Anbieter (in begründeten Fällen nur 2, inner- oder ausserkantonale Leistungser-bringer) auf die Spitalliste aufzunehmen.

– Willkür unterbinden: Verzicht auf das unnötige Kriterium der Versorgungsrelevanz für die Vergabe von Leistungsaufträgen.

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) erarbeitet zurzeit neue Empfehlungen für die kantonalen Spitalplanungen und deren Koordination. Die Ergebnisse sind für alle Akteure der stationären Gesundheitsversorgung entscheidend. Die GDK­Empfehlungen sichern im besten Fall eine zeitgemässe Governance der Kantone im Bereich der Spitalfinanzierung, im schlimmeren Fall zementieren diese erneut Vorgaben, welche dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) widersprechen. Die Mehrfachrolle der Kantone im Gesundheitswesen muss einem transparenten Dialog weichen. Die Privatkliniken wehren sich dabei für die freie Arzt­ und Spitalwahl gemäss KVG.

12 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

PRIVATSPITÄLER

Jeder Zusatzversicherte ist auch grundversichert

Urs Martin Vorstand Privatkliniken Schweiz

Dieses Anliegen entspringt der Fehlannahme, dass Spitäler mit mehr Zusatzversicherten Grundversicherte abweisen. Genauso wie es Spitäler in ärmeren Einzugs-gebieten gibt, welche kaum Zusatzversicherte haben, gibt es Spitäler mit wohlhabendem Einzugsgebiet, wo es naturgemäss viele Gutverdienende und daher auch Zusatzversicherte hat. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich kann die systematische Abweisung von Grundversicherten trotz ausgedehnten Inspektionen und bürokratischen Kontrollen nicht bestätigen. Eine Mindest-Grundversicherten-Quote verstösst hingegen gegen das Krankenversicherungsgesetz. Denn jeder Zusatzversicherte ist per Gesetz auch grundversichert. Wenn also Listenspitäler zur Einhaltung einer gewissen Quote von Nur-Grundversicherten gezwungen werden,

würde dies Spitäler mit vielen Zusatzversicherten im Einzugsgebiet zur Zwangsabweisung von zusatz-versicherten Patienten zwingen, obwohl die Aufnahme-pflicht nach KVG auch für sie gilt. Dieses Beispiel zeigt die rechtliche Fragwürdigkeit der Vorstösse. Auch gespart würde durch eine solche Quote nichts, im Ge-genteil: Die betroffenen Spitäler mit vielen Zusatz-versicherten haben die tieferen Basisfallpreise als diejenigen Konkurrenzspitäler, in welche die Patienten für die gleiche Behandlung gehen könnten. Auch wenn das Bundesgericht dem Kanton Tessin eine Quote per se nicht als unzulässig bezeichnet hat, steht die konkrete Überprüfung im Einzelfall noch aus. Aufgrund des Gesagten ist davon auszugehen, dass eine Quote vor dem KVG nicht standhalten würde.

Nachdem das Zürcher Kantonsparlament eine Steuer auf zusatzversicherte Patienten an den Regierungsrat zurückgewiesen hat, stehen schon die nächsten Herausforderungen an: Es wurden zwei Vorstösse lanciert, welche den Listenspitälern mindestens 50 Prozent, respektive mindestens 60 Prozent nur­grundversicherte Patienten vorschreiben wollen.

Privatspitäler auch dieses Jahr qualitätsmässig an der Spitze

spitalfinder.ch zeigt auch in der aktualisierten Aus-wertung der Qualitätsindikatoren – die sich unter anderem auf die ANQ-Daten abstützen (s. unten) – die hervorragende Position der Privatspitäler: 15 der 17 bestplatzierten Spitäler sind Mitglied von PKS. Auch im Psychiatrie- und Rehabilitationsbereich belegen private Kliniken Spitzenplätze.

Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ)Der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) koordiniert und realisiert Qualitätsmessungen in der Akutsomatik, der Rehabilitation und der Psychiatrie. Die Resultate ermöglichen eine transparente und nationale Vergleichbarkeit. Aufgrund dieser Erkenntnisse können Spitäler und Kliniken gezielt Massnahmen zur Verbesserung ihrer Qualität entwickeln. ANQ-Mitglieder sind der Spitalverband H+, santésuisse, die Kantone und die eidgenössischen Sozial-versicherer. Der Verein arbeitet nicht gewinnorientiert. Präsident ist PKS-Vorstandsmitglied Thomas Straubhaar.Weitere Informationen: www.anq.ch

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 13

PRIVATSPITÄLER

Kantonale Eingriffslisten sind unzulässig

Prof. Urs Saxer Rechtsanwalt, Prof. Dr. iur.

