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Urnengang vom 19. Mai 2019 – Dossier zu den Spitalvorlagen 1. Dokumente des Zweckverbandes 1.1 Beleuchtender Bericht Zweckverbandsabstimmung: Auflösung Zweckverband vom 30. November 2018 1 ) Ausführlicher Bericht, Zusammenfassung im Bericht des Gemeinderates an die Stimmberechtigten. 1.2 Beleuchtender Bericht Nachfolgeorganisationen Zweckverband Spital Affoltern: Gründung von zwei Nachfolgeorganisationen für Langzeitpflege und Spital 1 ) vom 30. November 2018 Ausführlicher Bericht, teilweise Überlappung mit 1.1, Zusammenfassung im Bericht des Gemeinderates an die Stimmberechtigten. 1.3 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Regelung der Liquidation des Zweck- verbandes Spital Affoltern, verabschiedet an der DV vom 29. November 2018: 1 ) Regelt die Liquidation des Zweckverbandes, sofern die Gemeinden dieser einstimmig zu- stimmen. Regelung differenziert nach Zustandekommen / Nicht-Zustandekommen des Nachfolgeorganisationen. 1.4 Bericht der Rechnungsprüfungskommission des Zweckverbandes Spital Affoltern zur Auflösung des Zweckverbandes vom 31. Oktober 2018: 1 ) Enthält den RPK-Abschied mit der Empfehlung an die Stimmberechtigten der Verbandsge- meinden, der Auflösung des Zweckverbandes zuzustimmen. 2. Dokumente zur IKA Pflegezentrum Sonnenberg 2.1 Anstaltsvertrag Interkommunale Anstalt IKA Pflegezentrum Sonnenberg 1 ) Bestimmt den Zweck der IKA und den Beitritt weiterer Gemeinden; regelt die Aufsicht durch die Trägergemeinden, die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen, Arbeitsweise von Verwaltungsrat und Kontrollstelle; Personalrecht und Beschaffungswesen. Ferner die kaufmännische Führung, die Finanzstruktur, die Fremdmittel (max. 70 % der Bilanzsumme) und die Haftung der Anstalt. Zudem die Aufsicht, den Rechtsschutz und Anstaltsstreitigkei- ten sowie die Kündigung, Auflösung und Liquidation, Bezugspflicht beim Versorgungszent- rum Spital und Änderungen des Anstaltsvertrags. 3. Dokumente zur gemeinnützigen AG Spital Affoltern 3.1 Interkommunale Vereinbarung IKV "Gründung gemeinnützige AG Spital Affoltern" 1 ) Bestimmt Ziele und Zweck sowie Aktionärinnen der gemeinnützigen AG Spital Affoltern so- wie die Eigentümerstrategie. Regelt den Kauf, Verkauf, Tausch und Schenkung von Aktien und die Finanzierung, insbesondere die Verpflichtung zur Aktienkapitalerhöhung von maxi- mal 20 Mio. Franken, wenn dies eine Mehrheit bestimmt und zur Übernahme einer Haftung über 18 Mio. Franken für Fremdkapitalschulden. Zudem Bestimmungen zum Personal, Betritt weiterer Gemeinden und Änderungen der IKV. 3.2 Statuten der gemeinnützigen AG Spital Affoltern 2 ) Übliche Statuten einer Aktiengesellschaft, umfassend Kapital zu Zweck, Organe (General- versammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle), Jahresrechnung und Gewinnverteilung, Auflösung und Liquidation 3.3 Aktionärsbindungsvertrag 2 ) Regelt die Zusammenarbeit der Aktionärsgemeinden bezüglich Geschäftspolitik, Verwal- tungsratz, Stimmrechtsvereinbarungen, Veräusserungen der Aktionen, Vorkaufsrecht, Vertragsänderungen. 4. Finanzkennzahlen 2 ) Darstellung der Zahlen aus dem "Beleuchtenden Bericht Zweckverbandsabstimmung" mit Darstellung der Beträge für die Gemeinde und je Einwohnerin und Einwohner. 1 ) Gedruckte Beilage zur Weisung und Webseite www.stallikon.ch/gemeindeversammlung 2 ) Webseite www.stallikon.ch/gemeindeversammlung

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Urnengang vom 19. Mai 2019 – Dossier zu den Spitalvorlagen

1. Dokumente des Zweckverbandes

1.1 Beleuchtender Bericht Zweckverbandsabstimmung: Auflösung Zweckverband vom 30. November 2018 1) Ausführlicher Bericht, Zusammenfassung im Bericht des Gemeinderates an die Stimmberechtigten.

1.2 Beleuchtender Bericht Nachfolgeorganisationen Zweckverband Spital Affoltern: Gründung von zwei Nachfolgeorganisationen für Langzeitpflege und Spital 1) vom 30. November 2018 Ausführlicher Bericht, teilweise Überlappung mit 1.1, Zusammenfassung im Bericht des Gemeinderates an die Stimmberechtigten.

1.3 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Regelung der Liquidation des Zweck- verbandes Spital Affoltern, verabschiedet an der DV vom 29. November 2018: 1) Regelt die Liquidation des Zweckverbandes, sofern die Gemeinden dieser einstimmig zu-stimmen. Regelung differenziert nach Zustandekommen / Nicht-Zustandekommen des Nachfolgeorganisationen.

1.4 Bericht der Rechnungsprüfungskommission des Zweckverbandes Spital Affoltern zur Auflösung des Zweckverbandes vom 31. Oktober 2018: 1) Enthält den RPK-Abschied mit der Empfehlung an die Stimmberechtigten der Verbandsge-meinden, der Auflösung des Zweckverbandes zuzustimmen.

2. Dokumente zur IKA Pflegezentrum Sonnenberg

2.1 Anstaltsvertrag Interkommunale Anstalt IKA Pflegezentrum Sonnenberg 1) Bestimmt den Zweck der IKA und den Beitritt weiterer Gemeinden; regelt die Aufsicht durch die Trägergemeinden, die Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen, Arbeitsweise von Verwaltungsrat und Kontrollstelle; Personalrecht und Beschaffungswesen. Ferner die kaufmännische Führung, die Finanzstruktur, die Fremdmittel (max. 70 % der Bilanzsumme) und die Haftung der Anstalt. Zudem die Aufsicht, den Rechtsschutz und Anstaltsstreitigkei-ten sowie die Kündigung, Auflösung und Liquidation, Bezugspflicht beim Versorgungszent-rum Spital und Änderungen des Anstaltsvertrags.

3. Dokumente zur gemeinnützigen AG Spital Affoltern

3.1 Interkommunale Vereinbarung IKV "Gründung gemeinnützige AG Spital Affoltern" 1) Bestimmt Ziele und Zweck sowie Aktionärinnen der gemeinnützigen AG Spital Affoltern so-wie die Eigentümerstrategie. Regelt den Kauf, Verkauf, Tausch und Schenkung von Aktien und die Finanzierung, insbesondere die Verpflichtung zur Aktienkapitalerhöhung von maxi-mal 20 Mio. Franken, wenn dies eine Mehrheit bestimmt und zur Übernahme einer Haftung über 18 Mio. Franken für Fremdkapitalschulden. Zudem Bestimmungen zum Personal, Betritt weiterer Gemeinden und Änderungen der IKV.

3.2 Statuten der gemeinnützigen AG Spital Affoltern 2) Übliche Statuten einer Aktiengesellschaft, umfassend Kapital zu Zweck, Organe (General-versammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle), Jahresrechnung und Gewinnverteilung, Auflösung und Liquidation

3.3 Aktionärsbindungsvertrag 2) Regelt die Zusammenarbeit der Aktionärsgemeinden bezüglich Geschäftspolitik, Verwal-tungsratz, Stimmrechtsvereinbarungen, Veräusserungen der Aktionen, Vorkaufsrecht, Vertragsänderungen.

4. Finanzkennzahlen 2) Darstellung der Zahlen aus dem "Beleuchtenden Bericht Zweckverbandsabstimmung" mit Darstellung der Beträge für die Gemeinde und je Einwohnerin und Einwohner.

1) Gedruckte Beilage zur Weisung und Webseite www.stallikon.ch/gemeindeversammlung 2) Webseite www.stallikon.ch/gemeindeversammlung

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Bericht zur bilanziellen Trennung des Akutspitals und der Langzeitpflege

Überarbeitete Version gemäss Anforderungen Gemeindeamt Zürich

Affoltern am Albis, 27. September 2018

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................................... 1

1 Einleitung ................................................................................................................................ 3

1.1 Ausgangslage ..................................................................................................................... 3

1.2 Ziele ................................................................................................................................... 3

1.3 Vorgehen ........................................................................................................................... 4

1.3.1 Grundsätze der finanziellen / bilanziellen Trennung ................................................. 4

1.3.2 Der Cashflow 2015-2019 als Entschädigungsschlüssel ............................................. 5

1.3.3 Trennung der Bilanz nach Buch- und Verkehrswerten .............................................. 5

1.4 Trennung des Finanzvermögens, der Baulandreserven und der betriebsrelevanten

Grundstücke ................................................................................................................................. 5

1.4.1 Finanzvermögen ......................................................................................................... 8

1.4.2 Baulandreserven ......................................................................................................... 9

1.4.3 Betriebsrelevante Grundstücke ................................................................................ 10

2 Aufteilung der Bilanzpositionen ......................................................................................... 10

3 Effektive Trennung der Bilanzen zum Stichtag 31.12.2017 ............................................. 26

3.1 Vorgehen und Annahmen ................................................................................................ 26

3.1.1 Vorgehen .................................................................................................................. 26

3.1.2 Annahmen ................................................................................................................ 26

3.2 Berechnung des Cashflow-Schlüssels ............................................................................. 26

3.3 Aufteilung der Bilanzen mit Buchwerten ........................................................................ 29

3.4 Aufteilung der Bilanzen mit Verkehrswerten .................................................................. 31

3.4.1 Berechnung der Verkehrswerte ................................................................................ 34

3.4.2 Aufteilung der Bilanzen bei Fortführung ................................................................. 36

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3.4.3 Aufteilung der Bilanzen bei Liquidation .................................................................. 38

3.4.4 Aufteilung der Bilanzen mit Mindestquorum nach Buchwerten.............................. 40

3.4.5 Aufteilung der Bilanzen mit Mindestquorum nach Verkehrswerten ....................... 42

4 Kritische Würdigung, Fazit und Ausblick ......................................................................... 44

Anhang 1 ....................................................................................................................................... 45

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Zuteilung der Grundstücke ......................................................................................... 6

Abbildung 2: Übersichtsplan Kat.-Nr. 6354 .................................................................................. 34

Abbildung 3: Übersichtsplan Kat.-Nr. 6610 .................................................................................. 35

Tabelle 1: Übersicht der Gebäude .................................................................................................... 7

Tabelle 2: Berechnung Landwerte ................................................................................................... 8

Tabelle 3: Berechnung des Cashflow Schlüssels ........................................................................... 28

Tabelle 4: Berechnung Verkehrswerte ........................................................................................... 35

Tabelle 5: Übersicht der Aufteilungen in CHF .............................................................................. 44

Tabelle 6: Berechnung der Eigenkapital und Fremdkapital Quote ................................................ 45

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1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen der Finanzierung in der Pflegeversorgung (Auf-

gabe der Gemeinden) und der Spitalversorgung (Aufgabe des Kantons) benötigen die Langzeit-

pflege (LZP) und das Akutspital des Spitals Affoltern am Albis1 mehr Flexibilität und Eigenstän-

digkeit in der Entwicklung von Eigner- und Unternehmensstrategie. Um die notwendige Flexibili-

tät und Eigenständigkeit zu gewährleisten, sollen die beiden Bereiche LZP und Akutspital in recht-

lich eigenständige Unternehmen überführt werden. Die Trennung und Überführung gibt den beiden

Bereichen die Möglichkeit sich langfristig nachhaltig im Wettbewerb zu bewegen und somit einen

Mehrwert für die Region und Bevölkerung zu schaffen.

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Trennung per 31. Dezember 2019 müssen sämtliche Ak-

tiven und Passiven einem der beiden Bereiche zugeteilt werden. Diese Zuteilung muss sachgerecht

erfolgen und keiner der beiden Bereiche darf dabei offensichtlich bevorteilt oder benachteiligt wer-

den. Da die Trägerschaft der beiden neuen Rechtseinheiten möglicherweise nicht identisch mit der

bisherigen Trägerschaft sein wird, ist es umso wichtiger, eine mögliche Benachteiligung einer Seite

zu vermeiden.

1.2 Ziele

Der vorliegende Bericht zeigt auf, wie jede Bilanzposition per 31. Dezember 2019 aufgeteilt wird

und wie die Beteiligungswerte der Trägergemeinden an den beiden Bereichen ausfallen.

Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Momentaufnahme zum Stichtag 31.

Dezember 2017. Die finale Aufteilung der Bilanzwerte können sich verändern. Dieser Bericht

gibt gewisse Indikationen bezüglich der zu erwartenden Bilanztrennung vor, jedoch handelt

es sich nicht um die definitive Aufteilung der Bilanzen zum Stichtag 1. Januar 2020. Je nach

1 Derzeit ist das Spital Affoltern in einem Zweckverband organisiert.

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Geschäftsgang, Investitionen oder unvorhergesehenen Ereignissen können sich die Werte

entsprechend verändern.

1.3 Vorgehen

Das Vorgehen ist so gewählt, dass eine sachgerechte Trennung der LZP und des Akutspitals vor-

genommen wird, ohne einen der beiden Bereiche zukünftig in seiner Entwicklung einzuschränken.

Dabei wird über einen entsprechenden Entschädigungsmechanismus sichergestellt, dass weder

zum heutigen Zeitpunkt noch in Zukunft einer der beiden Bereiche bevor- oder benachteiligt wird.

Basierend auf dem Jahresabschluss 2017 des Spitals Affoltern wird eine fiktive Trennung der Bi-

lanz vorgenommen. Dabei muss mit bestimmten Annahmen gearbeitet werden. Die effektive Tren-

nung der Bilanzen zum Stichtag 31. Dezember 2019 wird somit nicht identisch sein mit den vor-

liegenden Aufteilungen der Bilanzpositionen.

Die Trennung der Bilanz erfolgt einerseits zu Buch- und andererseits zu Verkehrswerten. Somit

kann sich ein umfassendes Bild der finanziellen Ausgangssituation der beiden Bereiche gemacht

werden.

1.3.1 Grundsätze der finanziellen / bilanziellen Trennung

Bei der Aufteilung der Bilanz wurde nach folgenden Grundsätzen vorgegangen:

1. Die Psychiatrie, die Palliativstation, die Geriatrie und das Verpflegungszentrum werden

vollständig in das Akutspital eingegliedert. Die Konten dieser Bereich werden somit zu

100% dem Akutspital zugeordnet.

2. Positionen, die klar zugeordnet werden können, werden entsprechend zugeordnet.

3. Positionen, die nicht klar zugeordnet werden können, werden individuell und fair aufgeteilt.

Hierfür werden passende Verteilungsschlüssel verwendet.

4. Bei gewissen Positionen ist eine Aufteilung nicht praktikabel/zweckmässig. In diesen Fäl-

len wird die gesamte Position einem Bereich zugewiesen und der andere Bereich entschä-

digt seinen Anteil durch eine Ausgleichszahlung.

5. Es wurde eine Wesentlichkeitsgrenze von 10‘000 CHF festgelegt. Positionen unter dieser

Grenze, die nicht klar zugeordnet werden können, werden dem Akutspital zugeordnet. Die

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Aktiven und Passiven Positionen unter der Wesentlichkeitsgrenze werden aufgerechnet, der

entstehende Nettobetrag wird dem benachteiligten Bereich durch eine einmalige Cashzah-

lung im Umfang von 50% des Nettobetrags entschädigt.

1.3.2 Der Cashflow 2015-2019 als Entschädigungsschlüssel

Insbesondere die Bilanzwerte des Finanzvermögens und der liquiden Mittel lassen sich aktuell

nicht eindeutig der LZP oder dem Akutspital zuordnen. Um eine faire und sachgerechte Aufteilung

sicherzustellen, muss ein entsprechender Verteilungsschlüssel herangezogen werden. Als prakti-

kabler und sachgerechter Verteilungsschlüssel eignet sich der Cashflow, da dieser auch die effek-

tive betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit beschreibt. Zur Anwendungen kommt dabei der

durchschnittliche Anteil am Cashflow der Jahre 2015-2019. Vor 2015 kann keine eindeutige Cash-

flow Zuordnung zur LZP oder dem Akutspital vorgenommen werden, da noch kein eigener Haus-

halt bestand und die vorhandenen geprüften finanziellen Berichte und Kennzahlen keine eindeutige

Zuordnung erlauben. Die Berechnung des Cashflow-Schlüssels ist in Kapitel 3.2 ausführlich dar-

gelegt.

1.3.3 Trennung der Bilanz nach Buch- und Verkehrswerten

Die Trennung der Bilanz nach Buch- und Verkehrswerten wurde durch verschiedene beteiligte

Stellen durchgeführt. Die Finanzabteilung des Spitals Affoltern hat die Zahlengrundlage für die

Trennung der Bilanzpositionen als auch der Berechnung des Cashflows bereitgestellt und verifi-

ziert. Die federas Beratung AG hat die Berechnung der Verkehrswerte durchgeführt. Alerion Con-

sult AG hat einerseits die Berechnung der Cashflow der Jahre 2015-2017 vorgenommen, die Kon-

solidierung und Erstellung des Berichts durchgeführt und die Koordination der beteiligten Parteien

sichergestellt.

1.4 Trennung des Finanzvermögens, der Baulandreserven und der betriebsre-

levanten Grundstücke

Bei der Trennung des Finanzvermögens, der Baulandreserven sowie der betriebsrelevanten Grund-

stücke bestehen die grössten Herausforderungen. Einerseits muss sichergestellt werden, dass die

Trennung fair durchgeführt wird, damit keiner der beiden Bereiche bevor- oder benachteiligt wird.

Andererseits muss sichergestellt sein, dass die Entwicklungsmöglichkeiten in Zukunft, im Sinne

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eines Neu- oder Ausbaus der Infrastruktur, für beide Bereiche gewahrt sind. Abbildung 1 veran-

schaulicht die Zuteilung der Grundstücke:

Abbildung 1: Zuteilung der Grundstücke

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Eine Übersicht der Gebäude, deren aktuelle Nutzung sowie die Zuteilung Finanzvermögen (FV)

oder Verwaltungsvermögen (VV) findet sich in Tabelle 1.

Tabelle 1: Übersicht der Gebäude

Gebäude-Nr.

Kat-Nr.

Adresse Bezeichnung aktuelle Nutzung Baujahr Zutei-lung

856 5148 Sonnenbergstrasse 30/32 Haus 3 Verwaltung, Wohnhaus mit Garage 1963 FV

799 6343 Spitalweg 13 Haus 5 Wohnhaus, 3 Wohnungen 1901 VV

849 6354 Sonnenbergstrasse 27 Spitalgebäude (inkl. Behand-lungstrakt, Ärzte- und Bet-tenpavillion)

Behandlung und Pflege 1901 VV

851 6354 Sonnenbergstrasse 29 Haus B Verwaltung, Wäscherei 1933 VV

852 6354 Sonnenbergstrasse 29 Betriebsgebäude Garage, Gärtnerei, Notstrom 1989 VV

857 6354 Sonnenbergstrasse 33 Haus Lindenberg (früher Haus N)

Psychiatrie, Akutgeriatrie 1972 VV

861 6354 Sonnenbergstrasse 31 Haus M Verwaltung, Pikettzimmer, MuKi-Station

1959 VV

2878 6354 Sonnenbergstrasse 27 Zivilschutzanlage Zivilschutzanlage, Lager 1995 VV

3547 6354 Melchior Hirzel-Weg 38 Verpflegungszentrum Küche, Personalrestaurant, el. Energieversorgung

2015 VV

231 6354 Melchior Hirzel-Weg 42 Haus Pilatus Alters- und Pflegeheim 1986 VV

854 6354 Melchior Hirzel-Weg 40 Haus Rigi Alters- und Pflegeheim 1972 VV

790 6354 Spittelstrasse 27 Haus 4, Müsliburg Kinderhort (vermietet bis Sept. 2016)

1952 FV

837 6610 Sonnenbergstrasse 21 Haus 2 Wohnhaus, 2 Praxen 1953 FV

839 6610 Sonnenbergstrasse 23 Scheune (Villa Sonnenberg) Garagengebäude 1860 VV

841 6610 Sonnenbergstrasse 23 Waschhaus (Villa Sonnen-berg)

Gerätehaus 1820 VV

843 6610 Sonnenbergstrasse 23 Villa Sonnenberg (früher Haus 1)

Palliativ Care 1870 VV

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Die Gesamtfläche der jeweiligen Grundstücke sowie deren in diesem Bericht zugrunde gelegten

Landwerte sind Tabelle 2 aufgelistet:

Tabelle 2: Berechnung Landwerte

Kat-Nr. Bemerkungen Fläche [m2] Lageklasse CHF je m2 Landwert

5148 Gesamtfläche 2'338 -

./. Anteil Finanzvermögen - 2'338

Fläche ohne Anteil FV - W2a / LK1 690 -

6343 Gesamtfläche 714

./. Anteil Finanzvermögen -

Fläche ohne Anteil FV 714 W3 / LK2 690 492'660

6354 Gesamtfläche 38'254

./. Anteil Finanzvermögen -1'400

Fläche ohne Anteil FV 36'854 ZöB 180 6'633'720

6610 Gesamtfläche 9'983

./. Anteil Finanzvermögen -580

Fläche ohne Anteil FV 9'403 W3 / LK2 690 6'488'070

1.4.1 Finanzvermögen

Bei der Trennung des Finanzvermögens bestehen folgende Herausforderungen:

In der Zeit vor dem eigenen Haushalt können keine eindeutigen Aussagen bezüglich der

separaten Ertragsrechnungen für die LZP oder das Akutspital gemacht werden.

Es wurden keine getrennten Konten für die beiden Bereiche geführt.

Es besteht nach wie vor keine Trennung bei den liquiden Mitteln der beiden Bereiche.

Die Schenkungen zuhanden des ZV (betrifft insbesondere das Finanzvermögen) weisen

keine Differenzierung auf, ob dies zweckgebunden für das Akutspital oder die LZP erfolgt

sind.

Das Finanzvermögen besteht in erster Linie aus nicht betriebsrelevanten Liegenschaften,

die nicht - wie Bargeldbestände oder Finanzanlagen – ohne weiteres zwischen beiden Be-

reichen aufgeteilt werden können.

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Da es sich beim Finanzvermögen in erster Linie um nicht betriebsrelevante Liegenschaften in der

Bauzone handelt, wurde folgendes Vorgehen gewählt:

Grundsatz 3 der Bilanztrennung: Positionen, die nicht klar zugeordnet werden können, werden

individuell und fair (sachgerecht) aufgeteilt. Hierfür werden passende Verteilungsschlüssel ver-

wendet.

Als Verteilschlüssel wird das Verhältnis am Cashflow der LZP und des Akutspitals angewendet.

Dabei wird das gesamte Finanzvermögen beziehungsweise die Liegenschaften der LZP zugeord-

net. Das Akutspital wird dahingehend entschädigt, dass es der LZP ein Darlehen in der Höhe des

Anteils am Cashflow der Jahre 2015-2019 gewährt. In den Vertragswerken wird über die entspre-

chenden Formulierungen sichergestellt, dass die Aufteilung fair erfolgt, und keine der beiden Be-

reiche (auch zukünftig) bevor- oder benachteiligt wird.

Das Grundstück mit der Kataster Nr. 5148 (siehe Abbildung 1) befindet sich im Finanzvermögen

und wird somit der LZP zugewiesen.

Was bedeuten die Darlehen des Akutspitals an die LZP?

Das Darlehen des Akutspitals an die LZP ist vom Meccano her ähnlich wie ein Verkauf der Lie-

genschaften vom Akutspital an die LZP zu betrachten (es fliesst nur kein Cash). Somit wird das

gewährte Darlehen seitens des Akutspitals (Aktivseite Bilanz Akutspital) im selben Umfang zu

einer Erhöhung des Eigenkapitals (Passivseite Bilanz Akutspital) führen.

