1180633 ueber ues januar - gommiswald · 2019-01-04 · am 24. november 2018 fand im schul-haus...

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über üs januar Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Gommiswald Nr. 1 | Januar 2019 1 Danke und alles Gute im neuen Jahr n PETER HÜPPI, GEMEINDEPRÄSIDENT Liebe Gommiswalderinnen, liebe Gommiswalder Bereits gehört das Jahr 2018 der Vergan- genheit an. «Schon wieder ein Jahr vor- bei!», ist man geneigt zu sagen. Für die Einen ging es viel zu schnell, Andere wie- derum können das neue Jahr kaum er- warten. Es ist also immer eine Sache der Perspektive. Gerade beim Jahreswechsel bietet sich jedoch auch die Gelegenheit, inne zu halten, zurück zu schauen und vielleicht sogar dankbar zu sein. Seit jeher feiern wir das Weihnachtsfest als Zeit für die Familie, für Freunde und Verwandte. Es werden Geschenke orga- nisiert, gebastelt und feine Leckereien gebacken. Haus und Wohnung werden geschmückt und dekoriert. Weihnachts- karten sind verschickt worden und die Vorfreude auf eine schöne Weihnachts- zeit zusammen mit Freunden und Fami- lie bricht an. Die Weihnachtsmusik wird hervorgeholt und die Kinder können ihr instrumentales Können zum Besten ge- ben; alles erscheint im Kerzenlicht. Alle diese Vorbereitungen rauben aber auch Zeit. Diverses soll noch vor dem Jah- reswechsel erledigt werden. Mit anderen Worten diese Zeit bereitet vielen Menschen auch Stress. Findet man da noch eine Lücke sich mit dem vergangenen Jahr zu beschäf- tigen, geschweige denn sich auf das neue Jahr zu freuen. Wäre nicht manchmal weni- ger mehr? Es liegt mir jedoch fern, irgend- welche Ratschläge zu erteilen. Im Gegen- teil, besser schaue ich bei mir selber…. ;-) In der Gemeinde Gommiswald konnten ei- nige Projekte weiterentwickelt werden und neue wurden angestossen. Das Jahr war ge- prägt von Planungen und Abstimmung über das neue Feuerwehrdepot mit Tiefgarage und einem allfälligem Gemeindehaus. Das neue Baureglement für die Gemeinde hat uns das ganze Jahr begleitet und wird zu Beginn vom nächsten Jahr in Kraft gesetzt. Die Tour de Suisse hat in Gommiswald eine Zielankunft der Sonderklasse erlebt und die Bevölkerung ein gelungenes Dorffest ge- nossen. Für das mir entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr bedanke ich mich an dieser Stelle ganz herzlich. Ich durfte mit verschiedensten Personen interessante Ge- spräche führen. Ich durfte gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Bevölkerung an der Gemeinde Gommiswald weiterarbeiten und habe in meiner Funktion immer wieder Unterstützung erfahren dürfen. Für das kommende Jahr wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Freude, Glück und Ge- sundheit. Ich wünsche Ihnen Zeit! Zeit für sich selber, Zeit für Familie und Ver- wandtschaft, Zeit, um sich Zeit zu neh- men. Zeit, um dankbar zurückzuschauen und Zeit, um voller Tatendrang und Hoff- nung vorwärts zu blicken. Alles Gute für das kommende Jahr Peter Hüppi, Gemeindepräsident

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über üs

januar

Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Gommiswald Nr. 1 | Januar 2019

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Danke und alles Gute im neuen Jahrn PETER HÜPPI, GEMEINDEPRÄSIDENT

Liebe Gommiswalderinnen, liebe Gommiswalder

Bereits gehört das Jahr 2018 der Vergan-genheit an. «Schon wieder ein Jahr vor-bei!», ist man geneigt zu sagen. Für die Einen ging es viel zu schnell, Andere wie-derum können das neue Jahr kaum er-warten. Es ist also immer eine Sache der Perspektive. Gerade beim Jahreswechsel bietet sich jedoch auch die Gelegenheit, inne zu halten, zurück zu schauen und vielleicht sogar dankbar zu sein.

Seit jeher feiern wir das Weihnachtsfest als Zeit für die Familie, für Freunde und Verwandte. Es werden Geschenke orga-nisiert, gebastelt und feine Leckereien gebacken. Haus und Wohnung werden geschmückt und dekoriert. Weihnachts-karten sind verschickt worden und die Vorfreude auf eine schöne Weihnachts-zeit zusammen mit Freunden und Fami-lie bricht an. Die Weihnachtsmusik wird hervorgeholt und die Kinder können ihr instrumentales Können zum Besten ge-ben; alles erscheint im Kerzenlicht.

Alle diese Vorbereitungen rauben aber auch Zeit. Diverses soll noch vor dem Jah-reswechsel erledigt werden. Mit anderen Worten diese Zeit bereitet vielen Menschen auch Stress. Findet man da noch eine Lücke sich mit dem vergangenen Jahr zu beschäf-tigen, geschweige denn sich auf das neue Jahr zu freuen. Wäre nicht manchmal weni-ger mehr? Es liegt mir jedoch fern, irgend-welche Ratschläge zu erteilen. Im Gegen-teil, besser schaue ich bei mir selber…. ;-)

In der Gemeinde Gommiswald konnten ei-nige Projekte weiterentwickelt werden und neue wurden angestossen. Das Jahr war ge-prägt von Planungen und Abstimmung über das neue Feuerwehrdepot mit Tiefgarage und einem allfälligem Gemeindehaus. Das neue Baureglement für die Gemeinde hat

uns das ganze Jahr begleitet und wird zu Beginn vom nächsten Jahr in Kraft gesetzt. Die Tour de Suisse hat in Gommiswald eine Zielankunft der Sonderklasse erlebt und die Bevölkerung ein gelungenes Dorffest ge-nossen.

Für das mir entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr bedanke ich mich an dieser Stelle ganz herzlich. Ich durfte mit verschiedensten Personen interessante Ge-spräche führen. Ich durfte gemeinsam mit dem Gemeinderat und der Bevölkerung an der Gemeinde Gommiswald weiterarbeiten und habe in meiner Funktion immer wieder Unterstützung erfahren dürfen. Für das kommende Jahr wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Freude, Glück und Ge-sundheit. Ich wünsche Ihnen Zeit! Zeit für sich selber, Zeit für Familie und Ver-wandtschaft, Zeit, um sich Zeit zu neh-men. Zeit, um dankbar zurückzuschauen und Zeit, um voller Tatendrang und Hoff -nung vorwärts zu blicken.

Alles Gute für das kommende Jahr

Peter Hüppi, Gemeindepräsident

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über üs Januar 2019

Aus dem Gemeindehaus

Rücktritt von Margot Bohli aus dem Gemeinderat Gommiswald

n PETER HÜPPI, GEMEINDEPRÄSIDENT

Margot Bohli hat den Gemeinderat Gommiswald um ihren vorzeitigen Rücktritt per 31. März 2019 ersucht. Der Gemeinderat hat an seiner Sit-zung vom 11. Dezember 2018 diesem Wunsch stattgegeben und die Ersatz-wahlen auf den 19. Mai 2019 ange-setzt.

Margot Bohli ist seit dem 1. Januar 2013 Gemeinderätin des vereinigten Gom-miswald, das auf dieses Datum hin aus dem Zusammenschluss von Ernetschwil, Rieden und Gommiswald entstanden ist.

Die berufliche und die damit verbunde-nen zeitlichen Gründe haben sie zu ei-nem vorzeitigen Rücktritt von ihrer Funk-tion als Gemeinderätin bewogen.

Der Gemeinderat bedauert den Rücktritt von Margot Bohli. Er dankt ihr herzlich für die geleistete Arbeit und für ihre Beiträge zum Aufbau der vereinigten Gemeinde. Insbesondere im Bereich der Jugendarbeit und bei der Betreuung der Seniorinnen und Senioren setzte sie sich mit grossem Engagement ein.

Wahlvorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um den frei wer-denden Sitz in der Gommiswalder Exe-kutive bewerben möchten, können bis spätestens 22. Februar 2019 bei der Ge-meindeverwaltung eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen wer-den.

Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats Am 19. Mai 2019 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2017 – 2020 statt. Einreichung von Wahlvorschlägen Für diese Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden (Art. 20bis Gesetz über die Urnenabstimmung; abgekürzt UAG). Wahlvorschläge können bis Freitag, 22. Februar 2019, 17.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Gommiswald eingereicht werden. Sie sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberech-tigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten ent-halten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zu-stimmen (Art. 20bis UAG). Die Gemeindekanzlei gibt entsprechende Formulare ab. Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 25. August 2019 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 14. Juni 2019, 17.00 Uhr der Gemeindekanzlei Gommiswald einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich (Art. 20ter UAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestim-mungen wie für den ersten Wahlgang.

Rückblick Informationsanlass Schulhaus Gebertingenn PETER HÜPPI, GEMEINDEPRÄSIDENT

Am 24. November 2018 fand im Schul-haus Gebertingen der Informationsan-lass über die zukünftige Nutzung des Schulhauses Gebertingen statt. Zu die-sem Anlass war die Bevölkerung ein-geladen ihre Ideen und Vorstellungen für das Schulhaus Gebertingen dem Ge-meinderat darzulegen.