PKS hat bei Prof. Urs Saxer eine rechtliche Abklärung in Auftrag gegeben. Dabei soll geprüft werden, ob die insbesondere in den Kantonen Luzern und Zürich ge-planten Listen von Eingriffen, die inskünftig grundsätz-lich ambulant statt stationär erfolgen sollen, von den Kantonen überhaupt erlassen werden dürfen. Das Memorandum kommt zum klaren Schluss: «Unter Be-rücksichtigung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 117 Abs. 1 BV und der darauf erlasse-nen Umsetzung im KVG sind die Kantone nicht befugt, die bundesrechtlichen Wirksamkeit-, Zweckmässigkeit- und Wirtschaftlichkeit-Kriterien (WZW) zu konkretisie-ren und eine Liste von Eingriffen zu erlassen, welche ambu lant statt stationär durchzuführen sind. Die ge-planten Regelungen in den Kantonen Zürich und Luzern sind daher unzulässig.»

Und weiter: «Die Kompetenz zur Bezeichnung von Leistungen, welche nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen übernommen werden, liegt also von Bundesgesetz wegen beim Bundesrat (Art. 33 Abs. 1 KVG). Dieser hat diese Aufgabe gestützt auf Art. 33 Abs. 5 KVG an das Eidgenössische Departement des Innern delegiert (EDI; Art. 33 Verordnung über die Krankenversicherung, KVV). Das EDI hat wiederum gestützt auf seine Kompetenz die Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) erlassen.

Den Kantonen verbleibt aufgrund dieser Kompetenzver-teilung kein Raum, die bundesrechtlichen WZW-Kriteri-en zu kon kretisieren und eine Liste von Eingriffen zu erlassen, welche ambulant und nicht stationär durchzu-führen sind.

Damit ist festzuhalten, dass die Kantone nicht berech-tigt sind, die bundesrechtlichen WZW-Kriterien zu konkretisieren und eine Liste von Eingriffen zu erlassen, welche ambulant und nicht stationär durch-zuführen sind. Eine Verweigerung des Kantons anteils für stationär statt am bulant durchgeführte Leistungen ist nach Gesagtem un zulässig. Es entscheidet das Bun-desrecht, unter welchen Voraus setzungen wer für Leis-tungen des statio nären Bereichs aufzu kommen hat.»

Das vollständige Memorandum von Prof. Urs Saxer kann heruntergeladen werden:privatehospitals.ch/fileadmin/privatkliniken/Gutachten/170214_Memorandum_Saxer_lang.pdf

«Ambulant statt stationär» scheint zurzeit die vermeintliche Wunderwaffe der Politik zur Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen zu sein. Die Kantone Zürich und Luzern preschen mit entsprechenden Vorgaben vor und möchten den medizinischen Leistungserbringern für eine Liste von Eingriffen grundsätzlich eine ambulante Behandlung vorschreiben.

Die Luzerner Liste der 13 Eingriffe

Diese geplanten Behandlungen und Untersuchungen sollen gemäss der sogenannten «Luzerner Liste» (Stand: März 2017) zukünftig ambulant durchgeführt werden.

1 Herzkatheteruntersuchung 2 Karpaltunneloperation 3 Operation grauer Star 4 Mandeloperation 5 Herzschrittmacher 6 Krampfaderoperation 7 Eingriffe an Blutgefässen 8 Hämorrhoiden 9 Leistenbruchoperation 10 Eingriffe am Gebärmutterhals 11 Kniespiegelung 12 Eingriffe am Kniemeniskus 13 Nierensteinzertrümmerung

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14 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

SPITALFINANZIERUNG

Das Problem der Mehrfachrolle konkret: 10 Sünden der KantoneDer Gesetzgeber wollte mit der neuen Spitalfinanzierung 2012 einen fairen Qualitätswettbewerb zwischen allen Listenspitälern ermöglichen. Die PKS­Mitglieder sind nun aber mit Nachteilen gegenüber staatlichen Spitälern konfrontiert. Die Problematik der kantonalen Mehrfachrolle führt in vielen Kantonen zu Intransparenz und Diskriminierungen. Economiesuisse hat in einem «Dossier Politik» zur Spitalfinanzierung unter Mitwirkung von PKS zehn beispielhafte Sünden zusammengestellt:

Der Kanton Genf beschränkt die jährliche Zahl der Behandlungsfälle, die ausserkantonal in privaten Spitälern vergütet werden. Viele Waadtländer lassen sich in Genfer Privatspitälern behandeln. Trotz schweizweit geltender freier Spital-wahl vergütet der Kanton Waadt seinen Einwohnern den Kostenanteil nur so lange, bis der Genfer Plafonds erreicht ist. Das Bundesgericht hat den Nichtvergütungsentscheid des Kantons Waadt inzwischen kassiert (das heisst zur Neubeurteilung zurückgewiesen).

Die freie Spitalwahl wird torpediert. Patienten, die zu spät im Jahr (wenn die Kontingente in Genf ausgeschöpft sind) von ihrem Recht auf die freie Wahl ihrer Klinik Gebrauch machen wollen, erhalten keinen üblichen Kantonsbeitrag an Spitalaufenthalte. Sie werden ungleich behandelt und müssen notgedrungen ein Spital im eigenen Kanton suchen.