1.4.2 Baulandreserven

Der Zweckverband verfügt über Baulandreserven ohne betriebliche Relevanz. Diese müssen fair

aufgeteilt werden, so dass keiner der beiden Bereiche offensichtlich bevor- oder benachteiligt wird.

Als Baulandreserven ist jener Bereich der Parzelle mit der Kataster Nr. 6610 (vormals Nr. 4256)

definiert (siehe Abbildung 1), der aktuell nicht durch die Palliative Care Station (Villa Sonnenberg)

genutzt wird. Dieser wird bei der Trennung der LZP und des Akutspitals abparzelliert und der LZP

zugewiesen.

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Für die finanzielle Aufteilung wird das identische Vorgehen gewählt, wie bei den Liegenschaften

im Finanzvermögen:

Grundsatz 3 der Bilanztrennung: Positionen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können,

werden individuell und fair (sachgerecht) aufgeteilt. Hierfür werden passende Verteilungsschlüssel

verwendet.

Als Verteilschlüssel wird das Verhältnis des Cashflows der LZP und des Akutspitals angewendet.

Dabei werden die Baulandreserven der LZP zugeordnet. Das Akutspital wird dahingehend entschä-

digt, dass es der LZP ein Darlehen in der Höhe des Anteils der Cashflows der Jahre 2015-2019

gewährt. Über die entsprechenden Formulierungen in den Vertragswerken ist zudem sichergestellt,

dass auch ein zukünftiger Gewinn aufgrund von Steigerungen der Landpreise fair zwischen allen

involvierten Parteien aufgeteilt wird.

1.4.3 Betriebsrelevante Grundstücke

Die Aufteilung der betriebsrelevanten Grundstücke ist zentral um die zukünftige Handlungsfähig-

keit der LZP und des Akutspitals sicherzustellen. Dabei müssen insbesondere zwei Aspekte beach-

tet werden:

1. Um den benötigten Neubau für das Akutspital realisieren zu können, benötigt es ein Bau-

feld um einen Neubau bei laufendem Betrieb erstellen zu können.

2. Es werden Landreserven für die LZP benötigt, um in Zukunft die Möglichkeit zu haben die

Infrastruktur (Kapazität) zu erweitern.

Um die Vorlage zur Trennung der beiden Bereiche LZP und Akutspital weiterhin so einfach wie

möglich zu halten, ist eine pragmatische Trennung des Grundstücks für öffentliche Bauten vorge-

sehen. Da jedoch das Energie- und Versorgungszentrum aus betrieblichen und finanziellen Über-

legungen sinnvollerweise durch das Akutspital betrieben wird, kommt es für diesen Bereich des

Grundstücks in der Zone für öffentliche Bauten (Kataster Nr. 6354) zu einer Baurechtslösung so-

lange das Energie- und Versorgungszentrum in der heutigen Form betrieben wird. Sollte es nicht

mehr betrieben und zurückgebaut werden, so fällt das Grundstück zurück an die LZP die es ent-

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sprechend für die zukünftige Entwicklung nutzen kann. Zudem verfügt die LZP über weitere Land-

reserven, die sie nutzen könnte, falls ein Erweiterungsbau vor Ende der Betriebszeit des Versor-

gungszentrums notwendig werden sollte.

Da es sich aktuell um ein Grundstück in der Zone für öffentliche Bauten handelt (Kataster Nr.

6354), ist der Verwendungszweck eingeschränkt, was sich entsprechend im Wert des Grundstücks

niederschlägt (siehe Tabelle 2). Sollte es in Zukunft zu einer Umzonung in Bauland mit entspre-

chender Wertsteigerung und anschliessendem Verkauf kommen, so muss wiederum eine Entschä-

digung an die andere Partei vorgesehen sein, damit es zu keiner Benachteiligung einer der beiden

Bereiche LZP oder Akutspital kommt. In diesem Fall kommt wiederum der Grundsatz zur Anwen-

dung, der auch für das Finanzvermögen und die Baulandreserven zum Tragen kommt.

Grundsatz 3 der Bilanztrennung: Positionen, die nicht klar zugeordnet werden können, werden

individuell und fair (sachgerecht) aufgeteilt. Hierfür werden passende Verteilungsschlüssel ver-

wendet.

Als Verteilschlüssel für potentielle zukünftige Gewinne aus Umzonungen und Verkäufen wird das

Verhältnis des Cashflows der Jahre 2015-2019 der LZP und des Akutspitals angewendet.

Über die entsprechenden Formulierungen in den Vertragswerken wird sichergestellt, dass auch ein

zukünftiger Gewinn aufgrund von Umzonungen mit anschliessendem Verkauf fair zwischen allen

involvierten Parteien aufgeteilt wird.

Das Grundstück mit der Kataster Nr. 6343 wird aufgrund der Betriebsrelevanz dem Akutspital

zugeschlagen.

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2 Aufteilung der Bilanzpositionen

Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel basierend auf Grundsätzen Erläuterungen

1

Aktiven

Flüssige Mittel

100000 1000 Hauptkasse

Als Aufteilungsschlüssel für die Flüssigen Mittel wird der durchschnittliche Anteil der LZP und des Akutspitals an den Cashflow der Jahre 2015-2019 verwendet.

Für die Aufteilung der Flüssigen Mittel wird der Anteil des Akutspitals und der LZP an den historischen Cashflows be-rechnet. Hierfür wurden die Cashflows der letzten 4 Jahre analysiert, um eine gerechte Aufteilung sicherzustellen. Die-ses Vorgehen garantiert, dass beide Bereiche ihren Betrieb ohne Liquiditätsprobleme fortsetzten können.

102100 1001,01 Postcheck

102101 1001,02 Postcheck Betrieb

102102 1001,03 Postcheck Projekte

102200 1002,01 ZKB Betriebskonto 1121-0017.005

102201 1002,02 ZKB Betriebskonto 011021-00119126

102205 1002,03 UBS 276-807674.01W

Kontokorrent

Anteil Sozialleistungen (Kto. 22028 - 220033)

Entschädigung durch die LZP basierend auf ihrem Anteil an der Lohnsumme, weil die Sozialleistungs-konten zu 100% dem Akutspital zugeordnet werden.

Anteil Quellensteuer LZP (Kto. 220034)

Entschädigung durch die LZP, weil das Quellensteu-erkonto zu 100% dem Akutspital zugeordnet wird. Der Betrag kann durch Zuordnung auf die jeweiligen Mitarbeitenden klar bestimmt werden.

Familienausgleichskasse, Kinderzula-gen (Kto. 220035)

Entschädigung durch die LZP, weil die entspre-chende passive Position zu 100% dem Akutspital zu-geordnet wird. Der Betrag kann durch Zuordnung auf die jeweiligen Mitarbeitenden klar bestimmt werden.

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11

Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

110

Forderungen aus Lieferung und Leistung

109001 1019,07 Transitkonto Debitoren / VESR Zahl Der Betrag ist unter der Wesentlichkeitsgrenze von 10'000.- und wird dem Akutspital zugeordnet. Die Position wird auf Ende 2018 bereinigt und ist somit für die Ausgliederung irrelevant.

109005 1019,08 Transitkonto Löhne Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet. Die Position wird ab Ende 2017 transitorisch ge-trennt gebucht.

Position umfasst Lohnzahlungen, Zulagen und Stundenlöhner. Die Auszahlung erfolgt im Januar.

110000 1015,04 Debitoren - Sammelkonto Akutspital Das Konto betrifft nur das Akutspital.

110001 1015,05 Debitoren - Sammelkonto Palliativsta-tion

Die Palliativstation und die dazugehörigen Konten werden dem Akutspital zugeordnet.

110002 1015,07 Debitoren - Sammelkonto Psychiatrie Die Psychiatrie und die dazugehörigen Konten wer-den dem Akutspital zugeordnet.

110003 1015,08 Debitoren - Sammelkonto Langzeit-pflege

Das Konto betrifft nur die LZP.

110004 1015,09 Debitoren - Sammelkonto Übrige Alle Rechnungen betreffen das Akutspital, die Psy-chiatrie, die Psychotherapie oder die Physiotherapie. Die Position wird somit vollständig dem Akutspital zugeordnet.

110009 1015,11 Debitoren - SAP Die Position wird auf Ende 2017 bereinigt und ist somit für die Ausgliederung irrelevant.

Für diese Positionen wurden Delkredere-Positionen gebucht. Dieses Konto betrifft noch alte Fälle vor 2015.

110010 1015,12 Debitoren - Zwischenabschluss Zurzeit existieren noch nicht verrechnete Positionen der LZP. Für den Abschluss 2017 ist ein neues Konto eröffnet worden, um die LZP Abgrenzungen separat verbuchen zu können.

110011 1015,13 Debitoren- Zwischenabschluss Lang-zeitpflege

Das Konto betrifft nur die LZP.

1142

Kontokorrenti Kanton

114200 2003,01 Staatsbeitrag Akutspital ab 2012 Das Konto betrifft nur das Akutspital. Es handelt sich um Beiträge des Kantons.

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12

Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

114201 2003,02 Staatsbeitrag Psychiatrie ab 2012 Die Psychiatrie und die dazugehörigen Konten wer-den dem Akutspital zugeordnet.

Es handelt sich um Beiträge des Kantons.

114202 2003,03 Staatsbeitrag Palliative ab 2012 Die Palliativstation und die dazugehörigen Konten werden dem Akutspital zugeordnet.

Es handelt sich um Beiträge des Kantons.

114203 1011,02 Kontokorrent Kanton Zürich Psychiat-rie

Die Psychiatrie und die dazugehörigen Konten wer-den dem Akutspital zugeordnet.

Es handelt sich um Beiträge des Kantons.

1143

Übrige kurzfristige Forderungen

114301 1015,06 Verrechnungssteuerguthaben Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

114302 1019,01 Geleistete Depotzahlungen/Mietkau-tion

Die Mietkautionen können auf die jeweiligen Mitar-beitenden zugeordnet werden, das Konto kann somit klar zugewiesen werden.

Es handelt sich um Mietkautionen für extern gemietete Woh-nungen

114303 1019,03 Debitor Palliativstation (Darlehen) Die Palliativstation und die dazugehörigen Konten werden dem Akutspital zugeordnet.

114304 1019,05 Debitor Gemeinden (Hebammenwar-tegeld)

Kann klar dem Akutspital zugeordnet werden. Die Position wird auf Ende 2017 bereinigt und ist somit für die Ausgliederung irrelevant.

114305 1014,01 Debitor GD (Sanierungsbeitrag BVK) Kantonsanteil an den Sanierungsbeiträgen der BVK für die Mitarbeitenden des Akutspitals, der Psychiat-rie, der Palliativstation und aller weiterer Bereiche, die vom Kanton finanziert werden. All diese Berei-che und die dazugehörigen Konten werden dem Akutspital zugeordnet.

Das Konto wird aufgelöst, wenn auch die Sanierungsrückstel-lungen aufgelöst werden und das Gemeindeamt das schriftliche ok. gegeben hat.

114306 1010,01 Vorschüsse an Nebenkassen Die Kassen des Akutspital, der Psychiatrie, des Res-taurants und der MUKI sind dem Akutspital zuge-ordnet. Der LZP ist die Kasse der Aktivierungsthera-pie zugeordnet, diese wird alle 2-3 Monate abge-rechnet.

Die einzelnen Kassenbestände sind jederzeit überprüfbar und können klar zugeordnet werden.

114307 1010,02 Vorschüsse - Taschengeld Psychiatrie Die Psychiatrie und die dazugehörigen Konten wer-den dem Akutspital zugeordnet.

114308 1010,03 Vorschüsse - Taschengeld Langzeit-pflege

Das Konto betrifft nur die LZP.

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13

Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

114309 1010,05 Vorschüsse an Personal An welche Mitarbeitenden die Vorschüsse gewährt wurden, ist klar bestimmbar. Somit kann die Position klar zugeordnet werden.

114310 1010,06 Vorauszahlungen für Mitarbeitende (Zahlung via Lohnabzug)

Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

120

Vorräte

120000 1025,01 Zentrallager Aufteilung gemäss dem Inventar vom 31.12.19.

120001 1025,03 Apotheke Die Apotheke wird zu 100% dem Akutspital zuge-wiesen. Die LZP wird basierend auf ihrem Anteil an dem Gesamtumsatz der Apotheke mittels einer Cash Zahlung entschädigt.

Nur wenige Medikamente können klar der LZP zugeordnet wer-den. Die Aufteilung gemäss dem Anteil am Jahresumsatz garan-tiert, dass beide Bereiche fair behandelt werden. Die Apotheke wird zu 100% dem Akutspital zugeordnet, weil es unsicher ist, von wo die LZP ihre Medikamente nach der Ausgliederung be-ziehen wird.

120002 1025,09 OPS Die Vorräte des OP's gehören zum Akutspital.

120003 1025,05 Hauswirtschaft Alle Positionen, für die ein Inventar existiert, werden nach diesem zugeordnet. Für die restlichen Positio-nen wird als Aufteilungsschlüssel die Anzahl Betten verwendet.

Die Verwendung der Materialien der Hauswirtschaft ist eng mit der Grösse und der Bettenanzahl verknüpft. Die Zuordnung an-hand der Anzahl Betten garantiert somit eine faire und effiziente Aufteilung.

120004 1025,07 Küche Das Verpflegungszentrum und die dazugehörigen Konten werden dem Akutspital zugeordnet.

120005 1025,11 Übrige Vorräte Aufteilung gemäss dem Inventar vom 31.12.19.

120090 1025,02 Wertberichtigung Zentrallager Die Wertberichtigung entspricht dem Anteil des Akutspitals und der LZP an dem zu berichtigenden Konto (Kto.120000).

120091 1025,04 Wertberichtigung Apotheke Die Wertberichtigung entspricht dem Anteil des Akutspitals und der LZP an dem zu berichtigenden Konto (Kto.120001).

120092 1025,1 Wertberichtigung OPS Die Wertberichtigung entspricht dem Anteil des Akutspitals und der LZP an dem zu berichtigenden Konto (Kto.120002).

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

120093 1025,06 Wertberichtigung Hauswirtschaft Die Wertberichtigung entspricht dem Anteil des Akutspitals und der LZP an dem zu berichtigenden Konto (Kto.120003).

120094 1025,08 Wertberichtigung Küche Die Wertberichtigung entspricht dem Anteil des Akutspitals und der LZP an dem zu berichtigenden Konto (Kto.120004).

120095 1025,12 Wertberichtigung Übrige Vorräte Die Wertberichtigung entspricht dem Anteil des Akutspitals und der LZP an dem zu berichtigenden Konto (Kto.120005).

128

Angefangene Arbeiten (nicht abgerechnete Leistungen)

128000 1030,04 Abgrenzung Erträge Überlieger Als Überlieger werden nur Patienten aus dem Akut-bereich bezeichnet. Das Konto wird somit dem Akutspital zugeordnet.

Aktive Rechnungsabgrenzung (TA)

130000 1030,01 Transitorische Aktiven (Jahresab-schluss)

Die Aufteilung erfolgt gemäss den Kontodetails. Versicherungen werden keine abgegrenzt.

Beim Abschluss 2019 wird darauf geachtet, dass Versicherungs-prämien nicht im Voraus, sondern erst im Januar bezahlt und gebucht werden.

130001 1030,02 Transitorische Aktiven (Monatsab-schluss)

Die Erträge können klar auf die Mitarbeitenden auf-geteilt werden und so der entsprechenden Partei zu-geordnet werden.

Diese Position setzt sich aus ausstehenden Erträgen für KKTG, UVTG und EO zusammen.

130010 1030,03 TA Periodizität unterjährig Der Betrag ist unter der Wesentlichkeitsgrenze von 10'000.- und wird dem Akutspital zugeordnet.

130011 1030,05 TA Periodizität überjährig Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

140

Finanzanlagen

140000 1023,02 Haus 2 Sonnenbergstrasse 21

Diese Liegenschaften befinden sich in der Bauzone, sind nicht betriebsrelevant und werden zu 100% der Langzeitpflege zugewiesen. Die anteilsmässige Ent-schädigung, die das Akutspital erhält, basiert auf sei-nem durchschnittlichen Anteil an den Cashflows in den Jahren 2015-2019. Die Entschädigung erfolgt in der Form eines Guthabens bzw. Darlehens, das das Akutspital der Langzeitpflege gewährt.

Es handelt sich um drei vermietete Liegenschaften, die nach HRM2 neubewertet worden sind. Die Liegenschaften sind nicht betriebsrelevant, werden aktuell aber teilweise durch das Spital genutzt. Eine Aufteilung der Liegenschaften er-scheint nicht sinnvoll. Daher werden die Liegenschaften der LZP zugeschlagen und das Akutspital wird in Form eines Darlehens finanziell entschädigt, welches das Akutspital der LZP gewährt. Um eine Gleichstellung der LZP und des Akutspitals zu gewährleisten und potentielle Verkaufsge-winne oder Verluste fair aufzuteilen, wird das Darlehen nur dann ausbezahlt, wenn die Liegenschaften verkauft werden. Dabei wird grundsätzlich eine Neubewertung anhand des ef-fektiven Verkaufspreises vorgenommen. Somit ist sicherge-stellt, dass auch zukünftig keine der beiden Bereiche bevor- oder benachteiligt wird.

140001 1023,03 Haus 3 Sonnenbergstrasse 32

140002 1023,04 Haus 4 Spittelstrasse 27

140010 1023,05 Haus 2 Neubewertung

140011 1023,06 Haus 3 Neubewertung

140012 1023,07 Haus 4 Neubewertung

150

Sachanlagen

150010 1143,01 Gebäude Verwaltung/Dienste/Lager-gebäude/Werkstatt/usw.

Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150011 1143,02 WB Gebäude Verwaltung/Dienste/La-gergebäude/Werkstatt/usw.

Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150020 1143,03 Gebäude Akut/Psychiatrie/Palliative Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150021 1143,04 WB Gebäude Akut/Psychiatrie/Pallia-tive

Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150030 1143,05 Gebäude Langzeitpflege Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150031 1143,06 WB Gebäude Langzeitpflege Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150040 1143,07 Gebäude Nebenbetriebe Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150041 1143,08 WB Gebäude Nebenbetriebe Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150055 1143,09 Bauprojekte in Arbeit/Anlagen in Bau Die Projekte betreffen das Akutspital, die Zuordnung erfolgt analog.

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

150080 1143,10 Allgemeine Betriebsinstallationen Der Grossteil kann gemäss den Kontodetails klar zu-geordnet werden. Der restliche Betrag wird entspre-chend dem Verhältnis der klar aufteilbaren Anlagen zugeordnet.

150081 1143,11 WB Allgemeine Betriebsinstallation Der Grossteil kann gemäss den Kontodetails klar zu-geordnet werden. Der restliche Betrag wird entspre-chend dem Verhältnis der klar aufteilbaren Anlagen zugeordnet.

150090 1143,12 Anlagespezifische Installationen Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150091 1143,13 WB Anlagespezifische Installationen Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150100 1146,01 Medizinische Geräte, Maschinen, Ap-parate

Der Grossteil kann gemäss den Kontodetails klar zu-geordnet werden. Der restliche Betrag wird entspre-chend dem Verhältnis der klar aufteilbaren Anlagen zugeordnet.

150101 1146,02 WB Medizinische Geräte, Maschinen, Apparate

Der Grossteil kann gemäss den Kontodetails klar zu-geordnet werden. Der restliche Betrag wird entspre-chend dem Verhältnis der klar aufteilbaren Anlagen zugeordnet.

150105 1146,03 Medizin technische Software-Upgra-des

Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150106 1146,04 WB Medizin technische Software-Up-grades

Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150110 1146,05 Mobiliar und Einrichtungen Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150111 1146,06 WB Mobiliar und Einrichtungen Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150120 1146,07 Büromaschinen/Kommunikation Die Aufteilung erfolgt entsprechend dem Verhältnis der klar aufteilbaren Anlagen.

150121 1146,08 WB Büromaschinen/Kommunikation Die Aufteilung erfolgt entsprechend dem Verhältnis der klar aufteilbaren Anlagen.

150130 1146,09 Fahrzeuge Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150131 1146,10 WB Fahrzeuge Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150140 1146,11 Werkzeuge und Geräte Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

150141 1146,12 WB Werkzeuge und Geräte Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150160 1146,13 Informatik Hardware Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150161 1146,14 WB Informatik Hardware Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150165 1149,01 Informatik Software Der Grossteil kann gemäss den Kontodetails klar zu-geordnet werden. Der restliche Betrag wird entspre-chend dem Verhältnis der klar aufteilbaren Anlagen zugeordnet.

150166 1149,02 WB Informatik Software Der Grossteil kann gemäss den Kontodetails klar zu-geordnet werden. Der restliche Betrag wird entspre-chend dem Verhältnis der klar aufteilbaren Anlagen zugeordnet.

150170 1149,03 Übrige Sachanlagen in Arbeit Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150180 1146,15 Anlagen in Leasing, Med. Geräte, Ma-schinen, Aparte

Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

150181 1146,16 WB Anlagen in Leasing, Med. Geräte, Maschinen, Aparte

Wird gemäss den Kontodetails zugeordnet.

Darlehen und Beteiligungen

Darlehen und Beteiligungen an Ge-meinden, Stiftungen, Zweckverbänden

Entschädigung durch die LZP an das Akutspital in Form eines Darlehens, welches das Akutspital der LZP gewährt, weil die gesamten Finanzanlagen der LZP zugewiesen wurden (Kto. 140). Das Darlehen aus den nicht betriebsrelevanten Liegenschaften ist nur dann auszuzahlen, wenn die LZP die Liegen-schaften verkauft.

Für eine detaillierte Erläuterung des Darlehens für die nicht betriebsrelevanten Liegenschaften siehe Kto. 140 „Finanz-anlagen“.

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

2

Passiven

20

Kurzfristiges Fremdkapital

200

Kurzfristige Verbindlichkeiten Lie-ferung und Leistung

200100 2000,01 Lieferantenkreditoren Sammelkonto Die klar zuweisbaren Rechnungen von einem Betrag über 1000.- werden gemäss dem Inventar vom 31.12.2019 aufgeteilt. Rechnungen von über 1000.-, die die Apotheke betreffen, werden gemäss dem je-weiligen Anteil am Gesamtumsatz der Apotheke aufgeteilt. Alle anderen Rechnungen, die nicht klar zuteilbar sind, werden dem Akutspital zugewiesen und die LZP entschädigt ihren Anteil mittels einer Cash Zahlung. Die Höhe der Entschädigung basiert auf dem durchschnittlichen Anteil der LZP an den Cashflows in den Jahren 2015-2019.

203

Anzahlungen von Patienten/Kunden

203000 2001,01 Vorauszahlung/Depot Patienten Das Konto betrifft nur das Akutspital.

203002 2009,04 Depot Patienten LZP Das Konto betrifft nur die LZP.

210

Kurzfristige Finanzverbindlichkeit

210000 2010,08 Kurzfristiges Darlehen (ZKB Feste Vorschüsse)

Es handelt sich um einen Betriebskredit. Die Auftei-lung erfolgt analog zu der Aufteilung der flüssigen Mittel. Als Aufteilungsschlüssel wird somit der durchschnittliche Anteil der LZP und des Akutspit-als an den Cashflow der letzten 4 Jahre verwendet.

Es ist geplant, dass der Kredit bis Ende 2018 vollständig zu-rückgezahlt ist.

220000 2189,26 Geldaufbewahrung Empfang Das Konto wird per 31.12.2018 einen Betrag von 0.- aufweisen.

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

220001 2189,06 Rückzahlung an Patienten/Kranken-kasse

Ab 2018 werden separate Konten für das Akutspital und die LZP geführt, dadurch können die Konten zum Zeitpunkt der Ausgliederung klar zugewiesen werden.

Eine rückwirkende Aufteilung ist mit grossem Aufwand ver-bunden. Aus pragmatischen Überlegungen werden darum in der Zukunft zwei Konten geführt.