Mehr als 20 Personen nahmen an dieser Veranstaltung teil. Den Anwesenden war es wichtig, dass das Schulhaus vorerst im Eigentum der Gemeinde bleiben soll und mit Leben gefüllt wird. Vor allem die Umgebung mit Spielplatz und Vorplatz soll der Gebertinger Jugend erhalten bleiben. Zudem möchten die Interessier-ten wissen, ob für einen allfälligen Quar-

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Januar 2019 über üs

Mitteilungsblatt der Gemeinde Gommiswald

Herausgabe Gemeindeverwaltung Gommiswald

Redaktion Rolf Thoma, Gemeindeschreiber

Anzeigen AktionsPoscht Gommiswald Werner Buchter, [email protected]

Druck und Gestaltung Bruhin AG druck | media, Freienbach [email protected] www.atelier-anderegg.ch

Bildernachweis Titel: iStockPhoto/G. Gadient, Inhalt: zVg

Adresse Gemeindeverwaltung 8737 Gommiswald Tel. 058 228 70 20 Fax 058 228 70 09 [email protected] www.gommiswald.ch

Redaktionsschluss nächste Ausgabe Mittwoch, 9. Januar 2019

Impressum

Neues Baureglement per 1. Januar 2019 in Kraftn GEMEINDEKANZLEI

Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen hat das neue Baureglement mit dazu-

gehörendem Zonenplan genehmigt. Der Gemeinderat hat das neue Baureglement mit dazugehörendem Zonenplan per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Mit dem neuen Baureglement wird neu als Baubehörde eine vom Gemeinderat gewählte Baukommission eingesetzt. Der Gemeinderat hat folgende Mitglieder in die Baukommission gewählt:- Peter Hüppi, Gemeindepräsident (Vorsitzender)- Peter Eicher, Gemeinderat (Mitglied)- Rolf Thoma, Gemeindeschreiber (Mitglied)- Corinne Eigenmann, Bausekretärin (Aktuarin)

Die Gemeinde Gommiswald verfügt somit als erste Gemeinde im Kanton St. Gallen über ein Baureglement mit da-zugehörendem Zonenplan nach neuen Planungs- und Baugesetz (PBG).

Rückblick Bürgerversammlung

n GEMEINDEKANZLEI

Am Donnerstag, 22. November 2018 fand im Gemeindesaal Gommiswald die ordentliche Bürgerversammlung der Ge-meinde Gommiswald statt. Die Bürger-schaft genehmigte das Budget für das Jahr 2019 mit der damit verbundenen Steuer-senkung um 3% auf neu 116%. Ebenfalls

wurde auch die beantragte Sanierung der Ernetschwilerstrasse gutgeheissen. An der Bürgerversammlung nahmen 161 Stimm-berechtigte Personen (4.35%) teil.

Der Gemeinderat dankt den Anwesenden für die Teilnahme.

tierverein Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Der gemeinsa-me Austausch fand in guter und konst-ruktiver Atmosphäre statt.

Der Gemeinderat wird die Eingaben so-wie weitere mögliche Nutzungsmöglich-keiten prüfen.

n Schulhaus Gebertingen wird geschlossen.

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über üs Januar 2019

Rückerstattung Postauto n GEMEINDEKANZLEI

Die zum Konzern der Schweizerischen Post AG (Post) gehöhrende PostAuto Schweiz AG (PostAuto) verfälschte über Jahre hinweg mit rechtswidrigen Umbu-chungen die Rechnungen von Buslinien im Regional-, Orts- und Auftragsverkehr und vereinnahmte so zu hohe Abgeltun-gen. Nach dem Bekanntwerden dieses Sachverhalts haben die Post und PostAuto die lückenlose Aufarbeitung und vollstän-dige Rückzahlung aller zu viel bezogener

Abgeltungen unabhängig von Verjäh-rungsfristen zugesichert.

Der Bund und die Kantone sind als Be-steller des Regionalen Personenverkehrs hauptbetroffen und erhalten auch den grössten Teil der Rückerstattungen. Ein kleinerer Teil wird direktbetroffenen Ge-meinden zugewiesen. Diese haben bei PostAuto selber Linien bestellt oder mit spezifischen Beiträgen zu deren Finan-zierung beigetragen.

Die Gemeinde Gommiswald gehört zu den direktbetroffenen Gemeinden des Kantons St.Gallen. In diesem Zusam-menhang steht der Gemeinde für die bestellten Schülerkurse eine Rückerstat-tung von Fr. 23‘678.20 zu. Zudem stehen Gommiswald aus den ordentlichen Kur-sen nochmals Rückzahlungen von rund Fr. 23‘000.00 zu.

Zwei Frauen leiten das Bausekretariat n RENATE AMMANN

Ob Neubau oder Umbau, ohne die Ge-nehmigung des Gemeinderates bzw. ei-ner Baubewilligung darf kein Stein auf den anderen gesetzt werden. «Der Kata-log, was nicht bewilligungspflichtig ist, ist mit ungefähr 15 Punkten sehr klein.» Es muss aber jeder unklare Fall einzeln beurteilt werden. Alle diesbezüglichen Anfragen sowie sämtliche Baugesuche landen auf dem Schreibtisch von Corin-ne Eigenmann, der Leiterin des Bause-kretariats und ihrer Mitarbeiterin Karin Hobi.

Die zahlreichen Akten auf dem Schreib-tisch von Corinne Eigenmann zeugen von einer regen Bautätigkeit in der Gemeinde Gommiswald. Oder täuscht das? «Nein, im Gegenteil, es wird momentan sogar sehr viel gebaut. Nicht nur Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, sondern auch diverse Umbau- und Kleinprojekte», hält die Leiterin des Bausekretariats fest.

Konsens findenIn etlichen von Laien eingereichten Bau-gesuchen würden die Bauvorschriften und die Formvorschriften von Baugesu-chen nicht korrekt eingehalten. «Es ha-pert hie und da am Grenzabstand, an der Gebäudehöhe und manchmal wird es bei der Anzahl und Grösse von Parkplätzen nicht so genau genommen», weiss sie aus Erfahrung. «Auch wenn es mit Kos-ten verbunden ist, ist es vorteilhaft, einen

Planer beizuziehen um die Pläne zu erar-beiten», so ihr Ratschlag. Dass Bauherren mit der Entscheidung aus dem Bausekre-tariat nicht einverstanden sind, kommt immer wieder vor, aber man versuche, in den meisten Fällen einen Konsens zu fin-den. Schliesslich liegt die Genehmigung eines Bauprojektes nicht in den Händen von Corinne Eigenmann alleine. «Darüber entscheidet abschliessend der Gemeinde-rat. Beim Bausekretariat werden jedoch vorgängig sämtliche Prüfungen sowie die formellen und gesetzlich vorgeschriebe-nen Verfahren durchgeführt.»

Bauen ohne Bewilligung ist ein No-GoSobald das Baugesuch mit den notwen-digen Unterlagen vorliegt und gegen das Baugesuch keine Einsprachen eingegan-gen sind, kann die Baubewilligung erteilt werden, sofern das Vorhaben die bau-

rechtlichen Vorschriften einhält. Der Be-willigungsprozess dauert im Normallfall sechs bis acht Wochen. Anders verhält es sich bei Gewerbebetrieben oder Bauten ausserhalb der Bauzone, da bei diesen Gesuchen der Kanton involviert ist. Der Bauherr muss mit mindestens drei Mo-naten rechnen. Als positiv betrachtet es die Leiterin des Bausekretariats, dass für 80 und 90 Prozent der Einsprachen eine Lösung gefunden wird und diese dann zurückgezogen werden. Und dann gibt es noch die unschönen Fälle, wie sie Corinne Eigenmann bezeichnet, wenn ohne Bau-bewilligung Bauten oder Anlagen erstellt oder verändert werden. «Das lohnt sich in keiner Weise, zumal ein grosser Pro-zentsatz früher oder später auffliegt.» Die Konsequenzen kommen den Bauherrn nicht nur teuer zu stehen, es kann sogar ein Rückbau verlangt werden, wenn das

n Corinne Eigenmann (l.) und Karin Hobi stehen jedem Bauherrn mit profes-sionellen Ratschlägen zur Seite

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Januar 2019 über üs

Projekt nachträglich nicht bewilligungsfä-hig ist.

Spannende TätigkeitMitte März 2018 hat Corinne Eigenmann die leitende Stelle im Bausekretariat an-getreten und nimmt sie zusammen mit ihrer Mitarbeiterin Karin Hobi zu je 100 Prozent wahr. Das notwendige Rüstzeug bringt die junge Fachfrau von ihrer Aus-bildung bei der Gemeindeverwaltung, der vorherigen Tätigkeit in einem Bau-sekretariat sowie einer Weiterbildung im Bau- und Umweltrecht mit. «Trotz vieler gleicher Abläufe ist jedes Bauge-such anders, es tauchen unterschiedliche Probleme auf, die gelöst werden müssen und das ist mindestens so spannend wie alles Rechtliche, das mit dem Bauen zu-sammenhängt», umschreibt sie die Fas-zination für ihren beruflichen Alltag. Nicht missen möchte sie auch die persönlichen Kontakte zu den Bauherren und den Ar-chitekten. Noch kennt Corinne Eigen-mann nicht alle Strassen und alle Häuser der Gemeinde, «aber wo die von mir be-arbeiteten Projekte stehen, das weiss ich natürlich genau.»

Blick hinter die KulissenRA. In loser Folge wurden im Laufe des letzten Jahres an dieser Stelle die Leiter und Mitarbeiter der diver-sen Abteilungen und Ämter der Ver-waltung der Gemeinde Gommiswald vorgestellt. Mit einer Ausnahme: das Bausekretariat. Aufgrund eines Personalwechsels und der Neube-setzung im ersten Quartal 2018 folgt nun dieser Nachtrag.

Mehrauffüllung beim Kiesabbau Eichholzn GEMEINDEKANZLEI

Die JMS AG betreibt seit 1999 im Gebiet Eichholz eine Abbaustelle für Kies. Im Zu-sammenhang mit der Endgestaltung des Kiesabbaus hat die JMS AG ersucht, die Endgestaltung der Etappe 5 abzuändern und eine Mehrauffüllung vorzunehmen.Gegenüber dem ursprünglichen Terrain wird eine Mehrauffüllung ausgeführt.

Im Zusammenhang mit dem Kiesabbau im Gebiet Eichholz Gommiswald der JMS AG, Schmerikon, hat der Gemeinderat Gommiswald am 11. De-zember 2018 gestützt auf Art. 23ff des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:

Sondernutzungsplan Kiesabbau Eichholz • Anpassung Endgestaltung Etappe 5 (Mehrauffüllung)

Der obenstehende Erlass liegt während 30 Tagen vom 09. Januar bis 07. Februar 2019 auf dem Bausekretariat Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald, öffentlich auf.

Der Sondernutzungsplan soll als Baubewilligung gemäss Art. 24 PBG gel-ten.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan und das damit verbundene Baugesuch schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald, Einsprache erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

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(Sondernutzungsplan) erforderlich. Der Gemeinderat hat den angepassten Son-dernutzungsplan an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2018 erlassen.

