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Schuldnerberatung für die Stadt Herne Jahresbericht 2017

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Schuldnerberatung für die Stadt Herne

Jahresbericht 2017

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Kontaktdaten Schuldnerberatungsstelle

➢ Anschrift: Overwegstr. 31 44625 Herne

➢ Träger:

➢ Telefon: 02323-9 94 98 60 Telefax: 02323-9 94 98 66

➢ Homepage: www.schuldnerberatung-herne.de

➢ E-Mail: [email protected]

➢ Öffnungszeiten: Montag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 19:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

➢ Bankverbindung: Herner Sparkasse IBAN: DE49 4325 0030 0005 5034 20 BIC: WELADED1HRN

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„Überschuldete brauchen starke Beratung“ So lautete das Motto der Aktionswoche Schuldnerberatung 2017. In Herne können wir 2017 auf 30 Jahre starke Beratung zurückblicken. Wir sind ein Team von erfahrenen und kompetenten Fachkräften, das die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre auch weiterhin fortführt. Zum 01.11.2017 gab es personelle Veränderungen in der Schuldnerberatungsstelle: Die langjährige Geschäftsführerin, Susanne Wolf, ist in den Ruhestand getreten. Die Nachfolge übernahm Andrea Leyk, die seit 1996 im Team der Schuldnerberatungsstelle tätig ist. Zur Verstärkung kam Bernadette Blum als Beraterin neu ins Team. Sie übernimmt künftig auch die Präventionsarbeit. Die Arbeit der Schuldnerberatung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland ist 2017 zum vierten Mal in Folge angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2017 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Überschuldungsquote von 10,04 Prozent gemessen. Damit sind nun über 6,9 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet. Das sind rund 65.000 Personen mehr als noch im letzten Jahr. Die Stadt Herne verzeichnet den höchsten Anstieg der Überschuldungsquote 2004 zu 2017. Ein Plus von 5,10 %. Die Überschuldungsquote für Herne 2017 beträgt 17,85 %1

1 vgl. Schuldner-Atlas Deutschland 2017

3

In unserer Beratungsstelle haben wir 532 Personen umfassend betreut, davon waren 245 Frauen und 287 Männer. Akten wurden angelegt. Für diese Personen erfolgte eine Kontaktaufnahme mit insgesamt 7.018 Gläubigern. Die Gesamtverschuldung unserer Klienten ergab 15.074.333,06 Euro. Das entspricht einer Durchschnittsverschuldung von 28.335,21 Euro. Trotz guter Wirtschaftsentwicklung, schreibt der Paritätische Gesamtverband in seinem Armutsbericht 2017, dass sich die Armut auf einem historischen Höchststand befindet. Die Armutsquote liegt bei 15,7 %, das bedeutet, dass in Deutschland rund 12,9 Millionen Menschen arm sind. Abbildung 1:Armutsschwelle nach Haushaltstyp

Quelle: Armutsbericht 2017, Der Paritätische Gesamtverband, Seite 7

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Tätigkeitsinhalte Der Verein Schuldnerberatung Herne e. V. hat zum Ziel, Menschen, die durch ihre wirtschaftliche und soziale Lage in existentielle Not geraten sind, Hilfestellungen zu geben, um den Lebensunterhalt zu sichern und ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Die Ratsuchenden sollen menschliche Nähe, praktische Hilfe, Beratung und Lebensorientierung finden. Die Schuldnerberatung versteht sich als eine Einrichtung mit dem Aufgabenfeld im Sinne der sozialen Arbeit in Kirche und Gesellschaft. Ihr Arbeitsbereich ist konzeptionell ganzheitlich ausgerichtet. Schuldnerberatung ist auf Dauer angelegt. Eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Sanierung ist die Festigung der psychischen Verfassung ebenso wie die Stabilisierung der Lebensverhältnisse, so dass Betroffene wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ziel der gesamten Beratung und Betreuung ist es auch, die Ratsuchenden zu befähigen einer zukünftigen Überschuldung vorzubeugen. Die Beratung und Betreuung ist so ausgerichtet, dass Ratsuchende so weit wie möglich selbst die Initiative und die Verantwortung zur Durchführung von Maßnahmen übernehmen können. Dort, wo dies aus persönlichen und fachlichen Gründen nicht möglich ist, übernimmt die Schuldnerberatungsstelle die notwendigen Dienstleistungen. Insbesondere die: ➢ rechtliche Überprüfung von Forderungen, ➢ Existenzsicherung (Sicherstellung von Wohnraum- und Energieversorgung, Ar-