Die Patienten müssen frei entschei-den können, wo sie sich behandeln lassen. Kantone dürfen ausserkanto-nale Behandlungen nicht beschrän-ken. Die freie Spitalwahl müssen sie gewährleisten. Die Wirtschaft begrüsst deshalb den Entscheid des Bundesgerichts.

Die Kantone Genf und Waadt begren-zen die freie Spitalwahl durch Men-genbeschränkungen bei Leistungs-aufträgen an Privatspitäler. Sind die Kontingente ausgeschöpft, zahlt der Kanton seinen Anteil nicht mehr. Der Patient hat nur noch die Möglichkeit, ins öffentliche Spital zu gehen.

Der vom Gesetzgeber gewollte Qualitätswettbewerb wird unterbun-den. Die freie Spitalwahl für die Patienten wird beschnitten und die öffentlichen Spitäler werden durch den Kanton unzulässig bevorteilt. Die gesetzliche Aufnahmepflicht der Privatspitäler wird vom Kanton ausgehebelt.

Die Kantone sind verpflichtet, öffent-liche und private Spitäler bei der Zuteilung von Budgets und Leis-tungsmengen gleich zu behandeln.

Das HSM-Beschlussorgan – beste-hend aus zehn Gesundheitsdirekto-ren und -direktorinnen – bestimmt die zu konzentrierenden Bereiche der hoch spezialisierten Medizin. Sie trifft rechtsverbindliche Planungs- und Zuteilungsentscheide auf die einzelnen öffentlichen oder privaten Spitäler.

Die zehn Gesundheitsdirektoren und -direktorinnen vertreten die Kantone auch als Eigentümer öffentlicher Spitäler. Interessenkonflikte sind offensichtlich, wenn sie bestimmen, in welchen Spitälern HSM-Leistungen konzentriert werden.

Die Interessenkonflikte müssen entflochten werden. Entweder entscheidet ein unabhängiges Gremi-um, oder das Entscheidungsgremium wird paritätisch zusammengesetzt.

Um was geht es?

Problematik

Lösung

01Leistungsbegrenzungen nur für Privatspitäler

02Ausserkantonale Leistungs­beschränkungen

03Schlechte Governance für die Listen der HSM

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 15

SPITALFINANZIERUNG

Die Kantone Zürich und Luzern erstellen Listen mit Eingriffen, die nur noch bei ambulanter Durchfüh-rung vergütet werden.

Die Kantone haben keine Kompetenz zur Definition von Wirtschaftlich-keitskriterien und damit zum ambu-lanten Zwang (Urs Saxer, 2017: Memorandum der Rechtsanwälte Steinbrüchel Hüssy im Auftrag von Privatkliniken Schweiz, PKS). Zudem stellen sich ethische und haftungs-rechtliche Fragen, wenn politische Kriterien wichtiger werden als die ärztliche Therapiezuweisung.

Verzicht auf die zusätzliche Regulie-rung und Forcierung der einheitli-chen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen.

In praktisch allen Kantonen der lateinischen Schweiz müssen medizi-nische Geräte ab einer gewissen Investitionssumme vor dem Kauf durch den Kanton genehmigt werden. Dies betrifft alle Spitäler unabhängig der Trägerschaft.

Da die Genehmigung vom Kanton erteilt wird, besteht auch hier ein Governance-Problem und eine potenzielle Benachteiligung privater Institutionen. Darüber hinaus kann ein effizienter Anbieter nur mit kantonaler Bewilligung seine Kapazi-täten ausbauen oder seine Geräte modernisieren. Dies behindert den Qualitäts- und Leistungswettbewerb stark.

Verzicht auf die Regulierung, weil sie innovative Kliniken bremst und zu Bürokratisierung und dem sogenann-ten Ratchet-Effekt führt. Von einem Ratchet-Effekt spricht man, wenn ein Akteur durch eine Regulierung eingeschränkten Spielraum hat. Das führt dazu, dass er seine Handlungen im Voraus darauf abstimmt. Damit verschafft er sich in Zukunft einen Vorteil gegenüber seinen Wettbewer-bern. Wie bei einer Ratsche kann niemand mehr zurück. Bestehende Akteure haben einen Anreiz, vor Einführung der Regulierung unnötig viele Grossgeräte anzuschaffen, damit sie nachher einen Wettbe-werbsvorteil haben.

Mit einer gegen einzelne Privatklini-ken gerichteten Strafsteuer auf den Erträgen aus der Behandlung von Zusatzversicherten will die Zürcher Kantonsregierung die Mehreinnah-men sichern, statt zu sparen. Die Kantone haben keine Kompetenz zur Erhebung von Umsatzsteuern. Zudem verletzt die extrem progressiv ausgestaltete neue Steuer das Gebot der Gleichbehandlung. Wahre Ab-sicht dürfte das Umleiten von Zusatz-versicherten von privaten in öffentli-che Spitäler sein. Verzicht auf diese willkürliche, diskriminierende Steuer.

Die Kantone Genf, Waadt und Tessin haben Globalbudgets nur für private Anbieter eingeführt.

Globalbudgets sind gemäss KVG nur dann zulässig, wenn sie alle Leis-tungserbringer betreffen.