Der Sondernutzungsplan sowie das da-für notwendige Baugesuch liegen vom 09. Januar bis 07. Februar 2019 auf dem Bausekretariat Gommiswald öffentlich auf.

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über üs Januar 2019

Wechsel in der Schulverwaltung

n GEMEINDEKANZLEI

Der Gemeinderat hat Katja Haag als neue Leiterin der Schulverwaltung per 1. April 2019 gewählt. Die bishe-rige Stelleninhaberin Karin Metzger verlässt die Schulverwaltung per Ende März 2019.

Die bisherige Stelleninhaberin Karin Metz-ger hat ihre Anstellung per Ende März 2019 gekündigt. Sie möchte sich nach über 16 Jahren Schulverwaltung beruflich nochmals neu orientieren.

Karin Metzger wurde per 1. Januar 2002 bei der damaligen Oberstufenschulge-meinde Gommiswald-Ernetschwil-Rieden als Teilzeitschulsekretärin gewählt. Wäh-rend des Vereinigungsprozesses der drei politischen und vier Schulgemeinden lei-tete Karin Metzger die Geschäftsstelle der Vereinigung und ist seit dem 1.1.2013 als Leiterin der Schulverwaltung tätig.

Der Gemeinde- und Schulrat wie auch das Personal bedauern den Entscheid von Karin Metzger, können ihre Beweggrün-de aber nachvollziehen. Karin Metzger wird für ihr langjähriges und grosses En-gagement zum Wohl der Gemeinde und Schule Gommiswald ein grosser Dank ausgesprochen.

Als Nachfolgerin hat der Gemeinderat die bisherige Mitarbeiterin der Schulverwal-tung, Katja Haag gewählt. Sie arbeitete auf verschiedenen Gemeindeverwaltun-gen und ist seit dem November 2017 als Mitarbeiterin der Schulverwaltung tätig und bringt somit die notwendigen Kennt-nisse mit.

Die somit freiwerdende Stelle als Mit-arbeiterin der Schulverwaltung wurde umgehend auf verschiedenen Portalen ausgeschrieben.

Diverse Bach- und Strassenbauprojekte genehmigt

n GEMEINDEKANZLEI

Die kantonalen Instanzen haben diverse Bach- und Strassenbauprojekte genehmigt:

Sanierung und Ausbau der Seeblickstrasse in Uetliburg Die bestehende Seeblickstrasse wird sa-niert und auf das nötige Minimum aus-gebaut. Mit den Arbeiten wird im Januar 2019 begonnen.

Weiterführung Seeblickstrasse in Uetliburg Die für die Erschliessung des Gebietes Vo-gelsang geplante Erschliessung wird als Weiterführung der Seeblickstrasse vor-genommen. Die Bauarbeiten für die Er-schliessungsstrasse erfolgen koordiniert mit dem Bachbauprojekt des Erlenbächli. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Frühling 2019 beginnen.

Bachbauprojekt Erlenbächli und Huetbach in GommiswaldDas Erlenbächli in Uetliburg wird vollstän-dig saniert und geöffnet. In Koordination mit dieser Sanierung wird der Durchlass des Huetbachs an der Ottenhofenstras-se erneuert. Mit den Bauarbeiten soll im Februar 2019 begonnen werden.

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3grad.ag

Einbürgerungsmitteilung Der Einbürgerungsrat hat folgenden Personen das Gemeindebürgerrecht von Gommiswald und das Ortsbürgerrecht von Gommiswald-Rieden er-teilt: Renfordt-Sasse Egon, geb. 04.01.1957, Deutschland Renfordt-Sasse-Deimel Claudia Gabriele, geb. 31.12.1964, Deutsch-land wohnhaft Frigadenstrasse 27, 8739 Rieden Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, d. h. vom 03. Januar 2019 bis 01. Februar 2019 bei der Gemein-dekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald öffentlich auf. In Gommiswald Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen. Einsprachen gegen den Einbürgerungsbeschluss sind innert der Auflage-frist schriftlich und begründet dem Einbürgerungsrat Gommiswald einzu-reichen.

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Januar 2019 über üs

Individuelle Prämienverbilligung

n FRONT OFFICE

Die Krankenkassen erheben die Prämien unabhängig vom Einkommen oder vom Vermögen der versicherten Personen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belas-tung führen. Die Prämienverbilligung soll finanziell entlasten und so gezielt die Be-lastung durch die Prämien der obligatori-schen Krankenversicherung mindern.

Wir machen Sie bereits heute darauf auf-merksam, dass Anmeldungen zum Bezug von individueller Prämienverbilligung bis spätestens 31. März 2019 eingereicht werden müssen. Sämtliche Anmeldungen für individuelle Prämienverbilligung sind direkt bei der SVA St. Gallen einzureichen.

Die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen wird in Zusammenarbeit mit den Steuerbe-hörden den potenziellen Bezügerkreis er-mitteln und den voraussichtlich anspruchs-berechtigten Personen bis Ende Dezember 2018 direkt ein Formular zusenden. Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben direkt an die Sozialversicherungsanstalt St. Gallen zu retournieren.

Personen, welche sich ebenfalls als an-spruchsberechtigt erachten, aber bis An-fang Januar 2019 kein Formular direkt zu-gesendet erhalten, können die Anmeldung für individuelle Prämienverbilligung direkt auf der Homepage www.svasg.ch/ipv aus-füllen und online einreichen.

Zum Bezug von individuellen Prämienver-billigungen sind grundsätzlich Personen berechtigt, die am 1. Januar 2019 ihren Wohnsitz im Kanton St. Gallen haben. Massgebend sind grundsätzlich die per-sönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2019.

Keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen mit folgenden Vermö-genswerten:Alleinstehende über Fr. 100‘000.00Verheiratete über Fr. 150‘000.00

Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen sich nicht zum Bezug von Prä-mienverbilligung anmelden. Sie erhalten

die Prämienverbilligung laufend mit der Prämienpauschale, die direkt an die Kran-kenversicherung ausbezahlt wird.

Seit 1. Januar 2014 müssen die Prämien-verbilligungen in der ganzen Schweiz im-mer direkt an die Krankenkassen ausbe-zahlt werden.

Für Personen, welche die Ausbildung in den zwei Jahren vor dem Bezugsjahr been-deten, wird die Prämienverbilligung nach dem Gegenwartseinkommen bemessen. Umgekehrt haben Personen Anrecht auf die Berechnung der Prämienverbilligung nach dem Gegenwartseinkommen, wenn sie zugunsten einer Ausbildungsaufnahme die Erwerbstätigkeit reduzieren oder auf-geben.

Bei Fragen wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Gommiswald, Tel. 058 228 70 10 oder [email protected].

Schliessung Poststelle Gommiswaldn GEMEINDEKANZLEI

Die Post CH AG hat in der Vergangenheit informiert, dass die Poststelle in Gommis-wald geschlossen werden soll. In verschie-denen Gesprächen und Verhandlungen mit der Gemeinde konnte nun eine Lösung gefunden werden. Zukünftig soll im Den-ner, Dorfplatz 15, Gommiswald die Post-stelle als Agentur geführt werden.

Anlässlich der Informationsveranstaltung vom 26. November 2018 informierte die Post CH AG detailliert über die Gründe der Schliessung und beantwortete diverse Fragen aus dem Plenum. An der Informa-tionsveranstaltung der Post AG nahmen lediglich 15 Personen teil.

Die Schliessung bzw. die Eröffnung der Agentur im Denner wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 vollzogen.

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über üs Januar 2019

Redaktionsschlüsse 2019

n GEMEINDEKANZLEI

Für die Ausgaben des «über üs» wurden für das Jahr 2019 folgende Redaktions- und Erscheinungsdaten festgelegt:

Zu beachten:Das Mitteilungsblatt «über üs» ist bei Vereinen, Institutionen und Gewerbe ein beliebtes Medium, um Berichte oder Voranzeigen für Veranstaltungen der Be-völkerung näher zu bringen. Beiträge von Dritten macht das Mitteilungsblatt span-nend und abwechslungsreich und das freut uns.

Die eingesendeten Beiträge werden ins Layout des Mitteilungsblattes übernom-men. Angelieferte Werbeflyer werden grundsätzlich nicht angenommen. Da-mit die Berichte fehlerfrei und sauber erscheinen können, sind einige Punkte zu beachten. Sie erleichtern damit der Redaktion wie auch der Druckerei den Ablauf:

TexteDamit die Texte sauber und effizient ver-arbeitet werden können, sind nachste-hende Punkte zu beachten:- Texte sind in einer Word-Datei oder

OpenOffice-Datei zu liefern (.docx / .odt); - die Texte sind unformatiert einzurei-

chen. Titel, Einleitung und Zwischentitel können markiert werden;

- der Autor / die Autorin wird nach dem Titel genannt;

- manuelle Trennungen und Bindestriche im Text sind zu vermeiden;

- die Rechtschreibung ist durch den Au-tor bzw. die Autorin zu kontrollieren. Schreib- oder Grammatikfehler werden von unserer Seite nicht kontrolliert bzw. korrigiert;

- Bildlegenden sind am Ende des Textes anzubringen (Titel: «Bildlegenden»). Dabei ist darauf zu achten, dass ersicht-

lich ist, welche Legende zu welchem Bild gehört.

Bilder / GrafikenBilder, welche zu einem Beitrag gehören, sind separat anzuliefern. Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten:- die Bilder sind unbearbeitet zu liefern;- die Bilder müssen gross genug für den

Druck sein (300 dpi bei 100 %), damit keine Pixel zu sehen sind (Bilder, wel-che mit einer Digitalkamera geschos-sen werden, verfügen über eine genug hohe Auflösung. Handy-Fotos eignen sich nur bedingt für den Druck).

- es ist darauf zu achten, dass die Bilder nicht zu dunkel oder zu hell sind;

- die Bilder müssen scharf sein (keine verschwommenen Bereiche);

- die Redaktion behält sich vor, eingesen-dete Bilder aus Platzgründen wegzulas-sen.

Ein eingesandter Artikel hat vorwiegend aus Text und nicht aus Bildern zu bestehen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe. Für Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei Gommiswald, Tel. 058 228 70 20 oder [email protected] gerne zur Verfügung.