beitsplatzsicherung), ➢ Anspruch auf (ergänzende) Sozialleistungen prüfen, ➢ Erstellung von Entschuldungsplänen (Vergleichsverhandlungen), ➢ Insolvenzberatung (Antragstellung und Begleitung im Insolvenzverfahren), ➢ Budgetberatung (Erstellen von Haushaltsplänen), ➢ Prävention durch Informationsveranstaltungen in Schulen und Gemeinden sowie

bei Trägern sozialer Einrichtungen, ➢ Kontaktaufnahme zu weiteren Fachdiensten, z. B. Suchtberatungsstelle, Ehe- und

Lebensberatungsstelle. In der Erstberatung informieren wir über unsere Arbeitsweise, wir erfassen die persönlichen Daten und überprüfen existenzsichernde Maßnahmen. Hierbei steht die Sicherung des Wohnraumes und der Energieversorgung im Vordergrund. Die Wäsche in der Waschmaschine waschen, warmes Essen kochen, den Fernseher einschalten – für viele selbstverständlich. Aber: Für Menschen mit wenig Geld wird es immer schwieriger, die Kosten hierfür aufzubringen.

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Der Strompreis ist massiv angestiegen. Das ist mit den Hartz-IV-Regelsätzen nicht zu leisten. Das Ungleichgewicht zwischen den angesetzten Pauschbeträgen im Rahmen der Sozialleistungen und realen Energiekosten ist enorm.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit2 Die Zahlen in der Tabelle addieren sich zum Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger, wie er im Jahr 2016 galt. Für die Jahre 2017 und 2018 wurde der Regelsatz um 3,5% (2017) und 1,5 % (2018) erhöht. Basis für die Tabelle ist die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, die das Statistische Bundesamt erhebt. Die letzte Erhebung fand 2013 statt.

In unsere Beratung kommen immer häufiger Menschen, deren einziger Gläubiger der Energieanbieter ist. Die Anpassungen der Sozialleistungen müssen realistischer und zeitnaher erfolgen, wenn man hier gegensteuern möchte. Im Rahmen der Beratung verhandeln wir mit dem Gläubiger, um Stromsperren zu vermeiden. Denn Stromsperren verursachen weitere Kosten, z. B. für den Wiederanschluss. Ebenso nehmen wir bei Mietrückständen Kontakt mit Vermietern auf, um dem Wohnungsverlust vorzubeugen. Es können z. B. Ratenzahlungen vereinbart werden. Die Zahl der Räumungsklagen in Herne ist deutlich angestiegen3, eine wesentliche Ursache ist im angespannten Wohnungsmarkt zu sehen.

2 vgl. WAZ vom 13.03.2018 3 vgl. WAZ Herne vom 17.07.2017

137,66 €

37,88 € 35,31 € 35,01 € 34,60 € 32,90 € 31,31 €24,34 €

15,00 €9,82 €

1,01 €

0,00 €

20,00 €

40,00 €

60,00 €

80,00 €

100,00 €

120,00 €

140,00 €

160,00 €

Berechnung Hartz-IV-Regelsatz(Haushalt mit e iner Person)