220050 2189,29 Rückzahlung an LZP Patienten/Kran-kenkasse/Gemeinden

Das Konto betrifft nur die LZP. Das Konto wird ab 2018 geführt, um eine Aufteilung des ak-tuell gemeinsam geführten Kontos 22001 zu ermöglichen.

220002 2189,27 ESR-Zahlungen in Bearbeitung Das Konto betrifft nur das Akutspital.

220003 2189,28 Zahlungen in Bearbeitung Kann klar dem Akutspital zugeordnet werden. Die Position wird auf Ende 2017 bereinigt und ist somit für die Ausgliederung irrelevant.

Das Konto betrifft noch alte Fälle von 2015.

220005 2001,02 Geldaufbewahrung von Patienten Das Konto wird dem Akutspital zugewiesen. Das Konto wird per 31.12.2108 ein Saldo von 0.- aufwei-sen.

220006 2000,09 Krückenverrechnung Das Konto betrifft nur das Akutspital.

220007 2000,13 Durchlaufkonto Taschengeld Das Konto wird per 31.12.2018 ein Saldo von 0.- aufweisen.

220008 2189,03 Saldoübertrag Taschengeld Das Konto betrifft nur die LZP. Es handelt sich um den Taschengeldbezug der Bewohner der LZP. Dieser wird mit einer Verschiebung von einem Monat dem Bewohner per Rechnung wieder belastet.

220009 2006,21 Durchlaufkonto Rettungsdienst Sekun-där intern

Das Konto betrifft nur das Akutspital.

220010 2000,03 Datenträger bargeldloses Zahlsystem Es handelt sich um Guthaben von Mitarbeitenden. Die Aufteilung erfolgt, indem jedem Mitarbeitenden sein Guthaben zugewiesen wird und die Mitarbeiten-den dann ihrer jeweiligen Abteilung zugeordnet wer-den.

220011 2189,09 Kreditkarten Abrechnungskonto Mit Kreditkarten wird im Kafi27 und Restaurant Pa-norama, an den beiden Schlüsselladestationen sowie am Empfang bezahlt. Diese Nebenbetriebe und die dazugehörigen Konten werden dem Akutspital zuge-ordnet.

220012 2189,19 Arzthonorare Pool Medizin Das Konto betrifft nur das Akutspital. Die Honorare werden nur in dem Akutspital, der Psychiatrie und der Palliativstation eruiert.

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

220013 2189,2 Arzthonorare Pool Chirurgie Das Konto betrifft nur das Akutspital. Die Honorare werden nur im Akutspital, der Psychiatrie und der Palliativstation eruiert.

220014 2189,21 Arzthonorare Pool Gyn / Gebs Das Konto betrifft nur das Akutspital. Die Honorare werden nur im Akutspital, der Psychiatrie und der Palliativstation eruiert.

220015 2189,22 Arzthonorare Pool Anästhesie Das Konto betrifft nur das Akutspital. Die Honorare werden nur im Akutspital, der Psychiatrie und der Palliativstation eruiert.

220016 2189,23 Arzthonorare Pool Psychiatrie Die Psychiatrie und die dazugehörigen Konten wer-den dem Akutspital zugeordnet.

Die Honorare werden nur im Akutspital, der Psychiatrie und der Palliativstation eruiert.

220017 2189,24 Arzthonorare Pool Akutgeriatrie/Palli-ative

Die Palliativstation und die dazugehörigen Konten werden dem Akutspital zugeordnet.

Die Honorare werden nur im Akutspital, der Psychiatrie und der Palliativstation eruiert.

220022 2000,14 13. Monatslohn, Gutschrift Der Betrag ist unter der Wesentlichkeitsgrenze von 10'000.- und wird dem Akutspital zugeordnet.

220024 2189,18 Arzthonorare ohne AHV Das Konto betrifft nur das Akutspital. Die Honorare werden nur im Akutspital, der Psychiatrie und der Palliativstation eruiert.

220026 2001,03 Schlüsseldepot Mitarbeiter Die Aufteilung erfolgt, indem jedem Mitarbeitenden sein Depot zugewiesen wird und die Mitarbeitenden dann ihrer jeweiligen Abteilung zugeordnet werden.

220027 2009,03 Trinkgeld Kasse Zuordnung gemäss der Aufstellung der Personalab-teilung.

220028 2000,04 AHV / ALV

Die Rechnungen werden nicht getrennt gestellt, da sie noch auf der aktuellen Bilanzstruktur basieren. Eine direkte Aufteilung ist somit nicht möglich, da-rum werden die Positionen vollumfänglich dem Akutspital zugeordnet, die LZP entschädigt ihren Anteil basierend auf ihrem Anteil an der Lohn-summe.

Die Konten sind eng mit dem Lohn der einzelnen Mitarbei-tenden verknüpft. Ein Aufteilungsschlüssel basierend auf der Lohnsumme garantiert somit eine faire Zuordnung.

220029 2000,05 Beamtenversicherungskasse

220030 2000,06 VSAO

220031 2006,20 Vorsorgestiftung VLS

220032 2000,10 Krankentaggeldversicherung

220033 2000,07 Betriebs- u. Nichtbetriebsunfallversi-cherung

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

220034 2000,08 Quellensteuer Die Rechnung basiert auf dem gemeinsamen Betrieb und wird somit nicht in zwei getrennten Rechnungen gestellt. Eine direkte Aufteilung ist somit nicht mög-lich, darum wird die Position dem Akutspital zuge-ordnet. Welche Mitarbeitende diese Position betrifft, kann klar bestimmt werden. Die LZP entschädigt ih-ren Anteil basierend auf dieser Zuordnung.

220035 2189,13 Familienausgleichskasse, Kinderzula-gen

Die Rechnung basiert auf dem gemeinsamen Betrieb und wird somit nicht in zwei getrennten Rechnungen gestellt. Eine direkte Aufteilung ist somit nicht mög-lich, darum wird die Position dem Akutspital zuge-ordnet. Welche Mitarbeitende diese Position betrifft, kann klar bestimmt werden. Die LZP entschädigt ih-ren Anteil basierend auf dieser Zuordnung.

.

220036 2189,14 Erstattungen EO-Entschädigungen Die EO Entschädigungen können den jeweiligen Mitarbeitenden zugeordnet werden, das Konto kann somit klar zugewiesen werden.

220037 2189,15 Erstattungen Unfalltaggeld Welche Mitarbeitenden dieses Konto betrifft, ist klar bestimmbar. Somit kann das Konto klar zugewiesen werden.

220038 2000,02 Mehrwertsteuer Bern Die normale MwSt.-Abrechnung und die Bezugs-steuer können klar zugeordnet werden. Die übrige MwSt.-Schuld, die sich hauptsächlich aus den MwSt. Schulden des Restaurants und der geschulde-ten MwSt. auf die Parkplatzeinnahmen zusammen-setzt, wird nach der Anzahl der Mitarbeitenden auf-geteilt.

Die Einnahmen des Restaurants und der Parkplätze stammen von Mitarbeitende und Besuchern. Da keine Daten existie-ren, die die Aufschlüsselung der Besucher auf die jeweilige Partei ermöglichen, ist die Aufteilung anhand der Mitarbei-tenden die bestmögliche Lösung.

220039 2009,02 Gutscheine Kafi 27 und Rigi Der Betrag ist unter der Wesentlichkeitsgrenze von 10'000.- und wird dem Akutspital zugeordnet.

220040 2050,02 TP Kunstkarten Der Betrag ist unter der Wesentlichkeitsgrenze von 10'000.- und wird dem Akutspital zugeordnet.

220041 2189,16 Erstattungen Krankentaggeld Der Betrag ist unter der Wesentlichkeitsgrenze von 10'000.- und wird dem Akutspital zugeordnet.

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

220046 2189,11 Uebergangskonto CO2-Rückvergü-tung

Die Position wird dem Akutspital zugewiesen. Eine Aufteilung ist nicht notwendig, da die Position per Ende 2017 aufgelöst wird und somit für die Ausglie-derung irrelevant ist.

220047 2189,06 Durchlaufskonto Patienten-Debitoren Die Position wird dem Akutspital zugewiesen. Eine Aufteilung ist nicht notwendig, da die Position per Ende 2017 aufgelöst wird und somit für die Ausglie-derung irrelevant ist.

Es handelt sich um Umbuchungen der Patientenzahlungen.

230

Passive Rechnungsabgrenzung (TP)

230000 2050,01 Transitorische Passiven Die Aufteilung erfolgt gemäss den Buchungen.

230002 2189,07 Abgrenzung Rückforderung VZK-Quality

Das Konto betrifft nur das Akutspital.

24

Langfristiges Fremdkapital

240

Langfristige Finanzverbindlichkeit

240000 2021,01 Darlehen Palliativstation Die Palliativstation und die dazugehörigen Konten werden dem Akutspital zugeordnet.

240050 2021,04 Darlehen Langfristig Die Position setzt sich aus den Kantonsdarlehen für das Akutspital, die Psychiatrie, das Verpflegungs-zentrum, die Palliativstation und einem Bertriebskre-dit zusammen. Als Aufteilungsschlüssel für den Be-triebskredit wird der durchschnittliche Anteil der LZP und des Akutspitals an den Cashflow der letz-ten 4 Jahre verwendet. Die restlichen Positionen werden dem Akutspital zugewiesen.

Der Betriebskredit ist eng mit der Liquidität gekoppelt. Eine Aufschlüsselung anhand der durchschnittlichen Cashflows ist somit die bestmögliche Lösung. Aktuell sieht es danach aus, als ob der Betriebskredit vor dem 31.12.2018 vollum-fänglich zurückgezahlt wird. Somit würde auch die entspre-chende Aufteilung entfallen.

240080 2021,05 Leasingverbindlichkeiten Das Konto betrifft nur das Akutspital.

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23

Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

Darlehen an die LZP gewährt durch das Akutspital

Entschädigung durch die LZP an das Akutspital in Form eines Darlehens, welches das Akutspital der LZP gewährt, weil die gesamten Finanzanlagen der LZP zugewiesen wurden (Kto. 140). Das Darlehen aus den nicht betriebsrelevanten Liegenschaften ist nur dann auszuzahlen, wenn die LZP die Liegen-schaften verkauft.

Für eine detaillierte Erläuterung des Darlehens für die nicht betriebsrelevanten Liegenschaften siehe Kto. 140 „Finanz-anlagen“.

259

Zweckgebundene Fonds

259000 2033,05 Fonds für Härtefälle Der Fonds für Härtefälle wird aus Spenden für das Akutspital gespiesen. Die Position wird somit dem Akutspital zugewiesen.

Fonds zur Finanzierung der Interessen des Akutspitals, die nicht ohne weiteres aus anderen Mitteln gedeckt werden können.

259001 2033,04 Fonds für besondere Aufgaben Das Konto weist zurzeit ein Saldo von 0.- aus und wird nicht wieder aktiviert.

259002 2033,01 Weihnachtsfonds Der Hauptteil des Fonds wird durch die LZP ver-wendet. Darum wird der Fond vollumfänglich der LZP zugewiesen.

Die Verwendung des Fonds ist seit 2003 nachvollziehbar. Es wurden daraus vor allem Weihnachtsgeschenke für die Be-wohner der LZP und für freiwilligen Helfer finanziert.

259003 2033,02 Langzeitpflege Sonnenberg Rigi und Pilatus

Das Konto betrifft nur die LZP. Fonds zur Finanzierung von nicht beitragsberechtigten Bau- und Ausstattungskosten des Krankenheimes oder Beiträge an die Zweckverbandsanteile bei subventionierten Bau- und

Ausstattungskosten. Weiter wird der Fonds zur Finanzierung von Beiträgen an die Kosten der Heim- oder Spitalbehand-lung von Langzeitpatienten in Härtefällen verwendet.

259004 2033,03 Langzeitpflege Sonnenberg Tages-heim I

Das Konto betrifft nur die LZP. Fonds zur Finanzierung von nicht beitragsberechtigten Kos-ten des Betriebes und der Ausstattung des Tagesheimes.

259006 2033,06 Fonds Palliativstation / Villa Sonnen-berg

Das Konto betrifft nur das Akutspital. Fonds zur Finanzierung spezieller Aufwendungen, für die keine ordentlichen Mittel zur Verfügung stehen.

259007 2033,07 Fonds Mutter-Kind-Station Das Konto betrifft nur das Akutspital. Fonds zur Finanzierung spezieller Aufwendungen, für die keine ordentlichen Mittel zur Verfügung stehen.

259100 2039,08 Fonds Chefarzt Chirurgie Das Konto betrifft nur das Akutspital. Fonds zur Finanzierung spezieller Aufwendungen, für die keine ordentlichen Mittel zur Verfügung stehen.

259101 2039,09 Fonds Chefarzt Medizin Das Konto betrifft nur das Akutspital. Fonds zur Finanzierung spezieller Aufwendungen, für die keine ordentlichen Mittel zur Verfügung stehen.

259102 2039,10 Fonds leitender Arzt Gyn/Geb Das Konto betrifft nur das Akutspital. Fonds zur Finanzierung spezieller Aufwendungen, für die keine ordentlichen Mittel zur Verfügung stehen.

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

259103 2039,11 Fonds Chefarzt Anästhesie Das Konto betrifft nur das Akutspital. Fonds zur Finanzierung spezieller Aufwendungen, für die keine ordentlichen Mittel zur Verfügung stehen.

259105 2039,13 Fonds Aerztefortbildung Das Konto betrifft nur das Akutspital, da die LZP keine Ärzte hat, die an diesem Fonds beteiligt sind.

Fonds zur Finanzierung spezieller Aufwendungen, für die keine ordentlichen Mittel zur Verfügung stehen.

259106 2039,14 Fonds Chefarzt Palliative Care Das Konto betrifft nur das Akutspital. Fonds zur Finanzierung spezieller Aufwendungen, für die keine ordentlichen Mittel zur Verfügung stehen.

260

Langfristige Rückstellungen

260000 2040,02 Rückstellungen Betrieb Die Aufteilung erfolgt gemäss den Buchungen. In diesen Rückstellungen ist der BVK- Sanierungsbeitrag sowie die Ferien- und Mehrstunden pro Kostenstelle ver-bucht

28

Eigenkapital

280

Eigenkapital Gemeinden

280000 2390,01 Beteiligungswert Aeugst a.A.

Die Anteile des Akutspitals und der LZP an den tota-len Investitionen jeder Gemeinde sind bekannt. Bei der Berechnung der Anteile wurde das Verpfle-gungszentrum vollständig dem Akutspital zugeord-net. Der Beteiligungswert wird auf Basis dieser An-teile aufgeschlüsselt. Eine detaillierte Aufstellung der Beteiligungswerte ist in Kapitel 3 abgebildet.

280001 2390,02 Beteiligungswert Affoltern a.A.

280002 2390,03 Beteiligungswert Bonstetten

280003 2390,04 Beteiligungswert Hausen a.A.

280004 2390,05 Beteiligungswert Hedingen

280005 2390,06 Beteiligungswert Kappel a.A.

280006 2390,07 Beteiligungswert Knonau

280007 2390,08 Beteiligungswert Maschwanden

280008 2390,09 Beteiligungswert Mettmenstetten

280009 2390,1 Beteiligungswert Obfelden

280010 2390,11 Beteiligungswert Ottenbach

280011 2390,12 Beteiligungswert Rifferswil

280012 2390,13 Beteiligungswert Stallikon

280013 2390,14 Beteiligungswert Wettswil a.A.

291

Gewinnreserven bzw. kum. Verlust

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Aufteilungsschlüssel Erläuterungen

291000 2399,20 Ergebnis laufendes Geschäftsjahr Der Gewinn wurde nach HRM ermittelt und kann eindeutig zugewiesen werden.

Es handelt sich um den Gewinn von 2016.

291100 2390,16 Neubewertung Liegenschaften Die Aufteilung erfolgt analog zu der Aufteilung der Finanzanlagen

291200 2390,15 Bilanzgewinn Der Gewinn wurde nach HRM ermittelt und kann eindeutig zugewiesen werden.

Es handelt sich um den Gewinn von 2015.

Die Anteile des Akutspitals und der LZP an den totalen Investitionen jeder Gemeinde sind bekannt. Bei der Berechnung der Anteile wurde das Verpflegungszentrum vollständig dem Akut-spital zugeordnet. Der Beteiligungswert wird auf Basis dieser Anteile aufgeschlüsselt. Gemäss den Statuten des Spitalzweckverbands erfolgt die definitive Verteilung der Beteiligungswerte zu je 50% nach der berichtigten absoluten Steuerkraft und der Einwohnerzahlen der Gemeinden am 1. Januar des Jahres, in dem der Kreditantrag gestellt wurde. Da die Steuerkraft und die Einwohnerzahl über die Jahre variierte, waren auch die Investitionsbeiträge, die die jeweiligen Gemeinden zu leisten hatten, nicht stabil. Darum ist das Verhältnis der Beteiligungswerte von dem Akutspital zu der LZP nicht bei jeder Gemeinde dasselbe.

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3 Effektive Trennung der Bilanzen zum Stichtag 31.12.2017

3.1 Vorgehen und Annahmen

3.1.1 Vorgehen

Die Aufteilung der Bilanz erfolgt basierend auf den in diesem Bericht definierten Trennungsgrund-

sätzen für jede Bilanzposition. Als Basis für diesen Bericht dienen die Bilanzkennzahlen per 31.

Dezember 2017. Das vollständige Zahlenmaterial wurde durch die Finanzabteilung des Spital Af-

foltern zur Verfügung gestellt und verifiziert. Die federas Beratung AG führte die Berechnung der

Verkehrswerte durch und die Alerion Consult AG berechnete die Cashflows der Jahre 2015-2017

und erstellte den vorliegenden Bericht.

Für die finale Aufteilung der Bilanzen werden die Bilanzkennzahlen per 31. Dezember 2019 ver-

wendet werden.

3.1.2 Annahmen

Bei der Trennung der Bilanzen nach Buch- und Verkehrswert handelt es sich um fiktive Trennun-

gen der Bilanz. Es wurden keine Inventuren oder Materialprüfungen durchgeführt. Teilweise

musste daher mit alternativen Verteilungsschlüsseln gearbeitet werden und Annahmen getroffen

werden. Diese sind im Anhang 1 jeweils detailliert ausgewiesen. Gesamthaft beschränkt sich aber

die Verwendung von alternativen Verteilungsschlüsseln auf ein sehr geringes Mass, was auch der

als klein zu bezeichnenden Bilanzfehlbetrag von 0.224% der Bilanzsumme – dies entspricht

158'078 CHF – bei Berechnung nach Buchwerten zeigt. Dieser Fehlbetrag wurde in einem neu

geschaffenen Ausgleichkonto ausgeglichen.

3.2 Berechnung des Cashflow-Schlüssels

Im Folgenden wird auf die genaue Berechnung des Cashflows eingegangen, zu welcher die HRM-

Rechnung als Grundlage dient. Der Cashflow ist der Überschuss der Einzahlungen über die Aus-

zahlungen einer Unternehmung, der je nach Abgrenzung der betrachteten Zahlungsgrössen unter-

schiedlich ermittelt wird.

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27

Der Ablauf der Berechnung des Cashflows ist für das Spital Affoltern von 2015 bis 2017 jedes

Jahr gleich. Grundsätzlich wird zwischen der Aufteilung des Cashflows in Akutspital und LZP

unterschieden. Zum Akutspital zählt der Rettungsdienst zu 100%, während die Cafeteria zwischen

Akutspital und LZP zu jeweils 50% aufgeteilt wird. Um diverse Positionen in der Bilanz dem

Akutspital resp. der LZP (mit Stichtag 31. Dezember 2017) zuzuordnen, wurde daher der durch-

schnittliche Cashflow der Jahre 2015 bis 2017 verwendet. Es ergibt sich final eine durchschnittli-

che, gerundete Aufteilung von 61% für das Akutspital und 39% für die LZP, nach welcher die

relevanten Bilanzpositionen aufgeteilt werden. Die Werte sind in Tabelle 3 blau markiert.

Wichtig anzumerken ist, dass für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Cashflow Berechnung statt-

finden kann, da die Geschäftsjahre erst abgeschlossen werden müssen. In der finalen Bilanzauftei-

lung zwischen Akutspital und LZP wird mit Stichtag 31. Dezember 2019 der durchschnittliche

Cashflow der Jahre 2015 bis 2019 verwendet. Der Aufteilungsschlüssel per 31. Dezember 2019

wird sich somit von dem in diesem Bericht angewandten Schlüssel unterscheiden.

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Tabelle 3: Berechnung des Cashflow Schlüssels

Akutspital (100% Rettungsdienst, 50% Cafeteria)

LZP (50% Cafeteria)

IST 15 IST 16 IST 17 IST 15 IST 16 IST 17 Spital- und Heimtaxen, Pensi-onsgelder

54'008 55'934 55'699

Spital- und Heimtaxen, Pensi-onsgelder

16'812 17'832 16'627

50% Anteil Cafeteria 339 350 317 50% Anteil Cafeteria 339 350 317 Übrige Erträge (Vermögenser-träge)

1'781 1'800 1'417

Übrige Erträge 235 250 250

50% Anteil Cafeteria 148 6 100 50% Anteil Cafeteria 148 6 100 Total Ertrag 56'276 58'091 57'533 Total Ertrag 17'534 18'439 17'295

Personalaufwand (inkl. int. Verrg.)

-37'861 -39'648 -38'778

Personalaufwand (inkl. int. Verrg.)

-12'810 -12'687 -12'130

50% Anteil Cafeteria -397 -313 -230 50% Anteil Cafeteria -397 -313 -230 Übriger Betriebsaufwand (inkl. int. Verrg.)

-14'097 -15'064 -14'689

Übriger Betriebsaufwand (inkl. int. Verrg.)

-2'583 -2'681 -2'703

50% Anteil Cafeteria -260 -252 -232 50% Anteil Cafeteria -260 -252 -232 Zinsen -207 -155 -15 Zinsen -49 -35 -5 50% Anteil Cafeteria -3 -1 0 50% Anteil Cafeteria -3 -1 0 Steuern und Abgaben -406 -390 -235 Steuern und Abgaben -166 - -93 50% Anteil Cafeteria -7 -4 -2 50% Anteil Cafeteria -7 -4 -2 Ordentliche Abschreibungen -2'905 -3'242 -3'468 Ordentliche Abschreibungen -1'290 -1'435 -1'382 Zusätzliche Abschreibungen - - - Zusätzliche Abschreibungen - - - Beitrag an/von Gemeinde - - - Beitrag an/von Gemeinde - - - Spezialfinanzierungen - - - Spezialfinanzierungen - - - Total Aufwand -56'143 -59'069 -57'649 Total Aufwand -17'563 -17'409 -16'777

Rechnungsergebnis 133 -978 -116 Rechnungsergebnis -29 1'030 518 Abschreibungen 2'905 3'242 3'468 Abschreibungen 1'290 1'435 1'382 Spezialfinanzierungen - - - Spezialfinanzierungen - - -

CASH FLOW HRM 3'038 2'264 3'352 CASH FLOW HRM 1'261 2'465 1'900 Anteil an Cashflow 0.7067 0.4785 0.6382 Anteil an Cashflow 0.2933 0.5215 0.3618 Durchschnitt 2015-2017

60.8% Durchschnitt 2015-2017

39.2%

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3.3 Aufteilung der Bilanzen mit Buchwerten

Nachfolgend ist die Bilanz mit Buchwerten aufgeteilt und in aggregierter Form dargestellt. Die

detaillierte Bilanz mit der Auflistung sämtlicher Konten sowie weiterführenden Erläuterungen ist

in Anhang 1 aufgeführt.

Die Trennung der Bilanzen erfolgt gemäss der in Kapitel 2 dargelegten Erläuterungen resp. dem

in Kapitel 3.2 berechneten Cashflow-Schlüssels.

Aufgrund von getroffenen Annahmen (siehe hierzu auch Kapitel 3.1.2) kommt es zu einem Bi-

lanzfehlbetrag, der in einem neu geschaffenen Ausgleichskonto ausgeglichen wurde.