Ausgabe Redaktionsschluss Erscheinungsdatum

Nr. 2 / Februar 2019 09.01.2019 24.01.2019

Nr. 3 / März 2019 06.02.2019 21.02.2019

Nr. 4 / April 2019 13.03.2019 28.03.2019

Nr. 5 / Mai 2019 08.04.2019 25.04.2019

Nr. 6 / Juni 2019 08.05.2019 23.05.2019

Nr. 7 / Juli 2019 12.06.2019 27.06.2019

Nr. 8 / August 2019 10.07.2019 25.07.2019

Nr. 9 / September 2019 14.08.2019 29.08.2019

Nr. 10 / Oktober 2019 11.09.2019 26.09.2019

Nr. 11 / November 2019 09.10.2019 24.10.2019

Nr. 12 / Dezember 2019 13.11.2019 28.11.2019

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Januar 2019 über üs

Informationsabend «KISS – Linth»

n PETER HÜPPI, GEMEINDEPRÄSIDENT

Das Modell «KISS- Nachbarschaftshil-fe mit Zeitgutschriften» entwickelt schweizweit lokale und regionale Ver-eine und Genossenschaften. Freiwillig geleistete Arbeit führt zu einem Zeitgut-haben, welches bei Bedarf selber bezo-gen und auch verschenkt werden kann. In Gommiswald ist eine Spurgruppe aktiv geworden, um nach diesem Modell eine Genossenschaft aufzubauen.

Die Freiwilligenarbeit hat in unserer Gesell-schaft einen hohen Stellenwert und dieser wird in Zukunft noch zunehmen. Das Zu-sammenleben in einer Gemeinde und das Mitwirken von Freiwilligen in öffentlichen Bereichen erhalten immer grössere Wich-tigkeit. Besonders in der generationen-übergreifenden Nachbarschaftshilfe und in der Altersbetreuung sind Einsätze von Frei-willigen kaum mehr wegzudenken. Heute arbeiten bereits viele Freiwillige in unseren Gemeinden, Vereinen und in Organisatio-nen. Dies möchten wir unterstützen und bestärken.

Mit dem Verein «KISS Schweiz» (Keep it small and simple) wurde ein Modell ge-funden, mit welchem Nachbarschaftshilfe in Form von Zeitgutschriften abgegolten

werden. Bereits heute bestehen in diver-sen Regionen und Orten in der Schweiz und im Ausland solche Vereine und Genos-senschaften.

Die Nachbarschaftshilfe ist unbezahlt und basiert auf Freiwilligenarbeit. In Ergän-zung zu anderen Freiwilligen-Projekten wird Zeitgut-Freiwilligen die bei Einsätzen aufgebrachte Zeit gutgeschrieben. Auf das persönliche Zeitguthaben können die Frei-willigen zurückgreifen, wenn sie selber Un-terstützung oder Betreuung brauchen. Die Nachbarschaftshilfe funktioniert so auch als Altersvorsorge, als vierte, geldunabhängige Säule. Wer anderen Zeit schenkt, hilft auch sich selbst.

Die Freiwilligen der Genossenschaft «KISS Linth» sind generationenübergreifend für Menschen in besonderen Lebenslagen tätig. Sie fördern soziale Kontakte, leisten kleinere Handreichungen (keine Pflege), erleichtern und bereichern ihren Alltag.

Die Einsätze der Freiwilligen sind kostenlos. Die Einsatzstunden werden in der «Zeit-Bank» gutgeschrieben. Auf diese Zeitgut-schriften können sie zurückgreifen, wenn sie selber Unterstützung brauchen. Mit «KISS - Linth» soll in der Region Zürichsee-Linth auch eine Vorsorge, die ohne Geld funktio-niert gegründet werden.

Wir schauen für einander und helfen in der Nachbarschaft, im Quartier, betagten Men-schen und der Gemeinschaft , nicht zuletzt auch uns selbst. Wir schauen nicht nur zu, wir übernehmen Verantwortung und gestalten unsere gemeinsame Zukunft aktiv mit.

Um der Bevölkerung diese Nachbarschafts-hilfe näher zu bringen und das Zeitgenos-senschaftsmodel «KISS Linth» mit dem Start in Gommiswald zu erklären, lädt die Spur-gruppe zusammen mit der politischen Ge-meinde alle Interessierten aus der Region zu einem Informationsanlass ein.

Informationsabend KISS - Linth Dienstag, 22. Januar 2019, 20.00 UhrPfarreizentrum Gommiswald

Entsorgung von Christbäumen

n UNTERHALT

Christbäume werden mit der ordentli-chen Grünabfuhr kostenlos angenom-men. Bitte stellen Sie die Bäume an den ordentlichen Sammelstellen be-reit. Besten Dank.

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über üs Januar 2019

Neuerungen 2019 der SVA des Kantons St. Gallen

AHV/IV-LeistungenDie minimale AHV/IV-Rente steigt von CHF 1175.00 auf CHF 1185.00 pro Monat, die Maximalrente von CHF 2350.00 auf CHF 2370.00 (Beträge bei voller Beitragsdauer).

Durch diese Rentenerhöhung ändern auch jene Eck werte, die auf der Grundla-ge der minimalen AHV/IV-Rente berech-net werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die in den Ergänzungsleistungen be rücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Le-bensbedarfs. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.

Hilflosenentschädigung/AssistenzbeitragDie Entschädigungen für Hilflose in der AHV und IV werden erhöht.

BeiträgeDie Mindestbeiträge der Selbständiger-werbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von CHF 478.00 auf CHF 482.00 pro Jahr erhöht, der Min-destbeitrag für die freiwillige AHV/IV von CHF 914.00 auf CHF 922.00.

Die untere Grenze der sinkenden Bei-tragsskala für Selbständigerwerbende steigt von CHF 9400.00 auf CHF 9500.00 und die obere Grenze von CHF 56‘400.00 auf CHF 56‘900.00.

ErgänzungsleistungenDer Betrag für die Deckung des allgemei-nen Lebens bedarfs wird erhöht von CHF 19‘290.00 auf CHF 19‘450.00 pro Jahr für Alleinstehende, von CHF 28‘935.00 auf CHF 29‘175.00 für Ehepaare und von CHF 10‘080.00 auf CHF 10‘170.00 für Waisen und Kinder.

Aufgrund des moderaten Anstieges der Kranken kassenprämien erhöhen sich auch die angerechneten Durchschnitts-prämien.

Familienausgleichskasse (FAK)Der FAK-Beitragssatz für Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer erhöht sich auf

1,5% (bisher 1,45%). Der Beitragssatz für Selbständigerwerbende hingegen bleibt unverändert bei 1,0%.

Familienzulagen, Erwerbsersatz (EO) und Mutter schaftsentschädigung (MSE)

Familienzulagen Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer Der Anspruch auf Familienzulagen für Arbeitnehme rinnen und Arbeitnehmer besteht, sofern der Lohn die Mindestein-kommensgrenze von CHF 7110.00 pro Jahr oder CHF 592.00 pro Monat erreicht (bisher CHF 7050.00 und CHF 587.00).Familienzulagen Nichterwerbstätige Der Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstä tige besteht, wenn das gemeinsame Einkommen nach

direkter Bundessteuer nicht höher als neu CHF 42‘660.00 beträgt (bisher CHF 42‘300.00).

Erwerbsersatz (EO) Wer Dienst leistet in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössi-schen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teil-nimmt, hat An spruch auf Erwerbsausfall-entschädigung.

Ab 1. Januar 2019 kann bei einem Unter-bruch zwi schen zwei Ausbildungsdiens-ten ein Anspruch auf EO-Entschädigung bestehen, sofern die dienstleistende Per-son während dieser Zeit ohne Arbeit ist, das heisst:

Hilflosenentschädigung für Erwachsene

Hilflosigkeit pro Monat

Hilflosenentschädigung AHV leicht (zu Hause)mittel

schwer

CHF 237.00 CHF 593.00 CHF 948.00

Hilflosenentschädigung IV (im Heim) leichtmittel

schwer

CHF 119.00 CHF 296.00 CHF 474.00

Hilflosenentschädigung IV (zu Hause) leichtmittel

schwer

CHF 474.00 CHF 1‘185.00 CHF 1‘896.00

Hilflosenentschädigung für Minderjährige

Hilflosigkeit pro Tag

Hilflosenentschädigung IV (zu Hause) leichtmittel

schwer

CHF 15.80CHF 39.50 CHF 63.20

Intensivpflegezuschlag IV (zu Hause) mindestens4 Stunden pro Tag

mindestens 6 Stunden pro Tag

mindestens 8 Stunden pro Tag

CHF 31.60

CHF 55.30

CHF 79.00

Assistenzbeitrag

pro Stunde pro Stunde, für besondere Pflege

höchstens pro Nacht

CHF 33.20 CHF 49.80 CHF 88.55

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Januar 2019 über üs

– Wenn sie vor dem Einrücken in den Dienstangestellt war und für ihre Arbeit einen Lohn bezogen hat, das Arbeits-verhältnis oder die Lehre aber vor dem Dienst beendet wurde.

– Oder wenn sie in den letzten 12 Mo-naten vor dem Einrücken in den Dienst während mindestens 4 Wochen (min-destens 20 Arbeitstage oder 160 Arbeitsstunden) gearbeitet hat und während des Dienstes über kein Anstel-lungsverhältnis verfügt.

– Oder wenn für sie eine Rahmenfrist bei der Arbeitslosenversicherung eröffnet wurde und ihr bis zum Einrücken ein Taggeld ausgerichtet wurde.

Personen mit einem Arbeitsverhältnis oder als Selbständigerwerbende oder Nichterwerbstätige gelten, haben wäh-rend des Unterbruchs keinen Anspruch auf Erwerbsersatz.

Berufliche Vorsorge (BVG)Die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden angepasst. Die BVG-Versicherungs pflicht entsteht neu ab einem Jahreslohn von CHF 21‘330.00 (bisher CHF 21‘150.00). Der Koordina-tionsabzug beträgt CHF 24‘885.00 (bis-her CHF 24‘675.00) und der mindestens zu versichernde Lohn CHF 3555.00 (bis-her CHF 3525.00). Die obere Limite des Jahreslohnes beträgt CHF 85‘320.00 (bis-her CHF 84‘600.00).