Gleichbehandlung aller stationären Anbieter, Verzicht auf Globalbudgets für spezifische Leistungserbringer.

04Grossgeräte­ Regulierung

05Verbotsliste von stationären Leistungen

06Globalbudgets

07Steuer für Spitäler auf zusatzversicherte Patienten

«Die Patienten müssen frei entscheiden können, wo sie sich behandeln lassen. Die Kantone müssen die freie Spitalwahl gewährleisten.»

16 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

SPITALFINANZIERUNG

Von nicht marktgerechten Mieten spricht man, wenn die verrechneten kantonalen Investitionsnutzungs-kosten (Mieten, Zinsen) der öffentli-chen Spitäler substanziell unter dem Marktniveau liegen und somit eine verdeckte Subvention darstellen. Teilweise zahlen Spitäler gar keine Miete, wie das in den letzten Jahren im Kantonsspital Obwalden der Fall war. Privatkliniken müssen mit dem für die Tarifberechnung angenommenen Investitionsbeitrag von zehn Prozent sämtliche Kosten zu Marktpreisen bezahlen. Wenn öffentliche Spitäler bei den Investitionskosten subventi-oniert werden, haben sie einen ungerechtfertigten Wettbewerbs-vorteil. Bei der kantonalen Spitalfinanzie-rung muss volle Transparenz her-gestellt werden. Verdeckte Subventi-onen durch die Kantone, die über definierte gemeinwirtschaftliche Leistungen hinausgehen, sind un-zulässig.

Vielerorts bestehen Pläne, den Anteil zusatzversicherter Patienten für eine einzelne Klinik zu begrenzen. Nach Ausschöpfung dieser Quote würde der Kanton seinen gesetzlichen Finanzierungsanteil an diese Patien-ten nicht mehr leisten. Die Kantone bewegen sich mit einer Regulierung zusatzversicherter Leistungen nicht nur ausserhalb ihrer Planungskompetenzen gemäss KVG, sondern setzen sich darüber hinaus in Widerspruch zur bundesrecht-lichen Aufnahmepflicht. Auch zusatz-versicherte Patienten würden diskriminiert gegenüber rein OKP- Versicherten. Verzicht auf solche Regulierungen. Die bestehende Aufnahmepflicht für alle Listenspitäler genügt.

Die meisten Privatkliniken bezahlen ordentliche Steuern. Viele öffentliche Spitäler zahlen keine Steuern. Steuerliche Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer.

Um was geht es?

Problematik

Lösung

08Quoten für Höchst anteil zusatzversicherter Patienten

09Nicht marktgerechte Mieten oder Kapitalverzinsung

10Steuerpflicht

Bei der kantonalen Spitalfinanzierung muss volle Transparenz hergestellt werden. Verdeckte Subventionen sind unzulässig.

Das vollständige Dossier Politik zur Spitalfinanzierung kann heruntergeladen werden: www.economiesuisse.ch/de/dossiers/spitalfinanzierung

ZAHLEN UND FAKTEN

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 17

18 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

ZAHLEN UND FAKTEN

Auf den nachfolgenden Seiten werden die Ergebnisse der jährlich von PKS durchgeführten Umfragen bei den Mitgliedern ausgewertet und ins Verhältnis gesetzt zu anderen publizierten Statistiken des stationären Gesundheits­wesens. In der öffentlichen Debatte sind Privatspitäler manchmal Vorurteilen ausgesetzt, die den Fakten nicht standhalten. Einige dieser Fakten fassen wir hier in übersichtlicher Form zusammen.

Privatspitäler übernehmen Verantwortung in der medizinischen Aus­ und Weiterbil­dung. Über 30 Prozent aller Spitäler, die ausbilden, sind privat geführt.

Die freie Spitalwahl ist den Patientinnen und Patienten wichtig. Zwangszuweisungen in bestimmte Spitäler werden von über 90 Pro-zent abgelehnt.

Privatspitäler sind Arbeitgeber für viele Menschen: Ende 2015 wurden 32‘000 Fachleute von Privatkliniken beschäftigt. Hinzu kommen 2400 Auszubildende, 685 Assistenzärzte und rund 6000 Belegärzte. Insgesamt leben also über 40‘000 Men-schen in der Schweiz und ihre Familien von der Arbeit in Privatspitälern.

Privatspitäler leisten mit einem Anteil von über 25 Prozent der Pflegetage einen wachsenden und wesentlichen Teil der stationären Gesundheitsversorgung für die ganze Bevölkerung.

Auch im Bereich der hoch spezialisierten Medizin sind die privaten Spitäler enga-giert – rund 20 Prozent der Standorte von HSM sind Privatspitäler.

Privatspitäler helfen mit, im Gesundheits-wesen zu sparen: Fast überall liegen die sogenannten Baserates (spitalspezifische Multiplikation der Fallpauschalen) der Privatspitäler gleich hoch oder tiefer als jene der öffentlichen Spitäler.