Die Gesamtbilanzsumme nach Buchwerten beträgt 70'638'606 CHF, davon 51'442'237 CHF Akut-

spital und 19'196'369 CHF LZP.

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Konto Bezeichnung Saldo Akutspital LZP

1 Aktiven

10 Umlaufvermögen

100 Kassen 11'145.00 6'798.45 4'346.55

102 Bankguthaben 4'432'346.58 2'703'731.41 1'728'615.17

109 Transferkonto -288'449.25 -214'159.26 -74'289.99

110 Forderungen aus Lieferung und Leistung 9'440'613.51 7'001'307.15 2'439'306.36

114 Sonstige kurzfristige Forderungen -223'382.97 -226'725.11 3'342.14

120 Vorräte 1'216'893.99 1'126'546.36 90'347.63

128 Angefangene Arbeiten 578'278.71 578'278.71

130 Aktive Rechnungsabgrenzung (TA) 563'456.95 512'661.99 50'794.96

10 Total Umlaufvermögen 15'730'902.52 11'488'439.70 4'242'462.82

14 Anlagevermögen

140 Finanzanlagen 4'054'000.00 2'472'940.00 1'581'060.00

150 Sachanlagen 50'853'703.76 37'480'857.54 13'372'846.22

14 Total Anlagevermögen 54'907'703.76 39'953'797.54 14'953'906.22

1 Total Aktiven 70'638'606.28 51'442'237.24 19'196'369.04

2 Passiven

20 Kurzfristiges Fremdkapital

200 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

-3'046'530.01 -2'897'330.88 -149'199.13

203 Anzahlungen von Patienten / Kunden -71'958.75 17'741.25 -89'700.00

210 Kurzfristige Finanzverbindlichkeit -23'358'000.35 -23'099'053.33 -258'947.02

230 Passive Rechnungsabgrenzung (TP) -535'258.26 -458'562.36 -76'695.90

20 Total Kurzfristiges Fremdkapital -27'011'747.37 -26'437'205.32 -574'542.05

24 Langfristiges Fremdkapital

240 Langfristige Finanzverbindlichkeiten -865'466.40 -865'466.40

259 Zweckgebundene Fonds -1'253'172.09 -342'204.54 -910'967.55

260 Langfristige Rückstellungen -1'324'538.38 -935'069.09 -389'469.29

24 Total Langfristiges Fremdkapital -3'443'176.87 -2'142'740.03 -1'300'436.84

28 Eigenkapital

280 Eigenkapital Gemeinden -38'891'909.51 -25'907'634.41 -12'984'275.10

291 Gewinnreserven bzw. kum. Verlust -1'449'850.57 579'472.89 -2'029'323.46

Ausgleichskonto Fehlbetrag Bilanz 158'078.04 2'465'869.63 -2'307'791.59

28 Total Eigenkapital -40'183'682.04 -22'862'291.89 -17'321'390.15

2 Total Passiven -70'638'606.28 -51'442'237.24 -19'196'369.04

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3.4 Aufteilung der Bilanzen mit Verkehrswerten

Das Gemeindeamt hat die Unterlagen für die interkommunale Anstalt sowie für die Gemeinnützige

AG Spital Affoltern geprüft. Im Vorprüfungsbericht vom 12. Februar 2018 (Kapitel V bzw. Kapi-

tel II Art. 21 und Kapitel III Art. 7) fordert das Gemeindeamt, dass den Stimmberechtigten auch

aufgezeigt werden müsste, welche Werte (in Verkehrswerten) die Gemeinde, die sich an der An-

stalt und/oder an der Spital AG beteiligen, in die neuen Rechtsträger einbringen würden. Weiter

muss gemäss Schreiben dargestellt werden, wie hoch die Differenz zwischen dem – zum Buchwert

berechneten – Betrag, den die Gemeinden aus der Zweckverbands-Liquidation erhalten, und dem

Betrag, den sie erhielten, wenn sie ihren Liquidationsanteil zum Verkehrswert erhalten würden,

ist.

Die Liegenschaften des Spitals Affoltern liegen zum Grossteil in der Zone für öffentliche Bauten.

Eine Ausnahme bildet das Grundstück der Palliativ Care Station, welches sich in der Bauzone

befindet. Das Hauptgebäude des Spitals ist rund 100-jährig und weist einen grossen Investitions-

stau auf. Bei einer Liquidation des Akutspitals ist davon auszugehen, dass kein Käufer für die

bestehenden Liegenschaften / Grundstücke in der Zone für öffentliche Bauten gefunden werden

kann oder nur unter der Voraussetzung, dass keine Altlasten (Gebäude, Bodenverunreinigungen

etc.) auf dem Grundstück vorhanden sind und eine optimale Nutzung gemäss der entsprechenden

Bauzone stattfinden kann. Es ist somit davon auszugehen, dass es zu einem Rückbau des Spitals

kommen wird. Der Rückbau findet unter gewissen Unsicherheiten bezüglich Altlasten und poten-

tiellen Bodenbelastungen (100-jähriger Spitalbetrieb auf dem Gelände) statt. Zudem muss mög-

licherweise der GOPS (Geschützter Operationssaal) zurückgebaut werden. Für die Finanzierung

des Rückbaus würden einerseits die aktuell vorhandenen liquiden Mittel eingesetzt sowie der Erlös

aus der Liquidation der Palliativ Care Station. Weitere Mittel könnten über die an die IKA Lang-

zeitpflege gewährten Darlehen herangezogen werden.

Die Erarbeitung der vom Gemeindeamt geforderten Werte basieren entsprechend auf vielen An-

nahmen, welche teilweise externe Fachpersonen in aufwendigen Verfahren schätzen mussten. Je

nach Annahme dieser Variablen können die Werte schnell erhebliche Unterschiede ausweisen.

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Um die Anforderungen des Gemeindeamtes zu erfüllen, wird das folgende Vorgehen vorgesehen:

A) Planbilanz zu Buchwerten

Als Grundlage wird für den Zweckverband Spital Affoltern eine Planbilanz per Stichtag

Liquidation erarbeitet. Die Planbilanz basiert auf den zum Liquidationszeitpunkt gültigen

Rechnungslegungsnormen (bis 31. Dezember 2018 nach HRM1, ab 2019 nach HRM2).

B) Liquidationsbilanz Zweckverband bei Fortführung, Buchwerte

Basierend auf der Planbilanz zu Buchwerten erfolgt die Aufsplittung in den Teil Akutspital

und Langzeitpflege gemäss Kapitel 2 dieses vorliegenden Berichts.

C) Liquidationsbilanz Zweckverband bei Fortführung, Verkehrswerte

Bewertung des Finanzvermögens und Fremdkapital: Die Bewertung erfolgt gemäss den

gesetzlichen Vorgaben (hier dürfte es nur eine kleine Korrektur geben, da diese Werte

grundsätzlich zu Nominal- respektive Verkehrswerten bewertet werden und die letzte Neu-

bewertung des Finanzvermögens im Jahre 2016 erfolgte). Auf der Passivseite sind noch

nicht bilanzierte Verpflichtungen (Sanierungskosten für Altlasten, Bodenbelastungen, etc.)

basierend auf Schätzungen zu bilanzieren.

Bewertung des Verwaltungsvermögens:

- Liegenschaften VV:

o Die Ermittlung eines Verkehrswertes ist grundsätzlich erschwert, da es für diese

Objekte im Verwaltungsvermögen in der Regel keinen Markt gibt. Für die Be-

wertung werden die folgenden Werte zugrunde gelegt:

o Bewertung der Gebäude basierend auf dem Gebäudeversicherungswert

o Grundstücke analog der Bewertung für Liegenschaften im Finanzvermögen

(Landwert für unbebaute Grundstücke gemäss der entsprechenden Lageklasse

gemäss Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewer-

tung von Liegenschaften; Liegenschaften innerhalb der Zone für öffentliche

Bauten mindestens zum halben Wert für Industrie- und Gewerbebauland –

Affoltern am Albis für Industrie- und Bauland CHF 360 je m2)

- Übriges VV

o Das übrige Verwaltungsvermögen wird zu Restbuchwerten übernommen, da

diese bereits linear nach betriebswirtschaftlichen Kriterien abgeschrieben wer-

den.

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D) Erarbeitung Eröffnungsbilanzen zu Buch- und Verkehrswerten

Auf Basis der Liquidationsbilanzen Zweckverband werden die Eröffnungsbilanzen berechnet. Den

Eröffnungsbilanzen liegt die Annahme zugrunde, dass «nur» das Mindestquorum erreicht wird

(60% Langzeitpflege respektive 75% Spital AG) und für Gemeinden, die sich nicht an der jewei-

ligen Nachfolgeorganisation beteiligen, die anteilsmässigen Liquidationserlöse abfliessen. Ge-

mäss Abstimmungs-Vorlage basieren die Liquidationsanteile je Gemeinde auf der Liquidationsbi-

lanz zu Buchwerten.

E) Liquidationsbilanz bei Schliessung

Finanzvermögen und Fremdkapital: Übernahme der Buchwerte.

Verwaltungsvermögen:

- Übriges VV:

o gemäss Schätzung der internen Fachpersonen (unter Berücksichtigung der mögli-

chen Liquidationserlöse der einzelnen Anlagen)

Liegenschaften:

- Langzeitpflege: siehe Ausführungen zu C) Liquidationsbilanz ZV bei Fortführung

- Spital: Kostenschätzung für Rückbau sämtlicher Liegenschaften durch externe Fachper-

son. Das zurückgebaute Grundstück wird im Anschluss gemäss den Vorgaben zur Bewer-

tung der Liegenschaften im Finanzvermögen bewertet.

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Abbildung 2: Übersichtsplan Kat.-Nr. 6354 Quelle: https://maps.zh.ch/

3.4.1 Berechnung der Verkehrswerte

In folgender Tabelle 4 ist die Berechnung der Verkehrswerte dargestellt. Die Methodik wurde

gemäss Schreiben an das GAZ vom 13. März 2018 durchgeführt. Die berechneten Werte werden

in Kapitel 3.4.2 und 3.4.3 für die Aufteilung der Bilanzen bei Fortführung bzw. Liquidation her-

angezogen.

Hinweis zur Aufteilung des Landwertes Katasternummer 6354

Gemäss Tabelle 2 weist Katasternummer 6354 einen Landwert von 6'633'720 CHF auf. Für die

Berechnung der Verkehrswerte (Tabelle 4) wurde ein Aufteilungsschlüssel von 2/3 für das Akut-

spital und 1/3 LZP herangezogen. Dieser ergibt sich basierend auf folgender Rechnung:

Gesamtfläche 38'254 m2 ./. Anteil Finanzvermögen -1'400 m2 Bewertete Fläche 36'854 m2

Anteil Fläche Spital (approximativ gemäss Abbildung 2) 24'832 m2 %-Anteil der bewerteten Fläche 67.4%

Hinweis zur Aufteilung des Landwertes Katasternummer 6610

Gemäss Tabelle 2 weist Katasternummer 6610 einen Landwert von 6'488'070 CHF auf. Für die

Berechnung der Verkehrswerte (Tabelle 4) wurde ein Aufteilungsschlüssel von 32% für das Akut-

spital und 68% LZP herangezogen. Dieser ergibt sich basierend auf folgender Rechnung:

Gesamtfläche 9'983 m2

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./. Anteil Finanzvermögen -580 m2 Bewertete Fläche 9'403 m2

Anteil Fläche Spital (approximativ gemäss Abbildung 3) 2'968 m2

%-Anteil der bewerteten Fläche 31.6%

Tabelle 4: Berechnung Verkehrswerte

Kat-Nr.

Adresse GVZ-Versi-cherungs-summe

Landwert Liquidations- bilanz bei Fort-führung

Rückbau- kosten

Liquidations-bilanz bei Schliessung

Objekte Verwaltungsvermögen - Spital 6354 Landwert (⅔ Spital, ⅓ LZP)

4'422'480 4'422'480

1'371'3392

6354 Sonnenbergstrasse 27 38'879'000

38'879'000 3'051'1413

6354 Sonnenbergstrasse 29 2'581'900

2'581'900

6354 Sonnenbergstrasse 29 1'170'000

1'170'000

6354 Sonnenbergstrasse 33 7'126'000

7'126'000

6354 Sonnenbergstrasse 31 3'315'000

3'315'000

6354 Sonnenbergstrasse 27 7'334'000

7'334'000

6354 Melchior Hirzel-Weg 38 15'600'000

15'600'000

6610 Landwert (32% Spital, 68%

LZP)4

2'076'182 2'076'182

2'076'182

6610 Sonnenbergstrasse 23 202'900

202'900

6610 Sonnenbergstrasse 23 49'800

49'800

6610 Sonnenbergstrasse 23 4'394'000

4'394'000

2'197'0005

6343 Landwert

492'660 492'660

492'660

6343 Spitalweg 13 809'000

809'000

Zwischentotal Spital 81'461'600 6'991'322 88'452'922 3'051'141 6'137'181

Objekte Verwaltungsvermögen – LZP

6354 Landwert (⅔ Spital, ⅓ LZP)

2'211'240 2'211'240

2'211'240

6354 Melchior Hirzel-Weg 42 21'137'000

21'137'000

21'137'000

6354 Melchior Hirzel-Weg 40 14'560'000

14'560'000

14'560'000

Zwischentotal LZP 35'697'000 2'211'240 37'908'240 - 37'908'240

Total Verwaltungsvermögen 117'158'600 9'202'562 126'361'162 3'051'141 44'045'421

2 Berechnung: ⅔ des Landwertes Kat. Nr. 6354 (4'422'480 CHF) abzüglich der erwarteten Rückbaukosten über 3'051'141 CHF. 3 Die Rückbaukosten betreffen nur betriebsrelevante Gebäude des Akutspitals. 4 Die 4'411'887.60 CHF (68% des Landwertes Kat. Nr. 6610) werden in der Bilanz als Finanzvermögen (Konto 140) berücksichtigt. 5 Es wird angenommen, dass für das Gebäude der Palliativ Care Station ein Käufer gefunden wird und daher 50% des aktuellen Wertes als Verkaufserlös erzielt werden kann.

Abbildung 3: Übersichtsplan Kat.-Nr. 6610 Quelle: https://maps.zh.ch/

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36

3.4.2 Aufteilung der Bilanzen bei Fortführung

Nachfolgend ist die Bilanz nach Verkehrswerten bei Fortführung aufgeteilt und in aggregierter

Form dargestellt. Bei einer Fortführung bleiben sämtliche Positionen der Trennungsbilanz gemäss

Anhang 1 unverändert, bis auf die nachfolgend kursiv aufgelisteten. Die Bilanz nach Verkehrs-

werten bei Fortführung geht von der Annahme aus, dass alle Gemeinden im Zweckverband ver-

bleiben werden und stellt den Status Quo per 31. Dezember 2017 dar.

Folgende Annahmen wurden getroffen:

1. Allgemeine Betriebskosten (Konto 150080 und 150081) sind Bestandteile der Liegen-

schaft

2. Anlagespezifische Installationen (Konto 150090 und 150091) sind keine Bestandteile der

Liegenschaft

Die Gesamtbilanzsumme ändert sich auf 156'472'975 CHF, davon 110'415'744 CHF Akutspital

und 46'057'201 CHF LZP.

Hinweis zur Berechnung des Kontos «Aufwertung EK gemäss Verkehrswerten»:

Der Wert über -85'834'368.33 CHF ergibt sich aus der Summe der Aufwertung sämtlicher Sach-

anlagen im Vergleich zu den Buchwerten. Zuzüglich jener Sachanlagen die aufgrund der Trennung

von LZP und Akutspital vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen überführt wurden

(Baulandreserve auf Grundstück 6610). Nähere Details zu den einzelnen Konten befinden sich im

Anhang 1.

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37

Konto Bezeichnung Saldo Akutspital LZP

1 Aktiven

10 Umlaufvermögen

100 Kassen 11'145.00 6'798.45 4'346.55

102 Bankguthaben 4'432'346.58 2'703'731.41 1'728'615.17

109 Transferkonto -288'449.25 -214'159.26 -74'289.99

110 Forderungen aus Lieferung und Leistung 9'440'613.51 7'001'307.15 2'439'306.36

114 Sonstige kurzfristige Forderungen -223'382.97 -226'725.11 3'342.14

120 Vorräte 1'216'893.99 1'126'546.36 90'347.63

128 Angefangene Arbeiten 578'278.71 578'278.71

130 Aktive Rechnungsabgrenzung (TA) 563'456.95 512'661.99 50'794.96

10 Total Umlaufvermögen 15'730'902.52 11'488'439.70 4'242'462.82

14 Anlagevermögen

140 Finanzanlagen 8'465'887.60 5'164'191.44 3'301'696.16

150 Sachanlagen

Gebäude und Landwerte (siehe Berechnung Verkehrswerte)

126'361'162.40 88'452'922.40 37'908'240.00

Restliche Positionen Sachanlagen; kumuliert 5'915'022.09 5'310'220.49 604'801.60

14 Total Anlagevermögen 140'742'072.09 98'927'334.33 41'814'737.76

1 Total Aktiven 156'472'974.61 110'415'774.03 46'057'200.58

2 Passiven

20 Kurzfristiges Fremdkapital

200 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

-3'046'530.01 -2'897'330.88 -149'199.13

203 Anzahlungen von Patienten / Kunden -71'958.75 17'741.25 -89'700.00

210 Kurzfristige Finanzverbindlichkeit -23'358'000.35 -23'099'053.33 -258'947.02

230 Passive Rechnungsabgrenzung (TP) -535'258.26 -458'562.36 -76'695.90

20 Total Kurzfristiges Fremdkapital -27'011'747.37 -26'437'205.32 -574'542.05

24 Langfristiges Fremdkapital

240 Langfristige Finanzverbindlichkeiten -865'466.40 -865'466.40

259 Zweckgebundene Fonds -1'253'172.09 -342'204.54 -910'967.55

260 Langfristige Rückstellungen -1'324'538.38 -935'069.09 -389'469.29

24 Total Langfristiges Fremdkapital -3'443'176.87 -2'142'740.03 -1'300'436.84

28 Eigenkapital

280 Eigenkapital Gemeinden -38'891'909.51 -25'907'634.41 -12'984'275.10

291 Gewinnreserven bzw. kum. Verlust -1'449'850.57 579'472.89 -2'029'323.46

Aufwertung EK gemäss Verkehrswerten -85'834'368.33 -58'973'536.79 -26'860'831.54

Ausgleichskonto Fehlbetrag Bilanz 158'078.04 2'465'869.63 -2'307'791.59

28 Total Eigenkapital -126'018'050.37 -81'835'828.68 -44'182'221.69

2 Total Passiven -156'472'974.61 -110'415'774.03 -46'057'200.58

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3.4.3 Aufteilung der Bilanzen bei Liquidation

Nachfolgend ist die Bilanz nach Verkehrswerten bei Liquidation aufgeteilt und in aggregierter

Form dargestellt. Bei einer Liquidation bleiben sämtliche Positionen der Trennungsbilanz gemäss

Anhang 1 unverändert, bis auf die nachfolgend kursiv aufgelisteten.

Folgende Annahmen wurden getroffen:

1. Die LZP wird bei einer Liquidation weitergeführt werden.

2. Das Akutspital wird bei einer Liquidation nicht gleich im Anschluss von Dritten übernom-

men werden. Deshalb sind Rückbaukosten in Höhe von 3'051'141 CHF zu erwarten (siehe

Tabelle 4).

3. Allgemeine Betriebskosten (Konto 150080 und 150081) sind Bestandteile der Liegen-

schaft

4. Anlagespezifische Installationen (Konto 150090 und 150091) sind keine Bestandteile der

Liegenschaft

5. Das Konto «restliche Positionen Sachanlagen; kumuliert» beträgt bei der Liquidationsbi-

lanz 50% des ursprünglichen Wertes. Dies aufgrund der Tatsache, dass bei einer Liquida-

tion nicht zwingend der Buchwert realisiert werden kann, sondern mit gewissen Abschrei-

bern zu rechnen ist.

6. Die zweckgebundenen Fonds bleiben auch bei der Liquidationsbilanz bestehen, da davon

ausgegangen wird, dass die zweckgebundenen Fonds bei einer Liquidation einem anderen

Fond ähnlichen Zweck zugeführt werden.

Die Gesamtbilanzsumme ändert sich auf 71'199'723 CHF, davon 25'444'923 CHF Akutspital und

45'754'800 CHF LZP.

Hinweis zur Berechnung des Kontos «Aufwertung EK gemäss Verkehrswerten»:

Der Wert über -561'116.28 CHF ergibt sich aus der Summe der Aufwertung sämtlicher Sachanla-

gen im Vergleich zu den Buchwerten. Zuzüglich jener Sachanlagen die aufgrund der Trennung

von LZP und Akutspital vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen überführt wurden

(Baulandreserve auf Grundstück 6610). Nähere Details zu den einzelnen Konten befinden sich im

Anhang 1.

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39

Konto Bezeichnung Saldo Akutspital LZP

1 Aktiven

10 Umlaufvermögen

100 Kassen 11'145.00 6'798.45 4'346.55

102 Bankguthaben 4'432'346.58 2'703'731.41 1'728'615.17

109 Transferkonto -288'449.25 -214'159.26 -74'289.99

110 Forderungen aus Lieferung und Leistung 9'440'613.51 7'001'307.15 2'439'306.36

114 Sonstige kurzfristige Forderungen -223'382.97 -226'725.11 3'342.14

120 Vorräte 1'216'893.99 1'126'546.36 90'347.63

128 Angefangene Arbeiten 578'278.71 578'278.71

130 Aktive Rechnungsabgrenzung 563'456.95 512'661.99 50'794.96

10 Total Umlaufvermögen 15'730'902.52 11'488'439.70 4'242'462.82

14 Anlagevermögen

140 Finanzanlagen 8'465'887.60 5'164'191.44 3'301'696.16

150 Sachanlagen

Gebäude und Landwerte (siehe Berechnung Verkehrswerte)

44'045'421.40 6'137'181.40 37'908'240.00

Restliche Positionen Sachanlagen; kumuliert 2'957'511.05 2'655'110.25 302'400.80

14 Total Anlagevermögen 55'468'820.04 13'956'483.08 41'512'336.96

1 Total Aktiven 71'199'722.56 25'444'922.78 45'754'799.78

2 Passiven

20 Kurzfristiges Fremdkapital

200 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

-3'046'530.01 -2'897'330.88 -149'199.13

203 Anzahlungen von Patienten / Kunden -71'958.75 17'741.25 -89'700.00

210 Kurzfristige Finanzverbindlichkeit -23'358'000.35 -23'099'053.33 -258'947.02

230 Passive Rechnungsabgrenzung (TP) -535'258.26 -458'562.36 -76'695.90

20 Total Kurzfristiges Fremdkapital -27'011'747.37 -26'437'205.32 -574'542.05

24 Langfristiges Fremdkapital

240 Langfristige Finanzverbindlichkeiten -865'466.40 -865'466.40

259 Zweckgebundene Fonds -1'253'172.09 -342'204.54 -910'967.55

260 Langfristige Rückstellungen -1'324'538.38 -935'069.09 -389'469.29

24 Total Langfristiges Fremdkapital -3'443'176.87 -2'142'740.03 -1'300'436.84

28 Eigenkapital

280 Eigenkapital Gemeinden -38'891'909.51 -25'907'634.41 -12'984'275.10

291 Gewinnreserven bzw. kum. Verlust -1'449'850.57 579'472.89 -2'029'823.46

Aufwertung EK gemäss Verkehrswerten -561'116.28 25'997'314.46 -26'558'430.74

Ausgleichskonto Fehlbetrag Bilanz 158'078.04 2'465'869.63 -2'307'791.59

28 Total Eigenkapital -40'744'798.33 3'135'022.57 -43'879'820.89

2 Total Passiven -71'199'722.56 -25'444'922.78 -45'754'799.78

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40

3.4.4 Aufteilung der Bilanzen mit Mindestquorum nach Buchwerten

Nachfolgend ist die Bilanz unter Berücksichtigung des Mindestquorums nach Buchwerten aufge-

teilt und in aggregierter Form dargestellt. Unter Berücksichtigung des Mindestquorums bleiben

sämtliche Positionen der Trennungsbilanz gemäss Kapitel 3.3 unverändert, bis auf die nachfolgend

kursiv dargestellten und gelb markierten Positionen.