Voraussetzungen für die Teilnahme am vereinfachten AbrechnungsverfahrenDie Voraussetzungen für die Teilnahme am vereinfach ten Abrechnungsverfah-ren für Beiträge und Steuern erfahren kleine Änderungen. Der Jahreslohn darf pro Arbeitnehmendem den Betrag von CHF 21‘330.00 (bisher CHF 21‘150.00) und die gesamte Lohnsumme des Arbeit-gebenden den Betrag von CHF 56‘880.00 (bisher CHF 56‘400.00) nicht übersteigen

Brauerstrasse 54Postfach9016 St.Gallen

Tel. 071 282 66 33Fax 071 282 69 10www.svasg.ch

Form. 1900 01.19Seite 1 | 2

AHV/IV-LeistungenDie minimale AHV/IV-Rente steigt von CHF 1175.00 auf CHF 1185.00 pro Monat, die Maximalrente von CHF 2350.00 auf CHF 2370.00 (Beträge bei voller Beitragsdauer).

Durch diese Rentenerhöhung ändern auch jene Eck-werte, die auf der Grundlage der minimalen AHV/IV-

Rente berechnet werden. Dies gilt beispielsweise für die Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge oder die in den Ergänzungsleistungen be-rücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs. Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.

Neuerungen 2019.

Hilflosenentschädigung für Erwachsene Hilflosigkeit pro Monat

Hilflosenentschädigung AHV leicht (zu Hause)mittel

schwer

CHF 237.00 CHF 593.00 CHF 948.00

Hilflosenentschädigung IV (im Heim)

leichtmittel

schwer

CHF 119.00 CHF 296.00 CHF 474.00

Hilflosenentschädigung IV(zu Hause)

leichtmittel

schwer

CHF 474.00 CHF 1‘185.00 CHF 1‘896.00

Hilflosenentschädigung für Minderjährige Hilflosigkeit pro Tag

Hilflosenentschädigung IV (zu Hause)

leichtmittel

schwer

CHF 15.80 CHF 39.50 CHF 63.20

Intensivpflegezuschlag IV (zu Hause)

mindestens 4 Stunden pro Tagmindestens 6 Stunden pro Tagmindestens 8 Stunden pro Tag

CHF 31.60 CHF 55.30 CHF 79.00

Assistenzbeitrag

pro Stundepro Stunde, für besondere Pflege

höchstens pro Nacht

CHF 33.20CHF 49.80 CHF 88.55

Hilflosenentschädigung/AssistenzbeitragDie Entschädigungen für Hilflose in der AHV und IV werden erhöht.

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über üs Januar 2019

Baukostenabrechnung Parkplatz Sonnenbühln GEMEINDEKANZLEI

Die Erstellung des Parkplatzes Son-nenbühl, Gommiswald konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Der bewilligte Kredit durch die Bürger-schaft gemäss Voranschlag 2017 betrug Fr. 180‘000.00.

Die Bauabrechnung schliesst mit Kosten von Fr. 174‘478.55 ab.

Samichlaus besuchte das Gemeindehaus

n PETER HÜPPI, GEMEINDEPRÄSIDENT

Am 6. Dezember erhielt die Gemeinde-verwaltung Besuch aus dem Wald. Der Sa-michlaus mit seinem Schmutzli besuchte das Gemeindehaus in Gommiswald und schaute nach dem Rechten. Unteranderem erkundigte er sich nach dem Wohlbefin-den der Gemeinde Gommiswald und stell-te den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ein gutes Zeugnis aus. Bei der Frage nach einem Sprüchli erwies sich das Internet als dankbares Hilfsmittel. Zum Schluss verteilte er seine feinen Sachen und wünschte Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr für die ganze Gemeinde Gommiswald.

Sirenentest 2019 am Mittwoch, 6. Februar 2019

n GEMEINDEKANZLEI

Die Sirenen zur Alarmierung der Bevöl-kerung im Falle von Katastrophen und Notlagen sind ein wichtiges Element im Schweizer Bevölkerungsschutz. Im Rah-men des ordentlichen Sirenentests vom Mittwoch, 6. Februar 2019, wird die fol-gende Funktionsbereitschaft überprüft:

Mittwoch, 6. Februar 2019 13.30-14.00 Uhr: Allgemeiner Alarm (gesamte Schweiz);14.15-16.00 Uhr: Wasseralarm (Nahzonen unterhalb von Stauanlagen);13.30-16.00 Uhr: Meldung Alertswiss.

Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr!

Ihr Eichi-Team

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Januar 2019 über üs

Arbeitsvergaben

n GEMEINDEKANZLEI

Der Gemeinderat hat folgende Arbeits-vergabe vorgenommen:

Sanierung Rietwiesstrasse, GommiswaldFür die Sanierung der Rietwiesstrasse vom Abzweiger Sonnenbühl bis Hero-weg (3. Etappe) wurden die Ingenieur-arbeiten an die Firma Kuster und Hager AG, Uznach vergeben.

Gommiswald ist eine Gemeinde an herrlicher Südhanglage im st. gallischen Linthgebiet mit rund 5‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Per 1. März oder nach Vereinbarung suchen wir

eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter Werkdienst (100 %)

In dieser Funktion unterstützen Sie den Werkdienst im Bereich Unterhalt der Strassen, Wege und Plätze sowie dem Schneeräumungsdienst. Sie sind in der Lage, einzelne Bereiche selber zu leiten und stellen die Stellvertretung des Brunnenmeisters sicher.

Für diese vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit stellen wir uns eine ver-trauensvolle und belastbare Persönlichkeit mit entsprechender Erfahrung im handwerklichen Bereich, vorzugsweise als Landschaftsgärtner, Strassen-bauer oder Maurer vor. Sie verfügen über eine technisch-handwerkliche Ausbildung und sind bereit, teilweise am Wochenende zu arbeiten.

Wenn Sie teamfähig sind und die entsprechenden Voraussetzungen mitbrin-gen, lernen wir Sie gerne kennen. Für weitere Informationen steht Ihnen Markus Giger, Leiter Unterhalt (Tel. 058 228 70 90) zur Verfügung.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis 18. Januar 2019 an

Gemeindekanzlei Gommiswald Postfach 17 8737 Gommiswald

Bauherr Grundeigentümer Projektverfasser Baugrundstück Bauvorhaben

Eichmann Walter, Altbadstrasse 32, 8725 Ernetschwil

Eichmann Walter, Altbadstrasse 32, 8725 Ernetschwil

Oberhänsli Bau AG,Hinterdorfstrasse 20,9607 Mosnang

153EHof 16, 8725 Ernetschwil

Abbruch Wohnhaus Vers.-Nr. 243E und Doppeleinfamilienhaus (Standortverschiebung)

Bauanzeigen

n BAUSEKRETARIAT

Gemäss Art. 139 Planungs- und Bauge-setz müssen Baugesuche, für welche das öffentliche Auflagenverfahren durchge-führt wird, im amtlichen Publikations-organ bekannt gemacht werden, sofern

Interessen von Eigentümerinnen oder Eigentümern von Grundstücken berührt werden könnten, die mehr als 30 Meter von der geplanten Baute oder Anlage entfernt sind. Zur Einsprache ist berech-tigt, wer ein eigenes schutzwürdiges In-teresse hat.

In diesem Sinne wird das nachstehende Baugesuch öffentlich bekannt gemacht. Es liegt vom 03.01.2019 bis 16.01.2019 beim Bausekretariat zur Einsicht auf.

n Die Rietwiesstrasse soll ausge-baut werden

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über üs Januar 2019

Einbürgerungsmitteilung Der Einbürgerungsrat hat folgenden Personen das Gemeindebürgerrecht von Gommiswald und das Ortsbürgerrecht von Gommiswald-Dorf erteilt: Filiz Mathias, geb. 26.11.1986, Türkei wohnhaft Hof 15, 8737 Gommiswald Familie Schenone Schenone Andrea, geb. 23.11.1973, Italien Bodrato Cristina Enrica, geb. 20.05.1980, Italien Schenone Kerstin Katharina, geb. 10.10.2016, Italien alle wohnhaft Rosenweg 6, 8738 Uetliburg Kägi-Strobl Monika, geb. 29.07.1965, Deutschland wohnhaft Ottenhofenstrasse 66, 8738 Uetliburg Heimann Silvia, geb. 28.05.1959, Deutschland wohnhaft Ottenhofenstrasse 5, 8738 Uetliburg Familie Quni Quni-Markaj Ilirjane, geb. 03.06.1971, Kosovo Quni Diellza, geb. 31.01.2001, Kosovo beide wohnhaft Rickenstrasse 46, 8737 Gommiswald Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, d. h. vom 03. Januar 2019 bis 01. Februar 2019 bei der Gemein-dekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald öffentlich auf. In Gommiswald Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen. Einsprachen gegen die einzelnen Einbürgerungsbeschlüsse sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Einbürgerungsrat Gom-miswald einzureichen.

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INFO: Das Sole Mio ist wieder offen ab 03. Januar 2019 / 17.00 Uhr

und bedanken uns bei unseren Gästen für ihre

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Januar 2019 über üs

Schule und Elternhaus

Karneval der Tiere – Ausflug zum Jugendorchester der Kantonsschule Wattwil

n LADINA MEIER, LEHRPERSON KINDERGARTEN RIEDEN

Die Kindergartenklasse und die 1./2. Klasse aus Rieden besuchten das Orches-ter Jugendorchesters «IL MOSAICO» der Kantonsschule Wattwil, welche im Rah-men der Kinder- und Familienkonzerte «Karneval der Tiere» aufführte. Zwei Kin-der schildern ihre Eindrücke:

«Mara, unsere «Orchester-Gotte», be-grüsst uns vor dem Konzert. Sie hat uns mit ihrer Geige in der Schule besucht und Teile aus dem Karneval der Tiere vorgestellt. Die Erzählerin hat einen ganz farbigen Mantel getragen und mit

Tierpuppen die Geschichte erzählt. Im Orchester spielen 34 junge Leute, auch Mara ist in der 2. Geige dabei. Uns hat die Musik zum Känguru und zum Löwen am besten gefallen».