Fakten statt Vorurteile: Das Wichtigste vorab

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 19

ZAHLEN UND FAKTEN

Privatspitäler leisten einen wesentlichen Teil der stationären Gesundheitsversorgung

4 BFS, Einrichtungen und Betten: Krankenhausbetten und Dichte pro 1000 Einwohner 2015 5 H+, Spital- und Klinikmonitor: Notfallstationen (2014) 6 BFS, Krankenhausstatistik provisorische Tabelle 2015 7 H+, Spital- und Klinikmonitor: Personal 8 BAG, Statistiken zur Krankenversicherung, Kennzahlen der Schweizer Spitäler 2015 9 BAG, Statistiken zur Krankenversicherung, Kennzahlen der Schweizer Spitäler 2015 10 BFS, Geburten und Todesfälle: Lebendgeburten, 2015

PKS im gesamtschweizerischen Vergleich 2015

KennzahlenDie Kennzahlen über die Privatkliniken des Jahres 2015 bzw. 2014 basieren auf unserer eigenen Umfrage aus dem Jahr 2016 bzw. 2015.

Alle Spitäler Privatkliniken

2015 2014 2015 Anteil in % 2014 Anteil in %

Betriebene Betten 37'540 37'636 9'204 24.5 8'934 23.7

Notfallstationen 118 138 27 22.9 25 18.1

Operationssäle 988 986 269 27.2 270 27.6

Beschäftigte 196'000 191'000 32'002 16.3 29'111 15.2

Pflegetage 11'685'858 11'586'173 3'046'931 26.1 2'666'403 23.0

Stationäre Fälle 1'405'224 1'376'018 306'261 21.8 272'705 19.8

Geburten 86'559 85'287 18'052 20.9 16'860 19.8

24.5 %Betriebene Betten

22.9 %Notfall stationen

27.2 %Operationssäle

16.3 %Beschäftigte

26.1 %Pflegetage

21.8 %Stationäre Fälle

20.9 %Geburten

20 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

ZAHLEN UND FAKTEN

Anteil an Standorten im Bereich hochspezialisierter Medizin Privatspitäler leisten einen wesentlichen Anteil der hochspezialisierten Medizin (HSM).

Spitäler auf der Liste Anzahl Prozent

Spitäler gesamt 60 100%

Privatspitäler (PKS-Mitglieder) 17 28.3%

Leistungsaufträge

Leistungsaufträge, die vergeben wurden (Hinweis: ein Spital kann mehrere Aufträge erhalten) 337 100%

Leistungsaufträge an Privatspitäler 64 19%

Durchschnitt Anzahl Leistungsaufträge pro öffentliches Spital 6.3

Durchschnitt Anzahl Leistungsaufträge pro Privatspital 3.8

Leistungsaufträge im Gebiet Viszeralchirurgie

Viszeralchirurgie gesamt 185 100%

– davon Leistungsaufträge an Privatspitäler 59 32%

Basis: Spitalliste HSM 2017

Anteil Privatspitäler an Kliniken mit Aus­ und WeiterbildungsangebotenPrivatspitäler leisten einen wesentlichen Anteil der medizinischen Ausbildung.Information, ob das Spital Aus- bzw. Weiterbildungsplatz für Medizinstudenten (MSt), Ärzte (Arzt) oder weitere Berufe im Gesundheitssektor (BG) ist.

Anzahl Kliniken mit...

Privatkliniken Öffentliche Spitäler

Gesamt Anteil PK am Gesamt in %

Arztausbildung 50 117 167 29.9%

Ausbildung Berufe im Gesundheitssektor 87 157 244 35.7%

Ausbildung Medizinstudenten 29 86 115 25.2%

Nur Arztausbildung 0 2 2 0.0%

Nur Ausbildung Berufe im Gesundheitssektor 38 44 82 46.3%

Arzt- und Gesundheitssektor-Ausbildung 21 29 50 42.0%

Arzt-, Gesundheitssektor- und Medizinstudenten-Ausbildung 28 84 112 25.0%

Arzt- und Medizinstudenten-Ausbildung 1 2 3 33.3%

Anzahl Kliniken mit Ausbildungsangebot 88 161 249 35.3%

Anzahl Ausbildungsbereiche 166 360 526 31.6%

Anzahl Ausbildungsbereiche pro Klinik (Durchschnitt) 1.9 2.2

Lesebeispiel: Schweizweit werden in 249 Kliniken Ärzte, Medizinstudenten und/oder weitere Berufe im Gesundheitswesen ausgebildet. 29.9% aller Spitäler, in denen Ärzte ausgebildet werden, sind Privatspitäler (Anzahl 50).

Quelle: eigene Berechnungen aus BAG, Kennzahlen der Schweizer Spitäler 2014

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 21

ZAHLEN UND FAKTEN

Die wirtschaftliche Bedeutung der PrivatklinikenBei Bund, Kantonen und Spitalverbänden ist kaum Zahlenmaterial vorhanden, um die reale Leistungsfähigkeit der Privatspitäler zu veranschaulichen. Der Verband Privatkliniken Schweiz (PKS) hat deshalb anhand verfügbarer Statistiken wichtige Kennzahlen zusammengestellt, die geeignet sind, Transparenz zu schaffen, die wirtschaftlichen Potenziale unserer Mitglieder aufzuzeigen und Vorurteile gegen die Leistungskompetenzen der Privatkliniken zu widerlegen.