Den Eröffnungsbilanzen liegt die Annahme zugrunde, dass

1. «nur» das Mindestquorum erreicht wird (60% Langzeitpflege respektive 75% Spital AG)

2. für Gemeinden, die sich nicht an der jeweiligen Nachfolgeorganisation beteiligen, die an-

teilsmässigen Liquidationserlöse abfliessen

Als Annahme wird zur Barvergütung der austretenden Gemeinden durch das Akutspital oder die

Langzeitpflege Fremdkapital aufgenommen um die Finanzierung kurzfristig sicherzustellen (siehe

Konto «Fremdkapital Barvergütung austretende Gemeinden»). Dadurch ändert sich die Eigenka-

pitel-Fremdkapital-Quote dieser Bilanz (siehe hierzu Kapitel 4).

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41

Konto Bezeichnung Saldo Akutspital LZP

1 Aktiven

10 Umlaufvermögen

100 Kassen 11'145.00 6'798.45 4'346.55

102 Bankguthaben 4'432'346.58 2'703'731.41 1'728'615.17

109 Transferkonto -288'449.25 -214'159.26 -74'289.99

110 Forderungen aus Lieferung und Leistung 9'440'613.51 7'001'307.15 2'439'306.36

114 Sonstige kurzfristige Forderungen -223'382.97 -226'725.11 3'342.14

120 Vorräte 1'216'893.99 1'126'546.36 90'347.63

128 Angefangene Arbeiten 578'278.71 578'278.71

130 Aktive Rechnungsabgrenzung (TA) 563'456.95 512'661.99 50'794.96

10 Total Umlaufvermögen 15'730'902.52 11'488'439.70 4'242'462.82

14 Anlagevermögen

140 Finanzanlagen 4'054'000.00 2'472'940.00 1'581'060.00

150 Sachanlagen 50'853'703.76 37'480'857.54 13'372'846.22

14 Total Anlagevermögen 54'907'703.76 39'953'797.54 14'953'906.22

1 Total Aktiven 70'638'606.28 51'442'237.24 19'196'369.04

2 Passiven

20 Kurzfristiges Fremdkapital

200 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

-3'046'530.01 -2'897'330.88 -149'199.13

203 Anzahlungen von Patienten / Kunden -71'958.75 17'741.25 -89'700.00

210 Kurzfristige Finanzverbindlichkeit -23'358'000.35 -23'099'053.33 -258'947.02

230 Passive Rechnungsabgrenzung (TP) -535'258.26 -458'562.36 -76'695.90

20 Total Kurzfristiges Fremdkapital -27'011'747.37 -26'437'205.32 -574'542.05

24 Langfristiges Fremdkapital

240 Langfristige Finanzverbindlichkeiten -865'466.40 -865'466.40

259 Zweckgebundene Fonds -1'253'172.09 -342'204.54 -910'967.55

260 Langfristige Rückstellungen -1'324'538.38 -935'069.09 -389'469.29

Fremdkapital Barvergütung austretende Ge-meinden

-11'670'618.64 -6'476'908.60 -5'193'710.04

24 Total Langfristiges Fremdkapital -15'113'795.51 -8'619'648.63 -6'494'146.88

28 Eigenkapital

280 Eigenkapital Gemeinden -27'221'290.87 -19'430'725.81 -7'790'565.06

291 Gewinnreserven bzw. kum. Verlust -1'449'850.57 579'972.89 -2'029'823.46

Ausgleichskonto Fehlbetrag Bilanz 158'078.04 2'465'869.63 -2'307'791.59

28 Total Eigenkapital -28'513'063.40 -16'385'383.29 -12'127'680.11

2 Total Passiven -70'638'606.28 -51'442'237.24 -19'196'369.04

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42

3.4.5 Aufteilung der Bilanzen mit Mindestquorum nach Verkehrswerten

Nachfolgend ist die Bilanz unter Berücksichtigung des Mindestquorums nach Verkehrswerten auf-

geteilt und in aggregierter Form dargestellt. Unter Berücksichtigung des Mindestquorums bleiben

sämtliche Positionen der Trennungsbilanz gemäss Kapitel 3.4.2 unverändert, bis auf die nachfol-

gend kursiv dargestellten und gelb markierten Positionen.

Den Eröffnungsbilanzen liegt die Annahme zugrunde, dass

1. «nur» das Mindestquorum erreicht wird (60% Langzeitpflege respektive 75% Spital AG)

2. für Gemeinden, die sich nicht an der jeweiligen Nachfolgeorganisation beteiligen, die an-

teilsmässigen Liquidationserlöse abfliessen

Als Annahme wird zur Barvergütung der austretenden Gemeinden durch das Akutspital oder die

Langzeitpflege Fremdkapital aufgenommen um die Finanzierung kurzfristig sicherzustellen (siehe

Konto «Fremdkapital Barvergütung austretende Gemeinden»). Dadurch ändert sich die Eigenka-

pitel-Fremdkapital-Quote dieser Bilanz (siehe hierzu Kapitel 4).

Page 47: 2. Dokumente zur IKA Pflegezentrum Sonnenberg 3. Dokumente ... · Enthält den RPK-Abschied mit der Empfehlung an die Stimmberechtigten der Verbandsge-meinden, der Auflösung des

43

Konto Bezeichnung Saldo Akutspital LZP

1 Aktiven

10 Umlaufvermögen

100 Kassen 11'145.00 6'798.45 4'346.55

102 Bankguthaben 4'432'346.58 2'703'731.41 1'728'615.17

109 Transferkonto -288'449.25 -214'159.26 -74'289.99

110 Forderungen aus Lieferung und Leistung 9'440'613.51 7'001'307.15 2'439'306.36

114 Sonstige kurzfristige Forderungen -223'382.97 -226'725.11 3'342.14

120 Vorräte 1'216'893.99 1'126'546.36 90'347.63

128 Angefangene Arbeiten 578'278.71 578'278.71

130 Aktive Rechnungsabgrenzung (TA) 563'456.95 512'661.99 50'794.96

10 Total Umlaufvermögen 15'730'902.52 11'488'439.70 4'242'462.82

14 Anlagevermögen

140 Finanzanlagen 8'465'887.60 5'164'191.44 3'301'696.16

150 Sachanlagen 132'276'184.49 93'763'142.89 38'513'041.60

14 Total Anlagevermögen 140'742'072.09 98'927'334.33 41'814'737.76

1 Total Aktiven 156'472'974.61 110'415'774.03 46'057'200.58

2 Passiven

20 Kurzfristiges Fremdkapital

200 Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung

-3'046'530.01 -2'897'330.88 -149'199.13

203 Anzahlungen von Patienten / Kunden -71'958.75 17'741.25 -89'700.00

210 Kurzfristige Finanzverbindlichkeit -23'358'000.35 -23'099'053.33 -258'947.02

230 Passive Rechnungsabgrenzung (TP) -535'258.26 -458'562.36 -76'695.90

20 Total Kurzfristiges Fremdkapital -27'011'747.37 -26'437'205.32 -574'542.05

24 Langfristiges Fremdkapital

240 Langfristige Finanzverbindlichkeiten -865'466.40 -865'466.40

259 Zweckgebundene Fonds -1'253'172.09 -342'204.54 -910'967.55

260 Langfristige Rückstellungen -1'324'538.38 -935'069.09 -389'469.29

Fremdkapital Barvergütung austretende Ge-meinden

-11'670'618.64 -6'476'908.60 -5'193'710.04

24 Total Langfristiges Fremdkapital -15'113'795.51 -8'619'648.63 -6'494'146.88

28 Eigenkapital

280 Eigenkapital Gemeinden -27'221'290.87 -19'430'725.81 -7'790'565.06

291 Gewinnreserven bzw. kum. Verlust -1'449'850.57 579'472.89 -2'029'323.46

Aufwertung EK gemäss Verkehrswerten -85'834'368.33 -58'973'536.79 -26'860'831.54

Ausgleichskonto Fehlbetrag Bilanz 158'078.04 2'465'869.63 -2'307'791.59

28 Total Eigenkapital -114'347'431.73 -75'358'920.08 -38'988'511.65

2 Total Passiven -156'472'974.61 -110'415'774.03 -46'057'200.58

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4 Kritische Würdigung, Fazit und Ausblick

In diesem Bericht wird die Aufteilung der Bilanz in verschiedenen Varianten präsentiert, sodass

den Anforderungen des Gemeindeamtes genüge getan wird. Dieser Bericht und die darin enthal-

tenen Aussagen wurden nach Besten Wissen und Gewissen von allen beteiligten Parteien erarbeitet

und verifiziert, sodass eine objektive Entscheidungsgrundlage ermöglicht wird. Es wurde stets da-

rauf geachtet, dass die Zuteilung sachgerecht erfolgt und weder das Akutspital noch die LZP of-

fensichtlich bevorteilt oder benachteiligt wird, sodass keine der beiden Bereiche zukünftig in sei-

ner Entwicklung eingeschränkt wird.

Der Unterschied zwischen der Anwendung der einzelnen Verfahren ist immens und wird in der

folgenden Tabelle 5 noch einmal explizit hervorgehoben:

Tabelle 5: Übersicht der Aufteilungen in CHF

Gesamtbilanz-

summe Akutspital LZP

Nach Buchwerten 70'638'606 51'442'237 19'196'369

Nach Verkehrswerten bei Fortführung

156'472'975 110'415'774 46'057'201

Nach Verkehrswerten bei Liquidation

71'199'723 25'444'923 45'754'800

Mindestquorum nach Buchwerten

70'638'606 51'442'237 19'196'369

Mindestquorum nach Ver-kehrswerten

156'472'975 110'415'774 46'057'201

Ferner wurde die Eigenkapital (EK) und Fremdkapital (FK) Quote für die verschiedenen Varianten

berechnet. Die Werte sind in Tabelle 6 veranschaulicht. Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der

Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Je höher die Eigenkapitalquote, umso höher ist die

finanzielle Stabilität und die Unabhängigkeit gegenüber Fremdkapitalgebern. Die Fremdkapital-

quote zeigt den Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital. Sie dient dazu, das Kapitalrisiko zu

beurteilen.

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Tabelle 6: Berechnung der Eigenkapital und Fremdkapital Quote

EK-Quote FK-Quote

Gesamt Akut-spital

LZP Gesamt Akut-spital

LZP

Nach Buchwerten 57% 44% 90% 43% 56% 10%

Nach Verkehrswerten bei Fortführung

81% 74% 96% 19% 26% 4%

Mindestquorum nach Buchwerten

40% 32% 63% 60% 68% 37%

Mindestquorum nach Ver-kehrswerten

73% 68% 85% 27% 32% 15%

Wie in Tabelle 6 aufgelistet, unterscheiden sich die Eigenkapitel und Fremdkapital Quote je nach

angewendeten Verfahren enorm. Um die Gemeinden vor einer Überschuldung zu schützen, wurde

im Gründungsvertrag eine Fremdkapitalquote von maximal 70% festgelegt.

Hinsichtlich der Güte und Qualität der Resultate wird folgendes zusammenfassend angemerkt:

- Die gewählte Methodik des Entschädigungsmechanismus unter Anwendung des durch-

schnittlichen Cashflows der letzten fünf Jahre (mit Stichtag 31. Dezember 2019) erachtete

sich als die fairste Methode. Da jedoch vor 2015 noch kein eigener Haushalt bestand und

die vorhandenen geprüften finanziellen Berichte und Kennzahlen keine eindeutige Zuord-

nung erlauben, können die vorangegangen Jahre nicht berücksichtigt werden.

- Bei der Trennung der Bilanzen nach Buch- und Verkehrswert handelt es sich um fiktive

Trennungen der Bilanz. Es wurden keine Inventuren oder Materialprüfungen durchgeführt.

Teilweise musste daher mit alternativen Verteilungsschlüsseln gearbeitet werden. Diese

sind im Anhang jeweils detailliert ausgewiesen.

- Die Erarbeitung der vom Gemeindeamt geforderten Verkehrswerte basieren entsprechend

auf vielen Annahmen, welche teilweise externe Fachpersonen in aufwendigen Verfahren

schätzen mussten. Je nach Annahme dieser Variablen können die Werte rasch erhebliche

Unterschiede ausweisen.

Anhang 1

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

1

Aktiven

10

Umlaufvermögen

100 Kassen

100000 1000 Hauptkasse 11.145,00 6.798,45 4.346,55

Für die Aufteilung der flüssigen Mittel wird der Anteil des Akut-spitals und der LZP an den historischen Cashflows berechnet. Hier-für wurden die Cashflows 2015-2018 (hier: 2017, da 2018 als Ge-schäftsjahr noch nicht abgeschlossen) analysiert, um eine gerechte Aufteilung sicherzustellen. Dieses Vorgehen garantiert, dass beide Bereiche ihren Betrieb ohne Liquiditätsprobleme fortsetzten kön-nen.

102 Bankguthaben

102100 1001,01 Postcheck 159.986,97 97.592,05 62.394,92

102101 1001,02 Postcheck Betrieb 3.609.557,40 2.201.830,01 1.407.727,39

102102 1001,03 Postcheck Projekte 9.059,65 5.526,39 3.533,26

102200 1002,01 ZKB Betriebskonto 1121-0017.005 623.890,53 380.573,22 243.317,31

102201 1002,02 ZKB Betriebskonto 011021-00119126 2.650,40 1.616,74 1.033,66

102205 1002,03 UBS 276-807674.01W 27.201,63 16.592,99 10.608,64

109 Transferkonto

109000 1019,06 Transitkonto ZKB Ordinario 0,00

109001 1019,07 Transitkonto Debitoren / VESR Zahl -297.527,80 -221.346,45 -76.181,35 Aufteilung nach Rücksprache mit Hrn. Engetschwiler (über Frau Stamm)

109003 1019,02 Ausgleich übrige Debitoren 0,00

109005 1019,08 Transitkonto Löhne 9.078,55 7.187,19 1.891,36 Position umfasst Lohnzahlungen, Zulagen und Stundenlöhner. Die Auszahlung erfolgt im Januar. Nach Anzahl der MA aufgeteilt.

109006 Transitkonto Post 0,00

109007 Transitkonto SAP 0,00

110 Forderungen aus Lieferung und Leis-tung

110000 1015,04 Debitoren - Sammelkonto Akutspital 6.591.164,64 6.591.164,64

110001 1015,05 Debitoren - Sammelkonto Palliativstation 4.875,35 4.875,35

110002 1015,07 Debitoren - Sammelkonto Psychiatrie 449.513,85 449.513,85

110003 1015,08 Debitoren - Sammelkonto Langzeitpflege 2.469.491,06 2.469.491,06

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

110004 1015,09 Debitoren - Sammelkonto Übrige 91.565,40 91.565,40

110009 1015,11 Debitoren - SAP 198.078,00 162.612,00 35.466,00 Aufgeteilt nach Absprache mit Fr. Stamm

110010 1015,12 Debitoren - Zwischenabschluss 184.003,21 147.187,91 36.815,30 Siehe Details Zwischenabschluss

110090

Delkredere Akutspital -313.307,00 -313.307,00

110091 Delkredere Langzeitbereich -102.466,00 -102.466,00

110092 Delkredere Psychiatrie -51.335,00 -51.335,00

110093 Delkredere Nebenbetriebe -80.970,00 -80.970,00

114

Sonstige kurzfristige Forderungen

114200 2003,01 Staatsbeitrag Akutspital ab 2012 -484.573,05 -484.573,05

114201 2003,02 Staatsbeitrag Psychiatrie ab 2012 127.611,35 127.611,35

114202 2003,03 Staatsbeitrag Palliative ab 2012 0,00

114203 1011,02 Kontokorrent Kanton Zürich Psychiat-rie

-223.954,90 -223.954,90

114301 1015,06 Verrechnungssteuerguthaben 0,00

114302 1019,01 Geleistete Depotzahlungen/Mietkau-tion

3.198,15 3.198,15

114303 1019,03 Debitor Palliativstation (Darlehen) 300.000,00 300.000,00

114304 1019,05 Debitor Gemeinden (Hebammenwar-tegeld)

21.095,00 21.095,00

114305 1014,01 Debitor GD (Sanierungsbeitrag BVK) 10.471,20 10.471,20

114306 1010,01 Vorschüsse an Nebenkassen 5.573,38 5.570,48 2,90 Kasse LZP (Aktivierungstherapie): CHF 2,90

114307 1010,02 Vorschüsse - Taschengeld Psychiatrie 1.165,00 1.165,00

114308 1010,03 Vorschüsse - Taschengeld Langzeit-pflege

0,00

114309 1010,05 Vorschüsse an Personal 16.030,90 12.691,66 3.339,24 Nach Personalanteil aufgeteilt: Akutspital 79,17%, LZP 20,83%

114310 1010,06 Vorauszahlungen für Mitarbeitende (Zahlung via Lohnabzug)

0,00

114311 Debitor Rückforderungen Personal 0,00

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

120

Vorräte

120000 1025,01 Zentrallager 128.536,63 113.562,11 14.974,52 Ist nach den 11,65% Anteil der LZP (Lieferung Zentralla-ger an LZP) aufgeteilt

120001 1025,03 Apotheke 255.218,13 250.675,25 4.542,88 Ist nach den 1,78% Lieferungen Apotheke an LZP aufge-teilt

120002 1025,09 OPS 449.300,10 449.300,10

120003 1025,05 Hauswirtschaft 120.991,41 75.583,00 45.408,41

120004 1025,07 Küche 93.994,71 93.994,71

120005 1025,11 Übrige Vorräte 269.099,11 236.725,81 32.373,32

120090 1025,02 Wertberichtigung Zentrallager -10.609,86 -9.373,81 -1.236,05 Analog Zentrallager

120091 1025,04 Wertberichtigung Apotheke -25.636,04 -25.179,72 -456,32 Analog Apotheke

120092 1025,1 Wertberichtigung OPS -44.929,99 -44.929,99

120093 1025,06 Wertberichtigung Hauswirtschaft -13.003,49 -8.123,24 -4.880,25

120094 1025,08 Wertberichtigung Küche -2.917,32 -2.917,32

120095 1025,12 Wertberichtigung Übrige Vorräte -3.149,42 -2.770,54 -378,88

128 Angefangene Arbeiten (nicht abger. Leistungen)

128000 1030,04 Abgrenzung Erträge Überlieger 578.278,71 578.278,71

130

Aktive Rechnungsabgrenzung (TA)

130000 1030,01 Transitorische Aktiven (Jahresab-schluss)

223.604,53 223.604,53

130001 1030,02 Transitorische Aktiven (Monatsab-schluss)

155.733,84 133.424,93 22.308,91

130010 1030,03 TA Periodizität unterjährig 0,00

130011 1030,05 TA Periodizität überjährig 184.118,58 155.632,53 28.486,05

10 Total Umlaufvermögen 15.730.902,50 11.488.439,70 4.242.462,82

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

14 Anlagevermögen

140

Finanzanlagen

140000 1023,02 Haus 2 Sonnenbergstrasse 21 790.000,00 790.000,00 Es handelt sich um drei vermietete Liegenschaften, die nach HRM2 neubewertet worden sind. Die Liegenschaften sind nicht betriebsrelevant, werden aktuell aber teilweise durch das Spital genutzt. Eine Aufteilung der Liegenschaf-ten erscheint nicht sinnvoll. Daher werden die Liegenschaf-ten der LZP zugeschlagen und das Akutspital wird in Form eines Darlehens finanziell entschädigt, welches das Akut-spital der LZP gewährt. Um eine Gleichstellung der LZP und des Akutspitals zu gewährleisten und potentielle Ver-kaufsgewinne oder Verluste fair aufzuteilen, wird das Dar-lehen nur dann ausbezahlt, wenn die Liegenschaften ver-kauft werden. Dabei wird grundsätzlich eine Neubewertung anhand des effektiven Verkaufspreises vorgenommen. So-mit ist sichergestellt, dass auch zukünftig keine der beiden Bereiche bevor- oder benachteiligt wird. Als dritte Partei sind Trägergemeinden des ZV von einem zukünftigen Ver-kauf betroffen. Das gewählte Vorgehen stellt sicher, dass die Gemeinden entsprechend berücksichtigt werden.

140001 1023,03 Haus 3 Sonnenbergstrasse 32 2.170.000,00 2.170.000,00

140002 1023,04 Haus 4 Spittelstrasse 27 494.000,00 494.000,00

140010 1023,05 Haus 2 Neubewertung 251.000,00 251.000,00

140011 1023,06 Haus 3 Neubewertung 157.000,00 157.000,00

140012 1023,07 Haus 4 Neubewertung 192.000,00 192.000,00

Darlehen aus Zuweisung Finanzanla-gen

-2.472.940,00 Entschädigung durch die LZP an das Akutspital in Form ei-nes Darlehens, welches das Akutspital der LZP gewährt, weil die gesamten Finanzanlagen der LZP zugewiesen wur-den (Kto. 140). Das Darlehen aus den nicht betriebsrele-vanten Liegenschaften ist nur dann auszuzahlen, wenn die LZP die Liegenschaften verkauft.

Gutschrift aus Gewährung Darlehen 2.472.940,00

150

Sachanlagen

150010 1143,01 Gebäude Verwaltung/Dienste/Lager-gebäude/Werkstatt/usw.

7.881.837,51 7.881.837,51

150011 1143,02 WB Gebäude Verwaltung/Dienste/La-gergebäude/Werkstatt/usw.

-902.328,23 -902.328,23

150020 1143,03 Gebäude Akut/Psychiatrie/Palliative 26.643.693,58 25.882.447,58 761.246,00

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

150021 1143,04 WB Gebäude Akut/Psychiatrie/Pallia-tive

-16.669.138,70 -16.081.215,35 -587.923,35

150030 1143,05 Gebäude Langzeitpflege 9.092.228,00 9.092.228,00

150031 1143,06 WB Gebäude Langzeitpflege -2.061.885,40 -2.061.885,40

150040 1143,07 Gebäude Nebenbetriebe 2.422.512,50 2.422.512,50

150041 1143,08 WB Gebäude Nebenbetriebe -1.202.214,11 -1.202.214,11

150055 1143,09 Bauprojekte in Arbeit/Anlagen in Bau 30.02 30.02

150080 1143,10 Allgemeine Betriebsinstallationen 32.124.085,04 21.668.686,80 10.455.398,24

150081 1143,11 WB Allgemeine Betriebsinstallation -12.390.108,52 -7.499.089,65 -4.891.018,87

150090 1143,12 Anlagespezifische Installationen 1.576.641,45 1.549.153,00 27.488,45

150091 1143,13 WB Anlagespezifische Installationen -490.186,93 -474.495,43 -15.691,50

150100 1146,01 Medizinische Geräte, Maschinen, Ap-parate

5.459.540,98 5.281.931,52 177.609,46

150101 1146,02 WB Medizinische Geräte, Maschinen, Apparate

-3.475.932,57 -3.300.721,79 -175.210,78

150105 1146,03 Medizin technische Software-Upgra-des

19.599,85 19.599,85

150106 1146,04 WB Medizin technische Software-Up-grades

-11.421,90 -11.421,90

150110 1146,05 Mobiliar und Einrichtungen 3.535.254,51 2.318.422,39 1.216.832,12

150111 1146,06 WB Mobiliar und Einrichtungen -2.549.312,59 -1.803.777,87 -745.534,72

150120 1146,07 Büromaschinen/Kommunikation 123.342,15 90.897,27 32.444,88

150121 1146,08 WB Büromaschinen/Kommunikation -123.342,15 -90.897,27 -32.444,88

150130 1146,09 Fahrzeuge 260.588,80 240.688,80 19.900,00

150131 1146,10 WB Fahrzeuge -145.528,51 -140.221,79 -5.306,72

150140 1146,11 Werkzeuge und Geräte 51.380,47 51.380,47

150141 1146,12 WB Werkzeuge und Geräte -46.939,01 -46.939,01

150160 1146,13 Informatik Hardware 763.854,15 733.372,06 30.482,09

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

150161 1146,14 WB Informatik Hardware -397.326,05 -394.150,83 -3.175,22

150165 1149,01 Informatik Software 2.338.932,18 2.246.342,02 92.590,16

150166 1149,02 WB Informatik Software -1.613.852,96 -1.598.671,22 -15.181,74

150170 1149,03 Übrige Sachanlagen in Arbeit 15.581,70 15.581,70

150180 1146,15 Anlagen in Leasing, Med. Geräte, Ma-schinen, Aparte

721.872,00 721.872,00

150181 1146,16 WB Anlagen in Leasing, Med. Geräte, Maschinen, Aparte

-97.753,50 -97.753,50

14

Total Anlagevermögen 54.907.703,76 39.953.797,54 14.953.906,22

1 Total Aktiven 70.638.606,28 51.442.237,24 19.196.369,04

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

2

Passiven

20

Kurzfristiges Fremdkapital

200

Kurzfristige Verbindlichkeiten Lie-ferung und Leistung

200100 2000,01 Lieferantenkreditoren Sammelkonto -3.046.530,01 -2.897.330,88 -149.199,13

203

Anzahlungen von Patienten/Kunden

203000 2001,01 Vorauszahlung/Depot Patienten 17.741,25 17.741,25

203002 2009,04 Depot Patienten LZP -89.700,00 -89.700,00

210

Kurzfristige Finanzverbindlichkeit

210000 2010,08 Kurzfristiges Darlehen (ZKB Feste Vorschüsse)

-21.000.000,00 -20.893.693,80 -106.306,20 Das langfristige Darlehen musste umgebucht werden, da Fristenablauf Anfangs 2018. Die Darlehen wurden 2018 er-neuert.