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Vermieter greifen häufiger zum Instrument Räumungsklage, weil es bei der Suche nach geeigneten Mietern viele Alternativen gibt. Menschen mit negativer Schufa bleiben so häufig auf der Strecke. Auch informieren wir im Rahmen der Existenzsicherung über das Zwangsvollstreckungsrecht, geben Hilfe bei Kontopfändung (Ausstellen von Pfändungsschutz-Konto-Bescheinigungen). In 2017 haben wir zudem vermehrt festgestellt, dass zu uns Ratsuchende, mit teilweise erheblichen Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Krankenversicherung, kamen. Viele von ihnen waren deswegen nicht mehr voll krankenversichert. Entsprechend mussten dann zunächst Verhandlungen mit der Krankenkasse aufgenommen werden, um den Klienten aus der Notfallversorgung heraus zu helfen. Im Folgenden beginnen wir mit einer Schuldner- oder Insolvenzberatung. Die psychosoziale Betreuung und die Stärkung des Selbsthilfepotentials sind Inhalte unserer Beratung. Die Schuldenregulierung ist das Ziel. Im Rahmen einer Schuldnerberatung wird im Gegensatz zur Insolvenzberatung ein gerichtliches Verfahren vermieden. Die Schuldenregulierung erfolgt auf Basis einer Vergleichsverhandlung mit allen Gläubigern. Die Insolvenzberatung beinhaltet eine Schuldenregulierung auf Basis der Insolvenzordnung (InsO). Seit 1999 gibt es für überschuldete Privatpersonen ein gesetzlich geregeltes Verfahren, Schulden zu regulieren. Es basiert auf der Insolvenzordnung (InsO). Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens ist eine bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Der Antrag muss beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Die Eröffnung des Verfahrens wird durch einen Gerichtsbeschluss festgestellt. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der für die Einbehaltung von pfändbarem Vermögen und Einkommen zuständig ist. Die Dauer des Verfahrens beträgt in der Regel sechs Jahre. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf drei bzw. fünf Jahre verkürzt werden. Am Ende eines erfolgreich durchlaufenden Verfahrens, werden die Schulden erlassen. Hier spricht man von Restschuldbefreiung.

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Neben der Beratungsarbeit führen wir Präventionsveranstaltungen durch, um Verschuldung vorzubeugen: Im Berichtsjahr fanden 11 Veranstaltungen mit insgesamt 335 Teilnehmer/-innen statt. In diesen Veranstaltungen wurden Schüler, junge Erwachsene, arbeitslose Menschen ebenso informiert, wie Menschen aus Kirchengemeinden, politischen Parteien oder Betriebsratsmitglieder.

Veranstaltungen im Einzelnen im Überblick:

Nr. Datum Veranstaltungsort Bemerkungen

1. 06.02.2017 Gemeinnützige Beschäftigungs- gesellschaft Herne mbH

Präventionsveranstaltung Schuldnerberatung

2. 28.02.2017 Jobcenter Herne Info Schuldnerberatung „Wie werde ich meine Schulden los“

3. 02.03.2017 Krankenpflegeschule Marienhospital

Präventionsveranstaltung Schuldnerberatung

4. 04.03.2017 Kulturzentrum Herne Internationaler Frauentag Infostand Schuldnerberatung

5. 10.03.2017 Jobcenter Herne Info Schuldnerberatung „Wie werde ich meine Schulden los“

6. 30.05.2017 Jobcenter Herne Info Schuldnerberatung „Wie werde ich meine Schulden los“

7. 20.06.2017 Fußgängerzonen Herne und Wanne-Eickel

Bundesweite Aktionswoche Infostand Schuldnerberatung

8. 09.07.2017 Ökumenisches Kirchenfest, Akademie Mont-Cenis

Infostand Schuldnerberatung

9. 03.09.2017 SPD-Familienfest am Schloss Strünkede

Infostand Schuldnerberatung

10. 05.09.2017 Gaststätte Zille, Treffen des interfraktionellen Arbeitskreises Herne

Vortrag: Armut in Herne

11. 22.09.2017 Krankenpflegeschule Marienhospital

Präventionsveranstaltung Schuldnerberatung

8

Statistik 2017

Anzahl der Beratungen und Betreuungen

Betreuungen insgesamt 631

P-Konto-Beratungen 99

Schuldnerberatungen 99

Insolvenzberatungen (davon 301 Neuaufnahmen)

433

Erst- und Rechtsberatungen 1.696

Telefonkontakte ca. 2.511

Gesamtverschuldung aller Beratungsfälle

15.074.333,06 €

Durchschnittliche Verschuldung 28.335,21 €

Gläubigeranzahl 7.018

63199 99 433

1696

2511

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

9

Auswertung im Einzelnen Die Statistik bezieht sich auf 532 Betreuungsfälle, 99 P-Konto-Beratungen wurden nicht berücksichtigt.