Kommentar: Die Ergebnisse basieren auf unserer Umfrage 2015, daher können die Zahlen von den Angaben in der Jahresbroschüre 2014 abweichen.

Mitglieder nach Art der Institution

AkutspitalRehabilitation PsychiatrieWeitere

51 %

21 %

17 %

11 %

18 052Geburten

32 002Beschäftigte

6 014Belegärzte

9 204Betriebene Betten

Leistungen

Guido SchommerGeneralsekretär Privatkliniken Schweiz

22 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

ZAHLEN UND FAKTEN

Leistungsstatistik2015 2014

Stationäre Austritte ohne gesunde Säuglinge 306'261 291'888

Patienten nach Wohnsitz

Kantonal 217'789 213'757

Ausserkantonal 90'814 82'739

Ausland 5'752 6'108

Stationäre Pflegetage ohne gesunde Säuglinge

Akut 1'550'688 1'258'563

Reha 670'640 628'491

Langzeit 329'698 245'567

Psychiatrie 495'905 486'062

Anteil VVG­Patienten nach Klinikgrösse 49% 48%

Geburten 18'052 18'145

Durchschnittliche Aufenthaltstage pro Fall

Akut 6 7

Psychiatrie 44 44

Reha 27 27

Langzeit 326 482

Infrastruktur2015 2014

Betriebene Betten 9'204 8'934

Operationssäle 269 270

Notfallstationen 27 25

Personal2015 2014

Beschäftigte ohne Auszubildende 32'002 29'590

Stellen 25'391 23'045

Auszubildende ohne Praktikanten / Ärzte 2'410 2'083

Auszubildende Pflege 1'746 1'468

Auszubildende Therapiefunktion 193 220

Auszubildende Berufe Infrastruktur 357 330

Assistenzärzte 685 630

Angestellte Ärzte umgerechnet in 100%-Stellen 1'359 1'271

Belegärzte 6'014 6'216

Finanzen2015 2014

Umsatz total in Mio. CHF 5'483 5'255

Personalaufwand in Mio. CHF exkl. Arzthonorare 2'618 2'459

Qualitätssysteme2015 2014

ISO 43 45

EFQM 42 41

Andere (ohne ISO, EFQM) 33 10

Keines 10 18

92 % kennen ein Qualitätssystem, manche haben zwei oder mehr.

Durchschnittliche SwissDRG­Baserates2015

Keine 35

Tarifsuisse 9'085

Helsana/KPT/Sanitas 9'080

Assura/Supra 8'964

In CHF, Liste: 2015

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 23

VORSTAND UND KANTONALE VEREINIGUNGEN

Kantonale Vereinigungen

Associazione cliniche private ticinesi Telefon 091 922 09 [email protected]

Basellandschaftlicher Verband der Privatklinken BLVPK Tibor Somlo, PräsidentTelefon 061 906 92 [email protected]

Basler Privatspitäler­VereinigungStephan Bachmann, PräsidentTelefon 061 325 00 00Fax 061 325 00 [email protected]

Association des cliniques privées de GenèveGilles Rüfenacht, Président Telefon 022 305 01 11Fax 022 305 01 31 [email protected] [email protected]

Association vaudoise des cliniques privéesPierre-Frédéric Guex, Président Telefon 021 796 33 66Fax 021 796 33 52 [email protected]

Verband der Privatspitäler des Kantons Bern VPSBJean-Francois Andrey, Präsident Telefon 031 336 16 15 [email protected]

Verband Ostschweizer Privatkliniken OPKTill Hornung, Präsident Telefon 081 303 11 11 [email protected]

Zürcher PrivatklinikenStephan Eckhart, Präsident Telefon 044 209 20 06Fax 044 209 22 67 [email protected]

Vorstand

Adrian DennlerBeratungen, Lyss, Präsident

Christian CamponovoClinica Luganese SA, Lugano

Nello CastelliSwiss Medical Network SA, Genolier

Dr. Peter EichenbergerSt. Claraspital AG, Basel

Nicolas F. FroelicherLa Tour Réseau de Soins SA, Meyrin

Christian JuchliKlinik Seeschau AG, Kreuzlingen

Edith KasperKliniken Valens, Rheinburgklinik Walzenhausen

Urs MartinHirslanden AG, Zürich

Magnus OetikerDi Gallo, Grüningen

Guido SpeckLindenhof AG, Lindenhofgruppe, Bern

Thomas StraubhaarKlinik Lengg AG, Zürich

David BosshardClienia AG, Winterthur

Guido Schommer, SekretariatGeneralsekretär Privatkliniken Schweiz, Bern

Vorstand und kantonale Vereinigungen von Privatkliniken Schweiz (PKS)

