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Zukunftswerkstatt SBBZ 2 : Handlungsfeld Sonderpädagogischer Dienst Waldmössingen, 7.Mai 2014 Der Sonderpädagogische Dienst als zentrale Aufgabe der SBBZs 1.Begriffsklärungen und rechtliche Grundlagen 2.Überprüfungsverfahren Elternwahlrecht und nicht kooperative Eltern weitere aktuelle Fragestellungen 3.Aspekte der Regionalisierung der SBBZs Bereich Beraten und Begleiten Ziel: Vernetzungen/ Kooperationen

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Zukunftswerkstatt SBBZ 2 : Handlungsfeld Sonderpädagogischer Dienst Waldmössingen, 7.Mai 2014

Der Sonderpädagogische Dienst als zentrale Aufgabe der SBBZs

1.Begriffsklärungen und rechtliche Grundlagen

2.Überprüfungsverfahren

Elternwahlrecht und nicht kooperative Elternweitere aktuelle Fragestellungen

3.Aspekte der Regionalisierung der SBBZs

Bereich Beraten und Begleiten Ziel: Vernetzungen/ Kooperationen

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1. Begriffsklärung und rechtliche Grundlagen

Ausgangspunkt:Welche Aufgaben hat eigentlich der sonderpädagogische Dienst?Kooperation, Beratung, Begleitung, Unterstützung, Überprüfung,

Anspruchsklärung...

Grundlagen:VwV Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und

Behinderungen Fassung 22.8.2008

Strukturmodell zur Weiterentwicklung der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg aus der Expertenratsempfehlung 2010

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Quelle VwV: Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf…

3.2 Der sonderpädagogische Dienst

•Unterstützung der allg. Schulen im Rahmen der Kooperation•Subsidiäre Funktion •Formen:

- Beratung von Eltern und Lehrern- Kooperative Diagnostik (Eltern, Lehrer, weitere Fachdisziplinen)

zur Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfes- Beteiligung an der Förderplanung mit allen Partnern- Systemische Unterstützung zum Aufbau von Hilfesystemen und

Förderkonzepten in den Schulen

•Dokumentation und Analyse der Wirksamkeit

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4. Besuch der Sonderschule4.1Einschulung: Eltern und/ oder Schule können einen Antrag stellen.Schule fügt einen „pädagogischen Bericht“ bei.

Umschulung: Voraussetzung für die Einleitung der Klärung:„pädagogischer Bericht“ der allg. Schule und des unterstützenden Sonderschullehrers,Eltern oder / und Schule stellen Antrag beim SSA

Kein Einvernehmen: Schule oder Eltern können OHNE Einvernehmen die Klärung der Frage des Besuchs der Sonderschule beim SSA beantragen.Ein abweichendes Votum der Eltern zum Antrag der Schule oder zum Inhalt des Berichtes ist anzufügen.

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4.2 vereinfachtes Verwaltungsverfahren

Einvernehmlicher Antrag durch Eltern und /oder Schule auf Besuch einer Sonderschule Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch das SSA

4.3 Weitere Begutachtung des sonderpädagogischen Förderbedarfes

(eine pädagogisch-psychologische Prüfung KANN eingeschlossen sein) mit Beauftragung, - wenn Eltern mit Antrag der Schule nicht einverstanden sind (vorher SSA-Elterngespräch) oder - wenn das SSA weiteren Klärungsbedarf sieht

Gemeinsame Beratung im Expertenkreis mit Eltern und Vertrauensperson ist vorgesehen.

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4.5 Elternwunsch und Erziehungsplan- SSA muss eingehend prüfen- Schulaufsichtsbeamte aus So und allg. Bereich haben gemeinsame Verantwortung- Eltern können Unterlagen einsehen (Kopien gegen Auslagenersatz möglich)- SSA entscheidet unter Gesamtwürdigung des Einzelfalles- Bei Entscheidung gegen den elterlichen Erziehungsplan: erhöhter Begründungsbedarf- und Hinzuziehung eines Expertenkreises

4.6 Ziel: Einvernehmen mit den ElternEntscheidungshilfen: Entscheidung zurückstellen, Probebeschulung, BefristungOder:Weitere Maßnahmen im allgemeinen Schulbereich

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2. Überprüfungsverfahren

Ressourcen: SopäDi und/oder Sp-Stunden?

Elternwahlrecht und nicht kooperative Eltern-Aktuelle Situation-Schulgesetz §82 (2)

„Auf Verlangen der Schulaufsichtsbehörde haben sich Kinder und Jugendliche an einer pädagogisch-psychologischen Prüfung (Schuleignungs- oder Schulleistungsprüfung und Intelligenztest) zu beteiligen und vom Gesundheitsamt untersuchen zu lassen.“

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Eskalationsstufen – möglicher Verfahrensweg – Maßgabe Information und Transparenz, Dokumentation -

1.allg. Schule: Antrag auf Klärung des Anspruches an SSA: Info und Aufklärung an Eltern. Eltern sind nicht einverstanden oder erscheinen nicht.

2. allg. Schule: SL-Brief an die Eltern: Info über Meldung3. SSA entscheidet über Auftrag (geg. den Eltern z.K. mit Belehrung)4. Sonderschule: Versuche der Kontaktaufnahme

(Telefon, Brief, Hausbesuch) 5.SSA: RT mit schriftlicher Einladung

RT mit schriftlicher Einladung und Ankündigung der Info an das JA

6. SSA: Absprache, ob JA tätig wird Einschulungsfälle: Schriftl. Mitteilung: Elternwunsch stattgeben mit Frist für Berichterstattung durch die allg. Schule Umschulungsfälle: Durchführung der Überprüfung?

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Weitere aktuellen Fragestellungen:

•Zurückstellungen

•Hausbesuche

•Überprüfungsteams: Vernetzung?

•Organisationsvorschläge

•?

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Strukturbild für die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Baden-Württemberg

Kinder und Jugendliche

mit besonderemFörderbedarf

In Verantwortung

der allgemeinen

Schule

Kinder und Jugendliche mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches

Beratungs- und Unterstützungsangebot

Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches

Bildungsangebot –Einlösung in kooperativen Bildungsangeboten

oder Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

In Verantwortung der allgemeinen Schule und

des Sonderpädagogischen

Dienstes

In Verantwortung der allgemeinen Schule und des

Sonderpäd. BBZ

In Verantwortung

des Sonderpäd.

BBZ

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3. Aspekte der Regionalisierung der SBBZs:Der Sonderpädagogische Dienst als Handlungsfeld

ll

Unter-richt

Dia-gnostik

Beraten und Begleiten

Übergang Schule Beruf

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Aufgabe: Den Sonderpädagogischen Dienst regionalisiert denken!

Arbeitsaufträge:

-Aktuelle Strukturen: Vorteile/ Nachteile – Informationsstand: allgemeine Schulen? Eltern?

-Aktuelle Fallarbeit: Förderliche/ hemmende Faktoren

-Ideen zur Weiterentwicklung: intern – extern Ziel: Vernetzungsstrukturen der SopäDis aufbauen

-Wie könnte ein nächster Schritt aussehen?