Mit 36,28 % ist die größte Gruppe unserer Klienten unter 10.000 Euro verschuldet. Im Vergleich dazu sind 4,5 % mit mindestens 100.000 Euro verschuldet.

Mit 31,77 % hat die Mehrzahl unserer Klienten zwischen einem und fünf Gläubiger. Mehr als 20 Gläubiger haben 17,86 % unserer Klienten.

97

79

63

34

14

96

74

51

14

10

0 20 40 60 80 100 120

UNTER 10.000 €

VON 10.000 € BIS UNTER 25.000 €

VON 25.000 € BIS UNTER 50.000 €

VON 50.000 € BIS UNTER 100.000 €

100.000 € ODER MEHR

Beratungsfälle nach Schuldensumme

Frauen Männer

91

73

68

55

78

65

62

40

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

1 BIS ZU 5 GLÄUBIGER

6 BIS ZU 10 GLÄUBIGER

11 BIS ZU 20 GLÄUBIGER

MEHR ALS 20 GLÄUBIGER

Beratungsfälle nach Gläubigeranzahl

Frauen Männer

10

Wie schon im Vorjahr, bilden die Ratsuchenden der 40 bis unter 50-jährigen mit 28,6 % die größte Gruppe unserer Klienten.

Erstmalig wurde eine Schuldenregulierung für eine Person unter 20 Jahren durchgeführt.

Ledige Ratsuchende waren mit 39,47 % am stärksten vertreten. Verheiratete Ratsuchende sind mit 30,26 % ebenfalls stark betroffen.

1

41

76

82

63

24

0

49

65

70

41

20

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90

UNTER 20 JAHRE

20 BIS UNTER 30 JAHRE

30 BIS UNTER 40 JAHRE

40 BIS UNTER 50 JAHRE

50 BIS UNTER 60 JAHRE

ÜBER 60 JAHRE

Beratungsfälle nach Alter

Frauen Männer

132

85

5

52

13

0

78

76

10

69

12

0

0 20 40 60 80 100 120 140

LEDIG

VERHEIRATET, EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT

VERWITWET

GESCHIEDEN

GETRENNT LEBEND

NICHT-EHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT

Beratungsfälle nach Familienstand

Frauen Männer

11

Männer Frauen

Erwerbstätigkeit 117 95

Ausbildungsbezüge und Beihilfen 2 0

selbstständige Tätigkeit 0 0

Rente, Pension 30 21

Arbeitslosengeld I 15 6

ALG II (ausschließlich) 101 62

ALG II (ergänzend) 42 89

Sozialhilfe gem. SGB XII 8 5

Unterhaltszahlungen von Privatpersonen 0 7

Kindergeld 19 98

Erziehungsgeld/Elterngeld 1 12

Wohngeld 0 4

Krankengeld 5 2

sonstige Einkünfte 7 24

kein eigenes Einkommen 61 47 *) Mehrfachnennungen sind möglich.

Mehr als 50 % der Ratsuchenden sind Bezieher von ALG II, ausschließlich oder ergänzend.

212

163

131117 108

5131 21 13 13 7 7 4 2 0

0

50

100

150

200

250

Beratungsfälle nach Einkommensquelle

12

In den 532 Betreuungsfällen korrespondierte die Schuldnerberatungsstelle mit 7.018 Gläubigern. Mit 16,29 % stammt die größte Gläubigergruppe aus dem Bereich Telekommunikationsunternehmen.

Im Stadtgebiet Herne wohnen 56,95 % unserer Ratsuchenden, im Stadtgebiet von Wanne-Eickel 40,41 %. Wenige wohnen inzwischen umzugsbedingt in anderen Städten.