22

40

28

21

44

23

36

32

19

42

4

5355

45

27

1325

26

4312

15 14

37

3938

29

52

51

35

46 76

8

9

10 11

5

17

1

24

50

34 5449

16

20

56

41

23

5748

31

33

47

18

30

16

6

1

10

4

2

12

13

5

311 1415

8

97

1

3

4

5

6

2

9

521

6

14

8

1

17

2

16

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20

4

3

15

12

11

19

710

22

13

1 Hirslanden AndreasKlinik Cham Zug, hirslanden.ch/andreasklinik

2 Augenklinik Dr. med. A. Scarpatetti AG, Teufen, augenklinik-teufen.ch

3 Berit Paracelsus Klinik, Speicher, beritklinik.ch

4 Bethesda­Spital, Basel, bethesda-spital.ch

5 Biotonus Clinique Bon­Port, Montreux, biotonus.ch

6 Clinica Ars Medica, Lugano-Gravesano, arsmedica.ch

7 Clinica Luganese Moncucco, Moncucco e San Rocco, Lugano, clinicaluganese.ch

8 Clinica Sant’Anna, Lugano-Sorengo, clinicasantanna.ch

9 Clinique de Genolier, Genolier, genolier.net

10 Clinique de La Source, Lausanne, lasource.ch

11 Clinique de Montchoisi SA, Lausanne, montchoisi.ch

12 Clinique des Grangettes, Chêne-Bougeries, grangettes.ch

13 Clinique Générale, Fribourg, cliniquegenerale.ch

14 Clinique Générale­Beaulieu, Genève, beaulieu.ch

15 Hirslanden Clinique La Colline, Genève, lacolline.ch

16 Clinique La Prairie, Clarens, laprairie.ch

17 Clinique médico­chirurgicale de Valère, Sion, cliniquevalere.ch

18 Clinique Montbrillant, La Chaux-de-Fonds, clinique-montbrillant.ch

19 Ergolz­Klinik, Liestal, ergolz-klinik.ch

20 Herz­Neuro­Zentrum Bodensee AG, Kreuzlingen, herz-zentrum.com

37 Hirslanden Klinik St. Anna, Luzern, hirslanden.ch/stanna

38 Klinik St. Georg, Goldach, klinikstgeorg.ch

39 Hirslanden Klinik Stephanshorn, St. Gallen, hirslanden.ch/stephanshorn

40 Klinik Villa im Park, Rothrist, villaimpark.ch

41 KSM Klinik für Schlafmedizin Zurzach und Luzern, Zurzach, ksm.ch

42 KTK Kindertagesklinik Liestal AG, Liestal, kindertagesklinik.ch

43 La Tour Réseau de Soins SA, Genève, la-tour.ch – Hôpital de la Tour, Meyrin – Clinique de Carouge, Carouge

44 Lindenhof AG, Lindenhofgruppe: – Engeriedspital, Bern, lindenhofgruppe.ch – Lindenhofspital, Bern, lindenhofgruppe.ch – Sonnenhofspital, Bern, lindenhofgruppe.ch

45 Merian Iselin – Klinik für Ortho pädie und Chirurgie, Basel, merianiselin.ch

46 Ospedale Malcantonese, Castelrotto, oscam.ch

47 Palliativzentrum Hildegard, Basel, pzhi.ch

48 Praxisklinik Rennbahn AG, Muttenz, rennbahnklinik.ch

59 Privatklinik Bethanien, Zürich, klinikbethanien.ch

50 Privatklinik Lindberg, Winterthur, lindberg.ch

51 Privatklinik Linde AG, Biel, kliniklinde.ch

52 Privatklinik Obach, Solothurn, obach.ch

53 Schmerzklinik Basel, Basel, schmerzklinik.ch

54 Schulthess Klinik, Zürich, schulthess-klinik.ch

55 St. Claraspital AG, Basel, claraspital.ch

56 Hirslanden Klinik Meggen, Meggen, swissana.ch

57 Vista Klinik, Binningen, vistaklinik.ch

1 aarReha Schinznach, Schinznach Bad, aarreha.ch

2 Berit Paracelsus Klinik, Speicher, beritklinik.ch

3 Clinica Fondazione Varini, Orselina, clinicavarini.ch

4 Clinica Hildebrand, Brissago, clinica-hildebrand.ch

5 Clinique La Lignière, Gland, la-ligniere.ch

6 Clinique Valmont, Glion sur Montreux, cliniquevalmont.ch

7 Klinik Gais AG, Gais, klinik-gais.ch

8 Klinik Lengg AG, Zürich, kliniklengg.ch

9 Klinik Schloss Mammern, Mammern, klinik-schloss-mammern.ch

10 Klinik Susenberg, Zürich, susenbergklinik.ch

11 Kliniken Valens, Rehazentrum Valens, kliniken-valens.ch

12 Kliniken Valens, Rehazentrum Walenstadtberg, kliniken-valens.ch

13 Privat­Klinik Im Park, Schinznach Bad, bad-schinznach.ch

14 Reha Rheinfelden, Rheinfelden, reha-rhf.ch

15 REHAB Basel, Basel, rehab.ch

21 Hirslanden Bern: – Klinik Beau­Site, Bern, hirslanden.ch/beau-site – Klinik Permanence, Bern, hirslanden.ch/permanence – Salem­Spital, Bern, hirslanden.ch/salem