In diesem Darlehen sind die Kantonsdarlehen des Akutspit-ales (CHF 7'296'172.00) und der Psychiatrie (CHF 4'236'248.00) enthalten. Im Weiteren der Bau des Verpfle-gungszentrums (CHF 8'995'000.00) und noch einen Teil des Baus der Palliativstation (CHF 200'00.00, der laufend von der Stiftung Spital Affoltern zurückbezahlt wird) und ein Betriebskredit von CHF 272'580.00. Dieser wird ge-mäss dem durchschnittlichen Cashflow aufgeteilt.

220000 2189,26 Geldaufbewahrung Empfang 0,00

220001 2189,06 Rückzahlung an Patienten/Kranken-kasse

-216.150,00 -131.851,50 -84.298,50 Mit Cashflow aufgeteilt

220002 2189,27 ESR-Zahlungen in Bearbeitung 0,00

220003 2189,28 Zahlungen in Bearbeitung 0,00

220004 Chefarzt Honorare 0,00

220005 2001,02 Geldaufbewahrung von Patadmin -258.462,00 -258.462,00

220006 2000,09 Krückenverrechnung -1.100,00 -1.100,00

220007 2000,13 Durchlaufkonto Taschengeld 0,00

220008 2189,03 Saldoübertrag Taschengeld -2.159,30 -2.159,30

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

220009 2006,21 Durchlaufkonto Rettungsdienst Sekun-där intern

2.248,65 2.248,65

220010 2000,03 Datenträger bargeldloses Zahlsystem 16.102,82 12.748,60 3.354,22

220011 2189,09 Kreditkarten Abrechnungskonto 1.740,65 1.740,65

220012 2189,19 Arzthonorare Pool Medizin -199.906,95 -199.906,95

220013 2189,2 Arzthonorare Pool Chirurgie -192.576,53 -192.576,53

220014 2189,21 Arzthonorare Pool Gyn / Gebs -90.685,62 -90.685,62

220015 2189,22 Arzthonorare Pool Anästhesie -8.174,05 -8.174,05

220016 2189,23 Arzthonorare Pool Psychiatrie -48.365,77 -48.365,77

220017 2189,24 Arzthonorare Pool Akutgeriatrie/Palli-ative

-140.994,12 -140.994,12

220019 2009,05 Andere kf Verbindlichkeiten -710,00 -710,00

220022 2000,14 13. Monatslohn, Gutschrift -4.555,75 -4.555,75

220024 2189,18 Arzthonorare ohne AHV -810.315,10 -810.315,10

220026 2001,03 Schlüsseldepot Mitarbeiter -26.381,50 -20.885,50 -5.496,00 Annahme: Jeder MA hat einen Schlüssel

Anzahl MA per 31.12.2017: Total Betrieb: 720

(Akutspital: 570, LZP: 150)

220027 2009,03 Trinkgeld Kasse -29.319,27 -29.119,27 -200,00 Die KST-Leiter der LZP haben alle die Trinkgelder bezo-gen, bis auf die Wäscherei. LZP: Saldo 200 CHF

220028 2000,04 AHV / ALV -99.489,70 -81.342,78 -18.146,92

Die AHV-pflichtige Lohnsumme für das Jahr 2017 für den ganzen Betrieb war 41.768.301,80 CHF. Lohnsumme der LZP: 7.618.069,75 CHF; das ergibt einen Anteil von 18.24% an der Gesamtsumme.

220029 2000,05 Beamtenversicherungskasse -13.725,95 -11.222,34 -2.503,61

220030 2000,06 VSAO -36.519,75 -29.858,55 -6.661,20

220031 2006,20 Vorsorgestiftung VLS 0,00

220032 2000,10 Krankentaggeldversicherung 212,10 173,41 38,69

220033 2000,07 Betriebs- u. Nichtbetriebsunfallversi-cherung

-14.029,90 -11.470,85 -2.559,05

220034 2000,08 Quellensteuer -122.211,48 -99.920,11 -22.291,37

220035 2189,13 Familienausgleichskasse, Kinderzula-gen

0,00 .

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

220036 2189,14 Erstattungen EO-Entschädigungen -208,20 -208,20 Die betrifft die MA des Akutspitals.

220037 2189,15 Erstattungen Unfalltaggeld -29.613,35 -23.444,89 -6.168,46 Nach Personalanteil aufgeteilt: Akutspital 79,17%, LZP 20,83%

220038 2000,02 Mehrwertsteuer Bern -17.775,88 -15.356,82 -2.419,06

220039 2009,02 Gutscheine Kafi 27 und Rigi 2.650,65 2.650,65

220040 2050,02 TP Kunstkarten 0,00

220041 2189,16 Erstattungen Krankentaggeld -15.027,65 -11.897,39 -3.130,26 Nach Personalanteil aufgeteilt: Akutspital 79,17%, LZP 20,83%

220042 Durchlaufkonto Bebu-Korrekturen 0,00

220046 2189,11 Uebergangskonto CO2-Rückvergü-tung

0,00

220047 2189,06 Durchlaufskonto Patienten-Debitoren -2.497,40 -2.497,40

230

Passive Rechnungsabgrenzung (TP)

230000 2050,01 Transitorische Passiven (Jahresab-schluss)

-438.914,26 -362.218,36 -76.695,90

230001 Transitorische Passiven (Monatsab-schluss)

0,00

230002 2189,07 Abgrenzung Rückforderung VZK-Quality

-96.344,00 -96.344,00

20

Total Kurzfristiges Fremdkapital -27.011.747,37 -26.437.205,32 -574.542,05

24

Langfristiges Fremdkapital

240

Langfristige Finanzverbindlichkeit

240000 2021,01 Darlehen Palliativstation -300.000,00 -300.000,00

240050 2021,04 Darlehen Langfristig 0,00

240080 2021,05 Leasingverbindlichkeiten -565.466,40 -565.466,40

259 Zweckgebundene Fonds

259000 2033,05 Fonds für Härtefälle -213.122,92 -213.122,92

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Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

259001 2033,04 Fonds für besondere Aufgaben 0,00

259002 2033,01 Weihnachtsfonds -64.956,76 -64.956,76

259003 2033,02 Langzeitpflege Sonnenberg Rigi und Pilatus

-790.680,73 -790.680,73

259004 2033,03 Langzeitpflege Sonnenberg Tages-heim I

-55.330,06 -55.330,06

259006 2033,06 Fonds Palliativstation / Villa Sonnen-berg

-16.140,29 -16.140,29

259007 2033,07 Fonds Mutter-Kind-Station -4.607,13 -4.607,13

259100 2039,08 Fonds Chefarzt Chirurgie -16.713,43 -16.713,43

259101 2039,09 Fonds Chefarzt Medizin -63.957,33 -63.957,33

259102 2039,10 Fonds leitender Arzt Gyn/Geb -3.611,88 -3.611,88

259103 2039,11 Fonds Chefarzt Anästhesie -3.449,77 -3.449,77

259105 2039,13 Fonds Aerztefortbildung -3.808,74 -3.808,74

259106 2039,14 Fonds Chefarzt Palliative Care -16.793,05 -16.793,05

260 Langfristige Rückstellungen

260000 2040,02 Rückstellungen Betrieb -1.024.538,38 -935.069,09 -89.469,29

260100 Rückstellungen Langzeitpflege -300.000,00 -300.000,00 Neues Konto für Rückstellungen LZP

24 Total Langfristiges Fremdkapital -3.443.176,87 -2.142.740,03 -1.300.436,84

28 Eigenkapital

280 Eigenkapital Gemeinden

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56

Konto Kto. HRM Bezeichnung Saldo Akutspital LZP Erläuterungen

280000 2390,01 Beteiligungswert Aeugst a.A. -1.763.072,97 -1.181.180,23 -581.892,74

Die Anteile des Akutspitals und der LZP an den totalen In-vestitionen jeder Gemeinde sind bekannt. Bei der Berech-nung der Anteile wurde das Verpflegungszentrum vollstän-dig dem Akutspital zugeordnet. Der Beteiligungswert wird auf Basis dieser Anteile aufgeschlüsselt.

280001 2390,02 Beteiligungswert Affoltern a.A. -8.531.650,20 -5.736.373,14 -2.795.277,06

280002 2390,03 Beteiligungswert Bonstetten -3.710.323,24 -2.435.723,40 -1.274.599,84

280003 2390,04 Beteiligungswert Hausen a.A. -2.605.663,15 -1.730.225,40 -875.407,75

280004 2390,05 Beteiligungswert Hedingen -2.664.767,89 -1.771.021,54 -893.746,35

280005 2390,06 Beteiligungswert Kappel a.A. -793.599,46 -522.725,78 -270.873,68

280006 2390,07 Beteiligungswert Knonau -1.373.941,59 -921.244,06 -452.697,53

280007 2390,08 Beteiligungswert Maschwanden -522.683,04 -350.661,53 -172.021,51

280008 2390,09 Beteiligungswert Mettmenstetten -3.346.366,79 -2.188.090,12 -1.158.276,67

280009 2390,1 Beteiligungswert Obfelden -3.492.538,66 -2.343.885,67 -1.148.652,99

280010 2390,11 Beteiligungswert Ottenbach -1.974.307,14 -1.324.126,60 -650.180,54

280011 2390,12 Beteiligungswert Rifferswil -731.919,24 -491.459,69 -240.459,55

280012 2390,13 Beteiligungswert Stallikon -2.906.231,74 -1.934.406,32 -971.825,42

280013 2390,14 Beteiligungswert Wettswil a.A. -4.474.844,40 -2.976.480,93 -1.498.363,47

291

Gewinnreserven bzw. kum. Verlust

291000 2399,20 Ergebnis laufendes Geschäftsjahr -296.824,81 188.473,17 -485.297,98

291100 2390,16 Neubewertung Liegenschaften -600.000,00 -600.000,00 Die Aufteilung erfolgt analog zu der Aufteilung der Finanz-anlagen

291200 2390,15 Bilanzgewinn -943.025,76 153.099,72 -1.096.125,48

291500 Freie Reserve 390.000,00 237.900,00 152.100,00 Mit Cashflow aufgeteilt

28 Total Eigenkapital -40.341.760,08 -25.328.161,52 -15.013.598,56

Aufwertung EK / Ausgleichskonto Fehlbetrag Bilanz

158.078,04 2.465.869,63 -2.307.791,59 Total Aktiven minus Total Passiven

2 Total Passiven -70.638.606,26 -51.442.237,24 -19.196.369,04

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Tel. +41 62 834 91 91 Fax +41 62 834 91 00 www.bdo.ch

BDO AG Entfelderstrasse 1 5001 Aarau

BDO AG, mit Hauptsitz in Zürich, ist die unabhängige, rechtlich selbstständige Schweizer Mitgliedsfirma des internationalen BDO Netzwerkes.

An die Betriebskommission des

Zweckverband Spital Affoltern am Albis Sonnenbergstrasse 27

8910 Affoltern a.A.

Bericht über tatsächliche Feststellungen bezüglich der bilanziellen Trennung des Akutspitals und der Langzeitpflege

27. September 2018

21409085/tsc/ros

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BDO AG, mit Hauptsitz in Zürich, ist die unabhängige, rechtlich selbstständige Schweizer Mitgliedsfirma des internationalen BDO Netzwerkes.

Bericht über tatsächliche Feststellungen an die Betriebskommission des Zweckverband Spital

Affoltern am Albis, Affoltern a.A.

Auftragsgemäss haben wir die mit Ihnen vereinbarten, unten aufgeführten Prüfungshandlungen be-

züglich des Berichts zur bilanziellen Trennung des Akutspitals und der Langzeitpflege vom 27. Sep-

tember 2018 sowie der diesem Bericht zugrundeliegenden pro-Forma Ausgliederungsbilanz per 31.

Dezember 2017, welche von der Geschäftsleitung des Spitals Affoltern, zusammen mit der Firma A-

lerion Consult AG (Alerion), erstellt wurden, vorgenommen.

Unseren Auftrag führten wir nach dem Schweizer Prüfungsstandard 920 «Vereinbarte Prüfungshand-

lungen bezüglich Finanzinformationen» aus. Wir erlangten angemessene Prüfungsnachweise auf der

Basis von Stichproben. Unsere Prüfungshandlungen dienten einzig dem Zweck, Ihnen eine Beurtei-

lung des Berichts zur bilanziellen Trennung des Akutspitals und der Langzeitpflege vom 27. Septem-

ber 2018 sowie der diesem Bericht zugrundeliegenden pro-Forma Ausgliederungsbilanz per 31. De-

zember 2017, zu ermöglichen, und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Wir erhielten die vom Spital Affoltern am Albis, zusammen mit der Firma Alerion Consult AG,

erstellte pro-Forma Ausgliederungsbilanz per 31. Dezember 2017 und überprüften, ob die Zahlen

der Eröffnungsbilanz zu Buchwerten mit der von uns geprüften und testierten HRM1-Bilanz per

31. Dezember 2017 übereinstimmen.

2. Die Neubewertung der drei Liegenschaften des Finanzvermögens wurde durch einen internen Im-

mobilienspezialisten plausibilisiert.

3. Die Neubewertung der Liegenschaften sowie des Landwertes des Verwaltungsvermögens haben

wir durch einen internen Immobilienspezialisten plausibilisiert.

4. Die Bewertung der Liegenschaften des Verwaltungsvermögens zu Liquidationswerten wurde

durch einen internen Immobilienspezialisten plausibilisiert.

5. Wir überprüften, ob das Darlehen zugunsten des Akutspitals korrekt in Übereinstimmung mit

dem Bericht zur bilanziellen Trennung des Akutspitals und der Langzeitpflege vom 19. Januar

2018 berechnet und zugewiesen wurde.

6. Wir überprüften, ob die Aufteilung zwischen Akutspital und Langzeitpflege in Übereinstimmung

mit dem Bericht zur bilanziellen Trennung des Akutspitals und der Langzeitpflege vom 19. Ja-

nuar 2018 erfolgte.

7. Da ein wesentlicher Teil der Konten anhand den Cash-Flows der Jahre 2015 bis 2017 aufgeteilt

werden, überprüften wir, ob die Cash-Flows korrekt berechnet wurden und stimmten die in der

Aufstellung vorhandenen Zahlen stichprobenweise mit geeigneten Unterlagen ab.

8. Bei denjenigen Konten, wo die Aufteilung aufgrund der Cash-Flows der Jahre 2015 bis 2017 er-

folgte, prüften wir, ob die Berechnung korrekt ist.

9. Wir überprüften die rechnerische Korrektheit der in der Ausgliederungsbilanz enthaltenen Sum-

men.

10. Wir haben die Berechnung der Positionen Darlehen austretende Gemeinden und Eigenkapital un-

ter der Annahme, dass die Mindestquoren von 75% (Akutspital) und 60% (Langzeitpflege) erreicht

werden, nachvollzogen.

11. Wir haben die Eigenkapital- und Fremdkapital-Quoten für die verschiedenen Varianten nachge-

rechnet.

12. Wir haben die im Bericht zur bilanziellen Trennung vom 27. September 2018 enthaltenen Zahlen

(Seite 28 bis 56) mit den Zahlen gemäss Ausgliederungsbilanz (Tabellenkalkulation) abgestimmt.

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13. Bei denjenigen Konten (wie zum Beispiel Debitoren), wo die einzelnen Detailpositionen klar dem

Akutspital oder der Langzeitpflege zugeordnet werden können, haben wir auf detaillierte Stich-

probenprüfungen verzichtet, da es sich um eine pro-Forma Bilanz handelt und diese Positionen

per 31. Dezember 2019 wieder völlig anders aufgeteilt sind.

Unsere Feststellungen sind folgende:

Zu 1. Die Zahlen stimmen mit der von uns geprüften HRM1-Bilanz im Wesentlichen überein. Es

gibt einige kleinere Verschiebungen zwischen Konten. Das Eigenkapital ist um TCHF 390

tiefer als das Eigenkapital gemäss geprüfter HRM-1 Bilanz. Die Differenz entspricht dem

Konto 291500, "Freie Reserven" (Minus-Posten) aus dem H+ Abschluss, welche im HRM1-Ab-

schluss jeweils eliminiert wird.

Zu 2. Alle Objekte wurden per 1.1.2016 neu bewertet. Angewandt wurden die Richtlinien der

Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich über die Bewertungs- und Bilanzie-

rungsvorschriften des Kantons Zürich. Vorliegend ist die Verfügung vom 2. Juni 2016, in

der vom Gemeindeamt alle drei Neubewertungen per 1.1.2016 bestätigt werden.

Aus der Gebäudeversicherungspolice des Kantons Zürich vom 22.1.2018 wurden die Versi-

cherungssummen korrekt in die Ausgliederungsbilanz übernommen. Für die Liegenschafts-

werte, beziehungsweise für die Bewertungsgewinne, wird auf die Verfügung vom 2.6.2016

abgestützt.

Dabei ist zu vermerken, dass die eingesetzten Mieterträge nicht überprüft wurden. Eine

Nachvollziehung dieser Werte konnte anhand der vorliegenden Unterlagen nicht erfolgen.

Bei der Überprüfung der Lageklassen wird darauf hingewiesen, dass die Parzelle GB Affol-

tern a. A. Nr. 5148 seit dem Jahr 2017 neu in der Lageklasse 1 liegt. Dies wirkt sich positiv

auf den Land-, beziehungsweise auf den Verkehrswert aus. In der Ausgliederungsbilanz

werden jedoch die vom Gemeindeamt per 1.1.2016 bestätigten Verkehrswerte eingesetzt.

Zu 3. Das Verwaltungsvermögen zählt vor der Bilanzaufteilung dreizehn Gebäude, die auf drei

nahe beieinanderliegenden Parzellen liegen. Der Vorprüfungsbericht GAZ (datiert vom

13.3.2018) von der Firma Federas Beratungs AG dient als Basis für die Liegenschaftsbewer-

tungen im Verwaltungsvermögen. Die Verkehrswerte in der "Liquidationsbilanz bei Fortfüh-

rung" setzen sich einerseits aus dem Gebäudeversicherungswert und andererseits aus dem

Landwert zusammen. Da die Parzelle GB Nr. 6354 der öffentlichen Zone angehört, wird ge-

mäss dem Vorprüfbericht mit dem halben Wert (50% von 360.-/m2) von Industrie- und Ge-

werbeland in Affoltern am Albis gerechnet. Für die restlichen Parzellen wird mit den vor-

gegebenen Landwerten vom Steueramt kalkuliert.

Auf den beiden Parzellen GB Nr. 6354 und Nr. 6610 ist je eine Liegenschaft, die dem Fi-

nanzvermögen angehört. Da diesen Liegenschaften bereits unter Punkt 2 ein fiktiver Lan-

danteil zugeteilt wurde, wird dieser Anteil nun von der gesamten Parzelle subtrahiert und

nur der Restbetrag (für GB Nr. 6354, 36'854m2 und für GB Nr. 6610, 9'403m2) angerechnet.

Diese beiden Restlandflächen werden nun auf das Spital und die Langzeitpflege aufgeteilt.

Im Fall von Parzelle GB Nr. 6354 werden dem Spital 2/3 zu 180.-/m2 zugesprochen. Bei GB

Nr. 6610 sind für das Spital 32% der Restfläche zu 690.-/m2 definiert. Die restliche Fläche

wird der Langzeitpflege zugeschrieben.

Gemäss Mailverkehr zwischen der Firma Federas Beratungs AG und dem Gemeindeamt

wurde der Vorprüfungsbericht, und damit verbunden, die Bewertungsmethode am

12.4.2018 durch das Gemeindeamt gutgeheissen. Die Überprüfung der Gebäudeversiche-

rungswerte in der Ausgliederungsbilanz ergab folgende Resultate:

Die in der Ausgliederungsbilanz eingesetzten Gebäudeversicherungswerte stimmen bei den

Gebäuden Nr. 849, Nr. 857 und Nr. 861 nicht mit der Gebäudeversicherungspolice vom

22.1.2018 überein. Die Werte der Gebäudeversicherungspolice liegen im totalen CHF 272'000

höher als die eingesetzten Werte.

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Das Baujahr von Gebäude Nr. 3547 wird in der Police mit 2014 angegeben und im Bericht

mit 2015.

Zu 4. Die Liegenschaften der Langzeitpflege werden gemäss dem Vorprüfbericht zu gleichen

Werten, wie unter Punkt 3 beschrieben, übernommen. Diejenigen Liegenschaften des Spi-

tals werden mit Ausnahme von Gebäude Nr. 843 zurückgebaut. Die Rückbaukosten werden

vom Landwert abgezogen. Das übrige Verwaltungsvermögen wird gemäss Vorprüfbericht

von einer internen Fachperson unter Berücksichtigung eines möglichen Liquidationserlöses

bewertet.

Die Rückbaukosten wurden von der Firma Roro Consult, Stand 9.5.2018, mit CHF 4'074'291

über alle Liegenschaften geschätzt. In dieser Summe inbegriffen ist der Rückbau von Ge-

bäude Nr. 854 (Haus Rigi) das nicht zurückgebaut wird. Daher wird beim Landanteil von GB

Nr. 6354 im Spitalvermögen die Differenz von CHF 3'051'141 abgezogen. Das Gebäude Nr.

843 wird in der Schliessungsbilanz mit CHF 2'197'000 bewertet. Dies entspricht 50% des GVZ

Wertes. Die Begründung liefert das Email der Firma Alerion Consult AG vom 31.8.2018. Es

wird davon ausgegangen, dass das Gebäude Nr. 843 durch seine Bauzonenzugehörigkeit zum

halben GVZ Wert am Markt verkauft werden könnte. Seitens BDO Immobilien ist zu erwäh-

nen, dass sich ein allfälliger Verkaufserlös aus den Gebäudekosten und einem Landanteil zu-

sammensetzt. Der für das Objekt Nr. 843 benötigte Landanteil ist im Landwert von GB

Nr. 6610 des Spitals enthalten. Bei einem Verkauf würde sich der Erlös um den Landanteil

erhöhen und derjenige der Restlandfläche des Spitals, GB Nr. 6610 von CHF 2'076'182.40 um

denselben Betrag reduzieren.