1143

858758

639 605

487

317 311 307210 202

156 152 149 147 142 134 119 98 7212

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

Gläubigerstruktur

102

5750

4549

88

4145

41

14

0

20

40

60

80

100

120

44623 44625 44627 44628 44629 44649 44651 44652 44653 andere

Beratungsfälle nach Postleitzahlen

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Insolvenzberatung In der Insolvenzabteilung arbeiten, mit der Neueinstellung von Frau Blum, 3 Beraterinnen. Die Anzahl der Beratungsstunden hat sich jedoch nicht verändert. Die Beraterinnen werden durch 2 Verwaltungskräfte weiterhin tatkräftig unterstützt.

Im Berichtsjahr befanden sich 433 Personen in laufender Insolvenzbetreuung. Es wurden insgesamt 583 Ratsuchende von der Warteliste eingeladen und entsprechende Beratungsgespräche geführt. Als Neuaufnahmen für die Insolvenzbetreuung waren nach erfolgter Beratung insgesamt 301 Personen zu verzeichnen. Insolvenzberatung und Betreuung 2017 in Zahlen

Einladung zum Beratungsgespräch von Warteliste Von den 583 eingeladenen Personen sind 367 Personen hier als Fall aufgenommen worden.

583

außergerichtliche Vergleiche: 12

Insolvenzberatungen gesamt: 433

Neuaufnahmen 301

Eröffnete Insolvenzverfahren 218

Beratung zur Inanspruchnahme eines Regelinsol-venzverfahrens bei ehemals Selbstständigen

42

Sind die Verfahren eröffnet, werden die Ratsuchenden, bei Bedarf, weiterhin begleitet.

2143

63

148

205237

218

280313

362

419384 388

429466 469

488

411433

19

99

20

00

20

01

20

02

20

03

20

04

20

05

20

06

20

07

20

08

20

09

20

10

20

11

20

12

20

13

20

14

20

15

20

16

20

17

ENTWICKLUNG DER BERATUNGSFÄLLE

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Aktionen Auch in diesem Jahr konnten wir zu Weihnachten 60 Familien mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln beschenken. Die Aktion wurde von Herner Firmen, Banken, Kirchengemeinden und Privatleuten unterstützt.

Die Lebensmittel wurden am Donnerstag vor Weihnachten ausgegeben. So konnten die Beschenkten auch frohe Festtage haben. Darüber hinaus konnten durch die „Wunsch-Weihnachtsbaum Aktion“ wieder zahlreiche Kinderwünsche erfüllt werden. Für unsere Einrichtung konnten 50 Kinder berücksichtigt werden. Wir danken allen Spendern, die diese Aktionen durch ihre Großzügigkeit ermöglicht haben.

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Personelles Vorstand Schuldnerberatung Herne e.V.:

Vorsitzender: Herr Superintendent Reiner Rimkus stellv. Vorsitzende: Frau Susanne Wolf Schatzmeisterin: Frau Rosemarie Elges Schriftführer: Herr Frank Köhler Beisitzer: Herr Pfarrer Stefan Grote

Das Team der Schuldnerberatung:

Untere Reihe von links nach rechts: Andrea Leyk - Geschäftsführung & Beratung Susanne Queens – Verwaltung Annette Bednarek – Beratung Obere Reihe von links nach rechts: Tanja Szkudlarski – Verwaltung Sabine Bahsali – Verwaltung Wilfried Kohs - ehrenamtlicher Mitarbeiter Christoph Hytroski – Rechtsanwalt Bernadette Blum – Beratung Maurice Könker – Verwaltung

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Wir sagen Danke Wir danken an dieser Stelle den Behörden, den Kirchen, den Banken und Sparkassen, den Parteien und den Medien sowie allen übrigen Vertrags- und Kooperationspartnern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ebenso danken wir den vielen engagierten Privatpersonen, die unsere in Not geratenen Klientinnen und Klienten durch Geld- und Sachspenden tatkräftig unterstützt haben. Mit dieser Hilfe konnten wir häufig Notlagen der Ratsuchenden unbürokratisch beseitigen. Der Vorstand und das Team der Schuldnerberatungsstelle werden sich auch künftig für Menschen aus sozialbenachteiligten Verhältnissen einsetzen und ihnen hilfreich zur Seite stehen.