22 Hirslanden Klinik Aarau, hirslanden.ch/aarau

23 Hirslanden Lausanne: – Clinique Bois­Cerf, Lausanne, hirslanden.ch/bois-cerf – Clinique Cecil, Lausanne, hirslanden.ch/cecil

24 Hirslanden Zürich: – Klinik Hirslanden, hirslanden.ch/klinikhirslanden – Klinik Im Park, Zürich, hirslanden.ch/impark

25 Hôpital Daler, Fribourg, daler.ch

26 Hôpital de la Providence, (Genolier Gruppe), Neuchâtel, providence.ch

27 Hospiz im Park, Arlesheim, hospizimpark.ch

28 Hirslanden Klinik Am Rosenberg, Heiden, hirslanden.ch/rosenberg

29 Hirslanden Klinik Belair, Schaffhausen, hirslanden.ch/belair

30 Hirslanden Klinik Birshof, Münchenstein Basel, hirslanden.ch/birshof

31 Klinik Gut St. Moritz, St. Moritz, klinik-gut.ch

32 Klinik Hohmad, Thun, klinikhohmad.ch

33 Klinik Pallas, Olten, klinik-pallas.ch

34 Klinik Pyramide am See, Zürich, pyramide.ch

35 Klinik Seeschau AG, Kreuzlingen, klinik-seeschau.ch

36 Klinik Siloah, Gümligen, siloah.ch

24 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

MITGLIEDER

Mitglieder von Privatkliniken Schweiz (PKS)Akutkliniken Rehakliniken

22

40

28

21

44

23

36

32

19

42

4

5355

45

27

1325

26

4312

15 14

37

3938

29

52

51

35

46 76

8

9

10 11

5

17

1

24

50

34 5449

16

20

56

41

23

5748

31

33

47

18

30

16

6

1

10

4

2

12

13

5

311 1415

8

97

1

3

4

5

6

2

9

521

6

14

8

1

17

2

16

18

20

4

3

15

12

11

19

710

22

13

1 Adullam­Spital, Basel, adullam.ch

2 Clienia Bergheim AG, Uetikon am See, clienia.ch

3 Clinica Rivabella, Magliaso, rivabella.ch

4 Klinik Favorit, Huttwil, klinik-favorit.ch

5 Pflegezentrum Nidelbad, Rüschlikon, nidelbad.ch

6 Sonnweid AG, Wetzikon, sonnweid.ch

1 Clinique Belmont, Genève, cliniquebelmont.ch

2 Clienia Littenheid AG, Privatklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Littenheid, clienia.ch

3 Clienia Schlössli AG, Privatklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Oetwil am See, clienia.ch

4 Clinica Santa Croce, Orselina, santacroce.ch

5 Clinica Viarnetto, Lugano-Pregassona, clinicaviarnetto.ch

6 Klinik Meissenberg AG, Zug, meissenberg.ch

7 Klinik Schützen Psychosomatik, Med. Psychotherapie, Rheinfelden, klinikschuetzen.ch

8 Klinik SGM Langenthal, Langenthal, klinik-sgm.ch

16 Reha Seewis, Seewis, rehaseewis.ch

17 RehaClinic, Bad Zurzach, rehaclinic.ch

18 Rehaklinik Hasliberg, Hasliberg Hohfluh, rehaklinik-hasliberg.ch

19 Rehaklinik Zihlschlacht AG, Neurologisches Rehabilitations zentrum, Zihlschlacht, rehaklinik-zihlschlacht.ch

20 Rheinburg­Klinik, Walzenhausen, rheinburg.ch

21 Rehazentrum Leukerbad, Leukerbad, rzl.ch

22 Salina Rehaklinik, Rheinfelden, parkresort.ch

9 Klinik Sonnenhalde AG, Psychiatrie und Psychotherapie, Riehen, sonnenhalde.ch

10 Privatklinik Aadorf, Aadorf, klinik-aadorf.ch

11 Privatklinik Hohenegg, Meilen, hohenegg.ch

12 Privatklinik Meiringen, Meiringen, privatklinik-meiringen.ch

13 Privatklinik Wyss AG, Münchenbuchsee, privatklinik-wyss.ch

14 Psychiatrisches Pflegeheim Sonnhalde, Grüningen, klinik-sonnhalde.ch

15 Sanatorium Kilchberg AG, Kilchberg, sanatorium-kilchberg.ch

16 Seeklinik Brunnen, Ärztliche Ganzheitsmedizin, Brunnen, seeklinik-brunnen.ch

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 25

MITGLIEDER

Psychiatriekliniken Weitere Mitglieder

26 PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017

PRIVATKLINIKEN SCHWEIZ 2017 27

Ihre Gesundheit ist Ihre Privatsache.