Zu 5. Da die Liegenschaften des Finanzvermögens schlecht aufgeteilt werden können, werden

diese vollumfänglich der Langzeitpflege zugewiesen. Der Wert nach Neubewertung beträgt

total CHF 4'054'000. Da das Finanzvermögen grundsätzlich auf Basis der Cash-Flows für die

Jahr 2015 bis 2017 auf die beiden Betriebe aufgeteilt wird, erhält das Akutspital von der

Langzeitpflege ein Darlehen im Umfang von 61% des Wertes des Finanzvermögens. Das Dar-

lehen von CHF 2'472'940 entspricht 61% von CHF 4'054'000 und wurde somit korrekt berech-

net. Die Zuteilung erfolgte korrekt als Schuld der Langzeitpflege und Guthaben des Akut-

spitals.

Analog verhält es sich mit dem Landanteil "Kat. Nr. 6610". Der Wert beträgt CHF

4'411'887.60 und wird vollumfänglich der LZP gutgeschrieben. Entsprechend wird dem

Akutspital ein Darlehen im Umfang von CHF 2'691'251.14 gutgeschrieben, was 61% des Be-

trages entspricht.

Zu 6. Die Aufteilung zwischen Akutspital und Langzeitpflege erfolgte mit folgenden Ausnahmen

in Übereinstimmung mit dem Bericht zur bilanziellen Trennung des Akutspitals und der

Langzeitpflege vom 19. Januar 2018:

Konto 101907, Transitkonto Debitoren VESR (CHF 297'527.80)

Das Konto war per 31.12.2016 (Grundlage für den Bericht per 19. Januar 2018) unwesent-

lich, weshalb dieses dem Akutspital zugeordnet werden sollte. Da der Betrag per

31.12.2017 mehr als TCHF 10 betrug, erfolgte die Zuordnung auf LZP und Akutspital ge-

mäss Alerion nach Absprache mit Herrn Engetschwiler.

Konto 109005, Transitkonto Löhne (CHF 9'078.55)

Das Konto wurde nach Anzahl der Mitarbeiter aufgeteilt. Ursprünglich war vorgesehen,

dass dieses aufgrund der Kontendetails zugeordnet werden soll.

Konto 114309, Vorschüsse an Personal (CHF 16'030.90)

Das Konto ist noch in Abstimmung und wurde deshalb nach Personalanteil (Akut: 79.17%

und LZP 20.83%) aufgeteilt und nicht effektiv nach Zugehörigkeit der betroffenen Mitarbei-

ter.

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Konto 210000, ZKB Feste Vorschüsse (CHF -21'000'000)

Nur der Betriebskredit von CHF 272'580 wurde aufgrund der Cash-Flows 2015 bis 2017 auf-

geteilt. Der Restliche Betrag konnte Anlagen des Akutspitals zugeordnet werden (Akutspi-

tal, Psychiatrie, Verpflegungszentrum, Palliativstation).

Konto 220026, Schlüsseldepot Mitarbeiter (CHF -26'381.50)

Momentan ist keine detaillierte Aufstellung vorhanden. Entsprechend erfolgte die Auftei-

lung aufgrund der Anzahl Mitarbeiter.

Konto 220037, Erstattungen Unfalltaggeld (CHF -29'613.35)

Die genaue Abstimmung kann momentan wegen Abwesenheiten nicht eruiert werden. Des-

halb wurde das Konto nach dem Verhältnis der Mitarbeiter aufgeteilt.

Konto 220041, Erstattungen Krankentaggeld (CHF -15'027.65)

Die genaue Abstimmung kann momentan wegen Abwesenheiten nicht eruiert werden. Des-

halb wurde das Konto nach dem Verhältnis der Mitarbeiter aufgeteilt.

Zu 7. Die Berechnung der Cash-Flows für die Jahre 2015 bis 2017 enthielt einige kleinere Unge-

nauigkeiten. Wir haben eine Simulation vorgenommen und festgestellt, dass eine Korrektur

beim Akutspital zu einem um TCHF 44 höheren Eigenkapital und bei der LZP zu einem um

TCHF 44 tieferen Eigenkapital führen würde.

Zu 8. Die Aufteilung erfolgte jeweils anhand der berechneten Cash-Flows von 61% (Akutspital)

und 39% (LZP). Keine Differenzen festgestellt. Siehe dazu auch Punkt 7.

Zu 9. Die verschiedenen Zwischentotale sind korrekt berechnet.

Zu 10. Die Berechnung erfolgte auf der Annahme, dass nur die Mindestquoren erreicht werden

(60% LZP und 75% Akutspital). Die austretenden Gemeinden würden somit 40% des anteili-

gen Eigenkapitals der LZP und 25% des anteiligen Eigenkapitals des Akutspitals erhalten.

Die austretenden Gemeinden werden nur aufgrund des Eigenkapitals zu Buchwerten ent-

schädigt, weshalb das zusätzliche Eigenkapital aufgrund der Aufwertung zu Verkehrswer-

ten für diese Berechnung nicht mitberücksichtigt wurde. Die Berechnung erfolgte korrekt.

Zu 11. Die Berechnung der Eigenkapital- und Fremdkapital-Quoten für die verschiedenen Varian-

ten wurde korrekt vorgenommen.

Zu 12. Die Zahlen konnten, mit Ausnahme von unwesentlichen Rundungsdifferenzen, abgestimmt

werden.

Zu 13. n/a

Da die oben aufgeführten Prüfungshandlungen weder eine Prüfung noch eine Review in Übereinstim-

mung mit den Schweizer Prüfungsstandards (PS) darstellen, geben wir keine Zusicherung über die

pro-Forma Ausgliederungsbilanz per 31. Dezember 2017 des Zweckverband Spital Affoltern am Albis

per 31. Dezember 2017 ab.

Hätten wir zusätzliche Prüfungshandlungen, eine Prüfung oder eine Review des Abschlusses in Über-

einstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards (PS) vorgenommen, hätten wir möglicherweise

andere Sachverhalte festgestellt und Ihnen darüber berichtet.

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Unser Bericht dient einzig dem oben dargelegten Zweck und Ihrer Information. Er darf zu keinem

anderen Zweck verwendet werden. Er bezieht sich nur auf die oben bezeichneten Positionen und

Konten und nicht auf irgendeinen Abschluss des Zweckverband Spital Affoltern am Albis als Ganzes.

Aarau, 27. September 2018

BDO AG

Thomas Schmid

dipl. Wirtschaftsprüfer

Philipp Mathys

dipl. Wirtschaftsprüfer

Beilagen

Bericht zur bilanziellen Trennung des Akutspitals und der Langzeitpflege vom 27. September 2018

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Statuten gemeinnützige AG Spital Affoltern 29.11.2018 Seite 1 / 10

Von der Delegiertenversammlung am 29. November 2018 verabschiedet.

Statuten der gemeinnützigen AG Spital Affoltern

Inhaltsverzeichnis I. Grundlage ....................................................................................................................................................3

Art. 1 Firma, Sitz und Dauer ......................................................................................................................3

Art. 2 Zweck ..............................................................................................................................................3

II. Kapital .........................................................................................................................................................3

Art. 3 Aktienkapital und Aktien .................................................................................................................3

Art. 4 Beabsichtigte Sachübernahme .......................................................................................................3

Art. 5 Aktienzertifikate, Umwandlung von Aktien ....................................................................................4

Art. 6 Aktienbuch ......................................................................................................................................4

Art. 7 Übertragung der Aktien ..................................................................................................................4

III. Organisation der Gesellschaft .................................................................................................................5

Art. 8 Organe.............................................................................................................................................5

A Generalversammlung ..................................................................................................................................5

Art. 9 Befugnisse .......................................................................................................................................5

Art. 10 Ordentliche und ausserordentliche Generalversammlungen ........................................................5

Art. 11 Einberufung .....................................................................................................................................6

Art. 12 Traktandierung ................................................................................................................................6

Art. 13 Universalversammlung ...................................................................................................................6

Art. 14 Vorsitz der Generalversammlung, Stimmenzähler, Protokoll ........................................................7

Art. 15 Stimmrecht und Vertretung ............................................................................................................7

Art. 16 Beschlussfassung ............................................................................................................................7

B Verwaltungsrat ...........................................................................................................................................7

Art. 17 Anzahl und Wahl der Verwaltungsräte ...........................................................................................7

Art. 18 Amtsdauer .......................................................................................................................................7

Art. 19 Organisation ....................................................................................................................................8

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Statuten gemeinnützige AG Spital Affoltern 29.11.2018 Seite 2 / 10

Art. 20 Einberufung, Beschlussfassung, Protokoll ......................................................................................8

Art. 21 Aufgaben .........................................................................................................................................8

C Revisionsstelle .............................................................................................................................................9

Art. 22 Revision ...........................................................................................................................................9

Art. 23 Anforderungen an die Revisionsstelle ............................................................................................9

IV. Jahresrechnung und Gewinnverteilung ..................................................................................................9

Art. 24 Geschäftsjahr, Geschäfts- und Revisionsbericht ............................................................................9

Art. 25 Verteilung des Bilanzgewinnes, Reserven ................................................................................... 10

V. Auflösung und Liquidation ....................................................................................................................... 10

Art. 26 Auflösung, Liquidation ................................................................................................................. 10

VI. Mitteilungen und Bekanntmachungen ................................................................................................ 10

Art. 27 Mitteilungen, Publikationsorgan ................................................................................................. 10

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Statuten gemeinnützige AG Spital Affoltern 29.11.2018 Seite 3 / 10

I. Grundlage

Art. 1 Firma, Sitz und Dauer

Unter der Firma gemeinnützige AG Spital Affoltern besteht mit Sitz in Affoltern am Albis eine gemeinnützige Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck (im Folgenden «Gesellschaft» genannt) von unbeschränkter Dauer gemäss den vorliegenden Statuten und Art. 620 ff. OR.

Art. 2 Zweck

1 Die Gesellschaft bezweckt die Sicherstellung einer spitalmedizinischen Grundversorgung (stationäre und ambulante Spitalleistungen und daran anschliessende medizinische Angebote) in der Region Affoltern. Zu diesem Zweck führt die Gesellschaft den Betrieb des Spitals Affoltern, bestehend aus einem Akutspital und angegliederten Diensten, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner der Region.

2 Die Gesellschaft kann mit allen oder mit einzelnen Trägergemeinden zu kostendeckenden Bedingungen besondere Leistungsaufträge vereinbaren. 3 Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben im Bereich der Gesundheitsversorgung übernehmen, sofern diese in einem untergeordneten zweckmässigen Verhältnis zur Grundversorgung stehen. Sie kann dazu mit anderen öffentlichen und privaten Institutionen des Gesundheitswesens zusammenarbeiten. 4 Unter der Voraussetzung, dass der Grundversorgungsauftrag nicht gefährdet wird, kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen bzw. Betriebsstätten errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann im Inland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. 5 Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die mit diesem zusammenhängen.

II. Kapital

Art. 3 Aktienkapital und Aktien

Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF ******** (********* Schweizer Franken)(Buchwert der per 01.01.2020 eingebrachten Liquidationsanteile aus der ZV-Auflösung der an der AG partizipierenden ehemaligen Verbandsgemeinden). Es ist eingeteilt in ****** Namenaktien zu CHF 1'000.- (1'000 Schweizer Franken).

Art. 4 Beabsichtigte Sachübernahme

Die Gesellschaft beabsichtigt, vom bisherigen Zweckverband Spital Affoltern Liegenschaften, Mobiliar, Betriebseinrichtungen, Geräte, Maschinen sowie Warenlager zum Preis von CHF ***** (Buchwert per 31.12.2019 der gemäss Liquidationsregeln des Zweckverbands Spital Affoltern der LZP zugeordneten Werte) zu übernehmen.

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Statuten gemeinnützige AG Spital Affoltern 29.11.2018 Seite 4 / 10

Art. 5 Aktienzertifikate, Umwandlung von Aktien

1 Die Gesellschaft kann anstelle einzelner Aktien Aktienzertifikate über mehrere Aktien ausgeben. 2 Die Gesellschaft kann darauf verzichten, Aktien bzw. Aktienzertifikate auszugeben. 3 Das Eigentum oder andere Rechte an einer Aktie schliessen die Anerkennung der Statuten in der jeweils gültigen Form in sich.

Art. 6 Aktienbuch

1 Der Verwaltungsrat führt ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und Nutzniesser der Namenaktien mit Namen und Adresse eingetragen werden. Die Eintragung in das Aktienbuch setzt einen Ausweis über den Erwerb der Aktie zu Eigentum oder die Begründung einer Nutzniessung voraus.

2 Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder Nutzniesser nur, wer im Aktienbuch eingetragen ist. 3 Vom Datum der Einberufung einer Generalversammlung bis zu dem auf die Generalversammlung folgenden Tag werden keine Eintragungen in das Aktienbuch vorgenommen.

Art. 7 Übertragung der Aktien

1 Die Übertragung der Namenaktien oder die Begründung einer Nutzniessung an den Namenaktien bedarf der Genehmigung durch den Verwaltungsrat. 2 Der Verwaltungsrat kann die Zustimmung verweigern:

a) wenn er dem Veräusserer der Aktien im Namen der Gesellschaft anbietet, die Aktien für deren Rechnung, für Rechnung anderer Aktionäre oder für Rechnung Dritter zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Gesuches zu übernehmen;

b) wenn der Veräusserer der Aktien keine Erklärung des Erwerbers beibringt, dass dieser die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerben wird;

c) wenn durch die Veräusserung der Aktien die weitere Verfolgung des Gesellschaftszweckes im Sinne von Artikel 2 dieser Statuten in Frage gestellt sein könnte.

3 Der Verwaltungsrat kann nach Anhörung der Betroffenen Eintragungen im Aktienbuch streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen sind. Dieser muss über die Streichung sofort informiert werden.

4 Sind die Aktien durch Erbgang, Erbteilung, eheliches Güterrecht oder Zwangsvoll-streckung erworben worden, so kann der Verwaltungsrat das Gesuch um Zustimmung nur ablehnen, wenn er im Namen der Gesellschaft dem Erwerber die Übernahme der Aktien zum wirklichen Wert anbietet. Der Erwerber kann verlangen, dass der Richter am Sitz der Gesellschaft den wirklichen Wert bestimmt. Die Kosten der Bewertung trägt die Gesellschaft.

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Statuten gemeinnützige AG Spital Affoltern 29.11.2018 Seite 5 / 10

III. Organisation der Gesellschaft

Art. 8 Organe

Die Organe der Gesellschaft sind: A) Generalversammlung; B) Verwaltungsrat; C) Revisionsstelle.

A Generalversammlung

Art. 9 Befugnisse

Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre. Ihr stehen die folgenden unübertragbaren Befugnisse zu:

1. Festsetzung und Änderung der Statuten (vorbehalten bleiben Artikel 21 Ziffern 7 und 8 dieser Statuten);

2. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates inkl. Präsidenten, sowie die der Mitglieder der Revisionsstelle;

3. Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung, einer allfälligen Konzernrechnung sowie Abnahme des allfälligen Berichtes der Revisionsstelle;

4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes; 5. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates; 6. Festlegung der Entschädigung des Verwaltungsrates und Genehmigung des

jährlichen Berichtes des Verwaltungsrates an die Generalversammlung über die dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung ausgerichteten Entschädigungen;

7. Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.

Art. 10 Ordentliche und ausserordentliche Generalversammlungen

1 Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres statt. 2 Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt, wenn der Verwaltungsrat oder die Revisionsstelle es für angezeigt erachten, oder wenn es eine Generalversammlung beschliesst. 3 Die Einberufung einer Generalversammlung kann auch von einem oder mehreren Aktionären, die allein oder zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten, schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und des Antrages, bei Wahlen unter Angabe der Namen der vorgeschlagenen Kandidaten verlangt werden. Der Verwaltungsrat beruft die Generalversammlung diesfalls innerhalb von 40 Tagen ein.

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Statuten gemeinnützige AG Spital Affoltern 29.11.2018 Seite 6 / 10

Art. 11 Einberufung

1 Die Generalversammlung wird durch den Verwaltungsrat, nötigenfalls die Revisionsstelle, spätestens 30 Tage vor dem Versammlungstag mit allen Unterlagen für jene Traktanden, zu denen Entscheidungen zu fällen sind, einberufen. Das Einberufungsrecht steht auch den Liquidatoren zu. 2 Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die im Aktienbuch eingetragenen Adressen der Aktionäre und Nutzniesser. 3 Die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung hat den Hinweis zu enthalten, dass der Geschäftsbericht, der allfällige Revisionsbericht sowie das Protokoll der letzten Generalversammlung 30 Tage vor dem Versammlungstag zur Einsicht der Aktionäre am Sitz der Gesellschaft aufliegen sowie dass jeder Aktionär verlangen kann, dass ihm unverzüglich eine Ausfertigung dieser Unterlagen zugestellt wird.

4 Die Einberufung muss die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre, welche die Durchführung einer Generalversammlung oder die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangt haben, und bei Wahlgeschäften die Namen der vorgeschlagenen Kandidaten enthalten.

Art. 12 Traktandierung

1 Aktionäre, die allein oder zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Die Traktandierung muss mindestens 35 Tage vor der Versammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge der Aktionäre anbegehrt werden.

2 Über Gegenstände, die nicht in dieser Weise angekündigt worden sind, insbesondere über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen, kann die Generalversammlung keine Beschlüsse fassen, ausser über einen Antrag auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung oder auf Durchführung einer Sonderprüfung. 3 Zur Stellung von Anträgen im Rahmen der Verhandlungsgegenstände und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner vorgängigen Ankündigung.

Art. 13 Universalversammlung

Die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien können, falls kein Widerspruch erhoben wird, eine Generalversammlung ohne Einhaltung der für die Einberufung festgesetzten Formvorschriften abhalten. In dieser Versammlung kann über alle in den Geschäftskreis der Generalversammlung fallenden Gegenstände gültig verhandelt und Beschluss gefasst werden, solange die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Aktien anwesend sind.

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Statuten gemeinnützige AG Spital Affoltern 29.11.2018 Seite 7 / 10

Art. 14 Vorsitz der Generalversammlung, Stimmenzähler, Protokoll

1 Der Präsident des Verwaltungsrates führt den Vorsitz in der Generalversammlung. Bei seiner Abwesenheit führt der Vizepräsident des Verwaltungsrates den Vorsitz. Ist auch dieser abwesend, so wird der Vorsitzende von der Generalversammlung gewählt. 2 Der Vorsitzende bezeichnet einen Protokollführer und die Stimmenzähler, die nicht Aktionäre zu sein brauchen. 3 Der Verwaltungsrat sorgt für die Führung des Protokolls, das vom Vorsitzenden, von den Stimmenzählern, falls solche bezeichnet werden, und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. 4 Die Aktionäre sind berechtigt, das Protokoll einzusehen.

Art. 15 Stimmrecht und Vertretung

1 Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme.

2 Jeder Aktionär kann sich in der Generalversammlung durch einen Dritten, der nicht Aktionär zu sein braucht, mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Art. 16 Beschlussfassung

1 Die Generalversammlung beschliesst und wählt, soweit das Gesetz oder diese Statuten es nicht anders bestimmen, mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Aktienstimmen unter Ausschluss der leeren und ungültigen Stimmen. Bei Stimmen-gleichheit gilt ein Beschluss als nicht zustande gekommen; bei Stimmengleichheit in Wahlen entscheidet das Los.

2 Der Vorsitzende hat keinen Stichentscheid. Die Beschlüsse gemäss Art. 704 OR müssen von Gesetzes wegen mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigen. 3 Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen, sofern nicht der Vorsitzende die geheime Stimmabgabe anordnet oder die Generalversammlung diese mit einfachem Mehr beschliesst.

B Verwaltungsrat

Art. 17 Anzahl und Wahl der Verwaltungsräte

Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern.

Art. 18 Amtsdauer

1 Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden auf eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt, wobei die Zeit von einer ordentlichen Generalversammlung bis zur nächstfolgenden als ein Jahr gilt. Neugewählte treten in die Amtsdauer derjenigen Mitglieder ein, die sie ersetzen. 2 Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind jederzeit wieder wählbar. Die maximale Amtsdauer beträgt – ungeachtet allfälliger Unterbrüche – zwölf Jahre.

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Statuten gemeinnützige AG Spital Affoltern 29.11.2018 Seite 8 / 10

Art. 19 Organisation

Der Verwaltungsrat konstituiert sich, mit Ausnahme des Präsidenten, der durch die Generalversammlung gewählt wird, selbst. Er kann einen Vizepräsidenten und einen Sekretär wählen. Letzterer muss weder dem Verwaltungsrat angehören noch Aktionär sein. Der Verwaltungsrat ordnet im Übrigen und vorbehältlich Art. 19 der Statuten seine Organisation durch ein Organisationsreglement.

Art. 20 Einberufung, Beschlussfassung, Protokoll

1 Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Präsidenten oder im Falle seiner Verhinderung vom Vizepräsidenten oder einem anderen Mitglied des Verwaltungsrates einberufen, so oft dies als notwendig erscheint, oder wenn ein Mitglied des Verwaltungsrates es schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt. 2 Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die absolute Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. 3 Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid. 4 Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrates ist ein Protokoll zu führen, das durch den Vorsitzenden und den Sekretär zu unterzeichnen ist. 5 Beschlüsse können auch auf schriftlichem Weg gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied mündliche Beratung verlangt.

Art. 21 Aufgaben

1 Der Verwaltungsrat kann in allen Angelegenheiten Beschluss fassen, die nicht nach Gesetz, Statuten oder Reglement einem anderen Organ der Gesellschaft übertragen sind. 2 Er hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben:

1. Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen; 2. Festlegung der Organisation; 3. Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der

Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist; 4. Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen und die Regelung der Zeichnungsberechtigung; 5. Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich

im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;

6. Erstellung des Geschäftsberichtes und des jährlichen Berichtes an die Generalversammlung über die dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung ausgerichteten Entschädigungen sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse;

7. Beschlussfassung über nachträgliche Leistung von Einlagen auf nicht vollständig liberierte Aktien und daraus folgende Statutenänderungen;

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Statuten gemeinnützige AG Spital Affoltern 29.11.2018 Seite 9 / 10

8. Beschlussfassung über die Erhöhung des Aktienkapitals, soweit diese in der

Kompetenz des Verwaltungsrates liegt (Art. 651 Abs. 4 OR), sowie die Feststellung von Kapitalerhöhungen, die Erstellung des Kapitalerhöhungsberichtes und die Vornahme der entsprechenden Statutenänderungen;

9. die gemäss Fusionsgesetz unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrates;

10. Benachrichtigung des Richters im Fall der Überschuldung; 11. andere durch Gesetz oder Statuten dem Verwaltungsrat vorbehaltene Aufgaben

und Befugnisse. 3 Im Übrigen kann der Verwaltungsrat die Geschäftsführung sowie die Vertretung der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Organisationsreglement ganz oder teilweise an einzelne oder mehrere seiner Mitglieder (Delegierte) oder an Dritte übertragen.

C Revisionsstelle

Art. 22 Revision

1 Die Generalversammlung wählt für die Amtsdauer von einem Jahr eine Revisionsstelle. 2 Das Amt der Revisionsstelle endet mit Abnahme der letzten Jahresrechnung. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Generalversammlung kann die Revisionsstelle jederzeit mit sofortiger Wirkung abberufen.

Art. 23 Anforderungen an die Revisionsstelle

1 Als Revisionsstelle können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften gewählt werden.

2 Im Übrigen richten sich die Anforderungen an die Revisionsstelle, ihre Unabhängigkeit und ihre Aufgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.

IV. Jahresrechnung und Gewinnverteilung

Art. 24 Geschäftsjahr, Geschäfts- und Revisionsbericht

1 Die Jahresrechnung wird jährlich auf den 31. Dezember abgeschlossen. 2 Der Verwaltungsrat erstellt für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht, der sich aus der Jahresrechnung (bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung und Anhang), dem Lagebericht und gegebenenfalls der Konzernrechnung zusammensetzt.