Cristian und Remo, 2. Klasse Rieden

NEIN! NEIN! NEIN! NEIN! Stille Geschichtenpost

n LADINA MEIER, LEHRPERSON KINDERGARTEN RIEDEN

Da es den Kindergartenkindern sehr gefällt, wenn man ihnen vorliest, so wie es die 5./6. Klässler schon öfter getan haben, wollten sie sich revan-chieren. Aus diesem Grund haben sie über Wochen die Geschichte vom «Das grosse und das kleine Nein» eingeübt. Mit Hilfe von Bildern zur Geschichte, haben sie den Inhalt der Geschichte so vorbereitet, dass sie ihn den an-deren Schülern «vorlesen» konnten. Die Überraschung war gross, als die kleinen «Leseexperten» plötzlich im Schulzimmer standen. In kleinen Grup-pen haben sie voller Stolz erzählt, wie aus dem kleinen Nein das grosse Nein

wurde. Wie bei dem Spiel «Stille Post» mussten dann die Zuhörer den Inhalt der Geschichte wiedergeben. Als Er-

gebnis können wir festhalten, dass nun alle Schüler und Lehrer die Geschichte vom grossen und kleinen Nein, dank

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über üs Januar 2019

Mitenand-Tag der Primarschule Gommiswald

n SIBYLLE INAUEN, LEHRPERSON PRIMARSCHULE GOMMISWALDAm 29.11.18 um 8.15 Uhr versammeln sich alle Kinder der Primarschule Gom-miswald in der Aula des Primariums. Nach einer Begrüssung und dem Lied «s’het Schnee juhee» werden die Kin-der auf neun Gruppen aufgeteilt. Die 1. Klässler dürfen für einen Vormittag wieder in ihren Kindergarten zurück, wo sie mit den kleinen Kindergärtlern gemeinsam Schneesterne und weisse Tannen fürs Fenster basteln. Die Gros-sen Kindergärtler sind mit den Schülern vermischt in einer der neun Gruppen. Gemeinsam basteln sie Eiszapfen, Häu-ser fürs Fenster und Schneeflocken. Die grossen Schüler achten gut auf die Klei-neren und es ist in jedem Schulzimmer ein schönes Miteinander. Überall ist eine friedliche Stimmung. Alle Kinder

sind fleissig und es gibt viele schöne Produkte.

Gemeinsam gehen die Kinder in die Pause. Es wird gespielt und gelacht. Viele Kinder lernen neue «Gspändli» kennen und schliessen neue Freund-schaften.

Nach der Pause wird weitergearbeitet. Weil alle so fleissig sind, haben die Gruppen auch noch Zeit sich beim Spie-len näher kennenzulernen. Die schönen Produkte werden im Primarium und im Kindergartenschulhaus aufgehängt. Die Fenster und die Gänge sind nun bis im Februar winterlich dekoriert.

Der Mitenand-Tag hat allen viel Freude bereitet und es war ein schönes ge-meinsames Erlebnis.

der Kindergärtner kennen. Auf diese Weise ist uns gelungen, aus kleinen Nichtlesern grosse Geschichtenerzähler zu machen. Eine wunderbare Erfahrung für alle Beteiligten, die wir gerne wie-derholen werden.

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Januar 2019 über üs

Special Cinema - «Zwingli»

Sonntag, 20. Januar, 16.45 Uhr im Kino Rex Uznach (Türöffnung ab 16.15 Uhr)Im Januar läuft der neue Film «Zwing-li» in den Schweizer Kinos an. Nadine Crotti vom Kino Rex und Pfarrerin Su-sanne Hug-Maag freuen sich, alle In-teressierten und Kino-Begeisterten an diesem Abend im Kino Rex begrüssen zu dürfen. Nach dem Film werden die Produzentin Anne Walser, der Regisseur Stefan Haupt, Zwingli-Darsteller Max Si-monischek und Pfarrerin Susanne Hug-Maag gerne Auskunft über den Film ge-ben und Fragen beantworten.

Zum Ausklang des Abends sind alle herzlich zum Apéro eingeladen, offe-riert von Nadine Crotti und der Evang. Kirchgemeinde Uznach und Umgebung.

Körperschaften

Verkauf Pfarrhaus Gommiswaldn THOMAS MOSER

Das 7 1/2 Zimmer Einfamilienhaus liegt etwas erhöht zum Dorfkern im Grünen, in unmittelbarer Nähe zur Schule.

Dank verkehrsarmer Zufahrtsstrasse be-findet es sich in einem ruhigen, familien-freundlichen Wohnquartier.

Die Weitsicht zu den Glarner Alpen und dem Zürichsee ist bezaubernd.

Im Erdgeschoss befinden sich die grosszü-gige Küche sowie eine Essecke und ein hel-les, offenes Wohnzimmer mit Cheminée. Ein Zimmer sowie ein Bad mit WC und ein grosser gedeckter Balkon auf der Südseite befinden sich ebenfalls im Erdgeschoss. Im Obergeschoss befinden sich drei Zim-mer mit der Dusche und dem WC. Im Gang stehen grosszügige Einbauschränke zur Verfügung.

Im Untergeschoss befinden sich neben den Technikräumen (Heizung, Keller, Waschen und Trocknen) zwei weitere Zimmer, von denen eines unterteilt werden kann. Eine eigene Dusche mit WC sowie eine kleine Küche im Untergeschoss eröffnen zusätz-

liche Möglichkeiten zur Nutzung dieses Stockwerkes.

Die grosszügige Rasenfläche sowie der gedeckte Sitzplatz laden zum Verweilen ein. Die Doppelgarage mit Estrich kann bequem über den Plattenweg neben der Rasenfläche erreicht werden.Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt – vor-behältlich der Zustimmung durch die Kirch-gemeindeversammlung vom 31. März 2019 – auf den 1. September 2019 oder nach Vereinbarung.

Interessenten können sich bei Thomas Moser, Kirchgemeindeschreiber ([email protected]) melden, damit Sie das Anmeldeformular erhalten, welches Sie ausgefüllt retournie-ren können.

Wasserversorgung: Gemeinsam lassen sich Trockenperioden gut bewältigen

n REGION ZÜRICHSEELINTH

Die ausgeprägte Trockenheit im vergan-genen Sommer und Herbst war auch für die Wasserversorgungen der Region Zü-richsee-Linth eine grosse Herausforde-rung. Ein Standbericht zeigt nun: Dank einer guten Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg darf die Region punkto Versorgungssicherheit zuversichtlich in die Zukunft blicken. Dennoch werden nun Massnahmen zur weiteren Optimierung erarbeitet.

Der Sommer 2018 geht in der Schweiz als einer der trockensten seit Messbeginn in die Geschichte ein. Und schaut man sich den Klimawandel sowie die Entwicklung der Ansprüche von Gewerbe, Industrie und Bevölkerung an, ist davon auszuge-hen, dass die Wasserversorgungen auch künftig vor Herausforderungen stehen werden.

Um sich darauf vorzubereiten und all-fällige Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen, hat die Region ZürichseeLinth

beim Rapperswiler Ingenieurbüro Frei + Krauer AG einen regionalen Standbericht in Auftrag gegeben. Als Grundlage dien-te das Leitbild für die Wasserversorgung im Kanton St. Gallen der kantonalen Ge-bäudeversicherung GVA aus dem Jahr 2014 sowie die generellen Planungen der Wasserversorgungen in der Region Zürichsee-Linth. Letztere stellten zu-sätzlich ihre Daten aus dem vergange-nen Sommer zur Verfügung und wurden kürzlich über die Ergebnisse des Stand-berichts informiert.

n Zwingli Ascot Elite Entertainment

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über üs Januar 2019

Einige gelangten ans Limit, andere hatten noch grosse SicherheitenDer Bericht bestätigt, dass das Jahr 2018 für viele Wasserversorgungen ein her-ausforderndes Jahr war und immer noch ist. Es hat die Schwachstellen aufgezeigt: So wurden bei den Quellen die bisheri-gen minimalen Wassermengen meist un-terschritten, teils bis um die Hälfte. Sogar bei vereinzelten Grundwasserfassungen reduzierten sich die möglichen Entnah-memengen auf Mengen, die unter den Erwartungen lagen.

Die Auswirkungen auf die einzelnen Wasserversorgungen waren dabei sehr unterschiedlich. Einige gelangten ans Li-mit, andere konnten durchgehend noch grosse Sicherheiten vorweisen. Umso

wichtiger sind die Kommunikation und Aushilfelieferungen zwischen den Was-serversorgungen über die Gemeinde-grenzen hinweg. Dies funktionierte im vergangenen Sommer weitestgehend problemlos, zeigt der Standbericht auf.

Gemeinden haben ihre Aufgaben gemachtDer Bericht kommt zum Schluss, dass das Leitbild 2014 der GVA den heutigen Ge-gebenheiten entspricht und nur geringer Korrekturen bedarf. Auch die Gemeinden und Wasserversorgungen haben ihre Aufgaben gemacht und tun dies weiter-hin, wie diverse laufende Projekte be-weisen, etwa die Anpassungen an der generellen Wasserversorgungsplanung in Eschenbach und Uznach.

Um für die Zukunft gerüstet zu sein, ist es gemäss dem Bericht aber sinnvoll, wenn der Austausch zwischen den Gemeinden nicht nur bei Störfällen und in Notlagen zum Einsatz kommt, sondern auch im Spitzenbetrieb. Zudem sollten weitere Be-zugsmöglichkeiten von Wasserversorgun-gen ausserhalb der Region ZürichseeLinth geprüft werden. Des Weiteren werden die Grundwasserfassungen als «Rückgrat der Versorgung» bezeichnet und sollen ent-sprechend gesichert werden.Der Standbericht präsentiert ein Bündel von möglichen Massnahmen auf regio-naler Basis, wozu auch diverse Möglich-keiten zum Wassersparen auf öffentlicher und privater Ebene gehören. Die Region ZürichseeLinth wird überdies die Rückmel-dungen der Wasserversorgungen und der kantonalen Gebäudeversicherung entge-gennehmen und daraufhin zweckmässige Massnahmen in Auftrag geben.

