2. september 2016 i harald eitge migration möglichkeiten ... · seite 10 sprachförderung sprache...
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Eine Million Asyl-Erstanträge seit 2014
• 1.000.000 Menschen haben
erstmalig einen Asylantrag gestellt
• 695.000 Asylanträge wurden
entschieden
• 356.000 Personen wurde ein
Schutzstatus gewährt
Januar 2014 - Juni 2016
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Juni 2016: 131.000 arbeitslose Geflüchtete,
darunter drei von fünf jünger als 35 Jahre
149.000
131.000
Juni 2014 Juni 2015 Juni 2016
Arbeitslosenichteuropäische Asylherkunftsländer
arbeitsloseGeflüchtete
23
37
35
5
Alter
6115
3
21
Tätigkeits-niveau
unter 25
Jahre
25 bis unter
35 Jahre
35 bis
unter
55 Jahre
55 Jahre und
älter
Fachkraft/
Spezialist
Experte
keine
Angabe
Helfer
Arbeitslose aus den acht zugangsstärksten Asylherkunftsländern und arbeitslose Geflüchtete;
Juni 2011 bis Juni 2016; Daten zu Geflüchteten ausschließlich Juni 2016
arbeitslose Geflüchtete
Anteile in Prozent
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Arbeitslosenquoten in Deutschland.
52,1
6,1
15,0
-
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Arbeitslosenquote Auswahl Arbeitslosenquote Deutsche Arbeitslosenquote AusländerNichteuropäische Asylzugangsländer
(AFG, ER, IRQ, IR, NGR, PK, SO, SYR)
Die Auswirkungen der Fluchtmigration auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit
ist zunehmend sichtbar.
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Altersverteilung der Bevölkerung
Bevölkerung nach Altersgruppen in Jahren (Anteile in Prozent);
Deutsche/Ausländer 2014 und Asylerstantragsteller 2015
0102030
unter 3
4 - 5
6 - 10
11 - 15
16 - 17
18 - 24
24 - 29
30 - 34
35 - 39
40 - 44
45 - 49
50 - 54
55 - 59
60 - 64
65+
0102030
unter 3
4 - 5
6 - 10
11 - 15
16 - 17
18 - 24
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50 - 54
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65+
0 10 20 30
unter 3
4 - 5
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65+
0 10 20 30
unter 3
4 - 5
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65+
- 10 20 30
unter 3
4 - 5
6 - 10
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16 - 17
18 - 24
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40 - 44
45 - 49
50 - 54
55 - 59
60 - 64
65+
- 10 20 30
unter 3
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40 - 44
45 - 49
50 - 54
55 - 59
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65+
Deutsche Ausländer Asylerstantragsteller
Quelle: Statistisches Bundesamt; BAMF
Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer
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Asylbewerber zur Durchführung des
Asylverfahrens mit einer
Aufenthaltsgestattung.
Flüchtlingsgruppen – Wer macht was?
Geduldete mit einer negativen
Asylentscheidung und somit einer Duldung.
Asylberechtigte mit positiver
Asylentscheidung und einer
Aufenthaltserlaubnis.
Geduldete (>18 Monate) mit einer
ausgesetzten Abschiebung und einer Duldung.
Schutzbedürftige Flüchtlinge (Feststellung durch Bundesregierung) mit
einer Aufenthaltserlaubnis.
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Auch für geflüchtete Menschen gelten die Regelungen der Schulpflicht.
Zugang zum Ausbildungsmarkt
AUSBILDUNG
ASYLSUCHENDE bis zum dritten Monat
Ausweis: Aufenthaltsgestattung.
Zugang zur Ausbildung:
nur schulische Ausbildungen!
ASYLSUCHENDE ab dem vierten Monat
Ausweis: Aufenthaltsgestattung.
Zugang zur Ausbildung:
Ja, ohne Vorrangprüfung!
GEDULDETE
Ausweis: Duldung.
Zugang zur Ausbildung:
Ja, ohne Vorrangprüfung!
ANERKANNTE
FLÜCHTLINGE
Ausweis: Aufenthaltserlaubnis.
Zugang zur Ausbildung:
Ja, ohne Vorrangprüfung!
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Sprachförderung Sprache ist ein Schlüssel in den deutschen Arbeitsmarkt
Kommunale Sprachförderkurse
(z.B. START-Kurse usw.)
- Sprachkurse bis i.d.R.
Sprachkompetenz A1
Anerkannte Flüchtlinge haben
den Zugang zu Integrationskurs
(Basiskenntnisse) oder ESF-
BAMF-Kurs (berufsbezogenes
Deutsch)
Flüchtlinge mit
Aufenthaltsgestattung / Duldung
haben seit Januar 2016 einen
Anspruch auf eine Teilnahme an
Integrations- und ESF-BAMF-
Kursen
Vermittlung von
Sprachkenntnissen ist die
größte Herausforderung bei der
Integration in den deutschen
Arbeitsmarkt
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Beschäftigungsquoten Geflüchteter konvergieren im
Zeitverlauf zu denjenigen von anderen Migrantengruppen
Beschäftigungsquote von Zuwanderern im Zeitverlauf, nach Zugangsweg
in Prozent
Abbildung: IAB Aktueller Bericht 14/2015 (Quelle: IAB-SOEP-Migrationsstichprobe)
Zugang als Flüchtling
Andere Zuwanderer
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Arbeitslose Ausländer in der Wirtschaftsregion und
Arbeitslose aus den Asylzugangsländern
Zur Gruppe der Ausländer gehören sowohl Menschen, die schon länger in Deutschland leben,
als auch neu hinzugekommene geflüchtete Menschen.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitslose Ausländer
insgesamt
Arbeitslose Ausländer aus den
Nichteuropäischen
Asylzugangsländern*.
* Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien
Veränderung Juli 14 zu Juli 16:
+ 47 Prozent
Veränderung Juli 14 zu Juli 16:
+ 408 Prozent
551
2.800
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Regionale Partner der Kooperationsvereinbarung.
Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar
IHK Braunschweig
Handwerkskammer
Braunschweig-Lüneburg-Stade
Arbeitgeberverband Region
Braunschweig e.V.
Allgemeiner
Arbeitgeberverband
Harz e.V.
Deutschen Gewerkschaftsbund
Region Südostniedersachsen
Deutschen Gewerkschaftsbund Südniedersachsen-Harz
Allianz für die Region GmbH
Jobcenter
Goslar
Landkreis Wolfenbüttel
Landkreis Goslar
Stadt Braunschweig
Jobcenter
Wolfenbüttel
Jobcenter Salzgitter
Jobcenter Braunschweig
Stadt Salzgitter
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Maßnahmekette zur nachhaltigen Integration
Steuerkreis (AA, JC, Kommunen, IHK, HWK, AGV, DGB,
karitative Einrichtungen, Weiterbildungsträger) Koordination der Angebote und Verzahnung der möglichen
Angebote; Koordination der Tätigkeiten auf Regionsebene
Interkulturelle Trainings für Betriebe, AA, JC und
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms
1
2
3
4
High-Potentials: Vermittlung in Arbeit, sofern
Sprachkenntnisse ausreichend, Verzahnung von
Sprachkursangeboten und Gasthörerschaften, Learning on
the job
Medium-Potentials: Qualifizierende Angebote in der
Verzahnung mit Sprachkurs; Anlernende Tätigkeiten in
Herkunftsberufen; Hospitationen in Berufen während
Sprach-/ Integrationskursen
Low-Potentials: Niedrigschwellige tagesstruk-
turierende Angebote; Sprach-/Integrationskurs mit kurzen
Praktika in Anlernberufen; AGH-Tätigkeiten während der
Sprach-/ Integrationskursen
Mini-Potentials (nicht ausbildungs- oder arbeitsfähig):
Niedrigschwellige tagesstrukturierende Angebote im
Rahmen von AGH nach dem AsylbLG; Sprach-/
Integrationskurs auch Alphabetisierungskurse
Weitere
Schritte
z.B.
Qualifizierung,
Anerkennung,
Integration in
Ausbildung /
Arbeit
BAMF-Kurse
Stetige Verzahnung und Abstimmung zwischen Praxiseinsatz, (Sprach-)kursträger
und JC/AA über Anpassung des Profils, Hospitationsleitfäden, Coaching während
der Hospitation und Evaluation Frage des Kostenersatzes
bei Screening und
weiteren Leistungen durch
örtlichen Sprachkursträger
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„PRAKTIKUM“ – Was ist zu beachten?
Vor Praktikumsaufnahme muss immer die Erlaubnis der
Ausländerbehörde beantragt werden.
Hierfür muss die BA grundsätzlich ihre Zustimmung erteilen.
Folgende Praktika bedürfen nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und sind
zudem mindestlohnfrei (Ausnahmen denkbar!):
• Praktika zur Berufsorientierung oder für die Aufnahme eines Studiums mit einer Dauer
von bis zu drei Monaten
• Pflichtpraktika auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer
Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer
Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie
• Praktika von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder
Hochschulausbildung
• Praktika im Rahmen von Einstiegsqualifizierungen (EQ), Maßnahmen bei
Arbeitgebern (MAG) oder Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
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Integration durch Einstiegsqualifizierungen (EQ)
für geflüchtete Menschen bis 25 Jahre
• ZIEL: Vorbereitung einer betrieblichen Berufsausbildung sowie
Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen beruflicher
Handlungsfähigkeit
• DAUER: mindestens sechs Monate, maximal zwölf – befristet bis
zum Ende des Monats vor Ausbildungsbeginn im Sommer
• KOSTEN-Erstattungen: Bis zu 216 Euro monatlich
Praktikavergütung zuzüglich Pauschalbetrag zur
Sozialversicherung (aktuell 108 Euro).
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Regionale Initiativen der Agenturen für Arbeit (SGBIII)
Kommunale Sprachlehrgänge
Kompetenzfeststellung/Screening
PerF – Perspektive f. Flüchtlinge
Integration von Flüchtlingen in die
Arbeitswelt (Projekt Metall)
Wege in Ausbildung (Projekt Handwerk)
102 19
104
21
48
20
45
24
ab Nov.
ab Okt.
17
38
28
10
in Vorbereitung
in Vorbereitung
in Vorbereitung