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Statuten gemeinnützige AG Spital Affoltern 29.11.2018 Seite 10 / 10

Art. 25 Verteilung des Bilanzgewinnes, Reserven

1 Aus dem Jahresgewinn ist zuerst die Zuweisung an die Reserven entsprechend den Vorschriften des Gesetzes vorzunehmen. Der Bilanzgewinn steht zur Verfügung der Generalversammlung, die ihn im Rahmen der gesetzlichen Auflagen (insbesondere Art. 671 ff. OR) nach freiem Ermessen verwenden kann. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Aktionärsbindungsvertrags. 2 Neben der gesetzlichen Reserve kann die Generalversammlung weitere Reserven schaffen.

V. Auflösung und Liquidation

Art. 26 Auflösung, Liquidation

1 Die Auflösung der Gesellschaft kann durch einen Beschluss der Generalversammlung, über den eine öffentliche Urkunde zu errichten ist, erfolgen. Die Liquidation wird durch den Verwaltungsrat durchgeführt, sofern sie nicht durch die Generalversammlung anderen Personen übertragen wird. 2 Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt nach Massgabe der Art. 742 ff. OR. Die Liquidatoren sind ermächtigt, Aktiven (Grundstücke eingeschlossen) der Gesellschaft freihändig zu veräussern. 3 Das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft wird nach Tilgung ihrer Schulden den Aktionären gemäss Aktienanteil ausgeschüttet, sofern sich jede dieser Gemeinden schriftlich verpflichtet, diese Mittel gemeinnützig einzusetzen. Andernfalls werden diese Mittel einer andern wegen Gemeinnützigkeit oder Verfolgung öffentlicher Zwecke steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz mit möglichst ähnlicher Zwecksetzung zugewendet. 4 Vorbehalten bleiben die Ansprüche der Gemeinden des ehemaligen Zweckverbandes Spital Affoltern sowie allfällige Ansprüche des Kantons.

VI. Mitteilungen und Bekanntmachungen

Art. 27 Mitteilungen, Publikationsorgan

1 Mitteilungen der Gesellschaft erfolgen schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter Anforderung von Lese- und Übermittlungsbestätigung an die zuletzt im Aktienbuch eingetragene Adresse der Aktionäre und Nutzniesser. Sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, kann der Verwaltungsrat Mitteilungen auch durch einmalige Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» und im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Affoltern am Albis vornehmen. 2 Publikationsorgan der Gesellschaft ist das «Schweizerische Handelsamtsblatt».

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Aktionärsbindungsvertrag gemeinnützige Spital Affoltern AG 29.11.2018 Seite 1

Von der Delegiertenversammlung am 29. November 2018 verabschiedet.

Aktionärsbindungsvertrag gemeinnützige AG Spital Affoltern

*******************************

AKTIONÄRSBINDUNGSVERTRAG

zwischen

den Gemeinden *****

(nachfolgend «Vertragsparteien» oder «Aktionärinnen» genannt) betreffend

Beteiligung an der gemeinnützigen AG Spital Affoltern (nachfolgend «Gesellschaft» genannt)

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Aktionärsbindungsvertrag gemeinnützige Spital Affoltern AG 29.11.18 Seite 2

Inhaltsverzeichnis

I. Zweck des Aktionärsbindungsvertrags ....................................................................................................... 3

II. Kapital- und Aktionärsstruktur.................................................................................................................... 3

III. Geschäftspolitik ...................................................................................................................................... 4

IV. Verwaltungsrat / Generalversammlung der gemeinnützigen AG Spital Affoltern ................................. 4

V. Stimmrechtsvereinbarungen ...................................................................................................................... 5

VI. Veräusserung der Aktien ........................................................................................................................ 5

VII. Verpflichtung von Rechtsnachfolgern .................................................................................................... 7

VIII. Verpfändung und Nutzniessung ............................................................................................................. 7

IX. Inkrafttreten und Dauer des Vertrages .................................................................................................. 7

X. Vertragsänderungen und Beitritt ................................................................................................................ 8

XI. Salvatorische Klausel ............................................................................................................................... 8

XII. Anwendbares Recht ................................................................................................................................ 8

XIII. Gerichtsstand .......................................................................................................................................... 8

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Aktionärsbindungsvertrag gemeinnützige Spital Affoltern AG 29.11.18 Seite 3

Präambel

Die Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags sind Mitglieder-gemeinden des bisherigen Zweckverbandes Spital Affoltern. Um die regional verankerte stationären Spitalversorgung zu sichern und für das Spital optimale Rahmenbedingungen für seine zukünftige Entwicklung zu schaffen sowie um die gemeinsame Kontrolle über die Gesellschaft zu sichern und ihre Aktionärsrechte zu koordinieren, haben die Stimmberech-tigten der Gemeinden des bisherigen Zweckverbandes die Auflösung des Zweckverbandes und die Gründung einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft zur Führung des Akutspitals beschlossen. Die gemeinnützige AG Spital Affoltern mit öffentlicher Zwecksetzung wird auf der Grundlage der Interkommunalen Vereinbarung «Gründung gemeinnützige AG Spital Affoltern» vom 01.01.2020 errichtet.

Zu diesem Zweck und in Ergänzung zur Interkommunalen Vereinbarung schliessen die Vertragsparteien folgenden Aktionärsbindungsvertrag:

I. Zweck des Aktionärsbindungsvertrags

1 Mit dem Abschluss dieses Aktionärsbindungsvertrags bezwecken die Vertrags-

parteien, die Beteiligungsverhältnisse an der gemeinnützigen AG Spital Affoltern und die diesbezügliche Zusammenarbeit zu regeln.

2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei allen Fragen im Zusammenhang mit

diesem Vertrag mit gutem Willen jeweils für alle Beteiligten faire und angemes-sene Lösungen herbeizuführen. Insbesondere verpflichten sich die Vertragspar-teien, jederzeit alles in ihrer Macht stehende zur Durchsetzung der Bestimmungen dieses Aktionärsbindungsvertrages zu unternehmen und in keiner Situation Hand-lungen vorzunehmen und Auslegungen geltend zu machen oder durchzusetzen, die den berechtigten Interessen der gemeinnützigen AG Spital Affoltern und/oder der Vertragsparteien zuwiderlaufen.

II. Kapital- und Aktionärsstruktur

3 Die Vertragsparteien sind Aktionärinnen der Gesellschaft. Für die Wahrnehmung

der Aufgaben ge m ä ss Z i f f e r 1 3 bilden die Gemeinden drei, nach Aktienka-pitalanteil gegliederte Gruppen:

A) Die drei grössten Aktionäre; B) die übrigen Aktionäre; C) die sechs kleinsten Aktionäre.

4 Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF ******* (******* Schweizer Fran-

ken). Es ist eingeteilt in ***** Namenaktien zu CHF 1'000.- (1'000 Schweizer Fran-ken).

5 Im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung setzt sich das Aktionariat der Gesell-

schaft wie folgt zusammen:

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Nach Abstimmung Tabelle einfügen

6 Erwirbt eine Vertragspartei zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Aktien der

Gesellschaft, so gelten auch für diese Aktien die Bestimmungen dieses Vertrages.

III. Geschäftspolitik

7 Der Verwaltungsrat der gemeinnützigen AG Spital Affoltern lädt die Aktionärin- nen zur Stellungnahme zu den folgenden Geschäften ein:

▪ Statutenänderungen; ▪ Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen; ▪ Auf- oder Abspaltungen; ▪ Erwerb von Beteiligungen; ▪ Kauf, Verkauf, Tausch und Schenkung von Liegenschaften im Wert von

mehr als 2 Millionen Schweizer Franken.

8 Die Gesellschaft kann zur Finanzierung ihrer Tätigkeit Fremdmittel bei den Aktio-nären oder bei Dritten aufnehmen. Die Fremdkapitalquote (Fremdkapital im Ver-hältnis zur Bilanzsumme) darf 70 % nicht übersteigen.

9 Der nach Zuweisung an die gesetzlichen Reserven verbleibende Jahresgewinn

darf ausschliesslich zur langfristigen Sicherstellung des Gesellschaftszwecks ver-wendet werden. Es werden keine Dividenden ausgeschüttet und keine Tantiemen ausgerichtet.

IV. Verwaltungsrat / Generalversammlung der gemeinnützigen AG Spital Affoltern

10 Die Aktionärinnen beachten die für ihre Instruktion und Stimmabgabe massgebli-

chen Entscheidungen gemäss der jeweiligen Gemeindeordnung und entscheiden gemäss den in der jeweiligen Gemeinde gefällten Entscheidungen.

11 Jede Aktionärin und der Verwaltungsrat haben das Recht, zuhanden der Fin-

dungskommission Personen für den Verwaltungsrat der Gesellschaft vorzuschla- gen.

12 Der Verwaltungsrat ist nach Möglichkeit fachlich ausgewogen zusammengesetzt.

13 Die drei Aktionärinnengruppen nach Ziff. II. wählen mit einfachem Mehr der Ge-

meinden je eine sich nicht für das Verwaltungsratsmandat bewerbende Vertretung in eine Findungskommission. Letztere zieht bei Bedarf eine professionelle Beglei-tung bei, nimmt Vorschläge für die Wahl entgegen und kann eigene Vorschläge vorbringen. Sie unterbreitet die Vorschläge (einschliesslich des Vorschlages für die Wahl des Verwaltungsratspräsidiums) spätestens einen Monat vor der General-versammlung den Aktionärinnen, dies unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Zusammensetzung des Verwaltungsrates.

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14 Die Aktionärinnen verständigen sich vor der Generalversammlung auf die Stimm-

abgabe für die Wahl der Mitglieder und des Präsidenten des Verwaltungsrates im Sinn der vorstehenden Ausführungen. Bei der Wahl entscheidet das einfache Mehr der Aktien.

V. Stimmrechtsvereinbarungen

15 Die Vertragsparteien verpflichten sich in ihrer Eigenschaft als Aktionärinnen der

Gesellschaft, die Verwaltungsratsmitglieder auf die Einhaltung der Bestimmun- gen dieses Aktionärsbindungsvertrages zu verpflichten, wobei klar ist, dass im Kon-fliktfall die Interessen der Gesellschaft vorgehen. Zu dieser Verpflichtung gehört der Erlass eines Organisationsreglements gestützt auf Art. 20 und Art. 22 Abs. 2 Ziff. 2 der Gesellschaftsstatuten, das für folgende im Verwaltungsrat der Gesell-schaft zu beschliessenden Gegenstände die Zustimmung von mindestens zwei Drit-teln aller Verwaltungsräte vorsieht:

▪ Beschlüsse über den Erwerb und Verkauf von massgeblichen Beteiligun-

gen; ▪ Aufgabe oder Aufnahme neuer Geschäftsbereiche; ▪ Kauf und Verkauf wesentlicher Aktiva; ▪ Abschluss oder Kündigung für die Gesellschaft wesentlicher Verträge; ▪ einmalige Investitionen, die den Betrag von CHF 1,5 Mio. übersteigen,

soweit sie nicht im Budget enthalten sind; ▪ jährlich wiederkehrende Verpflichtungen in der Höhe von

über CHF 0,5 Mio., soweit sie nicht im Budget enthalten sind; ▪ das Budget; ▪ Wahl von Verwaltungsräten in einen Verwaltungsratsausschuss; ▪ Ausübung der Aktionärsrechte bei Beteiligungen; ▪ Änderung des Organisationsreglements; ▪ Beschlüsse über die Übertragung von Aktien; ▪ Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken.

VI. Veräusserung der Aktien

A Übertragungsbeschränkung

16 Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Dauer des vorliegenden Akti-

onärsbindungsvertrags ihre Aktien an der Gesellschaft nur nach den darin vorge-sehenen Bedingungen zu übertragen.

17 Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Aktien während fünf Jahren nach Eintrag

der Gesellschaft im Handelsregister nicht zu übertragen, sofern nicht sämtliche Par-teien des vorliegenden ABV vorgängig zugestimmt haben.

18 Als Übertragung gilt jede entgeltliche oder unentgeltliche Entäusserung.

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B Vorhand- und Vorkaufsrecht

19 Die Vertragsparteien räumen sich bzw. ihren Rechtsnachfolgerinnen gegenseitig

ein Vorhand- und ein Vorkaufsrecht ein an allen Aktien der Gesellschaft, die ihnen heute gehören und in Zukunft gehören werden.

20 Vorkaufspreis soll der tiefere der folgenden Werte sein:

a) innere Wert der Aktien (ermittelt nach Rz 30) oder b) der Angebotspreis des Dritten.

21 Beabsichtigt eine Aktionärin, ihre Aktien an der Gesellschaft ganz oder teilweise

an andere Aktionäre oder Dritte zu übertragen, muss diese Aktionärin (nachfol-gend „Verpflichtete“), die betroffenen Titel den Mitaktionärinnen (nachfolgend „Berechtigte“) durch schriftliche Verkaufsofferte, unter Angabe der wesentlichen Vertragsmerkmale (Name des Käufers, Kaufpreis sowie allfälliger davon abwei-chender Vorkaufspreis [innerer Wert], Zahlungsmodalitäten), anbieten.

22 Den Berechtigten steht das Vorkaufsrecht proportional zu dem von ihnen gehal-

tenen Anteil am Aktienkapital zu.

23 Die Berechtigten haben innert 180 Tagen nach Erhalt der Anzeige schriftlich zu erklären, ob sie hinsichtlich aller ihnen offerierten Aktien von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wollen. Teilangebote müssen vom Verpflichteten nicht akzep- tiert werden. Stillschweigen gilt als Ablehnung des+ Vorkaufsrechts.

24 Lehnen eine oder mehrere Berechtigte den Kauf der ihr/ihnen zustehenden Aktien

ab, hat die Verpflichtete diese Aktien den anderen Berechtigten erneut schriftlich anzubieten.

25 Wenn alle Berechtigten abgelehnt haben, ist die Verpflichtete in der Folge wäh-

rend 3 Monaten frei, die angebotenen Titel zu den mitgeteilten Konditionen an Dritte zu veräussern. Kommt während dieser Frist kein Verkauf zustande, kommt die vor-liegende Regelung erneut zur Anwendung.

26 Das Vorhandrecht/Vorkaufsrecht ist unter Vorbehalt anderslautender Regelun-

gen im vorliegenden Vertrag nicht übertragbar.

C Mitverkaufsrecht

27 Sofern eine Aktionärin, eine Aktionärsgruppe oder ein Dritter durch Kapitalerhöhung oder Kauf, einen Anteil von 50 % der Aktienstimmen erreicht oder überschreitet, ist er oder sie verpflichtet, den übrigen Parteien ein Kaufangebot für deren Aktienbe-teiligungen zu unterbreiten.

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28 Als Angebotspreis gilt der höhere der folgenden Werte:

a) Innerer Wert der Aktien (ermittelt nach Rz 30) oder b) der Aktienpreis der Transaktion, bei der ein Anteil von 50 % erreicht oder

überschritten wurde. 29 Wenn sich die Parteien über die Bewertung der Aktien nicht einigen können, kommt

das Bewertungsverfahren gemäss Rz 30 zur Anwendung.

D Bestimmungen des inneren Werts

30 Die Bestimmung des inneren Wertes erfolgt per 31.12. eines jeden Jahres ver- bindlich und endgültig durch die Revisionsstelle der Gesellschaft aufgrund allge- mein anerkannter kaufmännischer Grundsätze und gilt bis zur Festlegung des Folgejahres. Die Bestimmung wird den Vertragsparteien mit dem Vorliegen des Wertes mitgeteilt.

VII. Verpflichtung von Rechtsnachfolgern

31 Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Ver-

trag auf ihre Rechtsnachfolger zu überbinden. Sie verpflichten sich zudem, diese Überbindungspflicht auch auf ihre Rechtsnachfolger zu übertragen.

VIII. Verpfändung und Nutzniessung

32 Die Einräumung einer Nutzniessung an Aktien oder die Verpfändung von Aktien

ist einer Vertragspartei ohne Einwilligung der übrigen Vertragsparteien nicht ge- stattet.

IX. Inkrafttreten und Dauer des Vertrages

33 Dieser Vertrag tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und gilt für eine feste Dauer von 10 Jahren ab Vertragsunterzeichnung.

34 Sollte dieser Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf der Frist der Vertragsdauer

schriftlich und adressiert an alle dannzumaligen Vertragsparteien gekündigt wer- den, so verlängert er sich jeweils automatisch um weitere 3 Jahre. Die Kündi- gung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.

35 Mit der Kündigung dieses Vertrages entsteht ein Kaufrecht an den Aktien aus- scheidender Parteien zu einem gemäss Rz 30 ermittelten Wert. Im Übrigen wird der Vertrag von den anderen Vertragsparteien fortgesetzt.

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36 Dieser Vertrag hat für jede Vertragspartei solange Bestand, als diese Aktionärin

der Gesellschaft ist. Eine ausscheidende Aktionärin wird ihrer Rechte und Pflich- ten erst entbunden, wenn die Übertragung der Aktien gegen Entrichten des Kauf-preises erfolgt ist und der Erwerber dem vorliegenden Vertrag vorbehaltlos bei-getreten ist. Die Vertragsparteien bleiben darüber hinaus an diejenigen Bestimmun-gen dieses Vertrages gebunden, die ihrem Sinn und Zweck nach so zu verstehen sind, dass sie die Auflösung dieses Vertrages überdauern sollen.

X. Vertragsänderungen und Beitritt

37 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschliesslich der vorliegen-

den Bestimmung, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Zustimmung sowie Unterzeichnung von zwei Dritteln der Vertragsparteien, die zwei Drittel des Aktienkapitals halten. Vorbehalten bleiben die Regelungen der Interkommunalen Vereinbarung.

38 Dritte können nur Aktionärinnen der Gesellschaft werden, wenn sie sich vor dem

Aktienerwerb schriftlich verpflichten, dem vorliegenden Aktionärsbindungsvertrag als Partei beizutreten.

39 Der Beitritt gemäss vorstehender Ziffer erfolgt entweder durch den Verkauf nach

den vorstehenden Regelungen oder auf dem Weg der Erhöhung des Aktienkapi- tals, wobei die bisherigen Aktionärinnen in letzterem Fall auf die Ausübung ihres Zeichnungsrechts verzichten.

XI. Salvatorische Klausel

40 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages

hat nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen unverzüglich eine neue Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Diese Regelung gilt sinngemäss auch für Vertragslücken.

XII. Anwendbares Recht

41 Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

XIII. Gerichtsstand

42 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind

die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich zuständig. Gerichtsstand ist die Stadt Zürich.

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Kennzahlen Abstimmung Spital Affoltern: IKA Langzeitpflege 23.01.2019

Gemeinde Stallikon Wahl der Gemeinde in "Basisdaten"

Einwohner A 3687

Mindestquorum B 60% Wahl Mindestquorum in "Basisdaten

Zahlen in tausend CHF Formel Bemerkungen

Total Stallikon Total Stallikon Total Stallikon

Beteiligung Gemeinden C 12'984 972 12'984 972 12'984 972

Gewinnreserven D 4'337 325 4'337 325 4'337 325

E 26'861 2'010 26'558 1'987 Bewertung Gebäude nach Verkehrswerten,

Grundstücke gemäss aktuellen Landpreisen

Total Eigenkapital F=C+D+E 17'321 1'296 44'182 3'306 43'879 3'284

G=B*C 7'790 972 7'790 972

H=D+E+G 12'127 1'513 38'988 4'863

Kapitalabfluss austretende Gemeinden I=C*(1-B) 5'194

- Beteiligung Gemeinden J=C 12'984

- Erlös für Stallikon 972

- Erlös je Einwohner in CHF 264.00

- Beteiligung Gemeinden (inkl. Gewinn-

reserven und Aufwertung)

K=H 38'988 4'863 Die Beteiligung steigt stark an, die Beteiligung

ist jedoch für die Gemeinde nicht nutzbar.

- Erhöhung Beteiligung L=K-C 3'891

- Verfügbares Eigenkapital M=F 43'879

- Verkaufserlös für Stallikon 3'284 Dieser Betrag erhält die Gemeinde, wenn

- Verkaufserlös pro Einwohner in CHF 891.00 die Langzeitpflege verkauft wird

- Zusätzlicher Verkaufserlös

gegenüber Beteiligungswert

N=M-C 30'895 2'312

- Zusätzlicher Verkaufserlös gegenüber Beteiligungswert pro Einwohner in CHF 627.00

Bemerkungen:

1 Betrachtet wird der Fall, dass die IKA Langzeitpflege direkt nach der Auflösung des Zweckverbandes an einen Dritten verkauft wird

Variante B: IKA kommt zustande,

Stallikon tritt bei

Variante C: IKA kommt nicht zustande

Buchwerte Verkehrswerte bei Fort-

führung Langzeitpflege

Liquidationswerte

Aufwertung Eigenkapital bei

Bewertung nach Verkehrswerten

Beteiligungswert bei Mindestquorum

(ohne Gewinnreserven)

Total Eigenkapital bei Mindestquorum

und 100% Gewinnreserven

Variante A: IKA kommt zustande,

Stallikon tritt NICHT bei

Druck: 23.01.2019 Bewertungstabellen Stallikon neu 20190123.xlsx / IKA LZP CHF

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Kennzahlen Abstimmung Spital Affoltern: gemeinnützige Spital AG 23.01.2019

Gemeinde Stallikon Wahl der Gemeinde in "Basisdaten"

Einwohner A 3687

Mindestquorum B 75% Wahl Mindestquorum in "Basisdaten"

Zahlen in tausend CHF Formel Bemerkungen

Total Stallikon Total Stallikon Total Stallikon

Beteiligung Gemeinden C 25'908 1'935 25'908 1'935 25'908 1'935

Verlustvortrag D -3'045 -227 -3'045 -227 -3'045 -227

E 58'974 4'404 -25'997 -1'941 Bewertung Gebäude nach Verkehrswerten,

Grundstücke gemäss aktuellen Landpreisen

Total Eigenkapital F=C+D+E 22'863 1'707 81'837 6'111 -3'134 -234

G=B*C 19'431 1'935 19'431 1'935

H=D+E+G 16'386 1'631 75'360 7'503

Kapitalabfluss austretende Gemeinden I=C*(1-B) 6'477

- Beteiligung Gemeinden J=C 25'908

- Erlös für Stallikon 1'935

- Erlös je Einwohner in CHF 525.00

Bemerkung 1

- Beteiligung Gemeinden K=B*C 19'431 1'935

- Verlustvortrag 0 0 Bemerkung 2

- AK-Erhöhung (Maximalwert) L 20'000 1'991

- Total AK M=K+L 39'431 3'926

- Bürgschaft N 18'000 1'792

- Begleichung Fremdkapital, Erlös

Landwerte, Rückbaukosten

O 0 0 Bemerkung 3

- Total Risk Exposure P=K+L+N+O 57'431 5'718

- Total Risk Exposure pro Einwohner in CHF 1'551.00

- Zu deckendes "Eigenkapital" Q=F -3'134 Bemerkung 4

- Beitrag von Stallikon -234

- Beitrag je Einwohner in CHF -63

Bemerkungen:

1 Risk Exposure bei Minimalquorum: Betrachtet wird der Fall, dass die gAG Spital gegründet wird, aber nicht erfolgreich ist und liquidiert werden muss.

2 Der Verlustvortrag ändert nichts an der Aktienbeteilung der Gemeinde, welche die Haftung begrenzt

3 Wegen der maximalen Haftung mit dem AK, entfällt dieser Betrag von ca. CHF 25 Mio, der bei der Liquidation eingesetzt ist.

4 Dies ist der worst case, es kann eine für die Gemeinden günstigere Liquidation erwartet werden

Variante B: gAG kommt zustande,

Stallikon tritt bei

Variante C: gAG kommt NICHT zustande

Buchwerte Verkehrswerte bei

Fortführung Spital

Liquidationswerte

Aufwertung Verkehrswerte /

Reduktion EK bei Liquidation

Beteiligungswert bei Mindestquorum

(ohne Verlustvortrag)

Total Eigenkapital bei Mindest-

quorum und 100% Verlustvortrag

Variante A: gAG kommt zustande,

Stallikon tritt NICHT bei

Druck: 23.01.2019 Bewertungstabellen Stallikon neu 20190123.xlsx / gAG Spital CHF