Zehn Gemeinden – eine RegionDer Verein Region ZürichseeLinth ist der Verbund der zehn politischen Gemeinden im St. Galler Wahlkreis See-Gaster. Er setzt sich ein für eine nachhaltige Regionalentwicklung und befasst sich mit Aufgaben, die eine gemeindeübergreifende Zusammen-arbeit erfordern. Zu den Mitgliedge-meinden zählen Rapperswil-Jona, Eschenbach, Schmerikon, Uznach, Gommiswald, Kaltbrunn, Benken, Schänis, Weesen und Amden mit ge-samthaft 67‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Verein Region ZürichseeLinth ko-ordiniert im partnerschaftlichen Mit-einander die räumliche Entwicklung der Mitgliedgemeinden und stimmt sie auf die regionalen und kantonalen Planungen ab. Ein besonderes Augen-merk gilt der gemeinde- und regions-übergreifenden Verkehrsplanung un-ter Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individu-alverkehrs und des Langsamverkehrs.

Studien- und Ausbildungsbeiträge vom Weinberger-Ausbildungsfondsn MARKUS BÜSSER

Seit dem Jahre 1974 besteht für die Ein-wohner der ehemaligen Gemeinde Rieden die Stiftung «Weinberger-Ausbildungs-fonds». Die Stiftung bezweckt die Ge-währung von Studien- und Ausbildungs-beiträgen in Ergänzung der staatlichen Stipendien für das Studium und die Berufs-ausbildung von Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren mit Wohnsitz in Rieden SG.

Der Stiftungsrat wird im Frühjahr 2019 die Studien- und Ausbildungsbeiträge für

das Schuljahr 2018/2019 aussprechen. Lehrlinge und Studenten mit Wohnsitz in Rieden werden eingeladen, bis spätes-tens 21. Januar 2019 das Gesuch mit den notwendigen Unterlagen einzureichen.Das Gesuchformular kann bei Markus Büsser, [email protected] in Papier- oder elektronischer Form bezo-gen werden. Das Gesuch ist anschlies-send mit den notwendigen Unterlagen gemäss Gesuchformular, dem Präsiden-ten des Stiftungsrates, Herr Markus Büs-ser, Birchstrasse 1, 8739 Rieden, einzu-reichen.

Region ZürichseeLinth 2

ZürichseeLinth wird überdies die Rückmeldungen der Wasserversorgungen und der kantonalen Gebäudeversicherung entgegennehmen und daraufhin zweckmässige Massnahmen in Auftrag geben.

Zehn Gemeinden – eine Region Der Verein Region ZürichseeLinth ist der Verbund der zehn politischen Gemeinden im St. Galler Wahlkreis See-Gaster. Er setzt sich ein für eine nachhaltige Regionalentwicklung und befasst sich mit Aufgaben, die eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit erfordern. Zu den Mitgliedgemeinden zählen Rapperswil-Jona, Eschenbach, Schmerikon, Uznach, Gommiswald, Kaltbrunn, Benken, Schänis, Weesen und Amden mit gesamthaft 67'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Verein Region ZürichseeLinth koordiniert im partnerschaftlichen Miteinander die räumliche Ent-wicklung der Mitgliedgemeinden und stimmt sie auf die regionalen und kantonalen Planungen ab. Ein besonderes Augenmerk gilt der gemeinde- und regionsübergreifenden Verkehrsplanung unter Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrs, des motorisierten Individualverkehrs und des Langsamverkehrs.

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Januar 2019 über üs

Aus aller Welt

Grosser Weihnachtsmarkt im kleinen Riedenn CORDELIA STEINER

Mit grosser Freude durften wir einen super Weihnachtsmarkt erleben. Zeit-weise war das Gedränge so gross, wie wir es uns nicht vorgestellt hatten.

Es hatte so viele Besucher, dass zeit-weise der Verkehr zusammenbrach und man musste mit Wartezeiten rechnen. Die Postautos waren auch randvoll. Am Markt hatte es über 50 Austeller/innen die ihre Stände so liebevoll de-koriert waren, mit ihren Arrangements,

Kreativität, genialen Ideen und Attrak-tionen, kam man wirklich ins Staunen.Die Primarschulkinder mit Ihrem Kon-zert in der Kirche waren so herzig und einfach mega gut.

Auch unsere Surris spielten unermüd-lich. Der Samichlaus wurde von den Kindern mit den Sprüchli fast überrannt.Mit unserem Skiclub Raclettestübli, di-verse Essenstände, musste man auch nicht mit Hunger nach Hause gehen.

Was cool war, unsere Sternenbar, dort trafen sich Jung und Alt.

Euer Interesse ist für uns Riedner ein grosses Kompliment. So möchten wir uns bei euch allen recht herzlich bedan-ken. Es war ein unvergesslicher Anlass, der nur durch euch eine so wunderschö-ne Atmosphäre erhalten hat und so er-folgreich war.

Wir wünschen euch und euer ganzen Fa-milie noch eine ruhige besinnliche Ad-ventszeit und schöne Festtage.

lose und ässe!Gastronomie voll Liebe und Harmonie

Quartett

Waschächt

2. Januar 2019

Mittwoch, ab 11 Uhr

Eintritt pro Person 75.– CHF Inkl. Unterhaltung und Essen (Getränke werden separat verrechnet)

Reservation erforderlich! 055 280 14 57

20

über üs Januar 2019

Aus unseren Vereinen

Jahreskonzert Musikgesellschaft Alpenrösli Gommiswald

n TANJA STEINER

Intensive Probearbeiten, Deko und Büh-nenbild basteln, Tombolapreise einkaufen, Ansagen schreiben, Registerproben, Pro-gramme gestalten und versenden sowie Festwirtschaft organisieren. Richtig, das Alpenrösli steckt gerade im Endspurt der Vorbereitungen für das Jahreskonzert im Januar 2019.

Termin: Samstag, 12. Januar 2019 Nachmittags-vorstellung von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr (Türöffnung 13.00 Uhr)Samstag, 12. Januar 2019 Abendvorstel-lung ab 20.00 Uhr (Türöffnung 18.15 Uhr)Samstag, 19. Januar 2019 Abendvorstel-lung ab 20.00 Uhr (Türöffnung 18.15 Uhr)

Nachmittagsvorstellung:Diese verkürzte und kurzweilige Auffüh-rung ist vor allem für ältere Zuhörer und Familien gedacht.Natürlich haben wir auch dieses Jahr wie-der eine tolle Kindertombola vorbereitet und auch das Glückswürfeln darf nicht

fehlen. Ein grosses Highlight für die Kinder wird bestimmt die Softeismaschine sein. Mmmhhh fein! Wir freuen uns auf euch!

Unterhaltung:Unser Nachwuchs, die Piccoloband unter der Leitung von Bea Eichmüller sowie die Jugendmusik unter der Leitung von Xaver Thoma werden einige tolle Musikstücke zum Besten geben.

Im 2019 wird sich die Musikgesellschaft Alpenrösli Gommiswald am Kantonalen Musikfest in Lenggenwil bewertenlassen. Das Selbstwahlstück «Devils To-wer» vom Komponist Thomas Doss, wel-ches dort bewertet wird, ist der Aufhänger des diesjährigen Jahreskonzertes. Dieses Stück erzählt die Geschichte des «Teu-fel-Turms», einer sehr grossen Burganlage. Als einziges von der einst sagenumwobe-nen Burg in Waldneukirchen (Österreich) ist ein 30 Meter tiefer Brunnen erhalten geblieben. Das gesamte Konzertprogramm des Al-penrösli wird abwechslungsreich und be-inhaltet Musikstücke aus der ganzen Pa-

lette, die man in der Unterhaltungsmusik antrifft. Das gesamte Programm kann auf der Homepage www.mggommiswald.ch angeschaut werden.

Nach dem Konzert kann das Tanzbein zur Musik vom Duo «The Jackpots» (am ersten Wochenende) oder vom Duo HansWerni (am zweiten Wochenende) geschwungen werden.

Ab 01.00 Uhr läutet die Guggenmusik Ranzachgiger oder Tanzbodensurris die Fasnacht ein.

An der Bar kann der Abend mit einem erfrischenden Getränk ausgeklungen werden.

Tombola:Seit zwei Jahren gibt es am ersten Kon-zertwochenende eine etwas speziellere Tombola. Es werden 12 grosse und tol-le Preise im Wert von Fr. 50.00 bis zu Fr. 300.00 verlost. Alle anderen Treffer, welche bei der Verlosung nicht gezogen wurden, dürfen zwischen einem kleinen Zöpfli oder einer Wurst auswählen. Am zweiten Konzertwochenende gibt es eine Tombola wie gewohnt mit 350 schönen Preisen. Der Hauptpreis ist an beiden Wo-chenenden ein Wellness Arrangement im Wert von EUR 540.00 für 2 Personen / 2 Übernachtungen im Alpinresort Schiller-kopf (Österreich).

Die Musikgesellschaft Alpenrösli Gommis-wald freut sich auf zwei tolle Unterhal-tungsabende mit vielen Gästen.

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21

Januar 2019 über üs

Jassturnier mit Monika Fasnacht

n ELVIRA SCHMUCKI

Das Highlight für alle Jassfreunde. Am Samstag, 27. April 2019, kommt die be-kannte Jassexpertin und Fernsehmode-ratorin Monika Fasnacht nach Gommis-wald. Sie wird das spannende Jassturnier leiten. Es werden 4 Schieber-Jassrunden

à 12 Spielen mit CH-Karten gespielt. Der Jasspartner wird zugelost. Mit 15 Franken sind Sie dabei. Tolle Preise sind zu ge-winnen.

Damit sich Jasser und Zuschauer stärken können, sorgt das Kultur & Freizeit Forum für’s leibliche Wohl.

Reservieren Sie sich jetzt schon den 27. April 2019.

Jassturnier mit Monika Fasnacht

Samstag, 27. April 2019

14.00 Uhr im Gemeindesaal Gommiswald

Ab 13.00 Uhr Ausgabe Standblätter 14.00 Uhr Begrüssung 4 Jassrunden à 12 Spielen mit CH-Karten (Schieber) Partner wird zugelost Ca. 17.45 Uhr Preisverteilung mit tollen Preisen Kosten: Fr. 15.—pro TeilnehmerIn (exkl. Getränke und Verpflegung)

Anmeldung: Kultur- und Freizeit Forum Gommiswald Brigitte Sutter/079 378 42 25/[email protected] bis Mittwoch 17. April 2019

Pfadi Regulastein – Wir feiern Geburtstag!

n ALESSANDRA PFISTER

Das Jahr 2018 neigt sich nun definitiv dem Ende zu und wir blicken auf ein Jahr mit viel Arbeit, aber dafür umso mehr fröh-liche Gesichter und eine Sammlung von einzigartigen Erlebnissen zurück. Doch nun möchten wir nach vorne schauen, denn im kommenden Jahr stehen vie-le spannende Abenteuer auf dem Pro-gramm. Die Pfadi feiert nächstes Jahr ihr 20-jähriges Jubiläum und das möchten wir natürlich mit euch feiern. Wie? Das bleibt vorerst noch ein kleines Geheimnis.

Was das neue Jahr sonst noch bringtDas neue Jahr wird aber auch sonst eini-ge Neuerungen bringen. Einerseits wer-den wir alte Traditionen wieder aufleben lassen, andererseits haben wir auch vie-le neue Ideen gesammelt und möchten diese umsetzen.

Am 22. Februar feiert der Gründer der Pfadibewegung, Robert Baden-Powell, seinen 161. Geburtstag. An diesem Tag tragen alle Pfadis weltweit ihre Pfadi-krawatte. Um diesen Tag mit euch zu feiern, laden wir euch herzlich zu einem

pfadimässigem Nachtessen ein. Behaltet euch das Datum frei, denn diesen Abend möchten wir mit euch allen verbringen.Bereits zum 5. Mal findet im März der nationale Pfadischnuppertag an. Am 23.03.19 laden Pfadiabteilungen der Schweiz zum Schnuppern in der Pfadi ein. Auch wir sind dabei und möchten hiermit alle Kinder ab dem kleinen Kin-dergarten ganz herzlich zur Teilnahme einladen. Am Georgsschwert im Mai sind dann auch alle Eltern und Geschwister herzlich willkommen.

Den Geburtstag der Schweiz werden wir mit einer alten Tradition feiern. Wir wer-den zusammen den Sonnenaufgang mit einem Brunch und einer wunderschönen Aussicht geniessen. Schon wenige Tage später findet unser Schnuppertag statt. Was wir wohl dieses Jahr für ein Aben-teuer bestreiten werden?

Im November beliefern wir euch gerne wieder mit feinen selbstgemachten Zöp-fen. Das Jahr lassen wir mit festlicher Weihnachtsstimmung ausklingen. Am 14. Dezember möchten wir mit euch Weihnachten auf Pfadiart feiern.

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über üs Januar 2019

Was Wann

BiPi-Nachtessen Freitag, 22.02.19ca. ab 17.00 Uhr

Nationaler Schnup-pernachmittag

Samstag, 23.03.1913.30 – 17.00 Uhr

Georgsschwert(anschliessendElternkaffee)

Samstag, 25.05.1913.30 – 16.00 Uhr

Scouting SunriseDonnerstag, 01.08.19ca. ab 04.00 Uhr

Schnuppernachmittag Samstag, 24.08.1913.30 – 17.00 Uhr

Zopfbackaktion Sonntag, 24.11.19ca. ab 08.00 Uhr

WaldweihnachtenSamstag, 14.12.1919.00 – 21.00 Uhr

Schlitten los!Das erste Mal im neuen Jahr treffen wir uns am 12. Januar um 13.30 Uhr auf dem Parkplatz Rittmarren, von wo wir mit unseren Schlitten in die Egg laufen. Dann geht ins einem Schuss runter auf der Schlittelpiste. Neben viel Schnee und Sonne hoffen wir, dass du mit von

der Partie bist. Schliesslich macht Schlit-teln nur mit vielen Freunden Spass. Das Halbjahresprogramm mit allen Terminen kannst du auf der Homepage downloa-den. Zudem gibt es einen Onlinekalender den du direkt in deinen privaten Kalen-der importieren kannst und damit keinen Termin mehr verpasst und immer auf dem neusten Wissenstand bist.

Falls du Fragen hast, steht dir Lea Herbst (Tilja) unter folgender Email-Adresse oder Telefonnummer gerne zu Verfügung.

[email protected] 682 93 82

Allzeit bereit,Euer Leiterteam der Pfadi Regulastein

Gommiswalder gründet Startup mit Innovationsproduktn SANDRA GSCHWEND

Darf ich mich vorstellen, ich bin dein Tütenhüter: «Ich lebe zufrieden und glücklich in ei-ner schmucken Altstadtwohnung in der Schweiz. Jeden Morgen zwirble ich mei-nen hipen Schnäuzer mit viel Sorgfalt und Liebe vor meinem goldenen Antik-spiegel im Flur zurecht. Die kugelrunde Brille, meine Hosenträger und die Flie-ge um meinen Hals wurden zu meinem Markenzeichen. Wenn ich genüsslich durch die Gässchen der Stadt schlendere, werde ich ab und anerkannt.

Tüten hüten ist meine grosse Leiden-schaft. Ich schenke den Menschen gerne

Sauberkeit und Ordnung für ihren Haus-halt. Besonders gut kann ich Lebensmittel vor ihrem Verderben bewahren und halte alles ganz toll frisch, sauber und knackig.»

Und wir, sind Chrigi und Sandra - Grün-der und Inhaber der böörds AG. Die gros-se Leidenschaft zu Design, nachhaltigen Schweizer Produkten, unserer Liebe und der Traum von der Selbständigkeit ver-binden uns beide sehr. So gründeten wir im Juli 2018 unser Startup. Mit viel Freude und Herzblut haben wir unser erstes Produkt den TÜ-TENHÜTER kreiert, designt, weiterentwi-ckelt und ihn in der Schweiz herstellen und verpacken lassen. Nun steht er seit

dem 1. Dezember 2018 für die Schweizer Haushalte bereit.

Christian Diethelm, InhaberSandra Gschwend, Inhaber

Gewerbe

23

Januar 2019 über üs

Datum & Zeit Was Wo Organisator

Do 03. 09.30-11.00 Bäuerinnen Kaffee Restaurant Älpli, Gommiswald Landfrauen

Ernetschwil-Gebertingen

Sa 05. 18.30 Surri Night Rieden Guggenmusig

Tanzbodensurris Rieden

So 06. LinthCUP Rennen Skiclub G/R

Mo 07. 14.00 Spiel- und Jassnachmittag für SeniorInnen Pfarreizentrum Gommiswald Frauengemeinschaft Gommiswald

Di 08. 14.00 Krippengottesdienst Amden Frauengemeinschaften Gaster

Mi 09. 19.00 Materialbezug für Fasnachtskostüm Pfarreizentrum Gommiswald GjF Gommiswald

Fr 11. 20.00-22.00 Nothilfekurs Samariterverein U-G-E

Sa 12. Schnupperkurs Rickenloipe Rickenloipe

Badetag Bäuerinnen Rieden

08.00-17.00 Nothilfekurs Samariterverein U-G-E

13.30

und 20.00

Jahreskonzert Gemeindesaal Gommiswald Musikgesellschaft Gommiswald

14.00-16.00 Help-Übung Samariterverein U-G-E

Mo 14. 11.30 Mittagstisch Pfarreizentrum Gommiswald 60plus Gommiswald

Mi 16. 14.00-17.00 Jass- und Spielnachmittag KGR Rieden Senioren 60+ Rieden

20.00-22.00 Monatsübung Samariterverein U-G-E

Do 17. 10.00 Lichtersteigetagung Christlicher Bauernbund

12.00 Senioren-Zmittag Restaurant Sonne, Rieden Senioren 60+ Rieden

Sa 19. 20.00 Jahreskonzert Gemeindesaal Gommiswald Musikgesellschaft Gommiswald

Di 22. 09.00-11.00 Krabbelmorgen für die Kleinsten mit Eltern Kolpingfamilie Ernetschwil

15.30-16.00 Ökumenische El-Ki-Fiir Pfarrkirche Gommiswald El-Ki-Fiir Gruppe

18.00 Leermondtour Tanzboden Tanzboden Frauengemeinschaft Rieden

20.00 Informationsabend Nachbarschaftshilfe KISS Pfarreizentrum Gommiswald Spurgruppe KISS

Mi 23. 13.30 Theater in Schänis «Der Revisor» Abfahrt Kirche Rieden Senioren 60+ Rieden

Do 24. 19.30 Vortrag von Luisa Rossi Gemeindesaal Gommiswald Frauengemeinschaft Gommiswald

Sa 26. Schnupperkurs Rickenloipe Rickenloipe

Mi 30. 14.00 Tanznachmittag Pfarreizentrum Gommiswald 60plus Gommiswald

14.00-17.00 Jass- und Spielnachmittag KGR Rieden Senioren 60+ Rieden

Agenda Januar 2019

Abstimmungsdaten 201910. Februar 201910. März 201919. Mai 201930. Juni 201925. August 2019 (2. Wahlgang Ersatzwahl Gemeinderat)20. Oktober 201917. November 2019

Bürgerversammlungen 2019der politischen Gemeinde Gommiswald finden statt am:

Dienstag, 21. Mai 2019, Mehrzweckhalle Ernetschwil

Donnerstag, 21. November 2019, Rainhalle Rieden

Abfall-Agenda

Datum Was Datum Was

Mi 02. Kehrrichtsammlung Do 10. Grünabfuhr Ernetschwil und Rieden (Christbäume)

Mo 07 Grünabfuhr Gommiswald (Christbäume)

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über üs Januar 2019

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5 Tipps für ein starkes Immunsystem1. Genügend trinken – täglich mindestens 1.5 bis 2l Wasser oder Tee2. Regelmässig die Hände waschen – besonders nach dem Kontakt mit erkälteten Personen3. Luft befeuchten – die trockene Luft im Winter trocknet die Schleimhäute aus, deshalb kommt es

öfters zu Viruserkrankungen4. Wöchentlicher Sport im Freien stärkt den Körper5. Viel Früchte und Gemüse essen – Personen mit

Vitamin- und Mineralstoffmängel sind häufiger erkältet. Geschwächten und gestressten Personen empfehlen wir das Immunsystem mit natürlichen Präparaten zu unterstützen.

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